3 1 «Verträge über unbewegliche Sachen sind keine Handels geschäfte.» Weiters kennt unser Rechtssystem in der Institution des Grundbuches das auf Immobilien geltende Pfandrecht, deren Bestimmungen auf bewegliche Güter gleichfalls nicht angewen det werden. Nachdem der Grundbesitz den beweglichen Gütern gegen über eine besondere Rechtsstelle einnimmt, welche in seiner eigenartigen juridischen Behandlung zum Ausdrucke gelangt, — so kann Verkehr, Verschuldung, Erbtheilung der landwirtschaft lichen Grundbesitze nicht nur auf Grund einer Kapitalleistung und Kapitalschuld d. h. des Kapitalsprinzips geregelt werden, sondern auch gegen Leistung einer Rente und gegen Renten schuld erfolgen. Wir müssen demnach imtersuchen, was die Be deutung des Rentenprinzips im Allgemeinen und besonders im, unter Einwirkung des römischen Rechts auf Grund des reinen kapitalistischen Wirtschaftsprinzips geregelten System unseres Grundbesitzrechtes sei. Ferner, ob es als gerechtfertigt und noth- wendig erscheint, durch institutionsweise Sicherung des Renten prinzips die von den beweglichen Gütern abweichende eigen artige juridische Regelung des Grundbesitzes weiter auszubauen ? Die Theorie das Rentenprinzips hat nach Justus Möser Rodbertus-Jagetzow erörtert. Der eigentliche Begründer dieser Theorie war Justus Möse r, 1 ) die erste systematische, wissenschaftliche Grundlage gab ihr jedoch Rodbertus. 2 ) Rodbertus und seine Anhänger gehen, — wie dies später eingehend erörtert werden soll — von der Auffassung aus, dass die \ erschuldung des landwirtschaftlichen Grundbesitzes in Form einer Kapitalsschuld der Natur des Grundbesitzes widerspricht. Der Boden ist nämlich — laut Auffassung Rodbertus’ und seiner Anhänger — kein Kapital, sondern ein Rentenfonds, Renten wert und kann als solcher nur eine Rente, nicht aber ein Ka pital oder Kapitalsraten abwerfen. Demnach ist, —■ meinen die x ) Justus Möser’s Sämmtliche Werke, herausgegeben von Abe- k e n. 2. Ausgabe, 10 Bände, Berlin, 1858. — Patriotische Phantasien. 1768. — Justus Möser wird von Brentano in seinem Werke «Gesammelte Aufsätze». I. Band, Stuttgart, 1899 (S. 268) der Vater der neuesten preussi- schen Agrarreform, genannt. 2 ) «Zur Erklärung und Ab hülfe der heutigen Kredit- noth des Grundbesitzes I. Die Ursachen der Noth. Berlin, 1868. — II. Zur Abhülfe. Jena, 1869.» Die von uns benützte 2. Ausgabe erschien in einem Bande in Berlin 1893 mit einem Vorworte von Dr. Rudolph Meyer. Rodbertus stellt in diesem seinem Werke den Begriff des Ren tenprinzips auf und macht Vorschläge zur praktischen Durchführung des selben.