Den weiteren Stoff unseres Studiums Lüdet die Regelung des Rentengutsystems in den ausländischen Gesetzgebungen. Wir werden detaillirt ausführen, jn welcher Weise das Renten gutsystem in den ausländischen Gesetzgebungen geregelt wurde; was Preussen, den klassischen Boden dieser Institution, zur Sta- tuirung der Rentengüter bewegte; wie dieselben dort zu Stande kamen; welchen Reformen sie unterzogen wurden; in welcher Weise dieses Grundbesitzsystem mit Hilfe einer ganzen Reihe von Gesetzen ausgebaut wurde und wie es derzeit geregelt ist? Wir werden von der Wirkung und den thatsächlichen Ergebnis sen dieses Grundbesitzsystems Rechenschaft abgeben. Nachdem wir mit dem preussischen Rentengutsystem bekannt geworden, wollen wir der im Rahmen des englischen Grundbesitzsystems vorhandenen Institution mit Rentenguts-charakter und den that sächlichen Ergebnissen derselben gedenken. Wir werden jene Bestrebungen einer Erörterung unterziehen, welche in Oesterreich auf Statuirung des Rentengutsystems hinzielten. Wir wollen aus führen, wie die Rentengüter in Oesterreich gedacht wurden und weshalb dortselbst dieselben institutionsweise zu sichern, nicht gelang. Unserer Aufmerksamkeit werden die Mängel dieser gesetzgeberischen Institutionen, anlässlich der parallelen Wür digung derselben, nicht entgehen. Nach einer Auseinandersetzung über die gesetzgeberischen Verfügungen und Ergebnisse des ausländischen Rentengutsystems werden wir auf die Behandlung jener Frage übergehen, ob das System der Rentengüter unter den heimischen Verhältnissen mit Erfolg anwendbar wäre? Um eine Lösung dieser Frage zu finden, müssen wir in erster Reihe untersuchen, ob in unserem Lande Bedürfnisse be stehen, die bei der heutigen Gestaltung unseres Grundbesitz- und Kreditsystems auf Befriedigung warten, jedoch diese nicht finden, — und falls solche Bedürfnisse vorhanden, ob zur Be friedigung derselben das Rentengut eine geeignete Institution sei? Unter Einem werden wir auch erörtern, zur Verwirklichung welcher höheren kredit- und landwirtschaftspolitischen Zwecke diese Institution sich eignet und gleichzeitig auf ihre Bedeutung im Dienste der Volkswirtschafts-, Gesellschafts- und Nationalitä tenpolitik hinweisen. Weiters, falls das Rentengut in unserer Grundbesitzorganisation als eine Lücke ausfüllende, zur Förde rung unserer landwirtschaftlichen Grundbesitz- und Kreditpolitik geeignete Institution erscheint, so ergibt sich die Frage, ob die zur Verwirklichung dieser Institution benöthigten Vor bedingungen vorhanden seien? Ob wir massenhaft jener