11 besitz in den Verkehr und im Vererbungsfalle zur Übernahme .Steigt der Zinsfuss auf 5%, so wird der Ertrag nicht mehr mit dem 25-fachen, sondern nur mit dem 20-fachen kapitalisirt, der Werth fällt daher auf 100.000 K., geht sonach mit 25.000 K. zurück Hingegen, sinkt der Zinsfuss auf 31/2 %, so beträgt der Kapitalisirungscoefficient 28Vr, während der Werth, des Grund besitzes auf 142.857.42 K., demnach mit 17.857.42 K. stieg. — Der Kaufschillingsrest, oder die Erbantheile der Miterben blei ben jedoch mit unverändertem Betrage eingetragen. Bei sin kendem Zinsfusse im Falle von Erbtheilungen ist der Zusatz, werth aus der Werthsteigerung des Grundbesitzes unter den Miterben pro rata zu vertheilen, demnach ist der Be sitz in entsprechendem Verhältnisse mehr zu belasten; bei Veräusserungen gewinnt der bisherige Besitzer, während der neue Annehmer bis zur Höhe des fictiven Zusatzwerthes in solchem Masse verschuldet bleibt, wie viel dem Verkäufer zu Gute kam. Bei Steigen des Zinsfusses bleiben die Erbanfälle der Miterben, trotzdem der Kapitalwerth des Grundbesitzes zu rückgeht, unverändert, während der Erbantheil des Besitzers in entsprechendem Masse sich vermindert, eventuell zu Null re- duzirt;. es kann sich sogar der Fall ergeben, dass die einge tragene Schuld eventuell in dem verminderten Werthe des Grund besitzes überhaupt keine Deckung mehr findet, aus dem Grunde weil seinerzeit fictiver (Kapital-) Werth als realer (Ertrags-) Werth belastet wurde, die hohen Eintragungen aber aus der Zeit des gesunkenen Zinsfusses und des diesem folgenden gestiegenen Ivapi- talwerthes bleiben aufrecht stehen, dessen ungeachtet, dass der Kapitalwerth des Grundbesitzes in der Zeit des neuerlich gestiege nen Zinsfusses wieder abnahm und die Eintragungen sich nicht von selbst wieder diesen veränderten Wirkungen des Zinsfusses entsprechend zusammenziehen. 1 ) Im Falle Kündbarkeit der ein getragenen Kapitalverpflichtungen gestaltet sich die durch Kapi- talisirung des Grundbesitzwerth.es mit dem laufenden Zinsfuss geschaffene Lage noch viel ungünstiger. Denn fällt der Zins fuss, so ist es der Grundbesitzer, der das ihm gewährte Dar lehen Zwecks Aufnahme eines billigeren kündigt, um durch Zinsersparniss seinen Rentenantheil zum Nachtheil seiner Mil erben oder des Verkäufers zu erhöhen; gleichzeitig kann der Grundbesitz, zufolge des dem sinkenden Zinsfuss folgenden Kapitalwerthzusatzes, auch für ein neues Darlehen Hypothekar sicherstellung bieten, indem sein Verpfändungslocus sich er- 1 ) C r e d. i t n o t h S. 19.