17 'Dadurch, dass die Möglichkeit geboten ist, Grundbesitz eigen tümlich ohne Zahlung des Kaufschillings, beziehungsweise •ohne Entrichtung des KapitaRverthes des Grundbesitzes, aus schliesslich gegen zeitweise rückkehrende Renten, die aus dem Ertrag des Grundbesitzes gedeckt, werden können, zu er werben, ist auch der weniger bemittelte, aber fachkundige, fleissige, arbeitstüchtige Arbeiter in die Lage versetzt, Eigen- thümer eines Grundstückes zu werden; mit einem Worte, der Erwerb von Grundbesitz wird erleichtert. Und die Bedeutung dieses Umstandes ist, gegenüber dem heutigen Zustand, nicht zu unterschätzen. Denn dem «kleinen Mann» wird auf den Kaufschillingsrest ein unkündbares Amortisationsdarlehen sehr schwer gewährt, und auch in diesem Falle seine Kapi talskraft in Anspruch genommen; während er bei Gutserwerb gegen Rente sein kleines Kapital zur Befriedigung seines Be darfes an Betriebsmittel verwenden kann. — Bei Übernahme einer Rente wird weiters der Kreditbedarf in überflüssi ger Weise nicht gesteigert und bei eigenthümlicher Übertra gung des Grundbesitzes das Kapital nicht mobilisirt. Die Errichtung von Rentengütern ist begründet, wenn der Besitz feines Grundbesitzers grösser ist, als dass er ihn mit seiner Wirtschaftskraft rationell bewirtschaften könnte und ihm somit kein entsprechendes Betriebskapital zur Verfügung steht; oder wenn er seine entfernt liegenden 'Schläge hei der Be wirtschaftung nicht entsprechend verwerthen vermag und sich von denselben ablösen will; oder aber wenn er zur intensive ren Bewirtschaftung benöthigte, jedoch ihm fehlende Arbeits kräfte sesshaft zu machen beabsichtigt; oder schliesslich, wenn der bereits überschuldete Grundbesitzer sein Gut, ungetheilt, um einen solchen Preis, der zur Deckung seiner Schulden ge nügen würde, nicht verkaufen kann. In diesen Fällen gibt er sein Gut, zum Theile, respektive in letzterem Falle zur Gänze in entsprechenden Stücken an Kleingrundbesitzer weiter, aber nicht gegen Kaufschillingskapital, nicht gegen Kapitalleistung, zu welcher die kleinen Leute nicht fähig sind, sondern gegen die Verbindlichkeit zur Übernahme einer Rente,' die durch Zahlung einer Jahresamortisationsrate nach und nach zur Ablö sung gelangt. Nun aber ist dem zum Zwecke von Rentenguts bildung Bodenmaterial anbietenden Grundbesitzer mit einer Rente nicht gedient; er benöthigt Geld, Kapital, um sein Betriebskapi tal zu vermehren, um zu melioriren, Schulden abzustossen, um sich zu konsolidiren. Ihm ist mit einer Rente nur dann und insoweit gedient, wenn sie auf einmal, kapitalisirt an ihn abge- 2