haupt unmöglich ist. Nachdem nun der Grundbesitz Rentenfonds ist, müssen bei Verschuldung und Verkehr desselben diesen Eigenschaften entsprechende Prinzipien zur Geltung kommen, jedoch nur bis zu jenem Masse, bis zu welchem dies die Be dürfnisse, die sich auf dem Gebiete der Kredit- und Verkehrs politik ergeben, erfordern und nur insofern« die praktische Ver wirklichung dieser Prinzipien ohne eine tiefgreifende Umgestal tung des Rechtssystems ermöglicht ist. Mit dieser Anforderung rechnete Rodbertus nicht, wie wir dies im Laufe unserer Auseinandersetzungen beweisen wollen. Rodbertus wendet sich deshalb gegen das Rechtssystem, weil es dem Grund und Boden künstlich einen Kapitalqualität auf- ■erlegt, dadurch, dass der Grundbesitz zufolge Kapitalisirung des Ertrages mit dem laufenden Zinsfuss einen fiktiven Werth ge winnt, was sich darin äussert, dass der Kapitalwerth 1 des Grund besitzes bei unverändertem Ertrag eine, den Zinsfussschwankun- gen entgegengesetzte Fluctuation verfolgt. Dieser Angriff ist aus mehreren Gründen irrig. Wenn wir das Wesen des Werthes im Wirtschaftsleben und jene Aufgabe betrachten, welche er unter den kapitalwirtschaftlichen Verkehrsverhältnissen erfüllt, so fällt ■die Unhaltbarkeit des Rodbertus’schen Standpunktes sofort ins Auge. Nämlich für jedes im Verkehr befindliche Produktions mittel bildet sich ein Werth, welcher in Zahlen nur durch ent sprechende Kapitalisirung des aus demselben erwarteten Rein ertrages Ausdruck finden kann, und in etwas Anderem nicht; 1 ) es ist allerdings richtig, dass die Werthbildung von den Zinsfussschwankungen beeinflusst wird, dies ist jedoch unver meidlich und fliesst aus dem Wesen des Werthes. Denn der Werth ist jene Bedeutung, welche einem gewissen Gute, vom ■Standpunkte der Bedürfnisbefriedigung, unter gegebenen Ver hältnissen beigemessen wird, mit anderen Worten, die aus dem Vergleich von Genuss und Opfer sich ergebende und quantitativ feststellbare wirtschaftliche Bedeutung der Güter. 2 ) Der Werth beruht somit auf der Beziehung eines gewissen Gutes zu den unter gegebenen Verhältnissen bestehenden Bedürfnissen. Dieser Werth ist ein fiktiver dann, wenn jene Eigenschaften, wegen welcher einem Gute, vom Standpunkte der Bedürfnisbefriedigung, Bedeutung beigemessen wird, in der That nicht vorhanden sind; >es kann jedoch von keinem fiktiven Werthe die Rede sein, wenn der Werth sich ändert, die bezeichneten Eigenschaften 1) Buchenberger: Agrarwesen und Agrarpolitik. II. S. 103. 2 ) F öl des: Tärsadalmi gazdasägtan. (Socialwirtschaftslehre.) I. Buda pest, 1893. S. 137.