-der Rente entsprechenden Kapitalbetrag stets leicht flüssig machen kann. Nachdem diesen Anforderungen die vorher geschilderte bahkmässige Vermittelung entspricht, ist in dieser Hinsicht der Rückhalt des Kapitals nicht zu befürchten. Der bedeutungsvolle Grundgedanke, welcher im Rodber- tus’schen Rentenprdnzip zum Ausdruck gelangt, wurde in den neueren Gesetzgebungen anerkannt und gewann derselbe prak tische Anwendung erstmal in den preussischen Rentenguts gesetzen. Die nähere Auseinandersetzung und Würdigung der selben ist unsere nächste Aufgabe.