I. ABSCHNITT. Das Rentengutssystem in Preussen. 1. Entstehung, Entwickelung und derzeitiger Stand des yreussischen Rentengutssystems. Jene Bestrebung, welche in Preussen einerseits, behufs gesunderer Grundbesitzvertheilung, auf Errichtung von Bauern gütern und hiedurch auf Schaffung einer selbständigen, starken kleinen und mittleren Grundbesitzerklasse hinzielte, anderer seits die Stärkung und Beförderung des deutschen Elements unter gleichzeitiger Eindämmung des gesteigerten Vordringens der Elemente polnischer Nationalität bezweckte: führte zur Schaf fung des im Dienste der inneren Colonisation stehenden Ge setzes vom 26. April 1886,*) in welchem das Rentengutssystem erstmalig als Institution gesichert wurde und hiedurch zum Ausgangspunkt der organischen Neugestaltung des Grundbesitz systems für das ganze Staatsgebiet ward. 2 ) Die preussische Gesetzgebung hat durch dieses Gesetz die eigenthümliche Übertragung des Grundbesitzes gegen Leistung einer festen Geldrente als ein neues Institut geschaffen. Denn eine Rentenverpflichtung konnte — nach Gesetz vom 2. März *) Gesetz betreffend die Beförderung deutscher An siedelungen in den Provinzen Westpreussen und Posen. Vom 26. April 1886. (Gesetz-Sammlung für die königlichen Preussischen Staaten. 1886. Nr. 9122. S. 131.) 2 ) D r. Sering: Die innere Colonisation im östlichen Deutschland. Leipzig, 1893. S. 52. (Schriften des Vereins für Socialpolitik. LVI.)