41' gute, wenn sein Besitz zu gross ist und ihm kein genügendes Betriebskapital zur Verfügung steht, oder wenn er sich von schlecht verwerthbaren, entfernt liegenden Schlägen ablösen,, fehlende Arbeitskräfte durch Colonisation sichern, oder aber seine Schulden abstossen will. Einerseits die Erwägung dieses Umstandes, andererseits mit Rücksicht darauf, dass auf Aus dehnung des im Ansiedelungsgesetze vom Jahre 1886 ins Leben gerufenen, jedoch nur in den Provinzen Westpreussen und Posen geltend gewesenen Rentengutsystems auf das ganze Staats gebiet sowohl in politischen Kreisen, als auch im gesellschaft lichen Wege Jahre hindurch gedrungen wurde, 1 ) führtet zur Schaf fung des Rentengutsgesetzes vom 27. Juni 1890 und des vom praktischen Standpunkte bedeutend wichtigeren Rentenguts gesetzes vom 7. Juli- 1891, welche Gesetze zur Beförderung der Colonisation sehr bedeutende Staatsbeihilfe sicherten und der zwecks eigenthümlichen Erwerbes der neuen Ansiedelungsstel len im Posener Colonisationsgesetze begründeten besonderen Rechtsform für das ganze preussische Staatsgebiet Geltung ver liehen. Die preussische Regierung legte am 27. Jänner 1890 den Gesetzentwurf über die Rentengüter vor, 2 ) in welchem die auf die Rentengüter bezüglichen, vorher citirten §§. 3—7 des An siedelungsgesetzes vom Jahre 1886 unverändert enthalten waren und, nachdem, sie Gesetz geworden, für das ganze Staatsgebiet, allgemeine Geltung gewannen. Die Bestimmungen des Posener Ansiedelungsgesetzes vom Jahre 1886 in Betreff der Rentengüter wurden in den Gesetzentwurf über die Rentengüter und hiedurch auch in das neue Gesetz deshalb unverändert incorporirt, weil diese Bestimmungen während mehrerer Jahre sich bewähr ten und 95°/o aller Ansiedelungen in Form des .Rentengutes zu Stande kamen, 3 ) während die Besiedelung in Form der Pacht und gegen Kapitalbarzahlung nur in sehr geringem Masse in Anspruch genommen wurde. Der Entwurf wurde mit gerin ger Modification,. beziehungsweise Ergänzung am 27. Juni 1890 Gesetz/) 1 ) SomBart-Ermsleien: Das Preussische Gesetz über Renten güter. (Jahrbuch für. Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft im Deutschen Reich. XIV. Jalirg. 1890. S. 60.) 2 ) Entwurf eines Gesetzes über Renten guter. No. 25. Herrenhaus. 17. Legislaturperiode II. Session. 1890. 3 ) Waldhecker: Die preussischen Rentengutsgesetze nach Theorie und Praxis. Berlin, 1894. S. 23. 4 ) Gesetz über Rentengüter. Vom 27. Juni 1890. (Gesetz sammlung für die königlichen Preussischen Staaten. 1890. S. 209.)