44 meine Verschuldung hervorgerufene thatsächliche Gebundenheit des Grossgrundbesitzes durchbrechen. 1 ) Das Rentengutsgesetz vom Jahre 1890 hatte keine weitere Bedeutung, als dass es die sich aus dem bisherigen Rechtszustand ergebenden Schwierigkeiten, welche der Bildung der Rentengü ter rechtlich im Wiege standen, beseitigt und im Rentengute ein neues Rechtsinstitut mit Geltung für das ganze Staatsgebiet geschaffen hat; praktische Bedeutung gewann es jedoch nur durch das Gesetz vom 7. Juli 1891, welche beide Gesetze eine Einheit bilden und als ein organisches Ganzes zu betrachten sind. 2 ) Bevor das Gesetz vom Jahre 1891 gebracht war, wurde nicht ein einziges Rentengut begründet; denn — wie Serin g und Beutner auseinandersetzen 3 ) —- die verschuldeten privaten Besitzer konnten die Errichtung von Rentengütern, als die Staatsbeihilfe zur Ablösung der Rentenforderung, beziehungs weise zur Flüssigmachung des der Rente entsprechenden Kapi tals fehlte, ohne welche die auf dem Grundbesitze haftenden Lasten nicht tilgbar sind, nicht unternehmen. Dass das Rentengutsgesetz vom Jahre 1890 an sich allein von praktischer Bedeutung nicht sein wird, wurde bereits an lässlich der Berathung dieses Gesetzes hervorgehoben und die Regierung in einem Beschluss beider Häuser des Landtages auch verwiesen, dem Landtage baldthunlichst einen Gesetzentwurf Vorzulegen, Wonach es möglich werde, 5m Sinne -des Gesetzes vom 2. März 1850 über die Errichtung von Rentenbanken ver zinsliche Darlehen mit Tilgungsbeiträgen auf Rentengüter zu bewilligen. 4 ) Dieser Resolution kam die Regierung nach, indem sie am 2. April 1891 dem Abgeordnetenhause einen Gesetzent wurf betreffend die Beförderung der Errichtung von Rentengü- 0 Scring: Rentengüter. (Handwörterbuch, der Staatswissenschaften, Jena, 1893. Band V. S, 422.) 3 ) «Les deux lois de 1890 et de 1891 forment un tout.» (G. Blondei: Eludes sur les populations rurales de l’AIlemagne et Ia crise agraire. Paris,. 1897. S. 370.) 3 ) S e r i n g: Innere Colonisation. (Handwb. d, Staatsw. Jena, 1895. I, Supl. S. 584 b); ferner die Rede des Präsidenten der Bromberger General- koinmission, Beutner in der Berliner Agrarkonferenz (cit. Agrarkonferenz bericht. S. 233). 4 ) Bericht der XIX. Kommission zur Vorberathung. des Entwurfes eines Gesetzes betreffend die Beförde rung der Errichtung von Renten gütern. Nr, 365. Haus der Abgeordneten. 17. Legislaturperiode. III. Session. 1890/1891. S. 1.