sich zu übernehmen, ohne eine Hypothek aufnehmen zu müs sen, wenn nämlich die Kinder, sowie sie ihre Grossjährigkeit erreicht haben, ihre Erbportionen nach den bestehenden Rechts bestimmungen für sich in Anspruch nehmen. Auf solch ein be lastetes Gut wird eine Hypothek überhaupt nicht, oder nur zu Wucherzinsen aufzunehmen sein; oder es kommt zur Subhasta- tion, um eine Theilung in natura vornehmen zu können. 1 ) Mit Recht sagte daher Paasehe: «... wir haben beim Rentengüter gesetz halbe Arbeit gemacht... weil wir nicht neben dem Ren tengütergesetz das Anerbenrecht gemacht haben.» 2 ) In gleichem Sinne erklärte sich Professor Brunner. 3 ) In Fachkreisen äusserte sich immer lebhafter die Über zeugung, die Bestrebung, dass im Interesse der Sicherung der Erhaltung der vom geltenden Erbrecht bedrohten Renten- und Ansiedelungsgüter, das Erbrecht für die beschränkte Zahl dieser rechtlich und wirtschaftlich besonders gearteten Güter vor der im Allgemeinen Bürgerlichen Reichsgesetzbuch vorzunehmen den Reform des allgemeinen Erbrechts, baldigst gesondert gere gelt. werde. Diese Bestrebung kam in der Berliner Agrarkonfe- renz, am 31. Mai 1894, in dem Anträge zum Ausdrucke, welcher für die Rentengüter die baldige Einführung des zwangsweisen Anerbenrechts als wünschenswerth erklärte. Der von Conrad, Paasehe und Beutner gestellte Antrag lautet wie folgt: 4 ) «Für das Rentengut, wie es sich in Preussen unter dem Rentengütergesetz entwickelt hat, ist bal dige Einführung eines zwangsweisen Anerbenrechts im Interesse der Erhaltung der neugeschaffenen Besitzungen wünschens werth.» Unter solchen Umständen, aber hauptsächlich als Ergebniss der Verhandlungen der Agrarkonferenz, welche die Nothwendig- keit der Reform des ländlichen Erbrechtes hervorhoben, be schloss die preussische Regierung für die Rentengüter eine ent sprechende Änderung der bestehenden erbrechtlichen Bestimmun gen, vermittelst welcher die Erhaltung der Rentengüter auch für den Todesfall des Eigentümers gesichert werde. 6 ) Und im Jahre r ) S. die Rede des Generalkommissions-Präsidenten Beutner in der .Agrarkonferenz (cit. Agrarkonferenz-Bericht S. 235). 2 ) Loc. cit. S. 224. 3 ) Loc. cit. S. 331. 4 ) Cit. Agrarkonferenz-Bericlit. S. 258. 5 ) Denkschrift über die zur Förderung der Landwirt schaft in den letzten Jahren ergriffenen Massnahmen. Berlin, 1896. S. 19.