diesem Behufe wurden im oberwähnten Gesetze die Grafschafts behörden berechtigt, Güter anzukaufen, dieselben zu zerthei- len und die einzelnen Parzellen wieder zu verkaufen, oder zu verpachten; der Staat stellte zu diesem Zwecke seinen Kredit zu niedrigem Zinsfusse zur Verfügung. Wer sich mit Rentengutspolitik befasst, muss die Bestim mungen des small holdings-Gesetzes kennen, denn im Rahmen dieses Gesetzes ist — wie wir sehen werden — der Erwerb von Kleinbesitzen (small holdings) zum Theile gegen Renten leistung zulässig, wodurch diese Kleinbesitze den .Charakter von Rentengütern gewinnen. Deshalb ist auch dieses Gesetz — bei Lösung unserer Aufgabe —• von Bedeutung, dessen Bestimmun gen wir in Folgendem darlegen. Wenn ein Grafschaftsrath (county council) 1 ) die Beobach tung macht, dass sich in dem seinem Wirkungskreise unter stehenden Bezirke Bedarf an kleinen Grundstellen .zeigt, so ist er befugt, in Gemässheit des Gesetzes zur Begründung von Bauerngütern (small holdings) geeignete Grundstücke für Jene, die solche kleine Grundbesitze zu kaufen und dieselben per sönlich zu bewirtschaften gedenken, zu erwerben. Das Gesetz bestimmt den Begriff des «small holding» wie folgt: «Small holding bedeutet in Gemässheit des vorliegenden Gesetzes einen solchen Grundbesitz, welcher nach dem vorliegenden Gesetze, und zu Zwecken desselben durch einen Grafschaftsrath erwor ben wurde und grösser als ein acre (160 □ Klafter) ist, aber 50 acre (5 Kat.-Joch) nicht übersteigt, oder falls der Flächeninhalt desselben 50 acre übersteigen sollte, sein, bei der Bemessung der Einkommensteuer (income tax) massgebender Jahresertrag (Pachtschilling) nicht mehr als 50 Pfund Sterling beträgt.» Sollte ein Grundstück, weil es in der Nähe städtischer Wohnplätze gelegen, oder zu Bauzwecken geeignet jst, oder aus einem anderen Grunde, gemäss des Erachtens des Grafschafts- rathes, voraussichtlich einen bedeutend höheren Werth haben, als dass der Erwerb desselben zu .landwirtschaftlichen Zwecken V V J Dio county ist die administrative Eintheilung des Landes, und der county council. der Grafschaftsrath, das Hauptorgan derselben; sein Wirkungs kreis wurde durch den Small Holdings Act bedeutend erweitert, welches Gesetz die wichtige socialpolitische Aufgabe der Rentengutsbildung diesen Grafscbaftsräthen, als den zur Durchführung dieser Aktion bestentsprechenden Lokalbehörden übertrug, welche somit als Ansiedlungsbehörden erscheinen. (Small Holdings Act. Part. I. § 1. — Ferner G. Meyer: Die Be- höidenorganisation der Verwaltung des Innern; Schönberg: Handbuch der Politischen Oekonomie. III. Band 2. Theil. 1898. S. 256.)