70 weis dessen, dass sich; in der .Grafschaft für ländliche Kleinstel len Nachfrage zeigt, um Anwendung des small holdings-Gesetzes einkommen. iWenn die vorerwähnte Kommission, welcher das Gesuch vorgelegt wird, zur Überzeugung kommt, dass das Ansuchen bona fide und .aus raisonnablen Gründen (in good faith and on reasonable grounds) gestellt wurde, so nimmt sie Schritte zur Untersuchung der Verhältnisse vor und erstattet .über das Re sultat dem Grafschaftsrathe Bericht. Im Kaufpreise eines jeden einzelnen durch den Grafschafts rath verkauften kleinen Grundbesitzes sind die Gesamtkosten der Eintragung des Rechtstitels mitinbegriffen, während die durch den Gutserwerber für gesetzliche und .andere Informa tionen und für Rechtshilfe aufgewendeten Auslagen in demsel ben nicht miteingerechnet sind. Das Gutserwerbsgeschäft ist längstens binnen einem Mo nate nach dem Verkaufe zu beenden. Zu diesem Behufe hat, der Gutserwerber zumindest ein Fünftel des Kaufpreises bar anzuzahlen; einen Theil desselben, welcher aber ,ein Viertel des Kaufpreises nicht übersteigen darf, kann der Gutserwerber mit Zustimmung des Grafschaftsrathes durch eine immerwährende Rentenschuld — perpetual rentcharge — sichern, welche als Erbpacht erscheinende Rentenschuld in Gemässheit des § 45 des Gesetzes über die Erbpachtsschuld vom Jahre 1881 (Con- vevancing and Law’of Property Act, 44 & 45Vict.) ablösbar ist; während der etwa noch verbleibende Kaufschillingsrest durch die zu Gunsten des Grafschaftsrathes auf dem Kleinbesitze intabulirte Schuld zu sichern und entweder durch halbjährige Kapi talanzahlungen zu einem 'solchen Zinsfusse und innerhalb einer solchen Zeitdauer von nicht mehr als 50 Jahren vom Tage des Verkaufes an gerechnet, rückzahlbar ist, wie diese mit dem Grafschaftsrathe vereinbart wurden; oder aber erfolgt die Rück zahlung auf Ansuchen des Gutsnehmers halbjährig in gleich hohen Annuitäten, gleichfalls zu vertragsmässigen Verzinsungs modalitäten und unter zeitlicher Einschränkung. Nehmen wir an, dass der Kaufpreis 500 £. beträgt. Der Käufer hat zumindest 100 £. bar anzuzahlen; und falls ein Theil des Kaufpreises mit einer maximalen Rentenlast von 125 £. gedeckt wird, so ist der verbleibende Kaufschillingsrest von 275 £. in Form eines amortisirbaren Hypothekardarlehens zu tilgen. Wenn nun der Zinsfuss mit 4°/o und die Tilgungspeniode jri 50 Jahren bestimmt ist, so hat der Käufer zur Tilgung des Kaufschillingsrestes von