tung von Rentengütern 1 ) in Verbindung mit dem die Errichtung von Berufsgenossenschaften der Landwirte regelnden Gesetzent wurf vor, 2 ) welche beide Entwürfe in engem Zusammenhänge- stehen. Der Gesetzentwurf betreffend die Errichtung von Renten- gütem bezweckt durch allmälige Ablösung der Hypothekar lasten von den ländlichen Grundbesitzen, die Schaffung unbe- iaslbarer Rentengüter 3 ) und hiedurch die Verhinderung der' neuerlichen Überschuldung der Liegenschaften. Nachdem das ganze Rentengutsbildungsverfahren bei den gleichzeitig geplan ten Berufsgenossenschaften der Landwirte centralisirt ist, müs sen wir vor Allem' über diese Organe das Nothwendigste er wähnen. Nach dem Gesetzentwürfe betreffend die Errichtung von Berufsgenossenschaften der Landwirte bilden die gesamten dem Betriebe der Land- und Forstwirtschaft gewidmeten Liegenschaf ten innerhalb eines Gerichtsbezirkes eine Bezirksgenossenschaft, innerhalb eines Landes eine Landesgenossenschaft (cit. Entwurf § 1). Diese Genossenschaften sind juristische Personen, welche für ihre Verbindlichkeiten nur bis zur Höhe des genossenschaft lichen Vermögens haften und zur Deckung ihrer Verwaltungs kosten und zur Erreichung ihrer wirtschaftlichen Zwecke von ihren Mitgliedern innerhalb bestimmter Grenzen Zuschläge zur staatlichen Grundsteuer einheben können (cit. Entwurf § 18 u. ff.). Der Zweck dieser Genossenschaften ist die Verbesserung der sittlichen und materiellen Verhältnisse der Landwirte (cit. Ent wurf § 2); in ihren Wirkungskreis gehören die Errichtung von Lagerhäusern, der gemeinsame Ankauf von Betriebsartikeln, der gemeinsame Verkauf von Produkten, die Gründung von Genos senschaften nach dem System Raiffeisen, die Vermittelung von Hypothekardarlehen, die Arbeitsvermittelung etc., in der Haupt sache aber die ihnen nach dem Rentengutsgesetz zugewiesenen Aufgaben. Die Idee der Rentengüter bildet den Kern des gan zen Reformplanes. Die Mitwirkung bei der Gründung dersel- D Regierungsvorlage. Gesetz vom betreffend die Errichtung von Rentengütern. (711 der Beilagen zu den stenogr.. Protokollen des Abgeordnetenhauses. XI. Session. 1893.) 2 ) Regierungsvorlage. Gesetz vom betreffend die Errichtung von Berufsgenossenschaften der Landwirthe.. (710 der Beilagen zu den stenogr. Protokollen des Abgeordnetenhauses. XI. Session 1893.) ®) Erlä uternde Bemerkungen zu den Gesetzentwürfen' (S. 3); ferner: Beilage VI. (S. 411).