81 6 p . i K 14 2 Wel }!'’ i rtS! j l ’ al ' t 2 3. 4. 4 6. :zinsung und Tilgung des restlichen Rentenkapitals zuzüglich des darzuleihenden Betrages ausreicht und dieser Betrag den bereits getilgten Theil des Rentenkapitals nicht übersteigt. Schliesslich bemerken wir, dass gegen Rentengutsbesitzer, die sich als unverlässlich bewiesen, in Verbindung mit einer be stimmten Abrechnung, das Enteignungsverfahren eingeleitet werden kann. Wie aus den hier dargelegten Umrissen des österreichischen Gesetzentwurfes über die Rentengüter ersichtlich, strebte dieser Entwurf die Verwirklichung einer solchen grundlegenden Re form an, welche die radikale Umgestaltung der bestehenden Agrarorganisation und des geltenden Grundbesitzrechtssystems nothwendig gemacht hätte, weshalb — abgesehen von den spä ter noch zu besprechenden Fehlern und Mängeln des Gesetzent wurfes — auch die Möglichkeit ihrer Durchführbarkeit zweifel haft war. Hiezu kam noch, dass selbst die massgebendsten Kör perschaften, obzwar sie dem Zwecke des Entwurfes und dem Institut der Rentengüter die vollste Anerkennung zu Theil wer den Hessen, gegen die Verwirklichung dieses Instituts in der geplanten Form Stellung nahmen. So nahm der V. österreichische Agrartag folgende Resolution an: «Die Errichtung von Renten gütern auf Grund der im Gesetzentwürfe des k. k. Ackerbau ministeriums enthaltenen Bestimmungen wird als Erfüllung des beabsichtigten, äusserst anerkennenswerthen Zweckes nicht ge eignet erklärt.» «Das Institut der Rentengüter zum Zwecke der inneren Colonisation und der Vermehrung des mittleren Grund besitzes ist unabhängig von der Berufsorganisation, unter An lehnung an Staats- oder Landeskreditinstitute anzustreben.» 1 -) Den Entwurf war die Regierung genöthigt, am 17. Dezem ber 1895 zurückzuziehen. Die Verwirklichung des Instituts der Rentengüter wurde hiedurch auf eine spätere Zeit hinaus- .geschoben. Die Bestrebungen nach Errichtung von Rentengütern hör ten in Österreich mit der Zurückziehung dieses soeben erörter ten Entwurfes nicht auf. Der galizische Landesausschuss, welcher sich seit Jahren mit dem Problem der Rentengüter befasste, legte dem Landtage in der Herbstsession des Jahres 1904 einen Entwurf über die x ) Verhandlungen des V. österreichischen Agrartages 1895. Wien 1895 (S. 32 und 157).