90 Bemittelte ein Grundstück ohne Kapitalverschuldung erwerben und hiedurch die wirtschaftlich schwächeren Elemente, die nur über das erforderliche Betriebskapital verfügen, sich in eine immer mehr unabhängige gesel'schaftüche Stellung emporschwin gen. «Was die Mehrung des Kleinbesitzes durch Schaffung neuer Stellen angeht — schreibt Gierke 1 ) — so scheinen die bishe rigen Erfahrungen dafür zu sprechen, dass die preussische Ren tengutsgesetzgeltung die hiefür geeignete Rechtsform gefun den hat.» Das Vorbild des preussischen Rentenguts schwebte auch dem englischen, österreichischen und galizischen Gesetzgeber vor, jedoch mit weniger glücklicher Lösung. Sowohl das preussische als auch 'das geplante österreichische'und galizische Rentengut ist eine landwirtschaftliche Liegenschaft, welche zu Eigenthum nicht gegen Kapital, sondern gegen Leistung einer während längerer Zeit abzuführenden Rente erworben wird; dem gegenüber bringt der englische small holding, welcher den Charakter eines Renten gutes hat, das Rentenprinzip weniger folgerichtig zur Geltung, indem der eigenlhümliche Erwerb desselben ausschliesslich gegen Leistung einer Rente nicht zulässig ist, sondern beim Kaufe desselben zum Theile auch eine Kapitalzahlung zu erfol gen hat. Dort ist die theilweise Kapitalzahlung zulässig, hier ist sie obligatorisch und eine unbedingte. Die starke Wirkung des Rentenprinzips konnte daher in England nicht in einem solchen Masse zur Geltung kommen, wie in Preussen, und werden wir noch Gelegenheit haben, auf diesen Nachtheil hinzuweisen. Der Kauf gegen Rente ist, zufolge der Sesshaftmachung, zur Verhinderung der massenhaften Auswanderung des länd lichen Arbeitervolkes., welche besonders in den östlichen Thei- len Preussens beobachtet, wurde, geeignet; dies ermöglicht dem Grossgrundbesitz die Sicherung der fehlenden Arbeitskraft; die ausgedehntere und gesteigerte Nutzbarmachung des Bodens durch Heranziehung zur Bewirtschaftung der noch unkultivirten Hoch moor- und Haideländereien. Mit einem Worte, mit der Grün dung von Rentengütern wurde an die planmässige und all- mülige Lösung der sozialen Frage der östlichen Provinzen Preussens geschritten, welche aus den innerhalb der landwirt schaftlichen Bevölkerung bestandenen Klassengegensätzen, aus der ungleichen Vertheilung des Bodenbesitzes und aus jenem Abstand erwachsen ist, welcher den Arbeiter vom Grundbe- -) Dr. 0. Gierke: Referat über die Bodenbesitzvertheilung und die Sicherung des Kleingrundbesifzes. (Schriften d. Vereins f. Socialpol. LVIII. 1893. S. 171'