(1 sitzer trennt; denn diese Klassengegensätze zwingen gerade die entsprechendsten und emporstrebenden Kräfte auszuwandern, ver ursachen die Übervölkerung der Städte, verschlimmern die Ver hältnisse der Industriebevölkerung und lassen die Anbauflächen veröden. 1 ) Diesen Misslichkeiten und Unzukömmlichkeiten beu gen die entsprechende Regelung der inneren Colonisation, die durch die Rentengüter geschaffene gleiche Bodenbesitzverthei- lung, die Sicherung des Entstehens und der Erhaltung von selbständigen Bauernwirtschaften und die in dem lokalen Ar- beiterbedarfe entsprechenden Anzahl errichteten Arbeiterstel len vor. Die Erreichung der soeben erörterten Ziele der preussischen Rentengutspolitik ist durch gesetzliche Vorschriften gesichert. Der Erfolg des Ansiedelungsgeschäftes hängt jedoch nicht .so sehr vom Wesen und von der Regelung der durch die ge setzgebende Macht geschaffenen und systematisirten, geeigne ten Rechtsform, als mehr von der Thätigkeit jener Behörde ab, welche das Gesetz anzuwenden, die in demselben zum Aus druck gelangenden Ziele zu verwirklichen berufen ist. Nach den preussischen Rentengutsgesetzen sind die voll streckenden leitenden Behörden: die Generalkommissionen; nach dem Posener Ansiedelungsgesetz: die Ansiedelungskommis sion. Von der Thätigkeit dieser Behörden hängt der Erfolg des ganzen Verfahrens ab; umsomehr, als das Gesetz sozusagen nur ganz allgemeine Directiven enthält; in Anschliessung hieran sind die Kommissionen mit 'einem weitgehenden diskretionären Rechts kreis ausgestattet und können dem praktischen Bedarf gemäss den einzelnen konkreten Fällen entsprechend, nach freiem Er messen das Mass und die Art und Weise ihrer Thätigkeit be stimmen. Ihre Verantwortlichkeit ist hiedurch nicht kleiner, sondern eine wesentlich gesteigerte. Richtig sagt S e r i n g von den Behörden: * 2 ) «Es wird in erster Linie von ihrer Thätigkeit. abhängen, ob die entstehenden Ansiedelungen den Anforderun gen einer weitsichtigen Sozialpolitik entsprechen werden oder nicht, ob blühende Bauemgemeinden oder Proletarierkolonien entstehen, ob namentlich die gesetzlichen Begünstigungen den R Pr. M. Seriug: Referat über die B odenbesitz vertheilung und die Sicherung des Kleingnmdbesitzes. (Verhandlungen der am 20. und 21. März in Berlin abgehaltenen Generalversammlung des Vereins f. Socialpolitik über die ländliche Arbeiterfrage und über die Bodenbesitzvert.heilung und die Siche rung des Kleingrundbesitzes. Schriften d. Ver. f. Sozialpol. BVIII. B. 1893. S. 13G.) 2 ) Sering: Renlengiiter. (Handwörterbuch der Staatswissenschaften B. V. 1893. S. 424.)