12. Der Kongreß Deutscher Volkswirte. 29 Versammlung und der Aufstellung eines Programms und Statuts machen, erreichten jedoch, daß die Debatten darüber in einer Vorversammlung am Abend vor der Haupt versammlung zu einem befriedigenden Abschluß kamen, und daß man einen Ausschuß ernannte, welcher, unter Berücksichtigung der in der Vorversammlung erörterten An sichten, den Gothaer Statutenentwurf revidieren und gleich bei Eröffnung der ersten Sitzung der Hauptversammlung vorlegen solle. Die erste öffentliche Hauptversammlung nahm einen überraschend günstigen Verlauf. Während es am Abend vorher noch zweifelhaft gewesen war, ob das erste Zusanunentreffen deutscher Volkswirte nur als eine Vorversammlung zur Beratung von Grundrechten, Statuten uud anderen Form- fragen zu betrachten sei, und ob ein Kongreß erst im künftigen Jahre zusammentreten solle, war die erste Hauptversammlung am 20. September schon nach Verlauf einer halben Stunde ein wirklicher Kongreß. Das vom provisorischen Ausschuß vorgeschlagene Statut wurde ohne Diskussion en bloc einstimmig angenommen. Danach sollte kein Verein, sondern ein Kongreß mit Wanderversammlungen begründet und eine ständige Deputation zur Vorbereitung desselben gewählt werden. Man ging, ohne sich in doktrinäre, nutzlose Prinzipienstreitereien zu verlieren, sofort in die Beratung praktischer Fragen ein und konnte gleich die ersten beiden Hauptfragen über die Gewerbefreiheit und über das Assoziationswesen ziemlich rasch erledigen, weil über jede dieser Fragen umfassende Vorarbeiten und Berichte vorlagen. Man war beinahe einmütig darin, daß dem Arbeiter eines der ersten Menschenrechte — die Freiheit der Arbeit — nicht länger vorenhalten werden dürfe, daß aber andererseits an Stelle der durch die moderne Technik überwundenen Zünfte die freiwilligen Genossenschaften dem Gewerbetreibenden vorwärts helfen müßten. Mit Einstimmigkeit bereitete der Kongreß den uneigennützigen Bestrebungen von Schulze-Delitzsch einen wohlverdienten Triumph und forderte das deutsche Volk zur Einführung dieser Organisationen auf. Größere Schwierigkeiten und Differenzen als die Gewerbe- und Assoziationsfrage bot in Gotha die Zollfrage, in welcher der Gegensatz von Schutzzöllnern und Frei händlern schon scharf hervortrat. Der Gothaer Kongreß hatte drei Ausschüsse, für das Gewerbewescn, für das Genossenschaftswesen und für das Zollwesen, ernannt und zur Sammlung von Material und zur Vorbereitung künftiger Verhandlungen beauftragt. Der österreichische Schutzzöllner Or. Kreutzberg warnte nun bei Beratung der Zollfrage vor einem Beschlusse, der die deutsche Arbeit der Konkurrenz vor gerückterer Länder preisgebe, und riet, zur Vorbereitung eines Tarifs auch Schuhzöllner zuzuziehen und den Tarif so einzurichten, daß er die Vergrößerung des Zollvereins erleichtere. Auch Staatsrat Mathy hielt die Versammlung noch für viel zu jung und die Zollfrage noch für viel zu wenig reif, um schon die Aufstellung eines voll ständigen Tarifs wünschen zu können. Werde nun ein Zolltarif vorweg zum Gegen stand des nächsten Kongresses gemacht, so müßte dies den günstigen Eindruck der ersten Kongreßversammlung schwächen und könne den Kongreß wohl gar auseinandersprengen. Er schlage daher vor, die Zollfrage der ständigen Deputation des Kongresses zur ge neigten Berücksichtigung zu überweisen. Rudolf v. Bennigsen, der sich schon im Jahre 1858 einen Namen als hervorragender Politiker gemacht hatte und sich in Gotha an den Sektions- und Plenar versammlungen lebhaft beteiligte, bewies auch in der Zollfrage sein Geschick, verschiedene Standpunkte miteinander zu versöhnen und die Erreichung praktischer Ziele zu fördern. Er stellte folgenden Antrag: „Der Ausschuß für das Zollwesen hat zeitig vor der nächsten Versammlung deutscher Volkswirte seine Arbeit der ständigen Deputation, womöglich bereits gedruckt, vorzulegen zur Erwägung darüber, ob und inwieweit diese Arbeit auf die Tagesordnung des nächsten Kongresses zu stellen sei." Dieser Antrag v. Bennigsen, dem sich der Berichterstatter über die Zollfragen anschloß, wurde ein stimmig angenommen.