42 Zweiter Teil. Kandel. II. Der Kandel im allgemeinen. landes und als Rüstzeug im Kampfe um die internationalen Kandelsbedingungen klar vor Augen sehen, ohne daß man deshalb sich zu der Ansicht zu bekennen braucht, daß der Kolonialbesitz am besten nutzbar gemacht werde durch den zollpolitischen Zusammen schluß mit dem Mutterlande und die gemeinsame Absperrung nach außen hin. Denn konsequent durchgedacht, würde ein solches System nicht die Ausnutzung der Kolonien zur Erlangung möglichst günstiger Kandelsbedingungen im gesamten Weltverkehr dar stellen, sondern im Gegenteil ein Sichzurückziehen auf die eigenen Territorien unter Verzicht auf den Verkehr mit fremden Gebieten. Anter diesem Gesichtspunkte ist es mindestens sehr zweifelhaft, ob nicht dieses System selbst für die größte Kolonialmacht der Welt von überwiegendem Nachteil wäre, ob nicht das „größere Britannien" der Zmperalisten in Wirklichkeit gegenüber der heutigen Weltstellung Englands ein kleineres Britannien sein würde. II. Der Handel im allgemeinen. 1. Begriff und Arten des Handels. Von Wilhelm Lexis. Lexis, Handel. Zn: Handbuch der Politischen Ökonomie. Herausgegeben von v. Schönberg. Au fl. 2. 8b. 2. Halbband. Tübingen, H. Lanpp, tB8. S. 222—227. Kandel ist der gewerbsmäßige Betrieb des Eintausches oder Ankaufs von Gütern und der Wiederveräußerung derselben zum Zwecke einer Erzielung von Gewinn. Dem nach ist der Kandel keineswegs mit dem Güteraustausch überhaupt identisch, sondern er bildet nur eine durch die volkswirtschaftliche Arbeitsteilung allmählich selbständig gewordene Vermittlungstätigkeit, durch welche die Bewegung der Güter vom Pro duzenten zum Konsumenten wesentlich erleichtert lvird. Zn vielen Verkehrsfällen findet eine solche Vermittlung nicht statt: der Produzent verkauft die von ihm selbst her gestellte oder auf eine höhere Stufe der Verarbeitung gebrachte Ware dirett an den jenigen, der sie unmittelbar für seine persönlichen Zwecke verwenden oder als Roh material oder als Kalbfabrikat weiter verarbeiten will. Solche Verkaufs- und Kauf geschäfte fallen also nicht in das eigentliche Gebiet des Kandels im volkswirtschaftlichen Sinne. Setzt der Produzent sein Erzeugnis an einen Wiederverkäufer ab, so wird dadurch sein eigener wirtschaftlicher Charakter nicht berührt, wenn er auch auf diese Art zu der Einleitung der eigentlichen Kandelsbewegung mitwirkt. Als wirklicher Kandel treibender oder Kaufmann gilt von unserem Gesichtspuntte nur derjenige, dessen spezielle Erwerbstätigkeit darin besteht, daß er Waren lediglich zu dem Zwecke kauft, sie ohne wesentliche materielle Veränderung zu höheren Preisen wiederzuverkaufen, indem sich seine volkswirtschaftliche Funktion darauf beschränkt, daß er diese Waren den Abnehmern örtlich und zeitlich auf die bequemste Weise und in jeder gewünschten quantitativen Verteilung zugänglich macht. Die Erfüllung dieser Funktion bedingt eine besondere Art der Arbeit, die man als die handelsgewerbliche Arbeit bezeichnen kann. Nach der Natur der Güter, deren Amsatz der Kandel vermittelt, ist zu unter scheiden: