1. Begriff und Arten des Landels. 43 1. Der Warenhandel, d. h. der Lande! mit beweglichen Sachgütern. Der selbe nimmt nicht nur geschichtlich, sondern auch mit Rücksicht auf seine gegenwärtige und wahrscheinliche künftige Bedeutung in der Volks- und Weltwirtschaft unter den Landelsarten die erste Stelle ein und ist immer gemeint, wenn man kurzweg von Lande! spricht. 2. Der Immobilienhandel, also der gewerbsmäßige Ankauf von Grund stücken oder Läusern zum Zwecke des Wiederverkaufs. Es ist dies ein in der neueren Zeit hier und da auftauchender Geschäftszweig, der aber voraussichtlich nur eine unter geordnete volkswirtschaftliche Bedeutung behalten wird. Der Bau von Läufern zum Verkaufe gehört nicht hierher, wohl aber der Ankauf größerer Landgüter in der Absicht, sie parzellenweise wiederzuverkaufen. 3. Der Lande! in Wertpapieren (Effekten) im weiteren Sinne, die in zwei Lanptklassen zerfallen, nämlich Wechsel und ähnliche Wertpapiere von nur kurzer Existenz dauer, die aber stetig neu produziert und auf den Markt gebracht werden, und solche Papiere, die eine aus längere Zeit berechnete Kapitalanlage repräsentieren und ihren Inhabern Zinsen oder Dividenden einbringen oder wenigstens einbringen sollen. Sofern diese Papiere eigentliche Landclsgegenstände darstellen, nämlich sofern sie gekauft werden zum Zweck des Wiederverkaufs, sind die Bankiers und Wechsler, die sich mit solchen Geschäften befassen, ohne Zweifel auch in dem volkswirtschaftlichen Sinne als Kaufleute anzusehen, ebensowie in ihren Geschäften in Edelmetallen und Geldsorten. In ihrer Eigenschaft als Kreditvcrmittler aber ist diesen Anternehmern eine besondere Stellung in der Volkswirtschaft anzuweisen. Denn wenn sich ihre Geschäfte in dieser Richtung auch aus Kreditnehmen und Kreditgeben zusammensetzen, so wäre es doch nur eine bildliche und in mancher Linsicht wenig passende Ausdrucksweise, wenn man diese Operationen als ein Kaufen von Kredit zum Zweck des Wiederverkaufs darstellen wollte, zumal das eigene Kapital des Unternehmers bei demselben eine große Rolle mitspielt. — Auch die Gründung einer Aktiengesellschaft ist nicht als eine Landels- operation, sondern als besondere Art der privatwirtschaftlich gewinnbringenden Organi sationstätigkeit anzusehen. Wie den Kredit, so schließen wir auch die persönliche Arbeit (abgesehen von der Sklavenarbeit) von den Gegenständen des eigentlichen Landels aus, so daß zu den letzteren nur die eigentlichen Sachgüter und andere sachlich dargestellte Werte gerechnet werden. In vielen Fällen wird der Übergang eines Guts von dem Produzenten zum Konsumenten nicht bloß durch einen, sondern durch mehrere selbständige, d. h. auf eigene Rechnung arbeitende Landelsunternehmer vermittelt. Liernach unterscheidet man zwischen dem Großhandel und dem Detailhandel: den ersteren vertreten diejenigen Kauf leute, welche, wenigstens der Regel nach, nicht unmittelbar mit den eigentlichen Konsu menten in Verbindung stehen, sondern die gekauften Waren an Wiederverkäufer oder an Gewerbetreibende zu weiterer Verarbeitung absehen; der letztere dagegen hat die Aufgabe, das Publikum unmittelbar mit allen Gebrauchs- und Verbrauchsgegenständen zu versorgen, die nicht direkt von den Produzenten entnommen werden. Der Groß handel wird im allgemeinen nur Waren in größeren Quantitäten verkaufen, deren weitere Teilung den Detaillisten zufällt. Der Detailhandel aber ist in den meisten Fällen Kleinhandel, d. h. seine einzelnen Geschäfte bewegen sich in kleinen Summen, wie sie sich nach dem täglichen Bedürfnis des Konsumenten bestimmen, und auch der gesamte Llmsatz eines Jahres bleibt im Vergleich mit dem eines Großhandlungshauses mäßig. Doch gibt es auch Detailhandlungen, die sich, sei es hinsichtlich der Durchschnittsgröße ihrer einzelnen Verkäufe, sei es ihres Jahresumsatzes, mit den meisten Großbetrieben messen können. Lierher gehören z. B. die großen Juwelenlädcn und andererseits die bazarartigen Magazine von Kleiderstoffen und Modewaren in den großen Städten,