9. Der Straßburger Kandel am Anfange des 19. Jahrhunderts. 83 Auch nachdem die französische Revolution die Zollgrenze bis zum Rheine vor gerückt und alle Privilegien aufgehoben hatte, blieb der unbeschränkte Transithandel dem Elsaß noch eine Zeitlang erhalten; er erhielt sogar durch die Dekrete vom 10. Juli 1791 und 7. September 1792 eine neue gesetzliche Regelung. Doch der Nationalkonvent glaubte auch mit diesem Vorrecht aufräumen zu sollen. Das Gesetz vom 24. Juli 1793 hob den Transitverkehr durch die Ostdepartements vollständig auf, mit der Begründung, daß dadurch eine für die Interessen der Republik schädliche Ein oder Ausfuhr begünstigt werden könnte. Die damalige Kandelsvertretung, das Conseil de Commerce, setzte alle Kebel in Bewegung, um eine Zurücknahme dieser Maßregel zu erlangen, die keinen anderen Erfolg haben konnte, als den ganzen Durchgangs verkehr auf das rechte Nheinufer hinüberzudrängen. Erst 10 Jahre später gelang es den Bemühungen des verdienstvollen Straßburger Tribunatsmitgliedes Koch und des besonderen Abgesandten des Straßburger Kandels, I. B. Prost, für Straßburg wieder günstigere Bedingungen zu erhalten. Das Zollgesetz vom 8. Floreal XI, welches in einem besonderen Abschnitt auch das Sttaßburger Entrepüt für ausländische Waren regelte, gestattete wieder den Transit durch das Elsaß, aber nur für diejenigen Güter, welche keinem Einfuhrverbot unterlagen. Die Wiederzulassung des Transits hatte leider nicht den gewünschten Erfolg. Sie war keine vollständige, und vor allem, sie war zu spät gekommen. Der Verkehr hatte seinen Weg über das rechte Nheinufer gesunden; er war durch die berührten deutschen Staaten in jeder Kinsicht gefördert worden. Da zahlreiche Waren, wie raffinierter Zucker, Tabakfabrikate und namentlich alle Produkte und Fabrikate Englands und seiner Kolonien, von der Einfuhr und Durchfuhr in Frankreich ausgeschlossen blieben, so gab der Kandel nach wie vor derjenigen Route den Vorzug, auf welcher alle Waren unterschiedslos verkehren durften. Zudem war die Durchfuhr durch das Elsaß zahlreichen Zollformalitäten, namentlich der Zollplombe, unterworfen, so daß die Fuhr leute, um sich diesen zu entziehen, gerne selbst die längere Reise und die damals weniger günstigen Sttaßenverhältnisse des rechten Rheinufers mit in den Kauf nahmen. In den ersten Jahren des Kaiserreiches hat die Kandelskammer nicht aufgehört, bei jeder Gelegenheit eine Wiederherstellung des früheren unbeschränkten Transitverkehrs zu verlangen. Doch traten bald Ereignisse ein, welche den Straßburger Kandelsstand für diesen Verlust in reichem Maße entschädigten und jene Forderung für einige Zeit in den Kintergrund geraten ließen. Im Jahre 1803, kaum ein Jahr nach dem Frieden von Amiens, hatte England die Feindseligkeiten gegen Frankreich wiedereröffnet. Seine Flotten beherrschten die See und sperrten die französischen Käsen. Die überseeischen Güter, Kaffee, Zucker, Baumwolle, Farbstoffe, Spezereiwaren aller Art, mußten neue Wege nach Frankreich suchen, und da war es Straßburg, das vermöge seiner vorzüglichen Lage am Rhein und der alten kaufmännischen Schulung seines Kandelsstandes berufen war, in die Lücke zu treten und als Vermittelungs- und Stapelplatz für den überseeischen Verkehr Frank reichs zu dienen. So oft die holländischen Käsen für die Schiffe der neutralen Staaten offen waren, wurden von dort aus große Mengen Kolonialwaren den Rhein heraus nach Straßburg befördert. Dort besorgte der Straßburger Kandel deren Weiterversand nach den an grenzenden Departements, nach Paris und selbst nach Südfrankreich. Eine ungeahnte Ausdehnung nahm ferner die Einfuhr von Baumwolle aus der Levante. Straßburg war die gegebene Einfuhrstelle für diese Ware, welche aus dem langen Landweg über Österreich und Süddeutschland ihren Weg nach Frankreich suchen mußte. Ihren größten Llmfang erreichte diese Einfuhr in den Jahren 1809 und 1810. Die großen Lagerräume im Straßburger Kaufhause waren unzureichend, um die zu geführten Baumwollmengen zu fassen, und die Kandelskammer war genötigt, für deren 6*