316 Dritter Teil. Industrie. der handwerksmäßig nicht mehr befriedigt werden konnte. Dieser, der Fabriksbildung günstige Entwicklungsprozeß ist im 19. Jahrhundert außerordentlich vorgeschritten. Nicht nur die rasche Zunahme der Bevölkerung, das Wachstum der Städte, die Verkürzung der Entfernungen, die Regelmäßigkeit und Verbilligung der Verkehrsmittel sind der Entwicklung der gewerblichen Produktion günstig gewesen. Auch die staatliche Wirtschaftspolitik war mit Notwendigkeit auf eine Begünstigung der gewerblichen Großproduktion gerichtet. Die Begünstigung der großen fabrikmäßigen Betriebe beginnt bereits im 17. Jahr hundert.*) Sie ist eine Begleiterscheinung der Zusammenfassung staatlicher Macht und der Ausdehnung politischer.Herrschaft, wie sic namentlich bei den beiden rivalisierenden Großmächten des 17. und 18. Jahrhunderts — Frankreich und Großbritannien — zu bemerken ist. Der gewerbliche Großbettieb ist ein Mittel finanzieller Kräftigung -er Staaten und die notwendige Ergänzung der auf die Eroberung auswärtiger Märkte gerichteten Handelspolitik. Eine Reihe von Maßregeln wird ergriffen, um die Industrie im Lande zu heben: Steuerbefreiung, Geldunterstützungcn, öffentliche Auszeichnungen, persönliche Begünstigungen der Unternehmer und ihrer Arbeiter, Befreiung vom Zunft- zwange und anderen Schranken der Gewerbeausübung; Ausfuhrprämien werden gewährt; sa der Staat selbst organisiert Musterbetriebe. Dieser sogenannten merkantilistischen Politik liegt eine ganz bewußte Schätzung der Großindustrie zugrunde, welche durch die Menge der Rohstoffe, die sie verbraucht, für die Arproduttion, durch die Menge der Arbeitskräfte, welche sie beschäftigt, für die wachsende Bevölkerung, durch die Masse der hergestellten Produkte für den auswärtigen Pandel und endlich durch die erhöhte Steuerkraft für die Finanzen des Staates segensreich wurde. Den Bedürfnissen, welche diese zunehmende Großindustrie und der auf sic gestützte Pandels-, Geld- und Kreditverkehr erweckte, entsprach dann vor allem der Abergang zur Gewcrbefreiheit. Das freie Assoziationswesen, die Freizügigkeit der Arbeiter, das freie Niederlassungs recht der Anternehmcr, die Bildung großer, einheitlicher Wirtschaftsgebiete mit fteiem Verkehr im Inneren, einheitlichem Maß und Gewicht, die Förderung der Absatzwege, die Ansammlung großer Kapitalien in Banken als Folge der freien Bewegung der Kapitalsverwertung, kurz all' die Maßregeln, welche die Politik der Gewerbefreiheit auszeichnen, haben Bedingungen geschaffen, welche für die Großbetriebsentwicklung günstig waren. War früher die Wirtschaftspolitik auf die Förderung einzelner Industrien durch spezielle Maßnahmen gerichtet, so war jetzt die ganze Wirtschaftspolitik grund sätzlich so geordnet, daß ihre Maßregeln dem Großbettieb förderlich werden mußten. Nicht als ob man die Gcwerbefreiheit eingeführt hätte, um die Fabriken zu fördern, allein es liegt in der Natur der wirtschaftlichen Freiheit, daß sie die vorhandenen Entwickelungstendenzen zur vollen Wirkung kommen läßt, indem alle entgegenstehenden Lindernisse beseitigt erscheinen. Aber auch soweit positive Maßnahmen der Wirtschafts politik in Frage kamen, mußten sic notwendigerweise durch die Bedürfnisse der Groß industtie beeinflußt werden; denn es wird 1. die Wirtschaftspolitik immer die sichtbarsten und am stärksten zum Ausdruck kommenden Bedürfnisse zum Ausgangspunkte nehmen, und es ist den Großindustriellen natürlich leicht, eine vernehmbare Vertretung ihrer Interessen zu finden; 2. sind bestehende Großindustrien aus den oben angeführten Gründen immer von so entscheidender Wichtigkeit für das ganze wirtschaftliche Leben des Staates, daß eine Nichtberücksichtigung ihrer Interessen stets auch die Schädigung weiterer Bevölkerungs- tteise in sich schließt; *) Über „Süddeutsche Industrie im Zeitalter des Merkantilismus" s. den Aufsatz von Eberhard Gotbein S. 80—82. — <S. M.