6. Der heutige Stand der deutschen Eisenbahnverfassung. 435 Wendung der Dinge nicht: und er ergriff jetzt alsbald den Gedanken der Entwicklung eines abgeschlossenen preußischen Staatsbahnsystems, dessen Lerrschaft dazu benutzt werden sollte, die anderen Staatsbahnsysteme, wie sie sich nun abzurunden begannen, wenigstens zu einer vernünftigen Finanz- und Tarifpolitik zu zwingen. Allein ehe er dieses in seinen nächsten Zielen partikularen Weges völlig zog, suchte er noch ein letztes Mal, vom Februar bis zum Mai 1879, die Sympathien des Bundesrates für ein Neichsgesetz zur Regelung des Gtttertarifwesens, einen Reichseiscnbahnrat und ein Eisenbahnverwaltungsgericht des Reiches zu gewinnen. Vergebens. Darauf ging er rücksichtslos von preußischer Seite aus vor. Schon hatten Minister, die sich seinen neuen Anschauungen nicht ganz anzubequemen vermochten, Eamphausen, Achenbach, weichen müssen; und bereits im März 1878 hatte der Eisenbahnininister Maybach, bald der tatkräftige Meister der preußischen Verstaatlichung, sein Amt übernommen. Jetzt wurde keinen Augenblick mehr gesäumt. Im Jahre 1875 waren 44Vs °/o der Kilometcrlänge der damaligen preußischen Eisenbahnen in Privatverwaltung ­ gewesen, und anfangs April 1879 gehörte mehr als die Lälfte des preußischen Eisenbahnnetzes dem Privatbahnsystem an. Schon 1883 auf 1884 aber war Preußen im staatlichen Besitze der wichtigsten Linien in allen seinen Provinzen, und bis Ende Februar 1885 waren zwanzig Vollbahnen mit 7859 Kilometern Schienenlänge ­ durch Ankauf für etwas über 800 Millionen Mark verstaatlicht. Schon griffen nunmehr die preußischen Staatsbahnen allenthalben über die politischen Grenzen des Staates hinaus: in Wahrheit war Preußen auf dem Wege, sich inindestens alle großen Linien und damit die verkehrspolitische Beherrschung zunächst Norddeutschlands zu sichern. 6. Der heutige Stand der deutschen Eisenbahnverfaffung.*) Von Walter Lotz. Lotz, Verkehrsentwicklung in Deutschland. ;soo—lyoo. Sechs volkstümliche Vorträge. Leipzig, 33. <8. Teubner, 1900. 5. —H7. Norddeutschland wird von der preußischen Staatseisenbahnverwaltung gegenwärtig eisenbahnpolitisch durchaus beherrscht. Die Ausdehnung des preußischen Einflusses durch die 1895 erfolgte Verstaatlichung dreier thüringischer Privatbahnsysteme (Weimar-Gera, Saal- und Werrabahn) war der letzte bedeutende Schritt zur Sicherung des bahnpolitischen Einflusses Preußens über das gesamte Deutschland nördlich des Mains. Weder die noch bestehenden mecklenburgischen noch die oldenburgischen Staatsbahnlinien, ­ noch auch die vereinzelten Privatbahnsystemc der ostpreußischen Südbahn Marienburg—Mlawkaer, ­ Lübeck—Buchener Bahn usw. würden im stände sein, eine der preußischen widersprechende Eisenbahnpolitik zu verfolgen. Auch für diejenigen Maßnahmen, ­ durch welche die Interessen außerpreußischer norddeutscher Gebiete, Hamburgs, Bremens, der thüringischen Staaten usw. berührt werden, ist die Preußische Staatsbahnverwaltung ­ nicht den Volksvertretungen dieser Gebiete, sondern nur dem Preußischen Landtage Rechenschaft schuldig. Auch die Überschüsse, welche das außerpreußische Norddeutschland den Bahnen Preußens verdienen hilft, fließen lediglich der Preußischen Staatskasse zu. Für die norddeutschen Gebiete — vielleicht mit Ausnahme von *) Diese Ausführungen wurden :90c» veröffentlicht. Seitdem hat sich durch Verstaatlichung weiterer Privatbahnsysteme das Netz der preußisch-hessischen Gemeinschaft vergrößert. Außerdem ist 1904 die Frage der süd-norddeutschen 33etriebsmittelgemeinschaft aktuell geworden. 28*