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        <title>Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute</title>
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        Volkswirtschaftliches

Lj

Lesebuch  für  Kaufleute.

Im  amtlichen  Auftrage  herausgegeben

von

Dr.  jur.  Georg  Mollat^
Syndikus  der  Handelskammer  zu  Frankfurt  a.  (D.

V  3-»'  '

Frankfurt  a.  O.
Verlag  der  Ivaldowschen  Buch-  und  Kunsthandlung  (R.  wengler).
1905.
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        Vorwort

Ich  wüßte  nicht,  wessen  Geist  ausgebreiteter
wäre,  ausgebreiteter  sein  müßte  als  der  Geist
eines  echten  Landelsmannes.  Goethe.
Einer  der  besten  Söhne  unseres  Volkes,  ein  Mann,  dessen  unermüdliche,
vielseitige,  wahrhaft  schöpferische  Tätigkeit  erst  in  unseren  Tagen  nach  ihrer  ganzen
Bedeutung  und  in  ihrem  vollen  Amfange  gewürdigt  wird,  kein  Geringerer  als
Friedrich  List  hat  einmal  gesagt:  „Sollen  in  Deutschland  die  Nationalinteressen
durch  die  Theorie  der  politischen  Ökonomie  gefördert  werden,  so  muß  diese  aus
den  Studierstuben  der  Gelehrten,  von  den  Kathedern  der  Professoren,  aus  den
Kabinetten  der  hohen  Staatsbeamten  in  die  Kontore  der  Fabrikanten,  der  Großhändler, ­
  der  Schiffsreeder,  der  Kapitalisten  und  Bankiers,  in  die  Bureaus  aller
öffentlichen  Beamten  und  Sachwalter,  in  die  Wohnungen  der  Gutsbesitzer,  vorzüglich ­
  aber  in  die  Kammern  der  Landstände  herabsteigen,  mit  einem  Wort,  sie
muß  Gemeingut  aller  Gebildeten  der  Nation  werden."
Diese  goldenen  Worte  eines  scharf-  und  weitblickenden  Denkers  —  eines
echten  Propheten  —  können  in  unserer,  von  leidenschaftlichen  politischen  und
wirtschaftspolitischen  Kämpfen  erfüllten  Zeit  gar  nicht  genug  beherzigt  werden.
Freilich  gibt  es  auch  heute  noch  Berufene  und  Anberufene,  die  nicht  recht
wissen,  was  sie  mit  der  etwas  unbequemen  Listschen  Forderung  anfangen  sollen;
manche  möchten  sie  am  liebsten  mit  einem  vornehmen  Lächeln  abtun,  —  als  ob
sie  samt  ihrem  Arheber  in  das  Reich  der  Phantasie  oder  nach  Atopien  gehörte!
Auch  in  den  kaufmännischen  Kreisen  fehlt  es  nicht  an  ausgesprochenen
Theorieverächtern  und  überzeugten  Anhängern  der  früher  ganz  allgemein  herrschenden ­
  Lehre,  daß  lediglich  die  Routine  ein  rasches  und  sicheres  geschäftliches  Vorwärtskommen ­
  und  —  mittelbar  —  die  Anwartschaft  auf  eine  angesehene  gesellschaftliche ­
  Stellung  und  einen  gewissen  politischen  Einsiuß  verbürge.*)
*)  Wäre  diese  Lehre  richtig,  so  hätten  allerdings  selbst  die  umfassendsten  allgemeinen
und  besonders  auch  volkswirtschaftliche  Kenntnisse  nicht  den  geringsten  praktischen  Wert.
        <pb n="3" />
        VI

Vorwort.

Nun  weisen  diese  Realisten  zur  Begründung  ihrer  Ansicht  mit  Vorliebe
auf  die  lange  Reihe  von  self-made  men  hin,  die  es  trotz  einer  oft  recht  mangelhaften ­
  Bildung  doch  „zu  etwas  gebracht  haben."
Ganz  gewiß  begegnen  wir  in  unserer  kaufmännischen  und  industriellen  Aristokratie ­
  nicht  wenigen  Männern,  deren  „Wiege  am  Webstuhl  ihres  Vaters  stand."
Aber  muß  man  denn  wirklich  immer  wieder  daran  erinnern,  daß  diese  Auserwählten ­
  vornehmlich  ihrer  Persönlichkeit  ihre  Erfolge  verdanken,  und  daß
ihr  Lebensweg  nicht  so  steil  und  so  dornig  gewesen  wäre,  wenn  sie  in  ihren  Lehrund
  Wanderjahren  über  reichere  Bildungsmittel  verfügt  hätten?
Auch  noch  ein  anderer  Llmstand  spricht  gegen  jene  alte,  aber  nicht  weniger
veraltete  orthodoxe  Auffassung.
Landel,  Industrie  und  Schiffahrt  haben  in  den  letzten  Jahrzehnten  einen
ungeahnten  Aufschwung  genommen,  und  ihre  Verbündeten,  die  Technik  und  die
Naturwissenschaften,  feiern  in  der  Gegenwart  die  größten  Triumphe;  die  wirtschaftlichen ­
  Beziehungen  der  Kulturvölker  werden  immer  lebhafter  und  inniger,
und  der  Wohlstand  des  einzelnen  und  der  Gesamtheit  wächst  zusehends.
Allein  wir  dürfen  über  dieser  glänzenden  äußeren  Entwickelung  nicht  vergessen, ­
  daß  die  ungesunde  Überschätzung  der  materiellen  Dinge  bei  uns  immer
mehr  zunimmt  und  das  unruhige  Lasten  und  Treiben  des  Tages,  die  aufreibende
Arbeit  im  Laden  oder  im  Kontor  und  die  leidige  Sorge  um  das  eigene  Ich  und  die
Familie  selbst  manchen  tüchtigen  Geschäftsmann  nicht  mehr  zum  vollen  Bewußtsein ­
  seiner  bürgerlichen  und  staatsbürgerlichen  Psiichten  kommen  lassen.
Müssen  wir  angesichts  dieser  Zeichen  der  Zeit  nicht  befürchten,  daß  die
Beteiligung  an  unserem  öffentlichen  Leben  in  Zukunft  noch  mehr  als  schon  jetzt
das  ungeschriebene  Vorrecht  derjenigen  Volksklaffen  sein  wird,  die  sich  von  jeher
als  die  rücksichtslosesten  Gegner  des  angeblich  unproduktiven  Handels  hervorgetan
haben?  Lind  ist  es  da  nicht  die  Pflicht  unserer  Kaufmannschaft,  sich  endlich  aus
sich  zu  besinnen  und  im  Geiste  eines  Hermann  v.  Beckerath,  eines  Arnold
Duckwitz,  eines  Gustav  v.  Mevissen  an  der  Lösung  der  großen  Fragen  unserer
Zeit  reger  und  freudiger  als  bisher  mitzuarbeiten?
Hören  wir,  wie  ein  ehemaliger  Standesgenoffe  hierüber  denkt!
„Geldverdienen  ist  schön;"  —  so  führte  der  Staatsmann,  dem  diese  Schrift
gewidmet  ist,  in  seiner  Bremer  Rede  am  13.  Februar  1903  aus  —  „aber  Geldverdienen ­
  muß  nicht  unter  allen  Llmständen  das  höchste  sein,  sondern  es  müssen
Leute,  die  in  sich  die  Kraft  fühlen,  daraus  verzichten,  daß  Geldverdienen  erstes
sei,  und  als  höchstes  gelten  lassen,  für  das  Wohl  ihres  Staates  zu  wirken."
Dazu  gehört  aber,  wie  Exzellenz  Möller  bei  einer  anderen  Gelegenheit
bemerkte,  „nicht  bloß  guter  Wille,  sondern  eine  Summe  von  volkswirtschaftlichen
und  sonstigen  Kenntnissen,  die  man  sich  erst  durch  ein  eifriges  Studium  erwerben ­
  kann."
Nun  wird  immer  nur  ein  verschwindend  kleiner  Teil  unserer  zukünftigen
„Beherrscher  und  Organisatoren  der  Volkswirtschaft"  in  der  glücklichen  Lage
        <pb n="4" />
        Vorwort.

VII

fein,  sich  in  einem  regelrechten  Studiengange  auf  der  Handelshochschule  Kenntnisse
in  der  theoretischen  und  praktischen  Nationalökonomie  anzueignen;  die  meisten  von
ihnen  werden  nach  wie  vor  aus  den  Selbstunterricht  angewiesen  bleiben.  Daß  sie
es  gerade  leicht  hätten,  sich  auf  diese  Weise  weiter  zu  bilden,  wird  niemand  im
Ernste  behaupten  wollen,  und  zwar  schon  deshalb  nicht,  weil  die  vorhandenen
literarischen  Hülfsmittel  fast  durchweg  viel  zu  wünschen  übrig  lassen.*)
Namentlich  wird  das  Fehlen  einer  für  junge  Kaufleute  geeigneten  Einführung ­
  in  die  Geschichte,  die  Theorie  und  die  Praxis  des  Äandels,  der  Industrie
und  des  Verkehrswesens  schmerzlich  empfunden.
Diese  Lücke  möchte  mein  Lesebuch  wenigstens  insoweit  ausfüllen,  als  es  —
statt  einer  zusammenhängenden  selbständigen  Gesamtdarstellung  —  sorgfältig  ausgewählte ­
  Einzelaufsätze  bringt,  in  denen  ausgezeichnete  Fachmänner  die  wichtigsten
Kapitel  aus  den  genannten  Gebieten  besonders  anziehend  behandeln.
Für  die  Anordnung  und  die  Gliederung  des  Stoffes  sowie  für  die  Auswahl ­
  der  einzelnen  Stücke  waren,  wie  wohl  kaum  hervorgehoben  zu  werden  braucht,
im  wesentlichen  praktische  Gesichtspunkte  maßgebend.
Den  Herren,  die  mir  den  Abdruck  ihrer  Arbeiten  —  zum  Teil  in  einer
meiner  Absicht  mehr  entsprechenden  abgeänderten  oder  abgekürzten  Form  —  bereitwilligst ­
  gestatteten,  danke  ich  für  ihr  freundliches  Entgegenkommen  verbindlichst.
Möge  mein  Buch  der  „Theorie  der  politischen  Ökonomie"  recht  viele  begeisterte ­
  Jünger  zuführen;  das  ist  mein  herzlicher  Wunsch.
Frankfurt  a.  O.,  Pfingsten  1905.

Dr.  Mollat.

*)  Eine  rühmliche  Ausnahme  macht  u.  a.  der  mustergültige  Leitfaden  der  Volkswirtschafts
lehre  von  A.  Adler.  4.  Aufl.  Leipzig,  I.  M.  Gebhardts  Verlag,  1901.
        <pb n="5" />
        B  i  K  509  “IST“  -  7.  2.4  6.

Inhaltsverzeichnis.
Seite
Vorwort  v
Erster  Teil.

Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  und  Industrielle.
1.  Jakob  Fugger.  Von  Richard  Ehrenberg  1
2.  Luther.  Von  Wilhelm  Roscher  4
3.  Johann  Georg  Büsch.  Von  Wilhelm  Roscher  5
4.  Johann  Friedrich  Cotta.  Von  Albert  Schaffte  7
5.  Ernst  Wilhelm  Arnoldi.  Von  Arwed  Emminghaus  9
6.  Friedrich  List.  Leben  und  Lehre.  Von  Johannes  Conrad  12
7.  Friedrich  List.  Charakteristik.  Von  Ludwig  Käusser  15
8.  David  Kansemann  als  Politiker.  Von  Alexander  Bergengrün  ....  18
9.  Kcrmann  Schulze-Delitzsch.  Von  Viktor  Böhmert  19
10.  Alfred  Krupp.  Von  Dicdrich  Baedeker  22
11.  Friedrich  Alfred  Krupp.  Von  Wilhelm  Beumer  25
12.  Der  Kongreß  Deutscher  Volkswirte.  Von  Viktor  Böhmert  27
13.  Männer  des  Zentralverbandes  Deutscher  Industrieller.  Von  K.  A.  Bueck  .  30
Zweiter  Teil.
Handel.
I.  Die  Volkswirtschaft.
1.  Begriff  und  Wesen  der  Volkswirtschaft.  Von  Gustav  v.  Schönberg  .  .  33
2.  Die  Wirtschaftsstufen  in  der  Geschichte  der  Volkswirtschaft.  (Natural-,  Geldund
  Kreditwirtschaft.)  Von  Gustav  v.  Schönberg  36
3.  Volkswirtschaft  und  Weltwirtschaft.  Von  Karl  Lelfferich  39
II.  Der  Kandel  im  allgemeinen.
1  -  Begriff  und  Arten  des  Kandels.  Vort  Wilhelm  Lexis  42
2.  Die  Bedeutung  des  Kandels  für  die  Volkswirtschaft.  Von  Richard  van  der  Borght  45
3.  Ist  der  Kandel  produktiv?  Von  Richard  van  der  Borght  46
4.  Der  Kandel  nach  sozialistischer  Anschauung.  Von  Bruno  Lildebrand  .  .  48
5.  Kandel  und  Moral.  Von  Viktor  Böhmert  50
6.  Nationale  und  soziale  Pflichten  des  Kandels.  Von  Richard  Ehrenberg  .  51
7.  Kandel  und  Landwirtschaft.  Von  Adolf  Frenhel  55
8.  Zeit-  und  Streitfragen.  Von  Exzellenz  Möller  56
        <pb n="6" />
        X

Inhaltsverzeichnis.

5  eite
III.  Zur  Geschichte  von  Lande!  und  Industrie,  besonders  in  Deutschland.
1.  Ideen  über  die  Entstehung  und  Entwickelung  des  Landels.  Von  Gustav  Schmoller  58
2.  Die  Phönizier.  Von  Alexander  v.  Peez  63
3.  Griechen  und  Römer,  Araber  und  Italiener.  Von  Joseph  Grunzel  .  .  65
4.  Der  deutsche  Kaufmann  im  Ausgange  des  Mittelalters.  Von  Georg  Steinhaufen  69
5.  England  und  die  Lanse.  Von  Georg  Schanz  73
6.  Die  Bedeutung  der  Lanse.  Von  Dietrich  Schäfer  75
7.  Der  deutsche  Kaufmann  im  Zeitalter  der  Perücke.  Von  Georg  Steinhaufen  77
8.  Süddeutsche  Industrie  im  Zeitalter  des  Merkantilismus.  Von  Eberhard  Gothein  80
9.  Der  Straßburger  Lande!  am  Anfange  des  19.  Jahrhunderts.  Von  Lugo  Laug  82
10.  Industrie  und  Lande!  in  Deutschland  vor  70  Jahren.  Von  Otto  Bahr  .  85
11.  Die  Entwickelung  der  deutschen  Industrie  in  der  zweiten  Lälste  des  19.  Jahrhunderts. ­
  Von  F.  C.  Luber  89
IV.  Landelskrisen.
1.  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Krisen.  Von  Max  Wirth  ...  91
2.  Die  Tulpenmanie  in  den  Niederlanden  (1634).  Von  Max  Wirth  .  .  92
3.  Die  Landelskrisis  von  1857.  Von  Albert  Schäffle  94
4.  Der  „große  Börsenkrach"  im  Jahre  1873.  Von  Albert  Schäffle  ...  97
5.  Die  Krisis  im  Magdeburger  Zuckerhandel  (1889).  Von  Otto  Pilet  .  .  100
V.  Landelsunternehmung  und  industrielle  Llnternchmerverbändc.
1.  Die  Landelsunternehmung.  Von  Wilhelm  Lexis  102
2.  Die  Formen  der  Landelsunternehmung  (Einzelunternehmer  und  Landelsgesellschaften).
  Von  Wilhelm  Lexis  105
3.  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Aktiengesellschaft.  Von  Karl  Rathgcn  106
4.  Die  Genossenschaften.  Von  Lans  Crüger  112
5.  Die  Kartelle.  Von  Ludwig  Pohle  114
6.  Das  Rheinisch  -  Westfälische  Roheisensyndikat.  Von  Lenry  Voelcker  .  .  117
7.  Zur  Geschichte  des  Kartellwesens.  Von  Robert  Liefmann  119
VI.  Landlungsgehilfe  und  Landlungslehrling.
1.  Sittentafeln  für  den  Landlungslehrling.  Von  Ernst  Wilhelm  Arnoldi  .  121*)
2.  Gedanken  über  die  Ausbildung  des  jungen  Kaufmanns.  Von  Richard  Stegcmann  125
3.  Der  deutsche  Landlungsgehilfe  in  der  Vergangenheit.  Von  Georg  Adler  130
4.  Der  deutsche  Landlungsreisende  im  19.  Jahrhundert.  Von  Lermann  Pilz  133
5.  Sozialresormatorische  Bestimmungen  im  Deutschen  Landelsgesetzbuche  vom

6.  Das  Rcichsgcsctz  betreffend  Kaufmannsgerichte  vom  6.  Juli  1904.  Von
G.  v.  Meyeren  139
7.  Der  Komprador.  Ein  Beitrag  zur  Organisation  des  Fremdhandels  in
China.  Von  Lermann  Schumacher  142
VII.  Der  Betrieb  des  Landels.
1.  Das  Geschäft.  Von  Max  Laushofer  146
2.  Die  Landelsmarken  bei  den  Lansen.  Von  Wilhelm  Stieda  149

’)  S.  Anm.:  Viktor  Böhinert,  Lebensregeln  für  den  angehenden  Kaufmann.
        <pb n="7" />
        Inhaltsverzeichnis.

XI
Seite
3.  Die  Reklame.  Von  Arwed  Emminghaus  151
4.  Der  Preis.  Von  Julius  Lehr  155
5.  Die  angebliche  Bestimmung  der  Preise  durch  das  Verhältnis  von  Angebot
und  Nachfrage.  Von  Friedrich  Julius  Neumann  157
6.  Begriff  und  Zweck  der  Buchführung.  Von  Abraham  Adler  160
7.  Gesetzliche  Bestimmungen  über  Buchführung.  Von  Abraham  Adler  .  .  161
8.  Zur  Geschichte  der  Buchführung.  Von  Werner  Sombart  164
VIII.  Der  Wettbewerb  im  Landel,  besonders  im  Kleinhandel.
1.  Das  Wesen  der  wirtschaftlichen  Konkurrenz.  Von  Gustav  Schmoller  .  .  165
2.  Die  kaufmännische  Auskunftserteilung.  Von  Wilhelm  Schimmelpfeng  .  .  169
3.  Typische  Fälle  unlauteren  Wettbewerbes.  Von  Wilhelm  Stieda....  172
4.  Die  Bekämpfung  des  unlauteren  Wettbewerbes  nach  dem  Reichsgesetze  vom
27.  Mai  1896.  Von  Alexander  Meyer  175
5.  Großbetriebe  im  Kleinhandel.  Von  Max  Weigert  177
6.  Die  Konsumvereine.  Von  Leinrich  Lerkner  179
7.  Der  Wanderhandel.  Von  Paul  Rocke  182
8.  Gibt  cs  eine  Notlage  des  Kleinhandels?  Von  Otto  Frh.  v.  Bönigk  .  .  186
IX.  Märkte  und  Messen.
1.  Markt  und  Geld  bei  den  Naturvölkern.  Von  Karl  Bücher  189
2.  Märkte  und  Messen  im  Mittelalter  und  in  der  neueren  Zeit.  Von  Wilhelm  Roscher
und  Wilhelm  Stieda  191
3.  Die  Frankfurter  Messe  im  16.  und  17.  Jahrhundert.  Von  Richard  Ehrenberg  193
4.  Der  Breslauer  Wollmarkt  und  die  Firma  Eichborn  &amp;amp;  Co.  Von  Kurt  Moriz--Eichborn
  196
5.  Der  Musterlagerverkehr  der  Leipziger  Messen.  Von  Paul  Leonhard  Leubner  198
6.  Die  Messe  von  Nischni-Nowgorod  einst  und  jetzt.  Von  Gerhart  v.  Schulze-Gävernitz
  201
X.  Die  Börse.
1.  Die  Börse  nach  Zola.  Von  Gustav  Cohn  206
2.  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Fondsbörse.  Von  Johannes  Kämpf  208
3.  Wesen  und  Wert  der  Zentralproduktenbörsen.  Von  Kurt  Wiedenfeld  .  .  212
4.  Der  Verkehr  auf  der  Börse.  Von  Max  Weber  215
5  Die  Gegenstände  des  Börsenhandels.  Von  Max  Weber  217
E  Zur  Technik  des  Warenterminhandels.  Von  Karl  Johannes  Fuchs.  .  .221
7.  Die  Notierung  der  Börsenkurse.  Von  Friedrich  Thorwart  225
8  Die  Börse  und  ihre  Organe  nach  dem  DeutschenBörsengesctze  vom  22.  Juni  1896.
Von  Max  Apt  227
9.  Geschichte  des  Deutschen  Börsengesetzes.  Von  Max  Apt  229
XI.  Geldwesen  und  Kapitalismus.
1.  Das  Geld.  Von  Max  v.  Lecke!  231
2.  Die  Währungssysteme.  Von  Erwin  Nasse  233
3.  Zur  Währungsfrage.  Von  Leinrich  Soetbeer  235
4.  Die  Goldproduttion  am  Ende  des  19.  Jahrhunderts.  Von  Karl  Lelfferich  240
        <pb n="8" />
        XII

Inhaltsverzeichnis.

Seite
5.  Der  Silberbergbau  in  Mexiko.  Von  Lermann  Paasche  243
6.  Licht-  und  Schattenseiten  des  Kapitalismus.  Von  Walter  Troeltsch  .  .  245
7.  Die  Gründerzeit  der  1850er  Jahre  in  ihrer  Bedeutung  für  die  Entfaltung
kapitalistischen  Wesens  in  Deutschland.  Von  Werner  Sombart  .  .  249
XII.  Bankwesen.
1.  Genueser  Bankwesen  im  Mittelalter.  Von  Heinrich  Sieveking  ....  252
2.  Die  Geschäfte  der  modemen  Banken.  Von  Georg  Schanz  255
3.  Die  Banknotenausgabe.  Von  Adolf  Wagner  260
4.  Das  deutsche  Geld-  und  Bankwesen  vor  der  Reichsgründung.  Vom  Reichsbankdirektorium ­
  265
5.  Die  Reichsbank.  Vom  Reichsbankdirektorium  267
6.  Die  Reichsbank  als  deutsche  Zentralnotenbank.  Vom  Reichsbankdirektorium  271
7.  Der  Giroverkehr  der  Reichsbank.  Vom  Reichsbankdirektorium  ....  274
8.  Die  Verdienste  des  Reichsbankpräfidenten  Or.  Richard  Koch  um  das  deutsche
Geld-  und  Bankwesen.  Von  der  Handelskammer  zu  Frankfurt  a.  M.  276
9.  Der  Konzentrationsprozeß  im  deutschen  Bankgewerbe  s  l  903).  Von  Richard  Calwer  277
XIII.  Buch-  und  Zeitungswescn.
1.  Buchgewerbe  und  Geistesleben.  Von  Waldemar  Koehler  279
2.  Der  deutsche  Buchhandel  in  seinen  verschiedenen  Zweigen,  insbesondere  das
Kommissionsgeschäft.  Von  Gustav  Fischer  280
3.  Zur  Geschichte  des  deutschen  Buchhandels.  Von  Gustav  Fischer  .  .  .  283
4.  Zeitungswesen.  Von  Karl  Bücher  285
XIV.  Kaufmännisches  Anterrichtswesen.
1.  Die  Entwickelung  und  der  gegenwärtige  Stand  des  kaufmännischen  Anterrichtswesens
  in  Deutschland.  Von  Oskar  Simon  287
2.  Wesen  und  Aufgaben  der  Handelshochschule.  Von  Lermann  Schumacher  289
3.  Wie  studiert  man  an  der  Handelshochschule?  Von  Wilhelm  Kühler  .  .  .  293
4.  Warum  sollen  wir  obligatorische  kaufmännische  Fortbildungsschulen  errichten?
Von  Karl  Dunker  296
XV.  Amtliche  Handelsvertretungen.
1.  Wesen  und  Wert  der  amtlichen  Handelsvertretungen.  Von  Richard  v.  Kaufmann  300
2.  Die  erste  Handelskammer  in  Europa.  Von  Max  Vosberg-Rekow  .  .  .  301
3.  Die  Organisation  der  Handelskammern  in  Preußen.  Von  Franz  Lusensky  303
4.  Der  Deutsche  Äandelstag.  Von  Paul  Lacker  307*)
5.  Die  Begründung  des  Deutschen  Äandelstages.  Von  Julius  Gensel  .  .  308
Dritter  Teil.

Industrie.
1.  Die  industrielle  Aristokratie.  Von  Friedrich  Naumann  .  .  ._  ■  •  .  311
2.  Unternehmer  und  Arbeiter.  (Ein  Rückblick  auf  mein  Leben).  Von  Alfred  Krupp  313
3.  Die  Fabrik.  Von  Eugen  v.  Philippovich  315

*)  S.  H88:  Nachtrag  von  Heinrich  Soetbeer.
        <pb n="9" />
        Inhaltsverzeichnis.

XIII
Seite
4.  Mein  Anteil  an  der  Deutschen  Patentgesetzgebung.  Von  Werner  v.  Siemens  318
5.  Die  örtliche  Verteilung  der  einzelnen  Industriezweige.  Von  F.  C.  Luder  320
6.  Die  Textilindustrie.  Von  F.  C.  Luber  322
7.  Die  chemische  Industrie.  Von  F.  C.  Luber  326
8.  Die  Rübenzuckerindustrie.  Von  Lermann  Paasche  328
9.  Die  Konfektionsindustrie.  Von  Werner  Soinbart  332
10.  Die  Spielwarcnindustrie  des  Meininger  Oberlandes.  Von  Rudolf  Anschütz  334
11.  Die  Schwarzwälder  Tlhrenindustric.  Von  Eberhard  Gothein  ....  337
12.  Die  optische  Industrie.  Von  Karl  Faulhaber  338

Vierter  Teil.
Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.
I.  Weltwirtschaft.
1.  Weltwirtschaft  und  soziale  Not.  Von  Lujo  Brentano  341
2.  Weltwirtschaft  und  Nationalerziehung.  Von  Alexander  Wernicke  .  .  .  343
3.  Die  europäischen  Kaffeemärkte.  Von  Rudolf  Sonndorfer  346
4.  Lamburgs  und  Bremens  Stellung  auf  deut  Weltmärkte.  Von  Kurt  Wiedenfeld  349
5.  Die  Baumwollkultur  in  Togo.  Von  Karl  Lelfferich  351
II.  Das  Problem  des  Industriestaates.
1.  Der  Übergang  Deutschlands  vom  Agrarstaate  zum  Jndustriestaate.  Von
Ludwig  Pohle  354
2.  Die  Gefahren  des  Industriestaates.  Von  Karl  Oldenberg  358
3.  Über  die  Bedeutung  einer  Industrialisierung  der  heutigen  Rohstoffstaateu  für
die  Exportindustrie  Englands.  Deutschlands  usw.  Von  Leinrich  Dietzel  361
III  Sonstige  handelspolitische  Kernfragen.
1.  Zur  Begründung  der  Freihandelslehre.  Von  Lujo  Brentano  ....  366
2.  Freihandel  und  Schutzzoll  im  Lichte  der  Geschichte.  Von  Gustav  Schmoller  369
3.  Landelsverträge.  Von  Karl  Lelfferich  371
4.  Der  Plan  einer  mitteleuropäischen  Zollunion.  Von  Georg  Gothein  .  .  373
IV.  Zur  Deutschen  Landelspolitik  im  19.  Jahrhundert.
1.  Deutsche  Landelspolitik  am  Anfange  des  19.  Jahrhunderts.  Von  Karl
Theodor  Eheberg  376
2.  Die  Entstehung  des  Zollvereins.  Von  Karl  Theodor  Eheberg  ....  379
3.  Die  politischen  Wirkungen  des  Zollvereins.  Von  Leinrich  v.  Treitschke  .  383
4.  Das  Jahr  1848.  Von  Walter  Loh  386
5.  Aus  meiner  Parlamentarischen  Tätigkeit.  Von  Werner  v.  Siemens  .  .  387
6.  Fürst  Bismarck  als  Landelspolitiker.  Von  Magnus  Bicrmer  ....  388*)

*)  S.  392  Anm.:  Fürst  Bismarck,  Schreiben  an  den  Bundesrat  vorn  t5.  Dezember  1878
betr.  Reform  des  Zolltarifs.
        <pb n="10" />
        XIV  Inhaltsverzeichnis.
Seite
7.  Die  Begründung  der  Handelsverträge  von  1891  durch  die  Regierung.  Von
Walter  Lotz  393
8.  Der  deutsch-russische  Handelsvertrag  von  1894.  Von  Gerhart  v.  Schulze-Gävernitz
  396
9.  Die  deutsch-russische  Handelsbilanz.  Von  Paul  Arndt  397
10.  Zur  Geschichte  der  Eisenzölle.  Von  Max  Sering  400
Fünfter  Teil.

Verkehrswesen.
1.  Zur  Geschichte  des  Verkehrswesens.
1.  Das  Verkehrswesen  bei  den  Naturvölkern.  Von  Karl  Bücher  ....  403
2.  Das  Verkehrswesen  bei  den  Römern.  Von  Karl  Rodbertus  ....  404
3.  Deutsches  Verkehrswesen  im  Mittelalter.  Von  Wilhelm  Götz  ....  406
4.  Das  Verkehrswesen  in  Deutschland  vor  70  Jahren.  Von  Otto  Bähr  .  410
5.  Der  Kampf  der  Verkehrsmittel  im  Stromgebiete  des  Rheins.  Von  Christian  Eckert  412
II.  Postwesen.
1.  Die  Römische  Reichspost.  Von  Karl  Rodbettus  415
2.  Zur  Geschichte  des  Kölner  Postwesens.  Von  Alexander  Wirminghaus  .  418
3.  Die  Preußische  Post  in  der  Napoleonischen  Zeit.  Von  Heinrich  v.  Stephan  420
4.  Heinrich  v.  Stephan  als  Begründer  des  Weltpostvereins.  Von  den  Ältesten
der  Kaufmannschaft  von  Berlin  421
III.  Eisenbahnwesen.
1.  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Eisenbahnen.  Von  Friedrich  List  .  422
2.  Staats-  oder  Privatbahnsystem?  Von  Emil  Sax  423
3.  Verwaltung  und  Betrieb  der  Eisenbahnen.  Von  Alfred  von  der  Leyen  .  427
4.  Die  Anfänge  des  Eisenbahnwesens  in  Deutschland.  Von  Gustav  Cohn  .  429
5.  Die  deutsche  Eisenbahnpolitik  unter  Fürst  Bismarck.  Von  Karl  Lamprecht  433
6.  Der  heutige  Stand  der  deutschen  Eisenbahnverfassung.  Von  Walter  Lotz  435
7.  Die  St.  Gotthardbahn.  Von  Heinrich  Rüegg  437
8.  Die  sibirische  Eisenbahn.  Von  Eugen  Zabel  439
IV.  Binnen-  und  Seeschiffahrt.
1.  Die  wichtigsten  deutschen  Binnenschiffahrtsstraßen.  Von  Viktor  Kurs  .  .  441
2.  Der  Amfang  der  deutschen  Binnenschiffahrt.  Von  Leo  Sympher  .  .  -  442
3.  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  des  Kanals  Rhein-Hannover.  Von
Leo  Sympher  444
4.  Die  Rheinseeschiffahrt.  Von  Alexander  Wirminghaus  446
5.  Zur  Geschichte  der  deutschen  Reederei.  Von  Ernst  v.  Halle  448
6.  Die  Hamburg-Amerika-Linie  und  der  Norddeutsche  Lloyd.  VonKurtWiedenfeld  451
7.  Zur  Eröffnung  des  Nordostseekanals.  Von  Kaiser  Wilhelm  II  455
8.  Der  Suezkanal.  Von  Georg  Schanz  456
        <pb n="11" />
        Inhaltsverzeichnis.

XV

Sechster  Teil.

Volkswirtschaftliche  Zustände  in  den  Vereinigten  Staaten
von  Amerika.  5eite
1.  Allgemeiner  Charakter  des  amerikanischen  Lebens.  Von  Kermann  Paasche  460
2.  Das  amerikanische  Volk  bei  der  Arbeit.  Von  Ludwig  Max  Goldberger  .  463
3.  „The  Captains  of  Industry.“  Von  Ludwig  Max  Goldberger  .  .  .  465
4.  Die  Trusts.  Von  Moritz  Böker  467
5.  Zur  Entstehung  großer  Vermögen.  Von  Julius  Wolf  468
6.  Theorie  und  Praxis  im  kaufmännischen  Bildungswesen.  Von  Ignaz  Iastrow  472
7.  Die  Organisation  des  Getreidehandels.  Von  Kermann  Schumacher  .  .  474
8.  Chamber  of  Commerce  und  Board  of  Trade.  Von  Ignaz  Iastrow.  478
9.  Das  Eisenbahnwesen.  Von  P.  Meesmann  479
10.  Eisenbahntarifunwesen.  Von  Alfred  von  der  Leyen  481
11.  Das  Posb,  Fernsprech-  und  Telegraphenwesen.  Von  P.  Meesmann  .  484
12.  Das  amerikanische  Schutzsystem.  Von  August  Sartorius  Frh.  v.  Waltershausen  485
Nachtrag  zu:  Paul  Kacker,  Der  Deutsche  Kandelstag  (S.  307—308).
Von  Keinrich  Soetbeer  488

Autorenverzeichnis  489
Register  497
        <pb n="12" />
        Erster  Teil.

Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute
und  Industrielle.

1.  Zakob  Fugger.
Von  Richard  Ehrenbcrg.

Lhrcnberg,  Das  Zeitalter  der  Lugger,  p  Bd.  Jena,  Gustav  Fischer,  &amp;gt;896.  S.  87—88
und  S.  ps—*20.
Jakob  Fugger  war,  als  er  Kaufmann  wurde  (1473),  erst  14  Jahre  alt.  Er
erlernte  den  Lande!  gleich  vielen  anderen  jungen  Oberdeutschen  jener  Zeit  in  dem  großen
Kaufhause  der  Deutschen  zu  Venedig,  dem  Fondaco  dci  Tedeschi,  in  dem  seine  älteren
Brüder  Ulrich  und  Georg  ein  ständiges  Lager  unterhielten.  Sodann  trat  er  als  Teilhaber ­
  ein,  und  die  drei  Brüder  führten  das  Geschäft  längere  Zeit  gemeinsam,  vereinbarten ­
  auch  untereinander,  daß  ihre  Erben  und  Nachkommen  vom  Mairnesstamme  ihr
Vermögen  unzerteilt  im  Laitdel  lassen,  die  Töchter  dagegen  mit  Leiratsgütcrn  abgefunden ­
  werden  sollten,  „auf  daß  der  Fuggerischc  Lande!  in  alle  Wege  unzerteilet
  bleibe."  Dieser  Grundsatz  wurde  dann,  so  lange  das  Laus  blühte,  nach
Möglichkeit  festgehalten  und  erst  nach  dem  Schmalkaldischcn  Kriege  aufgegeben.  Von
den  drei  Brüdern  starb  zuerst  Georg  im  Jahre  1506,  vier  Jahre  später  auch  Ulrich,
worauf  Jakob,  der  selbst  keine  Kinder  hatte,  seine  Neffen  Lieronymus,  Ulrich,  Raymund
und  Anton  als  Teilhaber  in  die  Landlung  aufnahm,  die  er  unter  der  Firma  „Jakob
Fugger  und  Gebrüders  Söhne"  bis  zu  seinem  Tode  weiterleitete.
Um  das  Jahr  1525  waren  die  Fugger  unbestritten  die  bei  weitem  gcwalttgste
Gcldmacht  ihrer  Zeit  geworden.  Ihre  Geschäftsbeziehungen  reichten  von  Ungarn  und
Polen  bis  Spanien,  von  Antwerpen  bis  Neapel.  Wie  der  zeitgenössische  Augsburger
Chronist  Klemens  Sender  es  ausdrückt:  „Jakob  Fuggers  und  seiner  Bruder  Söhne
Namen  sind  in  allen  Königreichen  und  Landen,  auch  in  der  Leidenschaft  bekannt
gewesen.  Kaiser,  Könige,  Fürsten  und  Lerren  haben  zu  ihm  ihre  Botschaft  geschickt,
der  Papst  hat  ihn  als  seinen  lieben  Sohn  begrüßt  und  umfangen,  die  Kardinäle  sind
vor  ihm  aufgestanden.  Alle  Kaufleute  der  Welt  haben  ihn  einen  erleuchteten  Mann
genannt,  und  die  Leiden  sich  ob  ihm  verwundert.  Er  ist  eine  Zierde  des  ganzen
deutschen  Landes  gewesen."
Mollat.  Volkswirtschaftlicher  Lesebuch.

1
        <pb n="13" />
        2  Erster  Teil.  Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  und  Industrielle.

Aber  schon  auf  diesem  Gipfelpunkte  ihrer  Entwickelung  sollten  die  Fugger  erfahren, ­
  wie  groß  doch  die  Gefahr  ihrer  Lage  allezeit  war:  im  Juni  des  Jahres  1525
wurden  infolge  von  Umtrieben  ihrer  Gegner  in  Angarn  unter  dem  Vorwände,  sie  hätten
schlechtes  Metall  in  die  Königliche  Münze  geliefert,  auf  Befehl  des  Königs  Ludwig
ihre  Bergwerke,  alle  Warenvorräte  und  sonstigen  Besitztümer  beschlagnahmt  und  ihre
Leute  gefangen  gesetzt.  Gelang  es  auch  später  Anton  Fugger,  die  Falschheit  der  Beschuldigungen ­
  nachzuweisen  und  die  Beschlagnahme  rückgängig  zu  machen,  so  verloren
die  Fugger  doch  bei  dieser  Angelegenheit  über  200000  Gulden.
Auch  läßt  sich  nicht  leugnen,  daß  die  Fugger  in  vielen  Ländern  vom  Volke  gehaßt
wurden,  wozu  freilich  Neid  und  Anverstand  nicht  wenig  beigetragen  haben.  Damals
erhielt  ihr  Name  im  Volksmunde  jene  Bedeutung,  die  ihn  zur  Gattungsbezeichnung  der  großen
Monopolisten  werden  ließ:  Fucker,  Fokker,  Fucar  usw.  wurden  seitdem  die  Geldmächte,die
das  Volk  für  alle  möglichen  Übel  verantwortlich  machte,  in  verschiedenen  Ländern  genannt.
Der  Mann,  dem  die  Fugger  diese  Blüte  ihres  Laufes  verdanken,  starb  am
30.  Januar  1526.  Jakob  Fugger  wird  geschildert  als  ein  schöner,  stattlicher  Mann,
der  das  bartlose  Laupt  stets  frei  und  aufrecht  trug,  das  Laar  gewöhnlich  in  einer
Laube  von  Goldstoff,  wie  ihn  auch  seine  Bildnisse  darstellen.  Er  war  fröhlich  von
Gemütsart,  gefällig  und  höflich  gegen  jedermann;  bescheiden  und  schlicht  in  seinem  Auftreten, ­
  sagte  er  doch  auch  dem  Löchstgestellten  furchtlos  die  ungeschminkte  Wahrheit,
wenn  es  not  tat.  Für  sich  selbst  war  er  ohne  viele  Bedürfniffe,  dabei  aber  gastfrei
im  großen  Stile  seiner  Zeit  und  seines  Standes.  Der  vornehmsten  Augsburger  Gesellschaften, ­
  der  Lerrentrinkstube,  gab  er  viele  schöne  Mummereien,  Schlittenpartien  und
Tänze.  Ja,  er  hätte  das  Laus  der  Lerrentrinkstube  auch  neu  erbaut,  wenn  ihm  gestattet ­
  worden  wäre,  das  Fuggersche  Wappen  daran  anbringen  zu  lassen.  Überhaupt
war  er  in  der  Baulust  ein  rechter  Sohn  seiner  Zeit.  Eins  der  jetzigen  Fuggerhäuser
am  Weinmarkt  hat  er  mit  reichem  Zierrat  aufs  köstlichste  bauen  lassen.  Die  St.  Annakirche ­
  stattete  er  mit  herrlichen  Bildwerken  aus  und  ließ  dort  für  sich  und  die  Seinen
eine  prachtvolle  Begräbnisstätte  errichten.  Als  nun  aber  diese  Kirche  in  die  Lände
der  Lutheraner  kam,  verlangte  er  von  seinen  Neffen,  daß  sie  ihn  an  einem  anderen
Orte  begraben  lassen  sollten;  denn  er  war  „ein  guter,  wahrer,  rechter  Christ  und  ganz  wider  die
Lutherei".  Auch  zu  anderen  Kirchenbauten  hat  er  viel  beigetragen  oder  solche  allein  gestiftet.
Von  seinen  vielen  Werken  der  Barmherzigkeit  ist  das  bekannteste  die  „Fuggerei",
ein  kleines  Stadtviertel  mit  Wohnungen  für  arme  Leute,  und  vielleicht  noch  bezeichnender
für  seine  Denkungsart  ist  der  von  ihm  dem  Augsburger  Rat  gemachte  Vorschlag,  daß
dieser  eine  —  nicht  näher  bezeichnete  —  Einrichtung  treffen  solle,  vermöge  deren  dem
gemeinen  Mann  das  Schaff  Roggen  auf  ewige  Zeit  nicht  höher  als  einen  Gulden
kosten  würde,  was  aber,  wie  das  „Ehrenbuch"  sagt,  aus  Einrede  der  Göttin  Avaritia
keinen  Fortgang  gehabt  hat.
Für  uns  hier  am  interessantesten  ist  das  wenige,  was  über  Jakob  Fuggers  persönliches ­
  Verhältnis  zum  Lande!  berichtet  wird.  Er  war  ein  Geschäftsmann  ersten
Ranges,  „hohen  Verstandes"  und  noch  in  seinen  letzten  Lebenstagen  so  geschäftseifrig,
daß  er,  als  ihm  sein  Neffe  Georg  Thurzo  riet,  die  ungarischen  Geschäfte,  deren  Lage
gefahrdrohend  war,  aufzulösen,  solchen  Kleinmut  weit  von  sich  wies  und  erwiderte,  er
hätte  einen  ganz  anderen  Sinn,  er  wolle  gewinnen,  so  lange  er  könne.  Grade
nach  dem  Eintritte  jener  Katastrophe  zeigte  sich  seine  Amsicht,  sein  Dispositionstalent  am
glänzendsten.  Aber  bei  allen  seinen  weitausschauenden,  über  ganz  Europa  zerstreuten
Geschäften  war  er  doch  von  Nervosität  so  weit  entfernt,  daß  er,  wie  seine  Neffen
wiederholt  aus  seinem  eigenen  Munde  hörten,  niemals  „Linderung  des  Schlafes  hatte,
sondern  mit  dem  Lemde  alle  Sorge  und  Anfechtung  des  Landels  von  sich  legte".
Was  Jakob  Fuggers  geschäftliche  Tätigkeit  für  das  Vermögen  seines  Laufes
bedeutete,  ersehen  wir  einigermaßen  aus  der  im  Fuggerarchive  (2,  1,  22)  noch  vor-
        <pb n="14" />
        1.  Jakob  Fugger.

3

1*

handenen  Bilanz  vom  Jahre  1527,  welche  auch  den  Vermögensstand  vom  Jahre  1511
nachweist,  also  die  Zunahme  des  Vermögens  klar  übersehen  läßt.
Am  14.  Februar  1511  betrug  das  Vermögen  der  Fuggerschen
Handlung  an  liegenden  Gütern,  Lausern,  Lausrat,  Silbergeschirr  fl.  70884
davon  erhielt  der  Mannesstamm  ein  Drittel  im  voraus  ....  „  23628
und  es  verblieben  also  für  gemeinsame  Rechnung  für  Jakob  Fugger,
sowie  die  Erben  von  Ulrich  und  Georg  im  Lande!  ....  fl.  47256
dazu  kamen  an  sonstigen  Aktiven  (Waren,  Ausständen,  Geld  und
Geldeswert)  213207

also  zusammen  fl.  245463
und  zwar  gehörten  hiervon
Jakob  Fugger  fl.  80999
Alrich  Fuggers  Erben  87583
Georg  Fuggers  Erben  76881
fl.  245463
davon  wurden  an  verschiedene  Familienmitglieder  ausgeteilt  .  .  .  „  48672
Der  Rest  von  fl.  196791
bildete  das  Landelskapital,  mit  dem  die  Firma  von  neuem  zu  arbeiten  begann.
Dagegen  besaß  die  Landlung  am  Ende  des  Jahres  1527  an
liegenden  Gütern,  Läufern  usw  fl.  127902
an  Waren,  Ausständen  usw  „  1904750
zusammen  fl.  2032652
Liervon  gingen  zunächst  ab  für  eine  Stiftung  11450
es  verblieben  also  fl.  2  021202
und  abzüglich  des  Anlagekapitals  von  1511  „  196791
verblieb  für  17  Jahre  ein  Gewinn  von  fl.  1824411
d.  h.  927%  für  den  ganzen  Zeitraum  oder  54%%  im  Durchschnitt  für  jedes  Jahr.
Jakob  Fugger  starb  kinderlos,  und  die  Fuggersche  Landlung  ging  daher  nach
seinem  Tode  in  die  Lände  seiner  Brüdersöhne  über,  welche  seit  1510  schon  Teilhaber
gewesen  waren.  Jakobs  zweites,  erst  wenige  Wochen  vor  seinem  Tode  (am  22.  Dezember)
verfaßtes  Testament  traf  hierüber  folgende  Bestimmungen:  Da  der  älteste  Neffe  Lieronymus
  sich  bisher  nicht  als  brauchbar  für  den  Lande!  erwiesen  und  an  dessen  Leitung
sich  auch  nicht  beteiligt  hatte,  und  da  Jakob  vermutete,  daß  dies  sich  nicht  ändern  werde,
so  bestimmte  er,  daß  die  beiden  anderen  ihn  überlebenden  Neffen  Raymund  und  Anton,
die  ihm  schon  bei  Lebzeiten  geholfen  hatten,  nach  seinem  Tode  die  Leitung  des  Geschäfts
übernehmen  sollten.  Da  ferner  Raymund  nicht  körperlich  kräftig  genug  war,  um  Landels--reisen
  und  sonst  viele  Arbeit  zu  übernehmen,  so  sollte  Anton  Macht  haben,  die
Landlung  allein  nach  eigenem  Gefallen  und  Gutdünken  zu  verwalten,  ganz
in  derselben  Art,  wie  Jakob  dies  getan  hatte.  Damit  war  die  Wahrung  des
monarchischen  Prinzips,  das  in  der  Leitung  dieses  gewaltigsten  aller  deutschen
Landelshäuser  seit  dem  Tode  der  Brüder  Jakob  Fuggers  geherrscht  hatte,  auch  für
die  nächste  Generation  sichergestellt:  ein  neues  Blatt  in  der  Geschichte  der  Familie
war  aufgeschlagen;  auf  ihm  lesen  wir  den  Namen  Anton  Fugger.
        <pb n="15" />
        4  Erster  Teil.  Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  und  Industrielle.

2.  Luther.
Von  Wilhelm  Roscher.
Roscher,  Geschichte  der  Nationalökonomik  in  Deutschland.  München,  R.  Gldenbourg,  187^.
S.  60—63.
Luther  verwirft  den  Landet  im  allgemeinen  nicht.  „Käufer  und  Verkäufer  ist
ein  nötig  Ding,  das  man  nicht  entbehren  und  wohl  christlich  brauchen  kann.  .  .  Denn
also  haben  auch  die  Patriarchen  verkauft  und  gekauft  Vieh,  Wolle,  Getreide,  Butter,  (!)
Milch  und  andere  Güter.  Es  sind  Gottes  Gaben,  die  er  aus  der  Erden  gibt  und
unter  die  Menschen  teilet.  Aber  da  Geiz  eine  Wurzel  alles  Übels  ist,  so  mögen  Kaufleute ­
  schwerlich  ohne  Sünde  sein.  Ich  sehe  nicht  viel  guter  Sitten,  die  je  in  ein  Land
kommen  sein  durch  Kaufmannschaft,  und  Gott  vorzeiten  sein  Volk  von  Israel  darumb
von  dem  Meere  wohnen  ließ  und  nicht  viel  Kaufmannschaft  treiben."  Der  Grundfehler ­
  der  meisten  Landelsgeschäfte  liegt  darin,  daß  sie  die  Waren  so  teuer  wie  möglich
anbringen  wollen;  statt  dessen  es  heißen  müßte,  so  teuer  wie  recht  und  billig.  Dadurch
wird  der  Lande!  „nichts  anderes,  denn  rauben  und  stehlen  den  anderen  ihr  Gut"..
Ohne  die  Sttaßenräuber  entschuldigen  zu  wollen,  meint  Luther  doch,  sie  seien  geringere
Räuber  als  die  Kaufleute:  „sintemal  alle  Kaufleute  täglich  die  ganze  Welt  rauben,
wo  ein  Räuber  im  Jahr  einmal  oder  zwei  einen  oder  zween  beraubt."
Bei  diesem  Anlaß  erörtert  Luther  die  Grundlagen  seiner  Prcistheorie.  Nach
dem  Sahe:  „Jeder  Arbeiter  ist  seines  Lohnes  wert",  hat  der  Kaufmann  Vergütung
feiner  Kosten,  Mühe,  Arbeit  und  Gefahr  zu  fordern:  freilich  Begriffe  von  einem  sehr
schwankenden  Inhalt,  wie  Luther  selbst  anerkennt.  „Doch  wäre  cs  die  sicherste  und
beste  Weise,  daß  weltliche  Obrigkeit  durch  vernünftige,  redliche  Leute"  den  Preis  festsetzen ­
  ließe.  Nur  weil  dies  nicht  zu  hoffen  steht,  mag  als  Surrogat  der  Preis  benutzt
werden,  „wie  ihn  der  gemeine  Markt  oder  die  Landesgewohnheit  gibt  und  nimmt."
Wer  dabei  unabsichtlich  etwas  zu  viel  gewinnt,  der  mag  die  Sünde  im  Vaterunser  vor
Gott  bringen;  gerade  „wie  auch  die  eheliche  Pflicht  nicht  ohne  Sünde  geschieht  und
doch  Gott  um  der  Not  willen  solchem  Werk  durch  die  Finger  sieht,  weil  es  nicht  anders
sein  kann."  —  Dieser  Rückfall  Luthers  auf  das  Ideal  des  kanonischen  Rechtes,  zu
einer  Zeit,  wo  es  doch  schon  so  viel  mehr  Konkurrenz  gab  als  im  eigentlichen  Mittelalter, ­
  hängt  wohl  sehr  mit  der  beginnenden  Entwertung  der  edlen  Metalle  zusammen.
Luther  bemerkte  die  Preisrevolution  sehr  empfindlich  an  der  immer  größer»  Llnzulänglichkcit
  der  Pfarrbesoldungen,  welche  er  aufs  bitterste  beklagt.  Aber  ohne  Verständnis
der  wahren  Gründe,  erklärt  er  diese  Erscheinung,  wie  fast  alle  vor  Bodinus  taten,  nur
aus  der  Labgier  der  Wucherer,  denen  Adel,  Bürger  und  Bauern  viel  eher  durch
Steigerung  ihres  Korns  oder  ihrer  Arbeit  entgegentreten  können.
Sehr  merkwürdig  ist  der  nachmals  von  Adam  Smith  wiederaufgenommene  Gedanke, ­
  die  gemeine  Taglöhnerarbeit  als  Wertmaßstab  anzuwenden.  Einem  Kaufmanne, ­
  der  seinen  billigen  Gewinn  berechnen  will,  rät  Luther,  „die  Zeit  und  Größe
seiner  Arbeit  zu  überschlagen  und  zu  suchen,  was  ein  gemeiner  Taglöhner  einen  Tag
verdient.  Danach  rechne,  wieviel  Tage  du  an  der  Ware  zu  holen  und  zu  erwerben
dich  gemühet,  und  wie  große  Arbeit  und  Gefahr  darinnen  ausgestanden  habest.  Denn
große  Arbeit  und  viel  Zeit  soll  auch  desto  größern  Lohn  haben."
Im  Gegensatze  nicht  bloß  der  Sozialisten,  sondern  auch  mancher  Lumanisten  seiner
Zeit  wußte  Luther  den  Nutzen  des  Geldes  sehr  wohl  zu  schätzen.  Er  hält  es  nicht
für  möglich,  daß  sich  die  Ägypticr  zu  Josephs  Zeiten  wirklich  von  allem  Gelde  entblößt
hätten.  Die  edlen  Metalle  sind  an  sich  keine  schlechte  Kreatur.  Wir  können  uns
derselben  wohl  zu  Gottes  Ehre  und  unseres  Nächsten  Notdurft  bedienen.  Das  Schlechte
liegt  in  uns,  in  unserm  Geize  re.
        <pb n="16" />
        Unter  den  Ausartungen  des  Handels,  welche  Luther  in  ähnlicher  Weise
bekämpft,  wie  die  Humanisten,  sind  einige  so  speziell  auf  Übervorteilung  eines  Dummen
durch  einen  Klägern  berechnet,  daß  sie  nur  zufällig  vorgekommen  sein  können,  ohne
viel  allgemein  Charakteristisches  zu  haben.  Am  so  zeitcharakteristischer  ist  seine  dreifache
Abneigung:  gegen  alle  Monopolien;  gegen  den  auswärtigen  Landel,  welcher  Luxusgegenstände
  mit  Geld  bezahlt;  endlich  gegen  alle  Geschäfte,  die  einen  Kapitalzins  auf
den  Preis  der  Ware  schlagen.
Die  Bekämpfung  der  Monopolien  wird  Luther  nicht  wenig  dadurch  erschwert,
daß  er,  wegen  seiner  Buchstäblichkeit  in  Behandlung  der  Schrift,  den  Joseph  des  Alten
Testaments,  den  „treuen,  heiligen,  christensrommen  Mann"  von  dem  Vorwurfe,  ein
Monopolist  gewesen  zu  sein,  reinigen  muß.  Dann  eifert  er  aber  vornehmlich  gegen
die  großen  Handelsgesellschaften.  „Wie  sollte  das  göttlich  und  rechtlich  zugehen,  daß
ein  Mann  in  so  kurzer  Zeit  so  reich  werde,  daß  er  Könige  und  Kaiser  auskaufen
möchte?  .  .  .  Schlechte  Diebe  liegen  in  Thormen  und  Stocken,  aber  öffentliche  Diebe
gehen  in  Gold  und  Seiden."  Die  schwarze  Prophezeiung,  Gott  werde  nun  bald  mit
der  Rute  kommen,  und  dann  weder  Kaufleute  noch  Fürsten  mehr  sein,  weiset  darauf
hin,  daß  Luther  wegen  der  gar  zu  grellen  Vermögensungleichheit  und  Demoralisierung
den  Ausbruch  der  großen  Sozialrevolution  des  Bauernkrieges  vorausfühlte.
Gegen  den  Luxus  eifert  Luther  häufig,  und  zwar  ebensosehr  gegen  das  Fressen
und  Saufen  wie  gegen  die  Pracht  und  Verfeinerung.  Schon  durch  das  Bibelwort:
„Du  sollst  das  Kraut  auf  dem  Felde  essen",  sei  Mäßigkeit  geboten,  da  Kraut  ja  die
allergeringste  und  einfältigste  Speise  ist.  „Es  wäre  hoch  not  ein  gemein  Gebot  deutscher
Ration  wider  den  überschwenglichen  Überfluß  und  Kost  der  Kleidung,  dadurch  so  viel
Adel  und  reiches  Volkes  verarmet,  .  .  .  auch  so  viel  Losfahrt  und  Neid  unter  uns
erreget  wird,  indem  ein  jeglicher  dem  andern  gleich  sein  will".  Er  fügt  aber  sofort
hinzu,  daß  Gott  uns  Deutschen  genug  Wolle,  Laar,  Flachs,  kurz  alles,  das  zur  ehrlichen ­
  Kleidung  eines  jeden  Standes  dient,  gegeben  hat,  ebenso  genug  guten  Essens
und  Trinkens,  so  daß  wir  keiner  ausländischen  Zeuge  und  Spezereien  bedürften.
Solcher  ausländische  Landel,  der  z.  B.  aus  Indien  nutzlose  Prunkwaren  herbeiführt
und  Land  und  Leuten  das  Geld  aussaugt,  müßte  gar  nicht  geduldet  werden.  Vornehmlich ­
  straft  Luther  die  Frankfurter  Messen.  „Frankfurt  ist  das  Silber-  und  Goldloch,
dadurch  aus  deutschem  Lande  fleußt,  was  nur  quillet  und  wächst,  gemünzt  oder  geschlagen ­
  wird  bei  uns.  Wäre  das  Loch  zugestopft,  so  dürfte  man  itzt  der  Klage  nicht
hören,  wie  allenthalben  eitel  Schuld  und  kein  Geld.  .  .  .  Aber  laß  gehen:  wir  Deutschen
müssen  Deutsche  bleiben;  wir  lassen  nicht  ab,  wir  müssen  dann".

3.  Johann  Georg  Büsch.
Von  Wilhelm  Roscher.
Roscher,  Geschichte  der  Nationalökonomik  in  Deutschland.  München,  R.  Mldenbourg,
5.  569—5?;.
Welches  große  Verdienst  sich  Johann  Georg  Büsch  um  die  sogenannte  Äandelswissenschaft
  im  engeren  Sinne,  d.  h.  Privatökonomik  des  Landels  erworben  hat,
nicht  bloß  durch  Gründung  und  fast  dreißigjährige  Leitung  der  Lamburger  Landelsakademie,
  sondern  mehr  noch  durch  seine  vielen  Schriften,  lvird  man  am  besten  ermessen,
wenn  man  z.  B.  Marpergers  zahllose  Werke  mit  Büschs  „Theoretisch-praktischer
Darstellung  der  Landlung"  vergleicht.  Wie  anziehend,  klar  und  echt  praktisch  ist  die
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        6  Erster  Teil.  Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  und  Industrielle.

letztere  geschrieben!  während  der  zu  seiner  Zeit  doch  höchstangesehene  Marperger  in
seinen  ebenso  breiten,  wie  stoffarmen  Exzerptensammlungen  so  geistlos  verfährt,  daß  er
z.  B.  in  die  Schrift  „Erstes  Kundert  gelehrter  Kaufleute"  selbst  Männer  wie  Solon,
Thales,  Sokrates,  Platon,  Mohammed  aufgenommen  hat.  Die  pädagogisch  so  bedeutsame ­
  Tatsache,  daß  ein  guter  Gymnasialunterricht  nicht  bloß  für  die  sogenannten  wissenschaftlichen ­
  Berufe,  sondern  selbst  für  die  praktische  Leitung  eines  großen  landwirtschaftlichen ­
  oder  technischen  Unternehmens  die  beste  Vorschule  bildet,  —  eine  Tatsache,
wozu  Liebig  im  chemischen  Laboratorium  so  schöne  Analoga  beobachtet  hat  —  findet
sich  auch  in  der  kaufmännischen  Welt  bestätigt;  und  Büschs  eigene  große  Erfolge,  sowohl ­
  als  Schriftsteller  wie  als  Lehrer,  denen  man  nie  gewagt  hat,  das  Praktische  abzusprechen, ­
  deuten  auf  etwas  Ähnliches  hin.
Daß  wir  gegenwärtig  statt  commerce  6'economie  den  so  viel  passenderen
Ausdruck:  Zwischenhandel  gebrauchen,  hat  Büsch  zuerst  in  seinen  „Kleinen  Schriften
über  die  Kandlung"  (1772)  durchgesetzt.  Auch  der  heutige  Sinn  der  Wörter  Aktivund
  Passivhandel  für  den  Kandelsbetrieb  eines  Volkes  auf  eigene  oder  fremde  Gefahr,
mit  eigenem  oder  fremdem  Kapital  rc.  rührt  von  Büsch  her,  welcher  daneben  noch  Verkauf- ­
  und  Kaufhandel,  Gewinn-  und  Verlusthandel  unterscheidet.
Seine  Theorie  der  Kandelskompagnicn  ist  allem,  was  in  Deutschland  bis
dahin  über  diesen  Gegenstand  erschienen  war,  bei  weitem  überlegen,  obschon  sie  rein
wissenschaftlich  gegen  die  Engländer  von  Iosiah  Child  bis  Ad.  Smith  keinen  Fortschritt
darstellt.  Er  billigt  solche  Kompagnien  bloß  da,  wo  es  an  Einzelvermögen  oder  auch
an  Mut  der  Einzelkapitalisten  im  erforderlichen  Grade  noch  fehlte.  Colbert  habe  die
feinigen  nur  gestiftet,  um  feinem  Könige  früher  etwas  Präsentables  vorzeigen  zu  können.
Llnter  vier  Kampagnien  sind  wenigstens  drei  gescheitert.  In  der  Geschichte  der  englischostindischen ­
  ist  Büsch  entschieden  auf  Sir  Philip  Francis  Seite  und  gegen  das  Aussaugesystem
  der  Clive  rc.,  wobei  seine  merkantilistischen  Nachklänge  und  sein  allgemeiner
Widerwille  gegen  England  zusammenwirken.  Alle  Monopolien  sowie  alle  Regierungsgeschäfte ­
  einer  Kandelskompagnie  verwirft  er  unbedingt.
Er  gehört  auch  zu  den  frühesten  Kennern  jener  Volkswirtschaftskrankheit,  die  mit
dem  Namen  Kandelskrise  bezeichnet  wird.  Dieses  tun  nicht  bloß  seine  Aufsätze  über
die  Kamburger  Krisen  von  1763  und  1799  dar,  sondern  mehr  noch  seine  einsichtsvolle
Warnung  vor  Äberfüllung  des  neu  eröffneten  Marktes  in  Nordamerika,  wobei  echt
praktische  Bemerkungen  über  die  Natur  des  Kandels  mit  jenem  Lande  im  allgemeinen
vorkommen.  So  hat  sich  z.  B.  seine  Vermutung  vollkommen  bewährt,  daß  die  Vereinigten ­
  Staaten  es  noch  lange  zu  keiner  Navigationsaktc  im  englischen  Sinne  des
Wortes  bringen  würden.
Auch  seine  übrigen  Voraussagungen  von  Nordainerikas  Zukunft  sind  großenteils
merkwürdig  eingetroffen.  So  z.  B.,  daß  die  Vereinigten  Staaten  von  eigentlichem  Eroberungsgeiste ­
  noch  lange  frei  bleiben  werden;  daß  sie  aber  alle  Aussicht  haben,  vor
Ablauf  eines  Jahrhunderts  ein  gewaltiges  Industrieland  zu  werden:  eine  Aussicht,  die
Europa  jedoch  nicht  notwendig  zu  fürchten  brauche,  da  „jeder  Anwachs  des  Menschengeschlechtes ­
  das  Total  der  wechselseitigen  Beschäftigungen  vermehrt  und  neues  Auskommen,
  neue  Geschäfte  überall  in  der  polizierten  Welt  entstehen  macht,  wenn  er  gleich
die  alten  in  einen  nicht  leicht  genau  vorhergesehenen  Gang  bringt."
Dagegen  sind  Büschs  früher  so  berühmte  Schriften  über  Münz-  und  Bankwesen ­
  weit  mehr  technisch  und  privatökonomisch  als  volkswirtschaftlich.
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        4.  Johann  Friedrich  Cotta.

7

4.  Johann  Friedrich  Cotta.
Von  Albert  Schäffle.

Schaffte,  Lotta.  Berlin,  Ernst  fjoflfmanu  &amp;amp;  &amp;lt;Lo.,  (895.  S.  2—3,  5.  (T(—(72,  5.  (?H  und
S.  (83  —  185.
Johann  Friedrich  Cotta  war  nicht  bloß  Buchhändler  und  Dichterfreund,  er  war
auch  Kunsthändler  und  Kunstfreund.  Cr  hat  furchtlos  opponiert,  mit  Königen  verkehrt,
Kronprinzen  Vorschüsse  an  Geld,  nicht  bloß  an  Rat  erteilt.
Cr  hat  bedeutende  diplomatische  Sendungen,  zuletzt  1828  bei  der  Vereinbarung
der  Zolleinigung  zwischen  Preußen  einerseits  und  Württemberg  und  Bayern  andrerseits,
als  gemeinschaftlicher  Vertreter  der  zwei  süddeutschen  Staaten,  vorher  beim  Wiener
Kongreß  glücklich  erfüllt  und  noch  früher  in  zwei  Sendungen  nach  Paris  (1799  und
1801)  in  erfolgreicher  Weise  für  sein  Land  und  Lohenzollern-Lechingen  gewirtt.
Sodann  hat  er  sich  bei  der  Einleitung  der  Verfassungsunterhandlung  in  Württemberg ­
  im  Jahre  1815  als  hervorragender  Staatsmann  bewährt,  er  reklamierte  1815
unter  den  Ersten  eine  paktierte  Verfassung.  Er  ist  der  eigentliche  Arheber  der  Einrichtungen ­
  der  heutigen  Württembergischen  Staatsschuldcntilgungskasse.  Nach  dem  Abschlüsse ­
  der  Verfassungskämpfc  von  1815—1819  hat  er  die  Württembergische  Verfassungsurkunde ­
  vom  25.  September  1819  mitunterzeichnet  und  gehörte  als  erster  Votant  der
Ritterschaft,  später  als  Vizepräsident  der  Württembergischen  Abgeordnetenkaminer  an,
in  welcher  er  die  staats-  und  volkswirtschaftlichen  Interessen  seines  engeren  Vaterlandes
als  strenger  Rechner  und  mit  einem  damals  noch  seltenen  staatsökonomischen  Weitblick
vertreten  hat.
Cotta  hat  die  erste  Dampfschnellpresse  in  Süddeutschland  aufgestellt  und  ist  obenan
gestanden  bei  der  Einführung  der  Dampfschiffahrt  auf  dem  Bodcnsee.  Er  gründete
verschiedene  industrielle  Geschäftsuntcrnehmungen  und  blieb  selbst  überseeischen  Anternehmungen
  nicht  fremd.
Auch  bewährte  sich  Cotta  auf  den  großen  Gütern,  die  er  erwarb,  als  hervorragender ­
  Agronom  und  Musterwirtschafter.  Bei  der  Hungersnot  von  1816—1817
hat  er  seinem  Lande  großartig  geholfen.  Er  hat  die  Gründung  einer  Los  bank,  die
„Natioualbank"  werden  sollte,  und  die  Einrichtung  einer  allgemeinen  Sparkasse  angeregt
oder  mit  angeregt.
Es  war  nicht  übertrieben,  wenn  Leine  die  Worte  aus  „Egmont"  auf  ihn  anwendete: ­
  „Das  war  ein  Mann,  der  hatte  die  Land  über  die  ganze  Welt".
Als  Vertreter  der  Buchhändler  aus  dem  Wiener  Kongreß  1815  hatte  Cotta  die
Forderung  der  Preßfreiheit  an  die  Spitze  aller  Wünsche  des  Buchhandels  gestellt:
„Wenn  es"  —  so  begann  seine  Eingabe  an  den  Kongreß  —  „vor  allem  das
wichtigste  ist  und  durch  Verfassung  gesetzlich  begründet  werden  muß,  daß  Deutschland
in  seinem  Inneren  Festigkeit  und  gegen  das  Ausland  eine  geschlossene  Laltung  erlange,
so  erscheint  uns  kein  Mittel  für  diesen  Zweck  so  gemäß  zu  sein  als  bedingte  Preßfreiheit, ­
  wodurch  die  Fürsten  von  den  Gebrechen  des  einzelnen,  sowie  von  dem,  was
für  das  Ganze  notwendig  ist,  auf  das  sicherste  und  wahrste  in  Kenntnis  gesetzt  werden
können".  Er  hegte  auch  den  damals  nicht  unpraktischen  Gedanken,  Leipzig  zum  Mittelpuntt
  der  Buchhandelspolizei,  sowie  des  Schutzes  der  Schriftsteller  und  der  Gläubiger
gegen  unredliche  Verleger  zu  machen,  indem  der  Straf-  und  Entschädigungsangriff  durch
das  Organ  des  Buchhändlervereins  auf  die  in  Leipzig  konzentrierten  Lagervorräte  gemacht ­
  werden  sollte.  Cotta  sollte  die  allgemeine  Preßfreiheit  nicht  erleben.  Ihm  war
die  widerlichste  Behandlung  durch  die  Zensur  bis  an  sein  Lebensende  beschieden.  Anter
den  Preßscherereien  der  Leiligen  Allianz  und  des  Deutschen  Bundestages  hat  Cotta
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Erster  Teil.  Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  und  Industrielle.

Wohl  mehr  als  irgend  ein  anderer  Verleger  gelitten.  Nicht  bloß  mit  der  „Allgemeinen
Zeitung",  sondern  auch  mit  dem  „Morgenblatt"  und  mit  dem  „Ausland",  dann  mit
dem  kurzlebigen  „Inland",  das  in  der  Literarisch--artistischen  Anstalt  zu  München  unter
Wirths  Mitwirkung  im  Jahre  1830  einige  Zeit  erschienen  ist.
Soweit  cs  damals  überhaupt  unabhängige  Tages-  und  Wochenblätter  gab,  waren
diejenigen  Cottas  die  bedeutendsten.  Sie  waren  ganz  im  Geiste  des  Eigentümers  redigiert, ­
  liberal,  aber  höchst  gemäßigt  in  der  Form,  auf  Wahrheit  und  allseitige  Gerechtigkeit ­
  gerichtet,  so  zahm  und  gehalten,  wie  es  mit  der  Anabhängigkeit  und  mit
liberaler  Gesinnung  überhaupt  verträglich  war.  Amsomehr  ergibt  die  Mißhandlung,
welche  Cotta  durch  die  Zensur  erlitten  hat,  den  Maßstab  für  die  Ausschreitungen,
welche  die  Heilige  Allianz  durch  die  Zensur  auch  gegen  die  bescheidenste  Freiheit  der
Geister  sich  erlaubt  hat.  Aus  der  quellenmäßigen  Anschauung  dessen,  was  man  damals
einem  Manne  wie  Cotta  bot,  lernt  man  daher  erst  ganz  die  Spannung  und  einmütige
Erbitterung  aller  anständigen  Leute  begreifen,  tvie  sie  nachmals  in  den  Märztagen  von
1848  zur  Entladung  gekommen  sind.  Wenn  man  heute  über  den  1848  er  Liberalismus
und  über  dessen  Äbertreibungen  der  individuellen  Freiheit  auf  Kosten  großer  Gesamtinteressen ­
  der  Gesellschaft  klagen  hört,  so  sollte  man  so  billig  sein,  zu  bedenken,  wieviel ­
  die  vormärzliche  Reaktion  dazu  beigetragen  hat,  den  Liberalismus  zur  Einseitigkeit
zu  steigern.
Das  Verletzendste  war  die  Behandlung  im  Jahre  1831,  als  die  durch  die  Julirevolution ­
  geschaffene  liberale  Strömung  bereits  wieder  gestaut  wurde.  Cotta  hatte  der
Kunstliebe  des  Königs  Ludwig  zulieb  die  größten  Opfer  gebracht  und  ihm  zu  Gefallen ­
  in  seinem  Münchener  Kunstverlag  ganz  außerordentliche  Summen  gewagt  und
häufig  geopfert.  Er  hatte  dann  auf  Wunsch  der  freisinnigen  Minister  im  Jahre  1830
nicht  ohne  Widerstreben  das  „Inland"  als  „ministerielles  Blatt"  gegründet  und  zur
Vertretung  der  liberalen  Ideen  aus  seinem  Beutel  zur  Verfügung  gestellt,  ohne  auf
dieses  Blatt,  welches  die  Regierung  auch  durch  den  Zensor  in  der  Gewalt  hatte,  selbst
einen  fortlaufenden  Einfluß  zu  nehmen.  Am  7.  April  1831  noch  hatte  Graf  Armans-Perg
  den  damaligen  Kauptmitarbeiter  des  „Inland",  Wirth,  während  der  Sitzung  der
Stände  zu  sich  rufen  lassen  und  diesem  auf  das  dringendste  empfohlen,  sich  im  Kampf
gegen  die  Feinde  des  konstitutionellen  Prinzips  nicht  irremachen  zu  lassen  und  selbst
einer  Einsprache  Cottas  kein  Gehör  zu  geben,  da  er,  Armansperg,  für  die  Folgen
einstehen  werde;  dies  alles  berichtet  Cottas  Vertreter  in  München  in  einem  noch  vorhandenen ­
  Briefe  vom  8.  April  1831  an  den  Eigentümer  nach  Stuttgart.  Kaum  war
Cotta  nach  München  gekommen,  so  ließ  ihm  der  König  wegen  desselben  Blattes  seine
Angnade  bezeigen,  ohne  ihn  auch  nur  zu  hören,  —  zwei  Jahre,  nachdem  Cotta  in  Berlin
den  Handelsvertrag  verinittelt  hatte!  Da  schreibt  Cotta  einen  Brief  voll  sittlicher  Vornehmheit ­
  direkt  an  den  König.
Wir  wollen  nur  den  Eingang  und  den  Schluß  desselben  abdrucken:  „Eure
Königliche  Majestät!  haben  mich  durch  Freiherrn  von  der  Tann  wissen  lassen,  daß
Allerhöchstdieselbe  mir  Ihre  Gnade  entzogen  hätte,  weil  das  „Inland"  eines  der
hefttgsten  Oppositionsblätter  geworden  sei.  Ich  bedaure  dies  von  Kerzen  wegen  meiner,
ich  würde  es  aber  noch  weit  mehr  wegen  Eurer  Königlichen  Majestät  bedaucm  müssen,
wenn  diese  Gesinnung  fortbestehen  sollte,  da  Allerhöchstdieselbe  dadurch  eine  Angerechtigkeit ­
  begehen  würde.  Denn  was  Eurer  Königlichen  Majestät  am  „Inland"
auch  mißfallen  mag,  ich  trage  die  Schuld  nicht  davon.  Meine  Anschuld  geht  aufs
deutlichste  hervor  aus  meinem  Schreiben  an  E.  Majestät  vom  .  .  .  März,  welches
E.  M.  Minister  des  Innern  vorgelegt  zu  haben  versichert."
Cotta  weist  hierauf  in  längerer,  schlagender  Ausführung  nach,  daß  das  Blatt
lediglich  die  mit  der  Regierung  vereinbarte  Richtung  eingehalten,  und  daß  der  Zensor,
der  eine  Abweichung  von  dem  der  Regierung  genehmen  Wege  hätte  rügen  müssen,  nichts
        <pb n="20" />
        5.  Ernst  Wilhelm  Arnold!.

9

beanstandet  habe.  Dann  schließt  der  Brief  mit  folgenden  Worten:  „Kein  Gedanke
konnte  mir  kommen,  daß  ich  mich  würde  zu  rechtfertigen  haben,  da  ich  ja  alles  beobachtet ­
  habe,  was  Allerhöchstdieselbe  veranlaßte.  Daß  ich  mir  durch  alle  meine  Bemühungen, ­
  Anstrengungen  und  Opfer,  die  ich  dem  „Inland"  seit  seiner  Begründung
widmete,  daß  ich  für  all  den  Verdruß,  den  es  mir  zuzog,  für  alle  die  getäuschten  Erwartungen ­
  —  mir  noch  die  Angnade  Eurer  Königlichen  Majestät  sollte  zugezogen  haben,
das  konnte  ich  mir  nicht  vorstellen,  ja  das  darf  ich  selbst  nicht  glauben,  wenn  es  gleich
der  Freiherr  von  der  Tann  auf  Allerhöchsten  Befehl  ausrichtete.  Ich  darf  es  nicht
glauben,  weil  ich  sonst  an  Allerhöchst  Ihrem  gerechten  Sinn,  an  der  ersten  Regententugend ­
  und  -Pflicht  und  an  allem  dem  irre  werden  müßte,  was  ich  als  das  Ausgezeichnetste ­
  Ihres  Charakters,  als  den  stärksten  Grundpfeiler  gegen  alle  Anfechtungen,
als  die  sicherste  Bürgschaft  für  alle,  welche  sich  mit  Redlichkeit  Ihrem  Dienste  weihen,
und  als  den  unwandelbarsten  Leitstern  Ihrer  Wandlungen  mit  Mund  und  Äerz  aussprach. ­
  Nein!  Allerhöchstdieselben  können  im  Irrtum,  aber  Sie  können  nicht  ungerecht
sein.  Sie  werden  Gerechtigkeit  auch  gegen  mich  beachten,  Sie  werden  mir  selbst  Genugtuung ­
  für  die  Anbill  verschaffen."
Cotta,  damals  67  Jahre  alt,  spricht  fast  noch  wie  Marquis  Posa.  Ob  er  für
die  bittere  Erfahrung,  die  er  mit  dem  liberalen  Kronprinzen  und  Anfangskönige  gemacht, ­
  wirklich  Genugtuung  erhalten  hat,  ist  aus  den  hinterlassenen  Papieren  nicht
zu  ersehen.
Wir  haben  die  obigen  Stellen  nur  deshalb  abgedruckt,  um  zu  zeigen,  wie  Cotta
immer  und  überall  ein  Mann  gewesen  ist  und  vor  Königsthronen  sein  Ehr-  und
Selbstgefühl  gewahrt  hat.

5.  Ernst  Wilhelm  Arnold:.
Von  Arwed  Emminghaus.

Lmmiilghaus,  Lriist  Wilhelm  Arnold!.  Leben  und  Schöpfungen  eines  deutschen  Kaufmanns. ­
  Weimar,  Hermann  Böhlau,  t«78.  S.  346—34S,  S.  352—354,  5.  356  und  S.  360-362.
Arnold!  war  von  großem  und  schlankem  Wüchse,  regelmäßig  und  kräftig  gebaut.
Sein  Antlitz  war  edel  und  frei.  Eine  hohe,  schön  gewölbte  Stirn,  eine  feilt  gebogene
Nase,  ein  durchaus  edel  geformter  Mund  mit  wenig  hervortretenden  Lippen,  die  dunklen
Augen  lebhaft,  tief,  klar  und  milde,  das  schönste  schwarze  Äaar,  reich  und  voll,  aber
schlicht  oder  doch  wenig  gewellt,  ohne  Scheitel  nach  vorn  über  die  Stirn  fallend,  die
Gesichtsfarbe  gesund,  aber  sein  und  dunkel,  —  so  ist  das  Bild  des  Sechsundfünfzigers,
welches  uits  Louis  Döll,  der  Maler,  voit  ihm  entworfen  hat.
Ist  es  das  Bild  eines  Dichters,  eines  Gelehrten,  eines  Staatsmannes?  Für  das
Bild  eines  schöpferischen  Geistes,  eines  großdenkenden,  eines  genialen  Mannes  halten
wir  es  gewiß.  Am  wenigsten  entspricht  es  unserer  Vorstellung  von  einem  praktisch
rechnenden,  erwerbseifrigen,  immer  das  nächste  Ziel  ins  Auge  fassenden  Kaufmanne.
And  ein  Kaufmann  im  eigentlichen  Sinne  des  Wortes  war  auch  Arnold!  nicht.
Das  Epitheton  auf  dem  Titel  dieses  Buches  „Ernst  Wilhelm  Arnoldi.  Leben  und
Schöpfungen  eines  deutschen  Kaufmanns"  deutet  mehr  auf  seine  äußere  Lebensstellung
als  auf  sein  inneres  Wesen,  soll  mehr  darauf  hinweisen,  wie  wünschenswert  es  wäre,
wenn  aus  dem  deutschen  Kaufmannsstande  öfter  solche  Wohltäter  der  Menschheit
hervorgingen,  als  daß  es  ihn  charakterisieren  soll.
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        10  Erster  Teil.  Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  und  Industrielle.

Wir  brauchen  nicht  zu  sagen,  daß  wir  das  Dichterwort  unterschreiben:
„Euch,  ihr  Götter,  gehört  der  Kaufmann.  Güter  zu  suchen.
Geht  er,  doch  an  sein  Schiff  knüpfet  das  Gute  sich  an."
und  daß  uns  nichts  ferner  liegt,  als  die  Annahme  einer  Rangstufenleiter  unter  den
Berufszweigen  unseres  Gemeinlebcns.  Aber  die  Vorstellung,  welche  wir  mit  dem
kaufmännischen  Berufe  verbinden,  paßt  auf  Arnoldi  nicht.  Er  war  ein  geschätzter  Gehülfe ­
  bei  Johann  Gabe  &amp;amp;  Co.  in  Hamburg;  als  er  das  väterliche  Geschäft  übernommen
hatte,  wußte  er  es  bald  nach  den  verschiedensten  Richtungen  hin  auszudehnen;  er  war
ein  geschickter  Einkäufer  und  Verkäufer;  er  hatte  ein  gleich  feines  Organ  für  die  Nachfrage, ­
  wie  er  sein  Angebot  den  Verhältnissen  klug  anzupassen  wußte,  und  seine  kaufmännischen ­
  Llnternehmungen  gediehen  gut  unter  seiner  durchaus  sachkundigen  Leitung.
Allein  nur  ein  kleiner  Teil  der  Kraft  seines  Geistes  und  seiner  Neigung  ward,  als  er
seine  wirtschaftliche  Existenz  für  genügend  gesichert  erachtete,  seinem  ursprünglichen
Lebensberufe  zugewendet.  Er  liebte  diesen  Beruf  und  leistete  für  das  Ansehn  desselben ­
  mehr  als  irgend  einer;  aber  es  war  nicht  sein  eigener  innerer  Lebensberuf.
„Die  Menschen  tragen  in  der  Regel  das  Gepräge  ihres  Berufes",  —  schrieb
er  an  den  Präsidenten  Fischer  in  Birkenfeld  im  Jahre  1834  —  „und  wenn  ein  Kaufmann ­
  sich  von  den  Fesseln  seines  Gewerbes  losgemacht  hat  und  von  einem  freien
Standpunkte  seinen  Gegenstand  beurteilt,  so  wird  er  von  Kaufleuten  und
Krämern,  die  von  ihren  Schreibstuben  und  durch  ihre  Ladenfenster  hinaussehen,  selten
oder  nur  halb  verstanden.  Ich  gelte  bei  diesen  Herren  für  einen  unpraktischen  Menschen
und  muß  daher,  um  auf  sie  zu  wirken,  eine  besondere  Praktik  treiben  und  sie  auf  den
rechten  Weg  leiten,  ohne  daß  sie  den  Leiter  gewahr  werden."
Lind  jener  erwiderte  darauf:  „Warum  sind  Sie  aber  ein  Kaufmann  und  nicht
ein  Staatsniann  geworden?  Mit  Ihrer  ehernen  Beharrlichkeit  hätten  Sie  als  Minister
Berge  versetzen  können."
Arnoldi  war  im  Innersten  feines  Wesens  fromm.  Nicht  von  jener  Wort-  oder
Scheinfrömmigkeit,  welche  sich  mit  Stolz  und  Haß  verträgt  und  Gottes  Gnade  und
Christi  Erlösungswerk  stets  im  Munde  führt,  aber  nichts  leiden  »rag  und  nichts  leistet,
um  sich  jener  Gnade  würdig  zu  machen  und  jene  Erlösung  sich  selbst  zu  erkämpfen;
er  war  fromm  in  werktätiger  Liebe  und  Aufopferung  für  die  Nächsten,  in  Selbstzucht
und  Demut,  in  Strenge  gegen  sich  und  Milde  gegen  die  Nebenmenschen.  Seine
Leidenschaft  war  stark,  aber  er  hielt  sie  im  Zaume;  nur  die  Gemeinheit,  die  Rohheit
entflammte  seinen  Zorn  zur  lodernden  Glut,  nur  denen,  welche  jene  Eigenschaften  in
Wort  oder  Tat  bekundeten,  konnte  er  schwer  vergeben.
Arnoldi  war  ein  Zelf-mucle-man.  Wir  haben  es  aus  seinem  Munde,  wie
dürftig,  wie  mangelhaft,  wie  planlos  seine  Erziehung,  wie  viel  reicher  sie  an  Gelegenheit ­
  zur  Mißbildung  wie  an  wohltätiger  geregelter  Einwirkung  war.  Der  gute  Keim,
die  gute  Tradition  und  die  reichen  Anlagen,  —  das  war  alles,  was  er  aus  dem  Vaterhause ­
  mitbrachte.  Alles  andere,  was  not  tat,  und  ihm  zumal,  dem  zu  großen  Dingen
Berufenen,  not  tat,  mußte  er  sich  nach  eigenem  Regime  erwerben.  Er  hat  es  erworben ­
  im  Schweiße  seines  Angesichts.
Wie  oft  macht  das  Bewußtsein  solchen  eigenen  Verdienstes  hoffärtig!  Wie  oft
bleibt  an  dem,  der  so  auf  eigenen  Füßen  und  ohne  planmäßige  Einwirkung  von  außen
groß  geworden,  ein  gewisser  Makel  der  Llnfertigkeit  oder  der  Einseitigkeit  haften!
Nichts  von  alledem  gewahren  wir  bei  Arnoldi.  Sein  mühsam  erworbener  Wohlstand ­
  machte  ihn,  der,  dem  frohen  Lebensgenüsse  zugänglich  wie  irgend  einer,  doch  das
bescheidenste  bürgerliche  Leben  führte,  nur  wohltätig.  Aber  die  Ehrenerweifungen,  die
ihm  zuteil  wurden,  empfand  er  gewiß  eine  ganz  ungeheuchelte  Freude.  Aber  weit
entfernt  war  er  von  dem  Wahne,  daß  dergleichen  den  Wert  des  Menschen  erhöhen  könne.
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        5.  Ernst  Wilhelm  Amoldi.

1l

Auch  sonst  hatte  er  nichts,  nicht  das  mindeste  vom  Emporkömmling.  Sein  ganzes
Wesen  war  harmonisch,  sein  Benehmen  das  eines  sorgsam  erzogenen  Mannes.  Die
Kraftausdrücke,  deren  er  sich  bisweilen  bediente,  und  deren  einige  als  „geflügelte  Worte"
von  ihm  im  Gedächtnis  der  Leute  haften  geblieben  sind,  können  diesem  Arteil  keinen
Abbruch  tun;  sie  waren  ein  Zeugnis  seiner  tapfern  Männlichkeit  und  der  Stärke
seiner  Empfindung.  Sie  waren  vielleicht  auch  gut  thüringisch.  Denn  in  Thüringen
liebt  mcm  sich  kräftig  auszudrücken.  Sie  würden  kaum  aufgefallen  sein,  wenn  sie
charakteristisch  für  seine  gewöhnliche  Redeweise  gewesen  wären.
Grazie  und  Arbanität  in  der  Form  bei  ernstem  und  festem  Willen  machten  ihn
zum  Liebling  der  Frauen,  zum  meist  siegreichen  und  doch  nicht  gehaßten  Gegner  in
der  Debatte,  zum  Führer  in  der  Ratsversammlung,  zum  geschickten  und  glücklichen  Vermittler
  bei  hoch  und  niedrig.
Er  war  ein  treuer  Freund.  Der  Kreis  derer,  mit  denen  er  freundschaftlich
verkehrte  in  der  Leimat  und  draußen,  war  ein  sehr  großer.  Die  besten  Männer
schätzten  es  sich  zur  Freude  und  Ehre,  mit  ihm  zu  verkehren;  mit  wenigen  war  er  ganz
vertraut.  Diesen  wenigen  gegenüber  faßte  er  seine  Freundschaft  ganz  im  klassischen
Sinne  auf.
Ein  echter  deutscher  Familiensinn  war  ihm  eigen.  Nirgends  fühlte  er  sich
wohler  als  im  Schoße  seiner  Familie.  Nichts,  nicht  die  Erfolge  seiner  gemeinnützigen
Tätigkeit  oder  das  allmähliche,  wenn  auch  bescheidene  Wachstum  seines  Wohlstandes
nicht  die  Ehre  und  den  Ruhm,  die  ihm  reichlich  zuteil  wurden,  pries  er  lauter  und
dankbarer  als  das  Glück  seines  Laufes.
Arnoldi  war  mit  einem  ausgeprägten  Schönheitssinn  ausgestattet.  Die  Gaben
der  Natur  wie  die  der  Kunst  wußte  er  innig  zu  genießen,  und  sein  Verständnis
beider  war  kein  gewöhnliches.  Besonders  innig  liebte  er  die  Natur.  Er  hat  sie  nie
in  ihren  größten  landschaftlichen  Zauberwcrkcn  geschaut.  Aber  seine  thüringensche
Leimat  bot  ihm  im  kleinen  des  Entzückenden  genug,  und  leicht  fand  er  immer  das
Schönste  heraus.  Seine  liebsten  Erholungen  waren  seine  Spaziergänge  in  die  nähere
oder  fernere  Umgebung  der  Stadt.  Ost  durchstreifte  er,  sich  neue  Lebenskraft  zu  holen,
den  Thüringer  Wald,  dessen  höchste  Spitzen  er,  seltsamerweise,  obwohl  sie  von  Gotha
aus  sichtbar  sind  und  immer  in  ihren:  blauen  Duft  zum  Besuche  reizen,  erst  in  seinen
späteren  Jahren  aufsuchte.  Kein  Wunder,  daß  auch  in  seinen  Dichtungen  diese  seine
sinnige  Freude  an  der  Natur  oft  zum  Ausdruck  kommt.  Meist  ist  das  Naturbild  nur
der  Träger  verwandter  Empfindungen  und  Gedanken.
Aber  auch  die  Geselligkeit,  insbesondere  der  gesellige  Verkehr  in  kleinen  vertrauteren ­
  Kreisen,  war  ihm  eine  Quelle  holder  Freuden.  And  er  war  der  beste  Gesellschafter, ­
  der  sich  denken  läßt:  immer  das  anregende  Element,  sinnige  Spiele,  fröhliche
Gesänge  leitend,  immer  bereit  zu  geistvoller  Anterhaltung,  schalkhaft,  wihsprudelnd,
ausgelassen  fröhlich,  —  immer  anmutig.
Daß  Arnoldi  erfüllt  war  von  der  glühendsten  Vaterlandsliebe,  zeigen  seine
Taten  und  viele  seiner  tiefst  empfundenen  Worte.  Mehr  und  deutlicher  verkünden  die
ersteren  die  Eigenart  dieser  seiner  Empfindung.  Denn  er  gehörte  zu  denen,  welche  die
Vaterlandsliebe  auffassen  als  eine  ernste  Mahnung  zur  Pflicht,  zur  Widmung  der
besten  Kräfte,  zu  hingebender  dienender  Treue.
And  in  diesem  Sinne  hat  er  sich  denn  auch  um  sein  Vaterland  verdient  gemacht
und  sich  seinen  Platz  errungen  unter  den  besten  und  gefeiertesten  seiner  Söhne.  And  so
leuchtet  auch  sein  Stern  hoffentlich  noch  lange  zurück  in  deutsche  Lande.
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        12

Erster  Teil.  Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  und  Industrielle.

6.  Friedrich  Lift.  Leben  und  Lehre.
Von  Johannes  Conrad.

Conrad,  Grundriß  zum  Studium  der  politischen  (Ökonomie.  Teil.  H.  Aufl.  Jena,
Gustav  Fischer,  [902.  S.  3^6—350.
Fr.  List  wurde  am  16.  August  1789  in  der  damaligen  freien  Reichsstadt  Reutlingen ­
  in  Württemberg  als  Sohn  eines  Handwerkers  geboren.  Bis  zum  14.  Jahre
besuchte  er  die  lateinische  Schule  seiner  Vaterstadt  und  begann  zunächst  das  Handwerk
in  der  väterlichen  Werkstatt  zu  erlernen.  Da  er  sich  dafür  als  wenig  geeignet  erwies,
wurde  er  zum  Schreiber  bestimmt  und  in  eine  Kanzlei  gegebeit.  Hier  kam  er  schnell
vorwärts,  so  daß  er  eine  Anstellung  ant  Oberamt  in  Tübingen  erhielt,  die  ihn:  die
Möglichkeit  schaffte,  rechts-  und  staatswissenschaftliche  Vorlesungen  an  der  Universität
zu  hören.  Dort  war  der  damalige  Kurator  der  Universität  v.  Wangenheim  auf  ihn
aufmerksam  geworden,  und  als  er  Minister  geworden  war,  zog  er  List  zu  seiner  unmittelbaren ­
  Mitarbeiterschaft  heran.  Beide  vereinigten  ihre  Kräfte,  um  das  verrottete
Beamtentum  in  Württemberg  zu  reformieren.  Als  List  1817  ein  vortreffliches  Gutachten ­
  über  die  Gestaltung  des  staatswiffenschaftlichen  Unterrichts  abgegeben  hatte,  berief
ihn  Wangenheim  als  Professor  der  Staatspraxis  an  die  neugegründete  Fakultät  für
Staatswissenschaften.  Lim  das,  ivas  er  auf  dem  Katheder  lehrte,  in  weitere  Kreise  zu
tragen  und  bei  der  Reform  der  Verwaltung  eine  Stütze  in  weiteren  Kreisen  zu  gewinnen, ­
  gründete  er  1818  eine  besondere  Zeitschrift,  worin  er  die  Zustände  mit  großer
Schärfe  kritisierte  und  sich  dadurch  natürlich  viele  Feinde  zuzog.  Als  er  aus  einer
wissenschaftlichen  Reise  in  Frankfurt  a.  M.  auf  Ersuchen  einer  Anzahl  Kaufleute  und
Fabrikanten  eine  Eingabe  wegen  Aufhebung  der  Binnenzölle  an  die  Bundesversammlung ­
  verfaßte  und  dort  gar  einen  Deutschen  Handels-  und  Gewerbcverein  gründete,
dessen  Leitung  er  übernahm,  wurde  er  von  der  württcmbergischcn  Regierung  zur  Verantwortung ­
  gezogen,  weil  dieses  Auftreten  außerhalb  des  Landes  als  über  die  Kompetenz
eines  Württembergischen  Beamten  hinausgehend  angesehen  wurde.  Er  sah  sich  infolgedessen ­
  zur  Niederlegung  seiner  Professur  veranlaßt  und  hatte  nun  die  Freiheit  gewonnen,
der  Regierung  noch  schärfer  entgegenzutreten.  Die  Rentlingcr  wählten  ihn  zu  ihrem
Abgeordneten  in  die  Ständekammer;  die  Wahl  wurde  aber  von  der  Regierung  annulliert.
Er  wendete  nun  seine  ganze  Kraft  dem  Deutschen  Handels-  und  Gewerbeverein  zu,  um
vor  allem  die  inneren  Zollschranken  nach  dem  Vorbilde  Preußens  durch  den  Tarif  von
1818  auch  in  dem  übrigen  Deutschland  zu  beseitigen.  In  einer  besonderen  Denkschrift
schilderte  er  die  nachteiligen  Folgen,  welche  die  38  Zoll-  und  Mautlinien  für  den
deutschen  Handel  haben  müßten,  welche  die  Waren  von  Hamburg  bis  Österreich  zu
passieren  hätten,  ihn  nach  dieser  Richtung  mehr  wirken  zu  können,  gründete  er  einen
Handelsverein  mit  dem  Sitze  in  Nürnberg  und  ein  Organ  für  den  deutschen  Handelsund ­
  Gewerbestand,  in  dem  er  für  die  Zolleinigung  aller  deutschen  Staaten  eintrat.
Außerdem  übernahm  es  List  persönlich,  bei  den  verschiedenen  Ministerien,  besonders
in  Wien  und  Berlin,  zu  wirken,  aber  zunächst  mit  wenig  Erfolg.  Er  sah  sich  deshalb
bald  von  seinen  Auftraggebern  verlassen,  denen  er  in  der  uneigennützigsten  Weise  seine
ganze  Kraft  gewidmet  hatte.
1820  trat  er  als  Abgeordneter  der  Stadt  Reutlingen  in  die  württcmbergische
Kammer,  wo  er  mit  einer  sehr  scharfen  Petition  gegen  das  dortige  Beamtentum  auftrat ­
  und  Reformvorschläge  machte.  Da  aber  in  der  Kammer  die  Beamten  die  Majorität
besaßen,  so  stimmten  sie  einer  Anklage  des  Iustizministers  zu,  welcher  in  seiner  Eingabe ­
  eine  Verleumdung  der  bestehenden  Staatsverwaltung  und  ein  Staatsverbrechen
sah,  woraufhin  List  1821  aus  der  Kammer  ausgeschlossen  und  vor  Gericht  zur  Ver ­
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        6.  Friedrich  List.  Leben  und  Lehre.

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antwortung  gezogen  wurde.  Zu  zehnmonatlicher  Festungsstrafe  und  Zwangsarbeit  verurteilt, ­
  entzog  er  sich  der  Strafe  durch  die  Flucht,  reiste  drei  Jahre  in  Frankreich,
England  und  der  Schweiz  umher,  kehrte  dann  aber  unvorsichtigerweise  in  die  Leimat
zurück  und  wurde  auf  dem  Lohen  Asperg  in  Festungshaft  genommen,  aus  der  er  1825
nur  gegen  das  Versprechen,  auszuwandern,  entlassen  wurde.  Unmittelbar  darauf  ging
er  nach  Amerika;  dort  gelang  es  ihm  schnell,  ein  angemessenes  Arbeitsfeld  zu  finden.
In  Pennsylvanien  entdeckte  er  neue  Steinkohlenlager  und  gründete  eine  Gesellschaft  zur
Ausbeutung  derselben.  Durch  die  Anlage  einer  verbindenden  Eisenbahn  wußte  er  ihr
einen  besonderen  Aufschwung  zu  verschaffen.  Lier  erkannte  er  nun  die  große  wirtschaftliche ­
  Bedeutung  dieses  neuen  Kommunikationsmittels,  und  sein  ganzes  Streben
ging  dahin,  in  Deutschland  dasselbe  mit  allen  Mitteln  zu  verallgemeinern,  so  daß  er
suchte,  in  die  Leimat  zurückzukehren.  Die  Vereinigten  Staaten  wollten  ihn  1832  in
Lamburg  zu  ihrem  Konsul  machen,  doch  wußte  die  Württembergische  Regierung  dieses
zu  hintertreiben.  Gleichwohl  kam  er  1832  mit  seiner  Familie  nach  Lamburg,  siedelte
aber  nach  einem  Jahre  nach  Leipzig  über,  wo  er  sowohl  für  seine  literarischen  Absichten
wie  für  den  Ausbau  eines  nationalen  Eisenbahnsystems  einen  besseren  Boden  zu  finden
glaubte.  Er  veröffentlichte  dort  zu  diesem  Zwecke  eine  Reihe  von  Schriften  lind  hatte
auch  den  praktischen  Erfolg,  den  Bau  der  Leipzig-Dresdener  Eisenbahn  ins  Leben  zu
rufen.  Da  aber  seine  Pläne  weit  über  den  engen  Rahmen  der  Lokalbestrebungen
hinausgingen,  er  stets  das  nationale  System  im  Auge  hatte,  welches  den  Privatinteressen
der  einzelnen  Bahnen  vielfach  entgegen  war  und  er  seine  Auffassung  mit  großer  Rücksichtslosigkeit ­
  und  Schroffheit  zum  Ausdruck  brachte,  so  war  es  begreiflich,  daß  er  dem
Komitee  bald  unbequem  wurde  und  man  ihn  mit  einem  Ehrengeschenke  von  4000  Talern
abschüttelte.  Zur  selben  Zeit  verlor  er  durch  die  Bankkrisis  in  Amerika  sein  dort  erworbenes ­
  Vermögen.  Trotz  der  schlimmen  Leipziger  Erfahrung  blieb  er  in  der  gleichen
Richtung  tätig.  Durch  ein  besonderes  Eisenbahnjournal  wirkte  er  jetzt  für  den  Ausbau ­
  des  deutschen  Eisenbahnnetzes  und  wurde  von  verschiedensten  Seiten  als  Sachverständiger ­
  herangezogen,  so  daß  er  tatsächlich  einen  großen  Einfluß  in  dieser  Linsicht
ausübte.  Aber  der  pekuniäre  Lohn,  auf  den  er  jetzt  angewiesen  war,  blieb  aus,  und
als  der  Versuch,  sich  in  seiner  Leimat  niederzulassen,  fehlschlug,  ging  er  1837  wieder
in  das  Arrsland,  uild  zlvar  ilach  Paris,  wo  er  3  Jahre  hindurch  literarischer  Tätigkeit
oblag.  Als  er  1840  nach  Deutschland  zurückkehrte,  gelang  es  ihm,  die  gerade  in  Angriff ­
  genommene  Thüringer  Bahn  in  andere  als  die  bisher  projektierten  Richtungen  zu
lenken,  wie  es  der  volkswirtschaftlichen  Entwickelung  Thüringens  am  besten  entsprach.
Die  juristische  Fakultät  der  Jenaer  Universität  verlieh  ihm  darauf  „wegen  seiner  Verdienste ­
  um  die  Sache  des  deutschen  Landclsvereins  und  des  deutschen  Eisenbahnsystems"
die  Doktorwürde  honoris  causa.
Im  Jahre  1841  erschien  sein  Lauptwerk  „Das  nationale  System  der  politischen
Ökonomie",  worin  er  dem  Smithianismus  entgegentrat  und  einem  gemäßigten  Schutzzollsystem ­
  das  Wort  redete.  1843  gründete  er  das  Zollvereinsblatt,  worin  er  nicht
nur  für  die  Erweiterung  des  Zollvereins,  die  Gründung  einer  deutschen  Flotte  und
Errichtung  von  Bundeskonsulatcn  eintrat,  sondern  auch  eine  Menge  anderer  Fragen
eingehend  erörterte,  aus  welche  Weise  Deutschlands  Entwickelung  gefördert  werden  könnte.
Aber  überall  stieß  er  auf  Opposition,  was  ihn  in  hohem  Maß  verbitterte.  Zugleich
lintergrub  ein  körperliches  Leiden  seine  Widerstandskraft.  Von  Sorgen  aller  Art  gequält, ­
  nahm  er  sich  am  30.  November  1846  in  Kufstein  selbst  das  Leben.  —
Die  Entwickelung  der  Volkswirtschaft  vollzieht  sich  nach  List  überall  in  der
gleichen  Weise.  Die  erste  Stufe  ist  das  Jäger-  und  Lirtenlcben,  die  zweite  der  Agrarstaat, ­
  die  dritte  der  Agrar-Manufakturstaat,  die  vierte  der  Agrar-Manusaktur-  und
Landelsstaat.  Auf  der  ersten  Stufe  ist  von  Volkswirtschaft  noch  keine  Rede,  auch  auf
der  zweiten  ist  eine  höhere  Entwickelung  nicht  möglich,  es  fehlt  die  geistige  Regsamkeit,
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        14  Erster  Teil.  Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  und  Industrielle.

und  die  Bevölkerung  bleibt  im  Zustande  der  Armut.  Erst  wenn  sich  Industrie  entwickelt, ­
  kommt  auch  der  geistige  Aufschwung  und  kann  das  Land  zum  Wohlstand  gelangen, ­
  aber  auch  die  Industrie  gewinnt  erst  höhere  Bedeutung,  wenn  sie  durch  einen
internationalen  Handel  erweiterte  Aufgaben  erhält.  Es  ist  deshalb  danach  zu  streben,
die  letzte  Entwickelungsphase,  auf  der  sich  nach  ihm  nur  England  befand,  zu  erreichen.
Deutschland  sah  er  wie  die  Vereinigten  Staaten  Amerikas  irrtümlich  noch  auf  der  vorletzten, ­
  Spanien  und  Italien  noch  in  der  Ackerbauperiode  stehen.
List  untersucht  nun,  wie  vor  allem  Deutschland  sich  auf  die  höchste  Stufe  emporzuschwingen ­
  vermag.  Ein  jeder  solcher  Äbergang  hat  seine  besonderen  Schwierigkeiten,
und  die  Staatsgewalt  hat  die  Aufgabe,  den  Gewerbetreibenden  darüber  hinfortzuhelfen.
Das  hauptsächlichste  Hilfsmittel  dafür  ist  ein  Schutzzollsystem,  welches  die  aufkeimenden
Unternehmungen  gegen  die  übermäßige  Konkurrenz  des  stärkeren  Auslandes  schützt.
Das  Freihandelssystem  ist  hier  von  Anheil.  Man  muß  ein  Kind  gegen  Angriffe  eines
starken  Mannes  schützen,  wenn  es  nicht  unterliegen  soll.  Nur  in  der  letzten  Periode,
in  der  sich  England  befindet,  das  keinen  überlegenen  Gegner  zu  scheuen  hat,  ist  der
Freihandel  gerechtfertigt,  der  als  Endziel  allerdings  im  Auge  behalten  werden  muß.
Der  Schutzzoll  ist  nur  als  Mittel  und  Übergang  anzusehen.  Die  damit  der  Gesamtheit ­
  aufgelegten  Opfer  machen  sich  bei  verständiger  Handhabung  sehr  wohl  bezahlt,
dauernd  aber  wird  die  Last  unerträglich  und  hat  keinen  Sinn.  Sehr  lehrreich  ist  dabei ­
  die  Auseinandersetzung  über  die  verschiedene  Wirkung  des  Zolles,  je  nachdem  fertige
Waren,  Halbfabrikate  oder  Rohstoffe  belastet  werden.  Mit  den  ersteren  ist  zu  beginnen ­
  und  der  Nachdruck  darauf  zu  legen.  Er  bekämpfte  die  Getreidezölle  und  reiste
nach  England,  um  der  Herabsetzung  derselben  durch  Robert  Peel  beizuwohnen  und
Studien  darüber  zu  machen.
Die  Schutzzölle  werden  aber  um  so  wirksamer  sein,  je  größer  das  Territorium
ist,  welches  sie  umschließen;  je  mannigfaltiger  die  Produktionsverhältnisse  und  die  Produktionszweige ­
  innerhalb  des  abgeschlossenen  Kreises  sind,  um  sich  gegenseitig  ergänzen
zu  können,  um  so  schärfer  wird  die  Abschließung  sein  können,  ohne  Nachteil  für  die
Bevölkerung,  und  um  so  mehr  wird  erreicht,  worauf  er  den  ganzen  Nachdruck  legt,
daß  alle  natürlichen  Hilfsquellen  des  Landes  zur  Verwertung  gebracht  werden,  wodurch
der  Wohlstand  am  schnellsten  und  nachhaltigsten  gefördert  wird.  Denn  nicht  in  den
erzielten  Genußmitteln,  wie  Ad.  Smith  es  annimmt,  sondern  in  den  Produktionsmitteln ­
  liegt,  nach  seiner  etwas  gekünstelten  Anterscheidung,  der  Reichtum  eines  Landes.
Aus  allen  diesen  Gründen  ersttcbt  er  die  Erweiterung  des  Deutschen  Zollvereins,
insbesondere  auf  die  Küstenstaaten,  die  für  den  Exporthandel  unentbehrlich  seien.
Am  aber  alle  Produktionsquellen  zur  vollen  Ausnutzung  zu  bringen,  ist  in  dem
Inlande  nicht  nur  die  Beseitigung  aller  künstlichen  Schranken,  sondern  auch  die  Verbesserung ­
  der  Kommunikationsmittel  erforderlich,  um  die  Transportkosten  zu  ermäßigen,
die  verschiedenen  Produktionszweige  einander  nahe  zu  rücken  und  den  unmittelbaren
Verkehr  zwischen  Produzenten  und  Konsumenten  zu  erleichtern.  Daher  verlangt  er
Ausbau  eines  großen  Kanalnehes  und  dann  Verallgemeinerung  der  Eisenbahnen,  die
das  Land  am  besten  erschließen  und  befruchten.
Mit  diesen  Lehren  ist  der  Smithianismus  für  alle  Zeiten  aus  dem  Felde  geschlagen ­
  und  ein  endgültiger  Fortschritt  in  unserer  Wissenschaft  erzielt.
        <pb n="26" />
        7.  Friedrich  List.  Charakteristik.

15

7.  Friedrich  Lift.  Charakteristik.
Von  Ludwig  Läusser.

Ljäusser,  Friedrich  Lifts  Leben.  In:  Friedrich  Lifts  gesammelte  Schriften,  herausgegeben
von  kjäuffer.  {.  Teil.  Stuttgart  und  Tübingen,  I.  G.  Lotta,  fsso.  S.  -toz—408.
Friedrich  List  ist  der  erste  Mann  in  Deutschland,  der  ohne  Amt,  ohne  Titel,
ohne  offizielle  und  gelehrte  Gevatterschaft  allein  durch  die  Anerschöpflichkeit  seiner  geistigen
Mittel,  die  zähe  Kraft  seines  Willens,  die  populäre,  eindringliche,  beredte  Gabe  seines
Wortes  sich  eine  selbständige  Macht  erschuf,  —  ein  Beginnen,  das  in  jedem  andern
Lande  schwer,  in  Deutschland  aber  ganz  ohne  Vorgang  war.  Er  wurde  zu  einer
Macht,  die  bei  aller  seiner  persönlichen  Isolierung  über  Blätter,  Parteien,  gesetzgebende
Versantmlungen  gebot,  die  den  alten  Schlendrian  der  Bureaus  und  Kontors  in  Aufregung ­
  brachte,  Ministerien  beunruhigte  und  diplomatische  Korrespondenzen  beschäftigte.
Es  verband  sich  in  ihm,  um  dies  Ziel  zu  erreichen,  ein  Angestüm  und  eine  Leftigkeit  des
Strebens  mit  einer  Geduld  des  Ausharrens,  wie  sich  selten  zwei  solche  Gegensätze  in
einer  Natur  zusammenfinden.  Unermüdlich  hämmerte  er  auf  dasselbe  Ziel  los,  faßte
denselben  Gedanken  an  hundert  verschiedenen  Punkten  auf  und  besaß  in  einer  zerfahrenen
und  zersplitterten  Zeit  die  ungeinein  seltene  Eigenschaft,  sich  auf  ein  Ziel  mit  der  ganzen
Kraft  seines  Geistes  zu  konzentrieren  und  der  einen  Grundidee,  die  ihn  erfüllte,  die
ganze  Tätigkeit  seines  Lebens  zu  widmen.  In  unserer,  an  öffentlichen  Charakteren  nicht
überreichen  Zeit  war  eine  so  kraftvolle,  scharf  ausgeprägte  Persönlichkeit  etwas  doppelt
Schätzenswertes,  zumal  wenn  sie,  wie  hier,  einem  großen  nationalen  Zwecke  mit  der
ganzen  idealistischen  Sclbstvergessenheit  und  Aneigennützigkeit  einer  deutschen  Natur
sich  hingab.
Aber  freilich  lag  gerade  darin  ein  natürlicher  Grund  des  Widerstandes  und  der
Verkennung.  Eine  handelnde  Persönlichkeit  war  ohnedies  in  Deutschland  etwas  Lingewöhnliches;
  wenn  sie  nun  gar  gegen  alles  Herkommen  und  alle  Äberlieferungen  der
Schreibstuben  und  Schulzimmer  grob  verstieß,  so  war  des  Ärgers  und  Widerspruchs
kein  Ende.  Daß  ein  deutscher  Gelehrter  sich  einem  öffentlichen  Interesse  mit  ganzer
Seele  hingab  und  ein  praktisches  Ziel  auf  dem  Gebiete  der  materiellen  Dinge  sich  als
sein  Ideal  vorgesetzt  hatte,  war  etwas  so  Ungewöhnliches  und  Unverstandenes  in  Deutschland, ­
  daß  man  lieber  mit  dem  ordinärsten  Maßstabe  maß  und  die  gemeinsten  Motive
unterlegte,  als  daß  man  sich  das  Angewöhnliche  und  Bedeutende  der  Erscheinung  eingestanden ­
  hätte.  Auch  billig  Denkende  klagten  über  Einseitigkeit,  als  weitn  eine  Agitation
anders  als  einseitig  wirken  könnte;  uitd  ruhige,  friedliebende  Leute  tadelten,  daß  er  so
heftig  nach  allen  Seiten  hin  auftrat  und  nirgends  bedacht  war,  sich  Freunde  und  Verbündete ­
  zu  werben.  Alle  demagogischen  Künste  und  Kunstgriffe  freilich  verschmähte
seine  Agitation;  es  war  darin  der  direkte  Gegensatz  der  Demagogie  gewöhnlichen
Schlags:  er  schalt,  statt  zu  schmeicheln,  zürnte,  statt  zu  liebkosen,  und  sehte  sich  —  statt
den  Schwächen  zu  fröhnen  —  denjenigen  Übeln  Gewohnheiten,  die  in  der  deutschen
Nation  am  tiefsten  gewurzelt  waren,  am  lautesten  und  schroffsten  entgegen.  Mit  allen:
Recht;  denn  wie  schon  bei  seinem  Tode  jemand  sehr  treffend  sagte,  die  Hebel,  welche
die  Masse  beweget:,  sind  nicht  mit  Baumwolle  gefüttert.  Aber  auch  das  kluge  Maß
der  Schonung  und  Vorsicht,  das  die  Worte  abwägt  und  überall  um  des  versöhnenden
Eindrucks  tvillei:  die  Kraft  des  Stoßes  mildert,  kannte  List  nicht  und  konnte  es  nicht
kennen.  Seine  Bildung  war  eine  autodidaktische;  die  Stellung  im  Leben  hatte  er  sich
allein  errungen.  Aus  der  Leimat  in  die  Verbannung  geschleudert,  schuf  er  sich  mit
rüstiger  Kraft  ein  neues  selbständiges  Leben;  und  als  ihm  auch  das  zerstört  war,  errang ­
  er  sich  eine  neue  Existenz,  immer  im  Kampfe  und  unter  Anfechtungen,  lediglich
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        -  M-  HW  '

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16

Erster  Teil.  Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  und  Industrielle.

durch  die  eigene  Kraft.  Selbständige  Naturen  dieses  Schlags,  die  sich  den  Weg  durchs
Leben  erst  selber  haben  bahnen  müssen,  und  die  niemanden  zu  Dank  und  Dienst  verpflichtet ­
  sind,  werden  immer  so  geartet  sein.
In  andern  Ländern,  wo  ein  öffentliches  Leben  seit  lange  entwickelt  ist,  hätte  man
die  Energie  eines  schöpferischen  Geistes,  der,  um  Rücksichten  unbekümmert,  immer  fest
auf  sein  Ziel  lossteuert,  besser  zu  würdigen  wissen;  in  Deutschland  waren  für  das  alles
erst  die  Wege  zu  ebnen.  In  Deutschland  mußte  man  die  altkluge  Bemerkung  hören,
daß  das  deutsche  Eisenbahnnetz,  die  Entwicklung  des  Zollvereins  u.  s.  w.  auch  ohne
List  hätte  kommen  müssen:  es  war  der  alte  Einwand,  den  schon  Kolumbus  durch  sein
Kunststück  mit  dem  Ei  gewürdigt  hat.  In  Deutschland  war  einmal  der  Tadel  der,
daß  sein  System  eine  unbegründete  Neuerung  sei,  ein  andermal  lautete  der  Vorwurf
dahin,  es  sei  schon  alles  in  frühern  Büchern  gedruckt  zu  lesen,  —  ein  Vorwurf,  der
sich  bis  zur  Abgeschmacktheit  gesteigert  hat.  Die  Tadler  vergaßen  den  Unterschied
zwischen  einem  Systematiker  und  einem  praktischen  Agitator;  sie  vergaßen,  daß  das
Ziel  des  letzteren  nicht  der  Ausbau  eines  Systems,  sondenr  ein  praktisches,  politisches
Ziel  sein  mußte,  und  daß  die  vortrefflichsten  Systeme  der  Welt  von  zweifelhaftem
Werte  sind,  wenn  sie  das  ökonomische  Interesse  der  Nation  schlummern  lassen  und  an
der  politischen  Erziehung  des  Volkes  spurlos  vorübergehen.  Daß  sich  von  den  handelspolitischen ­
  Grundsätzen  Lifts  vieles,  vielleicht  das  meiste  schon  irgendwo  gedruckt  oder
gesagt  fand,  konnte  doch  wohl  kein  ernstlicher  Vorwurf  sein;  es  ist  noch  kein  Reformator
in  die  Welt  gekommen,  der  etwas  Neues  erfunden  hätte,  und  schon  Goethe  hat  zur
Abwehr  gegen  solche  Anklage  das  wahre  Wort  gesprochen:  „Alles  Gescheidtc  ist  schon
gedacht  worden;  man  muß  nur  versuchen,  es  noch  einmal  zu  denken."  So  waren  die
Ideen,  die  List  brachte,  nichts  neu  Erfundenes,  aber  die  Verbindung,  die  Anwendung,
die  praktische  Richtung,  die  populäre  Verbreitung,  die  er  ihnen  gab,  war  nur  sein
Werk,  und  die  unermeßlichen  Kräfte,  die  er  damit  weckte,  nur  sein  Verdienst.  Wie
viel  beschämender  für  die  Vorgänger,  wenn  alles  das  treffliche  Material  bereits  vorhanden ­
  war  und  erst  ein  List  kommen  mußte,  um  es  dem  verborgenen  Schachte  zu
entlocken  und  zum  fruchtbaren  Gemcingute  der  Nation  zu  machen?!  Wie  viel  niederschlagender ­
  für  sie,  wenn  sie  die  populären  Wirkungen,  die  sie  seit  Menschenaltern  geübt,
mit  den  großartigen  Erfolgen  verglichen,  die  List  nur  in  den  letzten  sechs  Jahren  seiner
Wirksamkeit  errungen  hatte!
Der  schroffe  Ton,  in  welchem  er  seine  Sache  durchfocht,  entsprang  aus  der  Lebhaftigkeit ­
  und  dem  Ernst  seiner  Überzeugung,  nicht  aus  seinem  innersten  Wesen.  List
war  eine  weiche,  gemütvolle  Natur,  voll  argloser  Eingebung  an  die  Freunde,  voll  aufopfernder ­
  Liebe  für  die  Seinigen,  aufrichtig,  vertrauensvoll  und  herzlich,  in  seinen  gesunden ­
  Tagen  von  unverwüstlicher  Heiterkeit  und  reich  an  dem  schalkhaften  schwäbischen
Humor,  der  auch  aus  einzelnen  seiner  polemischen  Schriften  herausklingt.  Von  der
gutmüttgsten  und  wohlwollendsten  Art,  hatte  er  immer  nur  die  Sachen,  nie  die  Personen
im  Auge;  es  konnte  ihm  ein  Gegner,  dem  er  hart  mitgespielt,  vor  die  Augen  treten,
und  er  fand  bei  List  eine  joviale,  herzliche  Aufnahme.  Erst  die  späteren  Tage  der
Verkennung  und  Anfeindung,  der  körperlichen  und  gemütlichen  Leiden  störten  jene  heitere
Stimmung;  das  früher  so  hingebende  Vertrauen  schlug  dann  nicht  selten  in  Mißtrauen,
der  leichte  und  muntere  Sinn  in  trübe,  melancholische  Verbitterung  um.  Nur  denen,
die  ihm  nahe  standen,  den  Seinigen  besonders,  war  er  aber  auch  in  den  Tagen  der
tiefsten  Leiden  der  liebevolle  Freund,  Gatte  und  Vater  und  zwang  sich,  den  innern
Schmerz  unter  dem  Gewand  einer  erkünstelten  Ruhe  zu  verhüllen.
Jene  heitere  Frische  und  Beweglichkeit  des  Geistes  machte  seinen  persönlichen
Amgang  und  seine  Anterhaltung  überaus  anziehend.  Immer  neu  und  eigentümlich,
übersprudelnd  von  schöpferischen  Gedanken  und  Entwürfen,  wirtte  er  auf  Alle,  die  ihm
so  näher  kamen,  erweckend,  anspornend  und  befruchtend;  er  ließ,  wie  man  von  einem
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        7.  Friedrich  List.  Charakteristik.

17

großen  antiken  Redner  sagte,  immer  einen  Stachel  in  der  Seele  des  andern  zurück.
Diese  lebendige,  erweckende  Kraft  lag  auch  in  seiner  Darstellung;  es  war  eine  mächtige,
hinreißende  Volksberedsamkeit,  die  aus  seinen  Aussähen  heraussprach.  In  seinen
Artikeln,  sagt  Laube  sehr  treffend,  war  mehr  als  bloßes  Wissen  und  bloßer  Beweis,
es  war  ein  drangvolles,  den  Leser  zwingendes  Leben  in  diesen  Aufsätzen,  ein  voller,
gewaltiger  Mensch  ordnete,  regierte,  trieb,  unterwarf  uns  hinter  diesen  Zeilen  und  Sähen,
welche  stets  in  künstlerischer  Form  stiegen  und  schwollen  und  am  Ende  des  Artikels
stets  die  höchste  Löhe  des  Ausdrucks  erreichten.  Wen  sie  nicht  überzeugten,  den  rissen
sie  fort,  und  wen  sie  nicht  fortrissen,  den  bestürzten  sie.  Es  focht  in  Lifts  Worten  ein
Genius,  welcher  leider  ziemlich  ungekannt  ist  unseren  Zeitungen  politischen  Themas.
Nichts  war  trocken  in  Lifts  Behandlung!  Lind  wenn  man  obenein  weiß,  daß  er  über
hundert  Gesichtspunkte  nicht  sprach,  absichtlich  nicht  sprach,  weil  er  sparen  gelernt  hatte,
um  zu  wirken,  wenn  man  aus  dem  persönlichen  Verkehr  mit  ihm  erkannte,  daß  gerade
die  von  ihm  verschwiegenen  Gesichtspunkte  die  ergiebigsten,  die  den  Patrioten  wie  den
Mann  des  Fortschritts  entzückendsten  sind,  dann  hatte  man  doppelt  zu  bewundern:  die
Fülle  des  Inhalts  und  die  weise  Beschränkung  in  dem,  was  eben  zu  äußern,  was
eben  auszuführen  war.
In  einem  politisch  reifen  Lande,  wo  nicht  erst  der  Boden  umzuroden  und  die
Wege  zu  bahnen  waren,  hätte  ein  solches  Streben  auch  seine  äußere  Anerkennung  gefunden; ­
  mächtige  Parteien  hätten  einen  solchen  Mann  getragen,  die  Nation  ihm  den
Wirkungskreis  angewiesen,  der  solchen  Kräften  entsprach.  Er  hätte  dort  in  einem  Parlamente ­
  oder  am  Ministertische  seine  Stelle  gefunden;  eine  einzige  der  großen  Schöpfungen,
die  er  anregte,  hätte  ihm  dort  reichlichen  Lohn  für  das  ganze  Leben  gebracht.  Wurde
doch  in  denselben  Tagen,  wo  List  in  einen,  traurigen  Ende  verkümmerte,  der  Mann,
der  in  England  den  ersten  Anstoß  gegeben  hatte  zu  den  Pennyposten,  mit  einer  eigens
für  ihn  geschaffenen  lebenslänglichen  Stelle  entschädigt,  erhielt  doch  bald  nachher  Cobden
von  der  Nation  ein  mehr  als  königliches  Ehrengeschenk.  In  Deutschland,  „wo  man
für  Sänger  und  Klavierspieler,  für  Liebedienerei  und  zweideutige  Verdienste  Auszeichnungen ­
  in  Menge  hat",  wurde  der  Schöpfer  des  Eisenbahnnetzes  kümmerlich  abgesunden, ­
  der  Ratgeber  und  Förderer  einer  Menge  der  wichtigsten  Unternehmungen
kärglich  bezahlt,  und  der  Agitator  für  eine  naüonale  deutsche  Landelspolitik  mußte  sein
mühsam  erworbenes  Vermögen  aufopfern,  ohne  dafür  nur  Dank  zu  finden.  Es  war
ein  Wort  voll  bitterer  Wahrheit,  was  ihm  einmal  der  badische  Minister  Winter  erwiderte,
  dem  er  die  Opfer,  die  er  für  ganz  Deutschland  gebracht,  aufzählte.  „Da
müssen  Sie  sich  eben  an  ganz  Deutschland  halten",  —  erwiderte  der  Staatsmann,
konnte  ihm  aber  nicht  sagen,  wo  dies  Deutschland  zu  finden  war.  So  blieb  er  sein
Leben  lang,  nach  den  glänzendsten  und  fruchtbarsten  Schöpfungen,  die  er  angeregt,  in
das  Joch  der  angestrengten  Arbeit  eingezwängt  und  auf  den  täglich  zu  erringenden
Erwerb  angewiesen;  nachdem  er,  wie  seine  Freunde  sagten,  weite  Strecken  unbrauchbarer, ­
  ja  ungekannter  Wildnis  in  fruchtbares  Land  verwandelt  hatte,  mußte  er  „immerdar ­
  noch  Lolz  hacken",  —  bis  die  Leiden  des  zunehmenden  Alters  und  der  zerrütteten
Gesundheit  ihm  die  frische  Arbeitskraft  zerstörten  und  er  der  quälenden  Sorge  um  die
Zukunft  in  hoffnungsloser  Melancholie  erlag.  „Armer  Freund",  rief  ihm  Laube  nach,
„ein  ganzes  Land  konntest  du  beglücken,  aber  dies  Land  konnte  dir  nicht  einen  Acker
Erde,  konnte  dir  nicht  ein  warmes  Laus  geben  für  die  traurige  Winterzeit  des  Alters!
Dieser  Fluch  des  zerrissenen  Vaterlandes,  in  welchem  man  so  kinderleicht  heimatlos
werden  kann,  in  welchem  das  Genie  selbst  niemand  angehören  darf,  dieser  Fluch  hat
dich  im  Schneestunne  oberhalb  Kufsteins  in  den  Tod  gejagt,  und  unsere  Tränen,  unsere
Lorbeerkränze,  was  sind  sie  deiner  verwaisten  Familie?!  Was  sind  sie  den  guten  Bürgern
und  guten  Egoisten,  die  sich  die  Fülle  des  Leibes  streicheln  und  weislich  sprechen:
der  Staat  ist  nicht  für  Genies  vorhanden!"
Mollat,  Bolkswirtschastliches  Lesebuch.

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Erster  Teil.  Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  und  Industrielle.

8.  David  Hansemann  als  Politiker.
Von  Alexander  Bcrgengrün.

Bergengrün,  David  tsansemann.  Berlin,  I.  Guttentag,  ;90p  S.  95—97  und  S.  556
bis  357.
Der  Ausgangspunkt  für  Lansemanns  politisches  Wirken  war  sein  kaufmännischer
Beruf.  Er  lebte  zunächst,  wie  es  seine  Pflicht  war,  dem  Geschäft.  Kaufmännische
Überlegung,  ein  gesunder  Menschenverstand  und  ein  angeborener  politischer  Trieb  sagten
ihm  aber,  daß  das  Geschäft  nur  florieren  könne,  wenn  es  einen  günstigen  Boden
in  den  allgemeinen  Verhältnissen  finde,  und  daß  diese  wieder  nur  dann  befriedigen
können,  wenn  nicht  der  Vorteil  des  einzelnen  Mannes,  eines  Erwerbszweiges,  einer
Stadt  oder  einer  Provinz  geltend  gemacht  werde,  sondern  wenn  das  Ganze,  der  Staat,
ein  kräftig  pulsierendes  Leben  führe.  Diese  Überzeugung  steigert  den  nüchternen  Nützlichkeitssinn ­
  des  Geschäftsmannes  zum  Idealismus  des  patriotisch  gesinnten  Politikers.
Eine  innige  Verbindung  kaufmännischer  und  staatsmännischer  Gedanken  bezeichnet  die
Eigenart  Lansemanns.  Dabei  tritt  das  persönliche  Moment,  die  Rücksicht  auf  den
eigenen  Geschäftsvorteil,  allmählich  in  den  Hintergrund,  um  schließlich  dem  Interesse
und  dem  Wirken  für  die  Allgemeinheit  ganz  den  Platz  zu  räumen.  Schon  1828
warnt  ihn  ein  Freund  vor  zu  großer  Ausdehnung  seiner  öffentlichen  Tätigkeit:  er  möge
mehr  an  Weib  und  Kinder  denken,  manches  gute  Geschäft  sei  ihm  entgangen,  weil  er
anderweitig  zu  sehr  in  Anspruch  genommen  sei;  so  dächten  viele  seiner  Freunde.
Schwindet  nun  auch  mit  der  Zeit  der  unmittelbare  Zusaminenhang  zwischen  seinen
geschäftlichen  und  politischen  Interessen,  so  verraten  diese  in  ihrer  Färbung  doch  stets
den  Boden,  aus  dem  sie  erwachsen  sind.  Seine  Kenntnisse,  seine  Erfahrungen,  seine
Gesichtspunkte  sind  in  erster  Linie  dein  Wirtschaftsleben  des  Staates  und  der  Bevölkerung ­
  entnommen.  Doch  aber  steht  der  ganze  Mann  im  Denken  und  Landein
unter  dem  unmittelbaren,  unreflektierten  Gefühle  einer  warmen  Liebe  zu  König  und
Vaterland,  und  sein  politisches  Empfinden  wurzelt  in  dem  einfachen,  männlichen  Gedanken, ­
  die  erste  Aufgabe  des  Staates  sei:  zu  leben,  an  Kraft,  Macht  und  Ehre  zu
wachsen.  Stand  die  geistige  Kultur  des  deutschen  Volkes  auf  einer  bewunderungswürdigen ­
  Löhe,  so  war  es  politisch  und  wirtschaftlich  weit  hinter  den  anderen  großen
Nationen  zurückgeblieben.  Jeder  große  wirtschaftliche  Fortschritt  war  auch  ein  politischer
Gewinn.  Eines  bedang  das  andere.  Wohl  durfte  man  damals  sagen,  es  sei  eine
Ehrensache  Deutschlands,  reicher  zu  werden.  Denn  gerade  die  Armseligkeit  der  ökonomischen ­
  Verhältnisse  machte  den  Deutschen  in  den  Augen  des  Fremden  und  in
seinen  eigenen  lächerlich.  Darum  war  es  kein  Banausentum,  wenn  Männer  wie
Lanscmann,  Larkort,  List  u.  a.  den  wirtschaftlichen  Aufschwung  als  mächtigsten  Lebel
der  Größe  und  Zukunft  Deutschlands  betrachteten,  auch  wenn  sie  diesen  Gedanken
gelegentlich  einseitig  betonten.  Laut  genug  konnte  er  den  idealistischen  Deutschen  überhaupt ­
  nicht  gepredigt  werden,  obwohl  der  reale  Hintergrund  des  nationalen  Idealismus
vor  allem  das  Verlangen  nach  Wirtschaftseinheit  war.
In  dieser  Gesinnung  lebte  Lansemann  als  aufmerksamer  Beobachter  der  inneren
und  äußeren  Politik  Preußens  und  aller  Vorgänge  in  den  fremden  Staaten,  ünaufhörlich
  beschäftigte  ihn  das  Problem  dieses  preußischen  Staates.  Nach  jeder  Richtung
hin  erschien  sein  Wesen  rätselhaft,  widerspruchsvoll:  eine  Großmacht  ohne  die  rechten
Voraussetzungen  für  diese  anspruchsvolle  Stellung,  zerrissen  in  zwei  getrennte  Landkomplexe, ­
  mit  geradezu  unmöglichen  Grenzen,  umgeben  von  eifersüchtigen,  übelwollenden
kleinen  und  übermächtigen  großen  Staaten;  eine  Administration  von  so  freisinnigen,
modernen  Grundsätzen,  wie  sie  in  der  Städteordnung,  in  der  Landelspolitik,  in  der
        <pb n="30" />
        2*

9.  Lermann  Schulze-Delitzsch.

19

Fürsorge  für  die  höhere  und  niedere  Volksbildung  zutage  traten,  und  daneben  eine
ängstliche  Zensur,  eine  unwürdige  Demagogenfurcht,  ein  Mangel  an  Öffentlichkeit,  die
das  frische  Leben,  das  auf  der  einen  Seite  erzeugt  wurde,  auf  der  anderen  wieder  zu
ersticken  drohten.  Dazu  der  Gegensatz  zwischen  Öst  und  West,  zwischen  angestammten
Landen  und  neuen  schwer  zu  assimilierenden  Provinzen,  ein  Gegensatz,  der  bis  zu  gewissem ­
  Grade  auch  die  liberalen  und  konservativen  Grundanschauungen  der  Bevölkerung
geographisch  verteilte.  Wußte  dieser  Staat,  was  er  nach  außen  wollte  und  sollte;
wußte  er,  nach  welchem  Ziel  seine  innere  Entwickelung  drängte?  —
Lansemann  war  gewohnt  zu  disponieren  und  kannte  es  nicht  anders,  als  daß,
wo  er  an  einer  Angelegenheit  mitarbeitete,  sein  Wille  der  maßgebende  war.  Selten
trat  ihm  eine  ebenbürtige  Persönlichkeit  von  gleicher  Willensstärke,  gleicher  Geschäftskenntnis, ­
  gleichem  Scharfblick  gegenüber.  Alle  die  großen  Betriebe,  die  er  geschaffen
hatte,  und  in  denen  er  tätig  war,  stellten  ihm  ein  Leer  von  Untergebenen  zur  Verfügung, ­
  die  mit  Verehrung  und  Bewunderung  zu  ihm  aufblickten,  von  ihm  Förderung
und  Gunst  erwarteten,  aber  auch  zu  seiner  überlegenen  Einsicht  das  vollkommenste  Vertrauen ­
  hatten.  Das  herrschen  mußte  ihm  mit  der  Zeit  zur  Gewohnheit,  zur  anderen
Natur  werden.  Im  Privatverkehr  büßten  die  angeborene  Freundlichkeit,  Lerzensgüte
und  Liebenswürdigkeit  nichts  von  dem  bestrickenden  Reize  ein,  den  sie,  verbunden  mit
dem  Eindrücke  außerordentlicher  Klugheit,  von  jeher  auf  seine  zahlreichen  Freunde  ausgeübt ­
  hatten.  Auch  mochte  er  Widerspruch  wohl  insofern  vertragen,  als  er  ihn  nicht
aufbrausend  oder  heftig  machte  und  ihn  nicht  eigentlich  verletzte.  Daß  aber  seine  politischen ­
  Überzeugungen,  feine  Ansichten  von  der  Zweckmäßigkeit  dieser  oder  jener  Maßregel ­
  die  einzig  richtigen,  ja  möglichen  seien,  stand  für  ihn  unerschütterlich  fest.  Doch
mußte  der  Anspruch,  in  seinem  Kreise  der  Erste  zu  sein,  dem  sich  die  anderen  unterzuordnen ­
  hätten,  mit  einer  gewissen  naiven  Selbstverständlichkeit  hervorgetreten  sein,  und
vor  starrem  Doktrinarismus  bewahrte  ihn  ein  glücklicher  Wirklichkeitssinn.  Er  hat  es
wiederholt  ausgesprochen,  es  komme  in  der  Politik  nicht  darauf  an,  das  unbedingt  und
der  Idee  nach  Beste  zu  erreichen,  sondern  unter  verschiedenen  Möglichkeiten  diejenige
zu  ergreifen,  welche  dem  gewollten  Ziele  mehr  als  die  anderen  zusttebe,  oder  zwischen
verschiedenen  Übeln  das  geringere  zu  wählen.  So  ließ  er  sich  durch  die  Meinungen
und  Beweisführungen  anderer  selten  oder  nie  aus  der  einmal  eingeschlagenen  Richtung
drängen,  wohl  aber  war  er  leicht  bereit,  die  Taktik  zu  wechseln,  wenn  die  Tatsachen
und  anderen  Voraussetzungen  sich  änderten,  welche  für  die  Wahl  der  Mittel  bestimmend
gewesen  waren.  Seinem  beweglichen  Geiste  war  eine  Reihe  unschätzbarer  staatsmännischer
Gaben  eigen,  vor  allem  -  das  Vermögen  rascher  Orientierung  auch  unter  den  verwickeltesten ­
  Verhältnissen  und  der  Wahl  von  zweckmäßigen  Mitteln  für  ein  erreichbares
Ziel;  das  Vertrauen  in  die  eigene  Kraft  und  eine  gewisse  angeborene  Lerrschergabe.
Dagegen  war  seine  Menschenkenntnis  keine  untrügliche.  Wohl  hatte  er  wiederholt  die
rechten  Männer  an  den  rechten  Platz  gesetzt;  aber  auch  an  Enttäuschungen  hatte  es
in  dieser  Beziehung  nicht  gefehlt.

9.  Hermann  Schulze-Delitzsch.
Von  Viktor  Böhmert.

Böhmert,  Schulze-Delitzsch  als  Arbeiterfreund  und  Sozialreformer.  In:  Der  Arbeiterfreund.
  herausgegeben  von  Böhmert  in  Verbindung  mit  Gneist.  XXI.  Jahrgang.  Berlin,
Leonhard  Simion,  (883.  S.  w;—\62  und  S.  ;so—&amp;gt;8(.
Am  29.  April  1883  schlossen  sich  im  einfachen  bürgerlichen  Lause  zu  Potsdam
die  Augen  eines  Mannes,  der  nicht  nur  von  seinen  deutschen  Volksgenossen,  sondern
auch  von  anderen  Nationen  als  einer  der  verdientesten  Vorkämpfer  für  soziale  Reformen
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        20  Erster  Teil.  Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  und  Industrielle.
bis  über  sein  Grab  hinaus  gefeiert  werden  wird.  Hermann  Schulze-Delitzsch  gehört
mit  seiner  Äauptwirksamkeit  allen  Völkern  und  Zeiten  an.  Seine  genossenschaftlichen
Schöpfungen  werden  sich  erst  in  dem  nächsten  Menschenalter  auch  unter  anderen  Völkern
weiter  verbreiten  und  in  Deutschland  selbst  immer  mehr  ausgebaut  werden.  Wenn
aber  auch  die  Formen  des  Genossenschaftswesens  im  Laufe  der  Zeit  voraussichtlich  noch
viele  Veränderungen  durchmachen  und  noch  manche  andere  Heilmittel  zur  Lösung  der
sozialen  Frage  mit  mehr  oder  weniger  Erfolg  zur  Anwendung  kommen  werden,  so  wird
doch  die  ganze  Persönlichkeit  von  Schulze-Delitzsch,  die  Methode  seines  Schaffens,  die
bedächtige  Wahl  seiner  Agitationsmittel  und  der  Adel  seiner  Gesinnung  unvergänglich
in  der  Geschichte  fortleben  und  vielerr  alten  und  jungen  Kämpfern  für  eine  friedliche
und  freiheitliche  Entwicklung  des  Menschengeschlechts  als  leuchtendes  Vorbild  dienen.
Das  Geheimnis  der  Erfolge  Schulzes  liegt  in  seinem'persönlichen  selbstlosen  Eingreifen, ­
  in  feinem  praktischen  Beginnen  mit  kleinen  engen  Gewerbskreiscn  und  in  seiner
Kunst,  die  Massen  durch  Wort,  Schrift  und  Beispiel  zur  wirtschaftlichen  Selbständigkeit
und  zur  eigenen  Verwaltung  ihrer  Angelegenheiten  zu  erziehen.  Weit  größer  als  feine
Talente  war  sein  Charakter.  Wohl  hatte  ihm  die  gütige  Natur  glückliche  äußere  Gaben,
einen  kräftigen  Körper  und  klaren  Geist,  Sinn  für  alles  Schöne  und  Edle,  Phantasie
und  Beredsamkeit,  Heiterkeit  und  Gewandtheit  im  Llmgange  verliehen;  aber  sein  Wissen
war  kein  blendendes  und  leicht  angeflogenes,  sondern  fleißig  erarbeitet,  und  die  Eigenschaften, ­
  die  ihn  zum  großen  Sozialreforiner  machten,  entwickelten  sich  in  ihm  erst  allmählich ­
  durch  vielseitige  Lebenserfahrungen  und  innere  Kämpfe,  in  denen  er  die  Überzeugung ­
  gewann,  daß  man,  um  die  Massen  auf  höhere  soziale  Stufen  emporzuheben,
vor  allem  ihr  Selbstgefühl  und  ihren  brüderlichen  Sinn  wecken,  zugleich  aber  ihnen
selbst  mit  dem  guten  Beispiel  der  Opferwilligkeit,  Enthaltsamkeit  und  Rührigkeit  vorangehen ­
  müsse.  Außerordentlich  wichtig  und  entscheidend  für  das  von  ihm  freudig  übernommene ­
  Werk  war  es,  daß  er  mitten  in  der  Arbeit  des  Volkes  aufgewachsen,  anspruchslos ­
  und  in  kleinbürgerlichen  Verhältnissen  erzogen,  zugleich  aber  ideal  angelegt,
von  einem  tiefen  Drange  nach  gemeinnützigem  Schaffen  erfüllt  war  und  sich  durch
Offenheit,  Biederkeit  und  warme  Menschenliebe  die  Herzen  zu  gewinnen  wußte.  Die
besten  Gedanken  kommen  aus  dem  Herzen,  dringen  zum  Kerzen  und  bringen  erst  dadurch ­
  Frucht  für  das  öffentliche  Leben.  Schulzes  schlichter  Freiheits-  und  Bürgersinn
entstammte  dem  Bewußtsein,  daß  er  nichts  Besseres  sei  als  die  Kleinbürger,  mit  denen
er  aufgewachsen  war,  und  daß  die  erworbene  höhere  Bildung  ihm  nur  die  Pflicht
gleich  harter  Arbeit  und  opferwilligen  Dienstes  im  Interesse  der  unteren  Klassen  auferlege. ­
  Ein  Grundzug  seines  geschloffenen  Charakters  war  Strenge  gegen  sich  selbst,
die  sich  am  schönsten  in  dem  öffentlichen  Danke  offenbart,  worin  er  es  ablehnte,  eine
ihm  gespendete  Nationalgabe  von  mehr  als  150000  M.  als  freies  Eigentum  anzunehmen, ­
  und  sich  vorbehielt,  sie  in  der  Hauptsache  zu  einer  Stiftung  für  öffentlich
wirkende  Männer  zu  verwenden.  Er  erklärte:
„Wer  ernste,  oft  schwere  Forderungen  an  die  Menschen  zu  stellen  genötigt  ist,
von  denen  ihr  Emporkommen  abhängt,  der  soll  diesen  Maßstab  auch  an  sich  selbst  legen.
Den  meisten  Anklang,  namentlich  bei  unsern  Arbeitern,  wird  naturgemäß  immer  der
finden,  der  seinen  Unterhalt  gleich  ihnen  aus  seiner  Arbeit  zieht  und  in  einer  so
wichtigen  Beziehung  mit  ihnen  auf  gemeinsamem  Boden  steht.  Diese  meiner  Lebensgewöhnung ­
  und  Lebenshaltung  entsprechende,  mir  lieb  gewordene  Stellung  —  ich  darf
wohl  sagen  die  Frucht  nachhaltiger  Anstrengung,  die  mich  deshalb  mit  einigem  Selbstgefühl ­
  erfüllt  —  ist  mit  allen  Wurzeln  meines  Seins  und  Tuns  innig  verwachsen."
Schon  wenige  Tage  nach  Schulzes  Tode  hat  die  französische  „Socidte  d’economie
  politique“  in  Paris  in  ihrer  Sitzung  vom  5.  Mai  1883  in  würdigster  Weise
unter  dem  Vorsitz  von  Leon  Say  des  großen  Toten  gedacht.  Nach  dem  Maihest
des  „Journal  des  Economistes“  heißt  es  in  dem  Sitzungsprotokoll  u.  a.:
        <pb n="32" />
        9.  Lermann  Schulze-Delitzsch.

21

„Die  Wissenschaft,  welche  keine  Grenzpsähle  kennt  und  über  den  politischen  Zwisten
steht,  hat  durch  den  Tod  von  Schulze-Delitzsch  einen  herben  Verlust  erlitten.  Durch
diesen  großen  gemeinnützigen  Mann  sind  der  Wissenschaft  und  der  Menschheit  die
größten  Dienste  erwiesen  worden.  In  beständiger  Opposition  gegen  den  Sozialisten
Lassalle  hat  Schulze-Delitzsch  hauptsächlich  die  Vorzüge  der  Freiheit  gefeiert  und  seine
Theorien  auch  praftisch  ausgeführt.  Er  wollte,  daß  die  arbeitenden  Klassen  die  Besserung
ihrer  wirtschaftlichen  und  sittlichen  Verhältnisse  sich  selbst,  ihrer  Sparsamkeit,  ihrer  Ausdauer, ­
  ihrer  Arbeit,  ihrer  Solidarität  verdanken  sollten.  Die  auf  Grund  dieser  Prinzipien ­
  erlangten  Erfolge  grenzen  ans  Wunderbare.  Trotzdem  hat  Schulze-Delitzfch
keinen  materiellen  Lohn  für  sein  Wirken  gewollt,  stets  in  bescheidenen  Verhältnissen
gelebt  und  sich  mit  der  inneren  Genugtuung  begnügt,  das  Gute  getan  und  nützlich
gewirkt  zu  haben.  Schulze-Delitzsch  hatte  —  wie  der  hervorragende  Publizist  Nefftzer
trefflich  ausführt  —  etwas  von  Bastiat  und  etwas  von  Luther  an  sich.  Alle  die,
welche  die  Wissenschaft  der  Nationalökonomie  schätzen,  werden  den  Verlust  von  Schulze-Delitzsch
  tief  empfinden  und  beklagen."
In  ähnlicher  Weise  wird  Schulze-Delitzsch  von  dem  hochverdienten  A.  Malarce
in  einem  Leitartikel  des  „Journal  des  Debats“  vom  25.  Mai  1883  gefeiert,  der
mit  den  Worten  schließt:  „Mit  Schulze-Delitzsch  ist  ein  großer  Stern  von  uns  gegangen, ­
  ich  sage  nicht  erloschen,  denn  wenn  dieser  Stern  auch  unsern  Horizont  verläßt,
zeichnet  er  uns  durch  seine  leuchtende  Bahn  die  Wege  des  Fortschritts  vor,  die  wir
in  Zukunft  zu  wandeln  haben."  Auch  Leroy-Beaulieu  würdigt  in  der  Wochenschrift
„b'Lconomiste  frangais“  vom  12.  Mai  das  Wirken  von  Schulze-Delitzsch  in  einem
längeren  Nekrologe.
Tief  ergreifend  war  auch  die  Trauerfeier,  welche  am  18.  Mai  1883  im  Saale
der  Allgemeinen  Arbeitergenossenschaft  in  Rom  ain  Fuße  des  Kapitols  stattgefunden
hat,  wobei  der  italienische  Nationalökonom  Prof.  Luzzatti  als  Präsident  der  italienischen
Genossenschaften  in  begeisterten  Worten  das  an  Kämpfen  und  Taten  so  reiche  und
doch  so  bescheidene  Leben  des  „Apostels  von  Potsdam"  schilderte  und  dem  pomphaften
verführerischen  Auftreten  Lassalles  gegenüberstellte.  Luzzatti  erinnerte  an  das  Interesse,
welches  Schulze-Delitzsch  den  Genossenschaften  Italiens  zugewendet,  das  er  heiß  geliebt
habe.  Noch  kurz  vor  seinem  Tode  habe  er  daran  gearbeitet,  die  Genossenschaften
Deutschlands  und  Italiens  durch  wechselseitigen  Kredit-  und  Kontokorrentverkehr  eng
miteinander  zu  verbinden.  Die  stimmungsvolle  Feier  endete  mit  einigen  Worten,  die
der  jetzige  Minister  Genala  dem  Gedächtnis  von  Schulze-Delitzsch  als  polittschem  Freunde
Italiens  widmete.
Ja,  wir  Deutschen  haben  einen  großen  Mann  verloren,  der  es  wie  wenige  seiner
Zeitgenossen  verstanden  hat,  den  Ruhm  deutscher  Tatkraft  und  uneigennütziger  Menschenliebe ­
  auch  unter  andern  Völkern  zu  verbreiten.  Sein  kräfüger  nationaler  Sinn  hat
seiner  internationalen  Bedeutung  keinen  Eintrag  getan.  Er  war  einer  der  reinsten
öffentlichen  Charaktere  und  einer  der  beharrlichsten  Förderer  der  friedlichen  und  freiheitlichen ­
  Entwickelung  des  Menschengeschlechts.  Seine  Grundsätze  haben  keinen  Laß
und  Neid  erregt,  sondern  auch  die  ungünstig  gestellten  Volksklassen  mit  Lust  und
Freudigkeit  zur  Arbeit  und  mit  Vertrauen  zu  ihren  Mitmenschen  erfüllt.  Mögen  die
nachfolgenden  Geschlechter  in  seinem  Geiste  wirken,  und  möge  die  Saat,  die  er  über
viele  Völker  ausgestreut  hat,  immer  reichere  Früchte  bringen!
        <pb n="33" />
        22

Erster  Teil.  Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  und  Industrielle.

10.  Alfred  Krupp.
Von  Diedrich  Baedeker.

Baedeker,  Alfred  Krupp  und  die  Entwickelung  der  Gußstahlfabrik  zu  Essen,  G.  D.
Baedeker,  *889.  5.  5^7—3^  und  S.  351—356.
Bei  aller  Kleinheit  und  Kleinlichkeit  der  Verhältnisse,  in  denen  Alfred  Krupp
aufgewachsen  war,  und  die  auch  bis  in  die  fünfziger  Jahre  hinein  ihn  noch  umgaben,
ließ  sich  sein  Geist  niemals  von  derselben  beeinflussen  oder  gar  überwältigen.  Sein
Idealismus  war  der  unerschütterliche  Glaube  an  das  Emporsteigen  eines  neuen  Gestirns, ­
  des  Stahls,  an  dem  er  selbst  die  Stelle  des  Prometheus  übernehmen  würde.
Von  jeher  dachte  und  handelte  er  in  allem  groß.  Wie  hätte  es  bei  einem  so  bevorzugten ­
  Liebling  des  Genius  auch  anders  sein  können.  Niemals  ist  der  Erwerb,  das
Geld,  sein  Zweck  gewesen;  auch  war  er  nie  ein  Kaufmann.  Lieber  setzte  er  sein  ganzes
kleines  Vermögen  an  die  Ausführung  einer  einzigen  Idee,  als  daß  er  aus  Geldrücksichten ­
  auf  solche  technische  Versuche  verzichtete.  Noch  in  späteren  Lebensjahren  erzählte
er  gerne,  wie  er  damals  beinahe  sein  Pab  und  Gut  geopfert,  um  eine  Walze  zu
konstruieren,  und  wie  er,  als  ihm  dieselbe  entzweibrach,  dennoch  nicht  verzweifelte,
sondern,  in  der  festen  Überzeugung  von  der  Richtigkeit  seiner  Idee,  nach  der  Arsache
des  „Konstruktionsfehlers"  forschte  und,  nachdem  er  ihn  gefunden,  rüstig  wieder  von
vorne  anfing.  Als  dann  aus  solchen  Versuchen  glücklich  seine  erste  Erfindung,  die
Löffelwalze,  hervorging,  fühlte  er  wieder  sicheren  Boden  unter  seinen  Füßen.
In  Krupps  geselligem  Verkehr  vollzog  sich  bereits  nach  den  ersten  großen  Triumphen ­
  der  Gußstahlfabrik  eine  gewisse  Wandlung.  Patte  er  bis  zu  seiner  Vermählung
in  den  besseren  Kreisen  seiner  Vaterstadt,  wo  er  durch  seinen  Pumor  und  seine  treffenden
Äußerungen  ein  gerne  gesehener  Gast  war,  sich  regelmäßig  bewegt,  so  leistete  er  seitdem ­
  auf  diese  ihm  liebgewordene  Gewohnheit  allmählich  fast  ganz  Verzicht.  Die
Gründe  dafür  lagen  auf  der  Pand.  Sie  erklären  auch  hinreichend  genug  die  Beharrlichkeit, ­
  mit  der  Krupp  allen  Versuchen,  die  namentlich  noch  in  seinen  späteren  Lebensjahren ­
  gemacht  wurden,  um  ihn  in  das  politische  Treiben  hereinzuziehen,  entgegentrat.
Waren  die  geschäftlichen  Aufgaben,  die  er  sich  gestellt,  doch  so  große  und  vielseitige,
daß  er,  wenn  er  daneben  auch  noch  seiner  Familie  gegenüber  die  Pflichten  des  Gatten
und  Vaters  erfüllen  wollte,  gar  keine  andere  Wahl  hatte,  als  sich  mit  der  Geselligkeit
zu  begnügen,  welche  der  Kreis  seiner  Angehörigen  und  die  Schar  der  Gäste  bot,  die
durch  die  Anziehungskraft  der  Fabrik  herbeigeführt  wurden.
Es  gab  wohl  keinen  Besucher,  aus  den  die  Erscheinung  des  Essener  Fabrikherrn
nicht  von  vornherein  einen  gewaltigen  Eindruck  gemacht  hätte.  „Dies  muß  er  sein
und  kein  anderer",  so  sagte  sich  jeder,  der  beim  ersten  Eintritt  in  den  von  Gästen  gefüllten ­
  Salon  Alfred  Krupp  erblickte.  Von  Auge  zu  Auge  trat  dem  Besucher  hier
der  Mann  gegenüber,  dessen  Gußstahl  an  Vortrefflichkeit  denjenigen  jedes  anderen
Werkes  überragte,  dessen  Fabrikerzeugnisse  wegen  der  Exaktheit  und  Vollendung  ihrer
Ausführung  über  den  ganzen  Erdkreis  gesucht  und  verbreitet  waren  und  so  manchen
„ersten  Preis"  errungen  hatten,  dessen  Kanonen  die  wirksamste  Waffe  in  den  großen
Kriegen  der  Neuzeit  gewesen,  und  welche  immer  noch,  trotz  aller  Anstrengungen  seiner
eifrigen  Wettbewerber  im  In-  und  Auslande,  bis  auf  den  heutigen  Tag  „hor8  de
concours“  geblieben  waren:  der  Schöpfer  einer  Welt  der  Technik,  in  der  selbst  das
Kleinste,  wie  von  einer  unsichtbaren  Land  geleitet,  in  staunenerregender  Ordnung  sich
von  selbst  dem  Ganzen  fügte.  Das  war  der  deutsche  Ingenieur,  der,  wie  seine  großen
englischen  Vorbilder,  in  seiner  Jugend  kaum  die  Grundlagen  der  Bildung  sich  angeeignet
hatte,  um  doch  in  wenigen  Jahrzehnten  nicht  nur  innerhalb  des  Kreises  seiner  Berufs ­
        <pb n="34" />
        10.  Alfred  Krupp.

23

genossen,  sondern  aller  seiner  Landsleute  zu  einer  Stellung  sich  emporzuschwingen,  welche
so  hervorragend  und  einzigartig  erschien,  wie  der  Gußstahl  der  Kruppschen  Fabrik  selbst.
Das  war  jener  selbstbewußte  Vertreter  des  Bürgeradels,  welcher  in  seinem  Freiheitsgefühle ­
  es  verschmäht  hatte,  durch  die  Annahme  der  ihm  angebotenen  Erhebung
in  den  Adelstand  seinen  bürgerlichen  Namen  mit  einem  anderen  Glanze  umgeben  zu
lassen,  als  der  war,  welcher  aus  der  eigenen  Tatkraft  und  Tüchtigkeit  entstammte,  in
ihnen  seine  fortwährende  Erneuerung  fand.
Alfred  Krupp  war  von  einer  gewinnenden  Liebenswürdigkeit.  Anzertrennlich
verband  er  damit  jene  Bescheidenheit,  welche  ein  Kennzeichen  alles  tiefen  Wissens  ist.
Auf  jedermann  machte  sein  Wesen  einen  geradezu  hinreißenden  Eindruck.  Seinen  Beamten ­
  und  Arbeitern  trat  er  stets  als  ein  väterlicher  Freund  gegenüber.  Er  war  ihnen
„ein  guter,  edler,  lieber  Äcrr",  wie  Herr  Iencke  so  treffend  am  Grabe  Alfred  Krupps
ihn  kennzeichnete.  Das  schloß  freilich  nicht  aus,  daß  er  von  jedermann  seiner  Angestellten ­
  unbedingten  Gehorsam  und  strengste  Pflichterfüllung  verlangte.  War  er  darin
doch  am  strengsten  gegen  sich  selbst.  Tag  und  Nacht  beherrschte  ihn  die  Sorge  um
das  Gedeihen  seiner  großen  Schöpfung.  Tatsächlich  verwandte  er  bis  in  die  letzten
Lebensjahre  hinein  schlaflose  Stunden  der  Nacht  zur  Arbeit.  An  seinem  Bette  befand
sich  beständig  ein  Schrcibapparat  mit  Papier  und  riesigen  Bleistiften,  so  daß  er  jeden
Gedanken  sofort  fixieren  konnte.  Am  anderen  Morgen  fanden  die  Bogen,  in  seinen
energischen,  großen,  charakteristischen  Schriftzügen  seine  Fragen,  Befehle,  Anregungen
und  Erörterungen  enthaltend,  ihren  Weg  in  die  Fabrik.  Läufig  und  gern  fügte  er
Konstruktionsskizzen  bei,  die  er  mit  rascher  und  sicherer  Land  hinzuwerfen  wußte.
Wer  von  seinen  Arbeitern  sich  den  Satzungen  und  Geboten  der  Fabrik  nicht
fügen  wollte,  den  traf  unerbittlich  Strafe  und  in  schlimmen  Fällen  die  Ausschließung.
Denn  das  großartige  Getriebe  des  Werkes  erforderte  die  peinlichste  Aufrechterhaltung
und  Beobachtung  der  Ordnung.  Wie  sehr  Alfred  Krupp  auf  der  andern  Seite  ein
Lerz  für  jeden  seiner  Arbeiter  hatte,  braucht  hier  nicht  hervorgehoben  zu  werden.
Laut  bezeugen  das  die  fürsorglichen  Einrichtungen,  die  er  als  der  Erste  unter  den  deutschen
Fabrikhcrrn  schon  zu  einer  Zeit  ins  Leben  rief,  da  er  selbst  den  Schwierigkeiten  seiner
Lage  noch  keineswegs  enthoben  war.  Das  würden  auch  viele  Tausende  seiner  Arbeiter
und  Beamten  persönlich  bezeugen  können,  die  sich  niemals  vergebens  an  ihn  wandten,
wenn  sie  ein  besonderes  Anliegen  hatten  und  bei  ihrem  Lerrn  vertrauensvoll  Rat,
Lilfe  oder  Anterstützung  suchten.  Diejenigen  seiner  Angestellten,  welche  länger  auf  der
Gußstahlfabrik  beschäftigt  waren,  kannte  er  alle  von  Angesicht  zu  Angesicht.  Noch  bis
in  die  achtziger  Jahre  hinein  pflegte  er  oft  selbst  in  den  Werkstätten  zu  erscheinen,  um
sich  persönlich  davon  zu  überzeugen,  wie  dieser  oder  jener  Auftrag  ausgeführt  wurde.
Als  er  schon  längst  seine  Wohnung  auf  dem  „Lüget"  bei  Bredeney,  anderthalb  Stunden
von  Essen,  bezogen  hatte,  konnte  nmn  ihn  fast  täglich  früh  morgens  zur  Fabrik  reiten
sehen.  In  seiner  dunkelgrauen  Klappmütze,  seinem  eng  anschließenden  Zacket  und  den
hohen  Reiterstiefeln  hätte  man  den  großen  schlanken  Mann  mit  dem  scharfen  Auge
und  den  feingeschnittenen  geistvollen  Zügen,  mit  der  jugendlich  elastischen  Laltung,  die
den  weißen  Bart  Lügen  zu  strafen  schien,  eher  für  einen  eleganten  Edelmann  vom
Lande  gehalten,  als  für  den  Beherrscher  jenes  großartigen  Gemeinwesens,  welches
der  Prinz  Napoleon  im  Jahre  1867  nicht  unrichtig  als  einen  „Staat  im  Staate"
charakterisiert  hatte.
Der  „Staat  im  Staate",  dazu  hatte  sich  die  Essener  Gußstahlfabrik  in  der  Tat
unter  des  Meisters  scharfblickendem  Verstände  und  einem  unvergleichlichen  Organisationstalent ­
  in  Zeit  von  kauin  zwanzig  Jahren  enttvickelt.  Aber  dieser  Musterbau  der  Technik
nahm  nicht,  wie  der  Napoleonide  befürchtet  hatte,  eine  Sonder-  oder  partikularistische
Stellung  dem  Gesamtstaat  gegenüber  ein,  sondern  fügte  sich  als  ein  lebendiges  Glied
eng  dem  politischen  und  kommunalen  Organismus  an,  aus  dem  er  hervorgegangen  war.
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        24  Erster  Teil.  Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  und  Industrielle.

und  der  ihn  umgab.  Das  preußische  und  das  deutsche  Vaterland  konnten  allezeit  sicher
sein,  daß  die  Kruppsche  Fabrik,  fern  davon,  ein  Leerd  politischer  oder  sozialer  Anruhen
zu  werden,  —  wie  es  im  Jahre  1848  die  aus  ähnlichen  kleinen  Anfängen  hervorgegangene
Lokomotivfabrik  von  Borsig  in  Berlin  gewesen  war  —  durch  ihre  vorzügliche  Ordnung,
durch  die  Zufriedenheit  ihrer  Arbeiter  und  durch  den  mächtigen  Geist  ihres  Leiters  vielmehr ­
  einen  der  stärksten  Lalte  gegen  Amtriebe  und  Amsturzbewegungen  aller  Art,  für
die  Beobachtung  der  Gesetze  und  für  treue  Anhänglichkeit  an  Kaiser  und  Reich  darbieten ­
  würde.  Mochten  an  anderen  Orten  im  Laufe  der  Zeit  hin  und  wieder  Ausschreitungen ­
  nicht  zu  den  Seltenheiten  gehören,  hier  im  Mittelpunkte  der  rheinisch-westfälischen ­
  Großindustrie  zerschellte  jeder  Versuch  einer  derartigen  Bewegung  an  dem
festen  Gefüge  des  von  Krupp  geschaffenen  Gemeinwesens.
Dieses  glänzende  Beispiel  der  Ordnung  und  Gesetzlichkeit,  welches  die  Kruppsche
Fabrik  allwege  an  den  Tag  gelegt  hat,  ist  bei  aller  Anerkennung,  welche  die  Verdienste
des  genialen  Mannes  bisher  in  der  Öffentlichkeit  gefunden,  doch  noch  nicht  in  der  gebührenden ­
  Weise  gewürdigt  worden.  Auch  die  übrige  Industrie  unseres  Vaterlandes,
wenn  sie  schon  eifrig  bestrebt  war,  es  an  vielfachen  Beweisen  der  Fürsorge  für  die
Wohlfahrt  ihrer  Arbeiter  dem  Essener  Industriellen  gleichzutun,  hat  alle  Arsache,  ihm
Dank  zu  wissen  für  das  Gefühl  der  Sicherheit,  welches  das  erste  aller  großen  deutschen
Fabriketabliffemcnts  nicht  nur  den  eigenen  Arbeitern  und  deren  Lerrn  gab,  sondern,
einem  wohltätigen  Lauche  gleich,  auch  über  die  ganze  übrige  deutsche  Industrie,  namentlich
die  Eisen-  und  Stahlindustrie  und  deren  verwandte  Zweige  hin  verbreitete.  Für  diejenigen, ­
  welche  als  Augenzeugen  den  großen  Bergarbeiterstreik  im  Oberbcrgamtsbezirk
Dortmund  im  Jahre  1872  mit  erlebt  haben,  kann  es  gar  keinem  Zweifel  unterliegen,
daß  diese  Bewegung  ungleich  gefährlichere  Ausdehnung  und  Intensität  gewonnen  hätte
und  von  viel  längerer  Dauer  gewesen  sein  würde,  wenn  es  den  Anruhestiftern  gelungen
wäre,  auch  die  Kruppschen  Arbeiter  mit  in  die  Bewegung  hereinzuziehen.
Nicht  minder  ist  die  deutsche  Industrie  in  handelspolitischer  Beziehung  Alfred
Krupp  zu  Dank  verpflichtet.  Die  Geschichte  der  Entwicklung  der  deutschen  Warenausfuhr ­
  lehrt,  daß  die  hervorragende  Stellung  des  Essener  Industriellen  auf  dem  Gebiete ­
  der  Stahlfabrikation  in  Friedens-  wie  in  Kriegsartikeln  in  vielen  Ländern  recht
eigentlich  bahnbrechend  gewesen  ist  auch  für  andere  deutsche  Waren  und  Landelsartikel.
Es  lag  ja  für  Länder  wie  die  südamerikanischen  Republiken  oder  China  und  Japan
sehr  nahe,  sich  zu  sagen,  daß  ein  Land,  welches  Waren  von  so  auserlesener  Güte  wie
diejenigen  der  Kruppschen  Gußstahlfabrik  hervorbrachte,  in  anderen  Zweigen  der  menschlichen ­
  Tätigkeit  nicht  weniger  Vorzügliches  leisten  würde,  was  den  Vergleich  mit  den
Waren  aus  Sheffield,  Manchester,  Glasgow  und  anderen  englischen  Landelszentren
nicht  zu  scheuen  brauchte.  Vielfach  hat  auf  diese  Weise  gerade  das  Kruppsche  Kriegsmaterial ­
  langsam,  aber  sicher  eine  Mission  erfüllt,  welche  reicher  an  Eroberungen  des
Friedens  war  als  die  staunenerregcnden  Erfolge  Kruppscher  Geschütze  und  Geschosse  in
den  großen  Kriegen  der  Neuzeit.
Wie  das  geübte  Auge  des  Feldherrn  und  des  Lerrschers  die  richtigen  Persönlichkeiten ­
  auszuwählen  und  jedem  seinen  richtigen  Platz  anzuweisen  vermag,  so  verstand ­
  es  Krupp  in  bewunderungswürdiger  Weise,  sich  seine  Techniker  selbst  heranzuziehen
und  ihnen  die  Stelle  zu  geben,  in  der  sie  sich  bald  als  echte  Meister  vom  Fache  erprobten.
Lier  war  es  ein  preußischer  „Feuerwerker",  dessen  mathematisches  und  erfinderisches
Talent  ihn  zu  einem  der  ersten  Ingenieure  der  Fabrik  heranwachsen  ließ,  dort  war  es
ein  gelernter  Ingenieur,  dessen  fruchtbare  Ideen  sich  mit  denjenigen  des  Essener  Fabrikherrn ­
  vereinigten,  um  Werke  hervorzubringen,  welche  die  ersten  Artilleristen  der  Welt
in  Staunen  setzten.  Krupp  verlangte  von  seinen  Beamten  viel,  aber  in  seinen  gesunden
Jahren  war  er  auch  allen  vor  durch  seine  unermüdliche  Tätigkeit,  seine  unerschütterliche
Energie  gegenüber  allen  Schwierigkeiten  und  durch  seinen  fast  unerschöpflichen  Reichtum
        <pb n="36" />
        11.  Friedrich  Alfred  Krupp.

25

an  erfinderischen  Gedanken.  Dabei  hat  er  aber  immer  das  Verdienst  gebührend  belohnt
und  die  Tätigkeit  seiner  Ingenieure  anerkannt.  Trug  den  Namen  Krupp  auch  die
eine  oder  andere  Erfindung,  welche  in  dem  Kopfe  eines  seiner  Mitarbeiter  entsprungen
war,  oder  deren  Ausführung  erst  durch  seine  Techniker  praktisch  ermöglicht  wurde,  er
selbst  hat  es  immer  bescheidentlich  hervorgehoben,  daß  es  nur  die  vereinten  Kräfte  waren,
denen  die  Fabrik  ihre  außerordentlichen  Erfolge  verdankte.

11.  Friedrich  Alfred  Krupp.
Von  Wilhelm  Beumer.
Beumer,  Gedächtnisrede  auf  Friedrich  Alfred  Krupp  am  \5.  Dezember  1902.  In:  Mitteilungen ­
  des  Vereins  zur  Währung  der  gemeinsamen  wirtschaftlichen  Interessen  in  Rheinland
und  Westfalen.  Redigiert  von  Beumer.  Düsseldorf,  Druck  von  August  Bagel,  $03.  5.  H  ff.
Selten  ist  ein  Mann  bezüglich  seiner  persönlichen  Betätigung  in  geschäftlichen
Dingen  so  falsch  beurteilt  worden,  wie  Friedrich  Alfred  Krupp.
„Krupp  arbeitet  ja  überhaupt  nicht,  er  kümmert  sich  gar  nicht  um  sein  Geschäft,
er  überläßt  alles  seinem  Direktorium"  —  das  wurde  in  Kreisen,  die  gar  keinen  Einblick
in  die  Verhältnisse  hatten  und  nicht  haben  konnten,  so  lange  von  einem  zum  andern
geraunt  und  gewispert,  bis  die  sogenannte  öffentliche  Meinung  darüber  feststand,  die
bei  manchem  vielleicht  —  freilich  zu  spät  —  nur  dadurch  eine  Korrektur  fand,  daß
angesichts  des  offenen  Grabes  eine  schamlose  Presse  die  groteske  Übertreibung  beging,
zu  behaupten,  Krupp  habe  für  sein  Geschäft  eine  geringere  Bedeutung  gehabt  als  der
jüngste  Lehrling  seiner  Fabrik.  Das  Gegenteil  jener  Ansichten  ist  wahr.  Wenn  jemals
ein  Mann  nach  dem  Worte  des  Dichters  gehandelt  hat:
„Was  du  ererbt  von  deinen  Vätern  hast,
Erwirb  es,  um  es  zu  besitzen!"
so  ist  es  Friedrich  Alfred  Krupp  gewesen.  Man  machte  sich  auch  ihm  gegenüber  des
Widersinnes  schuldig,  daß  man  die  Söhne  großer  Väter  Zwerge  heißen  zu  dürfen
vermeint,  weil  sie  keine  Riesen  sind.
Friedrich  Alfred  Krupp  war  ein  durchaus  selbständiger  und  weitblickender  Geschäftsmann. ­
  War  es  denn  nicht  schon  ein  Verdienst,  daß  er  das  väterliche  Erbe  übernahm,
um  selbst  in  ihm  tättg  zu  sein,  während  er  sich  doch  schon  unter  Berufung  auf  seine
Gesundheit  gänzlich  von  den  Geschäften  hätte  fernhalten  können?  Oder  war  es  nicht
auch  schon  ein  Verdienst,  daß  er  die  richtigen  Männer  als  seine  Mitarbeiter  zu  finden
und  an  das  ftnternchmen  zu  fesseln  wußte?  Lat  es  den  Ruhm  Wilhelms  I.  verkleinert, ­
  daß  er  mit  Lilfe  Bismarcks,  Moltkes  und  Roons  das  Deutsche  Reich  gegründet ­
  hat?
Wie  stand  es  aber  in  Wirklichkeit  um  Krupps  geschäftliche  Betäügung?  Ich
berufe  mich  dafür  auf  das  Zeugnis  aller  der  Männer,  die  mit  ihm  und  unter  ihm
gearbeitet  haben,  um  feststellen  zu  können,  daß  keine  irgendwie  grundlegende  und  bedeutende ­
  Frage  bezüglich  seiner  Firma  erledigt  wurde,  ohne  daß  sie  seiner  endgülttgen
Entscheidung  unterbreitet  worden  wäre.  Daß  dies  aber  bei  einem  solchen  Riesenunternehmen ­
  allein  schon  eine  Lebensarbeit  darstellt,  können  nur  diejenigen  leugnen,  die
von  diesen  Dingen  überhaupt  keine  Ahnung  haben.
So  machte  ihn  mit  vollem  Rechte  am  21.  Mai  1901  die  Technische  Lochschule
in  Aachen  zum  Ehrendottor-Ingenieur  und  begründete  dies  damit,  daß  es  ihr  „zu  hoher
        <pb n="37" />
        26  Erster  Teil.  Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  und  Industrielle.

Befriedigung  gereiche,  diese  Auszeichnung  einem  Manne  verleihen  zu  können,  der  in
seiner  vielseitigen  Tätigkeit  ein  außergewöhnliches  Können  in  wissenschaftlicher  und
praktischer  Richtung  bekundet  hat,  und  der  zum  leuchtenden  Vorbild  geworden  ist  als
Leiter  eines  Werkes,  das  sich  um  die  Entwicklung  und  Äebung  der  deutschen  Industrie,
der  Landesverteidigung  und  der  sozialen  Fürsorge  für  seine  Mitarbeiter  in  geistiger
und  materieller  Beziehung  hervorragende  Verdienste  erworben  hat".
And  als  die  Abgeordneten  der  genannten  Lochschule  dem  also  Geehrten  das
Diplom  überbrachten  und  er  es  ebenso  wie  das  ihm  am  20.  Januar  1894  durch  die
Lerren  Geheimrat  Karl  Lueg  und  Ingenieur  Schrödter  überreichte  Diplom  eines  Ehrenmitgliedes ­
  des  „Vereins  deutscher  Eisenhüttenleute"  mit  der  ihm  eigenen  Bescheidenheit
nur  unter  dem  Linweise  darauf  annahm,  daß  er  es  als  eine  Anerkennung  seiner  treuen
Mitarbeiter  ansehen  müsse,  da  hatten  sie  während  ihres  längeren  Besuches  in  Essen
ausreichende  Gelegenheit,  nicht  nur  die  hervorragenden  Leistungen  der  Mitarbeiter  der
Firma  Krupp  zu  bewundern;  auch  nicht  allein  die  bekannte  Meisterschaft  Krupps  in
der  wohlwollendsten,  in  einzelnen  Fällen  bis  zu  persönlicher  Freundschaft  gesteigerten
Fürsorge  auch  für  den  geringsten  seiner  Arbeiter  wieder  und  wieder  anzuerkennen,  —
sie  fanden  auch  in  musterhaft  angeordneten  Sammlungen  „auf  dem  Lüge!"  weniger
allgemein  bekannte,  doch  wissenschaftlich  hochinteressante  Ergebnisse  persönlicher  Forschungen
des  vielbeschäftigten  Leiters  der  großen  Firma,  Forschungen,  welche  er  während  seiner
Erholungsreisen  auf  den  Gebieten  der  Zoologie,  der  Paläontologie  und  der  Geologie
betrieb,  so  daß  der  Text  des  Ehrendoktor-Diploms  nach  keiner  Seite  hin  irgendwelche
Übertreibung  enthält.  Wie  ferner  das  Ausland  die  wissenschaftliche  Betätigung
F.  A.  Krupps  anerkannte,  wird  u.  a.  durch  die  Verleihung  der  Bessemer-Medaille  des
Iron  and  Steel  Institute  bewiesen.  And  so  darf  hier  festgestellt  werden,  daß  durch
Friedrich  Alfred  Krupps  Arbeit  und  durch  die  Tätigkeit  der  Männer,  die  er  zur  Mitarbeit ­
  berief,  das  väterliche  Werk  zu  dem  Riesenumfange  gewachsen  ist,  den  es  heute
aufweist.  Ich  will  in  unserm  heutigen  Kreise  hierauf  nicht  näher  eingehen:  das  hat
noch  jüngst  vor  unser  aller  Augen  gelegen,  als  in  der  Düsseldorfer  Ausstellung  ein
Einblick  in  die  Leistungsfähigkeit  des  Werkes  nach  der  technischen  Seite  ebenso  gegeben
war  wie  in  seine  Absatzbeziehungen  zur  ganzen  Welt  und  nicht  in  letzter  Linie  in  seine
außerordentlich  umfassende  und  nachahmenswerte  Tätigkeit  auf  dem  Gebiete  sozialer
Fürsorge  für  Arbeiter  und  Beamte.  Dieser  Einblick  zeigte  uns,  daß  Friedrich  Alfred
Krupp  im  laufenden  Jahre  43  083  Beamte  und  Arbeiter  beschäftigte,  und  daß  die
Gesamtzahl  der  Werksangehörigen  einschließlich  der  Frauen  und  Kinder  147645  betrug,
mit  anderen  Worten,  daß  seit  1887  unter  seiner  Leitung  die  Zahl  der  Beamten  und
Arbeiter  um  rund  22000  zugenommen  hat.  Welche  Entwicklung  auch  nach  der  technischen ­
  Seite  hin  durch  diese  Ziffern  bewiesen  wird,  brauche  ich  in  unserm  Kreise  nicht
darzulegen.  Die  Einbeziehung  von  Kohlenzechen,  die  Aufnahme  der  Panzerplattenfabrikation,
  der  Ankauf  des  Grusonwerkes  und  die  Errichtung  von  Panzerständen,  der
Erwerb  der  Germaniawerft  zwecks  Lerstellung  von  Schiffbautcn  und  die  Anlage  des
großen  Lütten-  und  Walzwerkes  in  Rheinhausen  bezeichnen  nur  die  Lauptpunkte  in
dieser  interessanten  Entwicklungsreihe.
Auf  sozialem  Gebiete  aber  künden  5500  Familienwohnungen  mit  26700  Einwohnern, ­
  künden  der  Altenhof,  die  Junggesellenheimc,  die  Beamtenkasinos,  die  unzähligen ­
  Versorgungskassen,  die  Kirchen  und  Schulen,  der  Konsumverein,  die  Kochlehranstalten ­
  und  die  Kinderkrippen  weithin  den  Ruhn:  des  Verewigten,  der  in  dieser
Tätigkeit  von  seiner  trefflichen,  gütigen  und  verständigen  Gattin  Margarete  in  hohem
Maße  unterstützt  wurde,  die  wie  ihr  Mann  und  dessen  Vater  die  Achtung  vor  kleinen
Läufern  teilt,  und  die  deshalb  namentlich  auch  in  den  Kreisen  der  Arbeiterfrauen  eine  große
und  berechtigte  Liebe  und  Verehrung  genießt.  Sagte  mir  doch  eine  Arbeiterfrau,  die
ich  anläßlich  der  Anwesenheit  unserer  Kaiserin  in  einer  der  Kruppschen  Kolonien  nach
        <pb n="38" />
        12.  Der  Kongreß  Deutscher  Volkswirte.

27

dem  Eindruck  fragte,  den  die  Kaiserin  auf  sie  gemacht  habe:  „O,  das  scheint  fast  eine
ebenso  liebe  Frau  zu  sein  wie  unsere  liebe  Frau  Krupp,"  —  ein  Zeugnis  aus  dem
Munde  einer  einfachen  Frau  aus  dem  Volke,  das  beide  Teile  in  gleicher  Weise  ehrt.
Die  soziale  Tätigkeit  bildete  auch  dann  das  Glück  des  Verewigten,  als  aus
gegnerischem  Lager  Verleumdungen  und  Verdächtigungen  kamen,  die  ihm  das  Wirken
gerade  aus  diesem  Gebiete  hätten  verleiden  können.  Latten  jene  Gegner  den  Mann
ihrer  Angriffe  in  seiner  Lerzensgüte  und  Menschenliebe,  in  seiner  Bescheidenheit  und
Zurückhaltung  gekannt,  ich  glaube,  sie  wären  nicht  fähig  gewesen,  ihm  unlautere  Gründe
zu  unterstellen.  Ihm,  der  so  ungern  in  die  Öffentlichkeit  trat,  wurde  vorgeworfen,  er
wirke  aus  egoistischen  Gründen  für  eine  Vermehrung  der  deutschen  Flotte  und  für  eine
Vergrößerung  des  Geschützparkes  der  Artillerie;  Tag  auf  Tag  wurde  die  Anklage  wiederholt: ­
  „Krupp  schreibt,  um  neue  Lieferungen  zu  erlangen,  in  Sachen  der  Flottenvermehrung," ­
  „Krupp  empfiehlt,  behufs  neuer  Kanonenbestellungen,  nachfolgende  Veränderungen ­
  der  Artillerie  usw.",  während  er  an  keinem  dieser  Zeitungsartikel  irgendwie
beteiligt  war.  Das  hat  ihn  tief  verwundet,  und  das  war  mit  dafür  maßgebend,  daß
er  in  den  letzten  Zähren  die  Zeit  seiner  Abwesenheit  vom  Lause  Lügel  mehr  und
mehr  ausdehnte,  und  daß  er  u.  a.  auch  längeren  Aufenthalt  in  Capri  nahm,  um  dort
der  Erholung  und  wissenschaftlicher  Beschäftigung  in  der  Tiefseeforschung  zu  leben,
einem  Gebiete,  daß  er  durchaus  nicht  nur  als  Dilettant  behandelte,  wie  zahlreiche
Museen,  mit  denen  er  in  Korrespondenz  stand,  gerne  bezeugen  werden.
Wer  Krupp  näher  gekannt  hat,  wer  in  die  Güte  und  Tiefe  seines  Lerzens,  in
die  Freundlichkeit  und  Bescheidenheit  seines  Wesens  einen  Blick  zu  tun  Gelegenheit
hatte,  der  wird  wissen,  wieviel  wir  an  ihm  verloren  haben.  Er  war  eine  edle,  feine,
wahrhaft  vornehme  und  deshalb  in  erster  Linie  überall  ohne  irgendwelche  selbstsüchüge
Motive  hilfsbereite  Natur.  In  wie  vielen  Fällen,  die  mir  persönlich  durch  die  Beteiligten ­
  bekannt  geworden  sind,  hat  er  auf  kaufmännischem,  auf  industriellem,  auf  wissenschaftlichem ­
  und  auf  künstlerischem  Gebiete  geholfen,  wo  Lilfe  notwendig  war,  oder  wo
er  selbst  das  Bedürfnis  sah,  auch  ohne  daß  andere  es  ihm  nahegelegt  hätten!  Wenn
diese  Fälle  nicht  zur  Kenntnis  weiterer  Kreise  kamen,  so  lag  der  Grund  nur  in  dem
dringenden  Wunsche  Krupps,  daß  über  solche  Dinge  überhaupt  nicht  gesprochen  werde,
ein  Wunsch,  der  auch  an  dem  heutigen  Tage  seiner  Totenfeier  in  Ehren  gehalten
werden  soll.  And  dabei  war  Krupp  eine  unendlich  dankbare  Natur.  Für  den  kleinsten
Dienst,  der  ihm  erwiesen  wurde,  für  Aufmerksamkeiten,  die  viele  andere  als  selbstverständlich ­
  ihrer  Person  und  Stellung  gegenüber  betrachten,  hielt  er  nie  mit  seinem
Danke  zurück,  und  das  beste  an  diesem  Danke  war,  daß  man  nierkte  und  fühlte,  er
komme  wirklich  aus  dem  Grunde  seines  Lerzens.

12.  Der  Kongreß  Deutscher  Volkswirte.
Von  Viktor  Böhmert.
Böhmert,  Rückblicke  und  Ausblicke  eines  Siebzigers.  Dresden,  CD.  v.  Böhmert,  tzoc&amp;gt;.
5-  ls-20.
Das  Jahr  1857  wurde  für  mich  dadurch  ganz  besonders  bedeutungsvoll,  daß  ich  am
23.  Mai  1857  im  Bremer  Landelsblatte  in  einer  einsamen  Stunde  ganz  aus  mir
selbst  heraus,  ohne  mit  den  Unternehmern  des  Landelsblattes  oder  mit  Freunden  meiner
Richtung  Rücksprache  zu  nehmen,  einen  „Aufruf  zu  einem  Kongresse  Deutscher  Volkswirte" ­
  veröffentlicht  hatte.  Diesen  Aufruf,  den  ich  mit  Briefen  an  die  Redaktionen
        <pb n="39" />
        28  Erster  Teil.  Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  und  Industrielle.

von  etwa  zwanzig  größeren  deutschen  Zeitungen  geschickt  hatte,  wurde  in  noch  viel  mehr
Blättern  teils  vollständig,  teils  im  Auszug  veröffentlicht  und  vielfach  günstig  besprochen.
Er  bildete  den  Anfang  einer  Bewegung  für  volkswirtschaftliche  Reformen  und  machte
mich  plötzlich  zum  Agitator,  ohne  daß  ich  bei  der  Veröffentlichung  des  Aufrufs  dies
geahnt  hatte;  es  tvar  jedoch  an  ein  Zurückweichen  meinerseits  nicht  zu  denken,  denn
nicht  nur  viele  Redakteure,  Kaufleute  und  Gewerbetreibende,  sondern  auch  hohe  Beamte ­
  und  Politiker,  wie  der  Regierungspräsident  Staatsrat  Francke  in  Koburg,  der
spätere  Finanzminister  v.  Patow,  Präsident  Lette  in  Berlin  und  vor  allen  Schulze-Delitzsch
  äußerten  sich  zustimmend  zu  dem  Plane  und  rieten,  von  Bremen  aus  die
Vorbereitungen  zu  einem  Kongresse  Deutscher  Volkswirte  in  die  Land  zu  nehmen.
Auf  Anraten  Franckes  machte  ich  den  Versuch,  die  in  Koburg  versammelten  deutschen
Landwirte  für  die  Sache  zu  gewinnen.  Meine  in  Koburg  gehaltene  Ansprache  fand
jedoch  gar  keinen  Anklang,  und  erst  der  in  Frankfurt  a.  M.  im  September  1857  abgehaltene ­
  internationale  Wohltätigkeitskongreß  wurde  die  eigentliche  Wiege  des  Volkswirtschaftlichen ­
  Kongresses.
Die  dort  zahlreich  versammelten  deutschen  Volkswirte,  an  deren  Spitze  Präsident
Lette  und  Schulze-Delitzsch  standen,  konnten  mit  ihrer  nationalökonomischen  Richtung
gegen  die  auf  dem  Kongreß  vorherrschende  belgische  Richtung  der  cksrite  nicht  durchdringen ­
  und  die  Genossenschaftsfragc  gar  nicht  einmal  vor  dem  Plenum  des  Wohltätigkeitskongresses ­
  zur  Verhandlung  bringen.  Infolgedessen  versammelten  sich  die
deutschen  Mitglieder  dieses  internationalen  Kongresses  am  16.  September  1857  zu
einer  Scparatbesprechung  im  Lote!  Landsberg.  Dort  hielt  Schulze-Delitzsch  einen
zündenden  Vortrag  über  das  Assoziationswesen,  an  welchen  sich  eingehende  Beratungen
anschlossen  über  Mittel  und  Wege,  um  die  volkswirtschaftliche  Bildung  im  deutschen
Volke  weiter  zu  verbreiten  und  eine  Verständigung  über  wichtige,  volkswirtschaftliche
Fragen  durch  einen  Kongreß  Deutscher  Volkswirte  herbeizuführen,  sowie  überhaupt
bessere  volkswirtschaftliche  Einrichtungen  anzubahnen.
Der  von  der  Versammlung  gebilligte  „Aufruf  zur  Bildung  von  volkswirtschaftlichen ­
  Vereinen"  trug  zahlreiche  Unterschriften,  unter  denen  nur  diejenigen  der  Äeidelberger
  Professoren  Mittermaier,  Rau  und  Welcker,  ferner  Professor  Schubert
in  Königsberg,  Dr,  Asher  in  Hamburg,  Regierungspräsident  Francke  in  Koburg
und  Schulze-Delitzsch  erwähnt  werden  mögen.  Bremen  wurde  zum  provisorischen
Vorort  erwählt  und  ein  Redaktionsausschuß  aus  den  Herren  Dr.  Pickford  in  Heidelberg, ­
  Max  Wirth  in  Frankfurt  a.  M.  und  Dr.  Böhmert  in  Bremen  gebildet.  An
diesen  Ausschuß  gelangte  im  Juni  1858  ein  Schreiben  des  Vorsitzenden  des  Zentralvereins ­
  für  das  Wohl  der  arbeitenden  Klassen,  Dr.  Lette,  worin  vorgeschlagen  wurde,
den  Kongreß  Deutscher  Volkswirte  im  Herbst  1858  in  Gotha  statt  in  Berlin  abzuhalten.
Der  in  Frankfurt  a.  M.  gewählte  Redaktionsausschuß  stellte  für  die  Beratung  folgende
Hauptpunkte  auf:  1.  Die  Reform  der  Gewerbegesehe;  2.  das  Assoziationswesen  in
Deutschland;  3.  die  Durchfuhrzölle  des  Zollvereins;  4.  Spielbanken,  Lotto  und  Lotterien
und  5.  die  Wuchergesetze.  Das  Gothaer  Lokalkomitee  wünschte  einen  volkswirtschaftlichen ­
  Verein  zu  gründen  und  vorerst  ein  Programm  und  Statut  zu  beraten.  Karl
Mathy,  damals  noch  Bankdirektor  in  Gotha,  kam  nach  Bremen,  um  sich  mit  mir
darüber  zu  verständigen;  aber  ich  widerstrebte  aufs  Äußerste,  daß  man  damit  anfangen
solle,  eine  von  uns  geplante  nationale  Bewegung  für  volkswirtschaftliche  Reformen  mit
der  Beratung  von  Grundrechten  zu  beginnen,  was  für  die  politische  Bewegung  des
Jahres  1848  und  für  die  Frankfurter  Nationalversammlung  ja  so  verhängnisvoll  gewesen ­
  war.  Llnser  Redaktionsausschuß  wollte  in  Gotha  sofort  mit  der  Beratung
brennender  praktischer  Tagesfragen  beginnen,  um  die  bei  der  deutschen  Gründlichkeit
gefahrvolle  Beratung  von  theoretischen  und  formellen  Fragen  zu  vermeiden.  Wir
mußten  dem  Gothaer  Lokalausschuß  einige  Konzessionen  in  Bettest  der  Berufung  der
        <pb n="40" />
        12.  Der  Kongreß  Deutscher  Volkswirte.

29

Versammlung  und  der  Aufstellung  eines  Programms  und  Statuts  machen,  erreichten
jedoch,  daß  die  Debatten  darüber  in  einer  Vorversammlung  am  Abend  vor  der  Hauptversammlung ­
  zu  einem  befriedigenden  Abschluß  kamen,  und  daß  man  einen  Ausschuß
ernannte,  welcher,  unter  Berücksichtigung  der  in  der  Vorversammlung  erörterten  Ansichten, ­
  den  Gothaer  Statutenentwurf  revidieren  und  gleich  bei  Eröffnung  der  ersten
Sitzung  der  Hauptversammlung  vorlegen  solle.  Die  erste  öffentliche  Hauptversammlung
nahm  einen  überraschend  günstigen  Verlauf.  Während  es  am  Abend  vorher  noch
zweifelhaft  gewesen  war,  ob  das  erste  Zusanunentreffen  deutscher  Volkswirte  nur  als
eine  Vorversammlung  zur  Beratung  von  Grundrechten,  Statuten  uud  anderen  Formfragen
  zu  betrachten  sei,  und  ob  ein  Kongreß  erst  im  künftigen  Jahre  zusammentreten
solle,  war  die  erste  Hauptversammlung  am  20.  September  schon  nach  Verlauf  einer
halben  Stunde  ein  wirklicher  Kongreß.  Das  vom  provisorischen  Ausschuß  vorgeschlagene
Statut  wurde  ohne  Diskussion  en  bloc  einstimmig  angenommen.  Danach  sollte  kein
Verein,  sondern  ein  Kongreß  mit  Wanderversammlungen  begründet  und  eine  ständige
Deputation  zur  Vorbereitung  desselben  gewählt  werden.  Man  ging,  ohne  sich  in
doktrinäre,  nutzlose  Prinzipienstreitereien  zu  verlieren,  sofort  in  die  Beratung  praktischer
Fragen  ein  und  konnte  gleich  die  ersten  beiden  Hauptfragen  über  die  Gewerbefreiheit
und  über  das  Assoziationswesen  ziemlich  rasch  erledigen,  weil  über  jede  dieser  Fragen
umfassende  Vorarbeiten  und  Berichte  vorlagen.  Man  war  beinahe  einmütig  darin,
daß  dem  Arbeiter  eines  der  ersten  Menschenrechte  —  die  Freiheit  der  Arbeit  —  nicht
länger  vorenhalten  werden  dürfe,  daß  aber  andererseits  an  Stelle  der  durch  die  moderne
Technik  überwundenen  Zünfte  die  freiwilligen  Genossenschaften  dem  Gewerbetreibenden
vorwärts  helfen  müßten.  Mit  Einstimmigkeit  bereitete  der  Kongreß  den  uneigennützigen
Bestrebungen  von  Schulze-Delitzsch  einen  wohlverdienten  Triumph  und  forderte  das
deutsche  Volk  zur  Einführung  dieser  Organisationen  auf.
Größere  Schwierigkeiten  und  Differenzen  als  die  Gewerbe-  und  Assoziationsfrage
bot  in  Gotha  die  Zollfrage,  in  welcher  der  Gegensatz  von  Schutzzöllnern  und  Freihändlern ­
  schon  scharf  hervortrat.  Der  Gothaer  Kongreß  hatte  drei  Ausschüsse,  für
das  Gewerbewescn,  für  das  Genossenschaftswesen  und  für  das  Zollwesen,  ernannt
und  zur  Sammlung  von  Material  und  zur  Vorbereitung  künftiger  Verhandlungen
beauftragt.  Der  österreichische  Schutzzöllner  Or.  Kreutzberg  warnte  nun  bei  Beratung
der  Zollfrage  vor  einem  Beschlusse,  der  die  deutsche  Arbeit  der  Konkurrenz  vorgerückterer ­
  Länder  preisgebe,  und  riet,  zur  Vorbereitung  eines  Tarifs  auch  Schuhzöllner
zuzuziehen  und  den  Tarif  so  einzurichten,  daß  er  die  Vergrößerung  des  Zollvereins
erleichtere.  Auch  Staatsrat  Mathy  hielt  die  Versammlung  noch  für  viel  zu  jung
und  die  Zollfrage  noch  für  viel  zu  wenig  reif,  um  schon  die  Aufstellung  eines  vollständigen ­
  Tarifs  wünschen  zu  können.  Werde  nun  ein  Zolltarif  vorweg  zum  Gegenstand ­
  des  nächsten  Kongresses  gemacht,  so  müßte  dies  den  günstigen  Eindruck  der  ersten
Kongreßversammlung  schwächen  und  könne  den  Kongreß  wohl  gar  auseinandersprengen.
Er  schlage  daher  vor,  die  Zollfrage  der  ständigen  Deputation  des  Kongresses  zur  geneigten ­
  Berücksichtigung  zu  überweisen.
Rudolf  v.  Bennigsen,  der  sich  schon  im  Jahre  1858  einen  Namen  als
hervorragender  Politiker  gemacht  hatte  und  sich  in  Gotha  an  den  Sektions-  und  Plenarversammlungen ­
  lebhaft  beteiligte,  bewies  auch  in  der  Zollfrage  sein  Geschick,  verschiedene
Standpunkte  miteinander  zu  versöhnen  und  die  Erreichung  praktischer  Ziele  zu  fördern.
Er  stellte  folgenden  Antrag:  „Der  Ausschuß  für  das  Zollwesen  hat  zeitig  vor  der
nächsten  Versammlung  deutscher  Volkswirte  seine  Arbeit  der  ständigen  Deputation,
womöglich  bereits  gedruckt,  vorzulegen  zur  Erwägung  darüber,  ob  und  inwieweit  diese
Arbeit  auf  die  Tagesordnung  des  nächsten  Kongresses  zu  stellen  sei."  Dieser  Antrag
v.  Bennigsen,  dem  sich  der  Berichterstatter  über  die  Zollfragen  anschloß,  wurde  einstimmig ­
  angenommen.
        <pb n="41" />
        30

Erster  Teil.  Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  und  Industrielle.

Die  vorstehenden  Mitteilungen  beweisen,  das  in  dem  Volkswirtschaftlichen  Kongresse
von  Anfang  an  die  verschiedensten  Richtungen,  Anschauungen  und  Interessen  vertteten
gewesen  sind.  Der  Kongreß  hatte  kein  ihn  bindendes  Programm  ausgestellt,  sondern
sich  nur  zu  dem  Grundsatz  bekannt,  daß  man  durch  ehrlichen  Meinungskampf  mit
Gründen  und  Tatsachen  ernstlich  nach  Wahrheit  ringen  und  das  Gemeinwohl  praktisch
fördern  müsse.  Es  ist  ihm  mit  Anrecht  vorgeworfen  worden,  daß  er  eine  freihändlerische
Vereinigung  gewesen  sei.  Er  war  ein  Vereinigungspunkt  für  Theoretiker  und  Praktiker ­
  der  verschiedensten  Richtungen  zur  Beleuchtung  und  öffentlichen  Erörterung  volkswirtschaftlicher ­
  Fragen.  Es  sind  auf  verschiedenen  volkswirtschaftlichen  Kongressen,
z.  B.  in  Stuttgart  und  München,  schutzzöllnerische  Beschlüsse  gefaßt  worden.  Die
Verdienste  des  Kongresses  beruhen  nicht  auf  seinen  Beschlüssen,  sondern  auf  den  von
ihm  veranlaßten  Berichten,  Enqueten  und  Verhandlungen.  Seine  Arbeiten  und  Vorschläge ­
  haben  in  der  neueren  deutschen  Gesetzgebung  die  umfassendste  Berücksichtigung
gefunden  und  sind  in  den  Motiven  vieler  neuen  Gesetze  oft  wörtlich  enthalten.  Er
ist  nicht  wegen  der  Konkurrenz  des  im  Jahre  1873  besonders  von  Schmoller  begründeten ­
  und  seitdem  geschickt  geleiteten  „Vereins  für  Sozialpolitik"  eingegangen,
sondern  weil  der  letzte  Vorsitzende  der  ständigen  Deputation,  Dr.  Karl  Braun,
wohl  zum  Teil  wegen  Krankheit  und  parlamentarischer  Äberbürdung,  es  unterlassen
hatte,  die  ständige  Deputation  wiedereinzuberufen  und  weitere  Kongresse  vorzubereiten.
Nach  dem  Tode  Karl  Brauns  hat  niemand  daran  gedacht,  einen  andern  Volkswirt ­
  an  seine  Stelle  zu  setzen.  Es  ist  dies  im  öffentlichen  Interesse  der  Entwickelung
der  deutschen  Volkswirtschaft  zu  beklagen,  weil  der  Kongreß  Deutscher  Volkswirte  nicht
bloß  „sozialpolitische",  sondern  überhaupt  die  verschiedensten  volkswirtschaftlichen,  insbesondere ­
  auch  Fragen,  welche  Lande!  und  Schiffahrt  und  Zollwesen  betreffen,  zur
Erörterung  gezogen  hatte.  In  ganz  hervorragender  Weise  hat  er  die  Lösung  der
deutschen  Münzfrage  gefördert  und  vorbereitet.

13.  Männer  des  Zentralverbandes  Deutscher  Industrieller.
Von  L.  A.  Bueck.
B  ueck,  Der  Zentraloerband  Deutscher  Industrieller  i8?e—1901.  1.  Bd.  Berlin,  I.  Gutteutag,
1902.  S.  208—210.
Die  Delegiertenversammlung  des  Zenttalverbandes  Deutscher  Jndusttieller  wählte  am
5.  und  6.  Oktober  1885  u.  a.  die  Lcrren  Geh.  FinanzratIencke-Essen  und  Kommerzienrat
Eugen  Langen-Köln  in  das  Direktorium.
Geh.  Finanzrat  Iencke  war  aus  der  Generaldirektton  der  Königlich  Sächsischen
Staatseisenbahnen,  in  der  er  die  Stellung  eines  Chefs  der  Verkehrsabteilung  bekleidet
hatte,  am  1.  Januar  1879  in  die  Dienste  der  Firma  Fried.  Krupp  in  Essen  eingetteten.
  Von  dieser  wurde  ihm  der  Vorsitz  in  dem  Prokurakollegium  der  Firma,
das  später  die  Bezeichnung  „Direktorium"  erhielt,  überttagen.  In  den  ersten  Jahren
seiner  Stellung  in  der  Industrie  beschäftigte  sich  Iencke  fast  ausschließlich  mit  den
Angelegenheiten,  die  ihm  aus  seiner  bedeutenden  und  verantwortungsvollen  Stellung
in  der  Firma  Krupp  zufielen.  Erst  als  die  sozialpolitischen  Fragen  auf  den  Gebieten
der  Arbeiterversicherung,  des  Schutzes  der  Arbeiter  und  der  Gewerbeordnung  die  Aufmerksamkeit ­
  und  Tätigkeit  der  industriellen  und  wirtschaftlichen  Vereinigungen  nachdrücklich ­
  in  Anspruch  nahmen,  schloß  er  sich  den  bedeutendsten  dieser  Vereinigungen
        <pb n="42" />
        13.  Männer  des  Zentralverbandes  Deutscher  Industrieller.  31
in  Rheinland  und  Westfalen  und  dem  Zentralverbande  Deutscher  Industrieller  an
und  begann  damit  seine  wirkungsvolle  Tätigkeit  im  öffentlichen  Leben.
Das  Ansehen  und  die  Beachtung,  die  Iencke  schon  als  erstem  Beamten  der
weltberühmten,  größten  deutschen  industriellen  Firma  willig  gezollt  wurden,  rechtfertigte
und  steigerte  er  in  hohem  Maße  durch  die  Betätigung  seiner  staatswissenschaftlichen
und  juristischen  Kenntnisse,  durch  sein  ebenso  schnelles  wie  scharfes  Llrteil,  durch  die
außerordentliche  Klarheit  seiner  Darstellung  und  die  praktische  Erfassung  aller  Verhältnisse, ­
  als  er  feine  Mitarbeit  im  Zentralverbande  aufnahm.  In  diesem  nahm  er  sehr
bald,  besonders  in  allen  die  Arbeiterverhältnisse  betreffenden  Fragen,  eine  maßgebende
und  führende  Stellung  ein.  Bereits  in  den  Ausschußsihungen  vom  5.  Mai  1884
und  25.  Januar  1885  hatte  Iencke  Referate  über  den  Gesetzentwurf,  betreffend  die
Unfallversicherung  der  Arbeiter,  das  definitive  Normalstatut  für  die  Lnfallversicherungs--genossenfchaften
  und  die  Ausdehnung  der  Unfallversicherung  auf  das  Transportgewerbe
gehalten.  In  der  Delegiertenverfammlung  vom  5.  und  6.  Oktober  1885,  die  feine
Wahl  in  das  Direktorium  vollzog,  war  er  Berichterstatter  über  die  Sonntagsarbeit.
Jenckes  Wahl  war  ein  großer  Gewinn  für  das  Direktorium;  er  beteiligte  sich
mit  großer  Kingabe  und  Opferwilligkeit  an  dessen  Arbeiten  wie  überhaupt  an  den  Bestrebungen ­
  des  Zentralverbandes,  die  durch  ihn  in  wesentlichen  Beziehungen  energisch
gefördert  wurden.  Durch  große  umfassende  Referate  hat  Iencke  in  hohem  Maße
dazu  beigetragen,  daß  der  Zenttalverband  namentlich  in  der  Arbeiterversicherungs-  und"
Arbeiterschuhgefetzgebung  eine  führende  Stellung  in  der  Industtie  einnahm  und  nicht
ohne  Erfolg  an  der  Ausgestaltung  der  betteffenden  Gesetze  mitwirkte.  Unvergessen  wird
es  bleiben,  wie  Iencke  in  der  Ausschußsihung  am  23.  November  1887,  nur  wenige
Tage  nach  dem  Erscheinen  der  „Grundzüge  für  die  Invaliden-  und  Altersversicherung
der  Arbeiter",  in  einem  glänzenden  Referat  mit  großer  Schärfe  alle  wesentlichen  Punkte
dieser  neuen,  noch  nirgends  in  der  Welt  erprobten  Arbeiterversicherung  für  die  Zuhörer
klarstellte  und  ihnen  nicht  nur  ein  leicht  faßliches  Bild  von  den  Absichten  der  Regierung
und  der  geplanten  Art  der  Ausführung  gab,  sondern  auch  alle  wesentlichen  Punkte
kritisch  beleuchtete,  indem  er  die  Vorzüge,  aber  auch  die  Mängel  dieser  „Grundzüge"  und
die  Bedenken,  zu  denen  sie  Veranlassung  gaben,  klar  hervorhob.  Es  konnte  nicht  fehlen,
daß  im  Jahre  1901,  als  der  hochverdiente  langjährige  Leiter  des  Zentralverbandes,
Reichsrat  v.  Laßler,  leider  zu  früh  für  alle  Verhältnisse  und  Personen,  mit  denen
er  in  Beziehung  stand,  aus  dem  Leben  abgerufen  wurde,  das  Direktorium  Iencke  zu
seinem  Vorsitzenden  wählte.
Durch  die  Wahl  des  Kommerzienrats  Eugen  Langen  wurde  dem  Direktorium
gleichfalls  eine  hervorragende  Kraft  zugeführt;  denn  Langen  war  als  Ingenieur,  als
höchst  erfolgreicher  Erfinder  und  als  Großindustrieller  in  den  weitesten  Kreisen  bekannt
und  'hochgeschätzt.  Ursprünglich  als  Ingenieur,  mehr  durch  eigenes  Talent  und  unermüdliche ­
  praktische  Arbeit  als  durch  formales  Studium  ausgebildet,  widmete  er  seine
erste  selbständige  Tätigkeit  der  Zuckerfabrikation,  deren  großartige  Entwickelung  in  unserem
Vaterlande  wesentlich  mit  auf  Langen  zurückzuführen  ist.  Lier  betätigte  er  sich  in
großem  Stile  als  Erfinder.  Die  Verbesserung  der  Regeneration  der  Knochenkohle  und
ganz  besonders  die  glückliche  Lösung  der  Zentrifugenarbeit  machten  seinen  Namen  im
In-  und  Auslande  rühmlich  bekannt.  Er  diente  dieser  Industrie  jedoch  nicht  allein  aus
dem  Gebiete  der  Technik,  auf  dem  er  noch  zahlreiche  weitere  Verbesserungen  einführte,
sondern  feinem  maßgebenden  Einfluß  hat  die  Zuckerindusttie  auch  bei  der  Ausgestaltung
der  sie  betteffenden  Gesetzgebung  vieles  zu  danken.
Die  Beschäftigung  mit  der  Zuckerindusttie  füllte  seinen  regen  Geist  und  seine
unermüdliche  Arbeitskraft  jedoch  nicht  aus.  Seinem  regen  Erfindungstalent  gelang  es
in  Verbindung  mit  seinem  Freunde  Or.  Otto,  die  Gasmaschine  zu  einer  hohen  Vollkommenheit ­
  zu  entwickeln,  von  der  die  Gasmotorenfabrik  Deutz  glänzende  Zeugnisse  ab ­
        <pb n="43" />
        32  Erster  Teil.  Deutsche  Volkswirte,  Kaufleute  und  Industrielle.
legte.  Tief  beklagen  muß  man,  daß  es  diesem  in»  rüstigsten  Alter  aus  dem  Leben
geschiedenen  Manne  nicht  mehr  vergönnt  war  zu  sehen,  wie  seine  geniale  Erfindung,
die  anfangs  hauptsächlich  bestimmt  war,  dem  Kleinbetrieb  zu  dienen,  heute  als  Motor
mit  1000  Pferdekräften  in  der  großen  Äochofenindustrie  eine  täglich  steigende  Bedeutung ­
  erlangt.  In  der  Gasmotorenindustrie  hatte  er  am  eigenen  Leibe  höchst
schmerzlich  die  Mängel  des  deutschen  Patentgesetzes  erfahren.  Dadurch  wurde  er  veranlaßt, ­
  mit  rastlosem  Eifer  und  mit  Erfolg  für  die  Besserung  dieser  Gesetzgebung  einzutreten. ­
  Als  das  Mannesmannverfahren  eine  vollständige  Amwälzung  der  Metallröhrenindustrie ­
  herbeizuführen  schien,  griff  er  auch  auf  diesem  Gebiete  kräftig  mit  Kapital
und  Arbeit  ein  und  gründete  in  Gemeinschaft  mit  Werner  v.  Siemens  und
Wilhelm  Siemens  die  großen  Werke  in  Komotau.  Langens  letzte  Erfindung,  die
Schwebebahn,  ist  in  Elberfeld-Barmen  praktisch  zur  Ausführung  gelangt.  Die  glückliche
Verbindung  hervorragender  Leistungen  als  Ingenieur,  Industrieller  und  Kaufmann
machten  ihn  sehr  gesucht  als  Mitglied  großer  Verwaltungen;  manche  derselben  hat
sein  Talent  und  seine  Energie  nach  den  unglücklichen  siebziger  Jahren  vor  dem  Ankergange
  bewahrt.  Die  in  jenen  für  die  Industrie  sehr  trüben  Zeiten  gemachten  Beobachtungen ­
  und  Erfahrungen  hatten  Langen  zu  einem  entschiedenen  Vertreter  des
Schutzzollprinzips  gemacht.  In  der  damals  durchaus  freihändlerischen  Handelskammer
Köln  stand  er  langezeit  als  Industrieller  mit  seinen  Ansichten  allein.  Am  ihr  ein
Gegengewicht  zu  bieten,  gründete  er  den  „Verein  der  Industriellen  im  Regierungsbezirk ­
  Köln",  den  er  sofort  dem  Zentralverbande  als  Mitglied  zuführte.  Durch  seinen
Eintritt  in  das  Direktorium  wurden  die  Beziehungen  des  Zentralverbandes  zu  sehr
bedeutenden  industriellen  Kreisen  fester  geknüpft.  Seine  Bemühungen  haben  wesentlich
dazu  beigetragen,  daß  sich  der  große  Verein  für  die  Rübenzuckerindustrie  des  Deutschen
Reiches  dem  Zentralverbande  anschloß;  dabei  wurde  Langen  kräfüg  von  dem  Vorsitzenden ­
  des  Vereins,  Geh.  Regicrungsrat  Koenig,  unterstützt,  der  später  auch  in  das
Direktorium  gewählt  wurde.  Leider  bereitete  der  Tod  auch  Langens  erfolgreichem
Wirken  im  Zentralverbande  ein  frühzeitiges  Ende.
        <pb n="44" />
        Zweiter  Teil.

Handel.

I.  Die  Volkswirtschaft.

1.  Begriff  und  Wesen  der  Volkswirtschaft.
Von  Gustav  v.  Schönberg.
v.  Schönberg,  Die  Volkswirtschaft.  In:  lsandbuch  der  Politischen  Bkonomie.  kserausgegeben
  von  v.  Schönberg.  4.  Ausi.  1.  Bd.  Tübingen,  tf.  Laupp,  \B9ts.  S.  &amp;gt;z—17.
Die  Volkswirtschaft  ist  der  Inbegriff  der  wirtschaftlichen  Tätigkeit  eines
politisch  selbständigen  Volkes  (der  Inbegriff  also  der  Tätigkeit  eines  solchen  Volkes,
soweit  diese  direkt  oder  indirekt  auf  die  Beschaffung  und  Verwendung  materieller  Güter
zum  Zweck  der  Befriedigung  von  Bedürfnissen  gerichtet  ist)  und  der  durch  diese  Tätigkeit ­
  herbeigeführte  wirtschaftliche  Zustand.  Sie  ist  zugleich  der  Inbegriff  aller  Wirtschaften ­
  eines  politisch  selbständigen  Volkes.
Die  Volkswirtschaft  oder  das  wirtschaftliche  Leben  eines  Volkes  ist,  was  man
sonst  auch  das  Güterleben  nennt:  die  Verstellung,  die  Verteilung,  die  Verwendung
von  Gütern,  wie  sie  sich  bei  den  Menschen,  die  zu  einem  Volke  politisch  vereinigt
sind,  die  einen  Staat  bilden,  in  dieser  Gemeinschaft  und  durch  diese  politische  Verbindung ­
  in  ihren:  Verkehr  untereinander  und  in  ihrem  Verkehr  mit  andern  Völkern
gestaltet.  Sie  umfaßt  alle  Wandlungen  der  einzelnen  und  der  politischen  Körperschaften
eines  Volkes,  alle  privaten  und  öffentlichen  Verhältnisse,  alle  Einrichtungen,  alle  Zustände ­
  desselben,  welche  sich  auf  die  Beschaffung  und  Verwendung  materieller  Güter
für  menschliche  Bedürfnisse,  für  die  privaten  wie  für  die  öffentlichen  im  Staat,  Gemeinde, ­
  Kirche  beziehen.  In  ihr  zeigt  sich,  wie  ein  Volk  in  allen  seinen  Gliedern  und
Organen  wirtschaftlich  tätig  ist,  wie  es  sich  die  Güter  wirklich  beschafft,  welche  Güter
es  erlangt,  wie  sich  dieselben  verteilen,  und  welche  Bedürfnisse  mit  ihnen  befriedigt
werden.  In  ihr  sehen  wir,  welche  wirtschaftliche  und  soziale  Lage  der  einzelnen,  der
Familien,  der  Volksklassen  durch  diese  Tätigkeit  herbeigeführt  wird,  welcher  Art  die
Erwerbs-  und  Berufstätigkeit,  die  Einkommens-  und  Vermögensverhältnisse  und  die  tatsächliche ­
  Bedürfnisbefriedigung  derselben  sind,  und  in  ivelcher  Weise  auch  die  kommunalen
und  kirchlichen  Verbände  sowie  der  Staat  sich  für  ihre  Bedürfnisse  die  materiellen  Mittel
beschaffen  und  verwenden,  und  wie  sie  durch  ihre  Tätigkeit  aus  die  wirtschaftlichen  Zustände ­
  der  einzelnen,  der  Klassen  und  des  gesamten  Volks  einwirken.
Mollat,  Volkswirtschaftliche?  Lesebuch.

3
        <pb n="45" />
        34

Zweiter  Teil.  Landet.  I.  Die  Volkswirtschaft.

Es  ist  für  die  wirtschaftliche  Tätigkeit  der  Menschen  charakteristisch,  daß,  wenn
sie  als  ein  Volk  in  einer  staatlichen  Gemeinschaft  leben  und  über  die  niedrigen  Stufen
roher  Naturvölker  hinausgekommen  sind,  die  Beschaffung  und  Verwendung  der  materiellen
Güter  nicht  in  der  Weise  erfolgt,  daß  die  einzelnen  Menschen  die  vielen  Güter,  welche
sie  zur  Befriedigung  ihrer  Bedürfnisse  begehren  und  gebrauchen,  sich  selber  direkt  herstellen, ­
  sondern  daß  die  Produktion  und  Verteilung  der  Güter  zum  weitaus  größten
Teil  auf  einer  Teilung  der  Arbeit,  auf  einer  Produktion  von  Tausch-  oder
Marktgütern  und  auf  einem  regelmäßigen  entgeltlichen  Austausch  derselben
beruht.  Es  scheiden  sich  die  Menschen  für  den  Zweck  des  Erwerbs  in  viele,  verschiedene
wirtschaftliche  Berufs-  und  Erwerbsklassen,  produzieren  in  diesen  Klassen  in  geteilter
Arbeit  Tauschgüter,  d.  h.  Güter,  die  sie  nicht  selbst  gebrauchen  wollen,  sondern  die
andere  gebrauchen  sollen;  sie  tauschen  diese  Güter  (materielle  Güter,  persönliche  Leistungen)
im  wirtschaftlichen  Verkehr,  in  der  Regel  mit  Lilfe  des  Geldes,  untereinander  aus,
und  mit  dem  Äquivalent,  das  sie  in  diesem  Tauschverkehr  erhalten,  und  das  ihr  Einkommen ­
  bildet,  beschaffen  sie  sich  dann  die  unmittelbaren  Bedürfnisbefriedigungsmittel
oder  verwenden  den  Überschuß  auf  die  Bildung  von  neuem  Vermögen.  And  ein
solcher  Tauschverkehr  auf  der  Basis  der  Arbeitsteilung  und  der  Produttion  von  Tauschgütern
  findet  nicht  nur  unter  den  Mitgliedern  eines  Volkes,  sondern  auch  unter  den
Mitgliedern  verschiedener  Völker  statt  (Weltverkehr).
Durch  diese  eigentümliche  Gestaltung  der  wirtschaftlichen  Tätigkeit  ist  aber  nicht
nur  die  wirtschaftliche  Beschäftigung  und  Lage  der  einzelnen  klassenweise  eine  sehr  verschiedene, ­
  sondern  es  entstehen  auch  unter  den  einzelnen  zahlreiche  Verkehrsbeziehungen
und  Rechtsverhältnisse,  und  es  wird  der  einzelne  in  seiner  ökonomischen  Lage,  in  der
Art  und  dem  Erfolg  seiner  Erwerbstätigkeit,  in  seinen  Einkommens-  und  Vermögensverhältnissen ­
  von  der  wirtschaftlichen  Tätigkeit  und  den  Landlungen  anderer  und  von
Gesamtzuständen  abhängig.  Je  höher  die  Wirtschafts-  und  Kulturstufe  eines  Volkes
ist,  je  größer  der  Fortschritt,  den  es  in  seiner  ganzen  wirtschaftlichen  und  kulturellen
Entwicklung  gemacht  hat,  umso  zahlreicher,  mannigfaltiger  und  verwickelter  werden
die  Verkehrsbeziehungen  der  Menschen,  —  um  so  größer  wird  aber  auch  die  ökonomische
Abhängigkeit  des  einzelnen  von  den  wirtschaftlichen  Verhältnissen  und  Landlungen
anderer  und  von  allgemeinen  Zuständen  des  Volkslebens.
Wie  jedes  Gebiet  des  sozialen  und  öffentlichen  Lebens  erfordert  auch  das  wirtschaftliche ­
  im  Interesse  der  einzelnen  und  zur  Realisierung  der  sittlichen  Ideen  und  der
kulturellen  Aufgaben  des  Staats  und  der  Gesellschaft  seine  gesetzliche  Regelung,  sowie
seine  Pflege  und  Förderung  durch  Organe  der  öffentlichen  Verwaltung.  Diese
Tätigkeit  der  öffentlichen  Gewalt  wird  umfangreicher,  mannigfaltiger  und
schwieriger,  je  höher  die  Wirtschaftsstufe  eines  Volkes  ist.  And  so  bildet  unter  dem
Einfluß  der  staatlichen  Gesetzgebung  und  der  öffentlichen  Verwaltung  die  Volkswirtschaft
der  heutigen  Kulturvölker  überall  einen  sehr  komplizierten  Organismus  ineinandergreifender ­
  und  sich  gegenseitig  bedingender  Kräfte  und  Einrichtungen,  dessen  richtige
Erkenntnis  und  beste  Gestaltung  zu  den  schwierigsten  Aufgaben  der  Gegenwart  gehört.
Die  tatsächlichen  Zustände  der  Volkswirtschaft  sind  nicht  nur  bei  demselben  Volke
im  Verlauf  seiner  Geschichte,  sondern  auch  bei  gleichzeitig  lebenden  Kulturvölkern  sehr
verschieden.  Aber  für  alle  Völker  hat  zu  allen  Zeiten  ihr  Wirtschaftsleben  eine  Bedeutung, ­
  die,  für  das  richtige  Verständnis  des  Wesens  und  der  Aufgaben  der  Volkswirtschaft ­
  wie  der  Politischen  Ökonomie  fundamental,  hier  besonders  hervorzuheben  ist.
Dieselbe  entspringt  dem  engen  Zusammenhange,  in  welchem  das  Wirtschaftsleben  zu
der  Wohlfahrt,  dem  Kulturleben  und  der  Kulturcntwicklung  der  Völker  steht.
Allerdings  ist  die  Volkswirtschaft  an  sich  eine  Erscheinung  materieller  Art.
Sie  ist  das  materielle  Güterleben,  das  Verhalten  des  Volkes  zu  den  materiellen  Gütern,
die  Lerstellung,  der  Austausch,  die  Verteilung,  die  Verwendung  derselben.  In  ihr
        <pb n="46" />
        1.  Begriff  und  Wesen  der  Volkswirtschaft.

35

3*

ringen  und  sorgen  sich  die  Menschen  um  diese.  Der  Erwerb,  die  Benutzung,  die  Verteilung ­
  materieller  Güter  ist  Zweck  und  Inhalt  der  privaten  wie  öffentlichen  Tätigkeit,
die  hier  sich  vollzieht.  —  Aber  die  Volkswirtschaft  hat  nicht  nur  diesen  Charakter,  sie
hat  auch  eine  hohe  immaterielle,  ethische  und  kulturelle  Bedeutung.  Es  kommt
in  Betracht,  daß  bei  allen  Völkern  der  Zustand  ihrer  Volkswirtschaft  es  ist,  der  in
erster  Reihe  den  Zustand  der  Volkswohlfahrt  und  den  Grad  des  Kulturlebens  bedingt.
Zwar  bestimmen  die  ökonomischen  Zustände  zunächst  nur  die  materielle  Existenz  und
Lage  der  Menschen,  aber  diese,  d.  h.  die  Köhe  und  Sicherheit  des  Einkommens,  die
Größe  des  Vermögens,  die  Art  der  Erwerbstätigkeit  rc.  haben  eben  für  die  Menschen
die  weitere  Bedeutung,  daß  sie  wesentlich  und  jedenfalls  mit  in  erster  Reihe  den  Zustand ­
  auch  ihres  moralischen,  geistigen  und  kulturellen  Lebens  bedingen.  Sie  üben  bei
den  einzelnen  stets  einen  entscheidenden  Einfluß  auf  ihr  Familienleben,  auf  die  Ernährung ­
  ,  die  Erziehung,  die  Ausbildung  der  Kinder,  auf  die  Beschaffung  fast  aller
höheren  geistigen  Genüsse,  auf  das  körperliche  und  geistige  Wohlbefinden,  auf  das
moralische  Verhalten,  und  nicht  minder  auf  die  Erfüllung  der  sittlichen  Lebenszwecke.
Sie  üben  auch  einen  wesentlichen  Einfluß  auf  die  Kraft  und  Macht  der  Staaten  und
deren  Kulturleistungen;  denn  von  der  ökonomischen  Lage  eines  Volkes,  von  dem  größeren
oder  geringeren  Reichtum,  von  der  größeren  oder  geringeren  Steuerkraft  hängt  es
wesentlich  ab,  wie  weit  es  seine  Selbständigkeit  und  Llnabhängigkeit  gegen  andere  Völker
zu  schützen,  und  was  es  für  seine  geistige  und  materielle  Lebung,  was  es  für  die
Pflege  der  idealen  Güter,  für  die  Pflege  und  Förderung  des  sittlichen  und  geistigen
Lebens,  was  es  für  Bildung,  Kunst  und  Wissenschaft  zu  leisten  vermag.  Wenn  daher
die  Volkswirtschaft  an  sich  auch  nur  das  materielle  Güterlebcn  des  Volkes  ist,  so  steht
sie  doch  wegen  der  Bedeutung,  welche  diese  Güter  im  Einzelleben  und  im  Volksleben
haben,  im  allerengsten  Kausalnexus  mit  der  Wohlfahrt,  der  Kultur  und  den  Kulturfortschritten ­
  des  Volkes.  Sie  ist  das  wesentliche  Fundament  derselben.  Ihr  Zustand
bedingt  in  erster  Reihe  den  Kulturgrad  des  ganzen  Volkslebens,  und  von  ihr  hängt
es  sehr  wesentlich  ab,  welche  Kulturaufgaben  ein  Volk  erfüllen  kann.  Daher  folgen
in  der  Geschichte  die  Kulturfortschritte  der  Menschheit  in  der  Regel  den  Fortschritten
auf  dem  Gebiete  der  Volkswirtschaft.
Erst  dieser  Zusammenhang  zwischen  Wirtschasts-  und  Kulturleben  ergibt  für  die
Volkswirtschaft  die  hohe  ethische  Aufgabe  derselben:  daß  sie  auch  wirklich  mithelfe
„beim  Bau  der  sittlichen  Welt,"  die  Basis  für  die  Erfüllung  der  sittlichen  Pflichten
und  Lebenszwecke  der  einzelnen  und  der  sittlichen  Aufgaben  des  Volkes  bilde  und  das
Mittel  für  ein  sittliches  Kulturleben  der  Volksmitglieder  und  für  den  steten  Kulturfortschritt ­
  des  ganzen  Volkes  werde;  sie  soll  durch  ihre  Organisation  jedem  im  Volke
mindestens  die  Möglichkeit  bieten,  durch  eigene  Kraft  ein  solches  Leben  zu  führen  und
an  den  Segnungen  der  Gesamtkultur  teilzunehmen;  sie  soll  die  fortschreitende  sittliche
Vervollkommnung  des  Volkes  fördern  und  dazu  beitragen,  das  Volk  diejenige  Kulturstufe ­
  erreichen  zu  lassen,  die  ihm  auf  seinem  Territorium  mit  seinen  natürlichen  und
geistigen  Kräften  zu  erreichen  möglich  und  deshalb  Pflicht  ist.
Der  Wert  einer  Volkswirtschaft  ist  in  erster  Reihe  darnach  zu  beurteilen,
wie  weit  sie  dieser  Aufgabe  entspricht,  wie  weit  sie  auch  ein  sittliches  Gebilde  ist.  Die
Volkswirtschaft  ist  nicht  bloß  eine  Produktionsgemeinschaft.  Es  handelt  sich  bei  ihr
in  erster  Reihe  nicht  darum,  ob  möglichst  viel  produziert  werde,  sondern  darum,  wie
die  Menschen  leben,  wie  weit  durch  die  wirtschaftliche  Tätigkeit  die  sittlichen  Lebenszwecke ­
  erfüllt  werden,  wie  weit  also  auch  die  für  alle  menschlichen  Gemeinschaften  aufzustellenden ­
  und  anerkannten  Postulate  der  Gerechtigkeit,  der  Humanität,  der  Sittlichkeit
erfüllt  sind.  Die  Produktion  ist  in  ihr  nicht  Selbstzweck,  sie  ist  auch  nur  ein  Mittel
für  die  sittlichen  Zwecke  und  Ziele  des  Wirtschaftslebens.  Für  die  Beurteilung  des
sittlichen  Gehalts  und  Werts  einer  Volkswirtschaft  kommt  es  daher,  wenn  auch  die
        <pb n="47" />
        36

Zweiter  Teil.  Landcl.  I.  Die  Volkswirtschaft.

Konsumtion  naturgemäß  durch  den  Zustand  der  Produktion  bedingt  wird  und  die
Förderung  dieser  stets  eine  der  wichtigsten  praktischen  Aufgaben  bleibt,  doch  in  erster
Linie  nicht  auf  den  Zustand  der  Produktion,  sondern  auf  den  Zustand  der  Verteilung
und  der  Konsumtion  der  Güter  und  der  dadurch  bedingten  persönlichen  Lebenslage  der
Volksmitglieder  an.
Die  sittlichen  Zwecke  und  Ziele  der  Volkswirtschaft  und  die  Aufgabe,  die  Volkswirtschaft ­
  zu  einem  sittlichen  Gebilde  und  zu  einem  immer  höheren  und  vollkommeneren
sittlichen  Gebilde  zu  gestalten,  sind  zugleich  die  Ursache,  weshalb  überhaupt  eine  besondere ­
  Wissenschaft,  die  sich  mit  der  Erkenntnis  volkswirtschaftlicher  Zustände  und  der
Bedingungen  ihrer  bestmöglichen  Gestaltung  beschäfügt,  berechtigt  und  notwendig  ist.
Erst  diese  Auffassung  des  Wesens  und  der  Aufgabe  der  Volkswirtschaft  erhebt
auch  die  Beschäftigung  mit  volkswirtschaftlichen  Verhältnissen  und  Fragen  weit  über
die  materielle  Sphäre  hinaus,  in  der  sie  zunächst  sich  bewegt.  Die  volkswirtschaftlichen
Fragen  berühren  sich  nun  mit  den  höchsten  Fragen  und  Aufgaben,  die  es  für  den
Menschengeist  gibt:  Indem  sie  die  Reform,  die  Besserung  der  Volkswirtschaft  zum
Gegenstände  haben,  beziehen  sie  sich  auf  die  Besserung  einer  der  wesentlichsten  Vorbedingungen ­
  des  Völkerglücks,  auf  die  Sicherung  einer  der  wesentlichsten  Garantien
des  Kulturlebens  und  des  Kulturfortschritts  der  Menschheit,  auf  die  Realisierung  der
Ideen  der  Gerechtigkeit,  der  Humanität,  der  Sittlichkeit  im  Leben  der  Völker.

2.  Die  Wirtschaftsstufen  in  der  Geschichte  der  Volkswirtschaft.
(Natural-,  Geld-  und  Kreditwirtschaft.)
Von  Gustav  v.  Schönberg.
v.  Schönberg,  Die  Volkswirtschaft.  In:  ftandbuch  der  politischen  «Ökonomie.  fteransgegeben
  von  v.  Schönberg.  &amp;lt;*.  Aufl.  «.  Bd.  Tübingen,  ft.  Lanpp,  [896.  5,  30  —  32  und  S.  50—52.
Der  heutige  Wirtschaftszustand  der  zivilisierten  Völker,  welcher  diesen  ein  Kulturleben ­
  ermöglicht,  wie  es  nie  früher  bei  einem  Volke  vorhanden  war,  hat  sich  im  Verlauf
der  Geschichte  der  Menschheit  allmählich  herausgebildet.  Er  ist  das  Produkt  einer
lairgen  geschichtlichen  Enttvicklung.
Jedes  dieser  Völker  hat  in  seinem  Wirtschaftsleben  sehr  verschiedene  Phasen
durchgemacht,  nacheinander  völlig  verschiedene  Gesamtwirtschaftszustände  gezeitigt.  Es
ist  ein  Fortschreiten  von  niederen  zu  höheren  Formen,  in  allmählichen,  zum  Teil  Jahrhunderte ­
  langen  Übergängen  und  in  der  Weise,  in  der  überhaupt  der  Fortschritt  in
der  Geschichte  der  Völker  wahrnehmbar  ist:  nicht  ein  stetes  Fortschreiten  in  gerader
Linie,  sondern  eine  Vorwärtsbewegung  in  Kurven,  mit  der  zeitweise  auch  Rückschritte
verbunden  sind.  Diesen  Fortschritt  beobachten  wir  in  allen  für  den  Wert  der  Volkswirtschaft ­
  maßgebenden  Verhältnissen  und  Richtungen:  in  der  Art  und  Mannigfaltigkeit ­
  der  Produttion,  in  der  Gestaltung  des  Tauschverkehrs,  in  den  Verhältnissen  der
Verteilung  und  Vermögensbildung,  in  den  Zuständen  der  materiellen  und  immateriellen
Bedürfnisbefriedigung,  in  der  rechtlichen,  ökonomischen,  sozialen  und  politischen  Lage
der  unteren  Volksklassen,  in  dem  Streben  nach  höherer  Realisierung  der  Postulate  der
Gerechtigkeit,  der  Humanität,  der  Sittlichkeit,  —  kurz  in  der  durch  die  wirtschaftlichen
Verhältnisse  bedingten  Gesamtexistenz  der  Menschen.
Anter  diesen  historischen  Formen  treten  gewisse  als  Typen  und  typische  Grundformen ­
  heraus.  Jede  derselben  zeigt  ein  besonderes,  völlig  anderes  und  in  einer  Reihen-
        <pb n="48" />
        2.  Die  Wirtschaftsstufen  in  der  Geschichte  der  Volkswirtschaft.

37

folge  der  Formen  auch  ein  höheres  Bild  des  wirtschaftlichen  und  damit  des  gesamten
Volkslebens.  Man  bezeichnet  sic  deshalb  als  „Wirtschaftsstufen".  Von  ihnen
kann  erst  nach  der  Völkerbildung  die  Rede  sein.
Aus  den  Arzuständen  der  Menschheit,  den  ersten  Zeiten  des  Menschengeschlechts
und  der  Völkerbildung,  in  denen  die  Menschen  zunächst  wohl  nur  von  wilden  Pflanzen
sich  nährten,  erst  allmählich  durch  Wanderungen  und  Isolierungen  neue  Raffen  und
Stämme  entstanden,  in  den  Rassen  die  menschliche  Sprache  sich  ausbildete  und  zu  der
vegetabilischen  Nahrung  auch  schon  rohe  animalische  Speise  (Lonig,  Insekten,  Amphibien, ­
  Fische,  Blut  re.)  hinzukam,  lagert  ein  Schleier,  den  die  wissenschaftliche  Forschung
hie  und  da  etwas  zu  lüften,  aber  nicht  zu  entfernen  vermag.  Doch  erhob  sich  in  ihnen
sicherlich  die  wirtschaftliche  Tätigkeit  wenig  über  die  Art,  wie  auch  die  Tiere  in  der
Natur  für  die  Befriedigung  ihrer  Bedürfnisse  durch  materielle  Mittel  zu  sorgen  haben,
und  sie  beschränkte  sich  auch  wie  bei  diesen  nur  auf  die  Befriedigung  des  Nahrungsbedürfnisses. ­
  Des  Menschen  geistige  Kraft  und  Fähigkeit  war  schwerlich  viel  höher
als  die  des  höchstentwickelten  Tieres.  Die  Menschen,  wie  die  Tiere  nackt  im  Freien
und  in  Äöhlen  lebend,  okkupieren  auch  nur  in  der  äußeren  sie  umgebenden  Natur,  was
sie  Brauchbares  und  Erreichbares  zu  ihrer  Ernährung  finden,  und  sind  wie  die  Tiere
von  der  Natur  absolut  abhängig.  Aber  es  tritt  dann  die  Differenzierung  ein,  und  sie
wird  stetig  stärker.  Während  die  Tierwelt  in  ihren  Bedürfnissen  und  deren  Befriedigung ­
  durch  materielle  Güter  keine  selbständige  Entwicklung  zu  höherer  Art  erlebt,  sondern
immer  nur  okkupiert,  immer  nur  als  Sklave  der  Natur  mit  den  von  dieser  ihr  dargebotenen ­
  Mitteln  ihr  natürliches  Nahrungsbedürsnis  befriedigt,  offenbart  der  Mensch
sein  von  dem  Tier  verschiedenartiges,  sein  besonderes  geistiges  Wesen  in  der  Gestaltung
seiner  Bedürfnisse  und  seiner  Wirtschaft  und  macht  diese  zur  Basis  eines  höheren
Gcnußlebens.  Dieser  Bildungsprozeß  ist  freilich  nach  Rassen  und  Völkern  ein  sehr
verschiedenartiger.  Ein  Teil  der  Völker  zeigt  nur  geringe  Fortschritte  und  kommt  in
den  Jahrtausenden  seiner  Geschichte  nicht  über  die  niedrigsten  Stadien  wirtschaftlicher
Existenz  hinaus,  die  Völker  bleiben  unter  der  Herrschaft  der  Natur  Naturvölker.
Aber  andere,  begünstigt  durch  ihre  natürliche,  geistige  und  körperliche  Anlage  und  durch
die  Verhältnisse  der  Territorien,  auf  denen  sie  wirtschaften,  gelangen  zu  höheren  Wirtschaftszuständen, ­
  werden  Kulturvölker;  sie  verändern,  verfeinern  die  natürlichen  Bedürfnisse ­
  und  fügen  ihnen  zahlreiche  neue  aus  ihrem  geistigen  Wesen  hinzu,  sie  gestalten ­
  ihre  materielle  Produktion  immer  mehr  nach  ihrem  Willen,  werden  zu  Herren
der  Natur  und  steigen  so  allmählich  von  Stufe  zu  Stufe  aus  einem  der  tierischen
Bedürfnisbefriedigung  gleichen  oder  doch  fast  gleichen  Zustande  bis  zu  dem  hohen
materiellen  und  geistigen  Genußleben  der  heutigen  Kulturvölker  empor.
Man  unterscheidet  in  der  Geschichte,  seitdem  Menschen  das  Feuer  entzünden  und
unterhalten  können,  neben  Vegetabilien  auch  regelmäßig  Fleischnahrung  begehren,  Geräte ­
  und  Werkzeuge  erfinden  und  als  Stämme  resp.  Völker  mit  gemeinsamer  Sprache
und  Sitte  in  selbständigen  politischen  Gemeinschaften  für  die  Befriedigung  ihrer  Bedürfnisse ­
  und  in  Erfüllung  ihrer  Lebenszwecke  tätig  sind,  zwei  Gruppen  von  Wirtfchastsstufen.
  Das  hauptsächlichste  Anterscheidungsmerkmal  ist  für  die  eine  der  Zustand ­
  der  volkswirtschaftlichen  Produktion,  für  die  andere  der  Zustand  des  Tauschverkehrs. ­
  Die  typischen  Grundformen  der  ersteren  sind:  die  Wirtschaftsstufen  des
Iägervolkes  resp.  Fischervolkes,  des  Hirten-  (Nomaden-)  Volkes,  des  seßhaft  gewordenen
reinen  Ackerbauvolkes,  des  Gewerbe-  und  Handelsvolkes,  des  Industrievolkes,  die  der
anderen:  die  Naturalwirtschaft,  die  Geldwirtschaft  und  die  Kreditwirtschaft.
l.  Die  Naturalwirtschaft  bezeichnet  denjenigen  Zustand  der  Volkswirtschaft,
in  welchem,  soweit  überhaupt  ein  Tauschverkehr  stattfindet,  die  Tauschgeschäfte  ausschließlich ­
  oder  doch  in  der  Regel  Naturaltauschgeschäfte  sind.  Die  Institution  des
gemünzten  Metallgeldes  ist  entweder  noch  völlig  unbekannt,  oder,  wenn  schon  gemünztes
        <pb n="49" />
        38  Zweiter  Teil.  Handel.  I.  Die  Volkswirtschaft.
Metallgeld  vorhanden,  ist  dasselbe  doch  nur  bei  eineni  kleinen  Teil  der  Tauschgeschäfte
Tauschobjekt.
In  diesem  Zustand  werden  nur  wenige  Tauschgeschäfte  vorgenommen.  Zwischen
den  Privatwirtschaften  besteht  noch  kein  regelmäßiger  Tauschverkehr.  Die  Produktion
in  ihnen  ist  noch  eine  isolierte.  Städte  und  Stadtwirtschaften  existieren  noch  nicht.
Der  Staat  erfüllt  seine,  aber  nur  geringen,  Leistungen  zum  Teil  direkt  durch  unentgeltliche ­
  Zwangsarbeitsleistungen  seiner  Angehörigen.  Soweit  er  materielle  Mittel
gebraucht,  eine  Staatswirtschast  existiert,  beschafft  er  sich  dieselben  aus  eigenem  Vermögen ­
  (Grundbesitz)  oder  durch,  den  Staatsangehörigen  auferlegte,  Naturallieferungen.
Seine  Beamten  erhalten  die  Entschädigung  für  ihre  Arbeitsleistungen  in  unmittelbaren
Gebrauchsgütern  (Domänenwirtschaft,  Naturalabgaben,  ein  Lehnsnexus  in  den  mannigfachsten ­
  Formen  und  Abstufungen).
Die  Naturalwirtschaft  ist  ein  charakteristisches  Merkmal  von  Ackerbauvölkern  bis
zu  ihrem  Libergange  zur  Stufe  eines  Gewerbe-  und  Handelsvolkes.  Sofern  bei  Jäger-,
Fischer-  und  Hirtenvölkern  Tauschgeschäfte  vereinzelt  vorkommen,  sind  es  auch  Naturaltauschgeschäfte. ­

2.  Die  Geld  wirtschaft  setzt  die  öffentlich-rechtliche  Institution  des  Metallgeldes ­
  in  gemünzten  Stücken  voraus,  dessen  sich  die  Bevölkerung  als  allgemeinen  Tauschmittels ­
  und  Preismaßes  und  als  gesetzlichen  Zahlungsmittels  bedient.  Sie  bezeichnet
den  Wirtschastszustand,  der  diese  Institution  hat,  und  in  dem  bei  Tauschgeschäften  in
der  Regel  dies  Geldgut  als  Tauschmittel  und  Preismaß  zur  Anwendung  kommt.
Naturaltauschgeschäfte  kommen  zwar  auch  noch  vor,  aber  sie  treten  gegenüber  den  Geldtauschgeschäften ­
  völlig  in  den  Hintergrund.  Die  produktive  Bevölkerung  gliedert  sich
in  zahlreiche  Erwerbs-  und  Berufsklaffen.  Land-  und  Forstwirtschaft,  ^Bergbau,
Fischerei,  Gewerbe,  Handel,  das  Transport-  und  Versicherungswesen  und  persönliche
Dienstleistungen  sind  selbständige  Erwerbs-  und  Berufszweige.  Die  Produttion  ist
wesentlich  eine  Produktion  von  Tauschgütern  (materiellen  Gütern,  Arbeitsleistungen),
die  gegen  Geld  ausgetauscht  werden.  Das  Geld  selbst  wird  als  Gegenstand  der  Geldleihe ­
  eine  Einkommensquelle.
Die  Geldwirtschaft  beginnt  historisch  mit  der  Entstehung  der  Städte  und  in  ihnen
und  verbreitet  sich  dann  auch  in  der  Landbevölkerung.  Wie  im  Verkehr  der  Privatwirtschaften ­
  kommt  sie  auch  in  den  öffentlichen  Wirtschaften  zum  Durchbruch.  In  den
Staatswirtschaften  tritt  allmählich  an  die  Stelle  der  reinen  Doinänenwirtschaft  und  der
Naturallieferungen  ein  Steuersystem  von  Geldsteuern  und  die  Bezahlung  der  Beamten
in  Geld.  Einnahmen  und  Ausgaben  der  Gemeinden  und  Staaten  werden  Geld-Einnahmen
und  -Ausgaben.
Die  Geldwirtschaft  entwickelt  sich  in  verschiedenen  Abstufungen  mit  der  Ausbildung
der  Arbeitsteilung  und  der  gesellschaftlichen  Produttion  bei  Gewerbe-  und  Handels-Völkern
  und  charakterisiert  deren  Volkswirtschaft.
3.  Die  Kredit  wirtschaft  ist  der  Zustand  der  Volkswirtschaft,  in  welchem  ein
großer  Teil  der  Tauschgeschäfte  als  Kreditgeschäfte  abgeschlossen  wird  und  zahlreiche
Kreditpapiere  als  Geldsurrogate  dienen,  die,  sofern  sie  Geldversprechen  sicherer  Schuldner
sind,  durch  die  Existenz  von  Banken  tatsächlich  Kauf-  und  Zahlkraft  haben  wie  das
Metallgeld.
Die  Tauschgeschäfte  sind  ebenfalls  noch  entweder  Geld-  oder  Naturaltauschgeschäfte,
in  der  Regel  erstere.  And  das  Geld  ist  noch  wie  bei  der  Geldwirtschaft  allgemeines
Preismaß,  allgemeines  Tauschmittel  und  gesetzliches  Zahlungsmittel.  Aber,  wie  gesagt,
viele  Geldtauschgeschäfte  sind  Kreditgeschäfte,  und  das  Geld  wird,  als  Tausch-  und
Zahlmittel,  tatsächlich  vielfach  durch  Kreditpapiere  ersetzt.  Insbesondere  werden  viele
Waren  auf  Kredit  verkauft  und  zahlreiche  Geldleihgeschäfte  gemacht.  Kreditvermittler
befördern  das  Zustandekommen  solcher  Geschäfte.  Der  Warenabsatz  und  die  Produttion
        <pb n="50" />
        3.  Volkswirtschaft  und  Weltwirtschaft.

39

beruhen  zu  einem  großen  Teil  auf  dem  Kredit.  Die  Folge  ist,  daß  zahlreiche  Kreditpapiere
  (Arkunden  über  die  Forderung  aus  dem  Kreditgeschäft)  entstehen.  Soweit
dieselben,  und  das  ist  die  Regel,  Geldversprechen  sind,  (Wechsel,  Banknoten,  fällige
Zins-  und  Dividendenscheine,  Staats-  und  Kommunalobligationen,  Pfandbriefe,  Obligattonen ­
  von  Aktiengesellschaften  k.)  können  sie  als  Geldsurrogate,  d.  h.  als  Zahlungsmittel ­
  statt  des  Geldes,  dienen.  Die  Existenz  von  Banken  vermag,  namentlich  bei  der
Lauptart  dieser  Kreditpapiere,  bei  den  Wechseln,  diese  Eigenschaft  zu  erhöhen,  die
Existenz  gut  fundierter  und  verwalteter  Notenbanken  vermag  den  Wechseln  sicherer
Schuldner  (durch  Lingabe  von  Banknoten  gegen  Wechsel  im  Wechseldiskontgeschäft)
tatsächlich  die  gleiche  Kauf-  und  Zahlkraft  wie  dem  Geld  zu  geben.  Sofern  diese
Voraussetzung  für  eine  solche  Verwendbarkeit  der  Kreditpapiere  vorhanden  ist  und  demgemäß ­
  dieselben  tatsächlich  die  Zahlsunktion  des  Geldes  in  großen,  Amfange  verrichten,
hat  die  Volkswirtschaft  den  Charakter  einer  Kreditwirtschaft.
Diese  ist  erst  eine  Erscheinung  der  allerneuesten  Zeit,  des  19.  Jahrhunderts.  Die
vorgeschrittensten  Industrievölker  sind  in  den,  Stadium,  sie  zu  realisieren;  am  meisten  ist
sie  in  England  verwirklicht.
Die  Kreditwirtschaft  bildet  nicht  in  derselben  Weise  einen  Gegensatz  zu  den  beiden
anderen  Formen  des  Tauschverkehrs,  wie  die  Geldwirtschast  zu  der  Naturalwirtschaft,
weil  bei  ihr  der  Geldverkehr  und  die  Funktion  des  Geldes  als  Prcismaß  und  gesetzliches ­
  Zahlungsmittel  bleibende  Voraussetzung  ist.  Sie  ist  eine  Modifikation,  eine
höhere  Form  der  Geldwirtschaft  und  wird  deshalb  häufig  auch  „Geld-  und  Kreditwirtschaft" ­
  genannt.  Ferner  ist  für  das  Wesen  dieser  drei  Zustände  der  Volkswirtschaft
zu  beachten,  daß  in  jedem  folgenden  auch  noch  Tauschgeschäfte  wie  in  den  früheren
vorkommen  und  insbesondere  in  der  Kreditwirtschaft  für  viele  Kreise  von  Personen  und
ganze  Verkehrsgebiete  der  rein  geldwirtschaftliche  Verkehr  die  Regel  bildet.
Wenn  nun  nach  diesen  drei  Gestaltungen  des  Tauschverkehrs  „Wirtschaftsstufen"
unterschieden  werden,  so  geschieht  cs,  weil  jede  dieser  Verkehrsformen  nicht  nur  völlig
andere  Zustände  der  gesamten  Volkswirtschaft  zur  Voraussetzung  hat,  sondern  ihrerseits
auch  solche  herbeiführt  und  jede,  als  Wirkung  und  Arsache,  die  besonders  charatterislische
Erscheinung  eines  eigenartigen  Gesamtzustandes  jeder  Volkswirtschaft  ist,  der  bei  der
folgenden  als  ein  höherer  und  als  ein  großer  und  wichtiger  Fortschritt  in  der  wirtschaftlichen ­
  Entwicklung  erscheint.

3.  Volkswirtschaft  und  Weltwirtschaft.
Von  Karl  Lelfferich.

ftelfferich,  Die  Baumwollfrage.  In:  Marine-Rundschau.  Redaktion:  Nachrichtenbüreau
des  Reichs-Marine-Amts.  t5.  Jahrgang.  Berlin,  &amp;lt;£.  5.  Mittler  &amp;amp;  5ohn,  tgoH.  5.  6^3—6^6.
Wer  einen  Blick  für  die  großen  Züge  der  menschlichen  und  gesellschaftlichen
Entwicklung  hat,  kann  nicht  verkennen,  daß  jedes  Fortschreiten  der  Kultur,  insbesondere
auch  der  ökonomischen  Kultur,  Land  in  Land  geht  und  bedingt  ist  durch  eine  Steigerung
und  Ausdehnung  der  wechselseitigen  Abhängigkeit  der  einzelnen  Individuen  und  der
einzelnen  kleinen  und  großen  gesellschaftlichen  Gebilde.  Denn  diese  wechselseitige  Abhängigkeit ­
  ist  das  notwendige  Korrelat  des  gegenseitigen  Sichaushelfens  und  des  planmäßigen ­
  und  organischen  Zusammenwirkens  der  inenschlichen  Kräfte  zur  Erreichung
immer  höherer  kultureller  und  ökonomischer  Ziele.
        <pb n="51" />
        40

Zweiter  Teil.  Landet.  I.  Die  Volkswirtschaft.

Am  dieser  Ziele  willen  muß  das  einzelne  Individuum  und  muß  auch  die  einzelne
Volkswirtschaft  die  Gefahren  der  Abhängigkeit  von  einer  größeren  Gesamtheit  in  Kauf
nehmen.  Sie  können  das  um  so  leichter,  als  gegen  diese  Gefahren  eine  natürliche
Gegenwirkung  in  der  Wechselseitigkeit  des  Abhängigkeitsverhältnisses  gegeben  ist:  wo
der  einzelne  ganz  und  gar  auf  sich  selbst  steht,  kann  er  den  andern  schweren  Schaden
tun,  ohne  sich  selbst  zu  treffen;  je  mehr  aber  der  einzelne  durch  tausenderlei  Fäden  mit
seinen  Nebenmenschen  verbunden  ist,  desto  mehr  wird  er  selbst  in  Mitleidenschaft  gezogen ­
  durch  die  Wunden,  die  er  anderen  schlägt.
Was  von  den  Individuen  gilt,  hat  seine  Richtigkeit  auch  für  die  Staaten.  Die
mehr  oder  weniger  feststehenden  natürlichen  Grundlagen,  sowie  die  historisch  gewordenen
ökonomischen  und  kulturellen  Bedingungen  der  internationalen  Arbeitsteilung,  die  sich
gleichfalls  nicht  von  heute  auf  morgen  willkürlich  umgestalten  lassen,  stellen  für  den
internationalen  Warenaustausch  ein  durch  wechselseitige  Interessen  gesichertes  Fundament
dar;  die  Abhängigkeit,  in  die  der  internationale  Warenaustausch  die  einzelnen  Volkswirtschaften ­
  bringt,  wird  dadurch  gemildert,  daß  sie  —  wenigstens  im  großen  ganzen
—  eine  gegenseitige  ist.  Die  Länder,  an  die  wir  unsere  Industrieprodukte  absehen,
haben  ein  Interesse  daran,  daß  wir  ihnen  ihre  überschüssigen  Erzeugnisse,  insbesondere
Nahrungsmittel  und  Rohstoffe,  abnehmen.
Freilich  berechtigt  diese  Auffassung  keineswegs  zu  einer  völligen  Passivität  gegenüber ­
  den  Problemen  des  auswärtigen  Landels.  Die  allmählich  sich  vollziehenden
Änderungen  in  wesentlichen  Grundlagen  der  intcrnaüonalen  Arbeitsteilung,  Verschiebungen ­
  in  der  Bevölkerungsdichtigkeit,  der  wirtschaftlichen  Intelligenz  und  Energie
und  der  technischen  Ausbildung  von  Unternehmern  und  Arbeitern,  dem  Kapitalreichtum
usw.  mit  ihrer  Wirkung  auf  die  Produktions-  und  Nachfrageverhältnisse  in  der
Weltwirtschaft,  —  das  alles  sind  Vorgänge,  durch  die  jedes  einzelne  Land  vermittels
seiner  Export-  und  Importbeziehungen  stark  in  Mitleidenschaft  gezogen  werden,  und
durch  die  es  in  seiner  wirtschaftlichen  Struktur  unter  schweren  Krisen  für  seine
ökonomische  Lage  entscheidende  Veränderungen  erfahren  kann.  Dazu  kommen  die
handelspolitischen  Maßnahmen  fremder  Völker,  die  bestimmt  sind,  Veränderungen  in
dem  internationalen  Warenaustausch  hervorzubringen  oder  zu  beschleunigen.
Aber  auch  schon  im  Ruhezustände  —  ganz  abgesehen  von  allen  sich  im  Laufe
längerer  oder  kürzerer  Zeit  vollziehenden  Verschiebungen  —  ist  bei  aller  Gegenseitigkeit
des  Abhängigkeitsverhältnisses  der  miteinander  im  Landelsverkehr  stehenden  Länder  die
Position  der  einzelnen  Volkswirtschaften  von  verschiedener  Stärke.
Der  kapitalkräftige  Unternehmer  ist  zur  Nutzbarmachung  seines  Vermögens  an
sich  ebenso  davon  abhängig,  daß  er  Arbeiter  findet,  die  sich  in  seine  Dienste  begeben,
wie  der  besitzlose  Arbeiter  davon  abhängig  ist,  daß  er  jemand  findet,  der  ihn  gegen
Lohn  beschäftigt;  aber  in  diesem  gegenseitigen  Abhängigkeitsverhältnis  hat  der  Unternehmer ­
  im  allgemeinen  unstreitig  die  stärkere  Position.  Im  privaten  Landelsverkehr
ist  stets  derjenige  im  Vorteil,  der  mit  dem  Angebot  zurückhalten  kann,  während  sich
auf  seine  Ware  eine  dringende  Nachfrage  richtet.  Wer  gar  das  Monopol  der  Lerstellung
  oder  des  Vertriebes  eines  für  andere  unentbehrlichen  Bedarfsartikels  besitzt,
der  ist  zwar  immer  noch  davon  abhängig,  daß  diese  anderen  ihm  die  Dinge  zur  Verfügung ­
  stellen,  deren  er  selbst  benötigt,  aber  seine  Machtstellung  ist  eine  solche,  daß  er
die  Bedingungen  des  Austausches  förmlich  diktieren  kann.
Genau  ebenso  liegt  es  in  Ansehung  des  Verhältnisses  zwischen  den  einzelnen  der
am  Weltverkehr  beteiligten  Volkswirtschaften.  Ein  wenig  kapitalkräftiges  oder  verschuldetes ­
  Land,  dessen  Produzenten  und  Kaufleute  gezwungen  sind,  ihre  Waren  so
rasch  wie  möglich  loszuschlagen,  ist  stets  im  Nachteil  gegenüber  Ländern,  die  infolge
der  Kapitalkraft  ihrer  Produzenten  und  Ländler  mit  ihrem  Angebot  zurückhalten  und
auf  eine  günstige  Absatzgelegenheit  warten  können.  Ein  Land,  das  für  wichtige  Welt-
        <pb n="52" />
        3.  Volkswirtschaft  und  Weltwirtschaft.

4!

Handelswaren  ein  mehr  oder  weniger  ausgeprägtes  Monopol  besitzt,  hat  im  internationalen ­
  Verkehr  eine  stärkere  Position  als  Länder,  die  darauf  angewiesen  sind,  ihre
Erzeugnisse  in  scharfer  Konkurrenz  abzusehen.  Das  gilt  nicht  nur  für  die  Gestaltung
der  Verhältnisse,  wie  sie  sich  aus  dein  freien  Spiel  der  Kräfte  auf  dem  Weltmärkte
ergibt,  sondern  auch  hinsichtlich  der  Möglichkeiten  der  Einwirkung  auf  die  handelspolitischen ­
  Maßnahmen  der  einzelnen  Länder,  insbesondere  im  Hinblick  auf  die  Möglichkeit, ­
  durch  Handelsverträge  für  das  eigene  Land  günstige  Konkurrenzbedingungen  zu
sichern.  Ein  Land,  das  günstige  Absatzbedingungen  für  seinen  Export  erreichen  will,
muß  unter  Amständen  in  der  Lage  sein,  den  Export  des  fremden  Landes,  wenn  dieses
kein  Entgegenkommen  zeigt,  durch  Einfuhrerschwerungen  treffen  zu  können.
Solche  Maßnahmen  werden  umso  eher  möglich  sein,  je  mehr  der  fremde  Staat
auf  den  Absatz  nach  einem  bestimmten  Lande  angewiesen  ist,  und  umsoweniger,  je  mehr
ein  Land  genötigt  ist,  für  seinen  Verbrauch  oder  seine  Produktion  unentbehrliche  Stoffe
aus  dem  fremden  Lande  zu  beziehen.  Deutschland  z.  B.  ist  für  seinen  Bedarf  an
Getreide,  soweit  er  die  eigene  Produktion  übersteigt,  nicht  auf  irgend  ein  bestimmtes
fremdes  Land  angewiesen.  Wenn  es  in  einem  Zollkriege  mit  einem  großen  Getreidcproduktionslande
  die  Einfuhr  dieser  Ware  erschwert,  so  kann  es  seinen  Bedarf  ohne
allzu  große  Schwierigkeiten  aus  anderen  Duellen  decken.  Nehmen  wir  aber  einmal
Kupfer,  als  einen  der  wichtigsten  Rohstoffe  der  großen  elektrischen  Industrie,  so  hat
Deutschland  hier  als  Bezugsquelle  für  den  seine  eigene  Produftion  überschreitenden
Bedarf  fast  nur  die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  zur  Verfügung.  In  welchem
Maße  Deutschland  für  Baumwolle  auf  die  Vereinigten  Staaten  angewiesen  ist,  zeigt
der  Amstand,  daß  es  von  ihnen  in  den  Jahren  1898—1903  jährlich  70—82%  seines
gesamten  Bedarfes  bezogen  hat.  Infolge  dieser  Sachlage  ist  cs  für  Deutschland
unmöglich,  die  Vereinigten  Staaten  durch  einen  Zoll  auf  die  Einfuhr  von  Kupfer  und
Baumwolle  zu  treffen;  die  deutsche  Industrie  würde  trotz  des  Zolles  von  Nordamerika
kaufen  müssen,  sie  allein  würde  unter  der  Erhöhung  des  Preises  dieser  wichtigen  Rohstoffe ­
  zu  leiden  haben,  vor  allem  in  ihrer  Exportfähigkeit.  Die  Vereinigten  Staaten
dagegen  sind  kaum  für  eine  der  wichtigsten  Einfuhrwaren  auf  irgend  ein  bestimmtes
Land  als  Bezugsquelle  unbedingt  angewiesen.
Die  Wandelbarkeit  der  historisch  gewordenen  Grundlagen,  auf  denen  der  internationale ­
  Warenaustausch  beruht,  zwingt  ein  jedes  am  Welthandel  beteiligte  Land,
die  Augen  offen  zu  halten  für  die  sich  fortgesetzt  weiter  vollziehenden  Veränderungen
und  rechtzeitig  Vorsorge  zu  treffen,  um  die  eigene  Volkswirtschaft  gegen  nachteilige
oder  gar  verhängnisvolle  Wirkungen  dieser  Veränderungen  nach  Möglichkeit  sicherzustellen. ­
  Ferner  muß  jeder  Staat,  der  aus  seine  wirtschaftliche  Zukunft  bedacht  ist,
sein  möglichstes  tun,  um  seine  Machtstellung  innerhalb  der  Weltwirtschaft  zu  befestigen
und  auf  diese  Weise  bei  den  fremden  Staaten  für  seine  Produktion  und  seinen  Lande!
möglichst  günstige  Bedingungen  zu  erlangen.  In  diesem  Zusammenhange  haben  für  unsere
europäischen  Länder  Besitzungen  in  überseeischen  Gebieten  eine  ganz  besondere  Bedeutung.
In  dem  Kampfe  um  die  Absatzbedingungen  haben  zweifellos  diejenigen  Staaten
die  stärkste  Machtstellung,  welche  in  den  unter  ihrer  Äohcit  stehenden  Territorien  über
die  vielgestaltigsten  Produftions-  und  Absatzmöglichkeiten  verfügen.  Die  Produftionsmöglichkeiten ­
  der  europäischen  Länder  selbst  sind  beschränkt  durch  ihr  Klima,  das  die
Gewinnung  wichtiger  Genußmittel  und  Rohstoffe  ausschließt;  zur  Ergänzung  ihrer
Produftionsmöglichkeiten  sind  sie  auf  die  Erwerbung  und  die  Entwickelung  von  Kolonien
in  anderen  Zonen  angewiesen,  und  diese  Kolonien  erfüllen  ihre  wirtschaftliche  Aufgabe
umso  vollkommener,  je  mehr  sie  durch  ihre  eigene  Produktion  und  Aufnahmefähigkeit
für  das  Mutterland  einen  Rückhalt  in  dem  Kampfe  um  die  Absatzbedingungen  bilden.
Man  kann  diese  von  den  Freihändlern  der  alten  Schule  verkannte  Bedeutung
leistungsfähiger  Kolonien  als  Stütze  für  die  weltwirtschaftliche  Machtstellung  des  Mutter ­
        <pb n="53" />
        42

Zweiter  Teil.  Kandel.  II.  Der  Kandel  im  allgemeinen.

landes  und  als  Rüstzeug  im  Kampfe  um  die  internationalen  Kandelsbedingungen  klar
vor  Augen  sehen,  ohne  daß  man  deshalb  sich  zu  der  Ansicht  zu  bekennen  braucht,  daß
der  Kolonialbesitz  am  besten  nutzbar  gemacht  werde  durch  den  zollpolitischen  Zusammenschluß ­
  mit  dem  Mutterlande  und  die  gemeinsame  Absperrung  nach  außen  hin.  Denn
konsequent  durchgedacht,  würde  ein  solches  System  nicht  die  Ausnutzung  der  Kolonien
zur  Erlangung  möglichst  günstiger  Kandelsbedingungen  im  gesamten  Weltverkehr  darstellen, ­
  sondern  im  Gegenteil  ein  Sichzurückziehen  auf  die  eigenen  Territorien  unter
Verzicht  auf  den  Verkehr  mit  fremden  Gebieten.
Anter  diesem  Gesichtspunkte  ist  es  mindestens  sehr  zweifelhaft,  ob  nicht  dieses
System  selbst  für  die  größte  Kolonialmacht  der  Welt  von  überwiegendem  Nachteil
wäre,  ob  nicht  das  „größere  Britannien"  der  Zmperalisten  in  Wirklichkeit  gegenüber
der  heutigen  Weltstellung  Englands  ein  kleineres  Britannien  sein  würde.

II.  Der  Handel  im  allgemeinen.

1.  Begriff  und  Arten  des  Handels.
Von  Wilhelm  Lexis.

Lexis,  Handel.  Zn:  Handbuch  der  Politischen  Ökonomie.  Herausgegeben  von  v.  Schönberg.
Au  fl.  2.  8b.  2.  Halbband.  Tübingen,  H.  Lanpp,  tB8.  S.  222—227.
Kandel  ist  der  gewerbsmäßige  Betrieb  des  Eintausches  oder  Ankaufs  von  Gütern
und  der  Wiederveräußerung  derselben  zum  Zwecke  einer  Erzielung  von  Gewinn.  Demnach ­
  ist  der  Kandel  keineswegs  mit  dem  Güteraustausch  überhaupt  identisch,  sondern
er  bildet  nur  eine  durch  die  volkswirtschaftliche  Arbeitsteilung  allmählich  selbständig
gewordene  Vermittlungstätigkeit,  durch  welche  die  Bewegung  der  Güter  vom  Produzenten ­
  zum  Konsumenten  wesentlich  erleichtert  lvird.  Zn  vielen  Verkehrsfällen  findet
eine  solche  Vermittlung  nicht  statt:  der  Produzent  verkauft  die  von  ihm  selbst  hergestellte ­
  oder  auf  eine  höhere  Stufe  der  Verarbeitung  gebrachte  Ware  dirett  an  denjenigen, ­
  der  sie  unmittelbar  für  seine  persönlichen  Zwecke  verwenden  oder  als  Rohmaterial ­
  oder  als  Kalbfabrikat  weiter  verarbeiten  will.  Solche  Verkaufs-  und  Kaufgeschäfte ­
  fallen  also  nicht  in  das  eigentliche  Gebiet  des  Kandels  im  volkswirtschaftlichen
Sinne.  Setzt  der  Produzent  sein  Erzeugnis  an  einen  Wiederverkäufer  ab,  so  wird
dadurch  sein  eigener  wirtschaftlicher  Charakter  nicht  berührt,  wenn  er  auch  auf  diese  Art
zu  der  Einleitung  der  eigentlichen  Kandelsbewegung  mitwirkt.  Als  wirklicher  Kandeltreibender ­
  oder  Kaufmann  gilt  von  unserem  Gesichtspuntte  nur  derjenige,  dessen
spezielle  Erwerbstätigkeit  darin  besteht,  daß  er  Waren  lediglich  zu  dem  Zwecke  kauft,
sie  ohne  wesentliche  materielle  Veränderung  zu  höheren  Preisen  wiederzuverkaufen,
indem  sich  seine  volkswirtschaftliche  Funktion  darauf  beschränkt,  daß  er  diese  Waren  den
Abnehmern  örtlich  und  zeitlich  auf  die  bequemste  Weise  und  in  jeder  gewünschten
quantitativen  Verteilung  zugänglich  macht.  Die  Erfüllung  dieser  Funktion  bedingt  eine
besondere  Art  der  Arbeit,  die  man  als  die  handelsgewerbliche  Arbeit  bezeichnen  kann.
Nach  der  Natur  der  Güter,  deren  Amsatz  der  Kandel  vermittelt,  ist  zu  unterscheiden: ­
        <pb n="54" />
        1.  Begriff  und  Arten  des  Landels.

43

1.  Der  Warenhandel,  d.  h.  der  Lande!  mit  beweglichen  Sachgütern.  Derselbe ­
  nimmt  nicht  nur  geschichtlich,  sondern  auch  mit  Rücksicht  auf  seine  gegenwärtige
und  wahrscheinliche  künftige  Bedeutung  in  der  Volks-  und  Weltwirtschaft  unter  den
Landelsarten  die  erste  Stelle  ein  und  ist  immer  gemeint,  wenn  man  kurzweg  von
Lande!  spricht.
2.  Der  Immobilienhandel,  also  der  gewerbsmäßige  Ankauf  von  Grundstücken ­
  oder  Läusern  zum  Zwecke  des  Wiederverkaufs.  Es  ist  dies  ein  in  der  neueren
Zeit  hier  und  da  auftauchender  Geschäftszweig,  der  aber  voraussichtlich  nur  eine  untergeordnete ­
  volkswirtschaftliche  Bedeutung  behalten  wird.  Der  Bau  von  Läufern  zum
Verkaufe  gehört  nicht  hierher,  wohl  aber  der  Ankauf  größerer  Landgüter  in  der  Absicht,
sie  parzellenweise  wiederzuverkaufen.
3.  Der  Lande!  in  Wertpapieren  (Effekten)  im  weiteren  Sinne,  die  in  zwei
Lanptklassen  zerfallen,  nämlich  Wechsel  und  ähnliche  Wertpapiere  von  nur  kurzer  Existenzdauer, ­
  die  aber  stetig  neu  produziert  und  auf  den  Markt  gebracht  werden,  und  solche
Papiere,  die  eine  aus  längere  Zeit  berechnete  Kapitalanlage  repräsentieren  und  ihren
Inhabern  Zinsen  oder  Dividenden  einbringen  oder  wenigstens  einbringen  sollen.  Sofern
diese  Papiere  eigentliche  Landclsgegenstände  darstellen,  nämlich  sofern  sie  gekauft  werden
zum  Zweck  des  Wiederverkaufs,  sind  die  Bankiers  und  Wechsler,  die  sich  mit  solchen
Geschäften  befassen,  ohne  Zweifel  auch  in  dem  volkswirtschaftlichen  Sinne  als  Kaufleute
anzusehen,  ebensowie  in  ihren  Geschäften  in  Edelmetallen  und  Geldsorten.  In  ihrer
Eigenschaft  als  Kreditvcrmittler  aber  ist  diesen  Anternehmern  eine  besondere  Stellung
in  der  Volkswirtschaft  anzuweisen.  Denn  wenn  sich  ihre  Geschäfte  in  dieser  Richtung
auch  aus  Kreditnehmen  und  Kreditgeben  zusammensetzen,  so  wäre  es  doch  nur  eine
bildliche  und  in  mancher  Linsicht  wenig  passende  Ausdrucksweise,  wenn  man  diese
Operationen  als  ein  Kaufen  von  Kredit  zum  Zweck  des  Wiederverkaufs  darstellen
wollte,  zumal  das  eigene  Kapital  des  Unternehmers  bei  demselben  eine  große  Rolle
mitspielt.  —  Auch  die  Gründung  einer  Aktiengesellschaft  ist  nicht  als  eine  Landelsoperation,
  sondern  als  besondere  Art  der  privatwirtschaftlich  gewinnbringenden  Organisationstätigkeit ­
  anzusehen.
Wie  den  Kredit,  so  schließen  wir  auch  die  persönliche  Arbeit  (abgesehen  von  der
Sklavenarbeit)  von  den  Gegenständen  des  eigentlichen  Landels  aus,  so  daß  zu  den
letzteren  nur  die  eigentlichen  Sachgüter  und  andere  sachlich  dargestellte  Werte  gerechnet
werden.
In  vielen  Fällen  wird  der  Übergang  eines  Guts  von  dem  Produzenten  zum
Konsumenten  nicht  bloß  durch  einen,  sondern  durch  mehrere  selbständige,  d.  h.  auf  eigene
Rechnung  arbeitende  Landelsunternehmer  vermittelt.  Liernach  unterscheidet  man  zwischen
dem  Großhandel  und  dem  Detailhandel:  den  ersteren  vertreten  diejenigen  Kaufleute, ­
  welche,  wenigstens  der  Regel  nach,  nicht  unmittelbar  mit  den  eigentlichen  Konsumenten ­
  in  Verbindung  stehen,  sondern  die  gekauften  Waren  an  Wiederverkäufer  oder
an  Gewerbetreibende  zu  weiterer  Verarbeitung  absehen;  der  letztere  dagegen  hat  die
Aufgabe,  das  Publikum  unmittelbar  mit  allen  Gebrauchs-  und  Verbrauchsgegenständen
zu  versorgen,  die  nicht  direkt  von  den  Produzenten  entnommen  werden.  Der  Großhandel ­
  wird  im  allgemeinen  nur  Waren  in  größeren  Quantitäten  verkaufen,  deren  weitere
Teilung  den  Detaillisten  zufällt.  Der  Detailhandel  aber  ist  in  den  meisten  Fällen
Kleinhandel,  d.  h.  seine  einzelnen  Geschäfte  bewegen  sich  in  kleinen  Summen,  wie
sie  sich  nach  dem  täglichen  Bedürfnis  des  Konsumenten  bestimmen,  und  auch  der  gesamte
Llmsatz  eines  Jahres  bleibt  im  Vergleich  mit  dem  eines  Großhandlungshauses  mäßig.
Doch  gibt  es  auch  Detailhandlungen,  die  sich,  sei  es  hinsichtlich  der  Durchschnittsgröße
ihrer  einzelnen  Verkäufe,  sei  es  ihres  Jahresumsatzes,  mit  den  meisten  Großbetrieben
messen  können.  Lierher  gehören  z.  B.  die  großen  Juwelenlädcn  und  andererseits  die
bazarartigen  Magazine  von  Kleiderstoffen  und  Modewaren  in  den  großen  Städten,
        <pb n="55" />
        44

Zweiter  Teil.  Landet.  II.  Der  Lande!  im  allgemeinen.

von  denen  manche  jährlich  viele  Millionen  umsetzen.  Es  ist  dies  also  „Detailhandel
im  großen".  Eine  scharfe  Grenze  zwischen  Groß--  und  Detailhandel  ist  übrigens  nicht
zu  ziehen,  zumal  manche  Kaufleute  beide  Arten  von  Geschäften  vereinigen.  —  Zu  den
niedrigsten  Formen  des  Kleinhandels  gehört  der  Lökerhandel,  der  gewöhnliche  Lebensmittel
  in  kleinen  Quantitäten  nicht  von  einem  Laden,  sondern  von  einem  offenen  Stand
aus  verkauft.  Trödelhandel  ist  der  Kleinhandel  mit  bereits  gebrauchten  Sachen,  wie
alten  Kleidern,  Betten,  Metallgeräten  re.  —  Im  Effektenhandel  bestehen  zwar  sehr  beträchtliche ­
  Unterschiede  hinsichtlich  der  Größe  der  einzelnen  Unternehmungen  und  ihrer
durchschnittlichen  Operationen,  aber  der  Detailhandel  läßt  sich  hier  nicht  leicht  von  den
übrigen  Geschäften  absondern.  Doch  gelten  im  allgemeinen  die  sogenannten  Wechselstuben ­
  als  die  Vertreter  des  ersteren,  indem  dieselben  nicht  nur  den  gewöhnlichen  Geldwechsel ­
  betreiben,  sondern  auch  den  Ankauf  und  Verkauf  von  Wertpapieren  in  kleinen
Beträgen.
Nach  dem  geographischen  Gebiete,  über  welches  der  Landet  sich  erstreckt,  erscheint
derselbe  als  Binnenhandel  und  als  auswärtiger  Landet.  Letzterer  wird  im  allgemeinen ­
  nur  als  Großhandel  in  Betracht  kommen.  Er  spezialisiert  sich  in  Ausfuhrund
  Einfuhrhandel,  indem  gewisse  Kaufleute  sich  ausschließlich  oder  vorwiegend  darauf
verlegen,  entweder  einheimische  Produkte  im  Auslande  abzusehen  (Export-  oder  Ausfuhrhändler) ­
  oder  ausländische  Erzeugnisse  auf  den  heimischen  Markt  zu  bringen  (Importoder ­
  Einfuhrhändler).  Von  günstig  gelegenen  Plätzen  aus  wird  auch  vielfach  Zwischenhandel ­
  getrieben  (früher  auch  „Okonomiehandel"  genannt),  indem  im  Auslande  gekaufte ­
  Waren  wieder  nach  auswärts  verkauft  werden,  wodurch  für  die  Produktionsländer
  eine  indirekte  Ausfuhr  und  für  die  Konsumtionsländer  eine  indirekte  Einfuhr ­
  entsteht.  Die  Gesamtheit  der  Landelsbeziehungen  zwischen  den  verschiedenen
Völkern  und  Ländern  bildet  den  Welthandel.  In  demselben  verhalten  sich  die  weniger
entwickelten  Völker  mehr  passiv,  indem  sie  nicht  aus  eigener  Initiative  Landelsverbindungen
  im  Auslande  anknüpfen,  sondern  es  den  fremden  Kaufleuten  überlassen,  ausländische ­
  Waren  zuzuführen  und  einheimische  dafür  auszuführen.  Diesem  Passivhandel,
  von  dem  China  noch  immer  das  wichtigste  Beispiel  darbietet,  steht  der  Aktivhandel ­
  der  mit  selbständigem  Unternehmungsgeist,  eigenem  Kapital  und  eigenen  Schiffen
die  Gewinnung  auswärtiger  Märkte  erstrebenden  Nationen  gegenüber.  —  Es  ist  ferner
der  seßhafte  und  der  Wanderhandcl  zu  unterscheiden,  je  nachdem  der  Unternehmer
von  einem  festen,  ständigen  Sitz  aus  seine  Geschäfte  leitet  oder  selbst  mit  seinen  Waren
von  Ort  zu  Ort  oder  von  Land  zu  Land  zieht.  Je  mehr  die  Bevölkerung  eines  Landes
zunimmt,  und  je  mehr  sich  seine  Verkehrsmittel  vervollkommnen,  umso  größer  wird
das  Übergewicht  des  seßhaften  Landels.  In  den  früheren  Stadien  der  wirtschaftlichen
Entwicklung  aber  hatte  der  Wanderhandel,  mochte  er  in  größerem  Maßstabe  auf  Märkten
oder  Messen  oder  von  vereinzelten,  meistens  kleinen  Llnternehmern  als  Lausierhandel
betrieben  werden,  eine  verhältnismäßig  große  Bedeutung,  und  auch  jetzt  noch  spielt
z.  B.  in  den  weniger  bevölkerten  Gebieten  des  amerikanischen  Westens  der  „Pedler"
und  in  Sibirien  der  russische  Wanderhändler  eine  ganz  andere  Rolle  als  der  so  vielgeplagte ­
  Lausierer  in  Deutschland.  —  Sowohl  wegen  der  einstigen  größeren  Bedeutung
des  Wanderhandels,  als  überhaupt  wegen  der  geringeren  Ausbildung  der  Arbeitsteilung
bestand  früher  eine  engere  Verschmelzung  des  Landels  mit  dem  Transportwesen.  Auch
wenn  der  Kaufmann  nicht  selbst  mit  durch  das  Land  zog,  mußte  er  doch  meistens  selbst
für  die  materielle  Beförderung  seiner  Waren  sorgen  und  die  Transportmittel  stellen,
da  sich  die  Abnehmer  vielfach  passiv  verhielten  und  nur  ihnen  vorgeführte  Waren  kauften.
Gerade  der  Großhandel  und  namentlich  der  auswärtige  mußte  daher  den  Transport
selbst  organisieren.  So  entstand  für  den  internationalen  Landverkehr  der  große  Karawanenhandel; ­
  zur  See  aber  bildete  sich  die  enge  Verbindung  des  Landels  mit  der
Schiffahrt  aus,  die  auch  gegenwärtig  durch  die  wirtschaftliche  Arbeitsteilung  noch  nicht
        <pb n="56" />
        2.  Die  Bedeutung  des  Kandels  für  die  Volkswirtschaft.

45

vollständig  aufgehoben  ist.  Denn  neben  den  Reedern  und  Dampfschiffsgesellschaften
gibt  cs  auch  noch  immer  Kaufleute,  die  ihre  Waren  auf  eigenen  Schiffen  befördern.
Auch  in  handelspolitischer  Beziehung  steht  die  Seeschiffahrt  dem  Seehandel  so  nahe,
daß  die  Interessen  beider  Anternehmungsarten  stets  zusammen  erwogen  werden  müssen.
Im  übrigen  aber  hat  sich  das  Transportgewerbc  als  selbständiger  Zweig  der  wirtschaftlichen ­
  Produktion  von  dem  Äandelsgewerbe  abgelöst.  Es  dient  nicht  allein  dem
Kandel,  sondern  auch  noch  anderen  wichtigeren  Interessen,  zumal  bei  der  enormen  Entwicklung ­
  der  Personenbeförderung  in  der  neueren  Zeit.  Doch  bleibt  es  immer  das
wichtigste  selbständige  Kilfsgewerbc  des  Kandels;  es  hat  die  mechanische  Arbeit  der
Warenbewegung  übernommen,  während  dem  Kandel  die  wirtschaftliche  Leitung  und
Lenkung  derselben  vorbehalten  bleibt.  Selbst  die  lokale  Ab-  und  Zufuhr  der  Waren
von  und  zu  den  Transportanstalten  (Güterbestätterei)  ist  von  den  Kaufleuten  mehr  und
mehr  an  besondere  Unternehmer  abgegeben  worden.  Überhaupt  tritt  vielfach  zwischen
den  Kaufmann  und  die  Transportanstalt  noch  der  Speditionsunternehmer  oder
Spediteur,  der  als  besondere  Kilfsgewerbc  des  Kandels  für  seine  Auftraggeber  die
Besorgung  der  richtigen  Beförderung  von  Waren  durch  Schiffe  oder  Frachtführer  übernimmt. ­
  Seine  Dienste  sind  oft  unentbehrlich,  wenn  es  sich  um  die  Weiterführung  von
bereits  unterwegs  befindlichen  Waren  handelt,  um  die  Imladung  derselben  in  Kafenplätzen,
  um  die  Verzollung  an  der  Grenze  rc.  Kilfsgeschäfte  des  Kandels,  die  schon
eigentlich  handelsgewerblicher  Natur,  aber  allmählich  zu  selbständigen  Spezialitäten
geworden  sind,  sind  u.  a.  der  Kommissionshandel  und  das  Maklergeschäft.

2.  Die  Bedeutung  des  Handels  für  die  Volkswirtschaft.
Von  Richard  van  der  Borght.

van  der  Borght,  Handel  und  Handelspolitik.  (Hand-  und  Lehrbuch  der  Staatrwiffenschaften.
  Abt.,  ;s.  Bd.)  Leipzig,  L.  L.  Hirschfeld,  ;g00.  S.  32—3&amp;gt;z.
Die  Dienste,  die  der  Kandel  den  Produzenten  wie  den  Konsumenten  leistet,
sind  zunächst  privatwirtschaftlicher  Art,  können  aber  auch  für  die  Volkswirtschaft  sehr
wichtig  sein.  Sichert  und  erleichtert  der  Kandel  den  einzelnen  Produzenten  den  Absah, ­
  erobert  er  ihnen  neue  Absatzgebiete  und  führt  ihnen  die  erforderlichen  Rohmaterialien ­
  zu,  so  schafft  er  damit  für  die  Volkswirtschaft  die  Grundlagen  einer  stetigen
Weiterentwicklung  der  produktiven  Arbeit.  Erleichtert,  verbessert  und  verbilligt  er  den
einzelnen  Konsumenten  den  Bezug  der  Bedarfsartikel,  so  summiert  sich  das  für  die
Volkswirtschaft  zur  zweckmäßigsten  Organisation  der  Bedarfsversorgung  des  Volkes
überhaupt.  Diese  Leistungen  haben  eine  hohe  volkswirtschaftliche  Bedeutung  so  lange
und  so  weit,  als  die  Kosten,  die  der  Volkswirtschaft  aus  dieser  Vermittlung  erwachsen,
nicht  so  hoch  werden,  daß  man  die  in  Frage  kommenden  Arbeiten  ohne  Vermittlung
des  Kandels  billiger  bewirken  könnte,  und  ferner  so  lange  und  so  weit,  als  die  technische
Leistungsfähigkeit  des  Kandels  nicht  so  zurückgeht,  daß  ohne  Vermittlung  des  Kandels
die  ganze  Arbeit  besser  und  zweckmäßiger  durchgeführt  werden  könnte.  Mit  dieser
Einschränkung  muß  man  dem  Kandel  eine  sehr  wichtige  Stellung  im  Organismus  der
»lodernen  Volkswirtschaft  zuweisen  und  ihn  als  ein  notwendiges  und  nützliches  Glied
in  der  Kette  der  wirtschaftlichen  Tätigkeiten  anerkennen.
Da  die  Dienste  des  Kandels  nicht  nur  dem  Inlande,  sondern  auch  dem  Auslande ­
  zufließen,  so  ist  bei  Beurteilung  seiner  Bedeutung  für  die  einzelne  Volks-
        <pb n="57" />
        46  Zweiter  Teil.  Lande!.  II.  Der  Lande!  im  allgemeinen.

wirtschaft  weiterhin  die  Frage  von  Wichtigkeit,  ob  seine  Arbeit  mehr  dem  Auslande
als  dem  Jnlande  nützt  oder  gar  das  Gesamtintercsse  des  Inlandes  benachteiligt.  Denkbar ­
  ist  das  letztere.  Praktisch  wird  es  aber  nur  ausnahmsweise  und  nur  vorübergehend ­
  werden.
Übrigens  sind  das  Einschränkungen,  die  nicht  lediglich  beim  Lande!  zu  machen
sind.  Auch  bei  der  Produktion,  beim  Verkehrswesen  usw.  ist  eine  unwirtschaftliche
Steigerung  der  toten  Kosten  und  eine  gelegentliche  Benachteiligung  der  inländischen
Interessen  denkbar.
Zu  dem  Gesagten  treten  noch  andere  Wirkungen  des  Landels  hinzu,  die  der
Volkswirtschaft  im  ganzen  wesentlichen  Nutzen  bringen.  Der  Lande!  steht  in  inniger
Beziehung  zum  Verkehrswesen.  Genötigt,  sich  desselben  in  umfassender  Weise  zu  bedienen, ­
  treibt  der  Lande!  das  Verkehrswesen  zu  immer  höherer  Leistungsfähigkeit,  und
die  günstigen  Wirkungen,  die  von  einem  leistungsfähigen  Verkehrswesen  ausgehen,  sind
deshalb  dem  Lande!  mitzudanken,  wie  er  andrerseits  aber  auch  mitverantwortlich  ist
für  die  nachteiligen  Wirkungen,  die  einem  solchen  Verkehrswesen  zuzuschreiben  sind.
Dem  Lande!  sind  auch  allgemeine  kulturelle  Wirkungen  zuzusprechen.  Er  versteht ­
  es,  neue  Bedürfnisse  zu  wecken,  und  verstärkt  so  den  Antrieb  zu  wirtschaftlicher
Arbeit,  freilich  nicht  immer  in  Richtungen,  die  wünschenswert  sind.  Der  Lande!  ruft
mitunter  so  starke  Interessengegensätze  zwischen  den  Völkern  hervor,  daß  eine  Austragung ­
  mit  den  Waffen  erforderlich  wird,  aber  noch  viel  häufiger  und  allgemeiner  verstärkt ­
  er  das  Bewußtsein  gemeinsamer  Kulturintereffen  und  das  Bedürfnis  nach  einer
friedlichen  Entwicklung  der  Verhältnisse.  Der  Lande!  bringt  die  Völker  in  engere
Berührung  miteinander  und  schleift  dadurch  auch  wahlberechtigte  Eigentümlichkeiten,
aber  noch  viel  mehr  unberechtigte  Vorurteile  ab  und  erzeugt  ein  stärkeres  Bedürfnis
nach  einheitlicher  Rechtsgestaltung.
Mit  einem  Wort,  der  Lande!  leistet  der  Kulturentwicklung  und  der  Volkswirtschaft ­
  sehr  wertvolle  Dienste,  hinter  denen  die  gelegentlichen  und  vorübergehenden
ungünstigen  Wirkungen  weit  zurücktreten.  Daran  kann  auch  der  Amstand  nichts  ändern,
daß  der  Lande!  vielfach  in  der  Praxis  und  in  der  Wissenschaft  eine  sehr  ungünstige
Beurteilung  gefunden  hat.  Da  in  der  Tat  auch  ungünstige  Wirkungen  vom  Lande!
ausgehen  können,  so  kann  sehr  leicht  gelegentlich  eine  Überschätzung  gerade  dieser
Wirkungen  eintreten.

3.  Zst  der  Handel  produktiv?
Von  Richard  van  der  Borght.

van  der  Borght,  Handel  und  Handelspolitik,  (Hand-  und  Lehrbuch  der  Staatswisseuschaften.
  b  Abt.,  \6.  Bd.)  Leipzig,  &amp;lt;£.  L.  Hirschfeld,  (900.  5.  39—35.
Trotz  all'  der  für  die  Volkswirtschaft  günstigen  Wirkungen,  die  vom  Landel
ausgehen  können,  ist  der  alte  Streit  noch  immer  nicht  verstummt,  ob  der  Landel
„produktiv"  sei.  Das  ist  ein  Streit  um  Worte,  weil  unter  „Produktion"  und
„produktiv"  rc.  von  den  einzelnen  Beurteilern  sehr  verschiedene  Dinge  verstanden  werden.
Versteht  man  unter  Produktion  nur  die  Sachgütererzeugung,  so  ist  der  Landel  nicht
produktiv,  weder  seiner  Wirkung  noch  seiner  Tendenz  nach;  denn  Sachgüter  erzeugt
er  nicht.  Sucht  man  das  Wesentliche  all'  der  Tätigkeiten,  die  wir  Produktion  nennen,
herauszuschälen,  so  liegt  die  Sache  ganz  anders.  Alle  diese  Tätigkeiten  laufen  darauf
        <pb n="58" />
        3.  Ist  der  Kandel  Produktiv?

47

hinaus,  durch  Steigerung  der  Tauglichkeit  zur  Befriedigung  menschlicher  Bedürfnisse
die  Wertfähigkeit  der  Güter  zu  steigern,  d.  h.  sie  fähig  zu  machen,  daß  sie  von  den
Menschen  höher  bewertet  werden.  Ob  das  gelingt,  ist  eine  andere  Frage.  Wir
gebrauchen  den  Ausdruck  Produktion  nicht  nur  für  diejenige  Tätigkeit,  welche  Erfolg
hat,  also  tatsächlich  die  Menschen  zu  einer  höheren  Bewertung  der  Güter  veranlaßt,
sondern  auch  für  alle  diejenigen,  welche  eine  gleiche  Tendenz  verfolgen,  ohne  das  Ziel
erreichen  zu  können.  In  diesem  Sinne  ist  Produktion  einfach  alle  diejenige  menschliche ­
  Tätigkeit,  welche  auf  die  Steigerung  der  Wertfähigkeit  der  Güter  gerichtet  ist,
gleichviel,  ob  die  Tätigkeit  in  einer  mechanischen  oder  chemischen  Amgestaltung  oder  —
wie  beim  Bergbau  —  in  einer  Ortsveränderung  in  vertikaler  Richtung  oder  in  etwas
anderem  besteht.  Der  Kandel  nimmt  auch  eine  Ortsveränderung  der  Güter  vor,  aber
in  horizontaler  Richtung.  Diese  Ortsveränderung  verfolgt  den  Zweck,  die  Wertfähigkeit
der  Güter  zu  steigern,  die  Konsumenten  also  zu  einer  höheren  Bewertung  der  Güter
zu  veranlassen.  Nicht  immer  gelingt  das.  Der  Kandel  kann  oft  genug  die  Konsumenten ­
  nicht  dazu  bringen,  die  von  ihm  herangeschafften  Güter  höher  zu  bewerten.
Aber  sehr  häufig  gelingt  es  ihm  aus  ganz  erklärlichen  Gründen.  Bei  der  tatsächlichen
Bewertung  der  Dinge  kommt  es  wesentlich  auf  das  Arteil  der  Konsumenten  an.  Der
Konsument  ist  aber  geneigt,  Dingen,  die  er  zur  Befriedigung  seiner  Bedürfnisse  an
sich  als  geeignet  erachtet  und  deshalb  begehrt,  einen  höheren  Wert  beizulegen,  wenn  sie
in  seinen  Verfügungsbereich  gebracht  sind.  Wer  Seefische  in  Berlin  konsumieren  will,
für  den  haben  die  Fische,  die  in  der  Nordsee  schwimmen,  oder  die  in  Kamburg
lagern,  noch  keinen  Wert,  sondern  nur  eine  noch  nicht  ausgelöste  Wertsähigkeit.  Werden
aber  die  Fische  durch  den  Kandel  nach  Berlin  gebracht  und  hier  dem  Konsumenten
bereitgehalten,  so  sind  sie  an  sich  für  ihn  viel  mehr  geeignet  zur  Bedürfnisbefriedigung
als  vorher,  haben  also  eine  viel  höhere  Wertfähigkeit  in  seinen  Augen,  und  er  ist  auch
bereit,  sie  dementsprechend  höher  zu  bewerten.  Dasselbe  wiederholt  sich  bei  allen  anderen
Bedarfsgegenständen.  Überall  kann  die  Zuführung  an  die  Stätte  des  Bedarfs,  in
den  Verfügungsbereich  des  Konsumenten  eine  Steigerung  der  Wertfähigkeit  und  auch
eine  tatsächliche  höhere  Bewertung  zur  Folge  haben.  Auch  da,  wo  der  Lande!  das
Ziel  nicht  erreicht,  ist  seine  Tendenz  darauf  gerichtet.  Das  gleiche  gilt  dem  Wesen
der  Sache  nach  von  der  Zuführung  der  Güter  in  die  Zeiten  des  Bedarfs.
Da  aber,  wenn  man  das  wesentliche  Merkmal  sucht,  alle  Produttion  in  der  auf
Steigerung  der  Wertfähigkeit  gerichteten  menschlichen  Arbeit  besteht,  so  kann  und  muß
auch  der  Lande!  als  eine  produktive  Tätigkeit  bezeichnet  werden.  Sachgüter  erzeugt
er  nicht,  aber  ihre  Wertfähigkeit  will  er  steigern,  und  damit  sind  alle  Voraussetzungen
erfüllt,  die  vorhin  angegeben  sind.  Daß  der  Kandel  durch  die  Art,  wie  er  sein  Ziel
erreichen  will,  ganz  erheblich  abweicht  von  anderen  Zweigen  der  produktiven  Tätigkeit,
insbesondere  auch  von  der  Sachgütererzeugung,  versteht  sich  von  selbst.  Aber  sein
Ziel  ist  dasselbe  wie  bei  den  übrigen  Arten,  und  darauf  allein  kommt  es  an.  Wenn
man  sich  gewöhnen  wollte,  schärfer  zwischen  Wert  und  Wertfähigkeit  zu  unterscheiden,
wenn  man  insbesondere  die  natürliche  Nutzbarkeit  nicht  schon  als  Gebrauchswert,
sondern  als  Voraussetzung  für  die  Wertschätzung,  als  Wertfähigkeit  behandeln  wollte,
wenn  man  überhaupt  die  ganze  Lehre  vom  Wert  und  von  der  Produktion  mehr  an
die  prattischen  Verhältnisse  anknüpfen  wollte,  so  hätte  die  hier  vertretene  ungezwungene
und  einfache  Auffassung  Aussicht,  sich  allgemein  festzusetzen.  Man  hätte  sie  m.  E.
niemals  verlassen  sollen.
Auf  die  Beantwortung  der  Frage,  ob  der  Kandel  „produktiv"  sei,  hat  man
auch  wohl  eine  bestimmte  Rangordnung  der  wirtschaftlichen  Tätigkeiten  stützen  wollen,
die  dann  oft  dem  Kandel  eine  untergeordnete  Stellung  zuwies.  Faßt  man  aber  das
gemeinsame  Ziel,  die  Steigerung  der  Wertfähigkeit,  ins  Auge,  so  wird  man  solche
Versuche  von  vornherein  als  fruchtlos  und  überflüssig  aufgeben  müssen.
        <pb n="59" />
        48  Zweiter  Teil.  Landel.  II.  Der  Lande!  im  allgemeinen.

4.  Der  Handel  nach  sozialistischer  Anschauung.
Von  Bruno  Lildebrand.

Lildebrand,  Die  Nationalökonomie  der  Gegenwart  u»d  Zukunft.  Sb.  Frankfurt  a.  M.,
Literarische  Anstalt  (I.  Rütten),  ^8^8.  5.  U4 — U?  »nd  5.  253—  257.
Angriffe  des  Sozialismus  auf  den  Lande!.
Der  Lande!  ist  nach  sozialistischer  Anschauung  sowohl  unsittlich  als  auch  nationalökonomisch ­
  nachteilig.
Unsittlich,  denn  beim  Lande!  stehen  sich  immer  Käufer  und  Verkäufer  mit
absolut  entgegengesetzten  Interessen,  also  feindselig  gegenüber.  Jeder  sucht  sein  Privateigentum ­
  nach  Kräften  zu  vergrößern  uitd  deshalb  so  teuer  wie  möglich  zu  verkaufen
und  so  billig  wie  möglich  zu  kaufen.  Daraus  folgt  von  selbst  auf  der  einen  Seite
gegenseitiges  Mißtrauen,  auf  der  andern  Seite  Rechtfertiguirg  dieses  Mißtrauens,  die
Anwendung  unsittlicher  Mittel  zur  Erreichung  eines  unsittlichen  Zweckes.  So  entwickeln ­
  sich  im  Lande!  die  Grundsätze  der  Verschwiegenheit,  der  Verheimlichung  alles
dessen,  was  den  Wert  der  eigenen  Ware  herabsehen  könnte,  die  Grundsätze  des
erlaubten  Strebens,  von  der  Unkenntnis  oder  dem  Vertrauen  der  Gegenpartei  einen
möglichst  großen  Nutzen  zu  ziehen  und  seiner  Ware  Eigenschaften  anzurühmen,  die  sie
nie  besitzt.  Kurz,  aus  dem  Ei  gentu  me,  dem  legalen  Diebstahl  entwickelt  sich
„der  Landet,  der  legale  Betrug".  Am  meisten  gewinnen  durch  ihn  die  großen
Eigentümer,  denn  sie  verkaufen  die  Friichte  ihres  Bodens  oder  ihre  Fabrikate  oder
die  eingekauften  Waren  stets  so  teuer,  als  sie  können,  und  bezahlen  die  Arbeit  so  billig,
als  es  ihnen  nur  möglich  ist;  sie  vergrößern  fortwährend  durch  den  Lande!  den
Amfang  ihrer  Lerrschaft,  bis  sie  endlich  jeden  Menschen,  der  nicht  in  der  größeren
oder  geringeren  Seltenheit  seiner  Industrie  und  seines  Talents  ein  Verteidigungsmittel
findet,  auf  das  Allernotwendigste  beschränken.
Wird  der  Lande!  human,  d.  h.  erkennen  die  Landelnden,  daß  freundschaftliche
Beziehungen  zu  ihren  Kunden  ihnen  vorteilhafter  sind,  so  wird  nur  die  Sittlichkeit  zu
unsittlichen  Zwecken  gemißbraucht.  Die  Erde  wird  zivilisiert,  um  das  Grundmonopol,
das  Eigentum  zu  vergrößern  und  neues  Terrain  für  die  Entfaltung  der  Labsucht  zu
gewinnen.  Die  Völker  werden  „verbrüdert  zu  einer  Brüderschaft  von  Dieben",  und
der  Krieg  vermindert,  um  den  friedlichen,  aber  „ehrlosen  Krieg  der  Konkurrenz"  bis
zur  höchsten  Stufe  zu  entwickeln.
Zu  diesem  unsittlichen  Charakter  des  Landels  kommen  seine  nationalökonomischen
Nachteile.
Indem  der  Lande!  angeblich  Produktion  und  Konsumtion  vermittelt,  beschäftigt
er  eine  Menge  überflüssiger  Zwischenpcrsonen,  welche  in  den  Magazinen,  auf  den
Märkten,  Börsen  und  andern  Verkaufsplätzcn  ihre  Zeit  verschwenden  und  nicht  produzieren,
sondern  wie  die  Mönche  nur  konsumieren  und  dazu  den  Konsumenten  die  Waren
verteuern.  Die  produktiven  Gewerbe  verlieren  daher  durch  den  Lande!  eine  Menge
von  Arbeitskräften,  welche  unbenutzt  vergeudet  werden.
Er  hält  ferner  Produktion  und  Konsumtion  unter  seinem  Joche,  zwingt  durch
seinen  Reichtum  und  seine  Lerrschaft  über  den  Markt  die  kleinen  Produzenten,  unter
dem  Wert  zu  verkaufen,  und  die  Konsumenten,  über  dem  Wert  zu  kaufen,  drückt  und
steigert  die  Warenpreise,  je  nachdem  es  sein  Vorteil  erheischt,  bald  durch  Verschleuderung,
bald  durch  Aufhäufung  und  selbst  Vernichtung  von  Waren,  und  entzieht  dadurch  den
produktiven  Gewerben  auch  das  Kapital.
Da  endlich  die  Kaufleute  sich  täglich  vermehren,  ohne  daß  ein  Bedürfnis  ihrer
Tätigkeit  vorhanden  ist,  so  kann  keiner  von  ihnen  bestehen  ohne  Kampf  mit  seinen
        <pb n="60" />
        4.  Der  Handel  nach  sozialistischer  Anschauung.

49

Konkurrenten.  Jeder  strebt  daher  danach,  diese  zu  vernichten,  und  es  entstehen  daraus
Bankerotte,  Aufkauf,  Wucher,  Börsenspiel  und  eine  Menge  anderer  unsittlicher  Manöver
der  Gewinnsucht,  wodurch  der  eine  bloß  auf  den  Ruin  des  andern  hinarbeitet,  alle
Erwerbsvcrhältnisse  in  ein  ewiges  Schwanken  und  in  fortwährende  Unsicherheit  verseht
und  zugleich  die  ganze  Gesellschaft  beraubt.
Kritik  dieser  Angriffe.
Der  Handel  ist  an  sich  kein  Zeichen  der  Demoralisation,  sondern  nur  eine  Sphäre,
in  der  sich  die  inenschliche  Selbstsucht  geltend  macht.  Er  ist  unter  allen  gesellschaftlichen
Formen  eine  Notwendigkeit  und  ein  Hebel  der  Kultur,  denn  er  ist  der  Amsatz  der
verschiedenen  individuellen  Arbeitsprodukte  zur  gegenseitigen  Befriedigung  der  menschlichen
Bedürfnisse,  er  ist  der  Prozeß,  durch  welchen  die  Individuen  wie  die  Völker  mit  ihren
mannigfachen  Einlagen  und  Kräften  sich  gegenseiüg  in  ihrer  Entwicklung  unterstützen.
Ohne  ihn  verliert  jede  Privatarbeit  ihre  gesellschaftliche  Bestimmung,  ihre  Beziehung
zum  Gemeinwohl.  Aber  es  gibt  vom  Handel  einen  sittlichen  Gebrauch  und  einen
unsittlichen  Mißbrauch.  Die  Sozialisten  schildern  nur  den  letzteren  und  begreifen  unter
dem  Handel  nur  den  Wucher,  der  auf  die  Not  und  das  Anglück  anderer  spekuliert;
sie  schildern  nur  den  menschlichen  Egoismus,  wie  er  sich  auf  dem  Gebiete  des  Verkehrs
zeigt.  Das  Mißtrauen,  die  Verheimlichung  der  wahren  Eigenschaften  eigener  Produkte
und  das  Streben,  von  der  Ankenntnis  anderer  Vorteil  zu  ziehen,  sind  nicht  die
notwendigen  Gefährten  des  Handels,  sondern  Äußerungen  derselben  menschlichen  Selbstsucht, ­
  die  sich  auch  vor  dem  Verkehr  durch  andere  Mittel  offenbarte,  und  die  gerade
umsomehr  aus  dem  Verkehre  verschwinden,  je  ausgebildeter  das  Gewerbe  des  Handels  ist.
Was  aber  die  nationalökonomischen  Nachteile  des  Handels  betrifft,  welche  die
Sozialisten  hervorheben,  so  beruhen  diese  ebenfalls  auf  einer  einseitigen  Parteiauffassung
des  Lebens,  welche  einzelne  Mißbräuche  der  Sache  für  den  allgemeinen  Gebrauch
derselben  ausgibt.
Sie  sagen:  Der  Handel  beschäftigt  eine  Menge  überflüssiger  Zwischenpersonen,
welche  nur  konsumieren  und  die  Waren  verteuern.  Aber  der  wahre  Handel  beschäftigt
im  Gegenteil  eine  Menge  Personen,  welche  dadurch  produzieren,  daß  sie  die  Güter
verteilen,  Überfluß  und  Mangel  ausgleichen  und  durch  ihre  Arbeit  den  Konsumenten
die  Waren  verwohlfeilern.
Sie  sagen:  Die  produktiven  Gewerbe  verlieren  durch  den  Handel  eine  Menge
Arbeitskräfte.  Aber  im  Gegenteil,  die  übrigen  Gewerbe  gewinnen  durch  den  Handel
Arbeitskräfte,  weil  der  Kaufmann  die  ganze  Arbeit  verrichtet,  welche  ohne  denselben
jeder  Produzent  mit  weit  mehr  Zeitaufwand  selbst  verrichten  müßte.
Sie  sagen  endlich:  Der  Handel  beherrscht  Produktion  und  Konsumtion;  aber  der
Handel  wird  vielmehr  durch  die  Produktion  und  Konsumtion  beherrscht  und  steht  mit
beiden  wirtschaftlichen  Tätigkeiten  in  fortwährender  Wechselwirkung.  Er  verteilt,  was
die  Produktion  ihm  zur  Verteilung  überliefert,  und  übergibt  die  Produtte  den
Konsumenten,  die  ihrer  bedürfen.
Wo  er  allein  den  Martt  beherrscht,  wo  er  die  kleinen  Produzenten  nötigt,  unter
dem  Wert  zu  verkaufen,  und  die  Konsumenten,  über  den  Wert  zu  kaufen,  da  ist  er
eben  ausgeartet,  da  ist  er  nicht  mehr  Handel,  sondern  Wucher.  Alle  jene  unmoralischen
Auswüchse  des  Verkehrs,  Aufkauf,  Börsenspiel  usw.  sind  durchaus  verwerflich,  aber
durch  ihre  Verwerflichkeit  wird  nicht  die  redliche  Tätigkeit  des  Kaufmanns  und  die
nationalökonomische  Produttivität  seiner  Arbeit  widerlegt.  Aus  dem  Mißbrauche  des
Handels  folgt  nicht  die  Notwendigkeit  seiner  Aufhebung,  sondern  die  Notwendigkeit
seiner  Veredelung.

Mollat,  BolkswirtschastUches  Lesebuch.

4
        <pb n="61" />
        50  Zweiter  Teil.  Landet.  II.  Der  Landet  im  allgemeinen.
5.  Handel  und  Moral.
Von  Viktor  Böhmert.
Böhmert,  Handelshochschulen.  Dresden,  V.  D.  Böhmert,  ^97.  S.  50—53.
Man  glaubt  im  Publikum  vielfach,  daß  bei  kaufmännischen  Geschäften  andere
Grundsätze  maßgebend  und  erlaubt  seien  als  bei  anderen  Vertragsabschlüssen.  Man
hält  es  vielfach  für  zulässig,  bei  Landelsgeschäften  seinen  Kontrahenten  oder  Konkurrenten
irrezuführen,  um  höhere  als  sachlich  gerechtfertigte  Gewinne  einzuheimsen.
Der  Amerikaner  verbindet  mit  dem  Worte  „smartness“  einen  ganz  besonderen
Begriff  erlaubter  kaufmännischer  Schlauheit  und  Geriebenheit.  Auch  der  Deutsche  glaubt
mit  den  Worten:  „Zn  Geldgeschäften  hört  die  Gemütlichkeit  aus!"  das  herzlose  Übervorteilen ­
  eines  mit  den  Marktverhältnissen  und  Lerstellungskosten  nicht  vertrauten
Kontrahenten  ohne  weiteres  entschuldigen  zu  können.  Ein  richtiger  Kaufmann  muß  im
Gegenteil  bei  jedem  Landelsgeschäfte  immer  zugleich  Lerz  und  Kopf  an  der  rechten
Stelle  behalten  und  jede  Ausbeutung  des  Anverstandes,  der  Kurzsichtigkeit  oder
Ankenntnis  zu  vermeiden  suchen.  Die  allgemeine  sittliche  Pflicht  jedes  Menschen  besteht
darin,  wahrhaft  und  ehrlich  zu  sein  und  Treu  und  Glauben  zu  halten.  Ein  anständiger
Kaufmann  sollte  bei  jedem  Geschäfte  das  Interesse  beider  Teile  zu  wahren  suchen,
um  sich,  unter  Verachtung  der  augenblicklichen  mühelosen  Übervorteilung  zufälliger
Käufer,  lieber  dauernde  Kunden  zu  verschaffen.  Zn  der  guten  soliden  Bedienung  der
Abnehmer  und  in  der  dadurch  bewirkten  Förderung  des  Gesamtwohls  der  Mitwelt,  in
der  Erzielung  bescheidener  Gewinne  bei  großen  Amsätzen  beruht  das  Geheimnis  großer
kaufmännischer  Erfolge.  Da  dies  dem  Großbetriebe  mit  seinen  Massenumsätzen,  bei
seiner  größeren  Ordnung,  Regelmäßigkeit  und  dem  raschen  Ineinandergreifen  aller
Kräfte  leichter  gelingen  wird  als  dem  Kleinbetriebe,  in  welchem  die  Arbeitskräfte  oft
nicht  einmal  voll  beschäftigt  und  ausgenutzt  werden  können,  so  hat  der  Großbetrieb  auf
vielen  Gebieten  auch  die  Zukunft  für  sich,  wenn  auch  der  Mittelbetrieb  und  Kleinbetrieb
in  zahlreichen  Fällen  immer  noch  ein  befriedigendes  Auskommen  zu  bieten  vermag,
insbesondere  da,  wo  es  auf  die  sorgfältige  Auswahl  und  richtige  Behandlung  der
Waren  und  fortgesetzte  aufmerksame  Bedienung  fester  Kunden  ankommt.  Der  Kleinhändler ­
  kann  aber  ebenso  wie  der  Großhändler  heutzutage  nur  durch  gesteigerte  Leistungsfähigkeit ­
  und  strenge  Ehrbarkeit  bleibende  Erfolge  erzielen.
Die  kaufmännische  Ehrbarkeit  oder  Landclsmoral  kann  durch  sehr  verschiedene
Täuschungen  des  öffentlichen  und  privaten  Vertrauens  verletzt  werden.  Es  ist  ein  strafbares
Vergehen,  in  öffentlichen  Bekanntmachungen  das  Publikum  durch  den  falschen  Anschein
eines  besonders  günstigen  Angebots  irrezuführen,  ferner  die  Käufer  kleiner  Warenteile
durch  absichtlich  herbeigeführte  Irrtümer  über  die  empfangenen  Mengen  zu  täuschen,
den  Kredit  eines  Konkurrenten  durch  Ausstreuung  falscher  Behauptungen  zu  schädigen,
durch  täuschende  Angaben  die  Verwechselung  eines  Erwerbsgeschäfts  mit  einem  anderen
zu  veranlassen,  Geschäfts-  und  Betriebsgeheimnisse,  die  in  einer  Vertrauensstellung
erlangt  wurden,  zum  Nachteil  des  betreffenden  Geschäfts  an  andere  zu  verraten  oder
zu  diesem  Verrat  zu  verführen  oder  diesen  Verrat,  nachdem  man  ihn  erlangt  hat,  zu
verwerten.  Für  alle  diese  Fälle  des  Vertrauensmißbrauchs  hat  das  Gesetz  zur
Bekämpfung  des  unlauteren  Wettbewerbs  eine  Scheidelinie  zwischen  erlaubten  und
strafbaren  Landlungen  zu  ziehen  gesucht.  Andere  Gesetze  stellen  zum  Irrtum  veranlassende ­
  Warenbezeichnungen  unter  Strafe  und  regeln  die  Pflichten  der  Kaufleute
bei  der  Aufbewahrung  fremder  Wertpapiere;  ferner  bezwecken  sic,  die  im  Börsenverkehr
hervorgetretenen  Mängel  zu  beseitigen  und  die  Gläubiger  gegenüber  ihrem  Gemeinschuldner ­
  zu  schützen.  Man  kann  diese  gesamte  Gesetzgebung  als  einen  Versuch
bezeichnen,  einer  unmoralischen  Geschäftsgebarung  im  Kaufmannsstande  entgegenzuwirken.
        <pb n="62" />
        6.  Nationale  und  soziale  Pflichten  des  Handels.  51
Aber  damit  ist  die  praktische  Landelsmoral  noch  nicht  erschöpft.  Es  ist  eine  gegen  die
Landelsmoral  verstoßende  Ausplünderung  der  Konsumenten,  wenn  durch  Spekulationen,
Ringe,  Trusts  planmäßig  künstlicher  Mangel  an  notwendigen  Llnterhaltungsmitteln  und
eine  über  die  normalen  Verhältnisse  hinausgehende  Steigerung  der  Preise  herbeigeführt
wird.  Ferner  wird  auch  die  regelmäßige  Überschreitung  einer  Gewinngrenze  zum
Schaden  des  Käufers  vielen  als  ein  Verstoß  gegen  die  Äandelsmoral  erscheinen.
Sodann  dürste  es  sich  empfehlen,  bei  Geschästsunternehmungen  gewisse  Grenzen  in  der
Benutzung  fremder  Kapitalien  nicht  zu  überschreiten.  Wie  man  bei  Notenbanken  eine
sogenannte  Dritteldeckung  für  nötig  hält,  um  Verlegenheiten  und  Störungen  des
Kredits  zu  vermeiden,  so  ist  es  nach  englischer  Rechtsauffassung  und  Landelsmoral
überhaupt  bedenklich,  ein  Geschäft  mit  mehr  als  zwei  Drittel  fremden  Kapitals,  also
mit  weniger  als  ein  Drittel  eigener  Einlage  zu  betteibcn,  während  es  in  Deutschland
oft  vorkommt,  daß  das  Verhältnis  wie  9  :  I  ist.  Es  kann  dadurch  ein  leichssinniger
gemeingefährlicher  Mißbrauch  des  Kredits  und  eine  Gefährdung  der  Güterproduktion
und  des  Absatzes  herbeigeführt  werden.
Es  sind  im  vorstehenden  nur  einige  wichtige  Seiten  der  Äandelsmorallehre  gestteift.
Die  Geschäftswelt  wird  ihre  idealen  Berufsausgaben  nur  dann  erfüllen,  wenn  sie  ihre
Beziehungen  zur  Volks-  und  Menschheitsgcmeinschaft  voll  würdigt  und  das  tägliche
Erwerbs-  und  Vcrkehrsleben  mit  edleren  Anschauungen  zu  durchdringen  sticht.  Insbesondere ­
  sollte  der  Landelsstand  selbst  gewisse  Grenzen  der  Gewinnbercchnung  und
Verwendung  des  Reingewinns  ebenso  für  den  eigenen  Verbrauch,  wie  für  die  Vermehrung ­
  des  eigenen  Kapitals  festzustellen  suchen.  England  und  Amerika  zeigen  uns
leuchtende  Beispiele  der  Verwendung  großer  Verniögen  für  Bildungsanstalten  und
gemeinnützige  Zwecke.  Es  gibt  auch  in  den  großen  deutschen  Seeplätzen  Lamburg,
Bremen,  Lübeck,  Stettin,  Königsberg  und  Danzig,  sowie  in  den  großen  Binnenplätzen
Berlin,  Frankfurt  a.  M.,  Breslau,  Magdeburg,  Köln,  Mannheim,  Elberfeld-Barmen,
Krefeld,  Essen,  Leipzig,  Dresden,  Chemnitz,  München,  Nürnberg,  Stuttgart  und  in
zahlreichen  anderen  mittleren  und  auch  kleineren  Plätzen  viele  christliche  und  jüdische
Firmen,  welche  sich  mit  einem  Gewinn  von  10°/«  begnügen  und  Mehrgewinne  über  10%
grundsätzlich  oder  gewohnheitsmäßig  für  gemeinnützige  Zwecke  opfern  oder  als  Gewinnanteile ­
  ihren  Angestellten  und  Arbeitern  zufließen  lassen.  Eine  Verallgemeinerung
dieser  Sitte  würde  die  gesteigerte  Genußsucht  der  bemittelten  Stände  einschränken,  Zorn
und  Neid  der  unbemittelten  Klassen  entwaffnen  und  drohenden  stmsturzideen  oder
Anfeindungen  des  Eigentums  sicherer  begegnen  als  verbietende  Gesetze  und  administrative ­
  Beschränkungen  des  Vereinswesens.  Non  leges,  sed  mores!  Die  deutsche
Wissenschaft  und  Ethik  muß  von  ihren  Lochschulen  aus  solchen  Umwandlungen  der
geschäftlichen  Sitten  vorarbeiten.

6.  Nationale  und  soziale  Pflichten  des  Handels.
Von  Richard  Ehrenberg.
Lhrenberg,  Der  ssandel.  svorträge.j  Jena,  Gustav  Fischer,  *897.  S.  77—84.
Der  Kaufmann  ist  nicht  bloß  Kaufmann,  sondern  auch  Angehöriger  eines  Volkes
und  der  gesamten  Kulturwelt;  dieser  Zugehörigkeit  kann  er  sich  nicht  entäußern,  ohne
Einbußen  zu  erleiden,  die  auf  seine  Berufstätigkeit  eine  unheilvolle  Rückwirkung  ausüben ­
  müssen.

4*
        <pb n="63" />
        52  Zweiter  Teil.  Landet.  II.  Der  Lande!  im  allgemeinen.
Es  darf  dem  deutschen  Kaufmann  keineswegs  gleichgültig  sein,  ob  er  deutsche
oder  englische  Waren  vertreibt;  vielmehr  hat  er  als  Deutscher  zweifellos  die  Pflicht,
deutsche  Waren  vorzuziehen,  ivenn  diese  ungefähr  ebenso  gut  und  billig  sind  wie
englische  Waren.  Die  Engländer  haben  das  schon  vor  Jahrhunderten  als  selbstverständlich ­
  betrachtet,  und  gerade  hierdurch  ist  ihrer  Volkswirtschaft  die  gewaltige  Stoßkraft ­
  erwachsen,  mit  der  sie  die  Welt  erobert  hat.  Dann  kam  freilich  auch  für  England
eine  Zeit,  welche  das  nationale  Empfinden  zurücktreten  ließ.  Aber  was  erleben  wir
in  diesem  Augenblicke?  Seitdem  durch  bekannte  Vorgänge  die  Eifersucht  der  Engländer
gegen  die  Deutschen  so  bedauerlich  gewachsen  ist,  kaufen  viele  englische  Kaufleute
nur  noch  solche  deutsche  Waren,  die  sie  notwendig  brauchen,  d.  h.  solche,  die  entweder
überhaupt  nicht  in  England  hergestellt  werden,  oder  die  doch  wesentlich  billiger  oder
besser  sind  als  die  konkurrierenden  englischen  Erzeugnisse,  während  sie  vordem,  wenn
deutsche  Reisende  zu  ihnen  kamen,  wohl  auch  andere  Artikel  mitnahmen.
Damit  sind  die  Engländer  wieder  mehr  oder  weniger  zu  der  Praxis  zurückgekehrt, ­
  die  sie  jahrhundertelang  befolgt  haben,  die  dagegen  in  Deutschland,  wegen
dessen  unglücklicher  politischer  und  wirtschaftlicher  Entwickelung,  jahrhundertelang  nicht
befolgt  werden  konnte.  Der  deutsche  Lande!  hat  sich  seit  dem  16.  Jahrhundert  gesondert
von  der  übrigen  Produktion,  ja  zum  Teil  in  unverkennbarem  Gegensatze  zu  dieser  entwickelt, ­
  weil  es  keinen  deutschen  Staat  gab,  der  imstande  war,  alle  Produktivkräfte
zusammenzufassen,  und  ohne  den  auch  kein  derartiges  Nationalgefühl  entstehen  konnte,
wie  es  die  Engländer  schon  so  lange  besaßen,  kein  Nationalgefühl,  das  stark  genug
gewesen  wäre,  um  neben  dem  notwendigen  Selbstinteresse  den  Kaufmann  bei  seinem
Geschäftsbetriebe  wesentlich  mit  zu  beeinflussen.
Das  ist  jetzt  glücklicherweise  anders  geworden,  und  schon  zeigen  sich  die  segensreichen ­
  Folgen;  schon  mehrt  sich  die  Zahl  der  deutschen  Kaufleute,  die  mit  leuchtenden
Augen  davon  berichten,  daß  sie  draußen  in  der  Welt  den  deutschen  Erzeugnissen
neue  Anerkennung,  neuen  Absatz  verschafft  haben.  Erst  damit  erlangt  der  Landel
in  der  deutschen  Volkswirtschaft  jene  Pionier-  und  Führerrolle,  die  ihm  von  Natur
gebührt,  und  die  er  in  England  seit  Alters  gehabt  hat.
Diese  Führcrrolle  hat  er  aber  noch  in  mannigfacher  anderer  Linsicht  zu  betätigen.
Ich  erinnere  nur  an  die  deutsche  Auswanderung.  Lier  gilt  cs  wiederanzuknüpfen
an  die  beste  Zeit  des  deutschen  Bürgertums,  an  die  Blütezeit  unserer  alten  Städte.
Wie  jetzt,  so  strömten  auch  damals  schon  große  Scharen  von  Deutschen  ins  Ausland,
Angehörige  aller  Stände,  Ritter,  Bürger  und  Bauern;  aber  die  wirtschaftliche
Führung  hatten  die  Bürger  in  Länden,  im  Norden  wie  im  Süden.  Dort  übten  die
Lansakaufleute  nicht  nur  zeitweilig  eine  wirtschaftliche  Lerrschaft  über  die  schwach
kultivierten  Nachbarländer  aus,  sondern  —  was  weit  mehr  bedeutet  —  sie  trugen  auch
durch  ihre  Städte  die  deutsche  Kultur  dauernd  bis  ins  Lerz  der  Slavenländer.
Die  Städte  des  ostelbischen  Deutschlands  sind  derart  Mittelpunkte  deutschen  Lebens
geworden,  daß  ohne  sie  Deutschland  ganz  gewiß  nicht  von  Preußen  hätte  geeint  werden
können.  Ähnlich  wirkten  die  oberdeutschen  Kaufleute  bei  der  Kolonisation  Österreichs.
Wenn  Preußen  und  Österreich  zu  Großmächten  erwachsen  sind,  so  danken  sie  dies
nicht  an  letzter  Stelle  jener  kolonisatorischen  Mitarbeit  deutscher  Bürger;  diese  bildeten
den  wahren  „Mittelstand",  der  es  verhinderte,  daß  die  Gesellschaft  in  Lerrschende  und
Unterjochte  zerfiel,  was  früher  oder  später,  wie  in  Polen,  den  Untergang  des  Staatswesens ­
  zur  Folge  gehabt  hätte.  Gerade  darin  haben  wir  den  Lauptunterschied  deutschen
und  slavischen  Wesens  zu  erblicken,  daß  jenes  sich  als  fähig  erwiesen  hat,  eine  eigene
bürgerliche  Kultur  zu  schaffen,  was  den  Slaven  bis  zum  heutigen  Tage  noch  nicht
gelungen  ist.
Die  deutschen  Bürger  schufen  ferner  in  ihren  Städten  glänzende,  nach  manchen
Richtungen  noch  jetzt  unerreichte  Vorbilder  für  die  spätere  Staatenbildung.  Die
        <pb n="64" />
        8WW

_

6.  Nationale  und  soziale  Pflichten  des  Handels.

53

Schätze  praktischer  Staatsweisheit,  welche  die  Ratskollegien  der  alten  deutschen  Städte
aufspeicherten,  harren  zum  großen  Teil  noch  jetzt  der  Ausnutzung,  ebenso  wie  die
politischen  Traditionen  derjenigen  Städte,  die  ihre  Freiheit  in  die  Neuzeit  zu  retten
vermochten;  und  überall  war  hier  der  kaufmännische  Geist  der  eigentliche  Träger  des
Gemeinwesens.
Was  ist  es  denn  vor  allem,  was  unsere  Blicke  immer  von  neuem  nach  jener
großen  Zeit  des  deutschen  Bürgertums  hinlenkt?  Es  ist  die  Kraft  des  Gemeinsinnes
einfacher  Bürger,  ihres  Hellen  Verstandes,  ihrer  Freiheitsliebe  und  des  damit  untrennbaren ­
  Pflichtgefühls,  ihres  strengen  Ordnungssinnes,  ihrer  Wirtschaftlichkeit,  —  kurz
aller  Eigenschaften,  welche  das  deutsche  Bürgertum  befähigten,  das  Köchste  zu  vollbringen, ­
  was  ihm  erreichbar  war:  die  Begründung  und  jahrhundertelange  Blüte  einer
Fülle  von  Gemeinwesen  aller  Art,  welche  die  ganze  deutsche  Kultur  umgestaltet  haben.
Es  ist  der  hohe  Sinn,  das  Verständnis  für  alle  Pflichten  einer  emporsteigenden
Volksklasse.
Diese  Eigenschaften  sind  es  auch  gewesen,  welche  die  mächttgen  Dome  und  Rathäuser ­
  der  mittelalterlichen  Städte  gebaut,  welche  die  Käufer  ihrer  reichen  Kaufleute
mit  Schätzen  der  Kunst  geschmückt  haben.  Sie  waren  es,  welche  die  Stadttore  weit
öffneten,  um  einem  wachsenden  Strome  der  Bildung  Eingang  zu  schaffen,  und  welche
endlich  als  letzte  Errungenschaft  zur  Durchführung  der  Kirchenreformaüon  rasch  und
freudig  das  meiste  beitrugen.
Dann  aber  kam  die  Zeit  des  Absolutismus,  der  mit  Kilfe  seiner  Beamten  und
Soldaten  die  Staatsbildung  vollzog.  In  Deutschland  verschwand  das  Bürgertum
größtenteils  im  Schatten  dieser  herrschenden  Mächte,  während  das  englische  und  vollends
das  holländische  Bürgertum  in  erster  Reihe  selbst  an  der  Staatsbildung  teilnahm
und  daher  auch  dem  Staate  seinen  Stempel  mehr  oder  weniger  aufzuprägen  vermochte.
Es  kam  die  „Verteilung  der  Welt",  wobei  der  holländische,  der  englische  Kaufmann
den  Löwenanteil  davontrug,  während  der  deutsche  leer  ausging.  Auch  ohne  eigene
Kolonien  gelang  es  zwar  namentlich  den  Kaufleuten  Lamburgs  und  Bremens,  eine
ehrenvolle  Stellung  in  der  Welt  zu  erringen;  aber  wie  sie  dies  nur  sich  selbst  verdanken, ­
  so  fühlten  sie  sich  auch  frei  von  Pflichten  gegenüber  jenem  alten  Reiche,  das
sie  nicht  förderte,  noch  schützte.
Diese  Zeit  liegt  jetzt  endgiltig  hinter  uns,  und  abgelaufen  ist  auch  die  Zeit,  in
welcher  der  Monarch  mit  seinen  Beamten  und  Soldaten  den  Staat  bildete.  Unsere
Gesamtheit,  der  deutsche  Staat  der  Gegenwart,  bedarf  zu  seiner  Erhaltung  der  freien
Mitarbeit  aller  Bürger,  und  an  den  deutschen  Kandelsstand  tritt  jetzt  mit  zwingender
Gewalt  die  Pflicht  heran,  seine  alten  Eigenschaften  zu  bewähren.  Gottlob  sind  sie
ihm  erhalten  geblieben;  nun  aber  ist  es  auch  an  ihm,  sie  in  dem  großen  Rahmen  der
Gegenwart  zu  betätigen,  in  der  Keimat  wie  in  der  Fremde;  und  vor  allem  ist  es  an
ihm,  den  Willen  zu  solcher  Betätigung,  das  Gefühl  der  Pflicht  gegenüber  der
Gesamtheit  in  sich  immer  mehr  wach  werden  zu  lassen.
Jedes  Volk  bedarf  zur  höheren  Entwickelung  seiner  Kultur  einer  möglichst  großen
Zahl  von  Existenzen,  die  unter  der  Notdurft  des  Lebens  nicht  unmittelbar  zu  leiden
haben.  Ehemals  war  es  der  Adel,  dem  diese  Aufgabe  allein  oblag,  und  er  war  sich
dessen  bewußt:  bei  allen  Ausschreitungen  und  Torheiten,  deren  er  sich  schuldig  machte,
lebte  in  ihm  doch  auch  oftmals  jener  Geist,  aus  dem  das  Wort  „nodlesse  oblige“
hervorgegangen  ist.  In  der  Gegenwart  aber  kann  der  Adel  dieses  Führeramt  nicht
mehr  behaupten;  vielmehr  sind  die  Bürger  berufen,  ihn  in  weitem  Amfange  abzulösen,
vor  allem  die  Kaufleute,  deren  wirtschaftliches  Gedeihen  durch  die  moderne  Verkehrsentwickelung ­
  am  meisten  gefördert  worden  ist.  Anmöglich  kann  der  Kandelsstand  eine
solche  Stellung  behaupten,  ohne  das  kräftige  Bewußtsein  eigener  öffentlicher  Pflicht
und  Verantwortlichkeit.

ML
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        54  Zweiter  Teil.  Kandel.  II.  Der  Kandel  im  allgemeinen.
Der  Kandelsstand  ist  seiner  innersten  Natur  nach  der  geborene  Vorkämpfer  des
„Liberalismus",  natürlich  nicht  der  vorübergehenden  Gestalt,  welche  der  Liberalismus
im  politischen  Leben  Deutschlands  einige  Jahrzehnte  lang  angenommen  hat,  sondern
jener  ewigen,  unzerstörbaren  Geistesrichtung,  welche  dem  gewaltigen  Drucke  der  sozialen
Mächte,  des  Staates  und  seines  Beamtentums,  die  Kraft  der  freien  Persönlichkeit
entgegensetzt,  jener  Geistesrichtung,  ohne  welche  auch  der  Staat  nicht  bestehen  kann.
Aber  die  notwendige  Voraussetzung  für  die  Betätigung  dieses  Freiheitssinnes  ist  ein
ebenso  kräftiges  Gefühl  der  eigenen  Verantwortlichkeit  für  das  Gedeihen  der
Gesamtheit,  die  Überzeugung,  daß  vor  allem  Selbstzucht  und  Selbsttätigkeit  dazu
gehören,  um  das  Recht  der  Persönlichkeit  zur  Geltung  zu  bringen.  Die  Geschichte
wird  dereinst  den  deutschen  Landelsstand  der  Gegenwart  fragen,  ob  er  jenes  Gefühl
der  eigenen  Pflicht  und  Verantwortlichkeit  im  ausreichenden  Maße  besessen  hat.
Darauf  antwortet  wohl  gerade  der  tüchtigste  Kaufmann:  „Erst  der  Beruf!"
Erst  muß  so  viel  erworben  werden,  daß  die  Existenz  der  Familie  auf  breiter,  tiefer
Grundlage  gesichert  ist.  Gewiß,  das  erfordert  Zeit  und  schwere  Arbeit.  Aber  beizeiten ­
  muß  auch  dafür  gesorgt  werden,  daß  der  Kaufmann  sich  vorbereite  für  die
anderen,  für  die  nationalen  Pflichten  seines  Berufes.  Sonst  wird  er  sich  ihrer
niemals  bewußt  werden,  und  es  wird  ihm  gehen,  wie  so  manchem  Reichen,  der  mit
seinem  Reichtum  nichts  anzufangen,  der  nicht  einmal  seinen  Söhnen  eine  Erziehung
zu  verschaffen  weiß,  die  sie  davor  behütet,  das  mühsam  Angesammelte  in  ordinärem
Luxus  zu  vergeuden.
Welche  anziehende  Erscheinung  ist  dagegen  der  gebildete  Kaufmann!  Fern
von  jener  Einseitigkeit  der  Bildung,  welcher  in  diesem  Zeitalter  der  Spezialisten  die
Angehörigen  der  „gelehrten"  Berufsarten  fast  unfehlbar  anheimfallen,  kann  ein
solcher  Mann,  dank  seiner  Empfänglichkeit,  seiner  gesunden,  maßvollen  Denkweise,
seiner  Kenntnis  des  Lebens,  unendlich  segensreich  wirken.  Er  kann  einen  Kreis  geistig
angeregter  Männer  und  Frauen  in  seinem  Kaufe  versammeln  und  hierdurch  unserer
sich  immer  mehr  verflachenden  Geselligkeit  neues  Leben  einhauchen;  so  manchem  Talente
kann  er  die  ersten  schweren  Anfänge  erleichtern;  er  kann  durch  seine  von  einem
gebildeten  Geschmacke  diktierten  Bestellungen  Kunst  und  Kunstgewerbe  mächtig  fördern;
durch  seinen  Einfluß  kann  er  den  neuen  gesunden  Ideen  im  öffentlichen  Leben  die
Wege  ebnen,  aus  unreifen  Gedanken  den  berechtigten  Kern  herausschälen,  für  alle
guten  Zwecke  die  praktischen  Mittel  und  Wege  finden.
Reichtum  ist  die  notwendige  Voraussetzung  jeder  höheren  Kulturentwickelung,
aber  er  ist  nicht  Selbstzweck;  wo  er  dies  ist,  da  kann  er  unmöglich  dauern.  „Richesse
oblige!“  —  das  muß  der  Wahlspruch  unseres  Kandelsstandes  sein.  Nur  unter
dieser  Voraussetzung  kann  er  auch  von  der  Gesamtheit  kräftigen  Schutz  seiner  Lebensinteressen ­
  erwarten.
An  alle  Berufsstände  stellt  die  Gesamtheit  Anforderungen,  die  weit  hinausgehen ­
  über  ihre  Berufsleistungen.  So  ist  es  doch  z.  B.  eine  offenkundige  Tatsache,
daß  der  niedere  ostelbischc  Adel  erst  dem  preußischen  Staate,  dann  auch  dem  ganzen
deutschen  Volke  die  größten  Dienste  geleistet,  daß  er  seine  Keere  geführt,  daß  er  ihm
einen  Bismarck  gegeben  hat.  Ist  es  ungerecht,  daß  der  Staat  solche  Dienste  durch
Bewilligung  entsprechender  Standesmacht  vergilt?
Gerade  der  jetzige  Augenblick  zwingt  jeden  deutschen  Kaufmann,  den  Ursachen
nachzugehen,  welche  die  schwere  Bedrängnis  der  Interessen  seiner  Berufstätigkeit  herbeigeführt ­
  haben.  In  solchem  Augenblicke  ist  mit  Schönfärberei,  mit  kleinen  Mittelchen
der  Selbsttäuschung  nichts  geholfen;  zunächst  bei  sich  selbst  Einkehr  halten,  das  predigt
der  schwere  Ernst  der  Zeit  jedem  deutschen  Kaufmanne.
Ansere  Zeit  stellt  an  ihn  die  höchsten  Anforderungen:  cs  genügt  wirklich  nicht
mehr,  alle  Tage  die  Zeitung  zu  lesen,  alle  Jahre  Steuern  zu  bezahlen,  alle  fünf
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        55

7.  Lande!  und  Landwirtschaft.

Jahre  eine  Stimme  bei  der  Reichstagswahl  abzugeben.  Auch  die  gelegentliche  Tätigkeit
in  Vereinen,  in  dein  öffentlichen  Leben  der  engeren  Leimat  ist  nicht  ausreichend.
Vielmehr  muß  jeder  Kaufmann  trachten,  mindestens  die  dringlichsten  Probleme,  welche
unser  heutiges  Staats-  und  Kulturleben  hervorgebracht  hat,  so  eingehend  wie  möglich
kennen  zu  lernen;  jeder  Kaufmann  muß  wissen,  welche  Pflichten  der  Besitz  gegenüber
Kunst  und  Wissenschaft  zu  erfüllen  hat.  Erst  wenn  ein  solches  Gefühl  eigener  Pflicht
und  Verantwortlichkeit  unseren  tüchtigen  deutschen  Landelsstand  durchdringt,  wird  seine
Zukunft  sich  wiederaufhellen.

7.  Handel  und  Landwirtschaft.
Von  Adolf  Frentzel.
Frentzel,  Bericht  über  die  Gesetzentwürfe  betreffend:  den  verkehr  mit  Butter,  Käse,
Schmalz  und  deren  Ersatzmitteln  (Margarinegesetz);  den  verkehr  mit  kjandelsdünger,  Kraftfuttermitteln
  und  Saatgut;  die  Reform  der  Börsen.  Verhandlungen  des  22.  Deutschen  kjandelstages
zu  Berlin  am  io.  März  t8gs.  Stenographischer  Bericht.  Berlin,  Liebheit  &amp;amp;  Thiesen,  1896.  S.  5
und  S.  5—6.
Unsere  heutige  Tagung  erfolgt  unter  dem  Eindrücke  einer  allgemeinen  Verstimmung,
die  sich  wie  ein  trüber  Nebel  auf  dem  Landelsstande  Deutschlands  abzulagern  im  Begriffe ­
  ist.  Wir  sehen,  daß  innerhalb  der  Parteien,  die  augenblicklich  im  Reichstag  die
Majorität  in  den  Länden  haben,  ein  dem  freien  Landel  und  Verkehr  fremdes,  ja  wohl
feindliches  Gefühl  wohnt,  —  ein  Geist,  der  die  wirtschaftlich  ungünstige  Lage  der  Landwirtschaft ­
  dadurch  zu  bessern  meint,  daß  er  allen  anderen  Ständen,  speziell  dem  Lande!
und  Gewerbe  Fesseln  anlegt.  .  .  .
Wir  haben  mit  Begeisterung  die  Erinnerung  an  die  Großtaten  gefeiert,  durch
welche  das  deutsche  Volk,  Mann  an  Mann,  geführt  von  seinem  großen  Kaiser  und
geleitet  vom  bedeutendsten  Staatsmanne  des  Jahrhunderts,  glücklich  sich  die  Stellung
wiedererobert  hat,  die  ihm  unter  den  Völkern  des  Erdballs  zukommt.
Wir  haben,  wie  alle  Deutschen,  dabei  sicherlich  gelobt,  das  Errungene  auch  zu
bewahren  und  nach  unseren  Kräften  und  an  unserem  Teile  dazu  beizutragen,  daß  sich
das  deutsche  Leben  auf  allen  Gebieten  immer  reicher  entfalte,  daß  auch  die  Arbeit  des
Kaufmanns  dazu  beitrage,  die  Lebensbedingungen  unseres  Volkes  zu  verbessern,  sein
Wohlbehagen  zu  vermehren,  und  mit  dafür  sorge,  daß  es  teilnehme  an  den  Errungenschaften ­
  auf  wirtschaftlichem  und  technischem  Gebiete,  auch  teilnehme  an  den  Segnungen,
die  ein  reger  Gewerbefleiß  über  ein  fleißiges  Volk  verbreitet,  wenn  ihm  ein  kräftiger
Lande!  zur  Seite  steht.  Am  die  Produkte  des  Gewerbefleißes  im  Inlande  und  im
Auslande  an  die  Käufer  zu  bringen,  dazu  gehört  unter  anderem  auch  ein  eifriger,  unternehmender, ­
  ja  ein  wagemutiger  Landelsstand.  And  ein  solcher  duldet  nicht,  daß  man
ihn  reglementiert;  er  verträgt  es  nicht,  wenn  man  die  Einrichtungen,  die  er  sich  selbst
zur  Behauptung  seiner  Standesehre  schafft,  einer  Zwangsaufsicht  unterstellt,  —  einer
Zwangsaussicht,  die  an  sich  nach  der  Meinung  der  Kaufleute  unnöüg  ist,  die  ihnen
aber  doch  das  Gefühl  einer  Bevormundung  auferlegt,  die  freien  Männern  nicht  geziemt.
Ans  ist  es  nicht  allein  die  materielle  Schädigung,  welche  wir  fürchten,  —  es  ist
vielmehr  die  Kränkung,  die  wir  darüber  empfinden,  daß  man  uns  in  unseren  Gefühlen
verletzt,  daß  man  uns  den  Mut  nehmen  will,  ehrenhaft  und  mit  erhobenem  Laupte
unserem  Erwerbe  nachzugehen,  und  die  Sorge,  die  uns  bedrückt,  daß  die  in  diesen  Ge-
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        56

Zweiter  Teil.  Landet.  II.  Der  Lande!  im  allgemeinen.

setzen  liegenden  Ideen  den  deutschen  Kaufmann  hindern  werden,  in  der  Weise,  wie  er
es  gern  möchte,  teilzunehmen  an  der  Lösung  der  großen  Aufgaben,  welche  der  deutschen
Nation  gestellt  sind.
Ich  benutze  diese  Gelegenheit,  um  etwas  zu  wiederholen,  was  in  unseren  Beratungen ­
  schon  oft  betont  ist,  und  was,  weil  es  wirklich  unsere  wahre  Gesinnung  ist,
nochmals  wieder  gesagt  werden  möge.  Mit  nichten  steht  der  Landelsstand  in  irgend
einer  Weise  dem  landwirtschaftlichen  Gewerbe  feindlich  gegenüber;  im  Gegenteil,  wir
haben  das  innigste  Interesse,  nicht  nur,  weil  es  unsere  Mitbürger  sind,  sondern  das
innigste,  uns  selbst  fühlbare,  wirtschaftliche  Interesse  daran,  daß  die  Landwirtschaft  gedeihe ­
  und  blühe.  Lier,  bei  uns,  wird  es  niemand  tadeln,  sondern  befürworten,  wenn
die  Landesregierungen  in  Deutschland  ernstlich  bestrebt  sind,  dem  landwirtschaftlichen
Betrieb  aufzuhelfen.  Wenn  hierfür  Staatsmittel  in  erheblichem  Maße  zur  Verbesserung
der  landwirtschaftlichen  Methoden,  zur  Verbesserung  der  Verbindungswege,  zu  Meliorationen, ­
  zur  Verbesserung  der  landwirtschaftlichen  LInterrichtsanstalten  und  ähnlichen
Dingen  verwandt  werden,  dann  werden  wir  wahrhaftig  nicht  scheel  dazu  sehen,  sondern
das  ganz  in  der  Ordnung  finden.  Aber  dagegen  müssen  wir  uns  immer  und  immer
wieder  verwahren,  daß  Lande!,  Industrie  und  das  landwirtschaftliche  Gewerbe  feindliche
Brüder  seien.  Nein!  wir  sind  durchaus  Früchte  desselben  Stammes;  wir  wissen  sehr
gut,  daß,  wenn  der  eine  Zweig  verdorrt,  die  anderen  auch  darunter  mitleiden.

8.  Zeit-  und  Streitfragen.
Von  Exzellenz  Möller.
Lrz.  Möller,  Rede,  gehalten  am  &amp;lt;*.  IlTat  1903  in  der  Handelskammer  zu  Magdeburg.  In:
lhandel  und  Gewerbe.  Zeitschrift  für  die  zur  Vertretung  von  Handel  und  Gewerbe  gesetzlich  berufenen ­
  Körperschaften,  Herausgegeben  von  Soetbeer.  ;o.  Jahrgang.  Berlin,  Karl  Heymann.
IA05.  S.  507—508.
Ich  halte  es  iticht  nur  für  ineine  Pflicht,  in  einem  Zeitalter  gesteigerten  Verkehrs
die  Landelskammern  aller  bedeutenderen  Bezirke  tunlichst  kennen  zu  lernen,  sondern
es  ist  mir,  der  ich  als  Ihr  früherer  Standesgenosse  in  dieses  Amt  berufen  worden  bin,
auch  eine  besondere  Freude,  Sie  zu  begrüßen,  und  ich  erkenne  es  als  meine  Pflicht
an,  Ihnen  zu  beweisen,  daß  auch  Kaufleute  derartige  Ämter  wohl  bekleiden  können.  .  .  .
Die  Kämpfe  der  materiellen  Interessen  zwingen  uns,  jetzt  daran  zu  denken,  daß
auch  weitere  kaufmännische  gebildete  Kreise  sich  dazu  entschließen,  ins  öffentliche
Leben  einzutreten.  Das  ist  nicht  leicht;  es  gehört  nicht  bloß  guter  Wille  dazu,  auf
einem  solchen  Gebiete  wirksam  zu  sein,  sondern  eine  Summe  von  volkswirtschaftlichen
und  sonstigen  Kenntnissen,  die  man  sich  erst  durch  ein  eifriges  Sttidium  erwerben  kann.
Ich  habe  schon  an  anderen  Orten  zum  Ausdruck  gebracht,  daß  ich  hoffe  und  wünsche,
daß  es  sich  die  jüngeren  Söhne  wohlhabender  Familien  zur  Pflicht  machen,  sich  eine
andere  Bildung  in  öffentlichen  Angelegenheiten  anzueignen,  als  es  dem  hart  arbeitenden
Manne  möglich  ist,  wie  es  sich  auch  in  England  die  jüngeren  Söhne  wohlhabender
Familien  zur  Ehre  anrechnen,  vorwiegend  im  öffentlichen  Leben  zu  arbeiten.  Dabei
möchte  ich  nicht  vermissen,  daß  die  jungen  Leute  auch  im  praktischen  Leben  stehen.  Nur
wer  im  eigenen  Leben,  im  eigenen  Berufe,  den  Wert  der  Arbeit  erfahren  hat,  hat
wirkliche  volle  Kenntnis  dessen,  was  uns  not  tut.
Daher  bin  ich  auch  nur  in  beschränkter  Weise  Freund  der  kaufmännischen
Lochschulen  gewesen,  und  ich  möchte  auch  nicht,  daß  kaufmännische  Lochschulen  unter
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        8.  Zeit-  und  Streitfragen.

57

der  Parole  entständen,  daß  die  Studien  in  derselben  Weise  wie  an  den  Aniversitäten
getrieben  werden.  Die  Grundlage  kaufmännischen  Wissens  muß  praktische  Arbeit  sein,
der  sich  der  junge  Mann  von  Jugend  auf  widmen  muß.  Die  kaufmännischen  Kochschulen ­
  werden  nur  gedeihen,  wenn  junge  Leute  praktisch  gearbeitet  haben  und  auf  ihr
praktisches  Wissen  das  theoretische  Wissen  aufbauen.  Ich  hoffe,  daß  Sie  alle  darin
mit  mir  übereinstimmen.  Wer  sein  Studium  ohne  die  rechte  Grundlage  beginnt,  wird
nie  etwas  Ordentliches  erreichen.  Darum  wird  bei  den  Kaufleuten  der  Entwickelungsgang ­
  ein  anderer  sein  als  bei  den  rein  theoretisch  vorgebildeten  Kerren.  Sie  sehen  ja
bei  den  technischen  Berufen  dasselbe  Bedürfnis,  erst  eine  praktische  Tätigkeit  dem  Studium
vorangehen  zu  lassen,  und  ich  habe  die  Empfindung,  als  ob  diese  Tätigkeit  hier  und
da  zu  sehr  abgekürzt  wird.  Es  wird  sich  im  Anschluß  an  die  praktische  Arbeit  das
Studium  viel  leichter  gestalten  als  ohne  diese.  .  .  .
Bei  mir  laufen  viele  Klagen  ein,  daß  der  Zwischenhandel  vernachlässigt  und
zurückgedrängt  würde,  und  es  wird  ausgeführt,  daß  der  Staat  die  Pflicht  habe,  den
Zwischenhandel  zu  schützen.  Das  ist  theoretisch  gewiß  richtig.  Aber  es  wird  sich  wohl
kaum  immer  durchführen  lassen,  und  wir  werden  damit  wohl  rechnen  nüissen,  daß  durch
die  moderne  volkswirtschaftliche  Entwickelung  vielleicht  der  eine  oder  der  andere  Zweig
des  Zwischenhandels  beschränkt  oder  beseitigt  werden  wird.  Gegen  die  Bewegung  auf
Ausschaltung  gewisser  Zweige  des  Zwischenhandels,  glaube  ich,  kann  man  nichts  anderes
tun,  als  diejenigen  Kreise,  die  dadurch  geschädigt  werden,  sei  es  in  genossenschaftlicher,
sei  es  in  anderer  Form,  zu  größerer  Konzentration  zu  bewegen
Konzentration  unter  tunlichster  Aufrechterhaltung  der  Individualität  der  einzelnen
Glieder  ist  das  Ziel,  auf  das  wir  zweifelsohne  lossteuern  müssen.  Sie  sehen  ja  auch,
wie  das  System  im  Laufe  des  letzten  Jahrzehnts  fortgeschritten  ist.  Wir  werden  dabei
unsere  Aufmerksamkeit  darauf  zu  richten  haben,  daß  die  Äbelstände,  die  damit  verbunden
sind,  vermieden  werden.  Wir  werden  das  Bewußtsein  in  diese  konzentrierten  Geschäftsformen ­
  hineinzulegen  haben,  daß  Gewaltmaßregeln  Reaktionen  Hervorrufen  werden,
daß  daher  vor  Gewaltmaßregeln  möglichst  gewarnt  werden  muß.  Ein  Teilhaber  des
bekannten  Kerrn  Morgan  hat  mir  vor  einiger  Zeit  persönlich  auseinandergesetzt,  daß
das  Mißtrauen,  das  der  Iron  and  Steel  Corporation  entgegengebracht  werde,
unbegründet  sei.  Es  fiele  ihnen  nicht  ein,  so  einfältig  zu  sein,  für  eine  kurze  Zeit,
obwohl  sie  dazu  imstande  wären,  die  Konsumenten  auszubeuten.  Ihr  Ziel  ginge  darauf,
die  Arbeit  zu  teilen  und  da  zu  produzieren,  wo  es  rationell  sei,  und  den  Zwischenhandel ­
  auszuschalten,  wo  er  nicht  nötig  sei.  Wie  in  den  Vereinigten  Staaten,  so
wird  auch  bei  uns  der  Kampf  gegen  den  Zwischenhandel  seinen  Fortgang  nehmen.
Dagegen  wird  nichts  zu  machen  sein.  Wenn  wir  je  zu  so  gewaltigen  Organisationen,
wie  in  den  Vereinigten  Staaten,  kommen  werden,  so  werden  wir  uns  damit  abfinden
müssen,  daß  die  Einschränkung  des  Zwischenhandels  fortschreitet.  Das  schließt  jedoch
nicht  aus,  daß  zahlreiche  Kandelszweige  nach  wie  vor  gedeihen  werden.
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        58  Zweiter  Teil.  Lande!.  III.  Zur  Geschichte  von  Lande!  und  Industrie.

III.  Zur  Geschichte  von  Handel  und  Industrie,
besonders  in  Deutschland.

1.  Ideen  über  die  Entstehung  und  Entwickelung  des  Handels.
Von  Gustav  Schmoller.

Schmoller,  Grundriß  der  Allgemeinen  Volkswirtschaftslehre.  t.  Teil.  r—2.  Aufl.  Leipzig,
Duncker  &amp;amp;  fjumblot,  (900.  S.  533—337.
Ein  gewisser  Lande!  und  Tauschverkehr  hat  sich  sehr  frühe  entwickelt.  Wir
kennen  kaum  Stämme  und  Völker,  die  nicht  irgendwie  durch  ihn  berührt  würden.  Die
verschiedene  technische  und  kulturelle  Entwickelung  schuf  in  der  allersrühesten  Zeit  bei
einzelnen  Stämmen  bessere  Waren  und  Werkzeuge;  die  Natur  gab  verschiedene  Produkte, ­
  welche  bei  den  Nachbarn  bekannt  und  begehrt  wurden.  And  überall  hat  sich
die  Tatsache  wiederholt,  daß  der  Wunsch  nach  solchen  Waren  und  Produkten  Jahrhunderte, ­
  oft  Jahrtausende  früher  lebendig  wurde  als  die  Kunst,  sie  herzustellen;  für
viele  war  dies  ja  an  sich  durch  die  Natur  ausgeschlossen.
Der  erste  Lande!  und  Tauschverkehr  war  nun  aber  lange  ein  solcher  ohne  Ländler.
Schon  in  der  Epoche  der  durchbohrten  Steine  gelangen  Werkzeuge  und  Schmucksachen
von  Stamm  zu  Stamm  auf  Tausende  von  Meilen.  Ein  sprachloser,  stummer  Lande!
besteht  noch  heute  ant  Nigers  auf  den  Stammgrenzen  kommt  man  zusammen,  legt
einzelnes  zum  Austausch  hin,  zieht  sich  zurück,  um  die  Fremden  eine  Gegengabe  hinlegen ­
  zu  lassen,  und  holt  dann  letztere.  Innerhalb  desselben  Stammes  hindert  lange
die  Gleichheit  der  persönlichen  Eigenschaften  und  des  Besitzes  jedes  Bedürfnis  des
Tausches.  Auch  auf  viel  höherer  Kulturstufe  finden  wir  noch  einen  Landel  ohne
Ländler,  wie  z.  B.  zwischen  dem  Bauer  des  platten  Landes  und  dem  Landwerker  der
mittelalterlichen  Stadt  lange  ein  solcher  Austausch  der  Erzeugnisse  stattfindet,  ein  Landel
zwischen  Produzent  und  Konsument.  Zwischen  verschiedenen  Stämmen  gaben  die  Läuptlinge
  und  Fürsten  am  ehesten  die  Möglichkeit  und  den  Anlaß  zum  Tausch.  Daher
sind  lange  diese  Spitzen  der  Gesellschaft  die  wesentlich  Landeltreibenden.  In  Mikronesien ­
  ist  heute  noch  dem  Adel  Schiffahrt  und  Landel  allein  vorbehalten;  die  kleinen
Negerkönige  Afrikas  suchen  noch  möglichst  den  Landel  für  sich  zu  monopolisieren.  Ähnliches ­
  wird  von  den  älteren  russischen  Teilfürsten  berichtet;  die  Laupthändler  in  Tyrus,
Sidon  und  Israel  waren  die  Läuptlinge  und  Könige.
Nur  bei  solchen  Stämmen,  die,  entweder  am  Meere  lebend,  Fischfang  und  Schifffahrt ­
  frühe  erlernten  oder  als  Lirten  mit  ihren  Lerden  zwischen  verschiedenen  Gegenden
und  Stämmen  hin  und  her  fuhren,  wie  bei  den  Phönikern  und  den  arabisch-syrischen
Lirtenstämmen,  konnten  sich  der  abenteuernde  Sinn,  die  kühne  Wagelust,  der  rechnende
Erwerbssinn  entwickeln,  die  in  breiteren  Schichten  der  Stämme  Landclsgeist  und  Landelsgewohnheiten,
  sowie  Martteinrichtungen  nach  und  nach  schufen.  Ihnen  steht  die  Mehrzahl ­
  der  anderen  Stämme  und  Rassen  mif|  einer  zähen,  jahrhundertelang  festgehaltenen
Abneigung  gegen  den  Lande!  gegenüber;  sie  dulden  Generationen  hindurch  eher,  daß
fremde  Ländler  zu  ihnen  kommen,  als  daß  sie  selbst  den  Landel  erlernen  und  ergreifen.
So  ist  bei  den  meisten,  besonders  den  indogermanischen  Völkern  der  Landel  durch
Fremde  und  Fremdenkolonien  nur  sehr  langsam  eingedrungen.  Die  Phöniker,  Araber,
Syrer  und  Juden  waren  die  Lehrer  des  Landels  für  ganz  Europa.  Die  Araber  sind
es  noch  heute  in  Afrika,  wie  die  Armenier  im  Orient,  die  Malaien  und  Chinesen
vielfach  in  Ostasien.  Bis  auf  den  heutigen  Tag  sind  in  vielen  Ländern  einzelne  Landelszweige
  in  den  Länden  fremder  Rassen,  wie  z.  B.  in  London  der  Getreidehandel  wesentlich
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        1.  Ideen  über  die  Entstehung  und  Entwickelung  des  Landels.  59
von  Griechen  und  Deutschen,  in  Paris  das  Bankgeschäft  hauptsächlich  von  Genfer
Kaufleuten  und  deutschen  Juden  begründet  wurde,  in  Manchester  noch  heute  ein  erheblicher ­
  Teil  des  Baumwollwarenhandels  in  fremden  Länden  liegt.  In  Indien  kann
der  Krämer  und  Ländler  des  Dorfes  noch  heute  nicht  Gemeindemitglied  sein  (Maine).
Im  Elsaß  wohnt  der  jüdische  Vermittler  nicht  in  dem  Dorfe,  das  ihm  von  seinen
Freunden  stillschweigend  als  Geschäftsgebiet  überlassen  ist.  Am  Landet  klebt  so  sehr
lange  die  Vorstellung,  daß  es  sich  um  ein  Geschäft  mit  Fremden  handle.
Die  älteren  Ländler  sind  Lausierer,  die  mit  Karren,  Lasttieren  und  Schiffen  von
Ort  zu  Ort,  von  Stamm  zu  Stamm,  von  Küste  zu  Küste  ziehen;  sie  sind  meist  Großund
  Kleinhändler,  Frachtführer  und  Warenbesitzer,  oft  auch  technische  Künstler  und
Landwerker  zugleich.  Die  wertvollsten  Waren,  mit  ihren  großen  örtlichen  Wettdifferenzen, ­
  Vieh  und  Menschen,  Salz,  Weine  und  Gewürze,  Edelsteine,  Metalle  und
Werkzeuge  sind  die  Lockmittel  jenes  ersten  Verkehrs.  Von  dem  römischen  Weinhausierer,
dem  Caupo,  stammt  das  Wort  Kaufmann.  Es  ist  ein  Landet,  der  stets  Gefahren  mit
sich  bringt,  Verhandlungen  mit  fremden  Fürsten  und  Stämmen,  ein  gewisses  Fremdenrecht, ­
  Beschenkung  und  Bestechung  der  zulassenden  Läuptlinge  oder  auch  Bedrohung
und  Vergewaltigung  derselben  voraussetzt.  Leichter  erreichen  die  Ländler  ihr  Ziel,  wenn
sie  in  gemeinsamen  Schiffs-  und  Karawancnzügen,  unter  einheitlichem  Befehle,  mit
Waffen,  Gefolge  und  Knechten  auftreten.  So  wird  die  Organisation  dieses  Landels
in  die  Fremde  meist  eine  Angelegenheit  der  Fürsten  oder  gar  des  Stammes,  jedenfalls
der  Reichen  und  Angesehenen;  Stationen  und  Kolonien  werden  nicht  bloß  für  die
einzelnen  Ländler,  sondern  für  das  Mutterland  erworben;  die  Ländler  desselben
Stammes  treten  draußen,  ob  verabredet  oder  nicht,  als  ein  geschlossener  Bund  auf,  der
nach  ausschließlichen  oder  bevorzugten  Rechten  strebt.  An  der  Spitze  solcher  Landelsunternehmungen
  stehen  Männer,  die  als  Diplomaten,  Feldherren,  Koloniegründer  sich
ebenso  auszeichnen  müssen  wie  durch  ihr  Geschäftstalent.  Sie  streben  stets  nach  einer
gewissen  Landclsherrschaft  und  suchen  mit  Gewalt  ebenso  oft  wie  durch  gute  Bedienung
ihrer  Kunden  ihre  Stellung  zu  behaupten.  Von  den  phönikischen  und  griechischen
Seeräuberzügen  und  den  Wikingerfahrten  bis  zu  den  holländisch-englischen  Kaper-,
Opium-,  Gold-  und  Diamantenkriegen  klebt  List  und  Betrug,  Blut  und  Gewalttat  an  diesem
Landel  in  die  Fremde,  dessen  Formen  außerhalb  Europas  heute  noch  vielfach  vorherrschen.
Meist  leben  diese  älteren  Kaufleute  nicht  ausschließlich  von  Landel  und  Verkehr; ­
  sie  sind  zu  Lause  Grundbesitzer,  Aristokraten,  Läuptlinge,  oft  auch  Priester;  der
römische  Landel  tritt  uns  bis  in  die  Kaiserzeit  als  eine  Nebenbeschäftigung  des  Großgrundbesitzes ­
  entgegen;  der  punische  Kaufmann  ist  Plantagenbesitzer,  der  mittelalterliche
vielfach  zugleich  Bauer  und  städtischer  Grund-,  oft  auch  ländlicher  Rittergutsbesitzer.
Aber  wo  der  Landel  dann  eine  gewisse  Blüte  erreicht  hat,  da  sind  es  die  jüngeren
Söhne,  die  Knechte  und  Schiffer,  die  Träger  und  Kamelführer,  die  nach  und  nach
mit  eigener  Ersparnis  und  auf  eigene  Rechnung  anfangen  zu  handeln;  so  entsteht  ein
Kausmannsstand,  der  ausschließlich  oder  überwiegend  vom  Landelsverdienst  lebt,  soweit
die  Betreffenden  nicht,  wie  ihre  Prinzipale,  wieder  durch  ihren  Besitz  zugleich  in  die
höhere  Klaffe  der  Grundbesitzer  und  Attstokraten  einrücken.
Der  ältere  Kaufmann  ist  so  im  ganzen  wie  der  Priester  und  der  Krieger  eine
aristokraüsche  Erscheinung.  Der  Landel  größeren  Stils  bietet  noch  leichtere  Möglichkeiten ­
  des  Gewinnes  als  jene  Berufe;  er  ist  lange  ein  Monopol  bestimmter  Stämme,
Städte,  Familien;  er  fordert  Talent,  Mut,  Charakter,  er  bietet  Gelegenheit  zu  List,
Gewalt  und  Lerrschaft;  daher  ist  der  Merkur  der  Gott  der  Kaufleute  und  der  Diebe.
Für  die  naive  ältere  Auffassung  ist  der  Kaufmann  der  stolze,  hochmütige,  zungenfertige, ­
  sprachkundige,  weltbürgerliche,  von  der  Leimat  losgelöste  Völkerverwischer,
welcher  Kultur,  Luxus,  höhere  Gesittung,  aber  auch  Auflösung  der  bestehenden  Sitten
und  allerlei  Laster  bringt.  Neben  dem  aristokratischen  Kaufmann,  der  in  die  Fremde
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        60  Zweiter  Teil.  Lande!.  III.  Zur  Geschichte  von  Lande!  und  Industrie.
zieht,  stehen  nun  aber  teils  von  Anfang  an,  teils  bald  darauf  weitere  arbeitsteilige
Glieder  von  Landet  und  Verkehr,  die  mehr  dem  Mittelstände  oder  gar  den  unteren
Klassen  angehören.  Schon  die  kleineren  Lausierer,  die  teils  im  Gefolge  des  großen
Kaufmannes,  teils  selbständig  mit  etwas  höherer  wirtschaftlicher  Entwickelung  entstehen,
gehören  hieher.
Zn  dem  Maße,  wie  aus  den  älteren  Märkten,  die  einigemale  im  Jahre  bei
Gelegenheit  der  Gerichts-  und  Volksversammlung,  der  kirchlichen  Feste  gehalten  werden,
täglich  stattfindende  Märkte  werden,  treffen  wir  seßhafte  Kleinkausleute,  Krämer,  Löker,
welche,  mit  kleinem  Gewinn  sich  begnügend,  den  lokalen  Detailhandel  übernehmen;  es
entsteht  daneben  ein  offizielles  Marktpersonal  von  Marktmeistern,  Messern,  Trägern,
Maklern,  Warenprobierern,  denen  sich  erst  der  fremde  Münzer  und  Geldwechsler,
dann  der  heimische  zugesellt.  Aus  letzteren  erwächst  später  der  Bankier  und  das  ganze
Kreditgeschäft,  das  aber  lange  auch  von  anderen  Großkaufleuten,  von  Klöstern  und
Stadtverwaltungen,  von  Goldschmieden  nebenher  betrieben  wird,  erst  im  Laufe  der
letzten  200  Jahre  seine  große,  selbständige  Ausbildung,  seine  Spezialitäten,  seine  innere,
weitgehende  Arbeitsteilung  empfangen  hat.
Das  Verkehrsgeschäst  ist  sehr  lange  Sache  des  reisenden  Kaufmanns  selbst.  Er
verpflegt  sich  unterwegs  selbst  oder  nimmt  Gastfreundschaft  in  Anspruch,  er  besitzt
eigene  Schiffe,  Pferde  und  Wagen,  er  oder  seine  Diener  begleiten  die  Waren  selbst.
Im  Orient  kehrt  er  noch  heute  in  der  von  den  öffentlichen  Gewalten  hergestellten
Karawanserei  ein,  die  ihm  nur  leere  Räume  bietet.  Gasthäuser  sind  erst  langsam  im
Mittelalter  aufgekommen,  noch  im  vorigen  Jahrhundert  mußte  die  preußische  Verwaltung ­
  sich  bemühen,  sie  durch  besondere  Begünstigungen  ins  Leben  zu  rufen,  während
heute  das  Gasthaus,  die  Bank  und  die  Poststelle  die  ersten  Läufer  einer  städtischen
Neugründung  in  Amerika  sind  und  die  europäische  Gasthausindustrie  eine  der  großarttgsten,
  technisch  und  auch  arbeitsteilig  vollendetsten  ist.
Die  Entstehung  eines  besonderen  Frachtgewerbes  haben  wir  am  Wasser  zu
suchen.  Der  Schiffer,  der  freilich  lange  zugleich  Fischer  bleibt,  auch  einzelne  Zweige
des  Landels,  so  hauptsächlich  den  Getreide-  und  Lolzhandel,  mit  seinem  Frachtgewerbe
verbindet,  nimmt  den  Kaufmann  und  seine  Waren  schon  bei  den  Phönikern  und  im
Altertume  auf;  aber  daneben  bleiben  vielfach  die  Großkaufleute  der  Seestädte  Reeder
und  Schiffsbesitzer  bis  heute.  Viel  langsamer  entwickelt  sich  ein  besonderes  Frachtfuhrgeschäst
  auf  dem  Lande.  Das  Altertum  hat  nur  Spuren  davon;  die  neueren
Zeiten  haben  es  vom  15.—18.  Jahrhundert  langsam  entstehen  sehen;  die  Metzger  und
Bauern  an  den  Lauptstraßen  beschäftigen  lange  ihre  Pferde  nebenher  in  dieser  Weise,
bis  das  regelmäßige  Frachtfuhrgeschäft  als  selbständiges  Gewerbe  sich  lohnte.  Eine
Post  im  Dienste  der  kaiserlichen  Verwaltung  hat  das  Altertum  gekannt,  aber  nicht  im
Dienste  des  Verkehrs;  erst  aus  den  städtischen  und  fürstlichen  Botenkursen  des
15.—17.  Jahrhunderts  sind  die  Posten  unserer  Tage  als  selbständige,  dem  Brief-,
Personen-  und  Frachtverkehr  dienende  Institute  erwachsen.  An  sie  knüpfen  sich  als
große  Privatunternehmungen  oder  Staatsinstitutc  unsere  heutigen  Eisenbahnen,  Telegraphenanstalten, ­
  Postdampferlinien,  Telephoneinrichtungen  mit  ihrem  arbeitsteiligen
Personal  von  Tausenden  von  Personen.
Alle  diese  Institutionen  zusammen  haben  vom  16.  Jahrhundert  an  unsern  Lande!
und  seine  Einrichtungen  in  den  zivilisierten  Staaten  und  zwischen  ihnen  gänzlich  umgestaltet. ­
  Nun  konnte  der  Kaufmann  zu  Lause  bleiben,  durch  Briese  und  Frachtgeschäfte, ­
  welche  andere  besorgten,  seinen  Lande!  abmachen;  er  brauchte  nicht  mehr  in
gleichem  Maße  wie  früher  allein  oder  in  Genossenschaft  sich  eine  Stellung  in  fremden
Ländern  zu  erkämpfen;  derartiges  nahm  ihm,  wenigstens  teilweise,  die  Staatsgewalt
ab.  Selbst  die  Warenlagerung  und  das  Vorrätehalten  ging  teilweise  auf  besondere
Geschäfte  und  Organisationen,  wie  die  öffentlichen  Lagerhäuser,  über;  das  Spekulieren,
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        Mfili

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I.  Ideen  über  die  Entstehung  und  Entwickelung  des  Kandels.

61

das  Ein-  und  Verkaufen  auf  der  Börse,  durch  den  reisenden  Kommis,  durch  Korrespondenz ­
  trat  in  den  Vordergrund  der  großen,  das  Ladengeschäft  in  den  Vordergrund
der  kleinen  Geschäfte.
Aber  weder  damit,  noch  mit  der  Scheidung  der  Kandels-  von  den  Verkehrsgeschästen
  und  -organen,  noch  mit  der  Ausbildung  der  besonderen  Kredithändler,  der
Banken  ist  die  neuere  Arbeitsteilung  im  Kandel  und  Verkehr  erschöpft,  die  Stellung
des  neueren  Kändlertums  charakterisiert.  Man  wird  sagen  können,  vom  15.  und  16.
Jahrhundert  bis  zur  Gegenwart  habe  der  Kandelsstand  erst  seine  selbständige  höhere
Ausbildung  und  Teilung  erreicht,  sei  er  erst  der  Beherrscher  und  Organisator  der
Volkswirtschaft  geworden.  Erst  von  da  an  hat  die  Güterzirkulation,  der  Absatz,  die
interlokale  und  internationale  Teilung  der  Arbeit  so  zugenommen,  daß  sie  überall  des
Kandels  und  seiner  Teilorgane  bedurfte.  Erst  jetzt  entstand  für  einzelne  Kandwerkswarcn
  ein  Absatz  in  die  Ferne  durch  den  Kaufmann;  der  Kandel  schuf  die  Kausindustrie,
  wie  er  später  hauptsächlich  die  Großunternehmung  ins  Leben  rief.  Die
großen  Messen  gehören  der  Zeit  von  1500—1800,  die  größeren  Börsen  der  von
1800—1900  an.  Beide  sind  Ergebnisse  des  Kandels.  Die  ganze  privatwirtschaftliche, ­
  spekulative  Seite  der  heutigen  Volkswirtschaft  hängt  am  Kandel,  liegt  in  den
Künden  der  Kaufleute,  ist  von  der  arbeitsteiligen  Kandels-  und  Verkehrsorganisation
abhängig,  welche  sich  immer  einflußreicher,  komplizierter  gestaltet  hat;  sie  beherrscht
Industrie  und  Landwirtschaft,  den  großen  Teil  der  wirtschaftlichen  Produktion  und  die
Verteilungsgeschäfte,  welche  die  Güter  den  einzelnen  zuführen.
Allerdings  zeigen  die  Kandels-,  Versicherungs-,  Verkehrs-  und  Beherbergungsgewerbe ­
  in  unserer  heutigen  Berufs-  und  Gewerbestatistik  entfernt  nicht  die  Spezialisierung ­
  wie  die  Industrie.  Aber  in  der  deutschen  Zählung  von  1895  sind  doch  für
den  Kandel  mit  Tieren  37,  mit  landwirtschaftlichen  Produkten  136,  mit  Brennmaterialien ­
  21,  mit  Metallen  57,  mit  Kolonial-,  Eß-  und  Trinkwaren  119,  mit
Schnittwaren  136,  mit  Kurz-  und  Galanteriewaren  58  Spezialitäten  von  Geschäften
verzeichnet.  Die  Anpassung  der  Verkaufsgeschäfte  an  die  Bedürfnisse  der  verschiedenen
Klassen  und  Orte  hat  Magazine  und  Läden  jeder  Art,  von  den  kleinsten  bis  zu  den
Riesenbazaren  geschaffen.  Die  verschiedensten  Formen  des  Verkaufs  stehen  nebeneinander: ­
  Kausierbetrieb,  Wochen-,  Jahrmarkts-,  Markthallenverkauf,  Auktionsgeschäfte,
Wander-  und  stehende  städtische  Verkaufslager.  Die  Linien  zwischen  Produttion  und
Konsumtion  werden  durch  Makler,  Agenten,  Kommissionäre,  Groß-  und  Kleinhändler
aller  Art  verlängert.  And  so  sehr  an  vielen  Stellen  die  Zunahme  und  Verbesserung
der  Verkehrsmittel  früher  notwendige  Mittelglieder  des  Kandels  ausmerzt,  da  und  dort
entstehen  wieder  neue.  And  jedenfalls  ist  die  Macht  und  der  Einfluß  des  Kändlertums ­
  immer  noch  eher  im  Wachsen,  so  verschiedenartig  Stellung  und  Einfluß  der
Elemente  sind.
Die  kleinen  Ladenhalter,  Köker,  Kausierer,  das  Personal  der  Markthelfer,
Packer,  Träger,  Dienstmänner,  das  subalterne  Personal  aller  Verkehrsanstalten  steht
mit  dem  gelernten  und  ungelernten  Arbeiter  auf  einer  Stufe,  die  kleinen  Ladengeschäfte
mit  dem  Kandwerker,  die  großen  Ladengeschäfte  rechnen  zum  höheren  Mittelstände;
ihre  Tausende  von  Kommis  und  sonstigen  Gehilfen  gehören  teils  ihm,  teils  dem
höheren  Arbeiterstande  an.  Aber  all'  dem  stehen  die  höhere  Geschäftswelt,  die  Großhändler, ­
  die  Direktoren  und  Leiter  der  Aktiengesellschaften,  Kartelle,  Banken  und  ähnlicher ­
  Geschäfte;  sie  bilden  die  Spitze  der  kaufmännischen  Welt.  Sic  werden  nicht
mehr  Fürsten,  wie  einst  die  Medici  oder  heute  noch  glückliche  arabische  Kändler  in
Afrika,  aber  sie  überragen  an  Reichtum,  Macht  und  Einfluß  doch  da  und  dort  alle
anderen  Kreise  der  Gesellschaft,  beherrschen  in  einzelnen  Staaten  Regierung  und  Verwaltung ­
  nicht  minder  als  einst  in  Karthago,  Venedig  und  Florenz.  Nur  wo  eine  alte,
starke  Monarchie,  eine  gesunde  und  große  Grundaristokratie,  eine  ausgebildete  Keeres-
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        62  Zweiter  Teil.  Landet.  III.  Zur  Geschichte  von  Landet  und  Industrie.
und  Beamtenverfaffung  ist,  existieren  noch  starke  Gegengewichte,  welche  ihren  monopolartigen ­
  Einfluß  in  der  Volkswirtschaft  und  Gesetzgebung,  sowie  im  Staatsleben  im
ganzen  hemmen,  ihren  großen  Gewinnen  gewisse  Schranken  sehen.
Die  höhere  Schicht  der  kaufmännischen  Welt  stützt  sich  auf  ihren  beweglichen
Kapitalbesih,  wie  die  Grundaristokratie  auf  ihren  Grundbesitz.  Aber  es  ist  eine  sehr
schiefe  Auffassung,  aus  dem  Kapital  an  sich  alles  heute  abzuleiten,  was  Folge  der
technischen,  geistigen  und  moralischen  Eigenschaften  der  Kaufleute,  was  das  Ergebnis
ihrer  Marktkenntnis  und  -beherrschung,  ihrer  Organisation,  ihres  teilweise  vorhandenen
Monopolbesitzes  der  Geschäftsformen  und  Geschäftsgeheimnisse  ist.  Ihre  Stellung  in
der  modernen  Volkswirtschaft  hat  man  lange  von  der  günstigsten  Seite,  neuerdings
unter  dem  Eindrucke  gewisser  Mißbräuche  und  Entartungen,  auch  unter  dem  Einflüsse
sozialistischer  Theorien  vielfach  überwiegend  zu  ungünstig  be-  und  verurteilt.  Gewiß
kann  der  habsüchtige  Landelsgeist  entarten,  in  herrschsüchtiger  Monopolstellung  für
Volkswirtschaft  und  Staat  große  Gefahren  bringen.  Aber  nie  sollte  man  dabei  übersehen, ­
  daß  die  arbeitsteilige  Ausbildung  des  Landelsstandes  der  Fortschritt  ist,  der
unsere  moderne  Volks-  und  Weltwirtschaft  schuf.  And  stets  sollte  man  sich  klar  sein,
daß  dieser  Landelsgeist,  je  nach  den  Menschen,  ihren  Gefühlen  und  Sitten,  ihrer
Moral  und  Rasse,  etwas  sehr  Verschiedenes  sein  kann.  Eine  fortschreitende  Versittlichung
  der  Geschäftsformen  kann  die  Auswüchse  des  egoistischen  Landelsgcistes  abschneiden; ­
  ein  reeller  Geschäftsverkehr,  eine  steigende  Ehrlichkeit  und  Anständigkeit  in
Lande!  und  Wandel  kann  Platz  greifen;'  durch  Staats-  und  Kommunalbanken,  durch
Genossenschaften  und  Vereine,  die  wirtschaftliche  Funktionen  übernehmen,  teilweise  auch
durch  das  Aktienwesen  und  seine  Beamten  kommt  in  einen  Teil  des  Geschäftslebens
ein  anderer,  zugleich  auf  Gesamtinteressen  gerichteter  Geist.  Die  großen  Organisationen
der  Industrie  und  der  Landwirtschaft  haben  sich  teilweise  schon  von  der  Vorherrschaft
des  Ländlertums  befreit.  Alle  Gefahren  wucherischer  Ausbeutung  der  übrigen  Volksklassen ­
  und  des  Staates  durch  die  Ländler  werden  in  dem  Maße  zurückgedrängt,  wie
das  ganze  Volk  die  modernen  Landels-  und  Kreditformen  erlernt  und  beherrscht.
Für  das  Verständnis  der  neueren  politischen  und  volkswirtschaftlichen  Entwickelung
der  Kulturvölker  ist  es  eine  Erscheinung  von  größter  Bedeutung,  daß  von  den  drei
durch  Arbeitsteilung  entstandenen  aristokratischen  Gruppen  der  Gesellschaft  die  beiden
ersteren,  die  Priester  und  Krieger,  wenn  nicht  verschwunden,  so  doch  ihrer  Übermacht
entkleidet  sind;  ihre  Berufe  dauern  in  wesentlich  anderen  gesellschaftlichen  Formen  heute
fott.  Wohl  gibt  es  noch  Staaten  mit  starker  Priesterschaft;  aber  die  höherzivilisierten,
besonders  die  protestantischen,  haben  eine  Geistlichkeit,  einen  Lehrerstand  ohne  wirtschaftliche ­
  Vorrechte  und  Übermacht.  Wohl  gibt  es  noch  Militärstaaten,  wie  Preußen,
aber  der  Offiziersstand  herrscht  nicht,  rekrutiert  sich  aus  allen  Kreisen  der  Gebildeten;
die  allgemeine  Wehrpflicht  hat  das  proletarische  Söldnerbcrufsheer  mit  seiner  einseitigen
Arbeitsteilung  abgelöst.
Die  Landelsaristokratie  der  Gegenwart  konnte  und  kann  nicht  ebenso  verschwinden,
weil  ihre  arbeitsteilige  Funktion,  die  Leitung  und  Regulierung  der  wirtschaftlichen  Produktion, ­
  der  Verteilung  der  Güter  erst  in  den  letzten  2—3  Jahrhunderten  entstand  und
heute  unentbehrlich  ist.  Wäre  der  Lande!  aller  Zwischenhändler  so  entbehrlich,  wie  die
Sozialisten  meinen,  verdienten  die  kaufmännischen  Fabrikleiter  ihre  Gewinne  nur  mit
demselben  Rechtstitel  wie  die  Jungen,  die  über  die  Mauer  steigen,  um  Äpfel  zu  stehlen
&amp;lt;Kautsky),  dann  wäre  diese  Landelsaristokratie  auch  schon  verschwunden.  Sie  wird
bleiben,  so  lange  sie  am  besten  große  und  wichtige  Funktionen  der  Volkswirtschaft  versieht. ­
  Aber  ihre  einseitige  Lerrschaft  wird  abnehmen,  wie  wir  eben  schon  andeuteten.
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        2.  Die  Phönizier.

63

2.  Die  Phönizier.
Von  Alexander  v.  Peez.
Peez,  Zur  neuesten  Handelspolitik.  Wien,  Kommissionsverlag  von  Georg  Szelinski,
*895.  s.  308—309,  s.  3*5—3(6,  5.  326  —  328  und  5.  335—337.
Der  Reisende,  der  zur  Zeit  der  Blüte  Phöniziens,  etwa  um  das  Jahr  1000
vor  Christus,  zu  Schiffe  von  Egypten,  Kleinasien  oder  Griechenland  sich  der  syrischen
Küste  näherte,  machte  alsbald  die  Wahrnehmung,  daß  er  sich  auf  der  belebtesten
Seestraße  des  Altertums  bewegte.  Wie  heutzutage  im  Kanäle  zwischen  Frankreich
und  England,  tauchten  am  Horizonte  über  dem  blauen  Seespiegel  zahllose  Schiffe  auf,
kamen  näher,  entfemten  sich  oder  kreuzten  ihre  Bahnen,  Schiffe  aller  Art,  einzeln
oder  in  Schwärmen,  rundbäuchige  Kauffahrer,  die  man  schwimmenden  Magazinen
vergleichen  konnte,  oder  schlanke,  mächtige  Kriegsschiffe,  die  unter  dem  Schlage  von
Lunderten  von  Rudern  mit  einer  sogar  von  unseren  Dampfern  nicht  allzuweit  übertroffenen
  Schnelligkeit  dahinschossen.  Alles  verriet  die  Annäherung  an  einen  Mittelpunkt ­
  des  Weltverkehres.  Jetzt  verkündet  ein  Iubelruf  der  Matrosen,  daß  ihr  scharfes
Auge  einen  Sonnenblih  von  der  Goldkrone  Melkarts  erhascht  hatte,  dessen  kolossale
Bildsäule  aus  einem  oben  offenen  Tempel  von  Tyrus  emporragte.  Bald  gewahrte
man  die  Zinnen  der  mächtigen  Stadt,  die  wegen  ihrer  weißschimmcrndcn  Gebäude
nicht  mit  Anrecht  den  Namen  „Silbertasse"  erhalten  hatte.  Gewaltige  Ringmauern,
unmittelbar  aus  dem  Meere  aufsteigend  und  nur  für  zwei  Läsen  die  nötigen  Zugänge
lassend,  umschlossen  die  Insel.  Am  eine  Ecke  biegend,  lief  nun  das  Fahrzeug  in  den
starkbefestigten  Lasen  ein,  wand  sich  durch  ein  Gewimnrel  von  Schiffen  und  Booten
hindurch  und  legte  endlich  an  der  ihm  angewiesenen  Stelle  des  Kai  an.  Das
stolze  Tyrus  war  erreicht.  Wenn  nun  der  Reisende  das  Schiff  verließ,  so  führten
ihn  mächtige  Treppen  in  breiter  gewaltiger  Flucht  nach  dem  mit  Säulenhallen,
Tempeln  und  Palästen  umsäumten  Lauptplatze.  Lier  hatte  ringsum  die  phönizischc
Kunst  ihr  Schönstes  und  Bestes  geleistet.  Wie  ein  Schatzkästlein  zierlich  gebildet,
erhob  sich  blendend  das  Stadthaus  und  nicht  ferne  davon  der  berühmte  Tempel  des
Baal-Melkart.  Brunnen  sprangen,  und  Götterbilder  sahen  von  der  Löhe  köstlicher
Säulen  herab.  Tiefblau  stand  der  Limmel  über  dem  blanken,  kunstvollen  Steinwerke;
doch  wo  die  Glut  der  Sonne  zu  heftig  brannte,  da  waren  weite  Purpurdecken  über
ganze  Gassen  gespannt.  Allenthalben  wogte  ein  unendlich  reiches,  farbenprächttges
Leben  und  bot  dem  Reisenden  ein  Bild  dar,  zu  welchem  hinsichtlich  der  Anlage  der
Stadt  nur  Venedig,  hinsichtlich  der  Völkertypen  und  des  Geschäftslebens  Konstantinopel, ­
  Alexandria  und  Kalkutta  zusammengenommen  die  Grundlinien  liefern  könnten.
In  seiner  Blütezeit  soll  Tyrus  700000  Einwohner  gehabt  haben.  Nördlich
davon  lag  das  kaum  minder  bedeutende  Sidon,  das  mit  Tyrus  in  der  Führerschaft
wetteiferte,  und  um  diese  beiden  Doppelsterne  ordneten  sich  die  anderen  Städte  des
kleinen,  aber  wunderbaren  Landes,  das  von  seinem  schmalen  Küstenstrich  aus  eine
Welt  von  Arbeit  und  Produktion  bewegte.  Denn  fast  im  ganzen  Amfange  der
alten  Welt  beschäftigten  die  phönizifchen  Reeder,  Kaufherren  und  Großkapitalisten
nah  und  fern,  in  Lande!,  Bergbau,  Landwirtschaft  und  Industrie  vielleicht  mehr
Millionen  Menschen,  als  ihr  Land  selbst  Lundcrttausende  zählte.
Phönizien  war  gleichsam  nur  die  Krone  eines  Baumes,  dessen  Zweige  und
Wurzeln  sich  über  die  alte  Welt  hinzogen.  Den  Stamm  dieses  Geflechtes  bildeten
die  Kolonien:  „Die  Niederlassungen  der  Phönizier",  sagt  Curtius,  „sind  fast  über
den  ganzen  Erdkreis  ergossen."
Das  einfachste  Band  zwischen  dem  Mutterlande  und  seinen  Kolonien  bildeten
Lande!  und  Verkehr.  Nach  dem  Propheten  Ionas  gingen  täglich  von  Tyrus  Schiffe
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        64  Zweiter  Teil.  Kandel.  III.  Zur  Geschichte  von  Kandel  und  Industrie.
ab.  Die  Kriegs-  und  Kandelsflotte  war  größer  als  jemals  die  venetianische  und  nur
der  modernen  englischen  vergleichbar.  Einer  Kriegsflotte  von  300  Dreiruderern
folgten  3000  Lastschiffe  mit  Proviant  und  Beiwerk,  und  die  Erhaltung  der  60  000
Ruderknechte  und  Matrosen  auf  jenen  Dreiruderern  kostete  jährlich  gegen  200  Millionen ­
  Mark.  Die  Phönizier  waren  übrigens  keine  zu  Schiff  gestiegenen  Landratten
wie  die  Römer  und  keine  bloßen  Küstenfahrer  wie  die  Griechen,  sondern  sie  wagten
sich  aus  die  hohe  See;  das  gefährliche  Rote  Meer  und  besonders  die  Atlantis
waren  ihre  Schule.  Ob  sie  nicht  schon  nach  entfernten  ostasiatischen  Inseln,  vielleicht ­
  sogar  nach  Amerika  gelangten,  mag  hier  ununtersucht  bleiben.  Bemerkenswert
bleibt  immerhin  im  Zusammenhalte  mit  anderen  Nachrichten  die  Meldung  Diodors:
„die  Phönizier  hätten  sich  in  den  Ozean  hinausgewagt  und  seien  durch  heftige  Stürme
an  eine  Insel,  reich  an  Wasser  und  allen  Früchten,  verschlagen  worden."  Ohne
Zweifel  besaßen  sie  jene  scharfgebauten  Kielschiffe,  welche  später  im  Mittelmeere  verloren ­
  gingen  und  erst  mit  den  kühnen  Germanen  wieder  erschienen.  Sie  verstanden
das  Segeln  gegen  den  Wind  und  richteten  sich  bei  Nacht  nach  dem  Polarsterne,
während  die  Griechen  nach  dem  unsicheren  Großen  Bären  hielten.  Katten  sie  die
Orientierung  dennoch  verloren,  so  ließen  sie  Tauben  fliegen  und  schlossen  danach  auf
die  einzuschlagende  Richtung;  Tauben  waren  deshalb  heilige  Vögel  und  wurden,  wie
heute  noch  in  Venedig,  auf  den  Plätzen  der  phönizischen  Städte,  frei  umherschwärmend, ­
  ernährt.  Durch  all'  diese  Kilfsmittel  erreichten  die  Schiffe  der  Phönizier
eine  bewundernswerte  Schnelligkeit.  Die  Durchschnittsschnelle  soll  25  Meilen  in
24  Stunden  Tag  und  Nacht  gewesen  sein.  Ein  Dampfer  fährt  heute  von  Tunis
nach  Cadiz  in  4  Vs—5  Tagen.  Skylax  rechnet  von  Karthago  bis  zu  den  Säulen  des
Kerkules  (Tunis  bis  Cadiz)  7  Tag-  und  Nachtfahrten,  macht  also  bei  einer  Entfernung ­
  von  240  geographischen  Meilen  für  einen  Tag  31  Vs  Meilen.  Gutgebaute
Dreiruderer  gingen  aber  noch  viel  schneller,  und  es  wird  uns  berichtet:  eine
solche  Kriegsjacht  mit  dem  Pferdekopfe  als  Sinnbild  am  Sterne  habe  an  einem
Sommertage  (ohne  Nachtfahrt)  über  30  Meilen  zurückgelegt.
Neben  diesen  Schnellfahrern  spielte  auch  das  breitbäuchige  Lastschiff,  das  an
den  Küsten  herschlich,  seine  große  Rolle.  Zahlreich  waren  die  Kaufleute,  die  mit
solchen  Schiffen,  von  Kafen  zu  Kafen  und  von  Volk  zu  Volk  fahrend,  eine  Art
Kausierhandel  trieben.  Ein  Trompetengeschmetter  lud  die  biederen  Landbewohner  zur
Besichtigung  der  mitgebrachten  Kerrlichkeiten  ein,  die  entweder  auf  dem  Schiffe  oder
auf  der  Küste  unter  Zelten  ausgestellt  wurden.  Die  Ladung  bestand  meist  aus
Waffen,  Kacken,  Schaufeln,  Keugabeln,  Messern,  Riemen,  Röhren,  Leuchtern,  Wagen,
Gewändern,  Decken,  Tapeten,  Salben,  Schmucksachen,  Bernstein,  Gold,  Silber,
Opium,  Flötenspielerinnen  und  Götterbildern.  An  der  afrikanischen  Küste  herfahrend,
nahmen  sie  König  und  Wachs  ein,  deren  griechische  und  lateinische  Namen  aus  der
Sprache  der  Berber  stammen,  ferner  Datteln,  Elfenbein,  Ticrfelle  und  Straußfedern;
in  Spanien  holten  sie  vorzugsweise  Silber  und  in  Gades  die  dort  aufgestapelten
nordischen  Waren;  über  die  italienischen  und  griechischen  Küsten  setzten  sie  mit  Tausch
und  Krämerei  ihre  Rundfahrten  fort,  bis  sie  nach  zwei-  oder  dreijähriger  Reise,
mächtig  bereichert,  in  die  Keimat  zurückkehrten.
Ohne  Zweifel  haben  die  Phönizier  ihre  bevorzugte  Weltstellung  rücksichtslos
ausgenutzt.  Es  ist  uns  überliefert,  daß  sie  für  vier  Degenklingen  im  Wert  von  einem
Sekel  in  Italien  Korallen  im  Wert  von  400  Sekel  eintauschten.  Sie  nahmen  also
400  °/o!  Ferner  wissen  wir,  daß  sie  gewisse  Salben,  die  angeblich  aus  25  verschiedenen ­
  Bestandteilen  zusammengesetzt  waren,  bis  zu  90  Gulden  das  Pfund  verkauften. ­
  Am  die  Preise  zu  erhöhen,  setzten  sie  die  seltsamsten  Übertreibungen  in  Amlauf
über  die  Gefahren,  die  mit  Beschaffung  der  Ware  verbunden  seien.  Der  Pfeffer
sollte,  von  Schlangen  bewacht,  in  unzugänglichen  Wäldern  wachsen,  —  eine  Sage,
        <pb n="76" />
        3.  Römer  und  Griechen,  Araber  und  Italiener.

65

womit  vielleicht  noch  unser  frommer  Wunsch:  „Ich  wollte,  du  wärest,  wo  der  Pfeffer
wächst",  zusammenhängt.  Wenn  daher  die  Phönizier  als  Mitbegründer  der  Naturwissenschaften ­
  genannt  werden,  so  müssen  sie  doch  auch  als  Arheber  zahlreicher  Märchen
bezeichnet  werden,  die,  zum  eigenen  Vorteil  von  jenen  klugen  Kaufleuten  erfunden,  bis
in  eine  späte  Zeit  hinein  die  Köpfe  verwirrten.  Den  Sagen  von  Cyklopen,  Sirenen,
und  Lästrygonen  begegnet  man  an  solchen  Orten,  wo  Phönizier  Lande!  und  Schiffahrt
trieben.  Lange  wurden  solche  Erzählungen  von  den  Griechen  und  anderen  Europäern
für  bare  Münze  genommen.  Später  ffeilich  zürnten  die  Griechen  über  ihre  Leichtgläubigkeit, ­
  und  dann  ward  der  Ausdruck  „phönizische  Lügen"  zu  einem  Sprichwort.
Durch  jene  abenteuerlichen  Erzählungen  von  ungeheuren  Gefahren,  die  den  Seefahrer
in  fernen  Meeren  bedrohen,  sollten  aber  nicht  nur  die  Preise  erhöht,  sondem  auch  Konkurrenten ­
  von  der  Nachfolge  abgeschreckt  werden.  Denn  vor  allem  strebten  die  Phönizier
nach  dem  Monopol,  diesem  Wunderstab  und  Zauberring  eines  jeden  echten  Kaufmannsvolkes. ­
  Ihre  Landelspolitik  ging  immer  auf  das  Monopol  los.  Der  Karthager  Lanno
drohte  einst:  „Nicht  einmal  ihre  Lände  sollen  die  Römer  im  Meere  waschen  dürfen."
Wen  erinnern  nicht  diese  Worte  an  die  Aussprüche  William  Pitts,  des  späteren  Lord
Chatam:  „Nicht  eine  Kanone  darf  auf  dem  Meere  gelöst  werden  ohne  Erlaubnis  von
England",  und  dann  wieder:  „Nicht  ein  Lufnagel  soll  in  den  englischen  Kolonien
fabriziert  werden?"  And  derselbe  Dio  Cassius,  welcher  uns  jene  merkwürdigen  Worte
Lannos  aufbewahrte,  läßt  auch  Cäsar,  als  er  seine  Offiziere  zum  Angriff  auf  Ariovist
bestimmen  will,  folgendes  sagen:  „So  lange  wir  die  Karthager  in  Afrika  ruhig  ließen,
schifften  sie  nach  Italien  hinüber,  durchschwärmten  das  Land  und  zerstörten  die  Städte."
Ganz  dieselbe  Tatsache,  daß  die  Punier  es  besonders  auf  die  Städte  abgesehen  hatten,
berichtet  uns  von  den  Phöniziern  der  belesene  Kirchenvater  Eusebius.  Derselbe  hat
uns  eine  wahre  Enthüllung  hinterlassen,  indem  er  sagt:  „Die  Phönizier  bewachten  ihre
Kolonien,  daß  niemand  mit  denselben  Verkehr  treiben  und  sie  bereisen  konnte.  Dies
bewirken  sie  dadurch,  daß  sie  die  Länder  ihrer  Grenznachbarn  beständig  verwüsteten
und  darauf  bedacht  waren,  deren  Städte  zu  vermindern."  Besonders  bezeichnend  ist
hier  die  Absicht  einer  Verminderung  der  Städte.  Von  bloß  landbautreibenden  Ländern
fürchteten  die  Phönizier  nichts,  denn  das  waren  ja  Konsumenten  ihrer  Industrieprodutte
und  überdies  Länder,  dünn  bevölkert,  arm  und  unmächtig;  aber  die  Städte  waren  ihnen
verhaßt  als  Konkurrenten,  die  durch  Kapitalbesitz,  Lande!  und  Industrie  ihren  Gewinn
schmälern  konnten!

3.  Römer  und  Griechen,  Araber  und  Italiener.
Von  Joseph  Grunzel.

GrunzeI,  System  der  Handelspolitik.  Leipzig,  Duncker  &amp;amp;  Humblot,  &amp;gt;M.  5.  29—54,
Die  Griechen  besaßen  für  den  Lande!  keine  besondere  Wertschätzung,  denn  sie
betrieben  vorwiegend  Ackerbau  und  überließen  die  kaufmännische  Tätigkeit  den  Phöniziern.
Eine  Änderung  brachte  die  Wanderung  der  griechischen  Stämme  hervor,  welche  zu
einer  Übervölkerung  im  Süden  und  in  weiterer  Folge  zur  Besiedelung  der  kleinasiatischen
Küstenlandschaften  führte.  Die  große  Fruchtbarkeit  lind  die  reiche  Gliederung  der
kleinasiatischen  Küste  begünstigten  den  Landelsverkehr  der  Pflanzstätte  mit  der  Leimat;
der  gleichzeitige  Niedergang  des  phönizischen  Landels  eröffnete  den  Griechenstädten  den
Weg  zur  Beherrschung  im  Ägäischen  und  Schwarzen  Meere.  Die  Perserkriege
machten  dieser  Blütezeit  ein  Ende,  erhoben  aber  dafür  Athen  zur  Vormacht  der
M  01  l  a  t,  Volkswirtschaftlicher  Lesebuch.  5
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        66  Zweiter  Teil.  Landel.  III.  Zur  Geschichte  von  Landet  und  Industrie.
Griechen.  Llnter  Pcrikles  wurde  Athen  die  wichtigste  Landelsstadt  im  östlichen  Mittelmeere. ­
  Sie  tauschte  ihre  Produkte,  wie  Olivenöl,  Feigen  und  kunstgewerbliche  Erzeugnisse ­
  aus  Stein,  Ton  und  Metall  gegen  Getteide,  Läute  und  Schiffbaumaterial  von
der  Nordküste  des  Schwarzen  Meeres,  Metalle  von  den  Inseln,  Texttlwaren  von
Persien,  Phönizien  und  Ägypten.  Die  Landelseinrichtungen  Athens  zeugen  für  die
Intensität  des  Landelsverkehres  und  den  Grad  der  staatlichen  Fürsorge,  denn  es
bestanden  Warenmagazine  für  die  Lagerung  der  Waren,  sowie  Verkaufshallen,  eigene
Gerichte  für  die  Landelsstreitigkeiten,  Gesetze  über  die  Zollabgaben,  über  die  Seedarlehen ­
  unter  Verpfändung  des  Schiffes  oder  der  Ladung  usw.  Außer  Athen  hat
sich  auch  Korinth  durch  seine  günstige  Lage  emporgeschwungen.  Eine  Zeitlang  behauptete ­
  Rhodus  eine  beherrschende  Stellung  im  Ägäischen  Meere;  das  Seerecht  von
Rhodus,  welches  zum  erstenmal  gewisse  Grundsätze  für  den  Schiffahrtsverkehr  aufstellte, ­
  hat  sich  bis  in  die  mittelalterlichen  Rechtssahungen  gleicher  Art  fortgepflanzt.
Das  Weltreich  der  mazedonischen  Lerrscher  machte  der  Stellung  der  Griechen  als
Landelsvolk  ein  jähes  Ende.
Nach  der  Zerstörung  von  Korinth  und  Karthago  wurde  Rom  zur  ersten
Landelsmacht,  schon  infolge  seiner  politischen  Machtstellung.  An  und  für  sich  besaßen
die  Römer  wenig  Befähigung  für  den  Landelsbettieb.  Sie  begnügten  sich  auch  dann
noch,  als  ihnen  durch  die  griechischen  Ansiedelungen  die  Möglichkeit  des  Bezuges
fremder  Produkte  gegeben  war,  mit  den  heimischen  Erzeugnissen;  es  blieb  lange  ihr
Ideal,  im  Laushalt  alles  zu  erzeugen,  was  im  Laushalt  gebraucht  wurde.  Dabei
galt  nur  der  Ackerbau  als  eine  des  Bürgers  würdige  Beschäftigung,  während  Gewerbe
und  Landel  vorwiegend  Sache  der  Sklaven  waren.  Die  Unterwerfung  Karthagos
aber  drängte  die  Römer  auf  die  See.  Die  erfolgreichen  Kriege  machten  die  Bürger
mit  dem  Luxus  des  orientalischen  Lebens  bekannt  und  entfremdeten  sie  zugleich  den,
Ackerbau.  Der  Landel  brachte  alles,  was  man  sonst  mit  großer  Mühe  und  Gefahr
selbst  produzieren  mußte,  zu  billigen  Preisen  ins  Land.  Die  wichtigsten  Plätze  des
Welthandels  waren  ohnedies  unter  römische  Lerrschaft  geraten.  So  bahnte  sich  denn
allmählich  auch  der  kaufmännische  Unternehmungsgeist  seine  Wege.  Aber  nicht  bloß
zur  See,  auch  zu  Lande  drang  der  Landel  gegen  Norden  vor.  Der  Ausbau  der
Kommunikationswege  in  der  Kaiserzeit  war  zwar  hauptsächlich  unter  dem  Gesichtspunkt ­
  der  militärischen  und  zivilen  Verwaltung  erfolgt,  diente  jedoch  in  zweiter  Linie
gleichzeitig  dem  Landclsverkehre.  Der  Export  ging  zumeist  nach  Norden,  indem
italienische  Kaufleute  Wein,  Früchte,  Schmuckgegenstände  usw.  nach  dem  nördlichen
Gallien  und  nach  Deutschland  brachten.  Der  weit  größere  Einfuhrhandel  benutzte
den  Seeweg  und  wurde  fast  ausschließlich  durch  Griechen,  Ägypter,  Syrier  usw.  vermittelt, ­
  war  also  passiv.  Der  Import  wurde  im  ersten  Jahrhundert  n.  Chr.  auf  etwa
100  Millionen  Sesterzien  (ca.  22 l k  Mill.  Mark)  beziffert,  bewegte  sich  also  noch  in
ziemlich  engen  Grenzen.  Bei  dem  Mangel  an  Interesse  der  heimischen  Bewohner  blieb
auch  die  Landelsgesetzgebung  ziemlich  vernachlässigt.  Die  Abgaben  für  den  Verkehr  zu
Lande  und  zur  See  waren  sehr  drückender  Natur,  die  Einnahmen  waren  an  Generalpächter ­
  vergeben,  die  Landelspolitik  war  demgemäß  von  rein  fiskalischen  Gesichtspunkten ­
  beherrscht.
Die  Wanderungen  der  germanischen  Stämme  führten  zur  Zertrümmerung  des
römischen  Reiches.  Die  Osthälfte  des  Reiches  erstand  als  griechisches  Kaisertum  mit
der  neuen  Lauptstadt  Konstantinopel,  welche  nun  einen  Teil  jener  Rolle  übernahm,
die  bis  dahin  Rom  als  Mittelpunkt  des  Welthandels  gespielt  hatte.  Ihre  außerordentlich ­
  günstige  Lage  ließ  sie  als  Stapelplatz  für  den  Landelsvcrkchr  mit  Vorderasien ­
  als  prädestiniert  erscheinen.  Griechische  Künstler  und  Gewerbetreibende  haben
auch  zur  Einführung  einzelner  Zweige  der  gewerblichen  Tättgkeit,  wie  der  Seidenindustrie, ­
  der  Metallverarbeitung  usw.  beigetragen.  Der  auswärtige  Landel  nahm
        <pb n="78" />
        3.  Römer  und  Griechen,  Araber  und  Italiener.

67

insbesondere  zur  Zeit  der  Kreuzzüge  einen  großen  Aufschwung,  kam  aber  immer  mehr
in  die  Lände  der  Fremden,  insbesondere  der  Italiener,  nachdem  die  italienischen  Seestädte ­
  in  lebhafter  Konkurrenz  untereinander  von  den  griechischen  Kaisern  wertvolle
Privilegien  erlangt  hatten.  Überhaupt  war  der  Kandel  unter  den  griechischen  Kaisern
nur  insofern  Gegenstand  staatlicher  Fürsorge,  als  er  zur  Vermehrung  der  kaiserlichen
Einnahmen  geeignet  war.  Viele  Landelsartikel,  darunter  sogar  die  notwendigsten
Lebensmittel,  wie  Getteide,  Wein  und  öl,  wurden  dem  privaten  Unternehmungsgeist
entzogen  und  zum  Gegenstände  staatlicher  Monopole  gemacht,  die  unter  der  Verwaltung
von  rücksichtslosen  Finanzbeamtcn  zu  einem  wirtschaftlichen  Despotismus  ausarteten.
Anter  diesen  Verhältnissen  wurde  es  den  italienischen  Städten,  die  durch  die  Kreuzzüge
die  direkten  Beziehungen  zu  den  Küsten  Vorderasiens  angeknüpft  hatten,  nicht  schwer,
Konstantinopel  die  Kandelssuprematie  vollständig  zu  entteißen.
Die  Araber  haben  sich  bereits  in  den  ältesten  Zeiten  als  Kandelsvolk  hervorgetan, ­
  sie  haben  auch  neben  den  Phöniziern  eine  große  Rolle  gespielt.  Die  römische
Kerrschast  hatte  ihnen  einen  starken  Damm  entgegengesetzt,  mit  umso  größerer  Kraft
brachen  sie  aber  in  der  ersten  Kälste  des  7.  Jahrhunderts  hervor,  fanatisiert  durch
ihren  neuen  Glauben.  Der  Muhammedanismus  eröffnete  auch  dem  kaufmännischen
Internehmungsgeiste  neue  Bahnen,  zumal  der  Prophet  selbst  Geschäftsmann  gewesen
war.  Viele  religiöse  Vorschriften  und  Einrichtungen  dienten  auch  dem  Landclsverkehre;
die  regelmäßigen  Pilgerfahrten  nach  Mekka  führten  Kaufleute  aus  allen  Gegenden
zusammen  und  boten  die  nöttgen  Vorbedingungen  für  einen  größeren  Markt,  die
Schaffung  von  Brunnen  und  Zisternen,  die  Errichtung  von  Karawanserails  usw.  mußten
dem  Warenhandel  großen  Vorschub  leisten.  Die  Eroberungen  der  Araber  in  Syrien
und  Palästina,  Ägypten,  Nordafrika,  Spanien,  Interitalien  usw.  zerstörten  nicht  die
zahlreichen  hochentwickelten  Kulturstätten,  sondern  machten  sic  nur  dem  arabischen  Kandel
dienstbar,  der  durch  zwei  Jahrhunderte  das  Mittelmecr  beherrschte  und  sich  in  die  ganze
damals  bekannte  Welt  erstteckte.  Der  Mittelpuntt  des  Landelsvcrkehres  zwischen  dem
Morgenlande  und  Abendlande  war  nun  Kairo.  Die  Zersplitterung  des  Reiches  durch
Isurpationen  und  Eroberungen  untergrub  aber  auch  die  kommerzielle  Bedeutung  der
Araber.
Nach  der  Teilung  des  römischen  Reiches  war  die  italienische  Kalbinsel  ein  Spielball
  des  wechselnden  Kriegsglückes  jener  zahlreichen  Völkerschaften,  welche  um  den
Besitz  derselben  sttitten.  Nur  einzelnen  günstig  gelegenen  Städten  gelang  es,  den  zeitweise ­
  ganz  unterbundenen  Kandelsverkehr  wiederanzuknüpfen.  Inter  diesen  Städten
erhob  sich  zuerst  Amalfi,  ein  kleiner  Kafenplah  am  Golf  von  Salerno,  zu  großer
Bedeutung.  Amalfi  hatte  ein  freundschaftliches  Verhältnis  mit  den  Arabern  angeknüpft,
die  sich  in  Sizilien  und  Interitalien  festgesetzt  hatten,  und  dehnte  auf  Grund  dieser
Beziehungen  seine  Kandelsfahrten  nach  den  syrischen  und  nordafrikanischen  Käsen  aus.
Eine  wichtige  Kandelsniederlassung  wurde  in  Konstantinopel  begründet.  Die  Seegesehe
Amalfis  (tabula  Amalfitana)  wurden  zum  geltenden  Seerecht  im  mittelländischen  Meere.
Gegenüber  der  aufsttebenden  Größe  von  Pisa,  Genua  und  Venedig  vermochte  sich
aber  Amalfi  nicht  zu  halten.
Pisa  hatte  sich  durch  die  mit  Genua  durchgeführten  siegreichen  Kriege  gegen
die  Araber  im  11.  Jahrhundert  emporgeschwungen.  Die  verbündeten  Flotten  Pisas
und  Genuas  vertrieben  die  Araber  von  Sizilien  und  Sardinien.  Durch  die  Interstühung
  der  Kreuzfahrer  erlangte  Pisa  wertvolle  Kandelsprivilegien  in  den  verschiedenen
morgcnländischen  Städten  und  bahnte  einen  lebhaften  Verkehr  mit  der  Levante  an.
Die  Stadt  unterlag  jedoch  im  Kampfe  mit  dem  rivalisierenden  Genua  (1284)  und
verfiel  seitdem  sehr  rasch.
Genua  war  bereits  zu  Römerzciten  ein  günstig  gelegener  und  viel  benutzter
Kandclsplatz.  Es  hatte  mit  Pisa  siegreiche  Kämpfe  gegen  die  Araber  bestanden  und
5*
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        68  Zweiter  Teil.  Lande!.  III.  Zur  Geschichte  von  Lande!  und  Industrie.
auch  durch  die  Kreuzzüge  viele  Vorteile  erhalten.  In  Konstantinopel  hatten  durch  die
Begründung  des  lateinischen  Kaisertunis  (1204)  die  Venetianer  die  Oberhand  gewonnen,
die  Wiederaufrichtung  des  griechischen  Kaiserthrones  (1261)  setzte  aber  die  Genuesen
an  deren  Stelle,  welche  sich  um  die  griechische  Dynastie  hervorragende  Verdienste  erworben ­
  hatten.  Von  da  an  datiert  die  Blütezeit  Genuas,  welches  nun  auch  den  Landet
im  Schwarzen  Meere  an  sich  riß.  Der  genuesische  Seehandel  vermittelte  zum  größten
Teil  den  Verkehr  der  europäischen  Länder  mit  der  Levante.  Die  Parteikämpfe  im
Innern,  namentlich  aber  der  unglückliche  Krieg  mit  der  mächtigen  Rivalin  Venedig
(1378—1381),  verdrängten  Genua  aus  der  Vorherrschaft,  doch  blieb  die  Stadt  auch
späterhin  noch  ein  wichtiger  Punkt  des  europäischen  Welthandels.
Venedig  hatte  bereits  im  7.  Jahrhundert  durch  Wahl  eines  eigenen  Führers
(Dogen)  einen  erfolgreichen  Anlauf  zur  Selbständigkeit  und  Anabhängigkeit  genommen.
Durch  die  Bekäinpfung  der  sarazenischen  Seeräuber  hatte  cs  im  Adriatischen  und  Mittelländischen ­
  Meere  die  für  den  Lande!  notwendige  Rechtssicherheit  hergestellt  und  dadurch
großes  Ansehen  gewonnen.  Die  Kreuzzüge  erweiterten  den  Einfluß  auch  dieser  Landelsrepublik,
  insbesondere  hat  die  Eroberung  Konstantinopels  durch  die  Kreuzfahrer  (1204)
den  Venetianern  wertvolle  Privilegien  in  dem  neubegründeten  lateinischen  Kaisertum
gebracht.  Eine  Vorstadt  Konstantinopels,  Pera,  wurde  ihnen  ausschließlich  zugewiesen,
der  Verkehr  im  Schwarzeir  Meere  tvar  fast  vollständig  in  ihren  Länden.  Der  Sturz
des  lateinischen  Kaisertums  beraubte  sie  zwar  dieser  Vorrechte  zugunsten  der  Genuesen,
sie  suchten  sich  aber  durch  die  Anknüpfung  neuer  Landelsverbindungen  dafür  zu  entschädigen. ­
  Sie  setzten  sich  in  Alexandrien  fest,  das  damals  der  wichtigste  Stapelplatz
für  den  Warenhandel  nach  Indien  war,  und  wußten  sich  durch  günstige  Verträge  den
Zugang  zu  den  syrischen  und  ägyptischen  Lafenplähen  zu  verschaffen.  Auch  zu  Lande
stand  später  Venedig  in  lebhaftem  Landelsverkehr  mit  Deutschland,  Polen  und  den
Niederlanden.  Die  deutschen  Kaufleute  besaßen  in  Venedig  ein  eigenes  Kaufhaus
(Fondaco  dei  Tedeschi).  In  der  Blütezeit  im  14.  Jahrhundert  verfügte  die  Republik
über  eine  Landelsflotte  von  3000  Kauffahrteischiffen.  Der  rege  Zwischenhandel  hatte
auch  der  gewerblichen  Tätigkeit  mannigfache  Anregung  gegeben;  durch  die  Venetianer
wurde  die  Seidenweberei,  Tuchfabrikation,  Baumwollindustrie,  Waffenindustrie,  Glasund
  Spiegelfabrikation,  Kerzenfabrikation  und  Goldschmiedekunst  nach  Italien  verpflanzt.
Die  venetianische  Republik  inaugurierte  auch  zum  erstenmal  eine  planmäßige  staatliche
Landelspolitik,  aus  der  die  späteren  merkantilistischen  Schriftsteller  vielfach  ihre  Beispiele
nahmen.  Sie  erleichterte  die  Einfuhr  von  Rohstoffen  und  die  Ausfuhr  von  Fabrikaten,
schützte  aber  die  heimischen  Kaufleute  in  jeder  Weise  gegen  die  fremde  Konkurrenz.
Eine  Flotte  sorgte  für  die  Rechtssicherheit  im  Seeverkehr,  ein  eigenes  Seerecht  (consulado
  del  mare)  kodifizierte  die  für  den  Seeverkehr  wichtigsten  Bestimmungen.  An
den  wichtigsten  Landelsplätzen  wurden  Konsulate  ins  Leben  gerufen,  welche  die  Interessen ­
  des  heimatlichen  Landels  zu  schützen  hatten.  Zur  Erleichterung  des  Geldverkehres
wurden  Banken  errichtet.  Den  stärksten  Stoß  erhielt  die  Landelssuprematie  Venedigs
durch  die  Auffindung  des  Seeweges  um  Afrika  nach  Indien.  Zwar  unternahm  Venedig
alle  Anstrengungen,  um  durch  günstige  Verträge  und  besondere  Maßnahmen  die  alten
Verbindungen  aufrecht  zu  erhalten,  aber  vergeblich,  weil  sich  der  Lande!  im  Mittelmeere
bald  auf  die  Küstenländer  einschränken  mußte.
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        4.  Der  deutsche  Kaufmann  im  Ausgange  des  Mittelalters.

69

4.  Der  deutsche  Kaufmann  im  Ausgange  des  Mittelatters.
Von  Georg  Steinhaufen.
5  teinhausen.  Der  Kaufmann  in  der  deutschen  Vergangenheit.  Leipzig,  Eugen  Diederichs,
WYA.  S.  so—37.
Wir  können  bereits  im  12.  und  13.  Jahrhundert  von  einer  Landelsaristokratie
in  Deutschland  reden.  Wenn  der  gewöhnliche  Kaufmann  einfache  Wollenstoffe  trug
und  sein  Laupt  mit  einfacher  Kappe  deckte,  so  zeigte  der  große  Landelsherr  auch  in
seinem  Äußeren  stolze  Pracht,  wenigstens  daheiin.  Mit  kostbarem  Pelzwerk  waren
Rock  und  Mantel  gebrämt,  und  mannigfaltige  Farben  zeigten  die  feinen  Kleidungsstücke,
reich  verziert  war  der  Gürtel,  und  an  der  Land  glänzten  die  Ringe.  Dem  entsprach
Wohnung  und  Lebensweise.  Der  reiche  Laushalt  des  Kaufmanns  Wlmür  zu  Munleün
(Laon)  ist  aus  Wolfram  von  Eschenbachs  Wilhelm  von  Orange  bekannt:  er  mag  auch
für  diejenigen  deutscher  Großkaufleutc  bezeichnend  sein.  Reich  ist  die  Ruhestätte,  die
Wkmür  dem  Markgrafen  anbietet:  „Polster  und  Plumeau  mit  Pracht  hieß  auf  den
Teppich  nun  der  Wirt  hinlegen."  Üppig  ist  die  Tafel,  die  er  Herrichten  läßt,  allerdings, ­
  wird  hinzugefügt,  lebte  er  für  sich  bescheidener.  Dem  Markgrafen  aber  läßt  er
aufttagen.  „Nach  Kaufmanns  Ehrenweise
Gar  mannigfalt'ge  Speise
Gesottnes,  sowie  Braten  .  .  .
Lind  das  Getränk  wär'  einzuschenken
Sogar  dem  Kaiser  ohne  Scheu."
Gebratener  Pfau  in  feinster  Sauce,  „Kapaun,  Fasan,  Rebhuhn,  in  Gallert  die
Lamprete"  werden  als  Gerichte  aufgezählt.  Schließlich  bietet  ihm  der  Kaufmann  auch
noch  Gewand  an,  „daß  der  Franzosen  ganzes  Land  nicht  bessre  Kleidung  kann  erzeugen."
Der  Typus  eines  solchen  mittelalterlichen  Großkaufmanns  in  Deutschland  ist  aber
der  gute  Gerhard  von  Köln,  der  Leid  des  gleichnamigen  Epos  von  Rudolf  von  Ems.
So  wird  uns  die  Vermählung  seines  Sohnes  in  einer  Weise  geschildert,  daß  wir  an
einem  glanzvollen  Edelsih  uns  zu  befinden  glauben.  In  dem  großen  Lose  werden  die
Ritterspiele  abgehalten,  —  kurz,  das  Ganze  hat  einen  durchaus  höfischen  Anstrich.  Man
darf  das  nicht  der  Willkür  des  Dichters  beimessen,  etwa  weil  zu  jener  Vermählung  zahlreiche ­
  Ritter  geladen  waren.  Die  reichen  Kaufleute  lebten  vielmehr  in  der  Tat  in
glanzvoll  höfischer  Weise,  und  das  Abhalten  von  Turnieren  war  auch  ihnen  ein  gewöhnliches ­
  Ereignis.  Die  Magdeburger  Schöppenchronik  erzählt  uns  z.  B.  von  dem
Ritterspiel  der  Kaufleute  im  Jahre  1226:  Da  war  ein  gelehrter  Mann,  Brun  von
Schönebeck,  der  sollte  das  Spiel  dichten  und  inszenieren,  „des  makede  he  eynen  Gral
und  dichte  hovesche  breve,  de  fände  he  to  Gosler,  to  Lildensheym  und  to  Brunswygk,
Ouedelingeborch,  Lalberstad  und  to  anderen  Steden.  And  ladeden  to  sik  alle  kopludc,
de  dar  ridderschop  wölben  oven,  dat  se  to  en  quemen  to  Magdeborch."  Die  jeunesse
ckoree  aus  den  Städten  langte  denn  auch  in  bunter  Rittertracht  an,  der  Sieger  war
„eyn  olt  kopman  von  Goslere."
Die  reichen  Kaufleute  jener  Zeit  müssen  eine  überaus  angesehene  Stellung  eingenommen ­
  haben.  Die  Äußerung  des  guten  Gerhard,  auch  als  Königstochter  könne
eine  diesen  Namen  fahren  lassen  und  ein  „koufwlp"  heißen,  zeigt  den  Stolz  desselben,
und  der  Dichter  läßt  ihn  überdies  zu  hoher  Stellung  und  Ehre  gelangen.  In  diesem
Gedicht  findet  sich  keine  Spur  des  Zurücktretens  des  Kaufmanns  vor  dem  Adel.  So
büßen  z.  B.  auch  in  dem  Gudrungedicht  die  hegelingischen  Leiden,  die  als  Kaufleute
verkleidet  zu  König  Lagen  kommen,  durch  diese  Verkleidung  nichts  an  Ehren  bei  ihrem
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        70  Zweiter  Teil.  Landet.  III.  Zur  Geschichte  von  Landet  und  Industrie.
Empfang  ein.  Wie  Ritterbürtige  damals  Kaufmann  wurden,  —  jener  Wimar  in
Laon  „war  aus  Ritterblut  geboren"  —  so  konnten  Kaufleute  auch  zu  Rittern  geschlagen ­
  werden.  So  empfängt  im  guten  Gerhard  der  Sohn  des  Alten  die  Ritterweihe. ­
  Immerhin  war  ihm  aber  doch  damit  eine  besondere  Ehre  erwiesen:
„Din  sun  der  ist  ein  koufman
Und  noch  ein  harte  stolzer  kneht
Der  sol  dienstmannes  reht
Emphähen  unde  leiten  swert,
In  nterschefte  werden  wert.
Der  weide  höchste  werdekeit
Bejagt  ein  man,  der  wäpen  treit
Alsus  wil  ich  dich  stiuren
Und  dtne  saelde  tiuren“.
Es  war  also  in  dieser  Zeit  noch  der  Landet  durchaus  mit  der  Ritterwürde  vereinbar, ­
  und  erst  die  unfreiwillige  Auswanderung  vieler  alter  Geschlechter  aus  der  Stadt,
das  Leraufkommen  der  reichen  Zünftler  und  ihre  Versippung  mit  der  kaufmännischen
Stadtaristokratte  brachten  eine  Spaltung  zwischen  dieser  und  dem  nunmehrigen  Landadel ­
  hervor.  Eine  Ausgleichung  der  Standesunterschiede  darf  man  jedoch  nicht  annehmen. ­
  Eine  Ehe  zwischen  Ritter  und  nicht  ritterbürtiger  Kaufmannstochter  blieb
Mesalliance.  —  Die  ritterliche  Lebenshaltung  war  für  den  Großkaufmann  übrigens
noch  lange  ein  Muster,  auch  als  der  Glanz  des  Rittertums  immer  mehr  erblaßte.
Er  geizte  nach  dem  Ritterschild,  und  seine  Lausfrau  suchte  bunte  rittermäßige  Kleidung
und  Ringe  zu  tragen.  Ritterliche  Spuren  tragen  die  kaufmännischen  Genossenschaften
wie  die  des  Artushofes  in  Danzig  noch  lange.  Es  klingt  wie  das  Testament  eines
Ritters,  wenn  lUmcm  Stromer  im  14.  Jahrhundert  lehtwillig  bestimmt,  daß  all'  sein
Larnisch  und  Waffen,  sowie  seine  Lehngüter  —  Landgüter  sind  damals  ein  regelmäßiger
Besitz  reicher  Bürger  —  den  Söhnen  anheimfallen  sollen,  daneben  kommt  freilich  die
Papierfabrik.
Es  führen  uns  diese  Fragen  auf  das  soziale  Ansehen,  das  der  kaufmännische
Beruf  als  solcher  damals  hatte.  Im  klassischen  Altertum  hat  derselbe  eigentlich  vorwiegend ­
  in  Mißachtung  gestanden:  auch  der  Großhandel  der  späteren  Zeit  hat  nur
praküsch,  aber  nicht  theoretisch  darin  etwas  geändert.  Dem  feudalen  System  des  Mittelalters ­
  konnte  jene  Anschauung  auch  nur  entsprechen.  Schärfer  aber  noch  wirkte  in
bezug  auf  die  theoretische  Beurteilung  jene  Macht,  in  der  sich  das  gesantte  geistige
Leben  konzentrierte,  die  Kirche.  Praktisch  hat  die  Kirche  wie  die  gesamte  materielle
Kultur  so  auch  den  Lande!  in  richtiger  Erkenntnis  der  Bedürfnisse  der  Bevölkerung
außerordentlich  gefördert,  theoretisch  hat  sie  ihn  aufs  schärfste  verurteilt.  In  bezug
auf  das  weltliche  Leben  war  das  kirchliche  Ideal  ja  überhaupt  schlechthin  negativ:  es
hieß  Askese  und  Weltverneinung;  ein  Ideal,  das  sich  aber  nur  in  gewissen  Zeiten
stärker  in  den  Gemütern  der  Menschen  festsetzen  konnte  und  festgesetzt  hat.  So  war
auch  schon  der  Reichtum  als  solcher,  den  das  klassische  Altertum  sehr  hoch  geschäht  hatte,
der  Kirche  in  der  Theorie  verhaßt.  Da  kann  die  Verurteilung  des  Landels  nicht
wundernehmen.  Freilich  hatten  die  wirklichen  Verhältnisse  schon  früh  dazu  geführt,
daß  sogar  die  Geistlichen  selbst  Lande!  trieben.  And  die  wiederholten  Verbote  lassen
auf  Beibehaltung  dieser  Gewohnheit  noch  lange  schließen.  Verboten  wurde  aber  den
Geistlichen  die  Betreibung  eines  kaufmännischen  Geschäfts  wie  die  Beteiligung  an  einem
solchen  fortwährend,  so  von  den  Synoden  zu  Köln  1260,  zu  Magdeburg  1261  usw.
Die  ganz  strengen  Beurteiler  hätten  aber  am  liebsten  den  Lande!  überhaupt  verboten;
so  Duns  Scotus,  weil  derselbe  zur  Gewinnsucht  führe.  Thomas  von  Aquino  wünschte
weitgehendste  Einschränkung:  nur  der  Befriedigung  notwendigster  Lebensbedürfnisse
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        4.  Der  deutsche  Kaufmann  im  Ausgange  des  Mittelalters.  71

sollte  er  dienen.  Es  lag  das  daran,  daß  alle  Geschäfte,  die  darüber  hinausgingen,
also  alle  Spekulaüonen  und  reinen  Landelsgefchäste  der  Kirche  als  Wucher  erschienen,
und  nichts  hat  sie  mehr  bekämpft  als  das  Zinsennehmen.  Übrigens  war  dieses  Zinsverbot ­
  eben  nur  auf  der  naturalwirtschastlichen  Grundlage  der  ersten  Pälfte  des  Mittelalters ­
  denkbar.  Auch  eine  durch  irgendwelche  Amstände  herbeigeführte  Preissteigerung
war  für  die  Kirche  unter  diesem  Gesichtspunkt  verwerflich:  das  ganze  Mittelalter  hat
auch  überall  die  Preise  festzulegen  gesucht  und  die  Regelung  durch  Angebot  und  Nachftage
  nicht  anerkannt.  So  rangierte  denn  in  der  Meinung  der  Kirche  der  Kaufmann
als  ein  teuflischen  Werken  ergebener  Mensch.
Doch  dürfen  wir  die  wirkliche  Schmälerung  des  Ansehens  des  kaufmännischen
Berufes  darum  nicht  als  eine  zu  große  einschätzen.  Schwieriger  mochte  dem  Kaufmann
werden,  seinen  Stand  in  den  Städten  gegen  jene  Anschauungen  durchzusetzen,  die  oben
kurz  charakterisiert  wurden.  Das  gelang  ihm  wesentlich  durch  den  rasch  erworbenen
Wohlstand.  Wieder  aber  ist  festzustellen,  daß  der  Pandel  —  von  den  Krämern  ist
hier  nicht  die  Rede  —  als  absolut  unritterliche  Beschäftigung  nicht  angesehen  werden
darf.  Diese  Anschauung  verbreitet  sich  stärker  erst  seit  dem  14.  Jahrhundert.
Im  übrigen  focht  die  Meinung  der  Kirche  den  Kaufmann  wenig  an.  Denselben
Gegensatz  zu  dem  askeüschen  Lebensideal  der  Weltverneinung,  den  sein  praktischrealistischer
  Sinn  zeitigen  mußte,  zeigte  auch  das  weltliche  Treiben  der  Ritter.  Auch
darin  lag  ein  Moment,  das  die  Schildaristokratie  leicht  mit  der  Geldaristokratte  zusammenführte. ­

Indessen  diese  ritterliche  Episode  im  Leben  des  deutschen  Kaufmanns  ging  vorüber, ­
  entsprechend  dem  Niedergang  der  ritterlichen  Kultur  überhaupt.  And  noch  ein
anderer  Wurm  nagte  an  dem  Glanz  der  Pandelsaristokratie  des  13.  Jahrhunderts.
Es  scheint,  als  ob  die  Möglichkeit  raschen  Gewinns,  das  erste  Pereinbrechen  eines
Kapitalismus  nicht  bloß  das  sittliche  Arteil  der  Geistlichen  empörte,  —  „ein  Kaufmann
kann  kaum  ohne  Sünde  sein",  sagte  damals  Caesarius  von  Peisterbach,  —  sondern  daß
diese  Momente  in  der  Tat  auch  eine  Demoralisaüon  der  Pandelsaristokratte  herbeiführten. ­
  Lochmut  auf  der  einen  Seite,  Genußsucht  auf  der  andern  Seite  erschütterten
die  Dauerhafttgkeit  dieser  Gesellschaft.  Sie  ruinierte  sich  selbst,  und  sie  rief  auf  der
andern  Seite  eine  Opposition  der  unteren  Schichten  hervor,  die  der  Ausbeutung  der
Städte  durch  die  Geschlechter  ein  Ende  zu  machen  strebte.
Aber  dem  deutschen  Kaufmann  waren  noch  große  Fortschritte  beschieden.  Nicht
die  dem  Ritterttim  nachäffende  Art  der  aristokratischen  Kaufherrn  verbürgte  sie,  sondern
die  rauhe  Tatkraft  und  unermüdliche  Arbeitslust  des  Kaufmanns  der  Folgezeit,  zunächst
des  14.  Jahrhunderts.  Es  sind  zum  Teil  unschöne  Züge,  die  dieser  zeigt;  ein  starrer
Sinn,  ein  harter  Egoismus,  ein  rücksichtsloses  Verfolgen  des  Ziels  sind  ihin  zu  eigen.
Aber  es  sind  Züge,  die  den  Erfolg  seiner  Arbeit  verbürgten.  And  große  Arbeit  hat
er  in  dieser  Zeit  geleistet.  Große  Amwälzungen  gingen  damals  vor  sich,  überaus  günstig
für  seinen  weiteren  Aufschwung,  aber  ihn  antreibend  zu  höchster  Anspannung  seiner
Leistungsfähigkeit.
Das  eine  Gebiet  dieser  Amwälzung  und  Arbeit  lag  im  Nordosten.  Die  Germanisation
  des  Ostens  führte  zur  Pansa,  die  den  Nord-  und  Ostseehandel  zusammenband. ­
  Die  Folgen  der  Zurückdrängung  der  Slaven  werden  jetzt  immer  gewalüger.
Im  13.  Jahrhundert  hatten  noch  die  rheinischen,  vor  allem  die  Kölner  Kaufleute  und
weiter  die  aus  den  niedersächsischen  Binnenstädten  wie  Soest  oder  Münster  den  östlichen
Pandel  bettieben:  jetzt  ttat  der  Kaufmann  aus  den  Seehandelsstädten,  insbeiondere  den
östlichen  unter  Leitung  Lübecks,  als  der  Führer  der  Entwickelung  auf  und  brachte  sie
in  stetiger  Arbeit  und  unter  Ausschluß  aller  Nichthansen  auf  ihren  Pöhepunkt.  Über
England,  über  Skandinavien  und  Westrußland  herrschte  der  hansische  Kaufmann.  Den
Nordmännern  war  in  ihrem  eigenen  Lande,  wo  Wisby  mächttg  als  Sitz  deutscher
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        72  Zweiter  Teil.  Lande!.  III.  Zur  Geschichte  von  Landet  und  Industrie.
Kaufleute  emporblühte  und  das  Kontor  in  Bergen  bestand,  kaum  noch  das  Maklergeschäft ­
  geblieben;  ihr  östlicher  Landel  gehörte  den  Lansen.  Nowgorod  war  schon
im  13.  Jahrhundert  Stapelplatz  der  Deutschen.  In  Polen  bildeten  die  Deutschen  seit
dem  14.  Jahrhundert  fast  ausschließlich  den  Landelsstand.  In  England,  wo  sie  ihren
Lauptsitz  im  Londoner  Stahlhof  hatten,  beherrschten  sie  den  Landel,  und  lange  war
das  Ringen  der  aufftrebenden  Engländer  gegen  sie  vergeblich.
Die  Blüte  der  Lansa,  die  etwa  um  die  Mitte  des  15.  Jahrhunderts  am  höchsten
stand,  war  ein  Ergebnis  langer  Arbeit.  Das  Vorwärtsdrängen  des  deutschen  Kaufmanns ­
  in  den  slavischen  Ländern  war  aber  zugleich  Arbeit  im  Dienste  deutscher  Kultur.
Die  Begründung  einer  eigenartigen  bürgerlichen  Kultur  in  den  neudeutschen  Städten
des  Ostens  ist  eines  der  nationalen  Lauptverdienste  des  deutschen  Kaufmanns.
Es  war  ein  großer  Landelskreis,  der  sich  so  im  Norden  Deutschlands  in  gewissem ­
  Sinne  für  sich  gebildet  hatte,  aber  er  blieb  doch  mit  dem  Süden,  so  mißtrauisch
er  gegen  ihn  war,  in  notwendiger  Verbindung.  Das  eigentliche  Austauschgebiet  war
freilich  Flandern,  bis  wohin  der  südeuropäische  Landel  seine  Arme  streckte,  und  das
als  Mittelland  nun  eine  große  Bedeutung  gewann.  Die  Straßen  und  Städte  des
inneren  Deutschlands  aber  vermittelten  ebenso  mit  dem  süddeutschen  Landelskreise,  der
seinerseits  wieder  eine  gewaltige  Landelsherrschaft  sich  erobert  hatte.
Den  süddeutschen  Kaufmann  hatte  seine  Verbindung  mit  Italien  emporgebracht.
Italien  war  durch  mannigfache  Momente  zu  außerordentlicher  Landelsblüte  gelangt.
Die  alte  Landelsstraße  von  Byzanz  nach  dem  Norden  war  durch  Anruhen  in  den
slavischen  Reichen  verschüttet:  der  Italiener  hatte  den  morgenländischen  Landel  alsbald
völlig  an  sich  gezogen,  denn  die  Seeverbindung  hatte  ihm  ja  immer  offen  gestanden.
Der  große  levantinische  Landel,  der  durch  die  Kreuzzüge  gerade  einen  besonderen  Aufschwung ­
  genommen  hatte,  ging  jetzt  von  Byzanz  auf  die  italienischen  Seestädte  über.
Der  Italiener  war  an  Geschäftskunde,  wie  schon  Jakob  von  Vitry  bemertte,  dem  Deutschen
und  Franzosen  überlegen,  und  er  hatte  seit  Beginn  der  Kreuzzüge  die  Lage  seines
Landes  und  die  Gunst  der  Amstände  weidlich  benutzt.  Er  hatte  auch,  namentlich  der
Venetianer,  mit  den  Orientalen  alsbald  direkte  Landelsbeziehungen  angeknüpft,  und  zahlreiche ­
  Kaufleute  sehten  sich  in  Byzanz  selbst,  aber  auch  am  Schwarzen  Meer,  in  Kleinasien ­
  und  so  weiter  fest.  Für  den  deutschen  Kaufmann  hatte  die  Verschüttung  der
Landelsbeziehungen  mit  Byzanz  zunächst  Nachteile  gehabt;  Regensburg  ging  zurück,
mit  ihm  der  deutsche  Donauhandel.  Aber  mit  dem  14.  Jahrhundert  hob  sich  dafür
die  alte  direkte  Verbindung  mit  Italien,  das  einen  Abfluß  brauchte,  außerordentlich,
für  den  oberdeutschen  Kaufmann,  insbesondere  den  Nürnberger  und  Regensburger,  ein
unendlicher  Gewinn.  Dabei  wurde  Italien  jetzt  selbst  der  Sitz  einer  starken  Industrie,
und  seine  Erzeugnisse  waren  stark  begehrt.  Der  wichtigste  Platz  war  Venedig.  Aber
den  früheren  Verkehr  der  Deutschen  mit  dieser  Stadt  sind  mancherlei  Nachrichten,  freilich
nicht  immer  sicherer  Art,  erhalten.  Das  Kaufhaus  der  Deutschen,  der  Fondaco  dei
Tedeschi,  wird  aber  bereits  1228  erwähnt.  Aus  dem  Anfang  des  14.  Jahrhunderts
wird  uns  auch  schon  von  jungen  deutschen  Kaufleuten  erzählt,  die  in  Venedig  ihre
Ausbildung  erhielten.  Immer  enger  und  lebhafter  wurde  dieser  Verkehr.  Im  15.  Jahrhundert ­
  waren  dort  gleichzeitig  meist  100  deutsche  Kaufleute  anwesend,  nicht  nur  aus
Süddeutschland,  auch  aus  Köln  oder  Lübeck.  Aus  der  Lagunenstadt  holten  die  Deutschen
die  begehrten  Waren  der  Levante  wie  auch  die  Erzeugnisse  des  vcnetianischen  Gewerbfleißes
  selbst,  Glas  und  feine  Seidenzeuge,  und  brachten  dafür  die  Ausbeute  der  Bergwerke, ­
  Pelze,  Tuch,  Leder,  Lolz  und  Getreide.  Am  meisten  brachten  ihnen  aber  die
von  dort  geholten  Waren  Gewinn.  Die  Nürnberger  kamen,  wie  die  venetianifche  Regierung, ­
  der  übrigens  der  Fondaco  täglich  durch  die  Abgaben  von  den  Waren  ungefähr ­
  100  Dukaten  einbrachte,  urteilte,  durch  diesen  Verkehr  gleichsam  „von  nichts  zu
den  größten  Reichtümern".
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        5.  England  und  die  Lanse.

73

So  blühte  und  gedieh  im  15.  Jahrhundert  der  deutsche  Kandel  im  Norden  wie
im  Süden.  Wohl  unterschieden  sich  diese  beiden  scharf  gesonderten  Kauptkreise  des
Kandels  voneinander.  Der  oberdeutsche  Kaufmann  ist  durch  die  Verbindung  mit  den
alten  Kulturländern  in  den  Besitz  einer  feineren  Kultur  gelangt;  sein  materieller  Wohlstand ­
  bewirkt  wie  in  Italien  bald  eine  höhere  Pflege  von  Kunst  und  Wissenschaft.
Ästhetisch  wie  geistig  nimmt  das  Leben  mit  dem  immer  größeren  Reichtum  einen  höheren
Schwung.  Der  niederdeutsche  Kaufmann,  dessen  Element  die  See  bleibt,  steht  dem
gegenüber  zurück.  Sein  Gewinn  erfordert  härtere  Arbeit  und  größeres  Risiko,  er  steht
auf  neuem  Kulturboden,  und  von  Norden  und  Osten  strömt  Rauhes  und  Keidnisches
zu.  Die  Rohprodukte  und  Lebensmittel  sind  ihm  im  Kandel  wichtiger  als  feine  Luxuswaren.
  Sein  Leben  hat  einen  frischen,  urwüchsigen  Zug.  Aber  ein  Kerrscher  war
der  deutsche  Kaufmann  im  Süden  wie  im  Norden.  Die  Verbindung  beider  Kreise
machte  Deutschland  zum  Brennpunkt  des  Welthandels;  zu  einem  Zentralplatz  internationaler ­
  Beziehungen  entwickelte  sich  gegen  Ende  des  15.  Jahrhunderts  bereits  die
Frankfurter  Messe.  Es  mag  sein,  daß  die  Blüte  bereits  die  Keime  des  Verfalls  in
sich  trug,  daß  die  Entwickelung  zur  Überreife  führte.  Dafür  war  in  jener  Zeit  aber
noch  kein  Gefühl  vorhanden;  es  ist  eine  Periode,  die  eine  Buntheit  und  Fülle  des
Lebens,  dabei  eine  Freude  am  Lebensgenuß  zeigt,  wie  keine  zuvor.  Dieses  Leben
konzentrierte  sich  aber  in  den  Städten.  Begeistert  beschreibt  Wimpheling  den  Glanz
der  rheinischen  und  der  süddeutschen  Städte.  And  ein  Franzose,  Pierre  de  Froissard,
schrieb  1497:  „Es  ist  wahrhaft  zum  verwundern,  wie  kühn  und  unternehmend  die
deutschen  Kaufleute  sind,  und  wie  sie  ihre  Reichtümer  zu  vermehren  wissen.  Die  Blüte
der  Städte,  die  Pracht  der  öffentlichen  Gebäude  und  der  Privathäuser  und  die  kostbaren ­
  Schätze  im  Innern  der  Wohnungen  legen  von  diesem  Reichtum  sprechende
Zeugnisse  ab.  Es  ist  eine  Lust,  in  den  Städten  zu  verkehren  und  an  den  öffentlichen
Vergnügungen  der  Bürger  teilzunehmen".  Es  ist  der  Köhepunkt  der  städtischen  Kultur.
Ihr  Träger  ist  aber  der  Kaufmann.
Er  hat  die  Stadt  hochgebracht:  freilich  steht  sie  dafür  völlig  in  seinen  Diensten.
Jede  Stadt  sucht  in  erster  Linie  den  Kandel  zu  begünstigen,  nicht  allerdings  den  Kandel
überhaupt,  sondern  nur  ihren  innerstädtischen  Kandel.  Zugunsten  des  einheimischen
Kaufmanns  werden  die  fremden  beschränkt.  Nur  das  örtliche  Interesse  herrscht,  kein
gemeinsames,  kein  nationales.  Daß  die  durch  die  Besteuerung  der  Fremden  gewonnenen
Zölle  und  Abgaben  eine  schöne  Einnahmequelle  bildeten,  war  neben  jenem  Kauptmotiv
gewiß  auch  nicht  zu  unterschätzen.  Mit  allen  Mitteln  wird  diese  egoistische  Politik
systematisch  durchgeführt,  umso  planvoller,  als  die  Großkaufleute  in  der  Regel  eben
selbst  das  Stadtregiment  führten.  In  Augsburg  gehörten  zum  Beispiel  in  der  ersten  Kälfte
des  15.  Jahrhunderts  fast  in  jedem  Jahr  ein  Bürgermeister,  nicht  selten  aber  auch
beide  dem  Kaufmannsstandc  an.  Von  „unseren  Kaufleuten  nebst  den  übrigen  Mitbürgern" ­
  sprechen  die  Missivbücher  des  Rates  dieser  Stadt.

5.  England  und  die  Hanse.
Von  Georg  Schanz.
5chanz,  Englische  Handelspolitik  gegen  Ende  des  Mittelalters  mit  besonderer  Berücksichtigung ­
  des  Zeitalters  der  beiden  ersten  Tudors  Heinrich  VII.  und  Heinrich  VIll.  Gekrönte
Preisschrift.  Bd.  Leipzig,  Duncker  &amp;amp;  Humblot,  ;88l.  S.  ;72—;75.
Die  handelspolitischen  Beziehungen  Englands  zur  deutschen  Lanse  ähneln  in
mancher  Kinsicht  denen  Englands  zu  Venedig.  Wie  das  Mittelmecr  von  den
Venetianern  beherrscht  wurde,  so  war  die  Ostsee  die  Domäne  der  Kansen;  wie  Alexandria
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        74  Zweiter  Teil.  Handel.  III.  Zur  Geschichte  von  Handel  und  Industrie.
die  Grundlage  des  venetianischen  Handels  bildete,  so  lag  der  Schwerpunkt  des  hansischen
Verkehrs  zur  Zeit  seiner  Blüte  in  Nowgorod;  wie  der  Ausschluß  der  Engländer  von
den  Mittelmeerländern  genuesische  und  venetianische  Politik  war,  so  war  die  Fernhaltung
derselben  aus  der  Ostsee  hansische  Politik.  Wie  für  die  Venettaner  es  wichttg  war,
den  Weg  nach  dem  Norden  durch  kluges  Benehmen  gegenüber  den  Staaten  am  Atlanttschen
  Ozean  sich  zu  sichern,  so  war  der  hansische  Handel  abhängig  von  der  Herrschaft
im  Sund.  Ebenso  waren  die  Ziele  der  englischen  Poliük  ungefähr  dieselben,  die  sie
gegenüber  Venedig  verfolgte.  Wie  sie  die  Italiener  nach  zeitweiser  Begünstigung  zu
beschränken,  dem  englischen  Kaufmann  die  Rolle  zuzuweisen  und  ihm  den  Eintritt  ins
Mittelmeer  zu  erobern  sucht,  ebenso  denkt  sie  daran,  die  Privilegien  der  Hansen  in
England  zu  zerttümmcrn  und  der  englischen  Flagge  in  dem  östlichen  Meere  größeren
Rauni  zu  verschaffen.
Läßt  sich  in  dieser  Weise  eine  Parallele  zwischen  Venedig  und  der  Hanse  ziehen,
so  fehlt  es  doch  auch  nicht  an  Verschiedenheiten.  Die  den  Engländern  stammverwandten
Hansen  wußten  frühzeitig  bei  der  einheimischen  Bevölkerung  und  den  Königen  wirkliche
Sympathien  sich  zu  erwerben,  dem  englischen  Gemeinwesen  mehr  als  irgendwo  sich  zu
nähern;  der  Italiener  dagegen  war  dem  Engländer  immer  fremd  und  antipathisch  geblieben. ­
  Der  deutsche  Handel  war  mehr  ehrlich  und  schlicht,  der  italienische  mehr  auf
Ausbeutung  und  List  gegründet.  Die  Hansen  vermochten  ihre  Rechte  scharf  auszubilden ­
  und  in  fast  ununterbrochener  Folge  zu  bewahren,  sie  handelten  sehr  bald  gemeinsam, ­
  hatten  einen  Bund,  wenn  auch  keine  einige  Nation  hinter  sich;  die  Italiener
dagegen  besaßen  nur  vereinzelte  Rechte,  machten  unter  sich  gefährliche  Konkurrenz  und
besaßen  infolge  der  politischen  Zersplitterung  keinen  festen  Zusammenschluß.  So
kommt  es  wohl,  daß  die  Hansen  etwas  länger  als  die  Venetianer  auf  englischem  Boden
schalten  und  walten  dursten.
Die  ersten  nachweisbaren  Beziehungen  der  Deutschen  zu  England  gehen  bis  in
das  10.  Jahrhundert  zurück  und  sind  von  den  Bewohnern  der  zunächst  gelegenen  und
früh  entwickelten  Küstengebiete  der  Nordsee  geschaffen  worden.  Vor  allen  gebührt
Köln,  dessen  Gemeinwesen  über  das  der  übrigen  deutschen  Städte  sehr  bald  emporragte,
das  Verdienst,  den  schwierigsten  Schritt  getan,  die  Landsmannschaft  mit  der  Gildehalle
in  England  fester  begründet  und  den  Deutschen  den  zum  Handel  nötigen  Rechtszustand
auf  dem  fremden  Boden  gesichert  zu  haben.  Die  übrigen  westfälischen  und  deutschen
Städte  des  Nordseegebietes,  die  nach  England  handelten,  mußten  sich  Köln  unterordnen,
um  an  dessen  Freiheiten  in  England  zu  partizipieren.
Das  Wesen  und  die  Hauptbedeutung  dieses  durch  die  Städte  der  Nordsee  geschaffenen ­
  Handels  lag  zum  Teil  in  dem  direkten  Austausch  der  beiderseittgen  Produtte,
noch  mehr  aber  in  der  von  den  Kölnern  und  ihren  Genossen  übernommenen  Vermittlung ­
  des  Handels  zwischen  England  und  den  niederländischen  Märkten,  endlich  in
dem  ausschließlich  von  der  deutschen  Genossenschaft  auf  Gotland,  an  welcher  Köln
und  die  übrigen  Nordseestädte  ursprünglich  den  größten  Anteil  hatten,  beanspruchten
Verkehr  zwischen  der  West-  und  Ostsee.
Im  Laufe  des  13.  Jahrhunderts  erhob  sich,  unterstützt  von  dem  deutschen  Kaiser,
gegen  die  ausschließliche  Herrschaft  Kölns  die  neu  aufgekommene  Ostseestadt  Lübeck.
Am  26.  August  1238  gestattet  Heinrich  III.  den  Lübeckern,  England  zu  besuchen,  am
27.  Dezember  1266  gewährt  er  ihnen  ein  größeres  Privilegium  und  am  5.  Januar  1267
das  Recht,  eine  eigene  Hansa  zu  bilden.  Das  Dazwischentreten  Lübecks  ließ  im  Handel
eine  Scheidung  eintreten.  Der  Verkehr  zwischen  Ost-  und  Westsee  ging  mehr  und  mehr
in  die  Hände  der  Ostseestädte  über;  von  Gotland,  später  mit  Beisciteschiebung  Wisbys
direkt  von  der  neuen  Niederlassung  Nowgorod  aus  führen  sie  die  Produtte  des  Ostens
nach  England  und  Flandern  und  bringen  dafür  Produtte  des  niederländischen  Marttes
und  englische  Manufatte  und  Rohstoffe  nach  Osten  zurück.  Trotz  dieses  beginnenden
        <pb n="86" />
        6.  Die  Bedeutung  der  Lause.

75

Amschwungs  erfolgt  nicht  auch  eine  Trennung  der  Deutschen  in  England.  Lübeck  im
Bunde  mit  Lamburg  gelingt  es,  den  Vorrang  Kölns  daselbst  zu  brechen;  die  Sonderhansa
  der  Kölner  und  die  anderer  Städte  wurden  in  den  Äintergrund  gedrängt;  mehr
und  mehr  Städte  scharen  sich  unter  Lübecks  Banner,  unter  seiner  Führung  schwingt
sich  gegen  Ende  des  13.  Jahrhunderts  in  England  die  „Lansa  Alamanniens"  empor.
Damit  war  ein  gemeinsamer,  fester  Vereinigungspunkt  gegeben,  und  der  bedenkliche
Gegensatz  zwischen  den  Städten  der  Ost-  und  Westsee  wenigstens  nach  außen  verdeckt.
Je  mehr  unter  Lübecks  Einfluß  die  Lansa  im  14.  Jahrhundert  sich  konsolidierte  und
ausbreitete,  eine  je  ansehnlichere  Macht  sie  den  englischen  Königen  gegenüber  repräsentierte, ­
  um  so  größere  Sicherheit  war  gegeben,  nicht  nur  Privilegien  zu  erhalten,
sondern  dieselben  auch  zu  bewahren.
Die  fremdenfreundliche  Politik  der  Plantagenets  kam  ihren  Wünschen  entgegen.
Von  weitaus  nachhaltigstem  Einfluß  war  das  Eingreifen  Eduards!.  Am  1.  Februar  1303
erließ  der  König  die  bekannte  Charta  mercatoria,  durch  welche  er  den  freien  Lande!
der  Fremden  in  England  proklamierte.  Indem  es  von  allen  Fremden  nur  den  Lansen
gelang,  diese  Charte  sich  dauernd  zu  sichern  und  über  zwei  Jahrhunderte  lang  dieselbe
immer  von  neuem  bestätigt  zu  erhalten,  war  dieser  ursprünglich  allgemeine  Freibrief
ein  wahrhaft  hanseatisches  Privileg  und  das  Fundament  des  hanseatisch-englischen  Landels.
Eduard  II.  bestätigte  den  Lansen  den  erwähnten  Brief  (1311)  und  fügte  noch
ein  neues  Privileg  hinzu,  indem  er  die  ausschließliche  Laftbarkeit  des  Lauptschuldners
und  seines  Bürgen  statuierte  (1317),  sowie  das  Maklerrecht  ihnen  erteilte  (1316);
Eduard  III.  verwehrte  den  englischen  Bürgern,  die  Rechte  der  Lansen  durch  städtische
Verordnungen  zu  verkümmern.
So  hatten  die  Lansen  eine  Reihe  von  Privilegien  sich  verschafft,  auf  Grund
deren  ein  schwunghafter  blühender  Lande!  betrieben  werden  konnte.

6.  Die  Bedeutung  der  Hanse.
Von  Dietrich  Schäfer.

Schäfer,  Die  Hanse.  Bielefeld  und  Leipzig,  velhagen  &amp;amp;  Alasing,  (903.  5.  (3&amp;lt;*—(36.
Der  großartige  Aufschwung  deutschen  Seehandels  und  deutscher  Schiffahrt,  den
wir  seit  der  Begründung  unserer  wirtschaftlichen  und  staatlichen  Einheit  erleben  durften,
ist  gelegentlich  Anlaß  geworden,  mit  einer  gewissen  Geringschätzung  von  den  engen
Grenzen  althansischer  Tätigkeit  und  ihrem  bescheidenen  Können  zu  sprechen.  Man  hat
darauf  hingewiesen,  wie  unbedeutend  auch  der  blühendste  Landet  der  alten  Städte  gewesen ­
  sei,  verglichen  mit  dem  Treiben,  das  sich  in  unseren  großen  Verkehrszentten  abspielt. ­
  Es  kann  entgegnet  werden,  daß  man  sich  vor  einer  Anterschätzung  des  Alten
hüten  muß;  aber  das  ist  nicht  das  Entscheidende.  Ausschlaggebend  ist,  daß  es  bei
einer  vergleichenden  Beurteilung  auf  den  Amfang  des  Verkehrs  gar  nicht  ankommt,
sondern  auf  die  Rangstellung,  die  eine  Nation  in  ihrer  Zeit  einnimmt.  And  da  ist
der  Lanse,  unvollkommen,  stück-  und  flickwerksarüg,  wie  sie  unseren  modernen  Augen
erscheint  und  auch  in  mancher  Beziehung  wirklich  war,  doch  das  Verdienst  nicht  abzusprechen, ­
  daß  sie  durch  Jahrhunderte  deutsches  Volk  und  deutsche  Arbeit  zur  See  und
im  ganzen  europäischen  Norden  nicht  nur  würdig,  sondern  gelegentlich  geradezu  glänzend
vertreten  hat,  daß  es  ihr  gelungen  ist,  nicht  nur  Lerr  des  eigenen  Landels  zu  bleiben
in  einem  Amfange,  wie  das  gleichzeiüg  keine  andere  Nation  des  atlantischen  Europa
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        76  Zweiter  Teil.  Lande!.  III.  Zur  Geschichte  von  Lande!  und  Industrie.
vermocht  hat,  sondern  auch  im  fremden  Zwischenhandel  eine  Bedeutung  zu  gewinnen,
der  die  keines  anderen  Volkes  gleichkam.  Mehr  ist  in  unseren  glücklichen  Tagen  auch
nicht  erreicht;  im  Gegenteil,  man  kann  sagen,  daß  wir  von  einer  derartigen  Stellung
innerhalb  des  gegenwärtigen  Verkehrslebens  noch  recht  weit  entfernt  sind,  auch  hinzufügen, ­
  daß  wir  geringe  Aussicht  haben,  sie  je  wieder  völlig  zu  erringen.  Denn  die
Tatsache,  daß  sich  die  Engländer  in  ihrein,  dem  alten  hansischen  ähnlichen,  kaum  wesentlich ­
  stärkeren  Übergewicht  allem  Anscheine  nach  auch  nicht  zu  behaupten  vermögen,
spricht  nicht  dafür,  daß  es  sobald  wieder,  wenn  überhaupt  je,  irgend  einer  Nation  gelingen ­
  werde,  eine  Stellung  zu  gewinnen,  wie  sie  erst  die  Lause,  dann  die  Niederländer
und  nun  seit  fast  zwei  Jahrhunderten  die  Engländer  inehr  oder  weniger  umstritten  behauptet ­
  haben.
Die  deutsche  Lanse  hat  aber  noch  das  weitere  Verdienst,  daß  sie  dem  kaufmännischen ­
  und  seemännischen  Anternehmungsgeiste,  dem  kühnen  Wagemute,  der  die
Gefahren  der  Wogen  und  der  Fremde  nicht  scheut,  in  unserem  Volke  eine  dauernde
Stätte  bereitet  hat.  Die  Lanse  ist  es  gewesen,  die  Städtewesen  und  Bürgertum  im
Gebiet  der  norddeutschen  Tiefebene  von  den  Mündungen  des  Rheines  bis  hinein  in
die  fremden  Völkerschaften  an  den  ostbaltischen  Gestaden  gefördert  und  zur  Geltung
gebracht  und  damit  einen  Kulturfaktor  eingeführt  hat,  ohne  den  an  eine  weit  ausgreifende, ­
  weltgeschichtliche  Entwickelung  nicht  zu  denken  war.  Als  die  Jahrhunderte
kamen,  wo  es  die  größte  Weisheit  wurde,  sich  mit  Schmiegsamkeit  und  Biegsamkeit,
mit  Llnverzagtheit,  Zähigkeit  und  Genügsamkeit  hindurchzuwinden  durch  die  Linderniffe,
welche  die  Weltlage  von  allen  Seiten  dem  deutschen  Seehandel  entgegentürmte,  da  bewährte ­
  sich  doch  der  gesammelte  Schatz  von  Erfahrung,  Geschäftskunde  und  Betriebsamkeit, ­
  von  wetterfestem  Mute  und  unbeugsamer  Entschlossenheit  und  hat  selbst  in
den  trübsten  Tagen  nicht  ganz  erschöpft  werden  können.  Auch  der  altgewonnene  Wohlstand, ­
  so  unentbehrlich  für  den  Landelsbeflissenen,  ist  nie  völlig  auf  die  Neige  gegangen.
So  sind  denn  die  hansischen  Bürgerschaften,  als  die  Gunst  der  Zeiten  sich  wendete,
alsbald  wieder  unter  den  ersten  auf  dem  Platze  gewesen.  Sie  betraten  mit  lebhaftester
Energie  die  Bahn,  die  sich  öffnete,  als  die  nordamerikanische  Llnion  sich  von  England
löste;  sie  waren  unter  den  frühesten,  als  es  galt,  mit  den  freigewordenen  spanischen
und  portugiesischen  Kolonien  Landels-  und  Schiffahrtsverträge  zu  schließen;  sie  waren
die  ersten,  die  eine  regelmäßige  Dampfschiffsverbindung  zwischen  dem  europäischen
Kontinent  und  den  Vereinigten  Staaten  zustande  brachten;  ihr  Lande!  und  ihre
Reederei  erwarben  sich  in  den,  neu  aufkommenden  ostasiatischen,  australischen  und  Pacificverkehr
  rasch  eine  Stellung.  Auch  der  kriegerische  Mut,  den  die  Vorfahren  so  oft
betätigt  hatten,  ist  ihren  Angehörigen  in  den  Tagen,  da  man  sich  ducken  mußte,  nicht
verloren  gegangen.  Gestalten  wie  die  des  Lamburger  Convoiführers  Karpfanger,  der
in  den  Jahren  1674—1683  mit  seinem  Fregattschiff  die  ihm  anvertrauten  Landelsflotten
  gegen  manchen  überlegenen  Kaperangriff  rühm-  und  erfolgreich  verteidigte,  die
des  Lübeckers  Johann  Joachim  Schumann,  der  1817  sein  von  algerischen  Korsaren
auf  der  Löhe  von  Lissabon  genommenes  und  mit  elf  Piraten  besetztes  Schiff  selbfünf
zurückeroberte,  und  ähnliche  belegen  das.  Die  öffentlichen  Gewalten,  die  den  Landelsund
  Schiffahrtsstand  zu  vertreten  hatten,  fanden  für  derartige  Kräfte  immer  weniger
Verwendung,  je  mehr  sie  sich  genötigt  sahen,  ihre  Sache  auf  die  Künste  der  Diplomatie
  zu  stellen.  Aber  der  klarblickende  Bremer  Bürgermeister  Smidt  hatte  so  unrecht
nicht,  wenn  er,  unter  Anspielung  auf  die  Leldenschar  des  Braunschweiger  Lerzogs,
in  Männern  wie  Schumann  das  „Cadre  zu  einer  Schar  hansischer  See-Totenköpfe"
erblickte.  Was  an  wirtschaftlicher,  an  sittlicher  und  kriegerischer  Kraft  in  der  städtischen
und  ländlichen  Bevölkerung  unserer  Küstengebiete  steckt,  ist  jetzt  zusammengefaßt  in  den
Rahmen  des  Reiches  und  hat  dadurch  die  Möglichkeit  gefunden,  sich  mit  Aussicht  auf
Erfolg  auf  einem  weiteren  Felde  zu  betätigen,  als  den  hansischen  Vorfahren  vergönnt
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        7.  Der  deutsche  Kaufmann  im  Zeitalter  der  Perücke.

77

war.  Die  letzten  Tage,  die  den  Schiffahrtsvertrag  der  amerikanischen  und  deutschen
Gesellschaften  zu  allgemeiner  Kenntnis  brachten,  haben  wieder  einmal  gezeigt,  welch
feste  Stühe  wirtschaftlicher  Unternehmungsgeist  an  einer  starken  und  einsichtsvollen
Staatsgewalt  gewinnen  kann.  So  sind  unsere  Aussichten  im  Wettbewerbe  der  Völker
nicht  schlecht;  wir  dürfen  hoffen,  uns  zu  behaupten  und  unser  zu  nennen,  was  Fremden
nicht  gehören  darf.  Wer  aber  diese  glückliche  Lage  richttg  würdigen,  ihre  Voraussetzungen
und  Bedingungen  verstehen  will,  der  wird  wohl  tun,  die  „deutsche  Hanse"  nicht  außer
acht  zu  lassen.  Ihr  Name  darf  mit  Stolz  von  jedem  Deutschen  genannt  werden.

7.  Der  deutsche  Kaufmann  im  Zeitalter  der  Perücke.
Von  Georg  Steinhaufen.

Steinhaufen,  Der  Kaufmann  in  der  deutschen  vergangenbeit.  Leipzig,  Lugen  Diederichs,
(899.  S.  98  -  (09-Im
  15.  und  16.  Jahrhundert  hatte  das  in  erster  Linie  durch  die  Kaufleute  repräsentierte ­
  Bürgertum,  iin  Besitz  der  höchsten  geistigen  und  materiellen  Kultur  seiner
Zeit,  den  Ton  angegeben.  In  den  Städten  konzentrierte  sich  das  Leben;  die  Einwohner ­
  lebten  nach  dem  Wort  Aeneas  Sylvius'  besser  und  wohnten  stattlicher  als  die
Könige  Schottlands;  bürgerlich,  volkstümlich  war  der  gesellschaftliche  Ton  wie  die  Denkund
  Ausdrucksweise  auch  bei  den  Fürsten  und  beim  Adel,  —  alles  das  ändert  sich  jetzt.
Nicht  mehr  die  Städte,  sondern  die  zahlreichen  Löse  deutscher  Fürsten  werden  immer
mehr  die  Mittelpunkte  deutschen  Lebens.  Auch  in  der  Entwickelungsgeschichte  des
deutschen  Kaufmanns  zeigt  sich  das  in  mehrfacher  Beziehung.  Zunächst  ging  mit  der
Kraft  des  Bürgertums  —  den  letzten  Rest  gab  diesem  der  Dreißigjährige  Krieg,  der
andererseits  die  Stellung  der  zahlreichen  deutschen  Fürsten  noch  mehr  erhöhte,  —  der
Unternehmungsgeist,  die  Tatkraft  und  die  Unabhängigkeit  des  Kaufmanns  verloren.  Die
immense  wirtschaftliche  Schädigung  und  Zerstörung  durch  den  Dreißigjährigen  Krieg
konnte  zwar  in  den  alten  Mittelpunkten  des  Kandels  die  noch  aus  dem  vorigen  Jahrhundert ­
  stammenden  materiellen  Kräfte  nicht  vollends  untergraben;  gewisse  Grundlagen,
an  welche  ein  neuer  Aufschwung  anknüpfen  konnte,  blieben  durchaus  bestehen.  Ja,
wenn  man  auf  einen  allgemein  herrschenden  Wohlstand  nach  den  im  17.  Jahrhundert
in  fast  allen  Städten  immer  wieder  erlassenen  Ordnungen  gegen  den  allzugroßen  Auf-&amp;gt;vand
  schließen  dürste,  so  könnte  von  einem  wirtschaftlichen  Rückgang  überhaupt  nicht
die  Rede  sein.  Aber  dieser  Luxus  ist  durch  und  durch  krankhaft.  And  wenn  wir  jene
Ordnungen  schon  im  16.  Jahrhundert  finden,  so  war  damals  eine  gewisse  Berechtigung
zu  solchen!  Luxus  noch  vorhanden,  jetzt  zeugte  er  von  Leichtsinn  schlimmster  Art.  Immerhin ­
  mochte  der  Kaufmannsstand  in  vielen  Orten  noch  am  ersten  dazu  die  Mittel  haben,  -
gerade  gegen  die  vornehmen  Kauftnannsfrauen  richten  sich  z.  B.  die  Kleiderordnungen
besonders  —  aber  auch  für  ihn  war  alles  andere  eher  am  Platz  als  Verschwendung,
die  dann  auch  nur  zu  häufig  zu  finanziellem  Ruin,  zum  Bankerott  führte.  Aus  solider,
aus  alten  Reichtuin  gegründeter  Pracht  wurde  bei  vielen  bald  unsolider  Prunk.  Dies
Gefühl  war  denn  wohl  auch  ein  sehr  wesentliches  Motiv  der  Obrigkeiten  zu  jenen
Verboten.  Leibniz  glaubte  noch  Nürnberg  als  Muster  der  Verständigkeit  anführen  zu
dürfen:  „Man  sehe  Nürnberg  und  einige  wenige  andere  Städte  an,  ob  nicht  darin
noch  die  alten  Trachten  gelten,  der  meiste  Luxus  beschnitten  und  dies  eine  große  Arsache ­
  ihres  noch  dauernden  Flores  ist".  1637  fand  ein  Franzose  die  Bürger  Hamburgs
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        78  Zweiter  Teil.  Lande!.  III.  Zur  Geschichte  von  Lande!  und  Industrie.
noch  haushälterisch  und  sparsam,  bald  nach  dem  Kriege  aber  tadelt  ein  Besucher  ihre
„Pracht,  Üppigkeit  und  stolze  Selbstüberhebung".  And  in  den  achtziger  Jahren  klagt  der
Bürgermeister  der  übrigens  doch  reichen  und  durch  den  Seehandel  hervorragenden
Landelsstadt:  „In  8iimma:  Pracht  und  Losfahrt  nimmt  zu,  und  im  Gegenteil  nimmt
Landel,  Wandel  und  Nahrung  leider  sehr  ab".  Daß  aber  eben  bei  niedergehenden
wirtschaftlichen  Verhältnissen  doch  der  Luxus  zunahm,  das  lag  zum  größten  Teil  an
dem  Einfluß  des  höfischen  Glanzes,  der  auf  unsolidesten  Grundlagen  und  in  verschwenderischster ­
  Weise  von  den  Fürsten  und  Lerren  des  Zeitalters  der  Perücke  entfaltet ­
  wurde.  Was  „bei  Lose"  galt,  das  wurde  das  Ideal  aller  übrigen  Einwohner.
And  so  suchte  der  höhere  Bürger,  insbesondere  der  größere  Kaufmann,  auch  seinerseits
das  möglichste  in  äußerlichem  Prunk  zu  leisten.
Das  Äußerliche  war  überhaupt  für  diese  Zeit  entscheidend.  Rang,  Titel  und
äußeres  Benehmen  gaben  allein  die  Möglichkeit,  dem  ersehnten  Eldorado,  dem  Lose,
nahe  zu  kommen.  Nicht  darin  erblickte  der  führende  Teil  des  Bürgertums  die  Aufgabe, ­
  die  gesunkenen  bürgerlichen  Kräfte  zu  heben,  nicht  Selbstachtung  und  Stolz  auf
seine  Tätigkeit  wohnten  in  ihm,  sondern  ein  wahnwitziges  Streben  nach  oben,  eine  Sucht,
eben  nicht  „bürgerlich"  zu  heißen  und  zu  leben,  sondern  sich  von  dem  Pöbel,  der
Kanaille  zu  unterscheiden.  Anter  solchen  Einflüssen  mußte  das  Streben  reicher  Kaufleute ­
  nach  dem  Adel  in  den  Jahrzehnten  nach  dem  Dreißigjährigen  Kriege  noch  außerordentlich ­
  zunehmen.  Zu  berücksichtigen  ist  dabei  allerdings,  daß  in  den  großen  Landelsstädten
  eine  hochfahrende  Geschlechteraristokratie  ja  seither  bestand.  Diese  Geschlechter
wurden,  in  Nürnberg  z.  B.,  jetzt  so  exklusiv,  daß  sie  den  Landel,  doch  die  Grundlage
ihrer  ererbten  Stellung,  als  unehrenhaft  betrachteten.  Anderswo  aber  bildeten  gerade
die  vornehmen  Kaufleute  den  neuen  Stadtadel,  der  sich  sein  Wappen  und  seinen  Adelsbrief ­
  jetzt  leicht  vom  Kaiser  holen  konnte.  Nach  dem  Dreißigjährigen  Kriege  wurden
trotz  des  Protestes  des  alten  Adels  immer  zahlreicher  die  Adelsbriefe  erteilt,  natürlich
wegen  der  Einnahmen,  die  der  Kaiser  daraus  bezog.  Äbrigens  nahmen  an  diesem
eitlen  Laschen  nach  dem  Adel  die  Kaufleute  der  großen  Lansestädte,  wie  Lamburg,
nicht  teil.  Am  meisten  taten  sich  aber  darin  die  in  Breslau  und  Prag  hervor.  Gerade
diese  Kreise  waren  es  naturgemäß,  die  jenen  ungesunden  Luxus  am  meisten  übertrieben.
Wir  hören  wohl  von  diamantenen  Schlössern,  die  ihre  Frauen  auf  den  Schuhen  trugen.
Aberall  suchte  man  es  der  Vornehmheit  der  Lofgesellschaft  gleichzutun,  kam  dabei
freilich  zuweilen  zu  ergötzlichen  Dingen,  wie  z.  B.  der  Lehrling  oder  der  Markthelfer,
in  Livree  gesteckt,  als  Lakai  benutzt  wurde.  And  rechten  Respekt  konnte  sich  der  neugeadelte ­
  Kaufmann  selbst  in  dieser  so  devoten  und  kriecherischen  Zeit  bei  den  Leuten  auch
nicht  erwerben,  hörte  vielmehr  oft  Spott  und  Lohn  über  die  unsolide  Lcrkunft  seines  Geldes.
Wurde  aus  dem  vornehmen  Kaufmann  zum  Teil  eine  Karikatur  des  höfischen
Kavaliers,  so  wurde  aus  dem  mittleren  Kaufmann  und  dem  Krämer  der  elendeste  und
servilste  Spießbürger.  Sein  Lorizont  wurde  so  beschränkt  wie  möglich,  auch  ihm  ging
die  Sonne  nur  an  seinem  kleinstaatlichen  Lose  auf,  seine  Anschauungen  wurden  engherzig ­
  und  philisterhaft,  seine  Moral  aber  sehr  wenig  achtungswert.  Latte  der  Großkaufmann ­
  nur  allzuoft  durch  Fortsetzung  der  bereits  besprochenen  Monopolwirtschaft
und  Wuchergeschäfte  und  weiter  durch  die  gewissenlose  Ausnützung  des  Münzelends,
durch  die  „Kipperei  und  Wipperei"  selbst  in  dieser  niedergehenden  Zeit  Reichtümer  zu
erwerben  verstanden,  so  pflegte  der  kleine  Ländler  nicht  selten  mit  falschem  Maß  und
Gewicht,  mit  verfälschten  Waren  zu  hantieren.  Der  betrügerische  Zug,  den  die  sattrischen
Sttmmen  des  16.  Jahrhunderts  bereits  gelegentlich  bei  dem  Krämer  hervorhoben,  wird
jetzt  teilweise  sehr  bedenklich.  Wie  ein  Teil  des  gesamten  Bürgertums,  so  verkam  auch
ein  großer  Teil  der  Kaufleute  moralisch.
And  dieses  minderwerttge  Bürgertum  hatte  auch  jede  Stellung  im  absoluten
Staate  verloren.  Neben  dem  Losadcl  und  dem  Offizier  konnte  der  Bürger  nur  noch
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        7.  Der  deutsche  Kaufmann  im  Zeitalter  der  Perücke.  79

etwas  gelten,  wenn  er  Beamter  war;  sonst  war  er  als  Steuer-  und  Plackereiobjekt
gut  genug.  Gerade  in  einer  Zeit,  in  der  die  Konkurrenten  der  Deutschen,  die  Engländer
und  Lolländer,  eine  mächtige  Landelsblüte  erlangten  und  dadurch  das  Bürgertum  in
diesen  Staaten  allmählich  der  ausschlaggebende  Faktor  wurde,  kam  der  deutsche  Bürger
und  auch  der  deutsche  Kaufmann  auf  seinem  niedrigsten  Standpunkt  an.
Die  Fürstenmacht  war  allein  ausschlaggebend.  Sie  schuf  zu  Gunsten  ihrer
Kassen  immer  neue  Steuern  und  Scherereien,  sie  vervielfältigte  insbesondere  die  Zölle;
die  einzelnen  Territorien  behandelten  sich  gegenseitig  beinahe  wie  kriegführende  Mächte.
Auf  der  andern  Seite  aber  machte  sie  den  Kaufmann  völlig  unselbständig  und
abhängig.  Nicht  nur  innerlich  beeinflußte  der  Los,  wie  wir  gesehen  haben,  die  Masse
der  Deutschen,  er  erschien  ihnen  auch  äußerlich  als  alleinige  Quelle  alles  Gedeihens.
So  war  der  Durchschnittskaufmann  vor  allem  darauf  angewiesen,  den  Bedürfnissen  der
Lofgesellschaft  gerecht  zu  werden;  er  war  an  dem  prunkvollen  Leben  der  kleinen  und
großen  Residenzstädte,  denen  der  Luxus  der  Landelsstädte  nicht  viel  nachgab,  lebhaft
interessiert.  Wes  Brot  ich  esse,  des  Lied  ich  singe,  konnte  auch  der  Kaufmann  im
Zeitalter  der  Perücke  sagen.  Freilich  hatte  er  dabei  weniger  für  einheimische  Waren
als  für  die  fremden  Modeerzeugnisse  zu  sorgen.  Aber  die  Abhängigkeit  des  Kaufmanns
vom  Lose  beschränkte  sich  nicht  auf  dies  Moment  allein:  das  gesamte  Gedeihen  des
Landels  schien  in  dieser  Zeit  überhaupt  von  keinem  andern  Faktor  abzuhängen  als
vom  Willen  des  Fürsten,  der  in  wirtschaftlichen  Dingen  als  genau  so  entscheidend
angesehen  wurde  wie  auf  der  Wachtparade.  War  der  Kaufmann  auf  der  einen  Seite
durch  die  Zollpolitik  der  einzelnen  Länder  gefesselt  und  gehindert,  so  glaubte  man  ihn
doch  andererseits  durch  Privilegien,  Monopole,  überhaupt  durch  eine  wohlwollende
landesväterliche  Landelspolitik  mächtig  heben  zu  können.  Von  innen  heraus,  aus  voller
Lebenskraft  heraus  vorwärtszukommen,  war  dem  Kaufniann  damals  weder  möglich,
noch  schien  es  ihm  erstrebenswert.  Auf  der  einen  Seite  hatten  die  Fürsten  der  wirtschaftliche ­
  Rückgang,  insbesondere  die  durch  den  Dreißigjährigen  Krieg  herbeigeführte
Verarmung,  auf  der  andern  Seite  ihre  sich  fortwährend  steigernden  Lebensansprüche
und  die  daraus  sich  ergebenden  finanziellen  Nöte  bewogen,  den  Lande!  und  Gewerbfleiß
nach  Möglichkeit  zu  heben,  natürlich  nur  in  ihren  Ländern  und  Ländchen.  Daß  man
naüonale  Landelspolitik  treiben  könne,  diesen  Gedanken  konnte  schon  die  innere
Zersplitterung  nicht  aufkommen  lassen;  höchstens  wirkte  das  Reich  noch  schädigend  durch
Verbote  des  Landels  mit  Staaten,  gegen  die  der  Kaiser,  d.  h.  das  Laus  Labsburg,
Krieg  führte,  wie  1703  der  Lande!  mit  Spanien  und  Frankreich  verboten  wurde.
Vielmehr  hatte  jedes  Ländchen  seine  eigene  Landelspolitik,  die  aber  überall  gleichartig
war,  nämlich  künstlich  und  völlig  dilettantisch.  Zunächst  überwog  das  finanzielle  Interesse
der  Fürsten  durchaus,  man  kann  von  einer  regalistischen  Epoche  der  Landelspolitik
sprechen.  Mit  dem  18.  Jahrhundert  setzt  dann  auch  in  Deutschland  jene  höhere  Stufe
dieser  bevormundenden  Polittk  ein,  die  sich  seit  der  Mitte  des  17.  Jahrhunderts
insbesondere  in  England  und  Frankreich  entwickelt  hatte,  nämlich  die  mcrkantilistische.
Der  stolze  Kaufmann  der  Lansa  und  der  süddeutschen  Städte  ist  zu  einem
abhängigen  und  bevormundeten  Manne  geworden.  Aber  seine  Abhängigkeit  zeigte
sich  auch  in  anderer,  nicht  minder  wichtiger  Beziehung,  in  seinem  Verhältnis  zum
Ausland.  Wie  das  geistige  und  gesellschaftliche  Leben  der  Deutschen  damals  im  Banne
Frankreichs  stand,  so  wurde  das  kaufmännische  von  Lolländern  und  Engländern  dirigiert.
Der  deutsche  Kaufmann  stand  gewissermaßen  im  Dienste  des  fremden,  soweit  wenigstens
der  Großhandel  in  Betracht  kam.
Daß  aber  trotz  aller  dieser  Schattenseiten  das  Leben  des  damaligen  deutschen
Kaufmanns  doch  nicht  nur  Niedergang  und  Verkümmerung  zeigte,  muß  hervorgehoben
werden.  Ohne  gewisse,  freilich  schwer  zu  beobachtende  Ansätze  zu  selbständigerer  und
gesunderer  Entwickelung  kann  die  Zeit  nicht  gewesen  sein:  an  sie  knüpft  vielmehr  die
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        80  Zweiter  Teil.  Landet.  III.  Zur  Geschichte  von  Lande!  und  Industrie.

allmähliche  Besserung  der  Zustände  im  18.  Jahrhundert,  die  freilich  ebenfalls  noch
kümmerlich  genug  bleiben,  an.  Im  Jahre  1715  konnte  Paul  Jakob  Marperger  in
seinem  „getreuen  und  geschickten  Landels-Diener"  bereits  die  Meinung  äußern,  daß
„es  heutiges  Tags  mit  der  Kauffmannschafft  ein  gantz  anderes  Ansehen  gewonnen,  als
es  vor  diesem  damit  gehabt".

8.  Süddeutsche  Industrie  im  Zeitalter  des  Merkantilismus.
Von  Eberhard  Gothein.
Gothein,  Wirtschaftsgeschichte  des  Schwarzwaldes  und  der  ailgreiizenden  Landschaften.
\.  Bd.  Straßburg,  Karl  I.  Trübner,  *892.  S.  45—48.
In  der  Wertschätzung  der  Großindustrie  kamen  alle  Staatsmänner  der  merkantilistischen
  Epoche  überein;  sie  bewunderten  sie  um  ihrer  wirtschaftlichen  wie  um  ihrer
sozialen  Vorzüge  willen.  In  der  Art  der  Einführung  aber  machen  sich  alsbald  die
Unterschiede  geltend,  und  diese  führen  sich  großenteils  auf  die  Vorbilder  zuriick,  denen
man  nachfolgte.
Das  allbewunderte  Musterland  des  17.  Jahrhunderts*)  ist  Lolland,  das  des
18.  Frankreich,  und  schon  macht  sich  am  Ende  dieser  Epoche  in  einzelnen  Vorläufern
die  Bewunderung  Englands  geltend,  die  dann  im  Beginn  des  19.  Jahrhunderts  voll
zum  Durchbruch  kommt.  Im  Anschluß  an  Lolland  wird  das  erste  große  Wirtschaftspolitische
  Experiment  nach  dem  Dreißigjährigen  Kriege  gemacht:  die  Neugründung  Mannheims ­
  durch  den  Kurfürsten  Karl  Ludwig  von  der  Pfalz.  Als  Vorort  der  Niederlande ­
  ist  die  neue  Landelsmetropole  des  Oberrheins  gedacht  worden.  Lolländer,  Engländer ­
  und  Franzosen  zog  der  Kurfürst  für  diese  Kolonie  herbei;  er  verlieh  ihnen  völlige
Zollfreiheit  und  versprach  ihnen,  daß  hier  niemals  eine  Zunft  eingerichtet  werden  solle,
daß  jeder  so  frei  wie  in  Lolland  handeln  und  wandeln  dürfe.  Er  hat  es  in  der  Tat
erreicht,  daß  binnen  kurzem  eine  bedeutende  Stadt,  die  in  ihrer  mathematischen  Regelinäßigkeit
  den  Zeitgenossen  als  Muster  galt,  erblühte.  Die  Unternehmung  im  großen
Stile,  selbst  eine  ganz  moderne  Bauspekulation  ward  in  Mannheim  herrschend.  Sogar
das  Landwcrk  gestaltete  sich  hier  zum  Unterschied  von  allen  andern  deutschen  Städten
als  Großbetrieb.  Als  man  im  18.  Jahrhundert,  nachdem  Mannheim  bereits  eine
müßige  Residenzstadt  geworden  war,  auch  hier  das  Zunftwesen  einführte,  konnte  man
doch  die  erlaubte  Gesellenzahl  nicht  unter  sechs  Herabdrücken.  Die  Tuchmacherei,  von
Nordfranzosen  eingeführt,  erlangte  zuerst  Bedeutung.  Regelinäßige  Postkurse  reichten
von  Mannheim  bis  Sedan,  das  zugleich  der  Mittelpunkt  des  französischen  Protestantismus ­
  und  der  französischen  Tuchindustrie  war,  und  hielten  die  Geschäftsverbindungen ­
  aufrecht.  Wichtiger  noch  ward  die  Umgestaltung  des  Ackerbaus  durch  die
Einführung  des  Krapps  und  des  Tabaks,  die  den  Mannheimer  Industriellen  zu  danken
ist.  Es  war  ein  reiches,  geistig  mannigfach  angeregtes  Leben,  das  sich  dergestalt  auf
der  Neckarspihe  entfaltete,  bis  ihm  die  erneute  Zerstörung  Mannheims  in  dem  Verwüstungskrieg ­
  Ludwigs  XIV.  ein  jähes  Ende  bereitete,  ohne  doch  völlig  seinen  Samen
ausrotten  zu  können.
Die  Erfolge  Karl  Ludwigs  mußten  zum  Wetteifer  reizen.  Vielfach  hat  man
sich  bemüht  nach  dem  Vorbild  Mannheims  solche  Landels-  und  Jndustrieinseln  her-*)
  Ls  ist  wohl  kaum  zu  bemerken  nötig,  daß  das  wort  Jahrhundert  hier  und  sonst  nicht
im  strikten  Zahlensinne  zu  nehmen  ist.
        <pb n="92" />
        8.  Süddeutsche  Industrie  im  Zeitalter  des  Merkantilismus.  81
zustellen.  Die  badischen  Markgrasen  haben  wiederholt  versucht,  Pforzheim  in  diese
Richtung  zu  drängen.  Freilich  hätte  man  vergeblich  das  deutsche  Bürgertum  aus  sich
heraus  zu  solcher  Tätigkeit  umgestaltet.  Lierzu  bedurfte  es  fremder  Elemente.  In
den  französischen  Auswanderern,  die  dem  Glaubensdrucke  Ludwigs  XIV.  entflohen,  fand
man  sie.  Es  war  schon  viel,  wenn  man  sich  mit  der  Loffnung  tragen  konnte,  daß  sie
gleich  einem  Sauerteig  wirken,  daß  sie  die  träge  Masse  durchdringen  und  nach  ihrer
Eigenart  umwandeln  würden.  Diese  Refugies  sind  es,  welche  den  Samen  der  modernen
Großindustrie  durch  ganz  Europa  getragen  haben;  losgelöst  von  ihrem  heimischen  Boden,
auf  die  eigene  Kraft  und  auf  fürstliche  Gnade  gestützt,  haben  sie  die  individuelle  Wirtschaftsweise, ­
  die  Ausbildung  des  Großkapitales,  wohin  sie  auch  kamen,  gefördert,
hierbei  war  ihre  religiöse  und  nationale  Isolierung  —  denn  als  Reformierte  standen
sie  doch  stets  den  Lutheranern  ferm  —  ein  weiterer  Sporn  des  Äandelsgeistes  und  ein
entschiedener  Vorteil.  Deirn  durch  sie  ward  es  den  kleinen  Gemeinden  zur  Notwendigkeit
gemacht,  bei  räumlicher  Trennung  ihren  geistigen  Zusammenhang  zu  bewahren;  und
so  stellte  sich  fast  von  selber  ein  Netz  von  Handelsverbindungen  her,  das  über  ganz
Europa  seine  Maschen  verbreitete.  Freilich  blieben  außer  den  Gewerbetreibenden  in
Mannheim  fast  nur  die  französischen  Bauern  dem  gefährdeten  oberrheinischen  Lande
treu;  aber  immerhin  hat  in  der  großen  Wanderung  der  Refugies  nach  dem  Osten
Baden  als  Etappe  seine  Rolle  gespielt.
Eine  solche  Neubelebung  des  städttschen  Gewerbfleißes,  wie  sie  den  romanischen
Einwanderern  zu  danken  war,  genügte  den  Absichten  nicht,  uin  derentwillen  man  die
Industrie  zu  fördern  gedachte.  Im  Gegenteil:  wohin  sie  kamen,  gerieten  sie  in  Widerspruch ­
  mit  den  ortsansässigen  Bürgerschaften.  Mißtrauisch  und  scheel  sahen  diese  auf
den  Fremden,  der  sie  in  ihrem  Erwerb  bedrohte  und  noch  dazu  von  den  Lasten  freigelassen
  war,  die  sie  zu  tragen  hatten.  Zur  industriellen  Schulung  und  Beschäftigung
des  Landvolks  waren  die  Refugies  außerdem  nur  selten  zu  gebrauchen.
Am  die  Organisation  dieser  ländlichen  Arbeiterschaften  durchzuführen,  hatte  man
ein  anderes  Muster:  die  Calwer  Zeugkompagnie.  In  Württemberg  hatte  man  den
Weg,  der  im  Jahre  1602  eingeschlagen  worden  war,  nach  dem  Ende  des  Krieges
mit  größeren:  Nachdruck  wiederaufgenommen.  Die  bürgerliche  Aristokratie,  die  unter
der  Form  einer  ständischen  Verfassung  in  Württemberg  herrschte,  besaß  eine  innerliche ­
  Wahlverwandtschaft  mit  der  kapitalistischen  Industrie.  Von  alters  her  hatte  in
den  Talern  des  Württembergischen  Schwarzwaldes  die  Wollenweberci  ihren  Sitz  gehabt
und  hatten  die  ländlichen  Kleinmeister  ihre  Zeuge  nach  Calw  zum  Färben  geliefert.
Bald  nach  der  Wiederherstellung  des  Friedens  ward  nun  die  Calwer  Färberzunst
umgestaltet  zu  einer  Fabrik-  und  Landelskompagnie.  Durch  Staatsgesetz  ward  ein
Vertrag  zwischen  dieser  und  den  gesamten  Webern  der  umliegenden  Kreise  festgestellt,
vermöge  dessen  die  Kompagnie  beständig  Arbeit  zu  geben  verpflichtet  war,  auch  die
Erteilung  der  Lehre  über  sich  nahm,  während  die  Weber  in  die  Fabrik  gebannt  wurden,
d.  h.  für  sie  arbeiten  mußten  und  für  niemand  sonst  arbeiten  durften.
Erstaunlich  rasch  gedieh  das  Anternehmen.  Schon  wenige  Jahre  später  bezog  die
Kompagnie  bereits  fremdländische  Wolle,  und  wie  einst  die  Augsburger,  so  beherrschten
jetzt  die  Calwer  Landelsherren  die  Märkte  Südeuropas.
Auch  Landschaften,  die  heute  zu  Baden  gehören,  zog  die  Zeugkompagnie  in  den
Kreis  ihrer  Tätigkeit.  Sie  pachtete  Farbwerke,  die  der  Abt  von  Gengenbach,  Bergwerke, ­
  die  der  Graf  von  Fürstenberg  im  Kinzigtal  angelegt  hatte.  Sie  machte  Calw
zum  Mittelpunkt  der  Württembergischen  Industrie,  indem  teils  an  sie  angelehnt,  teils
nach  ihrem  Vorbilde  eine  Reihe  anderer  Handelsgesellschaften  daselbst  entstanden.
Es  ist  ein  denkwürdiges  Schauspiel,  wie  diese  beiden  deutschen  Landschaften,  die
vielleicht  unter  allen  am  meisten  vom  Dreißigjährigen  Kriege  gelitten  hatten,  die  Pfalz
und  Württemberg  sich  am  raschesten  erholten  und  fast  in  demselben  Augenblick,  da
Mo  Hat,  Volkswirtschaftliches  Lesebuch.  0
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        82  Zweiter  Teil.  Lande!.  III.  Zur  Geschichte  von  Landet  und  Industrie.

sie  aus  der  äußersten  Zerrüttung  ihre  Kräfte  sammelten,  auch  schon  mit  kühnem
Wagnis  in  die  Ferne  griffen,  um  außerhalb  Deutschlands  den  Absah  für  ihre  Produkte
zu  suchen.  Dennoch  spiegeln  sie  die  beiden  Gegenpole  deutschen  Lebens  wieder.  In
der  Pfalz  wird  das  freisinnige  reformierte  Beamtentum  hingerissen  von  dem  persönlichen ­
  Zauber  eines  geistvollen  Fürsten,  der  sich  in  den  gewagtesten  Ideen  eines  neuen
Zeitalters  bewegt;  ein  Land  ohne  Stände,  ohne  verfassungsmäßige  Rechte,  aber  zugleich
bewohnt  von  einem  Volke,  leichtlebig  und  unternehmungslustig,  das  die  wirtschaftliche,
gesellige,  religiöse  Freiheit  wie  kein  anderes  genießt.  Dieses  Land,  dieses  Volk  öffnen
sich  der  hugenottischen  Einwanderung,  die  hier  Glaubcnsverwandte  antraf  und  ein  völlig
neues  Bürgertum  schuf.
In  Württemberg  dagegen  sehen  wir  einen  ständisch-patrizischen  Staat,  der  immer
am  besten  gedieh,  wenn  er  untätige  und  leichtsinnige  Fürsten  an  seiner  Spitze  sah.
Das  alte  Bürgertum,  welches  auch  die  Beamtenschaft  nur  als  feinen  Ausschuß  ansieht,
bedeutet  hier  alles;  streng  geregelt  nach  der  Schnur,  wie  sie  die  lutherische  Orthodoxie
und  eine  minutiöse  Gesetzgebung  gezogen  haben,  verläuft  sein  Leben;  eifersüchtig  schließt
es  sich  gegen  alles  Fremde  ab;  aber  es  liegt  genug  Talent  und  Tatkraft  in  ihm  selber,
um  das  ungestraft  tun  zu  können.  —  Nie  hatten  schwäbisches  und  fränkisches  Wesen
so  scharf  ihre  Eigentümlichkeiten  entwickelt  als  in  dieser  Zeit,  die  doch  aller  deutschen
Eigenart  ein  Ende  zu  machen  schien!

9.  Der  Straßburger  Handel  am  Anfange  des  19.  Jahrhunderts.
Von  Lu  go  Laug.

ftaug,  Die  Handelskammer  zu  Straßburg  i.  §.  ;80Z—;yoz.  Festschrift.  Straßburg,  Lls.
Druckerei  und  Verlagsanstalt,  vorm.  G.  Fischbach,  tstOZ.  S.  55—65.
An  der  Kreuzung  zweier  großer  Verkehrsstraßen  und  zugleich  am  Endpunkte  der
Großschiffahrt  auf  dem  Rheine  gelegen,  war  Straßburg  schon  durch  seine  natürliche
Lage  berufen,  den  Güteraustausch  zwischen  den  Völkern  Mitteleuropas  zu  vermitteln.
Die  Eigenart  der  Zollverhältnisse  hatte  im  18.  Jahrhundert  dem  Straßburger  Lande!
die  volle  Ausnutzung  dieser  Lage  gestattet  und  den  Transitverkehr  durch  das  Elsaß  zu
einem  großen  Aufschwünge  gelangen  lassen.  Das  Elsaß  wurde  auch  nach  seiner  Angliederung ­
  an  Frankreich  von  diesem  als  Zollausland  behandelt;  es  gehörte  zu  den
provinces  reputee8  etrgnZere8.  Die  Stadt  Straßburg  war  im  Besitze  ihrer  alten
Zollprivilegien  geblieben.  Der  Transit  der  ausländischen  Güter  durch  das  Elsaß  unterlag
nur  einem  geringen  Durchgangszoll  und  war  mit  keinerlei  erschwerenden  Formalitäten
verbunden.  Von  Frankfurt  und  Mainz  brachten  die  Straßburger  Schiffer  Güter  aller
Art  nach  Straßburg,  von  wo  sie  auf  Lastfuhrwerken  nach  der  Schweiz,  Italien  und
Südfrankreich  versandt  wurden,  und  in  umgekehrter  Richtung  wieder  wurden  in  Straßburg ­
  die  Landesprodukte  des  Elsasses  und  der  angrenzenden  Provinzen,  sowie  italienische
uud  schweizerische  Waren  gesammelt,  um  rheinabwärts  nach  Norddeutschland  und  nach
Lolland  befördert  zu  werden.  Die  Schweiz  allein  bezog  aus  Lolland  und  Frankfurt ­
  a.  M.  über  100  000  Zentner  Waren;  acht  Zehntel  dieser  Güter  nahmen  —  wie
in  einer  der  zahlreichen  Denkschriften  der  Landelskammer  über  diesen  Gegenstand
erwähnt  wird  —  vor  der  Revolution  ihren  Weg  durch  das  Elsaß;  5—6000  Fuhrleute ­
  und  20—24000  Pferde  bewälügten  diesen  Verkehr  und  brachten  dem  ganzen
Elsaß  jahraus  jahrein  die  mannigfachsten  Einnahmen.
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        9.  Der  Straßburger  Kandel  am  Anfange  des  19.  Jahrhunderts.  83
Auch  nachdem  die  französische  Revolution  die  Zollgrenze  bis  zum  Rheine  vorgerückt ­
  und  alle  Privilegien  aufgehoben  hatte,  blieb  der  unbeschränkte  Transithandel
dem  Elsaß  noch  eine  Zeitlang  erhalten;  er  erhielt  sogar  durch  die  Dekrete  vom
10.  Juli  1791  und  7.  September  1792  eine  neue  gesetzliche  Regelung.  Doch  der
Nationalkonvent  glaubte  auch  mit  diesem  Vorrecht  aufräumen  zu  sollen.  Das  Gesetz
vom  24.  Juli  1793  hob  den  Transitverkehr  durch  die  Ostdepartements  vollständig  auf,
mit  der  Begründung,  daß  dadurch  eine  für  die  Interessen  der  Republik  schädliche  Einoder ­
  Ausfuhr  begünstigt  werden  könnte.  Die  damalige  Kandelsvertretung,  das  Conseil
de  Commerce,  setzte  alle  Kebel  in  Bewegung,  um  eine  Zurücknahme  dieser  Maßregel
zu  erlangen,  die  keinen  anderen  Erfolg  haben  konnte,  als  den  ganzen  Durchgangsverkehr ­
  auf  das  rechte  Nheinufer  hinüberzudrängen.  Erst  10  Jahre  später  gelang
es  den  Bemühungen  des  verdienstvollen  Straßburger  Tribunatsmitgliedes  Koch  und
des  besonderen  Abgesandten  des  Straßburger  Kandels,  I.  B.  Prost,  für  Straßburg
wieder  günstigere  Bedingungen  zu  erhalten.
Das  Zollgesetz  vom  8.  Floreal  XI,  welches  in  einem  besonderen  Abschnitt  auch
das  Sttaßburger  Entrepüt  für  ausländische  Waren  regelte,  gestattete  wieder  den  Transit
durch  das  Elsaß,  aber  nur  für  diejenigen  Güter,  welche  keinem  Einfuhrverbot  unterlagen.
Die  Wiederzulassung  des  Transits  hatte  leider  nicht  den  gewünschten  Erfolg.
Sie  war  keine  vollständige,  und  vor  allem,  sie  war  zu  spät  gekommen.  Der  Verkehr
hatte  seinen  Weg  über  das  rechte  Nheinufer  gesunden;  er  war  durch  die  berührten
deutschen  Staaten  in  jeder  Kinsicht  gefördert  worden.  Da  zahlreiche  Waren,  wie
raffinierter  Zucker,  Tabakfabrikate  und  namentlich  alle  Produkte  und  Fabrikate  Englands
und  seiner  Kolonien,  von  der  Einfuhr  und  Durchfuhr  in  Frankreich  ausgeschlossen
blieben,  so  gab  der  Kandel  nach  wie  vor  derjenigen  Route  den  Vorzug,  auf  welcher
alle  Waren  unterschiedslos  verkehren  durften.  Zudem  war  die  Durchfuhr  durch  das  Elsaß
zahlreichen  Zollformalitäten,  namentlich  der  Zollplombe,  unterworfen,  so  daß  die  Fuhrleute, ­
  um  sich  diesen  zu  entziehen,  gerne  selbst  die  längere  Reise  und  die  damals
weniger  günstigen  Sttaßenverhältnisse  des  rechten  Rheinufers  mit  in  den  Kauf  nahmen.
In  den  ersten  Jahren  des  Kaiserreiches  hat  die  Kandelskammer  nicht  aufgehört,
bei  jeder  Gelegenheit  eine  Wiederherstellung  des  früheren  unbeschränkten  Transitverkehrs
zu  verlangen.  Doch  traten  bald  Ereignisse  ein,  welche  den  Straßburger  Kandelsstand
für  diesen  Verlust  in  reichem  Maße  entschädigten  und  jene  Forderung  für  einige  Zeit
in  den  Kintergrund  geraten  ließen.
Im  Jahre  1803,  kaum  ein  Jahr  nach  dem  Frieden  von  Amiens,  hatte  England
die  Feindseligkeiten  gegen  Frankreich  wiedereröffnet.  Seine  Flotten  beherrschten  die
See  und  sperrten  die  französischen  Käsen.  Die  überseeischen  Güter,  Kaffee,  Zucker,
Baumwolle,  Farbstoffe,  Spezereiwaren  aller  Art,  mußten  neue  Wege  nach  Frankreich
suchen,  und  da  war  es  Straßburg,  das  vermöge  seiner  vorzüglichen  Lage  am  Rhein
und  der  alten  kaufmännischen  Schulung  seines  Kandelsstandes  berufen  war,  in  die  Lücke
zu  treten  und  als  Vermittelungs-  und  Stapelplatz  für  den  überseeischen  Verkehr  Frankreichs ­
  zu  dienen.
So  oft  die  holländischen  Käsen  für  die  Schiffe  der  neutralen  Staaten  offen  waren,
wurden  von  dort  aus  große  Mengen  Kolonialwaren  den  Rhein  heraus  nach  Straßburg
befördert.  Dort  besorgte  der  Straßburger  Kandel  deren  Weiterversand  nach  den  angrenzenden ­
  Departements,  nach  Paris  und  selbst  nach  Südfrankreich.
Eine  ungeahnte  Ausdehnung  nahm  ferner  die  Einfuhr  von  Baumwolle  aus  der
Levante.  Straßburg  war  die  gegebene  Einfuhrstelle  für  diese  Ware,  welche  aus  dem
langen  Landweg  über  Österreich  und  Süddeutschland  ihren  Weg  nach  Frankreich  suchen
mußte.  Ihren  größten  Llmfang  erreichte  diese  Einfuhr  in  den  Jahren  1809  und  1810.
Die  großen  Lagerräume  im  Straßburger  Kaufhause  waren  unzureichend,  um  die  zugeführten ­
  Baumwollmengen  zu  fassen,  und  die  Kandelskammer  war  genötigt,  für  deren
6*
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        84  Zweiter  Teil.  Landet.  III.  Zur  Geschichte  von  Landet  und  Industrie.
Anterbringung  neue  Räumlichkeiten  zu  beschaffen;  das  alte  Margaretenkloster  wurde
ihr  von  der  Militärbehörde  zu  diesem  Zwecke  zur  Verfügung  gestellt.
Nicht  weniger  bedeutend  war  in  jener  Zeit  der  französische  Export  über  Straßburg.
Anser  Platz  vermittelte  damals  nicht  nur  die  Ausfuhr  derjenigen  Waren,  die  sonst  auf
dem  Seewege  nach  dem  Norden  gingen;  er  wurde  insbesondere  auch  der  Stapelplatz
für  die  Verproviantierung  der  in  Deutschland  und  zuletzt  in  Rußland  operierenden
Truppen.  Diese  großen  Truppenbewegungen,  welche  oft  ihren  Weg  über  Straßburg
nahmen,  verschafften  auch  den  Produkten  der  eigenen  Provinz  reichen  Absah.  Besonders ­
  aber  die  Erzeugnisse  Südfrankreichs,  Wein,  Branntwein,  Öle  und  Früchte,
kamen  auf  ungezählten  Lastfuhren  nach  Straßburg,  um  dort  aus  die  Rheinschiffe  verladen ­
  zu  werden.  Der  Talverkehr  auf  dem  Rheine  nahm  in  jenen  Jahren  einen  bisher
nicht  erreichten  Amfang.
Dieser  große  Geschäftsaufschwung  war  jedoch  nur  von  kurzer  Dauer;  er  ließ  nach
mit  dem  Aufhören  der  besonderen  Amstände,  die  ihn  ins  Leben  gerufen  hatten.  Schon
im  Jahre  1809  klagt  die  Landelskammer  über  den  Rückgang  der  Kolonialwareneinfuhr
aus  Lolland:
„In  dieser  Art  von  Geschäften",  sagt  sie  in  einem  Berichte  an  den  Präfetten,
„herrscht  heute  etwas  Angewisses  und  sozusagen  Trügerisches,  das  dem  Geiste  der  großen
Mehrheit  unserer  Kaufleute  nicht  zusagt."
Im  Jahre  1811  wurde  ferner  zugunsten  der  neu  erworbenen  illyrischen  Provinzen
die  Baumwolleinfuhr  über  Straßburg  unterbunden.  —  Nach  dem  unglücklichen  Ausgang
des  russischen  Feldzugs  ließ  auch  die  Ausfuhr  über  Straßburg  wesentlich  nach.
Die  Straßburger  Landelshäuser,  welche  damals  diesen  bedeutenden  internationalen
Warenaustausch  vermittelten,  beschäftigten  sich  außerdem  alle  mehr  oder  weniger  mit  dem
Vertrieb  der  einheimischen  Bodenerzeugnisse.  Es  muß  hier  auf  die  wichttgsten
derselben  näher  eingegangen  werden.
Die  erste  Stelle  im  Straßburger  Landesproduttenhandel  hatte  vor  der  Revolution
und  noch  in  den  ersten  Jahren  des  Kaiserreichs  unstreitig  der  Tabak  eingenommen.
Anter  der  Lerrschaft  vollständiger  Freiheit  (das  Elsaß  lag  außerhalb  der  Feme  Generale)
hatte  der  Anbau  und  die  Fabrikation  des  Tabaks  im  Anter-Elsaß  seit  einem  Jahrhundert ­
  eine  enorme  Entwickelung  genommen.  Die  jährliche  Ernte  des  Anter-Elsaß  wurde
damals  auf  130—180000  dz.  geschätzt.  Etwa  zwei  Drittel  wurden  im  Bezirke  verarbeitet, ­
  der  Rest  in  Blättern  exportiert.  Die  Zahl  der  Fabriken  vor  der  Revolution
wird  von  Laumond  für  Straßburg  allein  auf  ca.  72  mit  ca.  6000  beschäftigten  Personen ­
  angegeben.  Im  Jahre  1802  bestanden  in  Straßburg  noch  31,  im  übrigen  Bezirk
8  Fabriken,  wozu  18  Tabakmühlen  kamen.  Dieser  blühende  Erwerbszweig  sollte  bald
fiskalischen  Einschränkungen  unterworfen  werden,  die  sich  immer  weiter  ausdehnten,  um
schließlich  zur  Verstaatlichung  des  Landels  und  der  Fabrikation  zu  führen.  Schon  im
Jahre  1804  erblickte  die  Landelskammer  in  der  damaligen  Fabrikatsteuer  eine  Maßregel, ­
  die  geeignet  war,  die  Fabrikation  langsam  zu  ruinieren  und  das  Monopol  vorzubereiten. ­
  Sie  beklagte  die  allmähliche  Auswanderung  dieser  Industrie  über  den  Rhein
und  den  Verlust  des  früher  so  blühenden  Exportes  nach  der  Schweiz  und  nach  Norddeutschland ­
  an  Baden.  Angeachtet  aller  Klagen  und  Beschwerden  des  Straßburger
Landels  wurde  durch  kaiserliches  Dettet  vom  29.  Dezember  1810  der  „Regie  des
droits  reunis“  das  ausschließliche  Recht  des  Ankaufes  von  Tabakblättern,  der  Lerstellung
  und  des  Verkaufes  von  Tabakfabrikaten  übertragen  und  so  dem  Straßburger
Lande!  ein  Schlag  zugefügt,  welcher  noch  jahrelang  nachwirtte.  Der  im  Jahre  1816
wiedergestattete  Lande!  mit  Rohtabak  zur  Ausfuhr  vermochte  diesen  Geschäftszweig
nicht  zu  neuem  Leben  zu  erwecken.
Auch  ein  anderer  bedeutender  Exportartikel  des  Elsasses,  der  Lanf,  wurde  in  jener
Zeit  durch  eine  kurzsichtige  Maßregel  des  Staates  schwer  betroffen.  Seit  1792  war
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        10.  Industrie  und  Lande!  in  Deutschland  vor  70  Jahren.  85

die  Ausfuhr  dieses  Artikels  verboten,  unter  dem  Vorwände,  daß  der  Kriegsmarine
dieses  wichtige  Rohmaterial  nicht  entzogen  werden  dürfe.  Dieses  Verbot  wurde  auf
die  unablässigen  dringenden  Vorstellungen  des  Straßburger  Landels  im  Jahre  1816
wiederaufgehoben,  und  von  da  ab  gewann  dieser  Geschäftszweig  eine  bedeutende  Entwickelung. ­
  Der  elsässische  Lanf  fand  hauptsächlich  in  der  Schweiz  und  in  Südfrankreich
großen  Absah.
Der  Anbau  und  die  Verarbeitung  von  Krapp  (Färberröte)  hatte  seit  der  Mitte
des  18.  Jahrhunderts  im  Elsaß  eine  große  Bedeutung  gewonnen.  Im  Anfang  des
19.  Jahrhunderts  wurden  ca.  30000  Zentner  geerntet,  welche  sowohl  roh  (getrocknet)
als  vermahlen  nach  ganz  Frankreich,  der  Schweiz  und  Deutschland  abgesetzt  wurden.
Auch  dieser  Geschäftszweig  hatte  in  jener  Zeit  unter  fiskalischen  Maßregeln  vorübergehend ­
  zu  leiden.  Lohe  Einfuhrzölle  auf  rohe  wie  auf  bedruckte  Stoffe  schädigten,
erstere  die  inländischen,  letztere  die  ausländischen  Zeugdruckereien,  und  beeinttächtigten
wesentlich  den  Absatz  des  elsässischen  Farbstoffes.
Auch  die  Ausfuhr  von  Stärke  war  zeitweilig  verboten  worden;  zahlreiche  elsässische
Fabrikanten  hatten  sich  genötigt  gesehen,  ihren  Bettieb  auf  das  rechte  Rheinufer  zu
verlegen,  von  wo  aus  sie  jetzt  der  einheimischen  Industtie  eine  schwere  Konkurrenz
bereiteten.
Ihre  volle  Entfaltung  konnte  dagegen  in  jener  Zeit  der  Lande!  mit  Ölsaaten
und  Ölen,  insbesondere  mit  Rapsöl,  sowie  mit  Klee-  und  Senfsamen  nehmen,  der
dann  noch  längere  Zeit  hindurch  zu  den  wichtigsten  Landelszweigen  Straßburgs  gehörte.
Lier  seien  schließlich  noch  die  Tuchindustrie,  welche  damals  in  Bischweiler  den
Grund  zu  ihrer  späteren  großen  Blüte  legte,  und  der  Sttaßburger  Tuchhandel  genannt,
welche  beide  durch  ihre  Lieferungen  an  die  Truppen  reichen  Nutzen  fanden.
Obgleich  der  Lande!  in  dieser  bewegten  Zeit  des  ersten  Kaiserreiches  in  mancher
Linsicht  beengt,  zum  Teil  sogar  schwer  geschädigt  wurde,  so  blieb  doch  die  Erinnerung
an  jene  glänzende  Epoche  im  Geiste  des  Straßburger  Kaufmannsstandes  noch  lange
wach,  und  sie  wird  in  späteren  Berichten  oft  als  die  erfolgreichste  unserer  Landelsgeschichte
  erwähnt.

10.  Industrie  und  Handel  in  Deutschland  vor  70  Jahren.
Von  Otto  Bähr.
Bahr,  Line  deutsche  Stadt  vor  60  Jahren.  Massels.  2.  Aufl.  Leipzig,  L.  ll).  Grunow,
*886.  5.  9*—98.
Industrie  und  Lande!  bewegten  sich  vor  zwei  Menschenaltern  noch  in  den  engsten
Grenzen.  Für  große  Unternehmungen  fehlte  es  den  einzelnen  an  zureichendem  Kapital.
Aküengesellschasten  waren  nur  wenig  in  Abung.  Demgemäß  waren  manche  Gewcrbszweige,
  welche  nur  im  Wege  der  Kapitalassoziation  betrieben  werden  können,  z.  B.  das
Versicherungswesen,  noch  in  der  Kindheit.
Der  Großindustrie  fehlte  das  belebende  Element  der  Neuzeit,  die  Dampfmaschine.
Nirgends  sah  man  die  hohen  Schornsteine,  welche  jetzt  unsere  Jndustriestätten  bezeichnen.
Die  Arbeit  war  fast  ausschließlich  Landarbeit.  Die  Fabrik  unterschied  sich  von  dem
Landwerk  nur  durch  die  größere  Arbeitsteilung  und  die  Leitung  des  Fabrikherrn.
Natürlich  konnten  solche  Betriebe  auch  nur  von  geringerem  Amfange  sein.  Als  Beispiel ­
  kann  die  jetzt  hochblühende  Maschinenfabrik  von  „Lenschel  &amp;amp;  Sohn"  in  Kassel
dienen,  welche  damals  in  dem  alten,  noch  unter  Leitung  des  Argroßvaters  des  jetzigen
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        86  Zweiter  Teil.  Lande!.  III.  Zur  Geschichte  von  Lande!  und  Industrie.

Inhabers  stehenden  (1836  abgebrannten)  Gießhause  betrieben  wurde.  Während  die
Fabrik  jetzt  mehr  als  1000  Arbeiter  beschäftigt*),  waren  damals  nur  einige  30  Arbeiter
in  ihr  tätig.  Ständige  Fabrikate  waren  nur  Kirchenglocken  und  Feuerspritzen.  Auch
die  hübsche  Wetterfahne  in  Form  eines  Kleeblattes,  welche  bis  vor  kurzem  die  Spitze
des  Martinsturmes  zierte,  war  im  Jahre  1825  bei  Lenschel  gemacht.  Zwar  wurden
mitunter  auch  größere  Werke  dort  hergestellt,  z.  B.  eine  große  Maschine  zur  Wasserhebung ­
  für  ein  Larzbergwerk,  Kanonen  für  die  Militärverwaltung  usw.  Das  waren
aber  nur  Ausnahmen.  Wo  für  die  Arbeit  eine  höhere  Kraft  erforderlich  war,  wurde
sie  dadurch  beschafft,  daß  ein  oder  zwei  Pferde  ein  Göpelwerk  drehten.  Das  war
der  Fabrikbetrieb  der  damaligen  Zeit.  Natürlich  gab  es  damals  auch  noch  keine
Arbeitseinstellungen.  War  ein  Arbeiter  mit  seinem  Lohne  nicht  zufrieden,  so  kündigte
er  seinem  Dienstherrn.  Dieser  aber  fand  ohne  Schwierigkeit  Ersatz.
Das  Kleingewerbe  trieb  sein  Geschäft  in  den  Banden  des  Zunftzwanges.  Da
diese  Verhältnisse  noch  bis  in  die  neuere  Zeit  bestanden  haben,  so  dürfen  sie  als  noch
in  aller  Erinnerung  lebend  unterstellt  werden.  Einzelne  geringe  Gewerbe  wurden  auch
innerhalb  der  Stadt  noch  im  Umherziehen  betrieben.  Der  Scherenschleifer  etablierte
sich  mit  seinem  fahrbaren  Karren  bald  an  dieser,  bald  an  jener  Straßenecke.  Ein
ständiges  Getön  auf  den  Straßen  war  auch  die  Pfeife  des  Lumpensammlers  (Loselümpers),
  welcher,  ein  höchst  eintöniges  Stückchen  blasend,  einherzog  und  dadurch  seine
Anwesenheit  meldete.  Jetzt  weiß  man  in  Kassel  nichts  mehr  von  diesen  fahrenden  Leuten.
Der  Landet  beschränkte  sich  naturgemäß  auf  solche  Gegenstände,  deren  Versendung
mittels  der  damaligen  Transportmittel  ohne  übermäßige  Verteuerung  möglich  war.
Dadurch  waren  die  wichtigsten  Gegenstände  des  jetzigen  Großhandels  für  diesen  ausgeschlossen. ­
  Der  Kaufmann  war  vorzugsweise  Kleinhändler.  Manche  Landelszweige
knüpften  sich  fast  ausschließlich  an  bestimmte  Geschäfte.  Wer  z.  B.  in  Kassel  Kinderspielzeug ­
  kaufen  wollte,  ging  zu  dem  „Bilderkrämer"  am  Markte.  Für  manche  Landelszweige ­
  hatten  auch  noch  die  Ausländer  einen  hergebrachten  Vorzug.  Südfrüchte  führte
„der  Italiener".  Auch  der  einzige  Kunsthändler  (Botinelli),  sowie  der  Verfertiger  von
Wettergläsern  (Fiorino)  waren  italienischer  Lerkunft.  Der  erste  Luttnacher  Kassels
war  ein  Franzose  (Parisot).  Die  Inhaber  der  Konditoreien  nannte  man  „Schweizerbäcker"; ­
  und  mehrere  derselben  entstammten  auch  wirklich  dem  Engadin.  Endlich  gab
es  damals  in  Kassel  auch  noch  einen  Schwertfeger,  in  dessen  Schauladen  zwei  geharnischte
Männer  das  Staunen  von  uns  Kindern  erregten.  Seitdem  ist  dieses  Gewerbe  völlig
ausgcstorben.
Noch  wenig  entwickelt  war  die  Reklame.  Zwar  hatte  man  schon  Schauläden
an  den  Fenstern;  aber  sie  waren  von  bescheidener  Einrichtung  und  niemand  dachte
daran,  durch  kolossale  Spiegelscheiben  und  prachtvolle  Warenauslagen  dem  Publikum
zu  imponieren,  öffentliche  Anschläge,  die  an  den  Straßenecken  gemacht  wurden,  —
denn  die  Litfaßsäulen  sind  erst  seit  1867  eingeführt  —  kamen  nur  zu  Meßzeiten  für
Sehenswürdigkeiten  vor.  Aber  auch  die  Reklame  durch  die  Zeitungen  wurde  nicht
in  der  gegenwärtigen  Weise  betrieben.  Wohl  machte  derjenige,  welcher  ein  Geschäft
eröffnete  oder  sein  Geschäftslokal  verlegte,  sowie  auch  derjenige,  welcher  soeben  eine
neue  preiswürdige  Sendung  von  Waren  empfangen,  dies  durch  die  Zeitung  bekannt.
Auch  fremde  Kaufleute,  welche  die  Messe  beziehen  wollten,  pflegten  dies  durch  die
Zeitung  anzukündigen.  Aber  das  ständige  Wiederholen  der  nämlichen  Anzeige  unter
Benutzung  aller  denkbaren  Formen  der  Anpreisung,  wie  es  jetzt  vielfach  vorkommt,  ist
erst  im  letzten  Menschenalter,  und  zwar  durch  das  Beispiel  Johann  Loffs,  aufgekommen.

*)  Nach  Kletterhausen  (in;  Festschrift  zur  75.  versammlurg  deutscher  Naturforscher  und
Ärzte.  Kassel,  Druck  von  £.  Döll,  $03.  5.  352)  betrug  die  Zahl  der  Beamten  und  Kleister  Lude
lNai  $03  222,  die  der  Arbeiter  2052.  —  &amp;lt;5.  Kl.
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        10.  Industrie  und  Lande!  in  Deutschland  vor  70  Jahren.  87

der  auf  diese  Weise  seinen  Malzextrakt  zu  einer  europäischen  Berühmtheit  gemacht  hat.
Man  gewinnt  ein  anschauliches  Bild  dieses  Gegensatzes,  wenn  man  einmal  den  einfachen ­
  Anzeigen  einer  damaligen  Zeitung  die  Anzeigespalten  eines  vielgelesenen  heutigen
Lokalblattes  gegenüberhält.  Ist  es  doch,  als  ob  für  jede  Anzeige  ein  besonderer  Druck
erfunden  wäre,  um  nur  recht  auffällig  dem  Leser  in  die  Augen  zu  leuchten.  Lind  was
alles  wird  dort  angezeigt!  „Leute  geschlachtet"  wiederholt  sich  unzähligemal;  als  ob
auch  jedes  Borstentier  einer  Todesanzeige  bedürfte.  Dieses  Reklamewesen  hat  aber
Bedeutung  nicht  allein  für  Lande!  und  Wandel,  sondern  auch  für  den  Bestand  der
Zeitungen  gehabt,  deren  viele  aus  demselben  ihre  reichste  Einnahme  beziehen  und  dadurch
ihre  Existenz  sichern.
Ein  erst  seit  einem  Menschenalter  üblich  gewordenes  Mittel,  Industrie  und
Lande!  zu  fördern,  sind  auch  die  Ausstellungen,  die  man  nach  dem  ersten  Vorgänge
der  Londoner  Ausstellung  von  1851  an  vielen  Orten  bald  in  größerem,  bald  in  kleinerem
Amfange  veranstaltet  hat.
Die  Schwierigkeiten,  welche  dem  deutschen  Lande!  aus  der  Verschiedenheit  der
deutschen  Münzwährung  erwuchsen,  haben  bis  zu  der  jüngsten  Reichsgesetzgebung  fortgedauert ­
  und  sind  daher  in  aller  Erinnerung.  Sie  sind  sogar  im  Laufe  der  mittleren
Jahrzehnte  des  19.  Jahrhunderts  noch  gewachsen  durch  die  Flut  papierner  Wertzeichen,
welche  jeder  kleine  deutsche  „Raubstaat"  und  jede  Bank  nach  Belieben  in  die  Welt
sandte.  Dazu  kam,  daß  das  damalige  Silbergeld  nur  schwer  zu  verführen  war.
Bedurfte  z.  B.  ein  Kasseler  Bankier  baren  Geldes,  so  ließ  er  ein  Füßchen  voll  Silbertaler ­
  wohlverpackt  durch  die  Post  von  Frankfurt  kommen.  Reisende  pflegten  zur
Bestreitung  ihrer  Reisekosten,  statt  baren  Geldes,  Kreditbriefe  oder  Wechsel  auf  die
Orte,  die  sie  berührten,  mitzunehmen.  Deshalb  spricht  auch  heute  noch  der  Student
von  „seinem  Wechsel".
Schwer  ist  es  auch,  sich  noch  eine  Vorstellung  zu  machen  von  der  Rot,  in
welche  der  deutsche  Lande!  vor  60  Jahren  durch  die  allerorten  sich  ihm  entgegentürmenden ­
  Zollschranken  verseht  war.  Die  größer»  außerdeutschen  Länder,  Rußland,
Frankreich,  die  Niederlande,  die  größer»  italienischen  Staaten  hatten  ihre  Gebiete
durch  hohe  Zölle  gesperrt.  Auch  England  wies  die  deutschen  Güter  zurück,  welche
dorthin  mit  Nutzen  hätten  eingeführt  werden  können.  Den  Lande!  mit  Spanien  und
der  Türkei  verboten  schon  die  dort  bestehenden  Anruhen.  Auch  im  Seehandel  konnte
Deutschland  mit  den  dafür  günstiger  gelegenen,  mit  reichen  Kolonien  in  Verbindung
stehenden  Ländern  nicht  konkurrieren.  Am  sich  gegen  den  damals  noch  blühenden  Seeraub ­
  zu  schützen,  mußte  der  deutsche  Lande!  mit  englischen  Schiffen  und  mit  englischer
Assekuranz  geführt  werden.  And  bei  dieser  Angunst  der  Verhältnisse  nach  außen  hin
hatten  die  deutschen  Staaten  auch  noch  gegeneinander  überall  Zollschranken  errichtet,
gleichsam  um  sich  gegenseitig  auszuhungern.  Jeder  Staat  unterband  dem  andern  die
Adern  des  freien  Verkehrs,  und  jedem  wurden  sie  wiederunterbunden.  Das  bezeichnete
man  schon  damals  von  einsichtiger  Seite  als  einen  „langsamen  Selbstmord".  Im
Amfang  einer  Meile  Weges  stieß  man  mitunter  auf  mehrere  Schlagbäume.  Die
geringwertigen  Produtte  deutscher  Länder  waren  mit  denselben,  ja  mitunter  sogar  mit
höhern  Zöllen  belegt  wie  die  gleichartigen  außerdeutschen  Produkte  von  weit  höherem
Werte.  In  Österreich  z.  B.  zahlte  der  Eimer  französischen  Weines  60  Gulden,  der
Eimer  deuschen  Weines  90  Gulden  Steuer.  Bei  dieser  Lemmung  des  Verkehrs
hatten  die  Produtte  keinen  andern  Wert  als  den  durch  das  augenblickliche  Bedürfnis
in  nächster  Nähe  bestimmten.  An  Anternehmungen  auf  Spekulation  war  nicht  zu
denken.  Damit  sank  auch  der  Wert  des  Grundeigentums  oft  bis  zur  Kreditlosigkeit
herab.  Gleichsam  als  erlaubte  Notwehr  gegen  dieses  Aushungerungssystem  bildete
sich  überall  der  Schleichhandel  mit  seinen  sittenverderbenden  Wirkungen  aus.  Noch
im  Laufe  der  1820  er  Jahre  versuchten  zwar  mehrere  der  kleineren  deutschen  Staaten
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        88  Zweiter  Teil.  Lande!.  III.  Zur  Geschichte  von  Lande!  und  Industrie.

durch  Gründung  von  Steuervereinen  das  Äbel  zu  mildern.  Aber  die  Gebiete  derselben,
auch  in  ihrer  Vereinigung,  waren  zu  klein,  um  dem  Lande!  Luft  zu  verschaffen.  Erst  der
preußische  Zollverein  beseitigte  in  seiner  allmählichen  Ausdehnung  diesen  heillosen  Zustand.
Am  längsten  leistete  ihm  der  norddeutsche  Steuerverein  Widerstand.  Bis  zum  Jahre  1851
bestand  zwischen  Kassel  und  dem  nahegelegenen  hannoverschen  Münden  noch  die
trennende  Zollstätte.  Lind  wenn  wir  Göttinger  Studenten  auf  der  Ferienreise  unsern
Eltern  einige  Göttinger  Würste  mitbrachten,  —  was  für  ein  Gebot  kindlicher  Pietät
gehalten  wurde  —  so  hatten  wir  unsre  liebe  Not,  dieselben  —  was  nicht  minder  für
eine  Menschenpflicht  galt  —  an  der  Grenze  durchzuschmuggeln.
-  Als  einen  Vorzug  der  damaligen  Zeit  kann  man  bezeichnen,  daß  das  Spekulationsfieber ­
  nicht  in  gleicher  Weise  bestand,  wie  es  im  Laufe  der  letzten  Jahrzehnte  um  sich
gegriffen  hat.  Zwar  konnte  man  auch  damals  schon  in  Staatspapieren  spekulieren.
Lind  das  verderbliche  Mautsystem  drängte  gewissermaßen  darauf  hin,  da  die  Brieftasche ­
  noch  das  einzige  war,  was  der  Untersuchung  und  Aufsicht  der  Steuererheber
nicht  unterworfen  wurde.  Gleichwohl  kam  es  um  jene  Zeit  nicht  vor,  daß  man  von
jemanden  gehört  hätte,  er  habe  durch  Spekulation  sich  zugrunde  gerichtet.  Erst  die
Schaffung  zahlreicher  Aktien,  namentlich  der  Eisenbahnaktien  mit  ihren  schwankenden
Werten,  hat  diese  Krankheit  mehr  und  mehr  verbreitet.  Dagegen  enthalten  die  damaligen ­
  Blätter  ständig  die  Angebote  von  Losen  der  Staatslotterien,  woraus  man
schließen  darf,  daß  die  Spekulation  in  diesen  schon  reichlich  geblüht  habe.  Nirgends
aber  begegnen  wir  um  jene  Zeit  dem  heutzutage  herrschenden  Anfüge,  daß  man  allerorten, ­
  Gott  weiß  für  welche  Zwecke,  „mit  obrigkeitlicher  Erlaubnis"  eine  Lotterie  veranstalten ­
  darf.
Es  fehlten  auch  um  jene  Zeit  die  jetzt  fo  zahlreich  bestehenden  öffentlichen  Anstalten,
bei  denen  man  mühelos  sein  Geld  verzinslich  anlegen  kann.  öffentliche  Sparkassen
waren  erst  eben  im  Entstehen.  Wer  nicht  Staatspapiere  kaufen  wollte,  war  deshalb
genötigt,  sein  Geld  auf  privatem  Wege,  womöglich  gegen  Lypothek,  auszuleihen.  Dazu
boten  zahlreiche  Darlehnsmäkler,  welche  dein  Kapitalisten  die  Schwelle  abliefen,  hilfreiche ­
  Land.
Endlich  fehlten  auch  noch  gänzlich  die  Erwerbs-  und  Wirtschaftsgenossenschaften,
welche  jetzt  für  die  verschiedensten  Zwecke  so  zahlreich  in  unseren  Städten  bestehen,
und  zu  deren  Schaffung  angeregt  zu  haben,  das  Verdienst  von  Schulze-Delitzsch  ist.
Welchen  mächtigen  Aufschwung  der  Verkehr  heute  im  Innern  unseres  Vaterlandes ­
  genommen  hat,  bedarf  keiner  Ausführung.  Aber  doch  wird  dieser  Aufschwung
noch  überholt  durch  die  Bedeutung,  die  der  deutsche  Lande!  im  Auslande  gewonnen
hat.  Aber  die  ganze  Erde  hat  derselbe  seine  Netze  gespannt.  Nach  allen  Weltteilen
sendet  die  deutsche  Industrie  ihre  Erzeugnisse  und  tritt  mit  den  besten  Kulturvölkern
in  oft  jiegreichen  Wettbewerb.  Allerorten  trifft  man  deutsche  Kaufleute  in  eifrigem
und  rühmlichem  Geschäftsbetriebe.  And  manches,  was  selbst  der  deutschen  Diplomatie
unzugänglich  ist,  erkundet  und  erreicht  heute  der  deutsche  Kaufmann  durch  seine  weithinreichenden ­
  Verbindungen.  Von  alledem  wußte  man  früher  nichts.
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        11.  Die  Entwickelung  der  deutschen  Industrie  rc.  89
11.  Die  Entwickelung  der  deutschen  Industrie  in  der
zweiten  Hälfte  des  19.  Jahrhunderts.
Von  F.  C.  Äuber.
Hub  er,  Deutschland  als  Industriestaat.  Stuttgart,  I.  G.  Lotta  Nachfolger,  S.  U—15.
Auf  das  Jahrhundert  der  Technik  mit  Befriedigung  zurückzublicken,  dazu  haben
wir  Deutsche  besondere  Veranlassung.  Deutlich  wurde  uns  dies  wieder  durch  die
Pariser  Weltausstellung  vor  Augen  geführt.  Zum  erstenmal  wurde  der  Menschheit
ein  Gesamtbild  von  der  technischen  Amwälzung  1851  aus  der  Londoner  Weltausstellung
vorgeführt.  Im  Vergleich  zu  jener  Zeit  haben  wir  eine  ungemein  günstigere  Position.
Diesmal  ivarcn  wir  sicher:  in  Paris  schlagen  unsere  Lokomotiven  und  Automobilen,
unsere  Dampfkessel  und  Maschinen  für  die  Kraft-  und  Elektrizitätserzeugung,  für  die
Äolz-  und  Metallbearbeitung  die  englische  und  amerikanische  Konkurrenz.  Die  chemische
Großindustrie  hat  eine  Kollektivausstellung,  wie  sie  kein  zweites  Land  vorführen  kann.
Die  Abteilung  für  Schiffbau  und  Schiffahrt  führt  die  achtunggebietende  Stellung  dieser
Zweige  vor  Augen;  ebenso  die  Abteilung  für  die  Erzeugnisse  unserer  Kunstgewerbe,
unsere  Möbel,  Silberwaren  und  Bronzen,  und  im  Anschluß  daran  die  Keramik,  die
Spielwaren  und  der  Illustrationsverlag.  Nicht  minder  imposant  ist  die  Ausstellung
der  Optik  und  Feinmechanik.
Das  war  vor  50  Jahren  in  London  ganz  anders.  Dort  wollte  das  Ausland
nicht  einmal  die  Existenz  einer  deutschen  Großindustrie  anerkennen.  Sie  war  auch
tatsächlich  erst  in  den  Anfängen  vorhanden.
Damals  befand  sich  unsere  Industrie  in  einer  ähnlichen  Lage,  wie  die  der  Schweiz
drei  Jahrzehnte  zuvor.  Damals  schon,  nämlich  im  ersten  Drittel  des  19.  Jahrhunderts,
hatten  sich  dort  die  weltbeherrschenden  Spezialitäten  ausgebildet.  Aber  eine  „Schweizer
Industrie"  gab  es  nicht.  Man  kannte  eine  St.  Galler,  Züricher,  Baseler,  Glarner,
Neuenburger,  Genfer  Industrie,  aber  die  22  Kantone  waren  voneinander  politisch  und
durch  Zollschranken,  wie  unsere  früheren  Bundes-  und  Nichtzollvereinsstaaten,  abgesperrt.
In  wenigen  Jahren  wurde  dann  in  der  Schweiz  die  Einheitlichkeit  in  der  Zentralgewalt,
  im  Zollwesen  und  in  der  Vertretung  nach  außen  durchgeführt.  And  sofort
wuchs,  zugleich  mit  der  Entwickelung  der  Maschinentechnik  und  des  Eisenbahnverkehrs,
die  Industrie  zusammen,  und  die  Schöpfungen  dieser  einheitlichen  industriellen  Kraft
traten  vor  aller  Augen.
Ähnlich  entwickelte  sich  Deutschlands  Industrie,  und  zwar  mit  Lilfe  der  Eisenbahnen. ­
  Diese  verschafften  dem  Deutschen  Reiche  seine  zentrale  Stellung  im  Welthandel, ­
  die  es  seit  den  Entdeckungen  des  16.  Jahrhunderts  verloren  hatte.  Sodann
begannen  sie  von  den  fünfziger  Jahren  ab  ihre  konzentrierende  Kraft  zu  äußern.
Anter  ihrem  Einfluß  schloß  sich  das  Binnenland  eng  zusammen;  es  wurde  in  den
direkten  Verkehr  mit  dem  Weltmarkt  und  in  den  Kreis  der  Welthandelspreise  hereingezogen. ­
  And  nun  änderten  sich  auch  die  Produttionsformen.  Bis  dahin  war  das
Deutsche  Reich  ein  Land  der  primitiven  Äausindustrie  und  des  auf  die  lokale  Nachfrage
beschränkten  Kleinbetriebes  gewesen.  Jetzt  vollzog  es  mit  raschen  Schritten  den  Äbergang
  zu  der  auf  den  Fernversand  und  den  Massenabsatz  angewiesenen  Großindusttie.
Ämter  den  technischen  Fortschritten  blieb  die  Anternehmertätigkeit  nicht  zurück.
Ein  neuer  Stand,  der  Fabrikantenstand,  kam  auf,  mit  ihm  eine  neue  Organisaüon  der
Arbeitsweise  und  geschäftlichen  Kalkulation,  des  Betriebs  und  Vertriebs,  die  den  Effett
der  Einzelarbeit  ungemein  steigerte  und  die  gleiche  Bedeutung  für  die  Produttion
gewann  wie  die  hochentwickelte  Technik.  Das  deutsche  Wirtschaftsleben  erfuhr  gleichsam  eine
Sättigung  oder  Durchttänkung  mit  der  auf  der  Maschinenarbeit  aufgebauten  Großindustrie.
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        90  Zweiter  Teil.  Kandel.  III.  Zur  Geschichte  von  Kandel  und  Industrie.
Allmählich  vollzog  sich  auch  der  für  die  Prosperität  nicht  unwichtige  örtliche
Zusammenschluß  verwandter  Industriezweige.
Im  besonderen  entwickelte  die  Maschinenindustrie  eine  fieberhafte  Tätigkeit.  Der
Kohlen-  und  Eisenbedarf  schnellte  gewaltig  in  die  Köhe  und  mußte  vielfach  aus  dem
Ausland  gedeckt  werden.  Nun  wurden  durch  das  Thomasverfahren  die  lange  für
minderwertig  gehaltenen  Erze  vollkommen  brauchbar,  die  Stahlindustrie  erhielt  durch
das  Bessemer-  und  Martinverfahren  einen  neuen  Aufschwung.  Die  Gewinnung  und
Verarbeitung  des  Eisens  konnte  in  den  rheinischen  und  schlesischen  Kohlenbecken  festen
Fuß  fassen  und  den  Maschinen-  und  Wagenbau,  sowie  das  umfangreiche  Gebiet  der
Kleineiscnindustrie  in  die  Köhe  bringen.
Das  durch  den  Übergang  der  Schmelzöfen  zu  Koks  und  Kohle  freigewordene
Kolz  wurde  von  der  Papierindustrie  aufgenommen,  die  jetzt  viel  mehr  geschliffenes  und
chemisch  zubereitetes  Fichtenholz  als  Kadern  verarbeitet.  Die  chemische  Großindustrie
wurde  von  den  siebziger  Jahren  an  zur  dominierenden  auf  dem  Weltinarkte.  Die  altberühmte
  Glasfabrikation,  sowie  die  Ton-  und  Porzellanindustrie  gewannen  im  Ausland
immer  mehr  Abnehmer.  Die  Fabrikation  von  Leder  und  Lederwaren,  von  Kurz-,
Lolz-,  Metallwaren  entfaltete  sich  zumteil  in  Anlehnung  an  das  Kunstgewerbc.
Letzteres  erfuhr  durch  die  monumentalen  Bauten  für  Staat  und  Gemeinden,  durch  die
Steigerung  des  Komforts  und  Luxus,  durch  Ausstellungen  und  Kunstgcwerbeschulen
allmählich  eine  Verjüngung  und  wurde  so  ein  gefährlicher  Konkurrent  für  das  französische
Kunstgewerbe,  das  bisher  dominiert  hatte.  „Kein  einziges  Gewerbe,  das  nicht  eine
Erweiterung,  Umgestaltung,  oft  eine  völlige  Amwandlung  seit  den  fünfziger  Jahren
erfahren  hätte!"  (Alex.  Peez).
Dann  kam  die  Einigung  des  Deutschen  Reiches,  die  mächtige  Stärkung  des
Ansehens  der  deutschen  Industrie  im  Ausland;  sie  gab  den  tonangebenden  Exportindustrien ­
  auf  dem  Weltmarkt  einen  sicheren  Rückhalt,  in  wenigen  Jahren  wurde  die
deutsche  Industrie  ein  geachteter  und  gefürchteter  Konkurrent.  Zutage  trat  dies
besonders  in  den  Wirkungen  der  englischen  „Nercßgnäise  Act“  von  1885;  sie  war
zu  dem  Zwecke  geschaffen  worden,  die  Welt  darüber  zu  belehren,  daß  alles,  was  gut
sei,  aus  der  englischen  Industrie  stamme.  Zur  höchsten  Überraschung  sah  aber  das
Ausland  nach  dem  Inkrafttreten  jenes  Gesetzes,  daß  es  bisher  in  gutem  Glauben  als
englisches  Erzeugnis  gekauft  hatte,  was  in  Wirklichkeit  zu  billigeren  Preisen  in  Deutschland ­
  hergestellt  war.  Ein  ebenso  beredtes  Zeugnis  von  der  Erstarkung  unserer  Industrie
legt  das  seit  1871  eingetretene  Anschwellen  unseres  Außenhandels  ab.  —
Überblicken  wir  den  Entwickelungsgang  speziell  der  deutschen  Großindustrie,  so
leuchtet  daraus  als  eines  der  treibenden  Momente  die  wissenschaftliche  Forschung  hervor.
Der  britische  Wettbewerb  verdankte  seine  Weltstellung  und  wirtschaftliche  Übermacht ­
  in  der  ersten  Kälfte  des  19.  Jahrhunderts  der  Spindel  und  der  Kohle.  Damit
erlangte  er  einen  geschichtlichen  Vorsprung  und  einen  Arbeiterstamm,  der  nun  seit
mehr  als  einem  Jahrhundert  Kandgeschicklichkeit,  Disziplin  und  technische  Findigkeit
von  Geschlecht  zu  Geschlecht  forterbt  (eine  englische  Spinnerei  z.  B.  bedarf  nur  etwa
drei  Fünftel  der  in  einer  kontinentalen  Spinnerei  notwendigen  Arbeiterzahl,  um  gleich
viel  und  gleich  gut  zu  produzieren).
Dieser  Produktivkraft  stand  in  Deutschland  der  Forschungs-  und  Erfindungsgeist
gegenüber.  Er  konnte  sich  allerdings  erst  recht  entfalten,  als  der  Gelehrte,  der  Erfinder,
der  Entdecker  sich  nicht  mehr  an  das  Ausland  zu  wenden  brauchte,  um  seine  Ideen
für  das  Allgemeine  praktisch  zu  verwerten,  als  die  Wissenschaft  in  der  heimischen
Industrie  einen  nährenden  Boden  fand  und  dieser  Zusammenhang  zwischen  Industrie
und  Technik  immer  inniger  wurde.  Die  glänzendsten  Beispiele  dieser  wechselseitigen
Befruchtung  bieten  die  zwei  Industriezweige  dar,  die  zu  den  wichtigsten  der  Gegenwart
gehören,  nämlich  die  chemische  und  die  elektrotechnische  Großindustrie.
        <pb n="102" />
        1.  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Krisen.

91

Einen  ebenso  schweren  Stand  wie  der  Forscher  hatte  bis  in  die  Mitte  des
19.  Iahrhunders  der  einzelne  deutsche  Unternehmer:  er  bedurfte  eines  besonders  großen
Wage-  und  Opfermutes,  um  die  fremdländische  Pflanze  —  als  welche  in  Deutschland
doch  die  Maschinenindustrie  anfänglich  erschien  —  im  heimischen  Boden  fort-  und
der  schonungslosen  Konkurrenz  gegenüber  zu  wirklicher  Blüte  zu  bringen.
Auch  heute  noch  hat  der  englische  Wettbewerb  auf  Grund  der  Billigkeit  des
heimischen  Brennstoffes,  der  Kolonien,  der  Seefracht  und  namentlich  des  Zinsfußes
einen  mächtigen  Vorsprung  vor  unserer  Industrie  voraus.  Aber  diese  darf  im  Hinblick
auf  die  geistigen  Kräfte,  welche  ihr  zur  Seite  stehen,  die  Zuversicht  hegen,  daß  sie  auch
jenen  Vorsprung  einholen  wird.

IV.  Die  Handelskrisen.

1.  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Krisen.
Von  Max  Wirth.
Wirth,  Geschichte  der  Handelskrisen.  &amp;lt;$.  Au  fl.  Frankfurt  a.  ItT.,  Z.  D.  Sauerländer.  ,900.
5.  ,6-18.
Die  Krisen  sind  einem  furchtbaren  Gewitter  zu  vergleichen  mit  Blitz  und  Donner
und  Wolkenbrüchen,  durch  das  Menschen  erschlagen,  Vorratsmagazine  entzündet,
blühende  Gefilde  überschwemmt,  schreckliche  Verluste  an  Vieh  und  Früchten  herbeigeführt ­
  werden,  —  aber  welches  im  ganzen  über  die  von  ihm  bestrichene  Gegend
einen  befruchtenden  Regen  niedersendet.  Angeheuer  sind  die  Vermögensverluste,  welche
die  Krisen  zur  Folge  haben,  zahlreich  die  vernichteten  Anstalten,  die  ruinierten  Existenzen,
von  denen  nicht  wenige  von  der  Verzweiflung  bis  zum  Selbstmorde  getrieben  werden!
Bis  in  fast  alle  Schichten  der  Bevölkerung  werden  die  Schläge  tief  empfunden,  ■—
und  doch  muß  man  sagen:  nachdem  die  Äberspekulation,  einem  Vollblutrenner  mit
dem  Gebiß  zwischen  den  Zähnen  vergleichbar,  alle  Warnungen  in  den  Wind  schlagend,
einmal  durchgegangen  und  die  Katastrophe  hereingebrochen  ist,  muß  dieselbe  als  ein
heilsamer  Läutcrungs-  und  Ausgleichungsprozeß  betrachtet  werden,  welcher  das  reine
Metall  von  der  Schlacke  sondert  und  die  fieberhafte  Lage  des  Marktes  in  einen
normalen  Gesundheitszustand  zurückführt.
Die  Hunderte  von  neuen  Anternehmungen,  welche  ihre  Gründung  weniger  dem
reellen  Bedürfnis  der  Produktion  als  der  Gier  nach  Agiogewinn  verdanken,  müssen
erst  gesiebt  und  gesichert  werden,  um  die  Spreu  vom  Weizen  zu  sondern.  Vor  allen
Dingen  aber  müssen  die  Preise  wieder  ihr  normales  Gleichgewicht  erhalten.  Denn
nicht  bloß  die  Kurse  der  Papiere,  sondern  auch  die  Preise  der  Bauplätze,  der
Häuser,  die  Mieten  der  Wohnungen  pflegen  vor  Ausbruch  einer  Krisis  auf  eine  so
anormale  Löhe  getrieben  zu  werden,  daß  dem  Familienvater  in  den  zahlreichsten
Schichten  der  Bevölkerung  angst  und  bange  wird  und  der  Glaube  an  eine  dauernde
Entwertung  des  Geldes  allenthalben  Platz  greift,  während  man  die  Hauptursache  vor
der  Türe  —  die  Äberspekulation  —  übersieht.
Der  in  solchen  Zeiten  eintretenden  Entwertung  der  Papiere  auf  den  Börsen,
welche  mit  internationaler  Solidarität  vor  sich  geht,  folgen,  wenn  auch  auf  beschränkterem
Gebiete,  die  Preise  der  Grundstücke,  und  die  Nachwirkung  wird  so  stark,  daß  selbst
        <pb n="103" />
        92

Zweiter  Teil.  Landet.  IV.  Landelskrisen.

Arbeitseinstellungen,  welche  die  Äberspekulation  infolge  der  erhöhten  Nachfrage  nach
Arbeitern  wie  Blasen  in  die  Löhe  getrieben,  unverrichteter  Dinge  wieder  aufgegeben
werden,  weil  die  Löhne  eine  Tendenz  zum  Sinken  genommen  haben.  Denn  so  will
es  ein  ironisches  Walten  der  Volkswirtschaft,  daß  die  Löhne  gerade  infolge  der  vielverschrieenen ­
  Kapitalistenspekulation  steigen  und  mit  ihr  fallen,  und  daß  Agiotage  und
Arbeiteraufstände  (Streiks)  sich  die  Land  reichen.
Die  Preissteigerung,  welche  in  solchen  Zeiten  in  fast  allen  Zweigen  der  Gütererzeugung ­
  fühlbar  wird,  muß  notwendig  den  Absatz  schmälern  und  manche  Zweige
in  der  natürlichen  Entfaltung  ihrer  Produktion  hemmen,  —  weil  die  Konsumtion  durch
die  Löhe  der  Preise  eingeschränkt  ward.  Dieser  Amstand  muß  natürlich  zur  Steigerung
der  Krisis  beitragen.  Sobald  die  Preise  auf  ihren  normalen  Stand  zurückgekehrt,
nimmt  allmählich  auch  der  Verbrauch  wieder  zu,  und  seine  steigende  Nachfrage  hebt
die  regelrechte  Produktion,  d.  h.  die  Erzeugung  der  zur  gewöhnlichen  Ernährung  und
Unterhaltung  der  Bevölkerung  notwendigen  und  nützlichen  Güter  aufs  neue.
Unsere  Betrachtung  ist  hier  bei  einem  Punkte  angelangt,  welcher  die  Aufmerksamkeit
der  Gesetzgeber  wie  der  Volkswirte  und  Geschäftsleute  auf  sich  zu  lenken  verdient.
Neue  Unternehmungen  pflegen  auf  Verbesserung  der  Produktionsmethoden  und
der  Verkehrsmittel,  auf  neuen  Erfindungen,  neuen  Artikeln  —  oder  auf  einer  Ausdehnung ­
  der  alten  Anlagen  zu  fußen.  Zm  letzteren  Falle  sind  die  Mittel  dazu  nur
aus  Ersparnissen  an  der,  sagen  wir,  jährlichen  —  Konsumtion  zu  schaffen.
Zn  Zeiten  hochflutender  Spekulation  und  steigender  Preise  bringt  aber  die
einreißende  Spielsucht  mit  sich,  daß  man  lieber  alte  bewährte  Produktionszweige  einschränkt, ­
  um  das  dadurch  flüssig  gewordene  Kapital  in  neuen  Unternehmungen  anzulegen, ­
  weil  diese  Agio  bieten  und  höheren  Gewinn  „verheißen"  wie  die  alten  bewährten
Anlagen.  Da  wird  also  häufig  Kapital  gut  rentierenden  sicheren  Anlagen  entzogen,
um  es  in  neuen  Unternehmungen  aufs  Spiel  zu  setzen,  welche  noch  keinen  Reinertrag
bieten,  weil  sie  erst  gegriindet  werden,  ihre  Kundschaft  erst  anwerben  müssen,  und  die
durch  eigene  oder  fremde  Schuld  auch  fehlschlagen  können.
Die  Bauernweisheit,  welche  sich  gegen  jede,  auch  berechtigte  Neuerung  so  hartnäckig
zu  sträuben  pflegt,  ist  daher  im  Durchschnitt  nicht  so  töricht,  als  man  in  der  Regel
meint,  denn  nicht  alle  Neuerungen  bewähren  sich;  und  da  lassen  die  Vielgeprüften
das  Lehrgeld  lieber  die  Lerren  zahlen.
Durch  die  infolge  der  Krisis  eingetretene  Ernüchterung  wird  daher  die  Produktion
wieder  in  die  normale,  gewinnreichere,  weil  gefahrlosere  Bahn  gelenkt,  und  nur  diejenigen ­
  neuen  Unternehmungen  (Eisenbahnen,  Banken,  Bergwerke,  Lütten,  Fabriken  rc.)
halten  sich,  welche  entweder  in  der  Gunst  der  natürlichen  Lage  oder  in  der  Tüchtigkeit
der  leitenden  Kräfte  wirklich  eine  innere  dauernde  Berechtigung  haben.
So  wird  die  Krisis  allmählich  verschmerzt,  und  als  heilsame  Nachwirkung  bleibt  ein
Zmpuls  zu  neuer  solider  Tätigkeit,  eine  Bereicherung  an  Ideen  und  Erfahrungen  übrig.

2.  Die  Tulpenmanie  in  den  Niederlanden  (1634).
Von  Max  Wirth.
Wirth,  Geschichte  der  Handelskrisen.  q.  Ausl.  Frankfurt  a.  ITC-,  I.  D.  Sauerländer,  $oo.
S.  23-26.
Im  Jahre  1554  hatte  der  Naturforscher  Busbeck  die  Tulpe  von  Adrianopel
aus  nach  dem  abendländischen  Europa  gebracht.  Als  dieselbe,  allmählich  angepflanzt
und  vermehrt,  auch  in  den  Niederlanden  eingebürgert  wurde,  entstand  dort  eine  solche
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        2.  Die  Tulpenmanie  in  den  Niederlanden  (1634).

93

Liebhaberei  für  diese  Blume,  daß  in  den  Jahren  1634—1638  eine  wahre  Manie
ausbrach,  die  zu  einer  reichen  Landelsquelle  der  Spekulanten  wurde,  vornehmlich  in
den  Städten  Amsterdam,  Lltrecht,  Rotterdam,  Alkmar,  Leyden,  Larlem,  Enkhuisen,
Vianen,  Loorn  und  Medenblick.  Der  Kandel  wurde  nach  dem  Gewicht  der  Tulpenzwiebeln ­
  (nach  Affen)  ganz  geschäfts-  und  börsenmäßig  betrieben.  Geld,  Güter,  Laus
und  Los,  Vieh,  Gerätschaften  und  Kleider  wurden  für  Tulpenzwiebeln  gegeben  und
verschrieben.  In  einer  alten  Schrift  heißt  es:  Edelleute,  Kaufleute,  Landwerker,  Schiffer,
Bauern,  Torfträger,  Schornsteinfeger,  Knechte,  Mägde,  Trödelweiber  usw.,  alles  war
von  gleicher  Sucht  befallen.  Anfangs  gewann  ein  jeder,  und  viele  kamen  nach
gemachtem  Landet,  wie  die  Lolländer  mit  einer  im  Bauernkrieg  auch  in  Deutschland
sehr  beliebten  Bezeichnung  sich  ausdrückten,  als  die  „großen  Lansen"  daher.  In  allen
Städten  waren  Wirtshäuser  gewählt,  welche  statt  der  Börse  dienten,  wo  Vornehme
und  Geringe  um  Blumen  handelten  und  die  Konttakte  mit  großen  Trattamenten  bestätigten. ­
  Sie  hatten  unter  sich  Gesetze,  Notare,  Schreiber.
„Die  Geschichte  der  Tulpenmanic  in  Lolland",  sagt  John  Francis,  „ist  so  lehrreich, ­
  als  irgend  eine  einer  ähnlichen  Periode.  Im  Jahre  1634  waren  die  Lauptstädte
  der  Niederlande  in  einen  Schacher  verwickelt,  welcher  den  soliden  Lande!  ruinierte,
indem  er  das  Spiel  aufmunterte,  welcher  die  Lüsternheit  des  Reichen,  wie  die  Begierde
des  Armen  verlockte,  welcher  den  Preis  einer  Blume  höher  als  ihr  Gewicht  in  Gold
steigerte,  und  welcher  endigte,  wie  alle  solche  Perioden  geendigt  -  haben,  in  Elend  und
wilder  Verzweiflung.  Viele  wurden  zugrunde  gerichtet,  nur  wenige  bereichert,  und
Tulpen  waren  1634  so  eifrig  gesucht,  wie  1844  Eisenbahnaktien  (in  England  und  —
können  wir  hinzufügen  —  1856  Kreditaktien  in  Deutschland).  Die  Spekulation  wurde
bereits  damals  nach  ähnlichen  Prinzipien  geleitet.  Geschäfte  wurden  abgeschlossen  auf
die  Lieferung  gewisser  Tulpenzwiebeln,  und  wenn,  wie  ein  Fall  vorkam,  nur  zwei  Stück
aus  dem  Markt  waren,  so  wurden  Lerrschaft  und  Land,  Pferde,  Ochsen,  Lab  und
Gut  verkauft,  um  die  Differenz  zu  zahlen.  Kontrakte  wurden  abgeschlossen  und  Tausende
von  Gulden  für  Tulpen  bezahlt,  welche  weder  die  Makler  noch  Käufer  oder  Verkäufer
gesehen  hatten.  Für  einige  Zeit  gewannen,  wie  gewöhnlich  in  solchen  Perioden,  alle,
und  keiner  verlor.  Arme  Personen  wurden  reich.  Loch  und  nieder  handelte  in
Blumen.  Die  Notare  bereicherten  sich,  und  selbst  der  nüchterne  Lolländer  ttäumte  ein
dauerhaftes  Glück  vor  sich  zu  sehen.  Leute  der  verschiedensten  Professionen  versilberten
ihr  Eigentum.  Läufer  und  Gerätschaften  wurden  zu  Schleuderpreisen  ausgeboten.  Das
Land  gab  sich  der  ttügerischen  Loffnung  hin,  daß  die  Leidenschaft  für  Tulpen  immer
andauern  würde,  und  als  man  erfuhr,  daß  selbst  das  Ausland  von  dem  Fieber  ergriffen ­
  wurde,  so  glaubte  man,  daß  der  Reichtum  der  Welt  sich  an  den  Llfern  des
Zuydersees  konzentrieren,  und  daß  die  Armut  hinfüro  zur  Sage  in  Lolland  werden
würde.  Daß  man  ernsthaft  bei  diesem  Glauben  war,  beweisen  die  Preise,  die  gezahlt
wurden,  und  die  Manie  muß  in  der  Tat  tief  gewurzelt  haben,  wenn,  wie  von  vielen
glaubwürdigen  Zeitgenossen  versichert  wird,  Güter  im  Werte  von  2500  fl.  für  eine
Spezies  gegeben  wurden,  wenn  für  eine  andere  in  der  Regel  2000  fl.  geboten  und
eine  dritte  einen  neuen  Wagen,  zwei  Schimmel  samt  Geschirr  wertgeachtet  wurde;
wenn  zwölf  Acker  Land  für  eine  Tulpe  bezahlt  wurden."
400  Aß  von  der  Tulpenzwiebel,  genannt  Admiral  Liefken,  kosteten  4400  fl.;
446  Aß  vom  Admiral  van  der  Eyk  1620  fl.;  1600  Aß  Schilder  1615  fl.;  410  Aß
Vizeroy  3000  fl.;  200  Aß  Semper  Augustus  5500  fl.  usw.  Die  Stadtregister  von
Alkmar  bezeugen,  daß  1637  hundert  und  zwanzig  Tulpenzwiebeln  zum  Nutzen  des
Waisenhauses  öffentlich  für  90000  fl.  verkauft  worden  sind.  Die  Larlemer  waren  auf  den
Tulpenhandel  so  erpicht,  daß  sie  damals  allgemein  die  „Blumisten"  genannt  wurden.
Ein  Mann  gewann  in  wenigen  Wochen  60  000  fl.;  viele  reiche  Läufer  wurden
aber  auch  zugrunde  gerichtet.
        <pb n="105" />
        94

Zweiter  Teil.  Landet.  IV.  Landelskrisen.

Während  ein  paar  Jahren  wurden  in  einer  einzigen  Stadt  von  Lolland  mehr
als  10  Millionen  für  Tulpen  umgesetzt.  Das  ganze  schwindlerische  Börsenspiel  war
schon  damals  im  17.  Jahrhundert  mit  all'  seinen  Pfiffen  und  Kniffen  im  Schwung.
Die  Aktie  hieß  damals  „Tulpe";  das  war  der  ganze  Unterschied.
Aus  der  großen  Anzahl  von  komischen  Anekdoten,  welche  aus  jener  Zeit  aufbewahrt ­
  wurden,  wollen  wir  nur  zwei  hervorheben.  Ein  Kaufmann  hatte  eine  Tulpenzwiebel ­
  für  500  fl.  gekauft.  Kurz  darauf  brachte  ihm  ein  Bootsmann  fremde  Waren.
Er  ließ  dem  letzteren  einen  frischen  Lering  und  eine  Kanne  Bier  reichen.  Der  Schiffer
sah  die  teuere  Zwiebel  liegen,  glaubte,  es  sei  eine  gemeine,  schälte  und  verspeiste  sie  zu
dem  Lering.  Dieser  Mißgriff  kostete  dem  Kaufmann  mehr,  als  wenn  er  den  Prinzen
von  Oranien  traktiert  hätte.
Ein  Engländer  fand  in  einem  Garten  ein  paar  Tulpenzwiebeln  und  steckte  dieselben ­
  zu  sich,  um  naturwiffenschaftliche  Beobachtungen  an  denselben  zu  machen;  aber
er  wurde  als  Dieb  verklagt  und  mußte  endlich  eine  große  Rechnung  bezahlen.
Der  Schwindel  hatte  bald  ein  ttauriges  Ende.  Im  Jahre  1637  trat  der  plötzliche
Umschwung  ein.  Die  Panik  kam,  das  Vertrauen  verschwand;  Kontratte  wurden  gebrochen, ­
  Exekuttonen  wurden  in  jeder  Stadt  Lollands  angekündigt.  Die  Träume  von
unermeßlichem  Reichtum  waren  verschwunden,  und  diejenigen,  welche  sich  eine  Woche
zuvor  noch  des  Besitzes  von  ein  paar  Tulpen  erfreuten,  deren  Realisierung  ihnen  ein
fürstliches  Vermögen  -eingebracht  haben  würde,  blickten  traurig  und  verblüfft  auf  die
erbärmlichen  Knollen  hin,  die  vor  ihnen  lagen  und,  wertlos  in  sich  selbst,  zu  keinem
Preis  mehr  zu  verkaufen  waren.
Am  den  Schlag  abzuwenden,  beriefen  die  Tulpenhändler  öffentliche  Versammlungen
und  hielten  prächtige  Reden,  in  welchen  sie  bewiesen,  daß  ihre  Ware  so  viel  wert  sei
als  jemals,  und  daß  der  panische  Schrecken  unsinnig  und  ungerecht  sei.  Die  Reden
brachten  großen  Applaus  hervor,  aber  die  Knolle  blieb  wertlos,  und  obgleich  mit  Klagen
wegen  Konttattsbruch  gedroht  wurde,  so  hatten  diese  doch  keine  Folge,  weil  die  Gerichte
sich  weigerten,  von  Spielgeschäften  Notiz  zu  nehmen.  Sogar  die  Weisheit  der  Generalstaaten ­
  in  Laag  wurde  in  Anspruch  genommen,  allein  auch  sie  konnten  nicht  helfen,
wie  es  überhaupt  nicht  in  der  Macht  der  Regierung  lag,  ein  Leilmittel  für  das  Abel
zu  finden.
Viele  Jahre  vergingen,  bis  das  Land  sich  von  diesem  Schlag  wiedererhalte,  und
bis  der  Lande!  von  den  Wunden  wiedergenas,  welche  die  Tulpenmanie  ihm  geschlagen
hatte,  eine  Manie,  die  sich  nicht  bloß  auf  Lolland  beschräntte,  sondern  bis  nach  London
und  Paris  sich  erstreckte  und  in  den  zwei  größten  Lauptstädten  der  Welt  der  Tulpe
einen  erdichteten  Wert  beigelegt  hatte,  den  sie  in  Wirklichkeit  niemals  besaß.

3.  Die  Handelskrisis  von  1857.
Von  Albert  Schäffle.

Schäffle,  Die  Handelskrisis  von  lss?  in  Hamburg  mit  besonderer  Rücksicht  auf  das
Bankwesen.  In:  Gesammelte  Aufsätze.  2.  Bd.  Tübingen,  £j.  Lauxx,  1886.  5.  61—66.
Nach  Beschwichtigung  der  Wellen  der  politischen  Bewegungen  (1848—1851)
warf  man  sich  mit  Last  auf  alle  Zweige  des  wirtschaftlichen  Erwerbes,  die  Industrie
und  den  Verkehr  (Eisenbahnen  rc.),  auf  alle  Zweige  der  Produttion  durch  Gründung
neuer  Anternehmungen,  Ambildung  und  Vergrößerung  der  alten,  endlich  auf  den
        <pb n="106" />
        3.  Die  Handelskrisis  von  1857.

95

Vertrieb  der  durch  Verkehrs-  und  Produktionsvermehrung  unendlich  gesteigerten  Warenmenge. ­
  Die  Gleichgewichtsstörung  zwischen  verfügbarem  und  wirklich  notwendigem
Kapital  machte  sich  bald  fühlbar.  Die  Börse  beschwerte  eine  ungeheuere  Masse
sogenannter  Zukunftswerte  aus  Unternehmungen,  die  erst  halb  fertig  waren  und  so
schnell  nicht  reif  werden  konnten,  daher  die  vom  Sommer  1856  bis  Ende  1857
dauernde  chronische  Börsenkrisis  sich  einstellte.  Das  sowohl  durch  Masse  der  Produktion
als  durch  künstliche  Äberteuerung  aller  Waren  gestörte  Gleichgewicht  zwischen  Angebot
und  Nachfrage  im  Handel  fand  seine  Wiederherstellung  später,  aber  so  plötzlich,  wie
die  elektrische  Spannung  der  Lust  im  Gewitter  zur  Ausgleichung  kommt.  Im  Bereiche
des  Großhandels,  in  dessen  Händen  die  Ware  vor  dem  durch  den  Datailhandel
geleiteten  unmittelbaren  Verbrauch  sich  befindet,  platzte  das  Gewitter,  was  umso  unvermeidlicher ­
  war,  als  eine  durch  Kredit  unterhaltene  spekulative  Einsperrung  und  Stapelung
der  Waren  mit  einer  nie  dagewesenen  Allgemeinheit  stattgefunden  hatte.
Die  Krisis  von  1857  war  von  einer  Allgemeinheit  und  Heftigkeit  und  hat
Auswüchse  des  wirtschaftlichen  Lebens  an  den  Tag  gebracht  wie  keine  frühere.  Nicht
der  Rechtfertigungs-,  aber  der  Erklärungspunkt  hievon  liegt  darin,  daß  die  diesmalige
Krisis  in  der  Hauptsache  nicht,  wie  früher,  von  partiellen  Störungen,  (Fehlernten,
Kriegskonjunkturen),  sondern  von  einer  allgemeinen  Prosperität,  der  Folge  eines  ohnegleichen ­
  großartigen  weltwirtschaftlichen  Neu-  und  Ambildungsprozesses,  bewirkt  worden
ist.  Diese  Prosperität  gab  nach  allen  Seiten  einen  vergleichsweise  mühelosen  Gewinn,
indem  viele  Vermögenselemente  wie  durch  Zauberschlag  verdoppelten  Nutzeffekt  hatten.
Das  menschliche  Herz  ist  unersättlich,  die  Übertreibung  war  unvermeidlich.  And  wie
seinem  eigenen,  so  vertraute  man  dem  fremden  Glückssterne,  und  es  ergab  sich  hiedurch
zur  Fortbewegung  der  Dampfentwicklung  von  Handel  und  Industrie  jener  Kreditmißbrauch, ­
  bei  dem  es  im  einzelnen  Falle  immer  schwer  ist,  zu  entscheiden,  ob  er  mehr
auf  Selbsttäuschung  oder  Täuschung  anderer  beruht.
Der  Kreditmißbrauch  schwindelte  sich  an  einer  Schraube  vorzugsweise  empor,
am  Wechsel.  Der  Wechsel,  dieses  vermöge  seiner  formellen  Rechtsstrenge  unentbehrliche
kaufmännische  Zahlmittel,  diente  durchaus  nicht  mehr  bloß  zur  Übertragung  reeller
Werte,  er  wurde  nicht  bloß  gezogen  auf  wirkliche  Warenempfänger  oder  auf  Geschäftsfreunde, ­
  welche  mit  dem  Aussteller  durch  Bande  eines  reellen  Geschäftsverkehrcs  und
durch  Aberzeugung  sicherer  Solvenz  verknüpft  waren.  Der  Wechsel  wurde,  sobald
wirkliches  Kapital  zu  mangeln  begann,  gezogen  zu  keinem  anderen  Zwecke,  als  um
ein  fittives  Kapital,  Zahlmittel  ohne  reelle  Wertuntcrlage,  zu  schaffen  und  sich  zu
erhalten.  So  wurde  nicht  bloß  die  einfache  Form  dessen,  was  der  Kaufmann  Wechselreiterei ­
  nennt,  die  Ausstellung  neuer  Wechsel  zu  keinem  anderen  Zweck  als  zur  Deckung
der  fälligen,  gehandhabt.  Dieses  einfachste  Mittel,  eine  einmal  geschaffene  Kapitalfiktion
fortzufristen,  genügte  nicht.  Man  bildete  förmliche  Komplotte,  um  durch  Nachahmung
der  allgemeinen  formellen  Eigenschaften  des  guten  Wechsels  dem  schlechten  Wechsel
den  Kredit  und  Kurs  solider  Wechsel  zu  erwerben;  ein  Zwickauer  Kistcnmacher  acceptierte
eine  Million  Mark  Banko  für  sechs  Groschen  Provision  pro  Wechsel,  ein  Havelberger
Krämer  von  5000  Talern  Vermögen  vier  Millionen  Mark  Banko.  Man  häufte
Anterschriften,  die  nichts  zu  bedeuten  hatten;  ein  englisches  Haus  hatte  dreißig  gewerbsmäßige ­
  Indossanten,  welche  an  ihrem  angeblichen  Wohnort  vom  Bankerottgericht
gar  nicht  aufzufinden  waren.  So  wurde  es  möglich,  den  Wechsel  als  Zahlmittel  in
Lauf  zu  setzen  und,  wenn  er  verfiel,  ihn  mit  einem  neuen  Zahlungsversprechen  zu
decken,  bis  endlich  die  ausgegebenen  und  aufgehäuften  fingierten  Wertsummen  in  einer
schuldigen  oder  einer  unschuldigen  Hand  als  das,  was  sie  von  Anfang  waren,  als
wertlose  Papierfetzen  und  Lumpenprodukte,  hängenblieben.  Von  Hamburg  sollen
förmliche  „Kreditreisende"  ausgegangen  sein,  um  das  Blankoaccept  ihres  Hauses,
welches  jedem  Wechsel  in  Skandinavien  den  Laufpaß  gab,  wie  eine  Ware  feilzubieten.
        <pb n="107" />
        96

Zweiter  Teil.  Lande!.  IV.  Landelskriscn.

Nicht  auf  die  Deckung  und  Solvenz  seitens  des  Trassanten,  sondern  nur  auf  die
Provision  sah  man,  als  man  durch  Accepte  in  die  strenge  Wechselzahlungsverbindlichkeit
sich  einließ.  Mit  der  Biegsamkeit  des  kaufmännischen  Sprachgebrauchs  nannte  man
dies  „Gefälligkeitsaccept".  Der  beste  Fall  war  allerdings  der,  wenn  das  Blankoaccept,
die  Annahme  des  Zahlungsversprechens  ohne  reellen  Schuldgrund  und  vorhandene
Deckung,  aus  leichtsinniger  Gefälligkeit  und  in  leichtsinniger  Überschätzung  der  eigenen
Mittel  geschah.  Gefälligkeit  im  Schuldenübernehmen  ist  jedoch  keine  Tugend  des  Landels.
Bon  Lamburger  Läufern  —  man  würde  unrecht  tun,  zu  sagen  von  Lamburg
—  und  ihren  Kommanditen  wurde  der  Wechselmißbrauch  besonders  stark  in  allen  Abstufungen ­
  getrieben.  Äußere  Verhältnisse,  welche  die  Schuld  der  Schuldigen  begreiflicherweise ­
  nicht  aufheben,  geben  hiefür  einen  Erklärungsgrund:  der  von  Lamburg  nach
allen  Teilen  der  Welt  ausstrahlende  Landelsverkehr,  die  bisherige  seit  60  Jahren  allen
Stürmen  trotzende  Solidität  des  Platzes,  die  Abwesenheit  aller  sonstigen  papierenen
Wertzeichen,  die  Abwesenheit  einer  zentralen,  auch  den  Kreditmißbrauch  der  größten
Läufer  zeitig  wahrnehmenden  Kreditanstalt,  die  Basierung  des  Wechselgeldes  auf  die
unabänderlich  gleiche  reine  Silbervaluta  des  Bankogeldes  verliehen  dem  Lamburger
Wechsel  eine  Gesuchtheit,  eine  Amlaufsweite,  einen  ausschließlichen  Spielraum  und  eine
Kontrollosigkeit,  welche  ebenso  die  Verführung  zum  Mißbrauch  als  die  Größe  des
letzteren  erklären.
Überall  beweist  die  Krisis,  daß  der  Wechsel  in  weit  höherem  Grade  als  der
Bankzettel  zur  Fiküon  von  Kapitalien  mißbraucht  worden  ist.  Man  darf  sogar  sagen,
daß  nur  in  Amerika,  wo  vermöge  der  Dezentralisation  des  Bankwesens  und  der  Weite
aller  Verkehrsverhältnisse  der  Zettel  faktisch  die  Rolle  des  reinen  Wechsels  annimmt,
der  Zettel  zur  Kapitalfiktion  mißbraucht  worden  ist.
Zm  Bankwesen  hat  sich  vielmehr  als  das  gefährlichste  Element  das  verzinsliche,
zu  gewagter  Anlage  in  Diskont  und  Darlehen  treibende  Depositum  von  kurzer  Kündigung
erwiesen.  Nicht  als  imaginäres,  sondern  als  höchst  reelles  Kapital  entflieht  es  den
Banken  gerade  in  der  Not,  sobald  der  leiseste  Lauch  des  Mißtrauens  weht.  Doch
trat  in  der  Krisis  an  hervorragenden  Beispielen  auch  die  Erscheinung  auf,  daß  gutbeglaubigte
  Bankinstitute  großen  Depositenzufluß  erhielten,  welcher  durch  ihre  Vermittlung
ein  sehr  wertvoller  Leiser  in  der  Not  geworden  ist.
Nichts  hat,  um  es  schließlich  zu  sagen,  so  gründlichen  Bankerott  gemacht  als
der  doktrinäre  Absolutismus  der  ökonomischen  Theorie  und  Praxis.
Während  man  in  Europa  in  Doktrin  und  Gesetzgebung  dem  Phantom  der  Zettelüberschwemmung ­
  als  einziger  Gefahr  nachjagte,  schuf  die  Wechselreiterei  Lunderte  von
Millionen  fiktiver  Werte;  während  die  Aktiengesellschaften  alles  ruinieren  sollten,
überließ  sich  die  Privaündustrie  im  Lande!,  welcher  seiner  Natur  nach  von  jeher  die
individuelle  Wirtschaftsform  vorherrschend  für  sich  hat  wählen  müssen,  Übertreibungen
aller  Art  und  brachte  die  Krisis  auf  den  Gipfelpunkt;  während  die  absoluten  Freihändler ­
  der  Lansestadt  und  der  skandinavischen  Plätze  um  Staatsunterstützung  auf  den
Knieen  lagen,  mußten  die  büreaukratisch  gescholtenen  Regierungen  Frankreichs  und
Preußens  das  Prinzip  der  selbstverantwortlichen  Freiheit  im  Lande!  vertreten;  während
die  Notendeckung  der  Bank  von  England  als  die  stärkste  Seite  des  Znstittites  erschien,
machte  gerade  sie  Fiasko;  während  bisher  die  großen  Bankinstitute  einander  in  blindem
Nachahmungstrieb  die  geringsten  Zinsfußänderungen  nachmachten,  emanzipierten  sie  sich
diesmal  mit  Erfolg  und  ließen  —  bloß  nach  den  konkreten  Verhältnissen  des  heimischen
Geldmarktes  sich  richtend  —  wochenlang  Differenzen  von  4°/ 0  im  wechselseitigen  Bankzins ­
  bestehen.  Die  Beispiele  ließen  sich  häufen,  in  welchen  die  absolute  Doktrin,  der
theoretische  und  praktische  Schlendrian,  vor  den  Erfahrungen  und  Notwendigkeiten  der
Krisis  zu  Schanden  geworden  sind.  Auf  dem  Gebiete  der  Öffentlichkeit  scheint  uns
vor  allem  die  Aufgabe  der  wirtschaftlichen  Gesetzgebung  und  Verwaltung  zu  liegen.
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        4.  Der  „große  Börsenkrach"  im  Jahre  1873.

97

Wenn  der  Staat  im  Zivil--  und  Handelsrecht,  in  der  Gewerbeordnung,  in  der  Gewerbekonzession, ­
  in  der  Beförderung  und  rechtzeitigen  Veröffentlichung  der  volkswirtschaftlichen
Statisük  die  ganze  volkswirtschaftliche  Bewegung  in  den  durchsichtigen  Spiegel  der
Öffentlichkeit  zu  reflektieren  trachtet,  auch  wo  es  unbequem  ist,  so  unterstellt  er  der
wirtschaftlichen  Freiheit  die  praktische  Intelligenz,  der  Selbstverantwortlichkeit  die  praktische
Freiheit,  sichert  er  sowohl  die  mannigfaltigste  Entwicklung  als  die  allgemeinste  Kontrolle.
Dem  Auge  der  wirtschaftlichen  Öffentlichkeit  Tausende  von  Fazetten  und  immer  schärfere
Spiegelflächen  anzuschleifen,  ist  eine  Aufgabe  der  Gesetzgebung,  deren  Lösung  den
Fortschritt  regeln  und  die  wirtschaftliche  Selbstbeherrschung  allgemein  machen  kann.
Einseitige  Beschränkungen  verkrüppeln  nur  den  Fortschritt,  gewerbliche  Staatsaufsicht
und  Staatsintervention,  eine  das  Korrelat  der  andern,  tteiben  den  Mißbrauch  nur  auf
unverfolgbare  Abwege,  untergraben  die  freie  Mäßigung,  stumpfen  die  wirtschaftliche
Selbstbeherrschung,  die  geschäftliche  Sittlichkeit,  die  Solidität  ab  und  setzen  den  Affentrieb
der  Nachahmung  und  des  Schlendrians  an  die  Stelle  der  einzeln  erwägenden  Vorsicht.

4.  Der  „große  Börsenkrach"  im  Jahre  1873.
Von  Albert  Schäffle.
Schäffle,  Der  „große  Börsenkrach"  des  Jahres  *873.  In:  Gesammelte  Aufsätze.  2.  Bd.
Tübingen,  6.  Laupp,  *886.  S.  67,  S.  gs,  5.  98—*03,  S.  ***—**3  und  5.1*6.
Im  Mai  des  Jahres  1873  brach  endlich  das  Sttafgericht  über  ein  Schwindeltreiben
  herein,  wie  es  seit  den  Lawschcn  Orgien  der  me  Quincampoix  nicht  erlebt
worden  war.
Fünf  Jahre  lang,  besonders  aber  im  Jahre  1872  und  noch  zu  Beginn  des
Jahres  1873,  hatte  es  geschienen,  als  ob  die  Bäume  der  Spekulation  wirklich  in
den  Kimme!  wachsen  sollten.  An  fast  allen  großen  Börsenplätzen  hatte  der  Aktienschwindel ­
  einen  seit  Law  nicht  dagewesenen  Amfang  und  Cynismus  erreicht.  Aber
nirgends  hat,  bis  jetzt  wenigstens,  der  tolle  Tanz  um  das  goldene  Kalb  mit  solchem
Schrecken  ein  Ende  genommen,  wie  in  Wien.
Es  ist  schwer,  zu  bestinnnen,  von  welchem  Tage  der  „große  Krach"  zu  daüeren
ist,  ob  schon  vom  5.  oder  erst  vom  9.  Mai  an.
An*  9.  Mai  kam  der  Mechanismus  der  Börse  zum  völligen  Stillstand  und  der
furchtbare  Ernst  der  Lage  zum  allgemeinen  Bewußtsein.
Allein  schon  an*  5.  Mai  hatte  der  ganze  Boden  der  Börse  *vie  in  einem  Erdbeben ­
  erzittert.  Verfasser,  damals  gerade  in  Wien  anwesend,  hörte  schon  an  diesem
Tage  von  urteilsfähigster  Seite  den  furchtbarsten  Zusammenbruch  als  unvermeidlich
bezeichnen.  Sehr  gut  beschreibt  der  „Österreichische  Ökonomist"  den  Zustand  und  Verlauf ­
  der  Wiener  Börse  am  5.,  6.  und  7.,  dann  am  9.  und  10.  Mai:  „Wenn  auch
nicht  ohne  Bangigkeit  und  Anruhe,  so  doch  nichts  weniger  als  eines  Überfalles  gewärtig,
ttat  die  Börse  den  denkwürdigen  5.  Mai  des  Jahres  des  Krachs  an.  Die  Kurse
von  Berlin  und  Frankfurt  waren  sogar  höher  eingetroffen,  und  ain  Morgen  gab  man
sich  in  Coulissenkreisen  einer  zuverläßlichen  Stimmung  hin.  Überall  die  Prolongationsschwierigkeit,
  das  Drängen  der  Kostnehmer,  die  Rücknahme  der  verpfändeten  Papiere
zu  beschleunigen,  der  tolle  Lärm  der  Arrangeure,  Kassiere  und  Skontisten,  welche
nichts  als  Meldungen  von  falschen  Künden,  nicht  übernommenen  Effekten  und  Wirrnissen ­
  in  der  Differenzrechnung  zu  machen  hatten!  Alles  das  verlieh  dem  Tage  etwas
Mo  Hat,  Volkswirtschaftliches  Lesebuch.  7
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        f

*  ^WMkNMWDM  'f

98

Zweiter  Teil.  Äandel.  IV.  Handelskrisen.

unbeschreiblich  Anheimliches".  And  merkivürdigerweise  trat  ein  ganz  unerwarteter  Anlaß
auf,  von  dem  man  am  wenigsten  gedacht  hatte,  daß  er  den  Tag  eröffnen  sollte.  Aus
Pest  wurde  telegraphisch  gemeldet,  daß  die  Franko--Angarische  Bank  eine  Einzahlung
auf  ihre  Aktien  ausschreiben  werde,  dieselbe  Franko-Angarische  Bank,  die  vor  kaum
14  Tagen  Generalversammlung  gehalten  und  die  Auszahlung  einer  12  Va  °/oi9Ctt  Superdividende ­
  für  den  1.  Juli  beschlossen  hatte!  Eingeweihte  hatten  zwar  schon  lange
diese  Bank  als  eine  halbbankerotte  erklärt,  ihre  Direktion  und  Verwaltung  als  die
schwindelhafteste  bezeichnet  unter  den  schwindelhaften,  deren  sich  Transleithanien  in
hübscher  Zahl  zu  erfreuen  hatte,  aber  man  meinte,  daß  der  Kurs  der  Aktien  wenigstens
über  den  Couponverfall  werde  gehalten  werden  können,  und  so  stagnierte  er  auch  seit
vielen  Wochen.  Da  platzte  die  Seifenblase!  —  Statt  einzukassieren,  sollte  man
zuzahlen.  Die  Aktien  fielen  in  wenigen  Minuten  von  98  auf  88.  Der  so  jähe  Abfall
eines  lange  ruhig  gehaltenen  Papiers  alarmierte  in  ungewohntem  Maße  und  machte
mit  dem  Gedanken  vertraut,  daß  die  Krise  unversehens  losbrechen  könne,  ja,  schon  an
die  Pforten  des  Laufes  poche.  And  so  war  es!  „Der  ungarischen  Frankobank  bleibt
der  Ruhm,  den  Reigen  der  in  aller  Nacktheit  sich  bloßstellenden  Kreditinstitute  und
ihres  unheimlichen  Totentanzes  eröffnet  zu  haben.  Die  Folge  hat  gelehrt,  daß  sie
dieser  bevorzugten  Stellung  in  der  Geschichte  der  Bankleitungsprostitution  nicht  unwürdig
sei.  Die  Art,  wie  sie  das  Aktienkapital  auf  14  Millionen  erhöhte,  wie  sie  die
Bezugsausübung  der  jungen  Aktien  mit  Agio  zu  bewerkstelligen  wußte,  wie  sie  Gewinn
in  Aussicht  stellte,  wo  schon  ein  reichliches  Stück  Kapital  verloren  war,  und  wie  endlich
die  Maske  abgeworfen  ward,  als  es  zur  Rettung  zu  spät  war,  das  alles  weist  der
Franko-Angarischen  Bank  einen  ganz  nachbarlichen  Platz  neben  den  wienerschen
bankerotten  und  halbbankerotten  kleinen  Instituten  an,  die  wenigstens  ihr  kleines  Kapital
und  den  großen  Krach  zur  Ausrede  hatten,  während  die  transleithanische  Anstalt
schon  vor  dem  Ach  und  Krach  all'  diese  Praktiken  und  Kniffe  hatte  brauchen  müssen,
um  nicht  als  verfallen  zu  erscheinen."
Gleichzeitig  mit  der  Liobspost  von  Pest  traf  die  Anzeige  ein,  daß  eines  der
ansehnlichsten  Wiener  Bankhäuser,  welches  eine  bedeutende  Rolle  an  der  Börse  zu
spielen  nicht  aufgehört  hatte,  seitdem  es  bestand,  die  Firma  Mayersberg  &amp;amp;  Russo,
seine  Zahlungen  eingestellt  habe.  Schon  48  Stunden  später  hätte  man  solche  Kleinigkeiten, ­
  wie  die  Insolvenz  eines  Bankhauses  und  die  Bloßlegung  der  Schwäche  eines
Bankinstitutes,  gar  nicht  mehr  der  Beachtung  wertgefunden.  Am  Mittag  des  5.  Mai
aber  wirtte  das  niederschlagend,  erstarrend,  wie  das  Erscheinen  eines  Gespenstes,  das
heraufbeschworen  zu  haben  man  sich  einzugestehen  begann.  „Das  ist  der  Anfang  des
Endes!"  lautete  der  Abschied  und  besagte  der  Ländedruck  erfahrener  Börsenleute,  als
das  Glockenzeichen  den  Schluß  dieses  verhängnisvollen  Geschäftstages  verkündete.  „Wie
werden  wir  uns  wiedersehen?"  Die  Frage  war  auf  aller  Lippen.
Am  6.  Mai  trat  die  absolute  Anentschloffenheit  der  Börsenleitung  zutage,
und  mit  ihr  erwuchs  die  Zuchtlosigkeit  und  die  Felonie  der  ohnehin  schon  ganz  entarteten ­
  Spekulation.  Am  6.  Mai  war  es  schon  handgreiflich,  daß  die  Krise  in  vollem
Zuge  sei,  daß  die  nächste  Liquidation  eine  ganz  regellose  und  verheerende  werden,  und
daß  die  Börsenkammer  Vorsicht  und  Wachsamkeit  verstärken  müsse.  Die  Kurse  fielen
an  diesem  Tage  nicht  gar  so  rapid,  alles  Geschäft  vollzog  sich  unter  dem  Drucke  des
gerechten  Zweifels,  ob  auch  diese  Schlüsse  zu  reellem  Vollzüge  kommen  würden;  es
herrschte  daher  jene  Erstarrung  der  Angst  und  des  Zweifels  ob  des  Angewissen!
Inzwischen  kam  eine  Insolvenzmeldung  um  die  andere.  Sie  bezogen  sich  nur  auf
Individuen  dritten  Ranges;  denn  es  handelte  sich  vorerst  nur  um  Abrechnung  des
früheren  Liquidationstages,  der  noch  leidliche  Kurse  eingestellt  hatte.
Aber  schon  lief  es  wie  ein  Lauffeuer  durch  alle  Kreise  des  beteiligten  Publikums,
flog  es  mit  Blitzesschnelle  durch  die  Provinzen,  daß  es  hoch  an  der  Zeit  sei,  sich  der
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        4.  Der  „große  Börsenkrach"  im  Jahre  1873.

99

7*

Papiere  um  jeden  Preis  zu  entledigen.  Von  allen  Seiten  stürmte  es  nun  heran.
Alles  wollte  losschlagen,  alles  kündigte,  alles  drang  endlich  auf  Übernahme  der  verpfändeten ­
  Stücke.  Angstklopfenden  Lerzens  wartete  man  das  Resultat  des  7.  Mai  ab.
Dieser  entsprach  den  Voraussetzungen.  Das  Sterbeglöcklein  hörte  nicht  mehr  auf  zu
läuten.  Banken,  Läufer,  Faiseurs,  Agenten,  Millionäre,  Galopins,  Würdenträger
und  Schleppträger,  alles  war  unvermögend,  die  Papiere  zu  übernehmen.  Das  Auskunftsmittel, ­
  eine  Galgenfrist  durch  falsche  Lände  zu  gewinnen,  war  auch  nicht  mehr  lohnend:
wozu  sollte  man  die  Maske  noch  länger  tragen?  Die  Insolvenzerklärung  der  Börsenund
  Kredit-  und  der  Bankerott  der  Kommissionsbank*)  machten  Sensation,  viel  mehr
als  begründet;  denn  wer  Augen  hatte,  mußte  den  Sturz  vorausgesehen  haben.  Aber
für  das  Publikum,  für  die  öffentliche  Meinung,  für  den  „Nimbus"  war  es  der  Todesstoß. ­
  Eine  „Bank"  bankerott!  And  gar  zwei  auf  einmal.  Die  Verwirrung  stieg  von
Stunde  zu  Stunde,  und  mit  ihr  die  Ratlosigkeit  der  Börsenkammer.  Zur  Krönung
des  Werkes  beschloß  diese  der  Börse  vorgesetzte  Behörde,  daß  die  Zahlung  der  Differenzen
verschoben,  daß  ein  Moratorium  zugestanden  werde!
Man  antwortete  zwar  aus  die  betreffende  Gegenvorstellung,  daß  die  Kassiere
erklärt  hätten,  die  Verwirrung  sei  so  groß,  daß  sie  nicht  fungieren  könnten.  Das  hätte
die  Kamnier  nicht  ernst  nehmen  dürfen.  „Wer  nicht  zahlt,  ist  insolvent"  mußte  es
heißen;  und  man  hätte  hundert  Insolvente  weniger  gehabt,  die  Wiener  Börse  aber  in
ihrer  Ehre  und  Position  unerschüttert  erhalten.
Am  10.  Mai  proklamierte  die  Börsenkammer  den  offiziellen  Börsenbankerott,
d.  h.  die  Sistierung  der  Differenz-  und  Zinsenzahlung,  die  Suspendierung  des  Geschäftes.
So  alle  Tore  dem  Verttagsbruche  und  der  Demoralisation  auftun,  wie  mit  dieser  Lizenz
es  geschehen,  so  die  ohnehin  gelockerte  Disziplin  des  Laufes  total  untergraben,  das
hatte  niemand  erwartet  und  hat  niemand  gebilligt  als  etwa  die  dadurch  zu  dem  Vorteile
des  Zeitgewinnes  Gelangenden.  And  wozu  benutzten  sie  diesen  Zeitgewinn?  Darüber
nachzudenken,  ob  sie  in  Masse  desertieren  sollten  oder  aushalten  und  bei  der  Fahne
bleiben.  Die  Wahl  fiel  manchem  schwer;  aber  die  großen  Beispiele,  die  Masseninsolvenzerklärung ­
  von  Lausern,  die  man  im  Besitze  reichlicher  Mittel  wußte  oder  glaubte,  die
Auflösung  aller  Ordnung,  die  Trostlosigkeit  der  Lage  riß  auch  nicht  wenige  mit  fort,
welche  ohne  jedes  Moratorium  gewiß  standgehalten  hätten.  And  doch  herrschte  in
vielen  Kreisen  noch  immer  eine  (zumeist  freilich  erheuchelte)  Ruhe  und  Zuversicht.  Mit
Vertuschen  und  Verschieben  meinte  man  noch  in  der  Woche  vom  10.—17.  Mai  die
Katastrophe,  wenn  auch  nicht  aufhalten,  so  doch  zu  einem  sanften  Verlaufe  führen  zu
können;  wenigstens  meinten  es  die  zwischen  Leben  und  Tod  ringenden  Banken.  Die
vorsichtigeren  und  der  Gefahr  mehr  entrückten  Institute  aber  sahen  die  Loffnungslosigkeit
unvcrschleiert.  So  schleppte  man  sich  noch  ein  paar  Tage  hin,  immer  näher  der  Erkenntnis, ­
  daß  die  Dinge  einem  unabsehbaren  Verfalle  zutrieben,  und  doch  sich  an  jedem
Loffnungsstrahl  sonnend,  von  dem  man  gleichwohl  wußte,  daß  er  einem  künstlichen
Gasapparate  entströme.  Am  17.  Mai  ward  sogar  von  den  „Sommitäten"  der  Finanzwelt ­
  die  Parole  ausgegeben,  die  Krise  sei  auf  ihrem  Löhepunkte  angelangt  und  alles
kehre  zu  günstigerer  Wendung  zurück.  Niemand  geringerer  als  das  Laus  Rothschild
selbst  war  es,  das  diese  Meinung  verbreitete  und  (wir  sind  der  Aberzeugung)  sie  auch
teilte.  Wie  wenig  Berechtigung  diese  Anschauung  hatte,  sollte  bald  deutlich  werden.
Doch  schien  mit  Anfang  Juni  der  stärkste  Sturm  bereits  dahin  gebraust  zu  sein.
Da  stürzte  plötzlich  die  Wiener  Wechslerbank,  eine  der  kühnsten  Börscnspielbanken,
unter  dem  Druck  des  Andranges  ihrer  Kassenschein-  (Depositen-)  Gläubiger,  zusammen.
Der  Eindruck  dieses  Fallissements  war  ein  furchtbarer;  von  da  an  war  der  Kredit  auch
der  großen  leitenden  Banken  —  Nationalbank,  Niederösterreichische  Eskomptegesellschaft

*)  Ihre  Aktien  waren  am  Februar  bei  ^o°/ 0  Einzahlung  wo  notiert  gewesen!
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        100

Zweiter  Teil.  Handel.  IV.  Handelskrisen.

und  etwa  noch  Kreditanstalt  ausgenommen  —  erschüttert.  Der  Schlag  traf  umso
schwerer,  als  die  Wechslerbank  noch  acht  Tage  vorher  in  der  unter  Kontrolle  der
Regierungsorgane  gezogenen  „Rohbilanz"  einen  Aktivsaldo  von  400000  fl.  ausgewiesen ­
  hatte.
Die  Wiener  Wechslerbank  hatte  in  die  Kategorie  der  famosen  „Kartellbanken"
gehört.  Diese,  namentlich  Börsen-  und  Maklerbanken  waren  von  nun  an  sicherem
Tode  verfallen.
In  den  Generalversammlungen  zur  Liquidation  der  Wiener  Börsenspielbanken
spielen  jetzt  unnennbare  Szenen.  „Räuber",  „Spitzbuben,"  „Gebt  den  Raub  heraus",
fliegt  es  —  kommentiert  durch  geballte  Fäuste  —  hinüber  an  die  Tische  der  schlotternden
Verwaltungsräte,  selbst  wenn  ein  hochgeborener  Graf  und  „angesehenes"  Herrenhausmitglied
  Präsident  einer  oder  mehrerer  solcher  sauberen  Verwaltungsräte  war!
Die  Börse  aber  ist  eine  öde  Halle.  „Das  Bargeschäft  schwingt  sein  Szepter
auf  dem  kreditlosen  Terrain",  schreibt  der  „Aktionär"  vom  26.  Juni.  So  rasch  war
der  ganze  babylonische  Turmbau  der  Coulisse  verschwunden!
Zm  August  und  September  schienen  bessere  Zustände  zurückkehren  zu  wollen.  Die
Kurse  der  „leitenden  Bankpapiere"  erlangen  einige  Erholung.  Zn  Baubanken  belebt
sich  nochmals  einigermaßen  die  Spekulation;  man  glaubt,  diese  Werte  seien  unnatürlich
entwertet.  Aber  mit  dem  Herbst  „kracht"  das  Kartenhaus  der  Baubankspekulationen
furchtbar  zusammen,  die  Tausende  des  Wiener  Publikums,  welche  in  diesen  Werten
früher  gespielt  hatten,  stehen  entsetzt  der  fortdauernden  Katastrophe  gegenüber.
Das  Schlimmste  sollte  erst  noch  kommen;  dem  Oktober  war  der  tiefste  Sturz
vorbehalten.  Das  Messer  ging  nicht  mehr  bloß  den  Börsen-,  Makler-  und  dergleichen
Banken  an  die  Kehle,  sondern  den  ersten  Instituten,  insbesondere  jenen  ineinander  verfilzten ­
  Bankanstalten,  welche  der  Abgeordnetenhauspräsident  Freiherr  v.  Hopfen  in
seiner  Leitung  zusammenfaßte.  Die  Aktien  des  Wiener  Bankvereins  und  der  Allgemeinen ­
  Österreichischen  Bodenkreditanstalt  unterlagen  einem  enormen  Kurssturz.
„Kredit",  „Anglo",  „Franko"  und  andere  „leitende",  „erste"  Papiere  gerieten  aufs
neue  in  eine  abwärtsgehende  Wertbewegung,  welche  kaum  noch  der  schwarzsichtigste
Pessimist  für  geradezu  unmöglich  gehalten  haben  würde.
Der  „Aktionär"  beziffert  die  Kurseinbuße  des  Wiener  Attienbankkapitals  (April
bis  Ende  Oktober)  auf  mehr  als  700  Mill.  fl.  ö.  W.

5.  Die  Krisis  im  Magdeburger  Zuckerhandel  (1889).
Von  Otto  Pilet.
p11ct,  Lin  Rückblick  auf  mein  Lebe».  Magdeburg.  Selbstverläge,  ;goo.  S.  52—35.
Das  Jahr  1889  versprach  eins  der  glänzendsten  Jahre  für  den  Magdeburger
Zuckerhandel  zu  werden,  —  glänzender  als  die  großen  Konjunkturjahrc  1855  und  1857,
welche  ich  erlebt  hatte,  in  denen  die  Preise  von  15  Talern  auf  zirka  25  Taler  für
den  Zentner  stiegen,  —  denn  es  handelte  sich  um  ganz  andere  Quantitäten  als  die
der  derzeitigen  Produktion.  Eine  kleine  Ernte,  beschränkte  Vorräte  in  Deutschland
machten  eine  Steigerung,  auch  eine  erhebliche,  im  Laufe  der  zu  niedrigen  Preisen
begonnenen  Kampagne  1888/89  fast  zu  einer  Gewißheit.  Was  Wunder,  wenn  man
seine  Operationen  danach  einrichtete,  stärkere  Vorräte  hielt  und  große  Posten  auf
Lieferuitg  für  die  Sommermonate  kaufte!  Glänzende  Gewinne  lvurden  eingeheimst,  und
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        5.  Die  Krisis  im  Magdeburger  Zuckerhandel  (1889).

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die  Preise  stiegen  stetig  weiter.  Aber  eine  ungesunde,  übertriebene,  ja  wahnsinnige
Spekulation  hatte  sich  dazwischengedrängt  und  erhielt  leider,  gefördert  durch  die  Erfolge,
noch  mehr  durch  die  unglückselige  Einrichtung  des  Regulierungsbureaus*)  gestärtt,  gar
bald  die  Führung  der  ganzen  Bewegung.  Es  waren  drei  Firmen,  welche  dieses
unselige  Kleeblatt  bildeten,  das  so  viel  Schaden  über  Magdeburg  brachte.  Mit,
wenigstens  auf  einer  Seite,  erheblichen  Mitteln  ausgerüstet,  hatten  sie  sich  für  diese
Lauffeoperation  verbunden,  kauften,  jedes  angebotene  Quantum  und  ttieben  die  Preise
täglich.  Sie  scheuten  sich  nicht,  selbst  zu  den  höchsten  Preisen  noch  Quanten  von
50,000  Sack  aufzunehmen,  um  die  künstlich  getriebenen  Preise  zu  halten.  Die  stets
erfolgende  Auszahlung  der  erheblichen,  eigentlich  nur  auf  dem  Papier,  nicht  in  Wirklichkeit
erzielten  Gewinne  gab  ihnen  immer  neue  Mittel,  ihre  Unternehmungen  stets  weiter  und
größer  auszuspinnen.  Wenn  ein  Geldbedarf  eintrat,  inszenierten  sie  eine  neue  Steigerung.
Da  die  offiziellen  Notierungen  die  gemachten  Geschäfte  berücksichtigen  mußten  und  für
die  Abrechnungsstelle  maßgebend  waren,  brachte  ihnen  jede  Steigerung  neue  Mittel
durch  die  ihnen  ausgezahlten  Differenzen  auf  ihre  schwebenden  großen  Quanten.  So
mußten  ihre  unglücklichen  Verkäufer  selbst  ihnen  die  Mittel  liefern,  ihre  Treibereien
bis  ins  Angemessene  fortzusetzen.  Es  war  in  jener  Zeit,  als  ob  ein  Taumel  weite  Kreise
ergriffen  hätte.  Man  hörte  von  großen  Gewinnen,  die  an  der  Zuckerbörse  gemacht
waren.  Ladeninhaber,  Landwerker  und  Beamte  wollten  spekulieren,  Zucker  kaufen  und
verdienen.  An  den  etwaigen  Verlust  dachte  niemand;  es  war  ja  so  einfach,  man
kaufte  und  verkaufte  einige  Tage  später  und  hatte  das  Geld  zu  einer  Badereise!
Gewissenlose  Leute  fanden  sich  leider,  die  solche  Aufträge  der  Börse  zuführten,  die
Treiberei  verstärkten  und  so  manchem  bitteren  Verlust  brachten.
Doch  diese  unnatürliche  Übertreibung  einer  sonst  an  sich  in  mäßigen  Grenzen
vollberechtigten  Spekulation  mußte  zusammenbrechen  und  brach  entsetzlich  zusammen.
Als  der  Lieferungstermin  herangekommen  war,  wurden  die  vom  Laussekonsortium
gekauften  Quanten  meist  in  effektiver  Ware  geliefert,  während  die  Laussiers  darauf
rechneten,  daß  die  Verkäufer  die  ihnen  verkaufte  Ware  ganz  oder  doch  großenteils
von  ihnen  zurückkaufen  müßten,  wobei  sie  dann  die  Preise  zu  dittieren  gedachten.
Namentlich  das  Ausland,  welches  in  der  Lauptsache  gegen  sie  Verkäufer  war,  war
bestrebt,  alles  in  effektiver  Ware  zu  liefern.  Österreich  sandte,  was  es  irgend  hatte,
von  England  wurden  deutsche  und  österreichische  Zucker  zurückbeordert,  wir  selbst  erhielten
für  Pariser  Verkäufe  belgischen  und  französischen  Zucker,  und  so  brach  das  ganze
Kartenhaus  zusammen.  Der  totale  Ruin  der  Spekulanten  und  vieler  kleiner  Firmen
war  da,  aber  mit  ihm  der  große  Verlust  auch  der  solidesten  und  sich  von  jeder
Spekulation  fernhaltenden  Läufer.  Denn  ein  jeder  hatte  Engagements  nach  allen
Seiten  und  erlitt  zahlreiche  Verluste,  während  er  selbst  als  Kommissionär  durch  das
übernommene  Delkredere  seinen  Lintermann  voll  decken  mußte.  Lätte  man  alle  diese
Verbindlichkeiten  durch  Verbuchung  bei  einer  Liquidationskasse  von  sich  abwälzen  können,
so  würde  der  solide  Kandel  ohne  Schaden  aus  dieser  Katastrophe  hervorgegangen  sein,
die  bloße  Spekulation  hätte  freilich  dabei  auch  untergehen  müssen,  aber  in  dem  Momente,
als  sie  am  Ende  ihres  eigenen  Kapitals  war,  ehe  sie  durch  künstliche  Mittel  weiteres
Anheil  stiften  konnte,  namentlich  nicht  so  viel,  als  es  durch  ihre  unglückselige  Alimentaüon
durch  das  Abrechnungsbureau  möglich  geworden  war.

*)  pilet  a.  a.  D.  5.  52:  „Bei  dem  Regulierungsbureau  mußten  alle  Engagements  angemeldet ­
  werden.  Dieselben  wurden  in  regelmäßigen  Zwischenräumen  auf  den  Tagespreis  gestellt,
und  jeder,  für  den  sich  ein  Verlust  ergab,  mußte  denselben  einzahlen.  Man  machte  aber  den  großen
Fehler,  dessen  gefährliche  Tragweite  freilich  zunächst  nicht  hervortrat,  daß  man  denen,  deren
Kontrakte  eine»  Gewinn  ergaben,  diesen  herauszahlte,  so  daß  die  eingezahlten  Verluste  und  Gewinne
sich  saldierten."  —  G.  M.
        <pb n="113" />
        102

Zweiter  Teil.  Lande!.  V.  Landelsunternehmung  k.

Nun  das  Anglück  da  war,  rief  man  nach  Lilfe!  Nachdem  das  Kind  hineingefallen ­
  war,  mußte  der  Brunnen  zugedeckt  werden!  So  ging  neben  der  außergerichtlichen
Liquidation  der  Engagements  des  zusammengestürzten  Laussetrifoliums  die  Gründung
der  Liquidationskasse  einher,  und  ein  jeder  beeilte  sich,  dieselbe  zu  unterstützen  und  sich
zu  verpflichten,  künftighin  keine  anderen  Termingeschäfte  als  durch  die  zu  gründende
Kaffe  zu  machen.  Eine  frühere  Erkenntnis  dieser  Notwendigkeit  wäre  manchem  zum
Leil  gewesen,  und  mancher,  der  gegen  die  Einrichtung  der  Liquidationskasse  seinerzeit
gestimmt  hatte,  mag  es  bitter  bereut  haben.  Wer  aber,  der  dies  erlebt  hat,  kann  es
begreifen,  daß  man  zu  behaupten  wagt,  die  Liquidationskassen  unterstützten  die  Spekulation!
Nein,  sie  sichern  das  gesunde,  volkswirtschaftlich  notwendige  Termingeschäft  für  einen
so  großen  Artikel  wie  Zucker,  dessen  in  wenige  Monate  zusammengedrängte  Produttion
auf  ein  ganzes  Jahr  verteilt  werden  muß.  Sie  gebieten  einer  ungesunden  Spekulation
ein  kategorisches  Lalt,  wenn  sie  am  Ende  ihrer  Mittel,  die  Einschüsse  und  Nachschüsse
nicht  mehr  leisten  kann,  ohne  sie,  falls  sie  im  Vorteil  ist,  durch  Auszahlung  imaginärer
Gewinne  zu  stärken.  Die  Liquidationskassen  sichern  in  bester  Weise  die  wohl  zu
billigende  Absicht  des  Börsengesehes,  eine  ungesunde  Spekulation  zu  verhüten.
Ich  bin  gewiß  ein  Feind  jeder  übertriebenen,  namentlich  einer  über  die  vorhandenen ­
  Mittel  hinausgehenden  Spekulation,  aber  ich  bin  doch  ein  Feind  des  Börsenregisters. ­
  Jeder  in  das  Handelsregister  eingetragene  Kaufmann  muß  wissen,  was  er
zu  tun  hat,  und  darf  sich  nicht  hinter  dein  Spieleinwand  verstecken.  Mag  man  diesen
Einwand  den  Privaten  lassen,  wenn  es  einmal  juristisch  richtig  sein  soll,  Lieferungsgeschäfte ­
  als  Wetten  anzusehen.  Möge  man  ihnen  diesen  unmoralischen  Weg  lassen,
sich  aus  dem  mit  der  Absicht  aus  Gewinn  unternommenen,  aber  verlustbringend
gewordenen  Geschäfte  zurückzuziehen,  während  man  den  Gewinn  sicher  eingestrichen  hätte!
Aber  dem  wirklichen  Kaufmann  sollte  man  nicht  diese  elende  Ausflucht  öffnen  und  ihn
in  die  Versuchung  bringen,  auf  zwei  Seiten  zu  spekulieren,  auf  der  einen  Seite  den
Gewinn  einzustreichen,  auf  der  anderen  den  Spieleinwand  zu  erheben.  Denn  es  ist
doch  sehr  schwer,  einen  solchen  Spekulanten  zur  Verantwortung  zu  ziehen,  gegen  welche
ihn  dem  Buchstaben  nach  die  Nichteintragung  in  das  Börsenregister  schützt.

V.  Handelsunternehmung  und  industrielle
Llnternehmerverbände.

1.  Die  Handelsunternehmung.
Von  Wilhelm  Lexis.
Lexis,  Handel.  In:  Handbuch  der  politischen  (Ökonomie.  Herausgegeben  von  v.  Zchönberg.
&amp;lt;*.  Aufi.  2.  Bd.  2.  Halbband.  Tübingen,  H.  kanxp,  t8J8.  5.  220—25H.
Der  Betrieb  des  Handels  bildet  den  Gegenstand  besonderer  privatwirtschaftlicher ­
  Anternehmungen,  deren  Leistungen  im  allgemeinen  weit  mehr  auf  dem
Kapital  als  auf  der  Arbeit  beruhen.  Dieser  letztere  Satz  ttifft  umso  genauer  zu,
je  vollständiger  sich  die  Trennung  des  Handels  von  dem  Transportgcwerbe  vollzogen
hat.  In  dem  Kapital  des  Handels  aber  überwiegt  wieder  das  umlaufende  bei
weitem  das  stehende.  Das  letztere  besteht  ja  außer  den  noch  etwa  beibehaltenen
        <pb n="114" />
        1.  Die  Landelsunternehmung.

103

Transportmitteln  im  wesentlichen  nur  aus  den  für  die  Kontorarbeiten  und  für  die
Aufbewahrung  der  Waren  nötigen  Räumlichkeiten  und  den  dazu  gehörenden  Einrichtungen. ­
  In  den  großen  Landelspläycn  bedarf  der  Kaufmann  nicht  einmal  eigener
Warenlager,  sondern  es  stehen  ihm  hier  oft  sehr  großartige  Aufbcwahrungsanstalten,
seien  es  öffentliche  (wie  Zollniederlagen,  Getreidchallen  usw.)  oder  durch  Privatunternchmung
  eingerichtete  zur  Verfügung,  von  denen  aus  der  weitere  Verkauf  und  die
Versendung  der  Waren  sich  auf  die  bequemste  Weise  bewerkstelligen  läßt.  —  Was
das  umlaufende  Kapital  des  Landclsunternehmens  betrifft,  so  durchläuft  der  bei
weitem  größte  Teil  desselben  nur  die  Formen  Geld  und  Ware;  nur  ein  verhältnismäßig ­
  kleiner  Teil  wird  in  der  Gestalt  von  Geld  zur  Zahlung  von  Löhnen  und
Gehältern  verwendet,  die  als  Landlungsunkosten  durch  einen  Zuschlag  zum  Preise  der
Waren  ersetzt  werden  müssen.  Die  übrigen  laufeirden  Betriebskosten  sind  bei  einem
reinen  Landelsunternehmcn  von  gerirrgcm  Belange.  ■—  Der  Lande!  bezieht  somit
seinen  Gewinn  nicht  unmittelbar  aus  der  kapitalistischen  Ausnutzung  von  Arbeitskräften. ­
  Gewöhnliche  Arbeiter  (wie  Packer,  Ausläufer  usw.)  verwendet  er  nur
in  geringer  Zahl  und  für  ganz  untergeordnete  Zwecke.  Löher  gebildete  Gehilfen
(Kommis)  sind  jedem  größeren  Landlungsunternehmer  allerdings  unentbehrlich,  aber
auch  diese  werden  wohl  niemals  behaupten  wollen,  wie  das  von  seiten  der  industriellen
Arbeiter  so  häufig  geschieht,  daß  sie  die  eigentlichen  Produzenten  des  dem  Geschäftsinhaber ­
  zufallenden  Gewinnes  feien.  Eine  gleichwertige  Kontorarbeit  kann  in  dem
einen  Falle  mit  einem  zehnmal  so  großen  Kapitalumsah  verbunden  sein  als  in  dem
anderen,  und  der  Gewinn  wird  dann  in  ähnlichen  Verhältnissen  verschieden  sein.
Die  Landelsgehilfen  stehen  auch  tatsächlich  und  gesetzlich  in  einem  anderen  Verhältnis ­
  zu  den  Unternehmern  als  die  gewöhnlichen  Lohnarbeiter.  Allerdings  besteht
ein  wesentlicher  Unterschied  zwischen  den  Gehilfen  des  Großhandels,  die  als
Buchhalter,  Kassierer,  Korrespondenten,  Magazinverwalter,  Reisende  usw.  beschäftigt
sind,  und  den  im  Datailhandel  unmittelbar  mit  dem  Publikum  verkehrenden  Ladengehilfen,
  wenn  auch  scharfe  Grenzen  zwischen  diesen  beiden  Klassen  ebensowenig  zu
ziehen  sind  wie  zwischen  den  entsprechenden  Geschäftsbetrieben.  Die  Großhandelsgehilsen
  haben  eine  höhere  Schulbildung  erhalten,  und  manche  haben  sich  auch  durch
Aufenthalt  im  Auslande  praktische  Fertigkeit  in  fremden  Sprachen  erworben.  Es
befinden  sich  unter  ihnen  viele  junge  Leute  aus  wohlhabenden  Familien,  die  eine
praktische  Vorbereitungszeit  durchmachen  wollen  und  sichere  Aussicht  auf  einstige
Selbständigkeit  haben.  Einigen  gelingt  es,  auch  ohne  den  Besitz  eigenen  Kapitals  als
Gesellschafter  einer  Firma  selbständig  zu  werden.  Auch  gibt  cs  in  den  großen  Bankund
  Landelsunternehmungen  eine  Anzahl  von  Stellen,  die  mit  ebenso  hohen  Gehältern
ausgestattet  sind  wie  die  meisten  höheren  Staatsämter,  und  weit  größer  noch  ist  die
Zahl  der  mittleren  Stellen,  deren  Inhaber  hinsichtlich  des  Gehaltes  den  Subalternbeamten ­
  gleichstehen.  So  haben  die  Landelsgehilfen  dieser  Kategorie  im  allgemeinen
den  Charakter  von  Privatbeamten  oder  Angestellten  erhalten.  Ihr  Dienstvertrag
mit  dem  Unternehmer  ist  in  der  Regel  nach  der  Absicht  beider  Teile  auf  eine  längere
Dauer  berechnet,  was  sich  darin  ausspricht,  daß  nicht  ein  Tage-  oder  Wochenlohn,
sondern  ein  Jahres-  oder  mindestens  ein  Monatsgehalt  vereinbart  wird,  und  daß  für
die  Auflösung  des  Verhältnisses  Bedingungen  und  Kündigungsfristen  üblich  sind,  welche
demselben  eine  weit  größere  Festigkeit  verleihen,  als  sie  der  gewöhnliche  Arbeitsvertrag
besitzt.  Auch  ist  das  Eehilfengehalt  bei  weitem  nicht  in  dem  Grade  von  der  Konkurrenz
abhängig  wie  der  eigentliche  Arbeitslohn.  Das  Lerkommen  und  auch  das  Interesse
des  Landelsunternehmers  macht  es  notwendig,  daß  die  Gehilfen  äußerlich  auf  dem
Lebensniveau  der  mittleren  bürgerlichen  Klasse  bleiben;  sie  können  also  nicht  auf  das
Existenzminimum  der  gewöhnlichen  Arbeiter  hcrabgedrückt  werden.  Auch  wird  ein
Kaufmann  nicht  daran  denken,  seine  Gchilfenstcllen  an  die  Mindestsordernden  aus-
        <pb n="115" />
        104  Zweiter  Teil.  Kandel.  V.  Kandelsunternehmung  rc.
zubieten.  Ganz  selbstverständlich  ist  dies  zu  jederzeit  von  denjenigen  Stellen,  die  mehr
oder  weniger  den  Charakter  von  Vertrauensposten  besitzen.  Für  diese  bestimmt  sich
auch  das  Gehalt  immer  nach  durchaus  individuellen  Faktoren.  Die  Gehilfen  in  den
kleineren  Geschäften  und  die  ganze  Klasse  der  Ladengehilsen  allerdings  stehen  durchschnittlich ­
  mit  ihrem  Gehalte  nicht  viel  besser  als  gut  bezahlte  ausgebildete  Lohnarbeiter,
und  die  höheren  Anforderungen,  denen  sie  in  bezug  auf  Kleidung  und  Äußeres  genügen
müssen,  bilden  für  sie  eine  besondere  Belastung.  Zu  diesen  Kreisen,  die  sich  größtenteils
aus  den  oft  ungenügend  vorgebildeten  Söhnen  des  unbemittelten  Gewerbe-  und  Kandwerkerstandes
  rekrutieren,  hat  sich  in  der  neueren  Zeit  einerseits  infolge  der  zunehmenden
Äberfüllung  und  andererseits  durch  die  auf  Verkürzung  der  Arbeitszeit  gerichteten
Besttebungen  der  Boden  für  eine  „soziale  Frage  im  Kaufmannsstande"  gefunden,
die  übrigens  auch  viele  Kontorgehilfen  berührt  und  auch  auf  die  sachgenossenschaftlichc
Vereinsbildung  unter  den  Kandelsgehilfen  einen  bedeutenden  Einfluß  ausgeübt  hat.
Wollte  man  sich  auf  den  Standpunkt  der  Marxschen  Lehre  stellen,  so  müßte  man
sagen,  daß  das  Kandelskapital  sich  nicht  unmittelbar  durch  Ausnutzung  der  produzierenden
Arbeiter  „Mehrwert"  aneigne,  sondern  daß  es  aus  der  Gesamtmenge  des  Mehrwertes,
der  zunächst  in  die  Kand  der  unmittelbar  an  der  Produttion  beteiligten  kapitalistischen
Unternehmer  gelangt,  einen  gewissen,  nach  seiner  Größe  bemessenen  Anteil  für  sich
in  Anspruch  nehme.  Mit  anderen  Worten:  das  Kandelskapital  erzielt  nach  der  Seite
der  Produktion  hin  seinen  Gewinn  hauptsächlich  im  Jnteressenkampf  mit  anderen  kapitalistischen ­
  Unternehmern,  nicht  aber  in  einem  unmittelbaren  Ringen  mit  den  Interessen
der  Lohnarbeit.  Der  Kandelsunternehmcr  kaust  nicht  die  Arbeit  selbst  möglichst  billig
auf,  um  das  Produkt  derselben  möglichst  teuer  zu  verkaufen,  sondern  er  sucht  den
Preis  des  fertigen  Erzeugnisses  der  kapitalistischen  Produttion  beim  Einkauf  möglichst
herabzudrücken,  um  beim  Verkauf  möglichst  viel  daran  zu  gewinnen.  Demnach  steht
der  Kandel  außerhalb  des  Bereichs  der  unmittelbaren  sozialen  Konflikte;  der  zwischen
Kapital  und  Kapital  geführte  Kampf  kann  zwar  für  den  einzelnen  bald  auf  der
einen,  bald  auf  der  anderen  Seite  sehr  empfindlich  werden,  aber  nicht  zu  einen:  Klassengegensätze ­
  führen.  Diese  Stellung  des  Kandels  zur  unmittelbaren  Produttion  hat
ohne  Zweifel  dazu  beigettagen,  daß  er  nicht  nur  im  Altertum  und  Mittelalter,  sondern
auch  in  unserer  Zeit  so  häufig  vom  sittlichen,  sozialen  oder  wirtschaftlichen  Standpuntte
einer  ungünstigen  Beurteilung  unterzogen  worden  ist.  Der  Segen  der  Ärbeit  schrumpft,
wie  G.  Cohn  sagt,  für  den  Kaufmann  zusammen  zu  der  alles  andere  ausschließenden
Berechnung  des  wohlfeilen  Einkaufs  und  des  vorteilhaften  Verkaufs.  Bei  den:  Betriebe
der  Landwirtschaft  oder  der  Industrie  mag  das  rechnende  Eigeninteresse  mit  nicht
geringerer  Intensität  wirksam  sein  als  beim  Kandel,  aber  es  wird  für  die  äußere
Beurteilung  mehr  verdeckt  durch  die  mit  ihm  zusammengehende  augenfällig  auf  Ausbeutung ­
  der  Natur  und  Kervorbringung  neuer  nützlicher  Dinge  gerichtete  Tätigkeit.
Trotz  dieses  ungünstigen  Scheines  kommt  dem  Kandel  eine  bei  der  gegebenen  Gesellschaftsordnung ­
  unentbehrliche  und  ebendeswegen  auch  produttive  Funttion  zu.
        <pb n="116" />
        2.  Die  Formen  der  Handelsunternehmung.

105

2.  Die  Formen  der  Handelsunternehmung.
(Einzelunternehmer  und  Handelsgesellschaften).
Von  Wilhelm  Lexis.
kexis,  Handel.  In:  Handbuch  der  Politischen  Bkonoinie.  Herausgegeben  von  v.  Schönberg.
4.  Aufl.  2.  Bd.  2.  Halbband.  Tübingen,  H.  kaupx,  ;sg8.  §.  2Z-t—236.
Der  Unternehmer  des  Handelsbetriebs  kann  sowohl  eine  Einzelperson  wie
eine  Gesellschaft  sein.  Wenn  indes  die  vom  Handelsrecht  angenommenen  gesellschaftlichen ­
  Anternehmungsformen  speziell  als  Handelsgesellschaften  bezeichnet  werden,
so  folgt  daraus  keineswegs,  daß  sie  gerade  für  den  Betrieb  des  Handels  besonders
zweckmäßige  Organisationen  darböten.  Man  darf  im  Gegenteil  behaupten,  daß  die
Handelsgesellschaften  im  ganzen  mehr  für  Industrie-,  Bergwerks-,  Bank-  und  Transportunternehmungen ­
  geeignet  sind  als  für  den  eigentlichen  Warenhandel.  Die  ersteren
beruhen  mehr  auf  einer  gleichmäßig  geregelten,  stabilen,  leichter  übersehbaren  und  verhältnismäßig ­
  lokalisierten  Arbeit,  sie  werden  daher  durch  die  schwerfälligen  Formen
eines  Gesellschaftsunternehmens  weniger  beeinträchtigt,  zumal  wenn  ihnen  ein  hochentwickelter ­
  Handel  ihre  Hauptkundschaft  liefert.  Für  den  Handel  selbst  aber,  der  die
schnellste  Ausnutzung  jeder  günstigen  Gelegenheit  verlangt  und  stets  nach  allen  Seiten
hin  den  billigsten  Markt  zum  Einkauf  und  den  teuersten  zum  Verkauf  suchen  muß,
ist  ohne  Zweifel  die  Konzentrierung  in  der  Hand  eines  einzigen,  mit  voller  eigener
Verantwortlichkeit  sein  eigenes  Interesse  verfolgenden  Unternehmers  die  privatwirtschaftlich
vorteilhafteste  und  wirksamste  Betriebsform,  und  für  ihn  gilt  ganz  besonders  der  Satz,
der  sich  eigentlich  von  allen  Privatunternehmungcn  aussagen  läßt,  daß  die  Assoziation
in  der  kapitalistischen  Erwerbsweise  nur  einen  durch  den  Kapitalmangel  der  einzelnen
veranlaßten  Notbehelf,  nicht  aber  eine  im  absoluten  Sinne  schaffende,  förderliche  Kraft
bilde.  Die  Stellung  als  Einzelunternehmer,  unterstützt  durch  eine  zweckmäßige
Organisation  des  kaufmännischen  Kredits,  ist  also  für  den  Kaufmann  die  wünschenswerteste. ­
  Will  er  gewisse  Operationen  machen,  zu  denen  seine  eigene  Kapitalkraft  nicht
ausreicht,  so  findet  er  oft  die  Möglichkeit,  sich  für  diesen  besonderen  Zweck  mit  anderen
zu  einer  sogenannten  „Gelegenheitsgesellschaft"  (auch  Gesellschaft  „en  participation“
oder  „a  conto  metä“  genannt)  zu  verbinden.  Die  Herbeiziehung  eines  stillen  Gesellschafters ­
  zur  Vergrößerung  des  in  dem  Geschäft  dauernd  angelegten  Kapitals  wird
in  der  Regel  schwierig  sein,  sofern  nicht  etwa  Verwandte  des  Geschäftsinhabers  in
dieser  Weise  sich  an  dem  Unternehmen  beteiligen.  Äußerlich  steht  bei  dieser  Gesellschaftsform ­
  der  Geschäftsinhaber  durchaus  selbständig  und  unabhängig  da;  cs  kommt  jedoch
auch  vor,  daß  er  sich  in  Wirklichkeit  in  vollster  Abhängigkeit  von  dem  als  Gesellschafter
im  Hintergründe  stehenden  Kapitalisten  befindet.  Die  mit  den  Eigentümlichkeiten  des
Handels  am  besten  vereinbare  Art  der  Assoziation  dürfte  die  offene  Handelsgesellschaft ­
  von  zwei  oder  höchstens  drei  Teilnehmern  sein,  wenn  auch  hier  Zwistigkeiten ­
  und  Reibungen  auf  die  Geschäftsführung  störend  wirken  können.  —  Gne
Kommanditgesellschaft  mit  zahlreichen  Kommanditisten  erscheint  für  den  eigentlichen ­
  Warenhandelsbetrieb  wenig  zweckmäßig.  Die  leitenden  und  persönlich  haftenden
Gesellschafter  sind  in  ihren  Bewegungen  mannigfaltig  behindert,  und  dabei  bleibt  doch
andererseits  die  Gefahr,  daß  die  Interessen  der  Kommanditisten  nicht  genügend  wahrgenommen ­
  und  gar  denen  der  Leiter  geopfert  werden.  Am  wenigsten  rätlich  aber
erscheint  es  unter  den  heutigen  Verhältnissen,  daß  sich  Aktiengesellschaften  mit  dem
Warenhandel  befassen.  In  der  Entwicklungsperiode  des  modernen  Welthandels  seit
Ende  des  16.  Jahrhunderts  hat  allerdings  diese  Gesellschaftsform  für  den  überseeischen
Handel  eine  große  Bedeutung  besessen.  Damals  war  der  Handel  mit  den  neu
        <pb n="117" />
        106

'Zweiter  Teil.  Lande!.  V.  Landelsünternehmung  rc.

erschlossenen  fernen  Wcltgegenden,  namentlich  mit  Indien  und  dem  malayischen  Archipel,
kaum  zu  trennen  von  kleineren  oder  größeren  kriegerischen  Aktionen,  und  er  mußte  daher
eine  materielle  Macht  entfalten,  die  über  die  Kräfte  einzelner  Unternehmer  hinausging,
zumal  jeder  einzelne  durch  das  große  Risiko  und  die  langsame  Abwickelung  einer  überseeischen ­
  Operation  sich  abgehalten  fühlen  mußte,  ein  sehr  bedeutendes  Kapital  darin
einzusehen.  Zuerst  vereinigten  sich  die  Unternehmer  solcher  gewagten  Expeditionen  zu
sogenannten  regulierten  Gesellschaften,  in  denen  jeder  Teilnehmer  seine  Geschäfte
für  sich  machte,  alle  aber  sich  einer  gemeinschaftlichen  Ordnung  unterwarfen,  Beiträge
für  gemeinschaftliche  Zwecke  leisteten  und  nach  außen  hin  eine  achtunggebietende  Einheit ­
  bildeten.
Das  Vorherrschen  monopolistischer  Tendenzen  in  Verbindung  mit  dem  kriegerischen
Charakter  der  älteren  Kolonialpolitik  aber  führte  bald  zu  der  Schaffung  privilegierter
Gesellschaften  mit  beschränkter  Lustbarkeit  der  Mitglieder,  den  Vorgängern  der  neueren
Aktiengesellschaften.  Gegenwärtig  sind  im  allgemeinen  die  Gründe,  die  früher  zugunsten
des  Landelsbetriebs  durch  Aktiengesellschaften  sprechen  konnten,  nicht  mehr  wirksam.
Die  Privatunternehmung  ist  nunmehr  im  Stande,  ihre  Geschäftstätigkeit  auf  die  fernsten
Weltgegenden  auszudehnen,  da  nirgendwo  dazu  ein  großer  Apparat  erforderlich  ist,
überall  bereitwillige  Vermittler  zu  finden  sind,  und  Dampf  und  Elekttizität  die  Dimensionen
der  Erde  in  wirtschaftlicher  Beziehung  so  außerordentlich  verringert  haben.  Gegen
Einzelunternehmungen  aber  mit  bedeutendem  Kapital  —  und  an  solchen  fehlt  es  im
Welthandel  heutzutage  sicherlich  nicht  —  und  mit  voller  Bewegungsfreiheit  und  Initiative
werden  konkurrierende  Aktien-Landelsgesellschaften  der  Regel  nach  gewiß  im  Nachteile
sein.  Zweckmäßig  dagegen  mag  sich  diese  Form  noch  erweisen,  wenn  nicht  ein  unmittelbarer ­
  eigener  Landelsbetrieb  seitens  der  Gesellschaft  beabsichtigt  wird,  sondern  nur
Beteiligung  an  den  Operationen  selbständiger  Unternehmer  durch  Gewährung  von
Kredit,  Kommanditierung  oder  auf  andere  Weise.

3.  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Aktiengesellschaft.
Von  Karl  Rathgen.

Rathgen,  Aktiengesellschaften.  In:  Wörterbuch  der  Volkswirtschaft,  herausgegeben  von
Elster.  Bd.  Jena,  Gustav  Fischer,  »8g8.  S.  53—56.
Mit  der  modernen  Großunternchmung  in  Industrie  und  Verkehr  dehnt  sich  die
Aktiengesellschaft  immer  weiter  aus,  auf  neue  Zweige  des  Wirtschaftslebens,  wie  auf
neue  Länder.  In  den  Vereinigten  Staaten,  wie  in  den  großen  Siedelungskolonien
Englands  findet  sie  umfassende  Anwendung,  und  in  ganz  fremden  Kulturgebieten,  wie
Indien  und  Japan,  dehnt  sie  sich  rasch  aus.
Die  Bedeutung  der  Aktiengesellschaft  als  Form  der  Unternehmung
liegt  zunächst  in  ihrer  Dauer.  Störende  persönliche  Verhältnisse,  welche  die  Einzelunternehmung ­
  in  ihrem  Bestände  beeinträchtigen,  sind  hier  ausgeschieden.  Der  Fortbestand ­
  des  Unternehmens,  umso  wichtiger,  je  größer  es  ist,  je  mehr  Personen  mit  ihren»
Erwerb  darauf  angewiesen  sind,  ist  unabhängig  geworden  von  der  Einzelperson.  Daher
bewährt  sich  die  Aktiengesellschaft  auch  am  besten  da,  wo  der  Zweck  des  Unternehmens
ein  dauernder,  gleichbleibender  ist,  wo  ein  großes  Kapital  endgültig  einem  bestimmten
Zwecke  zugeführt  ist,  wo  das  Kapital  vorwiegend  stehendes  ist,  wie  bei  den  großen
Transportunternehmungcn,  Känalbauten,  Noten-  und  Depositenbanken.  Die  Dauer  des
        <pb n="118" />
        3.  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Aktiengesellschaft.  107

Unternehmens,  in  vielen  Beziehungen  segensreich,  kann  sogar  einen  unwirtschaftlichen
Charakter  annehmen,  wenn  es  unter  ungünstigen  Verhältnissen  sich  nicht  auflöst,  sondern
mit  wachsenden  Anterbilanzen  weiterarbeitet.
Mit  dem  vorhergehenden  hängt  zusammen  die  Anbeweglichkeit  der  Aktiengesellschaft
in  bezug  auf  ihren  Kapitalbedarf.  Die  allmähliche  Vermehrung  oder  Verminderung
des  Kapitals  ist  schwierig.  Für  Unternehmungen,  bei  welchen  eine  solche  geboten  ist,
eignet  sich  also  die  Aktiengesellschaft  nicht.
Die  Bedeutung  der  Aktiengesellschaft  liegt  weiter  in  der  Möglichkeit,  sehr
große  Kapitalien  aufzubringen.  Bei  der  Beschränkung  des  Risikos  auf  die  Einlage, ­
  der  Hoffnung  auf  Gewinn,  der  Leichtigkeit,  die  Aktien  zu  veräußern,  können  selbst
für  gewagte  Unternehmungen  und  auf  Gebieten,  auf  welchen  die  Erfahrung  fehlt,  ganz
außerordentliche  Summen  verhältnismäßig  leicht  zusammengebracht  werden,  wenn  eine
gewisse  Menge  anlagefuchendes  Kapital  schon  vorhanden  ist.  Man  denke  an  die
Entstehung  der  großen  Eisenbahn-  und  Schiffahrtsunternehmungen,  an  den  Suez-  und
Panamakanal,  an  die  transozeanischen  Kabel,  an  die  großen  Banken.
Auf  die  Gefahr,  welche  in  dieser  Leichtigkeit  der  Kapitalsbeschaffung  liegt,  wird
weiterhin  einzugehen  sein.  Zunächst  ist  zu  beachten,  daß  die  Aktiengesellschaft  in  ihrer
gegenwärtigen  Verbreitung  in  den  meisten  Fällen  nicht  mehr  der  Beschaffung  sehr  großer
Kapitalien  dient.  Die  neueren  Zusammenstellungen  zeigen  allgemein  so  niedrige
Durchschnittsgrößen  des  Aktienkapitals,  daß  die  Zahl  der  ganz  kleinen  Gesellschaften  sehr
erheblich  sein  muß.  Bei  %  — S U  der  in  letzter  Zeit  in  Deutschland  neu  gegründeten
Gesellschaften  erreichte  das  Kapital  höchstens  1  Million  Mark.  Nach  Hergenhahn
hatten  von  den  1884—1892  gegründeten  Gesellschaften  17  Grundkapitale,  welche
10  000  Mark  nicht  erreichten,  160  Gesellschaften  Grundkapitale  von  10  —50000  Mark.
Auch  nach  Einführung  der  neuen  Form  der  Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung  kommen
sie  noch  mehrfach  vor*).
Die  ganz  kleinen  Aktiengesellschaften  dienen  vielfach  gemeinnützigen  oder  geselligen
Zwecken,  bei  welchen  die  Rücksicht  auf  Rentabilität  nicht  oder  nur  in  zweiter  Linie
in  Betracht  kommt.  Volkswirtschaftlich  haben  diese  keine  besondere  Bedeutung.  Eine
gewisse  Zahl  von  Aktiengesellschaften  entsteht  als  „Familiengründung".  Die  Form  der
Aktiengesellschaft  dient  der  Erhaltung  der  Unternehmung  in  gemeinsamem  Besitz  der
Erben,  von  denen  vielleicht  keiner  sich  zum  Leiter  eines  solchen  Betriebes  eignet.

*)  Über  die  Zahl  und  das  Aktienkapital  der  Aktiengesellschaften,  die  in  den  Jahren  1890
bis  1904  in  Deutschland  gegründet  wurden,  gibt  der  „Deutsche  (Ökonomist"  (Nr.  pso  vom  7.  Januar
(905  S.  3  Sp.  0  die  folgende  Übersicht:

Zahl

Aktienkapital

der  gegründeten

insgesamt  durcbschnittlich  auf  jede  Gesellschaft

Gesellschaften

Millionen  Mark

Millionen  Mark

1890

...  230

270,99

1,16

1891

...  160

90,24

0,56

1892

...  127

70,82

0,63

1893

...  95

77,26

0,81

1894

...  92

88,26

0,96

1895

...  161

250,68

1,56

1896

...  182

268,58

1,48

1897

.  .  .  254

380,47

1,50

1898

...  329

463,62

1,40

1899

...  364

544,39

1,49

1900

...  261

340,46

1,30

1901

...  158

158,25

1,02

1902

...  87

118,53

1,36

1903

...  84

300,04

3,57

1904

...  104

140,65
(Zusatz  des  Herausgebers.)

1,35
        <pb n="119" />
        108  Zweiter  Teil.  Landet.  V.  Landelsunternehmung  rc.
Eine  große  Zahl  von  Aktiengesellschaften  entsteht  aus  Einzelunternehmungen
mäßigen  Amfangs,  welche  namentlich  in  Zeiten  aufsteigender  Konjunktur  in  dieser  Form
sich  zu  günstigen  Bedingungen  veräußern  lassen.  Das  anlagesuchende  Kapital  ist  so
erheblich,  der  Reiz  des  möglichen  Gewinnes  bei  begrenztem  Risiko  ohne  Anternehmertätigkeit
  so  groß,  daß  auch  kleinere  Gesellschaften  Teilnehmer  finden,  obgleich  derartige
Aktien  naturgemäß  nicht  so  leicht  wiederveräußert  werden  können.  Daher  das  Bestreben, ­
  die  Gründung  kleiner  Gesellschaften  und  die  Zulassung  der  Aktien  zum  Börsenhandel ­
  zu  erschweren.  An  der  Berliner  Börse  waren  schon  nur  solche  Aktien  zum
Verkehr  zugelassen,  von  denen  mindestens  für  1  Million  Mark  nominell  ausgegeben
waren.  And  weitere  Erschwerungen  hat  das  Börsengesetz  gebracht.
Aktiengesellschaften,  welche  wesentlich  zu  dem  Zwecke  geschaffen  werden,  in  den
Aktien  Spekulationsobjekte  zu  schaffen,  müssen  also  schon  eine  gewisse  Größe  haben.
So  mißbräuchliche  Gründungen  dieser  Art  in  Zeiten  der  Äberspekulation  vorgekommen
sind  (die  abschreckendsten  Beispiele  dürften  bei  den  Baugesellschaften  sich  finden),  so  sehr
wird  dies  Moment  doch  von  manchen  grundsätzlichen  Gegnern  der  Aktiengesellschaftsform ­
  übertrieben.  Richtiger  wäre,  zu  sagen,  daß  zahlreiche  Aktiengesellschaften  errichtet
werden  des  Gründungsgewinns  wegen,  und  daß  dies  möglich  ist,  weil  die  Aktie  ein
Spekulationsobjekt  ist.
Der  Grund  für  die  Errichtung  einer  immer  wachsenden  Zahl  von  Aktiengesellschaften ­
  liegt  zum  großen  Teil  im  Wachsen  des  Kapitalbesitzes  überhaupt  und  in  der
Scheu  der  Kapitalbesitzer  vor  eigener  verantwortlicher  wirtschaftlicher  Tätigkeit.  Das
hängt  aufs  engste  zusammen  mit  der  wachsenden  Bedeutung  des  Leihkapitals  überhaupt
im  modernen  Wirtschaftsleben  (wenn  auch  natürlich,  juristisch  betrachtet,  der  Aktionär
nicht  leiht,  sondern  an  einem  Anternehmen  sich  beteiligt).  Es  hängt  aber  auch  damit
zusammen,  daß  die  Großbetriebe  zunehmen  und  zunehmen  müssen,  und  daß  in  steigendem
Maße  die  Leitung  größerer  wirtschaftlicher  Betriebe  an  Leistungen  und  Fähigkeiten  ihrer
Leiter  wachsende  Anforderungen  stellt.  Die  Leitung  größerer  Betriebe  wird  ein  Beruf,
zu  dem  die  Kapitalsbesiher  sich  vielfach  nicht  eignen,  oder  dem  die  Kapitalsbesitzer  sich
nicht  hingeben,  weil  sie  einen  anderen  Berus  haben.  Wie  der  Kredit,  so  ermöglicht
die  Aktiengesellschaft,  daß  die  Kapitalbesitzer  und  die  Leiter  der  wirtschaftlichen  Tätigkeit
verschiedene  Personen  sein  können.  Der  Kapitalist  verzichtet  auf  einen  Teil  des  Anternehmergewinns,
  indem  er  die  leitende  Tätigkeit  von  Beamten  besorgen  läßt.  Seiner
verminderten  Tätigkeit  entspricht  in  der  Aktiengesellschaft  das  verminderte  Risiko,  aber
auch  der  verminderte  Anternehmergewinn.  Bei  einer  sicheren  Aktiengesellschaft  wird  der
Kurs  der  Aktie  nicht  wesentlich  unter  dem  Kurse  gleich  sicherer  Rentenpapiere  stehen.
Lohe  Dividende  bei  niedrigem  Kurs  bedeutet  eine  starke  Risikoprämie,  nicht  hohen
Anternehmergewinn,  abgesehen  von  den  Fällen  vorübergehender  hoher  Vorzugsrenten.
Gelegentliche  hohe  Dividenden  können  sogar  die  Wirkung  haben,  daß  der  Kurs  im
Vergleich  zum  Risiko  unverhältnismäßig  hoch  ist  wegen  der  Loffnung  auf  Wiederholung
ähnlicher  Dividenden  (Bergwerksaktien!).  In  derartigen  Fällen,  wie  in  solchen,  bei
denen  das  Anternehmen  auch  ohne  oder  mit  ganz  geringem  Gewinn  fortgeführt  wird,
eben  weil  cs  die  Form  der  Aktiengesellschaften  hat,  kann  die  Dividende  oft  langezeit
geringer  sein  als  Zins  plus  Risikoprämie,  mit  anderen  Worten  der  Anternehmergewinn
ganz  verschwinden.  Die  Aktiengesellschaft  bedeutet  also  eine  Verminderung
der  Übermacht  des  bloßen  Kapitalbcsitzes  im  Produktionsprozeß.
Die  Aktiengesellschaft  geht  heute  nicht  mehr  ausschließlich  aus  dem  Bedürfnis
hervor,  große  Kapitalien  znsammenzubringen.  Wohl  aber  dient  sie  der  Tendenz  zur
Bildung  kapitalstarker  Großbetriebe,  wie  ein  Blick  auf  die  großen  Berg-  und
Lüttenwerke,  Fabriken,  Transport-  und  Versicherungsanstalten,  Banken,  Lotels  rc.  zeigt.
Selbst  im  Warenhandel,  der  sich  im  ganzen  wenig  zum  Betriebe  auf  Aktien  eignet.
        <pb n="120" />
        3.  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Aktiengesellschaft.  109

nehmen  im  Detailhandel  die  Großbetriebe  diese  Form  an,  was  in  Deutschland  durch
die  Bekämpfung  der  Konsumvereine  noch  beschleunigt  werden  wird.
Wie  wirkt  die  Aktienunternehmung  auf  die  Vermögensverteilung?
Eine  allgemeine  Formel  wird  sich  nicht  aufstellen  lassen.  In  der  Hauptsache  wird  sie
den  Besitzern  großer  Vermögen  zugute  kommen.  Die  oft  als  „Verluste"  bezeichneten
Veränderungen  durch  das  Sinken  des  Kurses  oder  den  Untergang  unsolide  gegründeter
Aktiengesellschaften  bedeuten  vielfach  nur  Vermögensverschiebungen  zugunsten  der
Gewitzteren,  welche  beizeiten  den  unsicheren  Aktienbesitz  abgestoßen  haben.  Insofern
können  die  unsoliden  Vorgänge  bei  der  Gründung  und  Auflösung  von  Aktiengesellschaften
der  Konzentrierung  des  Vermögensbesihes  dienen,  ebenso  wie  die  Zahlung  übermäßiger
Tantiemen  an  Aufsichtsratsmitglieder,  die  gelegentlich  eine  ganze  Anzahl  so  lukrativer
Posten  vereinigen.
Wirkliche  Vermögensverluste,  vom  Standpunkte  der  Volkswirtschaft  betrachtet,  durch
Wertzerstörung  können  bei  Gründung  unproduktiver  Unternehmungen  auch  vorkommen
und  leichter  bei  Aktien--  als  bei  Einzelunternehmungen.
Die  Aktiengesellschaft  ist  eine  unpersönliche  Unternehmung.  Wie  die  öffentliche
Unternehmung,  wird  sie  von  Beamten  geleitet.  Die  juristische  Konstruktion  ist
freilich  anders.  Nach  ihr  ist  die  Gesamtheit  der  Aktionäre,  in  der  Generalversammlung
vereinigt,  souverän.  In  ihrem  Aufträge  und  nach  ihrer  Anleitung  verwaltet  der  Vorstand
die  Angelegenheiten  der  Gesellschaft,  überwacht  der  Aufsichtsrat  den  Vorstand.  Den
Tatsachen  entspricht  das  nicht.  Wie  die  demokratische,  ist  auch  die  kapitalistische  Volksversammlung ­
  zur  wirklichen  Leitung  der  Geschäfte  unfähig,  sowie  es  sich  nicht  mehr  um
ganz  kleine  Verhältnisse  handelt.  Der  Regel  nach  ist  ein  Teil  der  Aktionäre  urteilsunfähig,
  vor  allem  aber  ist  die  Mehrzahl  gleichgültig,  solange  die  Geschäfte  anscheinend
gut  gehen.  Die  Gefahr  ist  stets  vorhanden,  daß  das  inißbraucht  wird,  daß  die  Generalversammlung ­
  ein  gehorsames  Werkzeug  in  den  Künden  einer  kleinen  Gruppe,  in  den
Künden  von  Vorstand  lind  Aufsichtsrat  werde,  daß  die  wenigen  aufmerksamen  Aktionäre
mundtot  gemacht  werden.  Daher  das  Bestreben  der  Gesetzgebung,  die  Minderheiten
zu  schützen,  daher  der  Versuch,  urteilslose  kleine  Leute  fernzuhalten  durch  Erhöhung
des  Nominalbetrages  der  Aktien.  Daher  die  Begünstigung  der  Namensaktie,  deren
Übertragung  an  Genehmigung  gebunden  ist.  Es  ist  die  Frage,  ob  nicht  die  Fähigkeit
der  Aktionäre,  die  Geschäftsführung  zu  kontrollieren,  durch  Sicherung  der  Revision  der
Bücher  re.  gehoben  werden  könnte.  Die  eigentliche  Schwierigkeit  kann  man  doch  schwer
überwinden  und  erreichen,  daß  die  Aktionäre  sich  wirklich  als  Teilhaber  einer  Linkernehmung
  fühlen,  als  solche  Einfluß  zu  nehmen  suchen.  Aktiengesellschaften  haben  eine
ganz  andere  Lebenskraft,  wenn  das  der  Fall  ist.
Der  Aufsichtsrat  soll  die  Geschäftsführung  überwachen.  Aber  wer  überwacht  den
Aufsichtsrat?  Seine  Unparteilichkeit  zu  sichern  dadurch,  daß  die  Mitglieder  nicht
Aktionäre  zu  sein  brauchen,  erscheint  als  ein  Ausweg  von  zweifelhaftem  Wert.  Das
richtige  ist  doch  wohl,  die  großen  Aktionäre  hineinzusehen,  die  selbst  ein  lebhaftes
Interesse  am  Wohl  und  Wehe  der  Gesellschaft  haben.  Die  Aktiengesellschaft  muß  in
der  Kauptsache  doch  von  ihren  Beamten  geleitet  werden  und  teilt  mit  der  öffentlichen
Unternehmung  die  Eigenart  und  Schwächen  des  Beamtenbetriebes.  Entweder  wird  den
leitenden  Beamten  eine  sehr  freie  Stellung  eingeräumt;  dann  besteht  die  Gefahr  einer
ungetreuen  oder  nachlässigen  Verwaltung.  Oder  der  Vorstand  wird  in  seinen  Befugnissen
eingeengt,  nach  dem  Kollegialsystem  eingerichtet,  in  wichtigen  Dingen  an  die  Zustimmung
des  Aufsichtsrats  gebunden.  Dann  wird  die  Verwaltung  schwerfällig,  langsam,  unfähig, ­
  den  Konjunkturen  zu  folgen.  Je  einfacher,  gleichmäßiger  ein  Betrieb  ist,  je  mehr
er  nach  ganz  festen  Regeln  geleitet  werden  muß,  je  mehr  das  Kapital  „automatisch
arbeitet",  umso  eher  eignet  er  sich  zu  einem  Beamtenbetrieb.  Kanäle  und  Eisenbahnen,
wie  Verkehrsanstalten  aller  Art,  Gasanstalten  und  Wasserwerke,  Versicherungsanstalten,
        <pb n="121" />
        HO  Zweiter  Teil.  Kandel.  V.  Kandelsunternehmung  rc.
Noten-  und  Depositenbanken  gehören  hierher.  Im  Fabrikwesen  eignen  sich  dazu
Spinnereien,  Brauereien,  Zuckerfabriken,  chemische  Fabriken,  Pulverfabriken  rc.  Im
Bergbau  mit  wechselndem  Kapitalbedarf  und  wechselnden  Chancen  ist  die  Aktiengesellschaft
nicht  so  erfolgreich  und  im  Erzbergbau  weniger  als  im  Kohlenbergbau.  Für  den
Warenhandel  eignet  sie  sich  im  allgemeinen  nicht,  aber  wohl  für  das  Großmagazin.
Zu  den  Schwächen  des  Beamtenbetriebes  überhaupt  kommen  nun  die  aus  der
eigenen  Natur  der  Aktiengesellschaft  entstammenden.  Ihr  Erfolg  hängt  davon  ab,  daß
sie  tüchtige  und  ehrenhafte  Beamte  gewinnt.  Je  allgeineiner  die  Aktiengesellschaft  wird,
je  zahlreicher  das  Beamtenpersonal  wird,  um  so  mehr  bildet  sich  dieses  Privatbeamtentum ­
  zu  einem  Beruf  und  zu  einem  Stand  aus.  Es  wird  eiu  wichtiges  Mittel
des  Aufsteigens  für  mittellose  begabte,  tüchtige  Leute.  Das  Beamtentum  der
Aktiengesellschaften  bedeutet  eine  wichtige  Verstärkung  des  Mittelstandes,  in  ähnlicher
Lage  wie  die  Staats-  und  Kommunalbcamten,  nicht  so  abhängig  wie  die  Beamten
anderer  Großbettiebe.  Aber  der  tüchtige  Beamte  wird  im  allgemeinen  mehr  dem
öffentlichen  Dienste  zustreben.  Wollen  die  Aktiengesellschaften  sich  solche  Leute  sichem,
so  müssen  sie,  wenigstens  für  die  in  leitenden  Stellungen  befindlichen,  sehr  hohe  Gehälter
zahlen.  Diese  und  die  Tantiemen  an  Vorstand  und  Aufsichtsrat  machen  die  Wirtschaft
der  Aktiengesellschaft  leicht  unverhältnismäßig  teuer.  Auf  der  anderen  Seite  ist  die
Aktiengesellschaft  regelmäßig  noch  viel  weniger  als  eine  öffentliche  Körperschaft  imstande,
ihre  leitenden  Beamten  zu  kontrollieren.  Wo  der  Beamtenbetrieb  überhaupt
erprobt  und  bewährt  ist,  wird  die  öffentliche  Unternehmung  billiger
und  besser  wirtschaften  als  die  Aktiengesellschaft,  und  tatsächlich  sehen  wir
Staat  und  kommunale  Körperschaften  solche  Beamtenbetriebe  übernehmen:  Eisenbahnen,
Versicherung,  Bankbetrieb,  Gas-  und  Wasseranstalten.  Elekttizitätswerke  und  Straßenbahnen ­
  sangen  an  zu  folgen.  Die  Aktiengesellschaft  erscheint  von  diesem  Gesichtspunkt
aus  als  das  Versuchsfeld  des  öffentlichen  Betriebes.
Die  Schwäche  der  Aktiengesellschaft  als  Unternehmung  stammt  aber  noch  aus
einer  zweiten  Quelle:  dem  Charakter  der  Aktie.  Die  Aussicht  auf  wechselnde
Dividenden  hat  sofort  bei  Entstehung  der  Aktie  das  Spiel,  die  Agiotage,  die  Spekulation ­
  auf  das  Steigen  und  Fallen  der  Kurse  hervorgerufen.  Schon  1610  erscheint
in  Kolland  das  erste  Editt  gegen  die  Mißbräuche  des  Attienhandels,  und  die  meisten
modernen  Gegner  des  Aktienwesens  bekämpfen  in  ihm  die  Aktie  als  Spekulationsobjekt.
Der  Vorstand  der  Aktiengesellschaft  wird  durch  die  Rücksicht  auf  die  Kurse  vielfach ­
  beeinflußt  und  gehemmt.  Die  Notwendigkeit,  möglichst  hohe  Dividenden  herauszuwirtschaften, ­
  ist  eine  Gefahr  für  den  Bestand  der  Aktiengesellschaft,  wenn  darüber
die  Vorsicht  für  die  zukünftige  Gestaltung  außer  acht  gelassen  wird  (verschleierte  Bilanzen,
ungenügende  Reserven).  Sie  ist  aus  allgemeinen  Gründen  bedenklich,  wenn  solche
Unternehmungen  einen  nwnopolistischen  Charakter  haben  und  das  Publikum  zur  Zahlung
unnötig  hoher  Preise  zwingen  (Gasanstalten,  Straßenbahnen  rc.).  Auch  aus  diesem
Gninde  kann  Ersatz  der  Aktien-  durch  die  öffentliche  Unternehmung  wünschenswert
erscheinen,  bei  welcher  der  Gewinn  der  Gesamtheit  zugute  kommt  oder  die  Preise
für  die  Leistungen  ermäßigt  werden.
Daß  die  Aktie  Spekulationsobjekt  ist,  hat  aber  mehr  noch,  als  für  die  laufende
Verwaltung,  für  Entstehen  und  Vergehen  der  Aktiengesellschaften  Bedeutung.
Die  Gründung  von  Aktiengesellschaften,  die  Umwandlung  bestehender  Unternehmungen
in  Aktienuntemehmungen  kann  leicht  zu  gröblichen  Mißbräuchen  und  schwindelhaften
Manipulationen  benutzt  werden.  Die  Sacheinlagen  (Apports)  werden  zu  hoch  berechnet,
unmäßige  Gründergewinne  eingestrichen,  die  Kurse  durch  Scheinverkäufe  so  lange  hochgehalten, ­
  bis  die  Aktien  im  Publikum  untergebracht  sind,  worauf  solche  Unternehmungen
nachher  wegen  der  übermäßigen  Köhe  des  Grundkapitals  nicht  gedeihen  können,  auf
bescheidener  Grundlage  rekonstruiert  oder  über  kurz  oder  lang  wiederaufgelöst  werden.
        <pb n="122" />
        3.  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Aktiengesellschaft.  111

Zu  ähnlichen  Mißbräuchen  kann  die  Erweiterung  bereits  bestehender  Aktiengesellschaften
benutzt  werden.  Wenn  die  daraus  entstehenden  Schäden  nur  die  Aktionäre  träfen,  so
würde  darin  nur  die  Strafe  für  urteilslose  Gewinnsucht  liegen.  Aber  die  Folgen
reichen  sehr  viel  weiter.  Die  Wirkung  leichtsinniger  und  betrügerischer  Gründungen
ist  die,  daß  indirekt  wie  direkt  durch  die  Schädigung  der  Gläubiger  das  Vertrauen
erschüttert,  die  ruhige  wirtschaftliche  Entwickelung  gestört  wird.  Die  Aktiengesellschaft
hilft  mit  zu  einer  unerwünschten  Verschärfung  des  Konjunkturenwechsels.  In
der  Zeit  des  Optimismus,  der  allgemeinen  Erwartung  steigender  und  dauernd  hoher
Preise  führt  gerade  die  Leichtigkeit  der  Errichtung  von  Aktiengesellschaften  zur  Neubegründung
  und  Erweiterung  zahlreicher  Unternehmungen  über  das  berechtigte  Maß
hinaus.  Kommt  dann  der  Rückschlag,  so  wird  die  Gesundung  dadurch  gehemmt,  daß
die  Aktienunternehmung  länger  als  die  Einzelunternehmung  in  einem  Erwerbszweige
weiter  wirtschaftet,  in  welchem  für  ihr  Angebot  keine  genügende  Nachfrage  vorhanden
ist.  Es  ist  daher  durchaus  berechtigt,  wenn  das  neue  Aktienrecht  durch  strenge
Kautelen,  vor  allem  durch  Feststellung  einer  genügenden  Verantwortung  für  die  Vorgänge ­
  bei  der  Gründung,  wenigstens  betrügerischen  Manipulationen  einen  Riegel
vorzuschieben  sucht.  Ebenso  ist  eine  strenge  Verantwortlichkeit  derjenigen,  welche  neue
Aktien  auf  den  Markt  bringen,  durchaus  gerechtfertigt.  Der  Ausschluß  der  Aktien
neugegründeter  Unternehmungen  vom  Börsenverkehr  für  das  erste  Jahr  wird  den  Anreiz
vermindern,  vorübergehende  Konjunkturen  zu  Gründungen  zu  benutzen.
Wenn  übrigens  die  Aktie  wegen  der  Begrenzung  des  Risikos  auf  den
Nominalbetrag  als  spekulative  Kapitalsanlage  beliebt  ist,  so  geht  auch  dieser  Vorteil
tatsächlich  zuweilen  verloren,  wenn  nach  größeren  Verlusten  und  dadurch  herbeigeführter
Rekonstruktion  des  Unternehmens  der  Aktionär  vor  die  Wahl  gestellt  wird,  entweder
alles  einzubüßen  oder  Zuzahlungen  in  Form  der  Llbernahme  neuer  Aktien  zu  machen.
Die  Richtung  der  neueren  Gesetzgebung  geht  darauf  hin,  größere  Öffentlichkeit
für  die  Vorgänge  bei  Gründung,  Leitung  und  Auflösung  der  Aktiengesellschaften  zu
sichern.  Die  alten  Kompagnien  waren  halböffentliche  Unternehmungen,  die  moderne
Gesetzgebung  kommt  in  anderen  Formen  darauf  zurück.  Noch  weniger  als  andere
Großbetriebe  können  sich  die  Aktienunternehmungen  einer  wachsenden  öffentlichen  Kontrolle
entziehen.  Die  Natur  ihrer  Einrichtungen  ermöglicht  nicht  bloß  mit  den  Mitteln  des
Gesetzes,  sondern  auch  durch  den  Druck  der  öffentlichen  Meinung  auf  ihr  Gebaren
Einfluß  zu  üben,  insbesondere  auf  die  Lage  der  Lohnarbeiter.  Auch  für  Wohlfahrtseinrichtungen
  kann  wohl  allgemeiner  als  bei  Privatunternehmungen  gewirkt  werden.
Auf  der  anderen  Seite  kann  die  Macht  der  Kapitalsvereinigung,  welche  große
Aktiengesellschaften  darstellen,  die  weite  Verzweigung  der  mit  ihnen  verknüpften
materiellen  Interessen  einen  wichtigen  Faktor  nicht  nur  der  wirtschaftlichen  Entwickelung,
sondern  auch  in  der  Behandlung  öffentlicher  Angelegenheiten  bilden.  Scharf  tritt  das
zutage,  wenn  in  Ländern  geringer  wirtschaftlicher  Entwickelung  wenige  große  Gesellschaften
bestehen.  Aber  auch  in  anderen  Ländern,  wie  das  Beispiel  Frankreichs  und  seiner  sechs
großen  Eisenbahngesellschaften  zeigt,  kann  der  Einfluß  so  mächtiger  Kapitalsvereine  den
Wert  einer  über  den  materiellen  Interessen  stehenden  unabhängigen  Staatsgewalt  erweisen.
        <pb n="123" />
        112

Zweiter  Teil.  Lande!.  V.  Landeisunternehmung  re.

4.  Die  Genossenschaften.
Von  Lans  Crüger.

Lriiger,  Handel  und  Genossenschaftswesen.  sNach  einem  Vortrages.  Berlin,  Leonhard
Simion,  (902.  S.  4—6  und  5.  (2—15.
Das  Genossenschaftswesen  gehört  heute  zu  den  volkswirtschaftlichen  Gebieten,  die
im  hohen  Maße  die  öffentliche  Aufmerksamkeit  auf  sich  ziehen,  es  ist  „aktuell".  Noch
vor  IVa  Jahrzehnten  war  es  schwer,  die  Tagespresse  für  das  Genossenschaftswesen  zu
interessieren,  —  heute  wird  die  Entwickelung  des  Genossenschaftswesens  in  seinen
verschiedenen  Zweigen  mit  der  größten  Aufmerksamkeit  verfolgt.
Das  Genossenschaftsgeseh  definiert  die  Genossenschaft  wie  folgt:  eine  Gesellschaft
von  nicht  geschlossener  Mitgliederzahl  zur  Förderung  von  Erwerb  und  Wittschaft  der
Mitglieder  mittelst  gemeinschaftlichen  Geschäftsbetriebes.
Es  gibt  kaum  eine  volkswirtschaftliche  Organisation,  die  im  Laufe  der  Jahrzehnte ­
  so  verschiedenattig  beurteilt  ist  wie  die  genossenschaftliche.  Schulze-Delitzsch  hat
das  Genossenschaftswesen  'nicht  erfunden,  er  hat  nur  der  Betätigung  des  genossenschaftlichen ­
  Gedankens  neue  Wege  gewiesen,  er  hat  die  Form  gefunden,  in  der  der  urdeutsche
genossenschaftliche  Gedanke  für  modern-wirtschaftliche  Verhältnisse  und  Bedürfnisse  Verwertung ­
  finden  konnte;  aber  freilich,  darin  liegt  ein  solch'  großes  Verdienst,  daß  mit
Recht  behauptet  ist:  Schulze-Delitzsch  hat  sich  in  den  Genossenschaften  selbst  unvergängliche
Denkmäler  errichtet.  Es  gibt  wenige  Volkswirte,  die  in  gleichem  Maße  wie  Schulze-Delitzsch
  auf  die  wirtschaftliche  Entwickelung  bestimmend  eingewirkt  haben;  er  hat  eine
neue  wittschaftliche  Betriebsform  geschaffen,  und  die  Genossenschaften  sind  ein  wichtiger
Faktor  des  heutigen  wirtschaftlichen  Lebens  geworden.
Die  Genossenschaften,  zu  deren  Förderung  die  deutschen  Staaten  heute  Millionen
und  Millionen  zur  Verfügung  stellen,  wurden  in  den  fünfziger  Jahren  mit  Mißtrauen
von  den  Behörden  beobachtet.  Es  klingt  wie  eine  Legende,  daß  Männer,  die  Genossenschaften ­
  gegründet  hatten,  ohne  dazu  die  polizeiliche  Erlaubnis  einzuholen,  auf  die
Anklagebank  kamen,  und  man  kann  es  heute  nicht  begreifen,  daß  Polizeibehörden  bei
der  Prüfung,  ob  ein  Bedürfnis  für  die  Gründung  einer  Kreditgenossenschaft  vorhanden, ­
  —  'die  Genossenschaft  wurde  als  Versicherungsgesellschaft  angesehen  —  die
Bedürfnisfrage  verneinten.  Die  größten  Schwierigkeiten  hatte  Schulze-Delitzsch  zu
überwinden,  um  endlich  Ende  der  sechziger  Jahre  die  gesetzliche  Anerkennung  für  die
Genossenschaften  zu  erringen.
Will  man  allgemein  die  wirtschaftliche  Bedeutung  der  Genossenschaft  kennzeichnen,
so  kann  dies  geschehen,  indem  man  die  Genossenschaft  als  eine  Ergänzung  der  Aktiengesellschaft ­
  hinstellt.  Zur  Aktiengesellschaft  vereinigen  sich  Kapitalisten;  wo  die  Kapitalkraft ­
  des  einzelnen  nicht  ausreicht  zum  Betriebe  größerer  Unternehmungen,  da  verbinden ­
  sich  die  Kapitalien  zur  Aktiengesellschaft,  und  gewaltige  Llnternehmungen  werden
ins  Leben  gerufen,  —  zur  Genossenschaft  vereinigen  sich  die  wittschaftlich  schwächeren
Kreise,  nicht  Kapitalien,  sondern  die  in  den  Personen  und  ihrer  Leistungsfähigkeit
ruhenden  Kräfte  werden  zusammengenommen,  und  wir  sehen  aus  deren  Verbindung
schließlich  wirtschaftliche  Mächte  entstehen.
Ob  es  dabei  eine  Grenze  für  die  Entwickelung  des  Genossenschaftswesens  und
für  die  Anwendung  der  genossenschaftlichen  Form  gibt?
Es  könnte  vielleicht  gesagt  werden:  Die  Grenze  liegt  zunächst  dort,  wo  die
Beseitigung  der  Arbeitsteilung  unproduktiv  wirtt.  Die  Genossenschaft  beruht  zum  Teil
auf  einer  Beseitigung  der  Arbeitsteilung,  indem  sie  in  ihren  Geschäftskreis  eine  Tättgkeit
cinbezieht,  die  bisher  für  die  Mitglieder  von  anderen  ausgeübt  wurde;  wo  nun  die  Aufhebung
        <pb n="124" />
        4.  Die  Genossenschaften.

113

Mo  Hat,  Vollswirtschastlichcs  Lesebuch.

8

dieser  Arbeitsteilung  unproduktiv  ist,  da  finden  wir  auch  die  Grenze  für  das  Genossenschastswesen.
  And  ferner  liegt  die  Grenze  für  das  Genossenschaftswesen  dort,  wo  die
Genossenschaft  zur  Belastung  mit  unverhältnismäßigem  Risiko  führt,  wo  vielleicht  die
Genossenschaft  dem  einzelnen  Mitgliede  noch  Vorteile  zuführen  kann,  wo  aber  andererseits ­
  das  mit  der  Genossenschaft  verbundene  Risiko  außer  Verhältnis  zu  diesem  Vorteile ­
  steht.  And  endlich  wird  eine  Grenze  für  das  Genossenschaftswesen  —  leider  —
gezogen  durch  den  Konkurrenzneid,  denn  die  Genossenschaft  erfordert  ein  Zusammenarbeiten ­
  der  im  übrigen  zum  Teil  miteinander  im  wirtschaftlichen  Konkurrenzkampf
stehenden  Mitglieder.
Der  Grundgedanke  der  Genossenschaft  läßt  sich  in  folgenden  Satz  zusammenfassen ­
  :  Zugänglichmachung  der  Vorteile  des  Großbetriebes  für  Klassen,  die  nach  ihrer
wirtschaftlichen  Lage  abseits  vom  Wege  des  Großbetriebes  tätig  sind,  die  oft  mehr
dessen  Schatten-  als  dessen  Lichtseiten  kennen  lernen,  Anpassung  der  Betriebsweise  der
kleinen  Gewerbetreibenden  aller  Art  an  moderne  Bedürfnisse  und  Verhältnisse,  Demokratisierung ­
  des  Kredits.
Diese  Grundgedanken  kommen  in  den  verschiedensten  Genossenschaftsarten  zum
Ausdruck,  also  in  den  Kreditgenossenschaften,  den  Konsumvereinen,  den  Bau-,  Magazin-,
Produktiv-,  Molkerei-  und  Winzcrgenossenfchaften,  sowie  in  den  gewerblichen  und
landwirtschaftlichen  Rohstoffgenossenschaften.  Es  kann  füglich  behauptet  werden,  daß
es  keine  anpassungsfähigere  Rechtsform  im  wirtschaftlichen  Leben  gibt  als  die  genossenschaftliche, ­
  womit  keineswegs  behauptet  werden  soll,  daß  auch  überall  die  genossenschaftliche ­
  Organisaüon  am  Platz  ist.  Tatsächlich  aber  finden  wir  heute  wohl  kaum
ein  wirtschaftliches  Gebiet,  auf  dem  wir  nicht  der  genossenschaftlichen  Organisation
begegnen.  Die  Genossenschaft,  ursprünglich  bestimmt  für  die  Kleinbettiebe,  hat  heute
Eingang  gefunden  auch  in  die  Großbetriebe,  und  die  genossenschaftliche  Organisation
wirkt  cutf  Gebieten,  auf  denen  man  sonst  nur  gewohnt  ist,  kapitalkräftige  Aktiengesellschaften ­
  arbeiten  zu  sehen.  Ein  Beweis  dafür:  wir  leben  in  der  Zeit  der  Ringund
  Kartellbildungen.  In  der  Regel  stellt  man  sich  unter  diesen  Organisattonen
großkapitalistische  Gebilde  vor.  Dank  aber  der  Anpassungsfähigkeit  der  genossenschaftlichen ­
  Organisation  hat  auch  diese  für  Ringbildungen  Verwendung  gefunden.  Es
waren  zunächst  Spiegelglasfabriken  in  Bayern,  die  sich  zur  Regelung  der  Produküon
vereinigten  und  zwar  in  der  Form  der  Genossenschaft.  Neuerdings  haben  wiederholt
Ziegeleien  zu  gleichem  Zweck  Genossenschaften  gebildet.  Die  Genossenschaft  tritt  damit
in  die  Reihe  der  Großbetriebe.  Schwerlich  hat  jemand  diese  Entwickelung  des  Genossenschaftswesens ­
  vorausgeahnt.  Die  Genossenschaft,  ursprünglich  bestimmt,  die  Lage  der
wirtschaftlich  Schwachen  zu  dessen,,  zu  kräftigen,  zu  stützen,  findet  also  Eingang  in  die
Großbetriebe,  tritt  in  die  gleiche  Reihe  mit  großkapitalistischen  Anternehmungen.  And
doch  ist  ein  erheblicher  Anterschied  zwischen  dem  kapitalistischen  Syndikat  und  der  auf
genossenschaftlicher  Gnmdlage  beruhenden  Vereinigung  industrieller  Anternehmungen.
Der  Anterschied  liegt  in  dem  Wesen  und  Charakter,  in  der  Tendenz  der  beiden
Gesellschaftssonnen.
        <pb n="125" />
        114

Zweiter  Teil.  Lande!.  V.  Landelsunternehmung  rc.

5.  Die  Kartelle.
Von  Ludwig  Pohle.
Pohle,  Die  Entwicklung  des  deutsche»  Wirtschaftslebens  im  tS-  Jahrhundert.  Fünf
Vorträge.  Leipzig,  B.  G.  Teubner,  Ml-  5.  86—92.
Erheblich  wichtiger  als  die  Einschränkungen,  welche  die  Gewerbefreiheit  in  den
letzten  Jahrzehnten  auf  dem  Wege  der  Gesetzgebung  erfahren  hat,  sind  diejenigen,
die  ihr  in  der  Großindustrie  das  freie  Spiel  der  wirtschaftlichen  Kräfte  selbst  gebracht
hat.  Auf  dem  Boden  der  Gewerbefreiheit  sind  namentlich  seit  der  Schwenkung  der
deutschen  Landelspolitik  im  Jahre  1879  in  vielen  Industrien  freiwillige  Bildungen
und  Organisationen  entstanden,  durch  die,  wie  man  treffend  bemerkt  hat,  die  Gewerbefreiheit
  aus  eigener  Kraft  in  ihr  Gegenteil  umzuschlagen  droht.  Ich  meine  damit  die
moderne  Erscheinung  der  industriellen  Anternehmerverbände,  der  Kartelle,  Konventionen,
Syndikate  oder  wie  man  sie  sonst  nennen  mag.  Da,  wo  ein  Kartell  besteht,  da  hat
die  Gewerbefreiheit  mehr  oder  weniger  aufgehört  zu  existieren.  Sie  ist  verschwunden.
Die  Kräfte,  welche  sie  vorausseht,  der  Mechanismus,  durch  den  sie  wirkt,  sind  nicht
mehr  vorhanden  und  wirken  nicht  mehr  oder  doch  nur  in  sehr  abgeschwächter  Weise.
Denn  die  Kartelle  suchen  ihren  Lauptzweck,  Erhöhung  des  industriellen  Gewinns,
auf  dem  Wege  der  vertragsmäßigen  Einschränkung  des  freien  Wettbewerbs  zwischen
den  beteiligten  Unternehmungen  zu  erreichen.  Der  Unternehmer,  der  in  ein  Kartell
eintritt,  entäußert  sich  entweder  des  Rechts,  bestimmte  Landlungen  vorzunehmen,  zu
denen  er  an  sich  unter  der  Lerrschaft  der  Gewerbefreiheit  berechtigt  wäre,  z.  B.  den
Preis  für  seine  Ware  selbst  zu  bestimmen,  seine  Absatzgebiete  und  seine  Kundschaft
sich  selbst  auszusuchen,  die  Größe  seiner  Produktion  nach  eigenem  Ermessen  festzusetzen  usf.,
oder  er  verpflichtet  sich,  gewisse  Landlungen  zu  übernehmen,  zu  denen  er  an  und  für
sich  durchaus  nicht  verpflichtet  wäre,  beispielsweise  dritten  Personen  einen  Teil  seines
Gewinns  herauszuzahlen,  einem  Kartellorgan  von  jedem  Geschäftsabschluß  Mitteilung
zu  machen  oder  gar  den  Vertrieb  seiner  Waren  durch  eine  Zentralstelle  besorgen  zu  lassen.
Je  nach  den  Richtungen,  in  denen  der  freie  Wettbewerb  zwischen  den  beteiligten
Unternehmern  eingeschränkt  wird,  haben  wir  sehr  verschiedene  Kartelle  zu  unterscheiden,
so  vor  allem  Preiskartelle  zur  einheitlichen  Normierung  der  Verkaufspreise,  Absatzkartelle ­
  zur  Aufteilung  der  Absatzgebiete  unter  den  Kartellmitgliedern,  Produkttonskartelle ­
  zum  Zweck  der  Anpassung  der  Produktion  an  den  Bedarf,  Vertriebskartelle
zur  einheitlichen  Organisation  des  Warenabsatzes  und  zur  gleichmäßigen  Verteilung
der  eingehenden  Aufträge,  Gewinnbeteiligungskartelle  zur  Ausgleichung  des  Gewinns
unter  den  Kartellmitgliedern  usf.  Diese  verschiedenen  Formen  der  Kartellierung  können
wieder  in  zahlreichen  Spielarten  und  Kreuzungen  auftreten,  und  fast  alle  hier  nur  denkbaren ­
  Kombinationen  finden  wir  unter  den  mehreren  Lunderten  von  Kartellen  vertreten,
die  in  den  letzten  25  Jahren  in  Deutschland  gegründet,  zu  einem  Teil  aber  auch  schon
wiederaufgelöst  worden  sind.  Es  ist  wirklich  überraschend,  was  für  einen  Reichtum
an  Organisationsformen  das  Wirtschaftsleben  auf  diesem  Gebiete  entfaltet  hat.  Der
Gang  der  Entwickelung  war  dabei  gewöhnlich  der,  daß  an  die  Stelle  der  anfänglich
noch  sehr  einfachen  und  losen  Vereinigungen  nach  und  nach  immer  kompliziertere
Gebilde  getreten  sind.  Die  größeren  und  bekannteren  deutschen  Kartelle,  wie  das
rheinisch-westfälische  Kohlensyndikat,  die  Kalikonvention,  das  Kartell  der  deutschen
Salinen  sind  nicht  gleich  in  der  Form  ins  Leben  getreten,  die  sie  jetzt  besitzen.  Es  hat
vielmehr  bei  ihnen  erst  einer  langen  Erziehung  innerhalb  des  Kartells  und  vieljähriger,
mit  einfacheren  Organisationen  gemachter  Erfahrungen  bedurft,  ehe  die  Erkenntnis  sich
Bahn  brach,  daß  nur  die  engste  und  innigste  Vereinigung  eine  Gewähr  biete,  die  mit
        <pb n="126" />
        5.  Die  Kartelle.

115

8*

der  Kartellbildung  verfolgten  Zwecke  auch  wirklich  zu  erreichen.  Auch  hier  gilt  also
der  Sah,  daß  die  Natur  keine  Sprünge  macht.  Es  ist  in  dieser  Beziehung  sehr
lehrreich,  die  Schilderung  der  Entstehung  und  des  Werdegangs  einer  Reihe  deutscher
Kartelle  zu  lesen,  die  wir  dem  Verein  für  Sozialpolitik  verdanken.  Da  zeigt  sich
deutlich,  wie  die  Kartellbewegung  mit  innerer  Notwendigkeit  dem  Ziele  zustrebt,
Organisationen  zu  finden,  bei  denen  dem  Erbfeind  des  individuellen  Selbstintereffes
jeder  Schlupfwinkel  verbaut  wird,  bei  denen  die  Interessen  der  Einzelunternehmungen,
aus  denen  das  Kartell  besteht,  soweit  als  es  irgend  geht,  in  dem  Interesse  des  Gesamtunternehmens ­
  aufgegangen  sind,  so  daß  Jnteressenkonflikte  zwischen  dem  Ganzen  und
seinen  Teilen  möglichst  ausgeschlossen  sind.  Das  rheinisch-westfälische  Kohlensyndikat
z.  B.  steht  gerade  jetzt  im  Begriff,  bei  seiner  Erneuerung  einen  weiteren  wichtigen
Schritt  nach  dieser  Richtung  zu  tun,  indem  es  seinen  Mitgliedern  das  Recht  nimmt,
nach  eigenem  Ermessen  mit  der  Erweiterung  ihrer  Produktionsanlagen  vorzugehen.
So  erweitert  das  Kartell  seinen  Wirkungskreis  auf  Kosten  der  Einzelunternehmer  und
beschränkt  die  letzteren  immer  mehr  in  ihrer  Selbständigkeit.  Schon  längst,  ehe  der
sozialistische  Zukunftsstaat  daran  denken  kann,  sie  zu  expropriieren,  müssen  es  die  Unternehmer ­
  erleben,  wie  das  Kartell  sie  bei  Aufrechterhaltung  der  heutigen  Wirschaftsordnung ­
  aus  den  wichügsten  der  volkswirtschaftlichen  Funktionen,  die  ihnen  anfänglich
zu  selbständiger  Besorgung  überlassen  waren,  entsetzt  und  verdrängt  und  sie  oft  nur
noch  als  technische  Betriebsleiter  beläßt  oder  als  eine  Art  von  Kartellbcamten  beschäftigt.
Insofern  läßt  sich  ein  gewisser  sozialistischer  Zug  bei  den  Kartellen  nicht  leugnen  und
nicht  unrichtig  hat  sie  ein  amerikanischer  Präsident  einmal  als  den  Sozialismus  der
Besitzenden  bezeichnet.  Sie  sind  sozialistische  Organisationen  zu  nichtsozialistischen
Zwecken.  Bei  vielen  Kartellen  werden  den  Verbandsorganen  so  weitgehende  Rechte
gegenüber  den  Mitgliedern  eingeräumt,  daß  man  von  einem  freien  Unternehmertum
kaum  noch  sprechen  kann.  Wollte  etwa  der  Staat  derartig  weitgehende  Rechte  für
sich  in  Anspruch  nehmen,  so  würden  wohl  die  Klagen  der  Industriellen  über  das
Eindringen  des  Staates  in  ihre  privaten  Verhältnisse,  über  unerträgliche  Beschränkung
der  persönlichen  Freiheit  und  polizeiliche  Reglementiererei  kein  Ende  nehmen.  Auch
ist  der  Terrorismus  der  Kartelle  der  Unternehmer  oft  nicht  geringer  als  der  der
Arbeitergewerkvcreine,  um  widerstrebende  Elemente  zum  Anschluß  und  Beitritt  zu  zwingen.
Uber  den  harten  Zwang  und  die  strenge  Disziplin  der  Kartelle  vermag  die  Unternehmer ­
  indessen  ein  wichtiger  Umstand  zu  trösten.  Es  kann  keinem  Zweifel  unterliegen,
daß  die  meisten  der  Industriezweige,  die  sich  eine  einigermaßen  straffe  Kartellorganisation
gegeben  haben,  dadurch  ihre  wirtschaftliche  Lage  erheblich  gebessert  haben.  Insofern  hat
die  Umwandlung  „der  Privatwirtschaft  der  getrennten  Einzelbetriebe  in  die  Privatwirtschaft ­
  der  vereinigten  Einzelbetriebe"  ihren  Zweck  erreicht.  Die  Lage  der  kartellierten
Industrien  ist  gleichmäßiger  geworden  und  ihre  Durchschnittserträgnisse  sind  gestiegen.
Allein  diese  Besserung  ist  nicht  allen  Teilen  der  Industrie  zugute  gekommen.  Und  es
bleibt  die  Frage  offen,  ob  die  günstigere  Lage  der  kartellierten  Industrien  nicht  oft  direkt
auf  Kosten  anderer  Gewerbe,  insbesondere  derjenigen,  die  ihre  Produkte  weiter  verarbeiten, ­
  erzielt  worden  ist.  Die  Kartellbildung  ist  ja  nicht  auf  allen  Gebieten  des
Wirtschaftslebens  gleichmäßig  möglich.  Sie  gelingt  vielmehr  nur  da,  wo  bestimmte
Vorbedingungen  erfüllt  sind.  Kartelle  können  nur  da  gedeihen,  wo  nicht  der  scharfe
Wind  starken  Konjunkturenwechsels  weht,  sondern  wo  der  Betrieb  nach  relativ  einfachen
und  ziemlich  feststehenden  Grundsätzen  erfolgt.  Sie  setzen  ferner  einen  möglichst  gleichmäßigen, ­
  nur  geringe  Qualitätsunterschiede  zulassenden  Charakter  der  hergestellten  Waren
voraus.  Man  darf  es  den  Produkten  möglichst  wenig  ansehen,  aus  welcher  Fabrik
sie  stammen,  so  daß  es  dem  Abnehmer  ziemlich  gleichgültig  ist,  welches  Fabrikat  er
erhält.  Ebenso  wie  sich  eine  sehr  große  Mannigfaltigkeit  von  Produkten  dem  Vertrieb
auf  gemeinsame  Rechnung  entzieht,  ist  dies  auch  der  Fall,  wenn  die  Gestaltung  der
        <pb n="127" />
        116  Zweiter  Teil.  Kandel.  V.  Kandelsunternehmung  rc.
Waren  nach  Form,  Farbe  und  Material  sich  schnell  und  häufig  ändert.  Industrien,
deren  Artikel  der  Mode  unterworfen  sind,  und  deren  Produktion  sich  der  rasch  wechselnden
Geschmacksrichtung  der  Konsumenten  anpassen  muß,  können  sich  daher  nicht  zu  Kartellen
zusammenschließen,  oder  die  Vereinigung  kann  höchstens  sehr  lose  und  infolgedessen
unwirksame  Formen  annehmen.  Die  Kartellierung  erfordert  ferner  eine  gewisse  Konzentration
  der  Erwerbszweige,  bei  denen  sie  Bestand  haben  soll.  Die  Zahl  der  Betriebe
darf  nicht  mehr  allzu  groß  fein;  man  kann  zwar,  wie  das  Beispiel  einiger  Kartelle
zeigt,  noch  einige  hundert,  aber  man  kann  nicht  viele  Tausende  von  Unternehmungen
zu  gemeinsamem  Vorgehen  vereinigen.  Nur  die  Gewerbezweige,  in  denen  der  Großbetrieb ­
  schon  ziemlich  vollständig  gesiegt  hat,  und  die  zugleich  eine  große  Gleichförmigkeit
des  Produktionsprozesses  sowie  der  hergestellten  Waren  zeigen,  sind  also  für  die  Kartellbildung ­
  reif.  Diese  Voraussetzungen  sind  aber  am  meisten  verwirklicht  im  Bergbau,
in  der  chemischen  Industrie,  sowie  bei  der  Erzeugung  von  Kalbfabrikaten.  Diese
Produktionszweige  sind  daher  auch  das  eigentliche  Feld  der  Kartellbildung.  Von
345  Kartellen,  die  man  bis  zum  Jahre  1897  in  Deutschland  insgesamt  gezählt  hatte,
entfielen  nicht  weniger  als  253  auf  die  chemische  Industtie,  die  Metall-,  insbesondere
die  Eisenindusttie,  den  Bergbau,  sowie  die  Industrie  der  Steine  und  Erden.  Kohlen,
Koks,  Briketts,  Salz,  Zucker,  Spiritus,  Kalifabrikate,  Zement,  Ziegel,  Tafel-  und
Spiegelglas,  Soda,  Ammoniak,  Draht  und  Drahtstifte,  ferner  fast  die  gesäurten  Kalbfabrikate ­
  der  Eisenindustrie:  das  ist  etwa  die  Liste  der  wichtigsten  Gegenstände,  deren
Produttion  am  Schluß  des  Jahrhunderts  in  Deutschland  kartelliert  war.
Es  läßt  sich  heute,  wo  wir  noch  in  den  Anfängen  der  Ära  der  Kartelle  stehen,
noch  nicht  recht  beurteilen,  wohin  die  industrielle  Kartellbewegung  schließlich  führen  wird.
Jedenfalls  erscheint  es  mir  unrichtig,  in  der  zunehmenden  Ausbreitung  der  Kartellbewegung ­
  lediglich  die  Wirkung  der  Schutzzollpolitik  sehen  zu  wollen,  welche  Deutschland ­
  seit  1879  befolgt.  Die  Schutzzölle  haben  zweifellos  aus  vielen  Gebieten  die
Kartellbildung  sehr  erleichtert  und  begünstigt,  und  daher  hat  die  Schwenkung  der  deutschen
Kandelspolittk  im  Jahre  1879  wesentlich  zu  dem  raschen  Fortschritt  der  Kartellbildung
beigetragen,  den  wir  seitdem  erlebt  haben.  Allein  es  ist  eine  oberflächliche  Auffassung,
in  den  Schutzzöllen  die  treibende  Kraft  und  die  letzte  Ursache  der  ganzen  Kartellbewegung ­
  zu  suchen.  Die  Tendenz  zur  Kartellbildung,  zur  Ersetzung  des  freien  durch
ein  gebundenes  Llnternchmertum  liegt  vielmehr  tief  im  Wesen  der  heutigen  Produktionsweise ­
  begründet.  Die  Schutzzölle  haben  diese  Tendenz  nur  schneller  ans  Tageslicht
gebracht,  als  es  sonst  geschehen  sein  würde,  aber  sie  haben  sie  nicht  erst  geschaffen,  —
beziehen  sich  doch  einige  unserer  größten  und  wichttgsten  Kartelle  auf  Artikel,  die  wie
Kohlen  und  Kalisalze  überhaupt  keinen  Zollschutz  in  Deutschland  genießen,  und  hat  es
doch  auch  schon  verschiedene  internationale  Kartelle  gegeben.  Wir  müssen  uns  vielmehr
daran  gewöhnen,  den  kartellmäßigen  Zusammenschluß  der  Angehörigen  eines  Gewerbes
da,  wo  er  irgend  möglich  ist,  als  etwas  ebenso  Natürliches  und  Normales  in  einer
rechtlich  aus  Gewerbe-  und  Vertragsfreiheit  beruhenden  Volkswirtschaft  zu  betrachten,
wie  den  tatsächlichen  Zustand  der  freien  Konkurrenz.  Wenn  dem  aber  so  ist,  wenn
wir  in  den  Kartellen  nicht  nur  eine  vorübergehende  Folgeerscheinung  unserer  gegenwärtigen ­
  Kandelspolitik,  sondern  einen  dauernden  Bestandteil  der  modernen  Wirtschaftsverfassung ­
  auf  großindustriellem  Gebiet  zu  sehen  haben,  so  erhebt  sich  sofort  die  Frage:
Wie  soll  sich  der  Staat  zu  den  neuen  Gebilden  verhalten?  Sie  bedeuten  in  vielen
Richtungen  zweifellos  einen  wichtigen  wirtschaftlichen  Fortschritt:  in  die  Anarchie  der
heutigen  Produttionsweise  wird  durch  sie  eine  gewisse  Übersicht  und  Ordnung  gebracht,
sie  beugen  durch  rechtzeitige  Anpassung  der  Produktton  an  den  Bedarf  der  Entstehung
von  Überproduktion  vor,  sie  sparen  an  den  faux  frais  der  Warenproduktion,  indem  sie
die  Unternehmer  der  Notwendigkeit  überheben,  große  Summen  alljährlich  auszugeben,
nur  um  sich  gegenseitig  die  Aufträge  abzujagen,  sie  sparen  endlich  erheblich  an  über-
        <pb n="128" />
        6.  Das  Rheinisch-Westfälische  Rohcisensyndikat.

117

flüssigen  Transportkosten,  indem  sie  jedem  Betrieb  sein  natürliches  Absatzgebiet  überweisen. ­
  Allein  als  Kehrseite  der  Medaille  bleibt  bei  den  Kartellen  immer  die  Gefahr
einer  monopolistischen  Preispolitik  bestehen.  Ist  auch  das  Monopol  der  Kartelle  kein
rechtliches,  sondern  nur  ein  tatsächliches  und  ist  es  weiter  kein  absolutes,  sondern  nur
ein  beschränktes,  so  können  sie  doch  innerhalb  der  ihnen  gezogenen  Grenzen  die  Preise
so  festsetzen,  daß  sie  höher  sind,  als  sie  bei  völlig  freier  Konkurrenz  sich  stellen  würden.
Nicht  mit  Anrecht  hat  man  daher  von  einem  Kartellaufschlag  auf  die  Preise  gesprochen.
Den  Nachteil  hiervon  haben  nicht  nur  die  Konsumenten,  sondern  vor  allem  auch  die
Gewerbe  zu  tragen,  welche  die  Produkte  der  kartellierten  Industrien  weiter  verarbeiten.
Infolge  der  hohen  Preise,  die  sic  für  ihre  Rohstoffe  bezahlen  müssen,  geht  unter  Amständen ­
  nicht  nur  ihr  inländischer,  sondern  vor  allem  auch  ihr  ausländischer  Absatz  zurück.
Mit  diesen  Gefahren  der  Kartellbildung  muß  man  ruhig  rechnen,  auch  wenn  man  in
den  Kartellen  eine  notwendige  und  berechtigte  Stufe  der  großindustriellen  Organisation
sieht.  Denn  es  ist  unklug,  wie  sich  einmal  der  höchste  Gerichtshof  der  Vereinigten
Staaten  in  einem  Arteil  über  den  Petroleumtrust  ausgedrückt  hat,  es  ist  unklug,  der
menschlichen  Begierde  da  zu  trauen,  wo  ihr  Gelegenheit  geboten  ist,  sich  auf  Kosten
anderer  breit  zu  machen.  Darum  wird  der  Staat  in  Zukunft  der  industriellen  Kartellbewegung ­
  wohl  nicht  mit  verschränkten  Armen  zusehen  können,  sondern  er  wird  in  irgend
einer  Weise  regelnd  und  bestimmend  in  das  Kartellwesen  eingreifen  müssen.  Denn
„eine  Vereinigung,  welche  einen  ganzen  Zweig  des  nationalen  Wirtschaftslebens  monopolistisch ­
  beherrscht,  welche  durch  ihr  Bestehen  den  obersten  Grundsatz  unseres  seitherigen
Wirtschaftsrechts  tatsächlich  aufhebt,  ist  aus  der  Sphäre  des  Privaten  herausgetreten
und  steht  im  Bereich  des  öffentlichen  Interesses"  (Bücher).  Es  liegt  hier  eine  historische
Parallele  nahe.  Auch  die  Zünfte  der  Handwerker,  die  Kartelle  des  Mittelalters,  sind
wohl  zunächst,  wenigstens  in  ihrer  die  ganze  Produktion  der  Genossen  regelnden  Tätigkeit,
als  freiwillige  Vereinigungen  entstanden.  Allein  sehr  bald  schon  sah  sich  die  Obrigkeit
der  Städte  veranlaßt,  in  die  Autonomie  der  Zünfte  einzugreifen,  ihre  Ordnungen  von
der  Genehmigung  der  Behörde  abhängig  zu  machen  und  ihr  Gebaren  einer  beständigen
Aussicht  zu  unterwerfen.  Genau  so  wird  früher  oder  später  die  Autonomie,  welche  die
Kartelle  heute  genießen,  durch  staatliche  Eingriffe  im  Interesse  der  Gesamtheit  eingeschränkt ­
  werden  müssen.  Die  gesetzliche  Regelung  des  Kactellwesens  ist  eine  der
wichtigsten,  aber  auch  eine  der  schwierigsten  Ausgaben,  welche  die  wirtschaftliche  Entwickelung ­
  des  19.  Jahrhunderts  dem  Gesetzgeber  des  20.  gestellt  hat.

6.  Das  Rheinisch-Westfälische  Roheisensyndikat.
Von  Henry  Voelcker.

voelcker,  Bericht  über  das  Kartellwesen  in  der  inländischen  Eisenindustrie.  3n:  Kontra,
diktorische  Verhandlungen  über  deutsche  Kartelle,  kjeft  5.  Berlin,  Franz  Siemenroth,  t?o^.
s.  25—27,
Die  Bestrebungen  zur  Verbandsbildung  in  der  rheinisch-westfälischen  Kochofenindustrie
  lassen  sich  bis  in  das  Jahr  1873  zurückverfolgen.  In  diesem  Jahre  wurde
ein  statistischer  Verband  gegründet,  dessen  Mitglieder  sich  verpflichteten,  monatlich  einem
Vertrauensmann  die  Produktion  der  verschiedenen  Roheisensorten,  ihren  Absatz,  Selbstverbrauch ­
  und  ihre  Vorräte  anzugeben.  Die  Angaben  wurden  zusammengestellt  und
jedem  Mitgliede  summarisch  mitgeteilt.  Im  Jahre  1879  vereinigten  sich  die  Gießerei-
        <pb n="129" />
        118  Zweiter  Teil.  Lande!.  V.  Landelsunternehmung  rc.

roheisen  produzierenden  rheinisch-westfälischen  Lochofenwerke  mit  den  Lochosenwerken
von  Lessen-Nassau  und  den  Larzer  Werken  zu  einem  Verbände  zwecks  gemeinschaftlicher ­
  Preisbestimmung;  drei  Jahre  später  wurde  ein  Verband  zur  gemeinschaftlichen
Preisbestimmung  für  Qualitätspuddeleisen  und  zwecks  Innehaltung  gewisser,  durch  die
Vereinigung  festzusetzender  Verkaufsbedingungen  gegründet.  Aus  diesen  Verbänden
bildete  sich  im  Jahre  1886  der  Rheinisch-Westfälische  Roheisen-Verband  für  Gießerei-,
Bessemer-,  Thomas-  und  Qualitätspuddeleisen.  Es  durste  von  den  vereinigten  Werken
Roheisen  nur  zu  gemeinsam  festgestellten  Grundpreisen  angeboten  werden.  Ebenso
wurden  die  Verkaufs-  und  Qualitätsbedingungen  gemeinsam  geregelt  und  festgestellt.
Dieser  Verband  löste  sich  jedoch  bald  wieder  auf.  Im  Jahre  1889  erfolgte  die
Gründung  der  Rheinisch-Westfälischen  Verkaufsstelle  für  Qualitätspuddeleisen  zur
Beseitigung  des  nach  Auflösung  des  vorher  genannten  Verbandes  bestehenden  scharfen
Wettbewerbes  und  zur  Erzielung  angemessener  Verkaufspreise.  Aus  dieser  Vereinigung
ging  das  heute  bestehende  Rheinisch-Westfälische  Roheiscnsyndikat  in  Düsseldorf  im
Jahre  1897  hervor.
Dieses  Syndikat  bezweckt  die  Regelung  der  Erzeugung  und  des  Absatzes  der
verschiedenen  Sorten  Roheisen,  die  Verhütung  des  gegenseitigen  verlustbringenden
Wettbewerbes  und  die  Erzielung  angemessener  Verkaufspreise.  Jedes  einzelne  der
syndizierten  Werke  hat  Anspruch  auf  die  Abnahme  und  Pflicht  zur  Lieferung  einer
bestimmten  Menge  Roheisen.  Als  Grundlage  für  die  Beteiligung  jedes  einzelnen
Werkes  an  der  Gesamtheit  der  eingehenden  Aufträge  gilt  die  Anteilsziffcr.  Jedes
Werk  ist  im  Verhältnis  der  ihm  zukommenden  Arbeitsmenge  möglichst  gleichmäßig  zu
beschäftigen,  unter  Berücksichtigung  der  von  den  Werken  erzeugten  Roheisensorten.
Am  Schlüsse  eines  jeden  Jahres  findet  ein  Ausgleich  zwischen  dem  Mehr  und  Weniger
der  wirklichen  Versendungen  gegenüber  den  Gesamtanteilziffern  statt.  Diejenigen  Werke,
bei  welchen  sich  ein  Mehr  ergibt,  haben  an  diejenigen,  bei  welchen  sich  ein  Weniger
ergibt,  3  Mk.  für  die  Tonne  herauszuzahlen.  Damit  gelten  Pflicht  und  Anspruch  der
Werke  als  endgültig  ausgeglichen.  Der  Verkauf  des  Roheisens  findet  auf  Grund  der
vom  Syndikat  bezw.  einem  seiner  Organe  festgesetzten  Preise  statt.  Der  Verkauf  erfolgt
durch  eine  Verkaufsstelle.  Die  syndizierten  Firmen  übertragen  dem  Syndikat  für  das
deutsche  Zollgebiet  den  Verkauf  aller  von  ihnen  zu  erzeugenden  Roheisensorten,  mit
Ausnahme  von  Roheisen,  welches  mehr  als  8sto  Mangan  oder  mehr  als  6  %  Silizium
enthält.  Ausgenommen  von  dem  Verkauf  durch  das  Syndikat  ist  der  eigene  Bedarf
der  vereinigten  Werke.  Die  Werke  begeben  sich  des  Rechtes,  in  dem  genannten  Absatzgebiete ­
  und  in  den  bezeichneten  Roheisensorten  dirette  Angebote  zu  machen  oder  Verkäufe ­
  an  Verbraucher,  Ländler  oder  sonstige  Mittelspersonen  zu  tätigen.  Alle  Anfragen
und  Aufttäge,  die  etwa  bei  einem  der  Werke  einlaufen,  werden  der  Geschäftsstelle  zur
Erledigung  übermittelt,  so  daß  sich  der  Verkehr  der  einzelnen  Werke  mit  den  Abnehmern
nur  auf  die  Bestätigung  und  Ausführung  der  ihnen  von  der  Geschäftsführung
zugewiesenen  Aufttäge  und  auf  die  Regelung  etwaiger  Qualitätsdifferenzen  beschränkt.
Die  Organe  des  Syndikats  sind:  1.  die  Lauptversammlung,  2.  der  Ausschuß,
3.  der  Beirat  und  4.  die  Geschäftsstelle.
Die  Lauptversammlung  besteht  aus  den  Vertretern  der  sämtlichen  verbundenen
Werke.  Sie  wählt  den  Vorsitzenden  und  dessen  Stellvertreter  auf  die  Dauer  eines
Jahres,  sowie  auf  die  gleiche  Dauer  den  aus  dem  Vorsitzenden  und  sieben  Werken
bestehenden  Ausschuß  und  den  aus  drei  Mitgliedern  bestehenden  Beirat.  Die  Lauptversammlung ­
  faßt  ihre  Beschlüsse  mit  absoluter  Mehrheit  der  vertretenen  Werkstirnmcn.
Je  1000  1  der  Einschätzung  gewähren  eine  Stimme.  Die  Befugnisse  der  Lauptversammlung ­
  sind  außer  den  bereits  genannten  noch  folgende:  1.  die  Bestimmung  über
die  Verwendung  der  Syndikatskassc,  2.  die  Feststellung  der  Strafen  für  Zuwiderhandlungen ­
  gegen  die  Satzungen,  3.  die  Beschlußfassung  über  gemeinschaftliche  Maß-
        <pb n="130" />
        7.  Zur  Geschichte  des  Kartellwesens.

119

nahmen  gegen  die  dem  Syndikate  nicht  angehörigen  Werke,  4.  die  Entscheidung  über
Beschwerden  von  einzelnen  Mitgliedern  gegen  Beschlüsse  des  Ausschusses.
Der  Ausschuß  organisiert  die  Geschäftsstelle,  bestimmt  für  sie  die  Geschäftsordnung ­
  sowie  die  Anstellung,  Entlassung  und  Bezahlung  ihrer  Beamten.  Er  setzt
die  Preise  fest  und  überwacht  die  Geschäfts-  und  Kassenführung  der  Geschäftsstelle.
Auch  entscheidet  er  über  Beschwerden  eines  Verbandswerkes  über  die  Geschäftsstelle.
Endlich  ist  ihm  die  Aufnahme  etwa  neu  hinzutretender  Mitglieder  oder  Gruppen  und
die  Festsetzung  der  Beteiligungsziffer  übertragen  worden.
Dem  Beirat  liegt  die  Vorbereitung  aller  für  Ausschuß-  und  Hauptversammlungen
bestimmten  Anträge  ob.
Der  Geschäftsstelle  liegt  die  gesamte  kaufmännische  Geschäftsführung  und  der
Verkehr  und  die  Abrechnung  mit  den  einzelnen  Kartellmitgliedern  ob.
Jedes  einzelne  Werk  hat  sich  zur  gewissenhaften  Erfüllung  der  Kartellbestimmungen,
und  zwar  sowohl  gegenüber  jedem  einzelnen  Beteiligten  als  auch  gegenüber  der
Gesamtheit  aller  übrigen  Beteiligten,  verpflichtet.  !lm  die  Erfüllung  der  übernommenen
Verpflichtungen  sicherzustellen,  haben  die  Werke  Bürgschaften  in  Wertpapieren  oder
in  ihren  Eigenwechseln  in  der  Löhe  von  einer  Mark  für  jede  Tonne  ihrer  Beteiligung
hinterlegt.
Die  Entscheidung  aller  Streitigkeiten  aus  diesem  Vertrage  geschieht  mit  Ausschluß ­
  des  Rechtsweges  durch  ein  Schiedsgericht.

7.  Zur  Geschichte  des  Kartellwesens.
Von  Robert  Liefmann.

Etefmann,  Die  Unternehmerverbände  (Konventionen,  Kartelle).  Ihr  lvesen  und  ihre
Bedeutung.  Freiburg  i.  B.,  I.  &amp;lt;£.  B.  Mohr  (Paul  Liebeck),  ;897.  5.  ^35—  ^39.
Die  Kartellbewegung  ist  zum  weitaus  größten  Teil  auf  das  Gebiet  der  Produktion,
daneben  auch  des  Transportwesens,  beschränkt  geblieben.  Schon  daraus  ergibt  sich
eine  Verschiedenheit  der  modernen  Kartelle  von  den  früheren  mittelalterlichen  Verbänden
mit  gleichartigen  monopolistischen  Tendenzen,  die  alle  auf  dem  Gebiet  des  Handels
entstanden.  Altertum  und  Mittelalter  kennen  freie  monopolistische  Vereinigungen  nur
in  der  Form  der  Ringe,  und  diese  waren  durchaus  nicht  selten,  wie  die  Konstitutionen
der  Kaiser  Leo  und  Zeno  über  die  Monopolien  aus  dem  5.  Jahrhundert  n.  Chr.  und
die  verschiedenen  Reichsabschiede  und  Reichspolizeiordnungen,  die  sich  mit  dem  Gegenstände ­
  beschäftigen,  beweisen.  Auch  Ehrenberg  berichtet  in  seinem  „Zeitalter  der  Fugger"
über  derartige  Organisationen  der  Augsburger  Handelsherren  und  teilt  u.  a.  einen
Vertrag  betreffend  einen  gemeinsamen  corner  in  Kupfer  mit.  Corners  waren  umso
leichter  möglich,  je  geringer  der  Verkehr  und  je  schlechter  die  Verkehrsmittel  waren.
Daher  konnten  sie  auch  im  Mittelalter  häufig  von  einem  einzigeil  unternommen  werden,
was  heute  vielleicht  nur  den  Rothschilds  möglich  ist,  die  solches  auch  mehrmals  (Quecksilber, ­
  Pettoleum)  versucht  haben;  im  allgemeinen  kann  heute,  im  Zustande  der  Weltkonkurrenz, ­
  das  zu  einem  corner  nötige  Kapital  nur  von  mehreren  gemeinsam  aufgebracht ­
  werden  (die  Ringe).  Mit  Recht  erklärt  Bücher  die  freie  Vertragsmäßigkeit
als  ein  wesentliches  Merkmal  der  Kartelle.  Verbände,  die  nicht  aus  freier  Vereinbarung
der  Konttahenten  entstanden  sind,  sind  keine  Kartelle.  Daher  und  auch  ihrer  umfassenderen
Zweckbestimmung  wegen  sind  die  mittelalterlichen  Zwangsorganisationen  der  Zünfte  und
        <pb n="131" />
        120  Zweiter  Teil.  Handel.  V.  Handelsunternehmung  re.
dgl.  nicht  mit  ihnen  zu  vergleichen.  In  den  Gilden  könnten  noch  am  ersten  Anklänge
an  die  heutigen  Kartelle  gefunden  werden.  Aber  ursprünglich  waren  sie  bloße  Schutzverbände, ­
  und,  wenn  sie  allerdings  auch  Preisvereinbarungen  statuierten,  traten  auch
bei  ihnen  die  monopolistischen  Tendenzen  doch  immerhin  zurück  hinter  dem  gesellschaftlichen
und  religiösen  Charakter  dieser  Vereinigungen.  Die  Preisvcreinbarungen  zwischen
ihren  Mitgliedern  lassen  sich  vielleicht  in  ähnlicher  Weise  erklären,  wie  heute  die
Zusammenkünfte  der  Unternehmer  in  den  Fachvereinen  den  Anstoß  zu  den  Kartellen
geben  können.  Alle  diese  mittelalterlichen  Organisationen  dienten  in  erster  Linie  der
Erhaltung  des  ganzen  Standes  und  seiner  nicht  nur  wirtschaftlichen,  sondern  auch
politischen  Machtstellung;  sie  sind  größtenteils  aus  sozialen  Zwecken  hervorgegangen.
Was  dagegen  heute  die  Unternehmer  in  den  Kartellen  zusammenführt,  ist  das  individuelle
Gewinninteresse,  das  in  der  Gemeinschaft  mit  anderen  die  größte  Möglichkeit  seiner
Befriedigung  erkennt.  Die  Tatsache,  daß  die  heutigen  Kartelle  vorzugsweise  auf  dem
Gebiete  der  Produktion  bestehen,  beweist,  daß  sie  erst  in  der  neuesten  Zeit  entstanden
sind.  Denn  wie  lange  ist  es  her,  daß  sich  der  Konkurrenzkampf,  dieser  Hauptentstehungsgrund ­
  der  Anternehmerverbände,  auf  dem  Gebiete  der  Produktion  in  höherem  Maße
geltend  machte?  Solange  er  nur  ein  temporärer  war,  die  Produktionsunternehmer  nur
gleichsam  zufällig  durch  das  Zusammentreffen  auf  demselben  Markte  in  Konkurrenz
traten,  war  an  Vereinbarungen  zwischen  ihnen  nicht  zu  denken;  die  Kartelle  entstehen
erst  bei  ständiger  Konkurrenz.  Daher  werden  die  ersten  Kartelle  in  denjenigen
Produktionszweigen  entstanden  sein,  in  denen  die  natürlichen  Produktionsbcdingungen
schon  frühzeitig  eine  solche  ständige  Konkurrenz  ermöglichten,  wie  das  im  Bergbau
infolge  der  eng  begrenzten  Lagerstätten  der  betreffenden  Naturprodukte  der  Fall  ist,
zumal  hier  auch  die  örtliche  Konzentration  Vereinbarungen  wesentlich  erleichtert.  Die
ältesten  bisher  bekannt  gewordenen  Kartelle  sind  die  aus  den  achtziger  Jahren  des
18.  Jahrhunderts  datierenden  Vereinbarungen  der  Kohlengrubenbesitzer  am  Tyne  und
Wear.  Diese  Kartelle  sind  nach  Cohn  zustande  gekommen,  um  die  Regellosigkeit  der
Kohlcnproduktion  zu  beseitigen,  die  zur  Folge  hatte,  daß  die  Gruben  mit  höheren
Produktionskosten  nicht  fortarbeiten  konnten,  also  anscheinend  infolge  heftigen  Konkurrenzkampfes ­
  und  Anterbietens  in  den  Preisen.
Ein  Zeitraum  von  ca.  50  Jahren  liegt  zwischen  jenen  ersten  uns  bekannt  gewordenen
Kartellen  und  den  zweiten  Erscheinungen  dieser  Art,  und  zwar  ist  es  jetzt  Deutschland,
das  ein  höchst  eigenartiges  Kartell  in  den  dreißiger  Jahren  aufweist.  1836  wurde
nämlich  zwischen  den  staatlichen  und  den  beiden  privaten  Alaunfabriken  Preußens  ein
Kartell  geschlossen,  das  bis  zum  Jahre  1844  bestand.  In  den  zwanziger  Jahren  sollen
auch  schon  Versuche  gemacht  worden  sein,  ein  Kohlenkartell  in  Westfalen  zustande
zu  bringen.  Aus  den  dreißiger  Jahren  des  vorigen  Jahrhunderts  wird  auch  von  einem
Verbände  nordenglischer  Reeder  berichtet,  die  gemeinsame  Frachtsätze  vereinbarten.  Im
übrigen  sind  uns  Kartelle  aus  jener  Zeit  nur  in  Frankreich  bekannt  geworden.  Claudio-Jannet
  erwähnt  Verbände  von  Transport-  und  Versicherungsanstalten  aus  den  dreißiger
und  vierziger  Jahren.  1838  entstand  ein  Kartell  französischer  Sodafabrikanten,  welches
als  Auftragskontingentierung  eingerichtet  war  und  bestimmte  Preise  festsetzte.  Eine
Überproduktion  scheint  die  Veranlassung  zu  demselben  gewesen  zu  sein,  denn  es  wurden
auf  Kosten  des  Verbandes  einige  Fabriken  stillstehend  gehalten.  1842  wurde  die
Zociete  ckurbonniere  6e  Is  Loire  gegründet,  die  von  Proudhon  erwähnt  wird.
Hier  ist  es  der  heftige  Konkurrenzkampf  gewesen,  der  die  Unternehmer  zur  Kontingentierung ­
  der  Aufträge  und  zur  Regelung  der  Produktion  veranlaßte.  Der  Verband
scheint  aber  schon  zwei  Jahre  darauf  in  einen  förmlichen  Trust  verwandelt  worden  zu
sein,  der  also  die  erste  derartige  Gründung  darstellen  würde.  In  den  vierziger  Jahren
forderten,  wie  Brentano  mitteilt,  die  englischen  Grubenarbeiter  die  Bergwerksbesitzer
auf,  statt  die  Löhne  herabzusetzen,  den  Konkurrenzkampf  durch  Vereinbarungen  zu
        <pb n="132" />
        1.  Sittentafeln  für  den  Landlungslehrling.

121

beseitigen  und  die  Verkaufspreise  zu  erhöhen,  und  in  Frankreich  kam  1849  auf  Veranlassung ­
  der  Arbeiter,  wie  Claudio-Iannet  berichtet,  tatsächlich  ein  Kartell,  eine  Preisvereinbarung ­
  zwischen  den  beiden  bedeutendsten  Trikotfabrikanten  zustande.  Den  ersten
bekannt  gewordenen  Verband  von  Ländlern  und  zugleich  den  ersten  Verband  der
Abnehmer  bilden  die  Vereinbarungen  der  Lolzhändler  von  Nordfrankreich,  welche  1846
nicht  nur  die  Verkaufspreise,  sondern  auch  die  Einkaufspreise  des  Lolzes  festsetzten
und  auch  Konventionalstrafen  vereinbarten.  In  seinem  Werke  „Untersuchungen  über
die  englische  Eisenbahnpolitik"  berichtet  G.  Cohn  1875  nach  den  Mitteilungen  der
Unternehmer  vor  den  verschiedenen  Antersuchungskommissionen  über  die  Verhältnisse  im
englischen  Eisenbahnwesen  von  zahlreichen  Kartellen  englischer  Eisenbahnen,  Kohlengruben, ­
  Eisenwerke,  Omnibusgesellschaften  u.  a.,  sowie  von  einem  Verbände  der  belgischen
Kohlenproduzenten  aus  den  fünfziger  und  sechziger  Jahren  und  knüpft  daran  Erörterungen
über  die  Gründe  und  Wirksamkeit  dieser  Erscheinungen.
In  Deutschland  datieren  die  ältesten  Kartelle,  abgesehen  von  dem  erwähnten
Alaunsyndikat,  erst  aus  der  zweiten  Lälfte  des  vorigen  Jahrhunderts,  und  es  werden
wohl  zuerst  gemeinsame  Tariffestsehungen  zwischen  den  Eisenbahnen  und  Versicherungsanstalten ­
  geschlossen  worden  sein.  Auf  dem  Gebiete  der  Produktton  entstanden  Kartelle
in  Deutschland  erst  Anfang  der  sechziger  Jahre,  zuerst,  wie  es  scheint,  der  Neckarsalinenverein, ­
  dann  das  Weißblechsyndikat,  dann  das  Schienenkartell  1864.  Ersteres
wurde  wohl  hauptsächlich  durch  die  lokale  Konzentration  und  die  geringe  Zahl  der
Betriebe  ermöglicht,  letzteres  durch  den  bei  Submissionen  besonders  hefttgen  Konkurrenzkampf ­
  veranlaßt,  während  über  die  Gründe  des  Entstehens  des  Weißblechsyndikats  mir
nichts  bekannt  geworden  ist.  In  die  sechziger  Jahre  reicht  auch  noch  die  Entstehung
des  Wismutsyndikats  zurück.  Die  kurz  nach  Aufhebung  des  Salzmonopols  mit  dem
Jahre  1868  beginnende  große  Ausdehnung  der  Produktion  und  der  dadurch  hervorgerufene ­
  hefttge  Konkurrenzkampf  bewirken  schon  Ende  desselben  Jahres  1868  und
weiter  1869  die  Bildung  von  Kartellen  der  sächsischen  und  thüringischen  Salinen.
Außer  diesen  sind  keine  deutschen  Verbände  bekannt,  welche  länger  als  bis  1870
zurückreichen.

VI.  Handlungsgehilfe  und  Handlungslehrling.
1.  Sittentafeln  für  den  Handlungslehrling.
Von  Ernst  Wilhelm  Arnoldi.
Emminghaus,  Ernst  Wilhelm  Arnoldi.  Leben  und  Schöpfungen  eines  deutschen  Kaufmanns. ­
  Weimar,  Hermann  Löhlau,  t878.  S.  wo—w».
I.
Mit  Gott  beginne  jegliches  Werk.  Auf  allen  deinen  Wegen  habe  ihn  vor
Augen  und  im  Lerzen.  Vergiß  nicht,  daß  von  allen  seinen  Werken  der  Rechtschaffene
das  erhabenste  ist.
Liebe  deinen  Nächsten  wie  dich  selbst.  Du  lebst  für  dich,  wenn  du  für  andere
lebst.  Betrage  dich  gegen  alle,  wie  du  wünschest,  daß  sie  sich  gegen  dich  bettagen
möchten;  leiste  ihnen,  was  du  von  ihnen  forderst;  ertrage  schonend,  was  sie  dir  nachsehen ­
  sollen;  achte  das  ihrige;  halte  ihre  Ehre  heilig.
        <pb n="133" />
        122  Zweiter  Teil.  Landet.  VI.  Landlungsgehilfe  und  Landlungslehrling.
Wer  nur  gerecht  ist,  wird  hart;  wer  nur  natürlich  ist,  wird  roh.  Sei  gerecht
und  billig,  natürlich  und  gesittet.
Verdienstliche  Landlungen  erwerben  Achtung.  Liebe  ist  der  Bescheidenheit
Lohn;  Leuchelei  ist  falsche  Münze;  Wahrheit  ist  echtes  Gold.  Auf  krummen  Wegen
gehest  du  krumm;  du  gleitest  auf  schlüpfrigen.  Geradheit  ist  des  Mannes  Zier.  Ein
Plauderer  ist  ein  alberner  Dieb;  er  entwendet,  indem  er  verschwendet.  Ein  Verleumder
ist  ein  Ehrenräuber.  Mitwisser  und  Lehler  eines  Verbrechens  sein,  ist  eine  Missetat.
Die  Gemeinheit  neigt  zur  Gemeinheit;  so  erkennt  man  aus  deinem  Amgang
deinen  Sinn.  Böse  Gesellschaften  verderben  gute  Sitten;  darum  suche  nur  die  auf,
die  du  höher  achtest  als  dich,  und  mache,  daß  die  Guten  dich  suchen.
Am  dir  Menschenkenntnis  zu  erwerben,  lerne  dich  selbst  erst  kennen.  Willst  du
frei  sein,  beherrsche  dich  selbst.  Willst  du  immer  genug  haben,  lerne  entbehren.  Willst
du  gebieten,  lerne  gehorchen.
Beharrlichkeit  übt  sich  an  Lindernissen.  Lältst  du  die  Zeit  zu  Rate,  so  hast
du  Zeit;  suche  nicht  bloß  zu  erwerben,  sondern  auch  zu  erhalten;  erspart  ist  erworben.
Ordnung  ist  halbe  Arbeit.  Nicht  vom  Augenblick  erwarte  des  Fleißes  Lohn;
im  Frühling  hält  niemand  Ernte.  Auf  gerechtem  Gute  ruhet  Segen.  Liebe  zur
Wahrheit  ist  Liebe  zur  Tugend.  Tugend  aber,  mit  Geschicklichkeit  und  Kenntnissen,
ist  das  Kapital,  welches  in  sich  selbst  das  Anterpfand  seiner  Sicherheit  trägt,  Achtung
erwirbt  und  Zutrauen  erweckt  und  so  für  diese,  wie  für  jene  Welt  die  reichsten  Zinsen
bringt.
Sammle  daran  in  deinen  Lehrjahren,  damit  du  nicht  in  geistiger  Armut  und
sittlicher  Blöße  deine  Wanderjahrc  antreten  mußt.
II.
Nicht  wie  eine  Wissenschaft  allein,  nicht  wie  eine  Kunst  allein,  nicht  wie  ein
Landwerk  allein  lernt  man  die  Landlung.  Sie  legt  mechanische  Verrichtungen  auf;
—  nur  durch  Übung  erwirbst  du  Fertigkeit  darin,  nur  durch  Gewöhnung  erhältst  du
die  Lust  dazu.  Sie  fordert  wissenschaftliche  Kenntnisse;  —  nur  durch  fleißiges  Lernen
erlangst  du  dieselben.  Sie  seht  reiche  Erfahrung  und  reife  Arteilskraft  voraus;  —
beides  verschaffst  du  dir  nur  durch  Amgang  mit  Menschen  aus  allen  Ständen,  aufmerksame ­
  Beobachtung  und  sorgfältige  Behandlung  der  verschiedenartigsten  Gegenstände.
—  Aber  vor  allem  macht  sie  feine  Sitten  und  feste  Tugend  zur  Pflicht,  die  Früchte
langer  Gewohnheit  und  Selbstbeobachtung.
Am  zu  jenen  angehalten  zu  werden  und  diese  dir  zu  erwerben,  bist  du  in  der  Lehre.
Da  bleiben  wenig  Stunden  dir  zum  freien  Gebrauche  übrig,  und  so  wird  die
Benutzung  der  Zeit  zum  Gesetze  der  Notwendigkeit.
Arbeitsamkeit  wird  zur  Gewohnheit  nur  durch  anhaltende  Arbeit.
Läuslichkeit  lernt  derjenige  lieb  gewinnen,  der  sich  langezeit  ununterbrochen  im
Lause  hat  beschäftigen  müssen.
Wiederholung  derselben  Verrichtung,  derselben  Beobachtung,  derselben  Lernübung
führt  zur  Gründlichkeit.
Die  Strenge  ist  die  Lehrerin  der  Ordnung  und  diese  die  Seele  der  Geschäfte,
da  am  unentbehrlichsten,  wo  die  Gegenstände  am  mannigfaltigsten  sind.
Sparsamkeit  lehrt  der  Kleinhandel;  denn  er  ist  die  letzte  Land,  die  das  Ganze
verteilt  und  das  einzelne  zu  einem  Ganzen  vereinigt.  Du  lernst  da  den  Pfennig
achten;  aus  Pfennigen  werden  Taler.  Daher  wirst  du  im  Großhandel  den  Kleinhandel
nicht  gering  schätzen,  der  jenem  zu  Grunde  liegt.
Der  Kleinhandel  ist  die  Schule  der  Betriebsamkeit;  der  Spekulationshandel  geht
noch  über  deine  Fassungskraft,  die  aber  in  deiner  Lehre  eben  dafür  gebildet  werden  soll.
        <pb n="134" />
        123

BiK  509'"kI“*'-7.  2.46.
1.  Sittentafeln  für  den  Landlungslehrling.
Landein,  Sammeln  und  Einteilen  lernst  du  am  Ladentisch,  im  Lager  schätzen;
am  Schreibepult  Anschaffen  und  Anordnen  (Disponieren).
Mit  Menschen  aus  allen  Ständen  hast  du  zu  schaffen;  so  lernst  du  sie  behandeln,
wirst  leutselig,  gefällig  und  einnehmend;  die  Gewohnheit  folgt,  die  Angeduld  verschwindet.
Beharrlichkeit  wird  dir  Bedürfnis  werden.  An  langweiligen  Arbeiten  und
anderen  Prüfungen  deiner  Ausdauer  wird  es  nicht  fehlen;  sie  werden  dich  aber  in
deiner  Tugend  stärken,  ohne  welche  du  deiner  Bestimmung  als  Kaufmann  nie  entsprechen ­
  kannst.
Immer  um  Mein  und  Dein  handelnd,  erwirbst  du  dir  Menschen-  und  Selbstkenntnis, ­
  und,  bist  du  klug,  so  benutzest  du  beide  zu  deiner  Veredelung  wie  zu  deinem
Emporkommen.
Selbstbeherrschung,  wenn  du  jetzt  sie  lernst,  wird  in  reiferen  Jahren  dich  beglücken.
Denke  bei  jeder  Versuchung  daran;  fliehe  aber  die  Versuchungen.
Deine  äußeren  Verhältnisse,  deine  inneren  Mängel  werden  zu  Lindernissen  deiner
Bestrebungen  werden;  du  wirst  bei  größeren  Aufgaben  immer  auf  größere  stoßen;  sei
nicht  verzagt;  kluge  Beharrlichkeit  führt  zum  Ziel.  Das  größte  Lindernis  deiner
Ausbildung  und  der  Erfüllung  deiner  Pflichten  ist  Verdrossenheit;  meide  sie.  Bei
freudigem  Eifer  gelingt  jedes  Bemühen,  jede  Arbeit  leichter.
Entschlossenheit  wirst  du  immer  weniger  haben,  als  brauchen.  Im  Drange  der
Geschäfte  wird  deine  Geistesgegenwart,  deine  Amsicht  geprüft.  Mit  Sicherheit  sollst
du  handeln  lernen.  Aber  dazu  bietet  nicht  so  die  Stille  der  Schreibestube  Gelegenheit,
wie  der  lebendige  Landelsverkehr,  bei  welchem  Kopf  und  Glieder  in  Tätigkeit  sind.
Lernst  du  jetzt  im  kleineren  Geschäfte  besonnen  und  entschlossen  handeln,  so  wirst  du
einst  auch  in  einem  umfassenderen  Wirkungskreise  nicht  leicht  den  Kopf  verlieren,  wenn
anders  du  überhaupt  Kopf  zu  deinem  Berufe  mitbringst.
Verschwiegenheit  sei  eine  deiner  heiligsten  Pflichten,  jetzt  zunächst  für  anderer,
künftig  mehr  für  dein  eigenes  Wohl.
Du  wirst  bald  genug  einsehen,  wie  wichtig  ein  ausgebreiteter  Kredit  für  den
Kaufmann  ist.  Kein  Vertrauen  ohne  Redlichkeit,  Gewissenhafttgkeit  und  Treue  bei  dir.
Demut  lehrt  dich  deine  Abhängigkeit.  Aber  deine  Lehrzeit  ist  nur  die  Vorschule; ­
  frei  wirst  du  einst  als  Kaufmann,  aber,  wie  jetzt  von  deinem  Lehrherrn,  bist
du  dann  von  deiner  Welt  abhängig.  Nur  durch  guten,  treuen  Dienst  erwirbst,  erhältst
du  beider  Gunst.  Die  freie  Wahl  seiner  Wirksamkeit  ist  die  Freiheit  des  Kaufmanns
und  Demut  im  Glück  seine  Würde.
III.
Du  sollst  um  dein  Selbst  willen  deinen  Lehrherren  gehorsam  sein,  ihr  Bemühen
für  dein  Bestes  freudig  anerkennenen  und  mit  Liebe  ihnen  danken.  Von  manchem,
was  du  jetzt  lernen  und  üben  mußt,  wirst  du  erst  später  Gebrauch  und  Nutzen  einsehen; ­
  darum  folge  willig  der  reiferen  Einsicht.
Am  für  freies  Wirken  tüchttg  zu  werden,  sollst  du  jetzt  deine  Kraft  im  Geschäfte
deines  Lehrherrn  üben.  Die  Lehre  gibt  dich  ihm  zum  Dienste;  diene  ihm  fleißig,
redlich,  treu  und  gewissenhaft:  fleißig,  durch  Arbeitslust  und  Emsigkeit;  redlich,  durch
Wahrheit  und  Vertrauen,  Leilighalten  des  Eigentums,  Sorgfalt  für  die  Ehre  und
den  Vorteil  deines  Lerrn;  tteu,  durch  Anhänglichkeit,  Liebe  und  Ergebenheit;  gewissenhaft,
durch  strenge  Erfüllung  deiner  Pflichten,  durch  reinen  Willen  und  reinen  Wandel.
Du  mußt  das  dir  anvertraute  Geschäft  deines  Lehrherrn  wie  dein  eigenes  verwalten. ­
  Du  mußt  in  allem,  was  deinem  Lerrn  gehört,  betreffe  es  sein  Geld,  seine
Ware,  seinen  Kredit,  so  verfahren,  als  gingst  du  darauf  aus,  für  dich  zu  mehren.
Für  fremdes  Gut,  in  Verwahrung  deines  Lerrn,  sollst  du  wie  für  deines  Lerrn
Eigentum  sorgen.  Seine  Landelsfreunde  sollst  du  wie  die  deinigen  behandeln;  durch
        <pb n="135" />
        124  Zweiter  Teil.  Landet.  VI.  Landlungsgehilfe  und  Landlungslehrling.
dein  Bemühen  muß  ihre  Zahl  sich  mehren.  Du  sollst  nicht  murren,  wenn  Menschen
deine  Geduld  prüfen,  deren  Gunst  der  Landlung  nützen  könnte.  Ohne  Leuchelei  sollst
du  höflich  und  bescheiden,  zuvorkommend  und  willig  gegen  jedermann  sein.  Laß  dich
in  allem  vom  Gesetz  der  strengsten  Gewissenhaftigkeit  leiten,  und  meide  auch  den  Schein
des  Anrechts;  darum  verhehle  nicht,  was  du  Anrechtes  siehest,  und  füge  dich  gem  in
die  verständige  Anordnung,  während  deiner  Lehrjahre  kein  Geld  in  der  Tasche  zu
tragen.  Auch  dein  Amgang  soll  sich  hiernach  richten;  erregt  er  Verdacht,  so  bist  du
um  Vertrauen  und  Ehre.  Ein  jedes  Geschäft  muß,  so  redlich  es  auch  sei,  als  ein
Geheimnis  des  Laufes  betrachtet  werden.  Merke  das  Wohl.
Anmerkung.  Line  Ergänzung  zu  den  Arnoldischen  „Sittentafeln"  bilden  die  folgenden
„Lebensregeln  für  den  angehenden  Kaufmann"  von  Viktor  Böhmert  (in:  Sozialkorrespondenz. ­
  z.  Jahrgang,  Herausgegeben  von  Böhmert  und  v.  Studnitz.  Dresden,  Expedition
der  Sozialkorresxondenz,  !  8z9.  S.  IH8):
„;.  Sei  immer  wahrhaftig  und  zuverlässig,  lver  lügt,  verliert  das  vertrauen  seiner  Nitmenschen,
  das  zum  Fortkommen  in  der  lvelt  unentbehrlich  ist  und  im  Geschäftsleben  viel  schwerer
wiegt  als  bares  Geld.
2.  Achte  keine  Arbeit  gering,  und  wäre  sie  noch  so  schmutzig  und  langweilig.  Bilde  dir
nie  etwas  ein  auf  deine  etwas  bessere  Stellung  und  Bildung  und  behandle  die  unter  dir  stehenden
Personen  als  deine  Mitarbeiter,  von  denen  du  dich  nur  durch  höhere  Pflichten  und  größere
Verantwortlichkeit  unterscheidest.
3.  Lerne  frühzeitig  sparen  und  auch  den  Pfennig  achten  und  nicht  unnötig  vergeuden.  Das
moderne  Geschäftsprinzip  geht  dahin:  mit  kleinen  Gewinnen  große  Umsätze  zu  machen  und  nur
preiswürdige  lvaren  zu  liefern,  verachte  den  augenblicklichen  hohen  Gewinn,  der  dir  keine  Ehre
bringt  und  die  Kundschaft  verscheucht,  die  ein  Kaufmann  vielmehr  dauernd  an  sich  fesseln  soll,
und  wäre  es  im  Anfang  selbst  mit  kleinen  Opfern.  Dauernde  Geschäftsverbindung  und  Abschluß
von  Geschäften,  die  beide  Teile  befriedigen:  das  sei  deine  Losung.  Dabei  konunt  man  im  Anfang
schwerer,  aber  später  um  so  sicherer  vorwärts.
Lerne  dich  frühzeitig  selbst  beherrschen.  Ein  Kaufmann  braucht  nicht  bloß  Geschick,
warenkenntnis,  Kenntnis  der  Arbeits-  und  Fabrikationsprozesse  und  allgemeine  Bildung  mit  Fachbildung, ­
  —  also  kaufmännisches  Wissen  und  Können  —  sondern  vor  allem  Charakter.  Die  meisten
Menschen  kommen  durch  Lharakter  und  Selbstbeherrschung  zu  höherer  Stufe.
5.  Lerne  überhaupt  dich  in  der  Jugend  gehörig  vorbereiten  und  jetzt  dir  lieber  alles  versagen, ­
  als  irgend  etwas  versäumen,  was  Pflicht  und  Klugheit  gebieten.  Die  Lehrjahre  entscheiden
über  deine  ganze  Zukunft.  Jeder  vorzeitige  Genuß,  dem  du  jetzt  nachjagen  möchtest,  bringt  dich
um  den  ganzen  wahren,  reinen  Genuß  der  Zukunft.  Mit  einem  einzigen  verlorenen  oder  vergeudete» ­
  oder  auch  nur  nicht  recht  ausgenutzten  Lehrjahre  kannst  du  ein  ganzes  Menschenalter
deiner  Zukunft  oder  diese  Zukunft  selbst  verlieren;  denn  ein  einziger  Fehltritt  kann  dir  das  vertrauen ­
  deiner  Vorgesetzten  und  deiner  Mitarbeiter  und  Mitmenschen  auf  immer  rauben  oder  dich
auf  Jahrzehnte  zurückbringen.
6.  Sei  froh  und  mutig  auch  in  schlimmen  Zeiten  und  wenn  dirs  auch  äußerlich  schlecht
geht.  Bist  du  dagegen  im  Glück  und  gehen  deine  Geschäfte  gut,  so  bleibe  mäßig  und  demütig.
Bedenke,  daß  gute  Zeiten  wechseln  mit  schlechten,  und  daß  man  in  den  guten  Geschäftsjahren
haushalten  und  Vorsorgen  muß  für  Jahre  der  Entbehrung.
7.  Suche  dich  nicht  nur  als  Kaufmann,  sondern  auch  als  Mensch  überhaupt  fortzubilden
und  Körper,  Geist  und  Gemüt  harmonisch  zu  entwickeln.  Ganz  besonders  rate  ich  dir  auch  Volkswirtschaft ­
  zu  treiben,  damit  du  den  wirtschaftlichen  Zusammenhang  der  kleinsten  Dinge  mit  dem
großen  Ganzen  und  die  Aufgaben  deines  kaufmännischen  Berufes  innerhalb  der  menschlichen
Gesellschaft  recht  würdigen  und  die  Harmonie  der  Interessen  begreifen  lernst."  G.  M.
        <pb n="136" />
        2.  Gedanken  über  die  Ausbildung  des  jungen  Kaufmanns.

125

2.  Gedanken  über  die  Ausbildung  des  jungen  Kaufmanns.
Von  Richard  Stegemann.

Stegemann,  Kaufmännisches  Bildungswesen.  In:  Referate  über  die  akademischen  Kurse
für  junge  Kaufleute.  (Beilage  zu  den  „Mitteilungen  aus  der  Handelskammer  Frankfurt  a.  JTt.",
Juni-Nummer  »Mj.  [5.  l—4],
Es  ist  merkwürdig,  daß  in  einer  Zeit,  wo  sich  unser  Kandel  numerisch  so  stark
entwickelt,  wo  er  sich  mehr  und  mehr  differenziert,  d.  h.  in  Spezialbranchen  auslöst,
und  wo  andrerseits  auch  im  Detailhandel  eine  Art  kapitalistische  Entwickelung  mit
durchgeführter  Arbeitsteilung  sich  vollzieht,  allenthalben  ein  Mahnruf  ertönt,  der  bessere
Vorbildung  für  unseren  Kausmannsstand  fordert.  Der  Grund  dieser  auffallenden
Tatsache  ist  wohl  darin  zu  erblicken,  daß  man  trotz  der  numerisch  günstigen  Entwickelung
unseres  Kleinhandels  der  Weiterentwickelung  der  Verhältnisse  doch  nicht  ohne  einige
Sorge  entgegensieht.  Tatsächlich  befindet  sich  der  Kandel,  und  zwar  in  allen  seinen
Teilen,  heute  in  einer  ungleich  schwierigeren  Lage  als  früher.  Die  Fabrikanten  suchen
unter  Amgehung  des  Großhandels  ihre  Waren  direkt  an  den  Konsumenten  und  Kleinhändler ­
  abzugeben.  Die  ausländischen  Importhäuser  umgehen  ihrerseits  den  Exporteur,
indem  sie  direkte  Beziehungen  mit  dem  Fabrikanten  suchen,  und  wenn  sie  wirklich  den
Exporteur  oder  Kommissionär  benützen,  so  sind  sie  leicht  geneigt,  diesem  bestimmte
Preise  vorzuschreiben.  Über  die  erschwerte  Lage  unseres  Geldkaufmanns  brauche  ich
kaum  etwas  Näheres  anzuführen,  und  es  ist  auch  kaum  nötig,  zu  erwähnen,  daß  eine
große  Anzahl  unserer  Detaillisten  unter  dem  Andrängen  von  verschiedenen  Seiten  sich
beengt,  ja  zum  Teil  sogar  gefährdet  sieht.  Es  ist  gewiß  auffallend,  daß  in  einer  Zeit
der  steigenden  Arbeitsteilung  die  Funktionen  des  Kandels  sich  wenigstens  in  einigen
Teilen  zu  verflüchtigen  drohen,  daß  die  Konsumenten  sich  selbst  zu  Trägern  des  Einkaufes ­
  und  Verkaufes  machen  und  den  Beweis  zu  erbringen  versuchen,  daß  es  ohne
Kandel  eigentlich  besser  gehe.  Das  sind  Symptome  einer  tiefgehenden,  inneren  Entwickelung
  des  Kandels,  die  man  nüchtern  beurteilen  muß,  denn  derartige  Verschiebungen
haben  stets  ihre  tieferen  Arsachen.  Wir  müssen  aber  auch  damit  rechnen,  daß  solche
Krisen  die  inneren  Kräfte  einer  Erwerbsgruppc  zu  befestigen  und  die  schlummernden
oder  zum  Schlunrmer  geneigten  Kräfte  zur  Selbstanspannung  aufzuwecken  geeignet
sind.  Wir  sehen,  daß  der  Neid,  der  nun  einmal  von  jeher  dem  Kandelsgewinn
angehaftet  hat,  heute  Formen  annimmt,  die  sich  nicht  mehr  gegen  den  einzelnen,  sondern
gegen  den  ganzen  Kaufmannsstand  richten,  und  kluge  Männer  verhandeln  in  den
Parlamenten  darüber,  ob  der  Kandel  notwendig,  ob  ihm  nicht  die  Existenzberechtigung
überhaupt  abzusprechen  sei.  Der  Kandel,  der  zu  allen  Zeiten,  bei  allen  Völkern  und
unter  allen  Verhältnissen  eine  maßgebende  Rolle  im  wirtschaftlichen  Leben  gespielt  hat,
kommt  womöglich  noch  in  die  Lage,  seine  Existenz  wissenschaftlich  rechtfertigen  zu  müssen!
Wir  finden  neben  den  Angriffen  auf  die  Börse  die  starke  Bekämpfung  des  sich  nach
dem  Großbetriebe  hin  entwickelnden  Kleinhandels,  der  Warenhäuser,  und  niemand,  der
dem  Kandelsstande  angehört,  kann  das  Gefühl  unterdrücken,  daß  sich  eigentlich  in
keinem  Kreise  der  staatlichen  Gesellschaft  innere  Zuneigung  für  den  Kandelsstand  findet.
Selbst  die  Produzenten  und  die  Konsumenten,  die  beiden  großen  Gruppen,  die  dem
Kandel  so  viel  zu  verdanken  haben,  sind,  wenn  es  auf  eine  Bewertung  des  Kandels
ankommt,  geneigt,  ich  will  nicht  sagen,  ihm  die  Existenzberechtigung  abzusprechen,  aber
jedenfalls  ihn  nur  zur  Not  passieren  zu  lassen.
Wenn  wir  uns  nun  die  Frage  vorlegen,  was  gegenüber  allen  diesen  kritischen
Erscheinungen  der  Kandelsstand  selbst  zu  tun  hat,  so  müssen  wir  als  die  wichtigste
Ausgabe  die  bezeichnen,  daß  er  die  kaufmännische  Generation,  welcher  die  Aufgabe
        <pb n="137" />
        126  Zweiter  Teil.  Äanbct.  VI.  Handlungsgehilfe  und  Handlungslehrling.
zufallen  wird,  diesen  Entwickelungsprozeß  mehr  als  die  heute  lebende  Generation  durchzukämpfen, ­
  für  eine  erfolgreiche  Durchführung  dieser  schwierigen  Aufgabe  entsprechend
vorbereitet  und  vorbildet.
Die  Erziehung  und  Ausbildung  des  jungen  Kaufmanns  wurde  langezeit  hindurch ­
  von  der  Auffassung  beherrscht,  daß  derselbe  nur  für  den  Prinzipal  da  fei.
Erst  allmählich,  als  der  Handel  selbst  nicht  mehr  in  feinen  gewohnten  Bahnen  zu
führen  war  und  die  Aufhebung  der  zünftlerischen  Vorrechte  einen  allgemeinen  Andrang
zum  Kaufmannsberuf  hervorrief,  nahm  auch  das  Verantwortlichkeitsgefühl  des  Lehrherrn ­
  gegenüber  feinen  Lehrlingen  einen  anderen  Charakter  an.  Der  moderne  Handelsbetrieb ­
  hatte  inzwischen  auch  ganz  neue  Lebensbedingungen  erhalten.  Alle  Schwierigkeiten ­
  des  Verkehrs  waren  in  Wegfall  gekommen,  die  Bezugsquellen  wurden  so  bekannt,
daß  mit  der  Entwicklung  der  Massenproduttion  der  Kaufmann  auch  nicht  mehr  einen
Schritt  zu  tun  brauchte,  um  sich  von  allen  Seiten  Offerten  zu  holen.  Der  Geldverkehr ­
  wurde  so  erleichtert,  das  Kreditwesen  so  ausgebildet,  die  Bedürfnisse  der
Konsumenten  so  ins  Massenhafte  gesteigert,  daß  alles  nach  diesem  geldbringenden
Beruf  hinströmte.  And  doch  war  der  Beruf  in  anderer  Beziehung  gerade  dadurch
schwieriger  geworden.  Je  leichter  es  war,  Kaufmann  zu  werden,  desto  schwieriger  war
es,  Kaufmann  zu  bleiben.  Jetzt  war  die  Frage  nach  der  anderen  Richtung  hingedrängt:
Es  kam  nicht  mehr  darauf  an,  zu  wissen,  wo  man  Ware  beziehen  sollte,  sondern  wo
sie  abzusetzen  war.
Der  Kaufmann  wurde,  durch  die  Konkurrenz  gedrängt,  gezwungen,  feste  Preise
einzuhalten,  und  so  brachte  die  Konkurrenz  das  Willkürliche  des  Handels  in  eine
bestimmte  Form.  Der  Betrieb  wurde  rationeller,  aber  das  Risiko  bezüglich  des
Absatzes  war  ein  ungleich  größeres.  Man  konnte  schneller  reich  werden,  aber  auch
schneller  verarmen.  Der  Betrieb  eines  Handelsgeschäftes  verlangt  heute  eine  regelrechte
und  ziemlich  umfangreiche  Fachbildung  und  bedingt  außerdein  eine  Kenntnis  der  verschiedenen ­
  den  Handel  regelnden  Gesetze  (Wechselordnung,  Gewerbeordnung,  Handelsgesetzbuch). ­
  Die  Fracht-  und  allgemeinen  Ankostenberechnungen  sind  zu  einem  der
wichtigsten  Fattoren  bei  der  Gewinnberechnung  geworden,  seitdem  der  Einkauf  und
der  Verkauf  keine  großen  Spannungen  mehr  gegenüber  der  Konkurrenz  läßt.  Es
dringt  in  den  Handelsbetrieb  geradezu  ein  arithmetisches  Prinzip  hinein,  gegen  dessen
Gesetz  niemand  ungesttaft  sündigt.  Man  muß  mit  der  Tatsache  rechnen,  daß  der
ordnungsmäßige  Betrieb  eines  größeren  Handelsgeschäftes  heute  genau  so  schwierig
ist  und  so  besondere  betriebstechnische  Kenntnisse  bedingt  wie  andere  Erwerbszweige  auch.
Wie  wird  nun  heute  der  junge  Kaufmann  für  den  offenbar  schwerer  gewordenen
Beruf  vorgebildet?
Es  liegen  mir  hier  zwei  kleine  Antersuchungen  vor,  die  eine  aus  Frankfurt  a.  M.,
die  andere  aus  Braunschweig,  die  einige  bemerkenswerte  Tatsachen  offenbaren.
In  Frankfurt  ist  nach  dieser  Enquete  eine  Lehrzeit  von  3  Jahren  bei  62%  der
befragten  Lehrlinge  zu  konstatieren.  15%  machen  eine  solche  von  2%  Jahren  und
23%  eine  solche  von  2  Jahren  durch.  Die  Anterweisung  geschieht  in  der  Weise,  daß
die  Lehrlinge  in  kleineren  Geschäften  durch  die  Angestellten,  in  größeren  Geschäften
durch  die  älteren  Lehrlinge  und  nur  in  ganz  seltenen  Fällen  durch  den  Lehrherrn  unterwiesen ­
  werden.  Bei  50%  bestanden  die  Arbeiten  im  ersten  Lehrjahre  im  Offnen  und
Schließen  des  Geschäftes,  im  Aufräumen,  Abstäuben,  in  Botengängen  und  vielleicht
noch  im  Kopieren  und  ähnlichen  untergeordneten  Arbeiten.  Erst  im  dritten  Jahre,  bei
besseren  Geschäften  auch  schon  im  zweiten  Jahre  kam  etwas  Korrespondenz  und  Buchhaltung
hinzu;  einige  Lehrlinge  wurden  sogar  mit  dem  Kassen-  und  Wechselwesen  bekannt  gemacht.
Bei  einer  Erhebung,  die  wir  in  Braunschweig  anstellten,  und  die  sich  auf  90  Lehrlinge ­
  erstreckte,  stellte  es  sich  heraus,  daß  nicht  weniger  als  26  von  diesen  während  der
Lehrzeit  überhaupt  nicht  zu  schriftlichen  Arbeiten  gekommen  waren;  ihre  Tätigkeit  be-
        <pb n="138" />
        2.  Gedanken  über  die  Ausbildung  des  jungen  Kaufmanns.  127
schränkte  sich  auf  niedere  Arbeiten  im  Kontor  und  Lager  und  auf  Verkaufstätigkeit.
Eine  derartige  Ausbildung,  auf  drei  Jahre  verteilt,  kann  nicht  gerade  rationell  genannt
werden,  und  unsere  jungen  Kaufleute  können  nach  Absolvierung  einer  solchen  Lehrzeit
den  Funktionen  eines  Gehilfen  unmöglich  gerecht  werden.
Man  fragt  nun:  Wie  finden  sich  die  Lehrlinge  später  zurecht,  welche  so  mangelhaft ­
  ausgebildet  sind?
Es  ist  dies  jedenfalls  keine  einfache  Sache  für  sie,  das  beweist  die  Tatsache,  daß
die  jungen  Gehilfen  gewöhnlich  nicht  längere  Zeit  an  einem  Platze  ausharren,  sondern
verhältnismäßig  recht  häufig  wechseln.  Sie  müssen  eben,  was  sie  als  Lehrlinge  nicht
gelernt  haben,  als  Gehilfen  sich  aneignen.  Daß  der  Prinzipal  an  einem  solchen  unzureichenden ­
  Gehilfen  nicht  die  erhoffte  Stütze  findet,  ist  natürlich,  und  so  sind  denn
auch  die  Klagen  über  die  Vorbildung  der  jungen  Kaufleute  allgemein  sehr  lebhaft.
Ich  habe  in  den  übrigen  Ländern  Amschau  gehalten,  um  festzustellen,  wie  man
dort  die  praktische  Ausbildung  des  jungen  Kaufmanns  eingerichtet  hat.  Am  einen
Vergleich  zu  haben,  beschränkte  ich  mich  auf  die  Kategorie,  welche  numerisch  die  größte
ist,  nämlich  auf  die  im  Kolonialwarenhandel  tätigen  jungen  Leute.
Ich  fand,  daß  die  Ausbildung  des  österreichischen  jungen  Kaufmanns  der  unsrigen
ziemlich  ähnlich  ist,  d.  h.  man  hat  dort  eine  bestimmte  Lehrzeit  von  etwa  3—4  Jahren
auf  Grund  eines  Lehrvertrages.  In  Frankreich  gibt  es  keine  eigentlichen  Lehrlinge.
Es  besteht  kein  Vertrag,  der  junge  Mann  wird  einfach  in  einem  Landlungshause  untergebracht, ­
  wo  er  sich  allmählich  die  nötigen  Kenntnisse  erwirbt.  Dasselbe  gilt  von  Belgien,
wo  man  mehr  Volontäre  anstellt,  die  ohne  Entgelt  arbeiten  und  in  einem  freieren  Verhältnis ­
  zum  Lehrherrn  stehen.  In  England  werden  die  meisten  jungen  Leute  mit  einem
Anfangsgehalt  angestellt  und  avancieren  nach  ihren  Leistungen.  Eine  bestimmte  Lehrzeit
wird  nicht  ausgemacht.  Ähnlich  liegen  die  Verhältnisse  in  Italien.  In  Rußland  hat
jedes  Geschäft  mehrere  Lehrlinge,  die  eine  Lehrzeit  von  gewöhnlich  4,  zuweilen  auch
5  Jahren  durchzumachen  haben.  In  Schweden  erfolgt  die  Äusbildung  analog  der
unsrigen  in  einer  Lehrzeit  von  2—3  Jahren.  Dieselbe  ist  indeß  besser  geregelt.  In
Norwegen  kennt  man  den  Lehrling  im  deutschen  Sinne  nicht.  Es  werden  junge  Leute
zur  Erledigung  untergeordneter  Arbeiten  in  das  Geschäft  aufgenommen.  Der  Prinzipal
übernimmt  jedoch  keine  Verpflichtung,  für  ihre  Ausbildung  zu  sorgen.  Die  Niederlande ­
  haben  kein  Lehrlingssystem.  Man  bedient  sich  dort  der  Gehilfen,  welche  nicht
besonders  für  das  Geschäft  ausgebildet  werden.  Die  längste  Lehrzeit  hat  Japan,  nämlich
10  Jahre.  Davon  sind  die  drei  ersten  der  Aushilfe  im  persönlichen  Dienste  des  Lehrherrn ­
  gewidmet,  die  weiteren  sieben  Jahre  werden  im  Geschäfte  zugebracht.  Vielfach
üblich  sind  dort  Sparkassen,  in  welchen  der  Lehrherr  zur  späteren  Selbständigmachung
des  Lehrlings  ein  Kapital  ansammelt.
Es  ist  aus  diesen  kurzen  Angaben  zu  ersehen,  daß  auf  diesem  Gebiete  ein  Zustand
starker  Angleichmäßigkeit  besteht.  Die  Lehrlinge  werden  vielfach  als  billige  Arbeitskräfte ­
  benutzt,  die,  da  sie  keine  besonderen  Kenntnisse  mitbringen,  nur  gering  entschädigt
zu  werden  brauchen.  Das  Gemeinsame  und  Charakteristische  des  Lehrverhältnisses  in
den  verschiedenen  Ländern  ist  das  Prinzip,  daß  sich  beide  Teile  auf  eine  Reihe  von
Jahren  gegenseitig  verpflichten.
Wenn  wir  nun  fragen:  Was  braucht  der  junge  Kaufmann  heute  zu  seiner  Ausbildung? ­
  so  müssen  wir  mit  recht  abweichenden  Ansichten  rechnen.
Die  niedrigste  Auffassung  ist  die,  daß,  namentlich  für  den  jungen  Kaufmann  in
kleinen  Städten  und  auf  dem  Lande,  die  Vorbildung  eine  möglichst  geringe  sein  soll,
und  zwar  lediglich  aus  dem  Grunde,  weil  der  besser  Vorgebildete  sich  in  den  kleinen
Verhältnissen  unglücklich  fühlt  und  hinaus  will.  Man  meint,  es  sei  besser,  in  ihm
nicht  erst  das  Streben  nach  etwas  Löherem  zu  wecken.  Diese  kleinliche  Auffassung
tritt  wohl  nur  hie  und  da  hervor,  sie  ist  mir  aber  doch  mehr  als  einmal  begegnet.
        <pb n="139" />
        128  Zweiter  Teil.  Handel.  VI.  Handlungsgehilfe  und  Handlungslchrling.
Eine  andere  Ansicht,  die  schon  bedeutend  höher  steht  und  anscheinend  viel  für
sich  hat,  meint,  der  Kaufmann  könne  nur  durch  die  Praxis  ausgebildet  werden.  Man
führt  hier  mit  Vorliebe  das  Beispiel  von  dem  Hausierer  an,  der  an  Kenntnissen  so
wenig  besaß  wie  an  Kapital,  und  der  nur  durch  seine  kaufmännische  Begabung  emporgekommen ­
  sei.  Diese  Beweisführung  ist  aber  wenig  stichhaltig,  denn  sie  vergißt  anzuführen, ­
  wo  die  große  Masse  derer  hingekommen  ist,  die  nichts  vor  sich  gebracht  haben.
Das  Unnötige  oder  überflüssige  theoretischer  kaufmännischer  Ausbildung  behaupten
wollen,  wäre  ebenso,  als  wenn  man  sagen  wollte:  Weil  es  geniale  Maler,  Musiker,
Techniker  gegeben  hat,  brauchen  wir  keine  Malerakademien,  Musikschulen  und  technische
Hochschulen.  Daß  es  immer  besonders  gut  beanlagte  und  besonders  praktische  Naturen
geben  wird,  die  lediglich  aus  sich  selbst  heraus  es  zu  etwas  bringen,  ist  natürlich.
Nur  muß  man  auch  hier  noch  fragen:  Wieviel  weiter  würden  sie  noch  gekommen  sein,
wenn  ihre  Anlagen  die  richtige  geordnete  Entwicklung  und  Ausbildung  erfahren  hätten?
Wieviel  mehr  hätten  sie  leisten  können,  wenn  sie  mit  der  mühsamen  Selbsterziehung
nicht  so  viel  Zeit  verloren  haben  würden?  Die  Erziehung  und  Unterweisung  gibt  uns
nichts,  was  wir  nicht  aus  uns  selbst  haben  könnten,  aber  sie  gibt  uns  das  alles  viel
schneller  und  ohne  daß  wir  Schaden  an  uns  selbst  nehmen.
Man  sollte  sich  vergegenwärtigen,  daß  ein  geborener  Kaufmann  sicherlich  in
rasendem  Tempo  alle  Erfahrungen  der  anderen  bei  Gelegenheit  in  seinem  Gehirn
verarbeiten,  die  Nutzanwendungen  schneller  ziehen  und  mit  einem  insttnkttven  Gefühl
aller  Schwierigkeiten  Herr  werden  kann,  daß  aber  die  große  Masse  diese  Fähigkeit
nicht  besitzt,  und  daß  es  für  diese  eine  Wohltat  ist,  wenn  sie  die  Erfahrungen,  die
andere  gemacht  haben,  in  theoretisch-systematischer  Weise  vorgeführt  bekommen,  damit
sie  ihrerseits  wohlvorbereitet  an  den  Beruf  herantteten  können.  Zm  Gegensatz  zu
dieser  ausschließlich  die  praktische  Ausbildung  befürwortenden  Auffassung  steht  eine
dritte,  welche  meint,  der  Kaufmann  solle  nur  aus  theoreüschem  Wege  ausgebildet  werden.
Vor  dieser  Auffassung  müssen  wir  uns  besonders  hüten  in  einer  Zeit,  wo  man,  nachdem ­
  das  üngenügende  der  ausschließlich  praktischen  Ausbildung  erkannt  worden  ist,
leicht  geneigt  ist,  in  das  andere  Extrem  zu  verfallen  und  die  Ausbildung  durch  die
Praxis  zu  unterschätzen.
Allerdings  ist  es  heute  vielfach  außerordentlich  schwer,  namentlich  in  größeren
Geschäften  mit  durchgeführter  Arbeitsteilung,  junge  Kaufleute  systematisch  auszubilden.
Ein  größeres  Geschäft,  das  ich  z.  B.  im  Auge  habe,  ist  so  organisiert,  daß  drei  große
Abteilungen  eingerichtet  sind:  eine  Expeditions-,  eine  Einkaufs-  und  eine  Buchhaltungsabteilung. ­
  Der  Einkauf  wird  durch  5  Disponenten  mit  den  nötigen  Hilfskräften
besorgt.  (Das  ganze  Geschäft  umfaßt  80  Angestellte  und  Hilfskräfte).  Zn  der
Expedition  sind  wieder  drei  große  Gruppen  gebildet,  und  jede  dieser  Gruppen  ist  so
gegliedert,  daß  eine  feste  Arbeitsteilung  vorliegt.  So  hat  beispielsweise  die  eine  Abteilung ­
  einen  Vorsteher,  der  die  Aufsicht  führt  und  gleichzeitig  die  bezüglichen  Korrespondenzen ­
  erledigt.  Fünf  Gehilfen  sind  in  dieser  Abteilung  tätig.  Einer  ist  der
Aufseher,  der  die  Waren  vom  Lager  holt,  einer  der  Ansager,  der,  nachdem  die  Waren
sortiert  sind,  einem  anderen,  der  die  Sttazze  führt,  und  einem,  der  die  Rechnungen
schreibt,  die  nötigen  Angaben  macht.  Es  sind  hierbei  Arttkel  auszusuchen,  die  Fachkenntnis ­
  erfordern,  und  deshalb  muß  hierzu  noch  ein  besonders  fachmännisch  ausgebildeter ­
  Gehilfe  herangezogen  werden.  Das  Verpacken  der  Waren  ist  in  ähnlicher
Weise  organisiert,  und  die  Buchhalterei  ist  in  alle  ihre  Teilfunktionen  zerlegt:  einer
hat  die  Mahnungen,  ein  anderer  die  Übertragungen,  wieder  ein  anderer  die  Auszüge ­
  usw.  zu  erledigen.  Zn  einem  so  gegliederten  Bettiebe  ist  es  ganz  unmöglich,
daß  der  Prinzipal  mit  den  8—10  Lehrlingen,  die  in  den  einzelnen  Abteilungen  untergebracht ­
  sind,  persönliche  Fühlung  unterhält  und  dieselben,  ohne  daß  die  komplizierte
Maschinerie  in  ihren  einzelnen  Teilen  gestört  wird,  in  einer  ihrer  nottvendigen  Aus-
        <pb n="140" />
        2.  Gedanken  über  die  Ausbildung  des  jungen  Kaufmanns.  129
bildung  entsprechenden  raschen  Folge  nach  allen  Richtungen  hin  ausbildet.  Das
tut  der  Chef  nicht  einmal  mit  seinen  Söhnen,  geschweige  denn  mit  fremder  Leute  Kindern.
Es  ist  aber  ebenso  unmöglich,  sich  auf  ein  derartiges  Geschäft  theoretisch  vorzubereiten. ­
  Das  kann  nur  die  Praxis  besorgen.  Die  Theorie  wird  nie  das  geben
können,  was  nach  wie  vor  die  Hauptsache  jeder  kaufmännischen  Erziehung  bleibt,  den
jungen  Mann  zum  echten  und  rechten  Kaufmann  zu  machen.
Wenn  ich  meine  eigene  Ansicht  aussprechen  soll,  so  halte  ich  in  erster  Linie
eine  irgendwie  abgeschlossene,  selbstredend  für  die  verschiedenen  Anforderungen  verschieden ­
  abgestufte  allgemeine  Vorbildung  für  unerläßlich.  Es  ist  falsch,  den  Knaben
schon  aus  der  Bürgerschule  mit  kaufmännischen  Disziplinen  zu  belasten,  denn  mit  8
bis  9  Jahren  ist  derselbe  einfach  nicht  imstande,  Verständnis  für  einen  besonderen
Beruf  zu  entfalten,  wir  züchten  damit  nur  Routiniers.  Wir  werden  daher  gut  tun,
unseren  jungen  Kaufleuten  vorerst  eine  gute  Allgemeinbildung  ohne  jede  berufliche
Färbung  zu  geben.  Für  die  große  Masse  der  Kaufleute  ist  nach  allen  Erfahrungen
die  abgeschlossene  Bürgerschule  oder  selbst  die  gewöhnliche  Volksschulbildung  der  Vorbildung ­
  und  Halbbildung  auf  den  untersten  Stufen  des  Gymnasiums  rc.  bei  weitem
vorzuziehen.  Für  die  mittlere  Stufe  kommt  dann  die  Realschule  und  für  diejenigen,
welche  noch  weiter  gehen  wollen,  eine  höhere,  neunklassige  Lehranstalt  in  Betracht,  die
jedoch  bis  zum  Schlüsse  besucht  werden  muß,  denn  es  kommt  in  jedem  Stadium  vor
allen  Dingen  auf  eine  abgeschlossene  Bildung  an.  Danach  ist  eine  gründliche
Praxis  vonnöten,  welche  in  ihrer  Dauer  den  verschiedenen  Anforderungen  der
einzelnen  Branchen  anzupassen  ist.  Ich  halte  dieselbe  für  unerläßlich,  namentlich  zur
.Herausbildung  der  schon  so  oft  erwähnten  und  unbedingt  nötigen  Kaufmannseigenschaften.
Ein  weiteres,  sehr  wichtiges  Moment  in  der  Ausbildung  des  jungen  Kaufmanns
ist  die  Erziehung  seines  Charakters.  Dieselbe  wird  von  unseren  Lehrherrn  viel  zu
sehr  vernachlässigt.  Der  heutige  Lehrherr  wirkt  zwar  auf  die  Ausbildung  der  speziellen
kaufmännischen  Eigenschaften  ein,  aber  er  erzieht  zu  wenig  im  allgemeinen  Sinne.  Während
der  Kaufmann  der  älteren  Zeit  seine  Hauptaufgabe  darin  suchte,  den  Lehrling  zu
einem  tüchtigen  Charakter,  einen,  gottesfürchtigen,  gewissenhaften,  zuverlässigen  Menschen
zu  machen,  hat  der  Prinzipal  bei  den  heutigen,  gelockerten  Verhältnissen  im  allgemeinen
nicht  mehr  besondere  Neigung,  in  dieser  Weise  auf  den  Lehrling  zu  wirken.  Es  ist
nicht  mehr  wie  früher,  wo  der  Lehrherr  mit  seinen  Gehilfen  und  Lehrlingen  in  demselben ­
  Zimmer  arbeitete,  wo  die  Mahlzeiten  zusammen  eingenommen  wurden,  wo  man
alle  großen  und  kleinen  Sorgen  des  Geschäftes  von  morgens  bis  abends  durchsprach
und  der  Lehrling  gewissermaßen  in  das  Geschäft  hineinwuchs.  Der  Lehrling  von
heute  kommt  zur  bestiinmten  Stunde  in  das  Geschäft  und  ist  nachher  aus  sich  allein
angewiesen.  Bei  der  schon  erwähnten  Enquete  zählte  man  unter  90  Lehrlingen
24  junge  Leute,  welche  auswärts  in  Pensionen  wohnten  und  sich  somit  mehr  oder
weniger  ganz  überlassen  waren.  Bei  solchen  Verhältnissen  kann  man  den  Lehrlingen
wirklich  keinen  Vorwurf  daraus  machen,  wenn  sie  von  ihrer  Freiheit  zumeist  keinen
sehr  vorteilhaften  Gebrauch  machen.  In  welchem  anderen  Stande  stellt  man  15-  bis
16  jährige  junge  Menschen  so  auf  sich  selbst,  und  in  welchem  anderen  Stande  würde,
wenn  dies  der  Fall  wäre,  das  Ergebnis  ein  günstigeres  sein?

Moll-t,  Volkswirtschasttiches  Lesebuch.

9
        <pb n="141" />
        130  Zweiter  Teil.  Lande!.  VI.  Landlungsgehilfe  und  Landlungslehrling.

3.  Der  deutsche  Handlungsgehilfe  in  der  Vergangenheit.
Von  Georg  Adler.

Adler,  Handlungsgehilfe.  In:  Handwörterbuch  der  Staatswiffenfchaften.  Herausgegeben
von  Lonrad,  Elster,  Lens,  Loening.  2.  Aufl.  4.  Bd.  Jena,  Gustav  Fischer,  lgoo.  S.  gkS—  g87.
Anker  den  Lilfskräften,  welche  der  entwickeltere  Lande!  ebenso  wie  die  vollkommenere ­
  Produktion  erfordert,  sind  zwei  Kategorien  zu  unterscheiden:  erstens  diejenige
der  unqualifizierten  Arbeiter,  welche  ausschließlich  gröbere  Arbeiten,  wie  das  Packen
und  Austragen  der  Waren,  also  kurz  nur  niedere  Landlangerdienste  zu  leisten  haben,
und  zweitens  diejenige  der  kaufmännischen  Arbeiter,  welche  den  Chef  bei  der
spezifischen  Landelstätigkeit  unterstützen  und  Landelsgchilfen  (Kommis)  genannt  werden.
Diesen  letzteren  allein  gilt  unsere  Betrachtung.
Zn  Deutschland  hat  sich  erst  spät,  nach  Ende  des  ersten  Jahrtausends  unserer
Zeitrechnung,  ein  einheimischer  Kaufmannsstand  entwickelt,  dem  zunächst,  außer  den
Familienangehörigen,  keine  Gehilfen  zur  Seite  standen,  da  der  Geschäftsbetrieb  klein
und  primitiv  war.  Sogar  noch  im  16.  Jahrhundert  sind  in  Basel,  wie  Geering
konstatiert,  die  meisten  Geschäfte  ganz  ohne  Landlungsdiener,  und  14  große  Firmen
beschäftigen  zusammen  —  19  Kommis.  Anders  freilich  lag  die  Sache  bei  den  Weltfirmen ­
  der  großen  Landelsplähe.
Das  Dienstverhältnis  des  Landelsgehilfen  (copZeselle,  ktiape,  —  famulus,
socius,  factor)  war  durch  freien  Vertrag  geregelt.  Sein  Prinzip  war:  stramme
Subordination  und  Verpflichtung  des  Gehilfen  zu  höchster  Arbeitsamkeit,  unverbrüchlicher
Treue  und  sittlichem  und  gottesfürchtigem  Lebenswandel.  Die  Jugend  —  heißt  es
in  einem  Statut  des  hansischen  „Stahlhofes"  zu  London  —  soll  in  den  Kontoren
„nicht  allein  zeitliche  Nahrung  suchen,  sondern  auch  zur  Tugend,  Frömmigkeit  und
aller  Ehrbarkeit  daselbst  erzogen  werden."
Neben  dem  partriarchalischen  Prinzip  kam  der  Geschäftsprofit  nicht  zu  kurz;
denn  offenkundig  suchte  der  Vertrag  überall  den  Vorteil  des  Lerm  entschieden  zu
wahren.  Gesetzliche  Normativbestimmungen  waren  dabei  folgende.  Als  Lehrling  durfte
nur  angenommen  werden,  wer  Zeugnisse  über  eheliche  Geburt,  seinen  und  seiner  Eltern
guten  Leumund,  Zugehörigkeit  zu  einer  „guten"  Nation  rc.  beibrachte.  Manche  vornehme ­
  Kaufmannszunft  fordert  (im  Anterschiede  zu  allen  anderen  Zünften  der  Stadt)
noch  ausdrücklich,  daß  der  Aufzunehmende  „der  Bruederschafft  gut  genug!  sey",  wie
dies  z.  B.  Ad.  Warschauer  aus  Posen  berichtet.  Zur  Aufnahme  in  ein  Kontor
des  Lansabundes  speziell  ist  noch  der  Besitz  des  Bürgerrechts  in  einer  Lansastadt
obligatorisch.
Die  zünftige  Auffassung  prägte  sich  schon  charakteristisch  in  der  Art  der  Aufnahme ­
  der  Lehrlinge  aus,  die  sich  zu  einer  feierlichen  Immatrikulation  durch  den
Zunftvorstand  gestaltete:  „Dar  schal  ohnen  (sc.  den  Lehrlingen)  gesecht  werden,  wor
se  sick  by  ohren  Leren  holden  scholen,  unnd  schall  ohre  Nahme  alssdenne  vertecknet
werden"  (Lübecker  Arkunde).  Natürlich  entsprach  diesem  Akt  eine  Gebühr  an  die
Zunstkasse,  die  der  Meister  oder  der  Lehrling  zu  entrichten  hatte.  Die  Dauer  der
Lehrzeit  war  verschieden,  z.  B.  auf  dem  Stahlhof  zu  London  zwei  Jahre,  auf  dem
Kontor  in  Bergen  vier.  Blieb  der  Lehrling  nach  dieser  Zeit  in  derselben  Stadt,  so
mußte  er  auch  bei  demselben  Lerrn  weiterdienen,  „also  deme,  de  ohne  (ihn)  mit
Schaden  thogesettet  unnd  gelehret,  deme  he  ock  darvor  billich  Danckbarheit  unnd
wedderumme  Sudes  tho  doende  plichtich  is"  (Lübecker  Arkunde).  Schutzbestimmungen
für  den  Lehrling  finden  sich  nirgends;  wohl  aber  wird  dem  Chef  die  „Ausbildung"
des  Lehrlings  durch  ausdrückliche  Gewährung  des  Züchtigungsrechts  erleichtert.  Entlief
        <pb n="142" />
        3.  Der  deutsche  Landlungsgehilfe  in  der  Vergangenheit.  131
der  Lehrling,  weil  er  Schläge  erhalten,  so  mußte  er  an  die  Zunft  Buße  zahlen  und
zum  alten  Meister  zurückkehren,  falls  er  überhaupt  beim  Gewerbe  bleiben  wollte.
Amfang  und  Art  der  Tätigkeit  des  Lehrlings  waren  natürlich  je  nach  der
Branche  verschieden.  Allgemein  läßt  sich  nur  sagen,  daß  im  Kleinhandel  der  Lehrling
die  niederen  Reinigungsarbeiten  zu  verrichten,  die  geführten  Artikel  kennen  zu  lernen
und  die  Kunden  zu  bedienen  hatte.  In  der  Großhandlung  suchte  der  Lehrling  sich
zunächst  eine  gewisse  Warenkenntnis  anzueignen;  dann  wurde  er  in  kaufmännisches
Rechnen,  Buchführung,  Korrespondenz  und  Speditionswesen  eingeführt  und  schließlich
auf  Messen  und  Märkte  mitgenommen,  um  dort  die  Quintessenz  der  höheren  Landelstechnik
  zu  lernen.  Gegen  Ausgang  des  Mittelalters  wurde  es  unter  den  Großkaufleuten ­
  üblich,  die  Söhne  zur  Lehre  auf  die  deutschen  Kontore  im  Auslande  zu
geben,  welche  recht  eigentlich  als  die  hohen  Schulen  des  Kausmannsstandcs  galten,
da  dort  die  beste  Gelegenheit  zur  Erlernung  der  fremden  Sprachen  und  zum  Studium
des  Weltmarktes  sich  bot.  In  anderen  Fällen  gaben  die  Großhändler  ihre  Söhne
dirett  zu  welschen  Kaufleuten  in  die  Lehre  und  nahmen  dafür  dann  deren  Kinder
„im  Tausch"  in  die  eigenen  Geschäfte.  So  gab  die  Entwickelung  des  Landels,  wie
Sebastian  Franck  in  merkwürdiger  Auffassung  dieses  Berufes  klagt,  Anlaß  „auf  den
Lande!  zu  studieren,  wie  es  sonst  nur  auf  die  freien  Künste  geschehen".
Die  Gehilfen  des  Kleinhandels  und  alle  jene  des  Großhandels,  die  keinen
selbständigeren  Posten  innehatten,  waren  ihren  Chefs  nicht  viel  minder  untertan  als  die
Lehrlinge.  Dies  wird  klar  ersichtlich  durch  einen  Blick  auf  alle  wesentlichen  Statuten
der  Krämerzünfte,  soweit  sie  die  Gehilfen  angehen,  und  auf  den  nachstehenden  Musterkontrakt ­
  aus  Nürnberg  vom  Jahre  1579.  Danach  verpflichtet  sich  der  Kommis  seinem
Lerrn,  einem  Tuchhändler,  wie  folgt:  1.  10  Jahre  zu  dienen;  2.  nie  um  Geld  zu
spielen,  nie  Geld  bei  sich  zu  tragen,  sondern  es  im  Bedarfsfälle  vom  Chef  zu  entleihen;
3.  gehorsam  zu  sein,  ohne  Willen  des  Chefs  nicht  aus  dem  Dienste  zu  bleiben,  ohne
Erlaubnis  das  Laus  niemals  zu  verlassen,  endlich  keine  „böse  Gesellschaft"  ins  Laus
zu  bringen;  4.  gegen  den  Willen  der  Lerrschaft  nicht  zu  heiraten,  dagegen  jederzeit
den  Abschied  ruhig  anzunehmen,  wenn  die  Lerrschaft  „an  seinen  Diensten  ein  Angefallen
hätte";  5.  für  Schaden,  den  er  hätte  verhüten  können,  einzustehen;  6.  ohne  den  Willen
der  Lerrschaft  nichts  zu  verleihen,  für  nichts  Bürge  zu  werden,  über  ihren  Landel
strengste  Diskretion  zu  wahren;  7.  die  Kosten  für  seine  Kleidung  aus  eigener  Tasche
zu  bestreiten,  während  er  sonst  freie  Station  hat  und  150  Gulden  Lohn  für  die  gesamte
Dienstzeit  erhält;  8.  weder  am  Orte  noch  anderswo  in  eine  Tuchhandlung  einzutreten,
wenn  ihn  der  Chef  vor  Ablauf  der  10  Jahre  entläßt;  9.  Bürgen  für  100  Gulden  zu
stellen,  zahlbar  an  die  Lerrschaft  bei  Kontraktbruch;  10.  Bürgen  für  den  Ersatz  etwaiger
'Veruntreuung  zu  stellen.
Die  Gehilfenordnung  in  den  zahlreichen  deutschen  Niederlassungen  im  Auslande
lehnt  sich  an  die  Statuten  des  heimatlichen  Landelsrechtes  an,  soweit  sie  nicht  den
obwaltenden  besonderen  Lokalverhältnissen  Rechnung  ttagen  muß.  So  geht  die  für
alle  hansischen  Kontore  typische  Verfassungsurkunde  des  Londoner  Stahlhofes  von  dem
leitenden  Grundsätze  aus:  es  seien  die  Gesellen  „sich  selbst  zu  regieren  ungeschickt  und
derhalben  nicht  allein  gefährlich,  sondern  auch  ihnen  selbst  nachteilig  und  schädlich,  so
ihnen  eigen  Regiment  zu  haben  vergönnet  würde,  weshalb  den  jungen  Gesellen  zu
unordentlichen  Weisen  alle  Occasion  und  Arsach  entzogen  werden  solle."
Die  Arbeitszeit  dauerte  von  5  Ahr  früh  bis  9  Ahr  abends  im  Sommer  und
von  6—8  im  Winter.  Das  Mittagsmahl  wurde  von  allen  Gehilfen  gemeinschaftlich
eingenommen,  —  wobei  ihnen  aber,  neben  allen  sonstigen  Anziemlichen,  vorsorglich  alles
Räsonnieren  über  das  Essen  verboten  war.  Stand  dann  der  Kommis  auf,  nachdem
„die  Mahlzeit  vollendet  und  Gott  gewöhnlicher  Weise  Danksagung  geschehen,"  so  mußte
er  „dem  Kaufmann  an  der  Meistertafel  willig  zur  Tafel  dienen"  (Statut  des  Stahl-9*
        <pb n="143" />
        132  Zweiter  Teil.  Landet.  VI.  Landlungsgehilfe  und  Landlungslehrling.
Hofes).  Es  findet  sich  natürlich  auch  das  Verbot  der  Koalition  (jeglichen  „Auflaufs,
Versammlung  oder  heimlichen  Conspiration,  wodurch  der  Kauffmann  in  Last  und  Mühe
möchte  kommen").  Die  Überwachung  der  Ordnung  lag  in  allen  hansischen  Kontoren
in  den  Länden  eines  Ausschusses  von  Prinzipalen;  nur  im  Deutschen  Lose  zu  Nowgorod
war  durch  eine  Skraa  (Verordnung)  von  1346  auch  den  Gehilfen  Teilnahme  an  der
Verwaltung  zugebilligt.
Strenge  Zucht  scheint  übrigens  nicht  unnötig  gewesen  zu  sein,  wenn  z.  B.  bei
den  Gesellen  in  Bergen,  trotz  strengen  Verbotes,  das  „Spiel"  galt:  jeden  neuen
Ankömmling  entkleidet  in  die  noch  winterlich  kalten  Fluten  zu  werfen  und  ihn  dann,
wenn  er  fast  erstarrt  wiederherauskam,  bis  zur  Bewußtlosigkeit  blutig  zu  peitschen;  und
wenn  in  Kowno,  seitdem  die  Prinzipale  dorthin  nur  selten  kamen,  die  Kommis  sich
fortwährend  gegen  die  Administration  des  Kontors  renitent  zeigten,  in  den  Schenken
herumlungerten  und  unausgesetzt  mit  der  einheimischen  Bevölkerung  in  Kollision  gerieten!
Sowenig  sich  mithin  im  allgemeinen  die  soziale  Stellung  der  Mehrzahl  der
Landelsgehilfen  von  derjenigen  der  Landwerksgesellen  unterschied,  so  protestierten  jene
doch  energisch  dagegen,  diesem  Stande  gleichgestellt  zu  werden,  indem  sie  z.  B.  sich
weigerten,  am  Schwörtag  mit  den  Landwerksgesellen  zugleich  den  Zunfteid  zu  leisten.
Neben  diesen:  Lilfspersonal,  welches  nur  nach  der  Direktive  des  Prinzipals  zu
handeln  hatte,  gab  es  im  Großhandel  noch  eine  Klasse  von  selbständigen  Gehilfen,
die  sogenannten  „Lieger".  Diese  werden  auch  in  den  Rezessen  der  Lansatage  ausdrücklich ­
  in  Gegensatz  zu  den  gewöhnlichen  „copgesellen"  gestellt.  Sie  erhielten  von
ihrem  Lerrn  ein  Kapital  zum  selbständigen  Betriebe  eines  Landelsgeschästes,  an  dessen
Gewinn  und  Verlust  jener  einen  durch  Vertrag  (sendeve,  wedderleghinge)  fixierten  Anteil
hatte.  Der  „herre"  blieb  Eigentümer  des  Kapitals;  der  „knape"  hatte  nach  Ablauf
der  kontraktlichen  Zeit  die  Verpflichtung,  „ordentliche  beständige  Rechenschafft  von  allen
Entpfangk  und  Ausgaben  zu  halten"  (Lübecker  Statut),  und  zwar  auf  Verlangen  des
Lerrn  an  dessen  Wohnort  und  vor  Gericht.  Solcher  „Lieger"  nun  gab  es  verhältnismäßig
viele,  da  die  Art  des  Vertrages  dem  Kaufherrn  einen  bedeutenden  Gewinn  aus  dem
hergegebenen  Kapital  sicherte  und  so  eine  ümgehung  des  kanonischen  Zinsverbotes
ermöglichte.
Neben  diesen  „Liegern"  kamen  dann  endlich  noch  Prokuristen  und  Bevollmächtigte ­
  jeder  Art,  Vorsteher  von  Filialen  re.  vor,  die  aber  vom  Lerrn  „Rad  und
Lelpe"  annehmen  mußten  und  im  Falle  unbefriedigender  Leistungen  ihre  Entlassung
zu  gewärttgen  hatten,  wenn  sie  auch  mit  mehr  oder  weniger  großen  Vollmachten  ausgestattet ­
  waren  und  oft  Anteil  am  Gewinn  hatten.  Eine  solche  Gewinnbeteiligung
und  vor  allem  jene  des  „Liegers"  gab  dem  kapitallosen  Gehilfen  des  ,Großhandels,
wie  schon  Amira  bemerkt  hat,  die  einzige  Möglichkeit,  im  Laufe  der  Zeit  sich  gänzlich
selbständig  zu  machen.  Für  den  Gehilfen  des  Kleinhandels  lag  die  Schwierigkeit
eigener  Etablierung  nicht  sowohl  im  Besitze  des  erforderlichen  Kapitals,  da  keine
bedeutenden  Summen  hiefür  in  Frage  kamen  (das  Lübecker  Statut  hält  z.  B.  20  M.
für  genügend),  als  vielmehr  in  der  Gewinnung  der  Zunft.  War  er  nicht  durch
nahe  Verwandtschaft  mit  Zunftmitgliedern  verbunden,  so  wurde,  besonders  seit  Entartung ­
  der  Zünfte,  aus  niedriger  Gewinnsucht  seine  Etablierung  häufig  hintertrieben.
Die  geschilderten  Zustände,  soweit  sie  inländische  Verhältnisse  betreffen,  blieben
bestehen,  bis  die  Zunftverfassung  nebst  den  entsprechenden  Reglements  dem  modemen
Wirtschaftsprinzip  der  Gewerbefreiheit  wich.
        <pb n="144" />
        4.  Der  deutsche  Landlungsreisende  im  19.  Jahrhundert.

133

4.  Der  deutsche  Handlungsreisende  im  19.  Jahrhundert.
Von  Lermann  Pilz.
Pilz,  Der  deutsche  Reisende  am  Anfang  und  Ausgang  des  *9.  Jahrhunderts.  Dortraa,
gehalten  in  der  Generalversammlung  des  Verbandes  reisender  Kaufleute  Deutschlands  am
26.  Mai  *900.  In:  Die  Post  reisender  Kaufleute  Deutschlands.  Leipzig,  den  *9.  Juli  *900.
S.  ^50—^52.
Der  deutsche  Reisende  hat  sich  die  Welt  erobert.  „Deutsche  Kraft  und
deutsches  Blut,  deutscher  Geist  und  deutsches  Gut"  gehen  heute  nicht  mehr  wie  früher
im  Auslande  spurlos  verloren,  —  wir  sind  nicht  mehr  der  Kulturdünger  fremder
Völker  —  sondern  sie  wirken  und  schaffen  für  die  Leimat,  für  die  wirtschaftliche
Blüte  und  die  naüonale  Macht  des  deutschen  Reiches.  Es  ist  uns  endlich
lebendige  Wahrheit  geworden,  daß  wir  unseren  Platz  an  der  Sonne
haben!  Überall  staunt  man  die  Taten  des  deutschen  Reisenden  wie  Heldentaten  an.
Voran  die  Engländer.  Die  englische  Presse  hat  das  „Geterum  censeo“  Catos  in
die  Worte  verwandelt:  „Germaniam  esse  delendam!“  So  steht  es  als  fortgesetzter
Mahn-  und  Schlachtruf  im  „Saturday  review“.  Die  Verrufserklärungen  der
deutschen  Landelsbestrcbungen  in  England,  Griechenland,  neuerdings  erst  wieder  im
polnisch-tschechischen  Landelssyndikat  zu  Krakau,  sind  nach  meinem  Dafürhalten  Ehrenerklärungen ­
  für  den  deutschen  Reisenden.
Einst  gab  es  die  „königlichen  Kaufleute"  nur  in  England,  wo  sie  unter  den
Tudors  die  Gehilfen  der  Staatsgewalt  waren  und  geblieben  sind;  heute  wissen  auch
wir,  daß  ein  Teil  der  Weltregierung  dem  Lande!  gehört,  und  scheel  blicken  die  Briten
auf  uns.  Sie  sehen,  daß  der  deutsche  Reisende  sich  auf  einem  Eroberungszuge  durch
die  Welt  befindet.  Von  wann  datiert  denn  dieser  Landelskreuzzug  bis  in  die  entlegensten ­
  Kulturländer?  Englands  Merchandise  Bill  hat  ihn  im  Jahre  1885  hervorgerufen. ­
  „Made  in  Germany!“  Jur  höchsten  Überraschung  sah  die  ganze  Erde
nach  dem  Inkrafttreten  dieses  Gesetzes,  daß  sie  bisher  in  gutem  Glauben  als  englisches
Erzeugnis  gekauft  hatte,  was  zu  billigerem  Preise  in  Deutschland  hergestellt  war.  Die
Bill  hat  ihre  Wirkung  verloren,  aber  es  ist  charakteristisch,  daß  der  Verein  Berliner
Kaufleute  und  Industrieller  beschlossen  hat,  freiwillig  das  „Made  in  Germany"
als  Ehrenzeugnis  beizubehalten.
Der  deutsche  Reisende  ist  nach  dem  fernen  Morgenlande  gezogen,  um  den  verblichenen ­
  Schild  des  Osmanenreiches  neu  zu  vergolden.  Einst  hatten  England,  Frankreich ­
  und  Österrreich  das  Monopol  auf  den  Märtten  von  Konstantinopel,  Salonichi
und  Smyrna.  Jetzt  ist  der  deutsche  Reisende  hier  zu  Lause  wie  in  den  Bazaren
von  Teheran,  wie  in  den  großen  Landelshäusern  von  Bagdad,  ja  an  allen  Landelsplätzen
  des  wiedererwachten  Kleinasien,  das  einst  die  persischen  Satrapen  zu  Macht
und  Ansehen  gebracht  hatten,  ünd  auch  die  neue  Welt  hat  sich  den  Reisenden
Deutschlands  erschlossen.  Wer  die  Verhandlungen  der  Korrferenz  für  Auswanderungsfragen ­
  in  Lannover  kürzlich  verfolgt  hat,  wird  erstaunt  und  erfreut  gewesen  sein,  von
den  Riesenerfolgen  deutscher  Reisender  in  Mexiko,  in  Südbrasilien,  den  La  Plata-Ländern,
  Südafrika,  Algier  und  Marokko  zu  hören.  Der  Bericht  der  englischen
Botschaft  in  Berlin  klagt  über  die  Erfolge  der  deutschen  Landelsvertreter,  der  englische
Konsul  in  Odessa  beschwert  sich,  daß  die  deutschen  Reisenden  in  Maschinen  England
das  Feld  streitig  machten,  und  daß  sogar  die  Kirgisen  am  Irtzsch  ihre  Pflüge  jetzt
bei  deutschen  Reisenden  bestellten.  Dasselbe  Klagelied  stimmt  der  englische  Konsul  in
Palästina  an,  und  der  englische  Botschafter  in  Rom,  Fitzgerald  Law,  schreibt  in  einem
anderen  Landelsberichte:  „Fleiß  und  Eifer,  Bestellungen  zu  erhalten,  die  Wünsche,
        <pb n="145" />
        134  Zweiter  Teil.  Lande!.  VI.  Landlungsgehilfe  und  Landlungslehrling.

die  Kunden  zu  befriedigen,  die  Schnelligkeit  und  Promptheit  der  Lieferung  geben  dem
deutschen  Reisenden  hier  die  Überlegenheit  über  alle  anderen  Reisenden  in  Italien,
und  ich  behaupte,  daß  ich  noch  nie  in  einer  italienischen  Stadt  einen  englischen
Landlungsreisenden  angetroffen  habe,  wo  sich  deutsche  Reisende  derselben  Branche
sehen  lassen".  Dieser  Konsularbericht  ist  ein  Ehrendenkmal  für  Sie  alle,
meine  Leeren!
Vom  Lande,  wo  die  Zitronen  blühen,  bis  hinauf  zu  den  skandinavischen  Völkern,
wo  das  Lied  der  Wogen  an  die  Fjorde  braust,  trägt  der  deutsche  Reisende  heute
siegreich  seinen  Musterkoffer  durch  die  Welt.  Wir  haben  Verbandsmitglieder  in  China,
in  Nord-  und  Südafrika,  in  Australien,  Frankreich,  England  und  Amerika,  die  die
Kunde  von  unserem  Streben  und  Leben  hinaustragen  in  alle  Lande  moderner  Kultur!
Der  deutsche  Reisende  ist  wieder  der  Pionier  der  Kultur  geworden!  Der  partikularistische,
philisterhafte  Musterreiter  am  Beginn  des  Jahrhunderts  hat  sich  in  den  großdenkenden,
weithorizontigen  Weltreisenden  verwandelt.  Leicht  wird  ihm  das  Leben  nicht  da
draußen.  Ich  erhielt  von  einem  unserer  Mitglieder  kürzlich  einen  Brief,  der  von
den  Strapazen  und  Mißhelligkeiten  der  deutschen  Auslandsreisenden  spricht.  Da  heißt
es:  „Sie  können  sich  natürlich  kein  Bild  von  einem  Coupe  in  Tunesien  und  Algerien
machen.  Ein  Gewimmel  von  weißen  Burnus,  hellfarbigen  Turbans,  von  Schleiern,
Käppis,  großen,  breitrandigen  Schlapphüten,  von  Gesichtern  in  allen  Farben,  braun,
bräunlich,  schwarz,  gelb,  weiß.  Über  allem  diesem  schwebt  ein  widerlicher  Geruch  von
Anis  und  Orangeschalen,  vermischt  mit  der  eigentümlichen  Ausdünstung  der  Eingeborenen,
welche  in  ihren  häßlichen  Kehllauten  unaufhörlich  schwatzen  oder  schwatzend  mit  ihren
phänomenalen  Kinnbacken  die  Schoten  des  Johannisbrotbaumes  zermalmen.  Ein  Neger,
mit  wulstigen  Lippen  spuckt  zum  Zeitvertreib  im  Coupe  nach  allen  möglichen  Zielen
herum,  —  kurz,  ich  kann  Ihnen  versichern,  daß  Sie  dort  von  Leipzig  nach  Dresden
selbst  dritter  Güte  bequemer  fahren,  als  ich  hier  zwischen  Oran  und  Algier!"  Aber
der  deutsche  Reisende  ist  von  Mut  und  Unerschrockenheit  beseelt,  seitdem  er  auch  draußen
im  Dienste  seines  Vaterlandes  steht.  „Das  hält  er  fest  mit  seinen  ganzen  Länden."
Seine  kosmopolitische  Gesinnung  findet  ihre  Schranke  an  der  Liebe  zum  Vaterlande,
die  in  ihm  unauslöschlich  ist.  Er  hat  sich  auch  eine  höhere  soziale  Stellung  ermngen
und  wird  in  den  weitesten  Kreisen  als  Kulturträger  hochgeschätzt.
Seien  Sie  stolz,  die  Reisenden  Deutschlands  zu  sein!
Die  großen  Erfindungen  des  Jahrhunderts  sind  dem  Lande!  zugute  gekommen.
Es  wäre  undankbar,  heute  zu  sagen,  daß  das  Verkehrswesen  noch  eine  gänzlich  offene
Frage  wäre.  Wohl  hat  der  Verband  sein  Ideal,  die  Einführung  der  Kilometerhefte
über  ganz  Deutschland  verbreitet  zu  sehen,  trotz  vielfacher  Bemühungen  noch  nicht
erreicht,  aber  in  Baden  ist  sein  Wunsch  erfüllt,  und  in  Württemberg  und  Bayern
regt  es  sich  gewaltig  zur  Verwirklichung  dieses  Projettes!  Unsere  Verkehrskommissionen
aber  haben  einen  großen  Anteil  an  der  Lebung  des  deutschen  Verkehrswesens.  Lind
auch  die  soziale  Lage  des  Reisenden  ist  heute  eine  andere  geworden.  Nicht  mehr
zerstteut  irrt  er  einher,  sondern  vereint,  verbrüdert  in  unserem  Verbände.  Die
Wiederherstellung  der  deutschen  Einigkeit  schuf  den  Boden  für  schöne  soziale  Früchte.
Lind  eine  dieser  Früchte,  auf  nationalen!  Felde  gediehen,  ist  unser  Verband.  Die
Einigkeit,  die  das  Reich  wiedererstehen  ließ,  hat  auch  ihn  geformt  und  gebildet.
Anker  dem  Schuhe  eines  neuen,  allen  sozialen  Anforderungen  entsprechenden
.Handelsrechtes,  an  dessen  Zustandekommen  der  Verband  selbst  mitgearbeitet  hat,  kämpfen
unsere  Mitglieder  für  die  Ehre  und  Macht  des  deutschen  Landels,  der  deutschen
Kultur,  des  Deutschen  Reiches  in  einer  sturmbewegten,  konkurrenzlüsternen  Zeit.
Mancher  verwünscht  diese  Zeit  der  nervösen  Last.  Aber  in  schönen  Worten
hat  Lerr  Landelskammersettetär  Or.  Gensel  einmal  gesagt:  „Es  ist  ein  unaufhörliches
Werden  und  Vergehen,  aber  was  einmal  vergangen  ist,  kehrt  nicht  wieder.  Altes
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        5.  Sozialreformatorische  Bestimmungen  im  Deutschen  Handelsgesetzbuche  rc.  135
Wiederaufleben  zu  lassen,  ist  ein  eitles  Bemühen.  Jede  Zeit  ist  eine  neue  Zeit  mit
neuen  Anschauungen,  neuen  Bedürfnissen,  neuen  Idealen,  neuen  Aufgaben.  Wir
werden  nicht  gefragt,  ob  sie  uns  gefällt,  unsere  Pflicht  ist  es,  sie  verstehen  zu  lernen."
Lernen  wir  sie  verstehen,  dann  werden  wir  nicht  mehr  von  der  guten  alten  Zeit  faseln,
sondern  von  der  neuen  guten  Zeit  reden.  Wir  stehen  an  der  Wende  vom  nationalen
zum  internationalen  Lande!.  Das  natürliche  Fortschreiten  der  Kultur  brachte  diesen
Entwickelungsgang  mit  sich,  das  Fortschreiten  vom  Kleinen  zum  Großen,  vom  häuslichen
Lerde  zum  Weltmarkt,  vom  einfachen  Betrieb  zum  Weltverkehr,  vom  Landeshandel
zum  Welthandel.  Diese  Position,  welche  uns  der  deutsche  Reisende  mitgeschaffen,
können  wir  nur  bei  großer  Gesinnung  uns  erhalten.  Es  ist  ein  Glück,  daß  wir  aufs
Meer  gewiesen  wurden  und  den  deutschen  Schiffen,  unter  dem  Schutze  einer  stolzen
Seewehr,  die  Zukunft,  gehört!  Wir  atmen  nun  endlich  auch  etwas  von  dem  „geistigen
Seeklima",  wie  Prof.  Ratzel  gesagt  hat.  Das  wird  uns  Kraft  verleihen.  Wir
blicken  froh  in  die  Zukunft!  Leil  Deutschland  hier  und  allerwärts!

5.  Sozialreformatorische  Bestimmungen
im  Deutschen  Handelsgesetzbuche  vom  1V.  Mai  1897.
Von  Christian  Eckert.

Eckert,  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  des  Deutsche»  Handelsgesetzbuches  vom  (0.  !Nai  (897.
Akademische  Antrittsrede.  In:  Jahrbuch  für  Gesetzgebung,  Verwaltung  und  Volkswirtschaft  im
Deutschen  Reich.  25.  Jahrgang,  herausgegeben  von  Schmoller.  5.  heft.  Leipzig,  Duncker  &amp;amp;  humblot,
(901.  5.  30—55.
Zwei  große  Prinzipien  von  welthistorischer  Bedeutung  haben  sich  seit  alten  Zeiten
bei  der  Rechtsbildung  der  Kulturvölker  gegenübergestanden:  einmal  das  Streben  nach
möglichster  Selbständigkeit  des  Einzelmenschen  und  weiter  der  Wunsch  nach  Beschränkung
dieser  Selbständigkeit  zugunsten  der  Interessen  und  Ziele  menschlicher  Gemeinschaften.
Die  neuere  Gesetzgebung  neigte  entschieden  zur  Seite  des  Individualprinzips.  Die  freiheitliche ­
  Gestaltung  des  Vertragsrechts,  die  Schaffung  des  modernen  Systems  der  freien
Konkurrenz  sind  Etappen  seines  Siegeszugs.  Aber  zweifelsohne  hat  dieser  manche
bedenkliche  Seiten  auf  dem  Gebiet  der  Politik  wie  der  Volkswirtschaft  hervorgerufen.
Diese  mußten  naturgemäß  zu  einer  Wiederannäherung  an  die  andere  Idee,  an  die
Gedanken  einer  Beschränkung  und  Unterordnung  des  Einzelwesens,  seiner  Freiheit,
seines  Eigentums  unter  die  Aufgaben  und  Interessen  der  Gemeinschaft  des  Volkes,
wie  kleinerer  Kreise  innerhalb  desselben  führen,  denen  die  einzelnen  mit  ihrem  Besitz
angehören.  Indem  das  moderne  wirtschaftliche  Recht  die  persönliche  Verfügungsfähigkeit
und  Eigentumsnutzung  begrenzte,  indem  cs  eine  Arbeiterschutzgesehgebung  schuf  und
manche  drückende  Vertragsklausel  für  ungültig  erklärte,  suchte  es  den  notwendigen  Ausgleich ­
  zwischen  dem  Individual-  und  Sozialprinzip  zu  finden.
Das  alte  Landelsgesehbuch  ließ  das  Prinzip  der  sozialen  Fürsorge  nur  wenig
zum  Durchbruch  kommen,  es  erschien  noch  fast  durchweg  als  das  Recht  der  zur  Interessengemeinschaft ­
  verbundenen  kapitalistisch  organisierten  Gesellschaft,  die  unter  dem  Prinzipe
völliger  Vertragsfreiheit  ihre  Verbindungen  eingeht.  Dagegen  hat  das  Bürgerliche
Gesetzbuch  für  das  Deutsche  Reich  dadurch,  daß  es  gewisse  wirtschaftlich  gefährliche  oder
bedenkliche  Akte  erschwerte,  das  soziale  Stärkeverhältnis  der  Beteiligten  im  Rechtsverkehr ­
  vielfach  berücksichtigte,  eine  bedeutsame  sozialpoliüsche  Mission  erfüllt.  Das  neue
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        136  Zweiter  Teil.  Handel.  VI.  Handlungsgehilfe  und  Handlungslehrling.
Handelsgesetzbuch  konnte  sich  angesichts  dieser  fortgeschrittenen  Nechtsentwickelung  und
der  wirtschaftlichen  Umwälzungen  des  Handelsgewerbes  in  den  letzten  Menschenaltern
der  Aufnahme  ähnlicher  Bestimmungen  bis  zu  einem  gewissen  Grade  nicht  mehr  entziehen.
Auch  der  Landelsstand  hat  ja  seine  „soziale  Frage",  die  sich  ihm  sogar  in
doppelter  Beziehung  naht.  Einmal  erscheint  in  ihrem  Lichte  die  Bedrängung  der  kleineren
selbständigen  Kaufleute,  des  ganzen  Detailhandels  durch  die  modeme  Entwickelung  zum
Großhandel,  der  trotz  aller  Abwehrversuche  immer  weitere  Gebiete  an  sich  reißt,  dann
aber  vor  allem  die  ökonomische  Lage  der  Handlungsgehilfen  und  Landlungslehrlinge.
Im  ersteren  Punkt  kann  selbstredend  das  Handelsgesetzbuch  keinen  entscheidenden  Einfluß
üben,  kann  es  nur  so  viel  wie  jedes  andere  Recht  durch  seine  Zwangsnormen  allzu
egoisttscher  Spekulation  und  bettüglicher  Übervorteilung  der  Kleineren  durch  die  wirtschaftlich ­
  Stärkeren  entgegenarbeiten.  An  der  Förderung  sogenannter  Mittelstandspolittk
vermag  es  sich  nicht  zu  beteiligen;  es  darf  überhaupt  hier  dahingestellt  bleiben,  in  welchem
Maße  solche  für  das  Handelsgewerbe  angebracht  erscheint,  da  es  nicht  wohl  angeht,
einen  beliebigen  Händler  wie  den  Landmann  und  etwa  den  Handwerker  als  gesellschaftlichen ­
  Selbstzweck  zu  betrachten.  Dagegen  hat  das  neue  Handelsgesetzbuch  im  sechsten
Abschnitt  des  ersten  Buches,  der  zunächst  von  allen  seinen  Teilen  in  Kraft  getreten  ist,
ein  interessantes  Stück  sozialen  Rechts  geschaffen,  wichtige  Neuerungen  zum  Schuhe
derjenigen,  die  in  einem  Handelsgewerbe  zur  Leistung  kaufmännischer  Dienste  entgeltlich
angestellt  sind,  gegen  Ausbeutung  durch  Mißbrauch  der  Vertragsfreiheit  gebracht.
Das  somit  feierlich  anerkannte  Schutzbedürfnis  der  Handlungsgehilfen  war  zur
Zeit  der  Abfassung  des  alten  Handelsgesetzbuchs  noch  nicht  in  gleichem  Maße  wie  heute
vorhanden.  Zn  den  sechziger  Jahren  des  19.  Jahrhunderts  bestanden  im  Kaufmannsstande ­
  zwischen  Prinzipal  und  Angestellten  vielfach  noch  parttiarchalische  Beziehungen,
gab  cs  verhältnismäßig  wenig  Geschäfte,  bei  denen  die  einzelnen  Angestellten  dem  Herrn
nicht  persönlich  bekannt  waren  und  mit  ihm  in  direkter  Berührung  standen.  Alles  dies
hat  sich  im  Großbetrieb,  wo  die  Stellung  der  Gehilfen  nicht  bloß  als  Übergangsstadium
für  die  spätere  Selbständigkeit,  sondern  vielfach  als  Dienstverhältnis  für  Lebenszeit  zu
betrachten  ist,  völlig  geändert.  Wo  ein  Geschäft  Hunderte  von  Angestellten  beschäftigt,
wo  anstatt  eines  einzelnen  Mannes  lediglich  Kapitalvereinigungen  die  Stelle  des
Prinzipals  eingenommen  haben,  muß  den  Handlungsgehilfen  eine  möglichst  sichere
ökonomische  Lage  in  Bezug  auf  Gesundheit,  Wohnung,  Kündigung,  Erholungszeit
gesetzlich  gewährleistet  werden.
Bekanntlich  hatte  die  Reichskoinmission  für  Arbeiterstatistik  in  den  letzten  Jahren
vor  Umgestaltung  des  Handelsrechts  Ermittelungen  über  die  Lage  der  Handlungsgehilfen
und  Handlungslehrlinge  angestellt;  gerade  ihre  Feststellungen  erwiesen,  daß  mit  den
dispositiven  Vorschriften,  wie  sie  das  alte  Handelsgesetzbuch  für  die  Regelung  der  Rechtsbeziehungen ­
  zwischen  Prinzipal  und  Handlungsgehilfen  aufftellte,  die  es  den  Beteiligten
überließen,  ihr  Verhältnis  nach  freiem  Ermessen  zu  ordnen,  nicht  mehr  auszukommen
sei.  Wenn  auch  das  Verhältnis  der  Geschäftsinhaber  zu  den  Gehilfen  von  dem  des
Arbeiters  zum  Fabrikanten  sich  immerhin  in  gewissen  Stücken  unterscheidet,  so  haben
doch  die  neueren  Untersuchungen  auch  für  das  Handelsgewerbe  ein  bitteres  Stück  der
„Arbeiterfrage"  aufgerollt  und  namentlich  nachgewiesen,  daß  die  Gehilfen  der  Kleinhändler, ­
  der  offenen  Läden  ganz  ähnlich  wie  die  Gehilfen  in  den  kaufmännischen  Großbetrieben ­
  vielfach  der  schlimmsten  wirtschaftlichen  Ausbeutung  preisgegeben  sind.  Ihre
Arbeitsbedingungen  waren  oft  härter  als  die  der  Lohnarbeiter,  da  bei  der  durch  mancherlei
Vorurteile  verstärkten  Reservearmee,  dem  Lehrlings-  und  Mädchenwesen,  dem  Mangel
an  beruflichen  Koalitionen  lange  Arbeitszeit  bei  kärglichem  Verdienst  die  Regel  wurden.
Abhilfe  war  nicht  durch  menschenfreundliche  Geschäftsinhaber,  nicht  durch  Gewerkschaften
zu  erwarten,  nur  eine  sozialreformatorische  Standesgesetzgebung  konnte  helfend  und
schützend  eingreifen.
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        5.  Sozialreformatorische  Bestimmungen  im  Deutschen  Landelsgesetzbuche  -c.  137
Solche  ist  denn  auch  durch  das  neue  Deutsche  Handelsgesetzbuch  in  weitgehendem
Maße  getroffen  worden.  Seine  Tendenz  zielt  dahin,  die  Landlungsgehilfen  gegen  unbillige ­
  Vertragsbestimmungen  zu  schützen,  die  ihnen  bei  der  Anstellung  auferlegt  werden,
und  die  Lehrherren  zur  Erfüllung  der  ihnen  obliegenden  Pflichten  zu  zwingen.  Rein
juristisch  genommen,  muß  es  dabei  den  sonst  mit  wenig  Ausnahmen  streng  durchgeführten ­
  Grundsatz  unbedingter  Vertragsfreiheit  verlassen,  ist  es  der  Idee,  daß  der
Kaufmann  gegenüber  eingegangenen  Verpflichtungen  sich  nicht  auf  gesetzliche  Rechtswohltaten ­
  berufen  darf,  untreu  geworden.  Aber  wie  es  von  ihr  beispielsweise  hinsichtlich ­
  der  Eisenbahnfrachtverträgc  abgeht,  wo  der  einzelne  Privatmann  großen  einflußreichen ­
  Gesellschaften  gegenübersteht,  deren  Geschäftsführung  er  nicht  überblicken  kann,
so  handelt  es  sich,  wirtschaftlich  betrachtet,  auch  hierbei  gar  nicht  um  den  Verkehr  zwischen
Kaufmann  und  Kaufmann,  sondern  um  die  Beziehungen  zwischen  Arbeitnehmer  und
Arbeitgeber,  also  nicht  um  Verträge  zwischen  wirtschaftlich  Gleichstehenden,  sondern
zwischen  wirtschaftlich  Freien  und  dauernd  Abhängigen.  Lat  doch  schon  vor  Jahrzehnten ­
  selbst  John  Stuart  Mill  bekennen  müssen,  daß  die  unbedingte  Vertragsfreiheit
versage,  wo  total  verschiedene  Gesellschaftsklassen  mit  ganz  verschiedenem  Bildungsgang
einander  gegenüberstünden.
Von  den  einschlägigen  Einzelbestimmungen  seien  nur  die  wichtigsten  hier  erwähnt.
Der  Prinzipal  wird  nach  §  62  verpflichtet,  „die  Geschäftsräume  wie  die  für  den
Geschäftsbetrieb  bestimmten  Vorrichtungen  und  Gerätschaften  so  einzurichten  und  zu
unterhalten,  auch  Betrieb  und  Arbeitszeit  so  zu  regeln,  daß  der  Landlungsgehilfe
gegen  eine  Gefährdung  seiner  Gesundheit,  soweit  die  Natur  des  Betriebs  cs  gestattet,
geschützt  und  die  Aufrechterhaltung  der  guten  Sitten  und  des  Anstandes  gesichert  ist."
Wird  der  Gehilfe  in  die  häusliche  Gemeinschaft  aufgenommen,  also  wie  man  zu  sagen
pflegt  „mit  Kost  und  Logis  engagiert",  „so  hat  der  Prinzipal  in  Ansehung  des  Wohnund
  Schlafraumes,  der  Verpflegung,  sowie  der  Arbeits-  und  Erholungszcit  diejenigen
Einrichtungen  und  Anordnungen  zu  treffen,  welche  mit  Rücksicht  auf  die  Gesundheit,
die  Sittlichkeit  und  die  Religion  des  Gehilfen  erforderlich  sind."
Mit  diesen  Sätzen  wird  auf  die  Beschaffung  hoher,  lustiger,  Heller  Geschäftsräume, ­
  ausreichender  Ventilatton,  Gewährung  einer  genügenden  Ruhezeit  usw.  hingearbeitet. ­
  Eine  verständig  geübte  Rechtsprechung  kann  ihnen  den  nötigen  Nachdruck  verleihen. ­
  Denn  Vernachlässigung  der  Pflichten  wird  im  Gesetz  für  den  Prinzipal  mit
schwerwiegenden  Folgen  bedroht.  Er  muß  nach  den  für  unerlaubte  Landlungen  geltenden
Vorschriften  des  bürgerlichen  Rechtes  alle  Nachteile  ersetzen,  die  durch  seine  Schuld
für  Erwerb  oder  Fortkommen  des  Landlungsgehilfen  entstehen,  z.  B.  bei  dauernder
Schädigung  der  Gesundheit  eine  lebenslängliche  Rente  zahlen.  Jedwede  Aufhebung
oder  Beschränkung  dieser  Verpflichtungen  durch  Vertrag  ist  gesetzlich  unzulässig.
Die  Kündigungsfrist  zwischen  Prinzipal  und  Angestellten  muß  für  beide  Teile
gleich  sein,  sie  darf  nicht  weniger  als  einen  Monat  betragen  und  kann  nur  für  den
Schluß  eines  Kalendermonats  ausgesprochen  werden.  Auch  die  Regelung  der  vielerörterten ­
  Konkurrenzklausel,  durch  welche  der  Gehilfe  für  die  Zeit  nach  der  Beendigung
des  Dienstverhältnisses  in  seiner  gewerblichen  Tätigkeit  beschränkt  wird,  ist  unter  diesen
Gesichtspunkten  zu  betrachten.  Sie  soll  für  ihn  nur  insoweit  verbindlich  sein,  „als  die
Beschränkung  nach  Zeit,  Ort  und  Gegenstand  nicht  die  Grenzen  überschreitet,  durch
welche  eine  unbillige  Erschwerung  des  Fortkommens  des  Landlungsgehilsen  ausgeschlossen
wird."  Zu  erwähnen  bleibt  schließlich  noch,  daß  entgegen  der  Regierungsvorlage  und
entgegen  der  analogen  Bestimmung  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches  nach  langen  Verhandlungen ­
  auf  Vorschlag  der  Reichstagskommission  bestimmt  wurde,  daß  die  Landlungsgehilfen ­
  nicht  verpflichtet  sind,  sich  bei  zeitweiser  unverschuldeter  Dienstunfähigkeit  den
aus  einer  Kranken-  oder  Unfallversicherung  ihnen  zukommenden  Betrag  auf  den  fälligen
Gehalt  und  Unterhalt  für  die  ersten  6  Wochen  anrechnen  zu  lassen.
        <pb n="149" />
        138  Zweiter  Teil.  Lande!.  VI.  Landlungsgehilfe  und  Landlungslehrling.

Ganz  neu  ist,  wie  bereits  angedeutet,  die  Regelung  des  Lehrlingswesens,  welche
die  Vorschriften  der  Gewerbeordnung  in  der  erforderlichen  Anpassung  an  die  Bedürfnisse
des  Landelsstandes  wiedergibt,  im  übrigen  das  Recht  der  Gehilfen  mit  den  gebotenen
Abweichungen  auf  die  Lehrlinge  überträgt.  Sie  läßt  sich  kurz  dahin  charakterisieren,
daß  sie  einmal  die  Lehrlinge  aus  dem  Betriebe  irgendwie  anrüchiger  Personen  fernhalten ­
  und  weiterhin  der  vielbeliebten  „Lehrlingszüchterei",  der  Ausbeutung  jugendlicher
Arbeitskräfte  gegen  geringes  Entgelt  vorbeugen  will.  Es  wird  daher  den  Personen,
die  nicht  im  Besitz  der  bürgerlichen  Ehrenrechte  sind,  das  Lalten  und  Anleiten  von
Landlungslehrlingen  völlig  verboten  und  weiterhin  jeder  Lehrherr  verpflichtet,  dafür
zu  sorgen,  daß  der  Lehrling  in  allen  bei  dem  Betrieb  des  Geschäfts  vorkommenden
kaufmännischen  Arbeiten  unterwiesen  wird,  und  daß  diese  Unterweisung  in  der  durch
den  Zweck  der  Ausbildung  gebotenen  Reihenfolge  und  Ausdehnung  geschieht.  Der
Lehrherr  darf  insbesondere  nicht  dem  Lehrling  die  zu  seiner  Ausbildung  erforderliche
Zeit  und  Gelegenheit  durch  Verwendung  zu  anderen  Dienstleistungen  entziehen  und  ihn
dauernd  zu  rein  mechanischen  Arbeiten,  Küchengängen  und  Kinderbewachung,  wie  sie
in  Witzblätttern  oft  recht  drastisch  geschildert  werden,  mißbrauchen.
All'  den  angedeuteten  Normen  fehlt  es  durchaus  an  der  genauen,  ich  möchte
fast  sagen  ziffermäßigen  Begrenzung  ihres  Inhalts.  Dies  fällt  umso  mehr  auf,  als
das  Landelsgesetzbuch  sich  sonst  der  größten  Schärfe  und  Eindeutigkeit  befleißigt,  mit
Recht  viel  weniger  in  das  subjektive  freie  richterliche  Ermessen  stellt,  als  dies  beispielsweise ­
  im  neuen  Bürgerlichen  Gesetzbuch  für  viele  Sätze  geschieht.  Aber  gerade  für  die
erwähnten  Besümmungen  hätte  sich  schwer  eine  für  alle  Fälle  passende  Fornr  finden
lassen;  eine  solche  würde  sich  in  ihrer  Starrheit  bei  der  Anwendung  bald  zu  eng  und
bald  zu  weit  erweisen.  So  blieb  hier,  wie  in  so  vielen  ähnlichen  Verhältnissen,  bei
denen  sozialpolitische  Gedanken  eine  Rolle  spielen,  kein  anderer  Weg  übrig,  als  im
Vertrauen  auf  den  deutschen  Richterstand  die  Macht  des  richterlichen  Ermessens  zu
erweitern.  Wo  feste  Anhaltspunkte  nötig  schienen,  wie  bei  Regelung  der  Arbeitszeit,
namentlich  derjenigen  weiblicher  Personen,  wurde  durch  die  Novelle  zur  Gewerbeordnung ­
  Fürsorge  getroffen.
Die  soziale  Welle,  die  seit  mehr  als  einem  Jahrzehnt  die  ganze  Gesetzgebungs-Maschine
  überflutet,  hat  nun  auch  dies  stille  Fahrzeug,  das  sie  bisher  kaum  an  seinem
äußersten  Rande  umspülte,  emporgehoben.  Wir  sind  uns  über  die  Notwendigkeit
sozialer  Reformen  im  Geltungsbereich  des  Landelsrechts  klar  geworden,  und  das  neue
Gesetzbuch  durfte  es  auf  Grund  der  Wandlung  der  öffentlichen  Meinung  wagen,  auch
die  träge  Masse  der  noch  widerstrebenden  Minorität  zu  deren  Durchführung  anzuhalten.
Ob  nach  jeder  einzelnen  Richtung  ganz  das  Richtige  gefunden,  ob  stets  das  Gleichgewicht ­
  zwischen  den  verschiedenen  Strömungen  gewahrt  ist,  wird  freilich  erst  künftige
Erfahrung  lehren.  Nur  das  eine  läßt  sich  heute  schon  sagen,  der  Versuch  des  neuen
Landelsgesetzbuchs,  ohne  allzu  schroffe  Eingriffe  in  das  für  den  Kaufmannsstand
unerläßliche  Jndividualprinzip  die  wirtschaftlich  schwächere  Lage  des  Landlungsgehilfen
und  -lehrlings  gegenüber  den  Prinzipalen  durch  unverrückbare  Zwangsnormen  zu
stärken,  durch  ein  neugeschaffenes  Recht  die  ökonomischen  Machtvcrhältnisse  wirksam
zu  beeinflussen,  kann  vom  volkswirtschaftlichen,  besonders  sozialpolitischen  Standpunkt
aus  bloß  freudig  begrüßt  werden.  And  es  wird  zweifelsohne  der  kiinftigen  Entwickelung
des  deutschen  Landels  nichts  schaden,  daß  sein  neues  Recht  mit  einem  Tropfen  sozialreformatorischen
  Öles  gesalbt  ist.  Der  Weg  zur  Lösung  des  spannendsten  Problems
unserer  Zeit,  den  wir  im  19.  Jahrhundert  mühsam  angebahnt,  wird  damit  im  20.,  das
nach  Schmoller  erst  das  soziale  sein  wird,  glücklich  weitergeführt.
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        6.  Das  Reichsgeseh  betreffend  Kaufmannsgerichte  vom  6.  Juli  1904.  139

6.  Das  Neichsgesetz
betreffend  Kaufmannsgerichte  vom  6.  Juli  1904.
Von  G.  v.  Meyeren.
v.  Meyeren,  Das  Reichsgesetz  betreffend  Raustnannsgerichte  vom  6.  Juli  19»*  mit  den
preußischen  Ausführn,igslestimmmigeii.  Berlin,  Karl  kseymann,  *905.  S.  X—XIX.
Das  Gesetz  vom  29.  Juli  1890,  betreffend  die  Gewerbegerichte,  findet,  wie  in
seinem  §  76  (jetzt  §  81)  ausdrücklich  bestimmt  wird,  auf  die  Gehilfen  und  Lehrlinge
in  Handelsgeschäften  keine  Anwendung.  Seit  Erlaß  dieses  Gesetzes  ist  aber  in  den
Kreisen  der  Handlungsgehilfen  immer  lebhafter  und  nachdrücklicher  das  Bestreben
hervorgetreten,  in  gleicher  Weise,  wie  die  gewerblichen  Arbeiter,  zu  Einrichtungen  zu
gelangen,  welche  es  ihnen  ermöglichen,  Streitigkeiten  aus  ihrem  Dienstverhältnis  vor
einem  durch  sachkundige  Beisitzer  aus  den  Kreisen  der  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer
verstärkten  Gericht  in  einem  einfachen,  schleunigen  und  billigen  Verfahren  zum  Austrag ­
  zu  bringen.
Der  Reichstag  gab  wiederholt  zu  erkennen,  daß  er  diese  Bestrebungen  billige
und  ihnen  Rechnung  zu  tragen  wünsche.
Schon  im  Jahre  1897  bei  der  Beratung  über  den  Entwurf  eines  Handelsgesetzbuchs ­
  beschloß  er,  die  Verbündeten  Regierungen  zu  ersuchen,  baldtunlichst  die
Vorlegung  eines  Gesetzentwurfs  zu  veranlassen,  wonach  zur  Entscheidung  von  Streitigkeiten ­
  zwischen  Prinzipalen  einerseits  und  Handlungsgehilfen  und  -lehrlingen  andrerseits
kaufmännische  Schiedsgerichte  errichtet  werden.
Es  folgten  in  den  nächsten  Jahren  —  abgesehen  von  einigen  sozialdemokratischen
Anträgen  auf  Erweiterung  der  Zuständigkeit  der  Gewerbcgerichtc  —  die  Anträge
Bassermann  vom  12.  Dezember  1898  und  Trimborn,  Litze  und  Genossen  vom
18.  Januar  1899,  welche  am  25.  Januar  1899  mit  großer  Mehrheit  angenommen
wurden,  sowie  im  Jahre  1900  ein  Antrag  Bassermann  und  am  12.  Dezember  1901
ein  Antrag  Raab  und  Genossen,  verbunden  mit  dem  „Entwurf  eines  Gesetzes,
betreffend  die  kaufmännischen  Schiedsgerichte".  Endlich  wurde  am  29.  Januar  1902
ein  erneuter  Antrag  Bassermann  auf  Vorlegung  eines  Gesetzentwurfs  wegen  Einführung ­
  besonderer  Gerichte  für  Rechtsstreitigkeiten  aus  dem  kaufmännischen  Dienstverträge
  vom  Reichstag  einer  Kommission  von  14  Mitgliedern  überwiesen.
Nunmehr  legte  der  Reichskanzler  im  Januar  1903  einen  im  Reichsamt  des
Innern  und  im  Reichsjustizamt  ausgearbeiteten  Entwurf  eines  Gesetzes,  betreffend  Kaufmannsgerichte, ­
  dem  Bundesrate  zur  Beschlußfassung  vor.  Nachdem  dieser  Entwurf
vom  Bundesrat  eingehend  durchberaten  war,  gelangte  er  in  der  dort  festgestellten  Fassung
am  8.  Januar  1904  an  den  Reichstag.  Im  Reichstage  wurde  er  in  Verbindung
mit  einem  den  gleichen  Gegenstand  behandelnden  Gesetzentwurf  des  Abgeordneten
Lattmann  und  Genossen  am  20.  und  21.  Januar  1904  im  Plenum  in  erster  Lesung
beraten  und  an  eine  Kommission  von  21  Mitgliedern  verwiesen.  Nachdem  die  Kommission
ihre  Beratungen  erledigt  und  durch  den  Abgeordneten  Lieber  schriftlich  Bericht
erstattet  hatte,  fand  im  Plenum  vom  8.—10.  Juni  1904  die  zweite  Lesung  und  am
16.  Juni  1904  die  dritte  Lesung  statt.  Das  Gesetz  erhielt  in  der  vom  Reichstag
festgestellten  Fassung  die  Zustimmung  des  Bundesrats,  wurde  am  6.  Juli  1904
Allerhöchst  vollzogen  und  am  14.  Juli  1904  im  Reichsgesehblatt  veröffentlicht.
Nachdem  bereits  in  den  Gewerbegerichten  eine  besondere,  von  den  ordentlichen
Gerichten  losgelöste  Gerichtsorganisaüon  geschaffen  war,  ist  in  den  Kaufmannsgerichten
eine  neue  Art  von  Sondergerichten  eingesetzt  worden.  Für  die  Gestaltung  dieser
Gerichte  kamen  zwei  Wege  in  Frage,  entweder  ihre  Anlehnung  an  die  Amtsgerichte
        <pb n="151" />
        140  Zweiter  Teil.  Landel.  VI.  Handlungsgehilfe  und  Landlungslehrling.
oder  die  Benutzung  der  gewerbegerichtlichen  Organisation.  Die  gesetzgebenden  Faktoren
haben  sich  für  den  letzteren  Weg  entschieden.  Zur  Rechtfertigung  dieser  Entscheidung
führt  die  Begründung  zu  dem  Entwurf  der  Verbündeten  Regierungen  folgendes  aus:
„Die  erstere  Gestaltung  —  Anlehnung  an  die  Amtsgerichte  —  ist  unter
Berücksichtigung  ihrer  mannigfachen  Vorzüge  ernstlich  erwogen  und  dabei  sowohl  die
organische  Angliederung  kaufmännischer  Gerichte  an  die  Amtsgerichte  als  auch  die  Einführung ­
  eines  vereinfachten  und  verbilligten  Verfahrens  bei  den  Amtsgerichten,  unter
Zuziehung  kaufmännischer  Beisitzer,  in  Betracht  gezogen  werden.  Bei  näherer  Prüfung
erwiesen  sich  jedoch  die  einem  solchen  Plane  entgegenstehenden  Bedenken  als  so  groß,
daß  er  nicht  weiter  verfolgt  werden  konnte.  Bei  einer  derartigen  Einrichtung  würde
insbesondere  die  Frage  einer  Amgestaltung  des  ganzen  amtsgerichtlichen  Verfahrens
aufgerollt  sein.  Dies  aus  dem  gegenwärtigen  Anlasse  geschehen  zu  lassen,  empfahl  sich
jedoch  schon  um  deswillen  nicht,  weil  die  Erörterung  einer  so  weitgehenden  Rechnn
die  Erledigung  der  Frage  eines  vereinfachten  Verfahrens  für  die  Landlungsgehilfen
unter  Amständen  erheblich  verzögern  würde.
Liernach  erschien  es  angezeigt,  die  bestehende  gewerbegerichtliche  Organisation  für
die  beabsichtigte  Neueinrichtung  heranzuziehen.  .  .  .
....  Es  war  aber  nicht  angängig,  die  Zuständigkeit  der  Gewerbegerichte  auf
die  Streitigkeiten  aus  dem  kaufmännischen  Dienst-  oder  Lehrverhältnis  ohne  weiteres
auszudehnen,  da  trotz  einiger  Ähnlichkeiten  doch  mannigfache  tiefgreifende  Verschiedenheiten ­
  zwischen  den  Berufsverhältnissen  der  kaufmännischen  Gehilfen  und  denjenigen
der  gewerblichen  Arbeiter  bestehen.  Insbesondere  haben  die  rechtlichen  Beziehungen
der  Kaufleute  zu  ihrem  Personale  nicht  in  der  Gewerbeordnung,  sondem  im  Landelsgesetzbuch
  ihre  besondere  Regelung  gefunden.  Die  Beisitzer  der  Gewerbegerichte  sind
daher  nicht  geeignet,  bei  der  Entscheidung  von  Streitigkeiten  aus  dem  kaufmännischen
Dienstverhältnis  überall  mit  der  erforderlichen  Sachkunde  mitzuwirken,  ebensowenig  wie
dies  umgekehrt  für  die  kaufmännischen  Beisitzer  bei  gewerblichen  Streitigkeiten  der  Fall
sein  würde.  Auch  liegt  die  Gefahr  nahe,  daß  bei  gemeinschaftlichen  Wahlen  infolge
des  zahlenmäßigen  Übergewichts  der  gewerblichen  Arbeiter  das  kaufmännische  Element
unverhältnismäßig  in  den  Lintergrund  gedrängt  werden  könnte.  Eine  solche  Anterstellung
  der  Landlungsgehilfen  unter  die  Gewerbegerichte  würde  auch  den  Wünschen
der  Beteiligten  nicht  entsprechen,  wie  von  den  mitgliederreichsten  Vertretungen  der
Landlungsgehilfcn  nachdrücklich  geltend  gemacht  worden  ist.
Es  empfiehlt  sich  daher,  die  Gerichte  für  die  kaufmännischen  Streitigkeiten  nur
durch  die  Person  des  Vorsitzenden  und  die  für  den  Geschäftsverkehr  erforderlichen
Einrichtungen  tunlichst  mit  den  Gewerbegerichtcn  in  Verbindung  zu  bringen.  Ausnahmsweise ­
  kann  daneben  die  Errichtung  eines  besonderen  Gerichts  für  die  kaufmännischen
Streitigkeiten  zugelassen  werden,  sofern  am  Orte  ein  Gewerbegericht  nicht  besteht  oder
neben  einem  vollbeschäftigten  Gewerbegerichte  noch  ein  vollbeschäftigtes  Kaufmannsgericht ­
  zur  Betätigung  gelangen  kann  oder  endlich  besondere  sachliche  oder  persönliche
Gründe  für  die  Trennung  der  beiden  Gerichte  sprechen.  Bei  einem  solchen  Vorgehen
werden  zunächst  die  von  den  Gemeinden  oder  weiteren  Kommunalverbänden  zu  tragenden
Kosten  der  Gerichtshandlung  wesentlich  herabgemindert;  ferner  wird  die  vennehrte  Zahl
der  zur  Entscheidung  gelangenden  Streitigkeiten  an  vielen  Orten  die  gemeinsame
Einrichtung  lebensfähiger  gestalten,  oft  deren  Schaffung  erst  ermöglichen."
Die  Kaufmannsgerichte  sind  also  selbständige  Sondergerichte  neben  den
Gewerbegerichten  und  diesen  nur  insofern  „angegliedert",  als  tunlichst  der  Vorsitzende
des  Gewerbegerichts  und  seine  Stellvertreter  auch  zugleich  zum  Vorsitzenden  und  zu
stellvertretenden  Vorsitzenden  des  an  demselben  Orte  errichteten  Kaufmannsgerichts
bestellt  und  für  beide  Gerichte  gemeinsame  Bureaueinrichtungen  getroffen  werden  sollen.
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        6.  Das  Reichsgesetz  betreffend  Kaufmannsgerichte  vom  6.  Juli  1904.  141
Die  Errichtung  der  Kaufmannsgerichte  liegt  den  Gemeinden  und  weiteren
Kommunalverbänden  ob;  diese  haben  auch  die  Kosten  der  Unterhaltung  der  Gerichte  zu
tragen.  Die  Kaufmannsgerichte  sind  also  ebenso,  wie  die  Gewerbegerichte,  kommunale
Behörden,  die  aber  durch  das  Gesetz  zur  Mitwirkung  bei  der  Ausübung  der  staatlichen ­
  Gerichtshoheit  berufen  sind,  also  in  Preußen  „im  Namen  des  Königs"  Recht
sprechen.  —Für  alle  Gemeinden  über  20  000  Einwohner  müssen  Kaufmannsgerichte
errichtet  werden;  anderwärts  kann  die  Errichtung  von  Kaufmannsgcrichten  „bei  vorhandenem ­
  Bedürfnis"  erfolgen.  Die  Landeszentralbehörde  ist  befugt,  nötigenfalls  die
Gründung  des  Gerichts  „anzuordnen",  also  zwangsweise  herbeizuführen.
Sachlich  zuständig  sind  die  Kaufmannsgerichte  für  die  Entscheidung  von  Streitigkeiten ­
  aus  dem  Dienst-  oder  Lehrverhältnis  zwischen  Kaufleuten  einerseits  und  ihren
Handlungsgehilfen  und  -lehrlingen  andrerseits  und  zwar  ohne  Rücksicht  auf  den
Wert  des  Streitgegenstandes.  Ihre  Zuständigkeit  erstreckt  sich  —  im  Gegensatz  zu
derjenigen  der  Gewerbegerichte  —  auch  auf  Streitigkeiten  aus  der  sogenannten  Konkurrenzklausel. ­
  Während  ferner  das  Gewerbegerichtsgeseh  Schiedsverträge,  durch
welche  die  Zuständigkeit  der  Gewerbegerichte  für  künftige  Streitigkeiten  ausgeschlossen
wird,  unter  gewissen  Voraussetzungen  zuläßt,  erklärt  das  Kaufmannsgerichtsgeseh  solche
Vereinbarungen  zwischen  Kaufleuten  und  ihren  Handlungsgehilfen  oder  -lehrlingen  für
nichtig.  —  Auf  Handlungsgehilfen,  deren  Iahresarbeitsverdienst  an  Lohn  oder  Gehalt
den  Betrag  von  5000  Mark  übersteigt,  sowie  auf  die  in  Apotheken  beschäftigten
Gehilfen  und  Lehrlinge  finden  die  Vorschriften  des  Gesetzes  keine  Anwendung.
Für  jedes  Kaufmannsgericht  sind  ein  Vorsitzender  und  mindestens  ein  Stellvertreter ­
  desselben,  sowie  die  erforderliche  Zahl  —  mindestens  vier  —  Beisitzer  zu
berufen,  ferner  mindestens  ein  Gerichtsschreiber  zu  bestellen  und  die  erforderlichen
Bureau-  und  Kasseneinrichtungen  zu  treffen.
Der  Vo  r  si  tz  en  de  und  seine  Stellvertreter  dürfen  weder  Kaufleute  noch  Handlungsgehilfen ­
  sein.  Sie  sollen  —  abweichend  von  den  Bestimmungen  des  Gewerbegerichtsgesehes
  —  in  der  Regel  die  Befähigung  zum  Richteramt  oder  höheren  Verwaltungsdienst ­
  besitzen;  nur  ausnahmsweise  können  mit  Genehmigung  der  höheren  Verwaltungsbehörde ­
  —  in  Preußen  des  Regierungspräsidenten  —  auch  Personen  ohne  diese
Qualifikation  zu  Vorsitzenden  oder  stellvertretenden  Vorsitzenden  bestellt  werden.
Die  Beisitzer  müssen  zur  Hälfte  Kaufleute,  zur  Hälfte  Handlungsgehilfen  sein.
Die  ersteren  werden  von  den  Kaufleuten,  die  letzteren  von  den  Handlungsgehilfen
gewählt.  Für  das  aktive  und  passive  Wahlrecht  gelten  hier  im  großen  und  ganzen
dieselben  Vorschriften  wie  bei  den  Gewerbegerichten.  Insbesondere  dürfen  Frauen
weder  als  Wähler  zugelassen  noch  gewählt  werden.  Zur  Teilnahme  an  den  Wahlen
ist  ein  Lebensalter  von  mindestens  25  Jahren,  zur  Wählbarkeit  ein  solches  von  mindestens ­
  30  Jahren  erforderlich.
Die  Bcisitzerwahl  ist  unmittelbar  und  geheim.  Bei  den  Kaufmannsgerichten
muß  sie  stets  nach  den  Grundsätzen  der  Verhältniswahl  erfolgen,  während  bei  den
Gewerbegerichten  die  Einführung  der  Verhältniswahl  durch  das  Statut  nur  zulässig
ist.  Die  nähere  Regelung  der  Verhältniswahl  überläßt  der  Gesetzgeber  im  wesentlichen ­
  den  Statuten  der  einzelnen  Kaufmannsgerichte.  Das  vom  Preußischen  Handelsminister ­
  veröffentlichte  Musterstatut  enthält  in  seinen  §§  11,  14—18  eingehende
Bestimmungen  über  die  Verhältniswahl.
Auf  das  Prozeßverfahren  vor  den  Kaufmannsgerichten  finden  die  Vorschriften ­
  des  Gewerbegerichtsgesetzes  mit  der  Maßgabe  Anwendung,  daß  die  Berufung
gegen  die  Arteile  der  Kaufmannsgerichte  nur  zulässig  ist,  wenn  der  Wert  des  Streitgegenstandes ­
  den  Betrag  von  300  Mark  —  bei  den  Gewerbegerichten  100  Mark  —
übersteigt.  Abweichend  von  den  Bestimmungen  im  §  31  des  Gcwerbegerichtsgesetzes
ließ  der  Bundesratsentwurf  Rechtsanwälte  und  Personen,  die  das  Verhandeln  vor
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        142  Zweiter  Teil.  Landet.  VI.  Landlungsgehilfe  und  Landlungslehrling.

Gericht  geschäftsmäßig  betreiben,  als  Prozeßbevollmächtigte  oder  Beistände  vor  den
Kaufmannsgerichten  zu,  weil  hier  häufiger  als  vor  den  Gewerbegerichten  schwierige
Rechtsfragen  vorkommen  und  überdies  die  Landlungsgehilfen  infolge  von  Stellenund
  Ortswechsel,  aber  auch  sonst  infolge  ihrer  Berufstätigkeit  häufig  am  persönlichen
Erscheinen  vor  Gericht  behindert  sein  würden.  Auf  Vorschlag  seiner  Kommission
erklärte  aber  der  Reichstag  —  um  das  Prozeßverfahren  nach  Möglichkeit  schleunig
und  billig  zu  gestalten  —  auch  den  §  31  des  Gewerbegerichtsgesetzes  für  anwendbar.
Rechtsanwälte  und  Personen,  die  das  Verhandeln  vor  Gericht  geschäftsmäßig  betreiben,
dürfen  also  als  Prozeßbevollmächtigte  oder  Beistände  vor  den  Kaufmannsgerichten
nicht  zugelassen  werden.
Neben  der  Rechtsprechung  in  Streitigkeiten  aus  dem  kaufmännischen  Dienstoder ­
  Lehrverhältnis  sind  den  Kaufmannsgerichten,  ebenso  wie  den  Gewerbegerichten,
auch  die  Funktionen  von  Einigungsämtern  übertragen.  Die  Einigungsämter  sollen
bei  schon  entstandenen  oder  drohenden  Zwistigkeiten  zwischen  einer  Mehrheit  von
Arbeitnehmern  und  einem  oder  mehreren  Arbeitgebern  (Ausständen  und  Aussperrungen)
im  Wege  mündlicher  Verhandlungen  auf  eine  gütliche  Beilegung  des  Streites  hinwirken.
Endlich  sind  die  Kaufmannsgerichte  —  in  ähnlicher  Weise  wie  die  Gewerbegerichte ­
  —  verpflichtet,  auf  Ansuchen  von  Staats-  oder  Kommunalbehörden  Gutachten ­
  über  Fragen  des  kaufmännischen  Dienst-  und  Lehrverhältnisses  abzugeben,  und
berechtigt,  in  den  bezeichneten  Fragen  Anträge  an  die  Behörden  und  an  die  gesetzgebenden ­
  Körperschaften  der  Bundesstaaten  und  des  Reichs  zu  stellen.
Wo  Kaufmannsgerichte  nicht  bestehen,  hat  bei  Streitigkeiten  über  den  Antritt,
die  Fortsetzung  oder  die  Auflösung  des  kaufmännischen  Dienst-  oder  Lehrverhältnisses
und  über  die  Berechnung  oder  Anrechnung  der  von  den  Landlungsgehilsen  und  -lchrlingen
  zu  leistenden  Krankenversicherungsbeiträge  und  Eintrittsgelder  der  Gemeindevorsteher ­
  auf  Ansuchen  einer  Partei  einen  Vergleich  herbeizuführen  oder  eine  vorläufige ­
  Entscheidung  abzugeben.
Das  Gesetz  ist  am  1.  Januar  1905  in  Kraft  getreten.

7.  Der  Komprador.
Ein  Beitrag  zur  Organisation  des  Fremdhandels  in  China.
Von  Lermann  Schumacher.

Schumacher,  Die  Vrganisation  des  Lremdhandels  in  China.  Vortrag.  Zn:  Jahrbuch
für  Gesetzgebung,  Verwaltung  und  Volkswirtschaft.  22.  Jahrgang,  Herausgegeben  von  Schmoller.
2.  Heft.  Leipzig,  Duncker  6c  Humblot,  (899.  S.  286  —  291,
Überall  in  orientalischen  Ländern  ist  es  üblich,  daß  der  fremde  Kaufmann  die
Angestellten  seiner  Firma  zum  großen  Teil  aus  Einheimischen  seines  Aufcnthaltslandes
rekruttert,  schon  der  Billigkeit  wegen,  aber  auch  um  bessere  Fühlung  mit  den  Ortseingesessenen ­
  zu  bekommen.  Fast  überall  sonst  ist  dieses  einheimische  Element  auf  einer
untergeordneten  Stufe  verblieben;  in  China  reckt  es  sich  zu  einer  Art  Gleichberechttgung
neben  dem  eigentlichen  ausländischen  Chef  des  Landelshauses  empor.  Das  hängt
zunächst  damit  zusammen,  daß  in  China  die  einheimischen  Angestellten  einer  Firma
weniger  gleichberechtigt  nebeneinander  stehen,  als  es  anderswo,  als  es  beispielsweise  in
Japan  bei  den  sogenannten  Bantos  der  Fall  ist,  sondern  daß  hier  alle  einheimischen
Angestellten  einem  ihrer  Landsleute  streng  untergeordnet  sind.  Der  überall  sich  wieder-
        <pb n="154" />
        7.  Der  Komprador.

143

holenden  Schwierigkeit,  sich  gegen  die  Anredlichkeit  solcher  einheimischer  Angestellten  zu
schützen,  ist  man  nämlich  in  China  mit  Lilfe  des  Systems  persönlicher  Garantien  begegnet. ­
  Einer  der  Angestellten,  der  sogenannte  Komprador,  übernimmt  für  alle  Chinesen,
die  nicht  nur  im  Geschäfte,  sondern  auch  im  Privathause  des  ausländischen  Kaufmanns  —
mit  seiner  Zustimmung  —  angestellt  werden,  die  persönliche  Garantie,  die  dadurch  wirksam
wird,  daß  der  Komprador  selbst  beim  Antritt  seiner  Stellung  eine  Kauüon  zu  leisten
hat,  die  im  Linblick  auf  seine  sogleich  zu  erwähnenden  vielerlei  Pflichten  nicht  gering
bemessen  zu  sein  pflegt,  in  Longkong  bis  zu  500000  mexikanischen  Dollars  oder  einer
Million  Mark  ansteigt.  Auf  diese  für  den  Ausländer  so  bequeme  Praxis  der
Garantierung  geht  es  zurück,  daß  der  Chinese  in  so  weiten  Kreisen  den  Ruf  ungewöhnlicher ­
  Ehrlichkeit  genießt;  denn  ein  Garanüerter  meidet  natürlich  im  wohlverstandenen ­
  eigenen  Interesse  jede  offene  Anehrlichkeit,  die  die  Garantiepflicht  des
Kompradors  in  Kraft  tteten  läßt,  und  entschädigt  sich  dafür  umso  reichlicher  durch  die
„squeeze“  genannten  kleinen  Übervorteilungen,  für  die  jeder  Chinese  eine  seltene  Begabung ­
  besitzt,  und  die,  wenigstens  einem  Ausländer  gegenüber,  schrankenlos  erlaubt
erscheinen,  jedenfalls  nicht  unter  die  Garantie  des  Koinpradors  fallen.  Diese  Praxis
hat  aber  auch  die  Folge,  daß  im  Geschäft  des  fremden  Kaufmanns  eine  Art  Nebenregierung ­
  großgezogen  wird;  es  findet  sich  in  der  Firma  eine  Persönlichkeit,  die  auf
einen  wichtigen  Teil  der  Angestellten  einen  Einfluß  hat,  hinter  dem  derjenige  des  eigentlichen ­
  Chefs  des  Laufes  zurücksteht.  And  diese  Persönlichkeit,  die  über  ihre  Amgebung
bereits  so  weit  hervorragt,  hat  eine  noch  viel  weitergehende  Machtbefugnis  gewonnen
hauptsächlich  durch  zwei  Momente,  erstens  durch  die  sprachlichen  Verhältnisse  und  zweitens
durch  die  Geldverhältnisse  in  China.
In  fast  allen  anderen  Ländern  ist  cs  üblich,  daß  der  zugezogene  fremde  Kaufmann ­
  am  meisten  selbst  dazu  beiträgt,  eine  sprachliche  Verständigung  mit  der  einheimischen ­
  Bevölkerung  zu  ermöglichen;  lernt  er  auch  nicht,  die  Sprache  seines
Aufenthaltsortes  völlig  zu  beherrschen,  so  lernt  er  doch  soviel,  daß  er  das  meiste  verstehen ­
  kann.  Insbesondere  der  deutsche  Kaufmann  ist  ja  bekannt  für  seine  Sprachkenntnis
  und  Sprachgewandtheit.  So  bedient  sich  der  fremde  Kaufmann  im  geschäftlichen
Verkehr  —  um  nur  ein  paar  Beispiele  aus  der  Nähe  Chinas  anzuführen  —  in
Singapore  der  leicht  zu  erlernenden  malaiischen  Sprache,  in  Japan  eines,  wenn  auch
stark  korrumpierten  Japanisch.  In  China  ist  das  anders.  In  China  trägt  nicht  der
Ausländer,  sondern  der  Chinese  am  meisten  dazu  bei,  eine  sprachliche  Verständigung
zu  ermöglichen.  In  China  ist  die  Geschäftssprache  zwischen  Einheimischen  und  Fremden
bekanntlich  das  sogenannte  Pidgin-Englisch  (d.  h.  Geschäfts-Englisch,  da  auf  Pidgin-Englisch
  pidgin  =  business)  ....
Da  nun  mit  verschwindenden  Ausnahmen  die  Sprache  des  Landes  dem  fremden
Kaufmann  ein  Buch  mit  sieben  Siegeln  bleibt,  so  ist  dieser  im  Verkehr  mit  chinesischen
Kaufleuten,  die  regelmäßig  natürlich  nicht  Pidgin-Englisch  können,  überall  auf  seine
chinesischen  Angestellten,  in  erster  Linie  also  seinen  verantwortlichen  Komprador,
angewiesen.  Diesem  liegt  denn  auch  als  Äauptaufgabe  ob,  chinesische  Kunden  heranzuziehen. ­
  Dazu  spornt  ihn  die  Provision  an,  die  jede  Geschäftsvermittlung  ihm  einbringt. ­
  Aber  auch  nur  er,  nicht  der  fremde  Chef  des  Laufes,  ist  in  der  Lage,  die
Bonität  der  herangezogenen  chinesischen  Kunden  zu  beurteilen;  der  Komprador  muß
infolgedessen  auch  —  wodurch  er  zugleich  vor  einer  leichtsinnigen  Ausdehnung  des
fremden  Geschäftes  bewahrt  wird  —  die  Bürgschaft  für  die  Kunden,  die  er  seinem
Chef  zuführt,  übernehmen.  Er  muß  bei  jeglichem  Geschäftsabschluß  mit  einem  Chinesen
sich  durch  seine  Anterschrift  seinem  Chef  gegenüber  verpflichten,  für  die  Abnahme  und
die^  Bezahlung  der  bestellten  Waren  persönlich  einzustehen.  Die  Lauptsache  ist  aber,
daß  der  fremde  Kaufmann  auch  nur  mit  Lilse  eines  chinesischen  Angestellten  —
schriftlich  wie  mündlich  —  mit  seinen  chinesischen  Kunden  verhandeln  kann,  und  da  er
        <pb n="155" />
        144  Zweiter  Teil.  Lande!.  VI.  Landlungsgehilfe  und  Landlungslehrling.
die  Verhandlungen,  die  sein  Komprador  führt,  nicht  oder  doch  nur  höchst  unzureichend
zu  kontrollieren  vermag,  so  ist  er  fast  hilflos  seinem  chinesischen  Angestellten  ausgeliefert.
  Daß  so  ohne  sein  Wissen  manche  Vereinbarungen  getroffen  werden,  die  wohl
im  Interesse  des  Kompradors,  nicht  oder  doch  nur  zum  geringeren  Teil  in  demjenigen
des  fremden  Kaufmanns  liegen,  dürfte  für  jeden,  der  auch  nur  einen  oberflächlichen
Einblick  in  den  Charakter  der  Chinesen  gewonnen  hat,  unzweifelhaft  sein.  Diese
Gebundenheit  wird  dadurch  noch  unangenehmer,  daß  der  fremde  Kaufmann,  der  nicht
in  der  Lage  ist,  seinem  Angestellten  in  die  Karten  zu  sehen,  es  doch  sehr  oft  nicht
verhindern  kann,  daß  dieser  ihm  in  die  Karten  sieht.
Dazu  kommen  endlich  als  ein  weiteres  Moment,  das  dem  chinesischen  Angestellten
in  China  eine  ganz  besondere  Stellung  verschafft,  die  Währungsverhältnisse  des  Landes.
China  hat  bekanntlich  eigentlich  Kupferwährung.  Im  Großhandel  verbietet  es  sich
jedoch,  mit  den  einzigen  geprägten  Münzen  des  Landes,  den  bekannten  durchlochten
kupfernen  Käsch,  die  nur  einen  Wert  von  1 U  Pfennig  haben,  zu  arbeiten.  Im  Großhandel ­
  tritt  daher  ein  Rechnungsgeld  —  der  früheren  Mark  Banko  in  Lamburg
vergleichbar  —  ein,  nämlich  ein  bestimmtes  Gewicht  Silber  von  bestimmter  Feinheit.
Dieser  sogenannte  Tael  oder  Liang  (d.  h.  Anze),  der  täglich  im  Kurse  sowohl  deni
Kupfer  als  auch  dem  Golde  gegenüber  schwankt,  ist  also  nicht  ausgeprägt,  sondern  nur
vorgestellt,  wird  daher  auch  nicht  gezählt,  sondern  gewogen.  Er  kommt  in  Sycee
genannten,  schuhartig  gegossenen  Stücken  Silber,  auf  denen  eine  öffentliche  Prüfungsbehörde, ­
  der  Kungku,  den  jedesmaligen  Feingehalt  in  chinesischen  Schriftzeichen  mit
Tuschpinsel  vermerkt,  auf  den  Markt;  von  ihnen  werden  im  Gebrauch  beliebige  Stücke
abgehackt;  eine  Wage  ist  daher  für  den  chinesischen  Großkaufmann  unentbehrlicher  als
ein  Portemonnaie.  Diese  zwar  urwüchsigen,  doch  nicht  gerade  einfachen  Verhältnisse
werden  noch  dadurch  stark  kompliziert,  daß  die  Rechnungseinheit  des  Taels  nicht  nur
in  verschiedenen  Provinzen,  sondern  auch  an  verschiedenen  Orten  innerhalb  derselben
Provinz,  ja  sogar  am  selben  Orte  oft  verschieden  ist,  und  daß  in  Verbindung  damit
die  Kompetenz  des  Kungku  vielfach  enge  territoriale  Grenzen  hat.  Am  das  bunte
Bild  zu  vervollständigen,  sei  noch  erwähnt,  daß  die  Ausländer  untereinander,  sowie
im  Kleinhandel  mit  Chinesen  in  den  chinesischen  Vertragshäfen  sich  überwiegend  eingefühtter
  Silbermünzen  bedienen,  die  auch  nur  nach  ihrem  Metallwerte  angenommen
und  von  Chinesen  vielfach  ebenso  wie  das  ungemünzte  Sycee-Silber  behandelt  werden.
Das  waren  früher  spanische  Karolus-Taler;  das  sind  heute  in  buntem  Gemisch
mexikanische  Dollars,  britische  Dollars  aus  Bombay,  japanische  Ven  und  eine  immer
wachsende  Menge  vielfach  unterwertiger  Dollars  mannigfacher  chinesischer  Prägung.
Solche  Verhältnisse  sagen  zwar  dem  phlegmatischen  Rechengemüt  eines  Chinesen  zu,
der  das  Wirrsal  zu  einer  nie  versagenden  Quelle  kleiner  Profite  zu  machen  weiß;  sie
machen  es  aber  dem  fremden  Kaufmann  begreiflicherweise  unmöglich,  sich  mit  der
Einkassierung,  mit  der  beständigen  sorgsamsten  Kontrolle  des  Feingehalts  und  des  Gewichts
jedes  Stückchen  Silbers  zu  befassen,  zu  der  eine  genaue  Kenntnis  chinesischer  Schriftzeichen ­
  und  chinesischer  Geschäftsmanipulationen  gehört,  die  er  nicht  besitzt,  auch  nicht
ausreichend  sich  zu  beschaffen  vermag.  So  fällt  notwendigerweise  das  Kassa-  und
Rechnungswesen  innerhalb  des  Geschäfts  eines  fremden  Kaufmanns  zum  großen  Teile
dem  Komprador  zu  oder  dem  ihm  unterstellten  sogenannten  Schroff,  der  besonders  mit
der  Verwaltung  der  Kasse  beaufttagt  ist,  und  für  den  fremden  Kaufmann  löst  sich
die  ursprüngliche  Buntheit  auf  in  eine  Reihe  einfacher  Forderungen  an  den  Komprador
und  in  die  Sorge,  diese  nie  zu  solchem  Amfang  anschwellen  zu  lassen,  daß  sie  nicht
mehr  durch  die  Kaution  des  Kompradors  gedeckt  sind.  Aber  auch  hier  wird  die
Bequemlichkeit  nur  erkauft  durch  eine  Minderung  der  wirtschaftlichen  Machsstellung.
So  vereinigt  sich  in  den  Länden  des  Kompradors,  unter  dem  Zwange  der  Verhältnisse, ­
  eine  große  Machtfülle.  Der  chinesische  Angestellte  verwaltet  selbständig  die
        <pb n="156" />
        7.  Der  Komprador.

145

Mollat,  Volkswirtschaftliches  Lesebuch.

10

Geschästskasse  des  fremden  Kaufmanns  und  tritt  persönlich  ein  für  alle  Forderungen
desselben  gegen  chinesische  Landsleute,  er  verkörpert  in  seiner  Person  alle  Beziehungen
der  fremden  Firma  zu  ihren  chinesischen  Kunden  und  führt  mit  diesen,  nur  unzureichend
kontrolliert,  alle  Verhandlungen;  er  hat  fast  unbeschränkte  Herrschaft  über  alle  chinesischen
Angestellten  seines  Chefs  und  erfreut  sich  —  selbst  vor  Überwachung  ziemlich  sicher  —
zahlreicher  Möglichkeiten,  einen  Einblick  in  den  Geschäftsbettieb  des  fremden  Kaufmanns
zu  gewinnen.  And  diese  Machtfülle,  die  aus  der  natürlichen  Eigenart  der  chinesischen
Verhältnisse  gewissermaßen  herausgewachsen  ist,  wird  planmäßig  dadurch  gesteigert,  daß
sich  -das  Organisationsgeschick  der  Chinesen  auch  hier  betätigt.  Während  ein  scharf
zugespitzter  Konkurrenzneid  jeden  fremden  Kaufmann  mehr  oder  minder  isoliert,  läßt
das  nüchtern  erkannte  gemeinsame  Interesse  die  Kompradore  in  geschäftlicher  Fühlung
miteinander  bleiben.  Den  zersplitterten  Kräften  der  Ausländer  kann  daher  auch  hier,
innerhalb  des  eigenen  Geschäftes  des  fremden  Kauftnanns,  ein  geschlossener  und  daher
meist  unüberwindlicher  Widerstand,  der  nicht  einmal  als  solcher  immer  zu  erkennen  ist,
entgegengesetzt  werden.  Am  weitesten  scheint  das  im  Süden,  gleichsam  an  der  Geburtsstätte ­
  des  Kompradors,  in  Kanton  und  Hongkong,  entwickelt  zu  sein;  jedenfalls  ist  dort
die  Organisation  am  besten  nachweisbar.  In  Mittel-  und  Nord-China  ist  sie  vielleicht
noch  etwas  zurückgeblieben;  das  dürste  wohl  damit  im  Zusammenhang  stehen,  daß  die
fremden  Kaufleute  anfangs  ihre  chinesischen  Angestellten,  insbesondere  Kompradore,  aus
Bequemlichkeitsgründen  regelmäßig  aus  dem  Süden  bezogen.  Diese  wurden  allerdings
schon  durch  die  gemeinsame  Abstammung  aus  einer  fremden  Provinz  zusammengehalten.
Aber  die  organisierten  ortsangeseffenen  Kaufleute  suchten  sich  dieser  unbeliebten  Eindringlinge ­
  zu  entledigen.  Diese  Emanzipationsbewegung,  die  heute,  insbesondere  im
Pangtsetal,  zum  Abschluß  gekommen  zu  sein  scheint,  lähmte  begreiflicherweise  das
Streben  nach  Zusammenschluß;  sie  lähmte  es,  beseitigte  es  jedoch  nicht.  Wo  daher
bisher  der  Zusammenhalt  der  Kompradore  noch  mangelhaft  ist,  dürfte  er  in  der  Zukunft
noch  stärker  hervortreten.
Es  ist  selbstverständlich,  daß  diese  große  natürliche  und  noch  künstlich  gesteigerte
wirtschaftliche  Machtfülle  in  den  Händen  der  Kompradore  nicht  unbenutzt  gelassen  wird.
Das  beweisen  auch  die  Erfolge.  Sehr  häufig  wird  der  chinesische  Angestellte  beim
gemeinschaftlichen  Geschäfte  fetter  als  sein  Chef,  der  fremde  Kaufmann.  Daß  er  an
allen  Abschlüssen  ebensoviel  verdient  als  dieser,  wird  auch  in  China  kaum  noch  bestritten;
nur  darüber  ist  kürzlich  eine  kleine  Zeitungsfehde  im  fernen  Osten  entbrannt,  ob  es
wahr  ist,  was  ein  sehr  erfahrener  fremder  Kaufmann  jüngst  behauptet  hat,  daß  der
Komprador  stets  das  doppelte  verdient.  Es  ist  deshalb  auch  nicht  verwunderlich,  daß
die  Kapitalkraft  des  Chinesen  die  des  Fremden  vielfach  übersteigt.  Ebensowenig  ist
aber  auch  verwunderlich,  daß  der  Komprador,  der  so  stattliche  Nebenverdienste  sich  zu
beschaffen  weiß,  in  allen  vertraglichen  Einzelverpflichtungen  sich  den  vielgerühmten  Luxus
peinlichster  Ehrlichkeit  leisten  kann,  zumal  da  er  klar  erkannt  hat,  daß  auf  diesem
beschränkten  Feld  der  alte  Spruch:  „Ehrlich  währt  ain  längsten"  gilt.
        <pb n="157" />
        146

Zweiter  Teil.  Lande!.  VII.  Der  Betrieb  des  Landels.

VII.  Der  Betrieb  des  Handels.

1.  Das  Geschäft.
Bon  Max  Laushofer.

Haushofer,  Wirtschaftslehre  der  ssaupterwerbszweige.  Zn:  Maier-Rothschild,  Handbuch ­
  der  gesamten  Lsandelswissenschafte».  [.  Bd.  60.—65.  Tausend.  Berlin,  Verlag  für  Sprachund
  lfandelswissenschaft  (Or.  p.  kangcnscheidt),  ^895.  S.  318—320.
Begriff  und  Wesen.  Der  Kaufmann  versteht  unter  dem  Ausdrucke  Geschäft
sowohl  den  ganzen  geschäftlichen  Betrieb  eines  einzelnen  oder  einer  Gesellschaft
als  auch  die  einzelne  Landelsoperation.  Läufig  werden  auch  ganze  Gruppen
von  Geschäften  unter  dem  Namen  Geschäft  zusammengefaßt,  z.  B.  Bankgeschäft,
Reedereigeschäst  rc.
Das  Geschäft  bedarf  zunächst,  wenn  es  irgendwie  ausgedehnt  ist,  außer  seinem
Leiter  (Prinzipal,  Chef,  Direktor)  eines  oder  mehrerer  Gehilfen,  welche  das  Geschäfts-Personal
  bilden.  Zn  dem  Vorstande  des  Geschäftes  ist  die  oberste  Leitung  desselben,
der  geschäftliche  Wille  verkörpert.  Dieser  geschäftliche  Wille  findet  seinen  Ausdruck
in  der  sog.  Disposition,  d.  h.  in  der  geschäftlichen  Verfügung,  welche  die  Arbeiten  der
Gehilfen  anordnet  und  leitet.  Anter  Disposition  versteht  man  im  kaufmännischen  Leben
vorzugsweise  diejenigen  Verfügungen,  welche  den  Willen  bekunden,  daß  Geschäfte
abgeschlossen  werden.  Bei  großen  Geschäften  reicht  eine  einzelne  Persönlichkeit  für  die
Disposition  nicht  mehr  vollständig  aus,  und  es  müssen  demnach  Geschäftsgehilfen  herbeigezogen ­
  werden,  welche  ebenfalls  in  dem  einen  oder  anderen  Zweige  disponieren
(sogenannte  Disponenten).
Die  Kosten,  welche  die  Führung  des  Geschäftes  erfordert,  werden  gewöhnlich
Generalkosten,  Generalspesen  oder  Geschäftsspesen  genannt.  Diese  Geschäftsspesen
pflegen  bei  großen  Unternehmungen  verhältnismäßig  geringer  zu  sein  als  bei  kleineren
Geschäften,  da  sie  nicht  verhältnismäßig  mit  der  Ausdehnung  des  Betriebes  wachsen.
Das  Geschäft  ist  zwar  eine  Schöpfung  seines  Gründers,  aber  es  nimmt  im  Laufe
der  Zeiten,  wenn  es  einmal  in  eine  Reihe  von  Verpflichtungen  und  Berechtigungen
eingetreten  ist,  wenn  es  eine  Reihe  von  Verbindungen  angeknüpft  hat,  einen  mehr
selbständigen  Charakter  an.  Es  bekommt  eine  besondere  Existenz,  welche  nicht  nur  ein
bloßes  Werkzeug  des  Gründers  und  Chefs  ist,  sondern  welche  auch  selbständige  Lebensbedingungen ­
  hat  und  ihrerseits  Ansprüche  an  den  Chef  des  Geschäftes  stellt.  Im
kaufmännischen  Leben  wird  auch  in  der  Tat  das  Geschäft  keineswegs  immer  mit  seinem
Inhaber  gleichgestellt.  Man  hört  sehr  häufig,  daß  ein  oder  das  andere  Geschäft
unter  einem  früheren  Inhaber  besser  gegangen  sei  als  unter  seinem  gegenwärtigen.
Ähnliche  Äußerungen  zeigen,  daß  das  Geschäft  etwas  anderes  ist  als  eine  bloße
Tätigkeit  seines  Besitzers.  Es  kann  sich  das  Geschäft  ja  auch  von  seinem  Besitzer
ablösen,  es  kann  verkauft  oder  vererbt  werden  und  führt  dann  ungeachtet  des  Besitzwechsels ­
  seine  vorher  begonnene  Existenz  fort.
Das  Geschäftspersonal.  Nur  ausnahmsweise  kann  ein  Kaufmann  den
Betrieb  seines  Geschäftes  allein  besorgen.  In  den  meisten  Fällen  bedarf  er  eines
mehr  oder  weniger  ausgedehnten  Lilfspersonals.  So  schwierig  es  auch  manchmal  sein
mag,  so  ist  es  doch  geraten,  wenigstens  diejenige  Person,  welche  der  Tätigkeit  des
Unternehmers  am  nächsten  steht  und  am  meisten  Einfluß  auf  den  Erfolg  des  Geschäftes
hat,  auch  an  dem  Gewinne  desselben  in  irgend  einer  Weise  zu  beteiligen.
        <pb n="158" />
        1.  Das  Geschäft.

147

10*

In  größeren  Geschäften  kommt  es  nicht  selten  vor,  daß  der  Geschästsherr  entweder
für  das  ganze  Geschäft  oder  für  einzelne  geschäftliche  Landlungen  einen  Vertreter
braucht,  welcher  selbständig  Anordnungen  treffen  muß.  Für  derartige  Arbeiter  ist
natürlich  eine  Beteiligung  am  Erfolge  des  Geschäftes  in  noch  höherem  Grade  wertvoll. ­
  Dies  gilt  namentlich  von  der  sog.  Prokura.  Durch  die  Anstellung  eines
Prokuristen  bewilligt  der  Geschäftsherr  einem  anderen  einen  so  bedeutenden  Einfluß
auf  den  Gang  des  Geschäftes,  daß  es  von  höchster  Wichtigkeit  ist,  in  der  Wahl  des
Prokuristen  nicht  allein  die  möglichste  Vorsicht  anzuwenden,  sondern  den  Prokuristen
auch  dergestalt  finanziell  an  das  Geschäft  zu  schließen,  daß  er  mit  demselben  Eifer  und
derselben  Lingebung  arbeiten  wird  wie  der  Geschäftsherr  selbst.
Anderseits  hat  der  Gehilfe  eines  kaufmännischen  Geschäftes  die  Pflicht,  das
Geschäft  so  anzusehen,  als  wäre  er  selbst  immerwährend  daran  beteiligt,  und  sich  demselben ­
  ganz  und  voll  zu  widmen.  Freilich  ist  für  ein  derartiges  Verhältnis  zwischen
dem  Geschäftsherrn  und  seinem  Gehilfen  Einsicht  und  Charakter  auf  beiden  Seiten
unumgängliche  Vorbedingung.
Die  geschäftliche  Erfahrung.  Die  geschäftlichen  Erfahrungen  werden  zunächst
durch  den  geschäftlichen  Verkehr  gewonnen;  er  ist  teils  ein  mündlicher,  teils  ein  schriftlicher. ­
  Auf  den  Börsen  und  auch  an  gesellschaftlichen  Vereinigungspunkten  erfährt
der  Kaufmann  in  der  Regel  nur  das,  was  überhaupt  schon  in  die  Kreise  seiner
Konkurrenten  gedrungen  ist.  Es  ist  jedoch  wertvoll  für  den  Geschäftsbetrieb,  wenn
man  diejenigen  Ereignisse,  die  für  das  Geschäft  wichtig  sind,  früher  als  andere  erfährt;
deshalb  reicht  es  nicht  aus,  bloß  durch  das  Benehmen  mit  Geschäftsgcnossen  und
Konkurrenten  seine  Erfahrungen  zu  schöpfen.  Zur  eigenen  Anschauung  und  zu  dem
Verkehr  mit  den  Geschäftsgenossen  müssen  auch  andere  Lilfsmittcl  hinzutreten:  die
Tagesliteratur  und  die  speziell  für  den  einzelnen  Geschäftszweig  bedeutsame  technische  usw.
Literatur.  Manche  wichtige  Geschäftsereignisse  wachsen  langsam  heran,  und  es  ist  in
diesem  Falle  Aufgabe  des  Kaufmannes,  sie  in  diesem  Leranwachsen  zu  beobachten,
um,  che  sie  sich  vollenden,  seine  Vorbereitungen  zur  vorteilhaften  Ausnützung  getroffen
zu  haben.  Die  Berichterstattungen  über  die  geschäftlichen  Vorfälle  einer  längeren  oder
kürzeren  Geschäftsperiode,  welche,  teils  in  Zeitschriften,  teils  anderwärts  vervielfältigt,
geschäftlichen  Aufschluß  geben,  sind  ungeschickterweise  an  bestimmte  Kalenderperioden
geknüpft;  sie  sind  wöchentliche,  monatliche  oder  jährliche  Berichte  und  als  solche  keineswegs ­
  an  die  wirklichen  Geschäftsbegebenheiten  angeknüpft.
Die  Geschäftsbeziehungen.  Geschäftliche  und  Personalbeziehungen  sind  in
der  Regel  verknüpft  und  wirken  häufig  aufeinander  bestimmend  ein.  Wertvoll  für
den  Geschäftsbetrieb  ist  es,  sich  unter  den  Beziehungen,  in  welche  man  mit  anderen
treten  kann,  diejenigen  auszuwählen,  welche  versprechen  dauernd  zu  werden.  Für  die
geschäftlichen  Beziehungen  mit  anderen  boten  ehedem  die  eigenen  Reisen  des  Kaufmanns ­
  Gelegenheit  zur  Anknüpfung.  Leutzutage  bedient  man  sich  hierzu  sog.  Agenten,
welche  selbständige  Geschäftsleute  sind,  aber  für  andere  Geschäftsabschlüsse  vermitteln.
Sie  sind  gewöhnlich  ebenso  zuverlässig  wie  die  Geschäftsreisenden,  welche  früher  und
auch  heute  noch  zu  diesem  Zwecke  ausgeschickt  werden,  haben  aber  vor  den  Geschäftsreisenden ­
  das  voraus,  daß  sie,  weil  sie  stetig  am  Orte  anwesend  sind,  mehr  Gelegenheit ­
  haben,  die  Kaufleute  und  die  geschäftlichen  Verhältnisse  des  Ortes  kennen  zu
lernen  und  die  Verbindung  mit  ihnen  zu  unterhalten.  Zudem  ist  der  Agent  in  der
Regel  weniger  teuer  als  der  Reisende,  weil  er  nur  eine  Provision  bekommt,  wenn
er  Geschäfte  macht,  während  der  Reisende  ununterbrochen  Gehalt  und  Reisespesen
erhält.  Damit  der  Agent  das  Interesse  desjenigen  Geschäftes,  dessen  Agentur  er  hat,
auch  wirklich  im  Auge  behalte,  darf  man  niemand  eine  Agentur  übertragen,  der
möglicherweise  Konkurrent  des  Geschäfts  werden  kann,  oder  der  in  dem  gleichen
Geschäftszweige  schon  ein  anderes  Laus  an  demselben  Platze  vertritt.  Ein  guter
        <pb n="159" />
        148

Zweiter  Teil.  Lande!.  VII.  Der  Betrieb  des  Landels.

Agent  darf  nicht  zu  eng  an  bestimmte  Vorschriften  gebunden  sein,  sondern  muß,  wenn
man  ihn  als  bewährt  erkannt  hat,  bis  zu  einer  gewissen  Grenze  freie  Land  haben.
Zahlungen  und  dergl.  sollen  niemals  dem  Agenten  eines  Landlungshauses  gemacht
werden,  sondern  nur  dem  Landlungshause  direkt,  während  dagegen  mit  Reisenden,
die  zu  dem  Geschäfte,  für  welches  sie  reisen,  gehören,  wirklich  Landlungsgeschäfte  für
das  Geschäft  abgemacht  werden  können.
Bei  Geschäften  an  einem  und  demselben  Platze  ist  häufig  ein  persönlicher  Verkehr
nicht  möglich,  teils  wegen  des  damit  verbundenen  Zeitverlustes,  teils  aus  anderen  Gründen.
Es  wird  daher  häufig  von  Vorteil  sein,  wenn  man  sich  der  für  den  Platzverkehr  vorhandenen ­
  Unterhändler  (Makler)  bedient.  Es  ist  nicht  vorteilhaft,  sein  Interesse  einem
einzigen  Makler  in  die  Lände  zu  geben,  sondern  besser,  sich  der  Konkurrenz  mehrerer
zu  bedienen.  Ein  Unterschied  ist  dabei  vorhanden,  je  nachdem  man  kaufen  oder  verkaufen ­
  will.  Will  man  verkaufen,  so  ist  es  empfehlenswert,  nur  einen  Unterhändler
mit  dem  Auftrage  zu  versehen;  will  man  dagegen  kaufen,  so  ist  es  natürlich,  daß  man
die  Nachfrage  nicht  verheimlicht,  um  möglichst  viele  und  günstige  Angebote  zu  erhalten.
Geschäftsbeziehungen  sind  natürlich  im  Inlande  weit  leichter  anzuknüpfen  als  in
überseeischen  Ländern.  Im  Jnlande  kann  ein  neues  Geschäft  in  kurzer  Zeit  Verbindungen ­
  nach  allen  Richtungen  hin  gewinnen;  im  Auslande  hat  man  mit  Vorurteil
und  Mißtrauen,  mit  der  eigenen  Ankenntnis  der  lokalen  Sitte  und  der  Kreditverhältnisse
zu  kämpfen.  Deshalb  ist  es  erklärlich,  daß  für  den  Exporthandel  eine  große  Zahl
von  Zwischengliedern  zwischen  dem  inländischen  Produzenten  und  dem  auswärtigen
Konsumenten  eingeschaltet  sind.
Die  Geschäftsbehandlung.  Wenn  einmal  ein  Geschäft  bis  zu  wirklichen
Anterhandlungen  gediehen  ist,  müssen  diejenigen  Werte,  welche  dabei  ins  Spiel  kommen,
hinreichend  bestimmt  sein,  um  als  Grundlage  eines  möglichen  Geschäftsabschlusses  dienen
zu  können.  Anüberlegte  Einfälle  dürfen  noch  nicht  zu  Anterhandlungen  treiben,  welche
dann  schließlich  doch  abgebrochen  werden  müßten.  Wenn  man  sich  also  etwa  selbst  als
Käufer  einer  Warenmenge  in  Aussicht  stellt,  muß  man  von  vornherein  klar  darüber
sein,  ob  und  zu  welchen  Preisen  man  überhaupt  kaufen  will.  Die  natürlichste  Art
der  Einleitung  einer  Geschäftsunterhandlung  ist  die  Form  der  Anfrage,  welche  als
solche  ja  noch  nicht  bindend  ist.  Ein  Äbergang  von  der  Anfrage  zu  dem  Gebote  darf
erst  dann  stattfinden,  wenn  inan  über  den  Abschluß  des  Geschäftes  schlüssig  geworden  ist.
Dieser  fordert  eine  klare  und  deutliche  Fassung,  besonders  dann,  wenn  das  Geschäft
schriftlich  abgeschlossen  wird.  Die  schriftliche  Erklärung  hat  vor  der  mündlichen  voraus,
daß  sie  während  ihrer  Abfassung  noch  einmal  Gelegenheit  zur  Prüfung  des  Entschlusses
bietet.  Geschäftsmäßig  ist  es  aber,  daß  man  nicht  an  dem  Wort,  sondern  an  der  Bedeutung ­
  desselben  hänge.  Bei  solchen  Geschäftsvorfällen,  wo  die  andere  Partei  unbekannt ­
  ist,  wo  aber  der  wirkliche  Vollzug  des  Geschäfts  einem  am  Lerzen  liegt,  ist
es  empfehlenswert,  beim  Geschäftsabschlüsse  eine  entsprechende  Konventionalstrafe  für  den
Fall  der  Nichterfüllung  auszumachen.  Wenn  das  Geschäft  abgeschlossen  ist  und  dann,
ehe  es  vollzogen  ist,  Amstände  eintreten,  welche  einen  Rückgang  wünschenswert  erscheinen ­
  lassen,  so  wird  ein  solcher  möglicherweise  noch  durch  das  Angebot  eines  Reugeldes ­
  herbeizuführen  sein.
Ausführung  des  Geschäfts.  Ist  das  Geschäft  abgeschlossen,  so  muß  die
Ausführung  sparsam  und  pünktlich  stattfinden.  Sie  muß  zu  diesem  Zwecke  unter  den
Geschäftsgehilfen  dem  am  meisten  geeigneten  überttagen  werden.  Bei  Käufen  und
Verkäufen  am  Platze  wirken  Käufer  und  Verkäufer  zusammen  an  der  Ausführung.
Beim  Warengeschäft  ist  besonders  wichtig  für  die  richtige  Ausführung  die  Probemäßigkeit ­
  der  Ware  oder  eine  Beschaffenheit,  welche  dem  entspricht,  was  früher  beim
Geschäftsabschlüsse  von  der  Ware  behauptet  wurde.  Es  muß  also  die  Qualität,  die
ausgemacht  wurde,  gewissenhaft  eingehalten  werden.
        <pb n="160" />
        2.  Die  Handelsmarken  bei  den  Hansen.

149

2.  Die  Handelsmarken  bei  den  Hansen.
Von  Wilhelm  Stieda.
Stieda,  Hansisch-venetianische  Handelsbeziehungen  im  t5.  Jahrhundert.  Rostock,  Druck
der  Universitätsbuchdruckerei  von  Adlers  Erbe»,  *89$.  5.  66  —  72.
Linier  Handelsmarken  versteht  man  die  Zeichen,  die  der  Kaufmann  auf  seinen
Waren  bei  deren  Versendung  anzubringen  pflegte.  Sie  sind  zu  unterscheiden  von  den
Fabrikationsmarken,  die  gewisse  Handwerke,  wie  Goldschmiede,  Böttcher,  Tuchmacher,
Grapengießer,  Kannengießer  usw.,  im  Mittelalter  zu  führen  gezwungen  waren.  Hatten
die  letzteren  den  Zweck,  der  die  Produttion  überwachenden  Obrigkeit  die  Möglichkeit  zu
bieten,  auf  Übertreter  erlassener  Vorschriften  fahnden  zu  können,  so  dienten  die  Handelsmarken ­
  zur  Repräsentation  und  Legitimation  dessen,  dem  sie  gehörten.  Sie  wareir  nach
Petrus  de  Llbaldis,  der  im  16.  Jahrhundert  das  italienische  Zeichenrecht  vollständig
und  erschöpfend  im  Zusammenhange  darstellte,  ein  „«igntim  fiduciae  et  credulitatis“.
And  Ludovici  im  18.  Jahrhundert  wird  an  dieselbe  Bedeutung  gedacht  haben,  wenn
er  sagt,  daß  die  Kaufleute  ihre  Waren  mit  Handelszeichen  zu  markieren  pflegten,  „um
sie  dadurch  von  anderen  Waren  zu  unterscheiden,  die  zugleich  mit  verführet  würden".
Zweifellos  ist  es  mit  der  Entwickelung  des  Hansebundes  für  alle  hansischen  Kaufleute ­
  observanzmäßig  gewesen,  derartige  Marken  zu  führen,  sowie  in  Preußen  nach
einer  alten  Rechtsgewohnheit,  die  auf  ein  Gebot  des  Hochmeisters  Weinrich  zurückgeführt ­
  wird,  jeder  Kaufmann  verpflichtet  war,  seine  Marke,  in  einem  Ringe  eingegraben, ­
  mit  sich  zu  führen.  Auch  wird  mit  der  Zeit  ein  besonderes  Recht  für  die
Führung  solcher  Marken  sich  herausgebildet  haben.  Man  sah  die  Marke  als  ein
Zeichen  dafür  an,  daß  die  zu  verhandelnde  Ware  in  rechtmäßiger  Weise  erworben
worden  war,  und  duldete  nicht,  daß  sie  auf  der  Ware  willkürlich  gelöscht  und  angebracht
wurde.  Der  Kaufmann  Johann  Witte  aus  Lübeck  mußte  sich  im  Jahre  1316  in  der
städüschen  Gildhalle  zu  London  von  dem  Verdachte  reinigen,  daß  er  geraubtes  Kaufgut
erstanden  und  seine  eigene  Marke  darauf  gesetzt  habe.  Vor  allen  Dingen  war  die
Handelsmarke  Erkennungszeichen  des  Eigentums,  freilich  nicht  in  dem  Sinne,  daß  durch
das  Aufsetzen  des  Zeichens  Eigentumserwerb  herbeigeführt  wurde.
Für  die  Handhabung  des  Markenrechtes  in  diesem  Sinne  lassen  sich  aus  hansischen
Quellen  mehrfache  Beläge  anführen.  Schon  in  der  Bestätigung  ihrer  Freiheiten,  die
den  Lübeckern  im  Jahre  1357  durch  Wilhelm  Herzog  von  Bayern  zuteil  wurden,  ist
der  Grundsatz  ausgesprochen,  daß  die  Kaufleute  schiffbrüchiges  Gut  aus  fremden  Händen,
in  die  es  geraten  sei,  zurückfordern  könnten,  falls  es  durch  Zeichen  als  ihr  Eigentum
erkenntlich  und  die  Berechtigung  zur  Führung  desselben  durch  die  städtische  Obrigkeit
an  ihrem  Wohnsitz  bestätigt  sei.  Der  hier  anerkannte  Grundsatz  scheint  in  andere
Privilegien  und  Verträge  übergegangen  zu  sein.  Infolge  der  Forderungen  des  deutschen
Kaufmanns  in  Brügge,  daß,  wenn  ihm  Gut  auf  See  oder  sonst  geraubt  worden  sei
und  er  den  Täter  nachweisen  könne,  dieser  mit  samt  dem  Raube  so  lange  anzuhalten
sei,  bis  dem  Kläger  sein  Recht  geworden,  kam  in  das  große  vlämische  Privileg  von
1360  eine  Bestimmung  hinein,  die  im  Jahre  1309  noch  fehlt.  Sie  lautete  dahin,
daß,  wenn  Güter  auf  dem  Meere  geraubt  seien  und  nachher  in  den  Städten  auf  den
Märkten  zum  Vorschein  kämen,  die  Kaufleute  ihr  Eigentum  aus  den  Händen  derer,
in  denen  es  sich  befand,  zurückverlangen  durften,  falls  sie  durch  ihre  Handelsmarken
oder  auf  andere  gute  Weise  ihre  Besitzrechte  nachzuweisen  vermochten.  Ebenso  verfügte ­
  der  fast  gleichzeitig  den  Engländern  erteilte  gräfliche  Freibrief  vom  26.  Februar  1359.
Das  Privileg  des  Pfalzgrafen  Albrecht  am  Rhein  von  1389  für  die  Hansekaufleute
wiederholte  diese  Besümmung,  und  als  Herzog  Anton  von  Lothringen  und  Brabant
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        150

Zweiter  Teil.  Lande!.  VII.  Der  Betrieb  des  Landels.

im  Jahre  1409  die  Lanseaten  nach  Antwerpen  zog,  war  es  ebenfalls  eine  der  Freiheiten, ­
  die  er  ihnen  zugestand,  daß  die  Kaufleute  geraubte  oder  schiffbrüchige  Güter
jederzeit  sollten  zurückfordern  können,  wenn  sie  mit  Lilfe  ihrer  Marken  ihr  Eigentum
begründen  konnten.
Daß  diesem  Grundsätze  nachgelebt  und  in  praxi  versucht  wurde,  mit  Lilfe  der
Landelsmarken  verlorene  oder  geraubte  Güter  zu  ihren  Eigentümern  zurückzubringen,
erweisen  viele  Beispiele.  Als  zwei  Breslauer  Kaufleute  im  Jahre  1360  bei  Lelsingborg
schiffbrüchig  geworden  waren  und  Breslau  sich  für  die  Wiedererlangung  der  Güter
in  Danzig  interessierte,  ist  das  Zeichen,  mit  dem  die  Tuchballen  versehen  gewesen  waren,
im  Briefe  abgebildet.  Ebenso  gibt  am  Ausgange  des  14.  Jahrhunderts  der  Rat  von
Lerford,  als  er  den  Rat  von  Lübeck  um  seine  Vermittelung  angeht  inbezug  auf  Güter,
die,  nach  Lübeck  bestimmt,  unterwegs  mit  Arrest  belegt  worden  waren,  des  „Zuckes
marine"  an.  Der  Rat  von  Brügge,  der  im  Jahre  1369  die  Stadt  Lübeck  von
Gewalttaten  benachrichtigt,  die  die  Lübecker  gegen  seine  Bürger  auf  der  See  verübt
hätten,  unterläßt  nicht,  da  er  um  die  Unterstützung  bei  Verhandlungen  über  die  Lerausgabe
  der  Güter  bittet,  das  Zeichen,  mit  dem  sie  gemerkt  waren,  mitzuteilen.  Das
gleiche  zeigt  sich  in  einem  Briefwechsel  zwischen  Greifswald  und  Lübeck.  Offenbar
hatten  derartige  Schreiben  auch  zugleich  den  Zweck,  das  Recht  des  betreffenden  Kaufmannes ­
  an  dem  fraglichen  Zeichen  offiziell  zu  erweisen.
Inter  diesen  Amständen  wird  es  erklärlich,  daß  kein  Kaufmann  versäumte,  ein
Zeichen  auf  seinem  Gute  anzubringen,  das  aber  in  der  Regel  auf  der  Verpackung,  nicht
auf  dem  Gegenstände  selbst  vermerkt  wurde.  In  manchen  Fällen  schloß  ja  übrigens
die  Natur  der  Ware  es  aus,  daß  ein  Zeichen  an  ihr  angebracht  wurde.  Die  Werke
des  16.  Jahrhunderts  über  die  Buchhaltungskunst  setzen  denn  auch  alle  voraus,  daß
der  Kaufmann  ein  Zeichen  führe.  Indes  Pflegte  man  mit  der  Marke  nicht  nur  die
Waren  zu  zeichnen,  sondern  man  bediente  sich  ihrer  zugleich  in  Arkunden,  in  Briefen
und  Äandelsbüchern.  Der  Inhaber  der  Marke  identifizierte  sich  also  gewissermaßen
mit  ihr.  Obwohl  er  den  Brief  mit  seinem  Namen  zu  unterzeichnen  pflegte,  hielt  er
es  für  zweckmäßig,  seine  Marke  hinzuzufügen,  damit  allen  die  Zusammengehörigkeit
derselben  mit  ihm  klar  würde.
Lierbei  unterschied  man  Marken,  die  der  einzelne  für  sich  persönlich  führte,  und
Marken,  die  er  als  Mitglied  einer  Landelsgesellschaft  führte.  Man  könnte  dafür  die
Ausdrücke  Privatmarke  und  Sozietätsmarke  gebrauchen.
Offenbar  bestand  die  Gewohnheit,  die  Landelsbücher  mit  der  einmal  gewählten
Privatmarke  zu  bezeichnen,  deren  man  sich,  so  oft  es  nötig  erschien,  bei  der  Versendung
der  Waren  bediente.  Im  übrigen  wurde  bei  jeden,  Geschäft,  das  inan  einging,  im
Landelsbuch  die  Marke  desjenigen  hineingezeichnet,  mit  dem  man  gemeinsam  oder  für
dessen  Rechnung  man  etwas  übernahm.  Für  ein  länger  andauerndes  Sozietätsverhältnis ­
  aber  stellte  man  eine  besondere  Marke  auf,  die  zweifellos  alle  von  der
Gesellschaft  vertriebenen  Waren  kenntlich  gemacht  haben  wird,  und  die  man  auch  in
einigen  der  von  der  Gesellschaft  sprechenden  Arkunden  anzubringen  pflegte.
Wie  weit  Vorkehrungen  zur  Anerkennung  dieser  Zeichen  im  Verkehr  getroffen
worden  waren,  ob  man  in  Brügge  oder  Lübeck  damals  schon  Register  über  die  Zeichen
hielt,  entzieht  sich  unserer  Kenntnis.  Es  wäre  schließlich  nicht  undenkbar,  daß  in  Brügge,
wo  des  „kopmans  boyck",  des  „copmans  register"  usw.  oft  erwähnt  werden,  auch
Landelsmarken  der  Aufzeichnung  für  würdig  erachtet  worden  wären.
Die  Entwickelung  der  Landelsmarken  aus  den  Lausmarken  wird  wohl  richttg
sein.  Dabei  ist  es  immerhin  bemerkenswert,  daß  die  bei  uns  auftretenden  Zeichen  an
ein  Wappenschild  anzuschließen  scheinen.  Die  gradlinige  Figur  lehnt  sich  an  das  Schild
an,  und  innerhalb  desselben  finden  sich  abermals  Striche.  Ansere  Marken  haben  demnach ­
  Ähnlichkeit  mit  den  italienischen,  speziell  florentinischen,  wie  sie  Lästig  dankens-
        <pb n="162" />
        3.  Die  Reklame.

151

werter  Weise  abgebildet  hat.  Von  hier  bis  zu  den  „auf  eine  gewisse  bestimmte  Art
geschlungenen  oder  verzogenen  Namen  oder  den  Zügen  aus  den  Anfangsbuchstaben
des  Tauf-  und  Zunamens  eines  Kaufmanns",  wie  Ludovici  die  Marken  beschreibt,
war  ein  erheblicher  Schritt,  den  man  in  künstlerischer  Beziehung  kaum  als  eine  Verbesserung ­
  auffassen  kann.

3.  Die  Reklame.
Von  Arwed  Emminghaus.
&amp;lt;LmmingHaus,  Die  Reklame.  In:  Die  Nation,  herausgegeben  von  Barth.  Berlin.
Aommisfioiisverlag  von  h.  5.  Hermann,  ;yoo.  5.  688  ff.
Es  ist  üblich,  unter  Reklame  ein  schon  über  das  Maß  des  unter  gebildeten
Menschen  erlaubten  Aus-  und  Anbietens  von  Leistungen  hinausgehendes,  etwas  vom
strengen  ästhetischen  Standpunkte  aus  Verwerfliches  zu  betrachten.
hier  aber  soll  über  die  Reklame  geredet  werden  als  über  die  verschiedenen,  gleichviel ­
  ob  lobens-  oder  tadelnswerten  oder  gleichgültigen  Formen  der  Kundmachung  eines
Angebotes  oder  einer  Nachfrage  für  das  große  Publikum  oder  für  gewisse  Kreise
desselben.
In  diesem  Sinne  ist  die  Reklame  so  alt  wie  der  Verkehr  der  Menschen  untereinander, ­
  haben  Ninive,  Babylon,  das  alte  Alexandria  und  das  alte  Rom  so  gut  ihre
Reklame  gehabt,  wie  heutzutage  Berlin,  Paris,  London  und  New  Port.
Jedenfalls  haben  die  Formen  gewechselt;  jedenfalls  ist  auch  die  Mühe,  die  man
der  Reklame  zugewandt,  und  die  Kunst,  mit  der  man  sie  wirksam  zu  machen  versucht
hat,  nach  Zeit  und  Ort  verschieden  gewesen.
heute  spielt  wohl  in  diesen  beiden  Beziehungen  Nordamerika  die  hervorragendste
Rolle.
Das  wunderbare,  so  eigenartig  zusammengesetzt  wohl  nirgends  in  der  Geschichte
wiedervorkommende  Völkergemisch  der  Vereinigten  Staaten  zeigt,  aus  der  Vogelperspektive ­
  betrachtet,  noch  immer  das  Gepräge  der  Jugendlichkeit,  der  naiven  Kraft
und  des  tatkräftigsten  Realismus,  hier  geht  alles  ins  Große,  Augenfällige;  bescheidene
nüchterne  Sachlichkeit  macht  hier  keinen  Eindruck;  was  Eindruck  machen  soll,  muß  auf
die  Nerven  gehen,  und  nordamerikanische  Nerven  geraten  nur  auf  starke  Anregungen
in  Schwingung.
Kundmachungen,  die  zum  Begriffe  der  Reklame  gehören,  können  auf  sehr  mannigfaltige ­
  Weise  erfolgen.
Da  ist  die  nicht  mehr  sehr  zeitgemäße  Form  des  Ausrufens,  welches  gewöhnlich
durch  irgend  ein  Aufmerksamkeit  erweckendes  Zeichen,  wie  Klingeln,  Trompetenstöße
oder  dergleichen,  eingeleitet  wird.
Da  kommt  weiter  in  Betracht  die  Reklame  der  Aufzüge  und  persönlichen
Darstellungen.
Firmenschilder  und  Ladenauslagen  sind  eine  sehr  wertvolle  und  verbreitete
Reklameform.
Experimentelle  Vorführungen,  coram  publico,  werden  zur  Reklame  auch
heute  noch  mehrfach  benutzt.  Ich  erinnere  nur  an  die  immer  dicht  umstandenen  Buden
von  Verkäufern  eines  angeblich  unendlich  Haltsamen  Kittes  oder  eines  jeden  Fleck
beseittgenden  Reinigungsmittels.
        <pb n="163" />
        152

Zweiter  Teil.  Kandel.  VII.  Der  Betrieb  des  Kandels.

Eine  sehr  bedeutende  Stelle  nehmen  allezeit  unter  den  Mitteln  der  Reklame  die
Plakate  ein.
Ganz  gewalüg  hat  im  inländischen  und  im  internationalen  Kandel  das  Aussenden ­
  von  Prospekten  und  Preisverzeichnissen  zugenommen.
Allein  die  weitaus  verbreitetste  und  wichtigste  Form  der  Reklame  ist  die  der
Zeitungsanzeige.
Anfänglich  in  ganz  bescheidener  und  schüchtemer  Rolle  zurückstehend,  beherrscht
heutzutage  die  Anzeige,  das  Inserat,  die  meisten  Zeitungen  stofflich  und  wirtschaftlich.
Ja,  viele  Menschen  halten  und  lesen  Zeitungen  um  der  Anzeigen  willen,  und  es  gibt
bei  uns,  wo  die  Anzeigen  meist  dem  Texte  folgen,  wohl  wenig  Menschen,  insbesondere
aber  wenig  Frauen,  die,  wenn  sie  überhaupt  Zeitungen  lesen,  nicht  wenigstens  die  Lokalzeitungen ­
  von  hinten  zu  lesen  begännen.
Bei  uns,  wie  gesagt,  pflegen,  wenigstens  in  politischen  Zeitungen,  die  Anzeigenteile ­
  vom  Text  durch  den  bekannten  „Strich"  getrennt  zu  sein.  Bisweilen  verschafft
sich  eine  dann  besonders  hoch  zu  vergütende  Reklame  ihren  Platz  über  dem  „Strich".
In  den  politischen  Zeitungen  anderer  Länder,  namentlich  Großbritanniens,  ist  das
Gebiet  der  Reklame  vom  Texte  weniger  scharf  abgegrenzt  und  daher  das  „Vonhintenlesen"
  weniger  angebracht.  In  Pariser  Blättern,  wie  bekannt  und  neuerdings  in  dem
hübschen  Buche  „Paris"  von  Walter  Gensel  gut  geschildert,  spielen  die  eigentlichen
Anzeigenteile  eine  ganz  bescheidene  Rolle;  aber  die  Textseiten  sind  voll  der  raffiniertesten
Reklamen,  die  hier  in  der  Form  von  kleinen  Artikeln  mit  eingeschmuggelt  sind  und
vom  Zeitungsleser  mitgelesen  werden  müssen,  er  mag  wollen  oder  nicht.  Der  „Figaro"
fordert  für  derartige  Reklamen  auf  der  ersten  Seite  40  Francs  für  die  Zeile!
Weitaus  die  häufigste  Form  der  Zeitungsreklame  ist  die  Anzeige.  Aber  es
gibt  bekanntlich  noch  eine  andere  Form  dieser  Reklame,  das  ist  die  Beilage.  Wer
irgend  ein  Angebot  oder  eine  Bekanntmachung  durch  die  Zeitung  verbreiten,  sich  dazu
aber  nicht  des  Anzeigenteils  bedienen  will,  gibt  der  Zeitung  die  der  Auflage  entsprechende ­
  Anzahl  von  Exemplaren  seiner  besonders  vervielfältigten  Bekanntmachung
zur  Mitvcrbreitung  unter  die  Leser.  Diese  Art  der  Reklame  kann  unter  Amständen
billiger  sein  als  das  Inserat,  namentlich  bei  großem  Amfange;  sie  wird  dann  auch
zweckmäßiger  sein,  wenn  der  Inhalt  längeres  Studium  erfordert,  und  da  die  Beilage
zu  diesem  Ende  von  der  flüchtigen  Zeitungslektüre  bis  auf  ruhigere  Zeit  zurückgelegt
werden  kann.
Vorzugsweise  Bücher,  aber  auch  —  leider!  —  Lotteriepläne,  ferner  Pläne  zur
Gründung  größerer  wirtschaftlicher  Anternehmungen,  wie  Banken,  Eisenbahnen,  Berg-,
Elektrizitäts-  und  Wasserwerke  sieht  man  in  der  Form  der  Zeitungsbeilage  ihre  Reklame
machen.  Aber  es  werden  Prospekte  aller  Art  und  auch  Preisverzeichnisse  in  dieser
Form  an  den  Mann  gebracht.
Während  die  anderen  Reklameformen  immer  nur  je  für  gewisse  Angebote  und
Nachfragen  sich  tauglich  erweisen,  ist  die  Mannigfaltigkeit,  in  der  das  Zeitungsinferat
zu  verwenden  ist,  geradezu  unerschöpflich.
Alle  Waren,  die  sich  denken  lassen,  alle  Dienste,  die  der  menschliche
Verkehr  erheischt,  Leistungen  der  allerverschiedensten  Art  sehen  wir  alltäglich
in  der  Form  der  Zeitungsanzeige  anbieten  und  suchen.  Bei  der  unendlichen  Inseratenfülle
  namentlich  großer  Zeitungen  ist  es  klar,  daß  eine  gewisse  Kunst  dazu  gehört,  hier
das,  was  man  anzubieten  hat  oder  begehrt,  in  der  Form  anzubieten  oder  zu  suchen,
daß  es  den  Augen  der  Interessenten  nicht  entgeht,  und  daß  es  die  gewollte  Wirkung
tut.  Sicher  erfordert  es  viel  Nachdenken  und  genaue  Kenntnis  der  Triebe  und  des
Geschmackes  der  Menschen,  um  die  rechten  Mittel  zur  Werbung  solcher  fruchtbaren  Aufmerksamkeit ­
  zu  finden  und  diese  Mittel  in  der  möglichst  wirksamen  Form  anzuwenden.  Oft
ersetzt  ein  gewisser  psychologischer  Instinkt  alles  Studium  und  alle  mühsam  erlangte  Kunde.
        <pb n="164" />
        3.  Die  Reklame.

153

Eben  solcher  Instinkt  vermag  auch  mit  leichter  Mühe  das  Mittel  genau  der
Nachfrage-  oder  Angebotsgattung  anzupassen.  Daß  in  solcher  Anpassung  eine  Gewähr
des  Erfolges  liegt,  erhellt  sofort,  wenn  man  erwägt,  wie  anders  ein  gutes  Buch,  wie
anders  ein  Gegenstand  der  Lauseinrichtung,  ein  Laus  oder  ein  Landgut,  wie  anders
Kleidungs--  und  Genußmittel,  wie  anders  künstlerische,  wissenschaftliche  oder  technische
Dienstleistungen  angeboten  sein  wollen.
Anzeigen,  in  denen  bekannt  gemacht  wird,  was  alle  wissen  müssen  und  wissen
wollen,  und  zu  denen  nicht  eine  gewisse  Dringlichkeit  der  Nachfrage  oder  des  Angebots
treibt,  sagen  am  besten  mit  schlichten  und  einfachen  Worten,  was  sie  wollen.  Lier
gilt  das  Faust'sche  Wort:
„Es  trägt  Verstand  und  rechter  Sinn
Mit  wenig  Kunst  sich  selber  vor."
Solche  Anzeigen  mögen  häufiger  Wiederholung  an  der  gleichen  Stelle  bedürfen;
aber  sie  können  sich  jeder  Aufdringlichkeit  enthalten.
Es  fragt  sich:  Welcher  Mittel  Pflegen  sich  jene  Anzeigen  zu  bedienen,  welche  in
das  Gebiet  der  Reklame  im  gewöhnlichen  Sinne  des  Wortes  fallen?  Wie  kann  man
ihre  Wirkung,  wenn  sie  wirken,  erklären?  Auf  welche  Sorte  Menschen  sind  sie  berechnet?
Anter  den  Mitteln  solcher  Anzeigenreklame  spielt  die  aufdringliche  Größe,
spielen  bisweilen  die  Übertreibung,  die  Überraschung,  der  Witz  und  die
Täuschung  ihre  Rolle.  Dazu  kommt  die  typographische  Ausstattung  und  die
bildnerische  Zutat.  Diese  beiden  letzteren  sind  der  Mode  unterworfen,  oder  besser:
sie  unterwerfen  sich  sehr  willig  den  Gesetzen  der  Mode.  Die  heutige  —  Sezessions-  —
Richtung  der  bildenden  Kunst  z.  B.  ist  hier  mit  aller  Deutlichkeit  zu  erkennen.  Die
Geister,  die  hier  schaffen,  haben  meist  nur  zum  Nachschaffen  Kraft.  Wider  den  Sttom
schwimmen,  scheint  ihnen  eitel  Torheit.  Aber  wenn  es  die  führenden  Künstler  nicht
scheuen,  schrecken  sie  auch  vor  dem  abgeschmacktesten  nicht  zurück.
Es  ist  nicht  zu  leugnen,  daß  mit  einem  oder  dem  anderen  der  angegebenen
Mittel  oder  mit  allen  zusammen,  wenn  auch  innerhalb  der  Grenzen  des  ästhetisch
Erlaubten,  auch  verständigste  und  besonnenste  Geschäftsleute  große  Erfolge  erzielen.
Wie  könnten  auch  diese  sonst  viele  Lunderttausende  jährlich  auf  solche  Reklame  verwenden? ­

Wie  kann  man  solche  Wirkung,  z.  B.  die  Wirkung  einer  ausfallend  umrahmten, ­
  einen  großen  und  immer  denselben  Raum  des  Anzeigenteils  großer  Blätter
einnehmenden  Anzeige,  welche  eine  neue  Seife,  ein  Mundspülwasser  oder  die  gesamte
Warenmasse  eines  Kaufhauses  täglich  anbietet,  erklären?  Daß  erst  die  häufig  und
konsequent  wiederholte  Anzeige  wirke,  daß  diese  aber  sicher  Erfolg  habe,  versichern  uns
dieser  Dinge  Kundige;  Lunderte  auf  Anzeigen  verwendet  seien  Verschwendung,
Lunderttausende  brächten  immer  ihre  Früchte,  wie  geringwertig  auch  das  Angebotene
an  sich  sei.
Ich  kann  mir  diese  wunderbare  Erscheinung  nicht  anders  wie  als  Suggestivwirkung
  erklären.  Lypnotisiert  werden  die  Leser,  und  in  der  Äypnose  kaufen  sie.
Lundertmal  wird  das  Auge  auf  denselben  Punkt  hingettieben,  und  schließlich  greift  die
Land  mechanisch  zum  Geldbeutel.
Denn  wir  anderen,  die  den  Anzeigenteil  der  Zeitungen  vielleicht  kaum  beachten,
außer  wenn  wir  eine  ganz  bestimmte  Anzeige  suchen,  die  wir  also  auch  jene  berückenden
Anzeigen  nur  ab  und  zu  zu  sehen  bekommen,  bleiben  doch  ganz  unberührt  von  jenem
Zauber.
Auf  welches  Publikum  rechnet  die  nicht  rein  sachliche,  sondern  die  mit  irgendwelchen ­
  besonderen  Lebeln  versehene  Anzeige?
Offenbar,  wie  jede  mit  einem  gewissem  Raffinement  ausgestattete  Reklame  auf
die  überwiegende  Mehrheit  der  Beschauer  oder  Leser.  And  diese  überwiegende  Mehrheit
        <pb n="165" />
        154

Zweiter  Teil.  Lande!.  VII.  Der  Betrieb  des  Landels.

besteht  aus  solchen,  die  Goethe  in  Eckermann  in  den  bedeutsamen  Worten  charakterisiert:
„Alles  Große  und  Gescheite  existiert  nur  in  der  Minorität  ....  Es  ist  nie
daran  zu  denken,  daß  die  Vernunft  populär  werde.  Leidenschaften  und  Gefühle
mögen  populär  werden;  aber  die  Vernunft  wird  immer  nur  im  Besitze  einzelner  Vorzüglicher ­
  sein."
Es  sind  die  nicht  scharf  und  klar  Denkenden;  es  sind  Menschen,  die  sich  noch
einer  gewissen  Naivität  erfreuen,  Menschen,  denen  das  im  prunkenden  Gewände  Auftretende ­
  schon  um  deswillen  imponiert.
Auf  vernünftige  Leute  macht  es  keinen  besonderen  Eindruck,  wenn  sie  das,  was
sie  erwerben  wollen,  besonders  auffallend,  aufdringlich  angeboten  finden.  Sie  erkundigen
sich  bei  Leuten,  die  es  wissen  können,  nach  den  Stellen,  wo  das  Verlangte  am  besten
angeboten  und  geleistet  wird;  sie  fragen  nicht  nach  den  infolge  geschickter  Reklame  von
der  Masse  am  meisten  bevorzugten  Quellen.  Sie  aber  sind  es  freilich  auch  nicht,  die
die  enormen  Kosten  der  Reklame  decken  helfen,  und  sie  werden  deshalb  von  den
Leiden  der  Reklame  sehr  gering  angesehen.  Nicht  die  ersten  Ränge,  sondern  die
Gallerien  sind  das  Publikum  der  Reklame  und  die  Garanten  ihrer  Kosten.
Es  bleiben  nur  noch  einige  wenige  Punkte  zur  Besprechung  aus  dem  Kapitel
des  Anzeigenwesens  übrig.  Zunächst  mag  darauf  aufmerksam  gemacht  werden,  daß  es
sehr  wertvolle  Gegenstände  gibt,  die,  um  überhaupt  sich  Bahn  im  Lande!
und  Verkehr  zu  verschaffen,  der  Anzeige  garnicht  entbehren  können.
Zu  diesen  Gegenständen  gehören  insbesondere  Bücher,  namentlich  solche  von
noch  unbekannten  Verfassern.  Zwar  in  Deutschland  sorgt  das  Buchhändler-Börsenblatt
für  gute  Verzeichnisse  aller  neuen  Erscheinungen  des  Buchmarktes.  Aber  dieses  Blatt
kommt  nicht  in  die  Lände  des  großen  Publikums.  Zwar  pflegen  die  Verleger  von
Büchern  ihre  neuen  Vcrlagsartikel  an  Rezensenten  hinauszugeben.  Aber  auch  die
Besprechungen  in  wissenschaftlichen  oder  belletristischen  Zeitschriften  entgehen  doch  vielfach ­
  dem  großen  Publikum.
Da  muß  die  Zeitungsanzeige  eintreten,  die  hier  eine  ganz  besonders  geschickte
Redaktion  verlangt.
Zweitens  sei  daraufhingewiesen,  daß  die  Reklame  selbst  neuerdings  wiederholt ­
  zum  Gegenstand  der  wenn  nicht  wissenschaftlichen,  so  doch  „periodischen"
schriftstellerischen  Behandlung  gemacht  worden  ist.  Es  erscheinen  meines
Wissens  mehrere  Zeitschriften,  die  es  darauf  absehen,  ihre  Leser  in  den  Methoden  der
wirksamen  Reklame  zu  unterweisen.
Drittens  kann,  wo  von  Reklame  die  Rede  ist,  nicht  verschwiegen  werden,  daß
in  Deutschland  ein  Reichsgesetz,  das  Gesetz  zur  Bekämpfung  des  unlauteren
Wettbewerbes  vom  27.  Mai  1896,  den  Ausschreitungen  der  Reklame  wenigstens
insofern  Einhalt  zu  tun  versucht,  als  es  die  auf  Täuschung  des  Publikums  und  auf
die  Verkleinerung  der  Mitwerber  durch  Ausstreuung  wissentlich  unrichtiger  Tatsachen
gerichteter  Reklame  mit  Strafe  bedroht.  Gerade  die  auf  die  Reklame  bezüglichen
Bestimmungen  des  Gesetzes  scheinen  mir  aber  den  Zweck  zu  verfehlen.  Denn  erstens
kann  man  die  eigenen  Artikel  und  Leistungen  in  einer  ihre  Güte  weit  übertreibenden
Form  anpreisen,  ohne  daß  man  der  Anwahrheit  geziehen  werden  kann.  And  dann
kann  man  den  vielleicht  bescheideneren  Mitwerber  aus  dem  Sattel  heben,  indem  man
seinen  vielleicht  Besseres  anbietenden  Ankündigungen  größere,  auffälligere,  blendendere
Veröffentlichungen  eines  geringwertigen  Angebotes  entgegensetzt.
And  endlich  sei  der  bemerkenswerten  Erscheinung  gedacht,  daß,  wie  in  allen
Zweigen  wirtschaftlicher  Tätigkeit,  so  auch  auf  dem  Gebiete  des  Anzeigenwesens  Großunternehmungen ­
  als  Vermittler  zwischen  Produzenten  und  Konsumenten
auftreten.  Große  Finnen,  wie  Rudolf  Mosse,  Laasenstein  &amp;amp;  Vogler  u.  a.  bieten  ihre
Dienste  allen  Inserenten  zur  Vermittlung  nicht  nur  der  passenden  Anterbringung,
        <pb n="166" />
        4.  Der  Preis.

155

sondern  auch  der  geschickten  Fassung  und  Ausstattung  der  Inserate  an.  Die  großen  und
prachtvoll  ausgestatteten  Bände,  in  denen  dieses  Angebot  sich  verkörpert,  werden  aber
gleichfalls  wieder  der  Reklame  dienstbar  gemacht  und  durch  Reklame  bezahlt.
Reklame  hier  und  dort,  —  gute  und  schlechte,  notwendige  und  überflüssige  —
sie  gehört  zur  Signatur  der  Zeit.

4.  Der  Preis.
Von  Julius  Lehr.
kehr,  Die  Grundbegriffe  der  Nationalökonomie.  (Hand-  und  kehrbuch  der  Staatswiffenschaften.
  Abt.,  Sb.)  2.  Aufl.,  herausgegeben  von  v.  Deckel.  Leipzig,  £.  k.  Hirschfeld,
$(n.  5.  222—225.
•Unser  Preis  im  weiteren  Sinne  des  Wortes  versteht  man  allgemein  die  Summe
von  Opfern,  welche  die  Erlangung  eines  Gegenstandes  kostet,  gleichviel  welcher  Art
diese  Opfer  sind.  Man  erkauft  etwa  eine  Stellung  um  den  Preis  seiner  Ehre,  einer
Freundschaft,  oder  man  erringt  etwas  um  den  Preis  hoher  Anstrengung,  auch  wohl
um  den  Preis  seiner  Gesundheit.  Man  setzt  preis  das,  was  man  für  Erreichung
eines  Zieles  daran  wagt,  man  gibt  preis  das,  worauf  man  verzichtet,  ein  Begriff,  der
allgemein  dahin  aufgefaßt  wird,  daß  dem  Verzicht  ein  Entgelt  nicht  zu  entsprechen
braucht,  und  mit  dem  der  Nebenbegriff  des  Leichtsinnigen,  des  Verächtlichen  oder  Gleichgültigen ­
  verbunden  ist.
Im  Tauschverkehr  insbesondere  ist  Preis  die  Menge  von  Gütern  und  Leistungen,
die  als  Gegengabe  gegen  andere  dienen;  das  Verhältnis  ist  hierbei  ein  wechselseitiges.
Je  was  der  eine  erhält,  ist  der  Preis,  den  der  andere  entrichtet.  Werden  2  t  Weizen
gegen  40  KI  Bier  hingegeben,  so  ist  der  Preis  1  t  Weizen  gleich  20  KI  Bier  und
umgekehrt  der  Preis  von  1  KI  Bier  gleich  50  kg  Weizen.  Auf  dieser  Wechselseitigkeit ­
  beruht  es  auch,  daß  von  Preisaufgaben,  Preisarbeiten  gesprochen  werden  kann.
Es  wird  ein  Preis  (Geldsumme,  Preismedaille,  auch  nur  eine  öffentliche  Anerkennung,
Belobung)  für  die  beste  Leistung,  für  eine  Schrift,  eine  Erfindung  ausgesetzt,  um  den
sich  mehrere  Personen  in  einem  Preiskampfe  bewerben,  und  den  die  Preisrichter  nach
der  Preiswürdigkeit  der  Leistungen  zuerkennen.  Man  erringt  hier  im  Wettkampfe  den
Preis,  während  man  sonst  etwas  um  einen  Preis  erringt.  Dort  ist  der  Preis  das,
was  festgesetzt  ist,  die  Leistung  noch  unbestimmt,  hier  ist  das  bestimmt  gegeben,  was
man  verkaufen  will,  und  wofür  ein  Preis  zu  zahlen  ist.
Erscheint  bei  dem  Naturaltausche  ein  jeder  als  Käufer  und  gleichzeitig  als  Verkäufer, ­
  so  gestaltet  sich  das  Verhältnis  anders  in  der  sog.  Geldwirtschaft,  in  welcher
gegen  Geld  gekauft  und  verkauft  wird.  Hier  nennen  wir  ausschließlich  den  einen,
welcher  das  Geld  hingibt,  Käufer,  den  anderen,  der  es  empfängt,  Verkäufer  und
das,  was  für  Geld  gekauft  wird,  Ware.  Die  Nationalökonomie  kann,  wenn  auch  nicht
ebenso  die  Jurisprudenz,  deswegen  immerhin  auch  in  der  Geldwirtschaft  das  Verhältnis
als  ein  wechselseitiges  betrachten,  vom  Preise  der  Waren  und  Leistungen  wie  auch  von
demjenigen  der  edlen  Metalle  und  des  Geldes  sprechen.  Ist  der  Preis  eines  Hektoliters
Weizen  =  200  Mark,  so  ist  der  von  einer  Mark  oder  von  0,3584  g  Gold  =  Va  Liter
Weizen.
Erscheint  uns  der  Preis  (das  Opfer),  welcher  aufzuwenden  ist,  hoch,  so  bezeichnen
wir  den  zu  erlangenden  Gegenstand  als  teuer,  im  entgegengesetzten  Falle  nennen  wir
die  Ware  billig  oder  wohlfeil,  während  eine  Unart  des  Sprachgebrauches  im  gewöhn-
        <pb n="167" />
        156

Zweiter  Teil.  Lande!.  VII.  Der  Betrieb  des  Handels.

lichen  Leben,  aber  auch  selbst  in  der  nationalökonomischen  Literatur  nicht  selten  auch
von  teueren  und  billigen  Preisen  spricht.  Die  Preise  find  hoch  oder  niedrig,  nicht
teuer  oder  billig.
Die  Begriffe  teuer  und  billig  sind  relativer  Natur.  Eine  Ware  ist  teuerer  oder
billiger  als  andere,  teuerer  oder  billiger  zu  einer  Zeit,  an  einem  Ort  als  anderwärts,
in  einem  gegebenen  Fall  gegenüber  dem  Durchschnittspreis;  sie  ist  uns  zu  teuer,  wenn
sie  uns  den  geforderten  Preis  nicht  wert  ist.  Wir  nennen  sie  schlechthin  teuer,  wenn
der  Preis  über  dem  sonst  üblichen,  gewohnten  steht.  Zn  übertragenem  Sinne  spricht
man  auch  von  teueren  Jahren  und  Plätzen,  indem  man  darunter  Zeiten  und  Orte
versteht,  wo  für  gewisse  Gegenstände,  insbesondere  für  Deckung  des  Lebensbedarss,
ungewöhnlich  viel  aufzuwenden  ist.
Kostbar  sind  uns  Gegenstände,  deren  Beschaffung  einen  hohen  Aufwand  erfordert,
die  demgemäß  auch  in  der  Regel  einen  hohen  Preis  haben.  Da  man  sich  solche
Dinge  nur  beschafft,  wenn  sie  wenigstens  ihren  Preis  wert  sind,  so  versteht  man
unter  kostbaren  Dingen  auch  schlechthin  solche,  die  uns  sehr  wertvoll  sind.
Der  Beweggrund,  der  uns  zu  einem  Tausch  oder  Kauf  veranlaßt,  ist,  von
gewissen  Ausnahmen  der  Opferwilligkeit,  des  Mitleids  usw.  abgesehen,  das  Streben,
unsere  wirtschaftliche  Lage  zu  verbessern.  Wir  wollen  durch  den  Tausch  gewinnen.
Dies  aber  ist  der  Fall,  wenn  uns  der  hinzugebende  Gegenstand  weniger  wert  ist  als
derjenige,  den  wir  erlangen.  Man  darf  annehmen,  daß  im  allgemeinen  ein  solcher
Vorteil  gezogen  wird,  daß  wenigstens  zur  Zeit  des  Kaufes  die  Ware  vom  Käufer
mindestens  dem  Preise  gleichgeschätzt  wird.
Allerdings  kann  eine  Schätzung  ebensowohl  klug  als  einfältig  sein,  wir  können
uns  im  Irrtum  über  unsere  Lage,  in  einer  Unkenntnis  gegenüber  anderen  Tatsachen,
etwa  Eigenschaften  der  Ware  usw.  befinden,  deshalb  nachher  Reue  empfinden  und  uns
zu  einem  Reukauf  gegen  Zahlung  eines  Reugeldes  entschließen.  Alsdann  ist  eben
die  Wertschätzung  nachher  eine  andere  wie  vorher.
Die  Rechtswissenschaft  spricht  nun  freilich  von  einer  „Lgesio  enormis",  „Laesio
ultra  dimidium“,  d.  h.  einer  Benachteiligung  um  mehr  als  die  Hälfte  des  Wertes,
die  gemeinrechtlich,  nicht  aber  bei  Handelsgeschäften  und  überhaupt  nicht  im  Bürgerlichen ­
  Gesetzbuch  für  den  Verletzten  als  Rechtsmittel  zur  Aufhebung  des  Kaufes  gegeben ­
  ist.  Eine  solche  Übervorteilung  ist  möglich,  wenn  falsche  Tatsachen  oder  Eigenschaften ­
  erdichtet  und  vorgespiegelt  werden  und  so  zum  Kaufe  verleitet  wird,  in  welchem
Falle  Betrug  vorliegen  kann,  oder  wenn  Ankenntnis  und  Anmündigkeit  ausgebeutet
werden.  Anter  dem  Wert  versteht  hier  die  Rechtswissenschaft  eine  Summe,  die  allgemein ­
  aufgewandt  zu  werden  pflegt  oder  aufgewandt  werden  müßte,  um  den  Gegenstand ­
  in  angemessener  Weise  anderweit  zu  beschaffen,  den  Marktpreis,  wenn  ein  solcher
vorliegt,  oder  die  Summe,  zu  der  nach  allgemeinverständigem  Ermessen  unter  Berechnung ­
  von  Kosten  und  Erträgen  der  Gegenstand  zu  schätzen  wäre.  Können  solche
Schätzungen  nicht  vorgenommen  werden  und  ist  der  Gegenstand  nicht  marktgängig,  nicht
von  vielen  begehrt,  daun  ist  freilich  die  Feststellung  einer  Laesio  enormis  in  der
Regel  schwer,  so  wenn  es  sich  um  ein  „pretium  affectionis“  (Liebhaberpreis)  handelt.
Hier  bleibt  nichts  anderes  übrig,  als  das  souveräne  Arteil  des  Schätzenden  gelten  zu
lassen  und  nur  denen,  welche  überhaupt,  nicht  allein  wegen  einer  Laesio  enormis,
des  gesetzlichen  Schutzes  bedürfen,  auch  einen  solchen  zu  gewähren.
Das  Handelsgesetzbuch  nimmt  allgemein  Zurechnungsfähigkeit  und  volle  Selbstverantwortung ­
  für  diejenigen  an,  auf  welche  seine  Bestimmungen  Anwendung  finden.
Wer  kauft  und  verkauft,  der  möge  und  kann  sich  eben  genügend  selber  vorsehen,  um
sich  gegen  Übervorteilung  zu  schützen,  sich  über  die  Ware,  Lage  der  Dinge,  Marktstand ­
  usw.  vergewissern.  Einzelne  Partikularrechte  gehen  noch  weiter  und  setzen  allgemeine ­
  Waren-  und  Marktkenntnis  nicht  allein  bei  dem  Kaufmann,  sondern  überhaupt
        <pb n="168" />
        5.  Die  angebliche  Bestimmung  der  Preise  durch  Angebot  und  Nachfrage.  157

bei  allen  Personen  voraus,  welche  selbständige  Verträge  abschließen  können.  Jene
Kenntnis  ist  freilich  eine  Pictio  juris,  welche  durchaus  nicht  überall  und  nicht  immer
zutrifft;  im  täglichen  Leben  können  deshalb  gar  häufig  Fälle  eintreten,  in  welchen  nach
strenger  gemeinrechtlicher  Auffassung  eine  Laesio  enormis  zu  erkennen  wäre.  Wollte
man  aber  dann  immer  einen  zureichenden  Schuh  gewähren,  so  müßte  man  für  jeden
Vertrag  den  Parteien  einen  Vormund  beigeben,  oder  es  müßte  das  Gericht  übermäßig
in  Anspruch  genommen  werden,  ohne  daß  es  möglich  wäre,  stets  eine  richtige  Entscheidung ­
  zu  treffen.

5.  Die  angebliche  Bestimmung
der  Preise  durch  das  Verhältnis  von  Angebot  und  Nachfrage.
Von  Friedrich  Julius  Neumann.

Neumann,  Die  Gestaltung  des  Preises.  In:  Handbuch  der  Politischen  (Ökonomie.  kjerausgegeben
  von  v.  Schönberg.  q.  Aufl.  l.  Bd.  Tübingen,  H.  kanxx,  wtzS.  S.  2Ktz—272.
Am  zu  erkennen,  was  wahr  und  falsch  an  der  üblichen  Annahme  ist,  daß  Angebot ­
  und  Nachfrage  „den  Preis"  bestimmen,  daß  die  Preise,  wie  man  sagt,  sinken,
wenn  das  Angebot  „größer"  ist  als  die  Nachfrage,  dagegen  steigen,  wenn  letztere  das
Angebot  „überwiegt",  sei  hier  zunächst  hervorgehoben,  was  unstrittig  in  diesen
Dingen  ist.
Dahin  gehört  erstens,  daß,  wenn  die  Nachfrage  nach  einem  Objekte  steigt,
d.  h.  wenn  dasselbe  in  größerer  Menge  als  bisher  oder  von  mehr  Personen  oder
eifriger,  nachhaltiger,  auf  Grund  größerer  Zahlungsfähigkeit  der  Begehrenden  rc.
zum  entgeltlichen  Erwerbe  verlangt  wird,  dann  bei  vorherrschendem  Eigennütze  diejenigen,
welche  solche  Dinge  im  Landet  abzugeben  geneigt  sind,  mit  ihren  Preisforderungen
erfolgreich  in  die  Löhe  gehen  können,  und  das  umsomehr,  je  mehr  unter  den  Nachfragenden, ­
  wie  infolge  ihres  Eigennutzes  regelmäßig  zu  erwarten  ist,  ein  Mitwerben
oder  eine  Konkurrenz,  d.  h.  das  wetteifernde  Bestreben  Platz  greift,  durch  Bewilligung ­
  günsügerer  Kaufbedingungen  einander  im  Erwerbe  zuvorzukommen.  „So
steigt  der  Preis  vieler  schwarzer  Artikel  durch  unerwartete  allgemeine  Landestrauer,  es
steigt  der  Preis  vieler  Arzneien  durch  die  Cholera,  der  Preis  von  Pulver,  Pferden
beim  Ausbruch  eines  Krieges,  der  Eisenpreis  infolge  des  Baus  vieler  Eisenbahnen  rc.
(Roscher).
Ebenso  zweifellos  ist  aber  auch,  daß,  wenn  das  Angebot  eines  Gegenstandes
steigt,  d.  h.  wenn  derselbe  in  größeren  Mengen,  von  größerer  Personenzahl  oder  eifriger,
nachhaltiger  rc.  als  bisher  zur  entgeltlichen  Annahme  ausgeboten  wird,  unter  übrigens
gleichen  Amständen  die  Gewinnaussichten  derjenigen  wachsen,  welche  den  Gegenstand
erwerben  möchten,  und  auch  das  wieder  umsomehr,  je  mehr  bei  dem  anderen  Teil,
hier  den  Anbietenden,  infolge  ihres  Eigennutzes,  ein  Mitwerben,  d.  h.  in  diesem
Falle  das  wetteifernde  Bestreben  entsteht,  durch  Bewilligung  günstigerer  Verkaufsbedingungen ­
  einander  zuvorzukommen.
And  endlich  muß  unter  übrigens  gleichen  Amständen  dasselbe,  was  in  Fällen
ersterer  Art  durch  das  Steigen  der  Nachfrage  bei  sich  gleichbleibenden  Angebotsverhältnissen ­
  herbeigeführt  wird,  im  allgemeinen  auch  durch  ein  Gleichbleiben  der
Nachfrageverhältnisse  bei  sinkendem  Angebot  erreicht  werden,  und  ebenso  in  Fällen
der  zweiten  Art  durch  ein  Gleichbleiben  der  Angebotsverhältnisse  bei  sinkender  Nach-
        <pb n="169" />
        158  Zweiter  Teil.  Lande!.  VII.  Der  Betrieb  des  Landels.

frage  dasselbe,  was  dort  ein  Steigen  des  Angebots  bei  gleichbleibenden  Nachfrageverhältniffen
  veranlaßt.
Bei  alledem  ist  aber  zu  beachten,  daß  jene  so  oft  wiederholte  Voraussetzung:
„unter  übrigens  gleichen  Umständen"  tatsächlich  sehr  selten  zutrifft,  da  Änderungen  in
einer  der  erwähnten  Beziehungen  fast  immer  auch  Wandelungen  in  dieser  oder  jener
anderen  Beziehung  zur  Folge  haben,  welche  die  erwähnten  Wirkungen  durchkreuzen.
And  deshalb  ist  auch  von  jenen  Änderungen  nur  zu  sagen,  daß  sie  die  Tendenz
haben,  in  gewissen  Richtungen  Preisänderungen  nach  sich  zu  ziehen.  Namentlich  aber
hat  man  sich  vor  den  Annahmen  zu  hüten,  daß  der  Preis  in  die  Löhe  gehe,  wenn
die  Nachfrage  „größer"  sei  als  das  Angebot,  sinke,  wenn  letzteres  die  Nachfrage  „überwiege" ­
  usw.
Entweder  bezieht  man  hiebei  nämlich  die  Worte  Angebot  und  Nachfrage  ausschließlich ­
  auf  die  gewünschten  und  resp.  angebotenen  Mengen.  Dann  sind  jene
Aussprüche  Müster  von  Einseitigkeit,  die  besonderer  Erklärung  bedürfen.  Denn
in  der  Tat  lehrt  die  Erfahrung  täglich,  daß  auch  „bei  gleichen  Quantitätsverhältnissen" ­
  eine  Vergrößerung  z.  B.  der  Intensität  der  Nachfrage  oder  der  Zahlungsfähigkeit ­
  der  Nachfragenden  die  Preise  in  die  Löhe  treibt.  Oder  aber  man  denkt
bei  jenem  Wort,  wie  es  unter  Einsichtigeren  Regel  ist,  auch  an  die  erwähnten
anderen  Momente:  die  Zahl  und  Zahlungsfähigkeit  der  Nachfragenden,  den  Grad
und  die  Nachhaltigkeit  ihres  Verlangens,  die  Zahl  der  Anbietenden,  den  Eifer  und
die  Nachhaltigkeit  des  Angebots  rc.  Dann  schließen  jene  Behauptungen  einen
logischen  Fehler  in  sich.  Denn  vermag  man  sichs  denn  wirklich  vorzustellen,  wie
jener  große  Komplex  von  Momenten,  der  hienach  als  Angebot  bezeichnet  wird,  „größer"
oder  „kleiner"  sein  kann  als  jener  andere,  den  man  Nachfrage  nennt?  Kann  man  sich
wirklich  denken,  daß  z.  B.  die  Begehrsintensität  oder  die  Zahlungsfähigkeit  gewisser
Personen  hier  „größer"  sei  als  eine  gewisse  Warenmenge  oder  gewisse  Pcrsonenzahl
dort,  resp.  daß  umgekehrt  eine  gewisse  Warenmenge  oder  Personenzahl  hier  die  Begehrsintensität ­
  oder  Nachhaltigkeit  dort  „überwiegt"?!
Offenbar  kann  davon  nicht  die  Rede  sein.  Wer  über  diese  Dinge  nachdenkt,
wird  erkennen,  daß  man  jene  Komplexe  an  sich  verschiedenartiger  Dinge  im  Grunde
nur  in  einer  Beziehung  abwägend  einander  gegenüberstellen  kann,  —  in  ihrer  Beziehung ­
  nämlich  zu  demjenigen,  um  dessenwillen  man  sie  gruppiert,  zum  Preise.
In  dieser  Weise  aufgefaßt,  besagen  jene  Gegenüberstellungen  aber  im  Grunde
wenig.  Denn  „die  Nachfrage  überwiegt  das  Angebot"  oder  „das  Angebot  überwiegt
die  Nachfrage"  heißt  dann  eben  nur:  „Es  überwiegen  zum  Steigen  des  Preises
anlaßgebende  Momente  (die  man  Angebot  und  Nachfrage  nennt)  über  zum  Sinken
des  Preises  führende  Momente  oder  umgekehrt."  Desgleichen  heißt  dann:  Es  sind
in  gewissem  Falle  Angebot  und  Nachfrage  „gleich  groß",  „kommen  sich  einander
gleich",  stehen  „im  Gleichgewicht"  usw.,  nichts  anderes  als:  „Es  halten  sich  zum
Steigen  des  Preises  und  zum  Sinken  desselben  führende,  Angebot  und  Nachfrage ­
  genannte  Momente  in  dieser  Wirksamkeit  das  Gleichgewicht",  und  endlich:
„Der  Preis  wird  durch  das  Verhältnis  von  Angebot  und  Nachfrage  bestimmt"  —
nichts  anderes  als:  „Der  Preis  wird  durch  das  Verhältnis  bestimmt,  in  welchem  sich
gewisse  auf  sein  Steigen  und  gewisse  auf  sein  Sinken  hinwirkende,  Angebot  und
Nachfrage  genannte  Momente  zu  einander  befinden"  rc.
Daß  aber  mit  derartigen  Aussprüchen  nur  wenig  erreicht  wird,  liegt  auf  der
Land.  Zu  sagen,  daß  ein  Ding  sinkt,  wenn  die  zum  Sinken  desselben  führenden  Momente
stärker  sind  als  die  in  entgegengesetzter  Richtung  wirksamen,  dagegen  nicht  sinkt,  wenn
diese  und  jene  Momente  sich  das  Gleichgewicht  halten  rc.,  heißt  doch  anscheinend  nur
Selbstverständliches  äußern.  And  man  wäre  danach  versucht,  jenes  in  der  Gegenwart
so  beliebte  Wort  von  der  „Bestimmung  des  Preises  durch  das  Verhältnis  von
        <pb n="170" />
        5.  Die  angebliche  Bestimmung  der  Preise  durch  Angebot  und  Nachfrage.  159

Angebot  und  Nachfrage"  geradezu  als  nichtssagend  zu  bezeichnen,  wenn  ihm  nicht
immerhin  ein  Verdienst  nachzusagen  wäre,  das  Verdienst  nämlich,  daß  es  in  einer
nun  einmal  üblich  gewordenen  Weise  auf  jene  den  Wandlungen  von  „Angebot"  und
„Nachfrage"  eigentümlichen  Preisgestaltungstendenzen  verweist  und  so  gewisse,  für
den  Preis  besonders  wichtige  Momente  in  kurzem  Ausdruck  wie  in  einem  Schlagwort ­
  zusammenfaßt.
Bei  alledem  ist  jenes  Wort  andererseits  aber  auch  gefährlich.  Denn  abgesehen
davon,  daß  es,  wie  schon  berührt  ist,  zu  dem  Wahne  leitet,  als  ob  jene  als  „Angebot"
und  „Nachfrage"  zusammengefaßten  Komplexe  von  Momenten  ihrer  Größe  nach  vergleichbar ­
  wären,  befördert  es  namentlich  die  Vorstellung,  daß  in  ihm  wirklich  die
Gesamtheit  der  auf  die  Preisgestaltung  influierenden  Momente  zusammengefaßt
wäre,  und  demnach  alle  Preise  des  freien  Verkehrs  nur  durch  das  Medium  von
Angebot  und  Nachfrage  (in  jenem  Sinn)  ihre  Gestalt  erhielten.  And  das  ist
zweifellos  irrig.
Es  bestimmen  den  Preis,  und  zwar  gerade  den  hier  in  Rede  stehenden  geschäftlichen ­
  Preis  daneben  auch  z.  B.  Klugheit,  Anssicht  und  Geschicklichkeit  der  am  Preiskampf ­
  Beteiligten,  ferner  die  überkommenen  Preisgestaltungen  und  daneben  noch
viele  andere  Momente,  wie  namentlich  manche  allein  in  den  Kosten  vor  sich  gehende,
Angebot  und  Nachfrage  gar  nicht  berührende  Änderungen.
Man  denke  z.  B.  an  den  Preis  von  etwa  in  gleichem  Anssang  wie  bisher
begehrten,  in  der  Regel  aber  nur  auf  Bestellung  gearbeiteten  Dienstanzügen  gewisser
Beamtenkategorien.  Steigen  die  Produktionskosten  dieser  Anzüge,  so  wird  der  Preis
regelmäßig  in  die  Löhe  gehen,  obwohl  sich  bezüglich  des  Angebots  und  der  Nachfrage
kaum  etwas  ändert.  Denn  begehrt  werden  solche  Anzüge  nach  Maßgabe  des  Aufrückens ­
  in  die  bezüglichen  dienstlichen  Stellungen.  And  dieses  Äufrücken  ist  von  jenen
Kostenänderungen  unabhängig.  Ängeboten  aber  werden  solche  Anzüge  regelmäßig
überhaupt  nicht,  sondern  nur  auf  Bestellung  gefertigt.
Daneben  werden  z.  B.  die  Vcrbandspreise,  wie  die  Beiträge  von  Vereinsmitgliedern ­
  an  ihren  Verein  oder  die  regelmäßigen  Zahlungen  von  Meliorations-,
Deich-  oder  Waldschutzgenossen  an  ihre  Verbands-  oder  Genossenschaftskasse  usw.  von
Angebot  und  Nachfrage  gar  nicht  berührt.
Statt  also  allgemein  zu  sagen:  „Der  Preis  werde  durch  das  Verhältnis  von
Angebot  und  Nachfrage  bestimmt,"  dürfen  wir  im  Grunde  nur  sagen,  daß  gewissen
Wandelungen  in  dem  Verhältnis  der  als  Angebot  und  Nachfrage  bezeichneten
Momente  die  Tendenz  eigen  ist,  gewisse  Wandelungen  auch  in  der  Preisgestaltung
herbeizuführen,  und  daß  z.  B.  Steigerungen  der  „Nachfrage"  und  Verringerungen  des
„Angebots"  die  Preise  zu  erhöhen,  entgegengesetzte  Wandelungen  sie  herabzudrücken,
tendieren.  In  dieser  Beschränkung  kann  jenes  Schlagwort  aus  den  erwähnten  Gründen
gute  Dienste  leisten,  darüber  hinaus  nicht.
Überhaupt  sind  die  „Preismomente"  gar  nicht  generell  zu  gliedern,  sondern  es
sind  von  vornherein  verschiedene  Kategorien  von  Preisen  zu  scheiden,  und  für  diese
die  Preismomcnte  zu  bestimmen.  So  sind  z.  B.  auseinander  zu  halten  einerseits
Spezial-  oder  Einzelpreise,  d.  h.  solche,  denen  gegenüber  es  auf  beiden  Seiten
an  Konkurrenz  gebricht,  daneben  Monopol-  oder  Vorzugspreise,  d.  h.  solche,
denen  gegenüber  ein  Mitwerben  auf  einer  Seite  gar  nicht  oder  nur  in  geringem
Maße  vorhanden  ist,  und  endlich  Konkurrenzpreise  i.  e.  S.,  d.  h.  solche,  bei  denen
auf  beiden  Seiten  wirksames  Mitwerben  stattfindet.  And  innerhalb  jeder  dieser
einzelnen  Kategorien  ist  nach  den  bezüglichen  Preisbestimmungsgründen  zu  forschen.
Scharfe,  feste  Grenzen  scheiden  freilich  auch  diese  Kategorien  nicht.  Im  Gegenteil,
fast  alle  „Konkurrenzpreise"  sind  in  gewissem  Sinne  Monopol-  oder  Vorzugspreise.
And  umgekehrt  sind  die  meisten  „Monopolpreise",  wie  z.  B.  jene,  an  die  wir  denken.
        <pb n="171" />
        160  Zweiter  Teil.  Landet.  VII.  Der  Betrieb  des  Landels.
wenn  wir  vom  Monopole  der  Apotheker,  Verlagshändler,  durch  Patent  geschützten
Gewerbetreibenden  rc.  oder  von  der  Monopolstellung  unserer  Bahnen,  Kanäle,  Gasund
  Wasserleitungen  rc.  sprechen,  zum  großen  Teile  beeinflußt  von  „beiderseitiger"
Konkurrenz:  die  Kanaltransportpreise  z.  B.  beeinflußt  von  der  Konkurrenz  der  Bahnen,
die  Preise  dieser  beeinflußt  von  den  Preisen  des  Wassertransports,  der  Gaspreis
beeinflußt  von  der  Konkurrenz  der  Petroleumhändler  rc.  Wer  also  feste,  scharfgezogene
Grenzlinien  zur  Bedingung  solcher  Scheidungen  wie  der  hier  in  Rede  stehenden  machen
wollte,  müßte  auch  die  vorhin  empfohlene  Trennung  verwerfen.  Indessen  wird  ja  mit
Forderungen  solcher  Art  außerhalb  des  Gebiets  der  exakten  Wissenschaften  überhaupt
nur  wenig  erreicht.  Im  allgemeinen  muß  es  genügen,  in  solchen  Scheidungen  die
wesentlichsten  Eigentümlichkeiten  der  einzelnen  Erscheinungen  zum  Ausdruck  zu
bringen.  And  das  allein  war  auch  im  vorliegenden  Falle  beabsichtigt.

6.  Begriff  und  Zweck  der  Buchführung.
Von  Abraham  Adler.

Adler,  Buchführung.  In:  Handwörterbuch  der  Staatswissenschasten.  Herausgegeben  von
Loiirad,  Elster,  Lexis,  Loening.  2.  Aufl.  2.  Bd.  Jena,  Gustav  Äscher,  tSytz.  S.  U05—U06.
Buchführung  oder  Buchhaltung  im  weiteren  Sinne  nennt  man  jede  einigermaßen ­
  geordnete  Rechnungsführung  über  die  Veränderungen  des  Besitzstandes  einer
Einzelwirtschaft  oder  einzelner  Teile  desselben.  So  kann  z.  B.  jeder  Privatmann  über
seine  Einnahmen  und  Ausgaben,  jede  Lausfrau  über  ihre  Laushaltung  Rechnung
führen,  also  eine  Art  von  Buchführung  anwenden.  Im  engeren  Sinne  jedoch  versteht
man  unter  Buchführung  die  nach  ganz  bestimmten  Regeln  in  bestimmten  Büchern
erfolgende  Aufzeichnung  des  Vermögensstandes  einer  Erwerbswirtschaft  und  der
Veränderungen,  die  derselbe  durch  den  Geschäftsbetrieb  erleidet,  dergestalt,  daß  man
zu  jeder  Zeit  in  der  Lage  ist,  die  Wirtschaftsbewegung  im  einzelnen  zu  erkennen  und
den  Erfolg  derselben  in  dem  Vermögensstand  nachzuweisen.  Solche  Buchführung  nennt
man  auch  die  kaufmännische,  weil  sich  die  Notwendigkeit  einer  geordneten  schriftlichen
Darstellung  der  Geschäftsverhältnisse  zuerst  in  den  größeren,  kaufmännisch  geführten
Betrieben  ergeben  und  sich  dort  also  die  Buchführung  im  engeren  Sinne  ausgebildet
hat,  sodann  weil  die  Landelsgeschbücher  der  verschiedenen  Staaten  den  Kaufleuten  eine
geordnete,  übersichtliche  Buchführung  zur  Pflicht  gemacht  haben.  Wissenschaftlich
ist  die  Buchführung  dann,  wenn  zwischen  den  einzelnen  Teilen  der  Rechnungsführung,
ein  solcher  Zusammenhang  besteht,  daß  das  ganze  Buchungswerk  als  eine  systematische
Einheit  erscheint,  was  bei  der  Methode  der  sogenannten  doppelten  Buchführung  und
ihren  Abarten  der  Fall  ist.  Zweck  der  Buchführung  im  engeren  Sinne  ist  es  sonach,
im  Anschluß  an  die  Feststellung  und  Aufzeichnung  der  Vermögensbestandteile  die
Geschäftsbewegung  in  Erwerb  und  Aufwand  fortlaufend  in  den  Büchern  so  zu  verzeichnen, ­
  daß  es  in  beliebigen  Zeitabschnitten  möglich  ist,  die  eingetretene  Vermehrung
oder  Verminderung  des  ursprünglichen  Vermögens  ziffermäßig  festzustellen  und  den
mehr  oder  weniger  detaillierten  Nachweis  zu  liefern,  auf  welche  Weise  die  Veränderung
des  Verntögens  entstanden  ist.  Es  ist  einleuchtend,  daß  eine  derartige  Rechnungsführung ­
  über  den  Besitzstand  der  Einzelwirtschaften  und  die  Veränderungen  desselben
von  allergrößtem  Werte  für  die  Volkswirtschaft  ist;  denn  die  Anwendung  der  Lauptgrundsätze
  der  Ökonomik,  der  Planmäßigkeit,  Ordnung  und  Sparsamkeit,  ist  in  größeren
        <pb n="172" />
        7.  Gesetzliche  Bestimmungen  über  Buchführung.  161

Privatwirtschaften,  die  sich  nicht  ohne  weiteres  übersehen  lassen,  nur  denkbar,  wenn
dieselben  mit  einer  guten  Buchführung  versehen  sind.  Es  ist  ganz  natürlich,  daß  sich
mit  dem  Fortschreiten  der  Wirtschaftskultur,  mit  der  Vermehrung  und  Vergrößerung
der  Betriebe  in  Handel,  Industrie  und  selbst  in  der  Landwirtschaft  die  kaufmännische
Buchführung  immer  mehr  eingebürgert  hat,  ja  daß  selbst  das  einigermaßen  entwickelte
Kleingewerbe  das  Bedürfnis  nach  einer  geordneten  Buchführung  empfindet.  Dazu
kommt,  daß  die  größeren  Aufwandswirtschaften  —  ganz  abgesehen  davon,  daß  sie  häufig
zu  gleicher  Zeit  bedeutende  Erwerbswirtschaften  sind,  wie  Staat,  Provinz,  Gemeinde,
Stiftungen,  Vereine  usw.  —  mit  der  Vermehrung  ihres  Budgets,  dem  Wachstum
ihres  Kredits  und  der  größeren  Komplikation  ihrer  Wirtschaftsführung  immer  mehr  zu
einem  der  kaufmännischen  und  wissenschaftlichen  Buchführung  gleichen  Verrechnungssystem ­
  gelangen  müssen.

7.  Gesetzliche  Bestimmungen  über  Buchführung.
Von  Abraham  Adler.

Adler,  Buchführung.  In:  Handwörterbuch  der  Staatswissenschasten.  Herausgegeben  von
Conrad,  Elster,  Leris,  Loening.  2.  Aust.  2.  Bd.  Jena,  Gustav  Fischer,  I8JJ.  S.  ms—U20.
Die  Landelsbücher  der  Kaufleute  haben  schon  im  Mittelalter  in  Landelsstreitigkeiten
  Beweiskraft  gehabt.  Dies  veranlaßte  behördliche  Bestimmungen  über
deren  ordnungsmäßige  Führung.  Pacciolo  erwähnt  schon,  daß  man  an  vielen  Orten
„wie  die  Konsuln  der  Stadt  Perosa"  ein  gewisses  Bureau  für  Kaufleute  habe,  auf
welchem  sie  ihre  Bücher  vor  dem  Gebrauche  vorlegen,  damit  die  Zahl  der  Blätter
jedes  Buches,  die  Art  der  Münzsorte,  in  welcher  es  geführet,  die  Landschrift  beglaubigt
werde.  Für  die  Sttazze  (Scharteke)  werde  ausdrücklich  bemerkt,  daß  alle  Lausleute
hineinschreiben  können.  Das  alles  sei  von  dem  Bureau  zu  beglaubigen  und  mit
Siegel  zu  versehen,  „damit  die  Bücher  anerkannt  werden,  falls  man  in  den  Fall
kommt,  sie  vorzuweisen".  Auch  Manzoni  spricht  sich  in  gleicher  Weise  über  die
Beglaubigung  der  zwei  wichttgsten  Bücher  (Journal  und  Lauptbuch)  aus.  Doch
scheint  die  Vorschrift  nicht  obligatorisch  gewesen  zu  sein.  Eine  französische  Ordonnanz  vom
März  1673  enthält  bereits  den  Lauptteil  der  Vorschriften,  die  später  in  den  Locke
cke  Lommerce  übergegangen  sind;  so  namentlich,  welche  Bücher  zu  führen  sind,  wie
sie  ordnungsmäßig  geführt  werden,  daß  sie  paraphiert  (mit  Landzeichen  versehen)  und
visiert  werden  müssen,  daß  in  Landelsstreitigkeiten  Auszüge  aus  den  Büchern  gemacht
werden  dürfen,  und  daß  nur  in  gewissen  Fällen  die  Bücher  zur  vollständigen  Einsicht
vorgelegt  werden  müssen.  Savary  spricht  ferner  davon,  daß  auf  betrügerischen
Bankerott  die  härtesten  Sttafen  gesetzt  waren.  Dazu  gehörte  auch  der  Fall,  daß  die
Bücher  (Register  und  Journal)  nicht  von  der  zuständigen  Behörde  paraphiert  waren.
Seitdem  das  Landelsrecht  kodifiziert  ist,  bilden  die  Vorschriften  über  die  Führung  der
Landelsbücher  einen  wichtigen  Teil  der  Landelsgesetzgebung.  Insbesondere  sind  die
Vorschriften  des  Locke  cke  Lommerce  (seit  dem  1.  Januar  1808  in  Frankreich  in
Kraft)  für  viele  andere  Länder  maßgebend  geworden.  Liernach  muß  jeder  Kaufmann
ein  Journal  (livre  journal)  halten,  in  welches  Tag  für  Tag  die  vorfallenden
Geschäfte  eingetragen  werden.  Die  empfangenen  Briefe  müssen  in  Mappe  (en  Hasse)
aufbewahrt,  die  ausgehenden  in  ein  Kopierbuch  (registre)  kopiert  werden.  Alle
Jahre  muß  der  Kaufmann  ein  Inventar  seines  Vermögens  und  seiner  Schulden  mit
M  o  11«t,  Volkswirtschaftliches  Lesebuch.  1  ]
        <pb n="173" />
        162  Zweiter  Teil.  Kandel.  VIl.  Der  Betrieb  des  Kandels.
persönlicher  Unterschrift  (80118  seing  prive)  anfertigen  und  in  ein  besonderes
Inventarienbuch  eintragen.  Das  Journal  und  das  Inventarienbuch  müssen  einmal
im  Jahre  paraphiert  und  visiert  werden.  Alle  Bücher  müssen  nach  Ordnung  des
Datums  ohne  leere  Zwischenräume  und  ohne  Randbemerkungen  geführt  sein.  Die  gesetzlich
vorgeschriebenen  Bücher  müssen  (vor  dem  Gebrauche)  durch  einen  Kandelsrichter,
Maire  oder  dessen  Adjunkten  kostenlos  mit  Seitenzahlen  versehen,  paraphiert  und  visiert
werden.  Die  Kandelsbücher  sind  zehn  Jahre  lang  aufzubewahren.  Ordnungsmäßig
geführte  Bücher  werden  in  Kandelsstreitigkeiten  unter  Kaufleuten  als  Beweismittel
zugelassen.  Der  Richter  kann  die  Vorlegung  auch  von  Amts  wegen  anordnen.  Die
volle  Einsicht  ist  nur  gestattet  bei  Fallimenten,  Erbschaften,  Gütergemeinschaftsangelegenheiten ­
  und  Gesellschaftsteilungen.  Im  Falle  sich  die  Bücher  an  einem
anderen  Orte  befinden,  kann  die  Einsicht  dort  erfolgen  und  ein  amtlicher  Auszug  an
das  zuständige  Gericht  eingeschickt  werden.
Die  Führung  bestimmter  Bücher,  zum  Teil  derselben  wie  in  Frankreich,  ist  vorgeschrieben ­
  in  Kolland,  Belgien,  Italien,  Rußland,  Spanien,  Portugal,  Dänemark,
Schweden  und  Norwegen.  Kolland,  Italien,  Portugal  und  Spanien  verlangen  auch
die  Aufnahme  der  Bilanz  in  das  Znventarienbuch.  Sie  verlangen  außerdem  (ohne
Kolland)  das  Kopieren  bezw.  die  Aufbewahrung  der  Telegramme,  sowie  die  amtliche
Beglaubigung  der  Zahl  der  Blätter.  Letzteres  wird  auch  in  Belgien  gefordert,  ebenso
das  Kopieren  der  abgesandten  Telegramme.  In  Spanien  müssen  sogar  alle  Bücher
beglaubigt  werden.  Nach  welcher  Methode  die  Bücher  zu  führen  sind,  wird  begreiflicherweise ­
  in  keinem  Staate  vorgeschrieben.
Das  Allgemeine  Deutsche  Kandelsgesehbuch  von  1861  stellte  sich  schon
auf  den  richtigen  Standpunkt,  daß  die  Forderung  bestimmter  Bücher  bei  der  großen
Verschiedenartigkeit  der  kaufmännischen  Betriebe  nicht  zweckmäßig  sei,  und  daß  eine
allgemeine  Vorschrift  des  Sinnes,  der  Kaufmann  habe  Bücher  zu  führen,  aus  welchen
feine  Landelsgeschäftc  und  die  Lage  seines  Vermögens  zu  ersehen  sind,  vollständig
ausreiche.  Dagegen  hat  es  die  Führung  eines  Briefkopierbuches  vorgeschrieben.  Es
verlangt  ferner  die  jährliche  Aufmachung  eines  Inventars  und  einer  Bilanz,  die  in
ein  besonderes  Inventarienbuch  eingeschrieben  oder  in  zusammenhängender  Reihe  geordnet
aufbewahrt  werden  können.  Inventar  und  Bilanz  sind  von  deni  Kaufmann  bezw.
allen  persönlich  haftenden  Gesellschaftern  zu  unterzeichnen.  Die  Inventarisierung  des
Warenlagers  darf  unter  Amständen  spätestens  alle  zwei  Jahre  erfolgen.  Entgegen
dem  Code  de  Commerce  enthält  es  auch  Bestimmungen  über  die  Art  der  Aufnahme; ­
  so  dürfen  sämtliche  Vermögensstücke  und  Forderungen  nur  nach  ihrem  wirklichen
Werte  zur  Zeit  der  Aufnahme,  zweifelhafte  Forderungen  nur  nach  ihrem  wahrscheinlichen ­
  Werte  angesetzt  werden.  Für  die  Bilanzen  der  Aktiengesellschaften  und  Aktienkommanditgefellschaften
  wurden  im  Aktiengesetz  von  1884  außerdem  noch  besondere
Bestimmungen  getroffen;  insbesondere  dürfen  Wertpapiere  und  Waren,  welche  einen
Börsen-  oder  Marktpreis  haben,  höchstens  zu  dem  Preise  zurzeit  der  Bilanzaufstellung,
sofem  dieser  aber  den  Anschaffungs-  oder  Kerstellungswert  übersteigt,  höchstens  zu
letzterem  eingestellt  werden;  andere  Vermögensgegenstände  dürfen  höchstens  zu  dem
Anschaffungs-  oder  Kerstellungswert  angesetzt  werden.  Die  Bücher  müssen  gebunden
und  Blatt  für  Blatt  (oder  Seite  für  Seite)  mit  fortlaufenden  Zahlen  versehen  sein.
Eine  amtliche  Beglaubigung  der  Zahl  der  Blätter  ist  nicht  vorgeschrieben.  Leere
Zwischenräume  zu  lassen,  Anleserlichmachung  von  Eintragungen  durch  Durchstteichen
oder  auf  andere  Weise  und  Radieren  ist  verboten.  Bei  der  Führung  der  Bücher
dürfen  nur  eine  lebende  Sprache  und  die  Schriftzeichen  einer  solchen  angewendet  werden.
Die  Aufbewahrungspflicht  der  Bücher  auf  die  Dauer  von  10  Jahren  wurde  auch  auf  die
empfangenen  Kandelsbriefe,  Inventare  und  Bilanzen  ausgedehnt.  (In  manchen  Ländern
erstreckt  sie  sich,  wie  oben  gesagt,  auch  auf  die  Telegramme  und  ist  auf  einen  längeren
        <pb n="174" />
        7.  Gesetzliche  Bestimmungen  über  Buchführung.

163

11*

Zeitraum,  in  Lolland  auf  30  Jahre  vorgeschrieben).  In  bezug  auf  die  Beweiskraft
und  die  Vorlegung  der  Bücher  nahm  das  Handelsgesetzbuch  von  1861  in  der  Lauptfache
  die  Grundsätze  des  Code  de  Commerce  auf,  wovon  aber  ein  Teil  durch  §  13
Abs.  2  Nr.  2  des  Einführungsgesetzes  zur  Zivilprozeßordnung  für  das  Deutsche
Reich  von  1877  wiederaufgchoben  wurde,  so  daß  jetzt  den  Landelsbüchern  nur  die
Beweiskraft  von  Privaturkunden  zukommt.  Die  Verpflichtung  zur  Buchführung  wurde
nur  für  Vollkaufleute  und  Handelsgesellschaften,  nicht  aber  für  Minderkaufleute
(Handelsleute  von  geringerem  Gewerbebetrieb)  festgesetzt.  Doch  sind  nach  der  Gewerbeordnung ­
  für  das  Deutsche  Reich  §  38  die  Zentralbehörden  der  Einzelstaaten  befugt,
Vorschriften  zu  erlassen,  ob  und  wie  die  genannten  Minderkaufleute  Bücher  zu  führen
haben,  und  einzelne  Staaten  haben  gewissen  Klassen  von  Gewerbetreibenden  gegenüber
von  diesem  Recht  Gebrauch  gemacht.
Das  neue  Handelsgesetzbuch  von  1897  hat  an  den  bestehenden  Bestimmungen
über  Handelsbücher  wenig  geändert  und  beschränkt  sich  in  der  Hauptsache  auf  redaktionelle
Verbesserungen.  Aus  den  Büchern  sollen  die  Handelsgeschäfte  und  die  Lage  des
Vermögens  nach  den  Grundsätzen  ordnungsmäßiger  Buchführung  ersichtlich  gemacht
werden.  Das  Kopierbuch  kann  wegfallen,  nur  müssen  Abschriften  der  abgesandten
Handelsbriefe  zurückbehalten  werden.  Die  Bilanz  ist  in  Reichswährung  auszustellen.
Die  Vorlegung  der  Äandelsbücher  einer  Partei  kann  nicht  bloß  auf  Antrag,  sondern
auch  von  Amts  wegen  angeordnet  werden.  Im  allgemeinen  ist  noch  von  Belang,
daß  das  neue  Handelsgesetzbuch  den  Begriff  des  Kaufmanns  erweitert,  indem  es  die
Eigenschaft  eines  Kaufmanns  nicht  mehr  allein  von  dem  Betrieb  bestimmter  Handelsgeschäfte ­
  abhängig  sein  läßt,  sondern  den  Schwerpunkt  in  die  Art  und  den  Umfang
des  Betriebes  legt.  Infolgedessen  ist  die  Verpflichtung  zur  Buchführung  im
Deutschen  Reiche  seit  dem  1.  Januar  1900  einer  größeren  Zahl  von  Betrieben  auferlegt, ­
  als  dies  bisher  der  Fall  war.  In  Oesterreich  gilt  das  Allgemeine  Deutsche
Handelsgesetzbuch,  und  auch  das  ungarische  Handelsgesetzbuch  vom  1.  Januar  1876
stimmt  mit  diesem  Gesetzbuch  ziemlich  genau  überein.
Zur  Buchführung  verpflichtet  sind  auch  die  eingetragenen  Genossenschaften  nach
dem  Gesetze  vom  1.  Mai  1889  und  die  Gesellschaften  mit  beschränkter  Haftung  nach
dem  Gesetze  vom  20.  April  1892.  Das  Börsengesetz  vom  22.  Juni  1896  verpflichtet
ferner  die  Kursmakler  zur  Führung  eines  Tagebuchs,  das  vor  dem  Gebrauche  dem
Börsenvorstande  zur  Beglaubigung  der  Zahl  der  Blätter  vorzulegen  ist.  Das  Depotgesetz
  vom  5.  Juli  1896  verpflichtet  den  Kaufmann,  welcher  fremde  Wertpapiere  zur
Aufbewahrung  übernimmt,  zur  Führung  eines  Handelsbuchs,  in  welches  die  Papiere
nach  Gattung,  Nennwert,  Nummer  oder  sonstigen  Unterscheidungsmerkmalen  einzuttagen
  sind.
Ferner  kommen  in  Betracht  die  Bestimmungen  der  deutschen  Konkursordnung
in  der  Fassung  vom  20.  Mai  1898,  wonach  Schuldner,  die  ihre  Zahlung  eingestellt
haben,  oder  über  deren  Vermögen  das  Konkursverfahren  eröffnet  ist,  wegen  bettüglichen
Bankerotts  unter  anderem  mit  Zuchthaus  bestraft  werden,  wenn  sie  in  der  Absicht,
ihre  Gläubiger  zu  benachteiligen,  unterlassen  haben,  Handelsbüchcr  zu  führen  oder  ihre
Handelsbüchcr  vernichtet,  verheimlicht  oder  so  geführt  oder  verändert  haben,  daß  dieselben ­
  keine  Übersicht  des  Vermögenszustandes  gewähren.  Sind  mildernde  Llmstände
vorhanden,  so  ttitt  Gefängnisstrafe  nicht  unter  3  Monaten  ein.  Wegen  einfachen
Bankerotts  werden  solche  Schuldner  mit  Gefängnis  bestraft,  wenn  sie  unterlassen  haben,
Handelsbücher  zu  führen,  oder  dieselben  verheimlicht,  vernichtet  oder  unordentlich  geführt
haben,  oder  wenn  sie  unterlassen  haben,  die  Bilanz  ihres  Vermögens  in  der  vorgeschriebenen ­
  Zeit  zu  ziehen.
        <pb n="175" />
        164

Zweiter  Teil.  Landet.  VII.  Der  Betrieb  des  Landels.

8.  Zur  Geschichte  der  Buchführung.
Von  Werner  Sombart.
Sombart,  Der  moderne  Aapitalirmus.  ^  Bd.  Leipzig,  Duncker  öd  kjumblot,  t?02.
S.  592-59$.
Wir  können  die  Schöpfungsperiode  der  neuen  Geschäftstechnik  mit  den
Jahreszahlen  1202  und  1494,  mit  den  Namen  Leonardo  Pisano  und  Luca  Pacciolo
umgrenzen.
Mit  Leonardo  Pisano,  der  selbst  aus  kaufmännischem  Geiste  heraus  sein
unsterbliches  Werk,  den  Liber  Abbad,  geschaffen  hat,  wird  die  Grundlage  für  die
exakte  Kalkulation  gegeben,  —  das  Jahr  1202  bedeutet  einen  Wendepunkt  in  der
Weltgeschichte.  And  will  man  schon  ein  Geburtsjahr  des  modernen  Kapitalismus
ansetzen,  so  würde  ich  nicht  zögern,  das  Jahr  1202  als  solches  zu  bezeichnen,  zumal
noch  ein  anderes  welthistorisches  Ereignis  in  dasselbe  Jahr  fällt:  Venedig  zieht  zur
Eroberung  Konstantinopels  aus,  und  es  beginnt  mit  diesem  Jahre  recht  eigentlich  die
Epoche  der  Besitzergreifung  des  Orients  durch  die  Westeuropäer,  insonderheit  die
italienischen  Kommunen  und  damit  die  Geldakkumulation  in  größerem  Stile.
Die  Summa  des  Fra  Luca  aber,  die  zusammenfaßte,  was  in  den  drei  Jahrhunderten ­
  an  rechnerischem  Denken  geleistet  war,  enthält  in  der  11.  Abhandlung  im
9.  Abschnitt  des  1.  Teiles  das  älteste,  aber  doch  schon  in  klassischer  Vollendung  dargestellte ­
  System  der  doppelten  Buchführung  und  stellt  damit  dem  neuen  kapitalistischen
Wirtschaftssysteme  die  Mittel  zur  Verfügung,  die  seinem  Wesen  entsprechende
Systematik  der  Geschäftsführung  zur  Anwendung  zu  bringen.
Was  wir  von  der  Geschichte  der  modernen  Buchführung  bezw.  des
Rechnungswesens  wissen,  ist  noch  Stückwerk.  Immerhin  können  wir  doch  soviel
mit  Bestimmtheit  aussagen,  daß  die  einfache  Buchführung  gegen  Ende  des  13.  Jahrhunderts ­
  als  vollendet  anzusehen  ist:  aus  den  Jahren  1279/80  stammen  die  bekannten
Rechnungsausweise  des  Papstes  Nikolaus  III.,  aus  dem  Jahre  1303  die  Ausgaberegister ­
  der  Kommune  Florenz.  Aber  auch  die  Anfänge  der  doppelten  Buchführung
reichen  natürlich  weit  hinter  Pacciolo  zurück.  In  der  besten  Geschichtsdarstellung,  die
wir  von  diesem  Gegenstände  besitzen,  werden  sie  schon  in  das  13.  Jahrhundert  verlegt.
Urkundlich  ist  durch  die  Antersuchungen  Cornelio  Desimonis  festgestellt  worden,  daß
bereits  im  Jahre  1340  die  Stadtverwaltung  Genuas  ihre  Bücher  auf  der  Grundlage
der  Partita  cloppia  geführt  hat,  und  zwar  in  solcher  Vollendung,  daß  wir  bereits  für
das  Jahr  1340  auf  ein  beträchtliches  Alter  dieses  Systems  schließen  müssen.  Aus
dem  15.  Jahrhundert  besitzen  wir  dann  mehrfache  Zeugnisse  für  ihre  Verbreittmg  im
öffentlichen  und  privaten  Rechnungswesen.  Das  bekannteste  Beispiel  sind  die  uns
erhaltenen  Geschäftsbücher  der  Gebr.  Soranzo  in  Venedig  (1406).
Aber  Fra  Luca  ist  doch  der  Erste  gewesen,  der  durch  die  wissenschaftliche  Darstellung ­
  die  doppelte  Buchführung  zu  einem  jedermann  erreichbaren  Lilssmittel  der
Geschäftsführung  machte:  auch  darin  also  mit  der  alten  höchstpersönlichen  Empirie  des
Landwerks  brechend.
Was  nun  aber  der  doppelten  Buchführung  jene  entscheidende  Bedeutung  für
die  Entwicklung  kapitalistischen  Wesens  verleiht,  ist  der  Amstand,  daß  sie  in
der  Tat  erst  in  ganzer  Vollendung  die  der  kapitalistischen  Geschäftsführung  entsprechende
Systemaüsierung  ermöglicht.  Sie  ist  zunächst,  was  in  gewissem  Sinne  für  jede
systematische  Buchführung  gilt,  der  vollendete  Ausdruck  der  spezifisch-kapitalistischen
Raüonalisük  insofern,  als  sie  zur  Voraussetzung  ihrer  Anwendung  die  durchgeführte
Projektion  eines  wohl  ausgedachten  Geschäftsplans  in  die  Zukunft  hat.  Was  seiner
        <pb n="176" />
        1.  Das  Wesen  der  wirtschaftlichen  Konkurrenz.

165

Natur  nach  der  öffentliche  Laushalt  von  früh  an  entwickeln  mußte,  das  leistet  für  das
private  Wirtschaftsleben  erst  die  kapitalistische  Anternehmung:  die  Entwersung  eines
Gesamtplans  für  eine  längere  Periode  der  Wirtschaftsführung;  diese  aber  findet  in  der
doppelten  Buchführung  —  die  doch  nun  einmal  repräsentativ  für  jede  wissenschaftliche
Buchführung  steht  —  ihren  adäquaten  Ausdruck.
Was  aber  des  weiteren  gerade  die  doppelte  Buchführung  für  die  kapitalistische
Unternehmung  so  verwendbar  macht,  ist  dies:  daß  in  ihr  die  Loslösung  des  Sachvermögens ­
  von  der  Person  des  Geschäftsleiters  zur  Grundtatsache  des  Wirtschaftens
und  damit  zur  Basis  der  gesamten  Wirtschaftsführung  erklärt  wird.  Auch  dieser
Gedanke  ist  wohl  ursprünglich  für  den  öffentlichen  Laushalt  konzipiert  worden,  wird
aber  nun  zur  Seele  der  kapitalistischen  Unternehmung.  Das  Kapital  wird  personifiziert.
Es  tritt  dem  Unternehmer  selbständig  gegenüber:  eine  Auffassung,  die  Lorenz  von
Stein  bis  zu  der  Konsequenz  durchdachte,  daß  er  die  Möglichkeit  annahm:  ein  Unternehmen ­
  könne  durch  seinen  eigenen  Lerrn  —  den  Unternehmer  —  betrogen  werden.
Damit  wird  nun  aber  auch  die  Systematik  der  Geschäftsführung  von  den
Zufälligkeiten  und  Willkürlichkeiten  des  individuellen  Geschäftsleiters,  an  die  sie  während
der  handwerksmäßigen  Periode  gebunden  ist,  emanzipiert.  Die  moderne  Buchführung
ist  so  eingerichtet,  daß  sie  nach  inneren  wissenschaftlichen  Regeln,  unabhängig  von  dem
Belieben  und  Können  des  einzelnen  Wirtschaftssubjetts,  dem  Laufe  des  Wirtschaftslebens ­
  ganz  bestimmte,  objettive  Normen  setzt.  So  mystisch  es  klingen  mag,  ist  es
doch  richtig  und  hat  nach  dem  Gesagten  nichts  Mystisches  mehr  an  sich,  daß  mit
der  modernen  Buchhaltung  das  Kapital  sich  seine  eigenen  Bewegungsgesetze  vorgezeichnet ­
  hat.

VIII.  Der  Wettbewerb  im  Handel,  besonders
im  Kleinhandel.
1.  Das  Wesen  der  wirtschaftlichen  Konkurrenz.
Von  Gustav  Schmoller.

Schmoller,  Grundriß  der  Allgemeinen  Volkswirtschaftslehre.  2.  Teil.  i.—s.  Aufl.
Leipzig,  Duncker  &amp;amp;  Burnblot,  $04.  S.  43—46.
Was  verstehen  wir  unter  Konkurrenz,  unter  Wettbewerb?  Concurrere  heißt
zusammen-,  nebeneinander  herlaufen.  Wir  denken  dabei  jedenfalls  an  einen  gesellschaftlichen ­
  Vorgang,  an  dem  mehrere  beteiligt  sind.  Sie  konkurrieren,  wenn  sie  ein
gemeinsames  Ziel  erreichen  wollen;  sie  streben  nach  einem  und  demselben;  sie  wissen,  daß
sie  einen  Wettlauf  unternehmen,  daß  das  Ziel  von  ihnen  je  nach  ihren  Kräften,  ihrer
Anstrengung  früher  oder  später,  besser  oder  schlechter,  ganz  oder  halb  oder  gar  nicht
erreicht  wird.  Wir  sprechen  von  Konkurrenz  im  allgemeinen  überall  da,  wo  Machterfolge, ­
  Ehre,  Vorteile,  wirtschaftliche  Güter  nicht  in  unbegrenzter  Menge  vorhanden
sind,  wo  die  Beschränktheit  des  Erstrebten  den  Wettbewerb,  ja  den  Kampf  der  Menschen
oder  der  menschlichen  Gemeinschaften  erzeugt.  Am  das,  was  jeder  ohne  weiteres  im
Äberfluß  haben  kann,  wird  nicht  konkurriert.  Das  Ziel  der  Konkurrenz  ist  immer  ein
solches,  daß  nur  einer  oder  eine  bestimmte  Zahl  es  erreicht,  oft  so,  daß,  wenn  es  sich
um  eine  Mehrzahl  von  Siegern  handelt,  sie  in  eine  Reihe  geordnet  werden;  häufig
        <pb n="177" />
        166  Zweiter  Teil.  Lande!.  VIII.  Der  Wettbewerb  im  Lande!  re.
so,  daß  es  Sieger  und  Ausgeschlossene  gibt,  mindestens  so,  daß  eine  Lierarchie  von
viel  und  wenig  Erreichenden  entsteht.  Die  Art  der  Entscheidung  der  Kämpfe  ist  die
allerverschiedenste:  bald  ist  es  der  brutale  Kampf,  bald  der  Ausspruch  eines  Schiedsgerichts ­
  oder  der  öffentlichen  Meinung,  bald  sind  es  freie  Verträge,  die  erstrebt,
abgeschlossen  oder  abgelehnt,  günstig  oder  ungünstig  gestaltet  werden.
Die  Konkurrenz  ist  nichts  anderes  als  der  Kampf  ums  Dasein;  die  Individuen,
die  Stämme,  die  Völker  haben  nie  ohne  Reibung  und  Wettbewerb,  ohne  Kampf
gelebt,  fo  sehr  Moral,  Sitte  und  Recht,  gemeinschaftliche  Gefühle  und  Interessen  den
Stteit  da  und  dort  ausgeschlossen  oder  gemildert  haben.  Der  Trieb  nach  Anerkennung,
nach  Tätigkeit,  nach  Erfolg  hat,  wie  das  menschliche  Selbstgefühl  bei  etwas  höherer
Kultur,  den  Rivalitätstrieb  erzeugt.  Er  hängt  mit  den  selbstischen  Gefühlen,  der
Eigenliebe,  dem  Lochmut,  dem  Bessersein-  und  Befferwissenwollen  zusammen;  er  kann
zum  Anrecht,  zur  Gemeinheit,  zur  Angerechtigkeit,  zur  Gewalttat  führen;  aber  er  ist
zugleich  die  Schule  der  Tatkraft,  der  Energie,  des  Fortschritts.  Ohne  Rivalität  und
Konkurrenz  tritt  Stillstand  ein.  Das  Leben  entwickelt  sich  nur  durch  Kraftproben,
durch  Kräftemessung.
Die  Völker  konkurrieren  um  die  Weltherrschaft  und  den  Weltmartt,  die  poliüschen
Parteien  und  sozialen  Klassen  um  Einfluß  und  Macht  in  der  Staats-  und  Kommunalverwaltung, ­
  die  Provinzen,  Kreise  und  Gemeinden  um  Eisenbahnen  und  Sttaßen,  um
Förderung  aller  Art.  In  jedem  gesellschaftlichen  Kreise  konkurrieren  die  Glieder  um
Ansehen  und  Ehre,  in  jedem  Beamtenkörper  die  einzelnen  um  Beförderung,  Gehalt
und  Auszeichnung,  in  jeder  Schule  die  Schüler  um  die  höheren  Plätze  und  Prädikate.
Die  wirtschaftliche  Konkurrenz  setzt  einen  Markt  mit  Käufern  und  Verkäufern
voraus.  Die  Anfänge  desselben  entstanden  mit  dem  ersten  Verkehr.  Aber  er  war
lange  so  beschränkt,  alle  Wirtschaft  war  lange  so  überwiegend  Eigenwirtschaft  der
Familie  für  den  eigenen  Verbrauch,  daß  mit  dem  geringen  und  engen  Marktverkehr
auch  die  Konkurrenz  sehr  gering  war.  Soweit  Überschüsse  erzeugt  wurden,  übrige
Arbeitskraft  vorhanden  war,  forderte  sie  der  Grundherr,  die  Gemeinde,  die  öffentliche
Gewalt  nach  Sitte  und  fester  Rechtssatzung.  Auch  soweit  Gemeinde-  und  Stammesmitglieder ­
  auf  dem  Markte  tauschten,  betrachteten  sie  sich  lange  mehr  als  Freunde,  die
sich  Gefälligkeiten  erwiesen;  nur  soweit  Fremde  mit  Fremden  tauschten,  entstand
eigentliche  Konkurrenz,  freilich  auch  nicht  ohne  Schranken  und  Ordnungen  aller  Art.
Erst  wo  die  Geldwirtschaft  siegte,  die  Märtte  größer,  aller  Verkehr  unpersönlich  wurde,
erst  als  in  den  vergrößerten  Staaten  ein  freier,  innerer  Verkehr  sich  ausbildete,  zwischen
den  Staaten  das  Völkerrecht  Ähnliches  erlaubte,  entstand  die  gesellschaftliche  und  wirtschaftliche ­
  Bewegung  und  Reibung,  an  die  wir  heute  vor  allem  denken,  wenn  wir
von  der  wirtschaftlichen  Konkurrenz  reden.
Wir  sehen  alle  am  wirtschaftlichen  Verkehr  Beteiligten  in  gewisse  größere  und
kleinere  Gruppen  zerfallen:  Käufer  und  Verkäufer,  Konsumenten  und  Ladeninhaber,
Groß-  und  Kleinhändler,  Anternehmer  und  Arbeiter  zeigen  sich  uns  als  Gesamtgruppen
und  in  sich  gegliedert  nach  bestimmten  Berufszweigen;  in  jeder  Gruppe  konkurrieren
die  direkt  nach  dem  gleichen  wirtschaftlichen  Zwecke  Strebenden  unter  sich:  die  Anternehmer ­
  der  Baumwollindustrie  unter  sich  und  dann  bis  auf  einen  gewissen  Grad  mit
den  Anternehmern  anderer  Gewerbszweige,  sofern  sie  und  die  anderen  Wasserkräfte,
Maschinen,  Techniker,  Arbeiter  suchen.  Jede  Gruppe  steht  nun  aber  auch  noch  mit
einer  oder  mehreren  anderen  Gruppen  in  einem  Konkurrenzverhältnis:  die  Konsumenten
mit  den  Verkäufern  auf  dem  Wochenmarkt  und  in  den  Läden;  die  Anternehmer  mit
den  Arbeitern  einerseits,  den  Großhändlern  und  Exporteuren,  welche  ihnen  ihre  Ware
abnehmen,  andererseits;  die  Arbeiter  stehen  den  Fabrikanten  und  dann  den  Wohnungsvermietern ­
  und  Kleinhändlern  als  Gruppen  von  Konkurrenten  gegenüber.  Es  handelt
sich  bei  dieser  Gruppenkonkurrenz  um  die  Verteilung  gewisser  Gewinne  und  Vorteile,
        <pb n="178" />
        1.  Das  Wesen  der  wirtschaftlichen  Konkurrenz.

167

welche  die  aufeinander  im  Geschästsleben  angewiesenen  Gruppen  im  ganzen  machen,
auf  die  verschiedenen  Teilgruppen.
Die  unendliche  Zahl  von  täglich  und  stündlich  zustande  kommenden  Verträgen,
durch  welche  der  größere  Teil  des  heutigen  volkswirtschaftlichen  Prozesses  der  Produktion
und  des  Handels  unterhalten  wird,  steht  so  unter  dem  steten  Doppeldruck  einmal  der
Konkurrenten  jeder  Gruppe  unter  sich  und  dann  des  gesellschaftlichen  und  psychologischen
Einflusses,  den  das  Aufeinanderwirken  der  im  ganzen  miteinander  verkehrenden  Gruppen
ausübt.  Die  Voraussetzung  des  Druckes  ist,  daß  die  Waren  oder  Arbeit  Verkaufenden
und  Kaufenden  in  Berührung  kommen,  voneinander  wissen,  immer  wieder  durch  ein
Ausleseverfahrcn  zu  Geschäftsabschlüssen  kommen.  Da  jeder  Abschluß  auf  dem  Markt
stattfindet  zu  dem  bestimmten  Wert  oder  Preise,  der  augenblicklich  zu  allgemeiner
Anerkennung  gekommen  ist,  so  folgt,  daß  zu  jeder  Zeit  nur  die  auf  dem  Markt  verkaufen ­
  und  kaufen  können,  die  sich  dem  Marktpreis  unterwerfen.  Zur  selben  Zeit  kann
auf  demselben  Markt  für  dieselbe  Ware  und  Arbeit  im  großen  und  ganzen  nur  ein
einheitlicher  Preis  herrschen;  das  ist  die  Folge  des  gesellschaftlichen  Marktbewußtseins:
jeder  Käufer  will  nicht  mehr  zahlen  als  der  andere;  jeder  Verkäufer  so  viel  erhalten
wie  fein  Konkurrent.  Die  Folge  ist,  daß  jeder  Verkäufer,  der  glaubt,  so  nicht  verkaufen ­
  zu  können,  vom  Geschäft  ausgeschlossen  wird;  jeder  Käufer,  der  nicht  so  viel
zahlen  kann  oder  will,  ohne  Ware  nach  Lause  gehen  muß.
Danüt  ist  zugleich  bewiesen,  daß  es  sich  bei  der  wirtschaftlichen  Konkurrenz  auf
dem  Markte  stets  um  ein  Ausleseverfahren,  um  eine  Art  des  Daseinskampfes  handelt.
Er  kann  zeitweise  ohne  Lärten  auftreten,  wenn  Angebot  und  Nachfrage  gleich  groß
sind,  längere  Zeit  stabil  bleiben,  zu  einem  unveränderten  Preise  Ausgleich  finden.
Aber  so  oft  ein  Wechsel  auf  der  einen  oder  anderen  Seite  eintritt,  ist  ein  Überschuß
des  Angebots  oder  der  Nachftage  vorhanden,  eine  Wertänderung  wird  wahrscheinlich,
ein  Teil  des  Angebots  oder  der  Nachfrage  bleibt  ausgeschlossen  oder  muß  sich  zu
einein  unliebsamen  Preise  entschließen.  Die  ausgeschlossenen  Verkäufer  können  versuchen, ­
  sich  so  anzustrengen,  ihre  Produktion  so  zu  verbessern,  daß  sie  noch  Absatz
finden;  sie  können  auch  versuchen,  andere  Märkte  oder  Käufer  zu  finden,  die  geringere
Waren  noch  nehmen;  sie  gehen  aber  auch  leicht  zu  Grunde.  Die  Lohnarbeiter,  die
von  anderen  unterboten  werden,  müssen  mit  dem  kärglicheren  Lohn  zufrieden  sein  oder
hungern.  Die,  welche  kaufen  wollten  und  zu  dem  teuren  Preise  nicht  kaufen  können,
versuchen  vielleicht  mehr  zu  verdiene«,  oder  sie  begnügen  sich  mit  schlechterer  Ware;
dann  beginnt  aber  mit  der  herabgesetzten  Lebenshaltung  schon  ihre  Verkümmerung.
So  sind  immer  zeitweise  Unternehmer,  Ländler,  Landwerker,  Arbeiter  durch  die  Wucht
der  Konkurrenz  bedroht,  ja  unter  Amständen  der  Verelendung  und  dem  Antergang
verfallen.
Stellen  wir  uns  diese  Vorgänge  klar  und  lebendig  vor,  so  haben  wir  damit
auch  die  einfache  Erklärung,  warum  die  Konkurrenz  in  der  älteren  Literatur  von  den
einen  als  nur  segensreich,  von  den  anderen  nur  als  verderblich  betrachtet  wurde.  Den
einen  erschien  sie  als  das  große  Erziehungs-,  den  anderen  als  das  Vernichtungsinstrument.
Die  ersten  Verherrlicher  der  freien  Konkurrenz  waren  Child,  North,  Davenant,
die  Physiokraten  und  Adam  Smith.  Die  Konkurrenz,  ruft  Bastiat,  ist  die  Freiheit,
ist  das  demokratische  Gesetz,  das  die  Anterschiede  ausgleicht,  eine  wirksame  Gemeinschaft
erzeugt,  die  großen  Wohltaten  der  Natur  allen  zugänglich  inacht,  den  Konsumenten
billige  und  gute  Waren  schafft.  Die  Konkurrenz,  sagt  Cauwes,  macht  die  Bedingungen ­
  des  Tausches  unpersönlich,  proportioniert  Bedarf  und  Vorrat,  macht  den
einzelnen  unabhängig,  ermäßigt  die  Gewinne,  regelt  die  Produktion  am  besten.  Die
Konkurrenz,  sagt  Roscher,  ist  die  natürliche  Folge  von  persönlicher  Freiheit  und  freiem
Privateigentum,  sie  entfesselt  alle  Kräfte  der  Volkswirtschaft,  allerdings  auch  die  bösen
neben  den  guten.  Wo  über  Konkurrenz  geklagt  werde,  meint  er,  sei  häufig  das
        <pb n="179" />
        168  Zweiter  Teil.  Landet.  VIII.  Der  Wettbewerb  im  Lande!  re.
Fehlen  der  Konkurrenz  von  der  einen  Seite  die  Arsache.  I.  St.  Mill  sagt,  das  Verlangen ­
  nach  Schuh  gegen  Konkurrenz  bedeute  Enthebung  von  der  Notwendigkeit,  so
fleißig  und  so  geschickt  zu  sein  wie  andere  Leute.
Aber  schon  Fichte  nennt  die  freie  Konkurrenz  ein  Raubsystem,  Michel  Chevalier
ein  Schlachtfeld,  auf  dem  die  Kleinen  von  den  Großen  verschlungen  werden.  Fourier
meint,  sie  erzeuge  den  Betrug  im  Landet  und  die  allgemeine  Spitzbüberei.  Nach
Louis  Blanc  ist  sie  ein  System  der  Vernichtung  für  die  Annen,  qui  prepare  ä
l’avenir  une  generation  decrepite,  estropiee,  gangrenee,  pourrie;  der  Verweis
auf  die  Billigkeit  sei  eine  Täuschung,  da  sie  nicht  anhalte,  der  dem  marche,  ruft  er,
ist  eine  Keule,  mit  welcher  der  reiche  Produzent  den  armen  totschlägt,  der  Linterhalt,
in  welchen  der  kühne  Spekulant  den  Fleißigen  lockt,  das  Todesurteil  für  den  Fabrikanten, ­
  der  im  Moment  die  teure  Maschine  seines  Konkurrenten  nicht  anschaffen  kann;
der  dem  marche  ist  der  Exekutor  der  Meisterstücke  des  Monopols,  der  Vernichter
des  Mittelstandes.  Die  Konkurrenz,  sagt  Engels,  ist  der  vollkommenste  Ausdruck  des
in  der  modernen  bürgerlichen  Gesellschaft  herrschenden  Krieges  aller  gegen  alle;  es  ist
ein  Krieg  um  das  Leben,  um  die  Existenz,  im  Notfall  auf  Leben  und  Tod.  Die  Konkurrenz ­
  ist  die  schärfste  Waffe  der  Bourgeoisie  gegen  das  Proletariat.
Proudhon  erkennt  beide  Seiten;  für  ihn  ist  die  Konkurrenz  einerseits  der  Ausdruck ­
  der  sozialen  Spontaneität,  das  Sinnbild  der  Demokratie  und  Gleichheit,  die
Stütze  der  Assoziation,  die  Triebfeder  der  individuellen  Kräfte,  der  Sieg  der  Freiheit
und  Selbstverantwortlichkeit,  der  Bekämpfer  der  Faulheit;  aber  andererseits  trägt  die
Konkurrenz  den  Mordinstinkt  an  der  Stirne,  untergräbt  alle  Begriffe  von  Billigkeit
und  Gerechtigkeit,  vermehrt  die  wirklichen  Kosten,  erzeugt  bald  Teuerung,  bald  Entwertung; ­
  sie  verdirbt  das  öffentliche  Gewissen,  indem  sie  das  Spiel  an  die  Stelle  des
Rechtes  setzt,  und  erzeugt  überall  Mißtrauen  und  Schrecken.  Aber,  fügt  er  mit
richttgem  Instinkt  bei,  man  muß  die  Konkurrenz  nicht  zerstören,  sondern  ihre  Polizei  finden.
Der  gewöhnlichste  Vorwurf  ist  heute,  und  zwar  nicht  bloß  bei  den  Sozialisten,
sie  erzeuge  die  sogenannte  Anarchie  der  Produktion,  den  Wechsel  von  Überangebot
und  Anterangebot,  die  Krisen,  sie  sei  schuld  an  der  allgemeinen  Korruptton  des  Verkehrs, ­
  und  ihr  letztes  Resultat  sei  stets  oder  häufig  das  Monopol  und  die  Ausbeutung.
Man  könnte  sagen,  die  meisten  dieser  entgegengesetzten  Arteile  seien  ebenso  falsch
wie  wahr.  Oder  vielmehr,  sie  seien  gar  nicht  entgegengesetzt,  sowenig  wie  die  Aussprüche
  zweier  Ärzte,  eine  kleine  Dosis  von  Arsenik  belebe  die  Lerztätigkeit,  eine  große
lähme  sie  und  töte  den  Menschen.
Was  wir  Konkurrenz  nennen,  sind  komplizierte  gesellschaftliche,  halb  psychische,
halb  materielle  Vorgänge  sehr  verschiedener  Art,  und  darum  haben  sie  verschiedene
Folgen.  Nur  indem  man  die  Personen  und  Personenkreise,  die  Größe  oder  Enge  des
Marktes,  die  Vcrkehrsverhältnisse,  die  psychologische  und  sittliche  Atmosphäre,  die  mitwirkenden ­
  Rechtsinstttuttonen  unterscheidet,  kann  man  zu  einem  wohlbegründeten  Arteil
kommen.  Nichts  ist  falscher  als  die  Vorstellung,  die  Konkurrenz  oder  die  freie  Konkurrenz ­
  sei  eine  einfache  gesellschaftliche  Einrichtung  oder  eine  Verfaffungsform  der  Volkswirtschaft, ­
  die  man  durch  Gesetz  dekretieren  könne,  und  die  dann  stets  bestimmte  gleiche
Folgen  habe,  ein  im  voraus  bestimmtes  Maß  von  Wettbewerb,  eine  bestimmte  Wirkung
auf  die  Preise  oder  auf  die  Produktion  erzeuge.  Der  eine,  der  freie  Konkurrenz  verlangt,
denkt  an  die  Beseittgung  des  Zunftwesens,  der  andere  an  die  aller  Schutzzölle,  der
dritte  an  die  Anterdrückung  der  Kartelle  und  Gewerkschaften.  Mag  die  äußere  Rechtsordnung ­
  der  Volkswirtschaft  oder  des  Marktes  viel  ausmachen  für  das  Maß  von
Konkurrenz,  das  entsteht  oder  vielmehr  entstehen  kann:  das  erste  bleibt  die  Zahl  und
die  Art  der  im  einzelnen  Geschäftsgebiet  vorhandenen  Menschen,  die  für  sie  vorhandene
Verkehrsmöglichkeit,  ihre  gegenseitige  Beeinflussung,  das  Maß  ihres  Erwerbstriebes,
ihre  Rücksichtslosigkeit  und  alles  derarttge.
        <pb n="180" />
        2.  Die  kaufmännische  Auskunstserteilung.

169

2.  Die  kaufmännische  Auskunftserteilung.
Von  Wilhelm  Schimmelpfeng.

Schimmelpfeng,  Kaufmännische  Erkundigung.  Vortrag.  fBerlin.f  Im  Selbstverläge
der  Auskunftei  w.  Schimmelpfeng,  ^8I5.  S.  2g,  S.  ;5—S.  19—2t.,  5.  27  und  S.  23.
Das  Glück  spielt  in  vielen  Lagen  des  Lebens  eine  bedeutsame  Rolle:  ein  glücklicher ­
  Zufall  kann  uns  eine  wichtige  Erfindung  zuführen;  man  kann  das  Glück  haben,
eine  reiche  Erbschaft  zu  machen;  im  Spiel  und  an  der  Börse  zeigt  das  Glück  sich  hold
oder  unhold,  aber  im  ehrlichen  Erwerbsleben  müssen  Kenntnisse,  offene  Augen  und
richtiges  Arteil  tüchtige  Arbeit  lenken  und  unterstützen.
Nur  der  Tor  verkennt,  daß  Wissen  Macht  ist;  der  Verständige  aber  sieht  in
der  rechtzeitigen,  klugen  Erkundigung  eine  Bürgschaft  seines  Erfolgs,  eine  sichere  Schutzwehr ­
  gegen  Enttäuschungen  und  Nachteile  aller  Art.
Dies  gilt  für  den  Thron  und  die  Lenker  der  Völkergeschicke  bis  herab  zur  Lütte
des  Arbeiters,  ganz  besonders  aber  für  den  heutigen  Geschäftsverkehr,  denn  dem  Anternehmungsgeist
  eines  jeden  leistungsfähigen  Fabrikanten,  Ländlers  und  Bankiers  steht
heute  ein  weites  Gebiet  im  In-  und  Auslande  offen!  In  diesem  erweiterten
Wettbewerb  wirksame  Anterstützung  zu  leisten,  das  ist  die  bedeutsame
Aufgabe,  welche  der  berufsmäßigen  Auskunftserteilung  gestellt  ist.
Die  berufsmäßige  Auskunftserteilung  steht  in  keinem  Gegensatz  zu  der  geschäftsfreundlichcn.
  Die  Arbeit,  welche  die  erstere  leisten  will  und  soll,  ist  im  Grunde  ihres
Wesens  genau  dieselbe,  die  ein  verständiger  Geschäftsmann  zu  verrichten  hat,  wenn  er
um  die  Erlangung  einer  geschäftlichen  Auskunft  in  gewissenhafter  Weise  in  eigener
Person  sich  bemühen  will.  Die  berufsmäßige  Auskunftsbeschaffung  hat  keine  besonderen
Geheimmittel,  noch  geht  sie  irgendwelche  dunklen  Wege,  die  sich  nicht  geziemen  oder
wohl  gar  verwerflich  zu  nennen  wären.
Wir  besitzen  weder  das  Recht,  noch  die  Macht,  noch  die  Absicht,  Feststellungen
vorzunehmen,  welche  die  berechtigten  Schranken  durchbrechen,  mit  denen  ein  Geschäftsmann ­
  seine  Verhältnisse  zu  umgeben  für  gut  befindet.  Aber  es  erhält  auch  niemand
auf  Grund  seiner  geheimgehaltenen  Verhältnisse  Kredit,  sondern  nur  so  weit,  als  seine
öffentliche  Stellung  als  Geschäftsmann  ihn  dazu  berechtigt  erscheinen  läßt.  Nur  mit
dieser  Seite  der  Sache  hat  es  unsere  Aufgabe  zu  tun,  nur  mit  jenem  Kredit,  dessen
Beurteilung  aus  der  Gesamtheit  der  Verhältnisse  geschöpft  sein  will,  sowie  sie  sich  dem
Beobachter  im  öffentlichen  und  geschäftlichen  Verkehr  wiederspiegeln,  und  soweit  sie  der
Kreditnehmer  freiwillig  bekanntgibt.
Während  die  bürgerliche  Ehre  bei  jedermann  als  vorhanden  angenommen  werden
muß,  bis  sie  verwirkt  worden  ist,  gilt  von  der  Kreditfähigkeit  das  gerade  Gegenteil:
sie  muß  nachgewiesen  werden  und,  einmal  nachgewiesen,  immer  neu  ihre  Bestätigung
erhalten.  Aber  wir  „machen"  keine  Auskunft:  wir  geben  nur  die  geläuterte  Ansicht
der  Geschäftswelt  wieder;  jeder  Geschäftsmann  schreibt  sich  seine  Auskunft  selbst  durch
sein  Tun  und  Lassen,  durch  die  Art,  wie  er  sich  gibt  und  führt!
Der  kaufmännische  Kredit  ist  der  Glocke  vergleichbar,  die  im  luftleeren  Raume
klanglos  schwingt,  aber  ihre  Klänge  in  die  Ferne  hinausträgt  vermittels  der  Schwingungen
der  Luft,  die  sie  umgibt.
Durch  die  Erkundigung  setzt  sich  der  Anfragende,  um  bei  diesem  Gleichnis  zu
bleiben,  in  unmittelbare  Fühlung  mit  diesen  Luftschwingungen;  er  will  hören  und  erfahren, ­
  wie  weit  jemand  seine  Kreditfähigkeit  nachgewiesen  hat,  und  wie  weit  sie  als
vorhanden  erkannt  worden  ist.
        <pb n="181" />
        170  Zweiter  Teil.  Landet.  VIII.  Der  Wettbewerb  im  Lande!  re.
Lierbei  leistet  ihm  sein  Auskunftsbureau  zum  Anterschiedc  von  der  geschäftsfreundlichen ­
  Erkundigung,  die  bloß  dann  und  wann  und  hier  und  dort  einmal  durch
ein  vorübergehendes  Einzelinteresse  in  Tätigkeit  gesetzt  wird,  eine  Arbeit,  die  ständig
auf  dem  Posten  ist,  die  immer  von  neuem  zu  hören  und  zu  fragen  Veranlassung  nimmt,
am  Wohnort  sowohl  wie  außerhalb,  und  die  deshalb  dem  gesteckten  Ziel  so  nahe  kommt,
wie  es  aus  anderem  Wege  nicht  möglich  ist.  Die  berufsmäßige  Auskunftserteilung
muß  daher  die  Arbeit  einer  kapitalkräftigen  Anstalt  sein,  die  das  Interesse  großer  und
einflußreicher  Kreise  der  Geschäftswelt  auf  sich  vereinigt,  einer  Anstalt,  die  sich  geschulte
Kräfte  hält  und  für  die  Zwecke  der  Krediterkundigung  in  einer  ständig  erweiterten  und
verfeinerten  Organisation  sich  vielseitige  Verbindungen  schafft,  welche  nicht  nur  die
erlangten  Auskünfte  an  Ort  und  Stelle  einzusammeln,  sondern  auch  vorkommende
Veränderungen  möglichst  schnell  zu  berichten  haben.
Eben  weil  wir  in  allem  planmäßig  vorgehen,  sowohl  in  Aufsuchung  der  Quellen,
deren  Vertrauenswürdigkeit  zum  gerade  vorliegenden  Fall  wir  prüfen,  als  auch  in  Verwertung ­
  der  daraus  geschöpften  Mitteilungen,  die  wir  sichten  und  bis  zur  Vollständigkeit
ergänzen,  deshalb  sprechen  wir  von  einer  organisierten  Auskunftsbeschaffung.
Die  Organisation  einer  großen  Anstalt  ist  mit  einem  kostspieligen,  vieltastigen
Musikwerk  zu  vergleichen:  je  nachdem  die  Spieler  sind  und  der  Anschlag  erfolgt,  muß
die  Leistung  verschieden  sein.  Wir  haben  deshalb  auch  in  Erwägung  zu  ziehen,  daß
die  Personen,  die  unserem  Berufe  sich  widmen,  vor  allem  diejenigen,  die  den  höheren
Dienst  verrichten,  und  durch  deren  Lände  die  schwierigeren  Fälle  zu  gehen  haben,  den
Vorteil  fachmännischer  Schulung  und  höherer  Erfahrung  ausweisen  müssen,  der  den
Spezialisten  auszuzeichnen  pflegt.
Ein  vergleichender  Blick  auf  die  Leistungen  in  anderen  Berusszweigen  wird
nützlich  sein.
Es  gibt  viele  Porträtmaler,  —  auch  wir  sollen  porträtieren  —  aber  nur  wenige
erringen  die  Meisterschaft,  und  selbst  dem  Meister  gelingt  es  nicht  immer,  Bilder  von
gleichem  Werte  und  gleicher  Ähnlichkeit  zu  schaffen,  obgleich  die  zu  Malenden  in  vielen
Sitzungen  zum  Beschauen  und  Messen  ruhig  Stand  halten.
Wir  schätzen  und  ehren  die  ärztliche  Kunst;  wir  sehen  den  Arzt  am  Bette  des
Kranken,  den  er  in  seiner  ganzen  Blöße  besehen  und  betasten  darf,  und  der  ihm  auf
jede,  auch  die  diskreteste  Frage  Bescheid  erteilt,  und  doch  wie  leicht  und  oft  irrt  auch
der  gerühmteste  Meister  in  seiner  Diagnose,  in  einer  Gabe  oder  Kunst,  die  auch  wir
zu  betäügen  haben.
Ich  könnte  von  den  Sachverständigen,  den  Steuerbehörden,  der  Presse  und  noch
vielen  anderen  vergleichsweise  sprechen,  doch  will  ich  nur  noch  der  Rechtspflege  gedenken,
auf  die  wir  besonders  stolz  sind.  Wie  die  Gerichte,  so  haben  auch  wir  die  Wahrheit
zu  ermitteln  und  Tatsachen  festzustellen;  nur  fehlen  uns  die  Machtmittel  der  Behörden.
Wir  sollen  oft  binnen  Stunden  uns  darüber  klar  werden,  ob  jemandem  ein  betrügerischer
Bankerott  zuzutrauen  ist;  das  Gericht  aber,  dem  die  Bücher  vorliegen,  braucht  meist
Monate  zur  Feststellung,  ob  der  eingetretene  Bankerott  ein  straffälliger  ist  oder  nicht.
Das  Gericht  nimmt  sich  die  Zeit,  die  ihm  gut  dünkt;  ihm  steht  jeder  Staatsbürger  zur
Verfügung,  der  unter  Eid  die  volle  Wahrheit  zu  sagen,  nichts  zu  verschweigen  und
nichts  hinzuzusetzen  hat,  so  wahr  ihm  Gott  helfe,  und  doch  werden  fortwährend  in  zweiter
und  dritter  Instanz  frühere  Erkenntnisse  als  irrig  und  ungerechtfertigt  aufgehoben.
Wenn  menschlicher  Fehlbarkeit  überall  ein  reichlicher  Zoll  entrichtet  wird,  wie  könnten
da  wir,  die  wir  auf  die  Aussagen  und  Ansichten  der  Geschäftswelt  uns  zu  stützen
haben,  die  wir  verschieden  veranlagt  bleiben  und  uns  je  nachdem  auf  eine  2,  10  oder
20  jährige  Erfahrung  stützen,  in  jedem  Federstrich  und  in  jeder  einzelnen  Angabe  unfehlbar
befunden  werden,  zumal  die  Ansprüche,  die  an  uns  gestellt  werden,  viel  weiter  gehen,
als  es  anderen  Berufen  gegenüber  der  Fall  zu  sein  pflegt!
        <pb n="182" />
        2.  Die  kaufmännische  Auskunftserteilung.

171

Wir  sollen  unsere  Berichte  stets  mit  der  gleichen  Zuverlässigkeit  liefern,  gleichviel,
ob  es  sich  hier  um  Verhältnisse  in  einer  Millionenstadt  oder  in  einem  entlegenen
Dörfchen  handelt;  gleichviel,  ob  hier  ein  kleiner  Landwerker  in  Frage  steht  oder  ein
großes  Bankgeschäft  oder  ein  industrielles  Etablissement,  das  vielleicht  über  tausend
Arbeiter  beschäftigt;  gleichviel,  ob  hier  der  Einfluß  einer  Krise  oder  einer  bevorstehenden
Mißernte  in  Bettacht  zu  ziehen  ist  oder  eine  umwälzende  neue  Erfindung  in  die
Erscheinung  tritt,  und  so  tausendfältig  mehr.  Wir  sollen  auf  den  mannigfaltigsten
Gebieten  aller  Orten  gründlich  Bescheid  wissen,  und  von  unserem  heute  gegebenen
Bericht  wird  verlangt,  daß  seine  Angaben  auch  noch  in  späterer  Zeit,  noch  nach  6
oder  9  Monaten  als  zutreffend  sich  bewähren.  Es  soll  jedes  Wort  überdacht  und  im
Zusammenhang  richtig  gewählt  sein;  wir  sollen  den  Kreditgeber  befriedigen  und
zugleich  ein  zuverlässiger  Lort  der  Kreditnehmer  sein,  und  um  allem  die  Krone  aufzusetzen, ­
  unsere  sachverständigen  Llrteile  sollen  schnell  und  —  so  verlangt  es  nun
einmal  die  Geschäftswelt  —  im  Abonnement  zu  Gebühren  abgegeben  werden,  die  nie
und  nirgends  an  die  Lerstellungskosten  heranreichen.
Doch  beherzigen  Sie  wohl  und  vergessen  Sie  nie:  nur  die  Arbeit  der  Erkundigung ­
  kann  und  soll  dem  Geschäftsmann  abgenommen  werden;  das  selbständige
Denken  und  Erwägen  bleibt  immer  seine,  —  Ihre  Sache.
Sie  werden  als  Lederhändler  dem  mittellosen,  aber  braven  nnd  sich  nährenden
Schuhmacher  gewiß  bei  mäßigem  Gewinnaufschlag  gern  300  Mark  Kredit  gewähren,
aber  demselben  Manne  die  Lälfte  dieses  Kredits  auch  bei  höherem  Gewinn  vorenthalten,
wenn  Sie  als  Champagnerfabrikanten  die  Entscheidung  zu  fällen  hätten.  Sie  werden
einem  etwas  zweifelhaften  Ländler  vielleicht  recht  gern  für  1  000  Mark  Stoffe  gegen
3  Monat  Ziel  kreditieren,  wenn  es  sich  um  ein  Muster  handelt,  das,  außer  Mode
kommend,  unverkäuflich  zu  werden  droht,  aber  solchen  Kredit  verweigern,  wenn  eine
Ware  in  Frage  steht,  die  von  zahlungsfähigen  Käufern  so  gesucht  wird,  daß  Sie
nicht  genug  davon  liefern  können.  Je  nachdem  Barzahlung,  Accept  oder  offenes  Ziel
von  3,  6  oder  9  Monaten  ausbedungen  wird,  werden  Sie  die  Löhe  Ihres  Kredits
verschieden  bestimmen,  und  schließlich  kommt  wohl  auch  einmal  bei  dem  sichersten  Abnehmer ­
  ein  so  hoher  Kredit  zur  Entscheidung,  daß  Sie  ihn  verweigern  müssen,  bloß
darum,  weil  er  über  Ihre  eigenen  Verhältnisse  hinausgeht  und  die  Grenze  überschreitet,
bis  zu  der  Sie  verständigerweise  ein  Konto  auflaufen  lassen  dürfen.  Es  gibt  keinen
uneingeschränkten,  unbegrenzten  Kredit  weder  bei  den  Staaten  noch  in  der  Geschäftswelt! ­
  —
Das  Geheimnis  der  höchsten  und  besten  Leistung  auf  dem  Gebiete  des  berufsmäßigen ­
  Auskunftsdicnstes  beruht  in  drei  wesentlichen  Punkten:  einmal  darin,  daß
die  verantwortliche  Leitung  mit  ihren  Beamten  sich  von  anderen  geschäftlichen  Unternehmungen ­
  durchaus  fernhält,  um  eine  in  jeder  Linsicht  vorurteilsfreie  Stellung  zu
behaupten;  zum  anderen  in  der  Löhe  des  Geldaufwandes,  den  eine  Anstalt  für
Organisations-  und  Erkundigungsarbeiten  inachen  kann  und  macht,  sowie  in  dem
Bestreben,  gerade  die  schwierigen  und  schwerwiegenden  Fälle,  von  denen  oft  einer
genügt,  das  Abonnement  für  Jahre  hinaus  bezahlt  zu  machen,  frühzeitig  zu  erkennen
und  zu  bester  Erledigung  zu  bringen,  und  zum  dritten  in  der  Gewissenhaftigkeit  und
dem  Geschick  ihrer  Leitung,  tüchtige,  gewissenhafte  und  urteilsfähige  Kräfte  heranzuziehen
und  auszubilden.
        <pb n="183" />
        172

Zweiter  Teil.  Handel.  VIII.  Der  Wettbewerb  im  Handel  rc.

3.  Typische  Fälle  unlauteren  Wettbewerbes.
Von  Wilhelm  Stieda.
Stieda,  Unlauterer  Wettbewerb.  Zn:  Jahrbücher  für  Nationalökonomie  und  Statistik.
Herausgegeben  von  Conrad  und  Elster  in  Verbindung  mit  Loening  und  Lcris.  3.  Folge.  U-  Bd.
Jena,  Gustav  Fischer,  l8YS.  S.  79—83.
Das  Reklamewesen  ist  in  der  Gegenwart  eine  legitime  Macht  geworden.  Alle
größeren  Fabriken  und  Handelsgeschäfte  so  gut  wie  die  kleineren  Unternehmungen  wissen
die  Bedeutung  des  Inserats  zu  schätzen,  und  sofern  sich  das  Anpreisen  der  Waren
oder  Leistungen  in  wohlanständigen  Grenzen  hält,  wird  niemand  gegen  dieses  Hilfsmittel ­
  zur  Heranziehung  von  Käufern  etwas  einzuwenden  haben.  Leider  aber  braucht
man  nur  irgend  eine  Zeitung  in  die  Land  zu  nehmen,  um  sich  davon  zu  überzeugen,
zu  welchen  extravaganten  Blüten  die  schwindelhafte  Reklame  es  bringt.  Es  ist  hier
nicht  von  der  Korruption  eines  Teiles  unserer  Presse  die  Rede,  die  systematisch  gegen
hohes  Entgelt  Beihilfe  zu  schwindelhafter  Reklame  im  Geschäfts-  und  Erwerbsleben
treibt  und  gewissenlose  oder  mit  grober  Fahrlässigkeit  geübte  günstige,  der  Wahrheit  nicht
entsprechende  Beurteilung  wirtschaftlicher  Zustände,  Fonds,  Wertpapiere,  Fabrikate  usw.
abdruckt.  Auch  abgesehen  davon  wird  in  Anpreisung  von  Ausverkäufen,  von  Verkäufen ­
  wegen  Geschäftsaufgabe  oder  Llmbaus,  von  Verkäufen  größerer  Mengen,  von
Resten,  von  Gelegenheitsverkäufen  u.  dgl.  nr.  viel  geleistet.  Wie  unzweifelhaft  trügerischen
Inhalts  derartige  Annoncen  sein  mögen,  sie  finden  zahllose  gutgläubige  Leser  und  Käufer.
Da  heißt  es  z.  B.:  „2000  Strohhüte  müssen  in  zwei  Tagen  losgeschlagen
werden."  Sieht  man  aber  näher  zu,  so  sind  keine  300  Stück  am  Lager.  Oder:
„Verhältnissehalber  wird  ein  fast  neues  Pianino  billig  verkauft."  Bei  Nachfrage  ergibt
sich,  daß  diese  Instrumente  von  auswärtigen  Fabriken  gewissen  Bürgern  zum  Verkauf
gegeben  werden,  die  sie  in  ihre  eigene  Wohnung  hinsehen,  um  den  Schein  zu  erwecken,
als  ob  sie  ihr  Eigentum  wegen  Raummangels  oder  sonst  billig  abzugeben  geneigt  seien.
Oder:  „Trauriges  Familiendrama:  Ein  seit  einem  Jahre  verheirateter  Kaufmann  verlor
plötzlich  seine  junge  Frau.  Er  wurde  darüber  so  erschüttert,  daß  er  in  Irrsinn  verfiel
und  in  eine  Anstalt  gebracht  werden  mußte.  Von  seiten  der  Gläubiger  wurde  ich
nun  ernannt,  das  neue  elegante  Warenlager  zu  jedem  Preis  in  vier  Tagen  auszuverkaufen." ­

Auf  dem  gleichen  Niveau  stehen  die  Anpreisungen  von  reinseidenen  oder  ganzwollenen ­
  Stoffen,  von  echten  Stearinkerzen  usw.  und  die  Anbringung  von  Preisen  an
den  Gegenständen,  wobei  neben  der  Hauptzahl  3,  5  oder  7,  die  „Mark"  bedeutet,  klein
daneben  gedruckt  ist  85,  75,  95  Pfg.
Auf  die  Quantitätsverschleierungen  stößt  man  im  Handel  mit  Schokolade,
Zucker,  Bindfaden,  Garn,  Bier,  Seife  usw.  Schokolade  wird  angeblich  in  Pfunden
verkauft,  während  die  zwei  oder  vier  Tafeln  nur  400  oder  450  g  wiegen.  Seife  wurde
in  Halle  nach  Riegeln  verkauft,  die  herkömmlich  2  Pfund  Gewicht  haben  sollten.  Da
kam  eine  Schleuderfirma  auf  den  Gedanken,  die  Riegel  zu  850  und  zu  900  g  zu
schneiden,  konnte  diese  natürlich  wohlfeiler  verkaufen  und  machte  ein  glänzendes  Geschäft.
Im  Bierhandel  überbieten  sich  die  Ländler  in  der  Anzahl  der  Flaschen,  die  sic  für
einen  Taler  z.  B.  verabfolgen.  Aber  die  Flaschen  büßen  immer  mehr  an  Rauminhalt
ein  und  fassen  schließlich  kaum  ein  viertel  Liter.  Im  Strickgarnhandel  kannte  man
ursprünglich  die  Einteilung  des  Kilogramms  in  10 /io,  jedes  Zehntel  ä  10  Gebinde  und
jedes  Gebinde  zu  10  g  gerechnet.  Da  kamen  nun  andere  Einteilungen  auf,  z.  B.  16 /is,
jedes  Sechzehnte!  aber  wieder  in  10  Gebinden,  von  denen  nun  das  einzelne  nur  noch
6V1  g  wog.  Wer  jetzt  nach  Gebinden  kaufte,  war  arg  übervorteilt.
        <pb n="184" />
        3.  Typische  Fälle  unlauteren  Wettbewerbes.

173

Nicht  selten  ist  neuerdings  der  Fall,  daß  jemand  sich  eine  Auszeichnung  anmaßt,
die  ihm  nicht  gebührt.  Ausstellungsmedaillen  und  andere  gewerbliche  Bezeichnungen
werden  unbefugterweise  von  unredlichen  Geschäftsleuten  als  Mittel  gebraucht,  um  Publikum
anzulocken.  Anfänger  benutzen  oft  als  Empfehlungsmittel  den  Amstand,  daß  sie  als  Schüler,
Angestellte  oder  Arbeiter  in  einem  bereits  sehr  bekannten  Geschäfte  tätig  gewesen  sind.
Die  Herabsetzung  und  Kreditschädigung  des  Konkurrenzgeschäftes  oder
seiner  Ware  bildet  eine  umfangreiche  Abteilung  in  den  typischen  Fällen  unlauteren
Wettbewerbes.  Das  illoyale  Geschäftsgebaren  gewinnt  hier  einen  umso  häßlicheren
Anstrich,  als  bestimmte  Persönlichkeiten  geschädigt  werden.  Mündlich  oder  in  Annoncen,
Zirkularen,  Prospetten  werden  andere  Geschäfte,  deren  Leistungen  oder  Waren  als
schlecht,  teuer  u.  dgl.  m.  bezeichnet.  Da  versendet  z.  B.  ein  Weinhändler  in  Augsburg ­
  Empfehlungen  griechischer  und  spanischer  Weine  und  erklärt,  daß  alle  übrigen
im  Kandel  befindlichen  Weine  obiger  Länder  minderwertig,  verschnitten  und  vermehrt
seien  und  auf  Originalität  keinen  Anspruch  machen  können.  Oder  der  Vertreter  eines
Lut-  und  Federngeschäftes  kommt  auf  der  Reise  in  den  Laden  des  Kunden  einer
Konkurrenzfirma,  nimmt  dort  einen  Lut  aus  dem  Schaufenster  und  erklärt  ihn  für
sein  geschätztes  Fabrikat,  das  mithin  erst  von  ihm  bezogen  worden  wäre.  Die  Lerabsehung
  tritt  auch  wohl  in  der  Gestalt  auf,  daß  im  Publikum  der  Glaube  verbreitet
wird,  als  ob  das  Konkurrenzgeschäft  nicht  mehr  bestehe,  daß  es  seine  Zahlungen  eingestellt ­
  habe,  daß  es  nicht  mehr  leistungsfähig  sei,  daß  sich  sein  Inhaber  nicht  mehr
der  Sache  annehme  u.  dgl.  m.
Die  Firmen  Verschleierung  wiederum  besteht  darin,  daß  der  illoyale  Geschäftsmann ­
  zwischen  den,  Namen  seiner  eigenen  Firma  und  demjenigen  seines  Konkurrenten
eine  Konfusion  hervorruft,  so  daß  eine  Verwechselung  beider  Etablissements  stattfindet.
Ein  Kaufmann  in  Mainz  versandte  das  Wasser  der  Salzquelle  zu  Kronthal  im
Taunus  als  „Apollinarisbrunnen"  und  bewirke  dadurch  eine  Verwechselung  mit  der
Aktiengesellschaft  „Apollinarisbrunnen,  vormals  Kreuzberg"  zu  Remagen.  Auf  den
Krügen,  Zinnkapseln,  Korken  und  Etiketten  brachte  er  sogar  eine  dem  angemeldeten
Warenzeichen  der  letzteren  nachgebildete  Marke  an.  —  Zn  Berlin  machen  einem
Kleiderhändler,  der  sein  Geschäft  „Zum  Pascha"  nannte,  nacheinander  Geschäfte  mit
der  Bezeichnung  „Zum  Kleiderpascha"  und  „Zum  feinen  Kleiderpascha"  Konkurrenz.  —
In  einer  französischen  Stadt  betreibt  ein  Restaurateur  ein  gutgehendes  Restaurant
unter  dem  Namen  „Aux  Gourmets“;  in  seiner  Nähe  eröffnet  ein  Konkurrent  ein
Geschäft  unter  dem  Schilde  „Aux  drais  Gourmets“.  —  In  einer  Straße  von
Paris,  in  der  bereits  ein  „Gute  des  dames“  existiert,  eröffnet  ein  Konkurrent  ein
„Nouveau  cafe  des  dames“ -
Vielbesprochen  sind  die  Prozesse,  die  die  weltbekannte  Bleistiftfirma  A.  W.  Faber
in  Stein  gegen  verschiedene  Konkurrenten  wegen  Namensmißbrauchs  geführt  hat.  Die
letzteren  hatten  eine  wahre  Jagd  auf  Personen,  die  den  Namen  „Faber"  trugen,
angestellt  und  sich  mit  ihnen  jeweilig  assoziiert,  einzig,  um  ihren  Namen  verwenden
und  auf  diese  Weise  der  Originalfinna  die  Kundschaft  abspenstig  machen  zu  können.  —
Ein  ähnliches  Vorkommnis  hat  im  Jahre  1892  in  der  Klagesache  des  Champagnerhauses ­
  Louis  Roederer  in  Rheims  gegen  Mercier  &amp;amp;  Co.  in  Epernay  gespielt.  Letztere
hatten  einen  Zeitungsausträger  in  Straßburg,  namens  Charles  Roederer  aufgetrieben,
von  ihm  sich  das  Recht,  seines  Namens  sich  bedienen  zu  dürfen,  notariell  überttagen
lassen,  ihm  eine  Wohnung  in  Rheims  gemietet  und  verkauften  Champagner  mit  der
Marke  „Charles  Roederer,  Rheims".
Auf  derselben  Linie  bewegt  sich  der  Versuch,  die  Bezeichnungen,  mit  denen  im
Verkehr  die  Waren  zur  Unterscheidung  von  anderen  versehen  werden,  dazu  zu  benutzen,
um  eine  Verwechselung  der  Produkte  herbeizufühen.  Solche  Warenbenennungen
sind  der  Name,  die  Marke,  die  Lerkunftsbezeichnung.
        <pb n="185" />
        174  Zweiter  Teil.  Kandel.  VIII.  Der  Wettbewerb  im  Kandel  rc.
Professor  Jäger  und  Pfarrer  Kneipp  haben  wiederholt  gegen  Konkurrenzprodukte
mit  der  Bezeichnung  „System  Jäger",  „System  Kneipp"  protestiert.  —  Die  Köchster
Farbwerke  bringen  seit  einiger  Zeit  Migränintabletten  in  den  Kandel,  vor  deren  Nachahmung ­
  sie  bereits  öffentlich  haben  warnen  müssen.  —  Apotheker  Dörings  Eulenseife
wurde  durch  eine  minderwertige  Adlerseife  in  die  Enge  gettieben.  —  Modegeschäfte,
vielfach  auch  Lutmachereien,  nähen  in  Damenhüte  Kopffutter  ein,  das  den  Namen
von  imitierten  Pariser  Firmen  aufweist.  —  Eine  Strumpfwarenfabrik  in  Chemnitz
legte  den  unter  dem  Namen  „Estremadura"  geführten  Fabrikaten  ein  Kärtchen  mit
aufgewickeltem  Garn  bei,  auf  diese  Weise  den  Käufern  gleich  das  Stopfgarn  anbietend.
Die  Kärtchen  trugen  den  Namen  „Lauschildsche  Estremadura"  und  erweckten  die
unberechtigte  Annahme,  daß  die  Strümpfe  ebenfalls  aus  Kauschildschem  Garn
gefertigt  waren.
Sehr  üppige  Schößlinge  treibt  dieses  Verfahren  durch  falsche  Bezeichnung  eines
Produktes  mit  Rücksicht  auf  seine  lokale  Kerkunft.  Es  ist  unter  Fabrikanten  und
Kaufleuten  eine  beliebte  Sitte,  Waren  fälschlicherweise  mit  dem  Namen  einer  Gegend,
deren  Erzeugnisse  sich  eines  besonderen  Rufes  erfteuen,  zu  bezeichnen,  auch  wenn  sie
gar  nicht  aus  jenen  Gegenden  stammen.  So  namentlich  im  Lande!  mit  Tabak  und
mit  Wein.  Indeß  auch  zahlreiche  Genußmittel,  wie  Liköre,  Tee,  Schokoladen,  Luxusartikel,
  Parfümerien,  Seifen,  selbst  Gegenstände  des  täglichen  Gebrauches,  wie  Butter,
König,  Nudeln,  Zahnbürsten,  kommen  in  den  Kandel  mit  ganz  anderen  Kerkunftsbezeichnungen,
  als  ihrem  wirklichen  Llrsprungsorte  entspricht.  Man  denke  nur  an  die
Bezeichnungen  „Chattreuse",  „Benedittiner"  auf  deutschen  Likören,  bei  denen  sogar  in
der  Flasche  die  charakteristische  Gestalt  nachgeahmt  wird,  an  die  englischen  und
französischen  Benennungen  auf  deutschen  Seifen  und  Parfümerien  wie  „Violette  de
Parme“,  „Savon  de  Windsor“  u.  dgl.  m.
Endlich  bildet  ein  besonderes  Kapitel  der  Verrat  von  Geschäfts-und  Betriebsgeheimnissen. ­
  Dieser  kann  in  verschiedener  Gestalt  erscheinen:
1.  Arbeiter  und  Beamte,  die  entlassen  sind,  treten  in  ein  Konkurrenzunternehmen ­
  ein;
2.  Arbeiter  und  Beamte  teilen  während  ihres  Dienstes  in  gewinnsüchtiger  oder
fahrlässiger  Weise  Geheimnisse  dritten  Personen  mit;
3.  Fabrikanten,  Ingenieure  rc.,  die  zeitweilig  in  einer  Fabrik  anwesend  sind,  um
etwa  Verbesserungen  oder  Neueinrichtungen  vorzunehmen,  teilen  die  Geheimnisse,  die
sie  hierbei  in  Erfahrung  bringen,  anderen  mit.
Als  typische  Fälle  mögen  angeführt  werden:  Ein  Maschinengeschäft  entläßt  einen
Buchhalter,  der  sich  von  einem  Konkurrenzunternehmen  engagieren  läßt,  das  bald
darauf  in  einem  Fachblatte  Anzeigen  veröffentlicht,  dem  die  Maschinenabbildungen  des
früheren  Fabrikherrn  beigefügt  sind.  —  Ein  Angestellter  einer  Maschinenfabrik  macht
einer  Konkurrenzfirma  die  anonyme  Offerte,  gegen  Zahlung  einer  Provision  alle
Anfragen,  die  an  seine  Firma  gelangen,  sowie  alle  Offerten,  die  diese  macht,  abschriftlich
mitzuteilen.  —  Ein  Schlossermeister  führt  am  Sonntage,  an  dem  die  Fabrik  gerade
zum  Zwecke  dringender  Reparaturen  geöffnet  ist,  den  Techniker  eines  auswättigen
Konkurrenten  in  die  Fabrikräume  ein  und  läßt  ihn  von  allen  Einrichtungen  Kenntnis
nehmen.
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        4.  Die  Bekämpfung  des  unlauteren  Wettbewerbes  nach  dem  Neichsgesctze  rc.  175

4.  Die  Bekämpfung  des  unlauteren  Wettbewerbes
nach  dem  Reichsgesetze  vom  27.  Mai  1896.
Von  Alexander  Meyer.

Meyer,  Reichsgesetz  zur  Bekämpfung  des  unlauteren  Wettbewerbes  vom  27.  Mai  WAS.
Mit  Einleitung,  erläuternden  Anmerkungen  und  Lachregister.  Berlin,  i§ranz  Bahlen,  \s&amp;lt;)6.  5.  8—;3.
Das  Gesetz  zum  Schuhe  der  Warenbezeichnungen  vom  12.  Mai  1894  bedroht
unter  anderem  die  unbefugte  Nachahmung  der  als  Firmenzeichen  eines  anderen
Geschäftsbetriebes  im  Verkehr  anerkannten  Art  der  Aufmachung  und  Verpackung  von
Waren  und  die  Verwendung  unrichtiger  geographischer  Arsprungsangaben  mit  Strafe.
Diese  Vorschrift  wie  das  ganze  Gesetz  hat  sich  bewährt,  aber  gerade  bei  Beratung
desselben  wurde  das  Verlangen  laut,  nun  auch  andere  Formen  des  unlauteren  Wettbewerbes ­
  zu  treffen.
Man  hatte  hierzu  zwei  Wege  vor  sich.  Man  konnte  sich  auf  die  allgemeine
Vorschrift  beschränken,  daß  der,  welcher  sich  zum  Zweck  des  Wettbewerbes  unlauterer
Mittel  bedient,  demjenigen,  den  er  hierdurch  beschädigt,  ersatzpflichtig  wird.  Man  hätte
sich  in  dieser  Weise  dem  französischen  Vorbilde  angeschlossen.  Man  hätte  eine  kurze,
in  zwei  bis  drei  Zeilen  enthaltene  Bestimmung  geschaffen.  Man  hätte  es  der  Praxis
überlassen,  die  Anwendung  des  Gesetzes  so  zu  gestalten,  wie  es  die  Bedürfnisse  des
Verkehrs  erfordern.  Aber  allen  diesen  Vorteilen  hätte  ein  Nachteil  gegenübergestanden.
Es  hätte  viele  Jahre  und  vielleicht  Iahrzente  bedurft,  ehe  über  die  Tragweite  des
Gesetzes  volle  Klarheit  geschaffen  worden  wäre.
Man  hat  den  anderen  Weg  erwählt.  Man  hat  die  Voraussetzungen,  unter
denen  das  Gesetz  zur  Anwendung  kommen  darf,  genauer  umschrieben.  Man  hat  dabei
notgedrungen  darauf  verzichtet,  den  unlauteren  Wettbewerb  in  jeder  Form  zu  wessen,
und  hat  sich  darauf  beschränkt,  einige  Formen  des  unlauteren  Wettbewerbes  zu  treffen,
aber  gerade  diejenigen  Formen,  die  am  häufigsten  vorkommen,  und  über  welche  darum
die  lebhafteste  Klage  geführt  wird.  Man  hat  sich  das  Ziel  gesteckt,  ein  möglichst
klares  Gesetz  zu  schaffen.
Lierin  liegt  eine  Abweichung  von  dem  französischen  Vorbilde,  aber  nicht  die
einzige.  Zn  Frankreich  kennt  man  nur  zivilrechtliche  Folgen  der  concurrence  deloyale;
eine  strafrechtliche  Verfolgung  einer  solchen  Handlung  tritt  nicht  ein.  In  Deutschland
hat  man  geglaubt,  die  Verpönung  einiger  schwerer  Formen  des  unlauteren  Wettbewerbes ­
  dadurch  wirksamer  machen  zu  sollen,  daß  man  auch  öffentliche  Strafen  darauf  setzt.
Solche  Landlungen,  die  vor  dem  Richterstuhl  der  geschäftlichen  Moral  unter  den
Begriff  des  unlauteren  Wettbewerbes  gestellt  werden  müssen,  aber  in  diesem  Gesetze
nicht  erwähnt  sind,  fallen  nicht  unter  die  Vorschriften  des  Gesetzes.  Die  Überschrift
des  Gesetzes  wäre  vielleicht  zweckmäßig  dahin  zu  fassen  gewesen:  Gesetz  zur  Bekämpfung
einzelner  Formen  des  unlauteren  Wettbewerbes.
Dem  durch  unlauteren  Wettbewerb  Beschädigten  gibt  das  Gesetz  drei  Rechtsbehelfe, ­
  die  er  nach  seiner  Wahl  einzeln,  nebeneinander  oder  nacheinander  anwenden  kann:
1.  die  Anterlassungsklage;
2.  die  Schadensklage;
3.  die  Strafklage.
Die  Anterlassungsklage  ist  stets  eine  bürgerliche  Rechtsstreitigkeit  und  gehört  vor
das  Gericht,  welches  über  bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten  zu  entscheiden  hat.  Die  Strafklage
  gehört  vor  die  Strafgerichte.  Die  Schadensklage  kann  nach  der  Wahl  des  Klägers
        <pb n="187" />
        176  Zweiter  Teil.  Kandel.  VIII.  Der  Wettbewerb  im  Kandel  rc.
als  bürgerliche  Rechtsstreitigkeit  vor  den  Zivilgerichten  oder  als  ein  Einspruch  auf  Buße
vor  den  Strafgerichten,  im  letzteren  Falle  aber  nur  gleichzeitig  mit  der  Schadensklage
geltend  gemacht  werden.
Der  Aufbau  des  Gesetzes  gestaltet  sich  in  folgender  Weise:
I.  Die  einzelnen  Formen  des  unerlaubten  Wettbewerbes  (§§  1—10);
a)  Schwindelhafte  Reklame  (§§  1—4),
b)  Quantitätsverschleierungen  (§  5),
c)  Äble  Nachrede  (§§  6—7),
d)  Mißbrauch  der  Firma  (§  8),
e)  Verletzung  des  Geheimnisses  (§§  9—10).
II.  Allgemeine  Bestimmungen:
a)  Verjährung  (§  11),
b)  Strafverfolgung  (§  12),
c)  Nebenstrafen  (§  13),
d)  Buße  (§  14),
e)  Sachliche  Zuständigkeit  der  Gerichte  (§  15),
f)  Reziprozität  (§  16),
g)  Schlußbestimmung  (§  17).
Die  in  dieser  Inhaltsangabe  gebrauchten  Bezeichnungen  sind  nicht  in  dem  Gesetze
selbst  enthalten,  sondern  von  mir  der  Kürze  halber  gewählt  worden.
Das  Gesetz  will  nicht  den  Wettbewerb  selbst,  sondern  nur  den  unlauteren  Wettbewerb ­
  treffen.  Der  redliche  oder  lautere  Wettbewerb  soll  geschützt  sein.  Der  Wettbewerb
ist  die  eigentliche  Triebfeder  unseres  gesamten  wirtschaftlichen  Lebens.  Er  äußert  sich
darin,  daß  jemand  sich  bestrebt,  die  Bedürfnisse  anderer  Personen,  wie  sie  im  wirtschaftlichen ­
  Leben  auftreten,  in  möglichst  vollkommener  Weise  zu  befriedigen.  Er  bietet
Waren  und  Leistungen  an,  welche  den  Anforderungen  anderer  in  möglichst  vollkomniener
Weise  entsprechen;  er  bietet  sie  zu  einem  möglichst  wohlfeilen  Preise  an.  Er  sucht
hierdurch  Kundschaft  zu  erwerben  und  an  der  Kundschaft  zu  verdienen  und  so  die
Mittel  zu  erwerben,  die  er  zur  Befriedigung  seiner  eigenen  Bedürfnisse  nicht  entbehren
kann.  Er  bestrebt  sich,  in  möglichst  vollkommener  Weise  zu  produzieren  und  inöglichst
viel  abzusetzen.  Diese  beiden  Bestrebungen  stehen  in  Wechselwirkung  miteinander.  Nur
wo  der  Absatz  groß  ist,  werden  die  Mittel,  welche  zur  Vervollkommnung  der  Produktion
dienen,  lohnend.
Kat  sich  jemand  einen  großen  Absatzkreis  erworben  und  infolgedessen  viel  verdient, ­
  so  richtet  sich  der  Wettbewerb  darauf,  an  diesem  Verdienste  teilzunehmen.  Das
ist  ein  gesunder  Vorgang.  Eine  große  Kundschaft  erwirbt  man  nur,  wenn  man  sich
zuvor  Vertrauen  erworben  hat.  And  Verttauen  erwirbt  man  nur  durch  Leistungen.
Der  neu  einttetende  Wettbewerber  ist  genötigt,  auch  für  sich  Vertrauen  zu  erwerben^
und  seinem  darauf  gerichteten  Bestreben  muß  Vorschub  geleistet  werden.  Aber  er  soll
dieses  Vertrauen  durch  seine  eigenen  Leistungen  erwerben;  er  soll  nicht  das  Vertrauen
usurpieren,  welches  sein  Konkurrent  sich  erworben  hat.  Er  soll  nicht  den  Anschein
erwecken,  als  gebühre  das  Vertrauen,  welches  ein  anderer  erworben  hat,  ihm.  Diese
Usurpation  tritt  am  schlagendsten  dann  hervor,  wenn  er  den  Anschein  hervorruft,  daß
er  selbst  es  sei,  welcher  sich  jenes  Verttauen  schon  erworben  habe,  während  er  doch
noch  damit  beschäftigt  ist,  es  sich  durch  Leistungen  zu  erwerben.
Den  redlichen  Wettbewerb  zu  treffen,  beabsichtigt  das  Gesetz  nicht.  Es  wird
freilich  nicht  ausbleiben,  daß  der  unlautere  Wettbewerber  den  redlichen  Mitbewerber
fälschlich  des  unlauteren  Wettbewerbes  beschuldigt;  gegen  solche  Versuche  wird  die  Rechtsprechung ­
  sorgfältig  auf  der  Kut  sein  müssen.
        <pb n="188" />
        5.  Großbetriebe  im  Kleinhandel.

177

Der  Schutz  gegen  unlauteren  Wettbewerb  gehört  derselben  größeren  Klasse  von
Rechtsverhältnissen  an,  wie  der  Schutz  des  Autorrechts,  das  Patenttecht,  das  Recht
an  Mustern,  Schutzmarken,  an,  Gebrauch  eines  Namens  oder  einer  Firma.  Sie  alle
fallen  weder  unter  den  Begriff  der  dinglichen  noch  der  obligatorischen  Rechte,  und  da
das  römische  Recht  keine  anderen  Vermögensrechte  kennt  als  diese  beiden,  ist  für  sie
im  römischen  Rechte  kein  Platz.  Schäffle  hat  sie  zun,  erstenmale  unter  den  Begriff
der  ausschließenden  Absatzverhältnisse  zusammengefaßt,  und  die  Rechtswissenschaft,  wie
die  Volkswirtschaftslehre  ist  mit  der  Aufgabe,  sie  in  befriedigender  Weise  zu  konsttuieren,
noch  nicht  zum  Abschlüsse  gelangt.
Das  Gesetz  zur  Bekämpfung  des  unlauteren  Wettbewerbes  beabsichügt  unmittelbar
nur  den  Schuh  des  redlichen  Wettbewerbes  gegen  den  unredlichen;  den  Schutz  des
Publikums  gegen  unsolide  Anerbietungen  beabsichtigt  es  unmittelbar  nicht.  Freilich  ist
auch  ein  solcher  Schutz  nötig,  und  er  wird  an  manchen  Stellen  des  Rechtssystems
gewährt,  beispielsweise  in  den  Paragraphen,  die  sich  gegen  den  Bettug  richten.  Mittelbar
wird  auch  das  kaufende  Publikum  geschützt,  indem  der  unlautere  Wettbewerb  unterdrückt ­
  wird.

5.  Großbetriebe  im  Kleinhandel.
Von  Max  Weigert.
Weigert,  Bericht  über  Besteuerung  der  Großbetriebe  im  Kleinhandel.  Verhandlungendes
26.  Deutschen  tsandelstages  in  Berlin  am  6.  und  7.  April  ,900.  Stenographischer  Bericht.  Berlin,
Liebheit  &amp;amp;  Thiesen,  ,900.  S.  w—,5.
Der  Großbetrieb  hat  sich  im  Kleinhandel  später  als  im  übrigen  Wirtschaftsleben
entwickelt.  Während  in  anderen  Ländern,  in  Frantteich,  England  und  den  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  riesige  Warenhäuser  schon  seit  mehreren  Dezennien  bestehen,
sind  derartige  Magazine  bei  uns  erst  seit  etwa  10  Jahren  entstanden  und  haben  sich
der  Gunst  des  kaufenden  Publikums  zu  erfteuen.  Aber  es  muß  gegenüber  der
Anschauung,  als  ob  solche  Bazare  etwa  künstliche  und  naturwidrige  Gebilde  des
Großkapitals  seien,  darauf  hingewiesen  werden,  daß  dieselben  sowohl  bei  uns,  wie  im
Auslande  aus  kleinen  Anfängen  sich  entwickelt  haben  und  ihre  Bedeutung  und  Größe
nicht  nur  ihrer  Kapitalttaft  verdanken,  sondern  in  erster  Linie  auf  Intelligenz,  Geschäftskenntnis ­
  und  Reellität  beruhen.
Welche  Bedeutung  die  Warenhäuser  für  unsere  Volkswirtschaft  haben,  läßt  sich
kaum  besser  schildern,  als  es  in  der  Begründung  geschehen  ist,  welche  die  preußische
Staatsregierung  dem  Gesetzentwürfe,  betteffend  die  Warenhaussteuer,  gegeben  hat.
Es  heißt  darin  wörtlich:  „Durch  ihre  Kapitalkraft  und  die  Größe  ihres  Amsatzes
sind  jene  Betriebe  in  den  Stand  gesetzt,  sich  einen  billigeren  Einkauf  ihrer  Waren  zu
verschaffen  als  ihre  kleineren  Konkurrenten.  Sie  vermögen  größere,  eine  reichere  Auswahl ­
  bietende  Läger  zu  halten  und  dabei  doch  ihr  Kapital  rascher  umzusetzen,  das
Prinzip  des  Verkaufes  nur  gegen  Barzahlung  durchzuführen,  brauchen  nicht  mit  Zinsund
  Kapitalverlusten  an  Außenständen  zu  rechnen  und  können  sich  mit  einem  geringeren
Nutzen  im  einzelnen  begnügen  oder  sogar  ohne  Gefährdung  ihrer  Existenz  längere
Zeit  ohne  Reinerttag  arbeiten.  Sic  sind  in  der  Lage,  ihre  Geschäftshäuser  bis  in  die
höchsten  Etagen  zu  Verkaufsräumen  zu  benutzen,  während  der  kleinere  und  mittlere
Detaillift  nicht  daran  denken  kann,  als  Verkaufsräume  höhere  und  deshalb  billigere  Etagen
zu  mieten.  Wie  der  Räume,  so  ist  auch  bei  dem  großen  Amsah  und  der  infolgedessen
durchzuführenden  Arbeitsteilung  eine  lukrativere  Ausnutzung  des  Personals  möglich."
MoUat,  Volkswirtschaftliches  Lesebuch.  12
        <pb n="189" />
        178  Zweiter  Teil.  Lande!.  VIII.  Der  Wettbewerb  im  Lande!  rc.

In  diesen  Worten  ist  die  technische  und  wirtschaftliche  Überlegenheit  des  Großbetriebes, ­
  die  sich,  wie  längst  auf  industriellem,  so  neuerdings  auch  auf  dem  Gebiete
des  Kleinhandels  Bahn  gebrochen  hat,  treffend  dargestellt.
Müssen  wir  somit  die  Warenhäuser  als  wünschenswerte  Förderer  der  Konsumtion
bettachten,  so  sind  sie  auch  von  nicht  zu  unterschätzendem  günstigen  Einflüsse  auf  unsere
industrielle  Entwickelung.  Sie  sind  einerseits  wertvolle  Kunden  unserer  Großindustrie, ­
  für  die  sie  unentbehrliche,  sichere  Abnehmer  großer  Warenposten  bilden,
andererseits  spielen  sie  als  Arbeitgeber  der  Kleinindustrie  eine  wichtige  Rolle.  Gerade
aus  unserem  engeren  Wirtschaftsgebiete  (Berlin)  sind  uns  zahlreiche  Belege  dafür
geworden,  daß  Landwerk  und  Kleingewerbe  aus  dem  Absah  an  die  Warenhäuser  erheblichen ­
  Nutzen  ziehen.
Die  Warenhäuser  haben  aber  zahlreiche  Artikel  überhaupt  erst  dem  Konsum
der  großen  Massen  zugänglich  gemacht  und  neue  Gebrauchsartikel  geschaffen.
Ich  erwähne  hier  den  Vertrieb  von  konservierten  Gemüsen,  der  seit  einiger  Zeit  in
den  Warenhausverkehr  aufgenommen  worden  ist.  Diese  Konserven,  die  früher  nur
von  Wohlhabenderen  gekauft  wurden,  werden  jetzt  in  Wagenladungen  mit  geringen
Frachtspesen  bezogen  und  dem  Publikum  zu  billigen  Preisen  angeboten.  Der  Verbrauch ­
  hat  sich  in  außerordentlicher  Weise  gehoben,  da  auch  die  Spezialgeschäfte  ihre
Preise  ermäßigen  mußten,  und  Gemüsezüchter,  Fabrikanten,  Ländler  und  Verbraucher
finden  ihren  Vorteil.
Nicht  minder  hat  sich  der  Verkauf  von  Büchern  und  Musikalien  dadurch  gehoben,
daß  die  Warenhäuser  sich  mit  ihm  beschäftigen.  Der  deutsche  Buchhandel  arbeitet  bekanntlich
im  allgemeinen  mit  hohen  Preisen  und  kleinem  Abnehmerkreis.  Von  einem  hiesigen
Warenhause  sind  nun  vor  einiger  Zeit  Massenauflagen  gangbarer  Werke  (Klassiker,
Anterhaltungsschriften,  Kochbücher,  Bilderbücher  u.  dgl.)  veranstaltet  und  diese  zu  sehr
billigen  Preisen  abgesetzt  worden.  Es  wurden  im  letzten  Jahre  etwa  150000  Bilderbücher, ­
  110000  Kochbücher  (zu  je  30  oder  85  Pf.),  120000  Llnterhaltungsschriften
(zu  20—100  Pf.),  8000  Klassiker  abgesetzt.  Gerade  dadurch,  daß  diese  Bücher
in  der  von  vielen  so  anstößig  gefundenen  Nachbarschaft  von  Kleidungsstücken,  Lausgerät ­
  u.  dgl.  ausgelegt  waren,  fanden  sie  Käufer.  Zu  den  üblichen  Preisen  der
Buchhandlungen  würde  sicher  der  überwiegende  Teil  der  Käufer  überhaupt  diese
Bücher  nicht  erstanden  haben,  und,  abgesehen  davon,  daß  zahlreichen,  dem  kleinen  oder
mittleren  Bürgerstande  angehörigen  Personen  eine  unterhaltende  oder  lehrreiche  Lektüre
entgangen  wäre,  hätten  Papierhändler,  Drucker,  Verleger,  Buchbinder  usw.  den  ihnen
aus  dem  Verkauf  erwachsenen  Nutzen  entbehrt.  Ähnliche  Beispiele  lassen  sich  noch
zahlreich  anführen.
Lind  gerade  die  in  die  Acht  erklärten  Warenhäuser,  die  verschiedenartige  Warengruppen ­
  führen,  sind  in  dieser  Beziehung  am  wirkungsvollsten.  Ein  Gang  durch  ihre
Räume,  in  denen  die  mannigfaltigsten  Arükel  nebeneinander  zur  Schau  gelegt  sind,
reizt  die  Kauflust  an,  der  Besucher  sieht  Dinge,  an  die  er  nie  gedacht,  die  er  nie
gekannt  hat,  und  wird  angeregt,  sie  zu  kaufen.  Der  Geschmack  wird  geweckt,  die  Lust,
auch  die  ärmlichste  Wohnung  mit  einem  kleinen  billigen  Schmuckgegenstande  zu  versehen, ­
  und  so  mit  der  Lebung  der  Behaglichkeit  des  Leims  der  Sinn  veredelt.  Ein
Öldruck,  ein  billiger,  kunstgewerblicher  Gegenstand  bereiten  das  Verständnis  für  das
Bessere,  Edelere  vor.  Gerade  unsere  Fabrikanten  kunstgewerblicher  Massenartikel  müssen
in  den  geschmähten  Warenhäusern  wertvolle  Abnehmer  erblicken.
Durch  das  Aufblühen  des  Großbetriebes  im  Kleinhandel  ist  aber  auch  die  Konkurrenz, ­
  die  das  Ausland  der  heimischen  Industrie  macht/erheblich  zurückgedrängt  worden.
Die  Überschwemmung  des  deutschen  Marktes  mit  den  von  den  großen  Pariser  Bazaren,
dem  Louvre,  6on  Nurcire,  Printemps  und  anderen,  gelieferten  Waren  hat  so  gut
        <pb n="190" />
        6.  Die  Konsumvereine.  179

12*

wie  vollständig  aufgehört;  die  deutschen  Warenhäuser  sind  mit  deutschen  Waren  an
ihre  Stelle  getreten.
Müssen  wir  somit  den  Großbetrieb  im  Kleinhandel  als  eine  auf  den  übrigen
wirtschaftlichen  Gebieten  seit  lange  eingetretene  und  immer  weitere  Fortschritte  machende
Erscheinung  ansehen,  die  sich  im  Interesse  der  Konsumenten  und  unserer  heimischen
Industrie  bewährt  hat,  so  dürfen  die  Einwürfe  nicht  übergangen  werden,  welche  man
gegen  die  Warenhäuser  bezüglich  ihres  Neklamewesens  und  ihrer  vermeintlichen  Anrecllität
  vielfach  erhebt.
Man  tadelt,  daß  manche  Warenhäuser  einzelne  Artikel  ohne  Gewinn  oder  gar
mit  Verlust  verkaufen,  daß  sie  die  Kunden  durch  Gratiszugaben,  z.  B.  von  Photographien, ­
  anlocken,  daß  sie  nur  oder  vorzugsweise  Schundwaren  führen.
Wir  wollen  gar  nicht  leugnen,  daß  in  diesen  wie  vielleicht  noch  in  anderen  Beziehungen ­
  unerfreuliche  Züge  des  Kleinverkaussgeschäftes  durch  die  Warenhäuser  schärfer
ausgeprägt  sind.  Aber  vorhanden  waren  sie  auch  schon  früher,  sie  sind  keine  Eigentümlichkeiten ­
  des  Warenhausbetriebes.  Von  altersher  gibt  der  Krämer  dem  einkaufenden ­
  Dienstmädchen  oder  Kinde  ein  Geschenk  in  den  Kauf.  Auch  der  abnorm
billige  Verkauf  einzelner  Warengattungen,  sei  es  zu  Reklamczwecken,  sei  es  zur  Räumung
unbeliebter  Ware,  ist  eine  auch  außerhalb  der  Warenhäuser  weit  verbreitete  Abung.
Billige  und  schlechte  Waren  endlich  führen  auch  viele  Kleingeschäfte,  die  mit  Warenhäusern ­
  nichts  gemein  haben.  Bei  den  Warenhäusern  wird  ein  derartiges  Geschäftsgebaren ­
  nur  sichtbarer,  weil  es  im  Großen  betrieben  wird.
Aber  solche  unerfreuliche  Erscheinungen  im  Geschäftsleben  tragen  ihre  Korrektur
in  sich  selbst,  weil  das  Publikum  durch  eigene  Erfahrungen  und  durch  die  Mitteilungen
der  Konkurrenten  bald  zur  richtigen  Erkenntnis  gebracht  wird.
Daß  aber  Anreellität  in  den  großen  Hellen  Sälen  eines  Warenhauses,  unter  den
Augen  von  Hunderten  von  Angestellten  aus  die  Dauer  geübt  werden  könnte,  erscheint
viel  unwahrscheinlicher,  als  daß  dies  in  dem  Laden  eines  Kleinkrämers  geschieht.
Anreelles  Geschäftsgebaren  soll  stteng  geahndet  werden,  aber  dies  hat  nicht  durch
die  Steuergesetzgebung,  sondern  durch  die  Strafgesetzgebung  zu  geschehen.

6.  Die  Konsumvereine.
Von  Heinrich  Herkner.

kserkner,  Die  Arbeiterfrage.  2.  Anst.  Berlin,  Z.  Guttentag,  1902.  5.  PO-M  und
S.  ^58—^62.
Eine  Verbesserung  der  Arbeiterlage  kann  u.  a.  dadurch  erfolgen,  daß  bei  gleichbleibenden ­
  Lohnbezügen  die  Preise  der  Bedarfsartikel  eine  Ermäßigung  erfahren;  es
verdienen  daher  alle  Veranstaltungen,  welche  eine  bessere  oder  billigere  Bedarfsdeckung
bezwecken,  die  volle  Aufmerksamkeit  der  Sozialpolitiker.  Letztere  stellen  sich  deshalb  in
der  Regel  der  Besteuemng  notwendiger  Lebensmittel  feindlich  gegenüber.  And  in  der
Tat,  soweit  derartige  Steuern  nicht  an  Stelle  einer  fehlenden  direkten  Besteuerung  der
kleinen  Einkommen  getreten  sind  oder  der  Ertrag  dieser  Steuern  lediglich  im  speziellen
Interesse  der  Arbeiter  wiederverwendet  wird,  widerstreiten  sie  dem  Grundgedanken  der
sozialen  Reform.  Run  hat  aber  die  Entwicklung  der  überseeischen  Konkurrenz  in  der
Landwirtschaft  viele  Staaten  veranlaßt,  Zölle  auf  Agrarprodukte  einzuführen,  also  teilweise ­
  eine  Belastung  notwendiger  Lebensmittel  wie  Getteide,  Fleisch,  Butter,  Eier,
        <pb n="191" />
        180  Zweiter  Teil.  Lande!.  VIII.  Der  Wettbewerb  im  Lande!  rc.
Gemüse  u.  dgl.  vorzunehmen.  Obwohl  diese  Zölle  nicht  als  Konsumbesteuerung  gedacht
sind,  haben  sie  doch  die  gleiche  Folge,  nämlich  eine  Verteuerung  des  Lebensunterhaltes.
In  der  Regel  bekämpfen  die  Vertreter  der  Industriearbeiter  solche  Zölle  ohne  jede
Einschränkung.  Diese  Laltung  ist  aber  nur  dort  im  wirklichen  Interesse  der  Arbeiter
gelegen,  wo  die  Zölle  oder  deren  Erhöhung  zur  Erhaltung  der  Landwirtschaft  nicht
unbedingt  erforderlich  sind.  Daß  eine  ihrem  Ruin  entgegengehende  Landwirtschaft  auch
die  Lage  der  Industtiearbeitcr  ungünstig  beeinflussen  würde,  kann  nicht  bezweifelt  werden.
Ob  Zölle  überhaupt,  in  welcher  Löhe  und  auf  welche  Artikel  sie  namentlich  im  Interesse
der  Bauernschaft  eine  Notwendigkeit  darstellen,  das  sind  aber  so  eifrig  umstrittene  agrarpolitische ­
  Fragen,  daß  eine  Erledigung  in  diesem  Zusammenhange  nicht  stattfinden  kann.
Fällt  die  Entscheidung  zugunsten  der  Agrarzölle,  so  ist  es  jedenfalls  geboten,  die  eintretende ­
  Verteuerung  des  Lebensunterhaltes  der  Arbeiter  durch  Verminderung  oder
Beseitigung  anderer  Konsumsteuern,  die  nicht  aus  schuhzöllnerischen  Moüven  aufrecht
erhalten  werden  müssen,  möglichst  auszugleichen.
So  wichtig  die  Art  der  Konsumbesteuerung  sein  mag,  so  bieten  niedrige  oder
fehlende  Konsumsteuern  noch  keine  Garantie  für  billige  Lebensmittelpreise.  An  Stelle
der  letzteren  können  hohe  Gewinnaufschläge  des  Landels,  insbesondere  des  Detailhandels
treten.  Es  ist  die  Aufgabe  der  Konsumvereine,  dadurch,  daß  sie  selbst  die  Funktion
des  Detailhandels  übernehmen,  ihre  Mitglieder  von  dieser  Verteuerung  möglichst  zu
befreien.  An  sich  stellt  der  Konsumverein  eine  Organisation  dar,  die  nicht  nur  im
Interesse  der  Arbeiter,  sondern  aller  Konsumenten  liegt.  Aber  es  ist  begreiflich,  daß
das  Interesse  an  der  billigeren  Beschaffung  der  Bedarfsartikel  in  dem  Grade  wächst,
als  das  Einkommen  abnimmt.  So  erscheinen  dann  die  Arbeiter  oft  als  die  eifrigsten
Parteigänger  der  Konsumvereinsbewegung.
Während  die  Gewerkvereine  danach  streben,  das  Einkommen  des  Arbeiters  zu
erhöhen,  und  die  freien  Lilfskassen  den  Bezug  eines  Einkommens  zu  sichern  trachten,
steigern  die  Konsumvereine  durch  Verbilligung  der  Güter,  deren  der  Arbeiter  vorzugsweise ­
  zur  Lebensführung  bedarf,  die  Kaufkraft  seines  Einkommens.  Die  Begründung
von  Konsumvereinen  geht  insofern  leichter  vonstatten,  als  sie  einen  augenblicklich  eintretenden, ­
  unmittelbaren  Vorteil  gewähren.  Lier  werden  nicht,  wie  bei  Gewerkvereinen
und  Lilfskassen,  Beittäge  verlangt,  die  vielleicht  erst  nach  langer  Zeit  einmal  demjenigen, ­
  der  sie  geleistet  hat,  eine  Gegenleistung  verschaffen.  Der  Konsumverein  verlangt ­
  keine  Opfer  der  Gegenwart  für  die  Zukunft.  Es  genügt,  daß  das  Mitglied
dem  Vereine  seine  Kundschaft  zuwendet  und  die  entnommenen  Waren  sofort  bezahlt.
Fast  alle  Konsumvereine  haben  heute  den  ihrer  Ausdehnung  so  förderlichen  Grundsatz
angenommen,  die  Geschäftsanteile  zwar  zu  dem  landesüblichen  Zinsfüße  zu  verzinsen,
aber  den  Gewinn  nur  nach  Maßgabe  der  bewirkten  Einkäufe  unter  die  Kunden  zu
verteilen.  Je  eifriger  ein  Mitglied  im  Vereinsladen  kauft,  desto  größer  sein  Gewinn.
Es  hieße  die  Bedeutung  der  Konsumvereine  verkennen,  wenn  man  sie  nur  als
Einrichtungen  zur  billigeren  Beschaffung  der  Lebensmittel  gelten  lassen  wollte.  Der
Konsumverein  leistet  mehr.  Er  erzieht  die  Arbeiter  zu  wirtschaftlicher  Lebensführung,
da  er  Barzahlung  verlangt.  Er  befreit  von  den  unwürdigen  Abhängigkeitsverhältnissen,
in  denen  die  Arbeiter  sich  dem  kreditierenden  Krämer  gegenüber  oft  befinden.  Er
befähigt  die  Arbeiter  zur  Verwaltung  und  bietet  auch  manche  wertvolle  Landhabe,
um  auf  die  Gestaltung  des  Arbeitsverhältnisses  selbst  einzuwirken.  Bei  der  Wahl
der  Geschäfte,  denen  die  Konsumvereine  ihre  Aufträge  erteilen,  kann  auf  die  Stellung
der  Arbeiter  in  diesen  Geschäften  Rücksicht  genommen  werden.
Laben  die  Konsumvereine  eine  größere  Ausbreitung  erlangt,  so  ist  es  zweckmäßig, ­
  wenn  die  Vereine  zu  einer  Großhandelsgenossenschaft  zusammentreten.  Wie
der  einzelne  Konsumverein  seine  Mitglieder  von  den  Diensten  und  Preisaufschlägen
des  kleinen  Detailhändlers  befreit,  so  macht  die  Großhandelsgenossenschaft  die  Vereine
        <pb n="192" />
        6.  Die  Konsumvereine.

18!

von  der  Vermittlung  des  Großhandels  unabhängig.  Anmittelbare  Beziehungen  zu
den  Produzenten  werden  angeknüpft,  ja  unter  Amständen  eigene  Produktionsbetriebe
eröffnet.  Die  Erfahrung  lehrt,  daß  Großhandelsvereinigungen  dort,  wo  es  sich  um
qualitativ  wenig  differenzierte,  einem  ständigen  Bedarfe  entsprechende  Massengüter  handelt,
die  Produktion  mit  Erfolg  betreiben  können.
Wenn  man  den  Konsumvereinen  vorwirft,  daß  sie  den  Kleinhandel  zu  Grunde
richten  oder  mindestens  empfindlich  schädigen,  so  läßt  sich  nicht  leugnen,  daß  große
Fortschritte  der  Bewegung  diese  Wirkung  Hervorrufen.  Trotzdem  kann  es  von  einem
allgemeinen  Standpunkte  aus  nicht  gerechtfertigt  werden,  wenn  der  Versuch  unternommen
wird,  die  Konsumvereine  deshalb  durch  fiskalische  Maßregeln  zu  unterdrücken.  Die
Vereine  stellen  eine  vollkommenere  Organisation  des  Verteilungsgeschäftes  dar  und
müssen  ebensosehr  als  wirtschaftlicher,  wie  als  sozialer  Fortschritt  gewürdigt  werden.
Je  weniger  objektiven  Aufwand  die  Verteilung  in  Anspruch  nimmt,  desto  mehr  Kräfte
bleiben  der  Produktion  erhalten,  und  desto  reichlicher  kann  die  Güterversorgung  überhaupt ­
  ausfallen.  Der  Stand  der  kleinen  Krämer  hat  ebensowenig  ein  unantastbares
Recht  auf  die  Erhaltung  seiner  Erwerbsgelegenheit,  als  es  Landwerker  und  Arbeiter
besitzen,  denen  die  Einführung  von  Maschinen  die  Beschäftigung  entzieht.  Da  überdies
die  Entfaltung  der  Konsumvereine  sehr  allmählich  vor  sich  geht,  so  besitzt  der  Kleinhandel ­
  ausreichende  Zeit,  um  diesen  Veränderungen  Rechnung  zu  tragen.
Ein  anderer  Vorwurf,  der  namentlich  von  Ferdinand  Lassalle  den  Konsumvereinen ­
  gemacht  wurde,  ging  dahin,  daß  sic  nicht  im  stände  seien,  der  Arbeiterklasse
eine  tatsächliche  Verbesserung  zu  verschaffen,  weil  im  Verhältnisse  zu  der  von  ihnen
bewirkten  Verbilligung  der  Lebenshaltung  auch  die  Löhne  heruntergehen  würden.
Die  Beobachtung  zeigt  aber,  daß  die  Konsumvereine  in  noch  höherem  Grade,  als  sie
die  Lebensmittel  verbilligen,  die  Lebensansprüche  der  Arbeiter  steigern.  Die  Arbeiter
geben  infolge  der  Konsumvereine  in  der  Regel  nicht  weniger  für  Lebensmittel  aus,  sie
konsumieren  mehr  und  vor  allem  in  besserer  Qualität.  Weit  entfernt,  den  Ztanckurck
of  life  herunterzudrücken,  tragen  sie  gerade  viel  zur  Verfeinerung  des  Geschmackes  und
Erhöhung  der  Bedürfnisse  bei.  Im  übrigen  würde  selbst  dann,  wenn  die  Konsum-Vereine
  eine  absolute  Verminderung  der  Ausgaben  für  Lebensmittel  bewirken  sollten,
ein  Sinken  des  Lohnes  wenigstens  nicht  für  diejenigen  Arbeiter  eintreten,  welche
gewerkschaftlichen  Vereinigungen  angehören.  Vermag  der  Gewerkverein  auch  nicht,
selbst  bei  aufsteigender  Konjunktur,  mit  absoluter  Sicherheit  die  Löhne  zu  erhöhen,  so
kann  er  doch  Lohnherabsetzungen  ungemein  erschweren.  Kein  Arbeitgeber  wird  leichten
Lerzens  wagen,  die  Löhne  herabzusetzen,  wenn  ihm  eine  wohlorganisicrte  Arbeiterschaft,
insgesamt  von  dem  Bestreben  beseelt,  in  ihrer  Lebensführung  fortzuschreiten,  gegenübersteht. ­
  Bereits  erreichte  Vorteile,  an  deren  Genuß  man  sich  gewöhnt  hat,  wieder
zu  verlieren,  bedeutet  für  die  meisten  Menschen  ein  weit  empfindlicheres  Opfer,  als
etwa  auf  eine  vielleicht  mögliche  Verbesserung  ganz  zu  verzichten.  Mit  der  Stärke
des  Opfers  wächst  der  Widerstand.  Der  Arbeitgeber  muß  sich  darauf  gefaßt  machen,
daß  die  Arbeiterschaft  eine  geplante  Lerabsetzung  der  Löhne  bis  aufs  Äußerste  bekämpfen
und  ihre  Lebenshaltung  mit  größter  Zähigkeit  zu  bewahren  trachten  wird.  Äberdies
wird  ein  gegen  Lohnherabsetzungen  geführter  Kampf  in  der  öffentlichen  Meinung,  auf
die  heute  doch  viel  ankommt,  leicht  mehr  Sympathien  zugunsten  der  Arbeiter  als  der
Arbeitgeber  Hervorrufen.
Mit  Lilfe  der  Gewerkvereine  ist  es  englischen  Arbeiten:  sogar  gelungen,  trotz
der  Preisermäßigungen,  welche  durch  die  überseeische  Konkurrenz  und  die  Freihandelspolitik ­
  in  den  wichtigsten  Lebensbedürfnissen  eingetreten  sind,  und  die  an  Bedeutung  die
Verbilligung  durch  die  Konsumvereine  erheblich  überragen,  die  Lohnbewegung  in  aufsteigender ­
  Linie  zu  erhalten.
        <pb n="193" />
        182  Zweiter  Teil.  Lande!.  VIII.  Der  Wettbewerb  im  Lande!  rc.

Die  Kritik  der  Konsumvereine  hat  an  anderen  Punkten  einzusetzen.  Zuerst  ist
geltend  zu  machen,  daß  die  untersten  Schichten  der  Arbeiterklasse,  wie  an  freien
Organisationen  überhaupt,  so  auch  an  den  Konsumvereinen  gar  nicht  oder  nur  in  geringem
Maße  beteiligt  sind.  „Menschen,  die  unter  einer  gewissen  Lebenshaltung  oder  isoliert
leben,"  schreibt  treffend  Frau  S.  Webb,  „Bevölkerungen,  welche  unausgesetzt  ihren
Wohnort  wechseln  und  ihre  Beschäftigung  ändern,  sind  unfähig  zur  freiwilligen  Assoziation,
sei  es  als  Konsumenten,  sei  es  als  Produzenten.  Dies  von  der  „Land  zum  Mund"-Leben
  des  unregelmäßig  beschäftigten  Arbeiters,  die  physische  Apathie  des  Opfers  des
Schweißtreibers,  die  Gewohnheit  des  Bagabundierens  und  die  ungeregelten  Wünsche
des  Straßenhausierers  und  der  bunt  durcheinander  gewürfelten  Bewohner  des  gewöhnlichen
Logierhauses,  —  kurz  die  Rastlosigkeit  und  tötliche,  aus  Mangel  an  Nahrung  entstehende, ­
  durch  Nichstrm  gemilderte  oder  durch  körperliche  Erschöpfung  noch  erhöhte
Müdigkeit  gestatten  in  dem  einzelnen  Individuum  ebensowenig,  wie  in  der  ganzen  Klasse,
die  Eigenschaften  zu  entwickeln,  die  zur  demokratischen  Genossenschaft  und  demokratischen
Selbstregierung  notwendig  sind."
Zweitens  bleibt  zu  beachten,  daß  der  Konsumverein  nur  denjenigen  Teil  des
Arbeiterkonsums  zu  verbilligen  im  stände  ist,  in  bezug  auf  welchen  der  Arbeiter  ohne
Dazwischentreten  des  Konsumvereines  vom  Detailhandel  abhängig  wäre.  Der  Arbeiter
bedarf  aber  auch  einer  Wohnung,  er  bedarf  Gas  und  Wasser,  er  bedarf  Transportleistungen
  usw.
Immerhin  wird  selbst  derjenige,  der  den  Genossenschaftsidealen  kritisch  gegenübersteht, ­
  zugeben  müssen,  daß  der  Gedanke  der  freien  genossenschaftlichen  Vereinigung  zu
den  sozialpolitisch  fruchtbarsten  gehört,  die  wir  besitzen;  daß  ihm  eine  Anpassungsfähigkeit
und  Gestaltungskraft  innewohnt,  die  uns  noch  weit  über  die  bis  jetzt  erzielten  Ergebnisse
hinausführen  wird.  And  die  Genossenschaft  ist  nicht  nur  zur  Verbesserung  materieller
Verhältnisse  fähig,  sie  wird,  wie  bereits  manche  Erscheinung  klar  andeutet,  sicher  auch
für  die  Lebung  der  künstlerischen,  dramatischen  und  litterarischen  Produktions-  und
Konsumtionsverhältnisse  eine  außerordentliche  Bedeutung  gewinnen.  Auch  läßt  sich  nicht
verkennen,  daß  im  Genossenschaftswesen  Keime  liegen,  die  in  ihrer  weiteren  Ausbildung
charakteristische  Glieder  und  Einrichtungen  des  gegenwärtigen  Wirtschaftslebens  bis  zur
Bedeutungslosigkeit  zurückzudrängen  im  stände  sind.  Der  Detailhandel,  ja  selbst  der
Großhandel  werden  ausgeschaltet,  und  auch  den  gewerblichen  Anternehmer  vermag  die
Genossenschaft  zu  ersehen,  wenn  sie  cs  unternimmt,  selbst  Waren  für  ihre  Mitglieder
zu  produzieren.  Somit  gerät  durch  die  Genossenschaftsbewegung  Anternehmerprinzip,
Warenproduktion,  freier  Wettbewerb,  Privateigentum  an  den  Produktionsnütteln,  kurz
all'  dasjenige,  wodurch  wir  die  heutige  Wirtschaftsordnung  kennzeichnen,  ins  Wanken.
And  trotz  dieser  tiefeingreifenden  Amwälzungen  tritt  das  Genossenschaftswesen  als  solches
gegen  die  geltende  Rechtsordnung,  gegen  die  überlieferten  politischen  und  kirchlichen
Einrichtungen  in  keinerlei  Gegensatz!

7.  Der  Wanderhandel.
Von  Paul  Rocke.
Rocke,  Der  Kleinhandel.  In:  Handbuch  der  lvirtschaftskunde  Deutschlands.  Herausgegeben ­
  im  Auftrage  des  Deutschen  Verbandes  für  das  kaufmännische  Unterrichtswesen.  &amp;lt;*.  Bd.
Leipzig,  B.  G.  Teubner,  M-Z.  S.  89-9;.
Eine  den  Jahrmärkten  in  ihrer  heutigen  Forin  verwandte  Erscheinung  sind  die
Wanderlager  und  Wanderauktionen,  mit  dem  charakteristischen  Lauptunterschiede,
daß  sie  nicht  periodische  Zusammenkünfte  einer  Mehrzahl  von  Landeltreibenden  dar-
        <pb n="194" />
        7.  Der  Wanderhandel.

183

stellen,  sondern  umherziehende  Einzelbetriebe.  Am  meisten  werden  auf  diese  Weise  vertrieben ­
  Manufaktur-,  Mode-  und  Kurzwaren  im  weitesten  Sinne  dieser  Worte,  Schuhwaren,
  Äüte,  Mützen,  Schirme,  Galanterie-,  Leder-  und  Spielwaren,  Glas,  Porzellan,
Steingut  und  irdene  Waren,  Korbwaren  und  Bürsten,  Seifen  und  Parfümerien,  Tabak
und  Zigarren,  Weine  und  Liköre.
Diese  Form  des  Gewerbebetriebs  steht  unter  gewissen  einschränkenden  Bestimmungen ­
  der  Gewerbeordnung,  welche  davon  ausgehen,  daß  er  sowohl  für  das
kaufende  Publikum  als  auch  für  den  seßhaften  Detailhandel  leicht  mit  Gefahren  und
Schädigungen  verschiedener  Art  verbunden  ist.  Denselben  Erwägungen  entspringt  eine
Sonderbesteuerung  der  Wandcrlager  und  Wanderauktionen,  die  durch  die  Steuergesetzgebung ­
  der  deutschen  Einzelstaaten  geregelt  ist.  Über  Zahl  und  Verbreitung  dieser
Geschäftsformen  stehen  uns  neuere  statistische  Angaben  nicht  zur  Verfügung.  Vom
Reichskanzleramte  sind  im  Jahre  1878  Erhebungen  darüber  angestellt  worden,  deren
Ergebnisse  unterm  30.  April  genannten  Jahres  dem  Reichstage  vorgelegt  wurden.  Es
läßt  sich  jedoch  nicht  feststellen,  inwieweit  die  dort  gemachten  Angaben  noch  heute  für
bestimmte  Ortschaften  und  Landstriche  zutreffen  oder  nur  noch  historischen  Wert  haben.
Die  älteste,  bekannteste  und  praüisch  wohl  wichtigste  Form  des  Wandergewerbes
ist  der  Hausierhandel.
Bei  der  gewerblichen  Betriebszählung  vom  14.  Juni  1895  wurden  im  Deutschen
Reiche  39057  Hausiergewerbebetriebe  überhaupt  gezählt.  Von  den  insgesamt  im
Hausierhandel  tätigen  37429  Personen  waren  22952  männlichen  und  14477  weiblichen ­
  Geschlechts.  In  den  meisten,  nämlich  in  fast  32000  Betrieben,  ist  nur  eine
Person,  der  Betriebsinhaber,  tätig.  Mitarbeitende  Familienmitglieder  wurden  1858
gezählt,  davon  265  männliche  und  1593  weibliche.
Stic  da  unterscheidet  drei  Arten  von  Hausierern:
1.  Hausierer,  die  Leistungen  anbieten  oder  Erzeugnisse  ihrer  eigenen  Wirtschaft,
industrielle  oder  landwirtschaftliche,  feiltragen;
2.  Hausierer,  die  durch  Angunst  der  Verhältnisse  in  ihrer  Heimat  beim  Mangel
anderer  Erwerbsgelegenheit  sich  diesem  Berufe  zugewandt  haben;
3.  Hausierer,  die  nicht  eigentlich  arbeiten  wollen  oder  können,  bei  denen  vielmehr
dieses  Geschäft  nur  den  Vorwand  gibt,  zu  betteln  und  zu  bummeln.
.Unser  diese  drei  Gruppen  läßt  sich  jedoch  der  gesamte  im  Reiche  betriebene
Hausierhandel  nicht  ohne  Zwang  vollkommen  unterbringen,  man  muß  vielmehr  mindestens
noch  eine  vierte  Gruppe  aufstellen,  nämlich:
4.  Hausierer,  die  infolge  Familien-  oder  Lokaltradition  sich  diesem  Berufe  widmen.
Von  ständigen  Wohnorten  einer  größeren  Anzahl  von  Hausierern  feien  hervorgehoben: ­

Die  Hausierdörfer  im  Kreise  Ratibor  in  Schlesien,  das  bedeutendste  Deutsch-Krawarn.
  Gehandelt  wird  mit  den  verschiedensten  Waren,  die  in  Großhandlungen
Breslaus  und  größerer  Provinzialstädte  bezogen  werden.
Der  größte  Teil  der  Einwohner  von  Satzung  im  Erzgebirge  erwirbt  seinen
Lebensunterhalt  durch  den  Wanderhandel  mit  Spitzen,  Erzeugnissen  der  erzgebirgischen
Klöppelei,  mit  leinenen,  wollenen  und  anderen  Webwaren,  wofür  Hauptbezugsorte
Leipzig,  Chemnitz,  Apolda,  Ehrenfriedersdorf  und  Thum  sind,  mit  böhmischen  Bettfedern, ­
  Flachs,  Sämereien,  Pferden,  die  größtenteils  in  Böhmen  aufgekauft  werden,
Gänsen  aus  Rußland.  —  Die  Bewohner  der  obererzgebirgischen  Gemeinden  Stühengrün
  und  Rotenkirchen  vertreiben  Heidel-  und  Preißelbeeren,  ursprünglich  die  in  den
Heimatlichen  Wäldern  gesammelten,  in  allmählicher  Entwickelung  und  in  viel  größerem
Maßstabe  solche  aus  dem  Voigtlande,  Fichtelgebirge,  Elbsandsteingebirge,  Fläming
und  aus  Schweden.
        <pb n="195" />
        184  Zweiter  Teil.  Handel.  VIII.  Der  Wettbewerb  im  Handel  re.
Das  Fichtelgebirge  beherbergt  eine  größere  Anzahl  von  Hausierern  in  der
sogenannten  „Steinpfalz",  einem  unwirtlichen  und  unfruchtbaren  Distritt  von  7  km
Ausdehnung  von  Nord  nach  Süd  und  9  km  von  Ost  nach  West.  Der  Hausierhandel ­
  ist  hervorgegangen  aus  dem  Vertriebe  selbsthergestellter  Waren  aus  Fichtenholz
und  Stroh  und  hat  sich  dann  auf  Manufaktur--  und  Weißwaren  ausgedehnt,  die
namentlich  aus  Leipzig  und  Greiz  bezogen  werden.  Die  meisten  „Pfälzer"  sind
weiblichen  Geschlechts.
Etwa  40  Männer  im  Alter  von  20—40  Jahren,  die  im  Effeltrich  (Bayern),
östlich  der  Bahnlinie  Bamberg  —  Nürnberg,  wohnhaft  sind,  befassen  sich  mit  dem
Hausiervertriebe  der  dort  gezogenen  Obstbäume.
Zwischen  Bamberg  und  Erlangen  wird  auf  einer  viele  Stunden  sich  im  Amkreise
hinziehenden  Strecke  Meerrettich  gebaut.  Hauptort  ist  das  Städtchen  Baiersdorf,
daneben  kommt  eine  große  Anzahl  der  umliegenden  Dörfer  in  Bettacht.  Dieser  Meerrettich ­
  wird  durch  Hausierer  nach  Österreich,  Süd-  und  teilweise  Norddeutschland,  ferner
auch  nach  Italien,  der  Schweiz  und  nach  Rußland  gebracht.  —  Einer  gewissen
Berühmtheit  erfreut  sich  auch  das  Hausiergewerbe  von  Frammersbach  im  Tale  des
bei  Lohr  in  den  Main  mündenden  Lohrbachs.  Gehandelt  wird  größtenteils  mit  Schreibwaren, ­
  ein  Teil  der  Hausierer  ist  ferner  Alteisensammler.  Eine  gute  Stunde  von
Frammersbach,  schon  auf  preußischem  Gebiete,  liegt  das  Dorf  Kempfenbrunn,  dessen
Bewohner  vielfach  Borstenhandel  treiben.  Im  Bczirksamte  Frankental  (Pfalz)  betteiben
aus  Mangel  an  Arbeitsgelegenheit  die  Bewohner  der  Orte  Hettenleidelheim,  Tiefenthal, ­
  Karlsberg,  Altleiningen,  Hertlingshausen  und  Wattenheim  Hausierhandel  mit
Erzeugnissen  der  Textilindustrie,  die  von  Fabriken  und  Großhandlungen  in  Süd-  und
Mitteldeutschland  bezogen  werden.  Bewohner  des  Bezirksamtes  Bergzabern  betreiben
das  Lausiergewerbe  mit  Bürstenwaren  und  mit  Bildern,  Kurzwaren,  Schreibmaterialien,
Galanteriewaren  und  Druckschriften.
Der  Leinwandwanderhandel  der  Rauhen  Alb  geht  bis  auf  das  Jahr  1346
zurück.  Webeorte  sind  Herstetten  und  Lcichingen.  Außerdem  werden  gekaufte  Waren,
z.  B.  aus  Blaubeuren  und  Alm,  vertrieben.
Württemberg  hat  die  meisten  Hausierer  in  den  überwiegend  landwirtschaftlichen
Kreisen,  im  Jagst-,  Schwarzwald-  und  Donaukreise;  in  einer  Reihe  von  Ortschaften
sucht  die  ganze  Einwohnerschaft  oder  doch  ein  größerer  Teil  wegen  Beschränktheit  oder
Dürftigkeit  des  nutzbaren  Bodens  und  mangels  anderer  Erwerbsquellen  schon  seit
Menschenaltern  in  dem  Hausierhandel  ihren  Lebensunterhalt.
Die  überwiegende  Mehrzahl  der  hohenzollerischen  Hausierer  ist  im  Killertale,
welches  sich  von  Hechingen  nach  Südosten  erstreckt,  ansässig.
Elsaß-Lothringen  ist  dasjenige  Land  im  Deutschen  Reiche,  welches  verhältnismäßig ­
  am  meisten  Wandergewerbetreibende  aufweist.  Das  steht  im  Zusammenhange
mit  seinem  vorwiegend  ländlichen  Charakter,  mit  der  großen  Ausdehnung,  welche  der
Viehhandcl  im  Lande  angenommen  hat,  und  mit  dem  früheren  Besteuerungssystem.
In  Elsaß-Lothringen  gibt  es  keine  eigentlichen  Hausiergemeinden,  aber  beinahe  drei
Viertel  aller  Gemeinden  zählen  Hausiergewerbetreibende  zu  ihren  Bürgern.
Stammsitze  des  hessischen  Wandergewerbes  sind  eine  Anzahl  von  Dorsschaften
in  den  östlich  und  nordöstlich  vom  Meißner  gelegenen  Teilen  der  Kreise  Eschwege  und
Witzenhausen.  Anmittelbar  hervorgegangen  ist  das  Hausierwesen  aus  dem  Fuhrwesen.
Der  Kreis  der  vertriebenen  Waren  ist  nicht  fest  geschlossen;  zu  nennen  sind  namentlich
die  Erzeugnisse  der  hessischen  Leinenweberei  und  Flachsspinnerei,  getrocknetes  Obst,
Hülsenfrüchte,  Peitschen  und  Peitschenschnüre,  Flanelle  und  Wachstuche,  Tonwaren,
Kolonial-  und  Delikateßwaren,  Gewürze,  Walnüsse,  Vieh  u.  a.  m.
Die  Hausierer  von  Arberach  im  Großherzogtum  Hessen  handeln  in  der  großen
Mehrzahl  mit  irdenem  Geschirr.
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        7.  Der  Wanderhandel.

185

3m  Regierungsbezirk  Düsseldorf,  und  zwar  im  Kreise  Grevenbroich  und  im  Kreise
Moers,  dem  sogenannten  Bönninghardt,  besorgen  etwa  60  Lausierer  den  Verkauf  der
dort  fabrizierten  Matten  und  Teppiche  aus  Filz,  Leder  und  Kokosgarn.  Dazu  kommen
etwa  ebensoviel  Besenbinder  aus  der  Bönninghardter  Leide,  die  auf  den  Lausierhandel
angewiesen  sind.  Die  im  Regierungsbezirk  Aachen  ansässigen  Lausierer  führen  als
Lauptartikel  die  verschiedenen  Sorten  von  Tuchstoffen  und  Manufakturwaren,  daneben
kleinere  Gegenstände  für  den  täglichen  Bedarf.  Besonders  viele  Lausierer  wohnen  in
der  Stadt  Linnich  im  Kreise  Jülich  und  den  umliegenden  Dörfern.
Das  Wirtschaftsleben  des  Westerwaldcs  erhält  von  jeher  sein  Gepräge  durch  das
Lausierer-  und  Landgängertum.  In  Betracht  kommen  landwirtschaftliche  Lausierer  für
Vieh,  in  der  Lauptsache  Juden,  für  Landesprodukte  aller  Art,  ferner  die  Nothausierer
sKicheleute  und  Puckelkrämer),  die  Armenunterstützung  in  Form  eines  Wandergewerbescheines ­
  erhalten,  Irdengeschirrhändler,  Lumpensammler,  genannt  Meckeser,  und  einige
Kolporteure.  Die  Westerwälder  „Landgänger"  handelten  ftüher  u.  a.  mit  Erzeugnissen
des  Kannenbäckergewerbes  (Geschirr),  Lolz-  und  Galanteriewaren;  in  der  Lauptsache
waren  sie  Musiker,  Gaukler  und  Bettelleute.  Leute  gibt  es  wenig  Lausierartikel,  die
von  den  Westerwäldern  nicht  geführt  werden.  —  Die  sauerländischen  Lausierer,  welche
man  überall  in  Deutschland  und  vielfach  im  Auslande  trifft,  nehmen  an  Zahl  von  Jahr
zu  Jahr  ab.
Der  Lausierhandel  der  Eichsfelder  ist  wieder  auf  die  äußerst  ungünstigen  Bodenverhältnisse ­
  daselbst  zurückzuführen.  Vertrieben  werden  Erzeugnisse  der  Laustextilindustrie,
sowie  verschiedene  gekaufte  Waren.
In  Merxhausen  am  Solling  (Lerzogtum  Braunschweig)  lebt  seit  Generationen
etwa  die  Lälfte  der  Einwohner  von  dem  Lausierhandel  mit  Leinen-  und  Baumwollwaren,
  früher  selbst  hergestellten,  jetzt  Fabrikware;  das  in  demselben  Lande  gelegene
Lohegeiß,  der  höchste  Ort  auf  dem  Larze,  nährt  sich  in  größerem  Maße  vom  Lausierhandel, ­
  der,  aus  der  Lolzindustrie  hervorgegangen,  sich  heute  auch  auf  verschiedene  andere
Waren  erstreckt.  Der  Lausierhandel  von  Benneckenstein  im  Larze  ist  entstanden  aus
der  dortigen  Nagelschmiederei  und  Lolzwarenindustrie.  Leute  wird  „Lande!  mit  allen
zulässigen  Gegenständen",  wie  es  teilweise  auf  den  Lausierscheinen  heißt,  betrieben.
In  Bardowiek,  Flecken  im  Landkreise  Lüneburg,  befassen  sich  etwa  160  Personen
mit  Samen-Lausierhandel.
Das  Lerzogtum  Oldenburg  ist  ein  günstiger  Boden  für  den  Gewerbebetrieb  im
Imherzichen,  und  zwar  infolge  des  Besteuerungssystems;  vor  allem  spielen  hier  aber
die  Besiedelungsverhältnisse  eine  große  Rolle.  Man  findet  in  Oldenburg  Lausierer
aus  allen  Gegenden  Deutschlands.
In  den  deutschen  Großstädten  ist  der  Lausierhandel  in  bedeutendem  Imsange
Straßen-  und  Wirtshaushandel  in  Verbindung  mit  Bettel  und  unsittlichem  Lebenswandel.
Von  ausländischen  Lausierern  sind  besonders  zu  nennen  die  italienischen  Gipsfigurenhändler, ­
  die  sich  truppenweise  in  den  deutschen  Großstädten  niederlassen  und  die
von  ihren  „Meistern"  dortselbst  verfertigten  Figuren  vertreiben,  und  die  „Slovaken",
aus  Österreich  und  den  Donauländern  stammende  Ländler  mit  Blechwaren  und  Mäusefallen, ­
  die  auch  ihre  Dienste  als  Topfstricker  anbieten.
Dem  Lausierer  verwandt,  im  Einzelfalle  zuweilen  von  ihm  nicht  zu  unterscheiden,
ist  der  Detailreisende.  Im  Dienste  einer  ansässigen  Landelsfirma  stehend,  sucht  er
für  diese  bei  Privaten  Bestellungen  auf  die  von  ihr  vertriebenen  Waren  auf.  Die
Waren  selbst  führt  er  im  allgemeinen  (Ausnahmen  u.  a.  Goldwaren,  Edelsteine,  Ihren)
nicht  mit  sich,  sondern  nur  Proben.  Besonders  viel  Dctailreisende  werden  verwendet
im  Lande!  mit  Wein,  Leinwand  (Bielefeld),  Nähmaschinen,  Lerrenanzttgen,  besonders
Aniformen  und  Zigarren.
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        186  Zweiter  Teil.  Lande!.  VIII.  Der  Wettbewerb  im  Lande!  re.

Zum  Schutze  des  seßhaften  Landels  ist  der  Detailreisehandel  ebenfalls  durch  die
Gewerbeordnung  gewissen  Beschränkungen  unterworfen.  Zum  Schutze  des  Detailreisehandels ­
  andererseits  hat  sich  ein  Zentralverband  gebildet,  der  seinen  Sitz  in  Bielefeld
hat,  jedoch  mit  seiner  Tätigkeit  wenig  an  die  Öffentlichkeit  getreten  ist.

8.  Gibt  es  eine  Notlage  des  Kleinhandels?
Von  Otto  Frh.  v.  Bönigk.

v.  Bönigk,  Gibt  es  eine  Notlage  des  Kleinhandels?  Zn:  Monatsschrift  für  Handel,
Industrie  und  Schiffahrt,  Herausgeber:  v.  Bönigk.  Halberstadt,  Verlag  der  Handelskammer,
M-t-  S.  VH—  *03.
Wenn  man  die  Frage  in  dieser  Allgemeinheit  stellt,  so  ist  sie  ztveifellos  zu  verneinen, ­
  denn  der  Detailhandel,  soweit  er  große  Warenhäuser  oder  große  Konsumvereine
und  Filialgeschäfte  umfaßt,  klagt  keineswegs  über  die  Üngunst  der  Zeiten.  Im  Gegenteil ­
  erweisen  die  oft  recht  beträchtlichen  Erweiterungsbauten  und  Neugründungen  von
Warenhäusern,  die  weiteren  Eröffnungen  von  Filialen  gewisser  Geschäfte  klar,  daß  wir
es  hier  mit  Betrieben  zu  tun  haben,  die  allen  Grund  haben,  mit  dem  Ertrage  ihrer
Tätigkeit  zufrieden  zu  sein.  Der  Kreis,  auf  den  sich  die  beweglichen  Klagen  über  die
„Notlage  des  Detailhandels"  beziehen,  umfaßt  daher  nur  einen  Teil  desselben,  den
ich  kurz  mit  dem  Worte  „Klein-Detailhandel"  bezeichnen  will,  im  Gegensatz  zum
„Groß-Detailhandel",  der  in  den  Warenhauspalästen  und  in  den  großen  Spezialhäusern
  der  Konfektionsbranche  seine  bekanntesten  Vertreter  findet.  Allerdings  sind
keineswegs  alle  Betriebe  des  Klein-Detailhandels  gleichmäßig  in  mißlichen  Verhältnissen,
aber  man  wird  doch  im  allgemeinen  nicht  irregehen,  wenn  man  sagt,  daß  die  Klagen
sich  ausschließlich  auf  den  Klein-Detailhandel  beziehen.
Prüft  man  dieselben  nun  näher,  so  ergibt  sich  bald,  daß  die  persönlichen
Erfahrungen  des  einzelnen  Klein-Detaillisten  ihn  zu  einer  starken  Überschätzung  der
jener  „Notlage"  zugrunde  liegenden  einzelnen  Erscheinungen  führen.  Bei  dem  einen
sind  die  Detailreisenden  aus  den  Großstädten,  beim  anderen  die  Einschränkungen
des  Detailreisens,  beim  dritten  die  Wanderlager,  beim  vierten  die  Ausverkäufe,  die
Konsumvereine,  Warenhäuser  usw.  an  allem  schuld.  Wenige  aber  erkennen,  daß  dies
alles  nur  verschiedene  Äußerungsformen  jener  einen  treibenden  Kraft  sind,  welche  die
gesamte  Konsumentenversorgung  in  veränderte  Bahnen  treibt.  Jene  Einzelerscheinungen
sind  allerdings  nicht  unwichtig,  wie  die  Wirkungen  des  Anlauterkeitsgesetzes,  der
Nahrungsmittelgesetzgebung,  der  Bestimmungen  über  die  Auktionen  usw.  deutlich  dartun, ­
  weil  sie  das  sittliche  Kleid  der  Volkswirtschaft  ausbessern,  welches  die  lästigen
Auswüchse  der  Gewerbefreiheit  zerrissen  hatten,  —  aber  diese  Flickarbeit  darf  nicht
mit  so  viel  Lärm  und  Überschätzung  verbunden  werden,  daß  man  das  Geräusch  des
rastlosen  Webstuhls  nicht  hört,  an  welchem  die  Zeit  ein  neues  Kleid  für  den  Detail-Handel,
  für  die  Konsumentenversorgung  webt.
Gerade  aber  darin,  daß  diese  Webearbeit  vor  sich  geht  und  schon  recht  weit
gediehen  ist,  liegt  das  Geheimnis  der  sogenannten  Detailhandelsfrage.  Das  wird  sofort
klar,  wenn  man  den  einzelnen  eigenartigen  Fäden  des  Gewebes  zu  folgen  sucht,  wenn
man  also  den  ünterschiedcn  nachspürt,  welche  sich  zwischen  der  früheren  Art  der
Konsumentenversorgung  und  der  jetzigen  Methode  ergeben.  Natürlich  können  hier
nicht  sämtliche  Punkte,  in  denen  sich  eine  Abweichung  der  jetzigen  von  den  früheren
Verhältnissen  ergibt,  aufgeführt,  sondern  nur  einige  charafteristische  Züge  bezeichnet
        <pb n="198" />
        8.  Gibt  es  eine  Notlage  des  Kleinhandels?

187

werden,  welche  die  Amwälzung  auf  dein  Gebiete  der  Konsumentenversorgung  etwa  seit
Gründung  des  neuen  Deutschen  Reichs  unzweifelhaft  belegen.
1.  Früher  gab  es  nur  solche  Detailbetriebe,  in  denen  es  auf  Erzielung  eines
Gewinns  für  den  Besitzer  abgesehen  war;  jetzt  gibt  es  Konsumentenvereinigungen
aller  Art  zum  gemeinsamen  Bezug  von  Waren.
2.  Während  früher  die  Detailgeschäfte  nur  mit  solchen  Waren  handelten,  welche
sie  fertig  bezogen,  machen  ihnen  jetzt  manche  Industrielle  Konkurrenz,  indem  sie  ihre
Waren  in  eigenen  Läden  absetzen.
3.  Früher  war  die  Lohe  des  Anlage-  und  Betriebskapitals  bei  allen  Detailhandlungen ­
  ungefähr  gleich  oder  doch  nicht  gar  so  sehr  abweichend,  —  es  handelte  sich
um  Tausende  oder  auch  manchmal  um  Zehntausende  —  jetzt  bemißt  sich  dies  Kapital
zwar  bei  den  Klein-Detaillisten  nach  der  durchschnittlich  gleichen  Äöhe,  aber  daneben  sind
Betriebe  entstanden,  deren  Anlagekapital  allein  schon  nach  Millionen  zählt.
4.  Früher  deckte  der  Käufer  seinen  Bedarf  fast  ausschließlich  bei  den  Kaufleuten ­
  seines  Wohnortes,  (nur  Konkurrenz  unter  den  Kaufleuten  dieses  einen  Ortes)
jetzt  bezieht  er  seine  Waren  z.  T.  von  außerhalb,  besonders  aus  den  großen  Städten,
die  er  besucht,  oder  aus  denen  er  mit  Äilfe  der  billigen  Postpakettarifc  Sendungen
empfängt.  (Versandgeschäfte).
5.  Früher  besaß  der  Detaillist  fast  stets  nur  einen  Laden,  jetzt  gibt  es  viele
sogenannte  Filialhandlungen,  die  in  vielen  Orten  Läden  unterhalten.
6.  Während  früher  die  Geschäfte  meist  Eigentum  eines  einzigen  Menschen
waren,  der  manchmal  vielleicht  durch  Verwandte  pekuniär  unterstützt  wurde,  gibt  es
jetzt  Geschäfte,  die  in  Form  von  Genossenschaften  oder  Aktiengesellschaften  betrieben
werden  oder  mit  so  unverhältnismäßig  viel  erborgtem  Gelde  (von  der  Bank),  daß  der
Eigentümer  diesen  Namen  im  wirtschaftlichen  Sinne  nicht  verdient.
7.  F  r  ü  h  e  r  fand  man  Geschäfte  gleichmäßig  über  das  ganze  Land  verteilt,  jetzt  macht  sich
eine  schärfere  Konzentration  in  den  größeren  Städten  auf  Kosten  des  platten  Landes  geltend.
8.  Während  man  früher  in  einem  Geschäft  die  sämtlichen  Waren  einer
Branche  vereinigte,  spezialisiert  man  jetzt,  indem  man  z.  B.  Geschäfte  führt,  in  denen
es  nur  Zuckerwaren,  nur  Kaffee,  nur  Mäntel,  nur  Kinderkleider  gibt.
9.  Während  man  ferner  früher  sämtliche  Waren  einer  einzelnen  Branche
führte,  vereinigt  man  manchmal  jetzt  die  gangbarsten  Sorten  mehrerer,  mitunter
sogar  sämtlicher  Branchen  in  einem  Betriebe.  (Gemischtwarensystem,  Warenhäuser).
10.  Früher  führten  sämtliche  Geschäfte  ihre  Waren  (soweit  nicht  Jahreszeit
oder  Mode  dies  hinderten)  gleichmäßig  und  zu  gleichen  Preisen  während  der  ganzen
Dauer  der  Geschäftsführung,  jetzt  dagegen  bildet  bei  manchen  Betrieben  die  plötzliche
oder  periodische  Darbietung  großer  Posten  einer  bestimmten,  einzelnen  Ware  zu
besonders  billigen  Preisen  Geschäftsgrundlage.  (Saisonausverkäufe).
11.  Früher  wurde  in  fast  allen  kaufmännischen  Geschäften  der  gleiche  Aufschlag
auf  die  Waren  gelegt,  jetzt  sucht  man  z.  T.  in  einigen  Geschäften  durch  Größe  und
Schnelligkeit  des  Aussatzes  den  Aufschlag  zu  verringern.
12.  Früher  unterschieden  sich  die  Waren  der  einzelnen  Geschäfte  nach  Branchen,
z.  B.  nur  Kleiderstoffe,  nur  Eßwaren  re.,  jetzt  erfolgt  die  Zusammenstellung  der  Waren
in  einzelnen  Geschäften  nach  Bevölkerungsgruppcn,  so  daß  gewisse  Warenhäuser  alle
Sorten  Waren  für  die  weniger  bemittelten  Teile  der  Bevölkerung  feilbieten,  z.  B.
Arbeiterbedarfsartikel.
13.  Früher  verkaufte  man  nur  in  besonderen  Notfällen  unter  dem  Einkaufspreis, ­
  jetzt  ist  das  Verkaufen  einzelner  Artikel  unter  dem  Einkaufspreis  dauerndes
Geschäftsprinzip  einiger  Betriebe.  (Lockvögel).
14.  Früher  bedurfte  die  Arbeit  des  Teilens  der  im  Großen  gekauften  Waren
größerer  Mühe  und  eingehenderer  Kenntnis  als  jetzt,  wo  die  Lieferung  der  Waren
        <pb n="199" />
        188  Zweiter  Teil.  Kandel.  VIII.  Der  Wettbewerb  im  Kandel  rc.
durch  den  Fabrikanten  in  fertigen  abgemessenen  Mengen  in  Paketen  und  Dosen  weiten
Amfang  angenommen  hat.
15.  Früher  konnte  man  nicht  durch  Zeitungen  sehr  wirksame  Reklame  machen,
da  sehr  viele  Menschen  keine  Zeitungen  hielten;  jetzt  sind  die  Zeitungen  so  verbreitet,
daß  Annoncen  an  einen  riesigen  Leserkreis  gelangen  können.
Aus  dieser  Zusammenstellung  geht  klar  hervor,  daß  die  Versorgung  der  Konsumenten
nicht  mehr  ausschließlich  durch  die  Klein-Detaillisten,  die  doch  früher  allein  diese  volkswirtschaftliche ­
  Aufgabe  zu  verrichten  hatten,  besorgt  wird,  sondern  daß  sie  sich  in  diese
Arbeit  nunmehr  mit  anderen  Faktoren,  wie  Konsumvereinen,  Warenhäusern  und  anderen
Großbetrieben  des  Detailhandels,  ferner  mit  industriellen  Unternehmungen,  die  Detail-Handel
  treiben,  (Filialsystem)  usw.  teilen  müssen.  Wie  einst  neben  dem  in  starker
wirtschaftlicher  Position  alleinherrschenden  Kandwerk  die  Industrie  allmählich  an  der
Gttterproduktion  Anteil  nahm  und  nach  und  nach,  langsam,  aber  sicher,  jenes  sogar
in  den  Kintergrund  zu  drängen  wußte,  so  vollzieht  sich  heute  derselbe  Prozeß  auf  dem
Gebiete  des  Detailhandels.  Die  drei  ersten  der  oben  angeführten  Neuerscheinungen
erweisen  das  deutlich,  so  daß  es  keiner  Beweise  bedarf.
Es  sei  nur  darauf  aufmerksam  gemacht,  daß  es  im  Jahre  1865  nur  etwa  150
Konsumvereine  in  unserem  Vaterlande  mit  einem  Amsah  von  zusammen  weniger  als
1  Million  Mark  Wert  für  6—7000  Mitglieder  gab,  während  um  die  Wende  des
Jahrhunderts  schon  1400  Konsumvereine  etwa  450  000  Mitglieder  mit  Waren  im
Werte  von  nahezu  100  Millionen  Mark  versorgten.  Es  sind  also  die  Klein-Detailhändler, ­
  die  früher  fast  die  gesamte  Konsumentenversorgung  besorgten,  um  diese  riesige
Quantität  in  ihrem  jährlichen  Amsatz  ausgeschaltet.  Ein  gleiches  Bild  ergibt  ein  Blick
auf  die  preußische  Warenhaussteuer,  die,  obwohl  sie  nur  den  vier  verschiedene  Warengattungen ­
  umfassenden  Groß-Detailhandel  erfaßt,  im  ersten  Jahre  ihrer  Erhebung
von  109  Warenhäusern  mehr  als  3  000  000  Mark  erbrachte,  wobei  zu  beachten  ist,
daß  diese  Summe  im  Köchstfalle  2  %  des  Gesamtumsatzes  (dieser  also  150  Millionen
Mark!)  darstellt.  Leider  können  wir  mangels  Materials  diese  Ziffern  nicht  dadurch
vervollständigen,  daß  wir  noch  hinzufügen,  wie  hoch  die  Beträge  sind,  um  welche
der  Amsah  der  früher  alleinherrschenden  Klein-Detaillisten  durch  die  Filialgeschäfte
großer  Kandelshäuser  und  Industriebetriebe  (z.  B.  Kamburger  Engros-Lager,  Kaisers
Kaffeegeschäft,  Täcks  Schuhfabrik)  jetzt  geschmälert  wird;  ferner  durch  die  Versandgeschäfte, ­
  durch  die  Riesenspezialgeschäfte,  (wie  Gerson,  Kertzog)  sowie  durch  die
Anzahl  aller  derjenigen  Warenhäuser,  welche  nicht  alle  Merkmale  des  Warenhaussteuergesehcs
  aufweisen,  also  steuerfrei  bleiben.  Wir  wollen  einmal  annehmen,  daß  es
sich  bei  all'  diesen  der  Statistik  zur  Zeit  noch  nicht  erschlossenen  Bettieben  um  einen
Jahresumsatz  handelt,  der  gleichfalls  150  Millionen  Mark  bettagen  würde,  so  würde
sich  der  Betrag,  um  welchen  die  Klein-Detaillisten  bei  der  Konsumentenversorgung
allein  durch  all'  die  genannten  Neubildungen  geschädigt  werden,  auf  100  +  150+  150,
also  auf  400  Millionen  Mark  jährlich  belaufen.  Warenhaussteuer  wurde  1903  in  Preußen
von  73  Firmen  (bei  einem  Gesamtumsatz  von  143  258  000  Mark)  1  933  000  Mark
erhoben;  hiervon  zahlten  7  Warenhäuser  allein  die  größere  Kälfte.
Wenn  man  nun  erwägt,  daß  die  den  Tatsachen  entsprechende,  aber  nicht  zu
ermittelnde  Summe  sicherlich  noch  erheblich  größer  ist,  so  muß  es  für  jeden  klar  sein,
daß  die  Zurückdrängung  des  Klein-Detailhandels  durch  andere  Organe  der  Volkswirtschaft ­
  nicht  nur  keine  leere,  von  begehrlichen  Interessenten  aufgestellte  Behauptung
ist,  sondern,  daß  der  Amfang  und  das  Anwachsen  dieser  Zurückdrängung  sehr  wohl
berechtigt,  die  Frage:  „Gibt  es  eine  Notlage  des  Kleinhandels?"  zu  bejahen.
Obige  Gegenüberstellung  der  Veränderungen,  welche  auf  dem  Gebiete  des  Detail-Handels
  sich  in  den  letzten  Jahrzehnten  vollzogen  haben,  erweist  aber  außer  der  Beseitigung
der  Konsumentenversorgung  ausschließlich  durch  die  Klein-Detaillisten  noch  weiter  die
        <pb n="200" />
        1.  Markt  und  Geld  bei  den  Naturvölkern.

189

Tatsache,  daß  die  Grundsätze  der  Geschäftsführung  von  Detailgeschäften  nicht  mehr  die
gleichen  sind,  nicht  mehr  allgemein  feststehen.  Die  Methode,  einzelne  Waren  plötzlich
in  großen  Mengen  billigst  anzubieten,  macht  es  dem  Klein-Detaillisten  unmöglich,  in
dem  betreffenden  Artikel  ein  reguläres,  d.  h.  dauerndes  Geschäft  aufrecht  zu  erhalten.
Die  Gepflogenheit  gewisser  Warenhäuser,  immer  nur  die  gangbarsten  Artikel  einer
Branche  zu  führen,  macht  es  den  Klein-Detaillisten,  welche  naturgemäß  auch  die  weniger
gangbaren  Artikel  ihres  Geschäftszweiges  halten  müssen,  sehr  schwer,  sich  im  Wettbewerb
erfolgreich  zu  behaupten.  Das  Feilbieten  gewisser,  der  Preislage  nach  allgemein
bekannter  Waren  (sog.  Lockvögel)  zum  Selbstkostenpreise  oder  sogar  mit  Verlust  behufs
Heranziehung  großer  Käufermassen  entzieht  dem  Klein-Detaillisten  nicht  nur  die  weitere
Verwertung  dieser  Artikel,  sondern  entfremdet  zugleich  damit  ihm  auch  eine  große  Zahl
von  Kunden  überhaupt.  Ferner  liegt  cs  aus  der  Land,  daß  die  ausschließliche
Beschäftigung  mit  einem  einzigen  Artikel  einer  Branche  (in  Spezialgeschäften  mit  Kaffee,
Kinderkleidern,  Damenmänteln)  zu  einer  gewissen  Überlegenheit  auf  diesem  Gebiet  führt,
—  diese  Geschäfte  entziehen  also  einen  weiteren  Teil  des  Amsatzes  den  alten  Klein-Detaillistcn.
  Auch  dürften  im  allgemeinen  diejenigen  im  modernen  Detailhandel  nicht
mehr  seltenen  Geschäfte,  in  denen  man  durch  die  große  Löhe  oder  die  große  Schnelligkeit
des  Amsatzes  erfolgreich  einen  Vorsprung  zu  gewinnen  weiß,  den  Klein-Detaillisten
manchen  Weg  zu  seiner  Kundschaft  abgraben.
Die  Zurückdrängung  des  altgewohnten  Klein-Detailhandels  ist  also  nicht  nur  zurückzuführen ­
  auf  gewisse  Konkurrenten,  die  neben  den  Klein-Detailhändlern  an  der  Versorgung
der  Konsumenten  nunmehr  teilnehmen  (z.  B.  Konsumvereine,  Warenhäuser  und  andere
Groß-Detailhandlungen,  Industriebetriebe),  sondern  auch  daraus,  daß  es  auch  im  Gewände
des  Klein-Detailgeschäftes  Betriebe  gibt,  welche  die  bisher  allgemein  bestehenden  geschäftlichen ­
  Grundlagen  einreißen  helfen.
Es  ist  also  den  alten  Detailgeschäften,  deren  Lauptmerkmale  in  ihrer  kapitalistischen
(und  zwar  kleinkapitalistischen)  Organisation  und  in  der  Zusammenfassung  aller  Waren
einer  Branche  bestehen,  sowohl  von  außerhalb  —  durch  Konsumvereine  und  großkapitalistische ­
  Geschäfte  —  als  auch  von  innerhalb  aus  ihren  eigenen  Reihen  ein  großer
Teil  des  Bodens  abgegraben  worden.

IX.  Märkte  und  Messen.

1.  Markt  und  Geld  bei  den  Naturvölkern.
Von  Karl  Bücher.
Bücher,  Die  Wirtschaft  der  Naturvölker.  In:  Die  Entstehung  der  Volkswirtschaft.  1.  Jlufl.
Tübingen,  fj.  Laupx,  MH.  5.  &amp;lt;9—85.
Die  Märkte  werden  übereinstimmend  bei  Negern,  Indianern  und  Polynesiern  an  den
Stammesgrenzen  auf  freien  Plätzen  oft  mitten  im  Arwald  abgehalten.  Sie  sind  neutrale
Gebiete,  auf  welchen  alle  Stammesfeindschaftcn  ruhen  müssen;  wer  den  Marktfrieden
bricht,  setzt  sich  den  strengsten  Strafen  aus.  Jeder  Stainnr  bringt  auf  den  Markt,
was  ihm  eigentümlich  ist,  der  eine  Lonig,  der  andere  Paln,wein,  ein  dritter  getrocknetes
Fleisch,  wieder  ein  anderer  Tongeschirr  oder  Eisengerät  oder  Matten  oder  Gewebe.
        <pb n="201" />
        190

Zweiter  Teil.  Lande!.  IX.  Märkte  und  Messen.

Der  Eintausch  bezweckt,  Produkte  zu  erlangen,  die  im  eigenen  Stamme  gar  nicht
oder  doch  nicht  so  gut  und  kunstvoll  erzeugt  werden  können,  wie  bei  den  Nachbarstämmen. ­
  Das  muß  dann  jeden  Stamm  wieder  veranlassen,  diejenigen  seiner  Erzeugnisse ­
  in  überschüssiger  Menge  hervorzubringen,  welche  bei  anderen,  sie  nicht  selbst
gewinnenden  Stämmen  geschätzt  sind,  weil  gegen  diese  das  am  leichtesten  zu  erlangen
ist,  was  man  nicht  selbst  besitzt,  was  jedoch  andere  im  Überflüsse  erzeugen.  In  jeden:
Stamme  aber  verfertigt  jede  Einzelwirtschaft  die  bevorzugte  marktgängige  Tauschware,
und  dies  bewirkt,  wenn  es  sich  um  ein  hausgewerbliches  Erzeugnis  wie  Tongeschirr
oder  Rindenzeug  handelt,  daß  ganze  Dorfschaften  und  Stammgebiete  den  Reisenden
wie  große  Industriebezirke  erscheinen,  obwohl  es  keine  Berufshandwerker  gibt  und  jede
Familie  alles  selbst  herstellt,  was  sie  braucht,  mit  Ausnahme  der  wenigen  nur  bei
fremden  Stämmen  gemachten  Artikel,  an  die  man  sich  gewöhnt  hat,  und  die  ihnen  der
Tausch  als  bloßer  Lückenbüßer  der  Eigenproduktion  verschafft.
Das  ist  der  einfache  Mechanismus  des  Marktes  hei  den  Naturvölkern.  And
nun  das  Geld!  Wieviel  ist  über  die  mancherlei  Geldarten  bei  den  Naturvölkern
geschrieben  und  vermutet  worden,  und  wie  einfach  erklärt  sich  doch  ihre  Entstehung!
Geld  ist  für  jeden  Stamm  diejenige  Tauschware,  die  er  nicht  selbst
hervorbringt,  wohl  aber  von  Stammfremden  regelmäßig  eintauscht.  Denn
sie  wird  ihm  naturgemäß  zum  allgemeinen  Tauschmittel,  gegen  das  er  seine  Produkte
hingibt;  sie  ist  für  ihn  das  Wertmaß,  nach  dem  er  den  eigenen  Besitz  schätzt,  der  in
anderer  Weise  gar  nicht  liquidierbar  ist;  in  ihr  erblickt  er  seinen  Reichtum,  denn  er
kann  sie  nicht  willkürlich  vermehren;  sie  wird  auch  bald  unter  Stammesgenossen  zur
Wertübertragung  benutzt,  denn  sie  ist  wegen  ihrer  Seltenheit  allen  gleich  willkommen.
Daher  die  von  unseren  Reisenden  so  häufig  beobachtete  Erscheinung,  daß  in  jeden:
Stamme,  ja  oft  von  Dorf  zu  Dorf  ein  anderes  Geld  üblich  ist,  daß  eine  Sorte
Muscheln  oder  Perlen  oder  Baumwollzeug,  für  die  man  heute  alles  kaufen  kann,
schon  an:  Orte  des  nächsten  Nachtlagers  von  niemandem  mehr  genommen  wird,  was
dann  wieder  die  Folge  nach  sich  zieht,  daß  sie  erst  die  gangbare  Tauschware  kaufen
müssen,  ehe  sie  auf  dem  Markte  sich  versorgen  können.  Daher  auch  die  weitere
Beobachtung,  daß  in  der  Natur  nur  in  örtlich  beschränktem  Maße  vorkommende
Tauschwaren,  wie  Salz,  Kolanüsse,  Kaurimuscheln,  Kupferbarren,  oder  Erzeugnisse
seltener  Kunstfertigkeit,  wie  Messingdraht,  eiserne  Spaten,  tönerne  Taffen,  Rindenstoffe,
bei  vielen  Stämmen,  die  ihrer  entbehren,  als  Geld  genommen  werden.  Vor  allem
auch  die  bekannte  Erscheinung,  daß  Gegenstände  des  Außenhandels,  wie  europäische
Baumwollzeuge,  Flinten,  Pulver,  Messer,  zu  allgemeinen  Tauschmitteln  werden.
Markt  und  Geld  hängen  eng  zusammen,  soweit  das  Geld  in  seiner  Eigenschaft
als  Tauschmittel  in  Betracht  kommt;  aber  nicht  jede  einzelne  Geldart,  die  sich  bei
einem  Naturvolke  findet,  muß  aus  dem  Marktverkehre  hervorgegangen  sein.  In  seiner
vollen  Ausbildung  ist  das  Geld  eine  so  verwickelte  soziale  Erscheinung,  daß  die  Vermutung ­
  nahe  liegt,  es  seien  in  ihr  verschiedene  Entwicklungsmomente  zusammengeflossen.
So  scheint  z.  B.  das  Viehgeld  seine  Wurzel  in  der  Tatsache  zu  finden,  daß  die
Laustiere  bei  den  betreffenden  Völkern  die  Repräsentanten  des  Reichtums  und  das
Mittel  der  Vermögensansammlung  bildeten.  Auch  die  Beobachtung,  daß  manche
Stämme  für  den  Brautkauf  und  ähnliche  Zwecke  die  gangbare  Geldart  nicht  zulassen,
sondern  dafür  bestimmte  andere  Vermögensstücke  vorschreiben,  scheint  auf  die  Zulässigkeit'
der  Annahme  hinzuweisen,  es  möchten  neben  der  Lauptströmung  noch  verschiedene
Nebenströmungen  bei  der  völligen  Ausbildung  des  Geldwesens  wirksam  gewesen  sein.
Für  die  gesamte  Kulturentwicklung  der  Menschheit  bleibt  von  den  Ergebnissen
dieser  Betrachtung  aber  doch  die  Tatsache  am  wichtigsten,  daß  in  dem  Gelde  als  der
bevorzugten  Tauschware  ein  Mittel  gefunden  war,  welches  die  Menschen  von  Stamm
zu  Stamm  in  regelmäßigem,  friedlichem  Verkehre  verband  und  einer  Differenzierung
        <pb n="202" />
        2.  Märkte  und  Messen  im  Mittelalter  und  in  der  neueren  Zeit.  191

der  Stämme  in  Rücksicht  der  Produktion  die  Wege  bahnte.  Darin,  daß  alle
Angehörigen  des  gleichen  Stammes  oder  Dorfes  ein  bestimmtes  Produktionsgebiet
neben  dem  Nahrungsmittelerwerb  mit  Vorliebe  anbauten,  lag  allein  die  Möglichkeit
eines  Fortschritts  der  technischen  Einsicht  und  Geschicklichkeit;  es  war  eine  internationale
oder  interlokale  Arbeitsteilung  im  Kleinen,  der  erst  viel  später  die  nationale  und  lokale
Arbeitsteilung  von  einem  Individuum  zum  andern  folgte,  und  auch  die  unmittelbare
Bedeutung  des  Marktes  für  den  persönlichen  Verkehr  darf  man  auf  dieser  Stufe
nicht  unterschätzen,  zumal  in  Ländern,  wo  ein  Gütertausch  außerhalb  des  Marktes
so  ungewöhnlich  ist,  daß  man  selbst  die  Reisenden,  welche  etwas  aus  der  Land  kaufen
möchten,  regelmäßig  mit  den  Worten  abweist:  „Kommt  auf  den  Markt!"  Man  wird
dabei  unwillkürlich  an  die  hervorragende  Stellung  erinnert,  welche  der  Markt  im
sozialen  und  politischen  Leben  der  Völker  des  klassischen  Altertums  einnahm.

2.  Märkte  und  Messen
im  Mittelalter  und  in  der  neueren  Zeit.
Von  Wilhelm  Roscher  und  Wilhelm  Stieda.
Roscher,  Nationalokonomik  des  Handels  und  Gewerbfleißes.  7.  Aufl.,  bearbeitet  von
Sticba.  Stuttgart,  I.  &amp;lt;5.  Cotta  Nachfolger,  4899.  S.  —\56  und  5.  iss—\66.
Im  Mittelalter  war  cs  bei  Gründung  einer  Stadt  sehr  gewöhnlich,  ihr  ein
Marktprivilegium  zu  erteilen.  Man  begünstigte  den  Markt  negativ,  indem  alle  hier
geschehenen  Verkäufe  auch  ohne  die  sonst  vorgeschriebenen  Förmlichkeiten  Geltung  hatten,
positiv  durch  besondere  Einschärfung  der  Rechtssicherheit,  Errichtung  obrigkeitlicher
Wagen  2c.  Dabei  verbietet  z.  B.  der  Sachsenspiegel,  innerhalb  einer  Meile  von  einem
Marktort  einen  andern  anzulegen.  Wenn  man  die  (insgemein  erst  später  auftauchenden)
Wochenmärkte,  die  Jahrmärkte  und  Messen  wirtschaftlich  so  unterschieden  hat,  wie
Lökerei,  Klein-  und  Großhandel,  oder  rechtlich  danach,  daß  die  Bewilligung  der  ersten
von  der  Ortsobrigkeit,  die  der  zweiten  von  der  Landesherrschaft  abhing,  während  die
einer  Messe  kaiserliches  Reservatrecht  blieb,  so  ist  die  Grenze  dazwischen  doch  keine  scharfe.
Als  die  Rechtssicherheit  aufgehört  hatte,  ein  besonderer  Vorzug  der  Marktörter
und  -zeiten  zu  sein,  begünsügte  man  nicht  bloß  alle  Märkte  durch  eine  Menge  von
Einrichtungen  zur  Bequemlichkeit  der  Marttbesucher,  sondern  die  Wochen  Märkte
speziell  auch  dadurch,  daß  man  den  Produzenten  der  marktpflichtigen  Waren  jeden
Verkauf  außerhalb  des  Marktes  verbot.  Jedenfalls  sind  Wochenmärkte  für  schnellverderbliche
  Lebensmittel  in  einer  Stadt,  welche  schon  nicht  mehr  viele  Selbstproduzenten
und  noch  immer  nicht  viele  Vorratskäufer  jener  Waren  im  Großen  unter  ihren
Bewohnern  zählt,  ein  so  dringendes  Bedürfnis,  daß  seine  Befriedigung  auch  mit
einigen  Opfern  nicht  zu  teuer  bezahlt  wird.  —  Die  Äauptbedeutung  der  Jahrmärkte
hat  langezeit  darin  bestanden,  daß  sie  das  städtische  Bann-  und  Zunftprivilegium
unterbrachen,  den  Kaufleuten  freies  Geleit  trotz  etwaiger  Geldschulden  sicherten,  reichen
Gewinn  an  Zollerträgen  brachten,  vielleicht  auch  als  Schauplätze  der  Volksbelustigung
dienten.  Am  natürlichsten  empfehlen  sich  zwei  solche  Märkte  für  jedes  Jahr,  weil  sich
die  Kleidungsstücke  und  auch  die  meisten  Geräte  in  sommerliche  und  winterliche  gruppieren,
—  also  Frühlings-  und  Lerbstmarkt;  im  hohen  Norden,  wo  diese  Jahreszeiten  unfahrbar
        <pb n="203" />
        192

Zweiter  Teil.  Kandel.  IX.  Märkte  und  Messen.

sind,  Märkte  in  der  Mitte  des  Sommers  und  Winters.  Von  den  Jahrmärkten  unterscheiden ­
  sich  die  Messen  —  diese  Blüte  des  ganzen  mittelalterlichen  Verkehres  —  nur
durch  den  zahlreicheren  Besuch  und  den  großartigeren  Zuschnitt  des  Verkehres.  Auch
ihre  Bedeutung  liegt  für  das  Mittelalter  wesentlich  in  der  Handelsfreiheit,  die  sie
während  ihrer  Dauer  den  Kaufleuten  gewährten.  Sie  dienten  wohl  dem  internationalen
wie  dem  Binnenhandel  und  konnten  dem  Käufer  einen  Reichtum  der  Auswahl,  dem
Verkäufer  eine  lebendige  Kenntnis  vom  Bedarfs  und  Geschmacke  des  Publikums  verschaffen, ­
  wie  es  im  Mittelalter  auf  keine  andere  Weise  möglich  war.  Zn  Sibirien
gehen  ohne  Zwang  noch  jetzt  Tücher,  die  zu  Jekaterinburg  verfertigt  sind,  nach  Tobolsk
über  die  Messe  von  Nischnei-Nowgorod.  And  um  1790  hielten  die  Leipziger  den
russischen  Besuch  ihrer  Messen  schon  dadurch  für  gesichert,  weil  die  meisten  russischen
Kaufleute  zur  ordentlichen  Korrespondenz,  Buchführung  rc.  unfähig  waren.  Die
Staatsprivilegierung  der  Messen  bestand  gewöhnlich,  außer  gewissen  Zollfreiheiten  und
einer  besonders  fachmännischen  und  prompten  Justiz,  in  einem  Stapelrechte,  sowie  in
dem  Versprechen,  daß  man  die  Meßgästc  während  der  Messe  keinem  Personal-  oder
Güterarreste  wegen  früherer  Verbindlichkeiten  unterwerfen  wollte.  Das  meiste  natürlich
mußte  der  Meßplah  selber  tun,  um  seinen  Gästen  das  Gefühl  der  Sicherheit  nnd  des
kaufmännischen  und  persönlichen  Behagens  zu  verschaffen.  Zu  den  heilsamen  Wirkungen
der  Messen  ist  auf  niederer  Kulturstufe  namentlich  auch  das  kräftige  Standesbewußtsein
und  die  gesteigerte  soziale  Bedeutung  zu  rechnen,  welche  der  Kaufmannschaft  eines
großen  Gebietes  durch  solche  periodische  Zusammenkünfte  zuwachsen  mußte.  Die
eigentümlich  gute  Organisation  des  deutschen  Buchhandels  steht  in  engster  Verbindung
mit  dem  Meßleben  Frankfurts  und  Leipzigs.  Wo  sich  der  Warengroßhandcl  noch  in
die  Messen  zusammendrängt,  da  pflegt  auch  der  Kapitalverkehr,  die  Verzinsung,  Rückzahlung ­
  und  Wiederanlegung  der  Leihkapitalien  des  ganzen  Landes  hiermit  verbunden
zu  sein:  offenbar  mit  ebensoviel  Geldersparnis  wie  Krediterleichterung.  Die  Messen
mußten  aufhören,  seit  der  Verkehr  derartig  stieg,  daß  er  ausreichte,  um  gewissermaßen
das  ganze  Jahr  hindurch  einen  großen  ununterbrochenen  Markt  unterhalten  zu  können.
Mit  der  Entwickelung  des  modernen  Transportwesens  schrumpfen  sie  allmählich  von
selbst  ein  und  werden  durch  Musterlager,  Kandelsmuseen  und  Spezialmärkte  ersetzt,
indem  man  nicht  mehr  die  besichtigte  Ware  kaust,  sondern  nach  Mustern  derselben  handelt.
Die  Notwendigkeit  der  Wochenmärkte  hört  auf,  sobald  ein  täglicher  Kauf
und  Verkauf  der  betreffenden  Waren  möglich  wird.  Ebenso  muß  die  Beschränkung
des  Verkehrs  auf  einen  einzigen  Platz  lästig  werden,  sobald  das  Wachstum  der  Stadt
eine  gewisse  Grenze  überschreitet.  Kier  die  früheren  Schranken  des  Kökergewerbes
fortdauern  zu  lassen,  wäre  umso  törichter,  als  die  berufsmäßige  Vermittelung  zwischen
Produktion  und  Konsumtion  beiden  Teilen  eine  Menge  von  Mühen  und  Zeitverlusten
erspart,  die  gerade  auf  hoher  Kulturstufe  immer  schwerer  wiegen.  Für  eine  große
Stadt  kann  ja  die  unmittelbare  Zufuhr  der  nahe  wohnenden  Landwirte  gar  nicht  ausreichen. ­
  Kier  würde  jeder  Marktzwang  namentlich  auch  das  ärgste  Schwanken  der
Preise  bewirken.  Das  Preußische  Edikt  von  1810  schaffte  für  die  Märkte  das  Verkaufsrecht ­
  einzelner  Klassen  ab,  hielt  aber  für  die  Markttage  das  Verbot  des  Vor-  und
Aufkaufens  außerhalb  des  Marktes  fest.  Die  Gewerbeordnung  von  1845  milderte
auch  dies,  und  die  Reichsgewerbeordnung  ignoriert  es  ganz.  -—  Die  Krammärkte
haben  von  ihrer  früheren  Bedeutung,  namentlich  infolge  der  Gewerbefreiheit  und  neuern
Transportverbesserung  eingebüßt.  Es  ist  bezeichnend,  wie  der  heutige  Sprachgebrauch
unter  Iahrmarktware  meist  schlechte  Ware  versteht,  und  wie  sehr  gerade  diejenigen,
die  für  wahre  Volksfeste  Sinn  haben,  die  Jahrmarktslustbarkeiten  unerfreulich  finden.  —
Von  den  Messen  weiß  schon  Turgot,  daß  ihre  Größe  durchaus  kein  Zeichen  blühenden
Verkehrs  ist,  vielmehr  in  Staaten  gefunden  wird,  „deren  Kandel  gefesselt,  mit  Abgaben
überlastet  und  darum  mittelmäßig".  Auf  hoher  Kulturstufe  ist  die  Rechtssicherheit
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        3.  Die  Frankfurter  Messe  im  16.  und  17.  Jahrhundert.  193

groß  genug,  um  Waren  auch  ohne  persönliche  Begleitung  zu  versenden.  Die  Vervollkommnung ­
  des  Brief-  und  Zeitungsverkehrs  macht  Auswahl  und  Absah  möglich,
auch  ohne  die  zeit-  und  kostspieligen  Meßreisen.  Ganz  vornehmlich  aber  kann  das
Institut  der  Landlungsreisenden  Produzent  und  Kaufmann  viel  rascher  und  weniger
unterbrochen  mit  den  Konsumenten  in  Fühlung  erhalten,  als  bei  den  flüchtigen  Meßbesuchen ­
  der  Fall  wäre.  Städte,  wie  London  oder  Paris,  sind  gleichsam  permanente
Meßplätze.  Am  längsten  haben  die  Messen  ihre  mittelalterliche  Bedeutung  selbst  auf
übrigens  hoher  Kulturstufe  da  behalten,  wo  ein  natürliches  Landesgebiet  durch  Zollgrenzen ­
  rc.  zerrissen  war.  Doch  haben  sie  auch  hier  seit  längerer  Zeit  mehr  und  mehr
den  Charakter  von  Gewerbeausstellungen  und  Musterlagern  angenommen.  Das  Bestellen
für  die  Zukunft  und  das  Abrechnen  für  die  Vergangenheit  überwiegt  immer  mehr
das  eigentliche  Kaufen  in  der  Gegenwart,  wie  sich  dies  namentlich  in  typischer  Weise
bei  den  Leipziger  Buchhandelsmessen  gezeigt  hat.
Eine  Ausnahme  von  der  Regel  sind  die  Spezialmärkte  für  einzelne  Waren,
zumal  Rohstoffe,  die  gerade  neuerdings  in  vielen,  selbst  hochkultivierten  Ländern  errichtet
und  gediehen  sind.  Am  meisten  empfehlen  sie  sich  für  Landesprodukte,  welche  von
vielen  kleinen  Produzenten  hervorgebracht  werden,  namentlich  wenn  diese  Lervorbringung
  an  bestimmte  Jahreszeiten  gebunden  ist.  Lier  kann  der  Markt  ein  Mittel
sein,  der  Lausindustrie  oder  Bauernwirtschaft  die  Vorteile  des  Großbetriebes  zu  verschaffen ­
  :  bessere  Übersicht  von  Bedarf  und  Vorrat,  eben  darum  größere  Zuverlässigkeit,
Planmäßigkeit  und  Arbeitsteilung,  Emanzipation  der  Käufer  und  Verkäufer  von
wucherlichen  Zwischenhänden,  Verbindung  mit  dem  Welthandel,  welcher  sonst  die  zerstrcnten
  Kleinbettiebc  nicht  aufsuchen  würde.

3.  Die  Frankfurter  Messe  im  16.  und  17.  Jahrhundert.
Von  Richard  Ehrenberg.

Lhrenberg,  Das  Zeitalter  der  Lugger.  2.  Bd.  Jena,  Gustav  Fischer,  ;8g6.  5.  2&amp;lt;*2
bis  243,  5.  2-lq  —2H8  und  5  .  255—256.
Frankfurt  a.  M-,  feit  alters  eine  ansehnliche  Landelsstadt,  hatte  im  Mittelalter
doch  noch  keine  internationale  Bedeutung;  das  Landesgebiet  seiner  Messen  reichte
damals  kaum  erheblich  über  Mittel-  und  Westdeutschland  hinaus,  mochten  sie  auch
bereits  von  einzelnen  Italienern  und  Niederländern  regelmäßig  besucht  werden.  Dagegen ­
  wurden  sie  im  Jahre  1557  schon  als  die  bedeutendste  aller  deutschen  Messen
bezeichnet,  und  es  heißt  ausdrücklich,  daß  in  ihnen  Kaufleute  aus  ganz  Deutschland,
Flandern,  England,  Frankreich,  Polen,  Italien,  Ungarn  und  Rußland  zusammenströmten. ­
  Wir  wissen  ferner,  daß  1554  und  1555  die  Imhof  in  Nürnberg  für  Rechnung
ihres  Rates  in  den  Frankfurter  Messen  Anleihen  bis  zu  50  000  fl.  pro  Messe  mit
10—-12  %  Zinsen  aufnahmen,  wobei  sie  sich  des  „bescheidenen  Juden  Joseph  beim
gülden  Schwanen"  als  Vermittler  bedienten,  zeitweilig  auch  derjenigen  eines  Nürnberger
Maklers,  der  regelmäßig  die  Messen  besuchte.  Ein  anderer  Nürnberger  Makler  richtete
1560  an  den  Frankfurter  Rat  und  an  den  Kaiser  eine  Bittschrift,  worin  er  sich  rühmte,
er  habe  seit  etlichen  Jahren  für  die  Fugger,  Welser,  Lerwart  und  Manlich  zugunsten
des  Kaisers  und  seiner  Gesandten  in  den  Frankfurter  Messen  viel  Geld  aufgebracht.
Diese  Messen  dienten  also  schon  vor  Ausbruch  der  niederländischen  Wirren  für  die
großen  oberdeutschen  Landelshäuser  zeitweilig  als  Kapitalmarkt;  aber  wie  aus  deren
Mollat,  VolkswirtschastUcheS  Lesebuch.  13
        <pb n="205" />
        194

Zweiter  Teil.  Kandel.  IX.  Märkte  und  Messen.

Büchern  hervorgeht,  waren  die  Geldsummen,  welche  auf  solche  Weise  dort  gesammelt
wurden,  verhältnismäßig  noch  nicht  sehr  bedeutend.  Den  Imhof  z.  B.  gelang  es  nicht,
größere  Posten  als  12  000  bis  14  000  fl.  zu  erlangen;  der  einzige  Posten  in  letzterer
Löhe  rührte  von  einem  Abte  her,  wie  denn  der  Klerus  der  Amgegend  von  Frankfurt
sich  bei  diesen  Geldgeschäften  mehrfach  beteiligte,  während  Landelshäuser  von  Belang
damals  dort  noch  kein  Geld  auszuleihen  pflegten.  Dies  änderte  sich  erst  seit  dem
Niedergänge  Antwerpens.
Der  riesenhafte  Verkehr  Antwerpens  verteilte  sich  bekanntlich  nach  dem  Ausbruche
der  dortigen  Wirren  auf  eine  ganze  Anzahl  von  Städten:  London,  Middelburg,
Amsterdam,  Emden,  Lamburg,  Bremen,  Köln,  Frankfurt  a.  M.  hatten  zunächst  wohl
den  größten  Zuwachs;  doch  verschob  sich  dies  bald  mehrfach,  indem  einzelne  der  genannten
Städte  wiederzurückgedrängt  wurden  und  ihren  Verkehr  an  andere  abgeben  mußten,
so  Emden  an  Lamburg,  so  auch  Köln  an  Frankfurt  a.  M.  und  Amsterdam.
Die  Frankfurter  Messen  gewannen  gleich  nach  dem  Ausbruche  der  niederländischen
Wirren  erhöhte  Bedeutung  für  den  internationalen  Warenhandel.  So  wissen  wir,
daß  sie  alsbald  einen  Teil  des  Antwerpener  Landels  mit  englischen  Tüchern,  mit
Gewürzen  usw.  erbten,  insbesondere  die  Versorgung  Oberdeutschlands  und  der  weiter
zurückliegenden  Linterländer  mit  diesen  Waren,  soweit  sie  nicht  in  die  Lände  Lamburgs
gelangte.  Engländer,  Niederländer  und  Italiener  erschienen  in  stark  wachsender  Zahl
auf  den  Messen.  Im  Zusammenhange  damit  nahm  der  internationale  Wechselverkehr
erheblich  zu,  worauf  gleich  zurückzukommen  ist.  Aber  es  dauerte  einige  Zeit,  ehe
Frankfurt  ein  Geldmarkt  von  größerer  Bedeutung  wurde.  Noch  im  Jahre  1577
berichteten  die  Fugger  an  den  Lerzog  Wilhelm  von  Bayern,  Frankfurt  sei  ein  Platz,
„allda  man  wenig  mit  Baargeld,  sondern  meist  mit  Waaren  handelt";  sie
hätten  dort  wenig  zu  tun.  Das  änderte  sich  erst  im  Laufe  der  folgenden  Jahrzehnte,
und  zwar  im  Anschlüsse  an  die  Entwickelung  des  Münz-  und  Wechselbrief-Verkehres.
Lier  wie  auf  den  Genueser  Messen  war  es  die  Konzentration  des  Zahlungsverkehres,
welche  die  Bildung  eines  Kapitalmarktes  von  internationaler  Bedeutung  herbeiführte;
dabei  bestanden  aber  zwischen  den  beiden  Messen  sehr  wesentliche  Anterschiede.
Während  man  in  den  Genueser  Messen  Barzahlungen  fast  ganz  vermied,  wurde
in  Frankfurt  beinahe  nur  Bargeld  gezahlt.  Als  im  Jahre  1567  von  den  Niederlanden ­
  her  viel  minderwertige  Münze  über  Frankfurt  ins  Reich  kam  und  damit  die
Periode  jener  Münzwirren  begann,  welche  ein  halbes  Jahrhundert  später  mit  der
Kipper-  und  Wipperzeit  endete,  beschwerte  sich  der  Kaiser  beim  Frankfurter  Rate
darüber,  daß  er  solche  Münzen  dulde,  und  im  folgenden  Jahre  erhoben  die  rheinischen
Kurfürsten  ebenfalls  Beschwerde  über  diesen  Mißstand;  darauf  antwortete  der  Rat,
in  den  Messen  sei  eben  bei  weitem  nicht  genug  gute  Reichsmünze  vorhanden,  um
alle  Zahlungen  zu  leisten;  deshalb  könne  man  die  fremde  Münze  nicht  entbehren.
Als  dann  in  den  folgenden  Jahren  eine  kaiserliche  Kommission  das  Meßzahlungswesen ­
  untersuchte,  verwahrte  der  Rat  sich  energisch  gegen  den  Vorschlag,  die  Zahlungen
unter  obrigkeitlicher  Aufsicht  stattfinden  zu  lassen,  und  motivierte  seine  Ablehnung
damit,  es  sei  ganz  unmöglich,  die  Zahlungen  an  den  vielen  hundert  verschiedenen ­
  Orten,  an  welchen  sie  geschähen,  zu  überwachen.  Die  Handelskorrespondenzen ­
  der  folgenden  Jahre  wimmeln  von  unaufhörlichen  Klagen  über  die
Anordnungen  im  Zahlungswesen  der  Frankfurter  Messen,  wo  alle  erdenklichen  Münzen
zu  den  verschiedensten  Kursen  in  Amlauf  gesetzt  wurden.  Es  bestand  dort  also  damals
weder  eine  feste  Währung  noch  eine  Zentralisation  des  Zahlungswesens.
Dabei  nahm  aber  die  Bedeutung  Frankfurts  als  Wechsel-  und  Zahlungsplatz
allmählich  weiter  zu.  Mindestens  schon  im  Jahre  1584  diente  es  den  Fuggern,  um
große  Geldsummen  für  Rechnung  der  spanischen  Krone  nach  den  Niederlanden  schaffen
zu  lassen;  damals  waren  es  250000  Dukaten,  welche  von  Venedig,  Augsburg  und
        <pb n="206" />
        3.  Die  Frankfurter  Messe  im  16.  und  17.  Jahrhundert.  195

13»

Nürnberg  durch  Wechsel  nach  Frankfurt  remittiert  und  von  dort  in  bar  nach
Brüssel  gesandt  wurden,  welcher  letztere  Transport  allerdings  damals  noch  Aufsehen
erregte.  In  demselben  Jahre  hatten  die  Fugger  in  einer  anderen  Frankfurter  Messe
77000  fl.  bar  einzukassieren,  was  ihnen  für  eine  Messe  doch  noch  zu  viel  war:  sie
klagten,  daß  sie  nicht  genug  Leute  dorthin  geschickt  hätten,  um  den  Betrag  zu  erheben;
aber  sie  erklärten  jetzt  doch  schon,  sie  könnten  den  Platz  nicht  mehr  entbehren.  So
kam  es  denn  im  folgenden  Jahre  (1585)  wenigstens  zur  Schaffung  einer  festen  Meßwährung: ­
  die  Kaufleute  einigten  sich  über  die  Geldsorten,  welche  sie  in  Zahlung
annehmen  wollten,  und  über  die  Preise,  zu  denen  dies  geschehen  solle.  Erheblich
länger  noch  dauerte  es,  bis  sich  die  Vereinfachung  des  Zahlungsprozesses  durch
Errichtung  eines  „Meß-Skontro"  einbürgerte.  Mochten  auch  schon  früher  im
Nürnberger  Kose,  der  größten  Kerberge  von  Meßfremden,  manche  Zahlungen
unter  Geschäftsfreunden  gewohnheitsmäßig  kompensiert  worden  sein,  zu  einem  Systeme
wurde  dies  jedenfalls  erst  im  17.  Jahrhundert,  als  sich  bereits  regelmäßige  Börsenversammlungen ­
  auf  dem  Römerberge  gebildet  hatten  oder  gerade  durch  die  Notwendigkeit ­
  des  Skontrierens  bildeten.  Wechsel-  und  Zahlungsverkehr  sind  hier  wie  an
anderen  Orten  die  ersten  Arsachen  zur  Börsenbildung  gewesen.
Aus  alledem  ersieht  man  schon,  daß  die  Frankfurter  Messen  der  Entwickelung
der  Genueser  Messen  nur  langsam  folgten  und,  solange  diese  blühten,  von  ihnen
weitaus  in  den  Schatten  gestellt  wurden.  Dafür  war  ihre  Entwickelung  aber  auch
solider  und  nachhaltiger.  Zunächst  beruhte  ihre  Kauptstärke  auf  dem  Warenhandel,
der  bei  den  Genueser  Messen  ganz  fehlte.  Die  riskanten  Finanzgeschäfte,  welche  bei
diesen  die  Lauptrolle  spielten,  kamen  in  Frankfurt  erst  in  zweiter  oder  dritter  Linie  in
Betracht.  Sodann  war  die  Äauptfunktion  der  Genueser  Messen  die  Vermittlung  des
südeuropäischen  Verkehrs,  der  zurückging;  die  Kauptfunktion  der  Frankfurter  Messen
dagegen  war  die  Vermittlung  des  nordeuropäischen  Verkehrs,  der  im  Aufschwünge
begriffen  war.  Sie  bildeten  für  England  und  die  Niederlande  einen  Vorposten  im
Kerzen  des  Kontinents.  Im  internationalen  Zahlungsverkehre  dienten  sie  hauptsächlich
der  Vermittlung  zwischen  Italien  und  Oberdeutschland  einerseits,  den  Niederlanden,
England  und  Hamburg  andererseits.  Grade  dieser  Verkehr  war  es,  der  zeitweilig
große  Geldsummen  nach  Frankfurt  führte,  und  der  so  zunächst  den  Anstoß  gab  zur
Bildung  eines  Kapitalmarktes  von  Bedeutung.  Als  Sammler  und  Verteiler  dieser
Kapitalien  standen  offenbar  in  erster  Reihe  die  eingewanderten  Niederländer.
Die  Bedeutung  des  Frankfurter  Kapitalmarktes  ging  während  der  zweiten  Lälfte
des  Dreißigjährigen  Krieges  wieder  zurück,  was  durch  den  Krieg,  noch  mehr  aber  durch
die  gewaltig  zunehmende  internationale  Bedeutung  des  Amsterdamer  Kapitalmarktes
veranlaßt  wurde.  Auch  nach  dem  Friedensschlüsse  blieb  Frankfurt  als  Kapitalmarkt
noch  langezeit  ein  Trabant  Amsterdams,  von  dem  es  sich  erst  im  Anfange  des
19.  Jahrhunderts  emanzipierte.  Bis  dahin  standen  noch  immer  Nachkommen  mancher
Einwanderer  des  16.  Jahrhunderts,  wie  die  Deneufville,  die  d'Orville,  Gogel,  Gontard
u.  a.  in  der  vordersten  Reihe  der  Frankfurter  Bankiers,  andere  wie  die  de  Bary,
du  Fay,  Leerse,  Passavant,  Sarasin  spielten  noch  eine  ähnliche  Rolle  im  Warenhandel.
Jenes  vorübergehende  Sinken  des  Frankfurter  Kapitalmarktes  erfolgte  um  dieselbe
Zeit,  als  auch  die  Genueser  Wechselmessen  in  Verfall  gerieten.  Die  außerordentliche
Bedeutung,  welche  die  Messen  in  einer  Zeit  allgemeiner  kriegerischer  Verwirrung  in
West-  und  Südeuropa  für  den  Kapitalverkehr  erlangt  hatten,  verschwand  wieder,  sobald
dieser  sich  einer  neuen  Weltbörse  als  Mittelpunkt  bedienen  konnte;  aber  während  die
Genueser  Messen  rasch  und  endgültig  verfielen,  blieb  Frankfurt  ein  bedeutender  Mittelpunkt ­
  des  Waren-  und  Wechsclverkehrs,  bis  es  sich  schließlich  auch  in  einen  modernen
Börsenplatz  verwandelte.
        <pb n="207" />
        196

Zweiter  Teil.  Handel.  IX.  Märkte  und  Messen.

4.  Der  Breslauer  Wollmarkt  und  die  Firma  Eichborn  $  Co.
Von  Kurt  Moriz-Eichborn.

llkoriz-Lichborn,  Das  Soll  und  Haben  von  Lichborn  &amp;amp;  Lo.  in  \75  Jahren.  Lin
schlesischer  Beitrag  zur  vaterländischen  Wirtschaftsgeschichte.  Breslau,  wilh.  Gottl.  Kor»,  1902.
S.  302—208.
Die  Rolle,  welche  der  Firma  Eichborn  &amp;amp;  Co.  in  Breslau,  die  als  älteste  Privatbankfirma
  Schlesiens  wie  zugleich  des  ganzen  Ostens  der  preußischen  Monarchie  im
Jahre  1903  auf  ein  175  jähriges  Bestehen  zurückblicken  konnte,  in  der  Finanzierung
der  Geschäfte  der  ehemals  in  langem  Zeitlaufe  weltberühmten  Breslauer  Wollmärkte
zugefallen  ist,  ist  ebenso  bedeutend  wie  vielseitig  und  ausgedehnt  gewesen;  denn  die
Firma  wurde  nicht  nur  als  Bankier  und  Kommissionär,  sondern  bis  zur  Erbauung
der  Eisenbahnen  auch  als  Spediteur  von  den  Wollinteressenten  in  Anspruch  genommen.
Schon  zu  Anfang  des  19.  Jahrhunderts  sehen  wir  sie  mit  kommissionsweisem
Einkauf  von  Wolle  beschäftigt.  Doch  erst  feit  der  Freigabe  der  Wollausfuhr  durch
die  Preußische  Regierung  und  nach  dem  endgültigen  Frieden  des  Jahres  1815  hat
die  eigentliche  Entwickelung  des  Breslauer  Wollmarktes  begonnen,  die  dann  allerdings
in  überraschend  kurzer  Zeit  zu  jener  gewaltigen  Bedeutung  geführt  hat,  die  zwei
Drittel  des  19.  Jahrhunderts  hindurch  Breslau  nochmals  in  große  internationale
Beziehungen  gebracht  und  gleichsam  einen  Nachhall  seiner  großen  europäischen  Handelstätigkeit ­
  früherer  Zeiten  wenigstens  auf  einige  Tage  in  jedem  Jahre  in  seinen  alten
Mauern  wachgerufen  hat.
Es  waren  in  der  Regel  für  den  Frühjahrsmarkt  vier  Tage,  für  den  Herbstmarkt, ­
  der  bedeutend  kleiner  war  und  Mitte  des  Jahrhunderts  ganz  in  Wegfall
gekommen  ist,  zwei  Tage  anberaumt,  —  für  die  zu  bewältigende  Arbeit  ein  sehr
kurzer  Zeitraum.  Die  größte  Schwierigkeit  bereitete  der  Firma  jeweils  die  Beschaffung
des  Geldes,  da  es  sich  um  außerordentlich  große  Summen  handelte,  die  innerhalb  der
wenigen  Markttage  in  Hunderten  von  unrunden  Beträgen  bar  ausgezahlt  werden
mußten.  Die  Firma  sammelte  daher,  wie  sie  hierüber  bereits  am  30.  Mai  1818,
also  zu  einer  Zeit,  wo  die  Entwickelung  des  Wollmarktes  eben  erst  begonnen  hatte,
an  M.  Oppenheim  &amp;amp;  Wolfs  in  Berlin  schreibt,  schon  geraume  Zeit  vorher  ihre  Fonds,
um  auf  alles  gerüstet  zu  sein.  Erschwerend  wirkte  hierbei  der  Amstand,  daß  sie  den
inländischen  Fabrikanten,  deren  eigene  Mittel  bei  den  durch  die  Konkurrenzkäufe  des
Auslandes  gesteigerten  Wollpreisen  nicht  auslangten,  mit  mehr  oder  weniger  bedeutenden
Anterstützungcn  zu  Hilfe  kommen  mußte.
Da  die  fremden  Häuser  durch  Vertreter  die  Einkäufe  selbst  besorgten,  fiel
zunächst  für  Eichborn  &amp;amp;  Co.  ihre  bisherige  Kommissionstätigkeit  und  der  damit  verbundene ­
  Verdienst  aus,  doch  verzichteten  sie  in  Anbetracht  der  der  ganzen  Provinz
durch  den  Zufluß  der  Ausländer  erwachsenden  Vorteile  gern  darauf.
Der  Fremdenzufluß,  besonders  aus  England,  wurde  noch  weit  stärker,  als  sich
dieses  entschloß,  vom  5.  Juli  1824  an  den  Einfuhrzoll  auf  fremde  Wolle  um  5 / 6
herabzusetzen,  und  so  konnte  ein  Anonymus  in  den  Schlesischen  Provinzialblättern  1827
bereits  schreiben,  „daß  der  Wollmarkt  zu  Breslau  seit  einigen  Jahren  schnell  zu  einer
vor  kurzem  fast  nicht  geahnten  Wichtigkeit  und  Ausdehnung  gelangt  und  nunmehr
mit  Recht  als  Weltmarkt  zu  betrachten  sei."
Die  Bücher  der  Firma  liefern  die  sprechendsten  Beweise  hierfür.  Im  Jahre
1828  z.  B.  hat  die  Firma  Glyn  Halifax  Mills  &amp;amp;  Co.  in  London  allein  Akkreditive
im  Betrage  von  Lstrl.  42000  —  Mk.  840000  auf  Eichborn  &amp;amp;  Co.  ausgestellt.
Der  bei  weitem  größte  Teil  der  Käufer  stand  nämlich  mit  der  Firma  nicht  in  lau-
        <pb n="208" />
        4.  Der  Breslauer  Wollmarkt  und  die  Firma  Eichborn  &amp;amp;  Co.  197
fender  Rechnung,  sondern  ließ  sich  durch  Bankhäuser  seiner  Leimat,  hauptsächlich
Englands,  Frankreichs,  Belgiens,  Schwedens  bei  derselben  derart  akkreditieren,  daß
diese  deren  Anweisungen  bis  zu  einem  bestimmten  Gesamtbeträge  teils  gegen  einzuliefernde ­
  Wolle,  teils  ohne  diese  Bedingung  auszahlte  und  für  den  ganzen  erhobenen
Betrag  zuzüglich  aller  Spesen  sich  Wechsel  auf  das  akkreditierende  Laus  geben  lassen
mußte.  Da  die  Käufer  nach  dem  Breslauer  noch  die  Märkte  in  Posen,  Berlin,
Stettin  und  Landsberg,  die  dem  Breslauer  unmittelbar  folgten,  besuchen  wollten,
verlangten  sie  die  Nettoabrechnungen  sämtlich  am  letzten  Martttage,  so  daß  zur  Bewältigung ­
  aller  dieser  Arbeiten  manchmal  Lilfskräfte  herangezogen  werden  mußten.
In  der  Zeit  der  größten  Blüte  des  Breslauer  Wollmarktes  sind  auf  diese  Weise
über  2000000  Tlr.  in  den  Markttagen  durch  Eichborn  &amp;amp;  Co.  bar  zur
Auszahlung  gekommen,  welche  Gelder  sich  die  Firma  hauptsächlich  gegen  Diskonten ­
  oder  Lombard  von  der  Königlichen  Bank,  teilweise  auch  durch  Verkauf  der
fremden  Devisen,  welche  die  Käufer  ausstellten,  beschafft  hat.  Sehr  erschwerend  wirkte
hierbei  der  Limstand,  daß  Papiergeld  nur  in  beschränktem  Maße  kursierte  und  größtenteils ­
  Silber  zur  Zahlung  verwendet  werden  mußte,  das,  in  500  Taler-Beutel  verpackt,
mittelst  großer  zweispänniger  Kastenwagen  von  der  Bank  geholt  werden  mußte;  je
nach  Bedarf  wurden  diese  Transporte  bis  zwei-  und  dreimal  an  einem  Tage  wiederholt.
Zu  den  Bankiergeschäften  gesellte  sich  in  diesen  Tagen  für  die  Firma  auch  noch
eine  umfangreiche  Kommissionstätigkeit,  die  jedoch  nicht  wie  früher  seitens  der  Käufer,
sondern  seitens  der  Verkäufer  in  Anspruch  genommen  wurde.  Viele  Produzenten
zogen  es  nämlich  späterhin  vor,  die  Wollen  dem  Eichbornschen  Magazine  direkt  zum
Verkauf  zuzuschicken  und  persönlich  dem  Markte  fernzubleiben.  Schließlich  ttat  die
Firma  aber  auch  noch  als  Spediteur  in  Wirksamkeit.  Denn  vor  der  Erbauung  der
Eisenbahnen  mußte  natürlich  die  Wolle  von  den  Verkäufern  per  Fuhre  nach  Breslau
geschafft  werden  und,  soweit  nicht  der  Wasserweg  benutzbar  war,  auf  eben  diese  Weise
wieder  die  Versendung  an  die  Käufer  erfolgen.  Die  Stadt  bot  mithin  nach  allen
Richtungen  ein  Bild  des  regsten  Lebens  und  der  angestrengtesten  Tätigkeit.
Vom  Tagesgrauen  an  —  besagen  uns  die  Mitteilungen  eines  Augenzeugen  —
kamen  von  allen  Seiten  in  endlosen  Reihen  die  Fuhrwerke  vom  Lande  mit  den  in
oft  unförmlich  langen  runden  Züchen  oder  auch  in  Kastenform  verpackten  Wollen,  und
es  erforderte  die  größte  Mühe,  diese  zahllosen,  meist  von  unbeholfenen  Menschen  geleiteten ­
  Fahrzeuge  in  den  engen  Sttaßen  der  Stadt  so  zu  dirigieren,  daß  jedes  seinem
Bestimmungsort  auf  kürzestem  Wege  zugeführt  wurde  und  der  Verkehr  nicht  völlig
ins  Stocken  geriet.  Waren  die  Wagen  glücklich  am  richtigen  Platze  angelangt,  so
wurden  die  Wollen  von  Tausenden  von  Arbeitern  abgeladen  und  aufgestapelt,  während
die  Frauen  und  Kinder  derselben  ohne  Lande!  und  Bezahlung  möglichst  viel  von
dem  Stroh,  in  welches  die  Wollen  eingepackt  waren,  zu  erraffen  suchten.  Diese  letzteren
selbst  wurden  in  mitgebrachten  eigenen  Zelten,  die  auf  dem  Ringe  und  Blücherplatz
in  Reih  und  Glied  aufgestellt  wurden  oder  in  den  Lausfluren  und  Lösen  der  Gebäude
an  diesen  Plätzen,  wo  man  sie  mit  Ausnützung  jedes  Raumes,  so  gut  es  ging,  unterbrachte, ­
  oder  auch  in  größeren  Magazinen,  zu  deren  bedeutendsten  das  Eichbornsche
auf  der  Wallstraße  gehörte,  zum  Verkauf  ausgestellt.  An  den  Zelten  und  Läusern
waren  Tafeln  mit  den  Namen  der  darin  lagernden  Wollen  (nach  Dominium  und
Kreis)  angebracht.
Die  Gutsbesitzer  kamen,  soweit  es  ihre  Verhältnisse  gestatteten,  selbst,  vornehme
wie  geringe,  mit  ihren  Frauen,  Söhnen  und  Töchtern  mit  eigenem  Geschirr  zum
Wollmartt,  dessen  Besuch  ihnen  ein  Fest  war,  nach  Breslau  gefahren  und  saßen
stundenlang,  Lerren  wie  Damen,  bei  mitgebrachtem  oder  schnell  beschafftem  Imbiß
auf  den  Wollsäcken,  sich  gegenseitig  besuchend  und  der  Käufer  gewärtig.  Diesen  war,
da  die  Wollen  möglichst  alljährlich  dieselben  Lagerplätze  innehatten,  das  Auffinden  der
        <pb n="209" />
        198

Zweiter  Teil.  Lande!.  IX.  Märkte  und  Messen.

begehrten  Wollen  sehr  erleichtert,  und  der  Lande!  vollzog  sich  in  der  Regel  rasch.
Schwieriger  dagegen  war  es,  die  Abholung  der  Wolle  durch  den  vom  Käufer  damit
beauftragten  Spediteur  nach  dessen  Speicher  zu  erreichen,  da  sich  in  der  Eile  nicht  so
viele  Gespanne  und  Arbeiter  beschaffen  ließen,  um  jeden  einzeln  gekauften  Posten
sofort  abholen  und  zur  Verwiegung  bringen  zu  können.  Diese  mußte  aber  selbstverständlich ­
  erfolgt  sein,  ehe  die  Abrechnung  mit  dem  Verkäufer  stattfinden  konnte.
Dem  Eichbornschen  Magazine  wurden  hierbei  öfter  ein  paar  tausend  Ballen  Wolle
zur  Abholung,  Verwiegung  und  größtenteils  auch  zur  baldigen  Weiterbeförderung
überwiesen.  Mit  der  vom  Spediteur  erhaltenen  Gewichtsbescheinigung  suchte  dann
der  Verkäufer  den  Käufer  in  dessen  Logis  auf  und  fand  dort  meistens  schon  eine
Anzahl  anderer,  gleichfalls  auf  Abrechnung  Wartender  vor,  so  daß  es,  ehe  die  letzten
die  Zahlungsanweisung  auf  den  Bankier  des  Käufers  erhielten,  zur  Erhebung  des
Geldes  für  diesen  Tag  sehr  häufig  schon  zu  spät  war,  obwohl  die  Zahlstunden  bis
sieben  Ahr  abends  ausgedehnt  wurden.  Der  Bankier  hatte  bei  den  Zahlungsleistungen
besonders  darauf  zu  achten,  daß  die  Akkreditivsumme  nicht  überschritten  und  die  Einlieferung ­
  der  Wollen  am  richtigen  Ort  erfolgt  war.
Mit  der  Einführung  der  Eisenbahnen  hat  das  Markttreiben  dann  ein  völlig
verändertes  Gepräge  erhalten.  Denn  die  Anfuhr  der  Wollen  von  den  Dominien
nach  Breslau,  die  Tausende  von  Fuhrwerken  in  Bewegung  gesetzt  hatte,  fiel  ebenso
wie  der  Weiterversand  an  die  Käufer  nunmehr  zum  größten  Teile  diesen  zu,  und
viele  der  Produzenten,  die  früher  ihre  Ware  stets  persönlich  nach  dem  Markt  begleitet ­
  hatten,  sandten  sie  jetzt  auf  Breslauer  Läger  zum  Verkauf  und  zur  Besorgung
alles  weiteren.
Mit  der  wachsenden  Einfuhr  überseeischer  Wollen,  die  durch  den  in  großem
Maßstabe  betriebenen  Export  hochfeiner  schlesischer  Böcke  nach  Australien  und  Amerika
allmählich  auf  das  erfolgreichste  veredelt  worden  waren  und  viel  billiger  als  die  schlesischen
einstanden,  hat  der  Breslauer  Markt  schließlich  mehr  und  mehr  an  Bedeutung  verloren.
Es  ließ  demzufolge  auch  mit  der  geringeren  Nachfrage  die  Sorgfalt  der  Züchter  nach,
und  so  kommt  es,  daß  der  Besuch  des  Marktes  von  Ausländern,  die  ehedem  in  Breslau
alle  die  feinen  Wollen  fanden,  deren  sie  bedurften,  heutzutage  fast  ganz  aufgehört  hat
und  die  wegen  Anrentabilität  ohnehin  schon  sehr  eingeschränfte  Produktion  immer  weiter
im  Rückgang  begriffen  ist.
So  hat  das  19.  Jahrhundert,  wie  den  Leinwand-  und  Tuchhandel,  auch  diesen
Zweig  des  schlesischen  kommerziellen  Lebens  in  seinem  Verlaufe  seiner  einstigen  großen
internationalen  Bedeutung  verlustig  gehen  sehen.  Der  Breslauer  Landelsplatz  hat
dadurch  Schläge  erlitten,  von  denen  er  sich  vielleicht  nie  wiedererholen  wird;  denn  selbst
die  glänzende  Entwickelung  der  schlesischen  Montanindustrie  hat  die  für  den  internationalen
Verkehr  unstreitig  sinkende  Bedeutung  Breslaus,  das  im  Inlande  von  dem  Äbergewicht
Berlins  mehr  und  mehr  erdrückt  wird,  nicht  aufzuhalten  vermocht.

5.  Der  Musterlagerverkehr  der  Leipziger  Messen.
Von  Paul  Leonhard  Leubner.

kjeubner,  Der  Musterlagerverkehr  der  Leipziger  Messen.  Tübingen,  kj.  Lauxp,
S.  1  und  5.  66  ff.
Der  Großhandelsverkehr  der  Leipziger  Messen  vollzieht  sich  heute  für  die  Erzeugnisse
der  Keramik,  der  Glas-,  Metall-,  Kurz-,  Galanterie-,  Spielwaren  und  verwandten
Industrien  in  der  Form  des  Musterlagerverkehrs.  Diese  Form  des  Verkehrs  besteht
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        5.  Der  Musterlagerverkehr  der  Leipziger  Messen.

199

darin,  daß  von  den  Verkäufern  zur  Messe  nur  Muster  der  zu  verkaufenden  Waren
ausgestellt  werden  und  von  den  Einkäufern  nach  diesen  Mustern  gekauft  wird,  wogegen
die  Waren  selbst  auf  der  Messe  gar  nicht  erscheinen,  sondern  an  den  Empfänger  von
ihrem  Lagerungs--  oder  Lerstellungsort  aus  gelangen.
Dieser  Musterlagerverkehr  bietet  Käufern  und  Ausstellern  die  folgenden  Vorteile:
Von  Wichtigkeit  für  die  Käufer  ist  zunächst  die  Vereinigung  so  zahlreicher
verschiedener  Geschäftszweige,  die  sie  in  den  Stand  seht,  schnell  und  bequem  ihren
Bedarf  an  Waren  der  verschiedensten  Gattungen  zu  decken.  Die  große  Mehrzahl  der
Meßeinkäufer,  der  inländischen  sowohl  wie  der  ausländischen,  führen  gleichzeitig  Erzeugnisse
mehrerer  Produktionszweige,  entweder,  wie  viele  Großhandlungen  und  Spezialgeschäfte,
Waren  gleicher  Verwendungsart,  aber  verschiedener  Verstellung,  z.  B.  Kunst-  und
Luxusgegenstände  aus  Porzellan,  Glas,  Metall,  Lolz  usw.,  oder,  wie  die  meisten
sogenannten  Kurz-,  Galanterie-  und  Spielwarengeschäfte,  Waren  aus  verschiedenem
Material  und  für  verschiedene  Gebrauchszwecke  zugleich.  Ähnlich  wie  in  der  großen
Zahl  der  zur  Ausstellung  gelangenden  Warengattungen  begegnet  der  Käufer  einer
außerordentlichen  Mannigfaltigkeit  weiter  auch  in  dem  Angebot  innerhalb  des  einzelnen
Industriezweigs,  das  für  denselben  Artikel  oft  einem  Wettbewerb  Dutzender  von  Lieferanten
entspringt.
Die  durch  die  Messe  gegebene  Vereinigung  so  zahlreicher  Industrieller  der
beteiligten  Branchen  schließt  für  den  Käufer  neben  der  gebotenen  reichhaltigen  Auswahl
an  sich  den  weiteren  Vorteil  ein,  daß  diese  Auswahl  innerhalb  der  Meßstadt  wiederum
auf  ein  kleines  Läuserviertel  von  nur  200—290  m  ins  Geviert  und  zu  60  %  der
Aussteller  auf  14  Gebäude  dieses  Viertels  mit  je  über  40  bis  zu  364  Ausstellerlokalen
oder  -ständen  konzentriert  ist.  Wollte  ein  Waren  aller  Gattungen  kaufender  Meßbesucher
die  zur  Messe  anwesenden  Verkäufer,  deren  Ausstellungen  er  bei  seinem  Rundgang
durch  die  Musterlager  in  rascher  Aufeinanderfolge  in  Augenschein  zu  nehmen  vermag,
nacheinander  einzeln  an  ihren  Herkunftsorten  aufsuchen,  würde  er  mehrere  Jahre  hindurch
ununterbrochen  zu  reisen  haben.  Nicht  viel  anders  liegen  die  Verhältnisse  auch  für
denjenigen,  dessen  Bedarf  sich  ausschließlich  auf  einen  der  hauptsächlicheren  Geschäftszweige ­
  erstreckt,  deren  jeder  durch  Aussteller  aus  einer  großen  Zahl  weit  verstreuter
Orte  vertreten  ist.
Von  wesentlicher  Bedeutung  für  den  Käufer  sowohl  wie  den  Verkäufer  ist
sodann  der  LImstand,  daß  beide  auf  der  Messe  als  einem  gemeinsamen  regelmäßigen
Treffpunkt  persönlich  zusammenkommen,  der  Detaillist,  Großhändler,  Exporteur  oder
Einkaufskommissionär  auf  der  einen,  der  Aussteller,  vor  allem  also  der  Fabrikant  oder
Verleger  der  betteffenden  Erzeugnisse,  auf  der  andern  Seite.  Die  große  Wichtigkeit
dieser  persönlichen  Vereinigung  des  Käufers  und  des  Verkäufers  ist  bereits  von  Pohle
mit  Nachdruck  hervorgehoben  worden.  Der  Nutzen,  den  sie  bringt,  fällt  beiden  Teilen
zu.  Der  Einkäufer  hat  das  Bedürfnis,  seine  Bestellungen  bei  dem  Fabrikanten  bezw.
dem  Verleger  selbst  auszugeben,  um  beim  Einkauf  zugleich  über  die  verschiedensten,  die
Fabrikation  und  die  Fabrikationsbedingungen  betreffenden  Gegenstände  Auskünfte  zu
haben,  die  kein  anderer  zu  erteilen  in  der  Lage  ist.  Er  will  wissen,  welcher  Veränderung
die  Ware  in  Beziehung  auf  Form,  Farbe,  Ausstattung  und  Material  fähig  ist,  um
vielleicht  selbst  Vorschläge  zu  neuen  Mustern  machen  zu  können,  denen  sich  nach  seinem
Dafürhalten  die  allgemeine  Geschmacksrichtung  zuwenden  wird,  oder  um  nach  seinen
eigenen  Angabe:»  bestimmte  Typen  anfertigen  zu  lassen,  die  speziellen  in  seiner  Leimat
herrschenden  Bedürfnissen  Rechnung  ttagen.  Weiter  hat  die  unmittelbare  persönliche
Berührung  und  Gelegenheit  zur  Aussprache  den  Vorzug,  daß  sich  Mißverständnissen
aller  Art  und  den  aus  ihnen  entstehenden  Weiterungen  in  vielen  Fällen  vorbeugen
läßt,  ganz  allgemein  aber  —  und  das  ist  wohl  mit  das  Wichtigste  —  auch  den,  daß
sich  Käufer  und  Verkäufer  überhaupt  näher  kennen  und  beurteilen  lernen,  als  es  ein
        <pb n="211" />
        200

Zweiter  Teil.  Landet.  IX.  Märkte  und  Messen.

nur  schriftlicher  oder  mittelbarer  Verkehr  erlaubt.  Die  außerordentlich  große  Zahl  der
Einkäufer,  die  sich  aus  nah  und  fern  zur  Messe  einfindet,  ist  dabei  für  den  Verkäufer
von  ähnlicher  Bedeutung  wie  die  große  Zahl  der  anwesenden  Aussteller  für  den  Käufer.
Außer  diesen  allgemeinen  Vorteilen,  die  die  zur  Messe  gebotene  große  Auswahl
und  die  regelmäßige  Zusammenkunft  Tausender  von  Ausstellern  und  Käufern  beiden
Teilen  gewährt,  entspringen  dem  Meßmusterlagerverkehr  für  gewisse  Klassen  oder
Gruppen  von  Käufern  und  Verkäufern  noch  manche  besonderen  Vorteile.
Die  unter  den  Ausstellern  befindlichen  Inhaber  kleinerer  Fabriken  und  Verlagsgeschäfte
  besitzen  in  der  Musterlagermesse  vielfach  das  einzige  Mittel  selbständigen
Absatzes.  Der  geringe  Amfang  ihres  Betriebes  und  ihr  beschränktes  Kapital  würden
ihnen  oft  gar  nicht  erlauben,  den  Vertrieb  ihrer  Waren  anstatt  oder  außer  auf  der
Messe  noch  durch  mehrere  Reisende  und  Agenten  oder  auf  sonstigem  Wege  zu  suchen;
denn  hierzu  wären  bedeutend  höhere  Aufwendungen  erforderlich,  als  ein  jährlich  zweimaliger ­
  kurzer  Besuch  des  meist  wenig  entfernten  Leipzig  und  die  dorüge  vorübergehende
Ausstellung  nur  einer  Musterkollektion  erheischen.  Einen  besonderen  Nutzen  hat  die
Messe  ferner  für  viele  Inhaber  kleinerer  Geschäfte,  die  zum  Einkauf  kommen.  Sie
verschafft  ihnen  die  Möglichkeit,  gleich  den  Leitern  größerer  Anternehmungen  Lunderte
verschiedener  Kollektionen  zu  besichtigen  und  ihren  Bedarf  u.  a.  bei  manchem  leistungsfähigen ­
  Lieferanten  zu  decken,  der  sich  sonst  um  ihre  Kundschaft  kaum  bewerben  würde,
die  ihm  zur  Messe  gegebenen  kleineren  Aufträge  aber  ganz  gern  mit  ausführt.  Besonders
nützlich  ist  der  Besuch  der  Messe  für  solche  Vertreter  kleinerer  Ladengeschäfte  weiter
insofern,  als  er  ihre  Kenntnisse  und  ihren  Gesichtskreis  erweitert,  sie  vielleicht  bestimmt,
sich  den  einen  oder  andern  für  sie  gut  verkäuflichen  Artikel  zuzulegen,  und  sie  vor  allem
veranlaßt,  dem  Einkauf  ungeteiltes  Interesse  entgegenzubringen.  Zu  Lause  bei  ihnen
ist  das  letztere  oft  nicht  möglich,  vielmehr  erfolgt  dort  die  Durchsicht  von  Mustern  und
Katalogen  und  die  Erteilung  von  Bestellungen  wegen  der  anwesenden  Kundschaft  oder
mangels  genügenden  Platzes  häufig  nur  nebenher  und  unter  erschwerenden  Amständen.
Wie  den  kleineren  Betrieben  bringen  die  Musterlagermessen  aber  auch  den
großen  manche  besonderen  Vorteile.  Der  große  Detaillist,  der  Großhändler,  der
deutsche  Kommissionär  und  Exporteur,  der  ausländische  Importeur,  der  Warenhauseinkäufer
  —  man  denke  an  die  ihre  Einkäufer  zur  Messe  sendenden  Anternehmungen
John  Wanamaker  in  Philadelphia  und  New  Vork  und  Louvre  und  8on  st^srcste  in
Paris  —  sie  alle  können  bei  der  Deckung  ihres  vielseittgen  und  umfangreichen  Bedarfs
aus  der  Mannigfaltigkeit  der  vorhandenen  Auswahl  und  dem  Wettbewerb  der  Aussteller ­
  in  ganz  besonders  hohem  Grade  Nutzen  ziehen.  Ähnlich  steht  es  mit  den
größeren  Verkäufern,  die  im  Meßmusterlagerverkehr  ihre  Leistungsfähigkeit  durch
die  Ausstattung  und  Reichhaltigkeit  ihrer  Kollektion  am  augenfälligsten  zu  offenbaren
vermögen.
Eine  besondere  Bedeutung  hat  die  Musterlagermesse  ferner  für  die  Firmen
Leipzigs,  die  sie  ohne  Aufwand  an  Zeit  und  Geld  für  die  Reise  nach  Belieben
besuchen  können.  Sie  seht  manchen,  der  als  Inhaber  eines  Geschäfts  gleichen  Amfanges
aus  Königsberg  oder  Metz  kaum  kommen  würde,  in  die  Lage,  sich  im  Einkauf  und
dadurch  im  Wettbewerb  den  größeren  Betrieben  gegenüber  leichter  auf  der  Löhe  zu
halten,  was  bis  zu  gewissem  Grade  auch  für  die  Einkäufer  aus  der  Amgebung  Leipzigs
und  den  weniger  entfernten  Gegenden  überhaupt  gilt.  Von  erheblicher  Wichtigkeit  ist
sodann  der  Meßmusterlagerverkehr  für  eine  Reihe  Leipziger  Firmen  und  den  Lande!
und  die  Industrie  Leipzigs  insofern,  als  er  in  einzelnen  der  beteiligten  Geschäftszweige
die  Entfaltung  eines  hervorragenden  ansässigen  Großhandels  und  einer  regen  industriellen
Tätigkeit  herbeigeführt  hat,  so  für  Kurz-  und  Galanteriewaren,  Papierwaren,  Lolzwaren,
  Metallwaren  und  vor  allem  auch  Musikinstrumente.
        <pb n="212" />
        6.  Die  Messe  von  Nischni-Nowgorod  einst  und  jetzt.  »  201

Besondere  Vorteile  gewährt  der  Meßmusterlagerverkehr  endlich  denjenigen  Firmen,
die  zugleich  ausstellen  und  einkaufen.  Den  Gegenstand  des  Einkaufs  der  ausstellenden ­
  Firmen  bilden  dabei  teils  Materialien,  Bestandteile  oder  Lilfsmittel  für  die
Fabrikation,  teils  Artikel  zur  Ausstattung  und  Verpackung  der  eignen  Erzeugnisse,  teils
endlich  mit  diesen  zusammen  vertriebene  Waren.  So  kaufen  z.  B.  Aussteller  von
Bronze-,  Alfenid-,  Britannia-  und  andern  Metallwaren  Montierungsartikel  von  Glas,
Porzellan,  Fayence  und  Majolika,  Glasraffinerien  und  Aussteller  von  Kolzgalanteriewaren
  bronzene  Beschläge,  Porzellanmalereien  und  Anstalten  für  Photokeramik  weißes
Porzellan,  halbfertige  Pfeifenköpfe  u.  dgl.  In  ähnlicher  Weise  beziehen  Industrielle
der  Kurz-  und  Spielwarenbranchen  von  andern  Meßausstellern  Abziehbilder  für
Schatullen  und  Federkästen,  gestanzte  Räder  zu  Wägelchen,  Eisentcile  zu  Lolzgewehren,
Lederbälgc,  Musikschwenker  und  sonstige  Artikel  zur  Puppenverfertigung,  kleine  Püppchen,
Porzellan-  und  Metallsächelchcn  zur  Ausstattung  von  Puppenhäusern.  Zur  fertigen
Ausstattung  oder  zur  wirkungsvollen  Aufmachung  der  eigenen  Erzeugnisse  in  den
Schaufenstern  der  Abnehmer  werden  ferner  gekauft  Porzellankuchengarnituren  für  abgepaßte ­
  Regale  von  Äolzwarenfabrikanten,  Vasen  und  Korbwaren  von  Fabrikanten
künstlicher  Blumen,  Brote  und  Gurken  aus  Wachs  oder  Pappe  von  Ausstellern  von
Brotschneidemaschinen  und  Gurkcnhobcln,  während  als  Beispiel  des  Vertriebes  fremder
Artikel  neben  den  eigenen  Waren  der  Ankauf  von  Kolorierbüchern  und  Bilderbogen
durch  Verleger  von  Farbenkasten  angeführt  fein  mag.
Sind  die  erörterten  allgemeinen  und  besonderen  Vorteile,  die  der  Leipziger  Meßmusterlagerverkchr
  dem  Käufer  und  dem  Verkäufer  gewährt,  darin  begründet,  daß  er
Angebot  und  Nachfrage  in  einein  bestimmten,  regelmäßigen  Zeitpunkte  an  einem  Orte
zusammenführt,  so  ist  der  Amstand  einer  solchen  zeitlichen  Vereinigung  dabei  für  eine
große  Reihe  von  Geschäftszweigen  noch  in  einem  besonderen,  engeren  Sinne  wesentlich,
nämlich  für  alle  die  Geschäftszweige,  deren  Artikel  einem  periodisch  auftretenden
Konsum  dienen.  Es  sind  das  teils  Waren,  für  die  die  Zeit  des  Bedarfs  die  Sommerund ­
  Reisezeit  ist,  so  die  Bäder-  und  Andenkenarttkel,  die  Reiseartikel  und  die  Sportartikel, ­
  teils  sind  es  Waren,  deren  Kauptverbrauch  auf  ein  paar  Wintermonatc  beschränkt
ist,  so  die  vor  Weihnachten  am  stärksten  gehenden  Spielwaren,  die  Christbaumverzierungen
und  sonstigen  Weihnachtsartikel,  wie  überhaupt  zahlreiche  Artikel  der  Luxus-  und
Galanteriewarcnbranche  vornehmlich  zu  Weihnachtsgeschenken  gekauft  zu  werden  pflegen,
endlich  auch  alle  jene  Erzeugnisse  der  Kartonage,  die  ihre  Bestimmung  im  Kotillon  oder
im  Karneval  erfüllen.  Eine  große  Rolle  spielt  dabei  die  Ausfuhr  nach  fremden  Ländern
mit  anderen  Sitten  und  den  unsern  entgegengesetzten  Jahreszeiten,  die  die  ungleichmäßige
Verteilung  der  Beschäftigung  für  den  mitteleuropäischen  Markt  ausgleicht,  so  daß  die
Leipziger  Musterlagermessen  und  das  durch  sie  ermöglichte  große  Exportgeschäft  für  alle
solche  Saisonindustrien  von  ganz  besonderer  Wichtigkeit  sind.

6.  Die  Messe  von  Nischni-Nowgorod  einst  und  jetzt.
Von  Gerhart  v.  Schulze-Gävernitz.
v.  Schulze-Gävernitz,  Volkswirtschaftliche  Studien  aus  Rußland.  Leipzig,  Duncker
&amp;amp;  kjumblot,  tSJd'  S.  so—70.
Bei  der  geringen  Dichte  und  Kaufkraft  der  Bevölkerung  war  der  Kandel  in
Rußland  bis  vor  kurzem  vorwiegend  Meß-  und  Markthandel.  Wie  in  anderen
Beziehungen,  gewähren  die  russischen  Zustände  auch  in  dieser  Hinsicht  Einblick  in  Ver ­
        <pb n="213" />
        202

Zweiter  Teil.  Lande!.  IX.  Märkte  und  Messen.

hältnisse,  die  für  Westeuropa  den  dunkelsten  Perioden  der  Wirtschaftsgeschichte  angehören,
—  in  die  Zeit  vor  Entstehung  der  Städte.  Die  Kaufleute,  von  welchen  die  Bauern
die  wenigen  Waren  ihres  Bedarfes  auf  den  ländlichen  Kleinmessen  kauften,  bildeten
noch  um  die  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  eine  wandernde  Bevölkerungsklasse.  Sie
verproviantierten  sich  auf  den  großen  Jahrmärkten,  auf  welchen  die  Großkaufleute  und
die  mit  dem  Ausland  in  Beziehung  stehenden  Importeure  erschienen.  Diese  Jahrmärkte
folgten  der  Zeit  nach  in  der  Weise  aufeinander,  daß  die  unverkauften  Waren  von
einem  Markt  auf  den  nächsten  geschafft  werden  konnten.  Ähnlich  wie  einst  die  Messen
der  Champagne  ein  in  sich  geschlossenes  System  bildeten,  so  standen  in  Rußland  bis  in
die  neueste  Zeit  die  großrussischen  und  die  kleinrussischen  Messen  nebeneinander.  In
sich  geschlossen,  hatten  beide  gegenseitig  wenig  Beziehungen.  Nach  dem  Berichte  des
Ivan  Aksakoff  über  die  Jahrmärkte  der  Akraine  hatten  viele  Kaufleute,  welche  auf  den
Messen  Kleinrußlands  verkauften,  im  Laufe  des  Jahres  ihre  Waren  an  zwanzigmal  einund ­
  auszupacken,  um  im  folgenden  Jahre  denselben  Kreislauf  von  neuem  anzutreten.
Auch  diese  größeren  Messen  waren  keineswegs  notwendig  mit  Städten  verbunden:
Zrbit,  auf  dessen  Messen  noch  gegenwärtig  an  100  000  Personen  zusammenströmen,
zählt  nicht  mehr  als  5000  ständige  Einwohner;  der  älteste  der  kleinrussischen  Märkte
bei  Kursk  lag  in  einer  als  „Einöde"  bezeichneten  Gegend.  Klöster  vielmehr  scheinen
Anziehungspunkte  für  den  Meßverkehr  gebildet  zu  haben,  wie  auch  in  Westeuropa
Reliquienbesih  oft  zum  Meßort  emporhob.
Von  allen  Messen  war  und  ist  die  Messe  von  Nischni-Nowgorod  die
wichtigste.  Diese  Stadt  bildet  den  östlichen  Endpunkt  des  Jndustriebezirks  und  liegt
in  einer  für  den  Wasserverkehr  außerordentlich  günstigen  Lage,  an  dem  Zusammenfluß
von  Wolga  und  Oka.  Nach  diesem  Punkt  siedelt  vom  15.  Juli  bis  10.  September
jeden  Jahres  der  Moskauer  Landet  über.  Von  hieraus  vollzieht  sich  die  Verteilung
der  Waren  noch  heute  für  den  größten  Teil  Großrußlands  und  des  asiatischen  Rußland. ­
  Von  Eröffnung  der  Schiffahrt  im  Frühjahr  bis  zu  Beginn  der  Messe  können
fast  aus  allen  Teilen  des  Reiches  die  Waren  nach  Nischni  gebracht  sein,  und  noch  ist
es  Zeit,  daß  die  Käufer  sie  abermals  verschiffen,  ehe  die  Ströme  zufrieren.
Or.  Kosegarten,  welcher  1843  die  Messe  besuchte,  gibt  ein  interessantes  Warenverzeichnis. ­
  Vorwiegend  nennt  er  Produkte  des  bäuerlichen  Lausfleißes:  grobe  Textilstoffe, ­
  Räder,  kleine  Metallwaren,  Leiligenbilder,  Ritualschriften,  Ebelmetallarbciten,
Schuhe  usw.
Neben  den  Erzeugnissen  des  bäuerlichen,  meist  nordrussischen  Lausfleißes  traf
Kosegarten  1843  aus  der  Nischnier  Messe  gewisse  wertvollere  Naturprodukte  des
Südens  und  Ostens,  z.  B.  tatarische  Schafpelze  für  Winterkleidung,  sibirisches  Pelzwerk, ­
  Baumwolle,  edle  Lölzer  aus  deni  Süden  und  vor  allem  den  Tee,  damals  die
leitende  Ware  der  Messe.  Der  Abschluß  des  Teehandels  war  für  den  Geschäftsgang
der  Messe  überhaupt  entscheidend,  direkt  zunächst  für  den  Lande!  mit  Wollstoffen,
gegen  welche  in  Kiachta  die  Chinesen  den  Tee  austauschten.  Der  Techandel  befand
sich,  entgegen  dem  Lande!  in  den  oben  genannten  mehr  demokratischen  Waren,  in
wenigen  Länden.  Das  chinesische  Viertel  der  Messe,  nicht  etwa  von  Chinesen,  sondern
von  den  mit  Kiachta  in  Verbindung  stehenden  Großkaufleuten  und  Kommissionären
bevölkert,  war  der  vornehmste  Teil  der  Messe;  ähnlich  heißt  noch  heute  die  Altstadt
von  Moskau  Chinesenstadt  (Kitaigorod),  —  ein  Beweis  dafür,  wie  der  Großhandel
zunächst  anknüpft  an  die  wertvollen,  wenig  voluminösen  Naturprodukte  des  fernen
Auslandes.  Ein  ähnliches  Objekt,  wenn  auch  von  weit  geringerer  Bedeutung  als  der
Tee,  war  der  westeuropäische  Wein.
Von  fremden  Jndustrieprodukten  bezeugt  Kosegarten  ausdrücklich  persische  und
bucharische  Baumwollgewebe,  von  europäischen  Waren  die  „Ladenhüter"  Westeuropas,
die  auf  verschiedenen  Etappen  bis  in  das  Innere  Rußlands  vorgedrungen  waren.
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        6.  Die  Messe  von  Nischni-Nowgorod  einst  und  jetzt.  203
Als  wichtigste  Ware  einheimischer  Großbetriebe,  und  zwar  der  Zeit  entsprechend
grundherrlicher  Großbetriebe,  traten  damals  in  Nischni  die  Metalle  auf,  insbesondere
Eisen  und  Kupfer;  sie  wurden  aus  den  Metallwerken  des  Aral  die  Kama  im  Frühjahr ­
  zur  Messe  heruntergeschwemmt.,  Auch  das  Eisen  befand  sich,  bei  der  Verschuldung
der  Grundherren,  in  der  Land  von  wenigen  Großkaufleuten.  Drei  oder  vier  Kaufmannsfamilien ­
  monopolisierten  nach  Besobrasoff  jahrzehntelang  den  ganzen  innerrussischen ­
  Eisenhandel.
Diese  Übersicht  ist  bezeichnend  für  die  Zustände  des  Nikolaischen  Rußland.  Noch
herrschte  der  russisch-asiatische  Fernhandel  vor,  ein  Zeichen  naturalwirtschaftlicher
Zustände  des  russischen  Volkes.  Insbesondere  war  die  mittelrussische  Baumwollindustrie ­
  —  ein  Gewerbe,  das  den  heimischen  Massenabsatz  zum  Zweck  hat  —  noch
nicht  auf  dem  Plane  erschienen.  Garne  wie  Gewebe  wurden  noch  aus  den  transkaspischen ­
  Ländern  nach  Rußland  eingeführt,  ähnlich  wie  Indien  im  18.  Jahrhundert
noch  Baumwollwaren  nach  England  versandte.  Die  Einfuhr  von  Baumwollwaren  aus
Asien  nach  Rußland  stieg  sogar  noch  in  den  Jahren  von  1824—1852  beträchtlich;  die
Einfuhr  asiatischen,  selbstverständlich  handgesponnenen  Garnes  ging  erst  in  den  sechziger
Jahren  zurück,  —  alles  Beweise  der  geringen  Bedeutung  der  eigenen  fabrikmäßigen
Baumwollindustrie.  Die  Earneinfuhr  aus  Asien,  d.  h.  aus  Chiwa,  Buchara  und  Persien
betrug:
1854  43985  Pud  im  Werte  von  336020  Rubel,
1860  14478  86710  „  .
Diese  Ziffern  weisen  auf  den  Amschwung  hin,  der  sich  um  jene  Zeit  in  der
russischen  Volkswirtschaft  vollzog  und  den  Charakter  der  Nischnier  Messe  grundlegend
umgestaltete.
Die  breiten  Massen  Rußlands  begannen  zu  jener  Zeit  in  den  Besitz  einer
Landelsware  großen  Stiles  zu  gelangen:  ihr  Getreide  wurde  verkäuflich.  Damit  veränderten ­
  sich,  wenn  auch  allmählich,  die  naturalwirtschastlichen  Gewohnheiten  des
Volkes.  Der  tiefste  Grund  dieser  Veränderung  war  das  Getreideeinfuhrbedürfnis,
also  die  städtisch-gewerbliche  Entwicklung  Westeuropas.  Beschleunigt  wurde  diese
Veränderung  durch  die  Reformen  Alexanders  II.,  vor  allem  den  Eisenbahnbau.  Die
gesetzlichen  Beschränkungen,  denen  bisher  die  Kramläden  auf  dem  Lande  unterworfen
gewesen  waren,  fielen.  Gewiß  wirkte  in  der  angedeuteten  Richtung  auch  die  Aufhebung ­
  der  Leibeigenschaft.  Früher  verbarg  der  Bauer  etwaige  Ersparnisse,  da  er
durch  Ausgaben  auf  Kleidung  und  Bequemlichkeit  die  Labgier  des  Lerrn  erweckte.
In  auffallender  Weise  vermehrte  sich  gerade  in  den  Jahren  nach  der  Bauernbefreiung
auf  den  Jahrmärkten  der  Absatz  der  für  das  Volk  bestimmten  Waren.  Der  befreite
Bauer  kleidete  sich  besser  und  in  lichteren  Farben.
Im  Jahre  1895  habe  ich  in  einem  großen  Dorfe  des  Gouvernements  Woronesch
den  Inhalt  des  Dorfladens  gemustert,  um  einen  Einblick  in  die  gegenwärtigen  Verbrauchsverhältnisse ­
  des  Bauen:  zu  gewinnen.  Bei  weitem  überwogen  die  Produkte  der
Baumwollindustrie.
Neben  der  Baumwolle  spielte  in  dem  besuchten  Laden  das  Erdöl  die  zweite
Rolle,  ebenfalls  ein  Produkt  der  jüngsten  kapitalistischen  Wirtschastsentwicklung.  Außerdem ­
  fand  ich  zahlreiche  eiserne  Kleinwaren:  die  Räder  werden  jetzt  meist  mit  eisernem
Reife,  die  Pflugschar  mit  eisernem  Rande  versehen.  Daneben  sah  ich  eiserne  Beile,
eiserne  Töpfe,  Nägel  usw.  Zwar  nicht  in  dem  betreffenden  Laden,  jedoch  in  der
Gegend  sah  ich  eiserne  Pflüge,  meist  deutschen  Arsprungs,  welche  teils  von  Landlungsreisenden ­
  südrussischer  Einfuhrhäuser,  teils  von  den  Beamten  der  Landschaft  unter  der
bäuerlichen  Bevölkerung  verbreitet  werden.
        <pb n="215" />
        204

Zweiter  Teil.  Kandel.  IX.  Märkte  und  Messen.

Alles  dies  deutet  auf  eine  Zunahme  der  geldwirtschaftlichen  Gewohnheiten  des
Volkes.  Damit  ist  die  Möglichkeit  gegeben,  vom  Meßhandel  zum  ansässigen  Kandel
überzugehen.  Dies  ist  bereits  der  Fall  in  dem  dichter  besiedelten  Kleinrußland,  dessen
Messen  heute  verfallen,  dessen  Kandelsmetropole  Charkoff  gewaltig  aufblüht.  Die
Zahrmarktsteuer,  erhoben  in  fünf  Klassen  nach  der  Größe  des  Jahrmarktes  von  den
anreisenden  Kaufleuten,  zeigt  dementsprechend  seit  1884  für  Kleinrußland  einen  Rückgang.
Dagegen  gehört  die  Bedeutung  der  Nischnier  Messe  keineswegs  der  Vergangenheit
an,  vielmehr  ist  ihr  die  verkehrswirtschaftliche  Entwicklung  der  sechziger  und  siebziger
Jahre  zunächst  zugute  gekommen.  Ihr  geographisches  Gebiet  deckt  noch  heute  das
gesamte  Wolgabecken  einschließlich  des  mittelrussischen  Industriebezirkes  selbst,  sowie
das  im  Norden  und  Osten  dieses  Beckens  gelegene  Gebiet.  Im  Westen  wird  es  begrenzt ­
  durch  das  Twersche  Gouvernement,  welches  kommerziell  bereits  von  Petersburg
abhängt.  Das  Gebiet  der  Messe  ist  also  nahezu  das  gleiche,  wie  das  des  bäuerlichen
Gemeindebesitzes,  —  gewiß  kein  Zufall.  Beides  vielmehr  deutet  auf  den  weniger
verkehrswirtschaftlichen  Charakter  des  mittleren  und  östlichen  Rußland  im  Vergleich  mit
dem  Norden,  Westen  und  Süden.
Aber  wenn  Nischnis  Kandel  bis  in  die  achtziger  Jahre  nicht  gelitten  hat,  so  hat
sich  doch  der  Charakter  seiner  Messe  völlig  geändert.  Der  asiatische  Fernhandel,  insbesondere ­
  der  russisch-chinesische  Kandel,  ist  zurückgegangen.  Der  Tee  hat  die  Äberlandsroute
  verlassen;  mit  der  Verbilligung  der  Seefracht  ist  an  Stelle  des  Karawanentees
der  Kantontee  getreten.  Zwar  erscheint  der  Tee  noch  in  Massen  auf  der  Nischnier
Messe,  aber  Nischni  empfängt  ihn  doch  nur  aus  zweiter  Kand.  Von  den  Schwarzen
Meerhäfen,  sowie  von  Moskau  aus  und  ohne  Vermittlung  der  Messe  vollzieht  sich
in  wachsendem  Maße  die  Versorgung  des  Landes  mit  dem  allbeliebten  Genußmittel.
Der  Ausfuhrhandel  russischer  Gewerbeproduktc,  besonders  russischer  Wollstoffe,  nach
China  ist  gänzlich  verfallen.  Seit  der  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  bis  in  die
achtziger  Jahre  sank  die  russische  Ausfuhr  über  Kiachta  von  22  Millionen  auf  kaum
1  Vs  Millionen  Rubel.  Der  vornehmlichste  Grund  für  diesen  Rückgang  liegt  wahrscheinlich ­
  darin,  daß  Rußland  auf  den  chinesischen  Märkten  begann,  der  Konkurrenz
europäischer  Fabrikerzeugniffe  zu  begegnen.  Während  in  Westeuropa  die  Preise  der
Gewerbeerzeugnisse  allgemein  und  dauernd  zurückwichen,  verhinderte  der  Kochschutzzoll
Rußland,  dieser  Entwicklung  zu  folgen.  Bei  der  Sicherheit  ihrer  Gewinne  entbehrte
die  russische  Industrie  jenes  Ansporns,  welcher  in  dein  Kampf  auf  offenen  Märkten  liegt.
An  Stelle  des  Fernhandels  spielt  in  Nischni  der  Innenhandel  seit  den  siebziger
Jahren  die  Kauptrolle.  Der  Moskauer  Großhändler  und  Fabrikant  verkauft  hier  an
die  Provinzialkaufleute,  von  denen  die  Versorgung  der  ländlichen  Kleinhändler  ausgeht.
Kier  wie  überall  ging  der  Fortschritt  des  Kandels  hinunter  in  die  Tiefe  des  Volksganzen, ­
  das  er  einst  als  internationaler  Fernhandel  nur  oberflächlich  berührte.
Bezeichnenderweise  erscheint  diejenige  Ware,  welcher  in  letzter  Linie  der  ganze
Amschwung  verdankt  wird,  und  welche  heute  die  wichtigste  Rußlands  ist,  das  Getreide,
nicht  auf  der  Messe  von  Nischni.  Der  Getreidehandel  sitzt  vielmehr  in  den  Kafenstädten
  des  Schwarzen  und  Baltischen  Meeres,  woselbst  sich  die  Preisbildung  in  engem
Anschluß  an  die  westeuropäischen  Börsennotierungen  vollzieht.  Aber  trotzdem  ist  diese
Ware  ausschlaggebend  für  den  Gang  der  Messe.  Denn  die  Ernte  und  die  Getreidepreise ­
  sind  in  Rußland  als  einem  vorwiegend  agraren  Lande  entscheidend  für  die  Nachfrage ­
  nach  Industrieprodukten;  von  unmittelbarstem  Einfluß  sind  sie  insbesondere  für
die  Baumwollindustrie,  deren  Vertreter  sich  irrigerweise  für  unabhängig  von  Europa
halten.  Je  mehr  Europa  Getreide  kauft,  desto  größer  ist  der  Absah  von  Kattunen
zu  Nischni.
Was  in  der  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts  der  Tee  war,  werden  in  den
sechziger  Jahren  die  Baumwollwaren:  die  leitende  Ware  der  Messe.
        <pb n="216" />
        6.  Die  Messe  von  Nischni-Nowgorod  einst  und  jetzt.  205
Wie  in  Europa  und  Indien,  so  hat  auch  in  Rußland  die  Baumwolle  die  Bedeutung ­
  gehabt,  die  geldwirtschastliche  Bedürfnisbefriedigung  in  die  Massen  hinunterzutragen. ­
  Durch  sie  werden  Wolle  und  Flachs  aus  der  Eigenproduktion  des  Bauernhofes ­
  verdrängt.  Auf  der  Grundlage  des  heimischen  Massenverbrauchs  entfaltete  sich
die  Baumwollindustrie  als  die  erste  moderne  Fabrikindustrie  Rußlands.  Während  die
Einfuhr  von  Textilprodukten  aus  Asien  nahezu  aufgehört  hat,  gehen  russische  Garne,
Druckkattune,  auch  farbenprächtige  Seiden-  und  Lalbseidenwaren  in  wachsenden  Beträgen ­
  nach  den  transkaspischen  Besitzungen  Rußlands.  Die  Spindel  aus  Metall  hat
die  kunstgeübte  Land  der  asiatischen  Spinnerin  auch  in  ihrer  eigenen  Leimat  geschlagen.
Neben  den  Textilwaren  spielen  Eisenwaren  heute  die  wichtigste  Rolle  auf  der
Messe,  sodann  eine  stets  wachsende  Anzahl  anderer  russischer  Industrieprodukte,  z.  B.
Glas-,  Porzellanwaren  usw.  Der  europäische  Schund,  berechnet  auf  einen  gänzlich
ungebildeten  Geschmack,  ist  nahezu  verschwunden.  Leute  kaust  man  europäische  Luxuswaren
  in  den  glänzenden  Magazinen  des  Petersburger  Newski  oder  der  Moskauer
Schmicdebrücke,  zwar  zu  hohen  Preisen,  aber  in  Qualitäten,  die  selbst  den  Kenner
befriedigen.
Eine  Folge  der  verbesserten  Verkehrsverhältnisse  ist  das  breitere  Auftreten  von
Naturprodukten  auf  der  Messe,  —  Naphtha,  Fische,  russische  Weine,  Rohbaumwolle ­
  usw.  Sie  alle  dienen  dem  inneren  Verkehr.  Dagegen  ist  der  Ausfuhrhandel
mit  Rohprodukten  nach  Europa  dem  Meßverkehr  entzogen.  Die  einzige  Ausnahme
bildet  das  Pelzwerk,  dessen  asiatisches  Produktionsgebiet  dem  regulären  europäischen
Landel  wenig  zugänglich  ist.
In  den  letzten  Jahren  vollzog  sich  eine  weitere  Veränderung.  Die  Messe  von
Nischni  hat  ihren  Löhepunkt  überschritten.  Der  Wert  der  zugeführten  Waren  betrug
1880—1884  im  Jahresdurchschnitt  215Vs  Millionen  Rubel  und  war  in  den  Jahren
1892—1896  auf  170  Millionen  gefunken.  Insbesondere  werden  heute  weniger
Texülwaren  zur  Messe  gebracht  als  vordem,  obgleich  dieselben  noch  immer  die  leitende
Ware  der  Messe  sind:  49  Millionen  Rubel  im  Durchschnitt  der  Jahre  1868—1872
gegen  45  Millionen  1890  und  1891,  —  und  dies  ttotz  der  gewaltigen  Ausdehnung
gerade  der  Textilindustrie  in  den  letzten  zwei  Jahrzehnten.  Dies  bedeutet,  daß  die
wichtigste  russische  Industrie  sich  vom  Meßabsatz  loszumachen  beginnt.  Baumwollgarne ­
  erscheinen  oft  nur  in  Spezialitäten  auf  der  Messe,  z.  B.  gefärbte  Garne  für
den  asiatischen  Verkehr,  die  Kattune  vielfach  nur  in  Mustern.  Die  Messe  wird  zur
Börse;  an  Stelle  des  Verkaufs  in  nuturu  tritt  die  Preisfestsetzung  und  Bestellung
nach  Proben  unter  örtlicher  Zusammenfassung  von  Angebot  und  Nachfrage.
Aber  diese  Börse  läßt  sich  ebensogut  oder  besser  in  Moskau  abhalten,  umsomehr,
als  die  einjährige  Frist,  au  welche  die  Messe  von  Nischni  gebunden  ist,  den  schnelleren
Schwankungen  der  geschäftlichen  Konjunkturen  von  heute  nicht  mehr  entspricht.
Jedoch  bleibt  der  Messe  ein  breites,  ja  wachsendes  Gebiet  in  den  asiatischen
Dependenzen  Rußlands.  Politisch  unabhängige  Asiaten,  Perser  und  Türken  pflegen
auf  der  Messe  nur  zu  verkaufen,  um  Bargeld  mit  nach  Lause  zu  nehmen,  für  welches
sic  daheim  westeuropäische  Industrieprodukte  kaufen.  Die  Kaukasier  und  die  Trauskaspier
  dagegen  sind  durch  das  sie  umschlingende  Schutzzollsystem  gezwungen,  russische
Industrieprodukte  von  der  Messe  mitzunehmen.  Durch  ein  wertvolles  Ausfuhrobjett,
welches  mehr  und  mehr  an  Bedeutung  gewinnt,  die  Rohbaumwolle,  werden  diese
Transkaspier  zunehmend  kaufkräftige  Abnehmer  der  russischen  Industrie.
Den  asiatischen  Gewohnheiten  aber  entspricht  noch  heute  und  auf  lange  hinaus
der  Meßhandel.  Soweit  nicht  unter  den  Volksgenossen  geheiligte  Äberlieferung  die
Preise  festsetzt,  ist  der  Kaufmann  noch  heute  wie  vor  alters  der  „Äberlister".  Der
Asiate  mißtraut  den  zugesandten  Mustern  und  Warenproben;  er  will  die  Waren  selbst
sehen  und  untersuchen.  Er  glaubt  sich  übervorteilt,  wenn  der  Preis  ohne  stunden-
        <pb n="217" />
        206

Zweiter  Teil.  Handel.  X.  Die  Börse.

langes  Feilschen  zustande  kommt.  Denn  er  sucht  seine  Persönliche  Schlauheit  beim
einzelnen  Geschäft  in  die  Wagschale  zu  werfen;  nicht  Angebot  und  Nachfrage  bestimmen ­
  für  ihn  die  Preise,  sondern  das  Maß  gegenseitiger  Geriebenheit.
Diesen  Gepflogenheiten  aber  kommt  der  Meßhandel  entgegen.  In  demselben
Verkaufslokal  werden  in  derselben  Stunde,  ohne  daß  irgendwelche  Amstände  sich  geändert ­
  hätten,  dieselben  Waren  oft  zu  den  allerverschiedensten  und  geheimgehaltenen
Preisen  verkauft.  In  der  Abneigung  des  Asiaten  gegen  öffentliche  Preisfestsetzung
liegt  auch  für  die  Zukunft  eine  gewisse  Bedeutung  der  Messe  zu  Nischni  gesichert.

X.  Die  Börse.

1.  Die  Börse  nach  Zola.
Von  Gustav  Cohn.

Lohn,  Beiträge  zur  deutschen  Börsenreform.  Leipzig,  Duncker  &amp;amp;  Ijumblol,  ^95.  5.3  —  6.
Emile  Zola  hat  in  einem  seiner  Romane  mit  der  ihm  eigenen  „wissenschaftlichen"
Methode  die  Wirklichkeit  der  Börse  bis  in  die  intimen  Einzelheiten  ihrer  Technik
hinein  zu  schildern  versucht.  Im  Mittelpunkte  steht  eine  jener  Spekulantennaturen,
deren  Talent  nicht  sowohl  in  der  schöpferischen  Kraft  fruchtbringender  Gedanken,  als
in  der  produktiven  Ausbeutung  fremder  Ideen  sich  entfaltet;  in  der  Virtuosität,  mit  der
man  ein  neues  Projekt  in  Scene  setzt,  Meinung  dafür  macht,  Anhänger  und  Kapitalien
heranzieht,  die  Hoffnung  nährt,  die  Erwartungen  steigert,  um  dann  zuletzt,  wenn  am
Ende  alles  zusammenbricht,  aus  der  Vernichtung  immer  wieder  emporzusteigen  zu  neuen
Spekulationen  und  neuen  Erfolgen.
In  einem  Momente  des  tiefen  Sturzes  lernen  wir  den  Selben  von  Zolas  Roman
kennen;  schon  nach  wenigen  Wochen  steht  er  an  der  Spitze  einer  „Banque  Universelle“,
welche,  kirchliche  und  lukrative  Zwecke  verknüpfend,  die  Kultur  des  gelobten  Landes  im
großen  Stile  durchführen  soll.  Die  Verwertung  des  religiösen  Elementes  bei  der
Gründung  dieses  Anternehmens  ist  nur  ein  Stück  in  dem  Zusammenhange  mannigfaltiger
Kunstgriffe  der  Täuschung  und  des  Betruges.  Der  ganze  Kreis  der  Persönlichkeiten,
welcher  sich  um  die  Hauptfigur  zu  dem  großen  Anternehmen  zusammenschließt,  enthält
fast  ohne  Ausnahme  Leute  von  ähnlicher  Anrüchigkeit.  Der  einzige  anständige  Mensch
ist  bezeichnender  Weise  der  Erfinder  der  Idee,  —  der  Ingenieur,  welcher  aus  seiner
früheren  Tätigkeit  in  der  Levante  die  Überzeugung  von  dem  Bedürfnisse  neuer  Verkehrsmittel ­
  für  das  ferne  Land  mitgebracht  hat,  welcher  bis  zum  letzten  Augenblicke  ohne
Verständnis  von  den  Manövern  der  Börse  bleibt.
And  ebenso  ist  die  Art  der  wirklichen  Geschäfte,  welche  die  neue  Bank  zustande
bringt.  Nicht  gewinnreiche  Erfolge  der  geplanten  Anternehmung,  sondern  eine  durch
Jahre  fortgesetzte  Reklame,  welcher  es  gelingt,  die  Aktien  der  Bank  in  fabelhafte  Höhe
hinaufzutreiben,  —  bis  dann  endlich  kommt,  was  kommen  muß,  bis  die  Seifenblase
platzt  und  der  Held  ins  Gefängnis  wandert.  Der  schwindelhafte  Glanz,  in  dem  er
einige  Jahre  gelebt,  wird  bezahlt  durch  den  Antergang  der  vielerlei  Existenzen,  die  dem
Irrlicht  gefolgt  sind.  Doch  auch  dieses  ist  das  Ende  nur  eines  Aktes  in  dem  Drama;
bereits  dämmert  im  Hintergründe  die  Morgenröte  neuer  Triumphe,  nur  auf  verändertem
Schauplatz,  herauf.
        <pb n="218" />
        1.  Die  Börse  nach  Zola.

207

Der  Dichter  aber  legt  dem  Leiden  die  Worte  in  den  Mund:  „Die  Spekulation
ist  das  Lerz,  welches  das  Blut  des  Wirtschaftslebens,  das  Geld,  ansammelt  aus  tausend
kleinen  Kanälen,  um  es  nach  allen  Richtungen  ausströmen  zu  lassen  und  die  großen
Werke  der  Zivilisation  zu  ermöglichen.  ...  Es  bedarf  eines  großen  Projekts,  um  die
Phantasie  zu  ergreifen;  es  bedarf  der  Loffnung  auf  großen  Gewinn,  um  die  Leidenschaften ­
  zu  entzünden,  um  die  Kapitalien  anzulocken.  .  .  .  Die  Gefahr  des  Verlustes,
was  schadet  sie?  Sie  verteilt  sich  auf  viele,  je  nach  dem  Vermögen  und  dem  Wagmut
der  einzelnen,  und  die  Menschheit  hat  keine  unauslöschlichere  Sehnsucht  als  die,  das
Glück  zu  versuchen!"
Indessen,  noch  eine  andere  Stimme  läßt  der  Dichter  uns  vernehmen.  Es  ist
die  Stimme  des  begeisterten  Schülers  von  Karl  Marx.  „Jawohl",  ruft  dieser  dem  Börsenhelden ­
  zu,  „Ihr  arbeitet  für  uns,  ohne  es  zu  ahnen.  .  .  .  Ihr  beutet  die  Masse  des
Volkes  aus,  und  wenn  Ihr  Euch  vollgesogen  haben  werdet,  dann  wird  uns  nur
übrigbleiben.  Euch  zu  expropriieren,  .  .  .  Jedes  Monopol,  jede  Zentralisation  führt
zum  Kollektivismus;  der  Kollektivismus  ist  die  Amwandlung  der  Privatkapitalien,  die
von  den  Kämpfen  der  Konkurrenz  leben,  in  ein  einziges  Gesellschaftskapital,  das  durch
die  Arbeit  aller  bewegt  wird,  .  .  .  eine  gemeinsame  Produktion  in  den  Fabriken  und
auf  den  Feldern,  wo  jeder  arbeitet  nach  seiner  Fähigkeit  und  jedem  entgolten  wird
nach  seiner  Anstrengung.  Mit  der  Konkurrenz  und  dem  Privatkapital  fallen  auch  die
Geschäfte  aller  Art,  kein  Lande!,  keine  Kontrakte,  keine  Börsen.  Die  Idee  des
Gewinnes  hat  keinen  Sinn  mehr;  die  Quellen  der  Spekulation,  der  Renten,  die  man
ohne  Arbeit  gewinnt,  sind  dann  versiegt."
Lier  haben  wir  also  die  Alternative.  Sie  ist  keineswegs  neu.  Aber  daß  sie
zum  Gegenstände  eines  großen  Romanes  gemacht  wird,  ist  —  neben  manchen  ähnlichen
Erscheinungen  der  heutigen  Literatur  —  bemerkenswert.  Wenn  die  Altcrnaüve  jemals
zuvor  in  ihrer  ganzen  Schroffheit  hingestellt  worden  ist,  hier  hat  der  überspannte
Naturalismus  des  Dichters  das  Seinige  hinzugetan.
Wie  stehen  wir  zu  dieser  Fragestellung?  Gibt  es  in  der  Tat  nur  die  Wahl,
welche  der  französische  Dichter  uns  läßt  in  den  Fußspuren  des  konsequenten  Sozialismus?
Wir  gestatten  uns  hier  zweierlei  Einschränkungen,  eine:  tatsächlicher  Art,  und
eine:  prinzipieller.  Das  Tatsächliche,  das  Zola  vorführt,  ist  gleich  allem,  was  uns  seine
Romane  als  Wirklichkeit  malen,  ein  Zerrbild  der  Wirklichkeit.  Es  ist  jedes  ins
Anglaubliche  gesteigert,  und  keiner,  der  die  Dinge  kennt,  wird  so  etwas  für  möglich
halten.  Ein  Anternehmen  von  solcher  Schwindelhastigkeit,  von  so  überspannten  Zielen;
ein  Publikum  von  solch'  kindischer  Leichtgläubigkeit,  so  verblendet  durch  die  Lust  am
Gewinne,  so  schrankenlos  in  seinen  Hoffnungen;  ein  Kreis  von  Persönlichkeiten  an  der
Spitze  des  Anternehmens,  meistens  Leuten,  die  nicht  bloß,  wie  jener  Wiener  Spekulant,
nach  dem  eigenen  Zeugnis,  mit  dem  Ärmel  das  Zuchthaus  gestreift  haben,  sondern  in
Wahrheit  alle  verdienten,  darinnen  zu  sitzen;  Geschäftspraktiken,  die  von  Anfang  bis  zu
Ende  Ausgeburten  der  Lüge  und  des  leeren  Scheines  sind  und  dennoch  jahrelang
gedeihen,  —  das  ist  eine  Atopie  der  heutigen  Erwerbsgesellschast,  wie  der  Roman  Bellamys
und  ähnlicher  Schwärmer  Atopien  der  künftigen  Gesellschaft  sind.  Man  kann  ein  recht
offenes  Auge  für  die  wirklichen  Gebrechen  dieser  Sphäre  haben,  jeder  erfahrene  Blick
erkennt  in  jenem  Phantasiegemälde  die  Andeutungen  der  wirklich  vorhandenen  tiefen
Schäden;  aber  so  arg  ist  die  Wirklichkeit  nicht.
And  dann,  was  wichtiger,  das  prinzipielle  Bedenken.  Es  handelt  sich  um  den
Punkt,  an  dem  der  Naturalismus  des  Dichters  und  der  Naturalismus  der  sozialistischen
Ethik  ineinander  laufen.  Es  handelt  sich  um  die  große  Grundfrage  der  Volkswirtschaft
und  der  Gesellschaft,  ob  auf  dem  Boden  des  heutigen  Erwerbslebens  wilde  Naturgewalten ­
  sich  austoben,  die  ihren  Bändiger  nicht  anders  zu  finden  vermögen  als  durch
die  Beseitigung  dieser  Gesellschaft  selber  in  dem  sozialistischen  Staate,  oder  ob  nicht
        <pb n="219" />
        208

Zweiter  Teil.  Landet.  X.  Die  Börse.

vielmehr  schon  in  der  gegenwärtigen  Gestaltung  des  Wirtschaftslebens  und  jedes
einzelnen  seiner  Organe  sittliche  Gewalten  die  nattirlichen  Triebe  gebunden  halten,  ob
diese  sittliche  Bindung  nicht  eine  fortschreitende  ist,  und  ob  nicht  auf  dem  Boden  der
bestehenden  Gesellschaft  die  Reformen  möglich  sind?
In  Zolas  Roman  findet  sich  ein  kleiner  Zug,  welcher  lehrreich  ist  für  das,  was
hier  in  Frage  steht.  Einer  der  wenigen  wirklichen  Gewinne,  die  während  der  Jahre
ihres  Bestehens  die  „Banque  Universelle“  erbeutet,  entspringt  dem  Verrate  eines
Depeschengeheimnisses  aus  dem  Ministerium,  das  ein  Bekannter  des  Ministers  aufgefangen ­
  und  dem  Direktor  der  Bank  zugetragen  hat.  Der  Dichter  hat  hier  —
vielleicht  unbewußt  —  die  merkwürdige  Voraussetzung  zugestanden,  daß  in  der  Welt
des  zweiten  Kaiserreichs,  deren  allseitige  Verkommenheit  sein  großer  Romanzyklus
darstellen  will,  die  Minister  selber  über  die  lukrative  Ausbeutung  diplomatischer  Nachrichten ­
  erhaben  sind.  Man  weiß  allgemein,  daß  nur  wenige  Jahrzehnte  zuvor  ein
Monarch  über  Frankreich  geherrscht  hat,  der  über  den  Verdacht  einer  ähnlichen
Landlungsweise  nicht  erhaben  war.  Wenn  nun,  erlaube  ich  mir  zu  folgern,  ein  so
finsterer  Beobachter  diesen  sittlichen  Fortschritt  gleichsam  als  etwas  Selbstverständliches
einräumt,  ist  dann  überhaupt  der  Glaube  so  töricht,  der  auf  einen  sittlichen  Fortschritt
und  auf  heilende  Reformen  in  diesem  ganzen  Gebiete  sich  richtet?
Die  Erfahrung  gibt  in  der  Tat  solchem  Glauben  manche  kräfügere  Stütze  als
jene  Stelle  des  Romans.

2.  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Fondsbörse.
Von  Johannes  Kämpf.

Kämpf,  Bericht  über  Börsengesetz  und  Reichsstempelgesetz.  3a  Vollversammlung  des
Deutschen  Lsandelstages  in  Berlin  am  2&amp;lt;*.  März  lstOH.  Stenographischer  Bericht.  Berlin,  Liebheit
und  Thiesen,  S.  8—U-Seit
  etwa  anderthalb  Jahrzehnten  stehen  wir  unter  dem  Banne  der  Anschauung,  daß
die  Börse  eine  überflüssige  Gesellschaft  von  Spekulanten,  und  daß  das  Börsengeschäft
minderwertig  sei  gegenüber  anderen  Geschäftszweigen.  Wer  dies  behauptet,  haftet
mit  seinem  Arteil  an  der  Oberfläche  der  Dinge.  Diese  Auffassung  ist  irrtümlich,  sie
ist  grundfalsch.
Die  Börse  soll  der  Mittelpunkt  und  der  Vermittlungspunkt  sein  für
alle  Transaktionen  des  mobilen  Kapitals.  Sie  soll  alle  diese  Geschäfte  sachgemäß ­
  und  so  ausführen,  daß  die  wirtschaftlichen  Zwecke,  denen  das  mobile  Kapital
dient,  möglichst  schnell  sichergestellt  werden.  Nun  ist  aber  das  mobile  Kapital  in  der
ganzen  Welt  und  auch  in  Deutschland  allmählich  zu  einem  ungeheuren  Amfange
angewachsen.  Nach  einer  Schätzung  sind  in  Deutschland  nicht  weniger  als  100000
Millionen  Mark  Wertpapiere  vorhanden,  und  diese  kolossale  Summe  wächst  von  Jahr
zu  Jahr.  Es  ist  ganz  klar,  daß  aus  der  Verwaltung  eines  so  enormen  mobilen
Nationalvermögens  sich  täglich  die  allergrößten  Amsätze  ergeben.  Abgesehen  hiervon
werden  an  das  mobile  Kapital  von  allen  Zweigen  des  wirtschaftlichen  Lebens,  von  den
Staaten,  den  Gemeinden,  von  Lande!,  Industrie,  Landwirtschaft  und  Schiffahrt
jahrein,  jahraus  die  erheblichsten  Ansprüche  gestellt.  Diese  Ansprüche  werden  durch
die  eine  Zahl  illustriert,  daß  in  den  letzten  Jahren,  abgesehen  von  den  Konversionen,
jährlich  ca.  2000  Millionen  Mark  neue  Wertpapiere  an  den  deutschen  Börsen  zugelassen
worden  sind.
        <pb n="220" />
        2.  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Fondsbörse.

209

Von  wem  nun  aber  auch  der  Markt  des  mobilen  Kapitals  aufgesucht  werden
mag,  und  zu  welchen  Zwecken  dies  auch  geschehe,  alle,  die  es  tun,  haben  das  Verlangen,
die  Zwecke,  denen  ihr  Angebot  oder  ihre  Nachfrage  dienen  soll,  möglichst  bald  sicherzustellen. ­
  Ich  brauche  nur  daran  zu  erinnern,  daß  es  für  ein  industrielles  Werk  gar
nicht  möglich  ist,  eine  neue  Fabrik  zu  errichten  oder  sonstige  industrielle  Anlagen  herzustellen, ­
  daß  es  für  eine  Eisenbahngesellschaft  ganz  unmöglich  ist,  eine  neue  Linie  zu
bauen,  daß  es  für  eine  Gemeinde  unmöglich  ist,  ein  Elektrizitätswerk  herzustellen,  daß  es
für  eine  Landschaft  unmöglich  ist,  ihre  höher  verzinslichen  Pfandbriefe  in  niedriger
verzinsliche  zu  konvertieren,  daß  es  für  die  Staaten  unmöglich  ist,  ihre  Anleihen  zu
emittieren,  um  die  staatlichen  Zwecke  zu  erfüllen,  die  ihnen  obliegen,  wenn  sie  sich
nicht  gegen  die  Konjunkturen,  die  aus  den  wechselnden  Kursen  und  politischen  Verhältnissen ­
  sich  ergeben,  von  vornherein  sicherstellen  können.  Wenn  hierbei  auf  die  vermittelnde ­
  Tätigkeit  der  Banken  und  Bankiers  rekurriert  wird,  so  haben  doch  auch
diese  Mittelspersonen  wiederum  dasselbe  Interesse.  Auch  sie  müssen  die  Erfüllung
übernommener  Verbindlichkeiten  sicherstellen.
Der  Bau  der  deutschen  Eisenbahnen  im  Laufe  der  letzten  50—60  Jahre  hätte
niemals  in  so  sachgemäßer  und  dem  Interesse  des  ganzen  Landes  dienender  Weise  ausgeführt ­
  werden  können,  und  unsere  Industrie  hätte  niemals  in  der  Weise  erstarken
können,  wie  dies  geschehen  ist,  wenn  ihnen  nicht  eine  tatkräftige  Börse,  unterstützt  durch
ein  tatkräftiges  Teriningeschäft,  zur  Seite  gestanden  hätte.  Denn  die  großen  Aufgaben,
die  ich  kurz  skizziert  habe,  lassen  sich  nicht  erfüllen  im  Wege  des  eng  begrenzten  Kassageschäfts, ­
  im  Wege  eines  Geschäfts,  in  welchem  heute  die  Ware  und  heute  auch  das
bare  Geld  übergeben  werden  muß.  Diese  Aufgaben  erheischen  das  Eingehen  langsichtiger ­
  Verbindlichkeiten;  und  hierzu  bedarf  es  einer  Geschäftsform,  in  welcher  die  Verpflichtung ­
  zur  Erfüllung  sofort  sichergestellt  wird,  welche  aber  die  nötige  Zeit  und  den
nötigen  Spielraum  auch  läßt  zur  Beschaffung  und  Realisierung  der  erforderlichen  Mittel.
Mit  einem  Worte:  eine  leistungsfähige  Börse  bedarf  eines  leistungsfähigen
Terminhandels.
Ich  möchte  hier  einschalten,  daß  wir  ähnliche  Dinge,  wie  in  den  letzten  Jahren,
schon  früher  einmal  erlebt  haben,  und  zwar  gerade  gelegentlich  des  Baues  der  deutschen
Eisenbahnen.  Im  Jahre  1844,  als  sich  dem  deutschen  Kapital  die  Möglichkeit  eröffnete,
sich  an  der  Erfüllung  dieser  großen  wirtschaftlichen  Aufgabe  zu  beteiligen,  und  als,  wie
dies  bei  solchen  Gelegenheiten  immer  der  Fall  ist,  auch  Ausschreitungen  der  Spekulation
stattfanden,  erließ  der  damalige  Lerr  Finanzminister  v.  Bodelschwingh  eine  Bekanntmachung ­
  gegen  die  stets  wachsende  Zahl  und  Ausdehnung  der  Eisenbahnprojette,  „die
dem  Kandel  und  Gewerbe  die  nötigen  Betriebskapitalien  entziehen."  Lind  im  Mai
1844  erfolgte  seitens  der  Preußischen  Regierung  ein  radikaler  Schritt,  wie  er  damals
genannt  wurde:  es  wurde  eine  Verordnung  erlassen,  welche  alle  Zeitgeschäfte  in  Eisenbahnpromessen, ­
  Interimsscheinen,  Qittungsbogen  für  null  und  nichtig  erklärte  und  den
vereidigten  Maklern  die  Vermittlung  solcher  Geschäfte  bei  Strafe  der  Amtsentziehung
untersagte,  ferner  alle  Geschäfte  in  ausländischen  Wertpapieren  den  vereidigten  Maklern
zu  vermitteln  verbot  und  Klagen  daraus  für  null  und  nichtig  erklärte.
Der  Zwang  der  Verhältnisse  ist  stärker  gewesen  als  alle  Verordnungen.  Diese
Verordnungen  haben  nicht  innegehalten  werden  können,  weil  sie  gegen  die  Notwendigkeit
verstießen,  die  das  wirtschaftliche  Leben  der  Börse  auferlegte,  und  es  ist  dahin  gekommen,
daß  diese  Verordnungen  in  der  Versenkung  verschwunden  sind,  bis  sie  im  Jahre  1860
auch  offiziell  wiederaufgehoben  wurden.
In  gewöhnlichen  Zeiten  treten  die  Mängel,  die  sich  aus  dem  Fehlen  des  Termin-Handels
  ergeben,  schon  stark  genug  hervor;  wir  haben  das  im  Laufe  der  letzten  Monate
und  letzten  Jahre  deutlich  gesehen.  Kommt  aber  einmal  eine  ernstliche  politische  Krisis
oder  gar  ein  Krieg  über  Deutschland,  dann  kann  die  wirtschaftliche  Stärke  des  Deutschen
Mol  lat.  Volkswirtschaftliches  Lesebuch.  14
        <pb n="221" />
        210

Zweiter  Teil.  Landet.  X.  Die  Börse.

Reiches  nicht  aufrecht  erhalten  werden  ohne  eine  starke  Börse  mit  einem  kräftigen
Terminhandel.  Es  ist  ausgeschlossen,  daß  die  Versorgung  des  Landes  und  Leeres  mit
Brotgetreide  in  einem  solchen  Falle  wirksam  herbeigeführt  werden  kann,  wenn  dazu
nicht  ein  in  Blüte  stehender  Terminhandel  hilft.
Auch  nach  einer  anderen  Richtung  hin  bietet  die  Unterdrückung  oder  Beschränkung
des  Terminhandels  die  erheblichsten  wirtschaftlichen  Nachteile.  Der  Terminhandel  ist
die  Form,  in  welcher  sich  die  Spekulation  in  Werten  des  mobilen  Kapitals  unter
möglichster  Schonung  der  allgemeinen  Geldverhältnisse  vollziehen  kann;  das  Verbot  des
Terminhandels  in  Anteilen  von  Bergwerks--  und  Fabrikunternehmungen  hat  dies  in
den  letzten  Jahren  auf  das  deutlichste  gezeigt.  Es  wird  immer  im  Interesse  von  Lande!
und  Industrie,  im  Interesse  der  Landwirtschaft,  im  Interesse  der  Staaten  bezüglich  ihrer
Anleihen  nach  einem  billigen  Kredit,  nach  billigem  Geld  gerufen.  Billiges  Geld  und
ein  gesundes  Kreditsystem  des  Landes  sind  nur  dann  möglich,  wenn  sich  die  wirtschaftlichen
Geschäfte  möglichst  ohne  Inanspruchnahme  von  Amlaufsmitteln  vollziehen.  Der  ganze
Zweck,  den  z.  B.  unsere  Reichsbank  mit  ihren  Giroeinrichtungen  verfolgt,  ist  darauf
gerichtet,  Amlaufsmittel  entbehrlich  zu  machen.  Die  Amlaufsmittel  sollen  sich  konzentrieren
in  den  Tresors  der  Zentralbanken,  also  bei  uns  in  der  Reichsbank.  Je  weniger
Amlaufsmittcl  gebraucht  werden,  desto  billiger,  je  mehr  Amlaufsmittel  gebraucht  »verdcn,
desto  teuerer  ist  das  Geld.
Durch  die  Beschränkung  des  Terminhandcls  ist  die  Spekulation  auf  das  Kassageschäft ­
  hingedrängt  worden.  Zur  Bewältigung  eines  großen  Kassageschäfts  gehören
Amlaufsmittel.  Die  Folge  dieser  Verschiebung  ist  also  eine  Verteuerung  des  Geldes,
und  alle  Zweige  des  wirtschaftlichen  Lebens  haben  darunter  zu  leiden.
Es  ist  klar,  daß  die  Beschränkung  des  Börsenterminhandels  nicht  der  alleinige
Grund  dafür  ist,  daß  im  Laufe  der  letzten  Jahre  das  Geld  in  Deutschland  teuer
gewesen  ist;  es  wäre  Torheit,  das  behaupten  zu  wollen.  Aber  einer  der  Gründe  für
die  Verteuerung  des  Geldstandes  im  Deutschen  Reiche  ist  jedenfalls  die  Einschränkung
des  Terminhandels  gewesen.
Es  würde  aus  dem  Rahmen  meiner  Ausführungen  herausfallen  und  zu  weit
führen,  wenn  ich  alle  Vorteile,  die  der  Terminhandel  in  sich  birgt,  hier  ausführlich
behandeln  wollte.  Ich  glaube  aber,  auf  einige  wenige  Punkte  vorübergehend  hinweisen
zu  können.  Ich  glaube  darauf  hinweisen  zu  können,  daß  der  Terminhandel  eine  preisausgleichende ­
  Wirkung  hat,  daß  der  Terminhandel  die  Möglichkeit  in  sich  birgt,  plötzliche
und  sprungweise  Kursschwankungen  zu  mildern;  ich  glaube,  darauf  hinweisen  zu  können,
daß  gerade  der  solide  Lande!  sich  nur  durch  den  Terminhandel  sichern  kann  gegen  die
Gefahren  der  Kursschwankungen.  Beispielsweise  haben  die  Kornhäuser  ihren  Mißerfolg ­
  zum  großen  Teile  dem  Amstand  zuzuschreiben,  daß  sie  sich  gegen  ihre  Engagements,
gegen  ihre  Einkäufe  und  Verkäufe  nicht  decken  konnten,  und  daß  sie  Spekulationsrisiken
auf  sich  allein  nehmen  mußten.
Die  beiden  Gesichtspunkte,  die  ich  vorhin  angeführt  habe,  genügen,  um  die
wirtschaftliche  Rolle  zu  kennzeichnen,  welche  der  Terminhandel  zu  erfüllen  hat,  und  um
ihn  als  eine  der  wichtigsten  Grundlagen  einer  starken  Börse  festzustellen.
Aber  es  gibt  auch  noch  eine  andere  Voraussetzung  für  eine  starke,  leistungsfähige ­
  Börse,  eine  Voraussetzung,  die  viel  zu  wenig  beachtet  wird,  und  über  die  sich
nur  kleine  Kreise,  wie  es  mir  scheint,  im  klaren  sind.  Diese  Voraussetzung  ist  die
Leichtigkeit  der  Amsätze  für  den  Lande!  an  der  Börse.  Die  Leichtigkeit  der  Amsätze ­
  aber  wird  gerade  durch  große  Amsatzsteuern  aus  der  Welt  geschafft,  es  wird  ein
Zustand  eingeführt,  der  das  Gegenteil  von  einer  leichten  Amsatzmöglichkeit  darstellt.
Ich  habe  schon  vorhin  auseinandergesetzt,  wie  groß  die  Amsätze  sind,  die  sich  aus  dem
Besitz  an  mobilem  Kapital  ergeben,  und  wie  groß  die  Ansprüche  sind,  die  jahraus.
        <pb n="222" />
        2.  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Fondsbörse.  21  l
jahrein  an  das  mobile  Kapital  gestellt  werden.  Indem  sich  nun  alle  diese  Amsähe  an
der  Börse  konzentrieren,  geschieht  das  nicht  in  der  Weise,  daß  jedem  Angebot  und
jeder  Nachfrage  sofort  eine  entsprechende  Nachfrage  oder  ein  entsprechendes  Angebot
gleicher  Art  und  gleichen  Amfanges  gegenübersteht.  Ich  brauche  nur  einige  Beispiele
anzuführen.  Es  kommt  alle  Tage  vor,  daß  Beträge  3prozentiger  preußischer  Konsols
zum  Verkaufe  angeboten  sind,  gesucht  wird  aber  Zprozentige  Reichsanleihe.  Es  kommt
alle  Tage  vor,  daß  westpreußische  Pfandbriefe  zum  Verkauf  angeboten  sind,  daß  aber
nur  Käufer  vorhanden  sind  für  ostpreußische.  Sie  erinnern  sich  der  Zeit,  wo  alle
Welt  in  Deutschland  russische  Papiere  verkaufen  wollte;  es  waren  keine  ernstlichen
Kapitalisten  da,  die  russische  Wertpapiere  kaufen  wollten.  Amgekehrt  ist  die  Zeit  noch
gar  nicht  so  weit  entfernt,  wo  alle  Welt  in  Deutschland  italienische  Papiere  kaufen
wollte,  aber  es  waren  keine  ernsthaften  Verkäufer  für  italienische  Papiere  vorhanden.
And  wenn  heute  Reichs-  oder  Staatsanleihen  emittiert  werden,  dann  sind  nicht  gleich
die  endgültigen  Käufer  für  die  gesamten  Anleihen  vorhanden;  es  wird  nur  ein  Teil
dieser  Anleihen  sofort  untergebracht;  der  Rest  muß  allmählich  Anterkunst  suchen.
Die  Aufgabe  des  Börsenhandels  besteht  nun  darin,  überall  da  einzutreten,  wo
einer  Nachfrage  nicht  sofort  in  derselben  Art  und  demselben  Amfange  das  entsprechende
Angebot  gegenübersteht,  und  umgekehrt.  In  allen  diesen  Fällen  soll  der  Börsenhandel
bewirken,  daß  die  wirtschaftlichen  Zwecke,  die  mit  der  Nachfrage  verfolgt  werden,  erfüllt ­
  werden  können,  wenngleich  gar  kein  endgültiger  Kapitalist  vorhanden  ist,  der  ein
entsprechendes  Angebot  macht,  und  umgekehrt,  daß  die  wirtschaftlichen  Zwecke,  die  mit
dem  Angebot  verfolgt  werden,  sofort  erfüllt  werden  können,  während  gar  kein  endgülttger
  Käufer  vorhanden  ist.
Die  Geschäfte  an  der  Börse  wickeln  sich  aber  nicht  so  ab,  daß  etwa  nun  ein
Börsenhändler  die  angebotenen  Wertpapiere  kaust  und  sie  sich  Wochen-  und  monatelang ­
  in  den  Kasten  legt.  Damit  würde  weder  ihm  noch  der  Allgemeinheit  gedient
sein:  der  Allgemeinheit  deswegen  nicht,  weil,  wenn  jemand  Wochen-  und  monatelang
ein  Kursrisiko  übernehmen  soll,  er  einen  sehr  erheblichen  Kursabschlag  fordern  muß,
und  dem  Börsenhändler  nicht,  weil  er  dadurch  seine  Mittel  festlegen  und  es  ihm  unmöglich ­
  sein  würde,  sich  an  künftigen,  alle  Tage  von  neuem  herantretenden  Geschäften
zu  beteiligen.  Der  Börsenhändler  will  das  eingegangene  Engagement  sofort  erledigen.
Findet  er  nicht  gleich  jemand,  der  als  endgültiger  Käufer  oder  Verkäufer  eintritt,  so
übergibt  er  das  Engagement  einem  anderen,  der  seinerseits  sucht,  daß  er  einen  endgültigen ­
  Käufer  oder  Verkäufer  findet.  And  so  wechseln  die  Geschäfte,  die  nur  einen
einzigen  Eigentumsübergang  von  dem  endgültigen  Verkäufer  aus  den  endgültigen  Käufer
zum  Zwecke  haben,  oft  10—20  mal  die  Äände.  Sie  kleiden  sich  alle  in  die  Form
von  Kaufs-  und  Verkaufsgeschäften,  haben  aber  den  Kauf  oder  den  Verkauf  gar  nicht
zum  Selbstzweck,  sondern  sind  nur  Teile  der  Vermittlung,  die  darin  besteht,  den  endgültigen ­
  Käufer  oder  Verkäufer  ausfindig  zu  machen.  Indem  alle  diese  Zwischentransaktionen ­
  mit  der  Amsatzsteuer  belegt  werden,  werden  sie  unmöglich  gemacht.
Diese  Tätigkeit  der  Börse  und  des  Börsenhandels  ist  notwendigerweise  eine
spekulative,  und  Ausschreitungen  in  der  Spekulation  kommen  bedauerlicherweise  vor.
Sie  werden  von  uns  und  von  Ihnen  ebenso  bedauert  und  ebenso  verurteilt  wie  von
irgend  jemand  anders.  Aber  die  Nachteile,  die  aus  diesen  Ausschreitungen  entstehen,
sind  minim  im  Verhältnis  zu  den  ungeheuren  wirtschaftlichen  Vorteilen,  welche  ein
gesunder  und  kräftiger  Börsenhandel  für  die  Allgemeinheit  in  sich  birgt.
Aus  dem,  was  ich  auseinandergesetzt  habe,  geht  hervor,  daß  der  Börsenhandel
einem  wirtschaftlichen  Bedürfnisse  entsprungen  ist,  und  daß  die  wirtschaftlichen  Bedürfnisse ­
  nicht  befriedigt  werden  können  ohne  einen  starken  Börsenhandel.  Tritt  hier
irgend  eine  Stockung  ein,  so  macht  sich  das  in  allen  Zweigen  des  wirtschaftlichen
14*
        <pb n="223" />
        212

Zweiter  Teil.  Kandel.  X.  Die  Börse.

Lebens  geltend,  und  die  wirtschaftliche  Kraft  des  Landes  muß  dadurch  geschwächt
werden.  Politisch  stark  ist  heute  aber  nur  das  Land,  das  auch  wirtschaftlich  stark  ist.
Unter  diesem  Gesichtspunkte  betrachtet,  ist  eine  starke  Börse  einer  der  Lauptfaktoren
auch  der  politischen  Macht  des  Landes.

3.  Wesen  und  Wert  der  Zentralproduktenbörsen.
Von  Kurt  Wiedenfeld.

Wiedenfeld,  Wesen  und  wert  der  Zentralproduktenbörsen.  ^Berliners  Akademische  Antrittsrede.
  Sonderabdruck  aus  Schmollers  Jahrbuch  für  Gesetzgebung  re.  Jahrgang  XXVII,  heft  2.
Leipzig,  Duncker  &amp;amp;  humblot,  (903.  S.  8  und  S.  9—13.
Im  Großhandel  ist  ein  Doppeltes  vereinigt:  einmal  hat  er  örtlich  und  Izeitlich  Vorrat
und  Bedarf  auszugleichen,  indem  er  die  am  Produktions-  oder  Stapelort  entbehrlichen  Überschußmengen ­
  an  die  Stätten  des  Mehrbedarfs  überführt,  und  indem  er  die  zeitlich  entbehrlichen
Mengen  für  spätere  Tage  geringerer  Ernten  aufspeichert;  zweitens  hat  aber  er  auch  in  Wechselwirkung ­
  mit  dieser  ersten  Funktion  die  Preise  zu  bilden,  wobei  er  sich  zwar  auf  die  im  tatsächlichen
Vorrat  und  Bedarf,  sowie  in  sonstigen  Tatumständen  gegebenen  Grundlagen  stützt,  wobei  jedoch
auch  persönliche  Meinungen  und  Einflüsse  ein  entscheidendes  Wort  mitreden,  wobei  also  Angebot
und  Nachfrage  zum  Ausgleich  kommen.  Man  kann  hiernach  —  nach  dem  Vorgang  Ehrenbergs,
der  allerdings  die  Aufgaben  anders  verteilt  —  eine  effektive  Funktion  des  Großhandels  unterscheiden: ­
  sie  gleicht  Vorrat  und  Bedarf  aus,  und  eine  spekulative  Funktion:  sie  gleicht  Angebot
und  Nachfrage  ans;  jene  findet  in  der  Verschiebung  der  Gütermassen,  diese  in  der  Preisbildung
ihren  Inhalt  .  .  .
Aus  der  großen  Zahl  von  Börsen,  die  sich  mehr  oder  minder  dicht  über  alle
Länder  konzentrierter  Produktion  oder  Konsumtion  ausgebreitet  finden,  haben  sich  einige
Plätze  herausgehoben,  die  überwiegend  das  Geschäft  der  Preisbildung  besorgen  und
infolgedessen  eine  überragende  Bedeutung  erlangt  haben,  die  deswegen  passend  als
Zentralbörsen  zu  bezeichnen  sind;  bilden  sie  doch  die  Punkte  der  Welthandelsorganisation, ­
  nach  denen  wegen  ihrer  Preisnotierungen  aller  Augen  gerichtet  sind,
deren  Einfluß  sich  daher  über  die  ganze  Erde  erstreckt.  Wie  in  Chikago  oder  New  Bork,
in  London,  Liverpol,  Berlin  die  Getreidepreise  stehen,  das  spürt  der  Landwirt  im
innersten  Argentinien  und  Rußland,  in  Indien  und  in  Australien;  wurden  doch  lange
Jahre  hindurch  die  Roggenpreisnotierungen  der  Berliner  Produktenbörse  regelmäßig
auf  allen  russischen  Bahnhöfen  der  Produktionsgegenden  angeschlagen,  und  wird  doch
noch  heute  in  einem  so  wichtigen  und  einflußreichen  Weizenland  wie  Argentinien  der
Preis  der  Hafenstädte  ganz  unmittelbar  von  Europa  aus  nach  der  Maßgabe  der  hiesigen
Notierungen  „diktiert".  Ebenso  stehen  in  ihrer  Preisentwickelung  die  kleineren  Börsen,
wie  sie  für  Deutschland  in  Königsberg,  Danzig,  Stettin,  Breslau,  Hamburg  usw.
bestehen,  in  Abhängigkeit  von  der  nächstbenachbarten  Zentralbörse,  wie  sich  namentlich
bei  Unregelmäßigkeiten  der  Preisbildung  wiederholt  gezeigt  hat.  Die  Lokalbörsen,
zu  denen  trotz  seines  enormen,  den  Berliner  Amsatz  übertteffenden  Effektivverkehrs  auch
Mannheim  zu  rechnen  ist,  —  die  kleineren  Börsen  dienen  so  gut  wie  ausschließlich  in
Einfuhr  und  Ausfuhr  dem  Effcktivbedürfnis  der  von  ihnen  unmittelbar  bedienten
Gebiete;  die  Zentralbörsen  stellen  in  ihrer  Gesamtheit  das  äußerlich  nicht  faßbare
und  doch  reale  Gebiet  des  Weltmarktes  dar.
        <pb n="224" />
        3.  Wesen  und  Wert  der  Zentralproduktenbörsen.

213

Wie  nun  die  Geschästssorm  des  Landels  Zug  um  Zug  dem  Markt  und  der
Messe,  wie  der  Lande!  nach  Probe  und  Provenienztype  der  Effektivbörse,  so  entspricht
der  Zentralbörse  die  Form  des  Termingeschäfts.  Zwar  bietet  dies  durchaus  nicht  die
einzige  Möglichkeit  zu  spekulieren;  selbst  im  Kassageschäst  können,  wie  namentlich  die
Gepflogenheiten  der  New  Porter  Effektenbörse  immer  wieder  deutlich  machen,  die
wildesten  Manöver  ausgeführt  werden.  Aber  das  Termingeschäft  stellt  die  technisch
vollendetste,  den  Kapitalmarkt  am  wenigsten  beanspruchende  und  die  Tendenz  am
reinsten  zum  Ausdruck  bringende  Form  dar,  weil  in  ihm  das  ganze  Interesse  auf  den
Preis  konzentriert  ist,  während  alle  übrigen  Bedingungen  ein  für  allemal  durch  den
Börsenbrauch  festgelegt  sind,  und  weil  diese  Gleichmäßigkeit  der  Bedingungen  die
freieste  Beweglichkeit,  die  Sicherheit  jederzeitiger  Landelsmöglichkeit  gewährleistet:  aus
dem  Mittel  der  Preissicherung  ist  ein  Werkzeug  der  Preisbildung  geworden.
Daher  finden  wir  denn  auch  das  Termingeschäft  so  gut  wie  ausschließlich  an  den  Zentralbörsen ­
  im  Gebrauch,  und  ein  lebhafter  Terminhandel  ist  geradezu  das  Kennzeichen  einer
Zentralbörse  geworden;  an  den  kleineren  Börsen  wird  von  dieser  Geschästssorm,
selbst  wenn  börsenamtlich  dafür  die  Bedingungen  aufgestellt  sind,  tatsächlich  doch  so
gut  wie  gar  keine  Anwendung  gemacht.
Das  Wesen  der  Zentralproduktenbörsen  und  damit  ihr  Wert  liegt  also  darin,
daß  an  ihnen  der  Preisbildungsprozeß  sich  konzentriert,  daß  hier  die  eine  Funküon  des
Landels  arbeitsteilig  zu  schärferer  Ausbildung  gelangt  ist;  und  wenn  auch  zu  der
Verkleinerung  der  Preisschwankungen,  wie  sie  in  den  letzten  Jahrzehnten  gegenüber
früheren  Zeiten  zu  beobachten  ist,  unzweifelhaft  die  Lebung  der  Beförderungstechnik
und  namentlich  die  Verbesserung  des  Nachrichtendienstes,  die  übrigens  das  ganze
Gebäude  der  Zentralproduktenbörse  ttägt,  zu  erheblichem  Teil  beigetragen  haben,  —
nicht  die  geringste  Ursache  ist  auch  in  der  Spaltung  der  Funktionen  zu  erblicken,  die
den  Blick  des  Spekulativhändlers  gegenüber  den  Einzelerscheinungen  freier  gemacht
und  aus  L&amp;gt;as  Ganze  konzenttiert  hat.
Andererseits  ist  es  aber  auch  natürlich,  massenpsychologisch  begreiflich,  daß  sich  gegen
die  Zentralproduktenbörsen  und  die  ihnen  typische  Geschäftsform  in  allen  Ländern
gleichmäßig  der  ganze  Groll  all'  derer  heftig  wendet,  die  in  den  letzten  Jahrzehnten
von  der  Preisbewegung  nachteilig  betroffen  worden  sind:  in  Mittel-  und  Westeuropa
ebenso  wie  in  Nordamerika  hat  die  landwirtschaftliche  Bevölkerung  die  Zentralbörsen
und  das  Termingeschäft  für  den  Preisrückgang  verantwortlich  gemacht;  man  hält  sich
an  die  äußere  Erscheinungsform,  weil  man  den  inneren  Kern  nicht  wessen  kann  und
deshalb  an  seine  Maßgeblichkeit  nicht  glauben  will.  Man  beweist  damit  aber  nur,
daß  man  die  Kräfte,  die  hier  tätig  sind,  falsch  einschätzt:  die  persönlichen  Einflüsse  zu
hoch,  die  sachlichen  Ursachen  zu  niedrig.
Denn  selbstverständlich  treffen  zwar  an  den  Zenttalbörsen  die  Personen  aufeinander, ­
  nur  durch  ihre  Vermittelung  kommen  die  sachlichen  Preisgrundlagen  zur
Wirkung:  Angebot  und  Nachfrage,  nicht  unmittelbar  Vorrat  und  Bedarf  gleichen  sich
hier  aus.  Aber  es  kann  doch  einem  Zweifel  nicht  unterliegen,  daß  die  Personen  nur
dann  ihre  Meinung  über  den  voraussichtlichen  Preisgang  durchzudrücken  vermögen,  wenn
sie  sich  dabei  auf  die  realen  Elemente  stützen,  wenn  eine  reale  Macht  hinter  ihnen  steht.
Dafür  spricht  schon  mit  entscheidendem  Gewicht  die  Tatsache,  daß  die  gewaltsamen
Störungen  der  Preisentwickelung,  die  in  den  letzten  Jahren  von  Berlin  und  Chikago
ausgegangen  sind,  sämtlich  ä  la  hausse  geplant  waren;  den  Cohn  &amp;amp;  Rosenberg,  den
Ritter  &amp;amp;  Blumenfeld,  den  Leiter  erschien  es  möglich,  nach  einer  schlechten  Ernte  soviel
Getreide  aufzukaufen  und  festzuhalten,  daß  sie  die  Preise  dann  schlechthin  diktieren
könnten.  Noch  nie  hat  es  dagegen  jemand  für  nützlich  gehalten,  gewaltsam  ä  la  baisse
zu  spekulieren,  —  der  Preisrückgang  hat  sich  regelmäßig,  abgesehen  von  den  unmittelbar
auf  den  Zusammenbruch  einer  Hausse  folgenden  Zeiten,  viel  gleichmäßiger  vollzogen  als
        <pb n="225" />
        214

Zweiter  Teil.  Kandel.  X.  Die  Börse.

der  in  wilden  Sprüngen  vor  sich  gehende  Preisaufschwung  jener  Perioden  einer  übertreibenden ­
  Laussespekulation  —  könnte  es  doch  zur  Durchführung  eines  Baisseinanövers
notwendig  werden,  immer  neue  Getreidemassen  auf  den  Markt  zu  werfen,  was  aus
Naturgründen  sehr  bald  seine  Grenze  findet.  Auch  jene  Laussespekulationen  find  nun
trotz  der  großen  Kapitalien,  die  ihnen  namentlich  der  Chikagoer  Milliardärsohn  Leite,
im  Jahre  1897/98  dienstbar  gemacht  hat,  alsbald  mit  jähem  Ruck  zusammengebrochen
als  die  tatsächlichen  Voraussetzungen  der  Berechnungen  sich  als  falsch  erwiesen,  als
unter  dem  Einfluß  der  gesteigerten  Preise  immer  neue  Massen  auf  den  Markt  kamen
und  schließlich  eine  bessere  Ernte  vollends  den  Laussemanövern  den  Boden  entzog:  der
Vorrat  erwies  sich  als  größer,  denn  angenommen  war,  und  konnte  daher  wieder  in
Einklang  mit  der  Nachfrage  gesetzt  werden.  Der  Preisrückgang  der  letzten  drei  Jahrzehnte ­
  läßt  sich  aus  dem  Leranziehen  immer  neuer  Produktionsgebiete  und  aus  der
Verbilligung  des  Transports  zu  Lande  und  namentlich  zu  Wasser  vollauf  erklären,  ohne
daß  es  des  Rückgriffs  auf  die  angebliche  Baissetendenz  des  Termingeschäfts  bedarf.
Lat  sich  also  auch  der  preisbildende  Spekulativhandel  zu  einem  selbständigen
Geschäftszweig  entwickelt,  so  hat  er  sich  doch  vom  Effektivhandel  nicht  völlig  losgelöst,
sich  gar  nicht  völlig  loslösen  können;  er  geht  nicht  seine  eigenen  Wege  ohne  Rücksicht
auf  die  realen  Grundlagen  des  Getreidehandcls.  Lind  sind  auch  gewaltsame  Störungen
der  regelmäßigen  Preisbildung  unzweifelhaft  vorgekommen,  so  schließen  doch  auch  sie
sich  stets  entsprechenden  Vorgängen  in  der  Produktionssphäre  an,  und  sie  finden  ungleich
heftigere,  die  Preisnot  bis  zur  Lungersnot  gewaltsam  steigernde  Vorbilder  in  jenen
früheren  Zeiten,  in  denen  Angebot  und  Nachfrage  nur  lokal  zum  Ausgleich  gebracht
werden  konnten.  Die  Verselbständigung  des  Spekulativhandels  und  die  Ausbildung
der  ihm  dienenden  Organe  hat  mithin  derartige  Auswüchse  allerdings  nicht  zu  beseitigen
vermocht;  sie  hat  aber  doch  durch  die  Verbreiterung  des  Wirkungsbereichs  die  Durchführung ­
  solcher  Manöver  immerhin  erschwert.  Auch  durch  die  Zentralproduktenbörsen
nnd  ihren  Terminhandel  ist  also  die  Preisbildung  nicht  Preiswillkür  geworden.  Dieser
entscheidende  Vorwurf  trifft  nicht  zu.
Dem  gegenüber  bedeutet  es  für  die  Volkswirtschaft  eines  Landes  einen  entschiedenen
Vorteil,  wenn  sie  im  Rate  des  Weltmarktes  selbständig  durch  eine  eigene  Zentralbörse
vertreten  ist.  Allerdings  ist  dieser  Vorteil  aus  dem  Gebiet  des  Getreidehandels  nicht
so  handgreiflich  wie  auf  dem  des  Geld-  und  Effektenverkehrs;  aber  zu  beobachten  war
er  doch  auch  in  jenen  Jahren,  in  denen  die  deutsche  Zentralproduktenbörse,  die  Produktenbörse ­
  von  Berlin,  im  Schmollwinkel  des  früheren  Lospitals  zum  Leiligen  Geist  ein
nur  verstohlenes  Dasein  führte:  das  Fehlen  der  amtlichen,  unter  der  Kontrolle  der
gegenseitigen  Interessen  zustande  gekommenen  Preisnotierung  machte  sich  allenthalben
sehr  störend  bemerkbar.  Nicht  am  wenigsten  bei  den  Landwirten  selbst,  die  sich  vorher
nur  allzusehr  nach  ihr  gerichtet  hatten  und  sich  nun  hilflos  ihrer  Richtschnur  beraubt
sahen.  Die  Ländler  konnten  die  Notiz  leichter  entbehren;  sie  erhielten  von  ihren  Berliner
Verbindungen  nach  wie  vor  die  gewohnten  Börsenberichte  einschließlich  der  Preisangaben,
und  sie  nutzten  die  Allwissenheit  der  Produzenten  sicherlich  zu  einer  Erhöhung  der
Risikoprämie  aus.
And  mit  der  vielersehnten  und  dann  vielgerühmten  Verselbständigung  der  kleineren
Börsen  war  es  auch  nichts,  denn  hier  trat  an  die  Stelle  des  Berliner  Preisberichtes
ganz  allgemein  der  Prciszettel  von  Chikago;  es  war  also  nur  eine  umständliche  Amrechnung ­
  nötig  geworden  und  die  Abhängigkeit  vom  Ausland  ganz  evident.  Außerdem
hat  die  Berliner  Produktenbörse,  eben  als  Zentralbörse,  die  Interessen  der  deutschen
Volkswirtschaft  geschlossen  auf  dem  Weltmarkt  zur  Geltung  gebracht;  jetzt  zersplitterten
sich  die  Einflüsse,  die  Abhängigkeit  vom  Ausland  mußte  also  stärker  werden.
Es  ist  daher  ziemlich  allgemein  mit  einem  Seufzer  der  Erleichterung  begrüßt
worden,  als  endlich  die  Berliner  Produktenbörse  ihre  offizielle  Tätigkeit  wiederaufnahm.
        <pb n="226" />
        4.  Der  Verkehr  auf  der  Börse.

215

als  ihre  Preisnotierungen  wieder  regelmäßig  erschienen.  Man  hat  sich  denn  doch  der
Einsicht  nicht  verschließen  können,  daß  Deutschland  —  mit  seiner  mächtig  angewachsenen
Bevölkerung  im  Westen,  mit  seinen  Ausfuhrinteressen  int  Osten  —  unlöslich  in  das
Getriebe  des  Weltmarktes  verstrickt  ist,  und  daß  man  deshalb  dem  Großhandel,  der  die
Verbindung  mit  diesem  Weltmarkt  herstellt,  nicht  das  Organ  nehmen  darf,  das  er  sich
zur  Erfüllung  seiner  Aufgabe  herausgebildet  hat:  das  Bestehen  einer  Zentralproduktenbörse ­
  hat  sich  als  unentbehrlich  erwiesen.  Es  bleibt  noch  zu  hoffen,  daß  der  jetzige
Zustand,  der  gesetzlich  zum  mindesten  zweifelhaft  ist,  in  nicht  zu  ferner  Zeit  auch  die
gesetzliche  Anerkennung  finden  möge;  denn  gerade  dem  Lande!  gegenüber,  der  einschränkende
Gesetze  immer  zu  umgehen  suchen  wird,  ist  es  doppelt  bedenklich,  eine  solche  Amgehung
behördlich  gleichsam  zu  sanktionieren.  Eine  Revision  des  Börsengesetzes,  dieses  recht
bezeichnenden  Produktes  moderner  Gesetzesmacherei,  erweist  sich  mehr  und  mehr  als
unumgänglich:  das  Verbot  des  Getreideterminhandels  muß  fallen,  weil  diese  Geschäftsform ­
  dem  Wesen  einer  Zentralproduktenbörse  adäquat  ist;  dafür  müssen  dann  die
Bestinimungen  über  das  Terminregister  auf  den  Getreidehandel  ausgedehnt,  im  ganzen
also  beibehalten  werden,  weil  die  Funktion  der  Preisbildung  für  die  Allgemeinheit  zu
wichtig  ist,  um  unsachverständige  Personen  daran  teilnehmen  zu  lassen,  und  weil  nur
in  deren  Fernhaltung,  in  dieser  Negative,  die  Aufgabe  des  Registers  liegt,  —  eine
Aufgabe,  die  es  umso  besser  erfüllt,  je  weniger  Personen  darin  eingetragen  sind.

4.  Der  Verkehr  auf  der  Börse.
Von  Max  Weber.
Weber,  Die  Börse.  II.  Zn:  Göttinger  Arbeiterbibliothek,  herausgegeben  von  Naumann.
Bd.  II.  Göttingen,  vandenhoeck  &amp;amp;  Ruprecht,  ;8J6.  S.  49  -  51-Diejenigen,
  welche  „börsengängige"  Waren  oder  Papiere  kaufen  oder  verkaufen
wollen,  also  z.  B.  Landwirte,  die  Getreide  verkaufen,  große  Müller,  die  cs  kaufen,
Kapitalisten,  die  Wertpapiere  zur  Anlage  ihres  Geldes  erwerben,  und  andere,  die,  weil
sie  Bargeld  brauchen,  solche  verkaufen  wollen,  sind  auf  der  Börse  am  sichersten,  Verkäufer ­
  und  Käufer  zu  dem  z.  Z.  für  sie  günstigst  möglichen  Preise  zu  finden.  Sie  geben
deshalb  ihre  Aufträge  an  einen  an  der  Börse  vertretenen  Kommissionär.  Die
Auftraggeber  bezeichnen  dabei  entweder  den  Preis,  zu  welchem  sie  äußerstenfalls  zu
kaufen  oder  zu  verkaufen  bereit  sind,  sie  „limitieren"  ihn,  (z.  B.  zu  kaufen  10  000  Rubel
russische  Noten  zum  Preise  von  nicht  über  —  aber  natürlich  womöglich  unter  —
210  Mark  für  je  100  Rubel)  oder  sie  geben,  wenn  sie  in  jedem  Falle  zu  kaufen  oder
zu  verkaufen  wünschen,  den  Auftrag  „unlimiüert",  (z.  B.  zu  kaufen  10000  Rubel
„bestens",  d.  h.  zu  dem  billigst-möglichen  Preise,  zu  dem  sie  der  Kommissionär  auf
dem  Markt  erlangen  kann).  Wieviel  Waren  oder  Papiere  einer  bestimmten  Art
jeweilig  von  derartigen  Auftraggebern  angeboten  oder  gesucht,  und  welche  Preise  dafür
verlangt  oder  geboten  werden,  hängt  natürlich  von  der  ganzen  unabsehbaren  Vielzahl
von  Ursachen  ab,  welche  für  die  Verkaufs-  oder  Kaufsneigung  der  Beteiligten  in
Betracht  kommen.
Mit  ihren  Aufträgen  in  der  Tasche  begeben  sich  die  Kommissionäre  an  die
Börse  und  suchen  dort  entweder  selbst  einen  Partner  aufzufinden,  mit  dem  sie  ein
Geschäft,  wie  es  der  Auftraggeber  verlangt,  so  günstig  wie  möglich  für  ihn  und
jedenfalls  innerhalb  des  Preis-„Limits",  welches  er  angegeben  hat,  abschließen  können.
        <pb n="227" />
        216

Zweiter  Teil.  Lande!.  X.  Die  Börse.

oder  sie  wenden  sich  an  einen  der  Makler,  welche  die  Vermittlung  von  Geschäften
in  dem  betreffenden  Gegenstand  (Getreidesorte,  Aktien  der  betreffenden  Gesellschaft)  zu
ihrem  speziellen  Geschäft  gemacht  haben.  An  diese  Makler  gelangt  also  der  größte
Teil  der  Verkaufs--  und  Kaufsofferten,  die  an  einem  Börsentage  in  dem  betreffenden
Artikel  vorliegen,  —■  „Angebot  und  Nachfrage"  konzentrieren  sich  bei  ihnen  —  und
sie  suchen  nun  aus  diesen  Kaufs-  und  Verkaufsaufträgen  unter  Berücksichtigung  der
angegebenen  Preis-„Limits"  möglichst  viele  Geschäfte  zustande  zu  bringen,  um  möglichst
viel  „Courtage"  zu  verdienen.
Je  nach  dem  Maße  nun,  in  welchem  Aufträge  zum  Verkauf  oder  zum  Kauf
bestimmter  Warensorten  oder  Wertpapiere  an  den  Markt  gelangen,  —  je  nach  der
jeweiligen  „Marktlage"  —  müssen  die  zu  einem  bestimmten  Preise  keinen  Verkäufer  mehr
findenden  Kaufrefiektanten  mit  ihren  Preisangeboten  in  die  Löhe  gehen  und  so  zu
dem  teureren  Preise  weitere  Warenbesitzer  zum  Verkaufe  zu  bewegen  suchen,  oder
umgekehrt  die  Verkaufsreflektanten  mit  ihren  Preisforderungen  herabgehen,  um  so
durch  die  billigeren  Preise  einen  Anreiz  zum  Kauf  zu  schaffen.  Der  ganze  Verkehr
trägt  demgemäß  den  Charakter  eines  unablässigen  gegenseitigen  Ansteigerns  an  sich:
die  Kommissionäre  und  Makler  mit  Kaufaufträgen  in  der  Tasche  gehen  mit  ihren
Preisangeboten  herauf,  diejenigen  mit  Verkaufsaufträgen  mit  den  Preisforderungen
herunter;  so  nähern  sich  die  Gebote  einander,  bis  ein  Geschäftsabschluß  zwischen  zwei
Beteiligten  zustande  kommt.  In  der  Vergangenheit  und  auch  heute  noch  vielfach  in
England  und  Amerika  frägt  der  Verkehr  auch  geradezu  die  Form  der  öffentlichen
Versteigerung  an  sich:  ein  Börsenbeamter  ruft  von  erhöhter  Stelle  aus  die  einzelnen
Waren  und  Papiere  auf;  im  weiten  Kreise  um  ihn  stehen  die  Reflektanten  und  rufen
ihm  ihre  Gebote  zu,  die  er  mit  lauter  Stimme  wiederholt,  bis  die  Annahme  eines
Gebotes  durch  einen  Anwesenden  erfolgt,  worauf  die  Gebote  von  neuem  beginnen.
Meist  vollzieht  sich  der  Verkehr  ohne  einen  solchen  amtlichen  Ausrufer,  aber  dem
Wesen  nach  in  ähnlicher  Weise.  Die  Ländler  in  einem  Papier  oder  in  einer  Warensorte ­
  mit  besoirders  lebhaftem  Verkehr  haben  meist  einen  bestimmten  allgenrein  bekannten
Standort  auf  der  Börse.  Dorthin  begibt  sich,  wer  davon  kaufen  oder  verkaufen  will,
und  es  bildet  sich  ein  Knäuel  von  Menschen,  welche  sich  ihre  Kaufs-  und  Verkaufsofferten ­
  zurufen,  oft  geradezu  zubrüllen,  indem  sie  sich  dabei  bestimmter  kurzer  Ausdrücke ­
  bedienen,  die  an  der  Börse  üblich  sind.  Zum  Beispiel:  ein  Rubel-Makler  Meier
hat  einen  Auftrag  zum  Kauf  von  30000  Rubel  russischer  Noten  nicht  über  211
Mark  pro  100  Rubel  erhalten.  Er  begibt  sich  an  den  Rubel-„Markt",  d.  h.  zu
demjenigen  Knäuel,  in  welchem  Rubelnoten  gehandelt  werden  und  ruft  „210  Geld!",
d.  h.  im  Börsendialekt:  ich  biete  210  Mark  für  je  100  Rubel.  Ein  anderer  ruft
darauf:  „211  Brief!",  d.  h.  ich  bin  bereit,  zu  211  für  100  Rubel  Rubelnoten  zu
verkaufen.  Darauf  ruft  z.  B.  Meier;  „210  Geld!",  d.  h.  ich  will  nur  210  geben.
Darauf  ein  dritter:  „210 3 / 4  Brief!",  d.  h.  ich  gebe  Rubelnoten  schon  zu  210 3 / 4  für
100  Rubel  her.  Nun  geht  Meier,  einsehend,  daß  er  zu  210  Mark  keine  Rubel
erhält,  mit  seinem  Gebot  in  die  Löhe  und  ruft  z.  B.  zunächst  „210V«  Geld!",  d.  h.
ich  bin  bereit,  210  V«  für  100  Rubel  zu  zahlen,  worauf  z.  B.  ein  vierter  ruft:
„210V«  Brief!"  und  Meier,  nochmals  höher  bietend:  „2IOV2  Geld!"  Auf  dieses
Gebot  hin  ruft  ihm  ein  fünfter  zu:  „Wieviel  mal?"  nämlich:  „Wieviel  mal  die  sogenante
„Schlußeinheit"  —  d.  h.  das  der  Einfachheit  der  Verständigung  halber  von  den  Börsenusancen ­
  ein  für  allemal  als  gemeint  festgesetzte  Quantum,  z.  B.  in  Berlin  bei  Rubeln
10000  Rubel  —  wollen  Sie  zu  diesem  Preise  kaufen?"  woraus  Meier  antwortet:
„3  mal!"  (d.  h.  3X10000  =  30000  Rubel  will  ich  kaufen),  und  der  Gegner,  wenn
ihm  30000  Rubel  zum  Preise  von  2IOV2  Mark  für  je  100  Rubel  feil  sind,
antwortet:  „An  Sie!"  (nämlich  an  Sie  verkaufe  ich  die  betreffende  Quantität  zu  dem
gebotenen  Preise,  —  der  entsprechende  Ausdruck  des  Käufers  würde  lauten:  „Von
        <pb n="228" />
        5.  Die  Gegenstände  des  Börsenhandels.

217

Ihnen!")  worauf  beide  sich  den  Kurs  und  die  Quantität  schleunigst  in  ihren  Notizbüchern ­
  vermerken,  um  alsbald  sich  der  Erledigung  weiterer  Aufträge  zuzuwenden.
Oft  müssen  Gestikulationen  alle  Worte  ersetzen.  Denn  die  ungeheure  Zahl  der  fortwährend ­
  hin-  und  herschwirrenden  Gebote  verursacht  einen  geradezu  betäubenden
donnerartigen  Lärm  und  ist,  verbunden  mit  dem  Anblick  zahlreicher  Knäuels  sich
drängender,  brüllender  und  gestikulierender  Menschen,  wohlgeeignet,  demjenigen,  der
zum  ersten  Mal  die  Gallerten  eines  Börsenraumes  betritt,  ^Befremden  und  Widerwillen ­
  einzuflößen.

5.  Die  Gegenstände  des  Börsenhandels.
Von  Max  Weber.
Weber,  Die  Börse.  I.  Zn:  Göttinger  Arbeiterbibliothek,  herausgegeben  von  Naumann.
Bd.  l.  Göttingen,  vandenhoeck  &amp;amp;  Ruprecht,  5.  23—  32.
Man  pflegt  die  Waren,  welche  den  Gegenstand  des  Verkehrs  aus  der  Börse
bilden,  in  zwei  Äauptgruppen  zu  scheiden:  „Produkten",  Waren  im  engeren  Sinne,
einerseits  und  Geldsorten,  sowie  Wechsel,  „Effekten"  und  „Fonds",  d.  h.  Wertpapiere
verschiedener  gleich  zu  besprechender  Art,  andererseits,  und  man  scheidet  danach  die
„Produkten-  ftder  Warenbörse"  von  der  „Effekten-  joder  Fondsbörse".  Die
Unterscheidung  hat  nur  dieselbe  Bedeutung,  als  wenn  man  etwa  Fisch-,  Fleisch-  und
Gemüsemarkt  unterscheidet.  Beide  können  an  ein  und  demselben  Orte  stattfinden  und
gemeinschaftlich  organisiert  sein,  so  z.  B.  in  Berlin  und  Hamburg.  Oder  sie  können
an  verschiedenen  Orten  stattfinden,  so  in  Paris  und  London.  Es  können  auch  beide
Hauptabteilungen  wiederum  geteilt  sein,  z.  B.  die  Effektenbörse  in  eine  Börse  für
Wechsel  und  eine  solche  für  andere  Wertpapiere,  so  in  London,  und  die  Produktenbörse ­
  in  besondere  Märkte  für  Getreide,  Zucker,  Eisen,  Schmalz  usw.,  so  vielfach  in
Amerika.  Es  werden  endlich  überhaupt  nicht  an  jeder  Börse  alle  oder  viele  „börsengängigen" ­
  Waren  und  Papiere  gehandelt,  sondern  naturgemäß  oft  nur  oder  ganz
überwiegend  die,  welche  in  der  betreffenden  Gegend  produziert  oder  durch  den  betreffenden
Äafenplatz  hindurch  ein-  oder  ausgeführt  werden:  wie  in  den  Seestädten  der  Fischmarkt,
so  besteht  in  Essen,  im  westdeutschen  Kohlenreviere  eine  Börse,  an  welcher  nur  Kohlen
und  Anteile  an  Bergwerken  gehandelt  werden,  in  Magdeburg,  inmitten  der  Zuckerrüben
bauenden  Provinz  Sachsen  eine  solche  für  Zucker.  Nur  an  den  großen  zentralen  Börsen
konzentriert  sich  der  Verkehr  in  allen  Haupthandclsartikcln.
An  der  Produktenbörse  begegnen  wir  zunächst  dem  Getreide  und  den  Feldfrüchten ­
  aller  Art,  nebst  den  unmittelbar  daraus  gewonnenen  Produkten,  insbesondere
Mehl.  Der  größte  Markt  dafür  ist  in  Deutschland  nächst  der  Berliner  Börse  Mannheim,
bis  wohin  das  überseeische  Getreide  rheinaufwärts  verschifft  wird.  Ferner  Zucker:  die
größten  Märkte  sind  mit  Berlin,  wie  schon  erwähnt,  Magdeburg  und  Hamburg  (Ausfuhrhafen), ­
  und  Sprit:  Berlin  und  Hamburg  (Ausfuhrhafen)  teilen  sich  in  den  Markt;
Petroleum:  Bremen  (Einfuhrhafen)  teilt  sich  mit  Berlin,  Baumwolle:  ebenso;
Wollgarne,  besonders  Kammgarne:  Leipzig  (Produktionsort)  spielt  eine  erhebliche
Rolle;  Kaffee:  für  ihn  ist  Hamburg  (Einfuhrhafen)  der  größte  Handelsplatz;  Kohle
und  Eisen:  die  Märkte  der  westlichen  Produktionsgegenden  sind  von  entscheidender
Bedeutung,  und  viele  andere  nicht  so  wichtige  Artikel,  deren  Aufzählung  zu  weit  führt.
Im  Effektenhandel  drängt  sich  der  Verkehr  natürlich  an  den  Orten  zusammen.
        <pb n="229" />
        218

Zweiter  Teil.  Landet.  X.  Die  Börse.

welche  der  Sitz  der  großen  Bankhäuser  sind:  in  Deutschland  haben  neben  Berlin  nur
Frankfurt  a.  M.  und  Lamburg  große  Bedeutung.
Wir  müssen  uns  die  Gegenstände,  die  an  der  Effektenbörse  ge-  und  verkauft
werden,  näher  ansehen.
Es  werden  gehandelt:
1.  Geldsorten  und  geldwerte  Papiere,  welche  unsere  Industriellen  und
Kaufleute  als  Zahlung  aus  dem  Ausland  erhalten  und  zur  Leistung  von  Zahlungen
an  das  Ausland  gebrauchen.  Dahin  gehören  natürlich  zunächst  die  Münzen  und  das
Papiergeld  fremder  Staaten,  (namentlich  das  Papiergeld  Rußlands)  aber  auch  eins
der  ältesten  Objekte  des  Börsenhandels,  der  Wechsel  gehört  dahin.
2.  Zweitältester  Gegenstand  des  Landcls  an  der  Fondsbörse  sind  die  „Fonds"
im  engeren  Sinne  des  Wortes:  die  Staatspapiere  und  die  ihnen  verwandten  Schuldverschreibungen ­
  der  Gemeinden  und  anderer  öffentlicher  Korporationen.
Daß  Staat  und  Gemeinde  heutzutage  fast  ausnahinslos  Schulden  machen,  ist
bekannt:  das  Reich  und  die  deutschen  Staaten  zusammen  haben  rund  8Va  Milliarde,
England,  ohne  seine  Kolonien,  15  Milliarden,  Frankreich  20  Milliarden  Mark  Staatsschulden, ­
  und  diese  Schulden  müffen  den  Gläubigern  des  Staates  verzinst  werden.
Die  Verschuldung  eines  Staates  ist  heute  nicht  etwa  an  sich  ein  Anglück,  ein  Zeichen
schlechter  Verwaltung  oder  mangelnden  Reichtums.  Wenn  ein  Staat  eine  große
Eisenbahn  ankauft  oder  baut  für,  sagen  wir,  50  Millionen  Mark,  so  wäre  es  weder
gerecht  noch  verständig,  wenn  er  diesen  Betrag  durch  eine  Steuer,  im  Durchschnitt  z.  B.
in  Deutschland  von  1  Mark  pro  Kopf,  aufbringen  würde.  Richt  nur  der  lebenden
Generation  dient  und  nützt  die  Bahn,  und  nicht  nur  der  jetzige  Finanzminister  heimst
die  Einnahmen  daraus  ein.  Deshalb  ist  es  richtig,  daß  wir  dafür  auch  die  Nachkommen
steuern  lassen;  das  geschieht,  indem  das  Geld  geliehen,  verzinst  und  allmählich  in  längeren
Zeiträumen  aus  den  Steuern  zurückbezahlt  wird.  Die  Steuerlast  dafür  wird  dadurch
auf  Gegenwart  und  Zukunft  verteilt.  Preußen  hätte  z.  B.  die  5  Milliarden,  welche
es  innerhalb  von  10  Jahren  für  den  Ankauf  von  Bahnen  ausgab,  sonst  etwa  durch
jährlich  500  Millionen  besondere  Steuern  decken  müssen,  und  das  wäre  ein  törichter
und  unmöglicher  Versuch  gewesen.  Etwas  andres  und  eine  schlechte  Finanzwirtschaft
ist  es,  wenn  ein  Staat  für  Bedürfnisse,  die  ständig  wiederkehren,  die  Bezahlung  seiner
Beamten  und  seines  Leeres  z.  B.,  fortgesetzt  Geld  leiht:  dann  schiebt  die  lebende
Generation  auf  die  Nachkommen  Lasten  ab,  die  sie  selbst  tragen  muß;  der  Staat
wirtschaftet  mit  einem  Defizit,  welches  die  Nachkommen  bezahlen  sollen.  —  Das  Leihen
des  Geldes  für  jene  Staatsbedürfnisse  nun  bewirkt  der  Staat  —  und  ähnlich  verfahren
Kreise,  Gemeinden  usw.  —  durch  Verkauf  von  Schuldverschreibungen,  in  denen  der
Staat  die  Zahlung  bestimmter  Zinsen,  3,  3Va,  4  rc.  %  einer  Schuldsumme,  an  bestimmten
Zahlungsterminen,  z.  B.  1.  Januar  und  1.  Juli,  verspricht  an  jeden,  der  zu  der
betreffenden  Zeit  als  Inhaber  der  Schuldverschreibung  sich  melden  und  ausweisen  werde.
Wer  den  Besitz  der  Schuldverschreibung  rechtmäßig,  durch  Kauf  rc.,  erwirbt,  wird  also
Staatsgläubiger.  Die  Schuld  zurückzuzahlen,  verspricht  der  Schuldner  (Staat,  Gemeinde  rc.)
entweder  nach  einem  bestimmten  Plan,  so  daß  jährlich  eine  Anzahl  Nummern  der
Schuldscheine  ausgelost  und  zurückbezahlt  („amortisiert")  werden,  oder  er  behält  sich  nur
das  Recht  vor,  sie  zu  kündigen,  übernimmt  aber  keine  entsprechende  Pflicht,  —  so  ist
es  bei  unsern  Reichs-  und  preußischen  Anleihen  (sog.  „Konsols").  Der  Staat  (resp.
die  Gemeinde  rc.)  kann  das,  denn  den  Besitzern  der  Schuldverschreibungen  liegt  gar
nichts  daran,  ihr  Geld  zurückzuerhalten;  sie  wollen  vielmehr  die  Zinsen  beziehen,  sie
sind  Mitglieder  der  besitzenden  Klassen,  welche  auf  diese  Weise  „ihr  Vermögen  anlegen",
d.  h.  sich  das  Recht  auf  den  Bezug  eines  Tributes  sichern  von  den  mit  diesen  Zinsen
Belasteten,  also  hier  den  Steuerzahlern  des  Staates  oder  der  Gemeinde,  welche  die
Zinsen  der  Staats-  und  Gemeindeschuld  durch  Steuern  aufbringen.  And  ebenso  ist  es
        <pb n="230" />
        5.  Die  Gegenstände  des  Börsenhandels.

219

mit  den  „Obligationen",  welche  Eisenbahnen  oder  Fabrikunternehmer  ausgeben.  Krupp
z.  B.  gab  kürzlich  24  Millionen  Schuldverschreibungen  aus  zum  Ankauf  einer  Konkurrenzfabrik, ­
  und  massenhaft  sind  die  Obligationen  von  Eisenbahnen  und  Aktiengesellschaften.
Die  Zinsen  werden  hier  aufgebracht  von  den  Benutzern  der  Bahn:  in  den  Frachten,
den  Käufern  der  Waren:  in  den  Preisen,  endlich  indem  ein  Teil  dessen,  was  das
Unternehmen  einträgt,  nicht  an  die  Änternchmer  als  Gewinn  und  an  die  Arbeiter  als
Lohn,  sondern  eben  an  die  Tributberechtigten  abfließt.  Jene  alle  werden  „besteuert"
zur  Bestreitung  des  Kapitalzinses.
Wer  sind  nun  die  Inhaber  dieser  Papiere,  an  welche  das  Recht  auf  den  Zinstribut ­
  geknüpft  ist?  Das  kommt  auf  die  soziale  Struktur  und  Vermögensverteilung
innerhalb  des  einzelnen  Volkes  an,  und  man  muß  sich  hüten,  zu  glauben,  sie  seien  mit
Notwendigkeit  an  eine  dünne  Schicht  „kouponschneidender  Faulenzer"  gebunden.  In
Frankreich  z.  B.  reicht  der  Besitz  von  Staatsschuldverschreibungen  und  ähnlichen
Papieren  bis  in  Volksschichten,  welche  derartige  Papiere  bei  uns  nie  zu  Gesicht
bekommen.  Das  hat  seinen  Grund  teils  in  dem  Bestehen  einer  weit  breiteren  Schicht
eines  immer  noch  wohlhabenden  Bauernstandes,  als  wir  sie  bei  uns  finden,  unleugbar
aber  auch  in  der  bei  den  Franzosen  üblichen  Einschränkung  der  Kinderzahl,  („Zwei-Kinder-System")
  welche  den  Zerfall  der  Vermögen  durch  Erbteilung  hindert,  freilich
zweifellos  andererseits  die  Gefahr  schwerer  sittlicher  Schäden  in  sich  trägt.  In
Deutschland  rechnet  man,  bei  ca.  11  Millionen  Familien  mit  50  Millionen  Köpfen,
daß  ca.  10  Millionen  Personen  Sparkassenbücher  besitzen,  zwischen  2 l k—4  Millionen
Kapitalzins  in  irgend  einer  Form  beziehen  und  von  diesen  IV2—2  Millionen  solchen
in  Form  von  Wertpapierzinsen  oder  „Dividenden"  einnehmen.  Damit  haben  wir  die
zweite  Lauptsorm  des  Tributes  an  das  „Kapital",  die  „Dividende",  schon  erwähnt.
Wir  müssen  auch  sie  etwas  näher  betrachten.  Einen  anderen  Charakter  nämlich  als
jene  bisher  betrachteten  „Obligationen",  welche  Gläubigerrechte  darstellen,  haben  die
Aktien  und  die  ihnen  ähnlichen  Werte  (Bergwerksanteile:  sog.  „Kuxe",  Schiffsanteile:
sog.  „Schiffsparten"  rc.).  Sie  bedeuten  Anteilrechte  an  einem  Unternehmen  (Eisenbahn,
Fabrik  rc.).  Das  geschichtlich  Ursprüngliche  ist,  daß  z.  B.  die  „Gewerken",  denen  ein
Bergwerk  gemeinschaftlich  gehört,  selbst  den  Abbau  der  Erze  durch  gemeinschaftliche
Arbeit  besorgen,  die  Reeder,  denen  ein  Schiff  gehört,  alle  oder  zum  Teil  die  Fahrt
persönlich  mitmachen.  Später,  als  der  Besitz  eines  großen  Schiffes  oder  der  planmäßige ­
  Betrieb  eines  Bergwerks  die  Aufbringung  bedeutender  Mittel  forderten,  schieden
sich  die  Besitzenden  allmählich  von  den  Arbeitenden  (jetzt:  gedungenen  Lohnarbeitern).
Die  anteilsberechtigtcn  Gewerken  allein  beschließen  heute  über  die  Angelegenheiten  des
Betriebes;  von  ihnen  erhält  ein  jeder  auf  seinen  Kux  anteilsweise  das,  was  über  den
Arbeitslohn  und  den  sonstigen  Bedarf  für  den  Bergwerksbetrieb  an  Einnahme  eingeht,
als  „Ausbeute"  verteilt,  und  wenn  die  Einnahmen  die  Ausgaben  nicht  decken,  muß
jeder  anteilsweise  „Zubuße"  zahlen  oder  seinen  Anteil  zugunsten  der  anderen  aufgeben.
Etwas  anders  steht  es  mit  der  Aktiengesellschaft.  Der  Gesellschafter,  „Aktionär",
leistet  für  seinen  Anteil  nur  einen  bestimmten  Beitrag,  regelmäßig  in  bar,  er  ist
also  nicht  im  Falle  des  Verlustes  zu  Nachzahlungen  verpflichtet,  wie  der  Gewerke.
Die  Summe  dieser  Beiträge  verwendet  der  Vorstand  der  Gesellschaft,  um  damit  z.  B.
eine  Bahn  zu  bauen  oder  eine  Fabrik  anzukaufen  rc.,  welche  dann  vom  Vorstand  für
Rechnung  der  Aktionäre  betrieben  wird,  oder  aber  es  überträgt  einer  der  Gesellschafter
der  neu  zu  „gründenden"  Gesellschaft  seine  Fabrik,  die  er  bisher  betrieb,  nach  einem
verabredeten  Geldanschlag  als  „Einlage"  und  erhält  dafür  nach  Vereinbarung  eine
bestimmte  Anzahl  Anteile,  Aktien  also,  während  die  anderen  für  ihre  Anteile  Geld
einzahlen.  Braucht  die  Gesellschaft  noch  mehr  Geld  und  will  sie  nicht  noch  mehr  neue
Aktionäre  zuziehen,  „junge  Aktien"  ausgeben,  so  macht  sie  Schulden.  Sie  kann  solche
namentlich  machen,  indem  sie  verzinsliche  „Obligationen"  —  Schuldverschreibungen  —
        <pb n="231" />
        220

Zweiter  Teil.  Kandel.  X.  Die  Börse.

ausgibt.  Unbewanderte  können  nun  die  Aktien  leicht  mit  diesen  verwechseln.  Auch
die  „Aktien"  sehen  nämlich  äußerlich  einer  Schuldverschreibung  ähnlich,  denn  eine  jede
lautet  über  einen  Geldbetrag,  z.  B.  über  1000  Mark;  das  bedeutet  aber  nicht,  wie
bei  den  Obligationen,  daß  der  Aktionär  diese  1000  Mark  von  irgend  jemandem  als
Gläubiger  zu  fordern  hat,  sondern  vielmehr  nur,  daß  er  soviel  in  Geld  oder  in
anderen  „Einlagen"  für  die  Gesellschaft  geleistet,  daß  er  also  so  viel  bar  Geld  eingezahlt ­
  hat  oder  ihm  z.  B.  die  Fabrik,  die  er  einlegte,  so  hoch  angerechnet  worden  ist.
Zu  fordern  hat  er,  solange  die  Gesellschaft  besteht,  nur  seinen  Anteil  an  ihrem
Gewinn,  die  „Dividende",  und  diese  natürlich  nur,  wenn  die  Gesellschaft  einen  Gewinn
gemacht,  d.  h.  seit  Aufstellung  der  letzten  Abrechnung,  „Bilanz",  ihr  Vermögen
vermehrt  hat.  Im  übrigen  hat  er  einen  verhältnismäßigen  Anteil  an  ihrem  Vermögen
und  erhält  also,  wenn  sich  die  Gesellschaft  auflöst,  —  „liquidiert"  —  diesen  Anteil,
der  mehr  oder  weniger  betragen  kann  als  jene  1000  Mark  oder  auch  gar  nichts,  je
nachdem  die  Gesellschaft  bis  dahin  Gewinn  oder  Verlust  hatte  oder  etwa  nach  Abzahlung ­
  der  Schulden,  die  sie  gemacht  hat,  nichts  oder  gar  noch  weniger  als  das  —
unbezahlte  Schulden  —  verblieben  sind.  Denn  wie  für  den  einzelnen  Geschäftsmann,
wenn  er  sein  Geschäft  aufgibt,  an  Vermögen  nur  etwas  übrigbleibt,  nachdem  er  seine
Gläubiger  bezahlt  hat,  so  muß  auch  die  Gesellschaft  der  Aktionäre  ihre  Gläubiger  erst
befriedigen,  ehe  sie  etwas  für  sich  selbst  behält.  Man  nennt  deshalb  die  Schuldverschreibungen ­
  der  Aktiengesellschaften  auch  „Prioritäten",  d.  h.  vorgehende  Rechte,
weil  die  Rechte  der  Gläubiger  (selbstverständlich)  zuerst  kommen  und  dann  die  der
Aküonäre.  Damit  nun  für  die  Gläubiger  etwas  da  sei,  ist  den  Aktiengesellschaften
gesetzlich  verboten,  ihr  Vermögen  durch  Verteilung  von  angeblichem  Gewinn  unter  die
Aktionäre  unter  den  Betrag  des  „Grundkapitals",  d.  h.  desjenigen  Wertbetrages  zu
vermindern,  auf  welchen  es  durch  die  Einzahlungen  und  Einlagen  der  Aktionäre
gebracht  war.  Sind  100  Aktien  über  je  1000  Mark  ausgegeben,  so  bedeutet  das,
daß  auf  jede  Aktie  in  Geld  oder  anderen  „Einlagen"  mindestens  ein  Wert  von  1000,
zusammen  mindestens  100000  Mark  zusammengebracht  war.  Bei  der  „Bilanz"  muß
also,  wenn  man  das  Eigentum  der  Gesellschaft,  z.  B.  das  Fabrikgrundstück  und  die
Maschinen  re.,  die  vorhandenen  Waren,  Forderungen,  Gelder  rc.  der  Gesellschaft,  alles
in  Geld  veranschlagt,  zusammenrechnet,  die  „Aktiva",  und  dann  die  Schulden,  die
„Passiva",  abzieht,  sich  ein  Mehrbetrag  der  „Aktiva"  über  die  „Passiva"  von
mindestens  100  000  Mark  ergeben,  sonst  hat  die  Gesellschaft  Verlust  erlitten,  und  erst
wenn  mehr  als  100000  Mark  Vermögen  da  ist,  darf  dies  Mehr  als  „Dividende"
verteilt  werden.
Leicht  kann  durch  falschen  (zu  hohen)  Wertanschlag  der  Vermögensgegenstände
in  der  Bilanz  dieser  Vorschrift  zuwidergehandelt  und  fälschlich  der  Schein  der  Deckung
des  „Grundkapitals"  erweckt  werden,  damit  zu  Anrecht  eine  Dividende  verteilt  werde,
obwohl  gar  kein  Gewinn  gemacht  ist,  und  die  Aktien  als  hohen  Wertes  erscheinen  und
von  Käufern  teuer  bezahlt  werden.  Oster  noch  kam  es  in  der  „Gründerzeit"  vor
20  Jahren  vor,  daß  die  „Gründer",  d.  h.  die  ersten  Aktionäre,  wenn  dies  unsolide
Bankhäuser  waren,  welche  ihre  Aktien  gern  bald  an  das  Publikum  möglichst  über
ihren  wahren  Wert  loszuschlagen  wünschten,  Fabriken  rc.,  welche  die  Aktiengesellschaft
übernahm,  zu  teuer  bezahlten,  indem  sie  mit  dem  bisherigen  Besitzer  unter  einer  Decke
spielten.  Alles  dies  wird  erleichtert  durch  den  auch  hier  „unpersönlichen"  Charakter
des  Kapitals.  Der  einzelne  Aktionär  hat  in  die  Führung  der  Geschäfte  nicht  hineinzureden, ­
  er  hat,  wenn  ein  Bergwerk  oder  eine  Fabrik  auf  Aktien  betrieben  wird,  mit
den  Arbeitern  nichts  zu  tun,  sie  kennen  ihn  so  wenig  wie  er  sie,  er  bekommt  die  Bücher
nicht  zu  sehen,  sondern  erhält  nur  in  der  Generalversammlung  Berichte  vom  Vorstand
vorgetragen;  meist  beruhigt  sich  die  Mehrzahl  der  Aküonäre  und  erscheint  auch  dort
nicht  einmal.
        <pb n="232" />
        6.  Zur  Technik  des  Warcnterminhandcls.

221

Die  Anteile  sind  (regelmäßig)  durch  einfache  Übertragung  des  Papiers  (der
Aktie)  übertragbar  und  gehen  von  Land  zu  Land:  die  Aktionäre  kennen  auch  einander
gegenseitig  nicht,  And  doch  sind  sie  Mitinhaber  desselben  Unternehmens,  und  für  die
wechselnden  Aktionäre  arbeiten  unter  Amständen  Tausende  von  Arbeitern,  denen  sie
niemals  im  Leben  begegnen,  und  auf  deren  Lage  sie,  die  eigentlichen  Anternehmer,
deren  Vertreter  nur  der  leitende  „Direktor"  ist,  so  gut  wie  keinen  Einfluß  haben,  für
die  sie  sich  jedenfalls,  auch  ohne  irgend  besonders  gewissenlose  Menschen  zu  sein,  regelmäßig ­
  schwerlich  verantwortlich  fühlen  werden.
Noch  immer  ist  diese  Form  der  Anternehmnng  in  starker  Zunahme  begriffen  und
für  große  Betriebe,  die  gewaltiger  Mittel  bedürfen,  regelmäßig  heute  völlig  unentbehrlich, ­
  denn  Ansammlungen  von  Vermögen  in  einer  Land,  wie  bei  Krupp  und
Stumm,  sind  seltene  Ausnahmen.  Für  Betriebe  solchen  ümfangs  müssen  die  Mittel
vielmehr  regelmäßig  durch  Einlagen  einer  sehr  großen  Zahl  von  Leuten  aufgebracht
werden,  welche  gar  nicht  in  der  Lage  sind,  ihre  persönliche  Mitarbeit  dem  Betrieb  zu
widmen,  auch  gar  nichts  davon  verstehen  würden,  sondern  nur  das  Interesse  haben,
Tribut  in  Gestalt  von  Dividende  zu  beziehen.  And  auch  hier  wieder  muß  man  sich
hüten  zu  glauben,  daß  die  Besitzer  von  Aktien  etwa  notwendig  hauptsächlich  in  den
Kreisen  der  „Großkapitalisten"  zu  suchen  wären.  In  England  besitzen  auch  Arbeiter
Aktien,  bei  uns  und  unsern  weit  kärglicheren  Reichtumsverhältnissen  besteht  gerade  die
Gefahr,  daß  zu  viel  Aktien  in  die  Lände  von  Leuten  gespielt  werden,  die  nicht  viel
zu  verlieren  haben,  aber  durch  gelegentliche  hohe  Dividenden,  von  denen  sie  lesen  oder
hören,  oder  sonstige  Reklamen  angezogen  werden  und  meinen,  weil  auf  der  Aktie
z.  B.  „1000  Mark"  steht,  komme  ihnen  doch  wohl  irgendwer  dafür  auf,  daß  sie
diese  1000  Mark  irgendwann  von  irgendwoher  erstattet  erhalten.
Das  sind  die  Lauptformen  der  eigentümlichen  Ware,  welche  den  Gegenstand
des  Marktverkehrs  an  den  „Effektenbörsen"  bilden.  Man  sieht,  es  sind  verbriefte
Tributberechtigungen,  und  die  moderne  Organisation  der  Wirtschaft  führt  dazu,
daß  eine  immer  steigende  Zahl  von  solchen  entsteht  und  „in  ümlauf  gesetzt"  wird.

6.  Zur  Technik  des  Warenterminhandels.
Von  Karl  Johannes  Fuchs.
Fuchs,  Der  lvarenterminhandel,  seine  Technik  und  volkswirtschaftliche  Bedeutung.  Sonderabdruck
  aus  Schmollers  Jahrbuch  für  Gesetzgebung  re.  Jahrgang  XV,  kseft  Leipzig,  vnncker
&amp;amp;  fjmnblot,  tSJi.  S.  8—1.4.
Denken  wir  uns  zwei  Weizenhändler  A  und  B,  welche  im  März  ein  Lieferungsgeschäft ­
  über  50  Tonnen  Weizen  auf  Juni-Lieferung  für  185  Mark  pro  Tonne
(=  1000  kg)  abgeschlossen  haben.  Dann  ist  das  Zustandekommen  dieses  Lieferungsgeschästs
  zunächst  ein  Beweis  dafür,  daß  die  beiden  über  den  künftigen  Gang  der
Preise  entgegengesetzter  Meinung  sind:  A  glaubt  nach  seinen  Informationen  über  die
Lage  des  Weltmarktes,  der  Preis  werde  bis  zum  Juni  auf  180  Mark  sinken;  wenn
er  also  den  Weizen  schon  besitzt  oder  durch  ein  anderes  Lieferungsgeschäft  oder  eine
schwimmende  Schiffsladung  bis  dahin  zu  bekommen  erwartet,  so  würde  er  dadurch
5  Mark  pro  Tonne  verlieren,  wenn  er  erst  im  Juni  verkaufen  wollte;  hat  er  aber
blanko  verkauft,  ohne  den  Weizen  zu  besitzeit  oder  bestimmt  zu  erwarten,  so  hofft  er,
wenn  seine  Beurteilung  richtig  ist,  ihn  dann  im  Juni  um  180  Mark  einkaufen  und
        <pb n="233" />
        MWZW

222

Zweiter  Teil.  Lande!.  X.  Die  Börse.

so  5  Mark  pro  Tonne  gewinnen  zu  können.  Umgekehrt  erwartet  6  ein  Steigen  des
Preises  aus  188  Mark  und  damit  also  einen  Gewinn  von  3  Mark  pro  Tonne.
Der  Juni  kommt  heran.  Lat  nun  A  die  50  Tonnen  Weizen  inzwischen  auf
irgend  eine  Weise  erhalten,  so  wird  er  sie  an  8  liefern.  Nehmen  wir  nun  an,
daß  am  30.  Juni,  dem  letzten  Tag  des  Termins,  wo  A  spätestens  liefern  muß,  der
Preis,  wie  A  erwartet  hatte,  auf  180  Mark  gesunken  ist,  dann  erhält  er  wenigstens
trotz  dem  gesunkenen  Markte  dafür  den  ursprünglichen,  einen  billigen  Geschäftsgewinn
für  ihn  gewährenden  Preis  von  185  Mark,  in  dessen  Erwartung  er  jenen  früher
gekauft  hatte,  d.  h.  cs  wird  ihm  ein  Verlust  von  250  Mark  erspart.  Es  kann  aber
auch  sein,  daß  A  in  der  Zwischenzeit  den  Weizen  nicht  erhalten  hat  oder  den
einpsangenen  nicht  aus  Termin  hergeben  will,  weil  derselbe  besserer  Qualität  ist  als
hierfür  nötig,  oder  weil  er  in  der  nächsten  Zukunft  eine  bessere  Wendung  des  Marktes
erwartet.  In  diesem  Falle  kann  er  nun  50  Tonnen  am  30.  Juni  zu  180  Mark  pro
Tonne  auf  dem  Markt  einkaufen  und  an  8  liefern,  welcher  185  Mark  dafür  geben
muß,  so  daß  also  hier  A  250  Mark  an  dem  Geschäft  gewinnt.  8  andrerseits  kann
nun  entweder  der  Meinung  sein,  daß  die  von  ihm  erwartete  Preissteigerung  auf
188  Mark  doch  demnächst  noch  eintreten  werde,  und  daher  den  empfangenen  Weizen
auf  Lager  nehmen;  oder  aber  er  glaubt  nicht,  daß  bald  eine  solche  Steigerung  erfolgen
werde,  daß  er  mit  Gewinn  verkaufen  kann  und  die  Kosten  der  Lagermiete  und  Verzinsung ­
  ersetzt  erhält,  —  dann  wird  er  den  Weizen  lieber  sofort,  also  zu  180  Mark
verkaufen,  als  durch  Zuwarten  noch  größere  Verluste  zu  riskieren;  er  verliert  also  bei
dem  Geschäft  250  Mark,  d.  h.  genau  so  viel,  als  A  gewonnen  hat.
Damit  dies  Resultat  erreicht  wird,  ist  aber  nötig,  daß  A  einen  dritten  findet,
von  welchem  er  die  50  Tonnen  zu  180  Mark  die  Tonne,  d.  h.  zum  Tageskurs  am
30.  Juni  kaufen  kann,  und  8  dann  einen  vierten,  an  welchen  er  sie  zu  diesem  Preis
wiederverkaufen  kann.  Es  ist  ferner  zweimalige  Bezahlung  und  wohl  auch  Untersuchung ­
  der  Ware  auf  ihre  Lieferbarkeit  nötig,  während  für  A  und  8  doch  das
gleiche  pekuniäre  Resultat  erzielt  wird,  wenn  A  die  50  Tonnen  von  8  zum  Tageskurs ­
  zurückkauft,  d.  h.  wenn  einfach  8  dem  A  die  250  Mark,  die  letzterer  nach  dem
Tageskurs  gewonnen  hat,  zahlt.  Wenn  also  A  nicht  schon  Weizen  hat,  den  er
wirklich  verkaufen  will,  und  6  nicht  wirklich  Weizen  braucht  als  Konsument  oder  zur
Erfüllung  anderer  Engagements,  dann  kommen  beide  Teile  überein,  daß  die  Begleichung
dieser  Differenz  zwischen  Kontraktpreis  und  Marktpreis  am  Tag  der  Erfüllung ­
  an  die  Stelle  wirklicher  Lieferung  und  Bezahlung  der  ganzen  Kaufsumme
treten  soll.  Ganz  ebenso  liegt  die  Sache  im  umgekehrten  Fall,  wenn  nämlich  8  recht
behält  und  der  Preis  im  Juni  auf  188  Mark  steigt.
Dadurch  entsteht  also  ein  sogenanntes  „Differenzgeschäft",  aber  dieses  ist  von
einem  „Effektivgeschäft",  einem  Geschäft  mit  wirklicher  Lieferung  der  Ware,  äußerlich
nicht  zu  unterscheiden.  Denn  erst  bei  der  Abwicklung  stellt  sich  diese  Form  der  Erledigung
des  Geschäfts  als  im  Interesse  beider  Parteien  heraus,  in  dem  Konttakt  aber,  in  den
Bedingungen  der  börsenmäßigen  Schlußscheine,  ist  überall  ausdrücklich  wirkliche  Lieferung
stipuliert,  und  diese  kann  auch  immer  von  jeder  der  beiden  Parteien  gefordert  werden.
In  Wirklichkeit  wird  überall,  wo  ein  lebhafter  Terminhandel  besteht,  die
Mehrzahl  der  Geschäfte  in  dieser  Weise  durch  Differenzzahlung  erledigt.  An  sich  ist
dies  ja  auch  bei  einfachen  Lieferungsgeschästen  möglich,  aber  die  Voraussetzung,  worauf
die  Differenzzahlung  beruht,  daß  nämlich  in  obigem  Beispiel  A  am  Lieferungstag
leicht  einen  Dritten  findet,  von  welchem  er  genau  soviel  Weizen  und  von  solcher
Qualität  kaufen  kann,  wie  er  8  liefern  muß,  und  daß  andrerseits  letzterer  ebenso
leicht  einen  Abnehmer  findet,  kann  begreiflicherweise  in  größerem  Imfang  nur  gegeben
sein,  wenn  Quantität  und  Qualität  für  alle  Kontrakte  gleich  sind,  d.  h.  beim  Terminhandel. ­
        <pb n="234" />
        6.  Zur  Technik  des  Warenterminhandels.

223

Es  kommt  nun  aber  für  die  Frage,  wer  bei  dem  Geschäfte  gewinnt,  wie  wir
sahen,  alles  an  auf  den  Marktpreis  am  Tage  der  Erfüllung,  und  es  ist  daher  wichtig,
inwieweit  die  Wahl  des  letzteren  in  das  Belieben  der  Partei  gestellt  ist.  Bei  den
Termingeschäften  ist  nun  die  Dauer  des  Lieferungstermins  usancemäßig  bestimmt,  und
zwar  gewöhnlich  auf  1,  auch  2  Monate.  Dies  heißt,  der  Verkäufer  muß  spätestens  am  letzten
(oder  auch  drittletzten)  Tage  dieser  Frist  liefern  bezw.  die  Lieferung  anbieten  und  die
Erledigung  des  Geschäfts  durch  Differenzzahlung  herbeiführen,  er  darf  dies  aber  auch
schon  an  jedem  vorausgehenden  Tage  des  Termins.  Manchmal  erhält  auch  —
natürlich  gegen  einen  höheren  Preis  —  der  Käufer  umgekehrt  das  Recht,  an  einem
beliebigen  Tage  des  Monats  die  Lieferung  zu  verlangen.
Kehren  wir  zu  unserem  Beispiel  zurück:  6  hat  im  März  zu  185  Mark  gekauft,
in  der  Loffnung,  der  Preis  werde  bis  Juni  auf  188  Mark  steigen.  Run  sinkt  derselbe ­
  aber  statt  dessen  im  Mai  auf  181  Mark;  allein  er  hofft  doch  auf  ein  Wiederanziehen
  um  wenigstens  2  Mark  bis  Juni  und  kauft  daher  im  Mai  noch  einmal
50  Tonnen  auf  Junilieferung  zu  Mark  181.  Trifft  diesmal  seine  Erwartung  ein
und  steigt  der  Preis  wieder  auf  183,  so  gewinnt  er  also  an  dem  zweiten  Geschäft
wieder  zurück,  was  er  an  dem  ersten  verliert.  Man  nennt  daher  eine  solche  Transaktion ­
  „Meliorations-"  oder  „Bonifikationsgeschäft".  Sinkt  aber  der  Preis  doch
weiter,  so  hat  8  allerdings  doppelten  Verlust  aus  beiden  Geschäften.
Daraus  hat  sich  nun  schon  frühzeitig  das  Bedürfnis  entwickelt,  bei  Abschluß
solcher  Geschäfte  die  Löhe  des  möglichen  Verlustes  wenigstens  zu  beschränken.  Dazu
dienen  die  sogenannten  „Prämiengeschäfte".
Man  unterscheidet  1.  Lieferungs-  oder  Vorprämie.  Lier  zahlt  der  Käufer
eine  Prämie  dafür,  daß  er  bei  ungünstiger  Wendung  des  Marktes  vom  Vertrag
zurücktreten  darf.  Ist  nun  an  dem  festgesetzten  Tage,  wo  er  sich  darüber  erklären
muß,  —  entweder  der  15.  des  Monats  oder  ein  anderer  besonders  vereinbarter  Tag
—  der  Preis  gestiegen,  so  wird  er  den  Vertrag  aufrecht  erhalten,  und  dann  kommt
die  gezahlte  Prämie  von  seinem  Gewinn  in  Abzug;  ist  dagegen  der  Preis  gesunken,
so  erklärt  er  vom  Vertrag  zurückzutreten  und  kann  dann  nicht  mehr  verlieren  als  die
gezahlte  Prämie.
Umgekehrt  wird  2.  die  Empfangs-  oder  Rückprämie  vom  Verkäufer
gezahlt  für  das  Recht,  bei  Steigen  des  Preises  nicht  liefern  zu  müssen.
Beide  Geschäfte  können  auch  verbunden  werden  zum  sogenannten  „Zwei-Prämiengeschäft",
  indem  eine  und  dieselbe  Person  zwei  Prämien  zahlt  als  Käufer
und  als  Verkäufer;  6  kauft  z.  B.  von  A  und  sichert  sich  durch  Prämie  Rücktritt
vom  Geschäft,  verkauft  aber  gleichzeitig  ein  gleiches  Quantum  zum  selben  Preis  an  C
und  zahlt  auch  diesem  eine  Prämie;  dann  kann  er  im  ungünstigsten  Fall  nicht  mehr
als  beide  Prämien  verlieren,  er  rechnet  aber  darauf,  daß  nach  der  einen  oder  anderen
Seite  hin  eine  Preisschwankung  eintreten  wird,  die  die  Summe  beider  Prämien
übersteigt.
Sodann  können  sie  aber  zu  einem  Geschäft  verschmolzen  werden,  indem  A  dem
B  eine  doppelte  Prämie  bezahlt  für  das  Recht,  am  Erfüllungstag  entweder  als
Käufer  oder  als  Verkäufer  einer  bestimmten  Quantität  zu  einem  bestimmten  Preis
sich  zu  erklären.  B.  hat  hier  also  jedenfalls  Verlust,  rechnet  aber  darauf,  daß  dieser
geringer  sein  werde  als  die  doppelte  Prämie.  Man  nennt  dies  „Stellgeschäft"
oder  „Stellage",  weil  hier  der  eine  dem  andern  seine  Stelle  in  dem  Geschäft  als
Käufer  oder  Verkäufer  anweist.
Endlich  gehören  hierher  noch  die  sogenannten  „Optionen":  das  „Nochgeschäft"
und  der  „Schluß  auf  fest  und  offen",  bei  welchen  es  sich  darum  handelt,  gegen
einen  höheren  Preis  eine  größere  oder  eine  kleinere  Quantität  als  die  im  Kontrakt  vereinbarte ­
  liefern  oder  verlangen  zu  dürfen.  Die  Nochgeschäfte  wandeln  sich  häufig  in
        <pb n="235" />
        224

Zweiter  Teil.  Kandel.  X.  Die  Börse.

Geschäfte  mit  Vor-  oder  Rückprämie  um.  Sie  haben  jedoch  ebenso  wie  diese,
abgesehen  von  ihrer  Leimat,  den  Niederlanden,  einen  bedeutenden  Amfang  im  Warenterminhandel ­
  nirgends  erreicht.
Dagegen  hat  eine  andere,  ebenfalls  dem  Effektenhandel  entlehnte  Geschäftsform
an  den  Terminmärkten  große  Ausdehnung  erlangt,  nämlich  die  „Report-"  und
„Deport-"  oder  „Prolongationsgeschäfte".  Diese  ermöglichen  es  derjenigen
Partei,  zu  deren  Angunsten  sich  der  Markt  am  Erfüllungstag  gewendet  hat,  die  Entscheidung ­
  der  Transaktion  hinauszuschieben,  wenn  sie  glaubt,  daß  sich  der  Preis  demnächst ­
  noch  zu  ihrem  Vorteil  verändern  werde,  —  und  zwar  in  folgender  Weise:
Der  Verkäufer  kann,  wenn  der  Marktpreis  bei  der  Erfüllung  höher  steht  als
der  Kontraktpreis  und  er  seine  gute  Ware  nicht  so  billig  hergeben,  aber  auch  nicht  mit
Verlust  auf  offenem  Markt  zur  Deckung  einkaufen  will  oder  kann,  die  entsprechende
Ware  von  einem  Warenhändler,  der  große  Lager  hält,  entlehnen,  indem  er  sie  von
ihm  gegen  bar  kauft,  aber  ihm  sogleich  auf  einen  nahen  Termin,  nächsten  Monat
etwa,  wiederzurückverkauft  zu  einem  um  den  „Deport"  niedrigeren  Preis;  er  wird
also  gewinnen,  wenn  der  Markt  bis  dahin  wirklich  heruntergeht,  und  zwar  tiefer  als
dieser  letztere  Preis;  der  Deport-Zahlende  spekuliert  also  auf  Baisse.
Umgekehrt  kann  der  Käufer,  wenn  er  ein  weiteres  Steigen  erwartet  und  daher
den  empfangenen  Weizen  nicht  gleich  hergeben  will,  selbst  aber  keine  Lagerräume  besitzt
oder  kein  Geld,  um  den  Kaufpreis  für  jenen  zu  bezahlen,  sich  beides  verschaffen,  indem
er  die  Ware  einem  Ländler  für  einige  Zeit  „in  Kost  gibt",  d.  h.  an  ihn  gegen  bar
verkauft,  aber  sofort  auf  nahen  Termin  zu  einem  etwas  höheren  Preis  von  ihn,
zurückkauft:  diese  von  ihm  mehr  zu  bezahlende  Differenz  heißt  „Report"  oder
„Kostgeld";  er  wird  gewinnen,  wenn  der  Preis  noch  höher  steigt  als  dieser  ausbedungene ­
  Rückkaufspreis;  der  Report-Gebende  spekuliert  also  auf  Hausse.
Demnach  ist  Deport  ----  Warenmiete,  Report  =  Lagermiete  oder  Geldmiete.  In
übertragenem  Sinne  spricht  man  dann  von  einem  „Deport",  wenn  der  Tagespreis
höher  ist,  von  einem  „Report",  wenn  er  niedriger  ist  als  der  Preis  späterer  Termine.
„Es  bildet  sich  im  April  ein  Report  von  4  Mark  auf  Mai"  heißt  also  in  der
Sprache  der  Terminbörse  einfach:  Der  Mai-Termin  steht  4  Mark  höher  als  der
April,  und  „Der  Report  verwandelt  sich  in  einen  Deport"  heißt  dann:  Mai  fällt  unter
den  April.
Kehren  wir  nun  noch  einmal  zu  unserem  Beispiel  zurück.  Wir  haben  bei  demselben
bisher  nur  die  zwei  Personen  A  und  B  gehabt  und  angenommen,  daß  A  im  März  an  B
auf  Juni-Lieferung  verkauft  hat,  und  daß  B,  wenn  dieser  Termin  herangekommen  ist,
die  Ware  gegen  Zahlung  in  Empfang  nimmt  oder  die  Differenz  zwischen  Marktpreis
im  Juni  und  Kontraktpreis  verrechnet.  Ein  solches  Geschäft  steht  nun  aber  in  Wirklichkeit ­
  nicht  isoliert  da,  sondern  die  Parteien  desselben,  A  und  B,  werden,  wo  überhaupt
größere  Amsähe  auf  Lieferung  stattfinden,  zur  gleichen  Zeit  zahlreiche  andere  Geschäfte
in  der  gleichen  Ware  auch  wohl  auf  den  gleichen  Termin  schweben  haben,  teils  zur
Deckung  des  ersten,  teils  in  neuen  selbständigen  Engagements,  und  ebenso  auch  wieder
die  anderen  ihnen  gegenüberstehenden  Parteien.
Lauten  nun  alle  diese  Geschäfte  —  wie  dies  beim  Terminhandel  der  Fall  ist  —
auch  auf  das  gleiche  Quantum,  die  usancemäßigc  Kontraktseinheit,  den  sogenannten
„Schluß",  von  der  gleichen  ebenfalls  generell  bestimmten  Qualität,  dann  ist  es  möglich,
aus  einer  Anzahl  derselben  eine  Kette  von  Geschäften  und  Personen  herzustellen,  in
welcher  die  Zwischenglieder  gleichzeitig  als  Käufer  und  Verkäufer  desselben  Objektes
(50  Tonnen  Weizen  von  bestiminter  Qualität  aus  Juni-Lieferung)  erscheinen.  Anser
schematisches  Beispiel  ist  also  dahin  zu  erweitern,  daß  B  die  im  März  von  A  gekauften
50  Tonnen  weiter  verkauft  an  C,  dieser  wieder  an  I)  und  0  an  E,  bis  der  Juni
herankommt.  Dann  ist  es  offenbar  in,  Interesse  aller,  daß  nicht  viermal  geliefert  und
        <pb n="236" />
        7.  Die  Notierung  der  Börsenkurse.

225

viermal  die  ganze  Kaufsumme  bezahlt  wird,  sondern  daß  A  direkt  an  E,  der  nicht
weiter  verkauft  hat,  liefert  und  die  dazwischen  liegenden  Parteien  nur  die  Differenzen
berechnen.  Während  also  bei  den  gewöhnlichen  Lieferungsgeschäften  entsprechend  ihrer
individuellen  Form  die  Erfüllung  bei  jedem  einzelnen  getrennt  erfolgen  muß,  ermöglicht
die  generelle  Form  der  Termingeschäfte,  eine  Anzahl  derselben  behufs  vereinfachter
Erfüllung  zusammenzufassen.
And  zwar  gestaltet  sich  dies  bei  unserem  Beispiel  in  der  folgenden  Weise.
Nehmen  wir  an,  A  hat  an  B  verkauft  zu  185,  B  an  C  zu  183,  C  an  D  zu  184,
O  an  E  zu  181  Mark  pro  Tonne.  Ist  nun  der  Juni  herangekommen,  so  füllt  A  an
einem  beliebigen  Tag  ein  Fornmlar  aus,  —  „Kündigungszettel"  oder  „Andienung",
französisch  „filiere",  englisch  „declarution  of  tender“  genannt,  in  welchem  er  sich
bereit  erklärt,  die  50  Tonnen  Weizen  gegen  Barzahlung  zu  liefern,  und  das  Schiff
bezw.  Lagerhaus  bezeichnet,  wo  dieselben  liegen.  Diesen  Kündigungszettel  übergibt  er
dem  B,  und  dieser  gibt  ihn  sofort  (binnen  einer  bestimmt  vorgeschriebenen  Zeit)  durch
Girieren  weiter  an  C,  C  an  D  und  D  an  E.  Letzterer  präsentiert  ihn  dem  A,  und
so  kann  die  Lieferung  direkt  von  A  an  E  erfolgen.  Nicht  so  aber  die  Bezahlung,
da  ja  die  Preise  der  einzelnen  Kontratte  immer  nur  den  zwei  beteiligten  Parteien
bekannt  sind.  Diese  mußte  daher  anfänglich,  solange  der  Terminhandel  noch  nicht  seine
heutige  feine  Ausbildung  erlangt  hatte,  ganz  regulär  und  umständlich  erfolgen,  indem
E  dem  D  181  Mark  pro  Tonne  zahlte,  dieser  3  Mark  darauflegte,  so  daß  C  184
erhielt,  C  davon  1  Mark  zurückbehielt  und  B  183  gab  und  dieser  wieder  2  dazu
legte,  so  daß  A  185  erhielt.  Dieser  umständliche  Zahlungsmodus  führte  aber  begreiflicherweise ­
  leicht  zu  Weiterungen  und  Schwierigkeiten  aller  Art,  und  es  konnte
unter  Amständen  Wochen  dauern,  bis  der  wirklich  liefernde  A  zu  seinem  Geld  kam
und  das  Geschäft  damit  seinen  endgülttgen  Abschluß  erreichte.
Am  diesen  Mißständen  abzuhelfen,  hat  man  an  einigen  bedeutenden  Terminmärtten
  ein  eigenes,  der  Abwicklung  der  Geschäfte  dienendes  Jnstttut  ins  Leben  gerufen: ­
  das  sogenannte  „Waren-Clearinghouse".  Dies  ist  eine  Abrechnungsstelle, ­
  ein  Bureau  zur  Vereinfachung  der  Abrechnung  von  Termingeschäften  und
organisatorisch  gewöhnlich  an  die  betreffende  Warenbörse  oder  den  entsprechenden
Börsenverein  angegliedert.  Das  erste  derartige  Institut  im  Warenhandel  wurde  1876
in  Liverpool  für  den  Baumwollterminhandel  nach  dem  Plan  eines  Mr.  Joseph  B.  Morgan
begründet,  und  diesem  Beispiel  sind  verschiedene  andere  Terminmärtte  gefolgt.
Dem  gleichen  Zwecke  dienen  auf  dem  Kontinent  auch  die  etwas  anders  organisierten ­
  „Kündigungsregistraturen"  und  „Waren-Liquidationskassen".  [f.
oben  S.  101  und  102.]

7.  Die  Notierung  der  Börsenkurse.
Von  Friedrich  Thorwart.
Ttzorwart,  Börsenwesen.  3»:  Referate  über  die  akademischen  Kurse  für  junge  Kaufleute.
(Beilage  zu  den  „Mitteilungen  aus  der  Handelskammer  Frankfurt  a.  M.,  Dezember-Nummer  WA8.)
(Frankfurt  a.  M.,  Selbstverlag  der  Handelskammer  18J8.  S.  *.]
Die  auf  dem  Kurszettel  neben  den  Waren  bezlv.  Wertpapieren  befindlichen
Zahlen  geben  die  Preise  an,  zu  welchen  an  dem  betreffenden  Tage  jene  Waren  oder
Wertpapiere  gehandelt  worden  sind.  Meistens  befinden  sich  noch  Buchstaben  oder
Worte  hinter  diesen  Preisen,  so  z.  B.  0--Geld,  B--Brief  usw.  Der  erstere  Zusatz
Mol  lat,  Volkswirtschaftliches  Lesebuch.  15
        <pb n="237" />
        226

Zweiter  Teil.  Lande!.  X.  Die  Börse.

bedeutet,  daß  Waren  oder  Wertpapiere  zu  dem  angegebenen  Preise  verlangt,  aber
nicht  angeboten  wurden.  6---Brief  oder  ?--Papier  besagt,  daß  zu  den  verzeichneten
Preisen  Waren  oder  Papiere  angeboten,  aber  nicht  verlangt  wurden.  Stehen  die
beiden  Bezeichnungen  „Brief"  und  „Geld"  zusammen  neben  zwei  Kursen,  so  ist
darunter  zu  verstehen,  daß  zum  höheren  Kurse  Ware  ausgeboten  war,  zum  niedrigeren
Kurse  verlangt  wurde.  Bei  „bez.  u.  O"  oder  „bez.  u.  6"  sind  nur  Teilabschlüsse
zustande  gekommen,  so  daß  nicht  alle  verlangten  Waren  zu  haben,  nicht  alle  ausgebotenen ­
  Waren  anzubringen  waren.
Die  Kurse  werden  in  Prozenten  oder  für  je  ein  Stück  der  betreffenden  Effektengattung
  notiert.  An  deutschen  Börsen  werden  alle  diejenigen  Papiere  in  Prozenten
notiert,  welche  mit  einem  festen  Zinsfuß  versehen  sind,  so  z.  B.  Reichsanleihe,  preußische
Konsols,  ebenso  auch  die  deutschen  Aktien,  während  die  Stücknotierung  z.  T.  bei
ausländischen  Aktien  Platz  greift.  Die  Stückkursnotierung  läßt  den  Wert  des
Papiers  höher  als  bei  der  Prvzentnotierung  erscheinen,  sobald  die  Einheit  des  Betrages
des  Papieres  ein  Mehrfaches  von  Lundert  ist;  z.  B.  wird  der  Kurs  eines  Papieres
von  3000  Mark  Nennwert,  wenn  dieses  200  steht,  in  Prozenten  mit  200,  in  Stück
aber  mit  6000  notiert  werden.  An  den  deutschen  Börsen  werden  die  Kurse  durchweg
nur  für  das  Kapital  notiert,  dagegen  wird  die  Berechnung  der  aufgelaufenen  Zinsen
gesondert  aufgestellt  im  Kassageschäfte  bis  zum  Tage  des  Geschäftsabschlusses,  im  Zeitgeschäfte ­
  bis  zum  Erfüllungstage;  an  anderen  Börsen,  wie  London,  Paris  und  NewPork
werden  auch  bei  festverzinslichen  Papieren  die  laufenden  Zinsen  in  den  Kurs  eingerechnet. ­
  Diese  Verschiedenheit  in  der  Notierung  muß  natürlich  bei  Vergleichung  der
betreffenden  Kurszettel  im  Auge  behalten  werden.  Der  Kurs  wird  sich  bei  den
Papieren,  die  einschließlich  Zinsen  notiert  werden,  bis  zum  Fälligkeitstage  des  Coupons
fortwährend  erhöhen  und  sich  dann  an  diesem  Tage  nach  Abtrennung  des  Coupons
wieder  entsprechend  ermäßigen.  Bei  uns  in  Deutschland,  wo  der  Kurs  ausschließlich
der  Zinsberechnung  notiert  wird,  hat  die  Fälligkeit  des  Coupons  bei  den  festverzinslichen ­
  Papieren  begreiflicherweise  keinen  Einfluß  auf  den  Kurs,  da  die  Kapitalberechnung ­
  nach  wie  vor  die  gleiche  bleibt.  Dagegen  ändert  sich  die  Kursnotierung
bei  solchen  Papieren,  denen  ein  Dividendenschein  angeheftet  ist,  ein  Schein,  der  bei
Fälligkeit  nicht  mit  einem  bestimmten  Betrage  eingelöst  wird,  sondern  dessen  Gegenwert
sich  nach  dem  Erträgnisse  des  betreffenden  Unternehmens  richtet;  da  man  diese  zukünftige
Dividende  nicht  vorher  bestimmen  kann,  so  werden  4°/«  Zinsen  berechnet.  Aber  auch
hier  herrscht  eine  Verschiedenheit  bezüglich  der  Kursnotierung,  je  nachdem  der  Dividendenschein ­
  mit  Ablauf  des  Geschäftsjahres  oder  erst  dann  abgetrennt  wird,  wenn  die
Dividende  bekanntgegeben  wird.  Wird  der  Schein  am  Ende  des  Geschäftsjahrs,
meist  am  1.  Januar,  detachiert,  so  fragt  es  sich,  wie  hoch  die  Dividende  von  seiten
der  Börse  voraussichtlich  geschäht  wird.  Glaubt  die  Börse,  daß  das  Papier  z.  B.
10  o/o  zahlen  wird,  so  wird  nach  dem  31.  Dezember  der  Kurs  um  den  Prozentsatz
herabgesetzt,  der  über  die  usancemäßig  berechneten  4  %  hinausgeht.  Der  Käufer
eines  Papiers,  das  Ende  Dezember  196  °/ 0  stand,  wird  mithin  bei  einer  geschätzten
Dividende  von  I0°/o  am  3.  Januar  190-s-4°/«  Zinsen  vom  1.—3.  Januar  zu  zahlen
haben,  weil  der  Käufer  am  31.  Dezember  den  Dividendenschein  für  das  abgelaufene
Jahr  mitkaufte,  der  Käufer  am  3.  Januar  aber  nicht.  Wird  das  Erträgnis  mit  weniger
als  den  usancenmäßigen  4%  in  Aussicht  genommen,  so  erhöht  sich  der  Kurs  nach
Jahresschluß  um  die  entsprechende  Differenz;  z.  B.  wird  ein  Papier  im  Kursstände
von  90  mit  einer  auf  2%  geschätzten  Dividende  am  2.  Januar  auf  90  +  2  =  92%
gesetzt  werden,  weil  der  Käufer  an  diesem  Termine  nur  aus  2  Tagen  die  4%  Zinsen
zu  vergüten  hat,  am  31.  Dezember  aber  für  ein  volles  Jahr.  Bleibt  der  Dividendenschein ­
  bis  zur  Erklärung  der  Dividende  am  Papier,  dann  findet  nach  Schluß  des
Geschäftsjahrs  wohl  wiederum  eine  verschiedenartige  Berechnung  an  den  einzelnen
        <pb n="238" />
        15*

8.  Die  Börse  und  ihre  Organe  nach  dem  Deutschen  Börsengesehe  rc.  227
Börsen  statt.  An  der  einen  werden  die  usancemäßigen  4  %  weiter  über  das  Geschäftsjahr ­
  bis  zum  Erklärungstage  der  Dividende  gerechnet,  also  z.  B.  am  30.  Januar  aus
390  Tagen;  an  der  anderen  Börse  wird  der  Kurs  mit  dem  Abschluß  des  Geschäftsjahres ­
  um  4  %  erhöht  und  die  Zinsen  alsdann  von  dem  neuen  Geschäftsjahr  an
gerechnet.
Papiere,  welche  auf  ausländische  Valuten  lauten,  werden  nach  besümmten,  feststehenden ­
  Amrechnungskursen  in  die  deutsche  Währung  umgerechnet.
Die  Kurse  der  Prämiengeschäfte  werden  gleichfalls  im  Kurszettel  noüert,  und
zwar  wird  der  Kurs  des  Prämiengeschäfts  zugleich  mit  dem  Preise  der  Prämie
veröffentlicht.  Ist  diese  z.  B.  2  %,  so  wird  die  Notiz  bei  Vorprämien  80/2,  bei  Rückprämien ­
  76/2  lauten  oder,  wie  man  der  Kürze  wegen  sagt,  80  Dont  (Reugeld)  2
bezw.  76  Dont  2.  Bei  Stellagegeschäften  werden  zwei  Kurse  noüert,  z.  B.  105/95,
oder  man  notiert  nur  die  Spannung,  also  hier  10"/«.

8.  Die  Börse  und  ihre  Organe  nach  dem  Deutschen  Börsengesetze
vom  22.  Juni  1896.
Von  Max  Apt.
Apt,  Das  Börsengeseh  mit  Ausfuhr  ungsbcstimrnuiigen.  3.  Aufl.  Berlin,  R.  v.  Decker,  ;8I7.
S.  ,5-2*.
Die  Errichtung  einer  Börse  bedarf  der  Genehmigung  der  Landesregierung.  Diese
ist  befugt,  die  Aufhebung  bestehender  Börsen  anzuordnen.  Die  Aufsicht  über  die
Börsen  steht  gleichfalls  den  Landesregierungen  zu.  Diese  können  indeß  die  unmittelbare
Aufsicht  den  Handelsorganen  übertragen.  Ein  weiteres  Organ  der  Landesregierungen
stellt  der  durch  das  Börsengesetz  neugeschaffene  Staatskommissar  dar.  Seine  Aufgabe
ist  es,  den  Geschäftsverkehr  an  der  Börse  sowie  die  Befolgung  der  in  bezug  auf  die
Börse  erlassenen  Gesetze  und  Verwaltungsbestimmungen  nach  näherer  Anweisung  der
Landesregierung  zu  überwachen.  Damit  sind  zwei  Organe  geschaffen,  welche  die
unmittelbare  Überwachung  der  Börse  ausüben:  das  Handelsorgan  und  der  Staatskommissar.
Über  das  Verhältnis  dieser  beiden  Organe  enthält  das  Gesetz  keine  besondere
Vorschriften.  Nur  ist  das  eine  bereits  aus  der  Fassung  des  Gesetzes  zu  entnehmen,
daß  der  Staatskommissar  nur  nach  näherer  Anweisung  der  Landesregierung
die  Überwachung  auszuüben  hat.  Er  hat  also  ein  im  Prinzip  begrenztes  Aufsichtsrecht.
Das  Aufsichtsrecht  der  Handelsorgane  ist  ein  unbegrenztes.  Auch  in  der  Ausübung
seines  Überwachungsrechtes  ist  der  Staatskommissar  beschränkt.  Während  das  Handelsorgan ­
  das  Recht  des  direkten  Eingreifens  hat,  ist  dem  Staatskommissar  nur  das  Recht
gegeben,  die  Börsenorgane  auf  hervortretende  Mißstände  aufmerksam  zu  machen.  Indirekt
kann  er  seinen  Wünschen  durch  Bericht  an  seine  vorgesetzte  Behörde  Ausdruck  verleihen,
und  diese  hat  das  Recht,  die  Handelsorgane  direkt  anzuweisen.
Über  die  Börsenleitung  und  ihre  Organe  haben  die  für  jede  Börse  zu
erlassenden  Börsenordnungen  Bestimmungen  zu  treffen.  Die  Handhabung  der  Ordnung
in  den  Börsenräumen  liegt  dem  Börsenvorstand  ob.  Derselbe  ist  befugt,  Personen,
welche  die  Ordnung  oder  den  Geschäftsverkehr  an  der  Börse  stören,  sofort  aus  den
Börsenräumen  zu  entfernen  und  mit  zeitweiliger  Ausschließung  von  der  Börse  oder
mit  Geldsttafe  zu  bestrafen.  Die  Börsenordnungen  müssen  überdies  Bestimmungen
treffen:
        <pb n="239" />
        228

Zweiter  Teil.  .Handel.  X.  Die  Börse.

1.  über  die  Börsenleitung  und  ihre  Organe;
2.  über  die  Geschäftszweige,  für  welche  die  Börseneinrichtungen  bestimmt  sind;
3.  über  die  Voraussetzung  der  Zulassung  zum  Besuche  der  Börse;
4.  darüber,  in  welcher  Weise  die  Preise  und  Kurse  zu  notieren  sind.
Die  Genehmigung  der  Börsenordnungen  erfolgt  durch  die  Landesregierungen,
welche  dadurch  einen  wirksamen  Einfluß  auf  die  Organisation  der  Börse  erhalten.
Dieselben  können  insbesondere  anordnen,  daß  in  den  Vorständen  der  Produktenbörsen
die  Landwirtschaft,  die  landwirtschaftlichen  Nebengewerbe  und  die  Müllerei  eine  entsprechende ­
  Vertretung  finden.
Der  Börsenausschuß  ist  ein  Sachverständigenorgan  zur  Begutachtung  über  die
durch  das  Börsengesetz  der  Beschlußfassung  des  Bundesrats  überwiesenen  Angelegenheiten.
Er  besteht  aus  mindestens  dreißig  Mitgliedern,  welche  vom  Bundesrat  in  der  Regel
aus  je  fünf  Zahre  zu  wählen  sind.  Eine  erneute  Wahl  ist  zulässig.  Die  Wahl  der
Lälfte  der  Mitglieder  erfolgt  auf  Vorschlag  der  Börsenorgane.  Darüber,  in  welcher
Zahl  dieselben  von  den  einzelnen  Börscnorganen  vorzuschlagen  sind,  bestimmt  der
Bundesrat.  Die  andere  Lälfte  wird  unter  angemessener  Berücksichtigung  von  Landwirtschaft ­
  und  Industrie  gewählt.
Der  Börsenausschuß  ist  befugt,  Anträge  an  den  Reichskanzler  zu  stellen  und
Sachverständige  zu  vernehmen.
Das  Ehrengericht  zieht  zur  Verantwortung  Börsenbesucher,  welche  im  Zusammenhange ­
  mit  ihrer  Tätigkeit  an  der  Börse  sich  eine  mit  der  Ehre  oder  dem  Anspruch  auf
kaufmännisches  Vertrauen  nicht  zu  vereinbarende  Handlung  haben  zu  Schulden  kommen
lassen.  Als  Beispiele  für  die  Voraussetzungen  ehrengerichtlichen  Einschreitens  sind
folgende  hervorzuheben:
1.  arglistige  Beeinflussung  der  Kurse  oder  Preise,  insbesondere  durch  Scheingeschäfte, ­
  Abschiebungen,  Anter  der  Land-Regulierungen  und  durch  Verbreitung  falscher
Gerüchte;
2.  Gewährung  und  Annahme  von  Geschenken  in  der  Absicht,  Äußerung  in  der
Presse  zugunsten  oder  zum  Nachteile  gewisser  Unternehmungen  herbeizuführen  oder
zu  unterdrücken;
3.  die  Anwendung  von  Geschäftsbedingungen,  welche  gegen  den  kaufmännischen
Anstand  verstoßen;
4.  das  Verhalten  eines  Emittenten,  welches  seine  Schadenersatzpflicht  begründet;
5.  Anreizungen  zu  Börsenspekulationen,  welche  außerhalb  des  Geschäftsbetriebes
des  Angereizten  liegen,  falls  sie  in  einer  des  ehrbaren  Kaufmanns  unwiirdigen  Weise
erfolgen,  gleichviel  ob  die  Anreizung  durch  den  Anreizenden  persönlich  oder  durch
Agenten,  Briefe,  Anzeigen,  Reklamen  in  öffentlichen  Blättern  oder  dergleichen  erfolgt;
6.  der  Äbschluß  mit  Landelsangestellten  und  Personen,  die  im  Landelsgewerbe
Gesindedienste  verrichten,  ohne  Genehmigung  der  Prinzipale,  desgleichen  mit  Kassenbeamten ­
  öffentlicher  Behörden  ohne  Genehmigung  der  Dienstbehörde,  bei  Kenntnis  dieser
Stellungen  seitens  des  Abschließenden  und  bei  Mangel  besonderer  Gründe  für  den
guten  Glauben,  daß  die  Geschäfte  in  den  Kreis  der  durch  die  Verwaltung  eigenen
Vermögens  der  Betreffenden  oder  ihrer  Angehörigen  erforderten  fallen;
7.  der  Abschluß  von  Börsenspekulationsgeschäften  mit  Personen  in  unselbständiger
oder  dürftiger  wirtschaftlicher  Lage  oder  mit  Personen,  deren  Geschäftsbetrieb  solche
Abschlüsse  nicht  gewöhnlich  mit  sich  bringt,  in  einem  Amfange,  der  in  auffälligem  Mißverhältnis ­
  zu  ihrer  wirtschaftlichen  Lage  steht,  wenn  diese  Amstände  dem  Abschließenden
bei  Anwendung  gewöhnlicher  Aufmerksamkeit  nicht  entgehen  konnten;
8.  die  wiederholte  Benutzung  unkontraktlicher  Ware  zur  Kündigung,  wenn  der
Kündigende  wußte  oder  den  Amständen  nach  wissen  mußte,  daß  die  Ware  den  an  die
        <pb n="240" />
        9.  Geschichte  des  Deutschen  Börsengesetzes.

229

lieferungsfähige  Qualität  zu  stellenden  Anforderungen  nicht  entspricht;  desgleichen  alle
Kündigungen  ohne  vorhandene  Ware,  sowie  alle  Scheinkündigungen.
Das  Ehrengericht  besteht,  wenn  die  unmittelbare  Aufsicht  über  die  Börse  einen»
Handelsorgane  übertragen  worden  ist,  aus  der  Gesamtheit  oder  einem  Ausschüsse  dieses
Aufsichtsorgans,  andernfalls  aus  Mitgliedern,  welche  von  den  Börsenorganen  gewählt
werden.  Die  näheren  Bestimmungen  über  die  Zusammensetzung  des  Ehrengerichts
werden  von  der  Landesregierung  erlassen.
Die  Verhandlungen  vor  dem  Ehrengericht  sind  in  der  Regel  nicht  öffentlich;  das
Ehrengericht  ist  indes  befugt,  die  Öffentlichkeit  anzuordnen,  und  sogar  verpflichtet,  falls
der  Staatskommissar  oder  der  Beschuldigte  es  beanttagt,  sofern  nicht  die  Voraussetzungen
des  §  173  G.  V.  ©.*)  vorliegen.  Bemerkenswert  ist  die  Mitwirkung  des  Staatskommissars ­
  bei  dem  Ehrengericht.  Der  Staatskommissar  hat  weit  größere  Rechte  als
der  Staatsanwalt  im  strafprozessualen  Verfahren.  Er  kann  die  Einleitung  eines  ehrengerichtlichen ­
  Verfahrens  verlangen.  Diesem  Verlangen,  sowie  allen  von  dem  Kommissar
gestellten  Beweisanttägen  muß  stattgegeben  werden.  Ja  er  kann  selbst  dann,  wenn  das
Ehrengericht  nach  eingeleiteter  Voruntersuchung  zur  Einstellung  des  Verfahrens  gelangt,
dennoch  die  Hauptverhandlung  erzwingen,  hervorzuheben  ist,  daß  das  Ehrengericht
befugt  ist,  Zeugen  und  Sachverständige  eidlich  zu  vernehmen.  Die  Sttafen  bestehen
in  Verweis  sowie  in  zeitweiliger  oder  dauernder  Ausschließung  von  der  Börse.  Gegen
die  Entscheidung  des  Ehrengerichts  steht  sowohl  dem  Staatskommissar  als  dem  Beschuldigten
die  Berufung  an  die  periodisch  zu  bildende  Berufungskammer  offen.  Die  Berufungskämm
  er  besteht  aus  einem  Vorsitzenden  und  sechs  Beisitzern.  Der  Vorsitzende  wird  von  dem
Bundesrat  bestimmt.  Die  Beisitzer  werden  von  dem  Börsenausschusse  aus  seinen  auf
Vorschlag  der  Börscnorgane  berufenen  Mitgliedern  gewählt;  von  den  Beisitzern  dürfen
nicht  mehr  als  zwei  derselben  Börse  angehören.  Für  den  Vorsitzenden  und  die  Beisitzer ­
  werden  in  gleicher  Weise  Stellvertreter  bestellt.

9.  Geschichte  des  Deutschen  Börsengesetzes.
Von  Max  Apt.

Axt,  Das  Börsengesetz  mit  Ausführuiigsbestiminungeii.  5.  Aufl.  Berlin,  R.  v.  Decker,
»897,  S.  7—15.
Das  Börsengesetz  macht  den  Anfang  mit  einer  reichsgesehlichen  Regelung  des
Börsenwesens.  Die  erste  parlamentarische  Anregung  wurde  in  der  Session  des  Reichstages ­
  von  1887/88  gegeben.  Die  Petitionskommission  des  Reichstages  war  damals  mit
der  Beratung  einer  Petition  befaßt,  welche  den  Anttag  enthielt,  daß  die  an  der  Produktenbörse ­
  zu  Berlin,  insbesondere  auf  dem  Gebiete  des  Terminhandels  mit  Getreide
hervorgetretenen  Mißstände  im  Wege  der  Gesetzgebung  Abhilfe  finden  möchten.
Die  Petitionskommission  beschloß:  die  Petition  dem  Reichskanzler  zur  Erwägung
zu  überweisen,  ob  aus  Anlaß  der  von  dem  Gesuchsteller,  sowie  auch  vielfach  in
der  Presse  zur  Sprache  gebrachten  Mißstände  eine  Enquete  über  die  Zustände  der
Börse  vorzunehmen  sei,  und  ob  eine  reichsgesetzliche  Regelung  der  Materie  sich
empfehlen  möchte.
§  »75  des  Gerichtsverfaffungsgesetzes  für  das  Deutsche  Reich  lautet  folgendermaßen:  „Zn
allen  Sachen  kaun  durch  das  Gericht  für  die  Verhandlung  oder  für  einen  Teil  derselben  die
Öffentlichkeit  ausgeschlossen  werden,  wenn  üe  eine  Gefährdung  der  öffentlichen  Vrdnung,  insbesondere ­
  der  Staatssicherheit,  oder  eine  Gefährdung  der  Sittlichkeit  besorgen  läßt.  —  G.  2Tt.
        <pb n="241" />
        230

Zweiter  Teil.  Landet.  X.  Die  Börse.

Demnächst  gelangte  im  Reichstag  eine  Petition  zur  Erörterung,  in  welcher  die
Abstellung  von  Mißständen  an  der  hamburgischen  Warenbörse,  und  zwar  namentlich
im  Bereiche  des  Kaffeeterminhandels  befürwortet  und  zu  diesem  Zwecke  die  Antersagung
oder  doch  Beschränkung  dieses  Landels,  insbesondere,  soweit  er  durch  die  Warenliquidationskasse ­
  Förderung  erhielt,  beantragt  wurde.  Auf  Grund  des  Berichts  der
Kommission  für  die  Petitionen  beschloß  der  Reichstag  in  seiner  Sitzung  vom
16.  Mai  1889,  die  Petition  den  Verbündeten  Regierungen  zur  Erwägung  zu  überweisen. ­

Während  die  vorstehend  genannten  Anträge  zunächst  an  die  Verhältnisse  einzelner
Börsenplätze  anknüpften,  waren  in  neuerer  Zeit,  namentlich  seit  dem  Jahre  1891,  vielseitig ­
  Beschwerden  laut  geworden,  die  sich  auf  den  gesamten  Amfang  des  Börsenwesens ­
  erstreckten.  Lervorgerufen  wurde  diese  Bewegung  durch  den  Zusammenbruch
bedeutender  inländischer  Bankhäuser,  welche  die  Aufdeckung  einer  übertriebenen,
unsoliden  Börsenspekulation  und  umfangreicher  Depotveruntreuungen  zur  Folge  hatte,
sodann  auch  durch  Zahlungseinstellungen  in  ausländischen  Staaten,  deren  Werte  durch
die  deutsche  Börse  verbreitet  waren.  Die  erwähnten  Depotunterschlagungen  führten
zunächst  zu  einer  Erwägung  darüber,  in  welcher  Weise  der  Effektenbesitzer  durch  gesetzliche
Bestimmungen  gegen  ein  unredliches  Verhalten  des  Bankiers  hinsichtlich  der  ihm
anvertrauten  Wertstücke  gesichert  werden  könne.  Das  Ergebnis  dieser  Erwägung  fand
in  dem  Entwurf  eines  Gesetzes  über  die  Pflichten  der  Kaufleute  bei  Aufbewahrung
fremder  Wertpapiere  Ausdruck,  welcher  in  dem  Gesetz  vom  5.  Juli  1896  verwirklicht
worden  ist.  Daneben  blieb  die  Frage  bestehen,  inwieweit  die  im  Börsenbetriebe  selbst
zutage  getretenen  Schäden  ein  organisatorisches  Eingreifen  der  Gesetzgebung  notwendig
machten.  Die  Forderung  eines  solchen  Eingreifens  wurde  durch  die  nachfolgenden,
von  Mitgliedern  verschiedener  Parteien  unterstützten  Anträge  im  Reichstage  als  eine  in
weiten  Kreisen  vertretene  Forderung  gekennzeichnet:
A.  Der  Reichstag  wolle  beschließen:
die  Verbündeten  Regierungen  zu  ersuchen:
1.  Dem  Reichstag  noch  im  Laufe  der  gegenwärtigen  Session  eine  Gesehesvorlage
zu  machen,  in  welcher  dem  Mißbrauch  des  Zeitgeschäfts  als  Spielgeschäft  sowohl  an
der  Börse  wie  anderwärts,  namentlich  in  den  für  die  Volksernährung  wichtigen  Artikeln
durch  eingreifende  Bestimmungen  auf  dem  Gebiete  des  Strafrechts  und  des  bürgerlichen ­
  Rechts  entgegengetreten  wird;
2.  dahin  zu  wirken,  daß  die  Börsen  und  der  Geschäftsverkehr  an  denselben
einer  wirksamen  staatlichen  Aufsicht  unterstellt  und  dadurch  ihren  wahren  Aufgaben  für
Lande!  und  Verkehr  erhalten  werden.
8.  Der  Reichstag  wolle  beschließen:
die  Verbündeten  Regierungen  zu  ersuchen:
dem  Reichstag  noch  im  Laufe  der  gegenwärtigen  Session  Gesetzesvorlagen  zu
machen,  durch  welche  dem  Börsenspiele  sowohl  an  der  Produkten-  als  auch  an  der
Effektenbörse  entgegengetreten  und  insbesondere  festgestellt  wird:
reine  Differenzgeschäfte  sind  nichtig  und  begründen  kein  Klagerecht.
Auch  die  Bundesregierungen,  in  deren  Gebieten  Börsen  sich  befinden,  hatten
alsbald  nach  den  Vorgängen  des  Jahres  1891  die  Verpflichtung  anerkannt,  zur  Lerbeiführung
  eines  Schuhes  gegen  die  Wiederkehr  ähnlicher  Ausschreitungen  in  eine
eingehende  Prüfung  der  auf  den  Börsenverkehr  und  die  Stellung  der  Börsen  im  allgemeinen
bezüglichen  tatsächlichen  und  rechtlichen  Fragen  einzutreten.  Zu  diesem  Zweck  stellte  sich,
da  es  an  den  ausreichenden  Anterlagen  mangelte,  zunächst  die  Veranstaltung  einer  Enquete
als  notwendig  dar.  Es  wurde  deshalb  unter  dem  6.  Februar  1892  durch  den  Reichskanzler
eine  Kommission  berufen,  welche  durch  einen  vom  Reichskanzler  ernannten  Vorsitzenden
geleitet  wurde  und  aus  Beamten  der  beteiligten  Bundesregierungen,  ferner  aus  Ver-
        <pb n="242" />
        1.  Das  Geld.

231

tretern  der  Wissenschaft,  sowie  der  direkt  oder  indirekt  am  Börsenhandel  beteiligten  Kreise
zusammengesetzt  war.  Die  Kommission  trat  am  6.  April  1892  zusammen,  einigte  sich
zunächst  über  die  Gestaltung  der  den  weiteren  Verhandlungen  und  den  Vernehmungen  von
Sachverständigen  zugrunde  zu  legenden  Fragen  und  erledigte  sodann  nach  Abhaltung
von  93  Sitzungen  ihre  Aufgabe  durch  die  am  11.  November  1893  erfolgte  Erstattung
eines  Schlußberichts  an  den  Reichskanzler.  Die  Kommission  hat  es  sich  angelegen
sein  lassen,  Nachrichten  über  die  in  den  einzelnenen  Bundesstaaten  und  an  den  wichtigsten
ausländischen  Börsenplätzen  geltenden  gesetzlichen  Vorschriften,  Statuten  und  Landelsgebräuche
  einzuziehen  und  ein  reichhaltiges  statistisches  Material  über  den  Amfang  und
die  Formen  der  Börsengeschäfte  beizubringen.  Ferner  sind  von  ihr  115  Sachverständige, ­
  und  zwar  39  dem  Effekten-,  56  dem  Warenverkehr,  8  der  Wissenschaft
und  der  Rechtspflege,  5  der  Presse  angehörig,  vernommen  worden,  deren  Aussagen
in  wortgetreuer  Wiedergabe  dem  Berichte  beigefügt  wurden.  Anter  Berücksichtigung
der  so  gewonnenen  Aufklärungen  hat  die  Kommission  sich  durch  Mehrheitsvoten  über
die  zu  empfehlenden  Maßregeln  schlüssig  gemacht  und  formulierte  Vorschläge  für
gesetzgeberische  und  administrative  Anordnungen  vorgelegt.
Der  Bericht  der  Enquete-Kommission  ist  nebst  sämtlichen  Anlagen  dem  Bundesrat
und  dem  Reichstage  mitgeteilt  worden.  Der  letztere  hat  darauf  bei  Gelegenheit  der
Beratung  des  Gesetzes  über  die  Erhebung  der  Reichsstempelabgaben  in  seiner  Sitzung
vom  19.  April  1894  beschlossen:  die  Verbündeten  Regierungen  zu  ersuchen,  auf  Grund
der  Ergebnisse  der  Börsenenquete  ein  Börsengesetz  tunlichst  bald  vorzulegen.
Demzufolge  legte  der  Reichskanzler  am  3.  Dezember  1895  den  Entwurf  eines
Börscngesetzes  nebst  Begründung  dem  Reichstag  zur  verfassungsmäßigen  Beschlußnahme
  vor.
Die  erste  Lesung  fand  am  9.,  10.  und  11.  Januar  1896  statt.  Die  Vorlage
wurde  der  IX.  Kommission  zur  Vorberatung  überwiesen.  Abg.  Gamp,  welcher  bereits
in  der  Börsen-Enquete-Kommission  mitgewirtt  hatte,  erstattete  als  Berichterstatter  einen
ausführlichen  schriftlichen  Bericht.
Die  zweite  Lesung  fand  am  28.,  29,  30.  April  und  1.  Mai  1896  statt.
Die  dritte  Lesung  wurde  abgehalten  am  5.  und  6.  Juni  1896.
Am  6.  Juni  1896  wurde  das  Gesetz  vom  Reichstage,  am  18.  Juni  1896  vom
Bundesrat  angenommen.  Die  Verkündigung  im  Reichsgesetzblatt  als  „Börsengesetz
vom  22.  Juni  1896"  erfolgte  am  24.  Juni  1896.

XI.  Geldwesen  und  Kapitalismus.

1.  Das  Geld.
Von  Max  v.  Lecket.

Lehr,  Die  Grundbegriffe  der  Nationalökonomie.  (Hand-  und  Lehrbuch  der  Staatswiffenschasten.
  Abt.,  33b.)  2.  Auf!.,  herausgegeben  von  v.  Deckel.  Leipzig,  L.  L.  Hirschfeld,  IM.  5.  66ff.
Geld  nennen  wir  ein  allgemein  beliebtes  Tauschgut,  das  zur  Begleichung  der
verschiedenen  Tauschgeschäfte  dient,  die  Schwierigkeiten  und  Amständlichkeiten  des
naturalen  Tausches  überwindet  und  im  wirtschaftlichen  Verkehr  alle  übrigen  Güter
vertritt.  Zu  diesem  Zwecke  verwendete  man  solche  Tauschgüter,  die  sich  durch  ihre
        <pb n="243" />
        232  Zweiter  Teil.  Lande!.  XI.  Geldwesen  und  Kapitalismus.

Gangbarkeit,  Beliebtheit,  Teilbarkeit,  Wertbeständigkeit  auszeichneten,  allen  wohl  bekannt
waren  und  sich  in  ihren  einzelnen  Stücken  leicht  vertreten  konnten.  Auf  diese  Weise
ist  es  zu  erklären,  daß  auf  höherer  Kulturstufe  gerade  die  Metalle  und  insonderheit
die  Edelmetalle  wegen  ihrer  chemisch-physikalischen  Qualitäten  (Widerstandsfähigkeit,
Aufbewahrbarkeit,  Lomogenität,  Teil-  und  Formbarkeit)  und  wegen  ihrer  ökonomischen
Vorzüge  (relativ  hoher  Tauschwert,  Gleichmäßigkeit  der  Wertverhältnisse)  allgemein  und
überall  zum  Geldstoff  gewählt  wurden.  So  haben  durch  Verkehrssitte  und  gesellschaft
liche  Normsetzung  die  Edelmetalle  im  Laufe  der  volkswirtschaftlichen  Entwickelung  andere
Tauschgüter  in  ihrer  Geldfunktion  verdrängt  und  sind  zum  allbeherrschenden  Tauschmedium
  geworden.  Als  gesellschaftliches  Darstellungsmittel  des  Wertes  kann  das  Geld
kein  bloßes  Symbol  oder  Wertzeichen  sein,  sondern  muß  als  Insttument  wirtschaftlicher
Vertretung  und  Verständigung  einen  inneren,  materiellen  Gehalt,  eine  Wertsubstanz
enthalten,  muß  Wertträger  sein.  Das  Geld  ist  eine  Ware,  aber  unter  den  Waren
die  marktgängigste,  umsatzfähigste  und  kurrenteste.  Die  Sitte  des  Geldgebrauches  setzt
den  Bestand  der  verkehrswirtschaftlichen  Organisation  der  Volkswirtschaft  voraus?)
Trotzdem  ist  das  Geld  nicht  an  sich  obrigkeitlicher  Anordnung  entsprungen,  sondern
das  Resultat  der  wirtschaftlichen  Verkehrsbedürfnisse.  Staat  und  Rechtsordnung
haben  lediglich  im  Interesse  des  Verkehrslebens  einer  vollendeten  Tatsache  den  Stempel
des  gesetzlichen  Zwanges  aufgedrückt,  die  Lerstellung  des  Geldes  in  die  Lände  der
Obrigkeit  gelegt  und  die  legitimierten  Geldstücke  zum  Zwecke  der  Rechtssicherheit  in
Amlauf  gesetzt.  Für  den  wirtschaftlichen  Verkehr  ist  aber  die  staatliche  Ordnung  des
Geldwesens  von  ausschlaggebender  Wichtigkeit.
Die  Leistungen  des  Geldes  für  das  Wirtschaftsleben  sind  dreierlei  Art.  Das
Geld  dient  zunächst  als  allgemeines  Tausch-  und  Amlaufsmittel,  indem  im
wirtschaftlichen  Verkehr  Ware  gegen  Geld  und  Geld  gegen  Ware  umgesetzt  wird.  In
allen  Fällen,  in  denen  es  dem  Empfänger  nicht  um  den  stofflichen  Gehalt  der  Güter
und  den  unmittelbaren  Gebrauchswert  zu  tun  ist,  wird  das  Geld  als  allgemeines
Tauschmedium  angenommen,  da  man  dafür  alle  anderen  Güter  eintauschen  kann.  Da
das  Geld  in  dieser  Funktion  nicht  auf  die  örtliche  und  zeitliche  Gegenwart  beschränkt
ist,  so  vermittelt  es  auch  die  Äberttagung  von  Tauschwerten  in  Zeit  und  Raum.  Es
wird  daher  zu  einem  Mittel  der  intertemporalen  Wertaufbewahrung  und  zum  Medium
des  interlokalen  Werttransportes.  Infolgedessen  dient  es  zugleich  zur  Ansammlung
und  Erhaltung  von  Privatkapitalien,  zur  leihweisen  Überlassung  von  Vermögen  und
Vermögensteilen  und  wird  zum  hauptsächlichsten  Vermittler  und  Träger  des  Kapitalverkehrs. ­
  Sodann  aber  besteht  die  Verrichtung  des  Geldes  in  der  Verständigung  und
in  der  Vergleichung  bei  der  Preisbildung.  Das  Geld  ist  Mittel  der  vergleichenden
Preisfixierung,  es  ist  allgemeines  Wert-  und  Preismaß.  In  dieser  Eigenschaft
ist  es  Maßstab  des  Wertes,  weil  es  dazu  benutzt  wird,  die  Tauschwerte  zu  vergleichen
und  auf  ein  meßbares  Niveau  zurückzuführen.  Ebenso  wird  es  verwendet  zur  Vergleichung ­
  der  Preise,  weil  in  der  Verkehrswirtschaft  die  Preise  aller  Dinge  in  Geld
ausgedrückt  werden.  Endlich  ist  das  Geld  gesetzliches  Zahlungsmittel  oder
Währung  und  bedarf  als  solches  der  gesetzlichen  Ordnung  im  Interesse  der  Sicherheit
der  Verkehrsbeziehungen.  In  allen  Fällen  der  Zahlungsverbindlichkeit  hat  der  Zahlungspflichttge
  oder  Schuldner  das  Recht,  den  Zahlungsberechtigten  oder  Gläubiger  zu
zwingen,  das  gesetzlich  als  Geld  anerkannte  Tauschgut  zwangsweise  als  Solutionsmittel
der  Verbindlichkeiten  oder  Schuld  anzunehmen.  Daher  verbindet  sich  mit  dem
Begriffe  des  Geldes  als  gesetzliches  Zahlungsmittel  der  Begriff  des  Zwangskurses.

)  Über  das  Geld  bei  den  Naturvölkern  s.  den  Aufsatz  von  Karl  Bücher  S.  ,90—
        <pb n="244" />
        2.  Die  Währungssysteme.

233

2.  Die  Währungssysteme.
Von  Erwin  Nasse.

Nasse,  Das  Gew-  und  Münzwesen.  In:  Handbuch  der  politischen  Gkonomie.  Herausgegeben
  von  v.  Schönberg.  &amp;lt;(.  Jlnfl.  y  Bd.  Tübingen,  H.  Lauxp,  ^896.  S.  2S8—S7t.
Fast  so  alt,  wie  die  Prägung  von  Gold  und  Silber  zu  Münzen,  scheint  auch
das  Bestreben,  beide  im  Münzwesen  zu  vereinigen.  Die  Wege,  die  man,  um  dies
Ziel  zu  erreichen,  eingeschlagen  hat,  sind  folgende:
1.  Doppelte  Währung,  Bimetallismus.  Die  scheinbar  einfachste  und  deshalb ­
  älteste  Art  der  Vereinigung  ist,  daß  man  beide  Metalle  in  einem  festen  Wertverhältnis ­
  zu  einander  als  rechtlich  gleichstehende  Kurantmünzen  des  Landes  ausprägt.
So  hat  schon  das  älteste  Münzsystem,  das  wir  kennen,  das  babylonische,  Gold
und  Silber  in  dem  festen  Wertverhältnis  von  1:  ISVa  ausgeprägt  und  die  so  geprägten
Münzen  allem  Anschein  nach  als  gleichberechtigt  behandelt.  Während  es  doch  nahe
gelegen  hätte,  bei  den  ersten  Anfängen  des  Münzwesens  die  Silbermünzen  und  die
Goldmünzen  gleichmäßig,  den  Gewichtseinheiten  entsprechend,  jede  zu  gewissen  Teilen
des  Pfundes  auszuprägen,  befolgte  man  diesen  Weg  nicht,  sondern  prägte  nur  die
Goldmünzen  den  Gewichtseinheiten  entsprechend,  die  Silbermünzen  aber  so  aus,  daß  der
Gewichtseinheit  in  Gold  eine  gewisse  Zahl  von  Gewichtseinheiten  in  Silber  dem  Werte
nach  entsprach.  Dasselbe  Verfahren  wurde  bei  der  persischen  und  lydischen  Prägung
und  zur  Blütezeit  des  römischen  Münzwesens  eingeschlagen  und  ist  seitdem  im  Laufe
der  Jahrhunderte  das  weitaus  vorherrschende  gewesen,  nur  daß  man  die  Übereinstimmung
der  Goldmünzen  mit  der  Gewichtseinheit  aufgab.  Die  Feststellung  des  richtigen  Wertverhältnisses
  der  beiden  Metalle  im  Münzwesen  war  daher  eine  der  wichtigsten  und
am  meisten  erörterten  Fragen  der  Münztechnik.
Zur  vollständigen  Gleichberechtigung  der  beiden  Metalle  im  Münzwesen  gehört
aber  auch  die  unbeschränkte  Ausprägung  jedes  derselben,  und  zwar  nach  der  Entwicklung, ­
  die  das  moderne  Münzwesen  genommen  hat,  auch  die  unbeschränkte  Ausprägung ­
  auf  Privatrechnung.  Im  Fall  aber  in  dieser  Weise  die  Gleichstellung  der
beiden  Metalle  verwirklicht  wird,  pflegt  früher  oder  später  das  eine  derselben  aus  der
Zirkulation  zu  verschwinden,  das  andere  ausschließlich  oder  doch  ganz  überwiegend  als
Zahlungsmittel  verwendet  zu  werden.  Denn  das  Wertverhältnis  der  beiden  Metalle
im  Welthandel  ist  häufigen  Änderungen  unterworfen  gewesen,  und  so  wie  dies  Verhältnis ­
  von  dem  im  Münzwesen  des  betreffenden  Staates  bestehenden,  ein  für  allemal
gesetzlich  bestimmten,  abweicht,  wird  es  vorteilhaft,  die  in  dem  vom  Münzgesetz  zu
niedrig  angesetzten  Metall  ausgeprägten  Münzen  einzuschmelzen  und  im  Lande!  anderweitig ­
  zu  verwerten,  dafür  das  vom  Münzgeseh  zu  hoch  angesetzte  Metall  herbeizuschaffen
und  zu  Münzen  des  betreffenden  Staates  auszuprägen.  Das  Münzgesetz  gestattet  bei
der  doppelten  Währung  jedem  zu  Geldzahlungen  Verpflichteten  die  Wahl  zwischen  einem
gewissen  Gewicht  Goldes  und  einem  gewissen  Gewicht  Silber  als  gleichberechtigten
Zahlungsmitteln  für  die  Erfüllung  seiner  Zahlungsverbindlichkeiten.  Nichts  ist  natürlicher,
als  daß  er  dasjenige  der  beiden  Metalle  wählt,  in  welchem  er  mit  den  geringsten
Opfern  seine  Zahlungsverbindlichkeiten  erfüllen  kann.
Die  Folgen  dieses  Vorgangs  sind  nun  einigermaßen  verschieden,  je  nachdem  Gold
oder  Silber  im  Welthandel  besser  als  in  dem  Münzwesen  eines  Staates  mit  doppelter
Währung  zu  verwerten  sind.
Steigt  Gold  über  den  im  Münzgesetz  des  Staates  festgesetzten  Silberpreis,  so
werden  Goldmünzen  seltener.  Indes  können  sie  sich  doch  im  Verkehr  erhalten,  wenn
man  sich  entschließt,  dieselben  zu  einem  ihren  gesetzlichen  Silberwert  überschreitenden
        <pb n="245" />
        234  Zweiter  Teil.  Kandel.  XI.  Geldwesen  und  Kapitalismus.
Kurse,  d.  h.  mit  einem  Agio  zu  nehmen  und  zu  geben.  Tatsächlich  herrscht  in  einem
Lande  mit  gesetzlicher  Doppelwährung,  solange  dies  Verhältnis  dauert,  dann  die  Silberwährung. ­
  So  ist  es  in  der  neueren  Münzgeschichte  überaus  häufig  gegangen.  Denn
im  ganzen  ist  im  Lauf  der  neueren  Geschichte  Gold  gegen  Silber  teurer  geworden.
Die  Goldmünzen  erreichten  deshalb  nicht  selten  kürzere  oder  längere  Zeit,  nachdem  das
Münzgesetz  das  Wertverhältnis  der  beiden  Metalle  fixiert  hatte,  einen  Silberwert,  der
den  gesetzlichen  überstieg.  Sie  wurden  im  Verkehr  selten,  und  man  konnte  sie  nur  mit
einem  Agio  erhalten.  Mitunter  entschloß  man  sich  dann,  um  Gold  in  der  Zirkulation
nicht  zu  entbehren,  zu  einer  Änderung  des  Wertverhältnisses.  Entweder  man  prägte
die  Goldmünzen  von  einem  bestimmten  Zeitpunkt  an  leichter  aus,  zog  die  alten  ein  und
prägte  sie  um,  soweit  der  Privatverkehr  diese  gewinnbringende  Operation  der  Staatsregierung ­
  nicht  abnahm,  oder  man  setzte  den  Wert  der  bestehenden  Goldmünzen  im
Münzsystem  höher  an.
Etwas  anders  verläuft  der  Vorgang,  wenn  die  Einschmelzung  der  Silbermünzen
vorteilhaft  wird,  weil  das  Silber  im  Kandel  zu  einem  günstigeren  Wertverhältnis  zu
verwerten  ist  als  in  dem  Münzwesen  des  betreffenden  Staates.  Die  großen  Silbermünzen ­
  werden  als  Barrenmetalle  mit  Prämie  für  die  Ausfuhr  aufgekauft,  die  kleinen
Münzen  aber  können  im  Verkehr  nicht  entbehrt  werden,  und  um  ihre  Einschmelzung
und  Ausfuhr  zu  verhindern,  bleibt  kaum  etwas  anderes  übrig,  als  für  die  kleinen
Zahlungen  silberne  Scheidemünzen  auszuprägen.  Tatsächlich  herrscht  dann  Goldwährung;
rechtlich,  insofern  die  Prägung  silberner  Kurantmünzen  noch  gestattet  ist,  kann  die
Doppelwährung  erhalten  bleiben  und  bei  einer  Änderung  des  Wertverhältnisses  der
beiden  Metalle  wieder  praktisch  werden.
2.  Zwischenzustände  zwischen  den  doppelten  und  den  einfachen
Währungen,  in  denen  beide  Metalle  in  unbegrenzter  Menge  gesetzliches  Zahlungsmittel, ­
  das  eine  derselben  aber  nur  in  beschräntter  Menge  vorhandenes  Zeichen-  oder
Kreditgeld  ist.  (Zn  neuerer  Zeit  wohl  hinkende  Währung  genannt.)
3.  Silberwährung,  bei  welcher  die  Silbermünzen  ausschließlich  gesetzliches
Zahlungsmittel  in  allen  Zahlungen  sind,  die  Annahme  und  die  Bestimmung  des
Kurswertes  der  Goldmünzen  dem  freien  Privatabkommen  überlassen  wird.  Zn  der
Regel  kursieren  daher  auch  bei  der  reinen  Silberwährung  Goldmünzen,  aber  das
beständig  im  Kandel  sich  verändernde  Wertverhältnis  von  Gold  und  Silber  veranlaßt
ein  fortwährendes  Schwanken  des  Kurswertes  der  Goldmünzen.  Die  Veränderlichkeit
ihres  Werts  macht  sie  zu  einem  unbequemen,  wenig  beliebten  und  deshalb  meistens
auch  seltenen  Zahlungsmittel.  Auch  die  Staatsregierung  kann  in  ihren  Kassen  Goldmünzen ­
  annehmen,  aber  sie  wird  sich  in  der  Bestimmung  des  Kassenkurses  für  Goldmünzen, ­
  die  in  unbeschränkter  Menge  geprägt  werden,  nach  dem  im  Kandel  bestehenden
Preisverhältnis  richten  müssen.  Für  eine  kleine  beschränkte  Menge  von  inländischen
Goldmünzen  kann  indes  der  Kassenkurs  dauernd  über  dem  Metallwert  der  Münzen
gehalten  werden,  und  es  wird  dann  auch  der  Münze  derselbe  Wert  im  Privatverkehr
gesichert  (Preußischer  Friedrichsdor).  Zn  diesem  Falle  wird  die  Anbequemlichkeit  des
wechselnden  Kurswerts  beseitigt,  aber  die  Menge  der  zirkulierenden  Goldmünzen  muß
dann  eine  kleine  bleiben,  wenn  sie  nicht  die  Silbermünzen  verdrängen  und  tatsächliche
Goldwährung  herbeiführen  sollen.
Auch  bei  reiner  Silberwährung  kann  es  vorkommen,  daß  Verträge  auf  Zahlung
in  Goldmünzen  abgeschlossen  werden,  und  in  ganzen  Zweigen  des  Verkehrs  kann  das
sogar  herrschende  Sitte  sein  (Parallelwährung  von  Grote,  Simultanwährung  von
Roscher  genannt).  So  hatte  sich  in  Norddeutschland  im  18.  Jahrhundert  in  weiten
Kreisen  die  Sitte,  in  Talern  Gold  (die  Pistole,  in  Preußen  der  Friedrichsdor  zu
5  Tlr.)  zu  rechnen  und  zu  zahlen,  ausgebildet  und  bis  auf  die  neuesten  Zeiten  erhalten.
In  Preußen  mußte  ein  Teil  der  an  den  Staat  zu  leistenden  Zahlungen  in  Gold
        <pb n="246" />
        3.  Zur  Währungsfrage.

235

erfolgen,  (neue  mildere  Regelung  noch  durch  Kab.-Ordre  v.  29.  Mai  1814)  und  ebenso
wurde  auch  ein  Teil  der  Staatsausgaben  in  Gold  bezahlt,  namentlich  ein  Fünftel  der
höheren  Gehälter  (bis  1848).
4.  Goldwährung,  bei  welcher  die  Goldmünzen  ausschließlich  gesetzliches
Zahlungsmittel  für  größere  Zahlungen  sind,  Silbermünzen  nur  als  Scheidemünzen  mit
beschränkter  Annahmepflicht,  hohem  Prägschahe  und  in  einer  auf  das  Bedürfnis  an
kleiner  Münze  beschränkten  Menge  geprägt  werden.  Die  Goldwährung  ist  dem  an
zweiter  Stelle  erwähnten  Münzsystem,  bei  welchem  die  Silbermünzen  Kreditmünzen
sind,  nahe  verwandt.  Sie  unterscheidet  sich  von  diesem  nur  durch  die  Fürsorge,  welche
gegen  die  Verdrängung  der  goldenen  Kurant-  durch  silberne  Kreditmünzen  dadurch
getroffen  wird,  daß  diese  auf  die  Stellung  der  Scheidemünzen  gesetzlich  beschränkt
werden.

3.  Zur  Währungsfrage.
Von  Leinrich  Soetbeer.

So  et  beer,  Zur  Währungsfrage.  (Vortrag).  Verhandlungen  in  den  am  17.  Februar  isgi  und
(3.  März  18^5  in  Hamburg  abgehaltenen  Versammlungen  Lines  Ehrbaren  Kaufmanns.  Herausgegeben ­
  von  der  Handelskammer  zu  Hamburg.  Hamburg,  £.  Friederichsen  &amp;amp;  Co.,  1895.  S.  1—13.
Die  großen  Tatsachen,  die  in  der  Währungsfrage  zur  Erörterung  stehen,  sind
allbekannt.  Seit  der  ersten  Äälfte  der  1870er  Jahre  ist  erstens  der  Preis  des  Silbers
und  sind  zweitens  die  Preise  vieler  anderer  Waren  in  bedeutendem  Maße
gesunken.  Ist  die  letztere  Tatsache  weniger  scharf  zu  fassen,  so  ist  die  erstere  mit
Leichtigkeit  und  Sicherheit  zu  erkennen.  Während  der  Preis  des  Silbers  vor  1873
etwa  178  Mk.  für  1  kg  betrug,  hat  er  im  Durchschnitt  des  Jahres  1892  unter
117  Mark  gestanden?)
Von  den  Gegnern  unserer  Währung  wird  als  weitere  Tatsache  eine  Knappheit
an  Gold  und  Geld  behauptet.  Eine  solche  Knappheit  ist  indessen  nicht  bewiesen
und  nicht  vorhanden.  .  .  .  Vielmehr  ist  der  Vorrat  an  Gold  im  ganzen,  an  Goldgeld
und  an  Geld  aller  Art  in  der  Gegenwart  größer  als  je.  Für  Anfang  1892  ist  der
Geldvorrat  in  Deutschland  auf  2350  Millionen  Mark  in  Gold  und  950  Millionen
Mark  in  Silber  geschäht  worden,*)  **)  —  ein  Bettag,  dessen  Unzulänglichkeit  in  keiner
Weise  nachgewiesen  ist.  Dem  erhöhten  Geldbedarf,  wie  er  durch  die  Zunahme  der
Bevölkerung  und  die  Steigerung  des  Verkehrs  veranlaßt  wird,  steht  die  Entwickelung
des  Kredit-  und  Bankwesens  gegenüber,  infolge  deren  erstaunliche  Amsätze  sich  vollziehen,
ohne  daß  ein  Stück  Geld  dabei  bewegt  wird.  .  .  .
Nachdem  ich  die  Behauptung  einer  Geldknappheit  zurückgewiesen  habe,  wende
ich  mich  zur  ersten  Laupttatsache  der  Währungsfrage,  zum  Sinken  des  Silberpreises. ­
  .  .  .

*)  Nach  Bieder  mann,  Die  Statistik  der  Edelmetalle  als  Material  zur  Beurteilung  wirtschaftlicher ­
  Fragen  (in:  Deutsche  Wirtschaftszeitung.  Herausgegeben  von  Apt  und  voelcker.  1-  Jahrgang.
Berlin,  R.  v.  Deckers  Verlag,  G.  Schenck,  1905.  S.  71)  kostete  1  kg  Silber  im  Durchschnitte  der  Jahre
1886  —1909  Mark  13-1,  132.  126,  126,  111,  122,  118,  105,  86,  88,  91,  82,  80,  81,  81,  81,  71,  73,  79.  —  G.  m.
**)  Ende  1901  betrug  allein  die  Höhe  des  deutschen  Goldbestandes  —  nach  vorsichtiger
Schätzung  —  etwa  3  Milliarden  Mark.  Berliner  Jahrbuch  für  Handel  und  Industrie.  Jahrgang ­
  1901.  Bd.  I.  Berlin,  Georg  Reimer,  1905.  S.  167.  —  G.  M.
        <pb n="247" />
        236  Zweiter  Teil.  Handel.  XI.  Geldwesen  und  Kapitalismus.
Die  Wirkungen  der  Minderung  des  Silberpreises  sind  namentlich  nach  zwei
Richtungen  hin  zu  betrachten:  erstens  in  bezug  auf  den  Besitz  von  Silber  und  von
Forderungen  auf  Silber,  zweitens  in  bezug  auf  den  Handel  mit  Silberwährungsländern.
Die  vermeintliche  höhere  volkswirtschaftliche  Einsicht  der  Gegner  unserer  Währung
hat  zu  der  Meinung  geführt,  daß  jedes  Prozent,  um  das  Silber  im  Werte  sinkt,
eine  Wertzerstörung  von  vielen  Millionen,  ja  Milliarden  bedeute.  Es  ist  überflüssig, ­
  über  die  Verkehrtheit  dieser  Anschauung  viele  Worte  zu  verlieren.  Eine  Wertzerstörung ­
  findet  überhaupt  nicht  statt.  Nur  die  Besitzer  von  Silber  oder  von
Forderungen  auf  Silber  erleiden  einen  Verlust,  und  zwar  auch  nur  dann,  wenn  sie
diesen  Besitz  gegen  den  Besitz  von  Gold  veräußern.  Wollen  sie,  wie  es  in  der  Regel
geschieht,  das  Gold  nur  zu  dem  Zwecke  erwerben,  um  andere  Dinge  damit  zu  kaufen,
so  käme  ferner  noch  in  Betracht,  ob  nicht  inzwischen,  wie  gerade  von  den  Gegnern
betont  wird,  die  Kaufkraft  des  Goldes  gestiegen  ist.  Jedenfalls  würden  aber  bei  der
Veräußerung  von  Silber  dessen  Erwerber  ebensoviel  gewinnen,  wie  etwa  seine  bisherigen ­
  Besitzer  verlieren.  Deutschland  ist  nicht  in  der  Lage,  besonders  viel  Silber
oder  Forderungen  auf  Silber  zu  besitzen  und  zu  veräußern.  .  .  .
Dagegen  schädigt  das  Sinken  und  Schwanken  des  Silberpreises  den  deutschen
Handel  mit  Silberwährungsländern.  Während  das  Schwanken  des  Silberpreises ­
  den  Handel  unsicher  macht,  hat  das  Sinken  den  besonderen  Nachteil,  daß  es
die  Kauf-  und  Zahlungsfähigkeit  der  Silberwährungsländcr  verringert.  Diese  Nachteile ­
  können  zwar  zun»  Teil  dadurch  abgewendet  werden,  daß  das  Einfuhrgeschäft  mit
dem  Ausfuhrgeschäft  oder  daß  mit  den  Warenkäufen  und  -Verkäufen  ein  Gegenverkauf
und  -kauf  des  zu  erhaltenden  oder  zu  liefernden  Geldes  (in  Wechseln)  verbunden  wird;
auch  sind  die  Nachteile  nicht  groß  genug  gewesen,  um  eine  Zunahme  des  deutschen
Verkehrs  mit  den  Silberwährungsländern  sowohl  in  Ausfuhr  wie  in  Einfuhr  zu  verhindern. ­
  Immerhin  sind  aber  den  deutschen  und  insbesondere  den  Hamburger  Kaufleuten ­
  schwere  Verluste  in  der  angegebenen  Weise  erwachsen.
Gleichwohl  sind  im  großen  und  ganzen  nicht  sie  es,  die  unsere  Währung  angreifen,
sondern  vornehmlich  Vertreter  der  Landwirtschaft.  Diese  werden  aber  dabei  nicht
etwa  von  dem  Wunsch  geleitet,  den  Handel  mit  Silberwährungsländern  vor  Schädigung
zu  bewahren,  sondern  sie  glauben,  daß  sie  selbst  durch  die  Goldwährung  geschädigt
werden  würden  und  von  deren  Beseitigung  Vorteil  zu  erwarten  hätten.  Wie  ist  dies
zu  erklären?
Die  Antwort  ergibt  sich  aus  einer  Erörterung  über  die  zweite  Haupttatsache  in
der  Währungsfrage,  das  Sinken  vieler  Preise,  das  als  ein  Steigen  des  Geldwerts
bezeichnet  wird.  Anter  den  gesunkenen  Preisen  befinden  sich  die  Preise  der  hauptsächlichen ­
  landwirtschaftlichen  Erzeugnisse;  zu  den  zu  festen  Geldzahlungen  verpflichteten
Personen  gehören  die  verschuldeten  Landwirte.  Von  einer  Beseitigung  der  Goldwährung ­
  erwarten  die  Landwirte  ein  Steigen  der  Preise  und  ein  Sinken  des
Geldwerts,  so  daß  sie  bei  dem  Verkauf  ihrer  Erzeugnisse  und  bei  der  Verzinsung
und  Rückzahlung  ihrer  Schulden  einen  Gewinn  erzielten.  Inwiefern  sie  sich  in  dieser
Erwartung  täuschen  würden,  geht  aus  der  Erwägung  hervor,  daß  die  Landwirte  wie
alle  Menschen  nicht  nur  als  Verkäufer,  sondern  auch  als  Käufer  auftreten,  und  daß
ein  Sinken  des  Geldwerts  auf  ein  Steigen  des  Zinsfußes  hinwirken  könnte,  sowie  bei
neuen  Anleihen  zur  Ausnahme  größerer  Beträge  nötigen  würde.
Vorsichtigerweise  spreche  ich  nur  von  einem  Sinken  vieler  Preise.  Von  den
Gegnern  unserer  Währung  wird  dagegen  ein  allgemeines  Sinken  der  Preise  behauptet  und
daraus  geschlossen,  daß  die  Arsache  dieses  Sinkens  nicht  auf  seiten  aller  einzelnen
gegen  Geld  umzusetzenden  Dinge,  sondern  auf  seiten  des  Geldes,  d.  h.  in  einer  Geldknappheit, ­
  zu  suchen  sei.  Der  Nachweis  für  ein  allgemeines  Sinken  der  Preise  ist
nicht  erbracht  worden.  Es  ist  nicht  erwiesen,  daß  die  Preise  für  Dienstleistungen
        <pb n="248" />
        3.  Zur  Währungsfragc.

237

(Arbeitslöhne,  Gehälter),  für  Grundstücke  und  Wohnungen  und  für  Waren  im  Kleinhandel ­
  allgemein  gesunken  sind.  Bewiesen  ist  nur  das  Sinken  der  Preise  für  sehr
viele  Waren  in»  Großhandel.  Wäre  es  richtig,  daß  Geldknappheit  ein  Sinken  der
Preise  veranlaßt  hätte,  so  hätte  sie  diese  Wirkung  auch  auf  die  erstgenannten  Preise,
auf  Grund  deren  die  größten  Amsätze  stattfinden,  ausüben  müssen.
Daß  keine  Geldknappheit  besteht,  ist  schon  vorher  erörtert  worden.  Sie
würde  einen  Druck  auf  die  Preise  doch  nur  in  der  Weise  ausüben  können,  daß  die
Käufer  über  weniger  Geld  verfügten  und  daher  weniger  kaufkräftig  wären.  Wer  aber
die  Entwickelung  seit  1870  überblickt  und  dabei  etwa  die  Einkommenstatistik  zu  Lilfe
nimmt,  wird  nicht  behaupten  können,  daß  die  den  Käufern  zur  Verfügung  stehenden
Geldsummen  immer  mehr  abgenommen  haben.
Die  Gegner  unserer  Währung  glauben  indessen  noch  einen  anderen,  mit  den
Währungsverhältnisscn  zusammenhängenden  Grund  für  das  Sinken  der  Warenpreise
anführen  zu  können.  Der  Rückgang  des  Silberpreises  ermögliche  es  den  Silberwährungsländern, ­
  ihre  Erzeugnisse  zu  niedrigeren  Preisen  in  Goldgeld  zu  verkaufen,
und  gestatte  ihnen  nur  noch  zu  niedrigeren  Preisen  in  Goldgeld  die  Erzeugnisse  der
Goldwährungsländer  zu  kaufen.  In  dieser  Weise  werde  durch  den  Rückgang  des
Silberpreises  die  Einfuhr  aus  den  Silberwährungsländcrn  gefördert  und  die  Ausfuhr
dorthin  gehemmt.  Ist  dieser  Gesichtspunkt  auch  bis  zu  gewissem  Grade  als  berechtigt
anzuerkennen,  so  ist  seine  Bedeutung  doch  sehr  übertrieben  worden.  Die  Statistik
des  Verkehrs  mit  den  Silberwährungsländern  zeigt  das  schon  angedeutete
Ergebnis,  daß  nicht  nur  die  Einfuhr  von  dort,  sondern  auch  die  Ausfuhr  dorthin
in  beachtenswertem  Maße  zugenommen  hat.  Diese  Tatsache  wird  von  den
Gegnern  unserer  Währung  nicht  hinreichend  gewürdigt.
Die  Lauptursache  für  das  Sinken  vieler  Preise  dürfte  in  der  Vervollkommnung ­
  und  Vermehrung  der  Gütererzeugung  und  des  Güterverkehrs,
sowie  in  der  Verschärfung  des  Wettbewerbes  im  Lande!  zu  finden  sein.  Als  Beispiel  dafür,
daß  Preisbewegungen,  die  viele  Waren  umfassen,  sich  ohne  Beeinflussung  durch  das
Geldwesen  vollziehen  können,  ist  die  Preissteigerung  am  Ende  der  1880  er  Jahre
anzuführen,  der  keinerlei  wesentliche  Veränderungen  auf  feiten  des  Geldes  entsprachen.
Soweit  nun  ein  Sinken  der  Preise  wirklich  stattgefunden  hat,  tritt  die  Frage
auf,  wie  es  zu  beurteilen  ist.  Die  Gegner  unserer  Währung  behaupten,  daß  das
Sinken  der  Preise  das  größte  Llnglück  sei,  und  daß  wir  auf  diesem  Wege  der  sozialen
Revolution  entgegenttieben.  Da  von  ihnen  das  Sinken  der  Preise  auf  die  Goldwährung ­
  zurückgeführt  wird,  so  versteigen  sie  sich  zu  der  Behauptung,  daß  diese  für
die  Sozialdemokratie  wirke.
Entgegen  solchen  Tiraden,  die  auf  den  ersten  Blick  als  abgeschmackte  Übertreibungen ­
  erscheinen,  ist  zu  betonen,  daß  ein  Sinken  der  Preise  keineswegs  schlechthin
als  ein  Äbel  zu  bettachten  ist,  denn  das  Sinken  der  Preise  führt  zu  niedrigen  Preisen,
die  für  alle  Käufer  von  Vorteil  sind.  Wird  bemerkt,  daß  in  besonderer  Weise
auf  den  aus  den  Silberwährungsländern  eingeführten  Waren  ein  Preisdruck  laste,
so  erhellt  der  hieraus  für  Deutschland  entspringende  Vorteil  um  so  deutlicher,  als  die
große  Menge  jener  Waren  mit  solchen,  die  im  Inland  erzeugt  werden,  nicht  in  Wettbewerb ­
  tritt.  Es  findet  also  in  dieser  Beziehung  lediglich  eine  Minderung  der
Zahlungsverbindlichkeit  Deutschlands  gegenüber  dem  Ausland,  mithin  ein  reiner  Gewinn
für  uns  statt.
Aber,  so  wird  behauptet,  ein  Sinken  der  Preise  wirkt  auf  die  wirtschaftliche
Tätigkeit  ungünstig,  indem  es  dem  Fabrikanten  und  Kaufmann  die  Waren  gewissermaßen ­
  unter  seinen  Länden  entwertet  und  daher  seine  Unternehmungslust  lähmt.
Diese  Bemerkung  ist  sicher  nicht  ganz  unrichtig,  obwohl  sinkende  Preise  geeignet  sind,
den  Absatz  zu  steigern.  Ist  aber  Stetigkeit  der  Preise  als  das  Beste  im  wirtschaft-
        <pb n="249" />
        238  Zweiter  Teil.  Lande!.  XI.  Geldwesen  und  Kapitalismus.
lichen  Leben  zu  bezeichnen,  so  muß  zugleich  dabei  hervorgehoben  werden,  daß  ein
Steigen  der  Preise  ebenso  wie  ein  Sinken  seine  Nachteile  hat,  nicht  allein  für  die
Verbraucher  der  Waren,  sondern  auch  für  die  Fabrikanten  und  Kaufleute,  sofern
dadurch  ihre  Tätigkeit  überspannt  werden  und  einen  verlustvollen  Rückschlag  erleiden  kann.
Endlich  ist  noch  die  Klage  zu  erwähnen,  daß  ein  Steigen  des  Geldwerts  alle
Personen  benachteiligt,  die  zu  festen  Geldzahlungen  verpflichtet  seien.  Solch
ein  Nachteil  ist  nur  für  diejenigen  zugegeben,  bei  denen  infolge  eines  Sinkens  der
Preise  die  Einnahmen  mehr  als  die  Ausgaben  sich  verringert  haben.  Linsichtlich  der
Gelddarlehen  ist  die  Tatsache  bemerkenswert,  daß  der  Zinsfuß  niedriger  geworden  ist.
Auch  ist  zu  beachten,  daß  dieselben  Menschen,  die  bei  gesunkenen  Preisen  Schulden
aus  dem  geringeren  Erlös  ihrer  Verkäufe  zahlen  müssen,  auch  für  ihre  Einkäufe
weniger  Geld  aufzuwenden  haben.  Jedenfalls  würde  ein  Sinken  des  Geldwerts  in
umgekehrter  als  der  angegebenen  Weise  die  Gläubiger  zugunsten  der  Schuldner
schädigen.  Keine  der  beiden  Klassen  verdient  aber  vor  der  anderen  bevorzugt  zu  werden;
ein  Irrtum  ist  es,  die  Schuldner  durchweg  als  die  schwächere  Partei  anzunehmen.
Zm  internationalen  Kreditverkehr  ist  Deutschland  mehr  Gläubiger  als  Schuldner  und
würde  daher  im  ganzen  durch  ein  Sinken  des  Geldwerts  geschädigt  werden.
Zm  vorigen  habe  ich  mich  mit  den  Gegnern  unserer  Währung  hinsichtlich  ihrer
Auffassung  und  Beurteilung  der  Tatsachen  auseinandergesetzt  und  nachgewiesen,  daß  sie
hierin,  wenn  auch  nicht  in  allen  Punkten,  so  doch  großenteils  sich  im  Anrecht  befinden.
Sind  dadurch  die  Angriffe  auf  unsere  Währung  zurückgewiesen,  so  empfiehlt  es  sich
doch  noch  zu  prüfen,  welches  Leilmittel  die  Gegner  für  die  nach  ihrer  Ansicht
durch  die  Goldwährung  hervorgerufenen  Schäden  vorschlagen,  welche  Lösung  der
Währungsfrage  sie  erstreben.
Bei  dieser  Prüfung  fasse  ich  nur  die  verständigsten  der  Gegner  ins  Auge.
Diese  wünschen  die  Einführung  der  internationalen  Doppelwährung.  Die  hauptsächlich ­
  in  Betracht  kommenden  Staaten  sollen  durch  einen  Vertrag  bestimmen,  daß  in
ihnen  Gold  und  Silber  nach  einem  festen  Wertverhältnis  frei  auszuprägen  und  in
unbeschränkter  Menge  als  gesetzliche  Zahlungsmittel  anzunehmen  sind.
Was  soll  hierdurch  erreicht  werden?  Befestigung  des  Wertverhältnisses
zwischen  Gold  und  Silber,  Vermehrung  des  Geldes,  allgemeine  Steigerung ­
  der  Preise  und,  falls  das  Wertverhältnis  des  Silbers  zum.Golde  günstiger
als  gemäß  dem  derzeitigen  Marktpreis  des  Silbers  festgesetzt  wird,  Steigen  des
Silberwertes.  —  Darauf  ist  folgendes  zu  erwidern.
Die  Befestigung  des  Wertverhältnisses  zwischen  Gold  und  Silber  ist  ein  gutes
Ziel;  könnte  sie  ohne  Nachteil  erreicht  werden,  so  wäre  dies  ein  großer  Gewinn.
Die  Vermehrung  des  Geldes,  die  durch  ein  Einströmen  des  Silbers  in  die  Münzen
bewirkt  würde,  ist  überflüssig,  da  kein  Mangel  an  Geld  vorhanden  ist.  Ist  sie  aber
überflüssig,  so  ist  sie  zugleich  unwirtschaftlich.  Es  liegt  keine  Veranlassung  vor,
den  Silberbesitzern  eine  unbegrenzte  Möglichkeit  für  die  Verwertung  ihrer  Ware  zu
gewähren.
Die  von  einer  erheblichen  Geldvermehrung  zu  erwartende  Geldverbilligung  und
Preissteigerung  würde  für  eine  solide  Entwickelung  der  wirtschaftlichen  Tätigkeit  gefährlich
und  für  alle  Käufer,  deren  Einnahmen,  z.  B.  Arbeitslöhne  nicht  in  gleichem  Maße  wie
die  zu  zahlenden  Preise  sich  erhöhen,  nachteilig  sein.  Namentlich  gilt  dies  für  die
Personen,  die  feste  Geldsummen  zu  erhalten  haben,  alle  Beamten  mit  festem  Gehalt,
alle  Gläubiger  bis  herab  zu  den  Sparkasseneinlegern.  Auch  die  Staaten  würden
hinsichtlich  ihrer  Finanzen  von  einer  derartigen  Preisbewegung  betroffen  werden.
Die  geschilderten  Schädigungen  würden  sich  um  so  mehr  verschärfen,  je  höher
der  Wert  des  Silbers  gegenüber  seinem  derzeitigen  Marktpreis  in  dem  Vertrage  festgesetzt ­
  würde.  Durch  eine  solche  höhere  Festsetzung  würde  den  Silberbesitzern  ein
        <pb n="250" />
        3.  Zur  Währungsfrage.

239

Vorteil  zugewendet,  der  unmittelbar  namentlich  diejenigen  belastete,  die  Silber  zu  anderen
als  zu  Geldzwecken  gebrauchen.  Lat  eine  Senkung  des  Silberpreises  das  Geschäft  der
Ausfuhr  nach  den  Silberwährungsländern  beeinträchtigt,  so  würde  seine  Steigerung  in
ähnlicher  Weise  für  das  Geschäft  der  Einfuhr  von  dort  ungünstig  sein.
Ist  somit  von  den  Zielen  der  internationalen  Doppelwährung  nur  eines  zu  billigen,
die  Mehrzahl  aber,  die  zum  Teil  davon  unzertrennlich  ist,  zu  verwerfen,  so  ist  das
Arteil  über  sie  gesprochen.  Dazu  kommt,  daß  gerade  die  Erreichung  jenes  guten  Zieles,
nämlich  eines  festen  Wertverhältnisses  zwischen  Silber  und  Gold  am  wenigsten
zu  gewährleisten  ist.  Wenn  auch  die  französische  Doppelwährung  bis  1873  auf
die  Erhaltung  des  Wertverhältnisses  von  1  :  \5 1 l 2  gewirkt  haben  wird,  so  kann  doch
niemand  dafür  bürgen,  daß  unter  den  veränderten  Verhältnissen  der  Edelmetallgewinnung
und  -Verwendung,  unter  den  veränderten  Verhältnissen  des  Geldvorrats  und  -bedürfnisses
und  unter  einer  gesteigerten  Empfindlichkeit  des  Verkehrs  selbst  ein  internationaler  Vertrag
mehrerer  Staaten  mächtig  genug  ist,  um  das  eininal  festgesetzte  Wertverhältnis  berauch ­
  zu  anderen  als  zu  Geldzwecken  dienenden  Metalle  auf  die  Dauer  zu  erhalten.
Schon  die  Furcht  vor  einer  Zerstörung  des  Verhältnisses  kann  zu  dem  Bestreben  führen,
das  wertvoller  erscheinende  Metall  an  sich  heranzuziehen,  und  würde  dadurch  das  Entstehen ­
  eines  Aufgeldes  herbeiführen  helfen.  Besteht  somit  hinsichtlich  der  Wirksamkeit
eines  Doppelwährungsvertrages  ein  berechtigter  Zweifel,  so  ergibt  sich  daraus  von  selbst
auch  ein  Zweifel  hinsichtlich  der  Aufrechterhaltung  des  Vertrages,  der  ohnehin  durch
jeden  Krieg  zwischen  den  vertragschließenden  Staaten  zersprengt  würde.  Die  Befürworter ­
  der  internationalen  Doppelwährung  behaupten,  daß,  wenn  schlimmsten  Falles
der  Vertrag  gebrochen  würde,  wir  wieder  dorthin  gelangten,  wo  wir  jetzt  wären.
Dagegen  behaupte  ich,  daß  der  Zusammenbruch  des  Vertrages  eine  Ansicherheit  in  den
Währungsverhältnissen  zur  Folge  haben  würde,  die  einen  unermeßlichen  Schaden  anrichtete.
Sollen  wir  in  der  Aussicht  auf  die  unsicheren  Segensverhcißungen  der
Doppelwährungspartei,  sollen  wir  in  der  sicheren  Aussicht  auf  die  mit  der
Doppelwährung  verknüpften  Nachteile  uns  dazu  bereit  finden,  die  Goldwährung
preiszugeben?  Die  Goldwährung  ist  vom  mächtigsten  Landelsstaat,  von  England,  zu
Ehren  gebracht.  Im  Anschluß  an  die  englische  hat  unsere  Währung  sich  ihre  Stellung
im  Welthandel  geschaffen.  Das  Gold  ist  das  bevorzugte  Zahlmittel  und  der  zuverlässigste
Wertbewahrer;  es  genießt  das  Vertrauen  der  Welt.  Auf  der  Grundlage  der  Goldwährung ­
  haben  in  Deutschland  Lande!  und  Industrie  sich  sicher  und  mächtig  entwickelt?)
Lassen  wir  uns  das  mit  der  Entstehung  des  Deutschen  Reiches  gewonnene
Gut  der  Goldwährung  nicht  rauben,  und  treten  wir  dafür  ein,  daß  es  unangetastet ­
  bleibe!

•)  Karl  bjelsferich,  Die  Reform  des  deutschen  Geldwesens  nach  der  Gründung  des
Reiches.  I.  Leipzig,  Dnncker  &amp;amp;  Ejumblot,  &amp;gt;8Y8.  S.  &amp;gt;75:  „Klan  hat  darüber  gestritten,  wer  mehr
Anspruch  auf  den  Titel  „Rater.  der  Münzreform"  habe,  Soetbeer  oder  Bamberger.  Tin  solcher
Streit  ist  unfruchtbar  und  müßig.  Beide  Männer  ergänzten  sich  gegenseitig  in  der  glücklichsten
Weise.  Soetbeer  war  ein  Gelehrter  vor  seltener  Gründlichkeit.  Tr  hat  als  solcher  der  Währungswiffenschaft
  die  größten  Dienste  geleistet.  Tr  war  ferner  ein  überaus  eifriger  Publizist,  und  als
solcher  hat  er,  auf  Grund  seines  reichen  Wissens,  in  jahrzehntelanger  Tätigkeit  in  Deutschland  den
Boden  für  die  Goldwährung  vorbereitet.  Mas  ihm  fehlte,  das  war  der  sprühende  Geist  der
Beredsamkeit,  der  politisch-praktische  Blick  und  die  parlamentarische  Gewandtheit,  und  gerade  diese
Eigenschaften  besaß  Bamberger  in  hohem  Grade."  —  G.  M.
        <pb n="251" />
        240

Zweiter  Teil.  Landet.  XI.  Geldwesen  und  Kapitalismus.

4.  Die  Goldproduktion  am  Ende  des  19.  Jahrhunderts.
Von  Karl  Lelfferich.
kelfserich,  «Feld  und  Banken,  (Hand-  und  Lehrbuch  der  Staatswiffenschaften.  Abt.,
8.  Bd.)  Teil.  Leipzig,  L.  L.  ^irschfeld,  tgos.  5.  AS—;oo.
Schon  in  der  zweiten  Lälftc  der  achtziger  Jahre  machte  sich,  wenn  auch  zögernd
und  unter  Rückschlägen,  eine  Steigerung  der  Goldgewinnung  bemerkbar.  Die  australische
Goldgewinnung  setzte  wenigstens  ihren  Rückgang  nicht  fort,  in  den  Vereinigten  Staaten
begann  der  Goldbergbau  allmählich  wieder  größere  Erträgnisse  zu  liefern,  und  die
weitere  Abnahme  der  russichen  Goldproduktion  wurde  mehr  als  ausgeglichen  durch  den
beginnenden  Goldbergbau  in  Südafrika.
Eine  entscheidende  Wendung  trat  erst  mit  dem  Anfang  der  neunziger  Jahre  ein.
Jahr  für  Jahr,  und  meist  in  großen  Sprüngen,  ging  die  Goldproduktion  in  die  Löhe.
Der  Rückgang,  der  seit  dem  Beginn  der  siebziger  Jahre  eingetreten  war,  wurde  rasch
wieder  ausgeglichen,  und  am  Ende  des  neunzehnten  Jahrhunderts  erreichte  die  jährliche
Goldgewinnung  einen  Betrag,  der  etwa  2^2  mal  so  groß  war  als  die  durchschnittliche
Jahresproduküon  der  kalifornisch-australischen  Epoche.
Den  Anstoß  zu  diesem  letzten  und  weitaus  stärksten  Aufschwung  der  Goldgewinnung
gaben  die  Goldbergwerke  am  Witwatersrand  in  Südafrika,  deren  Erträgnisse  sich  von
1891/92  an  in  rascher  Folge  verdoppelten  und  verdreifachten.  Es  handelt  sich  dort
um  ein  Goldvorkommen  von  ganz  außerordentlicher  Ausdehnung  und  Nachhalügkeit,
und  zwar  um  ein  Vorkommen,  das  nicht  im  Wege  der  Goldwäscherei,  sondern  fast
nur  im  Wege  des  Quarzbergbaus  ausgebeutet  werden  kann.  Trotzdem  liefert  Transvaal
Erträgnisse,  welche  auch  die  reichste  Produktion  aller  bisher  ausgebeuteten  Schwemmlande ­
  übertreffen.  Im  Jahre  1898  betrug  die  Produktion  von  Südafrika  120  600  kg
Gold  im  Werte  von  336,4  Millionen  Mark.  Seitdem  hat  der  Burenkrieg  einen  zeitweisen ­
  Stillstand  der  Minen  herbeigeführt,  und  jetzt,  nach  Friedensschluß,  scheint  die
volle  Wiederaufnahme  des  Betriebs,  abgesehen  von  technischen  Schwierigkeiten,
namentlich  in  der  Beschaffung  der  nötigen  Arbeitskräfte  auf  Lindernisse  zu  stoßen.
Neben  Transvaal  wurden  einige  andere  Produttionsgebiete  neu  in  Angriff
genommen.  Von  1888  an  wurde  in  Indien,  namentlich  in  Mysore,  Gold  produziert,
und  zwar  in  rasch  steigenden  Beträgen;  1899  betrug  die  Goldgewinnung  in  Britisch-Jndien
  etwa  37 1 /^  Millionen  Mark.  Auch  in  andern  asiatischen  Gebieten,  namentlich
im  chinesischen  Amurgebiet,  wurden  erhebliche  Quantitäten  Gold  gefunden;  die  chinesische
Produttion  des  Jahres  1899  wird  vom  amerikanischen  Münzdirektor  auf  23,4  Millionen
Mark  veranschlagt.
In  der  zweiten  Lälfte  der  neunziger  Jahre  sind  ferner  im  hohen  Nordwesten
des  amerikanischen  Kontinents,  in  dem  kanadischen  Klondyke  und  dem  amerikanischen
Alaska  Alluvien  von  offenbar  erheblichem  Goldreichtum  entdeckt  worden.  Die  klimatischen
Verhältnisse  des  hohen  Nordens  bedeuten  allerdings  eine  ganz  außerordentliche  Erschwerung, ­
  ttotzdem  hat  die  kanadische  Goldproduttion  im  Jahre  1899  einen  Wert
von  nahezu  90  Millionen  Mark  erreicht.
Die  Auffindung  und  Inangriffnahme  dieser  neuen  Lagerstätten  hätte  zwar  genügt,
um  der  Periode  der  Stagnation  und  des  Rückgangs  der  Goldproduktion  ein  Ende  zu
machen;  für  sich  allein  jedoch  hätten  diese  neuen  Goldlager  und  Goldbergwerke  nicht
die  ganz  gewaltige  Steigerung  der  Goldgewinnung,  deren  Zeugen  wir  in  dem  letzten
Jahrzehnt  waren,  bewirken  können.  Diese  neueste  Epoche  der  Goldproduttion  unterscheidet ­
  sich  vielmehr  von  allen  früheren  aufsteigenden  Perioden  gerade  dadurch,  daß
        <pb n="252" />
        4.  Die  Goldproduktion  am  Ende  des  19.  Jahrhunderts.  241
nicht  ausschließlich  neue  Fundstätten  die  Zunahme  der  Goldgewinnung  hervorgerufen
haben,  sondern  daß  ein  reichlicher  Anteil  an  der  Steigerung  auf  eine  beträchtliche
Zunahme  der  Goldgewinnung  in  den  alten  Produktionsgebieten  entfällt.  Die  Vereinigten
Staaten  und  Australien  haben  von  1891  —1899  ihre  Goldproduktion  mehr  als  verdoppelt.
Zn  den  Vereinigten  Staaten  lieferte  namenüich  Kolorado  große  Quantitäten  und
verdrängte  Kalifornien  aus  der  ersten  Stelle;  in  Australien  war  es  namentlich  die  seit
dem  Beginn  der  neunziger  Jahre  sich  rapid  entwickelnde  Produktion  Westaustraliens,
welche  den  Gesamtertrag  dieses  Kontinents  so  beträchtlich  anschwellen  ließ.  Von  der
Mitte  der  neunziger  Jahre  an  hielt  die  Goldgewinnung  dieser  beiden  Produttionsgebiete
  mit  der  sich  rasch  weiter  entwickelnden  Goldausbeute  Südafrikas  nahezu  gleichen
Schritt.  Im  Jahre  1899  stand  Australien  mit  einer  Goldgewinnung  von  333  Millionen
Mark  an  der  Spitze  aller  Länder;  es  folgte  Südafrika  mit  307  Millionen  Mark
(1898  allerdings  336  Millionen)  und  die  Vereinigten  Staaten  mit  298  Millionen
Mark.  An  vierter  Stelle  kam  Rußland,  dessen  Goldgewinnung  gegen  Ende  der
achtziger  Jahre  ihren  Rückgang  gleichfalls  unterbrochen  und  sich  in  den  neunziger  Jahren
auf  einer  ansehnlichen  Löhe  gehalten  hatte;  seine  jährliche  Produttion  erreichte  ihren
höchsten  Stand  im  Jahre  1895  mit  121  Millionen  Mark,  sie  erlitt  in  den  folgenden
Jahren  lebhafte  Schwanttmgen  und  wird  für  1899  auf  93  Millionen  Mark  berechnet.
Diese  unerwartete  Steigerung  der  Goldproduttion  in  den  alten  Goldländern  ist
in  der  Hauptsache  durch  technische  Fortschritte  im  Goldbergbau  und  in  der  Aufbereitung
des  Goldes  erzielt  worden.  Diese  technischen  Verbesserungen  der  metallurgischen
Methoden  haben  nicht  nur  die  gründlichere  Ausbeutung  der  bereits  bekannten  Goldlager, ­
  die  Wiederaufnahme  von  Bergwerken,  die  wegen  Anergiebigkeit  eingestellt  worden
waren,  und  die  Ausbeutung  von  Rückständen  aus  der  Goldproduktion  früherer  Zeiten
gestattet  und  so  die  Goldgewinnung  der  alten  Produttionsländer  auf  eine  auch  in  der
Periode  der  raschen  Ausbeutung  reicher  Schwemmlande  nie  erreichte  Löhe  gebracht;
sie  haben  vielmehr  auch  zu  einem  großen  Teil  die  Voraussetzung  für  einen  lohnenden
Abbau  der  neu  entdeckten  Goldlager  gebildet.  Die  Goldproduttion  des  Transvaal
wäre  ohne  diese  technischen  Fortschritte  niemals  auch  nur  entfernt  zu  ihrer  Löhe
gelangt;  der  Bergbau  am  Rand  ist  in  seinem  großen  Amfange  erst  dadurch  lohnend
geworden,  daß  die  Verbesserungen  des  technischen  Verfahrens  die  Ausbeutung  von
Quarz  ermöglichen,  der  pro  Tonne  nur  wenige  Gramm  Gold  enthält.
Die  neueste  und  glänzendste  Epoche  der  Goldgewinnung  unterscheidet  sich  mithin
dadurch  von  allen  früheren,  daß  sie  nicht  auf  der  Entdeckung  neuer,  leicht  auszubeutender
Goldfelder  in  Schwemmlanden  beruht,  sondern  auf  dem  Fortschritte  der  metallurgischen
Methoden.  Während  in  den  ftüheren  Perioden  einer  ungewöhnlich  starken  Goldproduktion ­
  weitaus  der  größte  Teil  des  neuen  Goldes  aus  Schwemmlanden  gewonnen
wurde,  —  so  war  es  im  Altertum,  so  war  es  zur  Zeit  der  spanischen  Eroberungen
in  Amerika  und  später  in  der  Zeit  der  brasilianischen  und  kalifornisch-australischen
Goldfelder  —  stammt  heute  der  beträchtlich  überwiegende  Teil  der  Goldförderung  aus
dem  Gangbergbau.  Die  goldhaltigen  Schwemmlande  sind  fast  in  allen  wichtigen
Produttionsländern  —  die  bedeutsamste  Ausnahme  ist  Sibirien  —  abgebaut;  so
namentlich  in  Kalifornien  und  Austtalien,  den  Ländern  der  ehemals  reichsten  Alluvien.
In  Kalifornien  und  den  übrigen  goldproduzierenden  Staaten  der  Anion  liegt  heute
der  Schwerpuntt  der  Goldgewinnung  im  Quarzbergbau.  In  Austtalien  beruht  die
Goldförderung  von  Queensland  und  Westaustralien  fast  ausschließlich,  die  Goldgewinnung ­
  von  Vittoria  zu  etwa  zwei  Dritteln  auf  Quarzbergbau.  In  Südafrika
kam  von  Anfang  an  fast  nur  Quarzgold  in  Bettacht.  Auch  in  Sibirien  stammt  das
Gold  nicht  aus  oberflächlichen  Ablagerungen,  sondern  aus  sogenannten  Diluvialschichten,
die  20  und  mehr  Fuß  unter  der  Erde  liegen;  ebenso  verhält  es  sich  in  Australien,
soweit  Schwemmlande  neben  dem  Quarzbergbau  in  Betracht  kommen.
Mo  Hat,  Volkswirtschaftliches  Lesebuch.

16
        <pb n="253" />
        242  Zweiter  Teil.  Landet.  XI.  Geldwesen  und  Kapitalismus.

Nach  einer  Denkschrift,  die  der  Geheime  Oberbergrat  Or.  Lauchecorne  im  Jahre
1894  für  die  Deutsche  Silberkommission  ausgearbeitet  hat,  kamen  damals  schon  von
der  gesamten  Goldproduktion  etwa  70°/o  aus  regelrechtem  Bergwerksbetrieb  und  nur
30°lo  aus  der  Goldwäscherei,  während  anderthalb  Jahrzehnte  vorher  der  Bergbau
gegenüber  der  Wäscherei  noch  eine  ganz  untergeordnete  Rolle  gespielt  hat.  Das
Verhältnis  hat  sich  inzwischen  noch  weiter  zugunsten  des  Bergbaus  verschoben.
Diese  Wandlung  ist  deshalb  von  ganz  besonderer  Wichtigkeit,  weil  der  Gangbergbau ­
  eine  weit  größere  Nachhaltigkeit  der  Goldgewinnung  gewährleistet  als  die
Ausbeutung  oberflächlicher  Goldablagerungcn.  Während  auch  die  reichsten  Goldfelder
infolge  der  Leichtigkeit  der  Goldgewinnung  stets  in  kurzer  Zeit  erschöpft  werden,  kann
der  Abbau  beim  Bergwcrksbetricb  nur  allmählich  vor  sich  gehen.  Dazu  kommt,  daß
die  neueren  Erfahrungen  gezeigt  haben,  daß  die  ftüher  häufig  vertretene  Annahme,
daß  die  Gänge  in  der  Tiefe  verarmen,  keineswegs  allgemein  zutrifft,  daß  vielmehr  der
Abbau  nach  der  Tiefe  bei  den  wichtigsten  Goldbergwerken  so  weit  lohnend  bleibt,  als
sich  die  Gänge  überhaupt  erstrecken.
Das  Überwiegen  der  bergmännischen  Goldgewinnung  in  der  neuesten  Zeit  hat  die
hauptsächlich  von  dem  Wiener  Geologen  Eduard  Sueß  mit  Nachdruck  vertretene  und  vielfach
  gläubig  aufgenommene  Ansicht  widerlegt,  daß  der  Goldbergbau  aus  geologischen
Gründen  keine  Zukunft  haben  könne,  und  daß  deshalb  mit  der  Erschöpfung  der  Schwemmlande ­
  ein  unaufhaltsamer  Rückgang  der  Goldproduktion  einsetzen  müsse.  Sueß  ging  davon
aus,  daß  der  weitaus  größte  Teil  der  Goldgewinnung  —  er  berechnete  diesen  Teil  auf  nicht
weniger  als  neun  Zehntel  —  aus  Alluviallagern  stamme,  die  einen  ungewöhnlich  großen,
aber  rasch  erschöpfbaren  Goldreichtum  enthalten.  Je  weiter  unsere  Kenntnis  der  Erdoberfläche ­
  fortschreite,  um  so  geringer  werde  die  Wahrscheinlichkeit  der  Entdeckung  neuer
und  reichhaltiger  Waschgoldlager.  Der  Bergbau  auf  Gold  werde  für  diesen  Ausfall
wegen  des  unzuverlässigen  und  spärlichen  Goldvorkommens  in  hartem  Gestein  keinen
Ersatz  bieten  können;  daher  müsse  mit  Notwendigkeit  ein  allmähliches  Versiegen  der
Goldgewinnung  eintreten.
Wenn  jemals  eine  Theorie  schlagend  durch  die  Tatsachen  widerlegt  worden  ist,
dann  ist  der  Sueßschen  Theorie  eine  solche  Widerlegung  zu  teil  geworden.  Die
bekannten  Schwemmlande  sind  nahezu  gänzlich  erschöpft,  und  die  Goldgewinnung  ist
beträchtlich  höher  als  jemals  zuvor.  Die  Fortschritte  der  Technik  haben  ein  angebliches
Naturgesetz  überwunden.  Mit  Recht  schreibt  Lcxis  über  diese  wichtige  Frage:
„Wenn  früher  nach  Sueß  neun  Zehntel  alles  Goldes  aus  den  Wäschereien
stammte,  so  werden  gegenwärtig  vier  Fünftel  des  außerhalb  Sibiriens  gewonnenen
Goldes  durch  Quarzbergbau  geliefert,  und  da  man  jetzt  im  stände  ist,  Quarz  mit
Vorteil  zu  verarbeiten,  das  nur  V«  Anze  Gold  auf  die  Tonne  enthält,  und  auch  das
in  Schwefelkiesen  enthaltene,  dem  gewöhnlichen  Amalgamationsverfahren  nicht  erreichbare
Gold  durch  neue  Methoden  immer  vollständiger  extrahiert  wird,  so  ist  eine  bedeutende
und  nachhaltige  Goldproduktion  noch  auf  viele  Jahrzehnte,  vielleicht  auf  Jahrhunderte
gesichert.  .  .  .  Die  gegenwärtige  Zunahme  der  Produktion  kann  natürlich  nicht  lange
fortdauern,  auch  wird  die  Entdeckung  neuer  reicher  Fundstätten  in  der  Zukunft  innner
seltener  werden,  während  sich  die  alten  allmählich  erschöpfen  müssen.  Aber  eine
wirkliche  Goldknappheit  liegt  in  so  weiter  Ferne,  daß  sie  für  die  wirtschaftlichen  Fragen
der  Gegenwart  ebensowenig  in  Betracht  kommt,  wie  etwa  die  Erschöpfung  der
Kohlenlager  der  Erde."
Anmerkung.  Berliner  Jahrbuch  für  Handel  und  Industrie.  Jahrgang,90-t.  Bd.  I.
Berlin,  Georg  Rein,er,  tg05.  5.  tS5-  „Nach  den  vorläufigen  Schätzungen  des  amerikanischen
Münzdirektors  Roberts  wurde  im  Jahre  tgoz  Gold  im  werte  von  225,5  Millionen  Doll,  gewonnen.
        <pb n="254" />
        5.  Der  Silberbergbau  in  Mexiko.  24Z

16*

Die  Verteilung  auf  die  einzelnen  Länder  stellte  sich  nach  den  Schätzungen  des  amerikanischen
Münzdirektors,  wie  folgt.

Nordamerika:

wert

Südamerika:

wert

vereinigte  Staaten  .  .  .

Doll.

73591700

Argentinien

voll.

30000

Mcriko

10877500

Bolivien

1000

Kanada

„

18834500

Chile

666900

Afrika

67998100

Kolumbia

„

2724400

Australien

89210100

Ekuador

„

274400

Europa:

Brasilien

*

2274200

Rußland

Doll.

24632200

Venezuela

*

84500

«Österreich-Ungarn  .  .  .

2245100

Guyana  (Brit.)  ....

1611300

Dentscbland

70600

„  Poll.)  ....

375900

Norwegen

2700

*  (Franz.)  .  .  .

,,

2101500

Schweden

33900

Peru

592600

Italien

26700

Uruguay

„

51000

Spanien

5400

Zentralamerika  ....

,,

1875300

Portugal

„

1300

Asien:

Griechenland

„

—

Japan

Doll.

2002700

Türkei

„

20700

China

„

7324700

Finland

2000

Korea

„

3000000

Frankreich

„

—

Britisch-Jndien  ....

„

11428900

Großbritannien  ....

67300

Britisch  -G  st-Jndien  .  .

„

1176200

kjolläiidisch-Jndien  .  .  .

.

501500

Wert  der  Gesaintgewinnung  Doll.

32552720

(Zusatz  des  perausgebers.)

5.  Der  Silberbergbau  in  Mexiko.
Von  Lermann  Paasche.

paasche,  Kultur-  und  Reiseskizzen  aus  Nord-  und  Mittel-Amerika.  Magdeburg,  Albert
Rathke,  1,891.  5.  306-3^0.
So  wie  in  Mexiko  der  Landbau  vielfach  noch  in  der  alten  Weife  mit  dem
uralten,  hölzernen  Pflug,  dein  Lolzbalken  als  Egge,  dem  zweirädrigen  hölzernen  Karren
und  dem  Ochsenjoch  betrieben  wird,  so  ist  auch  der  Silberbergbau  vielfach  noch  mit
den  alten  Arbeitsweisen  und  Geräten  üblich,  wie  sie  vor  nahezu  400  Jahren  ausgebildet ­
  wurden.  Großartige  Schachtanlagen,  Fördermaschinen  und  Pumpwerke  sind
noch  in  der  verschwindenden  Minderheit,  und  es  gibt  noch  immer  ausgedehnte  Gruben,
auf  denen  das  schwere  Erz  auf  dem  Rücken  der  Peonen  [b.  i.  der  Tagelöhners  an  das
Tageslicht  gefördert  wird  auf  Leitern,  die  nichts  sind  als  Äolzstämme,  in  welche  tiefe
Einschnitte  gemacht  sind,  um  den  nackten  Füßen  der  Indios  Lalt  zu  bieten.
Die  Schächte  sind  gewöhnlich  nicht  tief,  der  Wasscrzufluß  kann  recht  oft  mit
Äandpumpen  bewältigt  werden,  die  Kohlen  sind  übermäßig  teuer,  —  10  Dollars  pro
Tonne  —  und  die  Maultiere  und  Esel,  die  man  zum  Transport  derselben  zu  den
unzugänglichen  Minen  gebrauchen  würde,  können  viel  vorteilhafter  zum  Drehen  der
Göpel  und  Seilwerke  verwendet  werden,  mit  denen  man  die  Förderung  besorgt.
So  steigen  denn  die  Bergleute  noch  recht  häufig,  selbst  in  großen  Minen,  auf
den  alten  Lolzleitern  in  die  Tiefe,  Talglichte  dienen  ihnen  zur  Erleuchtung  der  düsteren
        <pb n="255" />
        244  Zweiter  Teil.  Lande!.  XI.  Geldwesen  und  Kapitalismus.
Gänge,  von  einem  Verzimmern  ist  bei  der  Festigkeit  des  Gesteins  keine  Rede,  und  an
Ventilation  oder  dergleichen  denkt  niemand.
Das  Erz  wird  in  rohe  Ochsenhäute  geschüttet,  die  mit  Riemen  und  Stricken
zusammengeschnürt  werden,  und  an  langen,  mächtigen  Seilen  windet  man  durch  Göpelbetrieb
  die  mit  etwa  3  Zentnern  Erz  gefüllten  Tierbälge  herauf,  um  sie  dann  in  kleinen
Eisenbahnwagen  aus  dem  horizontal  verlaufenden  Stollen  ans  Tageslicht  zu  befördern,
—  eine  höchst  primitive,  aber,  wie  man  behauptet,  oft  noch  recht  lohnende  Arbeitsweise, ­
  da  es  sich  bei  so  wertvollem  Rohstoff  immer  nur  um  verhältnismäßig  kleine
Mengen  handelt  und  für  deren  Bewältigung  vervollkommnete  Beförderungsmittel  keineswegs ­
  immer  vorteilhaft  sind.
Maultiere  und  Esel  nehmen  das  Erz,  wenn  es  beim  Schacht  zerschlagen  und
gewaschen  und  nach  seiner  Güte  ausgesucht  ist,  auf  den  Rücken  und  schleppen  ihre
Karga,  gleich  3  Zentner,  auf  den  miserabelsten  Saumpfaden  zu  Tal  zur  Hacienda
de  beneficio,  zur  Lütte.
Drahtseil-  oder  Feldbahnen  anzulegen,  ist  bei  der  Zerklüftung  des  Terrains  nur
selten  möglich,  und  die  armen  Langohren  sind  bei  ihrer  bekannten  Genügsamkeit  und
Zähigkeit  immer  noch  die  billigsten  Transportmittel.  Man  braucht  ihretwegen  nicht
einmal  den  Weg  anzulegen  oder  zu  verbessern,  sie  klettern  über  Stock  und  Stein,  bergauf, ­
  bergab,  und  schaut  man  von  einem  freien  Platze  der  Stadt  zu  den  Bergen  hinauf,
so  sieht  man  allenthalben  diese  unentbehrlichen  Lasttiere  in  langen  Reihen  an  den
Längen  herumklettern  und  das  edle  Metall  zu  Tal  schleppen.
Die  Haciendas  de  beneficio  sind  meist  am  fließenden  Wasser  am  Abhang
gelegen;  aus  den  alten  Zeiten  der  ladrones  her  noch  mit  hohen  Mauern,  Türmen
und  Schießscharten  versehen,  gleichen  sie  kleinen  mittelalterlichen  Festungen,  und  mittelalterlich ­
  ist  auch  die  Art  und  Weise,  wie  in  den  älteren  von  ihnen  noch  immer
gearbeitet  wird.
Das  Erz  kommt  zuerst  in  große,  alte  Mühlen,  um  es  oberflächlich  zu  zerkleinern.
Drei  Pferdchen  ziehen,  im  engen  Kreise  herumlaufend,  dirett  an  dem  Balken,  um  den
sich  die  mächtige  Steinwalze  dreht,  die  das  Erz  zermalmt.  In  der  Mitte  der  Mühle
ist  ein  kegelförmig  abgeschrägtes  Sieb  um  den  Standbalken  angebracht,  gegen  welches
während  der  langsamen  Amdrehung  das  Erz  geworfen  wird,  so  daß  die  feineren  Teile
dirett  in  die  unter  dieser  ersten  Mühlenstation  stufenförmig  am  Berge  liegende  zweite
Mühle  laufen.  Lier  wird  die  zerkleinerte  Masse  unter  Zusatz  von  vielem  Wasser
ganz  fein  gemahlen,  doch  sind  auch  diese  „Mühlen"  die  allereinfachsten,  die  man  sich
denken  kann.
Ein  aufrechtstehender,  runder  Balken  wird  durch  eine  Zugstange  von  zwei  Eseln
in  drehende  Bewegung  gesetzt;  an  dem  Balken  sind  vier  kurze  Querhölzer  befestigt,
und  an  jedem  von  diesen  ist  mittelst  Stricken  ein  großer,  schwerer  Stein  angehängt,
der,  fortdauernd  durch  die  breiige  Erzmasse  geschleift,  dieselbe  auf  der  hatten,  untermauerten ­
  Anterlage  so  fein  zermahlt,  wie  es  bisher  die  besten  Erzmühlen  nicht  fettig
gebracht;  doch  ist  die  Tagesleistung  solcher  Mühle  nicht  mehr  als  4  Zentner.
Das  fein  zermahlene  Erz  läuft  nun  in  ein  Sammelbassin,  um  dann  im  freien
Los  (patio)  weiter  verarbeitet  zu  werden.  Etwa  600  Kargas  werden  hier  auf  einen
Laufen  gebracht,  um  dann  von  20—24  Pferden  und  Maultieren,  die,  mit  Stricken
aneinander  gekoppelt,  täglich  etwa  8  Stunden  im  Kreise  herumgetrieben  werden,  in
4—6  Wochen,  je  nach  der  Sonnenwärme,  durchgeknetet  zu  werden.  Anter  Zusah  von
Quecksilber,  Salz-  und  Kupfersulphat  wird  dabei  das  Silber  allmählich  in  Amalgam
übergeführt  und  nachher  durch  ein  einfaches  Auswaschen  als  solches  gewonnen.
Man  behauptet,  daß  diese  Bearbeitung  mit  den  Füßen  der  Tiere  noch  immer
die  besten  Resultate  gebe  und  bisher  durch  keinerlei  Maschinen  ersetzt  werden  könne;
aber  der  Anblick  dieser  armen,  abgetriebenen  Geschöpfe,  die  hier,  von  den  Stricken
        <pb n="256" />
        245

6.  Licht-  und  Schattenseiten  des  Kapitalismus.

blutig  gescheuert,  bis  zum  Knie  in  dem  zähen  Schlamm  herumgehetzt  werden,  ist  ein
geradezu  mitleiderregender.  Sie  sollen  die  Arbeit  auch  durchschnittlich  nur  ein  Jahr
aushalten,  dann  gehen  sie  an  Luffäule  rc.  zugrunde,  und  man  nimmt  deshalb  nur  billige,
alte  Kreaturen,  die  man  hier  zu  Tode  hetzt.  —  Wer  nachher  das  glänzende  Metall  im
Gebrauch  hat,  ahnt  meist  gar  nicht,  wie  viel  menschliches  und  tterisches  Elend  seine
Gewinnung  verursachte.
Daß  die  Arbeiter  in  den  Minen  durchweg  Indianer  sind,  ist  wohl  selbstverständlich;
sie  arbeiten  jetzt  meist  im  Stücklohn:  die  Lauer  verdienen  in  den  besseren  Gruben
1—1  Vz  Dollar  pro  Tag,  die  Schlepper  ca.  65  Centavos,  die  Arbeiter  über  Tage
35—90  Centavos.  Das  alte  partido  (Anteils)-System  hat  sich  nicht  bewährt.  Dabei
erhielten  die  Lauer  50  Centavos  festen  Lohn  und  8%  vom  Erz,  mußten  aber  das
Dynamit  liefern.  Viele  arbeiteten  jedoch  nur  so  viel,  um  das  Geld  für  den  Sprengstoff ­
  zu  verdienen,  die  weiteren  50  cts.  genügten  ihnen  zum  Leben,  und,  was  das
Schlimmste  war,  sie  nahmen  nur  das  allerbeste  Erz,  so  daß  weniger  gute  Gänge  nur
mit  Verlust  zu  bearbeiten  waren.  Ein  Beweis,  wie  alle  diese  vielgerühmten  Löhnungsmethoden ­
  nur  da  am  Platze  sind,  wo  eine  intelligente  Arbeiterbevölkerung  ihre  Vorteile ­
  zu  nutzen  versteht.
Latte  ich  in  Pachuca  die  alten  und,  wie  es  scheinen  möchte,  veralteten  Arbeitsweisen ­
  kennen  gelernt,  so  ritt  ich  am  nächsten  Morgen  mit  meinem  Gastfreunde,  einem
deutschen  Bergwerksdirektor,  über  die  Berge  nach  dem  berühmten  Real  del  Monte,
einem  kleinen,  schön  gelegenen  Minenstädtchen,  dem  Lauptsihe  der  großen  Real  del
Monte-Kompagnie,  die  noch  jetzt  etwa  300  Gruben  in  Betrieb  hat,  z.  Zt.  die  reichsten,
bis  zu  300  Mark  haltenden  Erze  fördert  und  in  den  letzten  30  Jahren  ettva  50  Millionen
Dollars  Ausbeute  gewonnen,  aber  auch  ca.  30  Millionen  für  Neuanlagen,  Wegebauten ­
  und  Wasserleitungen  verausgabt  hat.  Lier  hat  man  die  alten  Arbeitsweisen
verlassen  und  ist  zu  soliden  Schachtbauten  und  guten  Maschinen  übergegangen,  besitzt
sogar  die  größte  Bergwerksmaschine,  die  bisher  in  Amerika  arbeiten  soll,  eine  mächtige
Pumpe  von  1000  Pferdekräften.  Sie  ist  deutschen  Arsprungs,  von  der  sächsischen
Maschinenfabrik  Lartmann-Chemnitz  erbaut  und  arbeitet,  trotz  der  mißgünstigen  Prophezeiungen ­
  der  Engländer  und  Amerikaner,  ganz  vorzüglich.  Auch  andere  Förder-  und
Bergwerksmaschinen  sind  seitdem  mehrfach  von  deutschen  Fabriken  bezogen  worden,
ebenso  wie  die  amerikanischen  Stahlwalzen  an  den  neueren  Erzmühlen  durch  Grusonschen
Stahl  erseht  werden  mußten,  da  das  amerikanische  Fabrikat  zu  weich  war  und  die
Erze  durch  Abgabe  von  Eisen  verdarb.  Sonst  überwiegt  leider  noch  immer  amerikanischer
und  englischer  Einfluß,  weil  sehr  viel  dortiges  Kapital  in  diesen,  trotz  Silberentwertung
Gewinn  bringenden  Anternehmungen  angelegt  ist.

6.  Licht-  und  Schattenseiten  des  Kapitalismus.
Von  Walter  Troeltsch.
Troe  lisch,  Über  die  neuesten  Veränderungen  im  deutschen  tvirtschaftsleben.  Vortragscyklus.
  Stuttgart,  w.  Rohlhammer,  [899.  5.  12  —  \8.
Es  hat  nur  einmal  in  der  Weltgeschichte  eine  Zeit  gegeben,  wo  das  Kapital
eine  ähnlich  große  Rolle  gespielt  hat,  wie  im  19.  Jahrhundert.  Das  war  das  15.
und  16.  Jahrhundert,  als  in  der  Land  von  wenigen  großen  Landelshäusern  Süddeutschlands, ­
  Italiens  und  Frankreichs  (ich  nenne  hier  nur  die  Augsburger  Fugger)
infolge  glücklicher  Spekulattonen  Millionen  vereinigt  waren.
        <pb n="257" />
        246  Zweiter  Teil.  Landet.  XI.  Geldwesen  und  Kapitalismus.

Aber  der  Einfluß  dieser  Geldfürsten  beschränkte  sich  auf  den  Lande!  mit  teuren
fremden  Waren  und  auf  die  politisch-finanzielle  Lage  der  damaligen  westeuropäischen
Dynastien.  Die  Masse  der  Bevölkerung  blieb  im  ganzen  von  dieser  Kapitalanhäufung
unberührt,  weil  Produktion  und  Erwerb  sich  in  dem  alten  primitiven  Geleise  fortbewegten, ­
  weder  eine  Befruchtung  noch  eine  Erschütterung  von  den  damaligen  Kapitalmächten ­
  empfingen.
Wenn  seit  dem  Beginn  des  19.  Jahrhunderts  das  Kapital  so  unendlich  tief  in
unsere  ganze  Volkswirtschaft  eingreift,  so  beruht  dies  darauf,  daß  sich  sein  Einfluß
nicht,  wie  ehedem,  nur  aus  einzelne  Sphären  beschränkt,  sondern  daß  es  die  beherrschende
Macht  über  die  meisten  Gebiete  von  Produktion  und  Erwerb  geworden  ist.
Ist  diese  Macht  des  Kapitals  als  Glück  oder  als  Anglück  zu  bettachten?
Weite  Kreise  der  Bevölkerung  neigen  heute  zu  letzteren»  Arteil.  Da  ist  es  wohl
angebracht,  darauf  zu  verweisen,  wie  Großes  die  moderne  Volkswirtschaft  dem  Kapitalismus ­
  zu  danken  hat.
Auf  ihn  ist  doch  zurückzuführen  die  ungeheure  Expansion  der  Produttion,  die  heute
Milliarden  zählt,  wo  sie  früher  nur  Lunderte  von  Millionen  umfaßte,  die  heute  trotz
aller  Maschinen  Arbeitsgelegenheit  schafft,  wie  sie  der  Vergangenheit  fremd  war.
Das  Kapital  ist  der  Pionier,  nicht  der  Kultur,  aber  der  wirtschaftlichen  Entfaltung,
auf  der  neben  der  Wehrttaft  die  Macht  der  großen  Naüonen  ruht.  Dabei  ist  das
Kapital  in  seiner  Funktion  als  Förderer  des  Erwerbs  nicht,  wie  früher,  auf  enge
Kreise  beschräntt;  eine  Kreditorganisation,  die  zwar  nicht  lückenlos,  aber  doch  außerordentlich ­
  verfeinert  ist,  sorgt  dafür,  daß  es  den  Zwecken  aller  Personen,  die  Vertrauen
verdienen,  dienstbar  gemacht  ist.
Die  Menschheit  ist  durch  den  Kapitalismus  förmlich  umgebildet  worden.  And
es  handelt  sich  hier  durchaus  nicht  bloß  um  Verschlechterungen,  auf  die  ich  sogleich
komme.  Die  Anspannung  der  Leistungsfähigkeit  des  einzelnen,  die  dem  modernen
Wirtschaftsleben  statt  ehemaliger  behaglicher  Faulheit  den  Stempel  fieberhafter  Tätigkeit
aufgeprägt  hat,  ist  dittiert  durch  den  Zwang,  im  Konkurrenzkampf  fremdes  oder
eigenes  Kapital  so  gut  wie  möglich  auszunützen.  Pessimisten  nennen  das  Kapital  in
dieser  Funttion  eine  „Peitsche",  andere  werden  in  ihm  eines  der  mächtigsten  Erziehungsmittel ­
  der  heutigen  Menschheit  erblicken.
Der  ganze  außerordentliche  Fortschritt  in  unserem  materiellen  Dasein,  an  dem
alle  Klassen  der  Bevölkerung,  wenn  schon  ungleich,  teilnehmen,  führt  auf  die  Zunahme
des  Kapitals  zurück.  In  welchen»  Maß  ist  dadurch  die  Steuerttaft  der  ganzen
Bevölkerung  gestiegen,  und  wie  haben  Staat  und  Geineinde  sich  diese  Zunahme  zu
nutze  machen  können!
Schon  aus  diesen  Andeutungen  erhellt,  daß  »vir  das  Privackapital  in  Produttion
und  Enverb  nie  entbehren  könnten,  wollten  wir  nicht  alles  Erreichte  in  Frage  stellen.
Aber  auf  der  anderen  Seite  lassen  Sie  uns  doch  nicht  verkennen,  daß  die  Macht
des  Kapitals  große  Gefahren  über  unser  wirtschaftliches  und  soziales  Leben  gebracht  hat.
Auf  die  große  Steigerung  der  egoistischen  Triebe  iin  Menschen,  auf  den  öden
Mammonismus  und  Materialismus,  der  so  weite  Kreise  unserer  Zeit  beherrscht,  will
ich  nur  nebenher  Ihre  Aufinerksamkeit  richten.  Das  sind  bedauerliche  Erscheinungen,
die  außer  den  Philosophen  und  Moralisten  zwar  auch  den  Nationalökonoinen,  aber
diesen  doch  nicht  in  erster  Linie  interessieren.
Neben  jener  allgemeinen  Steigerung  des  Wohlstands,  von  der  ich  eben  sprach,
steht  ein  außerordentlicher  Gegensatz  in  den  Besitzverhältnissen.  Man  »nuß,  um  zu
ähnlichen  Differenzen  des  Vermögensbesihes  zu  gelangen,  bis  auf  die  Zeit  der  Fugger
zurückgehen.  Aber  wie  ich  schon  vorhin  sagte,  großer  Besitz  bedeutet  heute  ganz  etwas
anderes  als  vor  300—400  Jahren,  da  seinem  Einfluß  heute  außer  der  öffentlichen
Verwaltung  kauin  ein  Gebiet  entzogen  ist.  And  diese  Zugänglichkeit  aller  Gebiete  ver ­
        <pb n="258" />
        6.  Licht-  und  Schattenseiten  des  Kapitalismus.

247

vielfacht  auch  die  Aussichten  auf  weitere  Vermehrung  des  Reichtunis  in  der  Land
weniger  Tausende  von  Familien,  auf  eine  weitere  Verschärfung  der  Besitzgegensätze.
Schon  dies  ist  beklagenswert,  so  unentbehrlich  an  sich  Besitzkontraste  im  Leben
sind.  Aber  vor  allem  hasten  dem  Kapital,  namentlich  wo  es  sich  in  großen  Massen
bei  einzelnen  aufgehäuft  findet,  bei  seinem  Eingreifen  in  die  Volkswirtschaft  einige
Eigenschaften  an,  die  nur  ungünstig  beurteilt  werden  können.
Das  Kapital  fragt  nicht  nach  dem  tatsächlichen  Bedürfnis  seiner  Anwendung.
Es  schreckt  also  auch  nicht  vor  einer  Überspannung  der  Produktion  und  Konkurrenz
zurück.  Denn  der  Stern,  dem  es  folgt,  ist  nicht  Befriedigung  von  Bedürfnissen  der
Allgemeinheit,  sondern  Gewinn.
And  weiter:  das  Kapital  hat  einen  Zug  zum  Tyrannischen.  Dies  zeigt  sich  in
doppelter  Beziehung:  einmal  opfert  es  rücksichtslos  alle  schwächeren  Betriebsformen,
soweit  sie  nicht  durch  ihre  Leistungen,  wie  der  kleinere  Landwirtschaftsbetrieb,  oder  durch
sonstige  Vorteile  vor  dem  kapitalistischen  Betrieb,  wie  manche  Landwerke,  widerstandsfähig ­
  sind,  oder  soweit  sic  nicht,  wie  in  der  Form  der  Lausindustrie  oder  des  Detail-Handels,
  seinen  Zwecken  dienstbar  zu  machen  sind.
And  noch  nach  einer  anderen  Richtung  bewährt  es  diesen  seinen  Charakter:  das
Kapital  erhebt,  soweit  ihm  keine  Lindernisse  im  Weg  stehen,  auch  innerhalb  des
einzelnen  Betriebs  den  Anspruch,  nicht  nur  Richtung  und  Ausdehnung  der  ganzen
Geschäftsführung,  sondern  auch  die  Verteilung  des  Gewinns  einseitig  zu  bestimmen.
Diese  Kritik  mag  Ihnen  scharf  erscheinen;  aber  ihre  Berechtigtheit  wird  nicht  zu
leugnen  sein.  Nur  das  muß  ich  beifügen,  um  zuweitgchende  Konsequenzen,  die  daraus
gezogen  werden,  abzulehnen.  Jene  Eigenschaften  hasten  zunächst  nicht  notwendig  an
allen  einzelnen  Trägern  des  Kapitalbesitzes.  Fast  jeder  von  uns  kennt  Anternehmer,
die  ihrer  Macht  aus  eigener  Entschließung  Schranken  auferlegen  und  der  wirtschaftlichen ­
  Überlegenheit  durch  ihre  persönliche  Laltung  den  verletzenden  Stachel  nehmen.
And  weiter  sind  jene  Eigenschaften  sozusagen  der  Institution  des  Privatkapitals
selbst  angeboren.  Wir  müssen  sie  in  den  Kauf  nehmen,  wie  bedenkliche  Eigenschaften
an  einer  an  sich  nützlichen  und  notwendigen  Sache.  Wir  müssen  uns  mit  ihnen  abfinden,
so  gut  es  eben  geht,  d.  h.  wir  müssen  diese  Gefahren  zu  vermindern  trachten,  da  sie
nie  ganz  zu  beseitigen  sind.
Alle  Weisheit  der  Zukunft  wird  auf  die  Dauer  nicht  darüber  hinauskommen.
In  engstenr  Zusammenhang  mit  diesen  Schattenseiten  des  Kapitalismus  steht
das,  was  wir  heute  die  soziale,  die  Arbeiterfrage  nennen.  Die  Entwicklung  des
großkapitalistischen  Betriebs  und  die  wachsende  Vermögens-  und  Einkommensungleichheit
ist  es,  die  die  moderne  Arbeiterfrage  geschaffen  hat.
Ihre  Grundlagen  sind  die  folgenden:
Zunächst  ist  die  Zahl  der  abhängigen  Arbeiter  außerordentlich  gewachsen.  In
Industrie  und  Landel  haben  sich  die  in  Betrieben  mit  über  5  Personen  beschäftigten
Arbeiter  und  Gehilfen  allein  von  1882—1895  vermehrt  von  2,70  Millionen  auf
4,85  Millionen,  d.  h.  1882  war  jeder  siebzehnte  Mensch,  1895  jeder  elfte  Mensch  in
dieser  Klasse.
Sodann  ist  die  Stellung  des  Arbeiters  im  Wirtschaftsleben  gegen  früher  eine
ganz  andere  geworden.  Von  den  Arbeitern  in  der  Landwirtschaft  will  ich  hier  absehen;
hier  ruht  die  Entwicklung  auf  ganz  anderen  Grundlagen,  hier  ist  die  Verschiebung  eine
viel  geringere.
Vergegenwärtigen  wir  uns  die  Lage  der  Arbeiter  in  der  Vergangenheit.
Der  Typus  war  hier  der  Kleinbetrieb  mit  seiner  patriarchalischen  Verfassung,  bei
der  nicht  nur  der  Lehrling,  sondern  auch  der  Gehilfe  ins  Lauswesen  des  Meisters
aufgenommen  war  und  der  Nachwuchs  nach  kürzerer  oder  längerer  Zeit  Aussicht  hatte,
selbständig  zu  werden.  Die  Löhne  waren  gering,  die  Behandlung  nicht  fein,  aber
        <pb n="259" />
        248  Zweiter  Teil.  Landet.  XL  Geldwesen  und  Kapitalismus.
dennoch  bestand  weder  eine  soziale  noch  eine  große  pekuniäre  Kluft  zwischen  dem
Unternehmer  und  seinen  Arbeitern.
Dies  ändert  sich  in  dem  Maß,  als  der  großkapitalistische  Betrieb  eindringt  und
den  Kleinbetrieb  verdrängt.  Die  Zahl  der  Abhängigen  beginnt  in  viel  stärkerem  Maß
zu  wachsen  als  die  der  Betriebsleiter.  Denn  letztere  werden  dezimiert,  ersteren  werden
Personen  zugeführt,  die  bisher  an  gewerblicher  Arbeit  unbeteiligt  waren.  Schon  diese
gegensätzliche  Bewegung  erschwert  dem  Arbeiter  das  Selbständigwerden;  noch  mehr
aber  die  Steigerung  der  Anforderungen,  die  jetzt  in  bezug  auf  Kapital  und  Ausbildung ­
  an  einen  Betriebsleiter  gestellt  werden.  War  früher  die  Abhängigkeit  in  der
Regel  ein  bloßes  Durchgangsstadium  für  den  Arbeiter,  so  ist  sie  heute  ein  dauernder
Zustand.
Erst  der  Großbetrieb  scheidet  in  gesellschaftlicher  und  wirtschaftlicher  Beziehung
den  Unternehmer  vom  Arbeiter.  Der  Arbeiter  ist  nicht  herabgedrückt,  —  es  wird  nur
zu  oft  vergessen,  wie  sehr  trotz  dieser  Entwicklung  die  Arbeitslöhne  gestiegen  sind  —
aber  er  ist  des  Emporsteigens  beraubt  und  dadurch,  ganz  abgesehen  von  allen  Besitzverschiedenheiten, ­
  von  seinem  Brotherrn  durch  eine  tiefe  Kluft  getrennt.  Gleichzeitig
machen  die  patriarchalischen  früheren  Beziehungen  zwischen  Herren  und  Arbeitern,  deren
Beseitigung  schon  durch  die  Menge  der  Arbeiter  nahegelegt  ist,  allmählich  einer  Entfremdung ­
  Platz.  Zwischen  beide  Teile  schieben  sich  Zwischenpersonen  mit  eigener
Verantwortlichkeit  in  Gestalt  von  Beamten  und  Aufsehern;  es  entstehen  Geschäftsformen,
wie  die  moderne  Aktiengesellschaft,  in  denen  der  Kapitalist  in  der  denkbar  losesten  Form
den  Arbeitern  gegenübertritt.
Aber  wichtiger  als  diese  Wandlungen  ist  das:  unsere  Arbeitermassen  haben  unter
dem  Einfluß  ihrer  Zahl  und  ihrer  Abhängigkeit  ein  eigenes  Klassen-  und  Standesbewußtsein ­
  bekommen.  Sie  fühlen  sich  als  Macht  in  der  modernen  Volkswirtschaft
und  ringen  als  solche  um  Anerkennung.  Daß  sie  in  politischer  Beziehung  durch  das
allgemeine  direkte  Reichswahlrecht  als  gleichwertig  mit  den  Reichsten  und  Intelligentesten
anerkannt  sind,  hat  ihr  Standesgefühl  und  ihre  Hoffnungen  noch  stark  gesteigert.
So  erklären  sich  die  tiefen  Interessengegensätze,  die  heute  die  Welt  bewegen
überall,  wo  es  Großbetriebe  gibt,  Gegensätze,  die  keinem  Staat  mit  gleicher  Entwicklung
erspart  sind  und  nur  je  nach  den  Charaktereigenschaften  des  betreffenden  Volks  stärker
oder  schwächer  hervortreten.
Daß  sich  an  dieses  Emporstreben  der  Arbeiter  ein  förmliches  sozialistisches  Lehrgebäude ­
  anschloß,  das  den  Arbeitern  in  einer  anderen  Wirtschaftsordnung  ohne  Privatkapital ­
  und  Privatwirtschaft  ein  besseres  materielles  Dasein,  vor  allem  aber  ausschlaggebenden ­
  Einfluß  in  Aussicht  stellte,  darf  nicht  verwundern.  Die  Nationalökonomie
his  zum  letzten  Drittel  des  vorigen  Jahrhunderts  hatte  in  verschiedenen  Schattierungen,
aber  doch  immer  wieder  ein  Lehrgebäude  nur  vom  Anternehmerstandpunkt  aus  aufgebaut.
Mögen  wir  über  die  sozialistischen  Zukunftsideen  die  Achseln  zucken,  die  hämische
Kritik  alles  Bestehenden  mit  Recht  gefährlich  finden,  das  dürfen  wir  uns  doch  nicht
verhehlen,  daß  diese  Krittk,  so  abstoßend  sie  zunächst  wirkt,  doch  in  manchen  Einzelheiten
nicht  fehlgreift;  wir  müssen  anerkennen,  daß  die  Zunahme  der  Abhängigkeit  und
Besitzesungleichheit,  in  die  alle  Stände  verflochten  sind,  dem  Staat  wie  den  Besitzenden
Pflichten  auferlegen,  die  früher  kaum  gekannt  waren,  deren  Erfüllung  kaum  begonnen
hat  und  unsere  ganze  Zukunft  beherrschen  wird.
        <pb n="260" />
        7.  Die  Gründerzeit  der  1850  er  Jahre  rc.

249

7.  Die  Gründerzeit  der  1850  er  Jahre
in  ihrer  Bedeutung  für  die  Entfaltung  kapitalistischen
Wesens  in  Deutschland.
Von  Werner  Sombart.

Soiiibart,  Die  deutsche  Volkswirtschaft  im  Neunzehnten  Jahrhundert.  Berlin,  Georg
Bondi,  *903.  S.  90—96.
Durch  ein  wunderbares  Zusammentreffen  fielen  in  das  eine  denkwürdige  Jahr
1848  drei  Entdeckungen,  die  bestimmt  sein  sollten,  eine  neue  Epoche  der  Weltgeschichte
einzuleiten:  die  Entdeckung  der  reichen  Goldschätze  in  den  Gebirgen  Kaliforniens  und
in  Australien,  sowie  die  Entdeckung  der  ergiebigsten  Quecksilberminen  in  Mexiko,  die
einer  entsprechenden  Äebung  der  Silberproduktion  gleichkam.
Die  gewaltigen  Mengen  von  Edelmetallen,  die  dadurch  dem  Weltmärkte  zugeführt
wurden,  strömten  zunächst  nach  den  Vereinigten  Staaten  und  England  ab;  von  hier
gelangten  sie  dann  auf  dem  Wege  des  Landels  zu  uns.  Zunächst  noch,  ohne  genutzt
zu  werden.  Vielmehr  sorgte  das  Mißtrauen,  das  als  Folge  der  politischen  Wirren
der  vergangenen  Jahre  noch  in  der  Geschäftswelt  zurückgeblieben  war,  dafür,  daß  sie
in  Kellern  und  Truhen  eingeschlossen  wurden.  Sie  wagten  sich  anfangs  sogar  noch
nicht  einmal  in  die  Banken.  Erst  im  Jahre  1851  begannen  sie  diesen  zuzuströmen,
dann  freilich  so  plötzlich,  daß  sie  die  Tresors  der  Banken  förmlich  überfluteten.  Allein
bei  der  Preußischen  Bank  stiegen  die  freiwilligen  Privatdepositen  von  Januar  bis
August  1851  von  4 8 / 4  auf  9Va  Millionen  Taler,  so  daß  die  Bank,  die  nicht  wußte,
was  sie  mit  dem  Gelde  anfangen  sollte,  sich  am  1.  Oktober  1851  zu  der  im  Bankgeschäft ­
  beispiellosen  Maßregel  gezwungen  sah,  die  bereits  längere  Zeit  bei  ihr  ruhenden
Privatdepositen  zu  kündigen.  Die  Metallvorräte  der  preußischen  Bank  aber  betrugen
am  1.  Januar  1851  10,8  Millionen  Taler,  am  31.  Oktober  desselben  Jahres  jedoch
23,7  Millionen  Taler.
Endlich  war  die  Zeit  wieder  gekommen  für  das  Erwachen  des  Erwerbsstrebens,
der  Gewinnsucht,  des  Unternehmungsgeistes.  In  einer  Weise,  wie  noch  nie,  ergriff
der  Taumel  die  gesamte  Kulturwelt  Europas.  Was  die  Furcht  vor  politischen  Anruhen
an  kapitalistischer  Energie  während  der  letzten  Jahre  zurückgehalten  hatte,  brach  jetzt
mit  einem  mächtigen  Getöse  hervor,  seit  insbesondere  durch  den  Staatsstreich  Napoleons
und  den  Sieg  der  Reaküon  in  Deutschland  die  Gewähr  für  ein  ungestörtes  Erwerbsleben ­
  im  Innern  auf  Jahre  hinaus  geschaffen  worden  war.
Die  ersten  Jahre  nach  großen  politischen  Ereignissen,  die  ein  Volk  fesseln,  sind
häufig  an  und  für  sich  Zeiten  flotten  Erwerbslebens.  Ausgaben  werden  gemacht,  die
lange  zurückgehalten  wurden;  dadurch  belebt  sich  der  Markt,  das  große  Schwungrad
der  Warenzirkulation  kommt  in  Bewegung,  die  Preise  steigen,  die  Möglichkeit  rascher
Gewinne  wird  eröffnet.  Aber  auch  die  Neigung  dazu  ist  besonders  rege.  Der  politischen
Interessiertheit  folgt  die  Freude  am  materiellen  Wohlleben,  die  wiederum  den  Wunsch
erzeugt,  recht  reich  mit  den  Gütern  dieser  Welt  gesegnet  zu  sein.  Daher  die  Äausseperioden
  im  europäischen,  speziell  dem  deutschen  Wirtschaftsleben  nach  der  französischen
Revolution,  nach  den  Napoleonischen  Kriegen,  nach  der  Iulirevolution  (in  Frankreich),
nach  den  Anruhen  des  Jahres  1848,  nach  dem  deutsch-französischen  Kriege  (in
Deutschland).  Kommt  nun  noch  eine  rasche  Vermehrung  der  Edelmetalle  dieser
allgemeinen  gewinnfrohen  Stimmung  zu  Lilfe,  so  ist  das  Ergebnis  dann  eine  solche
lebendige  Zeit,  wie  die  der  1850  er  Jahre,  in  der  die  Lust  zu  erwerben  die  weitesten
Volkskreise  erfaßte,  in  der  die  Spekulation  mit  einer  früher  nie  gekannten  Mächügkeit
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        250  Zweiter  Teil.  Landet.  XI.  Geldwesen  und  Kapitalismus.

die  deutsche  Geschäftswelt  ergriff  und  nun  erst  recht  eigentlich  mit  dem  echten  und
unverfälschten  kapitalistischen  Geiste  nicht  vorübergehend,  sondern  für  alle  künftige  Zeit
erfüllte.  Zn  diese  politisch  ruhigen  Jahre  fällt  die  Geburtsstunde  des  neuen  Deutschlands.
Was  der  Zeit  nach  1851  den  Stempel  ausdrüÄ  und  ihr  einen  schon  völlig
modernen  Charakter  im  Vergleich  zu  der  Lausseperiode  im  Anfang-  des  Jahrhunderts
verleiht,  ist  der  Amstand,  daß  sich  die  Spekulationswut  —  die  Gewinnsucht  —  ein
neues  Feld  der  Betätigung  sucht:  die  Gründung  gewinnversprechender  Anternehmungen.
Damit  wird  recht  eigentlich  erst  das  kapitalistische  Interesse  gefördert.  Denn  ein  großer
Teil  wenigstens  der  in  den  spekulativen  Zeiten  ins  Leben  gerufenen  Gründungen  besteht
ja  dauernd  weiter  als  Organisationen  kapitalistischen  Wesens,  dem  sie  damit  zur  Ausbreitung ­
  verhelfen.
Eine  rechte  „Gründerzeit"  sind  also  die  1850er  Jahre.  Gegründet  werden
vor  allem  Bankinstitute,  dann  aber  auch  industrielle  Etablissements,  Bergwerke  und
—  nicht  zuletzt!  —  Eisenbahnunternehmungen.  Dabei  kam  eine  neue  Form  der  Kapitalbeschaffung ­
  zu  allgemeiner  Anerkenntnis:  die  Aktiengesellschaft  und  ihr  verwandte
Gebilde.  Das  Prinzip  der  Aktiengesellschaft  beruht,  wie  jedermann  weiß,  auf  der
Zusammenfügung  kleinerer  Geldbeträge  zu  größerem  Vermögen  in  der  Weise,  daß  die
Besitzer  der  einzelnen  Anteile  lediglich  in  der  Löhe  ihres  eingeschossenen  Betrages  an
der  Anternehmung  beteiligt,  also  auch  für  etwaige  Verpflichtungen  haftbar  sind.  Die
Aktiengesellschaften  sind  nun  recht  eigentlich  das  Mittel,  kapitalistisches  Wesen  allgemein
zu  machen.  Sie  bedeuten  eine  Demokratisierung  und  endgültige  Stabilisierung  des
Kapitalismus,  nicht  etwa,  wie  man  irrtümlich  annimmt,  dessen  Überwindung.  Denn
mit  Lilfe  des  Aktienanteils,  den  im  Notfall  auch  der  mäßig  wohlhabende  Mann
erwerben  kann,  ziehe  ich  die  breiten  Massen  in  das  Getriebe  der  kapitalistischen
Wirtschaft  hinein,  fessele  sie  an  das  Interesse  kapitalistischer  Organisation,  verbreite  vor
allem  jene  Grundstimmung,  die  ich  als  kapitalistischen  Geist  bezeichne,  über  die  Zeiten
der  Ekstase  hinaus  dauernd  in  alle  Poren  des  Volkskörpers.
Die  spekulative  Periode  der  1850  er  Jahre  führte  aber  noch  eine  andere  Neuerung
als  dauernde  Institution  in  das  deutsche  Wirtschaftsleben  ein,  deren  Existenz  für  die
Entfaltung  kapitalistischen  Wesens  ebenfalls  von  entscheidender  Bedeutung  geworden
ist:  das  ist  die  Kombinierung  bankähnlicher  und  industrieller  Anternehmungen,
  anders  ausgedrückt:  die  Finanzierung  von  Produktions-  oder  Verkehrsunternchmungen
  durch  Bankinstitute.  Am  was  es  sich  dabei  handelt,  ist  dieses:  es
werden  bestimmte  Anternehmungen  in  Form  von  Aktiengesellschaften  ins  Leben  gerufen,
deren  Zweck  es  ist,  lediglich  die  Mittel  zusammenzubringen  zur  Begründung  oder
Anterstützung  anderer  schon  bestehender  oder  selbst  erst  zu  schaffender  gewinnbringender
Anternehmungen  irgendwelcher  Art.  Es  liegt  darin  also,  wie  man  es  zutreffend
genannt  hat,  eine  Spekulation  auf  die  Spekulation.  Derartige  Institute  bedeuten  eine
ungeheure  Steigerung  der  kapitalistischen  Energie.  Denn  da  sie  von  der  unausgesetzten
Neubelebung  irgendwelcher  produktiven  Tätigkeit  ihr  eigenes  Dasein  fristen,  so  liegt
es  in  ihren:  Wesen  begründet,  daß  sie  stets  tteiben,  stimulieren,  drängen.  Sie  sind
gleichsan:  eine  Gründungsmaschinerie,  eine  permanente  Einrichtung  zur  Anstachelung
des  Anternchmungsgeistes.  Es  ist  daher  auch  begreiflich,  wenn  sie  ihre  erste  und
bedeutsamste  Entwicklung  in  dem  spekrrlativen  Volke  pur  excellence,  bei  den  Franzosen,
gefunden  haben.  Jenes  Riesenunternehmen,  dessen  Gründung  Zola  in  seinem  Romane
L'^r^ent  als  das  Werk  Saccards  schildert,  ist  der  Credit  mobilier,  der  1852  ins
Leben  trat  und  vorbildlich  für  alle  späteren  Geschäfte  mit  ähnlichen  Tendenzen  wurde.
Zn  Deutschland  war  dasjenige  Institut,  das  zuerst  seiner  ganzen  Anlage  nach
dem  Credit  mobilier  am  nächsten  kam,  die  1853  gegründete  Bank  für  Landel  und
Industrie  zu  Darnistadt,  die  noch  heute  mit  den:  Sitz  in  Berlin  und  einem  Kapital
von  105  Millionen  Mark  als  mächtige  Zentrale  kapitalistischen  Anternehmertums
        <pb n="262" />
        7.  Die  Gründerzeit  der  1850er  Jahre  rc.

251

weiter  besteht.  Aber  die  1850er  Jahre  erlebten  noch  zahlreiche  andere  Gründungen
ähnlicher  Art,  denen  sich  reine  Bankinstitute  in  großer  Menge  anschlossen.  Das
gesamte  moderne  Bankwesen  ist  in  Deutschland  ebenfalls  in  dem  ereignisreichen
sechsten  Jahrzehnte  geschaffen  worden  und  damit  die  Grundlage  für  eine  kapitalistische
Organisation  der  Volkswirtschaft  überhaupt.
Die  1850er  Jahre  sind  mithin  die  wichtigste  spekulative  Periode,  die  Deutschland
bisher  erlebt  hat.  In  ihnen  wird  der  moderne  Kapitalismus  definitiv  zur  Grundlage
der  Volkswirtschaft  gemacht.  Es  geschieht  dies  durch  eine  allgemeine  Befruchtung
aller  Wirtschaftsgebiete  mit  Kapital,  das  sich  durch  die  plötzliche  Vermehrung  der  Edelmetallvorräte ­
  und  die  damit  im  Zusammenhang  stehende  Preishausse  rasch  in  den
Länden  einzelner  Personen  ansammelt,  noch  rascher  aber  durch  die  Entwicklung  des
Aktienwesens  und  der  Bankorganisation  sich  zu  größeren  Summen  zusammenballt,  die
nunmehr  nach  intensiver  Verwertung  streben.  Damit  ist  ein  Fonds  von  kapitalistischer
Energie  geschaffen  und  gleichsam  objektiviert,  der  sich  aus  sich  selbst  immerfort  erneuernd
und  verinehrend  zu  einer  ungeheuren  Triebkraft  von  revolutionärer  Wirkung  wird.
Sich  eine  quantitativ  bestimmte  Vorstellung  von  der  schöpferischen  Leistung  jener
Jahre  zu  bilden,  ist  unmöglich.  Nur  an  einigen  Symptomen  vermögen  wir  die
enorme  Zeugungskraft  jener  Zeit  zu  ermessen;  vor  allem  an  den  uns  bekannten  Ziffern
der  neu  angelegten  Aktienkapitalien.  Im  Königreich  Bayern  beispielsweise  wurden  in
dem  Jahrzehnt  von  1839—1848  insgesamt  6  Aktiengesellschaften  mit  einem  Kapital
von  nicht  ganz  4  Millionen  Mark  (3,99)  gegründet;  im  folgenden  Jahrzehnt  (1849
bis  1858)  dagegen  deren  44  mit  einem  Kapital  von  mehr  als  145  Millionen  Mark.
Im  Bergbau  und  Lüttenbetriebe  des  Königreichs  Preußen  betrug  die  Zahl  der
gegründeten  Aktiengesellschaften  in  den  achtzehn  Jahren  von  1834—1851;  14,  ihr
Kapital  23,29  Millionen  Taler;  dagegen  in  den  sechs  Jahren  von  1852—1857  die
Zahl  59,  das  Kapital  70,69  Millionen  Taler.  Nach  den  Angaben  Mar  Wirths
bezifferte  sich  für  ganz  Deutschland  das  Aktienkapital  der  von  1853—1857  neu
begründeten  Banken  allein  auf  200  Millionen  Taler,  das  auf  neue  Eisenbahnen  eingezahlte ­
  Aktienkapital  in  demselben  Zeitraum  betrug  über  140  Millionen  Taler,  während
die  verschiedenen  von  Eisenbahnen  und  andern  industriellen  Gesellschaften  in  dem
Zeitraum  von  zehn  Jahren  aufgenommenen  Prioritätsanleihen  206  Millionen  Taler
überschritten.  Von  50  Versicherungsgesellschaften  mit  einem  Kapital  von  mehr  als
60  Millionen  Taler  und  von  259  Bergwerks-,  Lütten-,  Dampfschiffahrts-  und  Maschinenbau-Gesellschaften, ­
  von  Zuckersiedereien  und  Spinnereien  mit  einen  Kapital  von  mehr
als  260  Millionen  Taler  ist  die  größere  Lälfte  in  jenen  Jahren  entstanden.  In
Preußen  wurden  im  Jahre  1856  allein  für  etwa  150  Millionen  Taler  neue  Gesellschaften ­
  konzessioniert,  während  Österreich  in  diesem  einzigen  Jahre  für  mehr  als  100
Millionen  neue  Eisenbahnen  unternahm.
        <pb n="263" />
        252

Zweiter  Teil.  Lande!.  XII.  Bankwesen.

XII.  Bankwesen.

1.  Genueser  Bankwesen  im  Mittelalter.
Von  Leinrich  Sieveking.

Sieveking,  Genueser  Finanzwesen  mit  besonderer  Berücksichtigung  der  Lass  di  S.  Giorgio  II.
Freiburg  i.  B.,  I.  L.  B.  Mohr  (Paul  Siebeck),  I8YY.  S.  %  S.  42—§5  und  S.  &amp;lt;H—&amp;lt;*9.
Das  Bankwesen  entwickelte  sich  aus  dem  Landwechsel,  dem  Amtausch  von  Münzen,
an  den  sich  die  Aufnahme  von  Depots  und  das  Ausleihen  gegen  Pfand  anschloß.
Das  Recht  des  Landwechsels  war  Regal.
Zn  Genua  war  das  Recht,  Geld  zu  wechseln,  auf  den  Platz  der  acht  der  Stadt
gehörigen  Banken  beschränkt.  Die  Stadt  verpachtete  1150  dies  Recht  an  ein  Konsortium ­
  auf  29  Jahre  gegen  400  £.  Nur  die  eigenen  auswärtigen  Münzen,  welche
der  Kaufmann  von  auswärts  mitgebracht  oder  in  Genua  bei  einem  Verkauf  empfangen
hatte,  durfte  er  in  seinem  Lause  wechseln,  ohne  an  das  Monopol  der  Bankiers
gebunden  zu  sein.
Wenn  das  Bankwesen  sich  einerseits  aus  Landwechsel  und  Wucherdarlehen
entwickelte,  so  haben  wir  einen  anderen  Arsprung  darin  zu  sehen,  daß  sich  an  die
Warengeschäfte  der  großen  Kaufleute  Bankgeschäfte  anlehnten,  die  schließlich  den
wichttgeren  Geschäftszweig  bildeten,  so  daß  aus  dem  mercator  der  bancherius  wurde.
Die  bancherii  der  italienischen  Städte  betteiben  noch  lange  Warengeschäfte  neben
ihren  Bankgeschäften.  Ja  ein  Bankier  verpflichtete  sich  wohl,  zur  Deckung  der  Guthaben ­
  seiner  Kunden  eine  Warenreserve  bereitzuhalten.
Während  sich  die  Bedeuttmg  des  Bankgeschäftes  für  den  Lande!  immer  mehr
entwickelte,  wurden  das  Darlehen  gegen  Faustpfand  und  der  Landwechsel  als  minderwerttge
  Geschäfte  angesehen.
Die  Florentiner  keneraiores  stehen  nicht  in  der  Matrikel  der  Arte  di  cambio,
und  in  Genua  wurden  seit  dem  14.  Jahrhundert  die  bancbaroti,  die  den  Landwechsel ­
  betrieben,  und  die  U8urarii,  die  Pfandleiher,  von  den  bancberii  unterschieden.
Eine  ähnliche  Differenzierung  des  Geschäftsbetriebes  fand  in  Venedig  statt.
In  Genua  regelte  der  Staat  das  Bankwesen.  Bank-  und  Wcchselsachen  unterstanden ­
  dem  Officium  mercantie*).  Die  Bankiers  waren  verpflichtet,  nur  mit  guter
Münze  zu  zahlen,  und  mußten  schwören,  weder  selbst  die  Münzen  zu  verringern,
noch  solches  von  seiten  ihrer  famuli  zu  dulden,  dagegen  falsche  Gold-,  Silber-  und
Kupfermünzen,  die  in  ihre  Lände  kamen,  zu  zerschneiden.
Die  fiskalischen  Rücksichten  traten  schon  im  13.  Jahrhundert  zurück.  Der  Staat
beschränkte  sich  auf  die  Überwachung  des  Bankwesens  im  Interesse  der  Volkswirtschaft.
Als  1415  die  baucba  communis,  aus  denen  die  Stadt  150  £  jährlicher
Miete  zu  ziehen  pflegte,  abgebrannt  waren,  scheute  die  Stadt  die  Kosten  eines  Neubaues. ­
  Den  Anliegern  der  Piazza  banchi  wurde  auferlegt,  für  Banttäume  zu  sorgen,
die  an  niemand  anders  als  an  bancberii  und  bancbaroti,  Notare  und  Mäkler
(censarti)  oder  an  die  Pächter  öffentlicher  Einkünfte  zu  vermieten  waren.  Eine  Säule
sollte  errichtet  werden  für  öffentliche  Anschläge.  Die  eine  Seite  dieser  Säule  blieb
für  Anschläge  betr.  Versteigerung  der  öffentlichen  Einkünfte  frei.
•)  Das  Officium  mercantie  mar  Richter  in  Handelssachen.  Bssco  definiert,  daß  zum  Begriff
der  Handelssache  dreierlei  nötig  sei  hinsichtlich  der  Persönlichkeit,  der  Sache  und  der  Art  des
Geschäftes.  Ls  müsse  sich  handeln  um  mercatores,  merces  und  negotia  mercandi.
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        1.  Genueser  Bankwesen  im  Mittelalter.

253

Der  Edelmetallhandel  blieb  im  Interesse  der  staatlichen  Münze  beschräntt.  2m
übrigen  waren  Bankgeschäfte  seit  dem  13.  2ahrhundert  an  eine  Konzession  gebunden.
Nur  derjenige  durste  sie  betreiben,  welcher  von  dem  Officium  mercantie  geprüft  und
für  würdig  befunden  war.  Der  Bankier  hatte  einen  jährlich  im  Dezember  zu  erneuernden
Eid  zu  schwören,  daß  er  und  seine  famuli  ihr  Amt  gewissenhaft  ausüben  wollten;
außerdem  war  eine  genügende  Sicherheit  zu  stellen.
Der  Bankier  mußte  angeben,  ob  er  sein  Geschäft  aus  eigene  Rechnung  führen
wolle  oder  auch  für  Genossen,  die  dann  gleich  ihm  haftbar  waren.
Für  den  bankerott  gegangenen  Bankier  hasteten  außer  seinen  Bürgen  seine
Brüder  per8onaliter  und  realiter,  außer  wenn  sechs  Monate  vor  Eintritt  der  Insolvenz
Gütertrennung  eingetreten  war,  ferner  seine  Gattin,  außer  wenn  sie  binnen  Jahresfrist
nach  Beginn  des  Bankbetriebes  dem  Officium  mercantie  ausdrücklich  erklärt  hatte,
sie  wolle  nicht  für  ihren  Gatten  hasten.
Trat  Insolvenz  ein,  so  waren  Eintragungen  über  mehr  als  25  £,  die  in  den
beiden  letzten  Tagen  vorgenommen  waren,  ungiltig.  Eintragungen  des  letzten  Monats
zugunsten  des  Bankiers  bestanden  nur  unter  Zustimmung  der  Konkursbehörde  zu  Recht.
In  der  Regel  wurde  den  Konkursgläubigem  ein  besonderer  Magistrat  bestellt.  Sonst
trat  das  Officium  mercantie  ein,  welches  auch  das  Verfahren  eröffnete,  indem  es
die  Bücher  des  fällst  Gegangenen  mit  Beschlag  belegte.
Das  Hauptgeschäft  der  genuesischen  Bankiers  war  die  Kassenführung.  Die
Bankiers  nahmen  von  Einheimischen  und  Auswärtigen  Depositen  an  oder  kassierten
Gelder  für  ihre  Kunden  ein.  Aber  die  so  entstandenen  Guthaben  konnten  die  Bankkunden ­
  mittelst  Amschreibung  in  den  Bankbüchern  verfügen.
Die  Amschreibung  im  Buche  des  Bankiers  galt  als  Zahlung,  sofem  die  cau8a
des  Geschäftes  bei  der  Amschreibung  vermerkt  war.
Der  Deponent  konnte  die  Amschreibung  seines  Guthabens  oder  eines  Teiles  desselben ­
  durch  mündlichen  oder  schriftlichen  Auftrag  bewirken.  Er  konnte  auch  sein  Guthaben ­
  benutzen,  indem  er  Wechsel  auf  seinen  Bankier  zog.
Das  ordnungsmäßig  geführte  Bankbuch  wurde  einer  beglaubigten  Arkunde  gleichgeachtet, ­
  und  wie  der  Notar,  so  konnte  und  mußte  der  Bankier  seine  Bücher  als
Beweismittel  vor  Gericht  produzieren.  Doch  hatten  Einwägungen  in  das  Buch  des
Bankiers  zunächst  nur  Beweiskraft  zugunsten  seiner  Gläubiger  gegen  ihn  und  untereinander,
sofem  kein  Schuldschein  vorhanden  war.  Erst  1413  sanktionierte  das  Gesetz  eine  bereits
vorher  geübte  Praxis,  indem  es  dem  Officium  mercantie  gestattete,  solchen  Eintragungen ­
  prozessuale  Beweiskraft  auch  zugunsten  des  Bankiers  selbst  zuzugestehen.
Die  Genueser  Bankiers  hatten  ihre  Geschäftsfreunde  an  allen  für  den  damaligen
Lande!  in  Betracht  kommenden  Plätzen.  In  jenen  unsichem  Zeiten  hielt  man  sich
bei  Beziehungen  mit  dem  Ausland  meist  an  dort  ansässige  Landsleute,  mit  denen
man  wohl  gar  durch  Bande  des  Blutes  verbunden  war.  Die  Bankiers  schickten
sich  von  Zeit  zu  Zeit  Abrechnung  über  die  von  den  gegenseitigen  Kunden  empfangenen
und  für  sie  geleisteten  Zahlungen.  Diese  ratione8  wurden  gegeneinander  verrechnet.
Durch  das  Amschreiben  in  den  Büchern  der  Bankiers  von  einem  Kunden  zum  andern
und  durch  die  Abrechnungen  der  Bankiers  untereinander  ersparte  die  entwickelte  italienische
Kreditwirtschaft  des  Mittelalters  den  Amsatz  von  Bargeld.  Nur  die  Saldi  brauchten
in  bar  beglichen  zu  werden.
Die  Depositen  waren  teils  befristet,  teils  jeden  Tag  kündbar.  Aber  die  Bankiers
ließen  ihre  Depositen  nicht  müßig  liegen,  sondern  benutzten  sie  zu  allerhand  Geschäften,
die  wir  heute  nicht  als  bankmäßig  bezeichnen.  So  konnte  es  kommen,  daß  ihnen  die
Forderungen  ihrer  Kunden  auf  Rückzahlung  der  Depositen  unbequem  wurden  und  sie
nach  Ausflüchten  suchten,  sich  ihrer  Pflicht  der  Rückzahlung  zu  entziehen.
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        254

Zweiter  Teil.  Kandel.  XII.  Bankwesen.

Dagegen  mußten  schon  die  Statuten  des  13.  Jahrhunderts  Stellung  nehmen.
Wollte  ein  Bankier  seine  Verpflichtungen  nicht  erfüllen,  so  mußte  der  Gläubiger  sich
an  den  Vikar  wenden.  Dieser  sehte  zunächst  dem  Bankier  noch  eine  Frist,  den  Respittagen
  beim  Wechsel  entsprechend;  sie  betrug  bei  einer  Forderung  bis  zu  200  £  8  Tage,
bei  einer  größeren  Summe  14  Tage.  Zahlte  der  Bankier  nicht  binnen  dieser  Frist,
so  verfiel  er  der  Strafe  eines  Zwanzigstels  der  Schuld,  von  der  die  Kälfte  den,
Gläubiger  zufiel.
Allein  nicht  nur,  wenn  man  Auszahlung  seines  Guthabens  verlangte,  machte
der  Bankier  Schwierigkeiten.  Er  weigert  sich  bisweilen  auch,  eine  Ausschreibung  vorzunehmen, ­
  wenn  ihm  der  neue  Gläubiger  weniger  genehm  war.  Demgegenüber  stellte
das  Gesetz  fest,  der  Deponent  habe  das  Recht,  auch  befristete,  noch  nicht  fällige
Forderungen  jederzeit  ganz  oder  zum  Teil  durch  Amschreibung  zu  übertragen.
An  das  Depositen-  und  Girogeschäst  schlossen  sich  aktive  Kreditgeschäfte  der
Bankiers  an,  zunächst  im  Kontokorrentverkehr.
Beispielsweise  hatte  der  Erzbischof  Jakob  Fieschi  sich  bei  dem  Bankier  Antonius
Fieschi  rationes  currentes  eröffnen  lassen.  Er  brauchte  nicht  persönlich  sein  Geld
zur  Bank  zu  ttagen  oder  sich  Geld  von  da  zu  holen,  sondern  konnte  dies  durch  seinen
Faktor  besorgen.  Beim  Tode  des  Erzbischofs  ergab  sich,  daß  er  seinem  Bankier
in  dem  Kartular  von  1397  100  £  17  s.  schuldig  geblieben  war.  Die  Erben  versuchten ­
  es,  die  Schuld  zu  bestreiten,  indem  sie  die  Glaubwürdigkeit  des  Bankbuches
anzweifelten,  allein  das  Officium  mercantie  verurteilte  sie  aus  Grund  des  Bankbuches.
Am  die  Kreditgeschäfte  von  den  Zahlungsgeschäften  zu  unterscheiden,  teilte  der
Bankier  sein  Buch  in  zwei  Teile  ein:  in  den  einen  schrieb  er  die  rationes  ad  numeratum,
  in  den  andern  die  tempora.  Eröffnete  er  hier  einem  Kunden  einen  Kredit,
so  nannte  man  das  scriptam  tacere  allem.  Der  Kredit  wurde  in  bestimmter  Löhe
und  auf  bestimmte  Zeit  gewährt.  Die  von  dem  Kunden  jeweils  erhobenen  Summen,
die  sein  Kreditkonto  belasteten,  kehrten  im  Konto  ad  numeratum  zunächst  als  Guthaben ­
  wieder.
Allein  solche  scripta  wurden  in  der  Regel  nicht  ohne  weiteres  gewährt,  die
Regel  bildete  das  Lombardgeschäft.  Waren,  Wertsachen,  Anteile  an  der  Staatsschuld
wurden  zu  einem  bestimmten  Preise  als  Pfand  genommen  und,  wenn  der  Schuldner
bei  Ablauf  des  Termines  nicht  für  anderweitige  Deckung  sorgte,  behalten.
Auch  Wechselgeschäfte  betrieben  die  Banken.  Allerdings  unterschieden  sich
diese  von  den  heutigen  wesentlich.  Die  Banken  diskontierten  keine  Wechsel,  da  die
Form  des  Zndossierens  erst  im  17.  Jahrhundert  mit  dem  Verfall  der  Wechselmessen
üblich  wurde.  Dagegen  wurden  die  Wechsel  zur  Remittierung  von  Geldern  benutzt.
Man  zog  ferner  Wechsel,  um  sich  Kredit  zu  verschaffen,  und  man  gewährte  sogen.
Aeeeptkredit,  indem  man  sich  beziehen  ließ,  wobei  der  Aussteller  des  Wechsels  vom
Remittenten  sofortige  Zahlung  empfing.
Der  Wechsel  spielte  für  den  mittelalterlichen  Kandel  bei  der  Schwierigkeit  des
Geldttansportes,  der  zudem  meist  durch  Ausfuhrverbote  für  Edelmetall  erschwert  war,
die  größte  Rolle.  Paeeioli  nennt  ihn  das  Meer  des  Kandels,  ohne  den  das  Schiff
der  Kandlung  nicht  fahren  könne.
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        2.  Die  Geschäfte  der  modernen  Banken.

255

2.  Die  Geschäfte  der  modernen  Banken.
Von  Georg  Schanz.
Schanz,  Banken.  In:  Wörterbuch  der  Volkswirtschaft,  Herausgegeben  von  Llster.
*.  Bd.  Jena,  Gustav  Fischer,  *898.  S.  266—27*.
Bank  nennen  wir  eine  Anstalt  oder  Unternehmung,  deren  Zweck  ist,  Geld-,
Kredit-,  Effekten-  und  verwandte  Geschäfte  zu  treiben?)
1.  Geldgeschäfte.  Dazu  gehören  einesteils  der  Münzwcchsel,  das  Kaufen
und  Verkaufen  ftemden  Geldes  gegen  einheimisches,  Austausch  einer  Münzsorte  gegen
eine  andere,  anderenteils  das  Depot-  oder  Aufbewahrungsgeschäft,  insoweit  es  sich  um
Hinterlegung  von  Bargeld  handelt;  aus  dieser  Aufbewahrung  ist  dann  die  Kasseführung
  der  Privaten  durch  die  Bank  hervorgegangen,  hat  sich  der  Giro-  und  Checkverkehr, ­
  sowie  die  Bankitvtenausgabe  entwickelt.  Zn  weiterer  Linie  kann  man  hierher
rechnen  den  Lande!  mit  den  Edelmetallen,  Gold  und  Silber,  und  die  Vermittelung
der  Ausprägung  der  Währungsmünze.  Besonders  die  großen  Notenbanken  sind  es,
welche  diesen  Zweig  heute  pflegen.
2.  Kreditgeschäfte.  Der  Schwerpuntt  der  heutigen  Banken  pflegt  in  den
Kreditgeschäften  zu  liegen.  Die  Banken  verleihen  ihr  eigenes  Kapital,  sie  vermitteln
aber  außerdem  zwischen  denen,  die  Kapital  brauchen,  und  denen,  die  Kapital  haben,
jedoch  nicht  als  Kommissionäre  oder  als  Makler,  sondern  indem  sie  selbst  Geld  leihen
und  das  geliehene  wiederverleihen.  Sie  werden  Schuldner  und  Gläubiger,  und  ihre
Kreditgeschäfte  zerfallen  deshalb  in  Passiv-  und  Aktivgeschäste.
Grundregel  für  die  Kreditgeschäfte  einer  Bank  ist,  daß  die  Art  der
Passivgeschäfte  maßgebend  ist  für  die  Art  der  Aktivgeschäfte.  Man  pflegt  dies  auch
so  auszudrücken:  eine  Bank  soll  keinen  anderen  Kredit  geben  als  nehmen.  Zn  der
Tat  verdient  dieser  Satz  Grundregel  genannt  zu  werden;  denn,  abgesehen  von  der
Sicherheit  der  Anlagen,  ist  für  die  Zahlungsfähigkeit  einer  Bank  nichts  so  wichtig  als
die  Beobachtung  dieses  Satzes,  —  der  größte  Teil  der  Irrungen  auf  dem  Gebiete
des  Bankwesens  läßt  sich  auf  Nichtbeachtung  desselben  zurückführen.  Der  Satz  hat
namentlich  seine  Bedeutung  für  die  zeitliche  Anlage;  wenn  eine  Bank  jederzeitig  fällige
Gelder  angenommen  hat,  so  darf  sie  dieselben  nicht  schwer  realisierbar  festlegen,  also
nicht  z.  B.  gegen  dreimonatliche  Kündigung  ausleihen,  wenn  sie  nicht  Gefahr  laufen
will,  zahlungsunfähig  zu  werden.  Eine  Notenbank,  deren  Noten  jeden  Augenblick  zur
Einlösung  präsenttert  werden  können,  darf  nicht  die  Noten  benutzen,  um  rentierende
Grundstücke  und  Läufer  damit  zu  kaufen  oder  Dezennien  dauernde  hypothekarische
Amortisationsdarlehen  zu  machen  oder  damit  an  Termingeschäften  an  der  Börse  sich
zu  beteiligen;  der  akuten  Schuld  der  Note  muß  auch  eine  möglichst  sichere  und  zugleich
leicht  realisierbare  Anlage  entsprechen.  Je  labiler  die  Schuld,  um  so  mehr  Barvorräte
müssen  auch  gehalten  werden,  um  so  mehr  muß  auch  das  Stammkapital  selbst  zum
Teil  beweglich  gehalten  werden.  Kurz,  die  Passivgeschäfte  sind  das  leitende  Moment
im  Bankwesen.
Man  gewinnt  den  besten  Überblick  über  das  Bankwesen,  wenn  man  von  der
kurz-  und  langfristigen  Natur  der  Kreditgeschäfte  ausgeht.

*)  Der  Name  Bank  rührt  von  den  Tischen  her,  auf  denen  in  früherer  Zeit  die  Geldwechsler
auf  dem  Markt  oder  an  öffentlichen  Plätzen  ihre  Münzschalen  stehen  hatten;  solche  Tische  nannte
man  Banken,  ähnlich  wie  man  ja  noch  von  Fleischbank  usw.  spricht.  Dieser  Sprachgebrauch  war
von  den  Italienern  überkommen,  welche  den  Ausdruck  danoo  hatten;  wenn  die  Münzwechsler  das
vertrauen  mißbrauchten,  wurde  die  Bank  zerbrochen  (bauet)  rotto,  daher  Bankerott).
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        256

Zweiter  Teil.  Kandel.  XII.  Bankwesen.

3)  Die  kurzfristigen  Kreditgeschäfte  der  Banken.
Die  Passivgeschäfte.  Die  Kauptform,  in  der  eine  Bank  kurzfristig  Geld
leiht,  ist  das  Depositum  irreguläre.  Die  Kunden  überweisen  der  Bank  die  auf  kurze
Zeit  disponiblen  Kassenbestände,  Anweisungen,  die  man  auf  dritte  erhalten  hat,  bald
fällige  Wechsel,  die  man  der  Bank  verkauft  oder  zum  Inkasso  übergibt.  Je  nachdem
das  Guthaben  durch  Bareinzahlung  oder  durch  noch  nicht  fällige  bezw.  von  der  Bank  kreditierte ­
  Summen  gebildet  wird,  unterscheidet  man  zuweilen  eingezahlte  und  Buchkreditdepositen.
Diese  Depositenbildung  ist  naturgemäß  da  am  größten,  wo  es  üblich  wird,  eine  Bank
überhaupt  zu  seinem  Kassierer  zu  machen,  und  der  Check-  und  Giroverkehr  sich  damit,
verknüpft.  In  England  wird  der  größte  Teil  aller  Zahlungen  von  über  5  £  durch
Banken  geleistet.
Die  Depositen  sind  entweder  stets  fällige  oder  solche  mit  gewissen  Kündigungsterminen; ­
  die  ersteren  bilden  hauptsächlich  die  Kassenvorräte  der  Kunden;  sie  unterliegen
in  normalen  Zeiten  nur  mäßigen  und  ziemlich  regelmäßige»  Schwankungen,  deren
Bewegung  eine  Bankverwaltung  durch  Erfahrung  mit  annähernder  Sicherheit  kennen
lernen  kann;  die  kündbaren  bilden  die  Kapitaldepositen,  die  Kündigungstermine  schwanken
zwischen  3—8  Tagen,  mehreren  Wochen  und  mehreren  Monaten,  das  Maximum  sind
3—6  Monate.
Je  nachdem  die  Bank  Zins  gewährt  oder  nicht,  spricht  man  von  verzinslichen
und  unverzinslichen  Depositen.  Für  die  stets  fälligen  Depositen  wird  seitens  der  großen
Zentralnotenbanken  meist  kein  Zins  gezahlt,  teils  weil  sie  durch  Ausgabe  von  Noten  unverzinsliches ­
  Kapital  haben  können,  teils  weil  sie  dafür  zuweilen  andere  Vorteile  bieten,
wie  z.  B.  in  Deutschland  die  Reichsbank  gratis  den  Giroverkehr,  teils  weil  auch  gerade
ihre  Depositenbestände  sehr  labiler  Natur  sind.  Kleinere  Banken  (auch  Notenbanken)
müssen  meist,  um  Depositen  heranzuziehen,  einen  Zins  gewähren.  Bei  den  kündbaren
ist  der  gewährte  Zins  natürlich  höher  als  bei  den  jederzeit  fälligen,  und  zwar  um  so
höher,  je  längere  Kündigungsfrist  eingeräumt  wird.
Neben  den  Depositen  treten  für  eine  Bank  die  anderen  Verschuldungsmodi  mit
kurzer  Frist  zurück.  Sie  kann  sich  Geld  verschaffen  durch  Verpfändung  von  Wertpapieren ­
  und  anderen  beweglichen  Werten  (Faustpfand),  durch  Ausstellung  von
Wechseln  usw.
Aktivgeschäfte.  Die  Deposita  kann,  selbst  wenn  es  sich  um  stets  fällige  handelt,
die  Bank  zum  Teil  ausleihen,  weil  erfahrungsgemäß  niemals  über  alle  Deposita  seitens
der  Kunden  gleichzeitig  verfügt  wird.  Welche  Summen  in  bar  jeweils  vorrätig  zu
halten  sind,  muß  durch  Erfahrung  festgestellt  werden;  es  hängt  hauptsächlich  von  den
Zahlungsbedürsniffen  des  überwiegenden  Kundenkreises  ab;  der  Rest  darf  ausgeliehen
werden,  jedoch  muß  hierbei  die  akute  Natur  der  stets-  und  kurzfälligen  Deposita  im
Auge  behalten  werden.  Als  geeignete  Anlage  der  Deposita  erscheint  die  Verwertung
im  Wechsel-  oder  Diskont-,  im  Lombard-  und  aktiven  Kontokorrentgeschäft.
Das  Wechselgeschäft  besteht  darin,  daß  die  Bank  noch  nicht  fällige  Wechsel
unter  Abzug  des  Zinses  (Diskontos)  für  die  Zeit  bis  zum  Verfalltag  kauft.  Sie
leiht  sozusagen  dem  Verkäufer  der  Wechselforderung  für  die  Zeit,  bis  wohin  der
Wechsel  fällig  wird,  Bargeld.  Die  Aufgabe  der  Bank  ist,  nicht  nur  die  Sicherheit
der  Wechsel,  also  die  Kreditwürdigkeit  des  Ausstellers  und  des  Bezogenen  und  der
etwaigen  Indossanten  zu  prüfen,  vor  falschen  (Keller-)  Wechseln  sich  zu  schützen,
Gefälligkeits-  und  Reitwechsel  scharf  im  Auge  zu  behalten,  sondern  auch  die  Laufzeit
der  ganzen  Wechselanlage  mit  der  tatsächlichen  Rückzahlung  der  Deposita  in  Einklang
zu  bringen.
Indem  die  Bank  fortwährend  Wechsel  kauft,  hat  sie  solche,  die  nur  wenige  Tage,
andere,  die  noch  8,  14  Tage,  3—4  Wochen,  2—3  Monate  laufen,  es  kommt  immer
Bargeld  ein,  sie  erhält  ununterbrochen  Teilbeträge  ihres  ausgeliehenen  Geldes  zurück.
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        2.  Die  Geschäfte  der  modernen  Banken.

257

Steht  stärkere  Abhebung  der  Deposita  bevor,  so  muß  sie  mit  der  Anlage  länger
dauernder  Wechsel  zurückhalten,  ev.  auch  die  Diskontierung  durch  Erhöhung  des
Diskontos  erschweren,  ihre  Wechsel  selber  weiter  diskontieren.
Die  Bank  gewährt  mittels  Wechsel  auch  oft  in  anderer  Weise  als  im  Wege
der  Diskontierung  Kredit.  Scheut  sie  sich,  einen  Wechsel  zu  diskontieren,  so  gibt  sie
doch  zuweilen  einen  Vorschuß  darauf.  Oder  sie  gibt  Wechselkredit  in  Form  der
Bürgschaft  (Aval);  durch  die  dritte  Unterschrift  wird  der  Wechsel  für  den  Inhaber
bei  einer  großen  Bank  (z.  B.  Reichsbank)  diskontierbar;  oder  sie  gibt  Acceptkredit,
sie  läßt  also  auf  sich  ziehen,  das  ist  vom  Standpunkt  der  Bank  aus  ein  Passivgeschäft;
aber  dadurch,  daß  sie  dies  gestattet,  ermöglicht  sie  dem  Trassanten,  den  Wechsel  leicht
zu  verkaufen.  In  England  ist  bei  den  großen  Ioint-Stock-Depositenbanken  dieser  letztere
Modus  sehr  üblich.  Wenn  der  Acceptkredit  durch  hinterlegte  Papiere  oder  sonstwie
sichergestellt  ist,  so  ist  er  nicht  zu  tadeln.
Analog  den  Wechseln  ist  die  Anlage  zu  beurteilen,  die  im  Ankauf  gekündigter
bald  fälliger  Effekten  oder  im  Ankauf  von  sog.  Schahscheinen  erfolgt.
Das  Lombardgeschäft  (engl.  advanceS)  franz.  avances)  besteht  in  der
Gewährung  kurzer  Darlehen  gegen  Faustpfand.  Solche  Faustpfänder  sind  Wertpapiere,
Pretiosen,  Edelmetallbarren,  fremde  Münzen,  Kaufmannswaren  oder  Fabrikate,  Agrarprodukte, ­
  wie  Wolle,  Baumwolle,  Getreide,  Zucker,  Spiritus.  Die  Beleihung  von
Rohstoffen  und  Waren  ist  oft  technisch  schwierig;  leicht  verderbliche  Waren  sind
überhaupt  zur  Verpfändung  ungeeignet;  allein  auch  bei  den  nicht  verderblichen  Waren
ist  es  nicht  immer  möglich,  große  Mengen  in  das  Bankgebäude  aufzunehmen  (die
Deutsche  Reichsbank  hat  18  sIuni  1904:  12]  Warendepots).  Außerordentlich  erleichtert
wird  das  Lombardgeschäft  in  Waren,  wenn  die  Einrichtung  öffentlicher  Lagerhäuser  in
Verbindung  mit  dem  Warrantsystem  besteht;  der  Warrantschein,  der  berechtigt,  über
die  im  Lagerhaus  niedergelegte  Ware  zu  verfügen,  dient  dann  zur  Verpfändung.
Wie  beim  Wechselgeschäft  muß  auch  beim  Lombard  die  Bank  stets  die  Sicherheit
und  leichte  Realisierbarkeit  im  Auge  behalten:  sie  wird  einesteils  verderbliche  Waren
und  im  Preis  sehr  schwankende  Waren  und  Effekten  ausschließen,  nur  eine  Quote  des
Wertes  beleihen,  um  bei  Preissenkung  gedeckt  zu  sein,  evtl.  Nachschuß  oder  Rückzahlung ­
  von  Darlehnsquoten  für  den  Fall  des  Preisrückganges  sich  ausbedingen;
anderenteils  wird  sie  die  Lombarddarlehen  immer  nur  auf  kurze  Zeit  geben,  in  der
Regel  nicht  über  3  Monate,  bei  Prolongationen  zurückhaltend  sein,  um  nicht  eine
Festlegung  der  Anlage  entstehen  zu  lassen,  das  Recht  sich  vorbehalten,  bei  ausbleibender
Zahlung  sofort  durch  den  Verkauf  des  Pfandes  sich  bezahlt  zu  machen.
Die  Lombarddarlehen  stehen  im  allgemeinen  den  kurzsälligen  kaufmännischen
Wechseln  als  bankmäßige  Anlage  nach;  eine  Wechselforderung  ist  liquider  als  eine
Lombardforderung;  Wechsel  kommen  meist  zustande,  wenn  Geschäfte  abgeschlossen  sind,
Lombarddarlehen  dagegen  sehr  oft  deshalb,  weil  die  zum  Verkauf  bestimmten  Waren
oder  Effekten  sich  nicht  verkaufen  lassen,  wie  namentlich  gegen  Ende  einer  Überspekulation;
der  Effektenlombard  kann  die  Börsenspekulation,  der  Warenlombard  eine  Überproduktion
und  Überschuldung  unterstützen;  solange  die  Fabrikanten  Vorschüsse  auf  ihre  Fabrikate
erhalten,  vermögen  sie  fortzuarbeiten,  das  Rohmaterial  ist  oft  selbst  nicht  bezahlt.
Das  aktive  Kontokorrcntgeschäft  ist  die  Kreditgewährung  in  laufender
Rechnung.  Sehr  häufig  wird  dieser  Kredit  gewährt  auf  Grund  einer  Lypothekenkaution
  oder  nach  Hinterlegung  von  Wertpapieren  oder  von  Solawechseln,  die  unter
gewissen  Bedingungen  zur  Zahlung  präsentiert  werden  dürfen,  oder  auf  Bürgschaft
Dritter  rc.
Es  fehlt  also  meist  eine  flüssige  Deckung,  sobald  der  Kunde  sein  Guthaben  überzieht, ­
  d.  h.  die  Bank  zu  Zahlungen  beauftragt,  obwohl  sein  Guthaben  bereits  erschöpft
ist.  Es  ist  deshalb  diese  Bankanlage  die  wenigst  gute  und  mit  großer  Vorsicht  zu
Mollat,  Volkswirtschaftliches  Lesebuch.  17
        <pb n="269" />
        258

Zweiter  Teil.  Lande!.  XII.  Bankwesen.

handhaben.  Zu  umgehen  ist  sie  nicht  immer;  sie  ist  sehr  üblich  bei  den  englischen
Checkbanken.  Wenn  der  Zahlungsverkehr  eines  Kunden  bei  einer  Bank  sich  vollständig
konzentriert,  dann  ist  sie  eben  auch  in  der  Lage,  seine  Kreditwürdigkeit  genau  zu
bemessen,  sie  weiß  genau,  welche  Geschäfte  er  macht,  sie  kann  beurteilen,  ob  und  in
welcher  Zeit  sein  Geschäft  wieder  Einnahmen  bringt;  sie  kann  seinem  Zahlungsbedürfnis
sich  vollständig  anschmiegen.
Entsprechend  der  gegebenen  Charakteristik  gestaltet  sich  natürlich  auch  der  Zinsfuß
für  alle  diese  Geschäfte.  Am  höchsten  steht  der  Zinsfuß  für  den  Kontokorrentkredit,
den  die  Bank  gibt,  dann  folgt  nach  unten  der  Lombardzins,  dann  (meist  um  1 /a  bis
1  %  tiefer  als  der  Lombardzins)  der  Wechseldiskont;  noch  niedriger  ist  natürlich  der
von  der  Bank  gewährte  Depositalzins,  da  die  Bank  nur  verdient,  wenn  sie  weniger
Zins  gibt,  als  sie  selbst  erhält.  Entscheidend  ist  der  jeweilige  Stand  des  Wechseldiskonts,
nach  ihm  richten  sich  alle  übrigen,  nach  oben  und  nach  unten.
Angeeignete  Verwendungen  der  kurzfälligen  Deposita  sind:  die  Ausleihung
derselben  im  Lypothekengeschäst,  Erwerbung  von  stark  im  Preis  schwankenden  Effekten,
Beteiligung  an  industriellen  Unternehmungen,  Benutzung  zu  Börsenspekulationen  u.  dgl.;
es  sind  dies  Anlagen,  aus  denen  nicht  immer  das  Kapital  leicht  wieder  herausgezogen
werden  kann.
b.  Die  langfristigen  Kreditgeschäfte.
Es  gibt  viele  Fälle,  in  denen  der  Kreditsuchende  langfristigen  Kredit  braucht,
weil  er  nicht  im  stände  ist,  das  Kapital  sofort  herauszuwirtschaften,  sondern  nur
nach  und  nach,  er  kann  nur  Zinsen  und  Tilgungsquoten  aufbringen.  Zn  dieser  Lage
werden  zumeist  diejenigen  sein,  die  Geld  brauchen  zum  Kauf  von  Grundstücken  aller
Art,  zu  Meliorationen,  zum  Bau  von  Läufern,  zu  industriellen  Anlagen,  zur  Abfindung
von  Miterben  rc.  Für  diese  Zwecke  können  die  Banken  ihr  eigenes  Kapital  und  die  ihnen
selbst  unkündbar  oder  gegen  lange  Kündigung  geliehenen  Gelder  verwenden.  Ein  Laupttypus
  des  Passivgeschäftes  sind  die  von  den  Lypothekenbanken  ausgegebenen  Pfandbriefe; ­
  dieselben  sind  meist  seitens  des  Gläubigers  unkündbar;  die  Banken  können  das
so  erhaltene  Kapital  dann  zu  etwas  höherem  Zins  ■—  der  Anterschied  gegenüber  dem
Pfandbrieszins  wird  „Zinsspannung"  genannt  —  ausleihen  mit  dem  Versprechen,
dem  Schuldner,  solange  er  seinen  Verpflichtungen  nachkommt,  nicht  kündigen  zu  wollen:
der  Schuldner  hat  sehr  oft  außer  dem  Zins  eine  Tilgungsquote  zu  zahlen;  mit  diesen
Tilgungsquoten  werden  die  ausgegebenen  Pfandbriefe  durch  Auslosung  heimbezahlt.
3.  Effekten-,  Gründungs-  und  damit  zusammenhängende  Geschäfte.
Dieselben  können  sehr  mannigfacher  Natur  sein.  Die  Banken  betreiben  den  Kauf
und  Wiederverkauf  von  Wertpapieren  aus  eigene  Rechnung  und  in  Kommission,  sie
übernehmen  neue  Anleihen  vom  Staat,  von  Provinzen,  Städten,  Standesherren,
Großindustriellen,  Aktiengesellschaften;  es  geschieht  auch  dies  teils  auf  eigene  Rechnung,
teils  in  Kommission,  sehr  häufig  verbinden  sich  hierbei  mehrere  Banken  zu  einem
Konsortium;  sie  besorgen  zumeist  die  Konvertierungen;  um  das  Gelingen  solcher  sicherzustellen ­
  und  die  Mitwirkung  der  Banken  mit  ihrer  großen  Klientel  zu  erhalten,
gewährt  man  ihnen  eine  Provision,  wofür  sie  sich  verpflichten,  das  Kapital  aufzubringen ­
  für  jene,  welche  die  Konvertierung  ablehnen.  Sie  beteiligen  sich  zum  Teil
aktiv  und  kommissionsweise  in  weitgehendem  Maße  an  Börsengeschäften  aller  Art  in
Waren  und  Effekten;  namentlich  ist  auch  das  Report-  und  Deportgeschäft  wichtig,
durch  welches  sie  der  Spekulation  die  Prolongation  ermöglichen.  Auch  bei  „Ringen"
sind  meistens  Banken  beteiligt,  weil  das  Aufkaufen  der  Waren  große  Kapitalien
erfordert.  (Bekannt  ist  die  Rolle  des  Comptoir  ä'Cscomte  beim  Kupferring  von
1887/89).
An  die  Effektengeschäfte  schließen  sich  weitere  mit  Effekten  zusammhängende  an.
Dahin  gehört  die  Einlösung  von  Coupons,  die  Einlösung  ausgeloster  Papiere,  die
        <pb n="270" />
        O

17*

2.  Die  Geschäfte  der  modernen  Banken.  259
Besorgung  des  Bezugs  neuer  Couponbogen.  Diese  Geschäfte  begründen  eine  Kundschaft, ­
  weshalb  die  Banken  hier  eine  weitgehende  Kulanz  bekunden;  sie  notieren  sich
zumeist  die  Nummern,  sehen  alle  Verlosungen  nach  und  machen  ihren  Kunden  Mitteilung ­
  in  der  Erwartung,  daß  dieselben  dann  auch  bei  ihnen  wieder  neue  Papiere
erwerben.  Einige  Banken  übernehmen  gegen  eine  Gebühr  auch  eine  Lüftung  für  das
Nachsehen  von  Verlosungen.  —  Ein  außerordentlich  in  Zunahme  begriffener  Geschäftszweig ­
  ist  die  Annahme  von  Wertpapieren  und  sonstigen  Wertgegenständen  in  Depot.
Die  Banken  schaffen  Einrichtungen,  um  diese  Deponierung  möglichst  sicher  zu  gestalten.
Werden  die  Wertpapiere  offen  deponiert,  so  übernehmen  sie  die  ganze  Verwaltung
dieser  Papiere;  sie  trennen  die  Coupons  ab,  überwachen  die  Auslosungen,  besorgen
ev.  neue  Anlagen  rc.
Wichtige  und  folgenreiche  Bankgeschäfte  bilden  das  Gründungs-  und  Amwandlungsgeschäst,
  die  Übernahme  neuer  Aktienemissionen,  die  Fusionsgeschäste,  Auseinandersetzungsgeschäfte. ­

Die  Beteiligung  von  Banken  an  technischen  Unternehmungen  ist  äußerst  häufig,
namentlich  an  solchen,  die  sich  bald  abwickeln;  es  bildet  sich  hierbei  nicht  selten  ein
Syndikat  oder  Konsortium  von  Technikern  und  Banken.  So  hat  z.  B.  die  Diskontogesellschaft ­
  in  Berlin  in  Gemeinschaft  mit  einer  ungarischen  und  deutschen  Firma
(Julius  Lajdn  und  Lugo  Luther)  die  Durchführung  der  Korrektion  am  Eisernen  Thor
der  Donau  übernommen.  Zuweilen  kommanditieren  auch  die  Banken  ein  Unternehmen,
ein  Waren-  oder  Bankgeschäft;  sie  beteiligen  sich  als  Aktionäre,  rufen  eventuell  auch
allein  Unternehmungen  ins  Leben.  Selten  haben  die  Banken  die  Neigung,  dauernd
an  einem  Unternehmen  beteiligt  zu  bleiben,  es  sei  denn  um  den  Einfluß  auf  dasselbe,
z.  B.  auf  eine  Tochterbank,  nicht  zu  verlieren.  Gerade  bei  gutem  Ertrag  trachten  die
Banken  oft  dahin,  das  gegründete  Unternehmen  loszuschlagen,  um  den  Ertrag  kapitalisiert ­
  zu  erzielen  und  wieder  zu  gründen.  Wenn  eine  Fabrik  mit  einem  Kapital
von  l  Million  Mark  100000  Mark  Ertrag  =  10%  abwirft,  so  verkauft  man  sie
um  2  Millionen  Mark,  so  daß  nun  eine  Verzinsung  von  5%  resultiert,  und  gründet
neu.  Die  Banken  als  Gründer  gleichen  Bauunternehmern,  welche  die  gebauten  Läufer
wiederverkaufen,  oder  Leuten,  die  Ladengeschäfte  einrichten,  um  nach  erworbener  Kundschaft ­
  sie  wiederzuveräußern.
Besonders  große  Lust  zeigen  die  Banken  für  Amwandlungsgeschäfte;  der  unsicheren
Faktoren  sind  weniger,  als  bei  einer  Neugründung;  man  sieht  bereits,  wie  alles  ineinander ­
  greift  und  funktioniert;  das  Arteil  über  die  Prosperität  ist  sicherer.  Die  Amwandlung ­
  in  eine  Aktiengesellschaft  wird  oft  von  den  Banken  angeregt,  weil  sie  hierbei
verdienen.  Sic  kann  empfohlen  sein,  weil  zur  Rentabilität  eine  Vergrößerung  des
Betriebes  als  notwendig  erscheint,  oder  weil  das  Anternehmen  so  groß  geworden  ist,
daß  der  Besitzer  das  Risiko  nicht  mehr  tragen  will,  oder  weil  Familienrücksichten
eine  Abgabe  an  eine  Aktiengesellschaft  wünschenswert  machen.  Ost  ist  aber  die  Amwandlung ­
  ganz  unzweckmäßig  und  nur  eine  fragwürdige  Spekulation.  Die  Amwandlungen ­
  stellen  sich  als  industrielle  Ausschlachtungsgeschäste  heraus;  die  Anternehmeranteile
  lassen  sich  leichter  und  höher  verwerten,  als  es  beim  Verkauf  des  ganzen  Anternehmens
  möglich  wäre.  In  der  Regel  geschieht  in  Deutschland  die  Amwandlung  in
Form  der  Simultangründung;  die  Bank  tritt  in  das  Gründerkonsortium  mit  ein,  der
bisherige  Besitzer  überläßt  der  Aktiengesellschaft  zu  normalem  Preis  das  Anternehmen,
das  Gründerkonsortium  sucht  die  Aktien  mit  Agio  zu  verkaufen.
Auch  bei  neuen  Aktienemissionen  übernimmt  meist  eine  Bank  die  Führung.  Die
Erhöhung  des  Aktienkapitals  durch  Aufzahlung  ist  selten,  weil  sie  die  Zustimmung
aller  Aktionäre  vorausseht  und  nicht  jeder  Aktionär  die  Leistung  machen  kann.  Die
Erhöhung  des  Grundkapitals  geschieht  meist  durch  Ausgabe  neuer  Aktien.  Wenn  die
Ausgabe  von  100  neuen  Aktien  ä  1000  Mark  in  der  Generalversammlung  beschlossen
        <pb n="271" />
        260

Zweiter  Teil.  Lande!.  XII.  Bankwesen.

wird,  so  ist  der  einzelne  Aktionär  nicht  verpflichtet,  selbst  neue  Aktien  zu  übernehmen.
Die  Bank  übernimmt  die  neuen  Aktien  gegen  einen  bestimmten  Preis  in  Bausch  und
Bogen;  mit  dieser  Offerte  der  Bank  treten  die  Leiter  der  Gesellschaft  vor  die  Generalversammlung, ­
  lassen  die  Kapitalserhöhung  beschließen  und  zugleich  die  Offerte  annehmen.
Die  Bank  wird  in  der  Regel  verpflichtet,  den  bisherigen  Aktionären  nach  Verhältnis
ihres  Aktienbesitzes  die  neuen  Aktien  gegen  einen  festen  Preis  oder  wenigstens  unter
einem  bestimmten  Preismaximum  abzulassen;  dieses  Preismaximum  pflegt  einige
Prozente  höher  zu  sein  als  der  Preis,  zu  welchem  die  Bank  die  Aktien  übernimmt,
als  Entschädigung  für  das  Risiko,  welchem  die  Bank  durch  mögliches  Fallen  des
Kurses  der  alten  Aktien  ausgesetzt  ist,  und  weil  der  Kleinverkauf  der  Natur  der  Sache
nach  teurer  ist  als  der  Großeinkauf.
Schließlich  sind  Banken  fast  bei  allen  Sanierungsgeschäften,  wie  Fusionen,  Auscinanderlegung
  in  mehrere  Unternehmungen,  Tilgung  von  Obligationsschulden  durch
Aktien  usw.  beteiligt,  teils  weil  sie  die  Technik  solcher  Geschäfte  beherrschen,  teils  weil
sie  solche  Rekonstruktionen  provozieren,  um  die  neuen  Aktien  wieder  mit  Gewinn  zu
verkaufen;  manche  Anternehmungen  kommen  aus  den  Rekonstruktionen  gar  nicht  heraus.

3.  Die  Banknotenausgabe.
Von  Adolf  Wagner.
Wagner,  Der  Kredit  und  das  Bankwesen.  Zn:  Handbuch  der  politischen  Gkonomie.
Herausgegeben  von  v.  Schönberg.  4.  Aufl.  ;.  Bd.  Tübingen,  £j.  Lauxp,  ;896.  5.  471—477.
Entwicklung  der  Banknote.  Die  Banknotenausgabe  ist  der  theoretisch  und
praktisch  streitigste  Punkt  des  modernen  Bankwesens;  sie  muß  nach  ihrer  geschichtlichen
Entwicklung  und  nach  ihrer  tatsächlichen  Funktion  im  Verkehr  zunächst  als  ein  Geschäftszweig ­
  der  Banken  aufgefaßt  werden.  Das  Entwicklungsprinzip  ist  dasselbe  wie  im
Depositengeschäft.
Schon  bei  den  eigentlichen  Linterlege-  und  Girobankcn  können  über  die  Depositen
„zur  Aufbewahrung"  Scheine  ausgestellt  werden,  welche,  wenn  sie  als  Namenpapiere
durch  Giro  übertragbar  oder  Znhaberpapicre  sind  und  etwa  auf  runde,  kleinere  Beträge
Geld  lauten,  bequem  an  Geldesstatt  im  Verkehr  zu  fungieren  vermögen.  Sie  sind
Depositenscheine,  weil  das  Geld,  auf  das  sie  lauten,  beim  Aussteller  bar  vorrätig
liegt  oder  liegen  soll.
Aus  solchen  Depositenscheinen  werden  nun  Banknoten  prinzipiell  in  derselben
Weise,  wie  aus  Depositen  „zur  Aufbewahrung"  solche  „zur  Benutzung",  und,  banktechnisch ­
  und  bankökonomisch  betrachtet,  mit  derselben  prinzipiellen  Berechtigung,  indem
nämlich  die  Banknoten  sich  in  bloße  Versprechen  auf  sofortige  Auszahlung  von  Geld
auf  Verlangen  des  Äberbringers  verwandeln.  Die  Bank  verpflichtet  sich  nicht  mehr,
wie  bei  jenen  Depositenscheinen,  das  Deckungsgeld  für  den  ganzen  Betrag  jederzeit  bar
bei  sich  liegen  zu  haben,  sondern  sie  behält  sich  vor,  über  den  jeweilig  entbehrlichen
Teil  dieses  Geldes  anderweit  zu  verfügen,  und  führt  im  übrigen  ihre  Geschäfte  so,
daß  sie  jeder  wirklichen  Anforderung  um  bare  Einlösung  der  Noten  nachzukommen
vermag.  So  wird  die  Banknote  ein  Kreditpapier,  das  als  Kredit-Amlaufsmittel
  an  Geldesstatt  oder  als  Geldsurrogat  dient,  welches  aber  das  Geld  nur  als
Amlaufsmittel  ersetzt.
Begriff,  Wesen  und  Funktion  der  Banknote.  Zn  rechtlicher  Linsicht
ist  die  Note  eine  (schriftliche)  Anweisung  der  Bank  auf  sich  selbst,  zahlbar  an  den
        <pb n="272" />
        3.  Die  Banknotenausgabe.

261

Aberbringer  auf  Sicht,  gewohnheitsmäßig  auf  gewisse  runde  Beträge  Geld  (d.  i.
Währungsgeld)  lautend.  Wenn  sie,  normalmäßig,  nicht  die  Eigenschaft  des  gesetzlichen
Zahlungsmittels  hat,  so  wird  auch  mit  ihr  definitiv  „Zahlung"  nur  insofern  geleistet,
als  der  Zahlungsberechtigte  einwilligt,  die  Note  statt  des  Geldes,  auf  das  seine
Forderung  lautet,  in  Zahlung  anzunehmen.  Dann  ist  er  allerdings  nach  dem  Recht
unserer  Kulturstaaten  vollständig  befriedigt,  hat  nicht  wie  beim  Wechsel,  in  gewissen
Fällen  beim  Check,  noch  Regreßansprüche  gegen  den,  von  welchem  er  die  Note  erhielt,
auch  wenn  nachträglich  eventuell  die  letztere  uneingelöst  bleiben  sollte.  Aber  alles  das
verhält  sich  ebenso  wie  in  anderen  Fällen,  wo  auch  die  hier  eintretende  Rechtsregel
gilt:  satisfactio  pro  solutione  est.  Hiernach  ist  die  Banknote  zunächst  vom  rechtlichen
Standpunkte  nicht  Geld,  auch  nicht  im  rechtlichen  und  überhaupt  im  wissenschaftlichen
Sinn  „Papiergeld",  sondern  sie  ist  davon  prinzipiell  verschieden  und  ist  ein  Geldoder ­
  Münzsurrogat,  gleich  anderen  Kredit-Amlaufsmitteln  (Wechseln,  Anweisungen,
Checks,  Coupons,  Briefmarken,  cinlösbarcm  zwangskurslosen  Staatspapiergeld  u.  dgl.  m.)
und  gleich  bankmäßigen  Einrichtungen  des  Zahlungswesens  (besonders  der  Depositenbank,
des  modernen  Girogeschäfts  und  der  sich  an  diese  anschließenden  Institute,  des  Clearinghous
  rc.)  und  unterscheidet  sich  auch  nur  formell  von  anderen  Spezies  dieser  Amlaufsmittel ­
  und  Zahlungseinrichtungen.
Auch  die  Beobachtungen  der  normalen  Verkehrsfunktionen  der  Banknote,
der  Art,  wie  die  letztere  in  den  Verkehr  gelangt,  sich  in  demselben  erhält,  wieder  zur
Bank  zurückkehrt,  der  Wirkungen  der  Note  als  Kreditpapier  auf  das  Geld-  und  Münzwesen, ­
  auf  den  sonstigen  Kreditverkehr,  auf  den  Handel,  die  Warenpreise  rc.,  —  auch
diese  Beobachtungen  bestätigen,  daß  die  ökonomische  Verkehrsnatur  der  Note  mit
dieser  Rechtsnatur  derselben  nicht  in  Widerspruch  steht.  Allerdings  kann  die  Banknote ­
  hier  unter  Amständen,  etwas  abweichend  von  anderen  Geldsurrogaten,  mehr
„papiergeldartig"  fungieren:  aber  das  ist  nicht  notwendig,  tritt  auch  keineswegs  allgemein
hervor  und  läßt  sich  eventuell  durch  einige  einfache  gesetzliche  Kautelen  verhüten.
Vergleichung  der  Banknote  mit  Geld  und  Papiergeld.  Zum  Rechtsbegriff ­
  und  damit  auch  zum  vollen  ökonomischen  Begriff  des  Geldes  gehört  die  Eigenschaft
der  Währung,  d.  i.  des  gesetzlichen  Zahlmittels.  Auch  nur  dasjenige  sogenannte
Papiergeld,  welches  diese  Eigenschaft  (den  „Zwangskurs")  führt  und  zugleich  nicht
auf  Verlangen  des  Besitzers  vom  Aussteller  zu  einem  bestimmten  Wert  (Nennwert)
eingelöst  werden  muß,  ist  im  rechtlichen  und  ökonomischen  Sinne  wirkliches  oder
eigentliches  „Papiergeld"  oder  Papierwährung.
Letzteres  Papiergeld  ist  freilich  auch  ein  Kreditpapier  und  ein  Metallgeld-  oder
Münzsurrogat,  aber  beides  nicht  nur  gradweise,  sondern  auch  prinzipiell  in  anderem
Sinne  als  die  Banknote  und  als  das  einlösbare  Staats-  und  sonstiges  Papiergeld, ­
  wie  z.  B.  das  frühere  der  deutschen  Einzelstaaten  und  das  jetzige  des
Deutschen  Reichs,  die  Reichskassenscheine.  Der  Amstand,  daß  das  eigentliche  Papiergeld ­
  nicht  von  seinem  Aussteller  auf  Verlangen  des  Inhabers  zu  einem  bestimmten
Münzwert  eingelöst  werden  muß,  wenngleich  cs  zu  Zahlungen  von  Staats  wegen  rc.
(regelmäßig  nach  seinem  Nennwert)  angenommen  wird,  bedingt,  daß  dieses  Papier  in
ganz  anderer  Weise  ein  Kreditpapier  ist  als  das  einlösbare  Papiergeld  und  die  Banknote:
cs  ist  nicht  wie  dieses  oder  wie  irgend  ein  anderes  gewöhnliches  Kreditpapier  ein
Schuldschein,  für  welchen  dem  Aussteller  Zahlung  zu  einem  vorher  bestimmten  oder
vom  Willen  des  Inhabers  abhängigen  Termine  abverlangt  werden  könnte.  Es  ist
daher  im  privatrechtlichen  Sinn  kein  Kreditpapier,  wenigstens  so  lange  solcher  Termin
fehlt,  also  z.  B.  in  der  ganzen  Zeit  der  Suspension  der  Barzahlung.  Weil  ihm
innerer  Wert  fehlt,  kann  es  nur  in  einem  anderen  als  dem  gewöhnlichen  Sinne,  wenngleich ­
  in  einer  Hinsicht  dann  wieder  mit  Recht,  Kreditpapier  genannt  werden.  Auch
hängt  sein  jeweiliger  Wert  wesentlich  mit  von  Momenten  ab,  welche  das  „Vertrauen"
        <pb n="273" />
        262

Zweiter  Teil.  Landet.  XII.  Bankwesen.

in  den  Emittenten  betreffen.  Münzsurrogat  ist  das  eigentliche  Papiergeld  ferner  in
wesentlich  anderer  Weise  als  die  Banknote,  das  einlösbare  Papiergeld  und  andere
Kreditumlaufsmittel:  mit  diesen  allen  ersetzt  es  die  Münze  in  der  Funttion  des  körperlich
gebrauchten  Amlaufsmittels,  aber  im  Unterschied  von  diesen  allen  zugleich  auch  —  jedenfalls
mehr  oder  weniger,  wenn  auch  nicht  unbedingt  völlig,  —  in  der  Funktion  des  Preismaßes ­
  und  eben  der  Währung,  während  die  Noten  rc.  ausdrücklich  sich  auf  die  Münze
als  Währung  und  als  Preismaß  zurückbeziehen,  indem  sie  unter  gewissen  Bedingungen
in  einem  gewissen  Münzbetrage  einlösbar  sind.  Lier  liegen  mithin  die  wesentlichsten
rechtlichen  und  zugleich  ökonomischen,  die  Verkehrsfunttion  betreffenden  Unterschiede  vor.
Ein  weiterer  wesentlicher  Unterschied  in  bezug  auf  die  Verkehrsfunttion  tritt  aber
sodann  bei  den  Banknoten  und  allem  sonstigen,  üblicher  Weise  nach  dem  populären
Sprachgebrauch  sogenannten  Papiergelde,  auch  dem  einlösbaren  gegenüber  in  der  verschiedenen ­
  Art  der  Ausgabe,  daher  auch  der  verschiedenen  Art  der  Rückströmung  hervor:
die  Banknote  wird  regelmäßig  als  Darlehen,  daher  für  den  Erwerb  eines  Forderungsrechts ­
  oder  gegen  Schuldschein  hinausgegeben,  bei  dessen  Verfall  entweder  sie  selbst  in
sogen,  „regelmäßiger  Rückströmung"  oder  an  ihrer  Stelle  Münze  zurückkehrt,  weshalb
nach  Ablauf  des  betreffenden,  üblich  ziemlich  kurzen  Termins  —  meistens  höchstens  drei
Monate,  tatsächlich  gewöhnlich  viel  weniger  —  entweder  überhaupt  kein  solches  Kreditpapier ­
  im  Amlauf  bleibt  oder  Münze  dafür  in  der  Bank  hinterliegt;  alles  Papiergeld,
uneinlösbares  und  einlösbares,  wird  dagegen  als  Zahlung,  (implizite  für  eine  fällige
Schuld,  aus  Ankäufen,  anderen  Zahlungsverpflichtungen)  also  gegen  Quittung  ausgegeben, ­
  gelangt  daher  nur  etwa  zum  Zweck  der  Einlösung  oder  zu  anderen  Zahlungen
wieder  an  den  Emittenten,  der  es  dann  aber  regelmäßig  zu  seinen  Zahlungen  alsbald
wiederausgeben  muß.  Mithin  bildet  die  Banknotenausgabe  nur  eine  zeitweilige,  die
Papiergeldausgabe  eine  dauernde  Vermehrung  der  Amlaufsmittel.
Die  Arsache  der  ersten  Ausgabe  von  Noten  ist  ein  vorausgehendes  Verkehrsbedürfnis, ­
  nämlich  ein  Bedarf  nach  Bankdarlehen,  diejenige  der  längeren  Zirkulation
der  Noten  ein  stetiger  Bedarf  des  Verkehrs  gerade  an  Amlaufsmitteln  in  Notenform
(statt  Münze  rc.)  und  ein  fortdauernder  Bedarf  an  Darlehen,  dessentwegen  die  zurückgesttömten
  Noten  immer  von  neuem  ausgegeben  werden.  Eine  Lauptursache  des
gesteigerten  Bedarfs  an  Zirkulationsmitteln,  an  Münze  und  Noten  auch  für  den  kleinen
und  mittleren  Verkehr  —  wo  demnach  die  Frage  der  Größe  der  Notenstücke  wichtig
wird  —  ist  eine  vorausgehende,  bez.  sich  nach  dem  Prozeß  interlokaler  und  internattonaler
Preisausgleichung  vollziehende  Erhöhung  des  durchschnittlichen  Stands  der  Warcnund
  Dienstpreise.  Die  Papiergeldausgabe  und  die  Papiergeldzirkulatton  erfolgt  dagegen
im  wesentlichen  unabhängig  vom  Verkehrsbedürfnis.  Das  etwa  zur  Einlösung  zurückgekommene, ­
  das  in  Zahlungen  an  Staatskassen  eingegangene  Papiergeld  gelangt  immer
sofort  wieder  zur  Verausgabung  in  neuen  Zahlungen,  nicht  wegen  des  Verkehrsbedarfs,
sondern  wegen  des  Bedürfnisses  der  staatlichen  Finanzverwaltung.  Eben  deshalb  ist
die  sog.  „Steuerfundation"  des  Papiergeldes  (Stein)  keine  wahre  Fundation.
Man  kann  daher  auch  den  Zettelbanken  —  weder  der  Zentralbank  noch  den
kleinen  Banken  eines  dezentralisttschen  Systems  —  keine  beliebige  Macht,  wirklich
jederzeit  einlösbare  Noten  auszugeben  und  in  Amlauf  zu  erhalten,  das  Land  „mit
Noten  zu  überschwemmen",  die  „Preise  willkürlich  zu  steigern",  den  „Geldwert  beliebig
zu  verändern",  zuschreiben,  sobald  man  nur  die  einfachsten,  Nächstliegenden,  leicht
anwendbaren  Kautelen  gegen  zu  willfährige  Diskontierung  mittelst  der  Notenausgabe
trifft,  d.  h.  im  wesentlichen  eben  für  die  wirkliche  stete  Einlösbarkeit  der  Note  sorgt.
Insofern  ist  aus  der  Verkehrsfunttion  der  Banknote  und  der  Zettelbank  die  Notwendigkeit
einer  sonst  resttingierenden  Bankpolitik,  insbesondere  des  Notenmonopols,  der  Zcnttalisierung
  der  Notenausgabe,  der  „Verstaatlichung"  des  Zettelbankwesens  nicht  schon
        <pb n="274" />
        3,  Die  Banknotenausgabe.

263

abzuleiten  und,  bloß  ökonomisch-technisch  betrachtet,  nicht  schon  geboten.  Es  sind  andere
Gründe,  welche  eine  solche  Bankpolitik  eventuell  rötlich  machen.
Vergleichung  der  Banknote  mit  anderen  Geldsurrogaten  des  Kreditverkehrs. ­
  Die  Banknote  ist  diesen  spezifisch  gleichartig,  mehr  formell  als  materiell
von  ihnen  verschieden.  Sie  hat  zunächst  mit  allen  anderen  Kredit-Amlaufsmitteln
(girierten  Wechseln  und  Anweisungen,  einlösbarem  Staatspapiergeld)  und  Zahlungseinrichtungen ­
  des  Bankwesens  (Check-  und  Kontokorrentwesen,  Clearinghouse)  die
Wirkung,  die  Münze  im  Verkehr  zu  ersetzen,  aber  an  und  für  sich  nur  in  derselben
Weise,  wie  es  seitens  dieser  geschieht,  nämlich  nur  als  Amlaufsmittel,  nicht  als
Preismaß,  nicht  als  Währung.
Sie  „verdrängt"  also  allerdings  das  bare  Geld  oder,  was  im  Effekt  auf  dasselbe
hinauskommt,  aber  doch  zu  unterscheiden  ist,  sie  ermöglicht  es,  eine  sonst  notwendige
Vermehrung  des  Münzumlaufs  zu  unterlassen  (deutsche  Verhältnisse  von  1850—1870);
dasselbe  gilt  jedoch  von  der  Zirkulation  girierter  Wechsel,  vom  Llearingliouse-System  rc.
Nur  tritt  in  der  Regel  eine  dem  Grade  nach  stärkere  Einwirkung  der  Banknote
hier  hervor,  was  sich  aus  gewissen  spezifischen  Eigentümlichkeiten  der  Banknote  erklärt.
Letztere  wird  gewöhnlich  von  besonders  akkreditierten  Emittenten,  größeren  Banken
ausgestellt.  Derjenige,  welcher  init  ihr  Zahlung  leistet,  haftet  nicht,  wie  beim  Wechsel,
mit  für  sie.  Die  Note  ist  als  Inhaberpapier  formlos  zu  überttagen,  wie  Münze,  sie
lautet  auf  runde,  öfters  bis  herab  auf  ziemlich  kleine  Beträge  und  paßt  sich  so  mehr
als  die  meisten  anderen  Geldsurrogate  rc.  den  Zahlungsbedürfnissen  ähnlich  wie  die
Münze  bequem  an.
Banktechnische  und  bankpolitische  Kautelen  in  Betteff  der  Banknoten.
Solche  folgen  allerdings  aus  dem  spezifischen  Wesen  und  der  Vcrkehrsfunktion  der
Note.  Aus  dem  vorausgehenden  sind  nachstehende  Punkte  abzuleiten.
1.  Die  Banknoten  sollen  nur  gegen  Münze  oder,  soweit  sie  nicht  bar  gedeckt
(fälschlich  kurzweg  genannt:  „gedeckt")  sind,  in  sicheren  kurzfristigen  Darlehen,  daher
am  besten  nur  in  der  Wechseldiskontierung  ausgegeben  werden:  System  der  „bankmäßigen ­
  Deckung".
2.  Die  Annahme  der  Noten  im  Verkehr  in  Zahlung  soll  nicht  nur  rechtlich,
sondern  auch  tatsächlich  eine  wirklich  freiwillige,  wegen  der  Gewißheit  des  Parikurses
und  der  leichten  Einlösung  unbedenkliche  sein.  Zu  diesem  Zweck  sind  folgende  Einrichtungen ­
  im  Bankbetrieb  bez.  Bestimmungen  des  Bankrechts  notwendig:
a)  Die  Noten  erhalten  keinen  gesetzlichen  Zwangskurs  im  Privawerkehr.
b)  Die  Noten  werden  nicht  oder  nur  bedingt  bei  öffentlichen  Kassen  in  Zahlung
angenommen,  letzteren  Falles  auch  von  diesen  Kassen  bei  der  Bank  nach  Belieben  zur
Einlösung  präsentiert.
c)  Die  Noten  sind  bei  zentralisiertem  Bankwesen  außer  am  Lauptsitz  in  der
Regel  auch  an  den  Filialen,  mindestens  an  Lauptfilialen  und  hier  innerhalb  einer
kleinen  Frist  (wenige  Tage)  einzulösen,  bei  dezentralisiertem  Bankwesen  müssen  sie  an
größeren  Verkehrsplätzen,  außer  am  Domizil  der  Bank,  einlösbar  sein.
(1)  Die  Noten  einer  Bank  sind  an  allen  ihren  Filialen,  ferner  entweder  nach
freiwilliger  Vereinbarung  (Schottland,  Massachusetts,  schweizer  Konkordatsbanken)  oder
auch  nach  gesetzlicher  Vorschrift  (Nordamerika,  Deutsches  Bankgesctz)  von  allen  Banken
untereinander  in  Zahlung  anzunehmen,  nur  ausnahmsweise  aber  die  fremden  Noten
von  der  empfangenden  Bank  wieder  in  Zahlung  auszugeben,  vielmehr  unter  den
Banken  auszutauschen,  bezw.  einzulösen  („Noten-Austauschsystem").
e)  Die  Einlösung  hat  prompt  während  einer  genügend  langen  täglichen  Stundenzahl ­
  zu  geschehen.
1)  Noten  unter  einem  nach  Landesverhältnissen  und  mit  Rücksicht  auf  die  Währungsund ­
  Münzzustände  zu  besttmmenden  Minimal-Wertbetrage  sind  zu  verbieten.
        <pb n="275" />
        264

Zweiter  Teil.  Landet.  XII.  Bankwesen.

3.  Mit  der  Notenausgabe  wird  zweckmäßig  das  Depositen--,  Kontokorrent--  und
Checkgeschäft  verbunden.
Die  privat--  und  volkswirtschaftlichen  Leistungen  des  Notengeschäfts  sind  in
einer  Linsicht  prinzipiell  dieselben  wie  diejenigen  des  Depositengeschästs.  Es  wird  ein
Amlaufsmittel  geschaffen,  das  wenigstens  für  größere  und  mittlere  Zahlungen  viel
bequemer  als  Münze  ist  und  viel  Arbeit  und  Kosten  der  Aufbewahrung,  des
Lantierens,  Zählens,  Transports  des  Geldes  erspart.  Es  wird  ferner  ein  Teil
desjenigen  Nationalkapitals,  das  in  dem  Münzvorrat  gebunden  ist,  für  andere  Zwecke
disponibel.
Zu  jenen  beiden  Vorteilen  kommt  aber  ein  sehr  wichtiger  weiterer,  der  die  Entscheidung ­
  für  die  Emission  (bankmäßig  gedeckter)  wirklicher  Banknoten  und  gegen  die
Pläne  des  Ersatzes  derselben  durch  ganz  oder  für  eine  bestimmte  Quote  bar  gedeckte
„Geldscheine"  gibt:  nur  die  Banknoten-Emission  kann  sich  von  allen  Krediteinrichtungen
dem  wechselnden  Stande  des  Kredits,  d.  h.  hier  speziell  dem  Wechsel  des  allgemeinen
Vertrauensmoments  und  des  allgemeinen  Bedürfnisses  nach  Darlehen  und  Amlaufsmitteln ­
  sicher,  bequem  und  unbedenklich  anpaffen;  nur  sie  vermag  namentlich  wegen
der  Stellung  und  Funktion  der  Banknote  im  Verkehr  die  Lücke  im  Kreditverkehr  auszufüllen, ­
  welche  sich  regelmäßig  in  politischen  und  wirtschaftlichen  Krisen  durch  die
Stockung  der  gewöhnlichen  Kreditgeschäfte  zeigt;  nur  die  Banknoten-Emission  und
-Zirkulation  kann  sich  auch  dem  zeitlichen  und  örtlichen  Wechsel  des  Bedarfs  an
Amlaufsmitteln,  insbesondere  an  Metallgeld  im  Verkehr,  der  Folge  periodischer  Vorgänge
in  der  Volkswirtschaft,  genügend  anschmiegen  und  so  sonst  unvermeidliche  Störungen
der  allgemeinen  wirtschaftlichen  Bewegung  verhüten.  Zn  allen  diesen  Funktionen
vermag  auch  ein  Depositenbankwesen  vervollkommnetster  Technik  das  Zettelbankwesen
nicht  ausreichend  zu  ersehen.  Es  handelt  sich  bei  diesen  Funktionen  aber  keineswegs
um  Klasseninteressen,  z.  B.  der  den  Bankkredit  mit  Lilfe  der  Notenemission  erhaltenden
Geschäftskreise,  wenn  die  letzteren  auch  öfters  die  Nächst-Interessierten  dabei  sind,  sondern
es  handelt  sich  um  allgemeinste  Interessen  des  gesamten  volkswirtschaftlichen  Verkehrs
in  unseren  eben  einmal  wesentlich  privatwirtschaftlich  organisierten  Volkswirtschaften.
Lier  muß  man  auch  im  Interesse  der  „Kleinen"  (Arbeiter,  Landwerker,  kleine  Kaufleute)
die  „Großen",  die  „Spitzen"  (große  Bank-,  Landels-,  Fabrikfirmen)  halten.  Die
Banknotenausgabe  ist  mithin  ein  notwendiges  und  heilsames  Glied  moderner  Kreditwirtschaft.

Für  die  Organisation  des  Zettelbankwesens  folgt  aus  dem  Dargelegten,  daß
eine  solche  erstrebt  werden  muß,  welche  jene  spezifische  Funktion  der  Notenausgabe
besonders  günstig  sich  gestalten  läßt.  Lier  hat  wohl  die  Zentralisation  der  Notenausgabe ­
  besondere  Vorzüge.  Denn  wenn  auch  das  dezentralisierte  Zettelbankwesen,  wie
z.  B.  in  Schottland,  den  periodischen  Bewegungen  des  volkswirtschaftlichen  Bedarfs
an  Amlaufsmitteln  gut  zu  entsprechen  vermag,  so  steht  ihm  darin  die  große  Zentralbank
mit  einem  Netze  von  Filialen  kaum  nach,  während  ein  solches  Institut  in  Krisen  mit
seinen  akkreditierten  Noten  am  besten  „vor  dem  Riß  stehen"  kann.
        <pb n="276" />
        4.  Das  deutsche  Geld-  und  Bankwesen  vor  der  Reichsgründung.

265

4.  Das  deutsche  Geld-  und  Bankwesen
vor  der  Neichsgründung.
Vom  Reichsbankdirektorium.

Die  Reichsbank  1876—1900.  Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei,  siyoo).  S.\-n.
Das  ncugegründete  Deutsche  Reich  fand  an  der  Ordnung  des  Münz-,  Papiergeldund
  Banknotenivesens  eine  ebenso  dringliche  wie  schwierige  Aufgabe  vor.  Die  Nachteile ­
  der  politischen  Zersplitterung  Deutschlands  waren  wohl  auf  keinem  Gebiete  der
gesamten  Volkswirtschaft  so  scharf  hervorgetreten  wie  auf  diesem;  auf  keinem  wirtschaftlichen ­
  Gebiete  stellte  die  politische  Einigung  größere  Vorteile  in  Aussicht.
Während  der  Zollverein  den  größten  Teil  Deutschlands  zu  einer  handelspolitischen ­
  Einheit  in  glücklicher  Weise  zusammengefaßt  hatte,  waren  gleichartige  Bestrebungen ­
  auf  dem  Gebiete  des  Geldwesens  nur  von  bescheidenem  und  auf  dem
Gebiete  des  Bankwesens  überhaupt  von  keinem  Erfolg  gewesen.
Der  am  meisten  beklagte  Adelstand  war  die  Vielheit  und  Verschiedenheit  der  in
den  einzelnen  Territorien  geltenden  Münzfysteme  (im  ganzen  sieben)  sowie  das  Fehlen
eines  ausreichenden  und  geordneten  Amlaufs  von  Goldmünzen.  Dieser  letztere  Mangel
hatte  seinen  Grund  in  der  Währungsverfassung.  Alle  deutsche  Staaten,  mit  einziger
Ausnahme  der  Freien  Stadt  Bremen,  deren  Geldsystem  auf  der  Goldwährung  beruhte,
hatten  Silberwährung.  Goldmünzen  befanden  sich  also  nur  in  beschränktem  Amfang
und  mit  schwankendem  Kurse  im  Amlauf.  Infolge  der  allgemeinen  wirtschaftlichen
Entwickelung  war  jedoch  in  den  letzten  zwei  Jahrzehnten  vor  der  Errichtung  des  Reichs
das  Bedürfnis  nach  einem  bequemeren  Zahlungsmittel  für  mittlere  und  größere  Beträge
erheblich  gewachsen;  das  Silbergeld  wurde  für  solche  Zahlungen  immer  mehr  als
lästig  und  unbequem  empfunden.
Dieses  Bedürfnis  hatte  zur  Folge,  daß  der  Amlauf  von  papiernen  Geldzeichen, ­
  und  zwar  nicht  nur  von  Staatspapiergeld,  sondern  auch  von  Banknoten  einen
übergroßen  Amfang  annahm.
Zwar  bestand  in  Deutschland  keine  sogenannte  „Bankfreiheit",  die  Errichtung
von  Notenbanken  durfte  nur  auf  Grund  einer  staatlichen  Konzession  erfolgen;  aber
tatsächlich  wurden,  besonders  in  einer  Anzahl  kleinerer  Staaten,  zahlreiche  Banken  mit
sehr  weitem  oder  gar  unbegrenztem  Recht  der  Notenausgabe  konzessioniert,  die  von
vornherein  darauf  angelegt  waren,  ihren  Geschäftsbetrieb  und  ihre  Notenausgabe  über
das  Gebiet  des  konzessionierenden  Staates  hinaus  auf  die  angrenzenden  deutschen  Territorien ­
  zu  erstrecken.
So  bestanden  vor  der  Gründung  des  Reiches  in  Deutschland  31  Notenbanken,
für  welche  von  den  einzelnen  Staaten  ganz  verschiedenartige  Bestimmungen  getroffen
waren,  und  deren  Statuten  erheblich  voneinander  abwichen.
Eine  große  Anzahl  dieser  Banken  war  bestrebt,  das  Recht  der  Notenausgabe
möglichst  weit  auszunutzen,  also  möglichst  viele  Noten  in  Amlauf  zu  setzen.  Da
erfahrungsgemäß  Noten,  die  auf  kleine  Beträge  lauten,  seltener  zur  Einlösung  an  die
Ausgabestelle  zurückgebracht  werden  als  große  Abschnitte,  wurden  vor  allem  erhebliche
Beträge  von  kleinen  Zetteln,  bis  herab  zu  Eintalerscheinen,  wie  von  den  Einzelregierungen, ­
  so  auch  von  den  Banken,  emittiert.
Infolge  der  vielfach  ungenügenden  gesetzlichen  Regelung  den  Notenemission  war
bei  manchen  Banken  nicht  in  der  wünschenswerten  Weise  für  die  Deckung  der  Notenausgabe ­
  gesorgt.  Außerdem  beteiligten  sich  die  Notenbanken  teilweise  an  Geschäften,
welche  zu  einer  dauernden  Festlegung  der  Betriebsmittel  führten,  sich  mithin  nicht  für
        <pb n="277" />
        266  Zweiter  Teil.  Lande!.  XII.  Bankwesen.

eine  Bank  eigneten,  deren  Passiven  aus  jederzeit  fälligen  Verbindlichkeiten,  wie  Noten,
bestehen.
Bei  der  Unmöglichkeit,  einheitliche  Vorschriften  für  die  deutschen  Notenbanken
zustande  zu  bringen,  suchten  mehrere  deutsche  Staaten  die  Noten  der  von  anderen
deutschen  Staaten  konzessionierten  Banken  durch  Amlaufsverbote  von  sich  fernzuhalten. ­
  Diese  Verbote  wurden  im  freien  Verkehr  nicht  streng  beachtet,  waren  aber
für  alle  öffentlichen  Kassen  maßgebend  und  wurden  vom  Publikum  als  große  Belästigung ­
  empfunden.
Die  Mißstände  der  Geldverfassung  und  des  Bankwesens  waren  aufs  engste  mit
einander  verflochten.  Gleichwohl  konnte  die  längst  als  notwendig  erkannte  Reform  in
ihrer  Gesamtheit  nicht  mit  einem  Schlage  ins  Leben  gerufen  werden.  Die  zu  lösende
Aufgabe  war  so  vielgestaltig,  daß  nur  Schritt  für  Schritt  vorgegangen  werden  konnte,
freilich  unter  steter  Berücksichtigung  des  innern  Zusammenhangs  unter  den  einzelnen
Teilen  des  ganzen  Reformwerks.  Solange  nicht  ein  einheitliches  deutsches  Münzwesen
geschaffen,  solange  nicht  für  einen  hinreichenden  Goldumlauf  gesorgt  war,  konnte  eine
durchgreifende  Neuordnung  des  Papiergeld-  und  Banknotenwesens  nicht  vorgenommen
werden.  Andererseits  erschwerten  die  Mißstände  auf  diesem  letzteren  Gebiete  die  Durchführung ­
  der  Münzreform.  Eine  rationelle  Bankverfaffung  gehört  zu  den  wichtigsten
Vorbedingungen  für  die  Erhaltung  eines  geordneten  Geldwesens;  die  Regelung  des
Bankwesens  mußte  den  Schlußstein  des  ganzen  Reformwerks  bilden  und  die  neue
Ordnung  mit  lcbens-  und  entwickelungsfähigem  Geiste  erfüllen.
Die  staatsrechtliche  Voraussetzung  für  eine  einheitliche  Geld-  und
Bankreform  war  geschaffen  durch  den  Artikel  4  der  Verfassung  des  Norddeutschen
Bundes  vom  26.  Juli  1867  bezw.  der  Verfassung  des  Deutschen  Reichs  vom
16.  April  1871,  nach  welchem  zu  den  der  Beaufsichtigung  und  Gesetzgebung  des
Bundes  bezw.  Reichs  unterliegenden  Angelegenheiten  gehört:
3.  die  Ordnung  des  Maß-,  Münz-  und  Gewichtssystems,  nebst  der  Feststellung ­
  der  Grundsätze  über  die  Emission  von  fundiertem  und  unfundiertem
Papiergelde;
4.  die  allgemeinen  Bestimmungen  über  das  Bankwesen.
Eine  durchgreifende  Ordnung  des  Geld-  und  Bankwesens  bot  aber  solange
erhebliche  Schwierigkeiten,  als  die  süddeutschen  Staaten  noch  außerhalb  des  Bundes
standen.  Auf  dem  Gebiete  des  Münzwesens  kam  es  deshalb  vor  der  Reichsgründung
nur  zu  Vorbereitungen  für  eine  Enquete  über  die  Münzfrage,  die  jedoch  infolge  des
Krieges  mit  Frankreich  unterblieb.  Auf  den:  Gebiete  des  Papiergeldes  und  der  Banknoten ­
  wurden  Gesetze  erlassen,  deren  Bestimmung  es  war,  einer  weiteren  Vermehrung
dieser  Geldzeichen  vorzubeugen.  Das  Gesetz  über  die  Ausgabe  von  Banknoten
vom  27.  März  1870  schreibt  vor,  daß  die  Befugnis  zur  Ausgabe  von  Banknoten
nur  durch  ein  Bundesgeseh  erteilt  werden,  und  daß  in  gleicher  Weise  die  Erweiterung
bestehender  Notenprivilegien  nur  durch  ein  Bundesgesetz  gestattet  werden  dürfe.
Das  Gesetz  wurde  nach  der  Gründung  des  Reichs  zum  Reichsgeseh  erklärt  und
trat  in  Baden,  Südhessen,  Württemberg  und  Bayern  am  1.  Januar  1872  in  Kraft.
Württemberg  und  Baden,  welche  bisher  noch  keine  Notenbanken  besaßen,  errichteten
noch  kurz  vor  dem  Inkrafttreten  des  Gesetzes  solche  Institute,  die  „Württembergische
Notenbank"  zu  Stuttgart  und  die  „Badische  Bank"  zu  Mannheim.  Dadurch  wurde
die  Zahl  der  deutschen  Notenbanken  auf  33  vermehrt.
Das  Gesetz  sollte  ursprünglich  nur  bis  zum  1.  Juli  1872  gelten.  Die  Gültigkeitsdauer
  mußte  jedoch  in  der  Folgezeit  dreimal  verlängert  werden.
Eine  ähnliche  Beschränkung  wurde  hinsichtlich  des  Staatspapiergeldes  durch  das
später  ebenfalls  zum  Reichsgesetz  erklärte  Gesetz  über  die  Ausgabe  von  Papier-
        <pb n="278" />
        5,  Die  Reichsbank.

267

gelb  vom  16.  Juni  1870  verfügt,  welches  die  fernere  Ausgabe  von  Papiergeld  von
dem  Erlaß  eines  Bundesgesetzes  abhängig  machte.
Auf  diese  beiden,  lediglich  den  bestehenden  Zustand  vor  weiterer  Verschlechterung
schützenden  Gesetze  beschränkten  sich  die  legislatorischen  Maßregeln,  welche  während  der
Zeit  des  Norddeutschen  Bundes  auf  dem  Gebiete  des  Geld-  und  Bankwesens  ergriffen
wurden.  Die  Gründung  des  Reichs,  welche  den  Süden  in  die  politische  Einheit  mit
cinbezog,  gab  der  Gesetzgebung  eine  größere  Aktionsfreiheit,  die  sofort  benutzt  wurde.

5.  Die  Reichsbank.
Vom  Reichsbankdirektorium.

Die  Reichsbank  [676—(900.  Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei,  [$00].  5.  V)—*5.
In  §  12  des  Bankgesetzes  vom  14.  März  1875  heißt  es:
„Unter  dem  Namen  „Reichsbank"  wird  eine  unter  der  Aufsicht  und  der  Leitung
des  Reichs  stehende  Bank  errichtet,  welche  die  Eigenschaft  einer  juristischen  Person
besitzt  und  die  Aufgabe  hat,  den  Geldumlauf  im  gesamten  Reichsgebiete  zu  regeln,
die  Zahlungsausgleichungen  zu  erleichtern  und  für  die  Nutzbarmachung  verfügbaren
Kapitals  zu  sorgen".
Das  Grundkapital  der  Reichsbank  wurde  auf  120  Millionen  Mark  festgesetzt*)
(anstatt  60  Millionen  bei  der  Preußischen  Bank);  es  wurde  geteilt  in  40000  auf
Namen  lautende  Anteile  von  je  3000  Mark.  Von  einer  Kapitalbeteiligung  des
Reichs  wurde  abgesehen.
Die  wohlbewährte  Verfassung  der  Preußischen  Bank  war  in  allen  wesentlichen
Zügen  vorbildlich  für  die  Verfassung,  welche  der  Reichsbank  gegeben  wurde.
Die  dem  Reiche  zugeteilte  Aufsicht  über  die  Reichsbank  wird  von  dem  Bankkuratorium ­
  ausgeübt,  welches  aus  dem  Reichskanzler  als  Vorsitzendem  und  vier  Mitgliedern ­
  besteht;  eines  dieser  Mitglieder  ernennt  der  Kaiser,  die  übrigen  der  Bundesrat. ­
  Die  Leitung  der  Reichsbank  wird  ausgeübt  vom  Reichskanzler  und  unter  diesem
vom  Reichsbankdirektorium.  Für  den  Reichskanzler  kann  ein  Stellvertreter  ernannt
werden.  Das  Reichsbankdirettorium  ist  die  verwaltende  und  ausführende,  sowie  die
die  Reichsbank  nach  außen  vertretende  Behörde.  Es  besteht  aus  einem  Präsidenten,
einem  Vizepräsidenten  (seit  1887)  und  der  erforderlichen  Anzahl  von  Mitgliedern,  die
auf  den  Vorschlag  des  Bundesrats  vom  Kaiser  auf  Lebenszeit  ernannt  werden.  Die
Beamten  der  Reichsbank  haben  die  Rechte  und  Pflichten  von  Reichsbeamten;  sie
dürfen  keine  Anteilscheine  der  Bank  besitzen.  Die  Rechnungen  der  Reichsbank  unterliegen ­
  der  Revision  durch  den  Rechnungshof  des  Deutschen  Reichs.
Gegenüber  dieser  weitgehenden  Kompetenz  des  Reichs  ist  die  Mitwirkung  der
privaten  Anteilseigner  an  der  Verwaltung  der  Bank  eine  sehr  beschräntte.  Die
Verttetung  der  Anteilseigner  hat  im  wesentlichen  die  Aufgabe,  der  Bankleitung  mit
sachverständigem  Rate  zur  Seite  zu  stehen  und  außerdem  einen  gewissen  Schutz  zu
bilden  gegen  die  Gefahren,  welche  häufig  genug  für  große  Notenbanken  aus  einer  zu
engen  Verbindung  mit  der  Finanzverwaltung  des  Staates  hervorgegangen  sind.
*)  In  Gemäßheit  der  Banknovelle  vom  7.  Juni  [899  ist  das  Grundkapital  durch  Begebung
neuer  Anteilscheine  bis  zum  Ende  des  Jahres  $00  auf  ;50  Millionen  Mark  gebracht  worden  und
bis  zum  Lnde  des  Jahres  ;zo5&amp;gt;  auf  &amp;gt;80  Millionen  Mark  zu  erhöhen.
        <pb n="279" />
        268

Zweiter  Teil.  Landet.  XII.  Bankwesen.

Die  Anteilseigner  üben  die  ihnen  zustehende  Beteiligung  an  der  Verwaltung
der  Reichsbank  aus  durch  die  Generalversammlung  und  einen  aus  der  Mitte  derselben
gewählten  Zentralausschuß.
Nach  dem  „Statut"  der  Reichsbank  findet  die  Generalversammlung  der  Anteilseigner ­
  alljährlich  im  März  zu  Berlin  statt,  kann  aber  auch  jederzeit  außerordentlich
berufen  werden.  Sie  empfängt  jährlich  den  Verwaltungsbericht  nebst  der  Bilanz  und
Gewinnberechnung  und  wählt  die  Mitglieder  des  Zentralausschusses;  sie  hat  ferner
über  die  Erhöhung  des  Grundkapitals  und  über  Abänderungen  des  Statuts  zu
beschließen.
Der  Zenttalausschuß  ist  die  ständige  Vertretung  der  Anteilseigner  gegenüber
der  Verwaltung.  Er  besteht  aus  fünfzehn  Mitgliedern.  Sämtliche  Mitglieder  müssen
im  Reichsgebiet  und  mindestens  neun  von  ihnen  in  Berlin  ihren  Wohnsitz  haben.
Der  Zentralausschuß  versammlt  sich  mindestens  einmal  monatlich  unter  dem  Vorsitze ­
  des  Präsidenten  des  Reichsbankdirektoriums;  es  werden  ihm  allmonatlich  Nachweisungen ­
  über  den  gesamten  Geschäftsgang  vorgelegt  und  die  Ansichten  des  Direktoriums ­
  über  die  allgemeine  Geschäftslage  und  Vorschläge  über  die  etwa  erforderlichen
Maßregeln  mitgeteilt.  Zn  einer  Reihe  von  Fragen  ist  der  Zentralausschuß  gutachtlich
zu  hören,  so  namentlich  über  die  Festsetzung  des  Diskontsatzes  und  über  den  Löchstbetrag,
  bis  zu  welchem  die  Mittel  der  Bank  zu  Lombarddarlehnen  verwendet  werden
können.  Der  Ankauf  von  Effekten  für  Rechnung  der  Bank  kann  nur  erfolgen,  nachdem ­
  die  Löhe  des  Betrags,  bis  zu  welcher  die  Fonds  der  Bank  zu  diesem  Zwecke
verwendet  werden  können,  zuvor  mit  Zustimmung  des  Zentralausschusses  festgesetzt  ist.
Die  fortlaufende  spezielle  Kontrolle  über  die  Verwaltung  der  Reichsbank  üben
drei  von  dem  Zentralausschuß  aus  dem  Kreise  seiner  Mitglieder  auf  ein  Jahr  gewählte
Deputierte.  Diese  sind  berechtigt,  allen  Sitzungen  des  Direktoriums  mit  beratender
Stimme  beizuwohnen  und  die  Bücher  der  Bank  einzusehen.  Geschäfte  mit  der  Finanzverwaltung ­
  des  Reichs  oder  deutscher  Bundesstaaten,  für  welche  andere  als  die  allgemein
geltenden  Bedingungen  des  Bankverkehrs  in  Anwendung  kommen  sollen,  müssen  vor
ihrem  Abschluß  zur  Kenntnis  der  Deputierten  gebracht  und  auf  Antrag  auch  nur
eines  von  ihnen  dem  Zentralausschuß  vorgelegt  werden;  sie  müssen  unterbleiben,  falls
sich  dieser  nicht  mit  Sümmenmehrheit  für  die  Zulässigkeit  ausspricht.
Zn  ähnlicher  Weise  wie  dem  Reichsbankdirektorium  in  Berlin  stellte  das  Bankgesetz ­
  auch  den  Vorstandsbeamten  der  in  größeren  Plätzen  außerhalb  Berlins  zu
errichtenden  Reichsbankhauptstellen  eine  Vertretung  von  Anteilseignern  zur  Seite,  und
zwar  in  den  Bezirksausschüssen,  deren  Mitglieder  vom  Reichskanzler  aus  dem  Kreise
der  am  Sitze  der  Lauptstelle  oder  in  dessen  unmittelbarer  Nähe  wohnenden  Anteilseigner ­
  ausgewählt  werden.  Den  Bezirksausschüssen  werden  in  monatlichen  Sitzungen
die  Übersichten  über  die  Geschäfte  der  Lauptstelle  vorgelegt.  Zwei  bis  drei  vom
Bezirksausschuß  aus  seiner  Mitte  gewählte  Beigeordnete  üben  eine  fortlaufende  spezielle
Kontrolle  über  den  Geschäftsgang  bei  den  Lauptstelle»  aus.
Durch  das  Zusammenwirken  der  die  Reichsbank  leitenden  Behörde,  deren  Mitglieder ­
  an  den  finanziellen  Erträgnissen  der  Bank  nicht  interessiert  sind,  mit  den  im
praktischen  Erwerbsleben  stehenden  Vertretern  der  privaten  Anteilseigner  wird  eine  dem
allgemeinen  Interesse  Rechnung  tragende  Verwaltung  der  Bank  gewährleistet,  und
gleichzeittg  wird  die  Erfahrung  und  Geschäftskenntnis  der  an  dem  Gedeihen  der  Bank
finanziell  interessierten  Anteilseigner  der  Bankleitung  dienstbar  gemacht.  Diese  Bankverfassung, ­
  welche  die  Mitte  hält  zwischen  einer  reinen  Staatsbank  und  einer  reinen
Privatbank,  hat  sich  in  der  Erfahrung  der  meisten  Länder  Europas  als  das  beste
System  bewährt.  Bei  Gelegenheit  der  Beratungen  über  die  Erneuerung  des  Privilegiums ­
  der  Reichsbank  in  den  Jahren  1889  und  1899  ist  allerdings  mehrseitig  die
Forderung  der  „Verstaatlichung"  der  Reichsbank  aufgestellt  worden,  und  zwar  in  dem
        <pb n="280" />
        5.  Die  Reichsbank.

269

Sinne,  daß  das  Reich  die  sämtlichen  Anteilscheine  der  Bank  erwerben  und  so  die
privaten  Anteilseigner  und  deren  Mitwirkung  bei  der  Bankverwaltung  überhaupt
beseitigen  solle.  Sowohl  die  Regierung  als  auch  die  Mehrheit  des  Reichstags  verhielten ­
  sich  aber  in  beiden  Fällen  dieser  Forderung  gegenüber  ablehnend.  Der  Vertreter ­
  der  verbündeten  Regierungen  gab  bei  den  Kommissionsverhandlungen  über  die
Banknovelle  von  1899  die  bestimmte  Erklärung  ab,  die  Verbündeten  Regierungen
seien  sich  darin  einig,  „die  Verstaatlichung  der  Reichsbank  aus  politischen,  wirtschaftlichen ­
  und  finanziellen  Rücksichten  aufs  Äußerste  zu  bekämpfen."
Zur  Erfüllung  der  Aufgaben,  welche  das  Bankgesetz  der  Reichsbank  zuweist,  ist
dieses  Institut  mit  wichtigen  Rechten  ausgestattet,  und  es  sind  ihm  weitgehende  Verpflichtungen ­
  auferlegt.
Die  Reichsbank  hat  zunächst  das  Recht,  nach  Bedürfnis  ihres  Verkehrs  ohne
jede  direkte  Beschränkung  Noten  auszugeben.  Indirekt  ist  ihre  Notenausgabe  begrenzt
einmal  durch  die  fünfprozentige  Steuer  auf  die  das  ihr  zugewiesene  Kontingent  überschreitende ­
  ungedeckte  Notenausgabe,  zweitens  durch  die  Bestimmung,  daß  die  Bank
stets  für  mindestens  ein  Drittel  ihrer  Notenausgabe  Metall  und  Reichskassenscheine  und
für  den  Rest  diskontierte  bankmäßige  Wechsel  als  Deckung  bereit  halten  muß.  Die
Reichsbank  muß  ihre  Noten  gegen  kursfähiges  deutsches  Geld  einlösen,  und  zwar  bei
ihrer  Lauptkasse  in  Berlin  sofort  auf  Präsentation,  bei  ihren  Zweiganstalten,  soweit
es  deren  Barbestände  und  Geldbedürfnissc  gestatten.  Die  Reichsbank  hat  ferner  das
Recht,  überall  im  Reichsgebiete  Zweiganstaltcn  zu  errichten;  der  Bundesrat  ist  befugt,
die  Errichtung  von  Zweiganstalten  an  bestimmten  Orten  anzuordnen.
Die  Reichsbank  und  ihre  Zweiganstalten  sind  im  ganzen  Reichsgebiete  frei  von
staatlichen  Einkommen-  und  Gewerbesteuern.
Wenn  der  Schuldner  eines  im  Lombardverkehr  gewährten  Darlehns  in  Verzug
ist,  hat  die  Reichsbank  das  Recht,  ohne  gerichtliche  Ermächtigung  oder  Mitwirkung
das  bestellte  Faustpfand  gu  veräußern  und  sich  aus  dem  Erlös  für  Kapital,  Zinsen  und
Kosten  bezahlt  zu  machen.
Auf  der  anderen  Seite  sind  der  Reichsbank  außer  der  ihr  nur  in  allgemeiner
Fassung  zuerteilten  Aufgabe  der  Regelung  des  Geldverkehrs  rc.  eine  Reihe  bestimmter
Verpflichtungen  zugewiesen.
Sie  ist  nach  §  22  des  Bankgesehes  verpflichtet,  ohne  Entgelt  für  Rechnung  des
Reichs  Zahlungen  anzunehmen,  und  bis  aus  Löhe  des  Reichsguthabens  zu  leisten.
Zur  Übernahme  der  nämlichen  Geschäfte  für  die  Bundesstaaten  ist  sie  berechtigt.  Durch
den  §  11  des  Reichsbankstatuts  hat  jene  Verpflichtung  eine  Erweiterung  dahin  erfahren,
daß  die  Reichsbank  das  Reichsguthaben  unentgeltlich  zu  verwalten  und  über  die  für
Rechnung  des  Reichs  angenommenen  und  geleisteten  Zahlungen  Buch  zu  führen  und
Rechnung  zu  legen  hat.
Die  Geschäfte,  deren  Betreibung  der  Reichsbank  gestattet  ist,  sind  genau  bestimmt.
Sie  beschränken  sich  auf  den  Edelmetallhandel,  die  Diskontierung  von  Wechseln,  welche
eine  Verfallzeit  von  höchstens  drei  Monaten  haben,  und  aus  welchen  in  der  Regel
drei,  mindestens  aber  zwei  als  zahlungsfähig  bekannte  Verpflichtete  hasten;  den  Ankauf
und  Verkauf  von  Schuldverschreibungen  des  Reichs,  der  Bundesstaaten  oder  inländischer
kommunaler  Korporationen,  welche  nach  spätestens  drei  Monaten  mit  ihrem  Nennwerte
fällig  sind;  die  Gewährung  von  Lombarddarlchnen  auf  bewegliche  Pfänder  bestimmter
Art;  den  Landet  mit  bestimmten  absolut  sicheren  Effekten  deutscher  Lerkunst;  die
Besorgung  von  Inkassos;  den  Ankauf  und  Verkauf  von  Edelmetallen  und  Effekten  für
fremde  Rechnung;  die  Annahme  von  unverzinslichen  und  unter  gewisser  Beschränkung
von  verzinslichen  Geldern  im  Depositengeschäft  nnd  Giroverkehr;  die  Verwahrung  und
Verwaltung  von  Wertgegenständen.
        <pb n="281" />
        270

Zweiter  Teil.  Lande!.  XII.  Bankwesen.

Von  großer  Bedeutung  für  unsere  Währungsverfassung  ist  die  der  Reichsbank
in  §  14  des  Bankgesetzes  auferlegte  Verpflichtung,  Barrengold  zum  festen  Satze  von
1392  Mark  für  das  Pfund  fein  gegen  ihre  Noten  umzutauschen.  Da  aus  dem
Pfunde  Feingold  1395  Mark  geprägt  werden  und  die  Münzstätten  auf  Grund  der
Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  8.  Zuni  1875  bei  der  Prägung  von  Gold
auf  Privattechnung  eine  Gebühr  von  3  Mark  pro  Pfund  Feingold  erheben,  entspricht
der  Preis,  welchen  die  Reichsbank  für  Barrengold  zu  zahlen  verpflichtet  ist,  der  Summe,
welche  die  Münzstätten  bei  der  Ausprägung  auf  Privattechnung  liefern.  Bei  den
Münzstätten  erleidet  der  Einlieferer  von  Gold  jedoch  einen  Zinsverlust,  da  er  die
Ausprägung  abwarten  muß;  bei  der  Reichsbank  dagegen  erfolgt  der  Austausch  des
Goldes  gegen  die  Noten  Zug  um  Zug.  Infolgedessen  wird  tatsächlich  alles  Gold,
das  zu  monetären  Zwecken  bestimmt  ist,  bei  der  Reichsbank  eingeliefert,  und  die
Neichsbank  ist  der  einzige  Private,  welcher  von  dem  freien  Prägerechte  Gebrauch  macht.
Lierin  liegt  ein  notwendiger  Ausgleich  dafür,  daß  der  Bedarf  an  Gold  zur  Versendung
nach  dem  Ausland  schließlich  aus  dem  Barschatze  der  Zentralbank  gedeckt  werden
muß.  Durch  den  §  14  des  Bankgesetzes  wird  mithin  der  Reichsbank  die  denkbar
weiteste  Kontrolle  über  die  gesamten  internationalen  Beziehungen  des  deutschen  Geldwesens ­
  gesichert.  Lierdurch,  in  Verbindung  mit  dem  Privatprägerecht,  wird  die  Währung
aufs  engste  mit  der  Bankverfassung  und  den  Verhältnissen  des  Geldmarkts  verknüpft.
Die  Reichsbank  hat  ferner  ihren  Diskontsatz  und  Lombardzinsfuß  bekannt
zu  machen.
Sie  ist  verpflichtet,  die  Noten  der  sich  den  fakultativen  Normen  des  Bankgesetzes
  unterwerfenden  Banken  sowohl  in  Berlin  als  auch  bei  ihren  Zweiganstalten
in  Städten  von  mehr  als  80  000  Einwohnern  oder  am  Sitze  der  Bank,  welche  die
Noten  ausgegeben  hat,  zum  vollen  Nennwert  in  Zahlung  zu  nehmen,  solange  die
ausgebende  Bank  ihrer  Einlösungspflicht  pünktlich  nachkommt.  Sie  darf  diese  Noten
jedoch  nur  zu  Zahlungen  an  diejenige  Bank,  welche  sie  ausgegeben  hat,  oder  zu
Zahlungen  an  dem  Orte,  wo  letztere  ihren  Lauptsitz  hat,  verwenden,  oder  sie  muß  sie
zur  Einlösung  präsentieren.  Die  Noten  der  Reichsbank  dagegen  dürfen  von  den  Privatnotenbanken
  beliebig  in  Zahlung  weitergegeben  werden.
Das  Reich  partizipiert  schließlich  an  dem  Reingewinn  der  Reichsbank.  Über  die
Verteilung  des  Reingewinns  traf  der  §  24  des  Bankgesetzes  folgende  Bestimmung:
Zunächst  wird  den  Anteilseignern  eine  ordentliche  Dividende  von  4,5°/»  des
Grundkapitals  berechnet;  sodann  wird  von  dem  Mehrbetrag  eine  Quote  von  20%
dem  Reservefonds  zugeschrieben,  solange  derselbe  nicht  ein  Viertel  des  Grundkapitals
beträgt;  den  alsdann  verbleibenden  Überschuß  erhalten  das  Reich  und  die  Anteilseigner
je  zur  Lälfte,  soweit  die  Gesamtdividcnde  der  Anteilseigner  8°/o  nicht  übersteigt;  von
dem  weiter  verbleibenden  Reste  erhalten  die  Anteilseigner  ein  Viertel,  das  Reich
drei  Viertel.
Durch  das  Gesetz  vom  18.  Dezember  1889,  betreffend  die  Abänderung  des
Bankgesetzes,  wurde,  entsprechend  dem  allgemeinen  Rückgänge  des  landesüblichen  Zinsfußes, ­
  die  Vordividende  der  Anteilseigner  auf  3,5  %  reduziert,  und  wurden  dem  Reich
drei  Viertel  des  Überschusses  zugewiesen,  soweit  die  Gesamtdividende  der  Anteilseigner
6%  überschritt.*)
Der  §  41  des  Bankgesetzes  behält  dem  Reich  das  Recht  vor,  zuerst  zum
1.  Januar  1891,  alsdann  aber  von  zehn  zu  zehn  Jahren  nach  vorausgegangener  ein-•)

  Line  weitere  Verringerung  der  Bezüge  der  Anteilseigner  brachte  die  Banknovelle  von,
?.  Juni  nach  welcher  der  nach  Berechnung  der  Vordividende  von  2,5%  und  der  gesetzlichen
Zuschrift  zum  Reservefonds  verbleibende  Rest  zu  %  dem  Reich,  zu  %  den  Anteilseignern  überwiesen ­
  wird.
        <pb n="282" />
        6.  Die  Reichsbank  als  deutsche  Zentralbank.

271

jähriger  Ankündigung  entweder  die  Reichsbank  aufzuheben  und  deren  Grundstücke  gegen
Erstattung  des  Buchwerts  zu  übernehmen  oder  die  sämtlichen  Anteilscheine  der  Reichsbank ­
  zum  Nennwerte  zu  erwerben.  In  beiden  Fällen  geht  der  bilanzmäßige  Reservefonds, ­
  soweit  derselbe  nicht  zur  Deckung  von  Verlusten  in  Anspruch  zu  nehmen  ist,
zur  Lälste  an  die  Anteilseigner  und  zur  Lälste  an  das  Reich  über.
Zur  Verlängerung  des  Privilegiums  der  Reichsbank  ist  die  Zustimmung  des
Reichstags  erforderlich.
Da  zu  denselben  Terminen  wie  der  Reichsbank  auch  denjenigen  Banken,  welche
sich  den  fakultativen  Vorschriften  des  Bankgesehes  unterworfen  haben,  —  und  das
sind  alle  bis  auf  die  Braunschweigische  Bank  —  das  Notenrecht  gekündigt  werden
kann,  hat  die  deutsche  Gesetzgebung  von  zehn  zu  zehn  Jahren  freie  Land,  die  Bankverfaffung
  den  veränderten  Verhältnissen  anzupassen  und  sich  als  notwendig  oder
wünschenswert  ergebende  Reformen  vorzunehmen.

6.  Die  Reichsbank  als  deutsche  Zentralbank.
Vom  Reichsbankdirektorium.

Die  Reichsbank  (876—(yoo.  Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei,  jtAOoj.  5.  16—20.
In  der  durch  das  Bankgesetz  vom  14.  März  1875  geschaffenen  Bankverfassung
war  das  Prinzip  der  Zentralbank  soweit  verwirklicht,  als  es  mit  den  wohlerworbenen
Rechten  der  bestehenden  32  Privatnotenbanken  vereinbart  werden  konnte.
Das  Übergewicht  der  Reichsbank  war  gesichert  durch  die  für  die  damaligen  Verhältnisse ­
  und  im  Vergleiche  mit  den  übrigen  Notenbanken  ungewöhnliche  Löhe  ihres
Grundkapitals,  ferner  durch  den  Amfang  ihres  steuerfreien  Notenkontingents,  welches
die  Summe  der  sämtlichen  übrigen  Kontingente  erheblich  überschritt  und  in  der  Folgezeit ­
  dadurch,  daß  ihm  die  Kontingente  der  auf  ihr  Notenrecht  verzichtenden  Banken
zuwachsen  sollten,  sich  noch  mehr  ausdehnen  mußte.  Für  die  Ausdehnung  des  Notenumlaufs ­
  der  Reichsbank  bildete,  falls  der  allgemeine  Geldbedarf  eine  solche  nötig  machte,
die  Notensteuer  keine  wirksame  Beschränkung,  da  die  Reichsbank  sich  nicht  vor  Verlusten ­
  durch  die  Steuer  scheute,  wenn  das  öffentliche  Interesse  eine  Ausdehnung  ihrer
Notenemission  verlangte.  Außerdem  wurde  das  Übergewicht  der  Reichsbank  gefördert
durch  das  Recht,  überall  iin  Reichsgebiete  Zweiganstalten  zu  errichten,  während  für
die  Privatnotenbanken  die  Errichtung  von  Filialen  außerhalb  ihres  Landesterritoriums
an  gewisse  erschwerende  Bedingungen  geknüpft  wurde.
Es  war  Sache  der  Reichsbank,  auf  dieser  Grundlage  den  Gedanken  einer  deutschen
Zentralnotenbank  zu  verwirklichen.
Wie  es  in  der  Absicht  des  Gesetzgebers  lag,  eine  solche  Entwickelung  der  Reichsbank ­
  zu  begünstigen,  so  entsprach  es  auf  der  anderen  Seite  seinen  Grundgedanken,
die  Privatnotenbanken  von  der  Notenausgabe  auf  andere  Geschäftszweige,  namentlich
den  Depositenverkehr,  hinzuweisen  und  ihnen  den  freiwilligen  Verzicht  auf  ihr  Notenrecht ­
  nahezulegen.
Zu  einem  solchen  Ergebnisse  mußte  ohnehin  jede  sachgemäße  Normierung  der
Bedingungen  für  die  Notenausgabe  führen.  Die  Beschränkung  der  Geschäftszweige
auf  diejenigen,  welche  sich  mit  der  Notenausgabe  vertragen,  im  wesentlichen  auf  das
Diskont-  und  Lombardgeschäft,  ist  nur  für  eine  auf  verhältnismäßig  breiter  Basis
ruhende  Bank  ohne  allzu  starke  Einschränkung  des  finanziellen  Erträgnisses  durchführbar;
diese  Begrenzung  war  aber  für  alle  Banken  vorgeschrieben,  die  sich  nicht  in  ihrem
        <pb n="283" />
        272

Zweiter  Teil.  Kandel.  XII.  Bankwesen.

ganzen  Betrieb  auf  das  Territorium  des  Einzelstaates,  der  sie  konzessioniert  hatte,
beschränkt  sehen  wollten;  nur  denjenigen  Banken,  welche  ihre  Notenausgabe  auf  den
Betrag  ihres  Grundkapitals  begrenzen  wollten,  wurden  gewisse  Erleichterungen  gewährt.
Aber  sowohl  diese  Begrenzung  der  Notenausgabe  wie  auch  die  Beschränkung  auf  das
Landesterritorium  mußte  den  betreffenden  Banken  als  Notenbanken  jede  Bedeutung
für  den  deutschen  Geldverkehr  entziehen.
Das  System  der  Notensteuer  förderte  die  beabsichtigte  Entwickelung  unter  zwei
Gesichtspunkten.  Es  bewirkte,  daß  die  Banken  in  normalen  Zeiten,  in  welchen  der
Diskontsatz  5%  nicht  erreicht,  die  ihnen  zugewiesenen  Kontingente  nicht  erheblich  und
für  längere  Zeit  überschreiten  können,  ohne  dadurch  eine  finanzielle  Einbuße  zu  erleiden;
auch  wenn  der  Diskontsatz  5%  erreicht,  haben  die  Banken  keinerlei  Interesse  an  der
Ausdehnung  ihres  ungedeckten  Notenumlaufs  über  ihr  Kontingent  hinaus,  da  die  Zinserttägnisse
  der  über  die  Stcuergrenze  hinaus  emittierten  Noten  durch  die  fünfprozentige
Steuer  absorbiert  werden;  selbst  bei  höheren  Diskontsätzen  ist  der  aus  Kontingentsüberschreitungen ­
  entstehende  Gewinn  nur  ein  verhältnismäßig  geringer.  Infolgedessen ­
  hat  die  Notenstcuer  dahin  gewirkt,  die  ungedeckte  Notenausgabe  der  Privatnotenbanken ­
  im  großen  und  ganzen  auf  die  ihnen  zugewiesenen  Kontingente  zu  begrenzen.
Auf  der  anderen  Seite  hat  der  Amstand,  daß  als  Barvorrat  zur  Berechnung
des  ungedeckten  Notenumlaufs  und  der  Notensteuer  die  gesamten  Kassenvorräte  der
Banken  gelten,  die  Banken  auf  die  Pflege  des  Depositengeschäfts  hingewiesen;  denn
auch  die  aus  dem  Depositengeschäst  sich  ergebenden  Kassenbestände  sind  Notendeckung
im  Sinne  des  Bankgesetzes.
Wie  weit  diese  mit  der  deutschen  Bankverfassung  beabsichtigte  Entwickelung  sich
verwirklicht  hat,  geht  daraus  hervor,  daß  heute  von  den  32  Privatnotenbanken,  die
im  Jahre  1875  bestanden,  nur  noch  7  vorhanden  sind.  Bereits  vor  dem  Inkrafttreten ­
  des  Bankgesetzes  verzichteten  12  Privatnotenbanken  auf  ihre  Privilegien.  Von
den  gegenwärtig  noch  bestehenden  Privatnotenbanken  hat  sich  nur  eine  einzige,  die
Braunschweigische  Bank,  den  fakultativen  Bestimmungen  des  Bankgesctzes  nicht  unterworfen; ­
  ihr  Privilegium  läuft  bis  zum  Jahre  1952.
In  Preußen  besteht  neben  der  Reichsbank  nur  noch  eine  einzige  Notenbank,
die  Frankfurter  Bank.  Während  alle  übrigen  preußischen  Privatnotenbanken  ihr
Notenrecht  entweder  durch  freiwilligen  Verzicht  oder  durch  Nichterneuerung  des  Privilegiums ­
  bei  dessen  Ablauf  seitens  der  preußischen  Regierung  verloren  haben,  wurde
das  Notenrecht  der  Frankfurter  Bank  in  Rücksicht  auf  die  Konkurrenz  der  benachbarten  süddeutschen ­
  Notenbanken  mit  einjähriger  Kündigungsfrist  auf  unbestimmte  Zeit  verlängert.
Die  übrigen  den  Normativbcstimmungen  des  Bankgesctzes  unterworfenen  fünf
Privatnotenbanken  sind  folgende:
die  Bayerische  Notenbank  in  München,
die  Sächsische  Bank  zu  Dresden,
die  Württembergische  Notenbank  zu  Stuttgart,
die  Badische  Bank  zu  Mannheim,
die  Bank  für  Süddeutschland  zu  Darmstadt.
Von  ihnen  haben  sich  namentlich  die  beiden  erstgenannten  einen  verhältnismäßig
geschlossenen  Wirkungskreis  zu  erhalten  gewußt  und  sich  ein  größeres  Filialnetz
geschaffen,  das  jedoch  durchweg  auf  ihr  Landesterritorium  beschränkt  geblieben  ist.
Durch  den  Verzicht  von  25  Privatnotenbanken  hat  das  Notenkontingent  der  Reichsbank ­
  sich  von  250  Millionen  Mark  allmählich  auf  293,4  Millionen  Mark  vergrößert,*)
während  die  Summe  der  Kontingente  der  Privatnotenbanken  nur  noch  91,6  Millionen
Mark  beträgt.

*)  Nach  der  Banknovelle  vom  7.  Juni  I899  ist  es  auf  45»  Millionen  Mark  erhöht.
        <pb n="284" />
        6.  Die  Reichsbank  als  deutsche  Zentralbank.

273

55ioüat,  Volkswirtschaftliches  Lesebuch.

18

Wichtiger  als  dieser  Zuwachs  war  für  die  Stellung  der  Reichsbank,  daß  sie
alsbald  ihre  Filialen  über  ganz  Deutschland  ausdehnte.  Wie  stark  außerhalb  Preußens
das  Bedürfnis  nach  dem  Anschluß  an  eine  Zentralbank  war,  geht  daraus  hervor,  daß
bereits  im  Jahre  1875  aus  diesen  Gebieten,  namentlich  aus  Sachsen,  zahlreiche  Wünsche
an  die  Preußische  Bank  herantraten,  Ivelche  auf  die  Errichtung  von  Filialen  bereits
vor  dem  Inkrafttreten  der  neuen  Bankverfassung  gerichtet  waren.  Dasselbe  Gesetz  vom
27.  März  1875,  das  die  Preußische  Regierung  zum  Abschlüsse  des  Vertrages  über  die
Abtretung  der  Reichsbank  ermächtigte,  erteilte  auch  der  Preußischen  Bank,  welche  bisher
außerhalb  Preußens  nur  in  Elsaß-Lothringen  und  Bremen  auf  Grund  besonderer
Gesetze  Zweiganstalten  errichtet  hatte,  für  die  kurze  Zeit,  die  sie  noch  als  solche  existierte,
die  ihr  bisher  nicht  zustehende  Befugnis,  Zweiganstalten  im  ganzen  Reich  zu  errichten,
und  von  dieser  Befugnis  wurde  sofort  Gebrauch  gemacht,  nicht  nur  für  Sachsen,
sondern  auch  für  Lessen,  Baden,  Braunschweig  und  Reuß  ä.  L.  Rach  dem  1.  Januar
1876  kam  das  gesamte  übrige  Deutschland  hinzu.
Von  entscheidender  Bedeutung  für  die  Stellung  der  Reichsbank  in  der  deutschen
Bankverfassung  ist  jedoch  der  Llmstand,  daß  die  Privatnotenbanken  ihrer  ganzen  Geschäftsführung ­
  nach  mehr  und  mehr  aufgehört  haben,  einen  bestimmenden  Einfluß  auf  die
Regelung  des  Geldverkehrs  und  auf  die  internationalen  Beziehungen  unseres  Geldwesens ­
  zu  üben.  Die  Erfüllung  dieser  wichtigen  Aufgaben  fiel  mehr  und  mehr  der
Reichsbank  zu.
Die  Reichsbank  ist  der  letzte  Rückhalt  des  inneren  deutschen  Geldverkehrs.  Sie
befriedigt  jede  Steigerung  des  an  sie  heranttetenden  Geldbedarfs  aus  eigenen  Mitteln
durch  eine  Vermehrung  ihrer  Notenausgabe,  auch  wenn  diese  ihr  steuerfreies  Kontingent
weit  überschreitet,  während  sie  auf  der  anderen  Seite  durch  die  Festsetzung  ihres  Diskontsatzes ­
  den  Geldbegehr  reguliert  und  einer  allzu  starken  Ausdehnung  ihres  Notenumlaufs
cittgegenwirkt.  Sie  lehnt  sich  weder  an  andere  Banken  an,  noch  rediskontiert  sie
Wechsel  wie  die  Privatnotenbanken,  —  um  auf  diese  Weise  ihre  Anlage  zu  vermindern
und  ihre  Bettiebsmittel  durch  Inanspruchnahme  Dritter  zu  verstärken.
Ebenso  liegt  die  Überwachung  der  auswärtigen  Beziehungen  des  deutschen  Geldwesens ­
  ausschließlich  in  den  Länden  der  Reichsbank.  Sie  ist  bestrebt,  einen  ausreichenden
Goldvorrat  zu  halten,  aus  welchem  jederzeit  der  etwa  vorhandene  Überschuß  unserer
Verpflichtungen  an  das  Ausland  beglichen  werden  kann,  ohne  daß  unsere  Währung
dadurch  eine  Erschütterung  erfährt.  Sic  ist  andererseits,  infolge  der  Bestimmung  des
Bankgesetzes  über  den  Goldankauf,  diejenige  Stelle,  welcher  das  vom  Auslande
kommende  Gold  in  erster  Reihe  zufließt.  Sie  übt  schließlich  durch  die  Festsetzung  ihres
Diskontsatzes,  ebenso  wie  aus  den  inneren  Kreditbegehr,  so  auch  auf  die  internationalen
Goldbewegungen,  einen  gewissen  regulierenden  Einfluß  aus.  Dies  wurde  von  den
Privatnotenbanken  bereits  im  Jahre  1887  auch  formell  anerkannt  durch  Abschluß  einer
Vereinbarung,  mittels  welcher  sie  sich  verpflichteten,  nicht  unter  dem  Satze  der  Reichsbank ­
  zu  diskontieren/)  sobald  diese  einen  drohenden  Goldabfluß  signalisiert.

*)  vcrgl.  jetzt  Art.  7  der  Banknovelle  vom  7.  Ju»i
        <pb n="285" />
        274

Zweiter  Teil.  Landet.  XII.  Bankwesen.

7.  Der  Giroverkehr  der  Neichsbank.
Vom  Reichsbankdirektorium.
Die  Reichsbauk  *876—1900.  Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckcrei,  [*900].  5.  so—8*,
5.  SS—SH  Und  S.  6*  -62.
Das  Wesen  des  Giroverkehrs  besteht  in  einer  Bargeld  ersparenden  Vermittelung
von  Zahlungen  zwischen  den  Kunden  derselben  Bank;  statt  der  Barzahlung  erfolgt  die
Umschreibung  in  den  Bankbüchern  in  der  Weise,  daß  die  zu  zahlende  Summe  von
dem  Guthaben  des  Zahlenden  auf  das  Guthaben  des  Zahlungsempfängers  übertragen
wird.  Daran  schließen  sich  die  Annahme  von  baren  Einzahlungen  für  die  Giroguthaben ­
  und  die  Leistung  von  baren  Auszahlungen  aus  den  Guthaben  sowie  Verrechnungen ­
  aller  Art  —  aktiv  und  passiv  —  mit  den  Konteninhabern.
Die  Übertragung  größerer  Summen  in  den  Büchern  der  Bank  hat  große  Vorzüge ­
  vor  der  Barzahlung.  Die  Mühe  der  Prüfung  und  des  Zählens,  die  Gefahr
und  die  Kosten  des  Transports  von  Bargeld  kommen  in  Wegfall.  Die  geschehene
Zahlung  ist  durch  die  Übertragung  in  den  Büchern  der  Bank  sicher  beurkundet.  Die
Abnutzung,  welche  bei  dem  umlaufenden  Geld  unvermeidlich  ist,  wird  erspart,  wenn
das  Geld  ruhig  in  der  Bank  liegt,  und  ebenso  der  Verlust  an  Zinsen  während  eines
Geldtransports.
Diese  Vorteile  erfahren  eine  wesentliche  Steigerung  durch  den  ümstand,  daß,
nachdem  sich  der  Giroverkehr  einmal  eingebürgert  hat,  die  Möglichkeit  einer  Zurückziehung ­
  der  sämtlichen  Guthaben  völlig  ausgeschlossen  ist,  weil  die  Geschäftswelt  auch
in  kritischen  Zeiten  die  Erleichterungen  des  Giroverkehrs  nicht  entbehren  und  deshalb  ihre
Giroguthaben  nicht  vollständig  abheben  kann.  Infolgedessen  kann  die  Bank  die  Giroguthaben ­
  benutzen,  um  kurzfristigen  Kredit  zu  gewähren.  Dadurch  wird  eine  weitere
sehr  bedeutende  Ersparnis  von  Bargeld  herbeigeführt.  Die  Giroguthaben  werden  zum
Teil  dem  freien  Verkehr  im  Wege  der  Kreditgewährung  wieder  zur  Verfügung  gestellt,
zum  Teil  werden  sie  selbst  erst  im  Wege  der  Kreditgewährung  geschaffen.
Der  Giroverkehr  hat  nun  zur  Voraussetzung,  daß  der  Konteninhaber  jederzeit
durch  bare  Abhebung  über  sein  Guthaben  verfügen  kann.  Die  Girogelder  sind  deshalb
täglich  fällige  Verbindlichkeiten  und  bankpolitisch  ähnlich  zu  behandeln  wie  die  Banknoten.
Schon  infolge  dieser  Gleichartigkeit  eignet  sich  die  Pflege  des  Girogeschäfts  in  besonderem
Maße  für  Notenbanken.  Die  Vorteile  der  Kombination  von  Notenausgabe  und  Giroverkehr ­
  treten  besonders  darin  in  die  Erscheinung,  daß  das  den  Notenbanken  im  Wege
des  Giroverkehrs  zufließende  Bargeld  ihren  ungedeckten  Notenumlauf  verringert.
Die  Einrichtung  des  Giroverkehrs  ist  in  ihren  wesentlichen  Zügen  die  folgende:
Die  Grundlage  bildet  die  zum  Zeichen  des  Vertragsabschlusses  erforderliche
Vollziehung  der  gedruckten  „Bestimmungen  für  den  Giroverkehr  der  Reichsbank"  durch
den  Konteninhaber.  Die  Eröffnung  des  Konto  erfolgt  durch  Einlage  eines  Barbetrags
als  „Guthaben".  Dieses  erfährt  einen  Zuwachs  durch  bare  Einzahlungen,  durch  Übertragung ­
  von  anderen  Girokonten  und  durch  Verrechnung  zwischen  der  Bank  und  dem
Konteninhaber  (Gutschrift  von  diskontierten  Wechseln,  gewährten  Lombarddarlehnen  rc.).
Die  Verfügung  über  das  Guthaben  findet  statt  durch  bare  Abhebung,  Übertragung
auf  andere  Girokonten  und  durch  Verrechnung  zwischen  der  Bank  und  dem  Konteninhaber ­
  (Belastung  der  vom  Konteninhaber  bei  der  Bank  zahlbar  gestellten  Wechsel,
fälliger  Lombarddarlehne  rc.).
Für  die  Übertragungen  von  Konto  zu  Konto  wurde  der  rote  Check  eingeführt,  der
die  eigentliche  Giroanweisung  darstellt.  Zur  Abhebung  von  Bargeld  aus  einem  Guthaben ­
  und  zur  Verrechnung  mit  der  Bank  dienen  die  weißen  Checks.  Der  rote
        <pb n="286" />
        7.  Der  Giroverkehr  der  Reichsbank.

275

18*

Check  lautet  auf  den  Namen  und  kann  nicht  auf  Dritte  übertragen  werden.  Der
weiße  Check  dagegen  wird  auf  den  Namen  mit  dem  Zusatze  „oder  Überbringer"  gestellt.
Für  die  Zahlungsleistung  im  Fernverkehr  kommt  praktisch  fast  nur  der  rote  Check,  also
die  Übertragung  von  Konto  zu  Konto,  in  Betracht,  da  die  Barzahlung  aus  einem
Guthaben  auf  Grund  eines  Weißen  Checks  an  einem  andern  Platze  nur  gegen  Entrichtung ­
  einer  Gebühr  und  erst  dann  erfolgen  kann,  wenn  das  Vorhandensein  des
Guthabens  bei  der  das  Konto  führenden  Zweiganstalt  festgestellt  ist.
Die  Girocinrichtung  der  Reichsbank  ist  allen  Klassen  der  Bevölkerung  zugänglich,
ebenso  wie  Anstalten  und  Behörden.  Die  Bank  eröffnet  jedem  ein  Konto,  welcher
das  für  den  Giroverkehr  nötige  Vertrauen  genießt.  Sie  erwartet,  daß  der  Inhaber
ein  der  Mühewaltung  entsprechendes  Guthaben  hält.  Ein  bestimmter  Maßstab  hierfür
ist  zwar  nickt  gegeben,  die  Löhe  der  Guthaben  läßt  sich  vielmehr  erst  bestimmen  nach
Art  und  Amfang,  in  welchem  der  Konteninhaber  die  Dienste  der  Bank  in  Anspruch
nimmt.  Indessen  wird  die  Eröffnung  von  Girokonten  für  Kaufleute  von  einer
vorherigen  Verständigung  über  die  Löhe  des  der  Bank  in  der  Regel  zu  belassenden
Mindestguthabens  abhängig  gemacht,  welches  an  kleineren  Orten  nicht  unter  1000  Mark
herabssnken,  an  größeren  Landelsplätzcn  aber  mehrere  tausend  Mark  betragen  soll.
Steigen  die  Amsätze  auf  dem  Konto  über  das  entsprechende  und  erwartete  Maß  hinaus
und  findet  die  Bank  sich  auch  anderweitig  nicht  ausreichend  entschädigt,  so  kann  sie  den
Konteninhaber  anhalten,  sein  Guthaben  entsprechend  zu  verstärken.  Die  Bank  kann
ein  Konto  jederzeit  ohne  Angabe  von  Gründen  kündigen,  wozu  hauptsächlich  eine
mißbräuchliche  Benutzung  desselben  führen  kann.
Am  10.  April  1876  konnte  der  Giroverkehr  auf  der  neuen  Grundlage  in  Berlin
und  bei  sämtlichen  selbständigen  Bankanstalten  eröffnet  werden.  Der  neue  Geschäftszweig ­
  begann  sogleich  mit  einem  ausgedehnten  Kreise  von  Interessenten.  Die  Mittel,
welche  der  Bank  aus  seiner  Pflege  zuflössen,  erhöhten  sich  in  rascher  Folge.  Die
Giroguthaben  hatten,  soweit  sie  sich  aus  Privatguthaben  zusammensetzten,  am
1.  Januar  1876,  nach  Übernahme  der  großen  Bestände  der  Lamburger  Girobank,  den
Betrag  von  16  Millionen  Mark  um  weniges  überstiegen,  betrugen  aber  schon  am
31.  Mai,  kaum  zwei  Monate  nach  der  allgemeinen  Einführung  des  Verkehrs,  über
94,5  Millionen  Mark.  Die  neuen  Einrichtungen  haben  sich  auch  in  der  Folge  im
großen  und  ganzen  als  zweckmäßig  erwiesen  und  erfuhren  nur  einmal  bei  der  Einrichtung ­
  der  Abrechnungsstellen  eine  erheblichere  Änderung.
Durch  die  planmäßig  durchgeführte  Organisation  des  Giroverkehrs  ist  es  der
Reichsbank  gelungen,  diesen  Geschäftszweig  zu  großer  Entfaltung  zu  bringen.  Die
Amsätze  im  Giroverkehr,  welche  im  Jahre  1875  bei  der  Preußischen  Bank  nur
834  Millionen  Mark,  bei  der  Lamburger  Bank  2658  Millionen  Mark  betragen
hatten,  haben  sich  im  ersten  Jahre  des  Bestehens  der  Reichsbank  auf  16,7  Milliarden
Mark  und  bis  zum  Jahre  1900  auf  164  Milliarden  Mark  gehoben.  Die  Zahl  der
Konten,  welche  die  Reichsbank  von  den  genannten  Instituten  übernommen  hatte,  betrug
insgesamt  nicht  viel  mehr  als  700.  Sie  steigerte  sich  noch  im  Jahre  1876  auf  3245
und  bis  zum  Ende  des  Jahres  1900  auf  15847.*)
Die  aufsteigende  Entwickelung  vollzog  sich  indessen  nicht  ununterbrochen.  Nachdem
die  Zahl  der  Teilnehmer  schon  seit  Ende  der  siebziger  Jahre  nahezu  stabil  geblieben
war,  trat  im  Jahre  1882  sowohl  in  den  Amsätzen  wie  in  den  Guthaben  ein  Rückgang
ein,  der  um  so  bemerkenswerter  ist,  als  gerade  in  diesem  Jahre  die  Geschäftstätigkeit

*)  Im  Jahre  (903  wurden  im  Giro-  und  Anweisungsverkehr  XBO 3 ^  Milliarden  Mark
umgesetzt;  die  Zahl  der  Kontoinhaber  betrug  Ende  desselben  Jahres  20027.  verwaltungsbericht ­
  der  Reichs  bank  für  das  Jahr  $03.  vorgelegt  in  der  Generalversammlung  am
7.  März  ;90n.  Berlin,  gedruckt  in  der  Reichsdruckerei.  5.  20  und  5.  6.  —  G.  ITT.
        <pb n="287" />
        276

Zweiter  Teil.  .Handel.  XII.  Bankwesen.

eine  ungewöhnlich  starke  war.  Seitdem  ist  nur  noch  im  Jahre  1892  eine  vorübergehende ­
  Abnahme  der  Amsätze  eingetreten,  offenbar  im  Zusammenhange  mit  der  wirtschaftlichen ­
  Depression  dieses  Jahres.
Wenn  man  im  großen  ganzen  den  Gang  des  wirtschaftlichen  Lebens  mit  der  Entwickelung ­
  des  Giroverkehrs  vergleicht,  so  ist  ein  Zusammenhang  allerdings  nicht  immer  deutlich
festzustellen.  Die  ziffernmäßige  Entwickelung  des  Giroverkehrs  war  bis  jetzt  noch  überwiegend ­
  durch  den  fortschreitenden  Ausbau  des  Systems,  in  letzter  Zeit  namentlich
durch  seine  Ausdehnung  auf  immer  weitere  Plätze  und  die  Einbeziehung  von  Staatskassen ­
  in  den  Giroverkehr  bedingt,  und  gegenüber  diesen  Faktoren  kam  die  wirtschaftliche
Entwickelung  nicht  zu  einem  ausschlaggebenden  Einflüsse.

8.  Die  Verdienste  des  Reichsbankpräsidenten  Dr.  Richard  Koch
um  das  deutsche  Geld-  und  Bankwesen.
Von  der  Handelskammer  zu  Frankfurt  a.  M.

Handelskammer  zu  Frankfurt  a.  !N.,  Jahresbericht  für  190s.  Teil.  Frankfurt  a.  M.,
Selbstverlag  der  Frankfurter  Handelskammer,  1904.  5.  77—78.
Die  Handelskammer  zu  Frankfurt  a.  M.  richtete  an  den  Präsidenten  des  Reichsbankdirektoriums ­
  Dr.  R.  Koch  aus  Anlaß  seines  50jährigen  Dienstjubiläums  am
2.  November  1903  das  folgende  Glückwunschschreiben:
„Zu  dem  50  jährigen  Staatsdienst-Jubiläum,  welches  Eure  Exzellenz  morgen  unter
der  lebhaftesten  Anteilnahme  weiter  Kreise  unseres  Vaterlandes  feiern,  gestattet  sich  auch
die  unterzeichnete  Handelskammer,  als  Vertreterin  der  Interessen  für  Handel  und
Gewerbe  eines  der  größten  deutschen  Handels-  und  Börsenplätze,  ihre  wärmsten  und
aufrichtigsten  Glückwünsche  abzustatten.
In  einer  gewaltigen  Lebensarbeit  haben  Euere  Exzellenz  so  vielerlei  geschaffen,
lvas  dem  deutschen  Handel  und  insbesondere  dem  Börsen-  und  Bankgeschäft  zugute
kommt,  daß  es  Ehrenpflicht  jeder  Verttetung  dieser  Kreise  sein  muß.  Ihnen  am  heuügen
Tage  vor  aller  Welt  wärmsten  Dank  und  die  rückhaltslose  Anerkennung  dieses  Schaffens
auszusprechen.  Ew.  Exzellenz  ist  zu  danken  die  dem  deutschen  Handel  so  nützliche
stolze  Entwicklung  der  Reichsbank  mit  ihrer  stets  maßvollen  und  dem  Gesamtinteressc
Rechnung  tragenden  Diskontpolitik,  mit  ihrein  von  Eurer  Exzellenz  in  erster  Linie  eingeführten ­
  und  emporgebrachten  Giroverkehr,  vor  allem  aber  dafür,  daß  unsere  Goldwährung, ­
  die  wiederholt  die  schärfsten  Angriffe  erfahren  mußte,  zum  Segen  der  Nation
uns  unberührt  erhalten  blieb.
Ew.  Exzellenz  darf  die  Förderung  so  vieler  Materien  des  Geld-  und  Bankwesens
in  praktischer  und  literarischer  Hinsicht  nachgerühmt  werden;  denn  wie  selten  jemand
haben  Euere  Exzellenz  es  verstanden,  den  Bedürfnissen  der  Praxis  gerecht  zu  werden
und  gleichzeitig  eine  Anzahl  wissenschaftlich  erkannter  nützlicher  Reformen  in  der  Praxis
auszugestalten.
Nicht  unvergessen  soll  auch  bleiben,  wie  Euere  Exzellenz  die  Verhandlungen  der
Börsenenquete-Kommission  in  ausgezeichneter  und  stets  objettiver  Weise  zu  leiten
verstanden  haben,  und  wie  es  Euerer  Exzellenz  wohl  in  erster  Linie  zu  danken  ist,
wenn  die  Vorschläge  dieser  Enquetekommission  trotz  mancher  wenig  börsenfreundlicher
Mitglieder  derselben  weit  mehr  Rücksicht  auf  die  Verhältnisse  des  Börsenverkehrs
genommen  haben,  als  dies  leider  später  bei  der  parlamentarischen  Beratung  des  Börsengesetzes ­
  geschehen  ist.
        <pb n="288" />
        9.  Der  Konzentrationsprozeß  im  deutschen  Bankgewerbe  (1903).  277
Mit  Stolz  blicken  am  heutigen  Ehrentage  Euerer  Exzellenz  der  deutsche  Kandel
und  vor  allem  die  deutschen  Börsen  auf  einen  Mann,  der  solches  geleistet;  mit  Freuden
nehmen  sie  wahr,  wie  trotz  der  so  erfolgreichen,  aber  auch  fo  mühsamen  Arbeit  eines
ganzen  Lebens  Euere  Exzellenz  noch  immer  in  unveränderter  Frische  und  Rüstigkeit
dastehen  und  noch  eine  lange  Reihe  von  Jahren  segensreicher  Tätigkeit  erhoffen  lassen.
Mit  den  weitesten  Kreisen  des  deutschen  Handels  gibt  auch  die  unterzeichnete
Handelskammer  dem  innigsten  Wunsche  Ausdruck,  daß  diese  Loffnung  sich  verwirklichen
möge  und  Euerer  Exzellenz  nebst  einem  glücklichen  Lebensabend  noch  viele  Jahre  der
Tätigkeit  zum  Wohl  und  Gedeihen  des  deutschen  Kandels  beschieden  sein  möchten!"

9.  Der  Konzentrationsprozeß  im  deutschen  Bankgewerbe
(1903).
Von  Richard  Ealwer.
Lalwer,  Das  Wirtschaftsjahr  (903.  (.  Teil.  Jena,  Gustav  Fischer,  $04.  5.  (78—&amp;gt;79
und  S.  (8(—(82.
Das  Konzentrationsbestreben  im  Bankwesen  hat  im  Jahre  1903,  vor  allem
durch  die  Interessengemeinschaft  zwischen  der  Dresdner  Bank  und  dem
Schaaffhausenfchen  Bankverein,  einen  ganz  überraschenden  Erfolg  von  großer
Tragweite  zu  verzeichnen.  Die  Fusion,  die  im  November  bekannt  wurde,  trat  mit
dem  1.  Januar  1904  in  Kraft.  Die  Gründe,  die  über  die  Fusion  angegeben  wurden,
leiten  sich  einmal  aus  der  allgemeinen  Lage  des  Geldmarktes  her,  sodann  aber  insbesondere ­
  aus  der  Konkurrenz,  die  sich  die  verschiedenen  Berliner  Großbanken, ­
  vor  allem  im  rheinisch-westfälischen  Gebiet  gegenseitig  machen.
Bei  sinkenden  Diskontsätzen  wird  es  auch  den  kapitalkräftigen  Banken  schwer,
ihre  Gelder  so  rentabel  anzulegen,  daß  sie  im  stände  sind,  ihr  Aktienkapital  in  einer  dein
Kurse  ihrer  Aktien  entsprechenden  Köhe  zu  verzinsen.  Nun  liegt  es  aber  in  dem
Bestreben  jeder  Aktiengesellschaft,  ihren  Aktionären  das  Kapital  möglichst  hoch  zu  verzinsen. ­
  Lim  dazu  überhaupt  in  der  Lage  zu  sein,  bleibt  kein  anderer  Weg  übrig,  als
Massenumsätze  zu  erzielen,  bei  denen  schon  relativ  geringe  Ertragsüberschüsse  hinreichen, ­
  um  für  die  Aktionäre  einen  nennenswerten  Gewinn  abzuwerfen.  Je  größer
der  Amsatz,  um  so  kleiner  braucht  bei  dem  einzelnen  Geschäft  der  Gewinn  zu  sein.
Der  Gewinn  aus  dem  ganzen  Geschästsunternehmen  bleibt  dann  doch  auf  gleicher
Köhe;  ja  die  Vermehrung  des  Amsatzes  kann  trotz  weichenden  Zinsfußes  sogar  noch
eine  beträchtliche  Steigerung  des  Gewinns  zur  Folge  haben.  So  schafft  die  gegenwärtige ­
  Lage  des  Geldmarktes  die  Notwendigkeit  einer  Vergrößerung  der  Amsätze  bei
unseren  Großbanken.
Diese  Notwendigkeit  wird  aber  um  so  zwingender,  je  mehr  die  Banken  unter  sich
selbst  den  Kreditnehmern  gegenüber  in  Konkurrenz  treten.  Den  ersten  Anstoß  zur
Verschärfung  dieser  Konkurrenz  hat  Ende  des  Jahres  1902  die  Deutsche  Bank
gegeben,  indem  sie  die  Duisburg-Ruhrorter  Bank  erwarb,  wodurch  eine  ganze  Reihe
großer  Industriegescllschaften  Rheinland-Westfalens  in  enge  finanzielle  Beziehungen
zu  der  Deutschen  Bank  traten.
Damals  spitzte  sich  der  Wettbewerb  zwischen  den  Großbanken  erheblich  zu.  Die
Deutsche  Bank,  die  Diskontogesellschaft,  die  Dresdner  Bank,  der  Schaaffhausenschc
Bankverein,  die  Berliner  Kandelsgesellschaft  suchten  gleichzeitig  und  in  steigendem
        <pb n="289" />
        278

Zweiter  Teil.  Lande!.  XII.  Bankwesen.

Maße  ihre  Geschäftsverbindungen  mit  der  rheinisch-westfälischen  Industrie  zu  vermehren
und  die  bestehenden  enger  zu  gestalten.  In  diesem  Wettstreit  der  Großbanken  sollen
sich  die  Deutsche  Bank  und  die  Diskontogcsellschast  den  anderen  Konkurrenten  gegenüber ­
  sehr  häufig  überlegen  gezeigt  haben.
Von  den  beiden  nunmehr  fusionierten  Banken  aber  hatte  zweifellos  der  Schaaffhausensche
  Bankverein  nach  seiner  ganzen  Vergangenheit  die  festeren  und  älteren
Beziehungen  mit  der  rheinisch-westfälischen  Industrie.  In  allerjüngster  Zeit  noch  ist
diese  Bank  Zahlungs-  und  Abrechnungsstelle  für  eine  Reihe  von  Syndikaten  geworden,
die  in  Rheinland-Westfalen  ihr  Tätigkeitsgebiet  haben.  Jünger  und  lange  nicht  so
befestigt  sind  dagegen  die  Beziehungen  der  Dresdner  Bank  zu  Krupp,  Thyssen,
Stinnes  und  anderen  rheinisch-westfälischen  Firmen.  Während  es  nun  einerseits  der
Dresdner  Bank  schwer  wurde,  in  Rheinland-Westfalen  ihr  Tätigkeitsgebiet  zu  erweitern,
—  hatten  doch  schon  die  meisten  und  größten  Werke  feste  Bankverbindungen  —  so
fühlte  andererseits  der  Schaaffhausensche  Bankverein  im  Gegensatz  zur  Deutschen  Bank
und  Diskontogesellschaft  eine  gewisse  Grenze  seiner  Leistungsfähigkeit,  die  nur  durch
eine  erhebliche,  aber  auch  bedenkliche  Kapitalvermehrung  zu  überwinden  gewesen  wäre.
In  dieser  Situation  trafen  sich  dann  die  Interessen  der  beiden  bisher  konkurrierenden ­
  Banken,  indem  die  Fusion  gleichzeitig  die  Einflußsphäre  der  Dresdner
Bank  in  Rheinland-Westfalen  erweiterte  und  die  Kapitalkraft  des  Schaaffhausenschen
Bankvereins  erhöhte.
Durch  die  Fusion,  die  vorläufig  beide  Banken  noch  als  selbständige  Gesellschaften
erhält,  wird  eine  Bankvereinigung  geschaffen,  die  über  ein  Gesamtkapital  von  230  Millionen
Mark  verfügt.
Die  Beziehungen  Rheinlands  und  Westfalens  zu  der  Berliner  Großfinanz
ergeben  nunmehr  folgendes  Bild.  Die  Deutsche  Bank  ist,  nachdem  sie  durch  die
Bergisch-Märkische  Bank  und  die  Duisburg-Ruhrorter  Bank  schon  festen  Fuß  in
diesem  Gebiet  gefaßt  hatte,  im  Jahre  1903  auch  mit  der  Essener  Kreditanstalt  und
der  Siegener  Bank  für  Lande!  und  Gewerbe  in  Verbindung  getreten.  Die  neue
Betriebsgemeinschaft  zwischen  der  Dresdner  Bank  und  dem  A.  Schaaffhausenschen
Bankverein  stellt  folgende  Verbindungen  her.  Zur  Dresdner  Bank  mit  130  Millionen
Mark  Attienkapital  gehören  die  Kölnische  Wechsler-  und  Kommissionsbank  mit  12  Millionen
Mark,  die  Rheinische  Bank  mit  10  Millionen  Mark,  die  Märkische  Bank  in  Bochum
mit  5  Millionen  Mark  und  die  Westdeutsche  Bank  vormals  Ionas  Cahn  in  Bonn  mit
9  Millionen  Mark  Aktienkapital.  ZumSchaaffhausenschenBankvereinmitlOO  Millionen ­
  Mark  gehören  die  Mittelrheinische  Bank  in  Koblenz  mit  9  Millionen  Mark,  die
Mühlheimer  Bank  mit  5  Millionen  Mark,  die  Westfälisch-Lippesche  Vereinsbank  in
Bielefeld  mit  5  Millionen  Mark,  die  Niederrheinische  Kreditanstalt  in  Krefeld  mit
21  Millionen  Mark,  die  Pfälzische  Bank  in  Ludwigshafen  mit  50  Millionen  Mark.
Die  neue  Bankgruppe  mit  356  Millionen  Mark  Attienkapital  und  68  Millionen
Mark  Rücklagen  ist  also  der  Deutschen  Bank  mit  443  Millionen  Mark  und  der
Diskontogesellschaft  mit  etwa  430  Millionen  Mark  Aktienkapital  und  Rücklagen  fast
ebenbürtig?)

*)  Über  den  Ronzentrationsxrozeß  im  deutschen  Bankgewerbe  im  Jahre  *90-*  s.  Berliner
Jahrbuch  für  Handel  und  Industrie.  Jahrgang  $04.  Bd.  I.  Berlin,  Georg  Reimer,  *905.
£.  *80  ff.  -  G.  nt.
        <pb n="290" />
        1.  Buchgewerbe  und  Geistesleben.

279

XIII.  Buch-  und  Zeitungswesen.

1.  Buchgewerbe  und  Geistesleben.
Von  Woldemar  Koehlcr.

Itoehler,  Das  deutsche  Buchgewerbe  im  Dienste  der  Wissenschaft.  Denkschrift,  kseidelderg,
  Karl  Winter,  [(903/$].  5.  9—p.
Das  Buchgewerbe  ist  mit  dem  Geistesleben  eng  verknüpft.  Wie  erklärt  sich  diese
Erscheinung?  —
Die  praktische  Übung  erzieherischer  Tätigkeit  stützt  sich  vor  allem  auf  die  Bildungsmittel, ­
  unter  denen  die  literarischen  naturgemäß  den  ersten  Rang  einnehmen.  Ihre
Beschaffenheit  war  von  jeher  großen  Schwankungen  unterworfen,  je  nach  dem  Niveau
des  obwaltenden  Kulturzustandes.  Sie  hat  gleich  diesem  ihre  geschichtliche  Entwickelung.
In  der  Qualität  der  Bildungselemente  liegt  in  gewissem  Sinne  auch  die  Gewähr  für
den  geistigen  Fortschritt,  zum  mindesten  aber  ein  Kennzeichen  für  dessen  Bewertung.
Von  den  einfachsten  Formen  schreitet  sie  fort  zu  immer  höherer  Vollendung.
Die  Einwirkung  der  Schrift  in  all  der  Vielseitigkeit  ihrer  technischen  Verwendung
auf  den  Werdegang  der  Geisteskultur  tritt  in  der  Geschichte  des  Buchgewerbes  besonders
wirkungsvoll  hervor.  Sie  verbürgt  den  engen,  ja  untrennbaren  Zusammenhang  mit
der  Geschichte  der  geistigen  Bildung,  —  ein  Konnex,  der  durch  das  stete  Zusammenfließen ­
  der  beiderseitigen  Interessengebiete  festgefügt  ist.  Die  Innigkeit  der  wechselseitigen ­
  Beziehungen  erklärt  die  Tatsache,  daß  die  Geschichte  des  Buchgewerbes  zugleich
ein  nicht  unbedeutendes  Stück  Kulturgeschichte  enthält,  ja  enthalten  muß.  Sie  beschreibt
die  Entstehung  und  Verwertung  jener  Elemente,  durchweiche  der  Menschheit ­
  eine  höhere  Daseinsform  geschaffen,  ihr  ein  menschenwürdiges  Leben
begründet  und  erhallen  wurde.
Mit  dein  Werden  und  Vergehen  auf  dein  Gebiete  des  geistigen  Lebens  ändern
sich  auch  Art  und  Llmfang  buchgewerblichen  Fleißes,  ändern  sich  die  grundlegenden
Voraussetzungen,  in  denen  der  Grad  der  Entwickelungsfähigkcit  des  Buchgewerbes
gegeben  ist.  Beide  Gebiete  stehen  im  Verhältnis  wechselseitiger  Bedingtheit.  Die
Geistesarbeit  spiegelt  sich  in  den  Erzeugnissen  dieser  Gewerbtätigkeit  wieder  und  findet
in  derselben  ihren  beredten  Ausdruck.  Ein  jegliches  für  das  Kulturleben  wichtige
Ereignis  wird  vom  literarischen  Verkehr  seiner  Bedeutung  gemäß  aufgenommen  und
von  diesem  in  einer  auf  das  allgemeine  Verständnis  abzweckenden  Form  reflekttert,  —
etwa  wie  Lichtstrahlen,  die  auf  ein  Prisma  fallen.
Der  enge  Zusammenhang  der  erwähnten  Interessensphären  tritt  des  weiteren  recht
deutlich  in  der  Erscheinung  zutage,  daß  Aufschwung  und  Niedergang  auf  der  einen
Seite  sich  unmittelbar  der  andern  mitteiien  und  auf  diese  übergehen,  jedoch  mit  dem
Unterschiede,  daß  selbst  die  schwerste  Katastrophe,  welche  je  die  Kultur  getroffen,  nicht
in  gleichem  Maße  verderblich  auf  die  geistigen  Schöpfungen  einwirtt.  Die  Errungenschaften ­
  des  Wissens,  wenn  auch  vorübergehend  wirtschaftlich  entwertet,  leben  fort  in
den  Erzeugnissen  buchgcwerblichen  Fleißes  und  erlangen  in  denselben  unvergänglichen
Wert.  —  Sie  haben  etwas  von  der  Dauer  architektonischer  Kunstwerke,  wenn  sie  auch
nicht  mit  dergleichen  Widerstandskraft  den  äußeren  Einwirkungen  zu  trotzen  vermögen.
Für  das  Verständnis  des  historischen  Werdens  auf  diesem  interessanten  Gebiete
der  Geschichtsschreibung  ist  die  Sicherheit  der  Anschauung  wesentlich,  daß  dessen  Fortbildung ­
  vornehmlich  an  die  Wirksamkeit  zweier  Fattoren  gebunden  ist:  an  den  Fortschritt ­
  der  geistigen  Bildung  und  den  der  Technik.  Diese  Duplizität  des
        <pb n="291" />
        280  Zweiter  Teil.  Landet.  Xlll.  Buch-  und  Zeitungswesen.

Zusammenwirkens  tritt  im  Buchgewerbe  von  den  ersten  Anfängen  an  deutlich  ans
Licht  und  gewinnt  im  weiteren  Verlaufe  der  Entwickelung  stetig  an  Überzeugungskraft.
Nicht  minder  wichtig  ist  der  Einfluß  der  technischen  Fortschritte  auf  Entstehung
und  Ausbildung  der  Wirtschaftsformen.  Es  zeigt  sich  hier  mit  Deutlichkeit,  daß  in
der  Technik  der  Bucherzeugung,  bezw.  in  dem  jeweiligen  Grade  ihrer  Entwickelung  und
wirtschaftlichen  Bedeutung,  der  Schlüssel  zum  Verständnis  des  buchgewerblichen  Entwickelungsganges ­
  gegeben  ist.

2.  Der  deutsche  Buchhandel  in  seinen  verschiedenen  Zweigen,
insbesondere  das  Kommissionsgeschäft.
Von  Gustav  Fischer.
Mischer,  Gnindziige  der  Vrganisatiou  des  deutschen  Buchhandels.  Jena,  Gustav  Mischer,
1903.  S.  39,  S.  87  —  88  und  5.  90—92.
Die  drei  Hauptbestandteile  des  deutschen  Buchhandels  der  Gegenwart  sind
Verlag,  Sortiment  und  Kommissionsgeschäft.  Der  Verlag  übt  im  großen  und
ganzen  die  produzierende  Tätigkeit  aus,  während  das  Sortiment  dazu  bestimmt  ist,  die
Produkte  des  Verlags  an  allen  Orten  direkt  an  die  Konsuinenten  zu  vertreiben.  Das
Verhältnis  des  Verlegers  zum  Sortimenter  ist  gleich  dem  des  Fabrikanten  zum  Kaufmann. ­
  Wie  es  nun  bei  den  kaufmännischen  Geschäften  allerlei  Zwischenhändler  und
verschiedene  Arten  des  kaufmännischen  Betriebs  gibt,  so  auch  im  Buchhandel.  Wir
finden  neben  dem  reinen  Sortimentsgeschäft,  mit  dem  vielfach  Antiquariat,  z.  T.
Musikalien-  und  Kunsthandel  rc.  verbunden  sind,  mit  dem  Büchervcrtrieb  beschäftigt
das  Barsortiment,  den  Groß-Restbuchhandel  oder  das  moderne  Antiquariat,  Zwischenglieder, ­
  welche  sich  in  den  direkten  Verkehr  zwischen  Verlag  und  Sortiment  eingeschoben
haben,  dann  in  einer  Linie  mit  dem  Sortiment  die  Reise-  und  Kolportagebuchhandlungen,
die  den  Bttchervertrieb  nur  auf  andere  Weise  als  die  Sortimentsbuchhandlungen
besorgen.
Der  dritte  Lauptzweig  des  deutschen  Buchhandels  ist  das  Kommissionsgeschäft.
Dasselbe  hat  vor  allem  die  Aufgabe,  die  verkehrsvermittelnde  Tätigkeit  zwischen  Verlags- ­
  und  Sortimentsbuchhandel  an  den  buchhändlerischen  Zentren  auszuüben.
Kommissionäre  waren  zunächst  diejenigen  Buchhändler  an  den  Meßplätzen
Frankfurt  und  Leipzig,  welche  die  Auslieferung  der  Verlagswerke  auswärtiger  Verleger ­
  kommissionsweise  das  ganze  Jahr  hindurch  besorgten.  Auch  heute  noch  macht
diese  Ausliefcrungstätigkeit,  wie  wir  später  sehen  werden,  einen  nicht  unbeträchtlichen
Teil  der  Tätigkeit  der  Kommissionäre  aus.
Die  Laupttätigkeit  des  Kommissionsbuchhandels  liegt  aber  heute  in  der  Verkehrsvermittlung. ­
  Als  mit  der  Einführung  des  Konditionsgeschäfts  uud  dem  Sinken
der  Bedeutung  der  Messen  für  den  Bücherverkehr  ein  regelmäßiger  Verkehr  über  den
Meßplatz  zwischen  Verlag  und  Sortiment  das  ganze  Zahr  hindurch  an  Stelle  des
alten  Meßverkehrs  ttat,  da  ließen  sich  auch  die  jetzt  wiederaufkommenden  reinen
Sortimentsbuchhandlungen  am  Meßplah  durch  Kommissionäre  vertreten,  welche  die
für  die  Sortimenter  bestimmten  Sendungen  sammelten  und  zusammen  in  größeren
Ballen  an  sie  abgehen  ließen,  wodurch  sehr  viel  an  Fracht,  welche  die  einzelnen
Sendungen  gekostet  hätten,  erspart  wurde.  Auch  die  Verleger,  welche  keine  Auslieferungslager ­
  in  Leipzig  hatten,  betrauten  Kommissionäre  mit  ihrer  Vertretung  am
Meßplatz  und  sandten  an  sie  die  für  die  verschiedenen  Sortimentsbuchhandlungen
        <pb n="292" />
        2.  Der  deutsche  Buchhandel  in  seinen  verschiedenen  Zweigen  re.  281
bestimmten  Sendungen  in  geineinsamen  Ballen,  deren  einzelne  Teile  vom  Kommissionär
am  KommissionsPlatz  an  die  Kommissionäre  der  verschiedenen  Adressaten  besorgt
wurden.  Es  entstand  so  besonders  aus  Frachtersparnisrücksichten  für  die  vielen  einzelne»
Sendungen,  deren  Zahl  durch  das  Konditionsgeschäft  sehr  vermehrt  wurde,  der  regelmäßige ­
  Verkehr  über  den  KommissionsPlatz,  besonders  über  Leipzig.  Nicht  nur  die
Bücherpakete  gingen  diesen  Weg,  sondern  auch  das  Gros  der  buchhändlerischen  Geschästspapiere,
  wie  Verlangzettel  rc.  Es  wurden  also  auch  bei  diesem  veränderten
Verkehr  noch  alle  Geschäfte  am  Meßplatz  abgeschlossen,  wenn  auch  meist  durch  die
Kommissionäre.
Aus  dem  alten  Meßverkehr  erhielt  sich  aber  auch  der  Brauch,  daß  der  Verkäufer ­
  Kosten  und  Gefahr  für  die  Sendung  nach  dem  Meßplatz  trug,  während  der
Käufer  den  Transport  vom  Meßplatz  nach  seinem  Wohnort  zu  tragen  hatte.  Diese
Regel  wurde  nun  auch  auf  die  neu  entstehenden  Konditionssendungen  ausgedehnt.
Mit  dem  Auskommen  dieses  regelmäßigen  Verkehrs  war  es  nun  für  jeden  größeren
Sortimenter  und  Verleger  nötig,  daß  er  sich  am  Meßplatz,  der  jetzt  zum  KommissionsPlatz
geworden  war,  einen  Vertteter  (Kommissionär)  hielt.
Die  Besorgung  des  Kommissionsgeschäfts  lag  zunächst  fast  ausschließlich  in  der
Äand  von  Sortimentsbuchhandlungen.  Mit  der  Zunahme  des  Verkehrs  und  den
gesteigerten  Anforderungen  an  die  Koinmissionstätigkeit  gaben  aber  die  meisten  der
größeren  Kornmissionäre  das  Sortimentsgeschäst  auf  und  widmeten  sich  ganz  ihrer
Kommissionstätigkeit.
Der  Äauptkommissionsplatz  war  und  blieb  für  den  deutschen  Buchhandel  naturgemäß ­
  der  alte  Meßplatz  Leipzig,  über  den  stets  der  Lauptverkehr  ging.  Auch  die  alte
Meßstadt  Frankfurt  a.  M.  diente  zunächst  noch  bei  den  veränderten  Verhältnissen  bis
1868  als  Kommissionsplatz,  hörte  aber  dann  als  solcher  zu  bestehen  auf,  da  sich
inzwischen  der  buchhändlerische  Verkehr  in  anderer  Weise  zu  zentralisieren  begonnen
hatte.  Für  den  Verkehr  der  einzelnen  Gebietsteile  im  deutschen  Buchhandel  unter  sich
bildeten  sich  andere  Kommissionsplätze  aus,  von  denen  heute  die  folgenden  bestehen:
Wien  für  den  österreichischen  Buchhandel  unter  sich,  Stuttgart  für  den  süddeutschen
Buchhandel,  Berlin  fiir  Teile  des  norddeutschen  Buchhandels,  Budapest  für  den
ungarischen  Buchhandel,  Prag  für  den  böhmischen  und  Zürich  für  den  Schweizer
Buchhandel.
Leipzig  kann  als  Kommissionsplatz  des  gesamten  deutschen  Buchhandels  gelten.
Auch  Stuttgart  hat  in  der  neueren  Zeit  als  Kommissionsplatz  größere  Bedeutung  erlangt,
während  Berlin  in  den  letzten  Jahren  wiederzurückgegangen  ist.  Zürich  diente  stets
dem  Schweizer  Buchhandel  als  Kommissionsplah.  Die  verschiedenen  süddeutschen
Kommissionsplätze:  Augsburg,  Frankfurt,  Nürnberg  und  München  sind  alle  im  Anfang
der  siebziger  Jahre  als  solche  eingegangen.
In  Leipzig  haben  fast  alle  zum  deutschen  Buchhandel  gehörigen  Finnen  ihren
Kommissionär,  verschiedene  haben  je  nach  der  Lage  ihres  Geschäftssitzes  noch  ein  oder
zwei,  auch  drei  andere  Kommissionäre.
Die  Zahl  der  von  den  Kommissionsgeschäften  vertretenen  Firmen  schwankt  zwischen
l  und  804.  Auch  beim  Kommissionsgeschäft  ist  der  Großbetrieb  besonders  lohnend.
Wir  finden  daher  auch,  daß  die  Zahl  der  Kommissionäre  nicht  mit  der  Zahl  der
Kommittenten  gewachsen,  sondern  eher  zurückgegangen  ist,  infolge  des  Ankaufs  kleinerer
Firmen  durch  große  Kommissionsgeschäfte  rc.  Die  größten  Betriebe  hat  naturgemäß
Leipzig.  Wir  finden  dort  3  Geschäfte  mit  600—804  Kommittenten,  3  mit  300  bis
600  Kommittenten,  9  mit  200—300  und  12  mit  100—200  Kommittenten.  In
Stuttgart  ist  die  höchste  Kommittentenzahl  einer  Firma  234  und  in  Wien  158.
Der  buchhändlerische  Kommissionär  ist  nicht  dem  Kommissionär  im  Sinne  des
Handelsgesetzbuchs  gleichzustellen,  welcher  es  gewerbsmäßig  übernimmt,  Waren  oder
        <pb n="293" />
        282  Zweiter  Teil.  Lande!.  XIII.  Buch-  und  Zeitungswesen.
Wertpapiere  für  Rechnung  eines  anderen  (des  Kommittenten)  in  eigenem  Namen  zu
kaufen  oder  zu  verkaufen.  Der  buchhändlerische  Kommissionär  ist  vielmehr  der  einfache
Bevollmächtigte  des  Kommittenten  und  ist  in  dessen  Auftrag,  Namen  und  für  dessen
Rechnung  tätig.
Der  Kommissionär  wird  in  der  Regel  ein-  für  allemal  mit  der  Vertretung  einer
Firma  am  Kommissionsplatz  betraut.  Er  wird  bei  der  Etablierung  der  Firmen  auf
den  Zirkularen  angegeben,  ist  auf  den  Verlangzetteln  rc.  genannt  und  wird  außerdem
in  den  buchhändlerischen  Zeitschriften  bekannt  gegeben,  wie  er  auch  in  den  buchhändlerischen
Adreßbüchern  rc.  stets  bei  den  Firmen  der  Kommittenten  genannt  ist.  Der  Kommissionär
gilt  solange  als  Vertreter  einer  Firma,  bis  ein  öffentlicher  Widerruf  erfolgt  ist;  für
die  Mitglieder  des  „Börsenvereins  der  Deutschen  Buchhändler"  gilt  als  öffentliche
Bekanntmachung  die  diesbezügliche  Anzeige  in  dem  „Börsenblatt  für  den  Deutschen
Buchhandel".  Er  ist  ohne  weiteres  zur  Empfangnahme  von  Sendungen  aller  Art,  sowie
zur  Empfangnahme  von  Zahlungen  für  Rechnung  des  Kommittenten  befugt.  Ebenso
liefert  er  dessen  Sendungen  aus  lind  leistet  in  seinem  Auftrag  und  Namen  Zahlungen.
Für  die  Erledigung  der  Zahlungen  im  Aufträge  des  Kommittenten  wird  der
Kommissionär  von  diesem  mit  Kasse  versehen.  Zn  einzelnen  Fällen  kommt  es  vor,
daß  der  Kommissionär  seinen  Kommittenten  dabei  Vorschüsse  gewährt,  ebenso  wie  bei
den  später  zu  gewährenden  Ostermeßzahlungen,  was  teilweise  zu  einer  wenig  wünschenswerten ­
  Abhängigkeit  der  Kommittenten  von  ihrem  Kommissionär  führt.  Zm  allgemeinen
aber  werden  die  Barsummen  dem  Kommissionär  eingezahlt  oder  auch  teilweise,  wenn
dies  nicht  erfolgt,  von  diesem  per  Tratte  erhoben.  Für  die  Speditionstätigkeit  erhält
der  Kommissionär  im  allgemeinen  ein  Fixum  pro  Jahr;  eine  Einzelberechnung  für  die
Besorgung  der  Pakete  findet  nicht  statt.  Dagegen  wird  von  ihm  die  für  die  Sendung
verwandte  Emballage  meist  nach  dem  Gewicht  berechnet,  während  er  selbst  für  die  von
den  Kommittenten  erhaltene  und  wieder  verwendbare  Emballage  nichts  vergütet.
Für  die  Besorgung  der  Barpakete,  der  Auslieferungslager,  der  Abrechnungsarbeiten ­
  rc.  stehen  dem  Kommissionär  Provisionen  zu.  Bemerkenswert  ist,  daß  vom
Kommissionär  dem  Kommittenten  im  allgemeinen  kein  längerer  Kredit  wie  sonst  im
Buchhandel  gewährt  wird.  Die  festen  Kommissionsgebühren  werden  im  allgemeinen
halbjährlich  erhoben,  die  Provisionen  monatlich,  die  Emballage  ebenfalls  monatlich.
Aber  die  Besorgung  der  Auslieferungslager  wird  gewöhnlich  halbjährlich,  selten  vierteljährlich ­
  abgerechnet.  Die  Zahlungen  sind  gleich  nach  Erhalt  der  Aufstellungen  fällig,
mit  Verlegerkommittenten  werden  sie  meist  gegen  die  für  dieselben  eingenommenen
Zahlungen  aufgerechnet.
Außer  den  regulären  Tätigkeiten  des  buchhändlerischcn  Kommissionärs  besorgt
dieser  auch  ausnahmsweise  Kommissionsgeschäfte  im  Sinne  des  .Handelsgesetzbuchs,
indem  er  die  Geschäfte  mit  den  Verlegern  in  eigenem  Namen  abschließt  und  dann  von
sich  aus  ail  seine  Kommittenten  weiterliefert.  Meist  ist  der  Grund  dafür  der,  daß  die
betreffenden  Kommittenten  nicht  mit  den  Verlegern  in  Rechnungsverkehr  stehen,  von
welchen  sic  Bücher  in  feste  Rechnung  oder  ä  condition  zu  beziehen  wünschen.  Lier
springt  dann  der  kapitalkräftige  Kommissionär  ein,  welcher  allgemeinen  Kredit  genießt.
Er  bestellt  die  betreffenden  Bücher  im  eigenen  Namen  vom  Verleger  und  ist  diesem
gegenüber  auch  allein  verantwortlich  und  haftbar.  Er  selbst  tritt  dem  Kommittenten
gegenüber  an  die  Stelle  des  Verlegers.  Er  liefert  demselben,  wie  der  Verleger,
cmballageftei,  berechnet  ihm  aber  5%  mehr  als  der  Verleger.  Zm  allgemeinen  rechnet
er  mit  dem  Kommittenten  über  diese  Lieferungen  ebenfalls  zur  Ostermesse  ab.  Diese
Tätigkeit  war  früher  häufiger,  indem  die  Landlungen  an  den  Meßplähen  große
Sortimentslager  hielten,  aus  denen  sie  dem  Buchhandel  in  den  kleineren  Städten
lieferten.  Doch  möchten  wir  nicht,  wie  das  Schürmann  tut,  die  Bezeichnung
„Kommissionär"  auf  diese  Tätigkeit  zurückführen.  Von  Bedeutung  ist  sie  heute  nur
        <pb n="294" />
        Bik  509"“kjU?  111  -7.  2.46.
3.  Zur  Geschichte  des  deutschen  Buchhandels.

283

für  ganz  kleine  Landlungen,  wie  besonders  für  Buchbindereien,  die  daneben  auch
Buchhandel  betreiben.  Mit  dieser  Art  des  Kommissionsgeschäfts  beschäftigen  sich
wenige  Leipziger  Kommissionshandlungen,  die  besonders  derartige  Firmen  zu  Kommittenten ­
  haben;  es  sind  das  die  sogenannten  „Buchbinderkommissionäre".

3.  Zur  Geschichte  des  deutschen  Buchhandels.
Von  Gustav  Fischer.

Fischer,  Grundziige  der  (Organisation  des  deutschen  Buchhandels.  Jena,  Gustav  Fischer,
istOZ.  S.  U—W-Frankfurt
  a.  M.,  dessen  Messen  schon  im  13.  Jahrhundert  (1240)  bestanden,
war  um  die  Mitte  des  15.  Jahrhunderts  der  bedeutendste  deutsche  Meßplatz  geworden
und  wurde  von  Kaufleuten  aus  allen  europäischen  Ländern  besucht.  So  war  es  denn
natürlich,  daß  auch  der  Landschriftenhandel  hier  einen  Lauptabsaymarkt  fand,  und  daß
der  ihn  ablösende  Buchhandel  ebenfalls  auf  der  Frankfurter  Messe,  wo  alle  Welt
zusammenkam,  seine  Waren  abzusetzen  suchte.  Schon  Fust  und  Schösser,  die  ersten
Mainzer  Drucker,  hatten  in  den  sechziger  Jahren  die  Erzeugnisse  ihrer  Pressen  in
Frankfurt  ausgeboten.  Ihrem  Beispiel  folgten  bald  andere  Drucker  und  Verleger,  die
regelmäßig  mit  einem  größeren  Büchervorrat  zu  den  Messen  zogen  und  dort  zunächst
an  den  Kaufleuten,  welche  die  Bücher  neben  anderen  Waren  vertrieben,  später  auch
an  den  selbständigen  Buchführern,  dann  aber  auch  an  den  Bücherliebhabern  dirett  die
Käufer  für  ihre  Werke  fanden.  Schon  in  den  siebziger  Jahren  des  15.  Jahrhunderts
fanden  diese  regelmäßigen  Besuche  der  Verleger  auf  der  Frankfurter  Messe  statt.  Am
die  Wende  des  Jahrhunderts  finden  wir  bereits  einen  ausgedehnten  Meßbesuch  in
Frankfurt  seitens  des  Buchhandels,  ja  größere  Verleger,  wie  Antoni  Koberger  in
Nürnberg,  hatten  schon  im  Beginne  des  16.  Jahrhunderts  (1506)  dauernde  Niederlagen
in  Frankfurt,  um  die  Kosten  für  den  jedesmaligen  Transport  nach  und  von  der
Meßstadt  zum  Verlagsort  zu  sparen.  Die  selbständigen  Buchführer  aber  suchten  zu
ihren  Einkäufen  natürlich  auch  mit  Vorliebe  die  Meßstadt  auf,  wo  sie  die  große
Auswahl  und  Übersicht  über  die  sämtlichen  neuen  Erscheinungen  hatten,  aus  denen  sie
dann  ihren  eigenen  Büchervorrat  zusammenstellten.  Neben  diesem  Verkauf  an  Zwischenhändler ­
  und  Büchcrliebhaber  fand  auf  der  Messe  aber  auch  der  Verkehr  der  Verleger
untereinander  statt.  Lier  wurden  die  Verlagsassoziationen  geschlossen,  hier  ging  der
allerdings  damals  noch  weniger  entwickelte  Tauschhandel  vor  sich,  hier  wurde  mit  den
Druckern,  Papierhändlern  k.  Rücksprache  genommen  und  neue  Aufträge  erteilt.  Wie
für  den  übrigen  Lande!,  so  war  die  Messe  auch  für  den  Buchhandel  Zahlungstermin
und  Zahlungsort.  Lier  wurden  die  Schulden  an  die  Drucker  von  den  Verlegern  oder
an  die  Verleger  von  den  Buchführern  eingelöst.  Die  Messe  bildete,  wie  Lase  sich
ausdrückt,  „als  Ort  der  Anbahnung  und  des  Abschlusses  größerer  Geschäfte,  als
Abrechnungsziel  und  Zahlstelle,  die  Grundlage  des  gemeinsamen  geschäftlichen  Verkehrs."
Neben  Frankfurt  bildete  sich  von  den  siebziger  Jahren  des  15.  Jahrhunderts  an
eine  zweite  Büchermesse  aus,  die  zunächst  mehr  dem  Verkehr  des  norddeutschen  Buchhandels ­
  diente,  später  aber  auch  für  den  süddeutschen  Buchhandel  von  Bedeutung  war,
dagegen  den  internationalen  Buchhandel  nicht  wie  die  Frankfurter  in  sich  vereinigte.
Es  sind  das  die  Messen  der  Stadt  Leipzig,  die  in  der  späteren  Geschichte  des  deutschen
Buchhandels  noch  eine  so  hervorragende  Rolle  spielen  sollten.  Die  Bedeutung  der
Leipziger  Messe  für  den  buchhändlerischcn  Verkehr  verschwindet  allerdings  zunächst  noch
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        284  Zweiter  Teil.  Handel.  XIII.  Buch-  und  Zeitungswesen.
hinter  derjenigen  von  Frankfurt  a.  M.,  besonders  da  der  Norden  noch  einen  relativ
geringen  Anteil  an  dem  literarischen  Leben  Deutschlands  im  Gegensatz  zum  Süden
hatte.  Mit  der  Reformation  erlitt  aber  dies  Verhältnis  eine  Änderung,  und  mit  der
steigenden  Bedeutung  des  Nordens  für  das  deutsche  Geistesleben  gewinnt  auch  die
Leipziger  Messe  einen  wachsenden  Einfluß  auf  den  Verkehr  des  Buchhandels.
Wie  die  Reformation  auf  das  gesamte  geistige  Leben  in  Deutschland  einen  völlig
umwälzenden  Einfluß  gehabt  hat,  so  hat  sie  auch  den  mit  der  geistigen  Kultur  Schritt
haltenden  und  von  ihr  abhängigen  Buchhandel  in  neue  Bahnen  gelenkt,  sodaß  wir
mit  dem  Einsetzen  der  Reformation  auch  den  Beginn  einer  neuen  Epoche  in  der
Geschichte  des  deutschen  Buchhandels  annehmen  dürfen.  War  auch  die  Technik  des
Buchdrucks  mit  wenigen  Änderungen  die  gleiche  geblieben,  so  waren  es  jetzt  der  Inhalt
der  neuen  Werke  und  der  erweiterte  Absatzkreis  der  Druckwerke,  welcher  eine  erweiterte
Vertriebstätigkeit  mit  sich  brachte,  die  das  Aussehen  des  bisherigen  Bücherhandels
veränderten.  Während  vorher  die  lateinisch  geschriebenen  Folianten  die  große  Mehrzahl ­
  der  Druckwerke  ausmachten,  gewinnt  in  der  Folgezeit  die  deutsche  Literatur  mehr
und  mehr  Platz  auf  dem  Büchermarkt.  Seit  der  Einführung  der  deutschen  Schriftsprache ­
  in  die  Literatur  durch  Luther  schämte  sich  auch  bald  die  Gelehrtenwelt  nicht
mehr,  sich  bei  der  Abfassung  ihrer  Werke  der  deutschen  Muttersprache  zu  bedienen,
die  zwar  langsam,  aber  sicher  die  lateinische  Sprache  verdrängt.  Reformation  und
Humanismus  schufen  durch  ihre  Streitschriften  schon  eine  stattliche  Anzahl  von  literarischen
Erscheinungen,  die  nach  allen  Seiten  hin  wieder  Anregung  zu  produktiver  geistiger
Täügkeit  gaben,  und  so  macht  sich  im  deutschen  Volke  bald  allenthalben  ein  ausgedehntes, ­
  schriftstellerisches  Schaffen  auf  allen  Gebieten  des  Wissens  bemerkbar.  Hauptsächlich ­
  durch  Luthers  Flugschriften,  ivelche  in  enormen  Auflagen  im  deutschen  Volke
verbreitet  wurden  und  für  die  Buchhändler  eine  Goldgrube  waren,  wurde  das  Lesebedürfnis ­
  im  deutschen  Volke  geweckt  und  die  Anteilnahme  aller  Stände  am  geisttgen
Leben  gefördert.  Schon  äußerlich  am  Format  der  Erscheinungen  zeigt  sich  die  Veränderung, ­
  indem  die  großen  Folianten  mehr  und  mehr  durch  handliche  Bücher  in
kleinerem  Format  verdrängt  werden,  die  sich  überall  leicht  Eingang  verschafften.  Der
deutsche  Buchhandel  paßte  sich  diesen  veränderten  Verhältnissen  mit  Freuden  an  und
machte  sich  die  gesteigerte  Produktion  und  den  vergrößerten  Absatzkreis  zu  nutze.
Allerorten  sehen  wir  eine  eifrige  Druck-  und  Verlagstätigkeit  sich  entfalten,  besonders
auch  im  Norden  Deutschlands,  der  bisher  hinter  dem  Süden  weit  zurückgestanden  hatte,
diesen  jetzt  aber  sogar  bald  überholte.  Infolge  des  Hcrvortretens  einer  nationalen
Literatur  tritt  der  internationale  Charakter  des  bisherigen  Buchhandels  mehr  zurück.
Der  Büchervertrieb  setzt  aber  innerhalb  der  engeren  Grenzen  auch  weit  intensiver  ein.
Nicht  nur  in  den  großen  Städten  und  an  den  Universitäten  begegnen  wir  ansässigen
Sortimentsbuchhändlern,  sondern  auch  kleinere  Reichs-  und  Landstädte  haben  bereits
ihre  Buchhändler,  welche  die  Stadt  und  deren  Umgebung  mit  den  Erscheinungen  des
deutschen  Büchermarttes  versorgen.  Obwohl  der  Wandervertrieb  nicht  aufhört,  so
gewinnt  doch  der  ansässige  Buchhandel  die  weitaus  größere  Bedeutung  für  den  Bücherverttieb.
  Die  Verleger  selbst  geben  meist  den  Wandervertrieb  durch  ihre  Diener  auf
und  halten  dafür  ein  oder  mehrere  Sortimentslager.  Am  die  Mitte  des  16.  Jahrhunderts ­
  weist  der  Buchhandel  bereits  eine  ähnliche  Gliederung  wie  der  heutige  auf.
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        4.  Zcitungswcscn.

285

4.  Zeitungswefen.
Von  Karl  Bücher.
Bücher,  Die  Anfänge  des  Zeitungswesens.  Zn:  Die  Entstehung  der  Volkswirtschaft.
».  A»fl.  Tübingen,  6.  kaupp,  Igo».  5.  252  —  255  und  5.  273  ff.
Die  Zeitung  bildet  ein  Glied  in  der  Kette  der  modernen  Verkehrsmittel,  d.  h.
der  Einrichtungen,  durch  welche  der  Austausch  geistiger  und  materieller  Güter  in  der
Gesellschaft  bewirtt  wird.  Aber  sie  ist  kein  Verkehrsmittel  in  dem  Sinne  wie  die
Post  oder  die  Eisenbahn,  welche  den  Transport  von  Personen,  Gütern  und  Nachrichten ­
  bewirken,  sondern  ein  Verkehrsmittel  wie  der  Brief  und  das  Zirkular,  welche
die  Nachrichten  erst  transportfähig  machen,  indem  sie  dieselben  mittels  Schrift  und
Druck  sozusagen  von  ihrem  Arheber  loslösen  und  körperlich  übertragbar  machen.
So  groß  uns  auch  heute  der  Anterschied  zwischen  Brief,  Zirkular  und  Zeitung
erscheinen  mag,  so  zeigt  doch  ein  wenig  Nachdenken,  daß  alle  drei  wesentlich  gleichartige
Produkte  sind,  entsprungen  aus  dem  Bedürfnis  der  Nachrichtenmitteilung  und  aus
der  Verwendung  der  Schrift  zur  Befriedigung  dieses  Bedürfnisses.  Nur  darin  liegt
der  Anterschied,  daß  der  Brief  sich  an  einzelne  wendet,  das  Zirkular  an  mehrere
bestimmte  Personen,  die  Zeitung  an  viele  unbestimmte  Personen.  Oder  mit  anderen
Worten:  Brief  und  Zirkular  sind  Mittel  privater  Nachrichtenmitteilung;  die  Zeitung
ist  ein  Mittel  der  Nachrichtenpublikation.
Die  erste  gedruckte  Wochenzeitung,  von  welcher  wir  Kunde  haben,  ist  ein
Straßburger  Blatt,  von  dem  sich  der  Jahrgang  1609  auf  der  Heidelberger  Aniversitätsbibliothck
  befindet,  während  Neste  späterer  Jahrgänge  auf  der  Züricher  Bürgerbibliothek
  sich  erhalten  haben.
Deutschland  ist  mithin  das  erste  Land,  welches  in  regelmäßigen  kurzen  Fristen
erscheinende  gedruckte  Zeitungen  aufzuweisen  hat.  Die  Ansprüche,  welche  früher  von
den  Engländern  und  den  Niederländern  auf  die  Ehre  erhoben  wurden,  die  ersten  gedruckten
Wochenzeitungcn  hervorgebracht  zu  haben,  sind  jetzt  wohl  aufgegeben.  England  kann
nichts  dem  ähnliches  vor  dem  Jahre  1622  namhaft  machen;  das  erste  französische
Wochenblatt  begann  1631  zu  erscheinen.
Mit  den  Wochenzeitungcn  war  der  Anstoß  zur  eigentlichen  modernen  Entwicklung ­
  des  Zeitungswesens  gegeben.  Immerhin  dauerte  es  noch  ziemlich  lange  bis
zum  Auftteten  der  ersten  Tagesblätter.  Dieses  erfolgte  in  Deutschland  1660
(Leipziger  Zeitung),  in  England  1702  (Daily  Courant),  in  Frankreich  1777  (Journal
de  Paris).
Politische  Tagesfragen  in  den  Zeitungen  zu  besprechen  und  sic  als  Mittel  zur
Ausbreitung  von  Parteimeinungen  zu  benutzen,  fing  man  zuerst  in  England  während
des  Langen  Parlaments  und  der  Revolution  von  1649  an.  Später  folgten  die  Niederlande ­
  und  ein  Teil  der  deutschen  Reichsstädte.  In  Frankreich  vollzog  sich  der  Amschwung ­
  erst  zur  Zeit  der  großen  Revolution,  in  den  meisten  anderen  Staaten  im
19.  Jahrhundert.  Die  Zeitungen  wurden  aus  bloßen  Nachrichtenpublikationsanstalten
auch  Träger  und  Leiter  der  öffentlichen  Meinung  und  Kanipfmittel  der  Parteipolitik.
Dies  hatte  für  die  innere  Organisation  der  Zeitungsunternehmung  die  Folge,
daß  sich  zwischen  die  Nachrichtensammlung  und  die  Nachrichtenpublikation  ein  neues
Glied  einschob:  die  Redaktion.  Für  den  Zeitungsverleger  aber  hatte  cs  die  Bedeutung,
daß  er  aus  einem  Verkäufer  neuer  Nachrichten  zugleich  zu  einem  Äändler  mit  öffentlicher ­
  Meinung  wurde.
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        286  Zweiter  Teil.  Äandel.  XIII.  Buch-  und  Zeitungswesen.
Das  hatte  zunächst  kein  weiteres  Bedenken,  als  daß  der  Verleger  in  den  Stand
gesetzt  wurde,  das  Risiko  seiner  Unternehmung  zum  Teil  auf  eine  Parteiorganisation,
eine  Interessentengruppe,  eine  Regierung  abzuwälzen.  Gefiel  die  Tendenz  des  Blattes
den  Lesern  nicht,  so  hörten  sie  auf,  es  zu  kaufen;  ihr  Bedürfnis  blieb  also  doch  in
letzter  Linie  für  den  Inhalt  der  Zeitungen  maßgebend.
Die  allmählich  fortschreitende  Verbreitung  der  gedruckten  Zeitungen  führte  jedoch
bald  auch  ihre  Benutzung  zu  öffentlichen  Bekanntmachungen  der  Behörden  herbei,
und  daran  schloß  sich  im  ersten  Viertel  des  vorigen  Jahrhunderts  die  Ausbildung  des
privaten  Annoncenwesens.  Dasselbe  hat  gegenwärtig  durch  die  sog.  Annoncenexpeditionen ­
  eine  ähnliche  Organisation  erlangt,  wie  die  politische  Nachrichtensammlung
durch  die  Korrespondenzbureaus.
Durch  die  Aufnahme  des  Inseratenwesens  geriet  die  Zeitung  in  eine  eigentümliche
Zwitterstellung.  Sie  bringt  für  den  Abonnementspreis  nicht  mehr  bloß  Nachrichten
und  Ansichten  zur  Veröffentlichung,  an  die  sich  ein  allgemeines  Interesse  knüpft,  sondern
sie  dient  auch  dem  Privatverkehr  und  dem  Privatinteresse  durch  Anzeigen  jeder  Art,
welche  ihr  speziell  vergolten  werden.  Sie  verkauft  neue  Nachrichten  an  ihre  Leser,
und  sie  verkauft  ihren  Leserkreis  an  jedes  zahlungsfähige  Privatinteresse.  Auf  demselben ­
  Blatte,  oft  auf  derselben  Seite,  wo  die  höchsten  Interessen  der  Menschheit  Verttetung
  finden  oder  doch  finden  sollten,  treiben  Käufer  und  Verkäufer  in  niedriger
Gewinnsucht  ihr  Wesen,  und  für  den  Aneingeweihten  ist  es  oft  schwer  genug,  zu  unterscheiden, ­
  wo  das  öffentliche  Interesse  aufhört,  und  wo  das  private  anfängt.
Das  ist  um  so  gefährlicher,  als  sich  im  Laufe  dieses  Jahrhunderts  der  Inhalt
des  redaktionellen  Teiles  der  Zeitungen  fast  über  das  ganze  Gebiet  allgemein  menschlicher ­
  Interessen  ausgedehnt  hat.  Die  hohe  Politik,  die  staatliche  und  kommunale  Verwaltung, ­
  die  Rechtspflege,  die  Kunst  in  allen  ihren  Äußerungen,  die  Technik,  das
wirtschaftliche,  das  soziale  Leben  in  seinen  mannigfachen  Ausstrahlungen  spiegeln  sich
in  der  Tagespresse  ab;  auch  ein  guter  Teil  der  schöngeistigen  und  selbst  der  wissenschaftlichen ­
  Produttion  mündet  seit  der  Ausbildung  des  Feuilletons  in  diesen  großen
Strom  des  sozialen  Geisteslebens  der  Gegenwart  aus.  Die  Publikationssorm  des
Buches  verliert  von  Jahr  zu  Jahr  an  Boden.
Die  moderne  Zeitung  ist  eine  kapitalistische  Anternehmung,  sozusagen  eine  Neuigkeitenfabrik, ­
  in  welcher  in  mannigfach  geteilter  Arbeit  eine  große  Zahl  von  Personen
(Korrespondenten,  Redakteure,  Schriftsetzer,  Korrektoren,  Maschinenpersonal,  Annoncensammler, ­
  Expeditionsgehilfen,  Boten  re.)  unter  einheitlicher  Leitung  gegen  Lohn  beschäfügt
werden,  und  die  für  einen  unbekannten  Leserkreis,  von  dem  sie  oft  noch  durch  Zwischenglieder ­
  (Kolporteure,  Postanstalten)  getrennt  ist,  Ware  erzeugt.  Nicht  mehr  das  einfache ­
  Bedürfnis  des  Lesers  oder  des  Kundenkreises  ist  für  die  Qualität  dieser  Ware
maßgebend,  sondern  die  sehr  komplizierten  Konkurrenzverhältnisse  des  Publizitätsmarttes.
Auf  diesem  Martte  spielen  aber,  wie  auf  den  Großhandelsmärtten  überhaupt,  die
Warenkonsumenten,  die  Zeitungsleser  nicht  dirett  mit;  ausschlaggebend  für  die  Güte
der  Waren  sind  die  Großhändler  und  Spekulanten  der  Publizität:  die  Regierungen,
die  von  ihnen  abhängigen  Telegraphenbureaus,  die  autographierten  Korrespondenzen,
die  politischen  Parteien,  die  künstlerischen  und  wissenschaftlichen  Cliquen,  die  Börsenmänner ­
  und  zuletzt,  aber  nicht  am  wenigsten,  die  Annoncenagenturen  und  einzelne
große  Inserenten.
Jede  Nummer  eines  großen  Tagesblattes,  die  heute  erscheint,  ist  ein  Wunderwerk
der  kapitalistisch  organisierten  volkswirtschaftlichen  Arbeitsteilung  und  der  maschinellen
Technik,  ein  Mittel  des  geistigen  und  wirtschaftlichen  Verkehrs,  in  dem  sich  die  Wirkungen
aller  anderen  Verkehrsmittel:  der  Eisenbahn,  der  Post,  des  Telegraphen  und  des  Fernsprechers ­
  wie  in  einem  Brennpunkte  vereinigen.  Aber  wie  auf  keiner  Stelle,  wo  der
Kapitalismus  sich  mit  dem  Geistesleben  berührt,  unser  Auge  mit  Befriedigung  verweilen
        <pb n="298" />
        1.  Die  Entwickelung  und  der  gegenwärtige  Stand  des  faufm.  Llnterrichtswesens.  287

mag,  so  können  wir  uns  auch  dieser  Errungenschaft  der  modernen  Kultur  nur  mit
halbem  Kerzen  freuen,  und  es  wird  uns  schwer,  zu  glauben,  daß  die  Zeitung  in  ihrer
heutigen  Ausgestaltung  die  höchste  und  letzte  Form  der  Nachrichtenvermittlung  zu  Hilden
bestimmt  sei.

XIV.  Kaufmännisches  LLnterrichtswesen.
1.  Die  Entwickelung  und  der  gegenwärtige  Stand
des  kaufmännischen  Llnterrichtswesens  in  Deutschland.
Von  Oskar  Simon.

Simon,  Das  gewerbliche  Fortbildungs-  und  Fachschulwesen  in  Deutschland.  Berlin,  Lrust
Siegfried  Mittler  und  Sohn,  *903.  S.  (9—22.
Für  die  Ausbildung  des  Kandelsstandes  wurde  schon  im  18.  Jahrhundert  in
doppelter  Weise  gesorgt:  einmal,  indem  einzelnen  allgemeinen  Bildungsanstalten,  insbesondere ­
  den  Realschulen,  Fachkurse  für  Kaufleute  angegliedert  wurden,  oder
indem  man  selbständige  Kandelsschulen  errichtete.  Das  erstere  war  z.  B.  in  der
Keckerschen  Realschule  zu  Berlin*)  und  in  den  nach  ihrem  Muster  in  anderen  Städten
Deutschlands  begründeten  Anstalten  der  Fall.  Besondere,  lediglich  für  Kaufleute
eingerichtete  Schulen  entstanden  in  der  zweiten  Kälfte  des  18.  Jahrhunderts.  Sic  zerfielen
wieder  in  reine  Fachanstalten  mit  nur  kaufmännischen  Fächern  und  kurzer
Ausbildungszeit  für  solche,  meist  schon  in  der  Lehre  stehenden  jungen  Leute,  die
ihre  allgemeine  Bildung  bereits  auf  anderen  Llnterrichtsanstalten,  den  Volks-,  Realoder
  Gelehrtenschulen  erworben  hatten,  und  in  Schulen  mit  längererAusbildungszeit,
die  neben  dem  eigentlichen  Fachunterricht  auch  die  dem  Kaufmann  nötigen  allgemein ­
  bildenden  Fächer  unter  steter  Rücksichtnahme  auf  seine  besonderen  Berufsbcdürsnisse
  im  Lehrplan  berücksichtigten.  Die  bedeutendsten  Kaufmannsschulen  im  18.
und  in  der  ersten  Lälfte  des  19.  Jahrhunderts  waren  die  zu  Lamburg,  Magdeburg
und  Berlin.
Diese  Mannigfaltigkeit  in  der  Organisation  des  kaufmännischen  Llnterrichtswesens
hat  noch  im  ganzen  19.  Jahrhundert  bestanden,  und  sie  besteht  auch  heute  noch.
Kaufmännische  Fachkurse,  angegliedert  an  allgemeine  Bildungsanstalten, ­
  finden  sich  namentlich  in  Bayern,  wo  17  Realschulen,  (Amberg,  Ansbach,
Bamberg,  Freising,  Fürth,  Kaiserslautern,  Kihingen,  Landshut,  Passau,  Spcier,
Erlangen,  Kulmbach,  Lindau,  Ludwigshafen,  Nördlingen,  Traunstein,  Würzburg)  mit
Kandelsabtcilungen  versehen  sind.  Letztere  sind  organische  Bestandteile  der  Realschulen; ­
  der  Lehr-  und  Stundenplan  der  Klassen  I—IV  bleibt  unverändert,  in  Klasse  V
aber,  welche  wöchentlich  34  Stunden  hat,  fallen  für  die  Kandelsschüler  4  Sttmden
Zeichnen  fort,  die  durch  3  Stunden  Kandelskunde  und  Kandelsarithmetik  und  1  Stunde
Schönschreiben  ersetzt  werden.  Zn  Klasse  VI  fallen  4  Stunden  Zeichnen,  2  Stunden
darstellende  Geometrie  und  1  Stunde  Arithnretik  fort,  wofür  4  Stunden  Kandelskunde
*)  ,,Die  um  die  Mitte  des  (8.  Jahrhunderts  von  Johann  Julius  Decker  zu  Berlin  errichtete
Realschule  fand  zwar  in  ganz  Deutschland  große  Beachtung,  verfolgte  aber  bei  allen  ihren  Vorzügen,
die  namentlich  in  der  Wertschätzung  der  realistischen  Fächer  und  der  Betonung  der  Wichtigkeit  des
Anschauungsunterrichts  lagen,  doch  zu  weitgehende  Ziele,  als  daß  üe  ihren  Stifter  (f  (768)  hätte
lange  überdauern  können".  Simon  a.  a.  G.  S.  2.  —  &amp;lt;5.  ITT.
        <pb n="299" />
        288  Zweiter  Teil.  Landet.  XIV.  Kaufmännisches  LIntcrrichtswesen.
und  Landelsarithmetik  und  1  Stunde  Schönschreiben  eingefügt  sind.  Der  Unterricht
in  der  Landelskunde  soll  seinen  Schwerpunkt  weniger  in  mechanischen  Kontorarbeiten,
als  in  der  Begriffsentwickelung  haben.
Die  Schüler  der  Landelsabteilung  nehmen  mit  den  übrigen  Realschülern  an  der
Abschlußprüfung  teil  und  haben  statt  der  Aufgabe  aus  der  darstellenden  Geometrie
eine  solche  aus  den  Landelswiffenschaften  zu  bearbeiten.  Mit  dem  Bestehen  der
Abschlußprüfung  wird,  wie  von  den  übrigen  Schülern  der  sechsten  Klasse,  die  Berechtigung ­
  zum  einjährig-freiwilligen  Militärdienst  und  zum  Eintritt  in  die  Landelsabteilung ­
  der  Königlichen  Industrieschule  zu  München  erworben.  Diese  letztere,  im
Jahre  1873  begründete  Abteilung  schließt  an  die  sechsklassigen  Realschulen  und  Landelsschulen
  an  und  soll  als  „höhere  .Handelsschule"  jungen  Kaufleuten,  die  sich  dem  höheren
kaufmännischen  Berufe  oder  dem  handelswissenschaftlichen  Lehramte  widmen  wollen,  die
hierfür  erforderliche  umfassendere  theoretische  und  praktische  Ausbildung  gewähren.  In
zwei  Iahreskursen  umfaßt  das  Lehrprogramm  in  34  Stunden  im  ersten  Kurse:
Religion,  Deutsch,  Französisch,  Englisch,  Geschichte,  Geographie,  Landelsarithmetik,
Algebra,  Buchführung,  allgemeine  Landelslehre,  technische  Chemie  und  Warenkunde,
Schönschreiben  und  Stenographie;  im  zweiten  Kurse  tritt  an  die  Stelle  des  Schönschreibens ­
  Italienisch.  An  einzelnen  Realschulen  sind  neben  den  Landelsabteilungen
auch  kaufmännische  Fortbildungsschulen  angegliedert.
Kaufmännische  Fachklassen  finden  sich  ferner  in  den  Realgymnasien  bezw.  Oberrealschulen ­
  zu  Aachen,  Altona,  Flensburg  und  Mainz.
Selbständige,  nur  für  die  Leranbildung  junger  Kaufleute  bestimmte  Landelsschulen
  mit  fachlichen  und  allgemein  bildenden  Lehrgegenständen  finden
sich  in  Berlin,  Köln,  Osnabrück,  München,  Nürnberg.  Sie  sind  in  der  Regel  sechsklassig,
  haben  im  allgemeinen  den  Lehrplan  der  Realschulen  unter  besonderer  Berücksichtigung ­
  der  kaufmännischen  Fächer  und  behandeln  auch  die  allgemein  bildenden  Fächer
von  vornherein  immer  unter  dem  Gesichtspunkte  ihrer  Verwertung  für  den  Kaufmann.
Die  Abschlußprüfung  gibt  die  Berechtigung  zum  einjährig-freiwilligen  Militärdienst.
Weitaus  am  zahlreichsten  sind  die  rein  kaufmännischen  Fachschulen,  wo
die  Schüler  überhaupt  keinen  oder  doch  nur  ganz  wenig  allgemein  bildenden  Unterricht,
sondern  lediglich  Fachunterricht  erhalten.  Diese  Schulen  sind  entweder  kaufmännische ­
  Fortbildungsschulen,  sofern  sie  die  schon  im  praktischen  Berufsleben
stehenden  jungen  Leute  in  einigen  Stunden  in  der  Woche  neben  ihrer  geschäftlichen
Tätigkeit  fortbilden,  oder  Landelsfachschulen,  wenn  sie  diejenigen,  welche  noch
nicht  in  ein  Geschäft  eingetreten  sind,  unter  Inanspruchnahme  ihrer  ganzen  Zeit  im
vollen  Wochcnunterricht  auf  ihren  Beruf  fachlich  vorbereiten  wollen.  Manchmal  finden
sich  auch  beide  Zwecke  in  einer  Anstalt  vereinigt.  Die  kaufmännischen  Fortbildungsund ­
  Landelsfachschulen  sind  entweder  selbständig  oder  mit  anderen  allgemeinen  oder
gewerblichen  Llnterrichtsanstalten  verbunden.  Einrichtung,  Lehrplan,  Lehrstoff,  Lehrziel,
Aufnahmebedingungen,  Ausbildungszeit  usw.  sind  äußerst  verschieden.  Als  Träger
finden  sich  der  Staat,  Gemeinden,  kaufmännische  Korporationen,  Vereine  aller  Art  und
Privatpersonen.  Zur  Aufnahme  genügt  in  der  Regel  Volksschulbildung,  doch  werden
hier  lind  da  auch  weitergehende  Anforderungen  gestellt,  vereinzelt  sogar  die  Einjährig-Freiwilligen
  -  Berechtigung  verlangt.  Anstalten,  die  diese  letztere  Bedingung  stellen,
pflegt  man  als  „höhere  Landelsfachschulen"  zu  bezeichnen.  Die  Ausbildungszeit
schwankt  zwischen  ein  und  drei  Jahren  bei  vier-  bis  zwölfstündiger  Unterrichtszeit  in
den  Fortbildungs-  und  zwanzig-  bis  vierzigstündiger  Unterrichtszeit  in  den  Landelsfachschulen. ­
  Lehrgegcnstände  in  den  kaufmännischen  Fortbildungs-  und  Landelsfachschulen ­
  sind:  Schönschreiben,  Korrespondenz,  Buchführung,  kaufmännisches  Rechnen,
Landels-  und  Wechsellchre,  Landelsgeographie,  Warenkunde,  Stenographie,  Schreibmaschine, ­
  fremde  Sprachen  u.  dgl.  m.
        <pb n="300" />
        2.  Wesen  und  Aufgaben  der  Handelshochschule.

289

Kaufmännische  Fortbildungsschulen  finden  sich,  nachdem  ihre  Wichtigkeit  fast
iiberall  erkannt  ist,  jetzt  in  allen  Städten  von  einiger  Bedeutung.  In  Preußen  wurden
im  Anfang  des  Jahres  1902  244  selbständige  Anstalten,  davon  146  mit  Schulzwang
gezählt,  dazu  kommt  noch  eine  große  Zahl  von  kaufmännischen  Fachklaffen,  die  an
gewerbliche  Fortbildungsschulen  angegliedert  sind;  Bayern  hatte  1899/1900  10  kaufmännische ­
  Fortbildungsschulen  als  Nebenanstalten  der  Realschulen  und  10  selbständige
kaufmännische  Fortbildungsschulen,  Sachsen  1900:  47,  Württemberg  18,  Baden  (1902):
28,  Braunschweig:  10,  Oldenburg:  4.
Landelsfachschulen  besitzen  alle  größeren  Städte,  so  Berlin,  Leipzig,  Chemnitz,
Dresden,  Bautzen,  München,  Nürnberg,  Frankfurt  a.  M.,  .Hannover,  Köln,  Düsseldorf, ­
  Koblenz,  Krefeld,  Dortmund  u.a.  O.  Staatliche  Landelsfachschulen  für  Mädchen
sind  in  Posen  und  Rheydt  (Regierungsbezirk  Düsseldorf)  als  besondere  Abteilungen
der  dort  bestehenden  „Königlichen  .Handels-  und  Gewerbeschulen  für  Mädchen"  eingerichtet ­
  worden.
In  den  letzten  Jahren  ist  zu  den  bestehenden  Ausbildungsanstalten  für  Kaufleute
noch  eine  neue  Gattung,  die  „Landelshochschule",  hinzugekommen,  die  angehenden
Großkaufleuten  und  Großindustriellen,  Landelsschullehrern,  Verwaltungs-,  Konsular-,
Bankbeamten,  Landelskammersekretäre»  usw.  eine  weiter-  und  tiefergehende  fachliche  und
volkswirtschaftliche  Ausbildung  verschaffen  soll,  als  dies  auf  den  obenerwähnten  Landelslehranstalten
  üblich  und  möglich  ist.  Das  Schwergewicht  in  diesen  Lochschulen  soll
nicht  sowohl  in  der  Übermittelung  kaufmännisch-technischer  Kenntnisse  und  Fertigkeiten,
als  in  einer  „allgemeinen  Schulung  des  Geistes"  liegen.  Sie  wollen  die  geistigen
Fähigkeiten  im  Kaufmann  erwecken  und  entwickeln,  damit  er  das  ganze  geschäftliche
Gctticbc  irr  der  Volks-  und  Weltwirtschaft  klar  erkennen,  in  seinen  Arsachen  und
Wirkungen  verstehen  und  sicher  beurteilen  lerne;  den  Beamten  soll  namentlich  das  Verständnis ­
  für  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  der  Kaufleute  und  Industriellen,  sowie
für  ihre  Aufgaben  und  Bedürfnisse  erschlossen  werden.  Zugleich  ist  beabsichtigt,  durch
diese  „akademische  Bildung"  die  gesellschaftliche  Stellung  des  Kaufmannsstandes  zu
heben  und  seine  politische  Bedeutung  und  seinen  Einfluß  im  öffentlichen  Leben  zu  erhöhen.
Die  Vorlesungen  erstrecken  sich  auf  Volkswirtschaftslehre,  Landelsgeschichte  und  Landelsgeographie,
  Landelsrecht  im  weitesten  Amfange,  die  Lehre  von  der  Organisation  und
dem  Betriebe  kaufmännischer  Geschäfte  und  von  den  technischen  Verrichtungen  des
Kaufmanns  (Landelsbetriebslehre),  das  Gewerberecht,  Finanzwissenschaft,  Bank-,  Börsen-,
Geld-,  Kreditwesen,  Staats-  und  Verwaltungsrecht  und  ähnliches.  Die  ersten  Landelshochschulen
  sind  in  Leipzig  (1898,  in  Verbindung  mit  der  Aniversität),  Aachen  (1898,
im  Anschluß  an  die  technische  Lochschule),  1901  in  Köln  und  Frankfurt  a.  M.  (als
selbständige  Anstalten)  begründet  worden.  Als  Vorbildung  wird  in  der  Regel  die
Einjährig-Freiwilligen-Berechügung,  in  Aachen  das  Abiturientenexamen  einer  ncunklassigen
  Lehranstalt  verlangt.  Ausreichende  Erfahrungen  über  die  Bewährung  dieser
neuen  Schulgattung  liegen  noch  nicht  vor.

2.  Wesen  und  Aufgaben  der  Handelshochschule.
Von  Lermann  Schumacher.

Schumacher,  Rede  bei  der  Feier  der  Eröffnung  der  Städtischen  Handelshochschule  in
Köln,  am  &amp;gt;.  Mai  lyoi.  In:  Die  Städtische  Kandelshochschule  in  Köln.  &amp;lt;*.  Ausl.  Berlin,  Julius
Springer,  W)3.  S.  \2—
Während  der  Bildungswert  der  kauftnännischen  Lehrzeit,  dieser  bisherigen  hohen
Schule  kaufmännischen  Könnens,  in  unaufhaltsamem  Sinken  begriffen  ist,  steigt  das
Bildungsbedürfnis  beständig.
Mol  lat.  Volkswirtschaftliches  Lesebuch.  iq
        <pb n="301" />
        290  Zweiter  Teil.  Landet.  XIV.  Kaufmännisches  Anterrichtswesen.
Durch  die  Anwendung  des  Dampfes  auf  die  Verkehrsinittel  zu  Waffer  und  zu
Lande,  sowie  durch  die  Ausnutzung  der  Elektrizität  für  den  Nachrichtendienst  in  allen
Erdteilen  ist  das  kaufmännische  Geschäft  losgelöst  worden  aus  den  Banden  lokaler
Gebundenheit.  Der  Kaufmann  ist  heute  gewissermaßen  allgegenwärtig  geworden;  die
ganze  Erde  ist  sein  Arbeitsfeld.  In  seinen  Entschlüsselt  wird  er  durch  Gründe  bestimmt,
die  in  deil  verschiedensten,  eiltferntesten  Ländern  hervortreten,  und  in  Minriten  bringt
er  heute  zur  Ausführung,  wozu  früher  Wochen  und  Monate  erforderlich  lvaren.  Da
so  zugleich  mit  der  Zahl  der  Faktoren,  die  einen  Entschluß  bedingen,  die  Notwendigkeit
  einer  schnellen  Entschließung  gewachsen  ist,  so  werden  doppelt  dringend,  klarer,
ruhiger  Überblick,  genaue  Fachkenntnis,  gründliche  Schulung  des  Geistes,  denn  sic  allein
ermöglichen  die  schnelle  Bildung  eines  richtigen  Arteils.
And  das  gilt  im  besonderen  Maße  von  der  deutschen  Industrie,  die  immer  mehr
anfängt,  allch  den  Absah  ihrer  Erzeugnisse  in  die  Land  zu  nehmen.  Denn  nicht  zun:
geringsten  Teil  ist  ihr  erstaunliches  Aufblühen  zurückzuführen  auf  ihre  enge  Verbindung
mit  der  Wissenschaft,  wie  sie  vielleicht  am  stärksten  in  der  chemischen  und  elektrotechnischen
Industrie  hervortritt.  Nie  wird  allerdings  die  deutsche  Industrie  die  Mitlvirkung  sachverständiger ­
  Spezialisten  beschränken  dürfen;  aber  auch  wer  mit  der  kaufmännischen,
nicht  mit  der  technischen  Lcitllng  betraut  ist,  empfindet  cs  immer  inehr  nicht  nur  als
wünschenswert,  sondern  sogar  als  notwendig,  Kenntnisse  sich  auf  dem  Gebiet  der
mechanischen  oder  chemischen  Technologie  zu  erwerben,  wenn  auch  nur,  um  das  Verständnis ­
  für  die  Ausführungen  des  sachverständigen  Spezialisten  zu  vergrößern,  die
Fähigkeit  der  Kontrolle  zu  erhöhen,  den  kaufmännischen  Blick,  den  kaufmännischen
Spürsinn  zu  schärfen.
Aber  nicht  nur  im  privaten  Geschäftsleben  ist  der  Aufgabenkreis  eines  Kaufmanns ­
  und  Fabrikherrn  außerordentlich  gewachsen.  Wer  vom  Standpunkt  der  Kulturgeschichte ­
  zurückblickt  auf  das  19.  Jahrhundert,  der  findet  einen  der  charakteristischsten
Züge  darin,  wie  sehr  in  allen  Ländern  und  ganz  besonders  in  Deutschland,  gegenüber
anderen  Ständen,  der  Kaufmannsstand  sich  gehoben  hat.  Wie  er  an  Zahl  außerordentlich ­
  zugenommen  hat  und  noch  mehr  an  Reichtum,  so  hat  er  auch  seine  Stellung
dem  Staate  gegenüber  wesentlich  verändert.  Was  die  Fabrikherren  insbesondere  anlangt,
so  sind  sie  durch  die  soziale  Gesetzgebung  des  Deutschen  Reiches  zu  Trägern  von
Pflichten  geworden,  deren  verständnisvolle  Erfüllung  für  die  Gesundheit  des  gesamten
Volkskörpers  von  größter  Bedeutung  ist.  Als  Landelsrichter  hat  der  Kaufmann
wichtige  Aufgaben  auf  dein  Gebiete  der  Rechtsprechung  zu  erfüllen;  als  Konsul  fallen
ihm  noch  andere  bedeutsame  obrigkeitliche  Funktionen  zu;  als  Mitglied  einer  Landelskammer
  hat  er  die  Regierung  zu  beraten  in  Fragen,  deren  Bedeutung  für  das  Gesamtwohl ­
  unseres  Volkes  gerade  jetzt  beständig  wächst.
Aber  auch  auf  das  reinpolitische  Gebiet  greift  diese  Entwickelung  über.  Für
ein  Volk,  das  im  Interesse  seiner  Selbsterhaltung  auf  die  Bahn  der  Weltpolitik  gedrängt
wird,  d.  h.  —  nach  dem  Bülowschen  Worte  —  für  das  es  ein  Lebensinteresse  ist,  die
erworbenen  großen  überseeischen  Interessen  zu  erhalten  und  zu  entwickeln,  für  ein
solches  Volk  ist  cs  von  großer  und  stets  wachsender  Wichtigkeit,  daß  auch  der  Landelsstand
  im  Parlament  und  in  der  Regierung  eine  angemessene  Vertretung  finde,  wie  es
in  England  der  Fall  ist,  wo  zahlreiche  Minister  aus  dem  Kaufmannsstande  hervorgegangen ­
  sind.  Bei  uns  ist  das  noch  nicht  der  Fall.  Es  würde  aber  eine  Verkennung ­
  der  Sachlage  sein,  wollte  man  die  Tatsache,  daß  Lande!  und  Verkehr  im
öffentlichen  Leben  Deutschlands  nicht  so  vertreten  sind,  wie  es  ihnen  zukommt,  und  wie
es  anderswo  der  Fall  ist,  ausschließlich  aus  Eigentümlichkeiten  der  staatlichen  Organisation ­
  erklären,  wollte  man  nicht  gleichzeitig  anerkennen,  daß  es  in  diesen  Kreisen  bisher
vielfach  an  Persönlichkeiten  fehlt,  die  gewillt  und  befähigt  sind,  eine  Tätigkeit  zu  übernehmen, ­
  die  nicht  in  der  Verfechtung  der  Interessen  des  eigenen  Portemonnaies  ihr
        <pb n="302" />
        2.  Wesen  und  Aufgaben  der  Landelshochschule.

291

19*

Kauptziel  sieht,  sondern  danach  trachtet,  einen  der  Gesamtheit  förderlichen  Ausgleich
zwischen  den  in  einem  hochentwickelten  modernen  Großstaat  notwendig  sich  widerstreitenden ­
  Interessen  herbeizuführen.  Zumal  da  das  große  Bildungsmoment,  das  in  Vererbung ­
  und  Familienerziehung  liegt,  auf  dem  Gebiete  der  Politik  bisher  nur  in  Kreisen,
die  dem  kaufmännischen  Leben  fernstehen,  zur  Geltung  gekommen  ist,  ist  es  für  die
Vertreter  von  Kandel  und  Industrie  wichtig,  daß  sie  nicht  nur  in  ihrer  Berufsbildung,
sondern  auch  in  ihrer  allgemeinen  Bildung  nicht  zurückstehen  hinter  irgendwelchen
politischen  Konkurrenten.  Das  ist  umso  wichtiger,  als  mit  Recht  gesagt  ist,  daß  das
20.  Jahrhundert  ein  politisches  Jahrhundert  ist,  und  daß,  wer  ihm  gewachsen  sein  will,
politischer  Bildung  bedürfe,  ein  Gedanke,  den  der  leitende  Minister  unseres  verbündeten
Nachbarstaates  bekanntlich  vor  wenigen  Jahren  in  den  Worten  ausdrückte:  „Wie  das
16.  und  17.  Jahrhundert  mit  religiösen  Kämpfen  ausgefüllt  waren,  im  18.  die  liberalen
Ideen  zum  Durchbruch  kamen,  wie  das  gegenwärtige  Jahrhundert  durch  die  Nationalitätenfrage ­
  charakterisiert  erscheint,  so  sagt  sich  das  20.  Jahrhundert  für  Europa  als  ein
Jahrhundert  des  Ringens  ums  Dasein  auf  handelspolitischem  Gebiete  an."
So  entwickelt  sich  aus  den  verschiedensten  Gesichtspunkten  heraus  ein  Bedürfnis
nach  einer  Ergänzung  der  bisherigen  Ausbildung  des  Kaufmannsstandes,  nach  einer
Ergänzung,  die  der  Ausbildung  entspricht,  die  auf  den  Universitäten  den  Juristen,
Medizinern,  Theologen,  Philologen  und  Gelehrten,  auf  den  technischen  Kochschulen
den  Technikern,  auf  den  landwirtschaftlichen  Kochschulen  den  Landwirten,  auf  den  Bergakademien ­
  den  Bergleuten,  auf  den  Forstakademien  den  Förstern  geboten  wird.
2m  ausgedehntesten  Maße  wird  dieses  Bedürfnis  auch  empfunden.  Fast  in  allen
größeren  deutschen  Städten  ist  beinahe  gleichzeitig  der  Ruf  nach  Kandelshochschulen
hervorgetreten  zur  Befriedigung  dieses  Bedürfnisses.  Allerdings  hat  es  diesem  Ruf
auch  nicht  an  Widerspruch  gefehlt.
Sehen  wir  ab  von  den  Gründen,  die  gegen  ein  jedes  neue  Antcrnehmen  ins
Feld  geführt  zu  werden  pflegen,  so  stützt  sich  der  Widerspruch  zum  großen  Teil  darauf,
daß  der  deutsche  Kaufmann  ohne  Kochschulbildung  die  Stellung  errungen  hat,  die  er
zum  Stolze  unseres  Volkes  heute  einnimmt,  und  daß  im  Ausland  kein  anderer  Kaufmann ­
  mehr  gerühmt  wird,  als  er.  Diesen  Tatsachen  gegenüber  dürfte  jedoch  das
Folgende  zu  beachten  sein.
Die  Schule  des  Lebens,  bei  der  meist  übersehen  wird,  wie  viele  Opfer  sie  auch
alljährlich,  insbesondere  im  Auslande,  unserem  Volke  kostet,  ist  getviß  für  einen  tüchtigen ­
  Mann  von  festem  Charakter  noch  immer  die  beste  Schule.  Seitdem  aber  der
Welthandel,  die  Konkurrenz  überall  steigernd,  gleichmäßig  fast  den  ganzen  Erdball  umspannt, ­
  seitdem  ist  diese  Schule  des  Lebens  in  der  früheren  wirksamen  Art  kaum  noch
vorhanden  oder  doch  sehr  viel  schwieriger  zugänglich  und  sehr  viel  weniger  ergiebig.
Insbesondere  der  8e!k-mgck6-mnn  findet  regelmäßig  Schwierigkeiten,  seinen  Söhnen
eine  Erziehung  zu  geben,  die  der  seinen  gleichwertig  ist;  eine  ähnliche,  alle  Kräfte
anspannende  Ausbildung,  wie  er  selbst  genossen  hat,  kann  er  ihnen  nur  ausnahmsweise
verschaffen;  die  Gelegenheit  zur  Erlangung  einer  umfassenden  Ersatzbildung  fehlte  bisher;
immer  wieder  bewahrheitet  sich  daher  aus  psychologisch  leicht  erklärbaren  Gründen  der
alte  Sah,  daß  ein  großes  Vermögen  selten  die  dritte  Generation  überdauert.
Dazu  kommt,  daß  diejenigen,  die  als  erwachsene  Männer  die  ganze  Entwickelung
des  jungen  Deutschen  Reichs  miterlebt  haben,  vieles  auf  dem  Gebiete  des  Rechts  und
der  Volkswirtschaft  mit  seinem  heißumstrittenen  Werden  als  Zeitgenossen  leicht  erlernt
haben,  das  in  seinen  trockenen  Ergebnissen  sich  das  Epigonengeschlccht  aneignen  muß,
was  sehr  viel  schwerer  fällt  und  nur  wenigen,  besonders  energischen  Charatteren  ohne
methodische  Anleitung  überhaupt  gelingt.
Wenn  man  endlich  bedenkt,  daß  die  unbestreitbar  großen  Erfolge  des  deutschen
Kaufmanns  zum  Teil  auch  daraus  sich  erklären,  daß  die  endliche  kraftvolle  Einigung
        <pb n="303" />
        292  Zweiter  Teil.  Kandel.  XIV.  Kaufmännisches  Antcrrichtswcscn.
des  deutschen  Volkes  viele  bisher  gebundene  Kräfte  loslöste,  und  daß  sie  ferner  zum
Teil,  und  zwar  zum  sehr  erheblichen  Teil,  auf  Persönlichkeiten  zurückgehen,  die  in  den
fast  ausschließlich  auf  den  Kaufmannsstand  zugeschnittenen  Kandclsrcpubliken  an  der
Elb-  und  Wesermündung  eine  Ausbildung  genossen  haben,  deren  Eigenart  sich  immer
weniger  erhalten  läßt,  —  so  sehen  Sie,  daß  dem  Kinweis  auf  die  bisher  errungenen
Erfolge  nur  eine  sehr  beschränkte  Beweiskraft  innewohnt.
And  das  gilt  noch  mehr  von  dem  Lob,  das  das  Ausland  dem  deutschen  Kaufinann
  zu  spenden  pflegt.  Einmal  dürfen  Sic  nicht  übersehen,  daß  es  deutsche  Eigenart
ist,  im  Gegensatz  zu  vielen  andern  Völkern,  seine  besten  Söhne  in  die  ferne  Fremde
zu  entsenden.  Sodann  gilt  dieses  Lob  weniger  dem  selbständigen  Kaufmann,  der  im
Ausland  sein  Glück  macht;  cs  gilt  vielmehr  in  erster  Linie  den  kaufmännischen  Angestellten, ­
  den  Kommis  und  Buchhaltern,  mit  denen  Deutschland  fast  die  ganze  Welt
versorgt.  Denn  dank  der  deutschen  Schulbildung,  dank  der  Deutschland  eigenen  kaufmännischen ­
  Lehrzeit,  dank  endlich  und  nicht  zum  mindesten  der  trefflichen  Zucht  der
deutschen  allgemeinen  Wehrpflicht  haben  wir  ben  unbestrittenen  und  unbestreitbaren
Ruhm,  besser  als  irgend  ein  anderes  Volk  Tugenden  wie  Pünktlichkeit,  Zuverlässigkeit,
Redlichkeit  und  Sparsamkeit  in  unsern  wanderlustigen  Söhnen  zu  entwickeln.  Deutschland
liefert  deshalb  unzweifelhaft  von  allen  Ländern  die  besten  Kandelsangestellten  und
leider  auch  fast  allen  Ländern.  Das  ist  ein  Vorzug  etwas  fraglicher  Art.  Jedenfalls
dürfen  wir  uns  nicht  mit  ihm  begnügen.  Jedenfalls  müssen  wir  danach  streben,  zu
freierer,  selbständiger  Entfaltung  dicKräfte  anzuspornen,  den  Drang  zu  wecken,  die  Fähigkeit
heranzubilden,  früh  die  Ziele  sich  so  zu  stecken,  daß  später  die  Kraft  nicht  versagt,  sich
herauszuarbeiten  aus  untergeordneten  dienenden  Stellungen,  wo  manche  entsagungsvolle
deutsche  Arbeit  noch  dazu  unseren  Konkurrenten  zugute  kommt.
Das  ist  eine  der  Kauptaufgaben  unserer  Kochschule.  Ihre  Eigenart  liegt  nicht
darin,  das  Erklimmen  der  untersten  Stufen  kaufmännischer  Tätigkeit  zu  erleichtern.  Nie
kann  eine  Kochschule  ihren  Kauptzweck  darin  erblicken,  die  Zeit  des  Lemens  zu  verkürzen. ­
  Weiter  ist  ihr  Ziel  gesteckt.  Wie  jede  andere  Kochschule,  so  will  auch  die
neue  Kandelshochschule  in  Köln  das  ganze  Leben  ihrer  Schüler  beeinflussen.  Sie  will
cs  vor  allem  verhindern,  daß  im  Leben  des  Kaufmanns  so  früh  ein  toter  Punkt
erreicht  wird,  über  den  hinauszukommen,  die  Kraft  der  nötigen  Schulung  entbehrt.
Daher  liegt  aber  auch  das  Schwergewicht  der  Kandelshochschule  nicht  in  den  kauftnännischtechnischen
  Fächern,  &amp;gt;vic  Buchführung  und  Korrespondenz.  Dieses  mehr  Kandwerksmäßige
  im  Kandel  soll  zwar  nicht  vernachlässigt  werden;  es  läßt  sich  jedoch  auch
anderswo  erlernen;  es  ist  bei  uns  mehr  zweckmäßiges  Beiwerk  als  bestimmend  für  die
Eigenart  unserer  Anstalt.
Auch  denken  wir  in  der  Kochschulc  nicht  daran,  bisher  praktisch  erworbene
Kenntnisse  durch  theoretische  vollständig  zu  ersetzen.  Die  Kandclshochschule  gibt  sich
nicht  dem  Wahne  hin,  sie  könne  lehren,  wie  man  Geld  verdiene.  Wir  wissen  vielmehr,
daß  das,  was  man  „geschäftlichen  Blick"  nennt,  sich  nicht  lehren  läßt;  und  keine  Kochschule
  kann  einen  fertigen  „Disponenten"  erziehen.  Wohl  aber  kann  sie  denen,  die  an
sich  die  Fähigkeiten  zun:  Kaufmann  haben,  dazu  verhelfen,  diese  Fähigkeiten  leichter,
vollständiger,  vielseitiger  zu  entwickeln  und  auszunutzen.  Nichtfertige  Kaufleute  kann
die  Kandelshochschule  allein  aus  sich  hervorgehen  lassen,  wie  auch  nichtfertige  Verwaltungsbeamte, ­
  Richter  und  Rechtsanwälte  die  länger  fesselnde  Aniversität  verlassen.
Zum  Kaufmann,  wie  zum  Vcrwaltungsbeamten,  zum  Richter  und  zum  Rechtsanwalt
wird  inan  nur  in  der  Praxis.  Aber  eine  Ausbildung  wird  erstrebt,  die  in  der  Praxis
möglichst  leicht  und  schnell  und  vollkommen  dazu  werden  läßt.
Das  Schwergewicht  der  Kandelshochschule  liegt  daher  in  den  Fächern,  die  nicht
bloße  Fertigkeiten,  sondern  eine  allgemeine  Schulung  des  Geistes  bezwecken.  Wie  die
erste  Kandelshochschule  in  Deutschland  die  im  Jahre  1768  von  Büsch  gegründete
        <pb n="304" />
        3.  Wie  studiert  man  an  der  Handelshochschule?

293

„Hamburgische  Handelsakademie",  aus  der  ein  Alexander  von  Humboldt  studiert  hat,
die  Devise  trug:  „Zur  Äbung  des  Verstandes  und  zur  Verschönerung  des  Lebens",
so  könnten  wir  vielleicht  als  Sinnspruch  für  die  neue  Handelshochschule  in  Köln  die
Worte  Goethes  aus  Wilhelm  Meister  wählen:  „Ich  wüßte  nicht,  wessen  Geist  ausgebreiteter ­
  wäre,  ausgebreiteter  sein  müßte  als  der  Geist  eines  echten  Handelsmannes."
Allerdings  soll  alles  Wissen,  das  wir  darbieten,  untergeordnet  werden  dem
Interessenstandpunkt  eines  in  diesem  Goetheschen  Sinne  auf  der  Höhe  seiner  Zeit
stehenden  praktischen  Kaufmanns.  And  da  die  Städtische  Handelshochschule  zu  Köln
frei  dasteht,  nicht  gebunden  ist  an  ein  älteres,  andern  Interessen  dienendes  Institut  mit
größeren  Vorrechten,  so  kann  sie  frei  und  ungehemmt  der  immer  klareren  und  wirksameren
Ausgestaltung  dieses  einen  Zweckes  sich  widmen.  So  hofft  sie  neue  Brücken  zu  schlagen
von  der  Theorie  zur  Praxis,  wie  es  die  technischen  und  landwirtschaftlichen  Hochschulen
erfolgreich  bereits  getan  haben;  und  indem  sie  gleichzeitig  die  Theorie  zu  befruchten
sucht  durch  die  Praxis,  hofft  sie  ein  umfangreiches,  bisher  zum  Teil  totes  Wissen
nutzbar  zu  machen  für  neue  wichtige  Zwecke.  In  dieser  Weise  erstrebt  sic  nicht  einen
Ersatz  praktischer  Kenntnisse  durch  theoretische,  wohl  aber  eine  theoretische  Vertiefung
des  praktischen  Könnens  des  Kaufmanns,  eine  Weckung  seines  Bildungstriebes,  eine
Weitung  seines  Blicks,  eine  Schärfung  seiner  Beobachtungsgabe,  eine  allgemeine
Schulung  zu  selbständiger»  Denken.

3.  Wie  studiert  man  an  der  Handelshochschule?
Von  Wilhelm  Kählcr.
Kahler,  lvie  studiert  man  an  einer  Handelshochschule?  &amp;lt;Lin  Briefwechsel.  sAache»,  o.  I.j
Zu  beziehen  durch  das  Sekretariat  der  Kgl.  Technischen  Hochschule  zu  Aachen.  S.  5  ff.
Das  erste,  was  Sie  sich  im  Interesse  einer  Ausnutzung  Ihrer  knapp  bemessenen
Studienzeit  machen  müssen,  ist  ein  genauer  Studienplan.  And  dieser  Studienplan
wird  sich  in  concreto  einfach  darstellen  in  dem  Stundenplan,  der  Ihnen  die  Arbeit  der
Woche  zeigen  wird.  Was  Sie  in  denselben  aufzunehmen  haben,  geht  im  allgemeinen
hervor  aus  dem  Lehrplan.  Aber  diesen  Lehrplan  dürfen  Sie  nur  als  einen  Vorschlag,
nicht  als  eine  dira  necessitas  betrachten:  Abweichungen  von  demselben  sind  durchaus
erlaubt,  ja  geradezu  erwünscht.  „Eines  schickt  sich  nicht  für  alle".  Je  nach  der  Vorbildung,
je  nach  dem  Spezialgebiet,  dem  Sie  sich  später  widmen  wollen,  werden  Sie  dies  oder
jenes  entbehren  oder  bevorzugen  können.  Also:  betrachten  Sie  den  Stundenplan  nicht
als  eine  Menukarte,  die  um  jeden  Preis  abgegessen  werden  muß,  sondern  gehen  Sie
mit  den  einzelnen  Dozenten  darüber  zu  Rate,  was  Sie  aufnehmen,  was  Sic  fallen  lassen
sollen.  Diese  Herren  werden  Ihnen  stets  auf  jede  Frage  Antwort  stehen  und  Sic
gern  beraten,  wenn  Sie  ihnen  offen  ihre  Lage  klarlegen.
Das  Gerippe  des  Stundenplans  geben  nun  die  Vorlesungen  ab.  Der  Zweck
der  Vorlesungen  ist.  Ihnen  einen  Überblies  über  ein  Wissensgebiet  zu  geben.  Sie  in
die  Methode  der  Antersuchung  einzuführen  und  Ihnen  die  Anleitung  zu  geben,  wie
Sie  auf  Grund  des  Tatsachenmaterials  sich  ein  selbständiges  Arteil  bilden  können,  wie
Sie  die  gegebenen  Grundlagen  zu  eigenem  Können  verwenden  sollen.  Das  meiste,
was  in  den  Vorlesungen  gegeben  wird,  können  Sie  freilich  auch  in  Büchern  finden;
ja,  manche  Dozenten  legen  ihren  Vorlesungen  direkt  bestimmte  Leitfaden  usw.  zugrunde.
Aber  trotzdem  hat  die  Vorlesung  doch  ihre  eigenen  Aufgaben  und  Reize.  Die  Vor-
        <pb n="305" />
        294  Zweiter  Teil.  Kandel.  XIV.  Kaufmännisches  Anterrichtswescn.
lesung  erfolgt  unter  pädagogischen  Gesichtspunkten;  den  Llnterrichtszwecken  entsprechend
wird  der  Stoff  gruppiert,  einiges  besonders  ausführlich,  anderes  knapper  behandelt,
während  das  Lehrbuch  alles  mit  gleicher  Gründlichkeit  vorträgt.  So  soll  der  Blick  für
die  Methode  der  Arbeit  an  einigen  Stoffen  geschärft  werden,  der  an  anderen  Fragen
sich  dann  selbst  üben  kann.  So  soll  die  Persönlichkeit  des  Dozenten,  die  im  gesprochenen
Wort  sich  noch  ganz  anders  offenbart  als  im  toten  Buchstaben,  zugleich  einwirken  auf
den  Körer,  ihn  für  den  Stoff  persönlich  interessieren.  Kann  es  sich  natürlich  nie  darum
handeln,  die  Ansichten  des  Lehrers  durch  persönliche  Überzeugungskraft  dem  Schüler  zu
oktroyieren,  sondern  kommt  es  immer  auf  das  sachliche  Gewicht  der  von  ihnr  vertretenen
Meinungen  an,  so  ist  doch  der  Eindruck  des  gesprochenen  Worts  ein  besonders  lebendiger,
ein  zu  persönlicher  Stellungnahme  auffordernder,  so  daß  den:  mündlichen  Vortrag  doch
erhebliche  Vorzüge  gegenüber  dem  Bücherstudium  allein  anhaften.
Wie  steht  es  nun  mit  dem  Besuch  der  Vorlesungen,  höre  ich  Sie  fragen,  muß
man  sie  regelmäßig  besuchen?  Die  Antwort  darauf  besteht  in  dem  vieldeutigen  Wort:
Akademische  Freiheit!  Sie  haben  Freiheit,  zu  kommen  und  wegzubleiben,  abgesehen
von  den  Übungen,  in  denen  regelmäßige  Teilnahme  unbedingt  erforderlich  ist,  um  den
gleichmäßigen  Fortschritt  der  Teilnehmer  zu  ermöglichen.  Für  die  Vorlesungen  dagegen
besteht  eine  gleiche  Notwendigkeit  nicht.  Kier  dürfen  Sic  nach  Belieben  wegbleiben
oder,  wie  der  Kunstausdruck  heißt,  „schwänzen".  Es  ist  wichtig,  dies  deutlich  auszusprechen. ­
  Denn  in  diesem  Recht  liegt  zugleich  eine  wichtige  Aufgabe  für  jeden
Studierenden:  er  darf  —  im  Gegensatz  zu  jedem  Schulbetricb  —  wegbleiben,  er  braucht
dies  vor  niemandem  zu  rechtfertigen,  außer  vor  seinem  Gewissen.  Abwechselnd  eine
Stunde  kommen  und  wegbleiben,  ist  freilich  zwecklos,  denn  dann  sind  Sie  stets  außer
Zusammenhang  und  verstehen  im  Grunde  so  gut  wie  nichts  von  dem  Vorgetragenen.
Dagegen  können  in  jeder  Vorlesung  Abschnitte  kommen,  die  für  Sie  keinen  Wert  haben.
Diesen  können  Sie  dann  mit  gutem  Gewissen  fernbleiben.  Also,  wenn  Sie  z.  B.
Warenkunde  belegen,  so  brauchen  Sie  nicht  alle  Rohstoffe  kennen  zu  lernen.  Kören
Sie  die  allgemeinen  Einleitungspartien  der  Vorlesungen,  und  fragen  Sie  dann  den
Dozenten,  wann  diejenigen  Rohstoffe  behandelt  werden,  für  die  Sie  gerade  ein  besonderes
Interesse  haben.  Schaden  kann  Ihnen  ein  Mehreres  nicht,  aber  absolut  notwendig  ist
es  auch  nicht,  daß  Sie  alles  einzelne  aus  dem  Gebiet  hören.  Ja,  cs  kann  auch  vorkommen, ­
  daß  eine  Vorlesung  etwas  ganz  anderes  bietet,  als  Sie  erwartet  hatten.  Zwar
werden  Sie  auch  aus  einer  solchen  lernen  können;  aber  niemand  wird  es  Ihnen  verdenken, ­
  wenn  Sie  alsdann  die  Vorlesung  ganz  aufgeben.  Also  schwänzen  Sie  ruhig,
aber  schwänzen  Sic  mit  Verstand,  nicht  nur  aus  bloßer  Bequemlichkeit,  oder  weil  Sie
lieber  statt  in  die  Vorlesung  ins  Cafe  gehen  wollen,  sondern  aus  vernünftigen  Gründen,
die  Sie  vor  sich  und  anderen  rechtfertigen  können.
Eine  weitere  wichtige  Frage  ist  die,  ob  Sie  im  Kolleg  nachschreiben  sollen.  Wo
etwas  diktiert  wird,  ist  dies  ja  durch  den  Wunsch  des  Dozenten  ohne  weiteres  geboten.
Aber  zumeist  wird  nicht  diktiert;  wie  soll  man  es  da  halten?  Vor  einem  möchte  ich
Sic  von  vornherein  warnen,  nämlich  vor  dem  Stenographieren  des  ganzen  Vortrags.
Solch  wörtliches  Nachschreiben  ist  nicht  von  Wert,  weil  dadurch  die  Gedankenarbeit
auf  ein  unzulässiges  Mindestmaß  herabgedrückt  würde.  Dagegen  ist  das  Verfolgen
des  Gedankengangs  der  Vorlesung  durch  kurze,  das  Gehörte  zusammenfassende  Notizen
sehr  wünschenswert.  Einmal  wird  man  durch  solche  Notizen  genötigt,  sich  jedesmal
den  Sinn  des  Gehörten  kurz  zu  rekapitulieren,  und  zweitens  kann  man  sich  später  sehr
schnell  und  leicht  über  den  ganzen  Inhalt  der  Vorlesung  noch  einmal  orientieren.
Das  führt  mich  zu  der  Frage,  wie  weit  nun  die  Vorlesung  durch  häusliche
Arbeit  ergänzt  werden  soll.  Dabei  werden  Sie  sich  eine  verschiedene  Praxis  hinsichtlich
der  Laupt-  und  der  Nebenvorlesungen  bilden  müssen.  Nicht,  daß  die  längsten  Vorlesungen ­
  auch  immer  die  Kauptvorlesungen  für  Sie  sein  müssen.  Aber  Sic  müssen
        <pb n="306" />
        3.  Wie  studiert  man  an  der  Handelshochschule?

295

sich  klar  machen,  welche  Vorlesungen  für  Sie  in  einem  Semester  die  Lauptvorlesungcn
sein  sollen.  Danach  wird  sich  dann  die  häusliche  Mit-  und  Nacharbeit  richten.
Entschließen  Sie  fid&amp;gt;  beispielsweise,  die  Vorlesung  über  kaufmännische  Betriebslehre
als  hauptsächlichste  Vorlesung  zu  betrachten,  dann  werden  Sie  durch  lebhafte  Teilnahme ­
  an  den  zu  ihr  gehörenden  Übungen  in  der  Buchführung  usw.  die  notwendige
Ergänzung  der  Vorlesung  erhalten  und  sich  zu  Laus  nicht  noch  mit  diesem  Stoff
beschäftigen  müssen.  Wollen  Sie  dagegen  die  Nationalökonomie  besonders  traktieren,
dann  werden  Sie  enttveder  in  den  empfohleneit  Lehr-  und  Landbüchern  sich  ergänzend
unterrichten  müssen,  oder  aber  Sie  werden  die  eine  oder  andere  spezielle  Frage  an  der
Land  der  Spezialliteratur  genauer  studieren  müssen;  in  diesem  Fall  tvird  die  Teilnahme
an  den  Übungen  nicht  genügen,  um  die  Vorlesung  zweckmäßig  zu  ergänzen.  Auch
iibcr  diese  Fragen  wird  Sie  der  Rat  der  Dozenten  an,  besten  aufklären.
Jedenfalls  bleiben  die  Vorlesungen  immer  der  Mittelpunkt  des  ganzen  Studiums,
mtd  Sie  werden  sich  vor  alleut  über  deren  Bedeutung  für  Ihr  Studium  und  für
Ihren  Stundenplan  klar  werden  müssen.
Es  bleibt  mir  noch  übrig.  Ihnen  die  neben  den  Vorlesungen  in  Betracht
kommenden  Bildungsmittel  kurz  zu  skizzieren.  Von  diesen  fassen  wir  zunächst  ins  Auge
die  Übungen.
Die  Übungen  unterscheiden  sich  von  den  Vorlesungen  in  erster  Linie  dadurch,
daß  in  ihnen  durch  Frage  und  Antwort  ein  ständiger  Wechselverkehr  zwischen  Dozent
und  Lörer  gepflegt  wird.  Lier  soll  also  der  Lörer  nicht  nur  aufnehmen,  wie  in  den
Vorlesungen,  sondern  vielmehr  selbst  mitwirken,  sei  es  durch  eigene  Produktion,  sei  es
durch  Reproduktion  des  Gehörten.
Ergänzt  werden  die  Übungen  in  der  Nationalökonomie  und  der  kaufmännischen
Betriebslehre  durch  Exkursionen.  Dieselben  sollen  die  Anschauung  des  wirtschaftlichen ­
  und  kaufmännischen  Lebens  fördern.  Man  besucht  eine  Fabrik,  ein  Bergwerk,
einen  Landwirtschaftsbetrieb,  ein  großes  Geschäft,  um  die  Eigentümlichkeit  der  einzelnen
Llnternehmungsarten  unter  dem  wirtschaftlichen  Gesichtspunkt  kennen  zu  lernen.  Eine
orientierende  Besprechung  vor  der  Exkursion  soll  auf  die  Lauptgesichtspunktc  aufmerksam
machen,  während  eine  an  der  Land  eines  Protokolles  über  die  Besichtigung  erfolgende
nochmalige  Erörterung  des  Gesehenen  die  Ergebnisse  ziehen  soll.  Solch  Anschauungsunterricht ­
  muß  gerade  neben  der  Theorie  besonders  berücksichtigt  werden.  Dabei  werden
Ihnen  diese  Exkursionen  auch  aus  dem  Grunde  Freude  bereiten,  weil  sie  zu  angenehmem ­
  Verkehr  mit  den  Dozenten  und  Studierenden  führen.
Eine  sehr  wesentliche  Rolle  wird  in  Ihrem  akademischen  Studium  immer  die
Lektüre  spielen.  Lesen  und  Lesen  ist  nun  allerdings  etwas  sehr  Verschiedenes,  je
nachdem  man  es  als  ernste  Beschäftigung  betreibt  oder  nur  als  Mittel  zum  Zeittotschlagen ­
  braucht.  Daß  für  Sic  während  des  Studiums  nur  die  erste  Art  in  Bewacht
kommt,  versteht  sich  von  selbst.  Aber  recht  lesen,  ist  eine  Kunst,  die  keineswegs  jeder
versteht,  und  die  doch  von  größter  Bedeutung  ist.  Man  könnte  lange  über  die  Kunst
des  richtigen  Lesens  schreiben;  man  kann  sehr  viel  gelesen  haben  und  hat  doch  deshalb
nichts  oder  nicht  der  aufgewandten  Zeit  und  Mühe  entsprechend  viel  gehabt,  weil  man
nicht  verstand,  richtig  zu  lesen.  Nur  ein  Ratschlag,  den  auszuführen  keineswegs  so
leicht  ist,  als  auf  den  ersten  Blick  scheint:  Lesen  Sie  nie  einen  Abschnitt,  eine  Seite
in  einem  Buch,  ohne  sich  Rechenschaft  abzulegen  davon:  Was  habe  ich  gelesen?  Lind
wie  stehe  ich  zu  den  vorgetragenen  Tatsachen  und  Ansichten?  Wenn  Sie  so  lesen,
dann  werden  Sie  wirklichen  Vorteil  vom  Lesen  haben,  mögen  Sie  nun  Zeitungen  und
Zeitschriften,  oder  mögen  Sie  die  Lauptwerke  des  Menschengeistes  lesen.
Nun  noch  ein  Wort  über  die  Ferien!  Sic  können  dieselben  sehr  mannigfaltig
verwenden.  Ist  Ihnen  durch  verwandtschaftliche  oder  freundschaftliche  Beziehungen  die
Möglichkeit  gegeben,  sich  in  einem  oder  mehreren  großen  Betrieben  des  gewerblichen
        <pb n="307" />
        296  Zweiter  Teil.  Kandel.  XIV.  Kaufmännisches  Anterrichtswesen.

Lebens  genauer  umzusehen,  so  benutzen  Sie  die  Ferien  in  erster  Linie  dazu.  Aber
nicht,  indem  Sie  sich  auf  den  Kontorbock  in  einem  Geschäfte  sehen  und  da  stets  die
gleiche  untergeordnete  Tätigkeit  ausüben.  Nein,  lassen  Sie  sich  an  allen  Stellen  des
Betriebes  umherführen  und  sehen  Sie  sich  alle  Zweige  des  Geschäfts  gründlich  an.
Oder  wenn  Sie  die  Möglichkeit  haben,  einen  landwirtschaftlichen  Großbetrieb  anzusehen,
gehen  Sie  auf  das  Land.  Denn  die  großen  Zweige  des  nationalen  Erwerbslebens
können  gegenseitig  nur  Vorteil  davon  haben,  wenn  ihre  Vertreter  auch  über  die  Lage
der  anderen  Zweige  gründlich  aus  eigener  Anschauung  orientiert  sind.  Aber  fassen
Sie  das  nicht  nur  als  Erholung,  sondern  als  Arbeit  auf,  geben  Sic  sich  Rechenschaft
vom  Gesehenen  und  Gehörten,  und  berichtigen  Sie  danach  Ihre  bisherigen  Anschauungen ­
  und  —-  Vorurteile.
Eine  andere  nützliche  Verwendung  der  Ferien  wäre  auch  eine  Reise  ins  Ausland,
falls  Sie  nicht  Absicht  und  Gelegenheit  haben,  später  noch  auf  längere  Zeit  sich  in
den  Verhältnissen  anderer  Länder  umzusehen.  Freilich  handelt  es  sich  dann  nicht  um
eine  Vergnügungsreise,  sondern  um  eine  gründlich  vorbereitete  Studienreise,  um  die
wirtschaftlichen  Verhältnisse  des  Auslandes  kennen  zu  lernen.
Aber  schließlich  würde  natürlich  auch  ein  stiller  Studienaufenthalt  zu  Laus  seine
guten  Früchte  tragen.  Gründliche  Repetitionen  und  selbständiges  Durcharbeiten  einer
Spezialfrage,  eines  Spezialgebiets,  würden  sich  dem  allgemeinen  Studienplan  sehr
zweckmäßig  eingliedern.  Nur  muß  ich  dabei  wieder  darauf  Hinweisen,  daß  auch  in
diesem  Fall  genaue  Zeiteinteilung  von  vornherein  sehr  nützlich  sein  würde.  Jedenfalls
aber  muß  in  den  Ferien  irgend  ein  die  Semesterarbeit  ergänzender  Studienbetrieb
stattfinden,  soll  die  Zeit  nicht  zwecklos  vergeudet  werden.

4.  Warum  sollen  wir  obligatorische  kaufmännische
Fortbildungsschulen  errichten?
Von  Karl  Dunker.
Dunker,  Die  Notwendigkeit  gesetzlicher  Verpflichtung  zum  Besuche  der  kaufmännischen
Fortbildungsschulen.  In:  Deutscher  Verband  Kaufmännischer  Vereine.  Referate  zur  XI.  ksaupt»
versammluug  in  Koburg  am  zo.  und  U-  Juni  IM  nebst  den  betreffenden  Beschlüssen.  Frankfurt  a.  KT.,
Druck  von  Reinhold  Mahlau,  Fa.  Kkahlau  &amp;amp;  Ivaldschmidt,  (901.  5.  S.  55  und  5.  58—62.
Die  kaufmännische  Fortbildungsschule  soll  allgemein  und  wirksam  die  praktische
Lehre  unterstützen;  der  Unterricht  muß  daher
1.  alle  fassen,  die  ihn  nöttg  haben,  —  ein  allgemeiner  Unterricht  sein,
2.  regelmäßig  und  pünktlich  besucht  iverden,
3.  ein  systematisch  aufgebauter,  streng  fachlicher  Unterricht  sein,
4.  am  Tage  stattfinden.
Wer  diesen  Gedankengang  zugibt,  muß  zur  Forderung  der  obligatorischen  kaufmännischen ­
  Fortbildungsschule,  der  Einführung  der  Fortbildungsschulpflicht  kommen.
Von  den  Gründen,  die  gegen  die  Fortbildungsschulpflicht  angeführt  werden,  will
ich  hier  nur  die  zwei  wichtigsten  kurz  erörtern.
Da  ist  zuerst  das  Prinzip  der  Freiheit,  die  alte  wohlbekannte  Parole  aus
Manchester:  „Man  darf  die  im  Alter  der  selbständigen  Entwickelung  stehenden  jungen
Leute  über  14  Jahren  nicht  noch  zwingen."  Demgegenüber  ist  mein  Standpunkt:
Jungen  unter  17  Jahren  bedürfen  der  Leitung,  eventuell  des  Zwanges;  die  Freiheit
        <pb n="308" />
        4.  Warum  sollen  wir  obligatorische  kaufm.  Fortbildungsschulen  errichten?  29/
ist  des  Mannes  hohes  Gut,  des  Mannes  Pflicht  aber  ist  es,  die  Jugend  durch  Erziehung ­
  für  die  Freiheit  reif  zu  machen.  Daß  die  elterliche  Gewalt  und  die  Freiheit
des  Lehrherrn  eingeschränkt  werden,  ist  richtig.  Daß  aber  das  Prinzip  etwas  Neues
ist,  ist  falsch:  es  handelt  sich  nur  um  eine  Ausdehnung  des  Schulzwanges  auf  weitere
drei  Jahre,  d.  h.  um  den  Ausbau  einer  Institution,  auf  die  wir  in  Deutschland  mit
Recht  stets  besonders  stolz  gewesen  sind.
Auf  eines  möchte  ich  dabei  noch  hinweisen:  manches,  was  von  oben  gesehen  als
Freiheit  erscheint,  wirkt  nach  unten  als  Zwang.  Wenn  ein  egoistischer  Prinzipal  die
Freiheit  hat,  seinen  Lehrling  in  die  Schule  zu  schicken  oder  nicht,  so  bedeutet  das  für
den  Lehrling  den  Zwang,  nicht  hingehen  zu  können.  And  in  vielen  Fällen,  wo  die
Konkurrenz  sehr  scharf  ist,  bedeutet  das  dann  wieder  für  den  benachbarten  Konkurrenten
den  Zwang,  seinen  Lehrling  auch  nicht  in  die  Schule  zu  schicken,  sondern  dessen
Arbeitskraft  bis  zum  letzten  Rest  für  sich  auszunützen.
Wir  sollten  doch  allmählich  soweit  sein,  daß  das  Wort  Zwang  nicht  mehr  wie
ein  rotes  Tuch  auf  uns  wirkt.  Es  gibt  Gebiete,  wo,  wenigstens  in  Deutschland,  die
Freiwilligkeit  versagt,  wo  das  Individuum  zum  Wohle  des  Ganzen  gezwungen  werden
muß.  Denken  Sie  nur  an  den  Volksschulzwang,  den  Impfzwang,  die  Versicherungsgesehe,
  den  Ladenschluß  und  manches  andere.
Das  zweite  Äauptargument  gegen  die  Pflichtschulen  ist  das  der  Minderwertigkeit. ­
  „Eure  Schüler  kommen  widerwillig,  gezwungen,  unsere  aber  sind  eine  Elite,  die
freiwillig  kommt,  vom  heiligen  Wissensdurst  getrieben".  Demgegenüber  ist  oft  genug
dargelegt  worden,  daß  die  Schüler  unter  l  7  Jahren  in  den  wenigsten  Fällen  freiwillig
kommen,  daß  sic  vielmehr  durchweg  von  ihren  Eltern,  Vormündern  oder  Lehrherren
geschickt  werden,  daß  also  nicht  von  einer  Elite  der  Schüler,  sondern  eventuell  von
einer  Elite  der  Eltern  oder  Lehrherren  gesprochen  werden  kann.  Ob  jemand  von  einer
Privatperson  oder  von  einer  Behörde  zum  Schulbesuch  angehalten  wird,  ist  an  sich
in  bezug  auf  seine  Freiwilligkeit  gleich.  Der  Anterschied  ist  nur  der,  daß  der  private
Zwang  einen  Bruchteil  zum  Abend-  oder  Sonntagsunterricht  als  einer  Extraleistung
nach  vollbrachter  Tagesarbeit  zwingt,  während  der  öffentliche  Zwang  allen  durch  Einschiebung ­
  einiger  Schulstunden  Anregung  und  Abwechslung  in  die  praktische  Lehre
bringt,  ohne  die  Arbeitszeit  zu  verlängern.  Wo  der  größere  Widerwille  sein  wird,
läßt  sich,  glaube  ich,  leicht  ermessen.
Richtig  ist,  das  die  Pflichtschule  nicht  alles  in  ihren  Plan  aufnehmen  kann,
was  freie  Schulen  bieten.  Zu  fremden  Sprachen  kann  man  den  Volksschüler  nicht
zwingen,  auch  jungen  Leuten  zwischen  14  und  17  Jahren  nicht  theoretische  Volkswirtschaftslehre ­
  und  andere  höhere  Disziplinen  vortragen;  das  ist  klar.
Die  Pflichtschulc  kann  in  ihren  Plan  nur  aufnehmen:  Deutsch  (Korrespondenz),
Rechnen,  Buchführung,  Schreiben,  Stenographie,  Äandelsgeographic  und  Landelslehre.
Aber,  und  das  wird  oft  vergessen,  wir  Kämpfer  für  die  Pflichtschule  stellen  ja  gar  nicht
die  Frage:  entweder  fakriltativ  oder  obligatorisch.  Anscre  Forderung  ist:  obligatorisch
und  fakultativ.
Obligatorisch  zunächst  für  die,  die  nicht  die  Berechtigung  zum  Einjährig-Frciwilligen-Militärdienst
  erworben  haben.  Ich  weiß,  es  gibt  Schulmänner,  die  sagen:  „Auch
die  Schüler  der  höheren  Schulen  haben  cs  bitter  nötig,  Korrespondenz,  Rechnen,
Buchführung,  Landelslehre  zu  lernen,  man  zwinge  sie  also  zur  Schule".  Die  Voraussetzung ­
  gebe  ich  zu,  den  Schluß  nicht.  Ich  weiß  mich  fern  von  jeder  Überschätzung
der  Sekundanerbildung,  dazu  war  ich  zu  lange  Ordinarius  von  Antersekunda.  Aber
irgendwo  muß  ein  Schnitt  gemacht  werden;  und  das  Einjährigcnzeugnis  ist  einmal  bei
uns  zu  einem  Wertpapier  geworden,  das  allgemeinen  Kurs  hat.  Es  liegt  auch  ein
gewisser  Widerspruch  darin,  daß  einerseits  der  Staat  sagt:  „Ich  halte  dich  eventuell
für  fähig,  im  Kriegsfalle  als  Offizier  zu  kommandieren",  und  andererseits  die  Gemeinde:
        <pb n="309" />
        298  Zweiter  Teil.  Kandel.  XIV.  Kaufmännisches  Anterrichtswesen.

„Du  bedarfst  noch  soweit  der  Leitung,  daß  man  dich  zum  Schulbesuch  zwingen  muß".
Zn  der  Praxis  würde  sich  außerdem  die  unsinnige  Konsequenz  ergeben,  daß  die  schlechten
Schüler,  die  erst  durch  längeres  Bänkedrücken  ihr  Zeugnis  ersitzen,  nicht  mehr  vorn
Zwange  gefaßt  werden  könnten,  da  sie  17—18  Jahre  alt  werden  auf  der  Schule.
Die  fleißigen  und  begabten  Schüler  dagegen,  die  früher  ihr  Ziel  erreichen,  müßten
gleich  dem  Volksschüler  in  die  Zwangsschule.
Drei  Zahreskurse  soll  unsere  obligatorische  Schule  umfassen,  den  drei  Lehrlingsjahren
  entsprechend.  Die  Zeit  genügt,  um  das  Notwendigste  zu  lehren;  und  wer  in
diesen  drei  Jahren  der  Übergangszeit  von  dem  völligen  Zwang  der  Volksschule  zur
völligen  Freiheit  des  Lebens  nicht  erzogen  ist,  der  wird  auch  in  dem  einen  vierten
Jahre  nicht  erzogen  werden.
Ich  sagte,  wir  verlangen  die  freiwillige  Schule  und  die  Pflichtschule.  Als  freiwillige ­
  Schule  fordere  ich  in  großen  Städten  zunächst  eine  Tagesschule  nach  sächsischem
Muster  für  tüchtige  Volksschüler,  die  bei  einem  liberalen  Lehrherrn  sind,  der  ihnen
täglich  zwei  Stunden  freigibt,  wie  das  in  den  großen  Kandelsstädten  Sachsens  ganz
allgemein  üblich  ist.  Diese  Schulen  würden  mit  12  wöchentlichen  Stunden  unterrichten
und  außerdem  noch  etwas  zu  erweiternden  Pensum  der  obligatorischen  kaufmännischen
Fortbildungsschule  Englisch  und  Französisch  lehren.  Der  Schüler,  der  sie  drei  Jahre
lang  mit  Erfolg  besucht  hätte,  würde  nach  Ablauf  seiner  Lehrzeit,  was  praktisch  verwendbare ­
  Kenntnisse  angeht,  nicht  hinter  denen  zurückstehen,  denen  die  bessere  Lage
der  Eltern  den  Besuch  einer  Realschule  erlaubte.
Außerdem  bedürfen  wir  der  fakultativen  Abendkurse  für  solche  Leute,  die,  dem
schulpflichtigen  Alter  entwachsen,  den  Tag  über  in  erwerbender  Stellung  sind  und  ihre
freie  Zeit  am  Abend  darauf  verwenden,  sich  weiterzubilden.
Diese  Schulen  können  also  nur  abends  unterrichten,  und  darin,  daß  sie  es  tun,
liegt,  ganz  abgesehen  von  dem  übrigen  Nutzen,  den  sie  stiften,  etwas  Erziehendes.
Lier  haben  wir  es  in  der  Zukunft,  wenn  der  Zwang  bis  zum  siebzehuten  Jahre  dauert,
nur  mit  erwachsenen,  wirklich  freiwillig  arbeitenden  jungen  Leuten  zu  tun,  die,  statt
dem  lockenden  Vergnügen  nachzugehen,  in  den  Abendstunden  Kapital  sammeln  zu  edlerer
Lebensführung,  Kapital  auch  sammeln  für  ihre  eigene  materielle  Zukunft,  Kapital
endlich  für  uns  alle,  für  das  ganze  deutsche  Volk.  Das  sind  gerade  die  Kreise,  aus
denen  hoffentlich  noch  manche  Männer  eigener  Kraft  hervorgehen  werden,  die  den
oberen  Zehntausend  neues  Blut  aus  dem  kräftig  sprudelnden  Born  deutscher  Volkskrast
  zuführen  werden.
Wir  machen,  um  es  nochmals  zu  betonen,  durch  Eröffnung  der  obligatorischen
Schule  die  fakultativen  Kurse  nicht  überflüssig.  Wir  entziehen  ihnen  die  jugendlichen
Elemente  zwischen  14  und  17  Jahren  und  führen  sic  ihnen  wieder  zu  als  reifere
juugc  Männer,  in  denen  die  Lust  zum  weiteren  Lernen,  die  tätige  Neugierde,  geweckt
ist.  Sprachliche,  rechtliche,  wirtschaftliche  und  andere  Kurse  werde«  mehr  und  von  besser
vorbereiteten  jungen  Männern  als  bisher  besucht  werden,  so  daß  sie  auch  ihre  Ziele
höher  stecken  können,  als  es  bis  jetzt  möglich  ist.
Die  obligatorische  kaufmännische  Fortbildungsschule  ist  also,  und  das  sei  aus  das
nachdrücklichste  hervorgehoben,  nicht  nur  der  Abschluß  einer  Entwicklung,  sondern  vielmehr ­
  der  Anfang  einer  neuen  lebenskräftigen  Entwicklung,  das  feste  Fundaincnt,  auf
dem  sich  das  Gebäude  einer  gründlichen,  mannigfaltigen  Fach-  und  Allgemeinbildung
unserer  Heranwachsenden  kaufmännischen  Jugend  erheben  soll.
Wenn  Sie  dafür  sorgen,  daß  durch  Einführung  der  Fortbildungsschulpflicht  jeder
Kaufmannslehrling,  der  nur  Volksschulbildung  besitzt,  zum  Weiterlernen  angehalten
wird,  wenn  Sie  in  ihm  durch  einen  dreijährigen  guten  Unterricht  den  Kunger  nach
mehr  Wissen,  nach  höherer  Bildung  wecken,  wenn  Sie  ferner  dafür  sorgen,  daß  neben
den  Pflichtschulen  Schulen  mit  höheren  Lehrzielen  eingerichtet  werden,  dann  tun  Sie
        <pb n="310" />
        4.  Warum  sollen  wir  obligatorische  kaufm.  Fortbildungsschulen  errichten?  299
nicht  nur  ein  großes  kulturelles,  sondern  auch  ein  eminent  soziales  Werk,  indem  Sie
dem  tüchtigen  Volksschüler  ein  Aufsteigen  in  die  höheren  Schichten  Ihres  Standes
erleichtern  zum  Leite  unseres  ganzen  Volkes.
Zch  möchte  in  diesem  Zusammenhange  aus  zwei  Erscheinungen  in  der  kaufmännischen ­
  Entwicklung  hinweisen,  die  in  der  immer  mehr  gesteigerten  Kapitalskonzcntration
  begründet  sind,  und  die  von  höchster  Bedeutung  für  unser  ganzes  Volksleben
sind:  auf  den  Verzweiflungskampf  des  Kleinhandels  gegen  Warenhäuser,  Spezialversandgeschäfte ­
  und  Filialen  und  auf  die  Arbeitsteilung  in  den  Großbetrieben.
Wenn  etwas  den  Kleinhändler  retten  oder  ihm  die  Zeit  des  Übergangs  erleichtern
kann,  so  ist  es  eine  bessere  Ausbildung,  die  ihn  zu  genauester  Kalkulation,  sorgfältigster
Buchführung  befähigt,  die  ihn  den  Segen  genossenschaftlicher  Assoziation  verstehen  und
ausnutzen  lehrt,  die  ihm  endlich  den  Übergang  von  einer  Branche  zur  anderen  erleichtert.
Lind  diese  Ausbildung  kann  bei  der  heutigen  Lage  des  Detailgeschäfts  nur  noch  die
Schule  leisten.
Das  Aufsaugen  der  kleineren  Betriebe  durch  die  großen  vollzieht  sich  auch  im
Engroshandel,  und  damit  wird  für  viele  die  schon  vorhandene  Schwierigkeit  der  Gründung
eines  eigenen  Geschäfts  zur  ünmöglichkeit.  Die  kaufmännischen  Beamtenheerc  werden
immer  größer:  ich  erinnere  namentlich  an  die  Bankbeamten,  an  die  immer  klarer  hervortretende ­
  Trennung  der  eigentlich  kaufmännischen  von  der  Bureautätigkeit.  Diese
Trennung  wird  durch  die  Einführung  der  Schreibmaschinen  und  durch  das  Eindringen
der  Frau  ins  Kontor,  die  nur  Beamtenstellung  sucht,  noch  verschärft.  Bei  Krisen
werden  die  einseitig  geschulten  Lilsskräfte.  zu  Lunderten  aufs  Pflaster  geworfen,  und
je  einseitiger  sie  ausgebildet  sind,  desto  hilfloser  sind  sie  der  Stellenlosigkeit  ausgesetzt,
dem  furchtbarsten  Geschick,  das  einen  arbeitsfähigen  Menschen  treffen  kann.  Allgemeinere
Ausbildung,  guter  Schulunterricht  könnte  hier  manches  bessern.
Vor  allem  muß  es  aber  im  Interesse  des  gesummten  Kaufmannsstandes  liegen,
die  Klassenunterschiede  in  seinem  Schoße  nicht  zu  Klassengegensätzen  werden  zu  lassen.
Die  sozialen  Verhältnisse  innerhalb  des  Kaufmannsstandes  sind  andere  als  in  der
Industrie;  es  fehlt  glücklicherweise  noch  meistens  der  Bildungsabstand  zwischen  Leiter
und  Gehilfen;  und  so  sehr  ich  den  Segen  der  Gewerkvereine  für  unser  industrielles
Leben  schätze,  glaube  ich,  daß  es  im  allgemeinen  Interesse  liegt,  keine  unüberwindlichen
Schranken  zwischen  Ehef  und  Landlungsgehilfcn,  zwischen  kaufmännischen  und  Bureaugehilfen
  entstehen  zu  lassen.  Es  ist  ja  bekannt,  daß  rcingewerkschastliche  Gedanken  in
einigen  Gehilfenverbänden  gepflegt  werden.  Aber  gerade  Ihre  Vereine  sind  sich  stets
der  Aufgabe  bewußt  gewesen,  die  Interessen  der  Gehilfen  und  Prinzipale  zu  versöhnen
und  für  das  Wohl  des  ganzen  Kaufmannsstandes  zu  arbeiten.
Noch  gibt  es  einen  Kaufmannsstand,  zu  dem  der  Kommis  im  Krämerladen  und
der  Direktor  der  Deutschen  Bank  gehören.  Alles,  was  Sie  für  die  Lebung  des
Bildungsniveaus,  auch  des  Kleinsten  tun,  tun  Sie  zugleich  im  Interesse  der  inneren
Konsolidierung  und  der  äußeren  Machtstellung  des  ganzen  Standes.
Der  deutsche  Kaufmann  kämpft  einen  doppelten  Kampf:  in  der  Welt  gegen
England  und  Amerika,  zu  Lause  gegen  die  Reste  der  Anschauungen  des  alten  agrarischmilitärischen
  Preußens.  Nur  Bildung  und  Tüchtigkeit  kann  ihm  den  Sieg  in  diesen
Kämpfen  verleihen.  Es  wäre  töricht,  sich  Illusionen  über  den  Ernst  der  Kämpfe  hinzugeben. ­
  An  Kapital  und  alten  Verbindungen  ist  uns  das  Ausland  überlegen;  es
macht  ernste  Versuche,  uns  in  der  Bildung  zu  erreichen.  Beliebt  ist  der  Kaufmann
im  Inlande  nicht.  Von  unten  neidet  man  ihm  den  Gewinn,  der  mühelos  erworben
scheint,  die  alten  Stände  respektieren  ihn  erst,  wenn  er  die  Qualifikation  zum  Schwiegervater ­
  erworben  hat.  Vergessen  Sic  nicht  das  Wort  vom  „unproduktiven"  Landel
und  von  dem  „notwendigen  Übel"!  Löhere  Bildung  für  alle  Glieder  des  Standes
sei  Ihr  Panier,  ernste  Arbeit  aller  für  alle!
        <pb n="311" />
        300

Zweiter  Teil.  Landet.  XV.  Amtliche  Landelsvertretungen.

XV.  Amtliche  Handelsvertretungen.

1.  Wesen  und  Wert  der  amtlichen  Handelsvertretungen.
Von  Richard  v.  Kaufmann.
p.  Kaufmann,  Korporation  und  Handelskammer,  ihre  bestehende  (Organisation  und  deren
Resormbedllrstigkeit.  jvortragj.  Zu:  Zur  Reform  des  Handelskammerwesens  in  Preußen.
Stenographischer  Bericht  über  die  öffentliche  Versammlung  des  Vereins  Berliner  Kaufleute  und
Industrieller  am  [0.  Dezember  (894.  Berlin,  Siemenroth  &amp;amp;  Worms,  (895.  S.  U-t4.
Mehr  als  je  drängt  sich  seit  den  letzten  Jahrzehnten  mit  nnbezwinglichec  Macht
die  Überzeugung  in  den  Vordergrund,  daß  die  Interessen  der  Kreise  der  Gesellschaft,
d.  h.  die  wirtschaftlichen  Interessen,  es  sind,  auf  denen  unsere  ganze  Kultur  beruht.
Mehr  und  mehr  kontmt  man  zu  der  Erkeniltnis,  daß  die  in  den  Augen  der  beamteten
und  dem  wirtschaftlichen  Leben  entrückten  Stände  bis  tu  unsere  Tage  hinein  so  geringschätzig ­
  über  die  Achsel  angesehene  Tätigkeit  der  großen  und  kleinen  Lande!,  großes  und
kleines  Gewerbe,  große  und  kleine  Landwirtschaft  Betreibenden  für  die  Erhaltung  des
Staates  und  die  Förderung  seiner  Aufgaben  nach  allen  Seiten  hin  von  ausschlaggebender ­
  Wichtigkeit  ist.  Man  begreift  heute,  daß  das  Gedeihen  von  Landet,  Industrie
und  Landwirtschaft  nicht  allein  den  betreffenden  ftnternchmern  und  deren  Angestellten
und  Arbeitern  nützlich  ist,  sondern  daß  von  dein  Befinden  unserer  heimischen  Volkswirtschaft, ­
  wie  das  bien-etre  der  Gesamtheit  der  Bevölkerung,  so  auch  das  der  Gesamtheit ­
  des  Staates  abhängt.  So  erklärt  es  sich,  daß  man  sich  mehr  und  mehr  mit  dem
Gedanken  befreundet,  in  den  Selbstvertvaltungskörpern  der  Kreise  des  werbenden  Lebens,
d.  i.  in  unserem  Falle  der  Kreise  von  Lande!  und  Gewerbe,  in  den  Landelskammern
und  kaufmännischen  Korporationen,  nicht  mehr  bloß  eine  mehr  oder  weniger  beachtcnstverte
  Spielerei  oder  einen  Blitzableiter  für  die  jeweilige  Unzufriedenheit  der  Kreise
unseres  Gewerbestandes  zu  siichen,  sondern  dort  eine  überaus  nützliche  Institution  zur
Förderung  der  wirtschaftlichen  Interessen  der  auf  sie  angetviesenen  Interessenkreise  zu
erblicken,  dort  einen  Ansatz  zur  Selbstverwaltung  zu  finden,  der  der  Staat  innner
größere  Rechte  zu  delegieren  hat,  da  eine  derartige  richtig  ausgestattete  Selbstverwaltung
sehr  wohl  geeignet  sein  kann,  sowohl  die  Interessen  der  zu  ihr  und  in  ihr  verbundenen
gesellschaftlichen  Klaffen  zu  fördern,  als  deut  Staat  Aufklärung  uitd  Lilfe  zu  bieteil,
bei  der  von  ihm  den  Interessen  der  in  ihm  verbundenen  Gesellschaft  zu  widmenden  Sorge.
Der  naive  Standpunkt  des  seinerzeit  im  Preußischen  Abgeordnetenhause  gelegentlich
der  Beratung  des  Landelskammcrgesetzcs  vom  24.  Februar  1870  erstatteten  Kommissionsberichtes, ­
  welcher  erklärte,  daß  eine  legislative  Anordnung  der  Landelskammern  zwar
keine  Notwendigkeit  sei,  daß  man  aber,  da  deitselben  das  Zugeständnis  der  Nützlichkeit
und  selbst  eines  relativen  Bedürfnisses  immerhin  nicht  zu  versagen  sei,  habe  anerkennen
müssen,  daß  prinzipielle  Bedenken  gegen  eine  Befassung  der  Gesetzgebung  mit  diesem
Gegenstand  hätten  zurücktreten  müssen,  —  eine  derartig  naive  Auffassung,  die  quasi
um  Entschuldigung  bittet,  weil  sie  sich  mit  der  Regelung  dieser  Selbstverwaltung  des
werbenden  Lebens  befassen  soll,  ist  heute  glücklicherweise  nicht  mehr  möglich.  Man
hat  unterdessen  einsehen  gelernt,  daß  in  dem  hastenden  Getriebe  des  geschäftlichen  Verkehrs ­
  unserer  Tage  weder  die  Gesetzgebung  noch  die  Verwaltung  bei  gewissenhafter
Wahmehmung  der  ihnen  beschiedenen  Obliegenheiten  eines  Organs,  welches  sie  über
den  Pulsschlag  unseres  wirtschaftlichen  Lebens  fortlatlfend  unterrichtet,  entraten  können,
und  daß  einem  solchen  Organ  auch  weitgehende  Selbstverwaltung  seiner  eigenen  Angelegen-
        <pb n="312" />
        2.  Die  erste  Handelskammer  in  Europa.

301

Heiken  zuzugestehen  sei.  Die  Akten  unseres  Reichsamts  des  Innern,  sowie  diejenigen
der  Handelsministerien  aller  deutschen  Staaten  können  in  der  Tat  lautredendes  Zeugnis
dafür  ablegen,  in  welcher  anregenden  und  aufklärenden  Weise  schon  die  bestehenden
Handelskammern  und  Korporationen,  trotz  ihrer  bisherigen  mangelhaften  Verfassung  *),
zu  Nutz  und  Frommen  des  staatlichen  Gemeinwohls  und  zur  Förderung  zugleich  der
Interessen  der  in  ihnen  Verbundenen  beigetragen  haben.
Vor  Ihnen  bedarf  es  darüber  keiner  weiteren  Auseinandersetzung.  Wer  wie
Sic  täglich  am  sausenden  Webstuhl  der  Arbeit  seinen  Platz  behauptet,  der  weiß,  daß
der  wirkliche  Nerv,  der  unserem  ganzen  Gesellschafts-  lind  Staatskörper  erst  das  Leben
ermöglicht,  in  den  Erträgen  der  im  weitesten  Sinne  des  Wortes  gewerblichen  Tätigkeit
unseres  Volkes  zu  suchen  ist,  und  daß  der  Schornstein  weder  von  der  Liebe  noch  von
der  abstrakten  Weisheit  unserer  Dichter  und  Denker  raucht,  sondern  daß  das  prosaische
Heizmaterial  für  die  dem  Menschendasein  unentbehrliche  Wärme  durch  harte  Arbeit
gefördert  und  erworben  werden  muß.
So  herrscht  kein  Zweifel  mehr,  daß  der  Staat  unrecht  haben  würde,  welcher  die
mit  einer  fruchtbringenden  Wirtschaft  des  Landes  unerläßlich  verbundenen  Magenfragen
ohne  Rücksicht  auf  die  in  den  einzelnen  Teilen  seines  Gebietes  bestehenden  mannigfaltigen ­
  tatsächlichen  Verhältnisse  lediglich  nach  doktrinären  Theorien  lösen  oder  gar
hinter  anderen  Fragen  der  sogenannten  allgemeinen  Staatspolitik  zurückstellen  wollte.
Der  Ihnen  soeben  geschilderte,  in  den  letzten  20  Jahren  eingetretene  Wandel
der  Anschauungen  ist  aber  nicht  zunr  geringsten  dem  Imstande  zuzuschreiben,  daß  es
immer  deutlicher  wurde,  daß  die  gewaltige  Umgestaltung  der  nationalen  und  internationalen ­
  Verkehrsmittel  das  heimische  werbende  Leben  unserer  Zeit  in  allen  seinen
Verhältnissen  täglich  neuen  Verschiebungen  aussetzt,  und  daß  die  Ergebnisse  unserer
nationalen  Arbeit  allüberall  immer  deutlicher  durch  die  wirtschaftliche  Entwickelung  und
Gesetzgebung  auch  des  Auslandes  beeinflußt  erscheinen.  In  solcher  Lage  lehrt  die
harte  Not'  Bruch  mit  beschaulichem  Quietismus,  lehrt  die  harte  Not,  daß  nur  Anspannung ­
  der  ganzen  Kräfte  der  Interessenten  des  werbenden  Lebens  selbst,  nur
Anspannung  der  ganzen  Kräfte  gleichzeitig  auch  der  Regierung,  die  jene  zu  leiten  und
zu  fördern  da  ist,  Schutz  und  Trutz  in  den  Wirtschaftsstürmen  der  Zeit  bieten  kann.
Das  fühlen  und  wissen  wir  alle,  das  fühlt  und  weiß  auch  unsere  Regierung.  Llnsere
Regierung  weiß,  daß  es  nicht  anginge,  wenn  sie  den  Kampf  init  den  Verhältnissen
ohne  sachverständigen  Beistand  aus  der  Mitte  der  gewerblichen  Praxis  allein  führen  wollte.

2.  Die  erste  Handelskammer  in  Europa.
Von  Max  Vosberg-Rekow.
vosbcrg-Rekom,  Die  wirtschaftliche  Interessenvertretung  und  die  Reform  der  preußischen
Handelskammern.  Berlin.  R.  Gaertner,  MZü.  S.  5—9.
Das  Stadthaus  von  Marseille,  welches  sich  säulengeschmückt  am  Hafen  erhebt,
erscheint  als  Gebäude  nicht  sehr  bedeutend,  obgleich  es  mit  Statuen  und  Karyatiden
von  Puget  geschmückt  ist.  Das  alte  Rathaus  jedoch,  von  dessen  Stuben  aus  die
französische  Handelskönigin  den  Grund  zur  heutigen  Blüte  gelegt  hat,  war  noch
unscheinbarer  und  lag  abseits  versteckt  in  den  alten  Gassen.  Im  Jahre  1607  kamen
*)  Über  die  gegenwärtige  (Organisation  der  Handelskammern  in  Preußen  f.  den  Aussatz
von  Franz  Lufcusky  5.  305  ff.  —  &amp;lt;5.  2Ti.
        <pb n="313" />
        302  Zweiter  Teil.  Kandel.  XV.  Amtliche  Kandelsvertretungen.
in  seinen  Räumen  zum  ersteninale  die  angesehensten  Kaufleute  der  Stadt  zusammen,
um  über  Wohl  und  Wehe  ihres  Gewerbes  weise  Zwiesprach  zu  halten.  Durch  die
steilen,  winkeligen  Straßen  zwischen  düsteren  Klostermauern  hindurch  stiegen  sie  seitdem
jahraus,  jahrein  empor,  um  ihre  eigenen  Interessen  gegen  einander  und  gegen  die  des
Gemeinwesens  abzuwägen.  Denn  sie  wußten  sehr  gut,  daß  das  Wohl  des  Platzes
mit  dem  Gedeihen  der  eigenen  Kandlung  ganz  eng  verknüpft  war.  Katte  doch  die
Kraft  und  der  Stolz,  welchen  die  Bürger  aus  dem  Emporblühen  ihrer  überseeischen
Gewerbtätigkeit  herleiteten,  die  Stadt  allezeit  stark  und  unabhängig  erhalten,  dergestalt,
daß  sie  noch  1524  den  Lonneluble  von  Bourbon  aufs  Kaupt  schlug  und  Keinrich
dem  Vierten  bis  zum  Jahre  1596  die  Anerkennung  versagte,  zu  einer  Zeit,  da  dieser
Fürst  für  andere  Gebiete  der  französischen  Kerrschaft  längst  der  „geliebte  König"
geworden  war.
Die  Kandelsaristokratien  der  Städte  haben  sich  gegen  die  emporsteigende  Fürstenmacht ­
  nie  und  nirgends  auf  die  Dauer  behaupten  können;  sie  waren  eben  Einzelgebilde, ­
  denen  der  befruchtende  nationale  Untergrund  fehlte.  Aber  daß  sie  eine  Zeit
lang  in  hoher  Blüte  und  Macht  standen,  verdanken  sie  in  erster  Linie  ihren  politischen
Einrichtungen,  durch  welche  die  Staatsleitung  in  die  Kand  derjenigen  gelegt  war,  von
deren  Unternehmungsgeist  und  Fleiß  der  heimische  Wohlstand  und  Einfluß  ausging,
in  die  Kand  der  großen  Kandelsherren.  Die  Regierungen  der  großen  freien  Kandelsemporien, ­
  wie  sic  die  Kansa  in  Deutschland  aufwies,  und  wie  sie  in  allen  Kulturländern ­
  für  eine  Weile  bestanden  haben,  waren  von  dynastischen  Interessen  unbeirrt,
schafften  unmittelbar  für  das  wirtschaftliche  Leben  ihrer  Vaterstadt,  entzogen  demselben
gar  keine  oder  nur  geringe  Kräfte  für  abseits  liegende,  sogenannte  höhere  politische
Zwecke  und  zeigten  deshalb  eine  Macht,  die  zu  der  Größe  ihrer  Bevölkerungen  und
ihrer  Gebiete  in  sehr  ungleichem  Verhältnisse  stand.  Ansere  freien  Städte  legen
Zeugnis  davon  ab,  welche  Stürme  solche  Llnmittelbarkeit  der  Interessen  zu  überdauern
vermag:  ihr  Wappenschild  ist  frei  und  selbstherrlich  geblieben  bis  in  die  gegenwärtige,
jenen  Tagen  ganz  fremde  Zeit.  Erst  da,  wo  die  Eifersucht  der  Patrizierherrschaft
innere  politische  Kämpfe  heraufbeschwor,  wo  an  die  Stelle  der  gemeinsamen  Interessen
das  besondere  Interesse  gewisser  Koterien  und  Gruppen  trat,  ging  die  Blüte  solcher
Gemeinwesen  verloren,  und  erst  weit  später,  wenn  der  Anschluß  an  die  Nation  den
Ausgleich  brachte  und  eine  weise  Fürsorge  guter  Fürsten  zu  Kilfe  kam  und  Ersatz
bot,  ist  ein  Teil  des  Glanzes  wiedergekehrt.
In  dem  Augenblicke,  in  welchem  die  Unterwerfung  Marseilles  unter  das  französische ­
  Königsszepter  vollendet  war,  etwa  zur  selben  Zeit,  als  Ludwig  XIV.  ihre
Freibriefe  zerriß,  sah  die  intelligente  Kaufmannschaft  die  Notwendigkeit,  ihre  Kandelsinteressen ­
  —  nun  nicht  mehr  der  sichtbare  und  unmittelbare  Endzweck  der  Regierungstätigkeit ­
  —  besonders  zu  vereinen  und  zu  vertreten.  Durch  Beschluß  vom  3.  November ­
  1650  begründeten  sie  eine  eigene  öffentliche  Körperschaft,  welche  aus  8  der
angesehensten  Großkaufleute  und  aus  4  Vertretern  bedeutender  auswärtiger  Kandlungshäuser
  gebildet  war.  Das  war  die  erste  Kandelskainmer  in  Europa.  Sie  hat,
einige  Unterbrechungen  abgerechnet,  die  durch  die  großen  polittschen  Umwälzungen
herbeigeführt  wurden,  bestanden  bis  auf  den  heutigen  Tag;  der  glänzende  Prachtbau
der  Börse,  welcher  durch  die  Form  des  griechischen  Tempels  an  die  ältesten  Tage  der
alten  Kellenenkolonie  erinnert,  und  den  die  Kammer  in  den  Jahren  1854—1860  auf
eigene  Kosten  aufführen  ließ,  gibt  Kunde  von  ihrer  Tättgkeit,  welche  seit  der  Eroberung
Algiers  und  der  Eröffnung  des  Suezkanals  den  Glanz  des  neuen  Marseille  wesentlich
gefördert  hat.
Die  Interessen  wirtschaftlicher  Erwerbsgruppen  scharten  sich  also  zu  besonderen
Vertretungskörpern  zusammen,  naturgemäß  zuerst  da,  wo  man  intelligent  genug  war,
aus  dem  Wirrwarr  ungezählter  politischer  Momente  heraus  die  Notwendigkeit  einer
        <pb n="314" />
        3.  Die  Organisation  der  Handelskammern  in  Preußen.

303

direkten  Pflege  solcher  Interessen  einzusehen;  zuerst  also  in  denjenigen  .Handelsplätzen,
deren  Regiment  vordeni  ein  Regiment  des  Landels  und  für  den  Landel  gewesen  war,
und  in  denen  man  nachher  über  den  sogenannten  politischen  Zwecken  die  näherliegenden
vergaß.  In  den  Ländern,  in  denen  dynastischer  Widerstreit  jene  Erkenntnis  jahrhundertelang ­
  in  den  Hintergrund  schob,  gestalteten  sie  sich  viel  später.  Lim  die  Zeit,  als
Marseille  schon  die  ersten  Anfänge  zur  Bildung  einer  Handelskammer  zeigte,  also  im
Anfange  des  16.  Jahrhunderts,  beschloß  ein  deutscher  Reichstag  als  erste  wirtschaftspolitische
  Maßregel  des  weiland  heiligen  römischen  Reiches  deutscher  Nation  die  Einführung ­
  eines  allgemeinen  Zolles  an  der  Grenze:  der  Beschluß  blieb  platonisch,  denn
es  wußte  hernach  niemand,  wo  selbige  Grenze  zu  finden  sei.  Aber  noch  zu  der  Zeit,
als  schon  im  rheinischen  Gebiete,  unter  französischem  Einflüsse  und  nach  französischen.
Vorbilde  entstanden,  die  Handelskammern  zu  Köln,  Aachen,  Krefeld,  Malmedy,
Stolberg  und  Eupen  (gegründet  durch  Napoleonisches  Dekret  vom  Weihnachtsabend  1802),
ja  sogar  schon  zu  Gladbach,  Koblenz  und  Wesel  (gegründet  1812)  in  fröhlicher
Tätigkeit  waren,  schlug  die  „Wahrung  wirtschaftlicher  Interessen"  in  unserem  Vaterlande
die  tollsten  Purzelbäume.  Ich  erinnere  an  die  durch  Patent  vom  17.  September  1819
begründete  „Kurfürstlich  hessische  Kasse  zur  Unterstützung  durch  die  preußischen  Zollmaßnahmen
  von  1818  verarmter  kurhessischer  Fabrikanten."  Wer  hier  Vergleiche
zieht,  den  kann  es  nicht  wundern,  daß  das  Netz  der  modernen  wirtschaftlichen  Interessenvertretungen ­
  seine  Maschen  erst  spät  über  unser  Vaterland  gezogen  und  dieselben  noch
heute  nicht  ganz  geschlossen  hat,  sowie  des  weiteren,  daß  die  Bedeutung  dieser  Einrichtungen ­
  noch  nicht  überall  im  rechten  Lichte  steht.

3.  Die  Organisation  der  Handelskammern  in  Preußen.
Von  Franz  Lusensky.
..  „  .  ,  „  „  24.  Februar  ,870  _
Lusensky,  «Seiet;  über  die  Handelskammern.  vom  —  ——Textausgabe  mit
\y.  -vlUsl,U]t  (8^7
Erläuterungen,  geschichtlicher  Einleitung  usw.  Berlin,  I.  Gnttentag,  ,»J7.  S.  54—45.
Die  Handelskammern  sind  Vertretungen  des  Landels  und  der  Gewerbe,  jedoch
ausschließlich  des  Landwerks.  Ihre  Aufgabe  ist  eine  doppelte.  Sic  sind  einerseits
konsultative  Fachorgane,  denen  insbesondere  die  Unterstützung  der  Behörden  in  der
Förderung  des  Landels  und  der  Gewerbe  obliegt.  Andererseits  sind  sie  Verwaltungsorgane, ­
  denen  bestimmte  Aufgaben  durch  verschiedene  Gesetze  zugewiesen  sind,  und  die
sich  im  übrigen  einen  Kreis  von  Verwaltungsausgaben  zu  Nutzen  von  Landel  und
Gewerbe  und  der  darin  beschäftigten  Gehilfen  und  Lehrlinge  selbsttätig  schaffen  können.
Die  Errichtung  einer  Landelskammer,  die  der  Genehmigung  des  Ministers  für  Landel
und  Gewerbe  unterliegt,  setzt  die  Äußerung  eines  entsprechenden  Verlangens  aus  den
Kreisen  der  Beteiligten  des  Bezirks,  für  den  sie  geschehen  soll,  voraus  und  ist  gegen
den  absoluten  Widerstand  dieser  rechtlich  nicht  zulässig.  Die  Landelskammern  sind  für
den  Bezirk,  für  welchen  sie  errichtet  sind,  Zwangsorganisationen,  denen  sich  niemand
aus  den  in  ihnen  vertretenen  Erwerbszweigen  entziehen  kann.
In  der  Landelskammerorganisation  finden  ihre  Vertretung  diejenigen  Kaufleute
und  ein  Landelsgewerbe  betreibenden  Gesellschaften,  welche  einerseits  im  Landels-  oder
Gcnossenschaftsregister  eingetragen,  andrerseits  zur  Gewerbesteuer  veranlagt  sind.  Nicht
in  die  Landelskammerorganisation  einbezogen  sind  Reichs-  und  Staatsbetriebe.  Nur
auf  Grund  besonderen  Antrags  sind  die  mit  einem  land-  oder  forstwirtschaftlichen
        <pb n="315" />
        304  Zweiter  Teil.  Handel.  XV.  Amtliche  Handelsvertretungen.
Betriebe  verbundenen,  im  Handelsregister  eingetragenen  Nebcngewcrbc  und  die  landwirtschaftlichen ­
  und  Handwerksgenossenschaften  cinzubeziehen.  Mit  ministerieller  Genehmigung ­
  kann  die  Aufnahme  in  die  Handelskammerorganisation  durch  Einführung
eines  Census  —  das  Erfordernis  der  Veranlagung  zu  einem  Mindestsätze  der  Gewerbesteuer ­
  —  beschränkt  werden.
Die  Zugehörigkeit  zur  Handelskammerorganisation  begründet  das  Recht,  an
den  Handelskammerwahlen  teilzunehmen,  und  die  Pflicht,  Handelskammerbeiträge  zu
entrichten.  Das  Wahlrecht  ist  von  physischen  Personen  im  allgemeinen  persönlich,
für  Gesellschaften  durch  einen  gesetzlichen  Vertreter  auszuüben.  Durch  Beschluß  der
Handelskammer  kann  eine  Vertretung  der  Wahlberechtigten  durch  Prokuristen  ihres
Betriebs  zugelassen  werden.  Die  Beiträge  werden  auf  die  Pflichtigen  nach  dem
Maßstabe  der  staatlich  veranlagten  Gewerbesteuer  umgelegt.  In  Gemeinden,  die  eine
besondere  Gewerbesteuer  eingeführt  haben,  kann  durch  Beschluß  der  Handelskammer
mit  ministerieller  Genehmigung  diese  zum  Maßstabe  genommen  werden.
Die  Mitglieder  der  Handelskammer,  deren  Zahl  vom  Minister  bestimmt  wird,
gehen  aus  Wahlen  hervor.  Voraussetzungen  der  Wählbarkeit  sind  deutsche  Staatsangehörigkeit, ­
  ein  Alter  von  mindestens  25  Jahren  und  die  Befähigung  zur  Ausübung
des  aktiven  Wahlrechts;  letzteres  mit  der  Maßgabe,  daß  Prokuristen,  denen  die  Ausübung ­
  des  aktiven  Wahlrechts  durch  Beschluß^  der  Handelskammer  gewährt  worden  ist,
nicht  mehr  als  den  vierten  Teil  der  Mitglieder  der  Handelskammer  ausmachen  dürfen.
Das  den  Wahlen  zugrunde  zu  legende  Wahlsystem  wird,  vorbehaltlich  ministerieller
Genehmigung,  von  den  Handelskammern  selbst  bestimmt.  Sie  haben  dabei  die  Auswahl
zwischen  dem  allgemeinen  gleichen  Wahlrechte,  einem  Wahlsystem  unter  Bildung  yon
Wahlabteilungen,  einem  Proportionalwahlsystcm.
Solange  solche  Regelung  nicht  erfolgt  ist,  werden  die  Wahlen  in  drei  Abteilungen
vollzogen,  die  unter  Zugrundelegung  der  Gcwerbesteuervcranlagung  zu  bilden  sind,  und
deren  jede  ein  Drittel  der  Kammermitglieder  wählt.
Die  Wahlen,  deren  Vorbereitung  der  Handelskammer  und  in  Ermangelung  einer
solchen  dem  Regierungspräsidenten  obliegt,  erfolgen  nach  absoluter  Stimmenmehrheit
durch  geheime  Abstimmung  mittelst  Stimmzettel.  Die  Handelskammer  kann  jedoch  mit
ministerieller  Genehmigung  ein  hiervon  abweichendes  Wahlverfahren  beschließen.
Die  Wahlen  erfolgen  für  die  Dauer  von  sechs  Jahren,  in  der  Weise,  daß  alle
zwei  Jahre  ein  Dritteil  ausscheidet  und  durch  Ergänzungswahlen  ersetzt  wird.  Für  die
außerhalb  der  regelmäßigen  Ergänzung  Ausscheidenden  finden  Ersatzwahlen  —  für  die
Dauer  der  Wahlperiode  des  Ausgeschiedenen  statt.  Die  Mitgliedschaft  ist  eine
unentgeltlich  zu  versehende  Ehrenstellung.  Erstattet  werden  nur  in  beschränktem  Amfange
bare  Auslagen.
Durch  Beschluß  der  Handelskammer  können  Stellvertreter  eingeführt  werden,
die  ebenfalls  aus  Wahlen  hervorgehen.  Das  Nähere  regelt  die  Handelskammer.
Als  Mitglieder  können  in  der  Handelskammer  endlich  früher  wählbare  Personen,
welche  die  ihre  Wählbarkeit  begründende  Stellung  oder  Tätigkeit  aufgegeben  haben,
andere  commergants,  Aufnahme  finden.  Sic  werden  durch  Kooptation  der  Kammer
aus  die  Dauer  von  drei  Jahren  berufen.  Ihre  Zahl  darf  den  zehnten  Teil  der  vom
Handelsminister  festgesetzten  Mitgliederzahl  der  Handelskammer  nicht  übersteigen.
Die  Handelskammern  haben  die  Rechte  einer  juristischen  Person.
Zn  der  Regelung  ihrer  Geschäftsführung,  einschließlich  des  Etat-,  Kassen-  und
Rechnungswesens  sind  sie  sehr  selbständig  gestellt.  Im  Gesetze  sind  nur  wenige
Bestimmungen  über  die  Geschäftsführung  festgelegt:  über  die  Wahl  eines  Vorsitzenden,
die  Fassung  und  die  Voraussetzungen  der  Gültigkeit  von  Beschlüssen,  die  Ausfertigung
von  Arkunden,  die  die  Handelskammer  vermögensrechtlich  verpflichten,  endlich  darüber,
welche  Gegenstände  von  der  öffentlichen  Beratung  —  sofern  die  Handelskammer  diese
        <pb n="316" />
        3.  Die  Organisation  der  Handelskammern  in  Preußen.  305

überhaupt  beschließt  —  auszunehmen  sind.  Alle  übrigen  Vorschriften,  die  zur  Führung
der  Geschäfte  erforderlich  sind,  trifft  die  Handelskammer  selbständig.  In  der  Feststellung
ihres  Etats  unterliegt  sie  nur  der  Beschränkung,  daß  ministerielle  Genehmigung  vorgeschrieben ­
  ist,  wenn  die  Beschaffung  des  Aufwandes  für  ein  Jahr  mehr  als  10  %
der  staatlich  veranlagten  Gewerbesteuer  erfordert.  Ihr  Kassen-  und  Rechnungswesen
ordnet  die  Handelskammer  völlig  selbständig.  Die  Einziehung  der  Beiträge,  die
öffentliche  Lasten  sind,  haben  auf  Wunsch  der  Handelskammer  die  Gemeinden  und
Gutsbezirke  gegen  eine  Vergütung  von  höchstens  3  %  der  eingezogenen  Beiträge  zu
bewirken.
Bei  der  Amlegung  der  Beiträge  kann  zur  Deckung  der  Kosten  von  Anstalten,
Anlagen  und  Einrichtungen,  die  für  einzelne  Teile  des  Landelskammerbezirks  oder  für
einzelne  Betriebszweige  ausschließlich  bestimmt  sind  oder  ihnen  vorzugsweise  zugute
kommen,  mit  ministerieller  Genehmigung  eine  Vorausbelastung  der  Beitragspflichtigen
dieser  Bezirksteile  oder  Betriebszweige  eintreten,  wofür  ihnen  alsdann  eine  besondere
Vertretung  in  der  Verwaltung  solcher  Einrichtungen  zu  gewähren  ist.
Die  Aufsicht  über  die  Handelskammern  führt  der  Minister  für  Landet  und
Gewerbe.  Aus  seinen  Antrag  kann  eine  Landelskammer  durch  Beschluß  des  Staats-Ministeriums
  aufgelöst  werden.  In  diesem  Falle  müssen  innerhalb  dreier  Monate
Neuwahlen  vorgenommen  werden.
Die  Organisation  der  Landelskammern  in  Preußen,  wie  sie  sich  nach  dem  vorstehend ­
  skizzierten  Inhalte  des  Landelskammergesetzes  vom  24.  Februar  1870  in  der
Fassung  der  Novelle  vom  19.  August  1897  darstellt,  ist  in  fast  allen  Einzelheiten
als  wohlgelungen  anzusehen.  Der  in  der  Entwicklung  der  Landelskammern  zu  Tage
tretende  Gedanke,  diese  nach  ihrer  ursprünglichen  Bestimmung  vornehmlich  beratenden
Organe  in  steigendem  Amfange  zu  Verwaltungsausgaben  heranzuziehen,  hat  volle  Verwirklichung ­
  in  der  Novelle  gefunden,  indem  durch  sie  den  Landelskammern  die  Möglichkeit ­
  gegeben  worden  ist,  für  die  in  ihnen  vertretenen  Berufszweige  Selbstverwaltungsorgane ­
  zu  werden  und  zu  ihrem  Ruhen  Aufgaben  zu  übernehmen,  zu  deren  Erfüllung
Staat  und  kommunale  Selbstverwaltungskörper  weder  in  gleicher  Weise  geeignet  noch  bereit
sein  würden.  Die  materielle  und  rechtliche  Grundlage  für  solche  Verwaltungstätigkeit
ist  dadurch  gewährt,  daß  die  Landelskammern  mit  weitgehendem  Besteuerungsrecht  ausgestattet ­
  und  durch  den  Besitz  juristischer  Persönlichkeit  zum  Abschlüsse  von  Rechtsgeschäften ­
  befähigt  sind.  Die  Übernahme  von  Verwaltungsausgaben  zu  Nutzen  einzelner
räumlicher  Teile  des  Landelskammerbezirks  oder  einzelner  Betriebszweige  wird  durch
die  den  Landelskammern  verliehene  Befugnis  erleichtert,  die  hierdurch  begünstigten
Beitragspflichtigen  zu  Präzipualbeittägen  heranzuziehen:  eine  Vorschrift,  die  für  die
Tätigkeit  der  Landelskammern  auf  dem  Gebiete  des  Fortbildungs-  und  Fachschulwesens
von  hoher  Bedeutung  werden  kann.
Ob  die  Begrenzung  der  in  die  Landelskammerorganisation  einbezogenen  Berufsklassen, ­
  der  durch  unsere  wirtschaftlichen  Verhältnisse  bedingten  Gliederung  der  Erwerbsstände ­
  völlig  entspricht,  kann  mit  Fug  bezweifelt  werden.  Die  Ausscheidung  des
Landwerks  mag  in  der  historischen  Entwicklung,  welche  zu  einer  selbständigen  Organisierung ­
  dieses  Standes  geführt  hat,  eine  gewisse  Rechtfertigung  finden.  Sachlich  erscheint
sie,  schon  im  Linblick  auf  die  Flüssigkeit  der  Grenze  zwischen  Landwerk  und  Industrie,
ebenso  anfechtbar,  wie  die  Ausschließung  des  nicht  registerpflichtigen  Kleingewerbes
und  Kleinhandels  aus  der  Landelskammerorganisation.
Zu  rühmen  ist,  daß  für  die  Zusammensetzung  der  Landelskammer  auf  jede  Schablone
verzichtet  ist.  Von  der  richtigen  Erwägung  ausgehend,  daß  das  zu  erstrebende  Ziel,
daß  in  den  Landelskammern  die  Interessen,  deren  Wahrnehmung  ihnen  obliegt,  eine
wirkliche  Vertretung  finden,  bei  der  Mannigfaltigkeit  der  Verhältnisse  in  den  ver-Wollat,
  Volkswirtschaftliches  Lesebuch.  20
        <pb n="317" />
        306  Zweiter  Teil.  Landet.  XV.  Amtliche  Handelsvertretungen.
schiedenen  Larrdelskanrmerbezirken  verschiedene  Wege  erheische,  gewährt  das  Gesetz  die
Möglichkeit,  bei  dem  Aufbau  der  Handelskammern  den  besonderen  Verhältnissen  des
einzelnen  Bezirks  gerecht  zu  werden,  indem  es  die  Regelung  sowohl  des  Wahlsystems
als  des  Wahlverfahrens  dein  nur  durch  das  Erfordernis  ministerieller  Gcnehinigung
beschränkten  Selbstbestimmungsrechte  der  Handelskammern  überläßt.
Nicht  minder  verdient  Anerkennung  die  fast  unberenzte  Bewegungsfreiheit,  die
den  Handelskammern  ftir  ihre  Geschäftsführung  gewährt  ist.  Nur  vereinzelte  Normen
stellt  in  dieser  Hinsicht  das  Gesetz  auf;  im  übrigen  ist  alles  der  Entschließung  der
Kammern  überlassen.  Sie  sind  allerdings  staatlicher  Beaufsichtigung  unterworfen;  doch
ist  —  abgesehen  davon,  daß  dieselbe  sich  nicht  auf  den  sachlichen  Inhalt  ihrer  Gutachten ­
  erstreckt,  —  schon  deshalb,  weil  die  Aufsicht  unmittelbar  bei  dem  Minister  liegt,
nicht  anzunehmen,  daß  sie  je  zu  bureaukratischcr  Herrschaft  ausarten  könnte.  Für  die
Finanzverwaltung  der  Handelskammern  bestehen  Schranken  nur  insoweit,  als  ihre  Aufwendungen
  nur  für  Zwecke  erfolgen  dürfen,  welche  innerhalb  des  —  übrigens  sehr  weit
gespannten  —  Rahmens  ihrer  Aufgaben  liegen,  und  als  die  Genehmigung  des  Ministers
erforderlich  ist,  wenn  zur  Deckung  des  Bedarfs  mehr  als  10  0 / 0  der  Gewerbesteuer
ausgeschrieben  werden  sollen.
Wenn  hiernach  die  Organisation  der  Handelskammern  iin  einzelnen  befriedigend
geregelt  ist,  so  kann  der  Einrichtung  als  Ganzem  der  Vorwurf  nicht  erspart  bleiben,
daß  sie  auf  falscher  Grundlage  aufgebaut  ist.  Vom  Standpunkte  dessen,  welcher  eine
Einmischung  des  Staats  in  die  Gestaltung  der  wirtschaftlichen  Verhältnisse  grundsätzlich
ablehnt,  ist  jede  staatliche  Organisierung  einzelner  Bcrufsständc  zur  Wahrnehmung
ihrer  einseitigen  Wirtschastsintcressen  zu  verwerfen,  und  es  war  nur  folgerichtig,  daß
bei  der  Beratung  des  Gesetzes  von  1870  von  den  Anhängern  dieser  Anschauung  die
Aufhebung  des  ganzer»  Znsütuts  der  Handelskammern  beantragt  wurde.  Wer  dagegen
anerkennt,  —  und  diese  Auffassung  ist  gegenwärtig  die  unbedingt  vorherrschende  —
daß  der  Staat  auf  wirtschaftlichem  Gebiete  wichtige,  in  der  Gegenwart  vielleicht  seine
wichtigsten  Aufgaben  zu  erfüllen  habe,  und  wer  demzufolge  für  eine  Organisierung
der  verschiedenen  Interessengruppen  überhaupt  eintritt,  für  den  ist  der  Standpunkt
gegeben,  daß  die  zu  schaffende  Organisation  diejenigen  Wirtschaftsgruppcn,  für  welche
sie  bestimmt  ist,  vollständig  erfasse,  und  daß  sie  eine  Gestalt  erhalte,  in  der  sie  befähigt
ist,  die  ihr  im  Staatsorganismus  zugewiesene  Stellung  auszufüllen.  Diesen  Anforderungen
entspricht  die  preußische  Handelskammerorganisation  nicht.
Denn  es  sind  große  Teile  des  Staatsgebiets  in  die  Handclskammcrorganisation
nicht  einbezogen.  Ebensowenig  kann  in  Abrede  gestellt  werden,  daß  unter  den  bestehenden
Handelskammern  nicht  wenige  sind,  welche  nach  ihrer  wirtschaftlichen  Bedeutung  und
Leistungsfähigkeit  auf  eine  selbständige  Existenz  keinen  Anspruch  haben.
Im  Verwaltungswege  wird  man  zu  einer  befriedigeirden  Lösung  der  Handelskammerfrage
  schwerlich  gelangen.  Gewiß  wird  erreicht  werden  können,  daß  manche
bislang  unvertretenen  Gebiete  in  die  Landclskammcrorganisation  einbezogen  tverden.
Zu  einer  zweckentsprechenden  Abgrenzung  der  Kammerbezirke  wird  man  dagegen
solange  nicht  kommen,  als  für  die  Einrichtung  und  Abgrenzung  der  Handelskammern  die
Wünsche  der  Interessenten  entscheidend  sind.  Solange  dies  der  Fall  ist,  wird  der  Lokalpatriotismrrs
  der  beteiligten  Gebietsteile  sich  fast  stets  als  stärker  erweisen  als  Erwägungerr,
die  von  den  Allgerneininteressen  des  Handels  und  der  Industrie  ausgehend,  auf  eine
planmäßige  Ausgestaltung  des  Instituts  der  Handelskammern  abzieleir.  Eine  solche  ist
nur  zu  erreichen,  wenn  die  Abgrenzung  der  Handelskammerbezirkc  der  entscheidenden
Mitwirkung  der  Beteiligten  entzogen  wird,  sei  es,  daß  sie  unmittelbar  durch  Gesetz
geschieht,  sei  es,  daß  sie  einer  nach  freiem  Ermessen  entscheidenden  Staatsbehörde  übertragen ­
  wird.  Hiernach  kann  in  dem  Handelskammcrgesetze  von  1870  trotz  der  Ver-
        <pb n="318" />
        4.  Der  Deutsche  Landelstag.

307

20*

besserungen,  die  es  durch  die  Novelle  erfahren  hat,  der  Schlußstein  der  Entwicklung
dieses  Instituts  nicht  erblickt  werden,  sondern  cs  bleibt  die  Einrichtung  obligatorischer,
das  ganze  Staatsgebiet  überspannender,  systematisch  abgegrenzter  Handelskammern  zu
erstreben.

4.  Der  Deutsche  Handelstag.
Von  Paul  Lacker.
Hacker,  Die  Beiräte  für  besondere  Gebiete  der  Staatstätigkeit  im  Deutsche»  Reiche  und
in  seinen  bedeutenderen  Gliedstaaten.  Tübingen,  H-  Laupp,  ^902.  S.  40—1:1.
Vorbemerkung.  Der  Deutsche  Handelstag  hat  den  Zweck,  die  Interessen  von  Deutschlands ­
  Industrie  und  Handel  zu  fördern.  Der  Sitz  des  Deutschen  Handelstages  ist  in  Berlin.
Als  Mitglieder  beizutreten  berechtigt  sind  die  Handelskammern,  Handels-  und  Gewerbekammern
  und  verwandten  Körperschaften  im  Deutschen  Reich,  die  gesetzlich  zur  Vertretung  von
Industrie  und  Kandel  eingesetzt  sind.  Für  Bezirke,  in  denen  keine  Handelskammern  usw.  bestehen,
können  Vereine,  die  als  geeigneter  Ersatz  anzusehen  sind,  als  Mitglieder  aufgenommen  werden.
Für  wichtige  Industrie-  und  Kandelszweige  können  Fachvereine  ausgenommen  werden,  sofern  ihnen
eine  erhebliche  Bedeutung  für  das  Fach  zukommt  und  ihre  Wirksamkeit  über  das  ganze  Deutsche
Reich  oder  über  größere  Wirtschaftsgebiete  sich  erstreckt.  (Satzung  des  Deutschen  Handelstages
vom  9.  Januar  tM.  In:  27.  Vollversammlung  des  Deutschen  Handelstags  in  Berlin  am  8.  und
9.  Januar  t90l.  Stenographischer  Bericht.  Berlin,  Liebheit  und  Thiesen,  Mt-  S.  95.)  —  G.  M.
Auf  dem  Gebiete  des  Landels  und  der  Industrie  befindet  sich  der  Deutsche
Landelstag  in  ähnlicher  Lage  zur  Reichsrcgierung  wie  der  Landwirtschaftsrat  auf
seinem  Gebiete.  Auch  er  ist  eine  zentrale  freie  Interessenvertretung,  die  durch  ihre
Mitglieder  zu  den  amtlichen  Stellen  der  Einzelstaaten  in  mehr  oder  weniger  loser
Beziehung  steht.  Die  Mitglieder  des  Landelstages  sind  zum  überwiegenden  Teil  die
einzclstaatlichen  öffentlicheil  Körperschaften,  die  Landelskammern  vor  allem.
Die  Tätigkeit  des  Deutschen  Landelstages  läuft  in  der  Lauptsache  darauf  hinaus,
unter  Wahrnehmung  eigener  Interessen  die  Reichsregierung  zu  beraten.  Allgemeine
staatliche  Berufung  zu  dieser  Tätigkeit  hat  auch  der  Landelstag  noch  nicht  erhalten.
Dagegen  ist  auch  er  wiederholt  von  der  Reichsrcgierung  um  sein  Gutachten  angegangen
worden.  So  hat  er  den  Entwurf  zum  neuen  Landelsgesetzbuch  vom  Reichsjustizamt
zur  Beratung  und  Begutachtung  überwiesen  bekommen,  noch  ehe  derselbe  an  den
Bundesrat  gelangte.  Auf  die  vom  Landelstage  gemachten  Vorschläge  ist  nach  seiner
eigenen  Meinung  vielleicht  zum  Teil  die  große  Reihe  von  Verbesserungen  des  Vorentwurfes
  zurückzuführen.
Vom  Preußischen  Landelsminister  wird  das  Blatt  des  Deutschen  Landelstages,
die  Zeitschrift  „Lande!  und  Gewerbe",  für  die  amtliche  Veröffentlichung  von  Verfügungen ­
  allgemeiner  Art  an  die  Preußischen  Landelskammern  benutzt.
Ständig  zur  Begutachtung  einschlagender  Maßnahmen  der  Regierung  möchte
der  Landelstag  gern  herangezogen  werden.  Gebunden  sein  durch  Verleihung  eines
amtlichen  Charakters  und  der  Regierung  Einfluß  auf  die  Ordnung  seiner  Tätigkeit
gestatten  will  er  indessen  auch  nicht.  Gegenüber  einem  Erlaß  des  Preußischen  Landelsministers
  vom  1.  Januar  1895,  der  die  zentrale  amtliche  Verbindung  der  Preußischen
Landelskamniern  ins  Auge  faßte,  erklärte  der  Landelstag  den  freiwilligen  Zusammenschluß ­
  der  Landelsvorständc,  wie  er  im  Deutschen  Landelstag  besteht,  für  die  allein
richtige  Form  einer  zentralen  Vertretung  und  lehnte  die  Verleihung  amtlicher  Eigen-
        <pb n="319" />
        308  Zweiter  Teil.  Lande!.  XV.  Amtliche  Landclsvcrtretungcn.

schaft  ab.  Die  Entwürfe  von  Gesetzen  und  Verordnungen,  welche  die  Interessen  von
Lande!  und  Industrie  berühren,  will  er  aber  gleichwohl  den  Landelsvorständen  (Kammern,
Korporationen  u.  a.)  und  damit  natürlich  auch  sich  selbst  zur  gutachtlichen  Äußerung
rechtzeitig  vorgelegt  haben.
Dem  Namen  nach  als  eine  Vertretung  des  Landels  erscheinend,  vertritt  der
Deutsche  Landelstag  doch  in  gleicher  Weise  naturgemäß  die  Interessen  der  Großindustrie.
Ja  er  konnte  in  neuerer  Zeit  gegenüber  Angriffen  von  seiten  ausschließlich  industrieller
Verbände  feststellen,  daß  in  seiner  Gliederung  die  Vertretung  der  Interessen  der  Industrie
die  des  Landels  überwiegt.

5.  Die  Begründung  des  Deutschen  Handelstages.
Von  Julius  Gensel.
G  ensel,  Der  Deutsche  tsandelstag  in  seiner  Entwickelung  und  Tätigkeit  ;86;—tgo;.  Berlin,
Karl  kseyman»,  $02.  5.  1  ff.
Vor  vierzig  Jahren,  am  13.  Mai  1861,  wurde  in  Lcidclberg  der  erste  Deutsche
Landelstag  eröffnet.
Auch  für  deit,  der  jene  Zeit  mit  Bewußtsein  durchlebt  hat,  ist  es  nicht  ganz
leicht,  sich  die  Zustände,  wie  sie  damals  in  Deutschland  herrschten,  ins  Gedächtnis
zurückzurufen.  Dem  Scheitern  der  Loffnungen,  die  das  deutsche  Volk  auf  die
Besttebungen  des  Frankfurter  Parlainents  gesetzt  hatte,  war  mit  dem  Wiederaufleben
des  alten  Bundestags  unter  österreichischer  Leitung  eine  dumpfe  Erstarrung  des
öffentlichen  Lebens  gefolgt.  Erst  gegen  Ende  der  fünfziger  Jahre  begann  sich  wieder
ein  ftischeres  Leben  zu  regen.  Llnter  der  Führung  Rudolfs  v.  Bennigsen  wurde
1859  der  Nationalverein  begründet,  der  cs  „für  seinen  Beruf  erkannte,  auf  die
Schaffung  einer  einheitlichen  Zentralgewalt  und  eines  deutschen  Parlaments  mit  allen
gesetzlichen  Mitteln  hinzuwirken,  und  zwar,  wenn  cs  die  Macht  der  Verhältnisse  so
mit  sich  brächte,  zunächst  ohne  die  deutschen  Teile  Österreichs".  Ein  Jahr  zuvor  war
der  „Kongreß  Deutscher  Volkswirte"*)  zusammengetreten,  der  sein  Absehen  vornehmlich
auf  die  wirtschaftliche  Einigung  Deutschlands  richtete  und  zwei  Jahrzehnte  hindurch
erfolgreich  auf  diesem  Gebiete  gewirkt  hat.
Anfänge  für  eine  solche  Einigung  waren  wohl  schon  vorhanden.  Das  Band
des  Zollvereins  umschloß  die  große  Mehrzahl  der  deutschen  Staaten;  mit  Österreich
war  am  19.  Februar  1853  ein  neuer  Vertrag  zustande  gekommen,  durch  welchen  sich
beide  Teile  gegenseitige  Verkehrserleichterungen  zusicherten,  und  in  dem  sogar  Verhandlungen ­
  über  eine  künftige  Zolleinigung  in  Aussicht  gestellt  wurden.  Noch  vor  der
Bewegung  von  1848  war  in  Leipzig  die  Allgemeine  Deutsche  Wechselordnung  geschaffen
worden,  und  am  12.  März  1861  hatte  die  auf  Beschluß  des  Bundestags  vom
18.  Dezember  1856  in  Nürnberg  niedergesetzte  Kommission  zur  Beratung  eines
Allgemeinen  Deutschen  Landclsgesctzbuchs  ihre  Schlußsitzung  gehalten.  Weniger  günstig
stand  es  auf  anderen  Gebieten.  Die  Postverwaltung  lag  für  die  kleineren  Staaten
noch  in  den  Länden  des  fürstlichen  Laufes  Thurn  und  Taxis;  von  einheitlichen  Einrichtungen ­
  war  wenig  zu  spüren.  Das  Telegraphenwesen  befand  sich  überhaupt  noch
in  den  Anfängen  seiner  Entwickelung.  Den  Bau  von  Eisenbahnen  hatten  seit  den
dreißiger  Jahren  Aftiengesellschaften  begonnen  und  rührig  fortgesetzt,  daneben  waren,
zunächst  in  den  Mittelstaaten,  allmählich  auch  Staatsbahnen  entstanden;  die  Gesamt-*)
  Über  den  Kongreß  Deutscher  Volkswirte  s.  den  Aufsatz  von  Viktor  Böb  inert  S.  27—50.
        <pb n="320" />
        5.  Die  Begründung  des  Deutschen  Pandelstages.

309

länge  der  Eisenbahnen  betrug  aber  noch  nicht  ein  Viertel  ihrer  jetzigen  Länge.  Im
Münzwesen  herrschte  neben  dem  Taler  noch  der  süddeutsche  Gulden,  außerdem  hatten
Pamburg  und  Bremen  ihre  besondere  Währung;  die  beiden  Mecklenburg  teilten  den
Taler  in  48  Schillinge,  Lübeck  in  2 1 k  Mark  oder  40  Schillinge.  Noch  krauser  sah
es  im  Papiergeldwesen  aus:  es  gab  über  vierzig  verschiedene  Gattungen  Kassenscheine;
hatte  doch  z.  B.  selbst  die  Leipzig-Dresdner  Eisenbahngesellschaft  das  Recht  zur  Ausgabe
von  Papiertalern  erhalten!  Das  Zollpfund  war  noch  nicht  in  allen  deutschen  Staaten
eingeführt,  schlimmer  war  aber  die  Buntscheckigkeit  in  den  Maßend  es  gab  nicht  weniger
als  30  verschiedene  Fußmaße  und  mehr  als  30  Ellenmaße,  denn  nicht  überall  war  die
Elle  =  2  Fuß,  und  auch  in  den  Pohlmaßen  herrschte  noch  große  Mannigfaltigkeit.
Der  Geschäftsbettieb  der  Preußischen  Bank  war  räumlich  auf  Preußen  beschränkt  und
hielt  sich  auch  sachlich  in  sehr  bescheidenen  Grenzen.  Neben  ihr  waren  in  Preußen
selbst  und  in  anderen  deutschen  Staaten  eine  Menge  Banken  entstanden,  die  zum  Teil
sehr  weitgehende  Freiheit  in  der  Zettelausgabe  genossen;  so  namentlich  verschiedene
kleinstaatliche  Banken,  deren  Betrieb  wesentlich  außerhalb  des  eigenen  Staates  lag.
Der  raschen  Entwickelung  der  Industrie  hatte  die  Gesetzgebung  nicht  zu  folgen  gewußt;
die  Verwaltung  behalf  sich  mit  dem  Konzessionswesen,  das  bald  freisinnig,  bald  engherzig
gehandhabt  wurde.  Für  Marken-  und  Musterschutz  waren  nur  erst  hie  und  da
spärliche  Keime  vorhanden.  An  Freizügigkeit  und  Niederlassungsfreiheit  zwischen  den
einzelnen  Bundesstaaten  war  noch  nicht  zu  denken.  Für  den  deutschen  Pandelsstand
gab  es  also  Wünsche  und  Beschwerden  in  Pülle  und  Fülle.
Im  Jahr  1858  waren  die  Abgeordneten  von  zehn  der  größten  preußischen
Handelsstädte  zur  Vereinbarung  gemeinsamer  Pandelsgebräuche  zusammengetreten.  In
der  Zeit  vom  20.  Februar  bis  2.  März  1860  wurde  dann  in  Berlin  unter  dem  Vorsitz
von  David  Lansemann,  der  1847  Mitglied  des  Vereinigten  Landtags,  1848
Finanzminister,  dann  bis  1851  Chef  der  Preußischen  Bank  gewesen  war,  ein  Preußischer
Pandelstag  abgehalten,  beschickt  von  43  Handelskammern  und  kaufmännischen  Körperschaften. ­
  Aus  den  zahlreichen  Beschlüssen  sei  nur  der  eine  als  für  die  damalige  Lage
bezeichnend  hervorgehoben:  die  Regierung  um  Errichtung  eines  besonderen  Lehrstuhls
für  das  Pandelsrecht,  zum  wenigsten  auf  einer  preußischen  Universität,  zu  ersuchen.
Inzwischen  hatten  sich  auch  im  Großherzogtum  Baden  die  Handelskammern  zu
einem  Pandelstage  vereinigt.  In  seiner  Mitte  tauchte  zuerst  der  Plan  einer  Vereinigung ­
  des  gesamten  deutschen  Pandelsstandes  auf;  mittels  Beschlusses  vom  15.  Mai
1860  beauftragte  er  die  Handelskammer  Heidelberg  als  Vorort,  das  Zusammentreten
eines  Allgemeinen  Deutschen  Pandelstags  anzubahnen.  Der  diesem  Vorgehen  zugrunde
liegende  Gedanke,  „wenigstens  in  materieller  Beziehung  ein  einiges,  großes
Deutschland  zu  schaffen",  zündete  mächtig;  die  Mehrheit  der  deutschen  Pandelskörperschaften, ­
  deren  Zahl  damals  freilich  weit  geringer  war  als  jetzt,  und  viele  Vereine
erklärten  sich  zur  Teilnahme  bereit.  Zweifelhaft  war,  ob  die  Einladung,  wie  die
Kommission  des  Preußischen  Pandelstags  befürwortete,  auf  das  Gebiet  des  Zollvereins
unter  Zuziehung  der  Pansestädte  beschränkt  oder  auf  Österreich  ausgedehnt  werden  sollte;
die  Mehrheit  entschied  sich  für  einen  „Allgemeinen  Deutschen  Pandelstag",  also  mit
Einschluß  dessen,  was  damals  Deutschösterreich  hieß.  Als  Vorort  wurde  fast  einmütig
Peidelberg  bestimmt,  die  Zeit  der  Verhandlungen  auf  die  Tage  vom  13.—18.  Mai
1861  festgesetzt.  Die  Universität,  von  deren  Lehrern  mehrere  als  Sachverständige  mit
eingeladen  worden  waren,  hatte  der  Versammlung  ihre  Aula  zur  Verfügung  gestellt.
Ein  vorbereitender  Ausschuß,  bestehend  aus  22  Vertretern  der  größeren  Körperschaften, ­
  ttat  bereits  am  3.  Mai  in  Peidelberg  zusammen,  um  aus  den  vielen  eingelaufenen ­
  Anträgen  die  für  die  Beratung  geeigneten  auszuwählen,  sich  über  die  vorzuschlagenden ­
  Resolutionen  zu  einigen,  Berichterstatter  zu  ernennen  und  den  Entwurf
der  Satzung  sowie  einer  Geschäftsordnung  festzustellen.
        <pb n="321" />
        310  Zweiter  Teil.  Handel.  XV.  Amtliche  Handelsvertretungen.
Auf  dem  Handelstage  selbst  waren  86  Handelsvorstände,  darunter  6  österreichische
—  Brünn,  Olmütz,  Prag,  Reichenberg,  Triest  und  Wien  —  vertreten;  aus  3  Städten
waren  je  2  Körperschaften  oder  Vereine  vertreten.  Die  Zahl  der  Vertreter  betrug
195.  Zum  Vorsitzenden  wählte  die  Versammlung  Hansemann  (Berlin),  zu  stellvertretenden ­
  Vorsitzenden  Ritzhaupt  (Heidelberg)  und  Wertheim  (Wien).
Aus  der  gehaltvollen  Rede,  mit  welcher  im  Namen  und  Auftrag  des  Großherzogs
der  Präsident  des  badischen  Handelsministeriums,  Geh.  Rat  Weizel,  die  Versammlung
begrüßte,  mögen  zwei  Stellen  hier  Platz  finden:
„Ein  reiches  Gebiet  der  Tätigkeit  liegt  vor  Ihnen;  Sie  werden  ihre  Aufgabe
lösen,  weil  Sie  derselben  sich  klar  bewußt  sind.  Wohl  werden  sich  auch  Ihnen  große
Schwierigkeiten  in  den  Weg  stellen,  denn  wo  es  sich  um  Interessen  handelt,  liegt  der
Widerstreit  derselben  sehr  nahe.  Eine  ruhige  und  objektive  Vorprüfung  aller  wichtigeren
Fragen,  ein  offener  gegenseitiger  Austausch  der  Überzeugungen  wird  aber  wohl  manches
Vorurteil,  manches  Mißverständnis  und  vorgefaßte  Meinungen  beseitigen  und  auf  eine
Übereinstimmung  der  Ansichten  hinwirken.  And  wo  dies  oft  kaum  erreichbar  erscheint,
da  wird  die  Liebe  zum  gemeinsamen  großen  Ganzen  der  Leitstern  sein,  der  Sie  den
rechten  Weg  führt.  So  werden  gewiß  die  Interessen  des  deutschen  Handelsstandes
eine  Vertretung  finden,  der  es  an  Erfolg  nicht  fehlt."
„Lassen  Sie  mich  aber  noch  eine  weitere  und  wohl  von  allen  die  schönste  Hoffnung
aussprechen,  die  ich  an  den  Bestand  und  das  Gedeihen  des  Handelstages  so  gerne
geknüpft  sehen  möchte.  Mit  vieler  Mühe,  großer  Beharrlichkeit  und  Überwindung  der
mannigfaltigsten  Schwierigkeiten  wurde  eine  größere  Einigung  der  deutschen  Staaten
aus  vielen  Gebieten  der  materiellen  Interessen  erreicht.  Möchten  diese  Erfolge,  die  in
Ihnen  einen  wesentlichen  Stützpunkt  haben  werden,  dazu  führen,  daß  das  deutsche
Vaterland  auch  in  politischer  Beziehung  zu  größerer  Einigung  gelange,  und  daß  ihn:
diejenigen  Einrichtungen  zu  teil  werden,  welche  die  Bedingungen  seiner  Kraft  und
Größe  sind."
Ein  gutes  Zeichen  für  den  in  der  Versammlung  herrschenden  Geist  war  die  sofortige
Genehmigung  des  Entwurfs  der  Geschäftsordnung.  Zum  Berichterstatter  über  bett
Entwurf  der  Satzung  war  von  der  Vorkommission  dessen  Verfasser  Dr.  Hermann
Weigel,  Sekretär  der  Handelskammer  Breslau  (nachmals  Obcrgerichtsanwalt  und
Vizebürgermeister  in  Kassel  und  Mitglied  des  Reichstags),  ernannt  worden,  der  sich
schon  vorher  durch  eine  Denkschrift  um  das  Zustandekommen  des  Handelstages  verdient
gemacht  hatte.
üm  die  Mittagsstunde  des  14.  Mai  wurde  der  Entwurf  mit  den  beschlossenen
Änderungen  im  ganzen  in  namentlicher  Abstimmung  einstimmig  —  nur  Reichenberg
enthielt  sich  der  Sümme  —  angenommen.  Die  sonach  vollzogene  Begründung  des
Handelstages  wurde  mit  allgemeinem  Beifall  begrüßt.
        <pb n="322" />
        Dritter  Teil.

Industrie.
Vorbemerkung.  Zu  diesem  Teile  sind  ans  den  beiden  vorhergehenden  Teilen  besonders

die  folgenden  Aufsätze  zu  vergleichen:  g e j te
Alfred  Krupp,  von  Diedrich  Baedeker  22—25
Friedrich  Alfred  Krupp,  von  Wilhelm  Beumer  25—27
Männer  des  Jentralverbandes  Deutscher  Industrieller-  von  h.  A.  Lueck  ....  30—32
Süddeutsche  Industrie  im  Zeitalter  des  Merkantilismus,  von  Eberhard  Golhein  .  .  80—82
Industrie  und  Kandel  in  Deutschland  vor  70  Jahren,  von  Vtto  Bähr  85—88
Die  Entwickelung  der  deutschen  Industrie  in  der  zweiten  Hälfte  des  Jahrhunderts.
von  F.  E.  Huber  89—91
Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Aktiengesellschaft,  von  Karl  Rathgeu  .  .  .  106—l  II
Die  Kartelle,  von  Ludwig  Pohle  114—117
Das  Rheinisch-westfalische  Roheisensyndikat.  von  Henry  voelcker  117—119
Jur  Geschichte  des  Kartellwesens,  von  Robert  Liefmanu  119—121
Die  Goldproduktion  am  Ende  des  lg.  Jahrhunderts,  von  Karl  helfferich  ....  240—243
Der  Silberbergbau  in  Mexiko,  von  Hermann  Paasche  243—245
Licht-  und  Schattenseiten  des  Kapitalismus,  von  Walter  Troeltsch  245—248
Die  Gründerzeit  der  ,850«  Jahre  in  ihrer  Bedeutung  für  die  Entfaltung  kapitalistischen
Wesens  in  Deutschland,  von  Werner  Sombart  249—251

1.  Die  industrielle  Aristokratie.
Von  Friedrich  Naumann.

Naumann,  Demokratie  und  Kaisertum.  5.  Aufl.  Berlin-Schöneberg,  Buchverlag  der
„Hilfe",  &amp;gt;904.  S.  «0—05.
Mit  der  modernen  Industrie  stieg  ein  neues,  in  sich  einheitliches  Äerrenvolk
herauf:  das  Großunternehmertum.  Es  bildet  den  Kern  einer  neuen  wirtschastspolitischen
  Volksgestaltung,  an  den  sich  finanzielle,  kommerzielle,  technische  Größen
anschließen.  Ein  neues  Macht-  und  Willenszentrum  ist  vorhanden,  teilweis  noch  unverstanden, ­
  politisch  noch  unbeholfen,  aber  von  großer  Entwickelungsfähigkeit  und  Zukunft.
Wenn  man  die  agrarische  Aristokratie  sehen  will,  dann  muß  man  pommersche
Rittergüter  und  Schlösser  betrachten;  wenn  man  aber  einen  Eindruck  der  neuen  Aristokratie
haben  will,  muß  man  nach  dem  rheinisch-westfälischen  Industriebezirk  gehen.  Dort  ist
der  Typus  des  industriellen  Lerrschertums  am  reinsten  ausgeprägt.  Zwischen  hohen
        <pb n="323" />
        312

Dritter  Teil.  Industrie.

Essen,  Schienen,  Walzwerken  thronen  die  Eisenfürsten,  die  geborenen  Führer  der  neue»
Wirtschaftsentwickelung.  Am  sie  herum  gruppieren  sich  die  Inhaber  der  Kohlenwerke,
der  chemischen  Fabriken,  der  größeren  Textiletablissements,  der  Seehandelsgesellschaften,
Wersten  und  Banken.  Stufenweise  folgen  Inhaber  von  Baufabriken,  Leiter  der
Konfettionsindustrie,  Porzellanfabrikanten,  Großbrauer,  Papierfabrikanten  usw.  Es  gibt
kein  Äeroldsamt,  das  diese  Aristottatie  einträgt,  und  keinen  gothaischen  Kalender  für
Industrieprinzen,  aber  das  Volksleben  als  Ganzes  fühlt  die  neue  Erscheinung,  und
Namen  wie  Krupp,  Stumm,  Leyl,  Siegle,  Vorster,  Voß,  Siemens  sind  nur  einzelne
aus  einer  langen  Reihe.  Die  Statistik  kailn  selbstverständlich  auf  diesem  Gebiete  nur
ganz  allgemeine  Anhaltspunkte  geben.  Im  Jahre  1895  wurden  im  deutschen  Gewerbe
17  941  Betriebe  mit  mehr  als  50  Arbeitskräften  gezählt.  Rechnet  man  die  Inhaber
solcher  Betriebe  im  allgemeinen  zur  industriellen  Aristokratie  im  weitesten  Sinne,  und
rechnet  man  die  Landelsaristokratie  hinzu,  so  muß  man  schon  heute  die  Kopfzahl  der
neuen  Oberschicht  der  der  alten  gleichstellen.  Finanziell,  wirtschaftlich  bedeutet  schon
jetzt  diese  neue  Oberschicht  mehr  als  die  alte,  und,  was  die  Hauptsache  ist:  sie  wächst
täglich.  Politisch  bedeutet  sic  noch  weniger,  weit  weniger  als  die  alte,  aber  das  wird
sich  voraussichtlich  ändern.
Bei  der  Berufszählung  von  1895,  der  letzten,  die  wir  bis  jetzt  haben,  fanden
sich  Großbetriebe  im  genannten  Amfang  und  darüber  in  einigen  hervorragenden  Erwerbszweigen ­

  in  folgenden  Zahlen:
Baugewerbe  3298
Textilindustrie  3260
Industrie  der  Steine  und  Tr  den  1930
Industrie  der  Nahrungs-  und  Genußmittel  1856
Industrie  der  Maschinen  und  Instrumente  ...  1628  1
Industrie  der  Metallverarbeitung  1422  |  4214
Bergbau,  ksiitten-  und  Salinenwesen  1164  |

Die  ungeheure  Steigerung  der  Mittel  des  Antcrnehmertuins  läßt  sich  ahnen,
wenn  man  die  Wertstatistik  der  Produktion  einiger  montanen  Industriegebiete  sich  vorführt. ­
  Die  Ziffern  bedeuten  Millionen  Mark:

1888

1893

1897

1899

1901

Steinkohlen

....  341

498

648

789

1015

Braunkohleii

55

66

78

110

Kalisalze....  .  ,

21

26

32

43

Eisenerze

40

60

70

72

Roheisen  im  Biittenbetrieb  .  .  .  .

....  191

216

350

456

492

628

830

1150

1425

1732

Wenn  eine  so  kurze  Spanne  Zeit  genügt  hat,  um  derartige  Wertsteigerungen
des  Amsatzes  hervorzurufen,  so  ergibt  sich,  wieviel  Zuwachs  an  volkswirtschaftlicher
Macht  in  wenigen  Jahrzehnten  im  Gebiet  des  großindustricllen  Anternehmertums  sich
anhäuft.  Es  häuft  sich  in  den  Großstädten  und  Industriebezirken  ein  Vermögen,  das
allen  Besitz  der  Agrararistokratie  in  den  Schatten  stellt.  Das  in  Preußen  der  Ergänzungssteuer ­
  unterworfene  Vermögen  wuchs  in  den  Städten  zwischen  1895  und  1902
um  nicht  lveniger  als  um  mehr  als  9  Milliarden  Mark,  auf  dem  Lande  um  2*/s  Milliarde. ­
  Die  Gesamtsumme  dieses  Vermögens  ist  in  den  Städten  47581  Millionen  Mark,
auf  dem  Lande  28076  Millionen  Mark,  wobei  zu  bedenken  ist,  daß  viel  mehr  industrielles
Vermögen  auf  dem  Lande  als  agrarisches  Vermögen  in  der  Stadt  versteuert  wird.
Während  das  Vermögen  der  vier  Provinzen  Ostpreußen,  Westpreußen,  Pommern  und
Posen  zusammen  nur  3795  Millionen  ausmacht,  hat  allein  der  Regierungsbezirk
        <pb n="324" />
        2.  Anternehmer  und  Arbeiter.

313

Düsseldorf  5298  Millionen  und  der  Regierungsbezirk  Wiesbaden  5128  Millionen
Mark.  Dieses  Vermögen  hat  den  mammonistischen  Trieb,  sich  vermehren  zu  wollen.
Dazu  braucht  es  immer  neue  Anlagen,  und  zwar  Industrieanlagen,  Lypothekenanlagen,
Staatsschulden  im  Inland  und  Ausland.  Es  verlangt  nach  Gründungen,  Bauten,
Maschinen,  Schiffen,  Plantagen,  nach  immer  neuen  Formen  von  Geschäften.  Wenn
irgendwo  und  irgendwie  der  Schlaf  über  ein  Wirtschaftsgebiet  sich  legen  will,  da  genügt
das  eine  Wort  „Geld",  um  es  zu  wecken.  Alle  Berge  müssen  ihre  Schätze  hergeben,
alles  Ausland  muß  Tribut  zahlen,  Millionen  Arbeiter  müssen  früh  aufstehen  und  lange
Stunden  arbeiten,  endlose  Güterzüge  müssen  fahren,  Polen  werden  zu  Lunderttausenden
nach  Westfalen  verfrachtet,  neue  Bedarfsartikel  kommen  auf,  neue  Städte  entstehen,  —
alles,  weil  das  Kapital  der  neuen  Aristokratie  wachsen  will.  Der  Kapitalismus  ist
mit  Gewalt  gekommen,  später  als  nach  Frankreich  und  England,  aber  stürmischer.
Vom  Deutsch-Französischen  Kriege  an,  vom  Milliardensegen  her,  begann  das  arme
Deutschland  reich  zu  werden.  Leute  schon  sagt  man,  es  sei  reicher  als  Frankreich,
und  wenn  es  bis  jetzt  noch  nicht  reicher  ist,  so  werden  weitere  zehn  Jahre  genügen,
es  dazu  zu  machen.  Einst  gab  es  Schlösser  nur  in  den  Residenzen  und  auf  Rittergütern, ­
  jetzt  ist  jede  große  Stadt  von  einem  Gewinde  feiner  Villen  umgeben,  deren
beste  unsere  Vorfahren  Schlösser  genannt  haben  würden.  Vor  einem  Menschenalter
reiste  der  Engländer  allein  in  sonnige  Fernen,  jetzt  gibt  es  kein  Klima,  wo  nicht
deutsches  Geld  zu  klirren  beginnt.  Der  industtielle  und  kommerzielle  Gewinn  schafft
Menschen,  die  als  Motto  haben  „leben  und  leben  lassen",  fleißig  und  sparsam,  rastlos
im  Geschäft,  behaglich  und  opulent  zu  Lause,  nur  aber  selten  geneigt,  das  „leben  lassen"
weit  über  sich  und  ihre  nächste  Sphäre  auszudehnen*).

2.  Unternehmer  und  Arbeiter.
((Sin  Rückblick  auf  mein  Leben.)
Von  Alfred  Krupp.
Krupp,  Lin  wort  an  die  Angehörigen  meiner  gewerblichen  Anlagen.  Als  Manuskript
gedruckt.  Lssen,  Buchdruckerei  des  Kruppschen  Etablissements,  ,877.  S.  6—8  und  S.  w-Es
  ist  bekannt,  daß  im  Jahre  1826  die  verfallene  Gußstahlfabrik  ohne  Vermögen
mir  zur  Führung  anverttaut  wurde.  Mit  tvenigen  Leuten  fing  ich  an,  sie  verdiente,t
mehr  und  lebten  besser  als  ich;  so  ging  es  fast  25  Jahre  fort  mit  Sorgen  und  mühevoller ­
  Arbeit,  und  als  ich  dann  eine  größere  Zahl  von  Leuten  beschäfügte,  war  dennoch
mein  Vermögen  geringer,  als  was  heute  mancher  Arbeiter  der  Gußstahlfabrik  besitzt.
Es  waren  alle  sehr  brave  Leute,  mit  denen  ich  die  Arbeiten  begonnen  und  durchgeführt
habe.  Allen,  von  denen  viele  bereits  in  die  Ewigkeit  hinübergegangen  sind,  habe  ich
meinen  vollen  Dank  für  ihre  Treue  bewahrt.  Jene  aber,  die  ich  von  der  Lerde,
vom  Pflug,  als  tüchtige  Landwerker,  als  Arbeitslose  von  allen  Professionen  oder  als
Kinder  von  Witwen  angenommen  habe,  traten  bereitwillig  bei  mir  ein,  weil  sie  ihr
Los  verbesserten,  und  sie  haben  in  den  meisten  Fällen  auch  dafür  ihren  Dank  gerne
ausgedrückt.  Mancher  von  ihnen  ist  ein  wohlhabender  Mann  geworden.  (Viele
Ältere,  Meister  und  Arbeiter,  die  zum  Teil  schon  vor  ca.  46  Jahren  bei  mir  eingetteten
sind,  genießen  schon  seit  lange  ihre  Pension;  andere  arbeiten  noch  mit  voller  Kraft
und  alter  Treue).
*)  vergl.  hierzu  Richard  Lhrenberg  5.  5^—55.  —  G.  M.
        <pb n="325" />
        314

Dritter  Teil.  Industrie.

Den  Leuten,  die  ich  gebraucht  habe,  habe  ich  ihren  Lohn  gezahlt,  meistens  ihre
Stellung  verbessert  und  nach  gesetzlichen  Bestimmungen  den  Kontrakt  verlängert  oder
sic  entlassen.  Mancher  verließ  die  Fabrik,  uni  anderswo  sich  zu  verbessern,  der  eine
ist  gegangen,  und  ein  anderer  hat  die  Stelle  wiederbesetzt,  und  wo  ursprünglich
3  Mann  beschäftigt  waren,  standen  später  15  000.  Im  Laufe  der  Zeit  haben  mehr
als  l  00  000  Mann  solchen  Wechsel  auf  meinen  Werken  durchgemacht,  und  es  ist  ganz
natürlich,  daß  solcher  Ab-  und  Zugang  fortdauern  wird.  Jeder  Mann  hat  nach  seiner
Kraft  und  Fähigkeit  seinen  Lohn  erhalten,  und  anstatt  eines  jeden  konnte  in  den  meisten
Fällen  auch  ein  anderer  hingestellt  werden.
Es  ist  bisher  keinein  eingefallen,  nach  Empfang  des  vereinbarten  Lohnes  noch
einen  Anspruch  zu  erheben  an  den  Gewinn.  Für  diesen  Anspruch  treten  aber  heuügen
Tages  gelehrte  Volksbeglücker  mit  den  schönsten  Redensarten  auf,  und  diese  haben
wesentlich  zu  den  betörenden  sozialistischen  Lehren  geführt.
Der  Arbeiter  hat  die  Erfindungen  nicht  gebracht.  Er  wird  nicht  betroffen  von
den  Kosten  und  Verlusten,  welche  der  Fabrikant  für  Versuche  und  Anlagen  zu  tragen
hat.  Für  die  Arbeit  erhält  er  den  Lohn.  Es  kann  keine  Rede  davon  sein,  daß
irgend  jemand  einen  besonderen  Anspruch  behalte,  außer  solchen,  der  in  Steigerung  des
Lohnes  und  des  Gehaltes  besteht  und  immer  nur  Folge  größerer  Leistungen  ist.  Das
ist  Sache  der  freien  Vereinbarung.  Die  Erfindungen  und  dazu  gehörenden  Produkttonen
habe  ich  eingeführt;  der  Arbeiter  darf  aber  nicht  die  Frucht  verlangen  von  der  Tätigkeit
anderer;  das  ist  gegen  das  jedem  Menschen  eingeborene  Rechtsgefühl.  Wie  jedermann
verteidige  auch  ich  mein  Eigentum;  wie  mein  Laus,  so  ist  auch  meine  Erfindung  mein
und  die  Frucht  derselben,  sie  mag  Gewinn  sein  oder  Verlust.
In  seinem  Lohne  hat  der  Arbeiter  den  größeren  Anteil  am  Ertrage.  Denn
durchschnittlich  beträgt  in  guten  Zeiten  der  Lohn  mehr  als  drei  Viertel  des  ganzen
Wertes  der  Fabrikate;  der  Rest  muß  Zinsen,  Entwertung,  Verwaltungskosten,  verlorene
Posten  u.  dgl.  decken.  Dann  erst  kommt  der  Gewinn.  In  schlechten  Zeiten  aber,
wo  der  Arbeitgeber  oft  nichts  verdient,  vielleicht  viel  verliert,  behält  der  Arbeiter  immer
noch  seinen  Lohn.  Der  Arbeiter,  der  in  guten  Zeiten  Anteil  am  Gewinn  verlangen
möchte,  müßte  doch  auch  in  schlechten  Zeiten,  wo  zugesetzt  wird,  den  Verlust  teilen,
und  doch  verlangt  er  auch  dann  vollen  Lohn.  Daher  ist  es  notwendig,  daß  der  Arbeitgeber ­
  in  guten  Jahren  mehr  verdient,  als  er  gebraucht.  Gerade  wie  der  Landwirt
muß  er  auf  Wechselfälle  vorbereitet  sein.  Beide  haben  oft  die  Kosten  für  die  Saat
und  keine  Ernte.  Lat  die  Fabrik  in  guten  Jahren  ihr  Kapital  nicht  vergrößert,  fo
könnte  sie  in  schlechten  Jahren  nicht  bestehen  und  müßte  die  Arbeiter  entlassen.  —  Das
ist  bisher  in  größerem  Maße  nicht  nötig  gewesen,  sie  hat,  wenn  alles  darniederlag,
dennoch  die  Arbeit  fortgesetzt,  auf  Vorrat  fabriziert  oder  mit  Verlust  verkauft,  um  die
Leute  zu  ernähren  und  ihren  Lerd  warm  gehalten.  Wie  ich  den  Verlust  allein
ttagen  muß,  so  ist  auch  der  Gewinn  mein  von  Rechts  wegen,  denn  ich  habe  ihn  erworben
mit  meiner  Kraft  und  meiner  Sorge.
Ich  habe  das  Bewußtsein,  daß  diese  Werke  ein  Segen  sind  für  das  Land  und
für  die  Arbeiter.  Sie  sind  das  umsomehr,  weil  mein  Interesse  mir  empfohlen  haben
würde,  dieselben  im  Auslande  zu  errichten,  wo  ich  früher  und  mehr  Anerkennung  und
Absatz  gefunden  habe  und  größere  Vorteile  haben  würde.
Am  die  Lage  meiner  Arbeiter  zu  verbessern,  war  ich  von  jeher  zunächst  darauf
bedacht,  ihnen  ein  möglichst  sorgenfreies  Dasein  für  die  Zeiten  zu  verschaffen,  in  denen
sie  selbst  nicht  mehr  arbeiten  könnten.  Ihr  selbst  wißt  es  am  besten,  wie  es  mit  Kranken,
Invaliden  und  ausgedienten  Arbeitern  bei  uns  gehalten  wird.  Dann  habe  ich  den
Arbeitern  Wohnungen  gebaut,  worin  bereits  20000  Seelen  untergebracht  sind,  habe
Schulen  gegründet,  Schenkungen  verliehen  und  Einrichtungen  gettoffen  zur  billigen
Beschaffung  von  allem  Lebens-  und  Lausbedarf.  Ich  habe  mich  dadurch  in  eine
        <pb n="326" />
        3.  Die  Fabrik.

315

Schuldenlast  gesetzt,  die  abgetragen  werden  muß.  Damit  dies  geschehen  kann,  muß
jeder  seine  Schuldigkeit  tun  in  Frieden  und  Eintracht  und  in  Übereinstimmung  mit  unseren
Vorschriften.
Die  jetzt  allgemein  verbreitete  Geschäftsstillc  hat  bereits  viele  Fabriken,  Lütten
und  Gruben  unseres  Landes  empfindlich  berührt.  Geringe  Preise  haben  geringe  Löhne
zur  Folge  gehabt,  und  bei  einigen  Werken  ist  schon  vollständiger  Mangel  an  Arbeit
und  dadurch  Stillstand  eingetreten.
In  den  verschiedenen  Klassen  der  Gesellschaft  gibt  es  Leute,  die  irrtümlich  die
Besserung  ihrer  Lage  von  der  Änderung  der  Verfassung,  der  Regierung  und  der
Gesetze  erwarten,  dabei  aber  das  Wesentlichste  vernachlässigen,  was  in  ihrer  eigenen
Gewalt  liegt.  Fleiß,  Ordnung  und  Sparsamkeit  ist  der  erste  und  sicherste  Schutz  gegen
die  beklagte  Not,  und  wo  sie  fehlen,  helfen  auch  die  beste  Regierung  und  die  besten
Gesetze  nichts.  Umwälzungen  jeder  Art  sind  ebenso  verkehrte  Mittel  zur  Besserung
der  Lage,  als  wenn  man  ein  Laus  wegen  einzelner  Fehler  abbrechen  wollte.  Dann
wird  man  obdachlos.  Man  verbessert  und  repariert  und  erhält  das  Bestehende.  .  .  .
.  .  .  Wer  zurückblickt  in  die  Vergangenheit,  muß  sich  überzeugen,  daß  große
Fortschritte  gemacht  worden  sind  zum  Besten  aller  und  vor  allem  auch  der  arbeitenden
Klasse.  Schlechte  Zwischenzeiten  müssen  durch  treues  Zusammenhalten  der  Arbeiter
mit  ihrem  Arbeitgeber  überwunden  werden.  Aber  vor  50  Jahren  lebte  kein  Arbeiter
so  gut  in  Nahrung,  Wohnung  und  Kleidung  als  heute.  Keiner  wird  tauschen  wollen
mit  dem  Lose  seiner  Eltern  und  Vorfahren.

3.  Die  Fabrik.
Von  Eugen  v.  Philippovich.
v.  Philippovich,  Grundriß  der  politischen  Gkoiio,nie.  2.  Ld.  i,  und  2.  Ausl.  Freiburg
i.  L.,  I.  L.  B.  Mohr  (Paul  Siebeck),  *899-  5.  88-%
Die  Fabrik  ist  der  Typus  des  gewerblichen  Großbetriebes.  Eie  ist  die
Organisation  der  maschinellen  Großproduttion.  Alle  wirtschaftlichen  und  technischen
Vorteile  vereinigen  sich  in  ihr.  Sie  vermag  die  Arbeitsteilung  aufs  vollkommenste
herauszubilden,  die  leistungsfähigste  Technik  anzuwenden,  die  Maschinenkraft  durch
Verwendung  der  stärksten  Motoren  aufs  vollkoinmenstc  auszunützen,  den  Produttionsprozeß ­
  so  zu  spezialisieren,  daß  Übergänge  von  einer  Arbeit  zur  anderen  vermieden
werden.  Sie  ist  daher  vor  allem  die  Trägerin  der  billigen  und  raschen  Erzeugung
von  Gütern  in  großen  Mengen,  der  Lerstellung  von  gewissen  Güterqualitäten,  welche
mit  den  unvollkommenen  Mitteln  der  handlverksmäßigen  Technik  nicht  hergestellt  werden
können.  Sic  gilt  deshalb  als  der  vollkommenste  Typus  der  gewerblichen  Produttion
überhaupt,  als  das  Ziel,  dem  die  Entwicklung  aller  übrigen  Betriebsformen  zusttebe.
Die  Fabrik  ist  nicht  nur  ein  Ergebnis  der  Technik;  die  fabriksmäßige  Technik  ist
vielmehr  erst  unter  bestimmten  gesellschaftlichen  Voraussetzungen  möglich  geworden.  Die
wichügsten  davon  sind  das  Wachstum  der  Bevölkerung  und  die  dadurch  gegebene
Möglichkeit  eines  Masscnabsatzes;  die  Verbesserung  der  Verkehrsmittel,  welche  erst  die
Möglichkeit  schuf,  einen  großen  Kundenkreis  von  einem  Puntte  aus  regelmäßig  zu
versehen,  und  die  Entwickelung  der  Landels-,  Geld-  und  Kreditorganisation  zur
Bewältigung  all  der  wirtschaftlichen  Verkehrsvorgänge,  welche  sich  an  einen  solchen
Massenabsatz  anschließen.  Dazu  kommt  das  Auftreten  eines  großen  Bedarfs  z.  B.  in
den  Eisenbahnen,  Dampfschiffen  oder  Brückenbauten,  in  den  großen  Fabriken  selbst.
        <pb n="327" />
        316

Dritter  Teil.  Industrie.

der  handwerksmäßig  nicht  mehr  befriedigt  werden  konnte.  Dieser,  der  Fabriksbildung
günstige  Entwicklungsprozeß  ist  im  19.  Jahrhundert  außerordentlich  vorgeschritten.
Nicht  nur  die  rasche  Zunahme  der  Bevölkerung,  das  Wachstum  der  Städte,  die
Verkürzung  der  Entfernungen,  die  Regelmäßigkeit  und  Verbilligung  der  Verkehrsmittel
sind  der  Entwicklung  der  gewerblichen  Produktion  günstig  gewesen.  Auch  die  staatliche
Wirtschaftspolitik  war  mit  Notwendigkeit  auf  eine  Begünstigung  der  gewerblichen
Großproduktion  gerichtet.
Die  Begünstigung  der  großen  fabrikmäßigen  Betriebe  beginnt  bereits  im  17.  Jahrhundert.*) ­
  Sie  ist  eine  Begleiterscheinung  der  Zusammenfassung  staatlicher  Macht  und
der  Ausdehnung  politischer.Herrschaft,  wie  sic  namentlich  bei  den  beiden  rivalisierenden
Großmächten  des  17.  und  18.  Jahrhunderts  —  Frankreich  und  Großbritannien  —
zu  bemerken  ist.  Der  gewerbliche  Großbettieb  ist  ein  Mittel  finanzieller  Kräftigung
-er  Staaten  und  die  notwendige  Ergänzung  der  auf  die  Eroberung  auswärtiger  Märkte
gerichteten  Handelspolitik.  Eine  Reihe  von  Maßregeln  wird  ergriffen,  um  die  Industrie
im  Lande  zu  heben:  Steuerbefreiung,  Geldunterstützungcn,  öffentliche  Auszeichnungen,
persönliche  Begünstigungen  der  Unternehmer  und  ihrer  Arbeiter,  Befreiung  vom  Zunftzwange
  und  anderen  Schranken  der  Gewerbeausübung;  Ausfuhrprämien  werden  gewährt;
sa  der  Staat  selbst  organisiert  Musterbetriebe.  Dieser  sogenannten  merkantilistischen
Politik  liegt  eine  ganz  bewußte  Schätzung  der  Großindustrie  zugrunde,  welche  durch
die  Menge  der  Rohstoffe,  die  sie  verbraucht,  für  die  Arproduttion,  durch  die  Menge
der  Arbeitskräfte,  welche  sie  beschäftigt,  für  die  wachsende  Bevölkerung,  durch  die  Masse
der  hergestellten  Produkte  für  den  auswärtigen  Pandel  und  endlich  durch  die  erhöhte
Steuerkraft  für  die  Finanzen  des  Staates  segensreich  wurde.  Den  Bedürfnissen,
welche  diese  zunehmende  Großindustrie  und  der  auf  sic  gestützte  Pandels-,  Geld-  und
Kreditverkehr  erweckte,  entsprach  dann  vor  allem  der  Abergang  zur  Gewcrbefreiheit.
Das  freie  Assoziationswesen,  die  Freizügigkeit  der  Arbeiter,  das  freie  Niederlassungsrecht ­
  der  Anternehmcr,  die  Bildung  großer,  einheitlicher  Wirtschaftsgebiete  mit  fteiem
Verkehr  im  Inneren,  einheitlichem  Maß  und  Gewicht,  die  Förderung  der  Absatzwege,
die  Ansammlung  großer  Kapitalien  in  Banken  als  Folge  der  freien  Bewegung  der
Kapitalsverwertung,  kurz  all'  die  Maßregeln,  welche  die  Politik  der  Gewerbefreiheit
auszeichnen,  haben  Bedingungen  geschaffen,  welche  für  die  Großbetriebsentwicklung
günstig  waren.  War  früher  die  Wirtschaftspolitik  auf  die  Förderung  einzelner  Industrien
durch  spezielle  Maßnahmen  gerichtet,  so  war  jetzt  die  ganze  Wirtschaftspolitik  grundsätzlich ­
  so  geordnet,  daß  ihre  Maßregeln  dem  Großbettieb  förderlich  werden  mußten.
Nicht  als  ob  man  die  Gcwerbefreiheit  eingeführt  hätte,  um  die  Fabriken  zu  fördern,
allein  es  liegt  in  der  Natur  der  wirtschaftlichen  Freiheit,  daß  sie  die  vorhandenen
Entwickelungstendenzen  zur  vollen  Wirkung  kommen  läßt,  indem  alle  entgegenstehenden
Lindernisse  beseitigt  erscheinen.  Aber  auch  soweit  positive  Maßnahmen  der  Wirtschaftspolitik ­
  in  Frage  kamen,  mußten  sic  notwendigerweise  durch  die  Bedürfnisse  der  Großindusttie ­
  beeinflußt  werden;  denn  es  wird
1.  die  Wirtschaftspolitik  immer  die  sichtbarsten  und  am  stärksten  zum  Ausdruck
kommenden  Bedürfnisse  zum  Ausgangspunkte  nehmen,  und  es  ist  den  Großindustriellen
natürlich  leicht,  eine  vernehmbare  Vertretung  ihrer  Interessen  zu  finden;
2.  sind  bestehende  Großindustrien  aus  den  oben  angeführten  Gründen  immer
von  so  entscheidender  Wichtigkeit  für  das  ganze  wirtschaftliche  Leben  des  Staates,  daß
eine  Nichtberücksichtigung  ihrer  Interessen  stets  auch  die  Schädigung  weiterer  Bevölkerungstteise
  in  sich  schließt;

*)  Über  „Süddeutsche  Industrie  im  Zeitalter  des  Merkantilismus"  s.  den  Aufsatz  von
Eberhard  Gotbein  S.  80—82.  —  &amp;lt;S.  M.
        <pb n="328" />
        3.  Die  Fabrik.

317

3.  endlich  werden  die  Großindustrien  von  den  staatlichen  Maßnahmen  vermöge
der  größeren  Intelligenz,  der  größeren  Vermögen  und  der  rascheren  Orientierung  ihrer
Leiter  stets  einen  viel  stärkeren  Gebrauch  machen  als  die  kleinen.  Ausstellungen,  gewerbliches ­
  Llnterrichtswesen,  Muster-  und  Markenschutz,  Privilegien,  Patente  usw.,  die
formell  nicht  der  Großindustrie  allein  dienen,  werden  doch  ihr  in  stärkerem  Maße
zugute  kommen.
So  ist  das  Fabrikswesen  durch  innere  und  äußere  Momente  im  19.  Jahrhundert
mächtig  gefördert  worden.  Die  als  Fabriken  zu  bezeichnenden  Llnternchmungen  haben
nicht  nur  an  Zahl  bedeutend  zugenommen:  es  ist  auch  eine  innere  Entwicklung  bemerkbar,
welche  für  die  ganze  volkswirtschaftliche  Organisation  wichtig  geworden  ist.  Es  sind
den  einfachen,  dem  Landwerk  gegenüber  als  Großbetriebe  zu  bezeichnenden  Fabriken
fabriksmäßige  Großbetriebe  entgegengetreten,  welche  die  ersteren  an  Intensität  der  Arbeitsteilung ­
  und  Arbeitsvcreinigung,  in  der  quantitativen  und  qualitativen  Bedeutung  der
angewendeten  Maschinen  und  Apparate,  in  der  Zahl  der  beschäftigten  Arbeitskräfte,
in  der  Größe  des  angelegten  Kapitals  und  in  der  ganzen  Organisation  um  ein
Bedeutendes  überragen.  Die  Weiterbildung  der  Fabriksbetricbe  geschieht  nicht  nur
durch  eine  gesteigerte  Anwendung  derjenigen  Mittel,  durch  welche  die  Fabrik  das
Landwerk  übertrifft;  sie  bedient  sich  auch  neuer  Mittel.  Solche  sind:  die  Spezialisaüon
des  Betriebes,  die  Kombination  mehrerer  Betriebe,  die  Abgabe  der  kaufmännischen
Funktion  der  Bettiebsleitung  an  selbständige  Unternehmungen,  die  örtliche  Zusammensaffung
  von  Fabriksbetrieben  und  endlich  ihre  Vereinigung  in  Gemeinschaftsorganisationen,
wie  Kartelle  und  Trusts.
Die  Spezialisation  ist  Beschränkung  der  Produttion  auf  Artikel  von  geringer
Verschicdenartigkeit.  Sie  gewährt  alle  Vorteile  der  Verbilligung  und  Vervollkommnung
einer  stets  in  gleicher  Richtung  vor  sich  gehenden  Arbeit.
Die  Kombination  mehrerer  Betriebe  liegt  dann  vor,  wenn  verschiedene  Produttionsstufen ­
  von  einer  Unternehmung  zusammengefaßt  werden;  wenn  z.  B.  zu  einem
Stahlwerk  ein  Lochofen,  zu  diesem  Erzgruben  und  Kohlenbergwerke,  Koksfabriken  und
dgl.  hinzutteten,  also  Roh-  und  Lilfsstoffe  der  Ganzfabrikation  in  eigenen  Betrieben
für  den  Eigenbedarf  gewonnen  oder  die  Abfallstoffe  der  Produttion  selbständig  verwertet ­
  werden.  Dadurch  gewinnt  der  Unternehmer  nicht  nur  die  Sicherheit  guter
Qualität  seiner  Roh-  und  Lilfsstoffe,  die  Unabhängigkeit  von  Störungen,  er  spart  auch
alle  über  die  Produktionskosten  hinausgehenden  Kosten  eines  Kaufes  zu  Marktpreisen.
'  Durch  die  Trennung  der  kaufmännischen  Aufgaben  des  Einkaufes  von
Rohstoffen,  des  detaillierten  Verkaufes  von  Produtten  wird  die  Leitung  entlastet  und
kann  sich  mit  größerer  Energie  der  technischen  Aufgabe  zuwenden.
Durch  die  örtliche  Zusammenfassung  von  Fabriken  (Maschinenindustrie  und
Baumwollenindustrie,  Spinnerei  und  Weberei)  werden  Transportkosten  gespart,  Fortschritte ­
  der  Technik  rasch  ausgenützt,  wird  Spezialisierung  erleichtert.
In  den  Kartellen  und  Trusts  endlich  treten  Vereinbarungen  auf,  welche
monopolistisch  die  Fabrikation  bestimmter  Produktionszweige  beherrschen.*)
Linker  Anwendung  dieser  Mittel  sind  mächtige  Unternehmungen  entstanden,  welche
Tausende  von  Arbeitern  beschäftigen,  technische  Anstalten  der  verschiedensten  Art  in
Betrieb  setzen  und  einen  Verkehr  mit  allen  Weltteilen  entfalten.  Solche  Llnternehmungen
können,  auch  wenn  sie  einem  Eigentümer  gehören,  nicht  mehr  von  einem  einzelnen
geleitet  werden;  die  Leitung  ist  einer  Mehrzahl  von  Angestellten  anverttaut,  deren
Interesse  am  Betrieb  nicht  mehr  durch  einen  Anteil  am  Vermögen,  sondern  durch
andere  Verbindungen  sichergestellt  wird.  Wie  in  einer  staatlichen  Verwaltung  wird

*)  s.  die  Aufsätze  von  Ludwig  Pohle,  tsciiry  voelcker  und  Robert  Liefmann
5.  m—W.  —  &amp;lt;8.  M.
        <pb n="329" />
        318

Dritter  Teil.  Industrie.

das  Unternehmen  von  einer  Hierarchie  von  Beamten  beherrscht,  die  mit  größerer  oder
geringerer  Selbständigkeit  entscheiden  und  von  der  obersten  Spitze  nur  allgemeine
Direktiven  empfangen  können.  Die  richtige  Dezentralisation  der  Teile  des  Betriebes
vorzunehmen,  die  Verbindung  der  einzelnen  Teile  sicherzustellen,  die  Persönlichkeiten
richttg  auszuwählen  und  eine  Übereinstimmung  der  Leistung  des  Gesamtbettiebes  mit
den  Bedürfnissen  des  Marktes  und  den  erhaltenen  Aufträgen  herbeizuführen,  ist  nunmehr ­
  Aufgabe  der  obersten  Spitze  des  Unternehmens,  dessen  Träger  auch  dem  technischen
und  kaufmännischen  Teil  der  einzelnen  Betriebsanstalten  fernesteht.
Diese  Entwicklung  größerer  Industrien  von  der  einfachen  Fabrik  bis  zu  der  eine
einzige  Großunternehmung  darstellenden  Fabrikstadt  hat  nicht  nur  die  ursprüngliche
handwerksmäßige  Produktton  wesentlich  beeinflußt,  sondern  auch  neue  Bedingungen  für
die  wirtschaftliche  und  soziale  Lage  der  industriellen  Arbeiter  geschaffen.  Die  Fabriken
haben  die  gewerbliche  Arbeiterschaft  in  großer  Menge  an  den  industriellen  Mittelpunkten
  konzentriert,  haben  sie  strengen  und  vielfach  ungünstigen  Arbeitsbedingungen
unterworfen,  haben  das  Wohl  und  Wehe  zahlreicher  Familien  an  das  Gedeihen  einer
einzelnen  Unternehmung  gebunden,  und  überall  da,  wo  sie  von  der  Produktton  Besitz
ergriffen  haben,  haben  sie  das  Arbeitsverhältnis  für  die  Arbeitenden  zu  einen,  dauernden
gemacht,  von  dem  ein  Übergang  zur  Llnternehmcrstellung  in,  gleichen  Betrieb  nicht
möglich  ist.  Sie  haben  endlich  durch  das  Zusammenziehen  großer  Arbeitermassen,  die
in  gleichartigen,  wenig  günstigen  Verhältnissen  leben,  die  Armut  gehäuft  und  sichtbar
zun,  Ausdruck  gebracht.  Diese  Entwicklung  ist  nach  zwei  Seiten  bedeutsam  geworden.
Einmal  sind  dadurch  neue  Probleme  hervorgerufen  worden,  welche  einesteils  den
Bedingungen  der  Arbeit  in  den  Fabriken  und  ihrer  Rückwirkung  auf  die  Gesundheit,
das  geistige  und  sittliche  Leben  der  Arbeiterschaft,  anderenteils  dem  Zusammenleben
großer  Mengen  von  wirtschaftlich  dürftigen  Personen  in  städtischer  Nachbarschaft  entsprangen. ­
  Sodann  hat  die  Vereinigung  der  Vielen,  die  Gleichartigkeit  der  Lebensbedingungen ­
  und  die  soziale  Isolierung,  in  der  sie  inmitten  der  großstädtischen  Gemeinwesen ­
  dastehen,  das  Selbstbewußtsein  der  gewerblichen  Arbeiterschaft  und  das  Verlangen
geweckt  nach  Fortentwicklung  der  Gesellschaft  zu  einer  für  sie  günstigen  Organisation
unter  ihrer  tätigen  Mitwirkung.  Nicht  wie  auf  dem  Lande  besteht  in  den  industriellen
Mittelpunkten  eine  soziale  Gemeinschaft,  in  welcher  den  nichtbesitzenden  Arbeiter  eine
große  Anzahl  von  Mittelgliedern  mit  dem  großen  Besitzer  verbindet,  in  schroffer
Trennung  stehen  sich  die  Massen  der  nichtbesitzendcn  gewerblichen  Arbeiter  und  die
wenigen  Unternehmer  und  Besitzenden  gegenüber.  Dadurch  sind  die  Fabriken  nicht
nur  für  die  Produktionsorganisation,  sondern  für  die  ganze  gesellschaftliche  Organisation
der  Städte  und  weiterhin  der  Volkswirtschaft  überhaupt  von  Bedeutung  geworden.

4.  Mein  Anteil  an  der  Deutschen  Patentgesetzgebung.
Von  Werner  v.  Siemens.

v.  Siemens,  Lebenserinnerungen.  7.  Aufl.  Berlin,  Julius  Springer,  |jo%  S.  258—26(
und  S.  279.
Obwohl  ich  der  politischen  Tätigkeit  seit  dem  Jahre  1866  gänzlich  entsagt  hatte,
wendete  ich  den  öffentlichen  Angelegenheiten  doch  fortgesetzt  rege  Teilnahme  zu.  Eine
Frage,  der  ich  schon  früher  besonderes  Interesse  gewidmet  hatte,  war  die  des  Patentwesens. ­
  Es  war  mir  längst  klar  geworden,  daß  eines  der  größten  Lindernisse  der
freien  und  selbständigen  Entwicklung  der  deutschen  Industrie  in  der  Schutzlosigkeit  der
        <pb n="330" />
        4.  Mein  Anteil  an  der  Deutschen  Patentgesehgebung.  319
Erfindungen  lag.  Zwar  wurden  in  Preußen  sowohl  wie  auch  in  den  übrigen  größeren
Staaten  Deutschlands  Patente  auf  Erfindungen  erteilt,  aber  ihre  Erteilung  hing  ganz
von  dem  Ermessen  der  Behörde  ab  und  erstreckte  sich  höchstens  auf  drei  Jahre.  Selbst
für  diese  kurze  Zeit  boten  sie  nur  einen  sehr  ungenügenden  Schuh  gegen  Nachahmung,
denn  es  lohnte  sich  nur  selten,  in  allen  Zollvereinsstaaten  Patente  zu  nehmen,  und
dies  war  auch  schon  ans  dem  Grunde  gar  nicht  angängig,  weil  jeder  Staat  seine
eigene  Prüfung  der  Erfindung  vornahm  und  manche  der  kleineren  Staaten  überhaupt
keine  Patente  erteilten.  Die  Folge  hiervon  war,  daß  es  als  ganz  selbstverständlich
galt,  daß  Erfinder  zunächst  in  anderen  Ländern,  namentlich  in  England,  Frankreich
und  Nordamerika,  ihre  Erfindungen  zu  verwerten  suchten.  Die  junge  deutsche  Industrie
blieb  daher  ganz  auf  die  Nachahmung  der  fremden  angewiesen  und  bestärkte  dadurch
indirekt  noch  die  Vorliebe  des  deutschen  Publikums  für  fremdes  Fabrikat,  indem  sie  nur
Nachahmungen  und  auch  diese  großenteils  unter  fremder  Flagge  auf  den  Markt  brachte.
Über  die  Wertlosigkeit  der  alten  preußischen  Patente  bestand  kein  Zweifel;  sie
wurden  in  der  Regel  auch  nur  nachgesucht,  um  ein  Zeugnis  für  die  gemachte  Erfindung ­
  zu  erhalten.  Dazu  kam,  daß  die  damals  herrschende  absolute  Freihandelspartei
die  Erfindungspatente  als  ein  Überbleibsel  der  alten  Monopolpatente  und  als  unvereinbar
mit  dem  Freihandelsprinzip  betrachtete.  In  diesem  Sinne  erging  im  Sommer  1863
ein  Rundschreiben  des  Preußischen  ööandelsministers  an  sämtliche  Handelskammern  des
Staates,  in  welchem  die  Nutzlosigkeit,  ja  sogar  Schädlichkeit  des  Patentwesens
auseinandergesetzt  und  schließlich  die  Frage  gestellt  wurde,  ob  es  nicht  an  der  Zeit  wäre,
dasselbe  ganz  zu  beseitigen.  Ich  wurde  hierdurch  veranlaßt,  an  die  Berliner  Handelskammer, ­
  das  Ältestenkollegium  der  Berliner  Kaufmannschaft,  ein  Promemoria  zu  richten,
welches  den  diametral  entgegengesetzten  Standpunkt  einnahm,  die  Notwendigkeit  und
Nützlichkeit  eines  Patentgesches  zur  Äebung  der  Industrie  des  Landes  auseinandersetzte
und  die  Grundzüge  eines  rationellen  Patentgesetzes  angab.
Meine  Auseinandersetzung  fand  den  Beifall  des  Kollegiums,  obschon  dieses  aus
lauter  entschiedenen  Freihändlern  bestand;  sie  wurde  einstimmig  als  Gutachten  der
Handelskammer  angenonnnen  und  gleichzeitig  den  übrigen  Handelskammern  des  Staates
initgeteilt.  Von  diesen  schlossen  sich  diejenigen,  welche  ein  zustimmendes  Gutachten  zur
Abschaffung  der  Patente  noch  nicht  eingereicht  hatten,  dem  Berliner  Gutachten  an,  und
infolgedessen  wurde  von  der  Abschaffung  Abstand  genommen.
Dieser  günstige  Erfolg  ermutigte  mich  später  zur  Einleitung  einer  ernsten  Agitation
zur  Einführung  eines  Patentgesetzes  für  das  Deutsche  Reich  auf  der  von  mir  aufgestellten ­
  Grundlage.  Ich  sandte  ein  Zirkular  an  eine  größere  Zahl  von  Männern,
bei  denen  ich  ein  besonderes  Interesse  für  die  Sache  voraussehen  konnte,  und  forderte
auf,  einen  „Patentschutzvercin"  zu  bilden,  mit  der  Aufgabe,  ein  rationelles  deutsches
Patentgesetz  zu  erstreben.  Der  Aufruf  fand  allgenieinen  Anklang,  und  kurze  Zeit
darauf  trat  der  Verein  unter  meinem  Vorsitze  ins  Leben.  Ich  gedenke  gern  der
anregenden  Verhandlungen  dieses  Vereins,  dem  auch  tüchtige  juristische  Kräfte  wie
Professor  Klostermann,  Bürgermeister  Andre  und  Dr  Rosenthal  angehörten.  Das
Endresultat  der  Debatten  war  ein  Patentgeschentwurf,  der  im  wesentlichen  auf  der
in  meinem  Gutachten  von  1863  aufgestellten  Grundlage  ruhte.  Diese  bestand  in
einer  Voruntersuchung  über  die  Neuheit  der  Erfindung  und  darauffolgender  öffentlicher
Auslegung  der  Beschreibung,  um  Gelegenheit  zum  Einsprüche  gegen  die  Patentierung
zu  geben;  ferner  Patenterteilung  bis  zur  Dauer  von  fünfzehn  Jahren  mit  jährlich
steigenden  Abgaben  und  vollständiger  Publikation  des  erteilten  Patentes;  endlich
Einsetzung  eines  Patentgerichtes,  das  auf  Antrag  jederzeit  die  Nichtigkeit  eines
Patentes  aussprechen  konnte,  wenn  die  Patentfähigkeit  der  Erfindung  nachträglich  mit
Erfolg  bestritten  wurde.
        <pb n="331" />
        Diese  Grundsätze  gewannen  allmählich  auch  beim  Publikum  Beifall,  und  selbst
die  Freihandelspartei  strenger  Observanz  fand  sich  durch  die  volkswirtschaftliche  Grundlage ­
  der  Patenterteilung  beruhigt,  die  darin  lag,  daß  der  Patentschutz  als  Preis  für
die  sofortige  und  vollständige  Veröffentlichung  der  Erfindung  erschien,  wodurch  die
neuen,  der  patentierten  Erfindung  zugrunde  liegenden  Gedanken  selbst  industrielles
Gemeingut  wurden  und  auch  auf  anderen  Gebieten  befruchtend  wirken  konnten.  Es
dauerte  aber  doch  noch  lange,  ehe  die  Reichsregierung  sich  entschloß,  gesetzgeberisch  in
der  Angelegenheit  vorzugehen.  Ich  vermute,  daß  eine  Eingabe,  die  ich  als  Vorsitzender
des  Patentschutzvereins  an  den  Reichskanzler  richtete,  bei  der  Entscheidung  für  den
Erlaß  eines  Reichspatentgesetzes  wesentlich  mitgewirkt  hat.  In  dieser  Eingabe  betonte
ich  den  niederen  Stand  und  das  geringe  Ansehen  der  deutschen  Industrie,  deren
Produkte  überall  als  „billig  und  schlecht"  bezeichnet  würden,  und  wies  gleichzeitig  darauf
hin,  daß  ein  neues  festes  Band  für  das  junge  Deutsche  Reich  erwachsen  würde,  wenn
Tausende  von  Industriellen  und  Ingenieuren  aus  allen  Landesteilcn  in  den  Reichsinstitutionen ­
  den  lange  ersehnten  Schuh  für  ihr  geistiges  Eigentum  fänden.
Im  Jahre  1876  wurde  eine  Versammlung  von  Industriellen  sowie  von  Verwaltungsbeamten ­
  und  Richtern  aus  ganz  Deutschland  zusammcnbcrufen,  welche  ihren  Beratungen
den  Gesetzentwurf  des  Patentschutzvereins  zugrunde  legte  und  ihn  auch  im  wesentlichen
als  Grundlage  beibehielt.  Der  aus  diesen  Beratungen  hervorgegangene  Gesetzentwurf
wurde  vom  Reichstage  mit  einigen  Modifikationen  angenommen  lind  hat  in  der  Folgezeit
außerordentlich  viel  dazu  beigetragen,  die  deutsche  Industrie  zu  kräftigen  und  ihren
Leistungen  Achtung  im  eigenen  Lande  wie  im  Auslande  zu  verschaffen.  Unsere
Industrie  ist  seitdem  auf  dem  besten  Wege,  dir  Eharakteristik  „billig  und  schlecht",  die
Professor  Reuleaux  den  Leistungen  derselben  auf  der  Ausstellung  in  Philadelphia  1876
noch  mit  Recht  zusprach,  fast  in  allen  ihren  Zweigen  abzustreifen.
Als  das  Reichspatentgesetz  im  wesentlichen  meinen  Vorschlägen  entsprechend  ins
Leben  trat,  erging  an  mich  die  Aufforderung,  den:  zu  bildenden  Patentainte  wenigstens
für  eine  Reihe  von  Jahren  als  Mitglied  beizutrcten.  Ich  tat  dies  gern,  um  dahin
wirken  zu  können,  daß  die  Ausführungspraxis  mit  den  angenommenen  Grundsätzen  des
Patentgesetzes  im  Einklang  blieb.  Auf  diese  Weise  erhielt  ich  die  Qualität  als  Reichsbeamter ­
  und  wurde  als  solcher  vom  Fürsten  Bismarck  für  die  Verleihung  des  Titels
„Geheimer  Regierungsrat"  vorgeschlagen.  Ich  nahm  denselben  auch  dankend  an,  da
die  Führung  eines  Titels  in  Preußen  allgemein  gebräuchlich  ist  und  meine  Kollegen,
die  Mitglieder  der  Akademie  der  Wissenschaften,  diesen  größtenteils  führten.

5.  Die  örtliche  Verteilung  der  einzelnen  Industriezweige.

Von  F.  C.  Äuber.

Zuber,  Deutschland  als  Industriestaat.  Stuttgart,  I.  G.  Lotta  Nachfolger,  &amp;gt;90;.  S.  ;8.
Der  Standort  der  einzelnen  Industriezweige  ergibt  sich  aus  ihrer  geschichtlichen
Äcrausgestaltung  und  aus  der  örtlichen  Verteilung  der  Bodenschätze  und  Wasserkräfte.
Die  wichtigsten  Materialien  für  die  gewerbliche  Produktion  stellen  Kohle  und
Eisen  dar;  dementsprechend  bilden  auch  unsere  Kohlen-  und  Eisenbergwcrke  das  feste
und  sichere  Fundament  der  Leistungs-  und  Konkurrenzfähigkeit  unserer  Industrie.
Das  Lauptkohlengebiet  Deutschlands  ist  das  rheinisch-westfälische  Kohlenbecken,
ein  20  km  breiter  Streifen,  der  sich  von  den  Rheinhäfen  Ruhrort  und  Duisburg
50  km  weit  die  Ruhr  entlang  zieht  und  37  00  qkm  kohlenführendcs  Land  mit  einem
        <pb n="332" />
        5.  Die  örtliche  Verteilung  der  einzelnen  Industriezweige.  321
Kohlenreichtum  von  60000  Millionen  1  umfaßt.  Dort  werden  jährlich  45  Millionen  1
Kohlen  im  Werte  von  über  300  Millionen  Mark  gefördert,  was  nicht  weniger  als
150000,  d.  h.  zwei  Drittel  sämtlicher  im  deutschen  Kohlenabbau  beschäftigten  Bergleute
beansprucht.  An  die  Kohlenwerkc  reihen  sich  daselbst  unzählige  Eisenschmelzen,  Walzwerke,
  Lammerwcrke  und  Eisengießereien  an;  in  ihrer  Vereinigung  bieten  sie  das
Gesamtbild  einer  Metallindustrie,  die  über  mehr  als  200000  Arbeitskräfte  verfügt.  —
Die  beiden  anderen  großen  Kohlenbecken  liegen  bei  Oppeln  (Schlesien)  und  Saarbrücken.
In  Schlesien  fördern  58000  Personen  jährlich  22  Millionen  t  Steinkohlen  im  Werte
von  126  Millionen  Mark,  an  der  Saar  32000  ca.  9  Millionen  1  im  Werte  von
80  Millionen  Mark.  Auch  an  diese  beiden  Kohlenreviere  schließt  sich  eine  mächtige
Eisenindustrie  an.  Die  Eisenverarbeitung  blüht  außerdem  im  Thüringer  Wald  und
im  Erzgebirge.
Deutschlands  Bergbau,  Salinen-  und  Küttenwesen,  worin  insgesamt  482  000  Personen ­
  beschäftigt  sind,  geben  einen  Ertrag  von  fast  IVa  Milliarden  Mark  oder  das
Dreifache  von  dem,  was  Frankreich  aus  seinen  Bodenschätzen  gewinnt.
In  der  Eisen  Verarbeitung  hat  namentlich  die  Fabrikation  von  Maschinen,
Geschützen  und  Gewehren,  Messern  und  Kleineisenwaren  einen  Weltruf.  Die  Lauptplätze
  für  den  Maschinenbau  sind:  Chemnitz,  Magdeburg,  Stettin,  Lamburg,  Flensburg,
Deutz,  Diisseldorf,  Aachen,  Breslau,  Berlin,  Lannover,  Kassel,  Nürnberg,  München,
Augsburg,  Eßlingen,  Stuttgart-Berg,  Karlsruhe,  Straßburg,  Mülhausen  i.  E.,
Mannheim.  Das  Lauptgcbiet  der  Eisenindustrie  im  eigentlichen  Sinne  ist  Rheinland-Westfalen.
  Lier  ist  die  Teilung  der  Arbeit  auch  örtlich  durchgeführt.  Solingen  z.  B.
ist  Lauptplatz  für  Schmiedwaren,  Iserlohn,  Aachen  und  Remscheid  für  Draht  und
Nadeln,  Essen  für  die  Gußstahlfabrikation  und  Geschützgießerei.  (Krupp  allein  beschäftigt
40000  Arbeiter.)*)
Neben  der  Kohlen-  und  Eisenindustrie  bildet  das  dritte  Lauptgewerbe  die
Textilindustrie.**)  Sie  ist  in  Deutschland  nicht  minder  bedeutend.  Die  Lauptsitze
befinden  sich  im  Elsaß,  in  Schwaben,  Oberfranken,  in  der  Rhcinprovinz,  in  Sachsen,
Brandenburg  und  Schlesien.  Von  den  beiden  ältesten  Zweigen  der  Industrie  ist  die
Lcinenweberei  vorzüglich  im  Riesengebirge,  der  Lausitz,  in  Westfalen  (Bielefeld,
Osnabrück)  und  auf  der  Schwäbischen  Alb,  die  Wollweberei  —  zum  Teil  in  Anlehnung
an  die  Schafzucht  —  hauptsächlich  in  Lannover  und  Westfalen,  in  der  Rheinprovinz
und  in  Sachsen,  Brandenburg  und  Schlesien  zu  Lause.  Zu  diesen  beiden  Zweigen
trat  Ende  des  18.  Jahrhunderts  die  Baumwollweberci  hinzu,  mit  dem  Lauptsitz  in
Elsaß-Lothringen,  Schwaben,  Sachsen  und  in  den  Rheinlanden  (Wuppertal).  Die
Zeugdruckerci  ist  in  Sachsen,  Brandenburg,  im  Ober-Elsaß  und  im  badischen  Wiesental
stark  vertreten.  —  Einen  Weltruf  genießen  Krefelds  Seidensammte,  die  Aachener  Wollwarcn,
  Berlins  Konfektionsartikel,  die  Plaucner  Stickereien,  die  Tuche  von  Greiz  und
Gera,  Aachen,  Kottbus  und  Lirschberg.  Welche  Bedeutung  den  einzelnen  Standorten
der  Texttlindustrie  für  den  Export  zukommt,  ergibt  sich  aus  einem  Blick  auf  die  Exportziffern, ­
  z.  B.  der  amerikanischen  Konsulate.  Lier  steht  obenan  Berlin,  es  folgen
Breslau,  Chemnitz,  Leipzig,  Plauen,  Glauchau,  Annaberg,  Zittau,  dann  Braunschweig,
Frankfurt,  Stuttgart,  Lannover,  Guben.
*)  Nach  der  Aufnahme  vom  April  (90$  betrug  die  Gesamtzahl  der  auf  den  Kruppschen
Merken  beschäftigten  Personen  einfchl.  9190  Beamten:  95289.  Dem  diesen  entfallen  auf  die
Gußstahlfabrik  Essen  25  09t,  das  Grufonwerk  in  Buckau  5529,  die  Germaniawerft  in  Kiel  28U,
Me  Kohlenzechen  7877,  die  küttenwerke,  Schießplatz  Meppen  usw.  622t.  Jahresbericht  der
Isandelskammer  für  den  Kreis  Essen.  &amp;gt;&amp;gt;902.  Teil  II.  Essen,  Druck  von  M.  Girardet,  &amp;gt;90».
S.  22.  —  G.  M.
**)  s.  den  Aufsatz  desselben  Derfassers  über  „Die  Textilindustrie".  S.  222—226.  —  G.  ITT.
Mellst,  Veltswirtschaftliches  Lesebuch.  21
        <pb n="333" />
        322

Dritter  Teil.  Industrie.

An  vierter  Stelle  ist  die  am  Intermain  und  Mittelrhein  konzentrierte  chemische
Großindusttie  in  Lochst,  Griesheim  a.  M.,  bei  Frankfurt  und  Ludwigshafen  anzuführen?) ­
  Ihr  reihen  sich  die  der  Chemie  im  weiteren  Sinne  zugehörigen  Exportindustrien
  an,  zunächst  die  Zucker  fabrikatton  der  Provinz  Sachsen  (Magdeburg)?*  **) )
Lier  wie  im  Osten  und  Nordosten  sind  außerdem  die  Branntweinbrennerei  und
die  Stärkefabrikation  zu  Lause.  Die  Bierbrauerei  hat  ihren  Lauptsitz  in
München,  dann  in  den  Großstädten  Berlin,  Lamburg,  Dresden,  Dortmund  rc.;
bekanntlich  hat  sich  ihr  Produkt  weit  über  Deutschlands  Grenzen  eingebürgert.
Weiter  sind  die  Ein-  und  Ausfuhrstellen,  die  Lafenplätze  der  Nord-  und  Ostsee,
naturgemäß  zu  Standorten  für  die  Verarbeitung  und  Veredlung  der  auf  dem  Seeweg
eingeführten  Rohstoffe,  wie  Roggen,  Läute,  Jute,  Tabak,  Reis,  Kakao  usw.  geworden
und  werden  dies  immer  mehr  und  inehr.  An  den  mächtigen  Fabriken,  die  für  jene
Zwecke  in  Lamburg,  Bremen,  Kiel,  Stettin  usw.  errichtet  worden  sind,  gibt  sich  vorläufig
nur  die  Tendenz  kund,  in  der  sich  die  gesunde  Entwickelung  fortsetzen  wird.
In  den  Großstädten  —  vor  allem  in  der  Reichshauptstadt  selbst  —  führte
ein  anderes  Moment  zur  örtlichen  Konzentration  gewisser  Industrien,  nämlich  das
überreichliche  Angebot  billiger,  namentlich  weiblicher  Arbeitskraft.  Berlin  beschäftigt
in  der  Bekleidungsindustrie  (hauptsächlich  Konfektion)***)  100000,in  der  Metallindustrie ­
  74000,  in  der  Klavier-  und  Möbelfabrikation  34000,  in  den
polygraphischen  Gewerben  29000  Personen,  überhaupt  ist  Berlin  mit  seinen
460000  Arbeitern  die  mächtigste  Industriestadt  des  Deutschen  Reiches.  Relativ  mehr
Arbeiterbevölkerung  haben  nur  Dortmund  mit  637,  Barmen  mit  596,  Chemnitz  mit  570,
Aachen  mit  537,  Düsseldorf  mit  552,  Elberfeld  mit  538  Arbeitern  und  Familienangehörigen ­
  auf  je  1000  Einwohner.
Endlich  haben  wir,  um  ein  Gesamtbild  zu  geben,  noch  einige  Spezialitäten  und
ihre  altrenommierten  Fabrikationssitze  zu  erwähnen:  so  die  Porzellansabrikation
in  Meißen  und  Berlin,  den  Buchdruck  und  den  Pi  an  ob  au  in  Leipzig,  Berlin,
Stuttgart,  die  Leder-  und  Lederwarenindustrie  in  Pirmasens,  Offenbach,  Berlin,
Weißenfels,  Siegen  und  Reutlingen,  die  Feinmechanik  und  Optik****)  in  Rathenow,
Lalle,  Jena,  München,  Tuttlingen,  die  Zucker-  und  Schokoladewarenfabrikation
in  Köln,  Dresden  und  Stuttgart.

6.  Die  Textilindustrie.
Von  F.  C.  Luber.
Lj  über,  Deutschland  als  Industriestaat.  Stuttgart,  I.  G.  Cotta  Nachfolger,  tM.
S.  -l2l-427.
Inter  den  Industrien  Deutschlands  steht  geschichtlich  tvie  dein  Imfang  des  Außenhandels ­
  nach  die  Texttlindustrie  an  erster,  der  Zahl  der  beschäftigten  Personen  nach
an  fünfter  Stelle.  Kein  deutsches  Gewerbe  war  von  jeher  so  allgemein  verbreitet  und
*)  s.  den  Aufsatz  desselben  Verfassers  über  „Die  chemische  Industrie"  S.  326—328.  —  &amp;lt;8.  LN.
**)  s.  den  Aufsatz  von  kjermann  Paasche  über  „Die  Rübenzuckerindustrie"  S.  528  —332.
***)  s.  den  Aufsatz  von  Werner  Sombart  über  „Die  Konfektionsindustrie"  5.  332  —353.
Sonstige  exportiudustrielle  kjeimarbeit  behandeln  Rudolf  Anschütz  „Die  Spielwarenindnstrie  des
Meininger  Gberlandes"  S.  33&amp;lt;*—336  —  und  Eberhard  Go  thein  „Die  Schwarzwälder  Uhrenindustrie" ­
  S.  337—338.  —  G.  M.
****)  s.  den  Aufsatz  von  Karl  Faulhaber  über  „Die  optische  Industrie"  S.  338—3^1.  —  G.  M.
        <pb n="334" />
        6.  Die  Textilindustrie.

323

21*

so  mit  dem  Leben  des  Volkes  verwachsen,  wie  das  Verarbeiten  des  Flachses  und  der
Schafwolle.  Beide  Gewerbe  wurden  in  Anlehnung  an  die  Schafzucht  und  an  den
Flachsbau  vom  frühen  Mittelalter  an  in  Schwaben,  Kleve,  Jülich  und  Gelderland
als  landwirtschaftliches  Nebengewerbe  oder  handwerksmäßig  betrieben.  Wie  Deutschland
(mit  Spanien)  sowohl  in  bezug  auf  Quantität  wie  Qualität  des  Rohstoffs  langezeit
für  das  wichtigste  Produktionsland  Europas,  ja  der  Welt  galt,  so  dominierten  auch
die  beiden  Gewerbe  auf  dem  Weltmarkt.  Tuch  und  Leinen  bildeten  im  Mittelalter
für  Augsburg,  Alm,  Görlitz,  Köln,  Aachen  usw.  einen  Äauptexportartikel,  der  in
England,  Rußland  sowie  in  Italien  und  Spanien  guten  Absah  fand.
Die  Weberei  der  feineren  Wollzeuge,  die  bis  dahin  nach  Deutschland  importiert
worden  waren,  wurde  1566  von  flüchtigen  Flamländern  in  Lanau,  Gera,  Plauen,
1680  von  Hugenotten  in  Berlin,  Göttingen,  Kassel,  Eisenach  eingeführt.  Erst  im
17.  Jahrhundert  kam  die  Konkurrenz  Englands  auf.  Aber  die  deutsche  Industrie  hatte
an  dem  trefflichen,  einheimischen  Rohmaterial  immer  noch  eine  starke  Stütze.
Die  Baumwollweberei  und  Kattundruckerei  wurden  in  Deutschland  zu  Ende
des  17.  Jahrhunderts  (1691)  in  Augsburg  eingeführt,  und  der  geschlossene  Fabrikbetrieb ­
  —  als  erste  Kattunmanufaktur  1750  durch  flüchtige  Schweizer  in  Plauen  i.  V.
■—  begründet.  Pier  gab  es  eine  fleißige,  geschickte  und  überaus  genügsame  spinnende
Bevölkerung.  Sachsen  wurde  neben  Ostindien  und  der  Schweiz  zum  hauptsächlichen
Produttionsland  für  Baumwollwaren.
In  die  Jahrzehnte  1767—1793  fallen  die  Erfindungen  der  Dampf-und  Spinnmaschine, ­
  des  Kraftwcbestuhls,  der  Enthülsung  der  Baumwolle  und  der  Chlorbleiche.
In  England,  wo  sich  schon  in  den  vorangegangenen  fünfziger  Jahren  die  mit  Wassermühlen ­
  betriebene  mechanische  Baumwollspinnerei  entwickelt  hatte,  fanden  die  neuen
mechanischen  Lilfsmittel  sofort  Anwendung.
„England  führte  eine  vollständige  Amgestaltung  der  bisherigen  Konkurrenzverhältnisse ­
  herbei.  Es  machte  Ostindien  konkurrenzunfähig  und  entriß  auch  Sachsen
und  der  Schweiz  in  den  feinen  und  mittleren  Waren  das  Geschäft.  Ein  gewaltiger
Warenstrom  wälzte  sich  seit  der  Wende  des  18.  Jahrhunderts  —  von  Jahr  zu  Jahr
zunehmend  —  von  England  aus  nach  dem  Kontinente.  Leipzig  wurde  das  große
Enttepot  dieser  Waren,  die  von  hier  aus  den  Weg  in  alle  Teile  Europas,  besonders
nach  dem  weiten  Osten  und  Südoften,  fanden.  Gleichzeitig  mit  dem  Import  fertiger
Waren  begann  ein  solcher  von  Garnen,  der  bis  zur  Kontinentalsperre  hin  fast  die
gesamte  Pandspinnerei  in  Baumwolle  konkurrenzfähig  machte.  —  Bis  1786  kannte
man  in  Sachsen  nur  die  Pandspinnerei  auf  dem  Rade;  in  diesem  Jahre  wurden  die
ersten  Iennymaschinen  eingeführt,  deren  Zahl  sich  bis  zur  Kontinentalsperre  hin  in
der  Gegend  von  Mittweida  und  Chemnitz  schnell  stark  vermehrte.  1799  und  1800
gelang  es,  unter  Mithilfe  eingewandcrter  Engländer,  je  eine  Mule-  und  eine  Watermaschinenspinnerei
  in  Parthau  bezw.  in  Chemnitz  zu  errichten.  Die  Weberei  und
Wirkerei  war  nach  dem  Verlagssystem  organisiert.  Die  kapitalttäftigsten  Verlegerwaren
  im  Besitz  von  Druckereien."  (König,  Die  sächsische  Baumwollenindustrie,  1899).
Zu  gleicher  Zeit  wie  in  Sachsen  kam  die  mechanische  Spinnerei  auch  im  Elsaß
und  in  Schwaben  auf.  Das  Auftauchen  der  Spinnmaschine  in  den  achtziger  Jahren
des  18.  Jahrhunderts  bezeichnet  dort  den  Anfang  des  arbeitsteiligen  Fabrikbetriebs.
Derselbe  dehnte  sich,  als  Napoleon  die  Kontinentalsperre  verhängte,  rasch  aus  und
hatte  bis  zu  deren  Aufhebung  goldene  Zeiten.  Die  Vermehrung  der  Spindeln  und
Webstühle  war  eine  riesenhafte.  Das  größte  der  ursprünglichen  Chemnitzer  Etablissements,
welches  aus  der  rohen  Baumwolle  gedruckte  Kattune  fertigte,  also  Baumwollkrempler,
-spinner,  -spuler,  -Weber,  -bleicher,  -drucker,  -färber  und  -appreteurc  beschäftigte,  hatte
an  1200  Arbeiter.
        <pb n="335" />
        324

Dritter  Teil.  Industrie.

Nach  den  Napolconischcn  Kriegen  drang  die  übermächtige  englische  Konkurrenz
wieder  vor.  Zum  Teil  infolge  ihres  Drucks  konnte  die  Baumwollspinnerei  in  Sachsen,
wie  am  Rhein  und  in  Schlesien  anfangs  nur  geringe  Fortschritte  machen.  Von  den
dreißiger  Jahren  ab  jedoch,  als  mit  der  Gründung  des  Zollvereins  die  Zollschranken
fielen,  gewann  die  deutsche  Spinnerei  mehr  Luft  und  an  den  Fortschritten  des  Maschinenbaues ­
  einen  kräftigen  Rückhalt.  Überhaupt  erlangte  von  da  ab  die  gesamte  Spinnerei
und  Weberei  größere  Ausdehnung  und  Mannigfaltigkeit  durch  die  verschiedenen
Erfindungen,  so  namentlich  neuer  Bleich-,  Druckerei-  und  Färbereimethodcn,  ferner  der
Spul-,  Scher-  und  Schlichtmaschinen,  der  Wasch-  und  Spülmaschinen,  der  Zentrifugaltrockenmaschinen, ­
  sodann  der  verbesserten  Webstühle,  der  Strick-,  Näh-,  Stick-,  Tüllund
  Bobinnetmaschinen.
Zu  gleicher  Zeit  vollzog  sich  in  der  Arbeitsorganisation  sowie  auf  dem  Gebiete
des  Verkehrs  und  Konsums  eine  Amwälzung,  die  häufig  über  dem  kolossalen  technischen
Fortschritt  übersehen  wird,  die  aber  nicht  minder  bedeutungsvoll  war.  Zunächst  drängte
der  maschinelle  Großbetrieb  auf  die  Weiterbildung  der  Spezialisierung  hin;  der  Großbetrieb ­
  aber  und  die  Spezialisierung  konnten  sich  auch  in  England  erst  in  Anlehnung
an  den  sich  ausbreitenden  Eisenbahnverkehr,  d.  h.  von  Mitte  der  dreißiger  Jahre  an,
einbürgern.  Ihre  mächtigste  Förderung  erlangte  die  Massenindustrie  nicht  durch  die
Spinn-  und  die  Webmaschine,  sondern  durch  die  Lokomotive.
Die  Massenindustrie  selbst  hinwiederum  war  erst  auf  dem  Boden  eines  Massenkonsums ­
  möglich.  And  dieser  Konsum  bildete  sich  ebenfalls  erst  durch  den  Großverkehr
und  die  Großstadt  aus.
Zugleich  kam  die  Modcwarenfabrikation  und  die  Teilung  der  beiden  Saisonen
auf,  und  es  ging  allmählich  der  Tuchvertrieb  als  ein  Verleger-  und  Engrosgeschäft  an
Berufskaufleutc  über.  Damit  erhöhten  sich  auch  die  kaufmännischen  Anforderungen  an
den  Produzenten.  Einmal  erforderten  die  Kraftanlagen  und  die  Anschaffung  der
inodernen  Werkcinrichtungen  große  Kapitalien  und  damit  eine  gewisse  Finanzierungskunst,
und  zugleich  galt  es,  die  Konjunkturen  für  die  Anschaffung  der  Rohmaterialien  und
für  den  Absatz  tatkräftig  und  genau  zu  verwerten;  „der  beste  Kaufmann  war  von  nun
an  auch  der  beste  Fabrikant".
Auch  in  die  Vertriebsmethode  kam  ein  großer  Zug.  In  der  Übergangszeit  von
1870/90  konnte  ab  und  zu  der  Konsum  dem  stoßweisen  Vorandrängen  der  Industrie
nicht  mehr  folgen,  so  daß  die  schlimme  Zeit  der  zeitweisen  Überproduktion  und  Krise
nicht  erspart  blieb.  Infolge  dieser  Erfahrung,  wie  auch  behufs  Erzielung  eines  rascheren
Amsatzcs  übernahm  der  Fabrikant  zu  immer  größerem  Teil  auch  den  kaufmännischen
Vertrieb  seiner  Erzeugnisse;  wie  früher  der  Leineweber  selbst  im  hausicrweg  seine
Ware  an  den  Mann  brachte,  so  ließ  nunmehr  der  Fabrikant  die  Kundschaft,  die  Großund
  Detailfirmen  aufsuchen.  Dadurch  wurde  hinwiederum  den  Vcrmittelungs-  und
Grossistcngeschäften  der  Boden  unter  den  Füßen  weggezogen.
Das  Zusammentreffen  all  dieser  verschiedenen  Neuerungen  erbrachte  eine  außerordentliche ­
  Verbesserung  und  Verbilligung  unserer  Kleidung,  Wäsche  und  Hauseinrichtung;
speziell  die  Maschinen  steigerten  die  Leistungs-  und  Konkurrenzfähigkeit  in  bezug  auf
Güte  und  Menge  um  das  Zehn-  und  hundertfache.  Schon  auf  der  Pariser  Weltausstellung ­
  von  1876  wurde  konstatiert:  wenn  alles  in  England  erzeugte  Baumwollengespinst
  mittelst  Handarbeit  beschafft  werden  müßte,  so  wären  hierzu  90  Millionen
Menschen  erforderlich.
Die  Kehrseite  davon  lag  in  den  init  der  technischen  und  kommerziellen  Revolution
hervorgerufenen  Übergangsleiden,  welche  die  Handweberei  und  die  ihr  zugehörigen
Hunderttausende  von  Familien  in  50  jähriger  Krise  zu  bestehen  hatten.  Schon  nach
den  Freiheitskriegen  hatte  für  die  Leineweber,  die  sich  damals  noch  auf  die  Hausspinnerei
stützten,  der  harte  Konkurrenzkampf  gegen  die  englische  Konkurrenz  und  die  auch  im
        <pb n="336" />
        6.  Die  Textilindustrie.

325

Inlandc  sich  ausbreitende  mechanische  Weberei  begonnen.  Wer  sich  die  neuen  technischen
Lilfsmittel  zu  eigen  zu  machen  verstand,  kam  rasch  in  die  Löhe;  wer  hiezu  nicht  fähig
war,  mußte  erliegen.  3m  großen  und  ganzen  konnte  das  „Webereiend"  nur  mit  dem
Eingehen  der  Landweberei  enden.  Ein  Bruchteil  allerdings  verstand  es,  sich  mit  Lilfe
verbesserter  Webstühle  und  der  Pflege  besonderer  Spezialitäten  iiber  Wasser  zu  halten.
Einen  kräftigeren  Widerstand  fand  das  Vordringen  der  mechanischen  Weberei  in
der  Wollverarbeitung.  Allerdings  war  auch  hierin  der  Leine  Weber  naturgemäß  mit
seinen  veralteten  Bctriebseinrichtungen  und  geringen  Betriebsmitteln  dem  Ansturni  all
der  Neuerungen,  namentlich  auch  beim  Ein-  und  Verkauf,  dem  raschen  Wechsel  der
Weltmarktkonjunkturen  und  Weltmarktkrisen  auf  die  Dauer  nicht  gewachsen.  Läufig
sah  er  sich  dazu  gedrängt,  zu  einem  ungünstigen  Zeitpunkt  das  Rohmaterial  anzuschaffen
und  sein  Produkt  zu  veräußern;  er  wurde  das  Ausbeutungsobjekt  des  Zwischenhändlers,
seine  wirtschaftliche  Selbständigkeit  war  nur  mehr  eine  scheinbare.  Als  in  den  sechziger
Jahren  die  Gewerbefreiheit  eingeführt  wurde,  war  von  den  Tuchwebern  kaum  noch  der
zehnte  Teil  selbständig;  die  Mehrzahl  hatte  die  kümmerliche  Scheinexistenz  aufgegeben
und  war  in  die  Fabrik  gegangen.
Allein  in  der  Zeit  von  1882—95  gingen  die  hausindustriellen  Betriebe  um
35—43  %  zurück,  dagegen  nahmen  die  (mehr  städtischen)  Großbetriebe  um  69  %  zu.
Immerhin  gibt  es  auch  heute  noch  nahezu  100  000  Landweber,  die  allerdings  durch
neuere  Webstühle  oder  wegen  der  diffizilen  Arbeit,  wie  in  der  Seidenweberei  (Siciliennes,
Satin,  Frise-Sammet),  konkurrenzfähig  sind.
Noch  rascher  als  die  Weberei  ging  die  Spinnerei  auf  die  Maschine  über,  die
auch  die  geübteste  menschliche  Land  überbot.  Noch  bis  vor  drei  Jahrzehnten  gehörte
wenigstens  das  Spinnen  des  Flachses  für  den  Eigengebrauch  zur  Winterbeschäftigung
der  weiblichen  Bevölkerung  auf  dem  Lande;  schließlich  aber  erwies  es  sich  als  zu  wenig
lohnend.  Lind  auch  in  der  Stickerei  und  Näherei  entzog  die  Maschinen-  und  Massenfabrikation ­
  Tausenden  von  Familien  einen  Nebenverdienst,  der,  so  gering  er  war,  doch
zunr  Lebensunterhalt  für  sie  unentbehrlich  war.  So  wurde  die  Umgestaltung  des
wichtigsten  Gewerbes,  wie  z.  B.  erst  wieder  Schmoller  hübsch  in  seinem  „Grundriß
der  Volkswirtschaftslehre"  (1.  Teil,  1900,  S.  214—15)  schildert,  gleich  bedeutsam
für  das  Familienleben  des  platten  Landes  wie  für  die  soziale  Lage  der  unteren  Klassen.
Weiter  ist  von  allgemeinen!  Interesse,  wie  sich  innerhalb  der  Textilindustrie  weiteren
Sinnes,  nämlich  in  der  dezentralisierten  Leimarbeit,  z.  B.  der  Bekleidungsindustrie,
der  Stickerei  usw.,  verschiedene  Schutzgebiete  vorfinden,  innerhalb  deren  die  Landarbeit
der  billigeren  Maschinenproduktion  einen  erfolgreichen  Widerstand  entgegensetzt.  Daneben
aber  hat  der  vordringende  großkapitalistische  Werkstättenbettieb  selbst  wieder  einen  schweren
Stand;  unablässig  schreitet  die  Technik  zu  neuen  Vervollkommnungen  voran,  denen  sich
kein  Fabrikant  ohne  Schaden  verschließerl  darf.  Andererseits  steigern  sich  auch  die
Ansprüche  des  Publikums  immer  mehr,  sowohl  in  bezug  auf  billigeren  Preis,  als
auch  auf  Grund  der  Geschmacksveredelung  und  der  Ausbildung  eines  selbständigen
Arteils;  daher  wird  z.  B.  auch  in  der  Textilindustrie  die  gewerbliche  Arbeit  dazu  gedrängt,
einen  immer  engeren  Anschluß  an  die  Kunst  zu  erlangen.
Der  Maschinenspinnerei  und  -Weberei  wandte  das  Großkapital  gleich  bei  ihrem
Aufkommen  sein  Interesse  zu;  sie  gehören  auch  zu  den  verhältnismäßig  wenigen
Industrien,  für  die  sich  die  Aktienform  besonders  eignet  und  als  nöüg  erweist.  Leute
ist  über  eine  halbe  Milliarde  Mark  an  Aktien  in  der  deutschen  Textilindustrie  angelegt;
das  Kapital  verteilt  sich  auf  273  Gesellschaften,  die  ein  Aktienkapital  von  438  und
ein  Anleihekapital  von  98  Millionen  Mark  aufweisen.  Der  Lauptteil  entfällt  aus  die
Baumwollindustrie  mit  zusammen  206  Millionen  Mark  und  102  Gesellschaften;  dann
folgt  die  Kammgarnspinnerei  und  -Weberei  mit  zusammen  144  Millionen  Mark  und
        <pb n="337" />
        326

Dritter  Teil.  Industrie.

28  Gesellschaften,  die  Juteverarbeitung  mit  134  Millionen  Mark  (20  Gesellschaften)
und  die  Leinenspinnerei  und  --Weberei  nrit  68  Millionen  Mark  (22  Gesellschaften).  —
In  der  Mitte  des  19.  Jahrhunderts  trat  in  den  Standorten  der  mechanischen
Spinnerei  und  Weberei  eine  Verschiebung  ein.  Damals  begann  in  den  Städten  der
Arbeitslohn  zu  steigen;  die  Industrien  sahen  sich  dadurch,  daß  bei  ihnen  die  Produttionskosten ­
  hauptsächlich  in  dem  Arbeitslohn  bestehen,  veranlaßt,  in  der  Provinz  billigere
Arbeitskräfte  zu  suchen.  An  ihrer  Stelle  entwickelten  sich  in  der  Großstadt  diejenigen
Industriezweige,  wie  z.  B.  die  Konfettion,  bei  denen  es  auf  Geschmack  und  Muster
ankommt.

7.  Die  chemische  Industrie.
Von  F.  C.  Äuber.
Huber,  Deutschland  als  Industriestaat.  Stuttgart,  I.  G.  Lotta  Nachfolger,  IM.
5.  3TO—57H.
Die  chemische  Industrie,  deren  Produttion  heute  einen  Wert  von  einer  Milliarde
Mark  darstellt,  ist  eine  Schöpfung  der  neuesten  Zeit.  Ihre  Anfänge  weisen  zurück
auf  die  Erzeugung  der  Pottasche  aus  Lolzasche  für  die  Glasfabrikation,  auf  die
Gewinnung  des  Salpeters  für  die  Schießpulverfabrikation,  solvie  auf  die  Darstellung
einiger  Mineralfarben,  die  von  den  Glasmachern  und  Töpfern  nach  uralten,  umständlichen
Rezepten  zubereitet  wurderr.  Eine  neue  Zeit  brach,  wie  für  alle  Naturwissenschaften,
so  auch  für  die  Chemie  zu  Beginn  des  19.  Jahrhunderts  an.  Die  damals  aufkommende
Baumwollweberci  und  die  daran  sich  anlehnende  Färberei  und  Zeugdruckerei  traten
mit  einem  bisher  ungeahnten  Massenbedarf  auf.  Auch  in  anderen  Gewerben,  wie  in
der  Seifen-  und  Glasfabrikation,  sowie  in  der  Keramik  stellte  sich  das  Bedürfnis  ein,
rationelle  Bearbeitungsmethoden  zu  erlangen  und  auf  dem  Wege  des  Großbezuges  die
zur  Fabrikation  benötigten  Substanzen  und  Produkte,  wie  Pottasche,  Alaun,  Salpeter,
Schwefelsäure,  einzukaufen,  die  bis  dahin  noch  nicht  im  Lande!  vorkamen.
In  der  ersten  Lälfte  des  19.  Jahrhunderts  fabrizierte  man  in  Deutschland,
anfänglich  in  Anlehnung  an  die  (alten)  Apothekenbetriebe,  lediglich  Alaun  und  Vitriole
(Eisen-,  Kupfer-  und  gemischte  Vitriole),  Vitriolöl,  Salzsäure  und  Salpetersäure,
Schwefel,  zum  Teil  auch  Phosphor,  vereinzelt  Ammoniaksalze.  Diese  Fabrikationszweige ­
  wurden  in  einer  verhältnismäßig  kleinen  Anzahl  von  Betriebsstätten  und  in
einem  vielfach  auch  nur  mäßigen  Amfang  ausgeübt.
Zu  Anfang  des  19.  Jahrhunderts  hatte  sich  in  England  und  Frankreich  die
chemische  Großindustrie  schon  viel  mächtiger  entwickelt,  da  dort  die  als  Konsumenten
für  chemische  Produtte  besonders  in  Betracht  kommenden  Industriezweige  vorangeeilt
waren.  Außerdem  gab  in  Frankreich  die  Fabrikation  feinerer  Qualitätsseifen  und
Parfümerien  mannigfache  Anregung.
Damals  kam  die  Verwertung  pflanzlicher  Alkaloide  zu  Heilmitteln  auf,  z.  B.
1817—20  die  von  Morphium,  Strychnin,  Chinin,  von  Nikotin  1828,  von  Atropin
1833.  In  der  Folge  bemächtigte  sich  namentlich  Deutschland  der  Massenfabrikation
dieser  Artikel;  für  die  von  Chinin  wurde  Deutschland  zum  Lauptsih;  ebenso  für  die
künstliche  Darstellung  des  Altramarinstoffes,  die  in  den  zwanziger  Jahren  emporblühte.
Als  erster  Zweig  der  neu  erschlossenen  chemischen  Technik  entwickelte  sich  die
Darstell,mg  der  starken  Mineralsäuren  und  Alkalisalze.  Dies  sind  die  unentbehrlichen
Betriebsmittel  der  Chemie,  die  in  reichem  Maße  zur  Verfügung  stehen  müssen,  wenn
irgendwelche  chemische  Arbeit  verrichtet  werden  soll.  Es  ist  daher  kein  Wunder,  daß
gerade  diese  Industrie  der  Säuren  und  Alkalien  am  schnellsten  einen  großen  Amfang
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        7.  Die  chemische  Industrie.

327

erreichte.  Man  hat  sic  als  die  chemische  Großindustrie  bezeichnet,  obgleich  sie  heute
kein  Recht  mehr  besitzt,  diesen  Namen  für  sich  allein  in  Anspruch  zu  nehmen.  Jedenfalls ­
  aber  ist  sie  die  erste  der  Ehemikalienindustrien,  nur  unter  ihrer  Mitwirkung  konnten
alle  anderen  geschaffen  werden.
Eine  zweite  Epoche  für  die  Weiterentwickelung  der  chemischen  Industrie  brach
in  den  vierziger  Jahren  mit  dem  Auskommen  der  Soda-  und  Farbenindustrie  an;
Soda  wie  Indigo,  die  schon  dem  grauen  Altertum  bekannten  Produkte,  bezeichnen  den
Grund-  und  den  Schlußstein  dieser  großartigen  Entwickelung.  Nun  reihte  sich  in  den
schöpferischen  Arbeiten  auch  Deutschland  ebenbürtig  an  England  und  Frankreich  an.
Es  begann  sich  die  fabrikmäßige  Sodagewinnung  nach  dem  Leblancschen  Verfahren,
ferner,  wenn  auch  anfangs  nur  zaghaft,  die  Stärke-  und  Dextrin-,  sowie  die  Zündhölzchenfabrikation ­
  und  die  Verstellung  des  Wassergases  auszubreiten,  das  für  die
Gewinnung  von  Ammoniak  und  Teer  samt  seinen  wichtigen  Derivaten,  wie  Benzol,
Azo-  und  Anilinfarben,  so  einflußreich  geworden  ist.  —
Die  Farbenindustrie  wurde  in  der  zweiten  Äälfte  des  19.  Jahrhunderts  in
Frankreich  geschaffen.  Sie  wurde  zuerst  in  England  zwar  mit  Begeisterung  aufgenommen, ­
  konnte  aber  dort  nur  zu  bescheidener  Blüte  gelangen;  für  ihre  endgültige
Ausgestaltung  fand  sie  in  Deutschland  den  am  besten  vorbereiteten  Boden  vor.
Die  deutsche  Industrie  trat  nun  in  Konkurrenz  mit  der  englischen.  Anfangs
hatte  sie  schwer  zu  kämpfen,  mußte  doch  z.  B.  die  Teerfarbenfabrikation  das  Benzol
bis  vor  zwei  Jahrzehnten  fast  noch  ganz  von  jenseits  des  Kanals  beziehen.
Aber  unsere  Industrie  fand  an  der  wissenschaftlichen  Forschung,  die  stetig  neue
Stoffe  tind  Darstellungsmethoden  entdeckte  oder  erfand,  einen  kräftigen  Rückhalt.  In
der  Ersetzung  natürlicher  Produkte  durch  künstliche,  z.  B.  der  natürlichen  Farbstoffe,
wie  Krapp,  Cochenille,  Indigo,  Blauholz,  durch  das  künstliche  Alizarin  (1868  Grübe,
Liebermann),  das  Anilin,  Indigotin  (1880  Bayer),  drängte  eine  Erfindung  die  andere.  —
In  diese  Epoche  fällt  endlich  auch  das  Aufkommen  der  Fabrikation  des  Kunstdüngers ­
  und  des  Kunstgraphits  (als  Ersatz  für  den  bisher  aus  Ceylon  bezogenen).
Auf  dem  bisherigen  Wege  des  planlosen  Experimentierens  hatte  man  nur  einzelne
zusammenhanglose  wertvolle  Ergebnisse,  sei  cs  auf  Grund  zufälliger  Beobachtungen
oder  durch  unendliche  Geduld,  zu  Tage  gefördert;  auch  blieb  dann  ein  solches  als  ängstlich
gehütetes  Geheimnis  im  Besitz  einiger  weniger  Familien.  Nun  begann,  unter  der
Anleitung  von  Liebig,  Wöhler,  Bunsen,  Lofmann  u.  a.,  die  systematische,  streng
logische  Erforschung  der  Ausnützung  eines  jeden  Stoffes,  insbesondere  der  Rückstände.
Bald  erlangte  man  darin  eine  des  Erfolges  sichere  Gewandtheit;  jeder  Erfolg  wurde
sofort  Gemeingut  und  zur  Grundlage  eines  neuen  schöneren.  An  den  großartigen
Laboratorien  der  Hochschulen  und  Großfabriken,  in  denen  Tausende  von  Chemikern
auf  dem  Wege  des  systematischen  Forschens  und  Indiehandarbeitens  der  Lösung  der
Probleme  obliegen,  begann  eine  gleichsam  fabrikmäßige  „Werkfortsetzung",  die  rasch
staunenswerte  Erfolge  zeitigte.
Naturgemäß  fehlte  es  auch  nicht  an  unternehmungslustigen  Männern,  welche
die  Forschungsergebnisse  durch  Erstellung  großer  Fabrikslaboratorien  in  die  Massenfabrikation ­
  überleiteten  und  nicht  allein,  wie  die  bescheidenen  Anfänge,  dem  Bedarf  der
benachbarten  Apotheken  und  Materialwarenhandlungen  entgegenkamen,  sondern  die
Deckung  des  Massenbedarfs  der  ganzen  Welt  übernehmen  konnten.  Die  neuesten
elektrochemischen  und  synthetischen  Lösungen,  wie  die  elektrolytische  Gewinnung  von
Gold,  Kupfer,  Zink,  die  synthetische  Darstellung  der  Parfümerien,  die  Verstellung  des
Saccharins  und  der  konzentrierten  Nährstoffe,  die  fabrikmäßige  Gewinnung  von  Bakteriengiften, ­
  —  all  das  sind,  wie  O.  N.  Witt  mit  Recht  hervorhebt,  Aufgaben,  die  nur
eine  Industrie  ergreifen  und  lösen  konnte,  welche  zu  voller  Größe  und  Sicherheit  ausgereist ­
  war.
        <pb n="339" />
        328

Dritter  Teil.  Industrie.

Leute  hat  unsere  Chemikalienindustrie,  namentlich  unsere  Präparaten-  und  Farbwarenindustrie,
  die  Führerrolle  unter  den  chemischen  Industrien  der  Welt.  And  vorerst ­
  ist  keine  noch  so  geschickte  Nachahmung,  keine  noch  so  große  Kapitalkraft  des  Auslandes ­
  im  stände,  diese  leitende  Stellung  zu  erschüttern.

8.  Die  Rübenzuckerindustrie.
Von  Lermann  Paasche.
paasche,  Zuckeriiidustrie  und  Zuckersteuer.  In:  Handwörterbuch  der  StaatLwissenschaftcu.
lseransgegeben  von  Lonrad,  Elster,  Leris,  Loening.  2.  Aufl.  7.  Bd.  Jena,  Gustav  Fischer,  WH.
S.  99?-  ioo  [.
Die  Rübenzuckerindustrie  ist  ein  Kind  deutschen  Geistes  und  zählt  ihre
Lebensdauer  erst  nach  Jahrzehnten,  hat  es  aber  verstanden,  in  dieser  kurzen  Zeit  ihres
Daseins  sich  zu  einem  der  wichtigsten  Faktoren  in  der  Volkswirtschaft  der  mitteleuropäischen ­
  Staaten  emporzuschwingen  und  mit  ihren  Erzeugnissen  heute  auf  dem
Weltmärkte  den»  bisherigen  Alleinherrscher,  den:  Rohrzucker,  den  Rang  abzulaufen.
Der  Chemiker  Marggraf  war  es  bekanntlich,  der  bereits  1747  in  Berlin  die
bedeutsame  Entdeckung  machte,  daß  in  den  Runkelrüben  ein  dem  Rohrzucker  des  sog.
„indischen"  Zuckers  völlig  gleicher  Stoff  enthalten  sei.  Aber  fast  ein  halbes  Jahrhundert ­
  blieb  seine  Entdeckung  ohne  praktische  Resultate.  Erst  den  rastlosen  Versuchen
und  Bemühungen  des  geistvollen  Fr.  Karl  Achard  gelang  es.  die  technische  Verwendung
der  deutschen  Erfindung  durchzusetzen.  In  der  auf  dem  eigenen  Gute  Cunern  in
Niederschlesien  errichteten  ersten  Rohzuckerfabrik  Deutschlands  begann  er  in  bescheidensten
Verhältnissen  die  Verarbeitung  der  gewonnenen  Zuckerrüben,  und  cs  gelang  ihm.  die
zahllosen  Schwierigkeiten,  die  sich  dem  neuen  Anternehmen  in  technischer  und  wirtschaftlicher ­
  Richtung  entgegenstellten,  siegreich  zu  überwinden,  so  daß  er  im  Jahre  1809  nach
sechsjährigen  Erfahrungen  seine  noch  heute  hochbedcutsame  Schrift  „Die  europäische
Zuckerfabrikation  aus  Runkelrüben"  veröffentlichen  und  die  Ergebnisse  seiner  Versuche
der  Kritik  unterbreiten,  zur  Nachahmung  auffordern  konnte.
Aber  die  Angunst  der  Zeiten,  der  Druck  der  französischen  Fremdherrschaft  lähmte
naturgemäß  die  Anternehmungslust,  hinderte  die  Regierungen  an  wirksamer  Pflege  des
jungen  Keimes,  und  die  Pflanze  verdarb,  die  wenigen  Fabriken  gingen  zugrunde,  und
erst  Ende  der  zwanziger  Jahre  ward  in  Deutschland  wie  in  Österreich  der  erneute  und
diesmal  dauernd  erfolgreiche  Versuch  begonnen,  eine  eigene  Rohzuckerindustrie  zu  schaffen.
Das  damals  weltbehcrrschende  Frankreich  hatte  unter  dem  Schutze  seines
allmächtigen  Kaisers  den  deutschen  Gedanken  aufgenommen  und  eine  Reihe  von  Fabriken
begründet,  die  unter  dem  Einfluß  der  Kontinentalsperre  eine  Zeit  lang  fröhlich  gediehen,
dann  siechten,  aber  nicht  zugrunde  gingen  und  schließlich  nach  mannigfaltigen,  technischen
Verbesserungen  sich  als  dauernd  lebensfähig  erwiesen,  so  daß  Ende  des  dritten  Jahrzehntes ­
  bereits  58  Fabriken  im  Betriebe  waren.  Auch  Rußland  hatte  schon  zu  einer
Zeit,  ehe  Deutschland  seinen  zweiten  Versuch  unternahm,  über  eine  stattliche  Zahl  von
Fabriken  zu  verfügen;  aber  den  Franzosen  gebührt  das  Verdienst,  daß  sic  die  deutsche
Erfindung  großgezogen  und  konkurrenzfähig  gemacht  haben.
Leute  ist  Deutschland  das  erste  Zuckerland  der  Welt,  das  den  meisten  Zucker
für  den  Weltmarkt  erzeugt,  und  das  sich  gleichmäßig  rühmen  darf,  die  Zucht  der
Rüben  und  die  technische  Verarbeittmg  derselben  zu  einer  bisher  nicht  erreichten  Vollkommenheit ­
  gebracht  zu  haben.  Aus  den  kleinen  Zuckerkochereien,  die  wenige  Zentner
        <pb n="340" />
        8.  Die  Rübenzuckerindnstrie.

Z29

minderwertige  Rüben  in  unvollkommener  Weise  verarbeiteten,  sind  heute  großartige
Fabrikanlagen  geworden,  die  bestes  Rohmaterial  in  immer  besserer  Weise  verarbeiten
und  Quantitäten  von  billigem  Zucker  auf  den  Markt  bringen,  die  es  ermöglichen,  daß
dieses  Genußinittel  in  immer  wachsendem  LImfange  auch  von  den  ärmeren  Elementen
der  Bevölkerung  verbraucht  werden  kann.
Der  Rübenbau  ist  für  weite  Teile  Deutschlands  wie  des  Auslandes  eine  Quelle
-es  Wohlstandes  geworden.  Die  sorgsame  Pflege,  welche  die  Rübe  erforderte,  zwang
zu  immer  intensiverer  Kultur,  und  die  Erträge  der  Fabriken  boten  dem  Landwirt  die
Mittel  dazu,  tiefer  zu  pflügen  und  in  künstlichen  Düngemitteln  vollen  Ersah  der  entnommenen ­
  Pflanzennährstoffe  dem  Boden  zuzuführen.  Die  Massen  von  Fabrikationsrückständen ­
  lieferten  reichhaltiges  Viehfutter  und  zwangen  zur  Stallfütterung.  Beseitigung ­
  der  Brache  und  Weide,  rationelle  Viehhaltung  und  Ackerkultur  sind  die
notwendigen  Begleiter  des  einziehenden  Rübenbaues,  und  höhere  Roherttäge  an
Körnern  und  tierischen  Erzeugnissen  sind  neben  den  für  den  einzelnen  wichtigen  wachsenden
Reinerträgen  die  volkswirtschaftlichen  Segnungen  der  neuen  Kultur.
Darum  haben  die  Regierungen  allenthalben  ihre  schützende  Land  über  diese  neu
aufkeimende  Industrie  gehalten,  und  wo  irgend  Boden  und  Klima  geeignet  sind,  hat
man  sie  durch  Schutzzölle  und  Prämien  großzuziehen  versucht.  Je  mehr  sich  die
Erkenntnis  Bahn  bricht,  daß  die  Zuckerrübe  kein  Monopol  eng  begrenzter  Landstriche
ist,  sondern  daß  sie  weit  nach  Norden  hinauf  und  nach  Süden  hinunter  gleichfalls  mit
Vorteil  angebaut  werden  kann,  umsomehr  bemühen  sich  gegenwärtig  die  Regierungen
der  verschiedensten  Länder,  dieses  nutzbringende  landwirtschaftliche  Nebengewerbe  großzuziehen. ­

Während  man  noch  vor  20  Jahren  seitens  der  Agrikulturchcmie  den  Rübenbau
in  Nord-  und  Ostdeutschland  für  unmöglich  hielt  und  an  ein  weiteres  Vordringen  nach
Norden  ebensowenig  wie  daran  dachte,  daß  selbst  unter  subtropischer  Sonne  neben
dem  Zuckerrohr  die  Rübe  ihren  Platz  finden  könne,  hat  die  hochgezüchtete  edle  Zuckerrübe ­
  eine  ganz  erstaunliche  Anpassungsfähigkeit  an  Boden  und  Klima  bewiesen,  die
ihr  ein  fast  unbeschränttes  Anbaugebiet  sichert.  Das  Zuckerrohr  ist  auf  die  feuchten
Küstenniederungen  oder  die  bewässerungsfähigen  Flußtäler  der  Tropen  und  subtropischen
Gebiete  beschräntt,  Trockenheit  und  Frostgefahr  setzen  seiner  Ausdehnung  bestimmte
Grenzen;  die  Zuckerrübe  gedeiht  auf  den  humosen  Lehmböden  der  Magdeburger  Börde
wie  in  den  Sandböden  der  Lüneburger  Leide,  sie  liefert  lohnende  Erträge  bis  weit
nach  Norden  hinauf  ebenso  wie  in  den  heißen,  regenlosen  Böden  Südkaliforniens.
Im  fernen  Sibirien  hat  man  den  Rübenbau  begonnen,  in  Japan  arbeiten
deutsche  Techniker  in  neubegründeten  Zuckerfabriken,  in  Kanada  hat  man  wiederholte
Versuche  gemacht,  in  weiten  Tcileit  Nordamerikas  sind  sie  z.  T.  unter  Anwendung
künstlicher  Bewässerung  gelungen.  In  Australien,  Chile  und  Argentinien  hegt  man
immer  die  Loffnung  auf  Gelingen.  Schweden  hat  in  den  letzten  Jahren  seine  Zuckerindustrie
  so  gewaltig  entwickelt,  daß  die  Gefahr  einer  Überproduktion  vorliegt;
Spaniens  zahlreich  entstandene  Rübenzuckerfabriken  vermögen  schon  jetzt  im  Verein  mit
seinen  Zuckerrohr-Siedereien  das  Land  unabhängig  von  fremder  Einfuhr  zu  machen.
Italien  hat  in  jüngster  Zeit  in  den  Ebenen  der  Lombardei  unerwartet  große  Fortschritte
im  Rübenbau  gemacht  und  wird  in  kürzester  Frist  seinen  Bedarf  selbst  decken;
Rumänien,  Serbien,  Bulgarien  haben  erfolgreich  versucht,  die  Zuckerindustrie  bei  sich
heimisch  zu  machen.  Selbst  in  Persien  beginnt  man  den  Anbau  der  Rübe,  und  in
Ägypten  hat  man  erfolgreich  versucht,  neben  dem  Zuckerrohr  im  Äberschwemmungsgebicte
  des  Nils  Zuckerrüben  zu  bauen,  um  sie  ebenso  wie  in  einer  spanischen  Fabrik
abwechselnd  mit  dem  Rohr  in  denselben  Fabriken  zu  verarbeiten.
Allenthalben  zeigt  sich  das  Streben,  unter  staatlichem  Schutze  ein  Gewerbe  großzuziehen, ­
  das  für  Deutschlands,  Frankreichs  und  Qsterreichs  Landwirtschaft  so  segens ­
        <pb n="341" />
        330

Dritter  Teil.  Industrie.

reich  geworden  ist,  in  Rußland,  Belgien,  Lolland  und  Dänemark  nicht  minder  bedeutsam
für  den  allgemeinen  Volkswohlstand  ist  und  ein  wichtiges  Genußmittel  liefert,  das  in
immer  weitere  Kreise  des  Volkes  eindringt  und  hie  und  da  bereits  zu  einem  Nahrungsmittel ­
  geworden  ist.
Die  Fortschritte  in  der  Technik  des  Betriebes  und  in  der  Züchtung  immer
zuckerhaltigeren  Rohmaterials  genauer  zu  verfolgen,  ist  hier  nicht  der  Ort.  Es  sei
deshalb  nur  darauf  verwiesen,  daß  in  erfreulicher  Weise  die  Industrie  in  Deutschland
auch  räumlich  an  Ausdehnung  gewinnt  und  nicht  mehr,  wie  noch  vor  wenig  Jahrzehnten, ­
  auf  Mitteldeutschland,  Sachsen,  Anhalt,  Braunschweig  und  Schlesien  beschränkt
ist.  Ost-  und  Westpreußen,  Posen,  Pommern,  Mecklenburg,  Lolstein,  Lannover,
Lessen  und  Rheinland  sind  heute  wichtige  Zentren  des  Zuckerrübenbaues  geworden,
und  gerade  in  diesen  neuen  Leimstätten  dehnt  sich  der  Anbau  immer  mehr  aus.  Nur
das  mildere  Klima  Süddeutschlands  scheint  dem  Gedeihen  der  Rüben  nicht  günstig,
und  die  eigenartigen  Besihverhältnifse  an  Grund  und  Boden  hindern  ähnlich  wie  in
Sttdfrankreich  die  Ausbreitung  der  Industrie.
Die  steigenden  Ausbeuten  zeugen  von  den  Fortschritten  der  Technik  und  der
Leistungsfähigkeit  unserer  Rübenkultur,  die  durch  wissenschaftlich  begründete  Samenzucht
ein  unendlich  viel  wertvolleres  Rohmaterial  zu  erzielen  verstanden  hat.  Die  Ergebnisse
der  letzten  Zeit  sind  um  so  bemerkenswerter,  als  die  jetzige  Gesetzgebung  nicht  wie
ausgangs  der  achtziger  Jahre  die  Entzuckerung  der  Melassen  begünsügt,  sondern
wachsende  Mengen  derselben  und  damit  große  Quantitäten  von  Zucker  als  Futter  in
die  Viehställe  der  Landwirte  zurückwandern.
Wie  sich  die  Rübenzuckerproduktion  der  Welt  in  den  letzten  Jahren  entwickelt
hat,  und  welchen  Anteil  daran  Deutschland  nimmt,  zeigt  die  folgende  Betrachtung:
Während  Deutschland  noch  in  den  siebziger  Jahren  mit  Österreich  und  Rußland
etwa  gleichwertig  war,  aber  hinter  Frankreich  durchschnittlich  weit  zurückstand,  ändert
sich  das  Bild  plötzlich  in  den  achtziger  Jahren.  Deutschland  tritt,  allen  anderen  weit
voraus,  an  die  Spitze  aller  Rübenzuckerländer  und  lieferte  im  Jahre  1884  nicht
weniger  als  42,7  %  der  Gesamterzeugung.  Die  außergewöhnlich  schnelle  Vermehrung
der  Produktion  hatte  aber  zu  einer  schweren  Krisis  geführt,  und  die  sinkenden  Preise
veranlaßten  in  Deutschland  einen  Stillstand  in  der  Entwickelung,  den  sich  andere  Länder
zu  nutze  machten,  um  ihrerseits  die  Lücke  auszufüllen,  die  durch  die  in  Deutschland
der  Zuckcrindustrie  allseitig  gepredigte  Produktionseinschränkung  entstanden  war.  So
ist  an  dem  Fortschritt  in  den  nächsten  10  Jahren  Deutschland  kaum  beteiligt,  während
alle  anderen  Länder  schnell  ihre  Produktion  ausdehnen.  Erst  1894/95  geht  die  deutsche
Industrie  wieder  sprungweise  vorwärts,  bleibt  dann  aber  auf  der  einmal  erreichten  Löhe
annähernd  stehen,  während  seine  Mitbewerber  auf  dem  Weltmärkte,  namentlich  Frankreich, ­
  Rußland,  Belgien,  Lolland  und  die  neuen  Produktionsländer  gerade  in  den
letzten  sechs  Jahren  ihre  Erzeugung  in  ungewöhnlicher  Weise  vermehren,  zum  Teil  mehr
als  verdoppeln.  Dabei  figurieren  unter  den  „anderen  Ländern"  im  letzten  Jahre
Schweden  bereits  mit  111000  Tonnen,  die  Vereinigten  Staaten  mit  77  000,  Italien
mit  60  000  Tonnen.  Deutschland  ist  dadurch  relativ  zurückgedrängt,  es  liefert  im  Jahre
1900/1901  nur  noch  32,7%  des  gesamten  Rübenzuckers  der  Welt  gegen  42,7  °/ 0  im
Jahre  1884/85.
Von  einer  „rücksichtslosen"  Ausdehnung  der  „durch  Prämien  großgefütterten"
deutschen  Zuckerindustrie  kann  also  in  den  letzten  Jahren  gewiß  nicht  die  Rede  sein,
vielmehr  haben  andere  Länder,  wenn  von  einer  Überproduktion  gesprochen  wird,  in
weit  stärkerem  Maße  dazu  beigetragen  als  Deutschland.  Auch  der  Kolonialzucker  hat
in  jüngster  Zeit  wieder  einen  größeren  Anteil  an  der  Versorgung  des  Welttnarktcs
genommen,  und  aus  der  durch  die  obigen  Zahlen  gekennzeichneten  Entwickelungsgeschichte
        <pb n="342" />
        BiK  509•‘kiUJ*-7.  2.46.

8.  Die  Rübenzuckcrindusttie.  331
dieser  großartigen  Weltindustrie  wird  man  am  wenigsten  auf  einen  Stillstand  derselben
für  die  Zukunft  schließen  können.
Wie  sich  die  beiden  großen  Nebenbuhler,  der  Rüben-  und  der  Rohrzucker,  auf
dem  Weltmarkt  in  die  Versorgung  desselben  geteilt  haben,  mögen  die  Zahlen  der
folgenden  Tabelle  veranschaulichen.

Zuckerproduktion  für  den  Weltmarkt  in  1000  Tonnen  ä  1000  kg.

Betriebsjahr

Produktion  an
Rübenzucker  Rohrzucker

Gesamte
Zuckerproduktion ­


von  der  Gesamtproduktion ­

macht
der  Rübenzucker
0/
Io

1852—1853

202

1260

1463

14,0

1859—1860

451

1540

1792

25,7

1864—1865

529

1466

1996

26,5

1869—1870

846

1740

2586

32,7

1871  —  1872

1051

1868

2920

36,0

1872—1873

1285

1953

3239

39,7

1873—1874

1316

1849

3165

41,6

1874—1875

1302

1903

3206

40,6

1875—1876

1532

1901

3434

44,6

1876—1877

1255

1974

3829

32,6

1877—1878

1541

1900

3442

44,8

1878—1879

1659

2126

3785

43,8

1879—1880

1539

1988

3528

43,6

1880—1881

1820

2027

3847

47,3

1881—1882

1897

2205

4102

46,2

1882—1883

2255

2246

4501

50,1

1883-1884

2500

2420

4920

50,8

1884—1885

2697

2594

5291

51,0

1885—1886

2173

2590

4763

45,6

1886—1887

2725

2630

5356

50,9

1887—1888

2382

2625

5008

47,6

1888—1889

2437

2453

4891

49,8

1889—1890

3523

2507

6000

58,2

1890—1891

3666

2860

6526

50,2

1891-1892

3437

3160

6597

52,1

1892—1893

3372

2950

6322

53,3

1893—1894

3795

3561

7356

51,5

1894—1895

4699

3570

8269

56,8

1895—1896

4281

2945

7226

59,2

1896—1897

4837

2477

7314

66,1

1897—1898

4755

2864

7619

62,3

1898—1899

4827

2995

7822

61,7

1899—1900

5456

2867

8323

65,5

1900—1901

6040

3435

9475

63,7

Zu  dieser  Tabelle  ist  nur  zu  bemerken,  daß  die  angegebene  Rohrzuckerproduktion
nicht,  die  gesamte  Zuckererzeugung  darstellt,  sondern  nur  die  Mengen,  die  auf  den
        <pb n="343" />
        332

Dritter  Teil.  Industrie.

Weltmarkt  hinaustreten,  also  z.  B.  nicht  die  ungeheueren  Quantitäten,  die  in  Ostindien
von  den  Eingeborenen  produziert,  aber  auch  an  Ort  und  Stelle  konsumiert  werden.
Ebenso  ist  für  China  und  andere  Länder  nur  das  Quantum  in  Rechnung  gestellt,  das
in  den  auswärtigen  Landet  übergeht.  Auf  absolute  Zuverlässigkeit  haben  die  Zahlen
daher  keinen  Anspruch.  Wir  halten  uns  dabei  an  die  Schätzungen  der  „Deutschen
Zuckerindustrie".
Der  Zucker  der  nordischen  Runkelrübe,  anfangs  als  Konkurrent  kaum  beachtet,
hat  also  das  Produkt  des  tropischen  Zuckerrohrs  immer  mehr  auf  dem  Weltmärkte
bedrängt  und  in  den  letzten  Jahrzehnten  dauernd  das  Übergewicht  erlangt,  so  daß  er
schließlich  genau  zwei  Drittel  des  Wcltbedarfs  zu  decken  vermag,  während  er  noch  vor
30  Jahren  kaum  ein  Drittel  dazu  beisteuerte.
Ob  es  dem  Rübenzucker  gelingen  &amp;gt;vird,  trotz  der  scheinbaren  Überlegenheit  des
tropischen  Klimas  und  Bodens  auch  ferner  diese  Stelle  zu  behaupten,  hängt  von  den
mannigfachsten  Verhältnissen  ab,  —  von  der  technischen  Leistungsfähigkeit  des  Rübenbaues ­
  und  der  Rübenverarbeitung  ebenso  wie  von  der  politischen  und  wirtschaftlichen
Entwickelung  der  Kolonien,  nicht  zum  mindesten  aber  von  der  Gestaltung  der  Besteuerung
des  Zuckers  in  den  europäischen  Kulturstaatcn.  Denn  kaum  eine  andere  Industrie  ist
in  ihrer  Entwickelung  so  sehr  wie  diese  von  der  Art  und  Löhe  der  auf  ihr  lastenden
Steuer  abhängig  gewesen  und  zum  Teil  noch  heute  abhängig.

9.  Die  Konfektionsindustrie.
Von  Werner  Sombart.
Sombart,  Die  deutsche  Volkswirtschaft  im  tJ.  Jahrhundert.  Berlin,  Georg  Boudi,  $0;.
S.  337—3^0.
Während  von  den  beiden  großen  Bekleidungsgewerben  die  Schuhmacherei  immer
nur  in  einzelnen  Artikeln  und  vorübergehend  hausindustriell  organisiert  war,  von  Anfang
an  aber  auch  in  fabrikmäßiger  Organisation  erscheint,  —  1849  gab  es  in  Erfurt,  der
damals  bedeutendsten  Schuhmacherstadt  Preußens,  bereits  5  Schuhwarenfabriken  oder
wenigstens  Großbetriebe,  mit  zusammen  148  Personen,  und  ähnliche  Ziffern  werden
uns  für  jene  Zeit  aus  Kalau,  Mainz  und  Frankfurt  a.  M.  berichtet  —  während  heute
die  kapitalistische  Schuhinacherei  (und  das  ist  für  Neuarbeit  sicher  der  bei  weiten:  überwiegende ­
  Teil  des  gesamten  Schuhmachergewerbes)  fast  ausschließlich  fabrikinäßig
bettieben  wird,  hat  die  Schneiderei  von  jeher  und  bis  heute  noch  eine  besondere  Vorliebe ­
  für  hausindustrielle  Organisation  an  den  Tag  gelegt.
Die  Anfänge  der  Konfektionsschneiderei  reichen  in  Deutschland  in  die
1840  er  Jahre  zurück.  Gerson,  eines  der  ersten  großen  Konfektionsgeschäfte,  ist  1842
begründet.  1852  beschäftigte  es  schon  5  Landwerksmeister,  3  Directricen,  120—140
Arbeiterinnen  in  der  Werkstatt,  150  Meister  mit  je  10  Gesellen  außer  dem  Lause,
100  Kommis,  Aufseher  usw.  im  Verkaufslokal.  Ende  der  1840  er  Jahre  unternimmt
die  Berliner  Kleiderkonfektion  ihren  ersten  schüchternen  Schritt  aufs  Land.  In  München
wurde  die  Befugnis  zum  Verkauf  fertiger  Kleider  erst  1847  freigegeben.  Nun  erst
entstanden  große  Kleiderhandlungcn.  Nebenbei  bemerkt:  diese  ersten  Äußerungen
kapitalistischen  Lebens  im  Gebiet  der  Bekleidungsgewerbe  erfolgten  ohne  jede  Veränderung ­
  der  Technik:  1854  kommt  die  erste  Nähmaschine  nach  Deutschland,  die
übrigens  auch  nur  wenig  Einfluß  auf  Betriebs-  und  Wirtschaftsorganisation  ausgeübt
hat,  —  würde  sie  doch  jedem  Landwerker  ohne  weiteres  zugänglich  sein.  Lier  wie  in
        <pb n="344" />
        9.  Die  Konfektionsindustrie.

333

tausend  anderen  Fällen  sind  es  ganz  andere  Dinge  als  die  veränderte  Produttionstechnik,
  die  dem  gewerblichen  Kapitalismus  zum  Siege  verholfen  haben.
Leute  ist  die  Konfektion  eine  der  wichtigsten  Zweige  des  gewerblichen  Kapitalismus
in  Deutschland  geworden.  And  zwar  ruht  sie  im  wesentlichen  noch  heute  auf  der
hausindustriellen  Organisation,  nur  daß  in  der  Kleiderkonfektion  häufig  zwischen  den
Lcimarbeiter  und  das  Konfektionshaus  „Zwischenmeister"  treten,  die  dann  die  einzelnen
Arbeiter  oder  Arbeiterinnen  in  eigenen  kleinen  Werkstätten  zu  sechs,  zehn,  fünfzehn
vereinigen.  Über  die  Verbreitung  und  Ausdehnung  dieses  wichtigen  Industriezweiges
teile  ich  noch  folgendes  mit:
In  Deutschland  lassen  sich  für  die  Lerrenkonfektion  drei  Produttionsgebiete  untere
scheiden:  ein  norddeutsches,  ein  süddeutsches  und  ein  westdeutsches.  Das  norddeutsche
Produttionsgebiet  hat  seine  Mittelpunkte  in  Berlin  und  Stettin.  Der  Lauptsitz,  nicht
nur  für  Norddeutschland,  sondern  für  ganz  Deutschland,  ist  unstreitig  Berlin,  das
besonders  in  besseren  Waren  den  Markt  völlig  beherrscht,  aber  auch  sehr  viele  billige
Artikel  fertigt.  Das  süddeutsche  Produktionsgcbiet  liegt  vornehmlich  in  und  um
Frankfurt  a.  M.,  Aschaffenburg,  Nürnberg  und  Stuttgart.  Das  westdeutsche  Produttionsgebiet ­
  umfaßt  die  rheinisch-westfälische  Arbeiter-  und  Sommcrkonfektion.  Seine  Lauptsihe
  sind  München-Gladbach,  Barmen-Elberfeld  und  die  Kreise  Minden,  Lerford,
Lübbecke,  Stadt-  und  Landkreis  Bielefeld.  Die  Damenkonfektion  beschränkt  sich  auf
drei  städtische  Mittelpunkte:  ihr  Lauptsitz  ist  Berlin,  das  alle,  namentlich  bessere  und
beste  Ware  erzeugt;  in  Breslau  und  Erfurt  werden  mittlere  und  Stapelartikel  gearbeitet.
Alle  Kleiderkonfektion  haust  zuin  überwiegenden  Teil  in  großen,  zumeist  sehr  großen
Anternehmungen.  Das  größte  Lerren-  und  Knabenkonfektionsgeschäft  in.  Breslau
fertigt  täglich  1000—1800  Anzüge,  das  größte  Damenmäntelgeschäft  daselbst  jährlich
200  000  „Piecen",  d.  h.  Damenmäntel  und  Jacketts.  135  Personen  sind  allein  als
Geschästspersonal  angestellt.  In  Breslau  sollen  im  ganzen  25—30  000  Schneider
und  Schneiderinnen  tätig  sein,  davon  die  große  Mehrzahl  als  Leimarbeiter  in  der
Konfettion.  In  Stettin  bestehen  etwa  30  Geschäfte  mit  mehreren  tausend  Arbeitern,
in  Aschaffenburg  6  Engrosgeschäfte  mit  etwa  2000  Arbeiten:.  Der  Absah  dieser
Riescngeschäfte  erfolgt  nur  zum  kleinen  Teil  am  Lerstellungsorte  selbst,  —  die  meisten
halten  allerdings  wohl  stets  ein  Detailverkaufsmagazin  —  der  überwiegende  Teil  der
Erzeugnisse  wird  in  alle  Welt  versandt;  aus  Deutschland  werden  jährlich  für  mehr  als
100  Millionen  Mark,  namentlich  an  Damenkonfektion,  ausgeführt.  Aber  für  viel  mehr
bleibt  im  Inlande.  Man  schätzt  den  Wert  der  in  Deutschland  hergestellten  Konfettionswaren ­
  auf  etwa  400  Millionen  Mark,  den  der  Berliner  Mäntelkonfcktion  allein  auf
120—130  Millionen  Mark.
Die  Wäschckonfektion,  d.  h.  im  wesentlichen  die  Lerstellung  von  Damen-  und
Kinderwäsche,  hat  ihre  Lauptsitze  in  Berlin,  wo  30  Engrosfirmen  etwa  5000  Arbeiterinnen
beschäftigen,  in  Breslau  und  Köln.  Sie  nimmt  ihren  Ausgangspuntt  von  zwei  Seiten
her,  von  den  Leinenhandlungcn  und  von  den  Nähschulen.  Sie  unterscheidet  sich  von
den  übrigen  Zweigen  der  Konfettion  wesentlich  dadurch,  daß  ihre  Erzeugnisse  früher
der  Regel  nach  überhaupt  nicht  gewerbsmäßig,  sondern  in  der  Familie  hergestellt  wurden.
        <pb n="345" />
        334

Dritter  Teil.  Industrie.

10.  Die  SpielwarenindusLrie  des  Meininger  Oberlandes.
Von  Rudolf  Anschütz.
Anschütz,  Industrie,  Handel  und  verkehr  im  Herzogtum  Sachsen  -  Meiningen.  Sonneberg
S.&amp;lt;M.,  Druck  von  Grabe  &amp;amp;  Hetzer,  tgo-t-  S.  ^6—50.
Das  Herzogtum  Sachsen  -  Meiningen  besitztim  „Meininger  Oberland"  die  wichttgste
und  vielleicht  auch  älteste  Stätte  der  deutschen  Spielwarenverfertigung.  Wird  bereits
ausgangs  des  13.  Jahrhunderts  unter  den  Gewerben  Nürnbergs  dasjenige  der  Docken-(Puppen-)
  niacher  erwähnt,  so  befaßte  sich  diese  Stadt  doch  zunächst  in  erster  Linie  init
dem  kaufmännischen  Vertrieb  solchen  Spielzeuges,  welches  anderswo,  in  den  bayrischen
Alpen,  im  sächsischen  Erzgebirge  oder  auf  dem  Thüringer  Wald,  hergestellt  worden
war.  Wenn  die  in  diesen  Gebirgsgegenden  an  sich  nicht  sehr  lohnende  landwirtschaftliche
Tätigkeit  beendet  war,  wenn  zur  Winterszeit  auch  der  Erwerb  der  Holzmacher  oder
Köhler  stockte,  dann  lenkte  der  Holzreichtum  der  Wälder  auf  die  Möglichkeit  anderen
Verdienstes  hin:  auf  den  Thüringer  Höhen,  an  der  alten  Nürnberg--sächsischen  Geleitssttaße,
  fertigte  man  zunächst  Laus-  und  Küchengeräte  und  bald  auch  einfache  Holzspielsachen, ­
  wie  „Wieglein,  Tischlein,  Stühllein  und  Bettstellein,  Pferde,  Kärrnlein
und  Reiterlein",  dazu  „Docken",  innen  hohl,  mit  kleinen  Steinchen  oder  Erbsen  gefüllt,
zum  Klappern,  Tanzdocken  auf  Schweinsborsten,  Figuren  und  Tiere,  Degen  und
Flinten,  Peitschen  und  Steckenpferde,  Gaukler  und  Purzelmänner,  Flöten,  Geigen  und
Trommeln,
Der  Dreißigjährige  Krieg  hatte  dann  die  sonst  so  belebte  Handelsstraße  von
Nürnberg  nach  Leipzig  veröden  lassen  und  dadurch  die  Waldbewohner  darauf  angewiesen,
selbst  für  den  Verschleiß  ihrer  Erzeugnisse  zu  sorgen,  und  wenn  auch  noch  längere  Zeit
engere  Beziehungen  zwischen  Nürnberg  und  Sonneberg  bestanden,  so  begründete  doch
damals  der  Spielwarenhandel  des  Meininger  Oberlandes  seine  Selbständigkeit.  Aber
noch  lange  —  im  großen  Publikum  teilweise  heute  noch  —  gelten  die  deutschen  Spielwaren ­
  als  Nürnberger  Tand.  Seine  Bedeutung  als  Spielwarenstadt  hat  Nürnberg
auch  nicht  verloren.  Es  schuf  sich  eine  eigene  Industrie  und  hob  diese  zu  solcher
Bedeutung,  daß  heute  Nürnberg  mit  seiner  Nachbarstadt  Fürth  hinsichtlich  des
Produktionswertes  nach  Sonneberg  der  Hauptsitz  der  deutschen  Spielwarenindustrie
geblieben  ist.  Während  aber  die  Nürnberger  Metallspielwaren  maschinelle  Einrichtungen
und  fabrikniäßigen  Betrieb  fordern,  ist  in  Sonneberg  und  dem  sächsischen  Erzgebirge,
dem  dritten  Hauptsih  der  deutschen  Spielwarenverfertigung,  die  hausindustrielle  Betriebsform ­
  vorherrschend,  wenn  auch  für  den  gegenwärtig  wichttgsten  Zweig  der  Sonneberger
Spielwarenindustrie,  die  Puppenfabrikation,  die  fabrikindustrielle  Betriebsweise  ein  weites
Feld  gewonnen  hat.
Eine  für  die  Technik  der  Sonneberger  Spielwarenindustrie  überaus  wichtige
Neuerung  trat  ein,  als  gegen  1820  man  sich  der  Papiermachemaffe  für  die  Fabrikatioil
zu  bedienen  begann,  welche  es  ermöglichte,  mit  Hilfe  der  negativen  Form  einer  Figur
rein  mechanisch  in  kurzer  Zeit  eine  beliebige  Anzahl  von  Exemplaren  herzustellen.  Das
Papiermache  bildet  seitdem  den  wichtigsten  Rohstoff  für  die  Sonneberger  Industrie;
nur  in  der  Puppenfabrikation  kamen  andere  Materialien  noch  in  Frage.  Die  Entwickelung ­
  der  Puppenindustrie  datiert  seit  dem  Anfange  der  fünfziger  Jahre,  als  ein
einwandfreies  Wachsieren  des  Kopfes  der  Papiermachetäuflinge  (unter  Täuflingen
verstand  man  und  versteht  man  heute  noch  Puppen  mit  einem  Lemdchen  bekleidet)
gelungen  war;  weitere  Vervollkommnungen  bestanden  darin,  daß  durch  besondere  Formen
das  Gießen  der  Wachsmassen  zu  sogenannten  „Modellköpfen"  ermöglicht  (1868)  und
schließlich  der  Puppenkopf  durch  eine  eigens  präparierte  Lackschicht  waschbar  gemacht
        <pb n="346" />
        10.  Die  Spielwarenindustrie  des  Meininger  Oberlandes.  335
wurde.  Seit  den  siebziger  Zähren  hat  die  Fabrikation  von  „Gelcnkpuppen"  einen
bedeutenden  Aufschwung  genommen.  Während  ursprünglich  Lals-,  Fuß-,  Knie-  :c.
Gelenke  durch  Schnüre  beweglich  gemacht  wurden,  wurden  später  gedrechselte  Lolzkugelgelenke
  mit  elastischen  Schnüren  mit  Kopf  und  Rumpf  verbunden,  so  daß  dem
Kinde  ermöglicht  wird,  der  Puppe  fast  jede  gewünschte  Stellung  zu  geben.  Die  Köpfe
hierzu  sind  zum  größten  Teil  aus  Porzellan  mit  und  ohne  Glasaugen  (in  letzterem
Falle  einfach  gemalte  Augen);  ihre  Fabrikation  beschäftigt  heute  mehrere  große  Porzellanfabriken ­
  fast  ausschließlich.
Etwa  gleichzeitig  hiermit,  d.  h.  seit  den  siebziger  Jahren  ging  man  von  der
Fabrikation  der  „Täuflinge"  zu  derjenigen  gekleideter  Puppen  über,  und  damit  eben
war  der  Anfang  mit  der  Begründung  von  Fabrikbetrieben  innerhalb  der  bisher  rein
hausindustricllen  Fabrikation  gemacht,  wenn  auch  heute  noch  die  Puppenkonfektionsarbeiten, ­
  das  Nähen  von  Puppenschuhen,  Lütchen  rc.  zum  großen  Teil  durch  Leimarbeiterinnen ­
  sich  vollzieht.  Man  darf  annehmen,  daß  von  der  Gesamtproduktion  der
Sonneberger  Spielwarenindustrie  die  volle  Lälfte  auf  Puppen,  ein  Drittel  etwa  auf
die  übrigen,  gemeinhin  als  Spielzeug  bezeichneten  Artikel  und  der  Rest  auf  Attrappen,
Christbaumschmuck  rc.  entfällt.
Die  Puppenfrisur  wurde  ursprünglich  gemalt,  in  den  sechziger  Jahren  wandte
man  dann  Flachs  und  auch  Menschenhaar  an.  Sprach  gegen  letzteres  schon  der
Amstand,  daß  es  zu  teuer  war,  so  erwies  der  Flachs  wegen  seiner  Brüchigkeit  sich  als
wenig  geeignet.  Dagegen  besitzt  man  nunmehr  ein  sehr  brauchbares  Frisurenmaterial
in  dem  sogen.  „Mohair",  dem  Laare  der  Angoraziege,  welches  aus  Kleinasien  und
Persien  über  England  gewaschen,  gekämmt  und  gefärbt  in  großen  Mengen  eingeführt ­
  wird.
Die  Artikel  der  Sonneberger  Spielwarenindustrie  in  ihrer  schier  unbegrenzten
Mannigfaltigkeit  aufzuzählen,  ist  unmöglich.  Diese  Vielseitigkeit  ist  eben  nur  bei  hausindustrieller, ­
  manueller  Lerstellungsform  möglich.  Gerade  diese  Vielseitigkeit  ist  eine
Lauptvoraussetzung  für  ihre  geschäftlichen  Erfolge.  Auch  die  Landels-  und  Gewerbekammer ­
  Sonneberg  gibt  dem  in  ihrem  Jahresbericht  pro  1903  Ausdruck:  „Je  weiter
der  Fabrikant  in  seinen  Artikeln  auszuholen  versteht,  je  verschiedenartiger  die  Gebiete
sind,  aus  denen  er  sich  neue  Gedanken  entlehnt,  je  mannigfacher  die  Materialien  sind,
die  er  zur  Verarbeitung  und  Ausstattung  feiner  Arttkel  zur  Verwendung  zu  bringen
weiß,  umsomehr  wird  sich  die  Industrie  ihren  Aufgaben  gewachsen  zeigen.  Ein
Blick  in  ein  gut  ausgestattetes  Musterzimmer  lehrt,  daß  Sonneberg  sich  dieser  Aufgabe
bewußt  ist;  unter  den  tausenderlei  Dingen  wird  man  erklärlicherweise  immer  wieder
alten  Bekannten,  die  auf  den  Märkten  sich  gut  eingeführt  haben  und  nicht  vermißt
werden  wollen,  begegnen,  von  Saison  zu  Saison  aber  ist  das  erhöhte  Bestreben  zu
bemerken,  sei  es  unter  Verwertung  politischer  Begebenheiten,  wissenschaftlicher  Errungenschaften ­
  oder  sensationeller  Tagesereignisse,  Neues,  Originelles  zu  finden  und  insbesondere
dem  Charakter  und  dem  besonderen  Geschmack  der  einzelnen  Märkte  Rechnung  zu
tragen.  So  lange  die  Industrie  von  diesem  Streben  nach  Fortschritt  und  Vervollkommnung ­
  sich  leiten  läßt,  wird  sie  zwar  wirtschaftlichen  Rückschlägen  nicht  vollständig
zu  entgehen,  aber  doch  schwierigen  Zeiten  gegenüber  sich  widerstandsfähiger  zu  behaupten
vermögen."
Ein  eindrucksvolles  Bild  der  Leistungsfähigkeit  der  Sonneberger  Spielwarenindustrie ­
  wurde  eben  wieder  auf  der  Weltausstellung  in  St.  Louis  geliefert,  wo  sie,
wie  1893  in  Chicago  und  1900  in  Paris,  in  Gestalt  einer  Kollektivgruppe  vertteten  ist.
Die  Sonneberger  Spielwarenindustrie  umfaßt  heute  30—40  Orte  des  Meininger
Oberlandes,  auch  das  benachbarte  sachsen-koburgische  Neustadt  ist  industtiell  mit
diesem  Gebiet  verwachsen.  Nach  der  Berufs-  und  Gewerbezählung  von  1895  gehörten
von  der  55542  Personen  betragenden  Bevölkerung  des  Kreises  Sonneberg  17  777,
        <pb n="347" />
        336

Dritter  Teil.  Industrie.

das  sind  34%,  zur  Spielwarenindustrie.  Die  in  dieser  Industrie  im  Nebenberuf
Beschäftigten  sind  dabei  nicht  in  Rücksicht  gezogen.  Genauer  wurde  die  Industrie  in
ihrer  Bedeutung,  namentlich  auch  in  ihrem  Personenbestand,  durch  die  Reichsprodukttonsstattstik
  des  Jahres  1899  erfaßt.  Darnach  ergab  sich  folgendes:
Die  Zahl  der  selbständigen  Betriebe,  wobei  die  kleineren,  hausindustriellen
Betriebe  eingeschlossen  sind,  beträgt  2395;  der  Gesamteinkaufswert  der  verbrauchten
Rohstoffe  und  Vorprodukte  beziffert  sich  auf  8  407  763  Mark,  wobei  entfallen  auf:

Mark
Gewebe  und  alle  Textilprodutte  (außer  Mohair)  1  464  517
Mohair  „  463  303
Farben,  Eile,  Firnisse,  Leim,  Lack,  Wachs,  Paraffin,  Äther  ....  633  979
Leder,  Felle,  Borsten  571  770
Metalle  und  Gegenstände  daraus  485  168
Holz  1  025  423
Rohr,  Bast,  Loofah  23  483
Glas  und  keramische  Produkte,  Gips,  Tonerde,  Porzellan  1  929  696
Spieldosen  und  mechanische  Triebwerke  77  207
Papier  und  Pappe  zur  Fabrikation  881  643
Packmaterial  573  429

Die  Zahl  der  in  der  Industrie  beschäfttgten  Personen  beläuft  sich  auf  5480  Männer,
5108  Frauen  und  Mädchen  und  1172  Kinder,  insgesamt  auf  11760  Personen  ohne
Angehörige  und  Dienende,  wobei  die  Bezirke  Neustadt  und  Eisfeld,  welche  in  der
Regel  und  mit  Recht  zum  Industriebezirk  Sonncberg  gerechnet  werden,  nicht  eingeschlossen
sind.  Darnach  darf  mit  Sicherheit  angenominen  werden,  daß  im  Gcsamtindustriegebiet,
d.  h.  in  Sonneberg  und  etwa  30  umliegenden  Ortschaften  an  35000  Personen,  im
Kreise  selbst  die  volle  Hälfte  der  Bevölkerung  wirtschaftlich  dirctt  von  der  Spielwarenindustrie ­
  abhängig  sind.
Ferner  wies  die  Produktionsstatistik  einen  Verkaufswert  der  Iahrcserzeugung  von
Spielwaren  im  Sonneberger  Bezirk  in  Löhe  von  über  21  Millionen  Mark  nach,
wovon  nur  etwas  über  4  Millionen  zum  inländischen  Verbrauch  gelangten.  Neustadt
ist  dabei  nicht  mit  inbegriffen.  Berücksichtigt  man  weiter  Eisfeld  (wo  u.  a.  von  einem
Betriebe  mit  40—50  Arbeitern  und  einer  Anzahl  hausindustriell  beschäftigter  Familien
Holzpferde,  Schafe,  Ziegen,  Esel  rc.  hergestellt  werden)  und  dessen  Hinterland,  sowie
Meiningen,  welches  neuerdings  eine  Metallpuppcnfabrik  erhalten  hat,  berücksichtigt  inan
endlich  die  nicht  unbeträchtliche  Zunahme  der  Produktion  in  den  Jahren  nach  jenen
Erhebungen,  so  darf  die  gegenwärtige  Spielwarenproduktion  im  .Herzogtum  auf  volle
30  Millionen  Mark,  d.  h.  auf  etwa  die  Hälfte  der  deutschen  Gesamt-Spielwarencrzeugung
  bewertet  werden.  Die  Spielwarenindustrie  steht  damit  unter  den  Industrien
des  Herzogtums  weit  obenan.  Von  dem  genannten  Produttionswert  verbleiben  nur
etwa  20%  im  Inland,  für  das  Gros  überschreitet  der  Handel  die  Grenzen,  und  er
greift  selbst  in  die  entferntesten  Erdräume  über,  soweit  nicht  Zoll-  und  andere
Schwierigkeiten  den  Eingang  verwehren.  Die  weitaus  belangreichsten  Abnehmer  sind
England,  seine  Kolonien  und  die  Vereinigten  Staaten  Amerikas.
        <pb n="348" />
        11.  Die  Schwarzwälder  Ahrcnindustrie.

ZZ7

11.  Die  Schwarzwälder  Llhrenindustrie.
Von  Eberhard  Gothein.
Gothein,  Wirtschaftsgeschichte  des  Schwarzwaldes  und  der  angrenzenden  Landschaften,
i.  Bd.  Straßburg,  Karl  I.  Trübner,  1,892.  5.  55—58.
Von  ihren  Wanderungen  brachten  die  Glasträgerkompagnien  mancherlei  neue
Waren  heim,  die  der  bäuerliche  Gewerbfleiß  Herstellen,  und  die  sie  selber  vertreiben
konnten:  die  Strohhüte,  die  Blcchlöffel,  die  Lolzuhren.  Lind  diese  letzteren  gaben  den
Anstoß  zu  einer  höchst  niannigfaltigeir  Industrieentwicklung.  Mit  gewandter  Land
schnitzte  der  Bauer  die  Bestandteile  der  Ahr  nach;  er  vereinfachte  sie  seinem  Zweck
gemäß,  er  brachte  Verbesserungeit  an,  er  wußte  eine  Menge  Dekorationen  zu  erfinden.
Die  Freude  ain  Seltsaincn,  die  Lust,  Rätsel  auszugeben  und  zu  lösen,  führt  ihm  dabei
die  Land;  und  deshalb  zeigt  sich  sein  Scharfsinn  am  glänzendsten  in  den  Erfindungen
von  Automaten  und  Spieluhren.
Eben  weil  der  Ahrmacher,  mit  einem  starken  Selbstgefühl  ausgerüstet,  durchweg
als  mechanischer  Künstler  arbeiten  will,  bleibt  die  Arbeitsteilung  unvollkommen,  und
zu  jener  Exaktheit  der  Technik,  wie  sie  die  Taschenuhr  erfordert,  dringt  man  hier,  wo
sich  niemand  einem  gemeinsamen  Arbeitsplan  unterordnen  will,  auch  niemals  durch.  Die
Arbeitsteilung  besteht  nur  in  der  Absonderung  der  künstlerischen  und  technischen  Lilfsgewcrbe.
  Bei  ihrer  Ausbildung  geben  Scharfsinn  und  Talent  der  Schwarzwälder,
aber  ebenso  auch  ihre  ganz  individualistische  Gesinnung  wiederum  die  deutlichsten,  oft
glänzenden  Proben.  Wirtschaftlich  aber  wird  hierdurch  erreicht,  daß  sich  die  Schwarzwälder ­
  Ahrenindustrie  nach  und  nach  auch  in  bezug  ihrer  Materialien  von  auswärsigen
Plätzen  wie  Nürnberg  völlig  frei  macht.
Die  ersten  Ahrmacher  erhielten  Anregung  und  Beispiel  vor  allen  vom  Ausland;
sie  lauschten  Fremden  den  Mechanismus  der  Werke  und  die  Verwendung  der  Instrumente
ab  und  bildeten  das  richtig  erfaßte  Prinzip  aus.  Bald  fanden  sie  die  unentbehrliche
wissenschaftliche  Anterstützung  und  künstlerische  Belehrung  in  der  Leimat  selber.  Die
Benediktiner  der  Schwarzwaldklöster  erwarben  sich  in  dieser  Linsicht  die  größten  Verdienste ­
  um  ihre  Landsleute.  Sie  brachten  ihnen  mit  inathcmatischen  und  musikalischen
Kenntnissen  auch  die  aufrichtigste  Bewunderung  entgegen.  Der  Abt  von  St.  Peter,
PH.  Steyrer,  ist  der  erste  Geschichtschreiber  der  Schwarzwaldindustrie  geworden;  und
er  faßte  seine  Aufgabe  dahin  auf,  der  Verkündiger  des  Ruhmes  der  Erfindungsgabe
seiner  Landsleute  zu  sein.
Der  Lebensnerv  dieser  Industrie  blieb  aber  immer  der  Lande!.  Mit  richtigem
Gefühl  hatten  das  die  Schwarzwälder  erfaßt.  Sie  arbeiteten  nicht  für  den  fremden
Kaufmann,  sondern  sie  verstanden  es,  die  Absatzwege  selber  aufzusuchen  und  zu
beherrsche«.  Schwache  Versuche  der  Produzenten,  selber,  sei  es  einzeln  oder  genossenschaftlich, ­
  den  Verkauf  an  den  Konsumenten  in  die  Land  zu  nehmen,  wurden
frühzeitig  aufgegeben.  Aber  auch  die  alten  Glasträgerkompagnien,  die  über  den  Oberrhein ­
  und  Schwaben  nicht  hinauskamen,  genügten  nicht.  Nach  dem  Muster  ihrer
inneren  Verfassung,  aber  ohne  ihre  geographische  Beschränkung  und  Abgrenzung  entstehen ­
  nun  allerwärts  große  und  kleine  Kompagnien  von  Ahrenhändlern,  die  binnen
weniger  Iahrzente  alle  Länder  der  zivilisierten  Erde  durchstreiften  und  für  die  Schwarzwälder ­
  Ahr  gewannen.  Der  Lausierhandel  blieb  die  Grundlage  des  Betriebes.  Waren,
die  der  wandernde  Ländler  gleichzeitig  unterbringen  konnte,  und  die  vom  Zunftzwang
freigelassen  waren,  verband  er  miteinander,  und  stets  war  er  bedacht,  keinen  Weg
umsonst  zu  machen,  Einkauf  und  Verkauf  zu  kombinieren.
Mollat,  BolkswirtschastUches  Lesebuch.

22
        <pb n="349" />
        338

Dritter  Teil.  Industrie.

Der  Wechsel  der  Absatzbedingungen  in  den  einzelnen  Ländern,  Verbote  und
Zollschwierigkeiten,  die  ihnen  bereitet  wurden,  veranlaßten  die  größeren  Ihrenkompagnicn,
sich  planmäßig  in  verschiedenen  Gebieten  festzusetzen.  Je  nach  den  Kenntnissen  und
Fähigkeiten  ward  jeder  einzelne  „Kamerad"  für  einen  Platz,  für  einen  Zweig  des
Geschäftes  bestimmt.  Der  Anfänger,  der  Ihrenknecht,  erhielt  wohl  einen  Kasten  mit
Ihren  für  sich  persönlich;  aber  er  ward  verpflichtet,  die  Kenntnis  der  Sprache  und
der  Korrespondenz  des  Landes,  in  welches  man  ihn  schickte,  sich  anzueignen.  Fast
unmerklich  gestalteten  sich  die  ansehnlichsten  dieser  halbbäucrlichen  Genossenschaften  zu
modernen  Aktiengesellschaften  um.
Freilich  soll  man  nicht  meinen,  daß  in  ihnen  jemals  viel  von  einer  patriarchalischen
Verfassung  zu  spüren  gewesen  wäre.  Die  harten  Köpfe  der  Schwarzwäldcr  fügten
sich  nicht  leicht  dem  Zwange  der  Genossenschaft.  Parteiungen,  Familieneifersucht,  vor
allem  der  Ehrgeiz  einzelner  unternehmender  Mitglieder,  die  den  Vorsichtigeren,
Langsameren  ihren  Willen  aufdrängen,  machen  die  Geschichte  jeder  einzelnen  dieser
Kompagnien  zu  einem  interessanten  psychologischen  Gemälde.  Die  Spekulationen  im
fremden  Land,  wobei  die  Kühnheit  doch  oftmals  den  Äberblick  nicht  ersetzte,  untergruben ­
  nur  zu  oft  die  Solidität  des  Geschäftes.  Dann  suchte  der  Ländler  die
Einkaufspreise  aufs  äußerste  zu  drücken;  nur  der,  welcher  als  wirklicher  Künstler  schuf,
konnte  dauernd  auf  lohnenden  Absatz  rechnen.  Zeitweise  war  der  Gegensatz  zwischen
Ländlern  und  Ihrenmachern  der  schärfste,  zumal  auch  hier  Mittelsmänner,  Speditoren
oder  Packer  sich  unentbehrlich  zu  machen  wußten.
Im  solchen  Mißständen  vorzubeugen,  war  für  die  zuverlässigen  Ihrenkompagnien
die  strenge  innere  Verfassung  noch  notwendiger  als  für  die  Glasträger.  Durch  den
Beschluß  aller  Kameraden  ward  bestimmt,  wer  aufgenommen  werden  solle;  auch  von
den  Söhnen  der  Mitglieder  wurde  selten  mehr  als  einer  zugelassen.  Gemeinsain  ward
bei  der  Rechnung  der  Gewinnanteil  des  einzelnen  festgestellt.  Jeder  mußte  sich  auf
den  Platz  begeben  und  ihn  verlassen,  wie  die  Kompagnie  es  anordnete.  In  der  Regel
sollte  ein  jeder  im  Verlaufe  bestimmter  Zeit  nach  der  Leimat  zurückkehren,  und  nur
dort  durfte  er  Weib  und  Kind  haben,  damit  er  auch  wirklich  echter  Schwarzwälder
bleibe.  Die  Abgefallenen,  die  oft  im  Auslande  zu  den  gefährlichsten  Konkurrenten
der  heimatlichen  Industrie  wurden,  sah  man  schlechthin  als  Verräter,  als  Verbrecher
an.  Ind  langezeit  blieb  das  Ziel  erreicht:  in  allen  Lauptstädten,  auf  allen  Landsttaßen
  Europas  und  bald  auch  Amerikas  waren  die  Söhne  des  Schwarzwaldes  zu
finden;  aber  immer  behielten  sie  den  Gedanken  im  Lerzen,  im  Alter  in  behäbigem
Wohlstand  in  ihren  heimischen  Bergen  zu  weilen.

12.  Die  optische  Industrie.
Von  Karl  Faulhaber.
Faulhaber,  Die  optische  Industrie.  In:  Handbuch  der  lvirtschaftskunde  Deutschlands.
Herausgegeben  im  Auftrage  des  Deutschen  Verbandes  für  das  kaufmännische  Unterrichtswesen.
3.  Bd.  Leipzig,  B.  &amp;lt;8.  Teubner,  zgo-z.  S.  45s—457  und  S.  -470—472.
In  Deutschland  war  der  Prediger  Duncker  zu  Rathenow  der  erste,  welcher  (im
Jahre  1800)  die  gewerbsmäßige  Lerstellung  von  Brillengläsern  und  optischen  Linsen
nach  streng  tvissenschastlicheir  Grundsätzen  aufnahm.
Von  hoher  Bedeutung  für  die  weitere  wissenschaftlich  praktische  Entwickelung  der
Optik  wurde  das  Wirken  Frauenhofers  in  München  (1787—1826)  und  seiner  Schüler
        <pb n="350" />
        12.  Die  optische  Industrie.

339

22*

Lltzschneider,  Merz,  Steinheil.  Nicht  zu  vergessen  sind  auch  die  Wiener  Pehval  und
Voigtländer,  welche  durch  neue  Linsenverbindungen  der  jungerstandenen  Lichtbildeckinst
(Photographie)  die  Wege  bahnten.
Neue  Ziele  wurden  der  ausführenden  Optik  durch  die  Entdeckungen  unseres
großen  Forschers  Kelmholtz  und  des  berühmten  Ophthalmologen  Donders  zu  Utrecht
gewiesen.
Die  gewaltigen  Fortschritte  in  den  letzten  30  Jahren  sind  in  der  Hauptsache  dem
Jenenser  Physiker  Prof.  Dr.  Abbe  m&amp;gt;d  dem  Glashüttentechniker  Dr.  Schott  zu  danken,
denen  gemeinsam  eine  wesentliche  Verbesserung  des  optischen  Rohglases  gelang.  Das
aus  ihrem,  seit  dem  Jahre  1881  in  Jena  bestehenden  glastechnischen  Laboratorium
hervorgehende  Rohmaterial  hat  sich  bald  Weltruf  geschaffen  und  insbesondere  die
optische  Industrie  Deutschlands  in  den  Stand  gesetzt,  erstklassige  Erzeugnisse  auf  den
Weltmarkt  zu  bringen.
Von  der  gesamten  deutschen  Jahresproduktion  optischer  Erzeugnisse,  die  mit  30
bis  35  Millionen  Mark  bewertet  wird,  gelangen  nach  sachverständiger  Schätzung
%— B U,  also  mindestens  für  20  Millionen  Mark  auf  den  Weltmarkt.
Bezüglich  der  Einfuhr  wird  der  Gesamtwert  auf  rund  2Va  Millionen  Mark  eingeschätzt. ­
  Davon  wird  die  reichliche  Hälfte  allein  durch  Stuttgarter,  Rathenower  und
Nürnberg  -Fürther  Großhandelsstrmen  eingeführt,  um  zum  Teil  wieder  ans  Ausland
abgegeben  zu  werden.
Die  Erzeugnisse  Rußlands,  Schwedens,  Belgiens,  Italiens,  der  Balkanstaaten
und  der  außereuropäischen  Länder  auf  optisch-mechanischem  Gebiete  dienen  mehr  oder
weniger  nur  zur  teilweisen  Deckung  des  heimischen  Bedarfs.  Als  beachtenswerte
Wettbewerber  auf  den  Märkten  des  Auslandes  kommen  für  uns  allein  Frankreich  und
Großbritannien,  daneben  noch  Osterreich-Llngarn  und  die  Schweiz  in  Betracht.  Deutschland
nimmt  aber  zur  Zeit  unter  diesen  unstreitig  bereits  den  ersten  Rang  ein,  trotzdem  die
Entwickelung  des  Industriezweiges  hier  erst  jüngeren  Datums  ist.
Das  gilt  sowohl  von  den  gewöhnlichen  Gebrauchsartikeln  —  Rathenower  Brillen
B.  werden  heute  in  allen  Kulturländern  des  Erdballs  getragen  —  als  auch,  und
zwar  in  erhöhtem  Maße,  von  den  Erzeugnissen  für  wissenschaftliche  und  technische
Zwecke.  Llnsere  empfindlichen,  genaue  Ergebnisse  verbürgenden  astronomischen,  geodätischen
und  sonstigeit  optischen  Präzisionswerkzeuge,  deren  besondere  Ausführungen  für  den
Export  sich  bei  größter  Festigkeit  durch  geringes  Gewicht  und  entsprechend  leichte
Transportfähigkeit  auszeichnen,  genießen  auf  denr  Weltmarkt  den  anerkannt  besten  Ruf.
Bei  dem  Bau  großer  Fernrohre  hat  sich  die  deutsche  Technik  bisher  fast  nur
im  Auslande  betätigen  können,  hierbei  aber  einen  nicht  unbedeutenden  Anteil  gehabt.
In  Deutschland  selbst  ist  ihr  erst  neuerdings  Gelegenheit  gegeben  worden,  bei  dcni
großen  Refraktor  des  Potsdamer  Observatoriums,  sowie  bei  dem  für  die  Berliner
Gewerbeausstellung  gebauten  Treptower  Riesenfernrohr  Proben  ihrer  Leistungsfähigkeit
zu  geben,  und  sie  hat  diese  Proben  glänzend  bestanden.  Beide  Instrumente  sind  als
Meisterwerke  der  Optik  und  Mechanik  zu  bezeichnen.
Der  Potsdamer  Refraktor  ist  in  seiner  Eigenschaft  als  Doppelteleskop  (für
photographische  Aufnahmen  mit  einem  Objektiv  von  80  cm  Durchmesser  und  für
visuelles  Beobachten  mit  einem  Objektiv  von  50  cm  Durchmesser)  wohl  das  mächtigste
Fernrohr  der  Welt.  Der  Perkes-Refraktor  bei  Chicago  mit  einem  Objektivdurchmesser
von  105  cm  und  der  Lick-Refraktor  in  Kalifornien  mit  einem  Objektivdürchmesser  von
91  cm  sind  zwar  größer,  aber  nur  für  visuelles  Beobachten  eingerichtet;  sie  können
die  großen  Vorteile  der  Photographie  nur  nach  Einschaltung  besonderer  Hilfslinsen
darbieten,  womit  naturgemäß  Lichtverlust  verbunden  ist.
Das  Treptower  Riesenfernrohr  stellt  einen  völlig  neuen  Typ  dar:  an  Stelle  der
bisherigen  gebräuchlichen  kostspieligen  drehbaren  Schuhkuppel  über  dem  Instrument  ist
        <pb n="351" />
        340

Dritter  Teil.  Industrie.

ein  Mantel  aus  dünnem  Eisenblech  getreten,  welcher  das  Instrument  einschließt,  und
während  bisher  die  großen  Fernrohre  im  Schwerpunkt  ausgehängt  waren,  ist  hier  die
Befestigung  an  das  Okularende  gelegt  worden.  Es  fällt  so  Sehpuntt,  Stehpunkt  und
Drehpunkt  zusammen.  Durch  diese  zweckmäßigen  Neuerungen  haben  sich  obendrein
die  Herstellungskosten  von  etwa  4  Millionen  Mark  auf  250000  Mark  vermindert,
wovon  55000  Mark  auf  das  Objektiv  kommen,  das  einen  Durchmesser  von  70  cm
besitzt.  Die  Länge  des  Fernrohrs  beträgt  21  m;  es  ist  unter  den  im  Gebrauch  befindlichen ­
  Instrumenten  das  längste,  da  die  beiden  vorher  genannten  großen  amerikanischen
Teleskope  nur  15  bezw.  18  m  lang  sind.  Das  für  die  Pariser  Weltausstellung  im
Jahre  1900  hergestellte  Riesenfernrohr  ist  zwar  länger,  hat  sich  aber  bisher  nicht  als
gebrauchsfähig  erwiesen.
Bleibt  so  Deutschlands  Technik  hinsichtlich  des  Baues  großer  Refrattoren  zum
mindesten  nicht  hinter  dem  Auslande  zurück,  so  steht  sie  bei  dem  Bau  von  mittleren
und  kleinen  astronomischen  Instrumenten:  Durchgangs-Instrumenten,  Meridiankreisen,
Köhekreisen,  Kometensuchern  rc.,  was  Feinheit  und  Vollkommenheit  der  einzelnen
Znstrumentalcinrichtungen  bettifft,  unerreicht  da.
Das  gleiche  gilt  für  unsere  so  überaus  feinfühligen  Instrumente  zur  Beobachtung
und  Messung  der  Lichterscheinungen,  insbesondere  von  den  Spcktralapvaraten.
Anter  den  Gebrauchsartikeln  erfreuen  sich  fortgesetzt  steigernder  Nachfrage  auf
dem  Weltmärkte  außer  den  Brillen  hauptsächlich  Feldstecher  und  photographische  Objettive,
eine  Tatsache,  die  auf  wesentliche  Verbesserungen  gerade  dieser  Artikel  in  jüngster  Zeit
zurückzuführen  ist.
And  so  können  wir  unsere  Ausführungen  mit  dem  Satze  schließen:  Deutschlands
optische  Industrie  und  zugehörige  Feinmechanik  befindet  sich  auf  einer  hohen  Stufe  der
Entwickelung.  Sie  versorgt  ja  zur  Zeit  nicht  nur  den  größten  Teil  des  Inlands-,  sondern
auch  einen  beträchtlichen  Teil  des  Weltbedarfs,  der  bis  zur  Mitte  des  vorigen  Jahrhunderts ­
  fast  ausschließlich  von  Frankreich  und  Großbritannien  gedeckt  wurde.  Zu
danken  hat  sie  ihre  Blüte  in  erster  Linie  dem  eifrigen  und  gründlichen  Zusammenarbeiten ­
  von  Wissenschaft  und  Praxis,  in  nicht  geringem  Maße  aber  auch  den
geregelten  Handelsbeziehungen  zum  Auslande.  Es  bleibt  ihr  nur  zu  wünschen,  daß
an'diesen  Grundpfeilern  nicht  gerüttelt  wird.
        <pb n="352" />
        Vierter  Teil.

Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.
I.  Weltwirtschaft.
Vorbemerkung.  Zu  diesem  ganzen  Abschnitt  ist  der  Aufsatz  von  Aarl  kselfferich
„Volkswirtschaft  und  Weltwirtschaft"  S.  zy—zn  vergleichen.

1.  Weltwirtschaft  und  soziale  Not.
Von  Lujo  Brentano.

Brentano,  Über  die  Ursachen  der  heutigen  sozialen  Bot.  svortrags.  Leipzig,  Duncker
&amp;amp;  Humblot,  (889.  -•  W—
Das  mittelalterliche  Handwerk  produzierte  in  erster  Linie  für  den  lokalen  Markt.
Dieser  war  nach  der  Natur  der  damaligen  Verkehrs-  und  Rechtsverhältnisse  geschützt
und  leicht  zu  übersehen.  Da,  wo  das  Gewerbe  am  blühendsten  war,  produzierte  das
Handwerk  allerdings  auch  für  den  Absatz  nach  außen,  und  gerade  dieser  war  die
Grundlage  seiner  Blüte.  Dieser  Absatz  beruhte  wesentlich  auf  Privilegien,  welche
den  Bürgern  der  betreffenden  Städte  von  fremden  Fürsten  erteilt  waren.  Namentlich
die  englischen  Könige  hatten  den  deutschen  Kaufleuten  solche  Privilegien  erteilt.  Auch
hier  also  ein  gesicherter  Absatzmarkt,  der  bei  der  geringen  gewerblichen  Fertigkeit  der
Einheimischen  nicht  einmal  von  deren  Konkurrenz  etwas  zu  besorgen  hatte.
Was  war  die  Folge?  Der  mittelalterliche  Kaufmann  konnte  Monopolpreise
für  seine  Ware  fordern.  War  diese  gut,  so  konnte  er  Preise  erzielen,  welche  seine
Beschaffungskosten  weit  überstiegen.  Damit  konnte  er  auch  dem  Handwerksmeisterhohe
  Preise  gewähren,  und  dieser  konnte  demnach  alle  Verteuerungen  der  Produftion,
wie  sie  die  zünftige  Art  des  Gewerbbetriebs  mit  sich  brachte,  ruhig  ertragen.
Ganz  anders,  als  der  moderne  Staat  aufkam  und  zur  Verwirklichung  seiner
Zwecke  das  sog.  Merkantilsystem  zur  Durchführung  brachte.
Erstes  Streben  ivar  nun,  den  gesamten  heimischen  Bedarf  im  Inland  zu  erzeugen.
Daher  wurden  alle  den  fremden  Händlern  erteilten  Privilegien  widerrufen.  Das
zweite  Streben  ging  dahin,  möglichst  viel  Produfte  selbst  an  das  Ausland  abzusetzen.
Daher  statt  des  bisherigen  durch  Herkommen  und  Privilegien  geregelten  Verkaufs  auf
geschützten  Märften  der  Beginn  einer  erbitterten  Konkurrenz  auf  dem  Weltmarkt.
£lm  aus  diesem  Wettkampf  als  Sieger  hervorzugehen,  war  unerläßlich  das  Streben
        <pb n="353" />
        342  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  I.  Weltwirtschaft.
nach  möglichst  billigen  Produktionskosten  und  nach  Massenproduktion,  ferner  unerläßlich
die  Minderung  des  Risikos  infolge  von  Krisen,  wie  sic  die  Verflechtung  in  den
unübersichtlichen  und  Kriegsstörungen  ausgesetzten  Weltmarkt  nunmehr  zur  Folge  hatte.
Diese  Bedingungen  waren  mit  der  Aufrechterhaltung  der  alten  gewerblichen
Ordnung  nicht  zu  vereinen.
Da  war  vor  allem  das  Bedürfnis  nach  billiger  Arbeit,  —  daher  nun  die
Massenbeschästigung  von  Lehrlingen  und  die  Beschäftigung  von  Frauen,  alles  Dinge,
welche  die  alte  gewerbliche  Ordnung  verboten  hatte.  Je  größer  ferner  die  im  Gewerbe
steckenden  Kapitalien,  desto  größer  das  Bedürfnis,  durch  Arbeitsentlassungcn  das  Risiko
auf  andere  Schultern  abzuwälzen,  —  daher  Wegfall  der  langen  Verdingungsterminc,
ja  sogar  Mißbräuche  der  schlimmsten  Art.
Die  Folge  ist:  die  alte  gewerbliche  Ordnung  wird  gesprengt,  und  zwar  durch
Angehörige  der  Zünfte  selbst,  durch  die  großen  Arbeitgeber,  welche  an  Orten,  an  denen
die  alte  Gewerbeordnung  nicht  gilt,  neue  Betriebe  ins  Leben  rufen.
Dies  der  Arsprung  der  Manufaktur  in  England,  am  Anfang  des  16.,  vielleicht
schon  am  Ausgang  des  15.  Jahrhunderts  und  ihrer  erstaunlich  raschen  Ausbreitung.
Dies  auch  der  Arsprung  der  Äausmanufaktur  in  den  vereinzelten  Fällen,  in  denen  sie
schon  im  16.  Jahrhundert  in  Deutschland  sich  findet.
Daher  ferner  bei  weiterer  Steigerung  der  Konkurrenz  das  fieberhafte  Streben
derjenigen,  welche  der  Industrie  nahestehen,  durch  Erfindungen  die  Produktionskosten
zu  mindern,  also  daher  der  Arsprung  aller  jener  Erfindungen  der  Largreaves,
Arkwright  und  Cartwright.
Die  Arsache  der  Amgestaltung  ist  also  eine  rein  wirtschaftliche.  Die  technische
Amgestaltung  und  die  Änderung  des  Gewerberechts  sind  erst  Folgen  der  früheren
wirtschaftlichen  Änderung  und  nicht  umgekehrt;  und  zwar  liegt  diese  wirtschaftliche
Arsache  auf  dem  Gebiete  der  Handelspolitik,  in  der  Entstehung  einer  Weltwirtschaft
und  dem  Eintritt  der  einzelnen  Industriezweige  in  den  Wettstreit  uni  den  Vorrang  auf
dem  Markt  dieser  Weltwirtschaft.  Wenn  einmal  die  Entstehungsgeschichte  des  Weltmarktes ­
  geschrieben  werden  wird,  wird  sie  darzulegen  haben,  wie  in  jedem  einzelnen
Jndusttiezweige  die  erörterten  Veränderungen  in  der  gewerblichen  Ordnung  eintraten
in  dem  Maße,  in  dem  er  in  den  Weltverkehr  verflochten  wurde.
Dieselbe  Änderung  in  den  Absatzverhältnissen  aber,  welche  in  England  die  Entstehung ­
  der  Manufaktur  hervorrief,  führte  in  Deutschland  in  der  Mehrzahl  von  Fällen
zur  wachsenden  Sperrung,  bis  zur  völligen  Schließung  der  Zünfte  und  zur  weiteren
Ausbildung  des  kapitalistischen  Charakters  des  Handwerks.  Der  Verlust  der  Handels-Privilegien
  im  Ausland  nahm  dem  deutschen  Gewerbe  einen  Teil  seines  Absatzes  nach
außen,  den  anderen  nahm  ihm  die  Veränderung  im  Gang  des  Welthandels  infolge
der  Entdeckung  Amerikas  und  des  ostindischen  Seewegs.  Dabei  fehlte  in  Deutschland
eine  nationale  Zentralgewalt,  welche  für  anderweitigen  Ersatz  zu  sorgen  im  stände  war,
und  statt  dieses  noch  der  Verfall  infolge  der  inneren  Kriege.  Da  suchten  die  beati
possidentes  der  zurückgehenden  Städte  durch  die  obenerwähnten  Zunftmaßregeln  sich
wenigstens  den  lokalen  Markt  zu  erhalten.  Also  da,  wo  die  Entwicklung  der  englischen
entgegengesetzt  war,  erklärt  sich  dies  aufs  einfachste  aus  den  entgegengesetzten  Absatzverhältnissen.

Wozu  aber  diese  Korrektur  weitverbreiteter  Anschauungen?  Etwa  aus  antiquarischer ­
  Rechthaberei?  Eine  solche  wäre  hier  übel  angebracht.  Vielmehr  ist  die
Verflechtung  der  Industrie  in  den  Weltmarkt,  die  wir  als  die  erste  Arsache  der  heutigen
sozialen  Rot  erkannt  haben,  nicht  nur  die  erste,  sondern  auch  die  letzte  Arsache  derselben. ­
  Richt  nur,  daß  mit  Notwendigkeit  mit  ihr  das  rastlose  Streben  nach  Minderung
der  Produkttonskosten  begann,  nicht  nur,  daß  damit  die  Absatzstockungen  anfingen  mit
ihrem  Gefolge  von  Kapitalzerstörung  und  Arbeitslosigkeit,  nicht  nur,  daß  mit  ihr  der
        <pb n="354" />
        2.  Weltwirtschaft  und  Nationalcrziehung.

343

Zusammenbruch  der  alten  gewerblichen  Ordnung  ganz  unvermeidlich  wurde:  die  Verflechtung ­
  der  Industrie  in  den  Weltmarkt  ist  noch  heute  das  Haupthindernis,  welches
einer  energischen  Besserung  der  Arbeiterverhältnisse  im  Wege  steht,  und  die  Arsache
des  schwierigsten  Problems  in  der  sozialen  Frage,  nämlich  der  Ausgabe,  die  Produktion ­
  der  verschiedenen  Länder  in  Übereinstimmung  zu  bringen  mit  dem  schwankenden
Bedarfe  des  Marktes.

2.  Weltwirtschaft  und  Nationalerziehung.
Von  Alexander  Wernicke.
Mernicke,  Weltwirtschaft  und  Nationalerziehung.  Vortrag.  Londerabdruck  aus  den
Neuen  Jahrbüchern  für  Pädagogik.  &amp;gt;900.  Leipzig,  B.  «8.  Teubner,  &amp;gt;900.  S.  W—1,8.
Die  Gegenwart  stellt  unserem  Volke  vor  allem  eine  Aufgabe:  die  Stellung  auf
dem  Weltmärkte,  die  es  in  harter  Arbeit  errungen  hat,  zu  behaupten  und  weiter  zu
befestigen.  Eine  Nation  kann  sich  ja  nicht  aus  dem  Getriebe  der  Weltwirtschaft  lösen,
sic  kann  nicht,  dem  Lange  zur  Beschaulichkeit  folgend,  beiseite  treten  vom  Schauplatze
der  Völker;  das  kann  wohl  der  einzelne  tun  im  Volke,  wenn  er  selbst  die  nötigen
Mittel  hat,  oder  wenn  andere  ihm  diese  gewähren;  aber  in  der  Gegenwart  ist  kein
Volk  im  stände,  sich  allein  für  sich  zu  erhalten,  und  noch  nie  hat  ein  Volk  dein  anderen
freiwillig  gegeben,  was  dieses  zu  seinem  Anterhalte  bedarf.  Darum  muß  jede  Nation
in  den  Kampf  um  den  Weltmarkt  eintreten,  wenn  sie  sich  behaupten  will,  und  in  ihm
zu  siegen  versuchen,  denn  die  Nation,  welche  in  jenem  Kampf  unterliegt,  vermag  auch
nicht  auf  die  Dauer  einzelnen  ihrer  Glieder  die  freie  Muße  zu  gewähren,  welche  Kunst
und  Wissenschaft  und  das  Patenkind  beider,  die  Philosophie,  für  sich  fordern.
Diese  Überzeugung  zu  wecken  und  lebendig  zu  erhalten,  ist  die  vornehmste  Aufgabe ­
  der  Gegenwart,  über  die  freilich  die  Vergangenheit  nicht  vergessen  werden  darf.
Die  Tatsache  der  Weltwirtschaft  zwingt  uns  zur  Nationalerziehung,  d.  h.
zu  einer  planmäßigen  Einwirkung  auf  die  Glieder  unserer  Nation,  soweit  sie  einheitlich
zum  Staate  des  neuen  Reiches  verbunden  sind,  zu  einer  Einwirkung,  bei  welcher  das
Wohl  der  Nation,  das  äußere  und  das  innere,  das  gegebene  Ziel  ist.
Diese  Nationalerziehung  steht  im  Gegensatz  zu  dem  kosmopolitischen  Lumanismus,
von  dem  man  einstens  geträumt  hat;  sie  steht  aber  auch  im  Gegensatze  zu  jedem
nationalen  Chauvinismus,  ihr  letztes  Ziel  ist  die  Erzeugung  eines  nationalen  Lumanismus,
die  Spiegelung  des  Allgemein-Menschlichen  in  dem  Grunde  eines  lebensvollen  Volkes.
Mit  größeren.  Recht  als  für  den  einzelnen  gilt  für  ein  Volk  das  Wort  des  Aristoteles:
„Es  ist  der  Geist,  der  sich  den  Körper  baut."
Suchen  wir  die  Aufgaben  einer  solchen  Nationalerziehung  zu  bestimmen,  so  ist
vor  allem  zu  bemerken,  daß  die  stabilen  Verhältnisse  der  Weltwirtschaft,  in  denen
vielleicht  der  Traum  einer  wirklichen  Menschheit  zur  Erscheinung  gelangt,  noch  in
weiter,  weiter  Zukunft  liegen.  Rechnen  können  wir  nur  mit  dem  Kampfe  um  den
Weltmarkt,  der  in  theoretischer  Linsicht  friedlich  ist  und  es  im  allgemeinen  auch  in
pruxi  bleibt,  solange  ein  schlagfertiges  Leer  und  eine  mächtige  Flotte  dem  Wirtschaftsleben ­
  des  Landes  die  nötige  Stütze  geben.
Die  erste  Forderung  der  Nationalerziehung  ist  also,  überall  im  Volke  Klarheit
darüber  zu  verbreiten,  daß  eine  möglichst  starke  Stellung  auf  dem  Weltmärkte  eine
unbedingte  Notwendigkeit  ist,  ferner,  das  Wollen  und  Empfinden  in  den  Dienst  dieser
Einsicht  zu  stellen  und  auch  demgemäß  zu  handeln.  Dazu  gehört  im  einzelnen:
        <pb n="355" />
        344  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  .Handelspolitik.  I.  Weltwirtschaft.

1.  die  Verbreitung  wirtschaftlicher  Einsicht,  einschließlich  der  Förderung  und
Ausdehnung  der  Fortbildungsschulen  und  Berufsschulen;
2.  tatkräftige  Fördenmg  der  nationalen  wirtschaftlichen  Anternehmungen,  einschließlich ­
  der  Kolonialbestrebungen;
3.  Erhaltung  und  Ausgestaltung  von  Leer  und  Flotte,  welche  ebenso  wie  der
Lande!  in  unserem  Zeitalter  als  wirtschaftlich  produktiv  aufzufassen  sind;
4.  Anpassung  der  Verwaltung  und  Rechtsbildung  an  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse ­
  der  Gegenwart;
5.  Verstellung  eines  Gleichgewichts  zwischen  den  vielgestaltigen  Anforderungen
unserer  Zeit  und  der  körperlichen  Leistungsfähigkeit  der  Individuen  durch  Förderung
und  Ausbreitung  der  Bestrebungen  für  Leibesübungen,  vielleicht  auch  der  Landarbeit
(Lygiene).
Die  zweite  Forderung  der  Nationalerziehung  besteht  darin,  dafür  zu  sorgen,  daß
die  alten  Aufgaben  der  Nation  nicht  über  den  neuen  vernachlässigt  werden,  daß  diese
ihrer  Geschichte  getreu  bleibt.
Als  dritte  und  letzte  Forderung  der  Nationalerziehung  möchte  ich  den  Nachweis
bezeichnen,  daß  die  alten  und  die  neuen  Aufgaben  der  Nation  miteinander  verträglich
find,  woraus  natürlich  auch  die  Notwendigkeit  folgt,  dieser  Einsicht  gemäß  zu  handeln.
Dabei  wird  man  —  um  eine  auf  dem  Gebiete  des  Wirtschaftslebens  viel  besprochene
Frage  zu  berühren  —  dem  Staate  von  vornherein  das  Recht  zugestehen  müssen,  überall
da  einzugreifen,  wo  der  Gemeinsinn  nicht  stark  genug  ist,  egoistische  Sonderbestrebungen
zu  unterdrücken.
Im  einzelnen  möchte  ich  hier  noch  die  Forderung  hervorheben,  daß  die  Träger
der  alten  und  der  neuen  Aufgaben  sich  immer  mehr  gegenseittg  verstehen  und  achten
lernen,  mehr,  als  dies  im  allgemeinen  zur  Zeit  der  Fall  ist.  Die  Überschätzung  des
eigenen  und  die  Anterschätzung  des  fremden  Berufes  ist  heute  noch  weit  verbreitet.
Dazu  kommt  ferner  die  Forderung,  daß  sich  innerhalb  desselben  Berufes  die  verschiedenen
Verzweigungen  und  die  verschiedenen  Stufen  wirklich  in  ihrer  gegenseitigen  Bedeutung
anerkennen.
Was  hier  noch  zu  tun  ist,  zeigt  sich  am  besten,  wenn  man  die  tatsächlichen
Beziehungen  der  Vertreter  des  Wirtschaftslebens  und  der  Vertreter  der  sogenannten
gelehrten  Berufe  betrachtet,  die  ja  gewissermaßen  die  beiden  Enden  in  der  Kette  unserer
Berufsstände  bilden.  Wie  fremd  stehen  jene  oft  den  Aufgaben  und  Leistungen  der
reinen  Wissenschaft  und  Kunst  gegenüber,  —  anderseits  ist  weder  bei  der  Eröffnung
des  Nordostseekanals  noch  bei  der  Übergabe  der  Brücke  bei  Mttngsten  der  Ingenieure,
welche  diese  Riesenwerke  geschaffen  haben,  mit  einem  Worte  gedacht  worden.
Der  Aufwand  von  Verstand  und  Willen  im  wirtschaftlichen  Leben  ist  mindestens
ebenso  groß  wie  in  der  reinen  Wissenschaft,  man  denke  z.  B.  bloß  an  die  Kette  von
Überlegungen,  die  ein  Großkaufmann  nötig  hat,  um  etwa  nur  den  wahrscheinlichen
Preis  des  nordamerikanischen  Weizens  in  Deutschland  für  eine  bestimmte  Zeit  festzustellen, ­
  und  an  die  Landlungen,  welche  dieser  Überlegung  folgen  müssen.  Schon
Goethe  sagt  uns:  „Ich  wüßte  nicht,  wessen  Geist  ausgebreiteter  wäre,  ausgebreiteter
sein  müßte,  als  der  Geist  eines  echten  Landelsmanns."  And  wie  sind  seitdem  die
Anforderungen  gewachsen!  Freilich  kommt  es  ja  nicht  bloß  auf  eine  reiche  Entfaltung
des  Verstandes  und  auf  eine  mächtige  Äußerung  des  Willens  an,  es  handelt  sich  auch
darum.  Bleibendes  zu  schaffen.  Nun,  aus  dem  Wirtschaftsleben  heraus  ist  ja  gerade
die  Wissenschaft  erwachsen,  welche  wir  als  Wirtschaftslehre  bezeichnen,  und  ich  stehe
nicht  an  zu  behaupten,  daß  sie  an  ihre  Jünger  in  jeder  Beziehung  die  höchsten
wissenschaftlichen  Anforderungen  stellt,  die  überhaupt  denkbar  sind.  Aber  das  Gemüt!
And  der  Idealismus!  Was  heißt  Idealismus?  Lier  scheue  ich  mich  nicht,  eine
Definition  zu  versuchen:  Ideal  ist  nur  eines  in  der  Welt,  nämlich  die  selbstlose
        <pb n="356" />
        2.  Weltwirtschaft  und  Nationalerziehung.

345

Arbeit  im  Dienste  einer  Idee.  Finden  wir  mehr  Idealismus  bei  den  Spezialisten
der  Wissenschaft  oder  bei  den  Vertretern  des  Wirtschaftslebens?  Ich  glaube,  die  Wage
steht  ein!  Zieht  man  auf  der  Seite  der  reinen  Wissenschaft  alle  Arbeit  ab,  die  nicht  lediglich
um  der  Sache  selbst  willen  geschieht,  d.  h.  alles  Strebertum  und  alle  Eitelkeit  usw.,  so
ist  vieles  zu  streichen,  es  bleibt  aber  glücklicherweise  auch  recht  vieles  übrig.  Genau
so  steht  es  aber  auch  auf  der  andern  Seite.  Daß  der  Ingenieur  z.  B.  gelegentlich
eine  Riesenarbeit  unternimmt,  nicht  um  Geld  zu  verdienen,  sondern  weil  ihn  das
Problem  an  sich  lockt  und  nicht  mehr  freigibt,  bis  er  ihm  genug  getan  hat,  wird
oft  nicht  beachtet.  Oder  etwas  anderes!  Anter  den  Wissenschaften,  welche  bei  der
Entwickelung  unseres  kaufmännischen  Anterrichtswesens  neu  zu  schaffen  sind,  befindet
sich  auch  die  Äandelsbetriebslehre,  mit  deren  Schöpfung  augenblicklich  Theoretiker
und  Praktiker  des  Deutschen  Verbandes  für  das  kaufmännische  Anterrichtswesen  in
gemeinsamer  Arbeit  beschäftigt  sind.  Schon  die  Definition  dieser  Wissenschaft,  welche
Böhmert  in  Dresden,  der  unermüdliche  und  selbstlose  Vorkämpfer  des  Volkswohles,
gegeben  hat,  ist  bezeichnend:  „Sic  ist  der  Inbegriff  von  Lehren  und  Regeln,  welche
für  den  guten  und  zweckmäßigen  Betrieb  von  Handelsgeschäften  maßgebend  sind;
sie  hat  die  Grundsätze  der  Wirtschaftslchre  auf  den  kaufmännischen  Betrieb  anzuwenden
und  die  Mittel  und  Wege  zu  erörtern,  um  dem  Kaufmann  und  Großindustriellen  zu
einem  redlichen  Privatgewinn  oder  Einkommen  zu  verhelfen,  ohne  die  Interessen  des
Gemeinwohles  zu  schädigen."  Dazu  mag  noch  bemerkt  werden,  daß  die  Stellung  der
Landelsbetriebslehre  zur  Ethik  mit  ganz  besonderer  Sorgfalt  untersucht  und  bestimmt
wird,  wobei  als  selbstverständlicher  Grundsatz  gilt,  daß  die  Ethik  für  den  Kaufmann
keine  andere  ist  als  für  jeden  anderen  Menschen,  [f.  S.  50  f.]  Darf  ich  aus  meinen  eigenen
Erfahrungen  noch  etwas  hinzufügen,  so  möchte  ich  betonen,  daß  ich  nirgends  so  viel
Idealismus  gefunden  habe,  wie  in  dem  Kreise  des  Deutschen  Verbandes  für  das
kaufmännische  Anterrichtswesen,  gerade  die  gemeinsame  Arbeit  in  diesem  Kreise  wird
mir  persönlich  stets  eine  wertvolle  und  hoffnungsvolle  Erinnerung  bleiben.
And  der  Kunst  gegenüber,  natürlich  der  echten  und  großen,  der  höchsten  Form
menschlichen  Geisteslebens,  wie  stellt  sich  da  die  Teilnahme  der  verschiedenen  Berufe?
Ich  glaube,  hier  gilt  noch  in  weitem  Amfange  das  Wort  Goethes:  „Wir  Deutschen
sind  von  gestern!  Wir  haben  zwar  seit  einem  Jahrhundert  ganz  tüchtig  kultiviert,
allein  es  können  noch  ein  paar  Jahrhunderte  hingehen,  ehe  bei  unseren  Landsleuten
soviel  Geist  und  höhere  Kultur  eindringe  und  allgemein  werde,  daß  sie  gleich  den
Griechen  der  Schönheit  huldigen,  daß  sic  sich  für  ein  hübsches  Lied  begeistern,  und  daß
man  von  ihnen  wird  sagen  können,  cs  sei  lange  her,  daß  sie  Barbaren  gewesen."
Sollte  aber  jemand  auf  der  Seite  der  Vertreter  des  Wirtschaftslebens  in  alledem
eine  ungünstigere  Bilanz  finden,  so  würde  zu  bemerken  sein,  daß  da,  wo  die  Berührung ­
  mit  der  Materie  am  engsten  ist,  auch  die  Gefahr,  ihrem  Einflüsse  zu  verfallen,
am  größten  ist,  und  daß  man  bei  der  Beurteilung  der  Menschen  stets  nicht  bloß
zählen,  sondern  auch  wägen  soll.
And  dann  bedenke  man  dabei  noch  eins,  im  besonderen  im  Linblick  auf  unsere
deutschen  Verhältnisse!  Ansere  deutschen  Techniker  und  Kaufleute  haben  uns  in  harter
Arbeit  die  Stellung  auf  dem  Weltmärkte  geschaffen,  auf  die  wir  so  stolz  sind.  And
von  welcher  Grundlage  aus!  Man  vergleiche  das  Deutschland  des  Wiener  Kongresses
mit  dem  neuen  Reiche!  Die  Zeit  der  härtesten  Arbeit,  die  unseren  Pionieren  keine
Muße  zur  Selbstbesinnung  gelassen  hat,  ist  bereits  vorüber,  die  Arbeit  für  die
Zukunft  kann  sich  jetzt  bereits  auf  die  Vergangenheit  stützen.  In  dieser  Zukunft  wird
der  Grundsatz  „Richesse  oblige“  immer  weitere  Anwendung  finden  und  im  besonderen
wird  die  englische  Einrichtung  der  junior-pgrtners  sicher  auch  in  unserer  Wirtschafts--welt
  mehr  und  mehr  um  sich  greifen,  wonach  der  Kaufmann  und  der  Industrielle,  der
cs  vorwärts  gebracht  hat,  die  tägliche  Arbeit  seines  Betriebes  auf  jüngere  Schultern
        <pb n="357" />
        346  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  .Handelspolitik.  !.  Weltwirtschaft.

legt,  um  selbst  mit  seinem  reichen  Wissen  und  Können  mrd  seinem  Vermögen  dem
Gemeinwohl  zu  dienen.  In  dieser  Zukunft  wird  man  sich  allgemein  daran  erinnern,
daß  dem  wirtschaftlichen  Aufschwünge  Deutschlands  die  Arbeit  der  Kant-Gocthe-Schillerschen
  Periode  vorausgehen,  und  daß  ihm  die  politische  Einigung  folgen  mußte,
man  wird  nicht  vergessen,  daß  hinter  jedem  einzelnen  die  ganze  Nation  steht  mit  allen
ihren  Kräften  als  Halt  und  als  Schutz,  und  daß  der  einzelne  dieser  Nation  zurückzugeben
  hat,  wie  er  von  ihr  empfangen  hat.
Je  älter  die  wirtschaftliche  Kultur  einer  Gegend  ist,  umsomehr  ist  auch  obige
Einsicht  entwickelt.  Als  ein  Beispiel  für  solche  gesunde  Verhältnisse  darf  ich  wohl
hier  auf  Bremen  Hinweisen,  auf  die  alte  freie  .Hansastadt  mit  ihrem  ehrwürdigen
Kaufmannsstande  und  mit  ihrem  großen  Kreise  wissenschaftlich  und  künstlerisch
bedeutender  Menschen  und  ihrem  regen  Gemeinsinn,  für  den  schon  allein  das  System
der  Steuerauflage  beweisend  ist.  And  daß  es  oft  nur  eines  Mannes  bedarf,  uni
schlummernde  Kräfte  zu  richten  und  zu  wecken,  das  mag  uns  für  .Hamburg  der  eine
Name  Lichtwark  bezeugen.

3.  Die  europäischen  Kaffeemärkte.
Von  Rudolf  Sonndvrfer.

5  o  niid  o  r  fe  r,  Die  Technik  des  Welthandels.  Z.Aufl.  Wien  und  Leipzig,Alfred  ftölder,  *905.*)
Kaffee  ist  ein  wichtiges  Produkt  der  Tropenzone.  Am  besten  gedeiht  der
Kaffeebaum  an  sanften  Gehängen,  im  humusreichen  Lehmboden  von  Landschaften,  deren
Temperatur  nur  zwischen  15°  und  23°  L.  schwankt,  und  die  sich  gleichzeitig  eines
bedeutenden  Regenfallcs  erfreuen,  welcher  über  einen  großen  Teil  des  Jahres  verteilt
ist:  aber  die  Erntemonate  müssen  unbedingt  trocken  sein.  Für  die  Güte  der  Bohnen
des  arabischen  Kaffeebaumes  ist  entscheidend,  daß  das  Land  nicht  zu  nahe  dem
Meeresspiegel  liege;  im  Gegensatz  zu  ihm  ist  der  liberische  Kaffecbaum,  der  zumeist
an  der  Westküste  Afrikas  gezogen  wird,  eine  Pflanze  des  Tieflandes.
Die  Kultur  des  Kaffees  fordert  viel  Arbeit;  den«  in  der  Zone  tropischer  Regen
soll  der  Boden  möglichst  rein  von  Ankraut  sein,  und  da  nicht  alle  Bohnen  zu  gleicher
Zeit  reif  werden,  muß  wiederholt  geerntet  werden.
Das  wichtigste  Land  für  den  Bau  des  Kaffees  ist  Brasilien,  denn  dieses
liefert  fast  3 U  der  gesamten  Kaffeemcnge,  die  produziert  wird.  Das  Lauptgebiet  der
Produktion  sind  die  beiden  Küstenprovinzcn  Rio  de  Janeiro  mit  dem  .Hinterlande
Minas-Geraes  und  Silo  Paolo  (.Hasen  Santos).  Von  dem  Werte  der  Warenausfuhr ­
  Venezuelas  (Lasenplätze  Maracaibo,  La  Guayra,  Puerto-Cabello  rc.)  und
Kolumbias  (.Hafen  Savonilla)  entfällt  der  stärkste  Anteil  auf  Kaffee.  Relativ
bedeutend  ist  der  Kaffeebau  an  der  Westküste  Zentralamerikas;  allen  voran  ist
jetzt  Guatemala,  dann  folgen  Costarica  und  S.  Salvador;  auch  in  Mexiko  steigt
andauernd  die  Produktion  des  Kaffees.  In  Westindien  sind  hervorzuheben  die  Republik
Laiti,  Portorico  und  Jamaika.
Das  zweite  große  Gebiet  der  Kaffceproduktion  liegt  im  Südosten  Asiens.  An  der
Spitze  steht  Java,  an  dieses  reihen  sich  Sumatra,  Celebes  und  Bali.  Weniger  bedeutend ­
  ist  der  Kaffeebau  auf  den  Philippinen;  auf  Ceylon  ist  er  durch  die  Hemileia
vastatrix  fast  vernichtet,  und  auch  in  Britisch-Indien  ist  ein  Rückgang  bemerkbar.
Dagegen  sind  die  Mengen,  welche  von  dem  bei  den  Orientalen  so  hoch  geschätzten
Mokkakaffee,  sowie  aus  dem  Arabien  benachbarten  Teile  Afrikas  in  den  .Handel  kommen,
*)  Der  Herr  Verfasser  hat  dem  Herausgeber  den  Text  in  der  Fassung  der  demnächst
erscheinenden  5.  Auflage  freundlichst  überlassen.  —  &amp;lt;S.  M.
        <pb n="358" />
        3.  Die  europäischen  Kaffccmärktc.

347

nur  klein.  Auf  den  Lochebenen  Afrikas  südlich  vom  Äquator  wird  der  Kaffecbau
in  größerem  Maße  in  Angola  betrieben,  und  in  Dcutsch-Ostafrika  bestehen  vielversprechende ­
  Pflanzungen.
Gegenwärtig  kommt  jährlich  ein  Quantum  von  9—10  Millionen  Meter-Zentner
Kaffee  in  den  Welthandel,  das  ist  mehr,  als  die  Welt  verbraucht.
London  ist  entsprechend  den  Schiffahrtsverbindungen  ein  Lauptstapelplatz  für
Kaffee;  daselbst  sind  alle  Sorten  vertreten,  ausgenommen  etwa  die  Provenienzen  von
Riederländisch-Jndien,  die  ihren  Weg  hauptsächlich  nach  Lolland  nehmen.
Zn  London  finden  jeden  Dienstag,  Mittwoch,  Donnerstag  und  Freitag  die
öffentlichen  Kaffeeauktionen  statt.  Dieselben  werden  von  den  Brokers  im  Aufträge
der  Importeure  abgehalten.  Der  zur  Auktion  kommende  Kaffee  wird  nach  Qualität
und  Provenienz  in  Serien  und  Lose  geteilt  und  von  dem  Broker  beschrieben,  damit
der  Käufer  sich  schon  früher  orientieren  kann.
Die  Verkaufskonditioncn  sind  folgende:  pro  Cwt.  (—  50  a / 4  kg)  in  sh  und  p,
1—1 1 k°lo  Eskompte  (discount),  Gutgewicht  und  Tara  nach  Provenienz  und  Verpackung.
Der  Verkauf  erfolgt  prompte,  d.  h.  die  Valuta  ist  fällig  in  30  Tagen,  vom  ersten
Samstag  nach  der  Auktion  an  gerechnet.  Der  Broker  erhält  1%,  und  zwar  Va  °/o
vom  Käufer,  Vz  °/o  vom  Verkäufer.  Der  Ausgleich  erfolgt  zwischen  Käufer  und  Broker.
Die  Anstellungen,  welche  die  Londoner  Kaffeehäuser  nach  dem  Kontinente  machen,
sind  nach  Österreich-Llngarn  gewöhnlich  „cf",  »ach  den  Ostseeplätzen,  nach  Norwegen
und  Schweden  „cost"  (erste  Kosten).
Auf  dem  Kontinente  sind  die  zwei  Lauptstapelplätze  für  Kaffee  L  a  m  bürg  und
Lavre.  Dieselben  haben  eine  führende  Rolle  und  machen  von  Jahr  zu  Jahr  größere
Umsätze.
.Hamburg  notiert  Kaffee  pro  Vs  kg  in  Pfennigen.  Der  Verkauf  bezw.  Kauf
erfolgt  auf  Basis  der  vom  „Vereine  der  am  Kaffeehandel  beteiligten  Firmen"  1889
verfaßten  und  am  5.  Dezember  1899  abgeänderten  allgemeinen  Llsancen.
Lavre  notiert  Kaffee  pro  50  kg  in  Francs;  Lavreser  Konditionen:  Zahlung
Eskompte  1  Vs—2%;  Tara  nach  Provenienz  und  Verpackung.
Marseille  handelt  mit  Kaffee  aus  Brasilien,  Niederländisch-  und  Britisch-Zndien,
  aus  Westindien  (Portorico,  .Haiti)  und  von  der  Nordküste  Südamerikas.
Notierung  und  Konditionen  mit  Lavre  übereinstimmend.
Triest  ist  seit  Eröffnung  des  Suezkanals,  namentlich  aber  seit  Einführung  des
Differenzialzolles  ein  wichtiger  .Handelsplatz  für  ostindischen  Kaffee  und  hat  durch  die
Errichtung  einer  regelmäßigen  Dampferlinic  nach  Brasilien  auch  für  den  dortigen
Kaffee  erhöhte  Bedeutung  gewonnen.
Triest  notiert  pro  50  kg  netto  in  österreichischen  Kronen  auf  Basis  der  Triester
Llsancen  vom  Jahre  1902.  Bei  Abschlüssen  Per  Kassa  beträgt  das  Skonto  4Vs°/».
Für  Brasilkaffee  kommt  ferner  Antwerpen  (Anvers)  als  wichtiger  Platz  in
Betracht.
Antwerpen  notiert  pro  50  kg  in  Francs.  Man  kauft  nach  Muster  oder  Type.
Die  holländischen  Plätze  Amsterdam  und  Rotterdam  sind  die  maßgebenden
europäischen  Plätze  für  Kaffee  von  Java,  Sumatra  und  Celebes.  Wie  bekannt,  ist
die  Kaffeekultur  auf  Java  zum  Teile  Zwangskultur.  Dieser  zwangsweise  dem  Gouvernement ­
  für  einen  bestimmten,  fixen  Preis  zu  liefernde  Kaffee  wird  von  der  Niederländischen ­
  Landelsgesellschaft  für  Rechnung  der  niederländischen  Regierung  nach  Lolland
gebracht  und  dort  in  öffentlichen  Auktionen  verkauft.  Diese  Auktionen  finden  abwechselnd
in  Amsterdam  und  Rotterdam  statt;  der  zur  Auktion  kommende  Kaffee  wird  nach
Qualität  und  Provenienz  in  Lose  (lots)  eingeteilt,  tariert  und  dann  verauktioniert.
Die  Taxe  wird  nach  holländischer  Llsance  bestimmt,  d.  i.  pro  Vs  kg  in  Cents  holländisch,
da  sowohl  Amsterdam  als  Rotterdam  Kaffee  so  notieren.
        <pb n="359" />
        348  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik,  l.  Weltwirtschaft.

Die  Auktionen  bieten  den  direkten  Käufern  inanchc  Vorteile,  obwohl  1  %  von
dem  Werte  als  Registraturspesen  bezahlt  werden  müssen.  In  früheren  Jahren  betrugen
die  auf  den  einzelnen  Monatsauktionen  zum  Verkauf  gelangenden  Quantitäten  gewöhnlich
ca.  100000  Ballen,  und  es  hatte  der  Ablauf  der  Auktionen  einen  nicht  unwesentlichen
Einfluß,  namentlich  auf  den  deutschen  und  belgischen  Markt;  allein  seit  Eröffnung  der
Terminmärkte  und  seit  dem  Zurückgehen  der  Produktion  auf  Java  ist  der  holländische
Markt  nicht  mehr  in  dem  Maße  tonangebend  wie  früher.
Außer  Europa  sind  die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  der  größte  Konsument.
Dieselben  versorgen  sich  durch  die  beiden  Lauptplätze  New  Bork  und  San  Francisco
aus  Zentral--  und  Südamerika  und  beziehen  auch  kleine  Partien  von  den  Philippinen
und  aus  Niederländisch-Indien  (Sumatra).  New  Bork  notiert  pro  Pfund  englisch,
in  Cents  amerikanisch.
Zum  Schluffe  wollen  wir  noch  einige  Worte  über  die  Kaffeeterminmärkte
sprechen.  Die  wichtigsten  Terminmärkte  für  Kaffee  sind:  Äavre,  Hamburg,  Antwerpen,
London,  Marseille,  Amsterdam,  Rotterdam.  Außerdem  findet  auch  in  New  Bork  ein
sehr  bedeutendes  Termingeschäft  in  Kaffee  statt.
Der  Unterschied  zwischen  dem  Effektiv-  und  Termingeschäft  läßt  sich  in  folgender
Weise  charakterisieren.  Beim  Effektivgeschäft  kann  ich  jedes  beliebige  Quantum  kaufen,
beim  Termingeschäft  nur  das  durch  die  Börseusancen  von  vornherein  bestimmte  Quantum,
einen  sogenannten  Schluß.  Dieser  beträgt  in  Lamburg  und  Pavre,  den  beiden  größten
Terminmärkten,  500  Sack,  welche  in  Hamburg  zu  29250  kg  netto,  in  Lavre  zu
29400  kg  netto  gerechnet  werden.  Beim  Effektivgeschäft  wird  auf  Grund  von  Proben
(Mustern)  gekauft;  beim  Termingeschäft  ist  die  Qualität  der  zu  liefernden  Ware  durch
die  Börseusancen  vorgeschrieben.  Die  Hamburger  und  Havreser  Börseusancen  schreiben
vor:  „Zanlos  good  average“  d.  h.  Kaffee  aus  Santos  (Brasilien),  gute  Durchschnittsqualität. ­
  Beim  Effektivgeschäft  kann  der  Käufer  den  Bezug  der  Ware,  den  Lieferungstermin ­
  mit  dem  Verkäufer  frei  vereinbaren;  beim  Termingeschäft  sind  die  Lieferungstermine ­
  durch  die  Börseusancen  genau  vorgeschrieben.  Diese  Termine  sind:  Monatstermine,
vom  laufenden  Monat  angefangen  und  noch  die  weiteren  11  Monate.  Man  kann
also  im  Termingeschäft  Kaffee  z.  B.  im  Monat  Januar  bereits  lieferbar  im  Monat
Dezember  kaufen.
Durch  diese  von  vorhinein  fixierten  Quantitäten,  Qualitäten  und  Termine  gleichen
sich  also  die  einzelnen  Termingeschäfte  vollständig;  sie  sind  gleichartig  und  unterscheiden
sich  nur  im  Preis.  Dadurch  ist  die  Möglichkeit  der  Kompensation  und  durch  diese
die  Möglichkeit  der  Spekulation  gegeben,  wie  wir  an  einem  Beispiele  zeigen  wollen.
Hamburg.  A  kauft  am  7.  November  1904  500  Sack  Kaffee,  lieferbar  ini
März  1905  zum  Preise  von  38  Pfennigen  pro  '/ 2  kg.  Am  30.  Dezember  1904
notiert  der  Märztermin  40'/ 2 .  A,  welcher  seinen  Kauf  am  7.  November  1904  nur
in  der  Hoffnung  auf  eine  Preissteigerung  vollzogen  hat,  verkauft  seinen  Schluß  zu
40'ft  und  kassiert  sich  die  Differenz  ein.  Diese  Differenz  beträgt  pro  'ft  kg  2'ft  Pfennige,
also  bei  29  250  kg  die  Summe  von  1462,50  Mark.  Diese  Summe  wird  jedoch  um
ca.  400  Mark  vermindert,  weil  die  Termingeschäfte  in  Kaffee  in  Hamburg  nur  durch
die  dortige  Waren-Liquidationskasse  gemacht  werden  können,  welche  1  %  Kommission
Courtage,  Schlußnotenstempel  und  Zinsen  verrechnet.
Würde  Ende  Dezember  1904  der  Märztermin  1905  statt  40'ft  z.  B.  35  notiert
haben,  und  A  wollte  aus  dem  Engagement  gehen,  wie  man  zu  sagen  pflegt,  so  hätte
er  seinen  Schluß  mit  35  verkaufen  müssen  und  würde  bei  diesem  Geschäfte  1755  Mark
und  die  Spesen  mit  ca.  400  Mark  verloren  haben.  Dies  ist  die  Kehrseite  der  Medaille.
Die  Termingeschäfte  in  Kaffee  werden  an  den  genannten  Terminmärkten,  namentlich
in  Hamburg,  Havre  und  New  Port  oft  in  kolossalen  Mengen  abgeschlossen  und  wirken
für  die  Preisbildung  beim  effektiven  Geschäfte  manchmal  sehr  einschneidend.  Am
        <pb n="360" />
        4.  Hamburgs  und  Bremens  Stellung  auf  dem  Weltmärkte.  349

7.  November  1904,  welchen  Tag  wir  für  unser  Beispiel  wählten,  wurden  in  Hamburg
28  500  Sack,  in  New  Bork  66  000  Sack  geschlossen,  und  da  war  kein  besonderes
Geschäft.
Durch  das  Deutsche  Börsengesetz  vom  22.  Juni  1896  ist  nun  das  börsenmäßige
Tenningeschäft  in  Getreide  und  Mühlenfabrikaten  untersagt.  In  Hamburg  wurde  1887
die  Waren-Liquidationskasse  für  das  Termingeschäft  in  Kaffee  und  Zucker  gegründet.

4.  Hamburgs  und  Bremens  Stellung  auf  dem  Weltmärkte.
Von  Kurt  Wiedenscld.
Iviedcnfcld,  Die  nordwesteuropäischen  lvelthäfen  London—Liverpool—tsainburg—Bremen
—Amsterdam—Rotterdam—Antwerpen—ftavre  in  ihrer  Verkehrs-  und  kandelsbedentung.  Berlin,
Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  $03.  5.  297—302.
Hamburg  ist  derjenige  Festlandhafen,  der  wie  im  Verkehr  so  im  Handel  London  den
stärksten  Wettbewerb  macht,  obwohl  es  in  keinem  Artikel  eine  den  Weltmartt  beherrschende
Stellung  einnimmt.
Von  Massenrohstoffen  ist  nennenswert  nur  der  Rübenzucker,  dessen  Ausfuhr
der  Hamburger  Eigenhandel  für  Deutschland  und  den  größten  Teil  Österreichs  besorgt,
in  dessen  Amsatz  er  sich  von  Magdeburg  schon  in  ziemlich  lveitem  Amfang  befreit  hat.
Daneben  kommt  noch  die  Einfuhr  englischer  Kohle  in  Betracht,  deren  Absatzkreis  jedoch
ziemlich  eng  auf  die  dem  Elbcmündungshafen  benachbarten  Gebiete  beschränk  ist.  Den
zeitweise  recht  starken  Spiritusexport  und  den  nie  sehr  bedeutenden  Wollehandel  hat
dagegen  Hamburg  bereits  fast  ganz  an  Berlin  verloren;  und  hier  sitzen  auch  die
großen  Importhäuser,  auf  deren  Rechnung  hauptsächlich  das  in  der  Hamburgischen
Staüstik  erscheinende  Getreide  eingeführt  wird,  während  Bauinivolle  und  Petroleum
von  Bremen  aus  dirigiett  werden.  In  die  Einfuhr  des  europäischen  Bau-  und  Brennholzes ­
  teilt  sich  der  Elbehafcn  ebenfalls  mit  Berlin.
Dagegen  ist  Hamburg  einer  der  bedeutendsten  Kaffcemärkte  der  Welt,  nur  von
New  Vork  neuerdings  im  Amsatz  übertroffen,  Havre  jedoch  beträchtlich  überragend  und
nicht  nur  für  Deutschland,  sondern  auch  für  den  ganzen  Norden  und  Osten  Europas
der  Bezugsvermittler.  Den  Vorsprung,  den  in  den  achtziger  Jahren  sich  Havre  durch
die  schon  1882  erfolgte  Einführung  des  Kaffeetermingcschäfts  verschafft  hatte,  hat  der
Elbehafen  rasch  eingeholt,  nachdem  auch  er  diese  Geschästsform  im  Jahre  1888
organisiert  hat.  Es  ist  das  amerikanische  Gewächs,  und  zwar  sowohl  die  edlen  Sorten
Mittelamerikas  und  Westindiens  als  auch  der  gemeine  Brasilkaffec,  das  in  Hamburg,
wie  auch  in  Neiv  Bork,  Havre,  Antwerpen  und  Rotterdam  den  Markt  füllt,  während
die  Bohnen  Ostindiens  hauptsächlich  von  Amsterdam  aus  in  den  Konsum  gebracht
werden.
London  merkt  jedoch  den  Wettbewerb  des  Hamburger  Handels  nicht  so  sehr  in
diesen  Artikeln,  deren  Amsah  an  der  Themse  nicht  erheblich  ist,  als  vielinehr  in  all
den  zahllosen  Kolonialwaren,  für  die  sich  der  Elbchafen  bereits  selbständig  gemacht  hat,
ohne  doch  zu  einer  regelmäßigen  Marktbildung  schon  gelangt  zu  sein.  So  besteht  hier
ein  kräftiger  Eigenhandel  in  Kakao,  Tee,  Reis  und  Gewürzen,  in  tropischen  Nutzhölzern ­
  und  in  Läuten,  —  alles  Güterarten,  die  für  Londons  Handelsstellung  ausschlaggebende ­
  Bedeutung  haben;  und  ebenso  sind  gerade  Hamburgs  Exporteure  bereits  stark
in  die  fernen  Gebiete  eingedrungen,  in  denen  Londons  Kaufmannschaft  wettbewerblos
zu  herrschen  sich  gewöhnt  hatte.  Macht  sich  das  auch  quantitativ  noch  nicht  so  sehr
        <pb n="361" />
        350  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  I.  Weltwirtschaft.
bemerkbar,  so  ändert  es  doch  die  Stellung  des  Themse-Landels  zu  jenen  Erdstrichen
von  Grund  aus  und  trägt  vor  allem  den  Keim  unaufhaltsamen  Fortschritts  in  sich'
die  Bresche  ist  geschlagen.
Für  Bremen  ist  es  charakteristisch,  daß  es  sich  trotz  wenig  günstiger  Lage  durch
eine  festgefügte  Organisation  den  Großhandel  zweier  Artikel  erhalten  hat,  die  es  sonst
wohl  an  das  Hinterland  hätte  abgeben  müssen:  Baumwolle  und  Petroleum.
Die  Bremer  Baumwollbörse  ist  die  einzige  Vereinigung  dieser  Art,  die  sich
grundsätzlich  und  tatsächlich  über  den  Ortsbereich  ihres  Sitzes  hinaus  erstreckt.  Die
Gefahr,  daß  die  in  Mittel-  und  Süddeutschland  domizilierten  Spinnereien  dem  allgemeinen
Zug  der  Entwicklung  folgten  und  unter  Amgehung  des  bremischen  Eigenhandels  sich,
gestützt  auf  die  Arbitration  der  Liverpooler  Börse,  in  unmittelbare  Verbindung  mit  den
amerikanischen  Exporteuren  setzten,  hat  hier  erfinderisch  gemacht:  im  Jahr  1886  ist  die
Mitgliedschaft  der  Bremer  Börse  auf  die  innerdeutschen  Interessenten  ausgedehnt  und
diesen  eine  besondere  Vertretung  im  Vorstand  eingeräumt  worden;  einige  Jahre  darauf
sind  auch  die  österreichischen  Spinner  beigetreten.  Infolgedessen  besteht  jetzt  der  Vorstand
der  Baumwollbörse  Bremens  aus  zwölf  bremischen  Mitgliedern  und  sieben  Vertretern
der  Baumwollspinner;  und  zwar  entsendet  der  Verein  Süddeutscher  Baumwollspinner
(Augsburg),  das  Elsässische  Industrielle  Syndikat  (Mülhausen),  der  Verein  Sächsischer
Spinnereibesitzer  (Chemnitz),  der  Verband  Rheinisch-Westfälischer  Baumwollspinner
(M.  Gladbach),  der  Verband  der  Krimmitschauer  und  Werdauer  Vigognespinner  und
endlich  der  Verband  der  Baumwollindustriellen  Österreichs  (Wien)  je  einen  Vertreter,
während  das  siebente  Spinnermitglied  von  den  Delegierten  der  erstgenannten  fünf
deutschen  Verbände  erwählt  wird.  —  Durch  diese  Organisation  ist  es  gelungen,  das
Interesse  der  Großkonsumenten  mit  dem  Bestand  der  Bremer  Baumwollbörse  zu  verknüpfen ­
  und  ihr  durch  die  Zuweisung  sämtlicher  Arbitrationen  die  Grundlage  einer
selbständigen  Börsentätigkeit  sowie  die  Macht  zu  wirksamer  Vertretung  der  deutschen
Ansprüche  gegenüber  den  überseeischen  Lieferanten  und  gegenüber  den  Verfrachtern  zu
geben;  wiederholt  können  die  Jahresberichte  von  Erfolgen  erzählen,  die  in  der  Festsetzung ­
  der  Lieferungsbedingungen,  insbesondere  in  den  Qualitätsbestimmungcn  und  in
der  Auslegung  der  Verschiffungsgebräuche  erzielt  worden  sind.  Mit  der  Börse  ist
aber  zugleich  für  den  bremischen  Eigenhandel  ein  weites  Feld  selbständiger  Betätigung
erhalten  geblieben,  da  dasselbe  Interesse,  das  die  Spinner  zum  Beitritt  zu  der  eigenartigen ­
  Organisation  veranlaßt,  sie  auch  darauf  führt,  sich  in  ihren  Rohstoffabschlüssen
der  Vermittlung  der  bremischen  Kaufmannschaft  zu  bedienen,  wie  überhaupt  das  auf
realer  Grundlage  beruhende  Bestehen  einer  Börse  immer  wieder  Verkehr  herbeilockt.
Während  also  Lavre  zu  gutem  Teil  seinen  Baumwollhandel  an  die  Mittelpunkte
des  nordfranzösischen  Jndustriebezirks  hat  abgeben  müssen,  während  auch  Bremen  selbst
im  Wollegeschäft  seine  Position  nicht  behaupten  kann,  hat  es  doch  im  Baumwollhandel,
der  allgemeinen  Entwicklungsrichtung  entgegen,  seine  Bedeutung  noch  gesteigert  und  ist
jetzt  der  einzige  Platz  der  Erde,  der  sich  ebenbürtig  neben  Liverpool  stellen  kann.
Ferner  ist  Bremen  der  Sitz  der  Deutsch-Amerikanischen  Petroleum-Aktiengesellschaft ­
  und  damit  eines  Unternehmens  geworden,  das  in  ganz  Mitteldeutschland
den  Verkauf  des  amerikanischen  Petroleums  beherrscht,  das  auch  in  West-  und  Süddeutschland ­
  unmittelbar  tätig  ist  und  auf  Ostdeutschland  durch  die  mit  ihm  finanziell
zusammenhängende  Königsberger  Landelskompagnie  Einfluß  gewonnen  hat.  Die
bremische  Gesellschaft  ist  unter  den  von  der  Standard  Oil  Company  für  den
europäischen  Absatz  gegründeten  Unternehmungen  die  größte  geworden;  weder  die
Anglo-American  Oil  Company  Londons,  noch  die  American  Petroleum  Company
Rotterdams,  noch  die  vanslce  Petroleum  Aktieselalcab  Kopenhagens,  noch  endlich
die  Iocieta  Italo-Americana  del  Petrolio  Venedigs  können  sich  an  Weite  des
zugewiesenen  Geschäftsbereichs  oder  an  Löhe  des  Umsatzes  mit  ihr  messen.  Dabei  ist
        <pb n="362" />
        5.  Die  Baumwollkultur  in  Togo.

351

die  Lage  des  Weserhafens  für  die  Versorgung  seines  Konsumgebiets  nichts  weniger  als
günstig,  und  tatsächlich  wird  auch  fast  der  ganze  Verkehr  der  D.-A.-P.-A.-G.  über
Kamburg  und  Rotterdam  geleitet.  Wenn  trotzdem  die  Gesellschaft  ihren  Kandelssih
  in  Bremen  genommen  und  behalten  hat,  so  verdankt  das  die  Stadt  den  Gründem
und  bisherigen  Leitern  des  Anternehmens,  die,  Glieder  einer  bremischen  Familie  und
daher  mit  amerikanischen  Kandelsverhältniffen  vertraut,  zuerst  iu  Europa  die  Bedeutung
des  neuen  Leuchtstoffes  erkannt  und  im  Jahr  1862  mit  seiner  Einführung  begonnen
haben,  die  dann  dem  übermächtigen  Emporkommen  des  benachbarten  Elbehafens  im
Jahr  1886  durch  die  Einstellung  des  ersten  Tankdampfcrs  auf  dem  Atlantischen
Ozean  wirksam  entgegengetreten  sind  und  schließlich  den  Entschluß,  sich  an  die  Standard
Oil  Company  anzuschließen,  zur  rechten  Zeit  gefunden,  dem  deutschen  Anternehmungsgeist
  zugleich  den  gebührendeu  Einfluß  gewahrt  haben;  anders  als  in  den  übrigen
Petroleumgesellschaften  seiner  Mitgründung,  hat  der  amerikanische  Trust  nur  in  der
D.-A.-P.-A.-G.  nicht  die  Mehrheit  der  Aktien  im  Besitz,  und  deshalb  ist  diese  Gesellschaft ­
  noch  immer  als  ein  bremisches  Unternehmen,  nicht  schlechthin  als  ein  Organ  der
Standard  Oil  Co.  zu  bezeichnen.
Der  dritte  Zweig,  in  dem  die  Weserstadt  die  Bedeutung  eines  Weltmarktplatzes
hat,  ist  der  Tabakhandel;  er  ist  seit  jener  Zeit  hier  zentralisiert,  in  der  die  bremischen
Auswandrerschiffe  das  amerikanische  Gewächs  als  willkommene  Rückladung  in  die  Keimat
regelmäßig  mitzunehmen  begonnen  haben,  und  dann  dank  der  ihm  innewohnenden
Bcharrungskraft  festgehalten  worden.  Noch  heute  ist  Bremen  für  ausländischen  Tabak
der  wichtigste  Markt  der  Erde,  selbst  Liverpool  überragend  und  von  Amsterdam  nur
im  Kandel  der  ostindischen  Marken  übertroffen.
Endlich  nimmt  Bremen  eine  selbständige  Stellung  noch  im  Kandel  mit  Reis
und  mit  tropischen  Nutzhölzern  ein,  die  es  aus  Indien  bezieht;  im  Amsatz  des  amerikanischen ­
  Getteides  erhebt  es  sich  dagegen  ebenso  wie  im  Ausfuhrgeschäft  nicht  über
Lokalbedeutung  hinaus.

5.  Die  Baumwollkultur  in  Togo.
Von  Karl  Kelfferich.
Lselfferich,  Die  Baumwollfrage.  In:  Marine-Rundschau.  Redaktion:  Nachrichtenbureau
des  Reichs-Marine-Amts.  Jahrgang.  Berlin,  &amp;lt;£.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  igoq.  S.  66t—667.
Die  Baumwolle  spielt  in  der  gesamten  Erwerbs-  und  Verbrauchswirtschaft  der
europäischen  Industriestaaten  eine  solche  Rolle,  daß  durch  die  Gestaltung  der  Baumwollversorgung
  der  Nationalreichtum  dieser  Staaten  und  die  Lebenshaltung  ihrer
Bevölkerung  auf  das  stärkste  berührt  werden.  Nicht  zum  wenigsten  hängt  von  der
Lösung  der  Baumwollfrage  ab  die  wirtschaftliche  Machtstellung  des  alten  Europa
gegenüber  der  aufstrebenden  und  herrschlustigen  Tochter  jenseits  des  Ozeans.
Diese  Erkenntnis  hat  bewirkt,  daß  im  Laufe  der  letzten  Jahre  in  den  verschiedenen
europäischen  Industriestaaten  eine  rasch  anwachsende  Bewegung  entstanden  ist,  welche
die  Einführung  der  Baumwollkultur  auf  einer  möglichst  breiten  Basis  in  bisher  vernachlässigten ­
  Gebieten  bezweckt.  Abgesehen  von  Rußland,  wo  die  Verhältnisse  durchaus ­
  anders  liegen  als  in  Mittel-  und  Westeuropa,  ist  die  Bewegung  zugunsten  der
Ausdehnung  des  Baumwollbaus,  der  „Baumwollkulturkampf",  überall  aus  der  privaten
Initiative  der  uninittelbar  berührten  Kreise  hervorgegangen,  und  bei  aller  Anterstühung,
die  ihr  von  amtlichen  Stellen  zuteil  wird,  zieht  die  Bewegung  auch  in  ihrer  lveitercn
Entwicklung  ans  der  privaten  Initiative  ihre  beste  Kraft.
        <pb n="363" />
        352  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  !.  Weltwirtschaft.
Die  Bewegung  ist  organisiert  in  großen  Vereinigungen,  die  im  Wege  von  freiwilligen ­
  Beiträgen  ihrer  in  der  Hauptsache  aus  Interessenten  und  Intcressentenverbänden
bestehenden  Mitglieder  die  Mittel  zur  Förderung  der  Baumwollkultur  in  neuen  Gebieten
aufbringen.  In  Deutschland  hat  das  Kolonialwirtschaftlichc  Komitee  sich  bereits
im  Jahre  1900  entschlossen,  unter  Verzicht  auf  weitere  theoretische  Erörterung  in  der
Kolonie  Togo  einen  praküschen  Versuch  mit  der  Einführung  der  Baumwollkultur  nach
einem  wohlvorbereiteten  und  systematischen  Plane  zu  unternehmen.  In  England  wurden
die  von  einzelnen  Handelskammern  (vor  allen  von  Oldham,  Manchester  und  Liverpool) ­
  ausgehenden  Bestrebungen  im  Mai  1902  in  der  „British  Cotton  Growing
Association“  zusammengefaßt.  Im  Januar  1903  gründeten  die  französischen  Baumwollinteressenten
  nach  dem  deutschen  und  englischen  Vorbild  die  „Association  Cottoniere
  Coloniale“,  und  noch  in  demselben  Jahre  taten  sich  die  belgischen  Interessenten
gleichfalls  zu  einer  „Association  Cottoniere“  zusammen.
Es  ist  natürlich,  daß  die  einzelnen  Vereinigungen  ihr  Augenmerk  zunächst  auf
die  für  den  Baumwollbau  geeigneten  Kolonien  ihres  Heimatlandes  richteten;  daß  sie
auf  Grund  der  bisherigen  Kenntnisse  und  Erfahrungen  in  eine  Prüfung  darüber  eintraten, ­
  welcher  Teil  ihres  Kolonialbesitzes  für  die  Einführung  einer  leistungsfähigen
Baumwollkultur  den  besten  Erfolg  verspreche.
Soviel  bis  jetzt  feststeht,  kommen  in  erster  Linie  in  Betracht  die  westafrikanischen
Kolonien  Englands,  Frankreichs  und  Deutschlands,  in  denen  die  klimatischen  Verhältnisse,
die  Bodenbeschaffenheit  und  die  Bevölkerung  besonders  günstige  Vorbedingungen  für
den  Baumwollanbau  darstellen.  Die  einheimische  Baumwolle  ist  allerdings  überwiegend
in  einem  mehr  oder  weniger  verwilderten  Zustand,  aber  es  haben  sich  auch  unter  den
einheimischen  Arten  Qualitäten  gefunden,  die  der  Durchschnittsqualität  der  amerikanischen
Baumwolle  überlegen  sind,  und  vor  allem  hat  es  sich  als  möglich  gezeigt,  durch
Krellzungen  und  rationelle  Kulturmethoden  ein  Produkt  zu  gewinilen,  das  es  mit  dem
amerikanischen  durchaus  aufnehmen  kairn.
Neben  Westafrika  scheinen  vor  allem  Britisch-  und  Deutsch-Ostafrika,  sowie
Britisch-Zentralafrika  günstige  Aussichten  zu  bieten,  und  zivar  nameiltlich  für  die  Produktion ­
  einer  der  ägyptischen  Baumwolle  nahekommenden  Qualität.  Es  wird  namentlich
in  England  viel  bemerk,  daß  —  während  bisher  alle  Versuche,  die  ägyptische  Baumwolle
in  Amerika  oder  Indien  zu  naturalisieren,  gescheitert  sind  —  die  ägyptische  Baumwolle  in
Ostafrika  ihre  charakteristische  und  wertvolle  Eigenschaft,  den  langen  und  seidenartigen
Stapel,  behält.  Eine  Baumwollprobe  aus  Deutsch-Ostafrika  wurde  von  der  Liverpooler
  Baumwollbörse  als  „the  best  Egyptian  Substitute  ever  produced“  bewertet.
Abgesehen  von  den  beiden  genannten  Länderkomplexen,  kommen  für  die  Versuche
mit  Baumwollkulturen  in  dem  großen  „Cotton  Belt“  natürlich  noch  zahlreiche  andere
Gebiete  in  Betracht;  für  die  Engländer  vor  allem  Westindien,  woher  vor  hundert
Jahren  England  die  Äälfte  seines  Bedarfs  an  Rohbaumwolle  bezog;  für  Deutschland
außerhalb  seines  eigenen  Kolonialreichs  vor  allem  gewisse  Gebiete  in  Kleinasien,  in
denen  lvir  heute  schon  größere  wirtschaftliche  Interessen  haben.
Kurz,  es  ist  ein  gewaltiges  und  aussichtsvolles  Feld,  das  der  Tätigkeit  der
europäischen  Baumwollvereinigungen  offensteht.  Aber  auch  darüber  darf  man  sich
wohl  keinen  Illusionen  hingeben,  daß  es  großer  Aufwendungen  sowie  einer  ausdauernden
und  planmäßigen  Arbeit  bedürfen  wird,  um  dieses  Feld  für  die  europäische  Baumwollindustrie
  nutzbar  zu  machen.
Das  deutsche  Kolonialwirtschaftlichc  Komitee  darf  stolz  darauf  sein,  daß  es  nicht
nur  den  Anstoß  zu  der  wirksamen  Organisation  der  kolonialen  Baumwollkulturversuche
gegeben  hat,  sondern  daß  es  auch  mit  seiner  Arbeitsmethode  —  namentlich  in  Westafrika ­
  —  vorbildlich  gewirkt  hat.  Dieses  große  Verdienst  wird  auch  vom  Auslande
neidlos  anerkannt.
        <pb n="364" />
        5.  Die  Bamnwollkultur  in  Togo.

353

Das  System,  nach  welchen«  das  Kolonialwirtschaftliche  Komitee  bisher  in  Togo
gearbeitet  hat,  und  das  in  seinen  wesentlichen  Zügen  von  den  Engländern  und  Franzosen
in  ihren  wcstafrikanischen  Besitzungen  adoptiert  worden  ist,  geht  darauf  hinaus,  den
Baumwollanbau  als  Eingeborencnkultur,  d.  h.  als  Kleinkultur  der  ackerbautreibende!«
Eingeborenen,  einzuführen,  rind  z«var  unter  Zuhilfenahine  amerikanischer  Neger,  die
theoretisch  und  praktisch  in  der  Baumwollkultur  ausgebildet  sind.  Einige  solche
Baumwollexpcrtcn  sowie  die  notwendige  maschinelle  Ausrüstung  «vurden  von  dein  unter
der  Leitung  des  bekannten  Booker  Washington  stehenden  Tuskegee  Normal
and  Industrial  Institute  in  Alabama  beschafft.
In«  November  1900  trat  die  erste  Baum«vollexpedition  des  Kolonialwirtschaftlichen
Komitees  ihre  Ausreise  nach  Togo  an.  Ihre  Aufgabe  «var  eine  vorbereitende;  sie
sollte  die  Möglichkeit  einer  rationellen  BaunNvollkultur  als  Eingeborenenkultur  in  Togo
feststellen  und  gegebenenfalls  die  Marktfähigkeit  des  Produkts  für  die  deutsche  Industrie
nachweisen.  Die  Aufgabe  wurde  gelöst  durch  die  Errichtung  einer  Versuchs-  und
Lehrstation  in  Tove,  im  Zentrmn  des  für  den  Bautvollanbau  in  Betracht  kommenden
Gebiets,  und  durch  die  Errichtung  einer  Anzahl  von  kleineren  Versuchsfarmen  bei  den
einzelnen  Regierungsstationen,  deren  Leiter  angewiesen  waren,  den  Bestrebungen  der
Expedition  jede  mögliche  Förderung  angedeihen  zu  lassen.  Die  Pflanzung  in  Tove
stellte  in  zahlreichen  Versuchen  die  günstigste  Pflanzzeit  fest  und  ermittelte  die  für  den
Anbau  sich  am  besten  eignenden  Varietäten;  sie  zog  ferner  Eingeborene  aus  den
verschiedensten  Teilen  der  Kolonie  heran,  uin  sie  in  der  Änwendung  rationeller  Kulturmethoden,
  im  Gebrauch  von  Pflug,  Ginmaschine  und  Presse  us«v.  zu  unterweisen.
Auf  Grund  der  Erfahrungen  der  Versuchspflanzung  in  Verbindung  mit  denjenigen  der
Stationsfarmcn  konnte  das  Komitee  die  Ergebnisse  des  ersten  Versuchsjahres  (1901)
dahin  zusammenfassen,  daß  das  für  den  Baumwollanbau  geeignete  Areal  der  Kolonie
Togo  an  Ausdehnung  ungefähr  dein  Baumtvollareal  Ägyptens  entspreche;  daß  die
klimatischen  und  Bodenverhältnisse  für  die  Baumwolle  günstig  seien;  daß  die  erzielte
Baumwolle  in  ihrer  Qualität  «nindestens  der  Marke  middling  american  gleich,  in
ihrer  Ausgiebigkeit  jedoch  noch  verbesserungsfähig  sei;  daß  die  verhältnismäßig  dichte
Bevölkerung  zur  Aufnahme  der  Baumwollkultur  sich  hinreichend  «villig  und  intelligent
zeige;  daß  schließlich  die  Rentabilität  der  BaunNvollkultur  als  Eingeborcnenkultur  gesichert
erscheine,  sobald  eine  Verbilligung  des  Transports,  insbesondere  durch  den  Bau  einer
Eisenbahn  von  der  Küste  nach  dem  Äinterlande,  erreicht  sei.
Auf  dieser  im  ersten  Versuchsjahr  ge«vonnencn  Grundlage  ist  seither  mit
«vachsendem  Erfolg  weitergearbeitet  «vorden.  Vor  allem  ist  das  Koinitee  dazu  übergegangen, ­
  an  einzelnen  Plätzen  sch«varze  amerikanische  Baumwollfarmer  als  Lehrmeister
anzusiedeln  und  eine  Reihe  von  Stationen  zu  errichten,  die  mit  Ginmaschinen  und
Baumtvollpressen  ausgestattet  sind,  die  gleichzeitig  die  von  den  Eingeborenen  produzierte
Baum«volle  zu  bestimmten  Preisen  aufkaufen,  und  die  ferner  die  Eingeborenen  mit
dem  geeigneten  Saatgut  versehen.  Neben  der  Versuchspflanzung  in  Tove  ist  im
Atakpamebezirk  eine  Baumlvollschule  für  Eingeborene  errichtet  «vorden,  die  unter  der
Leitung  dreier  farbiger  Amerikaner  steht.  Diese  Organisation,  welche  den  Eingeborenen
vor  allem  den  Absatz  ihres  Erzeugnisses  außerordentlich  erleichtert  und  ihnen  damit  ein
erhöhtes  Interesse  am  Baumwollbau  gibt,  hat  ihre  Spitze  erhalten  in  der  im  Jahre
1903  eingerichteten  BauiMvollinspektion,  deren  Leitung  einem  erprobten  deutschamerikanischen ­
  Baumwollfarmer  anverttaut  ist,  und  der  außerdem  ein  in  Westafrika
erfahrener  Kaufmann  und  ein  Maschinenmeister  angehören.  Die  Mitglieder  der
Jnspettion  bereisen  während  der  Pflanzungs-  und  Erntcperiodc  das  ganze  Baumwollgebiet,
  um  den  Pflanzern  mit  Rat  und  Tat  zur  Seite  zu  stehen.  Sie  überwachen
ferner  die  Versuchsstation,  die  Baumtvollschule,  die  Aufkaufs-  und  Ginstationen.
Mulla«,  VoUswirtschaftliches  Lesebuch.  23
        <pb n="365" />
        354  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  II.  Industriestaat.

Der  Erfolg  der  bisherigen  Tätigkeit  ist  eine  Verbilligung  des  Sinnens  und  —
durch  eine  vorteilhaftere  Pressung  —  auch  des  Transports,  ferner  eine  Steigerung  der
Ausgiebigkeit  der  Baumwolle,  eine  fortschreitende  Verbesserung  der  Qualität  und  eine
erhebliche  Vergrößerung  der  Anbaufläche  und  der  Erntemenge.  Kreuzungsversuche
amerikanischer  mit  einheimischer  Saat  haben  für  die  Togo-Baumwolle  als  bisher  höchste
Taxe  ergeben:  „fully  good  middling,  etwa  30  mm  Stapel,  Wert  am  25.  Februar  1904
75  Pfennig  pro  Vs  kg.“  Der  Ernteertrag  des  ersten  Versuchsjahres  hat  25000  Pfund
entkernte  Baumwolle  ergeben,  die  Ernte  des  zweiten  Versuchsjahres  stellte  sich  auf
50000  Pfund,  1903  wurden  100000  Pfund  erzielt,  die  jetzt  hereinkommende  Ernte
von  1904  wird  auf  200000  Pfund  geschätzt,  und  in  diesem  Jahre  ist  es  gelungen,
die  Anbaufläche  auf  das  Fünffache  zu  vermehren,  so  daß  für  1905  eine  Ernte  von
etwa  1  Million  Pfund  erwartet  werden  kann.  Auch  diese  letztere  Menge  ist,  absolut
genommen,  noch  verschwindend  klein,  aber  die  rasche  und  progressive  Zunahme  der
Produktion  berechtigt  zu  guten  Erwartungen  für  die  Zukunft.
Wie  nun  auch  die  bis  jetzt  vorliegenden  bescheidenen  Anfänge  mit  unserer
kolonialen  Baumwollkultur  sich  gestalten  mögen,  zwei  Gewinne  können  heute  schon
verzeichnet  werden.
Der  erste  Gewinn  ist,  daß  es  zum  erstenmale  an  einem  ganz  besonders  wichtigen
Einzelfall  einem  großen  Teil  der  deutschen  Industrie  und  des  deutschen  Pandels  zum
Bewußtsein  gekommen  ist,  wie  es  unter  Amständen  für  die  Sicherung  unserer  heimischen
Volkswirtschaft  notwendig  werden  kann,  auf  die  natürlichen  Pilfsquellen  unserer  Kolonien
zurückzugreifen,  und  daß  zuin  erstenmale  ein  großer  Teil  der  deutschen  Industrie  und
des  deutschen  Pandels  sich  zu  einem  einheitlichen  Vorgehen,  das  die  Nutzbarmachung
unserer  kolonialen  Pilfsquellen  bezweckt,  zusammengeschlossen  hat.
Der  zweite  Gewinn  ist,  daß  die  Leitung  und  die  bisherigen  Erfolge  der  deutschen
Baumwollunternehmung  die  Aussicht  eröffnen,  daß  die  wirtschaftliche  Energie  in  Verbindung ­
  mit  der  wissenschaftlichen  Gründlichkeit  —  die  Eigenschaften,  denen  das  neue
Deutschland  seinen  großen  wirtschaftlichen  Aufschwung  verdankt  —  auch  aus  kolonialem
Felde  schließlich  sich  durchsetzen  werden.  Jedenfalls  hat  Deutschland  in  seinem
Baumwollunternehmen  zum  erstenmale  auf  kolonialem  Gebiete  bahnbrechend  und
vorbildlich  auch  für  die  größeren  und  älteren  Kolonialmächte  gewirkt.

II.  Das  Problem  des  Industriestaates.
1.  Der  Übergang  Deutschlands  vom  Agrarstaate
zum  Industriestaats.
Von  Ludwig  Pohle.
Pohle,  Die  Entwicklung  des  deutschen  Wirtschaftslebens  im  $.  Jahrhundert.  Fünf
Vorträge.  Leipzig,  B.  G.  Teubner,  ,904.  S.  $-23.
Bis  zur  Gründung  des  neuen  Reichs  ist  die  schärfere  Ausprägung  des  industriestaatlichen ­
  Charakters  Deutschlands  ganz  überwiegend  das  Ergebnis  der  Entwicklung
der  innerdeutschen  Verhältnisse.  Das  Maß  von  Industrialisienlng,  das  Deutschland
bis  zu  diesem  Zeitpunkte  erreichte,  hat  es  in  der  Pauptsache  aus  eigener  Kraft  erreicht.
Der  Pandelsverkehr  mit  dem  Auslande  ist  dagegen  zur  Erklärung  der  Erscheinung  erst
        <pb n="366" />
        m

23*

1.  Der  Übergang  Deutschlands  vom  Agrarstaate  zum  Industriestaate.  355
in  zweiter  Linie  heranzuziehen.  Die  Kauptursache  der  Zunahme  der  gewerblichen
Quote  der  Bevölkerung  bis  1871  ist  im  Grunde  höchst  einfacher  Natur.  Sie  liegt
in  der  fortschreitenden  Loslösung  der  gewerblichen  Tätigkeit  von  der  .Hauswirtschaft
und  ihrer  Verselbständigung  zu  besonderen  Berufen.  Bei  immer  mehr  Gewerbeerzeugnissen
  tritt  an  die  Stelle  der  familienwirtschastlichen  Eigenproduktion  die  berufsmäßige ­
  gewerbliche  Verstellung.  Lind  dieser  Prozeß,  z.  B.  das  Aufhören  des  Spinnens
und  Webens  für  den  eigenen  Bedarf,  war  unbedingt  notwendig,  wenn  man  der
Vorteile  der  neuen  Technik,  die  für  diese  Gewerbe  im  18.  Jahrhundert  erfunden  worden
war,  teilhaftig  werden  wollte.  Nur  bei  einer  Produktion  im  großen  konnten  die  neuen
Arbeitsmethoden  ihre  gewaltig  verbilligende  Wirkung  entfalten.  Infolgedessen  ist  nicht
nur  in  den  Städten,  sondern  auch  in  den  Dörfern  im  19.  Jahrhundert  die  gewerbliche
Arbeit  im  Kaufe  für  die  Bedürfnisse  des  Kaufes,  die  zu  Anfang  des  Jahrhunderts
noch  so  erheblichen  Amfang  besaß,  imnier  mehr  eingestellt  worden.  Das  Spinnen  und
Weben,  das  Nähen  nnd  Schneidern,  das  Backen  und  Schlachten,  das  Seifekochen
und  Lichterziehen,  das  Bierbrauen  und  Krauteinlegen  und  noch  eine  ganze  Reihe
anderer  gewerblicher  Arbeiten,  sie  hören  zunehmend  auf,  hauswirtschaftliche  Tätigkeiten
zu  sein,  und  verselbständigen  sich  zu  besonderen  gewerblichen  Berufen.  Statistisch  stellt
sich  der  Vorgang  aber  als  eine  Zunahme  der  gewerblichen  auf  Kosten  der  landwirtschaftlichen ­
  Quote  der  Bevölkerung  dar.
Eigentlich  handelt  es  sich  dabei  freilich,  wie  unschwer  zu  erkennen,  nur  uni  eine
scheinbare  Verschiebung.  Denn  die  Landwirte,  deren  Zahl  nach  der  Statistik  abnimmt,
dürfen  nur  cum  g7ano  salis  als  Landwirte  bezeichnet  werden.  In  Wirklichkeit  sind
sie  Berufszwitter,  die  vielleicht  2 /a  ihrer  Arbeitszeit  mit  landwirtschaftlichen  und  Vz  mit
gewerblichen  Arbeiten  beschäftigt  sind.  Wenn  nun  an  Stelle  dieses  Zustandes  ein
neuer  tritt,  bei  dem  sich  die  Landwirte  viel  ausschließlicher  der  Arproduktton  widmen,
auf  die  Eigenproduttion  der  von  ihnen  gebrauchten  Gewerbeprodutte  aber  verzichten,
diese  vielmehr  von  fremden  Wirtschaften  fertig  beziehen,  so  ist  klar,  daß  in  der  Stattstik
hieraus  eine  prozentuale  Zunahme  der  Gewerbtreibenden  sich  ergeben  muß.  Denn
die  Stattstik  ermittelt  ja  nur,  wieviel  Menschen  sich  berufsmäßig  den  verschiedenen
Produttionszwcigen  widmen,  —  und  die  Zahl  der  berufsmäßigen  Gewerbtreibenden
nimmt  naturgemäß  durch  diese  Entwickelung  zu  —  sie  untersucht  aber  nicht,  wieviel
gewerbliche  Arbeit  früher  und  jetzt  in  den  einzelnen  Laushaltungen  geleistet  worden  ist.
In  Wahrheit  handelt  es  sich  aber  bei  dem  Vorgang,  der  statistisch  als  ein  relattves
Wachstum  der  Industrie  erscheint,  nicht  um  einen  Rückgang  der  Landwirtschaft,  sondern
nur  um  eine  Einschräntting  der  hausgewerblichen  Eigenproduktton.  Die  wirkliche  volkswirtschaftliche ­
  Bedeutung  der  Landwirtschaft  wird  jedenfalls  durch  diesen  Vorgang  an
sich  nicht  vermindert.
Zu  dieser  ältesten  und  vielleicht  wichtigsten  Arsache  der  wachsenden  Industrialisierung
der  modernen  Kulturstaaten  gesellt  sich  als  zweiter  in  der  gleichen  Richtung  wirkender
Amstand  die  zunehmende  Ersetzung  organisierter  durch  unorganisiette  Materie,  wie
Sombart,  der  zuerst  hierauf  aufmerksam  gemacht  hat,  den  Vorgang  treffend  bezeichnet.
Wenn  z.  B.  das  Kolz  als  Brennmaterial  durch  die  Kohle  und  als  Baumaterial  beim
Käufer-,  Brücken-  und  Schiffsbau  durch  das  Eisen  verdrängt  wird,  so  ergibt  sich  hieraus
in  der  Berufsstatistik  ein  Anwachsen  der  Industrie,  weil  die  im  Bergbau  und  in  den
Eisengewerben  beschäftigten  Personen  der  Berufsabtcilung  Industrie  zugezählt  werden.
Das  gleiche  Resultat  wird  erzielt,  wenn  an  die  Stelle  des  tierischen  Motors  in  Bergbau ­
  und  Industrie  die  Dampfmaschine  tritt,  wie  dies  bei  uns  um  die  Mitte  des  letzten
Jahrhunderts  in  großem  Amfange  geschah.  Ein  erheblicher  Teil  der  Verschiebung,
die  in  den  Anteilen  der  landwirtschaftlichen  und  der  gewerblichen  Bevölkerung  an  der
Gesamtvolkszahl  eingetreten  ist,  ist  auf  Rechnung  dieses  Amstandes  zu  setzen.
        <pb n="367" />
        356  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  II.  Industriestaat.

Neben  diesen  beiden  Äauptursachen,  welche  vor  1870  die  Ambildung  Deutschlands
vom  Agrarstaat  zum  Industriestaat  bewirkt  haben,  hat  nun  aber  auch  schon  in  dieser
Zeit  die  Gestaltung  des  Handelsverkehrs  mit  dem  Auslande  eine  Rolle  gespielt,  wenn
auch  nur  eine  Rolle  von  sekundärer  Bedeutung.  Es  ist  durchaus  falsch,  wenn  man
Deutschland  als  ein  Land  hinstellt,  das  im  Beginn  des  19.  Jahrhunderts  noch  über
einen  großen  Überfluß  an  Bodenprodukten  verfügte,  von  dem  es  einen  Teil  dem  Auslande
  mitteilte.  Allerdings  hat  Deutschland  damals  einen  beträchtlichen  Getreide-,  Lolzund
  Schafwolleexport  gehabt,  allein  bei  Bodenproduktcn  im  ganzen  ergibt  sich  keine
Mehrausfuhr,  sondern  im  Gegenteil  eine  Mehrcinfuhr.  Soweit  wir  den  deutschen
oder  wenigstens  den  preußischen  Außenhandel  statistisch  zu  verfolgen  in  der  Lage  sind,
immer  zeigen  die  Zahlen,  daß  Deutschland  das  ganze  19.  Jahrhundert  hindurch  in
gewissem,  wenn  auch  zunächst  noch  recht  bescheidenem  Amfange  ein  Exportindustriestaat
gewesen  ist,  d.  h.  daß  bei  Bodenprodukten  seine  Einfuhr  größer  war  als  seine  Ausfuhr,
während  bei  industriellen  Fabrikaten  umgekehrt  der  Export  den  Import  übertraf.  Die
Kargheit  des  deutschen  Bodens  machte  es  den  Bewohnern  unseres  Vaterlandes  auch
damals  schon  unmöglich,  die  Bodenprodukte,  die  sie  in  Form  von  Nahrungs-  und
Genußmitteln  sowie  von  Rohstoffen  von  auswärts  bezogen,  dem  Auslande  wieder  mit
Bodcnerzeugnissen  zu  bezahlen,  sondern  sie  mußten  ihm  für  die  empfangenen  Agrarprodukte ­
  zum  großen  Teil  Erzeugnisse  des  deutschen  Gewerbefleißes,  insbesondere
Gewebe,  anbieten.  Die  Kolonialwaren,  welche  Deutschland  in  den  ersten  Jahrzehnten
des  letzten  Jahrhunderts  einführte,  wurden  zum  großen  Teil  insbesondere  mit  schlesischer
Leinwand  bezahlt.  And  nicht  einmal  den  gesamten  Flachs,  den  die  deutsche  Leinenindustrie
  damals  verarbeitete,  konnte  Deutschland  selbst  produzieren.  Der  Libergang
zum  Exportindustriesystem,  den  die  deutsche  Volkswirtschaft  nach  der  Wiedererrichtung
des  Reichs  in  beständig  wachsendem  Maße  vollzog,  war  also  nichts  absolut  Neues  für
Deutschland.  Neu  und  unerhört  war  nur  das  Tempo,  in  dem  seit  1871  und  speziell
in  den  letzten  beiden  Jahrzehnten  des  Jahrhunderts  die  Ausbreitung  der  Exportindustrie
vor  sich  ging.  Vor  der  Gründung  des  Reichs  belief  sich  die  Mehrausfuhr  an
Fabrikaten  erst  auf  einige  100  Millionen  Mark,  am  Schluß  des  Jahrhunderts  dagegen
betrug  sie  über  1  Vs  Milliarde.  In  diesem  beschleunigten  Anwachsen  der  Exportindustrie
haben  wir  die  Hauptursache  dafür  zu  erblicken,  daß  auch  nach  1871  die  Zunahme  des
industriellen  auf  Kosten  des  agrarischen  Deutschland  noch  weitere  Fortschritte  gemacht
hat.  Nach  1870  liegen  also  die  Wurzeln  dieser  Erscheinung  nicht  mehr  hauptsächlich
in  den  internen  deutschen  Verhältnissen,  sondern  sie  sind  in  erster  Linie  zu  suchen  in
der  Gestaltung  der  Handelsbeziehungen  zum  Auslande.  Daneben  hat  sich  allerdings
auch  nach  1870  der  Prozeß  des  Aufhörens  der  gewerblichen  Eigenproduktion  und  der
Ersetzung  organisierter  durch  unorganisierte  Materie  noch  weiter  fortgesetzt.  In  der
letzteren  Beziehung  erinnere  ich  nur  an  die  gewaltige  Entwickelung  der  chemischen
Industrie  seit  1870,  die  zu  einem  nicht  geringen  Teile,  wie  z.  B.  bei  der  Verdrängung
der  von  der  Landwirtschaft  angebauten  Farbpflanzen  durch  die  aus  dem  Steinkohlenteer
gewonnenen  Farbstoffe,  mit  dem  zuletzt  erwähnten  Vorgang  zusammenhängt?)
Die  wirtschaftlichen  Beziehungen  Deutschlands  zum  Auslande  haben  indessen
nicht  bloß  auf  dem  Wege  der  Ausbreitung  des  Exportindustricsystems  den  Übergang
Deutschlands  zum  überwiegenden  Industriestaat  gefördert.  Betrachtet  man  die  neueste
ökonomische  Entwickelung  Deutschlands  lediglich  unter  dem  Gesichtspunkte  des  Übergangs
zum  Exportindustrialisinus,  so  stößt  man  auf  eine  mit  dieser  Annahme  in  keiner
Weise  zu  vereinigende  Tatsache,  nämlich  die  Tatsache,  daß  unsere  Produktion  auf
industtiellem  Gebiete  offenbar  schneller  wächst  als  unsere  Ausfuhr  an  Fabrikaten,  und
daß  demgemäß  unsere  Fabrikatenausfuhr  einen  abnehmenden  Teil  unserer  industtiellcn

*)  s.  de»  Aufsatz  von  L.  L.  6uber  „Die  chemische  Industrie"  S.  326  -  528.  —  G.  M.
        <pb n="368" />
        1.  Der  Übergang  Deutschlands  vom  Agrarstaate  zum  Industriestaate.  357
Produktion  darstellt.  Kier  liegt  ein  Wachsen  der  Aufnahmefähigkeit  des  inneren
Marktes  der  deutschen  Volkswirtschaft  vor,  das  aber  aus  den  vorhin  erörterten  primären
Ursachen  der  wachsenden  Industrialisierung  und  auch  aus  der  Zunahme  des  Volkswohlstandes, ­
  die  einen  steigenden  Teil  des  Einkommens  für  Industrieerzeugnisse  auszugeben
gestattete,  allein  nicht  erklärt  werden  kann.  So  sehr  diese  Erscheinung  vom  Standpunkte ­
  des  Exporündustriesystems  ein  unlösbares  Rätsel  bleibt,  so  einfach  gestaltet  sich
ihre  Erklärung  vom  Standpunkte  des  Exportkapitalismus  aus.  Deutschland  war  bis
nach  der  Mitte  des  Jahrhunderts  ein  kapitalarmes  Land,  und  einen  großen  Teil  des
Kapitals,  das  es  zum  Bau  seiner  Eisenbahnen  und  der  städtischen  Pferdebahnen,
für  Gas-  und  Wasserwerke  und  andere  Unternehmungen  brauchte,  lieh  es  damals  von
seinen  reicheren  Nachbarstaaten  im  Westen,  insbesondere  von  England  und  Belgien.
Infolgedessen  mußte  es  dem  Auslande  Zinsen  bezahlen.  Die  Ausgleichung  solcher
Forderungen  geschieht  aber  bekanntlich  in  der  Regel  nicht  durch  bares  Geld,  sondern
durch  Warensendungen.  Bis  1870  ist  die  deutsche  Handelsbilanz  daher  meist  akttv,
sie  zeigt  einen  Überschuß  der  Warenausfuhr  über  die  Wareneinfuhr.  Nach  dem
Deutsch-Französischen  Kriege  schlägt  dieses  Verhältnis  in  sein  Gegenteil  um,  zunächst  vor
allem  unter  dem  Einfluß  der  Kriegskostenentschädigung  von  5  Milliarden,  die  Frankreich ­
  an  Deutschland  zu  zahlen  hatte,  und  die  einen  gewaltigen  Warenstrom  nach
Deutschland  führte,  später  namentlich  infolge  des  Amstandes,  daß  sich  Deutschland
immer  mehr  aus  einem  Schuldnerstaat  in  einen  Gläubigerstaat  umwandelt.  Namentlich
seit  dem  Ende  der  achtziger  Jahre  wird  die  Auswanderung  deutschen  Kapitals  in  das
Ausland  eine  ganz  regelmäßige  und  stetig  größere  Bedeutung  gewinnende  Erscheinung.
Durch  die  Zinsenansprüche,  die  Deutschland  für  das  geliehene  Kapital  an  das  Ausland
zustehen,  ist  seine  Handelsbilanz  immer  stärker  passiv  geworden.  In  den  letzten  Jahren
des  Jahrhunderts  betrug  die  Spannung  zwischen  dem  Einfuhrüberschuß  bei  Lebensmitteln, ­
  sowie  indtlsttiellen  Rohstoffen  und  dem  Ausfuhrüberschuß  bei  Fabrikaten  über
1  Milliarde  Mark  (1077,5  Millionen  Mark).  Zur  Bezahlung  dieses  Defizits  des
deutschen  Außenhandels  stand  aber  neben  den  Einnahmen  der  Reederei  und  der  Seeversicherung ­
  usw.  nach  Schätzung  von  sachverständiger  Seite  ein  Zinsguthaben  Deutschlands ­
  an  das  Ausland  von  etwa  7—800  Millionen  Mark  zur  Verfügung.  Dieses
Zinsguthaben  fließt  Deutschland  regelmäßig  in  Gestalt  von  ausländischen  Nahrungsmitteln ­
  und  Rohstoffen  für  die  Industrie  zu.  ünd  Deutschland  erhält  auf  diese  Weise
durch  das  im  Auslande  in  den  verschiedensten  Formen  angelegte  deutsche  Kapital  die
Möglichkeit  zur  Anterhaltung  einer  größeren  industriellen  Bevölkerung,  als  es  sonst
ernähren  könnte.  Erst  die  wachsende  Anlage  deutscher  Kapitalien  im  Auslande  hat
uns  also  instandgesetzt,  einen  großen  Teil  der  industriellen  Arbeiterschaft  für  die
Bedürfnisse  des  inländischen  Marktes  zu  beschäftigen,  statt  ihn  Exportwaren  Herstellen
zu  lassen.  Allein  zugleich  ergibt  sich  hieraus,  daß  das  Steigen  der  Aufnahmefähigkeit
des  inneren  Marktes  in  diesem  Falle  keine  Zunahme  der  wirtschaftlichen  Selbständigkeit
Deutschlands,  sondern  im  Gegenteil  sich  steigernde  Abhängigkeit  vom  Auslande  bedeutet.
        <pb n="369" />
        358  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  II.  Industriestaat.

2.  Die  Gefahren  des  Industriestaates?)
Von  Karl  Oldenberg.
Dldenberg,  Deutschland  als  Industriestaat.  Vortrag.  Göttingen,  vandenhoeck  nnd
Ruprecht,  ;8Y7.  S.  6  und  S.  3(—33.
Jede  Volkswirtschaft  ist  ein  Organismus,  der  seinen  Schwerpunkt  in  sich  selbst
zu  gewinnen  sucht.  Dieser  Schwerpunkt  aber  hängt  ab  von  einem  gewissen  Gleichgewicht ­
  der  Bestandteile.  Vor  zwei  bis  drei  Menschenaltcrn  war  Deutschland  noch
beinahe  Agrarstaat.  Die  Industriefabrikate,  deren  es  bedurfte,  tauschte  es  großenteils
vom  Auslande,  namentlich  von  England  und  Frankreich,  unvorteilhaft  ein.  Da  begann
die  große  Agitation  für  Schaffung  einer  eignen  Industrie  Deutschlands.  Friedrich  List,
der  große  Schuhzöllner,  verglich  die  deutsche  Volkswirtschaft  mit  dem  Körper  eines
arbeitenden  Mannes,  der  nur  einen  natürlichen  Arm  besitzt,  die  Landwirtschaft,  und
auf  der  andern  Seite,  für  seinen  industriellen  Bedarf,  sich  mit  einem  künstlichen  Arm
behelfen  muß.  Er  wollte,  daß  dieser  deutsche  Mann  sich  seinen  zweiten  natürlichen
Arm  wachsen  lassen  sollte,  und  wies  neidisch  auf  den  englischen  Nachbar  hin,  der
damals  zwei  Arme  hatte.  Inzwischen  ist  England  unversehens  soweit  fortgeschritten,
daß  es  heute  wieder  nur  einen  Arm  hat,  nur  auf  der  andern  Seite  wie  früher.  Es
braucht  für  seinen  landwirtschaftlichen  Bedarf  den  künstlichen  Arm  der  Getreideeinfuhr.
Einen  großen  Staat  mit  nur  einem  industriellen  Arm,  wie  England  heute,  kannte  man
damals  überhaupt  nicht.  Man  strebte  zur  Vollständigkeit,  zur  Zweiarmigkeit,  zur  volkswirtschaftlichen ­
  Selbständigkeit.  So  lenkte  auch  Deutschland  in  diejenige  Bahn  ein,
die  man  als  die  des  wirtschaftlichen  Fortschritts  anzusehen  gewöhnt  ist;  es  wurde  zunächst
zweiarmig  und  schritt  dann  dazu  fort,  seinen  alten  Arm  verkümmern  zu  lassen.  And
wie  auf  Kommando  folgten  die  andern  Staaten  in  dieser  Selbstverstümmelungsprozedur  mit.
Indes  das  Bild  ist  in  einer  Beziehung  irreführend,  das  List  damals  brauchte.
Die  beiden  Arme,  der  landwirtschaftliche  und  der  industrielle,  sind  nicht  gleichwertig,
sondern  der  landwirtschaftliche,  der  jetzt  verkümmernde,  ist  der  unendlich  wichtigere  und
unentbehrlichere;  ohne  Industrie  kann  man  leben,  aber  nicht  ohne  Nahrungsmittel.
Machen  wir  auch  das  uns  anschaulich.  Wenn  man  eine  Nation  für  sich  isoliert  ins
Auge  faßt,  aus  der  Weltwirtschaft  herausgelöst,  so  ist  es  klar,  daß  sic  in  erster  Linie
Landwirtschaft  treiben  muß,  um  zu  leben.  Ist  die  Landwirtschaft  so  ergiebig,  daß  die
landwirtschaftliche  Bevölkerung  über  ihren  eignen  Nahrungsbedarf  hinaus  noch  einen
Überschuß  von  Nahrung  gewinnt,  so  kann  von  diesem  Überschuß  eine  industrielle
Bevölkerung  im  Lande  ernährt  werden,  die  mit  ihren  Fabrikaten  die  für  sie  disponiblen
Nahrungsmittel  kauft.  Die  Größe  der  Industriebevölkerung,  die  eine  solche  isolierte
Natton  ernähren  kann,  wird  also  genau  bestimmt  durch  den  Überschuß  an  Nahrung,
den  die  landwirtschaftliche  Bevölkerung  über  ihren  eigenen  Bedarf  hinaus  dem  vaterländischen ­
  Boden  abzugewinnen  im  stände  ist.  Wenn  eine  Landbevölkerung  von  30
Millionen  Nahrung  für  50  Millionen  produziert,  so  können  20  Millionen  von  Industrie
und  sonstigen  Berufsarten  leben.  Die  Volkswirtschaft  ist  verglichen  worden  einem
Etagenbau:  das  starke  Erdgeschoß  ist  die  Landwirtschaft  und  trägt  den  industriellen
Äberbau,  die  obere  Etage,  auf  seinen  Schultern.  Solange  noch  unbebauter  Boden
verfügbar  ist,  kann  das  Erdgeschoß  ausgebaut  werden  bis  an  die  Landesgrenze,  und
das  verbreiterte  Erdgeschoß  kann  eine  entsprechend  verbreiterte  industtielle  Etage  ttagen.

*)  vgl.  zu  diesen  Ausführungen  den  folgenden  Aufsatz  von  Heinrich  Dietzel  „Über  die
Bedeutung  einer  Industrialisierung  der  heutigen  Rohstoffstaaten  für  die  Erportindnstiie  Englands,
Deutschlands  usw."  5.  36z-36S.  —  G.  IH.
        <pb n="370" />
        2.  Die  Gefahren  des  Industriestaates.

359

Weiter  als  der  landwirtschaftliche  -Unterbeut  reicht,  kann  aber  die  industrielle  Etage
natürlich  nicht  fortgesetzt  werden,  —  es  sei  denn,  daß  ihre  Bewohnerschaft  von  ausländischer ­
  Nahrung  lebt  und  ihre  Fabrikate  gegen  diese  ausländische  Nahrung  eintauscht,
also  Exporündustrie  wird,  die  für  das  Ausland  arbeitet  und  vom  Auslande  lebt.  Das
industrielle  Stockwerk  wächst  dann  seitlich  weiter  in  die  Lust  hinaus  und  über  die
Landesgrenze  hinaus,  über  fremden  Boden  hin,  künstlich  gestützt  auf  die  Pfeiler  des
auswärtigen  Handels,  die  auf  fremdem  Grund  und  Boden  ruhen,  von  dem  es  seine
Nahrung  bezieht.  Mit  dem  Augenblick,  wo  eine  solche  Exportindustrie  anseht  und
also  die  Entwicklung  zum  Industriestaat  beginnt,  verschiebt  sich  der  Schwerpunkt  des
volkswirtschaftlichen  Körpers  nach  außen;  mit  Kilfe  der  künstlichen  Pfeiler  kann  er
zwar  sich  halten,  aber  diese  Pfeiler  auf  fremdem  Boden  stehen  nur  so  lange,  als  der
Eigentümer  des  fremden  Bodens  sie  stehen  läßt.  Wenn  er  eines  Tages  den  Boden
selbst  benutzen  will,  so  stürzt  mit  den  Pfeilern  der  überragende  Etagenbau  zusammen.
Wenn  wir  eine  Exportindustrie  von  5  Millionen  Menschen  gründen,  die  von
amerikanischem  Getreideüberschuß  lebt,  so  sind  diese  5  Millionen  mit  ihrer  künftigen
Existenz  eben  darauf  angewiesen,  daß  das  amerikanische  Getreide  dauernd  überschüssig
und,  speziell  für  sie,  im  Austausch  mit  ihren  Fabrikaten  verfügbar  sei.  Alle  Exportindustrie ­
  ist  ihrer  Natur  nach  prekär,  und  in  diesen  immer  prekäreren  Zustand  treibt
der  Industriestaat  hinein.
Solange  die  Exportindustrie  klein  ist,  hat  das  nicht  viel  zu  sagen.  Wenn  sie
aber  von  Jahr  zu  Jahr  um  sich  greift  und,  wie  in  England,  die  große  Mehrzahl  der
Bevölkerung  umfaßt,  so  steht  die  ganze  Volkswirtschaft  auf  Stützen,  und  der  Zusammenbruch ­
  dieser  Stützen  wäre  das  Ende  der  Naüon.  Entwicklung  zum  Industriestaat  heißt
Abhängigkeit  vom  Ausland,  und  Volkswirtschaft  auf  eigener  Nahrungsbasis  heißt
Unabhängigkeit.  Eine  Nation  darf  Industriestaat  nur  werden,  wenn  sie  der  Dauer
ihres  auswärtigen  Kandels  sicher  ist.
Die  heute  übliche  Pflege  der  Exporündustrie  ist  eine  kurzsichtige  Politik  nach  dem
Kerzen  des  Kapitals.  Die  wachsende  exportindustrielle  Bevölkerung  findet  in  einer
nicht  fernen  Zukunft  weder  Absatz  für  ihre  Produkte  noch  Brot  für  ihre  Existenz.
Das  Brot  wird  zunächst  verteuert  werden;  aber  bei  sinkendem  Werte  des  Exports  und
bei  abnehmender  Zinszahlung  von  seiten  des  Auslandes  wird  das  Brot  nicht  einmal
zum  alten  Preise  bezahlbar  sein.  Die  Brotländer  werden  in  der  Lage  sein,  der  alten
Welt  ihre  Bedingungen  zu  diktieren.  Nur  durch  politischen  Zwang  wäre  dieser
Abhängigkeit  zu  entgehen,  dadurch  also,  daß  wir  mit  Waffengewalt  Amerika  zwingen,
uns  länger  Getreide  zu  liefern,  als  seinem  wirtschaftlichen  Interesse  entspricht.  Das
heißt,  wir  müßten  die  wirtschaftlich  aufstrebenden  Staaten  zwangsweise  auf  der  Stufe
des  Agrarstaats  zurückhalten.  Ich  kann  mir  schlechterdings  kein  Bild  davon  machen,
wie  das  geschehen  soll,  und  halte  auch  den  wahrscheinlichen  Erfolg  einer  Messung  der
Kräfte  für  ungünstig;  nicht  weil  wir  an  sich  die  Schwächeren  wären,  sondern  weil  wir
in  diesem  Kampfe  die  idealen  Mächte  gegen  uns  hätten:  das  berechtigte  Sweben  nach
nationaler  Entwicklung.
Die  andere  Konsequenz  ist  die  Arbeitslosigkeit  und  Brotlosigkeit  der  exportindustriellen ­
  Bevölkerung,  und  zwar,  was  zu  betonen  ist,  eine  plötzliche  Brotlosigkeit,
und  ferner,  unter  der  Voraussetzung,  daß  es  noch  eine  Anzahl  Jahrzehnte  bis  dahin
Zeit  hat,  eine  plötzliche  Brotlosigkeit  ungeheurer  Massen.  Gerade  in  der  Plötzlichkeit
liegt  hier  die  schlimmste  Verschärfung  der  Gefahr.  Diese  Plötzlichkeit  aber  ist  nicht
nur  möglich,  sondern  ist  wahrscheinlich,  weil  die  wirksamen  Faktoren,  die  die  Zuspitzung
der  Konkurrenz  bedingen,  ihrer  Natur  nach  sich  gegenseitig  zu  beschleunigtem  Tempo
steigern.  Man  nehme  einmal  an,  Amerika  sei  nach  so  und  so  viel  Jahren  soweit,
Europa  entbehren  zu  können;  die  betreffende  Pattei  gewinnt  die  Mehrheit,  und  mit
amerikanischer  Raschheit  wird  ein  eigentlicher  Prohibitivzoll  erttchtet.  Die  verschärfte
        <pb n="371" />
        360  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  II.  Industriestaat.

Konkurrenz,  die  sich  daraus  zwischen  den  andern  Staaten  gegenseitig  ergibt,  führt  zu
weiteren  Schuhzollbarrieren,  die  wieder  für  die  Älbrigbleibenden  die  Sachlage  verschlimmern, ­
  und  so  geht  wie  ein  elektrischer  Schlag  die  plötzliche  Abschließung  und  die
allgemeine  Deroute  um  die  Welt  herum,  vergleichbar  etwa  der  auch  durch  internationale
Gegenstöße  erfolgten  plötzlichen  Silberentwertung  der  letzten  Jahrzehnte.  Wenn  wir
dann  eine  exportindustrielle  Bevölkerung  von  30—40  Millionen  Menschen  haben,  die
in  wenigen  Jahren  oder  Jahrzehnten  arbeitslos  wird,  —  dann  ist  es  zu  spät,  den  Bau
unserer  Volkswirtschaft  schnell  genug  umzubauen,  es  bedürfte  dafür  der  stetigen  Arbeit
von  Generationen,  und  nicht  früh  genug  kann  damit  begonnen  werden.
Wäre  ich  Geschäftsmann  und  an  die  Denkweise  dieser  großbürgerlichen  Kreise
gewöhnt,  und  man  fragte  mich  über  Exportpolitik,  so  würde  ich  ohne  Besinnen
antworten:  selbstverständlich,  frisch  zu,  nur  Mut!  Fragt  man  mich  aber  als  verantwortlichen ­
  Reichsbürger,  so  kann  ich  nur  warnen.
Zweifellos  wird  man  diesen  Standpunkt  kleinmütig  schelten:  man  müsse  Großes
wagen,  um  Großes  zu  erreichen.  Dem  alten  Brandenburg-Preußen  habe  cs  auch
niemand  zugetraut,  daß  es  Weltmacht  werden  würde;  ohne  etwas  Dreistigkeit  bleibe
man  Philister.  Wer  dürfe  eine  solche  kleinmütige  Sprache  in  England  führen?  —
Nun,  man  muß  auch  den  Mut  haben,  kleinmütig  zu  scheineil.  Gerade  der  englische
Nachbar  lvird  nicht  mehr  lange  in  der  Lage  sein,  in  großen  Worten  uns  als  Vorbild
zu  dienen,  lveil  er  eben  auf  der  abschüssigen  Bahn  viel  weiter  fortgeschritten  ist  als
wir.  And  ob  wir  noch  so  sehr  Deutschlands  Größe  und  Weltmacht  wollen  und
England  beneiden,  —  eins  ist  es,  was  wir  dem  Engländer  mit  Recht  oder  Anrecht
nachsagen,  ohne  cs  als  nachahmenswert  hinzustellen:  das  ist  nicht  seine  Größe,  sondern
seine  Breitspurigkeit,  in  rücksichtsloser  Zertretung  fremder  Rechte  in  allen  fünf
Weltteilen.  Die  Ablehnung  solcher  Breitspurigkeit  gälte  selbst  dann,  lvenn  wir  eine
forcierte  Gewaltpolitik  für  aussichtsvoll  hielten.  Mir  scheint  eine  Größe  nicht  erstrebenswert, ­
  deren  man  sich  zu  schämen  hat:  man  will  Deutschland  mächtiger  machen  und
verstrickt  es  immer  tiefer  in  fremde  Ketten.  Jeder  neue  Ausfuhrmarkt  ist  eine  Geisel,
die  wir  dem  Auslande  in  die  Lände  geben,  ein  Pfand,  an  dem  wir  gezwickt  werden
können.  Jede  Einfuhr  unentbehrlicher  Waren,  die  wir  selbst  nicht  produzieren,  ist  eine
Kette,  die  uns  an  den  guten  Willen  des  Auslands  fesselt.  Darum  als  Ziel:  Selbstständigkeit, ­
  —  das  ist  Macht,  ohne  Breitspurigkeit.
And  ich  darf  auch  negativ  noch  hinzufügen,  was  dies  Ziel  nicht  bedentet.  Es
bedeutet  selbstverständlich  nicht:  eine  plötzliche  Linrichtung  der  Exportindustrie;  es  bedeutet
noch  weniger  ein  einfaches  Schutzsystem  für  die  LerrUi  Agrarier;  es  bedeutet  nicht:
Ausschluß  der  belebenden  Konkurrenz;  es  bedeutet  nicht:  einen  geschlossenen  Landelsstaat,
  tote  ihn  Fichte  im  Jahre  1800  als  Karikatur  aufs  Papier  phantasiert  hat;  cs
bedeutet  nicht:  Lemmung  der  Bevölkerungszunahme:  es  bedeutet  endlich  nicht:  den
Verzicht  auf  Weltpolitik,  auf  starke  Flotte,  auf  Kolonien.  Aber  cs  bedeutet  allerdings,
daß  wir  unsre  wirtschaftliche  Zukunft  und  unsre  nationale  Existenz  nicht  auf  Flugsand
bauen  sollen,  sondenr  auf  festen  Grund  und  Boden,  über  den  wir  eigne  Verfügung
haben;  mit  anderen  Worten:  daß  wir  Lerrcn  im  eignen  Lause  bleiben.
        <pb n="372" />
        3.  Über  die  Bedeutung  einer  Industrialisierung  der  heutigen  Rohstoffstaaten  rc.  361

3.  Über  die  Bedeutung  einer  Industrialisierung
der  heutigen  Nohstoffstaaten  für  die  Exportindustrie
Englands,  Deutschlands  usw.
Von  Leinrich  Dietzel.
Dietzel,  tveltrvirtschast  und  Volkswirtschaft.  Dresden,  v.  Zahn  Iaensch,  ;9&amp;lt;X&amp;gt;.  5.49—50,
5,  66  —  68,  S.  79—  75  und  s.  79  ff.
Im  Laufe  der  letzten  Jahrzehnte  sind  England,  Deutschland,  Frankreich,  die
Schweiz,  Belgien  „Industriestaaten"  geworden,  d.  h.  hier  hat  sich  die  nationale
Wirtschaft  dahin  entwickelt,  daß  derzeit  die  Rohstoffproduktion  hinter  dem  nationalen
Bedarfe  zurückbleibt,  die  Industrieproduktion  dagegen  den  nationalen  Bedarf  überschreitet. ­
  Sie  exportieren  Fabrikate,  importieren  Materialien  und  Lebensmittel.  Allerdings ­
  exportieren  sie  auch  Lebensmittel,  wie  Salz,  Zucker,  Bier,  Branntwein,  Wein
und  Materialien,  wie  Sämereien,  Kohlen,  Roheisen,  Zeinent,  und  importieren  auch
Fabrikate  in  beträchtlicher  Menge.  Aber  ihr  Außenhandel  erhält  sein  eigenartiges
Gepräge  dadurch,  daß  in  der  Ausfuhr  die  Fabrikate  vorherrschen,  in  der  Einfuhr  die
Materialien  —  vor  allem  Erze,  Äölzer,  Texttlstoffc  —  und  die  Lebensmittel.
Umgekehrt  sind  andere  Völker  „Rohstofsstaaten"  geworden,  d.  h.  hier  hat  sich
die  nationale  Wirtschaft  dahin  entwickelt,  daß  derzeit  die  Rohstoffproduktton  den
nationalen  Bedarf  überschreitet,  die  Industrieproduktion  hinter  ihm  zurückbleibt.  Das
Charakteristikum  ihres  Außenhandels  bildet  die  Tatsache,  daß  im  Export  die  Rohstoffe
—  Lebensmittel  und  Materialien  —  vorherschen,  im  Import  die  Fabrikate.
Wird  diese  Differenzierung  der  Nationen  in  Industrie-  und  in  Rohstoffstaaten,
diese  „kosmopolitische"  Arbeitsteilung  zwischen  Ländern,  die  einen  Überschuß  an
Fabrikaten,  und  solchen,  die  einen  Überschuß  an  Lebensmitteln  und  Materialien  erzeugen,
dauern?
Von  manchen  Seiten  wird  heute  die  Frage  mehr  oder  minder  schroff  verneint:
es  handle  sich  um  ein  nur  kurzes  Zwischenspiel  der  Wirtschaftsgeschichte.  Denn  mit
wachsender  Bevölkerungsziffer  und  wachsender  inaterieller  Kultur  würden  die  Rohstoffstaaten ­
  von  heute  sich  „industrialisieren",  würden  künftig  die  Fabrikate,  die  sie  jetzt  von
den  Industriestaaten  beziehen,  selbst  erzeugen,  die  Materialien  und  Lebensmittel,  die
sie  jetzt  nach  den  Industriestaaten  senden,  selbst  verarbeiten  und  verbrauchen;  und
demgemäß  würde  in  den  Industriestaaten  von  heute  die  Exportfabrikaüon  wiedereingeschränkt, ­
  dagegen  die  Rohstoffproduktton  wiederausgedehnt  werden  müssen.
Allein  selbst  wenn  die  Behauptung,  daß  Industrialisierung  der  Rohstoffstaaten
ein  Schwinden  des  Exports  der  Industriestaaten  bedeute,  voll  und  ganz  zuträfe,  dürfte
Westeuropa  solcher  Rückbildung  seiner  Volkswirtschaft,  da  sie  nur  allmählich  vor  sich
gehen  würde,  gelassen  entgegensehen.
In  Wahrheit  ist  aber  jene  Behauptung  —  sofern  sie  ihren  Inhalt  als  gewiß,
nicht  bloß  als  möglich  setzt  —  überaus  anfechtbar.  Sie  beruht  auf  einem  Irrtum,
einem  allerdings  historisch  ehrwürdigen  Irrtum;  denn  er  gehört  zu  denen,  welche  das
sozialökonomische  Denken  als  eine  der  Eierschalen  seines  Ursprunges  in  der  Zeit  der
„Landelseifersucht"  bis  heute  mit  sich  fortschleppt.
„Ein  Volk  kann  an  Reichtum  nur  gewinnen,  ivenn,  und  nur  soviel  gewinnen,
wie  ein  anderes  verliert".  Im  Bann  dieser  Anschauung  stand  die  überwiegende  Mehrzahl ­
  der  Staatsmänner  und  Publizisten  der  merkantilistischen  Ära.  Voll  grimmigen
Neides  blickte  jede  Nation  auf  die  aufstrebenden  Nachbarn,  suchte  die  industrielle
Entwickelung  der  Länder,  die  ihr  bisher  Absatzgebiete  gewesen  waren,  —  gleichviel  ob
        <pb n="373" />
        362  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  II.  Industriestaat.

fremde  Staaten  oder  eigene  Kolonien  —  um  jeden  Preis  niederzuhalten,  z.  B.  dadurch,
daß  sic  der  Ausfuhr  von  Kapitalien,  Arbeitskräften,  Maschinen  wehrte.
Es  war  eine  der  geistigen  Großtaten  des  jungen  Liberalismus  (D.  Hume,
Ad.  Smith),  daß  er  die  theoretische  Basis  dieser  Politik  der  „Kandelseifersucht"
zerstörte,  —  daß  er  die  Doktrin  von  der  absoluten  Disharmonie  der  wirtschaftlichen
Interessen  der  Völker  verneinte.
„Im  Verhältnis,  wie  die  Bewohner  eines  Landes  wohlhabender  und  geschickter
werden,"  —  heißt  es  bei  Äumc  —  „steigern  sich  ihre  Bedürfnisse;  je  mehr  sie  selbst
produzieren,  je  größer  die  Menge  austauschfähiger  Dinge,  die  sie  hervorbringen,  desto
mehr  können  und  werden  sie  von  den  Bewohnern  anderer  Länder  kaufen,  desto  bessere,
kauffähigere  Kunden  für  diese  werden.  .  .  .  Die  nationale  Industrie  eines  Volkes  kann
selbst  durch  den  größten  Wohlstand  seiner  Nachbarn  keinen  Schaden  nehmen.  .  .  .
Falls  freier  Verkehr  zwischen  ihnen  besteht,  wird  die  nationale  Industrie  einer
jeden  Nation  durch  die  zunehmende  Kultur  aller  anderen  eine  Steigerung  erfahren."
„Freimütig  will  ich  gestehen,"  —  so  schließt  der  berühmte  Essay  über  die
„Kandelseifersucht"  —,  „daß  ich  nicht  nur  als  Mensch,  sondern  auch  als  Engländer
den  wirtschaftlichen  Fortschritt  Deutschlands,  Spaniens,  Italiens  und  selbst  Frankreichs
—  des  Feindes  —  wünschte;  England  wie  alle  übrigen  Nationen  würden  blühender  sein."
Wenden  wir  diese  Sätze  auf  die  Doktrin  von  der  „rückläufigen  Bewegung"  an,
deren  theoretische  Basis  genau  die  gleiche  ist,  wie  die  der  Politik  der  „Kandelseifersucht". ­

Wenn  die  Rohstoffstaaten  von  heute  künftig  industriell  emporkommen,  wenn  sie
gewisse  Fabrikate,  die  sie  jetzt  schon  produzieren,  und  andere  Fabrikate,  die  sie  heute
noch  nicht  produzieren,  so  billig  zu  erzeugen  lernen  werden,  daß  bezüglich  jener  wie
dieser  die  Konkurrenzfähigkeit  der  Industriestaaten  aufhört,  so  muß  natürlich  in  den
betreffenden  Exportindustrien  Westeuropas  eine  rückläufige  Bewegung  sich  einstellen,
welche  für  die  Kapitalisten,  Unternehmer,  Arbeiter,  die  in  ihnen  tätig  waren,  fatal  ist.
Nicht  aber  muß  die  „Exportindustrie"  Westeuropas  als  ganze  zusammenschrumpfen.
Ist  auch  das  Rentabilitätsintereffe  gewisser  Berufsgruppen  durch  das  Emporkommen ­
  der  „Industrie"  in  den  Rohstoffstaaten  bedroht,  so  dagegen  nicht,  wenigstens
nicht  notwendigerweise,  das  Produktivitätsinteresse  der  Völker.  Im  Gegenteil:  es
kann  sein,  daß  neue,  die  Produktivität  der  nationalen  Arbeit  hier  wie  dort  steigernde
Beziehungen  des  Verkehrs,  neue  Formen  der  Arbeitsteilung  zwischen  den  einstigen
Rohstoffstaaten  und  den  Industriestaaten  sich  bilden.  Nur  eine  Verschiebung
innerhalb  der  „Exportindustrie"  der  letzteren  muß  eintreten.  Daß  ein  Rückgang  eintreten ­
  werde,  ist  nichts  weniger  als  gewiß.
Der  Grundfehler  der  Doktrin  von  der  „rückläufigen  Bewegung"  liegt  darin,  daß
sie  mit  dem  allgemeinen  Begriffe  „Exportindustrie",  bez.  „Industrie"  operiert.  Ein
Plus  an  gewissen  Industrien  in  den  Rohstoffstaaten  wird  ein  Minus  an  gewissen
Exportindustrien  in  den  Industriestaaten  zum  Korrelat  haben,  aber  Wachstum  der
„Industrie"  dort  verträgt  sich  durchaus  nicht  nur  mit  Aufrechterhaltung,  sondern  sogar
mit  Wachstum  der  „Exportindustrie"  hier.
Oft  genug  schon  haben  warnende  Finger  das  Mene  Tekel  an  die  Wand  des
westeuropäischen  Industriepalastes  geschrieben,  —  er  steht  aber  noch  immer.
Die  Industrialisierung  der  Rohstoffstaaten  von  einst  ist  weiter  und  weiter  vorgeschritten. ­
  Aber  nicht  in  den  „Kongonegern"  Engels  oder  den  „Antipoden"  Oldenbergs
haben  die  alten  Industriestaaten  die  Ersatzmänner  der  ihnen  durch  jene  Entwickelung
verloren  gegangenen  Abnehmer  gewisser  Fabrikate  sich  suchen  müssen,  —-  sie  haben  sie
vielmehr,  großenteils,  gefunden  in  den  kaufkräftiger  gewordenen  Konsumenten  der  Völker,
deren  gewerbliches  Emporkommen  man  in  England  und  Frankreich  einst  fürchten  zu
müssen  wähnte,  —  Deuffchlands,  Belgiens,  der  Schweiz.  Die  neuen  Industriestaaten
        <pb n="374" />
        3.  Aber  die  Bedeutung  einer  Industrialisierung  der  heutigen  Rohstoffstaaten  rc.  363
sind  den  alten  Industriestaaten  bessere  Kunden  geworden,  als  jene  einst  als  Rohstoffstaaten ­
  waren.  Eine  gewaltige  Quote  des  Gesamthandels  in  industriellen  Produkten
bewegt  sich  zwischen  alten  und  neuen  Industriestaaten  und  zwischen  diesen  und  dem
„Agrikultur-Manufakturstaat"  Nordamerika,  den  zu  hindem,  daß  er  „auch  nur  einen
Nagel"  selbst  fabriziere,  zurzeit  der  Landclscifersucht  das  eifrigste  Bestreben  des  Mutterlandes ­
  gewesen  war.
Der  Fortschritt  der  gewerblichen  Expansion  der  Rohstoffstaaten  hat  bisher  für
keinen  Industriestaat  einen  dauernden  Rückgang  des  Fabrikatenexports  zur  Folge  gehabt,
—  wenn  der  französische  seit  Anfang  der  neunziger  Jahre  lahm  geht,  so  liegt  die
Schuld  nicht  am  Emporkommen  der  Fabrikation  in  anderen  Ländern,  sondern  am  System
Meline,  das  mit  seinen  Lochschutzzöllen  den  Import  minderte  und  zugleich,  wie
notwendig,  den  Expott.
Die  rückläufige  Bewegung  der  „Exportindustrie"  Westeuropas  ist  ausgeblieben;
cs  hat  sich  an  ihr  das  alte  Sprichwott  bewahrheitet,  daß,  wer  fälschlich  totgesagt  wird,
recht  lange  lebt.  Nur  eine  Verschiebung  innerhalb  der  Expottindusttie  ist  eingetreten;
heute  gelangen  vielfach  andere  Arten  von  Fabrikaten,  bezüglich  andere  Sotten  der
gleichen  Fabrikart  —  andere  „Nummern",  Qualitäten  —  zum  Expott  als  früher.
Gewisse  Expottindustrien  haben  dadurch,  daß  die  bisherigen  Kunden  die
Fabrikation  selbst  in  die  Land  nahmen  und  den  Weltmarkt  betraten,  Einbußen  erlitten;
so  z.  B.  die  englische  Drahtstiftindustrie  durch  die  Entwickelung  der  deutschen,  die
englische  Maschinenindustrie  —  besonders  die  Industrie  landwirtschaftlicher  Maschinen
durch  die  Entwickelung  der  nordamerikanischen,  die  englische  Garnindustrie  in  gewissen
„Nummern"  durch  die  Entwickelung  der  deutschen,  schweizerischen  usw.  Dafür  haben
andere  einen  Zuwachs  erfahren,  und  sind  zahlreiche  neue  erblüht.  Für  die  alten  Industriestaaten ­
  hat  die  Industrialisierung  gewisser  Rohstoffstaaten  keinen  Bruch  des  Vettehrs,
kein  Aufhören  der  Arbeitsteilung  mit  diesen  nach  sich  gezogen.  Der  Vettehr  ist
gesüegen,  die  Arbeitsteilung  hat  sich  nur  gewandelt,  hat  sich  vervollkommnet  durch  immer
cxattere  Anpassung  der  Expottindusttie  an  die  den  Ländern  spezifischen,  verschiedenen
Produktionsbedingungen,  an  ihre  nationalwirtschaftliche  Individualität.
Deutschland,  Belgien,  die  Schweiz  sind  Industriestaaten  geworden,  wie  Frankreich
und  England;  Nordamerika  schickt  sich  an,  einer  zu  werden.  Aber  sic  betreiben  andere
Exporündustrien  wie  Frankreich  und  England.  Nicht  vernichtende  Konkurrenzierung,
sondern  heilsame  Differenzierung  der  Naüoncn,  nicht  dauernder  Rückgang,  sondern
ständiger  Aufstieg  des  Außenhandels  ist  die  Folge  des  Amsichgreifens  der  Industrialisierung ­
  gewesen.
Die  Industrialisierung  Deutschlands  usw.  hat  für  die  Naüoncn,  die  schon  in  der
ersten  Lälfte  des  vorigen  Jahrhunderts  Industriestaaten  waren,  d.  h.  Frankeich  und
England,  ein  Einschrumpfen  der  Ausfuhr  nicht  zur  Folge  gehabt.
Warum  sollte  denn  das  Ergebnis  ein  anderes  sein,  warum  sollte  eine  rückläufige
Bewegung  in  der  „Exportindustrie"  der  Industtiestaaten  von  heute  sich  einstellen,  wenn
künfüg  Länder  wie  Italien,  Spanien,  Portugal,  die  Balkanstaaten,  Rußland,  —
Kanada,  Mexiko,  Brasilien,  Chile,  Argenünien,  —  Ostindien,  Japan,  China,  —
Australien  in  größerem  Süle  als  heute  zu  fabrizieren  begännen?
Wenn  weitgehende  Arbeitsteilung,  wenn  ausgedehnter  Verkehr  in  Fabrikaten
zwischen  Ländern  wie  England,  Deutschland,  Frankeich,  Belgien,  Schweiz  stattfindet,
zwischen  Ländern,  die  alle  in  der  gemäßigten  Zone  liegen,  alle  auf  ungefähr  gleicher
Stufe  sozialer  und  wirtschaftlicher  Kultur  stehen,  —  die  Wahrscheinlichkeit,  daß  Arbeitsteilung ­
  und  Verkehr  nicht  nur  aufrecht  bleiben,  sondern  noch  emporgehcn,  ist  doch  eine
weit,  weit  höhere,  wenn  es  sich  um  jene  Industtiestaaten  von  heute  einerseits,  die  Rohstoffstaaten ­
  von  heute  andrerseits  handelt?  Denn  zwischen  jener  und  dieser  Gruppe  ist
        <pb n="375" />
        364  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  II.  Industriestaat.

doch  die  Verschiedenheit  der  natürlichen  wie  der  sozial-wirtschaftlichen  Verhältnisse  eine
ungleich  größere  als  zwischen  den  Ländern  der  ersteren  Gruppe?
„Die  Natur"  —  sagt  Sbume  —  „hat  dadurch,  daß  sie  den  einzelnen  Völkern
so  ungleiche  Gaben,  so  verschiedene  Klimate  und  Böden  zuwies,  den  Austausch  unter
ihnen  so  lange  gewährleistet,  als  sie  alle  arbeitsam  und  zivilisiert  bleiben".
Wer  glaubt,  daß  Industrialisierung  der  Rohstoffstaaten  Emporkommen  gleicher
Industrien  wie  in  den  westeuropäischen  Ländern  bedeute,  hat  sich  den  Einfluß  der
Differenz  der  natürlichen  Verhältnisse  auf  die  Gestaltung  der  Fabrikation  nicht  klar
gemacht.
Engels  schreibt:  „Die  Bedingungen  der  modernen  Industrie,  Dampfkraft  und
Maschinerie,  sind  überall  herstellbar,  wo  cs  Brennstoffe,  namentlich  Kohlen,  gibt,  und
andere  Länder  neben  England  haben  Kohlen:  Frankreich,  Belgien,  Deutschland,
Amerika,  selbst  Rußland".  And  Oldenberg:  „Die  natürlichen  Voraussetzungen,  .  .  .
namentlich  Eisen-  und  Brennstoffvorräte,  fehlen  den  wichtigsten  Konkurrenzländern  nicht,
sind  vielmehr  zum  Teil  in  Aülle  und  Fülle  vorhanden."
Gewiß,  —  jene  Äilfsstoffe  gibt  cs  vielerorts.  Äat  aber  das  Dasein  von  Kohlen
und  Eisenerzen  bewirkt,  daß  die  Völker,  die  deren  Besitzes  sich  freuen,  alle  gleiche
Fabrikatiouszweige  betreiben?  Mit  nichte»;  ihre  industrielle  Physiognomie  ist  grundverschieden. ­

Einmal  deshalb,  weil  es  nicht  nur  auf  das  Dasein  von  Kohlen  und  Eisenerzen
ankommt,  sondern  auch  auf  deren  Qualität  (z.  B.  Koksbarkeit  der  Kohlen)  und
Quantität,  wie  auf  deren  Produktionskosten  und  Transportkosten.
Bezüglich  dieser  Momente  walten  aber  stärkste  Differenzen.  England  erscheint
als  der  von  Natur  meistbegünstigte  Staat.  In  Deutschland  müssen  wir  die  Kohlen
zu  den  Erzen  oder  die  Erze  zu  den  Kohlen  fahren,  während  sie  in  England  dicht  beieinander ­
  sich  finden.  In  Frankreich  sind  die  „schwarzen  Diamanten"  wie  das  Eisen
spärlich  gesäet.  Selbst  wenn  —  was  keineswegs  der  Fall  ist  —  alle  sonstigen  Voraussetzungen ­
  der  Industrie  in  diesen  drei  Ländern  gleichstünden,  müßte  der  Schwerpunkt
dort  in  andere  Industrien  fallen  wie  hier.
In  Italien  und  in  der  Schweiz  fehlen  Eisen-  wie  Brennstoffvorräte,  —  trotzdem
ist  die  Schweiz,  dank  des  Reichtums  an  Wasserkräften,  einer  der  führenden  Industriestaaten ­
  geworden;  aber  sie  betreibt  andere  Industrien  wie  England  usw.
Spanien  wie  Rußland  haben  Kohlen-  und  Eisenerze,  aber  das  Lagemoment
steht  hier  ungünstig;  in  Nordamerika  weit  günstiger.  Mag  sein,  daß  in  Südamerika
wie  Asien,  wie  Afrika,  wie  Australien  „die  natürlichen  Voraussetzungen  der  Industrie"..,
„in  Äülle  und  Fülle  vorhanden  sind",  —  in  jedem  Lande  liegen  sie  verschieden,  und
diese  Verschiedenheit  führt  dahin,  daß  hier  vorzugsweise  diese,  dort  vorzugsweise  jene
Industrien  gepflegt  werden.
Zweitens  aber:  selbst  wenn,  was  das  „Brot  der  Industrie"  anlangt,  die  Territorien ­
  des  Erdballs  sich  glichen  wie  ein  Ei  den,  anderen,  so  würde  ihre  Fabrikation
durchaus  nicht  gleiche  Bahnen  wandeln.  Denn  nicht  jene  Lilfsstoffe,  so  wichtig
sie  auch  sind,  entscheiden  über  die  industrielle  Physiognomie,  sondern  die  Rohstoffe,
die  der  Verarbeitung  sich  darbieten,  hinsichtlich  der  Rohstoffe  aber  —  der  agrikolen
wie  der  montanen  —  sind  die  Territorien  unendlich  ungleich  ausgestattet.  Schon  die
westeuropäischen  Industriestaaten  weisen,  auf  engem  Raume,  starke  Verschiedenheiten
auf,  z.  B.  hinsichtlich  der  Produktionsbedingungen  von  Weizen,  Roggen,  Gerste,
Zuckerrüben,  Kartoffeln,  Flachs,  Lolz,  Blei,  Kupfer,  Zinn,  Zink  usw.
Beträchtlich  größer  ist  die  Differenz  zwischen  Westeuropa  und  dem  übrigen
Europa.  Noch  weit  größer  die  Differenz  zwischen  den  Ländern  der  gemäßigten  Zone
und  denen  der  Subtropen  und  der  Tropen.
        <pb n="376" />
        3.  Äber  die  Bedeutung  einer  Industrialisierung  der  heutigen  Rohstoffstaaten  :c.  365
Gewiß,  die  tropischen  Länder  beginnen  zu  fabrizieren,  —  genauer  gesprochen:
sie  haben  schon  seit  Jahrtausenden  damit  begonnen  und  haben,  Indien  und  China
wenigstens,  ihre  Manufakte,  vor  allem  höchstwertige  kunstgewerbliche  Produkte  der
Textil--,  der  Metall--,  der  keramischen  Industrie,  nach  Europa  gesandt  und  im  Austausch ­
  hauptsächlich  Silber  daher  empfangen.  Die  Industrie  in  gewissen,  d.  h.  den
dichtbesiedelten  und  kulturell  entwickeltsten  Gebieten  der  heißen  Zone  ist  kein  Novum.
Ein  Novum  ist  nur,  daß  diese,  nachdem  sie  eine  Reihe  von  Dezennien  hindurch  gewisse
Produkte  der  modernen  westeuropäischen  Großgewerbe  in  größeren  Mengen  importiert
hatten,  jetzt  anfangen,  einige  derselben  selbst  zu  erzeugen,  unter  Anwendung  der  neuen
Technik.
Aber  was  für  Indien  und  China  und  Japan  gilt,  gilt  —  vorläufig  —  nicht
für  die  tropischen  Kolonialländer.  Wo  ist  denn  in  den  Inseln  des  Stillen  Ozeans
—  in  Zentralamerika,  in  Brasilien,  in  Peru  usw.  —  in  Afrika,  selbst  einschließlich
Kaplands  —  in  Australien  (soweit  es  der  heißen  Zone  angehört)  die  Industrie?
Einzelne,  ganz  wenige  Gewerbe  sind  hie  und  da  durch  Schutzzölle  mühsam  aufgezüchtet,
mit  größtenteils  kläglichem  Ergebnis.  So  lange  diese  an  Naturschätzen  so  reichen
Länder  arm  bleiben  an  Arbeitskräften  und  Kapitalien,  werden  sie  trotz  der  neuen  Technik,
trotz  der  Möglichkeit,  westeuropäische  Maschinen  und  Werkmeister  sich  kommen  zu  lassen,
Rohstoffstaaten  bleiben,  —  wenn  sie  klug  sind.
Die  ostasiatische  Industrie  wird  weiter  fortschreiten,  in  den  arbeits--  und  kapitalarmen ­
  Kolonialländern  wird,  nachdem  die  Bevölkerung  und  der  Wohlstand  auf  ein
gewisses  Niveau  gestiegen  sind,  die  Industrie  emporkommen,  wie  sie,  als  diese  Bedingung
erfüllt  war,  im  Osten  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  emporgekommen  ist.  Aber
werden  die  konkreten  Industrien,  die  dort  betrieben  werden,  die  gleichen  sein  wie  die,
welche  Westeuropa  dann  betreiben  wird?  Lind  wird  dort  „Industrie"  in  so  beträchtlichem
Amfangc  betrieben  werden,  daß  der  Import  aus  Westeuropa  wesentlich  zurückgeht?
Beides  ist  im  höchsten  Grade  unwahrscheinlich.  —
Die  Verschiedenheit  hinsichtlich  des  Vorkommens  und  der  Erzeugungs--  und  Verarbeitungsbedingungen
  der  Lilfs--  und  Rohstoffe  ist  von  Natur  gegeben;  in  alle
Zukunft  wird  sie  dahin  wirken,  daß  die  einzelnen  Länder  und  Weltteile  nicht  gleichen,
sondern  verschiedenen  Industrien,  bezüglich  Spezialitäten  sich  widmen,  d.  h.  sofern  sie
den  Geboten  der  wirtschaftlichen  Vernunft  Gehör  schenken,  nicht  der  Unvernunft,  alles
selbst  machen  zu  wollen,  verfallen.
Die  Verschiedenheit  der  sozialen  Verhältnisse  der  Völker  ist  ein  .Historisches,
Wandelbares;  sie  wird  sich  —  vermutlich  —  mehr  und  mehr  ausgleichen.  Mit  Steigen
der  Bewohnerziffer,  der  intellektuellen,  moralischen,  ästhetischen,  technischen  Bildung,
des  Kapitals  mögen  die  sozialen  Verhältnisse  z.  B.  Rußlands  denen  Deutschlands
ähnlicher  und  ähnlicher  werden.  Dann  wird  zwischen  beiden  nicht  weniger,  sondern
mehr  getauscht  werden  wie  heute,  —  ebenso  wie  heute  zwischen  England  und  Deutschland
mehr  getauscht  wird  wie  einst,  da  jenes  Industriestaat,  dieses  Rohstoffstaat  war.
Nicht  weniger,  sondern  mehr  —  nur  zum  Teil  andere  —  Fabrikate  werden
die  Industriestaaten  von  heute  den  Rohstoffstaaten  senden,  nachdein  deren  Industrialisierung ­
  sich  vollzogen  hat.  Welche?  Das  können  wir  zurzeit  ebensowenig  sagen,
wie  man  in  den  dreißiger  und  vierziger  Jahren  hätte  sagen  können,  in  welcher  Weise
Arbeitsteilung  und  Verkehr  zwischen  England  und  Frankreich  einerseits,  Deutschlands
andererseits  sich  gestalten  würden,  nachdem  auch  letzteres  in  die  Reihe  der  Industriestaaten ­
  eingetreten.
Die  alten  Industriestaaten  werden  die  Spezialitäten  pflegen,  für  welche  die
natürlichen  und  sozialen  Verhältnisse  ihnen  am  günstigsten  liegen,  die  jungen  Industriestaaten ­
  die,  hinsichtlich  deren  ihre  Arbeit  relativ  produküver  ist  als  die  Arbeit  der
ersteren.  Welche  es  sind,  kann  erst  im  Wettbewerbe  der  Zukunft  sich  entscheiden.  Nur
        <pb n="377" />
        366  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  III.  Sonstige  Kernfragen.

das  dürfen  wir  mit  Sicherheit  behaupten,  daß  —  wenn  die  Entwickelung,  welche  unseren
Exportpessimisten  als  ein  trübes  Gespenst  erscheint,  wenn  das  industrielle  Emporkommen
der  Rohstoffstaaten  helle  Wirklichkeit  geworden  sein  wird,  der  Außenhandel  Westeuropas
nicht  hcrabgehen,  sondern  sich  ausdehnen  wird,  —  das  Netz  weltwirtschaftlicher  Verschlingung ­
  der  Nationen  aller  Kontinente  nicht  loser  sondern  fester  werden,  der  Reichtum
derer,  die  in  diesem  Netze  hängen  und  von  ihm  „abhängen",  nicht  sinken,  sondern,  dank
der  Steigerung  der  Produktivität  durch  Vervollkommnung  der  territorialen  Arbeitsteilung, ­
  steigen  wird.

III.  Sonstige  handelspolitische  Kernfragen.

1.  Zur  Begründung  der  Freihandelslehre.*)
Von  Lujo  Brentano.

Brentano,  Das  Freihaudelsargunient.  Erweiterter  Vortrag.  Berlin-Echönebera,  Buchverlag ­
  der  „ftilfe"  (Fr.  Naumann),  tdM.  S.
Welches  sind  die  Produkte,  die  ein  Land  mit  Freihandel  herstellt,  und  die  es
in  das  Ausland  hinausschickt,  um  seinen  Bedarf  mit  größerer  Arbeits-  und  Kapitalersparnis ­
  zu  decken?  Stellt  ein  Freihandelsland  etwa  alle  Produkte  her,  die  es  billiger
als  das  Ausland  erzeugen  kann?
Es  sind  schon  mehr  als  80  Jahre  her,  seit  Torrens  und  dann  Ricardo,  denen
die  beiden  Mill  und  die  Späteren  gefolgt  sind,  die  eben  aufgeworfenen  Fragen
beantwortet  haben.
Das  Prinzip  der  Wirtschaftlichkeit  lautet:  Befriedige  mit  dem  geringstmöglichen
Aufwand  möglichst  vollkommen  deine  Bedürfnisse.  Bei  seiner  folgerichtigen  Durchführung ­
  hütet  sich  ein  Freihandelsland,  alle  Produkte  herzustellen,  die  es  billiger  als
das  Ausland  herstellen  kann.  Es  ist  nicht  die  Differenz  in  den  absoluten  Produktionskosten ­
  eines  Gutes,  welche  bestimmt,  in  welchem  Land  ein  jedes  Gut  produziert  wird.
Mitunter  wird  ein  Gut  am  billigsten  beschafft,  indem  es  aus  einem  Land  bezogen
wird,  wo  es  mit  größeren  Kosten  hergestellt  wird,  als  es  dort  hergestellt  werden  könnte,
wo  man  es  kauft.  Ein  Beispiel  wird  das  veranschaulichen.  Angenommen,  die
Produktion  von  1000  Ballen  Tuch  koste  die  Jahresarbeit  von  100  Engländern,  und
die  von  100  Tonnen  Wein  würde  die  Jahresarbeit  von  120  Engländern  kosten.  Es
würde  also  für  England  vorteilhaft  sein,  für  1000  Ballen  Tuch  100  Tonnen  Wein
zu  erhalten,  denn  es  würde  dabei  20  Jahresarbeiten  ersparen.  Angenommen  femer,
in  Portugal  koste  die  Produktion  von  100  Tonnen  Wein  die  Jahresarbeit  von  nur
80  Portugiesen,  die  .Herstellung  von  1000  Ballen  Tuch  die  von  90  Portugiesen.  In
diesem  Fall  würden  die  Portugiesen  also  sowohl  den  Wein  als  auch  das  Tuch  billiger
als  die  Engländer  herzustellen  vermögen,  den  Wein  um  40  Jahresarbeiten,  das  Tuch
um  10  Jahresarbeiten  billiger.  Trotzdem  führen  die  Portugiesen  gemäß  dem  Prinzip
der  Wirtschaftlichkeit  nicht  nur  Wein  nach  England  aus,  sondern  führen  auch  Tuch
von  dort  ein,  obwohl  sie  das  Tuch  um  10  Jahresarbeiten  billiger  als  die  Engländer
*)  vgl.  hierzu  den  vorhergehenden  Aufsatz  von  Heinrich  Dietzel  „Über  die  Bedeutung
einer  Industrialisierung  der  heutigen  Rohstoffstaaten  für  die  Lxportindustrie  Englands,  Deutschlands ­
  usw."  bes.  5.  562  f.  —  &amp;lt;8  ITT.
        <pb n="378" />
        1.  Zur  Begründung  der  Freihandelslehre.  36/
herzustellen  vermögen.  Denn  wenn  Portugal  statt  des  Tuches  Wein  herstellt,  erhält
es  bereits  für  100  Tonnen  Wein,  d.  h.  für  nur  80  Jahresarbeiten,  die  1000  Ballen
Tuch,  die  ihm  sonst  90  Jahresarbeiten  kosten  würden.  Nehmen  wir  Wein  und  Tuch
als  Repräsentanten  aller  Arten  von  Produkten  und  Portugal  als  den  Repräsentanten
aller  Länder  des  Auslandes,  so  wäre  in  dem  gesetzten  Falle  England  hinsichtlich  der
Produttion  aller  Waren  schlechter  als  das  Ausland  gestellt.  Trotzdem  wäre  es  mit
seiner  Produttion  nicht  vom  Weltmarkt  verdrängt  und  vor  die  Gefahr  einer  Entvölkerung ­
  und  der  Ansiedelung  seiner  Bewohner  im  produktions-geeigneteren  Ausland
gestellt.  Denn  es  läge  nicht  im  Interesse  Portugals,  alle  Waren,  die  es  billiger  als
England  herzustellen  vermöchte,  selbst  herzustellen,  sondern  nur  diejenigen,  bei  deren
Verstellung  sein  Kapital  den  höchsten  Gewinn  und  seine  Arbeit  den  höchsten  Lohn
erzielte;  denn  indem  es  seine  Produttivkraft  auf  die  Verstellung  dieser  Güter  konzentrierte, ­
  würde  seine  Produttivkraft  sich  am  besten  lohnen  und  seine  Konsumenten  selbst
das  Tuch,  das  es  billiger  zwar  als  England,  aber  nicht  so  billig  als  Wein  herzustellen
vermöchte,  gegen  Kinaussendung  von  Wein  billiger  aus  England  erhalten,  als  wenn
es  dieses  Tuch  selbst  Herstellen  wollte.
Aber  setzen  wir  an  die  Stelle  des  von  Ricardo  angenommenen  Beispiels  die
Wirklichkeit.  Da  sind  England  und  Deutschland.
Es  ist  an  sich  nicht  unmöglich,  in  England  Wein  zu  bauen,  ebensowenig  wie  es,
rein  technisch  betrachtet,  unmöglich  wäre,  durch  Bestellung  auch  der  unfruchtbarsten
Acker  den  gesamten  deutschen  Getreidebedarf  in  Deutschland  zu  erzeugen.  Unsrer
heutigen  Technik  ist  ja  an  sich  nahezu  alles  möglich;  es  fragt  sich  nur,  zu  welchen
Kosten.  Der  Marquis  von  Bute  baut  seit  25  Jahren  in  Südwales  Wein  im  Freien.
Ich  bin  durch  die  Güte  einer  init  Lord  Bute  befreundeten  Dame  in  den  Besitz  der
Berichte  über  die  erzielteir  Erfolge,  ja  sogar  in  den  Besitz  einer  Flasche  des  in  Schloß
Loch  in  Glamorganshire  gebauten  Weines  gesetzt  worden  und  muß  bezeugen,  daß  der
Versuch,  rein  technisch  betrachtet,  vorzüglich  gelungen  ist.  Der  Wein  ist  von  ausgezeichneter ­
  Qualität.  Anders  stellt  der  Versuch  sich  dar,  wenn  ökonomisch  bettachtet.
Obwohl  in  öffentlicher  Versteigerung  für  das  Dutzend  Flaschen  der  hohe  Preis  von
115  Schilling  erzielt  wurde,  deckt  dieser  Preis  nicht  die  Kosten.  Es  ist  also  für
Deutschland  keine  Gefahr,  daß,  wie  man  gescherzt  hat,  der  Konsum  seines  Äochheimer
durch  den  von  Cochheimer  in  England  erseht  werde.  Vielmehr  ziehen  bei  so  hohem
Preise  es  die  Engländer  vor,  sich  den  Wein,  den  sie  trinken,  durch  Kinaussenden  von
Baumwoll-  und  Wollenwaren,  von  Eisen,  Maschinen,  Kohle  und  anderen  Produkten,
deren  Kerstellung  ihnen  Gewinn  bringt,  aus  Portugal,  Spanien,  Frankreich,  Italien
und  Deutschland  zu  verschaffen.  Allein  sie  beziehen  aus  dem  Ausland  nicht  bloß  Wein,
den  sie  zu  Lause  nur  teurer  Herstellen  können.  So  sind  die  Bauinwollindustrie
Lancashires  und  die  Wollindustrie  Porkshircs,  sowie  die  Kartwarenindustrie  Birminghams
berühmt.  England  vermöchte  wohl  seinen  ganzen  Bedarf  an  baumwollenen  und
wollenen  Garnen  und  Geweben  und  an  Kartwaren,  sowie  alles,  was  es  an  andere
Länder  davon  verschleißt,  selbst  herzustellen.  Aber  ttohdem  beziehen  die  Engländer
starke  Baumwoll-  und  Wollgarne  und  gröbere  Gewebe  und  Solinger  Waren  aus
Deutschland,  dem  sie  andere  Qualitäten  von  Baumwollgarnen,  Roheisen,  Maschinen
überwiegend  aus  Gußeisen,  Steinkohlen,  hartes  Kammgarn,  andere  Wollgarne  dafür
schicken.  Wie  kommt  dies?  Kalten  wir  uns  bei  der  Beantwortung  an  die  Baumwollgarne. ­
  Vermöge  seines  feuchten  Klimas  hat  Lancashire  besondere  Produttionsvorteile ­
  bei  der  Kerstellung  der  feineren  Nummern  der  Baumwollgarne.  Bei  ihrer
Kerstellung  macht  es  den  größten  Gewinn.  Obwohl  es  sämtliche  gröberen  Nummern
Baumwollgarn,  die  es  selbst  braucht  oder  an  andere  Völker  verkauft,  selbst  Herstellen
könnte,  zieht  es  doch  vor,  einen  großen  Teil  derselben  von  Deutschland  gegen  seine
feineren  Baumwollgespinnste  einzutauschen.  Denn  auf  diese  Weise  wirft  seine  Pro-
        <pb n="379" />
        368  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  III.  Sonstige  Kernfragen.

duktivkrast  die  größten  Äberschüffc  ab.  Wollte  es  dagegen  seinen  ganzen  Bedarf  an
starkcrl  Baumwollgarnen  selbst  decken  und  zrr  dem  Zweck  etwa  gar  die  Einfuhr  starker
Garnnummern  aus  Deutschland  durch  einen  Schutzzoll  ausschließen,  so  könnte  dies
seinen  bei  der  Verstellung  und  dem  Verkauf  feiner  Nummern  erzielten  Gewinn  und
die  höchstmögliche  Verwertung  seiner  Produktivkraft  nur  schmälern.  Dieser  systematischen
Konzentration  seiner  Produktivkräfte  auf  die  Produktionszweige,  welche  die  höchsten
Aberschüsse  über  die  aufgewendeten  Kosten  abwerfen,  verdankt  England  die  alles
übertreffende  Zunahme  seines  Reichtums  in  der  zweiten  Lälfte  des  19.  Jahrhunderts.
Wie  aber  verhält  es  sich  mit  jenem  „extremen  Fall"  (v.  Mayr),  in  dem  das
Ausland  sich  als  der  ökonomisch  günstigere  Standort  für  alle  Arten  der  Produktion
darstellt  und  deit  gesamten  Weltbedarf  zu  liefern  vermag?  Führt  der  Freihandel  hier
nicht  folgerichtig  zur  Entvölkerung  des  Vaterlands  und  Ansiedelung  seiner  Bewohner
im  produktions-geeignetcren  Ausland?  Ganz  gewiß;  auch  hat  die  Menschheit  von
jeher  in  so  extremen  Fällen  jene  Folgerungen  gezogen.  So  ist  die  Angunst  der
Produktionsbedingungen  die  Arsache,  warum  die  Polargegenden  unbewohnt  und
Wüstengcgenden  nur  schwach  bewohnt  sind,  warum  in  vergangenen  Zeiten  die  Völker
ihre  Leimat  regelmäßig  verließen,  sobald  deren  Produktionsbedingungen  für  sie
unzureichend  wurden,  und  warum  die  Ansiedelung  in  neuen  Ländern  in  dem  Maße
stattgefunden  hat,  als  sie  günstigere  Existenzbedingungen  boten.  And  der  Erfolg  liefert,
weit  entfernt  von  einer  Widerlegung,  vielmehr  eine  Bestätigung  der  Richtigkeit  des
Freihandelsprinzips.  Es  war  dies  nämlich  nicht  nur  im  Interesse  der  fottschrcitenden
Kultur  des  Erdballs,  sondern  auch  der  betreffenden  Nationen.  So  lange  sie  noch
keinen  anderen  Produktionszweig  als  die  Landwirtschaft  kannten  und  Lande!  und
Industrie  noch  gänzlich  unentwickelt  waren,  hatten  sie,  als  ihre  Bevölkerung  zunahm,
gar  keine  andere  Wahl,  als  auszuwandern  oder  ju  verhungern.  Von  dem  Augenblick
aber,  da  sich  in  den  Ländern,  die  sie  heute  innehaben,  Lande!  und  Industrie  zu  entwickeln ­
  begannen,  wurde  das  Vorkommen  jenes  „extremen  Falls",  daß  ein  Land
hinsichtlich  sämtlicher  Produktionsbedingungen  hinter  dem  Ausland  zurücksteht,  einfach
unmöglich.  In  dem  Maße  nämlich,  in  dem  Landel  und  Industrie  sich  entwickeln,
nimmt  die  Bevölkerung,  die  sich  auf  einem  gegebenen  Gebiete  eritähren  kann,  zu,  und
damit  differenzieren  sich  die  Produktionsbedingungen  für  die  einzelnen  Produktions-'
zweige.  Der  Boden  wird  teuer,  die  Arbeitsleistung  relativ  billig,  der  Kapitalzins  sinkt.
Damit  wird  beispielsweise  der  Getreidebau,  der,  so  lange  der  Boden  billig  gewesen,
rentabel  war,  unrentabel,  während  seitens  der  gestiegenen  und  wohlhabend  gewordenen
Bevölkerung  eine  Nachfrage  entsteht,  welche  die  Lerstellung  qualifizierter  landwirtschaftlicher ­
  Produkte  sowie  die  Rohstoffverarbeitung  rentabel  macht;  dagegen  wird  in
den  unentwickelten  Ländern  die  Ausfuhr  des  auf  ihrem  billigen  Boden  gebauten
Getreides  vorteilhaft.  Ein  jedes  Land  erzielt  mit  seinen  Produktivkräften  nun  in  dem
Maße  Gewinn,  in  dem  es  seine  Produktion  auf  die  Produktionszweige  konzentriert,
welche  die  größtmöglichen  Überschüsse  abwerfen,  und  mittelst  dieser  seiner  Produkte
andereir  Ländern  die  Produkte  abkauft,  die  es  durch  solchen  Amtausch  billiger  erhalten
kann,  als  es  sie  selbst  herstellen  könnte.  Je  größer  die  Aberschüsse  sind,  welche  einem
Lande  die  in  ihm  betriebenen  Produktionszweige  abwerfen,  desto  größer  ist  der  Vorteil,
den  es  von  diesenr  internationalen  Amsahc  zieht,  desto  größer  sein  Anteil  an  der
Weltproduktion.
Damit  ein  jedes  Land  möglichst  rasch  den  Produktionszweigen  sich  zuwende,
deren  Produkte  ihm  die  größtmöglichen  Äberschüffc  über  die  aufgewendeten  Kosten
abwerfen,  haben  nun  Lamilton  in  Nordamerika,  Graf  Chaptal  in  Frankreich  und
Friedrich  List  in  Deutschland  vorübergehende  Schutzzölle  befürwortet,  um  das  Inland
in  den  Erwerbszweigen,  in  denen  es  nur  aus  historischen  Arsachen  —  wegen  Kapitalmangels
  oder  noch  fehlender  Arbcitsgeschicklichkeit  —  hinter  der  Produktion  anderer
        <pb n="380" />
        2.  Freihandel  und  Schutzzoll  im  Lichte  der  Geschichte.

369

Länder  zurücksteht,  zur  Konkurrenzfähigkeit  mit  dem  Ausland  zu  erziehen.  Hier  werden
den  Konsumenten  allerdings  Opfer  im  Interesse  gewisser  Produktionszweige  zugemutet,
aber  nur  vorübergehend;  auch  hat  der  Konsument  hier  den  Trost,  daß  sein  Opfer
wirklich  der  Gesanitheit,  deren  Produktivkraft  erhöht  wird,  zugute  kommt.  Wo  es
dagegen  ausgeschlossen  war,  daß  ein  Erwerbszweig  durch  jene  Opfer  zur  freien  Konkurrenzfähigkeit ­
  mit  dem  Ausland  erzogen  werden  könne,  wo  demnach  der  staatliche
Schuh  nichts  anderes  bedeutet  als  die  dauernde  Benachteiligung  der  Mehrzahl  zugunsten
weniger,  haben  die  Genannten  alle  künstlichen  Maßnahmen  zu  deren  Schutz  aufs
entschiedenste  verurteilt.  Daher  denn  auch  der  Satz  Friedrich  Lists:  „Die  innere
Agrikultur  durch  Schutzzölle  heben  zu  wollen,  ist  ein  törichtes  Beginnen". ­

Lamilton,  Chaptal  und  List  fühlten  sich  in  bewußtem  Gegensatz  zu  Adam  Smith,
und  in  der  Tat  hat  dieser  Erziehungszölle  ausdrücklich  abgelehnt.  Allein  auch  ihr
Ziel  war  die  freie  Konkurrenz  der  zur  Konkurrenzfähigkeit  erzogenen  Erwerbszweige
auf  dem  Weltmarkt.  Die  innere  Konkurrenz  der  gegen  das  Ausland  geschützten
nationalen  'Betriebe  sollte  diese  zur  Konkurrenzfähigkeit  mit  dem  Ausland  erziehen,
worauf  der  Schutz  wegfallen  sollte.  Auch  Lists  Ziel  war  also  der  Freihandel.  Daher
so  ausgesprochene  Freihändler  wie  I.  B.  Sah  und  John  St.  Mill  sich  seiner  Befürwortung ­
  von  Erziehungszöllen  angeschlossen  haben.

2.  Freihandel  und  Schutzzoll  im  Lichte  der  Geschichte.
Bon  Gustav  Schmoller.
Schmoller,  Der  Übergang  Deutschlands  zum  Schutzzollsystem.  Zn:  Zur  Sozial-  und
Gewerbepolitik  der  Gegenwart.  Leipzig,  Duncker  &amp;amp;  ksumblot,  I8go.  S.  ,68—17«.
Von  den  ältesten  Völker-  und  Stammesbeziehungen  bis  herab  zur  Gegenwart
mit  ihrem  internationalen  Recht  und  ihren  Meistbegünstigungsklauseln  scheint  es  eine
ununterbrochene  Kette  des  Fortschritts,  daß  man  erst  den  Fremden  nicht  mehr  totschlägt, ­
  dann  ihn  nicht  mehr  zum  Sklaven  macht,  dann  ihn  erst  zu  schlechterem  Recht
im  Verkehr  zuläßt,  aber  friedlich  mit  ihm  zu  tauschen  beginnt  lind  zuletzt  ihn  und  seine
Waren  nach  allen  Seiten  als  gleichberechtigt  anerkennt:  das  ist  die  eine  Seite  der
volkswirtschaftlichen  Geschichte,  die  der  bewundernde  Freihändler  allein  kennt.  Aber
daneben  steht  die  andere  Seite,  die  er  immer  wieder  übersieht,  steht  die  ebenso  sichere
Tatsache,  daß  dieser  Fortschritt  sich  nur  vollzogen  hat  durch  zahllose  Kämpfe  hindurch,
in  denen  nur  die  Stämme,  die  Völker,  die  Nationen  obenankamen,  die  auch  auf
volkswirtschaftlichem  Gebiete  sich  als  eine  solidarische  Einheit  nach  außen  fühlten,  sich
auch  auf  diesem  Gebiete  durch  einen  zähen,  energischen,  unerbittlichen,  nattonalen
Egoismus  leiten  ließen.  Die  Phöniker  und  Ägypter,  die  Griechen  und  die  italienischen
Landelsstaaten  des  Mittelalters  haben  so  gehandelt,  sie  waren  zähe,  verschlagene,  konsequente ­
  Schutzzöllner  und  Merkanttlisten,  wie  es  die  sämtlichen  großen  Nationalstaaten
Europas  vom  16.  bis  ins  19.  Jahrhundert  waren,  wie  es  die  Amerikaner  und  englischen
Kolonisten  jetzt  wieder  sind.  Alle  haben  die  Benachteiligung  der  fremden  Personen
und  Ländler  wie  der  fremden  Waren  als  ein  Kampfmittel  gegen  andere  Völker,  gegen
schwächere  und  stärkere  gebraucht;  sie  haben  es  oft  mißbraucht;  sic  haben,  wenn  sie  es
zri  einseitig  brauchten,  zu  sehr  die  fremde  Konkurrenz  abschlössen,  sich  selbst  damit
geschadet,  unter  Umständen  sich  sogar  zugrunde  gerichtet,  —  wie  die  Venetiancr  und
die  Spanier.  Aber  zugleich  sehen  wir,  daß  die  Völker  lind  Staaten,  je  größer  und
M  o  11  (i  t,  Volkswirtschaftliches  Lesebuch.  24
        <pb n="381" />
        370  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  III.  Sonstige  Kernsragen.
mächtiger  sie  wurden,  desto  mehr  zeitweise  des  Abschlusses  in  sich,  der  schroffen  Laltung
auch  in  handelspolitischer  Beziehung  nach  außen  bedurften.  Jedenfalls  zeigt  uns  das
freihändlerische  Volk  der  Briten  noch  heute  ein  solches  Äbermaß  des  eifersüchtigen,
nationalwirtschastlichen  Egoismus,  daß  wir  Deutsche  wie  weltbürgerlich  unpraktische
Schwärmer  danebenstehen.
Der  sichere,  der  wahre  Fortschritt  war  jederzeit  da,  wo  man  es  verstand,  im
rechten  Moment  und  an  der  rechten  Stelle  freihändlerisch  und  dann  wieder  schutzzöllnerisch
  zu  sein,  wo  man  möglichst  wenig  diese  gleich  naturnotwcndigen  Sttebungen
zu  einem  alles  beherrschenden,  unerbittlichen  System  aufbauschte,  wo  man  sich  bewußt
blieb,  daß  der  Fortschritt  im  Kandel  und  in  der  internationalen  Teilung  der  Arbeit
ebenso  notwendig  sei  als  der  nationale  Zusammenschluß  der  Volkswirtschaft,  die  nattonale
Teilung  der  Arbeit  und  der  nationale  Egoismus,  die  geschickte  Benutzung  jedes
berechtigten  Mittels  im  großen  Kampfe  der  wirtschaftlichen  Interessen  der  Völker.
Daher  sehen  wir  bei  den  Engländern,  den  Franzosen,  den  Nordamerikanern,  vor
allem  aber  im  Zollverein  selbst,  den  zeitweisen  Wechsel  der  Zollsysteme  jedesmal  von
den  Doktrinären  und  der  entgegengesetzten  Interessengruppe  aufs  tiefste  beklagt,  in
Wahrheit  aber  —  wo  der  Wechsel  ini  rechten  Moment  und  im  rechten  Maß  eintrat
—  segensvoll  wirkend.
Gewiß  kann  der  Wechsel  zu  oft  und  zu  schroff  erfolgen,  wie  uns  das  die  nordamerikanische
  Tarifgeschichte  zeigt.  Aber  beweist  die  Tatsache,  daß  heute  in  so  vielen
europäischen  Staaten  sich  liberale  und  konservative  Ministerien  zu  oft  und  zu  schroff
ablösen,  etwas  gegen  den  Satz,  daß  ein  solcher  Wechsel  für  die  Regierung  eines  freien
Volkes  heilsam  und  notwendig  sei?  Sehen  wir  nicht  auf  allen  sozialen  und  polittschen
Gebieten  einen  ähnlichen  Wechsel  der  herrschenden  Strömungen,  auf  dem  kirchlichen  und
militärischen  Gebiet,  auf  dem  Gebiet  der  Schule,  der  Selbstverwaltung,  des  Beamtcnwesens,
  und  ist  all  das  nicht  die  notwendige  Folge  davon,  daß  überall  gleichberechtigte
Interessen,  entgegengesetzte  und  doch  notwendig  zusammengehörige  Pole  derselben  Achse
nacheinander  die  Führung  übernehmen  müssen,  daß  nur  aus  der  geistigen  Reibung
zwei  sich  bekämpfender,  abwechslungsweise  die  öffentliche  Meinung  für  sich  gewinnender
Ideenkreise  die  richtige  Lenkung  des  Staatsschiffes  oder  des  volkswirtschaftlichen  Schiffes
durch  ganz  verschiedene  Zeiten  und  Sachlagen  hindurch  hervorgehen  kann?  Liegt  dieser
Wechsel  nicht  im  innersten  psychologischen  Wesen  des  menschlichen  Denkens  und  Fühlens,
und  beweist  es  nicht  eine  nahezu  kindliche,  jeder  Geschäftskenntnis  bare  Naivität,  bei
irgend  einem  liberalen  oder  konservativen,  freihändlerischcn  oder  schuhzöllnerischen  Sieg
sich  einzubilden,  jetzt  sei  die  letzte  Entscheidung  nach  dieser  Seite  hin  gefallen,  niemals
mehr  werde  eine  Llmkehr  erfolgen,  keine  künftige  Regierung  oder  Volksvertretung  werde
oder  dürfe  von  dieser  Linie  mehr  abweichen?
Warum  aber  ist  ein  solcher  Wechsel  speziell  auf  dem  Gebiete  der  Kandelspolitik
nötig,  warum  hat  er  sich  überall  mit  gleicher  Konsequenz  wiederholt,  bei  den  Völkern
mit  im  ganzen  sttengerem,  wie  bei  denen  mit  liberalem  Tarif?  Die  Antwort  ist  einfach: ­
  die  Volkswirtschaft  unserer  heutigen  Kulturstaaten  arbeitet  für  zwei  Märkte,  für
den  innern  und  den  äußern;  sie  ruht  auf  zwei  Systemen  der  Arbeitsteilung,  dem
System  der  nationalen  Arbeitsteilung  und  dem  der  internationalen;  sie  hat  zwei  Aufgaben: ­
  für  die  Gegenwart  im  Moment  möglichst  billig  und  gut  das  Volk  mit  den
Waren  zu  versorgen,  die  es  braucht,  und  daneben  für  die  Zukunft  die  volkswirtschaftliche ­
  Organisation  möglichst  vollendet  und  harmonisch  einzurichten,  produttive  Kräfte
zu  erziehen,  die  technischen  und  sonstigen  Eigenschaften  der  Unternehmer  und  Arbeiter
auf  ein  höheres  Niveau  zu  erheben,  wenn  auch  dadurch  zeitweise  einzelne  Produkte  verteuert ­
  werden.
Diese  Ziele  lassen  sich  nicht  jederzeit  zusammen  erreichen;  man  muß  zeitweise
mehr  auf  das  eine  verzichten,  wenn  man  auf  das  andere  den  größeren  Wert  legt;
        <pb n="382" />
        3.  .Handelsverträge.

371

man  muß  zeitweise  die  auswärtige  Konkurrenz  verstärken,  zeitweise  aber  auch  wieder
etwas  mehr  abhalten.  Man  muß  zeitweise  sich  den  andern  Staaten  und  Volkswirtschaften ­
  auf  dem  Boden  der  Rechtsgleichheit  nähern,  zeitweise  aber  auch  alle  verfügbare« ­
  Machtmittel  benutzen,  um  auf  einer  Arena,  die  stets  ein  Kampfplatz  bleibt,  nicht
niedergeworfen  zu  werden,  sondern  den  höchstmöglichen  egoistischen  Vorteil  für  die
eigene  Nation  zu  erringen.

3.  Handelsverträge.
Von  Karl  Helfferich.
Helfferich,  Handelspolitik.  Vorträge.  Leipzig,  Dmicker  &amp;amp;  ftumblot,  ZM.  5.  95—98.
Handelsverträge  sind  völkerrechtliche  Verträge  zwischen  selbständigen  Staaten,  in
denen  die  gegenseitigen  ivirtschaftlichen  Beziehungen  geregelt  werden.  Sie  können  teilweise ­
  von  Dingen  handeln,  die  mit  dem  auswärtigen  Handel  nur  in  loser  Beziehung
stehen;  sie  können  z.  B.  den  Staatsangehörigen  der  Vertragsländer  Niederlassungsfrciheit
  und  das  Recht  zum  Gewerbebetrieb  unter  denselben  Bedingungen  gewährleisten
wie  den  eigeneir  Untertanen.  Der  wichtigste  Inhalt  der  meisten  Handelsverträge
beschäftigt  sich  jedoch  mit  dem  gegenseitigen  Warenverkehr  der  betr.  Staaten;  sie  setzen
die  Bedingungen  fest,  unter  welchen  die  verschiedenen  Arten  von  Waren  die  Grenze
passieren  dürfen;  und  diese  Bedingungen  sind  in  den  meisten  Fällen  die  Zölle.
Häufig  wird  ausdrücklich  vereinbart,  daß  der  Warenverkehr  —  abgesehen  von  Ausnahmefällen ­
  —  nicht  durch  Einfuhr-,  Ausfuhr-  und  Durchfuhrverbote  gehemmt  werden
darf.  Auf  den  zollpolitischen  Vereinbarungen  liegt  durchaus  der  Schwerpunkt  der
modernen  Handelsverträge.
Jeder  Vertrag  beschränkt  in  gewisser  Hinsicht  die  Autonomie  der  vertragschließenden
Staaten,  er  verpflichtet  sie  zu  gewissen  Handlungen  und  Unterlassungen.  Das  Verlangen ­
  nach  autonomer  Zollgesetzgebung  bedeutet  deshalb  eine  Abweisung  jeder
vertragsmäßigen  Abmachung  über  die  Zollpolitik.  Das  Verlangen  nach  einem  autonomen
Zolltarif  wird  damit  begründet,  der  Staat  müsse  zur  Wahrung  der  wirtschaftlichen
Interessen  der  nationalen  Produktion  freie  Hand  behalten,  er  dürfe  sich  nicht  dem  Auslande ­
  gegenüber  im  Interesse  des  Auslands  binden.  Es  wird  dabei  übersehen,  daß
die  Bindung  niemals  eine  einseitige  ist,  daß  jeder  Vertrag,  der  überhaupt  diesen  Namen
verdient,  aus  Leistung  und  Gegenleistung  besteht.  Dasselbe  Interesse,  welches  andere
Staaten  daran  haben,  daß  ihr  Handelsverkehr  mit  Deutschland  auf  einer  gesicherten
und  vertragsmäßig  festgelegten  Basis  beruht,  —  dasselbe  Interesse  haben  wir  daran,
daß  unsre  Handelsbeziehungen  mit  dem  Ausland  auf  eine  stabile  Grundlage  gestellt
werden.  Dasselbe  Interesse,  das  Rußland  daran  hat,  in  Deutschland  nicht  zu
ungünstigeren  Bedingungen  mit  seinem  Getreide  zugelassen  zu  sein  als  etwa  Österreich
oder  Amerika,  dasselbe  Interesse  hat  die  deutsche  Maschinenindustrie  oder  Lederindustrie
daran,  daß  ihre  Waren  von  Rußland  nicht  mit  einem  höheren  Eingangszoll  belastet
werden  als  diejenigen  französischer  oder  englischer  Herkunft.  Deshalb  werden  im
allgemeinen  stets  beide  vertragschließende  Länder,  wenn  sie  ihre  Gesamtinteressen  als
maßgebend  ansehen,  bei  einem  Handelsvertrag  ihren  Vorteil  finden.  Allerdings,  ein
Handelsvertrag,  mit  dem  alle  die  sich  bekämpfenden  und  widerstreitenden  Einzelinteressen
innerhalb  eines  Staates  zufrieden  sind,  ist  eine  Atopie,  denn  ohne  Konzession  kein  Vorteil.
Die  Beschränkung  der  handelspolitischen  Autonomie  durch  Handelsverträge  kaun
dem  Grade  nach  sehr  verschieden  sein.

24*
        <pb n="383" />
        372  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  III.  Sonstige  Kernfragen.

Einmal  nach  der  Zeit,  auf  welche  die  Handelsvertägc  abgeschlossen  werden.
Handelsverträge,  die  jederzeit  unter  Innehaltung  einer  kurzbemessenen  Kündigungsfrist
aufgehoben  werden  können,  lassen  der  Autonomie  einen  sehr  viel  fteieren  Spielraum
als  Handelsverträge  auf  längere,  etwa  10  und  12  jährige  Fristen  oder  gar  als  die
ohne  jede  zeitliche  Begrenzung  abgeschlossenen  sog.  ewigen  Handelsverträge.  Aber  dem
Vorteil  der  freieren  Bewegung  bei  den  kurzfristigen  Verträgen  steht  das  vitale  Interesse
der  Volkswirtschaft  an  stabilen  und  für  längere  Zeit  gesicherten  Grundlagen  für  den
.Handelsverkehr  entgegen.  Jedes  Moment  der  Ansicherheit  ist  der  Entwickelung  geregelter
und  für  beide  Teile  vorteilhafter  Beziehungen  im  Wege;  und  natürlich  binden  sich  die
fremden  Staaten  nur  für  so  lange,  wie  wir  uns  auch  binden.  Die  geringere  Einschränkung ­
  der  zollpolitischen  Autononne  durch  kurze  Kündigungsfristen  läßt  sich  nur
unter  Preisgabe  dieses  ganz  besonders  wichtigen  Vorteils  der  vertragsmäßigen  Regelung
erreichen.
Ebenso  wie  durch  ihre  Dauer  können  die  Handelsverträge  auch  durch  ihren  Inhalt
die  zollpolitische  Autonomie  in  sehr  verschiedenem  Grade  beschränken.  Der  wichtigste
Anterschied  in  dieser  Beziehung  ist  der  zwischen  Meistbegünstigungsverträgen
und  Tarifverträgen.
Das  Wesen  der  Meistbegünstigungsverträge  oder  der  Meistbegünstigungsklausel
innerhalb  eines  .Handelsvertrags  besteht  darin,  daß  die  vertragenden  Staaten  sich  zusagen, ­
  ihre  Angehörigen,  Waren  und  Schiffe  gegenseitig  nicht  ungünstiger  behandeln  zu
wollen  als  diejenigen  dritter  Staaten.  Bei  reinen  Meistbegünstigungsverträgen
bleiben  die  kontrahierenden  Staaten  in  bezug  auf  die  Festsetzung  ihrer  Zollsätze  autonom;
sie  können  ihren  Zolltarif  beliebig  verändern,  nur  dürfen  sie  die  Waren  aus  dem  meistbegünstigten ­
  Staat  nicht  mit  höheren  Zöllen  belegen  als  diejenigen  aus  irgendwelchen
andern  Ländern.
Die  Ausdehnung  der  Meistbegünstigung  kann  mehr  oder  minder  beschränkt  sein.
Die  vor  1860  abgeschlossenen  Verträge  enthielten  meist  nur  eine  bedingte  Meistbegünstigung ­
  in  dem  Sinn,  daß  sich  die  Vertragsstaaten  nur  diejenigen  Begünstigungen
gegenüber  dritten  Staaten  ohne  weiteres  zusagten,  die  nicht  durch  ganz  bestimmte
Gegenleistungen  seitens  des  dritten  Staates  erkauft  würden.  In  diesem  Sinn  legen
die  Vereinigten  Staaten  bekanntlich  ihren  vielumstrittenen  Vertrag  init  dem  Deutschen
Zollverein  bezw.  mit  Preußen  aus.  —  Die  neueren  Meistbegünstigungsklauseln  sind
meist  unbedingt.  Die  meistbegünstigten  Staaten  werden  ohne  weiteres  aller  Vorteile
teilhaftig,  die  andern  Staaten  zugesichert  werden.  Wenn  z.  B.  Deutschland  mit
Argentinien  einen  Meistbegünstigungsvertrag  hat  und  es  schließt  mit  Rußland  einen
Tarifvertrag,  der  die  Zollsätze  Rußland  gegenüber  ermäßigt,  so  treten  diese  Ermäßigungen
ohne  weiteres  Argentinien  gegenüber  in  Kraft.  Argentinien  aber,  das  nur  Meistbcgünstigungsverträge
  und  keine  Tarifverträge  abgeschlossen  hat,  kann  seine  Zollsätze
beliebig  erhöhen,  ohne  daß  Deutschland  mit  Zollerhöhungen  antworten  kann.
In  Anbetracht  dieser  Tatsache  ist  es  erklärlich,  daß  vielfach  die  Mcistbegünstigungsverträge
  sehr  ungünstig  beurteilt,  und  daß  Anträge  auf  ihre  Kündigung  laut  werden.
Aber  es  wird  dabei  in  der  Regel  ein  wichtiger  Amstand  vergessen.  Bei  dem  deutschen
Handel  mit  Argentinien  und  andern  Ländern,  vor  allem  mit  den  Vereinigten  Staaten,
kommt  es  zwar  natürlich  auch  auf  die  absolute  Höhe  der  Zollsätze  an,  das  kann  nicht
bestritten  werden;  aber  noch  weit  mehr  kommt  es  darauf  an,  daß  Deutschland  nicht
mit  höheren  Zollsätzen  belastet  wird  als  die  übrigen  mit  ihm  konkurrierenden  Staaten.
Eine  Zollerhöhung  in  den  Vereinigten  Staaten  und  in  Argentinien  kann  den  deutschen
Export  dorthin  einschränken;  eine  sogenannte  differenzielle  Behandlung  der  deutschen  Einfuhr ­
  aber  müßte  den  deutschen  Export  vernichten  und  den  Absatzmarkt  den  Franzosen,
Engländern  usw.  ausliefern.  Also,  wenn  wir  auch  ein  großes  Interesse  an  niederen
Zollsätzen  für  unsre  Ausfuhrwaren  haben,  so  ist  unser  Interesse  an  gleichen  Zollsätzen
        <pb n="384" />
        4.  Der  Plan  einer  mitteleuropäischen  Zollunion.

373

wie  denjenigen  für  Waren  aus  anderen  Ländern  doch  noch  erheblich  größer.  Es  wäre
ja  am  besten,  es  ließe  sich  beides  erreichen;  aber  solange  sich  ein  Land,  das  für  unsre
Waren  ein  wichtiger  Abnehmer  ist,  nicht  zu  vertragsmäßiger  Bindung  seiner  Zölle
herbeiläßt,  ist  die  Meistbegünstigung  immer  noch  besser  als  die  Vettragslosigkeit  und
die  Differenzierung  der  Zölle  zu  unserem  Schaden.
Wenn  wir  uns  nun  zu  den  Tarifverträgen  wenden,  so  finden  wir,  daß  auch
diese  in  sehr  verschiedenem  Grade  die  zollpolitische  Autonomie  binden  können.  Sic
können  sich  darauf  beschränken,  für  wenige  bestimmte  Warengattungen  die  Zölle  festzulegen; ­
  sie  können  die  Zusicherung  enthalten,  daß  überhaupt  gegenüber  dem  bestehenden
Tarif  keine  Zollerhöhungen  während  der  Vertragsdauer  vorgenommen  werden  sollen;
sie  können  schließlich  eine  Reihe  von  Zollermäßigungen  gegenüber  dem  allgemeinen
Tarif  festsetzen.
In  der  Regel  ist  das  letztere  der  Fall.  Reben  den  allgemeinen  Zolltarif,  der
für  Länder  gilt,  mit  denen  keine  Handelsverträge  bestehen,  neben  den  sog.  Generaltarif ­
  tritt  dann  ein  Vertragstarif  oder  Konventionaltarif,  an  dessen  Ermäßigung
gegenüber  dem  Generaltarif  die  Länder  mit  Meistbegünstigung  partizipieren.  Der
einheitliche  Generaltarif  bildet  die  Basis  der  Verhandlungen,  und  die  Regierungen
haben  es,  vorbehaltlich  der  Genehmigung  durch  die  gesetzgebenden  Körperschaften,  in
der  Land,  Ermäßigungen  der  Zollsätze  des  Generaltarifs  zuzugestehen.

4.  Der  Plan  einer  mitteleuropäischen  Zollunion.
Von  Georg  Gothein.

Gothein,  Der  Deutsche  Außenhandel.  Materialien  und  Betrachtungen.  Berlin,  Siemenroth
&amp;amp;  Troschel,  tM.  5.  HZ—H7.
Die  Befürchtung,  daß  die  großen  Wirtschaftsgebiete,  welche  Großbritannien  mit
seinen  Kolonien,  Amerika  sowie  Rußland  bilden,  sich  gegen  die  anderen  Staaten  mehr
und  mehr  abschließen  könnten,  hat  vielfach  den  Gedanken  angeregt,  die  Staaten  Mitteleuropas ­
  sollten  sich  ebenfalls  zu  einem  einheitlichen  Wirtschaftsgebiet  mit  gemeinsamer
Zollgrenze  zusainmentun;  damit  würden  die  industriellen  Distrikte  gesicherte  Absatzgebiete
für  ihre  Industrieerzeugnisse,  die  überwiegend  landwirtschaftlichen  Teile  ebenso  für  ihren
Überschuß  an  Produtten  des  Ackerbaues  und  der  Viehzucht  finden  und  vermöchten  so
gesichert  jeder  Zukunft  entgegengehen  als  ein  sich  selbst  genügendes  Wirtschaftsgebiet.
Daß  selbst  die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika,  selbst  Rußland,  also  beides
Staaten,  die  von  den  Eiswüsten  des  Nordpols  bis  in  die  Tropen  hineinreichen,  sich
selbst  nicht  alle  Rohprodukte,  deren  sie  bedürfen,  beschaffen  können,  ist  nicht  zu  bestreiten.
Die  Vereinigten  Staaten  sind  auf  die  Einfuhr  von  Kaffee  und  Tee,  von  Wolle,  Läuten,
und  Jute,  von  Gewürzen  und  Kakao,  von  Zinn,  Salpeter  und  Gerbstoffen,  kurz  von
sehr  vielen  wichtigen  Rohstoffen  angewiesen,  und  wenn  es  auch  allenfalls  möglich  wäre,
einige  derselben  mit  der  Zeit  in  genügender  Menge  und  Qualität  selbst  zu  erzeugen,
so  ist  das  bei  anderen  gänzlich  ausgeschlossen.  Die  Wünsche  nach  einem  Panamerika
finden  aber  gerade  in  Mittel-  und  Südamerika  sehr  wenig  Sympathien;  die  dorügen
Staaten  sind  mit  ihren  Produkten  —  Brasilien  mit  Kaffee,  Argentinien  mit  Wolle,
Läuten,  Fleischextrakt,  Quebrachoholz,  Chile  mit  Chilisalpeter,  Leder  und  Kupfer,
Venezuela  mit  Kakao  usw.  —  auf  den  Absatz  nach  allen  Ländern  angewiesen;  sie
haben  das  lebhafteste  Interesse,  sich  ihre  anderen  Abnehmer  kaufttäsüg  zu  erhalten  und
        <pb n="385" />
        374  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  III.  Sonstige  Kernfragen.
nicht  den  Nordamerikanern  zuliebe  auf  ihre  wirtschaftliche  und  mit  dieser  auf  ihre
politische  Selbständigkeit  zu  verzichten.  Im  Gegenteil,  sie  haben  ein  Panamerika  auf
das  Entschiedenste  zu  fürchten,  denn  dadurch  würde  ihre  in  der  Entwickelung  begriffene
Industrie  —  und  das  ist  wenigstens  bei  Chile,  Peru,  Brasilien  und  Argentinien  der
Fall  —  schutzlos  der  überlegenen  nordamerikanischen  ausgeliefert,  und  für  den  Verzicht
auf  eine  eigene  industrielle  Entwickelung  würden  sie  nicht  einmal  den  Vorteil  der
billigsten  Deckung  ihres  Bedarfs  an  Industrieerzcugnissen  erkaufen,  da  sie  ja  die  durch
die  Absperrung  verteuerten  nordamcrikanischcn  Fabrikate  abzunehmen  gezwungen  würden.
So  viel  gegenseitige  Feindseligkeit  auch  unter  den  südamerikanischen  Staaten
besteht,  es  ist  mit  ziemlicher  Sicherheit  anzunehmen,  daß  ein  gewaltsamer  Versuch  der
nordamerikanischen  Anion,  ein  Panamerika  zu  erzwingen,  sie  zu  geeinter  Abwehr  verbinden ­
  würde,  und  so  gering  an  und  für  sich  die  Aussichten  auf  ein  gemeinsames
Landein  der  europäischen  Staaten  sind,  ein  solches  Vorgehen  müßte  England,  Deutschland,
Frankreich,  Österreich  -Angarn,  Italien,  Belgien  und  Lolland  geineinsam  in  die  Schrankeil
rufen.  Es  ist  denn  auch  lvieder  ganz  still  geworden  mit  der  Forderung  eines  Panamerika. ­

And  nicht  wesentlich  anders  liegt  cs  mit  dem  Oreaker  Britain.  Denn  Englands
wahres  Interesse  liegt  in  der  Aufrechterhaltung  des  Freihandelssystems,  nicht  darin,  einen
Zollbund  mit  seinen  Kolonien  zu  bilden,  die  wiederum,  solange  England  am  Freihandel
festhält,  für  sich  gar  keinen  Vorteil  erzielen  können,  wenn  sie  seine  Waren  bei  der
Einfuhr  begünstigen.  England  ist  heute  nicht  mehr  vorwiegend  Industriestaat,  sondern
zum  Landelsstaat  vorgeschritten.  Es  ist  der  Bankier  und  der  Frachtführer  der  ganzen
Welt,  und  gegenüber  den  auch  hierin  kräftig  aufstrebenden  andern  Ländern,  vornehmlich
Deutschland,  vermag  es  diese  seine  Stellung  —  auf  der  vorwiegend  seine  wirtschaftliche
und  politische  Macht  beruht  —  nur  durch  den  Freihandel  aufrecht  zu  erhalten.  Jede
Beschränkung  durch  eigene  Zölle  würde  seinen  Lande!  erschweren,  ihm  den  Vorsprung,
den  es  durch  die  völlige  Freiheit  der  Bewegung  vor  andern  Völkern  voraus  hat,  rauben.
In  Wirklichkeit  hat  auch  der  Gedanke  des  „fair  krude"  in  England  sehr  wenig  Boden,
und  das  Oreuter  Britain  ist  ein  schönes  Wort,  au  dem  sich  manche  Leute  berauschen,
dessen  Verwirklichung  sie  aber  energisch  bekämpfen  würden,  sobald  sie  sich  seine
Konsequenzen  klarmachen  würden.
Nuri  ist  zuzugeben,  daß  die  Völker  nicht  immer  das  tun,  was  ihren  Interessen
entspricht;  namentlich  in  Zeiten  leidenschaftlicher  politischer  Erregung  wird  leicht  ein
falscher  Schritt  getan;  auch  die  Entrüstung  über  ein  erlittenes  Anrecht  kann  dazu  führen.
Man  muß  dcnmach  die  Möglichkeit,  daß  England  einen  solchen  Schritt  unternehme»
könne,  nicht  aus  dem  Auge  lassen,  und  da  dies  für  uns  von  großen  wirtschaftlichen
Nachteilen  begleitet  sein  würde,  so  ist  es  nur  klug,  wenn  unsererseits  alles  vermieden
wird,  was  die  Bewegung  für  fair  trade  und  für  Greater  Britain  fördern  könnte.
Das  würde  aber  unzweifelhaft  geschehen,  wenn  wir  andern  Staaten  durch  eine  Zolleinigung ­
  größere  Vorteile  auf  dem  deutschen  Markt  als  England  gewähren  würden,
wenn  —  wie  es  vom  Verein  Süddeutscher  Baumwoll-Industrieller  gelegentlich  der
Kündigung  des  deutsch-englischen  Landelsvcrtrags  beantragt  worden  war  —  wir
England  nicht  die  volle  Meistbegünstigung  gewährten;  eine  Forderung,  die  übrigens
selbst  von  den  anderen  Verbänden  der  Textilindustrie  bekämpft  worden  ist.
Selbst  Rußland  hat  aber  eingesehen,  daß  es  aus  seiner  starren  Isolierung  heraustreten ­
  und  den  Güteraustausch  mit  andern  Nationen  pflegen  muß.  Dieses  vorwiegend
Rohstoffe  exportierende  Land  war  1894  geradezu  gezwungen,  die  handelspolitische  Verständigung ­
  mit  Deutschland  zu  suchen,  und  wenn  es  sich  noch  so  sehr  vergrößert,  es
kann  deshalb  auf  den  Warenaustausch  nicht  verzichten,  sondern  muß  ihn  in  steigendem
Maße  pflegen.
        <pb n="386" />
        4.  Der  Plan  einer  mitteleuropäischen  Zollunion.

375

Was  hätte  nun  aber  Deutschland  für  Vorteile  von  einer  solchen  Zollunion?  Es
ist  eine  bekannte  Tatsache,  daß  70  %  unseres  Außenhandels  den  Seeweg  benutzen;
wenn  auch  Staaten  wie  Frankreich,  Italien,  Rumänien,  die  Niederlande,  Belgien  daran
beteiligt  sind,  so  liegt  der  Schwerpunkt  des  Verkehrs  mit  diesen  doch  im  Landverkchr.
Vor  allen  Dingen  beträgt  allein  der  Spezialhandel,  den  wir  mit  diesen  Ländern  und
der  Schweiz  pflegen,  in  der  Einfuhr  (1903)  1174,9  Millionen  Mark,  d.  s.  mehr  als
18,5  °/o  unserer  gesamten  Einfuhr  und  in  der  Ausfuhr  1436,1  Millionen  Mark,  d.  s.
28  °/o  unserer  ganzen  Ausfuhr.
Was  diese  Länder  an  Fabrikaten  vom  Ausland  beziehen,  erhalten  sie  —  soweit
cs  nicht  bereits  deutschen  Ursprungs  ist  —  entweder  von  einem  der  andern  mitteleuropäischen ­
  Staaten,  die  ja,  Rumänien,  Bulgarien,  Serbien  ausgenommen,  bereits
alle  mehr  oder  minder  hochentwickelte  Industriestaaten  sind,  oder  aber  von  England,
das  indessen  nach  allen  diesen  Ländern  erheblich  weniger  Fabrikate  ausführt  als
Deutschland.  In  den  zu  verdrängenden  englischen  Absatz  würden  sich  alle  mitteleuropäischen ­
  Staaten  zu  teilen  haben,  so  daß  auf  jeden  von  ihnen  nicht  viel  entfallen
dürfte,  wenn  auch  auf  Deutschland  das  meiste.
Nun  ist  zwar  mit  Sicherheit  anzunehmen,  daß,  weil  die  deutsche  Industrie  in
sehr  viel  Zweigen  denen  der  andern  in  Betracht  kommenden  Staaten  überlegen  ist,  sie
nach  Aufhebung  der  gegenseitigen  Zollschranken  die  dortige  Industrie  aus  ihren  eigenen
Absatzgebieten  verdrängen  würde;  andererseits  würde  die  belgische,  französische,  Schweizer,
italienische  und  österreichische  Industrie,  da  sie  vom  übrigen  Weltmarkt  abgedrängt
wären,  der  deutschen  im  eigenen  Land  und  auf  den  übrigen  mitteleuropäischen  Märkten
in  vielen  Zweigen  einen  sehr  unbequemen  Wettbewerb  machen.
Aber  immerhin  angenommen,  daß  in  dieser  Konkurrenz  der  beteiligten  Länder
untereinander  sich  die  Bilanz  zugunsten  Deutschlands  stellte,  so  würde  dies  einmal  nicht
im  entferntesten  einen  Ersah  für  den  sonstigen  damit  aufs  höchste  gefährdeten  Welthandel ­
  geben,  sodann  aber  —  und  dies  nicht  mit  Anrecht  —  das  Mißvergnügen  der
weniger  gut  fortkommenden  mitteleuropäischen  Staaten,  namentlich  der  industriell  nicht
so  fortgeschrittenen,  erregen.
Gesetzt  auch,  da  man  auf  den  Austausch  mit  anderen  Wirtschaftsgebieten  nicht
verzichten  kann,  ein  so  umfangreicher  Zollverein  vermöchte  ein  größeres  Schwergewicht
bei  Landelsvertragsverhandlungen  in  die  Wagschale  zu  werfen,  als  dies  heute  Deutschland ­
  vermag,  so  ist  damit  doch  noch  keineswegs  gesagt,  daß  dies  eine  Stärkung  seiner
Position  bei  solchen  Verhandlungen  bedeutet.  Da,  mit  alleiniger  Ausnahme  der  unteren
Donaustaaten,  alle  seine  Teilnehmer  auf  die  Einfuhr  von  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen ­
  angewiesen  sind,  da  alle,  ohne  Ausnahme,  ihren  Bedarf  an  tierischen  und  pflanzlichen ­
  Spinnstoffen,  an  Kolonialwaren,  Gewürzen,  Gerbstoffen,  gewissen  Rohstoffen  der
chemischen  Industrie,  an  edlen  und  gewissen  unedlen  Metallen  rc.  re.  entweder  gar  nicht
oder  nur  zum  kleinsten  Teil  zu  decken  vermögen,  also  die  Einfuhr  gar  nicht  entbehren
könnten,  während  für  die  Ausfuhr  tatsächlich  nur  Fabrikate  in  Betracht  kommen,  so  würde
die  Situation  eine  viel  weniger  günstige  sein,  als  wenn  jeder  Staat  einzeln  mit  dem
andern  verhandelt,  wo  er  für  irgend  eine  Zollermäßigung  den  Nachlaß  einer  andern
herausschlagen  kann,  die  schließlich  durch  die  Meistbegünstigung  auch  andern  zuteil
wird,  ebenso  wie  er  von  den  Errungenschaften  der  Verhandlungen  dritter  Staaten  auf
diesem  Wege  profitiert.
Was  an  diesem  Gedanken  Brauchbares  ist,  das  hat  man  bei  den  Vertragsverhandlungen
  1891  angewendet,  wo  sich  zuerst  Österreich  und  Deutschland  verständigten,
dann  erst  mit  Italien  verhandelten  und  dann  immer  dem  Äauptinteressenten  den  ersten
Vertragsabschluß  überließen,  um  hinterher  durch  eigene  Verhandlungen  auf  andern
Gebieten  weitere  Zugeständnisse  zu  erreichen.
        <pb n="387" />
        376  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  I  V.  Deutsche  Handelspolitik.
Schon  der  Gedanke  einer  Zollunion  zwischen  Deutschland  einerseits  und  Asterreich-Angarn
  andererseits  —  wie  sie  s.  Z.  zur  Erreichung  der  Suprematie  in  Deutschland
in  den  fünfziger  Zähren  von  den  österreichischen  Staatsmännern  Fürst  Schwarzenberg
und  Frhr.  von  Bruck  erstrebt  wurde  —  ist  eine  Chimäre,  denn  er  seht  voraus,
daß  beide  sich  zollpolitisch  vereinigenden  Staaten  auf  annähernd  derselben  Löhe  der
wirtschaftlichen  Entwickelung  stehen.  Ebenso  wie  er  damals,  abgesehen  von  allem
andern,  wesentlich  an  dieser  Ungleichheit  gescheitert  ist,  muß  er  auch  in  absehbarer  Zukunft
daran  scheitern.  In  den  Kreisen  der  österreichischen  wie  der  ungarischen  Industrie
bekämpft  man  einen  solchen  Gedanken  auch  auf  das  energischste.  Wir  leiden  in  Deutschland ­
  schon  stark  genug  an  der  außerordentlich  ungleichartigen  wirtschaftlichen  Entwickelung
der  einzelnen  Gebiete,  an  den  schroffen,  dadurch  hervorgerufenen  Gegensätzen,  —  wie
viel  schlimmer  würde  dies,  wenn  auch  Österreich-Angarn  und  nun  gar  Rumänien,
Serbien,  Bulgarien  wirtschaftlich  mit  uns  vereinigt  wären!
Denn  darüber  muß  man  sich  klar  werden:  ein  einheitliches  Zollgebiet  verlangt
auch  einheitliche  indirekte  Steuern,  verlangt  eine  Verstäirdigung  über  die  Verteilung
des  Auftommens  aus  den  Zöllen  und  indirekten  Steuern  auf  die  einzelnen  beteiligten
Staaten.  Da  dies  bei  so  verschiedenen  Wirtschaftsstufcn  und  Gewohnheiten  der  verschiedenen ­
  Länder  unmöglich  nach  einem  festen  Schema  geschehen  kann,  so  ist  ein  Zollparlament, ­
  ebenso  wie  ein  Zollbundesrat  eine  unbedingte  Notwendigkeit;  denn  ein
Verhältnis,  wie  es  im  Zollverein  bis  1866  bestand,  war  damals  kaum  zu  ertragen,
gehört  aber  bei  den  jetzigen  Verhältniffen  und  bei  den  heterogenen  dabei  in  Betracht
kommenden  Staatsgebilden  einfach  in  das  Gebiet  der  Unmöglichkeiten.
Man  braucht  aber  bloß  einen  Blick  auf  unsere  Nachbarstaaten  Hsterreich-Angarn
zu  werfen,  auf  die  ewigen  Zwistigkeiten,  welche  über  diese  Fragen  entstehen:  nichts
hat  das  Verhältnis  der  beiden  Völker  so  getrübt,  wie  das  Gefühl,  auf  der  einen
Seite  übervorteilt  zu  sein,  auf  der  andern  das  Streben,  sich  wirtschaftlich  unabhängig
zu  machen.  And  nun  denke  man  sich  die  ;.t&amp;gt;a{&amp;gt;t)tontfc|&amp;gt;e  Sprachverwirrung,  wenn
Deutsche,  Franzosen,  Österreicher,  Angarn,  Italiener,  Schweizer,  Belgier,  Rumänen,
Serben,  Bulgaren  rc.  gemeinsain  über  die  Fragen  der  Zölle  und  indirekten  Steuern,
über  die  Verteilung  des  Aufkommens  aus  denselben  unter  die  einzelnen  Staatswesen
verhandeln  und  sich  einigen  sollten.  Jeder  einzelne  Staat  müßte  eben  vollständig  darauf
verzichten,  sein  Zoll-  und  Steuerwesen  selbständig  zu  regeln.
In  diese  Fesseln  kann  sich  kein  Staat  begeben,  ohne  abzudanken.

IV.  Zur  Deutschen  Handelspolitik  im  19.  Jahrhundert.
1.  Deutsche  Handelspolitik
am  Anfange  des  19.  Jahrhunderts.
Von  Karl  Theodor  Eheberg.
Lbeberg,  historische  und  kritische  «Einleitung  zu  $i\  Lifts  Nationalem  System  der  politischen
CDfotiomic.  Stuttgart,  I.  &amp;lt;8.  £otta,  1883.  S.  3—7.
Deutschland  kannte  zu  Ende  des  18.  und  zu  Anfang  des  19.  Jahrhunderts  in
der  Hauptsache  keine  Zollschranken  nach  außen,  aber  im  Innen,  waren  nicht  nur  die
einzelnen  Staatsgebiete,  sondern  auch  Teile  derselben  mit  einer  Ansumme  von  Zoll-
        <pb n="388" />
        1.  Deutsche  Handelspolitik  am  Anfange  des  19.  Jahrhunderts.  377
und  Mautschranken  voneinander  getrennt.  Denn  das  Recht,  Zölle  zu  erheben,  war
vom  Kaiser,  dem  es  als  fiskalisches,  nutzbares  Loheitsrecht  zustand,  freigebig  an  die
Rcichsstände  verliehen  worden.  Dazu  kamen  eine  Menge  Zölle  von  Gemeinden  und
sogar  Privaten,  welche  auf  keinen  Rechtstitel  sich  berufen  konnten,  aber  ihre  Mautstellen
  nur  mit  desto  größerer  Beharrlichkeit  aufrecht  erhielten.  Zahlreich  waren  von
jeher  die  Klagen  über  diese  Belastungen  und  Hemmnisse  des  Verkehrs,  zahlreich  die
Ermahnungen  seitens  des  Kaisers.  Aber  die  Reichsgewalt  war  im  Zerfallen,  und  ihren
Verboten  fehlte  der  wirksame  Hintergrund  der  Exekution.
Dazu  kamen  noch  direkte  Verbrauchssteuern  auf  den  Verkehr  mit  Vermögensgegenständen, ­
  hohe  Taxen  und  Sporteln,  die  wegen  ihrer  Höhe  nicht  mehr  den  Charakter
von  Gebühren,  sondern  den  von  Steuern  hatten,  die  Regalien  und  Monopole,  die
Stapelrechte  u.  dgl.
And  um  das  Maß  der  Leiden  des  deutschen  Handels-  und  Gewerbestandes  vollzumachen, ­
  schlossen  sich  die  angrenzenden  Staaten  durch  Zollschranken  ab,  die  häufig
in  Prohibitivsysteme  ausarteten.  Während  der  deutsche  Markt  vielfach  ein  offenes
Feld  für  die  fremden  Manufakte  bildete,  war  dem  Erzeugnis  des  deutschen  Fleißes  der
Absatz  ins  Ausland  größtenteils  unmöglich.  Auch  hier  fehlte  es  nicht  an  Klagen,
aber  auch  hier  konnte  dem  Wunsche  der  Nation  die  Tat  nicht  folgen,  da  es  an  der
nötigen  Macht  und  Kraft  gebrach.
Mit  der  Auflösung  des  Deutschen  Reichs  war  die  Möglichkeit  gegeben,  wenigstens
einen  Teil  dieser  Mißstände  zu  beseitigen.  Allein  im  allgemeinen  war  es  wohl  keine
Zeit  für  wirtschaftliche  Reformen  nach  innen,  da  der  Krieg  alle  Kräfte  beanspruchte;
andererseits  haben  die  wirklich  durchgeführten  Reformen  kleinerer  Territorien  und  das
Hinwegfallen  mancher  Schranken  durch  Beseitigung  zahlreicher  Staaten  wesentlich
dadurch  an  Bedeutung  verloren,  daß  in  Preußen  und  Elsterreich  das  alte  Mißverhältnis
im  Zoll-  und  Landelswesen  fortdauerte.
Was  Preußen  betrifft,  aus  dein  die  Nachrichten  für  jene  Zeit  am  reichlichsten
fließen,  so  bestanden  dort  noch  zu  Anfang  des  19.  Jahrhunderts  67  zum  Teil  sich
vollständig  widersprechende  Tarife,  —  besondere  für  Waren,  besondere  für  die  Landesteile, ­
  besondere  für  Personen.  Wie  Stadt  und  Land  getrennt  gehalten  wurden,  ein
jedes  Rittergut  gleichsam  einen  kleinen  Staat  für  sich  ausmachte,  so  hatte  jede  Provinz
und  in  derselben  wieder  einzelne  Landesteile,  je  nach  ihrer  historischen  Entwickelung,
ihre  besonderen  Rechte,  ihre  besonderen  Verfassungen  und  in  bezug  auf  Handel  ihre
besonderen  Zölle.  Ging  eine  Ware  aus  der  Neumark  in  die  Mittelmark,  aus  der
Mark  nach  Schlesien,  aus  Pommern  nach  Preußen,  so  standen  Zollbäume  an  den
Grenzen  der  Provinzen,  und  der  Übergang  aus  einer  Provinz  in  die  andere  unterlag
einer  besonderen  Abgabe.  Ja,  innerhalb  einer  und  derselben  Provinz  bestanden
Verschiedenheiten.  Die  Ackermark  und  die  Priegnitz  hatten  in  manchen  Beziehungen
verschiedene  Tarife.  8000  Accise-  und  Zollbeamten  wachten  über  die  Besteuerung  von
2775  belegten  Arükeln.  Es  ist  selbstverständlich,  daß  darunter  der  inländische  Handel
ganz  besonders  litt,  während  andererseits  Preußens  ausländischer  Handel  dadurch
gelähmt  war,  daß  eine  Menge  von  Produkten  nicht  ein-  oder  ausgeführt  werden
konnte.
Was  das  Gewerbewesen  Preußens  anlangt,  so  fällt  zwar  in  jene  Zeit  die  Einführung ­
  der  Gewerbefreiheit,  und  zwar  für  Preußen  und  Litauen  1806  und  1808,
für  die  ganze  Monarchie  1810.  Aber  über  die  Wirkung  dieser  liberalen  Maßregel,
die  jedenfalls  auf  den  Nationalgeist  ihren  heilsamen  Einfluß  ausübte,  in  wirtschaftlicher ­
  Beziehung  gibt  es  keinen  Nachweis.  Jedenfalls  ist  dem  Arteil  Gustav  Schmollers
beizustimmen,  daß  die  gewerblichen  Gesamtverhältnisse  sich  zunächst  nicht  viel  geändert
haben  werden,  weil  sie  unter  dem  Dnicke  vieler  anderer,  mächtiger  wirkender  Arsachen
standen.
        <pb n="389" />
        378  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  IV,  Deutsche  Handelspolitik.
Wo  wirklich  Grenzzölle  statt  der  frühere»  Binnenzölle  errichtet  wurden/  wie  in
der  Hauptsache  in  Bayern  (1807),  in  Württemberg  (1808),  in  Baden  (1812),  da
ging  der  Segen  dieser  volkswirtschaftlichen  Tat  wenigstens  für  Gesamtdeutschland  dadurch
verloren,  daß  sich  nun  die  einzelnen  deutschen  Staaten  zugleich  mit  dieser  Maßregel
noch  schroffer  voneinander  abschlössen.  Im  Gewcrbewescn  ward  hier  bis  in  die
zwanziger  Jahre  keine  durchgreifende  Änderung  versucht.
Einen  solchen  Zustand  traf  die  von  Napoleon  verordnete  Kontinentalsperre,  die
sich  bekanntlich  auf  alle  deutschen  Staaten  erstreckte.  Es  ist  unmöglich,  die  zahllosen
Chicanen  dieses  Systems  in  Kürze  klar  zu  legen;  sie  gingen  parallel  mit  den  politischen
Quälereien,  welchen  damals  Deutschland  völlig  zu  unterliegen  drohte.  Aber  die
Wirkung  dieser  Maßregel  läßt  sich  kurz  nach  zwei  Richtungen  hin  verfolgen.  Auf
der  einen  Seite  wurden  zwar  einige  Gewerbezweige  gehoben,  weil  sie  gegen  Englands
industrielle  Konkurrenz  geschützt  waren,  ja  es  entstanden  selbst  neue  Industrien,  die  seit
jener  Zeit  sich  blühend  erhielten,  auf  der  anderen  Seite  aber  kamen  andere  nur  in
desto  größere  Verlegenheit.  Denn  dieses  in  seiner  Art  einzige  Experiment  vernichtete
den  Seehandel  und  machte  den  Bezug  der  Kolonialwaren  und  mancher  nötiger  Rohstoffe ­
  unmöglich  oder  verteuerte  ihn  außerordentlich.  Die  Unternehmungslust,  die  in
Friedenszeiten  vielleicht  eine  günstige  Gelegenheit,  sich  von  England  zu  emanzipieren,
ergriffen  hätte,  lag  darnieder.  Fehlte  es  doch  in  jenen  recht-  und  ruhelosen  Zeiten
an  Geld,  an  Arbeitshänden  und  am  wagenden  Mut.  Dazu  blieben  die  Zölle  im
Innern  Deutschlands  fortbestehen;  Deutschland  wurde  mit  französischen  Waren  überschwemmt, ­
  während  Frankreich  sich  den  deutschen  Erzeugnissen  durch  ein  immer  schärfer
ausgebildetes  Prohibitivsystem  verschloß.
Mit  dem  Sturze  Napoleons  fielen  auch  die  Schranken,  welche  England  in
industrieller  Beziehung  vom  Kontinent  getrennt  hatten.  Es  war  natürlich,  daß  die
Rückkehr  des  Friedens  auch  Leben,  Bewegung  und  neue  Schaffenslust  in  alle  Zweige
der  Industrie  brachte.  Aber  das  währte  nicht  lange.  England  suchte  sogleich  die  im
Kampfe  mit  Napoleon  gebrachten  riesigen  Opfer  zu  ersetzen;  cs  war  auch  dem  wirtschaftlichen ­
  Kampfe  nicht  unterlegen,  sondern  hatte  vielmehr  die  Alleinherrschaft  über
das  Meer  erlangt.  Was  war  natürlicher,  als  daß  die  fast  ein  Jahrzehnt  hindurch
zurückgehaltene  Tätigkeit  von  Englands  Lande!  und  Industrie  plötzlich  losbrach  wie  ein
Strom,  dessen  Wasser  lange  ein  Wehr  beengte!  And  welche  Revolutionen  hatten  sich
unterdessen  in  der  englischen  Industrie  vollzogen!  Tausende  von  Maschinen  hatten
sich  ihr  zur  Verfügung  gestellt,  Verbesserungen  aller  Art  hatten  die  Produktion  ins
Massenhafte  gesteigert.  And  alle  diese  Massen  englischer  Produkte  ergossen  sich  über
das  offene  Deutschland.  Englands  Landet  nach  dem  Festlande  soll  sich  dank  dem
Absähe  seiner  wohlfeilen  Massenprodukte  schon  im  Dezennium  von  1782—1792
verdoppelt  haben.  Seine  Mehrausfuhr  nach  Deutschland  steigt  schon  1782  —1792
von  400000  Pfd.  St.  auf  1  Va  Millionen,  von  1792—1814  aus  4  Millionen.
Das  mußte  sich  natürlich  mit  dem  Ende  der  Kontinentalsperre  noch  erhöhen.  Im
Jahre  1814  gingen  allein  für  21654000  Taler  englische  Baumwollenwaren  in  Deutschland ­
  ein.  Die  englischen  Waren  gingen  zu  Schleuderpreisen  weg;  aber  was  lag  an
vorübergehenden  Verlusten,  wenn  man  dadurch  auf  die  Dauer  den  Markt  gewinnen
und  ein  faktisches  Monopol  begründen  konnte,  —  ein  Manöver,  das  England  damals
weder  zum  ersten  noch  zum  letzten  Mal  mit  Erfolg  inszenierte.  Die  deutsche  Industrie,
die  sich  eben  erst  von  den  Kriegszeiten  zu  erholen  begann,  vermochte  dieser  Konkurrenz
nicht  Widerstand  zu  leisten.  „And  so  zerfielen",  wie  Weber  sagt,  „in  jener  Zeit  auch
noch  manche  tüchtige  Überreste  der  früheren  deutschen  Gewerbtätigkeit,  welche  dem  Einfluß ­
  von  fast  zwanzig  Jahren  verheerender  Kriege  nicht  gewichen  waren."  Außerdem
hatten  die  linksrheinischen,  vor  kurzem  noch  französischen  Gebiete  Deutschlands  ihren
Absatz  nach  Frankreich  verloren.  Am  20.  März  1815  beschloß  das  englische  Parlament,
        <pb n="390" />
        Bik  509 w *'KSr-7-  2.46.

2.  Die  Entstehung  des  Zollvereins.  379
um  seine  während  der  Kontinentalsperre  kiinstlich  erzogene  Landwirtschaft  zu  erhalten,
ein  Gesetz,  welches  alle  Korneinfuhr  verbot,  bis  der  Quarter  Weizen  den  Preis  von
80  Schillingen  erreicht  habe.  Das  wirkte  fast  wie  ein  Einfuhrverbot  und  hemmte  die
Ausfuhr  des  bedeutendsten  Erzeugnisses  Norddeutschlands,  die  sich  in  der  Zeit  von
1790—1801  vervierfacht  hatte.
Die  schädlichen  Wirkungen  aller  dieser  Vorgänge  zeigten  sich  am  meisten  zu  Ende
des  zweiten  Jahrzehntes.  Die  herrschende  Teuerung  lähmte  allen  Unternehmungsgeist
und  damit  die  Kraft  zum  Widerstand.  Allenthalben  Rückgang,  überall  Mangel  an
Beschäftigung,  allerorts  Klagen,  —  das  war  die  Signatur  des  deutschen  Landels  wie
der  deutschen  Industrie  in  den  Jahren  nach  dem  großen  Befreiungskriege!  „Trostlos
ist  dieser  Zustand  für  Männer",  sagt  die  von  Fr.  List  verfaßte  Petttion  des  Landelsvereins
  noch  im  Zahre  1819,  „welche  wirken  und  handeln  möchten;  mit  neidischen
Blicken  sehen  sie  hinüber  über  den  Rhein,  wo  ein  großes  Volk  vom  Kanal  bis  an  das
Mittelländische  Meer,  vom  Rhein  bis  an  die  Pyrenäen,  von  der  Grenze  Lollands
bis  Italien  auf  freien  Füßen  und  offenen  Landstraßen  Lande!  treibt,  ohne  einem
Mautner  zu  begegnen".  In  diesen  Worten  der  Klage  ist  auch  zugleich  der  Grund
ausgesprochen,  dem  man  vor  allem  das  Darniederliegen  der  deutschen  Industrie  zuschreiben
zu  müssen  glaubte.

2.  Die  Entstehung  des  Zollvereins.
Von  Karl  Theodor  Ehebcrg.
Lheberg,  Historische  und  kritische  Einleitung  zu  Fr-  kists  Nationalem  System  der  politischen
Ökonomie-  Stuttgart,  I.  &amp;lt;8.  Eotta,  t885.  S.  ;7  und  2.  25—30.
Im  Jahre  1828,  das  in  dieser  Beziehung  als  ein  für  Deutschlands  Geschichte
außerordentlich  bedeutsames  bezeichnet  werden  muß,  entstanden  der  Bayerisch-Württembergische
  Zollverein  (18.  Januar)  und  kurze  Zeit  nachher  der  Preußisch  -Lessische
(14.  Februar),  als  die  ersten  eigentlichen  Zollvereine,  welche  die  Geschichte  kennt.
Noch  im  Jahre  1828  suchten  Bayern  und  Württemberg  aus  Veranlassung  des
letzteren  auch  mit  anderen  deutschen  Ländern,  und  zwar  zunächst  mit  dem  zollvereintcn
Preußen-Lessen  bessere  Verkehrsverhältnisse  durch  einen  Landelsvertrag  anzubahnen.
Der  Versuch  war  erfolgreich;  beide  Zollverbände  gewährten  sich  durch  Vertrag  vom
27.  Mai  1829  manche  Zollerleichterungen  und  verpflichteten  sich  auch,  ihre  Zollsysteme
immer  mehr  in  Einklang  zu  bringen.  Es  versteht  sich,  daß  dieser  Vertrag  die  vollständige ­
  Vereinigung  der  beiden  Verbände  und  den  Beitritt  anderer  Staaten  sehr
zweckmäßig  vorbereitete.
Durch  Vertrag  vom  25.  August  1831  trat  Kurhessen  dem  Prcußisch-Lessischen
Zollverein  bei.
Noch  wichtiger  als  diese  Tatsachen  waren  die  Bewegungen,  welche  bezüglich  der
Landels-  und  Zollverhältnisse  in  süddeutschen  Kabinetten  im  Jahre  1833  sich  zeigten.
In  Bayern  und  Württemberg  mochten  die  Regierungen  wohl  schon  länger  erkannt
haben,  daß  der  zwischen  beiden  Staaten  bestehende  Zollverein  wegen  seiner  beschränkten
Ausdehnung  und  seiner  ungünstigen  Grenzen  großen  Erfolg  nicht  haben  könne.  Auch
das  finanzielle  Resultat  ließ  zu  wünschen,  da  im  Durchschnitt  der  Jahre  1829—1831
die  Zollverwaltungskosten  nicht  weniger  als  44  %  der  rohen  Einnahmen  verschlangen.
Nachdem  endlich  die  hauptsächlichsten  Bedenken  der  Regierungen  wie  des  Volkes
und  seiner  Vertretungen  überwunden  waren,  kam  am  22.  März  1833  der  Vereins-
        <pb n="391" />
        380  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  IV.  Deutsche  Handelspolitik.

vertrag  unter  sämtlichen  beteiligten  Regierungen  zum  Abschluß;  nach  erholter  Zustimmung
der  bayerischen  und  Württembergischen  Stände  wurde  sein  Beginn  auf  den  1.  Januar  1834
festgesetzt.
Nun  gab  es  auch  für  Sachsen  wie  für  die  thüringischen  Staaten  Beweggründe
genug,  um  sich  dem  sie  auf  allen  Seiten  umgebenden  Zollgebiet  anzuschließen.  Ihr
Beitritt  erfolgte,  für  das  erstere  am  30.  März  1833,  für  die  zweiten  am  I  I.  Mai  1833.
Alle  diese  Beitrittserklärungen  kamen  ebenfalls  am  1.  Januar  1834  zur  Ausführung.
Nun  fehlte  aber  von  jenen  Staaten,  welche  noch  außerhalb  des  Zollvereines
standen,  noch  Baden,  dessen  Beitritt  dem  Zollverein  um  so  erwünschter  sein  mußte,
als  dadurch  sein  Gebiet  eine  passende,  leicht  kontrollierbare  Grenze  nach  Westen  erhielt,
während  bisher  auf  der  langen,  schwer  zu  bewachenden  Grenze  gegen  Baden  ein  sehr
ausgedehnter  Schleichhandel  betrieben  wurde.  Schließlich  wurden  auch  hier  die
Schwierigkeiten  beseitigt;  der  Vertragsabschluß  erfolgte  am  12.  Mai  1835,  mit
Wirksamkeit  vom  l.  Januar  1836.  Am  10.  Dezember  1835  trat  Nassau,  am
2.  Januar  1836  Frankfurt  bei.
Aber  diese  endgültige  Vereinigung  geschah  nicht  ohne  große  Schwierigkeiten  und
Selbstverleugnung  von  seiten  der  einzelnen  Regierungen.
Preußen  hatte  Bedenken,  das  Königreich  Sachsen  in  den  Zollverband  aufzunehmen, ­
  weil  die  nun  freier  gestellte  Leipziger  Messe  zunächst  der  Messe  in  Naumburg
Abbruch  tun  mußte,  insbesondere  aber  das  so  fabrikenreiche  Land  für  die  Baumwollenwarenfabrikanten ­
  in  Berlin  und  andereil  Orten  der  Mark  und  Schlesiens  eine  gefahrdrohende ­
  Konkurrenz  eröffnete.
Insbesondere  aber  herrschten  in  den  süddeutschen  Staaten  Bayern,  Württemberg
und  Baden  Verkehrs-,  Lebens-  und  Wirtschaftsverhältnisse,  die  von  jenen  Norddeutschlands ­
  vielfach  abwichen.  Dort  im  großen  und  ganzen  in  jener  Zeit  noch
vorwiegend  Ackerbau,  gegründet  auf  fruchtbare,  mit  reichen  Gaben  der  Natur  gesegnete
Gebiete,  hier  vielfach  vorherrschend  die  gewerbliche  Industrie;  dort  eine  gewisse  Selbstgenügsamkeit, ­
  ein  Zehren  und  Leben  von  den  Erträgnissen  des  eigenen  Bodens,  hier
vielfach  Zufuhr  von  außen  und  deshalb  ausgedehnterer  Pandel.
Zwar  fehlte  es  auch  in  den  süddeutschen  Ländern  nicht  an  gewerblicher  Tätigkeit.
Allein  selbst  reich  entwickelte  Gewerbe  hatten  zumeist  eine  andere  Organisation  als  in
Mittel-  und  Norddeutschland.  In  Süddeutschland  war  noch  nirgends,  wie  in  Norddeutschland, ­
  volle  Gewerbefreiheit  eingeführt;  es  gab  hier  selbst  in  Baden,  das  noch
die  bedeutendsten  Fabrikunternehmungen  aufzuweisen  hatte,  keinen  Landstrich,  in  dem
die  Fabrikation  alle  Verhältnisse  beherrschte,  wie  sie  im  Norden  Deutschlands,  im
sächsischen  Erzgebirge,  in  der  preußischen  Rheinprovinz,  in  der  Gegend  um  Düsseldorf
und  Aachen,  in  der  Mark,  in  Westfalen  schon  seit  langem  bestanden.  Selbst  die  viele
Personen  beschäftigenden  Industrien  Süddeutschlands,  wie  die  Töpfereien  in  Bayern,
die  Polzarbeiten  im  Schwarzwald,  hatten  alle  nicht  den  Charakter  eigentlicher  Fabrikunternehmungen. ­
  Die  Weberei  beschäftigte  zwar  in  Bayern,  in  Württemberg  und
Baden  einen  großen  Teil  der  ländlichen  Bevölkerung,  es  wurde  wohl  Leinwand
exportiert;  allein  die  bei  weitem  überwiegende  Quantität  derselben  diente  dem  inländischen
Verbrauch;  der  Landmann  bettieb  die  Leineweberei  als  Nebenbeschäftigung.  Den
Twist  bezog  man  so  wohlfeil  als  möglich  aus  dem  Auslande;  ebenso  die  Baumwollwaren.
  Für  Süddeutschland  waren  Italien,  die  Schweiz,  Frankreich  wichtige  Absatzgebiete, ­
  besonders  für  ihre  Agrarprodukte;  für  Norddeutschland  lag  der  Schwerpunkt
des  Exportes  in  Polland  und  England.  Insbesondere  erkannten  die  Redner  der
Opposition  in  Württemberg  zwar  die  Verkehrsfreiheit  unter  den  deutschen  Staaten  als
wünschenswert  an,  jedoch  nur,  soweit  als  die  materiellen  Interessen  Württembergs  nicht
darunter  litten.  Der  Attivhandel  des  Landes,  sagte  man,  sei  auf  Frankreich  und  die
Schweiz  angewiesen  und  könne  durch  den  Anschluß  an  Preußen  nicht  viel  gewinnen;
        <pb n="392" />
        2.  Die  Entstehung  des  Zollvereins.

381

auch  würde  die  noch  junge  Industrie  Württembergs  zu  schwer  durch  Verbrauchsteuern
belastet  und  der  übermächtigen  Konkurrenz  der  preußischen  Rheinprovinz  preisgegeben.
Als  nun  die  Frage  zu  lösen  war,  ob  und  in  welcher  Weise  Süddeutschland
mit  dem  nördlichen  Deutschland  zu  einem  gemeinsamen,  für  alle  Länder  gleichen  Zollsystem ­
  sich  vereinigen  könnte,  traten  die  in  den  Lebens-  und  Verkehrsverhältnissen  der
beiden  Länderkomplexe  gelegenen  Schwierigkeiten  hervor  und  äußerten  sich  besonders
nach  zwei  Seiten  hin.
Einmal  waren  die  Objekte  der  Besteuerung  und  der  Steuerfuß  ein  anderer.
Preußen  besteuerte  den  Wein;  Süddeutschland  besteuerte  den  inländischen  Wein  gar
nicht  oder  geringer,  verzollte  dagegen  den  ausländischen  sehr  hoch.  Dagegen  war  hier
das  Bier  stärker  besteuert  als  dort.  Man  mußte  hier  ein  Ausgleichungsmittcl  finden.
Zum  zweiten  hatten  die  drei  süddeutschen  Staaten  bis  dahin  im  ganzen  einen  niedrigeren
Tarif  für  ausländische  Industriewaren  gehabt  als  Preußen  in  seinem  Zollgesetz  von
1818?)  Das  ist  erklärlich  aus  den  eben  angeführten  Verschiedenheiten  der  beiden
Ländergruppen  in  wirtschaftlicher  Beziehung,  aus  der  Tatsache,  daß  die  süddeutschen
Staaten,  was  die  Lebensmittel  betraf,  wenig  vom  Ausland  brauchten,  daß  sie  die
Fabrikwaren  dagegen,  mangels  großer  eigener  Unternehmungen,  gerne  billig  vom  Ausland,
vor  allem  aus  dem  Elsaß  und  der  Schweiz  bezogen;  nur  die  Weberei,  vor  allem  die
künstlich  entwickelte  Württembergische  Baumwollweberei  bedurfte  des  Schutzes.  Preußen
dagegen  hatte  einen  großen  steuerfähigen  Kandel,  eine  starke  Einfuhr  aus  England
und  Holland  und  hatte  andererseits  eine  ausgedehnte  heimische  Industrie  zu  schützen.
So  wurden  bei  den  einleitenden  Verhandlungen  von  den  Vertreter  der  süddeutschen
Regierungen  mehrfache  Anträge  auf  Ermäßigung  der  Zollsätze  für  Waren,  die  aus
der  Schweiz  re.  eingingen,  beantragt;  Bayern  wünschte  im  Interesse  seiner  Brauereien
das  Rohkupfer  zur  Fertigung  der  Braupfannen  wohlfeiler  eingelassen;  besonders  aber
verlangten  Bayern,  Sachsen  und  Württemberg  eine  Erniedrigung  des  Twistzolles  von
2  Tlrn.,  da  in  ihren  Ländern  die  Gründe,  auf  denen  die  höhere  Besteuerung  dieses
wichtigen  Fabrikmaterials  in  Preußen  beruhte,  nicht  obwalteten.  Da  Preußen  aber
auf  diesen  Zoll  durchaus  nicht  verzichten  zu  können  glaubte,  so  gaben  die  übrigen
Staaten  nach  und  nahmen  dann  überhaupt  schließlich  den  erprobten  preußischen  Zolltarif ­
  mit  einigen  Tarifherabsetzungen  für  Woll-  und  Baumwollwaren,  Südfrüchte,
Gewürze,  Schwefel,  Kupfer  und  Blei  vertrauensvoll  an.
Zu  diesen  materiellen  Bedenken  kamen  noch  politische  Schwierigkeiten  mancher
Art.  In  Württemberg  wie  in  Bayern  und  Sachsen  war  die  Stimmung  über  den
abzuschließenden  allgemeinen  Zollverein  sehr  geteilt  und  aufgeregt.  In  zahllosen  Adressen,
Zeit-  und  Flugschriften  stritt  man  lebhaft  über  die  Zweckmäßigkeit  der  Zollvereine
überhaupt,  über  die  Interessen  der  einzelnen  Länder  und  Stände,  über  die  Bedingungen
und  wahrscheinlichen  Wirkungen  einer  Zolleinigung.  Der  Gedanke  an  Österreich,  die
damit  zusammenhängende  Abneigung  gegen  Preußen  war  in  Süddcutschland  vielfach
verbreitet.  An  der  Spitze  der  Opposition  standen  die  Liberalen  Württembergs  und
Badens.  Beck  bemerkt  sehr  treffend:  „Es  ist  nicht  immer  die  dynastische  Politik
deutscher  Regierungen  allein,  es  sind  leider  nicht  selten  die  idiosynkratisch  gewordenen

•_)  Schmoller,  Das  preußische  Handels-  und  Jollgesctz  von  26.  Mai  ;8;8.  Rede.  Berlin,
Druck  von  W.  Büxenstein,  ;8J8.  5.  H7:  „Das  Zollgesetz  vo»  ;8(8  gehört  wie  die  Städteordnung
von  ;808,  das  bäuerliche  Regulierungsedikt  von  das  Wehrgesetz  von  wl-y  die  Landwehrordnung
  von  ;8tS  zu  den  gesetzgeberische»  Höhepunkten  und  Großtaten  jener  Zeit,  durch  die  der
Preußische  Staat  seinen  alten  Ruhm  rationellen  Fortschrittes,  kühner,  entschlossener  Neuerung  im
Sinne  progressiver  Ideale  der  Zeit  aufs  neue  befestigte.  Die  Reformgesetzgebung  jener  Jahre
vollendete  den  alten  Beamtenstaat,  aber  sie  führte  ihn  zugleich  darüber  hinaus  auf  den  Boden
der  Rechtsgleichheit,  der  persönlichen  Freiheit,  der  liberal-humanen  Idee»  der  Zeit."  —  G.  M.
        <pb n="393" />
        382  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  IV.  Deutsche  Handelspolitik.

Eifersüchteleien  und  Vorurteile  der  deutschen  Volksstämme,  welche  das  Werk  jeder
Einigung  in  Deutschland  erschweren.  Der  vorgeschrittene  Liberalismus  des  schwäbischen
Stammes,  wie  er  in  der  Opposition  der  beiden  Kammern  zu  Stuttgart  und  Karlsruhe
seinen  Ausdruck  fand,  blickte  mit  tiefem  Mißtrauen  auf  das  absolutistische  preußische
Regiment  und  auf  alles,  was  von  diesem  ausging.  Daher  die  wunderliche  Ironie  des
Geschicks,  daß  die  liberale  Partei  in  Süddeutschland,  deren  Programm  die  nationale
Einheit  obenan  schrieb,  jetzt,  da  dieser  wenigstens  auf  dem  Gebiete  der  materiellen
Interessen,  wo  das  Bedürfnis  der  Einigung  am  lautesten  und  allgemeinsten  gefühlt
wurde,  entsprochen  werden  sollte,  am  meisten  geneigt  war,  dagegen  Opposition  zu
erheben."
Die  Furcht  vor  der  absolutistischen  Politik,  welcher  Rotteck  in  Baden  vielfach
Ausdruck  verlieh,  war  es,  der  zuliebe  der  süddeutsche  Liberalismus  damals  seinen
Prinzipien  untreu  wurde.
Nicht  anders  war  es  in  Sachsen.  Lier  war  die  öffentliche  Meinung  vollständig
im  unklaren  über  btCj  Wirkungen  der  Zolleinigung  und  Verkehrsfreiheit  unter  den
deutschen  Staaten.  Obwohl  Sachsen,  selber  ohne  Zollsystem,  rings  von  fremden  Zolllinien
  umschlossen  war,  obwohl  es  wegen  seiner  hochentwickelten  Industrie,  wegen  seiner
ausgedehnten  Leipziger  Handelsbeziehungen  das  größte  Interesse  an  dem  freien  Verkehr
mit  den  Nachbarstaaten  und  die  geringste  Befürchtung  vor  demselben  haben  sollte,  so
sprach  und  schrieb  man  doch  allenthalben  von  einer  Beeinträchtigung,  ja  von  einem
Landesverrat,  von  einem  Verfall  Leipzigs  wie  der  sächsischen  Industrie.  Ähnlich  lag
es  in  Nassau,  ähnlich  in  Frankfurt,  wo  die  Sorge  für  den  ausgedehnten  Zwischenhandel, ­
  der  alte  Stolz  der  Reichsstadt  und  Sympathien  für  Österreich  zusammen  wirkten,
um  eine  besondere  Äbneigung  gegen  den  Gedanken  des  Zollvereins,  vor  allem  gegen
dessen  preußische  Führerschaft  zu  begründen.
Trotz  dieser  und  noch  mancher  anderer  Bedenken,  welche  die  Entstehung  des
großen  Zollvereins  erschwerten,  überwanden  die  aufgeklärten  Staatsregierungen,  das
Wohl  und  Interesse  ihrer  Völker  mit  Klarheit  erkennend  und  den  großen  Vorteil  eines
großen  Deutschen  Zollvereins  einsehend,  alle  Schwierigkeiten.  Man  einigte  sich  auch
über  Ausgleichungs-  und  Äbergangsabgaben,  wenn  in  den  verschiedenen  Staaten  höher
oder  niedriger  besteuerte  inländische  Produkte,  wie  Wein,  Bier,  Tabak,  Branntwein,
aus  einem  Gebiete  des  Zollvereins  im  inneren  Verkehr  in  ein  anderes  geführt  wurden.
Das  Preußische  Gesetz  vom  26.  Mai  1818  mit  den  Zusätzen  von  1821  diente  als
Grundlage  des  Zollsystems,  und  seine  Prinzipien  wurden,  wie  erwähnt,  allgemein
angenommen.
So  bildete  sich  denn  durch  die  verschiedenen  oben  benannten  Verträge  ein
großes  deutsches  Zollvereinsgebiet,  auf  dem  Lande!  und  Verkehr  sich  im  wesentlichen
frei  bewegen  konnten.  Eine  Zollgrenze  umgab  diesen  Länderkomplex,  alle  steuerpflichttgen
  eingehenden,  wie  ausgehenden  Waren  wurden  an  den  Grenzen  und,  mit
Ausnahme  der  wenigen,  einer  Llbergangsabgabe  unterworfenen  Gegenstände,  nur  an
diesen  verzollt.
Die  Industriellen  selbst  begrüßten  den  Beginn  des  allgemeinen  Zollvereins  mit
Genugtuung.  „Die  älteren  Zeitgenossen",  sagt  G.  Fischer,  „werden  sich  aus  den
Zeitungen  noch  der  Schilderungen  erinnern,  wie  freudig  die  erste  Stunde  des  Jahres
1834  von  der  Verkehrswelt  begrüßt  wurde.  Lange  Wagenzüge  standen  auf  den
Lauptstraßen,  die  bisher  durch  Zolllinien  zerschnitten  waren.  Als  die  Mitternachtsstunde
  schlug,  öffneten  sich  die  Schlagbäume,  und  unter  lautem  Jubel  eilten  die  Wagenzüge ­
  über  die  Grenze,  die  sie  fortan  mit  voller  Freiheit  überschreiten  konnten.  Alle
waren  von  dem  Gefühle  durchdrungen,  daß  Großes  errungen  sei."
Alle  Staaten  hatten  hier  in  wahrhaft  liberaler  und  uneigennütziger  Weise
zusannnengewirkt.  Latten  Bayern  und  Württemberg  die  schwierige,  in  der  Geschichte
        <pb n="394" />
        3.  Die  politischen  Wirkungen  des  Zollvereins.

383

noch  nie  dagewesene  Ausgabe,  ein  Landelsgebict  für  zwei  selbständige  Staaten  herzustellen, ­
  zuerst  im  kleinen  gelöst;  hatte  Baden,  sei  es  nun  mit  oder  ohne  Willen,
dadurch,  daß  es  einen  größeren  süddeutschen  Zollverein,  der  eine  Verbindung  mit
Preußen  sehr  erschwert,  wenn  nicht  unmöglich  gemacht  hätte,  verhinderte,  Gutes  gewirkt;
hatten  die  beiden  Lessen  durch  ihren  Anschluß  an  Preußen  die  Brücke  zwischen  Norden
und  Süden  geschlagen,  so  hatte  Preußen  das  nicht  zu  unterschätzende  Verdienst,  daß
es  eine  möglichst  vollständige  und  rasche  Erreichung  des  großen  Zieles  sicherte,  indem
es  sein  bereits  bewährtes  Zollgebiet  als  Muster  bot,  indem  es  den  übrigen  Staaten
Zugeständnisse  machte,  indem  es  namentlich  die  volle  Rechtsgleichheit  aller  unmittelbaren,
an  politischer  wie  wirtschaftlicher  Bedeutung  doch  so  sehr  verschiedenen  Glieder  des
Zollvereins  bereitwillig  anerkannte  und  selbst  finanzielle  Opfer  brachte.
Ich  habe  absichtlich  etwas  länger  bei  diesem  folgenschweren  Augenblick  der  Deutschen
Geschichte  verweilt,  weil  eben  nicht  oft  genug  wiederholt  werden  kann,  welch  großartige
deutsch-patriotische  Tat  das  Jahr  1834  bezeichnet,  eine  Tat,  welche  wohl  mit  jener  des
Jahres  1870—1871  zu  vergleichen  ist,  ja  ohne  welche  wahrscheinlich  diese  zweite  nicht
möglich  geworden  wäre.
Es  war  mit  der  Gründung  des  Deutschen  Zollvereins  ein  Zustand  für  das
deutsche  Landels-  und  Verkehrsleben  erworben,  der  ein  seit  Jahrhunderten  gefühltes
Bedürfnis  befriedigte,  alte,  vor  kurzem  noch  viel  belächelte  Ideen  und  Pläne  verwirklichte; ­
  es  wurde  ein  Nationalbedürfnis  gestillt,  das  deutsche  Nationalbewußtsein ­
  ins  Leben  gerufen,  eine  nationale  Wirtschaftspolitik  ermöglicht.

3.  Die  politischen  Wirkungen  des  Zollvereins.
Von  Leinrich  v.  Treitschke.
v.  Treitschke,  Die  Anfange  des  Deutschen  Zollvereins.  In:  preußische  Jahrbücher,
herausgegeben  von  v.  Treitschke  und  lvehrenpfennig.  so.  Bd.  Berlin,  Georg  Reimer,  t872.
S.  sgs—6g7.
Die  politischen  Wirkungen  des  Zollvereins  sind,  dank  der  unvergleichlichen  Schwerfälligkeit ­
  des  deutschen  Staatslebens,  nicht  so  rasch  und  nicht  so  unmittelbar  eingetreten,
als  manche  kühne  Köpfe  meinten.  Schon  ums  Jahr  1830  hoffte  Lansemann,  ein
Parlament  des  Zollvereins  und  daraus  vielleicht  einen  Deutschen  Reichstag  erstehen
zu  sehen,  und  lvie  viele  andere  wohlmeinende  Patrioten  haben  nicht  ähnliche  Erwartungen
an  den  Deutschen  „Zollstaat"  geknüpft.  Wir  wissen  heute,  daß  solche  Träume  sich
nicht  erfüllten.  Der  Landelsbund  war  kein  Staat,  bot  keinen  Ersatz  für  die  mangelnde
politische  Einheit,  er  konnte  noch  durch  Jahrzehnte  fortdauern,  ohne  die  Lüge  der
Bundesverfassung  zu  zerstören.  Als  Minister  du  Thil  im  Jahre  1827  seinem  Großherzoge ­
  den  Rat  gab,  jenen  entscheidenden  Schritt  in  Berlin  zu  wagen,  da  hat  er  -
so  erzählt  inir  ein  hessischer  Staatsmann,  der  das  Aktenstück  kennt,  —  in  ausführlicher
Denkschrift  offen  ausgesprochen:  „Wir  dürfen  uns  nicht  darüber  täuschen;  indem  wir
den  Landelsbund  schließen,  verzichten  wir  auf  die  Selbständigkeit  unserer  auswärtigen
Politik;  bricht  ein  Krieg  aus  zwischen  Österreich  und  Preußen,  so  ist  Lessen  an  die
preußischen  Fahnen  gebunden."  Desgleichen  Dahlmann,  der  nach  seiner  großen  und
tiefen  Art  den  Zollverein  sofort  als  das  einzige  deutsche  Gelingen  seit  den  Befreiungskriegen ­
  begrüßte,  erklärte  zuversichtlich,  der  Landelsbund  stelle  uns  sicher  vor  die  Wiederkehr ­
  bürgerlicher  Kriege.  Auch  diese  Weissagungen  sind  nicht  buchstäblich  eingetroffen.
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        384  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  IV.  Deutsche  .Handelspolitik.
Der  Zollverein  hat  die  oberdeutschen  Staaten  nicht  verhindert,  die  Waffen  zu  ergreifen
gegen  Preußen.  And  dennoch  sollte  gerade  das  Jahr  1866  die  gewaltige  Lebenskraft
dieses  handelspolitischen  Bundes  erproben.  Der  rasche  Siegeszug  der  preußischen
Fahnen  überhob  unseren  Staat  der  Mühe,  seine  wuchtigste  Waffe  zu  schwingen,  durch
die  Aufhebung  der  Zollgemeinschast  die  oberdeutschen  Löse  zu  bekehren.  Auch  beim
Friedensschlüsse  hielt  Preußen,  den  Rat  erbitterter.Heißsporne  vornehm  verschmähend,
den  Landelsbund  aufrecht;  und  nur  weil  sie  der  Gemeinschaft  des  Erwerbes  nicht  entbehren ­
  konnten,  schlossen  die  Löse  von  München  und  Stuttgart  die  Gemeinschaft  der
Waffen  mit  dein  Norddeutschen  Bunde.  Nur  darum  boten  sie  die  Land  zu  jenen
Schutz-  und  Trutzbündnissen,  denen  wir  die  reinsten  Erinnerungen  unserer  neuen  Geschichte ­
  danken.
Das  Bewußtsein,  daß  man  zueinander  gehöre,  daß  man  sich  nicht  mehr  trennen
könne  von  dem  großen  Vaterlande,  war  durch  die  kleinen  Erfahrungen  jedes  Tages
in  alle  Lebensgewohnheiten  der  Nation  eingedrungen,  und  in  dieser  mittelbaren  politischen
Wirkung  liegt  der  historische  Sinn  des  Zollvereins.  Mochten  die  Schulen  der  Albertiner
und  Welfen  der  Jugend  die  Märchen  des  Stammeshasses  und  der  partikularistischen
Selbstzufriedenheit  künden,  —  es  ging  doch  zu  Ende  mit  dem  Philistertum  der  alten
Zeit,  das  an  die  Herrlichkeit  der  Kleinstaaten  kindlich  glaubte.  Der  Geschäftsmann
folgte  mit  seinen  Gedanken  den  Warenballen,  die  er  frei  durch  die  deutschen  Länder
sandte;  er  gewöhnte  sich,  wie  schon  längst  der  Gelehrte,  über  die  Grenzen  des  heimischen
Kleinstaates  hinauszublicken;  sein  Auge,  vertraut  mit  großen  Verhältnissen,  sah  mit
ironischer  Gleichgültigkeit  auf  die  Kleinheit  des  engeren  Vaterlandes.  Der  Gedanke
selbst,  daß  die  alten  trennenden  Schranken  jemals  wiederkehren  könnten,  wurde  dem
Volke  fremd;  wer  einmal  in  dem  .Handelsbunde  stand,  gehörte  ihm  für  immer.  Als
in  den  vierziger  Jahren  die  Handelsverträge  zwischen  dem  Zollvereine  und  dem  Steuervereine ­
  gekündigt  waren,  beide  Teile  gespannt  und  verstimmt  sich  gegenüberstanden,  da
ist  gleichwohl  niemandem  der  Einfall  gekommen,  die  Grafschaft  Lohenstein,  die  Enklave
.Hannovers  im  Zollvereine,  aus  dem  Bunde  auszuscheiden.  And  wieder,  als  nach  dem
Tage  von  Olmütz  der  Lochmut  Österreichs  den  Gipfel  erstieg,  als  die  deutschen
Kabinette  im  wildesten  Lasse  gegen  Preußen  lärmten,  da  hat  wohl  mancher  kleine
Los  für  die  frivolen  deutsch-österreichischen  Zollvereinspläne  des  Freiherrn  v.  Bruck
sich  begeistert;  auszutreten  aus  dem  Preußisch-Deutschen  Bunde  wagte  keiner.  Eine
unerbittliche  Notwendigkeit  stellte  nach  jeder  Krisis  die  alten  Grenzen  des  Zollvereins
wieder  her;  kalte  politische  Köpfe  konnten  stets  mit  mathematischer  Sicherheit  den  Verlauf ­
  des  Streites  im  voraus  berechnen.
Das  Ausland  gab  den  aussichtslosen  Kampf  gegen  unsere  Landelseinheit  bald
auf.  Französische  Staatsmänner  gestanden  achselzuckend:  wir  haben  leider  den  deutschen
Staaten  nichts  zu  bieten,  was  ihnen  die  Vorteile  des  Preußischen  Zollvereins  ersetzen
könnte.  Die  Briten  erhielten  erst  durch  Dr.  Bowlings  Berichte  (1839)  eine  deutlichere
Vorstellung  von  dem  Wesen  des  Zollvereines  und  gewöhnten  sich  fortan,  Preußen
als  den  Vertreter  des  deutschen  Landels  zu  betrachten.  Österreich  mußte  nach  stets
vergeblichen  Störungsvcrsuchen  immer  wieder  dem  Nebenbuhler  freie  Land  lassen  im
deutschen  Verkehrsleben;  nur  dieser  stillschweigende  Vertrag  zwischen  den  beiden  Großmächten ­
  sicherte  notdürftig  den  Bestand  des  Deutschen  Bundes.  Dem  Preußischen
Staate  aber  waren  die  Wege  seiner  Landelspolitik  so  fest  und  sicher  vorgezeichnet,  daß
auch  die  Feigheit  sie  nicht  mehr  verlassen  konnte;  dasselbe  Kabinett,  das  sich  in  Olmütz
demütigte,  hat  durch  den  Septembervertrag  die  letzte  große  Erobenmg  des  Zollvereins
vollzogen.  Die  Aufgabe  war,  den  Landelsbund  auszudehnen;  über  alle  deutschen
Staaten,  aber  keinen  Schritt  weiter.  Schon  im  Jahre  1834  wurde  in  Brüssel,  durch
die  Sorge  vor  Frankreichs  Eroberungslust,  die  Frage  aufgeworfen,  ob  nicht  Belgien
dem  Deutschen  Zollvereine  beitreten  solle.  Preußen  wies  den  Gedanken  zurück,  und
        <pb n="396" />
        3.  Die  politischen  Wirkungen  des  Zollvereins.

385

auch  späterhin,  als  das  unreife  Nationalgefühl  deutscher  Publizisten  wiederholt  für
einen  Landelsbund  mit  der  Schweiz  oder  mit  Lolland  sich  erwärmte,  wahrte  Preußen
unbeirrt  den  nationalen  Charakter  des  Zollvereins.  Also  entstanden  zwei  Gemeinwesen
im  Deutschen  Bunde:  ein  Deutschland  des  Scheins,  das  in  Frankfurt,  ein  Deutschland
der  ehrlichen  Arbeit,  das  in  Berlin  seinen  Mittelpunkt  fand.  Der  Preußische  Staat
erfüllte,  indem  er  Deutschlands  Landelspolitik  leitete,  einen  Teil  der  Pflichten,  welche
dem  Deutschen  Bunde  oblagen,  wie  er  zugleich  allein  durch  sein  Leer  die  Grenzen  des
Vaterlandes  sicherte.  —  So  ist  er  durch  redlichen  Fleiß  langsam  emporgewachsen  zur
führenden  Macht  des  Vaterlandes;  und  nur  weil  die  europäische  Welt  es  nicht  der
Mühe  wert  hielt,  das  Leerwesen  und  die  Landelspolitik  Preußens  ernstlich  kennen  zu
lernen,  bemerkte  sie  nicht  das  stille  Erstarken  der  Mitte  des  Festlandes.
Die  wirtschaftliche  und  die  politische  Einigung  Deutschlands  zeigen  eine  überraschende ­
  Verwandtschaft  in  ihrer  Geschichte.  Beide  Bewegungen  gleichen  einem  großen
dialektischen  Prozesse:  erst  nachdem  durch  wiederholte  vergebliche  Versuche  die  Unmöglichkeit ­
  jeder  andern  Form  der  Einheit  zweifellos  erwiesen  war,  errang  die  preußische
Legemonie  den  Sieg.  Ein  reiches  Erbe  monarchischer  und  im  guten  Sinne  föderalistischer
Überlieferungen  ist  aus  den  Erfahrungen  des  Zollvereins  übergegangen  auf  den  Norddeutschen ­
  Bund  und  das  Deutsche  Reich.  Mit  Recht  wird  der  geniale  Wurf  der
Norddeutschen  Bundesverfassung  gepriesen,  wie  sie  allen  staatsrechtlichen  Theorien
widersprach  und  doch  so  lebenskräftig,  so  verwickelt  und  doch  so  einfach  war.  Der
glückliche  Griff  erscheint  nur  um  so  glücklicher,  wenn  wir  erkennen,  daß  jenes  Grundgesetz ­
  nicht  schlechthin  eine  Neuerung  gewesen  ist,  sondern  an  altbewährte  Traditionen
sich  anlehnte.  In  dem  Zollvereine  hatte  Preußen  gelernt,  einen  vielköpfigen,  fast  formlosen ­
  Bund,  der  sich  in  keine  Kategorie  des  Staatsrechtes  einfügen  wollte,  monarchisch
zu  leiten,  mehr  durch  Einsicht  und  Wohlwollen  und  durch  das  natürliche  Übergewicht
der  Macht  als  durch  förmliches  Vorrecht;  und  es  war  auch  nur  ein  Anknüpfen  an
alte  Überlieferungen,  daß  die  neue  Bundesverfassung  außer  dem  Leerwcsen  zunächst
bloß  die  materiellen  Interessen  der  Nation  ins  Auge  faßte,  den  reicheren  Ausbau  des
deutschen  Staates  der  Zukunft  iibcrlassend.  ünd  fragt  man,  wie  es  doch  kam,  daß
in  diesem  zanklustigen  Deutschland  der  Norddeutsche  Bundesrat  so  viel  Tatkraft,  so
viel  Einmut  bewähren  konnte?  —  so  läßt  sich  der  Segen  der  langen  Lehrzeit  des
Zollvereins  nicht  verkennen.  Zwei  grundverschiedene  Schulen  deutscher  Staatsmänner
waren  aufgewachsen  seit  den  dreißiger  Jahren.  Auf  der  einen  Seite  die  Polittker  des
Bundestags.  Wer  hat  sie  nicht  gekannt,  diese  bejammernswerten  Geschöpfe,  denen  die
Erbsünde  der  Diplomatie,  die  Verwechslung  von  Geschäft  und  Klatscherei,  zur  anderen
Natur  geworden?  —  Diese  durch  die  kondensierte  Milch  der  „Augsburger  Allgemeinen"
und  der  „Frankfurter  Ober-Postamts-Zeitung"  mühsam  am  Leben  erhaltenen  politischen
Kinder,  die  mit  so  feierlichem  Ernst  von  den  Formen  und  Formeln  des  hohen  Bundesrechts ­
  zu  reden  wußten?  ünd  daneben  die  Geschäftsmänner  des  Zollvereins,  nüchterne
praktische  Leute,  gewohnt,  ernsthafte  Interessenfragen  umsichtig  zu  erwägen,  die  Wünsche
und  Bedürfnisse  der  Nachbarn  mit  Gerechtigkeit  und  Milde  zu  beachten.  Auf  der
hohen  Schule  der  Zollkonferenzen  und  der  mannigfachen  Beratungen  über  die  Fragen
des  Verkehrs  lernten  Preußens  Staatsmänner  die  Methode  neuer  deutscher  Polittk:
die  Kunst,  reizbare  kleine  Bundesgenossen  ohne  Gehässigkeit  und  Gewalttat  zu  leiten,
unter  bündischen  Formen  das  Wesen  der  Monarchie  zu  wahren.
Der  Gedanke  des  Zollvereins  war  nicht  eines  Mannes  Eigentum,  er  entstand
gleichzeiüg  in  vielen  Köpfen  unter  dem  Drucke  der  Not  des  Vaterlandes;  daß  der
Gedanke  Fleisch  und  Blut  gewann,  war  allein  Preußens  Werk,  war  das  Verdienst
von  Eichhorn,  Motz  und  Maaßen  und  nicht  zuletzt  das  Verdienst  des  Königs.  Nicht
die  Anstandspflicht  monarchischer  Staatssitten,  sondern  die  Pflicht  historischer  Gerechtigkeit ­
  nötigt  zu  den,  Llrteil,  daß  Friedrich  Wilhelm  der  rechte  Mann  war  für  dies
Mo  Hat,  Volkswirtschaftliches  Lesebuch.  25
        <pb n="397" />
        386  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  IV.  Deutsche  Handelspolitik.

unscheinbare  und  doch  so  folgenschwere  Werk  deutscher  Geduld.  Gleichmütig  und
immer  bei  der  Sache,  pflichtgetreu  und  beharrlich,  von  einer  Rechtschaffenheit,  die  jedes
Mißtrauen  entwaffnete,  stets  bereit,  dem  bekehrten  Gegner  mit  aufrichtigem  Wohlwollen ­
  entgegenzukommen,  —  so  hat  er  nach  und  nach  die  Trümmer  Deutschlands
befreit  aus  den  Banden  eigener  Torheit  und  ausländischer  Ränke,  den  Weg  bereitend
fiir  größere  Zeiten.  Die  Gegenwart  aber  soll  nicht  undankbarer  sein  als  Friedrich  der
Große  war,  der  von  dem  glanzlos  arbeitsamen  Wirken  seines  Vaters  sagte:  „On  doit
l’ombre  du  diene  qui  nous  couvre  ä  la  vertu  du  gland  qui  l'a  produit.“

4.  Das  Jahr  1848.
Von  Walter  Loh.
kotz,  Die  Ideen  der  Deutschen  ksnndclspolitik  von  ^860  bis  (8y(.  Leipzig,  Duncker  &amp;gt;5:  ftumblot,
\8^2.  s.  5—6.
Die  moderne  deutsche  Entwicklung  so  ziemlich  auf  allen  Gebieten  ist  nur  zu  verstehen, ­
  wenn  man  mindestens  bis  zum  Jahre  1848  zurückgeht.  Das  Jahr  1848  war  der
große  Anmeldetermin  für  alle  lang  gehegten  Wünsche  und  Beschwerden  des  deutschen
Volkes.  Mit  erneuter  Lebhaftigkeit  wurden  auf  politischem  Gebiete  die  Forderungen
laut,  welche  seit  den  Befreiungskriegen  Deutschland  bewegten:  das  Sehnen  nach  der
deutschen  Einheit  und  nach  der  Anteilnahme  der  Bürger  an  den  Staatsgeschäften.
Aber  auch  auf  wirtschaftlichem  Gebiete  gelangten  mannigfache  lang  vertagte  Wünsche
zur  Äußerung.  Man  forderte  nicht  nur  im  engen  Zusammenhange  mit  der  politischen
Einheitsbewegung  eine  den  politischen  Idealen  entsprechende  Reform  der  Zollvereinsverfassung: ­
  nein,  auch  die  Vertreter  der  materiellen  Berufsinteressen  der  verschiedensten
Gesellschaftsschichten  erwachen  zum  Selbstbewußtsein,  sie  heischen  von  der  Staatsgewalt
Berücksichtigung  ihrer  besonderen  Wünsche  und  Beschwerden.  Schon  in  der  vormärzlichen ­
  Zeit  hatte  außer  dem  grundbesitzenden  Adel  eine  Klasse  sich  auf  ihr  wirtschaftliches ­
  Selbstbestimmungsrecht  besonnen.  Die  Klasse  der  Fabrikanten,  geführt  von
dem  talentvollsten  Agitator  der  Zeit,  von  Friedrich  List,  war  zur  Wahrnehmung  ihrer
Interessen  bereits  erzogen  worden  und  hatte  den  Weg  der  öffentlichen  Propaganda
mit  Erfolg  beschritten.  Nunmehr,  von  1848  an,  beginnen  auch  die  übrigen  Klassen
der  Nation,  ihre  Interessen  gegenüber  dem  Beamtentums  selbst  zu  verfechten.  Das
Jahr  1848  ist  es,  in  welchem  die  Handwerker,  die  Bauern,  ja  bereits  auch  die  Fabrikarbeiter ­
  ein  Programm  zu  formulieren  suchen.  Die  Programme  von  1848  bilden  die
Einleitung  zu  Bewegungen,  die  bis  in  die  jüngste  Gegenwart  reichen.  Besonders  für  die
Entwicklung  des  Kampfes  zwischen  Schutzzoll  und  Freihandel  im  Zollvereine  leitet  das
Jahr  1848  den  Beginn  einer  neuen  Zeit  ein,  und  zwar  nicht  bloß,  weil  1848  die
Schutzzöllner  und  die  Freihändler  zum  Gebrauche  der  Nationalversammlung  in  gesonderten ­
  Entwürfen  ihre  tarifpolitischen  Wünsche  zum  Ausdruck  bringen,  —  diese
Tarifentwürfe  blieben  zunächst,  so  gut  wie  manches  andere  aus  dem  Jahre  1848,
wertvolles  Material  —  vielmehr  deshalb,  weil  das  Jahr  1848  in  zweierlei  Hinsicht
einen  Wendepunkt  in  der  Gedankenentwicklung  der  Deutschen  Handelspolitik  bedeutet.
Die  beiden  Momente,  worin  sich  dies  offenbart,  sind  folgende:  erstens  wird  von  1848
an  die  Handelspolitik  ein  Teil  der  Frage,  die  bis  1866  allen  anderen  Fragen  voranstand, ­
  der  „Deutschen  Frage".  Auf  dem  Gebiete  der  Handelspolitik  wird  schon  vor
Königgräh  der  Kampf  ausgefochten,  ob  das  neue  Deutsche  Reich  unter  Österreichs  oder
        <pb n="398" />
        5.  Aus  meiner  parlamentarischen  Tätigkeit.

387

25*

Preußens  Legemonie  erstehen  soll.  Zweitens,  eng  zusammenhängend  mit  dem  eben
genannten  imstande,  zeigt  sich  insbesondere  seit  Ende  der  fünfziger  Jahre  mächtig  eine
wirtschaftliche  spontan  freihändlerische  Bewegung,  welche  in  der  Folge  den  politischen
Bestrebungen  Preußens  in  der  Deutschen  Frage  ein  wertvoller,  ja  unentbehrlicher
Bundesgenosse  wurde.

5.  Aus  meiner  parlamentarischen  Tätigkeit.
(Der  deutsch-französische  Handelsvertrag).
Von  Werner  v.  Siemens.
v.  Siemens,  Lebenseriiinermige».  7.  Aufl.  Berlin,  Julius  Springer,  (904.  S.  (87—(88
und  S.  (93—(95.
Bis  zum  Jahre  1860  war  ich  mit  wissenschaftlichen  und  technisch-praktischen
Arbeiten  so  vollauf  beschäftigt,  daß  ich  der  Politik  ganz  fernblieb.  Erst  als  unter
der  Regentschaft  des  Prinzen  von  Preußen  die  politische  Erstarrung  und  der  Pessimismus,
die  bis  dahin  fast  ausschließlich  herrschten,  sich  milderten  und  freiere  politische  Anschauungen ­
  sich  wieder  hervorwagten,  schloß  ich  mich  dem  unter  Bennigsens  Führung
gebildeten  und  vom  Äerzog  Ernst  von  Koburg-Gotha  beschützten  Nationalverein  an.
Ich  wohnte  seiner  konstituierenden  Versammlung  zu  Koburg  bei  und  beteiligte  mich
fortan  als  treuer  Bundesgenosse  an  seinen  Bestrebungen,  Hierdurch  und  durch  meine
lebhafte  Betätigung  bei  den  Wahlen  zum  Landtage  wurde  ich  mit  den  leitenden  Politikern ­
  der  liberalen  Partei  näher  bekannt.  Ich  besuchte  die  Versammlungen  der  in
Bildung  begriffenen  neuen  liberalen  Partei  und  nahm  teil  an  den  Beratungen  über
Programm  und  Namen  derselben.  Die  Mehrheit  war  geneigt  für  den  Namen
„Demokratische  Partei"  zu  stimmen,  während  Schulze-Delitzsch  sie  „Deutsche  Partei"
taufen  wollte.  Ich  schlug  vor,  den  Namen  „Fortschrittspartei"  zu  wählen,  da  es  mir
angemessener  schien,  die  Tätigkeitsrichtung  als  die  Gesinnung  durch  den  Parteinamen
zu  bezeichnen.  Es  wurde  beschlossen,  meinen  Vorschlag  mit  dem  von  Schulze-Delitzsch
zu  vereinigen  und  die  neue  Partei  „Deutsche  Fortschrittspartei"  zu  nennen.
Die  Aufforderung,  mich  zum  Abgeordneten  wählen  zu  lassen,  hatte  ich  wiederholt ­
  abgelehnt,  hielt  es  aber  im  Jahre  1864  für  meine  Pflicht,  die  ohne  meinen  Antrag ­
  auf  mich  gelenkte  Wahl  zum  Abgeordneten  für  den  Bezirk  Solingen-Remscheid
anzunehmen.
In  den  drei  Jahren  meiner  parlamentarischen  Tätigkeit  habe  ich  in  Kommissionssihungen
  und  Parteiversammlungen  bei  den  drei  einzigen  Gesetzen,  die  durch  Äbereinstimmung
  mit  Regierung  und  Herrenhaus  Gesetzeskraft  erhielten,  tätig  mitgewirkt.  Ich
war  Spezialreferent  der  Abteilung  „Metalle  und  Metallwaren"  des  deutsch-französischen
Handelsvertrages  und  glaube,  durch  ein  eingehendes  Referat,  das  ich  über  diesen  am
heftigsten  bestrittenen  Teil  des  Vertrages  ausarbeitete,  nicht  unwesentlich  zur  schließlichen
  Annahme  desselben  beigetragen  zu  haben.  Leider  brachte  mich  dieses  Referat
in  Konflikt  mit  meinem  Wahlbezirke.  Dieser  entsandte  eine  besondere  Deputation  an
das  Abgeordnetenhaus,  um  gegen  den  Artikel  zu  protestieren,  der  es  verbot,  Fabrikate
mit  den  Firmen  und  Fabrikzeichen  der  Fabrikanten  eines  anderen  Landes  zu  bezeichnen.
Die  Solinger  und  Remscheider  Industriellen  erklärten,  daß  es  herkömmlich  und  allgemein
üblich  wäre,  die  besseren,  in  der  Regel  von  englischen  Fabrikanten  und  Händlern
bestellten  Waren  mit  einem  englischen  Fabrikationsstempel  nach  deren  Angabe  zu  versehen, ­
  und  daß  ihr  Geschäftsbetrieb  schwer  geschädigt  werden  würde,  wenn  man  ihnen
        <pb n="399" />
        388  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  IV.  Deutsche  Handelspolitik.

dies  untersagte;  die  Folge  eines  solchen  Verbotes  würde  sein,  daß  sie  nicht  nur  den
englischen,  sondern  auch  den  deutschen  Markt  für  ihre  bessere  Ware  verlieren  würden,
da  man  auch  in  Deutschland  die  englische  Ware  vorzöge.
Trotz  langer  Debatten  kam  es  zu  keiner  Verständigung  zwischen  uns.  Die
Deputation  erkannte  wohl  an,  daß  die  deutsche  Industrie  selbstmörderisch  handelte,  wenn
sie  ihre  gute  Ware  als  fremdes  und  nur  die  schlechtere  als  eigenes  Fabrikat  auf  den
Martt  brächte,  sic  schob  die  Schuld  aber  auf  das  kaufende  Publikum,  welches  es  so
verlangte.  Wir  schieden  daher  im  Zwiespalt,  und  ich  glaube,  ich  wäre  nicht  wiedergewählt ­
  worden,  wenn  ich  mich  nochmals  zur  Wahl  gestellt  hätte.  Das  Verbot  hat
im  übrigen  gut  gewirkt,  wenn  es  auch  leider  nicht  in  voller  Schärfe  durchgeführt  wurde.
Es  hat  sich  seitdem  in  jenem  alten  und  berühmten  Industriebezirke,  wie  überhaupt  in
der  ganzen  deutschen  Technik  schon  ein  Fabrikantenstolz  herausgebildet,  der  nur  gute
Ware  zu  liefern  gestattet,  und  man  hat  auch  vielfach  schon  eingesehen,  daß  in  dem
guten  Rufe  der  Fabrikate  eines  Landes  ein  wirksamerer  Schuh  liegt  als  in  hohen
Schutzzöllen.
Ein  wirksames  Schutzzollsystem,  welches  der  Industrie  den  Konsum  des  eigenen
Landes  sichert,  läßt  sich  überhaupt  nur  dann  konsequent  durchführen,  wenn  dieses  Land,
wie  z.  B.  die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika,  alle  Klimate  umfaßt  und  alle
Rohprodukte,  deren  seine  Industrie  bedarf,  selbst  erzeugt.  Ein  solches  Land  kann  sich
gegen  jeden  Import  absperren,  vermindert  dadurch  aber  gleichzeiüg  seine  eigene  Exportfähigkeit. ­
  Es  muß  als  ein  Glück  für  Europa  betrachtet  werden,  daß  Amerika  durch
sein  prohibitives  Schutzzollsystem  die  gefahrdrohende,  schnelle  Entwicklung  seiner  Industrie
gehemmt  und  seine  Exportfähigkeit  verringert  hat.  Das  durch  hohe  Schutzzollbarriercn
zerrissene  Europa  gewinnt  dadurch  Zeit,  die  Gefahr  seiner  Lage  zu  erkennen,  die  ihm
den  Wettbewerb  mit  einem  zollfreien  Amerika  auf  dem  Weltinarkte  unmöglich  machen
wird,  wenn  es  ihm  nicht  rechtzeitig  als  merkantil  organisierter  Weltteil  gegenübertritt.
Der  Kampf  der  alten  mit  der  neuen  Welt  auf  allen  Gebieten  des  Lebens  wird  allem
Anscheine  nach  die  große,  alles  beherrschende  Frage  des  kommenden  Jahrhunderts
sein,  und  wenn  Europa  seine  dominierende  Stellung  in  der  Welt  behaupten  oder  doch
wenigstens  Amerika  ebenbürtig  bleiben  will,  so  wird  cs  sich  beizeiten  auf  diesen
Kampf  vorbereiten  müssen.  Es  kann  dies  nur  durch  möglichste  Wegräumung  aller
innercuropäischen  Zollschranken  geschehen,  die  das  Absatzgebiet  einschränken,  die
Fabrikation  verteuern  und  die  Konkurrenzfähigkeit  auf  dem  Weltmärkte  verringern.
Ferner  muß  das  Gefühl  der  Solidarität  Europas  den  anderen  Weltteilen  gegenüber
entwickelt,  und  es  müssen  dadurch  die  innereuropäischen  Macht-  und  Jnteressensragen
auf  größere  Ziele  hingelenkt  werden.*)

6.  Fürst  Bismarck  als  Handelspolitiker.
Von  Magnus  Biermer.

Biermer,  Fürst  Bismarck  als  Volkswirt.  2.  Aufl.  Greifswald,  Julius  Abel,  ;8yA.  S.  t?ff.
Schmoller  hat  in  seinen  berühmten  vier  sozialpolittschen  Briefen  an  die  Berliner
Wochenschrift  „Soziale  Praxis"  gesagt,  Bismarck  stehe  in  volkswirtschaftlicher  Beziehung
auf  der  Grenzscheide  zwischen  einem  manchesterlich  und  einem  sozialistisch  gefärbten  Zeitalter.
Mit  diesen  Worten  ist  die  dem  leitenden  Staatsmann  gestellte  Lebensaufgabe  in  nationalökonomischer ­
  Hinsicht  ebenso  kurz  wie  tteffend  charakterisiert.  Alle  Kombinationen,  die
*)  s.  den  Aufsatz  von  Georg  Gothein  „Der  plan  einer  mitteleuropäischen  Zollunion."
5.  373  —576.  —  G.  Hl.
        <pb n="400" />
        6.  Fürst  Bismarck  als  Landelspolitiker.

389

sich  aus  dem  Übergang  unseres  engeren  und  weiteren  Vaterlands  aus  einem  armseligen
und  zerfahrenen  volkswirtschaftlichen  Zustand  in  ein  großes,  mächtiges,  vom  Ausland
unabhängiges  und  modernes  Reich  ergeben,  sind  damit  angedeutet.
Besonders  Bismarcks  Handelspolitik,  die  einen  ganz  bestimmten  und  normalen
Entwickelungsgang  durchgemacht  hat,  zerlegt  sich  gemäß  den  gleichzeitigen  weltwirtschaftlichen ­
  Amwälzungen  in  bestimmte  scharf  abgegrenzte  Phasen.
Otto  v.  Bismarck  war  ursprünglich  Freihändler,  d.  h.  er  dachte  in  diesen
Dingen  ebenso  wie  fast  alle  Parteien,  das  maßgebende  Beamtentum  und  insonderheit
der  Stand  der  ländlichen  Grundbesitzer,  aus  dem  er  selbst  hervorgegangen  war.  Der
Wohlstand  des  preußischen  Ostens  und  Nordostens  beruhte  bis  in  die  siebziger  Jahre
auf  dem  Getteideexport  namentlich  nach  England.  Der  Sieg  des  Freihandels  brachte
für  die  preußischen  Landwirte,  wie  die  Bodenpreisentwickelung  hinlänglich  beweist,  die
glücklichsten  Jahre.  Im  Mittelpunkt  der  Diskussion  stand  die  Frage,  wie  man  am
leichtesten  zum  intensiven  Betrieb  im  landwirtschaftlichen  Gewerbe  übergehen  könne,  —
war  ja  damals  Deutschland  immer  noch  ein  ausgesprochener  Agrarstaat.  Die  gänzliche
Aufhebung  der  Eisenzölle,  die  damit  begründet  wurde,  daß  man  den  Bezug  von
landwirtschaftlichen  Maschinen  aus  Großbritannien  möglichst  erleichtern  wolle,  eine
Maßregel,  die  sich  später  als  verhängnisvoller  Fehler  ersten  Ranges  erwies,  war
getragen  fast  von  der  gesamten  öffentlichen  Meinung.  Bisniarck  tat  nichts  anderes,
als  daß  er  sich  zum  ausführenden  Organ  derselben  hergab  und  ihr  seine  kühne  und
schöpferische  Land  lieh.  Es  fehlte  zwar  nicht  an  den  entgegengesetzten  schutzzöllnerischen
Tendenzen,  die  besonders  von  rheinisch-westfälischen  und  süddeutschen  Industriellen
ausgingen.  Aber  gegenüber  diesen  mehr  partikularistischen  Bestrebungen,  die  denjenigen
der  Feudalaristokratie  im  Wege  standen,  lieferten  die  großen  Landelsmetropolen,  die
vollständig  im  Strome  des  britischen  Manchestertums  segelten,  das  ausschlaggebende
Gegengewicht.  Die  preußisch-deutsche  Landelspoliük  jener  Zeit  entsprach  vollständig
dem  allgemeinen  Zeitgeist,  der  in  dem  französischen  Landelsvertrag  von  1862  seinen
populärsten  Ausdruck  fand.
Die  preußische  Freihandelsära  war  zudem  das  wichügste  Kampfmittel  in  dem
Legemoniestreit  mit  Österreich.  Österreich  wollte  in  den  Deutschen  Zollverein  eintreten,
konnte  es  aber  mit  Rücksicht  auf  seine  Staatsfinanzen  nur,  indem  es  denselben  zum
gemäßigten  Schutzzoll  bekehrte.  Wollte  Bismarck  die  preußische  Machtstellung  im
Deutschen  Bunde  stärken  und  Osterreich-Angarn  aus  der  bereits  gewonnenen  Posiüon
wiederhinausdrängcn,  was  auch  aus  Gründen  der  Währungsverhältnisse  gewichtige
ökonomische  Gründe  für  sich  hatte,  so  mußte  ihm  die  Freihandelsbewegung  als  ein
willkommener  Trumpf  erscheinen,  den  er  gegen  das  Wiener  Kabinett  ausspielen  konnte.
Das  verjüngte  österreichische  Kaiserreich,  geführt  von  talentvollen  und  ehrgeizigen
Staatsmännern,  trug  sich  damals  mit  dem  großgedachten  Plan  eines  Siebzigmillionenbunds, ­
  der  Deutschland  und  Norditalien  mit  ihm  handelspolitisch  vereinigen  sollte.
Ein  solches  Zollbündnis,  in  welchem  die  Habsburgische  Monarchie  neben  Preußen
gleichberechtigt  stand,  erschien  Bismarck  so  lange  als  unannehmbar,  als  die  Deutsche
Frage  im  Sinne  der  „reinlichen  Scheidung"  noch  ungelöst  war.  Landelspolitisch  stets
das  Gegenteil  von  demjenigen  begünstigen,  was  man  an  der  Donau  aus  wirtschaftlichen ­
  und  finanziellen  Gründen  anstrebte,  war  im  Berliner  Kabinett  das  gegebene
Ziel  der  diplomaüschen  Aküon.  Mit  allen  Kräften  suchte  man  den  Anschluß  an  das
westeuropäische  freihändlerische  Konzert,  nur  um  Österreich  zu  isolieren.  Ob  Preußen
recht  daran  tat,  die  freihändlerische  Tarifreform  mit  solcher  Macht  zu  betteiben,  muß
nach  dem,  was  wir  heute  wissen,  mehr  als  zweifelhaft  erscheinen,  wenigstens  gilt  das
im  Linblick  auf  wirtschaftliche  Gesichtspuntte.  In  politischer  Linsicht  hat  der  Erfolg
der  preußischen  Politik  entschieden  recht  gegeben,  auch  bezüglich  des  preußischfranzösischen ­
  Landelsvertrages,  des  eigentlichen  Werkes  der  liberalen  Schule  des
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        390  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  IV.  Deutsche  .Handelspolitik.
preußischen  Beamtentums.  Die  entschiedene  Wendung  zum  Freihandel  war  politisch
eine  Existenzfrage,  wirtschaftlich  höchstens  eine  Zweckmäßigkeitsfrage.
Mit  der  Erstarkung  und  Ausschließung  großer  und  neuer  Getreidekammern  im
Osten  und  in  Amerika  traten  gewaltige  Veränderungen  in  den  Weltmarktsbezügen  ein,
und  in  einer  relativ  kleinen  Spanne  Zeit  wurde  Deutschland  aus  einem  Getreide
exportierenden  Lande  ein  importierendes.  Der  industrielle  Protektionismus  hatte  zudem
in  der  Handelspolitik  Frankreichs,  Rußlands  und  der  Vereinigten  Staaten  nicht  aufgehört, ­
  eine  gewichtige  Rolle  zu  spielen,  und  deren  größere  Widerstandsfähigkeit
gegenüber  der  herannahenden  Wirtschaftskrisis  führten  Bismarck  und  viele  mit  ihm
jetzt  auf  das  dort  festgehaltene  handelspolitische  System  zurück.  Nur  sehr  langsam  und
nach  heftigen  Zusammenstößen  wurden  auch  unsere  agrarischen  Freihändler  Norddeutschlands
  für  die  Idee  des  nationalen  Zollschutzes  gewonnen.
Der  Anstoß  zur  Amkehr  ging  jedoch  nicht  von  den  landwirtschaftlichen  Interessentenkreisen, ­
  sondern  von  der  deutschen  Fabrikantcnwelt  aus.  Große  Gruppen  derselben
hatten  bei  dem  stürmischen  Laufe  der  Freihandelspolitik  zuerst  skeptisch,  später  unter
lebhaftem  Protest  beiseite  gestanden.  Der  letzte  Akt  der  Freihandelsära,  die  Aufhebung ­
  der  Eisenzölle,  hatte  sie  in  nachhaltige  Erregung  versetzt  und  sic  zu  einer
geschlossenen  Opposition  geeint.  Die  deutschen  Fabrikanten  waren  im  allgemeinen
einverstanden  mit  den  Errungenschaften  der  liberalen  Reichspolitik,  nur  die  Zollpolitik
machten  sie  nicht  mit.  Als  dann  der  Fünfmilliardensegen  verpufft  war  und  die  durch
ihn  herbeigeführte  Hausse  einer  schweren  industriellen  Wirtschaftskrisis  Platz  gemacht
hatte,  fing  man  mehr  und  mehr  an,  den  Freihandel,  dein  man  früher  den  wirtschaftlichen ­
  Aufschwung  zugeschrieben  hatte,  jetzt  für  den  kommerziellen  Niedergang
verantwortlich  zu  machen.  Diese  Auffassung  verschaffte  sich  auch  im  Reichskanzleramt,
&amp;gt;vo  inzwischen  Bismarck,  durch  Enqueten  und  umfangreiche  Studien  überzeugt,  den
Übergang  zum  Schutzzoll  vorbereitet  hatte,  Eingang.  Für  den  Kanzler  war  aber  noch
ein  weiteres  Moment  von  großer  Bedeutung.  Das  neu  geeinte  Reich  brauchte  neue
und  ergiebigere  Einnahmequellen.  Wollte  man  es  finanziell  konsolidieren  und  auf  eigene
Füße  stellen,  so  war  die  Rückkehr  zum  Zollschutz  das  Nächstliegende  Mittel.  Vielleicht
ist  dieser  Gesichtspunkt  von  größerem  Gewicht  gewesen,  als  man  gewöhnlich  glaubt.
Fürst  Bismarck  ist  jedenfalls  von  ihm  ganz  und  gar  durchdrungen  gewesen,  wollte  er
ja  doch  ganzen  Gruppen  von  Tarifsätzen  in  den  nun  folgenden  erregten  wirtschaftspolitischen ­
  Debatten  nur  den  Charakter  von  Finanzzöllen  —  ob  mit  Recht,  lasse  ich
dahingestellt  —  beigelegt  wissen.
Als  gleichzeitig  eine  bunte  Reihe  von  Finanzprojekten,  die  das  Reich  unabhängig
von  den  Matrikularbeiträgen,  gegen  die  Bismarck  stets  eine  Abneigung  gehabt  hatte,
stellen  sollten,  im  Reichstage  gescheitert  waren,  hinderte  den  Kanzler  nichts  mehr,  eine
vollkommene  Frontveränderung  den  Parteien  gegenüber  vorzunehmen.  Der  schon  lange
vorbereitete  Bruch  mit  dem  Liberalismus,  auf  den  sich  die  Regierung  in  allen  nationalen
Fragen  bisher  gestützt  hatte,  wurde  Tatsache.  Bismark  hatte  damals  den  großen  Plan,
an  Stelle  der  politischen  Parteien,  von  denen  ihm  keine  so  recht  sympathisch  war,  eine
moderne  ständische  Gruppierung  treten  zu  lassen.  Die  unbequemen  Ministerien,  die
mancherlei  elastische  Widerstände  zeigten,  sollten  durch  einen  „Volkswirtschaftsrat"  im
Zaum  gehalten  werden.  Den  heterogenen  Elementen  der  großen  Parteifraktionen  wurde
ein  neues  wirtschaftspolitifches  Programm,  das  in  der  Forderung  und  im  Versprechen
des  Schutzes  der  nationalen  Arbeit  gipfelte  und  Landwirtschaft  und  Industrie  gleichmäßig
zugute  kommen  sollte,  unterbreitet.  Dieser  Keil,  den  der  Reichskanzler  in  die
Fraktionen  trieb,  brachte  eine  vollkommene  Amwälzung  zu  stände.  Es  gelang,  eine
Allianz  der  Wirtschaftsreformer,  die  jetzt  die  Großindustriellen  und  den  Großgrundbesitz ­
  zur  gemeinsamen  Tätigkeit  berief,  und  von  der  die  schutzzöllnerischen  Tarifreformen
  von  1879,  1881,  1885  und  1887  getragen  wurden,  zu  stände  zu  bringen.
        <pb n="402" />
        6.  Fürst  Bismarck  als  Landclspolitikcr.

391

Dieses  Kompromiß  erwies  sich  in  der  ganzen  Periode  als  eine  sichere  und  zuverlässige
Basis,  auf  die  sich  Bismarck  als  Wirtschaftspolitiker  nunmehr  stützen  konnte.
Das  eigentlich  Neue  in  dem  Bismarckischen  Schutzzollsystem  sind  die  Agrarzölle.
Wie  weit  sie  ein  dauerndes  Heilmittel  gewähren,  ist  sehr  bestritten.  Aus  den  handelspolitischen ­
  Reden  des  Fürsten  Bismarck,  so  lange  er  im  Amte  und  für  sie
verantwortlich  war,  geht  unzweifelhaft  hervor,  daß  er  mit  dem  Schutze  der  einheimischen
Landwirtschaft  in  erster  Linie  einen  Krisenschutz  gegenüber  dem  überwältigenden
Ansturm  des  ausländischen  Imports  schaffen  wollte.  Keinem  Staate  kann  es  gleichgiltig
  sein,  daß  ein  großes  und  altes  Gewerbe,  aus  welchem  auch  heute  noch  die
hauptsächlichste  Blutauffrischung  des  nationalen  Organismus  hervorgeht,  durch  Amwälzungen ­
  der  Weltmarktverhältnisse  in  seinen  Daseinsbedingungen  verkümmert  wird.
Man  will  also  den  wirtschaftlichen  Vernichtungs-  und  Verdrängungskampf,  dem  wertvolle ­
  Bestandteile  der  staatlichen  Gesellschaft  ausgesetzt  sind,  durch  eine  Abwehr  nach
außen  vorbeugen.  Was  geschützt  werden  soll,  ist  nicht  ein  junges,  zu  neuem  Aufschwung
berufenes  Gewerbe,  sondern  ein  in  der  Zersetzung  begriffenes,  altes.  Lier  heißt  es
also  die  Krisis  abschwächen,  den  Amwälzungsprozeß  mildern,  um  gleichzeitig  Zeit  zu
gewinnen  für  eine  Agrarpolitik  im  Innern,  deren  nächstes  Ziel  eine  Besitzreform  sein
wird.  Ob  es  angängig  ist,  dauernd  den  deutschen  Konsumenten  am  Mitgenuß  an  der
auf  dein  gesamten  Weltmarkt  eingetretenen  Verbilligung  der  hauptsächlichsten  Nahrungsmittel ­
  zu  verhindern,  erscheint  zweifelhaft.  Bismarck  bejahte  diese  Frage  und  zeigte  sich
deswegen  auch  als  so  entschlossener  Gegner  der  späteren  Landelsvertragspolitik.  Er  konnte
das  umsomehr,  als  er  oft  genug  behauptet  hat,  daß  den  Agrarzoll  das  Ausland  trage.
Die  Wissenschaft,  besonders  die  Statistik,  haben  ihn  in  dieser  Richtung  in  einspruchsfreier ­
  Weise  widerlegt.  Auf  dem  schwierigen  Gebiete  der  Steuerüberwälzung  sind
überhaupt  seine  Ansichten  nicht  frei  von  einer  gewissen  Befangenheit,  wie  er  auch  das
Verhältnis  der  Erwerbsstände  zueinander  gelegentlich  recht  einseitig  konstruiert  hat.
Das  geflügelte,  durch  seine  Parlamentsreden  wieder  kursfähig  gemachte  Wort:  „Lat
der  Bauer  Geld,  so  hats  die  ganze  Welt"  ist,  näher  betrachtet,  nicht  viel  mehr  als
eine  wirtschaftspolitische  Tagesphrase.  Mit  gleichem  Recht  könnte  man  sagen,  geht  es
unserer  Industrie  gut,  sind  die  Arbeiter  voll  beschäftigt  und  gut  gelohnt,  so  findet  auch
die,  auf  den  im  Industriegebiet  berechneten  Absatz  angewiesene,  billig  und  intensiv
produzierende  Landwirtschaft,  zumal  wenn  sic  sich  nicht  nur  ausschließlich  auf  den
Körnerbau  ivirft,  rentablen  Amsatz.
Bismarck  wird  von  unseren  Agrariern  stets  als  Eideshelfer  gegen  alle  und  jede
Landelsvertragspolitik  herangezogen.  And  in  der  Tat  hat  er  in  seinem  Lamburger
Preßorgan  sich  wiederholt  in  diesem  Sinne  geäußert.  Man  darf  aber  nicht  übersehen,
daß  er  damals  der  grollende  Achill  war,  der  in  unversöhnlicher  Opposition  verharrte
und,  wie  jede  Opposition,  zu  übertreiben  geneigt  war.  Wäre  er  am  Ruder  geblieben
und  hätte  er  weiter  die  Fäden  der  Weltpolitik  in  Länden  gehabt,  so  hätte  er
wahrscheinlich  manche  seiner  Forderungen,  die  seinem  Amtsnachfolger  so  große  Schwierigkeiten ­
  bereitet  haben,  erheblich  herabgcstimmt.  Es  lag  nicht  in  seiner  Natur,  ä  tout
prix  sich  auf  einen  prinzipiell  gewonnenen  Standpunkt,  den  autonomen  Tarif,  zu  versteifen. ­
  Nicht  darauf  kommt  es  an,  ob  wir  am  beweglichen  und  selbständigen  Tarif
festhalten,  oder  ob  wir  uns  für  Jahre  vertragsmäßig  binden,  sondern  darauf,  welche
Tarifsätze  hüben  und  drüben  für  uns  am  vorteilhaftesten  sind.  Die  Industrie,  die  jetzt
in  Deutschland  neben  der  Landwirtschaft  mindestens  gleichwertig  mitzusprechen  hat,
wünscht  in  erster  Linie  möglichste  Stetigkeit  in  ihren  handelspolitischen  Beziehungen
zum  Ausland.  Die  industrielle  Entwickelung,  der  wir  unsere  zunehmende  Wohlhabenheit
verdanken  und  damit  auch  die  Sicherheit  unserer  militärisch-politischen  Lage,  künstlich
wiederzurückzudrängen,  heißt  einer  Atopie  nachjagen,  die  von  keinen:  verständigen
Menschen  ernst  genommen  werden  kann.  Die  rapide  Ausdehnung  der  deutschen
        <pb n="403" />
        392  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  IV.  Deutsche  Handelspolitik.

Manufakturen  ist  im  heutigen  Völkerkonzert  ein  machtgebietender  Faktor,  der  nicht  außer
Anschlag  gebracht  werden  darf.  Ihre  Größe  und  Leistungsfähigkeit  verdankt  sic  aber  in
erster  Linie  der  Bismarckianischen  .Handelspolitik.  Diese  Tat  wird  ihm  nie  vergessen  werden.
Anmerkung.  Aus  dem  berühmten  Schreiben,  das  Fürst  Bismarck  unter  dem  15.  Dezember ­
  1878  an  den  Bundesrat  richtete,  mögen  nach  !f.  A.  Bueck,  Der  Zentralverband  Deutscher
Industrieller  I87S  —  1901.  \.  Bd.  Berlin,  I.  Gnttentag,  1902.  5.  582  —  58-1  die  folgenden
charakteristischen  Stellen  hier  mitgeteilt  werden:
„Ich  lasse  dahingestellt,  ob  ein  Zustand  vollkommener  gegenseitiger  Freiheit  des  internationalen ­
  Verkehrs,  wie  ihn  die  Theorie  des  Freihandels  als  Ziel  vor  Augen  hat,  dem  Interesse
Deutschlands  entsprechen  würde.  Solange  aber  die  meisten  der  Länder,  auf  welche  wir  mit  unserem
Verkehr  angewiesen  sind,  sich  mit  Zollschranken  umgeben  und  die  Tendenz  zur  Erhöhung  derselben
noch  im  Steigen  begriffen  ist,  erscheint  es  mir  gerechtfertigt  und  im  wirtschaftlichen  Interesse  der
Nation  geboten,  uns  in  der  Befriedigung  unserer  finanziellen  Bedürfnisse  nicht  durch  die  Besorgnis
einschränken  zu  lassen,  daß  durch  dieselben  deutsche  Produkte  eine  geringe  Bevorzugung  vor  ausländischen ­
  erfahren.
Der  setzt  bestehende  Vereinszolltarif  enthält  neben  den  reinen  Finanzzöllen  eine  Reihe  von
mäßigen  Schutzzöllen  für  bestimmte  Industriezweige
Schutzzölle  für  einzelne  Industriezweige  aber  wirken,  zumal  wenn  sie  das  durch  die  Rücksicht
auf  den  finanziellen  Ertrag  gebotene  Naß  überschreiten,  wie  ein  Privilegium  und  begegnen  auf
Seiten  der  Vertreter  der  nicht  geschützten  Zweige  der  Erwerbstätigkeit  der  Abneigung,  welcher
jedes  Privilegium  ausgesetzt  ist.  Dieser  Abneigung  wird  ein  Zollsystem  nicht  begegnen  können,
welches  innerhalb  der  durch  das  finanzielle  Interesse  gezogenen  Schranken  der  gesamten  inländischen
Produktion  einen  Vorzug  vor  der  ausländischen  Produktion  auf  dem  einheimischen  Markt  gewährt.
Ein  solches  System  wird  nach  keiner  Seite  hin  drückend  erscheinen  können,  weil  seine  Wirkungen
sich  über  alle  produzierenden  Kreise  der  Nation  gleichmäßiger  verteilen,  als  es  bei  einem  System
von  Schutzzöllen  für  einzelne  Industriezweige  der  Fall  ist.  Die  Minderheit  der  Bevölkerung,
welche  überhaupt  nicht  produziert,  sondern  ausschließlich  konsumiert,  wird  durch  ein  die  gesamte
nationale  Produktion  begünstigendes  Zollsystem  scheinbar  benachteiligt.  Wenn  indessen  durch  ein
solches  System  die  Gesamtsumme  der  im  Inlande  erzeugten  Werte  verinehrt  und  dadurch  der
Volkswohlstand  im  ganzen  gehoben  wird,  so  wird  dies  schließlich  auch  für  die  nicht  produzierenden
Teile  der  Bevölkerung  und  namentlich  für  die  auf  festes  Geldeinkommen  angewiesenen  Staatsund ­
  Gemeindebeamten  von  Nutzen  sein;  denn  es  werden  der  Gesamtheit  dann  die  Mittel  zur
Ausgleichung  von  ftärten  zu  Gebote  stehen,  falls  sich  in  der  Tat  eine  Erhöhung  der  Preise  der
Lebensbedürfnisse  aus  der  Ausdehnung  der  Zollpflichtigkeit  auf  die  Gesamteinfuhr  ergeben  sollte.
Line  solche  Erhöhung  wird  jedoch  in  dem  Maße,  in  welchem  sie  von  den  Konsumenten  befürchtet
zu  werden  pflegt,  bei  geringen  Zöllen  voraussichtlich  nicht  eintreten,  wie  ja  auch  umgekehrt  nach
Aufhebung  der  Mahl-  und  Schlachtstener  die  Brot-  und  Fleischpreise  in  den  früher  davon  betroffenen
Gemeinden  nicht  in  einer  bemerkbaren  Weise  zurückgegangen  sind.
Eigentliche  Finanzzölle,  welche  auf  Gegenstände  gelegt  sind,  die  im  Inlande  nicht  vorkommen,
und  deren  Einfuhr  unentbehrlich  ist,  werden  zum  Teil  den  Inländer  allein  treffen.  Bei  Artikeln
dagegen,  welche  das  Inland  in  einer  für  den  einheimischen  verbrauch  ausreichenden  Menge  und
Beschaffenheit  zu  erzeugen  im  stände  ist,  wird  der  ausländische  Produzent  den  Zoll  allein  zu  tragen
haben,  um  auf  dem  deutschen  Markt  noch  konkurrieren  zu  können.  In  solchen  Fällen  endlich,  in
denen  ein  Teil  des  inländischen  Bedarfs  durch  auswärtige  Zufuhr  gedeckt  werden  muß,  wird  der
ausländische  Konkurrent  meist  genötigt  sein,  wenigstens  einen  Teil  und  oft  das  Ganze  des  Zolls
zu  übernehmen  und  feinen  bisherigen  Gewinn  um  diesen  Betrag  zu  vermindern  wenn
im  praktischen  Leben  wirklich  der  inländische  Konsument  es  wäre,  dem  der  erhöhte  Zoll  zur  Last
fällt,  so  würde  die  Erhöhung  dem  ausländischen  Produzenten  gleichgültiger  sein.
Soweit  hiernach  der  Zoll  dem  inländischen  Konsumenten  überhaupt  zur  Last  fällt,  tritt  er
hinter  den  sonstigen  Verhältnissen,  welche  auf  die  ftöhe  der  Warenpreise  von  Einfluß  sind,  in  der
        <pb n="404" />
        7.  Die  Begründung  der  Handelsverträge  von  1891  durch  die  Regierung.  393

Regel  weit  zurück.  Gegenüber  den  Preisschwankungen,  welche  bei  bestimmten  warengattungen
durch  den  Wechsel  im  Verhältnis  von  Angebot  und  Nachfrage  oft  binnen  kurzer  Zeit  und  bei
geringer  örtlicher  Entfernung  der  Marktplätze  voneinander  bedingt  werden,  kann  ein  Zoll,  der
etwa  5—lo"/o  vom  wert  der  Ware  beträgt,  nur  einen  verhältnismäßig  geringen  Einfluß  auf  den
Kaufpreis  üben.  Andere  Momente,  wie  die  Ungleichheiten  der  Frachtsätze  bei  den  Differenzialtarifen ­
  der  Eisenbahnen,  wirken  in  dieser  Beziehung  viel  einschneidender  vermöge  der  Einfuhrprämie, ­
  die  sie  dem  Anslande,  oft  zum  vielfachen  Betrage  jedes  vom  Reich  aufzulegenden  Zolls,
auf  Kosten  der  deutschen  Produktion  gewähren  "  —  G.  M.

7.  Die  Begründung  der  Handelsverträge  von  1891
durch  die  Negierung.
Von  Walter  Loh.
Lotz,  Die  Handelspolitik  des  Deutschen  Reiches  unter  Graf  Eaprivi  und  Fürst  Hohenlohe
(;8Y0—lIoo).  In:  Beiträge  zur  neuesten  Handelspolitik  Deutschlands,  Herausgegeben  vom
Verein  für  Sozialpolitik.  3.  Bd.  Leipzig,  Duncker  &amp;amp;  Humblot,  lM-  S.  85—8g.
Die  Lauptgesichtspunkte,  welche  bei  der  allgemeinen  Beratung  der  drei  Landelsvertrage
  mit  Österreich-Nngarn,  Italien  und  Belgien  im  Dezember  1891  und  bei
Beratung  des  deutsch-schweizerischen  Handelsvertrages  im  Januar  1892  geltend  gemacht
wurden,  waren  die  folgenden:
Teils  in  der  gedruckten  Denkschrift  zu  den  Verträgen,  teils  in  den  Reden  des
Reichskanzlers  v.  Caprivi  und  des  Staatssekretärs  Frhr.  v.  Marschall  ist  zunächst  mit
Lebhaftigkeit  betont,  daß  man  an  dem  schutzzöllnerischen  Standpunkte  von  1879  festhalte. ­
  Der  Reichskanzler  v.  Caprivi  gebrauchte  sogar  eine  Wendung,  die  an  die  Auffassung ­
  zur  Zeit  des  Merkantilsystems  ebensosehr  wie  an  ähnliche,  1879  von  Fürst
Bismarck  gebrauchte  Wendungen  erinnerte,  nämlich,  daß  zur  Aufbesserung  der  um
mehr  als  800  Millionen  Mark  passiven  Handelsbilanz  Deutschlands  eine  Förderung
der  Warenausfuhr  erforderlich  sei.  Er  betonte  die  Notwendigkeit  eines  Zollschutzes
für  Getreide  speziell  vom  militärischen  Standpunkte  aus.  Frh.  v.  Marschall  verteidigte ­
  damals  und  später  die  Landelsvertragspolitik  vornehmlich  mit  dem  Argumente,
daß  es  sich  bei  der  Fürsorge  für  den  Erport  nur  um  eine  Konsequenz  des  1879
proklamierten  Schutzsystems  handle.  Es  sei  Pflicht,  auch  denjenigen  Teil  der  nationalen
Arbeit  zu  schützen,  der  für  den  Export  geleistet  werde.
Dennoch  hatte  der  freisinnige  Abgeordnete  Broemel  nicht  unrecht,  wenn  er  nach
der  ersten  großen  Rede  des  Reichskanzlers  für  die  Handelsverträge  feststellte,  die
Regierung  habe  eine  Reihe  Bemerkungen  gemacht,  welche  in  ihrer  Gesamtheit  die
schärfste,  bitterste  Kritik  der  bisherigen  Zollpolitik  enthielten.  In  der  Regierungsdenkschrift
  war  Deutschland  als  ein  „Industriestaat  ersten  Ranges"  bezeichnet,  wogegen
sofort  Lerr  v.  Kardorff  geltend  machte,  daß  bisher  das  landwirtschaftliche  Interesse
offiziell  als  dasjenige  bezeichnet  worden  sei,  welches  vor  allen  anderen  in  Deutschland
Berücksichtigung  verdiene.
General  v.  Caprivi  erklärte,  1887  bei  Erhöhung  des  Getreidezolles  auf  5  Mark
sei  der  Bogen  überspannt  worden.  Die  hohen  Getreidezölle  hätten  bei  der  Fehlernte
des  Jahres  1891  die  Probe  nicht  bestanden;  insbesondere  sei  es  aber  auch  durch  die
bisherige  Politik  nicht  gelungen,  dem  Osten  die  erhofften  vollen  Vorteile  zuzuwenden.
Es  handle  sich  bei  der  Herabsetzung  landwirtschaftlicher  Zölle,  die  im  österreichischen
        <pb n="405" />
        394  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  IV.  Deutsche  Handelspolitik.
Vertrage  zugestanden  sei  und  gegenüber  den  meistbegünstigten  Staaten  verallgemeinert
werden  müsse,  nicht  darum,  daß  die  Landwirtschaft  Opfer  bringe,  vielmehr  darum,  daß
nach  wie  vor  den  Landwirten  von  der  deutschen  Bevölkerung  Opfer  gebracht  würden.
Er  betonte  auch  in  der  Folge,  daß  er  die  Getreidezölle  für  ein  schweres,  vom  Volke
gebrachtes,  jedoch  notwendiges  Opfer  ansehe.  Man  habe  mit  gutem  Grunde  nicht
den  Rat  befolgt,  vor  Abschluß  neuer  Handelsverträge  zunächst  einen  neuen,  allgemeinen
deutschen  Zolltarif  mit  höheren  Sätzen  aufzustellen.  Es  würde  das  nur  das  Signal
gewesen  sein,  daß  auch  die  übrigen  Staaten  ihren  Tarif  erhöht  hätten.  Der  Zollkampf
würde  sich  noch  verschärft  haben.  Sobald  sich  ein  Volk  an  hohe  Zölle,  seien  es  auch
Kampfzölle,  gewöhnt  habe,  schwänden  die  Chancen  für  Verhandlungen  dahin.  Bereits
jetzt  habe  man  bittere  Früchte  der  1879—91  befolgten  Politik  zu  kosten  gehabt.
„Wir  hätten  eine  Menge  Dinge,  die  wir  jetzt  von  Osterreich-Üngarn  erkauft  haben,
vor  einigen  Jahren  umsonst  haben  können".  Seit  Deutschland  Schutzzoll  treibe,  seien
Industrien  in  Osterreich-Tlngarn  entstanden,  die  noch  vor  10  Jahren  nicht  existierten.
Dieselben  beanspruchten  nun  Schutz  von  der  österreichisch-ungarischen  Regierung.
Freiherr  v.  Marschall  führte  in  ähnlichem  Sinne  aus:  „In  Deutschland  wird
das  Schutzzollsystem  ein  gemäßigtes  sein,  oder  es  wird  nicht  sein".
Die  neue  Handclsvertragspolitik  wurde  somit  nicht  als  Abkehr  vom  Schutzzölle,
sondern  nur  als  Milderung  des  bisherigen  Hochschutzzollsystems  betrachtet.  Die  hauptsächliche ­
  ökonomische  Motivierung  für  diesen  Schritt  war
1.  die  Rücksicht  auf  die  internationale  Lage  und
2.  die  Rücksicht  auf  die  Ernährung  der  arbeitenden  Klassen  angesichts  der
Bevölkerungsznnahme  in  Deutschland.
Im  internationalen  Verkehr  würde  nach  Ansicht  der  Regierung,  wenn  Deutschland
auf  den  Abschluß  der  Handelsverträge  nicht  eingegangen  wäre,  ein  Krieg  aller  gegen
alle  entstanden  sein.  Die  Meistbegünstigung  habe  mit  dem  Erlöschen  der  französischen
Tarifverträge  nicht  mehr  die  Bedeutung,  dem  deutschen  Export  bestimmte  Zollsätze  des
Auslandes  zu  sichern.  Die  Vorteile  des  Systems  von  1879—87  hätten  sich,  so
führte  General  v.  Caprivi  aus,  in  dem  Maße  in  Nachteile  verkehrt,  in  dem  andere
Staaten  dasselbe  System  annahmen.  Bloße  Meistbegünstigung  sei  „Gesamtbeschädigung" ­
  geworden.  Auf  dem  bisherigen  Wege  fortzugehen,  würde  der  Ruin
nicht  nur  unserer  Industrie,  unseres  Arbeiterstandes,  sondern  auch  vielleicht  des  Staates
sein.  Der  Kernsatz  der  allgemeinen  wirtschaftlichen  Motivierung  der  neuen  Polittk
aus  der  internationalen  Lage  heraus  ist  in  der  Regierungsdenkschrift  in  folgenden
Worten  enthalten:
„Der  Abschluß  neuer  internationaler  Verträge  mit  bloßer  Meistbegünstigung
ohne  Tariffestsetzung  würde  Deutschland  zwar  die  Möglichkeit  belassen,  der  einheimischen
Produktion  den  eigenen  Markt  durch  beliebige  Schutzzölle  zu  sichern,  für  die  Offenhaltung ­
  der  für  unsern  Export  unentbehrlichen  Auslandsmärkte  aber  nicht  die  geringste
Garantie  bieten.  Angesichts  des  mit  der  zunehmenden  Steigerung  der  Produktton  und
ihrer  Hilfsmittel  immer  heftiger  gewordenen  Wettkampfes  aller  wirtschaftlich  fortgeschrittenen ­
  Staaten  ist  zwischen  diesen  ein  dauernder  Handelsverkehr  nur  denkbar  in
der  Form  eines  rationellen  Austausches  von  Gütern,  und  letzterer  setzt  wiederum  eine
gewisse  gegcnseittge  Beschränkung  der  freien  Verfügung  auf  zolltarifarischem  Gebiete
voraus.  Deutschland  würde,  zumal  bei  den  heute  herrschenden  handelspolitischen
Strömungen,  auf  die  Erhaltung  seiner  Ausfuhr  nicht  rechnen  diirfen,  wenn  es  nicht
durch  eine  solche  Beschränkung  seinerseits  anderen  Ländern  die  Möglichkeit  gewährt,
die  empfangene  Ware  ganz  oder  teilweise  in  eigenen  Produkten  zu  bezahlen."
Der  andere  Grundgedanke  der  wirtschaftlichen  Argumentation  für  die  neue
Handelsvertragspolitik,  die  Fürsorge  für  wohlfeile  Ernährung  und  für  Arbeitsgelegenheit ­
  angesichts  fortwährend  steigender  Bevölkerung,  wurde  vom  Reichskanzler  in
        <pb n="406" />
        7.  Die  Begründung  der  Handelsverträge  von  1891  durch  die  Regierung.  395

die  Worte  zusammengefaßt:  „Entweder  wir  exportieren  Waren,  oder  wir  exportieren
Menschen."  Es  ist  erstaunlich,  wie  sehr  sich  die  Erwartung  Caprivis  bestätigt  hat,
daß  eine  zunehmende  Bevölkerung  unter  der  Herrschaft  der  neuen  Handelspolitik  in
Deutschland  Nahrung  finden  werde,  —  ist  doch  die  Auswanderung  nie  so  gering
gewesen  bei  gleichzeitig  beträchtlichen  Überschüssen  der  Geburten  über  die  Sterbefälle
wie  1892—1900.
Neu  an  diesen  wirtschaftlichen  Ausführungen  der  Regierung  war  eigentlich  nur,
daß  solche  Gedanken  von  der  Regierung  und  nicht,  wie  bisher,  von  den  Parteien  auf
dem  linken  Flügel  des  Reichstages  ausgesprochen  wurden.  Gerade  dies  aber  war
allerdings  ein  veränderter  Kurs  gegenüber  der  Wirtschaftspolitik  von  1879—90.
Mit  äußerster  Sorgfalt  vermied  es  jedoch  damals  die  Regierung,  irgend  ein
bitteres  Wort  gegen  den  früheren  Reichskanzler  Fürst  Bismarck,  der  auch  nach  seinem
Rücktritt  an  den  bisherigen  handelspolitischen  Prinzipien  festhielt,  auszusprechen.  Eine
wesentliche  sachliche  Abweichung  gegenüber  der  bisherigen  offiziellen  Auffassung  gab  sich
allerdings  auch  darin  kund,  daß  nunmehr  Erwägungen  der  auswärtigen  Politik
für  die  Handelspolitik  Deutschlands  als  bedeutsam  anerkannt  wurden.  Auch  unter
Bismarck  war  die  auswärtige  Politik  beim  Handelsvertrag  von  1862  von  allergrößtem
Einfluß  auf  die  Handelspolitik  gewesen.  Seit  1879  jedoch  war  offiziell  die  Ansicht
vertreten  worden,  daß  man  politisch  gut  Freund  mit  Staaten  sein  könne,  denen  gegenüber ­
  man  sich  handelspolitisch  möglichst  abschließt.  Es  ist  nicht  zu  leugnen,  daß  die
sehr  schwierige  Aufgabe,  handelspolitische  Entfremdung  nicht  zu  politischer  Feindschaft
auswachsen  zu  lassen,  von  dem  Meister  der  auswärtigen  Politik,  Fürst  Otto  v.  Bismarck,
1879—90  gelöst  worden  war.
Daß  diese  etwas  paradoxe  Theorie  jedoch  nicht  ein  jederzeit  gültiges  und  für
jedermann  brauchbares  Prinzip  der  Staatskunst  sein  konnte,  war  sonnenklar.  Der
Appell  an  den  schlichten  gesunden  Menschenverstand  in  Caprivis  Ausführungen,  daß
um  des  Dreibunds  willen  engerer  handelspolitischer  Anschluß  an  Osterreich-Llngarn  und
Italien  nötig  sei,  wirkte  so  sehr  überzeugend,  daß  zahlreichen  Abgeordneten  von  streng
schutzzöllnerischer  Gesinnung  dadurch  das  Eintreten  für  die  Verträge  erleichtert  wurde.
Es  mußte  den  größten  Eindruck  machen,  daß  ein  früherer  preußischer  General  als
Reichskanzler  davor  warnte,  daß  sich  die  europäischen  Staaten  „gegenseitig  das  Blut
aussaugten",  und  daß  er  Deutschlands  Interesse  betonte,  die  politischen  Verbündeten
wirtschaftlich  zu  stärken.
Es  war  dies  auch  ein  Verlassen  der  1879  vom  Fürsten  Bismarck  vertretenen
Maxime,  daß  es  bei  Pandclsverträgen  darauf  ankomme:  „Qui  trompe—t—on?“.
Die  Welt  stand  damals  unter  dem  Eindrücke  des  in  Kronstadt  proklamierten  französischrussischen
  Einvernehmens,  welches  die  Dreibundstaaten  zu  engerem  Anschluß  aneinander ­
  geradezu  zu  zwingen  schien.  War  doch  femer  Italiens  Ausfuhr  nach  Frankreich
durch  den  französisch-italienischen  Zollkrieg  schwer  geschädigt  und  war  doch  schon  unter
Bismarck  in  einer  Pinsicht  dem  Gedanken  entsprochen  worden,  daß  man  den  Bundesgenossen ­
  im  Süden  für  die  wirtschaftlichen  Folgen  der  Abkehr  von  Frankreich  und  des
Anschlusses  an  Deutschland  schadlos  halten  müsse.  Im  Einvernehmen  mit  offiziellen
deutschen  Kreisen  war  Ende  der  achtziger  Jahre  das  Eintreten  der  deutschen  Finanzmächte ­
  für  den  italienischen  Staatskredit  erfolgt,  als  der  französische  Markt  einen
Feldzug  gegen  italienische  Werte  eröffnet  hatte.
Wenn  Caprivi  vollkommen  loyal  zugab,  daß  politische  Gründe  gleicher  Art  nicht
etwa  zugunsten  der  Pandelsverträge  Deutschlands  mit  den  neutralen  Staaten  Schweiz
und  Belgien  geltend  gemacht  werden  konnten,  so  war  anderseits  —  ohne  daß  es  ausgesprochen ­
  wurde  —  leicht  zu  erraten,  daß  wirtschaftliche  Freundschaft  mit  diesen
neutralen,  zwischen  Deutschland  und  Frankreich  gelegenen  Gebieten  jedenfalls  den
Friedensinteressen  Deutschlands  förderlich  sein  mußte.
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        396  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  IV.  Deutsche  Handelspolitik.

8.  Der  deutsch-russische  Handelsvertrag  von  1894.
Von  Gerhart  v.  Schulze-Gävernitz.
v.  Schnlze-Gävernitz,  volkswirtschaftliche  Studien  ans  Rußland.  Leipzig,  Ihmes«
&amp;amp;  ftumblot,  lSIy.  S.  6\6—6\8.
Rußland  ist  heute  nicht  mehr  das  Land  der  Eisbären  und  Zobeltiere;  in  seinen
Grenzen  gedeiht  die  Baumwollstaude  und  die  Dattelpalme;  durch  seine  Bahnbauten
gliedert  es  sich  einen  immer  größeren  Teil  des  asiatischen  Festlandes  an.  Während
gegen  Ausgang  des  Mittelalters  die  Verlegung  der  Welthandelsstraßen  nach  dem
Westen  Deutschlands  Niedergang  besiegelte,  so  verbesserte  bereits  der  Suezkanal  diese
peripherische  Lage  Deutschlands.  Mit  dem  Aufschwung  des  östlichen  Europa  und  des
kontinentalen  Asien  wird  Deutschlands  Lage  wieder  zenttaler:  nach  Vollendung  der
sibirischen  Bahn  wird  man  in  etwa  gleicher  Zeit,  von  Berlin  nach  Osten  oder  Westen
aus  fahrend,  den  Pacific  erreichen.  (Petersburg—Peking  auf  14  Tage  veranschlagt.)
Schon  ist  es  kein  phantastischer  Traum  mehr,  ein  gesamtasiatisches  Eisenbahnsystem,
und  dieses  verbunden  mit  dem  europäischen,  zu  denken.  Rußlands  Kräfte  allein  sind
dieser  riesigen  Aufgabe  nicht  gewachsen;  es  liegt  aber  in  russischem  Interesse,  türkische
Bahnen  lieber  in  deutschen  und  französischen  als  in  englischen  Händen  zu  sehen.
Ihren  angemessenen  Ausdruck  fand  diese  Interessengemeinschaft  in  dem  deutschrussischen ­
  Handelsverträge  von  1894.  Dieser  Vertrag  war  zunächst  ein
Vorgang  von  weitreichender  wirtschaftlicher  Bedeutung,  ein  legitimes  Geschäft,  bei  dem
beide  Parteien  ihren  Vorteil  fanden.  Daß  letzteres  tatsächlich  der  Fall  war,  darüber
läßt  die  beiderseitige  Handelsstatistik  keinen  Zweifel.*)  Übrigens  haben  die  Zollherabsetzungen, ­
  welche  Rußland  im  Handelsvertrag  gewährte,  trotz  ihrer  unzweifelhaften
Vorteile  für  die  deutsche  Ausfuhr  die  russische  Industrie  keineswegs  geschädigt;  denn
die  gewaltigste  Woge  nissischen  Industrieaufschwungs  erhob  sich  erst  nach  Abschluß  des
Handelsvertrags.
Sodann  bedeutete  der  Handelsvertrag  einen  Schlag  gegen  gewisse,  auf  beiden
Seiten  weit  verbreitete  volkswirtschaftliche  Irrtümer.
Beide  Nationen  sahen  sich  durch  die  Macht  der  Tatsachen  darauf  hingewiesen,
daß  die  Vorstellung  der  wirtschaftlichen  „Unabhängigkeit  vom  Auslande"  heute  veraltet
ist,  daß  es  sich  vielmehr  um  eine  wachsende  Verflechtung  der  Volkswirtschaften
handelt,  und  daß  das  Wohl  des  Nachbarn  mit  dem  eigenen  verträglich  ist.
In  letzter  Linie  hatte  der  deutsch-russische  Handelsvertrag  von  1894  eine  weitreichende ­
  politische  Bedeutung,  wie  überhaupt  die  großen  Ereignisse  auf  dem  Gebiete
der  Handelspolitik  mehr  als  einmal  solche  gehabt  haben.  Ich  erinnere  an  den  berühmten
Handelsvertrag  mit  Napoleon  III.,  durch  welchen  Bismarck  das  „Los  von  Österreich"
einleitete.
Anser  handelspolitisches  Verhältnis  mit  Rußland  streifte  in  der  zweiten  Hälfte
der  achtziger  Jahre  an  den  Zollkrieg  nahe  heran.  Die  Lebensinteressen  und  die
Leidenschaften  beider  Völker  waren  berührt.  Ein  Verhältnis  politischer  Freundschaft
erwies  sich  damit  unvereinbar,  trotz  der  ausgesprochenen  Absicht  eines  Bismarck,  diese
Freundschaft  aufrecht  zu  erhalten.  Jeder  Deutsche,  welcher  in  jener  Zeit  Rußland
bereiste,  weiß,  welche  Blüten  damals  der  fremdenfeindliche  Nattvismus  trieb.
Jeder,  der  seitdem  Rußland  öfters  besucht  hat,  kann  von  dem  Amschwung  sprechen,
welcher  sich  in  der  öffentlichen  Meinung  des  Zarenreichs  vollzogen  hat.  Der  Handelsverttag
  bedeutete  die  erste  Niederlage  des  gegen  Europa  gerichteten,  im  Innern  hoch-*)

  s.  den  folgenden  Aufsatz  von  Paul  Arndt  S.  597—299.  —  tS.  ITT.
        <pb n="408" />
        9.  Die  deutsch-russische  Handelsbilanz.

397

reaktionären  Panslavismus.  Er  beseitigte  damit  für  beide  Teile  die  Gefahr  des
unnützesten  aller  Kriege,  wie  uns  von  maßgebender  Stelle,  die  es  wiffen  muß,
bestätigt  wurde.  In  diesem  Sinne  war  der  Handelsvertrag  ein  Bedürfnis  der  auswärtigen ­
  Politik  beider  Staaten.

9.  Die  deutsch-russische  Handelsbilanz.
Bon  Paul  Arndt.
Arndt,  Zum  Abschluß  eines  neuen  deutsch-russischen  Handelsvertrages.  In:  Beiträge
zur  neuesten  fjanbcIspolitiF  Deutschlands,  herausgegeben  vom  Verein  für  Sozialpolitik.  3.  Bd.
Leipzig,  Duncker  &amp;amp;  ksinnblot,  ,yo&amp;gt;.  5.  e—
Die  Erörterungen  über  die  „Bilanz"  des  Außenhandels  spielen  in  den  handelspolitischen
  Kämpfen  unserer  Zeit  noch  immer  eine  große  Rolle.  Die  Erkenntnis,  daß
sich  aus  der  Handelsbilanz  sehr  wenig  schließen  läßt,  ist  nur  spärlich  verbreitet.  Die
Vorstellung,  daß  es  ein  gutes  Zeichen  sei,  wenn  die  Handelsbilanz  „günstig"  ist,  d.  h.
wenn  die  Ausfuhr  größer  ist  als  die  Einfuhr,  ist  kaum  auszurotten.  Die  große  Bedeutung, ­
  welche  man  noch  heute  in  einflußreichen  Kreisen  der  Frage  der  Handelsbilanz
beimißt,  veranlaßt  mich  zu  einem  näheren  Eingehen  auf  die  deutsch-russische  Handelsbilanz. ­
  Es  besteht  tatsächlich  die  Gefahr,  daß  die  beliebte  oberflächliche  Interpretation
dieser  Handelsbilanz  zu  handelspolitischen  Konflikten  zwischen  Deutschland  und  Rußland ­
  führen  kann,  —  wird  doch  schon  jetzt,  anläßlich  der  Debatten  über  die  Erhöhung
der  deutschen  Getreidezölle,  von  beiden  Seiten  die  Möglichkeit  eines  neuen  Zollkrieges  ins
Auge  gefaßt.  Bekanntlich  wird  auf  Grund  der  Handelsbilanztheorie  ein  Zollkrieg
leichteren  Herzens  von  denjenigen  begonnen,  welche  dem  Gegner  mehr  Waren  abkaufen,
als  sic  an  ihn  verkaufen;  in  dieser  glücklichen  Lage  glauben  beide  beteiligte  Parteien
zu  sein.  Es  ist  daher  von  eminent  praktischer  Bedeutung,  die  Grundlagen,  auf  welche
sich  solche  handelspolitischen  Erwägungen  stützen,  auf  ihre  Verläßlichkeit  hin  genau
zu  prüfen.
Untersuchen  wir  zunächst  die  Elemente,  aus  welchen  sich  der  deutsch-russische
Handelsverkehr  zusammensetzt.  Welcherlei  Anlässe  haben  die  Russen,  nach  Deutschland
Waren  zu  senden?  Es  handelt  sich  hier  natürlich  nicht  um  die  Motive  der  Privatpersonen, ­
  sondern  um  volkswirtschaftliche  Gründe.  Erstens  wünschen  die  Russen,  zahlreiche ­
  deutsche  Waren,  welche  sic  in  Rußland  konsumieren  wollen,  aus  Deutschland
zu  beziehen;  sie  tauschen  dieselben  gegen  russische  Produkte,  welche  nach  Deutschland
exportiert  werden,  ein.  Zweitens  haben  die  Russen  viel  Kapital  von  Deutschen  geliehen
und  sind  jetzt  gezwungen,  ihre  Schulden  zu  verzinsen,  teilweise  auch  zu  amortisieren;
dies  bedingt,  da  Edelmetall  hierzu  nicht  in  genügender  Menge  verfügbar  ist,  die  Versendung ­
  weiterer  bedeutender  Warenmengen  nach  Deutschland.  Drittens  verursacht  der
Aufenthalt  zahlreicher  Russen  in  Deutschland  zu  Studien-  oder  Vergnügungszwecken
der  russischen  Volkswirtschaft  weitere  Ausgabe»;  die  Mittel  zur  Unterhaltung  der  nach
Deutschland  gereisten  Russen  kommen  auch  meistens  in  Warenform  in  Deutschland  an.
Viertens  müssen  die  Russen  beträchtliche  Summen  an  deutsche  Kaufleute  und  Transportunternehmer ­
  bezahlen,  welche  einen  Teil  des  Warenverkehrs  zwischen  Rußland  und  dem
Auslande  vermitteln;  diese  Zahlungen  werden  gleichfalls  meistens  in  Waren  geleistet.
Fünftens  haben  die  Russen  ein  lebhaftes  Interesse  daran,  zur  Befestigung  ihrer
Währung  Massen  von  Edelmetall,  namentlich  Gold,  in  ihr  Land  zu  ziehen;  sie  versenden ­
  daher,  um  Edelmetall  aus  Deutschland  importieren  zu  können,  möglichst  große
Warenmengen  dorthin,  die  sie  in  Edelmetall  umzusehen  suchen.
        <pb n="409" />
        398  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  IV.  Deutsche  .Handelspolitik.

Infolge  ihrer  wirtschaftlichen  Rückständigkeit  (Mangel  an  eigenem  Kapital,  an
geeigneten  Lehranstalten,  an  Kredit--  und  Transporteinrichtungen,  an  Amlaufsmitteln  usw.)
sind  also  die  Russen  gezwungen,  große  Warenmengen  nach  dem  wirtschaftlich  höherentwickelten ­
  Deutschen  Reiche  zu  schicken,  ohne  dafür  ein  Äquivalent  in  Waren
zu  empfangen.  Wie  groß  diese  Warenmengen  sind,  läßt  sich  nicht  annähernd  genau
feststellen.  Insbesondere  ist  nicht  bekannt,  in  welchem  Maße  die  Russen  den  Deutschen
verschuldet  sind,  d.  h.  hauptsächlich  wie  viel  russische  Wertpapiere  (Staatsschuldenscheine,
Eisenbahnobligationen,  Industriepapiere)  in  Deutschland  plaziert  sind.  Im  ganzen  hatte
Rußland  nach  mehrfachen  Schätzungen  bereits  vor  ungefähr  10  Jahren  etwa  150  Millionen
Kreditrubel  zur  Bezahlung  von  Zinsen,  Dividenden  usw.  jährlich  an  das  Ausland  zu
entrichten.  Diese  Summe  ist  jetzt,  namentlich  seit  der  außerordentlichen  Steigerung
des  Kapitalzuflusses  vom  Auslande  nach  Rußland  in  den  letzten  5—6  Jahren,  zweifellos
bedeutend  größer.  Ein  beträchtlicher  Teil  derselben  geht  nach  Deutschland,  der  Rest
hauptsächlich  nach  England  und  Frankreich.  Die  Ausgaben  der  in  Deutschland  lebenden
Russen,  sowie  die  deutschen  Äandels-  und  Frachtgewinne  lassen  sich  ebensowenig
abschätzen.  Als  jährliche  Mehrausfuhr  von  Edelmetall  aus  Deutschland  nach  Rußland ­
  in  den  Jahren  1890—1899  nennt  die  deutsche  Statistik  55  Millionen  Mark.*)
Die  Warenbewegung  von  Deutschland  nach  Rußland  hat  zum  Teil  andere  Beweggründe. ­
  In  erster  Linie  bezwecken  die  Deutschen  natürlich  auch  den  Austausch
ihrer  Lauptprodukte  gegen  solche,  welche  vorteilhafter  in  Rußland  hergestellt  werden.
Da  jedoch  Rußland  nicht  viel  mehr  als  das  zur  Existenz  seiner  Bevölkerung  Notwendige
erzeugt  und  außerdem  so  viel  Schulden  zu  bezahlen  hat,  so  ist  die  Menge  der  in  Rußland ­
  für  den  Austausch  gegen  die  begehrenswerten  Produkte  des  Auslands  verfügbaren ­
  Güter  eng  begrenzt;  infolgedessen  ist  die  Möglichkeit  des  Absatzes  deutscher
Produkte  in  dem  russischen  Reiche,  das  seine  gewaltigen  Produktivkräfte  noch  nicht
genügend  anzuwenden  versteht,  verhältnismäßig  gering.  Das  arme  Rußland  kauft
uns  tatsächlich  auch  nicht  halb  so  viel  Produkte  ab  wie  z.  B.  das  reiche  England.
Anter  den  mehreren  hundert  Millionen  Mark,  welche  Deutschland  in  Warenform
nach  Rußland  sendet,  sind  jedoch  noch  große  Beträge,  für  welche  Deutschland  nicht
sofort  ein  Äquivalent  in  russischen  Waren  empfängt.  Es  sind  dies  exportierte
Kapitalien,  welche  auf  deutsche  Rechnung  in  Rußland  produktiv  angelegt  werden;  denn
das  deutsche  „Geld",  welches  in  die  russische  Industrie  „gesteckt"  wird,  wandert  vielfach ­
  nicht  als  Gold  oder  Silber  nach  Rußland,  sondern  als  Ware,  die  man  in  Rußland ­
  bei  der  Produktion  verwenden  kann  (Maschinen,  Kohlen,  Rohstoffe  und  Lalbsabrikate).

Die  Zahl  der  deutschen  Reisenden,  welche  des  Studiums  oder  Vergnügens
wegen  sich  in  Rußland  aufhalten,  ist  nicht  groß;  die  Werte,  welche  sie  der  russischen
Volkswirtschaft  zuführen,  sind  daher  gering.  Weitaus  die  meisten  Deutschen,  welche
nach  Rußland  gehen,  tun  dies  zu  Erwerbszwecken;  was  sie  in  Rußland  verdienen,
fließt  in  der  Regel  nach  Deutschland;  dies  dürste  im  allgemeinen  mehr  sein,  als  was
sie  aus  Deutschland  nach  Rußland  mitbringen.  Es  sind  noch  die  nach  Rußland
gelangenden  Lohnbeträge  der  russisch-polnischen  Wanderarbeiter  zu  nennen,  welche
alljährlich  in  den  östlichen  Teilen  Deutschlands  während  einer  Reihe  von  Monaten
Beschäftigung  finden;  wie  groß  diese  Werte  sind,  ist  kaum  zu  berechnen.
Äberblickt  man  nun  diese  gesamten,  den  deutsch-russischen  Warenumsatz  bestimmenden
Verhältnisse,  so  ist  es  wohl  einleuchtend,  daß  die  Ausfuhr  Rußlands  nach  Deutschland ­
  bedeutend  größer  sein  wird  als  die  Ausfuhr  Deutschlands  nach  Rußland,  es
müßte  denn  sein,  daß  die  deutsche  Kapitalausfuhr  nach  Rußland  in  einem  Jahre  einen
außerordentlich  großen  Amfang  annimmt.  Deutschland  sollte  also  hiernach  Rußland

*)  ;sJo—  \yo5  betrug  die  jährliche  Mehrausfuhr  rund  Millionen  Mark.  —  &amp;lt;S.  ITT.
        <pb n="410" />
        399

9.  Die  deutsch-russische  Handelsbilanz.

gegenüber  eine,  um  mich  des  irreführenden  Ausdrucks  zu  bedienen,  „ungünstige"
Handelsbilanz  haben.  Eine  solche  wird  auch  in  der  deutschen  Statistik  des  Außenhandels ­
  Deutschlands  mit  Rußland  nachgewiesen.
Jedoch  stimmen  selbst  die  scharfsinnigsten  Berechnungen  betreffs  der  Handelsbilanz ­
  durchaus  nicht  immer.  Tatsächlich  ist  der  Schluß,  daß  die  Handelsbilanz
Deutschlands  gegenüber  Rußland  in  der  Regel  ungünstig  sein  müsse,  nicht  zwingend.
Es  wäre  dies  allerdings  der  Fall,  wenn  sich  der  wirtschaftliche  Verkehr  nur  direkt
vollzöge.  Der  Handel  wählt  aber  häufig  Amwege,  durch  ein  drittes  Land  oder  durch
mehrere  Länder.
Die  „internationale  Arbeitsteilung"  kann  sich  z.  B.  so  betätigen,  daß  zunächst
Waren  (Roggen)  von  Rußland  nach  Deutschland  geschickt  werden,  daß  dann  aber
keinerlei  deutsche  Waren  als  Gegenleistung  nach  Rußland  ausgeführt  werden,  sondern
daß  dafür  deutsche  Produkte  (Zucker)  nach  England  gehen,  und  daß  endlich  England
ein  entsprechendes  Quantum  seiner  Waren  (Maschinen)  nach  Rußland  sendet.  Infolge
eines  solchen,  meistens  durch  Wechsel  vermittelten  Kreislaufs  kann  Deutschland  Rußland ­
  gegenüber  eine  „ungünstige"  und  England  gegenüber  eine  „günstige"  Handelsbilanz ­
  erzielen.  Es  fehlt  dann  in  der  deutschen  Außenhandelsstatistik  anscheinend  das
Äquivalent  für  die  Roggeneinfuhr  aus  Rußland  und  die  Zuckerausfuhr  nach  Englands
analog  in  der  englischen  und  russischen  Statistik.  Rußland  empfängt  im  vorliegenden
Falle  das  Äquivalent  seiner  Ausfuhr  nach  Deutschland  nicht  ans  Deutschland,  sondern
aus  England.
Ähnlich  verhält  es  sich  mit  der  Anlage  deutscher  Kapitalien  in  Rußland.  Wenn
z.  B.  deutsche  Kapitalisten  im  Innern  Rußlands  eine  Textilwarenfabrik  gründen  und
betreiben  wollen,  so  lassen  sie  möglicherweise  die  zum  Bau  und  zum  Betrieb  der
Fabrik  benötigten  Materialien  aus  Deutschland  kommen;  vielleicht  finden  sie  es  vorteilhafter, ­
  einen  Teil  derselben,  Maschinen,  Rohstoffe  usw.  aus  bezw.  über  England  zu
beziehen.  Dann  erscheint  die  Einfuhr  deutscher  Kapitalien  in  der  russischen  Statistik
teilweise  als  Einfuhr  aus  England.
Ebenso  kann  die  Bezahlung  der  Schuldzinsen  Rußlands  an  Deutschland  auf
Amwegen,  z.  B.  wieder  über  London,  erfolgen.  Die  Russen  verkaufen  in  England
Getreide  und  verwenden  den  Erlös  mit  Hilfe  des  modernen  Kreditverkehrs  zur  Bezahlung ­
  eines  Teils  ihrer  Schulden  in  Deutschland.
Es  liegt  auf  der  Hand,  daß  solche  und  ähnliche  Vorgänge  im  Weltverkehr  die
Handelsbilanz  eines  Landes  gegenüber  einem  anderen  sehr  erheblich  verschieben  können,
ohne  daß  eine  auf  diese  Weise  hervorgerufene  „Angunft"  der  Handelsbilanz  bedenklich
wäre.  Statistisch  erfaßbar  ist  die  Wirkung  des  indirekten  Handelsverkehrs  nur  in
beschränktem  Maße,  weil  man  nicht  weiß,  welche  Leistungen  und  Gegenleistungen  sich
entsprechen.
Der  Versuch,  aus  der  Handelsbilanz  zu  schließen,  welches  Land  aus  dem
Handelsverkehr  größeren  Ruhen  ziehe,  scheint  mir  eitel  zu  sein.  Aus  der  Handelsbilanz ­
  können  keine  handelspolitischen  Grundsätze  abgeleitet  werden.  Die  Endziffern
der  Handelsstatistik  besagen  nicht  viel;  es  kommt  auf  die  Zusammensetzung  der
„Aktiva"  und  „Passiva"  an.
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        400  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  IV.  Deutsche  Handelspolitik.

10.  Zur  Geschichte  der  Eisenzölle.
Von  Max  Sering.
Lering,  Geschichte  der  preußisch-deutschen  Lisenzölle  von  ;s;8  bis  zur  Gegenwart.  Leipzigs
Duncker  &amp;amp;  ftuinblot,  ;882.  5.  259—263.
Blickt  man  auf  das  Werden  und  Wachsen  der  deutschen  Eisenindustrie,  so  gewährt
cs  ein  besonderes  Interesse,  die  Verschiedenartigkeit  der  Mittel  zu  beobachten,  deren
sich  die  Handelspolitik  zur  Unterhaltung  und  Belebung  dieser  reichen  Quelle  von
Kultur  und  Wohlfahrt  in  den  einzelnen  Entwickltntgsstadien  derselben  bedient  hat.
Es  erscheint  das  Ganze  als  die  Durchführung  eines  großen  Erziehungsprozesses,  vergleichbar ­
  dem  eines  einzelnen  Menschen.  In  der  Kindheit  wird  ihm  jede  Handlung
und  Bewegung  gewiesen,  jede  Störung  von  dem  zarten  Organismus  aus  das  sorgsamste
abgehalten,  im  Jünglingsalter  ziehen  Eltern  und  Erzieher  die  schützende  und  führende
Land  allmählich  zurück,  bis  endlich  der  fertige  Mann  in  stolzer  Selbständigkeit  den
Kampf  mit  der  rauhen  Wirklichkeit  mutig  aufnimmt  und  gerade  in  diesem  Kampfe  zu
immer  größerer  Tatkraft  erstarkt.
So  kann  die  Zeit  vom  Dreißigjährigen  Kriege  bis  zum  Anfange  des  19.  Jahrhunderts ­
  als  die  Kindheit  der  deutschen  Industrie,  der  Verlauf  des  19.  Jahrhunderts
als  ihr  Jünglingsalter  angesehen  werden,  und  es  fragt  sich  nur  noch  bei  jedem  einzelnen
Industriezweige,  ob  er  schoit  zur  männlichen  Entwicklung  herangereift  ist,  oder  ob  er
noch  eine  Zeit  lang  des  Schutzes  und  der  Erziehung  bedarf.
Im  18.  Jahrhundert  galt  es,  Deutschland  aus  dem  furchtbaren  Elend,  in  welches
es  der  Dreißigjährige  Krieg  und  die  politische  Ohnmacht  des  Reichs  gestürzt  hatten,
herauszuheben  und  einer  armen  und  gesunkenen  Bevölkerung  neue  Erwerbsquellen  zu
eröffnen.  Dieser  Aufgabe  nahmen  sich  die  Landesherren  in  Preußen  an.  Künstlich
belebte  Einwanderung  aus  industriellen  Gegenden,  Geldvorschüsse,  Geschenke,  Regelung
der  gewerblichen  Verfassung  und  der  Technik  seitens  der  Obrigkeit,  ausgedehnter  staatlicher ­
  Gewerbe-  und  Landelsbetrieb,  möglichste  Absperrung  jedes  einzelnen  Industriebezirks
  und  des  ganzen  Staatsgebietes  gegen  das  weiter  vorgeschrittene  Ausland,  —
dies  waren  die  scharf  eingreifenden  und  straff  gehandhabten  Mittel,  wodurch  es  gelang,
den  geschwundenen  Gewerbfleiß  in  Preußen  neu  zu  beleben  und  die  Grundlage  zur
späteren  Entfaltung  desselben  zu  schaffen.
Mit  der  Proklamierung  der  Gcwerbefreiheit  im  Jahre  1810  hörte  dann  jede
direkte  LInterstühung  der  Industrie  von  seiten  des  Staates  auf.  Rur  blieb  noch
lange  Zeit  speziell  für  die  Eisenindustrie  das  landesherrliche  Lüttenwesen  als  Beispiel
eines  mustergültigen  Betriebes  erhalten;  es  wurde  jedoch,  als  die  Tüchtigkeit  der  Privathütten ­
  immer  mehr  wuchs,  allmählich  eingeschränkt.
Auch  die  Landelspolitik  erfuhr  mit  der  großen  Zollreform  von  1818  eine  vollständige ­
  Umwandlung.  Dem  Auslande  gegenüber  behielt  man  einen  mäßigen  Schutzzoll ­
  bei,  welcher  die  Konkurrenz  desselben  absichtlich  nicht  ausschloß;  denn,  wie  sich  die
berühmte  Geschäftsinstruktion  vom  26.  Dezember  1808  —  einigermaßen  den  Ereignissen
vorgreifend  —  äußerte,  hielt  man  „neben  der  Anbcschränktheit  bei  Erzeugung  und
Verfeinerung  der  Produkte  die  Leichtigkeit  des  Verkehrs  und  Freiheit  des  Landels,
sowohl  im  Inneren  als  mit  dem  Auslande,  für  ein  notwendiges  Erfordernis  zum
Gedeihen  von  Industrie,  Gewerbfleiß  und  Wohlstand,  zugleich  auch  für  das  natürlichste, ­
  wirksamste  und  bleibendste  Mittel,  ihn  zu  befördern."  Die  wichtigste  Seite  der
großen  preußischen  Zollreform  war  aber  die  Schaffung  eines  weiten  Binnenmarktes,
indem  auf  dem  vergrößerten  Staatsgebiete  die  Accisc  und  die  Binnenzölle  beseitigt  und
so  einerseits  die  innere  Konftirrenz  als  bestes  Belebungsmittel  der  Industrie  an  die
        <pb n="412" />
        10.  Zur  Geschichte  der  Eisenzölle.

40  l

Stelle  der  direkten  staatlichen  Subventionen  gesetzt  wurde  und  andererseits  der  ungehemmte
Vertrieb  der  Waren  aller  Industriezweige  über  ein  dem  Auslande  gegenüber  geschütztes
Gebiet  in  ausgedehnterem  Maße  ermöglicht  wurde.  hierin  lag  auch  der  Segen  der
Gründung  des  Zollvereins  im  Jahre  1833  und  seiner  allmählichen  Erweiterung  über
ganz  Deutschland.  Jeder  Zuwachs  desselben  war  ein  neuer  Impuls  für  die  deutsche
Industrie  zu  erhöhter  Tüchtigkeit  der  Leistungen,  wenn  auch  einzelne  Werke  der  verschärftcn
  inneren  Konkurrenz  erlagen.  Dem  Auslande  gegenüber  setzte  der  Zollverein
die  preußischen  Traditionen  eines  mäßigen  Schutzes  fort.  Inter  diesen  Verhältnissen
erfreute  sich  zunächst  die  Eisenindustrie  einer  ruhigen  und  stetigen  Entwicklung.  Der
Eisenverbrauch  dehnte  sich  bei  allmählicher  Steigerung  des  allgemeinen  Wohlstandes
und  schrittweisem  heranwachsen  der  Großindustrie  nur  langsam  aus,  bis  im  Anfange
der  vierziger  Jahre  der  lebhaft  in  Angriff  genommene  Eisenbahnbau  plötzlich  große
Massen  von  Eisen  erforderte  und  sich  nunmehr,  zugleich  veranlaßt  durch  eine  momentane
Absatzkrisis  in  England,  ein  gewaltiges  Überwiegen  der  dortigen  Eisenproduktion  herausstellte. ­
  Diese  beruhte  seit  dem  Anfange  des  Jahrhunderts  auf  der  ausschließlichen
Verwendung  der  Steinkohle,  während  die  deutsche  Schmiedeeisen-  und  in  noch  höheren:
Maße  die  Roheisenindustrie  ganz  überwiegend  bei  der  viel  kostspieligeren  Holzkohle
arbeitete.  Großbritannien  hatte  also  einen  großen  technischen  Vorsprung  voraus;  die
sehr  bedeutende  Steigerung  des  Eisenbedarfs  in  Deutschland  zu  Anfang  der  vierziger
Jahre  kam  allein  der  britischen  Eisenindustrie  zu  statten,  die  Eiseneinfuhr  stieg  in
wenigen  Jahren  von  12  und  13  auf  52  und  55°/„  des  Gesamtbedarfs,  die  deutsche
Eisenproduktion  mußte  fürchten,  völlig  unterdrückt  zu  werden.  Man  sah  sich  daher
nach  einigem  Zögern  im  Jahre  1844  genötigt,  auf  das  bisher  zollfreie  Roheisen  einen
Zoll  zu  legen,  der  zwar  für  die  Arbeit  bei  Holzkohle  keinen  ausreichenden  Schutz
gewährte,  aber  die  Einführung  des  Koks-  bezw.  Steinkohlenbetriebes  wirksam  zu
befördern  geeignet  war.  Der  bisherige  Zoll  auf  Stabeisen  wurde  entsprechend  erhöht.
Die  Erfolge  dieser  Maßregeln  waren  ungemein  günstige.  Die  Einführung  des  Koksund
  Steinkohlenbetriebes,  welche  seinerzeit  in  England  ungefähr  ein  halbes  Jahrhundert ­
  in  Anspruch  genommen  hatte,  vollzog  sich  in  Deutschland  in  der  Hälfte  dieser
Zeit.  Besonders  nach  der  Aufhebung  des  die  Wirkung  der  neuen  Eiscnzölle  wesentlich
beeinträchtigenden  Handelsvertrages  mit  Belgien  begann  in  der  deutschen  Eisenproduktion
der  allerlebhafteste  Aufschwung  und  die  rührigste  Arbeit.  Steinkohlengruben  wurden
aufgebrochen,  mit  den  Erzgruben  durch  Schienenwege  verbunden,  die  Werke  selbst  aus
den  Wald-  in  die  Steinkohlendistrikte  verlegt,  die  technischen  Einrichtungen  derselben
in  vollkommenster  Weise  umgestaltet.  Der  anscheinend  kaum  zu  überwindende  Vorsprung ­
  Großbritanniens  konnte  zu  Anfang  der  sechziger  Jahre  als  eingeholt  gelten.
Die  Einfuhr  ließ  ganz  bedeutend  nach;  nur  die  Gießereien  blieben  mit  ihrem  verhältnismäßig ­
  geringen  Bedarf  an  Gießereiroheisen  auf  Schottland  und  England  angewiesen.
Es  war  daher  durchaus  angebracht,  daß  man  nunmehr  den  Zollschutz  allmählich
herabsetzte  und  gleichzeitig  dem  Export,  welcher  bisher  nur  für  die  Eisenwarenindustrie
von  größerer  Bedeutung  gewesen  war,  durch  Abschluß  von  Handelsverträgen  erhöhte
Sorgfalt  zuwandte.
Reben  der  Konkurrenz  der  Werke  innerhalb  der  wesentlich  gelockerten  Zollschranken
wurde  jetzt  die  gesteigerte  Mitbewerbung  aller  Industriestaaten  auf  dem  Weltmärkte
zum  mächtigsten  Antriebe  jeder  Gewerbtätigkeit,  befördert  vor  allem  durch  die  großartige ­
  Ausbildung  der  modernen  Verkehrsmittel.
Gleichzeitig  vollzog  sich  jener  für  die  gesamte  Technik  hochwichtige  Vorgang,
welchen  man  nicht  mit  Inrecht  den  Anbruch  des  Zeitalters  des  Stahls  genannt  hat.
Die  hierdurch  bedingten  Imwandlungen  der  Eisenindustrie  wurden  in  Deutschland  mit
großer  Raschheit  durchgeführt.  Aber  auch  die  übrigen  Zweige  blieben  nicht  zuriick,
vielmehr  betätigte  sich  allseitig  der  lebhafteste  Fortschritt,  so  daß  die  deutsche  Eisen-BolkKwlrtschaftliches
  Lesebuch.  26
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        402  Vierter  Teil.  Weltwirtschaft  und  Handelspolitik.  IV.  Deutsche  .Handelspolitik.

industrie  —  abgesehen  von  einzelnen  Branchen  —-  jeder  Konkurrenz  die  Spitze  zu
bieten  vermochte.  Die  Einfuhr  hielt  sich  trotz  der  liberalen  Zollreformen  in  engen
Grenzen,  während  die  Ausfuhr  sich  ungemein  ausdehnte  und  die  deutsche  Eisenindustrie
immer  fester  in  das  große  Getriebe  des  Welthandels  eingriff.  Nur  ein  wesentlicher
Mangel  derselben  stellte  sich  heraus:  ihre  Erze  eigneten  sich  nicht  zu  der  in  lebhafter
Ausdehnung  begriffenen  Flußeisen-  und  Stahlbereitung.  Es  mußten  große  Mengen
ausländischer  Erze  bezogen  werden,  aber  auch  die  Einfuhr  von  englischem  Bessemer-Roheisen
  nahm  bedenklich  zu,  während  andererseits  der  Verbrauch  von  Puddelroheisen
eingeschränkt  wurde  und  die  Gießereien  nach  wie  vor  sich  hauptsächlich  mit  fremdem
Material  versorgten.  Die  Lage  der  Lochöfen,  denen  man  im  Jahre  1873  den  Zollschutz ­
  genommen  hatte,  wurde  daher  eine  recht  bedrängte.  Dazu  kam  der  Ausbruch
der  Krisis,  unter  welcher  die  deutsche  Eisenindustrie  um  so  mehr  zu  leiden  hatte,  als  sie
sich  weit  über  den  Bedarf  des  Inlandes  hinaus  ausgedehnt  hatte.  Lind  mitten  in
dieser  Notlage  beging  man  den  Fehler,  den  letzten  Schutz  gegen  die  Mitbewerbung
des  Auslandes  fallen  zu  lassen.  Trotzdem  gelang  es  nun  zwar  der  ausländischen
Industrie  nicht,  ihre  Einfuhr  nach  Deutschland  dauernd  zu  steigern,  noch  auch  kam  es
zu  einer  Einschränkung  der  inländischen  Gesamtproduktion,  aber  es  kostete  doch  einen
schweren  Kampf,  die  fremde  Konkurrenz  zu  bestehen,  das  Verlangen  nach  Schutzzöllen
wurde  immer  dringender,  und  so  erfolgte  denn  im  Jahre  1879  ihre  Wiedereinführung.
Sie  konnte  in  erster  Linie  für  die  Lochofenindustrie  nach  der  damaligen  Sachlage  für
erforderlich  gehalten  werden,  und  es  erscheint  auch  künftighin  für  gewisse  Fabrikate  ein
mäßiger  Schutzzoll  als  wünschenswert.
Aber  abgesehen  hiervon,  hat  die  Erfindung,  welche  mit  einer  gewissen  historische,»
Notwendigkeit  um  diese  Zeit  gemacht  werden  mußte,  die  der  Entphosphorung  des  Roheisens, ­
  die  letzte  wesentliche  Llrsachc  der  Unselbständigkeit  des  deutschen  Eisengewerbes
beseitigt;  es  steht  jetzt  jedem  Konkurrenten  in  der  Lauptsache  ebenbürtig  gegenüber,
die  Zeit  seines  Mannesalters  scheint  gekommen  zu  sein.
Aus  der  Beobachtung  heraus,  daß  die  Staaten  des  Festlandes  überhaupt
ungefähr  den  gleichen  Grad  industrieller  Entwicklung  erreicht  haben,  ist  wohl  wesentlich
die  neuerdings  mehrfach  angeregte  Idee  eines  Zollvereins  der  Kontinentalstaaten  gegenüber ­
  dem  in  einzelnen  Industrien  noch  besonders  mächtigen  Großbritannien  und  den
rasch  emporstrebenden  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  hervorgegangen.  Sicher  würde
jedes  einzelne  Land  von  der  Verwirklichung  dieses  Gedankens  die  gleichen  Vorteile  für
seine  Entwicklung  ziehen  wie  dereinst  die  deutschen  Staaten  von  ihrer  Zollvereinigung,
seiner  Ausführung  jedoch  stehen  nur  schwer  zu  überwindende  Lindernisse  wohl  dauernd
entgegen?)
Daß  hingegen  eine  größere  handelspolitische  Annäherung  der  Völker  Europas
sicher  eintreten  muß,  dafür  bürgt  das  Gesetz  ihrer  materiellen  und  geistigen  Entwicklung,
wie  es  der  bisherige  Lauf  der  Geschichte  erkennen  läßt,  und  die  Tatsache,  daß  jede
Wahrheit  in  der  Wissenschaft  wie  im  öffentlichen  Leben  sich  noch  zu  allen  Zeiten  Bahn
gebrochen  hat.

*)  s.  den  Aufsatz  von  Georg  Gothein  „Oer  Plan  einer  mitteleuropäischen  Zollunion"
s.  375—576.  —  G.  11t.
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        26*

Fünfter  Teil.

Verkehrswesen.

I.  Zur  Geschichte  des  Verkehrswesens.
1.  Das  Verkehrswesen  bei  den  Naturvölkern.
Von  Karl  Bücher.
Bücher,  Die  Wirtschaft  der  Naturvölker.  In:  Die  Entstehung  der  Volkswirtschaft.  4.  Ausl.
Tübingen,  ß.  Laupp,  $0^.  S.  9;—9^.
Bei  den  Naturvölkern  gibt  es  Verkehrswege  auf  dem  festen  Lande  nur  dann,
wenn  sic  der  Fuß  des  Menschen  getreten  hat;  die  einzigen  künstlichen  Anlagen,  um
den  Landverkehr  zu  erleichtern,  sind  primitive  Brücken,  oft  nur  aus  einem  einzigen
Baumstamm  bestehend,  oder  Fähren  bei  Flußübergängen,  für  deren  Benutzung  der
Reisende  an  den  Dorfherrn  eine  Abgabe  zu  zahlen  hat,  die  in  der  Regel  zu  schweren
Erpressungen  Anlaß  gibt.  Dagegen  werden  die  natürlichen  Wasserwege  überall
fleißig  benutzt,  und  es  gibt  kaum  ein  Naturvolk,  das  nicht  durch  Meeres-  oder  Flußlage
auf  den  Gebrauch  irgend  eines  eigentümlichen  Fahrzeuges  geführt  worden  wäre.  Die
Aufzählung  und  Beschreibung  dieser  Vehikel  könnte  ein  ganzes  Buch  füllen;  von  dem
Einbaum  und  Rindenkahn  der  Indianer  bis  zu  den  kunstvoll  geschnitzten  Ruder-  und
Segelbooten  der  Südseeinsulaner  sind  alle  Typen  vertreten;  im  ganzen  aber  ist  die
Technik  des  Schiffsbaues  und  der  Schiffahrt  bei  diesen  Völkern  doch  unentwickelt
geblieben;  keines  ihrer  Fahrzeuge  verdient  im  eigentlichen  Sinne  den  Namen  eines
Schiffes,  und  so  sind  sie  denn  auch  zunächst  viel  mehr  als  Produktionsinstrumente
denn  als  Verkehrsmittel  anzusehen.  Sie  dienen  dem  Fischfang,  der  Piraterie,  dem
Krieg;  erst  später  erlangen  sie  einige  Bedeutung  für  den  Personenverkehr,
während  es  zu  einem  Güterverkehr  von  einigem  Belang  nirgends  gekommen  ist.
Merkwürdigerweise  ist  derjenige  Zweig  des  Verkehrswesens  bei  den  Naturvölkern ­
  am  reichsten  entwickelt,  der  uns  leicht  nur  als  Ergebnis  höchster  Kultur  möglich
erscheint:  der  Nachrichtenverkehr.  Ja,  er  bildet  die  einzige  Verkehrsart,  für  welche
die  Naturvölker  dauernde  Organisationen  geschaffen  haben.  Ich  meine  das  Botenwesen ­
  und  die  Fernsprecheinrichtungen.  Beide  sind  wesentlich  als  Mittel  primitiver
Regierungskunst  und  Kriegführung  aufzufassen.
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        404  Fünfter  Teil.  Verkehrswesen.  !.  Zur  Geschichte  des  Verkehrswesens.

Die  Entsendung  von  Boten  und  Gesandtschaften  an  Nachbarstämme  im
Krieg  und  Frieden  führt  bereits  auf  sehr  niederer  Entwicklungsstufe  zur  Ausbildung
eines  ganzen  Systems  symbolischer  Zeichen  und  Verständigungsmittel.  So  finden  wir
schon  bei  den  rohen  Stämmen  im  Innern  Australiens  verschiedene  Arten  der  Körperbemalung, ­
  des  Kopsschmuckes  und  andere  konventionelle  Zeichen,  um  einem  Nachbarstamme ­
  den  Eintritt  eines  Todesfalles,  die  Abhaltung  eines  Festes  oder  eine  drohende
Gefahr  anzuzeigen,  die  Stammgenossen  zu  irgend  einem  Zwecke  zusammenzurufen  und
dcrgl.  Bei  den  Eingeborenen  Südamerikas  verrichten  künstlich  verknotete  Stricke  oder
Lederriemen  (Ouippus),  bei  den  Nordamerikanern  der  bekannte  Wampum  dieselben
Dienste;  in  Afrika  sind  Botenstäbe  mit  oder  ohne  eingeschnittene  Zeichen  gebräuchlich,
und  ähnliches  findet  sich  bei  Malaien  und  Polynesiern.  Im  Notfälle  haben  die  Boten
ihren  Auftrag  auswendig  zu  lernen  und  mündlich  zu  übermitteln.  In  den  Negerreichen, ­
  wo  die  Regierungsgewalt  des  Herrschers  nur  so  weit  reicht,  als  er  persönlich
oder  durch  seine  Sippengenossen  einzugreifen  im  stände  ist,  haben  die  Ääuptlingsbotcn
eine  sehr  wichtige  Stellung:  durch  sie  ist  das  Oberhaupt  gleichsam  überall  gegenwärtig,
und  neue  Ereignisse  gelangen  mit  überraschender  Schnelligkeit  zu  seiner  Kenntnis.
Aber  auch  für  die  Verständigung  der  Stammgenossen  untereinander,  z.  B.  auf  der
Jagd,  im  Kriege,  besteht  eine  oft  sehr  kunstreich  ausgedachte  Verkehrssymbolik,  die  dem
Uneingeweihten  in  der  Regel  verborgen  bleibt.
Nicht  minder  merkwürdig  sind  die  Fernsprecheinrichtungen,  welche  auf  dem
kunstvollen  Gebrauche  der  Trommel,  des  verbreitetsten  Musikinstrumentes  der  Naturvölker, ­
  beruhen.  Bald  handelt  es  sich  dabei  um  ein  ausgebildetes  Signalsystem,  wie
bei  den  Indianern  und  Melanesiern,  bald  um  eine  richüge  Wortsprachc,  durch  welche
auf  weite  Entfernungen  hin  ausführliche  Unterredungen  geführt  werden  können,  wie
vielfach  in  Afrika.  In  der  Regel  sind  nur  die  Häuptlinge  und  ihre  Anverwandten
dieser  Trommelsprachc  kundig,  und  der  Besitz  des  dazu  verwandten  Instrumentes  bildet
ein  Zeichen  ihrer  Würde,  wie  Krone  und  Szepter  in  den  zivilisierten  Ländern.  In
geringerer  Verbreitung  werden  auch  Feuerzeichen  zur  Sammlung  des  Stammes  oder
zur  Mitteilung  von  Nachrichten  verwendet.

2.  Das  Verkehrswesen  bei  den  Römern.
Von  Karl  Rodbertus.
Rodbertus,  Kominunikationsmittel  im  klassischen  Altertum.  In:  Briefe  und  sozialpolitische ­
  Aufsätze,  lseransgegeben  von  Meyer.  2.  Bd.  Berlin,  Adolf  Klein,  fi882f.  S,  so?
und  S.508  ff.
In  keiner  Beziehung  haben  die  Römer  ihren  Beruf  zur  Administratioit  der  von
ihnen  unterworfenen  alten  Welt  so  glänzend  bewährt  als  durch  Verstellung  der
Kommunikation  der  verschiedenen  Länder  miteinander  und  mit  dem  Zentralpunfte  des
Weltteiches  selbst.  Der  gewalttge  Amfang  und  die  zweckmäßige  Verteilung  der  einem
Netze  gleich  die  ganze  ungeheure  Ländermasse  überziehenden  Straßenanlagen,  die  unverwüstliche ­
  Solidität  der  Chaussierung,  die  Kunst  und  die  Massenhafügkeit  der  damit
verbundenen  Arbeiten,  wie  Viadufte,  Brücken,  Abzugsgräben  und  andere  Wasserbauten,
alles  ist  gleich  sehr  geeignet,  das  Staunen  der  Nachwelt  zu  erregen.  Am  so  mehr,  als
in  vielen  Ländern  die  jetzigen  Kommunikationsmittel  weit  hinter  den  altrömischen  zurückstehen ­
  und  die  noch  benutzten  Neste  der  Römerstraßen  gegenüber  der  Verkommenheit
und  Dürftigkeit  des  gegenwärtigen  Wegebaues  in  doppelter  .Herrlichkeit  erscheinen;  oft
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        2.  Das  Verkehrswesen  bei  den  Römern.

405

reitet  jetzt  (wie  z.  B.  in  Süditalien,  im  Neapolitanischen)  der  einsame  Wanderer  auf
Saumpfaden  durch  unwegsame  und  unsichere  Wildnisse,  wo  im  Altertum  lange
Karawanen  auf  prachtvollen  Kunststraßen  hinzogen.
Die  völlige  Zentralisation  der  Verwaltung  und  Regierung  in  Rom,  die  mit  der
Begründung  der  Monarchie  eintrat,  machte  ein  umfassendes,  über  das  ganze  ungeheure ­
  Ländergebiet  ausgedehntes  Straßensystem  zum  unabweislichen  Bedürfnis,  in
administrativer,  militärischer,  merkantiler  und  politischer  Linsicht.  Die  Lauptlinien  dieses
Systems  sind  für  die  ganze  Monarchie  von  Augustus  gezogen  worden,  der  hier  eine  Lebensfrage ­
  für  das  unter  seiner  Herrschaft  vereinigte  Weltreich  erkannte  und  dem  Gegenstände
eine  seiner  Wichtigkeit  ganz  angemessene  Aufmerksamkeit  widmete;  er  selbst  übernahm
die  Aufsicht  über  den  Straßenbau  in  der  nächsten  Umgebung  Roms.  Auf  dem  Formn
errichtete  er  die  sogenannte  goldene  Meilensäule  (miliaritim  aureum),  vermutlich  so
genannt,  weil  hier  auf  vergoldeten  Bronzetafeln  die  Zielpunkte  der  in  den  Lauptrichtungen
  auslaufenden  Leerwege  nebst  den  Entfernungen  angegeben  waren;  noch  jetzt
sieht  man  in  der  Nähe  des  Severusbogens  den  Anterbau  des  Monumentes,  eine
dreifach  abgestumpfte  Basis  mit  Ziegelbekleidung.  Die  späteren  Kaiser  setzten  das  von
Augustus  angefangene  Werk  fort  und  führten  es  zur  Vollendung;  um  die  Mitte  des
3.  Jahrhunderts  n.  Chr.  ungefähr,  darf  man  annehmen,  umfaßten  die  Straßenzügc
schon  das  ganze  römische  Reich  von  der  schottischen  Grenze  bis  an  die  Nordküsten
Afrikas  und  wieder  vom  Atlantischen  Meer  bis  zum  Euphrat.  Lim  das  Jahr
333  n.  Chr.  ist  eine  Wegekarte  mit  Angabe  der  Stationen  und  Entfernungen  für  Pilger
nach  dem  heiligen  Lande  abgefaßt;  ein  zusammenhängender,  mit  Meilensteinen  versehener
Bau  leitete  damals  die  Reisenden  von  Bordeaux  nach  Jerusalem  und  von  hier  nach
der  Südgrenze  Ägyptens  oder  zum  westlichen  Llfer  Afrikas.  Die  Kosten  der  Wegebauten
  in  den  Provinzen  wurden  aus  den  Einnahmen  bestritten,  die  Ausführung
ungemein  durch  Verwendung  der  Garnisonen  zu  diesen  Arbeiten  erleichtert.  Die
Arbeitskräfte  der  Legionen  wurden  überhaupt  in  ruhigen  Zeiten  in  ausgedehntester
Weise  zu  gemeinnützigen  Zwecken  verwendet,  und  gar  manche  imposante  Werke  der
Kaiserzeit,  als  Kanäle,  Brücken,  Läsen  rc.,  sind  durch  sie  ausgeführt  oder  im  Stande
gehalten  worden.  Äbrigens  arbeiteten  auch  Verbrecher  an  den  Reichschausseen.
Interessant  im  hohen  Grade  ist  es,  was  die  Römer  in  bezug  auf  Griechenland
in  dieser  Linsicht  taten.  Als  der  Kaiser  Nero  den  korinthischen  Isthmus  zum  ersten
Male  erblickte,  erwachte  in  ihm  der  Wunsch,  durch  Ausführung  eines  gewaltigen
Bauwerkes,  durch  einen  großen  Sieg  über  die  Gewalten  der  Natur  seine  kaiserliche
„Allmacht"  recht  deutlich  ans  Licht  zu  stellen.  Er  gedachte  nämlich,  die  felsige  Landenge ­
  zwischen  dem  korinthischen  und  saronischen  Meerbusen  durchstechen  zu  lassen,  um
durch  ein  solches  Werk  ähnliche  Großtaten  der  Vorzeit  in  Schatten  zu  stellen  und
wahrscheinlich  auch  den  Ruhm  seiner  Vorgänger  auf  dem  römischen  Throne,  die  sich
mit  demselben  Plane  getragen  hatten,  durch  dessen  wirkliche  Durchführung  zu  überbieten.
Sofort  wurden  also  alle  nötigen  Vorbereitungen  zu  dem  Kanalbau  getroffen;  von  allen
Seiten  wurden  Arbeiter  herbeigeführt,  die  Strafgefangenen  von  den  griechischen  Inseln
nach  dem  Isthmus  gebracht,  auch  die  Prätorianer  zur  Teilnahme  an  den  Arbeiten
bestimmt,  die  Arbeiten  selbst  —  anscheinend  gegen  Ende  des  Jahres  67  —  feierlich
eröffnet.  Allein  die  demnächst  mit  furchtbarer  Gewalt  ausbrechenden  Thronkämpfe  im
römischen  Reiche  vereitelten  jeden  Gedanken  an  die  Fortsetzung  der  Kanalbauten;  der
angefangene  Graben  blieb  liegen,  —  ein  treues  Symbol  der  Cäsarenwirtschast  jener
Periode,  wo  gerade  an  den  besseren  und  wohltätigen  Schöpfungen  und  Plänen  der
Regenten  der  Charakter  des  Zufälligen  und  der  Gewähr  auf  Dauer  Entbehrenden
fortwährend  wie  ein  Fluch  haftete.
Einem  anderen  römischen  Kaiser  war  es  vorbehalten,  für  die  Griechen  etwas
Großartiges  zu  schaffen.  Es  war  dies  Ladrian.  Dieser  war  darin  ein  echter  Römer,
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        406  Fünfter  Teil.  Verkehrswesen.  I.  Zur  Geschichte  des  Verkehrswesens.

daß  er  die  hohe  Bedeutung  guter  Verbindungsmittel,  wohlerhaltencr  Leerstraßen  sür
den  Wohlstand  der  Provinzen  ganz  besonders  zu  würdigen  wußte.  And  so  nahm  er
denn  sogleich  Veranlassung,  den  Griechen  von  Achaia,  die  wohl  schon  lange  weder
Sinn  noch  Mittel  für  großartige  interkantonale  Anlagen  dieser  Art  hatten,  gerade  auf
einem  für  den  Binnenverkehr  überaus  wichtigen  Punkte  der  Provinz  eine  Sttaße  zu
schaffen,  die  den  Griechen  ein  Musterbild  römischer  Energie  in  Überwältigung  der
Naturhinderniffe  bieten  konnte.  Die  Wege  aus  dem  Peloponnes  nach  den  mittleren
Kantonen  Griechenlands  waren  zu  keiner  Zeit  in  besonders  gutem  Zustande  gewesen;
vor  allem  aber  hatte  der  uralte  politische  Lader  unter  den  Lellenen  es  nicinals  dazu
kommen  lassen,  daß  der  kürzeste  Weg  über  die  isthmischen  Landschaften,  der  Weg  von
Korinth  nach  Megara,  dieselbe  Straße,  die  die  lebhafteste  Verkehrslinie  zwischen  dem
griechischen  Norden  und  dem  Peloponnes  abgab,  aus  einem  höchst  beschwerlichen,  ja
unter  Amständen  gefährlichen  Bergpfade  zu  einer  Straße  umgestaltet  wurde,  wie  sic
eines  alten  Kulturlandes  würdig  gewesen  wäre.  Vor  allem  gefährlich  war  (wie  heute
wieder  in  erhöhtem  Maße)  namentlich  eine  Strecke,  der  verrufene  Weg  am  Strande
des  saronischen  Meerbusens,  die  skironische  Klippenstraße,  die,  —  eine  Stunde  von
Megara  anhebend  —  heutzutage  mit  dem  bezeichnenden  Namen  Kaki-Skala  belegt,
über  die  Klippen  der  schmalen  Küstenterrassc  hinführt.
An  diesem  Wege  erprobte  Ladrian  seine  Kraft,  und  dank  den  Mitteln,  die  er
in  Bewegung  setzen  konnte,  stellte  er  auf  diesem  Wege  durch  umfassende  Felsarbeiten
und  kolossale  ünterbauten  eine  sichere,  breite  und  bequeme  Kunststraße  her,  auf  welcher
auch  Lastwagen  bequem  nebeneinander  fahren  und  einander  ausweichen  konnten.  Die
Länge  dieses  Küstenpasses  wurde  im  Altertum  beiläufig  auf  6000  Schritte  berechnet.
Überreste  von  den  riesigen  Substruktionen  Ladrians  hangen  noch  heute  an  den  Felsenwänden, ­
  sonst  aber  ist  der  Weg  heutzutage  durch  Verwitterung  und  durch  wiederholte
Zerstörung  während  der  neueren  Kriege  in  solchem  Zustande,  daß  man  die  Möglichkeit
jenes  Straßenbaues  an  dieser  Stelle  kaum  mehr  begreifen  kann.

3.  Deutsches  Verkehrswesen  im  Mittelatter.
Von  Wilhelm  Götz.
Götz,  Die  Verkehrswege  im  Dienste  des  Welthandels.  Stuttgart,  Ferdinand  Luke,  (888.
5.  5^7—55^.
Die  Zahl  der  Verbindungswege  zwischen  den  einzelnen  Landschaften  und  Lauptorten
  der  deutschen  Territorien  und  ihrer  Nachbarländer  war  sehr  groß.  Wenn  diese
Linien  Straßen  gewesen  wären,  d.  h.  baulich  wohlgchaltenc  Wegkörper,  dann  würde
namentlich  Mittel-  und  Westdeutschland  von  einem  Netz,  wie  es  heute  Württemberg
aufweist,  übersponnen  gewesen  sein.  Allein  die  damaligen  Verkehrswege  waren  in
der  Regel,  d.  h.  fast  ihrer  gesamten  Strecke  nach  nur  festgefahrene  und  -getretene
Gleise  mit  den  notwendigsten  Brücken  über  furtlose  Gewässer.  Nur  spärlich  half  Einwurf ­
  von  Steinen  über  größere  Vertiefungen  oder  die  Querlagerung  sogenannter
Klüpfelhölzer,  d.  h.  dünnerer  Stammabschnitte,  über  morastige  Stellen  hinweg.  Man
zog  also,  soweit  nicht  etwa  wohlbewachte  Kornsaat  seitlich  hinderte,  wie  heute  in  den
Pußten  oder  in  Bulgariens  Grasflächen  ein  Gleis  neben  das  andere,  je  nach  dem
Einfluß  der  Witterung  auf  die  Gleise,  welche  der  betteffende  Wagen  vorfand.
Allerdings  gab  es  in  allen  germanischen  Ländern  Gesetze  über  Breite,  Benützungsfreiheit ­
  und  Anterhaltungspflicht  der  Laupt-  und  Nebenfttaßcn.  Allein  dieselben  sind
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        3.  Deutsches  Verkehrswesen  im  Mittelalter.

407

sozusagen  mehr  defensiver  Natur  und  wurden  namentlich  in  Deutschland  infolge  der
unablässigen  Kompetcnzkonflikte  des  gesamten  Lehenswesens  nur  zeit-  und  strichweise
zur  Durchführung  gebracht,  wenigstens  was  die  „Königs-"  oder  Leer-  und  Landstraßen ­
  anbelangt.  War  es  ja  auch  bei  dem  geringen  Verständnis  der  Zeit  für  die
volkswirtschaftliche  Tragweite  gutgehaltener  Fahrwege  vermeintlich  gar  nicht  im  Interesse
der  betreffenden  Landesobrigkeit  gelegen,  durchziehende  Wägen  und  Güterführer  (mit  Packpferden) ­
  möglichst  rasch  vorwärts  kommen  zu  lassen.  Denn  vor  allem  war  das  Geleite
für  persönliche  und  Eigentumssicherheit  auf  dem  Wegabschnitt  des  Territoriums  einträglicher, ­
  wenn  es  längere  Zeit  in  Anspruch  nahm,  und  es  galt  dies  auch  für  das
sogenannte  „tote  Geleite",  d.  h.  die  Quittung  über  Bezahlung  fraglicher  Leistung,  welche
als  Geleitsbrief  diente.  Sodann  der  Vorspannbedarf,  die  größeren  Auslagen  für
Schmieden  (die  ja  häufig  besondere  Abgaben  eintrugen),  die  häufigere  Zehrung,  ja  auch
das  berüchtigte  Grundruhrrecht:  dies  und  dergleichen  ließ  es  den  Territorialherren  nicht
sehr  dringlich  erscheinen,  im  Interesse  der  eigenen  Untertanen  die  Königs-  oder  gar
andere  Straßen,  welche  von  Fremden  öfters  benützt  wurden,  sorgfältig  instandzuhalten.
Die  Leer-,  Königs-  oder  Landstraße  freilich  stellte  noch  dazu  wenig  beträchtliche
Anforderungen.  Denn  die  Breite  sollte  in  einzelnen  Gebieten  nur  16  Fuß,  in  anderen
freilich  32  sein;  letzteres  gilt  wenigstens  von  einzelnen  Leerstraßen.  Da  aber  sowohl
nach  dem  Schwabenspiegcl,  wie  nach  einem  altnordischen  Gesetze  (Gulathing)  die  Breite
mit  dem  großen  Reiterspieß  bemessen  wird  und  man  darnach  16  Fuß  als  Minimum
annimmt,  so  war  wohl  diese  Summe  von  etwa  5,5  m  die  vorwiegende.  Daß  außerdem
kaum  hie  und  da  eine  offenbar  überwiegende  Benützung  einiger  Straßen  neben  anderen
bemerkbar  wird,  macht  jene  an  die  Routes  Imperiales  Napoleons  I.  erinnernde
doppelte  Breite  der  „Leerstraße"  als  Ausnahme  wahrscheinlich.  Schwerlich  könnte
man  für  eine  größere  Breite  das  auch  in  Deutschland  vorkommende  Strafgesetz  gegen
Abpflügen  der  Königsstraße  (Weistum  von  Korbach)  beizichen,  noch  weniger  die
jedenfalls  sehr  mäßige  Breite  der  Gcmeindewege,  welche  gesetzlich,  auch  im  Statutarrechte, ­
  von  der  Königsstraße  unterschieden  werden.
Wenn  aber  wegen  des  verschlechterten  Straßenzustandes  die  Fuhrleute  im  Einverständnis ­
  mit  den  betreffenden  Gemeinden  häufig  bemüht  waren,  hergebrachte  Wege
mit  neuen,  jedenfalls  kürzeren  oder  besseren  zu  vertauschen,  so  ward  dem  mit  zahlreichen
Reichsmandaten  und  fürstlichen  Befehlen  durch  den  „Straßenzwang"  Einhalt  getan.
Die  Wägen  mußten  sich  nämlich  bequemen,  nur  eine  ihnen  bestimmte  Straße  als  Weg
zu  ihrem  Ziele  zu  benützen,  mochte  cs  ihnen  noch  so  opfervoll  sein;  außerdem  hätten
sie  noch  kostspieligere  große  Llmwege  um  das  betreffende  Land  machen  müssen.  So
ward  sowohl  die  Vermehrung  als  durch  die  Verhinderung  der  Konkurrenz  auch  die
Verbesserung  der  Fahrwege  hintangehalten.  Allerdings  ging  man  auf  der  anderen
Seite  bereits  Ende  des  12.  Jahrhunderts  so  weit,  besondere  Wege  mit  chikanösen  Zöllen
zu  belasten  und  den  Fuhrleuten  die  Benützung  der  alten  Lauptstraßen  zu  wehren,  da
oder  wenn  auf  diesen  der  Territorialherr  keinen  erwünschten  Zoll  zu  bestimmen  sich
erlauben  konnte.  Reichstagsbeschlüffc  (von  1231  und  1235)  halfen  einige  Zeit  hiegegen.
Wenn  sich  nach  diesen  wenigen  Gesichtspunkten  die  Pflege  und  das  Aussehen  der
damaligen  Straßen  genugsam  erkennen  läßt,  so  ist  einleuchtend,  daß  bei  dem  vielfachen
Linzutreten  von  Gewalttat  und  Räuberei  nach  Kräften  die  Wasserwege  benützt  wurden,
auch  wenn  sie  die  Fahrlinie  bedeutend  verlängerten,  wie  man  auch  in  der  Tiefebene
mehrfach  zu  Kanalbauten  schritt.
Alles  dies  aber  hat  zur  Folge,  daß  man  für  den  Warentransport  wenig  haushälterisch ­
  mit  der  Zeit  umging.  Doch  vor  einer  ziffernmäßigen  Aufstellung  darüber
seien  die  meistbenühten,  wenigstens  von  Reisenden  und  in  Verhandlungen  am  öftesten
genannten  Linien  angedeutet.
        <pb n="419" />
        408  Fünfter  Teil.  Verkehrswesen.  I.  Zur  Geschichte  des  Verkehrswesens.

Von  Norden  nach  Süden  lassen  sich  hauptsächlich  4—5  Routen  unterscheiden.
3m  Westen  gingen  längs  des  Rheines  beiderseits  Lauptwege,  was  bei  der  damals
verhältnismäßig  noch  größeren  Bedeutung  der  Wasserstraße  an  sich  notwendig  war.  Von
Atrecht  und  Deventer  aus  ging  cs  nach  Köln,  dann  nach  Mainz;  östlich  hierauf  über
Lochst  zur  Bergstraße,  welche  schon  1002  mit  ihrem  Namen  erwähnt  wird;  dann  beim
späteren  Leidelberg  über  den  Fluß  und  entweder  nach  Breisach  und  Basel  oder  bei
Bretten  und  Mühlacker  südöstlich  über  Vaihingen,  Kannstadt,  Eßlingen,  Göppingen
nach  Alm,  Kempten,  Reutte,  Lermoos,  Fernpaß,  Imst,  Landeck,  Reschenpaß,  Meran
und  über  Eppan  und  Kältern  oder  etwa  auch  über  Bozen  nach  Trient.  Die  westliche
Parallele  war  meist  doppelt;  doch  gaben  die  Plätze  Worms,  Speier,  Straßburg  der
Afcrlinie  eine  vorwiegende  Frequenz.
Der  zweite  durchgehende  Äauptweg  verlief  durch  das  Wescrgebiet,  aber  weit
weniger  gradlinig.  Man  kam  von  Minden  nach  Lerford,  Detmold,  über  die  Lochstraße ­
  auf  dem  Eggegebirg  zur  Diemel,  und  es  ging  dann  entweder  südöstlich  über
Fritzlar  nach  Melsungen  an  die  Fulda  und  hier  über  Lcrsfeld,  Fulda,  Schlüchtern
nach  Würzburg;  oder  man  hielt  sich  direkter  südlich  und  kam  über  die  obere  Eder  nach
Marburg,  Gießen,  Butzbach,  Friedberg,  Frankfurt  (auch  Butzbach,  Zdstein,  Mainz).
Der  Weg  von  Würzburg  ging  über  Öchsenfurt,  Rotenburg,  Dinkelsbühl,  Nördlingen,
um  dann  einerseits  über  Nehresheim  bei  Lauingcn  oder  Dillingen  die  Donau  zu
passieren,  andererseits  bei  Donauwört  sich  mit  der  Nürnberger  Leerstraße  zu  vereinigen. ­
  Von  Augsburg  ging  cs  bis  1380  über  Weilheim  nach  Mittenwald,  von  da
an  aber  über  Oberammergau,  einer  Lauptstation  für  Fuhrwerke.
Diese  Nürnberger  Linie  hatte  ihren  nördlichsten  Ausgangspunkt  zu  Karls  des
Großen  Zeit  in  der  Nähe  des  entstehenden  Lamburg  gewonnen,  nämlich  bei  Bardewiek, ­
  nordöstlich  von  Lüneburg.  Lieher  war  schon  lange  vor  der  deutschen  Anlage
Lübecks  von  letzterem  aus  der  Warcnzug  über  Mölln  herangekommen.  Dann  bezeichnet
Braunschweig  und  Goslar  die  wichtigsten  Etappen.  Doch  wurde  entweder  von  Braunschweig ­
  aus  über  Lalberstadt,  Aschersleben,  Sangerhausen  der  Larz  umgangen,  so
daß  man  hier  bei  Sachsenburg  die  Anstrutenge  in  der  Richtung  auf  Erfurt  passierte,
oder  man  kam  von  Goslar  über  Osterode,  Duderstadt,  Mühlhausen  heran.  Von
Erfurt  führte  die  Straße  nach  Suhl  und  dann  entweder  über  Mellrichstadt  nach  dem
Main  oder  über  Bamberg,  Forchheim  nach  Nürnberg;  dann  entweder  nach
Weißenburg  a.  S.,  Donauwörth  oder  über  Velburg,  Burglengenfeld  nach  Regensburg.
Eine  Lauptstraßc  rechts  der  Elbe  bekam  ein  wichtiges  südlicheres  Ziel  zuerst  an
Leipzig,  das  teils  von  Schwerin  und  Magdeburg  her  über  Dessau  (oder  Lalle)  erstrebt
wurde,  teils  von  Stettin  und  Greifsivald  über  Berlin,  (Treuen-)Brietzen,  Wittenberg.
Südlich  spaltete  sich  erst  bei  Los  der  Weg,  indem  man  teils  südwestlich  über  Kreußen
nach  Nürnberg,  teils  südöstlich  über  Eger-Waldsasscn  nach  Regensburg  fuhr.  —
Weiter  sodann  ward  die  Route  Stettin—Frankfurt,  Kottbus—Bautzen  wichtig.  Von
letzterem  ging  cs  entweder  über  Pirna  nach  dem  Berggießhübel—Nollendorfer  Passe
und  nach  Teplitz  und  Prag  oder  über  Zittau  und  Reichcnberg  nach  dem  Innen»
Böhmens.
Die  Wege  über  Breslau  und  die  obere  Oder  südlich  lassen  sich  zurzeit  nur  ganz
allgemein  bestimmen,  insofern  der  Durchweg  durch  den  Glaher  Gebirgskessel  und  der
von  Leobschütz  über  Iägerndorf—Troppau  genannt  werden.
Ostwestlich  nun  oder  mehr  diagonal  können  wir  im  ganzen  auf  drei  bedeutendere
Routen  uns  beschränken,  indem  wir  die  uralte  Linie  Salzburg—Astn—Kannstadt—
Mühlacker  oder  Pforzheim—Straßburg—Nancy  als  hergebracht  voraussehen.  Dann
beachten  wir  zunächst  die  Donau-Mainzer  Straße  von  der  Ems-  oder  der  Innmündung
über  Regensburg  nach  Nürnberg,  Windsheim,  Affenheim,  Ochsenfurt,  Würzburg.  Als
Teilparallele  diente  die  Linie  Prag—Pilsen—Taus—Cham—Amberg—Sulzbach—
        <pb n="420" />
        3,  Deutsches  Verkehrswesen  im  Mittelalter.

409

Lersbrück—Nürnberg.  Außerdem  war,  wie  nochmals  hervorzuheben,  eine  große  Anzahl
von  Fahrwegen  verschiedener  Art  vorhanden,  welche  zum  Teil  zeitweise  eine  größere
Bedeutung  erlangten  als  die  hier  mit  ihren  geographisch  belangreicheren  Stationen
genannten.  Zudem  ist  noch  die  gleichfalls  schon  angedeutete  Ausdehnung  der  Binnenschiffahrt ­
  des  Mittelalters  zu  erwähnen.  Sodann  kommt  die  große  Mainz-Leipziger
Route  nach  Schlesien  in  Betracht.  Ihren  Verlauf  bezeichnen  wir  mit  Höchst,  Frankfurt,
Schlüchtern,  Fulda,  Vacha  a.  d.  Werra,  Salzungen,  Eisenach,  Gotha,  Erfurt,  Eckartsberga, ­
  Naumburg,  Leipzig,  Oschatz,  Boriz  (oberhalb  Riesa),  Großenhain,  Kamenz,
Bautzen,  Görlitz.  Endlich  hatte  noch  die  Verbindung  Kölns  mit  dem  Gebiet  der
Mittelelbe  vielfache  Wichtigkeit.  Sic  vollzog  sich  am  kräftigsten  über  Altena,  Iserlohn,
Soest,  Lippstadt,  Paderborn,  Höxter,  Eimbcck,  Gandersheim,  Wolfenbüttel.
Im  Tiefland  kam  man  allmählich  dem  Transportbedürfnissc  auch  durch  Kanalbau
nach.  Lüneburg  verband  im  14.  Jahrhundert  durch  eine  solche  Wassersttaße  die
Ilmenau  nordöstlich  mit  der  Elbe.  Spätestens  um  die  gleiche  Zeit  wurde  auch  die  bei
Lauenburg  mündende  Delvenau  vertieft  und  durch  einen  Kanal  mit  dem  Travenebenfluß
Steckenitz  verbunden.  (Z.  B.  führten  1398  direkt  von  Lüneburg  30  Schiffe  Salz  und
Kalk  nach  Lübeck).  Auch  die  Verbindung  zwischen  der  Elbe  und  dem  Schweriner  See
und  von  diesem  bis  Wismar  wurde  damals  hergestellt,  allerdings  aber  schon  gegen
Ende  des  16.  Jahrhunderts  dem  Verfalle  überlassen.  Auf  den  Flüssen  aber  begann
meist  weit  oben  die  Schiffahrt.  Z.  B.  berichtet  Einhard,  daß  Karl  der  Große  von
Ansbach  (St.  Gumbert)  zu  Schiff  nach  Würzburg  (St.  Kilian)  gefahren  fei:  gewiß
also  nicht  vielleicht  in  einem  Fischernachen,  denn  es  geschah  offenbar  mit  dem  nöügcn
Gefolge  die  fränkische  Rezat  hinab  und  weiter.  Auch  sein  Projekt,  die  heute  so
wichtige  schwäbische  Rezat  als  Fortsetzung  seines  Altmühl-Rednihkanals  zu  behandeln,
zeugt  von  einem  weit  größeren  Wasserreichtum  der  Flüffe  jener  Zeiten.  Gewässer  wie
die  Sieg  und  die  Fulda  waren  in  dem  größeren  Teil  ihres  Laufes  befahren.  Auch
in  Bergfahrt  ward  bei  der  Billigkeit  der  Zugkräfte  so  manche  Stromstrecke  benützt,  die
heute,  abgesehen  von  der  Fahrtiefe,  auch  für  Dampfer  nicht  in  Bettacht  kommen  kann:
beladene  Fahrzeuge  drängte  man  z.  B.  den  Inn  bis  Innsbruck  hinauf,  obwohl
20  Ochsen  als  Anspann  nötig  waren.
Allein  man  kann  auch  mit  einer  ausgedehnteren  Exemplifikation  in  dieser  Beziehung
doch  in  der  ganzen  damaligen  Schiffahrt,  einzelne  längere  Strecken  der  Elbe,  kürzere
Abschnitte  der  Oder,  der  Donau  und  Weichsel  und  der  größten  Nebenflüsse  dieser
Hauptströme  ausgenommen,  kein  Mittel  für  zeitliche  Entfernungskürzung  erkennen,
sobald  man  Distanzen  von  mindestens  15—20  Meilen  in  Rechnung  bringt.  Denn
man  wird  immer  festhalten  müssen,  daß  man  auf  Nachtfahrt  verzichtete,  daß  besonders
wegen  Strombettveränderungen  oder  entwurzelter  Bäume  damals  der  LIntiefen  weit
mehr  waren  als  heute,  daß  Zollstätten  vielfach  aufhielten,  daß  Jnundationen  über
versumpfte  Aferstrecken  bei  Lochwasser  und  nach  dessen  Ablauf  in  ausgedehnter  Weise
das  Treffen  oder  Festhalten  der  Fahrrinne  erschwerten  usw.  Dies  alles  freilich  tat  der
quantitativen  Benützung  wenig  Eintrag.
Die  Flußschiffe  entsprachen  selbstverständlich  dem  sehr  verschiedenen  Bedürfnisse,
waren  aber  ihrer  Gestalt  nach,  wenn  man  nach  einzelnen  Abbildungen  oder  nach  den
seit  so  und  so  viel  Jahrhunderten  anerkannt  noch  heute  in  Gebrauch  stehenden  Stromkähnen ­
  des  Nordostens  Deutschlands  schließen  darf,  ziemlich  plump  und  von  roher
Arbeit,  also  leichter  dem  Auflaufen  ausgesetzt,  allerdings  auch  Erschütterungen  mehr
gewachsen.
Zu  Lande  aber  war  der  vierrädrige,  unbedeckte  Fuhrwagen  immer  mehr  in
Übung  gekommen.  Auch  die  Personenwägen  entbehrten  aller  schützenden  Bedeckung.
Der  Aufsatz  auf  den  Achsen  wechselte  je  nach  dem  Herkommen  der  Landschaft.  Doch
war  die  Verwendung  eines  länglichen  offenen  Kastens  offenbar  sehr  verbreitet,  wodurch
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        410  Fünfter  Teil.  Verkehrswesen.  I.  Zur  Geschichte  des  Verkehrswesens.

das  Fahrzeug  schwerfälliger  wurde  und  doch  öfter  zu  Fall  kam.  Den  Nachteilen  des
Grundruhrrechtes  suchte  man  durch  den  Gebrauch  kleiner  Räder  auszuweichen,  so  daß
der  Wagen  allerdings  nicht  so  leicht  das  Gleichgewicht  in  den  Wcglöchern  verlor,  aber
auch  langsamer  zum  Ziele  kam.  Immer  blieb  auch  das  Packpferd  in  fleißiger  Verwendung. ­


4.  Das  Verkehrswesen  in  Deutschland  vor  70  Jahren.
Von  Otto  Bähr.
Bahr,  Line  deutsche  Stadt  vor  so  Jahren.  [Kassel].  2.  Aufl.  Leipzig,  F.  U).  Griinow,
tS8S.  s.  7t—76.
Man  hat  heute  kaum  noch  eine  Vorstellung  von  der  Abgeschlossenheit,  in  welcher
sonst  jeder  Ort  lebte.  Dinge,  die  z.  B.  in  Frankfurt  a.  M.  vorgekommen  waren,
erfuhr  man  in  Kassel  erst  vierundzwanzig  Stunden  später  (so  z.  B.  auch  noch  im  Jahre
1847  den  in  Frankfurt  erfolgten  Tod  des  Kurfürsten).  Vergegenwärtigen  konnte  man
sich  diese  Zustände  wieder  cinigemale  während  der  Kriegsläufe  der  Jahre  1866  und
1870,  wo  man  auch  nicht  wußte,  wie  es  in  der  Entfernung  von  wenigen  Meilen
aussah.  Wer  in  jener  früheren  Zeit  nach  Norddeutschland  reiste,  konnte  an  dieser  oder
jener  Stelle  Türme  gewahren,  auf  welchen  eine  merkwürdige  Maschine  mit  ihren  Armen
in  der  Luft  arbeitete.  Das  war  der  optische  Telegraph,  der  zwischen  Berlin  und
Koblenz  spielte.  Für  das  große  Publikum  hatte  derselbe  aber  nur  wenig  Interesse.
Wer  nach  1883  in  Göttingen  studierte,  sah  dort  hoch  am  Johannisturme  her  einen  die
ganze  Stadt  überragenden  Draht  gespannt.  Man  sagte,  das  sei  ein  elektrischer  Telegraph,
mittels  dessen  die  Professoren  Gauß  und  Weber  bei  ihren  wissenschaftlichen  Arbeiten
sich  Zeichen  gäben.  Aber  niemand  ahnte,  daß  in  diesem  Drahte  ein  weltbeherrschendes
Institut  verborgen  sei.
Das  einzige  Beförderungsmittel  der  damaligen  Zeit  war  das  Pferd.  Diesem
suchte  man  allerdings  das  Leben  leicht  zu  machen.  Für  die  .Hauptlinien  bestanden
schon  gut  gebaute  Landsttaßen,  die  man  auch  fortwährend  zu  verbessern  bemüht  war.
So  wurde  z.  B.  zwei  Stunden  von  Kassel  auf  der  Straße  nach  Frankfurt  das  Baunetal
durch  einen  hohen  Erddamm  überbrückt.  Das  hielt  man  damals  für  ein  so  bewunderungswürdiges ­
  Werk,  daß  viele  von  Kassel  hinausfuhren,  uni  es  zu  sehen.  Gleichwohl
bewegte  sich  der  Verkehr  recht  langsam.  Die  alten  Postwagen  —  welche,  wie  lucus
a  non  lucendo,  „Diligencen"  hießen  —  waren  meist  schwerfällig  und  unbequem  und
hielten  sich  auf  den  Stationen  oft  stundenlang  auf.  Im  Jahre  1827  führte  einst  bei
einem  Spaziergange  mein  Vater  mich  auf  den  Posthof  und  zeigte  mir  dort  einen
großen  zwölfsihigen  Wagen.  „Sieh,  das  ist  der  neue  Eilwagen",  sagte  er,  „der  fährt
in  24  Stunden  nach  Frankfurt".  Ein  Wunder!  derselbe  ging  anfangs  dreimal  die
Woche.  Zwischen  Kassel  und  Berlin  wurde  um  dieselbe  Zeit  eine  Eilpost  hergestellt,
welche  zweimal  die  Woche  ging  und  in  zweiundeinhalb  Tagen  ihr  Ziel  erreichte.  Es
läßt  sich  schon  hieraus  entnehmen,  daß  damals  Frankfurt  als  .Handelsplatz  für  Kassel
eine  weit  größere  Bedeutung  hatte  als  Berlin.  In  späteren  Jahren  gingen  zwischen
Kassel  und  Frankfurt  sogar  täglich  zwei  (neunsihige)  Wagen,  die  nach  zwanzig  Stunden
anlangten.  Neben  der  Fahrpost  bestand  eine  „reitende  Post"  für  Briefe.  Der  Postillon
führte  dieselben  in  einem  Felleisen,  das  er  vor  sich  auf  dem  Pferde  liegen  hatte.
Später  wurde  diese  Post  in  eine  Karriolpost  verwandelt,  bei  welcher  der  Posüllon,  auf
einem  kleinen  offenen  einspännigen  Kärrnchen  sitzend,  das  Postfelleisen  beförderte.  Nur
„Stafetten",  die  übrigens  damals  nicht  selten  waren,  wurden  noch  „geritten".  Kam
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        4.  Das  Verkehrswesen  in  Deutschland  vor  70  Jahren.  411
zu  einer  kritischen  Zeit  eine  solche  an  eine  gewichtige  Person  an,  so  geriet  leicht  der
ganze  Ort  in  Aufregung  über  die  Frage,  was  das  wohl  bedeuten  möge.  Zwischen
nahegelegenen  Orten  wurde  auch  noch  der  Verkehr  vielfach  durch  Botenfrauen  vermittelt, ­
  welche  mit  einer  Köze  auf  dem  Rücken  regelmäßig  hin-  und  hergingen  und
alle  kleineren  Sendungen  besorgten.
Die  Langwierigkeit  und  Kostspieligkeit  des  Postverkehrs  übte  natürlich  ihren
Einfluß  auch  auf  das  Briefschreiben  aus.  Zn  kaufmännischen  Kreisen  wurden  wohl
schon  damals  Briefe  reichlich  gewechselt.  Zm  allgemeinen  aber  war  der  Briefverkehr
äußerst  gering.  Dafür  kann  folgendes  als  Zeugnis  dienen.  Saß  man  abends  im
häuslichen  Kreise  um  das  brennende  Talglicht,  so  bildete  sich  mitunter  an  dem  Dochte
desselben  eine  rotglühende  Schnuppe,  einem  roten  Siegel  vergleichbar.  Dann  prophezeite
man  scherzweise  demjenigen,  welchem  dieses  Phänomen  zugewandt  war:  „Du  bekommst
einen  Brief!"  Das  war  damals  noch  ein  Ereignis.  Schrieb  man  selbst  einen  Brief,
so  mußte  man  ihn  an  dem  Postschalter  in  die  Lände  des  Beamten  liefern.  Erst  im
Jahre  1848  schuf  die  träge  Taxissche  Postverwaltung  in  den  Straßen  ausgehängte
Briefkasten,  nachdem  Fr.  Oetker  in  seiner  „Neuen  hessischen  Zeitung"  sie  aufs  ärgste
dazu  gedrängt  hatte.  Wollte  der  Absender  den  Brief  frankieren,  so  mußte  er  das
Porto  an  dem  Postschalter  bar  erlegen.  Für  die  Taxierung  des  Briefes  fanden  sehr
verwickelte  Berechnungen  statt,  da  dasselbe  nach  der  Meilenzahl  in  vielen  Abstufungen
sich  steigerte.  Danach  belief  sich  das  Porto  für  die  weiteste  Entfernung  des  preußischen
Gebiets  auf  19  Sgr.  Ähnlich  verhielt  es  sich  in  den  übrigen  Postgebieten.  Auch
die  Taxe  für  Pakete  wurde  nach  der  Entfernung  in  weithin  sich  steigernden  Sähen
berechnet.  Bereits  im  Jahre  1844  wurde  jedoch  das  Briefporto  für  die  weiteste
Entfernung  auf  6  Sgr.  herabgesetzt.  Ein  Brief  von  Kassel  nach  Berlin  kostete  6,
nach  Frankfurt  a.  M.  8  Sgr.,  wozu  noch  l U  Sgr.  Bestellgeld  kam.  Übrigens  war  es  gar
nicht  üblich,  Briefe  zu  frankieren.  Ein  Strafporto  wegen  unterbliebener  Frankatur
bestand  nicht,  And  deshalb  überließ  man  gern  dem  Empfänger  die  Zahlung  des  Portos,
da  man  dann  sicherer  zu  sein  glaubte,  daß  die  Post  den  Brief  wirklich  besorge.  Ein
Amschwung  in  diesen  Verhältnissen  trat  erst  durch  den  im  Jahre  1850  abgeschlossenen
deutsch-österreichischen  Postvertrag  ein,  in  welchem  das  Porto  für  das  ganze  Postvereinsgebiet ­
  auf  1,  2  und  3  Sgr.  festgesetzt  wurde.  Zugleich  wurde  für  die  Nichtfrankatur ­
  ein  Strafporto  angeordnet,  das  Frankieren  aber  durch  Einführung  von
Postmarken  erleichtert.  Welchen  weitern  Aufschwung  dann  das  Briefschreiben  durch
die  Lerabsetzung  des  Portos  für  ganz  Deutschland  und  Österreich  auf  1  Sgr.,  durch
die  Einführung  der  Postkarten  und  endlich  durch  die  Schaffung  des  Weltpostvereins
genommen,  lebt  in  aller  Bewußtsein.  Die  Postkarte  hat  unter  anderm  auch  die
Wirkung  gehabt,  daß  in  ihr  der  Kurialstil  der  Briefe,  auf  welchen  man  früher  großen
Wett  legte,  mehr  und  mehr  zurücktritt.  Wie  sind  wir  Ältern  in  der  Schule  gequält
worden  mit  allen  möglichen  Titulaturen  von  Lochgeboren  bis  Wohledelgeboren,  die
man  einem  jeden  nach  Stand  und  Würde  angedeihen  zu  lassen  habe!  Leute  kommt
man  mit  weit  weniger  ab.
Auch  das  Expedieren  eines  Briefes  war  dem  Publikum  früher  noch  nicht  so
leicht  gemacht  als  jetzt.  Latte  man  auch  in  der  Schule  gelernt,  wie  aus  einem  Bogen
Papier  ein  Briefumschlag  zu  machen  sei,  so  war  dies  doch  eine  mühselige  Arbeit.
Nur  Anstandsbriefc  wurden  deshalb  mit  einem  solchen  versehen.  Im  gewöhnlichen
Vettehr  zog  man  vor,  die  viette  Seite  des  beschttebenen  Bogens  frei  zu  lassen  und
den  Brief  so  zusammenzufalten,  daß  diese  vierte  Seite  als  Amschlag  diente.  Zum
Schließen  des  Bttefes  bedurfte  man  dann  noch  Siegellack  oder  Oblate.  Da  sah
auf  der  Londoner  Industrieausstellung  im  Jahre  1851  die  erstaunte  Welt  eine  kleine
Maschine,  durch  eine  Landkurbel  gettteben,  rastlos  arbeiten  und  mit  unglaublicher
Schnelligkeit  aus  vorgerichteten  Papierstücken  vollendete  Briefumschläge  herstellen.  Seit-
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        412  Fünfter  Teil.  Verkehrswesen.  I.  Zur  Geschichte  des  Verkehrswesens.
dein  wurde  der  Gebrauch  des  Briefumschlages  allgemein,  und  der  gummierte  Rand
desselben  ersetzte  auch  Oblate  und  Siegellack.  Nun  verfeinerte  sich  auch  das  Material
für  das  Briefschreiben.  Einige  Zeit  hindurch  galt  es  schon  für  fein,  wenn  man  auf
einem  Briefbogen  schrieb,  auf  welchem  oben  am  Rande  das  Wort  Balh  eingepreßt
war.  Leute  schreiben  elegante  Damen  nur  noch  auf  Briefbogen,  die  ihren  schön
geschlungenen  Namcnszug  führen,  und  durchduften  dieselben  mit  aromatischen  Gerüchen,
so  daß  der  Empfänger  sofort  in  einen  süßen  Rausch  versetzt  wird.
Der  Warenverkehr  wurde  früher  —  abgesehen  von  dem  Transport  zu  Wasser,
welcher  ja  im  Binnenlande  nur  eine  beschränkte  Anwendung  findet,  —  durch  Frachtwagen ­
  vermittelt,  deren  mehrere  in  der  Regel  zusammen  reisten.  Es  waren  große,
hochaufgestapelte  Wagen,  mit  weißem  Linnen  überdeckt,  unter  welchem  die  Frachtgüter
in  Stroh  verpackt  lagen,  mit  vier  oder  mehr  mächtigen  Rossen  bespannt,  die  meist  ein
Geläute  anr  Lasse  trugen.  Nebenher  schritt  in  blauem  Kittel  der  Fuhrmann  und
schwang  die  gewaltige  Peitsche.  Läufig  war  sein  Begleiter  der  Spitz,  welcher  nachts
im  Schiffe  unter  dem  Wagen  lag  und  Wache  hielt.  Schon,  früh  am  Morgen  wurde
aufgebrochen.  Tagesübcr  wurden  sechs  bis  acht  Wegstunden  zurückgelegt.  An  steilen
Stellen  der  Landstraße  mußte  Vorspann  genommen  werden,  der  in  dem  nächsten  Dorfe
stets  bereisstand.  Außerdein  gab  es  auch  noch  kleine  einspännige  Frachtwagen  mit
zwei  Rädern,  die  in  langen  Karawanen  auf  der  Straße  cinherzogen.  Aber  was  waren
alle  diese  Wagen  gegen  die  endlosen  Güterzüge,  welche  heute  unsere  Eisenbahnen  beleben?

5.  Der  Kampf  der  Verkehrsmittel  im  Stromgebiete
des  Rheins.
Von  Christian  Eckert.
Eckert,  Rheinschiffahrt  im  XIX.  Jahrhundert.  Leipzig,  Dnncker  &amp;amp;  ßumtilot,  \&amp;lt;)oo.
S.  2%~294  UIld  5.  568  —  370.
Das  Verhältnis  der  Rheinschiffahrt  zu  den  ihr  parallel  laufenden  Eisenbahnen
ivar  von  Anfairg  an  wechselnd  und  nach  Strecken  verschieden  gestaltet.  Bald  machte
sich  nach  dem  Ausbau  der  Bahnen  deren  starke  Konkurrenzfähigkeit  geltend,  bald
wieder  schien  es,  als  ob  die  Bahnverwaltungen  mit  den  Schiffahrtsgesellschaften  die
gleichen  Interessen  verfolgten  und  fick  in  Bewältigring  der  Verkehrsansprüche  nach  festgestelltem ­
  Plane  teilen  könnten.  Beispielsweise  bemühte  sich  die  Dampfschiffahrtsunternehmuitg
  für  den  Nieder-  und  Mittelrhein,  weit  entfernt,  in  feindseligen  Kampf
mit  den  konkurrierenden  Eisenbahnen  zu  treten,  von  vornherein  ein  freundschaftliches
Verhältnis  mit  deren  Leiten:  anzuknüpfen,  um  so  „durch  wohlkombinierten  Anschluß
an  die  Bahnzüge  den  durch  die  Konkurrenz  erzeugten  Nachteil  nicht  allein  auszugleichen,
sondern  zu  überbieten."  Sie  hoffte  durch  die  seit  dem  1.  Juli  1844  vollzogene  Ausdehnung ­
  ihres  Fahrtenbetriebcs  bis  Mannheim  daselbst  eine  Verbindung  mit  der  zum
Teil  fertigen,  zum  Teil  noch  im  Werk  begriffenen  badischen  Eisenbahn  zu  gewinnen
und  so  die  „Rückwirkungen  möglichst  zu  paralysieren,  die  von  der  bedauerlichen  Störung
ihrer  Verbindung  mit  dem  Oberrhein  durch  die  Liquidation  der  Adler-Gesellschaft
sowohl  in  materieller  als  moralischer  Beziehung  zu  erwarten  standen."  Die  durch  die
freundlichen  Beziehungen  geschaffenen  Verkehrsanschlüsse  wurden  bald  durch  förmlichen
Vertrag  gesichert,  den  die  Großherzoglich  badische  Eisenbahnverwaltung  mit  dem  Vorstand
der  genannten  Dampfschiffahrtsunternehmung  1845  schloß.  Auch  in  den  nächsten
        <pb n="424" />
        5.  Der  Kampf  der  Verkehrsmittel  im  Stromgebiete  des  Rheins.  413
Jahren  zeigte  das  Verhältnis  der  beiden  Interessentengruppen  keine  Trübung  und
entsprach  vollkommen  den  schönen  Erwartungen,  die  daran  geknüpft  wurden,  so  daß
die  Schiffahrtsgesellschaft  nicht  dankbar  genug  die  „loyale  und  rücksichtsvolle  Behandlung
anerkennen"  konnte,  die  ihr  von  der  Direktion  jenes  Staatsuntcrnehmens  zuteil  ward.
Die  nämliche  Eisenbahn,  die  sich  hier  als  Fortsetzung  der  bis  Mannheim  geführten
Rheinschiffahrtslinien  erwies  und  mit  der  mittelrheinischen  Dampfergesellschaft  gemeinsam
arbeitete,  war  mit  dem  preußischen  Schiffahrtsunternehmen  in  ununterbrochenem
Konkurrenzkampf  begriffen,  wie  dies  bei  Fertigstellung  neuer  Bahnlinien  bald  die
Regel  wurde.  Einmal  weil  sie  gleich  günstige  Anschlußverhältnissc  nicht  mehreren
Dampfschiffahrtsdirektionen  bieten  konnte,  dann  aber  auch  vor  allem,  weil  die  preußischen
Schiffe  nicht  in  Mannheim  ihre  Waren  in  das  rollende  Material  überluden,  sondern
mit  diesen  aufwärts  bis  Straßburg  fuhren.
Ungeachtet  des  so  zwischen  beiden  Transportarten  entbrennenden  Wettkampfes
lieferten  namentlich  die  Talfahrten  auf  dem  Rhein  zwischen  Straßburg  und  Mannheim
zunächst  noch  ziemlich  günstige  Resultate,  so  daß  man  das  Fortbestehen  der  Dampfschiffahrt ­
  auf  dem  Oberlauf  um  so  zuversichtlicher  erwarten  durfte,  als  auf  demselben
bedeutende  Verbesserungen  in  der  Strombahn  und  an  den  Aferbauten  zum  Vorteil  der
Schiffahrt  ausgeführt  wurden.  Diese  Hoffnungen  erwiesen  sich  jedoch  nur  zu  bald  als
trügerisch.  Denn  wenn  auch  die  Benützung  der  Rheinstraße  in  der  Folgezeit  im
allgemeinen  zunahm,  war  an  dieser  Erscheinung  doch  die  Flußstrecke  oberhalb  Mannheims ­
  nicht  beteiligt.  Auf  ihr  ging  der  Verkehr  unter  der  Konkurrenz  der  dorügen
Eisenbahnen  bald  rasch  zurück.  Zwischen  Basel  und  Straßburg  kamen  schon  1847
Kaufmannsgüter  fast  gar  nicht  mehr  auf  die  Wasserstraße,  sondern  wurden  teils  auf
der  französischen,  teils  auf  der  badischen  Bahn  befördert.  Auch  weiter  abwärts  bis
Mannheim  kämpfte  die  Schiffahrt,  die  auf  dieser  Stromstrecke  schwierig  und  wegen
der  Rheinzölle  teuer  war,  vergeblich  gegen  die  badische  Eisenbahn,  die  wirklich  geringe
Frachtpreise  forderte.  Im  Jahre  1855  war  der  Kampf  zugunsten  der  Eisenbahnen
am  Oberrhein  endgültig  entschieden.  Die  Kölner  Gesellschaft  gab  die  Fahrten  von
Mannheim  bis  Straßburg  als  unlohncnd  auf,  da  sie  für  ihre  durch  schlechtes  Fahrwasser ­
  behinderten,  durch  Zölle  und  Rekognitionsgebühren  verteuerten  Reisen  beim
Wettbewerb  der  Schienenbahnen  keine  Transportgegenstände  mehr  finden  konnte.
Am  Mittel-  und  Llnterrhein  traten  die  Resultate  des  Wettbewerbs  zwischen
Eisen-  und  Wasserstraßen  viel  weniger  offensichtlich  zu  Tage,  eine  entschiedene  Lleberlegcnheit
  eines  der  beiden  Konkurrenten  machte  sich  nicht  dauernd  geltend.  Nur  von
kleineren  Schiffahrtsunternehrnungen  hören  wir,  daß  sic  der  Konkurrenz  der  Eisenbahnen
unterlagen.  Beispielsweise  zeigte  der  Marktschiffer  Länlein  zu  Mainz  am  3.  April  1845
der  dorügen  Bürgermeisterei  an,  daß  er  die  Marktschiffahrt  Mainz—Frankfurt  nicht
mehr  weiterführen  könne,  da  ihm  die  Taunuseisenbahn  alle  Kunden  abspanne.  Die
Bürgermeisterei  machte  dann  Versuche,  einen  anderen  Fahrtenkundigen  zum  Betrieb
der  Marktsegelschiffahrt  zwischen  Mainz  und  Frankfurt  zu  finden  und  so  ein  Gegengewicht ­
  gegen  die  Marktdampfschiffahrt  der  Gebr.  Ohlenschläger  zu  erhalten,  allein
ihr  Mühen  blieb  allem  Anscheine  nach  vergeblich.  So  war  das  Institut  der  Marktschiffahrt,
  wie  es  sich  seit  Jahrhunderten  herangebildet  und  in  den  Tagen  der  Oktroikonvention ­
  neu  gestaltet  hatte,  auf  seiner  wichtigsten  Linie  der  zweifachen  Konkurrenz
der  Dampfmotoren  zu  Wasser  und  zu  Lande  endlich  erlegen.  In  der  Folge  konnten
die  großen  Marktnachen,  soweit  sie  auf  Segel  und  Leinzeug  angewiesen  blieben,  sich
nur  als  Verbindungen  zwischen  den  größeren  Marktplätzen  und  den  nächstgelegenen
Ortschaften  behaupten.
Für  die  Dampfschiffahrtsgesellschaften  am  Mittel-  und  Niederrhein  wurde  der
Ausfall  zunächst  weniger  beim  Güter-  als  beim  Personentransport  fühlbar,  da  viele
Reisenden  die  Schnelligkeit  der  Eisenbahn  der  Bequemlichkeit,  welche  die  Wasserfahrten
        <pb n="425" />
        414  Fünfter  Teil.  Verkehrswesen.  I.  Zur  Geschichte  des  Verkehrswesens.

boten,  vorzogen.  Preisermäßigungen,  welche  die  großen  Gesellschaften  für  einzelne
Strecken  versuchten,  hatten  nicht  den  gewünschten  Erfolg  und  selbst  die  bedeutende,
durchgreifende  Tarifermäßigung,  zu  der  sich  die  Köln—Düsseldorfer  Direktion  in
Rücksicht  auf  die  Konkurrenz  des  rheinischen  Eisenbahnnetzes  entschloß,  brachte  nur
vorübergehende  Besserung.
Erst  in  dem  letzten  Drittel  des  19.  Jahrhunderts  gelang  es  den  mächtig  aufstrebenden ­
  kommerziellen  und  iitdustriellen  Kräften,  die  sich  in  der  Rheinschissahrt
betätigten,  auch  gegenüber  den  Schienenwegen  die  gebührende  Achtung  zu  erringen,
nachdem  man  schon  eine  Zeitlang  die  Rolle  der  Binnenwasserstraßen  für  ausgespielt  hielt.
Was  die  Jahre  nach  1868*)  dem  Rheinverkehr  brachten,  kann  hier  nur  kurz
gestreift  werden.  Nicht  alle  Interessenten  waren  auf  die  Dauer  von  den  Erfolgen  der
Eisenbahnen  und  ihrer  Verstaatlichung  befriedigt,  seitdem  die  gesetzgeberische  Konttolle
über  das  Tarifwesen,  die  man  von  letzterer  erhofft  hatte,  sich  als  ttügerisch  erwies.
Viele,  die  mit  der  behördlichen  Handhabung  des  Eisenbahnmonopols  nicht  einverstanden
waren,  sahen  mit  Freude,  daß  es  in  der  Binnenschiffahrt  Frachtsätze  gibt,  die  von  den
Eisenbahnverwaltungen  unabhängig  bleiben.  Welch'  ungeheuren  Aufschwung  der
Verkehr  auf  den  Binnenwasserstraßen  unter  diesen  Verhältnissen  seit  1875  nahm,
haben  die  Zahlen  Symphers  nachgewiesen,  die  derzeit  noch  keine  Widerlegung
gefunden  haben.  Der  Rhein  ist  an  diesem  Zuwachs  in  erster  Linie  beteiligt.  Während
der  Verkehr  in  den  rheinischen  Läsen  nach  den  Jahresberichten  der  Zenttalkommission
für  die  Rheinschiffahrt  im  Jahre  1870  erst  4489  000  t  betrug,  ist  derselbe  1880  auf
9276000  t  und  1896  bereits  auf  30252000  t  gewachsen,  wovon  20  851000  t  auf
den  Verkehr  der  deutschen  Läsen  untereinander  und  9  401  000  t  auf  den  Verkehr  der
deutschen  mit  den  niederländischen  und  belgischen  Läsen  entfallen.  Von  allen  Punkten,
an  denen  gegenwärtig  die  größten  Gewichtsmengen  zu  Wasser  ankommen  und  abgehen,
stehen  die  drei  Rheinruhrhäfen  Ruhrort,  Duisburg,  Lochfeld  obenan,  die  selbst  in  den:
ungünstigen  Jahre  1895  insgesamt  1965  090  t  (hauptsächlich  Eisenerz,  Getteide,
Lolz)  zu  Wasser  empfingen  und  5451000  t  (vornehmlich  Kohlen,  Koks,  verarbeitetes
Eisen)  zu  Wasser  versandten.**)
Die  Leistungsfähigkeit  des  Rheins  im  Zeitalter  der  Eisenbahnen  abzustreiten,  ist
angesichts  dieser  Tatsachen  schlechterdings  unmöglich.  Die  bedeutende  Zunahme  der
Transportmengen  auf  ihm,  die  in  ähnlicher  Weise  andere  Binnenwasserstraßen  zeigen,
ist  um  so  bemerkenswerter,  als  sie  mit  einer  gleichzeitigen  beträchtlichen  Steigerung  des
Eisenbahnverkehrs  zusammenfällt  und  sie  nicht  so  sehr  trotz,  als  vielmehr  im  Verein
mit  der  Entwicklung  der  letzteren  ihre  Löhe  erreichte.  Beide  Verkehrsmittel  werden
immer  mehr  auf  ihre  Wechselwirkung  angewiesen.  Bei  dem  gesteigerten  Bedürfnis
nach  Fortbewegung  von  Gütern  geben  die  Eisenbahnen  den  Wasserstraßen  manche
Güter  wieder  ab,  während  umgekehrt  diese  jenen  große  Frachtmengen  zuführen,  wie  dies
in  dem  bedeutenden  Amschlagsverkehr  vieler  Rheinhäfen  auch  äußerlich  ersichtlich  wird.

*)  Pie  von  Baden,  Bayern,  Frankreich,  Dessen,  Holland  und  Preußen  vereinbarte  „Revidierte ­
  Rheinschiffahrtsakte"  vom  (7.  Oktober  1868  (in  Kraft  seit  dem  l.  Juli  (segj  erklärt  die
völlige  Freiheit  der  Schiffahrt  auf  dem  Rhein  und  seinen  Ausflüssen  von  Basel  bis  in  das
offene  Meer  hinein  für  Fahrzeuge  aller  Nationen  zum  Transport  von  lvaren  und  Personen,
sofern  sie  die  Vertragsbestimmungen  und  den  zur  Aufrechterhaltung  der  allgemeinen  Sicherheit
erforderlichen  Polizeivorschriften  Genüge  leisten.  Eckert  a.  a.  V.  S.  55-t  f.  —  G.  M.
**)  Per  Verkehr  in  den  Ruhrhäfen  —  im  weiteren  Sinne  —  betrug  im  Jahre  lyoö
wbsoorzt.  Arnold  woltmann,  Per  Verkehr  in  den  Ruhrhäfen  und  die  Entwickelung  der
Rheinschiffabrt  im  Jahre  tstOZ.  In:  Zeitschrift  für  Binnenschiffahrt.  Herausgegeben  vom  Zentralverein ­
  für  Hebung  der  Peutschen  Fluß-  und  Kanalschiffahrt.  XI.  Jahrgang.  Berlin,  Hermann
Paetel,  *90*.  S.  525.  —  G.  M.
        <pb n="426" />
        1.  Die  Römische  Reichspost.

415

Wie  sehr  das  Zusammengehen  der  Schiffahrt  mit  den  Eisenbahnen  ersprießlich
wirkt,  zeigt  die  Geschichte  von  Mannheim  und  Mainz  im  19.  Jahrhundert.  Mannheim
ist  groß  geworden  mit  Lilfe  der  badischen  Bahnen.  Letztere  gewährten  unter
Berücksichtigung  der  Schwierigkeiten,  die  der  Strom  oberhalb  Mannheims  den  Fahrten
bereitet,  bei  Zu-  und  Abgängen  nach  diesem  Platz  Tarifreduktionen,  welche  es  der
Stadt  ermöglichten,  ihre  Stellung  den  deutschen  Seehäfen  gegenüber  aufrecht  zu  erhalten
in  einer  der  Entwicklung  ihres  Verkehrs  förderlichen  Weise,  woraus  sie  wieder  nach
den  Amladungen  direkten  Nutzen  zogen.  Anders  lagen  die  Verhältnisse  in  Mainz.
Die  hessische  Ludwigsbahn,  der  es  zum  Knotenpunkt  diente,  war  eingeklemmt  von
Staatsbahnen  und  nicht  stark  genug,  ihrer  Zentrale  die  Vorteile  zu  bieten,  welche
Mannheim  bereitwilligst  erhielt.  Die  Waren  wurden  durch  den  Konkurrenzkampf  der
verschiedenen  Verkehrsmittel  statt  in  den  Mainzer  Äafen  um  diesen  herum  geführt.
Erst  seit  Verstaatlichung  der  hessischen  Bahnen  unter  Angliederung  an  das  preußische
Eisenbahnnetz  haben  sich  diese  Verhältnisse  entschieden  gebessert.

II.  Postwesen?)

1.  Die  Römische  Reichspost.
Von  Karl  Rodbertus.
Rodbertus,  Kommnnikationsnnttel  im  klassischen  Altertum.  Zn:  Briefe  und  sozialpolitische ­
  Aufsätze,  herausgegeben  von  Meyer.  2.  Bd.  Berlin,  Adolf  Klein,  st882j.  5.  5^—5(7.
Die  Römische  Reichspost,  der  sog.  cur8us  pudlicu8,  wurde  von  Augustus  eingerichtet. ­
  Ein,  wenngleich  unvollkommenes  Vorbild  dazu  bot  ihm  die  altpersischc
Monarchie,  die  ein  nicht  minder  umfangreiches  Ländergebiet  unter  einer  Zentralregierung
vereinigte,  st'enophon,  Äerodot  und  andere  griechische  Schriftsteller  haben  diese  ihnen
ganz  fremde  Einrichtung  mit  Bewunderung  beschrieben.  Diese  Einrichtung,  die  für
große  Despotien  unentbehrlich  war,  hat  sich  im  Orient  auch  in  späteren  Zeiten  erhalten;
in  Griechenland  hat  sie  natürlich  nie  existiert,  da  die  Kleinheit  der  einzelnen  Kantone,
ihre  poliüsche  Zerrissenheit  und  die  Natur  des  Landes,  in  dem  inan  am  leichtesten  zur
See  kommunizierte,  den  Gedanken  dazu  nie  aufkommen  ließ.  Auch  die  römische
Republik  hat  das  Bedürfnis  nicht  empfunden,  dem  Begründer  der  Monarchie  stellte
es  sich  dagegen  als  ein  unabweisliches  dar.  Die  Hauptzwecke  der  von  ihm  ins  Leben
gerufenen,  von  den  späteren  Kaisern,  namentlich  von  Trajan  wcitergebildeten  und  vervollkommneten ­
  Reichspost  faßt  der  byzantinische  Geschichtsschreiber  Prokop  folgendermaßen ­
  zusammen:  „Die  römischen  Kaiser  haben  diese  Einrichtung  in  der  Absicht
getroffen,  daß  alles  ihnen  aufs  schleunigste  und  ohne  Verzögerung  gemeldet  würde,
sowohl  was  in  jedem  feindlichen  Lande  sich  ereignete,  als  auch  was  sich  in  den  Städten
des  Reiches  zutrüge,  sei  es  ein  Aufruhr  oder  eine  andere  unvorhergesehene  Begebenheit,
desgleichen  was  die  Statthalter,  die  Beamten  und  alle  übrigen  Einwohner  in  allen
Teilen  des  römischen  Reiches  unternehmen,  endlich  damit  die  Sendung  der  jährlichen
Tribute  ohne  Aufenthalt  und  Gefährdung  vollendet  würde."  So  erst  wurde  Rom  in
der  Tat  der  Mittelpunkt  der  Alten  Welt,  von  dem  aus  man,  wie  von  einer  die  Ebene

*)  Dgl.  auch  Otto  Bahr,  Das  Derkehrsivesen  in  Deutschland  vor  70  Zähren.  5.  ^(o
bis  &amp;lt;U2.  —  G.  in.
        <pb n="427" />
        416

Fünfter  Seil.  Verkehrswesen.  II.  Postwescn.

beherrschenden  Höhe,  ihre  entferntesten  Teile  zu  übersehen  im  stände  war.  „Der
Kaiser",  ruft  ein  griechischer  Schriftsteller,  der  Rom  in  der  Zeit  Marcus  Aurels
besuchte,  bewundemd  aus,  „leitet  die  ganze  Welt  aus  seinem  Kabinett.  Kaum  sind
seine  Depeschen  geschrieben,  so  sind  sie  auch  schon,  wie  von  Vögeln  getragen,  an  ihrem
Bestimmungsort."
So  überschwenglich  diese  Ausdrücke  der  Bewundcning  im  Zeitalter  der  Eisenbahnen ­
  und  Telegraphen  klingen,  so  natürlich  waren  sie  in  jener  Zeit.
Die  Einrichtung  der  Römischen  Reichspost  war  folgende:
Jede  Hauptstraße  war  in  Tagereisen  abgeteilt,  an  dem  Ende  jeder  Tagereise
befand  sich  eine  Station  (man8io,  wovon  das  französische  maison).  Hier  waren
öfters  größere  Anlagen,  zum  Teil  mit  palastartigen  Gebäuden  für  die  Nachtquarüere  der
Kaiser  und  hohen  Beamten,  ausgestattet  mit  allen  luxuriösen  Bequemlichkeiten,  namentlich
Bädern.  Auf  jede  dieser  Hauptstationen  kamen  5—8  Amspannungsstationen  (mutationes);
  wo  möglich,  waren  sowohl  die  ersteren  wie  die  letzteren  in  Städte  und  Dörfer
verlegt.  Auf  jeder  Amspannung  stand  eine  Anzahl  von  Zugtteren  bereit;  die  Zahl
vierzig,  die  einmal  angegeben  wird,  kann  man  wohl  nur  für  die  ftequentesten  Straßen
annehmen.  Es  waren  Pferde,  Maultiere,  Ochsen,  Esel,  im  Orient  Kamele,  namentlich
in  Oberägypten,  wo  sich  die  Verteilung  der  Stationen  nach  den  Brunnen  und
Zisternen  richtete.
Außer  den  Zugtieren  befanden  sich  auf  den  Stationen  überall  die  nötigen  Wagen;
das  Dienstpersonal  bestand  aus  Staatssklaven.  Der  Dienst  war  ein  dreifacher,  für
Kuriere,  Eilwagen  und  Packwagen;  auf  den  ersteren  hatte  sich  die  ursprüngliche  Einrichtung ­
  des  Augustus  beschränkt,  doch  hatte  er  selbst  später  noch  die  Beförderung  zu
Wagen  eingerichtet.  Die  Kuriere  hatten  die  Depeschen  hinter  sich  in  einem  Felleisen
auf  dem  Pferde,  das  sie  auf  jeder  Station  wechselten.  Das  Gewicht  des  Felleisens
war  anfangs  auf  30  Pfund  normiert,  wurde  aber,  als  die  Sitte  von  Rcitsesseln
aufkam,  auf  einen  Zentner  erhöht.  Gewöhnlich  nahm  der  Kurier  noch  ein,  zuweilen
mehrere  Beipferde  von  der  Station  mit,  auf  dem  zweiten  Pferde  ritt  ein  Postillon,
der  die  Pferde  wieder  nach  der  Station  zurückbrachte.  Die  Eilwagen  waren  dreierlei
Art.  Die  größten  hatten  im  Sommer  eine  Bespannung  von  acht,  im  Winter  von
zehn  Pferden  oder  Maultieren  und  durften  bis  zu  zehn  Zentnern  belastet  werden,  die
mittleren  bis  zu  sechs,  die  kleinsten  bis  zu  zwei  (diese  waren  zweispännig).  Ihre
Schnelligkeit  kam  der  der  heutigen  Eilwagen  zieinlich  gleich;  denn  Libanus,  der  Freund
des  Kaisers  Julian,  rechnet  auf  den  Weg  von  Konstantinopel  bis  Anüochia  (150
geographische  Meilen)  nicht  volle  sechs  Tage.  Endlich  die  Lastwagen  führten  schwerere
Frachten  (bis  fünfzehn  Zentner)  lind  hatten  Ochsenbespannung.  Auf  Nebenstraßen  und
an  Punkten,  wo  keine  regelmäßigen  Posteinrichtungen  bestanden,  mußten  die  Ortsbehörden ­
  eine  Anzahl  von  Pferden  disponibel  haben,  um  außerordentliche  Beförderungen
von  Briefen  und  Personen  veranlassen  zu  können.
Da  die  Post  ausschließlich  für  Regierungszwecke  bestimmt  war,  wurde  sie  in
der  Regel  auch  ausschließlich  zu  Sendungen  und  Beförderungen  von  ganz  offiziellem
Charakter  verwandt.  Die  Erlaubnis  zur  Benutzung  wurde  durch  eine  besondere  Arkunde
(diploma)  erteilt,  auf  der  die  Person  des  Reisenden,  die  Art  seiner  Beförderung,  die
Reihe  der  Stationen,  die  Dauer  der  Gültigkeit  rc.  genau  verzeichnet  waren.  Außer
dem  Kaiser  konnten  nur  die  höchsten  Beamten  diese  Postscheine  ausstellen,  selbst  die
Statthalter  der  Provinzen  besaßen  das  Recht  dazu  nicht  zu  allen  Zeiten.  In  der
Regel,  wie  gesagt,  wurden  sie  nur  Beamten,  besonders  Überbringern  von  Staatsdepeschcn
  erteilt,  und  nur  in  seltenen  Ausnahmen  Privatpersonen.  Der  jüngere  Plinius
entschuldigt  sich  in  einem  Briefe  an  Trajan,  daß  er  (als  Statthalter  der  kleinasiatischen
Provinz  Bithynien)  sich  erlaubt  habe,  seiner  Frau  ein  Diplom  für  die  Staatspost  zu
geben,  da  diese  den  Tod  ihres  Großvaters  erfahren  hatte  und  schleunigst  zu  ihrer  Tante
        <pb n="428" />
        1.  Die  Römische  Reichspost.

417

zu  reisen  wünschte:  dies  sei  das  erstemal,  wo  er  eine  Verwendung  der  Post  anders  als  in
Regierungssachen  veranlaßt  habe.  Natürlich  konnten  die  Kaiser  selbst  so  viel  Diplome
erteilen,  als  ihnen  beliebte.  Konstantin  ruinierte  die  Post  beinahe  durch  die  von  ihm
angeordneten  kirchlichen  Synoden,  da  er  alle  dazu  reisenden  Geistlichen  durch  sie  befördern  ließ.
Die  Kosten  der  Verwaltung  der  Post  lasteten  ganz  und  gar  auf  den  Provinzen
und  den  Kommunen,  und  der  Druck  dieser  Last  war  um  so  härter  und  schwerer,  als
gar  keine  Entschädigung  stattfand.  Einzelne  Kaiser  ließen  zwar  Erleichterungen  eintreten, ­
  —  obwohl  man  nicht  recht  weiß,  von  welcher  Art  diese  waren  —  aber  nicht
auf  die  Dauer,  noch  von  gründlicher  Wirkung.  Fast  wie  Ironie  klingt  es,  wenn  in  einem
kaiserlichen  Erlaß  die  Provinzialen  auf  den  Mist  der  Zugtiere  als  eine  Entschädigung
angewiesen  werden.  Die  Verwaltung  erforderte  ein  ganzes  Leer  von  Postbeamten,
die  subalternen  Stellen  pflegten  mit  ausgedienten  Soldaten  besetzt  zu  werden.  Mit
der  Zeit  nisteten  sich  Mißbräuche  aller  Art  ein,  Bedrückungen  und  Erpressungen,
Bestechungen  und  Llnterschleife,  und  um  diese  zu  verhindern,  wurden  außerordentliche
Postinspektoren  ernannt.  Sie  sollten  kontrollieren,  daß  niemand  mehr  Beförderungsmittel ­
  beanspruche,  als  er  berechtigt  sei,  oder  für  längere  Zeit,  z.  B.  keinen  Wagen
erster  Klasse,  wenn  er  nur  einen  zweiter  Klasse  fordern  dürfe  re.;  um  sie  der  Gefahr
der  Bestechung  zu  entziehen,  gab  man  ihnen  eine  eigene  Besoldung;  aber  dieser  Zweck
wurde  selten  erreicht,  ja  die  zur  Abhilfe  eingesetzten  Beamten  verbanden  sich  häufig
mit  den  Statthaltern  und  deren  Personal,  um  die  Not  der  unglücklichen  Provinzen
noch  zu  steigern.  Es  wurde  mit  Postscheinen  ein  förmlicher  Landet  getrieben,  Privatpferde ­
  widerrechtlich  eingespannt,  den  Postillonen  die  Mäntel  gewaltsam  weggenommen
und  dergleichen  mehr,  so  daß  selbst  in  einem  kaiserlichen  Erlaß  erklärt  wird:  „Die
Provinzen  leiden  durch  die  Postverwaltung  in  hohem  Grade,  einzelne  bereichern  sich
auf  Kosten  der  Gesamtheit,  verinögendc  Leute  werden  ruiniert,  und  kaum  ist  cs  noch
möglich,  der  Labsucht  der  Beamten  zu  steuern".  Liernach  kann  man  sich  nicht  wundern,
wenn  in  den  letzten  Jahrhunderten  des  Altertums  die  Post  als  eine  unerträgliche
Landplage  verrufen  war.  Llnter  Justinian  existierte  sie  noch  im  oströmischen  Reiche,
im  weströmischen  Reiche  war  sie  vermutlich  damals  schon  eingegangen.
Bei  der  ausschließlichen  Bestimmung  der  Post  zu  Staatszwecken  waren  im
Römischen  Reiche  alle  Reisenden,  außer  den  Beamten  und  wenigen  Begünstigten,
genötigt,  selbst  für  ihre  Beförderung  zu  sorgen.  An  frequenten  Straßen  muß  das
Geschäft  der  Vetturini  sehr  blühend  gewesen  sein,  da  zu  allen  Zeiten  des  römischen
Altertums  sehr  viel  gereist  wurde,  erwähnt  aber  wird  es  äußerst  selten.  Cäsar,  der  mit
unglaublicher  Schnelligkeit  reiste,  soll  öfters  mit  einer  Mietskutsche  hundert  römische,
d.  h.  zwanzig  deutsche  Meilen  an  einem  Tage  zurückgelegt  haben,  was  ohne  öfteren
Pfcrdewechsel  undenkbar  ist.  Vornehme  und  reiche  Leute  reisten  natürlich  in  der  Regel
mit  eigenen  Wagen  und  Pferden,  und  selten  ohne  ein  großes  Gefolge.  Numidische
Vorreiter  eröffneten  den  Zug.  Der  herrschaftliche  Wagen  war  oft  ein  Prachtstück,
mit  Verzierungen  aus  Metall  überladen,  mit  seidenen  Vorhängen  vor  der  Sonne
geschützt,  von  wohlgefütterten  Maultieren  oder  kleinen  französischen  Ponies  gezogen,
die  purpurne  oder  gesückte  Decken  auf  den  Rücken  und  vergoldetes  Gebiß  im  Munde
tnigen.  Eine  Reihe  von  Wagen  führte  die  unentbehrliche  Dienerschaft  und  das
unentbehrliche  Gepäck  nach.  In  Städten  und  Flecken  durften  angesehene  Personen
überall  auf  bereitwillige  Aufnahme  bei  den  Lonoratioren  des  Ortes  rechnen;  überraschte ­
  sie  aber  die  Nacht  auf  der  Landstraße,  so  schlugen  die  Sklaven  Zelte  auf  und
richteten  sie  wohnlich  ein.  Die  Gasthäuser  wurden  daher  in  der  Regel  nur  von  den
mittleren  und  unteren  Klassen  benutzt;  daher  scheinen  sie  sich  selten  über  den  Zuschnitt
der  Lcrbergen  erhoben  zu  haben,  die  den  Bedürfnissen  von  herumziehenden  Ländlern,
Schiffern,  Maultiertteibern  und  Landleutcn  entsprachen,  obwohl  es  auch  (namentlich  in  der
Nähe  besuchter  Landorte)  keinesweges  an  eleganten  und  komfortablen  Etablissements  fehlte.
M  s  11  a  t,  Volkswirtschaftliches  Lesebuch.  27
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        418

Fünfter  Teil.  Verkehrswesen.  II.  Postwcsen.

2.  Zur  Geschichte  des  Kölner  Postwesens.
Von  Alexander  Wirminghaus.
wirminghaus,  Das  Verkehrswesen  im  Gebiete  der  Stadt  Köln.  Köln,  Druck  von
M.  Dumont-Schauberg,  *903.  S.  59—63.
Köln  hat  als  eine  der  ältesten  Kulturstätten  des  Landes  von  jeher  am  Postwesen
einen  bedeutenden  Anteil  genommen.  Indem  Köln  als  römische  Kolonie  einen  Knotenpunkt ­
  derjenigen  großen  Straßenzüge  bildete,  die  in  damaliger  Zeit  den  besonderen
Zwecken  der  Militär-  und  Staatsverwaltung  ihre  Entstehung  verdankten,  ergab  sich
hieraus  von  selbst  die  Wichtigkeit  des  Ortes  für  das  Römische  Staatspostwesen,  dem
ja  jene  Straßenanlagcn  besonders  zugute  kamen.  Eine  postalische  Einrichtung  im
modernen  Sinne  war  dieser,  übrigens  wohlgeordnete  und  das  ganze  große  Reich  umfassende ­
  römische  „cursu8  publicus“  freilich  schon  insofern  nicht,  als  er  lediglich  den
Zwecken  der  Verwaltung  diente  und  die  Untertanen  von  seinen  Vorteilen  ausschloß,
ihnen  vielfach  sogar  durch  harte  Fron-  und  Spanndienste  äußerst  lästig  fiel.  Anders
geartet  war  das  Nachrichtenwesen  des  Mittelalters,  wo  die  bedeutenderen  deutschen  Städte
eigene  reisende  Boten  unterhielten,  die  zunächst  für  die  Dienste  des  Rates  bestinnnt
waren,  daneben  aber  auch  den  Kaufleuten  und  Privaten  gegen  Entgelt  zur  Verfügung
standen.  Ihre  politische  Selbständigkeit  gestattete  es  den  Städten,  in  gegenseitiger  Verbindung ­
  diese  Einrichtung  planmäßig  auszubilden,  und  so  finden  wir  auch  in  Köln
schon  seit  dem  13.  Jahrhundert  ein  solches  Stadtbotenamt,  dessen  Aufgaben  durch  eine
besondere  Botenordnung  geregelt  waren.
Einen  erheblichen  Fortschritt  gegenüber  dieser  Organisation  des  Nachrichtenvcrkehrs,
die  bei  der  damaligen  politischen  Zersplitterung  sehr  mangelhaft  bleiben  mußte,  bedeutet
das  Aufkommen  der  Taxisschen  Posten  seit  dem  Anfang  des  16.  Jahrhunderts,  durch
welche  das  Postwesen,  soweit  es  mit  kaiserlichem  Privileg  in  die  Lande  dieser  Familie
gelangte,  zentralisiert  und  neben  dem  amtlichen  auch  der  Privatverkehr  auf  eine  umfassendere, ­
  internationale  Grundlage  gestellt  wurde.  Das  Taxissche  Postwesen  faßte  in
Köln  zuerst  im  Jahre  1577  festen  Fuß,  wo  Johann  Menzinger,  Offizial  des  Kaiserlichen
Postamtes  zu  Augsburg,  von  dem  dortigen  Postmeister  Seraphin  von  Taxis  als  Postverwalter ­
  in  Köln  eingesetzt  wurde.  Sein  Nachfolger  war  Jakob  Lenot,  der  zunächst
von  1578—1603  dieses  Amt  bekleidete,  allerdings  mit  Anterbrechungen  und  nicht
dauernd  in  Taxisschen  Diensten,  denen  er  sich  vielmehr  dadurch  entzog,  daß  er  im  Jahre
1586  mit  Genehmigung  des  Kaisers  Rudolf  II.  die  Stellung  als  „Kaiserlicher  Postmeister" ­
  annahm.  Als  solcher  wurde  er  auch  vom  städtischen  Rate  anerkannt,  während
ihm  von  Taxisscher  Seite  zeitweise  ein  Johann  Baptist  Bosco  entgegengesetzt  wurde.
Als  im  Jahre  1595  die  Taxisschen  Posten  als  Reichsinstitution  anerkannt  worden
waren,  brachte  es  der  gewandte  Lenot  dahin,  auch  mit  den  Taxis  wieder  ins  Einvernehmen ­
  zu  kommen,  wurde  jedoch  1603  seines  Amtes  enthoben.  Auf  ihn  folgte
als  von  Taxis  bestellter  Kölner  Postverwalter  Johann  von  Coesfeld,  der  sich  nunmehr
auch  Kaiserlicher  Postmeister  nennen  durste.  Im  Jahre  1623  gelang  es  dann  wieder
den  energischen  Bemühungen  Lenots,  durch  kaiserlichen  Entscheid  die  Zurücknahme
seiner  Amtsentsetzung  herbeizuführen.  Aber  auch  Coesfeld  wich  nicht,  er  blieb  bis  zu
Lenots  Tode  (1626)  als  Gegenpostmeister  tätig,  um  dann  von  neuem  als  Postmeister
bestätigt  zu  werden.  Diese  Streitigkeiten  der  Postverwalter  untereinander  sowie  ihr  beiderseitiger ­
  unermüdlicher  Kampf  nicht  nur  gegen  die  „Metzger-  und  dergleichen  eingeschlichene ­
  Nebenposten  und  Botenwerk"*),  sondern  auch  gegen  die  noch  bestehende
*)  Die  Metzger,  welche  durch  ihren  Geschäftsbetrieb  zu  regelmäßigen  weiteren  Reisen  mit
Pferd  und  Magen  veranlaßt  wurden,  ließen  sich  bekanntlich  in  jener  Zeit  zur  Beförderung  von
Briefen  und  sonstigen  Sachen  gerne  in  Anspruch  nehmen.
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        2.  Zur  Geschichte  des  Kölner  Postwesens.

419

27«

städtische  Botenanstalt  kennzeichnen  deutlich  die  Unsicherheit  der  damaligen  postalischen
Einrichtungen.  Trotzdem  waren  die  Verbindungen  weitreichende  und  regelmäßige.  Einer
„General-Kölnischen  Postordinanz"  aus  der  Mitte  des  17.  Jahrhunderts  ist  zu
entnehmen,  daß  das  Kaiserliche  Postamt  in  der  Brückenstraße  sowie  das  städtische
Botenamt  auf  dem  Leumarktc  an  bestimmten  Tagen  nach  allen  Richtungen,  auch  im
Verkehre  mit  dem  Auslande,  Briefe  beförderten;  daneben  geschah  dies  noch  von
besonderen  Boten,  die  zumeist  im  Dienste  anderer  Städte  standen  und  den  Verkehr
mit  diesen  vermittelten,  wobei  die  Absender  die  Briese  zu  gewissen  Zeiten  der  Woche
in  der  betreffenden  Botenherberge  abliefern  mußten.  Übrigens  dauerten  die  Zwistigkeiten
der  Kaiserlichen  Post  und  des  städtischen  Botenamts  untereinander  fort,  und  dieser
Intereffenstreit  wurde  vermehrt  und  erweitert  dadurch,  daß  im  Jahre  1687  auch  das
Kurfürstlich-Brandenburgische  Postwesen  zunächst  durch  Errichtung  einer  regelmäßigen
Personen-  und  Paketfuhrgelegenheit  zwischen  Kleve  und  Köln  in  unserer  Stadt
auftrat  und  sich  mit  Genehmigung  des  städtischen  Rates  und  des  Kölner  Kurfürsten
schließlich  auch  als  Preußische  Post  dauernd  zu  behaupten  wußte,  obwohl  anfangs  von
anderer  beteiligter  Seite,  ja  selbst  vom  Kaiser  gegen  diesen  Wettbewerb  Einspruch
erhoben  wurde.  Zu  der  Kurbrandenburgischen  Post  traten  dann  weiter  auch  noch
einzelne,  von  Kurpfalz  und  Kurköln  konzessionierte  Landkutschen  zur  Beförderung  von
Personen  und  Paketen  zwischen  Köln  und  den  Nachbarstädtcn.  Im  Jahre  1709
erhielt  das  Kaiserliche  Postamt  zum  erstenmale  dadurch  eine  feste  Stätte,  daß  von
Taxisscher  Seite  der  alte  Äürther  Los  in  der  Glockengüsse  erworben  wurde,  der  mit
kurzer  Unterbrechung  während  der  französischen  Zeit  bis  zum  Jahre  1893  Sitz  der
Kölner  Postverwaltung  geblieben  ist.  Zu  dieser  Postanstalt  trat  im  Jahre  1751  das
bisherige  städtische  Amt  in  der  Börse  auf  dem  Lcumarkt  als  Zweigstelle  hinzu,  nachdem ­
  der  Rat  der  Stadt  seine  eigene  Botenanstalt  gegen  eine  jährliche  Abgabe  an  die
Taxissche  Verwaltung  abgetreten  und  damit  den:  jahrhundertelangen  Streite  zwischen
den  beiden  Verwaltungen  ein  Ende  gemacht  hatte.  Auf  die  Entwickelung  des  Kölner
Postwcsens  konnte  dieser  Schritt  nur  wohltätig  einwirken;  der  Verkehr  ließ  sich  nunmehr ­
  freier  und  selbständiger  ausgestalten,  und  als  im  Jahre  1794  „der  Römisch
Kaiserlichen  Majestät  Erb-General-Reichs-Oberpostamt  zu  Köln"  durch  das  Einrücken
der  Franzosen  ein  Ende  fand,  war  dasselbe  eines  der  bedeutendsten  Anstalten  der
Taxisschen  Verwaltung,  hatte  auch  die  Stellung  einer  vorgesetzten  Behörde  gegenüber
einem  Teile  der  Postämter  auf  dem  linken  Rheinufer.
Nach  Beseitigung  der  Franzosenherrschaft  (1814)  ging  die  Kölner  Post  zunächst
für  kurze  Zeit  noch  einmal  an  die  Taxissche  Verwaltung  über,  bis  dann  im  Jahre  1816
der  Preußische  Staat  seine  Tätigkeit  begann,  der  schon  längst,  wie  andere  deutsche
Staaten,  nicht  nur  das  Postregal,  d.  h.  das  Recht,  ausschließlich  Posten  anzulegen
und  zu  unterhalten,  für  sich  in  Anspruch  nahm,  sondern  auch  den  Postzwang  eingeführt ­
  hatte,  nach  welchem  die  regelmäßige  Beförderung  von  Personen,  Briefen  und
Paketen  ihm  allein  vorbehalten  war  (jetzt  auf  Briefe  und  politische  Zeitungen  beschränkt,
nach  näherer  Bestimmung  des  Reichsgesetzes  über  das  Postwcsen).  Die  musterhafte
Organisation  der  Preußischen  Verwaltung  brachte  auch  unserer  Stadt  neue  Vorteile.
Die  auswärtigen  postalischen  Verbindungen  wurden  alsbald  wesentlich  verbessert  und
erweitert,  aber  auch  im  örtlichen  Verkehr  bedeutende  Erleichterungen  eingeführt.  Im
Jahre  1824  ging  man  mit  der  Aufstellung  von  Briefkasten  vor,  die  allerdings  erst
seit  1850,  nach  Einführung  der  Freimarken,  größere  praktische  Bedeutung  gewannen.
Gegenwärtig  beträgt  ihre  Zahl  in  Köln  450.  Auch  das  Briefbestellungswesen  in  der
Stadt  nahm  eine  geordnetere  Gestalt  an,  während  den  umliegenden  Wohnplätzcn,
deren  Bevölkerung  bis  dahin  auf  das  Abholen  der  Sendungen  am  Kölner  Postamte
angewiesen  war,  die  Anstellung  von  Landbriefträgern  eine  große  Erleichterung  brachte.  Die
Einrichtung  öffentlicher  Verkaufsstellen  für  Postwertzeichen  begann  in  Köln  im  Jahre  1872.
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        420

Fünfter  Teil.  Verkehrswesen.  II.  Postwesen.

3.  Die  Preußische  Post  in  der  Napoleonischen  Zeit.
Von  Heinrich  v.  Stephan.
Stephan,  Geschichte  der  preußischen  post  von  ihrem  Ursprünge  bis  aus  die  Gegenwart.
Berlin,  Verlag  der  Königlichen  Geheimen  Bber-Bofbuchdruckerei  (R.  Decker),  $59.  5.  575  ff.
Bei  der  Störung  der  inneren  und  der  Umwälzung  der  äußeren  Staatsverhältnisse
in  der  Napoleonischen  Zeit  hatte,  wie  Hardenberg  schreibt,  unter  allen  Staatsanstalten
das  Postwcsen  mit  am  meisten  gelitten.  Der  ganze  Zusammenhang  der  Postverbindungen, ­
  welcher  sich  auf  der  Grundlage  der  historischen  Staatsterritorienbildung  und
der  eigentümlichen  Entwickelung  der  internattonalen  Verkehrsbeziehungen  ini  Laufe  der
Zeit  gebildet  hatte,  war  schonungslos  zerrissen  worden.  Unnatürliche  Verbindungen,
den  Interessen  des  Volkes  ftemd  und  lediglich  den  selbstsüchttgen  Zwecken  seiner  Unterdrücker ­
  dienend,  waren  an  dessen  Stelle  getreten.  Deutschland  war  mit  einer  Anzahl
von  Territorial-Posttnstttuten  überschwemmt  worden,  bei  denen  in  Verwaltung  und
Betrieb,  in  Spedition  und  Taxe,  in  Sprache  und  Gesetzgebung  die  größte  Verschiedenheit
herrschte.  Die  vielen  blutigen  Kriege  hatten  den  Verkehr  gelähmt,  die  Bande  der
Ordnung  und  Disziplin  erschüttert,  die  Straßen  verwüstet,  die  Sicherheit  der  Posten
gefährdet  und  das  Postfuhrwesen  auf  vielen  Routen  fast  gänzlich  ruiniert.  In
Preußen  hatte  besonders  nach  dem  Tilsiter  Frieden  der  übermütige  und  treulose  Sieger
durch  eine  Bedrückung  ohnegleichen  die  weitere  Entwickelung  auch  dieses  Staatsinstttutes
  gelähmt  und  seine  Kräfte  fast  gebrochen.  Aber  wie  sah  es  erst  in  den
Ländern  jenseits  der  Elbe  aus,  wo  die  Fremdlinge  einige  Jahre  das  Scepter  der
Herrschaft  ausschließlich  geführt  hatten!  Anerschwingliche  Taxen  hatten  den  Postverkehr
völlig  darnieder  gedrückt  und  Defraudationen  aller  Art  im  Volksbewußtscin  förmlich
legittmiert,  die  Einnahmen  waren  bei  weitem  unter  die  Hälfte  gesunken,  die  Fahrposten ­
  infolge  einer  für  die  deutschen  Verhältnisse  gar  nicht  passenden  Postgesetzgebung
gänzlich  zerrüttet  und  vernachlässigt,  die  Verbindungen  mangelhaft,  die  postalischen
Beziehungen  mit  den  Nachbarstaaten  (namentlich  zwischen  Westfalen  und  Berg)  in
unglaublicher  Verwirrung,  die  Beamten  —  zum  Teil  französische  Abenteurer  —
unmoralisch  und  untüchtig  oder,  sofern  es  Deutsche  waren,  unzufrieden  und  ihrem
Berufe  unter  solcher  Regierung  abgeneigt.  Dabei  im  Publikum  nicht  allein  kein  Vertrauen, ­
  sondem  ein  allgemeines  tiefbegründetes  Mißtrauen  gegen  die  Postanstalt,  deren
schamlose  Verletzungen  des  Briefgeheimnisses  den  deutschen  Geist  empörte!
Das  waren  die  Zustände,  welche  die  folgende  Zeit  vorfand.  Wahrlich,  ihre
Aufgabe  war  nicht  klein.  Aber  die  neu  angebrochene  Ära  bot  auch  mächtige  Hilfsmittel ­
  zu  deren  erfolgreicher  Lösung  dar.
Die  Freiheit  des  Gedankens  und  des  Verkehrs,  die  großen  Erfindungen  und
Verbesserungen  unserer  mechanischen  Hilfsmittel,  die  Macht  der  Assoziation  und  des
Kredits,  die  allseitige  Entwickelung  der  materiellen  und  intellektuellen  Elemente  der
Gesellschaft,  die  lebensvolle  Tätigkeit  einer  auf  der  Höhe  der  Zeit  stehenden  Staatsverwaltung, ­
  endlich  die  Annäherung  der  Nationen  und  die  liberale  Auffassung  der
völkerrechtlichen  Verhältnisse  bewirkten,  daß  das  Posttnstitut  sich  aus  feinem  Verfall
bald  emporraffte  und  in  der  neuesten  Zeit  rücksichtlich  der  Vervollkommnung  seiner
inneren  und  äußeren  Beziehungen  Fortschritte  machte,  die  die  vollkommensten  Resultate
aller  früheren  Epochen  bei  weitem  überflügeln.
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        4.  Leinrich  t&amp;gt;.  Stephan  als  Begründer  des  Weltpostvereins.

421

4.  Heinrich  v.  Stephan  als  Begründer  des  Weltpostvereins.
Bon  den  Ältesten  der  Kaufmannschaft  von  Berlin.
veredarius,  Das  Buch  von  der  Weltpost.  3.  Aufl.  Berlin,  tserm.  I.  Meidinger,  ^8^4.
5.  354—355.
Die  Ältesten  der  Kaufmannschaft  von  Berlin  richteten  gelegentlich  dcS  10  jährigen
Bestehens  des  am  9.  Oktober  1874  gegründeten  Weltpostvereins  an  den  früheren
Staatssekretär  des  Reichspostamts  Or.  Heinrich  Stephan  die  folgende  Adresse:
„Zehn  Jahre  sind  in  diesem  Monat  verflossen,  seitdem  hauptsächlich  unter  Eurer
Exzellenz  einsichtsvollem  und  energischem  Antrieb  zu  Bern  der  Vertrag  über  die
Gründung  des  „Allgemeinen  Postvereins"  zum  Abschluß  kam,  der  sich  in  den  nächstfolgenden ­
  vier  Jahren  zu  einem  Weltpostverein  auf  Grund  eines  Vertrages  von
33  Postverwaltungen  entwickelte.  Dann  weiter  sich  ausbreitend,  die  Ausbildung  des
Postwesens  in  allen  Ländern  fördernd  und  beftuchtend,  billige  und  einheitliche  Portosätze ­
  für  die  zwischen  den  Postgebicten  zum  Austausch  gelangenden  Briefe,  Postkarten,
Geschäftspapiere,  Drucksachen,  Warenproben  herbeiführend,  den  internationalen  Päckereiaustausch
  erleichternd,  hat  diese  großartige  Institution  allmählich  fast  alle  Kulturgebietc
der  ganzen  Erde  umfaßt.  Leute  gehören  dem  Weltpostverein  gegen  50  Länder  und
zahlreiche  europäische  Kolonien  in  den  fernsten  Weltteilen  mit  einer  Gesamtbevölkerung
von  über  800  Millionen  Seelen  an?)  Es  gibt  kaum  noch  ein  zivilisationsfähiges
Land,  das  sich  der  großen  moralischen  Eroberung  des  Weltpostvereins  entziehen  könnte.
Staunend  und  bewundernd  sehen  wir  das  mächtige  Getriebe  des  Weltpostvereins,
die  mit  jedem  Jahre  wachsenden  Milliarden  der  beförderten  Briefe,  Posckarten,  Zeitungsnummern, ­
  die  wachsenden  Millionen  von  Wertbriefen,  Postanweisungen,  Postauftragsbriefen, ­
  Nachnahmesendungen,  Wertüberweisungen,  die  rasch  zunehmenden  Millionenzahlen ­
  von  Pakctsendungen  mit  und  ohne  Wertangabe.  Die  Progression  der  Ziffern
der  den  Postanstalten  übergebenen  Sendungen  von  Jahr  zu  Jahr  im  Weltpostvereinsgebiete ­
  ist  eine  der  merkwürdigsten  Erscheinungen  im  abgelaufenen  Jahrzehnt  und  führt
den  evidenten  Beweis,  wie  fruchtbar  und  folgenreich,  sowohl  in  wirtschaftlicher  als  in
moralischer  Beziehung,  sich  der  großartige  Plan  gestaltet  und  erwiesen  hat,  dessen  Ausführung ­
  wir  vor  allem  Eurer  Exzellenz  Voraussicht,  Beharrlichkeit  und  organisatorischem
Talent  verdanken.
Eurer  Exzellenz  unablässiges  Bemühen,  die  Einrichtungen  im  Postwesen  möglichst
vollkommen,  die  Dienste  der  Post  so  wohlfeil  wie  möglich  zu  machen,  gereicht  zu  einem
nicht  zu  ermessenden  Segen  für  alle  wechselseitigen  Beziehungen  der  zivilisierten  Völker,
für  die  Annäherung  und  Verständigung  der  Gedanken  und  Gesinnungen,  für  den
gegenseitigen  Austausch  der  Bedürfnisse,  für  die  Äebung  der  intellektuellen  und
moralischen  Bildung,  für  die  Llmwandlung  feindlicher  in  freundliche  Stimmungen  der
Nationen.
Den  Menschen  der  Gegenwart  ist  nicht  gegeben,  alle  segensreichen  Folgen  in
der  fernen  Zukunft  zu  ermessen,  aber  die  Erfahrungen  weniger  Jahre  gestatten  uns  die
Folgerung,  daß  die  von  Ihnen  kühn  betretene  und  allen  Völkern  eröffnete  Bahn  au
Früchten  für  den  geistigen  und  materiellen  Verkehr  der  Menschheit  eine  reich  gesegnete
sein  wird.
"1  Ende  *904  gehörten  dem  Weltpostvereine  66  Staaten  und  Länder  mit  einer  Gesamtbevölkerung ­
  von  U20  245209  Seelen  an.  (Gütige  Mitteilung  des  öureau  international  äe  I'lünlon
postale  universelle  zu  Bern).  —  G.  ITT.
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        422

Fünfter  Teil.  Verkehrswesen.  III.  Eisenbahnwesen.

Entsprossen  der  in  Kämpfen  und  heißen  Schlachten  errungenen  Einheit  des
deutschen  Vaterlandes,  hat  die  von  Ihnen  gepflegte  und  dann  mit  so  vielen  schönen
Erfolgen  verwirklichte  Idee  des  Weltpostvereins  auch  das  deutsche  Volk  aus  engeren
Kreisen  der  Betrachtung,  Beurteilung  und  Wirksamkeit  hinausführen  helfen  auf  einen
umfassenderen  Standpunkt,  und  wenn  wir  jetzt  von  Jahr  zu  Jahr  unsern  Gewerbeund
  Landelsftand  bemüht  sehen,  seinen  Blick  zu  schärfen  für  die  Gelegenheiten  und
Bedürfnisse  des  näheren  und  ferneren  Auslandes,  so  ist  nicht  zu  zweifeln,  daß  der
vom  Weltpostverein  angebahnte  und  so  vielfach  erleichterte  Verkehr  mächtig  auf  die
Erweiterung  der  Anschauungen  und  der  Anternehmungen  eingewirkt  hat.
Eure  Exzellenz  wollen  uns  daher  gestatten,  im  Rückblick  auf  Ihre  Bemühungen
und  Erfolge  in  den  verflossenen  zehn  Jahren  Ihnen  den  Dank  und  den  aufrichtigsten
Glückwunsch  des  hiesigen  Pandels-  und  Gewerbestandes  für  das  darzubringen,  was
auch  Berlins  Pandel  und  Industrie  Ihren  Anstrengungen  zur  Vervollkommnung  des
Weltpostvereins  verdanken.
Möge  das  großartigste  internationale  Werk  des  verflossenen  Jahrzehnts  sich  nocklange
  der  fördernden  Land  seines  ersten  Begründers  und  unermüdlichen  Pflegers
erfreuen".

III.  Eisenbahnwesen.

1.  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Eisenbahnen.
Von  Friedrich  List.
List,  Brief  an  Joseph  v.  Baader.  [829.  In:  Friedrich  Lifts  gesammelte  Schriften,  herausgegeben ­
  von  ^äusser.  Teil.  Stuttgart  und  Tübingen,  3.  G.  Cotta,  (850.  5.  \67—tsg.
Wer  möchte  zwischen  Kanälen  und  Eisenbahnen  noch  eine  Vergleichung  anstellen?
Jetzt  kann  nur  noch  die  Frage  aufgeworfen  werden,  was  schneller,  sicherer  und  dem
Landel  überhaupt  ersprießlicher  sei,  Seetransport  oder  Landtransport;  und  diese  Frage
wird  zugunsten  des  letzteren  entschieden  werden  müssen.
Anschaffungs-  und  Llnterhaltungskosten  des  Schiffes,  Unterhalt  rind  Löhnung  der
Mannschaft  und  Geldbetrag  der  Seegefahr  übersteigen  weit  die  Zölle  und  Frachtkosten
auf  der  Eisenbahn;  ein  Schiff  legt  im  Durchschnitt  in  24  Stunden  50—70  englische
Meilen  zurück,  ein  Eisenbahnwagen  vermittelst  Ablösung  das  doppelte  und  dreifache.
Das  Schiff  ist  ein  Spiel  von  Wind  und  Wellen,  der  Eisenbahnwagen  kann  die
Minute  seiner  Ankunft  voraus  bestimmen.  Schiffe  werden  oft  lange  hingehalten,  bis
ihre  Ladung  vollständig  ist,  ein  Eisenbahntransport  kann  mit  der  geringsten  Ladung
abgehen;  Schiffe  können  unterwegs  keinen  Teil  der  Ladung  abgeben  und  wiederergänzen, ­
  der  Eisenbahnwagen  kann  dies  längs  der  ganzen  Strecke,  die  er  zurücklegt.
Die  vollständige  Eisenbahn  wird  es  deni  Kaufmann  auf  den,  festen  Lande  möglich
machen,  seine  Waren  init  derselben  Präzision  lind  Schnelligkeit  zu  beziehen  und  zu
versenden,  womit  er  jetzt  seinen  Briefverkehr  treibt.
Welcher  herrliche  Sieg  des  menschlichen  Geistes  über  die  Materie!  Welches
unübersehbare  Feld  ist  dadurch  hellsehenden,  kräftigen  und  wohlwollenden  Regierern
der  Völker  eröffnet,  tote  Kräfte  der  Natur  zuin  Leben  zu  rufen  und  Wohlfahrt  und
Leben,  Geistesenttvicklung  und  Tätigkeit  um  sich  her  zu  verbreiten!
        <pb n="434" />
        2.  Staats--  oder  Privatbahnsystem?

423

New  Port  brennt  die  Steinkohlen  von  New  Castle;  die  ältesten  Läufer  von
Albany  sind  mit  holländischen  Backsteinen  erbaut;  der  Philadelphier  läßt  sich  zuweilen
die  im  niedersächsischen  Sande  gewachsene  Kartoffel  wohlschmccken;  in  Savannah
erheben  sich  Gebäude  und  Denkmäler  von  Steinen,  die  an  der  nördlichen  Grenze  von
Neu--England  gebrochen  worden  sind;  der  Müller  in  Pennsylvanien  mahlt  mit  Steinen,
die  über  3000  Meilen  weit  Herkommen;  in  England  ißt  man  Äpfel  aus  der  Jersey,
und  während  ich  dieses  schreibe,  lösche  ich  den  Durst  mit  italienischen  Limonen,  die
mich  wahrscheinlich  nicht  so  hoch  kommen  als  Sie  die  Ihrigen,  obschon  Sie  dem  Platz,
wo  sie  gewachsen,  ungefähr  3000  Meilen  näher  sind  als  ich.  Äuch  trinke  ich  wohlfeileren ­
  Bordeaux  als  Sie.
Nun  bedenke  man,  wie  unermeßlich  die  Produktionskräfte  von  ganz  Deutschland
gesteigert  würden,  wenn  eine  der  Seefracht  an  Wohlfeilheit  und  Schnelligkeit  gleichkommende ­
  Landfracht  stattfände.  Alle  mittel-  und  norddeutschen  Länder  würden  sich  an
einen  regelmäßigen  Genuß  der  ordinären  Rhein-  und  Frankenweine  gewöhnen;  es
würde  mehr  Wein  in  der  Traube  dahin  geführt  als  jetzt  im  Faß  oder  in  der  Bouteille.
Essen  wir  doch  hier  Trauben  aus  Spanien  und  Portugal  zu  billigen  Preisen.
Regensburger  Bier  käme  in  Lamburg  nicht  teurer  zu  stehen  als  gegenwärtig  in
Nürnberg.  .Hamburg  und  Bremen  würden  bayerisches  Brod  effen,  die  Feinschmecker
in  München  frische  Austern  und  Seekrebse.  Wie  würden  nur  allein  die  Fischereien
jener  Seeplätze  sich  heben,  wenn  aller  Tran,  alle  gesalzenen  und  getrockneten  Fische,
die  jetzt  von  Lolland  den  Rhein  heraufkommen,  von  dort  bezogen  würden.  Vermittelst
Eisenbahnen  könnte  die  lothringische  und  rheinprenßische  Steinkohle  und  das  Lolz  aus
den  Gebirgen  so  wohlfeil  ins  Rheintal  geschafft  werden,  daß  man  nicht  mehr  nöüg
hätte,  einen  bedeutenden  Teil  des  besten  Bodens  zur  Lolzpsianzung  zu  verwenden.
Der  Larz,  das  Fichtelgebirge,  das  Erz-  und  Riesengebirge  würden  ihre  Erzeugnisse
nach  allen  Gegenden  aufs  wohlfeilste  versenden  und  die  Getränke  und  Getreidefrüchtc
der  fruchtbaren  Gegenden  entgegennehmen.
Bei  einer  Fracht,  die  gestatten  würde,  Quadersteine  hundert  Stunden  weit  zu
verführen,  könnte  dem  entferntesten  Dorf  in  Bayern  der  Donautorf  zu  den  wohlfeilsten
Preisen  zugeführt  werden.  Aus  den  entferntesten  Waldungen  könnte  eine  Klafter
Lolz  nach  den  großen  Städten  für  2—3  fl.  gebracht  werden.  Man  vergleiche  nur
die  Lolzpreise  längs  des  Mains.  Im  Obermainkreis,  wo  das  Lolz  am  wohlfeilsten  ist,
werden  die  Preise  nicht  über  3  fl.  stehen,  bei  Würzburg  wohl  nicht  unter  15  fl.  Das
beliebte  Lolzflößen  vernichtet  auch  dort  die  Lälfte  der  Brennkraft  unbedenklich,  nachdem
die  Staatssorgfalt  den  lieben  wilden  Wald  (wie  Rotteck  dieses  undankbare  Staatspflegekind ­
  nennt)  fünfzig  lange  Jahre  hindurch  gehegt,  gepflegt  und  so  wohlbedachtsam
als  kunstgerecht  niedergeschlagen  hat.

2.  Staats-  oder  Privatbahnsystem?
Von  Emil  Sax.
Sax,  Transport-  und  Rommunikationswesen.  Handbuch  der  politischen  Dkonomie.
Herausgegeben  von  v.  Schönberg.  4.  2lufl.  Bd.  Tübingen,  H.  Laupp.  ;8Y6.  5.  6*9—623.
Die  Gründe,  die  für  und  gegen  das  Staats-  oder  Privatbahttsystem  angeführt
werden  können,  betteffen  die  folgenden  Punkte:
!.  Die  Bildung  des  Bahnnetzes  und  Wahl  der  einzelnen  Linien.
Die  Privatbahnen  leisten  in  dieser  Beziehung  nach  Ansicht  ihrer  Gegner  durchaus
Unbefriedigendes.  Sic  wählen  in  der  Regel,  namentlich  im  Beginne  des  Eisenbahn-
        <pb n="435" />
        424  Fünfter  Teil.  Verkehrswesen.  III.  Eisenbahnwesen.

bans,  nur  die  besten  oder  am  leichtesten  zu  bauenden  Linien  aus,  während  die
unrentablen  Linien  ungebaut  bleiben  oder  später  dem  Staate  zur  Last  fallen.  Dies
ergebe  auch  ein  zersplittertes  Netz,  mit  seinen  ungünstigen  Folgen  für  das  Land  wie
für  die  Verwaltung  der  Bahnen  selbst.  Der  Staatsbahnbau  verbürge  demgegenüber
eine  vollständige  und  systematische  Netzesbildung,  zumal  die  Überschüsse  der  guten,
ertragreichen  Linien  die  Ausfälle  der  minder  rentablen  oder  Defizit-Linien,  wenn  in  der
Land  des  Staats  vereint,  decken.
Dieser  Einwand  gegen  Privatbahnen  trifft  ersichtlich  nur  bei  einem  mangelhaften
Konzessionswcsen  zu,  wenn  planmäßige  Konzessionierung  und  die  angemessene  Kombination ­
  der  Laupt-  und  Nebenlinien  in  je  ein  einheitliches  konzesfioniertes  Netz
versäumt  wird.  Übrigens  hat  der  Staat  auch  andere  Mittel,  die  Überschüsse  der
großen  Lauptlinien  dem  Bau  der  schwachen  Nebenlinien  beim  Privatbahnsystem
gleichfalls  zuzuwenden:  Ausbedingung  eines  Anteils  am  Reinerträge  oder  entsprechende
Spezialbesteuerung  der  rentierenden  Hauptbahnen,  um  dadurch  die  Mittel  zur  Subventionierung ­
  der  Nebenbahnen  zu  erlangen.
Dem  Staatsbahnsystem  schreiben  andererseits  seine  Gegner  ebenfalls  seine  ungünstige ­
  Seite  in  bezug  auf  den  vorliegenden  Punkt  zu.  Da  bei  Feststellung  des
Netzes  seitens  der  Regierung  und  resp.  Volksvertretung  andere  Momente  mitentscheiden,
z.  B.  Rücksicht  auf  die  Staatsfinanzen  oder  politische  Rücksichten,  wie  mechanischgleichmäßige ­
  Bedachtnahine  auf  alle  Landesteile,  um  keine  Klage  wegen  Zurücksetzung
hervorzurufen,  oder  Erfüllung  von  Anforderungen  anläßlich  der  Wahlen  rc.,  so  entsteht
die  Gefahr,  das  Bahnnetz  entweder  zu  wenig  zu  entwickeln  oder  es  übermäßig  auszudehnen. ­
  Obschon  für  beide  Fälle  Erfahrungen  vorliegen  (auch  in  Deutschland),  so
ist  doch  auch  hierin  kein  dem  Staatsbahnwesen  notwendig  anklebender  Mangel  zu
erblicken.  Eine  weise  Verwaltung  kann  denselben  vermeiden.
2.  Zeitliche  Entwicklung  des  Bahnnetzes.  Der  Privatbahnbau  hänge
weit  mehr  als  der  Staatsbahnbau  von  der  jeweiligen  Lage  des  Geldmarkts  ab  und
komme  in  größerem  Auffange  nur  periodisch  in  Spekulationszeiten  in  Gang,  wie  die
verschiedenen  Eisenbahnmanien  beweisen.  Daher  entwickle  sich  das  Privatnetz  nur
sprungweise;  bald  stocke  der  Bau,  selbst  guter  Strecken,  bald  werden  durch  den  Einfluß
von  Privatintcrcssen  unwichtige  Routen  vorzeitig  gebaut,  bald  zeige  sich  eine  wahre
Bauwut  mit  der  für  die  Volkswirtschaft  so  schädlichen  Folge  der  plötzlichen  Deplazierung
  großer  Kapitalien,  die  überdies  zum  Teile  schlecht  angelegt  würden.  Der
Staat  könne  den  Bau  viel  gleichmäßiger  im  Gang  halten.
Auch  diese  Fehler  lassen  sich  beim  Privatbahnsystem  verhindern:  durch  planmäßige, ­
  wohlgeleitete  Konzessionierung,  welche  je  nach  Ümständen  anregt  oder  zurückhält
und  sich  Privatinteressen  nicht  zugänglich  erweist.  Die  tatsächlichen  Vorkommnisse  der
Eisenbahngeschichte,  aus  welchen  obiger  Einwurf  abgeleitet  ist,  wirken  zudem  als  gute
Lehren  für  die  Zukunft,  und  die  unleugbare  größere  Abhängigkeit  der  Privatbahnen
von  den  Wechselfällen  des  Geldmarkts  und  der  Spekulation  (die  auch  nur  im
allgemeinen  und  nicht  bezüglich  großer  wohlfundierter  Gesellschaften  gilt)  ist  kein
ausschlaggebender  Amstand;  nichts  hindert  übrigens  den  Staat,  den  Privatbahnen
eventuell  zeitweilig  durch  Intervention  mit  seinem  Kredite  zu  Äilfe  zu  kommen.
3.  Kapitalbeschaffung.  Bezüglich  dieser  wird  gegen  Privatbahnen  zweierlei
angeführt.  Einerseits,  daß  dieselbe  zu  unlautcrn  Börsenmanövcrn  und  zur  Nährung
der  Agiotage  Gelegenheit  gebe,  deren  Quelle  man  durch  das  Staatsbahnsystem  verstopfe.
Jedermann  wird  die  bezüglichen  Ausschreitungen,  die  im  Laufe  der  Eisenbahngeschichte
in  verschiedenen  Ländern  vorkamen,  verurteilen,  allein  cs  dürfte  schwer  sein,  dem  Staate
die  Fähigkeit  abzusprechen,  auch  anderweitige  Vorbeugungsmaßregelit  (entsprechendes
Aktiengeseh,  Staatsaufsicht)  zu  treffen,  welche  wenigstens  bis  zu  einem  in  menschlichen
Dingen  unvermeidbaren  Vollkommenheitsfehler  wirksam  werden.  Daß  die  Titres  der
        <pb n="436" />
        2.  Staats-  oder  Privatbahnsystem?

425

bestehenden  Privatbahnen  der  Spekulation  ein  Material  bieten,  wird  nur  derjenige  als
Argument  betrachten,  welcher  die  Spekulation  prinzipiell  verwirft;  es  berühren  übrigens
die  Kursschwankungen  der  bei  einem  guten  Konzessionssysteme  wohlfundierten  Eifenbahnpapiere
  den  ernsten  Kapitalisten  wenig,  und  dieselben  sind  im  Entgegenhalte  zu  den  so
zahlreichen  Konjunkturen,  welche  Staatspapiere  betreffen,  im  großen  Durchschnitte
sehr  wenig  Staaten  ausgenommen  —  kaum  als  wesentlich  belangreicher  zu  erweisen.
Andererseits  glaubt  man  zuweilen  die  Kapitalbeschaffung  von  seiten  des  Staats
als  eine  günstigere  bezeichnen  zu  können.  Dies  trifft  jedoch  allgemein  nicht  zu,  vielmehr
ist  hier  alles  relativ.  Gegenüber  einem  Staate  mit  zerrütteten  Finanzen  kann  die
Verzinsung  von  Prioritätsobligationen  und  Aktien  aus  den  eigenen  Erträgen  der
Bahnen  größere  Sicherheit  bieten,  und  Privatbahnen,  von  welchen  das  feststeht  oder
angenommen  wird,  werden  da  folglich  zu  einem  niedrigeren  Zinsfüße  Kapitalien  beschaffen
als  dem  gleichzeitigen  des  Staatskredits.  Bei  Staaten  von  ausgezeichneten  Finanzverhältnissen ­
  wird  das  Amgekehrte  der  Fall  sein;  hier  werden  Staatspapiere,  wenigstens
in  der  Regel,  einen  besseren  Kurs  erzielen  als  gleichverzinslichc  Bahneffekten  von
augenblicklich  gleicher  Sicherheit.  Auch  bietet  die  Staatsgarantie  von  Privatbahnen,
indem  sie  das  Risiko  bei  denselben  äußersten  Falles  jenem  des  Kredits  an  den
garantierenden  Staat  gleichstellt,  das  Mittel,  den  Kurs  der  Eiscnbahncffckten  mindestens
auf  das  gleiche  Niveau  mit  dem  der  Staatspapiere  zu  stellen.  So  liegt  zuletzt  eine
quaestio  facti  vor,  welche  bei  Zerrüttung  der  Staatsfinanzen  wegen  erheblich  günstigerer
Kapitalbeschaffung  durch  Privatgesellschaften  sogar  zur  Wahl  des  Privatbahnwesens
zwingen  kann.
4.  Kosten  und  Beschaffenheit  der  Anlage  und  der  Betriebsleistungen. ­
  Für  die  Jugendzeit  des  Eisenbahnwesens  wird  in  dem  Punkte  den
Privatbahnen  zufolge  des  ganzen  Charakters  privater  Anternehmungstätigkeit  im  Gegensatze ­
  zu  schwerer  beweglichen,  bureaukratischen  staatlichen  Administrationen  wohl  eine
gewisse  Überlegenheit  nicht  abzusprechen  sein;  ein  Moment,  das  gegenwärtig  bei  der
vorgeschrittenen  Ausbildung  der  Bau-  und  Betriebstechnik,  der  allgemeinen  Vertrautheit
mit  der  Natur  des  Eisenbahnwesens  und  den  eingetretenen  Reformen  in  der  Staatsverwaltung ­
  natürlich  nicht  mehr  von  entscheidender  Bedeutung  ist.
Die  zuweilen  gehörte  Ansicht,  daß  Privatbahnen  (um  des  schnöden  Gewinns
wegen)  unsolider  bauen  und  betreiben,  also  namentlich  an  Sicherheit  den  Staatsbahnen ­
  nachstehen,  setzt  mangelhafte  polizeiliche  Regelung  und  mangelnde  Pflichterfüllung ­
  der  Aufsichtsorgane  voraus,  hat  folglich  nichts  mit  dem  Systeme  an  sich  zu
tun.  Dasselbe  gilt  von  unlauterer  Erhöhung  der  Anlagckosten  durch  ungebührliche
Zwischengewinne  bei  einzelnen  Privatbahnen.
Weitverbreitet  ist  die  Meinung,  daß  insbesondere  die  Kosten  des  Betriebs
sich  bei  Staatsbahnen  wegen  der  einheitlichen  Verwaltung  großer  geschlossener  Netze
niedriger  stellen  als  bei  den  zahlreichen  kleineren  Privatbahnen.  Dies  trifft  wieder  nur
bei  uneinsichtig  gehandhabtem  Konzessionswesen,  bei  Zersplitterung  des  Netzes  in  eine
Menge  von  Privatverwaltungen,  zu.  Wenn  man  geglaubt  hat,  die  diversen  Abmachungen ­
  über  direkte  Verkehre,  wechselseittge  Benützung  von  Betriebsmitteln  rc.,
Konferenzen  über  Fahrpläne  und  Verbände,  Abrechnungen  gemeinsamer  Einnahmen,
Ersähe  u.  dgl.  erhöhen  die  Kosten  des  Privatbahnbetriebs  in  beträchtlichem  Maße,  so
ist  das  übertrieben,  denn  es  müssen  nahezu  die  nämlichen  Arbeiten  bei  einer  Mehrheit
von  Staatsbahndirektionen  (wenngleich  äußerlich  weniger  sichtbar)  Platz  greifen,  wenn
genaue  Rechnung  geführt  werden  soll.
Die  Organisation  der  Staatsbahnverwaltung,  insbesondere  in  einem  großen  Staate,
kann  auch  unökonomisch  und  sachlich  mangelhaft  sein.
Hinsichtlich  des  Maßes  und  der  Qualität  der  Transportleistungeu  neigen
im  ganzen  Privatbahnen  zu  größerer  Sparsamkeit,  Staatsbahnen  zu  größerer  Will-
        <pb n="437" />
        426  Fünfter  Teil.  Verkehrswesen.  III.  Eisenbahnwesen.
fährigkeit  gegenüber  Wünschen  des  Publikums.  Von  Ausartungen  in  beiden  Richtungen
abgesehen  —  da  sich  solche  verhindern  lassen  —  ist  es  Ansichtssache,  welchem  Momente
man  mehr  Gewicht  beimißt.  Schließlich  rühmt  man  bezüglich  der  Betriebseinrichtungen
dem  Staatsbahnsystem  die  Einheitlichkeit  und  Gleichmäßigkeit  und  sagt  dem  Privatbahnwesen ­
  Buntscheckigkeit  nach.  Es  frägt  sich  nur,  ob  die  Gefahr  unökonomischer
Schablonisierung  oder  übertriebener  Individualisierung  das  Bedenklichere  ist.
5.  Tarifwesen.  Was  soeben  von  dem  Betriebe  bemerkt  wurde,  findet  speziell
betreffs  der  Transportpreise  Anwendung.  Was  in  dieser  Linsicht  falsche  Linienkonkurrenz ­
  und  verkehrte  Netzesbildung  (Zersplitterung)  tatsächlich  an  schädlichen  Folgen
mit  sich  gebracht  haben,  ist  nicht  gegen  das  Privatbahnwesen  in  richtiger  Gestaltung  zu
verwerten.  Die  sicherlich  stets  vorhandene  größere  Kompliziertheit  der  Tarife  unter  dem
Privatbahnsystem  wird  in  ihrer  Bedeutung  für  die  Geschäftswelt  häufig  sehr  übertrieben: ­
  Unifikation  und  Stabilität  des  Tarifwcsens  unter  Staatsbahnverwaltung  kann
nach  der  entgegengesetzten  Richtung  ebenso  antiökonomisch  werden,  wenn  sie  einförmige
Schablone  und  Durchschnittsbehandlung  an  Stelle  ersprießlicher  Anpassung  der  Tarifsätze ­
  an  die  Erfordernisse  des  einzelnen  Falles  und  des  lokalen  Wirtschaftslebens  setzt.
Die  Forderung,  es  dürfe  nicht  der  Willkür  von  Privatgesellschaften  anheimgegeben ­
  sein,  welche  Frachtpreise  festgesetzt  werden,  ist  gewiß  begründet,  aber  es  bedarf
zur  Erfüllung  derselben  nicht  unbedingt  der  Eigenverwaltung  des  Staats;  auch  bei
delegierter  Verwaltung  läßt  sich  den  Unternehmern  diejenige  Beschränkung  in  der  Tarifbestimnmng
  auferlegen,  also  diejenige  Jngerenz  der  Staatsregierung  auf  letztere  statuieren,
welche  die  volkswirtschaftlichen  Gesamtinteressen  erheischen.  Es  ist  somit,  was  die  Löhe
der  Tarife  betrifft,  bei  richtig  gehandhabter  Verwaltung  von  Befolgung  des  „rein
gewerblichen  Standpunkts"  auch  seitens  der  Privatbahnen  keine  Rede.  Richtig  ist,
daß  beim  Staatsbahnsystem  der  Regierung  eine  beliebige  Regelung  des  Tariswescns
freisteht.  Sie  erlangt  dadurch  ein  überaus  machtvolles  Mittel,  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse ­
  des  Landes  zu  beeinflussen,  und  es  ist  erklärlich,  daß  sich  Strömungen  geltend
inachen  können,  welche  aus  diesem  Gesichtspunkte  das  Staatsbahnsystem  namentlich  als
Instrument  der  Handelspolitik  fordern.  Ist  ein  im  Weltverkehr  belangreicher  Staat
einmal  in  dieser  Richtung  (mit  künstlicher  Hemmung  des  Imports  und  Förderung  des
Exports)  vorgegangen,  dann  mag  es  für  andere  Staaten  unvermeidlich  erscheinen,  den
Kampf  mit  der  gleichen  Waffe  aufzunehmen.  Ob  diese  Seite  im  Endergebnisse,  die
welttvirtschaftliche  Entwicklung  ins  Auge  gefaßt,  als  ein  Vorzug  des  Staatsbahnwesens
gerühmt  zu  werden  verdient,  darüber  sind  die  Ansichten  wohl  mit  Recht  sehr  geteilt,
aber  für  konkrete  Zeitläufte  kann  der  Amstand  für  die  Wahl  des  Eiscnbahnsystems  —
ähnlich  wie  die  Wahl  des  Schutzzollsystems  —  tatsächlich  der  ausschlaggebende  werden.
Die  Befürchtung  liegt  schließlich  beim  Staatsbahnsystem  nahe,  daß  bei  finanzieller
Bedrängnis  in  Erhöhung  der  Tarifsätze  eine  Einnahme  für  den  Staatsschatz  gesucht
werden  könnte.  Dem  läßt  sich  indes  wohl  einigermaßen  durch  gesetzliche  Kautclen  vorbeugen. ­
  Eher  scheint  die  Gefahr  vorhanden,  daß  mit  der  Herabsetzung  der  Tarife
unter  dem  Drucke  politischer  Einflüsse  (z.  B.  Agitationen  einflußreicher  Intercssenkreise,
welchen  die  Regierung  oder  die  Deputierten  nachgeben  müssen.  Popularitätsgründe)
hie  und  da  zu  weit  gegangen  werde.  Lxempln  sunt  ockiosg.
6.  Die  politische  (inkl.  sozialpolitische)  Seite  der  Frage.  Der  Zusammenhang ­
  der  Wirtschaft  mit  den  übrigen  Seiten  des  sozialen  Lebens  kann  schließlich  diesem
außerwirtschaftlichcn  Momeitte  einen  Anteil,  mitunter  vielleicht  sogar  den  hervorragendsten, ­
  an  der  Entscheidung  verleihen.  So  kann  dieselbe  unter  den  konkreten
politischen  Amständen  in  dem  einen  Lande  für,  in  dem  anderen  gegen  Staatsbahnen
ausfallen,  weil  in  jenem  es  sich  um  entsprechende  Stärkung  des  Einflusses  der  Regierung
handelt  oder  von  einer  solchen  Besorgnisse  nicht  gehegt  werden,  während  in  dem  andern
        <pb n="438" />
        3.  Verwaltung  und  Betrieb  der  Eisenbahnen.

427

Lande  gerade  das  Entgegengesetzte  eintritt.  Auch  politische  Schattenseiten  des  Konzessionswesens ­
  sind  nicht  zu  verkennen.
Der  spezifisch-sozialpolitische  Standpunkt,  welcher  das  Nichtaufkommenlassen  großer
mächtiger  Erwerbsgesellschaften  (deren  Macht  übrigens  durch  die  staatliche  Regulierung
beschränkt  ist),  die  bewußte  „Einengung  des  Gebiets  privatwirtschaftlicher  Spekulatton"
und  die  „Vermehrung  des  öffentlichen  gegenüber  dem  privaten  Eigentum"  anstrebt,  ist
erklärlicherweise  für  diejenigen,  welche  denselben  etwa  teilen,  gleichfalls  ein  in  die
Wagschale  fallendes  Motiv  für  das  Staatsbahnsystem.

3.  Verwaltung  und  Betrieb  der  Eisenbahnen.
Von  Alfred  von  der  Leyen.
von  der  Leye»,  Lisenbahnpolitik.  In:  Handwörterbuch  der  Staatswissenschaften,  herausgegeben ­
  von  Lonrad,  Elster,  kexis,  koening.  2.  Aufl.  5.  Bd.  Jena,  «8ustav  Mischer,  tstvo.
b.  555—556.
Die  Verwaltung  und  der  Betrieb  der  Eisenbahnen  erfolgt  unter  dem  Staatsbahnsystem ­
  durch  staatliche  Behörden,  Staatsbeamte  und  Arbeiter,  bei  den  Privatbahnen ­
  durch  die  Organe  der  Gesellschaft.  Die  Beamten  müssen  zur  Wahrnehmung
ihrer  Geschäfte  befähigt  sein.  Auch  die  Privatbahnen  dürfen  nur  solche  Betriebsbeamte ­
  anstellen,  die  ihre  Befähigung  nachgewiesen  haben,  und  so  weit  ist  ihre  Anstellung
von  der  Genehmigung  der  Regierung  abhängig  zu  machen.  Bei  Einführung  des
Staatsbahnsystems  hat  man  cs  vielfach  für  bedenklich  erachtet,  daß  die  Zahl  der  Staatsbeamten ­
  vermehrt  und  der  politische  Einfluß  der  Regierung  zu  sehr  verstärkt  werde.
Wenn  dies  in  der  Tat  ein  Bedenken  gegen  das  Staatsbahnsystem  wäre,  so  erscheint
cs  noch  viel  bedenklicher,  daß  die  großen  Privatbahnen  durch  ihr  Beamtenpersonal
gegen  den  Staat  wirken  können;  denn  die  meist  nur  auf  Zeit  angestellten  Privatbahnbeamten ­
  sind  viel  abhängiger  als  die  lebenslänglich  auf  Grund  gesetzlicher  Vorschriften
angestellten  Staatsbeamten.
Die  Verwaltung  ist  so  zu  führen,  daß  allen  berechtigten  Bedürfnissen  des
Personen-  und  Güterverkehrs  Genüge  geleistet  wird.  hiernach  ist  der  Zugverkehr  einzurichten, ­
  sind  die  Fahrpläne  aufzustellen,  die  Preise  im  Personen-  und  Güterverkehr
zu  bemessen.  Am  dieser  Aufgabe  zu  genügen,  wird  die  Eisenbahn  mit  dem  öffentlichen
Leben,  mit  Pandel  und  Verkehr  tunlichst  Fühlung  halten  müssen,  die  Äußerungen  der
Presse  zu  beachten,  Beschwerden  schnell  und  sorgfältig  zu  prüfen  haben.
Ein  besonders  wichtiger  Zweig  der  Eisenbahnvcrwaltung  sind  die  Tarife  für
Personen-  und  Güterbeförderung.  Die  Pauptgrundsähe  der  Eisenbahntarifpolitik ­
  gehen  dahin,  daß  den  Eisenbahnen  völlige  Freiheit  bei  Bemessung  der  Beförderungspreise ­
  nicht  gegeben  werden  darf.  Sie  würde  grobe  Mißbräuche  zur  Folge  haben,
insbesondere  der  persönlichen  Begünstigung  des  einen  auf  Kosten  und  zum  Schaden
des  andern  Vorschub  leisten.  Der  oberste  Grundsatz  der  Tarifpolitik  wird  also  sein
müssen,  die  Öffentlichkeit  und  die  gleichmäßige  Geltung  der  Tarife  für  jedermann ­
  sicherzustellen,  einerlei,  welches  Eisenbahnsystem  das  herrschende  ist;  ferner  eine
möglichste  Einfachheit,  Übersichtlichkeit  und  Stetigkeit  der  Tarife  zu  erstreben.  Sinter
dem  Staatsbahnsystem  ist  die  Feststellung  der  Tarife  Sache  der  Regierung,  die  sich
indessen  zwcckmäßigerweisc  des  Beirats  wirtschaftlicher  Sachverständiger  bedienen  wird.
Auch  den  Privatbahncn  gegenüber  muß  sich  die  Regierung  das  Recht  vorbehalten.
        <pb n="439" />
        428  Fünfter  Teil.  Verkehrswesen.  III.  Eisenbahnwesen.

die  Tarife  zu  genehmigen  und  die  Gewährung  von  geheimen  Tarifbegünstigungen  bei
Strafe  zu  untersagen.  Die  Lauptgrundsähe  des  Eisenbahntarifwesens  können  durch
Gesetz  festgestellt  werden,  während  es  sich  empfiehlt,  der  Verwaltung  insbesondere  bei
Feststellung  der  Preise,  der  Güterklassifikation  usw.  tunlichste  Freiheit  zu  belassen  und
ihr  die  Möglichkeit  zu  gewähren,  den  Bedürfnissen  von  Lande!  und  Verkehr  stets  zu
folgen.*)
Die  Eisenbahnfinanzpolitik  ist  eine  verschiedene  bei  Staatsbahnen  und  Privatbahnen. ­
  Die  Staatsbahnen  sind  gleich  den  übrigen  staatlichen  Erwerbsanstalten  zu
behandeln,  d.  h.  die  Überschüsse  über  die  Ausgaben  fließen  den&amp;gt;  Staate  zu,  etwaige
Mindererträgc  sind  aus  anderen  Staatsmitteln  zu  decken,  die  Einnahmen  und  Ausgaben ­
  der  Eisenbahnverwaltung  sind  in  den  Staatshaushalt  aufzunehmen  (Eisenbahnetat).
Die  Eisenbahnverwaltung  wird  dahin  zu  streben  haben,  daß  die  Einnahmen  der  Eisenbahnen ­
  mindestens  hinreichen,  um  die  Betriebsausgaben  zu  decken  und  das  Anlagekapital ­
  zu  verzinsen.  Es  wird  tunlichst  zu  vermeiden  sein,  daß  die  sonstigen  Staatseinnahmen ­
  zur  Verzinsung  des  Anlagekapitals  der  Eisenbahnen  oder  gar  zur  Deckung
der  Betriebsausgaben  mit  herangezogen  werden  müssen.  Ob  die  Verwendung  von
Überschüssen  über  die  Betriebsausgaben  und  Zinsen  des  Anlagekapitals  zu  allgemeinen
Staatszwecken  oder  zu  besonderen  Zwecken  der  Eisenbahn  (Tilgung  der  Eisenbahnkapitalschuld, ­
  Bau  neuer  Eisenbahnen,  Bildung  besonderer  Reservefonds  u.  dgl.)  oder
teils  zu  dem  einen,  teils  zu  dem  anderen  Zwecke  zu  erfolgen  hat,  hängt  wesentlich
von  der  allgemeinen  Finanzlage  des  Staates  ab.  Jedenfalls  empfiehlt  sich,  daß  ein
erheblicher  Teil  dieser  Überschüsse  ausschließlich  den  Zwecken  der  Eisenbahn  dient.
Werden  die  Überschüsse  guter  Jahre  zurückgelegt,  so  können  sie  zur  Ausgleichung  von
Mindererträgen  schlechter  Jahre  verwendet  werden,  was  u.  a.  auch  die  nützliche  Folge
hat,  daß  die  Schwankungen  in  den  Einnahmen  und  Ausgaben  der  Eisenbahnen  sich
in  dem  Staatshaushalt  weniger  fühlbar  machen.  Eine  gesetzliche  Regelung  dieser
Frage  ist  zuerst  versucht  in  dem  Gesetze  vom  4.  Mai  1843  für  die  Verwaltung  der
Eisenbahnen  im  Königreich  Lannover,  sodann  in  den  preußischen  Gesetzen  vom  27.  März
1882  betreffend  die  Verwendung  der  Zahresüberschüsse  der  Verwaltung  der  Eisenbahnangelegenheiten
  und  vom  3.  Mai  1903  betreffend  Bildung  eines  Ausgleichsfonds  für
die  Eisenbahnverwaltung,  im  §  8  des  schweizerischen  Gesetzes  vom  15.  Oktober  1897
betreffend  den  Erwerb  der  Eisenbahnen  usw.  und  dem  Württembergischen  Gesetze  vom
29.  Juli  1899  betreffend  die  Einrichtung  eines  Reservefonds  der  Staatseisenbahnen.
Zn  den  übrigen  Ländern,  in  denen  Staatsbahnen  bestehen,  wird  von  Fall  zu  Fall  im
Staatshaushalt  über  die  Überschüsse  der  Eisenbahnen  Bestimmung  getroffen.
Die  Finanzverwaltung  der  Privatbahnen  ist  vom  Staate  zu  beaufsichtigen.  Soweit
der  Staat  die  Privatbahnen  unterstützt  hat,  ist  es  feine  Aufgabe,  dafür  zu  sorgen,
daß  seine  Beihilfen  verzinst,  getilgt  und  zurückgezahlt  werden.  Zu  diesem  Zweck  sind
die  Eisenbahnen  zu  verpflichten,  dem  Staate  Rechnung  abzulegen,  Voranschläge  über
Einnahmen  und  Ausgaben  zu  unterbreiten  und  auf  Verlangen  abzuändern.  Der  Staat
wird  unter  Ümständen,  um  sich  seine  Rechte  zu  sichern,  selbst  die  Verwaltung  der
Bahnen  zu  übernehmen  haben.  Die  großen  Kapitalien,  die  in  Eisenbahnen  angelegt
sind,  und  die  wichtige  Stellung,  die  die  Eisenbahnen  im  öffentlichen  Leben  einnehmen,
bedingen  es  ferner,  daß  sie  durch  Gesetz  oder  durch  ihre  Konzessionen  gezwungen  werden
zur  Rücklage  von  Reserve-  und  Erneuerungsfonds,  und  daß  auch  bei  der  Bemessung
der  Dividende  dem  Staate  eine  Mitwirkung  zusteht.  Zn  den  Eisenbahnkonzessionen
vieler  Staaten  findet  sich  die  Besttmmung,  daß,  wenn  die  Dividende  einen  gewissen

")  Uber  Liseubahntarifivesen  vgl.  aus  neuerer  Zeit  z.  L.  Walter  Lotz,  verkebrsentwickluug
  ui  Deutschland.  (800—1900.  Sechs  volkstümliche  Vorträge.  Leipzig,  B.  &amp;lt;8.  Tenbuer,  (900.
5.  98—99.  —  G.  m.
        <pb n="440" />
        4.  Die  Ansänge  des  Eisenbahnwesens  in  Deutschland.

429

Prozentsatz  des  Anlagekapitals  (meist  10  %)  überschreitet,  die  Eisenbahnen  zur  Lerabsetzung
  ihrer  Tarife  verpflichtet  sind.  Der  Zweck  dieser  Besümmung,  die  übrigens,
soviel  bekannt,  niemals  praktisch  geworden  ist,  geht  dahin,  den  Verkehr  gegen  eine
ungemessene  Ausbeutung  durch  die  Eisenbahnen  sicherzustellen.  Die  Eisenbahnen  aller
Länder  haben  bisher  stets  Mittel  und  Wege  zur  Amgehung  dieser  Bestimmung
geftmden,  die  denn  auch  jetzt  nicht  mehr  in  die  Konzessionen  aufgenommen  zu  werden  pflegt.

4.  Die  Anfänge  des  Eisenbahnwesens  in  Deutschland.
Von  Gustav  Cohn.
Lohn,  Nationalökonomie  des  kjandels  und  des  Verkehrswesens.  Stuttgart,  Friedrich  Luke,
*898.  5.  872—879.
Zm  März  1825  weist  der  hochverdiente  Industrielle  Fritz  Larkort  auf  die
englischen  Eisenbahnen  hin  und  empfiehlt  ihre  Nachahmung;  die  Zeitschrift  „Lermann"
enthält  einen  Artikel  von  seiner  Land  über  die  „Eisenbahnen  (Railroads)",  welcher  über
die  englischen  Projekte  berichtet.  Die  Eisenbahnen  werden  manche  Revolution  in  der
Landelswelt  hervorbringen,  heißt  es  darin,  und  zum  Schlüsse  „möge  auch  im  Vaterlande ­
  bald  die  Zeit  kommen,  wo  der  Triumphwagen  des  Gewerbefleißes  mit  rauchenden
Kolossen  bespannt  ist  und  dem  Gemeinsinne  die  Wege  bahnt".  Im  Sommer  1826
wurde  in  Elberfeld  eine  kleine  Probebahn  aufgestellt.  Die  Folge  war  das  Projekt
einer  Kohleneisenbahn  von  Leisingen  an  der  Ruhr  nach  dem  Wuppertal.  Aber  es
erhob  sich  alsbald  Widerspruch,  weil  die  Kohlenfuhrleute  durch  Eisenbahnen  zu  sehr
geschädigt  werden  würden,  weil  ein  Ausfall  an  Chausseegeld  eintreten  würde  rc.  Mehrere
vermeintlich  gefährdete  Kohlengrubenbesitzer  remonstrierten  bei  der  Staatsregierung  gegen
dieses  schädliche  Unternehmen,  noch  ehe  das  Gesuch  um  Konzession  eingereicht  war.
Dieses  wurde  dann  in  der  Tat  abschlägig  beschieden  (31.  Oktober  1826).  Dann  folgte
1827  Larkorts  Denkschrift  über  die  Vorteile  der  Eisenbahnanlage  für  den  Freiherrn
v.  Stein,  welcher  sich  der  Sache  warm  annahm.
Am  dieselbe  Zeit  ist  die  Denkschrift  des  Regierungsrats  Krüger  in  Minden  versaßt, ­
  behufs  einer  Eisenbahn  von  der  Weser  zum  Rheine,  die  Preußen  von  Lolland
unabhängig  und  Bremen  zum  Lauptseehafcn  für  Rheinland-Westfalen  machen  sollte.
Sie  wurde  dem  Finanzminister  v.  Motz  vorgelegt,  der  zuvor  bereits  die  Entsendung
von  zwei  jungen  Technikern  (1826/27)  nach  England  veranlaßt  hatte,  auch  durch  eine
Reise  von  Schinkel  und  Beuth  nach  England  (1826)  auf  die  Eisenbahnen  aufmerksam
geworden  war.  In  dem  Lauptverwaltungsbericht  für  die  Jahre  1825—1827  vom
30.  Mai  1828  an  den  König  empfiehlt  Motz  den  Bau  einer  Eisenbahn  von  Minden
nach  Lippstadt,  um  „eine  ganz  neue  Richtung  für  den  Verkehr  von  Bremen  nach  dem
westlichen  und  südlichen  Deutschland  innerhalb  der  eigenen  Grenzen  der  preußischen
Staaten  hervorzurufen."
Jetzt  entstanden  mehrere  Projette.  Der  erste  wirkliche  Erfolg  war  die  auf
Larkorts  Veranlassung  1828  gebildete  Aktiengesellschaft  Steele-Vohwinkel  für  Pferdebahnbetrieb, ­
  die  1830  vollendet  wurde  und  1831  von  dem  damaligen  Generalgouverneur
der  Rheinlande,  Prinz  Wilhelm,  den  Namen  erhielt.  Die  Eröffnung  der  Liverpool-Manchester-Bahn
  gab  neuen  Antrieb.  Beim  Zusammenttitt  des  3.  Westfälischen
Landtages  (Dezember  1830)  reichte  Larkort  einen  ausführlichen  Antrag  auf  Verbindung
der  Weser  mit  der  Lippe  ein,  als  ständisches  Anternehmen  mit  staatlicher  Unterstützung
oder  auch  als  rein  staatliches  Anternehmen.  Der  Landtag  sprach  sich  dafür  aus  und
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        430  Fünfter  Teil.  Verkehrswesen.  III.  Eisenbahnwesen.
ernannte  eine  Deputation  zur  Ausführung  des  Planes.  Der  Landtagsabschied  der
Regierung  erfolgte  erst  am  22.  Juli  1832  und  versprach  Vorarbeiten  für  den  Fall,
daß  „eine  Aktiengesellschaft  den  Bau  auf  Privatkosten  übernehme,  wozu  der  Staat
durch  Übernahme  von  Aktien  eine  angemessene  Beihilfe  gewähren  würde."  Mehr
könnte  nicht  zugesagt  werden,  „da  das  jetzige  Kommunikationsbedürfnis  durch  die
vorhandene  Chaussee  gesichert  sei,  die  künftige  kommerzielle  Wichtigkeit  der  Anlage  auf
unsicheren  Voraussetzungen  beruhe  k.“  Durch  die  Schrift  „Die  Eisenbahn  von
Minden  nach  Köln"  (März  1833)  suchte  Äarkort  auf  den  Gemeinsinn  der  Privaten
zu  wirken,  aber  mit  geringem  Erfolge.  Für  die  Teilstrecke  Kemnade—Elberfeld  gelang
es,  die  Minister  des  Innern  und  der  Finanzen  zu  interessieren,  welche  Staatsbau  auf
Grund  einer  Staatsanleihe  im  Ministerratc  befürworteten,  aber  hier  von  der  Mehrheit
überstimmt  wurden,  welche  auf  die  Kgl.  Verordnung  vom  17.  Januar  1820  hinwies,
wonach  Staatsanleihen  nur  „zur  Förderung  des  allgemeinen  Besten"  aufgenommen
werden  dürften.
Da  der  Westfälische  Landtag  auch  in  seiner  Session  1833/1834  die  Eisenbahnverbindung ­
  von  der  Weser  zum  Rheine  betrieb,  erwirkte  er  einen  günstigeren,  aber
zunächst  nur  in  allgemeinen  Zusagen  sich  haltenden  Landtagsabschied  (30.  Dezember  1834).
Erst  das  Jahr  1835  brachte  Erfolge.  Fast  gleichzeitig,  da  im  Mai  1835  für  die
Leipzig—Dresdener  Bahn  das  Aktienkapital  gezeichnet  war,  traten  am  19.  Juni  1835
in  Elberfeld  43  angesehene  Männer  zusammen,  die  sich  zur  Übernahme  von  Aktien
für  die  Bahnstrecken  Elberfeld—Düsseldorf  und  Elberfeld—Witten  „als  Sektion  der
Rhein-Weser-Bahn"  verpflichteten.  Die  erstere  Strecke  wurde,  nachdem  Stephcnson
sie  begutachtet  hatte,  alsbald  in  Angriff  genommen,  die  Teilstrecke  bis  Erkrath  am
20.  Dezember  1838,  die  ganze  Bahn  am  3.  September  1841  eröffnet.  Die  Strecke
Elberfeld—Witten  kam  nicht  zu  stände.  Erst  einer  späteren,  der  1843  gegründeten
Köln-Mindener  Gesellschaft,  bei  welcher  der  Staat  ein  Siebentel  der  Aktien  zeichnete,
gelang  die  Durchführung  des  ganzen  Planes,  von  dem  jene  Linie  einen  Teil  bilden
sollte,  aber  nunmehr  über  Lamm  —  Dortmund  —  Duisburg—Düsseldorf  nach  Köln
(1845—1847  vollendet).
Der  erste  handgreifliche  Erfolg  des  deutschen  Eisenbahnwesens  fällt  ebenfalls  in
das  Jahr  1835.  Am  7.  Dezember  1835  wurde  die  erste  deutsche  Eisenbahn  mit
Dampfbetrieb  zwischen  Nürnberg  und  Fürth  eröffnet.  Nachdem  dort  seit  1814
(durch  den  Techniker  I.  v.  Baader)  eine  Pferdebahnverbindung  angeregt  worden,  war
es  im  Jahre  1832  ein  Bürger  Nürnbergs,  Joh.  Scharrer,  der  (durch  preußische
Techniker  veranlaßt)  in  der  Bürgerschaft  der  beiden  beteiligten  Städte  den  Plan  zur
Durchführung  brachte.
Die  vorhin  erwähnte  Begründung  der  Leipzig-Dresdencr  Bahn  ist  das  Werk
desjenigen  Mannes,  welchem  einer  der  ersten  Plätze  in  der  Geschichte  des  deutschen
Eisenbahnwesens  gebührt,  —  Friedrich  Lifts.  Von  den  Vereinigten  Staaten
zurückgekehrt,  hatte  er  die  dort  gewonnenen  Eindrücke  mit  prophcttscher  Begeisterung  in
Deutschland  mitgeteilt  und  agitatorisch  verbreitet.  Zunächst  stieß  er  auf  Unglauben  der
entscheidenden  Kreise,  bis  seine  Niederlassung  in  Leipzig  und  seine  Schrift  (1833)
„Über  ein  sächsisches  Eisenbahnsystem  als  Grundlage  eines  allgemeinen  deutschen
Eisenbahnsystems,  insbesondere  über  die  Anlage  einer  Eisenbahn  von  Leipzig  nach
Dresden"  den  Grund  zu  der  Bahn  Leipzig—Dresden  legte,  indem  eine  Reihe
angesehener  Leipziger  Bürger  dafür  gewonnen  wurde.  Mit  denen  vereint  brachte  List
es  dahin,  daß  am  14.  Mai  1835  mit  einem  Schlage  das  ganze  Attienkapital  von
2  Millionen  Talern  gezeichnet  wurde.  Die  Eröffnung  der  Bahn  erfolgte  am
7.  April  1839.  List  hatte  sie  bereits  in  seinem  Prospekt  als  „großes  Nationalunternehmen" ­
  bezeichnet,  das  sich  als  „Anfang  und  Mittelpunkt  eines  allgemeinen
deutschen  Eisenbahnsystems"  empfehle.
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        4,  Die  Ansänge  des  Eisenbahnwesens  in  Deutschland.

431

Der  Einfluß  dieses  Erfolges  übertrug  sich  nach  Magdeburg.  An  jenem  Tage
der  glänzenden  Aktienzeichnung,  14.  Mai  1835,  reichte  der  Oberbürgermeister  Franckc
in  Magdeburg  sein  Gesuch  um  Zulassung  der  Bahn  Magdeburg  —  Leipzig  bei
der  Staatsregicrung  ein.  Zugleich  trat  List  in  Berlin  auf  und  bewarb  sich  am
21.  Mai  1835  durch  zwei  Immcdiatvorstellungen  um  die  Konzession  für  eine  Eisenbahn
von  Hamburg  nach  Berlin,  Magdeburg  und  Leipzig.  Er  teilte  darin  mit,
daß  er  bereits  Schritte  getan  habe  sin  Verbindung  mit  Cotta  in  Stuttgart),  um  eine
Konzession  von  Basel  nach  Mannheim  zu  erhalten.  Indessen  Lifts  Bewerbung,
obwohl  er  sich  eine  Reihe  angesehener  Bankhäuser  zugesellt,  scheiterte.  Am
14.  Februar  1836  wurde  durch  Königliche  Kabinetsordre  an  Franckc  und  Konsorten  die
Konzession  erteilt.  Am  13.  August  1836  wurde  das  Aktienkapital,  2,3  Millionen  Taler,
mehr  als  doppelt  (5  Millionen)  gezeichnet;  am  13.  November  1837  wurde  das  Kgl.
Statut  für  die  Bahn  verliehen.  Am  18.  August  1846  war  die  ganze  Strecke  vollendet.
Schon  für  das  Jahr  1840  gelangte  eine  Dividende  von  4°/o  zur  Verteilung,  die  für
1841  auf  5,  für  1842  auf  7,  für  1843  und  folgende  Jahre  auf  10  °/ 0  stieg.
Im  Frühjahr  1837  beauftragte  die  Preußische  Regierung  eine  Kommission  von
höheren  Beamten  mit  der  Vorbereitung  eines  Gesetzes  über  die  Eisenbahnen.  Am
3.  November  1838  wurde  ein  solches  Gesetz  erlassen  und  gilt  heute  noch  als  Grundlage ­
  der  Preußischen  Eisenbahngesetzgebung.  Das  Gesetz  ist  nur  auf  Aktienunternehmungen
  berechnet,  vorbehaltlich  öffentlicher  Beihilfe  im  einzelnen.  Bis  zum
November  1842  waren  auf  diese  Weise  zehn  Bahnen  entweder  vollendet  oder  in  ihrer
Ausführung  sichergestellt.  Es  waren  dies  die  Berlin—Potsdamer  (30.  Oktober  1839),
die  Düsseldorf—Elberfeldcr  (3.  September  1841),  die  Berlin—Anhalt—Köthener
(10.  September  1841),  Magdeburg  —  Leipziger  (18.  August  1840),  Rheinische
(15.  Oktober  1843);  die  Berlin—Stettiner  (konzessioniert  12.  Oktober  1840),  Berlin
Frankfurter  (konzessioniert  15.  Mai  1841),  Magdeburg—Halberstädter  (konzessioniert
14.  Januar  1842),  Bonn—Köln  (konzessioniert  11.  Februar  1841),  Oberschlesische
Eisenbahn  (konzessioniert  2.  August  1841).  Bei  der  Berlin—Anhalter  und  Berlin
Stettiner  leistete  der  Staat  Hilfe  durch  Aktienzeichnung  oder  Zinsgarantie.  Eingreifender ­
  beteiligte  sich  der  Staat  seit  1842,  indem  er  ein  Netz  notwendiger  Linien
von  zusammen  220  Meilen  plante  und,  gestützt  auf  seine  günstige  Finanzlage,  dessen
Bau  durch  Zinsgarantie  beförderte  (Rhein—Weser,  Thüringer  Bahn,  Ostbahn,
Frankfurt  -Breslau,  Fortsetzung  der  Oberschlesischcn  Eisenbahn,  Posen  Preußen
Schlesien).
In  anderen  deutschen  Staaten  geht  es  noch  langsamer,  sei  es,  daß  die  treibende
Kraft  des  industriellen  Geistes  fehlte,  sei  es,  daß  der  Charakter  der  Bevölkerung  und
der  Regierung  verzögernd  wirkte.  So  im  Königreich  Hannover.  Seit  1834/1835
sehte  hier  die  Regierung  Kommissionen  nieder,  damit  diese  die  an  sie  herantretenden  privaten
Anregungen  begutachteten.  Als  die  anfängliche  Ansicht  von  der  Schädlichkeit  der
Eisenbahnen  überwunden  war,  wollten  doch  Regierung  und  zumal  die  Stände  nur
Vorbereitungen  treffen,  um  den  Bau  der  Hauptlinien  an  private  Unternehmungen  zu
überlassen,  ohne  daß  solche  sich  meldeten.  Endlich,  27.  Juni  1841,  trat  die  Regierung
mit  dem  Entschluß  vor  die  Stände  unter  dem  Drucke  der  Notwendigkeit,  auf  Staatskosten ­
  Verbindungslinien  von  Osten  nach  Westen  zu  bauen,  damit  nicht  durch  die
Bahnen  der  Nachbarländer  das  Land  Hannover  brach  gelegt  werde.  Im  Januar  1842
sprachen  sich  die  Stände  zustimmend  aus.  Bis  Ende  1847  wurden  die  damals
beschlossenen  Linien  (zusammen  47  Meilen)  erbaut.
Im  Großherzogtum  Baden  wurde  5  Jahre  lang  die  Frage  der  Anlegung  einer
Eisenbahn  besprochen.  Da  trat  die  Aktiengesellschaft  zum  Bau  der  Eisenbahn  von
Straßburg  nach  Basel  auf,  und  es  wurde  die  Verlängerung  der  französischen  Bahn
bis  an  die  rheinbayrische  Grenze  in  Beratung  genommen;  als  nun  aber  eine  bayrische
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        432  Fünfter  Teil.  Verkehrswesen.,  III.  Eisenbahnwesen.
Verordnung  zur  Bildung  einer  Aktiengesellschaft  für  eine  Bahn  von  der  Rheinschanze
bis  an  die  französische  Grenze  bei  Lauterburg  aufforderte,  da  erfolgte  gleichzeitig  mit
diesem  drohenden  Ereignis  im  Jahre  1838  die  Einberufung  eines  außerordentlichen
Landtages  in  Baden.  Auf  Grund  umfassender  Vorarbeiten,  an  deren  Spitze
Friedrich  Nebenius  stand,  war  ein  Projekt  für  die  das  Land  durchziehenden  Eisenbahnen ­
  hergestellt,  welches  nach  dem  Antrage  der  Regierung  auf  Staatskosten  ausgeführt ­
  werden  sollte  und  die  Genehmigung  der  Kammern  erhielt.  Im  Mai  1843
wurde  die  Strecke  Heidelberg—Karlsruhe  eröffnet.  Die  Main-Reckar-Bahn  samt  der
Mannheim-Friedrichsfelder  Seitenbahn  wurde  am  1.  August  1846  eröffnet;  in  derselben
Zeit  Mannheim—Freiburg  und  weiter  bis  Basel.
In  Württemberg  erstattete  die  im  Jahre  1830  niedergesetzte  Kgl.  Kommission
im  Jahre  1834  ihr  Gutachten  zugunsten  einer  Eisenbahn  behufs  Verbindung  des
Neckars  mit  der  Donau  und  dem  Bodensee.  In  den  Etat  für  1836—1839  stellte
die  Regierung  „als  vorläufigen  Fonds  zur  Förderung  und  Interstützung  der  Eisenbahnunternehmungen" ­
  die  Summe  von  100000  Gulden  ein.  Die  Regierung  enthielt
sich  einer  sonstigen  Äußerung,  und  die  Finanzkommission  der  Abgeordnetenkammer  sagte
in  ihrem  Berichte  darüber,  daß  „sich  kaum  schon  werde  bestimmen  lassen,  worin  die
Förderung  und  Interstühung  der  Eisenbahnuntcrnehmungcn  durch  den  Staat  bestehen
soll".  Es  hatten  sich  in  Stuttgart  und  Ilm  Gesellschaften  zum  Bau  von  Eisenbahnen
gebildet,  sich  zu  einer  einzigen  verbunden,  dann  aber  (1838)  ausgelöst,  weil  die
erforderlichen  Baukosten  weit  über  die  ursprünglichen  Voranschläge  hinausgingen.  Am
22.  Februar  1839  erstattete  die  Regierung  den  Kammern  Bericht  über  die  Vorarbeiten. ­
  Licr  scheute  man  sich  aber  vor  den  großen  Baukosten.  Bezeichnend  ist  das
Projekt  des  Württembergischen  Ingenieurs  Karl  Etzel,  welcher,  (1839)  vom  Bau  der
Paris-Versailler  Bahn  eben  zurückgekehrt,  wegen  der  zu  hohen  Kosten  einer  Dampfbahn ­
  für  Württemberg  Pferdebahnen  empfahl.
Darüber  vergingen  mehrere  Jahre.  Am  25.  Februar  1842  drückten  in  einer
gemeinsamen  Adresse  die  beiden  Kammern  der  Regierung  das  Bedürfnis  aus,  daß
man  sich  endlich  für  oder  gegen  den  Bau  von  Eisenbahnen  in  Württemberg  aussprechen
müsse.  Darauf  legte  die  Regierung  einen  Gesetzentwurf  vor,  welcher  für  die  Finanzperiode ­
  1842—1845  die  Summe  von  3  Millionen  Gulden  verlangte.  Mit  58  gegen
26  Stimmen  bewilligte  die  Kammer  der  Abgeordneten  1843  diese  Summe,  bald  darauf
die  Kammer  der  Standesherren.  Das  Gesetz  vom  18.  April  1843  bestimmte,  daß
auf  Staatskosten  die  Laupteisenbahnen  erbaut  werden,  die  Zweigeisenbahnen  dagegen
an  private  Internehmungen  mit  staatlicher  Zinsgarantie  überlassen  werden  sollten.
Jedoch  immer  noch  scheute  man  die  Kosten  und  die  daraus  erwachsende  Schuldenlast ­
  für  den  Staat;  so  schloß  im  Jahre  1844  die  Regierung  einen  Vertrag  mit  dem
Berliner  Bankhause  F.  Mart.  Magnus,  demzufolge  dieses  den  Bau  und  Bettieb
der  Württembergischen  Eisenbahnen  übernehmen  sollte.  Zu  dem  erforderlichen  Aktienkapital
  von  42  Millionen  Gulden  sollte  der  Staat  ein  Viertel  ausbringen,  das  an  der
Rente  nur  in  zweiter  Linie  teilzunehmen  hätte.  Doch  versagte  der  König  Wilhelin
seine  Zustimmung,  um  am  Staatsbahnbau  festzuhalten.
Die  Vorarbeiten  der  Regierung  für  ein  Staatsbahnnctz  fanden  ihren  Abschluß
in  der  Vorlage  an  den  Landtag  vom  15.  Februar  1845,  die  am  2.  August  1845
angenommen  wurde.  Erst  am  29.  Juni  1850  wurde  die  (251  km  lange)  Eisenbahn
Aeilbronn—Stuttgart—Ilm—Bodensee  eröffnet.  Auch  die  Zweigbahnen  (Gesetz  vom
17.  November  1858)  wurden  dann  vom  Staate  gebaut  und  betrieben,  bis  auf  einzelne
kleine  Ausnahmen.
In  Bayern  war  die  erste  Eisenbahn  auf  deutschem  Boden  gebaut  worden,  die
kleine  Bahn  von  Nürnberg  nach  Fürth  (6  km).  Wie  diese  erste,  wurde  auch  die
folgende  (von  München  nach  Augsburg,  37  km)  durch  eine  Attiengesellschast  1837-1840
        <pb n="444" />
        5.  Die  deutsche  Eisenbahnpolitik  unter  Fürst  Bismarck.

4ZZ

erbaut.  Sie  wurde  1844  vom  Staate  erworben  und  in  staatlichen  Betrieb  genommen.
Dann  hielt  man  ein  Jahrzehnt  lang  in  Bayern  rechts  des  Rheins  ain  Staatsbahnprinzip ­
  fest.  Jedoch  bereits  1856  wieder  erscheint  ein  Aktienuntcrnehmen  (Bayerische
Ostbahnen),  welches  1875  in  das  Staatseigentum  übergeht.
Entscheidend  für  den  Übergang  zum  Staatsbahnsystem  im  Jahre  1844  war  der
Mangel  ausreichenden  Unternehmungsgeistes  für  Akticnbahnen.  Das  Schwanken  der
bayerischen  Staatsregierung  zeigt  sich  weiterhin  in  der  Rückkehr  zur  Akticnunternehmung
in  dem  Jahre,  da  der  spekulative  Aufschwung  sich  auch  aus  diesem  Gebiete  geltend  macht.
Im  Königreich  Sachsen  ist  es  abermals  ein  Aktienuntcrnehmen,  welches  Bahn
bricht.  Wie  in  Bayern  eine  kleine  Lokalbahn,  so  hier  die  erste  große  Eisenbahn  in
Deutschland,  an  welche  sich  der  Name  von  Friedrich  List  knüpft,  die  Bahn  von
Leipzig  nach  Dresden,  welche  1839  fertig  wurde.  —  Es  folgten  mehrere  Privatbahn-Unternehmungen,
  welche  indessen  erst  dadurch  zustande  kamen,  daß  die  sächsische  Regierung
sich  zur  Gewährung  zahlreicher  und  wertvoller  Vergünstigungen  entschloß,  bind  bald
zeigte  sich,  daß  trotzdem  der  private  Anlernehmungsgeist  das  Eisenbahnnetz  nicht  so
schnell  und  so  vollständig  herzustellen  vermochte,  als  die  Bedürfnisse  des  Verkehrs  es
erforderten.
Daher  genehmigte  der  Landtag  des  Jahres  1845/46  den  Bau  einer  Staatseisenbahn, ­
  der  Dresden-Bodenbacher  Linie.  Darauf  herrschte  ein  Menschenalter  lang  in
Sachsen  das  gemischte  System  von  Staatsbahnen  und  Privatbahncn,  bis  1876  mit
dem  Ankauf  der  Leipzig-Dresdener  Bahn  für  den  Staat  das  reine  Staatsbahnsystem
eingeführt  wurde.

5.  Die  deutsche  Eisenbahnpolitik  unter  Fürst  Bismarck.
Von  Karl  Lamprecht.
kainprecht,  Zur  jüngsten  deutschen  Vergangenheit.  2.  Bb.  2.  Halste.  und  2.  Ausl.
Freiburg  i.  B.,  Hermann  Heyfelder,  &amp;gt;9»».  S.  278  ff.
Am  1870  war  die  Lage  des  Eisenbahnwesens  alles  andere  als  klar.  Fürst
Bismarck  hat  einmal  den  Zustand,  noch  im  Jahre  1876,  im  Preußischen  Landtage,
drastisch  genug  geschildert.  „Wir  haben  im  Reiche  63  Eisenbahntcrritorien,  in  Preußen
40.  Jede  dieser  territorialen  Herrschaften  ist  nun  mit  den  mittelalterlichen  Gerechtsamen ­
  des  Stapclrechts,  des  Zoll-  und  Gclcitswesens  und  der  Auflagen  auf  den
Verkehr  nach  Willkür  vollständig  ausgerüstet,  selbst  mit  dem  Fehderecht".  In  der  Tat
war  die  Lage  anfangs  der  siebziger  Jahre  etwa  der  Art;  neben  den  noch  sehr  kleinen
Staatscisenbahnsystemen  bestand  eine  große  Menge  von  selbständigen,  großen  und
kleinen  Privatbahngesellschaften.  Dieser  Zustand  hatte  sich  aus  einer  ziemlich  vcrlvorrenen
  Verkehrspolitik  der  einzelnen  Bundesstaaten  im  Zeitalter  der  Entstehung  der
Eisenbahnen  und  auch  noch,  ja  vornehmlich  in  den  Jahren  etwa  1850—  1870  entivickelt.
  In  dieser  Zeit  hatte  man  in  den  meisten  Ländern,  wenn  auch  aus  sehr  verschiedenen ­
  Gründen,  eine  dem  Privatbahnsystem  günstige  Meinung  gehabt;  so  auch
in  Preußen,  wo  der  Staat  anfangs  nicht  in  der  Lage  war,  für  eigenen  Bahnbau
größere  Anleihen  aufzunehmen,  und  wo  bis  zum  Jahre  1866  wenigstens  sich  auch  noch
andere  politische  Bedenken  gegen  ein  Staatsbahnsystem  entscheidend  geltend  machten.
Die  Folge  war,  daß  man  es  jetzt  mit  einer  Fülle  verschiedener  Verwaltungen  zu  tun
hatte.  Da  aber,  wo,  wie  zumeist,  das  Privatbahnsystcm  herrschte,  kam  nun  noch  eine
nach  den  einzelnen  Ländern  sehr  abweichende  staatliche  Behandlung  der  Bahnen  hinzu;
Mol  lat,  Volkswirtschaftliches  Lesebuch.  28
        <pb n="445" />
        434  Fünfter  Teil.  Verkehrswesen.  III.  Eisenbahnwesen.

es  gab  eine  preußische,  bayerische,  hessische  Eisenbahnpolitik;  ja  die  thüringischen  Staaten
behandelten  die  wenigen  sic  damals  schon  berührenden  Linien  nach  abweichenden
Grundsätzen.
Nun  hatte  sich  spätestens  schon  nach  1866  und  1870  gezeigt,  daß  diese  Verhältnisse ­
  unter  keinen  Amständen  zu  halten  waren;  immer  stärker  und  zahlreicher  erschollen
Beschtverden  der  wirtschaftlichen  Kreise,  der  Anternehmer  wie  auch  der  Landwirte,  insbesondere ­
  über  Anübersichtlichkeit,  Lärten  und  unbegreifliche  Differenzierungen  der
Tarife;  immer  grimmiger  erörterte  die  öffentliche  Meinung  Mißbräuche,  die  angeblich
bei  der  Verleihung  von  Baurechten  vorgekommen  seien:  und  der  lange  auf  die  Probe
gestellte  Geduldsfaden  der  Naüon  riß  endlich  angesichts  der  Eindrücke  der  Gründerzeit
(1871—1873).  Darauf  wurde,  vornehmlich  gegen  die  Willkür  der  Verwaltungen  im
Tarifwesen,  im  Jahre  1873  als  eine  oberste  Aufsichts-  und  Beschwerdestelle  das  Reichseisenbahnamt ­
  begründet:  schon  begann  sich  die  unitarische  Behandlung  der  wichtigsten
Verkehrswege  in  einer  Institution  niederzuschlagen.  Aber  dies  Amt  sollte  auch  ein
allgemeines  deutsches  Eisenbahngcsetz  und  einen  allgemeinen  deutschen  Gütertarif  -
letzteren  zunächst  als  wichtigste  Forderung  des  aufstrebenden  Wirtschaftslebens  —  ausarbeiten ­
  !  Allein  bald  zeigte  sich:  das  Amt  kam  nicht  vorwärts;  seine  Wirksamkeit  blieb
zum  großen  Teile  auf  dem  Papiere,  und  namentlich  die  Staatsbahnsysteme,  welche
einzelne  Bundesstaaten  schon  besaßen,  leisteten  ihm  passiven  Widerstand.
Diese  Lage  brachte  den  Fürsten  Bismarck  schon  im  Jahre  1875  auf  den  Gedanke»,
den  unwürdigen  Zuständen  durch  Erwerbung  aller  Eisenbahnen  für  das  Reich  mit
einem  Schlage  ein  Ende  zu  machen.  And  um  die  Durchführung  dieses  Planes  zu
ermöglichen,  beschloß  er,  zunächst  den  Übergang  der  preußischen  Bahnen  an  das  Reich
vorzubereiten.  Die  Preußische  Regierung  ließ  sich  durch  ein  Gesetz  vom  Juni  1876
ermächtigen,  ihren  freilich  damals  nicht  besonders  großen  Staatsbahnbesitz  dem  Reiche
zum  Kaufe  anzubieten.  Es  war  eine  ungeheure,  ins  gewaltigste  gedachte  Maßregel;
sie  regte  die  Nation  in  ihren  Tiefen  auf,  —  auch  die  Anternehmerkreise,  die  hier  dem
großen  Staatsmann  zumeist  nicht  folgten:  denn  tvie  viele  ihrer  eigensten  Interessen
wurden  nicht  durch  die  drohende  Aufhebung  der  Privatbahnen  berührt!  Wenn  aber
der  Fürst  seinen  Plan  schließlich,  trotz  des  günstigen  Votums  des  Preußischen  Landtags,
nicht  tveiter  verfolgte,  so  waren  hierfür  nicht  die  Widerstände  in  gewissen  wirtschaftlichen
Kreisen,  sondern  politische  Eindrücke  maßgebend.  In  den  mittleren  und  kleinen  Bundesstaaten ­
  hatte  der  Reichseisenbahngedanke  die  Regierten  wie  namentlich  die  Regierungen
aufs  heftigste  erregt:  sie  fürchteten  für  ihre  Selbständigkeit.  So  hatte  der  Minister
v.  Friesen  in  Dresden  erklärt,  Sachsen  werde  seine  Stimme  sogar  gegen  den  Äbergang
der  preußischen  Bahnen  an  das  Reich  abgeben;  in  Bayern  hatte  man  die  Reservatrechte ­
  als  durch  den  Reichseisenbahnplan  verletzt  betrachtet;  und  in  Stuttgart  hatte
der  Minister  v.  Mittnacht  das  Ganze  offen  sogar  als  Absicht  einer  Änderung  der
Reichsverfassung  bezeichnet,  der  Württemberg  niemals  zustimmen  werde  und  könne.
Gegenüber  diesem  einmüügen  Widerstand  blieb  Bismarck  nichts  übrig,  als  auf
das  Reichseisenbahnprojekt  zu  verzichten.  Die  Einzelstaaten  gingen  aber  noch  weiter.
Am  sich  vor  der  Wiederkehr  des  Planes  ein  für  allemal,  wie  sie  meinten,  zu  sichern,
nahmen  sie  die  Verstaatlichung  der  Bahnen  in  ihren  Territorien  vor.  Bayern  hatte
schon  1875  die  770  Kilometer  der  Ostbahnen  in  seinen  rechtsrheinischen  Landen  gekauft,
während  die  Pfälzer  Bahnen  noch  im  Privatbesitze  blieben;  Sachsen  kaufte  1876  die
Leipzig-Dresdener  Linie;  in  Württemberg  galt  schon  das  Prinzip  der  Staatsbahnen.
Wie  aber,  wenn  nun  dieser  Gedanke  der  bundesstaatlichen  Bahnnetze  auch  in
Preußen  aufgenommen  wurde?  Mußte  dann  nicht  das  preußische  Staatsbahnnetz  sich
so  ausweiten,  daß  es  den  ganzen  norddeutschen  Verkehr  und  in  Verbindung  mit  den
Reichseiscnbahnen  in  Elsaß-Lothringen  auch  noch  einen  guten  Teil  des  mittel-  und
süddeutschen  in  seine  Herrschaft  bekam?  Dem  Reichskanzler  entging  diese  eigenartige
        <pb n="446" />
        6.  Der  heutige  Stand  der  deutschen  Eisenbahnverfassung.  435
Wendung  der  Dinge  nicht:  und  er  ergriff  jetzt  alsbald  den  Gedanken  der  Entwicklung
eines  abgeschlossenen  preußischen  Staatsbahnsystems,  dessen  Lerrschaft  dazu  benutzt
werden  sollte,  die  anderen  Staatsbahnsysteme,  wie  sie  sich  nun  abzurunden  begannen,
wenigstens  zu  einer  vernünftigen  Finanz-  und  Tarifpolitik  zu  zwingen.
Allein  ehe  er  dieses  in  seinen  nächsten  Zielen  partikularen  Weges  völlig  zog,
suchte  er  noch  ein  letztes  Mal,  vom  Februar  bis  zum  Mai  1879,  die  Sympathien  des
Bundesrates  für  ein  Neichsgesetz  zur  Regelung  des  Gtttertarifwesens,  einen  Reichseiscnbahnrat
  und  ein  Eisenbahnverwaltungsgericht  des  Reiches  zu  gewinnen.  Vergebens.
Darauf  ging  er  rücksichtslos  von  preußischer  Seite  aus  vor.  Schon  hatten
Minister,  die  sich  seinen  neuen  Anschauungen  nicht  ganz  anzubequemen  vermochten,
Eamphausen,  Achenbach,  weichen  müssen;  und  bereits  im  März  1878  hatte  der
Eisenbahnininister  Maybach,  bald  der  tatkräftige  Meister  der  preußischen  Verstaatlichung,
sein  Amt  übernommen.  Jetzt  wurde  keinen  Augenblick  mehr  gesäumt.  Im  Jahre  1875
waren  44Vs  °/o  der  Kilometcrlänge  der  damaligen  preußischen  Eisenbahnen  in  Privatverwaltung ­
  gewesen,  und  anfangs  April  1879  gehörte  mehr  als  die  Lälfte  des
preußischen  Eisenbahnnetzes  dem  Privatbahnsystem  an.  Schon  1883  auf  1884  aber
war  Preußen  im  staatlichen  Besitze  der  wichtigsten  Linien  in  allen  seinen  Provinzen,
und  bis  Ende  Februar  1885  waren  zwanzig  Vollbahnen  mit  7859  Kilometern  Schienenlänge ­
  durch  Ankauf  für  etwas  über  800  Millionen  Mark  verstaatlicht.  Schon  griffen
nunmehr  die  preußischen  Staatsbahnen  allenthalben  über  die  politischen  Grenzen  des
Staates  hinaus:  in  Wahrheit  war  Preußen  auf  dem  Wege,  sich  inindestens  alle  großen
Linien  und  damit  die  verkehrspolitische  Beherrschung  zunächst  Norddeutschlands  zu  sichern.

6.  Der  heutige  Stand  der  deutschen  Eisenbahnverfaffung.*)
Von  Walter  Lotz.
Lotz,  Verkehrsentwicklung  in  Deutschland.  ;soo—lyoo.  Sechs  volkstümliche  Vorträge.
Leipzig,  33.  &amp;lt;8.  Teubner,  1900.  5.  —H7.
Norddeutschland  wird  von  der  preußischen  Staatseisenbahnverwaltung  gegenwärtig
eisenbahnpolitisch  durchaus  beherrscht.  Die  Ausdehnung  des  preußischen  Einflusses
durch  die  1895  erfolgte  Verstaatlichung  dreier  thüringischer  Privatbahnsysteme  (Weimar-Gera,
  Saal-  und  Werrabahn)  war  der  letzte  bedeutende  Schritt  zur  Sicherung  des
bahnpolitischen  Einflusses  Preußens  über  das  gesamte  Deutschland  nördlich  des  Mains.
Weder  die  noch  bestehenden  mecklenburgischen  noch  die  oldenburgischen  Staatsbahnlinien, ­
  noch  auch  die  vereinzelten  Privatbahnsystemc  der  ostpreußischen  Südbahn  Marienburg—Mlawkaer, ­
  Lübeck—Buchener  Bahn  usw.  würden  im  stände  sein,  eine  der
preußischen  widersprechende  Eisenbahnpolitik  zu  verfolgen.  Auch  für  diejenigen  Maßnahmen, ­
  durch  welche  die  Interessen  außerpreußischer  norddeutscher  Gebiete,  Hamburgs,
Bremens,  der  thüringischen  Staaten  usw.  berührt  werden,  ist  die  Preußische  Staatsbahnverwaltung ­
  nicht  den  Volksvertretungen  dieser  Gebiete,  sondern  nur  dem  Preußischen
Landtage  Rechenschaft  schuldig.  Auch  die  Überschüsse,  welche  das  außerpreußische
Norddeutschland  den  Bahnen  Preußens  verdienen  hilft,  fließen  lediglich  der  Preußischen
Staatskasse  zu.  Für  die  norddeutschen  Gebiete  —  vielleicht  mit  Ausnahme  von
*)  Diese  Ausführungen  wurden  :90c»  veröffentlicht.  Seitdem  hat  sich  durch  Verstaatlichung
weiterer  Privatbahnsysteme  das  Netz  der  preußisch-hessischen  Gemeinschaft  vergrößert.  Außerdem
ist  1904  die  Frage  der  süd-norddeutschen  33etriebsmittelgemeinschaft  aktuell  geworden.

28*
        <pb n="447" />
        436

Fünfter  Teil.  Verkehrswesen.  III.  Eisenbahnwesen.

Mecklenburg  und  Oldenburg  —  ist  der  Erfolg  der  gegenwärtigen  Lösung  der  Verstaatlichungsfrage: ­
  weniger  Einfluß  und  weniger  Finanzvorteil,  als  wenn  das  Reichseisenbahnprokt
  verwirklicht  worden  wäre.
Ein  Ereignis  von  einer  Bedeutung,  die  kaum  überschätzt  werden  kann,  war  die
Herbeiführung  einer  Eisenbahngemeinschaft,  die  seit  dem  1.  April  1897  Preußen  und
Kessen-Darmstadt  verbindet.  In  den  gemeinschaftlichen  Betrieb  wurden  die  vormalige
hessische  Ludwigsbahn,  die  oberhessischen  Eisenbahnen  und  die  hessischen  staatlichen
Nebenbahnen  cinbczogen.  Kessen  wurde  bei  dem  Abkommen  von  Preußen  vorteilhaft
bedacht.  Indessen  der  Finanzvorteil  und  der  Einfluß  des  hessischen  Staates  wäre
vielleicht,  wenn  es  seinerzeit  zur  Verwirklichung  des  Reichseiscnbahnprojckts  gekommen
wäre,  wohl  ebensosehr  zu  wahren  gewesen.  Unwillkürlich  erinnerten  Kenner  der
Geschichte  des  Deutschen  Zollvereins  anläßlich  des  preußisch-hessischen  Eisenbahnabkommens
daran,  daß  der  allgemeinen  deutschen  Zolleinigung  zunächst  1828  eine  preußisch-hessische
Zollgcmeinschast  vorausgegangen  ist.  Man  konnte  hierzu  die  Bemerkung  fügen,  daß
das  Schwergewicht  der  preußisch-hessischen  Eisenbahngemeinschaft  innerhalb  Deutschlands
ein  viel  größeres  sein  werde  als  das  der  einst  zwischen  Preußen  und  Kessen  vollzogenen
Zolleinigung.  Manche  drücken  dies  so  aus:  Preußen  beherrscht  nunmehr  nicht  nur
ganz  Norddcutschland  in  allen  wichtigen  Durchgangslinicn,  sondern  es  erobert  sich  auch
den  Weg  zum  Einfluß  in  Südwestdeutschland.  Gleichartige  Grundsätze  der  Eisenbahnpolitik ­
  könnten  nunmehr  von  Elsaß-Lothringen  an,  woselbst  die  preußische  Tradition
eingeführt  sei,  bis  nach  Ostpreußen  in  Wirksamkeit  treten.  Jedenfalls  ist  die  Möglichkeit,
daß  die  preußisch-hessische  Gemeinschaft  Zuwachs  durch  Anschluß  anderer  bisher  unabhängiger ­
  Eiscnbahnsysteme  empfängt,  keineswegs  ausgeschlossen.
Unabhängig  sind  bisher  die  Staatseisenbahnsysteme  von  Sachsen,  Bayern,
Württemberg,  Baden,  sowie  die  pfälzischen  Privatbahnen  geblieben.  Eine  Eisenbahnpolitik ­
  jedoch,  die  im  Durchgangsverkehr  von  der  preußischen  abwiche,  kann  zurzeit
keines  dieser  Eisenbahnsystcme  durchführen.  Die  Eisenbahnrcntc,  welche  der  Landeskasse
zufließt,  ist  in  den  selbständig  gebliebenen  Staatseisenbahnsystemcn  —  besonders  in
Süddeutschland  —  erheblich  geringer,  als  wenn  das  Reichseisenbahnprojekt  durchgeführt
worden  wäre.  Der  Einfluß  der  vom  preußischen  System  unabhängigen  Staatsbahnverwaltungen ­
  ist  in  Fragen  der  Veamtenernennung  und  in  allen  Fragen  des  Binnenverkehrs ­
  —  nicht  dagegen  in  gleichem  Maße  in  Fragen  des  Fernverkehrs  —  zurzeit
größer,  als  wenn  es  zur  Verwirklichung  des  Reichseisenbahnprojekts  gekommen  wäre.
Wenn  freilich  Preußen  einmal  den  Einfluß,  den  es  von  Ostpreußen  bis  Elsaß-Lothringen
geltend  machen  kann,  zur  Ablenkung  oder  erheblichen  Erschwerung  des  auf  Süddeutschland ­
  bisher  entfallenden  Durchgangsverkehrs  benutzen  würde,  so  könnten  die
finanziellen  Grundlagen  der  Anabhängigkeit  der  süddeutschen  Staatsbahnsystemc  ernstlich
gefährdet  erscheinen.
Es  unterliegt  keinem  Zweifel,  daß  die  Frage,  ob  cs  ein  Vorteil  für  Bayern  ist,
die  pfälzischen  Privatbahnen  Ende  1904  zu  erwerben,  viel  verwickelter  geworden  ist,
seitdem  preußischer  Einfluß  die  hessischen  Durchgangswege  zwischen  dem  rechtsrheinischen
Bayern  und  der  Pfalz  beherrscht.  Würde  vollends  Württemberg  oder  Baden  dem
hessischen  Vorbild  im  Anschluß  an  Preußen  folgen,  so  würde  der  Erwerb  des
pfälzischen  Bahnnetzes  für  Bayern  nicht  eine  Mehrung,  sondern  eine  Minderung  seiner
Unabhängigkeit  in  Eisenbahnsachen  gegenüber  Preußen  bedeuten.
Wiederholt  tauchen  seit  deni  preußisch-hessischen  Eisenbahnabkommen  in  Süddeutschland ­
  Ideen  wie  zurzeit  des  preußisch-hessischen  Zollvereins  auf.  Manche  glauben,
daß  sich  eine  Verwaltungsgemeinschaft,  die  noch  mehr  süddeutsche  Staaten  als  Kessen
mit  Preußen  vereinigt,  eines  Tages  herausbilden  könne.  Andere  empfehlen  eine  engere
Vereinigung  der  süddeutschen  Eisenbahnverwaltungen  untereinander,  ein  Gedanke,  mit  dem
sich  Fürst  Kohenlohc,  als  bayerischer  Ministerpräsident,  vor  1870  eingehend  beschäftigt  hat.
        <pb n="448" />
        7.  Die  St.  Gotthardbahn.

437

Die  weitere  Entwickelung  wird  wohl  nicht  zum  mindesten  durch  die  Finanzlage
der  süddeutschen  Staaten  und  durch  den  Amstand  mitbestimmt  werden,  ob  es  Preußen
gelingt,  im  Süden  besondere  Sympathien  zu  gewinnen.  Käme  es  einmal  zu  einer
Ausdehnung  der  preußisch-hessischen  Gemeinschaft  auf  ganz  Deutschland,  so  wäre
übrigens  keineswegs  derselbe  Erfolg  wie  beim  Reichseisenbahnprojekt  erreicht.  Wäre
das  Reichsbahnprojckt  verwirklicht,  so  würden  im  Bundesrat  alle  deutschen  Regierungen,
auch  die  des  außerpreußischen  Norddeutschlands,  und  im  Reichstage  Vertreter  des
gesamten  deutschen  Volks,  auch  der  Arbeiterklasse,  der  Verwaltung  gegenüber  Einfluß
üben  können.  Würde  hingegen  die  preußisch-hessische  Eiscnbahngemeinschast  auf  das
übrige  Deutschland  ausgedehnt,  so  würden  die  vereinigten  Verwaltungen  nicht  einer
Vertretung  der  gesamtdeutschen  Interessen,  sondern  einzelnen  Landtagen  verantwortlich
sein.  In  diesem  Falle  würde  infolge  der  Aneinigkeit  der  verschiedenen  Landtage  untereinander ­
  die  Verantwortlichkeit  der  Verwaltungen  weit  weniger  klar  und  wirksam  als
bei  Durchführung  des  Reichseisenbahnprojekts  geregelt  sein.  Die  hanseaüschen  und  die
thüringischen  Regierungen  und  Antertanen  vollends  wären  viel  schlechter  als  bei
Verstaatlichung  aller  Bahnen  durch  das  Reich  gestellt.  Die  Bahnrente  fiele  nur  den
größeren  Staaten  zu,  obivohl  auch  ein  Teil  der  Äberschüsse  im  thüringischen  und
hanseatischen  Verkehre  mitverdient  wird.  Ein  Einfluß  auf  den  Gang  der  Eisenbahnpolitik
  stände  nach  wie  vor  diesen  Gebieten  nicht  zu,  obwohl  sie  durch  diese  Politik
mitbetroffen  werden.

7.  Die  St.  Gotthardbahn.
Von  Heinrich  Rüegg.
Rüegg,  Die  Wirkungen  der  St.  Gotthardbahn.  In:  Jahrbuch  für  Gesetzgebung,  verwaltung
  und  Volkswirtschaft  iin  Deutschen  Reich.  15.  Jahrgang,  kerausgegeben  von  Schmoller.
4.  bjeft.  Leipzig,  Duncker  &amp;amp;  ßumblot,  (8y(.  S.  (80—182.
Im  wirtschaftlichen  Verkehre  der  Völker  Europas  hat  der  massive  langgestreckte
Grenzwall  der  Alpen  durch  Jahrhunderte  hindurch  den  Güterumlauf  zuin  einen  Teil
ganz  verhindert,  zum  andern  Teil  in  kostspielige  und  zeitraubende  Bahnen  gezwängt.
Am  auf  der  denkbar  kürzesten  Linie  vom  cisalpinen  Europa  aus  nicht  nur  Italien,
sondern  überhaupt  das  Mittelmeer  zu  erreichen,  galt  es,  diesen  Grenzwall  an  möglichst
vielen  Punkten  zu  durchstechen,  bezw.  die  Stellen  tiefer  Einsenkung  des  Gebirges  zu
ttberschienen.  Ersteres  ist  geschehen  beim  Mont  Cenis,  letzteres  bei  Semmering  und
Brenner.  Der  Mont  Cenis  miindet  nach  dem  Westen  und  Südwesten  Europas,  der
Semmering  nach  dem  Osten  und  Nordosten,  der  Brenner  desgleichen  in  der  Hauptsache
nach  nordöstlichein  und  nur  zum  Teil  nach  dem  zentralnördlichen  Gebiete  Europas.  Es
entbehrten  das  eigentliche  Zentruni  und  der  ausgedehnte  Nordwesten  Europas  bis  vor
kurzem  einer  direkten  Zufahrtslinie  nach  Italien  und  dem  Mittelmeer.  Die  heute  fertige
Gotthardbahn  füllt  die  Lücke  aus,  welche  bisher  zwischen  Mont  Cenis  und  Brenner
exisüerte;  sie  ist  die  vierte  in  der  Reihe  jener  großen  und  wichtigen  Zufahrtslinien
aus  dem  Innern  Europas  nach  Italien  und  dem  Mittelmeer.
Ist  die  Aufgabe  der  Gotthardbahn  damit  im  allgemeinen  gekennzeichnet,  so  ergibt
sich  als  ihre  Aufgabe  im  einzelnen  ein  dreifaches:
1.  ist  die  Gotthardbahn  eine  Bahn  im  Dienste  des  großen  Weltverkehrs;
2.  vermittelt  sie  den  italienisch-nordeuropäischen  bezw.  cisalpinen  .Handel;
3.  dient  sie  dem  internen  oder  Lokalverkehr.
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        438  Fünfter  Teil.  Verkehrswesen.  III.  Eisenbahnwesen.

Die  Erbauung  der  Gotthardbahn  war  nur  die  folgerichtige  Durchführung  eines
noch  bedeutsameren  Gedankens,  der  Verbindung  von  Europa  und  Asien  mittelst  des
Suezkanals.  Solange  diese  zentrale  Alpcnbahn  fehlte,  stießen  die  Schiffe,  welche
durch  den  Suezkanal  und  das  Mittelmeer  fuhren,  in  ihrem  natürlichsten  Zielpunkte,
im  Lasen  von  Genua,  auf  verschlossene  Türen;  das  vorliegende  Alpengebirge  machte
Genua  zu  einer  Sackstation  im  Weltverkehr,  zu  einem  Verkehrspunkte  von  bloß
beschränkt  lokaler  Bedeutung.  Die  Gotthardbahn  hat  dieses  massive  Tor  gesprengt.
Geographisch  genommen,  bildet  sie  die  direkte  und  unmittelbarste  Fortsetzung,  das
eigentliche  Schlußglied  der  Welthandelslinie  vom  Orient  nach  dem  Innern  Europas.
Genua  soll  wiederaufblühen  und  mit  seinen  Rivalen,  Triest  und  Marseille,
erfolgreich  zu  Felde  ziehen.  Italien  soll  wiederum  in  den  Mittelpunkt  des  großen
Weltverkehrs  gestellt  werden.  Dies  ist  die  eine  Seite  der  Aufgabe  der  Gotthardbahn.
Die  Gotthardbahn  soll  aber  nicht  bloß  die  wirtschaftlichen  Bande  zwischen  Europa
und  den  übrigen  Weltteilen  fester  knüpfen,  sondern  auch  innerhalb  Europas  neue
Beziehungen  anbahnen  zwischen  Italien  und  den  nördlich  der  Alpen  gelegenen  Ländern.
Wie  dringend  es  not  tat,  für  die  letzteren  Beziehungen  noch  eine  vierte  Alpenbahn
zu  schaffen,  das  zeigen  am  besten  die  Zahlen  für  die  Entfernungen  der  früheren
Alpenbahnen  voneinander.
Zwischen  der  Küstenlinie,  die  sich  von  Genua  nach  Toulon  hinzieht,  sagen  wir,
zwischen  Nizza  und  dem  Mont  Cenis  besteht  eine  Entfernung  von  160  km
zwischen  dem  Semmering  und  dem  Brenner  eine  solche  von  330  „
zwischen  dem  Mont  Cenis  und  dem  Brenner  eine  solche  von  420  „
oder,  längs  der  ziemlich  gewundenen  Alpenkette  gemessen,  sogar  eine  solche  von  480  „.
Es  war  also  gerade  das  Zwischenstück  zwischen  Mont  Cenis  und  Brenner  das  weitaus
größte  bahnlose  Gebiet  der  ganzen  langgestreckten  Alpenkette,  was  für  Italien  um  so
verhängnisvoller  ward,  als  dieses  bahnlose  Stück  sich  seiner  ganzen  Ausdehnung  nach
an  Oberitalien  anlehnt.  Es  ist  daher  auch  nicht  zu  verwundern,  wenn  trotz  Mont
Cenis  und  trotz  Brennerbahn  die  nördlich  der  Alpen  gelegenen  Länder  zum  großen
Teil  Italien  nach  wie  vor  wirtschaftlich  durchaus  fremd  blieben.
In  dritter  Linie  ist  die  Gotthardbahn  auch  von  nicht  unerheblichem  lokalen
Interesse.  Sie  durchzieht  die  Schweizerkantone  Schwyz,  Llri  und  Tessin.  Sie  ist  das
einzige  moderne  Verkehrsmittel  dieser  drei  Kantone  und  hat  daher  einen  nicht  unerheblichen ­
  Lokalverkehr.
Wir  haben  demnach  bei  der  Gotthardbahn  alle  Stufen  und  Variationen  des
verkehrswirtschaftlichen  Getriebes  vertreten;  sie  dient  dem  Verkehr  von  Dorf  zu  Dorf,
von  Land  zu  Land,  von  Weltteil  zu  Weltteil;  sie  spannt  ihre  weitfassenden  Flügel
gleichsam  über  die  gesamte  menschliche  Wirtschaft.  Weil  aber  dies  der  Fall  ist,  müssen
wir  die  Gesamtausgabe  der  Gotthardbahn  auch  von  einem  allgemeineren  und  ungleich
höheren  Gesichtspunkte  aus  zu  beurteilen  wissen,  als  wie  es  die  Mehrzahl  der  übrigen
heutigen  Verkehrslinien  erfordern  mag.  Weil  in  neue,  für  Zcntraleuropa  bis  dahin
zu  einem  guten  Teil  verborgene  Gebiete  führend,  hat  die  Gotthardbahn  dem  unablässig
schaffenden  Prinzipe  der  internationalen  Arbeitsteilung  neue  Pfade  gewiesen  und
derselben  neue  Tore  geöffnet  und  damit  auch  der  gesamten  menschlichen  Kultur  die
Wege  zu  höheren  Bahnen  und  zu  höheren  Zielen  geebnet.
        <pb n="450" />
        B  i  K  509-7  2.46.
8.  Die  sibirische  Eisenbahn.  439
8.  Die  sibirische  Eisenbahn.
Von  Eugen  Zabel.
Zabel,  Auf  der  sibirischen  Bah»  »ach  Lhina.  2.  Ausl.  Berli»,  Allgenreiner  verein  für
Deutsche  Literatur,  190*.  5.  269—265  und  5.  273—  278.
Der  Vau  der  sibirischen  Bahn  bedeutet  nicht  nur  eine  Errungenschaft  für  den
Weltverkehr  von  außerordentlicher  Tragweite,  sondern  auch  den  Beginn  einer  neuen
Epoche  für  die  Erforschung  des  gesamten  Ländergcbiets  im  nördlichen  Asien,  das  zu
Rußland  gehört  und  fast  anderthalbinal  größer  als  Europa,  fünfundzwanzigmal  größer
als  Deutschland  ist.  Von  der  Zeit  an,  als  die  ersten  Kosakenscharen  vom  Westen
über  den  Aral  drangeit,  ist  Sibirien  von  Kaufleuten  und  Anternehmer»  aller  Art,  von
Offizieren,  Beamten  und  Ingenieuren,  von  Reisenden,  die  durch  die  Idee  des  Neuen
und  Abenteuerlichen  angezogen  wurden,  sowie  von  gelehrten  Männern,  welche  die
Ergebnisse  ihrer  Studien  der  Welt  mitteilen  wollten,  nach  den  verschiedensten  Richtungen
durchzogen  worden.  Aber  erst  zu  Anfang  der  neunziger  Jahre,  als  man  mit  der
Schiencnlcgung  bei  der  Assuribahn  im  äußersten  Osten  begann,  entwickelte  sich  ein
bestimmtes  System,  nach  dem  man  an  die  Antcrsuchung  des  Bodens  für  die  Zwecke  der
Landwirtschaft  und  des  Bergbaues,  die  Erforschung  des  Klimas  unter  den  verschiedenen
Breitegraden  und  der  mächtigen  Stromgebiete  ging,  deren  genaue  Kenntnis  damals
noch  manches  zu  wünschen  ließ.  Erst  durch  die  Anlage  der  neuen  Verkehrsstraße  wurde
man  gezwungen,  genaue  Vermessungen  vorzunehmen  und  in  das  Innere  der  Arwälder
einzudringen,  sowie  sich  eine  zuverlässige  Kenntnis  des  Landes  und  seiner  Bevölkerung
zu  verschaffen.
Der  Bau  der  Schienenstraße  hat  schon  in  den  Anfängen  eine  mächtige  Bewegung
vom  Westen  nach  dem  Osten  veranlaßt.  In  den  Jahren  1893  und  1894  betrug  die
Zahl  der  Auswanderer  nach  Sibirien  je  65000.  Dann  folgte  im  Jahre  1895  eine
plötzliche  Steigerung  auf  120000,  im  Jahre  1896  auf  über  200000  Personen.  Aber
die  Bevölkerung  im  Innern  des  europäischen  Rußlands  schien  ein  Fieber  gekommen
zu  sein,  das  man  durch  Warnungen  mit  Erfolg  abstellte,  denn  im  nächsten  Jahr  1897
schnürten  nur  70000  ihr  Bündel.  Diese  Stockung,  die  durch  Regierungsmaßrcgeln
gcivaltsam  hervorgerufen  wurde,  hielt  jedoch  nicht  an.  Die  Flut  der  Menschen,  die
nach  Sibirien  zogen,  schwoll  sowohl  1898  wie  1899  und  1900  wieder  auf  über
200000  Menschen  fürs  Jahr  an,  blieb  aber  1901  hinter  130000  zurück.  Seit  1882
waren  bis  dahin  im  ganzen  1500000  Menschen  über  den  Aral  in  fremdes  Land  ausgewandert, ­
  und  es  bedurfte  keiner  geringen  Fürsorge,  diesen  gewaltigen  Strom  in  die
richtigen  Bahnen  zu  lenken  und  das  Land  durch  die  beginnende  Kulturarbeit  zweckmäßig ­
  befruchten  zu  lassen.  Immer  wieder  war  es  die  Eisenbahn,  die  den  Gedanken
einer  solchen  Volksbewegung  aus  dem  Phantastischen  ins  Wirkliche  übertrug  und  ihm
einen  praktisch  bedeutsamen  Sinn  unterlegte.
Die  Ausfuhr  von  Getreide,  Erzeugnissen  der  Viehzucht  und  Butter  wird  durch
den  Betrieb  der  sibirischen  Bahn  naturgemäß  wesentlich  erleichtert  werden.  Noch
bedeutsamer  erscheint  der  Goldreichtum,  der  sich  in  allen  Teilen  des  Landes  findet.
„Dieser  ist  es  ganz  wesentlich",  heißt  es  bei  Wiedenfeld,  „der  dem  Zarenreich  es
ermöglicht  hat,  schon  in  einem  so  frühen  Stadium  seiner  Wirtschaftsentwicklung  zur
Goldwährung,  die  sonst  nur  industriell  weit  vorgeschrittene  Länder  aufrecht  erhalten
können,  überzugehen  und  in  den  letzten  drei  Jahrzehnten  fast  ebensoviel  Gold  auszuprägen ­
  wie  Deutschland,  das  in  dieser  Zeit  einen  unvergleichlichen  Aufschwung  genommen
hat.  Zwar  wird  auch  noch  in  anderen  Teilen  des  russischen  Reichs,  in  Finland  und
am  Aral  Gold  gefunden;  aber  Sibiriens  Produktion  steht  bei  weitem  an  der  Spitze,
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        440  Fünfter  Teil.  Verkehrswesen.  III.  Eisenbahnwesen.
reichlich  23°/o  der  Gesamterzeugnisse  betragend".  Wenn  auch  gerade  die  ergiebigsten
Fundstellen  und  Wäschereien  an  den  Nebenflüssen  der  Lena  und  des  Amur  Hunderte
Kilometer  von  der  Bahn  entfernt  liegen,  so  ist  diese  doch  schon  wegen  der  Verkürzung,
Verbilligung  und  Sicherung  der  Zufuhr  von  Maschinen  und  Lebensmitteln  von
wesentlicher  Bedeutung.  Dasselbe  gilt  von  Eisen  und  Eisenwaren  sowie  von  der  Ausnutzung ­
  der  Steinkohlenlager.
Große  Hoffnungen  setzt  man  in  Rußland  darauf,  daß  der  Tee,  von  dem  der
größte  Teil  bisher  auf  dem  Seeweg  nach  Europa  ausgeführt  wurde,  von  nun  an  auf
dem  Schienenwege  dorthin  gelangen  müsse.  Von  Lanka::,  bis  wohin  die  Seeschiffahrt
auf  dem  Vantsekiang  reicht,  gingen  früher  Karawanen  über  Kiachta  nach  Irkutsk,  von
wo  der  Tee  auf  Schlitten  oder  auf  den  sibirischen  Flüssen  nach  Europa  geschafft  wurde.
Dann  übernahm  der  gewaltige  Strom  Chinas  die  Beförderung  der  Teemassen,  und
über  Schanghai  erfolgte  auf  dem  Schiffswege  die  weitaus  größte  Ausfuhr  über  der»
Stillen  und  Indischen  Ozean,  sowie  durch  den  Suezkanal  nach  London,  um  sich  von
hier  aus  über  alle  Teile  Europas,  zum  Teil  sogar  über  Königsberg  nach  Rußland  auszubreiten. ­

Jetzt  sind  es  nach  Wiedenfeld  nur  noch  sehr  geringe  Mengen  des  in  Europa
begehrten  Blättertees,  die  über  Kiachta  kommen,  und  es  ist  ein  Märchen,  wenn  noch
fast  allgemein  angenommen  wird,  der  Karawanentee  gelange  auf  dem  teuren  und  langwierigen ­
  Landwege  zu  uns.  Die  Bezeichnung  hat  mit  der  Beförderungsart  jetzt  nichts
mehr  zu  schaffen.  Der  höhere  Preis  rechtfertigt  sich  vielmehr  damit,  daß  es  jetzt,  wie
auch  früher,  der  Tee  der  ersten  von  den  drei  bis  vier  Iahresernten  ist,  der  unter
diesem  Namen  in  den  Lande!  gebracht  wird  und  sich  an  Güte  von  der  Produktion
der  späteren  Ernte  wesentlich  unterscheidet.  Die  sibirische  Bahn  dürfte  es  fortan
bewirken,  daß  für  den  Teetransport,  bei  dem  die  zarten  Blätter  durch  die  Länge
der  Reise  an  Geschmack  und  Duft  wesentlich  leiden,  wieder  die  alte  Landstraße
bevorzugt  wird.
Die  Vollendung  der  Bahn  durch  die  Mandschurei  hat  schneller,  als  man  es
erwarten  durfte,  eine  für  den  gesamten  Verkehr  wichtige  Entscheidung  zur  Folge  gehabt.
Nachdem  die  Strecke  durch  Europa  lind  Asien  ausgeführt  war,  entstand  ganz  von  selbst
die  Frage,  wann  und  inwieweit  die  Beförderung  von  Postsendungen  vom  Westen
nach  den  Läsen  des  Stillen  Ozeans  bis  nach  Japan  und  China  erfolgen  würde.  Es
war  zunächst  nur  aus  Rußland  gestattet,  den  neuen  Verkehrsweg  für  Briefe  zu
benutzen,  während  die  anderen  europäischen  Länder  für  ihre  Korrespondenz  nach  dem
„fernen  Osten"  aus  den  Seeweg  angewiesen  blieben.  Es  erwies  sich  aber  bald,  daß
man  außerstande  war,  eine  solche  Bestimmung  aufrecht  zu  erhalten,  und  daß  cs  Mittel
und  Wege  gab,  sic  ohne  Mühe  zu  umgehen.  Die  großen  Geschäftshäuser  in  Berlin
und  Wien,  in  Paris  und  London  hatten  das  nach  Einführung  der  durchgehenden  Züge
auch  mit  besten:  Erfolge  sofort  getan.  Sie  schickten  ihre  Briefe  unter  einen:  Deckkuvert
  fertig  adressiert  und  frankiert  an  ihre  Geschäftsfreunde  nach  Petersburg  und
Moskau,  die  sie  dort  einfach  zur  Weiterbeförderung  nach  dem  Osten  in  den  nächsten
Postkasten  warfen.
Die  offiziellen  Verträge  zwischen  den  westeuropäischen  Staaten  und  Rußland
brauchten  jedoch  noch  einige  Zeit  bis  zu  ihrem  vollständigen  Abschluß.  Man  hielt  die
Bahnverbindung  durch  Sibirien  anfänglich  noch  nicht  für  gesichert  genug,  um  ihr  eine
so  gewaltige  Korrespondenz  anzuvertrauen.  Außerdem  hatte  man  wohl  auch  einiges
Mißtrauen  in  die  Wahrung  des  Briefgeheimnisses  durch  die  russischen  Beamten  gesetzt,
wie  sie  bei  uns  beobachtet  wird.  Aber  die  Verständigung  über  diesen  Punkt  erfolgte  in
überraschend  schneller  Zeit,  und  schon  Mitte  September  1903  wurde  eine  amtliche
Bekanntmachung  erlassen,  daß  vom  ersten  Oktober  an  die  sibirische  Post  die  Beförderung
von  Briefen  aus  Europa  für  alle  Länder  im  Osten  übernehme.  Lin  diesem  Tage
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        1.  Die  wichtigsten  deutschen  Binnenschiffahrtsstraßen.  441
gingen  die  entsprechenden  Postsäcke  sorgfältig  versiegelt  über  die  westliche  Grenze  von
Rußland  und  erreichten  genau,  wie  es  vorgesehen  war,  nach  drei  Wochen  rechtzeitig
ihr  Ziel  in  Peking,  Schanghai  und  Nagasaki.  Lierbei  ist  jedoch  ein  Amstand  zu
beachten,  der  oft  übersehen  wird.  Während  in  Deutschland,  Frankreich  und  England
auch  die  Luxuszüge  Briefschaften  befördern,  geschieht  dies  in  Rußland  und  Sibirien
nur  durch  die  eigentlichen  Postzüge.  Die  Wagen  der  sibirischen  Luxuszüge  führen
allerdings  auch  einen  Briefkasten  mit  sich,  aber  sein  Inhalt  wird  an  der  nächsten
größeren  Station  entleert  und  dem  eigentlichen  Postzug  übergeben,  der  natürlich  nicht
mit  derselben  Geschwindigkeit  fährt.  Immerhin  ist  die  Ersparnis  an  Zeit,  die  dadurch
für  die  Korrespondenz  der  ganzen  Welt  hervorgerufen  wird,  eine  bedeutende,  da  sich
der  Weg  fast  um  die  Lälfte  verkürzt.  Man  kann  darauf  rechnen,  daß  ein  Brief  von
Berlin  nach  China  und  Japan  fortan  nicht  länger  als  ein-  bis  zweiundzwanzig  Tage
Zeit  zu  seiner  Beförderung  beansprucht.
Ebenso  haben  unsere  Globetrotter  nach  Eröffnung  der  sibirischen  Bahn  für  eine
Reise  um  die  Erde  einen  ganz  andern  Rekord  vor  Augen,  als  er  ihnen  noch  vor
kurzem  erreichbar  war.  Wie  wurde  der  brave  Phileas  Fogg  vor  dreißig  Jahren  im
Berliner  Viktoriatheater  angestaunt,  als  er  es  infolge  einer  Wette  in  dein  bekannten
Ausstattungsstück  von  Jules  Verne  unternahm,  den  Kreislauf  um  unseren  Erdball  in
achtzig  Tagen  zu  vollenden!  Wir  sind  ihm  und  seinem  treuen  Diener  Passepartout
durch  die  verschiedensten  Länder  und  Völker  gefolgt  und  haben  seine  Aufregung  mitempfunden, ­
  als  er  bei  der  Leimkehr  nach  London  sich  um  einen  Tag  verspätet  zu
haben  glaubte,  ohne  im  ersten  Augenblick  daran  zu  denken,  daß  er  gerade  diesen  letzten,
entscheidenden  Tag  infolge  seiner  Fahrt  nach  dem  Osten  und  der  Amdrehung  der  Erde
für  seine  Wette  gewonnen  hatte.  Gegenwärtig  streiten  sich  die  Weltteisenden  darum,
ob  man  dem  Vorbild  Phileas  Foggs  nicht  schon  in  fünfzig  oder  sogar  weniger  Tagen
folgen  könne.  Natürlich  lebt  vor  allem  in  den  Amerikanern  der  Ehrgeiz,  dies  Experiment
durchzuführen,  und  soweit  es  sich  bis  jetzt  übersehen  läßt,  haben  ihre  Anternehmungen
den  entsprechenden  Erfolg  gehabt.  Es  handelt  sich  nur  darum,  daß  man  in  Japan
den  entsprechenden  Anschluß  an  einen  Schnelldampfer  findet,  der  den  Stillen  Ozean
kreuzt.  Den  ganzen  Erdball  in  sieben  Wochen  zu  umschlingen,  ist  allerdings  ein  Gedanke,
den  man  erst  seit  der  Fertigstellung  der  sibirischen  Bahn  zur  Ausführung  bringen  konnte.

IV.  Binnen-  und  Seeschiffahrt.

1.  Die  wichtigsten  deutschen  Binnenschiffahrtsstraßen.
Von  Viktor  Kurs.
Kurs.  Die  Binnenschiffahrt.  In:  Handbuch  der  lvirtschaftskunde  Deutschlands.  herausgegeben ­
  im  Aufträge  des  Deutschen  Verbandes  für  das  kaufmännische  Unterrichtswesen.  &amp;lt;*.  Bd.
Leipzig,  B.  &amp;lt;8.  Teubner,  IW.  5.  328.
Im  ganzen  und  großen  und  von  einzelnen  Ausnahmen,  wie  dem  Finoivkanal,
abgesehen,  sind  die  wichtigsten  deutschen  Schiffahrtsstraßen  diejenigen,  die  Schiffe  bis
zu  400  und  über  400  Tonnen  tragen.  Es  sind  dies:
Die  kurzen  Mündungsstrecken  der  Dange  unterhalb  der  Memelcr  Eisenbahnbrücke ­
  und  des  Pregcls  unterhalb  Königsbergs,  desgleichen  der  Weichsel  (Arm,
        <pb n="453" />
        442

Fünfter  Teil.  Verkehrswesen.  IV.  Binnen--  und  Seeschiffahrt.

der  bei  Neufahrwasser  mündet,  von  der  Mündung  der  alten  Mottlau  bei  Danzig  an;
ferner  die  jetzt  aufgeräumte  und  ausgebaute,  früher  ganz  versandete  Elbinger  Weichsel,
die  durch  die  Elbinger  Fahrt  und  die  Königsberger  Fahrt  ins  Frische  Lass  geht,  und
der  neue  Weichseldurchstich  östlich  der  Neufahrwasscrmündung  bei  Siedlersfähr).
Die  Oder  von  Kosel  an  (von  wo  ab  sie  bis  zur  Mündung  der  Glatzer  Neiße
kanalisiert  ist)  bis  zur  Mündung,  —  einzelne  seichte  Stellen  werden  demnächst  nachgebessert ­
  werden  —  der  Großschiffahrtsweg  der  um  die  Stadt  Breslau  führt,  Teile
der  Parnitz,  des  Dunzig  und  der  Parnitz--Dunzig,  sowie  der  Dunzig--Oder-Kanal,
letztere  sämtlich  im  Bezirk  von  Stettin.
Zwischen  dem  Oder--  und  Elbegebiet:
Der  Oder--Spree-Kanal  von  Fürstenberg  an  der  Oder  bis  zum  Seddinsec
nahe  Köpenick  oberhalb  Berlins,  die  Warnow  unterhalb  Rostocks,  die  Trave  unterhalb ­
  Lübecks.
Der  Elbe-Trave-Kanal,  der  —  ja  freilich  der  Binnenschiffahrt  nur  in  geringem
Maße  dienende  —  Kaiser-Wilhelm-Kanal  und  endlich  die  Eider  unterhalb
Pahlhudes.
Die  Elbe  von  der  österreichischen  Grenze  an  bis  .Hamburg,  (unterhalb  Hamburgs
verkehren  weniger  Binnen-  als  Küstenschiffe)  einige  ihrer  Verzweigungen  bei  .Hamburg,
ferner  auf  dem  rechten  Elbufer  die  Havel  vom  Tegeler  See  oberhalb  Spandaus  ab
nebst  ihren  Seen,  Abkürzungen  und  Armen,  die  Spree  von  etwa  25  km  oberhalb
Berlins  bis  zur  Mündung  in  die  Havel  und  die  Dahme  auf  den  untersten  13  km
ihres  Laufes  vor  ihrem  Zusammenfluß  mit  der  Spree,  die  Elbe  unterhalb  Dömitz,  die
Stör  unterhalb  Itzehoes;  auf  dem  linken  Elbufer  die  Saale  unterhalb  Halles,  die
Jeetzel  unterhalb  Hitzackers,  die  Schwinge  unterhalb  Stades.
Die  kanalisierte  Fulda  von  Kassel  und  die  Weser  von  Münden  an,  die
Aller,  nicht  bis  zur  Mündung,  sondern  nur  von  Eickeloh  bis  Westen  (auf  47,8  km
Länge).
Der  Kanal  Dortmund-Emshäfen,  der  —  Schiffe  von  über  700  Tonnen
tragend  und  mit  seinem  Zweige  Herne-Henrichenburg  über  280  km  lang  —  gegenwärtig ­
  die  großartigste  künstliche  (reine  Binnen-)  Wasserstraße  Europas  bildet,  die
Mündungsstückc  der  Papcnburger  Kanäle  und  der  Leda  in  die  Ems.
Der  Rhein  von  Straßburg  ab  bis  zur  niederländischen  Grenze,  die  Hafenkanäle ­
  von  Straßburg  und  Kehl  sowie  von  Karlsruhe,  der  bis  über  Offenbach
hinauf  kanalisierte  Main,  der  Erft-Kanal  bei  Neuß,  der  im  Bau  begriffene
Hafenkanal  bei  Linn  unweit  Krefelds  und  das  unterste  Stück  der  Lippemündung ­
  bei  Wesel.
Die  Donau,  bei  günstigen  Wasserständen  etwa  von  oberhalb  Passaus  bis
zur  österreichischen  Grenze.

2.  Der  Umfang  der  deutschen  Binnenschiffahrt.
Von  Leon  Symphcr.
Gesetzentwurf,  betreffend  die  Herstellung  und  den  Ausbau  von  Wasserstraßen.  Haus
der  Abgeordneten.  20.  Legislaturperiode,  I.  Session.  190^.  Begründung.  Nr.  §L.  S.  iS—;5.
Die  Binnenschiffahrt  Deutschlands  hat  sich  infolge  der  Verbesserung  des  Fahrwassers ­
  der  großen  Ströme  und  der  Herstellung  leistungsfähiger  künstlicher  Wasserstraßen ­
  seit  einer  Reihe  von  Jahren  in  hohem  Maße  entwickelt,  sowohl  hinsichtlich  ihres
Llmfanges  und  der  Schnelligkeit,  Sicherheit  und  Billigkeit  des  Betriebes  als  auch
        <pb n="454" />
        2.  Der  ilmfang  der  deutschen  Binnenschiffahrt.

443

hinsichtlich  der  Größe  und  Beschaffenheit  der  Fahrzeuge.  Die  von  der  Binnenschiffahrt
in  Deutschland  bewirkte  Güterbeförderung,  nach  Tonnen  und  zurückgelegten  Kilometern
oder  sog.  Tonnenkilometern  berechnet,  hat  sich  in  den  25  Jahren  von  1875  bis  1900
von  2,9  aus  11,5  Milliarden,  also  um  297%  gehoben,  während  die  Zahl  der  von
der  Eisenbahn  geleisteten  Tonnenkilometer  in  derselben  Zeit  von  10,9  aus  36,9  Milliarden, ­
  also  um  239  %  gestiegen  ist.  Von  dem  Gesamtverkehr  Deutschlands  entfielen
1875  79%  aus  die  Eisenbahnen,  21%  auf  die  Wasserstraßen.  Der  Anteil  der  letzteren
war  bis  1900  aus  24%  gestiegen,  trotzdem  die  Länge  der  Eisenbahnen  in  der
Zwischenzeit  sich  um  87%  vermehrt  hatte,  diejenige  der  Waffel-straßen  ungefähr  die
gleiche  geblieben  war.
Vom  Jahre  1875  bis  1900  stieg  der  Verkehr  aus  der  Oder  von  154  aus
1042  Millionen  1km,  aus  der  Elbe  von  435  aus  2  605  Millionen  1km,  aus  dem
Rhein  von  882  aus  5  292  Millionen  1km.  Den  stärksten  kilometrischen  Iahresverkehr
wies  im  Jahre  1900  der  Rhein  von  Köln  bis  zur  Landesgrenze  bei  Emmerich  mit
mehr  als  13000000  1  aus;  derselbe  wird  aus  keinem  Binncnwasserwege  Europas
erreicht  und  nur  von  dem  der  großen  Seen  Nordamerikas  überttoffen.
Beachttmg  verdient  es,  daß  die  Zunahme  im  deutschen  Eisenbahnverkehr,  wenn
auch  verhältnismäßig  nicht  so  stark  wie  aus  den  Wasserstraßen,  doch  eine  ganz  bedeutende ­
  gewesen  ist  und  die  aller  anderen  europäischen  Staaten  übertrifft,  also  durch
den  Aufschwung  der  Binnenschiffahrt  nicht  gehemmt  wurde.
In  ähnlicher  Weise  wie  der  Güterversand  hat  sich  auch  die  Zahl  und  namentlich
die  Tragfähigkeit  der  Fahrzeuge  vermehrt.
Am  31.  Dezember  1877  wiesen  die  deutschen  Fluß-,  Kanal-,  Lass-  und  Küstenschiffe ­
  einen  Bestand  aus  von  570  Dampfschiffen  mit  31000  1  angegebener  Tragfähigkeit, ­
  sowie  17  083  Segel-  und  Schleppsahrzcugen  mit  13500001  Tragfähigkeit,
dagegen  am  31.  Dezember  1897  von  1953  Dampfschiffen  mit  104000  1  angegebener
Tragfähigkeit,  sowie  20611  Segel-  und  Schleppsahrzcugen  mit  3  270  000  1  Tragfähigkeit. ­

Zahl  und  Tragfähigkeit  der  Dampfer  haben  sich  also  in  20  Jahren  verdreifacht,
während  die  Zahl  der  für  die  Güterbeförderung  überwiegend  benutzten  Segel-  und
Schleppsahrzeuge  sich  um  21%,  deren  Tragfähigkeit  um  143%  vermehrt  hat.
Vergleichsweise  sei  bemerkt,  daß  die  3693  am  1.  Januar  1898  vorhanden
gewesenen  deutschen  Seeschiffe  einen  Raumgehalt  von  rd.  I  600  000  Netto-Registertonnen
  oder  eine  ungefähre  Tragfähigkeit  von  2400  000  Gewichtstonnen  hatten.  Das
Ladevermögen  der  deutschen  Seeschiffe  wird  also  im  Vergleichsjahr  von  dem  der
deutschen  Binnenschiffe  noch  erheblich  übertroffen.
Die  Vergrößerung  der  Fahrzeuge  und  die  damit  verbundene  Ermäßigung  der
Schiffsfrachten  haben  die  deutsche  Binnenschiffahrt  befähigt,  sich  nicht  nur  lebensfähig
zu  erhalten,  sondem  jene  bedeutende  Entwicklung  zu  nehmen,  die  oben  dargelegt  ist.
hiermit  im  Zusammenhange  steht  eine  oft  gehörte  Behaupttmg,  daß  die  Regulierung ­
  der  Ströme  und  der  Bau  großer  Kanäle  die  Folge  haben,  die  Kleinschiffahrt
zu  vernichten.  Aus  diesem  Grunde  widerstreben  die  Einzelschiffer  auch  vielfach  einem
zeitgemäßen  ilmbau  der  Wasserstraßen.  Die  Statistik  zeigt  aber,  daß  diese  Bedenken
unbegründet  sind.  Vergleicht  man  den  Stand  der  Binnenschiffahrt  im  Jahre  1897
mit  dem  von  1877,  also  vor  der  Inangriffnahme  der  neueren  Flußregulierungen  und
Kanalbauten,  so  ergibt  sich  zwar,  daß  die  durchschnittliche  Tragfähigkeit  der  Binnenschiffe ­
  sich  von  80  1  aus  160  1  erhöht  hat,  daß  auch  die  Abmessungen  und  die  Zahl
der  großen  Schiffe  aus  allen  verbesserten  Wasserstraßen  erheblich  zugenommen  hat,
es  zeigt  sich  aber  auch,  daß  die  Großschiffahrt  die  kleinen  Schiffe  keineswegs  verdrängt
hat.  Wenn  auch  die  ganz  kleinen  Schiffe  bis  zu  100  1  Tragfähigkeit  eine  Verminderung ­
  erfahren  haben,  so  ist  dies  in  der  Hauptsache  nicht  deshalb  geschehen,  weil
        <pb n="455" />
        444  Fünfter  Teil.  Verkehrswesen.  IV.  Binnen-  und  Seeschiffahrt.

große  Schiffe  von  400  und  mehr  Tonnen  Tragfähigkeit  gebaut  und  betrieben  werden
konnten,  sondern  weil  die  ganz  kleinen  Fahrzeuge  wegen  ihrer  hohen  Schiffahrtskosten
nicht  mehr  in  das  Eisenbahnzeitalter  hineinpassen.  Sie  würden  sich  auch  vermindert
haben,  wenn  man  die  Wasserstraßen  nicht  verbessert  hätte,  ja  vielleicht  dann  noch  mehr.
Die  anderen  kleinen  Schiffe  von  100—200  t  Tragfähigkeit,  also  in  den  Abmessungen
der  heutigen  Finowkähne,  haben  sich  dagegen  mit  dem  Ausbau  der  Wasserstraßen
nicht  vermindert,  sondern  ganz  bedeutend  vermehrt,  und  zwar  nicht  nur  auf  den  östlichen ­
  Wasserstraßen.  Selbst  auf  dem  Rhein,  der  doch  den  größten  Schiffen  zugänglich
ist,  ist  keine  Abnahme  zu  verzeichnen.  In  ganz  Deutschland  haben  die  100  bis
200  k-Kähne  in  den  letzten  20  Jahren  von  2079  auf  6925  zugenommen.
Ein  neues  Beispiel,  daß  ein  für  große  Schiffahrt  eingerichteter  Kanal  auch  die
Kleinschiffahrt  fördern  kann,  bietet  der  Dortmund-Ems-Kanal,  der  zur  Folge  gehabt
hat,  daß  die  Zahl  und  Tragfähigkeit  der  zwischen  70  und  150  t  ladenden  Emspünten
seit  seiner  Eröffnung  sich  fast  verdoppelt  haben.  Im  Jahre  1899  verkehrten  durch  die
Kanalschleuse  zu  Meppen  auf  Emspünten  rd.  39000,  im  Jahre  1902  rd.  88000  t.
Daraus  ergibt  sich,  daß  auch  für  Schiffe  von  geringer  Tragfähigkeit  ein  Verkehrsbedürfnis ­
  vorliegt,  das  von  größeren  Fahrzeugen  nicht  befriedigt  werden  kann,  und  es
ist  zu  erwarten,  daß  infolge  des  Ambaues  des  Finow-  und  Bromberger  Kanals  eine
Abnahme  der  100  bis  2Ö0t-Kähne  nicht  eintreten  wird.

3.  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  des  Kanals
Rhein-Hannover.
Von  Leo  Sympher.
Denkschrift,  betreffend  die  Herstellung  eines  Schiffahrtskanals  vom  Rhein  nach  Hannover.
Haus  der  Abgeordneten.  20.  Legislaturperiode,  I.  Session.  *90*.  A  zu  Nr.  96.  5.  &amp;gt;*5—§6.
Die  von  der  Kanalanlagc  zu  erwartenden  wirtschaftlichen  Vorteile  entspringen  im
wesentlichen  aus  der  Ersparnis  an  Transportkosten,  die  der  neue  Verkehrsweg  gegenüber ­
  der  Eisenbahn  gewährt.  Daß  diese  Ersparnis  eine  erhebliche,  jährlich  nach
Millionen  zählende  werden  wird,  haben  amtliche  Ermittlungen  mit  Sicherheit  ergeben.
Soweit  dieser  Ersparnis  nicht  Ausfälle  an  Reineinnahme  der  Eisenbahnen  gegenüberstehen, ­
  bedeutet  sie  schon  an  und  für  sich  einen  volkswirtschaftlichen  Gelvinn,  der  aber
wahrscheinlich  wesentlich  durch  den  Ruhen  der  Belebung  vorhandener  und  der  Erweckung
neuer  Erwerbszweige  übertroffen  werden  wird.  Deutschland,  das  unter  den  industriellen
Staaten  bereits  einen  sehr  hohen  Rang  einnimmt,  leidet  unter  dem  Adelstände,  daß
seine  Erzeugungs-,  Verarbeitungs-  und  Vcrbrauchsstättcn  weit  voneinander  getrennt
sind.  In  England  und  Belgien  liegen  z.  B.  Eisen  und  Kohlen  nahe  beisammen;  es
bedarf  keiner  hohen  Transportkosten,  um  Erz  und  Kohlen  zusammenzuführen  und  zu
verarbeiten.  In  Deutschland  sind  die  größten  Eisenindustriebezirke  auf  teilweisen  Bezug
wenigstens  eiiles  der  Rohstoffe,  Erz  oder  Kohle  und  Koks,  aus  größerer  Entfernung
angewiesen,  weil  die  nahegelegenen  Bergwerke  entweder  zu  wenig  oder  minderwertige
Erzeugnisse  liefern.  Sie  erstreben  durch  niedrige  Eiscnbahnausnahmetarifc  oder  Wasserstraßen ­
  die  wirtschaftliche  Entfernung  zwischen  Gelvinnungs-  und  Verbrauchsort  zu
vermindern.
Da  für  Kohle  und  Eisen  das  ganze  Land  Verbraucher  ist  und  beide  Massengüter ­
  nlehr  als  50  °/o  aller  in  Deutschland  zun,  Versand  gebrachter  Waren  ausmachen,
so  erhellt  hieraus  das  große  allgemeine  Interesse  an  billigen  Transportkosten  für  Kohle
        <pb n="456" />
        3.  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  des  Kanals  Rhein-Lannover.  445
und  Eisen.  Es  ist  kaum  nötig,  bei  der  allgemeinen  Verbreitung  dieser  beiden  wichtigsten
Erzeugnisse  des  Berg-  und  Hüttenwesens  besondere  Industriezweige  als  hauptsächlich
beteiligt  herauszugreifen;  nicht  zum  wenigsten  sind  die  mit  der  Landwirtschaft  verbundenen
Gewerbe,  als  Brennereien,  Brauereien,  Zuckerfabriken,  Ziegeleien  usw.,  auf  billigen
Brennstoff  sowie  billige  Maschinen  und  Eisenwaren  angewiesen.  Der  gewöhnliche
Äausvcrbrauch  und  die  täglichen  Bedürfnisse  machen  jeden  einzelnen  zu  einem  an
mäßigen  Kohlen-  und  Eisenpreisen  interessierten  Konsumenten.  Der  Nutzen  der  geringeren
Transportkosten  kommt  indes  nicht  allein  diesem  zugute,  sondern  auch  dem  Produzenten.
Die  billigen  Transportkosten  werden  in  weiterer  wohltätiger  Wechselwirkung  die
Veranlassung  zu  einer  bedeutenden  Äebung  gewerblicher  Tätigkeit  in  allen  Gegenden
sein,  auf  die  der  Kanal  seinen  Einfluß  ausüben  wird.  Billige  Kohlen  und  Rohstoffe
fördern  die  Industrie  und  Landwirtschaft,  billige  Dungstoffe  die  letztere.  Die  erfolgreiche
Bekämpfung  fremder  industrieller  Erzeugnisse  auf  deutschem  Markte  und  der  erleichterte
Wettbewerb  mit  diesen  im  Auslande  werden  die  Arbeits-  und  Absatzgelegcnhcit  für
alle  Erwerbszweige  vermehren.
Wenn  die  hohen  Transportkosten  bisher  dazu  zwangen,  die  Fabriken  möglichst
in  der  Nähe  der  Kohlengruben  auf  engem  Raume  zusammenzupressen,  wird  der  Kanal
mit  allen  anschließenden  Wasserstraßen  die  Möglichkeit  bieten,  die  Industrie  zu
dezentralisieren  und  damit  eine  Mehrung  jener  sozialen  Mißständc  zu  verhüten,  die
die  Folge  allzu  großer  Menschenansammlungen  in  reinen  Industriegebieten  sind.  Endlich
werden  die  ermäßigten  Transportkosten  Veranlassung  zur  Erweckung  ganz  neuer  Betriebe
werden,  die  sich  hauptsächlich  mit  der  Gewinnung  bisher  wertloser  Bodencrzcugnisse
befassen.
Ersparung  an  baren  Auslagen,  Vermehrung  der  Gütercrzeugung,  Beschränkung
ausländischer  Waren  beim  eigenen  Verbrauch  und  Verminderung  sozialer  Äbclstände  sind
die  Einzelvorteile,  aus  denen  sich  der  Nutzen  der  Transportkostenvcrmindcrung  zusammensetzt. ­

Im  allgemeinen  muß  daher  jedes  Mittel,  das  geeignet  ist,  die  großen  Entfernungen
im  eigenen  Lande  wirtschaftlich  zu  vermindern,  als  ein  Fortschritt  und  als  eine  Stärkung
gegen  den  unvermeidlichen  Wettbewerb  des  Auslandes  begrüßt  werden.  Ein  Land,
das  wie  Deutschland  in  der  glücklichen  Lage  ist,  den  überwiegenden  Teil  seines  Bedarfs
aus  eigenen  Rohstoffen  herzustellen,  steht  zweifellos  in  sich  am  selbständigsten  und
günstigsten  da,  wenn  es  im  Inlande  mit  möglichst  vielen  und  möglichst  billigen  Verkehrswegen ­
  ausgestattet  ist,  wenn  seine  einzelnen  Teile  sich  also  wirtschaftlich  möglichst  nahegerückt ­
  sind.  Dann  wird  auch  im  eigenen  Lande  stets  Gelegenheit  zur  Beschäftigung
und  Ernährung  zahlreicher  Bewohner  geboten  sein.
In  überraschender  Weise  hat  sich  der  wirtschaftliche  Aufschwung  gezeigt,  den  der
Eisenbahnbau  im  Gefolge  gehabt  hat.  Bei  den  ersten  Anlagen  und  Ertragsermittelungen ­
  der  Eisenbahnen  rechnete  man  auf  Grund  des  bestehenden  Verkehrs  mit
so  geringen  Zahlen,  daß  diese  durch  die  Entwicklung  in  Wirklichkeit  bald  verzehnfacht
wurden.  Eine  gleich  unsichere  Ermittlung  erscheint  zwar  ausgeschlossen,  wenn  es  sich
darum  handelt,  einen  Teil  des  Massengüterverkehrs  nunmehr  den  Wasserstraßen  an
Stelle  der  Eisenbahnen  zuzuweisen,  aber  immerhin  ist  es  schwierig,  die  Verkehrszunahme
richtig  zu  schätzen.  Jedenfalls  bleibt  zu  hoffen,  daß,  wenn  auch  nicht  in  gleichem
Maße,  so  doch  auch  jetzt  noch  eine  erhebliche  Steigerung  der  Transportmengen  und
der  gewerblichen  Entwicklung  die  Folge  der  Frachtkostenermäßigung  sein  wird.
Alle  Untersuchungen  stimmen  darin  überein,  daß  der  Kanal  ein  wirksames  Mittel
sein  wird,  durch  billigeren  Transport  für  Lolz  in  den  staatlichen  und  privaten  Forsten
höhere  Preise  zu  erzielen  und  namentlich  in  Grubenholz  einen  erweiterten  Absatz  nach
dem  Ruhrrcvicr  zu  gewinnen.  Rheinland-Westfalen  ist  nicht  mehr  imstande,  den
Bedarf  an  Äolz  zu  decken,  in  immer  steigendem  Maße  werden  andere  Gebiete,  und

/
        <pb n="457" />
        446  Fünfter  Teil.  Verkehrswesen.  IV.  Binnen-  und  Seeschiffahrt.

zwar  auch  außerdeutsche,  zu  dessen  Befriedigung  herangezogen.  Besteht  aber  der
Kanal  Rhein-Lannover,  so  wird  ein  erheblicher  Teil  des  Mehrbedarfs  den  an  oder
östlich  vom  Kanal  belegenen  Landesteilen  zufallen.  Der  Mehrbedarf  seit  1892  beziffert
sich  für  die  21000000  1  betragende  Steigerung  der  Kohlenförderung  im  Ruhrgebiet
bis  1902  bereits  auf  525000  Festmeter  260000  t,  davon  350000  Festmeter
175000  t  Grubenholz,  und  wird  bis  1912  sd.  h.  bis  zur  Eröffnung  des  Kanalsj
sich  voraussichtlich  noch  erheblich  vergrößert  haben.
Von  besonderer  Wichtigkeit  für  die  Landwirtschaft  ist  fermer  der  erleichterte  Bezug
künstlichen  Düngers,  hauptsächlich  von  Thomasschlacke,  Kalisalzen  und  Mergel.  Die
Vermahlung  der  Thomasschlacke  zu  Phosphatmehl  hat  in  den  letzten  zehn  Jahren  sehr
große  Fortschritte  gemacht.  Das  Bestreben  geht  seit  langer  Zeit  dahin,  die  Eisenbahntarife
  zu  ermäßigen,  um  den  Verbrauch  auszudehnen;  in  noch  höherein  Maße  können
niedrige  Kanalfrachten  dies  bewirken.  Ähnlich  liegen  die  Verhältnisse  bei  den  Kalisalzen. ­
  Die  in  der  Nähe  des  Kanals  erbohrten  Kalilager  haben  so  reiche  Funde
ergeben,  daß  sie  dem  Wasserwege  demnächst  erhebliche  Gütermengen  zuführen  dürften.
Endlich  sind  auch  die  in  der  Provinz  Hannover  und  in  anderen  dem  Kanal  benachbarten
Gegenden  vorhandenen  Mergellager  einer  Steigerung  in  der  Ausbeute  fähig.
Nach  den  eingegangenen  Gutachten  wird  vielfach  auch  auf  die  stärkere  Gewinnung
von  sonstigen  Bodenschätzen  gerechnet.  Die  westfälischen  Gebirgszüge  an  der  Porta
und  von  Vlotho  bis  in  den  Kreis  Lübbecke  hinein  enthalten  reiche  Lager  von  Sandsteinen, ­
  Eisensteinen  und  Kalk,  die  Ebenen  Ton  zu  Ziegeleien.  In  der  Provinz
Hannover  ist  für  die  Ausnutzung  der  Steinbrüche  des  Piesberger  Sandsteins  eine
bedeutende  Ausdehnung  zu  erwarten;  andere  Sandsteinbrüche,  deren  vermehrte  Ausbeute
dem  Kanal  zufallen  würde,  finden  sich  im  Wiehengebirge,  im  Solling,  am  Deister  und
Süntel,  Kalksteinbrüche  im  Ith  und  in  den  Sieben  Bergen,  Ton-,  Kies-  und  Sandlager ­
  in  den  vom  Kanal  gekreuzten  Flußtälern.  Alle  diese  Güter,  die  jetzt  wegen  zu
hoher  Frachtkosten  ein  beschränktes  Absatzgebiet  haben,  werden  in  erhöhtem  Maße
getvonnen  werden  und  dem  Kanal  Verkehrsmengen  zuführen.
Wenn  auch  hinsichtlich  der  erst  zu  erweckenden  Verkehre  nur  allgemeine  Schätzungen
möglich  sind,  so  kann  doch  aus  obigen  Ausführungen  ersehen  werden,  daß  auf
bedeutende  Gütermengen  gerechnet  werden  darf,  die  den  Verkehr  sehr  erheblich  steigern
und  die  Ertragsfähigkeit  des  Kanals  erhöhen  werden,  ohne  den  Eisenbahneinnahmen
Abbruch  zu  tun.

4.  Die  Rheinseeschifsahrt.
Von  Alexander  Wirminghaus.
wirminghaus,  Das  Verkehrswesen  im  Gebiete  der  Stadt  Köln.  Köln,  Druck  von
11T.  Dumont-Schauberg,  (903.  S.  13—22.
Unter  Rheinseeschiffahrt  versteht  man  den  direkten  Verkehr  zwischen  Köln
und  den  niederrheinischen  Läsen  einerseits  und  verschiedenen  Seehäfen  anderseits,  bei
welchen  eine  Umladung  der  Güter  in  den  Seehäfen  der  Rheinmündung  vermieden  wird.
Köln  bildet  den  Endpunkt  dieses  Rheinseeverkehrs,  da  Fahrten  oberhalb  Kölns  wegen
der  für  die  Seedampfer  ungenügenden  Tiefenverhältnisse  des  Rheinbettes  nicht  gemacht
werden  können;  nur  einige  kleine  Segelschiffe  dehnen  ihre  Reise  bis  oberhalb  Kölns
aus.  Es  bedeutete  keine  eigentliche  Neuerung,  sondern  die  Wiederaufnahme  alter
Traditionen,  als  im  Jahre  1885  die  erste  regelmäßige  Seefahrt  von  Köln  nach  London
eingerichtet  wurde.  Denn  schon  während  fast  des  ganzen  Mittelalters  war  der  direkte
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        4.  Die  Rheinseeschiffahrt.

447

Seeverkehr  Kölns,  insbesondere  mit  England,  ein  sehr  reger  gewesen.  Seit  dem  vierzehnten ­
  Jahrhundert  ging  er  mehr  und  mehr  zurück,  so  daß  schließlich  selbst  die  Erinnerung
an  diese  Seefahrten  aus  dem  Bewußtsein  der  Kölner  Bürger  entschwand.  Erst  im
neunzehnten  Jahrhundert  regte  sich  wieder  das  Interesse  für  überseeische  Unternehmungen
dieser  Art.  Zuerst  wurden  im  Jahre  1829,  sodann  1837  auf  Betreiben  Fritz  Larkortö
Versuche  gemacht,  mit  Segelschiffen  eine  regelmäßige  Verbindung  zwischen  den  niederrheinischen
  Läsen  und  den  Läsen  der  Nordsee  herzustellen,  die  jedoch  ebensowenig
dauernden  Erfolg  hatten  wie  der  im  Jahre  1844  von  einer  kölnischen  Gesellschaft  mit
Dampfern  unternommene  Versuch.  Seitdem  ruhte  diese  Frage,  bis  im  Jahre  1885
die  „Rhein-  und  Secschiffahrtsgesellschaft"  mit  zwei  eigens  erbauten  Seedampfern  eine
direkte  Verbindung  von  Köln  nach  London  eröffnete.  Inzwischen  wurden  diese  Fahrten
auch  auf  andere  Läsen  der  Nord-  und  Ostsee  ausgedehnt,  eine  Reihe  anderer
Gesellschaften  folgte  dem  gegebenen  Beispiele,  die  Zahl  der  Dampfer  wurde  eine  immer
größere  (sie  beträgt  zur  Zeit  42  mit  insgesamt  36700  t  Tragfähigkeit),  so  daß  gegenwärtig ­
  eine  lebhafter  Rhcinseeverkehr  zwischen  Köln  und  den  niederrheinischen  Läsen
einerseits  und  London,  Bremen,  Lamburg,  Altona,  Kiel,  Lübeck,  Rostock,  Stettin,
Danzig,  Königsberg,  Riga,  Aarhus  und  Kopenhagen  anderseits  besteht.  Dieser  regelmäßige ­
  Verkehr  wird  von  besonderen  Rhcinseedampfern  vermittelt,  außerdem  verkehren
einige  Segelschiffe.  Eine  Erweiterung  des  Einfanges  des  Rheinsceverkehrs  trat  dadurch
ein,  daß  im  Jahre  1902  die  Lamburg-Amerika-Linic  einen  regelmäßigen  Eilschleppdienst
  zwischen  den  Läsen  der  Nordsee  und  dem  Rheine  bis  Köln  hinauf  eingerichtet
hat.  Der  Amfang  des  Rheinseeverkehrs  Kölns  hat  sich  im  Laufe  der  Jahre  in  stetig
steigender  Richtung  entwickelt.  Er  begann  1885  mit  einer  Gesamtmenge  von  9153  1,
stieg  im  Durchschnitt  der  Jahre  1886/90  aus  26917  t,  1891/95  auf  52966  1,
1896/1900  auf  90589  t  und  betrug  1903  97139  1,  wovon  60943  1  auf  die  Zufuhr
und  36196  t  auf  die  Abfuhr  entfallen,  so  daß  der  Rheinseeverkehr  fast  den  zehnten
Teil  des  gesamten  Kölner  Lafenverkehrs  ausmacht.  Von  den  in  Köln  angebrachten
Gütern  kamen  8048  1  von  London  und  sonstigen  englischen  Läsen,  34427  t  von
deutschen  Läsen  der  Nordsee,  12314  t  von  deutschen  Läsen  der  Ostsee  und  6154
von  den  oben  genannten  außerdeutschen,  nichtenglischen  Läsen,  Von  den  abgefahrenen
Gütern  gingen  5957  t  nach  englischen  Läsen,  20847  t  bezw.  8855  t  nach  deutschen
Läsen  der  Nordsee,  und  der  Ostsee  und  537  1  nach  sonstigen  außerdeutschen  Läsen.
In  ähnlichem  Verhältnis  waren  auch  in  den  früheren  Jahren  die  einzelnen  Läsen  am
Verkehr  beteiligt.  An  Fracht  wird  in  der  Rheinsecschiffahrt  fast  ausschließlich  Stückgut ­
  geladen;  die  Massengüter  stehen  bisher  zurück.
Die  Wiederbelebung  der  Rheinseeschiffahrt  ließ  schon  bald  den  Gedanken  in  den
Vordergrund  treten,  durch  eine  weitere  Vertiefung  des  Fahrwassers  unterhalb  Kölns
die  Möglichkeit  einer  umfassenderen  Ausgestaltung  dieses  Verkehrs  zu  bieten,  eine  Frage,
welche  zu  Beginn  der  neunziger  Jahre  sowohl  vom  technischen  Standpuntte  wie  auch,
auf  Veranlassung  der  Kölner  Landelskammer,  nach  der  wirtschaftlichen  Seite  hin  eingehend ­
  erörtert  worden  ist.  Leider  hat  diese  Frage,  wenigstens  soweit  sie  die  Öffentlichkeit ­
  beschäftigt,  inzwischen  weitere  Fortschritte  nicht  gemacht.  Die  Preußische  Bauverwaltung ­
  hat  zwar  im  Verfolg  jener  Anregungen  eine  Reihe  von  Jahren  hindurch
uinfangreiche  Stromuntersuchungen  im  Rheine  auf  der  Strecke  von  Koblenz  bis  zur
niederländischen  Grenze  vorgenommen.  Auch  ist  das  Ergebnis  derselben  regierungsseittg
  zusammengestellt  worden.  Die  bezügliche  Denkschrift  ist  aber  noch  nicht  zur  Veröffentlichung ­
  gelangt,  so  daß  die  namentlich  für  den  Kölner  Schifsahrtsverkehr  so  überaus
wichtige  Angelegenheit  in  Interessentenkreisen  während  der  letzten  Jahre  bedauerlicherweise
nicht  gefördert  werden  konnte.
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        448  Fünfter  Teil.  Verkehrswesen.  IV.  Binnen-  und  Seeschiffahrt.

5.  Zur  Geschichte  der  deutschen  Reederei.
Von  Ernst  v.  .Halle.
v.  Halle,  Die  Entwickelung  und  Bedeutung  der  deutschen  Reederei.  In:  Bändels-  und
Machtpolitik.  Reden  und  Aufsätze,  herausgegeben  von  Schnioller,  Sering,  Wagner.  2.  Bd.
Stuttgart,  I.  G.  Lotta  Nachfolger,  &amp;gt;900.  5.  158—&amp;gt;,9S.
Die  Entwickelung  der  deutschen  Reederei,  speziell  in  den  .Hansestädten,  hat  sich
keineswegs  vollkommen  glatt  und  ohne  innere  Schwicrigkeiteit  vollzogen.  Die  Geschichte
der  Reederei  in  einzelnen  Städten,  selbst  bei  den  aufstrebenden  beiden  .Hamburger  und
Bremer  Aktienreedereien,  die  eine  Reihe  der  charakteristischen  Züge  der  Gcsamtentwickelung
widerspiegeln,  bietet  neben  zunächst  guten,  später  glänzenden  Erfolgen  zeitweilig  auch
das  Bild  großer  Enttäuschungen  und  schwerer  Rückschläge,  schroffster  Kämpfe  gegen
die  Konkurrenz  anderer  deutscher  und  freindländischer  Linien,  schwerer  Verluste  und
kritischer  Jahre.  Auch  innere  Mängel  in  der  Verwaltung  haben  bald  hier,  bald  da
große  Gefahren  gebracht  und  lange  nachhaltende  Folgeerscheinungen  gezeitigt,  —  zumal
in  den  Zeiten  der  großen  Krisis  zu  Ende  der  fünfziger  Jahre,  dann  während  der
gefährdeten  Seefahrt  zur  Zeit  des  amerikanischen  Bürgerkrieges,  während  des  Krieges
von  1870  und  wiederum  in  der  wirtschaftlichen  Depression  um  die  Mitte  der  siebziger
Jahre  kam  man  allgemein  in  eine  überaus  bedrängte  Situation.
Andererseits  entstanden  in  den  aufstrebenden  Perioden  zu  Anfang  der  siebziger
und  der  achtziger  Jahre  bisweilen  einzelne  Unternehmungen  zwecks  Aufnahme  der
Konkurrenz,  welche  sich  in  der  Folgezeit  nicht  zu  halten  vermochten.  Zweimal,  im
Konkurrenzkampf  mit  der  Adler-Linie  nach  Mitte  der  siebziger  und  mit  der  Carr-Linie
  in  den  achtziger  Jahren,  hat  selbst  die  Äamburg-Amerika-Linie  die  Grundfesten
ihres  Daseins  erschüttert  gesehen.
Dennoch  ist  es  hier  wie  in  anderen  kritischen  Fällen  dank  dem  Anternehmungsgeiste
  der  hansischen  Reeder  stets  gelungen,  über  die  schlimmen  Zeiten  der  Anterbilanzen
hinwegzukommen  und  den  Betrieb  aus  eine  immer  breitere,  sicherere  Grundlage  zu
stellen.  And  die  unterbietende  Konkurrenz  wurde  entweder  durch  frühzeitigen  Aufkauf
oder  durch  Steigerung  der  eigenen  Leistungsfähigkeit  und  einen  nachdrücklichen  Kampf,
der  bei  heimischen  Reedereien  meist  mit  Amalgamierung  oder  Aufsaugung  endigte,  oder
durch  vertragliche  Tarifregelung  und  Verkehrsverteilung  in  gesunde  Schranken  gebannt.
Schon  früh  hatte  man  sich  durch  tüchtige  Leistungen  die  Postbeförderung  für
eine  Reihe  von  Ländern  zu  sichern  gewußt;  1866  und  1868  hatten  die  Hamburger
und  die  Bremer  Linie  nacheinander  mit  mehr  als  je  einem  halben  Dutzend  damals  für
vollkommen  geltender  Dampfer  den  wöchentlichen  Passagierverkehr  mit  New  Dork  aufgenommen. ­
  Schritt  für  Schritt  waren  in  den  folgenden  Jahren  unter  stetiger  Vermehrung ­
  des  Dampfschiffparks  neue  regelmäßige  Fahrten  nach  Baltimore,  nach  New
Orleans,  nach  .Havana  hinzugefügt  worden.
Vor  allem  aber  stieg  inzwischen  im  Jahre  1867,  das  die  Gründung  des  Norddeutschen ­
  Bundes  brachte,  endlich  auch  die  eine  deutsche  Flagge  an  allen  Masten  empor,
und  die  fremden  Nationen  sahen  nunmehr  in  stolzer  Einheit  verkörpert,  was  vorher,
auf  verschiedene  Flaggen  verteilt,  nur  allzu  winzig  erschienen  war.  Die  bald  darauf
folgenden  Siegestaten  von  1870,  die  Gründung  des  Reiches  dienten  dazu,  dem  neuen
Banner  Achtung  und  Ehre  zu  erwerben,  und  die  alten  preußischen,  verbunden  mit  den
alten  .hanseatcnfarbcn  verliehen  der  deutschen  Schiffahrt  das  Sicherheitsgefühl  einerfesten
  Stühe  in  Krieg  und  Frieden.
Schuf  so  die  politische  Konstellation  der  deutschen  Reederei  auf  den  Meeren  draußen
eine  ganz  andere  Stellung,  so  verstanden  es  die  deutschen  Reeder  andererseits,  sich  die
Fortschritte  im  technischen  Betrieb  allmählich  zu  eigen  zu  machen.
        <pb n="460" />
        5.  Zur  Geschichte  der  deutschen  Reederei.

449

Die  verbesserte  Technik  der  Schiffs--  und  Maschinenkonstruktion  ermöglichte  die
Schaffung  größerer,  leistungsfähigerer  Schiffstypen.  Der  1867  von  der  „Lammonia"
für  die  Überfahrt  von  Southampton  nach  New  Vork  geschaffene  Rekord  von  9  V«
Tagen  wurde  mehr  und  mehr  zu  einem  Durchschnittsmaße.  Gesteigerte  Geschwindigkeiten ­
  und  verbilligter  Betrieb,  namentlich  die  Kohlenersparnis,  die  es  ermöglichte,  daß
die  Schiffe  mit  der  im  Leimatshafen  eingenommenen  Kohle  selbst  für  die  westindische
Reise  ausreichten  und  das  teure,  zeitraubende  Bunkern  in  der  Fremde  vermindert
wurde,  förderten  die  Reederei  ungemein.
Die  durch  den  Eisenbahnverkehr  überall  geweckten  Ansprüche  auf  Schnelligkeit,
Pünktlichkeit,  Regelmäßigkeit  und  Bequemlichkeit  in  der  Beförderung  begegneten  sich
mit  den  technischen  Bervollkommnungsmöglichkeiten  zur  Sec,  und  die  heimische  Reederei
vermochte  an  diesem  Fortschritte  nicht  nur  durch  den  Ankauf  ausländischer  Schiffe  teilzunehmen,
  sondern  die  günstige  Entwickelung  der  deutschen  Werften  setzte  sic  nach  und
nach  in  die  Lage,  Neubauten,  Umbauten  und  Reparaturen  jeder  Art  unter  ihren
eigenen  Augen,  in  nächster  Nähe  des  Leimathafens  ausführen  zu  lassen.
Ein  besonders  wichtiges  Moment  war  ferner  die  allmähliche  Ausbreitung  des
unterseeischen  Kabelnehes  durch  alle  Meere,  die  den  an  den  entferntesten  Plätzen
befindlichen  Schiffen  eine  augenblickliche  Verbindung  mit  dem  Leimathafen  sowie  jedem
anderen  Lasen  und  dem  Reeder  eine  sofortige  Übersicht  über  den  gesamten  Frachtenmarkt ­
  und  Passagierverkehr  in  aller  Lerren  Länder  gestattet  hat.  So  wurde  z.  B.
die  Anwendung  der  Bodmerei  fast  vollkommen  unnötig,  gleichzeitig  auch  die  Finanzgebarung ­
  des  Schiffahrtsverkehrs  verändert  und  die  Möglichkeit  einer  einheitlich  geleiteten
und  doch  individuell  sich  anpassenden  Organisation  ausgedehntester  Großbetriebe  für
den  Seetransport  in  allen  Schiffahrtsländern  begründet.  Leider  hielt  man  sich  von
der  Beteiligung  am  Ausbau  des  überseeischen  Kabelnctzes  allerdings  lange  fern,  obgleich
Werner  Siemens  die  ersten  Kabel  fabriziert  hatte.
Die  fortschreitende  Technik  des  Wasser-  und  Tiefbaues  ermöglichte  ferner  eine
mit  der  Steigerung  der  Verkehrsintensität  Schritt  haltende  oder  ihr  gar  vorauseilende
und  die  Wege  ebnende  Verbesserung  der  Fahrstraßen,  Lasen-  und  Dockanlagen,  was
speziell  Deutschlands  einst  schwer  zugänglichen  Küsten  für  die  Vertiefung  der  Ströme
und  Strommündungen  erheblich  zu  statten  kam.  Denn  heutzutage  kann  man  an  jedem
Flußlaufe  wohlzugängliche  erstklassige  Läsen  schaffen,  so  daß  fortan  lediglich  das  wirtschaftliche ­
  Bedürfnis  und  nicht  mehr  die  natürliche  Lage  der  Reederei  die  Schiffstypen
diktiert.
Die  Förderung  der  Kenntnis  der  Meereswegc  und  der  Strömungen,  die  Einführung ­
  ständig  verbesserter  nautischer  Instrumente  und  die  gleichfalls  durch  die  Fortschritte ­
  der  Technik  ermöglichte  bessere  Betonnung  und  Befeuerung  der  Küsten  verringerten ­
  im  Verein  mit  der  wachsenden  Größe  und  Festigkeit  der  Schiffe  die  relaüven
Gefahren  der  Fahrt,  das  Risiko  der  Lavaric  und  damit  auch  die  Löhe  der  Versicherungsprämien
  wesentlich.
All  diese  Momente  wirkten  mit  den  übrigen  technischen  Fortschritten  dahin
zusammen,  um  für  die  weltwirtschaftliche  Entwickelung,  für  die  Befriedigung  des  entstehenden ­
  und  zunehmenden  Bedürfnisses  nach  einem  regelmäßigen  Bezüge  von  Massengütern ­
  über  die  Erde  hin  das  geeignete  Verkehrsinstrument  zu  schaffen.  Weltverkehr
und  Ozeanreederei  wurden  auf  eine  ganz  neue  Grundlage  gestellt,  und  entsprechend
änderte  sich  die  Bettiebsgestaltung  hinsichtlich  der  llnternchmungsformcn,  der  Eigentumsverhältnisse, ­
  der  Kapitalsgröße,  der  Schiffszahl  und  Schiffsräume  von  Grund  aus.
Zu  Anfang  und  bis  Mitte  des  19.  Jahrhunderts  spielte  die  Reederei  keineswegs
stets  die  Rolle  eines  selbständigen  Gewerbes.  An  kleinen  Plätzen,  wo  mehr  flüssiges
Kapital  als  Gelegenheit,  es  in  Lande!  und  Gewerbe  anzulegen,  vorhanden  war,
beschäftigte  man  sich  allerdings  mit  ihr  um  ihrer  selbst  willen.  In  den  größeren  See-Mo
  Hat,  Volkswirtschaftliches  Lesebuch.  29
        <pb n="461" />
        450  Fünfter  Teil.  Verkehrswesen.  IV.  Binnen-  und  Seeschiffahrt.
städten  aber  bildete  sie  meist  nur  einen  Teil  des  Betriebes  eines  Landlungshauses.
Diese  alten  kleinen  Unternehmungen  der  Reeder  mit  einzelnen  oder  einigen  Schiffen
sind  an  Bedeutung  unablässig  gegenüber  den  sich  mehrenden  großen,  regelmäßigen
Reedereibetrieben  zurückgegangen.  Angesichts  der  steigenden  Mengen  notwendigen
Kapitals  wählten  letztere  dann  mehr  und  mehr  als  Form  die  Aktiengesellschaft.
Neben  den  alten  Reedereien,  die  die  Schiffahrt  schon  infolge  der  schwankenden
Witterungsverhältnisse  und  Reisedauern  in  mehr  oder  weniger  unregelmäßigen  Zwischenräumen ­
  betrieben  und  vielfach  auch  ihre  Schiffe  je  nach  Bedürfnis  bald  nach  dieser,
bald  nach  jener  Gegend  fahren  ließen,  nahm  die  Einrichtung  fester  Linien,  deren  Schiffe
zu  bestimmten  Zeitpunkten  abfahren,  und  die  eine  oder  mehrere  bestimmte  Verkehrsrichtungen ­
  ausschließlich  betreiben,  ständig  zu;  wie  denn  ja  auch  die  einzelnen  Märkte
der  verschiedenen  Länder  immer  mehr  zu  festen  Abnehmern  bestimmter  Mengen  von
Rohprodukten  und  Fabrikaten  in  übersehbarer  Zeitfolge  wurden.
Die  Zahl  der  von  den  einzelnen  Unternehmungen  beschäftigten  Schiffe  wächst
stetig,  da  sie  ihre  Betriebe  durch  Vermehrung  der  Fahrten  intensiv  und  durch  Lereinbeziehung
  neuer  Verkehrsgebiete  extensiv  ausgestalten;  und  die  dauernd  steigende  Gütermenge, ­
  die  bewältigt  werden  will,  gibt  daneben  die  Möglichkeit,  durch  eine  Vergrößerung ­
  der  Schiffsräume  den  Betrieb  billiger  zu  gestalten.
Gleich  nach  dem  Kriege  von  1870  seht  ein  großer  Aufschwung  ein.  Zahlreiche
Linien  werden  eingerichtet.
Trotz  aller  Rückschläge  in  der  folgenden  schweren  Wirtschaftskrisis  schreitet  die
Entwickelung  der  Reedereien  ins  Große  und,  gemäß  dem  Gesetze  der  Arbeitsteilung,
ins  Spezielle  fort.  Eine  Spezialisierung  nach  den  verschiedenen  Zwecken  des  Gütertransports, ­
  der  Auswandererbeförderung,  des  Postschiffs-  und  Kajütspassagierverkehrs
erweist  sich  als  die  nächste  Notwendigkeit.  —  Mehr  und  mehr  unterscheiden  sich  seit
Ansang  der  achtziger  Jahre  die  wachsenden  transatlantischen  Typen  von  den  kleinen
Fahrzeugen  für  die  europäische  Fahrt,  die  in  ihrer  Bauart  aber  ebenfalls  den  jeweiligen
Zwecken  der  einzelnen  Routen,  für  die  sie  bestimmt  sind,  angepaßt  werden.  So  entstehen ­
  die  mittleren  gemischten  Fracht-  und  Passagierdampfer  für  den  Dienst  zwischen
den  Ostseehäfen  und  Finnland,  die  Postdampfer  für  Skandinavien,  die  Frachtschiffe  für
das  Mittelmeer  re.  Im  allgemeinen  aber  bleibt  man  für  die  europäische  Fahrt  noch
länger  bei  den  alten  Typen  und  Gewohnheiten  stehen.  Mittlere  Betriebe  dienen  zur
Bewältigung  des  Verkehrs  in  den  einzelnen  Richtungen.  Abgesehen  von  der  fast
ganz  in  deutschen  Länden  befindlichen  Küstenschiffahrt,  befindet  sich  die  europäische
Fahrt  erheblich  länger  und  in  größerem  Amfange  als  der  überseeische  Schiffsverkehr
in  den  Länden  außcrdeutscher  Anternehmer.  —
Nach  Mitte  der  achtziger  Jahre  setzt  die  zweite  große  Periode  des  Aufschwunges
der  Reederei  und  der  Einrichtung  größerer  Linien  ein.
In  der  amerikanischen  Fahrt  tritt  das  Bedürfnis  nach  Einführung  des  Expreßdienstes ­
  mit  vollendet  konstruierten,  ganz  vorwiegend  für  die  Personenbeförderung
bestimmten,  erst  einschraubigen,  dann  Doppelschraubenschnelldampsern  von  über  5000
Registertonnen  Raumgehalt  immer  entschiedener  zu  Tage.  Bisher  hatten  die  Dampfer
ein  Maximum  von  12—13  Seemeilen  in  der  Stunde  erreicht.  Die  Fortschritte  im
Maschinenbau  gestatten  eine  ständige  Vergrößerung  der  Geschwindigkeit,  die  bald  von
16—17  auf  19  Seemeilen  wuchs.  Gleichzeitig  wächst  auch  der  Raumgehalt  der  Frachtdampfer ­
  in  einem  früher  nicht  für  möglich  gehaltenen  Maße.
Auf  diesem  Gebiete  liegt  die  großartigste  Entwickelung,  und  hier  wachsen  jene
Riescnunternehmungen  enipor,  die  in  einem  einzelnen  Betriebe  mehr  an  Güter-  und
Passagiertransporten  und  Seemeilenzahl  im  Jahre  leisten  können  als  50  Jahre  zuvor
die  gesamte  deutsche  Reederei.
        <pb n="462" />
        6.  Die  Lamburg-Amerika-Linie  und  der  Norddeutsche  Lloyd.

451

6.  Die  Hamburg  --  Amerika  -  Linie  und  der  Norddeutsche  Lloyd.
Von  Kurt  Wiedenfeld.
Wiedenfeld,  Die  nordwesteuropäischen  Welthäfen  London—  Liverpool—kiambnrg—Bremen
—Amsterdam—Rotterdam—Antwerpen—ftavre  in  ihrer  Verkehrs-  und  ftandelsbedentung.  Berlin,
Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  M&amp;gt;3.  S.  222—225  und  S.  228—230.
Den  Mittelpunkt  der  Hamburgischen  Großschiffahrt,  um  den  sich  in  mehr  oder
minder  engem  Zusammenhang  die  übrigen  Unternehmungen  gruppieren,  und  zugleich
die  größte  Schiffahrtsgesellschaft  der  Welt  bildet  die  Kamburg-Amerikanische
Paketfahrt-Aktien--Gesellschaft,  schon  seit  geraumer  Zeit  meist  Lamburg-Amerika-Linie
  genannt.  Sie  ist  am  27.  Mai  1847  von  Hamburger  Reedern  und  Kaufleuten
gegründet,  um  mit  schnellfahrenden  Segelschiffen  den  Auswandererverkehr  nach  New  Bork
im  Wettbeiverb  mit  bremischen  und  Havreser  Unternehmungen  zu  pflegen,  und  hat  im
Oktober  1848  ihren  Betrieb  begonnen;  im  Jahr  1856  wurden  die  ersten  Dampfer,
die  schon  1854  bestellt  und  inzwischen  an  die  englische  Regierung  zu  Truppentransporten
verchartert  worden  waren,  in  den  regelmäßigen  Verkehr  eingestellt.  Bis  zum  Jahr
1867  war  die  New  Borker  Linie  die  einzige;  in  diesem  Jahr  kam  eine  Verbindung
mit  New  Orleans  und  im  Jahr  1871  ein  Westindiendienst  hinzu,  1878  eine  direkte
Mexiko-Linie;  1886  wurde  der  Verkehr  zwischen  Stettin  und  New  Bork  aufgenommen,
1888  die  Hamburg-Baltimore-  und  1891  die  Hamburg-  Philadelphia  -Linie  dem  regelmäßigen ­
  Betrieb  eingefügt;  1892  begann  der  Genua-New  Park-,  1896  der  später
wieder  aufgegebene  Genua-La  Plata-Vcrkehr;  1898  trat  die  Gesellschaft  in  den  vom
Norddeutschen  Lloyd  mit  dem  Reich  abgeschlossenen  Postvertrag  für  eine  Verbindung
init  Ostasien  mit  ein  und  eröffnete  gleichzeitig,  ebenfalls  in  Gemeinschaft  mit  dein
bremischen  Unternehmen,  in  gleicher  Richtung  eine  Frachtdampferlinie,  der  im  Jahr
1899  die  New  Vork-Ostasien-Verbindung  folgte,  zu  der  sich  die  Gesellschaft  mit  der
Firma  Robert  M.  Sloman  jr.  und  einer  englischen  Reederei  verbunden  hat;  im  Jahr
1900  ist  Südamerika,  1901  Westamerika  in  den  Bereich  der  regelmäßigen  Fahrten
aufgenommen  worden,  jenes  in  Gemeinschaft  mit  der  Hamburg-  Südamerikanischen
Dampfschiffahrtsgesellschaft,  diese  zusammen  mit  der  Deutschen  Dampfschiffahrtsgesellschaft
Kosmos;  im  Jahr  1901  ist  auch  ein  weit  ausgedehnter  Küstendienst  in  Ostasien  und
eine  New  Pork-Westindien-Linie,  1902  endlich  eine  gemeinschaftlich  mit  der  Deutschen
Levante-Linie  betriebene  Verbindung  zwischen  New  Bork  und  dem  östlichen  Mittelmcer
hinzugekommen.
So  ist  denn  jetzt  die  Hamburg-Amerika-Linie  in  folgenden  Richtungen  tätig:
nach  New  Port  gehen  wöchentlich  dreimal  Schiffe  von  Hamburg,  und  zwar  einmal
abwechselnd  mit  der  Slomanschen  Llnion-Linie  Frachtdampfer,  sodann  die  Postdampfer
der  sogenannten  ?-Klasse  von  12—13  Knoten  Stundengeschwindigkeit  und  endlich  die
Schnelldampfer  von  18  und  mehr  Knoten  Leistung;  dazu  tritt  der  regelmäßige  Genua-New-Pork-Dienst,
  im  Winter  noch  durch  den  gemeinsamen  mit  dem  Norddeutschen
Lloyd  dort  geführten  Schnclldampferverkehr  ergänzt;  zwischen  Stettin  und  New  Bork
verkehren  zweiwöchentlich  direkte  Dampfer,  ebenso  werden  Boston,  Balümore  und
Philadelphia,  sowie  Montreal  und  dafür  im  Winter  Portland  von  Hamburg  aus
unmittelbar  bedient;  nach  Westindien  und  Mexiko  sowie  der  Golfküste  der  Vereinigten
Staaten  sind  acht  selbständige  Linien  gerichtet;  vier  Sonderverbindungen  bestehen  für
Nord-,  Mittel-  und  Südbrasilien  sowie  die  La  Plata-Staaten,  darin  teilt  sich  die
Hamburg  -  Amerika  -  Linie  mit  der  Hamburg  -  Südamerikanischen  Dampfschiffahrtsgesellschaft; ­
  nach  der  Westküste  Amerikas  bis  San  Francisco  hinauf  führt  eine  Linie
der  Deutschen  Dampfschiffahrtsgesellschaft  Kosmos,  zu  der  auch  die  Hamburg-Amerika-29*
        <pb n="463" />
        452

Fünfter  Teil.  Verkehrswesen.  IV.  Binnen-  und  Seeschiffahrt.

Linie  eine  bestimmte  Anzahl  von  Schiffen  stellt;  für  Ostasien  besteht  eine  Post-  und
eine  besondere  Frachtdampferlinie,  beide  von  der  Lamburg-Amerika-Linie  und  dem
Norddeutschen  Lloyd  gemeinsam  betrieben;  die  Frachtdampferlinie  läuft  auf  der  Rückreise ­
  Kalkutta  an  und  zieht  so  Indien  in  den  Einflußbereich  der  Hamburgischen  Gesellschaft;
ferner  werden  von  New  Bork  aus  selbstäirdig  direkte  Verbindungen  mit  Westindien,
sodann  in  Gemeinschaft  mit  der  Deutschen  Levante-Linie  mit  dem  östlichen  Mittelmeer
und  schließlich  gemeinsam  mit  Sloman  und  einer  englischen  Reederei  mit  Ostasien
unterhalten;  endlich  bestehen  besondere  Küstenlinien  in  Ostasien,  die  sich  von  Hongkong
bis  Wladiwostok!  erstrecken  und  in  den  Jangtse  hinein  bis  Lanka»  reichen.  Außerhalb
des  Vcrkchrsbereichs  der  Gesellschaft  liegen  also  nur  Afrika  und  Australien,  auch  fehlt
noch  eine  Linie  über  den  Stillen  Ozean;  die  Verhandlungen,  die  darüber  mit  der
Atchison—Topeka—St"  Fe-Bahn,  der  einzigen  noch  ganz  selbständigen  Überlandbahn
der  Vereinigten  Staaten,  eingeleitet  waren,  und  die  den  um  die  Erde  fast  völlig  schon
gelegten  Ring  schließen  sollten,  sind  vorläufig  ohne  Ergebnis  geblieben.  Zn  Europa
unterhält  die  Gesellschaft  ganz  neuerdings  einen  Seeleichterdienst  zwischen  Hamburg
und  den  rheinischen  Binnenhäfen  bis  nach  Köln  herauf,  der  bestimmt  ist,  ihr  aus  dem
rheinisch-westfälischen  Industriegebiet  Fracht  zuzuführen;  sonst  hat  sie  den  europäischen
Verkehr  anderen  Gesellschaften  überlassen,  mit  denen  jedoch  über  die  Ab-  und  Zufuhr
der  Amschlaggüter  feste  Vereinbarungen  bestehen.
Ganz  in  der  H.-A.-P.-A.-G.  aufgegangen  sind  bereits:  im  Jahr  1875  die
Adler-Linie  und  1886  die  Carr-Linie,  beides  Konkurrenzunternehmungen  des  Lamburg-New
  Borker  Verkehrs;  1891  die  zwischen  Hamburg  und  Montreal  laufende  Lansa-Linic,
  1898  die  Ostasien  bedienende  Kingsin-Linie,  1900  die  Brasilien-Linie  der
Hamburger  Firma  A.  C.  de  Freytas  &amp;amp;  Co.  und  der  ostasiatische  Küstendienst  der
Firma  Diederichsen,  Jebsen  &amp;amp;  Co.,  1901  endlich  die  zwischen  New  Bork  und  Westindien ­
  fahrende  Atlas-Linie  englischer  Flagge.  Bctriebsgemeinschaften  bestehen  mit
der  Privatreederei  Robert  M.  Sloman  jr.,  der  Lamburg  -  Südamerikanischen  und
der  Kosmos-Dampfschiffahrtsgesellschaft,  der  Deutschen  Levante-Linie  und  dem  Norddeutschen ­
  Lloyd,  sowie  mit  einer  englischen  Firma;  darüber  hinaus  leitet  die  Personenabtcilung
  der  Gesellschaft  noch  den  Personenverkehr  der  Ostafrika-Linie,  so  daß  unter
den  Großschiffahrtsgesellschaften  Hamburgs  nur  die  Wocrmann-Linie  und  die  Deutsch-Australische
  Dampfschiffsgesellschaft  nicht  in  unmittelbarer  Verbindung  mit  der  Hamburg-Amerika-Linie
  stehen.
Dieser  Ricsenumfang  des  Anternehmens  kommt  in  folgenden  Zahlen  zum  Ausdruck.
Gegründet  mit  einem  Aktienkapital  von  465  000  Mark,  hatte  die  Gesellschaft

Ende  1860:  2  887  500  Mark  Aktien  und  2  550  000  Mark  Obligationen

1870:  7  500  000

„  3  780  000

1880:  15  000  000  „

„  4  050  000

1890:  30  000  000  „

„  9  250  000

1896:  30  000  000

„  13  875  000

1897:  45  000  000  „

„  13  500  000

1898:  50  000  000  „

„  13  125  000

1899:  65  000  000  „

„  12  750  000

1900:  80  000  000  „

„  12  375  000

1901:  80000000  „

„  39  500  000

ausgegeben,  jetzt  sind  es  100  Millionen  Mark  Aktienkapital  geworden;  dazu  treten  noch
6,2  Millionen  Mark  Hypotheken  und  20,8  Millionen  Mark  Reserven.  Der  Raumgehalt ­
  der  Ozeandampfer  ist  von  67  257  Reg.-Tons  Ende  1886  auf
        <pb n="464" />
        6.  Die  Hamburg  -  Amerika  -  Linie  und  der  Norddeutsche  Lloyd.

453

122  883  Reg.-Tons  Ende  1890
173  985  ..  „  „  1895
192  878  .  „  „  1896
227  082  1897

262  948  Reg.-Tons  Ende  1898
335  238  „  „  ,  1899
423  932  1900
552  361  „  „  „  1901

gestiegen,  wozu  im  letzten  Jahr  noch  31  264  Reg.-Tons  für  andere  Fahrzeuge  und
77  730  Reg.-Tons  im  Bau  befindlicher  Seeschiffe  hinzutreten.  Elf  Schiffe  hatten
einen  Raumgehalt  von  mehr  als  10  000  Reg.-Tons,  das  größte  erhob  sich  auf
16  502  Reg.-Tons  und  erreichte  eine  Geschwindigkeit  von  23,5  Knoten  in  der  Stunde.
Die  Gesellschaft  nimmt  seit  1899  mit  etwa  785  000  Mark  an  der  Postvergütung
teil,  die  der  Norddeutsche  Lloyd  für  die  Einrichtung  des  Ostasien-Dienstes  vom  Reich
bezieht;  sonst  erhält  sie  keinerlei  Staatsunterstühung,  obwohl  auch  ihre  schnellen  Amerika-Fahrer,
  ebenso  wie  die  der  englischen  Unternehmungen,  als  Hilfskreuzer  ausgebaut  sind.
Bremen  hat  den  Ruhm,  die  zweitgrößte  Schiffahrtsgesellschaft  der  Erde  in  sich
zu  bergen,  den  Norddeutschen  Lloyd.  Am  3.  Januar  1857  gegründet,  ist  diese
Gesellschaft  die  erste  gewesen,  die  den  Mut  hatte,  ohne  jede  Staatsuntcrsttihung  einen
ttansozeanischen  Verkehr  von  vornherein  auf  dem  Dampferbettieb  aufzubauen;  die
Hamburg-Amerikanische  Paketfahrt,  die  ebenfalls  keinerlei  Subventionen  bezog  und
schon  ein  Jahr  früher  zum  Dampferbetrieb  übergegangen  war,  hatte  wenigstens  schon
fast  ein  Jahrzehnt  im  Seglerdienst  Erfahrungen  sammeln  und  feste  Kundschaft  erwerben
können,  während  die  ältere  Verbindung  zwischen  New  Vork  und  Bremen,  die  Ocean
Steamship  Navigation  Company,  ihre  Tätigkeit  schon  längere  Zeit  eingestellt  hatte,
als  das  neue  Unternehmen  das  Feld  betrat.  Diese  Initiative  hat  der  Lloyd  auch  in
der  Folgezeit  sich  bewahrt;  er  hat  seine  Linien  —  im  Wettbewerb  und  zugleich  in
Fühlung  mit  der  Hamburgischen  Gesellschaft  —  wie  diese  fast  über  die  ganze  Erde
ausgedehnt,  obwohl  die  Basis  des  von  ihm  bedienten  bremischen  Handels  sehr  viel
schmaler  ist  als  die,  auf  der  Hamburgs  Verkehr  sich  aufbaut.  Schon  im  Jahre  1866
kam  zu  dem  New  Bork-Dienst  eine  Baltimore-Linie  hinzu,  an  der  sich  die  Baltimore-Ohio-Bahn
  mit  der  Hälfte  des  Kapitals  einige  Jahre  hindurch  beteiligte;  dann  folgten
1869  eine  Verbindung  mit  New  Orleans,  1871  eine  Linie  nach  der  westindischen
Inselwelt  und  der  Ostküste  Mittelamerikas;  1875  wurde  der  Brasilien-  und  der  La
Plata-Dienst  eingerichtet,  1881  der  erste  Schnelldampfer  in  den  Verkehr  mit  New
&amp;lt;Aork  eingestellt;  1885  kamen  mit  Unterstützung  des  Reichs  die  Postlinien  nach  Ostasien
und  nach  Australien  hinzu,  1891  wurde  auch  Genua  mit  New  Port  verbunden;  1899
und  1900  endlich,  nachdem  die  Postfahrten  nach  Ostasien  eine  Verdoppelung  erfahren
hatten,  wurde  der  Küstendienst  jener  fernen  Gegenden  ausgebaut,  indem  gemeinsam  mit
den  bremisch-ostasiatischen  Firmen  Melchers  und  Rickmers  eine  Jangtse-Linie  eingerichtet ­
  wurde,  und  indem  die  beiden  englischen  Gesellschaften,  die  von  Singapore  und
Hongkong  aus  die  Küste  und  den  hinterindischen  Archipel  bedienten,  die  Scotish
Oriental  Steamship  Company  und  die  East  India  Ocean  Steamship  Company,
aufgekauft  und  bedeutend  nach  Zahl  der  Schiffe  und  Wirkungskreis  erweitert  wurden.
Dagegen  ist  die  Verbindung  mit  englischen  Häfen  im  Jahre  1897  vom  Lloyd  abgezweigt
worden;  die  dahin  fahrenden  Schiffe  hat  die  Gesellschaft  Argo  übernommen,  auf  deren
Verwaltung  der  Lloyd  Einfluß  hat.
Folgende  Linien  werden  jetzt  vom  Lloyd  unterhalten:  von  Bremen  nach  New
Vork  fahren  Schnelldampfer,  einfache  Postdampfer  und  Frachtdainpfer  zwei-  bis  dreimal ­
  wöchentlich;  Baltimore  wird  wöchentlich  einmal  aufgesucht,  Galveston,  Kuba  und
Mexiko  mit  besonderen  Linien  alle  14  Tage,  ebenso  oft  Brasilien  und  die  La  Plata-Mündung;
  nach  Ostasien  wird  gemeinsam  init  der  Hamburg-Amerika-Linie  eine  Postdampferverbindung
  vierzehntäglich  und  eine  Frachtdampferverbindung  zehntäglich  unterhalten; ­
  für  Austtalien  ist  jetzt  ein  dreiwöchentlicher  Verkehr  eingerichtet;  ebenfalls
        <pb n="465" />
        454

Fünfter  Teil.  Verkehrswesen.  IV.  Binnen-  und  Seeschiffahrt.

gemeinsam  mit  der  Lamburg-Amerika-Linie  wird  der  Genua-New-Bork-Dienst  geführt.
Hierzu  tritt  ein  dichtes  Netz  von  kleinen  Anschlußlinien  in  der  hinterindischen  Inselwelt, ­
  die  bis  Sidney  hinübergreifen,  und  von  ostasiatischen  Küstenfahrten,  die  von
Rangoon  bis  Shangai  sich  erstrecken  und  in  den  Jangtse  bis  zu  den  Stromschnellen
von  Itschang,  also  weit  über  Hankau  hinausreichen.  Außerhalb  des  Vcrkehrsbereichs
des  Lloyd  liegen  mithin  nur  Afrika  und  die  Westküste  Amerikas;  abgesehen  von  den
asiatischen  Zweiglinien  ist  der  Genua-New-Bork-Dienst  die  einzige  Verbindung,  die
nicht  Bremen  selbst  berührt.
Ganz  so  vielseitig  wie  die  Hamburger  Paketfahrt  hat  mithin  der  Lloyd  sein  Netz
nicht  ausgestaltet,  dafür  betreibt  er  aber  seine  Linien  um  so  intensiver.  Denn  während
die  befreundete  Rivalin  nur  Nord-  und  Mittel-Amerika  selbständig  bedient,  in  den
übrigen  Richtungen  jedoch  sich  an  andere  Unternehmungen  angeschlossen  hat,  bilden
auch  die  beiden  Südamerika-  und  die  Australien-Linie  des  Lloyd  eigene  Veranstaltungen
dieser  Gesellschaft,  und  auch  in  der  ostasiatischen  Postlinie  ist  der  Lloyd  führender
Partner.  Man  wird  annehmen  dürfen,  —  genaue  Angaben  sind  nicht  erhältlich  —
daß  die  bremische  Reederei  noch  mehr  als  die  Hamburgische  Paketfahrt  das  Schwergewicht ­
  ihres  Betriebes  von  dem  nordamerikanischen  Verkehr  ab  in  die  anderen
Richtungen  gezogen  hat.
Die  Entwicklung  des  Lloyd  kommt  in  folgenden  Zahlenreihen  zum  Ausdruck.
Gegründet  mit  einem  Aktienkapital  von  6  141600  Mark,  hatte  die  Gesellschaft
Ende  1860:  5968700  Mark  Aktien  und  1215160  Mark  Obligaüonen

1870:  13280000  „

„

„  3243300  „

1880:  19928571

„

„  8183368  „

1890;  40000000  „

„  23265100  „

1896;  40000000  „

„  33683100  „

1897:  40000000  „

„  33011600  „

1898;  60000000  „

„

„  32051500  „

1899:  80000000  „

„

„  31118000  „

1900:  80000000  „

„

„  30173000  „

„

1901;  80000000  „

„

„  49248600  „

ausgegeben,  jetzt  sind  es  wie  bei  der  Hamburg-Amerika-Linie  100  Millionen  Mark
Aktien  geworden;  dazu  treten  noch  rund  20  Millionen  Mark  Reserven.  Der  Raumgehalt ­
  der  im  Betrieb  stehenden  Ozeandampfer  ist  von  142  859  Reg.-Tons  im
Jahre  1887  auf

185558  Reg.-Tons  im  Jahr  1890
217222  „  „  „  „  1895
212260  „  1896
249226  „  1897

278619  Reg.-Tons  im  Jahr  1898
353073  „  „  „  „  1899
424475  „  1900
462922  „  1901

gestiegen;  dazu  kamen  im  letzten  Jahre  noch  40048  Reg.-Tons  für  andere  Fahrzeuge
und  84600  Reg.-Tons  im  Bau  befindlicher  Schiffe.  Elf  Schiffe  hatten  einen  Raumgehalt ­
  von  mehr  als  10000  Reg.-Tons  bis  zu  14908  Reg.-Tons;  die  Zahl  der
Schnelldampfer  von  mehr  als  20  Knoten  Stundengeschwindigkeit  betrug  4,  darunter
zwei  von  mehr  als  23  Knoten  durchschnittlicher  Leistung.
Die  staatliche  Subvention  beschränkt  fich  auf  die  feste  Postvergütung  von  rund
4,8  Millionen  Mark,  die  für  die  Ostasien-  und  Austtalien-Fahrten  gezahlt  wird;  für
die  Bereitstellung  ihrer  großen  Dampfer  als  Hilfskreuzer  bezieht  die  Gesellschaft  vom
Staat  ebensowenig  ein  Entgelt  wie  eine  der  anderen  deutschen  Schiffahrtsunternehmungen.
        <pb n="466" />
        8MA

WWN

7.  Zur  Eröffnung  dcs  Nordostscckanals.  455
7.  Zur  Eröffnung  des  Nordostfeekanals.
Von  Kaiser  Wilhelm  II.
Wilhelm  II.,  Rede,  gehalten  am  2(.  3uni  (895  nach  der  Schlußsteinlegung  des  Nordostseckanals.
  Zn:  Deutscher  Reichs-Anzeiger  und  Königlich  preußischer  Staats-Anzeiger.  Berlin,
den  22.  Juni  (895.  Nr.  (4(7.  IS.  2].
Mit  Freude  und  Stolz  blicke  Ich  auf  diese  glänzende  Festversammlung,  und
zugleich  im  Namen  Meiner  hohen  Verbündeten  heiße  Ich  Sie  alle,  die  Gäste  des
Reichs,  herzlich  willkommen.  Innigen  Dank  sprechen  Wir  aus  für  die  Teilnahme,  die
Ins  bei  Vollendung  eines  Werks  geworden,  welches,  in  Frieden  geplant  und  in
Frieden  gebaut,  heute  dem  allgemeinen  Verkehr  übergeben  ist.
Nicht  erst  in  unseren  Tagen  ist  der  Gedanke,  die  Nord-  und  Ostsee  durch  einen
großen  Kanal  zu  verbinden,  entstanden;  (veit  zurück  bis  in  das  Mittelalter  hinein
finden  wir  Vorschläge  und  Pläne  zur  Verwirklichung  dieses  Unternehmens,  und  im
verflossenen  Jahrhundert  ward  der  Eidcrkanal  gebaut,  der,  ein  rühmliches  Zeugnis  sür
die  Leistungsfähigkeit  der  damaligen  Zeit  ablegend,  doch  nur  für  den  kleineren  Schiffsverkehr ­
  bestimmt,  den  gesteigerten  Anforderungen  der  Jetztzeit  nicht  zu  genügen  vermochte. ­
  Dem  neu  begründeten  Deutschen  Reiche  blieb  es  vorbehalten,  die  große  Aufgabe ­
  einer  befriedigenden  Lösung  entgegenzuführen.
Mein  verewigter  ööerr  Großvater,  Kaiser  Wilhelms  des  Großen  Majestät,  war
es,  der  in  richtiger  Erkenntnis  der  Bedeutung  des  Kanals  für  die  Äebung  des
nationalen  Wohlstandes  und  für  die  Stärkung  unserer  Wehrkraft  nicht  müde  wurde,
dem  Plane  des  Baues  einer  leistungsfähigen  Wasserstraße  zwischen  Nord-  und  Ostsee
Seine  fördernde  Teilnahme  zuzuwenden  und  die  mannigfachen  Schwierigkeiten  zu  beheben,
welche  sich  seiner  Ausführung  entgegenstellten.  Freudig  tlnd  vertrauensvoll  folgten  die
verbündeten  Regierungen  des  Reichs  nicht  minder  wie  der  Reichstag  der  Kaiserlichen
Initiative,  und  rüstig  ging  es  vor  nunntehr  acht  Jahren  an  das  Werk,  das  mit  seiner
fortschreitenden  Ausführung  in  immer  höherem  Grade  das  öffentliche  Interesse  erweckte.
Was  die  Technik  von  dem  hervorragenden  Standpunkt  ihrer  Entwickelung  heraus  hat
schaffen  können,  was  an  Eifer  und  Arbeitsfreudigkeit  möglich  war,  was  endlich  an
Fürsorge  für  die  zahlreichen,  an  dem  Bau  beteiligten  Arbeiter  nach  den  Grundsätzen
der  humanen  Sozialpolitik  des  Reichs  gefördert  werden  konnte,  es  ist  an  diesem  Werke
geleistet  worden;  und  deshalb  darf  mit  Mir  und  Meinen  hohen  Verbündeten  das
Vaterland  dcs  gelungenen  Werks  sich  freuen.
Aber  nicht  nur  für  die  heimischen  Interessen  haben  wir  gearbeitet.  Der  großen
Kulturaufgabe  des  deutschen  Volks  entsprechend,  öffnen  Wir  dem  friedlichen  Verkehr
der  Nationen  untereinander  die  Schleusen  des  Kanals,  und  zu  freudiger  Genugtuung
wird  es  Ans  gereichen,  wenn  seine  fortschreitende  Benutzung  Zeugnis  dafür  ablegt,
daß  die  Absichten,  von  welchen  Wir  geleitet  worden  sind,  nicht  allein  verstanden,
sondern  auch  fmchtbar  werden  zur  Lebung  der  Wohlfahrt  der  Völker.
Die  Teilnahme  an  unserer  Feier  seitens  der  Mächte,  deren  Vertreter  wir  unter
uns  sehen,  und  deren  herrliche  Schiffe  wir  heute  bewundert  haben,  begrüße  Ich  um  so
lebhafter,  je  mehr  Ich  darin  die  volle  Würdigung  Anserer  auf  Aufrechterhaltung  des
Friedens  gerichteten  Bestrebungen  zu  erblicken  das  Recht  habe.  Deutschland  wird  auch
das  heute  inaugurierte  Werk  in  den  Dienst  des  Friedens  stellen  und  sich  glücklich
schätzen,  wenn  der  „Kaiser-Wilhelms-Kanal"  in  diesem  Dienste  allezeit  Llnsere  freundschaftlichen ­
  Beziehungen  zu  den  übrigen  Mächten  fördert  und  befestigt.
        <pb n="467" />
        456

Fünfter  Teil.  Verkehrswesen.  IV.  Binnen-  und  Seeschiffahrt.

8.  Der  Suezkanal.
Von  Georg  Schanz.

Schanz,  Der  künstliche  Seeweg  und  seine  wirtschaftliche  Bedeutung.  Berlin-Grunewald,
A.  Troschel,  *90*.  5.5—12  und  S.  96.
Die  große  Straße,  welche  die  Erdteile  miteinander  verbindet,  ist  das  Meer.  Es
ist  die  Weltstraße  im  eigentlichsten  Sinn?)  Ohne  Kosten  bietet  sie  sich  dem  Menschen
dar.  Kein  anderer  Weg  läßt  eine  solche  unendliche  Ausnützungsfähigkeit  zu,  keiner
übertrifft  sie  an  Billigkeit  und  Leistungsfähigkeit.  Es  ist  nicht  zu  verwundern,  wenn
man  danach  trachtet,  diesen  Wasserweg  bei  Transporten  inöglichst  ausgiebig  zu  verlvcrtcn,
  und  schließlich  auch  nicht  davor  zurückgescheut  hat,  künstliche  Seewege  zu  schaffen.
Damit  man  von  solchen  reden  kann,  ist  heute  erforderlich,  daß  sie  mindestens  eine  Tiefe
von  4—6  m  und,  sollen  sie  auch  für  die  großen  transozeanischen  Fahrten  genügen,
sogar  eine  solche  von  7—10  m  besitzen;  die  Breite  dieser  Wasserwege  und,  lvenn
Schleusen  vorhanden  sind,  auch  deren  Größe  muß  entsprechend  sein.
Es  liegt  in  der  Natur  der  Sache,  daß  solche  künstliche  Seewege  oder  Seekanäle
nur  in  Betracht  kommen,  lvenn  es  sich  darum  handelt,  entlveder  zwei  Meere  miteinander ­
  zu  verbinden,  meist  mit  dem  Zweck,  die  Fahrt  erheblich  abzukürzen,  oder  das
Meer  möglichst  weit  ins  Binnenland  fortzusetzen  und  dadurch  Binnenorte  direkt  dem
Seeverkehr  zu  erschließen.
Was  die  erste  Art  voll  Seekanälen  betrifft,  so  haben  lvir  nur  drei,  die  wirklich
diesen  Namen  verdienen:  den  Suezkanal,  den  Nordostseekanal  und  den  Korinther  Kanal.
Das  20.  Jahrhundert  wird  noch  den  Panamakanal  bringen.  Ob  weitere  Projekte
dieser  Art  sich  erfüllen,  muß  dahingestellt  bleiben.
Der  Suez  kan  al  ist  der  Bahnbrecher  geworden,  und  mit  immer  neuer  Bewunderung
wird  inan  erfüllt,  lvenn  inan  sich  vergegenlvärtigt,  lvie  er  zustande  gckominen.  Sein
Schöpfer  Ferdinand  Lesseps  war  kein  Ingenieur,  sondern  ein  Diplomat.  29  Jahre
lang  hatte  er  im  Konsulardienst  gestanden,  als  er  gelegentlich  einer  außerordentlichen
Mission  nach  Rom  diesen  aufgab  (1849),  sich  dem  Studium  des  Orients  widmete
und  die  Idee  eines  Seekanals  auf  dem  Isthmus  von  Suez  ernstlich  verfolgte,  eine  Idee,
für  die  er  sich  seit  den  1880er  Jahren,  wo  er  das  Generalkonsulat  in  Alexandria
verweste,  lebhaft  interessierte.  Diese  war  reif  in  dem  Augenblick,  in  welchem  es  gelungen
war,  den  schon  von  Laplace  und  Fourier  bekämpften  Irrtum,  daß  das  Rote  Meer
9,908  m  höher  liege  als  das  Mittelmeer,  positiv  nachzuweisen.  Das  lvar  1847.  Man

*)  Bgl.  hierzu  den  Hymnus  auf  die  See  von  Friedrich  List  (in:  Gesammelte  Schriften,
herausgegeben  von  fjäuffer.  i-  Teil.  Stuttgart  und  Tübingen,  I.  G.  Lotta,  *850.  5.305):  „In
der  See  nehmen  die  Kationen  stärkende  Bäder,  erfrischen  sie  ihre  Gliedmaßen,  beleben  sie  ihren  Geist
und  machen  ihn  empfänglich  für  große  Dinge,  gewöhnen  sie  ihr  körperliches  und  geistiges  Auge,
in  weite  Ferne  zu  sehen,  waschen  sie  sich  jenen  philisteruurat  vom  Leibe,  der  allem  Nationalleben,
allem  Nationalaufschwung  so  hinderlich  ist.  Das  Salzwasser  ist  für  die  Nationen  eine  längst
erprobte  Panacec;  es  vertreibt  in  ihnen  die  Titellust,  die  Blähungen  aller  den  gesunden  Menschenverstand
  verzehrenden  Stubenphilosophie,  die  Krätze  der  Sentimentalität,  die  Lähmungen  der
Papierwirtschast,  die  Verstopfungen  der  gelehrten  Pedanterie  und  heilt  Stubenversessenheiten  und
Grillenfängerei  aus  dem  Grunde.  Dabei  gibt  es  dem  Magen  der  Nationen  Ton;  denn  es  bringt
Reichtum  und  Genüsse,  Mut  und  Lebcnsfreudigkeit  in  die  Masse  des  Volkes.  Seefahrende  Leute
lachen  über  das  Hunger-  und  Sparsystem  am  Boden  kriechender  Nationalökonomen,  wohl  wissend,
daß  die  See  an  guten  Dingen  unerschöpflich  ist,  und  daß  man  nur  Nut  und  Kraft  haben  dürfe,
sie  zu  holen."  —  G.  M.
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        8.  Der  Suezkanal.

457

wußte  nun,  daß  die  Verbindung  möglich  sei  ohne  Schleusen  und  ohne  die  Gefahr,
daß  Anterägstpten  überflutet  werde.  Die  St.  Simonisten  in  Frankreich  hatten  die  vorbereitenden ­
  Studien  sehr  gefördert,  wie  auch  einer  der  ihrigen,  Michel  Chevalier,  der
erste  war,  der  einen  direkten  Kanal  mit  Äbergehung  des  Nils  anregte  (1844).
Ein  glücklicher  Zufall  wollte  es,  daß  Lesseps,  dessen  Vater  bei  Mehemet  Ali
in  hohem  Ansehen  gestanden  hatte,  seit  früher  Jugend  mit  Said  Pascha  aufs  innigste
befreundet  war.  Dank  dieser  Freundschaft  erhielt  Lesseps  bereits  zwei  Monate  nach
dem  Regierungsantritt  des  Khediven  Said  am  30.  November  1854  die  Konzession  für
den  Kanalbau.
Lesseps  hatte  das  Mißtrauen  der  ganzen  Welt  gegen  sich,  und  es  bedurfte
ungewöhnlicher  Tattraft,  Ausdauer  und  Klugheit,  um  nicht  zu  erliegen.  Die  Schwierigkeiten, ­
  die  auftauchten,  waren  politischer,  finanzieller  und  technischer  Natur.
In  politischer  Pinsicht  erstand  dem  Unternehmen  sofort  ein  erbitterter  Feind.
England  fühlte  seine  Kolonialmacht  bedroht.  Ein  kürzerer  Weg  nach  Indien,  den
England  nicht  beherrschte,  der  England  von  einer  fremden  Macht  abhängig  machte,
das  war  ihm  ein  unerträglicher  Gedanke.  Die  englische  Regierung  unterließ  nichts,
um  das  Projekt  zum  Scheitern  zu  bringen.  Lord  Palmerston,  der  als  Minister  wie
nach  seineni  Sturz  bis  zu  seinem  Tod  das  Kanalunternehmen  mit  dem  wildesten  Paß
verfolgte,  äußerte  sich  im  Unterhaus  (7.  Juli  1857)  in  der  wegwerfendsten  Weise  über
das  Wagnis,  das  ganze  sei  ein  Attentat  auf  die  Leichtgläubigkeit  der  Kapitalisten,
nichts  als  eine  Chimäre,  der  berühmte  englische  Ingenieur  Stephenson,  der  Sohn  des
Erfinders  der  Lokomotive,  behauptete  die  Anausführbarkeit,  man  !verde  nichts  als  einen
schlammigen,  stagnierenden  Graben  erhalten  und  der  Versandung  der  Einmündung  des
Kanals  in  das  Mittelmeer  nicht  vorbeugen  können.  Bei  der  Pforte  wurden  englischerseits
  alle  Pebel  in  Bewegung  gesetzt,  um  sie  zum  Einschreiten  zu  veranlassen,  und  je
nach  der  politischen  Lage  gab  sie  mehr  oder  minder  nach.  Im  Ottober  1859  erschien
eine  türkische  Fregatte  vor  Alexandria,  um  die  Einstellung  der  begonnenen  Arbeiten  zu
verlangen;  ja  sogar  auf  die  Absetzung  des  Khediven  wurde  von  der  englischen  Regierung
in  Konstantinopel  hinzuarbeiten  versucht.
Lesseps  war  aber  unerschütterlich,  als  alter  Diplomat  fand  er  immer  wieder
Wege,  um  sich  zu  helfen;  wenn  die  Gegner  bereits  ttiumphieren  zu  können  glaubten,
kam  jedesmal  eine  Wendung  wieder  zu  seinen  Gunsten.  Schließlich,  nachdem  der  Bau
bereits  7  Jahre  gedauert,  fand  auch  die  Pforte  den  Mut,  die  Konzession  zu  bestättgen
(19.  März  1866).
Groß  waren  die  finanziellen  Schwierigkeiten.  Der  erste  Spatenstich  erfolgte  am
25.  April  1859,  die  Eröffnung  am  17.  November  1869.  Zehn  Jahre  sind  eine  lange
Zeit,  und  nicht  selten  verzagten  angesichts  der  vielen  Schwankungen  und  Anfeindungen
die  Kapitalisten.  England  hielt  sich  gänzlich  fern.  Bei  der  Subskription  von  200
Millionen  Francs  (5.  November  1858)  •—  auf  soviel  war  der  Kanal  veranschlagt  -
hatte  man  England  40  Millionen  reserviert,  allein  nicht  ein  Pfennig  wurde  von
Engländern  gezeichnet,  auch  Österreich,  Rußland  und  die  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  beteiligten  sich  nicht;  die  Franzosen  übernahmen  mehr  als  die  Pälfte,  die
anderen  Nationen  noch  nicht  V«,  den  Rest  der  Khedivc.  Das  Aküenkapital  reichte
nicht  entfernt  aus,  bis  zur  Fertigstellung  des  Kanals  nnißten  neben  anderen  Mitteln
weitere  10,0  Millionen  Francs  unter  nicht  leichten  Bedingungen  im  Wege  des  Kredits
beschafft  werden.  1863  stand  die  Aktie  in  Paris  vorübergehend  auf  40  Francs  statt
auf  500.  Die  Banken  und  die  Börse,  welche  bei  den  Geldgeschäften  übergangen
worden  waren,  haben  langezeit  dem  Anternehmen,  wo  sie  konnten,  geschadet.
Was  die  technische  Seite  anlangt,  so  hatte  man  große  Pöhen  nicht  zu  überwinden; ­
  nur  bei  El  Guisr  war  eine  solche  von  19  m  über  dem  Meeresniveau  in  einer
Ausdehnung  von  14  km.  Dagegen  bereitete  große  Schwierigkeiten  das  Arbeiten  in
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        458  Fünfter  Teil.  Verkehrswesen.  IV.  Binnen-  und  Seeschiffahrt.
völlig  wüster  Gegend.  Alle  Geräte,  Materialien,  Nahrung  mußten  aus  Kamelen  60  km
weit  herbeigeschafft  werden.  Für  das  Trinkwasser  wurden  1862  täglich  1600  Kamele
in  Anspruch  genommen,  was  jährlich  3  Millioncil  Francs  kostete.  Das  wurde  erst
anders,  als  der  in  der  Konzession  geforderte  große  Süßwasserkanal,  der  vom  Nil
abzweigt  und  heute  noch  besteht,  am  29.  Dezember  1863  vollendet  wurde.  Ein  großer
Vorteil  war,  daß  nicht  nur  das  für  den  Kanal  erforderliche  und  noch  anderes  Land
umsonst  zur  Verfügung  gestellt  wurde,  sondern  die  ägyptische  Regierung  auch  verpflichtet ­
  war,  soviel  Fellachen  zu  stellen,  als  notwendig  waren.  Der  festgesetzte  Lohn
für  diese  Fronarbeit  war,  an  europäischen  Verhältnissen  gemessen,  sehr  niedrig.  Anfänglich ­
  wurden  30—40  000  Fellachen  verlangt  und  gewährt.  Allein  bald  nach  dem
Regierungsantritt  Ismails  (18.  Juni  1863)  wurden  diese  und  andere  lästige  Bedingungen,
hauptsächlich  auf  Betreiben  Englands,  von  der  ägyptischen  Regierung  angefochten  (Juli
1863)  und  nach  einem  höchst  aufregenden  Intervall  durch  Schiedsspruch  Napoleons  III.
(6.  Juli  1864)  ein  Entscheid  dahin  getroffen,  daß  die  ägyptische  Regierung  nicht  mehr
die  nötigen  Arbeiter  zu  stellen  brauchte,  auch  der  größte  Teil  des  Landes  zurückgegeben
werden  mußte,  wofür  aber  der  Gesellschaft  eine  reiche  Geldentschädigung  zugesprochen
wurde.  Die  Loffnung  der  Gegner,  das  Unternehmen  vernichtet  zu  haben,  war  wieder
vereitelt  worden.  Man  mußte  nun  freilich  die  Arbeit  auf  eine  ganz  andere  Basis
stellen.  Die  ägyptische  Art,  die  in  grauer  Vorzeit  mit  Menschenhand  Pyramiden  und
andere  Wunderwerke  hergestellt  hatte,  mußte  fallen  gelassen  und  alles  auf  Maschinenkraft ­
  eingerichtet  werden;  man  hatte  schließlich  auch  22  000  Pferdekräste  in  Verwendung.
Am  16.  November  1869  fand  in  Gegenwart  des  Kaisers  von  Österreich,  der
Kaiserin  von  Frankreich,  des  deutschen  Kronprinzen  Friedrich  Wilhelm  u.  a.  die  feierliche ­
  Eröffnung  statt.  Die  abendländische  Welt  erlebte  eine  nie  gesehene  orientalische
Pracht.  Nach  den  einen  soll  das  Fest  10,  nach  anderen  20  Millionen  Francs  verschlungen ­
  haben.
Dem  Feste  folgten  ernste  Tage.  Die  Finanznot  der  Gesellschaft  und  des  verschwenderischen ­
  Khedive  war  groß;  in  den  ersten  Jahren  konnte  man  keine  Dividende
zahlen,  ja  mit  äußerster  Mühe  den  Konkurs  vermeiden.  Die  Skeptiker  hatten  noch
ganz  die  Oberhand.  Selbst  ein  so  weitblickender  Mann  wie  der  Staatssekretär  Stephan,
welcher  der  Kanaleröffnung  beigewohnt  hatte,  meinte:  „Niemand  würde  wohl  solch  ein
Narr  sein  und  sein  Geld  in  Kanalakticn  anlegen".
Je  mehr  aber  doch  die  Bedeutung  des  Kanals  sich  herausstellte,  umsomehr
war  nun  die  englische  Regierung  bemüht,  Einfluß  auf  denselben  zu  gewinne».
Als  im  April  1872  die  Gesellschaft  die  Abgaben  wesentlich  erhöhte  und  deshalb
eine  internationale  Konferenz  eingriff,  zeigte  sich  bereits  die  Präponderanz  der  englischen
Regierung.  Lesseps  protestierte  gegen  die  Regelung,  sperrte  sogar  den  Kanal  auf  vier
Tage  im  April  1874,  gab  aber,  als  die  Pforte  10  000  Mann  an  den  Kanal
marschieren  ließ,  seine  Opposition  auf.
1875  verkaufte  der  Khedive  seine  Aktien  durch  Rothschild  an  die  englische
Regierung,  wodurch  diese  in  den  Besitz  von  fast  der  Lälfte  der  Aktien  kam  und  damit
Lauptaktionär  wurde;  sie  zahlte  hierfür  rund  4  Millionen  £,  heute  haben  sie  einen
Kurswert  von  25  Millionen  £.
1882  legte  dann  England  seine  Land  auf  Ägypten  selbst,  und  da  der  Kanal
1968  an  den  ägyptischen  Staat  fällt,  so  wird  England  tatsächlich  der  Beherrscher.
1885  gelang  es  den  Engländern,  anch  in  der  Gesellschaft  selbst  eine  stärkere  Vertretung
zu  erhalten  und  die  Befriedigung  ihrer  Wünsche  in  bezug  auf  den  Kanal  zugesagt
zu  erhalten.
Wie  so  oft,  so  hat  auch  hier  Albion  es  verstanden,  ziemlich  mühelos  zu  ernten,
wo  andere  gesät  haben.
        <pb n="470" />
        8.  Der  Suczkanal.

459

Es  ist  ein  tragisches  Moment:  im  Grunde  hat  der  Kanal  Ägypten  die  Selbstständigkeit ­
  gekostet,  —  freilich  nicht  zum  Schaden  von  Land  und  Leuten.
Der  Kanal,  der  durch  Vertrag  der  Mächte  vom  22.  Dezember  1888  für  neutral
erklärt  wurde,  hat  sich  technisch,  kommerziell  und  finanziell  glänzend  bewährt.  Der
Verkehr  stieg  von  nicht  ganz  %  Million  Tonnen  nach  und  nach  auf  12  Millionen
Tonnen.  Bereits  1885  wurde  an  seine  Verbreiterung  und  Vertiefung  gegangen,  —
Arbeiten,  die  über  11  Millionen  Kubikmeter  Erdbewegung  beanspruchten,  mehr  als  die
erste  Anlage.
Der  Kanal  ist  allmählich  von  8  m  auf  9  m  vertieft  worden,  und  von  1905  an
wird  kein  Schiff  gezwungen  sein,  mehr  als  5  km  zu  durchlaufen,  ohne  eine  Ausweichstelle ­
  zu  finden,  an  der  die  größten  Fahrzeuge  aneinander  vorüberkommen  können.  Der
Kapitalaufwand  betrug  bis  Ende  1902  rund  594  Millionen  Francs.  Die  Dividende
stieg  von  5%  allmählich  auf  25%.  Die  Gebühren  konnten  von  13  Frs.  im  Laufe
der  Zeit  auf  8  %  Frs.  pro  Registertonne  herabgesetzt  werden?)  Ein  Schiff  von  der
durchschnittlichen  Größe  von  rund  3000  Tonnen  zahlt  jetzt  25  500  Frs.  So  beträchtlich
der  Kanalzoll  erscheint,  so  wird  er  doch  schon  durch  die  Ersparnis  ausgewogen  für  die
Versicherung,  die  die  Fahrt  um  das  Kap  der  guten  Loffnung,  die  je  nach  dem  Ausgangspunkt ­
  20—40  Tage  länger  braucht,  mehr  kostet.  Letztere  besteht  gleichwohl  in
alter  Stärke  fort,  so  daß  sozusagen  nur  der  Verkehrszuwachs  dem  Kanal  zufällt.  Der
Grund  liegt  darin,  daß  das  Rote  Meer  für  Segler  ganz  unbrauchbar  ist  und  diese
nach  wie  vor  den  Weg  um  das  Kap  nehmen.  Bei  Massengütern,  die  nicht  eilen,
können  sie  doch  gut  konkurrieren.  Der  Amstand,  daß  nur  Dampfer  durch  den  Kanal
gehen  können,  hat  neben  anderen  Arsachen  sehr  dazu  beigetragen,  die  Ausdehnung  der
Dampfschiffahrt  im  Weltverkehr  so  sehr  zu  beschleunigen;  die  Wegabkürzung  und  die
schnelle  Fahrt  aber  haben  die  ostafrikanische,  süd-  und  ostasiatische  wie  australische  Welt
Europa  wesentlich  näher  gerückt,  die  Frachten  nach  und  von  diesen  Gebieten  sind
erheblich  niedriger  geworden  und  mit  ihnen  die  Preise  der  Waren,  das  Mittelmeer
und  seine  Läsen,  eine  Zeit  lang  der  Weltschiffahrt  entrückt,  sind  wieder  mehr  zur  Bedeutung ­
  gelangt,  Genua  und  andere  Plätze  sind  mächttg  cmporgeblüht.
•)  Die  Ermäßigung  der  Kanalgebühr  von  9  Lrs.  auf  8,50  Frs.  pro  Rettoregistertonue  vom
I.  Januar  *903  ab  verursachte  für  das  Jahr  (903  einen  Ausfall  von  über  5%  Millionen  Francs
in  den  Einnahmen.  Infolge  großer  Getreidetransporte  aus  Indien  nach  Europa  und  bedeutender
Kohlen-  und  anderer  Transporte  von  Europa  nach  Asien  vor  dem  Kriegsausbruch  zwischen  Japan
und  Rußland  stieg  der  verkehr  so,  daß  die  Einnahme  aus  den  Kanalgebühren  doch  (00992920  $rs.
((902:  (0(025(58  Frs.)  erreichten.  Die  Zahl  der  Paffagiere  betrug  nach  der  definitiven  Feststellung
(96  02$  und  die  Einnahme  aus  der  Passagierabgabe  (960293  Frs.  Da  man  im  Jahre  1902  vorsorglich ­
  (290  975,75  Frs.  auf  neue  Rechnung  übertragen  hatte,  manche  Einnahmen  und  Ausgaben
sich  (903  etwas  günstiger  als  (902  gestalteten,  war  man  in  der  Lage,  pro  (903  eine  Rettodividende
von  26  %  (gegen  25%  im  Vorjahr)  zu  verteilen.  Die  Aktionäre  erhielten  so  2  (78$00  Frs.  mehr
als  im  Vorjahr,  für  die  übrige»  Bezugsberechtigten  ergaben  sich  analoge  Mehrbezüge.
        <pb n="471" />
        Sechster  Teil.

Volkswirtschaftliche  Zustände
in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika.

1.  Allgemeiner  Charakter  des  amerikanischen  Lebens.
Von  Äcnnunn  Paaschc.
paasche,  Im  Fluge  durch  Jamaika  und  Kuba.  Vortrag.  Stuttgart,  I.  G.  Cotta  Nachfolger, ­
  Mo.  S.  8—t6.
Wenn  man  hinüber  nach  Amerika  kommt,  so  ist  beim  Betreten  des  Landes  der
Eindruck,  den  wohl  jeder  empfängt,  der  des  Großartigen,  Wachsenden,  Werdenden, ­
  und  damit  verbunden  selbstverständlich  vielfach  der  Eindruck  des  Anfertigen
und  Anvollendeten.
Groß  ist  alles,  nach  allen  Richtungen  hiir,  —  der  gesamte  Kontinent  mit  seiner
gewaltigen  Ausdehnung  von  einem  Ozean  zum  anderen,  von  den  subtropischen  Regionen
des  Südens  bis  zu  den  schnecsturmdurchtobten  Grenzgebieten  Kanadas,  seinen  unermeßlichen
  Ebenen  und  Gebirgsmassen,  seinen  mächtigen  Strömen  und  Wasserbecken,  seinen
unerschöpflichen  Naturkräften,  seinem  Reichtum  an  Boden-  und  Bergwerksprodukten,
mit  der  Fülle  aller  möglichen  Erzeugnisse,  die  er  aus  den  Weltmarkt  zu  liefern  vermag.
Großartig  ist  alles,  was  Menschenhand  dort  geschaffen  hat,  und
ins  Große  strebt,  was  die  Menschen  dort  beginnen  und  unternehmen.
Schon  wenn  man  in  den  wundervollen  Lasen  New  Ports  einfährt  und  nach
langer,  ermüdender  Seefahrt  an  den  schönen  grünen  Lügeln  von  Staten  Island  mit
seinen  prachtvollen  Villen  und  Parkanlagen,  den  kanonengespickten  Forts  und  Panzertürinen ­
  vorüber,  an  der  mächtigen  Freiheitsstatue  vorbei,  sich  den  Läusermassen  der
Weltstadt  nähert,  ist  der  Eindruck  ein  überwältigend  großartiger.
Der  geräumige  Lasen,  der  gerade  dadurch  so  außerordentlich  imponiert  und  so
unschätzbare  Vorzüge  vor  vielen  voraus  hat,  daß  die  größten  Schiffe,  die  den  Atlantischen ­
  Ozean  durchqueren,  direkt  am  Aferkai  in  dem  ruhigen  Wasser  des  mächtigen
Ludsonstromes  anlegen  können,  fesselt  immer  wieder  durch  den  unglaublich  regen  Verkehr
der  großen  und  kleinen  Dampfer  und  Segler,  wie  der  kolossalen  Dampffähren,  die  sich
hier  aneinander  vorbeidrängen.  And  nun  erst  die  Stadt  selbst,  die,  auf  der  kleinen,
schmalen  Landzunge  von  Manhattan  Island  vor  wenigen  hundert  Jahren  gegründet,
schnell  ins  Riesenhafte  nach  allen  Richtungen  gewachsen,  jetzt  nahezu  die  größte  Lasen  -
stadt  der  Welt  geworden  ist.
        <pb n="472" />
        1.  Allgemeiner  Charakter  des  amerikanischen  Lebens.  461
Viele  Meilen  weit  dehnt  sich  das  Säusermeer  von  New  Rork,  Brooklyn  und
Jersey  City  an  dem  Äser  des  Stromes  aus.  In  den  Simmel  ragen  die  Gebäude  der
Eich  hinein,  und  so  viel  auch  über  diese  „Simmelskratzer"  geschrieben  und  gespottet
worden  ist,  sie  sind  doch  ein  bedeutendes  Wahrzeichen  dessen,  was  ein
machtvoll  aufstrebendes  Volk  zu  leisten  vermag.
Ich  habe  vor  acht  Jahren  die  ersten  dieser  Riesenbauten  gesehen,  —  einen
bescheidenen  Anfang  —  heute,  nach  kurzer  Frist  sind  aus  den  wenigen  über  ihre
niedrigen  Nachbarn  um  10  und  20  Stockwerke  hinausragenden  Steinmasscn  schon
mehrere  Dutzende  geworden.  50—60  solcher  Gebäude  zählt  schon  der  Broadway  in
dem  mit  Stolz  als  Oreuter  New  York  bezeichneten  Teil  der  Eich,  wo  der  Platz  so
teuer  ist,  daß  man  nicht  in  die  Weite,  sondern  nur  in  die  Söhe  bauen  kann.  Bis
zu  32  Stockwerken  hoch  ragen  diese  Gebäude  in  die  Lust  hinein,  die  schlanken  Türme
der  neben  ihnen  stehenden  gotischen  Kirchen  überragend,  und  sic  sind  doch,  trotz  aller
gegenteiligen  Behauptungen,  nach  meinem  Geschmack  nicht  einmal  unschön  zu  nennen.
Die  amerikanischen  Ingenieure  und  Architekten  haben  cs  verstanden,  aus  diesen  Kolossen
architektonische  Bauwerke  zu  schaffen,  die  sich  immerhin  sehen  lassen  können.
Aus  Stahl  und  Eisen  gebaut,  mit  Quadern  und  Säulen  umkleidet,  in  Türme
und  Kuppeln  auslaufend,  sind  die  meisten  architektonisch  schön  gegliederte  Bauwerke.
Man  rühmt  von  den  größten,  daß  nicht  weniger  als  8  Millionen  Pfund  Stahl
gebraucht  worden  sind,  um  das  unzerstörbare  Fundament  und  das  Knochengerüst  eines
einzigen  solchen  Riesengebäudes  abzugeben,  das  Sunderten  von  Kontoren  und  Offices
Raum  bietet  und  die  großen  maschinellen  Einrichtungen  in  seinen  unterirdischen  Geschossen
birgt,  um  Licht  und  Wärme  den  Insassen  zu  spenden  und  die  Lifts  mit  unheimlicher
Schnelligkeit  und  Sicherheit  zu  jenen  gewaltigen  Löhen  cmporzutrcibcn.  Feuerfest  sollen
sie  sein  und  sind  auch  wohl  für  die  Dauer  gebaut  und  dauernd  im  stände,  einem
Geschäftsverkehr  zu  dienen,  von  dessen  Großartigkeit  mau  sich  schwer  eine  Vorstellung
machen  kann.
Alle  Seitenstraßen  der  City  zeigen  dasselbe,  fast  beängstigende  Bild  eines  unglaublichen ­
  Durcheinander  von  wogenden  Menschenmasscn,  Last-  und  Personenwagen,  wie
cs  selbst  die  größten  Safen-  und  Sandelsstädte  Europas  nicht  kennen.
Aber  nicht  nur  in  dem  eigentlichen  Brennpunkte  des  Großhandels,  sondern
neuerdings  auch  in  der  Fifth  Avenue  mit  ihren  vornehmen,  stolzen  Palästen,  ihren
prächttgen  Kathedralen  und  Klubhäusern  sieht  man  diese  Riesengcbäudc  zu  unheimlicher
Söhe  emporwachsen.
Das  größte  Sotel  der  Welt,  wie  es  sich  stolz  nennt,  jenes  bekannte,  nach  dem
Württembergischen  Dörflein  Walldorf,  dem  Geburtsorte  des  zum  Multimillionär
gewordenen,  alten  deutschen  Kolonisten  Astor,  von  seinen  Erben  so  benannte  „Walldorfhotel" ­
  mit  über  1400  Kellnern  und  Bediensteten,  reckt  hier  seine  Erker  und
Türmchen  zu  schwindelnder  Löhe  empor.
Die  mit  fabelhaftem  Luxus  ausgestatteten  großen  Klubhäuser,  die  eleganten  Logierhäuser, ­
  die  ihre  Etagen,  voll  möbliert,  mit  voller  Verpflegung,  an  vornehme  Familien
auf  Monats-  und  Iahreskontrakte  vermieten,  wachsen  in  derselben  Weise  in  die  Luft  hinein.
Äbcrall  werden  die  wenig  Jahrzehnte  alten  und  doch  noch  brauchbaren  Säufer,
mit  ihren  vier  und  fünf  Stockwerken  abgerissen,  um  solchen  Riescnpalästen  Platz  zu
schaffen,  die  Tausende  und  Abertausende  von  fleißigen  Menschen  während  der  Tagesarbeit ­
  in  ihren  Räumen  aufnehmen,  ihnen  Kontors  und  Büreaus  rc.  zur  Verfügung  stellen.
Die  Amerikaner  haben  stets  das  Bestreben,  überall  das  Größte  und  Beste  in
der  Welt  zu  haben,  und  in  marktschreierischer  Weise  rühmen  sie  das,  was  sie  besitzen,
als  das  Größte,  Schönste  und  Servorragendstc.  Sie  scheinen  nicht  zustieden,  wenn
sic  nicht  im  Superlativ  von  dem  reden  können,  was  sie  selbst  oder  ihre  Stadt  und  ihr
Land  besitzen,  und  so  ist  aus  diesem  Charakterzugc  der  echten  Pankees  das  Streben
        <pb n="473" />
        462  Sechster  Teil.  Volkswirtschaftliche  Zustände  in  Amerika.

erwachsen,  überall,  in  der  Landwirtschaft,  im  Lande!  und  in  der  Industrie,  aber  auch
in  den  Veranstaltungen  für  Kunst  und  Wissenschaft  sich  ins  Große  auszudehnen.
Es  würde  viel  zu  weit  führen,  wenn  ich  Beispiele  dafür  auf  allen  Gebieten
anführen  wollte.  Denken  Sie  nur  an  die  großartigen  Etablissements,  die  man  drüben
mit  Riesenkapitalien  geschaffen  hat,  an  die  wir  in  Deutschland  und  in  Europa  garnicht ­
  heranreichen,  an  die  großen  Trustverbände,  die  bis  400  Millionen  Mark  werbendes
Kapital  in  ihren  Länden  vereinigen/)  gewaltige  Etablissements,  die  alles,  was  sich
neben  ihnen  im  eigenen  Lande  als  Konkurrent  hervordrängt,  rücksichtslos  beiseite  schieben.
Denken  Sie  zum  Beispiel  an  die  großartigen  Schlächterfirnren,  die  im  Vergleich
zu  unseren  Großschlächtereien  gar  nicht  genannt  werden  können,  von  denen  die  eine
Finna  Swift  &amp;amp;  Comp,  in  Chicago  im  Jahre  1898  einen  Amsatz  von  158  Millionen
Dollars,  ca.  630  Millionen  Mark,  zu  verzeichnen  hatte  an  verkauftem  Fleisch  und
tierischen  Produkten.  Ja,  das  sind  Geschäfte,  so  großartig,  daß  die  unseren  nicht
annähernd  an  sic  heranreichen.  Nicht  weniger  als  18000  Gesellen  und  Gehilfen
aller  Art  beschäftigt  dieser  eine  „Schlächtermeister",  750  Schweine  müssen  stündlich  ihr
junges  Leben  bei  ihm  lassen,  4000  Ochsen  werden  täglich,  2 1 l 2  Millionen  Schafe
und  Lämmer  jährlich  „verarbeitet".  4000  eigene  Eisenbahnkühlwagen  besorgen  den
Versand  der  Waren  nach  allen  Limmelsrichtungen  und  Weltgegenden.
Denken  Sie  ferner  an  die  großen  Mühlenctablissements  von  St.  Paul  und
Minneapolis,  deren  größtes  täglich  70000  Büschel  Weizen,  also  etwa  38000  Zentner
vermahlt.  Neben  Sie  all  die  Eisenwerke,  die  heute  schon  die  größten  der  Welt  sind,
deren  vortreffliche  technische  Einrichtungen  es  ermöglicht  haben,  daß  Amerika  schon  im
stände  ist,  alle  Länder  Europas  auf  dem  Gebiete  der  Eisenproduktion  zu  überflügeln
und  mit  seinen  Erzeugnissen  auch  außerhalb  der  eigenen  hohen  Zollschranken  auf  dem
Weltmarkt  die  allerempfindlichste  Konkurrenz  zu  machen.
Noch  auf  ein  anderes  darf  ich  dabei  wohl  hinweisen.  Man  spricht  so  oft  davon,
daß  in  Amerika  alles  besonders  teuer  sei.  Als  ich  vor  acht  Jahren  zum  erstenmal  die
neue  Welt  betrat,  hatte  ich  denselben  Eindruck.  Was  hier  im  Durchschnitt  zu  einer
Mark  gerechnet  wird,  kostete  drüben  einen  Dollar.
Jetzt  ist  das  nicht  mehr  die  Regel.
Wenn  man  früher  behauptete,  es  sei  immer  noch  kein  schlechtes  Geschäft,  nach
Europa  zu  fahren,  sich  dort  mit  Kleidung,  Wäsche  und  Schuhzeug  zu  versorgen,  man
verdiene  noch  immer  die  Reisekosten  an  den  billigen  Preisen  dieser  Bedarfsartikel,  so
stimmt  diese  Rechnung  heute  absolut  nicht  mehr.  Ganz  vortreffliches  Schuhzeug  ist
zur  Zeit  drüben  zu  niedrigerem  Preise  zu  bekommen,  als  man  hier  dafür  bezahlt.
Die  gewöhnlicheren  Kleiderstoffe  kauft  man  dort  bereits  für  weniger  Geld  als  bei  uns
in  Deutschland,  und  für  Möbel  und  Wohnungseinrichtungen  sind  tatsächlich  die  Preise
so  niedrig  normiert,  daß  die  große  Masse  des  Volkes,  die  nicht  Luxuswaren  kaufen
will,  sondern  sich  mit  den  Erzeugnissen  der  Massenindusttie  begnügt,  ihr  Leim  billiger
sich  einzurichten  vermag,  als  das  in  Deutschland  der  Fall  ist.
Die  großartige  Möbelfabrikation,  die  im  Norden  der  Vereinigten  Staaten  sich
etabliert  hat  und  für  den  ganzen  Kontinent  von  Nordamerika  die  Massenprodukte
liefert,  ist  mit  ihrem  Großbetriebe  und  ihren  technisch  vollendeten,  arbeitsparenden,
maschinellen  Einrichtungen  im  stände,  zu  niedrigsten  Preisen  zu  liefern.
Dafür  hat  man  auch  in  der  Anion  die  gewöhnlichen  Möbel  fast  alle  nach  einer
Schablone,  meist  aus  poliertem  Eichenholz,  Tische,  Schränke  und  hochlehnige  Schaukel-*)

  Nach  Ludwig  Mar  Goldbechger,  Das  Land  der  unbegrenzte»  Möglichkeiten.  Beobachtungen ­
  über  das  Wirtschaftsleben  der  Bereinigten  Staaten  von  Amerika.  Berlin  und  Leipziq,
F.  Fontane  &amp;amp;  Lo.,  (903.  S.  226  betrug  das  Nomiualkapital  der  in  den  Bereinigten  Staaten
bestehenden  Trusts  ani  (.  September  (903  8  81,4  700  000  Dollars.  —  G.  M.
        <pb n="474" />
        2.  Das  amerikanische  Volk  bei  der  Arbeit.

46Z

stühle,  solide  und  fest  gebaut,  aber  billig,  weil  dasselbe  Muster,  das  im  Norden
gebraucht  wird,  auch  im  Süden  in  den  Schaufenstern  prangt  und  derselbe  steifbeinige
Schaukelstuhl,  auf  dem  der  Arbeiter  in  Kanada  seine  müden  Glieder  reckt,  auch  dem
Negerweibe  in  den  Baumwollstaatcn  des  Südens  zum  bequemen  Ruhesitz  dient.
Alles  wird  eben  in  gewaltigen  Massen,  im  Großen  produziert,  und  die  Kunst
der  Amerikaner,  teure  menschliche  Arbeitskraft  zu  sparen  und  die  billig  und  korrekt
arbeitenden  eisernen  Arme  der  Maschinen  an  ihre  Stelle  zu  setzen,  ermöglicht  es  ihnen,
zu  sinkenden  Preisen  die  Erzeugnisse  ihrer  Großindustrien  dem  kaufenden  Publikum
anzubieten.
Doch  das  alles  nur,  um  Ihnen  zu  zeigen,  daß  der  Ausspruch,  den  ich  anführte,
wohl  berechtigt  ist,  ins  Große  gehend  und  großartig  ist  alles,  was  die
Amerikaner  betreiben,  und  sie  wissen  ganz  genau  den  Vorteil  zu  schätzen,  den  sie  darin
besitzen,  daß  sie  mit  den  Erzeugnissen  ihrer  Großbetriebe  auf  den  Weltmarkt  hinaustreten ­
  können.

2.  Das  amerikanische  Volk  bei  der  Arbeit.
&amp;gt;  Von  Ludwig  Max  Goldberger.
Goldberger,  Das  Land  der  unbegrenzte»  Möglichkeiten.  Beobachtungen  über  das  kvirtschaftsleben
  der  vereinigten  Staaten  von  Amerika.  Berlin  und  Leipzig,  F.  Fontane  &amp;amp;  Lo.,  {903.
5.  3  (—36.
Eilte  Art  Arbeitsfanatismus  beherrscht  die  Gemüter.  Die  Arbeit  ist  in  den
Industriezentren  so  intensiv,  daß  sie  kaum  eine  andere  Erholung  als  deir  Schlaf  zuläßt,
und  deshalb  find,  wenn  man  von  den  großen  Städten  absieht,  die  Einrichtungen  für
weltliche  Vergnügungen  überaus  sparsam.  Wo  es  dem  Geschäft  gilt,  wo  man  der
erwerblichen,  kaufmännischen  Tätigkeit  nachgeht,  selbst  an  kleineren  und  entlegenen
Plätzen,  findet  man  Kötels,  die  mit  allem  Komfort  und  mit  überraschendem  Glanz
eingerichtet  sind.  Die  Erholungsplätze  dagegen  bieten  nur  mäßige  Unterkunft,  schlechte
Wege,  mangelhafte  Verkehrsmittel.  Die  Rastlosigkeit  schließt  die  Erholung  aus,  die
der  amerikanische  Gewerbetreibende  auch  gar  nicht  daheim  sucht.  Kat  er  Geld  übrig,
will  er  für  kurze  Zeit  rasten  und  sich  vergnügen,  so  geht  er  nach  Europa.  Im  eigenen
Land  kennt  er  kaum  etwas  anderes  als  das  Geschäft,  hat  er  nur  für  dieses  Sinn,  so
zwar,  daß  sogar  von  den  Wohlhabenden  nur  wenige  die  landschaftlichen  Schönheiten
der  Keimat  kennen.  Von  den  Bewohnern  des  Ostens  hat  nur  ein  kleiner  Teil  das
sonnige  Stück  Erde  des  fernen  Westens  mit  seinen  Blüten  und  Blumen,  mit  seinen
Früchten  und  Weinbergen,  mit  feinem  milden  und  reinen  Limmel,  mit  seinen  Palmen
und  Orangen  gesehen.  Das  erklärt  sich  keineswegs  aus  Abneigung  gegen  die  Natur
oder  aus  besonderer  Neigung  zur  Seßhaftigkeit.  Nach  dem  Westen  geht  man  eben
nur,  wenn  man  im  Osten  nicht  Erfolg  gehabt  hat,  oder  wenn  man  sein  Arbeitsgebiet
ausdehnen  will.  Dann  freilich  ist  man  schnell  zum  Aufbruch  entschlossen.  Das
Tätigkeitsfeld  ist  weit,  und  „unbegrenzte  Möglichkeiten"  hat  man  vor  sich.
Der  Arbeitsfanatismus,  von  dem  ich  eben  gesprochen  habe,  beginnt  bereits  in
jungen  Jahren.  Jung  wie  die  Industrie  des  Landes  sind  auch  die  Leiter  großer  Betriebe,
beinahe  noch  Jünglinge.  Anderseits  gibt  es  drüben  kaum  Männer,  die  sich  als  Rentner
zur  Ruhe  sehen,  auch  wenn  sie  Millionen  erworben  haben.  Sie  wagen  den  Gewinn
oder  doch  einen  großen  Teil  davon  immer  aufs  neue,  und  so  häufen  sich  im  Fall  des
Erfolgs  die  großen  Vermögen,*)  die  übrigens  nicht  selten  von  den  Besitzern  mit

*)  s.  den  Aufsatz  von  Julius  lvolf  „Zur  Entstehung  großer  vermögen"  S.  $68—
        <pb n="475" />
        464  Sechster  Teil.  Volkswirtschaftliche  Zustände  in  Amerika.

königlicher  Hand  wieder  gemeinnützigen  Zwecken  zugeführt  werden.  Als  ein  erfreuliches
Symptom  ist  es  anzusehen,  daß  diese  Riesenschenkungen  nicht  minder  wie  kleinere  Gaben,
abgesehen  von  den  Werken  reiner  Nächstenliebe,  in  beträchtlichem  Amfang  der  Förderung
des  Anterrichts  und  der  Wissenschaften  gewidmet  werden.
Wie  der  Entfaltung  des  Wirtschaftslebens  nirgends  Fesseln  angetan  sind,  so  besteht
auch  im  Verkehr  der  Menschen  untereinander  die  größte  Bewegungsfreiheit,  allerdings
oft  in  uns  befremdlichen  Formen.  Zwischen  den  jeweiligen  Machthabern  und  dem
Volk  hat  sich  naturgemäß  ein  ganz  anderer  Zusammenhang  ergeben  als  in  den
Monarchien;  und  da  driiben  noch  alles  neuer  ist,  so  möchte  ich  behaupten,  sogar  noch
weit  freier  und  undisziplinierter  als  in  den  Republiken  der  Alten  Welt.
Daß  der  „Respekt  vor  der  Autorität"  in  den  Vereinigten  Staaten  nicht  übermäßig ­
  ausgebildet  ist,  kann  nach  dem  eben  Gesagten  kaum  wundernehmen.  Das  läßt
auch  ein  freundliches  Verhältnis  zwischen  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  nicht  recht
aufkommen.  Es  machte  einen  eigentümlichen  Eindruck  auf  mich,  als  ich  in  den  „Union
Iron  Works“  in  San  Francisco  mit  dem  Schöpfer  dieser  Werke,  Irving  Scott,  durch
die  Amgebung  der  Anlagen  ging  und  wahrnahm,  daß  von  allen  den  Arbeitern,  die
wir  auf  dem  Weg  zum  Mittagessen  trafen,  kaum  einer  seine  Mühe  vor  dem  in  Ehren
ergrauten  Manne  zog,  der  eine  Zierde  des  amerikanischen  Gewerbefleißes  ist.  And  sie
kannten  alle  Irving  Scott!  Anderseits  werden  Pensionen  und  Ruhegehälter  in
geschäftlichen  Betrieben  nur  in  den  seltensten  Fällen  gewährt.  Wer  nicht  mehr  im
vollen  Amfang  zu  arbeiten  vermag,  —  selbst  wenn  er  in  dem  gleichen  Betrieb  alt
geworden  ist  —  muß  gehen;  rücksichtslos  erhält  er  seinen  Laufpaß,  er  hat  jüngeren
Kräften  zu  weichen,  die  arbeitsfähiger  sind.  So  erfordert  cs  das  Interesse  des  Geschäfts,
uud  etwas  anderes  darf  nicht  in  Frage  kommen.  „Hilf  Dir  selbst",  so  heißt  es  auch
hier.  „Wir  haben  gute  Löhne  und  .Honorare  gezahlt,  —  davon  hätte  genügend
zurückgelegt  und  für  Alters-  und  Lebcnsversichcrungsprämien  verwandt  werden  können".
In  den  Bank-  oder  Zndustriegesellschaftsbilanzcn  habe  ich,  soweit  ich  inich  entsinne,
Pensionsfonds  für  Beamte  gleichfalls  nicht  gefunden.  Einige  größere  Eisenbahngesellschaften
  beginnen  allerdings  mit  der  Einrichtung  von  Pensionsanstalten.  Das
sind  aber  zunächst  Ausnahmen.  Gemeinsame  Festlichkeiten  der  Arbeitgeber  mit  den
Arbeitnehmern  aus  Anlaß  eines  besonderen  Gedenktages  gehören  zu  den  größten
Seltenheiten.  Zwei  Gruppen  stehen  sich  in  dem  Arbeitgebcrtum  und  in  der  Arbeiterschaft
gegenüber,  —  ohne  innere  Zusammengehörigkeit  und  ohne  „Respekt  vor  der  Autorität"
—  jede  Partei  bestrebt,  soviel  zu  gewinnen,  wie  nur  immer  möglich  ist.
Man  muß  aber  das  Volk  der  Vereinigten  Staaten  bei  der  Arbeit  selbst  gesehen
haben,  um  begreiflich  zu  finden,  daß  es  leisten  konnte,  was  cs  geleistet  hat  und  zu
leisten  fortfährt.  Maschinen  überall,  um  im  großen  zu  schaffen,  und  die  Arbeitsteilung
so  sehr  durchgeführt,  daß  schließlich  der  Mensch  selbst  entweder  zur  Maschine  oder  zum
Aufseher  einer  Maschine  geworden  ist.  Im  Gegensatz  zu  Europa,  wo  in  langem
geschichtlichen  Werdegang  die  selbständige  Individualität  eine  der  schönsten  und  edelsten
Blüten  der  Ausbildung  war,  hatte  in  den  Vereinigten  Staaten  ursprünglich  die  seltsame
Paarung  von  Freiheit  und  harter  wirtschaftlicher  Notwendigkeit,  die  wunderliche  Verbindung ­
  einer  menschliche  Satzungen  nur  in  bcschränftestcm  Amfang  kennenden  und
anerkennenden  Selbstwilligkeit  mit  rücksichtslosem  Zielbewußtsein  dahin  geführt,  daß  ein
Volk  von  selbstherrlichen  Individuen  bei  der  schaffenden  Tätigkeit  auf  alles  Eigensein
verzichtete  und  sich  ganz  und  gar  in  den  Dienst  des  Arbeitszwcckes  stellte.  Wo  es
möglich  ist,  die  Arbeit  in  einzelne  Handgriffe  zu  zerlegen,  da  wird  der  einzelne  Handgriff ­
  zum  Beruf  gemacht,  weil  damit  eine  Abung  gewonnen  wird,  die  eine  größere
Sicherheit  in  diesem  Handgriff  gibt,  und  seine  häufigere  Wiederholung  in  einem
bestimmten  Zeitmaß  zuläßt.  Der  Leiter  der  Westinghouse  Electric  Mfg.  Co.  in
Pittsburg,  ein  Deutsch-Amerikaner,  sagte  mir:  „Der  große  Erfolg  des  amerikanischen
        <pb n="476" />
        3.  „The  Captains  of  Industry.

465

Wettbewerbs  beruht,  abgesehen  von  den  unermeßlichen  Schätzen  des  Bodens,  zum  Teil
auf  dem  maschinellen  Ersatz  der  Menschenhände,  auf  Schnellbettieb,  auf  Konzentration
des  Betriebs,  —  zum  Teil  aber  auch,  und  zu  einem  wesentlichen  Teil,  in  der  Spezialisierung ­
  der  Arbeitsgebiete,  und  vor  allein  in  der  notwendigen  Spezialisierung  der
Arbeiter,  denen  wir  doch  ganz  andere  Löhne  zahlen  als  Sie  drüben  I  Unsere  Arbeiter
bleiben  in  der  gleichen  Werkstätte,  an  derselben  Drehbank,  an  demselben  Kran,  an
derselben  Maschine;  sie  werden  nie  von  einer  Abteilung  in  die  andere  geschickt,  sie
werden  immer  zu  der  gleichen  Arbeit  verwendet.  So  gewinnen  sie  an  der  Stelle,  an
der  sie  stehen,  eine  außergewöhnliche  Fertigkeit,  —  sie  werden  Spezialisten  in  ihrem
Fach,  in  dem  Bereich  ihrer  Arbeit  und  leisten  durch  die  jahrelang  getätigte  Übung
quantitativ  und  qualitativ  in  acht  Stunden  vielleicht  mehr  als  ein  Arbeiter  drüben  in
der  doppelten  Zeit!  So  fallen  die  höheren  Löhne  für  uns  gar  nicht  in  die  Wagschale  I"
Zweckentsprechend  verfahren,  —  das  ist  der  Grundsatz  der  Industrie  in  den  Vereinigten ­
  Staaten.  Man  ist  auf  das  äußerste  sparsam  bei  der  Produttion,  aber  nicht,
indem  man  kargt,  sondern  indem  man  keine  Ausgabe  scheut,  die  irgend  einen  Erttag
verspricht.  Der  Amerikaner  wirft  eine  eben  erst  gekaufte  Maschine  zum  alten  Eisen,
wenn  sie  nicht  zweckentsprechend  ist,  um  alsbald  ein  besseres  Modell  zu  erstehen;  er  hat
das  Lerz,  überall  die  teuersten  und  besten  Spezialmaschinen  anzuschaffen.
Zweckentsprechend  verfahren,  —  das  ist  der  Grundsatz  der  Industtie  in  den  Vereinigten ­
  Staaten,  und  das  Ziel  ist  ein  doppeltes:  selbst  für  den  heimischen  Martt  zu
sorgen  und  den  Landesreichlum  und  die  Landeskraft  durch  Gewinnung  fremder  Märkte
für  sich  fruchtbar  zu  machen,  wobei  durch  intensive  Vervollkommnung  der  Technik  einerseits ­
  die  äußerste  Ausnützung  der  Rohmaterialien,  anderseits  der  allmähliche  Übergang
zur  Erzeugring  von  qualitativ  hochstehenden  Waren  scharf  in  den  Vordergrund  ttitt.
Es  ist  begreiflich,  daß  dem  unermeßlichen  Fortschritt  der  Vereinigten  Staaten  in  der
Produttion  und  Verwertung  von  Rohstoffen  bei  zunehmender  Bevölkerung  der  wirtschaftliche ­
  Amschwung  folgen  mußte.  Es  war  gar  nicht  anders  möglich,  als  daß  ein
Land,  dem  unaufhörlich  Arbeiter  der  verschiedensten  Gewerbszwcige  aus  der  Alten  Welt
zuströmten,  sich  auf  die  Dauer  nicht  damit  begnügen  mochte,  den  Landlanger  der
fremdländischen  Industrie  abzugeben,  ihr  die  Materialien  zu  liefern  und  die  verarbeiteten ­
  abzunehmen.  Die  natürliche  Entwicklung  verlangte  das  Entstehen  von  eigenen
Industtien  zur  Deckung  des  heimischen  Bedarfs.  Der  nächste  Schritt  war,  daß  die
unter  dem  Zollschutz  erstarkende  Industtie  sich  exportierend  zu  betätigen  begann.  Nicht
langer  Zeit  hat  cs  bedurft,  uni  das  Beginnen  zu  mächtiger  Entfaltung  auszuweiten
und  den  Fabrikatsexport  immer  erheblicher  zu  steigern.

3.  „The  Captains  of  Industry.“
Von  Ludwig  Max  Goldberger.
Soldberger,  Das  Land  der  unbegrenzten  Möglichkeiten.  Beobachtungen  über  das  Wirtschaftsleben ­
  der  vereinigten  Staaten  von  Amerika.  Berlin  und  Leipzig.  F.  Fontane  &amp;amp;  Lo.,  (905.
5.  2S—29.
Mehr  als  in  irgend  einem  anderen  Land  der  Welt  tritt  auf  dem  Gebiet  von
Verkehr,  Lande!  tind  Industrie  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  gerade  jetzt
die  Gewalt  einzelner  Personen  in  den  Vordergrund.  Gewiß  ist  der  mächtige  wirtschaftliche ­
  Aufschwung  des  Landes  dem  Anternehmungsgeist  von  Männern  mit  zu
danken,  deren  Namen  die  Geschichte  der  Anion  siir  alle  Zeiten  verzeichnen  wird.  Die
Mo  Hat,  Volkswirtschaftliches  Lesebuch.  30
        <pb n="477" />
        466

Sechster  Teil.  Volkswirtschaftliche  Zustände  in  Amerika.

Goulds,  Vanderbilts,  Rockefellers,  Carnegies,  Äarrimans,  Äills,  Morgans,  Stillmans
u.  a.  haben  der  Verkehrs-  und  Jndustrieentwicklung  der  Anion  ungeahnte  Wege
gewiesen,  sie  waren  wie  mit  Thomas  Carlyle  der  Präsident  Roosevelt  sie  nannte,
wirklich  „The  Captains  of  Industry“,  die  das  Eisenbahnnetz  über  das  Land  gebreitet,
den  Äandel  aufgebaut  und  die  Industrien  entfaltet  haben.  And  weil  sie  damit
fraglos  dem  Volk  Gutes  und  Großes  geschaffen  haben,  sind  sie  leitend  und  herrschend;
die  Nation  bringt  ihnen  umsomehr  Vertrauen  entgegen,  als  sie  in  richtigem  Erfassen
der  Wirkung  auf  die  volkstümliche  Eigenart  große  Summen  aus  ihren  immensen
Schätzen  für  die  öffentliche  Wohlfahrtspflege  —  oft  nicht  ohne  einige  Demonstration  —
hergeben.  Das  Bedenkliche  aber  liegt  darin,  daß  die  weitverzweigten  und  besonders
die  neueren  Anternehmungen  augenblicklich  so  eng  mit  den  einzelnen  Männern,  mit
ihrer  Kraft  und  mit  ihren  Dispositionen  verwachsen  sind,  daß  ein  Versagen  oder  Ausscheiden ­
  des  großen  und  allgewaltigen  Einzelnen,  wenigstens  für  eine  geraume  Weile,
zu  verderblichen  Folgeerscheinungen  führen  kann.  Jeder  Mensch  findet  einen  Ersatz,
und  selbst  die  größten  Reiche  der  Alten  Welt  haben  sich  ohne  Erschütterung  weiter
gedeihlich  fortentwickeln  können,  auch  wenn  ihre  Mitbegründer  aus  den  Reihen  der
Mittätigen  oder  Lebenden  haben  zurücktreten  müssen.  Wenn  aber  z.  B.  Äerr  Pierpont
Morgan  heute  abberufen  werden  sollte,  würden  zunächst  die  Werte  all  der  Milliardenschöpfungen, ­
  deren  intellektuelles  Oberhaupt,  deren  finanzielle  Stütze  er  gewesen  war,
in  Verwirrung  geraten.  Denn  vielfach  noch  zu  jung,  zu  frisch,  zu  wenig  erprobt,  zu
unkonsolidiert  ist  manches,  was  dieses  und  der  anderen  Männer  weit  vorauseilender
Blick  erfaßt  und  ihr  rastlos  schaffender  Geist  aufgetürmt  hat.  Dann  erst  wird  sich  zu
erweisen  haben,  ob  genügend  kommerzieller  Nachwuchs  zur  Weiterführung  vorhanden
ist,  und  vor  allem,  ob  die  finanzielle  Grundlage  der  Industrien  in  ihrer  gegenwärtig
groß  angelegten  Ausdehnung  existenzberechtigt  ist.
Erstaunlich  aber  und  unvergleichlich  sind  einerseits  die  allgemeinen  Leistungen  der
amerikanischen  Arbeit,  anderseits  die  Produktionsmöglichkeiten  des  Landes.  Die  Schätze,
die  der  Boden  auf  seiner  Oberfläche  dem  Pflug  entgegenführt,  und  mehr  noch  die
Schätze,  die  der  Boden  in  seinem  Schoß  an  allem  birgt,  was  Reichtum,  Stärke  und
Macht  verleiht,  sind  so  riesenhaft,  daß  sie  im  stände  sind,  von  einem  Jahre  zum  andern,
beinahe  von  einem  Tage  zum  andern  die  Verhältnisse  in  dem  Wettbewerb  der  Nationen
zugunsten  der  Vereinigten  Staaten  zu  verschieben.  Tritt  an  einer  Stelle  der  Anion
eine  Stockung  ein,  zeigt  sich  ein  Mißerfolg,  ein  vorübergehendes  oder  selbst  dauerndes  Verssiegen ­
  der  Quellen,  so  haben  Boden  und  Fleiß  auch  schon  an  einem  andern  Ort  für
ausgiebigsten  Ersatz  gesorgt.  Was  die  Natur  dort  gegeben,  ist  unendlich  viel,  und
der  unermüdliche  Fleiß  gewinnt  der  Gabe  der  Natur  den  vollen  Wert  ab.
Hierin  liegt  ein  beachtenswertes  Gegengewicht  gegenüber  den  Bedenken,  denen
ich  hinsichtlich  des  Wirkens  einzelner  überragenden  Persönlichkeiten  Ausdruck  gegeben
habe.  Die  innere  Tüchtigkeit  der  Gesamtbevölkcrung  ist  markig.  Man  mag  das
unausgesetzte  Streben  nach  „make  money“  als  Mammonsdienst  betrachten,  —  man
hat  zu  einer  Verurteilung  umsoweniger  recht,  wenn  man  sieht,  daß  im  großen  und
ganzen,  im  guten  Durchschnitt,  das  Streben  nach  Erwerb  sich  streng  an  die  Bedingung
bindet,  daß  der  Erwerb  auf  anständige  Weise  gewonnen  sei.  Die  Gesetze  der  Vereinigten ­
  Staaten  sind  etwas  dehnbar,  und  der  Bürger  dort  geht  auf  dem  Weg,  den
das  Gesetz  erlaubt.  Aber  das  gegebene  Wort  ist  heilig.  Jeder  verlangt  von  dem
andern  und  setzt  voraus,  er  solle  genau  überschauen,  wozu  das  gegebene  Wort  den
einen  wie  den  andern  verpflichtet.  Der  Geschäftsmann  der  Vereinigten  Staaten  kennt
keinen  andern  Ehrgeiz  als  die  anständige  Wahrnehmung  seines  Geschäfts  und  die
Erreichung  geschäftlichen  Erfolgs  durch  ausdauernde  und  kluge  Arbeit.  Er  verzeiht
nicht  und  vergißt  nicht  eine  Verfehlung  gegen  den  geschäftlichen  Anstand,  auch  dein
Erfolg  nicht,  und  das  verleiht  ihm  eine  selbstbewußte  Charakterstärke  ohnegleichen.
        <pb n="478" />
        4.  Die  Trusts.

467

30*

Der  amerikanische  Geschäftsmann  überlegt  sich  reiflich  und  lange,  ehe  er  auf  ein  Angebot
eingeht;  hat  er  es  aber  getan,  so  ist  er  mit  ganzem  Lerzen  bei  der  Sache,  und  man
hat  an  ihm  einen  tatkräftigen  Mitarbeiter  von  unbedingter  Zuverlässigkeit  gewonnen.
Selbstverständlich  trifft  diese  Schilderung  nicht  auf  jeden  einzelnen  zu;  sie  zeichnet  aber
das  geschäftliche  Leben  im  ganzen,  wie  es  sich  mir  in  den  maßgebenden  Kreisen  der
wirtschaftlichen  Welt  der  Vereinigten  Staaten  dargestellt  hat.
Man  spricht  mit  Anrecht  von  einer  Nervosität  des  erwerblichen  Laste  ns  auf  der
andern  Seite  des  Ozeans.  Das  Gegenteil  ist  der  Fall.  Nur  unendliche  Regsamkeit
nimmt  man  dort  wahr,  angestrengten  Fleiß  und  immer  wieder  Fleiß;  aber  die  Nerven
der  Fleißigen  sind  wie  von  Stahl  und  unzerrüttbar.

4.  Die  Trusts.
Von  Moritz  Böker.

Böker,  wirtschaftliche  und  industrielle  Verhältnisse  in  den  vereinigten  Staaten  von  Amerika.
In:  Mitteilungen  des  Vereins  zur  Wahrung  der  gemeinsamen  wirtschaftlichen  Interessen  in  Rheinland ­
  und  Westfalen.  Redigiert  von  Beumer.  Düsseldorf,  Druck  von  August  Bagel,  *903-  3.  226—228.
3m  Vordergründe  allen  Interesses  steht  der  „Trust";  so  kurz  das  Wort,  so  vielbedeutend
  ist  es.  Man  hat  darunter  das  Aufgehen  vieler  Produktionsstätten,  welche
bis  dahin  jede  für  sich  und  vielfach  im  Kampfe  unter  sich  verwaltet  wurde-:,  in  eine
gemeinsame  Verwaltung  zu  verstehen,  für  welche  nunmehr  nur  das  Interesse  der
Gesamtheit  maßgebend  ist.  In  der  Vereinigung  liegt  die  Macht,  und  die  Bildung
wirtschaftlich  machtvoller  Einheiten,  wie  sie  sich  auf  fast  allen  Gebieten  des  Erwerbes
in  den  Vereinigten  Staaten  vollzieht,  wird  naturgemäß  nicht  nur  Bedeutung  haben
für  die  Interessenten  im  Lande,  d.  h.  für  die  Produzenten  und  Konsumenten,  sondern
auch  für  die  auf  dem  Weltmärkte  mit  der  amerikanischen  konkurrierende  europäische
Industrie.
Der  Bildung  der  Trusts  liegt  die  Absicht  zugrunde,  dem  in  den  Produktionsstätten
  angelegten  Kapital  eine  stetige  und  möglichst  hohe  Rente  zu  sichern;  das  kann
erreicht  werden  durch  Erzielung  hoher  Verkaufspreise  oder  durch  Verbilligung  der
Erzeugungskosten  und  Verkaufsspescn.  Das  erstere  ist  das  Nächstliegende,  und  so
basieren  die  meisten  Trusts  in  Amerika  auf  der  Möglichkeit,  durch  Ausschaltung  der
Konkurrenz  innerhalb  des  riesigen  inländischen  Absatzgebietes  die  durch  die  Prohibitivzölle ­
  geschaffene  Lage  gründlich  auszunutzen.  Man  darf  dabei  allerdings  nicht  übersehen, ­
  daß,  wie  überall,  auch  hier  hohe  Gewinne  neue  Konkurrenz  heranziehen  und
damit  der  Trust  sich  selbst  seine  Grube  gräbt.
Je  machtvoller  der  Trust  ist,  um  so  schwieriger  wird  allerdings  das  Konkurrieren
sein,  und  es  gibt  ja  heute  bereits  „alleinherrschende  Trusts";  diese  Herrschaft  können
die  Trusts  indes  nur  erlangen  bezw.  dauernd  behalten,  wenn  sie  ihr  Augenmerk  darauf
richten,  durch  den  Trust  und  innerhalb  desselben  eine  Verbilligung  der  Erzeugung  und
des  Verkaufs  der  Waren  zu  erzielen.  Die  Bestrebungen  darauf  sind  besonders  bei
denjenigen  Trusts  anzutreffen,  welche  neben  dem  Inlandsgeschäste  auch  ein  bedeutendes
Auslandsgeschäft  pflegen  und  hier  wie  dort  eine  dominierende  Stellung  erhalten  wollen.
So  sagte  mir  der  Präsident  des  mit  einem  Kapital  von  120  Millionen  Dollars
gegründeten  Trusts  für  Erntemaschinen,  daß  die  Verwaltung  sich  entschlossen  habe,
ihre  Verkaufspreise,  welche  bekanntlich  sehr  niedrig  sind,  nicht  zu  erhöhen,  obgleich  man
        <pb n="479" />
        468  Sechster  Teil.  Volkswirtschaftliche  Zustände  in  Amerika.

durch  die  Materialverteuerungen  und  die  Lohnsteigerungen  eigentlich  dazu  gezwungen
gewesen  sei;  man  wolle  vielmehr  durch  den  Trust  eine  weitere  Spezialisierung  und
Verbilligung  durchführen  und  damit  die  Gewinne  zu  erhalten  suchen.
Daneben  glaubt  man  durch  den  Trust  in  der  Lage  zu  sein,  sich  in  der  Beschaffung
des  Rohmaterials  durch  Anlage  eigener  Hüttenwerke  unabhängig  machen  zu  können.
Neben  diesen  Vorteilen,  welche  die  Trusts  bieten,  scheint  mir  ein  Nachteil  nicht
ohne  Bedeutung  zu  sein.  Diesen  erblicke  ich  in  der  Ausschaltung  der  persönlichen
Sorge,  wie  sie  der  frühere  Besitzer  der  Werke  in  eigener  Verwaltung  seinem  Besitze
zuwandte,  und  von  der  in  manchen  Fabrikationszweigen  der  Fortschritt  in  der  Güte
der  Waren  abhängig  war  und  noch  ist.
Da  das  Publikum  im  allgemeinen  die  Empfindung  hat,  daß  die  allgewaltigen
Trusts  ihm  die  Preise  der  Waren  diktieren,  so  sind  dieselben  natürlich  nicht  populär;
man  hat  ja  auch  gesetzliche  Maßnahmen  verlangt,  um  die  Macht  der  Trusts  zu  brechen,
bisher  ohne  durchgreifenden  Erfolg.  Die  wirksamste  Maßregel  würde  die  Änderung
der  Zollpolitik,  ein  Aufgeben  des  Prohibitivsystems  sein;  aber  dafür  sind  meines
Erachtens  in  der  nächsten  Zukunft  keine  Aussichten  vorhanden.  Der  große  wirtschaftliche ­
  Aufschwung  in  den  Vereinigten  Staaten  während  der  letzten  fünf  Jahre  ist  allen
Kreisen  der  Bevölkerung  zugute  gekommen,  wie  sich  dies  in  der  Köhe  der  Löhne  und
der  riesigen  Zunahme  der  Spareinlagen  ausdrückt;  man  fürchtet  sich  vor  einer  radikalen
Änderung  der  Wirtschaftspolitik,  tvie  sie  mit  dem  Wechsel  der  Regiemng  verbunden
sein  könnte,  und  ihren  Folgen.  Dazu  kommt  die  große  persönliche  Beliebtheit  des
Präsidenten  Roosevelt,  so  daß  dessen  Wiederwahl  als  ziemlich  sicher  angesehen  werden
kann,  womit  eine  baldige  und  gründliche  Änderung  der  Zollpolitik  ausgeschlossen  erscheint.
Zur  Anbeliebtheit  der  Trusts  hat  zweifellos  auch  die  Art  der  Gründung  mancher
derselben  beigetragen.  Es  ist  bekannt,  daß  häufig  Werte  in  die  Trusts  aufgenommen
worden  sind,  deren  Vorhandensein  schwer  nachzuweisen  war.  Sodann  sind  Gründerprovisionen ­
  gezahlt  worden,  die  geradezu  unglaublich  sind.  Manche  Trusts  brachen
nach  kurzem  Leben  unter  den  großen  Belastungen  zusammen,  bei  anderen  werden  sie
sich  später  bemerkbar  machen;  aber  man  muß  sich  doch  hüten,  die  ganze  Wirtschaftsform ­
  nach  diesen  bei  ihrer  Entwicklung  gemachten  Fehlern  zu  beurteilen.  Ich  glaube,
daß  sie  bestehen  bleiben  wird,  daß  sic  in  der  Hauptsache  ein  Fortschritt  sein  wird,  und
daß  Amerika  den  anderen  Ländern  gegenüber  durch  die  Macht,  welche  solchen  großen
Einheiten  innewohnt,  einen  Vorsprung  in  der  Konkurrenz  auf  dem  Weltmärkte
gewonnen  hat.

5.  Zur  Entstehung  großer  Vermögen«
Von  Julius  Wolf.
Wolf,  System  der  Sozialpolitik.  Bd.  Sozialismus  und  kapitalistische  Gesellschaftsordnung.
Stuttgart,  I.  G.  Cotta  Nachfolger,  ;sg2.  S.  552—5,57.
Der  Börsengelvinn  wird  vom  gemeinen  Leben  als  Spiel-  oder  Glücksgewinn,
von  der  Nationalökonomie  als  Konjunkturalgewinn  bezeichnet.
Ersteres  ist  er  nun  sicher  nicht.  Von  einem  Glücksversuch  ist  an  der  Börse  nicht
die  Rede.  Niemand  kaust  eine  Aktie  „auf  gut  Glück",  so  wie  er  etwa  ein  Los
erwirbt,  sondern  er  kaust,  wenn  er  zu  Spekulationszwecken  kauft,  lveil  er  glaubt,
gegründete  Hoffnung  auf  eine  Preissteigerung  zu  haben.  Bei  der  mangelnden  Sicherheit
hat  allerdings,  insbesondere  wenn  der  sogen.  Spieler  mit  den  Verhältnissen  nur  wenig
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        5.  Zur  Entstehung  großer  Vermögen.

469

vertraut  ist,  der  eventuelle  Gewinn  „etwas"  vom  Glücksgewinn.  Aber  nie  sind  diejenigen, ­
  die  derart  wirklich  nur  ihr  „Glück"  versuchten,  an  der  Börse  zu  Reichtümern
gekommen.  Was  ihnen  der  eine  Tag  gebracht  hatte  nahm  ihnen  der  andere.  Dies  ist
wenigstens  die  Regel;  sie  hat,  wie  am  Spieltisch,  ihre  vereinzelten  Ausnahmen:  hin  und
wieder  hat  ein  kühner  Wäger,  völlig  vom  Zufall  getragen,  ein  Vermögen  von  einigen
Lunderttausenden  zusarnmengerafft  und  es  sich  erhalten.  Letzteres  bloß,  wenn  er  sich
rasch  vom  Schauplätze  seiner  Tätigkeit  zurückzog  oder,  was  wahrscheinlicher,  auf  Grund
seiner  nunmehrigen  Mittel  in  die  Lage  kam,  mit  geringerem  Risiko,  auf  zuverlässigerer
Basis  sich  am  sogenannten  Spiele  zu  beteiligen.
Aber  auch  die  eigentliche  Konjunktur,  d.  h.  das  divinatorischc  Erkennen  einer
herannahenden  günstigen  Preisstellung  ist  die  reguläre  Quelle  mindestens  der  Kolossalvermögen ­
  an  der  Börse  nicht  gewesen,  sondern  es  war  entweder  eine  Aktion,  die  den
Tatbestand  des  Wuchers  nach  moderner  Auffassung  in  sich  trägt,  oder  die  Berichtigung
des  Kurses  mit  den  Mitteln,  sie  durchzusetzen.  Die  Linie  der  Operationen,  um  die
es  sich  an  der  Börse  bei  Bildung  von  Groß-  und  Kolossalvermögen  handelt,  geht  also
an  dem  einen  Ende  noch  in  das  Gebiet  der  Wohlanständigkeit  hinein,  an  dem  andern
vollzieht  sie  sich  in  Formen,  die  in  anderer,  nicht  „börsenmäßiger"  Anwendung  bereits
als  rechtlich  anstößig  erklärt  sind.  An  diesem  Ende  spielt  auch  rechtlich  unverantwortlicher
Vertrauensmißbrauch  eine  Rolle.  Wenn  wir  beispielsweise  hören,  —  von  Struck  in
seinem  Buche  über  die  Effektenbörse  —  daß  von  15  350  Millionen  Franken,  in  welchem
Betrage  von  Anfang  der  zwanziger  Jahre  bis  in  die  Mitte  der  siebziger  Staatsanleihen
auf  dem  Londoner  Markte  aufgelegt  und  gezeichnet  worden  sind,  rund  4  Milliarden
infolge  Bankerotts  der  betreffenden  Staaten  nichtig  wurden,  während  auf  weitere  4380
Millionen  die  Verpflichtungen  nur  unvollständig  eingehalten  worden  sind,  so  leidet  es
nicht  den  geringsten  Zweifel,  daß  hier  in  vielen  Fällen  seitens  des  die  Titel  auflegenden
Bankhauses  mit  grober  Leichtfertigkeit  vorgegangen,  ja  häufig  genug  die  Prüfung  der
Verhältnisse  des  Darlehnswerbers  völlig  versäumt  oder  nur  scheinbar  vorgenommen  und
hin  und  wieder  direkt  Dupierung  des  Publikums  beabsichtigt  gewesen  ist.  Allerdings
waren  es  nicht  die  Bankhäuser  allein,  sondern  auch  die  ihre  Vermittlung  suchenden
Staaten,  die  der  Selbsttäuschung  des  vertrauensseligen  Publikums  Vorschub  leisteten
oder  die  Täuschung  direkt  in  Scene  setzten.  Das  Ehrgefühl  der  Staaten,  selbst  mitteleuropäischer, ­
  zeigt  sich  hier  öfter  merkwürdig  zurückgeblieben.  Der  Tatsache,  daß  Losanleihen ­
  eine  Zeit  lang  sehr  begünstigt  waren  und  sich  als  besonders  vorteilhaft  für
Staaten  und  Verinittler  erwiesen,  lag  die  Beobachtung  zugrunde,  daß  das  Publikum
den  Wert  der  Gewinnchance  in  der  Regel  weit  überschätzt,  wie  es  überhaupt  nicht  in
der  Lage  ist,  denselben  rechnerisch  festzustellen,  da  ihm  die  Kenntnis  der  Wahrscheinlichkeitsrechnung ­
  und  der  politischen  Arithmetik  fehlt.  Wenn  Losanleihen  in  letzter
Zeit  in  sehr  kleinen  Stückbeträgen  erfolgten,  so  liegt  die  Erklärung  darin,  daß  die
wohlhabenden  Klassen  für  den  Losankauf  nicht  mehr  in  gleichem  Maße  wie  früher  zu
haben  sind.  Man  ist  an  die  Ersparnisse  der  eigentlichen  Volksmassen  angewiesen.
Diese  aber  suchen  Lose  in  kleinen  „Appoints".
Erwähnung  fordern  hier  auch  die  sogenannten  Gründergewinne,  die  in  den  mit
dem  Namen  des  „volkswirtschaftlichen  Aufschwungs"  belegten  Zeiten  des  wirtschaftlichen
Sinnentaumels  von  Personen,  die  verschieden  hoch  in  der  gesellschaftlichen  Hierarchie
standen,  häufig  nicht  nur  ohne  jede  produktive  Gegenleistung,  sondern  als  Beteiligung
an  dem  Geschäft  der  Irreführung  des  Publikums  meist  sind  kleinere  Kapitalisten,
eigentliche  Sparer  und  Geschäftsleute  die  Opfer  —  realisiert  worden  sind.  Von  hier
führt  dann  der  Weg  zu  den  durch  Vergewaltigung  von  Börsengenossen,  wo  sich  den.
Schlauen  ein  Schlauerer  gewachsen  zeigt,  gebildeten  Vermögen.
Typisch  für  diesen  Spezialfall  ist  die  Geschichte  des  heute  vielleicht  größten
Reichtums  dieser  Welt,  jenes  des  amerikanischen  Börsenmannes  und  Eisenbahnkönigs
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        470  Sechster  Teil.  Volkswirtschaftliche  Zustände  in  Amerika.

Iay  Gould.  Es  sind  Beutezüge  im  Stile  des  mittelalterlichen  Raubrittertums,  denen
Gould  den  Stock  seines  ungeheuren  Vermögens  zu  danken  hat.  Wir  geben  hier  nach
ziemlich  zuverlässigen  Quellen  die  Beschreibungen  einer  Episode  aus  seinem  Leben,  seiner
Beteiligung  am  sogenannten  Black  Friday,  und  nach  minder  genauen  die  seiner
Täügkeit  anläßlich  der  Börsenkatasttophe  vom  November  1890.
Der  Black  Friday  ist  ein  Septembertag  des  Jahres  1869.  Während  des
ainerikanischen  Bürgerkriegs  hatten  die  Nordstaaten  Papiergeld  emittiert.  Dasselbe
blieb,  nach  glücklicher  Beendigung  des  Krieges,  vorläufig  im  Verkehr.  Doch  hatte  der
Dollar  in  Papier  jeweils  einen  geringeren  Wert  als  der  Dollar  Gold,  und  1867
war  das  Agio  zugunsten  des  Goldes  durchschnittlich  etwa  30  %.  3.  Gould  operierte
damals  an  der  New  Yorker  Börse.  Lind  1867  hatte  er  sich  mit  einigen  Genossen
zusammengetan,  um  das  Goldagio  in  die  Äöhe  zu  treiben.  Er  und  seine  Verbündeten
kauften  das  vorhandene  Gold  auf  und  boten,  als  es  immer  weniger  wurde,  immer  höhere
Preise.  Das  Agio,  der  Mehrwert  des  Golddollars,  stieg  auf  60,  momentan  auf  65  %.
Im  Augenblick,  wo  die  Situation  so  weit  gediehen  ist,  und  während  seine  Freunde
160  für  Gold  bieten,  entledigt  sich  I.  Gould  durch  dienstwillige  Agenten  seines  Goldvorrats. ­
  Er  ist  benachrichtigt,  daß  die  Regierung,  um  der  sinnlosen  Goldhausse  zu
steuern,  im  Begriffe  ist,  aus  ihrem  Schatze  Gold  auf  den  Markt  zu  bringen.  Die
Nachricht  bestätigt  sich  alsbald,  und  das  Agio  fällt  auf  seinen  alten  Stand.  Goulds
Spießgesellen  und  geradezu  die  ganze  Börse  erleiden  enorme  Verluste;  ein  Falliment
folgt  dem  andern,  —  eine  Krise  bricht  aus.  Ein  von  Gould  beschäftigter  Makler,
Speyer  mit  Namen,  welcher  über  250  Millionen  Franken  Gold  an  jenem  Tage
gekauft  und  noch  im  letzten  Moment  in  wahnsinniger  Aufregung  den  Kurs  160  für
25  Millionen  geboten  hatte,  muß  wenige  Minuten  später  fliehen.  Seine  Auftraggeber
haben  ihn  im  Stiche  gelassen.  I.  Gould  aber  hat  sein  Schäfchen  im  Trocknen.  —
Die  Geschichte  des  Gouldschen  Vermögens  leidet  an  solchen  und  ähnlichen  Coups
keinen  Mangel.  Meist  ist  sein  Kriegsplan  der  folgende:  Gould  leistet  nach  Möglichkeit
einer  ungerechtfertigten  Haussebewegung  Vorschub;  wenn  die  Kurse  einen  unsinnig  hohen
Stand  erreicht  haben,  insbesondere  auch  mit  Kilfe  der  Spekulation,  die  für  diesen  Zweck
Gelder  borgt  und  die  geborgten  Gelder  für  eine  Zeit  lang  in  den  gekauften  fund  später
zu  noch  höherem  Kurse  zu  verkaufenden)  Werten  festlegt,  eröffnet  Gould  plötzlich  eine
Ära  der  Verläufe;  er  berichtigt  gleichzeitig  die  öffentliche  Meinung  hinsichtlich  des  den
favorisierten  Papieren  zukommenden  Wertes.  Infolge  seiner  Verkäufe  beginnt  der
Kurs  zu  sinken.  Jetzt  läßt  I.  Gould  eine  zweite  Mine  springen.  Er  und  seine
Freunde  haben  jederzeit  rückziehbare  Gelder  ausgetan,  und  diese  werden  nun  eingefordert.
Die  Schuldner  haben  sich  dessen  nicht  versehen  und  sind  genötigt,  insoweit  sie  etwa
Forderungen  ausstehen  haben,  diese  einzuziehen,  im  anderen  Falle  Papiere  zu  verkaufen.
Es  geschieht  das  eine  und  das  andere.  Der  Rückgang  der  Kurse  pflanzt  sich  auf  der
ganzen  Linie  fort.  Er  trägt  einen  weiteren  Keim  des  Rückgangs,  seiner  Potenzierung
also  in  seinem  Schoße.  Denn,  da  viele  der  Spekulanten  nicht  im  stände  sind,  den  bei
sinkendem  Kurse  an  sie  ergehenden  Zuschußforderungen  (behufs  Sicherstellung  ihrer
Gläubiger,  denen  sie  die  gekauften  Papiere  verpfändet  haben)  zu  genügen,  sind  sie
oder  ihre  Pfandgläubiger  zu  weiteren  Realisierungen  genötigt.  Die  Deroute  wird
allgemein,  sie  spitzt  sich  zur  Panik  zu;  die  Kurse  fallen  ins  Bodenlose,  nachdem  sie
vor  kurzem  noch  hoch  über  dem  wahren  Objektwerte  gestanden  haben.  Die  Käufer
fehlen.  Aber  nun  tritt  Z.  Gould  zum  drittenmal  auf  die  Bühne  und  zeigt  endlich  sein
wahres  Gesicht.  Gould  wird  Käufer.  Er  und  seine  Genossen  benützen  die  eingezogenen
Gelder  und  etwa  noch  weitere,  die  sie  für  diesen  Zweck  bereit  gestellt  haben,  um  zu
kaufen,  so  viel  sich  kaufen  läßt.  Die  Objekte  fallen  ihnen  zu  Spottpreisen  zu.  Ist  dies
geschehen,  so  erlangen  die  Effekten  alsbald  wieder  den  Preis,  den  sie  verdienen.  Jetzt
können  Gould  &amp;amp;  Cie.  ihren  Gewinn  übersehen.  In  der  Regel  ist  er  enorm.
        <pb n="482" />
        5.  Zur  Entstehung  großer  Vermögen.

471

2n  dieser  Weise  ging  es  beispielsweise  in  der  vorerwähnten  Börsenpanik  von:
November  1890  zu.  Sie  spielte  sich  nach  Zeitungsberichten,  wie  folgt,  ab:  Der  Erlaß
der  Mac  Kinley-Silbcrbill  hatte  in  Amerika  die  verwegensten  Hoffnungen  geweckt.
Man  erwartete  einen  „volkswirtschaftlichen  Aufschwung",  die  Kurse  stiegen.  Gould
und  Konsorten  nährten  diese  Anschauung.  Als  mit  ihrer  allerdings  nicht  aktiven  Hilfe
die  Kurse  sich  weit  über  das  ihnen  zukommende  Maß  erhoben  hatten,  begann  Gould
gegen  Billard  Aktien  der  Nord  -  Pacificbahn  auszubieten.  Sic  sanken  um  10  Dollars
pro  Stück,  aber  die  von  Billard  beauftragten  Makler  kauften  die  aus  den  Martt
geworfenen  Aktien  aus.  Eine  Zeit  lang  schien  es,  als  ob  Billard  und  Genossen  stark
genug  seien,  der  von  Gould  eingeleiteten  Baissebewegung  standzuhalten.  Aber  als
ein  mit  Gould  verbündetes  Bankhaus  alle  Forderungen  auf  Sicht  einberief  und  selbst
aus  beste  Papiere  keine  Vorschüsse  geben  wollte,  mußten  Decker  Howell  &amp;amp;  Cie.,  die
Makler  Billards,  ihre  Zahlungen  einstellen.  Das  war  der  erste  „Chock",  den  der
Martt  erlitt.  Eine  haltlose  Panik  in  Nord--Eisenbahnpapieren  jeder  Gattung  war  die
nächste  Folge,  und  nun  brachen  neben  jener  Matterfirma  ersten  Ranges  alsbald  auch
andere  angesehene  Häuser,  wie  Whitney  &amp;amp;  Cie.,  David  Richmond,  Narrand  Friend,
zusammen.  Hier  hat  der  Bericht  eine  Lücke.  Es  heißt  nunmehr:  I.  Gould  ttiumphierte
vollständig.  Nach  erfochtenem  Siege  ließ  sich  Gould  interviewen.  Dem  Interviewer
erklärte  er,  er  halte  jetzt  die  Preise  für  niedrig  und  die  Lage  der  Eisenbahnen  für
höchst  günstig.  —  Es  ist  berechnet  worden,  daß  der  durch  jene  Panik  in  amerikanischen
Eisenbahnpapieren  veranlaßte  Wertverlust  sich  insgesamt  aus  125  Millionen  Dollars
belief.  Nun  kamen  selbstverständlich  nicht  alle  Aktien  aus  den  Martt,  und  die
Operationen  hatten  für  die  Veranstalter  ihre  großen  Kosten.  Daß  aber  einige  Dutzend
Millionen  Dollars  von  Gould  und  Konsorten  bei  dieser  Gelegenheit  verdient  worden
sind,  unterliegt  nicht  dem  geringsten  Zweifel.
Die  Frage  ist  nun,  inwiefern  das  von  Gould  in  dieser  Weise  prattizierte  Verfahren ­
  für  überhaupt  an  der  Börse  gewonnene  Vermögen  typisch  ist.  Sind  die  an
der  Börse  gewonnenen  Reichtümer  gemeinhin  gleichen  Schlages  wie  der  Gouldsche,
oder  gehören  sie  einer  anderen  Spezies  an?  Wir  haben  schon,  als  wir  von  den
Reichtumsbildungen  an  der  Börse  zu  sprechen  begannen,  die  Wahrnehmung  verzeichnet,
daß  die  dahier  gemachten  Gewinne  hinsichtlich  ihres  Ranges  aus  der  Stufenleiter  der
Moral  sehr  verschieden  zu  klassifizieren  sind.  Änd  um  dem  darüber  Gesagten  noch
einiges  hinzuzufügen,  so  steht  es  allerdings  fest,  daß  jenes  von  Gould  geübte  und  von
ihm  zu  einer  gewissen  Klassizität  erhobene,  aber  doch  lange  nicht  „erfundene"  Verfahren
auch  in  Europa  manche  Million  in  die  Tasche  größerer  oder  kleinerer  Börsengewalttgen
hat  fließen  lassen.  Daß  der  Betrieb  in  Europa  nicht  mit  gleicher  Offenheit  und
Schamlosigkeit  und  Großartigkeit  erfolgt,  darf  den  Beobachter  nicht  beirren.  Bekannt
sind  jene  Praktiken  diesseits  und  jenseits  des  Ozeans.  Daß  jedoch  aller  an  der  Börse
erworbene  Reichtum  diesen  Weg  gegangen  sei,  läßt  sich  auch  entfernt  nicht  behaupten.
Zweifellos  führen  sich  eine  Anzahl  Vermögen,  welche  die  Etikette  der  Börse  ttagen,
aus  die  richtige  Voraussicht,  die  Unbefangenheit,  das  kalte  Blut,  den  Scharfblick,  die
Schlagsertigkeit,  den  Wagemut  ihrer  Besitzer,  ohne  irgendwelche  Beigaben  zweideutigen
Eharatters,  zurück.
        <pb n="483" />
        472  Sechster  Teil.  Volkswirtschaftliche  Zustände  in  Amerika.

6.  Theorie  und  Praxis  im  kaufmännischen  Bildungswesen.
Von  Zgnaz  Jasstrow.
Zastrow.  Bericht  über  eine  volkswirtschaftliche  Studienreise  durch  Nordamerika.  (l5.  Juli
bis  2%  Gktober  igo^).  Zn:  Berliner  Jahrbuch  für  lfandel  und  Industrie.  Bericht  der  Ältesten
der  Kaufmannschaft  von  Berlin.  Jahrgang  IAO-».  Bd.  I.  Berlin,  Georg  Reimer,  MS.  S.  ^20—423.
Ein  commercial  apprenticeship,  wie  ich  unseren  deutschen  Ausdruck  „Kaufmannslehre" ­
  zu  übersehen  suchte,  ist  in  Amerika  unbekannt.  Von  dem  Augenblick  an.
wo  der  junge  Mann  die  Schule  verläßt  und  in  ein  Geschäft  eintritt,  ist  er  Clerk,  wie
auch  seine  Vorgesetzten  bis  hinauf  zum  Vertreter  des  Chefs  Clerks  sind.  Der  Amerikaner, ­
  dem  man  über  die  deutsche  Kaufmannslehre  berichtet,  ist  zumeist  geneigt,  sein
heimisches  Verhältnis  damit  zu  verteidigen,  daß  niair  in  Amerika  die  geleistete  Arbeit
bezahlen  wolle,  und  daß  dadurch  ein  Vertragsverhältnis  auch  gegenüber  dem  jüngsten
Mitarbeiter  des  Chefs  entstehe;  daß  gerade  das  Fehlen  einer  Kaufmannslehre  das
Aufsteigen  intelligenter  Elemente  unter  den  Arbeitern  ermögliche,  und  daß  hierin  ein
wesentlicher  Charakterzug  des  amerikanischen  Lebens  bestehe.  Wie  es  mir  gegenüber
einmal  ausgedrückt  wurde:  es  sei  heutzutage  nicht  mehr  richtig,  daß  in  Deutschland  die
politische  Freiheit  fehle,  aber  es  fehle  die  soziale  Freiheit  und  Gleichheit;  und  ein
Ausdruck  dessen  sei  es,  daß  sich  die  Kaufmannschaft  als  eine  Klasse  fühle,  in  die
niemand  hineingelange,  der  nicht  die  vorgeschriebene  Lehrzeit  absolviert  habe.  Aber
selbst  in  diesen  Verteidigern  der  amerikanischen  Zustände  lag  unverkennbar  etwas  von
hoher  Bewunderung  vor  einer  Nation,  die  sich  eine  pädagogisch  bedeutsame  Einrichtung
wie  die  Kaufmannslehre  schaffen  und  erhalten  konnte,  und  deren  junge  Generation
verständig  genug  ist,  für  ein  paar  Jahre  ihres  Lebens  sich  den  damit  verbundenen
Zwang  aufzuerlegen.
.Hingegen  ist  es  mir  nicht  gelungen,  zu  einer  klaren  Anschauung  darüber  durchzudringen, ­
  wie  denn  nun  der  junge  Mann  in  Amerika  die  Kaufmannschaft  erlerne.
Auf  meine  Frage,  wie  der  junge  Mann,  der  in  das  Geschäft  eingetreten  ist,  sich  die
praktischen  Kenntnisse  verschaffe,  die  für  sein  Vorwärtskommen  erforderlich  sind,  wenn
niemand  da  ist,  der  sich  seine  Anleitung  zur  Aufgabe  zu  machen  hat,  war  die  ständige
Antwort:  der  junge  Mann  müsse  „pick  it  iip“.  Dieses  „pick  it  up“  ist  in  der
Tat  das  große  Geheimnis  des  amerikanischen  Lebens,  hinter  das  zu  kommen,  für  einen
Aufenthalt  von  nur  drei  Monaten  wohl  ein  zu  hohes  Ziel  darstellt.  Ich  will  aber
nicht  unterlassen,  hinzuzufügen,  daß  ein  Mann,  der  zwar  nicht  selbst  Kaufmann  ist,
aber  bei  seiner  ganzen  Lebensstellung  viel  Gelegenheit  hat,  Erfahrungen  aus  dem
Kaufmannsleben  zu  sammeln,  mir  erwiderte:  „Sie  verstehen  nicht,  wie  die  jungen  Leute
ohne  direkte  Anleitung  Kaufmannschaft  lernen  können?  Die  Sache  ist  sehr  einfach:
sie  lernen  sie  in  der  Tat  nicht.  Es  ist  ein  Jammer,  es  mit  anzusehen,  wie  Tausende
in  diesen  Beruf  einströmen  und  darin  untergehen,  und  wie  cs  oft  vorn  bloßen  Zufall
abhängt,  ob  ein  junger  Mann  in  den  ersten  Jahren  sich  die  Kenntnisse  erwirbt,  die
er  für  sein  Fortkommen  braucht  oder  nicht."
Nahezu  allgemein  scheint  in  Amerika  die  Bewunderung  vor  der  besseren  Ausbildung ­
  des  deutschen  Kaufmannsstandes  zu  sein;  aber  über  die  hauptsächlichsten
Bildungsmittel  täuscht  man  sich.  Bei  sonst  wohlunterrichteten  Leuten  bin  ich  ganz
wunderlich  übertriebenen  Vorstellungen  von  dem  ausgezeichneten  kaufmännischen  Bildungswesen, ­
  von  den  wohlgeordneten,  über  ganz  Deutschland  verbreiteten  kaufmännischen
Bildungsanstalten  begegnet.  Da  der  Amerikaner  mangels  einer  Kaufmannslehre  sieb
die  Unterweisung  gar  nicht  anders  als  theoretisch  denken  kann,  so  ist  für  ihn  die  Tatsache, ­
  daß  es  in  Deutschland  viele  gut  ausgebildete  junge  Kaufleute  gibt,  nahezu
identisch  mit  der  Tatsache  eines  guten  kaufmännischen  Llnterrichtswesens.
        <pb n="484" />
        6.  Theorie  und  Praxis  im  kaufmännischen  Bildungswesen.  473
Das  Verhältnis  zwischen  Theorie  und  Praxis  im  kaufmännischen  Bildungswesen
ist  in  den  beiden  Ländern  Amerika  und  Deutschland,  kurz  ausgedrückt,  umgekehrt,  als
man  es  sich  gewöhnlich  vorstellt.  Deutschland,  das  Land  der  Denker  und  der  Träumer,
betreibt  die  Kaufmannslehre  in  erster  Linie  praktisch;  Amerika,  das  Land  der  Praktiker
par  excellence,  muß  in  Ermangelung  einer  praktischen  Kaufmannslehre  überall  zu
rein  theoretischen  Bildungsmitteln  greifen  und  überstürzt  sich  in  der  Erfindung  und
Gründung  immer  neuer  kaufmännischer  Lehranstalten.  In  der  überwiegenden  Mehrheit
der  amerikanischen  Geschäftswelt  dürfte  man  der  theoretischen  Ausbildung  des  Kaufmannsstandes ­
  schon  heute  nicht  eine  geringere,  sondern  eine  ungleich  höhere  Rolle  zuweisen, ­
  als  selbst  die  entschiedensten  Träger  der  deutschen  Pandelshochschulbewcgung  tun.
Inter  den  Antworten,  die  mir  auf  meine  Fragen  zuteil  wurden,  ob  nicht  von
der  akademischen  Ausbildung  der  Kaufleute  nachteilige  Wirkungen  auf  ihre  Neigung
zu  praktischer  Tätigkeit  zu  befürchten  seien,  ist  vielleicht  keine  so  charakteristisch  wie  die,
die  ich  von  dem  Präsidenten  der  Handelskammer  in  Wilmington  N.  C.,  Mr.  3.  A.  Taylor,
erhielt.  Die  Stadt  zeigt  etwa  die  Verhältnisse  einer  kleinen  deutschen  Mittelstadt,  mit
gut  entwickelten  Spezialindustricn  (Baumwollprcsie,  Terpentin  usw.).  Der  Vertreter
der  Handelskammer  machte  den  Vorbehalt,  daß  er  nur  aus  einem  verhältnismäßig
begrenzten  Erfahrungskreis  heraus  urteile,  fuhr  aber  dann  fort:  „Ich  glaube,  auch  wer
über  größere  Erfahrungen  verfügt,  wird  sich  über  diese  Frage  im  Munde  eines  Deutschen
wundern.  Ich  habe,  ich  weiß  im  Augenblick  nicht  wo,  gelesen,  der  ünterschied  zwischen
England  und  Deutschland  sei,  daß  in  England  der  Sohn  Gott  danke,  daß  er  ihm
einen  Vater  gegeben,  in  Deutschland  aber  danke  der  Vater  Gott,  daß  er  ihm  einen
Sohn  gegeben.  Überall  hören  wir,  daß  auf  der  erzieherischen  Tätigkeit  Deutschlands,
aus  der  Fürsorge  für  Bildungsanstalten  aller  Art  die  Überlegenheit  auch  des  deutschen
Kaufmannsstandes  beruhe,  ünd  da  befürchten  Sie  plötzlich,  daß  Sie  von  diesem  Segen,
der  Sie  reich  macht,  zuviel  besitzen  könnten?  Wie  kommen  Sie  auf  solche  Gedanken?
Wir  würden  uns  glücklich  schätzen,  wenn  wir  für  unsere  jungen  Kaufleute  nur  recht
viele,  recht  hohe  und  immer  höhere  Bildungsanstalten  errichten  könnten."
Nun  ist  allerdings  die  Behauptung,  daß  Amerika  die  Kaufmannslchre  nicht
kenne,  trotz  der  Sicherheit,  mit  der  sie  mir  überall  entgegengehalten  wurde,  doch  nur
cum  grano  salis  zu  verstehen.  Wenn  der  Sohn  beim  Verlassen  der  Schule  in  das
Geschäft  des  Vaters  eintritt,  so  wird  dieser  natürlich  in  Amerika  ebenso  wie  in  jedein
anderen  Lande  sich  die  Anterweisung  des  Sohnes  angelegen  sein  lassen.  Es  ist  auch
wohl  kaum  daran  zu  zweifeln,  daß  in  einem  Lande,  in  dem  die  Kaufmannslehre  als
Institution  nicht  besteht,  befreundete  Väter  ihre  Söhne  austauschen  werden  in  der
Hoffnung,  daß  auf  diese  Art  der  junge  Clerk  besser  in  das  Geschäft  eingeführt  wird,
als  wenn  er  in  eine  ganz  fremde  Firma  einträte.  Positiv  ist  mir  versichert  worden,
daß  manche  Väter  die  Kaufmannslehre  des  Auslandes,  insbesondere  Deutschlands,  für
ihre  Söhne  benutzen.  Derartige  Vorbehalte  aber,  die  man  zu  der  Behauptung  von
dem  Fehlen  der  Kaufmannslehre  machen  muß,  lassen  vielleicht  den  ünterschied  noch
charakteristischer  hervortreten.  In  allen  solchen  Fällen  wird  die  methodische  Anleitung
in  der  Praxis  nur  den  Söhnen  von  Familien  einer  gewissen  Wohlhabenheit  zuteil;
die  deutsche  Kaufmannslehre  aber  kommt  allen  oder  doch  wenigstens  einem  ungleich
weiteren  Kreise  zugute.  Da  beim  Fehlen  einer  geordneten  Kaufmannslehre  sich  jene
Ausnahmen  zugunsten  der  Bestsituierten  von  selbst  einstellen  müssen,  so  kann  man  wohl
sagen,  daß  die  Kaufmannslehre  neben  der  von  manchen  Amerikanern  betonten  Seite
sozialer  Abschließung  auch  eine  sozial  befreiende  Seite  hat  (wenngleich  sie  in  ihrer
gegenwärtigen  Verfassung  mit  jeder  Lehrlingszeit  das  gemein  hat,  daß  es  an  organischen
Einrichtungen  für  die  Benutzung  durch  gänzlich  ünbemittelte  noch  zu  sehr  fehlt).  —
Ein  gewisser  Keim  zu  einer  zukünftigen  allgemeinen  Kaufmannslehre  in  Amerika  kann
vielleicht  eher  in  manchen  Einrichtungen  von  Großbetrieben  liege»,  die  sich  die  Fort ­
        <pb n="485" />
        474  Sechster  Teil.  Volkswirtschaftliche  Zustände  in  Amerika.

bildung  aller  ihrer  Angestellten,  auch  der  Arbeiter,  zur  Aufgabe  machen.  Eine  Fabrikfortbildung,
  wie  sie  in  St.  Louis  die  National  Cash  Register  Company  aus  ihren
Betrieben  in  Dayton  (Ohio)  ausgestellt  hat,  muß  früher  oder  später  zu  der  Einsicht
führen,  daß  das  beste  Bildungsmittel  der  Betrieb  selbst  ist.  Auch  gibt  es  Großbetriebe,
die  es  sich  angelegen  sein  lassen,  den  jungen  Leuten  Anleitungen  zu  geben  und
Anleiter  zu  bestellen  (z.  B.  das  bekannte  große  Warenhaus  Marshall  Field  &amp;amp;  Co.  in
Chicago),  wenngleich  dies,  soviel  ich  hören  konnte,  nirgends  zu  einer  formellen  Ausgestaltung ­
  des  Verhältnisses  geführt  hat.

7.  Die  Organisation  des  Getreidehandels.
Von  Lermann  Schumacher.
Schumacher,  Der  Getrcidehaudel  in  den  vereinigten  Staaten  von  Amerika  und  seine
(Organisation.  In:  Jahrbücher  für  Nationalökonomie  und  Statistik,  Herausgegeben  von  Lonrad
und  Elster,  in  Verbindung  mit  Loeniug  und  Leris.  s.  Folge.  w.  Bd.  Zeua,  Gustav  Fischer.
,895.  S.  362—567.
3n  den  europäischen  Ländern  und  insbesondere  in  Deutschland  haben  sich  die
Technik  und  Organisation  des  Kandels  der  Massengüter  in  ihren  Grundzügen  bereits
zu  einer  Zeit  ausgebildet,  als  die  Massengüter  —  vor  allem,  wo  größere  Wasserstraßen
fehlten,  —  noch  fast  ganz  auf  den  Lokalmarkt  beschränkt,  nur  in  bescheidenem  Maße
Gegenstand  des  Austausches  unter  Völkern  geworden  warett.  Zm  großen  internationalen ­
  Kandel,  soweit  von  diesem  die  Rede  sein  kann,  herrschten  die  Waren  hohen
Wertes  und  geringen  Volumcirs  vor,  die  die  großen  Kosten  des  meist  langwierigen,
mühseligen  Transportes  zu  tragen  vermochten.  Diese  hochwertigen  Güter  erscheinen
auf  dem  Markte,  ihrer  materiellen  Natur,  intensiven  Wertigkeit  und  meist  geringen
Ausdehnung  entsprechend,  in  Kolliform:  in  Ballen,  Fässern,  Kisten,  Paketen.  Nach
dieser  Verpackungsart  bildete  sich  die  Technik  des  Kandels  und  des  Transportgewerbes  aus;
sie  ist  in  den  Beförderungsmitteln,  in  den  Kebevorrichtungen,  in  den  Lagerräumen
berechnet  auf  ein  dauernd  und  allseitig  fest  abgegrenztes  Gut.  Als  nun  der  Kandel
mit  Massengütern,  insbesondere  Getreide,  allmählich  mit  der  gewerblichen  Differenzierung
der  Bevölkerung,  mit  dem  Keranwachsen  der  Städte  sich  entwickelte,  um  in  unserer
Zeit,  beinahe  plötzlich  und  unerwartet,  in  die  fast  vorderste  Reihe  des  Weltgroßhandels
zu  treten,  da  reihte  sich  dieser  neu  erblühende  Kandelszwcig  in  Europa  ganz  selbstverständlich ­
  und  unbewußt  und  wirtschaftlich  völlig  korrett  als  ein  Glied  in  die  bestehende
Kandels-  und  Transportorganisation  ein.  Zu  diesem  Zwecke  mußte  das  an  und  für
sich  feste  Formen  entbehrende  Getreide  der  Kolliform  angepaßt  werden,  und  das  geschah,
indem  man  das  Getreide  in  Säcke  füllte,  wie  man  zu  diesem  Zwecke  Flüssigkeiten,  insbesondere ­
  Petroleum,  in  Fässer  goß.
Dieser  äußerlich-technischen  Absonderung  des  Getreides  entspricht  auch  eine  ideelle,
juristische.  Denn  während  die  hochwertigen,  von  Natur  regelmäßig  zur  Kolliform
prädestinierten  Kandelsgüter  —  von  Metallen  abgesehen  —  auch  regelmäßig  nicht
fungibil  sind,  d.  h.  die  rechtlich-wirtschaftliche  Eigenschaft,  daß  gleiche  Quantitäten  gleicher
Qualität  als  gleich  gelten,  entbehren,  besitzen  sie  Massengüter,  &amp;gt;vic  Getreide,  wie  Petroleum,
wenigstens  in  bestimmten  Grenzen,  von  Natur  aus.  Dadurch  aber,  daß  das  Getreide
durch  die  Sackung,  die  mit  einer  Zeichnung  des  einzelnen  Sackes  verbunden  zu  sein
pflegt,  rein  äußerlich  von  seiner  Gattung  gesondert  wird,  büßt  es  auch  in  weitgehendem
        <pb n="486" />
        7.  Die  Organisation  des  Getreidchandcls.

475

Maße  juristisch  seinen  generellen  Charakter,  seine  Fungibilität  ein.  Abgesehen  von
einzelnen  modernen  Börseneinrichtungen,  haben  daher  die  Rechtsgeschäfte,  insbesondere
Kauf,  Depositum,  Verpfändung,  im  europäischen  Getreidehandel  dieselben  Rechtsformen ­
  wie  hochwertige  Kolliwaren;  sie  sind  berechnet  auf  eine  juristische  Spezies  und
entbehren  —  mit  nur  unwesentlichen  Ausnahmen  —  jeder  dem  Getreidehandel  besonderen
Eigenart.  Danach  ist  es  also  für  den  europäischen  und  vor  allem  deutschen  Getreidehandel ­
  von  entscheidender  Bedeutung  geworden,  daß  hier  der  Entwickelung  des  internationalen ­
  Großhandels  nicht  nur  eine  weitgehende  Entwickelung  der  Getreideproduktion
vorausgegangen  ist,  sondern  auch  eine  detaillierte  Ausbildung  der  Handelsorganisation
und  Transporttechnik,  die  kräftig  und  dehnbar  genug  waren,  um  jeden  neu  emporkommenden ­
  Handelszweig  ihrer  Eigenart  anzupassen.  Durch  diese  Anpassung  erhielt
der  europäische  Getreidehandel  seine  beiden  Lauptcharakteristika:  für  die  Verkehrstechnik
den  Grundsatz  des  Kollitransportes  und  für  die  rechtliche  Organisation  den  der  Richtfungibilität.

Ganz  anders  ivar  die  Entwickelung  und  das  Resultat  dieser  Entwickelung  jenseits
des  Ozeans.  Die  Vereinigten  Staaten  sind  ein  Land  ohne  Vergangenheit,  ohne
Geschichte,  ohne  Tradition.  Als  daher  durch  jene  bekannten  Ursachen,  insbesondere
durch  den  welthistorischen  Prozeß  der  Besiedelung  des  Westens,  plötzlich  Amerika  aus
dem  unentwickelten,  im  Welthandel  höchstens  als  Importland  eine  Rolle  spielenden
Kolonialstaate  sich  zum  ersten  Getreidcexportlande  emporschwang,  da  gab  es  keine  ausgefahrene ­
  Bahnen,  in  die  der  Lande!  den  ungeheuren  Getreidestrom  leiten  konnte.
Wie  der  Lande!  hier  meist  die  Produktion  erst  hervorrief,  so  inußtc  er  auch  seine
Organisation  erst  neu  sich  schaffen,  und,  ungehindert  durch  fremde  Einflüsse  und  alte
Traditionen,  konnte  er  diese  völlig  frei  der  Eigenart  der  Landelsware  anpassen.  Die
Eigenart  des  Getreides  als  Landelsware  besteht  aber,  wie  bereits  angedeutet,  in  zweierlei:
erstens  rechtlich  in  der  Fungibilität,  zweitens  technisch  in  der  sogenannten  Trockenfiüssigkeit,
  d.  h.  in  der  Fähigkeit,  ohne  Substanzschädigung  im  weitgehendsten  Maße
geteilt,  jeder  Form  angepaßt  und  gleitend  durch  das  eigene  Gewicht,  ohne  fremde  Lilfe
fortbewegt  werden  zu  können.  Dieser  doppelten  Eigenart  konnte  aber  nicht  nur  die
Organisation  und  Technik  des  amerikanischen  Getreidehandcls  ungehindert  angepaßt
werden,  sie  mußte  es  auch.  Dieser  Zwang  lag  in  den  eigenartigen  Produktionsverhältnissen.
Jene  weiten  Länderstrecken  des  fernen  Westens  wurden  in  Kultur  genommen  von  ärmlichen ­
  zusammengelaufenen  Einwanderern,  die  regelmäßig  außer  ihrer  Anne  Kraft  und
der  Freigiebigkeit  des  jungfräulichen  Bodens  kein  weiteres  Kapital  besaßen;  es  bestand
also  Mangel  an  Betriebskapital  und  an  Arbeitskraft;  Kapitalzins  und  noch  mehr
Arbeitslohn  waren  unerschwinglich  hoch,  wenn  überhaupt  fremdes  Geld  und  fremde
Arbeitskraft  zu  haben  waren.
Es  galt  daher,  bei  der  neuen  Landelsorganisation  darauf  bedacht  zu  sein,  Betriebskapital ­
  und  Arbeitskraft  möglichst  zu  sparen.  Das  geschah,  indem  man  erstens  zum
Ersatz  der  Arbeitskraft  die  Bewegungsmöglichkeit,  die  in  der  Trockcnfiüssigkeit  des
Getreides  liegt,  mechanisch  ausnutzte,  indem  man  zweitens  gleichzeitig  mit  dem  Transport ­
  und  der  Lagerung  des  Getreides  in  loser  Schüttung  an  Betriebskapital  den  Sackbestand ­
  ersparte,  der  in  einem  industriearmen  Exportlandc,  in  dem  ebensowenig  auf
eine  billige  Lerstellung  der  Säcke  im  Jnlande,  wie  auf  eine  billige  Rückbeförderung
einmal  gebrauchter  Säcke  aus  dem  Auslande  gerechnet  werden  konnte,  einen  recht
erheblichen  Posten  ausmacht,  und  indem  man  endlich  drittens  durch  die  auf  beiden
Prinzipien  aufgebaute  Gesamtorganisation  es  für  den  Produzenten  unnötig  machte,
sich  eigene  Scheunen  für  die  oft  ungeheuren  Massen  seiner  Erzeugnisse  anzulegen.
Dazu  kommt,  daß  alle  reichen  Bodenschätze  wirtschaftlich  nur  geringen  Wett
hatten,  wenn  sie  im  Lande  blieben;  denn  ein  aufnahmefähiger  Lokalmarkt  exisüerte  nicht,
und  die  Konsumkraft  der  östlichen  Staaten  Amerikas  war  unzureichend  entwickelt.
        <pb n="487" />
        476  Sechster  Teil.  Volkswirtschaftliche  Zustände  in  Amerika.

Man  war  also  auf  den  Export  angewiesen;  ein  Export  war  wirtschaftlich  aber  nur
möglich,  wenn  die  Summe  von  Produktions-  und  Transportkosten  unter  dem  Londoner
oder  Livcrpooler  Marktpreis  blieb,  und  war  umso  vorteilhafter,  je  größer  diese  Differenz
war.  Wie  also  auch  dieser  Gesichtspunkt  gebieterisch  auf  eine  möglichste  Einschränkung
an  Betriebskapital  und  Arbeitskraft  und  damit  auf  möglichste  Abkürzung  und  Vereinfachung ­
  aller  Handelsoperationen  hindrängte,  so  verlangte  die  völlige  Abhängigkeit
von  einem  entfernten  ausländischen  Markte  die  weitgehendste  Beweglichkeit,  die  wiederuni
technisch  durch  Verwertung  der  Trockenflüssigkeit  und  juristisch  durch  Durchführung  der
Fungibilität  des  Getreides  sich  erreichen  ließ.
Llnter  diesem  Zwange  einer  eigenartigen  wirtschaftlichen  Lage  einerseits  und  auf
Grund  der  ihm  entsprechenden  vollen  Gestaltungsfreiheit  andererseits  wuchs  auf  geschichtslosem
  Boden  die  Organisation  und  Technik  des  amerikanischen  Gctreidehandels  empor.
Ihre  Eigenart  besteht  in  der  bewundernswerten  Durchführung  jener  beiden  erwähnten
Prinzipien;  sie  beherrschen  gleichmäßig  das  Lagerungswesen,  das  Börsenwesen  und
das  Transportwesen  zu  Wasser  und  zu  Lande,  und  wie  sie  technisch  zu  Neubildungen
geführt  haben,  denen  Europa  nichts  Gleiches  an  die  Seite  setzen  konnte,  so  auch  juristisch
zu  eigenartigen  neuen  Formen,  die  allen  Konstruktionsversuchen  römischer  Rechtsvirtuosen ­
  spotten.  Eben  dadurch,  daß  diese  beiden  eigentümlichen  Prinzipien  sich
einheitlich  durch  alle  einzelnen  Teile  des  amerikanischen  Getreidehandcls  hindurchziehen,
schließen  sich  diese  aber  auch  zu  einem  organisch  geschlossenen  Ganzen  in  viel  höherem
Maße  zusammen,  als  es  bei  dem  europäischen  Getreidehandel  der  Fall  ist.
Fassen  wir  auch  für  den  amerikanischen  Getreidehandel  unsere  Ausführungen
kurz  zusammen,  so  können  wir  sagen,  daß  cs  für  ihn  von  entscheidender  Bedeutung
wurde,  daß  in  Aincrika  —  umgekehrt  wie  in  Europa  —  erst  der  Handel  seine
Organisation  sich  selbst  schuf,  wie  er  größtenteils  auch  die  Getrcideproduktion  erst  ins
Leben  rief;  sie  konnte  daher  der  Eigenart  des  Getreides  voll  angepaßt  werden,  statt
das  Getreide  in  die  bestehende  Organisationsform  zu  fügen,  und  so  erhielt  der  amerikanische
Getreidehandel  seine  beiden  Lauptcharakteristika:  das  technische  Prinzip  des  Transports
und  der  Lagerung  in  loser  Schüttung  und  das  rechtliche  Prinzip  der  Fungibilität.
Die  konsequente  Durchführung  dieser  beiden  in  Wechselwirkung  zueinander
stehenden  Prinzipien  muß  notwendig  eine  neue  und  schroffe  Arbeitsteilung  zur  Folge
haben.  Das  Fungibilitätsprinzip  läßt  dem  Händler  nur  noch  ein  generelles  Interesse
an  der  Ware;  es  beseitigt  fast  völlig  sein  Interesse  an  der  konkreten  Warenpartie  und
löst  damit  die  technische  Sorge  für  die  Ware  vom  Warenbesihe  los.  Das  technische
Prinzip  der  Fortbewegung  und  Aufbewahrung  des  Getreides  in  loser  Schüttung  macht
wiederum  rein-mechanisch  die  Scheidung  nach  den  einzelnen  Eigentümern  schwierig,
kostspielig,  bei  einem  wirtschaftlich  hochentwickelten  Lagerungswesen,  wie  es  das
amerikanische  ist,  vielfach  unmöglich;  es  führt  demnach  gleichzeitig  mit  der  Scheidung
von  Warenpflcge  und  Warenvermittelung  zu  einer  Konzentration  der  Warenpflcge,
Diese  aus  beiden  Prinzipien  resultierenden  Tendenzen  der  Differenzierung  einerseits
und  der  Konzentration  andererseits  sind  im  letzten  Grunde  gleichbedeutend  mit  einer
strengen  Scheidung  zwischen  dem  Technischen  und  Rechtlich  -wirtschaftlichen  im  Getreidehandel. ­

Diese  Scheidung  hat  sich  schon  lange  angebahnt.  Eine  vollständige  Vereinigung
der  kaufmännischen  Vermittelungstätigkeit  und  der  technischen  Warenfürsorge  bestand
nur  so  lange,  als  der  Kaufmann  noch  selbst  seine  Ware  begleitete.  Die  erste  Trennung
trat  ein  mit  der  Verselbständigung  des  Transportwesens  lind  der  gleichzeitig  erfolgender,
Zentralisation  des  Handelsbetriebes,  insbesondere  dem  Auskommen  des  Kommissionsgeschäftes; ­
  nun  ward  für  die  mehr  oder  minder  eng  begrenzte  Dauer  des  Warentransportes ­
  die  Güterfürsorge  innerhalb  gewisser  Beschränkungen  vom  Warenhändler
auf  den  Warentransporteur  delegiert.  Wichtiger  ist  der  weitere  Schritt  zur  Trennung,
        <pb n="488" />
        7.  Die  Organisation  des  Getreidehandels.

477

der  jetzt  bevorsteht  und  zum  Teil  in  Amerika  ausgeführt  ist:  auch  für  den  sehr  viel
längeren  Zeitraum  der  ruhenden,  nicht  auf  dem  Transport  befindlichen  Ware  die
Warenfürforge  vom  Ländler  auf  einen  kaufmännisch  neutralen  und  technisch  besonders
erfahrenen  Dritten  zu  übertragen.  Wo  dies  geschieht,  verbleibt  dem  eigentlichen
Getreidehändler  nur  die  Erfüllung  der  Aufgaben  der  Vermittelung  zwischen  Vorrat
und  Bedarf  und  damit  der  Preisbestimmung,  während  die  Sorge  für  die  konkrete
Ware  Aufgabe  der  Transportgesellschaften  und  im  höheren  Maße  der  Lagerhausunternehmungen ­
  ist;  das  Band  zwischen  Warenvorrat  und  Warenvermittelung  wird  also  rein
äußerlich  stark  gelockert.
Soll  nun  diese  Arbeitsteilung  eine  wirtschaftlich  rationelle  sein,  so  muß  sie  die
arbeitsteiligen  Leistungen  quantitativ  und  qualitativ  steigern.  Auf  unseren  Fall  angewandt, ­
  heißt  das:  die  Fürsorge  für  die  Ware  muß  bei  den  Lagerhausverwaltungen
—  bei  den  Transportgesellschaften  liegt  die  Sache  etwas  anders  —  besser  und  billiger
werden,  und  die  von  dieser  Fürsorge  befreiten  Ländler  müssen  die  Funktionen  der
Warenvermittelung  und  Preisbildung  sachgemäßer,  schneller  und  billiger  versehen.  Eine
solche  Wirkung  hat  die  Arbeitsteilung  dann,  wenn  sie  eine  intensivere  Berufsbildung
entwickelt,  was  wiederum  nach  allgemeinen  psychologisch  -  wirtschaftlichen  Regeln  die
Konzentration  auf  die  enger  umgrenzten  Aufgaben  zur  Voraussetzung  hat.  Daraus
ergibt  sich  für  den  Getreidehandel  die  staatswirtschaftliche  Forderung,  die  beiden  Berufsgruppen ­
  der  Getreidehändler  und  der  Getreidelagerer  möglichst  zu  isolieren,  einmal
gegeneinander  und  sodann  gegen  Außenstehende.  Die  Abgrenzung  gegeneinander  ist
besonders  wichtig  für  das  Lagerungsgeschäft,  denn  nur  das  Verbot  des  eigenen  Landels
gibt  eine  Garantie  für  die  beste  Warenfürsorge.  Die  Abgrenzung  gegen  außerhalb
des  Getreidehandels  Stehende  kommt  für  den  eigentlichen  Getreidehandel  vor  allem  in
Betracht,  denn  die  bessere  Erfüllung  der  wichtigen,  spezifisch  kaufmännischen  Funktionen
ist  hier  bei  dem  komplizierten  Zusammenwirken  nur  möglich,  wenn  das  geschulte  Llrtcil
der  kaufmännischen  Sachverständigen  nicht  durch  die  überhaupt  nicht  oder  ungenügend
begründeten  Ansichten  spekulationssüchtiger  Laien  paralysiert  wird.
Daß  ein  Land  des  Laissez  faire,  ein  Land  mit  so  dezentralisierter  Staatsgewalt, ­
  wie  die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika,  nicht  dazu  geschaffen  ist,  diese
Abgrenzungen  der  Berufsgruppen  durchzuführen  und  damit  den  wirtschaftlichen  Vorteilen ­
  dieser  neuen  Arbeitsteilung  den  Sieg  über  die  notwendig  mit  ihr  auch  verbundenen
Nachteile  zu  verschaffen,  bedarf  nicht  des  Beweises.  So  oft  auch  gerade  auf  diesem
Gebiete  Amerika  als  das  nachahmenswerte  Vorbild  hingestellt  wird,  so  zeigt  es  doch
auch  hier  vielleicht  noch  mehr  Nachteile  als  Vorteile  in  ungehemmter  und  daher  üppiger
Entfaltung  und  bewährt  sich  damit  auch  hier  als  Musterland  für  die  Erkenntnis  wirtschaftlicher ­
  Tendenzen  und  Probleme.
Der  amerikanische  Getreidehandel  trägt  gegenwärtig  den  ausgeprägten  Charakter
eines  Äbergangszeitaltcrs  mit  einem  janusartig  vor-  und  rückwärts  gewandten  Gesicht.
Zunächst  ragt  die  Vergangenheit  in  die  Gegenwart  hinein;  denn  trotz  der  veränderten
Landels-  und  Transporttechnik,  trotz  mancherlei  gesetzlicher  Verbote  wird  mit  dem
Lagerhausgeschäft  regelmäßig  das  Getreidevermittelungsgeschäft  verbunden.  Dadurch,
daß  die  fremden,  unter  Aufgabe  der  Identität  eingelagerten  Getreidemengen  neben  dem
eigenen  Vorrat  den  Spekulationen  des  Lagerhausbesihers  dienstbar  gemacht  werden
können,  gewinnt  dieser  einen  ebenso  großen  Vorsprung  vor  dem  keine  eigenen  Lagerräume ­
  besitzenden  Getreidehändler,  wie  der  fremde  Einlagerer  dadurch,  daß  nicht  neutraltechnische
  Gesichtspunkte,  sondern  kaufmännische  Berechnungen  für  die  Behandlung  des
Getreides  maßgebend  sind,  benachteiligt  wird.  Das  führt  schließlich  jedoch  zu  einem
Widerspruch  in  sich  selbst.  Denn  die  Verschiebung  des  Gleichgewichts  zwischen  beiden
Gruppen  im  Getreidehandel  entwickelt  notwendig  eine  wachsende  Tendenz  auf  Monopolisierung ­
  des  effektiven  Getreidehandels  in  der  Land  der  Lagcrhausgesellschaften  und
        <pb n="489" />
        478

Sechster  Teil.  Volkswirtschaftliche  Zustände  in  Amerika.

führt  so  zur  Negierung  der  Grundlagen  dieser  ganzen  Entwickelung,  der  arbeitsteiligen
Differenzierung  und  des  Fungibilitätsprinzipes.
Ebenso  wie  im  Prinzip  überwundenes,  gestützt  durch  privatwirtschastlichen  Egoisinus,
wiederauflebt,  ebenso  wird  in  entgegengesetzter  Richtung  über  das  Ziel  hinausgeschossen
und  die  der  Zukunft  zugewandte  Entwickelungstendenz  verkannt  und  übertrieben.  Die
Trennung  des  eigentlichen  Getreidehandels  von  der  technischen  Warenfürsorge  führt
leicht  zu  einer  Verkennung  der  Bedeutung  und  Eigenart  des  Getreidehandels;  losgelöst
vom  eigentlichen  Substrat  seiner  Tätigkeit,  im  Erfolge  nicht  mehr  abhängig  von  eingehender ­
  Warenkenntnis,  erscheint  er  leicht  auch  losgelöst  von  jedem  Berufskönnen  und
Berufswissen.  Die  Skrupellosen  und  Unternehmungslustigen  glauben  daher  ihrerseits
sich  an  dem  Gewinn  des  Getreidehandels  beteiligen  zu  sollen,  die  Vorsichtigen  und
Arbeitsamen  halten  sich  für  berechtigt,  über  den  ganzen  Kreis  der  Getreidehändler  als
über  eine  Schar  gewinnsüchtiger  Nichtstuer  den  Stab  zu  brechen.  Dieselbe  Ansicht
führt  so  zu  den  größten  Ausschreitungen  des  spekulativen  Getreidehandels,  wie  zur
unberechtigten  radikalen  Opposition  gegen  die  Getreidebörse.
Das  dritte  Kauptglied  im  Getreidehandel  neben  Börse  und  Lagerhaus,  das
Transportwesen,  zeigt  ebenfalls  diesen  unsicheren  Charakter  des  Älbergangsstadiums,
indem  insbesondere  die  Eisenbahngesellschaften  sich  noch  regelmäßig  weigern,  die  notwendige ­
  Delegation  der  Warenfürsorge  für  die  Dauer  des  Transports  rechtlich  anzuerkennen. ­


8.  Chamber  of  Commerce  und  Board  of  Trade.
Von  Ignaz  Iastrow.
Jastrom,  Bericht  über  eine  volkswirtschaftliche  Studienreise  durch  Nordamerika,  sts.  Juli
bis  2^.  (Oktober  tstvH.)  In:  Berliner  Jahrbuch  für  Handel  und  Industrie.  Bericht  der  Ältesten
der  Kaufmannschaft  von  Berlin.  Jahrgang  tstoq.  Bd.  I.  Berlin,  Georg  Reimer,  1905.  S.  H6H~‘&amp;lt;*65.
Der  historisch  reinste  Begriff  der  Chamber  of  Commerce  hat  sich  in  Netv
Pork  erhalten.  Die  1768  begründete  dortige  Handelskammer  hält  daran  fest,  daß  sie
nicht  die  Interessen  ihrer  Mitglieder,  auch  nicht  die  Interessen  der  Stadt,  sondern  die
des  Kandels  im  allgemeinen  zu  vertreten  habe.  Sie  betrachtet  es  noch  heute  als  einen
Bestandteil  ihres  Wesens,  daß  sie  bei  der  Erneuerung  und  Klarstellung  ihres  Privilegs
nach  dem  Unabhängigkeitskriege  (1784)  in  der  neuen  Charte  ihren  Namen  mit  dem
Zusatze  „of  the  State  of  New  York“  anführen  ließ.  Die  Wahrnehmung  persönlicher
oder  örtlicher  Interessen  hat  sie  stets  den  zahlreich  sich  bildenden  Board8  und  Exchanges
überlassen.  So  wird  in  New  Bork  schon  in  den  Jahren  1792—93  ein  Board  of
Brokers  erwähnt,  dessen  Funktionen  die  heutige  Stock  Exchange  fortgesetzt.  Neben
dieser  bestehen  die  Produce  Exchange,  die  Cotton  Exchange  usw.  Alle  diese
Börsen  sind  im  Eigentum  von  Körperschaften,  die  sich  als  Vertretung  der  betreffenden
Kandelsinteressen  betrachten  und  ihren  Mitgliedern  die  neuesten  Kandelsnachrichten,
Erleichterung  des  telegraphischen  und  telephonischen  Verkehrs,  vor  allen  Dingen  die
Gelegenheit  zu  Geschäftsabschlüssen  in  dem  dazu  bestimmten  Raume  beschaffen.  Für
die  örtlichen  Interessen  des  New  Borker  Kandels-  und  Verkehrslebens  besteht  ein  eigenes
Board  of  Trade  and  Transportation.  Der  Unterschied  zwischen  einer  Chamber
of  Commerce,  die  die  allgemeinen  Kandelsinteressen  wahrnimmt,  und  einem  Board
of  Trade,  das  sich  zur  Ausgabe  macht,  die  Interessen  der  am  Orte  tätigen  Mitglieder
zu  fördern,  wird  in  New  Bork  so  scharf  betont,  daß  man  auf  Befragen  gelegentlich
hören  kann,  es  seien  dies  die  denkbar  größten  Gegensätze,  die  nichts  miteinander  gemein
        <pb n="490" />
        9.  Das  Eisenbahnwesen.

479

haben.  In  der  Tat  wird  das  Wort  Board  of  Trade  zuweilen  zur  Bezeichnung  von
Körperschaften  gebraucht,  die  eine  Art  Kreditversicherung  der  einzelnen  Mitglieder
betreiben.  Allein  dieser  Sprachgebrauch  ist  keineswegs  allgemein-amerikanisch.  Es
gibt  eine  Reihe  von  Orten,  an  denen  das  Wort  Board  ok  Trade  die  amtlich  korrekte
Bezeichnung  für  das  ist,  was  man  in  New  Pork  unter  Chamber  of  Commerce
versteht.  In  Chicago  gibt  es  für  die  Wahrnehmung  der  allgemeinen  Kandelsinteressen
nur  ein  Board  of  Trade;  aber  das  Gebäude,  indem  es  sich  befindet,  heißt  Chamber
of  Commerce  Building.  And  in  Cincinnati,  wo  sich  ein  Board  of  Trade  Company
in  der  Tat  für  Zwecke  nach  Art  der  Kreditversicherung  für  ihre  ca.  100  Members
(b.  h.  Aktionäre)  gebildet  hat,  wurde  mir  dies  in  den  Kreisen  der  Landelskammer  sogar
als  eine  „misapplication  of  the  title“  bezeichnet.  In  Philadelphia  nennt  sich  die
hochangesehene  dortige  Handelsvertretung  nicht  nur  selbst  Board  of  Trade,  sondern
hat  diese  ihre  Bezeichnung  auch  auf  den  amerikanischen  Kandelstag  übertragen,  während
einer  Vereinigung  für  mehr  örtliche  Interessen  der  Name  Trade8  League  beigelegt
ist.  Andererseits  nennen  sich  in  kleinen  Städten  jene  Körperschaften,  die  sich  auf  rein
örtliche  Interessen  beschränken,  ebenfalls  Chamber  of  Commerce.  Solche  Habe  ich
in  Albany  und  in  Wilmington  N.  C.  kennen  gelernt.  An  den:  letztgenannten  Orte
findet  sich  daneben  ein  Board  of  Trade,  für  welches  im  wesentlichen  keine  anderen
Aufgaben  bestehen  als  die  lokalen,  die  auch  die  Kandelskammer  bereits  wahrnimmt.
Gleichwohl  besteht  an  diesem  mittleren  Platze  zwischen  den  beiden  Körperschaften  ein
ebenso  gutes  Einvernehmen  wie  an  großen  Orten,  an  denen  sich  übrigens  nicht  selten
neben  einer  Chamber  of  Commerce  oder  einem  Board  of  Trade  (oder  gar  beiden)
noch  eine  Merchants’  Association  gebildet  Hat.  Die  Amerikaner  betrachten  diese
Vielgestaltigkeit  des  Korporativnslebens  als  einen  wesentlichen  Vorzug,  der  es  jeder
Interessengruppe,  die  an  der  einen  Stelle  sich  zu  kurz  gekommen  glaubt,  ermögliche,
sich  an  einer  andern  zur  Geltung  zu  bringen,  die  auch  gegenüber  schnell  wechselnden
Zeitverhältnissen  eine  stärkere  Modulationsfähigkeit  der  Vertretungsorgane  bewirke.  Von
der  Vertretung  der  allgemeinen  Kandelsinteressen  (z.  B.  aus  Anlaß  eines  Kandelsvertrages)
  führt  eine  ununterbrochene  Kette  von  Übergängen  zu  solchen  Interessen,  die
teils  allgemein,  teils  örtlich  sind  (wie  z.  B.  Kafen-  und  Straßenanlagen),  und  zu
solchen,  die  so  rein  lokaler  und  persönlicher  Art  sind,  daß  man  sie  bei  uns  überhaupt
nicht  mehr  zu  den  Aufgaben  einer  Kandelsvertretung  rechnen  würde,  wie  z.  B.  die
Merchants’  and  Manufacturers’  Association  in  Cincinnati  die  Propaganda  zur
Anlockung  von  Engros-Käufern  soweit  treibt,  daß  sie  Leuten,  die  zu  Einkaufszwecken
in  die  Stadt  kommen,  die  Reisekosten  aus  der  Vereinskasse  ersetzt.

9.  Das  Eisenbahnwesen.
Von  P.  Meesmann.
Rteesmaiin,  Bericht  über  meine  Reife  nach  den  vereinigten  Staaten  von  Nordamerika.
September  —  2.  November  Mainz,  tdvs.)  S.  s—8.
Die  amerikanischen  Eisenbahnen  befinden  sich  ausschließlich  im  Besitz  von  Privatgesellschaften. ­
  Durch  die  Konkurrenz  dieser  Gesellschaften  sind  für  das  Publikum  vielfach ­
  große  Vorteile  erwachsen,  sowohl  im  Tarifwesen  als  auch  in  der  Beförderungsart
und  den  Beförderungseinrichtungen.  Was  zunächst  den  Güterverkehr  betrifft,  so
genießen  die  Amerikaner  bekanntlich  im  allgenieinen  die  billigsten  Frachtsätze  für  Rohstoffe. ­
  Die  Güterwagen  sind  durchgängig  weit  größer  wie  in  Deutschland,  meistens
        <pb n="491" />
        480

Sechster  Teil.  Volkswirtschaftliche  Zustände  in  Amerika.

sah  ich  solche  von  ca.  60  000  Pfd.  Tragfähigkeit  (ca.  30  Tonnen)  mit  vier  Achsen,
doch  kommen  auch  Wagen  bis  zu  45  t  Tragfähigkeit  vor.  Die  Gestellung  ähnlich
großer  Wagen  in  Deutschland,  woselbst  man  bisher  nur  bis  zu  den  15  t-Wagen
gekommen  ist,  ist  bekanntlich  eine  alte  Forderung  der  Montanindustrie.  Im  übrigen
liegen  die  Verhältnisse  unseres  Verkehrs  wesentlich  anders  als  in  den  Vereinigten
Staaten,  so  daß  die  dort  getroffenen  Einrichtungen,  auch  insoweit  sie  sich  gut  bewährt
haben,  nicht  ohne  weiteres  auf  Deutschland  übertragen  werden  können.  Allgemein  eingeführt ­
  zu  sein  scheint  das  Einpuffer-  und  das  Selbstkuppelungssystem,  deren  Einführung
auch  unsere  Verwaltungen  bekanntlich  seit  längerer  Zeit  erörtern  und  deren  Vorzüge  im
Prinzip  allseitig  anerkannt  sein  dürften.
Im  Personenverkehr  besteht  bekanntlich  nur  eine  Wagenklasse  durch  Gesetz,
tatsächlich  ergeben  sich  aber  ünterschiede  durch  die  Wagen  der  Pullmangesellschaft,  die
in  jedem  Schnellzug  eingestellt  sind,  oder  aus  denen  auch  ganze  Züge  bestehen.  Auf
den  Strecken,  die  ich  durchfuhr,  waren  auch  die  gewöhnlichen  Personenwagen  durchgehends
  von  guter  Beschaffenheit.  Sie  sind  allgemein  höher  und  geräumiger  wie  die
deutschen  und  entsprechen  im  übrigen  etwa  unserer  zweiten  Klasse.  Für  Toiletten  und
Trinkwasser  ist  durchschnittlich  besser  gesorgt  als  bei  uns.  Ob  das  dort  eingeführte
Einraumsystem  (mit  80  Plätzen)  oder  unser  Coupesystem  den  Vorzug  verdient,  ist  eine
Geschmacksfrage,  die  hier  nicht  erörtert  werden  soll.  Für  Amerika  ist  jedenfalls  die
dortige  Einrichtung  schon  wegen  des  Fehlens  der  Klassenunterschiede  die  beste.  Das
Publikum  gewöhnt  sich  dadurch  besser  an  gegenseitige  Rücksichtnahme,  und  in  der  Tat
habe  ich  unangemessenes  Betragen  einzelner  Fahrgäste  nicht  beobachtet.  Überhaupt
fällt  im  Verkehr  zwischen  allen  Schichten  der  Bevölkerung,  auch  zwischen  Vorgesetzten
und  üntergebenen,  Beamten  und  Publikum  eine  ruhige  Gleichmäßigkeit,  bei  einfacheren
äußeren  Formen  angenehm  auf,  ebenso  eine  große  Geduld  des  Publikums  gegenüber ­
  programmwidrigen  Zwischenfällen  des  Verkehrslebens.  Die  Beleuchtung  der
Wagen  geschieht  überwiegend  durch  Gaslicht,  nur  in  einzelnen  Wagen  fand  ich  neben
Gas  elektrisches  Licht  vor.  Was  nun  die  Pullmanwagen  betrifft,  so  zeichnen  sich  dieselben ­
  durch  eine  vorzügliche  und  reiche  Ausstattung  aus.  Sie  bestehen  teils  aus
Schlaf-,  teils  aus  Salon-  (Parlor-)  und  Speisewagen.  Erstere  sind  so  eingerichtet,
daß  man  tagsüber  in  ihnen  sitzen  kann.  Da  Leeren  und  Damen  in  demselben  Raum
untergebracht  und  die  Betten  nur  durch  Portieren  gegen  den  Mittelgang  abgeschlossen
sind,  so  ergibt  sich  eine  große  ünbcquemlichkeit  im  Aus-  und  Ankleiden.  Auch  ist  die
Anordnung  der  Waschräume  (je  einer  für  Damen  und  Lerren)  nicht  angenehm.
Berücksichtigt  man  indessen,  daß  die  Schlafwagen  oft  tagelang  unterwegs  sein  müssen,
so  ist  nicht  zu  verkennen,  daß  sie  ihren  Doppelzweck,  der  Benutzung  bei  Tag  und
bei  Nacht  gut  entsprechen.  Für  unsere  Verhältnisse  aber  erscheinen  sic  iricht  vorbildlich, ­
  vielmehr  dürste  das  Coupesystem  bei  uns  entschieden  den  Vorzug  verdienen;
nur  sollte  der  verfügbare  Raum  etwas  reichlicher  bemessen  sein.  Die  Parlorwagen
ertthalten  bequeme  Sessel,  haben  große  Aussichtsfenster  und  sind  vortrefflich  beleuchtet.
Zn  einzelnen  Wagen  befinden  sich  Rauchzimmer,  zuweilen  auch  eine  kleine  Bibliothek
mit  einem  Schreibtisch.  Die  Speisewagen  sind  in  gleicher  Art  eingerichtet  wie  bei
uns,  aber  geräumiger  und  weit  schöner  ausgestattet.  Das  Lolzwerk  in  den  Pullmanwagen ­
  besteht  meist  aus  Mahagoni  und  ist  oft  mit  schönen  Schnitzereien  versehen.  Das
Essen  ist  gut  und  nicht  zu  teuer  (Diner  zu  1  Dollar).
Der  Zuschlag  für  die  Benutzung  der  Pullmanwagen  (für  die  Nacht  2—2  V*
Dollars)  ist  nicht  hoch  zu  nennen.  Im  übrigen  sind  die  Fahrpreise  etwa  gleich  denjenigen ­
  unserer  1.  Klasse,  wobei  indes  die  allgemein  höhere  Lebenshaltung  in  Amerika
zu  berücksichtigen  ist.
Das  Billetsystem  fand  ich  nicht  so  prattisch  wie  bei  uns.  Man  bekommt  oft
für  längere  Sttecken  Zettel  von  l k  m  Länge  und  mehr,  deren  einzelne  Teile  nachein ­
        <pb n="492" />
        10.  Eisenbahntarifunwescn.

481

ander  abgetrennt  werden.  Oft  sind  Eintragungen  nötig,  die  die  Abfertigung  an  dem
Schalter  verzögern.  Da  mit  Fahrkarten  ein  schwunghafter  und  keineswegs  lauterer
Lande!  betrieben  wird,  so  ist  die  Kontrolle  sehr  intensiv  und  oft  recht  lästig.  Bei
Unterbrechung  der  Fahrt  muß  man  sich  schon  im  Zuge  vom  Kondukteur  einen  Schein
(stop  over)  geben  lassen,  muß  unter  Vorzeigung  desselben  die  Fahrkarte  dem  Schalterbeamten ­
  gegen  Quittung  zur  Aufbewahrung  übergeben  und  gleichzeitig  seine  Unterschrift ­
  hinterlegen.  Lolt  man  die  Fahrkarte  ab,  so  muß  man  seine  Unterschrift  zur
Legitimation  wiederholen.  In  den,  Wagen  selbst  erhält  man  in  vielen  Fällen  bei
Abgabe  der  Fahrkarte  eine  besondere  Kontrollkarte.
Die  Gepäckbeförderung  ist  wiederum  sehr  bequem  eingerichtet.  Zeder  Passagier
hat  150  Pfund  (amerikanisch)  frei,  er  erhält  gegen  Vorzeigung  seiner  Fahrkarte  einen
einfachen  mit  Nummer  versehenen  Check,  den  er  vor  der  Ankunft  auf  der  Bestimmungsstation ­
  noch  im  Zug  einem  Beamten  der  Expreßkompagnie,  der  den  Zug  begleitet,  zur
unverzüglichen  Beförderung  des  Gepäcks  in  ein  bestimmtes  Lotel  oder  die  Wohnung
übergeben  kann.
Die  Züge  fahren  im  allgemeinen  sehr  ruhig,  ruhiger  wie  die  meisten  unserer
Schnellzüge,  was  neben  der  guten  Bauart  der  Wagen  der  dichten  Beschwellung  des
Oberbaues  zuzuschreiben  sein  dürfte.  Die  Pünktlichkeit  der  Züge  ließ  nach  meinen
Erfahrungen  nichts  zu  wünschen  übrig.  Fahrpläne  gibt  jede  Gesellschaft  für  ihre
Strecken  aus,  sic  sind  an  den  Schaltern  und  in  den  Lotels  unentgeltlich  zu  haben.
Der  Verkehr  auf  den  Bahnhöfen  erfordert  größere  Aufmerksamkeit  des  Publikums
als  bei  uns  sowohl  hinsichtlich  der  persönlichen  Sicherheit  —  es  fehlen  fast  überall
Unterführungen  —  als  auch  hinsichtlich  der  Wahl  des  richtigen  Zuges  und  der
Beobachtting  der  Abfahrtszeit.  Indessen  muß  ich  bekennen,  daß  mir  die  Erziehung
des  Publikums  zu  größerer  Selbständigkeit  und  das  geringere  Hervortreten  der
Beamtenschaft  recht  gut  gefallen  hat.  Dagegen  muß  der  Mangel  an  genügenden
Sicherhcitsmaßregeln  gerügt  werden.  Neuerdings  bemüht  man  sich,  in  dieser  Hinsicht
mehr  zu  tun  infolge  der  zahlreichen  Hinglücksfälle,  cbensowie  man  auf  die  Ausstattung
der  Bahnhöfe  größeren  Wert  legt,  so  daß  neben  den  zahlreich,  auch  in  großen  Städten,
vorhandenen  Bahnhofsbaracken  auch  einige  stattliche  Gebäude  bereits  entstanden  sind,
wie  in  New  Bork,  St.  Louis  und  Philadelphia.

10.  Eisenbahntarifunwesen.
Von  Alfred  von  der  Leyen.
von  der  Leye»,  Die  Finanz-  und  Verkehrspolitik  der  nordamerikanischen  Eisenbahnen.
2.  Aiifl.  Berlin,  Julius  Springer,  ,895.  S.  &amp;gt;2,—,22,  S.  ,25—,27,  5.  ,29,  S.  ,30-,3,  und
S.  ,35—,3(5.
Alle  Erhebungen  über  die  Eisenbahntarifverhältnisse  der  Vereinigten  Staaten
haben  eine  Lücke,  die  sich  nicht  ausfüllen  läßt.  Sic  können  sich  nur  erstrecken  auf
die  bekannten  Tatsachen.  Es  ist  aber  ein  offenes  Geheimnis,  daß  für  die  Beförderung
im  Personen-  und  Güterverkehr  neben  den  veröffentlichten  noch  Bedingungen  gelten,
die  die  Eisenbahnen  von  Fall  zu  Fall  mit  dem  einzelnen  Verfrachter  vereinbaren,  und
die  sich  der  allgemeinen  Kenntnis  entziehen.  Es  ist  ferner  bekannt,  daß  die  Erwäge
aus  der  Eisenbahnbeförderung  auch  dadurch  geschmälert  werden,  daß  die  Eisenbahnen
gezwungen  sind,  an  eine  Schar  von,  ich  möchte  sagen,  Eisenbahnschmarotzern,  die  sog.
Agenten,  einen  nicht  unerheblichen  Tribut  zu  zahlen.
Mollat,  Volkswirtschaftliches  Lesebuch.

31
        <pb n="493" />
        482

Sechster  Teil.  Volkswirtschaftliche  Zustände  in  Amerika.

Diese  Agenten  erhalten  von  den  Verwaltungen  für  die  Transporte,  die  sie  ihnen
zuweisen,  vielfach  gewisse  Anteile  an  der  Fracht,  und  es  kommt  ihnen  nicht  viel  darauf
an,  auf  wie  hoch  sich  die  Fracht  fiir  diese  von  ihnen  angeworbenen  Güter  stellt.  Sie
jagen  daher  ein  jeder  für  seine  Linie  dem  andern  rücksichtslos  die  Transporte  ab  und
sind  auch  selbstverständlich  sehr  geneigt,  von  den  Verfrachtern  dafür,  daß  sie  ihnen  die
Fracht  recht  billig  berechnen,  kleine  oder  große  Trinkgelder  anzunehmen,  auf  diese  Weise
also  ein  doppeltes  Geschäft  zu  machen.
Linker  derartigen  Mißständen  leidet  hauptsächlich  und  in  erster  Linie  der  anständige,
ehrenhafte  Geschäftsmann.  In  Chicago  beispielsweise  bestehen  neben  den  öffentlichen
auch  im  Privateigentum  befindliche  Getreidespeicher.  Die  ersteren  haben  richtige,  die
letzteren  unrichtige  Wagen,  deren  Gewichtsangaben  gleichwohl  von  einigen  Eisenbahnen
als  richtig  angenommen  werden.  Nun  hat  sich  nach  und  nach  herausgestellt,  daß  die
Getreidehändler,  die  auf  den  Privatspeichern  ihre  Ware  lagerten  und  von  diesen  zuin
Versand  brachten,  erheblich  billigere  Preise  stellen  konnten  als  ihre  Mitbewerber,  die
sich  der  öffentlichen  Lagerhäuser  bedienten.  Auf  die  Dauer  können  letztere  einen  solch
unehrlichen  Mitbewerber  nicht  aushalten,  sic  sind  gleichsam  genötigt,  zu  denselben
Mitteln  zu  greifen,  wodurch  das  ganze  Geschäft  geradezu  entsittlicht  wird.  Bei  einer
in  Chicago  angestellten  Llntersuchung  sind  kaum  glaubliche  Tatsachen  ermittelt,  Frachthinterziehungen ­
  für  Gewichtsmengen  von  8,  10,  ja  15  Tausend  Pfund  bei  einer  einzigen
Wagenladung  berechnet  worden.  Ein  Wagen  der  Chicago-  und  Northwestern  Eisenbahn ­
  sollte  21600  Pfd.  Kleie  enthalten;  die  Fracht  war  vorausbezahlt.  Beim  Übergang ­
  auf  eine  andere  Bahn  wurde  er  nachgewogen;  das  wirkliche  Gewicht  betrug  nicht
weniger  als  45500  Pfd.,  also  war  die  Fracht  für  23900  Pfd.  von  Chicago  bis
zur  Llmladestation  „gespart".
Auch  bei  vielen  anderen  Frachtgegenständen,  bei  Vieh,  Fleisch,  Speck  u.  dgl.
sind  ähnliche  Dinge  vorgekommen.  Besonders  zahlreich  sind  auch  die  falschen  Inhaltsangaben ­
  der  Stückgüter.  An  einem  einzigen  Tage,  dem  29.  Februar  1888,  wurden
auf  den  Bahnhöfen  in  Chicago  und  St.  Louis  14  Fälle  falscher  Inhaltsangaben
ermittelt,  indem  die  einer  höheren  Klasse  angehörigen  Artikel  als  unter  eine  niedrigere
fallende  fälschlich  angegeben  waren.  So  waren  z.  B.  Glaswaren  (Klasse  1)  bezeichnet
als  irdene  Ware  (Klasse  4),  Drucksachen  (Klasse  1)  als  Druckpapier  (Klasse  3),  Spiegelglas ­
  (Klasse  1)  als  Fensterglas  (Klasse  4)  u.  dgl.  Als  Inhalt  eines  Wagens  waren
Äolzwaren  angegeben.  Die  Untersuchung  ergab,  daß  er  zahlreiche  andere  Gegenstände,
als  Bürsten,  Drogen,  Pappsachen,  ja  sogar  ein  Zimmerharmonium  enthielt.  Die
Frachthinterziehung  belief  sich  für  diesen  Wagen  auf  etwa  1800  Dollars.
Einen  weiteren  Mißstand  bildet  der  Fahrkartenhandel  auf  den  amerikanischen
Bahnen,  das  sog.  „Skalpiergeschäft"  (man  bezeichnet  die  Fahrkartenhändler  mit  dem
Ausdruck:  Ticket  scalpers).
Die  Skalper  sind  wohl  zu  unterscheiden  von  den,  von  den  Eisenbahnen  selbst
angestellten  Fahrkartenhändlern,  die  im  Auftrage  der  Bahnen  die  Fahrkarten  zu
denselben  Preisen  wie  die  Bahnen  verkaufen.  Die  Skalper  verkaufen  billiger  als  die
Bahnen.  Ihr  Gewerbe  besteht  darin,  daß  sie  einmal  von  den  Eisenbahnen  die  für
längere  Reisen,  für  Rückfahrten,  zu  ermäßigteil  Preisen  ausgegebenen  Fahrkarten,
ferner  die  Zeitkarten,  die  Tausendincilenkarten  usw.  erwerben  und  dann  Teile  dieser
Karten  für  Einzelreisen  wieder  an  das  Publikum  abgeben.  Wenn  sie  sich  von  den
Reisenden  auch  ein  Aufgeld  hierfür  geben  lassen,  so  können  sie  doch  immer  geringere
Preise  stellen  als  die  Bahnen.  Ferner  erwerben  die  Skalper  von  dem  Publikum
unbenutzte  Rückfahr-  und  sonstige  ermäßigte  Karten  zu  geringerem  Preise,  die  sie  dann
mit  Nutzen  weiterveräußern  und  dabei  doppelten  Gewinn  erzielen.  Besonders  sind
sie  stets  bei  der  Land,  wenn  bei  Tarifkriegen  die  Eisenbahnen  Massen  von  Karten
zu  Schleuderpreisen  auf  den  Markt  werfen.  Da  blüht  so  recht  ihr  Weizen,  denn
        <pb n="494" />
        10.  Eisenbahntarifunwesen.

483

diese  Fahrkarten  werden  von  den  Skalpern  in  Menge  aufgekauft  und  oft  noch  Monate
nach  Beendigung  des  Kriegszustandes  an  das  Publikum  zu  etwas  niedrigeren  als  den
regelmäßigen  Preisen  abgegeben.  All'  dies  geschieht  unter  den  Augen  der  Eisenbahnen.
Mit  welcher  Harmlosigkeit,  davon  erzählt  ein  englischer  Fachmann,  van  Oß,  in  seinem
vortrefflichen  Werke  über  die  amerikanischen  Eisenbahnen  ein  eigenes  Erlebnis.  Er  wollte
von  Kalifornien  nach  Chicago  und  zurück  reisen.  In  seinem  Gasthof  fragte  er  nach
der  nächsten  Fahrkartenverkaufsstelle,  worauf  ihm  der  Kellner  empfahl,  nicht  zu  dieser,
sondern  zu  einem  Skalper  zu  gehen.  Der  Skalper  ging  mit  ihm  auf  das  Büreau
der  Eisenbahn  und  stellte  ihn  dort  vor.  van  Oß  bezahlte  darauf  den  gewöhnlichen
Preis  von  75  Dollars,  erhielt  aber  alsbald  vom  Skalper  12  Vs  Dollars,  d.  h.
den  sechsten  Teil  des  Fahrpreises  zurück.  Natürlich  erhielt  auch  der  Skalper  seine
Provision!
Wird  das  Geschäft  noch  so  betrieben,  so  ist  es  zwar  nicht  schön,  aber  nach
amerikanischen  Anschauungen  wenigstens  nicht  unehrenhaft.  Nun  gehen  aber  die  Skalper
noch  einen  Schritt  weiter.  Sie  kaufen  von  den  Eiscnbahnbediensteten  Freikarten,  sie
verleiten  das  Eisenbahnpersonal  zur  Wiederveräußerung  abgefahrener,  entwerteter  Karten,
sie  gehen  über  zu  Fahrkartenfälschungen.  Das  führt  zu  einer  völligen  Verderbnis  des
Bahnpersonals  und  zu  fortgesetzten  Betrügereien  und  Durchstechereien.
Die  eigentliche  innere  Arsachc  dieser  und  anderer  Mißstände  ist  die  regellose,
unbeschränkte  Konkurrenz  im  amerikanischen  Eisenbahn-  und  Geschäftsleben.  Eine  solche
läßt  sich  wirksam  nur  durchführen,  wenn  sie  heimlich  betrieben  wird,  wenn  dem  Geschäftsmann ­
  die  Mittel,  mit  denen  sein  Konkurrent  dasselbe  Geschäft  betreibt,  verborgen
bleiben.  Damit  steht  aber  die  Öffentlichkeit  der  Eisenbahntarife  in  Widerspruch;  aus
diesem  Grunde  haben  sich  die  Eisenbahnen  gegen  die  Veröffentlichung  ihrer  Frachtsätze
gewehrt  und  suchen  sie  heute  noch  zu  umgehen.  Es  hat  langer  Jahre  bedurft,  ehe
bei  den  Eisenbahnen  die  Erkenntnis  zum  Durchbruch  kam,  daß  eine  solche  Konkurrenzmacherei ­
  ihren  eigenen  Interessen  widerspreche,  und  daß  es  auch  für  sie  vorteilhafter
ist,  einen  Teil  ihrer  Selbständigkeit  zu  opfern  und  sich  mit  Konkurrenzunternehmungen
über  Teilung  des  Verkehrs  zu  verständigen.  Es  waren  insbesondere  die  gewaltigen
Tarifkriege  der  Jahre  1874—1877,  in  denen  die  mächtigen,  westöstlichen  Hauptbahnen
durch  Schaden  klug  wurden,  und  zum  ersten  Male  zum  Abschluß  von  Verbandsverträgen ­
  übergingen,  die  den  Namen  ?ool  zuerst  im  Volksmunde,  später  von  den
Eisenbahnen  selbst  erhielten.  Dieser  Name  ist  dem  Lazardspiel  entlehnt.  Er  bedeutet
soviel  als  Einsah  beim  Spiel.  Im  Publikum  stellte  man  sich  —  vielleicht  auch  des
Namens  wegen  —  unter  diesen  Verträgen  etwas  sehr  schlimmes  vor.  Man  sah  in
ihnen  heimliche  Verträge  früherer  Gegner  zur  Ausbeutung  des  Publikums,  man
befürchtete  eine  weitere  Kräftigung  der  Eisenbahnmonopole,  verglich  sie  mit  den  Trusts,
den  Ringen,  den  Syndikaten,  und  die  Monopolbekämpfungsvereine  richteten  ihre
Besttebungen  auch  auf  Beseitigung  der  Pools.  Nur  eine  Minderzahl  einsichtiger
Männer  verteidigte  diese  Verbände;  sie  wiesen  nach,  daß  die  durch  sie  herbeigeführte
größere  Eteügkeit  und  Öffentlichkeit  der  Tarife  auch  dem  Publikum  von  Nutzen,  daß
die  Befürchtung  einer  Stärkung  der  Monopole  unbegründet  sei.
Bis  zum  Erlaß  des  Bundesverkehrsgesetzes  vom  4.  Februar  1887  hatten  die
Eisenbahnen  im  Abschluß  der  ?ool8  tatsächlich  freie  Land,  wenn  auch  von  einigen
Seiten  die  rechtliche  Zulässigkeit  solcher  Verttäge  in  Zweifel  gezogen  wurde.  Bei  den
Vorverhandlungen  über  den  Entwurf  dieses  Gesetzes  spielte  die  Frage  der  Pools  eine
entscheidende  Rolle.  Der  vom  Senate  im  Jahre  1886  beschlossene  Entwurf  einer
Interstate  Commerce  Ad;  ging  von  der  Zulässigkeit  der  Pools  aus,  nachdem  sich
der  vom  Senator  Cullom  geleitete  Ausschuß  zur  Ausarbeitung  eines  solchen  Gesetzes
ausdrücklich  zugunsten  der  Pools  erklärt  hatte.  Das  Repräsentantenhaus  nahm  in
diesen  Entwurf  eine  Bestimmung  über  das  Verbot  der  Pool3  auf.  In  dem  aus
31'
        <pb n="495" />
        Mitgliedem  beider  Läufer  bestehenden  (Conference  Committee  verständigte  man  sich
dann  dahin,  daß  die  Pools  verboten  werden  sollten,  während  das  Repräsentantenhaus
das  Zugeständnis  der  Einsetzung  des  Bundesverkehrsaintes,  das  der  Senat  im  Widerspruch ­
  zum  Repräsentantenhaus  gewünscht  hatte,  machte.  Auf  diese  Weise  ist  der
5  des  Bundesvcrkehrsgesetzes,  die  sog.  Antipooling  Clause,  entstanden.

11.  Das  Post-,  Fernsprech,  und  Telegraphenwesen.
Von  P.  Meesmann.
Meesmann,  Bericht  über  meine  Reise  nach  den  vereinigten  Staaten  von  Nordamerika
U.  September  bis  2.  November  M-z).  [ITTainj,  1905].  S.  8—10.
Das  Postwesen  der  Vereinigten  Staaten  ist  bekanntlich  Monopol  des  Bundes,
und  soitach  sind  die  postalischen  Einrichtungen  in  allen  Staaten  gleich.  Die  Tarife
und  Beförderungsbestimmungen  sind  in  kleinen  handlichen  Leftchen  zusammengestellt,
die  an  den  Schaltern  unentgeltlich  abgegeben  werden.  An  der  Spitze  der  Postverwaltung ­
  steht  ein  Generalpostineister  in  Washington,  ihm  unterstehen  eine  Anzahl  von
Inspektoren,  welche  das  Land  bereisen,  uub  ferner  die  Postämter  der  einzelnen  Städte
und  Bezirke.  Zwischenbehörden  gleich  unseren  Oberpostdirektionen  sind  nicht  vorhanden.
Mit  den  Leistungen  der  Verwaltung  scheint  man  sehr  zufrieden  zu  sein.
Ich  hatte  Gelegenheit,  die  Einrichtungen  des  Postamtes  in  Milwaukee,  eines
prächtigen  Granitbaues  in  romaneskem  Stil,  in  allen  Teilen  zu  besichtigen  und  mir
erklären  5«  lassen.  Sowohl  die  für  den  Verkehr  des  Publikums  als  die  für  den
inneren  Dienst  bestimmten  Räume  fand  ich  sehr  praktisch  angelegt.  Bemerkenswert
erschien  mir  besonders  die  dort  verwandte  Stempelmaschine,  die  in  der  Stunde  ca.
45000  Briefe  abzufertigen  vermag.  Voraussetzung  für  eine  vorteilhafte  Anwendung
derselben  ist  ein  möglichst  gleiches  Format  und  einheitliche  Beklebung  der  Briefe.
Diese  Voraussetzung  ist  in  den  Vereinigten  Staaten  in  hohem  Maße  vorhanden.
Bezeichnend  erschien  mir,  daß  man  mir  in  eineni  guten  Schreibmaterialiengeschäft,  &amp;gt;vo
ich  Briefpapier  kaufen  wollte,  nur  ein  einziges  Format  vorlegen  konnte.
Sehr  große  Aufinerksamkeit  wird  der  Ergänzung  ungenügender  Adressen  zugewendet.
Ich  sah  eine  Beamtin,  die  an  der  Land  mehrerer  Adreßbücher  nur  hiermit  beschäftigt  war.
Abweichend  von  unseren  Einrichtungen  ist  die  Aufgabe  von  Paketen.  Gewöhnliche ­
  Pakete  bedürfen  keiner  besonderen  Begleitadresse,  die  Adresse  wird  lediglich  auf
das  Paket  selbst  geschrieben;  dieses  kann  in  besondere,  an  verkehrsreichen  Punkten  aufgestellte ­
  Paketkasten  (ähnlich  den  Briefkasten,  nur  größer)  geworfen  werden.  Doch
scheint  man  seitens  der  Post  selbst  kein  sehr  großes  Vertrauen  in  die  Zuverlässigkeit
dieses  Verfahrens  zu  setzen,  wenigstens  wird  das  Publikum  durch  Plakate  im  Postamt
  aufgefordert,  Pakete  mit  wertvollerem  Inhalt  einschreiben  zu  lassen.  Im  übrigen
werden  größere  Pakete  billiger  als  durch  die  Post  durch  private  Exprcßkompagnien
befördert,  und  zwar  nach  allen  Orten  der  Llnion.
Für  Postkarten  gilt,  abweichend  von  unseren  Vorschriften,  die  Bestimmung,  daß
ein  Teil  der  Vorderseite  (links)  zu  Mitteilungen  benutzt  werden  kann,  was  namentlich
für  Ansichtskarten  von  einem  gewissen  Wert  ist.
Die  Bestellung  der  Postsachen  ivird  durch  die  Trennung  von  Geschäfts-  und
Wohnungsquartieren  sehr  gefördert.  In  ersterem  findet  eine  sehr  häufige,  in  letzteren
eine  seltenere  Austragung  statt.
        <pb n="496" />
        12.  Das  amerikanische  Schutzsystem.

485

Das  Fernsprechwesen  liegt  in  den  Länden  privater  Erwerbsgesellschaften.
An  manchen  Plätzen  bestehen  deren  zwei  mit  verschiedenen  Netzen;  alsdann  sind  die
Interessenten,  die  an  beide  Netze  angeschlossen  sein  wollen,  zu  doppelten  Anlagen  und
Ausgaben  genötigt.  Den  Betrieb  fand  ich  iin  übrigen  überall  vorzüglich  entwickelt,  die
Bedienung  sehr  prompt.  Von  Apparaten  scheinen  allgemein  solche  verwendet  zu  sein,
bei  denen  sich  sowohl  das  Anrufen  des  Aintes  als  auch  des  anderen  Teilnehmers  selbsttätig ­
  nach  Abnahme  des  Lörers  bezw.  nach  Lerstcllung  der  Verbindung  vollzieht.
Dies  scheint  mir  eine  große  Annehmlichkeit  zu  sein.  Die  Bedienung  findet  ununterbrochen ­
  Tag  und  Nacht  statt,  ohne  daß  für  die  Benutzung  bei  Nacht  eine  besondere
Gebühr  (wie  bei  uns)  zu  zahlen  ist.  Zu  bemerken  ist  noch,  daß  man  in  manchen
Städten  (z.  B.  Milwaukee)  öffentliche  Sprechstellen  auf  Plätzen  und  Straßen  eingerichtet
hat.  Der  Apparat  befindet  sich  in  einem  von  jedermann  zu  öffnenden,  mit  Teilnehmerliste
  versehenen  Gehäuse,  das  an  einer  Telegraphenstange  angebracht  ist.
Das  Telegraphenwesen  ist  vorzugsweise  in  Länden  der  Western  Cnion
Telegraph  Company,  einer  Privatgesellschaft.  Von  ihren  Bestimmungen  ist  die
hervorzuheben,  daß  für  Telegramme,  die  nachts,  d.  h.  von  6  oder  7  Ahr  abends  ab,
aufgeliefert  werden,  nur  die  Kälfte  der  regelmäßigen  Gebühr  erhoben  wird.

12.  Das  amerikanische  Schutzsystem.
Von  August  Sartorius  Frh.  v.  Waltershauscn.
Sartorius  v.  Waltershausen,  Deutschland  und  die  Handelspolitik  der  vereinigten
Staaten  von  Amerika.  Berlin,  Siemenroth  &amp;amp;  Troschel,  1.838.  5.  20—25,
Das  Volk  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  blickt  heute  auf  eine  mehr  als
hundertjährige  Geschichte  seines  Zollwesens  zurück.  Drei  selbständige  Gedanken,  hinter
denen  die  wichtigsten  materiellen  Interessen  standen,  haben  dieselbe  im  wesentlichen
bestimmt.  Zuweilen  wirkten  sie,  wenigstens  in  beschränktem  Maße  zusantinen,  in  der
Regel  stritten  sie  gegeneinander;  und  dann  hat  bald  einer  bald  ein  anderer  von  ihnen
den  Ausschlag  gegeben.  Der  erste  ist  finanzieller  Natur.  Die  Staatsform  des  Landes
ist  die  eines  Bundesstaates,  welcher  sich  ein  inneres  Freihandelsgebiet  geschaffen  hat
und  daher  die  Verwaltung  der  Zölle  in  die  Land  nehmen  mußte.  Es  verstand  sich
damit  von  selbst,  daß  er  die  so  erzielten  Einnahmen  zur  Deckung  seiner  Ausgaben
benutzte  und  sie  durch  die  eng  mit  ihnen  verbundenen  inneren  Verbrauchssteuern  ergänzte.
Die  finanziellen  Bedürfnisse  der  Anion  haben  daher  nicht  nur  bei  allen  Tarifgesetzen
ein  lvichtiges  Wort  mitgesprochen,  soitdern  sie  sind  oft  genug  das  gestaltende  Element
gewesen.
Die  beiden  anderen,  das  amerikanische  Zollwesen  führenden  Gedanken  liegen  auf
dem  Gebiete  der  Wirtschaftspolitik,  welche  einerseits  den  Rohstofferport  andererseits  die
Industrieenklvickelung  zu  förderit  sich  stets  voit  ncuein  veranlaßt  sah.  Die  Staatsmänner
der  Vereinigten  Staaten  haben  daher  zwei  handelspolitische  Aufgaben  nebeneinander  zu
lösen  gehabt,  tvelche  auch  heute  im  östlichen  Europa  Rußland  und  Angarn  gestellt  sind.
Der  Gegensatz  zwischen  agraren  und  industriellen  Interessen  besteht  ja  auch  in  Westeuropa, ­
  aber  während  z.  B.  in  England,  das  im  Besitze  seiner  Kolonien  und  einer
Kriegs-  und  Landelsflotte  ersten  Ranges  war,  die  einflußreiche  Stellung  der  Landwirtschaft ­
  der  weltwirtschaftlichen  Industriesuprematie  allmählich  weichen  mußte,  oder
während  in  neuerer  Zeit  Deutschland  nur  den  agrarischen  Schutz  neben  der  Ausbildung
        <pb n="497" />
        486  Sechster  Teil.  Volkswirtschaftliche  Zustände  in  Amerika.

der  Industrie  auszugestalten  für  gut  fand,  mußten  die  Amerikaner  dauernd  mit  dem
Doppelwesen  eines  Wirtschaftsgebietes  rechnen,  welches  bald  im  Lichte  eines  aufstrebenden ­
  Industriestaates,  bald  in  dem  eines  Ausfuhrgebietes  von  Roh--  und  Äilfs--stoffen
  der  Produktion  schillerte.
Bis  1861  hießen  die  beiden  Seiten  des  Wirtschaftslebens  Norden  und  Süden,
nach  dem  Sezessionskriege  Osten  und  Westen.  In  den  Debatten  des  Kongresses  über
das  Zollwesen  finden  die  Wünsche  der  verschiedenen  Landesteile  einen  lauten  Widerhall.
Doch  gestalten  sich  hier  die  Forderungen  nicht  so  einfach,  daß  etwa  —  was  freilich
die  Hauptsache  ist  —  die  Fabrikanten  nur  nach  Schutzzoll  rufen,  „um  die  jugendliche
Industrie  vor  der  überseeischen  Konkurrenz  zu  retten",  und  daß  die  Baumwoll-,  Tabakund
  Getteidebauern  verlangen,  Europa  möge  nur  dauernd  seine  Waren  bei  ihnen
absehen,  um  damit  die  Produkte  der  amerikanischen  Landwirtschaft  kaufen  zu  können.
Vielmehr  kommt  der  Schutzanspruch  für  Wolle,  Lanf,  Kohle,  Eisenerze,  Kupfer,  Zink,
Zinn  usw.  noch  hinzu,  gegen  den  die  Industriellen  mit  Freihandelsargumenten  plädiren.
Endlich  erscheint  noch  der  Chor  der  Reeder  und  Kaufleute  auf  der  Bühne  des  wirtschaftlichen ­
  Konflikts,  die  sowohl  importieren  wie  exportieren  wollen  und,  wie  zwischen
Ländern,  so  zwischen  Theorien  vermitteln  zu  können  vermeinen.
Die  Enscheidung  der  Differenzen  wird  nicht  selten  durch  die  Finanzpolitik  dikttert,
welche  entweder  ein  Mehr  oder  ein  Weniger  an  Einnahmen  vertritt.  Im  ersteren  wie
im  letzteren  Falle  können  ihr  die  Zölle  zu  hoch  oder  zu  niedrig  sein.  Tragen  dieselben
einen  prohibitiven  Charakter,  so  sollen  sie  herabgesetzt  werden,  damit  mehr  ausländische
Ware  über  die  Grenze  geht  und  die  Zollkasse  gefüllt  wird;  sind  sie  gering,  so  soll  der
Steuerfuß  aus  dem  gleichen  Grunde  erhöht  werden.  Wenn  hingegen  die  Einnahmen
schwinden  sollen,  so  kann  die  Prohibition  das  richtige  Mittel  sein,  aber  auch  Zollminderung, ­
  falls  nach  derselben  eine  nur  mäßige  Zunahme  der  Wareneinfuhr  in
Aussicht  steht.
Die  Sprecher  der  geschilderten  wirtschaftlichen  und  finanziellen  Interessen  sind  die
politischen  Parteien  des  Landes.  Es  gibt  deren  zwei  seit  der  Begründung  der
Anion,  deren  Namen  mehrfach  im  Verlaufe  des  Jahrhunderts  gewechselt  hat.  Seit
dem  Sezessionskriege  heißen  sie  ununterbrochen  Republikaner  und  Demokraten.  Bisweilen ­
  hat  sich,  wenn  breitere  Volksschichten  mit  ihnen  unzuftieden  waren,  eine  dritte
gebildet,  die  indessen  immer  ohne  Bestand  gewesen  und  mit  den  Kauptparteien  rasch
verschmolzen  ist.  In  den  ersten  sechzig  Jahren  des  vorigen  Jahrhunderts  bestand  ein
prinzipieller  Gegensatz  zwischen  den  damaligen  großen  Parteien,  welcher  auf  staatsrechtlichem, ­
  wittschaftlichem  und  sozialem  Gebiete  einen  Ausdruck  fand.  Die  eine  verttat
den  Süden,  die  Souveränität  der  Einzelstaaten,  den  Freihandel,  die  Sklaverei,  ihre
Gegnerin  den  Norden,  den  bundesstaatlichen  Zentralismus,  den  industriellen  Schutzzoll
und  die  Abolition.  Mit  dem  Kriege  waren  diese  Streitfragen  zugunsten  des  Nordens
entschieden,  dennoch  aber  blieben  die  Parteien  fortbestehen,  die  republikanische  als
überwiegend  im  Besitze  der  Regierungsgewalt,  die  demokratische  als  die  der  Oppositton.
Durchgreifende  Prinzipien  haben  sie  bis  1888  weder  aufgestellt  noch  vertreten.  Ihr
Wesen  bestand  mithin  darin,  daß  sie  zwei  Einrichtungen  waren,  durch  welche  Politiker
zu  bezahlten  Ämtern  kommen,  und  durch  welche  private  und  Klasseninteressen  sich  die
Staatsgewalt  dienstbar  machen  konnten.  Von  den  großen  Fragen,  welche  das  Volk
und  den  Staat  ernstlich  angingen,  ergriff  jede  Partei  zur  Zeit,  was  ihr  als  das  nützlichste
erschien.  Inbezug  auf  den  Tarif  war  die  Mehrzahl  der  Demokraten  für  ein  Finanzzollsystem, ­
  (tariff  for  revenue  only)  die  der  Republikaner  für  den  Schutz  der
amerikanischen  Industrie  und  Arbeit,  für  das  sogenannte  amerikanische  System,
ohne  jedoch  daraus  einen  unantastbaren  Programmpunkt  zu  machen.  Die  Demokraten
verteidigten  gelegentlich  auch  die  Eisenindusttien  in  Pennsylvanien,  Georgia  und  Süd-
        <pb n="498" />
        12.  Das  amerikanische  Schutzsystem.

487

tennessee,  sowie  die  Zuckerproduktion  von  Louisiana,  in  welchen  Staaten  sie  einen  festen
Stamm  von  Wählern  hatten,  und  die  Republikaner  die  kaufmännischen  Interessen  der
atlantischen  Hafenstädte.
Erst  bei  der  Präsidentenwahl  von  1888  und  dann  wieder  1892  wurde  der  Tarif
eine  scharfe  Scheidewand  zwischen  beiden  Parteien,  1896  trat  er  aber  hinter  die  Geldfrage ­
  schon  wieder  erheblich  zurück,  und  niemand  kann  behaupten,  daß  die  großen
amerikanischen  Parteien  aus  der  Lethargie  der  Prinzipienlosigkeit  wirklich  und  dauernd
erweckt  worden  seien.
Aus  der  Haltlosigkeit  der  Politiker  ist  der  Schluß  zu  ziehen,  daß  der  Tarif  nur
zu  leicht  ein  Kompromiß  mannigfacher,  zur  Zeit  einflußreicher  Interessen  darstellt.  Der
Mangel  einheitlicher,  leitender  Gedanken  in  der  Zollgesetzgebung  hängt  nun  aber  außerdem ­
  mit  staatsrechtlichen  Besonderheiten  der  Llnionsverfassung  zusammen.  Der  Kongreß,
welcher  allein  befugt  ist,  Bundessteuern  aufzulegen  und  den  Lande!  mit  fremden  Staaten
zu  regeln,  besteht  aus  Repräsentantenhaus  und  Senat.  Die  Abgeordneten  für  das
erstere  werden  alle  zwei,  für  den  letzteren  alle  sechs  Jahre  gewählt.  Der  Präsident,
dessen  Wahl  von  vier  zu  vier  Jahren  stattfindet,  kann  alle  Gesetze  mit  seinem  Veto
belegen,  worauf  sie  an  den  Kongreß  zurückgehen.  Wenn  jedoch  beide  Läufer  mit  einer
Zweidrittel-Majorität  der  zurückgewiesenen  Vorlage  ihre  Zusttmmung  erteilen,  so  ist
der  Einspruch  des  Präsidenten  unwirksam  gemacht.  Da  nun  die  Mandatsdauer  für
Abgeordnete  und  Senatoren  eine  verschiedene  ist,  außerdem  jene  aus  allgemeinen  direkten
Wahlen,  diese  aus  solchen  der  einzelstaatlichen  Parlamente  hervorgehen,  ferner  auch  die
Präsidentenwahl  eine  besondere  ist,  so  ist  es  verständlich,  daß  die  eine  Partei  keineswegs
immer  über  die  gesamte  verfassungsmäßige  Regierungsgewalt  verfügen,  und  daß  z.  B.
ein  demokratischer  Präsident  ein  in  der  Majorität  republikanisches  Abgeordnetenhaus
gegen  sich,  den  Senat  für  sich  haben  kann.  Kommt  es  nun  bei  einer  solchen  Divergenz
zu  Verhandlungen  über  das  Zollwesen,  so  kann  jede  Partei  die  Anträge  der  anderen
niederstimmen.  Da  nun  aber  dabei  nichts  praktisches  herauskommen  würde,  so  müssen
gcgenseittg  Konzessionen  geinacht  werden.
        <pb n="499" />
        Nachtrag  zu:  Paul  Hacker,  Der  Deutsche  Handelstag.
(S.  307—308).*)
Von  Heinrich  Soetbecr.
Die  Vollversammlungen  des  Deutschen  Handelstags  finden  in  der  Regel
nur  einmal  jährlich  statt  und  pflegen  von  etwa  300  Personen  besucht  zu  werden.
Beide  Llmstände  machen  es  erforderlich,  in  der  Auswahl  der  in  ihnen  zu  erörternden
Angelegenheiten  Beschränkung  zu  üben.  Die  weitaus  meisten,  insbesondere  die  für
eine  Beratung  in  großer  Versammlung  minder  geeigneten  Angelegenheiten  werden  von
dem  in  wohlüberlegter  Weise  aus  etwa  50  Personen  zusammengesetzten  Ausschuß
erledigt  und  der  Vollversammlung  nur  im  Geschäftsbericht  unterbreitet,  zu  dem  Bemerkungen ­
  gemacht  werden  können.  Zur  Vorbereitung  der  Ausschußsihungen  und
Vollversammlungen  wurden  früher  nur  in  einzelnen  besonderen  Fällen  Kommissionen
eingesetzt.  Seit  Jahren  hat  sich  aber  die  Tätigkeit  des  Deutschen  Handelstags  derart
gesteigert,  daß  neben  solchen  Sonderkommissioncn  eine  Reihe  ständiger  Kommissionen
eingerichtet  werden  mußte.  In  diesen  Kommissionen  vollzieht  sich  jetzt  ein  großer  Teil
der  Arbeit  des  Deutschen  Handelstags  unter  hingebender  und  lebhafter  Beteiligung
seiner  Mitglieder.  .  .  .
Während  die  Handelskammern  in  einigen  mittleren  Bundesstaaten,  wie  Sachsen,
Baden  und  Lessen,  regelmäßig  Zusammenkünfte  veranstalten,  gibt  es  eine  derartige
Vereinigung  für  die  Gesamtheit  der  preußischen  Handelskammern  nicht;  vielinehr  versieht ­
  der  Deutsche  Handelstag  zugleich  auch  die  Zentralstelle  für  die  preußischen
Handelskammern.  Dies  ist  insofern  natürlich,  als  die  Mehrzahl  seiner  Mitglieder
preußische  Handelskaminern  sind  und  er  seinen  Sitz  in  der  preußischen  Hauptstadt  hat;
und  dies  ist  auch  deshalb  gut,  weil  ein  Preußischer  Handelstag  neben  dem  Deutschen
Handelstag  den  letzteren  beeinträchtigen  und  damit  alle  Handelskammern,  das  Interesse
der  Gesamtheit  schädigen  würde.  Als  Zentralstelle  für  die  preußischen  Handelskammern
wird  der  Deutsche  Handelstag  vom  Preußischen  Minister  für  Handel  und  Gewerbe ­
  u.  a.  darin  anerkannt,  daß  der  Minister  die  im  Auftrag  des  Deutschen  Handelstags ­
  von  dessen  Generalsekretär  herausgegebene  Zeitschrift  „Handel  und  Gewerbe"  für
seine  amtlichen  Mitteilungen  an  die  Handelskammern  benutzt.
Die  genannte  Zeitschrift,  die  früher  im  Auftrag  der  vereinigten  Sekretäre
deutscher  Handels-  und  Gewerbekammern  herausgegeben  wurde,  ist  Anfang  1898  vom
Deutschen  Handelstag  übernoinmen  worden.  Sie  verfolgt  den  Zweck,  einerseits  die
gesamte  Tätigkeit  der  deutschen  Handelskammern  systematisch  zu  verarbeiten  und  zu
gesteigerter  Geltung  zu  bringen,  andererseits  die  Handelskammern  durch  Mitteilung
von  Äußerungen  und  Bestrebungen  der  übrigen  Handelskainmern  und  durch  andere
Mitteilungen  in  ihrer  Tätigkeit  zu  unterstützen.  Zu  Anfragen  an  die  Handelskammern
wird  die  Zeitschrift  nicht  nur  vom  Preußischen  Minister  für  Handel  und  Gewerbe,
sondern  auch  vom  Kaiserlichen  Patentamt  und  von  Eiscnbahnbehörden  benutzt.
Präsident  des  Deutschen  Handelstags  ist  seit  1888  Geheimer  Kommerzienrat
Frentzel  (Berlin);  vorher  war  es  seit  1870  mit  kurzer  Unterbrechung  Geheimer
Kommerzienrat  Delbrück  (Berlin);  im  ersten  Jahrzehnt  des  Bestehens  des  Deutschen
Handelstags  fand  ein  häufiger  Wechsel  in  der  Leitung  statt.
Generalsekretäre  waren  Dr.  Maron,  Dr.  Alexander  Meyer,  Dr.  Rentzsch,
Konsul  z.  D.  Annecke  und,  seit  1897,  Dr.  Soetbeer.
*)  Dieser  Nachtrag  ist  einer  eben  erschienenen  Abhandlung  von  Heinrich  Soetbeer  über
den  Deutschen  Handelstag  (in:  Deutsche  lvirtschaftszeitung.  Herausgegeben  von  Apt  und  voelcker.
Jahrgang.  Berlin,  R.  v.  Deckers  Verlag,  &amp;lt;3.  Schenck,  ;I0S.  5p.  W5  —  ;so)  entnommen.  —  &amp;lt;8.  M.
        <pb n="500" />
        Bin  5097.  2.46.

Autorenverzeichnis.

*  =  Amtliche  Handelsvertretungen  bezw.  jetzige  oder  frühere  Mitglieder  oder  Beamte
von  amtlichen  Handelsvertretungen.
Dr.  Abraham  Adler.  Prof.,  stellvertretender  Direktor  der  öffentlichen  Handelslehranstalt
  und  stellvertretender  Studiendirektor  der  Handelshochschule,  Leipzig.
Begriff  und  Zweck  der  Buchführung  S.  160—161.
Gesetzliche  Bestimmungen  über  Buchführung  S.  161  —163.
Dr.  Georg  Adler,  Professor  an  der  Universität,  Kiel.
Der  deutsche  Handlungsgehilfe  in  der  Vergangenheit  S.  130—132.
Dr.  Rudolf  Anschütz,  Prof.,  Sekretär  der  .Handels-  und  Gewcrbekaminer  und  Direktor
der  Handelsschule,  Sonneberg.
Die  Spielwarenindustric  des  Meininger  Oberlandes  S.  334—336.
*Dr.  Max  Apt,  Syndikus  der  Altesten  der  Kaufmannschaft,  Berlin.
Die  Börse  und  ihre  Organe  nach  dem  Deutschen  Börsengesetze  vom  22.  Juni  1896
S.  227—229.
Geschichte  des  Deutschen  Börsengesehes  S.  229—231.
““Dr.  Paul  Arndt,  Dozent  an  der  Akademie  für  Sozial-  und  Landelswissenschaften,
Frankfurt  a.  M.
Die  deutsch-russische  Handelsbilanz  S.  397—399.
Ernst  Wilhelm  Arnold!,  Begründer  der  beiden  Gothaer  (Feuer-  und  Lebens-)  Versicherungsbanken ­
  auf  Gegenseitigkeit,  •{•  am  27.  Mai  1841  in  Gotha?)
Sittentafeln  für  den  Handlungslehrling  S.  121  —124.
Diedrich  Baedeker,  Verlagsbuchhändler,  Essen.
Alfred  Krupp  S.  22—25.
Dr.  Otto  Bähr,  Reichsgerichtsrat  a.  D.,  ch  am  17.  Februar  1895  in  Kassel.
Industrie  und  Handel  in  Deutschland  vor  70  Jahren  S.  85—88.
Das  Verkehrswesen  in  Deutschland  vor  70  Jahren  S.  410—412.
Dr.  Alexander  Bergengrün,  Archivar  der  Diskontogesellschaft,  Berlin.
David  Hansemann  als  Politiker  S.  18—19.
Dr.  Wilhelm  Berliner,  geschäftsführendes  Vorstandsmitglied  des  Vereins  zur  Wahrung
der  gemeinsamen  wirtschaftlichen  Interessen  in  Rheinland  und  Westfalen,
Düsseldorf.
Friedrich  Alfred  Krupp  S.  25—27.
*Dr.  Magnus  Biermer,  Professor  an  der  Universität,  Gießen.
Fürst  Bismarck  als  Handelspolitiker  S.  388—393.
Otto  Fürst  v.  Bismarck,  t  am  30.  Juli  1898  in  Friedrichsruh.
Schreiben  an  den  Bundesrat  vom  15.  Dezember  1878  betr.  Reform  des
Zolltarifs  S.  392  Anm.

*)  s.  den  Aussatz  von  Arwed  Lmmiughaus  5.  &amp;lt;)—  U.
        <pb n="501" />
        ,  -  -»7.."'  -  -

490

Autorenvcrzeichnis.

W

*Dr.  Viktor  Böhmert,  Geh.  Regicrungsrat,  Professor  a.  D.  an  der  Technischen
Pochschule,  Dresden.
Permann  Schulze-Delitzsch  S.  19—21.
Der  Kongreß  Deutscher  Volkswirte  S.  27—30.
Pandel  und  Moral  S.  50—51.
Lebensregeln  für  den  angehenden  Kaufmann  S.  124  Anm.
'Moritz  Böker,  Kommerzienrat,  Remscheid.
Die  Trusts  sin  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerikas  S.  467—468.
*Dr.  Otto  Frh.  v.  Bönigk,  Syndikus  der  Pandelskammer,  Palberstadt.
Gibt  es  eine  Notlage  des  Kleinhandels?  S.  186—189.
*Dr.  Richard  van  der  Borght,  Prof.,  Präsident  des  Kaiser!.  Statistischen  Amtes,  Berlin.
Die  Bedeutung  des  Pandels  für  die  Volkswirtschaft  S.  45—46.
Ist  der  Pandel  produktiv?  S.  46—47.
Dr.  Lujo  Brentano,  Geh.  Pofrat,  Professor  an  der  Universität,  München.
Weltwirtschaft  und  soziale  Not  S.  341—343.
Zur  Begründung  der  Freihandelslehre  S.  366—369.
Dr.  Karl  Bücher,  Geh.  Pofrat,  Professor  an  der  Universität,  Leipzig.
Markt  und  Geld  bei  den  Naturvölkern  S.  189—191.
Zcitungswesen  S.  285—287.
Das  Verkehrswesen  bei  den  Naturvölkern  S.  403—404.
P.  A.  Bueck,  Geschäftsführer  des  Zentralverbandes  Deutscher  Industrieller,  Berlin.
Männer  des  Zentralverbandes  Deutscher  Industrieller  S.  30—32.
Richard  Calwer,  Schriftsteller,  Berlin.
Der  Konzentrationsprozeß  im  deutschen  Bankgewerbe  (1903)  S.  277—278.
Dr.  Gustav  Cohn,  Geh.  Regierungsrat,  Professor  an  der  Universität,  Göttingcn.
Die  Börse  nach  Zola  S.  206—208.
Die  Anfänge  des  Eisenbahnwesens  in  Deutschland  S.  429—433.
Dr.  Johannes  Conrad,  Geh.  Regierungsrat,  Professor  an  der  Universität,  Palle  a.  S.
Friedrich  List.  Leben  und  Lehre  S.  12—14.
Dr.  Hans  Crüger,  Anwalt  des  Allgemeinen  Verbandes  der  auf  Selbsthilfe  beruhenden
Deutschen  Erwerbs-  und  Wirtschaftsgenossenschaften,  e.  V.,  Charlottenburg.
Die  Genossenschaften  S.  112—113.
Dr.  Heinrich  Dietzel,  Professor  an  der  Universität,  Bonn.
Aber  die  Bedeutung  einer  Industrialisierung  der  heuttgen  Rohstoffstaatcn  für
die  Exportindustrien  Deutschlands,  Englands  usw.  S.  361—366.
*Dr.  Karl  Dunker,  Regierungs-  und  Gewerbeschulrat  im  Ministerium  für  Pandel
und  Gewerbe,  Berlin.
Warum  sollen  wir  obligatorische  kaufmännische  Fortbildungsschulen  errichten?
S.  296—299.
Dr.  Christian  Eckert,  Studiendirektor,  Professor  an  der  Pandelshochschule  Köln  und
an  der  Universität  Bonn,  Köln.
Sozialreformatorische  Bestimmungen  im  Deutschen  Pandelsgesehbuche  vom
10.  Mai  1897  S.  135—138.
Der  Kampf  der  Verkehrsmittel  im  Stromgebiete  des  Rheins  S.  412—415.
Dr.  Karl  Theodor  Eheberg,  Professor  an  der  Universität,  Erlangen.
Deutsche  Pandelspolitik  am  Anfange  des  19.  Jahrhunderts  S.  376—379.
Die  Entstehung  des  Zollvereins  S.  379—383.
*Dr.  Richard  Ehrenberg,  Professor  an  der  Universität,  Rostock.
Jakob  Fugger  S.  1—3.
Nationale  und  soziale  Pflichten  des  Pandels  S.  51—55.
Die  Frankfurter  Messe  im  16.  und  17.  Iahrhundett  S.  193-195.
        <pb n="502" />
        Autorcnverzeichnis.

491

Dr.  Arwed  Emminghaus,  Prof.,  Direktor  a.  D.  der  Lcbensversicherungsbank  für
Deutschland,  Gotha.
Ernst  Wilhelm  Arnoldi  S.  9—11.
Die  Reklame  S.  151—155.
"Dr.  Karl  Faulhaber,  Syndikus  der  Handelskammer,  Brandenburg  a.  Ä.
Die  optische  Industrie  S.  338—340.
Dr.  Gustav  Fischer  jun.,  Verlagsbuchhändler,  Jena.
Der  deutsche  Buchhandel  in  seinen  verschiedenen  Zweigen,  insbesondere  das
Kommissionsgeschäft  S.  280—283.
Zur  Geschichte  des  deutschen  Buchhandels  S.  283—284.
"Adolf  Freutzel,  Geh.  Kommerzienrat,  Präsident  des  Deutschen  Handelstages,  Berlin.
Lande!  und  Landwirtschaft  S.  55—56.
Dr.  Karl  Johannes  Fuchs,  Professor  an  der  Universität,  Freiburg  i.  B.
Zur  Technik  des  Warenterminhandels  S.  221—225.
*Dr.  Julius  Gensel,  Iustizrat,  Syndikus  a.  D.  der  Handelskammer,  Leipzig.
Die  Begriindung  des  Deutschen  Handelstages  S.  308—310.
Dr.  Wilhelm  Göh,  Geograph,  Professor  an  der  Technischen  Lochschule,  München.
Deutsches  Verkehrswesen  im  Mittelalter  S.  406—410.
Ludwig  Max  Goldberger,  Geh.  Kommerzienrat,  Berlin.
Das  amerikanische  Volk  bei  der  Arbeit  S.  463—465.
„The  Captains  of  Industry“  [in  den  Ver.  Staaten  von  Amerikas  S.  465—467.
Dr.  Eberhard  Gothein,  Professor  an  der  Universität,  Leidelberg.
Süddeutsche  Industrie  im  Zeitalter  des  Merkantilismus  S.  80—82.
Die  Schwarzwälder  Ahrenindustrie  S.  337—338.
"Georg  Gothein,  Bergrat,  Syndikus  a.  D.  der  Landelskammer,  Breslau.
Der  Plan  einer  mitteleuropäischen  Zollunion  S.  373—376.
Dr.  Joseph  Grunzel,  Regierungsrat  im  Landelsministerium,  Wien.
Römer  und  Griechen,  Araber  und  Italiener  S.  65—68.
Dr.  Paul  Hacker,  Beamter  am  Sozialen  Museum,  Frankfurt  a.  M.
Der  Deutsche  Landelstag  S.  307—308.
Dr.  Ernst  v.  Halle,  Professor  an  der  Universität,  Berlin.
Zur  Geschichte  der  deutschen  Reederei  S.  448—450.
"Die  Handelskammer  zu  Frankfurt  a.  M.
Die  Verdienste  des  Reichsbankpräsidenten  Dr.  Richard  Koch  um  das  deutsche
Geld-  und  Bankwesen  S-  276—277.
*Dr.  Hugo  Haug,  Sekretär  der  Landelskammer,  Straßburg  i.  E.
Der  Sttaßburger  Handel  am  Anfange  des  19.  Jahrhunderts  S.  82—85.
Dr.  Max  Haushofer,  Professor  an  der  Technische»  Hochschule,  München.
Das  Geschäft  S.  146—148.
Dr.  Ludwig  Hausier,  Geschichtschreiber,  f  am  19.  März  1867  als  Professor  an
der  Llniversität,  Heidelberg.
Friedrich  List.  Charakteristik  S.  15—17.
Dr.  Max  v.  Heckel,  Professor  an  der  Universität,  Münster  i.  W.
Das  Geld  S.  231—232.
Dr.  Karl  Helfferich,  Wirklicher  Legationsrat,  Prof.,  Berlin.
Volkswirtschaft  und  Weltwirtschaft  S.  39—42.
Die  Goldproduktion  am  Ende  des  19.  Jahrhunderts  S.  240—243.
Die  Baumwollkultur  in  Togo  S.  351—354.
Handelsverträge  S.  371—373.
Dr.  Heinrich  Herkner,  Professor  an  der  Universität,  Zürich.
Die  Konsumvereine  S.  179—182.
        <pb n="503" />
        492

Autorenverzeichnis.

*Dr.  Paul  Leonhard  Heubner,  Sekretär  der  Handelskammer,  Leipzig.
Der  Musterlagervcrkehr  der  Leipziger  Messen  S.  198—201.
Dr.  Bruno  Hildebrand,  -j-  am  29.  Januar  1878  als  Professor  an  der  Universität
und  Direktor  des  Statistischen  Bureaus  der  Vereinigten  Thüringischen
Staaten,  Jena.
Der  Handel  nach  sozialistischer  Anschauung  S.  48—49.
*Dr.  F.  C.  Huber,  Sekretär  der  Handels-  und  Gewcrbekammer  und  Professor  an
der  Technischen  Hochschule,  Stuttgart.
Die  Entwickelung  der  deutschen  Industrie  in  der  zweiten  Hälfte  des  19.  Jahrhunderts ­
  S.  89—91.
Die  örtliche  Verteilung  der  einzelnen  Industriezweige  S.  320—322.
Die  Textilindustrie  S.  322—326.
Die  chemische  Industrie  S.  326—328.
*Dr.  Ignaz  Jastrow,  Volkswirtschaftlicher  Beirat  der  Ältesten  der  Kaufmannschaft
und  Privatdozent  an  der  Universität  Berlin,  Charlottenburg.
Theorie  und  Praxis  im  kaufmännischen  Bildungswesen  sin  den  Vereinigten
Staaten  von  Amerikas  S.  472—474.
Chamber  of  Commerce  und  Board  of  Trade  [in  den  Vereinigten  Staaten
von  Amerikas  S.  478—479.
Dr.  Wilhelm  Kühler,  Professor  an  der  Technischen  Hochschule,  Aachen.
Wie  studiert  man  an  der  Handelshochschule?  S.  293—296.
^Johannes  Kämpf,  Stadtrat  a.  D.,  Präsident  der  Ältesten  der  Kaufmannschaft,  Berlin.
Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Fondsbörse  S.  208—212.
Dr.  Richard  v.  Kaufmann,  Geh.  Regierungsrat,  Prof.,  Berlin.
Wesen  und  Wert  der  amtlichen  Handelsvertretungen  S.  300—301.
Die  Ältesten  der  Kaufmannschaft  von  Berlin.
Heinrich  v.  Stephan  als  Begründer  des  Weltpostvereins  S.  421—422.
Dr.  Woldemar  Koehler,  Verlagsbuchhändlcr,  Gera.
Buchgewerbe  und  Geistesleben  S.  279—281.
Alfred  Krupp,  Großindustrieller,  f  am  14.  Juli  1887  in  Essen?)
Unternehmer  und  Arbeiter.  (Ein  Rückblick  auf  mein  Leben)  S.  313—315.
Viktor  Kurs,  Major  a.  D-,  3.  Vorsitzender  des  Zentralvereins  für  Hebung  der
Deutschen  Fluß-  und  Kanalschiffahrt,  Berlin.
Die  wichtigsten  deutschen  Binncnschiffahrtsstraßen  S.  441  -442.
Dr.  Karl  Lamprecht,  Geschichtschreiber,  Geh.  Hofrat,  Prof,  an  der  Universität,  Leipzig.
Die  deutsche  Eisenbahnpolitik  unter  Fürst  Bismarck  S.  433—435.
Dr.  Julius  Lehr,  f  am  10,  Oktober  1895  als  Professor  an  der  Universität,  München.
Der  Preis  S.  155—157.
Dr.  Wilhelm  Lexis,  Geh.  Regicrungsrat,  Professor  an  der  Universität,  Göttinge».
Begriff  und  Arten  des  Handels  S.  42—45.
Die  Handelsunternehmung  S.  102—104.
Die  Formen  der  Handelsunternehmung  (Einzelunternehmer  und  Handelsgesellschaften) ­
  S.  105—106.
Dr.  Alfred  von  der  Lehen,  Wirklicher  Geh.  Obcrregicrungsrat  und  Vortragender  Rat
im  Ministerium  der  öffentlichen  Arbeiten,  Berlin.
Verwaltung  und  Betrieb  der  Eisenbahnen  S.  427—429.
Eisenbahntarifunwesen  [in  den  Ver.  Staaten  von  Amerikas  S.  481—484.
Dr.  Robert  Liefmann,  Professor  an  der  Llniversität,  Freiburg  i.  B.
Zur  Geschichte  des  Kartellwcsens  S.  119—121.

*)  s.  den  Aufsatz  von  Diedrich  Baedeker  2.  22—25.
        <pb n="504" />
        Aukorenvcrzeichnis.  493

&amp;gt;

Friedrich  List,  deutscher  Volkswirt  und  Patriot,  f  am  30.  November  1846  in
Kufstein?)
Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Eisenbahnen  S.  422—423.
Dr.  Walter  Lotz,  Professor  an  der  Universität,  München.
Das  Jahr  1848  S.  386—387.
Die  Begründung  der  Handelsverträge  von  1891  durch  die  Regierung
S.  393—395.
Der  heutige  Stand  der  deutschen  Eisenbahnverfaffung  S.  435—437.
Franz  Lusensky,  Geh.  Oberregierungsrat  und  Vortragender  Rat  im  Ministerium
für  Lande!  und  Gewerbe,  Berlin.
Die  Organisation  der  Landelskammern  in  Preußen  S.  303—307.
"P.  Meesmann,  Sekretär  der  Landelskammer,  Mainz.
Das  Eisenbahnwesen  sin  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerikas  S.  479—481.
Das  Post--,  Fcrnsprech-  und  Telegraphenwcsen  sin  den  Vereinigten  Staaten
von  Amerikas  S.  484—485.
*l)r.  Alexander  Meyer,  Schriftsteller,  Berlin.
Die  Bekämpfung  des  unlauteren  Wettbewerbes  nach  dem  Reichsgesetze  vom
27.  Mai  1896  S.  175—177.
G.  v.  Meyeren,  Geh.  Regierungsrat  und  Vortragender  Rat  im  Ministerium  für
Lande!  und  Gewerbe,  Berlin.
Das  Reichsgeseh  betreffend  Kaufmannsgerichte  vom  6.  Juli  1904  S.  139—142.
'Exzellenz  Möller,  Staatsminister,  Minister  für  Lande!  und  Gewerbe,  Berlin.
Zeit-  und  Streitfragen  S.  56—57.
Dr.  Kurt  Moriz-Eichborn,  i.  F.  Eichborn  &amp;amp;  Eo.,  (Bank-  und  Warcnkommissionsgeschäft)
  Breslau.
Der  Breslauer  Wollmarkt  und  die  Firma  Eichborn  &amp;amp;  Eo.  S.  196—198.
Dr.  Erwin  Nasse,  f  am  4.  Januar  1890  als  Professor  an  der  Universität,  Bonn.
Die  Währungssysteme  S.  233—235.
D.  Friedrich  Naumann,  Pfarrer  a.  D.,  Schriftsteller,  Schöncberg-Berlin.
Die  industrielle  Aristokratie  S.  311—313.
Dr.  Friedrich  Julius  Neumann,  Professor  an  der  Universität,  Tübingen.
Die  angebliche  Bestimmung  der  Preise  durch  das  Verhältnis  von  Angebot
und  Nachfrage  S.  157—160.
Dr.  Karl  Oldenberg,  Professor  an  der  Universität,  Greifswald.
Die  Gefahren  des  Industriestaates  S.  358—360.
Dr.  Hermann  Paasche,  Geh.  Regierungsrat,  Professor  an  der  Technischen  Lochschule ­
  Charlottenburg,  Berlin.
Der  Silberbergbau  in  Mexiko  S.  243—245.
Die  Rübenzuckerindustrie  S.  328—332.
Allgemeiner  Charakter  des  amerikanischen  Lebens  S.  460—463.
Dr.  Alexander  v.  Peez,  Großindustrieller,  Wien.
Die  Phönizier  S.  63—65.
Dr.  Eugen  v.  Philippovich,  Lofrat,  Professor  an  der  Universität,  Wien.
Die  Fabrik  S.  315—318.
*Otto  Pilet,  Großkaufmann,  Magdeburg.
Die  Krisis  im  Magdeburger  Zuckerhandel  (1889)  S.  100—102.
Hermann  Pilz,  Syndikus  des  Verbandes  reisender  Kaufleute  Deutschlands,  Leipzig.
Der  deutsche  Landlungsreisende  im  19.  Jahrhundert  S.  133—135.

*)  s.  die  Aufsätze  von  Johannes  Lourad,  Friedrich  List.  Lebe»  und  Lehre  5.  12—t4
und  von  Ludwig  kfäusser,  Friedrich  List.  Charakteristik  S.  ts—17.
        <pb n="505" />
        494  Autorenverzeichnis.

*Ür.  Ludwig  Pohle.  Professor  an  der  Akadeinie  für  Sozial-  und  Handelswissenschaften,
Frankfurt  a.  M.
Die  Kartelle  S.  114—117.
Der  Übergang  Deutschlands  vom  Agrarstaatc  zum  Industriestaate  S.  354—357.
Dr.  Karl  Rathgen,  Professor  an  der  Universität.  Heidelberg.
Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Aktiengesellschaft  S.  106—111.
Das  Reichsbankdirektorium.  Berlin.
Das  deutsche  Geld-  und  Bankwesen  vor  der  Reichsgründung  S.  265—267.
Die  Reichsbank  S.  267—271.
Die  Reichsbank  als  deutsche  Zentralbank  S.  271—273.
Der  Giroverkehr  der  Reichsbank  S.  274—276.
*Dr.  Paul  Rocke,  Syndikus  der  Handelskammer  und  Privatdozent  an  der  Technischen
Hochschule,  Hannover.
Der  Wanderhandel  S.  182—186.
Karl  Rodbertus,  Sozialökonom.  1-  am  6.  Dezember  1875  auf  seinem  Gute  Iagetzow
(Pommern).
Das  Verkehrswesen  bei  den  Römern  S.  404—406.
Die  Römische  Reichspost  S.  415—417.
Dr.  Wilhelm  Roscher,  f  am  4.  Juni  1894  als  Professor  an  der  Universität.  Leipzig.
Luther  S.  4—5.
Johann  Georg  Büsch  S.  5—6.
Märkte  und  Messen  im  Mittelalter  und  in  der  neueren  Zeit  S.  191—193.
Dr.  Heinrich  Rüegg,  Redakteur,  Winterthur.
Die  St.  Gotthardbahn  S.  437—438.
Dr.  August  Sartorius  Frh.  v.  Waltershausen.  Professor  an  der  Universität,  Straßburg ­
  i.  E.
Das  amerikanische  Schutzsystem  S.  485—487.
*Dr.  Emil  Sax,  Professor  a.  D.  an  der  Universität  Prag.  Volosca  bei  Abbazia.
Staats-  oder  Privatbahnsystem?  S.  423—427.
Dr.  Dietrich  Schäfer.  Geschichtschreiber,  Geh.  Rat,  Professor  an  der  Universität,
Berlin.
Die  Bedeutung  der  Hanse  S.  75—77.
Dr.  Albert  Schaffte,  f  am  25.  Dezember  1903  als  österreichischer  Handelsininister  a.  D.
in  Stuttgart.
Johann  Friedrich  Cotta  S.  7—9.
Die  Handelskrisis  von  1857  S.  94—97.
Der  „große  Börsenkrach"  im  Jahre  1873  S.  97—100.
Dr.  Georg  Schanz.  Geh.  Hofrat,  Professor  an  der  Universität.  Würzburg.
England  und  die  Hanse  S.  73—75.
Die  Geschäfte  der  modernen  Banken  S.  255—260.
Der  Suezkanal  S.  456—459.
Wilhelm  Schimmelpfeng.  i.  F.  Auskunftei  W.  Schimmelpfeng.  Berlin.
Die  kaufmännische  Auskunftserteilung  S.  169—171.
Dr.  Gustav  Schmoller.  Mitglied  des  Staatsrates.  Professor  an  der  Universität,  Berlin.
Ideen  über  die  Entstehung  und  Entwickelung  des  Handels  S.  58—62.
Das  Wesen  der  wirtschaftlichen  Konkurrenz  S.  165—168.
Freihandel  und  Schutzzoll  im  Lichte  der  Geschichte  S.  369—371.
Dr.  Gustav  v.  Schönberg.  Kanzler,  Professor  an  der  Universität,  Tübingen.
Begriff  und  Wesen  der  Volkswirtschaft  S.  33—36.
Die  Wirtschaftsstufen  in  der  Geschichte  der  Volkswirtschaft  (Natural-,  Geldund
  Kreditwirtschaft)  S.  36—39.
        <pb n="506" />
        Autorenverzeichnis.

495

Dr,  Gerhart  v.  Schulze-Gävernitz,  Professor  an  der  Universität,  Freiburg  i.  B.
Die  Messe  von  Nischni-Nowgorod  einst  und  jetzt  S.  201—206.
Der  deutsch-russische  Handelsvertrag  von  1894  S.  396—397.
Dr.  Hermann  Schumacher,  Professor  an  der  Llniversität  Bonn  und  an  der  Handelshochschule ­
  Köln,  Bonn?)
Der  Komprador.  Ein  Beitrag  zur  Organisation  des  Fremdhandels  in  China
S.  142—145.
Wesen  und  Aufgaben  der  Handelshochschule  S.  289—293.
Die  Organisation  des  Getreidehandels  sin  den  Vereinigten  Staaten  von
Amerikas  S.  474—478.
Dr.  Max  Gering,  Professor  an  der  Universität  und  der  Landwirtschaftlichen  Hochschule,
Berlin.
Zur  Geschichte  der  Eisenzölle  S.  400—402.
Werner  v.  Siemens,  Großindustrieller,  ff  am  6.  Dezember  1892  in  Berlin.
Mein  Anteil  an  der  Deutschen  Patentgesetzgcbung  S.  318—320.
Aus  meiner  parlamentarischen  Tätigkeit.  (Der  deutsch-französische  Handelsvertrag) ­
  S.  387—388.
Dr.  Heinrich  Sieveking,  Professor  an  der  Universität,  Marburg  i.  H.
Genueser  Bankwesen  im  Mittelalter  S.  252—254.
Oskar  Simon,  Geh.  Oberregierungsrat  und  Vortragender  Rat  im  Ministerium  für
Handel  und  Gewerbe,  Berlin.
Die  Entwickelung  und  der  gegenwärtige  Stand  des  kaufmännischen  Anterrichtswesens
  in  Deutschland  S.  287—289.
*Dr.  Heinrich  Soetbeer,  Generalsekretär  des  Deutschen  Handelstages,  Berlin.
Zur  Währungsfrage  S.  235—239.
Nachtrag  zu:  Paul  Hacker,  Der  Deutsche  Handelstag  (S.  307—308)  S.  488.
*Dr.  Werner  Sombart,  Professor  an  der  Universität,  Breslau.
Zur  Geschichte  der  Buchführung  S.  164—165.
Die  Gründerzeit  der  1850  er  Jahre  in  ihrer  Bedeutung  für  die  Entfaltung
kapitalistischen  Wesens  in  Deutschland  S.  249—251.
Die  Konfektionsindustrie  S.  332—333.
Dr.  Rudolf  Sonndorfer,  Regierungsrat,  Direktor  der  Wiener  Handelsakademie,  Wien.
Die  europäischen  Kaffeemärkte  S.  346—349.
*Dr.  Richard  Stegemann,  Syndikus  der  Handelskammer  und  Regierungsrat  im  Staatsministerium, ­
  Braunschweig.
Gedanken  über  die  Ausbildung  des  jungen  Kaufmanns  S.  125—129.
Dr.  Georg  Steinhaufen,  Stadtbibliothekar  und  Vorsteher  der  Murhardschen  Bibliothek,
Kassel.
Der  deutsche  Kaufmann  im  Ausgange  des  Mittelalters  S.  69—73.
Der  deutsche  Kaufmann  im  Zeitalter  der  Perücke  S.  77—80.
Dr.  Heinrich  v.  Stephan,  ff  am  8.  April  1897  als  Staatssekretär  des  Reichspostamtes, ­
  Berlin.
Die  Preußische  Post  in  der  Napoleonischen  Zeit  S.  420.
Dr.  Wilhelm  Stieda,  Professor  an  der  Universität,  Leipzig.
Die  Handelsmarken  bei  den  Hansen  S.  149—151.
Typische  Fälle  unlauteren  Wettbewerbes  S.  172—174.
Märkte  und  Messen  im  Mittelalter  und  in  der  neueren  Zeit  S.  191—193.
*)  tM—Studiendirektor  der  Handelshochschule.  Köln.
        <pb n="507" />
        496

Autorenvcrzeichnis.

Dr.-Ing.  Leo  Sympher,  Geh.  Oberbaurat  und  vortragender  Rat  im  Ministeriuin  der
öffentlichen  Arbeiten,  Berlin.
Der  Amfang  der  deutschen  Binnenschiffahrt  S.  443—444.
Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  des  Kanals  Rhein--Hannover  S.  444—446.
'Friedrich  Thorwart,  Bankdirektor,  Frankfurt  a.  M.
Die  Notierung  der  Börsenkurse  S.  225—227.
Dr.  Heinrich  v.  Treitschke,  Geschichtschreiber,  ff  am  28.  April  1896  als  Professor
an  der  Universität,  Berlin.
Die  politischen  Wirkungen  des  Zollvereins  S.  383—386.
Dr.  Walter  Troeltsch,  Professor  an  der  Aniversität,  Marburg  i.  H.
Licht-  und  Schattenseiten  des  Kapitalismus  S.  245—248.
'Dr.  Henry  Voelcker,  Regierungsrat  a.  D.,  Direktor  des  Stahlwerksverbandes,  A.-G.,
Düsseldorf.
Das  Rheinisch-Westfälische  Roheisensyndikat  S.  117—119.
3 Dr.  Max  Vosberg-Rekow,  Direktor  der  Zentralstelle  für  Vorbereitung  von  Handelsverträgen, ­
  Berlin.
Die  erste  Handelskammer  in  Europa  S.  301—303.
Dr.  Adolf  Wagner,  Geh.  Regierungsrat,  Professor  an  der  Universität,  Berlin.
Die  Banknotenausgabe  S.  260—264.
Dr.  Max  Weber,  Professor  a.  D.  an  der  Universität,  Heidelberg.
Der  Verkehr  auf  der  Börse  S.  215—217.
Die  Gegenstände  des  Börsenhandels  S.  217—221.
3 Dr.  Max  Weigert,  Stadtrat,  1.  Vizepräsident  der  Ältesten  der  Kaufmannschaft,  Berlin.
Großbetriebe  im  Kleinhandel  S.  177—179.
Dr.  Alexander  Wernicke,  Direktor  der  Obcrrealschule  und  Professor  der  Technischen
Hochschule,  Braunschweig.
Weltwirtschaft  und  Nationalcrziehung  S.  343—346.
Dr.  Kurt  Wiedenfeld,  Professor  an  der  Handelshochschule,  Köln.
Wesen  und  Wert  der  Zcntralproduktenbörsen  S.  212—215.
Hamburgs  und  Bremens  Stellung  auf  dem  Weltmärkte  S.  349—351.
Die  Hamburg  -  Amerika  -  Paketfahrt  -  Aktiengesellschaft  und  der  Norddeutsche
Lloyd  S.  451—454.
Wilhelm  II.,  Deutscher  Kaiser,  König  von  Preußen.
Zur  Eröffnung  des  Nordostseekanals  S.  455.
'Dr.  Alexander  Wirminghaus,  Prof.,  Syndikus  der  Handelskammer  und  Dozent
an  der  Handelshochschule,  Köln.
Zur  Geschichte  des  Kölner  Postwesens  S.  418—419.
Die  Rheinseeschiffahrt  S.  446—447.
Dr.  Max  Wirth,  Publizist,  ff  am  19.  Juli  1900  in  Wien.
Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung  der  Krisen  S.  91—92.
Die  Tulpenmanie  in  den  Niederlanden  (1634)  S.  92—94.
Dr.  Julius  Wolf,  Professor  an  der  Universität,  Breslau.
Zur  Entstehung  großer  Vermögen  sin  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika)
S.  468—471.
Eugen  Zabel,  Schriftsteller,  Charlottenburg.
Die  sibirische  Eisenbahn  S.  439—441.
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        8  i  K

5  s*  n  Väftwjrtscftari
°  ^  Ki*&amp;lt;

-1  2.46.

Register.

Abbe,  Gruft,  Physiker  339.
Abhängigkeit,  wirtschaftliche,  vom  Auslande
  39  f.,  357,  359  f.,  366,  396.
Absolutismus,  Zeitalter  des,  53,  77  f.
Achard,  Fr.  Karl,  Chemiker  328.
Achenbach,  preußischer  Handelsministcr,
435.
Adel  53  f.,  A.  ».  Handelsstand  69  f.
Äneas  Sylvins,  .Humanist,  77.
Agenten  147  f.
Agrarstaat  s.  Übergang.
Agrarzölle  14,  179,  369,  391,  393  f.
Akademische  Freiheit  294.
Aksakoff,  Ivan,  russischer  Schriftsteller  202.
Aktien,  junge  A.  219.
Aktiengesellschaften  105  f.,  108,
219  f.,  250  f.,  325  f.,  338.
Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung ­
  der  A.  106—111:  Dauer  106,
Leichtigkeit  der  Kapitalsbeschaffung
107,  Einfluß  auf  Vermögensverteilung, ­
  Schwächen  des  Beamtenbetriebes
108,  Ausartungen  des  Aktienhandels
110,  A.  u.  Öffentlichkeit  III.
Aktiengesetz  von  1884  162.
Aktivgeschäfte  255  f.,  -Handel  6,  44.
Albrecht,  Pfalzgraf  am  Rhein,  149.
Allgemeinbildung,  abgeschlossene,  129.
Amalfi  67.
Amerikanische  Leben,  Das,  sein
a  l  l  g  e  m  e  in  e  r  C  h  a  r  a  kt  e  r  460—463.
Volk,  D  as,  bei  der  Arbeit  463
bis  465.
v.  Amira,  K.,  Jurist  132.
Amsterdam  194,  347  s.,  351.
Andre,  Jurist,  319.
Angebot  u.  Nachfrage  157f.,  211,  212  f.,
216.
Anleihen  218.
Mo  Hat,  Volkswirtschaftliches  Lesebuch.

Annoncenexpeditionen,  -wesen  154,  286.
Anton,  Äerzog  von  Lothringen,  149.
Antwerpen  194,  347  f.
Araber  67.
Arbeit,  handelsgewerbliche,  42,  102  f.
Arbeiter  103,  Ä.  u.  Unternehmer  313  f.
Arbeiterbevölkcrung  247,  320  f.
Arbeiterfrage  247  f.
Arbeitgeber  u.  Arbeitnehmer  in  Amerika
464.
Arbeitslohn  u.  Unternehmergewinn  314.
Arbeitsteilung  34,  im  Handel,  44,  60f.,
125,  128,  299,  476f.,  nationale  370,
internationale  40  f.,  361  f.,  370,  399.
Aristokratie,  agrarische,  6!f.,  311  f.
Die  industrielle  A.  311—313.
Aristoteles  343.
Arkwright,  Richard,  Erfinder  einer  Spinnmaschine ­
  342.
Arnoldi,  Ernst  Wilhelm,  9—11.
Astor,  Johann  Jakob,  amerikanischer  Großkapitalist ­
  461.
Angustus  405,  415.
Aus  meiner  parlamentarischen
Tätigkeit  387—388.
Ausbeute  219.
Ausbildung  d.  jungen  Kaufmanns,
Gedanken  über  die,  125—129.
Ausfuhrhandel  44.
Auskunftserteilung,  Die  kaufmän
  nische  169  171.
Ausschaltung  des  sog.  „Zwischen"handels
57,  62,  125.
Ausstellungen  87,  89,  320,  324.
Auswärtiger  (Außen-)Handel  5,  44,
deutscher  356,  397  f.,  englischer  367  f.,
378,  russischer  397  f.
Auswanderung  52,  A.  deutschen  Kapitals
357.

32
        <pb n="509" />
        498

Register.

Auszeichnungen,  Anmaßung  von,  178.
Aval  257.  '
v.  Baader,  Joseph,  Ingenieur  430.
v.  Baeyer,  Adolf,  Chemiker  327.
Bamberger,  Ludwig,  Politiker  239.
Bank,  Begriff  und  Rainen,  255.
—  Darmstädter  250,  Deutsche,  Dresdner ­
  277  f.
—  Geschäfte,  Die,  der  modernen  B.en
255—260:  1.  Geld-G.c  255,  2.  Kredit-G.e:
  Passiv-,  Aktiv-G.c,  Grundregel ­
  255,  Oep08itum  irreguläre,
Wechscl-(Diskont-)G.c256,Lombard-,
aktives  Kontokorrent-G.  257,  sonstige
G.e  258,  3.  Effekten-,  Gründungs-,
Hlmwandluugs-G.e  usw.  258  f.
Bankgewerbe,  Der  Konzcntrationsprozeß
  im  deutschen,  (1903)
277—278.
seine  Entstehung  60  f.
Banknoten,  Gesetz  von  1870  über  Ausgabe ­
  von,  266.
Ban  knoten  ausgäbe.  Die,  260—264:
Entwickelung  der  Banknote,  Begriff,
Wesen  und  Funktion  260,  Vergleichung ­
  mit  Geld,  Papiergeld  usw.
261  f.,  Kautelen  bei  Ausgabe  263,
volkswirtschaftliche  Bedeutung,  Organisation ­
  264.
Bankverein,  Schaaffhausenscher,  277  f.
Bankwesen,  Genueser,  im  Mittelalter ­
  252—254.
—  modernes  250  f.
Bassermann,Reichstagsabgeordneter,139.
Bastiat,  Frederic,  französischer  Volkswirt ­
  21,  167.
Baumwollbörse,  Bremer,  350.
Baumwollkultur  in  Togo,  Die,  351
bis  354.
Beck,  badischer  Minister,  381.
Bellamy,  Edward,  amerikanischer  Schriftsteller ­
  207.
v.  Bennigsen,  Rudolf,  Politiker  29,
308,  387.
Bergen  72.
Berliner  Produktenbörse  214.
Berufszählung,  Deutsche,  von  1895
(Spezialisierung  im  Kandel)  61.
Berufungskammer  229.
Bessemerverfahren  90.

Bevormundung  des  Kandels  55.
Biedermann,  Ernst,  Volkswirt  235.
Bildungswesen,  Theorie  u.  Praxis
im  kaufmännischen  in  Amerika
472—474.
„Billig  und  schlecht"  320.
Bimetallismus  s.  Doppelwährung.
Binnenhandel  44.
Binnenschiffahrt,  Der  hlmfang
der  deutschen,  442-—444.
Binnenschiffahrtsstraßen,  Die
wichtigsten  deutschen,  441—442;
s.  auch  Verkehrswesen.
Binnenzölle  376  f.
Birmingham  367.
Bismarck,  Fürst,  als  Eisenbahnpolitiker
  433—435.
—  als  Kandclspolitiker  388  B92:
Freihändler  389,  Schutzzöllner  390,
Gegner  d.  Kandelsvertragspolitik  391.
Schreiben  betr.  Reform  des
Zolltarifs  (Freihandel,  Schutz-,
Finanzzölle)  392  Anm.
—  54,  320,  393,  395  f.
Blanc,  Louis,  französischer  Sozialist  168.
„Blumisten"  93.
Board  of  Trade  s.  Chamber  of
Commerce.
v.  Bodelschwingh,  preußischer  Finanzminister,
  209.
Bodinus,  Johannes,  franz.  Publizist  4.
Böhmert,  Viktor,  Volkswirt  [f.490]
19—21;  345.
Börse,  Der  Verkehr  auf  der,  215
bis  217.
Die  B.  nach  Zola  206—208.
—  Die  B.  und  ihre  Organe  nach
dem  Deutschen  Börsengesetze
von  1896  227—229:  Errichtung,
Aufhebung,  Beaufsichtigung  durch
amtliche  Kandelsvcrtretung  u.  Staatskommissar,
  B.leitung  227,  B.ausschuß,
Ehrengericht  228,  Zusammensetzung,
Verfahren,  Berufungskammer  229.
Börsengesetz,  Deutsches,  von  1896,
seine  Geschichte  229  -  231;  163.
—  seine  Revisionsbedürftigkeit  215.
Börsengewinn  468.
Börsenhandel,  Der,  seine  Gegenstände ­
  217—221:  Produkte  (Waren)
und  Effekten  (Fonds)  217,  bes.  Geld-
        <pb n="510" />
        32*

Register.

499

forte»,  geldwerte  Papiere,  Staatspapiere, ­
  Schuldverschreibungen  (Obligationen) ­
  218,  Aktien  219  f.
„Börsenkrach",  Der  „große",  von
1873  97—100.
Börsenkurse,  Die  Notierung  der,
225—226.
Börsensteuer  210s.
Bonifikationsgeschäft  223.
Bowring,  John,  engl.  Volkswirt  384  f.
Braun,  Karl,  Politiker  30.
Bremen  s.  Hamburgs  Stellung.
Bremer  Baumwollbörse  350.
Brennerbahn  437.
Brentano,  Lujo,  Volkswirt  [f.  490s  120.
Breslauer  Wollmarkt,  Der,  und
die  Firma  Eichborn  &amp;amp;  Co.  196
bis  198.
„Brief"  225.
Brocmel,  Reichstagsabgeordneter,  393.
v.  Bruck,  Frh.,  österreichischer  Finanzminister ­
  376,  384.
„Buchbinderkommissionär"  283.
Buchführung,  Begriff  u.  Zweck,
160—161.'
—  Gesetzliche  Bestimmungen  über
B.  161  —163:  Code  de  Commerce
161,  Allgemeines  Deutsches  Handelsgesetzbuch, ­
  Aktiengesetz  von  1884  162,
Handelsgesetzbuch  von  1897  usw.,
Börsen-,Depotgesetz,  Konkursordnung
163.
—  Zur  Geschichte  der  B.  164—165.
Buchgewerbe  un  d  Geistesleben
279—280.
B  u  ch  h  a  n  d  e  (,  Der  deutsche,  in
seinen  verschiedenen  Zweigen,
insbesondere  das  Kommissionsgeschäft ­
  280—283.
Buchhändlermesse,  Frankfurter,  283  f.,
Leipziger,  192  f.,  283  f.
Bücher,  Karl,  Volkswirt  [f.  490]  119.
v.  Bülow,  Graf,  Reichskanzler  290.
Bürgertum,  Deutsches,  in  seiner  Blütezeit ­
  52  f.,  71  f.,  seine  Pflichten  gegen
den  Staat  52  f.
Büsch,  Johann  Georg,  5—6;  Kandelswissenschaft ­
  5,  Zwischen-,  Aktiv-,
Passivhandel,  Kandelskompagnien,
-krisen.  Vereinigte  Staaten  v.  Amerika,
Münz-  und  Bankwesen  6;  292.

Bunsen,  Robert  Wilhelm,  Chemiker  327.
de  Busbeck,  A.  G.,  Naturforscher  92.
Bute,  Lord,  367.
Caesar  65.
Caesarius  von  .Feisterbach  71.
Calw  81.
Caniphausen,  preußischer  Finanzminister,
435.
v.  Caprivi,  Graf,  Reichskanzler  393  f.
„Captain8  of  Industry“,  The,
in  Amerika  465—467.
Carlyle,  Thomas,  englischer  Geschichtschreiber ­
  466.
Cartwright,  Edmund,  Erfinder  der  Webmaschine ­
  342.
Chamber  of  Commerce  und
Board  of  Trade  in  Amerika
478—479.
v.  Chaptal,  Graf,  französischer  Minister
368  f.
Charakterbildung  124,  129.
Charta  mercaforia  75.
Chauvinismus  343.
Check,  roter,  weißer  274.
Chemische  Industrie,  Die,  326—328.
Chevalier,  Michel,  französischer  Volkswirt
168,  457.
Child,  Zosiah,  englischer  Volkswirt  6,  167.
China,  Fremdhandel  in,  142  f.
Clearinghouses,  Waren-,  225.
v.  Clive,  Baron,  Gouverneur  von  Ostindien ­
  6.
Cobden,  Richard,  englischer  Volkswirt  17.
Code  de  Commerce  161  f.
Cohn,  Gustav,  Volkswirt  ss.  490]  120  f.
Colbert,  Jean  Baptiste,  französischer
Staatsmann  6.
Concurrence  deloyale  175.
Corners  119.
Cotta,  IohannFriedrich,  7—9;  431.
Courtage  216.
Credit  mobilier  250.
Cursus  publicus,  römischer,  415,418.
Curtius,  Ernst,  Altertumsforscher  63.
Dahlmann,  Friedrich  Christoph,  Geschichtschreiber ­
  383.
Delbrück,  Geh.  Kommerzienrat,  Präsident ­
  des  Deutschen  Kandelstages
488.
        <pb n="511" />
        500

Register.

Demokraten  in  Amerika  486.
Deport,  -gcschäft  224.
Depositenmißbrauch  96.
Depositum  irreguläre  256.
Depotgesetz,  Deutsches,  von  1896  i  63,230.
Desimoni,  Cornelia,  164.
Detailhandel  43f.;  stauch  Großbetriebe
u.  Notlage.
Detailrcisen  185  f.
Deutsch-Amerikanische  Petroleum-Aktiengesellschaft ­
  350  f.
Deutsche  Frage  386.
Fortschrittspartei  387.
Deutscher  Außenhandel  356.
Bund,  volkswirtschaftliche  Zustände,
308  f.
Handels-  und  Gcwerbeverein  12  f.,
379.
Deutschland  als  Gläubigerstaat  357.
Differenzgeschäfte  222  f.
Dio  Cassius,  griechischer  Geschichtschreiber,
65.
Diodor,  griechischer  Geschichtschreiber,  64.
Diskont,  -geschäft  256.
Dividende  219  f.
Döll,  Louis,  Maler  9.
Donders,  Franz  Kornelius,  Pphthalmologc
  339.
Dont  (Reugeld)  227.
Doppelwährung  233,  internationale  238.
Dortmund-Ems-Kanal  442,  444.
Dreißigjähriger  Krieg  77.
Dunckcr,  Prediger  in  Rathenow,  338.
Duns  Scotus,  Scholastiker,  70.
Durchschnittspreise  156  f.
Eduard  l.,  II.,  III.  von  England  75.
Effekten-  (Fonds-)börsen  217  f.,  -geschäste
258  f„  -Handel  43.
Effeküv-  und  Spekulations-  (Termin-)  geschäst
  212  f.,  222  f.,  348  f.
Ehrenbcrg,  Richard,  Volkswirt  ss.  490s
119,  212.
Ehrengericht  228.
Eichborn  &amp;amp;  Eo.,  Bank-  und  Warenkommissionsgeschäst
  in  Breslau,  s.
Breslauer  Wollmarkt.
Eichhorn,  preußischer  Staatsmann,  385.
Einfuhrhandel  44.
Einigungsämter,  Kaufmannsgerichte  als,
142.

Einzelunternehmer  105.
Eisenbahn,  Die  sibirische,  439  bis
441.
Eisenbahnen,  Verwaltung  und
Betrieb  der,  427  429.
—  Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung ­
  der  E.  422—423.
E.  und  Industrie  89.
E.  und  Wasserstraßen  422,  443,
444  f.
ihre  Verstaatlichung  in  Preußen  435.
Eisenbahnfinanzpolitik  428.
Eiscnbahnqemcinschaft,  preußisch-hessische,
436.
Eiscnbahnpolitik,  Die  deutsche,
unter  Fürst  Bismarck  433—435:
Staats-  und  Privateisenbahnsystem
433,  Rcichseiscnbahnamt,  -Projekt
434,  Verstaatlichung  der  Eisenbahnen
in  Preußen  435.
Eisenbahnsystem,  Deutsches,  13  f.,  430  f.
Eisenbahntarifpolitik  427.
Eisenbahntarifunwcsen  i»  Amerika
481—484.
Eisenbahnverfassung,  Der  heutige
Stand  der  deutschen,  435—437.
Eisenbahnwesen,  Das,  in  Amerika
479—481:  Güterverkehr  479,  Personenverkehr, ­
  Billetsystcm  480,  Gepäckbeförderung, ­
  Verschiedenes  481.
Das  E.  in  Deutschland,  seine
Anfänge,  429—433;  Nürnberg-Fürth,
  Leipzig  -  Dresden  (Friedrich
List)  430,  Magdeburg-Leipzig  usw.,
Hannover,  Baden  431,  Württemberg,
Bayern  432,  Sachsen  433;  308  f.
Eisenzölle,  Zur  Geschichte  der,  400
bis  402.
Elbe-Trave-Kanal  442.
Engels,  Friedrich,  Sozialist  168,  362,
364.
England  und  die  Hanse  73—75.
Englands  Außenhandel  367  f.,  378.
Ernst  II.  von  Koburg-Gotha  387.
Erwerbs-  und  Wirtschaftsgenoffenschasteu
88.
Etzel,  Kurt,  Ingenieur  432.
Eusebius,  Kirchenvater,  65.
Exportindustrie,  -Politik  356  f.,  359  f.,
361  f.
        <pb n="512" />
        Register.

50!

Fabrik,  Die,  315  318:  Organisation
der  industriellen  Großproduktion,  ihre
Voraussetzungen:  gesellschaftliche  315,
wirtschaftliche  (Merkantilismus,  Gewerbefreiheit ­
  usw.)  316,  Mittel  zur
Weiterbildung:  Spczialisation,  Kombination ­
  ,  Abtrennung  der  kaufmännischen ­
  Funktion,  brtliche  Zusammenfassung, ­
  Kartelle,  Trusts  317,
Bedeutung  für  gesellschaftliche  und
wirtschaftliche  Organisation  318.
F.  und  Pandwerk  85  f.
fair  trade  374.
Fernsprechwesen  s.  Post-  und  Verkehrswesen. ­

Feuerzeichen  404.
Fichte,  Johann  Gvttlieb,  Philosoph  168,
Filialgeschäste  188.  [360.
Finanzierung  industrieller  Unternehmungen ­
  250,  259.
Finanzzöllc  392.
Finowkanal  441.
Firmcnverschleierung  173.
Fischer,  Gustav,  Volkswirt  382.
—,  oldenburgischcr  Präsident,  10.
Fondaco  dei  Tedeschi  in  Venedig  1,
68,  72.
Fondsbörse  21/  f.
Die  volkswirtschaftliche  Bedeutung ­
  der  F.  208  212:  Begriff
der  F.  208,  Ausgaben,  Voraussetzungen: ­
  Terminhandel  209,  Leichtigkeit ­
  der  Umsätze  210,  spekulativer
Charakter  211.
Fortbildungsschulen,  kausniännische,
288.
-  Warum  sollen  wir  obligatorische
—  errichten?  296—299.
Fortschrittspartei,  Deutsche,  387.
Fourier,  Charles,  französischer  Sozialist
168,  456.
„Frage,  Deutsche",  386.
—  soziale  247,  im  Pandel  104,  136,  299.
Francis,  John,  englischer  Volkstvirt  93.
—,  Philipp,  englischer  Staatsmann  6.
Franck,  Sebastian,  Chronist  131.
Franckc,  Oberbürgermeister  von  Magdeburg, ­
  431.
Frankfurter  Buchhändlcrkommissionsgeschäft
  280  f.,  -messen  283  f..  Messe
192,  193  f.,  Patrizierfamilien  195.

v.  Fraunhofer,  Joseph,  Physiker  338.
Freihandel  und  Schutzzoll  14,  29,
386,  388,  389  f.
—  im  Lichte  d.  Geschichte  369—371.
Freihandelslehre,  Zur  Begründung ­
  der,  366—369.
Freiheit,  akademische,  294,  wirtschaftliche,
21,  167.
Freizügigkeit  309.
Fremdhandel  58  f.,  in  China  142  f.
Frentzel,  Adolf,  Geh.  Kommerzienrat,
Präsident  des  Deutschen  Pandelstages ­
  [s.  491]  488.
Friedrich  der  Große  386.
Friedrich  Wilhelm  I.  386,  III.  385  f.
v.  Friesen,  sächsischer  Ministerpräsident,
434.
Froissard,  Pierre  de,  französischer  Chronist ­
  73.
Fürsorgepsticht  des  Prinzipals  137.
Fürth  334.
Fugger,  Jakob,  1—3.
—,  Anton,  3,  sonstige  Mitglieder  der
Familie  1  f.,  193  f.
als  Bezeichnung  für  Geldaristokratie  2.
„Fuggerei"  2.
Fust,  Johann,  Buchdrucker  283.
Gamp,  Reichstagsabgcordneter,  231.
Gauß,  K.  F.,  Mathematiker  410.
Gecring,  Tr.,  schweizer  Volkswirt  130.
Gehaltsanspruch  des  Pandlnngsgehilfen
während  Krankheit  137.
Geistesleben  s.  Buchgewerbe.
Geld,  Das,  231—232:  Begriff  231,
allgemeines  Tausch-  und  Amlaufsmittel, ­
  allgemeines  Wert-  und  Preismaß, ­
  gesetzliches  Zahlungsmittel
(Währung)  232,  4,  190;  s.  auch
Markt.
„Geld"  225.
Geld-  und  Bankwesen,  Das
deutsche,  vor  der  Reichsgründung ­
  265—267;  309.
—  Die  Verdienste  des  Reichsbankpräsidenten ­
  Dr.  Richard
Koch  um  dasselbe  276—277.
Geld  und  Ware  103,  155.
Geldgeschäfte  255.
Geldwirtschaft  38.
Gelegenheitsgescllschaft  105.
        <pb n="513" />
        502

Register.

Geleite,  totes,  407.
Generaltarif  373.
Genossenschaften,  Die,  112—113 :
Begriff,  Bedeutung,  Grenze  für  Entwickelung ­
  112,  Grundgedanke,  Arten
113;  20,  29,  182.
Gensel,  Julius,  Volkswirt  ss.  491]  134.
—,  Walter,  Kunstgelehrter  152.
Genua  67  f.,  194  f.,  252  f.
Geschäft,  Das,  146  -148:  Begriff
und  Wese»,  Leitung,  Kosten,  selbstständiger ­
  Charakter,  Personal  146,
Prokurist,  geschäftliche  Erfahrung,
Geschäftsbeziehungen,  Agenten  147,
Makler,  Behandlung  und  Ausführung
  des  Geschäfts  148.
Geschäfts-  und  Betriebsgeheimnisse,  Verrat ­
  von  G.u,  174.
Geschäftsgebaren,  unlauteres,  50.
Geschäftsgewinn,  seine  Löhe  und  Verwendung, ­
  51,  bei  den  Phöniziern  64.
Geschlechtsaristokratie,  städtische,  in
Deutschland  78.
„Geschlossener  Landelsstaat"  360.
Gesellschaften,  Aktien-,  105  f.,  106  f.,
219  f.,  250  f.,  325  f.,  Gclegenheits-,
Kommandit-  105,  mit  beschränkter
Lüftung  107,  offene  Landels-  105,
regulierte  106,  stille  105.
Getrcidehandel,  Der,  seine  Organisation ­
  in  Amerika  474—478:
Merkmale  des  europäischen  G.s  Kollitransport ­
  und  Nichtfungibilität474  f.,
des  amerikanischen  Transport  und
Lagerung  in  loser  Schüttung  und
Fungibilität  475  s.,  Arbeitsteilung
und  Konzentration  476  f.
Getreidezöllc  14,  393  f.
Gewerbefreiheit  21,  29,  114,  316,  377,
Eewerbegerichte  139  s.  [410.
Gewerbepolitik  im  Mittelalter  340  f.,
preußische  377,  410.
Gewerkt  (Bergbau)  219.
Giroverkehr,  Der,  der  Reichsbank
274—276.
Glasträgerkompagnien  337.
Goethe  16,  153  f.,  293,  344  f.
Gold,  Wcrtverhältnis  zwischen  und
Silber,  233,  238.
Goldberger,  Ludwig  Mar,  Volkswirt
ss.  491]  462.

]  Goldproduktion,  Die,  am  Ende
des  19.  Jahrhunderts  240—243.
Goldwährung  235,  239.
Gould,  Jay,  amerikanischer  Börsenspekulant ­
  470  f.
Grübe,  Chemiker,  327.
Oresler  Vrituin  42,  374.
Griechen  65—66.
Großbetriebe  im  Kleinhandel  177
bis  179;  125,  299.
industrielle  248,  312,  315  s.,  320  f.,
462.
Großhandel  43,  seine  effektive  ».  spekulative
Funktion  212  f.
!  Großunternehmertum,  industrielles,  311  f.
Grote,  L.,  Volkswirt  234.
Gründergewinn  469.
Gründerzeit,  Die,  der  1850  er  Jahre
in  ihrer  Bedeutung  für  die  Entfaltung
kapitalistischen  Wesens  in  Deutschland
249—251.
Gründungsgeschäftc  258  f.
Güterverkehr  auf  Eisenbahnen  u.  Wasserstraßen ­
  443;  s.  auch  Eisenbahn  -  u.
Verkehrswesen.
Gymnasialbildung  6.
Hadrian  405.
!  Lamburg  75,  217  s.,  347  f.
Lamburg-Amcrika-Linic,  Die,  und
der  Norddeutsche  Lloyd  451  bis
454.
.Hamburgs  und  Bremens  Stellung
auf  dem  Weltmärkte  349-  351:
Rübenzucker,  Kohlen,  Kaffee,  Kolonialwaren ­
  349,  Baumwolle  (Bremer-Baumwollbörse),
  Petroleum  (Deutsch-Amerikanische
  Petroleum-Aktiengesellschaft) ­
  350,  Tabak,  Reis,  Nutzhölzer
351.
Lamilton,  Alexander,  amerikanischer
Staatsmann  368  f.
.Handel,  Bedeutung  für  die  Volkswirtschaft, ­
  45—46.
—  Begriff  und  Arten  42—45:
L.  Güteraustausch?,  handelsgcwcrbliche
  Arbeit  42,  Waren-,  Immobilien-, ­
  Effekten-,  Groß-,  Detail-,
Klein-L.  43,  Löker-,  Trödel-,  Binnen-,
auswärtiger  L.,  Ausfuhr-,  Einfuhr-,
Zwischen-,  Welt-,  Passiv-,  Aktiv-,
        <pb n="514" />
        Register.

503

seßhafter  Ä.,  Mander-,  Lauster-L.,
Arbeitsteilung,  L-  u.  Transportgewerbe, ­
  Karawanen-L.  44,  Reederei,
Speditions-,  Kommissions-,  Maklergeschäft ­
  45.
Landel,  Arbeitsteilung  im,  44  f.,  60  f.,
125,  128,  299.
Ausartungen  im  L.  5,  48  f.,  l  10.
Ausschaltung  57,  62,  125.
Bevormundung  55.
—  Bewertung  4,  48  f.,  58,  61  s.,  66,
70  f.,  104,  125,  299.
Deutscher  L.  in  seiner  Blütezeit  52  f.,
71  f.
L.  nach  sozialistischer  Anschauung ­
  48—49;  62,
L.  u.  Kirche  70  f.
L.  und  Landwirtschaft  55  56.
L.  und  Moral  50—51.
L.  u.  Produktion  46  f.,  104.
Ideen  über  die  Entstehung  und
Entwickelung  des  L.s  58—62:
L.  ohne  Ländler,  L.  im  engeren  ^
Sinne,  ältere  L.svölker,  Fremd-L.
58,  Organisation,  aristokratisch-monopolistischer ­
  Charakter,  Entstehung
eines  selbständigen  L.sstandes  59,
der  Märkte  (Städte),  Arbeitsteilung,
Aufkommen  eines  besonderen  Bankuild
  Transportgewerbes  usw.  60,  L.
Organisator  der  modernen  Volks-  u.
Weltwirtschaft,  soziale  Stellung  u.
Gliederung  des  L.sstandes  61  f.
Ist  der  L.  produktiv?  46—47;
104.
Konzentration  im  L.  57,  277  f.,  476  f.
Nationale  und  soziale  Pflichten
51—55.
—  Spezialisierung  im  L.  61.
Staatliche  Maßnahmen  für  L.  57.
Straßburger  L.  am  Anfange  des
19.  Jahrhunderts  82—-85:  internationaler ­
  L.  82,  Landesprodukten-L.
84.
—  stummer  L.  58.
Landelsakademic,  Lainburgische,  5,  293.
Landelsaristokratie  61  f.,  69  f.,  312.
Landelsbetrieb  einst  u.  jetzt  126.
Landelsbetriebslehre  345.
Landelsbilanz,  aktive,  passive  397,  deutsche
356  f.,  günstige,  ungünstige  397  f.

Landclsbücher  150,  161s.,  253  f.
Landclseifersucht,Politikder,  361s.,  369  f.
Landclsfachschulen  288.
Landelsgesellschaften  105  f.
Landclsgesetzbuch,  Allgemeines  Deutsches,
135,  162,  308,  Deutsches  von  1897
135  s.,  163.
.Handelshochschulen  56,  289.
—  Wesen  und  Aufgaben  der  L.
289—293.
Wie  studiert  man  an  der  L.?
293  296:  Studienplan,  Vorlesungen ­
  293,  häusliche  Arbeit  294,
Llbungen,  Exkursionen,  Lektüre,  Ferien
295  f.
Landelskammer,  Die  erste,  in
Europa  301—303.
—  L.n  in  Preußen,  Organisation
der,  303—307:  Begriff,  Aufgabe,
Errichtung,  Zugehörigkeit  303,  Wahlrecht, ­
  Beitragspflicht,  Mitgliedschaft,
Wahlsystem,  -verfahren,  Zuwahl,
Geschäftsführung  usw.  304,  Aufsicht,
Kritik  des  Landelskammergesetzes  von
1897  305  f.
Landelskompagnien  5,  6.
Landelskrisen.  Die  volkswirtschaftliche ­
  Bedeutung  der,  91—92;  6.
Landelskrisis,  Die,  von  1857  94—97.
Landelsmarken,Die,  bei  den  Lansen
149—151,  Begriff,  Fabrikations-M.,
M.-Recht  149,  Privat-,  Sozietäts-,
Laus-M.  150  f.
Landclsplähe,  wichtigere*):  Alexandrien
68,  73,  Athen  66,  Augsburg  1,  281,
Berlin  212,  214,  217  f.,  281,  349,
Bremen  217,  Breslau  212,  Budapest ­
  281,  Chikago  212,  214,  Danzig
212,  Essen  217,  Frankfurt  a.  M.  218,
Irbit  202,  Kairo  67,  Kassel  85  f.,
410  f.,  Königsberg  212,  Konstantinopel ­
  66  f.,  72,  Korinth  66,  Leipzig
192  f.,  217,  Magdeburg  100f.,  217,
g  349,  München,  Prag  281,  Rom  66,
Stettin  212,  Stuttgart  281,  Wien
97  f.,  281,  Zürich  281;  s.  auch  51,
93,  193  f.,  408  f.,  447,  451  f.
Landelspolitik,  absolutistische  79,  englische
73  f.,  360,  378  f.,  hanseatische  76,
*)  soweit  sie  nicht  besonders  aufgeführt  sind.
        <pb n="515" />
        504

Register.

hansische  73  f.,  des  Deutschen  Bundes
87,  monopolistische  5,  6,  65,  73,  79,
117,  316,  341  f.,  361  f.,  österreichische
376,  384,  389,  phönizische  65,
preußische  377,  400,  städtische  im
Mittelalter  73,  venetianifche  73  f.
Handelspolitik,  Deutsche,  am  Anfange ­
  des  19.  Jahrhunderts  376
bis  379:  Binnenzölle  376,  Verbrauchssteuern, ­
  preußische  handelsu.
  Gewerbepolitik  377,  Kontinentalsperre, ­
  Englands  Außenhandel  378,
allgemeiner  Rückgang  des  deutschen
Handels  379.
Handelsrealschulen  288.
„Handelsstaat,  Geschlossener",  360.
Landelsstand,  Entstehung,  59  f.
—  soziale  Stellung  und  Gliederung  61  f.
—  h.  und  Adel  69  f.
£&amp;gt;.  u.  öffentliches  Leben  53  f.,  56,290.
handclstag,  Der  Deutsche,  307  bis
308,  488:  Vollversammlungen,  Ausschuß, ­
  Kommissionen,  Zentralstelle  für
preußische  Handelskammern,  Zeitschrift
„Handel  und  Gewerbe",  Präsidenten
[f.  auch  310],  Generalsekretäre  488.
—  Die  Begründung  des  Deutschen
h.s  308  310.
handelsuntcrnehmung,  Die,  102
bis  104:  Kapital  (umlaufendes  und
stehendes),  Arbeit  102,  Geld  und
Ware,  Arbeitskräfte  (Arbeiter  und
Handlungsgehilfen)  103,  soziale  Frage
im  Sb.,  Sb.  und  Produktion  104.
—  Die  Formen  der  h.  &amp;gt;05  106:
Einzelunternehmer,  .Handelsgesellschaften ­
  (Gelegenhcits-G.,  stille  G.,
offene  handels-G.,  Kommandit-G.,
Aktien-G.)  105,  regulierte  G.en  106.
Handelsvertretungen,  Wesen  und
Wert  der  amtlichen,  300—301;
s.  arich  Zeit-  und  Streitfragen.
Handelsvertrag,  Der  deutsch-französische, ­
  387—388.
Der  deutsch-russische  h.  (1894)
396—397.
Handelsverträge  371—373:  Begriff,
Inhalt  371,  kurz-,  langfristige,  ewige
h.,Mcistbcgttnstigungs-,Tarifverträge
372,  General-,  Vertrags-(Konventional-)Tarif
  373.

Handelsverträge,  Die  Begründung
der  —  von  1891  durch  die  Regie
rung,  393—395.
Handelswissenschaft  5.
Handels-  u.  Gewerbevcrei»,  Deutscher,
12  f.,  379.
Handels-  u.  Zollgesctz,  Preußisches,  von
1818  381  f.,  400  f.
Handlungsgehilfe  103  f.
—  Der  deutsche  H.  in  der  Vergangenheit ­
  130--  132:  Begriff,
Dienstvertrag,  An-  und  Aufnahme
als  Lehrling,  Dauer  der  Lehrzeit,
Ausbildung  130,  Pflichten  des  h.n
131,  soziale  Stellung,  „Lieger",  Prokuristen ­
  usw.  132.
Handlungslehrling,  Sitten  tafeln
für  den,  121—124.
handlungsreiscnde.  Der  deutsche,
im  19.  Jahrhundert  &amp;gt;33  135.
Hanno,  karthagischer  Feldherr,  65.
Hanse  52f.,  71  f.;  s.  auch  Handelsmarken. ­

—  Die  Bedeutung  der  h.  75  77.
—  England  und  die  h.  73  75.
Hansemann,  David,  als  Politiker
18—19;  309  f.,  383.
v.  Hardenberg,  Fürst,  preußischer  Staatsmann ­
  420.
hargreaves,  I.,  Erfinder  einer  Spinnmaschine ­
  342.
harkort,  Fritz,  Industrieller  18,  429  f.,
447.
Äarleni  93.
v.  Hase,  Oskar,  Buchhändler  283.
v.  Häßler,  Industrieller,  31.
hauchccorne.  Geh.  Oberbergrat,  242.
Hausierhandel  59,  64,  183  f.,  337;  s.  auch
Wanderhandcl.
Havre  347  f.,  349  f.
Hecker,  Johann  Julius,  Schulmann  287.
Heerstraßen  407.
Heine,  Heinrich,  7.
Heinrich  III.  von  England  74.
helfferich,  Karl,  Volkswirt  [f.  491]  239.
helmholh,  Hermann,  Physiker  339.
henot,  Jakob,  Postmeister  in  Köln  418.
henschel  &amp;amp;  Sohn,  Maschinenfabrik  in
Kassel,  85.
Hergenhahn,  Jurist,  107.
hirber,  Reichstagsabgeordneter,  139.
        <pb n="516" />
        Register.

505

55iU,  Rowland,  englischer  Generalpostmeister
  17.
sinkende  Währung  234.
Kitze,  Reichstagsabgeordneter,  139.
Kose,  Deutsche,  in  ihrer  Blütezeit  77  f.
Kökcrhandcl  44.
v.  Kofmann,  Wilhelm,  Chemiker  227.
Kohenlohc,  Fürst  zu,  bayerischer  Ministerpräsident ­
  436.
Kumanismus,  kosmopolitischer,  nationaler
343.
—  Ä.  und  Buchhandel  284.
v.  Kumboldt,  Alexander,  Naturforscher
293.
Kume,  David,  englischer  Geschichtschreiber
und  Philosoph  362,  364.
Idealismus  344.
Immobilienhandel  43.
Individualprinzip  in  Gesetzgebung  135.
Industrialisierung  der  Rohstoffstaate»,
  Über  die  Bedeutung
einer  -  für  die  Exportindustrie  Englands, ­
  Deutschlands  usw.,  361  366.
Industrie,  Die  Entwickelung  der
deutschen  —  in  d.  zweiten  Kälfte
des  19.  Jahrhunderts,  89  91.
—  Süddeutsche  I.  im  Zeitalter  des
Merkantilismus  80  82:  Mannheim ­
  80,  Pforzheim,  Calw  (Zeugkompagnie) ­
  81,  Parallele  zwischen
Pfalz  und  Württemberg  82.
—  3.  und  Eisenbahnen  89.
—  I.  und  Kandel  in  Deutschland
vor  70  Jahren  85—88:  Fabrik  und
Kandwerk  85,  Zunftzwang,  Kleinhandel, ­
  Reklame  86,  Ausstellungen,
Währung,  Kandelspolitik  87,  Spekulation, ­
  Staatslotterie,  öffentliche  Sparkassen, ­
  Erwerbs-  und  Wirtschaftsgcnossenschaften
  88.
I.  und  Landwirtschaft  358.
Industrielles  Großunternehmertum  248,
311  f.  (Krupp,  Stumm,  Keyl,  Siegle,
Borster,  Boß,  Siemens  312).
Industriestaat  s.  Übergang.
—  Die  Gefahren  des  I.cs  358-360.
Industriestädte*)  s.  den  ganzen  Dritten  Teil
311  ff.
*)  soweit  sie  nicht  besonders  aufgeführt  sind.

Industriezweige,  Die  örtliche  Berteilnng
  der  einzelnen,  320—  322:
Kohlen-  und  Eifenbcrgwerke  320,
Eisenvcrarbeitung,  Tertil-3.  321,
chemischeI.,Znckerfabrikation,Branntweinbrenncrci,Stärkefabrikation,Bier-

  usw.,  Bekleidungs-,  Metall-I.,
  Klavier-,  Möbelfabrikation,  polygraphische ­
  Gewerbe,  Porzellansabrikation,
  Buchdruckerei,  Pianobau,
Leder-,  Lederwaren-I.,  Feinmechanik,
Optik,  Zucker-,  Schokoladewarcnfabrikation
  322.
Interessen,  wirtschaftliche,  300  f.
Italiener  67  68;  72,  74.
Jahr  1848,  Das,  handelspolitisch  386
bis  387.
Jahrmärkte  191  f.
Iannet,  Claudio,  französischer  Volkswirt
120  f.
Ienckc,  Geh.  Fiuanzrat,  30—31;  23.
Jonas,  Prophet,  63.
Ka  ffeeinärkte.  Die  europäischen,
346  349:  K.  länder  346,  K.  Märkte,
Auktionen,  Verkaufsbedingungen  347,
Tcrminmärkte  348  f.
Kanal  Rhein-Kannover.  Der,  seine
volkswirtschaftliche  Bedeutung
444—446.
Kanalsystem,  Deutsches,  14.
Kapital  im  Kandel  102  f.
—,  mobiles,  208  f.
Kapitalismus  62,  313;  s.  auch  Gründerzeit. ­

—  Licht-  und  Schattenseiten  des
K.  245—248.
Kapitalistische  Rationalistik  164  f.
Karawanenhandel  44.
Karl  Ludwig  von  der  Pfalz  80.
Karpfanger,  Hamburger  Konvoiführer,  76.
v.  Kardorff,  Reichstagsabgcordneter,  393.
Kartelle,  Die,  113—117:  Zweck,Arten,
Entstehung  114,  sozialistischer  Zug,
Voraussetzungen  115,  K.  und  Schutzzölle, ­
  gesetzliche  Regelung  116,  monopolistische ­
  Preispolitik,  K.  und  Zünfte
117  ss.  auch  119];  317.
—  Zur  Geschichte  der  K.  119—121.
Kaufmann,  Der  deutsche,  im  Ausgange ­
  des  Mittelalters  69—73.
        <pb n="517" />
        506

Register.

Kaufmann,  Der  deutsche,  im  Zeitalter ­
  der  Perücke  77—80.
Kaufmannsgerichte,  Das  Reichsgcsetz
  von  1904  betr.,  139—142:
Entstehung  139,  Inhalt:  K.  als
Sondergerichte  140,  Errichtung,  Zuständigkeit, ­
  Zusammensetzung,  Wahl,
Prozeßverfahren  141,  K.  als  Einigungsämter, ­
  begutachtende  Tätigkeit,
Gemeindevorsteher  142.
Kautsky,  Karl,  Sozialist  62.
„Kipperei  und  Wipperei"  78.
Kirche  und  Lande!  70  f.
Kleiderordnungen  77.
Kleinhandel  43  f.,  86;  s.  auch  Großbetriebe ­
  u.  Notlage.
Kleinschiffahrt  443.
Klippenstraßc,  skironische,  406.
Klostermann,  R.,  Jurist  319.
Koberger,  Antoni,  Nürnberger  Buchdrucker ­
  283.
Koch,  Or.,  Reichsbankpräsident,
seine  Verdienste  um  das  deutsche
Geld-  und  Bankwesen  276—277.
—,  Mitglied  des  Straßburger  Tribunals,
83.  '
Köln  71,  74  s.,  446  f.
Kölner  Postwesen,  Zu  seiner  Geschichte, ­
  418—419.
König,  Albin,  Volkswirt  323.
—,  Vorsitzender  des  Vereins  für  die
Rübenzuckerindustrie  des  Deutschen
Reiches,  32.
Königsstraße»  407.
Kolonien  41  f.,  63.
Komitee,  Kolonialwirtschaftliches,  inBerlin
352  f.
Kommanditgesellschaft  105.
Kommissionär,  Kommissionsgeschäft  (-Handel) ­
  45,  215  f.,  280  s.
Komprador,  Der,  in  China  142
bis  144.
Konfektionsindustrie,  Die,  332—333.
Kongreß  Deutscher  Volkswirte,
Der,  27—30  (seine  Begründer  28f.);
Konjunktur  469.  [308.
Konkurrenz,  Das  Wesen  der  wirtschaftlichen, ­
  165—168.
—  Herabsetzung  der  K.  173.
Konkurrenzklausel  137,  -preise  159  f.
Konktirsordnnng  163.

Konsols  218.
Konsumvereine,  Die,  179—182;  188.
Kontinentalsperre  323,  378.
Kontokorrentgeschäft  256  f.
Kontor  in  Bergen  72.
Konventionaltarif  373.
Konventionen  s.  Kartelle.
Konzentration  im  Lande!  57,  476  f.
Konzentrationsprozeß,  Der,  im
deutschen  Bankgewerbe  (1903),
277—278.
Kosegarten,  Volkswirt,  202.
Kostgeld  224.
Kreditgeschäfte  255  f.,  -wirtschaft  38  f.
Krisen  s.  Landelskrisen.
Krisis,  Die,  im  Magdeburger
Zuckerhandel  (1889)  100—102.
Krüger,  preußischer  Rcgierungsrat,  429.
Krupp,  Alfred,  22—25:  Wohlfahrtseinrichtungen
  23,  handelspolitische
Verdienste  24;  313—315.
—,  Friedrich  Alfred,  25—27:  Entwickelung ­
  der  Gußstahlfabrik,  Wohlfahrtseinrichtungen ­
  26.
Frau  Margarete  26.
219,  312,  321.
Kündigungsfrist  137,  -registraturen,  -zettel
225.
Kultur  und  Volkswirtschaft  35  f.
Kulturvölker  37.
Kunst,  Förderung  der  —  durch  die  Geschäftswelt, ­
  54,  345.
Kurszettel  225.
Kuxe  219.
1-ne8io  enormis  156  f.
Lagerhäuser  257.
Lancashire  367.
Landstraßen  s.  Verkehrswesen.
Landwirtschaft  und  Lande!  55  f.
—  L.  und  Industrie  358.
—  staatliche  Maßnahmen  für  L.  56.
Landwirtschaftliche  Zölle  14,  179  f.,  369,
391,  393  f.
Langen,  Eugen,  Industrieller  31—32.
Laplacc,Mathematiker  und  Astronom,  456.
Lassalle,  Ferdinand,  sozialdemokratischer
Agitator  21,  181.
Lästig,  G.,  Jurist  150.
Lattmann,  Reichstagsabgeordneter,  139.
Laube,  Heinrich,  Schriftsteller  17.
        <pb n="518" />
        Register.

507

Law,  Fitzzerald,  englischer  Diplomat  133.
,  John,  französischer  Finanzmann  97.
Lebensrcgcln  für  den  angehenden
Kaufmann  124  Anm.
Leblancsches  Verfahren  327.
Lehre,  kaufmännische,  126,  130  f.,  239,
472  f.
Lchrlingsivescn,  seine  Regelung,  138.
„Lchrlingszüchterei"  138.
Lehrplan  der  obligatorischen  kaufinännischcn
Fortbildungsschulen  297  f.
v.  Leibniz,  Gottfried  Wilhelm,  Philosoph
77.
Leipziger  Buchhändlcrkommissionsgeschäft
280  f.,  -messen  193,  283  f..  Messe
198  f.
Leiter,  amerikanischer  Börsenspekulant,
213  f.
Leo,  römischer  Kaiser,  119.
de  Lesseps,  Ferdinand,  Schöpfer  des
Suezkanals  456  f.
Lette,  Wilhelm,  Politiker  28.
Lexis,  Wilhelm,  Volkswirt  ss.  492]  242.
Liber  Abbaci  des  Leonardo  Pisano  164.
Liberalismus  54.
Lichtwark,  Alfred,  Kunstgelehrter  346.
Liebermann,  L.,  Chemiker  327.
Liebhaberpreis  156.
v.  Liebig,  Justus,  Chemiker  6,  327.
Licfernngsgcschäft  221.
„Lieger"  132.
List,  Friedrich,  Leben  und  Lehre
12—14:  Handels-  und  Gewerbeverein,
  Zollverein  12,  Eisenbahnsystem, ­
  „Das  nationale  System  der
politischen  Ökonomie",  Wirtschaftsstufen ­
  13,  Freihandel  und  Schutzzoll,
Getrcidezölle,  Kanalsystem  14.
Charakteristik  15—17.
18,  358,  368  f.,  379,  386,  430  f.,
433,  456.
Liquidationskassen,  Waren-,  225,  Magdeburger ­
  102.
Literatur  über  freie  Konkurrenz  167  f.
Liverpool  212,  350  f.,  476.
Lokalbörsen  212.
Lombardgeschäft  257.
London  72,  87,  89,  130  f.,  193,  212,
217,  226,  347  f.,  349,  476.
Lotterien,  Staats-,  88.
Lotz,  Walter,  Volkswirt  |f.  493]  428.

Lübeck  71  f.,  74  f.
Ludwig  I.  von  Bayern  8.
Ludwig  XIV.  80  f.
Lndovici,  K.  G.,  Laudelsschriststcllcr
149,  151.
Luther  4  5:  Lande!,  Preistheorie,
Tagclöhnerarbeit  als  Wertmaßstab,
Geld  4,  Ausartungen  des  Landels,
Monopole  (L.skompagnien),  Luxus,
ausländischer  Lande!  5;  21,  284.
Luzzatti,  Luigi,  italienischer  Volkswirt  21.
Luxus  5,  77.
Maaßen,  preußischer  Finanzminister,  385.
Made  in  Germany  133.
Männer  des  Zcntralverbandes
Deutscher  Industrieller  30—32:
Icnckc,  Geh.Finanzrat,30;  Langen,
Eugen,  Industrieller  31.
Magdeburg  s.  Krisis,  Liquidationskasse
u.  Regulierungsbürea».
Mainz  415.
Makler,  -geschäft  45,  148,  216.
Mannheim  80,  212,  217,  415
Manzoni,  italienischer  Landelsschriftstellcr,
161.
Marggraf,  A.  S.,  Chemiker  328.
Marken  s.  Landelsmarken.
Marken-  und  Musterschutz  309.
Markt  und  Geld  bei  den  Naturvölkern ­
  189  191.
Marktpreis  156.
Marktschiffahrt  zwischen  Mainz  und
Frankfurt  a.  M.  413.
Märkte,  ihre  Entstehung  60.
M.  und  Messen  im  Mittelalter ­
  und  in  der  neueren  Zeit
191  —  193.
Marpergcr,  Paul  Jakob,  Landelsschriststeller
  5  s.,  80.
v.  Marschatt,  Frh.,  Staatssekretär  des
Auswärtige»  Amtes  393  f.
Marseille  301  f.,  347  f.
Martinverfahren  90.
Marx,  Karl,  Sozialist  104,  207.
Maß-  und  Gewichtswescn  im  Deutschen
Bunde  309.
Maßnahmen,  staatliche,  für  Landwirtschaft
56.
Mathy,  Karl,  badischer  Staatsmann  28  f.
Maybach,  preuß.  Eisenbahnminister,  435.
        <pb n="519" />
        508

Register.

v.  Mayr,  Georg,  Volkswirt  368.
Meer  als  Wcltstraße  456.
Mehemet  Ali,  Vizckönig  von  Ägypten,
457.
Mcliorationsgeschäst  223.
l^ercksnäise  Ad;  (Bill),  englische,  von
1885  90,  113.
Merkantilismus  79,  80  f.,  316,  341  f.,
361  f.
Merz,  Optiker,  339.
Messen  s.  Märkte.
Die  Frankfurter  M.  im  16.  und
17.  Jahrhundert  193  —  195:
Warenhandel  194,  Meßwährung,
-skontro,  Börscnversammlungen,  Kapitalmarkt ­
  195;  5,  73.
Die  M.  von  Nischni  Nowgorod
einst  und  jetzt  201—205.
Genueser  194  f.,  Leipziger  s.  Mustcrlagerverkehr.

Mettcrhausen,  Wilhelm,  Volkswirt  86.
Metzgerposten  418.
Mexiko,  Der  Silberbergbau  in,
243—245.
Mill,  James,  englischer  Volkswirt  366.
-,  John  Stuart,  englischer  Volkswirt
137,  168,  366,  369.
Mittelstand  52,  -spolitik  136.
v.  Mittnacht,  württembergischer  Ministerpräsident, ­
  434.
Moderner  Staat  53.
Modernes  Bankwesen  250  f.
Monopolistische  Handels-  und  Preispolitik ­
  5,  6,  65,  73,  79,  117,  316,
341  f.,  361  f.
Monopolpreise  159  f.
Mont  Cenis-Tunnel  437.
Moral  und  Kandel  50  f.
Morgan,  Pierpont,  amerikanischer  Industrieller ­
  57,  466.
v.  Motz,  preußischer  Finanzminister,  385,
429.
Münz-  und  Bankwesen  6.
Musterlagerverkehr,  Der,  der  Leipziger ­
  Messen  198—201.
Nachfrage  und  Angebot  157  f.,  211,
212  f.,  216.
Nachrichtenverkehr  s.  Verkehrswesen.
Napoleon  I.  323,  378,  Boutea  Imperiales ­
  N.s  I.  407.

Napoleon  HI.  396.
Napoleon,  Prinz  23.
Nationalerziehung  s.  Weltwirtschaft.
Nationalgcfühl  52.
Nationalverein,  Deutscher,  308,  387.
Nationalvermögen,  preußisches,  312.
Naturalwirtschaft  37  f.
Naturvölker  37;  s.  auch  Markt  u.  Verkehrswesen. ­

Rebenius,  Friedrich,  badischer  Minister
Nero  405.  [432.
New  York  212  f.,  226,  348.
Niederlassungsfreiheit  309.
Nischni  Nowgorod  72,  74,  192;  s.  auch
Messen.
Nochgeschäft  223  f.
Norddeutscher  Lloyd  s.  K  a  m  b  u  r  g  -
Amerika-Linie.
Nords  st  scekanal  (Kaiser  -  Wilhelm  -
Kanal)  442.
Zur  Eröffnung  des  N.s.  455.
Noblesse  obüge  53.
Not,  soziale,  s.  Weltwirtschaft.
Notierung,  Die.  der  Börsenkurse
225—226.
Notlage,  Gibt  es  eine  des  Kleinhandels? ­
  186—189.
Nürnberg  72,  281,  334.
Obligationen  219.
Oder-Spree-Kanal  442.
Offene  Kandelsgesellschaft  105.
Öffentliches  Leben  u.  Kandelsstand  53  f.,
56,  290  f.
Öffentlichkeit  und  Aktiengesellschaft  111.
Forderung  der  Volkswirtschaftspolitik
96.
Oetker,  Friedrich,  Politiker  411.
Oldenberg,  Karl,  Volkswirt  ss.  493s
362,  364.
Optionen  223.
Optische  Industrie,  Die,  338—340.
Organisator,  Kandel  als  —  der  modernen
Volks-  u.  Weltwirtschaft,  61.
vanOß,  englischer  Eiscnbahnpolitiker,  483.
Otto,  Ingenieur,  31.
Pacciolo,  Luca,  italienischer  Kandelsschriftsteller ­
  161,  164,  254.
Palmerston,  Lord,  englischer  Staatsmann
457.
        <pb n="520" />
        Register.

509

Panamerika  373  s.
„Papier"  226.
Papiergeld,  Gesetz  von  1870  über  Aus-  !
gäbe  von,  266.
Parallelwährung  234.
Paris  193,  217,  226,  324.
Parteien,  politische,  in  Amerika  486.
Passivgeschäftc  255  f.,  -Handel  6,  44.
Pakentgesetzgebung,  Mein  Anteil
an  der  Deutschen,  318—320:
P.schütz  Voraussetzung  der  industriellen ­
  Entwickelung  318,  preußische  Gesetzgebung, ­
  Freihandelspartei,  Grundzüge ­
  eines  P.gesetzes,  P.schutzverein,
-gesehentwurf319,  Reichsp.gcsetz  320.
Patrizicrfamilien,  Frankfurter,  195.
Pedler  44.
Peel,  Robert,  englischer  Staatsmann  14.
v.  Peez,  Alexander,  Volkswirt  ss.  493s
Personal,  Geschäfts-,  146  s.  [90.
Personenverkehr  s.  Eisenbahn-  u.  Verkehrswesen. ­

Petroleum  -  Aktiengesellschaft,  Deutsch  -
Amerikanische,  350  f.
Petrus  de  Abaldis,  italienischer  Jurist,  149.
Petzval,  Optiker,  335.
Pflichten,  Nationale  und  soziale,
des  Handels  51  55.
Pforzheim  81.
Philadelphia  320.
Phönizier,  Die,  63  65:  Tyrus,  Sidon,
  Kolonien  63,  Flotte,  toausierhandel,
  Geschäftsgewinn  64,  monopolistische ­
  Handelspolitik  65.
„Phönizischc  Lügen"  65.
Pisa  67.
Pisano,  Leonardo,  164.
Pitt,  William,  englischer  Staatsmann  65.
Politik  der  Kandelseifersucht  361  f.,  369  f.
Pools  in  Amerika  483  f.
Post,  Die  Preußische,  in  der  Rapolconischen
  Zeit  420.
s.  Rcichspost.
Post-,  Fernsprech-  u.  Tclegraphenwcscn.
  Das,  in  Amerika  484—485.
Postregal,  -zwang  419.
Postwesen,  Zur  Geschichte  des  Köl-  .
ner  P.s.,  418—419.
brandenburg-preußisches  419,  Thuen
und  Taxissches  308,  418  f.;  s.  auch
Verkehrswesen.

Prägerecht  der  Reichsbank  270.
Prämiengeschäfte  223  f.
Preis,  Der,  155—157;  Begriff,  Geld
u.  Ware,  Äöhc  155,  Durchschnitts-,
Markt-,  Liebhaber-P.,  Lue8io  enormi8
  156.
Arten  (Konkurrenz-,  Monopol-,
Spezial-,  Verbandspreise)  159  f.
Die  angebliche  Bestimmung  der
P.e  durch  das  Verhältnis  von
Angebot  und  Nachfrage.  157
bis  160.
Preisbildung  4,  71,  157  f.,  212  f.
Preispolitik,  monopolistische,  65,  73,  79,
117,  316,  341  f.
Preisrückgang,  besonders  v.  Silber,  235  f.
Preßfreiheit  7.
Preußisch-Hessische  Eiscnbabngemeinschaft
436.
Prioritäten  220.
Privatnotcnbanken  272.
Produkten-(Waren-)börsen  212  f.,  217.
Produktion  Selbstzweck?  35.
Produktionsländer  von  Gold  240  f.,
Kaffee  346  f.,  Zucker  328  f.
Produktionsstatistik  des  Bergbaues  312,
321,  der  chemischen  Industrie  326.
Produktivität  des  Kandels  46  f.,  104.
Prokop,  griechischer  Geschichtschreiber,
415.
Prokurist  132,  147.
Prolongationsgcschäftc  224.
Prost,  I.  B.,  Straßburger  Kandelsherr  83.
Proudhon,  Pierre  Joseph,  französischer
Sozialist  120,  168.
Quautitätsverschleicrung  172.
Raab,  Reichstagsabgeordneter,  139.
Rathenower  Brillen  339.
Ratioualistik,  kapitalistische  164  f.
Ratzel,  Friedrich,  Geograph  135.
Realschulen  mit  Kandclsabtcilungen  287.
Redaktion  285.
Reederei,  Zur  Geschichte  der  deutschen, ­
  448—450;  44  f.
Reformation  u.  Buchhandel  284.
Regulierte  Gesellschaften  106.
Reichsbank,  Die,  267—271;  Errichtung, ­
  Aufgabe,  Grundkapital,  Kuratorium, ­
  Direktorium,  Vertretung  der
        <pb n="521" />
        510

Register.

Anteilseigner  267,  Verstaatlichung
268,  Rechte  u.  Pflichten,  Geschäfte
269,  Amtausch  von  Barrengold,
Prägerecht  usw.,  Verteilung  des  Reingewinns, ­
  Kündigung  des  Privilegiums
270  f.
Reichsbank,  Die,  als  deutsche
Zentral  Notenbank  271—273:
Privatnotenbanken  272,  Zweiganstalten
  der  R.  273.
Der  Giroverkehr  der  R.  274
bis  276.
Reichseisenbahnamt  434.
Reichseisenbahnprojekt  434,  437.
Reichspost,DieRömische,  415  418.
Reichtum  Selbstzweck?  54.
Regulierungsbüreau,  Magdeburger,  101.
Reklaine,  Die,  151  —154:  Begriff,
Formen  151,  Zeitungsanzeige  152f.;
86  s.
—,  schwindelhafte,  172.
Report,  -geschäft  224.
Republikaner  in  Amerika  486.
Reugeld  227.
Reuleaux,  Franz,  Ingenieur  320.
Rheinschiffahrtsakte,  revidierte  von  1868,
414.
Rheinseeschiffahrt,  Die,  446—447.
Rhodus  66.
Ricardo,  David,  englischerVolkswirt366s.
Richesse  oblige  54,  346.
Ringe  119.
Robert,  amerikanischer  Münzdirektor,  242f.
Römer  66—67.
Roheisensyndikat,  Das  Rheinisch-Westfälische,
  117—119.
Rohstoffstaaten  361.
Roosevelt,  Theodor,  Präsident  der  V.  St.
von  Amerika  466.
Roscher,  Wilhelm,  Volkswirt  [f.  494]
157,  167,  234.
Rosenthal,  Jurist,  319.
v.  Rotteck,  Karl,  Politiker  382,  423.
Rotterdam  347  f.
Routes  imperiales  Napoleons  I.  407.
Rübenzuckerindnstrie,Die,328  332.
Rückblick,  Ein,  auf  mein  Leben  313
bis  315.
Rudolf  von  Ems  69.
Rußland,  handelspolitisch,  374,  396  f.,
397  f.

Said  Pascha,  Vizekönig  von  Ägypten,  457.
San  Francisco  347.
St.  Gotthardbahn,  Die,  437—438.
Savary,  I.,  französischer  Handelsschriftsteller ­
  161.
San,  Jean  Baptiste,  französischer  Volkswirt ­
  369.
Schäffle,  Albert,  Volkswirt  [f.  494]  177.
Scharrer,  3.,  Nürnberger  Bürger  430.
Schiffsparten  219.
Schluß  224,  348,  auf  fest  und  offen  223.
Schmollcr,  Gustav,  Volkswirt  [f.  494]
30,  138,  325,  377,  381,  388.
Schösser,  Peter,  Buchdrucker  283.
Schott,  Glashüttentechniker,  339.
&amp;gt;  Schuhwarenindustrie  332.
Schuldverschreibungen  218  f.
Schule  des  Lebens  291  f.
Schulze-Delitzsch,  Hermann,  19—21;
28  f.,  112,  387.
Schumann,  Zoh.  Joachim,  Lübecker  Schiffsrecder
  76.
Schürmann,  Buchhändler,  282.
Schutzbestimmungen  f.  Handlungsgehilfen
und  -lehrlinge  137  f.
Schutzsystem,  Das  amerikanische,
485—487.
Schutzzoll  s.  Freihandel.
Schutzzölle  als  Erziehungszölle  368  s.
—  Sch.  und  Kartelle  116.
v.  Schwarzenberg,  Fürst,  österreichischer
Ministerpräsident  376.
Schwarzwälder,  Die  Ahrenindustrie,
  337—338.
Scott,  Irving,  amen  kan.  Industrieller  464.
Seekanäle  456.
Seerecht  von  Amalfi  67,  Rhodus  66,
Venedig  68.
Semmeringbahn  437.
Sender,  Klemens,  Augsburger  Chronist!.
Seßhafter  Handel  44.
Sidon  63.
(v.)  Siemens,  Werner,  32,  318—320,
387—388,  449.
—,  Wilhelm,  32.
Silber,  Preisrückgang,  235  f.
•  —  Wertverhältnis  zwischen  S.  und  Gold
233  f.,  238  f.
crnlberbcrgbau,  Der,  in  Meriko
243—245.
Silberwährung  234.
        <pb n="522" />
        Register.

511

Simultangründnng  259,  -Währung  234.
Sittentafeln  für  den  Sandlungslehrling ­
  121—124.
„Skalpiergcschäft"  (Eisenbahnfahrkartenhandel ­
  in  Amerika)  482.
Skylax,  Astronom  aus  Äalikarnassus,  64.
Smith,  Adam,  englischer  Volkswirt  4,  6,
14,  167,  362,  369.
Smidt,  Bürgermeister  von  Bremen,  76.
Soetbeer,  Adolf,  Volkswirt  239.
Sombart,Werner,  Volkslvirt  ff.  495s  355.
Sonncberg  334.
Soranzo,  Gebr.,  venetianische  Handelsfirma ­
  164.
Sortimentsgcschäst  280.
Soziale  Frage  247,  im  Sandel  136,  299.
Soziale  Not  f.  Weltwirtschaft.
Sozialismus  und  Sande!  48  f.,  62.
Sozialprinzip  in  Gesetzgebung  135  f.
Sozialreformator.  Bestimmungen
im  Deutschen  Sandelsgesetzbuche
  von  1897  135—138;  Individual- ­
  und  Sozialprinzip  in  neuerer,
bes.  deutscher  Gesetzgebung  135,  soziale ­
  Frage  im  Sandel  136,  Schutzbestimmungen ­
  für  Sandlungsgehilfen
u.  -lehrlingc  (Gesundheit,  Kündigungsfrist, ­
  Konkurrenzklausel,  Anspruch  auf
Gehalt  während  Krankheit)  137,
Regelung  des  Lehrlingswcscns,  „Lehrlingszüchterei" ­
  138.
Sparkassen,  öffentliche,  88.
Speditionsgeschäft  45.
Spekulation  88.
Spckulatipgeschäft  212  f.
Spczialmärktc  193,  -preise  159  f.
Spielwarenindustrie,  Die,  desMeininger
  Oberlandes  334—336.
Staat,  moderner,  53.
—  St.  und  Volkswirtschaft  34.
ta&amp;gt;taatslottericn  88.
Staats-  oder  Privatbahnsystem?
423—427.  Gründe  für  und  gegen:
Bildung  des  Bahnnctzes  und  Wahl
der  Linien  423,  zeitliche  Entwickelung
d.Bahnnetzcs  424,  Kapitalbeschaffung
424,  Kosten  und  Beschaffenheit  der
Anlage  u.  d.  Betriebsleistungen  425,
Tarifwesen  426,  politische  Seite  426.
—  im  Deutschen  Reiche  u.  in  Preußen
433  f.

Staatskommissar,  Börsen-,  227.
Staatspapiere  218  f.
Städte,  Deutsche,  in  ihrer  Blütezeit  52  f..
Stahl,  Zeitalter  des  St.s,  401.  s71  s.
Stahlhof  in  London  72,  130  f.
Standard  Oil  Company  350  f.
Stapelrccht  192.
v.  Stein,  Lorenz,  Volkswirt  165,  262.
Steinheil,  Karl  August,  Physiker  339.
Stellage  (Stellgeschäft)  223.
v.  Stephan,  Seinrich,  als  Begründer ­
  des  Weltpostvereins  ss.  495s
421—422;  458.
Stephenson,  Robert,  engl.  Ingenieur  45  7.
Steyrer,PH.,Geschichtschreiberd.Schwarzwaldindustrie
  337.
Stieda,  Wilhelm,  Volkswirt  ss.  495s  183.
Stille  Gesellschaft  105.
Straßenzwang  407.
Stromer,  Lllman,  Sandelsherr  70.
Struck,  Emil,  Volkswirt  469.
Sueß,  Eduard,  Geologe  242.
Suezkanal,  Der,  456—459.
Summa  des  Fra  Luca  164.
Sympher,  Leo,  Wasserbautechnikcr  [04961
Syndikate  s.  Kartelle.  [414.
„System,  Das  nationale,  der  politischen
Ökonomie"  von  Friedrich  List  13  f.
Tagelöhnerarbeit  als  Werünaßstab  4.
Tagesblätter  285.
Tauschgüter,  -verkehr  34.
Taylor,  I.  A.,  Sandelskammerpräsident
in  Wilmington  473.
„Teilung  der  Welt"  53.
Tclegraphcnwcscn  s.  Post-  u.  Verkehrswesen. ­

Termingeschäft  (-Handel)  209  f.,  213  f.,
222f.,  348f.;  s.  auchWarcnterminhandel.

Textilindustrie,Die,  322—326:  Tuchmachern, ­
  Leinen-,  Baumwollweberei
als  Sandwerk,  Erfindung  der  Spinnund
  Webmaschine,  Kontinentalsperre
323,  englische  Konkurrenz,  Zollverein,
betriebs-  und  vcrkehrstechnische,  wirtschaftliche ­
  und  gesellschaftliche  Umwälzungen, ­
  Krisis  in  Sandweberei
324,  großkapitalist.  Unternehmungen
(Aktiengesellschaften)  325,  Verschiebung ­
  in  Standorten  326.
        <pb n="523" />
        512

Register.

du  Thil,  hessischer  Minister,  583.
Thomas  von  Aquino,  Scholastiker,  70.
Thomasvcrfahrcn  90,  402.
Togo,  Die  Baumwollkultur  in,  351
bis  354.
Torrens,  R.,  englischer  Volkswirt  366.
Transportgewcrbe  44  f.,  60  f.
Transportkosten,  volkswirtschaftliche  Bedeutung ­
  einer  Verbilligung  der,  444.
Triest  347.
Trimborn,  Reichstagsabgeordnetcr,  139.
Trödclhandel  44.
Trusts,  Die,  in  Amerika  467—468.
Tulpenmanie,  Die,  in  den  Niederlanden ­
  (1634)  92-94.
Turgot,  französischer  Staatsmann,  192.
Tyrns  63.
Übergang,  Der,  Deutschlands  vom
Agrarstaate  zum  Industriestaate
354—357.  Gründe:  Ersetzung  der
hauswirtschaftlichen  Tätigkeit  durch
berufsmäßig  gewerbliche  und  der
organisierten  Materie  durch  die  unorganisierte ­
  355,  Zunahme  des  Handelsverkehrs ­
  mit  Ausland  356,  Auswanderung ­
  deutschen  Kapitals  357.
Ahrenindustrie,  DieSchwarzwäldcr,
337-338.
Amwandlungsgcschäste  258  f.
Anabhängigkcit,  wirtschaftliche,  vom  Auslande ­
  357,  359  f.,  396.
Anlauterer  Wettbewerb  s.  Wettbewerb.
Anlauteres  Geschäftsgebaren  50.
Unternehmer  u.  Arbeiter  313—315.
Antcrnehmergewinn  u.  Arbeitslohn  314.
Anterrichtswesen  in  Deutschland,
Das  kaufmännische,  Entwickelung ­
  und  gegenwärtiger  Stand
287  -289:  Realschulen  m.  Äandclsabteilungen
  287,  selbständige  Äandclsrealschulen,
  kaufmännische  Fortbildungsschulen, ­
  Landelsfachschnlen  288,
Handelshochschulen  289.
Atzschneider,  Optiker,  339.
Venedig  1,  68,  72.
Verband,  Deutscher,  für  das  kaufmännische ­
  Anterrichtswesen  345.
Verbandsprcise  159.

Verbrauchssteuern  377.
Verein  für  Sozialpolitik  30.
Vereinigte  Staaten  von  Amerika,  ihre
Zukunft,  6.
Verfassung,  Die  des  norddeutschen
Bundes,  des  Deutschen  Reiches  385.
Verflechtung  der  Volkswirtschaften  in  die
Weltwirtschaft  39f.,  212f„  366,396.
Verkehrsmittel,  Der  Kampf  der,
im  Stromgebiete  des  Rheins
412—415.
Verkehrswesen,  Das,  bei  d.  Naturvölkern ­
  403—404:  Zand-,  Wasserwege, ­
  Personen-,  Güter-,  Nachrichtenverkehr
  403,  Fernsprechwesen,  Feuerzeichen ­
  404.
—  bei  den  Römern  404  406.
Deutsches  V.  im  Mittelalter  406
bis  410:  Königs-,  Äeerstraßen  407,
Äauptlinien  408,  Schiffahrtsstraßen,
Verkehrsmittel  409.
vor  70  Jahren  410  412:  Telegraph, ­
  Landstraßen,  Post  410,  Güterverkehr ­
  412.
Verlagsgeschäft  280.
Vermögen,  Zur  Entstehung  großer
in  Amerika,  468-  471.
Verne,  Jules,  französ.  Schriftsteller  441.
Verrat  von  Geschäfts-  und  Betriebsgeheimnissen ­
  174.
Vcrsandgeschäfte  188.
Verstaatlichung  d.  Eisenbahnen  i.  Preußen
435.
Vertragstarif  3/3.
v.  Vitry,  Jakob,  Chronist  72.
Voigtländer,  Optiker,  339.
Volkswirtschaft,  Begriff  u.  Wesen
der,  33—35;  wirtschaftliche  Tätigkeit
eines  Volkes  33,  Arbeitsteilung,
Tauschgüter,  -verkehr,  Weltverkehr,
V.  und  Staat  34,  ihre  kulturelle
Bedeutung  35.
—  Studium  der  V.  124.
-—  V.  und  Weltwirtschaft  39—42.
—  Die  Wirtschaftsstufcn  in  der
Geschichte  derV.  36—39:  Naturalwirtschaft ­
  37,  Geld-,  Kreditwirtschaft
38;  13  f.
Volkswirtschaftliche  Zustände  im  Deutschen
Bunde  308.
        <pb n="524" />
        Register.

513

Währung  232,  chinesische  144,  im
Deutschen  Bunde  87,  309.
Währungsfrage,  Zur,  235—239.
Währungssysteme,  Die,  233—235:
Doppel-W.  (Bimetallismus)  233,
hinkende  W.,  Silber-W.  234,  Gold-W.
  235.
Wanderhandel,  Der,  182—186:
W.lager,  -auktionen  182,  Kausier-Ä.
183f.,  Detailreisen  185;  44.
v.  Wangenheim,  Frh.,  württembergischer
Kultusminister  12.
Warenbezeichnung,  falsche,  173  f.
Warenbezeichnungen,  Gesetz  von  1894
zum  Schutze  der,.  175.
Warenbörsen  217,  -Handel  43,  -Häuser
177  s.,  188,  299.
Warenterminhandel,  Zur  Technik
des  W.s,  221—225:  Lieferungsgeschäft ­
  221,  Effektiv-,  Differenz-G.,
Termin-Ä.  222,  Meliorations-  (Bonifikations-),
  Prämien-,  Zweiprämien-,
Stell-,  Noch  G.,  Schluß  auf  fest  und
offen  223,  Report-  und  Deport-(Prolongations-)
  G.,  Schluß  224,
Kündigungszettel  (Andienung),  Waren- ­
  ElenrinAliouses,  -Liquidationskassen, ­
  Kündigungsregistraturen  225.
Warrantsystem  257.
Warschauer,  Ad.,  Geschichtschreiber,  130.
Washington,  Booker,  Baumwollfachmann
353.
Wasserstraßen  403.
—  W.  und  Eisenbahnen  422,  443,  444  f.
Webb,  Frau  Sidney,  engl.  Sozialistin  182.
Weber,  W.,  Geschichtschreiber  des  Zollvereins ­
  378.
—,  Wilhelm,  Physiker  410.
Wechsel  218,  -geschäft  256,  -mißbrauch
95  f.,  -ordnung.  Allgemeine  Deutsche,
308.
Weigel,  Lermann,  Volkswirt  310.
Weizel,  badischer  Minister,  310.
Weltausstellung  in  London  87,  89,
Paris  324,  Philadelphia  320.
Welthandel  44.
Welthandelsartikel,  wichtigere:  Baumwolle ­
  217,  349  f.,  351  f.,  Eisen  217,
364  f.,  Getreide  203  f.,  217,  349,
474  f.,  Lolz  349  f.,  Kaffee  217,346  f.,
349,  Kohle  217,  349,  364  f..  Ko-Mo
  Hat,  Volkswirtschaftliches  Lesebuch.

lonialwaren  349,  Petroleum  217,
349  f..  Reis  351,  Spiritus  217,  349,
Tabak  351,  Tee  202  f.,  440,  Wolle
349,  Wollgarne  217,  Zucker  217,
349;  s.  auch  82  f.,  183  f.,  198  f.,
202  f.,  320  f.,  334  f.,  361  f.,  373  f.,
439  f.,  444  f.
Weltmarktspreise,  ihre  Bildung,  212  f.
Weltpostverein  421  f.
Weltverkehr  34.
Weltwirtschaft  s.  Volkswirtschaft.
—  W.  und  Nationalerziehung
343—346.
—  W.  und  soziale  Not  341—343.
Wertmaßstab,  Tagelöhnerarbeit  als,  4.
Wertverhältnis  zwischen  Gold  und  Silber
233,  238.
Wettbewerb,  Unlauterer,  seine  Bekämpfung ­
  nach  dem  Reichsgesetze ­
  von  1896  175—177;  50,
154.
—  Typische  Fälle  172—174:  schwindelhafte ­
  Reklame,  Quantitätsverschleierung ­
  172,  Anmaßung  von
Auszeichnungen,  Lerabsehung  der
Konkurrenz,  Firmenverschleierung,
falsche  Warenbezeichnung  173,  Verrat ­
  von  Geschäfts-  und  Betriebsgeheimnissen ­
  174.
Wiedenfeld,  Kurt,  Volkswirt  [f.  496]
439  f.
Wilhelm  I.  387,  455.
Wilhelm,  Herzog  von  Bayern,  149.
Wimpheling,  Jakob,  Humanist  73.
Winter,  badischer  Minister,  17.
Wirkungen,  Die  Politischen,  des
Zollvereins  383—386.
Wirth,  Max,  Volkswirt  ss.  496]  251.
Wirtschaftliche  Freiheit  21,  167,  Interessen ­
  300  f.
Wisby  71.
Wissenschaft  und  Industrie  90  f.,  290.
—  Förderung  der  W.  durch  Geschäftswelt ­
  54,  344  f.
Witt,  Q.  N.,  Chemiker  327.
Wochenmärkte  191  f.,  -zeitungen  285.
Wöhler,  Friedrich,  Chemiker  327.
Wohlfahrtseinrichtungen  bei  Krupp  23  f.,
26,  314.
Wolfram  von  Eschenbach  69.

33
        <pb n="525" />
        514

Register.

Weltmarkt,  Der  Breslauer,  und
die  Firma  Eichborn  &amp;amp;  Co.  196
bis  198.
Woltmann,  Arnold,  Volkswirt  414.
Porkshire  367.
Zeit-  und  Streitfragen  56  —  57:
Landelskammcrn,  Landelsstand  und
öffentliches  Leben,  Handelshochschulen
56,  sog.  „Zwischen"handcl,  Konzentration ­
  im  Lande!  57.
Zeitalter  des  Absolutismus  53,  77  f.,
des  Stahls  401.
Zeitungswesen  285  —  287:  Zeitung
als  Verkehrsmittel,  Wochenzeitungen,
Tagesblätter,  Redaktion  285,  Annoncenwesen, ­
  moderne  Zeitung  286;
152  f.
Zeno,  römischer  Kaiser,  119.
Zensur  7.
Zentralproduktenbörsen,  Wesen  u.
Wert  der,  212—214;  Z.  (Gegensatz ­
  Lokalbörscn)  Mittelpunkte  für
Bildung  der  Weltmarktspreise  212,
Geschäftsform  Terminhandel,  Gegner,
ihre  Widerlegung  213,  Berliner
Produktenbörse  214,  Revision  des
Deutschen  Börsengesetzes  von  1896
215.
Zcntralverband  Deutscher  Industrieller
s.  Männer.

Zeugkompaguie,  Calwer,  81.
Zinsen  218,  Zinsfuß  258,  Zinsverbot  71.
Zola,  Emil,  französischer  Romanschriftsteller ­
  250;  s.  auch  Börse.
Zollunion,  Plan  einer  mittcleuropäifchen,
  373—376:  Panamerika
373,  Greater  Britain,  Rußland
374,  Deutschlands  vermeintliches
Interesse  375,  deutsch-österreichische
Z.  376  [384,  389].
—  388,  402.
Zollverein,  Die  Entstehung  des  Z.s,
379  —  383:  bayerisch  -  württembergischer,
  preußisch-hessischer,  deutscher
Z.  379,  Schwierigkeiten  für  sein
Zustandekommen:  wirtschaftliche  380,
politische  381,  nationale  Bedeutung
382.
—  12  s.,  308,  324,  383  f.,  401.
Zölle,  landwirtschaftliche,  179,  369,  391,
393  f
Zubuße  219.
Zuckerhandel,  Die  Krisis  im  Magdeburger, ­
  (1889)  100—102.
Zuckerproduktion  der  Welt  331.
Zünfte  und  Kartelle  117,  119.
Zunftzwang  86.
Zweikinder-System  219.
Zwei-Prämiengcschäft  223.
Zwischenhandel  6,  44.
„Zwischen"Handel  (--Lande!)  57,62,125.
Zwischenmeister  333.
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        Register.

499

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sorten,  geldwerte  Papiere,  Staatst
  Papiere,  Schuldverschreibungen  (Obligationen) ­
  218,  Aktien  219  f.
^  Börsenkrach",  Der  „große",  von
1  1873  97—100.
i  örsenkurse,  Die  Notierung  der,
-i-  225—226.
.  lörsensteuer  210  f.
ionifikationsgeschäft  223.
iowring,  John,  engl.  Volkswirt  384  f.
Iraun,  Karl,  Politiker  30.
keinen  s.  Hamburgs  Stellung.
*■'.  Iremer  Baumwollbörse  350.
kennerbahn  437.
^»kentano,  Lujo,  Volkswirt  ss.  490)  120.
i  Ireslauer  Wollmarkt,  Der,  und
die  Firma  Eichborn  &amp;amp;  So.  196
*  bis  198.
;  Brief"  225.
koemel,  Reichstagsabgeordneter,  393.
*:  Bruck,  Frh.,  österreichischer  Finanz-A
  minister  376,  384.
Buchbindcrkommissionär"  283.
:  Buchführung,  Begriff  u.  Zweck,
160—161.

*4  -  Gesetzliche  Bestimmungen  über
B.  161  —163:  Code  de  Commerce
j  161,  Allgemeines  Deutsches  Handelsgesetzbuch, ­
  Aktiengesetz  von  1884  162,
Landelsgesetzbuch  von  1897  usw.,
Börsen-,Depotgesetz,  Konkursordnung
8 ;  163.
s  Zur  Geschichte  der  B.  164—165.
f  Zuchgewerbe  und  Geistesleben
s-,  279—280.

s  ZuchHandel,  Der  deutsche,  in
s ;  seinen  verschiedenen  Zweigen,
insbesondere  das  Kommissions-.
  geschäft  280—283.
t  Zuchhändlermesse,  Frankfurter,  283  f.,
Leipziger,  192  f.,  283  f.
k-Zücher,  Karl,  Volkswirt  ss.  490]  119.
.  Bülow,  Graf,  Reichskanzler  290.
_  Zürgertum,  Deutsches,  in  seiner  Blütczeit
  52  f.,  71  s.,  seine  Pflichten  gegen
den  Staat  52  f.
Frisch,  Johann  Georg,  5—6:  Äandelswisscnschaft
  5,  Zwischen-,  Aktiv-,
Passivhandel,  Kandelskompagnicn,
-  -krisen.  Vereinigte  Staaten  v.  Amerika,
Münz-  und  Bankwesen  6;  292.

Buusen,  Robert  Wilhelm,  Chemiker  327.
de  Busbeck,  A.  G.,  Naturforscher  92.
Bute,  Lord,  367.
Caesar  65.
Caesarius  von  Äeisterbach  71
Calw  81.
Camphauscn,  preußischer  Finanzminister.
v.  Caprivi,  Graf,  Reichskanzler  393  f.
„Captains  of  Industrv“,  The
in  Amerika  465—467.
Carlyle,  Thomas,  englischer  Geschichtschreiber ­
  466.
Cartwright,  Edmund,  Erfinder  der  Webmaschine ­
  342.
Chamber  ol  Commerce  und
Loard  ok  Trade  in  Amerika
478—479.
v.  CHaptal,  Graf,  französischer  Minister
368  f.
Charakterbildung  124,  129.
Charta  rnercatoria  75.
Chauvinismus  343.
Check,  roter,  weißer  274.
Chemische  Industrie,  Die,  326—328.
Chevalier,  Michel,  französischer  Volkswirt
168,  457.
Child,  Josiah,  englischer  Volkswirt  6,  167.
China,  Fremdhandel  in,  142  f.
Clearinghouses,  Waren-,  225.
v.  Clive,  Baron,  Gouverneur  von  Ostindien ­
  6.
Cobden,  Richard,  englischer  Volkswirt  17.
Code  de  Commerce  161  f.
Cohn,  Gustav,  Volkswirt  ss.  490)  120  f.
Colbcrt,  Jean  Baptiste,  französischer
Staatsmann  6.
Concurrence  deloyaie  175.
Corners  119.
Cotta,  IohannFriedrich,  7—9;  431.
Courtage  216.
Credit  mobilier  250.
Cursus  publicus,  römischer,  415,418.
Curtius,  Ernst,  Altertumsforscher  63.
Dahlmann,  Friedrich  Christoph,  Geschichtschreibcr
  383.
Delbrück,  Geh.  Kommerzienrat,  Präsident ­
  des  Deutschen  Landelstages
488.
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