18 Unsere Hauptabnehmer sind also diejenigen Staaten, mit welchen wir Handelsverträge ab zuschli essen oder zu erneuern haben. Wirkungen" 1 Wozu brauchen wir nun überhaupt Handelsverträge? Warum der Handeis-genügt es nicht, wenn jedes Land seinen autonomen Zolltarif vertrage, G h ne p e ; dessen Aufstellung auf das Ausland Rücksicht zu nehmen? Die Nothwendigkeit ständigen Absatzes nach den Staaten des Auslandes bedarf, wenn wir uns nicht der Gefahr plötzlicher schwerer Krisen aussetzen wollen, einer sicheren Festlegung der formalen und rechtlichen Voraussetzungen, unter denen wir dorthin zu exportiren begonnen haben. Vor allen Dingen muss der deutsche Kauf mann geschützt sein dagegen, dass in seinem bisherigen Absatzgebiet plötzlich mit Hülfe starker Zollerhöhungen eine einheimische Industrie emporgezüchtet oder vermittelst differentieller Zollherab setzungen die Konkurrenzstaaten begünstigt werden. Darum muss auf dem Wege gegenseitiger Staats Verträge das Recht der Meistbegünstigung vereinbart und für die wichtigsten Positionen des betreffenden Zolltarifs die Höhe der Zölle festgelegt und gebunden, eventuell soweit ermässigt werden, dass der deutsche Kaufmann konkurrenzfähig wird. Und zwar müssen diese Verträge für eine geraume Reihe von Jahren abgeschlossen werden, denn das Anknüpfen von Geschäftsverbindungen, das Studiren des aus ländischen Bedarfs, das Einrichten der Produktion auf die speciellen Bedürfnisse des Landes etc. kostet Zeit und Geld und ist nur dann rentabel, wenn die Ausnützung dieser Maassnahmen auf eine gewisse Zeit hinaus gesichert ist. Der hohe Werth der Handelsverträge für unseren Export geht evident aus der oben (S. 15) gegebenen Tabelle hervor. Dieselbe lässt den verhängnissvollen Einfluss des Zollkriegs und die segensreichen Wirkungen der Caprivischen Handelsverträge in den Ziffern der Jahre 1891—94 und 1895—99 klar erkennen. Noch deutlicher erhellt die Wirkung der Handelsverträge aus folgender Tabelle. Es betrug im jährlichen Durchschnitt in Millionen Mark die: