— 27 Marktes für ihr Getreide gebunden. Andere Staaten, wie Italien, Oesterreich-Ungarn, Holland und Belgien, würden durch Zollerhöhungen auf allerlei andere landwirthschaftliche Produkte sehr fühlbar getroffen werden. Wenn wir auf der Grundlage der agrarischen Forderungen überhaupt zu Handelsverträgen kommen, was noch sehr zu bezweifeln ist, so werden jedenfalls die Vergünstigungen, welche das Ausland uns zu gewähren bereit ist, sich in äusserst engen Grenzen halten. Sehr wahrscheinlich ist aber, dass man direkt zu Repressalien greifen wird, welche unserer exportirenden Industrie den Absatz ins Ausland theils erschweren, theils unmöglich machen. Aus allen diesen Erwägungen ergiebt sich, dass der geringe Nutzen, der mit einer Erfüllung der agrarischen Wünsche bestenfalls für eine kleine Zahl von Interessenten erzielt werden kann, in gar keinem Verhältniss steht zu den schweren Gefahren, welche er sowohl für die grosse Masse der Konsumenten als für die Entwicklung unserer heute blühenden Industrie, Schifffahrt und Handel mit sich bringt. Aus diesem Grunde muss den exorbitanten Forderungen der Agrarier gegenüber mit Entschiedenheit daran festgehalten werden, dass der gegenwärtige Zustand nicht noch mehr ver schlechtert wird. Der Zoll auf Brotgetreide, der erst als „Ordnungszoll“ in Höhe von M. 1.— eingeführt, dann auf M. 3.— erhöht wurde, beträgt seit 1887 im heutigen deutschen Generaltarif bereits den hohen Satz von M. 5.—, das bedeutet ca. ein Drittel des Waarenwerthes. Jede Er höhung dieses Satzes, die unweigerlich auch eine entsprechende Erhöhung des Vertragssatz es nach sich ziehen würde, bedeutet den Umständen nach einen schweren Schlag für die Industrie, sowie fin den der Zahl nach grösseren Theil der deutschen Landwirthe selbst. Die Höhe des Vertragszolls lässt sich — auch vom Standpunkte des industriellen Interesses aus — im Voraus nicht genau fixiren, da sicherst aus den Vertragsverhandlungen selbst ergeben kann, welcher Zollsatz den Gegengeboten des Auslands entsprechend erscheint. Wollte man also heute bereits sich auf den durch die vorigen Han delsverträge normirten Satz von 3.50 M. festlegen, so schüfe man damit für die betr. Artikel den Doppeltarif mit Maximal- und Mini mal-Satz, gegen dessen Einführung sich die weitesten Interessenten- Resume.