Einleitung. Der Zweck, welchen die Baugenossenschaften erstreben, ist der, an ihrem Teil mitzuarbeiten an der Lösung der Wohnungsfrage. Ihr eigentliches Wesen läßt sich daher nur aus der Erkenntnis des Zweckes, den sie verfolgen, verstehen. Die Wohnungsfrage ist der Name für eine ganze Reihe mannigfaltiger Probleme, deren Wesen nur sehr unvollkommen von ihrem Namen gedeckt wird. Sie umfaßt zunächst zwei Hauptgruppen von Problemen, die man als Wohnungsbaufrage und als Wohnungsmietfrage bezeichnen kann. Die Wohnungsbaufrage ­ zerfällt in eine Grund- und Bodenfrage, in eine Baugeld- ­ oder Baukreditfrage und endlich in eine Bauerlaubnisoder ­ Baupolizeifrage.') Die Wohnungsmietfrage ist vor allem die Frage von der Höhe des Mietszinses und seinem Verhältnis ­ zum Einkommen der Mieter. Sie ist ferner eine Frage der Wohnsitte, worunter man die Ansprüche versteht, welche die verschiedenen sozialen Klassen an die Wohnung zur Befriedigung ­ ihres Wohnungsbedürfnisses stellen. Sie ist ferner eine Frage des Verhältnisses zwischen Mieter und Vermieter, welche die Regelung des Mietsvertrages und des Mietsrechtes umfaßt. * 2 ) Die Grund- und Bodenfrage ist die Frage der Arealbeschaffung zum Zweck der Errichtung von Wohnhäusern. Die Verteuerung des Grund und Bodens durch Ansammlunggroßer Menschenmassen in den Großstädten, durch die un') ­ Grävell, Die Baugenossenschaftsfrage, Berlin 1901, S. 36 ff. 2 ) Schriften des Vereins für Sozialpolitik, Bd. 95 S. 275. Kromrey, Baugenossenschaften. 1