4 schon daraus, daß eine weit größere Nachfrage nach kleinen Wohnungen vorhanden ist, als nach großen. Der Vermieter der kleinen Wohnungen kann daher seine wirtschaftliche Überlegenheit dem Mieter gegenüber voll zur Geltung bringen und sie im Mietsvertrage zum Ausdruck gelangen lassen. Das Mietsrecht müßte daher vor allem in der Weise geregelt werden, daß ein wirksamer Schutz für die kleinen Mieter er möglicht wird.') Wenn wir auch die Probleme, welche die Wohnungsfrage ausmachen, nur flüchtig gestreift haben, so erhellt doch aus der obigen Erörterung, daß es mannigfache wirtschaftliche, soziale und rechtliche Faktoren sind, welche dabei in Be tracht kommen. Hieraus folgt aber wiederum, daß ein Zu sammenwirken vieler Kräfte nötig ist, um eine Lösung der Wohnungsfrage anzustreben. Es handelt sich hier um ein Zusammenwirken von Staatshülfe, (einschließlich der Ge meinden), Selbsthülfe und Gesellschaftshülfe. Die oben angedeuteten Maßregeln der Gesetzgebung und der Politik, denen sich noch andere angliedern, wie die der Zonenenteignung und der Stadterweiterung 2 ), des Wohnungs baues für Arbeiter und Beamte bilden den Gegenstand der Staatshülfe, wie sie von den öffentlich rechtlichen Körper schaften ausgeübt werden soll. Die Gesellschaftshülfe be deutet die Mitwirkung verschiedener sozialer Schichten an der Lösung der Wohnungsfrage. Es handelt sich hier um die Gründung gemeinnütziger Vereine und Aktiengesellschaften, welche den Bau kleiner und billiger Wohnungen bezwecken, um die Gründung von Mietsvereinen, welche die Interessen des Mieters gegenüber dem Vermieter zu vertreten haben, um die Organisation von Reform vereinen mit weitergehendem Pro gramm, wie z. B. des Vereins „Reichs-Wohnungsgesetz“, um eine agitatorische und erziehliche Tätigkeit in Wort und Schrift und dergleichen mehr. Die Staats- und Gesellschaftshülfe soll aber dazu dienen, die Wirksamkeit der Selbsthülfe zu ermöglichen und zu steigern, denn ohne die Mitwirkung derjenigen Klassen, welche fl Schriften des Vereins Reichswohnungsgesetz, Heft 4. 2 ) Schriften des Vereins für Sozialpolitik Bd. 95, S. 113.