14 - sämtlichen Beiträge zurück, da nach dem Grundsatz verfahren wird, daß der Einzelne der Genossenschaft jährlich eine kleine Summe auf lange Zeit und die Genossenschaft ihm eine große Summe auf kurze Zeit leiht. Dieses ganze Verfahren beruht auf einem einfachen Rechenexempel. Der jährliche Beitrag von netto 2 £ wird 31 Jahre lang geleistet, sodaß faktisch in dieser Zeit 62 £ eingezahlt werden. Wenn nun nach dem Ende des ersten Jahres einem Mitglied, das 2 £ beigetragen hat, ein Vor schuß von 100 £ gewährt wird, so hat es in Wirklichkeit nur 98 £ erhalten. Hierfür muß der Betreffende während einer zehnjährigen Periode jährlich 10 £ als Abzahlung leisten, und außerdem muß er 30 Jahre länger 2 £ als Bei trag jährlich einzahlen. Bei einem Zinsfuß von b% hat eine Jahresleistung von 10 £ während 10 Jahren in der Gegen wart einen Wert von 77,217 £ und eine Jahresleistung von 2 £ während 30 Jahren hat danach einen Gegenwartswert von 30,744 £, beide zusammen 107,961 £. Wenn man hiervon den Vorschuß, welchen das betreffende Mitglied in der Höhe von 98 £ erhalten hat, abzieht, so bleiben noch 9,961 £ zu gunsten der Genossenschaft. Nach dem von Dr. Bowkett aus einandergesetzten Plan wird eine Genossenschaft von 100 Mit gliedern 41 Jahre existieren, und diejenigen Mitglieder, weiche zuerst einen Vorschuß empfangen, sind die letzten, welche ihre Beiträge zurückempfangen. Der Wert von 9,961 £ beträgt bei einem Zinsfuß von 5 % in 41 Jahren mit Zinseszins 73,621 £. Die Genossenschaft ist daher sehr wohl in der Lage 62 £ als die Summe der geleisteten Beiträge nach Ablauf dieser Periode zurückzuzahlen. In den Starr-Bowkettgenossenschaften muß derjenige, der einen erhaltenen Vorschuß zurückgezahlt hat, einen er höhten Beitrag leisten, damit die Geschäftsperiode der Ge nossenschaft abgekürzt werden kann. Hiermit haben wir die Grundzüge auseinandergesetzt, w'elche die hauptsächlichsten der in England bestehenden Baugenossenschaften charakterisieren. Ihrer ganzen Organi sation nach haben sie für die Arbeiterklasse keine große Be deutung, da schon der von ihnen verlangte Beitrag die Mittel welche der Arbeiter für solche Zwecke erübrigen kann, über-