30 Aufsichtsrat auf unbestimmte Zeit mit dem Vorbehalt eines beiderseitigen sechsinonatliclien Kündigungsrechtes ernannt werden. Der Aufsichtsrat und der Vorstand halten gemein schaftliche Sitzungen ab und beschließen über die bei der Geschäftsführung zu befolgenden Grundsätze, insbesondere über: 1. die Bedingungen, unter welchen Spareinlagen ange nommen werden sollen, 2. die Aufnahme von Anleihen, 3. die Anlegung verfügbarer Gelder der Genossenschaft mit der Maßgabe, daß eine Anlegung in Spekulations papieren nicht stattfinden darf, 4. die Wahl und den Ankauf von Bauplätzen oder den Erwerb von Häusern, 5. die Baupläne der zu erbauenden Häuser und 6. die Vermietung der Wohnungen in den der Genossen schaft gehörigen Häusern. Im allgemeinen finden diese gemeinschaftlichen Sitzungen einmal im Monat statt. Da in diesen Sitzungen alle wich tigen Fragen der Geschäftsführung zur Beratung kommen, so wird dadurch eine größere Anzahl der Genossen mit den Verwaltungsangelegenheiten vertraut gemacht. Der Vorstand und Aufsichtsrat des Vereins sind in der Weise zusammengesetzt, daß die verschiedenen Klassen, welche die Genossenschaft umfaßt, darin vertreten sind: Die einzelnen Hausgemeinschaften, die verschiedenen Berufsstände und die größeren Betriebe. Der Vorsitz wird sowohl im Vorstand als im Aufsichtsrat von einem Arbeiter geführt. Von den Genossen, welche im Jahre 1893 den Vorstand und Aufsichts rat bildeten, waren im Jahre 1901 noch 12 als Mitglieder des Vorstandes und Aufsichtsrates angeführt. Die wichtigsten Geschäfte des Vorstandes, wie die der Kassenführung und der Buchführung, konnten von Arbeitern nicht übernommen werden. Im Jahre 1893 wurde die Leitung der Kassenführung dem Fabrikbesitzer Heinrich Freese übertragen und ihm ein Arbeiter, A. Schütz, welcher der Rendant der Ortskranken kasse der Steindrucker und Lithographen war, beigeordnet. Beide Mitglieder des Vorstandes üben noch heute die ihnen im Jahre 1893 übertragenen Funktionen aus. Außerdem ge