50 Die Stadt Charlottenburg hat die Zusicherung gegeben auf einem größeren vom Verein angekauften Terrain die Straßenanlage und Kanalisation sofort auszuführen. Diese darauf geplante Ansiedlung soll 1000 Wohnungen umfassen, und der Verein hat sich zu diesem Zwecke den Ankauf eines 2525 Quadratruten großen Grundstückes durch notariellen Vertrag gesichert. Der Preis des Grund und Bodens stellt sich auf 845000 M. der Preis für das weitere Straßenland auf . . . 53000 „ die Pflasterkosten betragen 157000 „ die Kanalisation, Beleuchtung und Pflanzen von Bäumen an der Straße 42000 „ 1097000 M. Zu diesen Kosten des Baulandes kommen noch die Kosten der zu errichtenden Bauten im Betrage von 5 Mill. M. Die Verwaltung der der Stadt Berlin unterstehenden Kaiser-Friedrich-Stiftung hat dem Verein ein Darlehen von 500 000 M. für den Bau einer Ansiedlung im Norden der Stadt zugesichert. Jedenfalls ist zu erwarten, daß es dem Verein gelingen wird, wenn die Mitgliederzahl beständig zu nimmt, eine immer größere bauliche Tätigkeit zu entfalten, um in dieser Weise wenigstens einigermaßen zur Linderung der Wohnungsnot in Berlin und seinen Vorstädten beizutragen. V. Die Finanzwirtschaft des Vereins. Der Berliner Spar- und Bauverein gehört zu jenen ge meinnützigen Gesellschaften, welche nach den Bestimmungen des preußischen Stempelgesetzes vom 31. Juli 1895 § 5 g und des Artikels 88 des preußischen Ausführungsgesetzes zum bürgerlichen Gesetzbuch von der Stempelsteuer und den Ge richtskosten befreit sind. Dementsprechend ist der Zweck, zu welchem die Genossenschaft gegründet worden ist, dem Statut nach ausschließlich darauf gerichtet, unbemittelten Familien gesunde und zweckmäßig eingerichtete Wohnungen in eigens erbauten oder angekauften Häusern zu billigen Preisen zu verschaffen. Die Dividende, welche jährlich an die Mitglieder verteilt wird, soll \% ihres Geschäftsguthabens