60 Bei den Grundstücken Sickingen-Str. 8 und Mirbach- Straße ist zum erstenmal im Jahre 1901 eine Abschreibungs quote von der Belastung abgezahlt worden. In Wirklichkeit kann man wohl von den Abschreibungen der Häuserwerte absehen, da der Wert der Grundstücke infolge der gestiegenen Bodenwerte und der höheren Mietserträge heute höher anzu setzen ist, als zur Zeit ihrer Anschaffung. Für die Grund stücke in der Sickingen-Straße, welche der Verein zuerst er worben hat, wird angegeben, daß der Wert heute den An- scbaffungswert um 100 000 M. übersteigt. Es gibt daher wohl ein zutreffenderes Bild von dem Verhältnis der Hypotheken zu den Grundstückswerten, wenn wir den gerichtlichen Tax wert zur Zeit der Fertigstellung der Häuser den Hypotheken gegenüberstellen. Grundstücke Gerichtlicher Taxwert M. Hypotheken M. Sickingen-Strafse 8 . . 262 000,— 199 088,97 Sickmgen-Strafse 7 . . 245 650,- 200 000,— Westend 107 293,65 101000,— Sclireinerstrafse.... 434 490,- 318 000,— Mirbach-Strafse .... 460 000,— 388 582,58 Stargarder Strafse . . 744 485,— 546 000,— 2 253 918,65 1 752 671,65 Die Belastung macht demnach 77 % des gerichtlichen Taxwertes aus. Wir sehen, daß bei den Grundstücken Westend und Stargarder Straße die gerichtliche Taxe hinter dem An schaffungspreise zurückbleibt. Es dürfte von Interesse sein, im folgenden noch eine tabellarische Übersicht über die Eigentümer der Hypotheken und die Höhe der Verzinsung zu geben: (Siehe Tabelle auf S. 61). 51 000 M. stammen von der Versicherungsanstalt der Provinz Brandenburg, 794 000 M. von der von Berlin. Wenn wir von der Summe der Anschaffüngskosten, welche der Verein für die einzelnen Häuser aufzuwenden