76 "A Um die Rentabilität der einzelnen Häuser zu steigern, sind in ihnen Läden eingerichtet worden, und um für diese ständige Mieter sich zu sichern, sind aus dem Kreise der Genossen folgende Unternehmungen entstanden; 1. die gemeinnützige Verkaufshallen-Gesellschaft; 2. das Genossenschaftswirtshaus Ges. m. b. H.; 3. die Bäckereigenossenschaft. Von der gemeinnützigen Seite dieser Unternehmungen wird später die Rede sein. Die Läden mit den dazu gehörigen Wohnungen, sowie die Wohnungen der Hausverwalter und Reiniger werden von der Verlosung ausgeschlossen und in betreffenden Mietsverträgen wahrt sich die Genossenschaft das Kündigungsrecht. VII. Das Genossenschaftsleben der Mieter. Die Vereinigung einer gi’ößeren Anzahl von Genossen in einer Ansiedlung ermöglicht es, weitere genossenschaftliche Bestrebungen zu verfolgen, welche nicht nur eine Verbesse rung der wirtschaftlichen, sondern auch der sozialen Lage und der intellektuellen und moralischen Bildung bezwecken. Ehe ich auf eine Erörterung dieser Bestrebungen näher ein gehe, will ich ein Legat erwähnen, dem auch eine gemein nützige Bestimmung zum Besten der Genossen gegeben ist. Der am 5. November 1894 in Berlin verstorbene Referendar ,a. D. Siegfried Levy hat in seinem Testament dem Berliner Spar- und Bauverein eine Schenkung von 50 000 M. vermacht. Die Bedingungen, welche an dieses Vermächtnis geknüpft sind, sind die folgenden: I. Aus den Zinsen des Kapitals soll solchen Personen, die in den schon stehenden oder noch zu errichtenden Häusern der Genossenschatt mindestens 2 Jahre wohnen, im Falle wahrer Not in Form von Mietsnachlaß, Gewährung von zins freien Darlehen, Geldgeschenken oder Naturalien Unterstützung gewährt werden. II. Das Kapital soll nach Möglichkeit auf den bereits erbauten oder noch zu erbauenden Häusern des Berliner Spar- und Bauvereins zinsbar angelegt werden. Die Anlage erfolgt in der Weise, daß der Berliner Spar- und Bauverein