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        <title>Baugenossenschaften und der Berliner Spar- und Bauverein</title>
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            <forname>Max</forname>
            <surname>Kromrey</surname>
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            <idno>880288361</idno>
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        ﻿r—----------------7

Baugenossenschaften

und der

Berliner Spar- und Banverein.

Von

4

BERLIN

VERLAG VON R. L. PRAGER
1904.

y



Preis zwei Mark.
        <pb n="2" />
        ﻿Baugenossenschaften

uud der

Berliner Spar- und Banverein.

Max Kromrey,

Dr. phil.

BERLIN

VERLAG VON R. L. PRAGER
1904.
        <pb n="3" />
        ﻿



■
        <pb n="4" />
        ﻿Meinen lieben Eltern

in Dankbarkeit gewidmet.
        <pb n="5" />
        ﻿Die vorliegende Arbeit ist von der „staatswissen-
schaftlichen Fakultät der Eberhard-Karls-Universität in
Tübingen“ als Inaugural-Dissertation angenommen worden,
und bin ich auf Grund ihrer promoviert worden. Ver-
schiedenen Anregungen folgend, die auch in weiteren
Kreisen ein Interesse für den Gegenstand der Arbeit vor-
aussehen lassen, veranstalte ich hiermit einen Neudruck,
der dem buchhändlerischen Vertriebe übergeben wird.

Max Kromrey.
        <pb n="6" />
        ﻿Inhaltsangabe.

Einleitung.................................................

1.	Allgemeine Betrachtungen über die Wohnungsfrage . . .
Grund- und Bodenfrage S, 1. — Baugeld- oder Baukredit-
frage S. 2. — Bauerlaubnis- oder Baupolizeifrage S. 2. —
Frage nach der Höhe des Mietzinses und seinem Verhält-
nis zum Einkommen der Mieter S. 3. — Frage nach der
Wohnungsbenutzung S. 3. — Frage des Verhältnisses
zwischen Mieter und Vermieter S. 3.

2.	Über Genossenschaften.................................

3.	Über Baugenossenschaften..............................

4.	Englische Baugenossenschaften.........................

Die ersten engl. Baugenossenschaften S. 7. — Terminating
Societies S. 8—10. — Permanent Societies S. 11—12. —
Freehold Land Societies S. 12. — Bowkett Societies
S. 13—14. — Starr-Bowkett Societies S. 14. — Landankauf-
Genossenschaften S. 15—16.

5.	Amerikanische Baugenossenschaften.....................

6.	Deutsche Baugenossenschaften..........................

Die ersten Anregungen zur Gründung von Baugenossen-
schaften S. 17—19. — Die erste Baugenossenschaft in
Hamburg S. 19. — und in anderen Städten S. 21. — Der
Einflufs des Genossenschaftsgesetzes vom 1. Mai 1889 S. 20.

7.	Schlufs der Einleitung...............................

Der Berliner Spar- und Bauverein...........................

I. Die Gründung des Vereins.............................

Die Zentrale für Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen S. 24—27.
— Der Gründungshergang S. 29.

II. Die Organisation.....................................

Aufgaben des Vorstandes und Aufsichtsrats S. 29. — ihre
Zusammensetzung S. 30—31. — Die Inhaber der Zahl-
stellen S. 32.	— Aufgaben der Generalversammlung

S. 32—33.

HL Die Mitgliedschaft.....................................

Aufnahme der Genossen S. 33—34. — Ihr Ausschlufs
S. 34—35. — Gruppierung der Genossen nach dem Berufs-
stande 36—38.

Seite

1—24
1— 4

6—	7

7—	16

16-	17

17—	24

23—	24

24—	95
24—29

29-33

33-38
        <pb n="7" />
        ﻿— VIII —

IV. Die Bautätigkeit.........................................

Schwierigkeiten bei der Beschaffung der Grundstücke
S. 38—39. — Ankauf und Bebauung des Grundstückes
Sickingen-Strafse 7-8 S. 39—41. — Westend S. 41—42. —
Proskauer-, Schreiner-, Mirbach-Strafse 42—44. — Erwä-
gungen, ob die Bautätigkeit ruhen solle oder nicht S. 44—45.
— Stargarder Strafse S. 45. — Tempelhof S. 46. — Ver-
weigerung der Bauerlaubnis durch Gemeinde Tempelhof
S. 47—49. — Fruchtlose Verhandlungen mit dem Magistrat
zu Charlottenburg S. 49. — Verhandlungen mit dem Magis-
trat Berlin S. 50.

V. Die Finanzwirtschaft....................................

Gestalt der Finanzwirtschaft S. 50. — Unterschied des
Berliner Spar- und Bauvereins von Privat- und anderen
Unternehmungen S. 51. — Beschaffung der Kapitalien
S. 52—54. — Berechnung der Kosten der einzelnen Häuser
und ihre Belastung: Sickingen-Strafse S. 54—55.—Westend
S. 56. — Schreiner - Strafse S. 56—57. — Mirbach-Strafse
S. 58. — Stargarder-Strafse S. 58. — Abschreibungen
auf die Grundstücke S. 60. — Verhältnis der Belastung
zum Taxwert S. 60. — Übersicht über die Eigentümer der
Hypotheken und die Höhe der Verzinsung S. 61. — Die
eigenen Mittel des Vereins S. 61. — Hausverwaltungs-
kosten S. 62. — Mietserträge S. 63. — Reinerträge S. 63—68.

VI.	Das Mietsverhältnis.....................................

Vermietung der Wohnungen S. 68. — Mietsvertrag S. 69—70.
— Höhe der Mieten S. 70. — Berufsstände der Mieter
S. 71. — Zählung der Mieter S. 71—72. — Kündigung S. 72.

'— Verhältnis der Höhe der Mieten zum Jahreseinkommen
S. 73—75. — Die Läden S. 76.

VII.	Das Genossenschaftsleben der Mieter.....................

Siegfried-Levy-Schenkung S. 76—78. — Gemeinsamer Ein-
kauf S. 79. — Genossenschaftswirtshaus S. 79. — Bäckerei-
genossenschaft „Volksbrot“ S. 79—80. — Hausgenossen-
schaft in der Proskauer-Strafse S. 80—83.

Vni. Weitere Bestrebungen.....................................

Gründung eines Komitees zur Veranstaltung von Volks-
aufführungen S. 83—84. Musikaufführungen S. 84—85. —
Museumsführungen S. 85—88. — Volkshochschulvorträge
S. 88-89.

IX. Schlufs.................................................

Seite

38—50

50—68

68—76

76-83

83—89

89—95
        <pb n="8" />
        ﻿Einleitung.

Der Zweck, welchen die Baugenossenschaften erstreben,
ist der, an ihrem Teil mitzuarbeiten an der Lösung der
Wohnungsfrage. Ihr eigentliches Wesen läßt sich daher nur
aus der Erkenntnis des Zweckes, den sie verfolgen, verstehen.
Die Wohnungsfrage ist der Name für eine ganze Reihe
mannigfaltiger Probleme, deren Wesen nur sehr unvollkommen
von ihrem Namen gedeckt wird. Sie umfaßt zunächst zwei
Hauptgruppen von Problemen, die man als Wohnungsbaufrage
und als Wohnungsmietfrage bezeichnen kann. Die Wohnungs-
baufrage zerfällt in eine Grund- und Bodenfrage, in eine Bau-
geld- oder Baukreditfrage und endlich in eine Bauerlaubnis-
oder Baupolizeifrage.') Die Wohnungsmietfrage ist vor allem
die Frage von der Höhe des Mietszinses und seinem Verhält-
nis zum Einkommen der Mieter. Sie ist ferner eine Frage
der Wohnsitte, worunter man die Ansprüche versteht, welche
die verschiedenen sozialen Klassen an die Wohnung zur Be-
friedigung ihres Wohnungsbedürfnisses stellen. Sie ist ferner
eine Frage des Verhältnisses zwischen Mieter und Vermieter,
welche die Regelung des Mietsvertrages und des Mietsrechtes
umfaßt.* 2)

Die Grund- und Bodenfrage ist die Frage der Areal-
beschaffung zum Zweck der Errichtung von Wohnhäusern.
Die Verteuerung des Grund und Bodens durch Ansammlung-
großer Menschenmassen in den Großstädten, durch die un-

') Grävell, Die Baugenossenschaftsfrage, Berlin 1901, S. 36 ff.

2) Schriften des Vereins für Sozialpolitik, Bd. 95 S. 275.

Kromrey, Baugenossenschaften.	1
        <pb n="9" />
        ﻿gesunde Spekulation dev Tevvaingesellscliaften gestaltet sich
gerade für den Bau kleiner und billiger Wohnungen zu einem
immer größeren Hindernis.1) Dieses Hindernis läßt sich nur
in der Weise beseitigen, daß man den Bevölkerungsstrom auf
das Land durch Industrialisierung desselben zurückleitet, wo-
zu die Möglichkeit durch die Entwicklung der Transportmittel
gegeben ist. Die Spekulation läßt sich in der Weise ein-
schränken, daß man den unbebauten Grund und Boden in an-
gemessener Weise versteuert und daß man einen großen Teil
desselben in städtischen Besitz überführt; nur ist dabei vor-
zusehen, daß eine fiskalische Ausnutzung dieses Besitzes aus-
geschlossen bleibt.

Der Bodenkredit hängt wiederum ab von dem Boden-
wert, und dieser setzt sich zusammen aus dem Ertragswert
und dem Wert der Lage. Er wird hauptsächlich durch die
Hypothekenbanken gewährt, welche ebenso wie die Terrain-
gesellschaften häufig den Bauschwindel und die unsolide
Spekulation begünstigen. Dasselbe gilt für den Baukredit,
der ebenfalls durch besondere zu diesem Zweck errichtete In-
stitute in der bedenklichsten Weise verteuert wird. Diese
Verteuerung des Kredits bedeutet aber wiederum ein schweres
Hindernis für die Errichtung kleiner und billiger Wohnungen.
Dieses Hindernis kann nur durch eine genossenschaftliche
oder öffentlich - rechtliche Regelung und Organisation der
Kreditbeschaffung überwunden werden.2)

Die Bauerlaubnisfrage hat es mit zweierlei zu tun: Ein-
mal mit dem Ort, wo ein Haus hingebaut werden soll; das
ist eine Frage des Bebauungsplanes, und sodann mit der Art
und Weise, wie das Gebäude auszuführen ist; das ist eine
Frage der Bauordnung.3) Der Bebauungsplan sowie die Bau-
ordnung sind häufig in einer Weise geregelt worden, welche
den Bau gesunder, kleiner und billiger Wohnungen unmöglich
macht. Es müßte überall weniger nach der Schablone ge-
arbeitet und den individuellen Verhältnissen mehr Rechnung

’) Bericht des IV. Internationalen Wohnungs - Kongresses zu
Düsseldorf vom 15. bis 19. Juni 1902, Berlin 1902, S. 70.

2)	Schriften des Vereins für Sozialpolitik, Bd. 96, S. 87.

3)	Desgleichen, Bd. 95, S. 187 ff.
        <pb n="10" />
        ﻿3

getragen werden. Es müßte ein Unterschied gemacht werden
zwischen Wohnstraßen und Yerkehrsstraßen und zwar sowohl
in der Anlage der Baustellen, wie in der Höhe der Häuser
und der Breite der Straßen. Der Umstand, daß dieselben Vor-
schriften für den Bau von Häusern mit sehr teuren und mit
sehr billigen Wohnungen gelten, daß die Belastung hier also
keine entsprechenden Unterschiede zuläßt, bildet wiederum
ein erschwerendes Hindernis für den Bau kleiner und billiger
Wohnungen.

Die Frage des Mietspreises wird natürlich hauptsächlich
abhängen von den Momenten, welche die Wohnungsbaufrage,
wie wir oben erörtert haben, ausmachen. Alle jene Momente,
welche zu einer Verteuerung des Grund und Bodens und der
Baukosten beitragen, wirken natürlich auch in derselben
Weise auf den Mietspreis ein. Je höher aber dieser Preis im
Verhältnis zum Einkommen des Mieters steigt, umso schwerer
läßt sich eine Uberfüllung der Wohnungen verhindern und
eine vernünftige Hygiene der Wohnungsnutzung durchführen.
Es würde unter diesen Umständen selbst eine energische
Wohnungsinspektion kaum etwas ausricliten können.')

Unabhängig hiervon ist die Frage der Wohnungs-
benutzung, welche von der Wohnsitte abbängt, eine Er-
ziehungs- und Bildungsfrage, welche gerade für die unteren
Klassen von der allergrößten Bedeutung ist. Es kommt hier
vor allem darauf an, wie weit die weiblichen Mitglieder der
Arbeiterfamilien sich der Hauswirtschaft widmen können und
wie weit sie es verstehen, Ordnung und Reinlichkeit in der
Wohnung aufrecht zu erhalten und sie mit allen Reizen und
Anziehungskräften einer einfachen und geschmackvollen
ästhetischen Kultur auszustatten.* 2)

Bei der Abschließung des Mietsvertrages ist der Mieter
kleiner Wohnungen im allgemeinen in einer weit ungünstigeren
Lage als der Mieter großer Wohnungen. Es ergibt sich das

') Schaffte u. Lechler, Neue Beiträge zur nationalen Wohnungs-
reform, Berlin 1897, S. 36 ff.

Mahraun, Die Ordnung der Arbeiterwohnungsfrage, S. 5 ff.

2) Ivainpffmeyer, Die Baugenossenschaften im Kähmen eines
nationalen Wohnungsreformplanes, Göttingen 1900, S. ‘29.

1*
        <pb n="11" />
        ﻿4

schon daraus, daß eine weit größere Nachfrage nach kleinen
Wohnungen vorhanden ist, als nach großen. Der Vermieter
der kleinen Wohnungen kann daher seine wirtschaftliche
Überlegenheit dem Mieter gegenüber voll zur Geltung bringen
und sie im Mietsvertrage zum Ausdruck gelangen lassen.
Das Mietsrecht müßte daher vor allem in der Weise geregelt
werden, daß ein wirksamer Schutz für die kleinen Mieter er-
möglicht wird.')

Wenn wir auch die Probleme, welche die Wohnungsfrage
ausmachen, nur flüchtig gestreift haben, so erhellt doch aus
der obigen Erörterung, daß es mannigfache wirtschaftliche,
soziale und rechtliche Faktoren sind, welche dabei in Be-
tracht kommen. Hieraus folgt aber wiederum, daß ein Zu-
sammenwirken vieler Kräfte nötig ist, um eine Lösung der
Wohnungsfrage anzustreben. Es handelt sich hier um ein
Zusammenwirken von Staatshülfe, (einschließlich der Ge-
meinden), Selbsthülfe und Gesellschaftshülfe.

Die oben angedeuteten Maßregeln der Gesetzgebung und
der Politik, denen sich noch andere angliedern, wie die der
Zonenenteignung und der Stadterweiterung2), des Wohnungs-
baues für Arbeiter und Beamte bilden den Gegenstand der
Staatshülfe, wie sie von den öffentlich rechtlichen Körper-
schaften ausgeübt werden soll. Die Gesellschaftshülfe be-
deutet die Mitwirkung verschiedener sozialer Schichten an der
Lösung der Wohnungsfrage. Es handelt sich hier um die
Gründung gemeinnütziger Vereine und Aktiengesellschaften,
welche den Bau kleiner und billiger Wohnungen bezwecken,
um die Gründung von Mietsvereinen, welche die Interessen
des Mieters gegenüber dem Vermieter zu vertreten haben, um
die Organisation von Reform vereinen mit weitergehendem Pro-
gramm, wie z. B. des Vereins „Reichs-Wohnungsgesetz“, um
eine agitatorische und erziehliche Tätigkeit in Wort und
Schrift und dergleichen mehr.

Die Staats- und Gesellschaftshülfe soll aber dazu dienen,
die Wirksamkeit der Selbsthülfe zu ermöglichen und zu
steigern, denn ohne die Mitwirkung derjenigen Klassen, welche

fl Schriften des Vereins Reichswohnungsgesetz, Heft 4.

2) Schriften des Vereins für Sozialpolitik Bd. 95, S. 113.
        <pb n="12" />
        ﻿5

hauptsächlich unter der Wohnungsnot zu leiden haben, ist
an eine befriedigende Lösung dieser Frage nicht zu denken.
Der Arbeiter kann nur das wirklich würdigen und schätzen,
was er durch eigene Arbeit erlangt. Er muß selbst mit Kopf,
Herz und Hand an der Durchführung einer Reform beteiligt
sein, wenn sie für ihn irgendwelchen Wert haben soll. Daher
bleiben die bestgemeinten Maßregeln der Staatshülfe und Ge-
sellschaftshülfe häufig völlig wirkungslos, weil sie auf die
Mitwirkung der Arbeiter verzichten. Die Selbsthülfe ist daher
notwendigerweise der hauptsächlichste Faktor in jeder sozialen
Reform, dem alle anderen Faktoren dienstbar zu machen sind.
Diese Selbsthülfe der Arbeiter läßt sich in der Angelegenheit
der Wohnungsreform nur in der Weise durchführen, daß die
Arbeiter sich organisieren und daß sie Genossenschaften
bilden.

Die genossenschaftliche Organisation ist von jeher als ein
Mittel betrachtet worden, durch welches der Arbeiter seine
wirtschaftliche Lage heben und die Mängel aufheben kann,
welche seine soziale Stellung mit sich bringt.1) Dieses Ziel
wird von verschiedenen Genossenschaften auf verschiedenem
Wege angestrebt. Man kann dementsprechend die Genossen-
schaften einteilen in Produktiv-, Distributiv- und Konsumtiv-
genossenschaften, je nachdem es sich darum handelt, die Lage
des Arbeiters als Produzenten, als Käufer und Kreditsuchen-
den, oder als Konsumenten zu bessern.

Die Produktivgenossenschaften organisieren die Arbeiter
zu gemeinschaftlicher Produktion, sie wollen eine Verbesserung
ihrer Lage dadurch erreichen, daß sie den Unternehmer
eliminieren und seinen Gewinn den einzelnen Genossen je
nach ihrer Leistung zuführen. In dieser Weise soll sowohl
die soziale Stellung wie das Einkommen der Arbeiter ver-
bessert werden.

Die Disti’ibutivgenossenschaften wollen den Arbeitern oder
Handwerkern eine günstigere Stellung in Handel und Verkehr
verschaffen, sei es, daß sie ihre Kreditfähigkeit erhöhen oder
ihnen im Einkauf und Verkauf die Vorteile, welche dem
Großbetrieb eigentümlich sind, verschaffen. Dazu gehören

’) Sinzlieimer, Die Arbeiterwohnungsfrage, Stuttgart 1902, S. 125.
        <pb n="13" />
        ﻿6

z. B. die Kreditgenossenschaften, die Rohstoffgenossenschaften
und die Magazingenossenschaften.

Die Konsumtivgenossenschaften haben hauptsächlich den
Zweck, unmittelbar für die Befriedigung der Bedürfnisse der
Mitglieder dieser Klassen zu sorgen, indem sie Lebensmittel
oder andere Gegenstände, die zur Bedürfnisbefriedigung dienen,
gut und billig einkaufen, und indem sie den Arbeiter, der
bei ihnen Konsumartikel kauft, am Gewinn beteiligen.

Die Baugenossenschaften können in jeder dieser drei
Formen erscheinen. Die Baugenossenschaft ist eine Produktiv-
genossenschaft, wenn Bauarbeiter und Handwerker sich
organisieren, um selbst Bauten auszuführen, um sie dann wie
der Privatunternehmer zum Verkauf anzubieten. Es ist der
Produktivgenossenschaft eigentümlich, daß sie nicht direkt
für die Bedürfnisbefriedigung der Genossen selbst arbeitet,
sondern daß sie die von ihr hergestellten Waren auf dem
Markt abzusetzen sucht. Es würde eine derartige Produktiv-
genossenschaft daher an die Stelle des privaten Bauunter-
nehmers treten. Sie könnte wohl eine Verbesserung in der
Lage der Bauhandwerker herbeiführen, fraglich aber bleibt
es, ob die von ihr hergestellten Wohnungen eine Verbesserung
in der Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses ermöglichen
würden.

Die Baugenossenschaft ist eine Distributivgenossenschaft,
wenn sie dazu dient, das für die Bautätigkeit notwendige
Kapital anzusammeln und es den einzelnen Genossen zum
Bau eines eigenen Hauses zur Verfügung zu stellen.

Sie ist eine Konsumtivgenossenschaft, wenn sie selbst
Häuser baut, welche sie den Genossen zum Eigentum über-
läßt, oder welche sie selbst im eigenen Besitz behält, um
dann den Genossen die darin enthaltenen Wohnungen zu ver-
mieten.

Soweit uns bekannt ist, ist die Baugenossenschaft als
reine Produktivgenossenschaft wohl kaum in größerem Um-
fange vorgekommen, und da sie in keinem direkten Zusammen-
hänge mit der Wohnungsfrage, deren Lösung die Baugenossen-
schaften vor allem dienen sollen, steht, so hat sie für uns
kein Interesse.
        <pb n="14" />
        ﻿7

Dagegen sind die Baugenossenschaften, welche direkt
eine Befriedigung des Wohnungsbedürfnisses der unteren
Klassen anstreben, in den anderen beiden erwähnten Haupt-
formen vorgekommen, und diese verdienen daher eine nähere
Betrachtung.

Es läßt sich schwer feststellen, wann und wo die ersten
Baugenossenschaften entstanden sind. Authentische Nach-
richten über derartige Organisationen haben wir nur über
einige Baugenossenschaften erhalten, die am Ende des 18.
Jahrhunderts in England organisiert worden sind. ’) So
wurde im Jahre 1781 in Birmingham eine Baugenossenschaft
ins Leben gerufen, welche selbst Häuser baute, um sie den
Genossen je nach der Höhe ihres Geschäftsanteils zu über-
lassen. 1795 werden sogenannte Bauklubs erwähnt, die in
derselben Weise tätig gewesen sind. Im Januar 1809 wurde
die Greenwich Union Building Society gegründet, eine Bau-
genossenschaft, welche ein Kapital durch monatliche Beiträge
ihrer Mitglieder ansammelte, um es dann in Bauten anzulegen.
Die Mitgliederzahl dieser Gesellschaft war auf 50 beschränkt
und von Geschäftsanteilen, die auf 210 £ lauteten, sollten
nicht mehr als 200 ausgegeben werden. Auch diese Genossen-
schaft trat selbst als Bauunternehmer auf und baute jedem
Inhaber eines Geschäftsanteils ein Wohnhaus.

Da die Gesetzmäßigkeit einer derartigen Organisation
in Frage gestellt wurde, wurde eine gerichtliche Entscheidung
herbeigeführt, welche das Existenzrecht der Baugenossen-
schaften bestätigte. Infolgedessen entstanden ähnliche Ge-
nossenschaften in allen Teilen Englands und zwar besonders
in Schottland, Lancashire und Süd-Wales. Bis zum Jahre
1836 waren sie entweder als Aktiengesellschaften oder als
Vereine (Klubs) organisiert, weil bis dahin keine besondere
Gesetzgebung für die Baugenossenschaften bestand. Im Jahre
1836 wurde das erste Gesetz über die Baugenossenschaften
erlassen. Hierdurch wurden die Gesetze 10 Georg IV, cap.
56, uud 4 und 5 William, cap. 40 über die Friendly Societies
auf die Baugenossenschaften ausgedehnt. Die Statuten dieser

0 Davis, Building Societies, London 1887, S. 8 ff.

Trüdinger, Die Arbeiterwohnungsfrage S. 79.
        <pb n="15" />
        ﻿8

Genossenschaften müssen dem Registrar of Friendly Societies
übergehen werden. Der Geschäftsanteil wurde auf 150 £
und die monatlichen Beiträge auf 1 £ beschränkt. Dieses
Gesetz enthielt mannigfache Mängel, welche durch spätere
Gesetze beseitigt wurden. Zu erwähnen sind das Gesetz vom
30. Juli 1884, vom 22. April 1875 (37 und 38 Victoria cap. 42)
und das Gesetz vom Jahre 1894 (57 und 58 Victoria cap. 47),
Enqueten über die Baugenossenschaften fanden im Jahre 1871
und im Jahre 1893 statt.1)

Die große Mehrzahl der englischen Baugenossenschaften
sind Distributivgenossenschaften, welche nicht selbst bauen
wollen, sondern welche nur den Zweck haben, das zum Bau
nötige Kapital anzusammeln, um es dann den Genossen zur
Verfügung zu stellen. Diese Genossenschaften treten in ver-
schiedenen Formen auf, je nachdem, ob sie nur für eine be-
stimmte Zeitdauer oder für eine unbegrenzte Zeit ins Leben
gerufen sind. Diejenigen, deren Existenz begrenzt ist, heißen
im englischen Terminating Societies. In diesen Genossen-
schaften zahlen die Mitglieder monatliche oder wöchentliche
Beiträge, durch welche sie einen Geschäftsanteil erwerben.
Dadurch soll jedes Mitglied das Recht auf eine bestimmte
Geldsumme erwerben, welche dem Nominalwert der von ihm
erworbenen Geschäftsanteile gleichkommt. Es kann dies in
zweierlei Weise geschehen. Einmal wird diese Geldsumme
• ausgezahlt nach Ablauf des Termins, für welchen die Ge-
nossenschaft gegründet worden ist. Dieser Termin wird dann
erreicht, wenn das Vermögen der Genossenschaft einen Betrag
erreicht hat, der genügt, um allen Mitgliedern, soweit sie
nicht Vorschüsse erhalten haben, den Wert ihrer Geschäfts-
anteile auszuzahlen. Das Mitglied kann aber auch vor Ab-
lauf jenes Termins diesen Betrag ausgezahlt erhalten, wenn es
(hypothekarische Sicherheit für den regelmäßigen Eingang
seiner Beiträge stellt, außerdem muß es sich verpflichten,
monatlich oder wöchentlich eine bestimmte Summe zu zahlen,
um den Betrag der Geschäftsanteile, die es erhalten hat, zu
verzinsen. Es ist das sogenannte Lösungsgeld (redemption

') A. Scratchley, Model rules and tables for a permanent
building society. London 1901, S. 2.
        <pb n="16" />
        ﻿9

money). Diesem Verfahren liegt folgende Erwägung zugrunde.
Wenn jeden Monat 10 sh eingezahlt werden, so wachsen sie
mit Zins und Zinseszius bei dem Zinsfuß von 5 % in ungefähr
12'/2 Jahren auf 100 £ an, wenn nicht irgend welche Abzüge
für Ausgaben und Verluste gemacht werden müssen. Dem-
entsprechend setzt man den Beitrag allgemein auf 10 sh
monatlich fest, indem man annimmt, daß die Lebensdauer der
Gesellschaft ungefähr 1 ji1 /2 Jahre betragen würde. Das
Lösungsgeld wurde auch gewöhnlich auf 10 sh oder 10 sh
6 d festgesetzt.

Dieses System hat dann wiederum verschiedene Modi-
fikationen zugelassen. So sagte man sich, daß eine Summe,
die zu 5 % angelegt ist, sich mit Zins und Zinseszins in un-
gefähr 14'/2 Jahren verdoppeln muß. So wird eine monat-
liche Leistung von 10 sh in dieser Zeit schließlich den Be-
trag von 120 £ ergeben. Man gründete dementsprechend Ge-
nossenschaften mit Anteilen auf 120 £ mit einer Geschäfts-
dauer von 14'/2 Jahren. Diejenigen Mitglieder, welche einen
Vorschuß verlangten, erhielten pro Geschäftsanteil 60 £,
welche bei einem Diskont von b% den endgültigen Wert des
Geschäftsanteils repräsentieren. In diesem Falle wurde kein
Lösungsgeld verlangt, indem man die 60 £ als eine Anleihe
betrachtete, die mit Zins und Zinseszins nach Ablauf der
Vereinsexistenz durch die Beiträge getilgt sein würde.

In anderen Genossenschaften wiederum hat man ein
Prämiensystem eingeführt.') Für den Vorschuß mußte dann
außer dem Zins auch noch eine Prämie gezahlt werden.
Es konnte z. B. der Fall sein, daß die Nachfrage nach Vor-
schüssen größer war, als das Vermögen, welches der Genossen-
schaft zu diesem Zweck zur Verfügung stand ; dann pflegten
diejenigen Bewerber, die den Vorschuß dringend nötig hatten,
einen höheren Diskont anzubieten als andere, welche das
Geld weniger dringend nötig hatten; hierdurch entstand die
Prämie. In anderen Fällen wiederum wurde eine Versteigerung
veranstaltet und zwar in der Weise, daß die Mitglieder sich
gegenseitig unterboten, bis derjenige den Vorschuß erhielt, der
mit der geringsten Summe für einen Nominalvorschuß von

0 Davis, a. a, O. S. 12.
        <pb n="17" />
        ﻿10

100 £ sich zufrieden gab. ln dieser Weise konnte die Ge-
nossenschaft große Gewinne erzielen, während andererseits
die Vorschuß erhaltenden Mitglieder häufig unverhältnismäßig
große Lasten auf sich nahmen. Je größer die Einnahmen,
welche die Genossenschaft in dieser Weise erzielte, waren,
umsomehr konnte der Existenztermin der Genossenschaft ab-
gekürzt werden.

In anderen Genossenschaften verfuhr man auch in der
Weise, daß man abwechselnd Vorschüsse verloste und ver-
kaufte. Die eine Summe wurde gegen eine Prämienleistung
verkauft und die andere Summe verlost, und derjenige, welcher
das Los zog, erhielt den Vorschuß, ohne zu einer Prämien-
leistung verpflichtet zu sein. Im letzteren Falle konnte das
Recht auf Vorschuß übertragen werden, und die Mitglieder,
welche durch Los den Vorschuß erhalten hatten, machten
häufig ein Geschäft daraus, diesen Vorschuß an andere gegen
einen bestimmten Preis abzutreten.

In den meisten dieser Genossenschaften wird außerdem
noch ein vierteljährlicher Beitrag von 1 sh erhoben, um die
Betriebskosten zu bestreiten.

Das System der Terminating Societies schließt die
Möglichkeit mannigfacher Mißbräuche ein. So kann es z. B.
Vorkommen, daß die Geschäftsdauer einer Genossenschaft sich
weit länger hinzieht, als ursprünglich beabsichtigt worden
war. Es können auch nach Ablauf einer bestimmten Zeit
kaum noch Mitglieder aufgenommen werden, da für die später
hinzutretenden Mitglieder die Beitragsleistuug sich zu hoch
stellen würde. Wenn irgend welche Verluste eintreten oder
wenn die Betriebsausgaben sich in irgend welcher Weise
steigern, so müssen die Beiträge, da die Mitgliederzahl be-
schränkt ist, erhöht werden; scheiden infolgedessen mehrere
Genossen aus, so werden dadurch die Lasten der bleibenden
Mitglieder, wozu immer diejenigen gehören, welche Vorschüsse
erhalten haben, erhöht. In dieser Weise kann es sich er-
eignen, daß die Verpflichtungen der Genossen beständig zu-
nehmen, ohne daß das Endziel der Genossenschaftsdauer
abzusehen ist. Die Nachteile, welche in dieser WTeise den
Terminating Societies anhafteten, führten dazu, eine andere
Art der Organisation vorzuziehen, deren Dauer nicht be-
        <pb n="18" />
        ﻿11

schränkt war und die man daher als Permanent Societies
bezeiclmete.')

In diesen Genossenschaften ist, soweit es irgend möglich
ist, das Element des Zufalls und der Unsicherheit eliminiert
und ihre Existenz ist unbegrenzt. Das englische Gesetz vom
Jahre 1874 gibt folgende Definition für eine dauernde
Genossenschaft (Permanent Society): „Es ist eine Gesellschaft,
welche durch ihre Statuten kein Datum oder ein besonderes
Resultat festgesetzt hat, nach deren Erreichung die Genossen-
schaft zu Ende gehen soll.“ Eine derartige Genossenschaft
sammelt ein Kapital an, indem sie Geschäftsanteile an ihre
Mitglieder ausgibt und indem sie sowohl von Mitgliedern wie
von Nichtmitgliedern Gelder im Depot oder als Anleihe ent-
gegennimmt. Die Anteile können entweder sofort voll ein-
gezahlt werden, oder der Empfänger kann regelmäßige Bei-
träge für eine bestimmte Reihe von Jahren leisten, oder die
Beiträge können je nach dem Belieben des Mitgliedes in un-
regelmäßigen Zwischenräumen entrichtet werden. Die ein-
gezahlten Beträge werden verzinst. Gewöhnlich bleiben die
Zinsen stehen und werden zum Kapital geschlagen; sie können
aber auch halbjährlich oder jährlich ausgezahlt werden. Aus
dem Vermögen der Genossenschaft werden den Mitgliedern
Vorschüsse gewährt, die in bestimmten Fristen durch kleine
Summen abzutragen sind. Auch in dieser Beziehung werden
dem borgenden Mitglied, je nach seiner Leistungsfähigkeit Zu-
geständnisse gemacht. Die regelmäßigen Einzahlungen be-
stehen aus den Zinsen und der Amortisationsquote. Um den
weniger leistungsfähigen Mitgliedern noch mehr entgegen-
zukommen, wird auch wohl bestimmt, daß nur ein Teil des
Vorschusses zurückzu zahlen ist, während der andere Teil
gegen eine bestimmte Verzinsung als dauernde Anleihe stehen
bleibt. Nach einem Termin, der vorher festgesetzt ist, muß
dieser zweite Teil des Vorschusses im ganzen zurück-
erstattet werden, wenn nicht ein neuer Kontrakt abge-
schlossen wird.

Eine derartige Genossenschaft vollzieht faktisch die
Funktion einer Bodenkreditbank. Aul der einen Seite läßt sie

b Davis, a. a. 0. S. 20.
        <pb n="19" />
        ﻿12

eine so mannigfache Form der Einzahlung zu, daß dadurch
alleu Klassen des anlagesuchenden Publikums gedient wird,
und sie zahlt für diese eingezahlten Gelder einen höheren
Zinssatz als die gewöhnlichen Sparkassen. Auf der anderen
Seite leiht sie die Gelder wieder auf Hypotheken aus und sie
rechnet dafür einen höheren Zinssatz, als es sonst gewöhnlich
geschieht; aber sie macht dafür auch so große Zugeständnisse
an den Modus der Rückzahlung, wie ein privater Hypotheken-
gläubiger es unmöglich tun könnte.

Die Genossen wissen genau, wie lange sie die Zahlung
ihrer Beiträge fortzusetzen haben, und sie wissen ferner,
welcher Betrag ihnen beim Austritt aus der Genossenschaft
zusteht. Eine derartige Gewißheit ist bei einer Genossenschaft
mit beschränkter Dauer niemals voi’handen. Denjenigen Mit-
gliedern, welche Vorschüsse erhalten haben, bietet die un-
begrenzte Genossenschaft noch größere Vorteile, denn die un-
begrenzte Dauer ermöglicht es ihnen, ihre Rückzahlung ihrer
Leistungsfähigkeit anzupassen und sie solange auszudehnen,
wie es ihnen paßt. Infolge dieser Vorzüge, welche den
dauernden Genossenschaften anhaften, haben sie in England
und in den Kolonien eine weite Verbreitung gefunden.

Sehr verschieden von der erwähnten Organisation sind
die sogenannten Landkaufgenossenschaften (Freehold Land
Societies).') Auch diese Genossenschaften werden für eine
unbegrenzte Zeit gegründet; es handelt sich bei ihnen aber
nicht lediglich um Kreditoperationen, sondern um die Er-
werbung von Grundstücken, welche sie parzellieren und unter
ihre Mitglieder verteilen. Die Mitglieder erwerben eine be-
stimmte Anzahl von Geschäftsanteilen entweder durch sofortige
Einzahlung oder durch dauernde Beitragsleistung. Mit dem
in dieser Weise angesammelten Kapital, das häufig noch
durch Anleihen vergrößert wird, werden Grundstücke ge-
kauft, die daun in Baustellen abgeteilt werden. Die Genossen-
schaft sorgt auch für die Anlage von Straßen und für die
Kanalisation. Diejenigen Mitglieder, welche sich um ein
Grundstück bewerben, müssen unter sich losen, um dadurch
die Reihenfolge des Empfanges festzustellen. Der Preis für

’) Davis, a. a. 0. S. 25.
        <pb n="20" />
        ﻿13

jedes Grundstück wird vorher von den Direktoren der Ge-
sellschaft bestimmt, und er setzt sich zusammen aus den
Anschaffungskosten und den Ausgaben, die nötig waren, um
das Grundstück in Bauland zu verwandeln. Dazu gehören
z. B. die Kosten für Anlage von Straßen. Der Bauplan wird
nach bestimmten Vorschriften geregelt, um allen Ansiedlern
die gleiche Bequemlichkeit zu sichern. Den Käufern der
Grundstücke werden möglichst bequeme Bedingungen der
Zahlung bewilligt; gewöhnlich werden monatliche Ab-
zahlungen festgesetzt und außerdem erhält der Käufer noch
Vorschüsse, um ein Haus auf seinem Grundstück errichten zu
können. Diese Vorschüsse werden während des Baues nach
und nach bewilligt, und sie werden in derselben Weise,
wie das Kaufgeld abgetragen. Das Eigentumsrecht der
Gesellschaft besteht so lange, bis das Kaufgeld voll ein-
gezahlt ist.

Eine besondere Art der begrenzten Genossenschaften
sind die sogenannten Bowlcett Societies.1) Sie wurden nach
ihrem Gründer, einem Dr. Bowkett so genannt. Es gibt zwei
Arten dieser Genossenschaft. Die einfache „Bowkettgenossen-
schaft,“ die man jetzt nur noch selten antrifft und die „Starr-
Bowkettgenossenschaft“, deren System einige Abänderungen
von dem System des Dr. Bowkett enthält, die von einem
Mr. Starr vorgeschlageu wurden. Dr. Bowkett erklärte seine
Idee vor der königlichen Kommission im Jahre 1872, wobei er
ungefähr folgendes ausführte: Von 100 Personen, von denen
jede wöchentlich 9'/2 d einzahlt, wird jede jährlich 2 £ 1 sh
und 2 d zusammenbringen. Wenn man die 1 sh 2 d für die
laufenden Ausgaben reserviert, so bleiben am Ende des Jahres
200 £. Die Mitglieder ziehen Lose um diese Summe und der
Gewinner erhält den Vorschuß von 200 £, ohne dafür Zinsen
zahlen zu müssen. Es wird ihm aber die Bedingung auf-
erlegt, für dieses Geld ein Haus zu bauen und während
10 Jahren jährlich 20 £ zurückzuzahlen. Nach dieser Zeit
führt er mit der Zahlung seiner Beiträge fort, bis er 62 oder
50 £ eingezahlt hat, je nachdem ob er der Genossenschaft
früher oder später beigetreten ist. Jedes Mitglied erhält seine

') Davis, a. a. 0. S. 28.
        <pb n="21" />
        ﻿14

sämtlichen Beiträge zurück, da nach dem Grundsatz verfahren
wird, daß der Einzelne der Genossenschaft jährlich eine kleine
Summe auf lange Zeit und die Genossenschaft ihm eine große
Summe auf kurze Zeit leiht.

Dieses ganze Verfahren beruht auf einem einfachen
Rechenexempel. Der jährliche Beitrag von netto 2 £ wird
31 Jahre lang geleistet, sodaß faktisch in dieser Zeit 62 £
eingezahlt werden. Wenn nun nach dem Ende des ersten
Jahres einem Mitglied, das 2 £ beigetragen hat, ein Vor-
schuß von 100 £ gewährt wird, so hat es in Wirklichkeit
nur 98 £ erhalten. Hierfür muß der Betreffende während
einer zehnjährigen Periode jährlich 10 £ als Abzahlung
leisten, und außerdem muß er 30 Jahre länger 2 £ als Bei-
trag jährlich einzahlen. Bei einem Zinsfuß von b% hat eine
Jahresleistung von 10 £ während 10 Jahren in der Gegen-
wart einen Wert von 77,217 £ und eine Jahresleistung von
2 £ während 30 Jahren hat danach einen Gegenwartswert
von 30,744 £, beide zusammen 107,961 £. Wenn man hiervon
den Vorschuß, welchen das betreffende Mitglied in der Höhe
von 98 £ erhalten hat, abzieht, so bleiben noch 9,961 £ zu-
gunsten der Genossenschaft. Nach dem von Dr. Bowkett aus-
einandergesetzten Plan wird eine Genossenschaft von 100 Mit-
gliedern 41 Jahre existieren, und diejenigen Mitglieder, weiche
zuerst einen Vorschuß empfangen, sind die letzten, welche
ihre Beiträge zurückempfangen. Der Wert von 9,961 £
beträgt bei einem Zinsfuß von 5 % in 41 Jahren mit Zinseszins
73,621 £. Die Genossenschaft ist daher sehr wohl in der
Lage 62 £ als die Summe der geleisteten Beiträge nach
Ablauf dieser Periode zurückzuzahlen.

In den Starr-Bowkettgenossenschaften muß derjenige,
der einen erhaltenen Vorschuß zurückgezahlt hat, einen er-
höhten Beitrag leisten, damit die Geschäftsperiode der Ge-
nossenschaft abgekürzt werden kann.

Hiermit haben wir die Grundzüge auseinandergesetzt,
w'elche die hauptsächlichsten der in England bestehenden
Baugenossenschaften charakterisieren. Ihrer ganzen Organi-
sation nach haben sie für die Arbeiterklasse keine große Be-
deutung, da schon der von ihnen verlangte Beitrag die Mittel
welche der Arbeiter für solche Zwecke erübrigen kann, über-

-
        <pb n="22" />
        ﻿15 —

schreitet. Daraus erklärt es sich auch, weshalb Friedrich
Engels die Einrichtung scharf kritisierte und sie nicht als
Faktor bei der Lösung der Arbeiterwohnungsfrage in Betracht
zog.1) Es sind diese Genossenschaften, wie schon hervor-
gehoben, weiter nichts als Realkreditinstitute, welche Bau-
kredit gewähren und die selbst nicht bauen. Eine Ausnahme
bilden die sogenannten Freehold Land Societies, die aber in
England zu keiner nennenswerten Bedeutung gelangt sind.
In Deutschland haben die englischen Building Societies keine
Nachahmung gefunden. In Breslau wurde eine derartige Ge-
nossenschaft in den sechziger Jahren gegründet, sie hat aber
nur kurze Zeit bestanden.

Die Landankaufsgenossenschaften sind zuerst in den
vierziger Jahren des 19. Jahrhunderts gegründet worden und
haben damals ihre größte Ausbreitung gefunden. Es war die
Zeit, als man um die Beseitigung der Getreidezölle kämpfte.
Da in den ländlichen Distrikten die Pächter von den Grund-
eigentümern abhingen, so konnte die Antikoimzollliga auf dem
Lande nur wenige Anhänger gewinnen. Um dieses Hindernis
zu beseitigen, suchte sie die Pächter in kleine Grundbesitzer
umzuwandeln, die durch den Besitz des Gutes Stimmrecht
erhielten. Zu diesem Zweck wurden die Landankaufsgenossen-
schaften ins Leben gerufen, welche große Güter pai'zellierten,
um sie in kleine Bauernwirtschaften umzuwandeln. Vom
flachen Lande ist später diese Art Genossenschaft auch in
die Stadt verpflanzt worden, sie hat aber dann im Laufe der
Zeit, nachdem sie ihren politischen Zweck erfüllt hatte,
keinerlei Bedeutung für die Arbeiterwohnungsfrage ge-
wonnen. 2)

Eine vollständige und zuverlässige Statistik der englischen
Baugenossenschaften ist nicht vorhanden. Sie müssen, so weit
sie unter dem Bangenossenschaftsgesetz inkorporiert sind,
dem Registrar of Friendly Societies ihre Geschäftsberichte
einreichen. Ein Bericht des englischen Arbeitsamtes vom
Jahre 1901 enthält eine Statistik dieser registrierten Genossen-
schaften für den Zeitraum von 1886 bis 1899. Danach be-

J) Friedrich Engels, Zur Wohnungsfrage, Zürich 1887, S. 46.

2) Sinzheimer, a. a. 0. S. 136.
        <pb n="23" />
        ﻿16

standen in Großbritannien und Irland folgende Baugenossen-
schaften:

Jahre	Bau-  genossen-  schaften	Kapital  £
1886	2079	52 939 875
1887	2197	53 760 215
1888	2240	53 193 583
1890	2422	52 282 880
1891	2382	51538 691
1893	2297	44421 531
1894	2390	42 904 114
1895	2373	42 350 503
1890	2564	44 974 574
1897	2514	44683 643
1898	2425	44963 252
1899	2325	45 752 251

In den Vereinigten Staaten von Amerika haben die
Building Societies ebenfalls eine große Verbreitung gefunden
und viel zu dem dortigen schnellen Städtewachstum
beigetragen. ') Die erste amerikanische Genossenschaft
wurde im Jahre 1831 in Frankford, einer Vorstadt
Philadelphias, gegründet, und nach diesem Vorbilde sind sie
auch in den übrigen Staaten organisiert worden. Von allen
Staaten hat Pennsylvanien die erfolgreichste Entwicklung
dieser Genossenschaften aufzuweisen und die Handwerker und
Arbeiter, welche von hier aus sich in den anderen Staaten
der Union ansiedelten, brachten die Idee der Baugenossen-
schaft mit sich und trugen zu ihrer Verbreitung bei. Es ist
erklärlich, daß in dieser Weise eine große Mannigfaltigkeit
der Organisationsformen je nach der Fähigkeit des Organi-
sators und den örtlichen Verhältnissen entstand. Von einer
gesetzlichen Regelung des Genossenschaftswesens war damals
noch keine Rede. Die ersten Gesetze über die Baugenossen-
schaften wurden im Jahre 1874 in den Staaten New-Jersey
und Maryland erlassen; New-York folgte 1851 und um die

’) Dexter, Co-operative Savings and Loan Associations, New-York
1900, S. 41.
        <pb n="24" />
        ﻿17

Mitte des 19. Jahrhunderts vermehrten sich die Genossen-
schaften sehr schnell. Diese ersten Blüten wurden durch den
Sturm des amerikanischen Bürgerkrieges geknickt und ver-
nichtet, und erst seit 1885 haben sie wieder eine weitere Ver-
breitung gefunden. Die zweckmäßigste Gesetzgebung findet
sich im Staate Massachusetts, wo diese Genossenschaften
„Kooperative Banken“ genannt werden. Diese Banken wollen
die Mitglieder zum Sparen und zum Hauserwerb veranlassen.
In den einzelnen Staaten haben die Baugenossenschaften
wieder Verbände unter sich geschlossen, die viermal im Jahre
Zusammenkommen. Sie haben ihre eigene Presse und auch
die täglichen Zeitungen widmen ihnen gebührende Aufmerk-
samkeit.

Nach einer Statistik vom Jahre 1892 bestanden in den
Vereinigten Staaten 5838 Baugenossenschaften mit 1 745 725
Mitgliedern. Nach einem Bericht des Commissioners of the
Building and Loan Associations gab es im Jahre 1899:

Staat	Californien	Connecticut	Michigan	New-York
Baugenossenschaften	151	15	72	358
Mitglieder ....	37 780	12 773	32 775	465 536
Darlehnnehmer . .	12 488	2 368	8 008	30 065
Anteilscheine . . .	410 67ß	86 868	296 381	1 632 820

1898 bestanden in Jowa 107 Baugenossenschaften.

In Deutschland tauchte die Wohnungsfrage zuerst um
die Mitte des 19. Jahrhunderts auf. Vielleicht ging die An-
regung dazu von dem Buche aus, welches Friedrich Engels
im Jahre 1845 über die Lage der arbeitenden Klassen in
England veröffentlicht hatte, und in welchem er die traurigen
Wohnungsverhältnisse der dortigen Industriearbeiter beschrieb.
Allerdings hatte schon vorher V. A. Huber auf die Bedeutung
der Baugenossenschaften für die Lösung der Arbeiterfrage
hingewiesen, aber seine Worte hatten damals nicht zu irgend
welchen praktischen Versuchen den Anlaß gegeben. Erst das
Eintreten Lettes, welcher den Zentralverein für das Wohl der
arbeitenden Klassen gegründet hatte, führte dazu, daß sich
weitere Kreise mit der Wohnungsfrage beschäftigten, und im

Krorarey, Baugenossenschaften.	2
        <pb n="25" />
        ﻿18

Jahre 1848 wurde in Berlin die „Gemeinnützige Baugesell-
schaft“ gegründet.')

Im Jahre 1865 hatten der Kongreß deutscher Volkswirte,
der Vereinstag deutscher Erwerbs- und Wirtschaftsgenossen-
schaften und der Vereinstag deutscher Arbeitervereine die
Wohnungsfrage auf ihre Tagesordnung gesetzt. Um diese
Frage zu beraten, vereinigte sich die ständige Deputation des
Kongresses deutscher Volkswirte mit dem Vorstand und Aus-
schuß des Zentral Vereins in Preußen für das Wohl der
arbeitenden Klassen. Das Ergebnis dieser Beratungen wurde
in sieben Berichten unter dem Titel: Die Wohnungsfrage mit
besonderer Rücksicht auf die arbeitenden Klassen, Berlin 1865,
herausgegeben. Zu den Berichterstattern gehörte auch Lette,
welcher die Gründung von Baugenossenschaften zur Erzielung
besserer und gesunderer Wohnungen in Vorschlag brachte.
Auf Grund dieser Berichte verhandelte der Kongreß zu Nürn-
berg über denselben Gegenstand. Es wurden Beschlüsse ge-
faßt, welche u. a. die Freigabe des Baugewerbes und die
Empfehlung von Errichtung kleiner Häuser durch die auf
Selbsthülfe beruhenden Baugenossenschaften bezweckten. In
dem allgemeinen Verband der deutschen Genossenschaften
wurde die Frage der Baugenossenschaften zuerst auf den
Vereinstagen zu Mainz 1864 und Stettin 1865 zur Beratung
gestellt. In Stettin war Parisius die Aufgabe zugefallen, über
das Wesen und die Einrichtung der Baugenossenschaften
Bericht zu erstatten. Auf Grund dieses Berichtes wurde
folgender Beschluß gefaßt: „Dem Mangel an guten, gesunden
Arbeiterwohnungen können in der Regel auf dem Prinzip der
Selbsthülfe beruhende Baugenossenschaften abhelfen, insofern
dieselben kleine, für je eine Familie bestimmte Häuser bauen
und ihren Mitgliedern gegen ein Kaufgeld, welches durch
terminliche, auf eine Reihe von Jahren zu verteilende Raten
amortisiert wird, zu ausschließlichem Eigentum überlassen.“
Ebenso verlangte im Jahre 1871 eine in Berlin tagende Ver-
sammlung der deutschen Gewerkvereine, daß die Arbeiter
Baugenossenschaften gründen sollten, welche von den Arbeit-
gebern durch Gewährung langfristiger Darlehen zu unterstützen
iE________

mi . i) vgl. Trüdinger. S. 197 ff.
        <pb n="26" />
        ﻿19

seien. In Verbindung damit forderten sie eine Verkürzung
der Arbeitszeit, damit es den Arbeitern ermöglicht werde, in
größerer Entfernung von den Arbeitsstätten zu wohnen. An
die Gemeinden und den Staat richteten sie die Forderung,
sanitätspolizeiliche Vorschriften für die Wohnhäuser zu er-
lassen, die Polizeivorschriften, welche das Bauen von kleinen
Häusern erschweren, zu beseitigen, die Stempelabgaben zu
vermindern, die Baugenossenschaften zu begünstigen und
Wohnungen für ihre Beamten zu errichten. Im folgenden
Jahre äußerte sich Schulze-Delitzsch vor derselben Versamm-
lung über die Milderung der Wohnungsnot. Er sagte, Zweck
der Baugenossenschaften sei, die Wohnungsfrage aus dem
Bereiche bloßer Sonderinteressen einiger industrieller Betriebe
und aus dem Bereiche rein humanen Strebens auf das allge-
meine wirtschaftliche Feld hinüberzuführen. Er gab den
Baugenossenschaften den Rat, die Kapitalisten als stille Ge-
sellschafter heranzuziehen, da die Baugenossenschaften ohne
große Kapitalien keine ersprießliche Tätigkeit entfalten
könnten. Er erklärte sich prinzipiell für den Bau kleiner
Häuser, er erkannte aber auch die Notwendigkeit an, unter
Umständen große Mietshäuser zu errichten.

Um dieselbe Zeit machte man den ersten Versuch mit der
Organisation von Baugenossenschaften. Im Jahre 1864 wurde
eine derartige Genossenschaft in Hamburg ins Leben gerufen,
die mit Unterstützung einiger Kapitalisten 48 Häuser erbaute,
die sie zum Teil in das Eigentum ihrer Mitglieder übergehen
ließ, die aber später ihren genossenschaftlichen Charakter
ganz verloren hat. Obschon nach dem Vorbilde dieser Ham-
burger Genossenschaft im Laufe der nächsten Jahre einige
andere Organisationen in verschiedenen Städten gegründet
wurden, ging die ganze Entwicklung doch in sehr langsamem
Tempo vor sich. Im Jahre 1870 gab es erst drei, 1871 schon
17 und 1873 52 derartige Baugenossenschaften. Unter dem
wirtschaftlichen Niedergang, der mit dem Jahre 1873 einsetzte,
hatten auch die Baugenossenschaften zu leiden. Sie verloren
ihre Mitglieder, ihre Wohnungen standen leer und ihre
finanziellen Verhältnisse wurden immer ungünstiger. Von
Jahr zu Jahr nahm die Zahl der Baugenossenschaften ab.
Im Jahre 1879 bestanden noch 46, 1880 36, 1881 34, 1883 33,

2*
        <pb n="27" />
        ﻿20

1884 32, 1888 nur noch 28 und heute soll nur noch eine dieser
älteren Baugenossenschaften in München bestehen.1)

Die Hauptschwierigkeiten, mit welchen die Baugenossen-
schaften damals zu kämpfen hatten, lagen darin, daß sie sich
nicht in genügendem Umfange unkündbares Kapital beschaffen
konnten und daß die Haftung der Mitglieder eine unbe-
schränkte war. Die Kapitalbeschaffung war für die Bau-
genossenschaft weit schwieriger, als für die anderen Genossen-
schaften, und die unbeschränkte Haftung bildete das Haupt-
hindernis, das der Möglichkeit einer derartigen Kapital-
beschaffung im Wege stand. Im Jahre 1889 wurden diese
Hauptschwierigkeiten beseitigt. Das Genossenschaftsgesetz,
das am 1. Mai d. J. erlassen wurde, ermöglichte die Gründung
von Genossenschaften mit beschränkter Haftung und die
lnvaliditäts- und Altersversicherung, die durch ein Gesetz
desselben Jahres ins Leben gerufeu wurde, sammelte Kapitalien
an, die den Baugenossenschaften zu niedrigem Zinsfuß zur
Verfügung gestellt wurden. Von da an nahm die Zahl der
Baugenossenschaften schnell wieder zu. Im Jahre 1890 belief
sich ihre Zahl wieder auf 52, Ende 1897 auf 165, 1898 auf
244, 1899 322 und 1900 auf 378.

Das Vorbild, nach welchem diese neuen Baugenossen-
schaften organisiert wurden, war nicht das durch die englischen
Building Societies gegebene, sondern es war der Arbeiterbau-
verein in Kopenhagen.2) Dieser Bauvereiu wurde im Jahre
1865 von den Arbeitern der Firma Burmester &amp; Wain in
Kopenhagen gegründet. Er nimmt jeden für die Dauer von
10 Jahren als Mitglied auf, welcher 2 Kronen einzahlt und
sich zu einem wöchentlichen Beitrag von 35 Öre verpflichtet,
wodurch er einen Geschäftsanteil von 20 Kronen erwirbt.
Mit den Kapitalien, die in dieser Wreise Zusammenkommen,
baut der Verein jährlich eine Anzahl Häuser, welche unter
diejenigen Mitglieder, die voll eingezahlte Anteile besitzen,
verlost werden und dann noch 10 Jahre unter Aufsicht des
Vereins bleiben. Wer nach 10 Jahren kein Haus 'erhalten

’) Wohlgemuth - Schneider, Taschenbuch für Baugenossen-
schaften, Berlin 1890, S. 9.

2) Vg. Trüdinger, S. 104.
        <pb n="28" />
        ﻿21

hat, kann seine Einlagen zurückverlangen, wovon im Jahre
1900 allein 946 Mitglieder Gebrauch machten. Der "Verein
hatte im Jahre 1867 222 Mitglieder, 10 Jahre später 7460
und 1889 war die Mitgliederzahl auf 16 421 gestiegen. Der
Verein hatte bis Ende 1883 523 Häuser im Werte von 3 690 441
Kronen gebaut. Am 1. Januar 1901 besaß er 1173 Häuser.1)

Dieser Kopenhagen er Verein wurde als Vorbild ge-
nommen, als man im Jahre 1877 in Flensburg eine Bau-
genossenschaft gründete. Dieser Flensburger Arbeiterbauverein
war jahrelang der einzige, der unter den ungünstigen Um-
ständen, die damals den Zusammensturz derartiger Organi-
sationen bewirkten, bestehen blieb. Als dann Ende der 80er
und Anfang der 90er Jahre eine neue Blütezeit der Bau-
genossenschaften anfing, wurden sie dem Flensburger Verein
nachgebildet.

Eine neue Phase der Entwicklung setzte ein mit der
Organisation des Hannoverschen Spar- und Bauvereins im
Jahre 1886.2)

Die Gründung des hannoverschen Vereins bedeutet
insofern eine neue Epoche in der Geschichte der Baugenossen-
schaften, als er das Prinzip, nur Mietshäuser zu bauen, welche
Eigentum der Genossenschaft bleiben, rein durchführte. Bis
dahin hatten die verschiedenen Bnugenossenschaften über-
wiegend kleinere Häuser gebaut, welche die Genossen als
Eigentum zu erwerben strebten, nur vereinzelt bauten sie
Mietshäuser, um die darin enthaltenen Wohnungen an die
Genossen zu vermieten. Die Wohnungen, welche der hannover-
sche Spar- und Bauverein an seine Genossen vermietete, waren
unkündbar und die Mieten konnten nicht gesteigert werden.
Das war auch eine Neuerung, welche dieser Verein einführte,
und welche auch für die spätere Entwicklung von besonderer
Bedeutung gewesen ist.

Der Bau von kleinen Häusern, die in das Eigentum der
Genossen übergehen sollten, hatte als ein von den Baugenossen-
schaften zu verfolgender Zweck einige schwerwiegende Nach-

’) Statut und Geschäftsbericht.

2) Schriften der Zentralstelle für Arbeiter-Wohlfahrtseinrichtungen.
        <pb n="29" />
        ﻿22

teile im Gefolge gehabt. Sobald ein solches Haus wirklich
Eigentum der Genossen geworden war, hatte dieser jedes
weitere Interesse an der Genossenschaft verloren. Das ge-
nossenschaftliche Leben konnte sich daher auf die Dauer
innerhalb solcher Organisationen nicht halten oder weiter
entwickeln. Ganz anders liegt es, wie wir später eingehend
zeigen werden, bei größeren Gebäudekomplexen, die nur
Mietswohnungen enthalten, durch welche die Bewohner
dauernd an die Genossenschaft gekettet werden, und in
welchen sich das genossenschaftliche Leben um so günstiger
entwickeln kann, je größer diese Häuser sind.

Wenn der Eigentümer des Hauses nicht in der Lage ist,
auf die Dauer das Haus zu behalten, so wird das von der
Genossenschaft gebaute Wohnhaus leicht wieder zum Speku-
lationsobjekt, und der eigentliche Zweck der genossenschaft-
lichen Tätigkeit wird dadurch vereitelt. Die Mietshäuser
dagegen, welche dauernd im Besitz der Genossenschaft
bleiben, können nicht Spekulationsobjekt werden und bilden
daher gegen den Boden- und Hauswucher eine feste Schranke.

Die kleinen Häuser, welche die Genossenschaft ihren
Mitgliedern als Eigentum übergibt, enthalten häufig Woh-
nungen für 2 oder 3 Familien und der Eigentümer muß diese
Wohnungen vermieten, um die Zinsen pünktlich zahlen zu
können. Je mehr er auf den pünktlichen Eingang der Mieten
angewiesen ist, umso rücksichtsloser muß er gegen seine
Mieter Vorgehen, und so ist dieser kleine aus der Genossen-
schaft hervorgegangene Eigentümer oft der größte Haustyrann.
Auch dieser Umstand, mit dem man zu rechnen hat, wider-
spricht dem eigentlichen Zweck der Genossenschaft.

Es hat sich aber ferner herausgestellt, daß mit dem
Steigen der Bodenwerte es in großen Städten ganz unmöglich
war, kleine Häuser mit kleinen Wohnungen zu bauen, die
einen annehmbaren Zins abgeworfen hätten. Wollte man dem
Arbeiter in der Stadt in der Nähe seiner Arbeitsstätte eine
gesunde und preiswerte Wohnung bieten, so konnte man nur
große Häuser mit Mietswohnungen bauen. Diejenigen Bau-
genossenschaften, welche hauptsächlich nur kleine Familien-
häuser für den eigenen Erwerb der Genossen errichteten,
waren immer mehr auf das Außengebiet der Stadt und auf
        <pb n="30" />
        ﻿23

ihre Vorstädte angewiesen und so lag die Gefahr nahe, daß
der Arbeiter aus der Stadt verdrängt wurde und daß sich in
der Nähe der Stadt Ai'beiterkolonien bildeten. Eine derartige
Entwicklung entsprach aber durchaus nicht dem Lebens- und
Bildungsbedürfnis der Arbeiter.

Durch den Hauserwerb wird der Arbeiter aber außerdem
an die Scholle gebunden, und er kann bei veränderter Kon-
junktur sich nicht so leicht nach einer anderen Arbeits-
gelegenheit an einem anderen Oi’te umsehen, als wenn er nur
zur Miete wohnt.

Diese Betrachtung läßt uns erkennen, welche Bedeutung
das Vorgehen des hannoverschen Spar- und Bauvereins für
die weitere Entwicklung der Baugenossenschaften haben
mußte, und so ist es erklärlich, daß heute diese Genossen-
schaften immer mehr dazu übergehen, große Mietshäuser zu
bauen, die im dauernden Eigentum der Genossenschaft bleiben,
während das Bauen von kleineren Häusern, die in das Eigen-
tum der Genossen übergehen, immer mehr au Bedeutung
zurücktritt. Der Gegensatz zwischen der alten und der
neuen Art der Baugenossenschaften kam auch darin zum
Ausdruck, daß beide sich in besonderen Revisionsverbänden
im Jahre 1896 und 1897 zusammenschlossen. Die nach dem
Vorbild des hannoverschen Spar- und Bauvereins gegründeten
Vereine bildeten den Verband der auf der Grundlage des
gemeinschaftlichen Eigentums stehenden deutschen Bau-
genossenschaften, und der Vorsitzende dieses Verbandes ist
Professor Albrecht in Berlin. Im Jahre 1902 gehörten
diesem Verbände 67 Baugenossenschaften an.

Es soll in den folgenden Ausführungen nicht über die
Baugenossenschaften im allgemeinen gesprochen werden, das
ist häufig genug geschehen. Es soll vielmehr die Bedeutung
der neuen Art, auf der Grundlage des gemeinschaftlichen
Eigentums gebildeten Genossenschaften an einem Beispiel klar
gelegt werden. Es lag nahe, zu diesem Zweck den Berliner
Spar- und Bauverein zu wählen. Zunächst konnte ich von
einer anderen Genossenschaft nicht das Material in derselben
Vollständigkeit erhalten wie von der Berliner. Dieses Material
habe ich durch die Freundlichkeit des Herrn Professor
Albrecht hauptsächlich von der Zentralstelle für Arbeiter-
        <pb n="31" />
        ﻿24

wohlfalwtseinrichtungen, sodann vom Vorstände des Berliner
Spar- und Bauvereins und dessen Hausverwaltern, an die icli
Fragebogen ausgeschickt hatte, erhalten. Ich konnte die von
dem hiesigen Verein erbauten Häuser besuchen, sie vom
Keller bis zum Boden durchwandern, die verschiedenen Typen
der Wohnungen untersuchen und die gemeinsamen Räume,
die Versammlungs- und Bibliothekzimmer in Augenschein
nehmen. Ich durfte mich mit den Mietern unterhalten und
konnte die Kinder auf den Spiel- und Turnplätzen in ihrem
Treiben beobachten. Solche Anschaulichkeit der Wirksamkeit
war mir bei keiner anderen Genossenschaft zugänglich. Aus-
schlaggebend für mich war aber der Gesichtspunkt, daß der
Berliner Spar- und Bauverein aus dem Grunde eine besondere
Betrachtung verdient, weil er auf dem Gebiete des Klein-
Wohnungsbaues Mustergültiges geleistet hat und weil sich
in seinen Ansiedlungen das genossenschaftliche Leben am
mannigfaltigsten ausgebildet hat und weil er darüber hinaus
die Grundlage für eine Weiterentwicklung und Veredlung der
Volksbildung und Volksunterhaltung durch Volkshochschul-
kurse, durch Museumsführungen und Musikaufführungen im
großen Stil gewesen ist.

Der Berliner Spar- und Bauverein.

I.

Die Gründung des Vereins.1)

Im November 1891 wurde in Preußen die Zentralstelle
für Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen gegründet.

Da die Zentralstelle zur Erfüllung ihrer Aufgabe einer
gewissen Autorität nicht entbehren konnte, so hatte man an-
fangs die Absicht, sie zu einer staatlichen Behörde zu ge-
stalten. Äußere Schwierigkeiten haben diese ursprüngliche

’) Vergleiche zu dem Folgenden: Die Schriften der Zentralstelle
für Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen. Die Statuten und Geschäfts-
berichte des Berliner Spar- und Bauvereins. Dr. Robert v. Erdberg.
Wohlfahrtspflege, Jena 1903.
        <pb n="32" />
        ﻿25

Absicht vereitelt. Für ihre Wirksamkeit war es ein glück-
licher Umstand, daß ihr die Unabhängigkeit gewahrt blieb,
und ihr die Freiheit des Handelns gelassen wurde, die einer
amtlichen Stelle niemals zustehen kann. An der Gründung-
beteiligten sich die Ministerien für Handel und Gewerbe und
der öffentlichen Arbeiten; außerdem wurden hinzugezogen:
der Zentral verein für das Wohl der arbeitenden Klassen in
Berlin; der Yerein zur Förderung des Wohls der Arbeiter
„Concordia“ in Mainz (dieser Verein ist iin Jahre 1901 mit
der Zentralstelle verschmolzen worden); Arbeiterwohl, Verband
katholischer Industrieller und Arbeiterfreunde in M.-Gladbach;
Links-Rheinischer Yerein für Gemeinwohl in M.-Gladbach;
Bergischer Verein für Gemeinwohl in Elberfeld; Yerein der
anhaitischen Arbeitgeber in Dessau; Gesellschaft für Ver-
breitung von Volksbildung in Berlin; Gesamtverbaud der
evangelischen Arbeitervereine Deutschlands in M.-Gladbach;
Katholischer Gesellenverein in Köln.

Der Zentralstelle wurden bei der Gründung folgende
Aufgaben gestellt:

I.	Sammlung, Sichtung, Ordnung und Katalogisierung
von Beschreibungen, Statuten und Berichten über
Einrichtungen, welche zum Besten der unbemittelten
Volksklassen getroffen sind;

II.	Auskunftserteilung auf Anfragen über Arbeiterwohl-
fahrtseinrichtungen zunächst an die leitenden Ver-
eine und, soweit Zeit und Mittel es gestatten, auch an
nichtbeteiligte;

III.	Mitteilung über bemerkenswerte Erscheinungen auf
dem Gebiete der Arbeiterwohlfahrtseimüchtungen an
die Zeitschriften der beteiligten Vereine und andere
Blätter, welche sich zu diesem Zwecke zur Verfügung-
steilen.

Nachdem die Zentralstelle bereits eine Reihe praktischer
Arbeiten in Angriff genommen hatte, erhielten die Statuten
am 15. Mai 1898 den Zusatz: Außerdem wird die Zentral-
stelle sich angelegen sein lassen, nach Maßgabe ihrer Mittel
und Kräfte durch Veranstaltungen, welche iin Vorstehenden
nicht genannt sind, auf dem Gebiete der Arbeiterwohlfahrts-
frage sich zu betätigen.
        <pb n="33" />
        ﻿26

Seit der Gründung sind der Zentralstelle nicht nur zahl-
reiche große Wohlfahrtsvereine beigetreten, sondern auch fast
sämtliche Reichsämter und preußische Zentralbehörden, sowie
fast alle außerpreußische Bundesstaaten, eine Reihe von
Stadtverwaltungen und Landesversicherungsanstalten, sowie
die Landesdirektion der Rheinprovinz und die Gewerbekaimner
in Hamburg.

Als besondere Abteilungen sind der Zentralstelle „Der
deutsche Verein für ländliche Wohlfahrts- und Heimatspflege“
und „Die Abteilung für Armenpflege und Wohltätigkeit“ an-
gegliedert worden.

Um die Gründung haben sich besonders verdient ge-
macht: Der damalige Minister für Handel und Gewerbe,
Freiherr von Berlepsch und der Geheime Oberregierungsrat
Dr. Königs.

Julius Post, der damals Professor an der Technischen
Hochschule in Hannover war, wurde als Vortragender Rat in
das Ministerium für Handel und Gewerbe berufen und mit
der Geschäftsführung der Zentralstelle beauftragt. Post war
schon früher auf dem Gebiete der Arbeiterwohlfahrt praktisch
tätig gewesen; er hatte dann im Aufträge der preußischen
Regierung das In- und Ausland bereist, um die vorhandenen
Wohlfahrtseinrichtungen zu studieren. Die Ergebnisse dieser
Studien veröffentlichte er in dem zweibändigen Werk, das den
Titel führt „Musterstätten persönlicher Fürsorge von Arbeit-
gebern für ihre Geschäftsangehörigen.“ Der erste Band dieses
Werkes war schon im Jahre 1889 erschienen.

Da Post als Vortragender Rat im Handelsministerium
sich nicht ausschließlich der Verwaltung der Zentralstelle
widmen konnte, so stellte man ihm Dr. Heinrich Albrecht
zur Seite, der unter Posts Leitung die Geschäfte zu führen
hatte. Albrecht hatte im Jahre 1890 eine Schrift über
„Gewerbehygiene und Arbeiterwohlfahrtsbestrebungen“ ver-
öffentlicht und damit sein Interesse für den Wirkungskreis
der neuen Zentralstelle bewiesen.

Die Zentralstelle begann ihre Tätigkeit mit dem Studium
und der Erörterung der Wohnungsfrage. Heinrich Albrecht
hatte, ehe er sich den nationalökonomischen Studien zu-
wendete, sich vielfach mit technischen und hygienischen
        <pb n="34" />
        ﻿27

Fragen beschäftigt, und er konnte als Sachverständiger auf
dem Gebiet des Kleinwohnungsbaues gelten. Schon vor
längerer Zeit hatte er seine Aufmerksamkeit der Arbeiter-
wohnungsfrage zugewendet, worüber er im Jahre 1890 einige
sehr bemerkenswerte Artikel in der „Deutschen Rundschau“,
die von Julius Rodenberg herausgegeben wird, veröffent-
licht hatte.

Im Jahre 1891 erschien von Albrecht: Die Wohnungs-
not in den Großstädten und die Mittel zu ihrer Abhülfe.
München.

Geheimrat Post hatte, als er noch Dozent an der Tech-
nischen Hochschule in Hannover war, lebhaften Anteil an den
Versuchen genommen, die dort zur Durchführung einer
Wohnungsreform unternommen waren. Er war einer der
Gründer des dortigen Spar- und Bauvereins.

Die Leiter der Zentralstelle für Arbeiterwohlfahrts-
einrichtungen waren demnach durch ihre Studien und ihre
praktische Tätigkeit besonders befähigt, einen Versuch zur
Besserung der Wohnungsverhältnisse der arbeitenden Klassen
zu unternehmen. Die erste Konferenz der Zentralstelle, welche
am 25. und 26. April 1892 stattfand, war der Erörterung der
Wohnungsfrage gewidmet und No. 1 der Schriften der Zentral-
stelle, die auch im Laufe des Jahres 1892 erschien, führte den
Titel „Die Verbesserung der Wohnungen.“ Zwei weitere
Publikationen der Zentralstelle über die Wohnungsfrage er-
schienen im Jahre 1893:

I.	Untersuchungen über die Wohnungsverhältnisse der
ärmeren Bevölkerungsklassen in Berlin,

II. Die Spai’- und Bauvereine in Hannover, Göttingen
und Berlin,

als No. 3 der Schriften der Zentralstelle für Arbeiter-
wolilfahrtseinrichtungen.

Der praktische Versuch, welchen die Leiter der Zentral-
stelle auf dem Gebiete der Wohnungsfrage unternahmen, be-
stand darin, daß sie die Gründung einer Baugenossenschaft
in die Hand nahmen, welche nach dem Vorbild des
Hannoverschen Spar- und Bauvereins am 9. März 1892 ins
Leben trat. Die Idee zur Gründung einer derartigen Ge-
nossenschaft war also nicht von Arbeitern ausgegangen,
        <pb n="35" />
        ﻿28

deren Wohnungsbedürfnisse die Genossenschalt hauptsächlich
befriedigen sollte, und an der Gründung hatten sich Vertreter
verschiedener Gesellschaftsklassen beteiligt. Man suchte
solche Arbeiter zur Beteiligung an der Gründung heranzu-
ziehen, die einen großen Einfluß in ihren Kreisen besaßen und
die sich eine praktische Geschäftserfahrung in der Verwaltung
der Krankenkassen erworben hatten.

Um ein größeres Interesse unter den Arbeitern für die
zu schaffende Organisation zu erwecken, schickte man einige
ausgewählte Vertreter, wie es vorher in Göttingen auch ge-
schehen war, nach Hannover, um die Einrichtungen, die Ge-
schäftsführung und die Bauten des dortigen Spar- und Bau-
vereins zu untersuchen. Der hannoversche Spar- und Bau-
verein war im Jahre 1886 gegründet worden, und am Schlüsse
des Jahres 1891 befand er sich im Besitz von 16 Häusern mit
138 Wohnungen, 4 LädeD und einem Vereinslokal. Die Zahl
der Mitglieder war vom Jahre 1886 bis 1892 von 282 auf
1900 gestiegen und die Einzahlungen von 8493 M. auf
383018 M. oder pro Mitglied im Durchschnitt von 30 M. auf
202 M. Der Verein hatte durchschnittlich im Jahre 3 Häuser
errichtet, die Nachfrage nach seinen Wohnungen war sela-
groß. So konnte man von einer späteren Entwicklung noch
Größeres erwarten. Die Berliner Arbeiter konnten sich daher
an Ort und Stelle von der Bedeutung einer derartigen Organi-
sation überzeugen, und auf Grund dieser Überzeugung ver-
suchten sie, nach Berlin zurückgekehrt, unter den Arbeitern
Anhänger für die zu gründende Gesellschaft zu gewinnen.
So war es natürlich, daß die ersten Mitglieder aus den
Kreisen herangezogen wurden, welche den Gründern persön-
lich nahe standen. Man veranstaltete nun öffentliche Ver-
sammlungen in verschiedenen Gegenden der Stadt, um das
Interesse für die Gründung des Vereins in weiteren Kreisen
wachzurufen. Ferner suchte man unter den Arbeitern der
größeren Fabriken einen oder mehrere Vertrauensleute zu ge-
winnen, denen die Aufgabe zufiel, den Einladungen zu den
Versammlungen eine möglichst große Verbreitung zu geben.
Auch die weiblichen Angehörigen der Arbeiter wurden zu
den Versammlungen herangezogen, da diese im allgemeinen
ein noch größeres Interesse an der Verbesserung ihrer
        <pb n="36" />
        ﻿•29

Wohnungs Verhältnisse haben, als die Männer und daher eher
geeignet waren, Anhänger für die Genossenschaft zu gewinnen.

In den Versammlungen wurden die Ziele der Genossenschaft
und die Wege, auf denen diese erreicht werden sollten, aus-
einandergesetzt und etwaige Zweifel und Fragen, die in der
Versammlung geäußert wurden, beigelegt und beantwortet.
Auch in anderen Vereinen, wie Handwerkervereinen, Gewerk-
vereinen, Mietervereinen usw. wurden Vorträge gehalten, um
Anhänger für die Genossenschaft zu gewinnen.

Die Zahl der Mitglieder stieg schon im ersten Jahre be-_~''
deutend infolge eines Erlasses des Ministers für öffentliche
Arbeiten vom 2. August 1892. In diesem Erlaß wurde die
Gründung von Baugenossenschaften bezw. der Anschluß an
bereits bestehende derartige Vereinigungen unter den Beamten
und Arbeitern der Staatseisenbahnverwaltung in Anregung
gebracht und genehmigt, daß aus den Beständen der Eisen-
bahnarbeiter-Pensionskasse Kapitalien zu mäßigem Zinsfuß an
solche Baugenossenschaften ausgeliehen werden dürften. Um
die Eisenbahnarbeiter für den Spar- und Bauverein zu ge-
winnen, wurde eine Versammlung einberufen, in der die
Arbeiterschaft der acht in Berlin vorhandenen königlichen
Eisenbahnwerkstätteu durch Mitglieder ihrer Arbeiteraus- I
Schüsse vertreten waren. So gelang es gleich von Anfang
an, die Eisenbahnarbeiter in immer größerer Zahl heran:
zuziehen.

In der Abfassung der Statuten und in der Einrichtung
der Verwaltung lehnte man sich eng an das in Hannover
gegebene Vorbild an.

Am 9. März 1892 wurde der Berliner Spar- und Bau-
verein als eine Genossenschaft mit beschränkter Haftpflicht
in das Genossenschaftsregister eingetragen. Damit war der
Gründungsvorgang zu einem glücklichen Ende gebracht.

II.

Die Organisation des Vereins.

Die Organe des Vereins sind der Vorstand, der Auf-
sichtsrat und die Generalversammlung. Nach den Statuten
soll der Vorstand aus fünf Mitgliedern bestehen, welche vom
        <pb n="37" />
        ﻿30

Aufsichtsrat auf unbestimmte Zeit mit dem Vorbehalt eines
beiderseitigen sechsinonatliclien Kündigungsrechtes ernannt
werden. Der Aufsichtsrat und der Vorstand halten gemein-
schaftliche Sitzungen ab und beschließen über die bei der
Geschäftsführung zu befolgenden Grundsätze, insbesondere
über:

1.	die Bedingungen, unter welchen Spareinlagen ange-
nommen werden sollen,

2.	die Aufnahme von Anleihen,

3.	die Anlegung verfügbarer Gelder der Genossenschaft
mit der Maßgabe, daß eine Anlegung in Spekulations-
papieren nicht stattfinden darf,

4.	die Wahl und den Ankauf von Bauplätzen oder den
Erwerb von Häusern,

5.	die Baupläne der zu erbauenden Häuser und

6.	die Vermietung der Wohnungen in den der Genossen-
schaft gehörigen Häusern.

Im allgemeinen finden diese gemeinschaftlichen Sitzungen
einmal im Monat statt. Da in diesen Sitzungen alle wich-
tigen Fragen der Geschäftsführung zur Beratung kommen,
so wird dadurch eine größere Anzahl der Genossen mit den
Verwaltungsangelegenheiten vertraut gemacht.

Der Vorstand und Aufsichtsrat des Vereins sind in der
Weise zusammengesetzt, daß die verschiedenen Klassen, welche
die Genossenschaft umfaßt, darin vertreten sind: Die einzelnen
Hausgemeinschaften, die verschiedenen Berufsstände und die
größeren Betriebe. Der Vorsitz wird sowohl im Vorstand
als im Aufsichtsrat von einem Arbeiter geführt. Von den
Genossen, welche im Jahre 1893 den Vorstand und Aufsichts-
rat bildeten, waren im Jahre 1901 noch 12 als Mitglieder des
Vorstandes und Aufsichtsrates angeführt. Die wichtigsten
Geschäfte des Vorstandes, wie die der Kassenführung und
der Buchführung, konnten von Arbeitern nicht übernommen
werden. Im Jahre 1893 wurde die Leitung der Kassenführung
dem Fabrikbesitzer Heinrich Freese übertragen und ihm ein
Arbeiter, A. Schütz, welcher der Rendant der Ortskranken-
kasse der Steindrucker und Lithographen war, beigeordnet.
Beide Mitglieder des Vorstandes üben noch heute die ihnen
im Jahre 1893 übertragenen Funktionen aus. Außerdem ge-
        <pb n="38" />
        ﻿31

hört dein Vorstand noch ein Kanfmann namens Ernst Roscher
an, welcher den Vorsitzenden in der Buchführung unterstützt.
Die beiden übrigen Mitglieder des Vorstandes sind Stein-
drucker, wovon einer, L. Schmidt, den Vorsitz führt und
zugleich das Haus Sickingen-Str. 7 verwaltet. Der andere,
M. Stuhlmann, verwaltet das Haus in der Stargarder Straße.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes erhalten
für ihre Tätigkeit keinerlei Vergütung.

Die Mitgliederzahl des Aufsichtsrates betrug nicht in
jedem Jahre, wie es in den Statuten gefordert war, 24. Im
Jahre 1900 und 1901 waren nur 23 Mitglieder angeführt.
Von dieser Zahl gehören 14 dem Arbeiter- oder Handwerker-
stande an. Im Jahre 1893 sind als Mitglieder des Aufsichts-
rates angeführt u. a. Professor Dr. Albrecht von der Zentral-
stelle für Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen, Rechtsanwalt Berg
und Regierungsbaumeister Professor Messel. Professor Messel
gehörte bis zum Jahre 1898 dem Vorstande und später dem
Aufsichtsrate an. Außerdem befinden sich im Aufsichtsrat
ein Gastwirt, Inhaber eines Genossenschaftswirtshauses in der
Proskauer Str. 15, ein Lehrer, zwei Kaufleute und ein
Kontrollbeamter der Landesversicherungsanstalt.

Indem die Vertreter der Arbeiterklassen mit den Ver-
tretern anderer Berufsklassen in der Verwaltung des Vereins
in Berührung kommen, indem sie an einem und demselben
Werke zusammen arbeiten, gewinnen sie Verständnis für die
gegenseitigen, sozialen Lebensbedingungen, und in dieser Weise
gelingt es vielleicht mit der Zeit, die trennenden gesellschaft-
lichen Gegensätze abzuschwächen und aufzuheben. Das ist
jedenfalls ein großer Vorteil, welchen die Zusammensetzung
der leitenden Organe mit sich bringt. Eine weitgehende
Arbeitsteilung ermöglicht es, daß die einzelnen Mitglieder des
Vorstandes und Aufsichtsrates nicht zu sehr mit Geschäften
überlastet werden. Im Jahre 1893 wählte der Aufsichtsrat
aus seiner Mitte drei Kommissionen: eine Baukommission,
eine Kommission zur Vorbereitung der Geschäftsordnung und
eine Revisionskommission. Zum Vorsitzenden der Revisions-
kommission wurde damals Dr. Albrecht ernannt, er ist es
noch heute. Diese Kommission hat die Geschäfts- und Kassen-
führung zu prüfen.
        <pb n="39" />
        ﻿32

Eine vermittelnde Stelle zwischen den Mitgliedern und
dem Vorstand nehmen die Inhaber der Zahlstellen ein, welche
die Beiträge und die Einzahlungen der Mitglieder entgegen
zu nehmen haben. Diese Zahlstellen finden sich in den ver-
schiedensten Stadtteilen. 1893 bestanden 17 solche Stellen
und 1901 waren es 29. Von den 17 ursprünglichen Inhabern
halten heute noch 7 ihre Zahlstellen. Von den 29 heute vor-
handenen Zahlstelleninhabern sind 3 Mitglieder des Vorstandes
und 8 Mitglieder des Aufsichtsrates.

Ebenso wird der Verkehr zwischen Mitgliedern und
Vorstand auch durch die einzelnen Hausverwalter vermittelt;
ihre Zahl beläuft sich auf 8, wovon 2 dem Vorstand und 2
dem Aufsichtsrat angeboren.

Die offizielle Vertretung der Mitglieder ist die General-
versammlung. In dieser Generalversammlung hat jeder Ge-
nosse eine Stimme, welche nicht übertragen werden kann.
Sie entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht nach Ge-
setz oder Statut dem Aufsichtsrate oder dem Vorstande zu-
gewiesen sind. Ihrer Beschlußfassung unterliegen haupt-
sächlich die folgenden Gegenstände:

1.	die Genehmigung der Bilanz und dieVerteilung des Rein-
gewinnes oder die Deckung eines etwaigen Verlustes;

2.	die Entlastung des Vorstandes und Aufsichtsrates;

3.	die Festsetzung des Gesamtbetrages, welchen Anleihen
der Genossenschaft und Spareinlagen nicht über-
schreiten sollen;

4.	der Bericht über die stattgehabte gesetzliche Revision;

5.	die Wahl des Aufsichtsrates;

6.	die Genehmigung der vom Aufsichtsi’at vorzulegenden
Geschäftsordnung;

7.	die Entscheidung über Beschwerden gegen Beschlüsse
des Aufsichtsrates, sowie die Verfolgung von Rechts-
ansprüchen gegen Mitglieder des Vorstandes und des
Aufsichtsrates;

8.	die Enthebung der Mitglieder des Aufsichtsrates oder
der Liquidatoren von ihren Ämtern;

9.	die endgültige Absetzung von Mitgliedern des Vor-
standes, welche der Aufsichtsrat vorläufig von ihren
Geschäften enthoben hat;
        <pb n="40" />
        ﻿83

10.	die Ausschließung vou Genossen;

11.	die Abänderungen oder Ergänzungen des Statuts;

12.	die Auflösung der Genossenschaft.

Die ordentliche Generalversammlung soll jedes Jahr
spätestens im April stattfinden. Bei dieser Gelegenheit er-
stattet der Vorstand den Geschäftsbericht und legt die Bilanz
nebst Gewinn- und Verlustberechnung vor. Die Versammlung
beschließt über die Entlastung des Vorstandes uud Aufsichts-
rates, sowie über die Festsetzung des von dem Gewinne oder
dem Verluste auf die Genossen fallenden Betrages und vollzieht
die erforderliche Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern. Ferner
entscheidet sie über etwaige erhobene Beschwerden gegen
Beschlüsse und Entscheidungen des Aufsichtsrates und Vor-
standes und über die Ausschließung von Genossen. Die Be-
rufung der Generalversammlung erfolgt durch den Vorstand,
der sie in der „Berliner Morgenpost“ und im „Vorwärts“ be-
kannt zu machen hat. In der Bekanntmachung muß auch die
Tagesordnung der Versammlung angegeben werden.

III.

Mitgliedschaft.

Als Mitglieder können dem Verein beitreten:

1.	Einzelpersonen, die sich im Besitz der bürgerlichen
Ehrenrechte befinden;

2.	Korporationen, Handelsgesellschaften, Genossenschaften
und andere Personenvereine.

Die Mitglieder scheiden sich zunächst in zwei große
Klassen, in solche Mitglieder, welche die Absicht haben,
eine Wohnung des Vereins zu beziehen und solche, welche
dem Verein nur beigetreten sind, um seine Zwecke durch
Kapitaleinlagen zu fördern, ohne daß sie selbst etwas anderes
als die ihnen zukommende Verzinsung ihres Kapitals von
dem Verein erwarten. Jeder Genosse muß, nachdem er auf-
genommen ist, ein Eintrittsgeld von einer Mark zahlen, sein
Geschäftsanteil ist auf .300 M. festgesetzt. Doch besteht die
Bestimmung, daß kein Genosse mehr als 10 Geschäftsanteile
erwerben darf. Der Zweck dieser Einschränkung soll offen-
bar der sein, es den einzelnen Genossen unmöglich zu machen,

Kromrey, Baugenossenschaften.	3
        <pb n="41" />
        ﻿34

durch Anhäufung eiuer großen Anzahl von Geschäftsanteilen
ein großes Übergewicht im Verein zu erlangen. Da aber
jeder Genosse, unabhängig von der Zahl der Geschäftsanteile,
die er im Besitz hat, in der Generalversammlung nur über
eine Stimme verfügt, so scheint jene Bestimmung überflüssig
zu sein. Ist der Genosse nicht in der Lage, seinen Geschäfts-
anteil voll einzuzahlen, so muß er sich zu Teilzahlungen ver-
pflichten, diese müssen zum mindesten wÖ6heatlich_3ü..I&gt;fg-
betragen. Für jeden erworbenen Geschäftsanteil hat das Mit-
glied für eine Summe von 300 M. zu haften. Ein Genosse,
welcher 6 Monate mit den Einzahlungen auf seinen Geschäfts-
anteil im Verzüge ist, hat, ohne daß die Pflicht der Nach-
zahlung hierdurch berührt wird, für jedes Geschäftsjahr, in
welchem er länger als 6 Monate im Verzüge ist, 2 M. als
Beitrag zu den Geschäftsunkosten zu zahlen. Es steht jedem
Genossen frei, durch Aufkündigung, welche 6 Monate vorher
schriftlich erfolgen muß, am Schlüsse eines Geschäftsjahres
aus der Genossenschaft auszutreten. Auf Beschluß der General-
versammlung kann ein Genosse ausgeschlossen werden:

1.	wenn ihm die bürgerlichen Ehrenrechte abgesprochen
sind;

2.	wenn er mit den von ihm an die Genossenschaft zu
leistenden Zahlungen länger als 6 Monate im Rück-
stände bleibt;

3.	wenn er sich eine betrügerische Handlung gegen die
Genossenschaft oder eine sonstige Handlung zu-
schulden kommen läßt, welche die Interessen der Ge-
nossenschaft schädigt.

Dem ausgetretenen oder ausgeschiedenen Genossen wird
sein Geschäftsguthaben ausgezahlt.

Die Zahl der Mitglieder ist von 483 im Jahre 1892 auf
2556 im Jahre 1902 gestiegen. Für die einzelnen Jahre war
der Mitgliederbestand der folgende:

Jahre ....	1892	1893	1894	1895	1896	1897

Mitglieder .	.	£62_	1107	1097	900	987	1042

Jahre ....	1898

Mitglieder . . 1125	1293 1949 2515 2565
        <pb n="42" />
        ﻿35



Während im zweiten Jahr eine starke Zunahme der Mit-
glieder stattfand, zeigt die Mitgliederzahl in den Jahren 1894
und 1895 eine Verminderung, um dann in den folgenden
Jahren langsam aber stetig wieder anzuwachsen. Es mußten
in den Jahren 1894/95 verschiedene Mitglieder ausgeschlossen
werden, weil sie ihrer Beitragsverpflichtung nicht nach-
gekommen waren. In dem Geschäftsbericht von 1894 heißt
es: „Wenn ein Mitglied infolge von Arbeitslosigkeit oder
Unglück in der Familie mit seinen Beiträgen im Rückstände
bleibt, so nehmen wir billige Rücksicht, aber rücksichtslos
machen wir Front gegen die Unternehmer und Handwerker,
welche lediglich zu dem Zweck, um auf unsere Lieferantenliste
zu kommen, der Genossenschaft beitreten und dann hinterher
ihren Verpflichtungen, mindestens 30 Pfg. pro Woche zu
zahlen, nicht nachkominen; für solche Genossen danken wir!“

Andere Mitglieder waren ausgetreten, weil sie sich gleich
von Anfang an von der Genossenschaft welterschütternde Er-
folge versprachen und daher enttäuscht waren, als sie fanden,
daß es sich zunächst nur darum handelte, in mühevoller
Arbeit vorhandene Schwierigkeiten zu überwinden.

Auch im Jahre 1895 mußten wieder zahlreiche Mit-
glieder ausgeschlossen werden, weil sie ihre Beiträge nicht
gezahlt hatten; andererseits wurde der Versuch gemacht,
durch eine lebhafte Agitation und Verteilung von Flug-
blättern Mitglieder aus den wohlhabenden Klassen zu ge-
winnen.

Die umstehende Tabelle enthält eine statistische Grup-
pierung der Genossen nach ihrem Berufsstande. Es sind darin
nur die Jahre 1897—1902 berücksichtigt, da die Statistik der
Vorjahre in anderer Weise geordnet ist und daher mit den
späteren Jahren nicht verglichen werden kann.

3*
        <pb n="43" />
        ﻿36

	1897	1898	1899	1900	1901	1902
1. Arbeiter		616	683	797	1303	1782	1809
2. Handlungsgehülfen ....	39	47	57	81	108	99
3. Eisenbahnbeamte		15	15	14	15	22	22
4. Unterbeamte		26	31	47	110	117	124
5. Selbständige Handwerker	142	122	114	114	125	127
6. Selbständige Kaufleute und Händler		54	61	67	67	63	63
7. Fuhrherrn und Gastwirte .	39	35	33	48	45	41
8. Fabrikanten, Bauunter- nehmer und Techniker . .	12	20	27	34	48	48
9. Anwälte, Ärzte, Gelehrte und Künstler		45	45	49	57	54	61
10. Höhere Staatsbeamte . . .	12	9	10	10	10	9
11. Kentiers		7	13	17	21	21	19
12. "Weibliche Mitglieder ohne Beruf und Ehefrauen . . .	35	44	61	89	120	143
Zusammen	1042	1125	1293	1949	2515	2565

Von den 2565 Mitgliedern, welche dem Verein im
Jahre 1902 angehört hatten, waren demnach 1809 zur
Arbeiterklasse zu rechnen. Die Zahl der Arbeitermitglieder
ist seit 1898 weit stärker gestiegen, als die Zahl der Gesamt-
mitglieder. Es läßt sich annehmen, daß ungefähr die An-
gehörigen der ersten 7 Berufsgruppen und der 12. Gruppe
derjenigen Klasse der Mitglieder zuzuzählen sind, die als
Wohnungsbedürftige bezeichnet werden kann. Ihre Summe
beträgt für die angeführten Jahre:

966, 1038,	1190,	1827, 2382 und 2428.

Es bleiben dann für die übiügen 4 Klassen die
Summen von:

76, 87,	103,	122,	133 und 137.

Es läßt sich annehmen, daß die Mitglieder dieser
2. Klasse ihren Geschäftsanteil voll eingezahlt haben, während
das von den übrigen Gruppen nicht zu erwarten ist. Von
den wohlhabenden Mitgliedern haben aber viele nicht nur
einen Geschäftsanteil, sondern 2 oder 3 voll eingezahlt. Wenn
wir die Zahlen der 2. und 3. Geschäftsanteile von der Zahl

.
        <pb n="44" />
        ﻿37

der voll eingezahlten Geschäftsanteile abziehen, so erhalten
wir für die Jahre 1898—1901 folgende Zahlen:

94,	101,	109,	121,	141 und 148,

die also fast mit den oben aufgeführten Summen der vier
Gruppen der wohlhabenden Mitglieder übereinstimmen.

In den einzelnen Jahren wurden Wohnungen im folgenden
Umfange fertiggestellt:

Jahre .	. .	1894	1895	1896	1897	1898

Wohnungen .	43	86	86.	166	227

Jahre . . . 1899	1900 ' 1901	1902

Wohnungen . 227	348	348	348

Im Jahre 1902 stehen demnach 2428 Wohnungsbedürftige
348 Wohnungen gegenüber. Es konnten also nur 14^ dieser
Wohnungsbedürftigen eine Wohnung erhalten, während 86 %
in dieser Beziehung leer ausgingen. Es sind sicher unter
86 % eine große Anzahl junger Leute, die kein dringendes
Bedürfnis nach einer Wohnung haben, die aber vielleicht
heiraten würden, sobald sie eine solche erhalten können.
Außerdem ist anzunehmen, daß einzelne unselbständige
Familienglieder, die in den Genossenschaftshäusern wohnen,
auch Mitglieder des Vereins sind, sodaß der Prozentsatz
der nicht befriedigten Genossen wohl um etwas herab-
zusetzen wäre.

Die Gruppe No. 1, die der Arbeiter, können wir nach
den vorhandenen Geschäftsberichten für die Jahre 1897 bis
1902 wieder in einige Unterabteilungen zerlegen. Es geschieht
dies in folgender Tabelle:

Arbeiter:

	1897	1898	1899	1900	1901	1902
Arbeiter der Preufsischen Staats- Eisenbahnverwaltung . . .	173	158	154	168	292	297
Buchdrucker		56	70	97	149	184	183
Steindrucker		42	46	65	94	135	137
Arbeiterinnen		14	27	34	45	54	57
Sonstige		331	382	447	847	1117	1135
        <pb n="45" />
        ﻿38

Wir sehen, daß die Eisenbahnarbeiter, die Buchdrucker
und Steindrucker einen großen Teil der Arbeitergruppe bilden.
Wahrscheinlich sind aus der Gruppe der Bauarbeiter ebenso
große Prozentsätze vorhanden. Sehr bemerkenswert ist es,
daß die Arbeiterinnen ein immer steigendes Kontingent zur
Mitgliederzahl stellen. Zu den 57 Arbeiterinnen im Jahre
1902 kommt dann noch die große Gruppe 12 von 143 weib-
lichen Mitgliedern, dazu noch 9 weibliche Handelsgehülfen
aus Gruppe 2, 1 weibliches Mitglied aus Gruppe 5, 3 aus
Gruppe 6, 3 aus Gruppe 7, 5 aus Gruppe 9 und 8 aus
Gruppe 11, sodaß dem Verein im ganzen 228 weibliche Mit-
glieder angehören. Fassen wir die Gruppe 3 und 4 zusammen,
so finden wir, daß im Jahre 1902 146 Beamte, wahrscheinlich
auch zum großen Teil der Eisenbahn- und Postverwaltung
angehörig, Mitglieder der Genossenschaft waren. Dann
kommen die selbstständigen Handwerker mit 127, die Hand-
lungsgehilfen mit 99 Mitgliedern. Bemerkenswert ist ferner,
daß die liberalen Berufe, wenn wir die höheren Staatsbeamten
dazurechnen, durch 70 Mitglieder vertreten sind.

IV.

Die Bautätigkeit des Vereins.

Die Schwierigkeiten, welche der Bebauungsplan der
Stadt Berlin der Errichtung kleiner Wohnungen entgegenstellt,
waren nicht leicht zu überwinden. In diesem Bebauungsplan
sind die Baublocks so tief angelegt, daß ihre Ausnutzung für
kleine Wohnungen sich sehr ungünstig gestaltet. Man konnte
auf der anderen Seite auch nicht daran denken, diese unver-
hältnismäßig großen Blocks durch neue Anlagen von Straßen
in kleinere zu verwandeln, da die zu diesem Zweck erforder-
lichen Kosten dem Verein zur Last gefallen wären. Zu
dieser Schwierigkeit trat noch eine andere, welche in dem
hohen und immer steigenden Werte der Grundstücke bestand,
der von vornherein eine große Kapitalanlage nötig machte.
Um die kostspieligen Grundstücke vollständig auszunützen,
muß man das tiefe Terrain mit einem Vorderhaus, zwei langen
Seitenflügeln und einem Hinterhaus bebauen. Da es mit der
dritten Seite gewöhnlich an ein Nebenhaus anstößt, so bleibt
        <pb n="46" />
        ﻿39

nur ein sehr schmaler Hofraum übrig, der für die nach innen
gelegenen Wohnungen nicht genug Licht und Luft zuläßt.
Mit einer derartigen Bebauung durfte der Verein, der vor
allen Dingen den Anforderungen gesundheitlichen Wohnens
genügen wollte, nicht rechnen. Es mußte ein größerer Hof-
raum geschaffen werden, der auch den nach der Innenseite
gelegenen Wohnungen ein reichliches Maß von Licht und
Luft zuführte. Eine derartige Bebauung konnte aber nur
erreicht werden, wenn man zwei Grundstücke in der Weise
aneinander legte, daß das schmale Rechteck des einfachen
Grundstückes sich zu einem Quadrat erweiterte. Man erhielt
dann ein Vorder- und ein Hinterhaus und als Verbindung
zwischen beiden zwei Seitenflügel; in der Mitte blieb aber
ein großer Raum unbebaut, der als Luft- und Lichtquelle
diente.

Es war nicht leicht ein passendes Grundstück zu einem
Preise, der noch eine Rentabilität erwarten ließ, zu finden.
Nachdem man längere Zeit gesucht hatte, gelang es, ein
Doppelgrundstück von der Moabiter Terraingesellschaft zu
erwerben, das 2814 qm umfaßte. Es handelte sich nun darum,
einen Bauplan zu entwerfen, dessen Ausführung den Zwecken
des Vereins vollkommen genügte. Der Verein hatte das Glück
in dem Regierungsbaumeister Professor Messel ein Vorstands-
mitglied zu besitzen, das eine reiche Erfahrung auf dem
Gebiete des Baues kleiner Wohnungen gesammelt hatte.
Professor Messel hat nicht nur den ersten Plau, sondern auch
alle folgenden für den Verein entworfen. Er hat die Aus-
führung der Bauten geleitet, ohne daß er für diese umfang-
reiche Tätigkeit irgend welche Entschädigung beansprucht
hätte.

Der 12. November 1893 ist insofern für den Verein ein
denkwürdiger Tag, als an ihm der Grundstein für das erste
Genossenschaftshaus Sickingen-Str. 8 gelegt wurde. Mit dem
Bau des ersten Hauses wurde man am 1. Oktober 1894, mit
dem zweiten am 1. April 1895 fertig. Von den 2814 Quadrat-
metern des Doppelgrundstückes wurde noch nicht die Hälfte,
nämlich nur 1211,68 qm bebaut. So entstand ein sehr ge-
räumiger Hof, den man durch gärtnerische Anlagen zu einem
angenehmen Aufenthaltsort zu machen suchte. Die Anordnung
        <pb n="47" />
        ﻿40

der Häuser hat man in der Weise getroffen, daß man das
Hintergebäude nicht mit den Seitenflügeln verband, sondern
freistehen ließ, während die Seitenflügel sich unmittelbar an
das Vorderhaus anschließen. Man hatte ursprünglich die
Absicht, auch das Vorderhaus von den Seitenflügeln zu
trennen, um die unzweckmäßigen sog. Berliner Zimmer,
welche in den einspringenden Ecken zwischen Vorderhaus
und Seitenflügel liegen, zu vermeiden. Diese Absicht scheiterte
aber an dem Widerstand der Arbeiter, die dem Vorstande
und dem Aufsichtsrate angehörten. Hinter dem Hintergebäude
ist noch ein Teil des Grundstückes freigeblieben, der als
Kinderspielplatz dient. Für die Kleinen sind hier Sandhügel
und für die größeren Kinder Turngeräte errichtet.

Die architektonische Anordnung und Gliederung der
Gebäude bewirkt, daß man von der ganzen Anlage einen sehr-
wohltuenden Eindruck empfängt, der sie vorteilhaft von den
gewöhnlichen Berliner Mietskasernen unterscheidet.

Die beiden Häuser umfassen 86 Wohnungen und 6 Läden.
Im Vorderhaus befinden sich 26, in den Seitenflügeln 20 und
im Quergebäude 40 Wohnungen. 52 Wohnungen bestehen
aus 2 Stuben mit Zubehör, 32 aus nur einer Stube mit Zu-
behör, 2 Wohnungen des Vorderhauses haben außer den
Nebenräumen 3 Wohnzimmer. In jeder Wohnung, die gegen
das Treppenhaus hin abgeschlossen ist, befindet sich ein be-
sonderes Wasserkloset. Außerdem gehört zu jeder Wohnung
ein getrennter Kellerraum und ein Bodenverschlag. Im Dach-
geschoß liegen gemeinschaftliche Waschküchen und Trocken-
böden, daselbst befinden sich auch 4 Badezimmer und Douchen.
Die Benutzung dieser Einrichtungen steht dem Mieter kosten-
los zur Verfügung.

So glücklich die Idee dieser ersten Anlage war, so sehr
man danach gestrebt hat, vollständig gesunde Wohnungen zu
erbauen, so waren doch bei allem Erfolge nicht einige Mängel
zu vermeiden gewesen. Außer dem Berliner Zimmer, das
schon erwähnt wurde, leiden die Wohnungen in dem Seiten-
flügel an dem Mangel, daß sie sich nicht quer durchlüften
lassen. Man sah sich daher genötigt, Lüftungsschächte an-
zubi’ingen, die neben den Schornsteinen bis über das Dach
hinausgeführt worden sind. Man bemühte sich bei den
        <pb n="48" />
        ﻿41	—

späteren Bauten, die Mängel, die bei dem ersten Bau hervor-
getreten waren, nach Möglichkeit zu beseitigen.

Nachdem in dieser Weise der Anfang gemacht worden
war, nachdem im Nordwesten Berlins 86 Wohnungen für die
Genossen bereit gestellt waren, konnte man daran denken,
ein zweites Grundstück zu erwerben. Einen geeigneten Bau-
platz fand man in einem der schönsten Villenorte Berlins, in
Westend an der Ecke der Ulmen- und Eschenallee. Der
Ankauf dieses Grundstückes wurde aber immer wieder hin-
ausgeschoben, weil bei der dort vorgeschriebenen landhaus-
mäßigen Bebauung und den hohen Grund- und Bodenpreisen
sehr schwer eine Rentabilität bei der Herstellung kleiner
Wohnungen herausgerechnet werden konnte. Nach der Bau-
polizeiordnung für die Vororte von Berlin vom 26. November
1892 dürfen nur 3/10, bei Eckgrundstücken 4/io der Gesamt-
fläche bebaut werden. Die Höhe ist auf zwei voll ausgebaute
Geschosse begrenzt, doch darf das Dachgeschoß zur Hälfte,
das Kellergeschoß zu 3/t für Wohnzwecke eingerichtet werden.
Wenn man daher das Dachgeschoß hoch genug anlegt und
das Kellergeschoß als höheres Souterrain ausbaut, so ergeben
sich in Wirklichkeit drei Wohngeschosse.

Im April 1895 wurde endlich das Grundstück in West-
end angekauft. Es konnte aber nicht sofort bebaut werden,
da man von der Gemeinde die Bauerlaubnis nicht erlangen
konnte. Nachdem auch diese Schwierigkeit beseitigt war,
wurde mit dem Bau im Juni 1896 begonnen, und die dort
geschaffenen Wohnungen konnten zum 1. April 1897 bezogen
werden. Das Haus umfaßt 2 Läden und 20 Wohnnngen;
die Wohnungen bestehen aus Stube, Kammer und Küche.
Sämtliche Wohnungen können quer durchlüftet werden. Da
in Westend die Kanalisation noch nicht fertiggestellt ist, so
fehlt den einzelnen Wohnungen bisher noch ein Kloset, doch
ist ein Raum dafür freigelassen und ist in Aussicht ge-
nommen, nach der bald zu erwartenden Kanalisationsanlage
diesem Mangel abzuhelfen. Die gemeinsame Badeeinrichtung
befindet sich wieder im Dachgeschoß, daselbst sind auch
Waschküche, Trockenboden und der für jede Wohnung be-
stimmte Bodenverschlag angebracht. Hinter dem Hause be-
findet sich ein großer Garten, der als Spiel- und Turnplatz
        <pb n="49" />
        ﻿42

benutzt wird. Die ganze Anlage macht einen sehr freundlichen
Eindruck. Mit dem Zentrum von Berlin ist Westend in
günstiger Weise durch die Stadtbahn verbunden.

Schon im Jahre 1894 wurde die Anschaffung eines •
dritten Grundstückes, das im Osten von Berlin liegt, in Aus-
sicht genommen. Im Jahre 1895 hatte man sich dieses Grund-
stück, das der Aktiengesellschaft „Berliner Neustadt“ gehörte,
unter dem Yorbehalt gesichert, daß die Ausschachtung zum
Bau auf Risiko der Verkäuferin des Grundstückes gehen und
der Vertrag erst in Kraft treten sollte, nachdem der Bau-
meister der Genossenschaft sich überzeugt hatte, daß der
Baugrund zu keinerlei Bedenken Anlaß gab. Es stellte sich
später heraus, daß dieser Baugrund große Schwierigkeiten
bereitete, da man bei der Ausschachtung immer wieder auf
Grundwasser stieß.

Man mußte bei der Anschaffung dieses Grundstückes
mit größter Vorsicht ans Werk gehen, da es sich hier um
eine große Kapitalanlage handelte. Der Verein suchte sich
zunächst über die Wohnungsverhältnisse der im Osten leben-
den Genossen zu orientieren und veranstaltete zu diesem
Zweck eine Enquöte. Von den ausgeschickten Fragebogen
wurden ungefähr 380 beantwortet. Im Jahre 1896 wurde
dann das Grundstück endgültig angekauft. Die Lage dieses
Grundstückes ist insofern besonders günstig, als es sich um
ein von drei Straßen (Proskauer-, Schreiner- und Mirbach-
Straße) begrenztes Terrain handelt, das mit der vierten Seite
an ein Nachbargrundstück anstößt. Die drei Straßenfronten
sind in Höhe von 5 Geschossen gebaut, nach hinten ist das
Grundstück durch ein kleines vierschössiges Doppelhaus ab-
geschlossen, dessen Erdgeschoss mit den Seitenflügeln in
Verbindung steht, während es in den oberen Geschossen frei-
steht. Die Gebäude umschließen einen großen Hof, der mit
Gartenaulagen sehr freundlich ausgeschmückt ist, und der
nahezu die Hälfte des ganzen Terrains einuimmt. Im ganzen
umfassen die Vorder- und Seitengebäude 10 getrennte Häuser,
wovon jedes seinen besonderen Treppenaufgang hat. Sechs
dieser Häuser haben in jeder Etage 2 Wohnungen, die aus
Stube, Kammer und Küche bestehen; zwei Häuser haben da-
gegen in jeder Etage zwei Wohnungen mit nur einer Stube
        <pb n="50" />
        ﻿43

und Küche. Auch iu den Obergeschossen des Hofgebäudes,
das aus zwei gleichartigen Häusern besteht, befinden sich in
jeder Etage 2 Wohnungen, die Stube und Küche umfassen.
In den beiden straßenwärts gelegenen Eckhäusern befinden
sich in jeder Etage 3 Wohnungen, die aus 2 größeren
Stuben und Küche bestehen. Sämtliche Wohnungen haben
ihren abgeschlossenen Flur, ihre Küche mit Speisekammer,
Kloset und die meisten außerdem einen Balkon oder eine
Loggia. Zu jeder Wohnung gehört auch hier wiederum
separater Keller uud Boden und die Mitbenutzung der Wasch-
küchen und Badezimmer steht auch hier wieder jedem Be-
wohner unentgeltlich zu. Mit Ausnahme der Wohnungen,
welche den Blick auf den gartenartig angelegten Hof haben,
liegt in allen Wohnungen das Hauptzimmer nach der Straße
zu, während die übrigen Räume in der Regel nach dem Hof
hinausgehen. Es kann also eine bequeme Durchlüftung sämt-
licher Wohnungen je nach Bedarf erfolgen. Gerade bei
kleinen Wohnungen ist eine derartige Durchlüftung aus
hygienischen Gründen besonders nötig.

Im Erdgeschoß befinden sich 9 Läden und ein Restau-
rant, das von der Gemeinnützigen Gesellschaft betrieben wird.
Hieran schließen sich Räume, die als gemeinsame Versamm-
lungslokale und als Bibliothekzimmer benutzt werden. Das
Erdgeschoß enthält ferner eine Bäckerei, die von einer be-
sonderen für diesen Zweck begründeten Genossenschaft be-
trieben wird. In dem einen Eckladen befindet sich ein
Kolonialwarengeschäft der Gesellschaft mit b. II., die auch
zu der Genossenschaft gehört.

Die eine Hälfte dieser Häuser wurde am 1. Oktober 1897
fertiggestellt, die andere am 1. April und am 1. Juli 1898.
Die ganze Anlage umfaßt 125 Wohnungen und 11 Läden.
Die Zahl der Läden kann eventl. noch vermehrt werden; es
sind in dieser Beziehung schon während des Baues kleine
Abänderungen getroffen worden. Die Wohnungen, welche
auf der linken Hälfte des Grundstückes liegen,- sind etwas
größer als die auf der rechten Seite. Die rechte Hälfte des
Grundstückes wurde zuerst erbaut, und da man gegen diese
Wohnungen hauptsächlich einwandte, daß die Küchen zu klein
seien, beseitigte man diesen Mangel bei der späteren Bebauung
        <pb n="51" />
        ﻿44

der linken Seite; infolgedessen ist aber auch der Mietspreis der
neuen Wohnungen etwas höher als der der älteren Wohnungen.

Trotz der hohen Bodenpreise und obgleich die Aus-
nutzung des Terrains lange nicht an die Grenze des bau-
polizeilich Zulässigen heranreicht, ist es gelungen, zu billigen
Preisen kleine Wohnungen in diesem Häuserkomplex zu
schaffen, welche allen hygienischen Anforderungen genügen.
Die Wohnungen, welche an dem Hof liegen, haben noch mehr
Licht als die an der Straße gelegenen Wohnungen. Das
Berliner Zimmer ist in der Weise vermieden worden, daß
man in die einspringenden Ecken das Treppenhaus verlegte.
Wir haben es hier nicht mit einer Mietskaserne zu tun,
sondern mit 12 vollkommen in sich abgeschlossenen Einzel-
häusern, wovon jedes in den einzelnen Etagen nicht mehr als
2 vollkommen in sich abgeschlossene Wohnungen enthält.

Nachdem die Ansiedlung in der Proskauer Straße fertig-
gestellt war, mußte man sich entscheiden, ob nun die Bau-
tätigkeit ohne Unterbrechung fortgesetzt werden sollte, oder
ob man eine Ruhepause ein treten lasse. Es ließ sich manches
dafür anführen, daß man nach Schaffung von 4 Ansiedlungen
nun die Bautätigkeit eine Zeitlang unterbreche. Die Mit-
glieder des Vorstandes, die schon durch die laufenden Ge-
schäfte sehr in Anspruch genommen werden, werden durch
jeden neuen Bau noch besonders mit Arbeit überhäuft. Da
sie keinerlei Entschädigung für ihre dem Verein gewidmete
Thätigkeit erhalten, da sie keine Rentiers sind, sondern noch
außerdem Berufspflichten zu genügen haben, da sie doch auch
nicht ganz dem Familienleben entzogen werden dürfen, so
wäre ihnen eine längere Ruhepause wohl zu gönnen gewesen.
Es kam ferner noch hinzu, daß damals die Baukosten in be-
denklicher Weise sich erhöhten, außerdem war infolge der
eingetretenen großen Geldknappheit das Geld sehr teuer ge-
worden. Es waren das drei Gründe, welche dafür sprachen,
daß man eine Pause eintreten lasse.

Dagegen war andererseits zu bedenken, daß der Verein
zur Zeit bewährte Kräfte an der Hand hatte, mit denen er
wieder ein größeres Bauunternehmen selbständig ausführen
konnte, während es später sehr schwer gewesen wäre, ge-
eignete Kräfte wieder zu erlangen, nachdem die alten sich
        <pb n="52" />
        ﻿45

anderweitig gebunden hatten, und es wäre damit die für die
speziellen Zwecke des Vereins so überaus nötige Erfahrung
verloren gegangen- Es. herrscht im allgemeinen so wenig
Verständnis für den Bau mustergültiger kleiner Wohnungen
in bautechnischen Kreisen, daß man nicht ohne weiteres auf
Kräfte, die sich bewährt haben verzichten kann.

Da dem Verein inzwischen auch reichlichere Mittel zu
niedrigem Zinssatz zur Verfügung gestellt waren, so lagen
finanzwirtschaftliche Bedenken für die Fortsetzung der Bau-
tätigkeit nicht vor.

Vor allem aber war der eine Grund als ausschlaggebend
zu betrachten, daß man es in Berlin in den nächsten Jahren
mit einer immer steigenden Not an kleinen Wohnungen zu
tun haben werde. Der Aufschwung der Industrie hatte immer
größere Scharen von Arbeitern nach Berlin gelockt, während
für ihre Wohnungsbedürfnisse immer weniger gesorgt wurde.
Durch die Verteuerung der Baumaterialien, durch die größere
Zurückhaltung der Hypothekenbanken und anderweitige Be-
schäftigung der Bauhandwerker hatten die Privatunternehmer
es immer unrentabler gefunden, sich mit dem Bau kleiner
Wohnungen zu befassen. Während die Arbeiter sich ver-
mehrten, wurden in Berlin viel weniger kleinere Wohnungen
als in früheren Jahren gebaut. Dabei mußten die Mieten
dieser Art Wohnungen natürlich immer mehr steigen, sodaß
die Wohnungsnot immer schärfer zu werden drohte.

Die Entscheidung wurde schließlich dahin getroffen, daß
man eine größere Ansiedlung im Norden Berlins an der Ecke
der Stargarder- und Greifenhagener-Straße in Angriff nahm.
Man erwarb zu diesem Zweck ein Grundstück, von 3000 qm
Größe mit ungefähr 110 m Straßenfront. Der gute Zuschnitt
des Grundstückes, seine Lage vor dem freien Platze der
Gethsemane-Kirche, der tadellose Baugrund, die unmittelbare
Nähe der Stadtringbahn und der elektrischen Bahn, gaben
den Ausschlag beim Ankauf dieses Grundstückes und am
1. Oktober 1900 waren hier wiederum 121 Wohnungen fertig-
gestellt, die sämtlich an einem Tage vermietet wurden.

Wir haben es bei dieser neuen Ansiedlung wieder mit
einem Häuserkomplex zu tun, der ein großes Eckhaus dar-
stellt. In dem Erdgeschoß an der Stargarder Straße be-
        <pb n="53" />
        ﻿46

finden sich 5 Läden mit den dazu gehörigen Wohnungen und
ein großes Genossenschaftswirtshaus mit einem sich daran
schließenden Saal, der als Versammlungsraum und Bibliothek
benutzt wird. In dem Erdgeschoß, das an der Greifenhagener
Straße liegt, befinden sich keine Läden, sondern nur 6 Woh-
nungen. Die Innenfläche ist zu einem Garten und Kinder-
spielplatz ausgestaltet und in der Mitte selbst steht völlig
frei ein Gebäude, das im wahren Sinne des Wortes als
Gartenhaus zu bezeichnen ist. In den oberen Geschossen hat
jede Wohnung einen Balkon und mit wenigen Ausnahmen
lassen sich sämtliche Wohnungen quer durchlüften. Es sind
hier wiederum 1-, 2- und 3-zimmerige Wohnungen ge-
schaffen worden.

Die Genossenschaft besaß jetzt Ansiedlungen im Nord-
westen, im Osten und im Norden der Stadt, außerdem in
einem westlichen Vorort und man entschloß sich jetzt, eine
neue Ansiedlung in dem südlichen Vorort Tempelhof zu
gründen. Man sicherte sich hier ein Grundstück, das
10000 qm Flächenraum umfaßte, zu sehr günstigem Preise
und man hoffte hier einen Gebäudekomplex mit 250 Woh-
nungen errichten zu können. Es war damit die Absicht ver-
bunden, zunächst den Arbeitern der Königlichen Eisenbahn-
werkstatt Tempelhof, welche 5 Minuten vom Grundstück ent-
fernt ist und dann auch den Arbeitern der Schultheiß-
Brauerei-Akti en gesellscliaft, Abteilung II, die auch in der
Nähe des Grundstückes liegt, eine wirklich günstige Woh-
nungsgelegenheit zu bieten. In beiden Betrieben ist eine
größere Anzahl der Mitglieder des Vereins beschäftigt, und
sowohl die Pensionskasse für die Arbeiter der Preußisch-
Hessischen Eisenbahngemeinschaft, als auch die Schultheiß-
Brauerei-Aktiengesellscliaft hatten den Unternehmungen der
Genossenschaft stets ihre Unterstützung angedeihen' lassen.
Infolge der günstigen Verkehrsverbindungen ist das Grund-
stück aber auch vom Mittelpunkt der Stadt aus bequem zu
erreichen. Es kam noch hinzu, daß das Grundstück im vor-
nehmsten Teil des aufblühenden Vorortes Tempelbof liegt,
wodurch es ausgeschlossen ist, daß jemals Fabriken oder
andere belästigende Betriebe in unmittelbarer Nähe errichtet
werden können. Aber gerade die gute Lage des Grundstückes
        <pb n="54" />
        ﻿47

gab den Anlaß, daß man von allen Seiten der Ausführung
des Unternehmens Schwierigkeiten zu bereiten suchte und
womöglich es ganz zu vereiteln strebte.

Der Verein schickte im Januar 1901 an seine Mitglieder,
die in den Tempelhofer Werkstätten beschäftigt sind, einen
Fragebogen aus, bei dessen Beantwortung 127 Mitglieder der
Pensionskasse ihre Absicht erklärten, eine der Wohnungen,
welche der Verein in jener Vorstadt eri’ichten wollte, zu be-
ziehen. Die Aussicht auf eine Wohnung der geplanten An-
siedlung veranlaßte mehr als 100 Arbeiter der Königlichen
Eisenbahnverwaltung, dem Verein als Mitglieder beizutreten,
und der Vorstand der Pensionskasse stellte daraufhiu die Be-
willigung einer Wohlfahrtshypothek in Höhe von 600000 M.
auf die zunächst zu erbauende Hälfte des bezeichneten Grund-
stücks in Aussicht.

Sobald es aber bekannt wurde, daß die Absicht bestehe,
in Tempelhof Arbeiterwohnungen herzustellen, traten die
Gegner des Projekts hervor. Am 22. Juli kam der Verein
um die Bauerlaubnis ein, die ihm versagt wurde, weil der
Anbau an nicht regulierten Straßen nach dem Ortsstatut
nicht zulässig sei. Der Verein erklärte sich bereit, das er-
forderliche Straßenland an die Gemeinde abzutreten, die
Kaualisationsgebühren und die Kosten für die erforderliche
Anschlußleitung zu tragen, die nach den Bestimmungen des
Ortsstatuts auf den Verein entfallenden Pflastenmgskosten auf
sich zu nehmen, sowie für den Fall, daß die Besitzerin des
gegenüberliegenden Grundstücks, die Kirchengemeinde Tempel-
hof, sich weigern sollte, den auf sie entfallenden Teil der
Pflasterungskosten zur Zeit zu übernehmen, auch diesen Teil
der Kosten bis zur späteren Erteilung der Bauerlaubnis für
dieses Grundstück auszulegen. Außerdem erklärte sich der
Vorstand bereit, von dem ihm gehörigen Terrain den an der
Dorfstraße gelegenen, für die spätere Regulierung dieser
Straße erforderlichen Teil der Gemeinde Tempelhof freiwillig
und unentgeltlich abzutreten. Trotz dieses weitgehenden Ent-
gegenkommens und der Befürwortung des Amts- und Ge-
meindevorstehers lehnte die Gemeindevertretung von Tempel-
hof es ab, die Straßenregulierung auszuführen. Diese ab-
lehnende Haltung wurde damit motiviert, daß der Gemeinde
        <pb n="55" />
        ﻿48

aus dem Zuzug zahlreicher Arbeiterfamilien unverhältnis-
mäßige Schullasten und sonstige Nachteile erwachsen würden.
Auch die Kirchengemeinde Tempelhof hat das Gesuch des
Spar- und Bauvereins, das ihr gehörige Straßenland abzutreten
und sich zur späteren Rückzahlung der von dem Spar- und
Bauverein für sie verauslagten Pflasterungskosten zu ver-
pflichten, abgewiesen.

Die Genossenschaft sah sich nun in die unangenehme
Lage versetzt, das Grundstück unbenutzt liegen und das
Kapital, das zum Ankauf verwendet worden war, ertraglos
bleiben zu lassen.

Am 2. Dezember 1901 richtete der Berliner Spar- und
Bauverein ein Gesuch an den Minister der öffentlichen
Arbeiten, einen Einfluß auf die Aufsicht führenden Behörden
dahin auszuüben, daß sie die Gemeindeverwaltung von Tempel-
hof zur Aufgabe ihrer ablehnenden Haltung bewegen möchten.
Es wurde. in diesem Gesuch besonders auf die Erlasse der
königlichen Staatsregierung vom 19. März 1901 hingewiesen,
worin die Gemeinden ausdrücklich auf die Verpflichtung auf-
merksam gemacht werden, gemeinnützige Bestrebungen zur
Verbesserung der Wohnungsverhältnisse, wie die des Spar-
und Bauvereins, zu unterstützen. Der Bescheid, welcher dem
Verein auf dieses Gesuch am 23. Januar 1902 zugestellt
wurde, lautete dahin, daß alle Bemühungen eine Abänderung
des von der Gemeindevertretung in Tempelhof gefaßten Be-
schlusses herbeizuführen, vergeblich gewesen wären.

Der Verein mußte nun das ursprüngliche Projekt auf-
geben, das aus einer größeren Gruppe viergeschossiger Wohn-
häuser bestand, die an der unfertigen Straße errichtet werden
sollten. Er ließ einen neuen Plan ausarbeiten für Gebäude,
welche nur von der vorhandenen historischen Straße ihren
Eingang nahmen, deren polizeiliche Genehmigung daher nicht
von einer vorherigen Zustimmung der Gemeindevertreter ab-
hängig war. Aber auch diesem Projekt wurde die Genehmigung
seitens der Polizeibehörde versagt, weil die öffentliche Ent-
wässerung vor dem Grundstück als Doppelleitung geplant
und vorläufig nur eine Leitung auf der gegenüberliegenden
Straßenseite gelegt ist. Vergebens erklärte auch jetzt der
Verein sich bereit, alle Kosten für eine nur auf wenige Meter
        <pb n="56" />
        ﻿49

erforderlich werdende, provisorische Anschlußleitung zu
tragen. Die technische Ausführbarkeit war von dem Ge-
meindebaumeister anerkannt worden, da auch an historischen
Straßen viergeschossige Wohngebäude nur errichtet werden
dürfen, wenn der vorliegende Straßenteil mit einer Ent-
wässerungsanlage versehen ist, und da diese Entwässerungs-
anlage nicht nur gebrauchsfähig, sondern auch planmäßig
fertiggestellt sein muß, war der Gemeindevorstand nach dem
Wortlaut des Gesetzes berechtigt, das Gesuch des "Vereins ab-
zulehnen. Wieder mußte das Projekt umgeändert werden.

Es geschah diesmal in der Weise, daß man ein Geschoß
strich, weil dreigeschossige Gebäude auch an nicht kanali-
sierten Straßen errichtet werden dürfen, und außerdem
wurden Anlagen für die anderweitige Beseitigung der Abfall-
stoffe dem Plan einverleibt. Wiederum wurde die Genehmigung
versagt oder vielmehr der Polizeiverwalter, der mit dem Ge-
meindevorstand identisch ist, ließ sich garnicht auf die
Prüfung des Projektes ein, weil die Planvorlage nicht voll-
ständig sei. Jetzt wandte sich der Verein an den Landrat
des Kreises, der sich aber auf die Seite der Polizeibehörde
stellte. Darauf richtete der Verein eine Beschwerde gegen
die Verfügung des Landrats an den Kegierungspräsidenten
von Potsdam, worüber die Entscheidung noch aussteht.

Im Laufe des Jahres 1901 trat der Magistrat von
Charlottenburg wegen Errichtung von kleinen Wohnungen
mit dem Verein in Verhandlung. Da der Magistrat den Ver-
ein aber nur unter der Bedingung unterstützen wollte, wenn
sämtliche Wohnungen der dort zu errichtenden Ansiedlung
den Arbeitern und Unterbeamten der Stadt Charlottenburg
zur Verfügung gestellt würden, so sah sich der Verein ge-
nötigt, die Verhandlungen abzubrechen. Der Verein hat in
erster Linie die Interessen seiner Mitglieder wahrzunehmen,
und es widerspricht diesen Interessen, wenn die von dem
Verein errichteten Wohnungen nicht seinen Mitgliedern,
sondern ihren Arbeitgebern zur Verfügung gestellt werden.
Da aber in Charlottenburg ein großer Mangel an kleinen
Wohnungen vorhanden ist, wäre es sehr wünschenswert,
wenn irgend ein Weg gefunden würde, um die dem geplanten
Unternehmen entgegenstehenden Schwierigkeiten zu überwinden.

Kr omrey, Baugenossenschaften.	4
        <pb n="57" />
        ﻿50

Die Stadt Charlottenburg hat die Zusicherung gegeben
auf einem größeren vom Verein angekauften Terrain die
Straßenanlage und Kanalisation sofort auszuführen. Diese
darauf geplante Ansiedlung soll 1000 Wohnungen umfassen,
und der Verein hat sich zu diesem Zwecke den Ankauf eines
2525 Quadratruten großen Grundstückes durch notariellen
Vertrag gesichert.

Der Preis des Grund und Bodens stellt sich auf 845000 M.

der Preis für das weitere Straßenland auf .	.	.	53000 „

die Pflasterkosten betragen..................... 157000 „

die Kanalisation, Beleuchtung und Pflanzen von

Bäumen an der Straße....................... 42000 „

1097000 M.

Zu diesen Kosten des Baulandes kommen noch die
Kosten der zu errichtenden Bauten im Betrage von 5 Mill. M.

Die Verwaltung der der Stadt Berlin unterstehenden
Kaiser-Friedrich-Stiftung hat dem Verein ein Darlehen von
500 000 M. für den Bau einer Ansiedlung im Norden der
Stadt zugesichert. Jedenfalls ist zu erwarten, daß es dem
Verein gelingen wird, wenn die Mitgliederzahl beständig zu-
nimmt, eine immer größere bauliche Tätigkeit zu entfalten,
um in dieser Weise wenigstens einigermaßen zur Linderung
der Wohnungsnot in Berlin und seinen Vorstädten beizutragen.

V.

Die Finanzwirtschaft des Vereins.

Der Berliner Spar- und Bauverein gehört zu jenen ge-
meinnützigen Gesellschaften, welche nach den Bestimmungen
des preußischen Stempelgesetzes vom 31. Juli 1895 § 5 g und
des Artikels 88 des preußischen Ausführungsgesetzes zum
bürgerlichen Gesetzbuch von der Stempelsteuer und den Ge-
richtskosten befreit sind. Dementsprechend ist der Zweck,
zu welchem die Genossenschaft gegründet worden ist, dem
Statut nach ausschließlich darauf gerichtet, unbemittelten
Familien gesunde und zweckmäßig eingerichtete Wohnungen
in eigens erbauten oder angekauften Häusern zu billigen
Preisen zu verschaffen. Die Dividende, welche jährlich an
die Mitglieder verteilt wird, soll \% ihres Geschäftsguthabens
        <pb n="58" />
        ﻿51

nicht übersteigen, und bei der Liquidation erhalten die Ge-
nossen, außer ihren Spareinlagen und sonstigen Forderungen
an die Genossenschaft nicht mehr, als ihr Geschäftsguthaben
ausgezahlt. Der Rest des Genossenschaftsvermögens wird für
gemeinnützige, möglichst ähnliche Zwecke bestimmt. Durch
diese dem Verein im Statut beigelegten Eigentümlichkeiten
erscheint er als eine Genossenschaft, welche ausschließlich
gemeinnützige Zwecke verfolgt.

Die Gemeinnützigkeit bedingt aber wiederum eine be-
sondere Gestaltung der Finanzwirtschaft, welche die materielle
Grundlage für die Wirksamkeit der Genossenschaft darbietet.
Es sei noch einmal daran erinnert, daß die Bestrebungen des
Vereins sich von der Privattätigkeit hauptsächlich dadurch
unterscheiden, daß nicht die Höhe des Reingewinns der
Hauptzweck seiner Tätigkeit ist, sondern die Beschaffung ge-
sunder kleiner Wohnungen zu mäßigen Preisen, welche von
der Privattätigkeit im günstigsten Falle nur als Mittel zum
Zweck angesehen wird.

Will der Privatunternehmer seinen Zweck erreichen, so
muß er nach jeder Richtung hin eine Erniedrigung der Bau-
kosten anstreben, die häufig auf Kosten der Qualität der ver-
wendeten Materialien und Arbeit erzielt wird. Die Billigkeit
des Baues hat aber häufig zur Folge, daß die Wohnungen
den hygienischen Anforderungen nicht genügen. Er muß
ferner dahin streben, sich möglichst hohe Mietserträge zu
sichern, bei jeder günstigen Konjunktur die Mieten zu steigern
und er muß rücksichtslos gegen säumige Mieter vorgehen.
Jede Mietssteigerung kann aber unter Umständen den Mieter
veranlassen, wenn er die Wobnung nicht verlassen will,
Aftermieter bei sich aufzunehmen, wodurch leicht eine Über-
füllung des vorhandenen Wohnungsraumes herbeigeführt wird.

Von den Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit be-
schränkter Haftung auf spekulativer Grundlage usw., welche
auch dem Bau kleiner Wohnungen gewidmet sind, unter-
scheidet sich der Verein hauptsächlich dadurch, daß sämt-
liche Funktionen, die durch seine Verwaltungsorgane ausgeübt
werden, in ehrenamtlicher Weise erledigt werden, sodaß in
dieser Beziehung die Verwaltungskosten keinen hervorragendsn
Platz einnehmen. Selbst die Tätigkeit, die die Entwertung

4*
        <pb n="59" />
        ﻿der Baupläne und die Leitung der Bauten umfaßt, ist im
Berliner Spar- und Bauverein in der ersten Zeit im Ehrenamt
ausgeführt worden. Ebenso wird die Verwaltung der einzelnen
Häuser von Genossen unentgeltlich besorgt.

Da in Berlin der Grund und Boden sehr teuer ist und
von Jahr zu Jahr im Werte steigt, und da der Verein nur
durch Beschaffung größerer Terrains die besondere Art seiner
Bautätigkeit durchführen konnte, so war die Genossenschaft
von vornherein darauf angewiesen, mit großen Kapitalien zu
rechnen und sich diese zu verschaffen. Aus eigenen Mitteln
konnte der Verein unmöglich den großen Anforderungen, die
an ihn gestellt wurden, genügen. Das mobile Kapital des
Vereins setzt sich zunächst aus dem Geschäftsguthaben der
Genossen zusammen, und dazu kommen dann auch noch die
Spareinlagen der Genossen. Die Geschäftsguthaben erhöhen
sich noch um die Dividenden, die so lange nicht zur Aus-
zahlung kommen, bis der Geschäftsanteil von 300 M. voll
eingezahlt ist. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über
die Mittel, welche dem Verein aus diesen Quellen von Jahr
zu Jahr zuflosseu.

Übersicht der Entwicklung in den Jahren 1892
bis Ende 1901.

Am  Jahresschlufs	Mit-  glieder-  bestand.	Geschäfts-  guthaben  der  Genossen  M.	Auf den  Kopf  M.	Spar-  einlagen  M.	Auf. den  Kopf  M.
1892  1893	483  874	2 950,40  29 637,90	6,10  33,91	6 056,60	6,93
1894	1097	47 663,15	43,45	12832,30	11,70
1895	900	53 188,85	59,10	17 695,15	19,66
1896	987	62 056,45	62,88	25 278,50	25,61
1897	1042	71 515,70	68,63	55 766,—	53,51
1898	1125	82 343,65	73,19	75 096,30	66,75
1899	1293	94839,10	73,35	91 245,75	70,57
1900	1949	116 212,30	59,63	175 602,-	90,10
1901	2515	147 295,75	58,56	274060,90	108,97
1902	2565	172 025,55	67,08	388 092,35	151,30
        <pb n="60" />
        ﻿53

Die Genossen ziehen es vor, Spareinlagen zu machen,
als Einzahlungen auf ihre Geschäftsanteile zu leisten, die
über die pflichtgemäße Summe von 30 Pfg. wöchentlich
hinausgehen. Sie können die Spareinlagen im Notfälle zu-
rückfordern, nicht aber ihr Geschäftsguthaben. Die Spar-
einlagen bringen einen sicheren Ertrag von während die
Geschäftsguthaben im ersten Jahre keine Dividende, im
zweiten Jahre nur %% und in den folgenden Jahren regel-
mäßig 3 '/2 % Dividende gaben.

Die Geldbeschaffung durch Belastung der einzelnen
Grundstücke mit Hypotheken wird später, wenn von den
einzelnen Häusern und ihren Kostenbeträgen die Rede ist,
eingehend erörtert werden.

Am 20. Mai 1898 wurde von dem Vorstände und dem
Aufsichtsrat in gemeinschaftlicher Sitzung der Beschluß ge-
faßt, 250 Stück auf den Namen lautende Schuldverschreibungen
über je 1000 M., zusammen 250 000 M. auszugeben. Diese
Anleihe wird jährlich mit 4 % verzinst und ist bis spätestens
den 2. Januar 1925 zu tilgen. Für Kapital und Zinsen haftet
der Verein mit seinem ganzen Vermögen einschließlich der
Haftsummen. Durch Ausgabe dieser Schuldverschreibungen
sind der Genossenschaft im Jahre 1898 12 000, im Jahre 1899
25 000, im Jahre 1900 7000, im Jahre 1901 30 000 und im
Jahre 1902 wieder 70 000 M. zugegangen. Im Jahre 1901
wurden 5000 M. eingelöst. Es sind also noch 6 Schuldver-
schreibungen in den Händen des Vereins. Da die erste Serie
der Schuldverschreibungen fast vergriffen ist, plant die Ge-
nossenschaft die Ausgabe einer zweiten Serie, die sie nach
und nach auszugeben hofft, wenn das Interesse der Ange-
hörigen der besitzenden Klasse sich dem Verein in größerem
Umfange zuwenden sollte.

Wenn in der jährlichen Bilanz sich ein Defizit heraus-
stellt, so muß zunächst der Reservefonds zur Deckung heran-
gezogen werden. In diesen Reservefonds fließen die Eintritts-
gelder und mindestens 10 % des jährlichen Reingewinnes, bis
der Reservefonds den Betrag von 25 % der Haftsumme der
Mitglieder erreicht hat. In den folgenden Rubriken ist für
die Jahre 1892—1901 der Stand des Reservefonds und der
Haftsummen angegeben.
        <pb n="61" />
        ﻿54

Am Jahresschluss	Haftsummen	Reservefonds
1892	144900	
1893	262 200	
1894	337 200	386
1895	279 000	996,13
1896	305 400	1364,59
1897	323 100	2513,74
1898	349 200	3094,47
1899	399 900	4270,37
1900	596 700	5479,21
1901	771 900	6907,40
1902	784 500	8265,41

Wir geheo nun dazu über, die Kosten, welche der Ban
der einzelnen Häuser verursacht hat, zu prüfen und zu sehen,
Avie die Geldbeschaffung in jedem einzelnen Falle sich ge-
staltet hat, um dann später die Erträge, welche im Laufe der
Jahre für die einzelnen Häuser zu verzeichnen sind, zu
prüfen.

Das erste Haus, das fertiggestellt wurde, war das
Sickingen-Straße 8, das am 1. Oktober 1894 bezogen wurde.
Die Grundfläche dieses Hauses umfaßt 1426 qm und der Preis,

welcher dafür gezahlt wurde, beläuft sich auf 57 787,50 M.
Die Baukosten betragen zusammen ....	160 298,26 „

dazu kommen noch Beträge, die für Zinsen,

Stempel, Taxationen usw. aufgewendet
worden sind, im Betrage von ....	6 169,54 „

demgemäß stellte sich der gesamte Her-
stellungspreis dieses Grundstückes auf . 224 255,30 M.
Die Abschätzung zur Feuerkasse für dieses

Haus betrug.............................. 210 000,— M.

Sie übersteigt also die Baukosten um ...	43 532,20 „

Nach der gerichtlichen Taxe wurde der Wert des Grund-
stückes und des Gebäudes auf 284 000 M. geschätzt. Es
wurde ein Nettomietsertrag von 12 000 M. herausgerechnet,
der mit 5 % kapitalisiert 240 000 M. ergab. Dies Kapital, zu
dem durch die gerichtliche Taxe ermittelten Wert hinzu-
gerechnet, ergibt 524 000 M. Die Hälfte dieser Summe oder
        <pb n="62" />
        ﻿55

262 000 M. stellt den Gesamtwert des Grundstückes einschließ-
lich der Gebäude dar. Die gerichtliche Taxe ist also um
37 744,70 M. höher als der Anschaffungspreis, wie er damals
im Buche der Genossenschaft verzeichnet war.

Auf Grund dieser gerichtlichen Taxe erhielt der Verein
von der Pensionskasse der Arbeiter der preußischen Staats-

eisenbahnverwaltung als I. Hypothek. .	.	.	180 000,— M.

Diese Hypothek ist mit 3 '/* % p. a. zu ver-
zinsen. An zweiter Stelle steht eine Hypo-
thek von.................................. 20 000,— „

die mit zu verzinsen ist. Die Gesamtbelastung

dieses 1. Hauses beläuft sich demnach auf 200 000,— M.
Es bleiben also 24 255,30 M. aus dem eigenen Vermögen der
Genossenschaft zu decken.

Das 2. Haus, das am 1. April 1895 bezogen wurde, liegt
Siclcingen-Straße 7. Der Grund und Boden hat einen
Flächeninhalt von 1388 qm und sein Erwerbspreis belief sich

auf............................................ 56	202,50	M.

die Ausgaben für Bau, Zinsen, Stempel usw.

ergaben.................................... 8	690,36	„

die eigentlichen Baukosten betrugen ....	156061.02 „

der gesamte Herstellungswert stellte sich dem-
nach auf....................................... 221	043,88	M.

Die Abschätzung zur Feuerkasse für dieses

Haus betrug wieder....................... 210	000,—	„

während der gerichtliche Taxwert des Grund-
stückes den Betrag	von................... 245	650,-—	„

für Grund und Boden und die darauf aufge-
führten Gebäude zusammen ausmachte.

Das Grundstück ist zur ersten Stelle mit 120 000,—
zum Zinsfuß von 3 % von der Invaliditäts- und
Altersversicherungsanstalt in Berlin be-

liehen, während an zweiter Stelle . . .	70 000,— „

zum Zinsfuß von 4 % stehen. Die Gesamtbe-
lastung beträgt daher.........................190 000,— „

Es mußten daher 31 043,88 M. dem eigenen Vermögen der
Genossenschaft entnommen werden, um sämtliche Baukosten
zu decken.
        <pb n="63" />
        ﻿56

In Westend, wo das Haus am 1. April 1897 bezogen
wurde, kostete der Grund und Boden .	. ,	32 835,— M.

und die Baukosten einsclil. Zinsen, Stempel,

Abgaben usw. beliefen sich auf ....	93 525,75 „

sodaß die gesamten Kosten sich auf .... 126 360.75 M.
stellten. Der Quadratmeter bebaute Fläche kostete 173,17 M.
und der Kubikmeter umbauter Raum 18,55_M. Für den ab-
geschlossenen Wohnungsraum allein berechnet betrugen die
Baukosten 84,01 M. pro Quadratmeter, sämtliche Kosten
einschl. des Grund und Bodens 119,50 M. pro Quadratmeter.
Um das hierzu erforderliche Geld zu beschaffen wurde

an I. Stelle eine Hypothek von.............. 51 000,— M.

von der Invaliditäts- und Altersversiche-
rungsanstalt der Provinz Brandenburg
und an II. Stelle eine Hypothek von ....	50000.— „

sodaß die gesamte Belastung des Grund-
stückes ............................... 101 000,— „

beträgt, die zu Vj2% zu verzinsen sind. Der Verein hat also
auf diesen Bau ein eigenes Kapital von 25 360,75 M. aufge-
wendet.

Die gerichtliche Taxe ergab einen Wert von nur
107 293,65 M. Er fiel deshalb so niedrig aus, weil der Ertrags-
wert sich auf die verhältnismäßig niedrigen Mieten, welche
die Genossen zahlen, stützte und weil der Ertragswert auf
Grund einer alten Ministerialverfügung noch immer mit 5 %
kapitalisiert wird. Ein solcher Zinsfuß mag wohl vor 50
Jahren für Grundstückbeleihungen angemessen gewesen sein,
ist aber heute viel zu hoch.

Das Haus, welches zunächst fertiggestellt wurde, war
das in der Schreiner-Straße. Die eigentlichen Baukosten für

dieses Haus beliefen sich auf................ 282 162,71 M.

Der Kostenvoranschlag hatte sich nur auf . . 260 000,— „

gestellt. Da inzwischen die Preise der Baumaterialien be-
deutend gestiegen waren, wurde dieser Anschlag um mehr als
20000 M. überschritten. Im folgenden Jahre (1899) wird in
dem Geschäftsbericht darüber geklagt, daß die Baukosten
sich um mehr als ein Drittel teurer stellen als vor 5 Jahren.
Mauersteine kosteten hier in Berlin franko Baustelle im Jahre
        <pb n="64" />
        ﻿57

1895 19,50 M. per Mille, im Jahre 1899 29,50 M. per Mille,
eiserne Träger im Jalire 1895 11 M. per 100 kg, im Jahre 1899
18 M. per 100 kg und ähnliche Preissteigerungen sind bei
vielen anderen Materialien zu verzeichnen. Im Jahre 1895
kostete der Quadratmeter bebaute Fläche eines Hauses mit
4 Stockwerken den Verein noch 250 M., im Jahre 1899 stellte
er sich bei gleicher Ausführung auf 340 M.

Zu den Baukosten kommen dann noch die Ausgaben für
Bauzinsen, Stempel usw., die sich auf 8033,95 M. beliefen.
Der Grund und Boden hatte 94850 M. gekostet. Die ge-
samten Kosten für das Haus in der Schreinerstraße stellten
sich daher auf 385046,66 M. Der Verein erhielt aber vom
Zentralverein für das Wohl der arbeitenden Klassen 3000 M.,
um dafür eine Lesehalle zu errichten, die von der obigen
Summe abzuziehen sind. Der Quadratmeter bebaute Fläche
stellte sich bei diesem Haus auf 315,31 M. und der Kubik-
meter umbauter Kaum auf 17,03 M. Für den abgeschlossenen
Wohnungsraum allein berechnet stellen sich die Baukosten
auf 100,68 M. pro Quadratmeter. Wenn sämtliche Kosten ein-
schließlich derjenigen für Grund und Boden mit in Betracht
gezogen werden, so stellt sich der Quadratmeter W.ohnungs-
raum auf 137,16 M. Nach der gerichtlichen Taxe wurde der

Wert des Grundstückes auf

438 200,— M.

abgeschätzt, der Ertragswert wurde mit .	. 430 780,— „

berechnet.	_______________

Das gibt zusammen....................... 868 980,— M.

hiervon kommt die Hälfte in Betracht, also 434 490,— „
Die Lasten und Abgaben sind kapitalisiert

mit..................................... 78 364,— „

Diese Summe abgezogen ergibt den gericht-
lichen Taxwert von........................... 356 126,— M.

Von der städtischen Feuersocietät wurden

die Gebäulichkeiten mit................. 307 800,— M.

abgeschätzt. Das Haus wurde mit .... 318 000,— „

Hypotheken belastet. An erster Stelle steht eine Hypothek
der Invaliditäts- und' Altersversicherungsanstalt Berlin von
178000 M. zu 3^9, an zweiter Stelle eine solche von
100 000 M. zu 4 %.
        <pb n="65" />
        ﻿58

Die Baukosten für das Haus in der Mirbach-

Straße beliefen sich auf.................... 312 785,09 M.

hierzu kommen für Zinsen, Stempel usw. .	13 138,09 „

die gesamten Baukosten stellen sich daher auf 325 923,18 M.
Dazu kommt der Preis für Grund und Boden 94 190,— „

420 113,18 M.

Der Quadratmeter bebaute Fläche kostete 337,04 M. und
der Kubikmeter umbauter Baum 18,04 M. Für den ab-
geschlossenen Wohnungsraum allein berechnet, stellen sich
die Baukosten auf 107,39 M. pro Quadratmeter. Sämtliche
Kosten einschließlich des Preises für Grund und Boden be-
laufen sich auf 144,23 M. pro Quadratmeter. Eine sach-
verständige Abschätzung des Gesamtwertes des Grundstückes
ergab 460000 M. Dieses Grundstück wurde an erster Stelle
mit 250000 M. zum Zinsfuß von 3% % von der Pensionskasse
für die Arbeiter der preußischen Staatseisenbahnverwaltung
schon während der Bauzeit beliehen. Nach Fertigstellung
der Gebäude bewilligte diese Kasse weitere 40000 M. zum
Zinsfuß von 31/* %. Als II. Hypothek wurden dem Verein
100000 M. von vier wohlhabenden Mitbürgern, welche je
25000 M. zu gleichen Rechten erworben hatten, gegen k%&gt;
Zinsen dargeliehen. Die Gesamtbelastung beträgt 390000 M.
Die Baukosten stellten sich in diesem Falle erheblich höher
als sonst, weil man bei der Ausschachtung des Baugrundes
auf Grundwasser stieß und nun einen größeren Aufwand für
die Fundamente und Mauern unter der Erde machen mußte.
Allerdings erhielt der Verein von dem Verkäufer des Grund-
stückes 20000 M. als Entschädigung. Diese Summe reichte
aber nicht aus, um die Mehrkosten zu decken.

Die Ansiedlung, welche zuletzt fertiggestellt wurde, ist

die in der Stargarder Straße.

Die Baukosten betrugen....................... 555 458,42 M.

Rechnet man die Auslagen für Stempel,

Zinsen usw. mit......................... 23 406,75 „

hinzu, so erhalten wir....................... 578 865,17 ~

Dazu Kosten für Grund und Boden ....	178 500,— „

757 365,17 M.

Der Quadratmeter bebaute Fläche stellte sich auf
317,76 M. und der Kubikmeter umbauter Raum auf 16,97 M.
        <pb n="66" />
        ﻿59

Für den abgeschlossenen Wohnungsraum allein berechnet,
stellen sich die Baukosten auf 95,92 M. pro Quadratmeter.
Sämtliche Kosten einschließlich des Preises für Grund und
Boden betragen 130,79 M. pro Quadratmeter. Der gericht-
liche Taxwert ergab 744485 M. Von der städtischen Feuer-
sozietät sind die Gebäulichkeiten ohne Berücksichtigung der
Fundamente auf 597 400 M. abgeschätzt. An erster Stelle ist
das Grundstück mit 372 000 M. zum Zinsfuß von 3 % von der
Landesversicherungsanstalt Berlin beliehen worden. Dieselbe
Anstalt hat später noch 124 000 M. zu 37a % hergegeben. Eine
Berliner Aktiengesellschaft hat eine Hypothek von 50 000 M.
auf dieses Grundstück zum Zinsfuß von 3 '/2 % erworben.

Für den in dem Vorort Tempelhof erworbenen Grund
und Boden sind aus dem Vermögen des Vereins 300000 M.
bezahlt worden.

Hiermit haben wir eine Übersicht über die Baukosten
einschließlich der Ausgaben für Grund und Boden und über
die Geldbeschaffung zum Zweck der Deckung dieser Kosten
gegeben. Es kommt nun darauf au, eine Vergleichung
zwischen dem Wert der Grundstücke und der Belastung an-
zustellen. Dem Statut entsprechend muß der Wert des Grund
und Bodens in der jährlichen Bilanz zum Anscbaffungswert
gebucht werden. Dagegen wird von dem Häuser wert jährlich
eine Abschreibung gemacht, welche 72—1 % beträgt. Je un-
rentabler das Haus ist, umso höher stellt sich bei demselben
die Abschreibung von seinem Wert. Während also der Buch-
wert des Grund und Bodens sich von Jahr zu Jahr gleich
bleibt, nimmt der Wert der Häuser von Jahr zu Jahr ab.
Wir geben im folgenden die Zahlen nach der Bilanz vom
31. Dezember 1901.

Grundstücke	Buchwert  M.	Belastung  M.
Sickingen-Strafse 8	. . .	219 287,50	199 088,97
Sickingen-Strafse 7	. . .	217 792,50	200 000,—
Westend		123 335,—	101 000,—
Schreinerstrafse		376 775,—	318 000,—
Mirbach-Strafse		415 835,—	388 582,68
Stargarder Strafse ....	757 365,17	546 000,—
	2110 390,17	1 752 671,65
        <pb n="67" />
        ﻿60

Bei den Grundstücken Sickingen-Str. 8 und Mirbach-
Straße ist zum erstenmal im Jahre 1901 eine Abschreibungs-
quote von der Belastung abgezahlt worden. In Wirklichkeit
kann man wohl von den Abschreibungen der Häuserwerte
absehen, da der Wert der Grundstücke infolge der gestiegenen
Bodenwerte und der höheren Mietserträge heute höher anzu-
setzen ist, als zur Zeit ihrer Anschaffung. Für die Grund-
stücke in der Sickingen-Straße, welche der Verein zuerst er-
worben hat, wird angegeben, daß der Wert heute den An-
scbaffungswert um 100 000 M. übersteigt. Es gibt daher wohl
ein zutreffenderes Bild von dem Verhältnis der Hypotheken
zu den Grundstückswerten, wenn wir den gerichtlichen Tax-
wert zur Zeit der Fertigstellung der Häuser den Hypotheken
gegenüberstellen.

Grundstücke	Gerichtlicher  Taxwert  M.	Hypotheken  M.
Sickingen-Strafse 8	. .	262 000,—	199 088,97
Sickmgen-Strafse 7 . .	245 650,-	200 000,—
Westend		107 293,65	101000,—
Sclireinerstrafse....	434 490,-	318 000,—
Mirbach-Strafse ....	460 000,—	388 582,58
Stargarder Strafse . .	744 485,—	546 000,—
	2 253 918,65	1 752 671,65

Die Belastung macht demnach 77 % des gerichtlichen
Taxwertes aus.

Wir sehen, daß bei den Grundstücken Westend und
Stargarder Straße die gerichtliche Taxe hinter dem An-
schaffungspreise zurückbleibt.

Es dürfte von Interesse sein, im folgenden noch eine
tabellarische Übersicht über die Eigentümer der Hypotheken
und die Höhe der Verzinsung zu geben:

(Siehe Tabelle auf S. 61).

51 000 M. stammen von der Versicherungsanstalt der
Provinz Brandenburg, 794 000 M. von der von Berlin.

Wenn wir von der Summe der Anschaffüngskosten,
welche der Verein für die einzelnen Häuser aufzuwenden
        <pb n="68" />
        ﻿61

	Hypotheken im Besitz von			
(irundstück	Versiche-  rungs-  anstalten	Pensions- anstalt der Eisenbahn- arbeiter	Privatpersonen	Siegfried  Levy-  Schenkung
Sickingen-		180 000 M.	10 000 M.	
Strafse 8		zu 374 /	10 000 M.	
Sickingen-	120 000 M.		70 000 M zu 4 %	10 000 M.
Strafse 7	zu 3 %			zu 372 /
Westend	51 000 M. ZU 3’/2 %		50 000 M. zu 372 %	
Schreiner-	178 000 M.		100 000 M. zu 4 %	40 000 M.
Strafsa  Mirbach-	zu 3 %	250000 M.	100 000 M. zu 4 X	zu 372 %
Strafse		zu 38/8 %  40 000 M. zu 372 %		
Stargarder	372 000 M.		50 000 M. zu 37-2 X	
Strafse	zu. 3 % 124000 M.		*	
	ZU 37-2 %			
Summe	845 000 M.	470 000 M.	390 000 M.	50 000 M.

hatte, die Summe der Hypothekenbelastuug abziehen, so er-
halten wir das Kapital, das der Verein aus eigenem Vermögen
zu den Herstellungskosten beitrug. Dieses Kapital aus
eigenem Vermögen stellt sich für die einzelnen Grundstücke

wie folgt:

Sickingen-Straße 8 .................. 24	255,30	M.

Sickingen-Straße 7 .................. 21	043,88	„

Westend.............................. 25	360,75	„

Schreiner-Straße..................... 67	046,66	„

Mirbach-Straße.....................30113,18 „

Stargarder-Straße................... 211	365,17	„

379 184,94 M.

Hiervon gehen die Abschreibungen

ab, deren Gesamtbetrag ....	34	748,94	„

bleibt 344 436,— M.
        <pb n="69" />
        ﻿62

Die Mittel, welche dem Verein nach dem Geschäftsbericht
von 1902 für diese Anlage zurVerfügung standen, waren folgende:

Geschäftsguthaben................ 172	052,55	M.

Spareinlagen......................388	092,—	„

Schuldverschreibung.............. 139	000,—	„

feste Darlehen.................... 13	717,05	„

712 861,60 M.

Hiervon das in Grundstücken ange-
legte eigene Kapital abgezogen	.	344 436,—	„

ergibt	368 425,60	M.

Von dieser Summe hat der Verein noch 300 000 M. für
das Tempelhofer Grundstück gezahlt.

So weit die Statistik reicht, sind im folgenden die Bau-
kosten auf bestimmte Einheiten reduziert zusammengestellt.

Baukosten.

Ansiedlung	bezogen  am	pro  Quadr.-  Meter  bebaute  Fläche  M.	pro  Kubik-  Meter  um-  bauter  Raum  M.	für den abge- schlossenen Wohnungs- raum pro Quadrat- Meter  M.	Sämtliche Kosten einschl. des Grund und Bodens pro Quadr.-Mtr. Wohnungs- raum  M.
Westend . .	1. April 1897	173,17	18,55	84,01	119,50
Schreiner-Str..	l.Oktbr.1897	315,31	17,03	100,08	137,16
Mirbach-Str. .	1. Juli 1898	337,04	18,04	107,39	114,23
Stargarder Str.	l.Oktbr.1900	317,76	16,97	95,92	130,79

Die folgende Tabelle enthält die Hausverwaltungskosten
für die einzelnen Ansiedlungen:

Ansiedlung	1890  M.	1897  M.	1898  M.	1899  M.	1900  M.	1901  M.	1902  M.
Sickingen-Str. 8	2447,79	3192,80	3000,10	3572,67	3357,72	3741,07	3177,44
Sickingen-Str. 7	2103,00	2850,01	2885,12	3315,98	2706,15	2930,43	3251,01
Westend . . .	—	—	1399,00	1565,16	1433,—	2044,03	1486,24
Schreiner-Str. .	—	—	2843,03	4400,60	4227,10	4307,04	4662,04
Mirbach-Str. .	—	—	1348,50	3480,35	4325,85	4541,14	5515,39
Stargarder Str.	—	—	—	—	—	5790,58	7939,50
        <pb n="70" />
        ﻿63

Zu den Yerwaltungskosten werden folgende Posten ge-
rechnet: Kanalisationsgebühren, Grundsteuer, Wasserverbrauch
Gasverbrauch, Haftpflicht und Glasversicherung, Schornstein-
feger, Müllabfuhr, Hausverwalter, Hausreiniger, Reinigungs-
material, Gartenpflege, Reparaturen und Invalidenversicherung.

Die Yerwaltungskosten sind verhältnismäßig um so
größer, je kleiner die Ansiedlung ist.

Die folgende Tabelle enthält die Mietserträge für die
einzelnen Jahre, so weit sie sich aus den Geschäftsberichten
feststellen lassen:

Ansiedlung	1896  M.	1897  M.	1898  M.	1899  M.	1900  M.	1901  M.	1902  M.
Sickingen- Strafse 8 .	11 383,22 12 432,79 12 463,99			12 523,79	12 693,25	12 910,36	12 990,26
Sickingen- Strafse 7 .	12 359,9412 266,06 12 344,49			12 392,64	12 582,19	12 417,39	12 593,89
Westend . .	—	—	6 307,09	6 504,—	6 525,—	6 594,50	6 674,—
Schreiner- . Strafse . .	-		18 090,75	18 506,75	18 986,25	19 015,50	19 142,50
Mirbach- . . Strafse . .					18 659,50	19 610,—	20 107,50	20,400,25
Stargarder . Strafse . .	—	_	—	—	—	44 304 —	44 375,25

Wenn wir von den jährlichen Mietserträgen die Yerwal-
tungskosten abziehen, so erhalten wir den Reinertrag, welchen
das gesamte in den Grundstücken angelegte Kapital abwirft.

Wir beschränken uns darauf, die Reinerträge sämtlicher
Grundstücke für die Jahre 1900, 1901 und 1902 zu berechnen
und legen der Ertragsermittluug die Buchwerte für die Ge-
bäude und den Grund und Boden zugrunde.

Das Grundstück Sickingen-Straße 8 hat im Jahre
1900 einen

Buchwert von .	.	. 219 287,50 M.

Mietsertag ....	12 693,25 „ = 5,80 % d. Anlagewertes

Yerwaltungskosten =

26'/2 % der Mieten	3 357,72 „ = 1,55 % „	,,

Reinertrag ....	9 335,53 M. = 4,25 % d. Anlagewertes
        <pb n="71" />
        ﻿64

1901.

Buchwert........... 219 287,50 M.

Mietsertrag ....	12 910,36 „ = 5,89 % d. Anlagewertes

Verwaltungskosten =

28,93 % der Mieten	3 741,07 „ = 1,71# „
Reinertrag ....	9 169,29 M. = 4,18 % d. Anlagewertes
	1902.
Buchwert.....	218 787,50 M.
Mietsertrag ....	12 990,26 „ = 5,94 % „
Verwaltungskosten =	
24,46 % der Mieten	3 177,44 „ = 1,45 % „
Reinertrag ....	9 812,82 M. = 4,49 % d. Anlage wertes
Si	ckingen-Strahe 7.
	1900.
Buchwert		217 792,50 M.
Mietsertrag ....	12 582,19 „ = 5,78 % „
Verwaltungskosten —	
28,98 % der Mieten	2 706,15 „ = 1,24 % „
Reinertrag ....	9 876,04 M. = 4,54 % d. Anlagewertes
	1901.
Buchwert		217 792,50 M.
Mietsertrag ....	12 417,39 „ = 5,70 % „
Verwaltungskosten =	
28,59 % der Mieten	2 930,43 „ = 1,35# „
Reinertrag ....	9 486,96 M. = 4,35 % d. Anlagewertes
	1902.
Buchwert		217 295,50 M.
Mietsertrag ....	12 593,89 „ = 5,80 % „
Verwaltungskosten =	
25,81 % der Mieten	3 251,01 „ == 1,50% „
Reinertrag ....	9 342,88 M. = 4,30 % d. Anlagewertes
        <pb n="72" />
        ﻿65

Westend.

1900.

Buchwert. . . . . 123 335,— M.

Mietsertrag ....	6 525,— „ = 5,29 % „

Verwaltungskosten =

22,11 % der Mieten 1 443,	„ = 1,17 ^ „

Hein ertrag ....	5 082,— M. = 4,12^ d. Anlagewertes
	1901.
Buchwert		123 335,— M.
Mietsertrag .	.	.	.	6 594,50 „ = 5,35 % „
Verwaltungskosten =	
31 % der Mieten .	2 044,63 „ =1,66^ „
Reinertrag ....	4 549,87 M. = 3,69 % d. Anlagewertes
	1902.
Buchwert		121 835,— M.
Mietsertrag ....	6 674,— „ = 5,48 % „	„
Verwaltungskosten =	
22,27 % der Mieten	1 486,24 „ = 1,22 % „
Reinertrag ....	5 187,76 M. = 4,26 % d. Anlagewertes
Schreiner Straße.	
	1900.
Buchwert. : .	. .	377 350,— M.
Mietsertrag ....	18 986,25 „ = 5,03 % „
Verwaltungskosten =	
22,27 % der Mieten	4 227,16 „ = 1,15 % „
Reinertrag ....	14 759,09 M. = 3,91 % d. Anlagewertes
	1901.
Buchwert		377 350,— M.
Mietsertrag ....	19 015,50 „ = 5,04 % „
Verwaltungskosten =	
22,97 % der Mieten	4,367,04 „ = 1,16 % „
Reinertrag . . . .	14,648,46 „ = 3,88 % d. Anlagewertes

•Kromrey, Baugenossenschaften.	5
        <pb n="73" />
        ﻿66

1902.

Buchwert......... 374	850,—	M.

Mietsertrag ....	19 142,50	„	=	5,10%	„	„

Yerwaltungskosten =

24,36% der Mieten	4 662,64	„	=	1,24 ^	„	„

Reinertrag ....	14 479,86 M. = 3,86 % d. Anlagewertes

Mirbach - Straße.

1900.

Buchwert......... 416	690,—	M.

Mietsertrag ....	19610,—	„	=	4,71%’	„	„

Verwaltungskosten =

22,06% der	Mieten	4 325,85	„	=	1,04%	„	„

Reinertrag .	.	.	.15 284,15 M. = 3,67 % d. Anlagewertes

1901.

Buchwert......... 416	690,—	M.

Mietsertrag ....	20 107,50	„	=	4,82 %'	„	„

Verwaltungskosten =

22,58 % der	Mieten	4 541,—	„	=	1,09%	„	„

Reinertrag ....	15 566,36 M. = 3,83 % d. Anlagewertes

1902.

Buchwert............ 409	190,—	M.

Mietsertrag ....	20 400,25	„	=	4,98 %	„	„

Verwaltungskosten =

27,03% der	Mieten	5 515,36	„	=	1,34%	„	„

Reinertrag ....	14 884,89 M. = 3,64 % d. Anlagewertes.

Eine Rentabilitätsberechnung für die Stargarder Straße
läßt sich nur für 1902 anstellen.

Stargarder Straße.

1902.

Buchwert........... 754 500,— M.

Mietsertrag .... 43 880,75 „ = 5,81 % d. Anlagewertes
Verwaltungskosten =

18,09 % der	Mieten	7 939,50	„	=	1,05%	„	„

Reinertrag .... 35 941,25 M. = 4,76 % d. Anlagewertes.
        <pb n="74" />
        ﻿Wenn wir die Rentabilität der fünf älteren Grundstücke
im Jahre 1901 zusammen berechnen, so ergeben sich folgende
Zahlen:

1901.

Buchwert............ 1 354 455,— M.

Mietsertrag ....	71 045,25 „ = 5,24 % d. Anlagewertes

Verwaltungskosten =

24,80 % der Mieten 17 624,31 „ =1,30 % v _______________

Reinertrag ....	53 420,94 M. = 3,94%' d. Anlagewertes.

Die 6 Grundstücke zusammen hatten 1902 einen
Buchwert von ... 2 093 455,— M.

Mietsertrag .	. - .	115 681,65 „ = 5,52 % d. Anlage wertes

Verwaltungskosten =

22,50 yn der Mieten 26 032,19 „ = 1,24%' „	,,

Reinertrag ....	89 649,46 M. = 4,28 % d. Anlagewertes.

Die Abschreibungen des Jahres 1902 erreichten den Be-
trag von 17 050,75 M.

Wenn wir von den Mietserträgen außer den Verwaltungs-
kosten auch noch die Hypothekenzinsen und sonstige Unkosten
abzielien, so erhalten wir die Erträge, mit welchen sich das
eigene Kapital des Vereins, das in den Grundstücken fest-
gelegt ist, verzinst.

Die folgende Tabelle enthält diese Reinerträge, wie sie
in der jährlichen Bilanz des Vereins verzeichnet sind:

Grundstücke	1890  M.	1897  M.	1898  M.	1899  M.	1900  M.	1901  M.	1902  M.
Sickingen-Str. 8	2 285,43	2 042,72	1 920,51	2 301,12	2 685,53	2 530,32	3 203,81
Sickingen-Str. 7	3 656,88	2 657,18	2 173,19	2 676,66	3 126,04	2 606,76	2 592,88
Westend . . .	—	—	1188,44	1 403,84	1120,17	1014,87	1 348,04
Schreiner-Str. .	—	—	—	4 706,09	2 258,56	3 908,46	3 739,86
Mirbach-Strafse	—	—	—	—	17,08	1 746,08	687,24
Stargarder Str.	—	—	—	—	4 976,77	—	—

Auf den ersten Blick scheint es sehr gewagt, wenn nicht
verfehlt, daß der Verein die ihm anvertrauten Geschäftsguthaben
und Spareinlagen in seinen Häusern festgelegt hat. Wenn
man aber bedenkt, daß der Verein von seinen Genossen eine
        <pb n="75" />
        ﻿68

sechsmonatliche Kündigung verlangen kann und daß er erst
genötigt ist, nach einem halben Jahre die ihm anvertrauten
Gelder auszuzahlen, so erscheint es nicht wahrscheinlich, daß
ihm große Yerlegenheiten aus einer solchen Kapitalanlage
erwachsen können. Bisher sind jedenfalls derartige Schwierig-
keiten noch nicht vorgekommen.

VI.

Das Mietsverhältnis.

Sobald ein Haus fertiggestellt ist und die Wohnungen
vermietet werden können, muß der Vorstand jedem Genossen
den Tag der Vermietung sowie der Besichtigung der Woh-
nungen und die Mietpreise für jede einzelne Wohnung recht-
zeitig mitteilen. Damit die Genossen ihre bisher inne ge-
habten Wohnungen kündigen können, wird der Tag der Ver-
mietung so gewählt, daß er spätestens ein Vierteljahr und
zwei Wochen vor dem Zuzugstermin liegt. In jeder Wohnung
wird an sichtbarer Stelle eine Karte ausgehängt, auf welcher
Nummer und jährlicher Mietspreis der Wohnung angegeben sind.

Die Vermietung der Wohnungen geschieht durch Ver-
losung. Jeder Genosse enthält für jedes Jahr seiner Mitglied-
schaft ein Los. Diejenigen Mitglieder, welche länger als fünf
Jahre dem Verein angehören, erhalten für jedes weitere Jahr
ihrer Mitgliedschaft zwei Lose. Ist die Frau des Bewerbers
auch Mitglied, so werden die Lose der Frau denjenigen des
Mannes hinzugerechnet. Der Mietsvertrag wird nur mit dem
Bewerber abgeschlossen, auf den das Los gefallen ist.

In bereits bewohnten Häusern besorgt der Verwalter die
Vermietung oder Verlosung der freiwerdenden Wohnungen
nach den gleichen Grundsätzen, welche für die neuen Woh-
nungen gelten. Es werden aber nur diejenigen zur Verlosung
eingeladen, welche sich für die Art der zur Verlosung kommen-
den Wohnung in die Bewerberliste haben eintragen lassen.

Der Verwalter jedes Hauses hat eine Liste zu führen, in
die Buchnummer, Name, Stand und Wohnung der Bewerber,
sowie die Art der für sie in Frage kommenden Wohnungen,
einzutragen sind. Für diese Eintragung müssen die Bewerber
zur Deckung der Unkosten eine Gebühr von 50 Pf. zahlen.
        <pb n="76" />
        ﻿69



Dei’ Mietsvertrag, welchen die Genossenschaft als Ver-
mieterin mit ihren Genossen als Mietern abschließt, enthält
verschiedene Bestimmungen, die man sonst in derartigen Ver-
trägen nicht findet.

Während dem Mieter ein Kündigungsrecht in derselben
Weise wie in anderen Mietsverträgen eingeräumt ist, ist das
Kündigungsrecht, welches die Genossenschaft ausüben kann,
bedeutend eingeschränkt. Sie darf im allgemeinen dem Mieter
seine Wohnung nicht kündigen, solange dieser Mitglied des
Spar- und Bauvereins ist und alle Bestimmungen des Miets-
vertrages erfüllt. Der Vertrag läuft von selbst ab, wenn der
Mieter aus der Genossenschaft austritt, und zwar mit dem
Schluß des nächstfolgenden Vierteljahres. Stirbt ein Mieter,
so gehen die Rechte des Vertrages auf die Witwe über, wenn
sie der Genossenschaft als Mitglied beitritt.

Dem Vermieter steht natürlich auch ein Kündigungs-
recht zu, wenn die Verpflichtung zur Mietszahlung nicht in
der vorgeschriebenen Weise eingehalten wird.

Dem Vermieter ist auch das Recht die Miete zu steigern
in weitgehender Weise gemindert. Im allgemeinen kann eine
derartige Steigerung nicht stattfinden, solange der Mieter
seine Wohnung behält. Nur bei etwaigem Wohnungswechsel
kommen Mietssteigerungen vor. Auch wenn im Laufe des
Vertrages eine neue, das Grundstück belastende Abgabe ein-
geführt wird, ist der Mieter verpflichtet nach Verhältnis der
von ihm zu zahlenden Miete dazu beizusteuern.

Eine Wohnung, welche dem Mieter nicht gekündigt
werden kann, und in welcher er eine Steigerung seiner Miete
nicht zu befürchten braucht, kann der Mieter faktisch als
Eigentum betrachten. Und so heißt es denn auch im Miets-
vertrage: „Es wird erwartet, daß der Mieter im Interesse des
gemeinnützigen Zweckes die Wohnung in allen Stücken so
behandelt, als wenn das Haus sein Eigentum wäre.“ Ebenso
wird von den Mietern erwartet, daß sie die Hausverwalter
in der Aufrechterhaltung der Hausordnung unterstützen. Die
Hausordnung bestimmt unter anderem, daß die Benutzung
der Waschküche und des Trockenbodens in der Reihenfolge
der Anmeldungen stattfindet; daß jeder Mieter das Recht
hat, eine Badestube eine Stunde lang zu benutzen, sobald
        <pb n="77" />
        ﻿70

eine solche frei ist; und jedem Mieter wird die Achtsamkeit
im Umgang mit Licht und Feuer zur Pflicht gemacht. Für
die Benutzung der Waschküche und der Badestube werden
keinerlei Abgaben erhoben.

Durch verschiedene Bestimmungen des Vertrages ist
dafür gesorgt, daß die Wohnung in gesundheitsmäßiger Weise
benutzt wird. So wird der Mieter verpflichtet, die Wohnung
gehörig lüften und heizen zu lassen. Die Abvermietung ein-
zelner Räume ist ihm verboten und er darf ohne Genehmigung
des Vermieters kein Gewerbe in seiner Wohnung betreiben.

Für die Instandhaltung der Wohnung hat der Mieter zu
sorgen. Er muß alle notwendigen Reparaturen vornehmen lassen.
Allerdings kann er verlangen, daß ihm die Wohnung in brauch-
barem Zustande übergeben wird. Soweit das nicht der Fall ist,
hat er das Recht, innerhalb vierzehn Tagen nach dem Einzuge die
notwendigen Ausbesserungen von dem Vermieter zu verlangen.

Die Mieten der sämtlichen bis zum Jahre 1900 fertig-
gestellten Wohnungen stellten sich einschließlich sämtlicher
Nebenabgaben für Hausreinigung, Beleuchtung der Treppen
und Höfe sowie Müllabfuhr, Schornsteinfegergeld, Mitgebrauch
der Waschküche, Badeeinrichtung, Kinderspielplätze, Ver-
sammlungsräume usw. wie folgt:

			Die Wohnung besteht aus				
Höhe der Jahresmiete	Anzahl de: Wohnunge:	; Stuben  N*	Küche g	,  V orraum	Kl os et  \		PS
150 bis 200 M. ...	5	1	i	i	i	i	i
200 bis 250 M. . . .	40	1	i	i	i	i	i
250 bis 300 M. . . .	59	1	i	i	i	i	i
250 bis 300 M. . . .	93	2	i	i	i	i	i
300 bis 350 M. . . .	68	2	i	i	i	i	i
350 bis 400 M. ...	28	2	i	i	i	i	i
400 bis 450 M. ...	14	2	i	i	i	i	i
450 bis 500 M. ...	5	2	i	i	i	i	i
450 bis 500 M. . . .	4	3	i	i	i	i	i
500 bis 550 M. ...	6	3	i	i	i	i	i
550 bis 600 M. . . .	3  325	3	i	i	i	i	i
        <pb n="78" />
        ﻿Eine am Schlüsse des Jahres 1902 vorgenommene Zählung ergab, daß die Ansiedlungen des
Vereins von 1389 Personen bewohnt waren, die sich wie folgt zusammensetzen:

Ansiedelung	Zahl	der Wohnungen mit			Zahl der Bewohner der Wohnungen mit				Berufe der Mieter					
	1 Stube	2 Stuben	3 Stuben	5  :c$	1 Stube	2 Stuben	3 Stuben	Insgesamt	Selbständige  Gewerbe- i  treibende	Gesellen und  Arbeiter	Handlungs-  Gehilfen	Beamte	Pensionierte  Beamte	Witwen,  Frauen und  Mädchen
Sickingen-Strafse . . ■	29	49	3	5	113	223	15	351	5	65	3	6	1	5
Westend		2	17	—	2	7	67	—	74	2	15	1	1	—	—
Proskauer Strafse . . .	31	80	—	9	120	350	—	470	10	91	1	4	1	3
Stargarder Strafse . .	43	61	11	6	152	264	78	494	7	89	5	13	2	1
Zusammen . . .	105	207	14	22	392	904	93	1389	24	260	10	24	4	9

Durchnittlich wohnen demnach

in Wohnungen mit 1 Stube nebst Küche und Zubehör 3,7 Personen

-	2 Stuben -	-	4,3

-	3	-	. -	-	-	6,7
        <pb n="79" />
        ﻿72

Außer vorstehenden Wohnungen sind noch 17 Läden und

andere Geschäftslokale nebst Wohnungen vorhanden. Wie folgt
sind die

Berufsstände der Mieter:

1.	Der Versicherungspflicht	unterliegende Arbeiter .	.	265

2.	Handlungsgehilfen....................................13

3.	Unterbeamte......................................... 32

4.	Subalternbeamte...................................... 2

5.	Selbstständige Gewerbetreibende......................17

6.	Sonstige............................................. 8

7.	Witwen und Frauen................................... 10

342

Gegen Aftervermietung wird, sobald sie entdeckt wird,
scharf vorgegangen. Eine solche Entdeckung hat gewöhnlich
die Kündigung zur Folge. Von den 342 Mietern des Jahres
1900, die oben nach den Berufsständen gruppiert sind, sind
77 % der Versicherungspflicht unterliegende Arbeiter. Es er-
scheint demnach berechtigt, daß die Invaliditäts- und Alters-
versicherungsanstalt diesem Verein Hypothekengelder zu
niedrigem Zinssatz leiht. Von den oben angeführten
325 Wohnungen wird für 293 eine Miete bezahlt, die unter
400 M. bleibt, während für die übrigen 32 Wohnungen eine
Miete bezahlt wird, die 400 M. übersteigt.

Im allgemeinen sind die Mieter, wie sich das auch er-
warten läßt, in den Ansiedlungen der Genossenschaft sehr
seßhaft. Ein Wohnungswechsel kommt verhältnismäßig selten
vor. Nach den Erkundigungen, die wir eingezogen haben,
ist die Wohnung auf seiten der Mieter gekündigt worden,
weil die Arbeitsstätte zu weit entfernt lag, oder weil der
Mieter nach auswärts verzog, oder weil der Mieter eine Haus-
verwalterstelle übernahm, oder weil ein Todesfall eingetreten
ist, oder weil die Wohnung für die Familie nicht mehr aus-
reichte. Auf seiten des Vermieters sind hauptsächlich Kündi-
gungen nur aus dem Grunde vorgekommen, daß ein Mieter
heimlich fortgezogen ist.

Trotz aller Vorsichtsmaßregeln läßt es sich nicht immer
vermeiden, daß die Wohnungen überfüllt sind, doch sind das
immer nur vereinzelte Fälle. So bewohnt in einem der Ge-
nossenschaftshäuser z. B. ein Kurbelstepper mit Frau und
        <pb n="80" />
        ﻿73

12 Kindern im Alter von 1—21 Jahren eine Wohnung von
2 Stuben und Küche, auch kommt es häufiger vor, daß
6—7 Personen in einer einzimmerigen Wohnung hausen, doch
läßt sich über den Gesundheitszustand der Mieter nicht
klagen, nur ist in dem Haus Sickingen-Straße 7 unter den
Kindern einmal eine Diphtheritisepidemie ausgebrochen.

Im folgenden soll, so weit es nach den von uns ein-
gezogenen Erkundigungen möglich ist, die Höhe der Mieten
mit der Höhe des Jahreseinkommens des Mieters verglichen
werden. Auf den Fi’agebogen, die ich an die einzelnen Haus-
verwalter zur Beantwortung geschickt habe, ist bei jedem
einzelnen Mieter nach der Höhe des Einkommens gefragt
worden, es ist diese Frage aber nur in vereinzelten Fällen

beantwortet worden.

Ein Maurer hat mit 3 Familienmitgliedern eine
Wohnung von Stube und Küche und bezahlt

dafür eine Miete von..................... 246 M.

sein Jahreseinkommen ist angegeben auf .	.	1800 -

Die Miete ist daher vom Einkommen ....	13^

Ein Arbeiter mit Frau und 6 Kindern im Alter
von 1—10 Jahren bewohnt eine Stube und
Küche und bezahlt an Jahresmiete ....	249 M.

sein Einkommen ist angegeben auf ....	1200 -

die Miete ist vom Einkommen daher ....	20 %

Ein Vorarbeiter bewohnt mit Frau und Kind Stube

und Küche und bezahlt dafür an Miete ...	216 M.

sein Einkommen ist angegeben auf ....	1500 -

die Miete macht vom Einkommen............ 14 %

Ein Eisenbahnarbeiter bewohnt mit Frau Stube

und Küche und bezahlt an Miete........... 219 M.

sein Einkommen ist angegeben auf ....	1500 -

Miete vom Einkommen......................... 16	^

Ein Heizer bewohnt mit seiner Frau eine Wohnung
von 2 Stuben und Küche und bezahlt dafür

an Jahresmiete............................  300	M.

sein Einkommen beträgt.................... 1300	-

die Miete bildet daher vom Einkommen ...	23 %
        <pb n="81" />
        ﻿74

Ein Schriftsetzer bewohnt eine Wohnung von

2 Stuben und Küche für die Miete von .	.	.	300 M.

sein Einkommen beträgt................... 1500 -

die Miete ist daher vom Einkommen ....	20 %

Ein Eisenbahnarbeiter mit Frau und 5 Kindern
bewohnt eine Wohnung von 2 Stuben und

Küche für eine Miete von................. 300 M.

bei einem Einkommen von.................. 1200 -

Miete vom	Einkommen.................... 25 %

Ein Wäschezuschneider mit Frau, 2 Kindern und
einer 60jährigen Mutter bewohnt 2 Stuben

und Küche für eine Miete von............. 312 M.

bei einem Einkommen von.................. 2000 -

Miete vom	Einkommen.................... 15^

Ein Lithograph bewohnt mit seiner Frau eine Stube

und Küche für eine Miete von............. 270 M.

bei einem Einkommen von.................. 1500 -

Miete vom	Einkommen.................... 18 %

Ein 60 jähriger Hilfsarbeiter bewohnt mit seiner

Frau Stube und Küche für............... .	267 M.

bei einem Einkommen von.................. 1000 -

Miete vom Einkommen....................... 27	%

Ein Buchdrucker bewohnt mit seiner Frau eine

Stube und Küche für eine Miete von ....	276 M.

bei einem Einkommen von.................. 1600 -

Miete vom Einkommen....................... \1	%

Ein Gerber bewohnt mit Frau und 4 Kindern von
3—8 Jahren eine Stube und Küche für eine

Miete von................................ 270	M.

bei einem Einkommen von................. 1600	-

Miete vom Einkommen....................... 17	%

Ein Schlosser bewohnt mit Frau und 3 Kindern
im Alter von 1 — 6 Jahren eine Stube und

Küche für eine Miete von................. 270	M.

sein Einkommen beträgt.................. 1500	-

Miete vom Einkommen....................... 18	%
        <pb n="82" />
        ﻿- 75

Ein Dreher bewohnt mit Frau und 5 Kindern im
Alter von 1—12 Jahren eine Stube und Küche

für eine Miete von...................... 279 M.

bei einem Einkommen von................ 1800 -

Miete vom Einkommen ................... 15^

Ein Gürtler bewohnt mit seiner Frau und einem

einjährigen Kinde eine Stube und Küche für 282 M.

bei einem Einkommen von................ 1500 -

Miete vom Einkommen........................ 19	^

Ein Schlosser bewohnt mit Frau und 3 Kindern
im Alter von 3—11 Jahren 2 Stuben und

Küche für.................................  506	M.

bei einem Einkommen von................ 1500 -

Miete vom Einkommen........................ 20	%

Diese Angaben mögen genügen. Sie zeigen, daß die
Miete im allgemeinen zwischen 13—27 % des Einkommens
schwankt. Die Frauen besorgen, wenn die Familie groß ist
oder die Kinder noch sehr jung sind, ausschließlich die Wirt-
schaft, sodaß in diesen Fällen nur das Einkommen des
Mannes in Betracht kommt. Die_Mieten—sind um 15—20^
niedriger, als sie sonst in der betreffenden Gegend für der-
artige Wohnungen üblich sind; doch liegt der Hauptvorteil
für den Mieter ja nicht in dem geringeren Preise sondern
darin, daß er eine für sich abgeschlossene Wohnung besitzt
mit eigenem Wasserldoset, daß er im Hause waschen und
baden kann, daß ihm mannigfache Vorteile und Annehmlich-
keiten ans dem genossenschaftlichen Leben erwachsen und
daß ihm seine Wohnung nicht gekündigt und daß ihm die
Miete, so lange er seinen Vertrag einhält, nicht gesteigert
werden kann. Außerdem ist noch anzuführen, daß ihm ein
reichlicher Kindersegen nicht zum Fluche bei der Wohnungs-
suche werden kann.

Der einzelne Mieter hat mit der Hausreinigung nichts
zu tun; sie ist gewöhnlich einem bestimmten Mieter über-
tragen, der dafür eine gewisse Entschädigung erhält. Stö-
rungen des Mietsverhältnisses kommen selbstverständlich in
diesen Häusern wie in allen anderen vor, der Grund liegt häufig
an den Frauen, die sich nicht miteinander vertragen können.
        <pb n="83" />
        ﻿76

"A

Um die Rentabilität der einzelnen Häuser zu steigern,
sind in ihnen Läden eingerichtet worden, und um für diese
ständige Mieter sich zu sichern, sind aus dem Kreise der
Genossen folgende Unternehmungen entstanden;

1.	die gemeinnützige Verkaufshallen-Gesellschaft;

2.	das Genossenschaftswirtshaus Ges. m. b. H.;

3.	die Bäckereigenossenschaft.

Von der gemeinnützigen Seite dieser Unternehmungen
wird später die Rede sein. Die Läden mit den dazu gehörigen
Wohnungen, sowie die Wohnungen der Hausverwalter und
Reiniger werden von der Verlosung ausgeschlossen und in
betreffenden Mietsverträgen wahrt sich die Genossenschaft das
Kündigungsrecht.

VII.

Das Genossenschaftsleben der Mieter.

Die Vereinigung einer gi’ößeren Anzahl von Genossen
in einer Ansiedlung ermöglicht es, weitere genossenschaftliche
Bestrebungen zu verfolgen, welche nicht nur eine Verbesse-
rung der wirtschaftlichen, sondern auch der sozialen Lage
und der intellektuellen und moralischen Bildung bezwecken.
Ehe ich auf eine Erörterung dieser Bestrebungen näher ein-
gehe, will ich ein Legat erwähnen, dem auch eine gemein-
nützige Bestimmung zum Besten der Genossen gegeben ist.

Der am 5. November 1894 in Berlin verstorbene Referendar
,a. D. Siegfried Levy hat in seinem Testament dem Berliner
Spar- und Bauverein eine Schenkung von 50 000 M. vermacht.
Die Bedingungen, welche an dieses Vermächtnis geknüpft
sind, sind die folgenden:

I.	Aus den Zinsen des Kapitals soll solchen Personen,
die in den schon stehenden oder noch zu errichtenden Häusern
der Genossenschatt mindestens 2 Jahre wohnen, im Falle
wahrer Not in Form von Mietsnachlaß, Gewährung von zins-
freien Darlehen, Geldgeschenken oder Naturalien Unterstützung
gewährt werden.

II.	Das Kapital soll nach Möglichkeit auf den bereits
erbauten oder noch zu erbauenden Häusern des Berliner
Spar- und Bauvereins zinsbar angelegt werden. Die Anlage
erfolgt in der Weise, daß der Berliner Spar- und Bauverein
        <pb n="84" />
        ﻿77

die fremden auf seinen Häusern ruhenden Hypotheken mit
diesem Gelde erwirbt oder neue Eintragungen bewirkt.

III.	Die nicht in Gemäßheit des § 1 verwendeten Zinsen
sind zu einem Drittel dem Kapital znzuschlagen; die anderen
zwei Drittel sind zu außerhalb des in § 1 angegebenen Wohl-
fahrtszweckes für die Mitglieder des Berliner Spar- und Bau-
vereins zu verwenden, insbesondere zu Weihnachtsbescherungen
für die Kinder der in den Häusern des Vereins wohnenden Per-
sonen und an solche Personen selbst, so weit sie bedürftig sind.

IV.	Die Verwaltung des Vermögens erfolgt durch den
jeweiligen Vorstand der Genossenschaft unter Kontrolle des Auf-
sichtsrats, von welchem alljährlich in gemeinschaftlicher Sitzung
die Rechnung revidiert und dem Vorstande Decharge erteilt wird.

V.	Für den Fall der Auflösung der Genossenschalt soll
das Vermögen der Stadtgemeinde Berlin übereignet werden, von
welcher das Kapital zu gleichen Zwecken zu verwenden ist, wie
solche in den vorangegangenen Paragraphen festgestellt sind.

Das Datum, welches diese Schenkungsurkunde trägt, ist
der 17. Oktober 1896.

Über die Art und Weise, wie die 50 000 M. der Schen-
kung angelegt wurden, ist schon oben berichtet worden; es
sind damit 2 Häuser des Vereins, eins zu 10 000 und eins zu
40 000 M. beliehen worden.

Über die Art und Weise, wie die Zwecke der Schenkung
durch Verwendung der Zinsen seitens des Vereins erfüllt
worden sind, seien hier zum Belege einige Beispiele angeführt.

Im Jahre 1897 erhielten gelegentlich des Weihnachtsfestes:

Zwei in den Häusern wohnende Witwen 150,— M.

Ein schwerkranker Hausbewohner .	.	100,— „

Ein bedürftiger kinderreicher Genosse,

der mit der Miete im Rückstände war 61,50 „
Ferner wurden für weitere Zwecke bewilligt:

Für den Kinderspielplatz in der Pros-

kauer Straße.........................100,— „

Für den Kinderspielplatz in Westend .	50,-- „

Für den Kinderspielplatz in der Sickingen-

Straße ..............................75,— „

Für die Bibliothek in der Sickingen-Straße 100,— „

636,50 M.
        <pb n="85" />
        ﻿78

Im Jahre 1901 sind aus den Zinsen der Schenkung-
folgende Bewilligungen gemacht worden:

An fünf durch Krankheit oder Arbeits-
losigkeit in Not geratene Mieter .	.	179,25	M.

Für	die	Bibliothek	der	Ansiedlung

Sickingen-Straße..................  .	50,-— „

Für	den	Spielplatz	der	Ansiedlung

Sickingen-Straße............. -	.	50.—

Für den Garten Westend.................50,— „

Für die Bibliothek Proskauer Straße .	50,—	„

Für den Spielplatz Proskauer Straße .	50,—	„

Für den Spielplatz Stargarder Straße .	150,—	„

579,25 M.

Im Jahre 1902 wurden die Zinsen in folgender Weise
verwendet:

An fünf durch Krankheit oder Arbeits-
losigkeit in Not geratene Mieter . . 401,50 M.

Für	die	Bibliothek	der	Ansiedlung

Sickingen-Straße.....................50,—	„

Für	den	Spielplatz	der	Ansiedlung

Sickingen-Straße.........................50,—	„

Für den Sängerchor I der Ansiedlung

Sickingen-Straße.....................50,—	„

Für den Garten Westend.................50,—	„

Für	die	Bibliothek	der	Ansiedlung

Proskauer Straße.........................50,—	„

Für	den	Spielplatz	der	Ansiedlung

Proskauer Straße.....................150,—	„

Für die Bibliothek der Ansiedlung Star-
garder Straße . .	•...............50,—	„

Für den Spielplatz der Ansiedlung Star-
garder Straße.............................150,—	„

Insgesamt .	.1001,50	M.

Der	Rest	der Zinsen	wird den Bestimmungen gemäß

dem Kapital zugeschlagen.

Außer dieser Schenkung ist noch zu erwähnen, daß der
Zentralverein für das Wohl der arbeitenden Klassen im Jahre
        <pb n="86" />
        ﻿79

1897 der Genossenschaft 3000 M. aus der Professor Bernstein-
Stiftung zur Verfügung stellte, um dafür eine Verkehrs- und
Lesehalle in der Ansiedlung in der Schreiner-Straße eiuzu-
richten.

Zu den Büchersammlungen in den einzelnen Ansied-
lungen haben verschiedene Personen wei'tvolle Beiträge ge-
liefert. Die erste Bibliothek ist hauptsächlich von dem Buch-
händler Borstell geschaffen worden und die zweite von Frau
Professor Bernstein.

Wir gehen jetzt dazu über, die gemeinschaftlichen Unter-
nehmungen zu erwähnen, welche den Zweck haben, die wirt-
schaftliche Lage der Hausgenossen zu verbessern. Schon im
ersten Winter hatte man den Versuch gemacht, Brenn-
materialien gemeiuschaftlich einzukaufen, und sie an die Ge-
nossen zum Einkaufspreise abzugeben. Diese Einrichtung hat
sich so gut bewährt, daß man sie beibehielt und auch in
allen später errichteten Ansiedlungen zur Anwendung brachte.
Es lag nahe, nach diesen guten Erfahrungen einen Versuch
mit einer allgemeinen Konsumanstalt zu machen. Aus den
Kreisen der Genossen bildete sich im Jahre 1896 die gemein-
nützigen Verkaufshallen Gesellschaft m. b. H. mit einem
Kapital von 20000 M. Sie strebt nur eine vierprozentige
Verzinsung ihres Kapitals an und läßt den darüber hinaus-
gehenden Reinertrag den Konsumenten im Verhältnis zu ihren
Einkäufen zugute kommen. Die Gesellschaft hat in einem
Teil der Häuser des Vereins Läden eingerichtet.

Um das Wirtshausleben in edlere Bahnen zu lenken,
gründeten einige Genossen das „Genossenschaftswirtshaus“,
eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, welche vertrags-
mäßig einen Gewinn, der eine vierprozentige Verzinsung des
Anlagekapitals überschreitet, zu gemeinnützigen Zwecken
innerhalb des Vereins verwenden muß. Auch diese Gesellschaft
hat in einigen Häusern des Vereins Lokale eingerichtet.

Am 21. Juli 1900 gründeten 33 Mitglieder des Vereins
die Bäckereigenossenschaft „Volksbrot“, eine Gesellschaft mit
beschränkter Haftung. Diese Genossenschaft zählt heute
200 Mitglieder.

Im Anfang ihrer Entwicklung hatte diese Genossenschaft
mit bedeutenden Schwierigkeiten zu kämpfen; es war nicht
        <pb n="87" />
        ﻿80

nur zuerst die Gleichgültigkeit der Arbeiterbevölkerung zu
überwinden, sondern vor allen Dingen wurde auch die Un-
tüchtigkeit und Gewissenlosigkeit der Bäckereigehilf'en als
schwerer Schaden empfunden. Im Laufe des ersten Jahres
mußten 15 Gehilfen entlassen werden, bis die geeigneten
tüchtigen Kräfte sich einstellten. Im ersten Jahr konnte noch
keine Dividende verteilt werden, doch belief sich der Umsatz
immerhin auf 45 227,72 M.

Die Genossenschaft ist bemüht, den Bäckereibetrieb auch
in hygienischer Beziehung nach Möglichkeit zu vervoll-
kommnen. Im zweiten Jahre wurde für 47 320,79 M. Brot
verkauft, und die Abrechnung ergab einen Bruttogewinn von
1649,04 M. und nach Abschreibung von 570,75 M. auf das
Inventar einen Nettogewinn von 1078,29 M. Nachdem dein
Reservefonds 10 % dieses Gewinnes zugeführt worden war,
konnte die Genossenschaft eine Dividende von 2 % auf die
Geschäftsguthaben verteilen.

Das Geschäftsergebnis wäre bedeutend günstiger aus-
gefallen, wenn die Genossenschaft in der Zeit der teueren
Roggenmehlpreise dem Beispiel ihrer Konkurrenten gefolgt
wäre und ein leichteres Brot für den üblichen Preis gebacken
hätte. Es konnte von einer derartigen Brotverteuerung Ab-
stand genommen werden, weil der Genossenschaft nach ihrem
Mehlabschluß noch billiges Mehl zur Verfügung stand.

Neben diesen Unternehmungen, die hauptsächlich der
Hebung der wirtschaftlichen Lage der Genossen dienen
sollen, sind noch andere Bestrebungen zu beachten, welche
sowohl die Bildung wie die Geselligkeit innerhalb ihrer
einzelnen Hausgemeinschaften zu veredeln suchen.

Die Mieter der einzelnen Ansiedlungen haben unter sich
eine besondere Hausgenossenschaft organisiert, einen Vorstand
und für die verschiedenen Zwecke besondere Kommissionen
gewählt. Um von dem Leben innerhalb einer derartigen
Hausgenossenschaft einen Begriff zu geben, soll im folgenden
die Wirksamkeit der in der Proskauer Straße befindlichen
geschildert werden:

Diese Hausgenossenschaft besteht seit dem 20. November
1892. In der organisierenden Versammlung wurde be-
schlossen, daß monatliche Zusammenkünfte stattfinden sollten.
        <pb n="88" />
        ﻿81

Es wurden ein Vorsitzender, ein Stellvertreter desselben und
ein Schriftführer gewählt.

In jedem Jahre wurden belehrende und unterhaltende
Vorträge in der Hausgenossenschaft gehalten. Im ersten
Jahre behandelten diese Vorträge: Die Geschichte des eng-
lischen Genossenschaftswesens, eine Sommerreise nach Grön-
land, Theodor Fontane und seine Werke, und außerdem
fanden Reuter-Vorlesungen und andere Rezitationen statt.

Im zweiten Jahre wurden Vorträge gehalten: Über die
Entwicklung der freien Hilfskassen auf dem Gebiete der Wohl-
fahrtseinrichtungen, über den Mond (Vortrag mit Projektions-
bildern), über die Buren in Südafrika, über den Goldreichtum
des Landes der Buren und über die Art und Weise, wie die
alten Römer ihre Toten begruben. Außerdem wurden Vor-
lesungen aus Schiller und Reuter veranstaltet.

Im folgenden Jahre 1900 umfaßte das Programm: Die
Taktik der Buren als kriegführende Macht, das Genossen-
schaftswesen, eine Vorlesung aus Hermann und Dorothea,
eine Reutervorlesung, Gedichtvorträge und China und die
Chinesen.

Die Bibliothek, welche durch ein Vermächtnis 800 Bücher
erhielt, wurde der Verwaltung einer Kommission von 8 Mit-
gliedern unterstellt. Die Büchersammlung vermehrte sich von
Jahr zu Jahr durch Schenkungen und Ankäufe; wieder-
holt wurden ihr Beihülfen aus der Levy-Schenkung ge-
währt und außerdem veranstaltete die Genossenschaft einen
Verkauf von Ansichtspostkarten, dessen Erlös der Bibliothek
zugeführt wurde. Den Büchern wurde ein in Holz ge-
schnittenes Exlibris eingeklebt und ein gedruckter Katalog
den Lesern zur Verfügung gestellt. Außerdem wurde eine
Lesehalle eingerichtet, die an bestimmten Abenden der Woche
geöffnet ist und die besonders stark benutzt wird.

Es wurde ferner gleich im ersten Jahre ein Sängerchor
gegründet, der einige 30 Mitglieder zählt. Dieser Chor be-
tätigt sich bei allen freudigen und traurigen Gelegenheiten
innerhalb der Hausgenossenschaft. So bringt er an den
Abenden vor den hohen Feiertagen im Hofe der Ansiedlung
einige auf das Fest bezügliche Lieder zum Vortrag. Gelegent-
lich veranstaltete er auch einen Maskenball, und sein

Kromrey, Baiigenossenschaffcen.	6
        <pb n="89" />
        ﻿82

Stiftungsfest wird regelmäßig iu würdiger Weise begangen.
Pfingsten wird durch ein Frühkonzert gefeiert, und an
anderen musikalischen Aufführungen, bei denen auch Gäste
mitwirkten, hat es nicht gefehlt. Die Feier der Grundstein-
legung zu dem vierten Genossenschaftshause in der Stargarder
Straße wurde durch die Mitwirkung dieses Sängerchors ver-
schönert. Gelegentlich wird auch den Genossen zur Feier
ihres Geburtstages ein Ständchen gebracht. Die Übungen
unter der Leitung eines tüchtigen Dirigenten sind hauptsäch-
lich der Pflege des Volksliedes gewidmet.

Als ein Weihnachtsgeschenk erhielt die Hausgenossen-
schaft im Jahre 1897 von dem Vorstande des Berliner Spar-
und Bauvereins aus den Zinsen der Levy-Sclienkung 100 M.,
um dafür Turngeräte für die Kinder anzukaufen. Es wurden
denn auch ein Reckgerüst nebst Reckstange, Leiter, Kletter-
stange, Klettertau, zwei Ringe usw. besorgt und auf dem Hofe
aufgestellt. Die Kosten der Turngeräte beliefen sich auf
67 M., sodaß noch 33 M. für ähnliche Zwecke oder zur Er-
neuerung der Geräte übrig blieben. Wahrend den Kindern
dadurch die Gelegenheit geboten wurde, gymnastische Übungen
zu machen, fehlt ein Turnverein für die erwachsenen Mit-
glieder der Hausgenossenschaft.

Für die kleinen, noch nicht schulpflichtigen Kinder wurde
ein Kindergarten eingerichtet, dessen Leitung die Tochter des
Geheimrat Professor Post aus Interesse an der Sache bereit-
willigst übernahm. Sie hat es verstanden, den Kindern „eine
liebende Mutter, geduldige Gespielin und treue Lehrerin zu
sein.“ Unter ihrer Leitung wurde jedes Jahr für die Kinder
ein Weihnachtsfest mit Aufführungen veranstaltet, an welchem
sämtliche Kinder beschenkt wurden. Im Sommer wurden
auf dem Hofe der Ansiedlung ebenfalls Kinderfeste gefeiert,
an welchen nicht nur die Mitglieder der Hausgenossenschaft,
sondern auch viele Gäste aus der Umgegend teilnahmen. Für
die Kinder wurden ferner noch Lichtbildervorführungen und
Vorstellungen eines Marionettentheaters, auch zur Belustigung
der Erwachsenen veranstaltet. Da hinter der Ansiedlung
noch Land frei war, ist es an die einzelnen Genossen ver-
pachtet worden, um dort eine Laubenkolonie anzulegen und
Landwirtschaft zu betreiben. Es wurde ein Brunnen auf-
        <pb n="90" />
        ﻿83

gestellt, um die bequeme Wasserversorgung dieser kleineu
Landwirte zu ermöglichen. Die Aufstellung und Einrichtung
der Brunnenanlage wurde von einigen Genossen besorgt,
während die Kosten für das Material von der Gesamtheit
getragen wurden. Im Sommer 1901 konnte schon ein Ernte-
fest gefeiert werden.

In ähnlicher Weise entwickelt sich auch die Tätigkeit
der Hausgenossenschaften in den anderen Ansiedlungeu.
Überall finden wir Bibliotheken und Gesangs vereine, und
überall ist für das wirtschaftliche und gesellige Leben mannig-
fach gesorgt.

VIII.

Weitere Bestrebungen.

Innerhalb der Hausgenossenschaft hatte es sich gezeigt,
wie sehr die Arbeiterbevölkerung von dem Drang beseelt ist,
sich zu bilden und sich zu belehren, und mit welchem Ver-
ständnis sie jede Gelegenheit ergreift, um dieses Streben zu
befriedigen. Die Zentralstelle für Arbeiterwmhlfahrtseinrich-
tungen, deren Leiter als treue Mitarbeiter im Berliner Spar-
und Bauverein nach jeder Richtung hin das genossenschaft-
liche Leben zu fördern suchten, kamen daher auf den Ge-
danken, für Belehrung und Unterhaltung Veranstaltungen in
größerem Umfange für weitere Kreise der Berliner Arbeiter-
bevölkerung zu treffen. Die Mitglieder des Spar- und Bau-
vereins bildeten den Kern, woran sich die weitergehende
Bewegung anschließen konnte. Wie bei der baulichen Tätig-
keit, so sollte auch bei diesen Bestrebungen die selbsttätige
Mitarbeit der Arbeiter ermöglicht werden, um dadurch ein
intensiveres Interesse innerhalb dieser Kreise zu erregen, und
so organisierte man ein Komitee zur Veranstaltung von Volks-
aufführungen, das aus Mitgliedern des Vorstandes und Auf-
sichtsrates des Spar- und Bauvereins und einigen anderen
Genossen zusammengesetzt wurde. Dieser Ausschuß besteht
heute aus 26 Mitgliedern, die sämtlich der Genossenschaft
angehören und die sämtlich, mit Ausnahme des Herrn Professor
Dr. Albrecht und des Herrn Dr. von Erdberg (von der Zen-
tralstelle für Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen), dem Arbeiter-

6*
        <pb n="91" />
        ﻿84

staude angehören oder ihm nahe stehen. Dieser Ausschuß
hatte zunächst eine doppelte Aufgabe zu lösen. Er mußte
die gesamten äußeren Veranstaltungen für die geplanten Auf-
führungen treffen und den Vertrieb von Eintrittskarten in
einer Weise organisieren, daß diese auch wirklich in die
Hände derjenigen kamen, für die sie bestimmt waren. Jedes
Komiteemitglied enthält zu diesem Zweck eine Anzahl von
Eintrittskarten, um sie ausschließlich an Mitarbeiter der
eigenen Fabrik oder der benachbarten Arbeitsstätten abzu-
setzen. Da man nach und nach unter den Bewohnern der
Häuser des Berliner Spar- und Bauvereins sowie unter den
Arbeitern mehrerer größerer Betriebe Vertrauensleute gewann,
welchen ebenfalls der Vertrieb der Eintrittskarten übertragen
werden konnte, so gelang es ohne die Benutzung öffentlicher
Verkaufsstellen in der ganzen Stadt die Eintrittskarten bei
den Arbeitern unterzubringen.

Bei den Volksanfführungen beschränkt man sich zunächst
darauf, den Arbeitern musikalische Genüsse von hohem Wert
in vollkommener Weise zugänglich zu machen. Das Ver-
ständnis für die Konzerte wird, soweit es irgend möglich ist,
durch Vorträge, welche einige Abende vorher stattfinden, zu
wecken gesucht. Indem den Arbeitern die besten Werke
unserer großen Komponisten vorgeführt werden, sollen sie
allmählich Verständnis und Freude an guter Musik gewinnen.
Dem Ausschuß wird alljährlich das für den Winter vorbereitete
Programm zur Genehmigung vorgelegt, wobei Wünsche,
welche die Arbeiter selbst äußern, nach Möglichkeit berück-
sichtigt werden. Die Billets, die 40 Pf. kosten, sind gewöhn-
lich schon nach wenigen Tagen verkauft, ohne daß irgend-
welche Bekanntmachung erfolgt.

Der Andrang zu diesen Konzerten ist von Jahr zu Jahr
gewachsen. Während anfangs vier und dann sechs Konzerte
in einem Winter veranstaltet wurden, hat ihre Anzahl im
vorigen Winter auf acht erhöht werden müssen, um den Be-
dürfnissen nur einigermaßen entgegenzukommen. Aber auch
damit konnten sie noch lange nicht befriedrigt werden, denn
es mußten noch immer eine größere Anzahl von Bewerbern
um Karten zurückgewiesen werden. Bei 8 Aufführungen im
Jahre beträgt die jährliche Besucherzahl 20 000. Es wird
        <pb n="92" />
        ﻿85

gewöhnlich im Herbst und zu Ostern ein Oratorium je zwei-
mal aufgeführt, und im Januar finden je zwei Solistenkonzerte
statt. Im folgenden ist eine Zusammenstellung der bisher
aufgeführten Oratorien gegeben:

Bach: Matthäus Passion (4 mal vor 10 000 Arbeitern),
Händel: Messias (2 mal vor 5000 Arbeitern),

Haydn: Jahreszeiten (4 mal vor 600 Arbeitern),

Brahms: Deutsches Eequiem (1 mal vor 2500 Arbeitern),
Gramman: Trauerkantate (1 mal),

Graun: Tod Jesu (2 mal vor 5000 Arbeitern),

Schütz: Passion (1 mal vor 2500 Arbeitern),
Mendelssohn: Elias (2 mal vor 5000 Arbeitern),

Bruch: Das Lied von der Glocke .(2 mal vor 5000 Arbeit.),
Mengewein: Frühlingslieder, Frau Musika (2 mal vor
5000 Arbeitern).

Die hervorragendsten Sänger, Sängerinnen und Virtuosen
haben sowohl in den Oratorien wie in den Solistenkonzerten
mitgewirkt. Um die bekanntesten Namen herauszugreifen,
nenne ich nur: Amalie Joachim, Lilli Lehmann, Emilie Herzog,
Paul Bulss, Paul Knüpfer, Professor Joachim, Professor Barth,
Professor Waldemar Meyer u. a. m. Verschiedene Gesang-
vereine sowie auch das Philharmonische Orchester unter
Leitung von Arthur Nikisch haben in diesen Konzerten mit-
gewirkt. Es gibt in Berlin kein Konzertlokal, das sämtliche
Personen, die Einlaß zu diesen Konzerten begehren, fassen
könnte. Um nicht zu viele abzuweisen, sah man sich daher
genötigt, die Oratorienaufführnngen zunächst in der Garnison-
kirche, die mit Erlaubnis des Kaisers unentgeltlich zur Ver-
fügung gestellt wurde, abzuhalten.

Die ästhetischen Genüsse, welche den Arbeitern geboten
wurden, beschränkten sich nicht nur auf die oben angeführten
Konzerte, die Zentralstelle hat unter Mitwirkung des Aus-
schusses zur Veranstaltung von Volksaufführungen, im Jahre
1896 zum erstenmal Museumsführungen veranstaltet. Der
Versuch war so erfolgreich, daß man schon im Winter 1897
sie in erweiteter Form wiederholen konnte. Es wurde
ein Programm von zwölf Führungen zusammengestellt, zu
denen Karten ausgegeben wurden, die der Ausschuß in
        <pb n="93" />
        ﻿86

Arbeiterkreisen unterbrachte. Diese Karten waren in wenigen
Tagen vergriffen. Unter Heranziehung von Gymnasiallehrern
mußte ein Ergänzungsprogramm mit 22 Führungen zusammen-
gestellt werden. Zu den 34 Führungen im Jahre 1897
konnten rund 600 Teilnehmer zugelassen werden. In den
folgenden Wintern 1898/99 und 1900 wurde die Zahl der
Führungen auf 50 resp. 52 erhöht; die Zahl der Teilnehmer
stieg auf 1870 im Jahre 1898 und auf 2000 in den Jahren
1899/1900. Im Jahre 1901 betrug die Zahl der Teilnehmer
2200 und 1902 stieg sie auf 3000. Dieser Teilnehmerzahl
stehen 9300 Bestellungen gegenüber, sodaß das Interesse weit
größer als die Möglichkeit seiner Befriedigung ist. Im Jahre
1902 wurde die Zahl der Führungen von 51 auf 83 erhöht
und statt der einzelnen Führungen, auf die man sich früher
beschränkt hatte, wurden Führungsreihen eingerichtet, d. h.
es wurden an drei aufeinander folgenden Sonntagen in zu-
sammenhängenden Vorträgen ein Thema von demselben Vor-
tragenden vor demselben Publikum behandelt. Im Winter
1901 und zwar vom 2. Februar bis 11. Mai wurden in den
verschiedenen Museen folgende Vorträge gehalten:

1.	In der Gemäldegallerie des alten Museums:

Über niederländische Malerei;

Die holländische Malerei im 17. Jahrhundert;

Altdeutsche und niederländische Malerei;

Rubens.

In der Skulpturensammlung:

Die Entwicklung der griechischen Bildhauerkunst
mit Fortsetzung im Pergamonmuseum.

Im Miinzkabinet:

Die deutschen Goldmünzen.

2.	Im Neuen Museum in der Sammlung der Gipsabgüsse:

Über den Tempelbau bei den alten Griechen;

Olympia;

Michel Angel o;

Krieg, Sieg, Frieden in der Kunst der Griechen:

Baukunst der Griechen.
        <pb n="94" />
        ﻿87

Im Antiquarium:

Über altgriechisches Kunstgewerbe;

Arbeiter in Griechenland.

Im Kupferstichkabinett:

Über Albrecht Dürer.

In der Sammlung der ägyptischen Altertümer:

Aus dem Leben der alten Ägypter.

In der Sammlung der vorderasiatischen Altertümer:
Das Kunsthandwerk im alten Mesopotamien.

Im Treppenhaus:

Kaulbachs Wandgemälde.

Im Pergamonmuseum:

Die pergamenische Sammlung.

In der Nationalgallerie:

Die deutsche Kunst im 19. Jahrhundert;

Bilder aus der Kunst des 19. Jahrhunderts;

Arnold Böcklin.

Im Kunstgewerbemuseum:

Das Mobiliar seit dem Ende des Mittelalters.

Im Museum für Völkerkunde:

Boote der Ozeanien;

Geld in Afrika und Ozeanien;

Der Buddhismus in Tibet und in der Mongolei;
Land und Leute in Sibirien;

Die Naturvölker in Zentralbrasilien;
Lebensgewohnheiten der Eingeborenen in unseren
Kolonien;

Das Handwerk der Urzeit.

Im Museum für Naturkunde:

Reptilien und Amphibien;

Weich- und Schaltiere;

Tiere des deutschen Waldes;

Die Säugetiere Deutschlands;
        <pb n="95" />
        ﻿88

Schwarm- und staatenbildende Insekten;

Das Tierleben im Grunewald, verbunden mit einer
Exkursion in den Grunewald;

Geschichte der Erde und ihrer Bewohner;

Nutzbare Fossilien;

Edelsteine;

Unsere Erdkruste.

Im Museum für Bergbau und Hüttenwesen:

Kali- und Steinsalze;

Diamanten;

Blei, Kupfer, Gold und Silber.

Im Museum der Landwirtschaftlichen Hochschule:

Steinkohlen, Braunkohlen, Petroleum;

Erklärung der geologischen Wand im Humboldt-

Hain.

So groß der Erfolg war, den diese Führungen aufzu-
weisen hatten, so wurde er doch noch übertroffen von dem
der Volkshochschulvorträge, die auch in derselben Weise zu-
erst im Winter 1898/99 veranstaltet wurden. Es wurden da-
mals zwei Serien abgehalten, von denen die erste Serie
7 Kurse, die zweite Serie 9 Kurse umfaßte. Jeder Kursus
besteht aus 6 einzelnen Vorträgen. Auf jeden einstündigen
Vortrag folgt eine Diskussion, die gewöhnlich eine halbe
Stunde dauert. Es wohnten damals 4489 Zuhörer diesen Vor-
trägen bei. Im Winter 1900/01 wurden wiederum 2 Serien mit
zusammen 21 Kursen veranstaltet. Die Zahl der Teilnehmer
betrug 5464. Im Winter 1901/02 wohnten den 21 Kursen der
2 Serien 6129 Zuhörer bei. Von den männlichen Hörern ge-
hören ungefähr 60 % dem Arbeiter- und Handwerkerstande
an, dazu kommen noch 9,1 % unselbständige Kaufleute, Ge-
hilfen und Lehrlinge. Außer den Hochschuldozenten, welche
die Vorträge abhielten, hatte man Studenten herangezogen,
welche Elementarunterricht in Latein und Geometrie erteilten.
Im Anschluß an die Vorträge über Physik hat man auch
physikalische Unterrichtskurse eingerichtet. Im Winter 1901/02
verteilten sich die Zuhörer auf die einzelnen Kurse in
folgender Weise:
        <pb n="96" />
        ﻿89

Waldeyer, Herz- und Blutgefäße .	. .	.	. 567 Personen

R. M. Meyer, Lessings Leben und Werke .	.	522

Neesen, Aschkinass, Physik......................520

Gottsclialk, Hygiene der Frau...................485

Marcuse, Hiramelskunde..........................443

Neesen, Aschkinass, Physikalische Übungen . 422

Hoeniger, Soziale Geschichte....................407

Paulsen, Erziehung und Unterricht ....	404

Graef, Antike Kunst.............................343

Huth, Buddhismus................................342

A. G. Meyer, Das moderne Kunstgewerbe .	. 321

Stephan, Deutsches Staatsrecht..................261	-

Diels, Helm, Latein I...........................203

Mendelsolm, Krankenpflege.......................201

Hattmann, Unfallverhütung.......................135

Stephan, Gewerbliche Urheberrechte ....	135

du Bois-Reymond, Abkühlung und Erkältung 109
Ostertag, Verhütung der übertragbaren Tier-
krankheiten .....................................80

Lampe, Steinitz, Geometrie.....................  80

Helm, Latein II..................................67

Gilg, Kulturpflanzen.............................62

6109 Personen.

Im Winter 1902/03 betrug die Gesamtzahl der Hörer
6947. Ungefähr 70 % der Hörerschaft gehörten dem Arbeiter-
stande und den ihnen sozial nahestehenden Bevölkerungs-
klassen an.

Die Dozenten äußern ihre größte Zufriedenheit über die
Aufmerksamkeit und Lernbegier ihrer Hörer.

Schlufs.

Die obige Darstellung gibt uns das Bild einer genossen-
schaftlichen Organisation und ihrer Tätigkeit, wie sie auf
materiell wirtschaftlicher Grundlage sicher ruhend, sich zu
dem Gipfel des modernen Kulturlebens erhebt. Der eigent-
liche Zweck der Genossenschaft ist der, an ihrem Teil mitzu-
arbeiten an der Lösung der großstädtischen Wohnungsfrage.
        <pb n="97" />
        ﻿90

Sie erhebt nicht den Anspruch, allein imstande zu sein, ein
derartiges soziales Problem zu lösen, jedoch ist ihre Mit-
wirkung und der Beitrag, den sie zur Lösung liefert, immer-
hin nicht zu unterschätzen. Sie hat für den Bau kleiner
Wohnungen ein mustergültiges Vorbild geschaffen, und sie
hat damit für einen großen Kreis der arbeitenden Bevölkerung
ein erhöhtes Wohnungsbedürfnis erweckt, dem auch der
Privatunternehmer nachzukommen suchen muß. Die Leute,
welche einmal eine Wohnung des Spar- und Bauvereins inne-
gehabt haben, werden eben höhere Ansprüche an die Woh-
nungen stellen, und je mehr es der Genossenschaft gelingt,
diese Ansprüche zu steigern und auf weitere Kreise auszu-
dehnen, desto mehr trägt sie dazu bei, daß der alte un-
genügende Typus der kleinen Wohnung zurückgedrängt und
beseitigt wird. Wir brauchen hier im einzelnen nicht noch
einmal die Vorzüge, die den Wohnungen der Genossenschafts-
häuser eigen sind, hervorzuheben. Wir haben gezeigt, welch
einen bemerkenswerten Fortschritt sie repräsentieren, und
trotz aller Vorzüge dieser Wohnungen sind die dafür ge-
zahlten Mieten nicht höher, sondern eher noch geringer als
die, welche für gleichgroße Wohnungen in Privathäusern ge-
fordert werden. Der Verein war imstande, eine bessere
Wohnung für einen mäßigen Preis zu liefern, weil er keine
hohe Verzinsung des Anlagekapitals anzustreben brauchte.
Billiges Baukapital wurde ihm von der Alters- und Invaliditäts-
versicherungsanstalt in Berlin, von der Pensionskasse der
Eisenbahnarbeiter und auch von Privatleuten zur Verfügung
gestellt, und es ist durch sein Statut ausgeschlossen, daß er
jemals eine höhere Dividende als A % zu bezahlen braucht.
Im allgemeinen befindet sich der Privatunternehmer allerdings
nicht in einer so günstigen Lage, und wenn man von ihm
fordert, daß er besseres als bisher leisten soll, so müssen
auch für ihn die Bedingungen günstiger gestaltet werden.
Bei der steigenden Nachfrage nach kleinen Wohnungen ist die
Privatbautätigkeit durchaus nicht zu entbehren, sie ist viel-
mehr ein höchst wichtiger Faktor. Wenn man an sie die An-
forderung stellt, daß sie bei dem Bau der Wohnungen dem
von dem Spar- und Bauverein gegebenen Vorbild nach-
kommt, so dürfte wohl auch die Folgerung der Hausbesitzer
        <pb n="98" />
        ﻿91

nicht mehr abzuweisen sein, daß sie in bezug auf Geld-
beschaffung von den Versicherungsanstalten in dieselbe günstige
Lage versetzt werden wie die Baugenossenschaften. Aller-
dings müßte dabei der Mietssteigerung und der Spekulation
eine feste Grenze gezogen werden, und es müßte eine
polizeiliche Überwachung der Wohnungen zugelassen sein.
Vor allem bietet ja der Verein seinen Mietern den großen
Vorteil, daß ihnen die Wohnungen nicht gekündigt werden
können, und daß sie gegen die Steigerung der Miete ge-
schützt sind; andererseits aber ist es ihnen auch verboten,
Aftermieter bei sich aufzunehmen.

Für die städtische Gemeinde haben derartige Bestre-
bungen, wie sie der Verein verfolgt, eine große Bedeutung.
Bei der wachsenden Nachfrage nach kleinen Wohnungen und
bei der zunehmenden Obdachlosigkeit ist die Gemeindever-
waltung vor allen Dingen daran interessiert, daß gesunde
kleine Wohnungen in größerer Zahl als bisher geschaffen
werden, Die Gemeinde sollte daher alles mögliche tun, um
derartige Bestrebungen zu unterstützen, und die Bautätigkeit
der Genossenschaft zu fördern und zu erleichtern. Es stehen
ihr ja nach dieser Richtung hin mannigfache Mittel zur Ver-
fügung. Sie kann der Genossenschaft die Kanalisationsge-
bühren, die Beitragskosten zum Straßenbau erlassen, sie kann
verfügen, daß Häuser mit Wohnungen unter 300 M. Miete
von der Grundsteuer befreit bleiben, sie kann der Genossen-
schaft Baugelder zu niedrigem Zinsfuß leihen. Derartige
Unterstützungen sind in anderen Städten häufig vorge-
kommen; in Berlin aber hat der Spar- und Bauverein seitens
der Gemeindeverwaltung bisher keinerlei Förderung erfahren,
und in Tempelhof hat man sogar seiner Tätigkeit die größten
Hindernisse in den Weg gelegt.

Die Zentralstelle für Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen hat
sich sowohl um die Gründung wie um die Organisation und
die weitere Entwicklung der Genossenschaft die größten
Verdienste erworben. Bei der Gründung kam es vor allen
Dingen darauf an, geeignete zuverlässige Personen, welche
den nötigen Einfluß in Arbeiterkreisen besitzen, zusammen-
zubringen, denen man später die Leitung einer derartigen
Organisation an vertrauen konnte. Von großer Wichtigkeit
        <pb n="99" />
        ﻿92

war es ferner, daß von vornherein Mitglieder der verschieden-
sten Gesellschaftsschichten vereinigt wurden, um an dem ge-
meinsamen Werke tätig zu sein. Es wurden damit dem
Verein nicht nur wichtige Hilfskräfte und größere Mittel zu-
geführt, sondern es wurde auch die Wirksamkeit des Vereins
dadurch vor jeder Einseitigkeit bewahrt, und es wurde in dem
Zusammenwirken der Vertreter verschiedener Gesellschafts-
klassen ein wichtiges Erziehungsmittel für alle Beteiligten
gefunden. Man hat ja von jeher die Bedeutung der Genossen-
schaft hauptsächlich auch darin gesehen, daß sie auf die Ge-
nossen eine erziehliche Wirkung ausübt, und es läßt sich
nicht verkennen, daß der Berliner Spar- und Bauverein in
dieser Beziehung großes geleistet hat. Die eigentliche Ver-
waltung der Genossenschaft liegt fast ausschließlich in den
Händen von Mitgliedern, die dem Arbeiterstande angehören.
Die Zusammensetzung des Vorstandes und des Aufsichtsrates
bezweckt, eine möglichst große Anzahl von Arbeitern an der
Geschäftsführung zu beteiligen; dazu kommen dann noch die
Hausverwalter und die Inhaber der Zahlstellen, die auch un-
mittelbar in der Verwaltung tätig sind. Die übrigen Genossen
können durch die Generalversammlung ihren Einfluß auf die
Geschäftsführung geltend machen. Es hat sich gezeigt, daß
eine derartige Organisation ein wichtiges Mittel ist, um die
Arbeiter zur Selbstverwaltung und zur Selbsthilfe heran-
zubilden. Jede Gelegenheit, die man dem Arbeiter nach
dieser Richtung hin zur praktischen Betätigung auf sozialem
Gebiete eröffnet, lenkt ihn ab von der Verfolgung utopistischer
Ideale und verkettet ihn inniger mit der bestehenden Gesell-
schaftsordnung.

Gustav Sehmoller1) hat mit Recht darauf hingewieseu,
daß die Wohnungsfrage zum großen Teil eine erziehliche
Frage ist, und daß neben den wirtschaftlichen Momenten auch
die psychologischen Berücksichtigung erfahren müssen. Es
handelt sich hier zunächst um die Ausbildung des Wohn-
bedürfnisses und darum, daß der Arbeiter den Besitz einer
guten und gesunden Wohnung schätzen, daß er Ordnung und
Sauberkeit aufrecht erhalten lernt und daß er es lernt, sich

'&gt;) Ein Mahnruf in der Wohnungsfrage, 1887.
        <pb n="100" />
        ﻿93

im eigenen Heim wohler zu fühen, als irgendwo sonst. Alle
Mittel, die dazu beitragen, ihm diese Erziehung zuteil werden
zu lassen, sind für die Lösung der Wohnungsfrage von großer
Bedeutung. Unter den einzelnen Mietern der Genossenschafts-
häuser wird sich ein reger Wetteifer entwickeln, die Wohnung,
welche man als Eigentum betrachten kann, in gutem Stand
zu halten. Da jede Familie für sich eine abgeschlossene
Wohnung inne hat, und da After Vermietung ausgeschlossen
ist, sind die äußeren Bedingungen dafür gegeben, daß sich
ein gesundes Familienleben entwickeln kann. Die Gesundheit
des Familienlebens ist aber die notwendige Voraussetzung
für die Gesundheit alles höheren Kulturlebens und somit auch
die erste Voraussetzung für eine vernünftige Befriedigung des
Wohnungsbedürfnisses. Es liegen hier mannigfache wechsel-
seitige Wirkungen vor, die sich nicht leicht theoretisch
sondern lassen, die aber von allen denjenigen, welche sich für
die Wohnungsfrage interessieren, beachtet werden müssen.

Das genossenschaftliche Leben innerhalb der einzelnen
Ansiedlungen, das in sogenannten Hausgenossenschaften
organisiert ist, ist auch imstande, einen gedeihlichen erzieh-
lichen Einfluß in der oben bezeichneten Richtung auszuüben.
Es kommt häufig vor, daß die Frauen aus dem Arbeiter-
stande nicht eine ausreichende hauswirtschaftliche Bildung
besitzen, um einen Haushalt in ordentlicher Weise führen zu
können. Es wird den jungen Mädchen, die in früher Jugend
schon erwerbstätig sein müssen, nicht die Gelegenheit geboten,
sich derartige Kenntnisse und Erfahrungen zu verschaffen.
Für den Arbeiter, der über sehr beschränkte Mittel verfügt,
ist aber eine vernünftige und sparsame Haushaltung eine
Lebensfrage. Eine Frau, die dazu nicht imstande ist, wird,
besonders wenn die Familie sich vergrößert, leicht den wirt-
schaftlichen Ruin herbeiführen. Da ist es nun wichtig, daß
innerhalb der Hausgenossenschaft die Frauen ihre Erfahrungen
austauschen können, und daß die ungeschulten von den er-
fahrenen Rat und Anweisung erhalten können. Eine große
Erleichterung für die Haushaltsführung ist es auch, daß
innerhalb der einzelnen Ansiedlungen die gemeinsame Be-
schaffung von Brennmaterialien und Lebensrnitteln durch-
geführt ist. Es fragt sich, ob in derselben Weise nicht inner-
        <pb n="101" />
        ﻿94

halb der einzelnen Ansiedlungen eine gemeinsame Küche und
eine gemeinsame Waschanstalt eingerichtet werden könnte.
Es handelt sich dabei keineswegs um gemeinschaftliche Mahl-
zeiten, sondern darum, daß jede Familie die von ihr ge-
wünschten Speisen gut zubereitet aus der gemeinsamen Küche
beziehen kann. Die Frauen würden dadurch entlastet, sie
könnten, soweit sie keine Kinder haben, auch dem wirtschaft-
lichen Erwerbe nachgehen, und die Haushaltungskosten würden
sich jedenfalls für die einzelnen Familien dadurch bedeutend
verringern. Bei der Einrichtung einer gemeinsamen Küche
würde in jeder Wohnung auch noch ein besonderer Raum für
andere Zwecke gewonnen werden, was besonders bei zahl-
reicher Familie sehr wichtig ist. Unter Umständen könnten
auch noch von dem Verein billigere Wohnungen in dieser
Weise hergestellt werden, wenn man eben die Küchen sparen
könnte. Dieselben Gründe sprechen auch für die Einrichtung
einer gemeinsamen Waschanstalt. In jeder Ansiedlung würden
sich Frauenausschüsse zu bilden haben, welche diese gemein-
samen Veranstaltungen zu überwachen hätten. Die Frauen
würden durch eine derartige Entlastung mehr Zeit gewinnen,
wie schon oben hervorgehoben, erwerbstätig zu sein oder sich
der Erziehung der Kinder oder ihrer eigenen geistigen Aus-
bildung zu widmen.

In richtiger Erkenntnis des Wertes einer höheren Bildung
für die Weiterentwicklung der Genossenschaften und Lösung
der Wohnungsfrage hat dann der Verein in Verbindung mit
der Zentralstelle für Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen die
Konzerte, die Museumsführungen und Hochschulkurse ein-
gerichtet. Es zeigt sich hier, wie in der Genossenschaft selbst,
wenn sie eine gewisse Größe erlangt hat, die Grundlage ge-
geben ist, für weitere Organisationen und Kulturbestrebungen,
und wie durch einen derartigen weiteren Ausbau die Ge-
nossenschaft selbst an Lebenskraft gewinnt. Die Basis muß
aber breit genug sein, daß sie alle möglichen politischen und
religiösen Richtungen in sich aufnehmen oder einschließen
kann. Auch in dieser Beziehung werden im Berliner Spar-
und Bauverein keine Unterschiede gemacht, der trennende
Einfluß von Politik und Religion ist eliminiert und sein Wahl-
spruch ist: „Einigkeit macht stark“.
        <pb n="102" />
        ﻿95

Es ist schließlich noch die Frage aufzuwerfen, ob es
nicht angebracht sei, daß der Verein auch Heimatshäuser für
junge Männer und Mädchen errichtet. Ein großer Teil der
Genossen ist unverheiratet und da diese nicht eine Familien-
wohnung brauchen können, so müßte der Verein in
anderer Weise für die Befriedigung ihres Wohnungsbedürf-
nisses sorgen. Es würde die Einrichtung derartiger Häuser
auch eine weitere Stärkung des genossenschaftlichen Lebens
bedeuten; vielleicht ließe sich dann auch das geistige und
sittliche Leben innerhalb der Genossenschaft in der Weise
organisieren, wie es in den englischen und amerikanischen
Naehbarschaftsgilden geschehen ist. In dieser Weise wird der
Spar- und Bauverein immer mehr sich zu einem wichtigen
Faktor der sozialen Reform ausgestalten.

Druck von Leonhard Simion Nf. in Berlin SW.
        <pb n="103" />
        ﻿VERLAG von R. L. PRAGER in BERLIN, NW. 7.

Die social-ökonomische Türkei.

Von Pr. V. Totomianz und E. Toptschjan.

KI. 8. VIII, 128 Seiten. 1901. Eleg. brosch. M. 2.-.

Deutsche

Handwerker und Handwerkerbruderschaften

im mittelalterlichen Italien.

gr. 8. VI, 160 Seiten mit Tabellen. 1902. M. 5.—.

©ocialpolitische Studien.

Beiträge zur Politik, Geschichte und Ethik der socialen Frage.

Zwei Bücher.

Von Dr. Heinrich Hirsch.

VIII, 144 Seiten, gr. 8. 1897. Eleg. br. Preis M. 3. —.

£)er 'ßühnenengagements 1/ertrag.

Ein Handbuch für Juristen und Laien.

Unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bühnenschiedsgerichts.

Von Dr. Bruno Marwitz, Rechtsanwalt.

VIII, 222 SS. mit Sachregister, gr. 8. 1902. Eleg. brosch. M. 4; Lwd. M. 5.

Das Buch giebt eine eingehende systematische Darstellung der vertrag-
lichen Beziehungen zwischen Theaterunternehmer und Schauspieler. Aus-
gehend von den Bestimmungen der Vertragsformulare des deutschen Bühnen-
vereins und der Genossenschaft deutscher Bühnenangehöriger, sucht es unter
Benutzung der Entscheidungen des Bühnen Schiedsgerichts sowie der in- und
ausländischen Literatur zu allgemein gültigen Resultaten zu kommen, die als
Richtschnur bei Streitigkeiten zwischen Unternehmer und Schauspieler dienen
können. Am Schlüsse giebt der Verfasser einen Vertragsentwurf, der die
berechtigten Wünsche der Bühneuleiter und der Bühnenmitglieder gleichmäfsig
berücksichtigt. Ein ausführliches Sachregister wird die Benutzung des
Buches wesentlich erleichtern.

„Herr R.-A. Dr. Marwitz, der schon in so manchem die Bühnenkreise
betr. Prozefs plaidierte, hat soeben im Verlage von R. L. Prager, Berlin,
ein Werk erscheinen lassen, das seinen Untertitel „Ein Handbuch für Juristen
und Laien“ mit Recht führt. Es behandelt den „Biihnen-Engagementsvertrag“
und bildet einen an der Hand der gesamten einschlägigen Literatur und
Rechtsprechung aufs sorgfältigste ausgearbeiteten Leitfaden durch die viel-
verschlungenen Pfade dieses Gebietes. Das Buch gewinnt dadurch an Wert,
dafs es klar, leicht fafslich und nichts weniger als trocken geschrieben und
anfserdem von grofser Übersichtlichkeit ist. Das Werk kann allen, die es
angeht, warm empfohlen werden “

Berliner Börsen-Courier 1902, No. 24.
        <pb n="104" />
        ﻿VERLAG von R. L. PRAGER in BERLIN, NW. 7.

WirtbSGhaftlictae Weltlage. SkuSSSSJUEI?

-------------------------------"—	96, 97, 98, 99, 1900, 1901.

Von Julius Basch,

Redakteur der „National-Zeitung".

Kl. 8°. 12 Hefte. 1889—1902. Eleg. broscli. Preis ä M. 1,—.

John Law und sein System.

Von S. Alexi.

8°. 1885. VII, 67 S. mit 2 Tafeln Abbildungen 11. 3 Tabellen. Brosch. M. 0,—.

Die Volkswirtschaftslehre des Corpus juris civilis

Von Prof. Paul Oertmann, Dr. iur. et phil.

8. 1891. VI, 154 Seiten. Eleg. brosch. Preis M. 4,-.

Entwickelung der Gesetze des menschlichen Yerkehrs

und der daraus fliessenden Regeln für menschliches Handeln
von Hermann Heinrich Gossen.

Neue Ausgabe. 8". 1889. VIII, 278 Seiten. Brosch. M. 5,—.

S)ie deutsche dfansa in Russland.

Von Arthur Winckler.

Herausgegeben mit Unterstützung des Vereins für Hansische Geschichte.
VI, 153 S. 8. 1886. Eleg. brosch. M. 4,-.

Das Japanische Geldwesen.

Geschichtlich und kritisch dargestellt

Von J. T. Kussaka.

VI. 100 Seiten. 8. 1890. Brosch. M. 2,80.

Die Statistik und die Socialwissenschaften.

Von E. Norpurgo.

Aus dem Italienischen.

gr. 8. VIII, 550 Seiten. Mit 3 Tafeln u. 1 Karte. 1877. Ladenpreis M. 11.

= Herabgesetzter Preis M. 5. =

O. J. Göschen

Theorie der auswärtigen 7ßJechselcourse.

Nach Leon Say’s 2. franz. Ausgabe übersetzt

von F. Stöpel.

gr. 8°. XII, 132 S. 1875. (Ladenpreis M. 2,40.) Herabgesetzter Preis M. 1,50.
        <pb n="105" />
        ﻿Neuester VERLAG von R. L. PRAGER in BERLIN, NW. 7.

Soeben ist erschienen:

Bibliothek der Volkswirtschaftslehre und Gesellschaftswissenschaft.

Begründet von F. Stöpel.	Fortgeführt von Robert Prager.

Bd. XVIII.

Untersuchung über die Grundsätze

der für das menschliche Glück dienlichsten

Verteilung des Reichtums

von William Thompson.

Nach der englischen Originalausgabe von 1824
übersetzt von Oswald Collinanu.

Nebst einer Einleitung:

Geschichte der sozialistischen Ideen in England.

von H. S. Foxwell, Professor in Cambridge.

Zweiter Band.

VIII, 560 S. 8. Eleg. brosch. M. 7,50; eleg. Ilfzbd. M. 8,75.

Mit diesem zweiten Bande ist das hochbedeutsame Werk abgeschlossen. Ein
Sachregister über beide Baude ist diesem zweiten Bande beigegeben.

Auf das Interesse, das Thompson für die Geschichte des Sozialismus hat,
hat zum ersten Male Menger hingewiesen und ihn als den „bedeutendsten Begründer
des wissenschaftlichen Sozialismus“ bezeichnet.

Bei der Schwierigkeit, das englische Original, das sehr selten geworden ist,
zu erlangen, und der keineswegs leichten Schreibart Thompsons, dürften auch
viele, dio u.j cr.gV ^nr. c';-,0xhe mächtig sind, zu dieser Übersetzung greifen. Die
Eoxwellsche Einleitung führt aufs Glücklichste in das Verständnis Thompsons ein.

Der erste Band (XCII, 457 Seiten) erschien im Jahre 1903 und kostet eleg.
brosch. M. 7.50: eleg. Hfzbd. M. 8.75.

Auch die übrigen Bände der BVG. empfehle ich bestens und stelle ich aus-
führliche Inhaltsverzeichnisse unentgeltlich und postfrei zur Verfügung.

Ein in Halhfranzhand geh. Expl. der BVG. Bd, I—XII liefere ich für M. 60.

Das Verbrechen als Strafe

und die Strafe als Verbrechen.

Leitmotive in Tolstois „Auferstehung“.

Vortrag gehalten in einer Anwalts Versammlung in Kiew

von

A. Goldenweiser, Rechtsanwalt in Kiew.

72 Seiten, gr. 8. Eleg. brosch. M. 2.

Wie das vor Kurzem in meinem Verlage erschienene Werkchen desselben Ver-
fassers: „Zurechnung und strafrechtliche Verantwortlichkeit in positiver Beleuchtung“
(72 SS. gr. 8 brosch. M.2), das allgemein sehr anerkennend besprochen worden ist,
wird auch dieses Buch lebhaftem Interesse begegnen.

Vor Kurzem erschien:

Die „Ausschreitungen des Buchhandels“

Antwort auf die Denkschrift des Akademischen Schutzvereins

von It. L«. Prascr.

IV, 142 Seiten. Eleg. brosch. Preis M. 1,20.

Eine sachliche, den Behauptungen Prof. Karl Büchers in seiner Denkschrift
auf Tritt und Schritt nachgehende und sie widerlegende Arbeit.
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^ \ dem Vorstand noch ein Kanfmann namens Ernst Roscher
welcher den Vorsitzenden in der Buchführung unterstützt.

beiden übrigen Mitglieder des Vorstandes sind Stein-
^Jker, wovon einer, L. Schmidt, den Vorsitz führt und
: leich das Haus Sickingen-Str. 7 verwaltet. Der andere,

: Stuhlmann, verwaltet das Haus in der Stargarder Straße.
| Mitglieder des Aufsichtsrates und des Vorstandes erhalten
ihre Tätigkeit keinerlei Vergütung.

Die Mitgliederzahl des Aufsichtsrates betrug nicht in
fjm Jahre, wie es in den Statuten gefordert war, 24. Im
fe 1900 und 1901 waren nur 23 Mitglieder angeführt,
i dieser Zahl gehören 14 dem Arbeiter- oder Handwerker-
«iiide an. Im Jahre 1893 sind als Mitglieder des Aufsichts-
v Js angeführt u. a,. Professor Dr. Albrecht von der Zentral -
le für Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen, Rechtsanwalt Berg
Regierungsbaumeister Professor Messel. Professor Messel
orte bis zum Jahre 1898 dem Vorstande und später dem
sichtsrate an. Außerdem befinden sich im Aufsichtsrat
Gastwirt, Inhaber eines Genossenschaftswirtshauses in der
skauer Str. 15, ein Lehrer, zwei Kaufleute und ein
itrollbeamter der Landesversicherungsanstalt.

• Indem die Vertreter der Arbeiterklassen mit den Ver-
ein anderer Berufsklassen in der Verwaltung des Vereins
Berührung kommen, indem sie an einem und demselben
■: i'ke zusammen arbeiten, gewinnen sie Verständnis für die
;■ enseitigen, sozialen Lebensbediugungen, und in dieser Weise
pgt es vielleicht mit der Zeit, die trennenden gesellschaft-
Hgu Gegensätze abzuschwächen und aufzuheben. Das ist
mfalls ein großer Vorteil, welchen die Zusammensetzung
leitenden Organe mit sich bringt. Eine weitgehende
»eitsteilung ermöglicht es, daß die einzelnen Mitglieder des
'Standes und Aufsichtsrates nicht zu sehr mit Geschäften
rlastet werden. Im Jahre 1893 wählte der Aufsichtsrat
*"• seiner Mitte drei Kommissionen: eine Baukommission,
: Kommission zur Vorbereitung der Geschäftsordnung und
' Revisionskommission. Zum Vorsitzenden der Revisions-
^ amissiou wurde damals Dr. Albrecht ernannt, er ist es
h heute. Diese Kommission hat die Geschäfts- und Kassen-
rung zu prüfen.
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