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        <title>Baugenossenschaften und der Berliner Spar- und Bauverein</title>
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            <forname>Max</forname>
            <surname>Kromrey</surname>
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        </author>
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            <idno>880288361</idno>
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        r—  7
Baugenossenschaften

und  der
Berliner  Spar-  und  Banverein.

Von

4

BERLIN

VERLAG  VON  R.  L.  PRAGER
1904.

y

Preis  zwei  Mark.
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        Baugenossenschaften

uud  der

Berliner  Spar-  und  Banverein.

Max  Kromrey,
Dr.  phil.

BERLIN
VERLAG  VON  R.  L.  PRAGER
1904.
        <pb n="3" />
        ■
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        Meinen  lieben  Eltern

in  Dankbarkeit  gewidmet.
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        Die  vorliegende  Arbeit  ist  von  der  „staatswissenschaftlichen ­
  Fakultät  der  Eberhard-Karls-Universität  in
Tübingen“  als  Inaugural-Dissertation  angenommen  worden,
und  bin  ich  auf  Grund  ihrer  promoviert  worden.  Verschiedenen ­
  Anregungen  folgend,  die  auch  in  weiteren
Kreisen  ein  Interesse  für  den  Gegenstand  der  Arbeit  voraussehen ­
  lassen,  veranstalte  ich  hiermit  einen  Neudruck,
der  dem  buchhändlerischen  Vertriebe  übergeben  wird.

Max  Kromrey.
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        Inhaltsangabe.

Einleitung
1.  Allgemeine  Betrachtungen  über  die  Wohnungsfrage  .  .  .
Grund-  und  Bodenfrage  S,  1.  —  Baugeld-  oder  Baukreditfrage ­
  S.  2.  —  Bauerlaubnis-  oder  Baupolizeifrage  S.  2.  —
Frage  nach  der  Höhe  des  Mietzinses  und  seinem  Verhältnis ­
  zum  Einkommen  der  Mieter  S.  3.  —  Frage  nach  der
Wohnungsbenutzung  S.  3.  —  Frage  des  Verhältnisses
zwischen  Mieter  und  Vermieter  S.  3.
2.  Über  Genossenschaften
3.  Über  Baugenossenschaften
4.  Englische  Baugenossenschaften
Die  ersten  engl.  Baugenossenschaften  S.  7.  —  Terminating
Societies  S.  8—10.  —  Permanent  Societies  S.  11—12.  —
Freehold  Land  Societies  S.  12.  —  Bowkett  Societies
S.  13—14.  —  Starr-Bowkett  Societies  S.  14.  —  Landankauf-Genossenschaften
  S.  15—16.
5.  Amerikanische  Baugenossenschaften
6.  Deutsche  Baugenossenschaften
Die  ersten  Anregungen  zur  Gründung  von  Baugenossenschaften ­
  S.  17—19.  —  Die  erste  Baugenossenschaft  in
Hamburg  S.  19.  —  und  in  anderen  Städten  S.  21.  —  Der
Einflufs  des  Genossenschaftsgesetzes  vom  1.  Mai  1889  S.  20.
7.  Schlufs  der  Einleitung
Der  Berliner  Spar-  und  Bauverein
I.  Die  Gründung  des  Vereins
Die  Zentrale  für  Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen  S.  24—27.
—  Der  Gründungshergang  S.  29.
II.  Die  Organisation
Aufgaben  des  Vorstandes  und  Aufsichtsrats  S.  29.  —  ihre
Zusammensetzung  S.  30—31.  —  Die  Inhaber  der  Zahlstellen ­
  S.  32.  —  Aufgaben  der  Generalversammlung
S.  32—33.
HL  Die  Mitgliedschaft
Aufnahme  der  Genossen  S.  33—34.  —  Ihr  Ausschlufs
S.  34—35.  —  Gruppierung  der  Genossen  nach  dem  Berufsstande ­
  36—38.

Seite
1—24
1—  4

6—  7
7—  16

16-  17
17—  24

23—  24
24—  95
24—29

29-33

33-38
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        —  VIII  —

IV.  Die  Bautätigkeit
Schwierigkeiten  bei  der  Beschaffung  der  Grundstücke
S.  38—39.  —  Ankauf  und  Bebauung  des  Grundstückes
Sickingen-Strafse  7-8  S.  39—41.  —  Westend  S.  41—42.  —
Proskauer-,  Schreiner-,  Mirbach-Strafse  42—44.  —  Erwägungen, ­
  ob  die  Bautätigkeit  ruhen  solle  oder  nicht  S.  44—45.
—  Stargarder  Strafse  S.  45.  —  Tempelhof  S.  46.  —  Verweigerung ­
  der  Bauerlaubnis  durch  Gemeinde  Tempelhof
S.  47—49.  —  Fruchtlose  Verhandlungen  mit  dem  Magistrat
zu  Charlottenburg  S.  49.  —  Verhandlungen  mit  dem  Magistrat ­
  Berlin  S.  50.
V.  Die  Finanzwirtschaft
Gestalt  der  Finanzwirtschaft  S.  50.  —  Unterschied  des
Berliner  Spar-  und  Bauvereins  von  Privat-  und  anderen
Unternehmungen  S.  51.  —  Beschaffung  der  Kapitalien
S.  52—54.  —  Berechnung  der  Kosten  der  einzelnen  Häuser
und  ihre  Belastung:  Sickingen-Strafse  S.  54—55.—Westend
S.  56.  —  Schreiner  -  Strafse  S.  56—57.  —  Mirbach-Strafse
S.  58.  —  Stargarder-Strafse  S.  58.  —  Abschreibungen
auf  die  Grundstücke  S.  60.  —  Verhältnis  der  Belastung
zum  Taxwert  S.  60.  —  Übersicht  über  die  Eigentümer  der
Hypotheken  und  die  Höhe  der  Verzinsung  S.  61.  —  Die
eigenen  Mittel  des  Vereins  S.  61.  —  Hausverwaltungskosten ­
  S.  62.  —  Mietserträge  S.  63.  —  Reinerträge  S.  63—68.
VI.  Das  Mietsverhältnis
Vermietung  der  Wohnungen  S.  68.  —  Mietsvertrag  S.  69—70.
—  Höhe  der  Mieten  S.  70.  —  Berufsstände  der  Mieter
S.  71.  —  Zählung  der  Mieter  S.  71—72.  —  Kündigung  S.  72.
'—  Verhältnis  der  Höhe  der  Mieten  zum  Jahreseinkommen
S.  73—75.  —  Die  Läden  S.  76.
VII.  Das  Genossenschaftsleben  der  Mieter
Siegfried-Levy-Schenkung  S.  76—78.  —  Gemeinsamer  Einkauf ­
  S.  79.  —  Genossenschaftswirtshaus  S.  79.  —  Bäckereigenossenschaft ­
  „Volksbrot“  S.  79—80.  —  Hausgenossenschaft ­
  in  der  Proskauer-Strafse  S.  80—83.
Vni.  Weitere  Bestrebungen
Gründung  eines  Komitees  zur  Veranstaltung  von  Volksaufführungen ­
  S.  83—84.  Musikaufführungen  S.  84—85.  —
Museumsführungen  S.  85—88.  —  Volkshochschulvorträge
S.  88-89.
IX.  Schlufs

Seite
38—50

50—68

68—76

76-83

83—89

89—95
        <pb n="8" />
        Einleitung.

Der  Zweck,  welchen  die  Baugenossenschaften  erstreben,
ist  der,  an  ihrem  Teil  mitzuarbeiten  an  der  Lösung  der
Wohnungsfrage.  Ihr  eigentliches  Wesen  läßt  sich  daher  nur
aus  der  Erkenntnis  des  Zweckes,  den  sie  verfolgen,  verstehen.
Die  Wohnungsfrage  ist  der  Name  für  eine  ganze  Reihe
mannigfaltiger  Probleme,  deren  Wesen  nur  sehr  unvollkommen
von  ihrem  Namen  gedeckt  wird.  Sie  umfaßt  zunächst  zwei
Hauptgruppen  von  Problemen,  die  man  als  Wohnungsbaufrage
und  als  Wohnungsmietfrage  bezeichnen  kann.  Die  Wohnungsbaufrage ­
  zerfällt  in  eine  Grund-  und  Bodenfrage,  in  eine  Baugeld- ­
  oder  Baukreditfrage  und  endlich  in  eine  Bauerlaubnisoder ­
  Baupolizeifrage.')  Die  Wohnungsmietfrage  ist  vor  allem
die  Frage  von  der  Höhe  des  Mietszinses  und  seinem  Verhältnis ­
  zum  Einkommen  der  Mieter.  Sie  ist  ferner  eine  Frage
der  Wohnsitte,  worunter  man  die  Ansprüche  versteht,  welche
die  verschiedenen  sozialen  Klassen  an  die  Wohnung  zur  Befriedigung ­
  ihres  Wohnungsbedürfnisses  stellen.  Sie  ist  ferner
eine  Frage  des  Verhältnisses  zwischen  Mieter  und  Vermieter,
welche  die  Regelung  des  Mietsvertrages  und  des  Mietsrechtes
umfaßt. *  2 )
Die  Grund-  und  Bodenfrage  ist  die  Frage  der  Arealbeschaffung
  zum  Zweck  der  Errichtung  von  Wohnhäusern.
Die  Verteuerung  des  Grund  und  Bodens  durch  Ansammlunggroßer
  Menschenmassen  in  den  Großstädten,  durch  die  un') ­

  Grävell,  Die  Baugenossenschaftsfrage,  Berlin  1901,  S.  36  ff.
2 )  Schriften  des  Vereins  für  Sozialpolitik,  Bd.  95  S.  275.
Kromrey,  Baugenossenschaften.  1
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        gesunde  Spekulation  dev  Tevvaingesellscliaften  gestaltet  sich
gerade  für  den  Bau  kleiner  und  billiger  Wohnungen  zu  einem
immer  größeren  Hindernis. 1 )  Dieses  Hindernis  läßt  sich  nur
in  der  Weise  beseitigen,  daß  man  den  Bevölkerungsstrom  auf
das  Land  durch  Industrialisierung  desselben  zurückleitet,  wozu ­
  die  Möglichkeit  durch  die  Entwicklung  der  Transportmittel
gegeben  ist.  Die  Spekulation  läßt  sich  in  der  Weise  einschränken, ­
  daß  man  den  unbebauten  Grund  und  Boden  in  angemessener ­
  Weise  versteuert  und  daß  man  einen  großen  Teil
desselben  in  städtischen  Besitz  überführt;  nur  ist  dabei  vorzusehen, ­
  daß  eine  fiskalische  Ausnutzung  dieses  Besitzes  ausgeschlossen ­
  bleibt.
Der  Bodenkredit  hängt  wiederum  ab  von  dem  Bodenwert, ­
  und  dieser  setzt  sich  zusammen  aus  dem  Ertragswert
und  dem  Wert  der  Lage.  Er  wird  hauptsächlich  durch  die
Hypothekenbanken  gewährt,  welche  ebenso  wie  die  Terraingesellschaften ­
  häufig  den  Bauschwindel  und  die  unsolide
Spekulation  begünstigen.  Dasselbe  gilt  für  den  Baukredit,
der  ebenfalls  durch  besondere  zu  diesem  Zweck  errichtete  Institute ­
  in  der  bedenklichsten  Weise  verteuert  wird.  Diese
Verteuerung  des  Kredits  bedeutet  aber  wiederum  ein  schweres
Hindernis  für  die  Errichtung  kleiner  und  billiger  Wohnungen.
Dieses  Hindernis  kann  nur  durch  eine  genossenschaftliche
oder  öffentlich  -  rechtliche  Regelung  und  Organisation  der
Kreditbeschaffung  überwunden  werden. 2 )
Die  Bauerlaubnisfrage  hat  es  mit  zweierlei  zu  tun:  Einmal ­
  mit  dem  Ort,  wo  ein  Haus  hingebaut  werden  soll;  das
ist  eine  Frage  des  Bebauungsplanes,  und  sodann  mit  der  Art
und  Weise,  wie  das  Gebäude  auszuführen  ist;  das  ist  eine
Frage  der  Bauordnung. 3 )  Der  Bebauungsplan  sowie  die  Bauordnung ­
  sind  häufig  in  einer  Weise  geregelt  worden,  welche
den  Bau  gesunder,  kleiner  und  billiger  Wohnungen  unmöglich
macht.  Es  müßte  überall  weniger  nach  der  Schablone  gearbeitet ­
  und  den  individuellen  Verhältnissen  mehr  Rechnung

’)  Bericht  des  IV.  Internationalen  Wohnungs  -  Kongresses  zu
Düsseldorf  vom  15.  bis  19.  Juni  1902,  Berlin  1902,  S.  70.
2 )  Schriften  des  Vereins  für  Sozialpolitik,  Bd.  96,  S.  87.
3 )  Desgleichen,  Bd.  95,  S.  187  ff.
        <pb n="10" />
        3

getragen  werden.  Es  müßte  ein  Unterschied  gemacht  werden
zwischen  Wohnstraßen  und  Yerkehrsstraßen  und  zwar  sowohl
in  der  Anlage  der  Baustellen,  wie  in  der  Höhe  der  Häuser
und  der  Breite  der  Straßen.  Der  Umstand,  daß  dieselben  Vorschriften ­
  für  den  Bau  von  Häusern  mit  sehr  teuren  und  mit
sehr  billigen  Wohnungen  gelten,  daß  die  Belastung  hier  also
keine  entsprechenden  Unterschiede  zuläßt,  bildet  wiederum
ein  erschwerendes  Hindernis  für  den  Bau  kleiner  und  billiger
Wohnungen.
Die  Frage  des  Mietspreises  wird  natürlich  hauptsächlich
abhängen  von  den  Momenten,  welche  die  Wohnungsbaufrage,
wie  wir  oben  erörtert  haben,  ausmachen.  Alle  jene  Momente,
welche  zu  einer  Verteuerung  des  Grund  und  Bodens  und  der
Baukosten  beitragen,  wirken  natürlich  auch  in  derselben
Weise  auf  den  Mietspreis  ein.  Je  höher  aber  dieser  Preis  im
Verhältnis  zum  Einkommen  des  Mieters  steigt,  umso  schwerer
läßt  sich  eine  Uberfüllung  der  Wohnungen  verhindern  und
eine  vernünftige  Hygiene  der  Wohnungsnutzung  durchführen.
Es  würde  unter  diesen  Umständen  selbst  eine  energische
Wohnungsinspektion  kaum  etwas  ausricliten  können.')
Unabhängig  hiervon  ist  die  Frage  der  Wohnungsbenutzung, ­
  welche  von  der  Wohnsitte  abbängt,  eine  Erziehungs-
  und  Bildungsfrage,  welche  gerade  für  die  unteren
Klassen  von  der  allergrößten  Bedeutung  ist.  Es  kommt  hier
vor  allem  darauf  an,  wie  weit  die  weiblichen  Mitglieder  der
Arbeiterfamilien  sich  der  Hauswirtschaft  widmen  können  und
wie  weit  sie  es  verstehen,  Ordnung  und  Reinlichkeit  in  der
Wohnung  aufrecht  zu  erhalten  und  sie  mit  allen  Reizen  und
Anziehungskräften  einer  einfachen  und  geschmackvollen
ästhetischen  Kultur  auszustatten. *  2 )
Bei  der  Abschließung  des  Mietsvertrages  ist  der  Mieter
kleiner  Wohnungen  im  allgemeinen  in  einer  weit  ungünstigeren
Lage  als  der  Mieter  großer  Wohnungen.  Es  ergibt  sich  das

')  Schaffte  u.  Lechler,  Neue  Beiträge  zur  nationalen  Wohnungsreform,
  Berlin  1897,  S.  36  ff.
Mahraun,  Die  Ordnung  der  Arbeiterwohnungsfrage,  S.  5  ff.
2 )  Ivainpffmeyer,  Die  Baugenossenschaften  im  Kähmen  eines
nationalen  Wohnungsreformplanes,  Göttingen  1900,  S.  ‘29.

1*
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        4

schon  daraus,  daß  eine  weit  größere  Nachfrage  nach  kleinen
Wohnungen  vorhanden  ist,  als  nach  großen.  Der  Vermieter
der  kleinen  Wohnungen  kann  daher  seine  wirtschaftliche
Überlegenheit  dem  Mieter  gegenüber  voll  zur  Geltung  bringen
und  sie  im  Mietsvertrage  zum  Ausdruck  gelangen  lassen.
Das  Mietsrecht  müßte  daher  vor  allem  in  der  Weise  geregelt
werden,  daß  ein  wirksamer  Schutz  für  die  kleinen  Mieter  ermöglicht ­
  wird.')
Wenn  wir  auch  die  Probleme,  welche  die  Wohnungsfrage
ausmachen,  nur  flüchtig  gestreift  haben,  so  erhellt  doch  aus
der  obigen  Erörterung,  daß  es  mannigfache  wirtschaftliche,
soziale  und  rechtliche  Faktoren  sind,  welche  dabei  in  Betracht ­
  kommen.  Hieraus  folgt  aber  wiederum,  daß  ein  Zusammenwirken ­
  vieler  Kräfte  nötig  ist,  um  eine  Lösung  der
Wohnungsfrage  anzustreben.  Es  handelt  sich  hier  um  ein
Zusammenwirken  von  Staatshülfe,  (einschließlich  der  Gemeinden), ­
  Selbsthülfe  und  Gesellschaftshülfe.
Die  oben  angedeuteten  Maßregeln  der  Gesetzgebung  und
der  Politik,  denen  sich  noch  andere  angliedern,  wie  die  der
Zonenenteignung  und  der  Stadterweiterung 2 ),  des  Wohnungsbaues ­
  für  Arbeiter  und  Beamte  bilden  den  Gegenstand  der
Staatshülfe,  wie  sie  von  den  öffentlich  rechtlichen  Körperschaften ­
  ausgeübt  werden  soll.  Die  Gesellschaftshülfe  bedeutet ­
  die  Mitwirkung  verschiedener  sozialer  Schichten  an  der
Lösung  der  Wohnungsfrage.  Es  handelt  sich  hier  um  die
Gründung  gemeinnütziger  Vereine  und  Aktiengesellschaften,
welche  den  Bau  kleiner  und  billiger  Wohnungen  bezwecken,
um  die  Gründung  von  Mietsvereinen,  welche  die  Interessen
des  Mieters  gegenüber  dem  Vermieter  zu  vertreten  haben,  um
die  Organisation  von  Reform  vereinen  mit  weitergehendem  Programm, ­
  wie  z.  B.  des  Vereins  „Reichs-Wohnungsgesetz“,  um
eine  agitatorische  und  erziehliche  Tätigkeit  in  Wort  und
Schrift  und  dergleichen  mehr.
Die  Staats-  und  Gesellschaftshülfe  soll  aber  dazu  dienen,
die  Wirksamkeit  der  Selbsthülfe  zu  ermöglichen  und  zu
steigern,  denn  ohne  die  Mitwirkung  derjenigen  Klassen,  welche
fl  Schriften  des  Vereins  Reichswohnungsgesetz,  Heft  4.
2 )  Schriften  des  Vereins  für  Sozialpolitik  Bd.  95,  S.  113.
        <pb n="12" />
        5

hauptsächlich  unter  der  Wohnungsnot  zu  leiden  haben,  ist
an  eine  befriedigende  Lösung  dieser  Frage  nicht  zu  denken.
Der  Arbeiter  kann  nur  das  wirklich  würdigen  und  schätzen,
was  er  durch  eigene  Arbeit  erlangt.  Er  muß  selbst  mit  Kopf,
Herz  und  Hand  an  der  Durchführung  einer  Reform  beteiligt
sein,  wenn  sie  für  ihn  irgendwelchen  Wert  haben  soll.  Daher
bleiben  die  bestgemeinten  Maßregeln  der  Staatshülfe  und  Gesellschaftshülfe ­
  häufig  völlig  wirkungslos,  weil  sie  auf  die
Mitwirkung  der  Arbeiter  verzichten.  Die  Selbsthülfe  ist  daher
notwendigerweise  der  hauptsächlichste  Faktor  in  jeder  sozialen
Reform,  dem  alle  anderen  Faktoren  dienstbar  zu  machen  sind.
Diese  Selbsthülfe  der  Arbeiter  läßt  sich  in  der  Angelegenheit
der  Wohnungsreform  nur  in  der  Weise  durchführen,  daß  die
Arbeiter  sich  organisieren  und  daß  sie  Genossenschaften
bilden.
Die  genossenschaftliche  Organisation  ist  von  jeher  als  ein
Mittel  betrachtet  worden,  durch  welches  der  Arbeiter  seine
wirtschaftliche  Lage  heben  und  die  Mängel  aufheben  kann,
welche  seine  soziale  Stellung  mit  sich  bringt. 1 )  Dieses  Ziel
wird  von  verschiedenen  Genossenschaften  auf  verschiedenem
Wege  angestrebt.  Man  kann  dementsprechend  die  Genossenschaften ­
  einteilen  in  Produktiv-,  Distributiv-  und  Konsumtivgenossenschaften, ­
  je  nachdem  es  sich  darum  handelt,  die  Lage
des  Arbeiters  als  Produzenten,  als  Käufer  und  Kreditsuchenden, ­
  oder  als  Konsumenten  zu  bessern.
Die  Produktivgenossenschaften  organisieren  die  Arbeiter
zu  gemeinschaftlicher  Produktion,  sie  wollen  eine  Verbesserung
ihrer  Lage  dadurch  erreichen,  daß  sie  den  Unternehmer
eliminieren  und  seinen  Gewinn  den  einzelnen  Genossen  je
nach  ihrer  Leistung  zuführen.  In  dieser  Weise  soll  sowohl
die  soziale  Stellung  wie  das  Einkommen  der  Arbeiter  verbessert ­
  werden.
Die  Disti’ibutivgenossenschaften  wollen  den  Arbeitern  oder
Handwerkern  eine  günstigere  Stellung  in  Handel  und  Verkehr
verschaffen,  sei  es,  daß  sie  ihre  Kreditfähigkeit  erhöhen  oder
ihnen  im  Einkauf  und  Verkauf  die  Vorteile,  welche  dem
Großbetrieb  eigentümlich  sind,  verschaffen.  Dazu  gehören

’)  Sinzlieimer,  Die  Arbeiterwohnungsfrage,  Stuttgart  1902,  S.  125.
        <pb n="13" />
        6

z.  B.  die  Kreditgenossenschaften,  die  Rohstoffgenossenschaften
und  die  Magazingenossenschaften.
Die  Konsumtivgenossenschaften  haben  hauptsächlich  den
Zweck,  unmittelbar  für  die  Befriedigung  der  Bedürfnisse  der
Mitglieder  dieser  Klassen  zu  sorgen,  indem  sie  Lebensmittel
oder  andere  Gegenstände,  die  zur  Bedürfnisbefriedigung  dienen,
gut  und  billig  einkaufen,  und  indem  sie  den  Arbeiter,  der
bei  ihnen  Konsumartikel  kauft,  am  Gewinn  beteiligen.
Die  Baugenossenschaften  können  in  jeder  dieser  drei
Formen  erscheinen.  Die  Baugenossenschaft  ist  eine  Produktivgenossenschaft, ­
  wenn  Bauarbeiter  und  Handwerker  sich
organisieren,  um  selbst  Bauten  auszuführen,  um  sie  dann  wie
der  Privatunternehmer  zum  Verkauf  anzubieten.  Es  ist  der
Produktivgenossenschaft  eigentümlich,  daß  sie  nicht  direkt
für  die  Bedürfnisbefriedigung  der  Genossen  selbst  arbeitet,
sondern  daß  sie  die  von  ihr  hergestellten  Waren  auf  dem
Markt  abzusetzen  sucht.  Es  würde  eine  derartige  Produktivgenossenschaft ­
  daher  an  die  Stelle  des  privaten  Bauunternehmers ­
  treten.  Sie  könnte  wohl  eine  Verbesserung  in  der
Lage  der  Bauhandwerker  herbeiführen,  fraglich  aber  bleibt
es,  ob  die  von  ihr  hergestellten  Wohnungen  eine  Verbesserung
in  der  Befriedigung  des  Wohnungsbedürfnisses  ermöglichen
würden.
Die  Baugenossenschaft  ist  eine  Distributivgenossenschaft,
wenn  sie  dazu  dient,  das  für  die  Bautätigkeit  notwendige
Kapital  anzusammeln  und  es  den  einzelnen  Genossen  zum
Bau  eines  eigenen  Hauses  zur  Verfügung  zu  stellen.
Sie  ist  eine  Konsumtivgenossenschaft,  wenn  sie  selbst
Häuser  baut,  welche  sie  den  Genossen  zum  Eigentum  überläßt, ­
  oder  welche  sie  selbst  im  eigenen  Besitz  behält,  um
dann  den  Genossen  die  darin  enthaltenen  Wohnungen  zu  vermieten. ­

Soweit  uns  bekannt  ist,  ist  die  Baugenossenschaft  als
reine  Produktivgenossenschaft  wohl  kaum  in  größerem  Umfange ­
  vorgekommen,  und  da  sie  in  keinem  direkten  Zusammenhänge ­
  mit  der  Wohnungsfrage,  deren  Lösung  die  Baugenossenschaften ­
  vor  allem  dienen  sollen,  steht,  so  hat  sie  für  uns
kein  Interesse.
        <pb n="14" />
        7

Dagegen  sind  die  Baugenossenschaften,  welche  direkt
eine  Befriedigung  des  Wohnungsbedürfnisses  der  unteren
Klassen  anstreben,  in  den  anderen  beiden  erwähnten  Hauptformen ­
  vorgekommen,  und  diese  verdienen  daher  eine  nähere
Betrachtung.
Es  läßt  sich  schwer  feststellen,  wann  und  wo  die  ersten
Baugenossenschaften  entstanden  sind.  Authentische  Nachrichten ­
  über  derartige  Organisationen  haben  wir  nur  über
einige  Baugenossenschaften  erhalten,  die  am  Ende  des  18.
Jahrhunderts  in  England  organisiert  worden  sind.  ’)  So
wurde  im  Jahre  1781  in  Birmingham  eine  Baugenossenschaft
ins  Leben  gerufen,  welche  selbst  Häuser  baute,  um  sie  den
Genossen  je  nach  der  Höhe  ihres  Geschäftsanteils  zu  überlassen. ­
  1795  werden  sogenannte  Bauklubs  erwähnt,  die  in
derselben  Weise  tätig  gewesen  sind.  Im  Januar  1809  wurde
die  Greenwich  Union  Building  Society  gegründet,  eine  Baugenossenschaft, ­
  welche  ein  Kapital  durch  monatliche  Beiträge
ihrer  Mitglieder  ansammelte,  um  es  dann  in  Bauten  anzulegen.
Die  Mitgliederzahl  dieser  Gesellschaft  war  auf  50  beschränkt
und  von  Geschäftsanteilen,  die  auf  210  £  lauteten,  sollten
nicht  mehr  als  200  ausgegeben  werden.  Auch  diese  Genossenschaft ­
  trat  selbst  als  Bauunternehmer  auf  und  baute  jedem
Inhaber  eines  Geschäftsanteils  ein  Wohnhaus.
Da  die  Gesetzmäßigkeit  einer  derartigen  Organisation
in  Frage  gestellt  wurde,  wurde  eine  gerichtliche  Entscheidung
herbeigeführt,  welche  das  Existenzrecht  der  Baugenossenschaften ­
  bestätigte.  Infolgedessen  entstanden  ähnliche  Genossenschaften ­
  in  allen  Teilen  Englands  und  zwar  besonders
in  Schottland,  Lancashire  und  Süd-Wales.  Bis  zum  Jahre
1836  waren  sie  entweder  als  Aktiengesellschaften  oder  als
Vereine  (Klubs)  organisiert,  weil  bis  dahin  keine  besondere
Gesetzgebung  für  die  Baugenossenschaften  bestand.  Im  Jahre
1836  wurde  das  erste  Gesetz  über  die  Baugenossenschaften
erlassen.  Hierdurch  wurden  die  Gesetze  10  Georg  IV,  cap.
56,  uud  4  und  5  William,  cap.  40  über  die  Friendly  Societies
auf  die  Baugenossenschaften  ausgedehnt.  Die  Statuten  dieser
0  Davis,  Building  Societies,  London  1887,  S.  8  ff.
Trüdinger,  Die  Arbeiterwohnungsfrage  S.  79.
        <pb n="15" />
        8

Genossenschaften  müssen  dem  Registrar  of  Friendly  Societies
übergehen  werden.  Der  Geschäftsanteil  wurde  auf  150  £
und  die  monatlichen  Beiträge  auf  1  £  beschränkt.  Dieses
Gesetz  enthielt  mannigfache  Mängel,  welche  durch  spätere
Gesetze  beseitigt  wurden.  Zu  erwähnen  sind  das  Gesetz  vom
30.  Juli  1884,  vom  22.  April  1875  (37  und  38  Victoria  cap.  42)
und  das  Gesetz  vom  Jahre  1894  (57  und  58  Victoria  cap.  47),
Enqueten  über  die  Baugenossenschaften  fanden  im  Jahre  1871
und  im  Jahre  1893  statt. 1 )
Die  große  Mehrzahl  der  englischen  Baugenossenschaften
sind  Distributivgenossenschaften,  welche  nicht  selbst  bauen
wollen,  sondern  welche  nur  den  Zweck  haben,  das  zum  Bau
nötige  Kapital  anzusammeln,  um  es  dann  den  Genossen  zur
Verfügung  zu  stellen.  Diese  Genossenschaften  treten  in  verschiedenen ­
  Formen  auf,  je  nachdem,  ob  sie  nur  für  eine  bestimmte ­
  Zeitdauer  oder  für  eine  unbegrenzte  Zeit  ins  Leben
gerufen  sind.  Diejenigen,  deren  Existenz  begrenzt  ist,  heißen
im  englischen  Terminating  Societies.  In  diesen  Genossenschaften ­
  zahlen  die  Mitglieder  monatliche  oder  wöchentliche
Beiträge,  durch  welche  sie  einen  Geschäftsanteil  erwerben.
Dadurch  soll  jedes  Mitglied  das  Recht  auf  eine  bestimmte
Geldsumme  erwerben,  welche  dem  Nominalwert  der  von  ihm
erworbenen  Geschäftsanteile  gleichkommt.  Es  kann  dies  in
zweierlei  Weise  geschehen.  Einmal  wird  diese  Geldsumme
•  ausgezahlt  nach  Ablauf  des  Termins,  für  welchen  die  Genossenschaft ­
  gegründet  worden  ist.  Dieser  Termin  wird  dann
erreicht,  wenn  das  Vermögen  der  Genossenschaft  einen  Betrag
erreicht  hat,  der  genügt,  um  allen  Mitgliedern,  soweit  sie
nicht  Vorschüsse  erhalten  haben,  den  Wert  ihrer  Geschäftsanteile ­
  auszuzahlen.  Das  Mitglied  kann  aber  auch  vor  Ablauf ­
  jenes  Termins  diesen  Betrag  ausgezahlt  erhalten,  wenn  es
(hypothekarische  Sicherheit  für  den  regelmäßigen  Eingang
seiner  Beiträge  stellt,  außerdem  muß  es  sich  verpflichten,
monatlich  oder  wöchentlich  eine  bestimmte  Summe  zu  zahlen,
um  den  Betrag  der  Geschäftsanteile,  die  es  erhalten  hat,  zu
verzinsen.  Es  ist  das  sogenannte  Lösungsgeld  (redemption

')  A.  Scratchley,  Model  rules  and  tables  for  a  permanent
building  society.  London  1901,  S.  2.
        <pb n="16" />
        9

0  Davis,  a.  a,  O.  S.  12.

money).  Diesem  Verfahren  liegt  folgende  Erwägung  zugrunde.
Wenn  jeden  Monat  10  sh  eingezahlt  werden,  so  wachsen  sie
mit  Zins  und  Zinseszius  bei  dem  Zinsfuß  von  5  %  in  ungefähr
12'/ 2  Jahren  auf  100  £  an,  wenn  nicht  irgend  welche  Abzüge
für  Ausgaben  und  Verluste  gemacht  werden  müssen.  Dementsprechend ­
  setzt  man  den  Beitrag  allgemein  auf  10  sh
monatlich  fest,  indem  man  annimmt,  daß  die  Lebensdauer  der
Gesellschaft  ungefähr  1  ji 1  / 2  Jahre  betragen  würde.  Das
Lösungsgeld  wurde  auch  gewöhnlich  auf  10  sh  oder  10  sh
6  d  festgesetzt.
Dieses  System  hat  dann  wiederum  verschiedene  Modifikationen ­
  zugelassen.  So  sagte  man  sich,  daß  eine  Summe,
die  zu  5  %  angelegt  ist,  sich  mit  Zins  und  Zinseszins  in  ungefähr ­
  14'/ 2  Jahren  verdoppeln  muß.  So  wird  eine  monatliche ­
  Leistung  von  10  sh  in  dieser  Zeit  schließlich  den  Betrag ­
  von  120  £  ergeben.  Man  gründete  dementsprechend  Genossenschaften ­
  mit  Anteilen  auf  120  £  mit  einer  Geschäftsdauer ­
  von  14'/ 2  Jahren.  Diejenigen  Mitglieder,  welche  einen
Vorschuß  verlangten,  erhielten  pro  Geschäftsanteil  60  £,
welche  bei  einem  Diskont  von  b%  den  endgültigen  Wert  des
Geschäftsanteils  repräsentieren.  In  diesem  Falle  wurde  kein
Lösungsgeld  verlangt,  indem  man  die  60  £  als  eine  Anleihe
betrachtete,  die  mit  Zins  und  Zinseszins  nach  Ablauf  der
Vereinsexistenz  durch  die  Beiträge  getilgt  sein  würde.
In  anderen  Genossenschaften  wiederum  hat  man  ein
Prämiensystem  eingeführt.')  Für  den  Vorschuß  mußte  dann
außer  dem  Zins  auch  noch  eine  Prämie  gezahlt  werden.
Es  konnte  z.  B.  der  Fall  sein,  daß  die  Nachfrage  nach  Vorschüssen ­
  größer  war,  als  das  Vermögen,  welches  der  Genossenschaft ­
  zu  diesem  Zweck  zur  Verfügung  stand  ;  dann  pflegten
diejenigen  Bewerber,  die  den  Vorschuß  dringend  nötig  hatten,
einen  höheren  Diskont  anzubieten  als  andere,  welche  das
Geld  weniger  dringend  nötig  hatten;  hierdurch  entstand  die
Prämie.  In  anderen  Fällen  wiederum  wurde  eine  Versteigerung
veranstaltet  und  zwar  in  der  Weise,  daß  die  Mitglieder  sich
gegenseitig  unterboten,  bis  derjenige  den  Vorschuß  erhielt,  der
mit  der  geringsten  Summe  für  einen  Nominalvorschuß  von
        <pb n="17" />
        10

100  £  sich  zufrieden  gab.  ln  dieser  Weise  konnte  die  Genossenschaft ­
  große  Gewinne  erzielen,  während  andererseits
die  Vorschuß  erhaltenden  Mitglieder  häufig  unverhältnismäßig
große  Lasten  auf  sich  nahmen.  Je  größer  die  Einnahmen,
welche  die  Genossenschaft  in  dieser  Weise  erzielte,  waren,
umsomehr  konnte  der  Existenztermin  der  Genossenschaft  abgekürzt ­
  werden.
In  anderen  Genossenschaften  verfuhr  man  auch  in  der
Weise,  daß  man  abwechselnd  Vorschüsse  verloste  und  verkaufte. ­
  Die  eine  Summe  wurde  gegen  eine  Prämienleistung
verkauft  und  die  andere  Summe  verlost,  und  derjenige,  welcher
das  Los  zog,  erhielt  den  Vorschuß,  ohne  zu  einer  Prämienleistung ­
  verpflichtet  zu  sein.  Im  letzteren  Falle  konnte  das
Recht  auf  Vorschuß  übertragen  werden,  und  die  Mitglieder,
welche  durch  Los  den  Vorschuß  erhalten  hatten,  machten
häufig  ein  Geschäft  daraus,  diesen  Vorschuß  an  andere  gegen
einen  bestimmten  Preis  abzutreten.
In  den  meisten  dieser  Genossenschaften  wird  außerdem
noch  ein  vierteljährlicher  Beitrag  von  1  sh  erhoben,  um  die
Betriebskosten  zu  bestreiten.
Das  System  der  Terminating  Societies  schließt  die
Möglichkeit  mannigfacher  Mißbräuche  ein.  So  kann  es  z.  B.
Vorkommen,  daß  die  Geschäftsdauer  einer  Genossenschaft  sich
weit  länger  hinzieht,  als  ursprünglich  beabsichtigt  worden
war.  Es  können  auch  nach  Ablauf  einer  bestimmten  Zeit
kaum  noch  Mitglieder  aufgenommen  werden,  da  für  die  später
hinzutretenden  Mitglieder  die  Beitragsleistuug  sich  zu  hoch
stellen  würde.  Wenn  irgend  welche  Verluste  eintreten  oder
wenn  die  Betriebsausgaben  sich  in  irgend  welcher  Weise
steigern,  so  müssen  die  Beiträge,  da  die  Mitgliederzahl  beschränkt ­
  ist,  erhöht  werden;  scheiden  infolgedessen  mehrere
Genossen  aus,  so  werden  dadurch  die  Lasten  der  bleibenden
Mitglieder,  wozu  immer  diejenigen  gehören,  welche  Vorschüsse
erhalten  haben,  erhöht.  In  dieser  Weise  kann  es  sich  ereignen, ­
  daß  die  Verpflichtungen  der  Genossen  beständig  zunehmen, ­
  ohne  daß  das  Endziel  der  Genossenschaftsdauer
abzusehen  ist.  Die  Nachteile,  welche  in  dieser  W T eise  den
Terminating  Societies  anhafteten,  führten  dazu,  eine  andere
Art  der  Organisation  vorzuziehen,  deren  Dauer  nicht  be ­
        <pb n="18" />
        11

b  Davis,  a.  a.  0.  S.  20.

schränkt  war  und  die  man  daher  als  Permanent  Societies
bezeiclmete.')
In  diesen  Genossenschaften  ist,  soweit  es  irgend  möglich
ist,  das  Element  des  Zufalls  und  der  Unsicherheit  eliminiert
und  ihre  Existenz  ist  unbegrenzt.  Das  englische  Gesetz  vom
Jahre  1874  gibt  folgende  Definition  für  eine  dauernde
Genossenschaft  (Permanent  Society):  „Es  ist  eine  Gesellschaft,
welche  durch  ihre  Statuten  kein  Datum  oder  ein  besonderes
Resultat  festgesetzt  hat,  nach  deren  Erreichung  die  Genossenschaft ­
  zu  Ende  gehen  soll.“  Eine  derartige  Genossenschaft
sammelt  ein  Kapital  an,  indem  sie  Geschäftsanteile  an  ihre
Mitglieder  ausgibt  und  indem  sie  sowohl  von  Mitgliedern  wie
von  Nichtmitgliedern  Gelder  im  Depot  oder  als  Anleihe  entgegennimmt. ­
  Die  Anteile  können  entweder  sofort  voll  eingezahlt ­
  werden,  oder  der  Empfänger  kann  regelmäßige  Beiträge ­
  für  eine  bestimmte  Reihe  von  Jahren  leisten,  oder  die
Beiträge  können  je  nach  dem  Belieben  des  Mitgliedes  in  unregelmäßigen ­
  Zwischenräumen  entrichtet  werden.  Die  eingezahlten ­
  Beträge  werden  verzinst.  Gewöhnlich  bleiben  die
Zinsen  stehen  und  werden  zum  Kapital  geschlagen;  sie  können
aber  auch  halbjährlich  oder  jährlich  ausgezahlt  werden.  Aus
dem  Vermögen  der  Genossenschaft  werden  den  Mitgliedern
Vorschüsse  gewährt,  die  in  bestimmten  Fristen  durch  kleine
Summen  abzutragen  sind.  Auch  in  dieser  Beziehung  werden
dem  borgenden  Mitglied,  je  nach  seiner  Leistungsfähigkeit  Zugeständnisse ­
  gemacht.  Die  regelmäßigen  Einzahlungen  bestehen ­
  aus  den  Zinsen  und  der  Amortisationsquote.  Um  den
weniger  leistungsfähigen  Mitgliedern  noch  mehr  entgegenzukommen, ­
  wird  auch  wohl  bestimmt,  daß  nur  ein  Teil  des
Vorschusses  zurückzu  zahlen  ist,  während  der  andere  Teil
gegen  eine  bestimmte  Verzinsung  als  dauernde  Anleihe  stehen
bleibt.  Nach  einem  Termin,  der  vorher  festgesetzt  ist,  muß
dieser  zweite  Teil  des  Vorschusses  im  ganzen  zurückerstattet ­
  werden,  wenn  nicht  ein  neuer  Kontrakt  abgeschlossen ­
  wird.
Eine  derartige  Genossenschaft  vollzieht  faktisch  die
Funktion  einer  Bodenkreditbank.  Aul  der  einen  Seite  läßt  sie
        <pb n="19" />
        12

’)  Davis,  a.  a.  0.  S.  25.

eine  so  mannigfache  Form  der  Einzahlung  zu,  daß  dadurch
alleu  Klassen  des  anlagesuchenden  Publikums  gedient  wird,
und  sie  zahlt  für  diese  eingezahlten  Gelder  einen  höheren
Zinssatz  als  die  gewöhnlichen  Sparkassen.  Auf  der  anderen
Seite  leiht  sie  die  Gelder  wieder  auf  Hypotheken  aus  und  sie
rechnet  dafür  einen  höheren  Zinssatz,  als  es  sonst  gewöhnlich
geschieht;  aber  sie  macht  dafür  auch  so  große  Zugeständnisse
an  den  Modus  der  Rückzahlung,  wie  ein  privater  Hypothekengläubiger ­
  es  unmöglich  tun  könnte.
Die  Genossen  wissen  genau,  wie  lange  sie  die  Zahlung
ihrer  Beiträge  fortzusetzen  haben,  und  sie  wissen  ferner,
welcher  Betrag  ihnen  beim  Austritt  aus  der  Genossenschaft
zusteht.  Eine  derartige  Gewißheit  ist  bei  einer  Genossenschaft
mit  beschränkter  Dauer  niemals  voi’handen.  Denjenigen  Mitgliedern, ­
  welche  Vorschüsse  erhalten  haben,  bietet  die  unbegrenzte ­
  Genossenschaft  noch  größere  Vorteile,  denn  die  unbegrenzte ­
  Dauer  ermöglicht  es  ihnen,  ihre  Rückzahlung  ihrer
Leistungsfähigkeit  anzupassen  und  sie  solange  auszudehnen,
wie  es  ihnen  paßt.  Infolge  dieser  Vorzüge,  welche  den
dauernden  Genossenschaften  anhaften,  haben  sie  in  England
und  in  den  Kolonien  eine  weite  Verbreitung  gefunden.
Sehr  verschieden  von  der  erwähnten  Organisation  sind
die  sogenannten  Landkaufgenossenschaften  (Freehold  Land
Societies).')  Auch  diese  Genossenschaften  werden  für  eine
unbegrenzte  Zeit  gegründet;  es  handelt  sich  bei  ihnen  aber
nicht  lediglich  um  Kreditoperationen,  sondern  um  die  Erwerbung ­
  von  Grundstücken,  welche  sie  parzellieren  und  unter
ihre  Mitglieder  verteilen.  Die  Mitglieder  erwerben  eine  bestimmte ­
  Anzahl  von  Geschäftsanteilen  entweder  durch  sofortige
Einzahlung  oder  durch  dauernde  Beitragsleistung.  Mit  dem
in  dieser  Weise  angesammelten  Kapital,  das  häufig  noch
durch  Anleihen  vergrößert  wird,  werden  Grundstücke  gekauft, ­
  die  daun  in  Baustellen  abgeteilt  werden.  Die  Genossenschaft ­
  sorgt  auch  für  die  Anlage  von  Straßen  und  für  die
Kanalisation.  Diejenigen  Mitglieder,  welche  sich  um  ein
Grundstück  bewerben,  müssen  unter  sich  losen,  um  dadurch
die  Reihenfolge  des  Empfanges  festzustellen.  Der  Preis  für
        <pb n="20" />
        13

')  Davis,  a.  a.  0.  S.  28.

jedes  Grundstück  wird  vorher  von  den  Direktoren  der  Gesellschaft ­
  bestimmt,  und  er  setzt  sich  zusammen  aus  den
Anschaffungskosten  und  den  Ausgaben,  die  nötig  waren,  um
das  Grundstück  in  Bauland  zu  verwandeln.  Dazu  gehören
z.  B.  die  Kosten  für  Anlage  von  Straßen.  Der  Bauplan  wird
nach  bestimmten  Vorschriften  geregelt,  um  allen  Ansiedlern
die  gleiche  Bequemlichkeit  zu  sichern.  Den  Käufern  der
Grundstücke  werden  möglichst  bequeme  Bedingungen  der
Zahlung  bewilligt;  gewöhnlich  werden  monatliche  Abzahlungen ­
  festgesetzt  und  außerdem  erhält  der  Käufer  noch
Vorschüsse,  um  ein  Haus  auf  seinem  Grundstück  errichten  zu
können.  Diese  Vorschüsse  werden  während  des  Baues  nach
und  nach  bewilligt,  und  sie  werden  in  derselben  Weise,
wie  das  Kaufgeld  abgetragen.  Das  Eigentumsrecht  der
Gesellschaft  besteht  so  lange,  bis  das  Kaufgeld  voll  eingezahlt ­
  ist.
Eine  besondere  Art  der  begrenzten  Genossenschaften
sind  die  sogenannten  Bowlcett  Societies. 1 )  Sie  wurden  nach
ihrem  Gründer,  einem  Dr.  Bowkett  so  genannt.  Es  gibt  zwei
Arten  dieser  Genossenschaft.  Die  einfache  „Bowkettgenossenschaft,“
  die  man  jetzt  nur  noch  selten  antrifft  und  die  „Starr-Bowkettgenossenschaft“,
  deren  System  einige  Abänderungen
von  dem  System  des  Dr.  Bowkett  enthält,  die  von  einem
Mr.  Starr  vorgeschlageu  wurden.  Dr.  Bowkett  erklärte  seine
Idee  vor  der  königlichen  Kommission  im  Jahre  1872,  wobei  er
ungefähr  folgendes  ausführte:  Von  100  Personen,  von  denen
jede  wöchentlich  9'/ 2  d  einzahlt,  wird  jede  jährlich  2  £  1  sh
und  2  d  zusammenbringen.  Wenn  man  die  1  sh  2  d  für  die
laufenden  Ausgaben  reserviert,  so  bleiben  am  Ende  des  Jahres
200  £.  Die  Mitglieder  ziehen  Lose  um  diese  Summe  und  der
Gewinner  erhält  den  Vorschuß  von  200  £,  ohne  dafür  Zinsen
zahlen  zu  müssen.  Es  wird  ihm  aber  die  Bedingung  auferlegt, ­
  für  dieses  Geld  ein  Haus  zu  bauen  und  während
10  Jahren  jährlich  20  £  zurückzuzahlen.  Nach  dieser  Zeit
führt  er  mit  der  Zahlung  seiner  Beiträge  fort,  bis  er  62  oder
50  £  eingezahlt  hat,  je  nachdem  ob  er  der  Genossenschaft
früher  oder  später  beigetreten  ist.  Jedes  Mitglied  erhält  seine
        <pb n="21" />
        14

-

sämtlichen  Beiträge  zurück,  da  nach  dem  Grundsatz  verfahren
wird,  daß  der  Einzelne  der  Genossenschaft  jährlich  eine  kleine
Summe  auf  lange  Zeit  und  die  Genossenschaft  ihm  eine  große
Summe  auf  kurze  Zeit  leiht.
Dieses  ganze  Verfahren  beruht  auf  einem  einfachen
Rechenexempel.  Der  jährliche  Beitrag  von  netto  2  £  wird
31  Jahre  lang  geleistet,  sodaß  faktisch  in  dieser  Zeit  62  £
eingezahlt  werden.  Wenn  nun  nach  dem  Ende  des  ersten
Jahres  einem  Mitglied,  das  2  £  beigetragen  hat,  ein  Vorschuß ­
  von  100  £  gewährt  wird,  so  hat  es  in  Wirklichkeit
nur  98  £  erhalten.  Hierfür  muß  der  Betreffende  während
einer  zehnjährigen  Periode  jährlich  10  £  als  Abzahlung
leisten,  und  außerdem  muß  er  30  Jahre  länger  2  £  als  Beitrag ­
  jährlich  einzahlen.  Bei  einem  Zinsfuß  von  b%  hat  eine
Jahresleistung  von  10  £  während  10  Jahren  in  der  Gegenwart ­
  einen  Wert  von  77,217  £  und  eine  Jahresleistung  von
2  £  während  30  Jahren  hat  danach  einen  Gegenwartswert
von  30,744  £,  beide  zusammen  107,961  £.  Wenn  man  hiervon
den  Vorschuß,  welchen  das  betreffende  Mitglied  in  der  Höhe
von  98  £  erhalten  hat,  abzieht,  so  bleiben  noch  9,961  £  zugunsten ­
  der  Genossenschaft.  Nach  dem  von  Dr.  Bowkett  auseinandergesetzten ­
  Plan  wird  eine  Genossenschaft  von  100  Mitgliedern ­
  41  Jahre  existieren,  und  diejenigen  Mitglieder,  weiche
zuerst  einen  Vorschuß  empfangen,  sind  die  letzten,  welche
ihre  Beiträge  zurückempfangen.  Der  Wert  von  9,961  £
beträgt  bei  einem  Zinsfuß  von  5  %  in  41  Jahren  mit  Zinseszins
73,621  £.  Die  Genossenschaft  ist  daher  sehr  wohl  in  der
Lage  62  £  als  die  Summe  der  geleisteten  Beiträge  nach
Ablauf  dieser  Periode  zurückzuzahlen.
In  den  Starr-Bowkettgenossenschaften  muß  derjenige,
der  einen  erhaltenen  Vorschuß  zurückgezahlt  hat,  einen  erhöhten ­
  Beitrag  leisten,  damit  die  Geschäftsperiode  der  Genossenschaft ­
  abgekürzt  werden  kann.
Hiermit  haben  wir  die  Grundzüge  auseinandergesetzt,
w'elche  die  hauptsächlichsten  der  in  England  bestehenden
Baugenossenschaften  charakterisieren.  Ihrer  ganzen  Organisation ­
  nach  haben  sie  für  die  Arbeiterklasse  keine  große  Bedeutung, ­
  da  schon  der  von  ihnen  verlangte  Beitrag  die  Mittel
welche  der  Arbeiter  für  solche  Zwecke  erübrigen  kann,  über-
        <pb n="22" />
        15  —

schreitet.  Daraus  erklärt  es  sich  auch,  weshalb  Friedrich
Engels  die  Einrichtung  scharf  kritisierte  und  sie  nicht  als
Faktor  bei  der  Lösung  der  Arbeiterwohnungsfrage  in  Betracht
zog. 1 )  Es  sind  diese  Genossenschaften,  wie  schon  hervorgehoben, ­
  weiter  nichts  als  Realkreditinstitute,  welche  Baukredit ­
  gewähren  und  die  selbst  nicht  bauen.  Eine  Ausnahme
bilden  die  sogenannten  Freehold  Land  Societies,  die  aber  in
England  zu  keiner  nennenswerten  Bedeutung  gelangt  sind.
In  Deutschland  haben  die  englischen  Building  Societies  keine
Nachahmung  gefunden.  In  Breslau  wurde  eine  derartige  Genossenschaft ­
  in  den  sechziger  Jahren  gegründet,  sie  hat  aber
nur  kurze  Zeit  bestanden.
Die  Landankaufsgenossenschaften  sind  zuerst  in  den
vierziger  Jahren  des  19.  Jahrhunderts  gegründet  worden  und
haben  damals  ihre  größte  Ausbreitung  gefunden.  Es  war  die
Zeit,  als  man  um  die  Beseitigung  der  Getreidezölle  kämpfte.
Da  in  den  ländlichen  Distrikten  die  Pächter  von  den  Grundeigentümern ­
  abhingen,  so  konnte  die  Antikoimzollliga  auf  dem
Lande  nur  wenige  Anhänger  gewinnen.  Um  dieses  Hindernis
zu  beseitigen,  suchte  sie  die  Pächter  in  kleine  Grundbesitzer
umzuwandeln,  die  durch  den  Besitz  des  Gutes  Stimmrecht
erhielten.  Zu  diesem  Zweck  wurden  die  Landankaufsgenossenschaften
  ins  Leben  gerufen,  welche  große  Güter  pai'zellierten,
um  sie  in  kleine  Bauernwirtschaften  umzuwandeln.  Vom
flachen  Lande  ist  später  diese  Art  Genossenschaft  auch  in
die  Stadt  verpflanzt  worden,  sie  hat  aber  dann  im  Laufe  der
Zeit,  nachdem  sie  ihren  politischen  Zweck  erfüllt  hatte,
keinerlei  Bedeutung  für  die  Arbeiterwohnungsfrage  gewonnen. ­
  2 )
Eine  vollständige  und  zuverlässige  Statistik  der  englischen
Baugenossenschaften  ist  nicht  vorhanden.  Sie  müssen,  so  weit
sie  unter  dem  Bangenossenschaftsgesetz  inkorporiert  sind,
dem  Registrar  of  Friendly  Societies  ihre  Geschäftsberichte
einreichen.  Ein  Bericht  des  englischen  Arbeitsamtes  vom
Jahre  1901  enthält  eine  Statistik  dieser  registrierten  Genossenschaften ­
  für  den  Zeitraum  von  1886  bis  1899.  Danach  be-J
 )  Friedrich  Engels,  Zur  Wohnungsfrage,  Zürich  1887,  S.  46.
2 )  Sinzheimer,  a.  a.  0.  S.  136.
        <pb n="23" />
        16

standen  in  Großbritannien  und  Irland  folgende  Baugenossenschaften: ­


Jahre

Baugenossen ­
 ­


Kapital
£

1886

2079

52  939  875

1887

2197

53  760  215

1888

2240

53  193  583

1890

2422

52  282  880

1891

2382

51538  691

1893

2297

44421  531

1894

2390

42  904  114

1895

2373

42  350  503

1890

2564

44  974  574

1897

2514

44683  643

1898

2425

44963  252

1899

2325

45  752  251

In  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  haben  die
Building  Societies  ebenfalls  eine  große  Verbreitung  gefunden
und  viel  zu  dem  dortigen  schnellen  Städtewachstum
beigetragen.  ')  Die  erste  amerikanische  Genossenschaft
wurde  im  Jahre  1831  in  Frankford,  einer  Vorstadt
Philadelphias,  gegründet,  und  nach  diesem  Vorbilde  sind  sie
auch  in  den  übrigen  Staaten  organisiert  worden.  Von  allen
Staaten  hat  Pennsylvanien  die  erfolgreichste  Entwicklung
dieser  Genossenschaften  aufzuweisen  und  die  Handwerker  und
Arbeiter,  welche  von  hier  aus  sich  in  den  anderen  Staaten
der  Union  ansiedelten,  brachten  die  Idee  der  Baugenossenschaft ­
  mit  sich  und  trugen  zu  ihrer  Verbreitung  bei.  Es  ist
erklärlich,  daß  in  dieser  Weise  eine  große  Mannigfaltigkeit
der  Organisationsformen  je  nach  der  Fähigkeit  des  Organisators ­
  und  den  örtlichen  Verhältnissen  entstand.  Von  einer
gesetzlichen  Regelung  des  Genossenschaftswesens  war  damals
noch  keine  Rede.  Die  ersten  Gesetze  über  die  Baugenossenschaften ­
  wurden  im  Jahre  1874  in  den  Staaten  New-Jersey
und  Maryland  erlassen;  New-York  folgte  1851  und  um  die
’)  Dexter,  Co-operative  Savings  and  Loan  Associations,  New-York
1900,  S.  41.
        <pb n="24" />
        17

Mitte  des  19.  Jahrhunderts  vermehrten  sich  die  Genossenschaften ­
  sehr  schnell.  Diese  ersten  Blüten  wurden  durch  den
Sturm  des  amerikanischen  Bürgerkrieges  geknickt  und  vernichtet,
  und  erst  seit  1885  haben  sie  wieder  eine  weitere  Verbreitung ­
  gefunden.  Die  zweckmäßigste  Gesetzgebung  findet
sich  im  Staate  Massachusetts,  wo  diese  Genossenschaften
„Kooperative  Banken“  genannt  werden.  Diese  Banken  wollen
die  Mitglieder  zum  Sparen  und  zum  Hauserwerb  veranlassen.
In  den  einzelnen  Staaten  haben  die  Baugenossenschaften
wieder  Verbände  unter  sich  geschlossen,  die  viermal  im  Jahre
Zusammenkommen.  Sie  haben  ihre  eigene  Presse  und  auch
die  täglichen  Zeitungen  widmen  ihnen  gebührende  Aufmerksamkeit. ­

Nach  einer  Statistik  vom  Jahre  1892  bestanden  in  den
Vereinigten  Staaten  5838  Baugenossenschaften  mit  1  745  725
Mitgliedern.  Nach  einem  Bericht  des  Commissioners  of  the
Building  and  Loan  Associations  gab  es  im  Jahre  1899:

Staat

Californien

Connecticut

Michigan

New-York

Baugenossenschaften

151

15

72

358

Mitglieder  ....

37  780

12  773

32  775

465  536

Darlehnnehmer  .  .

12  488

2  368

8  008

30  065

Anteilscheine  .  .  .

410  67ß

86  868

296  381

1  632  820

1898  bestanden  in  Jowa  107  Baugenossenschaften.
In  Deutschland  tauchte  die  Wohnungsfrage  zuerst  um
die  Mitte  des  19.  Jahrhunderts  auf.  Vielleicht  ging  die  Anregung ­
  dazu  von  dem  Buche  aus,  welches  Friedrich  Engels
im  Jahre  1845  über  die  Lage  der  arbeitenden  Klassen  in
England  veröffentlicht  hatte,  und  in  welchem  er  die  traurigen
Wohnungsverhältnisse  der  dortigen  Industriearbeiter  beschrieb.
Allerdings  hatte  schon  vorher  V.  A.  Huber  auf  die  Bedeutung
der  Baugenossenschaften  für  die  Lösung  der  Arbeiterfrage
hingewiesen,  aber  seine  Worte  hatten  damals  nicht  zu  irgend
welchen  praktischen  Versuchen  den  Anlaß  gegeben.  Erst  das
Eintreten  Lettes,  welcher  den  Zentralverein  für  das  Wohl  der
arbeitenden  Klassen  gegründet  hatte,  führte  dazu,  daß  sich
weitere  Kreise  mit  der  Wohnungsfrage  beschäftigten,  und  im
Krorarey,  Baugenossenschaften.  2
        <pb n="25" />
        18

Jahre  1848  wurde  in  Berlin  die  „Gemeinnützige  Baugesellschaft“ ­
  gegründet.')
Im  Jahre  1865  hatten  der  Kongreß  deutscher  Volkswirte,
der  Vereinstag  deutscher  Erwerbs-  und  Wirtschaftsgenossenschaften
  und  der  Vereinstag  deutscher  Arbeitervereine  die
Wohnungsfrage  auf  ihre  Tagesordnung  gesetzt.  Um  diese
Frage  zu  beraten,  vereinigte  sich  die  ständige  Deputation  des
Kongresses  deutscher  Volkswirte  mit  dem  Vorstand  und  Ausschuß ­
  des  Zentral  Vereins  in  Preußen  für  das  Wohl  der
arbeitenden  Klassen.  Das  Ergebnis  dieser  Beratungen  wurde
in  sieben  Berichten  unter  dem  Titel:  Die  Wohnungsfrage  mit
besonderer  Rücksicht  auf  die  arbeitenden  Klassen,  Berlin  1865,
herausgegeben.  Zu  den  Berichterstattern  gehörte  auch  Lette,
welcher  die  Gründung  von  Baugenossenschaften  zur  Erzielung
besserer  und  gesunderer  Wohnungen  in  Vorschlag  brachte.
Auf  Grund  dieser  Berichte  verhandelte  der  Kongreß  zu  Nürnberg ­
  über  denselben  Gegenstand.  Es  wurden  Beschlüsse  gefaßt, ­
  welche  u.  a.  die  Freigabe  des  Baugewerbes  und  die
Empfehlung  von  Errichtung  kleiner  Häuser  durch  die  auf
Selbsthülfe  beruhenden  Baugenossenschaften  bezweckten.  In
dem  allgemeinen  Verband  der  deutschen  Genossenschaften
wurde  die  Frage  der  Baugenossenschaften  zuerst  auf  den
Vereinstagen  zu  Mainz  1864  und  Stettin  1865  zur  Beratung
gestellt.  In  Stettin  war  Parisius  die  Aufgabe  zugefallen,  über
das  Wesen  und  die  Einrichtung  der  Baugenossenschaften
Bericht  zu  erstatten.  Auf  Grund  dieses  Berichtes  wurde
folgender  Beschluß  gefaßt:  „Dem  Mangel  an  guten,  gesunden
Arbeiterwohnungen  können  in  der  Regel  auf  dem  Prinzip  der
Selbsthülfe  beruhende  Baugenossenschaften  abhelfen,  insofern
dieselben  kleine,  für  je  eine  Familie  bestimmte  Häuser  bauen
und  ihren  Mitgliedern  gegen  ein  Kaufgeld,  welches  durch
terminliche,  auf  eine  Reihe  von  Jahren  zu  verteilende  Raten
amortisiert  wird,  zu  ausschließlichem  Eigentum  überlassen.“
Ebenso  verlangte  im  Jahre  1871  eine  in  Berlin  tagende  Versammlung ­
  der  deutschen  Gewerkvereine,  daß  die  Arbeiter
Baugenossenschaften  gründen  sollten,  welche  von  den  Arbeitgebern ­
  durch  Gewährung  langfristiger  Darlehen  zu  unterstützen
iE
mi  .  i)  v gl .  Trüdinger.  S.  197  ff.
        <pb n="26" />
        19

seien.  In  Verbindung  damit  forderten  sie  eine  Verkürzung
der  Arbeitszeit,  damit  es  den  Arbeitern  ermöglicht  werde,  in
größerer  Entfernung  von  den  Arbeitsstätten  zu  wohnen.  An
die  Gemeinden  und  den  Staat  richteten  sie  die  Forderung,
sanitätspolizeiliche  Vorschriften  für  die  Wohnhäuser  zu  erlassen, ­
  die  Polizeivorschriften,  welche  das  Bauen  von  kleinen
Häusern  erschweren,  zu  beseitigen,  die  Stempelabgaben  zu
vermindern,  die  Baugenossenschaften  zu  begünstigen  und
Wohnungen  für  ihre  Beamten  zu  errichten.  Im  folgenden
Jahre  äußerte  sich  Schulze-Delitzsch  vor  derselben  Versammlung ­
  über  die  Milderung  der  Wohnungsnot.  Er  sagte,  Zweck
der  Baugenossenschaften  sei,  die  Wohnungsfrage  aus  dem
Bereiche  bloßer  Sonderinteressen  einiger  industrieller  Betriebe
und  aus  dem  Bereiche  rein  humanen  Strebens  auf  das  allgemeine ­
  wirtschaftliche  Feld  hinüberzuführen.  Er  gab  den
Baugenossenschaften  den  Rat,  die  Kapitalisten  als  stille  Gesellschafter ­
  heranzuziehen,  da  die  Baugenossenschaften  ohne
große  Kapitalien  keine  ersprießliche  Tätigkeit  entfalten
könnten.  Er  erklärte  sich  prinzipiell  für  den  Bau  kleiner
Häuser,  er  erkannte  aber  auch  die  Notwendigkeit  an,  unter
Umständen  große  Mietshäuser  zu  errichten.
Um  dieselbe  Zeit  machte  man  den  ersten  Versuch  mit  der
Organisation  von  Baugenossenschaften.  Im  Jahre  1864  wurde
eine  derartige  Genossenschaft  in  Hamburg  ins  Leben  gerufen,
die  mit  Unterstützung  einiger  Kapitalisten  48  Häuser  erbaute,
die  sie  zum  Teil  in  das  Eigentum  ihrer  Mitglieder  übergehen
ließ,  die  aber  später  ihren  genossenschaftlichen  Charakter
ganz  verloren  hat.  Obschon  nach  dem  Vorbilde  dieser  Hamburger ­
  Genossenschaft  im  Laufe  der  nächsten  Jahre  einige
andere  Organisationen  in  verschiedenen  Städten  gegründet
wurden,  ging  die  ganze  Entwicklung  doch  in  sehr  langsamem
Tempo  vor  sich.  Im  Jahre  1870  gab  es  erst  drei,  1871  schon
17  und  1873  52  derartige  Baugenossenschaften.  Unter  dem
wirtschaftlichen  Niedergang,  der  mit  dem  Jahre  1873  einsetzte,
hatten  auch  die  Baugenossenschaften  zu  leiden.  Sie  verloren
ihre  Mitglieder,  ihre  Wohnungen  standen  leer  und  ihre
finanziellen  Verhältnisse  wurden  immer  ungünstiger.  Von
Jahr  zu  Jahr  nahm  die  Zahl  der  Baugenossenschaften  ab.
Im  Jahre  1879  bestanden  noch  46,  1880  36,  1881  34,  1883  33,
2*
        <pb n="27" />
        20

1884  32,  1888  nur  noch  28  und  heute  soll  nur  noch  eine  dieser
älteren  Baugenossenschaften  in  München  bestehen. 1 )
Die  Hauptschwierigkeiten,  mit  welchen  die  Baugenossenschaften ­
  damals  zu  kämpfen  hatten,  lagen  darin,  daß  sie  sich
nicht  in  genügendem  Umfange  unkündbares  Kapital  beschaffen
konnten  und  daß  die  Haftung  der  Mitglieder  eine  unbeschränkte ­
  war.  Die  Kapitalbeschaffung  war  für  die  Baugenossenschaft ­
  weit  schwieriger,  als  für  die  anderen  Genossenschaften, ­
  und  die  unbeschränkte  Haftung  bildete  das  Haupthindernis, ­
  das  der  Möglichkeit  einer  derartigen  Kapitalbeschaffung ­
  im  Wege  stand.  Im  Jahre  1889  wurden  diese
Hauptschwierigkeiten  beseitigt.  Das  Genossenschaftsgesetz,
das  am  1.  Mai  d.  J.  erlassen  wurde,  ermöglichte  die  Gründung
von  Genossenschaften  mit  beschränkter  Haftung  und  die
lnvaliditäts-  und  Altersversicherung,  die  durch  ein  Gesetz
desselben  Jahres  ins  Leben  gerufeu  wurde,  sammelte  Kapitalien
an,  die  den  Baugenossenschaften  zu  niedrigem  Zinsfuß  zur
Verfügung  gestellt  wurden.  Von  da  an  nahm  die  Zahl  der
Baugenossenschaften  schnell  wieder  zu.  Im  Jahre  1890  belief
sich  ihre  Zahl  wieder  auf  52,  Ende  1897  auf  165,  1898  auf
244,  1899  322  und  1900  auf  378.
Das  Vorbild,  nach  welchem  diese  neuen  Baugenossenschaften ­
  organisiert  wurden,  war  nicht  das  durch  die  englischen
Building  Societies  gegebene,  sondern  es  war  der  Arbeiterbauverein ­
  in  Kopenhagen. 2 )  Dieser  Bauvereiu  wurde  im  Jahre
1865  von  den  Arbeitern  der  Firma  Burmester  &amp;amp;  Wain  in
Kopenhagen  gegründet.  Er  nimmt  jeden  für  die  Dauer  von
10  Jahren  als  Mitglied  auf,  welcher  2  Kronen  einzahlt  und
sich  zu  einem  wöchentlichen  Beitrag  von  35  Öre  verpflichtet,
wodurch  er  einen  Geschäftsanteil  von  20  Kronen  erwirbt.
Mit  den  Kapitalien,  die  in  dieser  W r eise  Zusammenkommen,
baut  der  Verein  jährlich  eine  Anzahl  Häuser,  welche  unter
diejenigen  Mitglieder,  die  voll  eingezahlte  Anteile  besitzen,
verlost  werden  und  dann  noch  10  Jahre  unter  Aufsicht  des
Vereins  bleiben.  Wer  nach  10  Jahren  kein  Haus  'erhalten

’)  Wohlgemuth  -  Schneider,  Taschenbuch  für  Baugenossenschaften, ­
  Berlin  1890,  S.  9.
2 )  Vg.  Trüdinger,  S.  104.
        <pb n="28" />
        21

hat,  kann  seine  Einlagen  zurückverlangen,  wovon  im  Jahre
1900  allein  946  Mitglieder  Gebrauch  machten.  Der  "Verein
hatte  im  Jahre  1867  222  Mitglieder,  10  Jahre  später  7460
und  1889  war  die  Mitgliederzahl  auf  16  421  gestiegen.  Der
Verein  hatte  bis  Ende  1883  523  Häuser  im  Werte  von  3  690  441
Kronen  gebaut.  Am  1.  Januar  1901  besaß  er  1173  Häuser. 1 )
Dieser  Kopenhagen  er  Verein  wurde  als  Vorbild  genommen, ­
  als  man  im  Jahre  1877  in  Flensburg  eine  Baugenossenschaft ­
  gründete.  Dieser  Flensburger  Arbeiterbauverein
war  jahrelang  der  einzige,  der  unter  den  ungünstigen  Umständen, ­
  die  damals  den  Zusammensturz  derartiger  Organisationen ­
  bewirkten,  bestehen  blieb.  Als  dann  Ende  der  80er
und  Anfang  der  90er  Jahre  eine  neue  Blütezeit  der  Baugenossenschaften ­
  anfing,  wurden  sie  dem  Flensburger  Verein
nachgebildet.
Eine  neue  Phase  der  Entwicklung  setzte  ein  mit  der
Organisation  des  Hannoverschen  Spar-  und  Bauvereins  im
Jahre  1886. 2 )
Die  Gründung  des  hannoverschen  Vereins  bedeutet
insofern  eine  neue  Epoche  in  der  Geschichte  der  Baugenossenschaften, ­
  als  er  das  Prinzip,  nur  Mietshäuser  zu  bauen,  welche
Eigentum  der  Genossenschaft  bleiben,  rein  durchführte.  Bis
dahin  hatten  die  verschiedenen  Bnugenossenschaften  überwiegend ­
  kleinere  Häuser  gebaut,  welche  die  Genossen  als
Eigentum  zu  erwerben  strebten,  nur  vereinzelt  bauten  sie
Mietshäuser,  um  die  darin  enthaltenen  Wohnungen  an  die
Genossen  zu  vermieten.  Die  Wohnungen,  welche  der  hannoversche ­
  Spar-  und  Bauverein  an  seine  Genossen  vermietete,  waren
unkündbar  und  die  Mieten  konnten  nicht  gesteigert  werden.
Das  war  auch  eine  Neuerung,  welche  dieser  Verein  einführte,
und  welche  auch  für  die  spätere  Entwicklung  von  besonderer
Bedeutung  gewesen  ist.
Der  Bau  von  kleinen  Häusern,  die  in  das  Eigentum  der
Genossen  übergehen  sollten,  hatte  als  ein  von  den  Baugenossenschaften ­
  zu  verfolgender  Zweck  einige  schwerwiegende  Nach’) ­

  Statut  und  Geschäftsbericht.
2 )  Schriften  der  Zentralstelle  für  Arbeiter-Wohlfahrtseinrichtungen.
        <pb n="29" />
        22

teile  im  Gefolge  gehabt.  Sobald  ein  solches  Haus  wirklich
Eigentum  der  Genossen  geworden  war,  hatte  dieser  jedes
weitere  Interesse  an  der  Genossenschaft  verloren.  Das  genossenschaftliche ­
  Leben  konnte  sich  daher  auf  die  Dauer
innerhalb  solcher  Organisationen  nicht  halten  oder  weiter
entwickeln.  Ganz  anders  liegt  es,  wie  wir  später  eingehend
zeigen  werden,  bei  größeren  Gebäudekomplexen,  die  nur
Mietswohnungen  enthalten,  durch  welche  die  Bewohner
dauernd  an  die  Genossenschaft  gekettet  werden,  und  in
welchen  sich  das  genossenschaftliche  Leben  um  so  günstiger
entwickeln  kann,  je  größer  diese  Häuser  sind.
Wenn  der  Eigentümer  des  Hauses  nicht  in  der  Lage  ist,
auf  die  Dauer  das  Haus  zu  behalten,  so  wird  das  von  der
Genossenschaft  gebaute  Wohnhaus  leicht  wieder  zum  Spekulationsobjekt, ­
  und  der  eigentliche  Zweck  der  genossenschaftlichen ­
  Tätigkeit  wird  dadurch  vereitelt.  Die  Mietshäuser
dagegen,  welche  dauernd  im  Besitz  der  Genossenschaft
bleiben,  können  nicht  Spekulationsobjekt  werden  und  bilden
daher  gegen  den  Boden-  und  Hauswucher  eine  feste  Schranke.
Die  kleinen  Häuser,  welche  die  Genossenschaft  ihren
Mitgliedern  als  Eigentum  übergibt,  enthalten  häufig  Wohnungen ­
  für  2  oder  3  Familien  und  der  Eigentümer  muß  diese
Wohnungen  vermieten,  um  die  Zinsen  pünktlich  zahlen  zu
können.  Je  mehr  er  auf  den  pünktlichen  Eingang  der  Mieten
angewiesen  ist,  umso  rücksichtsloser  muß  er  gegen  seine
Mieter  Vorgehen,  und  so  ist  dieser  kleine  aus  der  Genossenschaft ­
  hervorgegangene  Eigentümer  oft  der  größte  Haustyrann.
Auch  dieser  Umstand,  mit  dem  man  zu  rechnen  hat,  widerspricht ­
  dem  eigentlichen  Zweck  der  Genossenschaft.
Es  hat  sich  aber  ferner  herausgestellt,  daß  mit  dem
Steigen  der  Bodenwerte  es  in  großen  Städten  ganz  unmöglich
war,  kleine  Häuser  mit  kleinen  Wohnungen  zu  bauen,  die
einen  annehmbaren  Zins  abgeworfen  hätten.  Wollte  man  dem
Arbeiter  in  der  Stadt  in  der  Nähe  seiner  Arbeitsstätte  eine
gesunde  und  preiswerte  Wohnung  bieten,  so  konnte  man  nur
große  Häuser  mit  Mietswohnungen  bauen.  Diejenigen  Baugenossenschaften, ­
  welche  hauptsächlich  nur  kleine  Familienhäuser ­
  für  den  eigenen  Erwerb  der  Genossen  errichteten,
waren  immer  mehr  auf  das  Außengebiet  der  Stadt  und  auf
        <pb n="30" />
        23

ihre  Vorstädte  angewiesen  und  so  lag  die  Gefahr  nahe,  daß
der  Arbeiter  aus  der  Stadt  verdrängt  wurde  und  daß  sich  in
der  Nähe  der  Stadt  Ai'beiterkolonien  bildeten.  Eine  derartige
Entwicklung  entsprach  aber  durchaus  nicht  dem  Lebens-  und
Bildungsbedürfnis  der  Arbeiter.
Durch  den  Hauserwerb  wird  der  Arbeiter  aber  außerdem
an  die  Scholle  gebunden,  und  er  kann  bei  veränderter  Konjunktur ­
  sich  nicht  so  leicht  nach  einer  anderen  Arbeitsgelegenheit ­
  an  einem  anderen  Oi’te  umsehen,  als  wenn  er  nur
zur  Miete  wohnt.
Diese  Betrachtung  läßt  uns  erkennen,  welche  Bedeutung
das  Vorgehen  des  hannoverschen  Spar-  und  Bauvereins  für
die  weitere  Entwicklung  der  Baugenossenschaften  haben
mußte,  und  so  ist  es  erklärlich,  daß  heute  diese  Genossenschaften ­
  immer  mehr  dazu  übergehen,  große  Mietshäuser  zu
bauen,  die  im  dauernden  Eigentum  der  Genossenschaft  bleiben,
während  das  Bauen  von  kleineren  Häusern,  die  in  das  Eigentum ­
  der  Genossen  übergehen,  immer  mehr  au  Bedeutung
zurücktritt.  Der  Gegensatz  zwischen  der  alten  und  der
neuen  Art  der  Baugenossenschaften  kam  auch  darin  zum
Ausdruck,  daß  beide  sich  in  besonderen  Revisionsverbänden
im  Jahre  1896  und  1897  zusammenschlossen.  Die  nach  dem
Vorbild  des  hannoverschen  Spar-  und  Bauvereins  gegründeten
Vereine  bildeten  den  Verband  der  auf  der  Grundlage  des
gemeinschaftlichen  Eigentums  stehenden  deutschen  Baugenossenschaften, ­
  und  der  Vorsitzende  dieses  Verbandes  ist
Professor  Albrecht  in  Berlin.  Im  Jahre  1902  gehörten
diesem  Verbände  67  Baugenossenschaften  an.
Es  soll  in  den  folgenden  Ausführungen  nicht  über  die
Baugenossenschaften  im  allgemeinen  gesprochen  werden,  das
ist  häufig  genug  geschehen.  Es  soll  vielmehr  die  Bedeutung
der  neuen  Art,  auf  der  Grundlage  des  gemeinschaftlichen
Eigentums  gebildeten  Genossenschaften  an  einem  Beispiel  klar
gelegt  werden.  Es  lag  nahe,  zu  diesem  Zweck  den  Berliner
Spar-  und  Bauverein  zu  wählen.  Zunächst  konnte  ich  von
einer  anderen  Genossenschaft  nicht  das  Material  in  derselben
Vollständigkeit  erhalten  wie  von  der  Berliner.  Dieses  Material
habe  ich  durch  die  Freundlichkeit  des  Herrn  Professor
Albrecht  hauptsächlich  von  der  Zentralstelle  für  Arbeiter-
        <pb n="31" />
        24

wohlfalwtseinrichtungen,  sodann  vom  Vorstände  des  Berliner
Spar-  und  Bauvereins  und  dessen  Hausverwaltern,  an  die  icli
Fragebogen  ausgeschickt  hatte,  erhalten.  Ich  konnte  die  von
dem  hiesigen  Verein  erbauten  Häuser  besuchen,  sie  vom
Keller  bis  zum  Boden  durchwandern,  die  verschiedenen  Typen
der  Wohnungen  untersuchen  und  die  gemeinsamen  Räume,
die  Versammlungs-  und  Bibliothekzimmer  in  Augenschein
nehmen.  Ich  durfte  mich  mit  den  Mietern  unterhalten  und
konnte  die  Kinder  auf  den  Spiel-  und  Turnplätzen  in  ihrem
Treiben  beobachten.  Solche  Anschaulichkeit  der  Wirksamkeit
war  mir  bei  keiner  anderen  Genossenschaft  zugänglich.  Ausschlaggebend ­
  für  mich  war  aber  der  Gesichtspunkt,  daß  der
Berliner  Spar-  und  Bauverein  aus  dem  Grunde  eine  besondere
Betrachtung  verdient,  weil  er  auf  dem  Gebiete  des  Klein-Wohnungsbaues
  Mustergültiges  geleistet  hat  und  weil  sich
in  seinen  Ansiedlungen  das  genossenschaftliche  Leben  am
mannigfaltigsten  ausgebildet  hat  und  weil  er  darüber  hinaus
die  Grundlage  für  eine  Weiterentwicklung  und  Veredlung  der
Volksbildung  und  Volksunterhaltung  durch  Volkshochschulkurse, ­
  durch  Museumsführungen  und  Musikaufführungen  im
großen  Stil  gewesen  ist.

Der  Berliner  Spar-  und  Bauverein.
I.
Die  Gründung  des  Vereins. 1 )
Im  November  1891  wurde  in  Preußen  die  Zentralstelle
für  Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen  gegründet.
Da  die  Zentralstelle  zur  Erfüllung  ihrer  Aufgabe  einer
gewissen  Autorität  nicht  entbehren  konnte,  so  hatte  man  anfangs ­
  die  Absicht,  sie  zu  einer  staatlichen  Behörde  zu  gestalten. ­
  Äußere  Schwierigkeiten  haben  diese  ursprüngliche
’)  Vergleiche  zu  dem  Folgenden:  Die  Schriften  der  Zentralstelle
für  Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen.  Die  Statuten  und  Geschäftsberichte ­
  des  Berliner  Spar-  und  Bauvereins.  Dr.  Robert  v.  Erdberg.
Wohlfahrtspflege,  Jena  1903.
        <pb n="32" />
        25

Absicht  vereitelt.  Für  ihre  Wirksamkeit  war  es  ein  glücklicher ­
  Umstand,  daß  ihr  die  Unabhängigkeit  gewahrt  blieb,
und  ihr  die  Freiheit  des  Handelns  gelassen  wurde,  die  einer
amtlichen  Stelle  niemals  zustehen  kann.  An  der  Gründungbeteiligten
  sich  die  Ministerien  für  Handel  und  Gewerbe  und
der  öffentlichen  Arbeiten;  außerdem  wurden  hinzugezogen:
der  Zentral  verein  für  das  Wohl  der  arbeitenden  Klassen  in
Berlin;  der  Yerein  zur  Förderung  des  Wohls  der  Arbeiter
„Concordia“  in  Mainz  (dieser  Verein  ist  iin  Jahre  1901  mit
der  Zentralstelle  verschmolzen  worden);  Arbeiterwohl,  Verband
katholischer  Industrieller  und  Arbeiterfreunde  in  M.-Gladbach;
Links-Rheinischer  Yerein  für  Gemeinwohl  in  M.-Gladbach;
Bergischer  Verein  für  Gemeinwohl  in  Elberfeld;  Yerein  der
anhaitischen  Arbeitgeber  in  Dessau;  Gesellschaft  für  Verbreitung ­
  von  Volksbildung  in  Berlin;  Gesamtverbaud  der
evangelischen  Arbeitervereine  Deutschlands  in  M.-Gladbach;
Katholischer  Gesellenverein  in  Köln.
Der  Zentralstelle  wurden  bei  der  Gründung  folgende
Aufgaben  gestellt:
I.  Sammlung,  Sichtung,  Ordnung  und  Katalogisierung
von  Beschreibungen,  Statuten  und  Berichten  über
Einrichtungen,  welche  zum  Besten  der  unbemittelten
Volksklassen  getroffen  sind;
II.  Auskunftserteilung  auf  Anfragen  über  Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen
  zunächst  an  die  leitenden  Vereine ­
  und,  soweit  Zeit  und  Mittel  es  gestatten,  auch  an
nichtbeteiligte;
III.  Mitteilung  über  bemerkenswerte  Erscheinungen  auf
dem  Gebiete  der  Arbeiterwohlfahrtseimüchtungen  an
die  Zeitschriften  der  beteiligten  Vereine  und  andere
Blätter,  welche  sich  zu  diesem  Zwecke  zur  Verfügungsteilen.

Nachdem  die  Zentralstelle  bereits  eine  Reihe  praktischer
Arbeiten  in  Angriff  genommen  hatte,  erhielten  die  Statuten
am  15.  Mai  1898  den  Zusatz:  Außerdem  wird  die  Zentralstelle ­
  sich  angelegen  sein  lassen,  nach  Maßgabe  ihrer  Mittel
und  Kräfte  durch  Veranstaltungen,  welche  iin  Vorstehenden
nicht  genannt  sind,  auf  dem  Gebiete  der  Arbeiterwohlfahrtsfrage ­
  sich  zu  betätigen.
        <pb n="33" />
        26

Seit  der  Gründung  sind  der  Zentralstelle  nicht  nur  zahlreiche ­
  große  Wohlfahrtsvereine  beigetreten,  sondern  auch  fast
sämtliche  Reichsämter  und  preußische  Zentralbehörden,  sowie
fast  alle  außerpreußische  Bundesstaaten,  eine  Reihe  von
Stadtverwaltungen  und  Landesversicherungsanstalten,  sowie
die  Landesdirektion  der  Rheinprovinz  und  die  Gewerbekaimner
in  Hamburg.
Als  besondere  Abteilungen  sind  der  Zentralstelle  „Der
deutsche  Verein  für  ländliche  Wohlfahrts-  und  Heimatspflege“
und  „Die  Abteilung  für  Armenpflege  und  Wohltätigkeit“  angegliedert ­
  worden.
Um  die  Gründung  haben  sich  besonders  verdient  gemacht: ­
  Der  damalige  Minister  für  Handel  und  Gewerbe,
Freiherr  von  Berlepsch  und  der  Geheime  Oberregierungsrat
Dr.  Königs.
Julius  Post,  der  damals  Professor  an  der  Technischen
Hochschule  in  Hannover  war,  wurde  als  Vortragender  Rat  in
das  Ministerium  für  Handel  und  Gewerbe  berufen  und  mit
der  Geschäftsführung  der  Zentralstelle  beauftragt.  Post  war
schon  früher  auf  dem  Gebiete  der  Arbeiterwohlfahrt  praktisch
tätig  gewesen;  er  hatte  dann  im  Aufträge  der  preußischen
Regierung  das  In-  und  Ausland  bereist,  um  die  vorhandenen
Wohlfahrtseinrichtungen  zu  studieren.  Die  Ergebnisse  dieser
Studien  veröffentlichte  er  in  dem  zweibändigen  Werk,  das  den
Titel  führt  „Musterstätten  persönlicher  Fürsorge  von  Arbeitgebern ­
  für  ihre  Geschäftsangehörigen.“  Der  erste  Band  dieses
Werkes  war  schon  im  Jahre  1889  erschienen.
Da  Post  als  Vortragender  Rat  im  Handelsministerium
sich  nicht  ausschließlich  der  Verwaltung  der  Zentralstelle
widmen  konnte,  so  stellte  man  ihm  Dr.  Heinrich  Albrecht
zur  Seite,  der  unter  Posts  Leitung  die  Geschäfte  zu  führen
hatte.  Albrecht  hatte  im  Jahre  1890  eine  Schrift  über
„Gewerbehygiene  und  Arbeiterwohlfahrtsbestrebungen“  veröffentlicht ­
  und  damit  sein  Interesse  für  den  Wirkungskreis
der  neuen  Zentralstelle  bewiesen.
Die  Zentralstelle  begann  ihre  Tätigkeit  mit  dem  Studium
und  der  Erörterung  der  Wohnungsfrage.  Heinrich  Albrecht
hatte,  ehe  er  sich  den  nationalökonomischen  Studien  zuwendete, ­
  sich  vielfach  mit  technischen  und  hygienischen
        <pb n="34" />
        27

Fragen  beschäftigt,  und  er  konnte  als  Sachverständiger  auf
dem  Gebiet  des  Kleinwohnungsbaues  gelten.  Schon  vor
längerer  Zeit  hatte  er  seine  Aufmerksamkeit  der  Arbeiterwohnungsfrage ­
  zugewendet,  worüber  er  im  Jahre  1890  einige
sehr  bemerkenswerte  Artikel  in  der  „Deutschen  Rundschau“,
die  von  Julius  Rodenberg  herausgegeben  wird,  veröffentlicht ­
  hatte.
Im  Jahre  1891  erschien  von  Albrecht:  Die  Wohnungsnot ­
  in  den  Großstädten  und  die  Mittel  zu  ihrer  Abhülfe.
München.
Geheimrat  Post  hatte,  als  er  noch  Dozent  an  der  Technischen ­
  Hochschule  in  Hannover  war,  lebhaften  Anteil  an  den
Versuchen  genommen,  die  dort  zur  Durchführung  einer
Wohnungsreform  unternommen  waren.  Er  war  einer  der
Gründer  des  dortigen  Spar-  und  Bauvereins.
Die  Leiter  der  Zentralstelle  für  Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen ­
  waren  demnach  durch  ihre  Studien  und  ihre
praktische  Tätigkeit  besonders  befähigt,  einen  Versuch  zur
Besserung  der  Wohnungsverhältnisse  der  arbeitenden  Klassen
zu  unternehmen.  Die  erste  Konferenz  der  Zentralstelle,  welche
am  25.  und  26.  April  1892  stattfand,  war  der  Erörterung  der
Wohnungsfrage  gewidmet  und  No.  1  der  Schriften  der  Zentralstelle, ­
  die  auch  im  Laufe  des  Jahres  1892  erschien,  führte  den
Titel  „Die  Verbesserung  der  Wohnungen.“  Zwei  weitere
Publikationen  der  Zentralstelle  über  die  Wohnungsfrage  erschienen ­
  im  Jahre  1893:
I.  Untersuchungen  über  die  Wohnungsverhältnisse  der
ärmeren  Bevölkerungsklassen  in  Berlin,
II.  Die  Spai’-  und  Bauvereine  in  Hannover,  Göttingen
und  Berlin,
als  No.  3  der  Schriften  der  Zentralstelle  für  Arbeiterwolilfahrtseinrichtungen.

Der  praktische  Versuch,  welchen  die  Leiter  der  Zentralstelle ­
  auf  dem  Gebiete  der  Wohnungsfrage  unternahmen,  bestand ­
  darin,  daß  sie  die  Gründung  einer  Baugenossenschaft
in  die  Hand  nahmen,  welche  nach  dem  Vorbild  des
Hannoverschen  Spar-  und  Bauvereins  am  9.  März  1892  ins
Leben  trat.  Die  Idee  zur  Gründung  einer  derartigen  Genossenschaft ­
  war  also  nicht  von  Arbeitern  ausgegangen,
        <pb n="35" />
        28

deren  Wohnungsbedürfnisse  die  Genossenschalt  hauptsächlich
befriedigen  sollte,  und  an  der  Gründung  hatten  sich  Vertreter
verschiedener  Gesellschaftsklassen  beteiligt.  Man  suchte
solche  Arbeiter  zur  Beteiligung  an  der  Gründung  heranzuziehen, ­
  die  einen  großen  Einfluß  in  ihren  Kreisen  besaßen  und
die  sich  eine  praktische  Geschäftserfahrung  in  der  Verwaltung
der  Krankenkassen  erworben  hatten.
Um  ein  größeres  Interesse  unter  den  Arbeitern  für  die
zu  schaffende  Organisation  zu  erwecken,  schickte  man  einige
ausgewählte  Vertreter,  wie  es  vorher  in  Göttingen  auch  geschehen ­
  war,  nach  Hannover,  um  die  Einrichtungen,  die  Geschäftsführung ­
  und  die  Bauten  des  dortigen  Spar-  und  Bauvereins ­
  zu  untersuchen.  Der  hannoversche  Spar-  und  Bauverein ­
  war  im  Jahre  1886  gegründet  worden,  und  am  Schlüsse
des  Jahres  1891  befand  er  sich  im  Besitz  von  16  Häusern  mit
138  Wohnungen,  4  LädeD  und  einem  Vereinslokal.  Die  Zahl
der  Mitglieder  war  vom  Jahre  1886  bis  1892  von  282  auf
1900  gestiegen  und  die  Einzahlungen  von  8493  M.  auf
383018  M.  oder  pro  Mitglied  im  Durchschnitt  von  30  M.  auf
202  M.  Der  Verein  hatte  durchschnittlich  im  Jahre  3  Häuser
errichtet,  die  Nachfrage  nach  seinen  Wohnungen  war  selagroß.
  So  konnte  man  von  einer  späteren  Entwicklung  noch
Größeres  erwarten.  Die  Berliner  Arbeiter  konnten  sich  daher
an  Ort  und  Stelle  von  der  Bedeutung  einer  derartigen  Organisation ­
  überzeugen,  und  auf  Grund  dieser  Überzeugung  versuchten ­
  sie,  nach  Berlin  zurückgekehrt,  unter  den  Arbeitern
Anhänger  für  die  zu  gründende  Gesellschaft  zu  gewinnen.
So  war  es  natürlich,  daß  die  ersten  Mitglieder  aus  den
Kreisen  herangezogen  wurden,  welche  den  Gründern  persönlich ­
  nahe  standen.  Man  veranstaltete  nun  öffentliche  Versammlungen ­
  in  verschiedenen  Gegenden  der  Stadt,  um  das
Interesse  für  die  Gründung  des  Vereins  in  weiteren  Kreisen
wachzurufen.  Ferner  suchte  man  unter  den  Arbeitern  der
größeren  Fabriken  einen  oder  mehrere  Vertrauensleute  zu  gewinnen, ­
  denen  die  Aufgabe  zufiel,  den  Einladungen  zu  den
Versammlungen  eine  möglichst  große  Verbreitung  zu  geben.
Auch  die  weiblichen  Angehörigen  der  Arbeiter  wurden  zu
den  Versammlungen  herangezogen,  da  diese  im  allgemeinen
ein  noch  größeres  Interesse  an  der  Verbesserung  ihrer
        <pb n="36" />
        •29

Wohnungs  Verhältnisse  haben,  als  die  Männer  und  daher  eher
geeignet  waren,  Anhänger  für  die  Genossenschaft  zu  gewinnen.
In  den  Versammlungen  wurden  die  Ziele  der  Genossenschaft
und  die  Wege,  auf  denen  diese  erreicht  werden  sollten,  auseinandergesetzt ­
  und  etwaige  Zweifel  und  Fragen,  die  in  der
Versammlung  geäußert  wurden,  beigelegt  und  beantwortet.
Auch  in  anderen  Vereinen,  wie  Handwerkervereinen,  Gewerkvereinen, ­
  Mietervereinen  usw.  wurden  Vorträge  gehalten,  um
Anhänger  für  die  Genossenschaft  zu  gewinnen.
Die  Zahl  der  Mitglieder  stieg  schon  im  ersten  Jahre  be- _ ~''
deutend  infolge  eines  Erlasses  des  Ministers  für  öffentliche
Arbeiten  vom  2.  August  1892.  In  diesem  Erlaß  wurde  die
Gründung  von  Baugenossenschaften  bezw.  der  Anschluß  an
bereits  bestehende  derartige  Vereinigungen  unter  den  Beamten
und  Arbeitern  der  Staatseisenbahnverwaltung  in  Anregung
gebracht  und  genehmigt,  daß  aus  den  Beständen  der  Eisenbahnarbeiter-Pensionskasse ­
  Kapitalien  zu  mäßigem  Zinsfuß  an
solche  Baugenossenschaften  ausgeliehen  werden  dürften.  Um
die  Eisenbahnarbeiter  für  den  Spar-  und  Bauverein  zu  gewinnen, ­
  wurde  eine  Versammlung  einberufen,  in  der  die
Arbeiterschaft  der  acht  in  Berlin  vorhandenen  königlichen
Eisenbahnwerkstätteu  durch  Mitglieder  ihrer  Arbeiteraus-  I
Schüsse  vertreten  waren.  So  gelang  es  gleich  von  Anfang
an,  die  Eisenbahnarbeiter  in  immer  größerer  Zahl  heran :
zuziehen.
In  der  Abfassung  der  Statuten  und  in  der  Einrichtung
der  Verwaltung  lehnte  man  sich  eng  an  das  in  Hannover
gegebene  Vorbild  an.
Am  9.  März  1892  wurde  der  Berliner  Spar-  und  Bauverein ­
  als  eine  Genossenschaft  mit  beschränkter  Haftpflicht
in  das  Genossenschaftsregister  eingetragen.  Damit  war  der
Gründungsvorgang  zu  einem  glücklichen  Ende  gebracht.
II.
Die  Organisation  des  Vereins.
Die  Organe  des  Vereins  sind  der  Vorstand,  der  Aufsichtsrat ­
  und  die  Generalversammlung.  Nach  den  Statuten
soll  der  Vorstand  aus  fünf  Mitgliedern  bestehen,  welche  vom
        <pb n="37" />
        30

Aufsichtsrat  auf  unbestimmte  Zeit  mit  dem  Vorbehalt  eines
beiderseitigen  sechsinonatliclien  Kündigungsrechtes  ernannt
werden.  Der  Aufsichtsrat  und  der  Vorstand  halten  gemeinschaftliche ­
  Sitzungen  ab  und  beschließen  über  die  bei  der
Geschäftsführung  zu  befolgenden  Grundsätze,  insbesondere
über:
1.  die  Bedingungen,  unter  welchen  Spareinlagen  angenommen ­
  werden  sollen,
2.  die  Aufnahme  von  Anleihen,
3.  die  Anlegung  verfügbarer  Gelder  der  Genossenschaft
mit  der  Maßgabe,  daß  eine  Anlegung  in  Spekulationspapieren ­
  nicht  stattfinden  darf,
4.  die  Wahl  und  den  Ankauf  von  Bauplätzen  oder  den
Erwerb  von  Häusern,
5.  die  Baupläne  der  zu  erbauenden  Häuser  und
6.  die  Vermietung  der  Wohnungen  in  den  der  Genossenschaft ­
  gehörigen  Häusern.
Im  allgemeinen  finden  diese  gemeinschaftlichen  Sitzungen
einmal  im  Monat  statt.  Da  in  diesen  Sitzungen  alle  wichtigen ­
  Fragen  der  Geschäftsführung  zur  Beratung  kommen,
so  wird  dadurch  eine  größere  Anzahl  der  Genossen  mit  den
Verwaltungsangelegenheiten  vertraut  gemacht.
Der  Vorstand  und  Aufsichtsrat  des  Vereins  sind  in  der
Weise  zusammengesetzt,  daß  die  verschiedenen  Klassen,  welche
die  Genossenschaft  umfaßt,  darin  vertreten  sind:  Die  einzelnen
Hausgemeinschaften,  die  verschiedenen  Berufsstände  und  die
größeren  Betriebe.  Der  Vorsitz  wird  sowohl  im  Vorstand
als  im  Aufsichtsrat  von  einem  Arbeiter  geführt.  Von  den
Genossen,  welche  im  Jahre  1893  den  Vorstand  und  Aufsichtsrat ­
  bildeten,  waren  im  Jahre  1901  noch  12  als  Mitglieder  des
Vorstandes  und  Aufsichtsrates  angeführt.  Die  wichtigsten
Geschäfte  des  Vorstandes,  wie  die  der  Kassenführung  und
der  Buchführung,  konnten  von  Arbeitern  nicht  übernommen
werden.  Im  Jahre  1893  wurde  die  Leitung  der  Kassenführung
dem  Fabrikbesitzer  Heinrich  Freese  übertragen  und  ihm  ein
Arbeiter,  A.  Schütz,  welcher  der  Rendant  der  Ortskrankenkasse ­
  der  Steindrucker  und  Lithographen  war,  beigeordnet.
Beide  Mitglieder  des  Vorstandes  üben  noch  heute  die  ihnen
im  Jahre  1893  übertragenen  Funktionen  aus.  Außerdem  ge ­
        <pb n="38" />
        31

hört  dein  Vorstand  noch  ein  Kanfmann  namens  Ernst  Roscher
an,  welcher  den  Vorsitzenden  in  der  Buchführung  unterstützt.
Die  beiden  übrigen  Mitglieder  des  Vorstandes  sind  Steindrucker, ­
  wovon  einer,  L.  Schmidt,  den  Vorsitz  führt  und
zugleich  das  Haus  Sickingen-Str.  7  verwaltet.  Der  andere,
M.  Stuhlmann,  verwaltet  das  Haus  in  der  Stargarder  Straße.
Die  Mitglieder  des  Aufsichtsrates  und  des  Vorstandes  erhalten
für  ihre  Tätigkeit  keinerlei  Vergütung.
Die  Mitgliederzahl  des  Aufsichtsrates  betrug  nicht  in
jedem  Jahre,  wie  es  in  den  Statuten  gefordert  war,  24.  Im
Jahre  1900  und  1901  waren  nur  23  Mitglieder  angeführt.
Von  dieser  Zahl  gehören  14  dem  Arbeiter-  oder  Handwerkerstande ­
  an.  Im  Jahre  1893  sind  als  Mitglieder  des  Aufsichtsrates ­
  angeführt  u.  a.  Professor  Dr.  Albrecht  von  der  Zentralstelle ­
  für  Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen,  Rechtsanwalt  Berg
und  Regierungsbaumeister  Professor  Messel.  Professor  Messel
gehörte  bis  zum  Jahre  1898  dem  Vorstande  und  später  dem
Aufsichtsrate  an.  Außerdem  befinden  sich  im  Aufsichtsrat
ein  Gastwirt,  Inhaber  eines  Genossenschaftswirtshauses  in  der
Proskauer  Str.  15,  ein  Lehrer,  zwei  Kaufleute  und  ein
Kontrollbeamter  der  Landesversicherungsanstalt.
Indem  die  Vertreter  der  Arbeiterklassen  mit  den  Vertretern ­
  anderer  Berufsklassen  in  der  Verwaltung  des  Vereins
in  Berührung  kommen,  indem  sie  an  einem  und  demselben
Werke  zusammen  arbeiten,  gewinnen  sie  Verständnis  für  die
gegenseitigen,  sozialen  Lebensbedingungen,  und  in  dieser  Weise
gelingt  es  vielleicht  mit  der  Zeit,  die  trennenden  gesellschaftlichen ­
  Gegensätze  abzuschwächen  und  aufzuheben.  Das  ist
jedenfalls  ein  großer  Vorteil,  welchen  die  Zusammensetzung
der  leitenden  Organe  mit  sich  bringt.  Eine  weitgehende
Arbeitsteilung  ermöglicht  es,  daß  die  einzelnen  Mitglieder  des
Vorstandes  und  Aufsichtsrates  nicht  zu  sehr  mit  Geschäften
überlastet  werden.  Im  Jahre  1893  wählte  der  Aufsichtsrat
aus  seiner  Mitte  drei  Kommissionen:  eine  Baukommission,
eine  Kommission  zur  Vorbereitung  der  Geschäftsordnung  und
eine  Revisionskommission.  Zum  Vorsitzenden  der  Revisionskommission ­
  wurde  damals  Dr.  Albrecht  ernannt,  er  ist  es
noch  heute.  Diese  Kommission  hat  die  Geschäfts-  und  Kassenführung ­
  zu  prüfen.
        <pb n="39" />
        32

Eine  vermittelnde  Stelle  zwischen  den  Mitgliedern  und
dem  Vorstand  nehmen  die  Inhaber  der  Zahlstellen  ein,  welche
die  Beiträge  und  die  Einzahlungen  der  Mitglieder  entgegen
zu  nehmen  haben.  Diese  Zahlstellen  finden  sich  in  den  verschiedensten ­
  Stadtteilen.  1893  bestanden  17  solche  Stellen
und  1901  waren  es  29.  Von  den  17  ursprünglichen  Inhabern
halten  heute  noch  7  ihre  Zahlstellen.  Von  den  29  heute  vorhandenen ­
  Zahlstelleninhabern  sind  3  Mitglieder  des  Vorstandes
und  8  Mitglieder  des  Aufsichtsrates.
Ebenso  wird  der  Verkehr  zwischen  Mitgliedern  und
Vorstand  auch  durch  die  einzelnen  Hausverwalter  vermittelt;
ihre  Zahl  beläuft  sich  auf  8,  wovon  2  dem  Vorstand  und  2
dem  Aufsichtsrat  angeboren.
Die  offizielle  Vertretung  der  Mitglieder  ist  die  Generalversammlung. ­
  In  dieser  Generalversammlung  hat  jeder  Genosse ­
  eine  Stimme,  welche  nicht  übertragen  werden  kann.
Sie  entscheidet  in  allen  Angelegenheiten,  die  nicht  nach  Gesetz ­
  oder  Statut  dem  Aufsichtsrate  oder  dem  Vorstande  zugewiesen
  sind.  Ihrer  Beschlußfassung  unterliegen  hauptsächlich ­
  die  folgenden  Gegenstände:
1.  die  Genehmigung  der  Bilanz  und  dieVerteilung  des  Reingewinnes ­
  oder  die  Deckung  eines  etwaigen  Verlustes;
2.  die  Entlastung  des  Vorstandes  und  Aufsichtsrates;
3.  die  Festsetzung  des  Gesamtbetrages,  welchen  Anleihen
der  Genossenschaft  und  Spareinlagen  nicht  überschreiten ­
  sollen;
4.  der  Bericht  über  die  stattgehabte  gesetzliche  Revision;
5.  die  Wahl  des  Aufsichtsrates;
6.  die  Genehmigung  der  vom  Aufsichtsi’at  vorzulegenden
Geschäftsordnung;
7.  die  Entscheidung  über  Beschwerden  gegen  Beschlüsse
des  Aufsichtsrates,  sowie  die  Verfolgung  von  Rechtsansprüchen ­
  gegen  Mitglieder  des  Vorstandes  und  des
Aufsichtsrates;
8.  die  Enthebung  der  Mitglieder  des  Aufsichtsrates  oder
der  Liquidatoren  von  ihren  Ämtern;
9.  die  endgültige  Absetzung  von  Mitgliedern  des  Vorstandes, ­
  welche  der  Aufsichtsrat  vorläufig  von  ihren
Geschäften  enthoben  hat;
        <pb n="40" />
        83

10.  die  Ausschließung  vou  Genossen;
11.  die  Abänderungen  oder  Ergänzungen  des  Statuts;
12.  die  Auflösung  der  Genossenschaft.
Die  ordentliche  Generalversammlung  soll  jedes  Jahr
spätestens  im  April  stattfinden.  Bei  dieser  Gelegenheit  erstattet ­
  der  Vorstand  den  Geschäftsbericht  und  legt  die  Bilanz
nebst  Gewinn-  und  Verlustberechnung  vor.  Die  Versammlung
beschließt  über  die  Entlastung  des  Vorstandes  uud  Aufsichtsrates, ­
  sowie  über  die  Festsetzung  des  von  dem  Gewinne  oder
dem  Verluste  auf  die  Genossen  fallenden  Betrages  und  vollzieht
die  erforderliche  Wahl  von  Aufsichtsratsmitgliedern.  Ferner
entscheidet  sie  über  etwaige  erhobene  Beschwerden  gegen
Beschlüsse  und  Entscheidungen  des  Aufsichtsrates  und  Vorstandes ­
  und  über  die  Ausschließung  von  Genossen.  Die  Berufung ­
  der  Generalversammlung  erfolgt  durch  den  Vorstand,
der  sie  in  der  „Berliner  Morgenpost“  und  im  „Vorwärts“  bekannt ­
  zu  machen  hat.  In  der  Bekanntmachung  muß  auch  die
Tagesordnung  der  Versammlung  angegeben  werden.
III.
Mitgliedschaft.
Als  Mitglieder  können  dem  Verein  beitreten:
1.  Einzelpersonen,  die  sich  im  Besitz  der  bürgerlichen
Ehrenrechte  befinden;
2.  Korporationen,  Handelsgesellschaften,  Genossenschaften
und  andere  Personenvereine.
Die  Mitglieder  scheiden  sich  zunächst  in  zwei  große
Klassen,  in  solche  Mitglieder,  welche  die  Absicht  haben,
eine  Wohnung  des  Vereins  zu  beziehen  und  solche,  welche
dem  Verein  nur  beigetreten  sind,  um  seine  Zwecke  durch
Kapitaleinlagen  zu  fördern,  ohne  daß  sie  selbst  etwas  anderes
als  die  ihnen  zukommende  Verzinsung  ihres  Kapitals  von
dem  Verein  erwarten.  Jeder  Genosse  muß,  nachdem  er  aufgenommen ­
  ist,  ein  Eintrittsgeld  von  einer  Mark  zahlen,  sein
Geschäftsanteil  ist  auf  .300  M.  festgesetzt.  Doch  besteht  die
Bestimmung,  daß  kein  Genosse  mehr  als  10  Geschäftsanteile
erwerben  darf.  Der  Zweck  dieser  Einschränkung  soll  offenbar ­
  der  sein,  es  den  einzelnen  Genossen  unmöglich  zu  machen,
Kromrey,  Baugenossenschaften.  3
        <pb n="41" />
        34

durch  Anhäufung  eiuer  großen  Anzahl  von  Geschäftsanteilen
ein  großes  Übergewicht  im  Verein  zu  erlangen.  Da  aber
jeder  Genosse,  unabhängig  von  der  Zahl  der  Geschäftsanteile,
die  er  im  Besitz  hat,  in  der  Generalversammlung  nur  über
eine  Stimme  verfügt,  so  scheint  jene  Bestimmung  überflüssig
zu  sein.  Ist  der  Genosse  nicht  in  der  Lage,  seinen  Geschäftsanteil ­
  voll  einzuzahlen,  so  muß  er  sich  zu  Teilzahlungen  verpflichten, ­
  diese  müssen  zum  mindesten  wÖ6heatlich_3ü..I &amp;gt; fgbetragen.
  Für  jeden  erworbenen  Geschäftsanteil  hat  das  Mitglied ­
  für  eine  Summe  von  300  M.  zu  haften.  Ein  Genosse,
welcher  6  Monate  mit  den  Einzahlungen  auf  seinen  Geschäftsanteil ­
  im  Verzüge  ist,  hat,  ohne  daß  die  Pflicht  der  Nachzahlung ­
  hierdurch  berührt  wird,  für  jedes  Geschäftsjahr,  in
welchem  er  länger  als  6  Monate  im  Verzüge  ist,  2  M.  als
Beitrag  zu  den  Geschäftsunkosten  zu  zahlen.  Es  steht  jedem
Genossen  frei,  durch  Aufkündigung,  welche  6  Monate  vorher
schriftlich  erfolgen  muß,  am  Schlüsse  eines  Geschäftsjahres
aus  der  Genossenschaft  auszutreten.  Auf  Beschluß  der  Generalversammlung ­
  kann  ein  Genosse  ausgeschlossen  werden:
1.  wenn  ihm  die  bürgerlichen  Ehrenrechte  abgesprochen
sind;
2.  wenn  er  mit  den  von  ihm  an  die  Genossenschaft  zu
leistenden  Zahlungen  länger  als  6  Monate  im  Rückstände ­
  bleibt;
3.  wenn  er  sich  eine  betrügerische  Handlung  gegen  die
Genossenschaft  oder  eine  sonstige  Handlung  zuschulden ­
  kommen  läßt,  welche  die  Interessen  der  Genossenschaft ­
  schädigt.
Dem  ausgetretenen  oder  ausgeschiedenen  Genossen  wird
sein  Geschäftsguthaben  ausgezahlt.
Die  Zahl  der  Mitglieder  ist  von  483  im  Jahre  1892  auf
2556  im  Jahre  1902  gestiegen.  Für  die  einzelnen  Jahre  war
der  Mitgliederbestand  der  folgende:
Jahre  ....  1892  1893  1894  1895  1896  1897
Mitglieder  .  .  £62_  1107  1097  900  987  1042

Jahre  ....  1898
Mitglieder  .  .  1125  1293  1949  2515  2565
        <pb n="42" />
        35

3*

Während  im  zweiten  Jahr  eine  starke  Zunahme  der  Mitglieder ­
  stattfand,  zeigt  die  Mitgliederzahl  in  den  Jahren  1894
und  1895  eine  Verminderung,  um  dann  in  den  folgenden
Jahren  langsam  aber  stetig  wieder  anzuwachsen.  Es  mußten
in  den  Jahren  1894/95  verschiedene  Mitglieder  ausgeschlossen
werden,  weil  sie  ihrer  Beitragsverpflichtung  nicht  nachgekommen ­
  waren.  In  dem  Geschäftsbericht  von  1894  heißt
es:  „Wenn  ein  Mitglied  infolge  von  Arbeitslosigkeit  oder
Unglück  in  der  Familie  mit  seinen  Beiträgen  im  Rückstände
bleibt,  so  nehmen  wir  billige  Rücksicht,  aber  rücksichtslos
machen  wir  Front  gegen  die  Unternehmer  und  Handwerker,
welche  lediglich  zu  dem  Zweck,  um  auf  unsere  Lieferantenliste
zu  kommen,  der  Genossenschaft  beitreten  und  dann  hinterher
ihren  Verpflichtungen,  mindestens  30  Pfg.  pro  Woche  zu
zahlen,  nicht  nachkominen;  für  solche  Genossen  danken  wir!“
Andere  Mitglieder  waren  ausgetreten,  weil  sie  sich  gleich
von  Anfang  an  von  der  Genossenschaft  welterschütternde  Erfolge ­
  versprachen  und  daher  enttäuscht  waren,  als  sie  fanden,
daß  es  sich  zunächst  nur  darum  handelte,  in  mühevoller
Arbeit  vorhandene  Schwierigkeiten  zu  überwinden.
Auch  im  Jahre  1895  mußten  wieder  zahlreiche  Mitglieder ­
  ausgeschlossen  werden,  weil  sie  ihre  Beiträge  nicht
gezahlt  hatten;  andererseits  wurde  der  Versuch  gemacht,
durch  eine  lebhafte  Agitation  und  Verteilung  von  Flugblättern ­
  Mitglieder  aus  den  wohlhabenden  Klassen  zu  gewinnen. ­

Die  umstehende  Tabelle  enthält  eine  statistische  Gruppierung ­
  der  Genossen  nach  ihrem  Berufsstande.  Es  sind  darin
nur  die  Jahre  1897—1902  berücksichtigt,  da  die  Statistik  der
Vorjahre  in  anderer  Weise  geordnet  ist  und  daher  mit  den
späteren  Jahren  nicht  verglichen  werden  kann.
        <pb n="43" />
        36

.

1897

1898

1899

1900

1901

1902

1.  Arbeiter

616

683

797

1303

1782

1809

2.  Handlungsgehülfen  ....

39

47

57

81

108

99

3.  Eisenbahnbeamte

15

15

14

15

22

22

4.  Unterbeamte

26

31

47

110

117

124

5.  Selbständige  Handwerker

142

122

114

114

125

127

6.  Selbständige  Kaufleute  und
Händler

54

61

67

67

63

63

7.  Fuhrherrn  und  Gastwirte  .

39

35

33

48

45

41

8.  Fabrikanten,  Bauunternehmer ­
  und  Techniker  .  .

12

20

27

34

48

48

9.  Anwälte,  Ärzte,  Gelehrte  und
Künstler

45

45

49

57

54

61

10.  Höhere  Staatsbeamte  .  .  .

12

9

10

10

10

9

11.  Kentiers

7

13

17

21

21

19

12.  "Weibliche  Mitglieder  ohne
Beruf  und  Ehefrauen  .  .  .

35

44

61

89

120

143

Zusammen

1042

1125

1293

1949

2515

2565

Von  den  2565  Mitgliedern,  welche  dem  Verein  im
Jahre  1902  angehört  hatten,  waren  demnach  1809  zur
Arbeiterklasse  zu  rechnen.  Die  Zahl  der  Arbeitermitglieder
ist  seit  1898  weit  stärker  gestiegen,  als  die  Zahl  der  Gesamtmitglieder. ­
  Es  läßt  sich  annehmen,  daß  ungefähr  die  Angehörigen ­
  der  ersten  7  Berufsgruppen  und  der  12.  Gruppe
derjenigen  Klasse  der  Mitglieder  zuzuzählen  sind,  die  als
Wohnungsbedürftige  bezeichnet  werden  kann.  Ihre  Summe
beträgt  für  die  angeführten  Jahre:
966,  1038,  1190,  1827,  2382  und  2428.
Es  bleiben  dann  für  die  übiügen  4  Klassen  die
Summen  von:
76,  87,  103,  122,  133  und  137.
Es  läßt  sich  annehmen,  daß  die  Mitglieder  dieser
2.  Klasse  ihren  Geschäftsanteil  voll  eingezahlt  haben,  während
das  von  den  übrigen  Gruppen  nicht  zu  erwarten  ist.  Von
den  wohlhabenden  Mitgliedern  haben  aber  viele  nicht  nur
einen  Geschäftsanteil,  sondern  2  oder  3  voll  eingezahlt.  Wenn
wir  die  Zahlen  der  2.  und  3.  Geschäftsanteile  von  der  Zahl
        <pb n="44" />
        37

der  voll  eingezahlten  Geschäftsanteile  abziehen,  so  erhalten
wir  für  die  Jahre  1898—1901  folgende  Zahlen:
94,  101,  109,  121,  141  und  148,
die  also  fast  mit  den  oben  aufgeführten  Summen  der  vier
Gruppen  der  wohlhabenden  Mitglieder  übereinstimmen.
In  den  einzelnen  Jahren  wurden  Wohnungen  im  folgenden
Umfange  fertiggestellt:
Jahre  .  .  .  1894  1895  1896  1897  1898
Wohnungen  .  43  86  86.  166  227
Jahre  .  .  .  1899  1900  '  1901  1902
Wohnungen  .  227  348  348  348
Im  Jahre  1902  stehen  demnach  2428  Wohnungsbedürftige
348  Wohnungen  gegenüber.  Es  konnten  also  nur  14^  dieser
Wohnungsbedürftigen  eine  Wohnung  erhalten,  während  86  %
in  dieser  Beziehung  leer  ausgingen.  Es  sind  sicher  unter
86  %  eine  große  Anzahl  junger  Leute,  die  kein  dringendes
Bedürfnis  nach  einer  Wohnung  haben,  die  aber  vielleicht
heiraten  würden,  sobald  sie  eine  solche  erhalten  können.
Außerdem  ist  anzunehmen,  daß  einzelne  unselbständige
Familienglieder,  die  in  den  Genossenschaftshäusern  wohnen,
auch  Mitglieder  des  Vereins  sind,  sodaß  der  Prozentsatz
der  nicht  befriedigten  Genossen  wohl  um  etwas  herabzusetzen ­
  wäre.
Die  Gruppe  No.  1,  die  der  Arbeiter,  können  wir  nach
den  vorhandenen  Geschäftsberichten  für  die  Jahre  1897  bis
1902  wieder  in  einige  Unterabteilungen  zerlegen.  Es  geschieht
dies  in  folgender  Tabelle:

Arbeiter:

1897

1898

1899

1900

1901

1902

Arbeiter  der  Preufsischen  Staats-Eisenbahnverwaltung
  .  .  .

173

158

154

168

292

297

Buchdrucker

56

70

97

149

184

183

Steindrucker

42

46

65

94

135

137

Arbeiterinnen

14

27

34

45

54

57

Sonstige

331

382

447

847

1117

1135
        <pb n="45" />
        38

Wir  sehen,  daß  die  Eisenbahnarbeiter,  die  Buchdrucker
und  Steindrucker  einen  großen  Teil  der  Arbeitergruppe  bilden.
Wahrscheinlich  sind  aus  der  Gruppe  der  Bauarbeiter  ebenso
große  Prozentsätze  vorhanden.  Sehr  bemerkenswert  ist  es,
daß  die  Arbeiterinnen  ein  immer  steigendes  Kontingent  zur
Mitgliederzahl  stellen.  Zu  den  57  Arbeiterinnen  im  Jahre
1902  kommt  dann  noch  die  große  Gruppe  12  von  143  weiblichen ­
  Mitgliedern,  dazu  noch  9  weibliche  Handelsgehülfen
aus  Gruppe  2,  1  weibliches  Mitglied  aus  Gruppe  5,  3  aus
Gruppe  6,  3  aus  Gruppe  7,  5  aus  Gruppe  9  und  8  aus
Gruppe  11,  sodaß  dem  Verein  im  ganzen  228  weibliche  Mitglieder ­
  angehören.  Fassen  wir  die  Gruppe  3  und  4  zusammen,
so  finden  wir,  daß  im  Jahre  1902  146  Beamte,  wahrscheinlich
auch  zum  großen  Teil  der  Eisenbahn-  und  Postverwaltung
angehörig,  Mitglieder  der  Genossenschaft  waren.  Dann
kommen  die  selbstständigen  Handwerker  mit  127,  die  Handlungsgehilfen ­
  mit  99  Mitgliedern.  Bemerkenswert  ist  ferner,
daß  die  liberalen  Berufe,  wenn  wir  die  höheren  Staatsbeamten
dazurechnen,  durch  70  Mitglieder  vertreten  sind.
IV.
Die  Bautätigkeit  des  Vereins.
Die  Schwierigkeiten,  welche  der  Bebauungsplan  der
Stadt  Berlin  der  Errichtung  kleiner  Wohnungen  entgegenstellt,
waren  nicht  leicht  zu  überwinden.  In  diesem  Bebauungsplan
sind  die  Baublocks  so  tief  angelegt,  daß  ihre  Ausnutzung  für
kleine  Wohnungen  sich  sehr  ungünstig  gestaltet.  Man  konnte
auf  der  anderen  Seite  auch  nicht  daran  denken,  diese  unverhältnismäßig ­
  großen  Blocks  durch  neue  Anlagen  von  Straßen
in  kleinere  zu  verwandeln,  da  die  zu  diesem  Zweck  erforderlichen ­
  Kosten  dem  Verein  zur  Last  gefallen  wären.  Zu
dieser  Schwierigkeit  trat  noch  eine  andere,  welche  in  dem
hohen  und  immer  steigenden  Werte  der  Grundstücke  bestand,
der  von  vornherein  eine  große  Kapitalanlage  nötig  machte.
Um  die  kostspieligen  Grundstücke  vollständig  auszunützen,
muß  man  das  tiefe  Terrain  mit  einem  Vorderhaus,  zwei  langen
Seitenflügeln  und  einem  Hinterhaus  bebauen.  Da  es  mit  der
dritten  Seite  gewöhnlich  an  ein  Nebenhaus  anstößt,  so  bleibt
        <pb n="46" />
        39

nur  ein  sehr  schmaler  Hofraum  übrig,  der  für  die  nach  innen
gelegenen  Wohnungen  nicht  genug  Licht  und  Luft  zuläßt.
Mit  einer  derartigen  Bebauung  durfte  der  Verein,  der  vor
allen  Dingen  den  Anforderungen  gesundheitlichen  Wohnens
genügen  wollte,  nicht  rechnen.  Es  mußte  ein  größerer  Hofraum
  geschaffen  werden,  der  auch  den  nach  der  Innenseite
gelegenen  Wohnungen  ein  reichliches  Maß  von  Licht  und
Luft  zuführte.  Eine  derartige  Bebauung  konnte  aber  nur
erreicht  werden,  wenn  man  zwei  Grundstücke  in  der  Weise
aneinander  legte,  daß  das  schmale  Rechteck  des  einfachen
Grundstückes  sich  zu  einem  Quadrat  erweiterte.  Man  erhielt
dann  ein  Vorder-  und  ein  Hinterhaus  und  als  Verbindung
zwischen  beiden  zwei  Seitenflügel;  in  der  Mitte  blieb  aber
ein  großer  Raum  unbebaut,  der  als  Luft-  und  Lichtquelle
diente.
Es  war  nicht  leicht  ein  passendes  Grundstück  zu  einem
Preise,  der  noch  eine  Rentabilität  erwarten  ließ,  zu  finden.
Nachdem  man  längere  Zeit  gesucht  hatte,  gelang  es,  ein
Doppelgrundstück  von  der  Moabiter  Terraingesellschaft  zu
erwerben,  das  2814  qm  umfaßte.  Es  handelte  sich  nun  darum,
einen  Bauplan  zu  entwerfen,  dessen  Ausführung  den  Zwecken
des  Vereins  vollkommen  genügte.  Der  Verein  hatte  das  Glück
in  dem  Regierungsbaumeister  Professor  Messel  ein  Vorstandsmitglied ­
  zu  besitzen,  das  eine  reiche  Erfahrung  auf  dem
Gebiete  des  Baues  kleiner  Wohnungen  gesammelt  hatte.
Professor  Messel  hat  nicht  nur  den  ersten  Plau,  sondern  auch
alle  folgenden  für  den  Verein  entworfen.  Er  hat  die  Ausführung ­
  der  Bauten  geleitet,  ohne  daß  er  für  diese  umfangreiche ­
  Tätigkeit  irgend  welche  Entschädigung  beansprucht
hätte.
Der  12.  November  1893  ist  insofern  für  den  Verein  ein
denkwürdiger  Tag,  als  an  ihm  der  Grundstein  für  das  erste
Genossenschaftshaus  Sickingen-Str.  8  gelegt  wurde.  Mit  dem
Bau  des  ersten  Hauses  wurde  man  am  1.  Oktober  1894,  mit
dem  zweiten  am  1.  April  1895  fertig.  Von  den  2814  Quadratmetern ­
  des  Doppelgrundstückes  wurde  noch  nicht  die  Hälfte,
nämlich  nur  1211,68  qm  bebaut.  So  entstand  ein  sehr  geräumiger ­
  Hof,  den  man  durch  gärtnerische  Anlagen  zu  einem
angenehmen  Aufenthaltsort  zu  machen  suchte.  Die  Anordnung
        <pb n="47" />
        40

der  Häuser  hat  man  in  der  Weise  getroffen,  daß  man  das
Hintergebäude  nicht  mit  den  Seitenflügeln  verband,  sondern
freistehen  ließ,  während  die  Seitenflügel  sich  unmittelbar  an
das  Vorderhaus  anschließen.  Man  hatte  ursprünglich  die
Absicht,  auch  das  Vorderhaus  von  den  Seitenflügeln  zu
trennen,  um  die  unzweckmäßigen  sog.  Berliner  Zimmer,
welche  in  den  einspringenden  Ecken  zwischen  Vorderhaus
und  Seitenflügel  liegen,  zu  vermeiden.  Diese  Absicht  scheiterte
aber  an  dem  Widerstand  der  Arbeiter,  die  dem  Vorstande
und  dem  Aufsichtsrate  angehörten.  Hinter  dem  Hintergebäude
ist  noch  ein  Teil  des  Grundstückes  freigeblieben,  der  als
Kinderspielplatz  dient.  Für  die  Kleinen  sind  hier  Sandhügel
und  für  die  größeren  Kinder  Turngeräte  errichtet.
Die  architektonische  Anordnung  und  Gliederung  der
Gebäude  bewirkt,  daß  man  von  der  ganzen  Anlage  einen  sehrwohltuenden
  Eindruck  empfängt,  der  sie  vorteilhaft  von  den
gewöhnlichen  Berliner  Mietskasernen  unterscheidet.
Die  beiden  Häuser  umfassen  86  Wohnungen  und  6  Läden.
Im  Vorderhaus  befinden  sich  26,  in  den  Seitenflügeln  20  und
im  Quergebäude  40  Wohnungen.  52  Wohnungen  bestehen
aus  2  Stuben  mit  Zubehör,  32  aus  nur  einer  Stube  mit  Zubehör, ­
  2  Wohnungen  des  Vorderhauses  haben  außer  den
Nebenräumen  3  Wohnzimmer.  In  jeder  Wohnung,  die  gegen
das  Treppenhaus  hin  abgeschlossen  ist,  befindet  sich  ein  besonderes ­
  Wasserkloset.  Außerdem  gehört  zu  jeder  Wohnung
ein  getrennter  Kellerraum  und  ein  Bodenverschlag.  Im  Dachgeschoß ­
  liegen  gemeinschaftliche  Waschküchen  und  Trockenböden, ­
  daselbst  befinden  sich  auch  4  Badezimmer  und  Douchen.
Die  Benutzung  dieser  Einrichtungen  steht  dem  Mieter  kostenlos ­
  zur  Verfügung.
So  glücklich  die  Idee  dieser  ersten  Anlage  war,  so  sehr
man  danach  gestrebt  hat,  vollständig  gesunde  Wohnungen  zu
erbauen,  so  waren  doch  bei  allem  Erfolge  nicht  einige  Mängel
zu  vermeiden  gewesen.  Außer  dem  Berliner  Zimmer,  das
schon  erwähnt  wurde,  leiden  die  Wohnungen  in  dem  Seitenflügel ­
  an  dem  Mangel,  daß  sie  sich  nicht  quer  durchlüften
lassen.  Man  sah  sich  daher  genötigt,  Lüftungsschächte  anzubi’ingen,
  die  neben  den  Schornsteinen  bis  über  das  Dach
hinausgeführt  worden  sind.  Man  bemühte  sich  bei  den
        <pb n="48" />
        41  —

späteren  Bauten,  die  Mängel,  die  bei  dem  ersten  Bau  hervorgetreten ­
  waren,  nach  Möglichkeit  zu  beseitigen.
Nachdem  in  dieser  Weise  der  Anfang  gemacht  worden
war,  nachdem  im  Nordwesten  Berlins  86  Wohnungen  für  die
Genossen  bereit  gestellt  waren,  konnte  man  daran  denken,
ein  zweites  Grundstück  zu  erwerben.  Einen  geeigneten  Bauplatz ­
  fand  man  in  einem  der  schönsten  Villenorte  Berlins,  in
Westend  an  der  Ecke  der  Ulmen-  und  Eschenallee.  Der
Ankauf  dieses  Grundstückes  wurde  aber  immer  wieder  hinausgeschoben, ­
  weil  bei  der  dort  vorgeschriebenen  landhausmäßigen ­
  Bebauung  und  den  hohen  Grund-  und  Bodenpreisen
sehr  schwer  eine  Rentabilität  bei  der  Herstellung  kleiner
Wohnungen  herausgerechnet  werden  konnte.  Nach  der  Baupolizeiordnung ­
  für  die  Vororte  von  Berlin  vom  26.  November
1892  dürfen  nur  3 / 10 ,  bei  Eckgrundstücken  4 /io  der  Gesamtfläche ­
  bebaut  werden.  Die  Höhe  ist  auf  zwei  voll  ausgebaute
Geschosse  begrenzt,  doch  darf  das  Dachgeschoß  zur  Hälfte,
das  Kellergeschoß  zu  3 /t  für  Wohnzwecke  eingerichtet  werden.
Wenn  man  daher  das  Dachgeschoß  hoch  genug  anlegt  und
das  Kellergeschoß  als  höheres  Souterrain  ausbaut,  so  ergeben
sich  in  Wirklichkeit  drei  Wohngeschosse.
Im  April  1895  wurde  endlich  das  Grundstück  in  Westend ­
  angekauft.  Es  konnte  aber  nicht  sofort  bebaut  werden,
da  man  von  der  Gemeinde  die  Bauerlaubnis  nicht  erlangen
konnte.  Nachdem  auch  diese  Schwierigkeit  beseitigt  war,
wurde  mit  dem  Bau  im  Juni  1896  begonnen,  und  die  dort
geschaffenen  Wohnungen  konnten  zum  1.  April  1897  bezogen
werden.  Das  Haus  umfaßt  2  Läden  und  20  Wohnnngen;
die  Wohnungen  bestehen  aus  Stube,  Kammer  und  Küche.
Sämtliche  Wohnungen  können  quer  durchlüftet  werden.  Da
in  Westend  die  Kanalisation  noch  nicht  fertiggestellt  ist,  so
fehlt  den  einzelnen  Wohnungen  bisher  noch  ein  Kloset,  doch
ist  ein  Raum  dafür  freigelassen  und  ist  in  Aussicht  genommen, ­
  nach  der  bald  zu  erwartenden  Kanalisationsanlage
diesem  Mangel  abzuhelfen.  Die  gemeinsame  Badeeinrichtung
befindet  sich  wieder  im  Dachgeschoß,  daselbst  sind  auch
Waschküche,  Trockenboden  und  der  für  jede  Wohnung  bestimmte ­
  Bodenverschlag  angebracht.  Hinter  dem  Hause  befindet ­
  sich  ein  großer  Garten,  der  als  Spiel-  und  Turnplatz
        <pb n="49" />
        42

benutzt  wird.  Die  ganze  Anlage  macht  einen  sehr  freundlichen
Eindruck.  Mit  dem  Zentrum  von  Berlin  ist  Westend  in
günstiger  Weise  durch  die  Stadtbahn  verbunden.
Schon  im  Jahre  1894  wurde  die  Anschaffung  eines  •
dritten  Grundstückes,  das  im  Osten  von  Berlin  liegt,  in  Aussicht ­
  genommen.  Im  Jahre  1895  hatte  man  sich  dieses  Grundstück, ­
  das  der  Aktiengesellschaft  „Berliner  Neustadt“  gehörte,
unter  dem  Yorbehalt  gesichert,  daß  die  Ausschachtung  zum
Bau  auf  Risiko  der  Verkäuferin  des  Grundstückes  gehen  und
der  Vertrag  erst  in  Kraft  treten  sollte,  nachdem  der  Baumeister ­
  der  Genossenschaft  sich  überzeugt  hatte,  daß  der
Baugrund  zu  keinerlei  Bedenken  Anlaß  gab.  Es  stellte  sich
später  heraus,  daß  dieser  Baugrund  große  Schwierigkeiten
bereitete,  da  man  bei  der  Ausschachtung  immer  wieder  auf
Grundwasser  stieß.
Man  mußte  bei  der  Anschaffung  dieses  Grundstückes
mit  größter  Vorsicht  ans  Werk  gehen,  da  es  sich  hier  um
eine  große  Kapitalanlage  handelte.  Der  Verein  suchte  sich
zunächst  über  die  Wohnungsverhältnisse  der  im  Osten  lebenden ­
  Genossen  zu  orientieren  und  veranstaltete  zu  diesem
Zweck  eine  Enquöte.  Von  den  ausgeschickten  Fragebogen
wurden  ungefähr  380  beantwortet.  Im  Jahre  1896  wurde
dann  das  Grundstück  endgültig  angekauft.  Die  Lage  dieses
Grundstückes  ist  insofern  besonders  günstig,  als  es  sich  um
ein  von  drei  Straßen  (Proskauer-,  Schreiner-  und  Mirbach-Straße)
  begrenztes  Terrain  handelt,  das  mit  der  vierten  Seite
an  ein  Nachbargrundstück  anstößt.  Die  drei  Straßenfronten
sind  in  Höhe  von  5  Geschossen  gebaut,  nach  hinten  ist  das
Grundstück  durch  ein  kleines  vierschössiges  Doppelhaus  abgeschlossen, ­
  dessen  Erdgeschoss  mit  den  Seitenflügeln  in
Verbindung  steht,  während  es  in  den  oberen  Geschossen  freisteht. ­
  Die  Gebäude  umschließen  einen  großen  Hof,  der  mit
Gartenaulagen  sehr  freundlich  ausgeschmückt  ist,  und  der
nahezu  die  Hälfte  des  ganzen  Terrains  einuimmt.  Im  ganzen
umfassen  die  Vorder-  und  Seitengebäude  10  getrennte  Häuser,
wovon  jedes  seinen  besonderen  Treppenaufgang  hat.  Sechs
dieser  Häuser  haben  in  jeder  Etage  2  Wohnungen,  die  aus
Stube,  Kammer  und  Küche  bestehen;  zwei  Häuser  haben  dagegen ­
  in  jeder  Etage  zwei  Wohnungen  mit  nur  einer  Stube
        <pb n="50" />
        43

und  Küche.  Auch  iu  den  Obergeschossen  des  Hofgebäudes,
das  aus  zwei  gleichartigen  Häusern  besteht,  befinden  sich  in
jeder  Etage  2  Wohnungen,  die  Stube  und  Küche  umfassen.
In  den  beiden  straßenwärts  gelegenen  Eckhäusern  befinden
sich  in  jeder  Etage  3  Wohnungen,  die  aus  2  größeren
Stuben  und  Küche  bestehen.  Sämtliche  Wohnungen  haben
ihren  abgeschlossenen  Flur,  ihre  Küche  mit  Speisekammer,
Kloset  und  die  meisten  außerdem  einen  Balkon  oder  eine
Loggia.  Zu  jeder  Wohnung  gehört  auch  hier  wiederum
separater  Keller  uud  Boden  und  die  Mitbenutzung  der  Waschküchen ­
  und  Badezimmer  steht  auch  hier  wieder  jedem  Bewohner ­
  unentgeltlich  zu.  Mit  Ausnahme  der  Wohnungen,
welche  den  Blick  auf  den  gartenartig  angelegten  Hof  haben,
liegt  in  allen  Wohnungen  das  Hauptzimmer  nach  der  Straße
zu,  während  die  übrigen  Räume  in  der  Regel  nach  dem  Hof
hinausgehen.  Es  kann  also  eine  bequeme  Durchlüftung  sämtlicher ­
  Wohnungen  je  nach  Bedarf  erfolgen.  Gerade  bei
kleinen  Wohnungen  ist  eine  derartige  Durchlüftung  aus
hygienischen  Gründen  besonders  nötig.
Im  Erdgeschoß  befinden  sich  9  Läden  und  ein  Restaurant, ­
  das  von  der  Gemeinnützigen  Gesellschaft  betrieben  wird.
Hieran  schließen  sich  Räume,  die  als  gemeinsame  Versammlungslokale ­
  und  als  Bibliothekzimmer  benutzt  werden.  Das
Erdgeschoß  enthält  ferner  eine  Bäckerei,  die  von  einer  besonderen ­
  für  diesen  Zweck  begründeten  Genossenschaft  betrieben ­
  wird.  In  dem  einen  Eckladen  befindet  sich  ein
Kolonialwarengeschäft  der  Gesellschaft  mit  b.  II.,  die  auch
zu  der  Genossenschaft  gehört.
Die  eine  Hälfte  dieser  Häuser  wurde  am  1.  Oktober  1897
fertiggestellt,  die  andere  am  1.  April  und  am  1.  Juli  1898.
Die  ganze  Anlage  umfaßt  125  Wohnungen  und  11  Läden.
Die  Zahl  der  Läden  kann  eventl.  noch  vermehrt  werden;  es
sind  in  dieser  Beziehung  schon  während  des  Baues  kleine
Abänderungen  getroffen  worden.  Die  Wohnungen,  welche
auf  der  linken  Hälfte  des  Grundstückes  liegen,-  sind  etwas
größer  als  die  auf  der  rechten  Seite.  Die  rechte  Hälfte  des
Grundstückes  wurde  zuerst  erbaut,  und  da  man  gegen  diese
Wohnungen  hauptsächlich  einwandte,  daß  die  Küchen  zu  klein
seien,  beseitigte  man  diesen  Mangel  bei  der  späteren  Bebauung
        <pb n="51" />
        44

der  linken  Seite;  infolgedessen  ist  aber  auch  der  Mietspreis  der
neuen  Wohnungen  etwas  höher  als  der  der  älteren  Wohnungen.
Trotz  der  hohen  Bodenpreise  und  obgleich  die  Ausnutzung ­
  des  Terrains  lange  nicht  an  die  Grenze  des  baupolizeilich ­
  Zulässigen  heranreicht,  ist  es  gelungen,  zu  billigen
Preisen  kleine  Wohnungen  in  diesem  Häuserkomplex  zu
schaffen,  welche  allen  hygienischen  Anforderungen  genügen.
Die  Wohnungen,  welche  an  dem  Hof  liegen,  haben  noch  mehr
Licht  als  die  an  der  Straße  gelegenen  Wohnungen.  Das
Berliner  Zimmer  ist  in  der  Weise  vermieden  worden,  daß
man  in  die  einspringenden  Ecken  das  Treppenhaus  verlegte.
Wir  haben  es  hier  nicht  mit  einer  Mietskaserne  zu  tun,
sondern  mit  12  vollkommen  in  sich  abgeschlossenen  Einzelhäusern, ­
  wovon  jedes  in  den  einzelnen  Etagen  nicht  mehr  als
2  vollkommen  in  sich  abgeschlossene  Wohnungen  enthält.
Nachdem  die  Ansiedlung  in  der  Proskauer  Straße  fertiggestellt ­
  war,  mußte  man  sich  entscheiden,  ob  nun  die  Bautätigkeit ­
  ohne  Unterbrechung  fortgesetzt  werden  sollte,  oder
ob  man  eine  Ruhepause  ein  treten  lasse.  Es  ließ  sich  manches
dafür  anführen,  daß  man  nach  Schaffung  von  4  Ansiedlungen
nun  die  Bautätigkeit  eine  Zeitlang  unterbreche.  Die  Mitglieder ­
  des  Vorstandes,  die  schon  durch  die  laufenden  Geschäfte ­
  sehr  in  Anspruch  genommen  werden,  werden  durch
jeden  neuen  Bau  noch  besonders  mit  Arbeit  überhäuft.  Da
sie  keinerlei  Entschädigung  für  ihre  dem  Verein  gewidmete
Thätigkeit  erhalten,  da  sie  keine  Rentiers  sind,  sondern  noch
außerdem  Berufspflichten  zu  genügen  haben,  da  sie  doch  auch
nicht  ganz  dem  Familienleben  entzogen  werden  dürfen,  so
wäre  ihnen  eine  längere  Ruhepause  wohl  zu  gönnen  gewesen.
Es  kam  ferner  noch  hinzu,  daß  damals  die  Baukosten  in  bedenklicher ­
  Weise  sich  erhöhten,  außerdem  war  infolge  der
eingetretenen  großen  Geldknappheit  das  Geld  sehr  teuer  geworden. ­
  Es  waren  das  drei  Gründe,  welche  dafür  sprachen,
daß  man  eine  Pause  eintreten  lasse.
Dagegen  war  andererseits  zu  bedenken,  daß  der  Verein
zur  Zeit  bewährte  Kräfte  an  der  Hand  hatte,  mit  denen  er
wieder  ein  größeres  Bauunternehmen  selbständig  ausführen
konnte,  während  es  später  sehr  schwer  gewesen  wäre,  geeignete ­
  Kräfte  wieder  zu  erlangen,  nachdem  die  alten  sich
        <pb n="52" />
        45

anderweitig  gebunden  hatten,  und  es  wäre  damit  die  für  die
speziellen  Zwecke  des  Vereins  so  überaus  nötige  Erfahrung
verloren  gegangen-  Es.  herrscht  im  allgemeinen  so  wenig
Verständnis  für  den  Bau  mustergültiger  kleiner  Wohnungen
in  bautechnischen  Kreisen,  daß  man  nicht  ohne  weiteres  auf
Kräfte,  die  sich  bewährt  haben  verzichten  kann.
Da  dem  Verein  inzwischen  auch  reichlichere  Mittel  zu
niedrigem  Zinssatz  zur  Verfügung  gestellt  waren,  so  lagen
finanzwirtschaftliche  Bedenken  für  die  Fortsetzung  der  Bautätigkeit ­
  nicht  vor.
Vor  allem  aber  war  der  eine  Grund  als  ausschlaggebend
zu  betrachten,  daß  man  es  in  Berlin  in  den  nächsten  Jahren
mit  einer  immer  steigenden  Not  an  kleinen  Wohnungen  zu
tun  haben  werde.  Der  Aufschwung  der  Industrie  hatte  immer
größere  Scharen  von  Arbeitern  nach  Berlin  gelockt,  während
für  ihre  Wohnungsbedürfnisse  immer  weniger  gesorgt  wurde.
Durch  die  Verteuerung  der  Baumaterialien,  durch  die  größere
Zurückhaltung  der  Hypothekenbanken  und  anderweitige  Beschäftigung ­
  der  Bauhandwerker  hatten  die  Privatunternehmer
es  immer  unrentabler  gefunden,  sich  mit  dem  Bau  kleiner
Wohnungen  zu  befassen.  Während  die  Arbeiter  sich  vermehrten, ­
  wurden  in  Berlin  viel  weniger  kleinere  Wohnungen
als  in  früheren  Jahren  gebaut.  Dabei  mußten  die  Mieten
dieser  Art  Wohnungen  natürlich  immer  mehr  steigen,  sodaß
die  Wohnungsnot  immer  schärfer  zu  werden  drohte.
Die  Entscheidung  wurde  schließlich  dahin  getroffen,  daß
man  eine  größere  Ansiedlung  im  Norden  Berlins  an  der  Ecke
der  Stargarder-  und  Greifenhagener-Straße  in  Angriff  nahm.
Man  erwarb  zu  diesem  Zweck  ein  Grundstück,  von  3000  qm
Größe  mit  ungefähr  110  m  Straßenfront.  Der  gute  Zuschnitt
des  Grundstückes,  seine  Lage  vor  dem  freien  Platze  der
Gethsemane-Kirche,  der  tadellose  Baugrund,  die  unmittelbare
Nähe  der  Stadtringbahn  und  der  elektrischen  Bahn,  gaben
den  Ausschlag  beim  Ankauf  dieses  Grundstückes  und  am
1.  Oktober  1900  waren  hier  wiederum  121  Wohnungen  fertiggestellt, ­
  die  sämtlich  an  einem  Tage  vermietet  wurden.
Wir  haben  es  bei  dieser  neuen  Ansiedlung  wieder  mit
einem  Häuserkomplex  zu  tun,  der  ein  großes  Eckhaus  darstellt. ­
  In  dem  Erdgeschoß  an  der  Stargarder  Straße  be ­
        <pb n="53" />
        46

finden  sich  5  Läden  mit  den  dazu  gehörigen  Wohnungen  und
ein  großes  Genossenschaftswirtshaus  mit  einem  sich  daran
schließenden  Saal,  der  als  Versammlungsraum  und  Bibliothek
benutzt  wird.  In  dem  Erdgeschoß,  das  an  der  Greifenhagener
Straße  liegt,  befinden  sich  keine  Läden,  sondern  nur  6  Wohnungen. ­
  Die  Innenfläche  ist  zu  einem  Garten  und  Kinderspielplatz ­
  ausgestaltet  und  in  der  Mitte  selbst  steht  völlig
frei  ein  Gebäude,  das  im  wahren  Sinne  des  Wortes  als
Gartenhaus  zu  bezeichnen  ist.  In  den  oberen  Geschossen  hat
jede  Wohnung  einen  Balkon  und  mit  wenigen  Ausnahmen
lassen  sich  sämtliche  Wohnungen  quer  durchlüften.  Es  sind
hier  wiederum  1-,  2-  und  3-zimmerige  Wohnungen  geschaffen ­
  worden.
Die  Genossenschaft  besaß  jetzt  Ansiedlungen  im  Nordwesten, ­
  im  Osten  und  im  Norden  der  Stadt,  außerdem  in
einem  westlichen  Vorort  und  man  entschloß  sich  jetzt,  eine
neue  Ansiedlung  in  dem  südlichen  Vorort  Tempelhof  zu
gründen.  Man  sicherte  sich  hier  ein  Grundstück,  das
10000  qm  Flächenraum  umfaßte,  zu  sehr  günstigem  Preise
und  man  hoffte  hier  einen  Gebäudekomplex  mit  250  Wohnungen ­
  errichten  zu  können.  Es  war  damit  die  Absicht  verbunden, ­
  zunächst  den  Arbeitern  der  Königlichen  Eisenbahnwerkstatt ­
  Tempelhof,  welche  5  Minuten  vom  Grundstück  entfernt ­
  ist  und  dann  auch  den  Arbeitern  der  Schultheiß-Brauerei-Akti
  en  gesellscliaft,  Abteilung  II,  die  auch  in  der
Nähe  des  Grundstückes  liegt,  eine  wirklich  günstige  Wohnungsgelegenheit ­
  zu  bieten.  In  beiden  Betrieben  ist  eine
größere  Anzahl  der  Mitglieder  des  Vereins  beschäftigt,  und
sowohl  die  Pensionskasse  für  die  Arbeiter  der  Preußisch-Hessischen
  Eisenbahngemeinschaft,  als  auch  die  Schultheiß-Brauerei-Aktiengesellscliaft
  hatten  den  Unternehmungen  der
Genossenschaft  stets  ihre  Unterstützung  angedeihen'  lassen.
Infolge  der  günstigen  Verkehrsverbindungen  ist  das  Grundstück ­
  aber  auch  vom  Mittelpunkt  der  Stadt  aus  bequem  zu
erreichen.  Es  kam  noch  hinzu,  daß  das  Grundstück  im  vornehmsten ­
  Teil  des  aufblühenden  Vorortes  Tempelbof  liegt,
wodurch  es  ausgeschlossen  ist,  daß  jemals  Fabriken  oder
andere  belästigende  Betriebe  in  unmittelbarer  Nähe  errichtet
werden  können.  Aber  gerade  die  gute  Lage  des  Grundstückes
        <pb n="54" />
        47

gab  den  Anlaß,  daß  man  von  allen  Seiten  der  Ausführung
des  Unternehmens  Schwierigkeiten  zu  bereiten  suchte  und
womöglich  es  ganz  zu  vereiteln  strebte.
Der  Verein  schickte  im  Januar  1901  an  seine  Mitglieder,
die  in  den  Tempelhofer  Werkstätten  beschäftigt  sind,  einen
Fragebogen  aus,  bei  dessen  Beantwortung  127  Mitglieder  der
Pensionskasse  ihre  Absicht  erklärten,  eine  der  Wohnungen,
welche  der  Verein  in  jener  Vorstadt  eri’ichten  wollte,  zu  beziehen. ­
  Die  Aussicht  auf  eine  Wohnung  der  geplanten  Ansiedlung ­
  veranlaßte  mehr  als  100  Arbeiter  der  Königlichen
Eisenbahnverwaltung,  dem  Verein  als  Mitglieder  beizutreten,
und  der  Vorstand  der  Pensionskasse  stellte  daraufhiu  die  Bewilligung ­
  einer  Wohlfahrtshypothek  in  Höhe  von  600000  M.
auf  die  zunächst  zu  erbauende  Hälfte  des  bezeichneten  Grundstücks ­
  in  Aussicht.
Sobald  es  aber  bekannt  wurde,  daß  die  Absicht  bestehe,
in  Tempelhof  Arbeiterwohnungen  herzustellen,  traten  die
Gegner  des  Projekts  hervor.  Am  22.  Juli  kam  der  Verein
um  die  Bauerlaubnis  ein,  die  ihm  versagt  wurde,  weil  der
Anbau  an  nicht  regulierten  Straßen  nach  dem  Ortsstatut
nicht  zulässig  sei.  Der  Verein  erklärte  sich  bereit,  das  erforderliche ­
  Straßenland  an  die  Gemeinde  abzutreten,  die
Kaualisationsgebühren  und  die  Kosten  für  die  erforderliche
Anschlußleitung  zu  tragen,  die  nach  den  Bestimmungen  des
Ortsstatuts  auf  den  Verein  entfallenden  Pflastenmgskosten  auf
sich  zu  nehmen,  sowie  für  den  Fall,  daß  die  Besitzerin  des
gegenüberliegenden  Grundstücks,  die  Kirchengemeinde  Tempelhof, ­
  sich  weigern  sollte,  den  auf  sie  entfallenden  Teil  der
Pflasterungskosten  zur  Zeit  zu  übernehmen,  auch  diesen  Teil
der  Kosten  bis  zur  späteren  Erteilung  der  Bauerlaubnis  für
dieses  Grundstück  auszulegen.  Außerdem  erklärte  sich  der
Vorstand  bereit,  von  dem  ihm  gehörigen  Terrain  den  an  der
Dorfstraße  gelegenen,  für  die  spätere  Regulierung  dieser
Straße  erforderlichen  Teil  der  Gemeinde  Tempelhof  freiwillig
und  unentgeltlich  abzutreten.  Trotz  dieses  weitgehenden  Entgegenkommens ­
  und  der  Befürwortung  des  Amts-  und  Gemeindevorstehers ­
  lehnte  die  Gemeindevertretung  von  Tempelhof ­
  es  ab,  die  Straßenregulierung  auszuführen.  Diese  ablehnende ­
  Haltung  wurde  damit  motiviert,  daß  der  Gemeinde
        <pb n="55" />
        48

aus  dem  Zuzug  zahlreicher  Arbeiterfamilien  unverhältnismäßige ­
  Schullasten  und  sonstige  Nachteile  erwachsen  würden.
Auch  die  Kirchengemeinde  Tempelhof  hat  das  Gesuch  des
Spar-  und  Bauvereins,  das  ihr  gehörige  Straßenland  abzutreten
und  sich  zur  späteren  Rückzahlung  der  von  dem  Spar-  und
Bauverein  für  sie  verauslagten  Pflasterungskosten  zu  verpflichten, ­
  abgewiesen.
Die  Genossenschaft  sah  sich  nun  in  die  unangenehme
Lage  versetzt,  das  Grundstück  unbenutzt  liegen  und  das
Kapital,  das  zum  Ankauf  verwendet  worden  war,  ertraglos
bleiben  zu  lassen.
Am  2.  Dezember  1901  richtete  der  Berliner  Spar-  und
Bauverein  ein  Gesuch  an  den  Minister  der  öffentlichen
Arbeiten,  einen  Einfluß  auf  die  Aufsicht  führenden  Behörden
dahin  auszuüben,  daß  sie  die  Gemeindeverwaltung  von  Tempelhof ­
  zur  Aufgabe  ihrer  ablehnenden  Haltung  bewegen  möchten.
Es  wurde.  in  diesem  Gesuch  besonders  auf  die  Erlasse  der
königlichen  Staatsregierung  vom  19.  März  1901  hingewiesen,
worin  die  Gemeinden  ausdrücklich  auf  die  Verpflichtung  aufmerksam ­
  gemacht  werden,  gemeinnützige  Bestrebungen  zur
Verbesserung  der  Wohnungsverhältnisse,  wie  die  des  Sparund ­
  Bauvereins,  zu  unterstützen.  Der  Bescheid,  welcher  dem
Verein  auf  dieses  Gesuch  am  23.  Januar  1902  zugestellt
wurde,  lautete  dahin,  daß  alle  Bemühungen  eine  Abänderung
des  von  der  Gemeindevertretung  in  Tempelhof  gefaßten  Beschlusses ­
  herbeizuführen,  vergeblich  gewesen  wären.
Der  Verein  mußte  nun  das  ursprüngliche  Projekt  aufgeben, ­
  das  aus  einer  größeren  Gruppe  viergeschossiger  Wohnhäuser ­
  bestand,  die  an  der  unfertigen  Straße  errichtet  werden
sollten.  Er  ließ  einen  neuen  Plan  ausarbeiten  für  Gebäude,
welche  nur  von  der  vorhandenen  historischen  Straße  ihren
Eingang  nahmen,  deren  polizeiliche  Genehmigung  daher  nicht
von  einer  vorherigen  Zustimmung  der  Gemeindevertreter  abhängig ­
  war.  Aber  auch  diesem  Projekt  wurde  die  Genehmigung
seitens  der  Polizeibehörde  versagt,  weil  die  öffentliche  Entwässerung ­
  vor  dem  Grundstück  als  Doppelleitung  geplant
und  vorläufig  nur  eine  Leitung  auf  der  gegenüberliegenden
Straßenseite  gelegt  ist.  Vergebens  erklärte  auch  jetzt  der
Verein  sich  bereit,  alle  Kosten  für  eine  nur  auf  wenige  Meter
        <pb n="56" />
        49

erforderlich  werdende,  provisorische  Anschlußleitung  zu
tragen.  Die  technische  Ausführbarkeit  war  von  dem  Gemeindebaumeister
  anerkannt  worden,  da  auch  an  historischen
Straßen  viergeschossige  Wohngebäude  nur  errichtet  werden
dürfen,  wenn  der  vorliegende  Straßenteil  mit  einer  Entwässerungsanlage ­
  versehen  ist,  und  da  diese  Entwässerungsanlage ­
  nicht  nur  gebrauchsfähig,  sondern  auch  planmäßig
fertiggestellt  sein  muß,  war  der  Gemeindevorstand  nach  dem
Wortlaut  des  Gesetzes  berechtigt,  das  Gesuch  des  "Vereins  abzulehnen. ­
  Wieder  mußte  das  Projekt  umgeändert  werden.
Es  geschah  diesmal  in  der  Weise,  daß  man  ein  Geschoß
strich,  weil  dreigeschossige  Gebäude  auch  an  nicht  kanalisierten ­
  Straßen  errichtet  werden  dürfen,  und  außerdem
wurden  Anlagen  für  die  anderweitige  Beseitigung  der  Abfallstoffe ­
  dem  Plan  einverleibt.  Wiederum  wurde  die  Genehmigung
versagt  oder  vielmehr  der  Polizeiverwalter,  der  mit  dem  Gemeindevorstand ­
  identisch  ist,  ließ  sich  garnicht  auf  die
Prüfung  des  Projektes  ein,  weil  die  Planvorlage  nicht  vollständig ­
  sei.  Jetzt  wandte  sich  der  Verein  an  den  Landrat
des  Kreises,  der  sich  aber  auf  die  Seite  der  Polizeibehörde
stellte.  Darauf  richtete  der  Verein  eine  Beschwerde  gegen
die  Verfügung  des  Landrats  an  den  Kegierungspräsidenten
von  Potsdam,  worüber  die  Entscheidung  noch  aussteht.
Im  Laufe  des  Jahres  1901  trat  der  Magistrat  von
Charlottenburg  wegen  Errichtung  von  kleinen  Wohnungen
mit  dem  Verein  in  Verhandlung.  Da  der  Magistrat  den  Verein ­
  aber  nur  unter  der  Bedingung  unterstützen  wollte,  wenn
sämtliche  Wohnungen  der  dort  zu  errichtenden  Ansiedlung
den  Arbeitern  und  Unterbeamten  der  Stadt  Charlottenburg
zur  Verfügung  gestellt  würden,  so  sah  sich  der  Verein  genötigt, ­
  die  Verhandlungen  abzubrechen.  Der  Verein  hat  in
erster  Linie  die  Interessen  seiner  Mitglieder  wahrzunehmen,
und  es  widerspricht  diesen  Interessen,  wenn  die  von  dem
Verein  errichteten  Wohnungen  nicht  seinen  Mitgliedern,
sondern  ihren  Arbeitgebern  zur  Verfügung  gestellt  werden.
Da  aber  in  Charlottenburg  ein  großer  Mangel  an  kleinen
Wohnungen  vorhanden  ist,  wäre  es  sehr  wünschenswert,
wenn  irgend  ein  Weg  gefunden  würde,  um  die  dem  geplanten
Unternehmen  entgegenstehenden  Schwierigkeiten  zu  überwinden.
Kr  omrey,  Baugenossenschaften.  4
        <pb n="57" />
        50

Die  Stadt  Charlottenburg  hat  die  Zusicherung  gegeben
auf  einem  größeren  vom  Verein  angekauften  Terrain  die
Straßenanlage  und  Kanalisation  sofort  auszuführen.  Diese
darauf  geplante  Ansiedlung  soll  1000  Wohnungen  umfassen,
und  der  Verein  hat  sich  zu  diesem  Zwecke  den  Ankauf  eines
2525  Quadratruten  großen  Grundstückes  durch  notariellen
Vertrag  gesichert.
Der  Preis  des  Grund  und  Bodens  stellt  sich  auf  845000  M.

der  Preis  für  das  weitere  Straßenland  auf  .  .  .  53000  „
die  Pflasterkosten  betragen  157000  „
die  Kanalisation,  Beleuchtung  und  Pflanzen  von
Bäumen  an  der  Straße  42000  „
1097000  M.

Zu  diesen  Kosten  des  Baulandes  kommen  noch  die
Kosten  der  zu  errichtenden  Bauten  im  Betrage  von  5  Mill.  M.
Die  Verwaltung  der  der  Stadt  Berlin  unterstehenden
Kaiser-Friedrich-Stiftung  hat  dem  Verein  ein  Darlehen  von
500  000  M.  für  den  Bau  einer  Ansiedlung  im  Norden  der
Stadt  zugesichert.  Jedenfalls  ist  zu  erwarten,  daß  es  dem
Verein  gelingen  wird,  wenn  die  Mitgliederzahl  beständig  zunimmt, ­
  eine  immer  größere  bauliche  Tätigkeit  zu  entfalten,
um  in  dieser  Weise  wenigstens  einigermaßen  zur  Linderung
der  Wohnungsnot  in  Berlin  und  seinen  Vorstädten  beizutragen.
V.
Die  Finanzwirtschaft  des  Vereins.
Der  Berliner  Spar-  und  Bauverein  gehört  zu  jenen  gemeinnützigen ­
  Gesellschaften,  welche  nach  den  Bestimmungen
des  preußischen  Stempelgesetzes  vom  31.  Juli  1895  §  5  g  und
des  Artikels  88  des  preußischen  Ausführungsgesetzes  zum
bürgerlichen  Gesetzbuch  von  der  Stempelsteuer  und  den  Gerichtskosten ­
  befreit  sind.  Dementsprechend  ist  der  Zweck,
zu  welchem  die  Genossenschaft  gegründet  worden  ist,  dem
Statut  nach  ausschließlich  darauf  gerichtet,  unbemittelten
Familien  gesunde  und  zweckmäßig  eingerichtete  Wohnungen
in  eigens  erbauten  oder  angekauften  Häusern  zu  billigen
Preisen  zu  verschaffen.  Die  Dividende,  welche  jährlich  an
die  Mitglieder  verteilt  wird,  soll  \%  ihres  Geschäftsguthabens
        <pb n="58" />
        51

nicht  übersteigen,  und  bei  der  Liquidation  erhalten  die  Genossen, ­
  außer  ihren  Spareinlagen  und  sonstigen  Forderungen
an  die  Genossenschaft  nicht  mehr,  als  ihr  Geschäftsguthaben
ausgezahlt.  Der  Rest  des  Genossenschaftsvermögens  wird  für
gemeinnützige,  möglichst  ähnliche  Zwecke  bestimmt.  Durch
diese  dem  Verein  im  Statut  beigelegten  Eigentümlichkeiten
erscheint  er  als  eine  Genossenschaft,  welche  ausschließlich
gemeinnützige  Zwecke  verfolgt.
Die  Gemeinnützigkeit  bedingt  aber  wiederum  eine  besondere ­
  Gestaltung  der  Finanzwirtschaft,  welche  die  materielle
Grundlage  für  die  Wirksamkeit  der  Genossenschaft  darbietet.
Es  sei  noch  einmal  daran  erinnert,  daß  die  Bestrebungen  des
Vereins  sich  von  der  Privattätigkeit  hauptsächlich  dadurch
unterscheiden,  daß  nicht  die  Höhe  des  Reingewinns  der
Hauptzweck  seiner  Tätigkeit  ist,  sondern  die  Beschaffung  gesunder ­
  kleiner  Wohnungen  zu  mäßigen  Preisen,  welche  von
der  Privattätigkeit  im  günstigsten  Falle  nur  als  Mittel  zum
Zweck  angesehen  wird.
Will  der  Privatunternehmer  seinen  Zweck  erreichen,  so
muß  er  nach  jeder  Richtung  hin  eine  Erniedrigung  der  Baukosten ­
  anstreben,  die  häufig  auf  Kosten  der  Qualität  der  verwendeten ­
  Materialien  und  Arbeit  erzielt  wird.  Die  Billigkeit
des  Baues  hat  aber  häufig  zur  Folge,  daß  die  Wohnungen
den  hygienischen  Anforderungen  nicht  genügen.  Er  muß
ferner  dahin  streben,  sich  möglichst  hohe  Mietserträge  zu
sichern,  bei  jeder  günstigen  Konjunktur  die  Mieten  zu  steigern
und  er  muß  rücksichtslos  gegen  säumige  Mieter  vorgehen.
Jede  Mietssteigerung  kann  aber  unter  Umständen  den  Mieter
veranlassen,  wenn  er  die  Wobnung  nicht  verlassen  will,
Aftermieter  bei  sich  aufzunehmen,  wodurch  leicht  eine  Überfüllung ­
  des  vorhandenen  Wohnungsraumes  herbeigeführt  wird.
Von  den  Aktiengesellschaften,  Gesellschaften  mit  beschränkter ­
  Haftung  auf  spekulativer  Grundlage  usw.,  welche
auch  dem  Bau  kleiner  Wohnungen  gewidmet  sind,  unterscheidet ­
  sich  der  Verein  hauptsächlich  dadurch,  daß  sämtliche ­
  Funktionen,  die  durch  seine  Verwaltungsorgane  ausgeübt
werden,  in  ehrenamtlicher  Weise  erledigt  werden,  sodaß  in
dieser  Beziehung  die  Verwaltungskosten  keinen  hervorragendsn
Platz  einnehmen.  Selbst  die  Tätigkeit,  die  die  Entwertung
4*
        <pb n="59" />
        der  Baupläne  und  die  Leitung  der  Bauten  umfaßt,  ist  im
Berliner  Spar-  und  Bauverein  in  der  ersten  Zeit  im  Ehrenamt
ausgeführt  worden.  Ebenso  wird  die  Verwaltung  der  einzelnen
Häuser  von  Genossen  unentgeltlich  besorgt.
Da  in  Berlin  der  Grund  und  Boden  sehr  teuer  ist  und
von  Jahr  zu  Jahr  im  Werte  steigt,  und  da  der  Verein  nur
durch  Beschaffung  größerer  Terrains  die  besondere  Art  seiner
Bautätigkeit  durchführen  konnte,  so  war  die  Genossenschaft
von  vornherein  darauf  angewiesen,  mit  großen  Kapitalien  zu
rechnen  und  sich  diese  zu  verschaffen.  Aus  eigenen  Mitteln
konnte  der  Verein  unmöglich  den  großen  Anforderungen,  die
an  ihn  gestellt  wurden,  genügen.  Das  mobile  Kapital  des
Vereins  setzt  sich  zunächst  aus  dem  Geschäftsguthaben  der
Genossen  zusammen,  und  dazu  kommen  dann  auch  noch  die
Spareinlagen  der  Genossen.  Die  Geschäftsguthaben  erhöhen
sich  noch  um  die  Dividenden,  die  so  lange  nicht  zur  Auszahlung ­
  kommen,  bis  der  Geschäftsanteil  von  300  M.  voll
eingezahlt  ist.  Die  folgende  Tabelle  gibt  eine  Übersicht  über
die  Mittel,  welche  dem  Verein  aus  diesen  Quellen  von  Jahr
zu  Jahr  zuflosseu.

Übersicht  der  Entwicklung  in  den  Jahren  1892
bis  Ende  1901.

Am
Jahresschlufs

Mitglieder ­
 ­


Geschäftsguthaben

der
Genossen
M.

Auf  den
Kopf
M.

Spareinlagen ­

M.

Auf.  den
Kopf
M.

1892
1893

483
874

2  950,40
29  637,90

6,10
33,91

6  056,60

6,93

1894

1097

47  663,15

43,45

12832,30

11,70

1895

900

53  188,85

59,10

17  695,15

19,66

1896

987

62  056,45

62,88

25  278,50

25,61

1897

1042

71  515,70

68,63

55  766,—

53,51

1898

1125

82  343,65

73,19

75  096,30

66,75

1899

1293

94839,10

73,35

91  245,75

70,57

1900

1949

116  212,30

59,63

175  602,-90,10



1901

2515

147  295,75

58,56

274060,90

108,97

1902

2565

172  025,55

67,08

388  092,35

151,30
        <pb n="60" />
        53

Die  Genossen  ziehen  es  vor,  Spareinlagen  zu  machen,
als  Einzahlungen  auf  ihre  Geschäftsanteile  zu  leisten,  die
über  die  pflichtgemäße  Summe  von  30  Pfg.  wöchentlich
hinausgehen.  Sie  können  die  Spareinlagen  im  Notfälle  zurückfordern, ­
  nicht  aber  ihr  Geschäftsguthaben.  Die  Spareinlagen ­
  bringen  einen  sicheren  Ertrag  von  während  die
Geschäftsguthaben  im  ersten  Jahre  keine  Dividende,  im
zweiten  Jahre  nur  %%  und  in  den  folgenden  Jahren  regelmäßig ­
  3  '/ 2  %  Dividende  gaben.
Die  Geldbeschaffung  durch  Belastung  der  einzelnen
Grundstücke  mit  Hypotheken  wird  später,  wenn  von  den
einzelnen  Häusern  und  ihren  Kostenbeträgen  die  Rede  ist,
eingehend  erörtert  werden.
Am  20.  Mai  1898  wurde  von  dem  Vorstände  und  dem
Aufsichtsrat  in  gemeinschaftlicher  Sitzung  der  Beschluß  gefaßt, ­
  250  Stück  auf  den  Namen  lautende  Schuldverschreibungen
über  je  1000  M.,  zusammen  250  000  M.  auszugeben.  Diese
Anleihe  wird  jährlich  mit  4  %  verzinst  und  ist  bis  spätestens
den  2.  Januar  1925  zu  tilgen.  Für  Kapital  und  Zinsen  haftet
der  Verein  mit  seinem  ganzen  Vermögen  einschließlich  der
Haftsummen.  Durch  Ausgabe  dieser  Schuldverschreibungen
sind  der  Genossenschaft  im  Jahre  1898  12  000,  im  Jahre  1899
25  000,  im  Jahre  1900  7000,  im  Jahre  1901  30  000  und  im
Jahre  1902  wieder  70  000  M.  zugegangen.  Im  Jahre  1901
wurden  5000  M.  eingelöst.  Es  sind  also  noch  6  Schuldverschreibungen ­
  in  den  Händen  des  Vereins.  Da  die  erste  Serie
der  Schuldverschreibungen  fast  vergriffen  ist,  plant  die  Genossenschaft ­
  die  Ausgabe  einer  zweiten  Serie,  die  sie  nach
und  nach  auszugeben  hofft,  wenn  das  Interesse  der  Angehörigen ­
  der  besitzenden  Klasse  sich  dem  Verein  in  größerem
Umfange  zuwenden  sollte.
Wenn  in  der  jährlichen  Bilanz  sich  ein  Defizit  herausstellt, ­
  so  muß  zunächst  der  Reservefonds  zur  Deckung  herangezogen ­
  werden.  In  diesen  Reservefonds  fließen  die  Eintrittsgelder ­
  und  mindestens  10  %  des  jährlichen  Reingewinnes,  bis
der  Reservefonds  den  Betrag  von  25  %  der  Haftsumme  der
Mitglieder  erreicht  hat.  In  den  folgenden  Rubriken  ist  für
die  Jahre  1892—1901  der  Stand  des  Reservefonds  und  der
Haftsummen  angegeben.
        <pb n="61" />
        54

Am  Jahresschluss

Haftsummen

Reservefonds

1892

144900

1893

262  200

1894

337  200

386

1895

279  000

996,13

1896

305  400

1364,59

1897

323  100

2513,74

1898

349  200

3094,47

1899

399  900

4270,37

1900

596  700

5479,21

1901

771  900

6907,40

1902

784  500

8265,41

Wir  geheo  nun  dazu  über,  die  Kosten,  welche  der  Ban
der  einzelnen  Häuser  verursacht  hat,  zu  prüfen  und  zu  sehen,
Avie  die  Geldbeschaffung  in  jedem  einzelnen  Falle  sich  gestaltet ­
  hat,  um  dann  später  die  Erträge,  welche  im  Laufe  der
Jahre  für  die  einzelnen  Häuser  zu  verzeichnen  sind,  zu
prüfen.
Das  erste  Haus,  das  fertiggestellt  wurde,  war  das
Sickingen-Straße  8,  das  am  1.  Oktober  1894  bezogen  wurde.
Die  Grundfläche  dieses  Hauses  umfaßt  1426  qm  und  der  Preis,

welcher  dafür  gezahlt  wurde,  beläuft  sich  auf  57  787,50  M.
Die  Baukosten  betragen  zusammen  ....  160  298,26  „
dazu  kommen  noch  Beträge,  die  für  Zinsen,
Stempel,  Taxationen  usw.  aufgewendet
worden  sind,  im  Betrage  von  ....  6  169,54  „
demgemäß  stellte  sich  der  gesamte  Herstellungspreis ­
  dieses  Grundstückes  auf  .  224  255,30  M.
Die  Abschätzung  zur  Feuerkasse  für  dieses
Haus  betrug  210  000,—  M.
Sie  übersteigt  also  die  Baukosten  um  ...  43  532,20  „

Nach  der  gerichtlichen  Taxe  wurde  der  Wert  des  Grundstückes ­
  und  des  Gebäudes  auf  284  000  M.  geschätzt.  Es
wurde  ein  Nettomietsertrag  von  12  000  M.  herausgerechnet,
der  mit  5  %  kapitalisiert  240  000  M.  ergab.  Dies  Kapital,  zu
dem  durch  die  gerichtliche  Taxe  ermittelten  Wert  hinzugerechnet, ­
  ergibt  524  000  M.  Die  Hälfte  dieser  Summe  oder
        <pb n="62" />
        55

262  000  M.  stellt  den  Gesamtwert  des  Grundstückes  einschließlich ­
  der  Gebäude  dar.  Die  gerichtliche  Taxe  ist  also  um
37  744,70  M.  höher  als  der  Anschaffungspreis,  wie  er  damals
im  Buche  der  Genossenschaft  verzeichnet  war.
Auf  Grund  dieser  gerichtlichen  Taxe  erhielt  der  Verein
von  der  Pensionskasse  der  Arbeiter  der  preußischen  Staatseisenbahnverwaltung ­

  als  I.  Hypothek.  .  .  .  180  000,—  M.
Diese  Hypothek  ist  mit  3  '/*  %  p.  a.  zu  verzinsen. ­
  An  zweiter  Stelle  steht  eine  Hypothek ­
  von  20  000,—  „

die  mit  zu  verzinsen  ist.  Die  Gesamtbelastung
dieses  1.  Hauses  beläuft  sich  demnach  auf  200  000,—  M.
Es  bleiben  also  24  255,30  M.  aus  dem  eigenen  Vermögen  der
Genossenschaft  zu  decken.
Das  2.  Haus,  das  am  1.  April  1895  bezogen  wurde,  liegt
Siclcingen-Straße  7.  Der  Grund  und  Boden  hat  einen
Flächeninhalt  von  1388  qm  und  sein  Erwerbspreis  belief  sich

auf  56  202,50  M.
die  Ausgaben  für  Bau,  Zinsen,  Stempel  usw.
ergaben  8  690,36  „
die  eigentlichen  Baukosten  betrugen  ....  156061.02  „
der  gesamte  Herstellungswert  stellte  sich  demnach ­
  auf  221  043,88  M.
Die  Abschätzung  zur  Feuerkasse  für  dieses
Haus  betrug  wieder  210  000,—  „
während  der  gerichtliche  Taxwert  des  Grundstückes ­
  den  Betrag  von  245  650,-—  „

für  Grund  und  Boden  und  die  darauf  aufgeführten ­
  Gebäude  zusammen  ausmachte.
Das  Grundstück  ist  zur  ersten  Stelle  mit  120  000,—
zum  Zinsfuß  von  3  %  von  der  Invaliditäts-  und
Altersversicherungsanstalt  in  Berlin  beliehen,

  während  an  zweiter  Stelle  .  .  .  70  000,—  „
zum  Zinsfuß  von  4  %  stehen.  Die  Gesamtbelastung ­
  beträgt  daher  190  000,—  „

Es  mußten  daher  31  043,88  M.  dem  eigenen  Vermögen  der
Genossenschaft  entnommen  werden,  um  sämtliche  Baukosten
zu  decken.
        <pb n="63" />
        56

In  Westend,  wo  das  Haus  am  1.  April  1897  bezogen
wurde,  kostete  der  Grund  und  Boden  .  .  ,  32  835,—  M.
und  die  Baukosten  einsclil.  Zinsen,  Stempel,
Abgaben  usw.  beliefen  sich  auf  ....  93  525,75  „
sodaß  die  gesamten  Kosten  sich  auf  ....  126  360.75  M.
stellten.  Der  Quadratmeter  bebaute  Fläche  kostete  173,17  M.
und  der  Kubikmeter  umbauter  Raum  18,55_M.  Für  den  abgeschlossenen ­
  Wohnungsraum  allein  berechnet  betrugen  die
Baukosten  84,01  M.  pro  Quadratmeter,  sämtliche  Kosten
einschl.  des  Grund  und  Bodens  119,50  M.  pro  Quadratmeter.
Um  das  hierzu  erforderliche  Geld  zu  beschaffen  wurde

an  I.  Stelle  eine  Hypothek  von  51  000,—  M.
von  der  Invaliditäts-  und  Altersversicherungsanstalt ­
  der  Provinz  Brandenburg
und  an  II.  Stelle  eine  Hypothek  von  ....  50000.—  „
sodaß  die  gesamte  Belastung  des  Grundstückes ­
  101  000,—  „

beträgt,  die  zu  Vj 2 %  zu  verzinsen  sind.  Der  Verein  hat  also
auf  diesen  Bau  ein  eigenes  Kapital  von  25  360,75  M.  aufgewendet. ­

Die  gerichtliche  Taxe  ergab  einen  Wert  von  nur
107  293,65  M.  Er  fiel  deshalb  so  niedrig  aus,  weil  der  Ertragswert ­
  sich  auf  die  verhältnismäßig  niedrigen  Mieten,  welche
die  Genossen  zahlen,  stützte  und  weil  der  Ertragswert  auf
Grund  einer  alten  Ministerialverfügung  noch  immer  mit  5  %
kapitalisiert  wird.  Ein  solcher  Zinsfuß  mag  wohl  vor  50
Jahren  für  Grundstückbeleihungen  angemessen  gewesen  sein,
ist  aber  heute  viel  zu  hoch.
Das  Haus,  welches  zunächst  fertiggestellt  wurde,  war
das  in  der  Schreiner-Straße.  Die  eigentlichen  Baukosten  für

dieses  Haus  beliefen  sich  auf  282  162,71  M.
Der  Kostenvoranschlag  hatte  sich  nur  auf  .  .  260  000,—  „

gestellt.  Da  inzwischen  die  Preise  der  Baumaterialien  bedeutend ­
  gestiegen  waren,  wurde  dieser  Anschlag  um  mehr  als
20000  M.  überschritten.  Im  folgenden  Jahre  (1899)  wird  in
dem  Geschäftsbericht  darüber  geklagt,  daß  die  Baukosten
sich  um  mehr  als  ein  Drittel  teurer  stellen  als  vor  5  Jahren.
Mauersteine  kosteten  hier  in  Berlin  franko  Baustelle  im  Jahre
        <pb n="64" />
        57

1895  19,50  M.  per  Mille,  im  Jahre  1899  29,50  M.  per  Mille,
eiserne  Träger  im  Jalire  1895  11  M.  per  100  kg,  im  Jahre  1899
18  M.  per  100  kg  und  ähnliche  Preissteigerungen  sind  bei
vielen  anderen  Materialien  zu  verzeichnen.  Im  Jahre  1895
kostete  der  Quadratmeter  bebaute  Fläche  eines  Hauses  mit
4  Stockwerken  den  Verein  noch  250  M.,  im  Jahre  1899  stellte
er  sich  bei  gleicher  Ausführung  auf  340  M.
Zu  den  Baukosten  kommen  dann  noch  die  Ausgaben  für
Bauzinsen,  Stempel  usw.,  die  sich  auf  8033,95  M.  beliefen.
Der  Grund  und  Boden  hatte  94850  M.  gekostet.  Die  gesamten ­
  Kosten  für  das  Haus  in  der  Schreinerstraße  stellten
sich  daher  auf  385046,66  M.  Der  Verein  erhielt  aber  vom
Zentralverein  für  das  Wohl  der  arbeitenden  Klassen  3000  M.,
um  dafür  eine  Lesehalle  zu  errichten,  die  von  der  obigen
Summe  abzuziehen  sind.  Der  Quadratmeter  bebaute  Fläche
stellte  sich  bei  diesem  Haus  auf  315,31  M.  und  der  Kubikmeter ­
  umbauter  Kaum  auf  17,03  M.  Für  den  abgeschlossenen
Wohnungsraum  allein  berechnet  stellen  sich  die  Baukosten
auf  100,68  M.  pro  Quadratmeter.  Wenn  sämtliche  Kosten  einschließlich ­
  derjenigen  für  Grund  und  Boden  mit  in  Betracht
gezogen  werden,  so  stellt  sich  der  Quadratmeter  W.ohnungsraum
  auf  137,16  M.  Nach  der  gerichtlichen  Taxe  wurde  der

Wert  des  Grundstückes  auf
438  200,—  M.
abgeschätzt,  der  Ertragswert  wurde  mit  .  .  430  780,—  „
berechnet.
Das  gibt  zusammen  868  980,—  M.
hiervon  kommt  die  Hälfte  in  Betracht,  also  434  490,—  „
Die  Lasten  und  Abgaben  sind  kapitalisiert
mit  78  364,—  „
Diese  Summe  abgezogen  ergibt  den  gerichtlichen ­
  Taxwert  von  356  126,—  M.
Von  der  städtischen  Feuersocietät  wurden
die  Gebäulichkeiten  mit  307  800,—  M.
abgeschätzt.  Das  Haus  wurde  mit  ....  318  000,—  „

Hypotheken  belastet.  An  erster  Stelle  steht  eine  Hypothek
der  Invaliditäts-  und'  Altersversicherungsanstalt  Berlin  von
178000  M.  zu  3^9,  an  zweiter  Stelle  eine  solche  von
100  000  M.  zu  4  %.
        <pb n="65" />
        58

Die  Baukosten  für  das  Haus  in  der  Mirbach-Straße

  beliefen  sich  auf  312  785,09  M.
hierzu  kommen  für  Zinsen,  Stempel  usw.  .  13  138,09  „

die  gesamten  Baukosten  stellen  sich  daher  auf  325  923,18  M.
Dazu  kommt  der  Preis  für  Grund  und  Boden  94  190,—  „
420  113,18  M.
Der  Quadratmeter  bebaute  Fläche  kostete  337,04  M.  und
der  Kubikmeter  umbauter  Baum  18,04  M.  Für  den  abgeschlossenen ­
  Wohnungsraum  allein  berechnet,  stellen  sich
die  Baukosten  auf  107,39  M.  pro  Quadratmeter.  Sämtliche
Kosten  einschließlich  des  Preises  für  Grund  und  Boden  belaufen ­
  sich  auf  144,23  M.  pro  Quadratmeter.  Eine  sachverständige ­
  Abschätzung  des  Gesamtwertes  des  Grundstückes
ergab  460000  M.  Dieses  Grundstück  wurde  an  erster  Stelle
mit  250000  M.  zum  Zinsfuß  von  3%  %  von  der  Pensionskasse
für  die  Arbeiter  der  preußischen  Staatseisenbahnverwaltung
schon  während  der  Bauzeit  beliehen.  Nach  Fertigstellung
der  Gebäude  bewilligte  diese  Kasse  weitere  40000  M.  zum
Zinsfuß  von  3 1 /*  %.  Als  II.  Hypothek  wurden  dem  Verein
100000  M.  von  vier  wohlhabenden  Mitbürgern,  welche  je
25000  M.  zu  gleichen  Rechten  erworben  hatten,  gegen  k%&amp;gt;
Zinsen  dargeliehen.  Die  Gesamtbelastung  beträgt  390000  M.
Die  Baukosten  stellten  sich  in  diesem  Falle  erheblich  höher
als  sonst,  weil  man  bei  der  Ausschachtung  des  Baugrundes
auf  Grundwasser  stieß  und  nun  einen  größeren  Aufwand  für
die  Fundamente  und  Mauern  unter  der  Erde  machen  mußte.
Allerdings  erhielt  der  Verein  von  dem  Verkäufer  des  Grundstückes ­
  20000  M.  als  Entschädigung.  Diese  Summe  reichte
aber  nicht  aus,  um  die  Mehrkosten  zu  decken.
Die  Ansiedlung,  welche  zuletzt  fertiggestellt  wurde,  ist

die  in  der  Stargarder  Straße.
Die  Baukosten  betrugen  555  458,42  M.
Rechnet  man  die  Auslagen  für  Stempel,
Zinsen  usw.  mit  23  406,75  „
hinzu,  so  erhalten  wir  578  865,17  ~
Dazu  Kosten  für  Grund  und  Boden  ....  178  500,—  „
757  365,17  M.

Der  Quadratmeter  bebaute  Fläche  stellte  sich  auf
317,76  M.  und  der  Kubikmeter  umbauter  Raum  auf  16,97  M.
        <pb n="66" />
        59

Für  den  abgeschlossenen  Wohnungsraum  allein  berechnet,
stellen  sich  die  Baukosten  auf  95,92  M.  pro  Quadratmeter.
Sämtliche  Kosten  einschließlich  des  Preises  für  Grund  und
Boden  betragen  130,79  M.  pro  Quadratmeter.  Der  gerichtliche ­
  Taxwert  ergab  744485  M.  Von  der  städtischen  Feuersozietät ­
  sind  die  Gebäulichkeiten  ohne  Berücksichtigung  der
Fundamente  auf  597  400  M.  abgeschätzt.  An  erster  Stelle  ist
das  Grundstück  mit  372  000  M.  zum  Zinsfuß  von  3  %  von  der
Landesversicherungsanstalt  Berlin  beliehen  worden.  Dieselbe
Anstalt  hat  später  noch  124  000  M.  zu  37a  %  hergegeben.  Eine
Berliner  Aktiengesellschaft  hat  eine  Hypothek  von  50  000  M.
auf  dieses  Grundstück  zum  Zinsfuß  von  3  '/ 2  %  erworben.
Für  den  in  dem  Vorort  Tempelhof  erworbenen  Grund
und  Boden  sind  aus  dem  Vermögen  des  Vereins  300000  M.
bezahlt  worden.
Hiermit  haben  wir  eine  Übersicht  über  die  Baukosten
einschließlich  der  Ausgaben  für  Grund  und  Boden  und  über
die  Geldbeschaffung  zum  Zweck  der  Deckung  dieser  Kosten
gegeben.  Es  kommt  nun  darauf  au,  eine  Vergleichung
zwischen  dem  Wert  der  Grundstücke  und  der  Belastung  anzustellen. ­
  Dem  Statut  entsprechend  muß  der  Wert  des  Grund
und  Bodens  in  der  jährlichen  Bilanz  zum  Anscbaffungswert
gebucht  werden.  Dagegen  wird  von  dem  Häuser  wert  jährlich
eine  Abschreibung  gemacht,  welche  72—1  %  beträgt.  Je  unrentabler ­
  das  Haus  ist,  umso  höher  stellt  sich  bei  demselben
die  Abschreibung  von  seinem  Wert.  Während  also  der  Buchwert ­
  des  Grund  und  Bodens  sich  von  Jahr  zu  Jahr  gleich
bleibt,  nimmt  der  Wert  der  Häuser  von  Jahr  zu  Jahr  ab.
Wir  geben  im  folgenden  die  Zahlen  nach  der  Bilanz  vom
31.  Dezember  1901.

Grundstücke

Buchwert
M.

Belastung
M.

Sickingen-Strafse  8  .  .  .

219  287,50

199  088,97

Sickingen-Strafse  7  .  .  .

217  792,50

200  000,—

Westend

123  335,—

101  000,—

Schreinerstrafse

376  775,—

318  000,—

Mirbach-Strafse

415  835,—

388  582,68

Stargarder  Strafse  ....

757  365,17

546  000,—

2110  390,17

1  752  671,65
        <pb n="67" />
        60

Bei  den  Grundstücken  Sickingen-Str.  8  und  Mirbach-Straße
  ist  zum  erstenmal  im  Jahre  1901  eine  Abschreibungsquote ­
  von  der  Belastung  abgezahlt  worden.  In  Wirklichkeit
kann  man  wohl  von  den  Abschreibungen  der  Häuserwerte
absehen,  da  der  Wert  der  Grundstücke  infolge  der  gestiegenen
Bodenwerte  und  der  höheren  Mietserträge  heute  höher  anzusetzen ­
  ist,  als  zur  Zeit  ihrer  Anschaffung.  Für  die  Grundstücke ­
  in  der  Sickingen-Straße,  welche  der  Verein  zuerst  erworben ­
  hat,  wird  angegeben,  daß  der  Wert  heute  den  Anscbaffungswert
  um  100  000  M.  übersteigt.  Es  gibt  daher  wohl
ein  zutreffenderes  Bild  von  dem  Verhältnis  der  Hypotheken
zu  den  Grundstückswerten,  wenn  wir  den  gerichtlichen  Taxwert ­
  zur  Zeit  der  Fertigstellung  der  Häuser  den  Hypotheken
gegenüberstellen.

Grundstücke

Gerichtlicher
Taxwert
M.

Hypotheken
M.

Sickingen-Strafse  8  .  .

262  000,—

199  088,97

Sickmgen-Strafse  7  .  .

245  650,-200

  000,—

Westend

107  293,65

101000,—

Sclireinerstrafse....

434  490,-318

  000,—

Mirbach-Strafse  ....

460  000,—

388  582,58

Stargarder  Strafse  .  .

744  485,—

546  000,—

2  253  918,65

1  752  671,65

Die  Belastung  macht  demnach  77  %  des  gerichtlichen
Taxwertes  aus.
Wir  sehen,  daß  bei  den  Grundstücken  Westend  und
Stargarder  Straße  die  gerichtliche  Taxe  hinter  dem  Anschaffungspreise ­
  zurückbleibt.
Es  dürfte  von  Interesse  sein,  im  folgenden  noch  eine
tabellarische  Übersicht  über  die  Eigentümer  der  Hypotheken
und  die  Höhe  der  Verzinsung  zu  geben:
(Siehe  Tabelle  auf  S.  61).
51  000  M.  stammen  von  der  Versicherungsanstalt  der
Provinz  Brandenburg,  794  000  M.  von  der  von  Berlin.
Wenn  wir  von  der  Summe  der  Anschaffüngskosten,
welche  der  Verein  für  die  einzelnen  Häuser  aufzuwenden
        <pb n="68" />
        61

Hypotheken  im  Besitz  von

(irundstück

Versicherungs ­
 ­


Pensionsanstalt ­
  der
Eisenbahnarbeiter ­


Privatpersonen

Siegfried
Levy-Schenkung


Sickingen-180

  000  M.

10  000  M.

Strafse  8

zu  374  /

10  000  M.

Sickingen-120

  000  M.

70  000  M  zu  4  %

10  000  M.

Strafse  7

zu  3  %

zu  37 2  /

Westend

51  000  M.
ZU  3’/2  %

50  000  M.  zu  37 2  %

Schreiner-178

  000  M.

100  000  M.  zu  4  %

40  000  M.

Strafsa
Mirbachzu

  3  %

250000  M.

100  000  M.  zu  4  X

zu  37 2  %

Strafse

zu  3 8 / 8  %
40  000  M.
zu  372  %

Stargarder

372  000  M.

50  000  M.  zu  37-2  X

Strafse

zu.  3  %
124000  M.

*

ZU  37-2  %

Summe

845  000  M.

470  000  M.

390  000  M.

50  000  M.

hatte,  die  Summe  der  Hypothekenbelastuug  abziehen,  so  erhalten ­
  wir  das  Kapital,  das  der  Verein  aus  eigenem  Vermögen
zu  den  Herstellungskosten  beitrug.  Dieses  Kapital  aus
eigenem  Vermögen  stellt  sich  für  die  einzelnen  Grundstücke

wie  folgt:
Sickingen-Straße  8  24  255,30  M.
Sickingen-Straße  7  21  043,88  „
Westend  25  360,75  „
Schreiner-Straße  67  046,66  „
Mirbach-Straße  30113,18  „
Stargarder-Straße  211  365,17  „
379  184,94  M.
Hiervon  gehen  die  Abschreibungen
ab,  deren  Gesamtbetrag  ....  34  748,94  „

bleibt  344  436,—  M.
        <pb n="69" />
        62

Die  Mittel,  welche  dem  Verein  nach  dem  Geschäftsbericht
von  1902  für  diese  Anlage  zurVerfügung  standen,  waren  folgende:

Geschäftsguthaben  172  052,55  M.
Spareinlagen  388  092,—  „
Schuldverschreibung  139  000,—  „
feste  Darlehen  13  717,05  „
712  861,60  M.
Hiervon  das  in  Grundstücken  angelegte ­
  eigene  Kapital  abgezogen  .  344  436,—  „
ergibt  368  425,60  M.

Von  dieser  Summe  hat  der  Verein  noch  300  000  M.  für
das  Tempelhofer  Grundstück  gezahlt.
So  weit  die  Statistik  reicht,  sind  im  folgenden  die  Baukosten ­
  auf  bestimmte  Einheiten  reduziert  zusammengestellt.

Baukosten.

Ansiedlung

bezogen
am

pro
Quadr.-Meter

bebaute
Fläche
M.

pro
Kubik-Meter

umbauter ­

Raum
M.

für  den
abgeschlossenen ­

Wohnungsraum ­
  pro
Quadrat-Meter

M.

Sämtliche
Kosten
einschl.  des
Grund  und
Bodens  pro
Quadr.-Mtr.
Wohnungsraum ­

M.

Westend  .  .

1.  April  1897

173,17

18,55

84,01

119,50

Schreiner-Str..

l.Oktbr.1897

315,31

17,03

100,08

137,16

Mirbach-Str.  .

1.  Juli  1898

337,04

18,04

107,39

114,23

Stargarder  Str.

l.Oktbr.1900

317,76

16,97

95,92

130,79

Die  folgende  Tabelle  enthält  die  Hausverwaltungskosten
für  die  einzelnen  Ansiedlungen:

Ansiedlung

1890
M.

1897
M.

1898
M.

1899
M.

1900
M.

1901
M.

1902
M.

Sickingen-Str.  8

2447,79

3192,80

3000,10

3572,67

3357,72

3741,07

3177,44

Sickingen-Str.  7

2103,00

2850,01

2885,12

3315,98

2706,15

2930,43

3251,01

Westend  .  .  .

—

—

1399,00

1565,16

1433,—

2044,03

1486,24

Schreiner-Str.  .

—

—

2843,03

4400,60

4227,10

4307,04

4662,04

Mirbach-Str.  .

—

—

1348,50

3480,35

4325,85

4541,14

5515,39

Stargarder  Str.

—

—

—

—

—

5790,58

7939,50
        <pb n="70" />
        63

Zu  den  Yerwaltungskosten  werden  folgende  Posten  gerechnet: ­
  Kanalisationsgebühren,  Grundsteuer,  Wasserverbrauch
Gasverbrauch,  Haftpflicht  und  Glasversicherung,  Schornsteinfeger, ­
  Müllabfuhr,  Hausverwalter,  Hausreiniger,  Reinigungsmaterial, ­
  Gartenpflege,  Reparaturen  und  Invalidenversicherung.
Die  Yerwaltungskosten  sind  verhältnismäßig  um  so
größer,  je  kleiner  die  Ansiedlung  ist.
Die  folgende  Tabelle  enthält  die  Mietserträge  für  die
einzelnen  Jahre,  so  weit  sie  sich  aus  den  Geschäftsberichten
feststellen  lassen:

Ansiedlung

1896
M.

1897
M.

1898
M.

1899
M.

1900
M.

1901
M.

1902
M.

Sickingen-Strafse
  8  .

11  383,22  12  432,79  12  463,99

12  523,79

12  693,25

12  910,36

12  990,26

Sickingen-Strafse
  7  .

12  359,9412  266,06  12  344,49

12  392,64

12  582,19

12  417,39

12  593,89

Westend  .  .

—

—

6  307,09

6  504,—

6  525,—

6  594,50

6  674,—

Schreiner-  .
Strafse  .  .

-

18  090,75

18  506,75

18  986,25

19  015,50

19  142,50

Mirbach-  .  .
Strafse  .  .

18  659,50

19  610,—

20  107,50

20,400,25

Stargarder  .
Strafse  .  .

—

_

—

—

—

44  304  —

44  375,25

Wenn  wir  von  den  jährlichen  Mietserträgen  die  Yerwaltungskosten
  abziehen,  so  erhalten  wir  den  Reinertrag,  welchen
das  gesamte  in  den  Grundstücken  angelegte  Kapital  abwirft.
Wir  beschränken  uns  darauf,  die  Reinerträge  sämtlicher
Grundstücke  für  die  Jahre  1900,  1901  und  1902  zu  berechnen
und  legen  der  Ertragsermittluug  die  Buchwerte  für  die  Gebäude ­
  und  den  Grund  und  Boden  zugrunde.
Das  Grundstück  Sickingen-Straße  8  hat  im  Jahre
1900  einen
Buchwert  von  .  .  .  219  287,50  M.
Mietsertag  ....  12  693,25  „  =  5,80  %  d.  Anlagewertes
Yerwaltungskosten  =
26'/ 2  %  der  Mieten  3  357,72  „  =  1,55  %  „  ,,
Reinertrag  ....  9  335,53  M.  =  4,25  %  d.  Anlagewertes
        <pb n="71" />
        64

1901.
Buchwert  219  287,50  M.
Mietsertrag  ....  12  910,36  „  =  5,89  %  d.  Anlagewertes
Verwaltungskosten  =

28,93  %  der  Mieten

3  741,07  „  =  1,71#  „

Reinertrag  ....

9  169,29  M.  =  4,18  %  d.  Anlagewertes

1902.

Buchwert.....

218  787,50  M.

Mietsertrag  ....

12  990,26  „  =  5,94  %  „

Verwaltungskosten  =

24,46  %  der  Mieten

3  177,44  „  =  1,45  %  „

Reinertrag  ....

9  812,82  M.  =  4,49  %  d.  Anlage  wertes

Si

ckingen-Strahe  7.

1900.

Buchwert

217  792,50  M.

Mietsertrag  ....

12  582,19  „  =  5,78  %  „

Verwaltungskosten  —

28,98  %  der  Mieten

2  706,15  „  =  1,24  %  „

Reinertrag  ....

9  876,04  M.  =  4,54  %  d.  Anlagewertes

1901.

Buchwert

217  792,50  M.

Mietsertrag  ....

12  417,39  „  =  5,70  %  „

Verwaltungskosten  =

28,59  %  der  Mieten

2  930,43  „  =  1,35#  „

Reinertrag  ....

9  486,96  M.  =  4,35  %  d.  Anlagewertes

1902.

Buchwert

217  295,50  M.

Mietsertrag  ....

12  593,89  „  =  5,80  %  „

Verwaltungskosten  =

25,81  %  der  Mieten

3  251,01  „  ==  1,50%  „

Reinertrag  ....

9  342,88  M.  =  4,30  %  d.  Anlagewertes
        <pb n="72" />
        65

Westend.
1900.
Buchwert.  .  .  .  .  123  335,—  M.
Mietsertrag  ....  6  525,—  „  =  5,29  %  „
Verwaltungskosten  =
22,11  %  der  Mieten  1  443,  „  =  1,17  ^  „

Hein  ertrag  ....

5  082,—  M.  =  4,12^  d.  Anlagewertes

1901.

Buchwert

123  335,—  M.

Mietsertrag  .  .  .  .

6  594,50  „  =  5,35  %  „

Verwaltungskosten  =

31  %  der  Mieten  .

2  044,63  „  =1,66^  „

Reinertrag  ....

4  549,87  M.  =  3,69  %  d.  Anlagewertes

1902.

Buchwert

121  835,—  M.

Mietsertrag  ....

6  674,—  „  =  5,48  %  „  „

Verwaltungskosten  =

22,27  %  der  Mieten

1  486,24  „  =  1,22  %  „

Reinertrag  ....

5  187,76  M.  =  4,26  %  d.  Anlagewertes

Schreiner  Straße.

1900.

Buchwert.  :  .  .  .

377  350,—  M.

Mietsertrag  ....

18  986,25  „  =  5,03  %  „

Verwaltungskosten  =

22,27  %  der  Mieten

4  227,16  „  =  1,15  %  „

Reinertrag  ....

14  759,09  M.  =  3,91  %  d.  Anlagewertes

1901.

Buchwert

377  350,—  M.

Mietsertrag  ....

19  015,50  „  =  5,04  %  „

Verwaltungskosten  =

22,97  %  der  Mieten

4,367,04  „  =  1,16  %  „

Reinertrag  .  .  .  .

14,648,46  „  =  3,88  %  d.  Anlagewertes

•Kromrey,  Baugenossenschaften.  5
        <pb n="73" />
        66

1902.
Buchwert  374  850,—  M.
Mietsertrag  ....  19  142,50  „  =  5,10%  „  „
Yerwaltungskosten  =
24,36%  der  Mieten  4  662,64  „  =  1,24  ^  „  „
Reinertrag  ....  14  479,86  M.  =  3,86  %  d.  Anlagewertes
Mirbach  -  Straße.
1900.
Buchwert  416  690,—  M.
Mietsertrag  ....  19610,—  „  =  4,71%’  „  „
Verwaltungskosten  =
22,06%  der  Mieten  4  325,85  „  =  1,04%  „  „
Reinertrag  .  .  .  .15  284,15  M.  =  3,67  %  d.  Anlagewertes
1901.
Buchwert  416  690,—  M.
Mietsertrag  ....  20  107,50  „  =  4,82  %'  „  „
Verwaltungskosten  =
22,58  %  der  Mieten  4  541,—  „  =  1,09%  „  „
Reinertrag  ....  15  566,36  M.  =  3,83  %  d.  Anlagewertes
1902.
Buchwert  409  190,—  M.
Mietsertrag  ....  20  400,25  „  =  4,98  %  „  „
Verwaltungskosten  =
27,03%  der  Mieten  5  515,36  „  =  1,34%  „  „
Reinertrag  ....  14  884,89  M.  =  3,64  %  d.  Anlagewertes.
Eine  Rentabilitätsberechnung  für  die  Stargarder  Straße
läßt  sich  nur  für  1902  anstellen.
Stargarder  Straße.
1902.
Buchwert  754  500,—  M.
Mietsertrag  ....  43  880,75  „  =  5,81  %  d.  Anlagewertes
Verwaltungskosten  =
18,09  %  der  Mieten  7  939,50  „  =  1,05%  „  „
Reinertrag  ....  35  941,25  M.  =  4,76  %  d.  Anlagewertes.
        <pb n="74" />
        Wenn  wir  die  Rentabilität  der  fünf  älteren  Grundstücke
im  Jahre  1901  zusammen  berechnen,  so  ergeben  sich  folgende
Zahlen:
1901.
Buchwert  1  354  455,—  M.
Mietsertrag  ....  71  045,25  „  =  5,24  %  d.  Anlagewertes
Verwaltungskosten  =
24,80  %  der  Mieten  17  624,31  „  =1,30  %  v
Reinertrag  ....  53  420,94  M.  =  3,94%'  d.  Anlagewertes.
Die  6  Grundstücke  zusammen  hatten  1902  einen
Buchwert  von  ...  2  093  455,—  M.
Mietsertrag  .  .  -  .  115  681,65  „  =  5,52  %  d.  Anlage  wertes
Verwaltungskosten  =
22,50  y n  der  Mieten  26  032,19  „  =  1,24%'  „  ,,
Reinertrag  ....  89  649,46  M.  =  4,28  %  d.  Anlagewertes.
Die  Abschreibungen  des  Jahres  1902  erreichten  den  Betrag ­
  von  17  050,75  M.
Wenn  wir  von  den  Mietserträgen  außer  den  Verwaltungskosten ­
  auch  noch  die  Hypothekenzinsen  und  sonstige  Unkosten
abzielien,  so  erhalten  wir  die  Erträge,  mit  welchen  sich  das
eigene  Kapital  des  Vereins,  das  in  den  Grundstücken  festgelegt ­
  ist,  verzinst.

Die  folgende  Tabelle  enthält  diese  Reinerträge,  wie  sie
in  der  jährlichen  Bilanz  des  Vereins  verzeichnet  sind:

Grundstücke

1890
M.

1897
M.

1898
M.

1899
M.

1900
M.

1901
M.

1902
M.

Sickingen-Str.  8

2  285,43

2  042,72

1  920,51

2  301,12

2  685,53

2  530,32

3  203,81

Sickingen-Str.  7

3  656,88

2  657,18

2  173,19

2  676,66

3  126,04

2  606,76

2  592,88

Westend  .  .  .

—

—

1188,44

1  403,84

1120,17

1014,87

1  348,04

Schreiner-Str.  .

—

—

—

4  706,09

2  258,56

3  908,46

3  739,86

Mirbach-Strafse

—

—

—

—

17,08

1  746,08

687,24

Stargarder  Str.

—

—

—

—

4  976,77

—

—

Auf  den  ersten  Blick  scheint  es  sehr  gewagt,  wenn  nicht
verfehlt,  daß  der  Verein  die  ihm  anvertrauten  Geschäftsguthaben
und  Spareinlagen  in  seinen  Häusern  festgelegt  hat.  Wenn
man  aber  bedenkt,  daß  der  Verein  von  seinen  Genossen  eine
        <pb n="75" />
        68

sechsmonatliche  Kündigung  verlangen  kann  und  daß  er  erst
genötigt  ist,  nach  einem  halben  Jahre  die  ihm  anvertrauten
Gelder  auszuzahlen,  so  erscheint  es  nicht  wahrscheinlich,  daß
ihm  große  Yerlegenheiten  aus  einer  solchen  Kapitalanlage
erwachsen  können.  Bisher  sind  jedenfalls  derartige  Schwierigkeiten ­
  noch  nicht  vorgekommen.
VI.
Das  Mietsverhältnis.
Sobald  ein  Haus  fertiggestellt  ist  und  die  Wohnungen
vermietet  werden  können,  muß  der  Vorstand  jedem  Genossen
den  Tag  der  Vermietung  sowie  der  Besichtigung  der  Wohnungen ­
  und  die  Mietpreise  für  jede  einzelne  Wohnung  rechtzeitig ­
  mitteilen.  Damit  die  Genossen  ihre  bisher  inne  gehabten ­
  Wohnungen  kündigen  können,  wird  der  Tag  der  Vermietung ­
  so  gewählt,  daß  er  spätestens  ein  Vierteljahr  und
zwei  Wochen  vor  dem  Zuzugstermin  liegt.  In  jeder  Wohnung
wird  an  sichtbarer  Stelle  eine  Karte  ausgehängt,  auf  welcher
Nummer  und  jährlicher  Mietspreis  der  Wohnung  angegeben  sind.
Die  Vermietung  der  Wohnungen  geschieht  durch  Verlosung. ­
  Jeder  Genosse  enthält  für  jedes  Jahr  seiner  Mitgliedschaft ­
  ein  Los.  Diejenigen  Mitglieder,  welche  länger  als  fünf
Jahre  dem  Verein  angehören,  erhalten  für  jedes  weitere  Jahr
ihrer  Mitgliedschaft  zwei  Lose.  Ist  die  Frau  des  Bewerbers
auch  Mitglied,  so  werden  die  Lose  der  Frau  denjenigen  des
Mannes  hinzugerechnet.  Der  Mietsvertrag  wird  nur  mit  dem
Bewerber  abgeschlossen,  auf  den  das  Los  gefallen  ist.
In  bereits  bewohnten  Häusern  besorgt  der  Verwalter  die
Vermietung  oder  Verlosung  der  freiwerdenden  Wohnungen
nach  den  gleichen  Grundsätzen,  welche  für  die  neuen  Wohnungen ­
  gelten.  Es  werden  aber  nur  diejenigen  zur  Verlosung
eingeladen,  welche  sich  für  die  Art  der  zur  Verlosung  kommenden ­
  Wohnung  in  die  Bewerberliste  haben  eintragen  lassen.
Der  Verwalter  jedes  Hauses  hat  eine  Liste  zu  führen,  in
die  Buchnummer,  Name,  Stand  und  Wohnung  der  Bewerber,
sowie  die  Art  der  für  sie  in  Frage  kommenden  Wohnungen,
einzutragen  sind.  Für  diese  Eintragung  müssen  die  Bewerber
zur  Deckung  der  Unkosten  eine  Gebühr  von  50  Pf.  zahlen.
        <pb n="76" />
        69

Dei’  Mietsvertrag,  welchen  die  Genossenschaft  als  Vermieterin ­
  mit  ihren  Genossen  als  Mietern  abschließt,  enthält
verschiedene  Bestimmungen,  die  man  sonst  in  derartigen  Verträgen ­
  nicht  findet.
Während  dem  Mieter  ein  Kündigungsrecht  in  derselben
Weise  wie  in  anderen  Mietsverträgen  eingeräumt  ist,  ist  das
Kündigungsrecht,  welches  die  Genossenschaft  ausüben  kann,
bedeutend  eingeschränkt.  Sie  darf  im  allgemeinen  dem  Mieter
seine  Wohnung  nicht  kündigen,  solange  dieser  Mitglied  des
Spar-  und  Bauvereins  ist  und  alle  Bestimmungen  des  Mietsvertrages ­
  erfüllt.  Der  Vertrag  läuft  von  selbst  ab,  wenn  der
Mieter  aus  der  Genossenschaft  austritt,  und  zwar  mit  dem
Schluß  des  nächstfolgenden  Vierteljahres.  Stirbt  ein  Mieter,
so  gehen  die  Rechte  des  Vertrages  auf  die  Witwe  über,  wenn
sie  der  Genossenschaft  als  Mitglied  beitritt.
Dem  Vermieter  steht  natürlich  auch  ein  Kündigungsrecht ­
  zu,  wenn  die  Verpflichtung  zur  Mietszahlung  nicht  in
der  vorgeschriebenen  Weise  eingehalten  wird.
Dem  Vermieter  ist  auch  das  Recht  die  Miete  zu  steigern
in  weitgehender  Weise  gemindert.  Im  allgemeinen  kann  eine
derartige  Steigerung  nicht  stattfinden,  solange  der  Mieter
seine  Wohnung  behält.  Nur  bei  etwaigem  Wohnungswechsel
kommen  Mietssteigerungen  vor.  Auch  wenn  im  Laufe  des
Vertrages  eine  neue,  das  Grundstück  belastende  Abgabe  eingeführt ­
  wird,  ist  der  Mieter  verpflichtet  nach  Verhältnis  der
von  ihm  zu  zahlenden  Miete  dazu  beizusteuern.
Eine  Wohnung,  welche  dem  Mieter  nicht  gekündigt
werden  kann,  und  in  welcher  er  eine  Steigerung  seiner  Miete
nicht  zu  befürchten  braucht,  kann  der  Mieter  faktisch  als
Eigentum  betrachten.  Und  so  heißt  es  denn  auch  im  Mietsvertrage: ­
  „Es  wird  erwartet,  daß  der  Mieter  im  Interesse  des
gemeinnützigen  Zweckes  die  Wohnung  in  allen  Stücken  so
behandelt,  als  wenn  das  Haus  sein  Eigentum  wäre.“  Ebenso
wird  von  den  Mietern  erwartet,  daß  sie  die  Hausverwalter
in  der  Aufrechterhaltung  der  Hausordnung  unterstützen.  Die
Hausordnung  bestimmt  unter  anderem,  daß  die  Benutzung
der  Waschküche  und  des  Trockenbodens  in  der  Reihenfolge
der  Anmeldungen  stattfindet;  daß  jeder  Mieter  das  Recht
hat,  eine  Badestube  eine  Stunde  lang  zu  benutzen,  sobald
        <pb n="77" />
        70

eine  solche  frei  ist;  und  jedem  Mieter  wird  die  Achtsamkeit
im  Umgang  mit  Licht  und  Feuer  zur  Pflicht  gemacht.  Für
die  Benutzung  der  Waschküche  und  der  Badestube  werden
keinerlei  Abgaben  erhoben.
Durch  verschiedene  Bestimmungen  des  Vertrages  ist
dafür  gesorgt,  daß  die  Wohnung  in  gesundheitsmäßiger  Weise
benutzt  wird.  So  wird  der  Mieter  verpflichtet,  die  Wohnung
gehörig  lüften  und  heizen  zu  lassen.  Die  Abvermietung  einzelner ­
  Räume  ist  ihm  verboten  und  er  darf  ohne  Genehmigung
des  Vermieters  kein  Gewerbe  in  seiner  Wohnung  betreiben.
Für  die  Instandhaltung  der  Wohnung  hat  der  Mieter  zu
sorgen.  Er  muß  alle  notwendigen  Reparaturen  vornehmen  lassen.
Allerdings  kann  er  verlangen,  daß  ihm  die  Wohnung  in  brauchbarem ­
  Zustande  übergeben  wird.  Soweit  das  nicht  der  Fall  ist,
hat  er  das  Recht,  innerhalb  vierzehn  Tagen  nach  dem  Einzuge  die
notwendigen  Ausbesserungen  von  dem  Vermieter  zu  verlangen.
Die  Mieten  der  sämtlichen  bis  zum  Jahre  1900  fertiggestellten ­
  Wohnungen  stellten  sich  einschließlich  sämtlicher
Nebenabgaben  für  Hausreinigung,  Beleuchtung  der  Treppen
und  Höfe  sowie  Müllabfuhr,  Schornsteinfegergeld,  Mitgebrauch
der  Waschküche,  Badeeinrichtung,  Kinderspielplätze,  Versammlungsräume ­
  usw.  wie  folgt:

Die  Wohnung  besteht  aus

Höhe  der  Jahresmiete

Anzahl  de:
Wohnunge:

;  Stuben
N*

Küche  g

,
V  orraum

Kl  os  et
\

PS

150  bis  200  M.  ...

5

1

i

i

i

i

i

200  bis  250  M.  .  .  .

40

1

i

i

i

i

i

250  bis  300  M.  .  .  .

59

1

i

i

i

i

i

250  bis  300  M.  .  .  .

93

2

i

i

i

i

i

300  bis  350  M.  .  .  .

68

2

i

i

i

i

i

350  bis  400  M.  ...

28

2

i

i

i

i

i

400  bis  450  M.  ...

14

2

i

i

i

i

i

450  bis  500  M.  ...

5

2

i

i

i

i

i

450  bis  500  M.  .  .  .

4

3

i

i

i

i

i

500  bis  550  M.  ...

6

3

i

i

i

i

i

550  bis  600  M.  .  .  .

3
325

3

i

i

i

i

i
        <pb n="78" />
        Eine  am  Schlüsse  des  Jahres  1902  vorgenommene  Zählung  ergab,  daß  die  Ansiedlungen  des
Vereins  von  1389  Personen  bewohnt  waren,  die  sich  wie  folgt  zusammensetzen:

Ansiedelung

Zahl

der  Wohnungen
mit

Zahl  der  Bewohner
der  Wohnungen  mit

Berufe  der  Mieter

1  Stube

2  Stuben

3  Stuben

5
:c$

1  Stube

2  Stuben

3  Stuben

Insgesamt

Selbständige
Gewerbe-  i
treibende

Gesellen  und
Arbeiter

Handlungs-Gehilfen


Beamte

Pensionierte
Beamte

Witwen,
Frauen  und
Mädchen

Sickingen-Strafse  .  .  ■

29

49

3

5

113

223

15

351

5

65

3

6

1

5

Westend

2

17

—

2

7

67

—

74

2

15

1

1

—

—

Proskauer  Strafse  .  .  .

31

80

—

9

120

350

—

470

10

91

1

4

1

3

Stargarder  Strafse  .  .

43

61

11

6

152

264

78

494

7

89

5

13

2

1

Zusammen  .  .  .

105

207

14

22

392

904

93

1389

24

260

10

24

4

9

Durchnittlich  wohnen  demnach
in  Wohnungen  mit  1  Stube  nebst  Küche  und  Zubehör  3,7  Personen
-  2  Stuben  -  -  4,3
-  3  -  .  -  -  -  6,7
        <pb n="79" />
        72

Außer  vorstehenden  Wohnungen  sind  noch  17  Läden  und

andere  Geschäftslokale  nebst  Wohnungen  vorhanden.  Wie  folgt
sind  die
Berufsstände  der  Mieter:
1.  Der  Versicherungspflicht  unterliegende  Arbeiter  .  .  265
2.  Handlungsgehilfen  13
3.  Unterbeamte  32
4.  Subalternbeamte  2
5.  Selbstständige  Gewerbetreibende  17
6.  Sonstige  8
7.  Witwen  und  Frauen  10
342

Gegen  Aftervermietung  wird,  sobald  sie  entdeckt  wird,
scharf  vorgegangen.  Eine  solche  Entdeckung  hat  gewöhnlich
die  Kündigung  zur  Folge.  Von  den  342  Mietern  des  Jahres
1900,  die  oben  nach  den  Berufsständen  gruppiert  sind,  sind
77  %  der  Versicherungspflicht  unterliegende  Arbeiter.  Es  erscheint ­
  demnach  berechtigt,  daß  die  Invaliditäts-  und  Altersversicherungsanstalt ­
  diesem  Verein  Hypothekengelder  zu
niedrigem  Zinssatz  leiht.  Von  den  oben  angeführten
325  Wohnungen  wird  für  293  eine  Miete  bezahlt,  die  unter
400  M.  bleibt,  während  für  die  übrigen  32  Wohnungen  eine
Miete  bezahlt  wird,  die  400  M.  übersteigt.
Im  allgemeinen  sind  die  Mieter,  wie  sich  das  auch  erwarten ­
  läßt,  in  den  Ansiedlungen  der  Genossenschaft  sehr
seßhaft.  Ein  Wohnungswechsel  kommt  verhältnismäßig  selten
vor.  Nach  den  Erkundigungen,  die  wir  eingezogen  haben,
ist  die  Wohnung  auf  seiten  der  Mieter  gekündigt  worden,
weil  die  Arbeitsstätte  zu  weit  entfernt  lag,  oder  weil  der
Mieter  nach  auswärts  verzog,  oder  weil  der  Mieter  eine  Hausverwalterstelle ­
  übernahm,  oder  weil  ein  Todesfall  eingetreten
ist,  oder  weil  die  Wohnung  für  die  Familie  nicht  mehr  ausreichte. ­
  Auf  seiten  des  Vermieters  sind  hauptsächlich  Kündigungen ­
  nur  aus  dem  Grunde  vorgekommen,  daß  ein  Mieter
heimlich  fortgezogen  ist.
Trotz  aller  Vorsichtsmaßregeln  läßt  es  sich  nicht  immer
vermeiden,  daß  die  Wohnungen  überfüllt  sind,  doch  sind  das
immer  nur  vereinzelte  Fälle.  So  bewohnt  in  einem  der  Genossenschaftshäuser ­
  z.  B.  ein  Kurbelstepper  mit  Frau  und
        <pb n="80" />
        73

12  Kindern  im  Alter  von  1—21  Jahren  eine  Wohnung  von
2  Stuben  und  Küche,  auch  kommt  es  häufiger  vor,  daß
6—7  Personen  in  einer  einzimmerigen  Wohnung  hausen,  doch
läßt  sich  über  den  Gesundheitszustand  der  Mieter  nicht
klagen,  nur  ist  in  dem  Haus  Sickingen-Straße  7  unter  den
Kindern  einmal  eine  Diphtheritisepidemie  ausgebrochen.
Im  folgenden  soll,  so  weit  es  nach  den  von  uns  eingezogenen
  Erkundigungen  möglich  ist,  die  Höhe  der  Mieten
mit  der  Höhe  des  Jahreseinkommens  des  Mieters  verglichen
werden.  Auf  den  Fi’agebogen,  die  ich  an  die  einzelnen  Hausverwalter ­
  zur  Beantwortung  geschickt  habe,  ist  bei  jedem
einzelnen  Mieter  nach  der  Höhe  des  Einkommens  gefragt
worden,  es  ist  diese  Frage  aber  nur  in  vereinzelten  Fällen

beantwortet  worden.
Ein  Maurer  hat  mit  3  Familienmitgliedern  eine
Wohnung  von  Stube  und  Küche  und  bezahlt
dafür  eine  Miete  von  246  M.
sein  Jahreseinkommen  ist  angegeben  auf  .  .  1800  -
Die  Miete  ist  daher  vom  Einkommen  ....  13^
Ein  Arbeiter  mit  Frau  und  6  Kindern  im  Alter
von  1—10  Jahren  bewohnt  eine  Stube  und
Küche  und  bezahlt  an  Jahresmiete  ....  249  M.
sein  Einkommen  ist  angegeben  auf  ....  1200  -
die  Miete  ist  vom  Einkommen  daher  ....  20  %
Ein  Vorarbeiter  bewohnt  mit  Frau  und  Kind  Stube
und  Küche  und  bezahlt  dafür  an  Miete  ...  216  M.
sein  Einkommen  ist  angegeben  auf  ....  1500  -
die  Miete  macht  vom  Einkommen  14  %
Ein  Eisenbahnarbeiter  bewohnt  mit  Frau  Stube
und  Küche  und  bezahlt  an  Miete  219  M.
sein  Einkommen  ist  angegeben  auf  ....  1500  -
Miete  vom  Einkommen  16  ^
Ein  Heizer  bewohnt  mit  seiner  Frau  eine  Wohnung
von  2  Stuben  und  Küche  und  bezahlt  dafür
an  Jahresmiete  300  M.
sein  Einkommen  beträgt  1300  -
die  Miete  bildet  daher  vom  Einkommen  ...  23  %
        <pb n="81" />
        74

Ein  Schriftsetzer  bewohnt  eine  Wohnung  von
2  Stuben  und  Küche  für  die  Miete  von  .  .  .  300  M.
sein  Einkommen  beträgt  1500  -
die  Miete  ist  daher  vom  Einkommen  ....  20  %
Ein  Eisenbahnarbeiter  mit  Frau  und  5  Kindern
bewohnt  eine  Wohnung  von  2  Stuben  und
Küche  für  eine  Miete  von  300  M.
bei  einem  Einkommen  von  1200  -
Miete  vom  Einkommen  25  %
Ein  Wäschezuschneider  mit  Frau,  2  Kindern  und
einer  60jährigen  Mutter  bewohnt  2  Stuben
und  Küche  für  eine  Miete  von  312  M.
bei  einem  Einkommen  von  2000  -
Miete  vom  Einkommen  15^
Ein  Lithograph  bewohnt  mit  seiner  Frau  eine  Stube
und  Küche  für  eine  Miete  von  270  M.
bei  einem  Einkommen  von  1500  -
Miete  vom  Einkommen  18  %
Ein  60  jähriger  Hilfsarbeiter  bewohnt  mit  seiner
Frau  Stube  und  Küche  für  .  267  M.
bei  einem  Einkommen  von  1000  -
Miete  vom  Einkommen  27  %
Ein  Buchdrucker  bewohnt  mit  seiner  Frau  eine
Stube  und  Küche  für  eine  Miete  von  ....  276  M.
bei  einem  Einkommen  von  1600  -
Miete  vom  Einkommen  \1  %
Ein  Gerber  bewohnt  mit  Frau  und  4  Kindern  von
3—8  Jahren  eine  Stube  und  Küche  für  eine
Miete  von  270  M.
bei  einem  Einkommen  von  1600  -
Miete  vom  Einkommen  17  %
Ein  Schlosser  bewohnt  mit  Frau  und  3  Kindern
im  Alter  von  1  —  6  Jahren  eine  Stube  und
Küche  für  eine  Miete  von  270  M.
sein  Einkommen  beträgt  1500  -
Miete  vom  Einkommen  18  %
        <pb n="82" />
        -  75

Ein  Dreher  bewohnt  mit  Frau  und  5  Kindern  im
Alter  von  1—12  Jahren  eine  Stube  und  Küche
für  eine  Miete  von  279  M.
bei  einem  Einkommen  von  1800  -
Miete  vom  Einkommen  15^
Ein  Gürtler  bewohnt  mit  seiner  Frau  und  einem
einjährigen  Kinde  eine  Stube  und  Küche  für  282  M.
bei  einem  Einkommen  von  1500  -
Miete  vom  Einkommen  19  ^
Ein  Schlosser  bewohnt  mit  Frau  und  3  Kindern
im  Alter  von  3—11  Jahren  2  Stuben  und
Küche  für  506  M.
bei  einem  Einkommen  von  1500  -
Miete  vom  Einkommen  20  %

Diese  Angaben  mögen  genügen.  Sie  zeigen,  daß  die
Miete  im  allgemeinen  zwischen  13—27  %  des  Einkommens
schwankt.  Die  Frauen  besorgen,  wenn  die  Familie  groß  ist
oder  die  Kinder  noch  sehr  jung  sind,  ausschließlich  die  Wirtschaft, ­
  sodaß  in  diesen  Fällen  nur  das  Einkommen  des
Mannes  in  Betracht  kommt.  Die_Mieten—sind  um  15—20^
niedriger,  als  sie  sonst  in  der  betreffenden  Gegend  für  derartige ­
  Wohnungen  üblich  sind;  doch  liegt  der  Hauptvorteil
für  den  Mieter  ja  nicht  in  dem  geringeren  Preise  sondern
darin,  daß  er  eine  für  sich  abgeschlossene  Wohnung  besitzt
mit  eigenem  Wasserldoset,  daß  er  im  Hause  waschen  und
baden  kann,  daß  ihm  mannigfache  Vorteile  und  Annehmlichkeiten ­
  ans  dem  genossenschaftlichen  Leben  erwachsen  und
daß  ihm  seine  Wohnung  nicht  gekündigt  und  daß  ihm  die
Miete,  so  lange  er  seinen  Vertrag  einhält,  nicht  gesteigert
werden  kann.  Außerdem  ist  noch  anzuführen,  daß  ihm  ein
reichlicher  Kindersegen  nicht  zum  Fluche  bei  der  Wohnungssuche ­
  werden  kann.
Der  einzelne  Mieter  hat  mit  der  Hausreinigung  nichts
zu  tun;  sie  ist  gewöhnlich  einem  bestimmten  Mieter  übertragen, ­
  der  dafür  eine  gewisse  Entschädigung  erhält.  Störungen ­
  des  Mietsverhältnisses  kommen  selbstverständlich  in
diesen  Häusern  wie  in  allen  anderen  vor,  der  Grund  liegt  häufig
an  den  Frauen,  die  sich  nicht  miteinander  vertragen  können.
        <pb n="83" />
        76

"A

Um  die  Rentabilität  der  einzelnen  Häuser  zu  steigern,
sind  in  ihnen  Läden  eingerichtet  worden,  und  um  für  diese
ständige  Mieter  sich  zu  sichern,  sind  aus  dem  Kreise  der
Genossen  folgende  Unternehmungen  entstanden;
1.  die  gemeinnützige  Verkaufshallen-Gesellschaft;
2.  das  Genossenschaftswirtshaus  Ges.  m.  b.  H.;
3.  die  Bäckereigenossenschaft.
Von  der  gemeinnützigen  Seite  dieser  Unternehmungen
wird  später  die  Rede  sein.  Die  Läden  mit  den  dazu  gehörigen
Wohnungen,  sowie  die  Wohnungen  der  Hausverwalter  und
Reiniger  werden  von  der  Verlosung  ausgeschlossen  und  in
betreffenden  Mietsverträgen  wahrt  sich  die  Genossenschaft  das
Kündigungsrecht.

VII.

Das  Genossenschaftsleben  der  Mieter.

Die  Vereinigung  einer  gi’ößeren  Anzahl  von  Genossen
in  einer  Ansiedlung  ermöglicht  es,  weitere  genossenschaftliche
Bestrebungen  zu  verfolgen,  welche  nicht  nur  eine  Verbesserung ­
  der  wirtschaftlichen,  sondern  auch  der  sozialen  Lage
und  der  intellektuellen  und  moralischen  Bildung  bezwecken.
Ehe  ich  auf  eine  Erörterung  dieser  Bestrebungen  näher  eingehe, ­
  will  ich  ein  Legat  erwähnen,  dem  auch  eine  gemeinnützige ­
  Bestimmung  zum  Besten  der  Genossen  gegeben  ist.
Der  am  5.  November  1894  in  Berlin  verstorbene  Referendar
,a.  D.  Siegfried  Levy  hat  in  seinem  Testament  dem  Berliner
Spar-  und  Bauverein  eine  Schenkung  von  50  000  M.  vermacht.
Die  Bedingungen,  welche  an  dieses  Vermächtnis  geknüpft
sind,  sind  die  folgenden:
I.  Aus  den  Zinsen  des  Kapitals  soll  solchen  Personen,
die  in  den  schon  stehenden  oder  noch  zu  errichtenden  Häusern
der  Genossenschatt  mindestens  2  Jahre  wohnen,  im  Falle
wahrer  Not  in  Form  von  Mietsnachlaß,  Gewährung  von  zinsfreien ­
  Darlehen,  Geldgeschenken  oder  Naturalien  Unterstützung
gewährt  werden.
II.  Das  Kapital  soll  nach  Möglichkeit  auf  den  bereits
erbauten  oder  noch  zu  erbauenden  Häusern  des  Berliner
Spar-  und  Bauvereins  zinsbar  angelegt  werden.  Die  Anlage
erfolgt  in  der  Weise,  daß  der  Berliner  Spar-  und  Bauverein
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        77

die  fremden  auf  seinen  Häusern  ruhenden  Hypotheken  mit
diesem  Gelde  erwirbt  oder  neue  Eintragungen  bewirkt.
III.  Die  nicht  in  Gemäßheit  des  §  1  verwendeten  Zinsen
sind  zu  einem  Drittel  dem  Kapital  znzuschlagen;  die  anderen
zwei  Drittel  sind  zu  außerhalb  des  in  §  1  angegebenen  Wohlfahrtszweckes ­
  für  die  Mitglieder  des  Berliner  Spar-  und  Bauvereins ­
  zu  verwenden,  insbesondere  zu  Weihnachtsbescherungen
für  die  Kinder  der  in  den  Häusern  des  Vereins  wohnenden  Personen ­
  und  an  solche  Personen  selbst,  so  weit  sie  bedürftig  sind.
IV.  Die  Verwaltung  des  Vermögens  erfolgt  durch  den
jeweiligen  Vorstand  der  Genossenschaft  unter  Kontrolle  des  Aufsichtsrats, ­
  von  welchem  alljährlich  in  gemeinschaftlicher  Sitzung
die  Rechnung  revidiert  und  dem  Vorstande  Decharge  erteilt  wird.
V.  Für  den  Fall  der  Auflösung  der  Genossenschalt  soll
das  Vermögen  der  Stadtgemeinde  Berlin  übereignet  werden,  von
welcher  das  Kapital  zu  gleichen  Zwecken  zu  verwenden  ist,  wie
solche  in  den  vorangegangenen  Paragraphen  festgestellt  sind.
Das  Datum,  welches  diese  Schenkungsurkunde  trägt,  ist
der  17.  Oktober  1896.
Über  die  Art  und  Weise,  wie  die  50  000  M.  der  Schenkung ­
  angelegt  wurden,  ist  schon  oben  berichtet  worden;  es
sind  damit  2  Häuser  des  Vereins,  eins  zu  10  000  und  eins  zu
40  000  M.  beliehen  worden.
Über  die  Art  und  Weise,  wie  die  Zwecke  der  Schenkung
durch  Verwendung  der  Zinsen  seitens  des  Vereins  erfüllt
worden  sind,  seien  hier  zum  Belege  einige  Beispiele  angeführt.
Im  Jahre  1897  erhielten  gelegentlich  des  Weihnachtsfestes:
Zwei  in  den  Häusern  wohnende  Witwen  150,—  M.
Ein  schwerkranker  Hausbewohner  .  .  100,—  „
Ein  bedürftiger  kinderreicher  Genosse,
der  mit  der  Miete  im  Rückstände  war  61,50  „
Ferner  wurden  für  weitere  Zwecke  bewilligt:
Für  den  Kinderspielplatz  in  der  Proskauer

  Straße  100,—  „
Für  den  Kinderspielplatz  in  Westend  .  50,--  „
Für  den  Kinderspielplatz  in  der  Sickingen-Straße
  75,—  „
Für  die  Bibliothek  in  der  Sickingen-Straße  100,—  „

636,50  M.
        <pb n="85" />
        78

Im  Jahre  1901  sind  aus  den  Zinsen  der  Schenkungfolgende ­
  Bewilligungen  gemacht  worden:
An  fünf  durch  Krankheit  oder  Arbeitslosigkeit ­
  in  Not  geratene  Mieter  .  .  179,25  M.
Für  die  Bibliothek  der  Ansiedlung
Sickingen-Straße  .  50,-—  „
Für  den  Spielplatz  der  Ansiedlung
Sickingen-Straße  -  .  50.—
Für  den  Garten  Westend  50,—  „
Für  die  Bibliothek  Proskauer  Straße  .  50,—  „
Für  den  Spielplatz  Proskauer  Straße  .  50,—  „
Für  den  Spielplatz  Stargarder  Straße  .  150,—  „
579,25  M.
Im  Jahre  1902  wurden  die  Zinsen  in  folgender  Weise
verwendet:
An  fünf  durch  Krankheit  oder  Arbeitslosigkeit ­
  in  Not  geratene  Mieter  .  .  401,50  M.
Für  die  Bibliothek  der  Ansiedlung
Sickingen-Straße  50,—  „
Für  den  Spielplatz  der  Ansiedlung
Sickingen-Straße  50,—  „
Für  den  Sängerchor  I  der  Ansiedlung
Sickingen-Straße  50,—  „
Für  den  Garten  Westend  50,—  „
Für  die  Bibliothek  der  Ansiedlung
Proskauer  Straße  50,—  „
Für  den  Spielplatz  der  Ansiedlung
Proskauer  Straße  150,—  „
Für  die  Bibliothek  der  Ansiedlung  Stargarder ­
  Straße  .  .  •  50,—  „
Für  den  Spielplatz  der  Ansiedlung  Stargarder ­
  Straße  150,—  „
Insgesamt  .  .1001,50  M.
Der  Rest  der  Zinsen  wird  den  Bestimmungen  gemäß
dem  Kapital  zugeschlagen.
Außer  dieser  Schenkung  ist  noch  zu  erwähnen,  daß  der
Zentralverein  für  das  Wohl  der  arbeitenden  Klassen  im  Jahre
        <pb n="86" />
        79

1897  der  Genossenschaft  3000  M.  aus  der  Professor  Bernstein-Stiftung
  zur  Verfügung  stellte,  um  dafür  eine  Verkehrs-  und
Lesehalle  in  der  Ansiedlung  in  der  Schreiner-Straße  eiuzurichten.

Zu  den  Büchersammlungen  in  den  einzelnen  Ansiedlungen ­
  haben  verschiedene  Personen  wei'tvolle  Beiträge  geliefert. ­
  Die  erste  Bibliothek  ist  hauptsächlich  von  dem  Buchhändler ­
  Borstell  geschaffen  worden  und  die  zweite  von  Frau
Professor  Bernstein.
Wir  gehen  jetzt  dazu  über,  die  gemeinschaftlichen  Unternehmungen ­
  zu  erwähnen,  welche  den  Zweck  haben,  die  wirtschaftliche ­
  Lage  der  Hausgenossen  zu  verbessern.  Schon  im
ersten  Winter  hatte  man  den  Versuch  gemacht,  Brennmaterialien ­
  gemeiuschaftlich  einzukaufen,  und  sie  an  die  Genossen ­
  zum  Einkaufspreise  abzugeben.  Diese  Einrichtung  hat
sich  so  gut  bewährt,  daß  man  sie  beibehielt  und  auch  in
allen  später  errichteten  Ansiedlungen  zur  Anwendung  brachte.
Es  lag  nahe,  nach  diesen  guten  Erfahrungen  einen  Versuch
mit  einer  allgemeinen  Konsumanstalt  zu  machen.  Aus  den
Kreisen  der  Genossen  bildete  sich  im  Jahre  1896  die  gemeinnützigen ­
  Verkaufshallen  Gesellschaft  m.  b.  H.  mit  einem
Kapital  von  20000  M.  Sie  strebt  nur  eine  vierprozentige
Verzinsung  ihres  Kapitals  an  und  läßt  den  darüber  hinausgehenden ­
  Reinertrag  den  Konsumenten  im  Verhältnis  zu  ihren
Einkäufen  zugute  kommen.  Die  Gesellschaft  hat  in  einem
Teil  der  Häuser  des  Vereins  Läden  eingerichtet.
Um  das  Wirtshausleben  in  edlere  Bahnen  zu  lenken,
gründeten  einige  Genossen  das  „Genossenschaftswirtshaus“,
eine  Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung,  welche  vertragsmäßig ­
  einen  Gewinn,  der  eine  vierprozentige  Verzinsung  des
Anlagekapitals  überschreitet,  zu  gemeinnützigen  Zwecken
innerhalb  des  Vereins  verwenden  muß.  Auch  diese  Gesellschaft
hat  in  einigen  Häusern  des  Vereins  Lokale  eingerichtet.
Am  21.  Juli  1900  gründeten  33  Mitglieder  des  Vereins
die  Bäckereigenossenschaft  „Volksbrot“,  eine  Gesellschaft  mit
beschränkter  Haftung.  Diese  Genossenschaft  zählt  heute
200  Mitglieder.
Im  Anfang  ihrer  Entwicklung  hatte  diese  Genossenschaft
mit  bedeutenden  Schwierigkeiten  zu  kämpfen;  es  war  nicht
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        80

nur  zuerst  die  Gleichgültigkeit  der  Arbeiterbevölkerung  zu
überwinden,  sondern  vor  allen  Dingen  wurde  auch  die  Untüchtigkeit ­
  und  Gewissenlosigkeit  der  Bäckereigehilf'en  als
schwerer  Schaden  empfunden.  Im  Laufe  des  ersten  Jahres
mußten  15  Gehilfen  entlassen  werden,  bis  die  geeigneten
tüchtigen  Kräfte  sich  einstellten.  Im  ersten  Jahr  konnte  noch
keine  Dividende  verteilt  werden,  doch  belief  sich  der  Umsatz
immerhin  auf  45  227,72  M.
Die  Genossenschaft  ist  bemüht,  den  Bäckereibetrieb  auch
in  hygienischer  Beziehung  nach  Möglichkeit  zu  vervollkommnen. ­
  Im  zweiten  Jahre  wurde  für  47  320,79  M.  Brot
verkauft,  und  die  Abrechnung  ergab  einen  Bruttogewinn  von
1649,04  M.  und  nach  Abschreibung  von  570,75  M.  auf  das
Inventar  einen  Nettogewinn  von  1078,29  M.  Nachdem  dein
Reservefonds  10  %  dieses  Gewinnes  zugeführt  worden  war,
konnte  die  Genossenschaft  eine  Dividende  von  2  %  auf  die
Geschäftsguthaben  verteilen.
Das  Geschäftsergebnis  wäre  bedeutend  günstiger  ausgefallen, ­
  wenn  die  Genossenschaft  in  der  Zeit  der  teueren
Roggenmehlpreise  dem  Beispiel  ihrer  Konkurrenten  gefolgt
wäre  und  ein  leichteres  Brot  für  den  üblichen  Preis  gebacken
hätte.  Es  konnte  von  einer  derartigen  Brotverteuerung  Abstand ­
  genommen  werden,  weil  der  Genossenschaft  nach  ihrem
Mehlabschluß  noch  billiges  Mehl  zur  Verfügung  stand.
Neben  diesen  Unternehmungen,  die  hauptsächlich  der
Hebung  der  wirtschaftlichen  Lage  der  Genossen  dienen
sollen,  sind  noch  andere  Bestrebungen  zu  beachten,  welche
sowohl  die  Bildung  wie  die  Geselligkeit  innerhalb  ihrer
einzelnen  Hausgemeinschaften  zu  veredeln  suchen.
Die  Mieter  der  einzelnen  Ansiedlungen  haben  unter  sich
eine  besondere  Hausgenossenschaft  organisiert,  einen  Vorstand
und  für  die  verschiedenen  Zwecke  besondere  Kommissionen
gewählt.  Um  von  dem  Leben  innerhalb  einer  derartigen
Hausgenossenschaft  einen  Begriff  zu  geben,  soll  im  folgenden
die  Wirksamkeit  der  in  der  Proskauer  Straße  befindlichen
geschildert  werden:
Diese  Hausgenossenschaft  besteht  seit  dem  20.  November
1892.  In  der  organisierenden  Versammlung  wurde  beschlossen, ­
  daß  monatliche  Zusammenkünfte  stattfinden  sollten.
        <pb n="88" />
        81

Es  wurden  ein  Vorsitzender,  ein  Stellvertreter  desselben  und
ein  Schriftführer  gewählt.
In  jedem  Jahre  wurden  belehrende  und  unterhaltende
Vorträge  in  der  Hausgenossenschaft  gehalten.  Im  ersten
Jahre  behandelten  diese  Vorträge:  Die  Geschichte  des  englischen ­
  Genossenschaftswesens,  eine  Sommerreise  nach  Grönland, ­
  Theodor  Fontane  und  seine  Werke,  und  außerdem
fanden  Reuter-Vorlesungen  und  andere  Rezitationen  statt.
Im  zweiten  Jahre  wurden  Vorträge  gehalten:  Über  die
Entwicklung  der  freien  Hilfskassen  auf  dem  Gebiete  der  Wohlfahrtseinrichtungen, ­
  über  den  Mond  (Vortrag  mit  Projektionsbildern), ­
  über  die  Buren  in  Südafrika,  über  den  Goldreichtum
des  Landes  der  Buren  und  über  die  Art  und  Weise,  wie  die
alten  Römer  ihre  Toten  begruben.  Außerdem  wurden  Vorlesungen ­
  aus  Schiller  und  Reuter  veranstaltet.
Im  folgenden  Jahre  1900  umfaßte  das  Programm:  Die
Taktik  der  Buren  als  kriegführende  Macht,  das  Genossenschaftswesen, ­
  eine  Vorlesung  aus  Hermann  und  Dorothea,
eine  Reutervorlesung,  Gedichtvorträge  und  China  und  die
Chinesen.
Die  Bibliothek,  welche  durch  ein  Vermächtnis  800  Bücher
erhielt,  wurde  der  Verwaltung  einer  Kommission  von  8  Mitgliedern ­
  unterstellt.  Die  Büchersammlung  vermehrte  sich  von
Jahr  zu  Jahr  durch  Schenkungen  und  Ankäufe;  wiederholt ­
  wurden  ihr  Beihülfen  aus  der  Levy-Schenkung  gewährt ­
  und  außerdem  veranstaltete  die  Genossenschaft  einen
Verkauf  von  Ansichtspostkarten,  dessen  Erlös  der  Bibliothek
zugeführt  wurde.  Den  Büchern  wurde  ein  in  Holz  geschnittenes ­
  Exlibris  eingeklebt  und  ein  gedruckter  Katalog
den  Lesern  zur  Verfügung  gestellt.  Außerdem  wurde  eine
Lesehalle  eingerichtet,  die  an  bestimmten  Abenden  der  Woche
geöffnet  ist  und  die  besonders  stark  benutzt  wird.
Es  wurde  ferner  gleich  im  ersten  Jahre  ein  Sängerchor
gegründet,  der  einige  30  Mitglieder  zählt.  Dieser  Chor  betätigt ­
  sich  bei  allen  freudigen  und  traurigen  Gelegenheiten
innerhalb  der  Hausgenossenschaft.  So  bringt  er  an  den
Abenden  vor  den  hohen  Feiertagen  im  Hofe  der  Ansiedlung
einige  auf  das  Fest  bezügliche  Lieder  zum  Vortrag.  Gelegentlich ­
  veranstaltete  er  auch  einen  Maskenball,  und  sein
Kromrey,  Baiigenossenschaffcen.  6
        <pb n="89" />
        82

Stiftungsfest  wird  regelmäßig  iu  würdiger  Weise  begangen.
Pfingsten  wird  durch  ein  Frühkonzert  gefeiert,  und  an
anderen  musikalischen  Aufführungen,  bei  denen  auch  Gäste
mitwirkten,  hat  es  nicht  gefehlt.  Die  Feier  der  Grundsteinlegung ­
  zu  dem  vierten  Genossenschaftshause  in  der  Stargarder
Straße  wurde  durch  die  Mitwirkung  dieses  Sängerchors  verschönert. ­
  Gelegentlich  wird  auch  den  Genossen  zur  Feier
ihres  Geburtstages  ein  Ständchen  gebracht.  Die  Übungen
unter  der  Leitung  eines  tüchtigen  Dirigenten  sind  hauptsächlich ­
  der  Pflege  des  Volksliedes  gewidmet.
Als  ein  Weihnachtsgeschenk  erhielt  die  Hausgenossenschaft ­
  im  Jahre  1897  von  dem  Vorstande  des  Berliner  Sparund ­
  Bauvereins  aus  den  Zinsen  der  Levy-Sclienkung  100  M.,
um  dafür  Turngeräte  für  die  Kinder  anzukaufen.  Es  wurden
denn  auch  ein  Reckgerüst  nebst  Reckstange,  Leiter,  Kletterstange, ­
  Klettertau,  zwei  Ringe  usw.  besorgt  und  auf  dem  Hofe
aufgestellt.  Die  Kosten  der  Turngeräte  beliefen  sich  auf
67  M.,  sodaß  noch  33  M.  für  ähnliche  Zwecke  oder  zur  Erneuerung ­
  der  Geräte  übrig  blieben.  Wahrend  den  Kindern
dadurch  die  Gelegenheit  geboten  wurde,  gymnastische  Übungen
zu  machen,  fehlt  ein  Turnverein  für  die  erwachsenen  Mitglieder ­
  der  Hausgenossenschaft.
Für  die  kleinen,  noch  nicht  schulpflichtigen  Kinder  wurde
ein  Kindergarten  eingerichtet,  dessen  Leitung  die  Tochter  des
Geheimrat  Professor  Post  aus  Interesse  an  der  Sache  bereitwilligst ­
  übernahm.  Sie  hat  es  verstanden,  den  Kindern  „eine
liebende  Mutter,  geduldige  Gespielin  und  treue  Lehrerin  zu
sein.“  Unter  ihrer  Leitung  wurde  jedes  Jahr  für  die  Kinder
ein  Weihnachtsfest  mit  Aufführungen  veranstaltet,  an  welchem
sämtliche  Kinder  beschenkt  wurden.  Im  Sommer  wurden
auf  dem  Hofe  der  Ansiedlung  ebenfalls  Kinderfeste  gefeiert,
an  welchen  nicht  nur  die  Mitglieder  der  Hausgenossenschaft,
sondern  auch  viele  Gäste  aus  der  Umgegend  teilnahmen.  Für
die  Kinder  wurden  ferner  noch  Lichtbildervorführungen  und
Vorstellungen  eines  Marionettentheaters,  auch  zur  Belustigung
der  Erwachsenen  veranstaltet.  Da  hinter  der  Ansiedlung
noch  Land  frei  war,  ist  es  an  die  einzelnen  Genossen  verpachtet ­
  worden,  um  dort  eine  Laubenkolonie  anzulegen  und
Landwirtschaft  zu  betreiben.  Es  wurde  ein  Brunnen  auf-
        <pb n="90" />
        83

gestellt,  um  die  bequeme  Wasserversorgung  dieser  kleineu
Landwirte  zu  ermöglichen.  Die  Aufstellung  und  Einrichtung
der  Brunnenanlage  wurde  von  einigen  Genossen  besorgt,
während  die  Kosten  für  das  Material  von  der  Gesamtheit
getragen  wurden.  Im  Sommer  1901  konnte  schon  ein  Erntefest
  gefeiert  werden.
In  ähnlicher  Weise  entwickelt  sich  auch  die  Tätigkeit
der  Hausgenossenschaften  in  den  anderen  Ansiedlungeu.
Überall  finden  wir  Bibliotheken  und  Gesangs  vereine,  und
überall  ist  für  das  wirtschaftliche  und  gesellige  Leben  mannigfach ­
  gesorgt.

VIII.
Weitere  Bestrebungen.
Innerhalb  der  Hausgenossenschaft  hatte  es  sich  gezeigt,
wie  sehr  die  Arbeiterbevölkerung  von  dem  Drang  beseelt  ist,
sich  zu  bilden  und  sich  zu  belehren,  und  mit  welchem  Verständnis ­
  sie  jede  Gelegenheit  ergreift,  um  dieses  Streben  zu
befriedigen.  Die  Zentralstelle  für  Arbeiterwmhlfahrtseinrichtungen,
  deren  Leiter  als  treue  Mitarbeiter  im  Berliner  Sparund ­
  Bauverein  nach  jeder  Richtung  hin  das  genossenschaftliche ­
  Leben  zu  fördern  suchten,  kamen  daher  auf  den  Gedanken, ­
  für  Belehrung  und  Unterhaltung  Veranstaltungen  in
größerem  Umfange  für  weitere  Kreise  der  Berliner  Arbeiterbevölkerung ­
  zu  treffen.  Die  Mitglieder  des  Spar-  und  Bauvereins ­
  bildeten  den  Kern,  woran  sich  die  weitergehende
Bewegung  anschließen  konnte.  Wie  bei  der  baulichen  Tätigkeit, ­
  so  sollte  auch  bei  diesen  Bestrebungen  die  selbsttätige
Mitarbeit  der  Arbeiter  ermöglicht  werden,  um  dadurch  ein
intensiveres  Interesse  innerhalb  dieser  Kreise  zu  erregen,  und
so  organisierte  man  ein  Komitee  zur  Veranstaltung  von  Volksaufführungen, ­
  das  aus  Mitgliedern  des  Vorstandes  und  Aufsichtsrates ­
  des  Spar-  und  Bauvereins  und  einigen  anderen
Genossen  zusammengesetzt  wurde.  Dieser  Ausschuß  besteht
heute  aus  26  Mitgliedern,  die  sämtlich  der  Genossenschaft
angehören  und  die  sämtlich,  mit  Ausnahme  des  Herrn  Professor
Dr.  Albrecht  und  des  Herrn  Dr.  von  Erdberg  (von  der  Zentralstelle ­
  für  Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen),  dem  Arbeiter-6*
        <pb n="91" />
        84

staude  angehören  oder  ihm  nahe  stehen.  Dieser  Ausschuß
hatte  zunächst  eine  doppelte  Aufgabe  zu  lösen.  Er  mußte
die  gesamten  äußeren  Veranstaltungen  für  die  geplanten  Aufführungen ­
  treffen  und  den  Vertrieb  von  Eintrittskarten  in
einer  Weise  organisieren,  daß  diese  auch  wirklich  in  die
Hände  derjenigen  kamen,  für  die  sie  bestimmt  waren.  Jedes
Komiteemitglied  enthält  zu  diesem  Zweck  eine  Anzahl  von
Eintrittskarten,  um  sie  ausschließlich  an  Mitarbeiter  der
eigenen  Fabrik  oder  der  benachbarten  Arbeitsstätten  abzusetzen. ­
  Da  man  nach  und  nach  unter  den  Bewohnern  der
Häuser  des  Berliner  Spar-  und  Bauvereins  sowie  unter  den
Arbeitern  mehrerer  größerer  Betriebe  Vertrauensleute  gewann,
welchen  ebenfalls  der  Vertrieb  der  Eintrittskarten  übertragen
werden  konnte,  so  gelang  es  ohne  die  Benutzung  öffentlicher
Verkaufsstellen  in  der  ganzen  Stadt  die  Eintrittskarten  bei
den  Arbeitern  unterzubringen.
Bei  den  Volksanfführungen  beschränkt  man  sich  zunächst
darauf,  den  Arbeitern  musikalische  Genüsse  von  hohem  Wert
in  vollkommener  Weise  zugänglich  zu  machen.  Das  Verständnis ­
  für  die  Konzerte  wird,  soweit  es  irgend  möglich  ist,
durch  Vorträge,  welche  einige  Abende  vorher  stattfinden,  zu
wecken  gesucht.  Indem  den  Arbeitern  die  besten  Werke
unserer  großen  Komponisten  vorgeführt  werden,  sollen  sie
allmählich  Verständnis  und  Freude  an  guter  Musik  gewinnen.
Dem  Ausschuß  wird  alljährlich  das  für  den  Winter  vorbereitete
Programm  zur  Genehmigung  vorgelegt,  wobei  Wünsche,
welche  die  Arbeiter  selbst  äußern,  nach  Möglichkeit  berücksichtigt ­
  werden.  Die  Billets,  die  40  Pf.  kosten,  sind  gewöhnlich ­
  schon  nach  wenigen  Tagen  verkauft,  ohne  daß  irgendwelche ­
  Bekanntmachung  erfolgt.
Der  Andrang  zu  diesen  Konzerten  ist  von  Jahr  zu  Jahr
gewachsen.  Während  anfangs  vier  und  dann  sechs  Konzerte
in  einem  Winter  veranstaltet  wurden,  hat  ihre  Anzahl  im
vorigen  Winter  auf  acht  erhöht  werden  müssen,  um  den  Bedürfnissen ­
  nur  einigermaßen  entgegenzukommen.  Aber  auch
damit  konnten  sie  noch  lange  nicht  befriedrigt  werden,  denn
es  mußten  noch  immer  eine  größere  Anzahl  von  Bewerbern
um  Karten  zurückgewiesen  werden.  Bei  8  Aufführungen  im
Jahre  beträgt  die  jährliche  Besucherzahl  20  000.  Es  wird
        <pb n="92" />
        85

gewöhnlich  im  Herbst  und  zu  Ostern  ein  Oratorium  je  zweimal ­
  aufgeführt,  und  im  Januar  finden  je  zwei  Solistenkonzerte
statt.  Im  folgenden  ist  eine  Zusammenstellung  der  bisher
aufgeführten  Oratorien  gegeben:
Bach:  Matthäus  Passion  (4  mal  vor  10  000  Arbeitern),
Händel:  Messias  (2  mal  vor  5000  Arbeitern),
Haydn:  Jahreszeiten  (4  mal  vor  600  Arbeitern),
Brahms:  Deutsches  Eequiem  (1  mal  vor  2500  Arbeitern),
Gramman:  Trauerkantate  (1  mal),
Graun:  Tod  Jesu  (2  mal  vor  5000  Arbeitern),
Schütz:  Passion  (1  mal  vor  2500  Arbeitern),
Mendelssohn:  Elias  (2  mal  vor  5000  Arbeitern),
Bruch:  Das  Lied  von  der  Glocke  .(2  mal  vor  5000  Arbeit.),
Mengewein:  Frühlingslieder,  Frau  Musika  (2  mal  vor
5000  Arbeitern).
Die  hervorragendsten  Sänger,  Sängerinnen  und  Virtuosen
haben  sowohl  in  den  Oratorien  wie  in  den  Solistenkonzerten
mitgewirkt.  Um  die  bekanntesten  Namen  herauszugreifen,
nenne  ich  nur:  Amalie  Joachim,  Lilli  Lehmann,  Emilie  Herzog,
Paul  Bulss,  Paul  Knüpfer,  Professor  Joachim,  Professor  Barth,
Professor  Waldemar  Meyer  u.  a.  m.  Verschiedene  Gesangvereine ­
  sowie  auch  das  Philharmonische  Orchester  unter
Leitung  von  Arthur  Nikisch  haben  in  diesen  Konzerten  mitgewirkt. ­
  Es  gibt  in  Berlin  kein  Konzertlokal,  das  sämtliche
Personen,  die  Einlaß  zu  diesen  Konzerten  begehren,  fassen
könnte.  Um  nicht  zu  viele  abzuweisen,  sah  man  sich  daher
genötigt,  die  Oratorienaufführnngen  zunächst  in  der  Garnisonkirche, ­
  die  mit  Erlaubnis  des  Kaisers  unentgeltlich  zur  Verfügung ­
  gestellt  wurde,  abzuhalten.
Die  ästhetischen  Genüsse,  welche  den  Arbeitern  geboten
wurden,  beschränkten  sich  nicht  nur  auf  die  oben  angeführten
Konzerte,  die  Zentralstelle  hat  unter  Mitwirkung  des  Ausschusses ­
  zur  Veranstaltung  von  Volksaufführungen,  im  Jahre
1896  zum  erstenmal  Museumsführungen  veranstaltet.  Der
Versuch  war  so  erfolgreich,  daß  man  schon  im  Winter  1897
sie  in  erweiteter  Form  wiederholen  konnte.  Es  wurde
ein  Programm  von  zwölf  Führungen  zusammengestellt,  zu
denen  Karten  ausgegeben  wurden,  die  der  Ausschuß  in
        <pb n="93" />
        86

Arbeiterkreisen  unterbrachte.  Diese  Karten  waren  in  wenigen
Tagen  vergriffen.  Unter  Heranziehung  von  Gymnasiallehrern
mußte  ein  Ergänzungsprogramm  mit  22  Führungen  zusammengestellt ­
  werden.  Zu  den  34  Führungen  im  Jahre  1897
konnten  rund  600  Teilnehmer  zugelassen  werden.  In  den
folgenden  Wintern  1898/99  und  1900  wurde  die  Zahl  der
Führungen  auf  50  resp.  52  erhöht;  die  Zahl  der  Teilnehmer
stieg  auf  1870  im  Jahre  1898  und  auf  2000  in  den  Jahren
1899/1900.  Im  Jahre  1901  betrug  die  Zahl  der  Teilnehmer
2200  und  1902  stieg  sie  auf  3000.  Dieser  Teilnehmerzahl
stehen  9300  Bestellungen  gegenüber,  sodaß  das  Interesse  weit
größer  als  die  Möglichkeit  seiner  Befriedigung  ist.  Im  Jahre
1902  wurde  die  Zahl  der  Führungen  von  51  auf  83  erhöht
und  statt  der  einzelnen  Führungen,  auf  die  man  sich  früher
beschränkt  hatte,  wurden  Führungsreihen  eingerichtet,  d.  h.
es  wurden  an  drei  aufeinander  folgenden  Sonntagen  in  zusammenhängenden ­
  Vorträgen  ein  Thema  von  demselben  Vortragenden ­
  vor  demselben  Publikum  behandelt.  Im  Winter
1901  und  zwar  vom  2.  Februar  bis  11.  Mai  wurden  in  den
verschiedenen  Museen  folgende  Vorträge  gehalten:
1.  In  der  Gemäldegallerie  des  alten  Museums:
Über  niederländische  Malerei;
Die  holländische  Malerei  im  17.  Jahrhundert;
Altdeutsche  und  niederländische  Malerei;
Rubens.
In  der  Skulpturensammlung:
Die  Entwicklung  der  griechischen  Bildhauerkunst
mit  Fortsetzung  im  Pergamonmuseum.
Im  Miinzkabinet:
Die  deutschen  Goldmünzen.
2.  Im  Neuen  Museum  in  der  Sammlung  der  Gipsabgüsse:
Über  den  Tempelbau  bei  den  alten  Griechen;
Olympia;
Michel  Angel  o;
Krieg,  Sieg,  Frieden  in  der  Kunst  der  Griechen:
Baukunst  der  Griechen.
        <pb n="94" />
        87

Im  Antiquarium:
Über  altgriechisches  Kunstgewerbe;
Arbeiter  in  Griechenland.
Im  Kupferstichkabinett:
Über  Albrecht  Dürer.
In  der  Sammlung  der  ägyptischen  Altertümer:
Aus  dem  Leben  der  alten  Ägypter.
In  der  Sammlung  der  vorderasiatischen  Altertümer:
Das  Kunsthandwerk  im  alten  Mesopotamien.
Im  Treppenhaus:
Kaulbachs  Wandgemälde.
Im  Pergamonmuseum:
Die  pergamenische  Sammlung.
In  der  Nationalgallerie:
Die  deutsche  Kunst  im  19.  Jahrhundert;
Bilder  aus  der  Kunst  des  19.  Jahrhunderts;
Arnold  Böcklin.
Im  Kunstgewerbemuseum:
Das  Mobiliar  seit  dem  Ende  des  Mittelalters.
Im  Museum  für  Völkerkunde:
Boote  der  Ozeanien;
Geld  in  Afrika  und  Ozeanien;
Der  Buddhismus  in  Tibet  und  in  der  Mongolei;
Land  und  Leute  in  Sibirien;
Die  Naturvölker  in  Zentralbrasilien;
Lebensgewohnheiten  der  Eingeborenen  in  unseren
Kolonien;
Das  Handwerk  der  Urzeit.
Im  Museum  für  Naturkunde:
Reptilien  und  Amphibien;
Weich-  und  Schaltiere;
Tiere  des  deutschen  Waldes;
Die  Säugetiere  Deutschlands;
        <pb n="95" />
        88

Schwarm-  und  staatenbildende  Insekten;
Das  Tierleben  im  Grunewald,  verbunden  mit  einer
Exkursion  in  den  Grunewald;
Geschichte  der  Erde  und  ihrer  Bewohner;
Nutzbare  Fossilien;
Edelsteine;
Unsere  Erdkruste.
Im  Museum  für  Bergbau  und  Hüttenwesen:
Kali-  und  Steinsalze;
Diamanten;
Blei,  Kupfer,  Gold  und  Silber.
Im  Museum  der  Landwirtschaftlichen  Hochschule:
Steinkohlen,  Braunkohlen,  Petroleum;
Erklärung  der  geologischen  Wand  im  Humboldt-Hain.

So  groß  der  Erfolg  war,  den  diese  Führungen  aufzuweisen ­
  hatten,  so  wurde  er  doch  noch  übertroffen  von  dem
der  Volkshochschulvorträge,  die  auch  in  derselben  Weise  zuerst ­
  im  Winter  1898/99  veranstaltet  wurden.  Es  wurden  damals ­
  zwei  Serien  abgehalten,  von  denen  die  erste  Serie
7  Kurse,  die  zweite  Serie  9  Kurse  umfaßte.  Jeder  Kursus
besteht  aus  6  einzelnen  Vorträgen.  Auf  jeden  einstündigen
Vortrag  folgt  eine  Diskussion,  die  gewöhnlich  eine  halbe
Stunde  dauert.  Es  wohnten  damals  4489  Zuhörer  diesen  Vorträgen ­
  bei.  Im  Winter  1900/01  wurden  wiederum  2  Serien  mit
zusammen  21  Kursen  veranstaltet.  Die  Zahl  der  Teilnehmer
betrug  5464.  Im  Winter  1901/02  wohnten  den  21  Kursen  der
2  Serien  6129  Zuhörer  bei.  Von  den  männlichen  Hörern  gehören ­
  ungefähr  60  %  dem  Arbeiter-  und  Handwerkerstande
an,  dazu  kommen  noch  9,1  %  unselbständige  Kaufleute,  Gehilfen ­
  und  Lehrlinge.  Außer  den  Hochschuldozenten,  welche
die  Vorträge  abhielten,  hatte  man  Studenten  herangezogen,
welche  Elementarunterricht  in  Latein  und  Geometrie  erteilten.
Im  Anschluß  an  die  Vorträge  über  Physik  hat  man  auch
physikalische  Unterrichtskurse  eingerichtet.  Im  Winter  1901/02
verteilten  sich  die  Zuhörer  auf  die  einzelnen  Kurse  in
folgender  Weise:
        <pb n="96" />
        89

Waldeyer,  Herz-  und  Blutgefäße  .  .  .  .  .  567  Personen
R.  M.  Meyer,  Lessings  Leben  und  Werke  .  .  522
Neesen,  Aschkinass,  Physik  520
Gottsclialk,  Hygiene  der  Frau  485
Marcuse,  Hiramelskunde  443
Neesen,  Aschkinass,  Physikalische  Übungen  .  422
Hoeniger,  Soziale  Geschichte  407
Paulsen,  Erziehung  und  Unterricht  ....  404
Graef,  Antike  Kunst  343
Huth,  Buddhismus  342
A.  G.  Meyer,  Das  moderne  Kunstgewerbe  .  .  321
Stephan,  Deutsches  Staatsrecht  261  -
Diels,  Helm,  Latein  I  203
Mendelsolm,  Krankenpflege  201
Hattmann,  Unfallverhütung  135
Stephan,  Gewerbliche  Urheberrechte  ....  135
du  Bois-Reymond,  Abkühlung  und  Erkältung  109
Ostertag,  Verhütung  der  übertragbaren  Tierkrankheiten ­
  80
Lampe,  Steinitz,  Geometrie  80
Helm,  Latein  II  67
Gilg,  Kulturpflanzen  62

6109  Personen.
Im  Winter  1902/03  betrug  die  Gesamtzahl  der  Hörer
6947.  Ungefähr  70  %  der  Hörerschaft  gehörten  dem  Arbeiterstande ­
  und  den  ihnen  sozial  nahestehenden  Bevölkerungsklassen ­
  an.
Die  Dozenten  äußern  ihre  größte  Zufriedenheit  über  die
Aufmerksamkeit  und  Lernbegier  ihrer  Hörer.
Schlufs.
Die  obige  Darstellung  gibt  uns  das  Bild  einer  genossenschaftlichen ­
  Organisation  und  ihrer  Tätigkeit,  wie  sie  auf
materiell  wirtschaftlicher  Grundlage  sicher  ruhend,  sich  zu
dem  Gipfel  des  modernen  Kulturlebens  erhebt.  Der  eigentliche ­
  Zweck  der  Genossenschaft  ist  der,  an  ihrem  Teil  mitzuarbeiten ­
  an  der  Lösung  der  großstädtischen  Wohnungsfrage.
        <pb n="97" />
        90

Sie  erhebt  nicht  den  Anspruch,  allein  imstande  zu  sein,  ein
derartiges  soziales  Problem  zu  lösen,  jedoch  ist  ihre  Mitwirkung ­
  und  der  Beitrag,  den  sie  zur  Lösung  liefert,  immerhin ­
  nicht  zu  unterschätzen.  Sie  hat  für  den  Bau  kleiner
Wohnungen  ein  mustergültiges  Vorbild  geschaffen,  und  sie
hat  damit  für  einen  großen  Kreis  der  arbeitenden  Bevölkerung
ein  erhöhtes  Wohnungsbedürfnis  erweckt,  dem  auch  der
Privatunternehmer  nachzukommen  suchen  muß.  Die  Leute,
welche  einmal  eine  Wohnung  des  Spar-  und  Bauvereins  innegehabt ­
  haben,  werden  eben  höhere  Ansprüche  an  die  Wohnungen ­
  stellen,  und  je  mehr  es  der  Genossenschaft  gelingt,
diese  Ansprüche  zu  steigern  und  auf  weitere  Kreise  auszudehnen, ­
  desto  mehr  trägt  sie  dazu  bei,  daß  der  alte  ungenügende ­
  Typus  der  kleinen  Wohnung  zurückgedrängt  und
beseitigt  wird.  Wir  brauchen  hier  im  einzelnen  nicht  noch
einmal  die  Vorzüge,  die  den  Wohnungen  der  Genossenschaftshäuser ­
  eigen  sind,  hervorzuheben.  Wir  haben  gezeigt,  welch
einen  bemerkenswerten  Fortschritt  sie  repräsentieren,  und
trotz  aller  Vorzüge  dieser  Wohnungen  sind  die  dafür  gezahlten ­
  Mieten  nicht  höher,  sondern  eher  noch  geringer  als
die,  welche  für  gleichgroße  Wohnungen  in  Privathäusern  gefordert ­
  werden.  Der  Verein  war  imstande,  eine  bessere
Wohnung  für  einen  mäßigen  Preis  zu  liefern,  weil  er  keine
hohe  Verzinsung  des  Anlagekapitals  anzustreben  brauchte.
Billiges  Baukapital  wurde  ihm  von  der  Alters-  und  Invaliditätsversicherungsanstalt ­
  in  Berlin,  von  der  Pensionskasse  der
Eisenbahnarbeiter  und  auch  von  Privatleuten  zur  Verfügung
gestellt,  und  es  ist  durch  sein  Statut  ausgeschlossen,  daß  er
jemals  eine  höhere  Dividende  als  A  %  zu  bezahlen  braucht.
Im  allgemeinen  befindet  sich  der  Privatunternehmer  allerdings
nicht  in  einer  so  günstigen  Lage,  und  wenn  man  von  ihm
fordert,  daß  er  besseres  als  bisher  leisten  soll,  so  müssen
auch  für  ihn  die  Bedingungen  günstiger  gestaltet  werden.
Bei  der  steigenden  Nachfrage  nach  kleinen  Wohnungen  ist  die
Privatbautätigkeit  durchaus  nicht  zu  entbehren,  sie  ist  vielmehr ­
  ein  höchst  wichtiger  Faktor.  Wenn  man  an  sie  die  Anforderung ­
  stellt,  daß  sie  bei  dem  Bau  der  Wohnungen  dem
von  dem  Spar-  und  Bauverein  gegebenen  Vorbild  nachkommt, ­
  so  dürfte  wohl  auch  die  Folgerung  der  Hausbesitzer
        <pb n="98" />
        91

nicht  mehr  abzuweisen  sein,  daß  sie  in  bezug  auf  Geldbeschaffung ­
  von  den  Versicherungsanstalten  in  dieselbe  günstige
Lage  versetzt  werden  wie  die  Baugenossenschaften.  Allerdings ­
  müßte  dabei  der  Mietssteigerung  und  der  Spekulation
eine  feste  Grenze  gezogen  werden,  und  es  müßte  eine
polizeiliche  Überwachung  der  Wohnungen  zugelassen  sein.
Vor  allem  bietet  ja  der  Verein  seinen  Mietern  den  großen
Vorteil,  daß  ihnen  die  Wohnungen  nicht  gekündigt  werden
können,  und  daß  sie  gegen  die  Steigerung  der  Miete  geschützt ­
  sind;  andererseits  aber  ist  es  ihnen  auch  verboten,
Aftermieter  bei  sich  aufzunehmen.
Für  die  städtische  Gemeinde  haben  derartige  Bestrebungen, ­
  wie  sie  der  Verein  verfolgt,  eine  große  Bedeutung.
Bei  der  wachsenden  Nachfrage  nach  kleinen  Wohnungen  und
bei  der  zunehmenden  Obdachlosigkeit  ist  die  Gemeindeverwaltung ­
  vor  allen  Dingen  daran  interessiert,  daß  gesunde
kleine  Wohnungen  in  größerer  Zahl  als  bisher  geschaffen
werden,  Die  Gemeinde  sollte  daher  alles  mögliche  tun,  um
derartige  Bestrebungen  zu  unterstützen,  und  die  Bautätigkeit
der  Genossenschaft  zu  fördern  und  zu  erleichtern.  Es  stehen
ihr  ja  nach  dieser  Richtung  hin  mannigfache  Mittel  zur  Verfügung. ­
  Sie  kann  der  Genossenschaft  die  Kanalisationsgebühren, ­
  die  Beitragskosten  zum  Straßenbau  erlassen,  sie  kann
verfügen,  daß  Häuser  mit  Wohnungen  unter  300  M.  Miete
von  der  Grundsteuer  befreit  bleiben,  sie  kann  der  Genossenschaft ­
  Baugelder  zu  niedrigem  Zinsfuß  leihen.  Derartige
Unterstützungen  sind  in  anderen  Städten  häufig  vorgekommen; ­
  in  Berlin  aber  hat  der  Spar-  und  Bauverein  seitens
der  Gemeindeverwaltung  bisher  keinerlei  Förderung  erfahren,
und  in  Tempelhof  hat  man  sogar  seiner  Tätigkeit  die  größten
Hindernisse  in  den  Weg  gelegt.
Die  Zentralstelle  für  Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen  hat
sich  sowohl  um  die  Gründung  wie  um  die  Organisation  und
die  weitere  Entwicklung  der  Genossenschaft  die  größten
Verdienste  erworben.  Bei  der  Gründung  kam  es  vor  allen
Dingen  darauf  an,  geeignete  zuverlässige  Personen,  welche
den  nötigen  Einfluß  in  Arbeiterkreisen  besitzen,  zusammenzubringen, ­
  denen  man  später  die  Leitung  einer  derartigen
Organisation  an  vertrauen  konnte.  Von  großer  Wichtigkeit
        <pb n="99" />
        92

war  es  ferner,  daß  von  vornherein  Mitglieder  der  verschiedensten ­
  Gesellschaftsschichten  vereinigt  wurden,  um  an  dem  gemeinsamen ­
  Werke  tätig  zu  sein.  Es  wurden  damit  dem
Verein  nicht  nur  wichtige  Hilfskräfte  und  größere  Mittel  zugeführt, ­
  sondern  es  wurde  auch  die  Wirksamkeit  des  Vereins
dadurch  vor  jeder  Einseitigkeit  bewahrt,  und  es  wurde  in  dem
Zusammenwirken  der  Vertreter  verschiedener  Gesellschaftsklassen ­
  ein  wichtiges  Erziehungsmittel  für  alle  Beteiligten
gefunden.  Man  hat  ja  von  jeher  die  Bedeutung  der  Genossenschaft ­
  hauptsächlich  auch  darin  gesehen,  daß  sie  auf  die  Genossen ­
  eine  erziehliche  Wirkung  ausübt,  und  es  läßt  sich
nicht  verkennen,  daß  der  Berliner  Spar-  und  Bauverein  in
dieser  Beziehung  großes  geleistet  hat.  Die  eigentliche  Verwaltung ­
  der  Genossenschaft  liegt  fast  ausschließlich  in  den
Händen  von  Mitgliedern,  die  dem  Arbeiterstande  angehören.
Die  Zusammensetzung  des  Vorstandes  und  des  Aufsichtsrates
bezweckt,  eine  möglichst  große  Anzahl  von  Arbeitern  an  der
Geschäftsführung  zu  beteiligen;  dazu  kommen  dann  noch  die
Hausverwalter  und  die  Inhaber  der  Zahlstellen,  die  auch  unmittelbar ­
  in  der  Verwaltung  tätig  sind.  Die  übrigen  Genossen
können  durch  die  Generalversammlung  ihren  Einfluß  auf  die
Geschäftsführung  geltend  machen.  Es  hat  sich  gezeigt,  daß
eine  derartige  Organisation  ein  wichtiges  Mittel  ist,  um  die
Arbeiter  zur  Selbstverwaltung  und  zur  Selbsthilfe  heranzubilden. ­
  Jede  Gelegenheit,  die  man  dem  Arbeiter  nach
dieser  Richtung  hin  zur  praktischen  Betätigung  auf  sozialem
Gebiete  eröffnet,  lenkt  ihn  ab  von  der  Verfolgung  utopistischer
Ideale  und  verkettet  ihn  inniger  mit  der  bestehenden  Gesellschaftsordnung. ­

Gustav  Sehmoller 1 )  hat  mit  Recht  darauf  hingewieseu,
daß  die  Wohnungsfrage  zum  großen  Teil  eine  erziehliche
Frage  ist,  und  daß  neben  den  wirtschaftlichen  Momenten  auch
die  psychologischen  Berücksichtigung  erfahren  müssen.  Es
handelt  sich  hier  zunächst  um  die  Ausbildung  des  Wohnbedürfnisses
  und  darum,  daß  der  Arbeiter  den  Besitz  einer
guten  und  gesunden  Wohnung  schätzen,  daß  er  Ordnung  und
Sauberkeit  aufrecht  erhalten  lernt  und  daß  er  es  lernt,  sich

'&amp;gt;)  Ein  Mahnruf  in  der  Wohnungsfrage,  1887.
        <pb n="100" />
        93

im  eigenen  Heim  wohler  zu  fühen,  als  irgendwo  sonst.  Alle
Mittel,  die  dazu  beitragen,  ihm  diese  Erziehung  zuteil  werden
zu  lassen,  sind  für  die  Lösung  der  Wohnungsfrage  von  großer
Bedeutung.  Unter  den  einzelnen  Mietern  der  Genossenschaftshäuser ­
  wird  sich  ein  reger  Wetteifer  entwickeln,  die  Wohnung,
welche  man  als  Eigentum  betrachten  kann,  in  gutem  Stand
zu  halten.  Da  jede  Familie  für  sich  eine  abgeschlossene
Wohnung  inne  hat,  und  da  After  Vermietung  ausgeschlossen
ist,  sind  die  äußeren  Bedingungen  dafür  gegeben,  daß  sich
ein  gesundes  Familienleben  entwickeln  kann.  Die  Gesundheit
des  Familienlebens  ist  aber  die  notwendige  Voraussetzung
für  die  Gesundheit  alles  höheren  Kulturlebens  und  somit  auch
die  erste  Voraussetzung  für  eine  vernünftige  Befriedigung  des
Wohnungsbedürfnisses.  Es  liegen  hier  mannigfache  wechselseitige ­
  Wirkungen  vor,  die  sich  nicht  leicht  theoretisch
sondern  lassen,  die  aber  von  allen  denjenigen,  welche  sich  für
die  Wohnungsfrage  interessieren,  beachtet  werden  müssen.
Das  genossenschaftliche  Leben  innerhalb  der  einzelnen
Ansiedlungen,  das  in  sogenannten  Hausgenossenschaften
organisiert  ist,  ist  auch  imstande,  einen  gedeihlichen  erziehlichen ­
  Einfluß  in  der  oben  bezeichneten  Richtung  auszuüben.
Es  kommt  häufig  vor,  daß  die  Frauen  aus  dem  Arbeiterstande ­
  nicht  eine  ausreichende  hauswirtschaftliche  Bildung
besitzen,  um  einen  Haushalt  in  ordentlicher  Weise  führen  zu
können.  Es  wird  den  jungen  Mädchen,  die  in  früher  Jugend
schon  erwerbstätig  sein  müssen,  nicht  die  Gelegenheit  geboten,
sich  derartige  Kenntnisse  und  Erfahrungen  zu  verschaffen.
Für  den  Arbeiter,  der  über  sehr  beschränkte  Mittel  verfügt,
ist  aber  eine  vernünftige  und  sparsame  Haushaltung  eine
Lebensfrage.  Eine  Frau,  die  dazu  nicht  imstande  ist,  wird,
besonders  wenn  die  Familie  sich  vergrößert,  leicht  den  wirtschaftlichen ­
  Ruin  herbeiführen.  Da  ist  es  nun  wichtig,  daß
innerhalb  der  Hausgenossenschaft  die  Frauen  ihre  Erfahrungen
austauschen  können,  und  daß  die  ungeschulten  von  den  erfahrenen ­
  Rat  und  Anweisung  erhalten  können.  Eine  große
Erleichterung  für  die  Haushaltsführung  ist  es  auch,  daß
innerhalb  der  einzelnen  Ansiedlungen  die  gemeinsame  Beschaffung ­
  von  Brennmaterialien  und  Lebensrnitteln  durchgeführt ­
  ist.  Es  fragt  sich,  ob  in  derselben  Weise  nicht  inner ­
        <pb n="101" />
        94

halb  der  einzelnen  Ansiedlungen  eine  gemeinsame  Küche  und
eine  gemeinsame  Waschanstalt  eingerichtet  werden  könnte.
Es  handelt  sich  dabei  keineswegs  um  gemeinschaftliche  Mahlzeiten, ­
  sondern  darum,  daß  jede  Familie  die  von  ihr  gewünschten ­
  Speisen  gut  zubereitet  aus  der  gemeinsamen  Küche
beziehen  kann.  Die  Frauen  würden  dadurch  entlastet,  sie
könnten,  soweit  sie  keine  Kinder  haben,  auch  dem  wirtschaftlichen ­
  Erwerbe  nachgehen,  und  die  Haushaltungskosten  würden
sich  jedenfalls  für  die  einzelnen  Familien  dadurch  bedeutend
verringern.  Bei  der  Einrichtung  einer  gemeinsamen  Küche
würde  in  jeder  Wohnung  auch  noch  ein  besonderer  Raum  für
andere  Zwecke  gewonnen  werden,  was  besonders  bei  zahlreicher ­
  Familie  sehr  wichtig  ist.  Unter  Umständen  könnten
auch  noch  von  dem  Verein  billigere  Wohnungen  in  dieser
Weise  hergestellt  werden,  wenn  man  eben  die  Küchen  sparen
könnte.  Dieselben  Gründe  sprechen  auch  für  die  Einrichtung
einer  gemeinsamen  Waschanstalt.  In  jeder  Ansiedlung  würden
sich  Frauenausschüsse  zu  bilden  haben,  welche  diese  gemeinsamen ­
  Veranstaltungen  zu  überwachen  hätten.  Die  Frauen
würden  durch  eine  derartige  Entlastung  mehr  Zeit  gewinnen,
wie  schon  oben  hervorgehoben,  erwerbstätig  zu  sein  oder  sich
der  Erziehung  der  Kinder  oder  ihrer  eigenen  geistigen  Ausbildung ­
  zu  widmen.
In  richtiger  Erkenntnis  des  Wertes  einer  höheren  Bildung
für  die  Weiterentwicklung  der  Genossenschaften  und  Lösung
der  Wohnungsfrage  hat  dann  der  Verein  in  Verbindung  mit
der  Zentralstelle  für  Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen  die
Konzerte,  die  Museumsführungen  und  Hochschulkurse  eingerichtet. ­
  Es  zeigt  sich  hier,  wie  in  der  Genossenschaft  selbst,
wenn  sie  eine  gewisse  Größe  erlangt  hat,  die  Grundlage  gegeben ­
  ist,  für  weitere  Organisationen  und  Kulturbestrebungen,
und  wie  durch  einen  derartigen  weiteren  Ausbau  die  Genossenschaft ­
  selbst  an  Lebenskraft  gewinnt.  Die  Basis  muß
aber  breit  genug  sein,  daß  sie  alle  möglichen  politischen  und
religiösen  Richtungen  in  sich  aufnehmen  oder  einschließen
kann.  Auch  in  dieser  Beziehung  werden  im  Berliner  Sparund ­
  Bauverein  keine  Unterschiede  gemacht,  der  trennende
Einfluß  von  Politik  und  Religion  ist  eliminiert  und  sein  Wahlspruch ­
  ist:  „Einigkeit  macht  stark“.
        <pb n="102" />
        95

Druck  von  Leonhard  Simion  Nf.  in  Berlin  SW.

Es  ist  schließlich  noch  die  Frage  aufzuwerfen,  ob  es
nicht  angebracht  sei,  daß  der  Verein  auch  Heimatshäuser  für
junge  Männer  und  Mädchen  errichtet.  Ein  großer  Teil  der
Genossen  ist  unverheiratet  und  da  diese  nicht  eine  Familienwohnung ­
  brauchen  können,  so  müßte  der  Verein  in
anderer  Weise  für  die  Befriedigung  ihres  Wohnungsbedürfnisses ­
  sorgen.  Es  würde  die  Einrichtung  derartiger  Häuser
auch  eine  weitere  Stärkung  des  genossenschaftlichen  Lebens
bedeuten;  vielleicht  ließe  sich  dann  auch  das  geistige  und
sittliche  Leben  innerhalb  der  Genossenschaft  in  der  Weise
organisieren,  wie  es  in  den  englischen  und  amerikanischen
Naehbarschaftsgilden  geschehen  ist.  In  dieser  Weise  wird  der
Spar-  und  Bauverein  immer  mehr  sich  zu  einem  wichtigen
Faktor  der  sozialen  Reform  ausgestalten.
        <pb n="103" />
        VERLAG  von  R.  L.  PRAGER  in  BERLIN,  NW.  7.

Die  social-ökonomische  Türkei.
Von  Pr.  V.  Totomianz  und  E.  Toptschjan.
KI.  8.  VIII,  128  Seiten.  1901.  Eleg.  brosch.  M.  2.-.
Deutsche
Handwerker  und  Handwerkerbruderschaften
im  mittelalterlichen  Italien.
gr.  8.  VI,  160  Seiten  mit  Tabellen.  1902.  M.  5.—.
©ocialpolitische  Studien.
Beiträge  zur  Politik,  Geschichte  und  Ethik  der  socialen  Frage.
Zwei  Bücher.
Von  Dr.  Heinrich  Hirsch.
VIII,  144  Seiten,  gr.  8.  1897.  Eleg.  br.  Preis  M.  3.  —.
£)er  'ßühnenengagements  1/ertrag.
Ein  Handbuch  für  Juristen  und  Laien.
Unter  Berücksichtigung  der  Rechtsprechung  des  Bühnenschiedsgerichts.
Von  Dr.  Bruno  Marwitz,  Rechtsanwalt.
VIII,  222  SS.  mit  Sachregister,  gr.  8.  1902.  Eleg.  brosch.  M.  4;  Lwd.  M.  5.
Das  Buch  giebt  eine  eingehende  systematische  Darstellung  der  vertraglichen ­
  Beziehungen  zwischen  Theaterunternehmer  und  Schauspieler.  Ausgehend ­
  von  den  Bestimmungen  der  Vertragsformulare  des  deutschen  Bühnenvereins ­
  und  der  Genossenschaft  deutscher  Bühnenangehöriger,  sucht  es  unter
Benutzung  der  Entscheidungen  des  Bühnen  Schiedsgerichts  sowie  der  in-  und
ausländischen  Literatur  zu  allgemein  gültigen  Resultaten  zu  kommen,  die  als
Richtschnur  bei  Streitigkeiten  zwischen  Unternehmer  und  Schauspieler  dienen
können.  Am  Schlüsse  giebt  der  Verfasser  einen  Vertragsentwurf,  der  die
berechtigten  Wünsche  der  Bühneuleiter  und  der  Bühnenmitglieder  gleichmäfsig
berücksichtigt.  Ein  ausführliches  Sachregister  wird  die  Benutzung  des
Buches  wesentlich  erleichtern.
„Herr  R.-A.  Dr.  Marwitz,  der  schon  in  so  manchem  die  Bühnenkreise
betr.  Prozefs  plaidierte,  hat  soeben  im  Verlage  von  R.  L.  Prager,  Berlin,
ein  Werk  erscheinen  lassen,  das  seinen  Untertitel  „Ein  Handbuch  für  Juristen
und  Laien“  mit  Recht  führt.  Es  behandelt  den  „Biihnen-Engagementsvertrag“
und  bildet  einen  an  der  Hand  der  gesamten  einschlägigen  Literatur  und
Rechtsprechung  aufs  sorgfältigste  ausgearbeiteten  Leitfaden  durch  die  vielverschlungenen ­
  Pfade  dieses  Gebietes.  Das  Buch  gewinnt  dadurch  an  Wert,
dafs  es  klar,  leicht  fafslich  und  nichts  weniger  als  trocken  geschrieben  und
anfserdem  von  grofser  Übersichtlichkeit  ist.  Das  Werk  kann  allen,  die  es
angeht,  warm  empfohlen  werden  “
Berliner  Börsen-Courier  1902,  No.  24.
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        VERLAG  von  R.  L.  PRAGER  in  BERLIN,  NW.  7.

WirtbSGhaftlictae  Weltlage.  SkuSSSSJUEI?
"—  96,  97,  98,  99,  1900,  1901.
Von  Julius  Basch,
Redakteur  der  „National-Zeitung".
Kl.  8°.  12  Hefte.  1889—1902.  Eleg.  broscli.  Preis  ä  M.  1,—.
John  Law  und  sein  System.
Von  S.  Alexi.
8°.  1885.  VII,  67  S.  mit  2  Tafeln  Abbildungen  11.  3  Tabellen.  Brosch.  M.  0,—.
Die  Volkswirtschaftslehre  des  Corpus  juris  civilis
Von  Prof.  Paul  Oertmann,  Dr.  iur.  et  phil.
8.  1891.  VI,  154  Seiten.  Eleg.  brosch.  Preis  M.  4,-.
Entwickelung  der  Gesetze  des  menschlichen  Yerkehrs
und  der  daraus  fliessenden  Regeln  für  menschliches  Handeln
von  Hermann  Heinrich  Gossen.
Neue  Ausgabe.  8".  1889.  VIII,  278  Seiten.  Brosch.  M.  5,—.
S)ie  deutsche  dfansa  in  Russland.
Von  Arthur  Winckler.
Herausgegeben  mit  Unterstützung  des  Vereins  für  Hansische  Geschichte.
VI,  153  S.  8.  1886.  Eleg.  brosch.  M.  4,-.
Das  Japanische  Geldwesen.
Geschichtlich  und  kritisch  dargestellt
Von  J.  T.  Kussaka.
VI.  100  Seiten.  8.  1890.  Brosch.  M.  2,80.
Die  Statistik  und  die  Socialwissenschaften.
Von  E.  Norpurgo.
Aus  dem  Italienischen.
gr.  8.  VIII,  550  Seiten.  Mit  3  Tafeln  u.  1  Karte.  1877.  Ladenpreis  M.  11.
=  Herabgesetzter  Preis  M.  5.  =
O.  J.  Göschen
Theorie  der  auswärtigen  7ßJechselcourse.
Nach  Leon  Say’s  2.  franz.  Ausgabe  übersetzt
von  F.  Stöpel.
gr.  8°.  XII,  132  S.  1875.  (Ladenpreis  M.  2,40.)  Herabgesetzter  Preis  M.  1,50.
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        Neuester  VERLAG  von  R.  L.  PRAGER  in  BERLIN,  NW.  7.

Soeben  ist  erschienen:
Bibliothek  der  Volkswirtschaftslehre  und  Gesellschaftswissenschaft.
Begründet  von  F.  Stöpel.  Fortgeführt  von  Robert  Prager.
Bd.  XVIII.
Untersuchung  über  die  Grundsätze
der  für  das  menschliche  Glück  dienlichsten
Verteilung  des  Reichtums
von  William  Thompson.
Nach  der  englischen  Originalausgabe  von  1824
übersetzt  von  Oswald  Collinanu.
Nebst  einer  Einleitung:
Geschichte  der  sozialistischen  Ideen  in  England.
von  H.  S.  Foxwell,  Professor  in  Cambridge.
Zweiter  Band.
VIII,  560  S.  8.  Eleg.  brosch.  M.  7,50;  eleg.  Ilfzbd.  M.  8,75.
Mit  diesem  zweiten  Bande  ist  das  hochbedeutsame  Werk  abgeschlossen.  Ein
Sachregister  über  beide  Baude  ist  diesem  zweiten  Bande  beigegeben.
Auf  das  Interesse,  das  Thompson  für  die  Geschichte  des  Sozialismus  hat,
hat  zum  ersten  Male  Menger  hingewiesen  und  ihn  als  den  „bedeutendsten  Begründer
des  wissenschaftlichen  Sozialismus“  bezeichnet.
Bei  der  Schwierigkeit,  das  englische  Original,  das  sehr  selten  geworden  ist,
zu  erlangen,  und  der  keineswegs  leichten  Schreibart  Thompsons,  dürften  auch
viele,  dio  u.j  cr.gV  ^ n r.  c ';- ,0 xhe  mächtig  sind,  zu  dieser  Übersetzung  greifen.  Die
Eoxwellsche  Einleitung  führt  aufs  Glücklichste  in  das  Verständnis  Thompsons  ein.
Der  erste  Band  (XCII,  457  Seiten)  erschien  im  Jahre  1903  und  kostet  eleg.
brosch.  M.  7.50:  eleg.  Hfzbd.  M.  8.75.
Auch  die  übrigen  Bände  der  BVG.  empfehle  ich  bestens  und  stelle  ich  ausführliche ­
  Inhaltsverzeichnisse  unentgeltlich  und  postfrei  zur  Verfügung.
Ein  in  Halhfranzhand  geh.  Expl.  der  BVG.  Bd,  I—XII  liefere  ich  für  M.  60.
Das  Verbrechen  als  Strafe
und  die  Strafe  als  Verbrechen.
Leitmotive  in  Tolstois  „Auferstehung“.
Vortrag  gehalten  in  einer  Anwalts  Versammlung  in  Kiew
von
A.  Goldenweiser,  Rechtsanwalt  in  Kiew.
72  Seiten,  gr.  8.  Eleg.  brosch.  M.  2.
Wie  das  vor  Kurzem  in  meinem  Verlage  erschienene  Werkchen  desselben  Verfassers: ­
  „Zurechnung  und  strafrechtliche  Verantwortlichkeit  in  positiver  Beleuchtung“
(72  SS.  gr.  8  brosch.  M.2),  das  allgemein  sehr  anerkennend  besprochen  worden  ist,
wird  auch  dieses  Buch  lebhaftem  Interesse  begegnen.

Vor  Kurzem  erschien:
Die  „Ausschreitungen  des  Buchhandels“
Antwort  auf  die  Denkschrift  des  Akademischen  Schutzvereins
von  It.  L«.  Prascr.
IV,  142  Seiten.  Eleg.  brosch.  Preis  M.  1,20.
Eine  sachliche,  den  Behauptungen  Prof.  Karl  Büchers  in  seiner  Denkschrift
auf  Tritt  und  Schritt  nachgehende  und  sie  widerlegende  Arbeit.
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^  \  dem  Vorstand  noch  ein  Kanfmann  namens  Ernst  Roscher
welcher  den  Vorsitzenden  in  der  Buchführung  unterstützt.
beiden  übrigen  Mitglieder  des  Vorstandes  sind  Stein-^Jker,
  wovon  einer,  L.  Schmidt,  den  Vorsitz  führt  und
:  leich  das  Haus  Sickingen-Str.  7  verwaltet.  Der  andere,
:  Stuhlmann,  verwaltet  das  Haus  in  der  Stargarder  Straße.
|  Mitglieder  des  Aufsichtsrates  und  des  Vorstandes  erhalten
ihre  Tätigkeit  keinerlei  Vergütung.
Die  Mitgliederzahl  des  Aufsichtsrates  betrug  nicht  in
fjm  Jahre,  wie  es  in  den  Statuten  gefordert  war,  24.  Im
fe  1900  und  1901  waren  nur  23  Mitglieder  angeführt,
i  dieser  Zahl  gehören  14  dem  Arbeiter-  oder  Handwerker-«iiide
  an.  Im  Jahre  1893  sind  als  Mitglieder  des  Aufsichtsv
  Js  angeführt  u.  a,.  Professor  Dr.  Albrecht  von  der  Zentral  -
le  für  Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen,  Rechtsanwalt  Berg
Regierungsbaumeister  Professor  Messel.  Professor  Messel
orte  bis  zum  Jahre  1898  dem  Vorstande  und  später  dem
sichtsrate  an.  Außerdem  befinden  sich  im  Aufsichtsrat
Gastwirt,  Inhaber  eines  Genossenschaftswirtshauses  in  der
skauer  Str.  15,  ein  Lehrer,  zwei  Kaufleute  und  ein
itrollbeamter  der  Landesversicherungsanstalt.
•  Indem  die  Vertreter  der  Arbeiterklassen  mit  den  Verein ­
  anderer  Berufsklassen  in  der  Verwaltung  des  Vereins
Berührung  kommen,  indem  sie  an  einem  und  demselben
■:  i'ke  zusammen  arbeiten,  gewinnen  sie  Verständnis  für  die
;■  enseitigen,  sozialen  Lebensbediugungen,  und  in  dieser  Weise
pgt  es  vielleicht  mit  der  Zeit,  die  trennenden  gesellschaft-Hgu
  Gegensätze  abzuschwächen  und  aufzuheben.  Das  ist
mfalls  ein  großer  Vorteil,  welchen  die  Zusammensetzung
leitenden  Organe  mit  sich  bringt.  Eine  weitgehende
»eitsteilung  ermöglicht  es,  daß  die  einzelnen  Mitglieder  des
'Standes  und  Aufsichtsrates  nicht  zu  sehr  mit  Geschäften
rlastet  werden.  Im  Jahre  1893  wählte  der  Aufsichtsrat
*"•  seiner  Mitte  drei  Kommissionen:  eine  Baukommission,
:  Kommission  zur  Vorbereitung  der  Geschäftsordnung  und
'  Revisionskommission.  Zum  Vorsitzenden  der  Revisions-^
  amissiou  wurde  damals  Dr.  Albrecht  ernannt,  er  ist  es
h  heute.  Diese  Kommission  hat  die  Geschäfts-  und  Kassenrung ­
  zu  prüfen.
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