Vorwort. Die Grundlagen für diese Arbeit waren fertig, als der große Krieg ausbrach. Während ich dies schreibe, tobt er noch mit voller Gewalt, und das Ende ist nicht abzusehen. Ich schließe die Arbeit im Gedanken an den Frieden ab, wie ich auch während ihrer Ausführung nie müde ward, an ihn zu denken. Denn diese Arbeit soll ein Beitrag für die großen Werke des Friedens sein, die unser harren. Sie soll das rechtswissenschaftliche Rüstzeug zur Lösung des Problems bieten, das in der Frage nach der Schaffung eines Arbeitstarifgesetzes beschlossen ist. Das Problem wird nach dem Kriege von neuem auftauchen. Denn die Kräfte, die es schufen, werden in alter Weise wieder wirksam sein. Diese Kräfte werden sogar eine neue Stärkung erhalten. Die Folgen des Krieges lassen vielleicht den Gedanken einer Sozialpolitik der materiellen Fürsorge durch den Staat außerhalb der Kriegs beschädigtenfürsorge nicht so bald aufkommen. Deswegen wird diejenige Richtung der Sozialpolitik an Bedeutung zunehmen, die nach neuen Formen in den Willensbeziehungen zwischen Unternehmertum und Arbeiterschaft sucht. Darüber hinaus will das Buch an der Erneuerung der deutschen Rechtswissenschaft mitarbeiten. Die Erschütterungen des Geisteslebens, die dieser Krieg uns bringt, werden auch das Denken der Rechtswissenschaft ergreifen und sie, so hoffe,i wir, zu einem neuen Schöpferwillen anspornen. Die Zeit ist gekommen, den methodischen Streitigkeiten um die Form des juristischen Denkens ein Ende zu machen und durch lebendige Tat einen neuen Inhalt dieses Denkens zu begründen. Ich sehe einen Weg zu dieser Erneuerung in dem Bruche mit der Allein-