VI Vorwort. Herrschaft der positiven Jurisprudenz und der Einstellung der Rechtswissenschaft auf Mitgestaltung ait der Lösung sozialer Lebensprobleme. Nur neue Aufgaben, die sich die Rechts wissenschaft selbstbewußt stellt, können die juristischen Fakul täten aus Beamtenschulen wieder zu wissenschaftlichen Lehr stätten machen und den Geist des heranwachsenden Juristen geschlechts mit neuer Freude an dem wirklichen Reichtum des rechtlichen Schaffens erfüllen. Man wird es deswegen ver ständlich finden, daß ich den allgemeinen Zusammenhang, in dem die Erörterung des Tarisproblems mit der Auffassung der Rechtswissenschaft steht, einer besonderen Betrachtung unterworfen habe. Sie wird hoffentlich keinen Zweifel darüber lassen, was ich mit dieser Andeutung meine. Im übrigen wollen die nachfolgenden Ausführungen nicht etwa ein Allheilmittel anpreisen und so etwas wie eine juristische „Lösung der sozialen Frage" sein. Sie wollen auch nicht den Glauben erwecken, als ob nunmehr der rechtliche Weg zum „sozialen Frieden" entdeckt sei. Der Anspruch, den meine Arbeit erhebt, ist viel bescheidener. Sie will lediglich eine Frage, die die Entwicklung gestellt hat, in dieser Entwicklung zur gesetzgeberischen Reife bringen, indem sie die rechtswissenschaftlichen Grundlagen dazu legt, wohl wissend, daß die Entwicklung weiterschreiten und anderen Fragen zueilen wird. Das vorliegende Buch baut sich auf meinen früheren Arbeiten auf, die ich über den Arbeitstarifvertrag veröffentlicht habe, so daß deren Kenntnis vorausgesetzt werden muß. Es bildet den Abschluß dieser Arbeiten, denen ich seit nunmehr zehn Jahren nachgegangen bin. Wer die Eigentümlichkeiten des Gebietes kennt und selbst schon von den weiten Horizonten ergriffen war, die es umfassen, weiß, daß ein solcher Ab schluß mit neuen Fragen endigt. Frankfurt a. M., 17. Dezember 1915. Hugo Sinzheimer.