I. Das Problem des Tarifrechts und die legislative Rechtswissenschaft. 11 bereit sein, neue Gedankenwege zu gehen, wenn es not wendig ist, aber die alten nicht verlassen, wenn ihre Be nutzung und Verbesserung zum Ziele führen können. Einen bestimmten Weg zu den neuen Rechtsformen gibt es nicht. Er kann ein Finden und Erfinden sein. Die Schätze juristi schen Denkens, geschichtlicher Rechtseinrichtungen und Rechts anschauungen liegen vor dem Suchenden ausgebreitet, damit er sie ergreife, wenn sie seinen Zwecken in alter oder neuer Form dienlich sein können. Diese Schätze erhalten durch die legislative Rechtswissenschaft neuen Wert. Das Erfinden kann nur gelingen, wenn ein treues und geduldiges Ver senken in den Sinn der sozialen Zwecke vorausgegangen ist. Hier hängen Sozialwissenschaft und Rechtswissenschaft eng zusammen. Die Bildung einer jeden rechtlichen Vorstellung ist abhängig von dem sozialen Stoffe, in den sie sich ein prägen, und den sozialen Wirkungen, die sie entfalten wird. Daran entscheidet sich die Fruchtbarkeit ihrer Forschung. Sie wird für das Leben ohne Bedeutung sein, wenn sie nur dialektisch konstruiert. Sie wird ihm wertvolle Dienste leisten, wenn sie sich vollkommen in den sozialen Stoff einzufühlen und daraus zu gestalten weiß. Ohne genaueste Kenntnis des sozialen Stoffes und ohne den Willen, ihm zu folgen, ist legislative Rechtswissenschaft unmöglich. Hierbei wird aller dings die legislative Rechtswissenschaft wohl niemals zu un anfechtbaren Ergebnissen kommen. Die sozialen Bestrebungen sind nicht einheitlich. Oft treten sich in ihnen entgegengesetzte Interessen gegenüber. Diese wollen verschiedenes. Es gibt auch in den meisten Fällen mehrere Möglichkeiten, um soziale Zwecke rechtlich auszudrücken. Daß nur eine Form als recht liches Mittel für einen sozialen Zweck in Betracht kommen kann, wird selten sein. Schließlich werden die Anschauungen darüber, wie die rechtliche Vorstellung in das Soziale ver flochten werden kann, verschieden sein. Der eine sieht die Möglichkeit der sozialen Verwirklichung einer rechtlichen Vor stellung, wo sie der andere leugnet, In allen diesen Fällen