Erster Abschnitt. Die Autonomie des Tarifvertrags. 53 Arbeiterverbände als solche berechtigt sind, sondern auch un mittelbar die einzelnen Arbeiter. Das Reichsgericht hat in seiner bekannten Entscheidung vom 20. Januar 1910 J ) dieser Möglichkeit Nahrung gegeben. In dieser Entscheidung wird u. a. die Anschauung vertreten, im Zweifel sei dem Tarifvertrag der Wille zu entnehmen, daß er nicht nur für den Verband als solchen gelte, sondern auch auf Grund des Versprechens der Leistung an Dritte zugunsten seiner einzelnen Mitglieder. Es ist dies zunächst nur für die Arbeitgeberseite ausgesprochen. Mit Recht hat aber bereits Landsberg 2 ) darauf hingewiesen, daß jene Entscheidung auch für die Mit glieder des Arbeiterverbands in gleicher Weise zutrifft. Doch ist es weder der Begründung des Urteils durch das Reichs gericht noch auch Landsberg, der es sich zur Aufgabe gesetzt hat, die Grundgedanken dieses Urteils eingehend zu prüfen und zu verteidigen, gelungen, die Bedenken, die bereits nach bestehendem Recht gegen diese konstruktive Möglichkeit eines Tarifvertrags zugunsten Dritter entstanden sind, zu ent kräften. Wenn der Dritte unmittelbar aus dem Tarifvertrag berechtigt wird, so erhält er auch das Verfügungsrecht über die Vertragsbeziehungen, soweit sie für ihn gelten ft. Der Dritte könnte also auf die Bestimmungen des Tarifvertrags selbständig einwirken, für sich auf Rechte verzichten und tarifliche Rechtsbeziehungen abändern. Das künftige Tarif recht wird solche individuelle Schwankungen nicht zulassen dürfen und das individuelle Moment auch dadurch ausschalten müssen, daß es selbständige Verfügungsrechte über Tarif beziehungen zugunsten Dritter nicht duldet, wenn der Dritte Vertragspartei nicht sein kann ft. Was wir hier für die einzelnen Arbeiter verneint haben, ist nur das Verfügungs- und Verwaltungsrecht über den HGZ. Bd. 73 S. 92 f. ft A. a. O. S. 176. ft Vertrag II S. 138 ff., bes. S. 146. ft Mit Tarifverträgen find oft Verträge zugunsten Dritter in der Form von Nebenabreden verbunden, wenn z. B. der Arbeitgeber sich verpflichtet