Erster Abschnitt. Die Autonomie des Tarisvertracis. 79 Die Berufsvereine müssen weiterhin gewisse formelle Pflichten auf sich nehmen, die der Tarifvertrag braucht, um sich glatt und leicht abzuwickeln. So ist es von großer Be deutung für die Durchführung eines Tarifvertrags, daß jederzeit festgestellt werden kann, wer als Mitglied den im Tarifverhältnis stehenden Berufsvereinen angehört. Denn diese Mitglieder werden von den durch den Tarifvertrag ge schaffenen Rechten und Pflichten als Vertragsmitglieder be troffen (S. 86 ff.). Daraus muß sich die Pflicht der Berufs vereine ergeben, ein Verzeichnis ihrer Mitglieder zu führen, damit der jeweilige Bestand an Mitgliedern immer fest gestellt werden kann. Das Gesetz hat keine Veranlassung, eine bestimmte Form dieses Verzeichnisses vorzuschreiben. Der Bestand kann sowohl aus der Führung von Mitglieds karten, die gesammelt werden, wie auch aus der Führung einer Mitgliederliste erkennbar werden. Es genügt, daß die Vereine in irgendeiner Form Vorsorge treffen, daß der Be stand ihrer Mitglieder jederzeit feststellbar ist. Wegen der Dauer des Tarifvertrags und der sich eventuell aus ihm er gebenden Ansprüche müssen die Verzeichnisse eine bestimmte Zeitdauer hindurch, die das Gesetz vorschreibt, aufbewahrt werden. Die Tarifbehörde, aber auch Dritte, können ein Interesse daran haben, über die Zugehörigkeit bestimmter Personen zu den Berufsvereinen Auskunft zu erhalten. Denn davon hängt z. B. die Frage ab, ob gegen bestimmte Personen eine Rechtsverfolgung aus dem Tarifvertrag mög lich ist oder nicht. Dieses Interesse besteht auch an der Kenntnis der gesetzlichen Vertretung und des Inhalts der Satzungen eines Berufsvereins, soweit Tarifangelegenheiten berührt werden. Denn nur aus solcher Kenntnis heraus kann unter Umständen im Einzelfall entschieden werden, ob bestimmte Rechtshandlungen giltig sind oder nicht. Daraus ergibt sich, daß alle tariffähigen Verufsvereine eine Aus- kunftspslicht in bezug auf die hervorgehobenen Punkte der Tarifbehörde gegenüber auf sich nehmen müssen. Die Tarif-