194 Die Idee der sozialen Selbstbestimmung iin Recht. heit bilden. W. von Humboldt hat darin das Zeichen höhererer Kultur gesehen. Denn „es ist" — so sagt er — „ein höherer Grad von Kultur notwendig, sich an der Tätig keit zu erfreuen, welche nur Kräfte schafft und ihnen selbst die Erzeugung der Resultate überläßt, als an derjenigen, welche unmittelbar diese selbst aufstellt." 5. Damit erkennen wir die Bedeutung, die der sozialen Selbstbestimmung im Rechte, wie sie in der Form des Tarif vertrags zum Ausdruck kommt, innewohnt. Ohne den Staat auszuschalten, der die Bedingung eines einheitlichen gesell schaftlichen Lebens ist. löst sie doch durch unmittelbare Rechts erzeugung die Fremdheit des Rechts dem sozialen Leben gegenüber. Es dringt durch sie das gesellschaftliche Leben tiefer in das Recht, das Recht aber auch tiefer in das gesell schaftliche Leben ein, und indem sie den neuen organisatori schen Kräften des gesellschaftlichen Lebens Wirkung verleiht, dient sie zugleich dem gesellschaftlichen Frieden. Die größere soziale Innigkeit des Rechts wird durch die Dezentralisation erreicht, zu der die soziale Selbst bestimmung ihrer Natur nach fähig ist. Wie die politische Selbstverwaltung verleiht auch die soziale Selbstbestimmung „die Fähigkeit der Selbstregulation, d. h. der eigenen An passung an die für sie hervortretenden besonderen Lebens bedingungen, ohne die Notwendigkeit eines vom Zentrum ausgehenden Impulses" st. Durch Dezentralisation wird das Recht mannigfaltiger und einfacher zugleich. Die Ver schiedenheit und der Wechsel der gesellschaftlichen Beziehungen können sich unmittelbar in Recht umsetzen, das inneres Wachstum, wie das soziale Leben selbst, gewinnt. Und indem ein solches Recht sich nach Industrien und Betrieben, ja noch in den Betrieben selbst spezialisieren kann, vermag es Eigen- ') Rosin, Souveränität, Staat,Gemeinde,Selbstverwaltung; AnnDR. 1883, S. 265 ff., 309.