196 Die Idee der sozialen Selbstbestimmung im Recht. soziale Selbstbestimmung des Tarifrechts bezieht sich auf die Regelung der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitern. Ohne sie gilt ausschließlich das staatliche Recht und die Kraft des individuellen Willens. Da das staatliche Recht nur die äußersten Grenzen dieser Beziehungen einer Regelung unter wirft, bleibt ihr größtes Gebiet der einseitigen Beherrschung des Arbeitgebers unterworfen, der. weil er die Produktions mittel besitzt, in der Regel der stärkere individuelle Wille ist. Diese einseitige Bestimmung der Arbeitsbeziehungen wird durch die Art der sozialen Selbstbestimmung des Tarifrechts an die Mitbestimmung der Gegenseite gebunden. Der Arbeiter, der dem sozial einseitigen Gebot des Arbeitgebers unter- worfen war, untersteht nunmehr einer Rechtsnorm, deren Bildung dasselbe Prinzip bestimmt, das für die Bildung staatlichen Rechtes maßgebend ist. Damit löst sich ein Wider spruch, der das soziale Lebensgefühl des Arbeiters in unserer Zeit durschneidet. Soweit die Regeln staatlicher Art sind, die ihn umgeben, ist er zur Mitbestimniung berufen. Soweit sie aber sozialer Art sind — und diese sind oft viel drückender und eingreifender.—, ist er von jeder Mitwirkung aus geschlossen. Durch die soziale Selbstbestimmung im Recht dringt das moderne Prinzip der Rechtsbildung in gesellschaft liche Lebensgebiete ein, denen es seither fremd war. Das Leben im Staate und das Leben in der Gesellschaft wird, wenigstens formal, ausgeglichener. Nur die soziale Selbstbestimmung im Recht kann schließlich die gesellschaftliche Abhängigkeit aller Lebens verhältnisse zum Ausdruck bringen und damit die neuen gesellschaftlichen Kräfte einer erhöhten Wirksamkeit zu führen. Bisher hat das Recht zu seiner Anwendung im Leben nur individuelle Kräfte eingesetzt. Der Ausdruck dieses Verhältnisses ist die individuelle Bertragsfreiheit. Die soziale Selbstbestimmung im Recht erkennt die neuen gesellschaftlichen Kräfte an, die nach einer Normierung der sozialen Lebens bedingungen streben. Das Wesen dieser Normierung besteht