198 Die Idee der sozialen Selbstbestimmung im Recht. 6. Hier ist der Punkt, wo die Kräfte, welche den Gedanken der sozialen Selbstbestimmung tragen, sich mit allgemeinen Ideen berühren, die auf eine innerliche Umwandlung des Parlamentarismus hindrängen. Man sucht nach Formen einer neuen sozialen Willensbildung außerhalb der politischen Parlamente. Eine Übersicht über diese Gedankengänge zeigt uns ihre innere Verwandtschaft mit dem Wesen der sozialen Selbstbestimmung im Recht. Wenn sie auch nicht alle dieselbe Begründung haben, auch verschiedene Lebensgebiete betreffen, so streben sie doch insgesamt nach der gleichen Richtung hin. Wir gedenken zuerst Schiefstes'). Er dachte schon früh an Mittel, die staatliche Gesetzgebung und Verwaltung durch Schaffung allgemeiner Wirtschaftskammern zu „ent- bureaukratisieren". Sie sollten körperschaftliche Zentralorgane der Berufshauptschichten der Volkswirtschaft für die „Selbst- erledigung der berufsgenreinsamen Angelegenheiten in Selbst- leitung, Selbstschätzung und Selbstverwaltung" sein 8 ). In einer allgemeinen Zentralstelle zusammengezogen, könnten diese Organe einheitlich die Funktionen ausüben, deren Aus übung das staatliche Parlament entlasten würde. Schaeffle hat damit Gedanken ausgesprochen, die in neuester Zeit von Grunzel übernommen worden finö 8 ). Grunze! vertritt den Gedanken in Form der Errichtung eines Wirtschafts parlaments, einer nicht gesetzgebenden, sondern begutachtenden Körperschaft, welche aus Vertretern der Berufsgruppen zu sammenzusetzen wäre und alle wichtigen wirtschaftlichen Fragen durchzuberaten hätte, bevor sie durch die Gesetzgebung oder Verwaltung zur Entscheidung gebracht werden. Jeder Gesetzentwurf wirtschaftspolitischer Natur wäre dort zunächst einer so gründlichen Durchberatung zu unterziehen, daß das 9 Das Problem der Wirtschaftskammern (ZStaatsW. 51 S. 1 ff., 300 ff., <195 ff.). 2 ) A. a. O. S. 14/15. s ) Der Sieg des Industrialismus S. 157 ff.