200 Die Idee der sozialen Selbstbestimmung im Recht. Parlamente. „Zurzeit" — so faßt er seine Gedanken zu sammen — „stehen sich ein vielgestaltiges Ministerinnr einem in fachmännischer Beziehung ziemlich homogenen Parlamente gegenüber. Soll nun irgendein Gleichgewicht zwischen diesen beiden Organen der oberen Staatsmacht geschaffen werden, so müssen wenigstens ebensoviele qualifizierte Parlamente ins Leben gerufen werden, als es Ministerien gibt. Nicht nach Berufen oder Ständen, wie es die Rückschrittler aller Schattierungen träumen, hat das parlamentarische System seinen weiteren Ausbau zu erfahren. In diesem Falle wird weder der Dilettantismus, noch der Regierungspartikularis mus, an denen das Staatsleben krankt, ans der Welt ge schafft. Nach den großen Sphären des sozialen Lebens, etwa in Analogie zur inneren Teilung der oberen Staatsgewalt selbst (wie die Ministerien), müßte die Zusammensetzung der Fachparlamente vorgenommen werden." Koigen glaubt, daß eine solche Weiterbildung des parlamentarischen Staats systems mit den Ereignissen unserer sozialen Geschichte auf das innigste zusammenhänge. „Erst die Teilung der Staats gewalt in gesetzgebende, richterliche und exekutive Ge walten ... und dann die Teilung der das Ganze tragenden gesetzgebenden Gewalt in einzelne Organe!" Man kann noch die Worte anfügen, die er als demokratischer Kritiker des heutigen Parlamentarismus ausspricht: „Bei der Kompli ziertheit unseres sozialen Lebens reichen jedoch die bestehenden Parlamente keineswegs aus, um die Rechtsansprüche, die jetzt in den vielfältigen Beziehungen geboren werden, zu kodi fizieren und ihnen Rechtskraft zu verleihen. Die Kenntnisse der Abgeordneten genügen nicht dazu, und das Verhältnis der Wählergruppen, die das parlamentarische Tun am meisten angeht, zum Parlament ist in vielen Fällen ein loses. In den Parlamenten selbst macht sich ein verbrecherischer Hang zum Dilettantismus bemerkbar, den Volksgruppen aber bleibt nichts anderes übrig als vermittelst selbstgeschaffener Ver bände aller Art die fortwährend entstehenden Konflikte zu