I. Soziale Selbstbestimmung im Recht. 201 schlichten. Politische Gewohnheitsrechte gewinnen die Ober hand. An sich bedeutet das Gewohnheitsrecht gar nichts Widerhumanes. Die Gefahr für das Staatsleben und so auch für das Leben der Gesellschaft beginnt dort, wo die Regierungen sich genötigt sehen, und dies hinter dem Rücken der Parlamente, in unmittelbare Beziehungen zu diesen Verbänden zu treten." Mehr aus den ökonomisch-sozialen Entwicklungsgängen, als aus abstrakt politischen Ideen heraus entwickelt Lederer seine Gedanken. Lederer blickt auf die Entwicklung der Jnteressenorganisationen und die Einwirkung, die sie auf die Rechtsbildung erstreben. Sie haben den Inhalt des öffent lichen Lebens geändert. „Es ist kein Zweifel, daß es mit den hergebrachten Formen in Widerspruch treten wird, mit Formen, welche den adäquaten Ausdruck einer ganz anderen Verfassung, eines ganz anderen Zustandes des öffentlichen Lebens bilden." Mit der steigenden Macht der Jnteressen organisationen müsse das Problem ihres Verhaltens zu den politischen Parteien immer dringlicher werden. „Von dieser Seite her wird der Parlamentarismus überhaupt proble matisch und die Anschauungen, die mit dem Schlagwort des Syndikalismus gekennzeichnet werden, weisen aus Tendenzen, die dahin zielen, den Organisationen die entscheidende soziale Macht anzuvertrauen und die Parlamente überhaupt aus zuschalten." Darum sind für Lederer Entwicklungen denk bar. welche die Parlamente selbst wichtiger Kompetenzen ent kleiden : „Wie ja schon jetzt vielfach die konkreten Entscheidungen nicht von den herrschenden Parteien gefällt werden, sondern von den Jnteressenorganisationen, die hinter ihnen stehen und welche die Parteien mehr beherrschen als umgekehrt, so wäre es denkbar, daß die Entscheidungen über die Fragen sozialer Machtverteilung, über die Fragen, welche die wirt schaftlichen Interessen der Klassen berühren, den Parlamenten entzogen und gesonderten Vertretungskörpern anheimgegeben würden, in denen die Interessenten als solche, nicht als