202 Die Idee der sozialen Selbstbestimmung im Recht. Staatsbürger, nur als Vertreter ihrer eigenen Interessen, sitzen und entscheiden." Lederer sieht die Vorbedingungen für einen solchen Entwicklungsgang heute als gegeben an. Denn die wirtschaftlichen Organisationen beherrschen ihre Mitglieder, bestimmen sie in ihrem Denken und Handeln, und die soziale Aktion nimmt einen immer weiteren Spiel raum ein. Er schließt mit der Frage, „ob nicht vielleicht die oben angedeutete Differenzierung in den Organen des öffent lichen Lebens gerade eine Entwicklung inaugurieren könnte, wie sie von den Schöpfern des modernen Parlamentarismus ersehnt worden ist". In der Tat könnte eine Spaltung der gesetz geberischen Tätigkeit in einen sozialen und einen politischen Teil zur Erneuerung des öffentlichen Lebens beitragen. Der politische Kampf könnte reiner und größer werden, wenn die ökonomisch-sozialen Gegensätze unserer Zeit nur in ihren Grundgedanken in den politischen Parlamenten widerhallten. Die Einwirkung einer solchen Ge staltung auf den politischen Parteienkampf würde nicht aus bleiben. Er könnte sich wieder auf die großen Ziele des poli tischen und sozialen Lebens lenken, denen er heute oft genug entrückt ist. Die Bedeutung der politischen Parlamente würde nicht geringer werden. Im Gegenteil, neue große Lebensgebiete, wie z. B. die äußere Politik, könnten mit Sachverständnis und Tiefe ergriffen und behandelt werden. Und wer sagt uns. daß nicht den politischen Parlamenten in der Zukunft eine neue Aufgabe winkt, eine interparlamentarische Aufgabe, in deren Erfüllung die Völker selbst wegen ihrer Beziehungen zueinander miteinander sprechen und verhandeln? Die Befreiung, welche eine Selbstorganisation der gesellschaftlichen Kräfte zur Schaffung eigener Normen zu bringen vermag, ist also mit dem Schicksal unseres gesamten staatlichen und sozialen Lebens innig verknüpft. Dies ist es ja auch, was wir empfinden, wenn wir das Gebilde des Tarifvertrags bis auf seinen Grund zu durchschauen suchen.