II. Französischer Entwurf. 243 Die Gebühren des Gerichtsschreibers, die Art der Mitteilung der Verträge und die Art der Beitreibung der Kosten und Gebühren werden durch eine besondere Verordnung bestimmt. Art. 14. Der Kollektivvertrag kann nicht auf eine längere Zeit als 5 Jahre abgeschlossen werden. In Ermangelung einer Bestimmung über die Dauer des Vertrags gilt er als aus ein Jahr geschlossen. Wird der Kollektivvertrag nicht innerhalb der von den Parteien festgesetzten Frist oder, in Ermangelung einer solchen Frist, vor seinem Ablauf gekündigt, so verlängert er sich um die Dauer seiner bis herigen Giltigkeit. Art. 15. Sofern nicht die Statuten der Verbände oder der Kollektivvertrag selbst ausdrücklich abweichende Bestimmungen treffen, gelten die Arbeitgeber und Arbeitnehmer, welche zur Zeit des Vertrags abschlusses Mitglieder des Verbandes oder der am Vertrage beteiligten Gesamtheit gewesen sind oder nachträglich dem Verbände oder dem Kollektivvertrage beitreten, durch den letzteren als gebunden. Art. 16. Wenn ein Einzelarbeitsvertrag zwischen einem Arbeit nehmer und einem Arbeitgeber geschlossen wird, die nach den Vor schriften des vorigen Artikels durch den Kollcktivvertrag gebunden sind, so finden die Bestiinmungen des Kollektivvertrags, ohne Rücksicht auf widersprechende Vereinbarungen, aus die sich aus dem Einzel vertrage ergebenden Rechtsverhältnisse Anwendung. Art. 17. Wenn nur die eine der beim Einzelvertrag beteiligten Parteien durch die Bestimmungen des Kollektivvertrags gebunden ist, so finden diese Bestimmungen auf die aus dem Einzelvertrage sich ergebenden Rechtsverhältnisse nur in Ermangelung widersprechender Vereinbarungen Anwendung. Wenn jedoch in diesem Falle die Partei durch den Kollektiv vertrag auch gegenüber solchen Personen, die an ihm nicht teilgenommen haben, gebunden ist, und trotzdem gegenüber diesen Personen auf ihm widersprechende Bedingungen eingegangen ist, so kann sie wegen Nichterfüllung der von ihr übernommenen Verpflichtungen zivil rechtlich verfolgt werden. Art. 18. Wenn nur ein einziger Kollektivvertrag über die Arbeitsbedingungen in einem bestimmten Berusszweige oder einem bestimmten Bezirk vorhanden und auf dem Sekretariat des Oousoil des prud’hommes oder vor dem Gerichtsschreiber des Friedensgerichts gemäß Art. 13 niedergelegt ist, so wird während der Dauer des Kollektivvertrags bis zum Beweise des Gegenteils vermutet, daß die Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Rechtsverhältnissen aus den zwischen 16*