III. Italienischer Entwurf. 245 Tarifvertrag ein Endtermin festgesetzt ist oder nicht. Mangels gegen teiliger Verabredungen der Parteien hat die Unterlassung der Kün digung binnen zwei Monaten vor dem Endtermin des Tarifvertrags dessen Verlängerung um ein weiteres Jahr zur Folge. Falls kein Endtermin festgesetzt ist, tritt die Aushebung erst zwei Monate nach dem Datum der erfolgten Kündigung in Kraft. III. Die Hauptwirkung der Arbeitstarifverträge soll darin liegen, daß die Bestimmungen der Tarifverträge ipso jure in die Arbeits verträge übergehen, in dem Sinne, daß keine Ungültigkeitsklage gegen die die Minimalsätze der Tarife verletzenden Arbeitsverträge erforderlich ist, wenn jemand die von den Tarifverträgen garantierten Vorteile beanspruchen will. IV. Unter Vorbehalt einer gegenteiligen Erklärung der Parteien sind die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer zu verpflichten, die Tarif verträge auch in den Arbeitsverträgen zu beobachten, die mit Personen geschlossen werden, welche nicht durch den Tarif gebunden sind. Für die Arbeiter hingegen, welche dieser Verpflichtung zuwidergehandelt haben, soll ein hinreichender Grund, sich der Haftung zu entziehen, in dem Beweis liegen, daß sie, bevor sie sich an Tritte verdungen haben, keine Arbeit bei Arbeitgebern, die in einem Tarifvertrags verhältnis stehen, gefunden haben. V. Dem Schutze des Gesetzes zu unterstellen sind auch die Tarif verträge, welche von einer Mehrzahl von nicht in registrierten Vereinen organisierten Personen geschlossen worden sind, und auch für diese Tarifverträge sollen die Bestimmungen der Ziffern III und IV gelten; doch ist ihre Dauer nur auf ein Jahr zu beschränken; im übrigen hat die Bestimmung der Ziffer II zu gelten. Jedoch soll gefordert werden, daß derartige Tarifverträge schrift lich abgeschlossen werden, daß bei ihrem Abschluß ein öffentlicher Beamter mitwirke, der den Wortlaut des Tarifvertrags beurkundet und außerdem beglaubigt, daß der Tarifvertrag von der erforderlichen Mehrheit genehmigt worden ist. Als erforderliche Mehrheit haben zu gelten: 2 ls der an der Versammlung, in welcher über den Tarif vertrag abgestimmt wird, teilnehmenden Arbeiter und 2 As der Arbeit geber, welche 2 /s der Arbeitnehmer beschäftigen. Die Abstimmung ist geheim vorzunehmen und die Annahme durch die gualifizierte Mehrheit verpflichtet auch die Minderheit zum Ein halten des Tarifvertrags. Die genannte Mehrheit ist auch erforderlich zur Übertragung der Vollmacht für den Abschluß des Tarifvertrags an eine oder mehrere Drittpersonen.