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        <title>Ein Arbeitstarifgesetz</title>
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      <div>II. Grundanschauungen. 
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und Bedingungen eines genossenschaftlichen Lebens fehlen, 
ein solches nicht erwecken; es wird aber da, wo genossen 
schaftlicher Geist vorhanden ist, dessen volle Entfaltung eher 
verkümmern als fördern, wenn es ihm, sei es auch ohne 
direkten Zwang, eng begrenzte und unselbständige Lebens 
formen anzuweisen sucht." Diese Worte treffen auch auf den 
Tarifvertrag zu. Der Geist der Selbstorganisation hat den 
Tarifvertrag geschaffen. Das Recht muß diesen Geist erhalten. 
Er fordert zunächst die Subsidiarität des Tarifrechts. 
Danach geben sich die Tarifparteien selbst die Ordnung, die 
sie wollen, und das Recht unterbindet nicht die Mannigfaltig 
keit des Tariflebens. Diese Freiheit findet dort ihre Schranke, 
wo das Recht durch bestimmte Formen dafür sorgen muß, 
daß der Tarifvertrag überhaupt rechtlich zur Geltung kommen 
und sich abwickeln, also ein bestimmtes Rechtsinstitut sein 
kann. Er fordert weiter ein freies Tarifrecht^-Diese 
Freiheit bedeutet, daß die gesetzlichen Definitionen, wenn es 
möglich und zweckdienlich ist, offen sein sollen, damit die 
Vielheit der Lebenserscheinungen durch einen geschlossenen 
Wortlaut des Gesetzes nicht gebunden ist, die Rechtsprechung 
und Verwaltung aber, die sich mit dem Tarifvertrag beschäf 
tigen, ein möglichst weites, freies Ermessen haben, sodaß in 
allen Einzelfällen ohne bureaukratische Hemmung das Zweck 
volle geschehen kann. Ein solches Recht ist unbedenklich, wenn 
die Tarifbeteiligten an der Rechtsprechung und Verwaltung 
selbst mitwirken und durch besondere Tarifbehörden ein 
inniger Zusammenhang zwischen ihnen und den Interessen 
des Tarifvertrags besteht. Der Geist der Selbstorganisation 
fordert schließlich, daß das Tarifrecht von der Tätigkeit der 
Organisationen getragen ist, damit es lebendige Kraft 
und Wirkung hat. Es gibt eine Stufe in der Entwicklung 
des Rechts, auf der der Staat Zwischenkörper braucht, damit 
es nach allen Seiten wirksam sein kann. Wie wäre es mög 
lich, in dem Massengetriebe, das den Tarifvertrag erfüllt, 
jede Einzelheit im voraus zu regeln und den Tausenden 
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