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        <title>Ein Arbeitstarifgesetz</title>
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            <surname>Sinzheimer</surname>
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      <div>Erster Abschnitt. Die Autonomie des Tarifvertrags. 01 
bedingungen wahrhaft einzuwirken. Ein Verband, der von 
vornherein im Falle der Arbeitseinstellung jede Hilfe ver 
sagt. gibt den Gedanken einer vertraglichen Mitbestimrnung 
von vornherein preis. Er ist nicht fähig, über sich selbst zu 
verfügen, weil er nicht waffenfähig ist. Der Tarifvertrag 
setzt seinem Sinne nach den Gedanken des wirtschaftlichen 
Kampfes voraus. Sein wesentlicher rechtlicher Inhalt be 
steht gerade darin, daß sich die Vertragsparteien verpflichten, 
während seiner Geltungsdauer wirtschaftliche Kämpfe nicht 
zu führen. Ein solches Versprechen ist für Verbände sinnlos, 
die auf die Möglichkeit eines wirtschaftlichen Kampfes ihrer 
ganzen Struktur nach verzichtet haben. Andererseits würde 
die Gesetzgebung, wenn sie solche Verbünde von dem Ab 
schluß der Tarifverträge rechtlich fernhält, ihnen nichts ent 
ziehen , was sie an sich haben oder haben wollen. Kein 
Harmonieverband und kein wirtschaftsfriedlicher Arbeiter 
verein hat bis jetzt einen Tarifvertrag abgeschlossen x ). Keine 
dieser Vereinsarten hat auch bisher den Abschluß solcher 
Verträge gefordert. Im Gegenteil suchen die arbeitsfried 
lichen Verbände ausgesprochenermaßen auf die Durchführung 
eines dem Tarifvertrag entgegengesetzten Verständigungs 
prinzips zu dringen. Sie streben den Abglanz einer „kon 
stitutionellen Fabrik" an. Sie sprechen davon, daß die Ver 
ständigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer „auf dem 
Boden der Gleichberechtigung durch Vermittlung der von der 
Arbeiterschaft des Werkes gewählten Vertretung oder aber 
der Werkvereinsleitung erfolgen soll"^). 
*) Vgl. dazu die Ausführungen Juncks ini Deutschen Reichstag (Be 
richte, Bd. 230 S. 3377 ff.): „Es ist richtig, daß die Träger des Tarifgedankens 
zu einem großen Teile die freien Gewerkschaften sind, wenn auch nicht zu 
verkennen ist, daß die christlichen Gewerkschaften und die Hirsch-Dunckerschen 
Gewerkvereine eine immer steigende Tätigkeit auf diesem Gebiet entfalten. 
Aber die Haupttätigkeit haben bisher die freien Gewerkschaften entfaltet, und 
ich stehe nicht an, diese Förderung der Tarifverträge als einen Ruhmestitel 
der freien Gewerkschaften zu bezeichnen." 
*) S. den Wortlaut des „Berliner Werkvereinsprogramms" vom 
8. Oktober 1913, Ziff. 10 (bei Sperling a. a. O. S. 24).</div>
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