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        <title>Ein Arbeitstarifgesetz</title>
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            <surname>Sinzheimer</surname>
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      <div>90 Die Grundformen zu einem neuen Aufbau des Tarifrechts. 
wonach nicht nur der Rücktritt von der Koalition, sondern auch 
der Rücktritt vom Tarifvertrag freistehen solle'). Die Ab 
teilungssitzung des Juristentags folgte zwar den Ausfüh 
rungen Ko epp es und nahm seinen Vorschlag an. Im 
Plenum fiel er aber dann ohne weiteres, als Geßler seine 
Unhaltbarkeit dargetan hatte. Leider hat Rosenthal in 
seinem Gesetzentwurf den Gedanken, den wir zuerst in fran 
zösischen legislativen Versuchen auftauchen sehen, wieder auf 
genommen^). Seine Annahme würde in der Regel Tarif- 
abschlüsse unmöglich machen. Dissentierende Minderheiten 
wird es immer geben. Man denke nur an die inneren 
Kämpfe im Buchdruckerverband, die sich nach jedem Neu 
abschluß des Tarifvertrags einzustellen pflegten. Sie würden 
jede einheitliche Aktion des Verbandes stören können. Man 
denke vor allem auch an die Arbeitgeberverbände. Wenn 
es dissentierende Mitglieder in der Hand hätten, aus dem 
Verband auszutreten, sobald ihnen der Tarifvertrag nicht 
paßt, den ihr Verband geschlossen hat, so wäre dieser Tarif 
vertrag in seinem Bestand immer gefährdet. Tarifverträge 
werden geschlossen, weil für alle Beteiligten, die man im 
Auge hat, gleiche Bedingungen gelten sollen. Nun entzieht 
sich eine Anzahl dieser Beteiligten nach dem Tarifabschluß 
durch Vereinsaustritt der Tarifgeltung. Sie würden damit 
die Voraussetzungen zerstören, von denen die übrigen Be 
teiligten bei ihrer Zustimmung zum Tarifvertrag aus 
gegangen waren. Diese würden mit Recht verlangen 
können, daß nunmehr der Tarifvertrag auch für sie zu lösen 
sei. Solchen Obstruktionsgelüsten darf das Recht nicht ent 
gegenkommen. Es muß einsehen, daß mit den Methoden 
eines individualistischen Rechtsdenkens der soziale Sinn des 
Tarifvertrags nicht zum Ausdruck kommen kann ch. 
') A. a. O. S. 73. 
0 Gesetzentwurf Rosenthal § 5 Abs. 1. Ebenso Gesetzentwurf 
Sulzer-Lotmar unter IVA 
3 ) Die Tarifpraxis entspricht dieser Anschauung, so z. B. die Ent-</div>
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